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UG (haftungsbeschränkt)
Hier erfahren Sie alles über die Gründung einer UG haftungsbegrenzt
Alles, was Sie über die Rechtsform der UG haftungsbeschränkt wissen müssen. Mit folgenden Abschnitten: Haftung, Rücklagenbildung, Startkapital, Bezeichnung, Organe, Buchführung, Gründung, Steuern und Alternativen zur UG.
Definition: Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Umgangssprachlich wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auch „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ genannt. Sie stellt keine eigene Rechtsform dar, sondern ist lediglich eine Variante der GmbH. Geeignet ist die UG (haftungsbeschränkt) für alle Gründer, die ihr Haftungsrisiko beschränken wollen, jedoch mit einem geringeren Stammkapital starten wollen als bei der GmbH. Theoretisch ist die Gründung der UG (haftungsbeschränkt) ab 1 Euro möglich, im Gegensatz zur GmbH mit einem Mindest-Stammkapital von 25.000 Euro.
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Steckbrief zur UG (haftungsbeschränkt)
Rechtsformen-Typ: Kapitalgesellschaft, juristische Person
Alternative Bezeichnungen: Mini-GmbH, 1-Euro-GmbH
Geeignet für: Gründer, die unkompliziert ihr Haftungsrisiko begrenzen und nur ein geringes Startkapital investieren wollen.
Anzahl der Gesellschafter/Partner: Mindestens eine natürliche Person, weitere natürliche oder juristische Personen (also Gesellschaften) möglich.
Gegenstand des Unternehmens: Fast alle gesetzlich zulässigen Zwecke, auch genehmigungspflichtiges Gewerbe aller Branchen. Bedingt auch für Freiberufler, jedoch nicht für Apotheken, Notare, Ärzte.
Sitz der GmbH: in D.
Haftung: In der Höhe der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Gesellschafter sind i.d.R. von der privaten Haftung befreit.
Stammkapital: 1 Euro bis 24.999 Euro.
Gesellschaftsvertrag/Satzung: Verpflichtend.
Sachgründung: nicht möglich.
Besonderheiten: Pflicht zur Ansparung bis 25.000 Euro.
Gründungskosten: mit Mustersatzung unter 500 Euro.
Eintrag ins Handelsregister: Ja, Eintrag in Abteilung B.
Wichtigste Anmeldungen bei: Handelsregister, Gewerbeamt, Finanzamt, IHK bzw. HWK.
Publizitätspflicht: Jahresabschlüsse müssen veröffentlicht bzw. hinterlegt werden.
Kaufmannseigenschaft: Ja.
Buchführung: Doppelte Buchführung ist verpflichtend.
Rechtsfähigkeit: Ja, nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister ist die Gesellschaft voll rechtsfähig, d.h., sie kann Rechte erwerben, klagen und verklagt werden.
Steuern: Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer bei Ausschüttungen, Umsatzsteuer, ggfls. Lohnsteuer.
Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer.
Bezeichnung: Firma (Wunschname) mit Zusatz UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Rechtsgrundlage: GmbHG, HGB, GewO.
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Haftung in der UG (haftungsbeschränkt)
Wie bei der GmbH ist auch bei der UG (haftungsbeschränkt) das Risiko auf die Höhe des Stammeinlage bzw. des Gesellschaftsvermögens begrenzt. Rechtsgrundlage ist auch hier das GmbH-Gesetz, das eine strikte Trennung von Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter verlangt. Schulden der Mini-GmbH werden daher in der Regel nur aus dem Vermögen der Gesellschaft bezahlt, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.
Wichtiger Hinweis: Banken und andere Investoren verlangen grundsätzlich die persönliche Haftung der Gesellschafter, wenn sie Kredite zur Verfügung stellen. Das bedeutet: Sie müssen als Gesellschafter dafür gerade stehen, dass Kredite der UG (haftungsbeschränkt) an ihre Gläubiger zurückgezahlt werden. Die Haftungsbegrenzung wird also in der Praxis gegenüber Kreditgebern fast immer eingeschränkt. Sie bleibt wirksam nur gegenüber weiteren Geschäftspartnern.
Entstanden ist die kleine Variante der GmbH Ende des Jahres 2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Bis dahin gab es einen regelrechten Boom an Limited-Gründungen. Die britische Limited stellt ebenfalls eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft dar, die bereits ab einem Stammkapital in Höhe von 1 britischen Pfund gegründet werden kann. Als Reaktion auf diesen Boom und um ebenfalls eine vereinfachte Variante der Kapitalgesellschaft zu bieten, schuf der Gesetzgeber die UG (haftungsbeschränkt), die seit Ende 2008 in Deutschland gegründet werden kann und von der Wirtschaft gut angenommen wurde.
Wesentliche Unterschiede zur GmbH bestehen außer in der Höhe des Mindest-Stammkapitals in folgenden Punkten:
Rücklagenbildung in der UG (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, mindestens 25 Prozent ihres Jahresüberschusses als Rücklage zu bilden. Man spricht auch von der „Ansparpflicht“. Dieses Kapital darf nur zum Ausgleich von Verlusten der Vorjahre oder zur Erhöhung des Stammkapitals verwendet werden. Sobald die Summe der Rücklagen und des ursprünglich eingezahlten Mindestkapitals den Gesamtbetrag von 25.000 Euro erreicht haben, entfällt die Notwendigkeit, ein Viertel des Jahresüberschusses in einer Rücklage anzusammeln. Erst ab diesem Zeitpunkt darf die Gesellschaft über den gesamten Jahresgewinn verfügen und diesen ggfls. an die Gesellschafter ausschütten.
Auch kann die UG (haftungsbeschränkt) nun in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Allerdings geschieht dies nicht automatisch. Nur durch eine Erhöhung des Stammkapitals und eine entsprechende Eintragung in das Handelsregister durch einen Notar ändert sich der Rechtsformenzusatz von „UG (haftungsbeschränkt)“ auf „GmbH“. Es handelt sich also um eine Umfirmierung.
Keine Sacheinlagen bei der UG (haftungsbeschränkt)
Die Sachgründung, also die Gründung mit Wertsachen statt mit Bargeld, die bei der GmbH möglich ist, ist bei der Gründung einer Mini-GmbH nicht erlaubt. Das heißt, das vereinbarte Mindestkapital muss vollständig eingezahlt sein, erst dann darf die UG (haftungsbeschränkt) ins Handelsregister eingetragen werden. Nicht möglich ist auch eine Teil-Bezahlung der Stammeinlagen, wie dies bei der GmbH-Gründung statthaft ist.
Mindest-Stammkapital bei der UG
Bereits ein Euro reicht – zumindest theoretisch. Denn praktisch sieht es so aus, dass bereits die administrativen Kosten der Mini-GmbH-Gründung weit höher liegen. Somit ist das Unternehmen mit einem derart niedrigen Stammkapital von Anfang an unterkapitalisiert und von der Insolvenz bedroht.
Der Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) mit einem zu geringen Stammkapital riskiert von Anfang an zivil- und strafrechtliche Folgen. Daher wird in der Praxis die Stammeinlage immer mindestens die Kosten des Notars und Amtsgerichts abdecken müssen. In jedem Fall sollte sich der Geschäftsführer einer UG über den Inhalt des § 49 Abs. 3 GmbH-Gesetz bewusst sein. Hier heißt es: „Insbesondere muss die Versammlung unverzüglich berufen werden, wenn aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz sich ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist.“ Bei einer Mini-GmbH mit niedrigem Stammkapital kann dies sehr schnell der Fall sein. Daher muss anhand des Businessplans sehr sorgfältig vorab überlegt werden, wie hoch der Kapitalbedarf in der UG tatsächlich sein wird.
Bezeichnung UG (haftungsbeschränkt)
Zwar ist die UG (haftungsbeschränkt) juristisch eine GmbH, doch darf sie sich im Geschäftsverkehr so nicht nennen. Erlaubt ist nur die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ muss immer in Klammern stehen und darf auch nicht abgekürzt werden.
