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Gründung einer AG: Schritt für Schritt

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der sehr viele Regelungen und Vorschriften beachtet werden müssen. Doch keine Sorge: Mit der hier folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung wird Ihnen das gelingen. Als Resultat erhalten Sie eine Gesellschaft, die durch ihre Rechtsform bereits eine hohe Reputation ausstrahlt und recht einfach weiteres Eigenkapital aufnehmen kann.



1. Schritt zur AG Gründung: Entscheidung und Firmierung

Der oder die Gründer treffen die Entscheidung zur Gründung der Gesellschaft und einigen sich auf die Rechtsform AG. Zu klären sind in dieser Phase vor allem folgende Eckpunkte:

  • Der Name und Sitz der Aktiengesellschaft
  • Der Unternehmensgegenstand
  • Die Höhe des Grundkapitals der Aktiengesellschaft
  • Die Erbringung des Grundkapitals (Bar- oder Sachgründung)
  • Die Zahl und Zusammensetzung der Aktionäre
  • Die Zahl und Zusammensetzung des Vorstands
  • Die Zahl und Zusammensetzung des Aufsichtsrates
  • Die Art der Aktien (Stammaktien, Vorzugsaktien, Namensaktien, Inhaberaktien)

Um die gewünschte Firmierung zu überprüfen sollten die Gründer eine erste Suche im zentralen Unternehmensregister durchführen und feststellen, ob der Wunschname bereits anderweitig benutzt wird. Auch sollten sie Suchmaschinen und Branchenbücher auf gleiche oder ähnliche Bezeichnungen durchsehen. Wenn keine gleichlautenden Unternehmen mit ähnlichem Geschäftsgegenstand gefunden werden, sollten die Gründer ihre Wunsch-Firmierung bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer prüfen lassen. Dies wird von den Kammern meist kostenfrei erledigt. Trotz intensiver Recherche kann das Risiko einer Namenskollision und späteren Umfirmierung nie ganz ausgeschlossen werden.

Rechtlich entsteht in dieser Phase eine GbR-Gesellschaft, in der für die  Gesellschafter das volle Haftungsrisiko besteht. 

Aufwand: unterschiedlich.

2. Schritt zur AG Gründung (optional): Genehmigungen

Die Gründer prüfen nun, ob Genehmigungen oder Erlaubnisse zur Anmeldung ihrer Aktiengesellschaft erforderlich sind. Hierzu recherchieren sie je nach Branche bei der IHK, Handwerkskammer, in der Gewerbeordnung, beim Bau- oder Gesundheitsamt. Die Genehmigungen werden ggfls. eingeholt bzw. die Genehmigungsverfahren angestoßen.

Aufwand: abhängig von der jeweiligen Genehmigung.

3. Schritt zur AG Gründung: Erstellung der Satzung

Falls eine Standardsatzung ausreicht, kann diese in der Regel vom Notar entsprechend angepasst werden. Es fallen dann keine weiteren Rechtsberatungskosten für die Erstellung der Satzung an. Ansonsten empfiehlt sich die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts zur Erstellung einer individuellen Satzung.

In jedem Fall muss für diesen Schritt ein Termin zur Gründungssitzung bei einem Notar in der Nähe vereinbart werden. 

Bei diesem Termin verliest und erläutert der Notar die vorbereitete Satzung, in der u.a. folgende Angaben enthalten sind:

  • Sitz und Firma der Aktiengesellschaft
  • Name und Anschrift der gründenden Aktionäre
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Grundkapitals und Art sowie Nennbetrag oder Stückzahl der Aktien und deren Form
  • Regelungen zum Vorstand (Größe, Vorsitz, Einzelvertretungsbefugnis)
  • Regelungen hinsichtlich des Aufsichtsrates (Größe, Wahl, Einberufung, Vergütung)
  • Regelungen zur Hauptversammlung inkl. Stimmrecht
  • Regelungen zum Geschäftsjahr
  • Regelungen zu den notwendigen Bekanntmachungen
  • Regelungen zur Übernahme der Gründungskosten

Aufwand: der Notarbesuch benötigt in der Regel max. 3,5 Stunden.



4. Schritt zur AG Gründung: Ernennung des Vorstands

Direkt anschließend findet beim Notar die erste Aufsichtsratssitzung statt. Hierbei werden der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter gewählt. Nun bestimmt der neue Aufsichtsrat den Vorstand der Aktiengesellschaft. Die Beschlüsse werden vom Notar beurkundet. Außerdem bereitet der Notar einen Gründungsbericht sowie einen Gründungsprüfungsbericht vor. Beide Berichte werden nach Einzahlung des Grundkapitals für die Anmeldung beim Handelsregister benötigt. 

