Eine Model-Plattform fährt zweigleisig

Zeitgleich Starten in zwei Ländern mit derselben Idee

Autor: Kalle Eberhardt
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Kalle Eberhardt, Mitgründer und Geschäftsführer von Online-Castings, berichtet über die Erfahrungen, die er bei dem zeitgleichen Launch seiner Online-Casting-Plattform in Deutschland und Polen gesammelt hat.

Vor zirka drei Monaten haben wir die größte Online-Casting Plattform Dänemarks Onlinecasting unter dem Namen Online-Castings in Deutschland eingeführt. Online-Castings bietet in Deutschland genau denselben Service an wie in Dänemark: Hier können sich Models, Komparsen, Schauspieler und andere Künstler, oder Personen, die es gern werden möchten, anmelden, sich präsentieren und von Agenten oder anderen Auftraggebern kontaktiert werden. Außerdem können Auftraggeber hier direkt spannende Profile kontaktieren oder Ausschreibungen auf die Seite stellen und so direkt eine große Anzahl an Bewerbern bekommen. Die Nutzung ist für beide Seiten kostenlos.

Also müsste eine Einführung in den Markt im Grunde genommen doch eigentlich einfach laufen, oder? Bietet doch die Plattform ein Plus für Künstler, die jetzt zusätzliche Möglichkeiten haben, an Jobs zu kommen, und bietet die Plattform doch einen Mehrwert für Agenten, die ihre Suche nach geeigneten Künstlern vereinfachen können.

Warum aber "fliegt" die Seite nach drei Monaten in Deutschland noch immer nicht so wie erhofft und warum läuft der gleichzeitige Launch in Polen deutlich einfacher ab? Folgende vier (Erfolgs-)Faktoren haben wir dazu ausgemacht:

Marketingkosten

Der Start in Deutschland und Polen lief nicht nur zeitgleich an, sondern wir haben auch dieselben Mittel und Wege genutzt. Während wir in Deutschland lange nach guten und günstigen Vermarktungsmethoden gesucht haben, war es in Polen deutlich einfacher. In Polen genügte es, auf einer Seite wie Gumtree eine Anzeige zu posten, in dem Sinne, dass die Leute sich doch bitte registrieren sollten, wenn sie auf der Suche nach Jobs seien. Das Resultat: So kommen täglich dutzende Profile in Polen hinzu und die Anzeige kostet pro Tag ein paar Cent. In Deutschland würde eine vergleichbare Reichweite auf solch einer Seite pro Tag ca. 100 Euro kosten. Kostenlose oder zumindest sehr günstige Marketingmöglichkeiten gibt es hierzulande aus unserer Sicht in der Regel nicht. Auch Werbung bei Google, Facebook oder anderen bekannten Seiten ist in Deutschland deutlich umkämpfter als in Polen und kostet entsprechend häufig ein Vielfaches.

Wettbewerbssituation

Hinzu kommt, dass es in Deutschland bereits einige Wettbewerber gibt, die nicht nur einige Jahre Vorsprung haben, sondern auch viel Zeit hatten, um Kontakte aufzubauen. Wenn die alles richtig und gut machen würden, hätten wir sicherlich keine Daseinsberechtigung. Zu unserem Glück tun sie es nicht, und trotzdem machen Wettbewerber einen Marktstart um einiges schwieriger. Der polnische Markt ist dagegen noch relativ wenig abgedeckt und somit das Potenzial auf die Schnelle deutlich größer.

Kulturelle Unterschiede

Auch kulturelle Faktoren sollte man nicht vernachlässigen: Der Wunsch, als Model, Schauspieler oder Komparse zu arbeiten, ist bei vielen Menschen in Deutschland deutlich weniger ausgeprägt, als das zum Beispiel in Polen der Fall ist. Auch da haben wir die Unterschiede unterschätzt. Deutschland mag als Land und als Absatzmarkt deutlich größer sein – von der Menge an Personen, die Interesse an solch einem Service haben, ist der Unterschied zu Polen vermutlich gar nicht mehr so groß. Das sollte man bei einer vorherigen Marktbetrachtung auf jeden Fall einbeziehen.

Technischer Anspruch und Erwartungshaltung

Außerdem sind auch die Ansprüche der Deutschen teilweise andere als im Ausland. Da die Konkurrenz hier größer ist, gibt es in der Regel auch einen Kampf, der über die Qualität ausgetragen wird. So sind technische Ausstattungen auf Homepages häufig vorausgesetzt, und deutsche Kunden meist per se anspruchsvoller. Das ist sehr gut für den Kunden, macht einen Markteintritt hier aber häufig nicht einfacher. So ist ein Start mit einer simplen Homepage und einfachen Funktionalitäten ist hierzulande nicht selten ein klarer Nachteil, kann in anderen Ländern jedoch genau das Richtige sein.

Auch wenn es ein bisschen schwieriger ist als gehofft, werden wir uns hierzulande trotzdem durchsetzen. Wir haben gemerkt, dass die kurzfristige Wachstumsstrategie nicht unbedingt besonders lukrativ, weil teuer ist. Also werden wir langsamer, günstiger und stetiger wachsen. Wir konzentrieren uns auf nachhaltigen Traffic, anstatt in den teuren Preiskampf um Werbung einzusteigen. Das heißt, wir setzen vor allem auf SEO als Marketingtool.

Da die Möglichkeiten für SEO auf einer statischen Seite relativ beschränkt sind, haben wir dazu ein eigenes Blog gestartet, welches unabhängig von der Seite ist. Dabei geben wir wirklich hochwertigen kostenlosen Inhalt raus. Wir geben Tipps, wie man seine Karriere als Model oder Schauspieler voran bringen kann, wir geben Casting-Tipps und decken auch sonst alles im Bereich „Model werden“ ab. So bauen wir uns langfristig eine Leserschaft und Fan-Basis auf, die sich vermutlich zum Großteil auch auf unserer Seite registriert. Über diesen Blog, verweisen wir natürlich auch auf unsere Casting-Seite und bieten an, dass Leser sich registrieren können.

Zusätzlich nutzen wir natürlich Tools wie Facebook, um Mitglieder zu gewinnen, und posten Jobs in Job-Portalen. Dies sind jedoch nur zusätzliche Möglichkeiten, um kurzfristig zu mehr Mitglieder zu gelangen. Den Durchbruch werden wir damit allerdings nicht erzielen können. Dazu werden wir weiter nach sehr günstigen und kreativen Werbemöglichkeiten suchen – ein sehr schweres Unterfangen. Gleichzeitig bemühen wir uns um Kooperationen mit Agenten, Bloggern etc., um unser Angebot weiter verbessern zu können und stehen in Kontakt zu weiteren Partnern im Ausland, um die Spanne an Jobs zu vergrößern und unseren Mitgliedern langfristig spannendere Jobs zu präsentieren.

Also werden wir Morgen nicht auf einmal riesig sein, aber hoffen schon sehr bald, trotz des schwierigen Marktes, ein wichtiger Teil des Marktes zu sein. Schritt für Schritt, anstatt mit einem riesigen Knall. Manchmal ist ein Schritt zurück notwendig, um einem Hindernis auszuweichen.

Was sind also unsere Learnings?

Ein Start in Deutschland kann durch die schiere Größe des Marktes Vorteile haben, der Mehrwert ist in der Praxis aber eben nicht bei jedem Geschäftsmodell gegeben. Das nächste Mal, wenn ich eine Idee starten möchte, schaue ich mir also nicht nur den deutschen Markt an, sondern gleichzeitig auch das europäische Ausland. Wo kenne ich passende Partner? Wo kann ich mir schnell ein entsprechendes Netzwerk aufbauen? Denn mehr Potenzial haben vielleicht andere Länder.

Mein Tipp an andere Gründer: Wenn du dich aber für einen Markt entschieden hast, dann bleibe dran. Wenn du immer am ersten Hindernis aufgibst, wirst du nie etwas erreichen.

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Start-up-Know-how, Teil 1: eine Geschäftsidee in die richtigen rechtlichen Bahnen lenken

In drei Artikeln stellen wir die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung, über die „fetten Jahren“ bis hin zu einer möglichen Unternehmenskrise vor. Für Gesellschafter und Geschäftsführer sollen Anforderungen und Risiken beleuchtet werden. Im ersten Teil unserer Mini-Serie informieren wir über die Wahl der Rechtsform und die Haftungsrisiken in der Phase der Entstehung einer Gesellschaft.

Bitte beachten: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bzw. Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Sie ist da – die zündende neue Geschäftsidee. Doch nun gilt es zu entscheiden, in welcher Rechtsform man als Gründer die neuen geschäftlichen Aktivitäten ausüben möchte. Die erste Entscheidung ist, ob man eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gründet oder einzelkaufmännisch tätig ist. Häufig ist hier der Rat eines Steuerberaters und Rechtsanwalts hilfreich, um alle Vor- und Nachteile abzuwägen

Kapitalgesellschaften als haftungsbeschränkte Rechtsform

Die Kapitalgesellschaften, neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt ist dies auch die Aktiengesellschaft (AG), unterscheiden sich von den Personengesellschaften – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (oHG) und Kommanditgesellschaft (KG) – und von Einzelunternehmen darin, dass nur bei ihnen die Haftung grundsätzlich auf das Firmenvermögen beschränkt ist. Dies gilt wenigstens, solange die Unternehmensverantwortlichen keine persönliche Haftung übernommen haben (etwa über eine Bürgschaft) oder wegen Fehlern in der Geschäftsführung persönlich haften. Denn üben Unternehmer eine gewerbliche Tätigkeit als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen aus, haften sie mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen stets für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Gibt es mehrere Gesellschafter, haften diese dem Gläubiger gesamtschuldnerisch, was bedeutet, dass der Gläubiger die geforderte Summe von jedem einzelnen fordern kann – in Teilen oder ganz. Wichtig ist daher, dass im Innenverhältnis durch einen Gesellschaftsvertrag geregelt ist, welcher Gesellschafter wie haften soll.