Geschäftsführung und Organe der UG
Jede UG (haftungsbeschränkt) benötigt mindestens einen Geschäftsführer, der von der Mini-GmbH angestellt ist. Die Details dieses Arbeitsverhältnisses sind im Geschäftsführervertrag geregelt. Der Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist. Ferner muss der Geschäftsführer unbeschränkt geschäftsfähig sein und darf in den zurückliegenden fünf Jahren nicht wegen Insolvenzverschleppung oder anderer Wirtschaftsdelikte verurteilt worden sein. Ein Wohnsitz des Geschäftsführers im Inland ist nicht erforderlich. Falls mehrere Geschäftsführer bestellt werden, handeln diese im Zweifelsfall als Gesamtvertretung, also nur gemeinsam. Es kann aber auch vereinbart werden, dass sie die Gesellschaft jeweils einzeln vertreten dürfen.
Aufgabe des oder der Geschäftsführer ist es, die Geschäfte der UG als deren Vertreter gewissenhaft zu führen und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu überwachen. Bei der Ein-Personen-UG sind Geschäftsführer und Gesellschafter identisch. Die Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers sind im GmbH-Gesetz geregelt. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zivil- und strafrechtliche Folgen für den oder die Geschäftsführer haben.
Die Gesellschafterversammlung ist das andere wichtige Organ der Mini-GmbH. Sie bestellt u.a. den UG-Geschäftsführer und beschließt die Verwendung von Gewinnen nach Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz). Eine Gesellschafterversammlung muss daher mindestens einmal pro Jahr einberufen werden.
Publizitätspflicht und Buchführung der UG
Genau wie die GmbH unterliegt auch die UG (haftungsbeschränkt) als Kapitalgesellschaft der Publizitätspflicht. D.h. auch die Mini-GmbH muss ihren Jahresabschluss veröffentlichen. Mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung hängen die Buchführungspflichten zusammen. Sie sind im Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Für Vollkaufleute, also auch die UG, gilt die Pflicht zur gesetzlichen Buchführung. Das bedeutet: es sind eine doppelte Buchführung samt Jahresbilanz anzufertigen.
Das Image der UG (haftungsbeschränkt)
Da muss man sich nichts vormachen: Die Reputation einer UG (haftungsbeschränkt) wird bei Gläubigern und Kunden regelmäßig etwas unter der einer GmbH liegen. Es ist eben offensichtlich, dass der oder die Gesellschafter der UG das notwendige Stammkapital für eine GmbH nicht erbracht haben. In vielen Dienstleistungsbranchen spielt die Frage der Reputation aufgrund der gewählten Rechtsform aber keine Rolle, wenn jedoch Kredite oder Leasingverträge abgeschlossen werden sollen, ist die UG (haftungsbeschränkt) nicht die erste Wahl.
Die Gründung der UG (haftungsbeschränkt)
Wie bei der GmbH-Gründung entsteht auch die UG (haftungsbeschränkt) erst durch die Eintragung in das Handelsregister als eigenständige juristische Person, in der die Gesellschafter in der Regel vor Haftungsansprüchen geschützt sind.
Bevor die Eintragung erfolgt ist, kann man zwei Gründungsphasen unterscheiden, die folgende Auswirkungen auf Haftungsfragen haben:
1. Vorgründungsgesellschaft
In dieser Phase verständigen sich z.B. mehrere Personen über die Eckdaten der neu zu gründenden UG (haftungsbeschränkt) und stimmen z.B. Stammkapital und den Gesellschaftervertrag ab. Dadurch entsteht eine Vorgründungsgesellschaft, die juristisch einer GbR entspricht. D.h. die Beteiligten haften voll mit ihrem Privatvermögen.
2. UG (haftungsbeschränkt) in Gründung
Mit der Beurkundung des Gesellschaftervertrages durch einen Notar entsteht die „UG in Gründung“ oder auch „Vor-UG“. In dieser Phase müssen sich die Gesellschafter verpflichten, ihre zugesagten Einlagen zu leisten. Hierfür haften sie im Innenverhältnis persönlich. Im Rechtsverkehr muss der Zusatz „in Gründung“ stets angegeben werden. Sobald die UG haftungsbeschränkt durch die HR-Eintragung gegründet ist, gehen sämtliche Verbindlichkeiten auf die Unternehmergesellschaft über. Von nun an haftet nur noch die Mini-GmbH, die Gesellschafter sind von der persönlichen Haftung befreit.
UG (haftungsbeschränkt) gründen: 3 Varianten
Grundsätzlich existieren drei Möglichkeiten, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen:
- Die Ein-Personen-UG mit Mustersatzung
- Die Mehrpersonen-UG mit Mustersatzung bis zu 3 Gesellschaftern
- Die Mehrpersonen-UG mit individueller Satzung und mehr als 3 Gesellschaftern
Bei einfachen Gründungen von UGs (haftungsbeschränkt) ist die Verwendung eines Musterprotokolls und somit die Gründung zu geringen Kosten möglich. Mehr zu den Kosten der UG-Gründung. Vom Gesetzgeber sind Varianten für eine Ein-Personen-Gesellschaft und für eine Mehrpersonen-Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern vorgegeben. Die Unterzeichnung des Musterprotokolls durch den oder die Gesellschafter muss von einem Notar lediglich beurkundet werden. Bei einer Gründung auf Grundlage einer Mustersatzung darf diese Mustersatzung allerdings nicht verändert oder angepasst werden. Da bei mehr als einem Gesellschafter oft individuelle Regelungen notwendig sind (z.B. hinsichtlich des späteren Verkaufs der Gesellschaftsanteile), empfiehlt sich die Mustersatzung nur für die Gründung von Ein-Personen-UGs.
In keinem Fall möglich ist die Verwendung der kostengünstigen Mustersatzung bei mehr als drei Gesellschaftern, bei mehr als einem Geschäftsführer oder anderen individuellen Gestaltungen. Eine individuelle Satzung muss in diesem Fall z.B. durch einen Rechtsanwalt erstellt werden.
Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Anmeldung beim Amtsgericht (Handelsregister). Nach Eingang der Unterlagen (notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag, Liste der Gesellschafter mit Anteil an den Stammeinlagen) beim Registergericht prüft dieses die Vollständigkeit sowie die Bezeichnung der Firma. Der Notar kann meistens unverbindliche Angaben machen, wie lange das zuständige Registergericht voraussichtlich für die Prüfung benötigt.
Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und auch gegen die Firmierung keine Bedenken bestehen, wird die neue Mini-GmbH vom Handelsregister eingetragen.
Bitte beachten: Der Name der Gesellschaft darf noch nicht für ein ähnliches Unternehmen existieren. Der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt“) ist verpflichtend. Möglich sind Personenfirma, Sachfirma oder Fantasiefirma.
Welche Abläufe Schritt für Schritt bei der Gründung der UG (haftungsbeschränkt) erforderlich sind, lesen Sie » hier.
Steuern in der UG haftungsbeschränkt
In der Unternehmergesellschaft fallen Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer inkl. Solidaritätszuschlag, ggfls. Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragssteuer an.
Steuer-Fakten zur UG: Da die UG eine eigene juristische Person ist, kann der Unternehmerlohn steuerlich geltend gemacht werden. Falls Gewinne in der UG anfallen, die nicht zur Rücklagenbildung herangezogen werden und an die Gesellschafter ausgeschüttet werden sollen, muss hierfür Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
Verluste in der UG können bei den privaten Steuererklärungen der Gesellschafter nicht geltend gemacht werden. Falls mit hohen Anfangsverlusten in der Anlaufphase zu rechnen ist und die Gesellschafter diese mit anderen, positiven Einkünften verrechnen könnten, sollte geprüft werden, ob zunächst die Gründung einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens statt der Gründung einer UG Sinn macht. In diesem Fall können die Gesellschafter ihre Verluste steuerlich geltend machen. Das Unternehmen kann in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden, sobald es die Verlustzone verlässt. Falls diese Konstellation zutrifft, sollte unbedingt ein Steuerberater in die Gründungsberatung eingebunden werden.
