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gGmbH (gemeinnützige GmbH)
Hier erfahren Sie alles über die Gründung einer gGmbH
Alles, was Sie über die Rechtsform der gGmbH wissen müssen. Mit folgenden Abschnitten: Gemeinnützigkeit, Steuervorteile, Haftung, Startkapital, Sachgründung, Organe, Buchführung, Gründung, Bezeichnung, Alternativen zur gGmbH.
Definition: Was ist eine gemeinnützige GmbH?
Speziell für Social Entrepreneure, die mit ihrem Unternehmen soziale oder gemeinnützige Ziele verfolgen, bietet sich die „gemeinnützige GmbH“ als Variante zur gewöhnlichen GmbH an. Diese Rechtsform stellt auf der einen Seite vernünftige wirtschaftliche Rahmen- und Handlungsbedingungen zur Verfügung, auf der anderen Seite bietet sie Steuervorteile, die sonst nur im Vereinsrecht anzutreffen sind.
Insofern kombiniert die gGmbH die Vorteile der normalen kaufmännisch geführten GmbH mit den Vorteilen gemeinnütziger Non-Profit-Organisationen. Daher ist die gGmbH eine attraktive Rechtsform, die von immer mehr Gründern gewählt wird.
Weitere Artikel zur gGmbH
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Steckbrief zur gGmbH
Rechtsformen-Typ: Kapitalgesellschaft, juristische Person
Alternative Bezeichnungen: Gemeinnützige GmbH
Geeignet für: Gründer, die nachweislich gemeinnützige Zwecke verfolgen und sich gleichzeitig wirtschaftlich betätigen wollen.
Anzahl der Gesellschafter/Partner: Mindestens eine natürliche Person, weitere natürliche oder juristische Personen (also Gesellschaften) möglich.
Gegenstand des Unternehmens: Der Zweck des Unternehmens muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich orientiert sein.
Sitz der GmbH: In D.
Haftung: In der Höhe der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Gesellschafter sind i.d.R. von der privaten Haftung befreit.
Stammkapital: Mindestens 25.000 Euro, davon muss die Hälfte eingezahlt sein.
Gesellschaftsvertrag/Satzung: Verpflichtend.
Sachgründung: Möglich.
Gründungskosten: Ab ca. 1.400 Euro, je nach Stammkapital und Komplexität der Satzung unter dem Aspekt der Gemeinnützigkeit auch mehr.
Eintrag ins Handelsregister: Ja, Eintrag in Abteilung B.
Wichtigste Anmeldungen bei: Handelsregister, Gewerbeamt, Finanzamt, IHK bzw. HWK.
Publizitätspflicht: Jahresabschlüsse müssen veröffentlicht bzw. hinterlegt werden.
Kaufmannseigenschaft: Ja.
Buchführung: Doppelte Buchführung ist verpflichtend.
Rechtsfähigkeit: Nach erfolgter Eintragung ins HR.
Steuern: Befreiung von Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer. Umsatzsteuer meist vergünstigt, ggfls. Lohnsteuer.
Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, ab 500 Mitarbeiter auch Aufsichtsrat.
Bezeichnung: Firma (Wunschname) mit Zusatz „gemeinnützige GmbH“
Rechtsgrundlagen: GmbHG, HGB, Abgabenordnung § 52 (Gemeinnützigkeitsrecht), GewO.
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gGmbH - Branchen und Voraussetzungen
Besonders häufig werden gGmbHs gegründet, wenn es beim Unternehmenszweck um Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung geht. Aber auch Themen wie Umweltschutz, Kunst, Kultur oder Denkmalschutz können einen gemeinnützigen Hintergrund haben und somit als Gegenstand einer gGmbH dienen. Weitere Branchen und Tätigkeitsbereiche sind die Förderung der Natur, des Tier- und Pflanzenschutzes, der Religion, des Gesundheitswesens, des Sports, der Jugend- und Altenhilfe und des Rettungswesens. In allen Fällen, in denen gemeinnützige Zwecke den wesentlichen Gegenstand des Unternehmens ausmachen, kommt die gGmbH in Frage.
Sehr häufig sind im sozialen Umfeld Kindergärten und Kitas sowie private Schulen und sozialpädagogische Einrichtungen in der Form der gGmbH organisiert.
gGmbH für Umstrukturierungen von Vereinen
Die gGmbH ist aber nicht nur bei Gründern und sozialen Unternehmern zunehmend beliebt, sie wird auch immer häufiger gewählt, wenn es um die Umwandlung von Vereinen, Stiftungen oder Verbänden in eine moderne, eher wirtschaftsorientierte Rechtsform, geht.
Denn die Eintragung von sog. wirtschaftlichen Vereinen in das Vereinsregister wird in der Regel nicht mehr genehmigt. Wirtschaftliche Vereine verfolgen neben gemeinnützigen auch wirtschaftliche Ziele. Beispiele dafür sind etwa Kitas oder Dorfläden. Im Gegensatz dazu werden sog. Idealvereine, also Vereine ohne wirtschaftliche Zwecke, ohne weiteres eingetragen, wenn sie die übrigen Voraussetzungen des Vereinsrechts erfüllen. Beispiel hierfür sind etwa Angelvereine, Kegelvereine etc.
Ohne Eintragung ins Vereinsregister aber erlangt ein Verein keine Rechtsfähigkeit. Das wiederum hat gravierende Folgen für die im Namen des Vereins handelnden Personen: Sie haften bei Geschäften für den Verein mit ihrem Privatvermögen.
Ein weiteres Problem ergibt sich im Vereinsrecht durch die teilweise recht mühsamen und nicht an wirtschaftlichen Vorgängen orientierten Entscheidungswege. Z.B. wenn kleinste Anschaffungen durch eine langwierig einzuberufende Mitgliederversammlung entschieden werden müssen. Oder auch durch die Fluktuation in der Geschäftsleitung, wenn die ehrenamtliche Vereinsleitung per Mitgliederbeschluss abgelöst wird.
Genau diese Probleme lassen sich durch die „gemeinnützige GmbH“ als zeitgemäße Variante für eine Umstrukturierung von Vereinen beheben.
Über die gUG haftungsbeschränkt zur gGmbH
Auch möglich ist die Umwandlung oder Gründung in Form der gUG, also der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft. Diese funktioniert analog zur klassischen UG haftungsbeschränkt und kann - zumindest theoretisch - mit einem kleinen Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden. Hier besteht dann allerdings die Ansparpflicht bis zum Betrag von 25.000 Euro, aber auch die Möglichkeit, die gUG zu einem späteren Zeitpunkt in eine gGmbH umzufirmieren.
Die Gemeinnützigkeit der gGmbH dokumentieren
Die Gemeinnützigkeit der gGmbH muss in der Satzung der Gesellschaft (dazu weiter unten mehr) fest verankert werden. Hier wird festgehalten, dass die gGmbH selbstlos, ausschließlich und unmittelbar tätig ist und keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgt. Das bedeutet, dass keine Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden dürfen. Außerdem dürfen die Vergütungen für die Geschäftsleitung nicht „übermäßig hoch“ ausfallen. Die Ausschließlichkeit bedeutet, dass die gGmbH nur die in der Satzung genannten Zwecke verfolgen darf. Die Unmittelbarkeit besagt, dass die gGmbH diese Aufgaben überwiegend selbst erbringen muss und nicht z.B. durch Subunternehmer.
Schließlich muss eine gemeinnützige Institution benannt werden, die für den Fall der Auflösung der gGmbH (oder auch der gUG) deren mögliche Gewinne erhält. Diese Gewinne dürfen nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden.
Steuervorteile in der gGmbH
Das Finanzamt prüft die vorgelegte Satzung nach den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts. Wenn es die Gemeinnützigkeit der gGmbH anerkannt hat, erhält die gGmbH einen Freistellungsbescheid, in dem die Steuerbefreiung für den genannten Veranlagungszeitraum bestätigt wird. Damit ist die gGmbH von Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer befreit. Außerdem können die Leistungen der gGmbH vollständig oder teilweise von der Umsatzsteuer befreit werden. Im gemeinnützigen Bereich gelten oft nur 7 Prozent Umsatzsteuer, nur im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs werden 19 Prozent angesetzt.
Auch erhält die gemeinnützige GmbH eine Bescheinigung des Finanzamts, die es ihr erlaubt, Spenden entgegenzunehmen und steuerlich absetzbare Spendenbestätigungen auszustellen. Denn Fundraising ist eine wichtige Finanzierungsquelle für gemeinnützige Gesellschaften.
Aus diesem Grund ist die gemeinnützige GmbH auch von Schenkungs-, Erbschafts- und Grundsteuer befreit.
Haftung in der gGmbH
Wie auch bei der klassischen GmbH gehört bei der gGmbH die Begrenzung der Haftung für die Gesellschafter zu den wesentlichen Pluspunkten dieser Rechtsform. Denn auch bei der gGmbH wird das Privatvermögen der Gesellschafter strikt vom Vermögen der Gesellschaft getrennt. Verbindlichkeiten der gGmbH werden daher aus dem Vermögen der gemeinnützigen Gesellschaft bezahlt, das private Vermögen der gGmbH-Gesellschafter bleibt unberührt.
Wichtiger Hinweis: Wenn Banken haftungsbeschränkten Unternehmen Kredite zur Verfügung stellen, verlangen sie in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter. Als Gesellschafter einer gGmbH müssen Sie also dafür gerade stehen, dass Kredite zurückgezahlt werden. Die Haftungsbegrenzung der gGmbH wird also in der Praxis gegenüber Kreditgebern fast immer ausgehebelt. Sie wirkt dann nur noch gegenüber weiteren Geschäftspartnern.
Beachten Sie: Eine gGmbH entsteht erst durch die Eintragung ins Handelsregister. Bevor diese erfolgt ist, können zwei Gründungsphasen unterschieden werden, die folgende Auswirkungen auf die Haftung der Gesellschafter haben:
1. Vorgründungsgesellschaft
Die Gründer stimmen sich über ihr Geschäftsmodell und Details ihrer Gründung ab. Ihre Pläne, eine gGmbH zu gründen, nehmen Formen an. Es entsteht eine Vorgründungsgesellschaft, die rechtlich einer GbR entspricht, bei einem Einzelgründer einem Einzelunternehmen. In dieser Phase haften die Beteiligten voll mit ihrem Privatvermögen.