Eine Sonderform bildet die GmbH & Co KG. Dies ist eine Kommanditgesellschaft, bei der allerdings der persönlich haftende Gesellschafter wiederum eine GmbH ist. Diese haftet unbeschränkt, aber eben mit dem nur beschränkten Gesellschaftsvermögen. Die weiteren Gesellschafter, die sogenannten Kommanditisten, haften nur mit ihrer Einlage, der sogenannten Kommanditeinlage.

Die GbR unterscheidet sich von der oHG darin, dass erstere bei einem Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern zu jedem denkbaren Zweck errichtet werden kann. Bei der oHG muss der Gesellschaftszweck im Betrieb eines vollkäufmännischen Handelsgewerbes unter eigener Firma liegen.

Gründung einer Kapitalgesellschaft erfordert haftendes Kapital

Die GmbH und die UG haftungsbeschränkt können grundsätzlich von mehreren Gesellschaftern gegründet werden, aber auch die Gründung als Ein-Personen-Gesellschaft ist möglich, um eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen zu erlangen.

Bei der GmbH muss die Gesellschaft mit einem Mindestkapital als Haftkapital ausgestattet werden. Dies sind aktuell EUR 25.000, wovon die Hälfte bei der Gründung einbezahlt werden muss. Auch eine Sachgründung ist möglich. In diesem Fall muss der Wert der eingebrachten Sachgüter, die grundsätzlich einlagefähig sein müssen, von einem Sachverständigen festgestellt werden. Die Sacheinlage muss einen fassbaren Vermögenswert darstellen. Bei der AG beträgt das Grundkapital, das immer bar zu erbringen ist, sogar EUR 50.000.

Das Stammkapital der GmbH, gleich ob als Bar- oder Sacheinlage erbracht, muss der Gesellschaft uneingeschränkt zur eigenen freien Verfügung stehen. Die Gesellschafter dürfen daran keine eigenen Rechte mehr geltend machen. Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen der Gesellschafter, Stundung oder Erlass sind unzulässig. Die Gesellschafter haften für nicht ordnungsgemäß aufgebrachte Bareinlagen oder überbewertete Sacheinlagen weiter.

Diese finanziellen Belastungen und weitere Kosten der Gründung, die unbedingt durch einen Notar beurkundet werden muss, bringt einige Gründer zu der Überlegung, eine UG haftungsbeschränkt zu gründen. Dies ist sozusagen die Vorstufe der GmbH, die ebenfalls nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet und darüber hinaus den Vorteil hat, dass zur Gründung theoretisch ein Kapital von EUR 1 ausreicht. Eine Gründung mit nur diesem Betrag ist jedoch nicht ratsam, da dann die Gesellschaft eigentlich sofort insolvenzantragspflichtig ist, weil die Gründungskosten, die durch die Beauftragung eines Notars und die Kosten des Registergerichts entstehen, davon nicht getragen werden können. Es empfiehlt sich hier also immer, mindestens mit einem Kapital von EUR 1.500 zu gründen. Eine Sachgründung ist bei der UG haftungsbeschränkt allerdings ausgeschlossen.

Und man darf nicht vergessen, dass alle denkbaren Vertragspartner die geringe Haftkapitalausstattung dieser Unternehmensform genau kennen und daher das Vertrauen in die finanzielle Zuverlässigkeit eines so dünn mit Kapital ausgestatteten Unternehmens gering ist. Benötigt man also Fremdkapital oder möchte Verträge mit nennenswerten Kostenbelastungen eingehen, werden die Vertragspartner die persönliche Haftung der Gesellschafter zur Bedingung für den Vertragsschluss machen. Faktisch ergibt sich damit wieder keine Haftungsbegrenzung.

Eine weitere Besonderheit gilt bei der UG haftungsbeschränkt bezüglich der Gewinnverwendung. Solange ein Stammkapital von EUR 25.000 nicht erreicht ist, müssen jährlich 25 Prozent des erwirtschafteten Überschusses als Rücklage im Unternehmen verbleiben, um dieses quasi anzusparen.

Aber auch die eigentlich haftungsbeschränkte GmbH hat häufig einen Haken. Benötigt ein Unternehmer Fremdkapital über Banken oder möchte einen Leasingvertrag abschließen, verlangen die Vertragspartner häufig eine persönliche Bürgschaft der Gesellschafter. Mindestens für Verbindlichkeiten diesen Vertragspartnern gegenüber ist die Haftung damit faktisch zu einer persönlichen Haftung geworden.

Rechtsform: spätere Änderung möglich

Verfügt man als Start-up-Gründer allerdings zunächst nicht über entsprechendes Kapital, ist auch die Gründung als Einzelunternehmen, GbR oder UG eine Alternative – denn nichts ist in Stein gemeißelt. Es ist möglich, die Rechtsform später zu ändern. Dann müssen die entsprechenden Vorschriften der neu gewählten Rechtsform beachtet werden, das erforderliche Mindestkapital muss gegebenenfalls nachgeschossen werden. Dabei darf man jedoch nicht eine mögliche Nachhaftung aus den Augen lassen, denn den Schutz der Haftungsbeschränkung kann man nicht ohne weiteres in Anspruch nehmen, wenn etwa die Einzelfirma erhebliche Verbindlichkeiten hat. Diese sind nicht ohne weiteres auf eine GmbH zu übertragen.

Einzelkaufmann oder eingetragener Kaufmann

Entscheidet sich ein Gründer, die unternehmerische Tätigkeit zunächst alleine zu verantworten und als Einzelfirma tätig zu sein, kann auch eine Eintragung ins Handelsregister als sogenannter Eingetragener Kaufmann (e.K.) notwendig sein. Immer, wenn das Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbetrieb erforderlich macht, ist die Eintragung ins Handelsregister Pflicht. Entscheidend ist dabei eine Gesamtschau. Kriterien sind dabei etwa Umsatzvolumen je nach Geschäftstätigkeit zwischen 120 TEUR und 300 TEUR, mehr als fünf Mitarbeiter, ein Betriebsvermögen von mehr als 100 TEUR oder mehrere Standorte.

Rechtsformwahl: weitere Überlegungen 

Neben der Haftungsbeschränkung gibt es eine Reihe weiterer Kriterien, die bei der Überlegung der Rechtsformwahl von Bedeutung sein können. So etwa die Wahl des Firmennamens. Nur bei Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen werden, ist ein Unternehmer völlig frei darin, für diese einen Phantasienamen zu wählen, da weitere Informationen aus dem Handelsregister ersichtlich sind. Entscheidet sich ein Gründer aber für eine GbR oder eine Einzelfirma, muss diese immer die Vor- und Zunamen der Gesellschafter mit im Namen tragen, gegebenenfalls mit einem Inhaberzusatz: Die flotte Nadel Inhaber Hans Schneider, Food Express Anna Bohne und Berta Flink GbR.

Wählt ein Start-up-Unternehmer die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, sind neben den Kosten für die notarielle Beurkundung der Gründung und deren Handelsregistereintrag auch die fiskalischen Anforderungen höher. So muss regelmäßig ein Jahresabschluss aufgestellt und veröffentlicht werden, während etwa für die Einzelunternehmung eine Einnahmen-Überschussrechnung ausreicht.

Haftung im Gründungsstadium von Kapitalgesellschaften

Einzelunternehmen und Personengesellschaften kommen nicht in den Genuss einer Haftungsbeschränkung. Aber auch bei den Kapitalgesellschaften tritt diese nicht sofort ein.

Sowohl die GmbH als auch die UG entstehen erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Zuvor befinden sich die Gesellschaften in den Phasen der Vorgründungsgesellschaft und der Vorgesellschaft. Die Vorgründungsgesellschaft entsteht mit der noch formlosen Vereinbarung der Gesellschafter, die besagte Gesellschaft zu errichten. Es handelt sich in dieser Phase faktisch um eine GbR mit einer persönlichen Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten. Mit der immer erforderlichen notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages entsteht die Vorgesellschaft. Diese kann mit dem Zusatz i.G. (in Gründung) bereits auftreten, allerdings gilt die persönliche Gesellschafterhaftung weiterhin. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entfällt diese und die volle Haftungsbeschränkung greift. Je nach Auslastung von Notar und Handelsregister kann der Handelsregistereintrag einige Zeit beanspruchen. Möchten Gründer bereits vorher mit den geschäftlichen Aktivitäten starten, ohne die dann beachtlichen persönlichen Risiken einzugehen, können sie auch darüber nachdenken, eine sogenannte Vorratsgesellschaft zu erwerben. Es handelt sich um den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft, die zuvor nichtwerbend tätig war. Hilfestellung geben auch hier die Steuer- und Rechtsberater sowie Notare.

Bis zur Eintragung ins Handelsregister ist auch bei Ausgaben aus dem aufgebrachten Stammkapital Vorsicht angeraten. Zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister muss das gezeichnete Stammkapital wertmäßig in voller Höhe noch vorhanden sein. Ausnahmen gelten nur für die direkten Gründungskosten. Sonst haftet die Gesellschaft für die ausgegebene Differenz. Der Anspruch wird regelmäßig erst im Falle einer Insolvenz vom späteren Insolvenzverwalter geltend gemacht. Es empfiehlt sich daher immer, die Gründungsunterlagen mit den Kontobelegen zum Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals und den die Bestände zum Tag der Eintragung ins Handelsregister dokumentierenden Beleg zu verwahren.

Fazit

Festzuhalten bleibt: es gibt sie nicht – die allein richtige Rechtsform für eine neue Geschäftsidee. Und glücklicherweise ist eine Änderung auch noch möglich, nachdem Gründer bereits gestartet sind.