Die Umsatzsteuer kann entfallen, falls die entsprechenden Umsatzgrenzen nicht überschritten werden und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird.
Wie sich die verschiedenen Steuerarten in der UG im Vergleich zu Personengesellschaften auswirken, lesen Sie » hier.
Alternativen zur UG (haftungsbeschränkt)
Der direkte „Wettbewerber“ der UG (haftungsbeschränkt) ist die britische Limited Ltd. Allerdings sind Kommunikation und Administration bei dieser Rechtsform recht aufwändig. Wenn die Möglichkeit besteht, 12.500 Euro, also die Hälfte des Stammkapitals von 25.000 Euro zu erbringen, sollte auch die Option der GmbH-Gründung erwogen werden.
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Gründen aus der Arbeitslosigkeit – AVGS und Einstiegsgeld richtig nutzen
Eine Anmeldung zum falschen Zeitpunkt kann die komplette Förderung kosten. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, wird vom Staat unterstützt: mit Coaching über den AVGS, beim Lebensunterhalt über Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss, vorausgesetzt, die Reihenfolge stimmt. Ein Überblick über Voraussetzungen, Antragsweg und typische Fehler, inklusive der neuen Regeln seit Juli 2026.
Vor einigen Monaten saß ein Gründer bei mir im Erstgespräch. Er plante einen Reinigungsservice, ein schlüssiges Konzept lag vor, die ersten Auftraggeber waren in Aussicht. Sein Gewerbe wollte er direkt am nächsten Tag anmelden, doch glücklicherweise hat er vorher nachgefragt. Denn das Einstiegsgeld, das für ihn infrage kam, muss vor der Gründung beantragt werden. Eine zu frühe Anmeldung hätte ihn mehrere tausend Euro Förderung gekostet.
Der Fall zeigt, worauf es ankommt. Die Förderlandschaft für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist gut sortiert. Es gibt Leistungen, die den Lebensunterhalt in der Startphase sichern, und Coaching, das aus einer Idee ein tragfähiges Konzept macht. Wer weiß, welche Leistung wofür gedacht ist und in welcher Reihenfolge sie beantragt wird, nutzt diese Unterstützung in vollem Umfang.
Erst die Statusfrage – ALG I oder Grundsicherungsgeld?
Am Anfang steht die Frage, ob Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld bezogen wird. Davon hängt ab, welche der beiden Geldleistungen greift:
- Wer Arbeitslosengeld I (SGB III) bezieht, kommt für den Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) infrage.
- Wer Grundsicherungsgeld (SGB II) bezieht, beantragt stattdessen das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Grundsicherungsgeld ist seit dem 1. Juli 2026 der neue Name des Bürgergelds.
Es gibt immer nur eine der beiden Leistungen, je nach Status. Der AVGS (§ 45 SGB III) steht dagegen beiden Gruppen offen, er ist keine Geldleistung, sondern finanziert Beratung. Diese Unterscheidung klingt banal, wird in der Praxis aber erstaunlich oft durcheinandergebracht.
Der AVGS – Gründungscoaching, voll finanziert
Vielen Gründerinnen und Gründern ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) schlicht unbekannt. Dabei steckt dahinter ein professionelles Gründungscoaching, das am freien Markt einen vier-, oft sogar fünfstelligen Betrag kostet. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten vollständig. Eingelöst wird der Gutschein nach § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger. Für Gründerinnen und Gründer relevant ist die Variante nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Dahinter steht in der Regel ein Einzelcoaching, das heißt: Prüfung der Geschäftsidee, Aufbau des Businessplans und des Zahlenteils sowie die Vorbereitung der Unterlagen für Agentur, Jobcenter oder Bank. Dazu kommen die Themen, die Gründerinnen und Gründer erfahrungsgemäß am stärksten beschäftigen: Rechtsformwahl, Steuern, Buchhaltung und Marketing.
Der eigentliche Wert liegt dabei nicht im fertigen Dokument. Ein gutes Coaching stellt die Annahmen infrage, bevor der Markt es tut. Sind die Preise realistisch kalkuliert? Trägt der Umsatz den Lebensunterhalt? Was passiert, wenn die ersten Aufträge später kommen als geplant? Gründerinnen und Gründer, die diese Fragen vor dem Start durchgearbeitet haben, geraten nach meiner Erfahrung im ersten Jahr deutlich seltener in Schieflage. Genau dafür ist der Gutschein gedacht. Am Ende soll nicht nur der Antrag bewilligt, sondern die Gründung tragfähig sein.
Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der Anbieter braucht eine AZAV-Trägerzulassung und die Antragstellerin oder der Antragsteller muss bei Agentur oder Jobcenter gemeldet sein sowie eine konkrete Gründungsidee mitbringen. Den Anstoß gibt meist das Gespräch mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft. Aus der Beratungspraxis empfehle ich, den Antrag zusätzlich schriftlich zu stellen. So ist dokumentiert, was wann beantragt wurde, und bei einer Ablehnung ergeht ein Bescheid, gegen den Widerspruch möglich ist. Auch die Reihenfolge muss stimmen. Erst der Gutschein, dann der Start des Coachings. Da der AVGS eine Ermessensleistung ist, lohnt es sich, das Vorhaben überzeugend zu begründen, im Gespräch wie im Antrag. Ob der Gutschein im Einzelfall möglich ist, lässt sich unverbindlich vorab klären, etwa in einem kostenfreien Erstgespräch bei einer spezialisierten Gründungsberatung.
Einstiegsgeld – Gründen aus der Grundsicherung
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II richtet sich an Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen und sich hauptberuflich selbständig machen wollen. Hauptberuflich heißt mindestens 15 Stunden pro Woche. Ein Nebengewerbe wird nicht gefördert.
Gezahlt wird ein Zuschuss zusätzlich zum Grundsicherungsgeld. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Üblich ist ein Grundbetrag von etwa der Hälfte des Regelbedarfs, für Alleinstehende (563 Euro, Stand 2026) also rund 280 Euro im Monat. Je nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft kann der Betrag höher ausfallen. Gefördert wird für höchstens 24 Monate, die Einzelheiten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit. Über die volle Laufzeit kommen so mehr als 6.500 Euro zusammen.
Zwei Punkte sind entscheidend. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall nach den Erfolgsaussichten des Vorhabens. Und der Antrag muss gestellt sein, bevor die Selbständigkeit aufgenommen wird. Die Gewerbeanmeldung ist der Stichtag: Liegt sie vor dem Antrag, scheidet die Förderung in aller Regel aus. Bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern zählt entsprechend die Aufnahme der Tätigkeit, in der Regel die Anmeldung beim Finanzamt.
§ 16c – die oft verwechselte Sachmittel-Förderung
Von dieser Förderung haben viele Gründerinnen und Gründer schon gehört, häufig wird sie aber mit dem Gründungszuschuss verwechselt. Der Gründungszuschuss sichert den Lebensunterhalt und kommt von der Agentur für Arbeit. Die Förderung nach § 16c SGB II kommt dagegen vom Jobcenter und finanziert Sachmittel für die Gründung wie Laptop, Büroausstattung, Werkzeug und wenn nötig auch ein Fahrzeug. Die Anschaffung muss für die Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich sein. Möglich sind ein Zuschuss bis 5.000 Euro, ein zinsloses Darlehen oder eine Kombination aus beidem. Das Darlehen kann auch höhere Beträge abdecken, muss aber zurückgezahlt werden. Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sehen das Darlehen als Regelfall vor. In der Praxis erlebe ich allerdings häufig, dass Jobcenter eher den Zuschuss bewilligen. Beim Darlehen beginnt die Tilgung üblicherweise erst, wenn sich die Selbständigkeit stabilisiert hat. Kurzum, das Einstiegsgeld ist für den Lebensunterhalt und § 16c für die Ausstattung. Es handelt sich um zwei getrennte Anträge und zwei Leistungen, die sich sinnvoll ergänzen.