2. gGmbH in Gründung
Wenn die Satzung der gGmbH durch einen Notar beurkundet wurde, entsteht die „gGmbH in Gründung“ oder auch „Vor-gGmbH“. Auf allen Dokumenten des neuen Unternehmens muss der Zusatz „in Gründung“ immer angegeben werden. Jetzt werden die Gesellschafter verpflichtet, ihre Einlagen einzubringen. Dafür haften sie im Innenverhältnis gegenüber der gGmbH in Gründung persönlich. Sobald das Amtsgericht die Handelsregister-Eintragung vorgenommen hat, ist die gGmbH voll rechtsfähig. Nun gehen sämtliche Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft über und es haftet nur noch die gGmbH. Die Gesellschafter sind jetzt von der persönlichen Haftung befreit.
Stammkapital für eine gGmbH
Mindestens 25.000 Euro sind als Stammkapital für die Gründung einer gGmbH erforderlich. In der Satzung wird festgelegt, welchen Anteil die Gesellschafter jeweils am Stammkapital erbringen müssen. Die Hälfte der Einlagen muss sofort auf das neue Firmenkonto eingezahlt werden, die zweite Hälfte kann zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. Mit anderen Worten: Die Gründungsgesellschafter müssen mindestens 12.500 Euro sofort aufbringen, um die gGmbH zu starten. Sollte die gGmbH insolvent werden, ohne dass bis dahin der Restbetrag eingezahlt wurde, wird der Insolvenzverwalter diesen sofort einfordern. Wie bei der klassischen GmbH ist auch bei der gGmbH eine Sachgründung möglich. Hierbei werden statt Barmitteln z.B. werthaltige Gegenstände eingebracht. Generell kommen als Sacheinlagen alle Dinge in Betracht, die einen messbaren Wert darstellen, etwa:
- Patente, Marken, Lizenzen
- Grundstücke und Immobilien
- Autos, Computer, Warenlager, Maschinen, Einrichtungen
- Sonstige Forderungen gegen Dritte bzw. Finanzanlagen und Beteiligungen
Wichtig: Bei einer Sachgründung muss ein Sachgründungsbericht angefertigt werden, in dem Angaben über den Wert und das Alter der Einlagen gemacht werden. Grundsätzlich müssen alle Sacheinlagen bewertet werden. Wenn es über den Wert einer Sache Zweifel gibt, muss ein Sachverständigengutachten erstellt werden. Dieses verursacht zusätzliche Kosten. Auch sind die Gebühren des Notars und der Registergerichts bei einer Sachgründung höher als bei einer Bargründung.
Geschäftsführung und Organe der gGmbH
Eine gGmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Dieser muss mindestens 18 Jahre alt ein, unbeschränkt geschäftsfähig sein und darf in den zurückliegenden fünf Jahren nicht wegen Insolvenzverschleppung oder anderer Wirtschaftsstraftaten verurteilt worden sein. Sein Wohnsitz muss nicht zwingend im Inland sein. Das Arbeitsverhältnis des gGmbH-Geschäftsführers wird im Geschäftsführervertrag geregelt wird.
Wenn mehrere Geschäftsführer bestellt werden, kann vereinbart werden, dass sie die Gesellschaft jeweils einzeln vertreten dürfen. Ansonsten handeln sie als Gesamtvertretung, also gemeinsam. Sie haben die Aufgabe, die Geschäfte der gGmbH als deren Vertreter gewissenhaft zu führen und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu überwachen. Bei der Ein-Personen-gGmbH sind Geschäftsführer und Gesellschafter identisch. Die Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers sind im GmbH-Gesetz geregelt. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zivil- und strafrechtliche Folgen für den oder die Geschäftsführer nach sich ziehen.
Die Gesellschafterversammlung ist neben dem Geschäftsführer das andere wichtige Organ der gGmbH. Sie bestellt u.a. den gGmbH-Geschäftsführer und stellt wie bei der klassischen GmbH den Jahresabschluss (Bilanz) fest. Eine Gesellschafterversammlung muss daher mindestens einmal pro Jahr einberufen werden. Falls Gewinne in der gGmbH anfallen, beschließt die Gesellschafterversammlung deren satzungsgemäße Verwendung, also nur für die festgelegten gemeinnützigen Zwecke.
Publizitätspflicht und Buchführung der gGmbH
Je nach Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl der gGmbH muss diese unterschiedlich genaue Angaben über ihre Gewinne und Verluste im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Je größer die gGmbH ist, um so präziser müssen die veröffentlichten Auskünfte sein.
Mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung hängen die Buchführungspflichten zusammen. Sie sind im Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Für Vollkaufleute, also auch die gGmbH, gilt die Pflicht zur gesetzlichen Buchführung. Das bedeutet: es sind eine doppelte Buchführung samt Jahresbilanz anzufertigen.
Die Gründung einer gGmbH
Die Prüfung der Gemeinnützigkeit der gGmbH erfolgt durch das Finanzamt. Es empfiehlt sich, die Finanzverwaltung frühzeitig um eine Prüfung des Satzungsentwurfs zu bitten, um bei der Beurkundung der Satzung durch einen Notar bereits Klarheit über die Gemeinnützigkeit der gGmbH zu haben und damit teuren Mehrfach-Aufwand beim Notar zu vermeiden. Denn auch die Satzung der gGmbH muss wie die der klassischen GmbH vom Notar beurkundet werden, bevor das Handelsregister die Anmeldung vornimmt. Mehr zu den einzelnen Schritten der gGmbH-Gründung lesen Sie im Artikel zur Gründung einer gGmbH.
Neben der exakten Beschreibung der gemeinnützigen Aufgabenstellung und dem daraus abgeleiteten Unternehmensgegenstand muss die Satzung der gGmbH Angaben zur Firma und zum Sitz der Gesellschaft sowie zur Höhe des Stammkapitals enthalten. Die Anteile der von jedem Gesellschafter zu leistenden Einlagen an der Stammeinlage müssen in einer separaten Gesellschafterliste aufgeführt werden. Außerdem hält die Liste noch Vor- und Nachnamen, Wohnadresse und Geburtsdatum des oder der Gesellschafter.
Ein bereits fertig vorbereitetes gesetzliches Musterprotokoll, wie es für die klassische GmbH und UG haftungsbeschränkt existiert, gibt es für die gGmbH oder die gUG nicht. D.h. hier müssen die Satzungen immer individuell angepasst werden. Allerdings sind die Passagen, in denen die Gemeinnützigkeit geregelt ist, in § 60, Anlage 1, der Abgabenverordnung geregelt. Diese Mustersatzung muss mit einer GmbH-Satzung zu einem gesamten Vertragswerk für die gGmbH verschmolzen werden. Am besten wird das durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erledigt.
Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Anmeldung beim Amtsgericht (Handelsregister). Nach Eingang der Unterlagen (notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag, Liste der Gesellschafter mit Anteil an den Stammeinlagen, Angabe zur Zahlung der Einlagen, evtl. Sachgründungsbericht) beim Registergericht prüft dieses die Vollständigkeit sowie die Bezeichnung der Firma. Der Notar kann meistens unverbindliche Angaben machen, wie lange das zuständige Registergericht voraussichtlich für die Prüfung benötigt.
Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und auch gegen die Firmierung keine Bedenken bestehen, wird die neue gGmbH vom Handelsregister eingetragen.
Bitte beachten: Der Name der Gesellschaft darf noch nicht für ein ähnliches Unternehmen existieren. Der Zusatz gGmbH bzw. „gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ ist verpflichtend. Möglich sind Personenfirma, Sachfirma oder Fantasiefirma.
Unabhängig von der Eintragung ins Handelsregister erfolgt der steuerliche Freistellungsbescheid mit dem Ausweis der Gemeinnützigkeit. Dieser wird zunächst als „Vorläufiger Bescheid“ ausgestellt und ist drei Jahre gültig. Der anschließende reguläre Bescheid ist dann fünf Jahre gültig.
Alternativen zur gGmbH
Hier kommt vor allem die bereits erwähnte gUG haftungsbeschränkt in Frage, wenn das Stammkapital unter 25.000 Euro bleiben soll. In dieser Variante werden die Eigenschaften einer UG haftungsbeschränkt mit dem Gemeinnützigkeitsrecht, wie es in der gGmbH angewandt wird, vereint. Aber auch die Eingetragene Genossenschaft (eG) kann u.U. als gemeinnützige Variante anerkannt werden. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob die gemeinnützigen Zwecke sich mit den genossenschaftlichen Förderzwecken in Einklang bringen lassen. Besonders für größere gemeinnützige Vorhaben wie kommunale Wohnungsbau-Unternehmen ist die gAG, die gemeinnützige Aktiengesellschaft, geeignet. Auch hier werden die Merkmale der klassischen AG mit dem Gemeinnützigkeitsrecht kombiniert.
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Vom perfekten Zeitpunkt, ein Marketing-Start-up zu gründen
Ein Appell an alle, die an eine Selbständigkeit im Marketing denken, aber mit sich und den Umständen hadern.
Keine Lust auf Lesen? Dann geht’s hier zum Podcast.
Die Marketingbranche befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Umbruch: Traditionelle Marketingdienstleister*innen sehen sich in vielen Märkten erheblichen Veränderungen gegenüber, die von Restrukturierungen bis hin zu Insolvenzen reichen, während gleichzeitig große Marktteilnehmer*innen durch Übernahmen ihre Portfolios konsolidieren. Diese Veränderungen mögen auf den ersten Blick als Bedrohung erscheinen, doch sie bieten vor allem eines: Chancen für Neugründungen.
Ich bin überzeugt, dass gerade jetzt, in dieser Umbruchphase, der beste Zeitpunkt gekommen ist, ein Marketing-Start-up zu gründen. Warum das so ist, zeige ich im Folgenden anhand der technologischen Entwicklungen, neuer Marktchancen und veränderter Prozesse sowie der rasanten Verbreitung und Verbesserung von künstlicher Intelligenz (KI) auf.
Marketingdienstleistungen neu gedacht
Ein Blick zurück in das Jahr 2010: Das Social-Media-Marketing begann zu boomen, und mutige Marketing-Start-ups setzten früh auf diese neue Kommunikationsform, was ihnen einen entscheidenden Vorsprung verschaffte. Heute ist KI vergleichbar disruptiv. Die Herausforderung liegt aber darin, KI nicht nur als Tool, sondern als intelligente Unterstützung in die Kund*innenkommunikation und Kampagnensteuerung einzubinden. Dieses Fachwissen – wie man KI sinnvoll trainiert, anwendet und in bestehende Prozesse integriert – fehlt an vielen Stellen noch.
Diese Lücke eröffnet Chancen für neue Marketingdienstleister*innen: Mit schlau konfigurierten KI-Systemen lassen sich skalierbare Marketingleistungen erbringen, die vergleichsweise kostengünstig und schnell für Kund*innen Mehrwert erzeugen. Start-ups, die flexibel und nicht durch veraltete Prozesse gebremst sind, können vor diesem Hintergrund Angebote mit attraktiven Preisen sowie innovativen Leistungen auf den Markt bringen und so etablierte Agenturen herausfordern.