Einen wichtigen Rat gibt es aber immer: Auch wenn bei den Gesellschaften, deren Gründung nicht der notariellen Beurkundung bedarf, ein Gesellschaftsvertrag auch ohne detaillierte schriftliche Vereinbarungen durch schlüssiges Handeln geschlossen werden kann, sollten Gründer die wichtigsten Punkte immer in Form eines Gesellschaftsvertrages schriftlich vereinbaren. Nur so können Neu-Unternehmer spätere Unstimmigkeiten zwischen mehreren Gesellschaftern und damit kosten- und zeitintensive Auseinandersetzungen vermeiden.

Und bei der GmbH gilt: Finger weg vom Stammkapital, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist.

Die Autorin Marion Gutheil ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Mediatorin bei der Mönig Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf

Selbständig machen in der Pflege

Wie sich zwischen Personalmangel und demografischem Wandel eine erfolgreiche Existenz in der Pflege aufbauen lässt.

Wer auf der Suche nach einer Branche mit großem Zukunftspotenzial ist, kommt aktuell an der Pflege nicht vorbei. Denn auf der einen Seite sorgt der demografische Wandel dafür, dass Deutschland immer älter wird und somit auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen immer stärker ansteigt. Schon heute sind es laut Statistischem Bundesamt etwa 4,1 Millionen Menschen. Auf der anderen Seite macht sich jedoch auch der Mangel an Fachpersonal deutlich bemerkbar: Etwa 3,3 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt – meist von ihren Angehörigen, da ausreichend Heimplätze gar nicht existieren. Da die Bevölkerung nicht nur immer älter wird, sondern gleichzeitig auch viele Pflegekräfte in den kommenden Jahren in Rente gehen werden, wird sich dieser Fachkräftemangel in Zukunft drastisch verstärken. Eine lukrative Branche mit einem Personalproblem – welche Möglichkeit gibt es für Gründer*innen, hier ihren Platz zu finden?

Optionen für Quereinsteiger*innen

Dass es sich bei der Pflege um eine lukrative Branche handelt, ist unumstritten: 44,4 Milliarden Euro – diese Bruttowertschöpfung wurde 2020 laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erzielt. Die Unternehmensberatung Roland Berger geht sogar davon aus, dass es 2030 bereits 84 Milliarden Euro sein werden. Doch wer nun direkt sein eigenes Pflegeunternehmen gründen möchte, sollte sich der Einstiegshürden bewusst werden. Quereinsteiger*innen haben in der Pflegebranche in der Regel zwei Möglichkeiten: Sie gründen entweder einen ambulanten Pflegedienst oder eine Vermittlungsagentur für sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte. Während ambulante Pflegekräfte Pflegebedürftige je nach Bedarf mehrmals pro Woche oder am Tag besuchen, ziehen bei der 24-Stunden-Pflege oftmals osteuropäische Betreuungskräfte für einige Wochen komplett bei den Pflegebedürftigen ein. Bei den ambulanten Pflegediensten sind die Rahmenbedingungen für eine Gründung aktuell allerdings alles andere als optimal: Selbständige spüren den Fachkräftemangel bei diesem Pflegemodell mit aller Wucht, oftmals suchen sie monatelang vergeblich nach examiniertem Personal. Selbst die etablierten Pflegedienstleister*innen am Markt können die große Nachfrage aktuell nicht mehr bedienen und müssen Kund*innen ablehnen, da ihnen zu wenig Fachpersonal zur Verfügung steht. Auch die Gewinnmarge ist begrenzt. Denn Pflegedienste werden nach Gebührenordnung vergütet – eine freie Preisgestaltung ist somit nicht möglich.

Anders sieht es bei Vermittlungsagenturen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege aus. Hier wird das Personal in Osteuropa und nicht in Deutschland rekrutiert. Aufgrund der besseren Bezahlung entscheiden sich viele Osteuropäer*innen dafür, ihre Heimatländer zu verlassen, um einige Monate in Deutschland zu arbeiten. Derzeit gehen weit über 300.000 solcher Arbeitskräfte dieser Form der Beschäftigung nach.  Auch bei der Preisgestaltung haben Gründer*innen deutlich mehr Freiraum: Da sie sich an keine Gebührenordnung halten müssen, können sie ihre Preise frei gestalten. Üblich sind in der Regel mehrere hundert Euro Marge, die pro Kund*in und Monat fortlaufend generiert werden.

Gründen via Franchise

Die meisten Gründer*innen machen sich inzwischen über ein Franchisesystem eines bereits am Markt etablierten Players in der Pflegebranche selbständig. Auf diese Weise lässt sich der bürokratische Aufwand, der mit einer Gründung einhergeht, stark minimieren. Insbesondere bei der Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften braucht es zudem eine gute Netzwerkstruktur – beispielsweise die richtigen Ansprechpartner*innen im Ausland, um das Personal zu beschaffen. Hier profitieren Gründer*innen enorm, wenn sie sich einem bereits funktionierenden Geschäftskonzept anschließen. Allerdings sollten Interessent*innen unbedingt auf die Seriosität des Franchisegebenden achten. Als grenzübergreifende Dienstleistung, bei der die Betreuungskraft zudem noch im Haushalt des Pflegebedürftigen lebt, lauern hier einige juristische Fallstricke, vor denen es nicht nur sich selbst, sondern auch die zukünftigen Kund*innen zu schützen gilt.

Da die 24-Stunden-Pflege gesetzlich noch größtenteils

unreguliert ist, unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter*innen am Markt ganz erheblich in ihrer Qualität und setzen ihre Kund*innen nicht selten einem enormen juristischen Risiko aus. Um einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung in häuslicher Umgebung (BihG) zu schaffen, wurde 2021 die Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 erarbeitet. Sie ist das einzige Gütesiegel, das aktuell sicherstellt, dass ein(e) Vermittler*in für Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland nach gängigen Qualitätskriterien, transparent und im Sinne des Verbraucher*innenschutzes arbeitet. Für eine weitere Einordnung der Seriosität können sich Gründer*innen auch an der Stiftung Warentest orientieren, die ebenfalls Anbieter*innen evaluiert und die Ergebnisse veröffentlicht – letztmalig im Mai 2017.

Langfristige Unterstützung

Neben der Einhaltung zahlreicher juristischer Grundlagen und Rahmenbedingungen sollte für Gründer*innen bei der Wahl eines/einer Franchiseanbieter*in selbstverständlich auch im Vordergrund stehen, wie viel Unterstützung sie während des Gründungsprozesses und im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit erhalten. Zu einer erfolgreichen Franchisekooperation gehört mehr als nur die reine Zahlung einer Franchisegebühr. Gründer*innen können durchaus erwarten, dass sie bei allen wichtigen Schritten unterstützt werden – und das nicht nur am Anfang. Regelmäßige Schulungen und feste Ansprechpartner*innen für Rückfragen im Mutterunternehmen sollten Standard sein. Auch ein umfangreiches Franchisehandbuch sollte zur Verfügung gestellt werden, in dem Gründer*innen sämtliche Betriebsabläufe und Standards jederzeit nachlesen können.

Die Bekanntheit des Unternehmens stellt ebenfalls ein wichtiges Kriterium dar. Ist das Unternehmen bereits als erfolgreiche Marke etabliert und haben sich bestehende Standorte schon einen guten Ruf erarbeitet, profitieren davon auch Neueinsteiger*innen – insbesondere in der Pflegebranche, in der die Auswahl des/der richtigen Anbieter*in oftmals mit vielen Emotionen verbunden ist, weil sich Angehörige nur das Beste für ihre pflegebedürftigen Verwandten wünschen. Beim Stichwort „Standorte“ spielt selbstverständlich auch der Gebietsschutz eine wichtige Rolle. Damit sich zwei Franchisenehmer*innen eines Unternehmens nicht in derselben Region Konkurrenz machen, sollte dieser immer schriftlich zugesichert werden. Um sich juristisch abzusichern, sollte der gesamte Franchisevertrag vor der Unterzeichnung außerdem gründlich von einem Anwalt bzw. einer Anwältin geprüft werden.

Job mit Herz

Bevor Interessent*innen sich in die Selbständigkeit in der Pflegebranche stürzen, sollten sie allerdings in sich hineinhorchen, ob diese Art der Tätigkeit zu ihnen passt. Ein(e) Vermittler*in von Betreuungskräften hat deutlich mehr Aufgaben, als Informationen und Personalvorschläge von A nach B zu versenden. Er/sie muss Interessent*innen beispielsweise genau über den Leistungsumfang und die Grenzen der Betreuungsform sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und eine umfangreiche Begleitung seiner/ihrer Kund*innen sicherstellen. Auch wenn man als Quereinsteiger*in selbst nicht die Betreuung der Pflegebedürftigen übernimmt, sollte die soziale Komponente des Jobs nicht unterschätzt werden.

Wer Freude am Umgang mit Menschen hat, ein sicheres Auftreten und gute Verkaufsfähigkeiten besitzt, hat in dieser Branche jedoch gute Chancen. Im Kontakt mit Kund*innen sind außerdem Umsichtigkeit, Empathie und Freundlichkeit sowie ein kühler Kopf in herausfordernden Situationen hilfreich. Wer sich eine sinnstiftende Tätigkeit wünscht und das Leben von Pflegebedürftigen aktiv verbessern möchte, sollte den Schritt in diese Form der Selbständigkeit wagen. Allerdings sollte er/sie sich auch darüber bewusst sein, dass mit dem Job eine gewisse Verantwortung einhergeht.

Der Autor Markus Küffel ist Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH

Franchisestatistik 2022

Die aktuelle Franchisestatistik zeigt: Selbst im Jahr multipler Krisen hat sich die Franchisewirtschaft in Deutschland auf positivem Niveau weiterentwickelt.