Achtung: Bei Sachgründungen oder falls der oder die Gründer zugleich Mitglied des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates sind, muss die Erstellung der Prüfberichte durch einen gerichtlich bestellten Prüfer erfolgen, meist ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Diese Regelung wirkt sich normalerweise für die Kleine AG oder auch Ein-Personen-AG aus.

Sonderfall Gründung der Ein-Personen-AG: Auch hier müssen mindestens vier Personen an der Gründungssitzung teilnehmen, da im Aufsichtsrat mindestens drei natürliche Personen erforderlich sind. In der Regel wird der Gründer vom Aufsichtsrat als alleiniger Vorstand eingesetzt. Die drei Aufsichtsratsmitglieder sind meist Vertrauenspersonen des Gründers, etwa langjährige Geschäftspartner.

Mitnehmen: Der oder die Gründer müssen beim Notartermin einen amtlichen Ausweis mitführen.

Aufwand: Aufwand ist in Schritt 3 enthalten.

5. Schritt zur AG Gründung: Geschäftskonto eröffnen

Die Gründer vereinbaren einen Termin mit der Bank ihrer Wahl zur Eröffnung eines Geschäftskontos für die AG in Gründung. Alle zeichnungsberechtigten AG-Gründer treffen sich zum Termin in der Bank. Wichtig: die vom Notar beglaubigte Satzung mitbringen! Hier eröffnet man ein Konto für die AG in Gründung. Die Aktionäre zahlen das vereinbarte Grundkapital auf dieses Konto ein. Die Bank erstellt anschließend eine Bescheinigung über die Bereitstellung des Kapitals und bestätigt, dass das Grundkapital zur freien Verfügung für den Vorstand eingezahlt ist.

Aufwand: ca. 2 Stunden, Wartezeit Geschäftskonto: je nach Institut sofort.

6. Schritt zur AG Gründung: Handelsregisteranmeldung

Den Nachweis der Einzahlung legt der Vorstand wiederum dem Notar vor, dieser bestätigt nun gegenüber dem Amtsgericht die erfolgte Zahlung des Grundkapitals und meldet die neu gegründete AG auf elektronischem Wege beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister an. Dazu benötigt er neben der Bestätigung über die Einzahlung des Kapitals auch die Berechnung der Gründungskosten, die Satzung der Aktiengesellschaft, die Protokolle der Aufsichtsrat- und Vorstandsbestellung sowie den in Schritt 4 bereits vorbereiteten Gründungsbericht und den Gründungsprüfungsbericht. Falls eine Sachgründung vorgenommen wird, enthalten diese Berichte die Details zu den eingebrachten Wertgegenständen. Ferner benötigt der Notar evtl. Genehmigungen oder Erlaubnisse, falls das Gewerbe dies erfordert.

Aufwand: erledigt der Notar.

7. Schritt zur AG Gründung: Gewerbeanmeldung

Beim zuständigen Gewerbeamt am Sitz der AG muss nun noch das Gewerbe mittels eines speziellen Formulars angemeldet werden. Das Formular zur Gewerbeanmeldung ist i.d.R. auf den Internetseiten der Stadt- oder Gemeindeverwaltungen erhältlich. Die meisten Gemeinden verlangen aber zur Anmeldung weiterhin den persönlichen Besuch des Vorstands oder einer bevollmächtigen Person, eine online-Anmeldung ist leider nur in Ausnahmefällen möglich. Manche Gemeinden ermöglichen immerhin den Versand der Unterlagen per Post. Wer das Gewerbeanmeldungs-Formular persönlich abgibt, erhält meist sofort die Bestätigung des Amtes. Wer den Postweg wählt, muss ein paar Tage Geduld mitbringen. Vorlegen muss man bei der Gewerbeanmeldung eine Kopie der Satzung der Aktiengesellschaft in Gründung sowie ggfls. die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes, siehe Schritt 1.

Das Gewerbeamt informiert selbstständig die zuständige IHK oder Handwerkskammer, das Statistische Landesamt, die Arbeitsagentur sowie die Berufsgenossenschaft. Bei diesen Einrichtungen entfällt also eine separate Anmeldung durch die Gründer.

Aufwand: ca. 2 Stunden, Wartezeit Gewerbeanmeldung: je nach Verfahren sofort oder wenige Tage.

8. Schritt zur AG Gründung: Anmeldung beim Finanzamt

Die Anmeldung der AG beim Finanzamt muss innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis, d.h. nach der Beurkundung der Satzung, vorgenommen werden. Hierzu verwendet man den steuerlichen Erfassungsbogen. In diesem Formular (8 Seiten) müssen u.a. Angaben zur Kapitalgesellschaft, zum Vorstand, zur Bankverbindung und zur steuerlichen Beratung gemacht werden. Nach etwa sieben Arbeitstagen erhält man eine Bestätigung mit der zugeteilten Steuernummer. Ab diesem Zeitpunkt kann die AG in Gründung ihren ersten Kunden Rechnungen stellen und Umsatzsteuervoranmeldungen durchführen.