Technologische Innovationen als Katalysator
Auch im Produktbereich ergeben sich Chancen durch digitale Tools und Automatisierung. Begriffe wie Vibe-Coding, bei dem Prototypen von Applikationen oder Services ohne klassische Programmierkenntnisse erstellt werden können, machen es möglich, Ideen mit minimalem Aufwand zu validieren.
Innerhalb weniger Tage oder Wochen kann man gemeinsam im Gründungsteam einen Prototyp fertigstellen, der am Markt getestet wird. Eine unglaubliche Entwicklung im Vergleich zu früheren Jahren, in denen teurer Entwicklungsaufwand vorausgesetzt war.
Zusätzlich haben sich die Entwicklungskosten für Minimum Viable Products in den letzten zehn Jahren nahezu halbiert. Cloud-Plattformen, Schnittstellen (APIs) und Automatisierungstools wie Zapier oder n8n ermöglichen es, als kleines Team komplexe Lösungen schnell und zuverlässig zu bauen. So wird weniger Kapital benötigt und kann schneller auf Markterfordernisse reagiert werden.
In die Nischen
Ein weiteres Kennzeichen des aktuellen Markts ist die schnelle Entstehung hochspezialisierter Mikro-Nischen. Digitale Technologien und neue Kund*innenbedürfnisse sorgen dafür, dass sich laufend neue Teilmärkte bilden, die von großen Marketingdienstleister*innen oft (noch) nicht bedient werden.
Eine Mikro-Nische ist ein sehr spezialisierter Markt mit einer klar definierten Zielgruppe, etwa die KI-gestützte Content-Erstellung speziell für den nachhaltigen Tourismus oder Automatisierungslösungen für bestimmte Branchenzweige wie den Mittelstand im Gesundheitswesen.
Für Gründer*innen eröffnen sich hier spannende Chancen, sich schnell in diesen dynamischen Segmenten zu positionieren und Fuß zu fassen. Gerade digitale Produkte eignen sich besonders, um über standardisierte und automatisierte Prozesse Skalierung zu erreichen. Und auch bei Dienstleistungen lassen sich wiederkehrende Aufgaben durch KI-gestützte Tools deutlich effizienter gestalten oder komplett automatisieren.
Ein spannendes Zeitalter für Gründer*innen
Das führt zu einem entscheidenden Vorteil: Es war noch nie so einfach, ein Produkt oder eine Dienstleistung anzubieten, die sofort einen echten Wert für die Nutzenden bzw. Kund*innen schafft. Durch Automatisierung und KI können Geschäftsmodelle mit deutlich weniger Aufwand skaliert werden als vor zehn Jahren. Die Eintrittsbarrieren für Gründer*innen sinken merklich, was zu einem dynamischen und attraktiven Gründungsumfeld führt.
Gerade wenn mit beschränktem Kapital gestartet wird, bietet sich hier eine enorme Chance. Effiziente Technologien und Automatisierung reduzieren sowohl den Investitionsbedarf als auch die laufenden Kosten. So erlaubt KI einen schnellen und ressourcenschonenden Markteintritt mit echten Wettbewerbsvorteilen.
Auf die grüne Wiese
Mit den aktuellen Veränderungen im Marketing tun sich etablierte Anbieter*innen schwer. Sie übersehen die grüne Wiese, die da neben dem etablierten Marktplatz neu wächst. Gründer*innen können auf dieser Wiese Know-how und Produkte aufbauen und sich bzw. ihr Unternehmen als Expert*in etablieren.
Wo in gefestigten Märkten Unternehmen gern auf gestandene Anbieter*innen zurückgreifen, ist die Bereitschaft in kleinen, interessanten Nischen deutlich höher, mit jungen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Das war bereits vor 15 Jahren mit Social Media der Fall und wiederholt sich nun in der KI-Ära.Gründer*innen sollten diese Vorteile für den Einstieg nutzen. Denn die Vergangenheit zeigt, dass traditionelle und bestehende Anbieter*innen viel Zeit benötigen, bis sie das Potenzial von neuen (Nischen-)Märkten anerkennen und darin aktiv werden. Mag sogar sein, dass aus den First Movers deshalb später attraktive Übernahmekandidaten werden.
Freelancer-Kompass 2026: 43 % der Freelancer*innen ohne gesicherte Projekt-Auslastung
Die erste Erhebung des Freelancer-Kompass 2026 unterstreicht die wachsende Unsicherheit in der Projektlandschaft und zeigt deutliche Rückgänge der Auftragslage in mehreren Branchen.
Die wirtschaftliche Unsicherheit unter Freelancer*innen spitzt sich weiter zu: 43 Prozent haben derzeit keine gesicherte Auslastung für die kommenden Monate. Die Hälfte gibt zudem an, dass sich die Auftragslage im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert hat. Das zeigen die Ergebnisse der ersten und aktuellen Erhebungswelle für den Freelancer-Kompass 2026 von freelancermap. Seit mehr als zehn Jahren liefert Deutschlands größte Freelancer-Plattform umfangreiche Daten zur Selbständigkeit im deutschsprachigen Raum. Für die kommende Ausgabe des Freelancer-Kompass ermöglichen erstmals mehrere kurze Umfragen ein detaillierteres Bild des Ist-Zustandes.
Die Auslastungsangaben der Selbständigen verdeutlichen, wie angespannt die aktuelle Projektsituation ist. Zwölf Prozent der Befragten haben eine gesicherte Auftragslage bis zu einem Monat, jeder Fünfte hat Projekte für die nächsten zwei bis drei Monate sicher, 13 Prozent für vier bis sechs Monate. Für einen Großteil der Freelancer*innen bleibt eine langfristige Planung daher unmöglich.
Weniger Aufträge in mehreren Branchen
Die angespannte Situation zeigt sich auch beim Blick auf die Branchen. In mehreren Sektoren melden Freelancer*innen einen spürbaren Rückgang der Nachfrage. Insbesondere betroffen ist die gegenwärtig krisenbehaftete Automobilbranche. 32 Prozent der Befragten geben an, das sie hier einen Rückgang der Aufträge verzeichnen. Im Sektor IT/Software sind es 23 Prozent und in der Industrie, dem Maschinenbau sowie im Bereich Banken/Finanzwesen jeweils zwölf Prozent.
„Wenn in so vielen Branchen Aufträge zurückgehen und fast die Hälfte der Freelancer keinerlei Planungssicherheit hat, ist das längst kein individuelles Risiko mehr, sondern ein strukturelles“, sagt Thomas Maas, CEO von freelancermap. „Freelancer stehen für Flexibilität und Expertise. Doch genau diese Menschen geraten zunehmend unter Druck, weil wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen ihnen ihre Arbeit erschweren. Branchenrückgänge, kurze Auslastungshorizonte und operative Hürden in Projekten wirken zudem zusammen. Das trifft nicht nur einzelne, sondern prägt den Markt insgesamt.“
Herausfordernde Zusammenarbeit
Zu den häufigsten Auftraggebern zählen überwiegend größere Unternehmen. So arbeiten 60 Prozent der Befragten mit dem Mittelstand zusammen und 58 Prozent mit Konzernen. Dahinter folgen Agenturen und Beratungen (27 Prozent) sowie Start-ups (21 Prozent). In der täglichen Projektarbeit und Zusammenarbeit begegnen Freelancer*innen mehreren Schwierigkeiten, die ihre Arbeitsweise erschweren. Besonders häufig genannt werden unklare Anforderungen (55 Prozent), verzögerte Rückmeldungen (47 Prozent) sowie fehlende Entscheidungen (42 Prozent).
Beim Blick auf den Arbeitsort zeigt sich, dass ein überwiegender Teil der Selbständigen (71 Prozent) aus dem Homeoffice arbeitet. 22 Prozent arbeiten hybrid. Nur jeder Zwanzigste (5 Prozent) arbeitet bei dem Kunden / der Kundin vor Ort. Die Möglichkeit einer Workation nutzen zwei Prozent der Befragten.
Rahmenbedingungen ausschlaggebend
Freelancer*innen lehnen Projekte vor allem dann ab, wenn grundlegende Rahmenbedingungen nicht stimmen. Am häufigsten wird ein zu niedriger Stundensatz genannt (70 Prozent). Ebenfalls stark vertreten ist die Aussage, dass das Projekt nicht zu den eigenen Fähigkeiten passt (62 Prozent). Besteht nicht die Möglichkeit, remote zu arbeiten, ist dies für knapp die Hälfte (49 Prozent) ein Ausschlusskriterium.
„Freelancer bringen viel Erfahrung, Tempo und Spezialisierung in Projekte ein. Doch das gelingt nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, sagt Thomas Maas. „Unklare Anforderungen oder fehlende Entscheidungen kosten alle Beteiligten Zeit. Gute Zusammenarbeit entsteht dort, wo Unternehmen klare Ansprechpartner, klare Ziele und klare Prozesse schaffen.“
Zum Freelancer-Kompass und der Methodik
Seit über zehn Jahren liefert der Freelancer-Kompass die umfassendste Datengrundlage zur Selbständigkeit im deutschsprachigen Raum. Die Studie beleuchtet Arbeitsbedingungen, Preis- und Einkommensentwicklungen, Akquise-Strategien, Zufriedenheit sowie fachliche und strukturelle Herausforderungen – und berücksichtigt dabei stets auch die Perspektive der Unternehmen.
Für die kommende Ausgabe 2026 wurde die Methodik erstmals weiterentwickelt: Statt einer einmal jährlich erhobenen Großumfrage mit über achtzig Fragen setzt freelancermap nun auf mehrere thematische Erhebungswellen, die ein noch präziseres Bild der aktuellen Situation von Freelancer ermöglichen. Die hier genannten Ergebnisse stammen aus der ersten Befragung, die vom 17. November bis 3. Dezember 2025 unter mehr als 1.300 Teilnehmenden durchgeführt wurde.
Der vollständige Freelancer-Kompass 2026 erscheint Anfang März und fasst alle Befragungswellen zusammen.
Unternehmensnachfolge per Search Funds
Kaum jemand hat beim Thema Gründen sofort die Übernahme eines etablierten Betriebs vor Augen. Doch gerade das kann eine spannende Alternative sein.
Deutschland hat ein massives Problem. Und nein, gemeint ist nicht die Bahn, sondern der demografische Wandel. 31 Prozent aller Unternehmensinhaber*innen sind über 60 Jahre, und wenn sie in Rente gehen, droht uns eine massive Nachfolgewelle. Schon jetzt suchen laut KfW jährlich rund 125.000 mittelständische Unternehmen in Deutschland eine Nachfolge.