Gründungszuschuss – der Weg aus dem ALG I
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III richtet sich an ALG-I-Beziehende, die bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben und hauptberuflich starten, ebenfalls mit mindestens 15 Wochenstunden. Erforderlich ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, etwa IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder einer anerkannten Gründungsberatung. Die Förderung läuft in zwei Phasen, sechs Monate ein Zuschuss in Höhe des bisherigen ALG I plus 300 Euro, danach auf Antrag weitere neun Monate 300 Euro. Ausgezahlt wird monatlich, nicht als Einmalbetrag, auch das wird oft missverstanden. Zur Größenordnung: Bei 1.200 Euro ALG I summiert sich das über die vollen 15 Monate auf 11.700 Euro. Entsprechend genau prüft die Agentur den Antrag. Auch hier gilt Ermessen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Was sich seit Juli 2026 geändert hat
Seit dem 1. Juli 2026 ist aus dem Bürgergeld die Neue Grundsicherung geworden, die Geldleistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld. An den Gründungsinstrumenten hat sich dadurch nichts geändert, Einstiegsgeld, § 16c und AVGS bestehen fort. Verändert hat sich das Umfeld, die Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang, Mitwirkungspflichten und Sanktionen wurden verschärft, das Schonvermögen ist gesunken. In der Beratungspraxis zeigt sich das bereits. Jobcenter fragen kritischer als früher, warum es ausgerechnet die Selbständigkeit sein soll. Diese Frage beantwortet ein sauber aufgesetzter Businessplan.
Der richtige Antragsweg
Die Logik ist bei allen Leistungen gleich, erst der Antrag, dann der Start.
- Status klären: ALG I oder Grundsicherungsgeld? Daraus ergibt sich Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
- AVGS früh ansprechen: Das Coaching hilft, den Businessplan förderfähig aufzustellen. Daher erst das Coaching, dann der Zuschussantrag.
- Unterlagen vorbereiten: Dazu gehören der Businessplan inklusive Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, ein aktueller Lebenslauf sowie die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Beim Gründungszuschuss ist sie gesetzlich gefordert, beim Einstiegsgeld und bei § 16c verlangen die Jobcenter sie in der Praxis meist ebenfalls.
- Antrag vor der Aufnahme stellen: Termin bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft vereinbaren, Antrag schriftlich einreichen.
- Gewerbeanmeldung richtig terminieren: Beim Einstiegsgeld möglichst erst nach der Bewilligung anmelden. Beim Gründungszuschuss wird die Anmeldung häufig erst nach der Antragstellung als Nachweis eingereicht. Den genauen Zeitpunkt am besten mit der Vermittlungsfachkraft oder einer Gründungsberatung klären.
Fünf typische Fehler aus der Beratungspraxis
- Zuerst gründen, dann beantragen: Der teuerste Fehler von allen. Ist das Gewerbe angemeldet, sind Gründungszuschuss und Einstiegsgeld praktisch immer verloren, selbst wenn der Antrag nur zwei Tage zu spät kommt. Nachträglich lässt sich das so gut wie nie korrigieren.
- Darauf warten, dass die Förderung angeboten wird: In der Praxis kommt der Hinweis auf AVGS oder Einstiegsgeld selten von allein. Wer die Instrumente nicht selbst anspricht, lässt Geld und Unterstützung liegen.
- Den Restanspruch verspielen: Beim Gründungszuschuss müssen bei Aufnahme der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage ALG I übrig sein. Mancher glaubt, bis dahin müsse nur der Antrag gestellt sein. Das ist ein Irrtum. Es zählt der tatsächliche Start der hauptberuflichen Tätigkeit, nicht das Antragsdatum.
- Die Tragfähigkeitsbescheinigung unterschätzen: Sie ist keine Formsache. Wenn der Zahlenteil nicht trägt, gibt es die Bescheinigung nicht. Ohne sie keine Förderung.
- Auf einen Rechtsanspruch vertrauen: Alle hier beschriebenen Leistungen, vom AVGS bis zum Darlehen nach § 16c, sind Ermessensleistungen. Bewilligt wird, was schlüssig und belastbar gerechnet ist.
Fazit – erst klären, dann anmelden
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, muss die Startphase nicht allein stemmen. Der AVGS finanziert das Coaching, Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss sichern den Lebensunterhalt, § 16c die Ausstattung. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge und ein Plan, der einer kritischen Prüfung standhält. Der wichtigste Rat aus der Beratungspraxis: die Förderfrage klären, bevor irgendetwas angemeldet wird, ob beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt.
Der Autor Pavel Deuble ist Inhaber von Unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH, eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers. Mit seinem Team begleitet er Gründerinnen und Gründer bei Businessplan, Finanzplanung und Fördermitteln, von der AVGS-Gründungsberatung bis zum Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
Die ersten 100 Tage als Gründer – Struktur, Fokus und typische Stolperfallen
In den ersten Wochen nach der Gründung kommt vieles gleichzeitig zusammen und die Aufgabenliste wächst oft schneller, als sie sich abarbeiten lässt. Die ersten 100 Tage stellen deshalb häufig wichtige Weichen für die weitere Entwicklung eines Unternehmens. Der folgende Beitrag zeigt, wie sich in dieser Phase Struktur schaffen lässt, worauf der Fokus liegen sollte und welche Fehler häufig auftreten.
Warum sind die ersten 100 Tage so entscheidend?
Die Zahl der Gründungen ist zuletzt gestiegen. Laut dem KfW-Gründungsmonitor wagten 2025 rund 690.000 Menschen den Schritt in die eigene Firma, ein Plus von etwa 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die ersten Monate sind aus mehreren Gründen eine prägende Phase. In dieser Zeit entstehen Routinen, es kommt erstes Kundenfeedback und es zeigt sich, wie das Geschäftsmodell in der Praxis funktioniert. Gleichzeitig sind die Ressourcen meist knapp und Fehler wirken sich stärker aus als später. Eine bewusste Gestaltung dieser Phase schafft eine belastbare Grundlage für die weitere Entwicklung.
Gut zu wissen:Das Fundament entsteht bereits vor dem Start. Ein durchdachter Businessplan gibt Orientierung, wenn der Alltag hektisch wird, und hilft bei einer realistischen Einschätzung der Ziele. |
Wie entsteht von Anfang an Struktur?
Klare Abläufe sind in der Anfangsphase eine wichtige Grundlage, denn ohne sie verliert sich vieles im Tagesgeschäft und wesentliche Aufgaben geraten in Verzug. Die folgenden Bausteine unterstützen eine organisierte Startphase:
- Wöchentliche Ziele, die konkret und messbar sind, geben mehr Orientierung als eine offene Aufgabenliste.
- Die strategische Arbeit am Unternehmen sollte klar von der operativen Arbeit im Unternehmen getrennt und mit festen Zeiten eingeplant werden.
- Finanzen, Rechnungen und Belege gehören früh in ein verlässliches System, um späteren Mehraufwand zu vermeiden.
- Wiederkehrende Abläufe lassen sich dokumentieren, sodass sie später leichter delegiert oder automatisiert werden können.
Bei den kaufmännischen Themen kann ein Software sinnvoll sein, das mehrere Aufgaben abdeckt. Eine gebündelte Businesslösung für den Start, die beispielweise Angebote, Rechnungen und Buchhaltung an einem Ort zusammenfasst, reduziert den Wechsel zwischen verschiedenen Tools.
Worauf sollte der Fokus liegen?
In den ersten 100 Tagen lassen sich nicht alle Aufgaben gleichzeitig bewältigen. Sinnvoll ist eine Konzentration auf die Bereiche mit dem größten Einfluss auf den Geschäftserfolg. Drei davon verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Erstens die Kunden: Gespräche mit echten Interessenten, gesammeltes Feedback und ein angepasstes Angebot gehören möglichst früh dazu. Die Rückmeldungen aus dem Markt zählen zu den wichtigsten Informationsquellen in dieser Phase.