Aufwand: ca. 2 Stunden, Wartezeit Steuernummer: ca. sieben Arbeitstage.

9. Schritt zur AG Gründung: Geschäftspapiere anfertigen

Wenn die amtlichen Gebühren für die Handelsregistereintragung pünktlich an die Gerichtskasse bezahlt worden sind und gegen die Firmierung keine Einwände vorliegen, kann die Eintragung der neuen AG innerhalb einer Arbeitswoche erfolgen. Die Aktiengesellschaft ist jetzt vollwertig gegründet, die Aktionäre haften nicht mehr mit ihrem Privatvermögen. 

Die vom Amtsgericht vergebene Handelsregisternummer, das Registergericht, der Sitz der Gesellschaft, alle Mitglieder des Vorstands, der Vorsitzende des Vorstands sowie des Aufsichtsrates inkl. Titel und Vornamen sowie die Firmierung mit Rechtsformzusatz (AG) müssen jetzt in sämtliche Geschäftspapiere eingedruckt werden. Diese Pflichtabgaben werden üblicherweise in der Fußzeile des Geschäftsbriefes angegeben. Ebenso müssen diese Angaben im Impressum einer Firmen-Homepage der neuen Aktiengesellschaft enthalten sein.

Aufwand: unterschiedlich, Wartezeit HR-Anmeldung: ca. eine Arbeitswoche



AG Vor- und Nachteile


Vom Elevator Pitch zum echten Kontakt: So bleibst du auf Events in Erinnerung

Events sind voll, laut und schnell. Viele Pitches klingen gleich. Was bleibt, sind oft die Zweifel, ob jemand zuhört und ob die Story hängen bleibt. Hier ist ein klarer Plan, mit dem du als Gründer*in nicht nur sprichst, sondern auch lange in Erinnerung bleibst.

Welche Events für Start-ups wichtig sind

Nicht jedes Event bringt dir Reichweite. Große Messen sind gut, um Trends zu sehen und zufällig Investor*innen zu treffen. Kleine Meetups sind oft besser, um echte Gespräche zu führen. Pitch-Wettbewerbe helfen, deine Story zu testen und Sichtbarkeit zu bekommen. Branchenevents bringen dich nah an Kund*innen, die deine Lösung wirklich gebrauchen können. Und dann gibt es noch Netzwerktreffen von Acceleratoren oder Coworking-Spaces - da findest du oft Mentor*innen oder erste Geschäftspartner*innen. Überlege dir vorher: Willst du Investor*innen, Kund*innen oder Sparringspartner*innen treffen? Danach entscheidest du, wo du hingehst.

Vor dem Event: Ziele setzen, Fokus halten

Ein Event ist keine Bühne für endlose Pitches. Es ist ein Spielfeld für Beziehungen. Wer ohne Plan kommt, wirkt schnell beliebig. Deshalb gilt: Vorbereitung ist deine größte Stärke.

Strategische To-dos

1. Definiere dein Ziel: Willst du Investor*innen ansprechen, Kund*innen gewinnen oder Geschäftspartner*innen finden? Du kannst nicht alles gleichzeitig schaffen. Konzentriere dich auf maximal zwei Ziele. So weißt du, wen du ansprechen solltest und wen nicht.

2. Recherchiere die Gästeliste: Viele Events veröffentlichen Speaker*innen oder Sponsor*innen vorab. Schau dir an, wer interessant für dich ist. Markiere drei bis fünf Personen, die du wirklich treffen willst. Bereite eine kurze, persönliche Anknüpfung für jede Person vor. So bist du nicht eine/r von vielen, sondern jemand, die/der sich Mühe gibt.

3. Arbeite an deinem Auftritt: Damit ist nicht nur dein Pitch gemeint. Denk an dein Gesamtbild: Kleidung, Körpersprache, wie du dich vorstellst. Professionell wirkt nicht steif, sondern klar. Auch kleine Dinge zählen, zum Beispiel, ob du leicht erklärst, was dein Startup macht, oder ob du dich in Fachjargon verstrickst.

4. Trainiere deinen Pitch – aber nicht auswendig: Du brauchst keine perfekte Rede. Besser ist, wenn du deine Kernbotschaft so verinnerlicht hast, dass du sie flexibel rüberbringen kannst. Drei klare Punkte reichen: Problem - Lösung - Nutzen. Wenn du das frei variieren kannst, wirkst du authentisch und nicht einstudiert.

5. Plane deinen Erinnerungsanker: Menschen erinnern sich an kleine, konkrete Dinge. Das kann eine Zahl sein, eine kurze Story oder ein visueller Anker wie ein ungewöhnliches Beispiel. Überlege dir vorher, was du nutzen willst, damit dein Gegenüber dich später noch zuordnen kann.