Genau darin liegt auch eine Chance, und zwar für junge Menschen, die den Weg ins Unternehmertum suchen. Statt der Ungewissheit einer Neugründung, bieten diese Betriebe bewährte Geschäftsmodelle, solide Kund*innenbeziehungen und ein erprobtes Team. Die größte Sorge junger Unternehmer*innen, ob das Produkt wirklich am Markt ankommt, ist hier bereits überwunden. Der/die Käufer*in übernimmt eine funktionierende Firma und kann direkt damit beginnen, das Wachstum mit kleinen Verbesserungen anzukurbeln.
Nachfolge – oft günstiger als vermutet
Allerdings herrscht häufig der Irrglaube, dass ein Unternehmenskauf nur für finanzstarke Investor*innen infrage kommt. Ein genauerer Blick auf Marktdaten, etwa von der Deutschen Unternehmerbörse (DUB), widerlegt dies klar. Kleine und mittelgroße Unternehmen wechseln den/die Eigentümer*in typischerweise zu Preisen zwischen dem vier- und achtfachen ihres jährlichen Gewinns (EBIT).
Das lässt sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Ein profitables Unternehmen mit einem EBIT von beispielsweise 250.000 Euro könnte bereits für rund eine Millionen Euro erworben werden – viel Geld, aber mithilfe von Banken durchaus finanzierbar. Denn das Risiko ist überschaubar.
Unternehmen mit wiederkehrenden Umsätzen und langfristigen Verträgen, beispielsweise aus den Bereichen IT-Service, Facility Management oder Logistik, sind besonders beliebt. Rund 75 Prozent des Kaufpreises können so häufig über Fremdkapital abgedeckt werden. Der/die Käufer*in benötigt also nur etwa ein Viertel des Kaufpreises an Eigenkapital – in unserem Beispiel etwa 250.000 Euro. Die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen dabei typischerweise direkt aus dem laufenden Betriebsergebnis. Innerhalb weniger Jahre gehört das Unternehmen somit vollständig dem/der Käufer*in.
Search Funds – Einstieg ohne Eigenkapital
Doch nicht jede(r) verfügt über entsprechendes Eigenkapital. Insbesondere junge Absolvent*innen oder Manager*innen, die ins Unternehmertum wechseln wollen, haben selten mehrere Hunderttausend Euro zur Verfügung. Eine spannende Lösung bieten daher sogenannte Search Funds, ein in den USA bereits etabliertes Finanzierungsmodell.
Dabei finanzieren Investor*innen zunächst die Suche nach einem passenden Unternehmen und anschließend auch den Eigenkapitalanteil des Kaufpreises. Der sogenannte Searcher führt das Unternehmen operativ und hält eine Minderheitsbeteiligung von rund 30 Prozent, während die Investor*innen etwa 70 Prozent besitzen.
Beide Seiten profitieren: Der Searcher steigt praktisch ohne eigenes finanzielles Risiko ins Unternehmertum ein und beteiligt sich langfristig am Erfolg. Investor*innen wiederum setzen auf motivierte Unternehmer*innen, die durch ihren Anteil eng an den Erfolg des Unternehmens gekoppelt sind. Laut Studien der Stanford Graduate School of Business erzielen Search Funds eine interne Rendite (IRR) von durchschnittlich 35 Prozent und einen Return on Investment (ROI) von etwa 4,5-mal des eingesetzten Kapitals. Solche Renditen entstehen häufig bei klassischen Mittelständler*innen wie Handwerksbetrieben, Dienstleistenden oder kleineren Produktionsunternehmen. Viele dieser Unternehmen wurden lange von denselben Eigentümer*innen geführt, die eher Stabilität als Wachstum im Blick hatten. Ein(e) neue(r) Eigentümer*in mit frischen Ideen in den Bereichen Digitalisierung, Marketing oder Prozessoptimierung kann erhebliches Potenzial freisetzen.
Soweit die Theorie. Doch worauf kommt es bei der Unternehmensnachfolge in der Praxis an?
- Das richtige Target finden: Wer ein Unternehmen übernehmen möchte, sollte zunächst das richtige finden, das sowohl wirtschaftlich attraktiv als auch zur eigenen Erfahrung und Vision passt. Unerfahrene Käufer*innen sollten beispielsweise kein insolventes Unternehmen ins Auge fassen. Besonders attraktiv sind Firmen, die sich durch digitale Transformation und Prozessoptimierung weiterentwickeln lassen. Wichtig ist es, die Branche, die Marktposition und die Zukunftschancen genau zu analysieren.
- Veränderungen mit Bedacht umsetzen: Käufer*innen sollten nicht der Hybris unterliegen, ab Tag eins an alles verändern zu wollen, indem sie etwa etablierte Prozesse umwerfen oder die Preise radikal erhöhen. Deutlich sinnvoller: Sich das Unternehmen mit seinen Abläufen erstmal gründlich anzuschauen und zu verstehen. Veränderungen sollten gut geplant und transparent kommuniziert werden – sowohl gegenüber den Mitarbeitenden als auch den Kund*innen und Lieferant*innen. Denn wer das Unternehmen zu schnell umkrempelt, gefährdet im schlimmsten Fall bestehende Kund*innenbeziehungen und demotiviert das Team.
- Mitarbeitende eng einzubinden: Das Team eines Unternehmens verfügt über das operative Wissen und prägt die Unternehmenskultur. Ihre Unterstützung ist daher für einen erfolgreichen Übergang unerlässlich. Wer die Nachfolge antritt, sollte daher auf offene Gespräche, klare Perspektiven und echte Wertschätzung setzen. Denn nur so entsteht Vertrauen in die neue Geschäftsführung.
- Übergangsphase mit dem/der Alteigentümer*in: Ebenfalls zentral für den Erfolg einer Nachfolge ist der/die frühere Eigentümer*in. Mit ihm/ihr sollte eine Übergangszeit vereinbart werden. Eine solche kann helfen, bestehende Beziehungen zu Kund*innen und Lieferant*innen sowie das implizite Wissen über das Unternehmen zu bewahren. Der/die Alteigentümer*in kann den/die neue(n) Eigentümer*in noch begleiten und schrittweise einführen, was Unsicherheiten bei allen Beteiligten reduziert. Aus diesem Grund werden Unternehmensverkäufe oft so strukturiert, dass ein Teil des Kaufpreises erst nach einer erfolgreichen Übergabe ausgezahlt wird. Dies schafft eine zusätzliche Sicherheit für Käufer*innen – und einen sanften Übergang.
- Kund*innen persönlich kennenlernen: Um Beziehungen zu festigen, Bedürfnisse besser zu verstehen und Vertrauen aufzubauen, sollte der/die neue Inhabende die wichtigsten Kund*innen persönlich kennenlernen. Der direkte Kontakt schafft eine Basis für künftige Geschäftsentwicklung und signalisiert Kontinuität.
Ein zusätzlicher Hebel zur Renditesteigerung bei der Nachfolge ist das Buy-and-Build-Prinzip. Dabei werden mehrere kleinere Unternehmen einer Branche übernommen und zusammengeschlossen. Skaleneffekte und die Möglichkeit, größere Unternehmen zu höheren Multiples weiterzuverkaufen, erhöhen die Profitabilität erheblich. Neben wirtschaftlichem Erfolg trägt dies dazu bei, die mittelständische Struktur unserer Wirtschaft zu stärken und langfristig zu sichern.
Nachfolge als echte Alternative positionieren
Die Herausforderung bleibt dennoch groß: Weil viele Unternehmen keine Nachfolge finden, müssen noch immer etliche Betriebe schließen. Dadurch gehen Arbeitsplätze und wertvolles Know-how verloren – mit erheblichen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wenn wir als Gesellschaft die Unternehmensnachfolge als echte Alternative zur Gründung positionieren, können wir das verhindern. Wirtschaftliche Substanz würde bewahrt und sogar gestärkt werden, weil junge Unternehmer*innen neue Ideen einbringen. Dafür müssen aber mehr Menschen darauf aufmerksam gemacht und das Zusammenfinden von Käufer*- und Verkäufer*innen effizienter gestaltet werden. Denn die Unternehmensnachfolge hat viel zu bieten: Sie ist eine echte Chance, Bewährtes mit neuen Impulsen zu verbinden und Innovation aus der Stabilität heraus zu entwickeln.
Der Autor Florian Adomeit ist Mitgründer von AMBER, dem Online-Marktplatz für Unternehmensnachfolge und Firmenübernahmen, sowie Bestseller-Autor und Host des Podcasts Alles Coin, Nichts Muss.
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Ob Hochzeit, Business-Event oder Streetfood-Festival – gutes Catering ist gefragt wie nie. Wer gern kocht, ein Gespür für Menschen und Organisationstalent mitbringt, kann im Catering ein spannendes und lukratives Business finden. Doch wie startet man ein Catering-Unternehmen? Dieser Artikel beschreibt Schritt für Schritt den Weg von der Idee über die Planung bis zur ersten Kundschaft.
Schritt 1: Die Idee konkretisieren: Was macht ein Catering besonders?
Bevor formale Aspekte wie Behördenwege oder Buchhaltung in den Fokus rücken, sollte klar definiert werden, was das geplante Catering-Angebot einzigartig macht. Dabei kann es sich um regionale Küche, vegane Gerichte, Streetfood oder maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen handeln. Eine präzise Nischenwahl schafft ein klares Profil und verbessert die Positionierung am Markt. Auch die Werte, die ein Unternehmen repräsentieren möchte, sollten frühzeitig definiert werden – etwa Nachhaltigkeit, Exklusivität oder Kreativität. Diese Werte bilden später die Grundlage für die Markenbildung sowie die Kommunikationsstrategie und sind 2025 besonders wichtig.
Schritt 2: Marktanalyse: Wer sind die potenziellen Kundinnen und Kunden?
Eine fundierte Zielgruppenanalyse bildet die Basis für ein bedarfsgerechtes Angebot. Je genauer die Bedürfnisse der potenziellen Kundschaft bekannt sind, desto gezielter lassen sich Leistungen, Preise und Marketingmaßnahmen darauf abstimmen.
Hilfreiche Fragen zur Eingrenzung des Zielmarkts:
- Welche Anbietenden sind bereits in der Region aktiv?
- Welche Lücken bestehen im aktuellen Angebot?
- Welche Trends – beispielsweise Nachhaltigkeit, Regionalität oder Gesundheitsbewusstsein – gewinnen an Bedeutung?