Die Franchisestatistik 2022 und der Franchise Klima Index (FKI) wurden vom 21. November bis 12. Dezember 2022 gemeinsam online erhoben. Per E-Mail aufgerufen waren 359 Mitglieder des Deutschen Franchiseverbandes sowie 570 Nichtmitglieder. Die Möglichkeit am Franchise Klima Index teilzunehmen, erhielten ausschließlich Mitgliedssysteme. Die Rücklaufquote betrug 9%. Zur Durchführung und Auswertung beauftragt wurde Prof. Dr. Achim Hecker (Digital Business University of Applied Sciences).

Die wichtigsten Ergebnisse der Franchisestatistik 2022 im Überblick

Die rund 930 Franchisesysteme hatten im vergangenen Jahr 144.014 Franchisepartner, das sind 1,5% mehr als noch im Vorjahr. Insgesamt sind rund 814.304 Mitarbeitende bei den 186.028 (+ 2,8%) Franchisebetrieben beschäftigt. Zahlen, die für eine anhaltend stabile Wirtschaftskraft sprechen. Einmal mehr gestärkt durch ein deutliches Plus bei den Umsatzzahlen der gesamten Franchisewirtschaft. Diese sind um 4,6% auf 142,2 Milliarden Euro angewachsen.

Businessplan für Gründer*innen

Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du dabei alles berücksichtigen musst.

Businessplan für Gründer*innen: So bringst du deine Geschäftsidee zu Papier

Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.

Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später unweigerlich auf die Nase fallen. Dieses Dokument bildet nämlich das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung deines Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erfährst du hier.

Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O in der Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzeptes. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber*innen davon zu überzeugen, in dein Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen

Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner*innen und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung deines Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
  • Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder

Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen kannst du der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Executive Summary Die vorangestellte Zusammenfassung soll deine Geschäftsidee kurz und prägnant (auf max. 1-2 Seiten) zusammenfassen.
Gründer(team) Die Gründerpersönlichkeit entscheidet über den Erfolg der Firma – deshalb gehören auch dein Lebenslauf, deine Qualifikationen und Erfahrungen in den Businessplan!
Geschäftsidee Alle Informationen zum Produkt, zum Beispiel Herstellungsverfahren und -kosten oder Gewinnmargen sind anzugeben.
Markteinschätzung Eine grundlegende Analyse des Marktes, der Zielgruppe und der Mitbewerber ist durchzuführen. Wo liegt dein Alleinstellungsmerkmal?
Ziele und Strategien Bei der Auflistung der unternehmerischen Ziele solltest du nicht vergessen, die konkreten Maßnahmen zu beschreiben, mit denen du deine Visionen umsetzen wirst und welchen Kundennutzen du bietest.
Marketingplan An dieser Stelle erfolgt eine kurze Beschreibung der gewählten Marketinginstrumente, mit denen du Kunden gewinnen willst.
Organisation, Recht und Steuern Du musst die Rechtsform deiner Firma bestimmen sowie Eigentümer- und Anteilsstrukturen. Standort, Zweigstellen und Personalbedarf dürfen ebenfalls nicht fehlen.
Finanzplan Dreh- und Angelpunkt des Businessplans ist der Finanzplan – wichtige Stichpunkte für dich als Gründende(r) sind dabei unter anderem Liquiditätsplanung, Investitionen oder Rentabilitätsplan.
SWOT-Analyse Mithilfe dieser abschließenden Maßnahme stellst du deine Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken übersichtlich dar.

Gründen in der Transportlogistik: Lohnt sich das heute noch?

Pro- und Kontra-Argumente des Startens in einer hart umkämpften Branche. Wenn du dich mit einem Unternehmen in der Transportlogistik-Branche selbstständig machen willst, erfährst du hier, auf was du auf deinem Weg in die Selbstständigkeit achten musst, um möglichst effizient und nachhaltig zu starten.

Kaum eine Branche konnte die Pandemie so gut überstehen wie diejenige, die die Online-Bestellungen zu den zuhause wartenden Kund*innen brachte. Derzeit allerdings, unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges mit seinen unter anderem dramatisch gestiegenen Kraftstoffpreisen, darbt aber auch kaum eine andere Branche so sehr.

Tatsache ist: Die Transportlogistik bietet zahlreiche Verlockungen. Doch lohnt es sich wirklich noch der Versuch, in diesem umkämpften Markt einen Fuß zu fassen? In den folgenden Zeilen werfen wir einen Blick auf beide Seiten der Medaille.

1. Die Gründung lohnt sich weiterhin, weil …
… gerade auf der letzten Meile noch viele Nischen bestehen

Wer an Transportlogistik denkt, der hat dabei häufig den typischen Langstrecken-LKW-Transport im Sinn: Zugmaschine, Auflieger, grenzüberschreitender Verkehr und Aufträge, die tausende Kilometer Distanz überbrücken.

Zugegeben, die Langstrecke auf der Straße ist ein wichtiger Teil der Transportlogistik. Gerade heute, wo so viele Branchen globalisiert sind und die Einzelteile eines einzigen Produkts problemlos aus mehreren Ländern stammen können.

Allerdings ist die Langstrecke nur ein Baustein innerhalb der Transportlogistik. Ein häufig übersehener, jedoch elementar wichtiger Baustein ist die „letzte Meile“, der Nahverkehr in einem Radius von nur wenigen Kilometern. Eben dort bietet sich bei uns derzeit eine interessante Situation:

  • Die Landflucht der präpandemischen Jahre ist mittlerweile deutlich abgeklungen. Dennoch fehlt es hier weiterhin an allen Ecken und Enden an Kerninhalten einer attraktiven Lage. Vor allem nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten.
  • Hingegen in den (Groß-)Städten sich Verkehrskonzepte derzeit sehr rasch ändern. In der Folge können viele längst nicht mehr so komfortabel mit dem Auto einkaufen, wie sie es möchten.

Hier bestehen also weiterhin Nischen, respektive tun sich solche gerade auf. Sie mit kreativen Konzepten für Kurzstreckenlogistik zu füllen, ist eine Aufgabe für echte Macher*innen. Gerade weil solche Personen dazu tendieren, die Situation ohne die „Logistiker-Brille“ zu betrachten und deshalb Konzepte kreieren können, die nicht den althergebrachten Herangehensweisen entsprechen. Äußerst passend, wie das nächste Kapitel zeigen wird.

… die Branche kreativen Konzepten gegenüber sehr offen ist

Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, wie sich mit Just Eat Takeaway (in Deutschland als Lieferando bekannt) eine völlig neue Art von Transportdienstleister etablierte.

Und Uber Eats zeigt derzeit, wie sehr das sowieso schon kreative Konzept der privatwirtschaftlichen (Personen-)Beförderung auf Lebensmittel anpassbar ist.

Es gibt in der Logistikwelt viele solcher Beispiele. Sie alle haben an der Basis „nur“ damit zu tun, Dinge von A nach B zu bringen. Dennoch sind sie im höchsten Maße kreativ, gehen andere Wege, erbringen eine völlig neue oder maßgeblich optimierte Form von Dienstleistung.

Solche Erfolgsgeschichten existieren nur, weil die gesamte Transportlogistik solchen unkonventionellen Konzepten und optimierten Herangehensweisen gegenüber sehr aufgeschlossen ist. Wer dementsprechend solche Ideen entwickeln und zur Marktreife führen kann, findet eine Branche, die, so konventionell sie manchmal anmuten mag, tatsächlich geradezu revolutionär sein kann, wenn es darum geht, neue Herangehensweisen zu akzeptieren oder bestehende zu verbessern.

… der Transport von Waren systemrelevant ist

Nur wenige würden in einer Branche gründen, deren Ende bereits vorhersehbar ist oder die ausschließlich in einem optimalen gesellschaftlichen und politischen Klima erblühen würde.

Aktuell eine Manufaktur für Zweitakt-Mopeds zu gründen wäre deshalb ebenso fragwürdig wie der Aufbau eines Unternehmens, das Dienstleistungen offeriert, die bei schlechter Wirtschaftslage als erstes von der Zielgruppe eingespart werden.

Transportlogistik ist hingegen – in vielen ihrer Teile – eine Branche, die wirklich „systemrelevant“ ist. Sie mag zwar bei schlechter Konjunktur leiden, doch ähnlich wie etwa

  • Landwirtschaft,
  • Lebensmittelhandel,
  • Hygieneprodukte,
  • Telekommunikation oder
  • Bestattungsdienstleistungen

handelt es sich um eine Branche, die unabhängig von sämtlichen externen Umständen immer benötigt wird; die sogar essenziell für das Funktionieren der gesamten Welt ist. Ohne der Transportlogistik würde nicht nur sprichwörtlich alles zusammenbrechen.

Insbesondere, wer selbst lange nach der Gründung wandlungsfähig bleiben kann, findet deshalb eine Branche vor, die eine hohe systemische Sicherheit bietet, weil sie für die Basisfunktionen sämtlicher Gesellschaften so relevant ist. Selbst in wahrhaft dystopischen Krisen wird es Bedarf für Unternehmen geben, die Güter transportieren.

Recht für Gründer: Umwandlung der GbR in eine GmbH

Von der GbR zur GmbH: Von der Idee der Zusammenarbeit zur professionellen Unternehmung.

Mit 195.474 Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) (Stand 2022, Quelle: destatis.de) gehört diese Gesellschaftsform mit Abstand zu der beliebtesten Personengesellschaften in Deutschland.

In meiner Beraterpraxis als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht sehe ich oft GbR-Gesellschaften entweder ohne schriftlichen Vertrag oder unter Verwendung eines Vertragsmusters mit standardisierten Textbausteinen und Alternativen zum Ankreuzen. Wobei die Alternativen oft nicht mehr in den finalen Vertrag eingeflossen sind. “Das hat uns keiner gesagt!” bzw. “Unser Steuerberater hat uns dieses Muster gegeben, aber nicht erklärt.” höre ich in der Beratung oft, wenn etwas schief gelaufen ist.