Zweitens die Zahlen: Die Liquidität und Finanzplanung sollte im Blick bleiben, denn ausbleibende Einnahmen und unterschätzte Kosten zählen zu den häufigen Ursachen für ein Scheitern. Für den Anfang genügt ein übersichtlicher Abgleich von Einnahmen und Ausgaben.
Drittens das Netzwerk: Der Austausch mit anderen Gründern, Mentoren und möglichen Partnern liefert Wissen, Kontakte und Aufträge.
Tipp:Drei klare Hauptziele für die ersten 100 Tage, sichtbar festgehalten, helfen bei der Priorisierung. Aufgaben, die nicht auf diese Ziele einzahlen, können vorerst zurückstehen. |
Welche Stolperfallen lauern in der Startphase?
Viele Fehler in der Anfangszeit wiederholen sich und lassen sich mit etwas Weitsicht vermeiden. Die folgenden Stolperfallen treten besonders häufig auf:
- Perfektionismus, der einen frühen Markteintritt und echtes Feedback verzögert.
- Vernachlässigte Formalitäten, etwa die Anmeldung beim Finanzamt über die elektronische steuerliche Erfassung per ELSTER oder die Gewerbeanmeldung.
- Eine fehlende Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen, die die Buchhaltung unnötig kompliziert macht.
- Zu viele Aufgaben auf einmal, weil Hilfe oder die Abgabe von Tätigkeiten zu spät erfolgt.
- Marketing, das erst beginnt, wenn die ersten Rechnungen bereits fällig sind.
Einen Überblick über alle nötigen Schritte und Pflichten in der Gründungsphase bietet übrigens das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums.
Dauerhaft den Überblick behalten
Die ersten 100 Tage sind der Auftakt einer längeren Entwicklung. Mit klaren Strukturen, einem bewussten Fokus und dem Wissen um typische Fehler lässt sich diese Phase deutlich ruhiger gestalten. Sinnvoll sind regelmäßige Zwischenbilanzen, die zeigen, was funktioniert und wo Anpassungen nötig sind. So lassen sich Fortschritte und Schwachstellen frühzeitig erkennen, und das Unternehmen entwickelt sich Schritt für Schritt auf einer stabilen Grundlage weiter.
Freelancer-Markt 2026 unter Druck: Sinkende Honorare und freie Kapazitäten
Erstmals seit Jahren sinken die durchschnittlichen Stundensätze, während die Auslastung vieler Freelancer*innen spürbar zurückgeht. Für Start-ups, die auf externe Expertise angewiesen sind, verändert das die Marktdynamik deutlich.
Wer als Gründerin oder Gründer aktuell externe Spezialisten für IT, Design oder Marketing sucht, trifft auf einen Markt, der sich vom Anbieter- zum Käufermarkt wandelt. Das geht aus dem aktuellen „Freelancer-Kompass 2026“ hervor, für den zwischen Ende 2025 und Anfang 2026 über 5.400 Selbständige im DACH-Raum befragt wurden.
Die Ergebnisse zeigen eine klare Trendwende: Nach Jahren stetigen Wachstums ist der durchschnittliche Stundensatz von Freelancer*innen auf 103 Euro gesunken (Vorjahr: 104 Euro). Zudem ist ein Ende der Preisstagnation nicht in Sicht. Fast zwei Drittel der Befragten (62 Prozent) planen für 2026 keine Preiserhöhungen, neun Prozent wollen ihre Honorare sogar aktiv senken. Als Hauptgründe dafür werden ausbleibende Aufträge und ein deutlich verschärfter Wettbewerb genannt.
Die wichtigsten Entwicklungen im Überblick:
- Einkommenseinbruch bei höherer Arbeitslast: Obwohl die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 Stunden gestiegen ist (jede(r) Fünfte arbeitet sogar bis zu 50 Stunden), sinken die Umsätze. Das durchschnittliche Monatseinkommen fiel von 8.432 Euro im Jahr 2025 auf aktuell 6.653 Euro – ein massiver Rückgang von gut 21 Prozent (Anm. d. Red.: Die Originalstudie spricht hier fälschlicherweise von rund 17 Prozent).
- Geringere Auslastung: Fast ein Viertel der Freelancer*innen (24 Prozent) war im vergangenen Jahr an weniger als 50 Tagen in Projekten gebunden. Die Kund*innenakquise ist aktuell für 62 Prozent die größte geschäftliche Hürde.
- Resilienz der Selbständigen: Trotz der angespannten Lage (jeder Vierte schätzt seine wirtschaftliche Situation als schlecht ein), bleibt die generelle Zufriedenheit erstaunlich hoch. 73 Prozent sind mit ihrer Rolle als Selbstständige glücklich.
Was das für Gründer*innen und Start-ups bedeutet
Die aktuelle Marktlage bietet Start-ups kurzfristig bessere Verhandlungspositionen und einen schnelleren Zugriff auf hochqualifizierte Fachkräfte, die in Boom-Zeiten oft ausgebucht waren. Budgetfreundlichere Konditionen können gerade in frühen Finanzierungsphasen den entscheidenden Unterschied machen.
Gleichzeitig eröffnet sich für Start-ups eine strategische Chance im Employer Branding: Da 43 Prozent der Freelancer*innen aktuell unter unsicheren Einkünften und Projektpausen leiden, können junge Unternehmen punkten, indem sie statt harter Preisverhandlungen verlässliche Rahmenbedingungen bieten. Wer Freelancer*innen beispielsweise längerfristige (wenn auch kleinere) Retainer-Verträge oder feste Projektzusagen macht, bindet Top-Talente an sich, die aktuell vor allem eines suchen: Planungssicherheit.
(Datenbasis: Freelancer-Kompass 2026, erhoben durch freelancermap, N=5.412)
Freelancer-Kompass 2026: 43 % der Freelancer*innen ohne gesicherte Projekt-Auslastung
Die erste Erhebung des Freelancer-Kompass 2026 unterstreicht die wachsende Unsicherheit in der Projektlandschaft und zeigt deutliche Rückgänge der Auftragslage in mehreren Branchen.
Die wirtschaftliche Unsicherheit unter Freelancer*innen spitzt sich weiter zu: 43 Prozent haben derzeit keine gesicherte Auslastung für die kommenden Monate. Die Hälfte gibt zudem an, dass sich die Auftragslage im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert hat. Das zeigen die Ergebnisse der ersten und aktuellen Erhebungswelle für den Freelancer-Kompass 2026 von freelancermap. Seit mehr als zehn Jahren liefert Deutschlands größte Freelancer-Plattform umfangreiche Daten zur Selbständigkeit im deutschsprachigen Raum. Für die kommende Ausgabe des Freelancer-Kompass ermöglichen erstmals mehrere kurze Umfragen ein detaillierteres Bild des Ist-Zustandes.
Die Auslastungsangaben der Selbständigen verdeutlichen, wie angespannt die aktuelle Projektsituation ist. Zwölf Prozent der Befragten haben eine gesicherte Auftragslage bis zu einem Monat, jeder Fünfte hat Projekte für die nächsten zwei bis drei Monate sicher, 13 Prozent für vier bis sechs Monate. Für einen Großteil der Freelancer*innen bleibt eine langfristige Planung daher unmöglich.
Weniger Aufträge in mehreren Branchen
Die angespannte Situation zeigt sich auch beim Blick auf die Branchen. In mehreren Sektoren melden Freelancer*innen einen spürbaren Rückgang der Nachfrage. Insbesondere betroffen ist die gegenwärtig krisenbehaftete Automobilbranche. 32 Prozent der Befragten geben an, das sie hier einen Rückgang der Aufträge verzeichnen. Im Sektor IT/Software sind es 23 Prozent und in der Industrie, dem Maschinenbau sowie im Bereich Banken/Finanzwesen jeweils zwölf Prozent.