Zudem empfiehlt sich die Analyse von Bewertungen auf einschlägigen Plattformen, Einträgen in Eventportalen oder Beiträgen in sozialen Medien, um ein besseres Verständnis für die Nachfrage zu entwickeln.
Schritt 3: Businessplan erstellen: Der Fahrplan zur Gründung
Ein durchdachter Businessplan dient nicht nur als Voraussetzung für Finanzierungen oder Fördermittel, sondern gibt auch intern Struktur und Orientierung. Neben der Beschreibung der Geschäftsidee sollten Zielgruppenanalyse, Angebotsportfolio, Preisgestaltung, Vertriebswege sowie ein detaillierter Finanzplan enthalten sein. Darüber hinaus sollten auch Risiken und alternative Szenarien berücksichtigt werden, etwa bei Umsatzschwankungen oder saisonalen Engpässen. Ein solider Plan schafft nicht nur Sicherheit, sondern unterstützt auch bei der Priorisierung der nächsten Schritte.
Schritt 4: Rechtliches & Anmeldung: Der formale Start
Die rechtliche Gründung eines Catering-Unternehmens in Deutschland beginnt mit der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Zusätzlich sind eine Hygieneschulung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt sowie gegebenenfalls eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich, insbesondere bei der Abgabe alkoholischer Getränke. Je nach Unternehmensform und -größe folgen die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer, der Berufsgenossenschaft sowie beim Finanzamt und – bei Einstellung von Personal – die Anmeldung zur Sozialversicherung. Da mit Lebensmitteln gearbeitet wird, gelten strenge gesetzliche Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene. Die Einhaltung dieser Standards wird regelmäßig durch die zuständigen Kontrollbehörden überprüft. Eine umfassende Dokumentation der betrieblichen Abläufe sowie regelmäßige interne Hygienekontrollen sind daher unverzichtbar.
Schritt 5: Ausstattung und Küche: Mobil oder stationär?
Die gewählte Produktionsstätte muss den hygienischen und technischen Anforderungen der jeweiligen Landesvorschriften entsprechen. In der Anfangsphase nutzen viele Gründer*innen eine gewerbliche Mietküche oder arbeiten mit Gastronomiebetrieben zusammen. Neben der reinen Küche spielt auch die Logistik eine zentrale Rolle – etwa bei der Auswahl geeigneter Verpackungen, Transportlösungen oder Warmhalteboxen. Wer direkt vor Ort bei Veranstaltungen verkaufen möchte, kann alternativ auf mobile Konzepte wie Foodtrucks oder Verkaufsanhänger setzen.
Schritt 6: Marketing & Vertrieb: Sichtbarkeit schaffen
Ein durchdachtes Marketingkonzept ist entscheidend für den Markteintritt. Digitale Kanäle wie eine professionelle Website sowie Social-Media-Auftritte auf Instagram oder Facebook sind zentrale Bestandteile der Kundengewinnung. Gleichzeitig bleibt auch klassische Werbung über Flyer, Messen oder persönliche Kontakte ein wirksames Mittel. Empfehlungsmarketing hat im Catering-Segment besonderen Stellenwert: Zufriedene Kundinnen und Kunden sind oft bereit, ihre positiven Erfahrungen im Freundeskreis oder online zu teilen. Ein hochwertiges Erlebnis zahlt sich langfristig aus.
Schritt 7: Kalkulation & Preise: Wirtschaftlich arbeiten
Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die korrekte Kalkulation. Die Preisgestaltung muss alle Kosten abdecken – vom Wareneinsatz über Personal und Transport bis hin zu Fixkosten wie Miete oder Versicherungen. Als grober Richtwert gilt: Der Verkaufspreis sollte etwa das Drei- bis Vierfache des Wareneinsatzes betragen. Zudem empfiehlt es sich, regelmäßig betriebswirtschaftliche Auswertungen vorzunehmen, um wirtschaftliche Engpässe frühzeitig zu erkennen. Rücklagen für Investitionen oder umsatzschwächere Phasen erhöhen die finanzielle Stabilität.
Schritt 8: Digitale Tools für Planung und Verwaltung
Der Einsatz von branchenspezifischer Software kann im Catering-Alltag erhebliche Vorteile bringen. Solche Tools, wie von CaterSmart, ermöglichen die Erstellung von Angeboten und Rechnungen, koordinieren Aufträge und unterstützen bei der Einsatzplanung von Personal und Ressourcen. Darüber hinaus helfen sie Einkaufsprozesse zu optimieren und rechtliche Dokumentationen wie Hygienenachweise digital abzubilden. Insbesondere bei wachsender Auftragslage sorgt die digitale Verwaltung für mehr Übersicht, reduziert manuelle Fehler und spart wertvolle Zeit im Tagesgeschäft.
Schritt 9: Team aufbauen & wachsen
Mit steigendem Auftragsvolumen steigt auch der Personalbedarf. Neben Servicekräften werden häufig auch Küchenhilfen oder Logistikunterstützung benötigt – oft auf flexibler Basis. Ein motiviertes, geschultes Team trägt wesentlich zum Erfolg eines Caterings bei, da es den Gesamteindruck der Marke mitprägt. Es ist essentiell Wachstumsstrategien rechtzeitig vorzubereiten: Welche Aufgaben lassen sich delegieren? Wo sind Prozesse automatisierbar? Eine klare Rollenverteilung und verlässliche Strukturen helfen, auch größere Aufträge effizient umzusetzen.
Fazit: Schritt für Schritt zum eigenen Catering-Unternehmen
Die Gründung eines Catering-Unternehmens ist eine vielschichtige Herausforderung – von der Konzeption über rechtliche Aspekte bis hin zu praktischer Umsetzung und Kundenakquise. Mit einer klaren Positionierung, strukturiertem Vorgehen und hoher Qualitätsorientierung lassen sich die Hürden jedoch erfolgreich meistern.
PropTech-Gründung: Was ist zu beachten?
PropTech-Start-ups sind die Innovationstreiber der Immobilienbranche. Die Chancen für Gründer*innen stehen gut, sofern sie die spezifischen Herausforderungen des im digitalen Aufbruch befindlichen Marktes kennen und beachten. Wir zeigen, worauf es im Gründungsprozess im vielschichtigen PropTech-Sektor ankommt.
Im Folgenden werden mittels eines STARTUP-Modells die Schlüsselkomponenten und eine Superpower vorgestellt, die entscheidend für PropTech-Gründer*innen sind. Dieses STARTUP-Modell fußt auf Ansätze aus der Entrepreneurship-Literatur sowie eigener Gründungserfahrung. Im Folgenden findet dieses Konzept Anwendung auf PropTech-Gründungen.
Businessplan für Gründende – alle Infos, Hinweise und Tipps zur Erstellung
Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du berücksichtigen musst. Jetzt direkt nachlesen!
So bringst du die Geschäftsidee zu Papier
Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.
Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später auf die Nase fallen. Denn: Dieses Dokument bildet das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erährst du hier.
Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?
Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:
- Präzisierung des Geschäftsmodells
- Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
- Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
- Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
- Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen
Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:
- Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
- Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder
Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?
Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:
Selbstständig machen als Übersetzer/in
Wenn Sie sich als Übersetzer/in selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres Übersetzungsbüros achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
In Zeiten der Globalisierung und der Vernetzung von immer mehr Menschen und Unternehmen weltweit ziehen viele eine Karriere als Übersetzer/in in Betracht. Durchaus berechtigt, denn laut dem Online-Übersetzungsbüros Linguation steigt die Nachfrage nach professionellen Übersetzungen je nach Fachbereich um rund 20 Prozent jährlich. Doch man sollte sich auch des Arbeitsaufwands und des langen Ausbildungswegs zum/zur professionellen Übersetzer/in bewusst sein. Welche Voraussetzungen Sie für den Beruf erfüllen müssen und wie Sie sich erfolgreich als Übersetzer/in selbstständig machen, erfahren Sie hier.
Diese Punkte sollten Sie bedenken, bevor Sie Übersetzer/in werden
Zunächst einmal sollten Sie als Übersetzer/in mindestens zwei Sprachen auf muttersprachlichem Niveau sprechen, über kulturelle Unterschiede Bescheid wissen und dies bei der Übersetzung berücksichtigen können – das klingt zunächst einmal logisch. Zwar stellt „Übersetzer/in“ in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung dar, was bedeutet, dass jede Person als Übersetzer/in arbeiten darf, aber mit dem reinen Beherrschen mehrerer Sprachen ist es meist nicht getan, wenn Sie als wirklich seriöse/r Übersetzer/in arbeiten wollen. Deswegen sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt bedenken:
1. Absolvieren Sie eine ordentliche Ausbildung
Am besten eignet sich dafür ein Studium der Translationswissenschaften. Hier können Sie sich nicht nur auf Ihre Sprachen spezialisieren und sich dabei einen fundierteren Wortschatz als „durchschnittliche“ Muttersprachler/innen aneignen, sondern Sie erlernen auch wissenschaftliche Methoden, die für eine professionelle Übersetzung benötigt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Wissen um korrekte Lokalisierung, für welches ein umfassendes Kulturverständnis zur jeweiligen Sprache unabdingbar ist. Auch Methoden zur Unterstützung, etwa Konzentrationsstrategien und das Verwenden von geeigneten Übersetzungsprogrammen gehört hier in aller Regel zum Lehrplan. Ein Hochschulstudium ist immer ratsam, wenn Sie hauptberuflich Übersetzer/in sein möchten, da Sie sehr wahrscheinlich nur so größere Aufträge erhalten werden. Immerhin möchten Ihre Auftraggeber ein gewisses Maß an Sicherheit, dass Sie auch gute Qualität liefern. Zwar dürfen Sie, wie angemerkt, durchaus ohne Ausbildung als Übersetzer/in arbeiten, wahrscheinlich ziehen Sie so allerdings nicht genügend Aufträge an Land, um hauptberuflich und komplett selbstständig als Übersetzer/in zu arbeiten. Außerdem kann es eventuell zu Problemen mit dem Finanzamt kommen.
2. Wählen Sie Ihre Sprachen mit Bedacht
Studieren Sie Translationswissenschaften, so erlernen Sie im Rahmen des Studiums in der Regel mindestens zwei Fremdsprachen auf entsprechendem Niveau. Wählen Sie diese sorgfältig aus, denn die Nachfrage nach Übersetzungen in bestimmte Sprachen ist unterschiedlich hoch und wird zudem unterschiedlich hoch vergütet. So ist zwar Englisch die am häufigsten angefragte Sprache, da es jedoch unzählige professionelle Englischübersetzer/innen gibt, sind die Preise für diese Sprache deutlich niedriger als etwa bei Übersetzungen ins Russische oder Arabische.