An dieser Stelle mein Tipp: Dein Steuerberater macht deine Abschlüsse und berät dich zu Unternehmenszahlen und dein Anwalt berät dich in gesellschaftsrechtlichen Anliegen.

Wenn die Unternehmen aus der Startphase der Gründung herauswachsen, stellen Gesellschafter schnell fest, dass eine GbR mittel- und langfristig nicht professionell aussieht, nicht zu den bestehenden Verhältnissen passt oder ihnen klar wird, dass sie immer noch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Eine Lösung ist nach kurzer Recherche zügig gefunden: die GmbH

An dieser Stelle ist vorweg zu sagen, dass die formellen Anforderungen an eine GmbH und der Inhalt der Gesellschaftssatzung noch wichtiger sind als bei der GbR. Hier solltet ihr euch unbedingt Gedanken machen über Abstimmungs- und Beschlussfassungsregeln, Eintritt- und Austrittsmöglichkeiten von Gesellschaftern, die Übertragung und Einziehung von Gesellschaftsanteilen sowie Nachfolge- oder Beendigungsvoraussetzungen.

Vorteile der GmbH aus Sicht des Juristen & Unternehmers

1. Beschränkte Haftung

Die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, also mit den Werten, die der GmbH gehören. Hierin liegt der größte zivilrechtliche Vorteil: Eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen besteht nicht! Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

2. Rechtspersönlichkeit der GmbH

Als Kapitalgesellschaft gehört die GmbH zu den juristischen Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein und prozessrechtlich klagen bzw. verklagt werden, Eigentum begründen und übertragen.

3. Hohes Ansehen im Geschäftsverkehr

Eine GmbH führt im Vergleich zur GbR zu einer größeren Gläubigerakzeptanz bei Kreditgebern und zu einem professionelleren Erscheinungsbild. Banken und Kreditinstitute mögen klare Unternehmensstrukturen, einheitliche und vergleichbare Bilanzen und gewähren einer GmbH eher höhere Darlehen ohne Bürgschaften als im Vergleich zu Personengesellschaften, die grundsätzlich erstmal nicht bilanzierungspflichtig sind.

4. Rechtssicherheit aufgrund gefestigter Rechtsprechung

Rechtsnormen finden sich u.a. im GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch und ergänzend im Aktiengesetz. Die Rechtsprechung zur GmbH ist weitgehend gefestigt. Die bei den Landgerichten eingerichteten Handelskammern kennen sich erfahrungsgemäß sehr gut aus.

5. Flexible Partizipation an Gesellschaftsanteilen

Während GbR-Anteile immer nur im Ganzen pro Kopf von einem Gesellschafter an einen anderen übertragen werden können, sind GmbH-Anteile am Gesellschaftskapital z.B. zu je 1 EUR-Geschäftsanteil teilbar und übertragbar, so dass auch kleinere Anteile veräußert und übertragen werden können.

Die Spielregeln bei einer Umwandlung: Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

Das UmwStG beschreibt im Wesentlichen 4 Umwandlungsarten: die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und den Formwechsel.

In allen Fällen geht das Vermögen des Ausgangsunternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf das Zielunternehmen über. Das UmwStG enthält dazu Regelungen, Umwandlungsvorgänge steuerneutral zu ermöglichen, wenn bestimmte “Spielregeln” eingehalten werden.

Varianten, eine Personengesellschaft im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge in eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH umzuwandeln, wären also folgende:

  • Verschmelzung durch Aufnahme (der Personengesellschaft) … dabei wird das Vermögen der Personengesellschaft auf eine bestehende, bereits vorhandene GmbH übertragen
  • Formwechsel der Ausgangs-Personengesellschaft ... dabei wird die Rechtsform einer Personengesellschaft geändert zur Gründung einer GmbH
  • Verschmelzung zur Neugründung ...  dabei wird das Vermögen einer Personengesellschaft + eines weiteren Rechtsträgers auf eine neu zu gründende GmbH übertragen
  • Aufspaltung ... dabei wird nur ein Teil des Vermögens einer Personengesellschaft auf eine oder 2 bestehende bzw. neu zu gründende GmbH's übertragen

Die Herausforderung in Bezug auf die GbR ist jedoch, dass das UmwStG für alle zuvor genannten Varianten diese nicht als übertragenden Rechtsträger vorsieht. Daraus folgt, dass eine direkte Umwandlung - wie zuvor beschrieben - der GbR in eine GmbH im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet.

Zwei smarte Möglichkeiten der Umwandlung

Bevor ich die m.M. nach eleganten bzw. smarten Umwandlungsmöglichkeiten skizziere, möchte ich noch auf zwei Punkte hinweisen:

1. Entscheidend für die erfolgreiche Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist nach meiner Erfahrung das Zusammenspiel der fachlichen Dienstleistungen bzw. die agierenden Berufsträger: Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar.

Im Idealfall erstellt der Rechtsanwalt verständliche, gut durchdachte und vor allem zu den Gesellschaftern passende Verträge - diese hat er vorher mit dem Steuerberater abgestimmt, welcher zudem selbstverständlich ordentliche GbR-Abschlüsse beisteuert – und der mitdenkende Notar beurkundet nicht blind, sondern hinterfragt bei evtl. Ungenauigkeiten und sorgt für die reibungslose Kommunikation mit dem Registergericht.

2. Die zweite Voraussetzung für eine erfolgreiche Umwandlung müssen die Gesellschafter selbst mitbringen: nämlich Weisheit, den zuvor genannten Berufsträgern zu vertrauen, wenn möglich ihr Business bzw. das operative Unternehmenshandeln geduldig zu erklären und sich beraten lassen. Denn das unter 1. beschriebene kann nicht aus einer Mustervorlage, einem Blogbeitrag oder einem Youtube-Video entnommen werden oder eins-zu-eins auf alle Umwandlungsvorhaben standardisiert angewandt werden, sondern das ist das professionelle Gesamtpaket – wofür schließlich Beratungshonorare und Gebühren gezahlt werden.

Buchwertneutrale Einbringung der GbR

Um die o.g. positiven Effekte der Steuerneutralität zu erreichen, ist je nach individueller Ausgangslage ein Zwischenschritt erforderlich, nämlich die Eintragung der Firma (hier GbR) in das Handelsregister als OHG (Offene Handelsgesellschaft). Die Eintragung als OHG dient hier als Korrektur, so dass nach Vorgaben des Umwandlungssteuergesetzes ein übertragender Rechtsträger vorliegt. Nach erfolgter Umwandlung und Registrierung der GmbH wird die OHG sofort wieder aus dem Handelsregister gelöscht.

Ohne Aufdeckung stiller Reserven können nach § 20 UmwStG Umwandlungsfälle, die Betriebsteile oder Unternehmensanteile zum Gegenstand haben, d.h. auch Einbringungsvorgänge außerhalb des UmwG, buchwertneutral gestaltet werden. Als Voraussetzung muss es sich jedoch immer um eine entgeltliche Übertragung handeln, d.h. als Gegenleistung für eingebrachte Unternehmensteile müssen Anteile an der neuen GmbH gewährt werden.

Bargründung einer neuen GmbH und Einbringen als Aufgeld (Agio)

Die GbR kann als Aufgeld (sog. Agio) im Rahmen einer Neugründung (Bargründung) in die GmbH eingebracht werden. Auch hierbei ist wieder Bedingung, dass den künftigen GmbH-Gesellschaftern als Gegenleistung für ihre GbR-Anteile wiederum Gesellschaftsanteile an der gegründeten GmbH gewährt werden. Denn wie oben beschrieben ist eines der Hauptziele ja den steuerneutralen, einheitlichen Umwandlungsvorgang zu erreichen.

Diesen Weg empfehle ich oft umwandlungsfreudigen GbR-Gesellschaftern, die sich eine kostenintensive Unternehmensbewertung ihrer GbR sparen wollen, weil die Vermögenswerte sich hauptsächlich aus ihrer jeweiligen Arbeitskraft ergibt und nicht aus materiellen Gegenständen oder Werten. Ausreichend ist meist eine einfache Unternehmensbewertung anhand des letzten Jahresabschlusses bzw. nach einfacher Ertragswertmethode.

Fazit

Grundsätzlich gehe ich in meiner Beraterpraxis davon aus, dass die Umwandlung eurer Firma als GbR unter Ausnutzung der Steuerneutralität, d.h. unter Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes erfolgen soll, folglich im Ergebnis nach der Umwandlung das Unternehmen mit neuer Rechtsform (GmbH) fortgeführt wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es mehrere Wege. Welcher am besten auf eure Unternehmenssituation passt, muss im ersten Beratungsschritt herausgearbeitet werden. Es gibt nach meiner Einschätzung  nicht das “beste Umwandlungskonzept und das Rundum- Sorglos-Paket”.

Eine Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist für die meisten Gesellschafter keine alltägliche, leichte Sache. Dabei darf nichts schiefgehen, was hinterher nicht mehr wiedergutzumachen ist oder korrigiert werden kann.

Von Anfang an solltet ihr alle oben genannten Berater für den jeweiligen fachlichen Baustein mit einbeziehen bzw. darauf achten, dass euer Beratungsteam auch miteinander gut kommuniziert. D.h. dass euer Steuerberater dem Rechtsanwalt oder dem Notar gut zuarbeitet oder das euer Rechtsanwalt Beratungsinhalte ggf. mit dem Notar VOR Beurkundung abstimmt.

Lasst euch auch hinsichtlich des Kostenaufwandes vorher einen genauen Überblick von allen beteiligten Beratern geben, welche Honorare und Gebühren entstehen. Gebühren beim Registergericht und Beurkundungsgebühren beim Notar sind z.B. bundeseinheitlich gleich, aber Stundensätze von Rechtsanwälten und Steuerberatern können sehr unterschiedlich sein.