„Wenn in so vielen Branchen Aufträge zurückgehen und fast die Hälfte der Freelancer keinerlei Planungssicherheit hat, ist das längst kein individuelles Risiko mehr, sondern ein strukturelles“, sagt Thomas Maas, CEO von freelancermap. „Freelancer stehen für Flexibilität und Expertise. Doch genau diese Menschen geraten zunehmend unter Druck, weil wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen ihnen ihre Arbeit erschweren. Branchenrückgänge, kurze Auslastungshorizonte und operative Hürden in Projekten wirken zudem zusammen. Das trifft nicht nur einzelne, sondern prägt den Markt insgesamt.“
Herausfordernde Zusammenarbeit
Zu den häufigsten Auftraggebern zählen überwiegend größere Unternehmen. So arbeiten 60 Prozent der Befragten mit dem Mittelstand zusammen und 58 Prozent mit Konzernen. Dahinter folgen Agenturen und Beratungen (27 Prozent) sowie Start-ups (21 Prozent). In der täglichen Projektarbeit und Zusammenarbeit begegnen Freelancer*innen mehreren Schwierigkeiten, die ihre Arbeitsweise erschweren. Besonders häufig genannt werden unklare Anforderungen (55 Prozent), verzögerte Rückmeldungen (47 Prozent) sowie fehlende Entscheidungen (42 Prozent).
Beim Blick auf den Arbeitsort zeigt sich, dass ein überwiegender Teil der Selbständigen (71 Prozent) aus dem Homeoffice arbeitet. 22 Prozent arbeiten hybrid. Nur jeder Zwanzigste (5 Prozent) arbeitet bei dem Kunden / der Kundin vor Ort. Die Möglichkeit einer Workation nutzen zwei Prozent der Befragten.
Rahmenbedingungen ausschlaggebend
Freelancer*innen lehnen Projekte vor allem dann ab, wenn grundlegende Rahmenbedingungen nicht stimmen. Am häufigsten wird ein zu niedriger Stundensatz genannt (70 Prozent). Ebenfalls stark vertreten ist die Aussage, dass das Projekt nicht zu den eigenen Fähigkeiten passt (62 Prozent). Besteht nicht die Möglichkeit, remote zu arbeiten, ist dies für knapp die Hälfte (49 Prozent) ein Ausschlusskriterium.
„Freelancer bringen viel Erfahrung, Tempo und Spezialisierung in Projekte ein. Doch das gelingt nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, sagt Thomas Maas. „Unklare Anforderungen oder fehlende Entscheidungen kosten alle Beteiligten Zeit. Gute Zusammenarbeit entsteht dort, wo Unternehmen klare Ansprechpartner, klare Ziele und klare Prozesse schaffen.“
Zum Freelancer-Kompass und der Methodik
Seit über zehn Jahren liefert der Freelancer-Kompass die umfassendste Datengrundlage zur Selbständigkeit im deutschsprachigen Raum. Die Studie beleuchtet Arbeitsbedingungen, Preis- und Einkommensentwicklungen, Akquise-Strategien, Zufriedenheit sowie fachliche und strukturelle Herausforderungen – und berücksichtigt dabei stets auch die Perspektive der Unternehmen.
Für die kommende Ausgabe 2026 wurde die Methodik erstmals weiterentwickelt: Statt einer einmal jährlich erhobenen Großumfrage mit über achtzig Fragen setzt freelancermap nun auf mehrere thematische Erhebungswellen, die ein noch präziseres Bild der aktuellen Situation von Freelancer ermöglichen. Die hier genannten Ergebnisse stammen aus der ersten Befragung, die vom 17. November bis 3. Dezember 2025 unter mehr als 1.300 Teilnehmenden durchgeführt wurde.
Der vollständige Freelancer-Kompass 2026 erscheint Anfang März und fasst alle Befragungswellen zusammen.
NOI Techpark – ein europäischer Playground of Opportunities
2017 an den Start gegangen, ist der in Südtirol beheimatete NOI Techpark ein synergiereicher Mikrokosmos aus Universität, Forschung, Unternehmen und Start-ups und hat sich als eine All-in-one-Anlaufstelle etabliert, die man in dieser Form europaweit kaum ein weiteres Mal findet. Mehr zum Selbstverständnis und den vielschichtigen Aktivitäten des NOI Techpark erfahren wir im Interview mit Pia-Maria Zottl, der Leiterin des Incubators im NOI.
StartingUp: NOI Techpark ist Südtirols Innovationsviertel. Was kann man sich darunter genau vorstellen?
Pia-Maria Zottl: Stellen Sie sich einen Ort vor, an dem Ideen kurze Wege haben. Auf dem Gelände einer ehemaligen Aluminiumfabrik in Bozen wächst seit 2017 Südtirols Wissenschafts- und Technologiepark, der NOI Techpark. Hier arbeiten und forschen aktuell 2.400 Start-upper, Unternehmerinnen, Lehrende und Studierende. Hier wird täglich Wissen geteilt und gemeinsam an Lösungen für eine lebenswerte Zukunft gefeilt. Der Name NOI ist dabei Programm. Er steht für Nature of Innovation und verkörpert die Art, wie wir Innovation verstehen und leben: keine Innovation zum Selbstzweck, sondern eine, die eine positive Wirkung auf Mensch und Umwelt hat.
StartingUp: Was macht Bozen als Innovationsstandort so besonders?Pia-Maria Zottl: Wir liegen in Südtirol an einem strategisch wichtigen Dreh- und Angelpunkt zwischen Italien und dem DACH-Raum und an der Achse zweier starker Start-up-Ökosysteme in Europa: München und Mailand. Bozen war schon immer ein zentraler Knotenpunkt zwischen Nord und Süd. Und genauso ist NOI ein strategischer Knotenpunkt zwischen Forschung und Unternehmen. Hier kommen die richtigen Partner schnell zusammen und arbeiten unkompliziert miteinander. Jungunternehmen aus dem deutschen Raum finden im NOI die nötigen Netzwerke und Rahmenbedingungen für den Sprung in den italienischen Markt und umgekehrt. Und wir sind auch ein Tor zu Europa, wenn es darum geht, passende Forschungs- oder Industriepartner zu finden und EU-Förderungen für die eigene Geschäftsidee zu mobilisieren.
StartingUp: Was bieten Sie Gründerinnen und Gründern, was diese anderswo nicht finden, sprich was unterscheidet NOI von anderen Gründerzentren?
Pia-Maria Zottl: Wir sind mehr als ein reines Gründerzentrum. Der NOI Techpark ist ein synergiereicher Mikrokosmos aus Universität, Forschung, Unternehmen und Start-ups. Eine All-in-one-Anlaufstelle, die enorme Vorteile bringt und ein Unikum ist, das man anderswo in Europa in dieser Form nicht so leicht findet. Zudem haben Gründerinnen und Gründer im NOI Techpark Zugriff auf Know-how und Forschungslabore in Feldern wie grüne Technologien, Lebensmittel und Gesundheit, Digital und Automation in Industrie und Landwirtschaft. Dieser Mischung ist es zu verdanken, dass NOI immer mehr zu einem internationalen Anziehungspunkt für innovationswillige Start-ups, Scale-ups und Spin-offs wird. Teams arbeiten hier Tür an Tür mit Forschungsgruppen und Fachleuten unterschiedlichster Branchen. Pilotprojekte, Prototypen oder Nutzerfeedback lassen sich so viel schneller organisieren. Start-ups können ihre Produkte in einem unserer 70 Labore testen, mit passenden Forschungspartnern verfeinern und zugleich den Marktzugang mit potenziellen Kunden vorbereiten. Kurz gesagt: Wir sind ein wahrer „playground of opportunities“.
StartingUp: Wie viele Start-ups betreuen Sie und welche Themen und Branchen sind vorherrschend?