3. Spezialisieren Sie sich auf bestimmte Fachgebiete
Sie interessieren sich für IT, haben vielleicht schon ein Studium in einem anderen Fachbereich abgeschlossen oder kennen sich aus welchem Grund auch immer hervorragend auf einem Gebiet aus? Spezialisieren Sie sich auf Übersetzungen aus diesem Bereich. Fachübersetzungen sind nicht nur finanziell lukrativer, sondern können Ihnen auch mehr Aufträge einbringen, da das Angebot an Fachübersetzer/innen für die verschiedenen Sprachen durchaus eingeschränkt sein kann. Auch hier sollten Sie sich im Voraus damit vertraut machen, welche Art von Fachübersetzungen für eine Sprache besonders gefragt sind.
4. Ziehen Sie in Betracht, sich vereidigen/beeidigen zu lassen
Damit sind Sie berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen. Das bedeutet, Sie können Übersetzungen von amtlichen Dokumenten, Zeugnissen, Einbürgerungsunterlagen oder Ausweisdokumenten anfertigen, die von ausländischen Behörden akzeptiert werden. Die Nachfrage nach solchen beglaubigten Übersetzungen ist durchaus hoch, jedoch müssen Sie sich hierfür vom Staat vereidigen oder beeidigen lassen (die Bezeichnung unterscheidet sich hier nach Bundesland) und hierfür wird in jedem Fall eine nachweisbare Hochschulausbildung benötigt.
Diese Voraussetzungen müssen Sie als Übersetzer/in außerdem mitbringen
Haben Sie diese Punkte sorgfältig in Betracht gezogen, sollten Sie sich im Klaren sein, dass das selbstständige Arbeiten als Übersetzer/in nicht aus der reinen Übersetzungstätigkeit besteht, sondern dass sie sich auch um die Organisation und Verwaltung eigenständig kümmern müssen. Das bedeutet, dass Sie sich selbst um Aufträge sorgen, die Buchhaltung verwalten, Rechnungen schreiben und Kommunikation mit den Auftraggebern übernehmen müssen. Dies kann viel zusätzliche Arbeit bedeuten, die in Punkten Gehalt und Arbeitszeit berücksichtigt werden müssen. Sie brauchen also zusätzlich auch Organisations- und Verkaufstalent und gute Kommunikationsfähigkeiten. Hier können Sie die Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro in Betracht ziehen. Diese nehmen Ihnen die organisatorischen Tätigkeiten ab und können dafür sorgen, dass Sie regelmäßigere Aufträge erhalten. Außerdem dienen Sie als Mediator bei Fragen und Problemen und sind Profis darin, die richtigen Aufträge an die passenden Übersetzer/innen zu vermitteln. Einziger Nachteil: Sie sind nicht komplett frei in Ihrer Auftragswahl, allerdings werden Sie selbstverständlich nicht gezwungen, angebotene Aufträge anzunehmen.
So viel verdient man als selbstständige/r Übersetzer/in
Dafür können leider keine pauschalen Aussagen getroffen werden, denn das Honorar für Übersetzungen unterscheidet sich je nach Art der Übersetzung, länge des Textes und Sprachkombination stark. Kurze, einfache Texte in gängige Sprachen wie Englisch oder Französisch werden wesentlich schlechter vergütet als etwa medizinische Fachübersetzungen von mehreren Seiten ins Chinesische. Manche berechnen ihre Preise nach Normseiten, andere nach Normzeilen und wieder andere Nach der Wortanzahl (Wortwiederholungen ausgenommen). Arbeiten wie Korrektorate werden oft nach Stunden abgerechnet. Da die Preise aber individuell nach Sprachen auch hier unterschiedlich sind, sollten Sie sich über die Preise schlau machen, die Ihre Kolleg/innen in den jeweiligen Sprachen verlangen. Eins ist jedoch sicher: Wenn Sie es auf einfach verdientes Geld abgesehen haben, ist Übersetzer/in wahrscheinlich nicht der richtige Job für Sie. Zwar haben Sie viele Freiheiten, besonders was die Wahl Ihrer Arbeitszeiten und Arbeitsorte betrifft, dafür müssen Sie jedoch auch mit ständiger Erreichbarkeit und laufenden Verhandlungen mit Kund/innen rechnen.
Erste Schritte: Darauf müssen Sie als selbstständige/r Übersetzer/in achten
Steht Ihr Entschluss fest und Sie möchten sich als Übersetzer/in selbstständig machen, sind die folgenden Punkte wichtig:
1. Melden Sie sich beim Finanzamt an
Dies kann bei Übersetzer/innen mit nachweisbarer Ausbildung meist als Freiberufler/in geschehen, sprich, Sie müssen hierfür kein Gewerbe anmelden. Passen Sie allerdings auf, fall Sie mit Übersetzungsagenturen zusammenarbeiten, nicht in eine Scheinselbstständigkeit zu geraten. Haben Sie hier vertraglich festgelegte Verpflichtungen, beispielsweise zu festen Arbeitszeiten, müssen Sie vorsichtig sein. Letztendlich wird das Finanzamt in diesem Fall individuell beurteilen, ob Sie als Freiberufler gelten.
Hinweis: Sie sollten eine evtl. Ablehnung durch die Finanzbehörden nicht einfach hinnehmen, sondern evtl. mit juristischer Hilfe dagegen vorgehen. Denn die Freiberuflichkeit bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, z.B.:
- Sie müssen kein Gewerbe anmelden
- Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen
- Der Eintrag ins Handelsregister fällt weg, sofern Sie keine Kapitalgesellschaft gründen
- Sie brauchen keine doppelte Buchführung führen und müssen keinen Jahresabschluss aufstellen
- Sie müssen Angaben über Ihre Gewinne und Verluste nicht publizieren
- Zur Gewinnermittlung ist es ausreichend, wenn Sie eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) beim Finanzamt einreichen
- Sie sind kein Mitglied der IHK oder HWK, daher entfallen die Kammergebühren
2. Lassen Sie einen ansprechenden Internetauftritt erstellen
Dafür müssen Sie zunächst wohl etwas Geld investieren, eine moderne Webseite mit ansprechendem und professionellen Design, welche suchmaschinenoptimiert ist, wird Ihnen jedoch auf lange Sicht deutlich mehr nützen, da Sie damit mehr Kund/innen überzeugen.
3. Gehen Sie mit klarer Struktur an Ihre Aufträge heran und behalten Sie die Übersicht
Effizientes Arbeiten ist Pflicht, denn die Konkurrenz ist groß und viele Arbeitsschritte, die Übersetzer/innen nebenbei erledigen müssen, werden bei der Preiskalkulation gern vernachlässigt.
Wichtige Kontakte für selbstständige Übersetzer/innen
Branchenkontakte:
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
- Deutscher Verband der freien Übersetzer und Dolmetscher e.V. (DVÜD)
- Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ)
- Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e.V. (ATICOM)
- Liste internationaler Berufsverbände
- Bundesagentur für Arbeit
Tipp
Sie wollen sich mit einem Übersetzungsbüro als Übersetzer/in selbstständig machen? Nutzen Sie jetzt Gründerberater.de. Dort erhalten Sie kostenlos u.a.:
Restaurant eröffnen: Selbstständig mit dem eigenen Restaurant
Wenn Sie sich mit einem Restaurant selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Restaurants achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für zukünftige Restaurantinhaber:
- Anzahl Restaurants in Deutschland: 72.481 (DEHOGA 2016)
- Jahresumsatz Restaurants gesamt: 26,9 Mrd. € (Statista 2016)
- Durchschnittsumsatz pro Betrieb: 315.000 € netto, 450.000 € in kleineren Betrieben (destatis 2016)
- Anzahl der Beschäftigten in der speisengeprägten Gastronomie: 1.158.824
- Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigten: 33.000 € (2015), nur 19.000 € in kleineren Betrieben (2011) (destatis 2011/2016)
- Mögliche Zusatzgeschäfte: Lieferservice, Catering, Foodtruck
- Wettbewerber: Fast-Food-Ketten, Caterer, Lieferdienste
- Kostenstruktur in Restaurants (mit herkömmlicher Bedienung): Personalkosten (Küchenprodukte, die verarbeitet werden, zählen hier auch rein): 30,4 %; Materialeinsatz, Energiekosten: 30,9 %; Miete/Pacht: 9,2 %; Handelswareneinsatz (z.B. Wein): 0,8 %; Sonstiger Aufwand: 14,3 % (destatis 2015)
Branchen-Insights für selbstständige Restaurantbesitzer
Den Ergebnissen der DEHOGA-Konjunkturumfrage zufolge blicken Gastronomen insgesamt positiv auf das zurückliegende Winterhalbjahr. Die Konsumfreude der Deutschen und die stabile Konjunktur sind weiterhin Stütze der Branche. So berichten 42,7 Prozent der befragten Betriebe von guten und 40,1 Prozent von befriedigenden Geschäften in den Monaten Oktober 2017 bis März 2018. 17,2 Prozent beurteilen ihre geschäftliche Situation dagegen negativ. Der Saldo aus Negativ- und Positivmeldungen sank leicht um 1,5 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr auf plus 25,5 Prozentpunkte.
Ferner berichten 34,9 Prozent der Gastronomen von steigenden Umsätzen im Winterhalbjahr (Vorjahr 31,00 Prozent). 31,9 Prozent der Befragten mussten Umsatzeinbußen hinnehmen (Vorjahr 31,8 Prozent). Das Gästeaufkommen stieg bei 28,1 Prozent der Befragten (Vorjahr 28,6 Prozent). 29,9 Prozent der Betriebe hatten Gästerückgänge zu verzeichnen (Vorjahr 27,8 Prozent).
Die Ertragssituation in der Gastronomie bleibt jedoch kritisch: 46,8 Prozent hatten einen Ertragsrückgang zu beklagen (Vorjahr 45,6 Prozent). Hauptursache hierfür sind die hohen Betriebskosten und der starke Preisdruck. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Einführung des Mindestlohnes sahen sich viele Betriebe gezwungen, ihre Preise anzupassen: 36,0 Prozent der Befragten erhöhten ihre Preise (Vorjahr 38,8 Prozent).
Faustregel: 1/3 des Umsatzes müssen für feste Kosten, 1/3 für Einkauf geplant werden. Bleibt 1/3 als Roherlös, von dem u.a. noch Personalkosten bezahlt werden müssen.