Der Autor Marko Setzer berät seit über 10 Jahren als Berliner Rechtsanwalt Unternehmer bei gesellschaftsrechtlichen, sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Nützliche Tipps für die geplante Unternehmensgründung

Von der Idee bis zur Markteinführung umfasst die Unternehmensgründung unzählige Schritte. Wir fassen zusammen, worauf bei der Gründung eines erfolgreichen Unternehmens zu achten ist.

Mit umfangreicher Recherche starten

Die Branche, in der man arbeiten möchte, sollte man kennen und verstehen. Auch wenn eine Geschäftsidee noch so einzigartig erscheint, ist sie das vielleicht gar nicht – und die Konkurrenz schläft nicht. Nur, weil man eine gute Idee hat, heißt das keinesfalls, dass andere sie nicht haben. Das sagte schon Ian Wright, der Gründer von British Business Energy. Die Konkurrenz sollte man deshalb im Blick haben und herausfinden, wie man Alleinstellungsmerkmale findet. Das eigene Produkt muss besser oder vielleicht auch einfach nur billiger sein, um zu funktionieren.

Bevor man also in den Markt eintritt, sollte man die Zielgruppe sowie die Konkurrenz analysieren. Eine umfangreiche Marktanalyse mit allem, was dazugehört, ist unerlässlich für den Erfolg. Ein Schnellschuss ist also weniger empfehlenswert – vielmehr sollte ausreichend Zeit in die Recherche fließen, ehe man ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringt.

Finanzplanung

Wer ein Unternehmen gründen möchte, braucht meist Geld – und hat dieses in vielen Fällen nicht einfach so zur Verfügung. Kapital muss aber nicht nur „herangeschafft“ werden. Unternehmer*innen müssen zudem lernen, mit Geld gut zu haushalten. Egal, ob man einen Bankkredit aufnehmen möchte, großes Glück hatte und mit einem kostenlosen Bonus ohne Einzahlung gewonnen hat oder gar einen großen Jackpot geknackt hat: Richtiges Wirtschaften will gelernt sein, sowohl privat als auch beruflich. Das Startkapital ist zudem für Gründer*innen oft eine große Hürde. Die erste und häufigste Anlaufstelle sind Familie und Freund*innen. Investor*innen und Risikokapitalgeber*innen oder Crowdfunding-Projekte können ebenfalls dabei helfen, den nötigen Betrag aufzubringen. Doch wer plant, mit viel Geld zu hantieren, sollte auch wissen, wie man damit umgeht. Unternehmer*innen sollten einen Plan machen, wie sie die Gründungskosten aufbringen wollen und wie sie ihr Geld dann möglichst sinnvoll nutzen. Das schließt auch Steuern mit ein. Denn gerade, wer neu im Business ist, hat oft noch keine Vorstellungen davon, was eigentlich an Steuerzahlungen anfällt. Deshalb gilt: Ausgeben, was nötig ist, aber ausreichend Rücklagen bilden.

Auf die Expertise anderer setzen

Gern möchte man alles selbst kontrollieren und gibt nur ungern Verantwortung ab. Denn es geht doch um die eigene Vision und Idee. Doch auch als findige(r) Unternehmer*in kann man nicht jedes Problem allein lösen. Stattdessen sollte man lieber frühzeitig auf Fachleute zurückgreifen, die einen Mehrwert ins Unternehmen bringen und gleich zu Beginn dafür sorgen, dass man den richtigen Weg einschlägt. Sowohl juristischer Beistand als auch ein guter Marketer sind wichtig – und auch die Buchführung will gleich zu Beginn gelernt sein. Je nachdem, wo die eigenen Stärken liegen, ist es sinnvoll, andere Bereiche auszulagern. So kann man sich auf sein eigenes Steckenpferd konzentrieren und die Kontrolle in anderen Bereichen abgeben und Aufgaben denen überlassen, die wirklich Ahnung davon haben. Das kostet zwar, lohnt sich aber und spart am Ende Kräfte, Nerven und eigene Ressourcen, die in anderen Bereichen besser eingesetzt werden können.

Businessplan erstellen

In einem Businessplan werden alle Schritte festgelegt, die für einen erfolgreichen Start und kontinuierliches Wachstum von Bedeutung sind. Mit einem guten Plan lassen sich Investor*innen und Expert*innen überzeugen, und das Unternehmen wird ins rechte Licht gerückt. Entsprechend sollte der Businessplan ganz am Anfang stehen und immer griffbereit sein. Auch eine Software für die Erstellung eines Plans kann hier hilfreich sein, um einen professionellen Auftritt zu gewährleisten. Enthalten sollte der Plan zudem Infos zum Unternehmen, eine Analyse des aktuellen Marktes, Details zu Entscheidungsträger*innen sowie einen Finanzplan.

Risiken kennen und bewerten

Natürlich erhofft man sich, mit seinem Unternehmen schnelle Erfolge zu sehen. Große oder kleine Risiken gehören aber dazu. Deshalb sollten diese in die Planung einbezogen werden: Gründer*innen müssen bewerten, welche Risiken es gibt, bevor sie einen Geschäftsplan auf die Beine stellen. Auch bei der besten Planung können zudem Fehler passieren. Auch hier gilt es, darauf vorbereitet zu sein und lösungsorientiert zu bleiben. Kaum ein(e) Gründer*in wird im Laufe der Zeit nicht auf ungeahnte Probleme stoßen. Diese müssen aber wahrlich nicht das Ende bedeuten, sondern können vielmehr eine neue Richtung vorgeben. Da Fehler aber auch teuer werden können, sollte man sich lieber früher als später mit dem Krisenmanagement befassen: Je nach Unternehmen können verschiedene Versicherungen die nötige Absicherung im Ernstfall gewährleisten.

Zielstrebigkeit und die Mission im Blick

Und zu guter Letzt: Es ist wirklich keine leichte Aufgabe, sich von der Masse abzuheben. Erfolg kann niemand garantieren. Doch wer sein Ziel im Blick behält und seine Mission klar vor Augen hat, kann erfolgreich werden. Gründer*innen sollten wissen, warum sie gründen – und die eigene Mission immer im Blick haben, um Entscheidungen zu treffen, die dem Ziel dienen, das am Ende erreicht werden soll. Das klingt nach einem banalen Tipp, der aber von unschätzbarem Wert ist. Denn entlang des Weges sind Störfaktoren und Ablenkungen vorprogrammiert. Wer aber den Fokus behält und an seinen Erfolg glaubt, wird rational entscheiden und hoffentlich immer wieder den richtigen Weg einschlagen.

Mehr Widerstandskraft beim Gründen

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass sich das Risikomanagement vieler Unternehmen verändern muss. Doch wie werde ich resilienter gegen künftige Krisen?

Als am 27. Januar 2020 der erste Corona-Fall in Deutschland registriert wurde, waren die wirtschaftlichen Folgen noch kaum absehbar. Erst mit Verkündung des ersten bundesweiten Lockdowns am 22. März 2020 bahnten sich die Ausmaße der Corona-Krise langsam an. Das jährlich von der Allianz veröffentlichte „Risiko Barometer“ wird im Jahr 2021 von der Corona-Pandemie geprägt: Auf den Plätzen eins und drei landen „Betriebsunterbrechung“ und „Ausbruch einer Pandemie“. In den Jahren vor 2020 landeten diese Risiken nie höher als auf Platz 16.

Nun, gut zwei Jahren Pandemie, zeigen sich klare Gewinner und Verlierer der Krise. Aus diesen lassen sich Handlungsempfehlungen für Unternehmen ableiten, um sich für zukünftige Krisen verschiedenster Arten zu rüsten.

Für Krisen mit dem Ausmaß der Corona-Pandemie sind vorausschauende Investitionen nicht ausreichend, um sich krisenfest aufzustellen. Um langfristig für Krisen verschiedenster Art gerüstet zu sein, ist es nötig, darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen. Vor der Corona-Krise hatten mehr als 30 Prozent der KMUs eine Eigenkapitalquote von über 30 Prozent. Dennoch haben viele Unternehmen nicht genügend Liquidität, um zwei bis drei Monate eines Umsatzrückgangs- oder gar -ausfalls zu überbrücken. In solchen Fällen besteht daher die Notwendigkeit, die finanzielle Widerstandsfähigkeit (Corporate Resilience) des Unternehmens zu stärken.

Eigenkapital stärken

Mit einer höheren Eigenkapitalquote und einer ausreichenden Liquiditätsreserve wird ein Unternehmen nicht nur in Krisenzeiten robuster, sondern auch unabhängiger von Fremdkapital. Die Aufnahme von Fremdkapital wird zudem durch bessere Ratings im Bedarfsfall vereinfacht. Möglichkeiten, das Eigenkapital zu erhöhen sind neben der Aufnahme neuer Investor*innen und Gesellschafter*innen im Wege einer Kapitalerhöhung auch die Innenfinanzierung oder die Schonung des Eigenkapitals durch Finanzierungsalternativen.

Klassische Möglichkeiten der Innenfinanzierung sind u.a. die Aussetzung von Ausschüttungen an die Gesellschafter*innen sowie Einlagen oder Darlehen dieser. Auch eine Stärkung der Ertragskraft über die Verbesserung der Leistungsfähigkeit stärkt das Eigenkapital: Eine Reduzierung der Kosten, der Abbau von offenen Forderungen durch ein konsequentes Mahnwesen oder die Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Anlagen kann das Eigenkapital stärken.

Durch das Leasen von Anlagegegenständen ist es möglich, ohne Einsatz von Eigenkapital zu investieren. Als Steigerungsform kann auch das sogenannte Sale-and-Lease-Back angewandt werden. Dabei wird ein Anlagegut aus dem Betriebsvermögen verkauft und dann vom Käufer bzw. von der Käuferin zurückgeleast. Diese Form bringt oft auch in Krisenzeiten schnelle Liquidität in das Unternehmen.