6. Bereite dein Material vor: Visitenkarten wirken altmodisch, sind aber praktisch. Smarter wird es mit einem QR-Code: der führt direkt zu deiner Webseite, deinem Kalender oder einer One-Pager-Landingpage. Wenn du kleine Giveaways einsetzt, dann nur Dinge, die wirklich nützlich sind, z. B. Kugelschreiber oder Notizbücher. Weitere Inspiration findest du hier.

Auf dem Event: Präsenz zeigen, Kontakte knüpfen

Ein Event ist kein Marathon, bei dem du möglichst viele Visitenkarten einsammeln musst. Es geht darum, wie du dich präsentierst, wie du zuhörst und ob andere dich in Erinnerung behalten. Qualität schlägt Quantität – drei gute Kontakte bringen dir mehr als dreißig flüchtige Gespräche.

Sichtbar sein, ohne zu nerven

Stell dich nicht in die Ecke und warte darauf, dass dich jemand anspricht. Such dir bewusst Momente, um auf Leute zuzugehen. Gleichzeitig: niemand mag aufdringliche Monologe oder aggressive Visitenkartenverteilung. Halte die Balance zwischen aktiv und angenehm.

  • Stell dich in die Nähe des Buffets oder der Kaffeemaschine. Dort entstehen oft spontane Gespräche.
  • Lieber fragen „Kann ich mich kurz dazu stellen?“ als ungefragt in eine Gruppe platzen.

Mit einfachen Fragen starten

Small Talk ist nicht belanglos, er ist der Türöffner. Eine einfache Frage reicht, um ins Gespräch zu kommen: „Was hat dich heute hergebracht?“ oder „Welche Session war für dich bisher die spannendste?“. So entsteht ein natürlicher Einstieg, ohne dass du sofort pitchen musst.

Den Pitch flexibel einsetzen

Dein Kurzpitch bleibt wichtig, aber er sollte sich an die Situation anpassen. Investor*innen wollen etwas anderes hören als potenzielle Kund*innen oder Mentor*innen. Die Grundstruktur ist immer gleich – Problem, Lösung, Ergebnis - aber die Betonung wählst du passend zur Person.

  • Beispiel für Investor*innen: „Wir adressieren einen Markt von 2,5 Mrd. € und wachsen aktuell 20% pro Monat.“
  • Beispiel für Kund*innen: „Du verlierst weniger Zeit mit Bestandsplanung, weil alles automatisch läuft.“
  • Beispiel für Mentor*innen: „Wir haben es geschafft, unser MVP in 6 Wochen zu launchen - aber das Onboarding ist noch unser Schwachpunkt.“

Geschichten bleiben hängen

Zahlen sind nützlich, aber Geschichten prägen sich ein. Ein Beispiel aus dem Alltag deiner Nutzer*innen macht dich viel greifbarer als jede Statistik. „Eine Bäckerei, die wir betreuen, musste keine Kund*innen mehr wegschicken, weil die Croissants nie mehr ausgingen.“ Solche Bilder bleiben im Kopf.

Gespräche klar beenden

Viele Gründer*innen wissen nicht, wann sie ein Gespräch beenden sollen. Aber genau das macht dich professionell: Bedanke dich kurz, kündige an, dass du dich meldest, und geh den nächsten Schritt. Zum Beispiel: „Schön, dich kennenzulernen. Ich schicke dir morgen den Link, wie besprochen.“ oder „Ich will dich nicht länger aufhalten, lass uns gern später weiterreden.”. Das zeigt Respekt und macht den Weg frei für ein Follow-up.

Nach dem Event: Dranbleiben statt abtauchen

Das Wichtigste passiert oft erst nach dem Event. Melde dich innerhalb von ein bis zwei Tagen, solange ihr euch beide noch erinnert. Halte deine Zusagen ein und mach es konkret: ein Link, eine Case Study oder ein Termin. Schreib persönlich und nicht generisch. Ein kurzer Bezug zum Gespräch reicht. Und bleib locker: Nicht jede Begegnung führt sofort zu einem Deal, aber wer sich verlässlich meldet, bleibt im Kopf. So machst du aus einem ersten Pitch eine echte Verbindung, die weit über das Event hinausgeht.

GmbH Gründung Kosten

Die Kosten einer GmbH-Gründung


Eingetragener Kaufmann – e.K.

Eingetragener Kaufmann – e.K.

Umfassender Fachbeitrag zum eingetragenen Kaufmann mit folgenden Abschnitten: Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wer kann sich eintragen lassen, wie erfolgen Eintragung und Gründung, welche Buchhaltungspflichten bestehen, welche Rechte und Pflichten, was ist bei der Firmierung zu beachten, welche Haftung trifft den e.K. sowie welche Steuerpflichten - und welche Vor- und Nachteile bietet der eingetragene Kaufmann?