Selbstständig machen als SEO-Berater
Wenn Sie sich als SEO-Freelancer selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihrer SEO-Beratung achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige SEO-Berater
Investitionen dt. Unternehmen in IT-Services: 39 Mrd. Euro (2017, Quelle Bitkom, Wachstumsrate: +2,3% gegenüber 2016)
Marktvolumen im IT-Beratungsbereich: ca. 7,8 Mrd. Euro (2015, Quelle: VR-Branchenbriefe, Lünendonk Studie 2015)
Durchschnittlicher Stundensatz IT-Freelancer: 83,48 € (2016, GULP Freelancer Studie 2016)
Durchschnittlicher Jahresumsatz IT-Freelancer: 139.087 € (2016, + 10,8% gegenüber Vorjahr, GULP Freelancer Studie 2016)
Nachfrage nach IT-Beratung: 2016: 21% der befragten Unternehmen, 2015: 14% der befragten Unternehmen (Bitkom 2016)
Prognose weltweite Umsätze mit SEA (Suchmaschinenwerbung): 2017: 92 Mrd. Euro, 2021: 138 Mrd. Euro (statista)
Mehr Investitionen in SEO: 2015 gaben 62% der IKT-Unternehmen an, ihre Ausgaben für SEO steigern zu wollen, nur 3% wollten reduzieren (Bitkom)
Monatliches Budget für SEO (2014): 0 bis 500 Euro: 59%, 500 bis 1000 Euro: 11%, 1000 bis 2000 Euro: 8%, mehr als 2000 Euro: 22% der KMU (SeoExpert)
Was versteht man unter SEO-Beratung?
SEO bedeutet Suchmaschinenoptimierung, englisch "Search Engine Optimization". Es geht darum, Webinhalte in den unbezahlten Suchergebnissen von Google und anderen Suchmaschinen besser zu listen und damit höhere Reichweiten zu erzielen. Ein SEO-Berater, oder einfach auch "SEO" genannt, hilft seinen Kunden, ihre Suchmaschinen-Rankings zu verbessern. Bei der SEO-Beratung handelt es sich in der Regel nicht um eine einmalige Dienstleistung, sondern um meinen kontinuierlichen Prozess.
Selbstständig machen mit einem Café
Wenn Sie sich mit einem Café selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Cafés achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für Cafés
Cafés in Deutschland: 12.491 (2014, destatis)
Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Gastrobetrieb: ca. 204.000 € (2014, destatis)
Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigten: ca. 27.000 (2014, destatis)
Durchschnittliche Subventionen pro Cafés: ca. 16.000 € (2014, destatis)
Durchschnittliche Mitarbeiter: 7-8 Arbeitnehmer (davon Teilzeit: 4-5) (2014, destatis)
Haushaltsausgaben / Gaststättendienstleistungen: 1.100 € im Jahr (2014, destatis)
Mögliche Zusatzgeschäfte: Imbiss, Handelswaren, Liefergeschäft
Wettbewerber: Coffee-Shops, McCafés, Ketten im Bereich Kaffee-Spezialitäten
Umsatzstruktur: Heißgetränke: ca. 45 %; Torten, Gebäck: ca. 24 %; Frühstück, Bistro: ca. 15 %; Kaltgetränke: ca. 10 %; Eis: ca. 6 %
Tipps zur Businessplan-Erstellung
So überzeugen Gründer Geldgeber mit einem Businessplan.
Eine gute Idee und ein bisschen Mut – das sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Hinzu kommen ein motiviertes und vielseitig qualifiziertes Team sowie natürlich Kapital inklusive ausreichender Liquiditätspuffer. Das kann, wenn die eigenen Ersparnisse aufgebraucht sind, über verschiedene Wege beschafft werden: je nach Phase, in der sich das Start-up befindet, über Crowdfunding oder Crowdinvesting, von sogenannten Acceleratoren, Business Angels, Venture Capital oder durch Hausbankkredite und Förderdarlehen.
Viele junge Gründer kommen auf der Suche nach einer Finanzierung auch zur Berliner Sparkasse. Doch um Geld zur Verfügung zu stellen, müssen wir uns zunächst ein genaues Bild vom Gründungsvorhaben machen. Ein gut durchdachter Businessplan oder eine Präsentation mit Canvas oder Pitch Deck sind eine gute Basis, um uns von der Idee zu überzeugen.
Was machen eigentlich die Wettbewerber?
Egal, wie die Gründer ihre Idee präsentieren: Neben betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gehört eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse immer dazu. Jeder Gründer sollte sich fragen: Wer sind unsere potenziellen Kunden? Warum entscheiden sich potenzielle Kunden für unser Produkt oder unsere Dienstleistung? Wer sind unsere Wettbewerber? Was bieten sie, welche Stärken und Schwächen haben sie? Wie überzeugen wir potenzielle Kunden von unserem Angebot und machen Wettbewerbern Marktanteile streitig? Was macht unser Angebot im Vergleich zum Wettbewerb einzigartig?
Die Recherche lohnt sich! Denn wer den Markt genau kennt, kann auch seine eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen. Er erkennt Entwicklungsbedarf frühzeitig und ist auf neue Herausforderungen wie etwa Reaktionen der Wettbewerber besser vorbereitet. Wir als Geldgeber sehen zudem, dass die Gründung gut überlegt ist und etwaige Fallstricke ausreichend bedacht sind.
Digitale Gründer haben weltweit Konkurrenz
Eine sorgfältige Wettbewerbsanalyse ist übrigens für alle Gründer wichtig – ob klassische Unternehmensgründung in konventionellen oder digitale Start-ups in innovativen Branchen. Dabei geht der Wettbewerb in konventionellen Branchen allerdings selten über regionale Grenzen hinaus. Ein Friseurgeschäft konkurriert mit den Wettbewerbern im Stadtteil, aber nicht mit einem Haarstudio in New York. Digitale Geschäftsmodelle bekommen es hingegen fast immer mit internationalen Wettbewerbern zu tun.
Somit hat die Wettbewerbsanalyse auch Auswirkungen auf die Strategie und damit letztlich auf die Liquiditätsplanung. Die Markteintrittsbarrieren scheinen für Unternehmensgründungen im digitalen Bereich zwar auf den ersten Blick gering. Tatsächlich ist aber ein erheblicher Marketingaufwand erforderlich, um sich im harten internationalen Wettbewerb des Internets einen Namen zu machen, eine Marke oder ein Produkt aufzubauen und damit anderen Marktanteile streitig zu machen.
Viele unterschätzen Marketing und Vertrieb
Viele Start-up-Gründer aus der Digitalwirtschaft unterschätzen sowohl den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand für Marketing und Vertrieb. Daher ist es so wichtig, bei der Liquiditätsplanung ausreichend Spielraum zu lassen – nicht nur, um einen unerwartet hohen Marketingaufwand abzudecken, sondern auch für zahlreiche weitere Unwägbarkeiten, von der konjunkturellen Entwicklung bis zum Verhalten der Wettbewerber. Ohne ausreichende Puffer werden ansonsten gleich Verhandlungen über Nachfinanzierungen notwendig – oftmals zu ungünstigeren Konditionen.
Wer bei der Präsentation seiner Idee eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse und einen ausreichenden Kapitalpuffer vorgesehen hat, ist gut gewappnet, um sein Kreditinstitut zu überzeugen. Er hat damit aber auch eine gute Basis, um die eigene Unternehmensgründung stabil und wettbewerbsfähig auszurichten.
Der Autor Olaf Schulz ist Direktor für Firmenkunden bei der Berliner Sparkasse
Kaufmannsblut für Freiberufler
Als Freiberufler benötigen Sie vergleichsweise wenige kaufmännische Grundlagen, um Ihr Unternehmen betriebswirtschaftlich zu steuern. Diese müssen Sie aber beherrschen. Hier lesen Sie die wichtigsten Basics.
Geld macht unruhig, vor allem wenn es fehlt. Die Fotodesignerin Sabine schaut deshalb lieber nicht auf Ihre Kontoauszüge. So fällt ihr auch manchmal erst am Ende des Jahres auf, dass eine Kundenrechnung seit Monaten nicht bezahlt wurde. Augen zu und durch: So wie die Fotodesignerin, scheuen viele Freiberufler allzu geschäftsmäßiges Auftreten. Das gilt vor allem für die sogenannten Idealisten (wie Ärzte oder Heilpraktiker) und Kreativen (etwa Texter oder Designer) unter ihnen. Da sie ihre soziale und künstlerische Tätigkeit meist höher bewerten als das damit zu verdienende Geld, liegt ihnen das kaufmännische Denken oft recht fern.
Das ist zwar angenehm für die Kunden, aber schlecht für das eigene Konto. Dabei müssen Freiberufler nur eine Handvoll Dinge verstehen, um den Überblick über das eigene Geschäft zu wahren und damit die Zügel der unternehmerischen Entwicklung in der Hand zu behalten. Hier erfahren Sie, was Sie als Freiberufler an betriebswirtschaftlichem Wissen haben müssen.
Einnahmen-Überschussrechnung planen
Die größte Hürde einmal im Jahr ist die Gewinnermittlung. Mit ihr haben es Freiberufler leicht: Während die gewerblichen Kollegen sich mit Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) sowie Bilanzen quälen, reicht dem Finanzamt bei Freiberuflern, unabhängig von der Höhe des Umsatzes und des Gewinns, eine einfache Einnahmen- und Überschussrechnung (EÜR). Diese hat zwei entscheidende Vorteile. Zunächst beruht die EÜR auf einem simplen System, das Nicht-BWler problemlos nachvollziehen können (während sie über dem Versuch, die doppelte Buchführung als Basis einer Bilanzierung zu verstehen, schon mal verzweifeln können).
Darüber hinaus kostet diese Art der Gewinnermittlung auch beim Steuerberater weniger als GuV und Bilanzierung. Die Unterschiede bei den Kosten am Ende des Jahres lassen sich beispielsweise im Internet unter www.der-onlinesteuerberater.de berechnen. So würde beim „Online-Steuerberater“ der Jahresabschluss bei einem Gewinn von 50.000 Euro den Bilanzierer rund 1800 Euro kosten, den Einnahmen- und Überschussrechner aber nur zirka 1500 Euro. Dies ist der Vergleich zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmern. Hat der Gewerbetreibende eine GmbH, zahlt er deutlich mehr.
Die genannten Honorare sind Bespiele: Steuerberater müssen sich seit einiger Zeit nicht mehr zwangsläufig an der Steuerberatervergütungsordnung orientieren. Freiberuflertum macht sich oft auch schon bei der monatlichen Buchhaltung – die in den ersten zwei Jahren der Unternehmung die Regel ist – und der im Vergleich zum Kaufmann und Handwerker geringeren Zahl der Belege kostensparend bemerkbar. Schließlich schreiben die meisten Freiberufler Rechnungen mit höheren Beträgen, während der Gewerbetreibende, bspw. der Gastronom oder die Boutiqenbesitzerin, viele kleine Einzelbuchungen managen muss. Die Verwaltung weniger, großer Rechnungen bereitet aber weniger Aufwand bei der Kontierung, also kostet sie auch weniger (oder sollte im Buchhaltungsbüro oder beim Steuerberater weniger kosten!).