Durch Finanzierungsformen wie Factoring oder Forfaitierung (Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bzw. die Verkäuferin bei Zahlungsausfall des Schuldners bzw. der Schuldnerin) können Forderungen durch einen Verkauf in liquide Mittel umgewandelt werden.

Wachstum durch Fremdkapital

Um die langfristige Sicherung der Liquidität zu gewährleisten ist es oftmals nötig, Fremdkapital in Anspruch zu nehmen. Vor allem für inhaber*innengeführte Unternehmen ist die Aufnahme neuer Gesellschafter*innen oft keine Option, weswegen nur eine Fremdkapitalfinanzierung in Frage kommt. Größere Investitionen, welche einen Beleihungswert für den Fremdkapitalgeber haben (z.B. Immobilien, fungible Maschinen und Geräte etc.), können bei einer entsprechenden Fremdfinanzierung die Liquidität des Unternehmens schonen. Die anfallenden Zinsen sind steuerlich abzugsfähig, woraus sich zusätzlich eine steuerliche Begünstigung ergibt. Die KfW kann dabei eine erste Anlaufstelle für Unternehmen sein. Diese bietet zahlreiche staatlich geförderte Kredite an, mit denen günstig Investitionen getätigt und Projekte finanziert werden können.

Fördermittel und Zuschüsse wahrnehmen

Infolge der Corona-Krise wurden von staatlicher Seite Fördermaßnahmen beschlossen, welche betroffenen Unternehmen schnell liquide Mittel zur Verfügung stellen sollen. Diese haben in den meisten Fällen Unternehmen vor der Insolvenz gerettet und sicher durch die Krise gebracht. Aber auch in Nicht-Krisenzeiten steht Unternehmen eine große Auswahl an staatlichen Zuschüssen zur Verfügung. Dabei werden Unternehmen nicht nur auf Bundesebene bei Investitionen unterstützt: Auch von Bundesland zu Bundesland gibt es diverse Fördermaßnahmen für Gründer*innen sowie für kleine und mittelständische Unternehmen. Bekannte Mittel sind dabei der Gründungszuschuss, Zuschüsse nach dem Forschungszulagengesetz sowie auf Länderebene verschiedene Digitalisierungsboni. Auch das Schaffen von Arbeitsplätzen wird in vielen Fällen von der Agentur für Arbeit bezuschusst.

Beratung nutzen

Ob bei der Gründung eines Unternehmens, der Beantragung der oben genannten Fördermittel oder Finanzierungsfragen, häufig fehlt Unternehmern das nötige Know-how, um alle Bereiche einer zukunftssicheren Ausrichtung ihres Unternehmens zu überblicken. Die Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung ist daher eine werthaltige Investition in das Unternehmen, welche oftmals unterschätzt wird. Spezialisierte Berater*innen können dabei auf die genauen Bedürfnisse des Betriebs eingehen und oft durch wenige Stellschrauben ein zukunftsorientiertes und krisenfestes Unternehmen mit aufbauen. Nicht nur klassische Unternehmensberatung kann beim Aufbau und Wachstum eines Unternehmens hilfreich sein, auch die Expertise von Rechts- und Patentanwält*innen, Steuer-, Vertriebs- und Finanzberater*innen kann bei der Erstellung der Unternehmensstrategie ausschlaggebend sein.

Rücklagen bilden

Um in Krisensituationen liquide zu bleiben, ist es unabdinglich, ein Rücklagenpolster zu schaffen. Gerade für KMUs gestaltet sich dies allerdings oft schwierig, da verfügbares Kapital schnell reinvestiert werden muss, um ein stetiges Wachstum zu gewährleisten. Dennoch ist es gerade für Unternehmen mit geringerem Cashflow wichtig, stetig Rücklagen zu bilden. Hilfreich dabei können steuerliche Maßnahmen wie der Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen oder der Thesaurierungseffekt einer Kapitalgesellschaft sein. Bei Letzterem wird beispielsweise die geringere Steuerlast bei Gewinnen auf Unternehmensebene genutzt. Nicht ausgeschüttete Gewinne können so besser für Rücklagen, aber auch Reinvestitionen genutzt werden.

Fazit

Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass sich das Risikomanagement vieler Unternehmen, vor allem von KMUs, verändern muss. Gerade Unternehmen, die bereits vor der Krise in Schieflage waren, hatten in der Pandemie große Probleme. Die Gewinner der Pandemie dienen dabei als Vorbild: Schnelle und flexible Entscheidungswege helfen einem Unternehmen, auf plötzliche Herausforderungen zu reagieren. Um den schmalen Grat zwischen Rücklagenbildung und Investitionsausgaben zu finden, können Berater*innen helfen, das Unternehmen krisenfest aufzustellen. Langfristig geplante und entsprechend umgesetzte Maßnahmen dienen dazu, Krisenzeiten besser zu überwinden und sogar stärker aus ihnen hervorzugehen.

Die Autoren: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe sowie anerkannter und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater; Jonas Ernst ist Mitarbeiter der BFMT Gruppe. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung für KMUs tätig.

Nebenberuflich selbständig: Das kleine ABC

Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte beleuchtet, auf die geachtet werden sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen.

Anmeldung

Erst einmal müssen Sie wissen, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Freiberuflich sind künstlerische und therapeutische Berufe. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und beratende Volks- oder Betriebswirte sind „frei“. Gewerbliche Tätigkeiten sind im Prinzip alle anderen wie etwa handwerkliche Arbeiten, Ladengeschäfte oder auch der Verkauf bei Ebay.

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, tun Sie das über das Ordnungsamt. Das kostet zwischen 18 und 40 Euro und führt automatisch dazu, dass das Finanzamt Ihnen Formulare für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit schickt.

Freiberufler melden sich selbst direkt beim Finanzamt an und füllen dann das Anmeldeformular aus. Sie können es auch aus dem Internet laden, etwa über www.bundesfinanzministerium.de. Sie erhalten dann eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer.

Zusammenarbeit mit Freelancern

Marcus Schmid, Mitgründer und COO des Münchner Start-ups PREZP, das eine Plattform für modernes Rhetorik- und Online-Präsentationstraining entwickelt hat, setzt beim Aufbau des Online-Auftritts und der Vermarktung auch auf die Unterstützung von Freelancern. Mehr dazu im Interview mit Markus.

Aus welcher Idee heraus ist euer Start-up entstanden und in welcher Phase der Unternehmensentwicklung steht ihr gerade?

Wir wissen, dass Kommunikation und Sprache in der Geschäftswelt entscheidende Erfolgsfaktoren sind. Unser gesamtes Auftreten und die Wirkung unserer Stimme sind wichtig, wenn wir zum Beispiel erfolgreich Präsentationen halten oder Vertriebsgespräche führen möchten. So kam uns 2019 die Idee für ein webbasiertes Präsentationstraining. Daraus ist mit PREZP eine umfassende softwarebasierte Lösung entstanden, mit deren Hilfe man gesprochene Präsentationen vollständig analysieren kann und dadurch ganz neue Lerneffekte erzielt. Aktuell richtet sich unsere Lösung hauptsächlich an Geschäftskunden, zum Beispiel Coaches oder Ausbildungs-und Vertriebsabteilungen in Unternehmen. Unser Ziel ist es, die Lösung weiterzuentwickeln und als E-Learning Tool auch für den Endverbraucher interessant zu machen. Wir möchten eine Community aufbauen, innerhalb der man seine Vorträge teilen, sich gegenseitig bewerten und schlussendlich voneinander lernen kann

Seit wann arbeitest du mit der Unterstützung von Freelancern und für welche Aufgaben und Projekte setzt du sie typischerweise ein?

Wir sind noch ein kleines Team und haben schnell erkannt, dass es für uns die beste Lösung ist, wenn wir uns immer nach Bedarf Spezialkenntnisse von Extern dazu holen. Das erste Projekt war die Entwicklung unserer Online-Plattform. Den Aufbau der Homepage und die Gestaltung des UX/UI-Designs haben Freelancer übernommen. Aktuell bauen wir den Content auf unserer Homepage immer weiter aus, zum Beispiel mit Blogbeiträgen oder gezeichneten Erklärvideos. Hier sind auch wieder professionelle Redakteure, Grafiker und Voice-Over-Spezialisten für uns im Einsatz.

Wie findet man den geeigneten Freelancer?

Start-ups sind ja typischerweise lokal gut vernetzt und vermutlich findet man den ein oder anderen Freiberufler im Bekanntenkreis. Ansonsten bieten Plattformen, wie zum Beispiel Fiverr oder Das Auge, Freelancer-Dienstleistungen online an. Wir haben von Beginn an mit Fiverr gearbeitet, da man hier ein breites Angebot aus den unterschiedlichsten Disziplinen hat. Und man findet vor allem Leute mit echtem Drive. Die Buchung einer Dienstleistung läuft hier ähnlich ab wie ein Kauf auf Amazon – ich gebe ein Suchwort ein, erhalte eine Auswahl an qualifizierten Freelancern und kann deren Kundenbewertungen lesen. Den Preis der Dienstleistung und welchen genauen Umfang der Freelancer abdeckt sehe ich auch vorab. Das macht die Suche und Auswahl des geeigneten Kandidaten sehr transparent.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab? Was muss man speziell beim Briefing und bei der Vertragsabwicklung beachten?

Für mich ist Kommunikation das A und O. Gerade wenn man nicht physisch zusammensitzt, sondern alles online abwickelt. Bevor die Zusammenarbeit überhaupt startet, beginne ich über die Chat-Funktion ein Gespräch mit dem Freiberufler und prüfe, ob die Chemie stimmt und hinreichend Kapazitäten da sind. Dann folgt das Projekt-Briefing, in dem ich meine Vorstellungen erkläre und welches Ziel ich mit der Aufgabe verfolge. Je detaillierter ich den Freelancer hier abhole, umso besser wird er oder sie die Aufgabe meistern. Und natürlich besprechen wir vorab Organisatorisches, zum Beispiel die Anzahl an Korrekturschleifen oder Deadlines. Hier muss man sich klar abstimmen, damit keine falschen Erwartungen entstehen. Wenn man auf Online-Plattformen Freelancer bucht, dann wird der ganze administrative Anteil ganz automatisch von der Plattform abgewickelt.