Pia-Maria Zottl: Aktuell betreuen wir 43 Start-ups, fünf davon haben wir erst vor wenigen Wochen aufgenommen. Im NOI dominieren, wie bereits erwähnt, besonders die Technologiefelder Green, Food & Health, Digital und Automotive & Automation. Der NOI Techpark hat sich in diesen Bereichen eine hohe Glaubwürdigkeit aufgebaut, weshalb viele Start-ups in diesen Sektoren angesiedelt sind. Besonders KI-gestützte Lösungen, etwa im Agrarbereich, stehen im Trend. Nachhaltige Innovationen und der Fokus auf Kreislaufwirtschaft sind ebenfalls stark vertreten, was den regionalen Bezug zur Natur und den Ressourcen Südtirols widerspiegelt. Ein ganz großes Thema ist schließlich die Lebensmittelfermentation. Darin haben wir hier im NOI ein international anerkanntes Know-how, dank des ICOFF – International Centre on Food Fermentations und mehrerer Forschungsgruppen und Unternehmen. Start-ups wie Looops, das eine Zuckeralternative aus fermentierten Lebensmittelnebenprodukten entwickelt, haben sich genau aus diesem Grund im NOI angesiedelt und profitieren vom Wissen und dem vorhandenen Netzwerk.
StartingUp: Was bieten Sie Start-ups, die sich im NOI Techpark ansiedeln?
Pia-Maria Zottl: Wir begleiten Gründerinnen und Gründer ganzheitlich – von der ersten Validierung bis zum Skalierungsschub. Unsere drei aufeinander aufbauenden Programme führen zielgerichtet durch die wichtigsten Phasen der Unternehmensentwicklung: Wir schärfen Problem-/Solution- und Product-/Market-Fit, entwickeln gemeinsam belastbare Geschäftsmodelle und bereiten Teams systematisch auf Wachstum und Markteintritt vor. Ergänzt wird das durch ein starkes Alumni-Format sowie Initiativen wie Female Founders, die spezifisch auf weibliche Start-ups zugeschnitten sind, und Future Founders, die Nachwuchs-Talente früh abholen sollen. Zu unserem Service-Portfolio gehören Performance-Analysen, individuelle Coachings und Mentorings mit erfahrenen Unternehmern und Expertinnen, Workshops und Academies zu Themen von Go-to-Market bis Finanzierung – und vor allem der direkte Zugang zu einem außergewöhnlich dichten Netzwerk aus Forschung, Industrie, Universität und Investoren.
Selbstständig machen als Foodtrucker
Was du wissen und beachten solltest, wenn du dich mit Streetfood bzw. einem Foodtruck selbständig machen willst.
Der Traum vom eigenen Business: sein eigener Chef sein, mit dem Foodtruck durch Deutschland kurven, die Klappe öffnen und die mit Liebe zubereiteten Speisen an die Gäste verkaufen. Klingt doch super! Mit einem Foodtruck zu gründen und ihn zu betreiben, ist jedoch gar nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Daher: Was du als Foodtruck-Gründer beachten solltest.
Zahlen und Fakten für Foodtruck-Gründer
Lange gab es keine Zahlen zur Beliebtheit und Führung von Imbisswägen. Die Ergebnisse der Studie „Foodtrucks in Deutschland – Marktbefragung von Craftplaces geben erstmals tiefere Einblicke in den Markt der Foodtrucks, die einen wesentlichen Anteil am Erfolg der mobilen Gastronomie haben. Die Studie zeigt, dass mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer arbeiten. Die restlichen 20 Prozent verfügen über zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.
Da Foodtrucks auf großen Events und Festivals immer beliebter sind, haben sie mittlerweile eine Vielzahl von Aufträgen, weshalb über 40 Prozent der Befragten einen Umsatz von bis zu 50.000 Euro verzeichnen. Bemerkenswert ist auch, dass immerhin fast vier Prozent der Foodtrucker mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an Umsatz generieren. Vor allem die hohen Investitionskosten am Beginn der Foodtruck-Gründung führen dazu, dass fast 40 Prozent der in der Studie Befragten keinen Gewinn erwirtschaften.
Zu den hohen Investitionskosten am Beginn des eigenen Imbisswagens zählen:
- Umbau/Kauf des Gastrofahrzeugs,
- Ausstattung des Fahrzeugs,
- elektronische Geräte,
- Geld für Büro und Vorbereitungsküche.
Die Marktstudie zeigt auch, dass vor allem flexible Arbeitskräfte in der Streetfood-Branche arbeiten. Immerhin beziehen 30 Prozent der Befragten 75 Prozent ihrer Angestellten aus geringfügig bzw. in Teilzeit Angestellten. Personal auf Vollzeitbasis ist vor allem bei kleinen Unternehmen mit einem Truck die Ausnahme, denn die Mehrheit der Gründer arbeitet selbst im Imbisswagen mit.
Wohin geht die unternehmerische Tour der Foodtrucker? Bei dieser offenen Frage haben mehr als 43 Prozent der Befragten angegeben, dass sie einen weiteren Foodtruck planen. 14 Prozent wünschen sich Veränderungen in Form eines eigenen Ladens bzw. eines stationären Imbisses. Keine Veränderungen wünschen sich lediglich 13 Prozent der Teilnehmer und sind mit ihrem Business somit sehr zufrieden.
Vorabüberlegungen Foodtruck-Gründung
Um am Foodtruck-Markt erfolgreich zu sein, musst du zunächst wissen, welche Speisen du vertreiben möchtest. Soll gesundes Fastfood, Pizza, Burger oder Burritos verkauft werden? Da sich auch das Design des Wagens oftmals an den angebotenen Speisen orientiert, musst du dir bereits sehr früh darüber im Klaren sein, was du anbietest.
Ebenso essenziell ist es, die Region genau zu kennen, in der deine Speisen angeboten werden.
Dabei gilt es folgende Punkte zu klären:
- Beliebtheit regionaler Gerichte,
- Größe und Angebot der mobilen Gastronomie,
- Marktlücken der mobilen Gastronomie,
- Größe der Region,
- Preisniveau in der umliegenden Gegend,
- Anzahl und Spezifikation der Mitbewerber.
Businessplan für Foodtrucker
Es bietet sich immer an, einen Businessplan zu schreiben. Zum einen verschafft er dir einen detaillierten Einblick über die zukünftige Tätigkeit und deren Rentabilität. Zum anderen dient er dir als Instrument für spätere Finanzierungsrunden.
Folgende Fragen sollte dein Businessplan beantworten:
- Was ist der Kern des Geschäftsmodells, d.h., wie soll das Einkommen erzielt werden?
- Welches Problem löst es für den Markt?
- Wie sind die Marktchancen zu bewerten?
- Welche wesentlichen Schritte sind für die Erreichung der Ziele notwendig?
- Wodurch unterscheidet sich das Angebot von jenem des Wettbewerbs?
- Wie lässt sich der Kundenkreis beschreiben?
- Wie lässt sich mit der Geschäftsidee Geld verdienen?
- Wie werden Marketing und PR umgesetzt?
- Welche Person(en), welches Gründerteam stehen zur Verfügung?
- Welche Gewinne und Verluste sind in den ersten drei Jahren nach Gründung zu erwarten?
- Was sind die Stärken und Schwächen des Unternehmens?
- Welche Chancen und Risiken birgt der Markt?
- Welcher Kapitalbedarf resultiert aus der Planung und wie kann eine Finanzierung erfolgen?
(Quelle: gründerberater.de)
Wer sich mit einem Foodtruck selbständig machen will, kommt auch um das Thema Finanzierung nicht herum. Eigentlich solltest du dich schon während der Businessplanerstellung damit auseinandersetzen. Hierzu zählen im Detail die Umsatz- und Gewinnplanung, die Unternehmensfinanzierung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Feedback einholen und testen, testen, testen
Leider kann man nie mit Sicherheit abschätzen, ob das eigene Business ein Erfolg wird. Es ist jedoch mit Sicherheit von Vorteil, Speisen bereits vorab zu testen und Feedback einzuholen. Während dieser Zeit darfst du nicht vergessen, deine Tester auch auf den zukünftigen Imbisswagen aufmerksam zu machen, um gleich deinen Kundenstock aufzubauen. Ziel ist es also zu tesen, zu verfeinern und zu promoten.