Ratgeber: studentische Gründer
Auf einen Blick: Was studentische Gründerinnen und Gründer - ob als Freiberufler oder Gewerbetreibende – wissen sollten und formal beachten müssen, bevor sie starten.
Welche Möglichkeiten haben Studenten heute noch, sich neben ihrem Studium etwas zu verdienen? – Es bleibt schließlich nicht viel Zeit, und die Doppelbelastung von Studium und Gründen will gemeistert sein. Wer abends kellnern muss, verbaut sich die Chance, mit Freunden etwas zu machen, ist je nach Lage im Lokal ständig auf Abruf. Als morgendliche Kraft fürs Regalpacken in der Drogerie können Studenten wiederum nur an vorlesungsfreien Tagen arbeiten. Am besten wäre doch eine Arbeit, die sich immer zwischendurch dynamisch neben dem Studium ausführen ließe.
Eine freiberufliche oder selbstständige Arbeit an einem Herzensprojekt oder sogar einem Start-up, in der Studenten ihre digitalen Talente nutzen und sich gleichzeitig ein Lebenswerk aufbauen können. Denn wenn diese freiberufliche, selbstständige Arbeit oder das junge Start-up schon einmal da ist und gut läuft, liegt es nahe, auch nach dem Studium damit weiterzumachen. Es zur Lebensgrundlage zu machen.
Doch fangen wir einmal ganz vorne an. Damit studentische Gründer überhaupt in dieses Metier einsteigen können, ist es erst einmal notwendig, etliche Formalien zu durchlaufen. Da wäre das Finanzamt, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Und wie sieht es überhaupt mit Versicherungspflichten und Einkommensgrenzen aus? Gerade wenn studentische Gründer fürs eigentliche Studium BAföG beziehen, dürfen sie über eine bestimmte Summe im Jahr nichts hinzuverdienen. Überschüsse zu dieser Summe sind abzugeben.
Dieser Artikel wird sich spielerisch den harten Fakten annehmen und ein komplettes Bild erschaffen, das studentische Gründer beim Eintritt in ihre unternehmerische Selbstständigkeit unterstützt.
Das Gründen als Student klingt einfach, ist aber mit vielen Formalitäten verbunden
Kurz zusammengefasst, was brauchen studentische Gründer eigentlich, um durchstarten zu können? – Die Liste ist je nach Vorhaben verschieden. Während sich junge Freiberufler bis auf eine Steuernummer vom Finanzamt und ein paar wenige Punkte ganz auf den Einstieg in ihre Tätigkeit konzentrieren können, durchlaufen studentische Gründer eines Start-ups schon ein deutlich erhöhtes Volumen an Aufgaben und Sachen, die sie beachten müssen. Das ist wirklich so: Studenten, die neben dem Studium freiberuflich als Texter oder Webdesigner arbeiten wollen, müssen rundherum nur wenig beachten, während sich „echte Gründer“ vor Formalien kaum retten können. Der Unterschied wird deutlich, wenn man eine Aufzählung vornimmt.
To Do’s für studentische Freiberufler
- Prüfen, ob man tatsächlich freiberuflich arbeitet, oder ein Gewerbe anmelden muss (mehr Infos dazu hier)
- Steuernummer beim Finanzamt besorgen (Umsatzsteuernummer höchstwahrscheinlich nicht vakant, wenn man die Kleinunternehmerregelung mit einem jährlichen Einkommen unter 17.500 Euro für sich beansprucht)
- Private Absicherung hinsichtlich des Berufs vornehmen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung)
- Einkommensgrenzen beachten (maximal 385 Euro im Monat mit Blick auf den Versicherungsstatus, maximal rund 400 Euro mit Blick auf BAföG)
- Höchstens 20 Wochenstunden für die freiberufliche Arbeit (ebenfalls mit Blick auf Versicherungsstatus und BAföG, da es nebenberuflich sein muss)
- Akquise betreiben, um Aufträge zu generieren
Das meiste davon ist tatsächlich ein Selbstläufer. Denn wer eine Steuernummer hat und seine einkommenstechnischen Grenzen kennt, ist mit den Formalien auch schon durch. Nur dann, wenn studentische Freiberufler ihre Grenzen überschreiten, kann es recht haarig werden. Bis hin zur Streichung von BAföG und weiterem. Dass da noch Auftragsakquise und Selbstmarketing zukommt, dürfte klar sein.
To Do’s für studentische Gründer
- Businessplan schreiben
- Gewerbeschein beim Gewerbeamt besorgen
- Umsatzsteuernummer beim Finanzamt besorgen
- Rechtsform für das neue Unternehmen finden und notariell festlegen
- Ideenpiraterie vorbeugen und Marke eintragen oder Konzept patentieren lassen (mehr dazu hier)
- Fördermittel und Start-up-Finanzierung prüfen (mehr dazu hier)
- Absicherung wie beim studentischen Freiberufler
- Einkommensgrenzen wie beim studentischen Freiberufler
- Begrenzung der Wochenarbeitsstunden wie beim studentischen Freiberufler
- Längere Zeit ohne sicheres Einkommen in der Produktentwicklungsphase, eventuell hohe Kosten innerhalb dieser Phase für Materialien und weiteres
- Erhöhte Kosten für Marketingmaßnahmen, Mitarbeiter und mehr
Genau wie schon vorab angedeutet, ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass studentische Gründer deutlich mehr auf der Agenda stehen haben, als studentische Freiberufler. Zwar sind auch diese Punkte einigermaßen schnell abgearbeitet, wenn beim Gründen als Student strukturiert vorgeht und sich die Zeit nimmt. Doch im ersten Moment wirkt diese Aufzählung unsagbar umfangreich.
Was genau umfassen die einzelnen To Do’s?
Beginnen wir, die beiden Listen näher auseinander zu nehmen, um einen ganzheitlichen Blick auf das zu schaffen, was studentische Gründer und studentische Freiberufler beim Gründen grundsätzlich erwartet. Manches wurde oben bereits genauer beschrieben, manches nicht. Das ist unterhalb zu finden.
Einkommensgrenze & Begrenzung der Wochenarbeitszeit
In beiden Listen treten recht markant Grenzen für das erzielbare Einkommen und für die aufzubringende Arbeitszeit in den Fokus. Es heißt, dass ein monatliches Privateinkommen nicht mehr als 385 Euro betragen darf, um den Versicherungsstatus und das BAföG nicht zu gefährden. Mit dem Versicherungsstatus ist die Krankenversicherung gemeint. Studenten sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert. Sobald sie jedoch als Student gründen und monatlich mehr als die 385 Euro verdienen, kann dieser Versicherungsstatus erlöschen. Das würde bedeuten, dass man sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern muss. Mit Blick auf das BAföG sieht es sehr ähnlich aus. Ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 4.880 Euro (entspricht etwa 406 Euro im Monat) müssen alle Überschüsse abgetreten werden und kann das BAföG sogar zukünftig verweigert werden. Beides ist sowohl an das Einkommen, als auch an die Wochenarbeitszeit gebunden, die keinesfalls mehr als 20 Stunden betragen darf.
Private Absicherung
Auch die private Absicherung kam in beiden Listen vor und umfasst die Aussage, dass sich sowohl studentische Gründer, als auch studentische Freiberufler einen Blick für bestimmte Versicherungen haben sollten. Eine normale Privatabsicherung mit sinnvollen Versicherungen, beispielsweise einer Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, ist ohnehin obligatorisch. Doch in beruflicher Hinsicht braucht es weitere Versicherungen. Denn was passiert, wenn ein Freiberufler oder Startup versehentlich einen folgenschweren Fehler macht und schlimmstenfalls Schadenersatz zahlen muss oder überhaupt mit Anwälten zutun bekommt? Dann kann es sehr schnell an die Existenz gehen, was es zu vermeiden gilt. Näheres dazu ist in unserer Rubrik Unternehmerhaftung zu finden.
Förderung & Finanzierung
Während Freiberufler quasi sofort mit ihrer Tätigkeit starten können, braucht es in einem Startup zunächst eine längere Phase der Produktentwicklung und Ausrichtung. Möchte man als Student gründen, dann kommt es sehr auf die individuelle eigene Finanzlage an, ob und inwiefern man Sprünge machen kann. Ist man einkommenstechnisch durch BAföG, Kindergeld, Privatvermögen und vielleicht auch die Eltern ausreichend abgesichert, ist es nicht schlimm, sich einkommensfrei mit dem Gründen zu beschäftigen. Ist man aber auf ein gewisses Einkommen angewiesen, dann wird es umso schwerer. In diesem Fall sollte man sich mit den umfangreichen Fördermöglichkeiten seitens des Staates befassen (Gründerzuschuss), sowie mit externen Geldquellen. Dazu zählen etwa Investoren, Business Angels, Crowdfunding-Kampagnen oder ganz klassisch auch Gründerkredite. Spätestens, sobald es an ausgeprägte Marketingmaßnahmen geht, braucht es dieses Geld ohnehin.
Finanzamt, Gewerbeamt & weitere Parteien
Für studentische Gründer und studentische Freiberufler ist noch wichtig zu erwähnen, dass alle beim Gründen involvierten Parteien Freund und Helfer sind. Das Finanzamt ist keinesfalls nur die Behörde, die das Geld einheimsen möchte. Es steht auch für Fragen offen und ist hilfsbereit. Genauso sieht es beim Gewerbeamt, bei den Krankenkassen und bei sonstigen Parteien aus. Sich verrückt zu machen, lohnt sich nicht. Lieber sollte man mit Geduld an die Sachen rangehen und sich beraten lassen. Falls nicht von den Parteien direkt, dann von Steuerberatern, Gründungsberatern und weiteren Dritten. So geht man sicher, dass alles richtig verläuft und dass man als Student reibungslos gründen kann.
Viele Formalitäten - aber es lohnt sich!
Ob nun als Freiberufler oder als studentische Gründer – setzt man sich genau damit auseinander, was einem zum Start ins neue Berufsleben erwartet, dann ist das alles fast so einfach wie das spontane Vorstellungsgespräch im Café oder Supermarkt um die Ecke. Natürlich ist das Gründen als Student mit vielen Formalitäten verbunden, die es zu beachten gilt. Die im ersten Moment auch wie eine Hürde aussehen. Doch eigentlich sind sie keine Hürde. Sondern ein Wohl, wenn man daran denkt, was man durch das Gründen später noch erreichen kann.