Wann ist es sinnvoll, auf regionale Freiberufler zu setzen?

Ich arbeite mit einem Mix aus internationalen und deutschen Freelancern. Für redaktionelle Arbeiten und Voice-Over-Aufträge greife ich natürlich auf Muttersprachler zurück, aber wenn ich beispielsweise Programmierungen vornehmen lasse, spielt es für mich keine Rolle, wo der Freelancer sitzt. Gerade die Internationalität der Freelancer hat einen echten kreativen und positiven Mehrwert für uns.

Entsteht aus Freelancer-Projekten hin und wieder eine langfristige Geschäftsbeziehung?

Absolut. Zu Beginn habe ich viel ausprobiert und die unterschiedlichsten Anbieter beauftragt. Mittlerweile denke ich da anders. Mit denjenigen, mit denen die Kommunikation unkompliziert läuft, die schnell sind und tolle Arbeit leisten, arbeite ich gerne regelmäßig zusammen. So zum Beispiel mit dem Ersteller unserer Homepage – denn hier benötigen wir immer wieder neue Landingpages oder Anpassungen.

Welche Projekte planst du in der Zukunft?

Im nächsten Schritt möchte ich eine Interviewreihe mit interessanten Leuten aus der Kommunikationsbranche herausbringen. Für die technische Umsetzung werde ich mir wieder Freelance-Unterstützung holen. Und dann verbessern wir ständig unsere Virtual Reality-Szenarien und virtuellen Trainer-Avatare, um unsere Online-Trainings noch realistischer zu gestalten. Wer als Nutzer seine Präsentation vor einem vermeintlich realen, großen Publikum hält, wird mit echter Nervosität zu kämpfen haben. So kann man sich wirklich challengen und lernen die Angst vor dem freien Sprechen zu überwinden – die haben übrigens sehr viele Menschen. Das ist gerade ein sehr spannendes Projekt, das wir auf jeden Fall weiter professionalisieren möchten.

Wenn der Chef ausfällt

Als Unternehmer müssen Sie sich dem worst case stellen: Was ist, wenn ich plötzlich ausfalle? Ein Notfallplan schützt Sie und Ihre Firma vor unangenehmen Überraschungen. Wie er funktioniert, lesen Sie hier.

„Für Existenzgründer ist ein Notfallplan noch wichtiger als für etablierte Unternehmen", sagt der Münchner Anwalt Erich Jedelhauser, spezialisiert auf Nachfolge- und Notfallregelungen. Soll heißen: Die meisten Unternehmen haben im Fall der Fälle ein Vertretungsproblem. Kein Wunder, denn einen Vertreter zaubert man nicht aus dem Hut.

Den geeigneten Vertreter bestimmten

In jungen Unternehmen, die nur mit wenigen Angestellten oder Aushilfen operieren, ist ein Ersatzmann aus den Reihen des Unternehmens manchmal gar nicht in Sicht. Für sie bleibt aber immerhin die Möglichkeit, den Ehepartner soweit in die Geschäfte einzuweihen, dass er das Nötigste erledigen kann. Denkbar ist auch, mit einem befreundeten Gründer oder einem anderen Vertrauten zu kooperieren. Man muss sich allerdings im Klaren sein, dass ein Freund oder Ehegatte schon aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage sein wird, ein Unternehmen – und sei es nur vorübergehend – voll am Laufen zu halten. In größeren Unternehmen ist deshalb eine wasserdichte Stellvertreterregelung und damit die Wahl eines geeigneten Kandidaten elementar.

Notfallkoffer anlegen

Der Vertreter muss, um die wichtigste Person im Unternehmen ersetzen zu können, das nötige Know-How besitzen. Er muss mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet sein, also eine Handlungsvollmacht oder besser eine Prokura erhalten. Am besten ist es, einen Notfallordner anzulegen, in den alle  Verzeichnisse, Listen und Pläne abgeheftet werden. Dazu gehören auch Bankvollmachten, das Hinterlegen von Codes, PINs und Passwörtern sowie wichtiger Adressen. Außerdem sollten Anweisungen für wichtige Projekte gegeben sein.

Risiko-Vorsorge treffen

Da Unternehmer in der Regel keine oder kaum gesetzliche Leistungen erhalten, kann ein längerer Ausfall zur enormen finanziellen Belastung werden. Für Selbständige ist Vorsorge daher besonders wichtig. Dabei sollte in erster Linie die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden. Dies kann zum Beispiel in Form einer Risikolebensversicherung erfolgen. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Betriebskostenversicherung zu überlegen.

Teil- oder Generalvollmacht

Wer noch mehr Absicherung betreiben will, kann ferner bürgerlich-rechtliche Vollmachten ausstellen. Führt nämlich die Krankheit zur Geschäftsunfähigkeit des Unternehmens und existieren für diesen Fall keine Vollmachten, erhält ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer die Entscheidungsgewalt. Dies entspricht meist nicht dem Wunsch des Unternehmers. Er ist daher gut beraten, frühzeitig entsprechende Vollmachten auszustellen. Das können eingeschränkte Vollmachten sein, um Teilbereiche abzudecken. Umfangreicher und damit sicherer ist das Ausstellen einer Generalvollmacht.

Sie sind am Zug

Viel wichtiger als Geld ist die richtige Strategie beim Start – sagt Coach Kerstin Friedrich. Und: Gründer, die sich spezialisieren, haben einen enormen strategischen Vorteil. Lesen Sie, wie auch Sie Ihre Strategie – und damit Ihre Erfolgschancen – drastisch verbessern können.

Sieben von zehn erfolglosen Existenzgründern scheitern, weil sie ihre Geschäftsidee auf einem unzulänglichen Finanzierungskonzept aufgebaut haben – das ermittelte schon vor Jahren die Deutsche Ausgleichsbank, die unter anderem für die Gewährung von staatlich begünstigten Existenzgründungsdarlehen zuständig war. Glaubt man dieser Statistik, so müsste man lediglich die Finanzierung etwas sorgfältiger planen als bisher, um einen Existenzgründer erfolgreicher zu machen. So ist es denn kein Wunder, dass Banken und Berater in erster Linie auf den Businessplan schielen, wenn es darum geht, die Erfolgschancen eines Projektes zu verbessern.

Doch fehlerhafte Finanzierungskonzepte sind nur vordergründig verantwortlich für viele Jungunternehmer-Pleiten. Das Kernproblem ist die mangelhafte Strategie. Denn was heißt es schon, ein „unzulängliches Finanzierungskonzept“ zu haben? In aller Regel wohl, dass die geplanten Einnahmen nicht genug sprudeln, um die (eventuell unterschätzten) Kosten zu decken. Mit anderen Worten: Die Leistung war für die angepeilte Zielgruppe nicht so attraktiv wie vermutet. Und in solchen Fällen nutzt denn auch das schönste Finanzierungskonzept nichts: Wer sich im immer härteren Wettbewerb um die Aufmerksamkeit und Zahlungsbereitschaft der Kunden nicht durchzusetzen weiß, dem ist auch mit Geld nicht zu helfen. Darum gilt ganz besonders bei Gründern: Auf die richtige Strategie kommt es an!

„Eine Strategie brauche ich nicht – ich brauche mehr Kunden und mehr Umsatz“ – so oder ähnlich denken nicht nur Existenzgründer, sondern auch 90 Prozent aller kleinen und mittelständischen Unternehmer. Dabei wird häufig übersehen, dass jedes Unternehmen über eine bestimmte Strategie verfügt. Den wenigsten ist diese jedoch bewusst. Diesen Luxus kann man sich leisten, solange das Geschäft mehr oder weniger von allein läuft. Doch in allen anderen Fällen gilt: erst die Strategie – dann alles andere!

Wenn man strategisch richtig liegt, kann man auch Geld verdienen, ohne sich überanstrengen zu müssen. Wenn man aber strategisch daneben liegt, kann man strampeln, wie man will und verdient trotzdem kein Geld

Das kostet die Genossenschaft

Das kostet die Genossenschaft

Obwohl zur Gründung einer eingetragenenen Genossenschaft (eG) kein Mindestkapital vonnöten ist – sie kostet Geld. Wie hoch die zu entrichtenden Gebühren genau sind, hängt vom Genossenschafts- bzw. Prüfungsverband ab, dem die Genossenschaft (pflichtmäßig) beitritt und von dem sie geprüft wird. Da die Kosten variieren, lohnt der Vergleich. Dabei sollte allerdings auch geprüft werden, welche Leistungen der Verband bietet (z.B. betriebswirtschaftliche, steuerliche, rechtliche Beratung, häufig auch als preiswerte Paketlösungen).

Folgende Gebühren fallen an:

  • Die Gründungskosten: Je nach Größe der Genossenschaft und in Abhängigkeit davon, ob die Unterlagen zum Zeitpunkt der Gründung vollständig und fehlerfrei vorliegen oder nicht, betragen die Gründungskosten (einmalig) zwischen 1500 und 4000 Euro.
  • Die Mitgliedsbeiträge: Laut Beitragsordnung muss jede Genossenschaft Mitgliedsbeiträge entrichten. Sie staffeln sich nach Unternehmensgröße und betragen pro Jahr zwischen 200 und 1800 Euro.
  • Die Prüfgebühren: Je nach Unternehmensgröße wird der Abschluss der Genossenschaft jedes Jahr oder nur alle zwei Jahre geprüft. Die Kosten dafür variieren je nach Unternehmensgröße und Prüfungsaufwand. Als Minimum sind rund 800 Euro zu veranschlagen.

Quelle: Angelika Noß, Verbandsdirektorin des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V., Berlin