Hier ist zu empfehlen:
- Feedback von Freunden und Verwandten: Dafür eignet sich besonders eine gemietete Location, in welche du so viele Gäste wie möglich zu einem Probeessen einlädst, inkl. Feedback in Form eines Gesprächs und/oder Fragebogens.
- Öffentliche Veranstaltung: Für den ersten öffentlichen Auftritt eignet sich nichts besser, als einen Foodwagen auf einem Street-Food-Festival zu mieten. Hier kannst du einerseits feststellen, ob dein Essen bei der Zielgruppe ankommt und ob du das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt hast. Außerdem sammelst du dabei hilfreiche Erfahrungen beim Arbeiten und Kochen auf engem Raum.
- Tipp: Über das Start-up Laden Ein kannst du dein Gastro- Konzept testen. Laden Ein ist ein Kölner Restaurant, in dem alle zwei Wochen potenzielle Gastro-Gründer ihre Speisen am Markt testen dürfen. Nicht nur die Karte wechselt alle zwei Wochen, sondern auch die Küche, das Personal und das Food-Konzept. Laden Ein eignet sich deshalb auch hervorragend dafür, sich bzw. seine Foodkonzept direkt am Markt auszuprobieren.
Behördengänge
Behördengänge sind bei einer Unternehmensgründung unabdingbar und meist der unangenehmste Teil der selbständigen Tätigkeit.
In der folgenden Checkliste bekommst du einen Überblick, welche To do’s bei welchem Amt bzw. welcher Stelle auf dich als Foodtruck-Gründer warten:
- Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen (Gewerbeamt),
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
- Polizeiliches Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz),
- Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK),
- Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung (Gesundheitsamt),
- Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt),
- Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt),
- Schanklizenz (Gewerbeamt),
- Gewerbeversicherung (private Versicherungsunternehmen),
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
- notwendige Gewerbeversicherungen (Private Versicherer),
- Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt).
Kauf des Foodtrucks
Wie bei jeder Unternehmensgründung muss auch im Foodtruck-Business im ersten Schritt Kapital investiert werden. Der größte einmalige Posten fällt auf den Kauf des Foodtrucks. Die Preisspanne ist hierbei sehr groß. Gebrauchte Trucks sind bereits für weniger als 10.000 Euro verfügbar, jedoch darf man sich von diesem Preis nicht blenden lassen. Denn die Umbauarbeiten fallen ordentlich ins Gewicht: Sonderanfertigungen, Lackierung, Stromgenerator, Design und Inventar können locker zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro kosten. Neue Foodtrucks mit eigenem Design sind in etwa um 120.000 Euro zu haben.
Hier stellt sich die Frage: Gebraucht- oder Neuwagen? Probiere bereits während der Testphase unterschiedliche Trucks und verschiedenes Inventar aus. Im besten Fall weißt du danach genau, womit du arbeiten kannst und möchtest.
Die Foodtruck-Ausstattung
Zu beachten ist bei der Einrichtung und Ausstattung deines Foodtrucks auf jeden Fall die Gewerbeordnung, denn auch hier müssen rechtlich einige Dinge erfüllt werden. Folgende Punkte werden in jedem Fall benötigt:
- rutschfester Fußboden,
- Edelstahltresen,
- Rückwandablage,
- Gasschrank für Flüssiggasanalge mit Außentür,
- Handwasser-Spülbecken-Kombination mit Armatur,
- Glas-Spritzschutz vor den Geräten,
- Kühlschrank oder Kombi-Kühlschrank (in etwa 140 Liter),
- Edelstahl-Dunstabzugshaube mit auswaschbarem Fettfilter, Regenhaube und Dachöffnung,
- Strom für Elektrogeräte,
- Wassertanks für Frisch-, und Abwasser,
- Stauraum für Lebensmittel, Arbeitskleidung,
- Kasse bzw. Kassenlösungen.
Quelle: imbisskult.de
Egal, ob du dich für einen Truck mit fertiger Innenausstattung entscheidest oder deinen Truck nach eigenen Wünschen designst. Das Wichtigste ist, dein Budget vernünftig zu planen. Du musst dich bei der Zusatzausstattung nicht sofort entscheiden, diese kannst du später budgetgerecht ergänzen. Und beachte: Da sich ein Foodtruck in der Regel auch von einem Ort zum nächsten bewegt, darf ein Wagen mit mehr Zuladung und mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht ohne einen eigenen Führerschein (C1) gelenkt werden. Diesen Führerschein hat nicht jeder.
Design und Marke
Das Erscheinungsbild deines Foodtrucks ist das A und O bei der Kundengewinnung. Dazu zählen Farbe, Schriften, Schilder, Beleuchtung und Bilder. Das Außendesign des Trucks spiegelt sich am besten auch im Inneren des Trucks wieder. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die Gesamtwahrnehmung des Kunden auch auf das Innenleben des Wagens fällt. Wartende Kunden blicken nicht gern auf leere, langweilige Wände im Truck. Hier kann man mit passender Beklebung nachhelfen. Dass du deinen Foodtruck sauber, ordentlich und hygienisch hältst, innen wie außen, sollte selbstverständlich sein.
Damit sich dein Imbisswagen auch im Gedächtnis deiner Kunden manifestiert, ist es sinnvoll, den Stil des Wagens auch auf deine Visitenkarten, Webseite und Social-Media-Kanäle zu bringen. In vielen Fällen macht ist es sinnvoll, ein eigenes Logo designen zu lassen, um dich von den anderen Foodtrucks abzuheben.
Marketing-Basics
Wie oben kurz beschrieben, ist es das Wichtigste, den eigenen Foodtruck bekannt zu machen. Besonders gut eignet sich eine Eintragung in eine Foodtruck-App. Dadurch werden potenzielle Kunden auf dein Business aufmerksam, wenn sich diese in der Nähe deines Verkaufsorts aufhalten. Genauso wichtig ist es mittlerweile, eine eigene Facebook-Seite aufzubauen und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen. Hier können Speisen gepostet und zukünftige Termine mit den Fans geteilt werden. Auch Instagram ist in vielen Fällen sinnvoll: Gern posten Kunden ihr Essen und verlinken auf dein Profil. Auch regelmäßige Postings von deinem Truck bei den verschiedensten Veranstaltungen und Bilder von den Speisen, die du anbietest, kommen bei der Instagram-Community gut an.
Fazit
Dieser Beitrag zeigt: Es gilt einiges zu beachten, wenn du dich mit einem Foodtruck selbständig machen willst. Die ersten Schritte kosten wie bei jeder Gründung oft etwas Überwindung, da vor allem zu Beginn viele Aspekte zu beachten und Behördengänge notwendig sind. Für den eigenen Traum zahlt es sich jedoch aus, diese anfänglichen Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen und bestmöglich zu meistern. Denn sobald du zum ersten Mal die Klappe deines eigenen Trucks öffnest und ordentlich Burger und Co. verkaufst, hat sich der Aufwand schon gelohnt und du kannst weiter an deiner rollenden Erfolgsstory arbeiten.
Die Autorin Kristin Köck ist Content Marketing Managerin bei dem Start-up ready2order.
GmbH-Gründung per Video
Online zum Notariat – notarielle Videobeurkundungen sparen Gründer*innen und Start-ups Zeit und Aufwand. So geht’s.
Die fortschreitende Digitalisierung des Notariats bietet Verbraucher*innen große Vorteile. Notarielle Angelegenheiten wie Beurkundungen und Beglaubigungen können auch online am Bildschirm gemeinsam mit dem Notar bzw. der Notarin des Vertrauens erledigt werden.
GmbH-Gründung und weitere Rechtsgeschäfte per Video - auch im Ausland
Die Bundesnotarkammer stellt eine zentrale Plattform für notarielle Videokonferenzen zur Verfügung. Auf dieser können beispielsweise die Gründung einer GmbH, satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse sowie Anmeldungen zum Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister und Gesellschaftsregister schnell und einfach durchgeführt werden.
Die sichere Identifizierung der Beteiligten erfolgt über die Onlinefunktionen der Personalausweise. Hierbei kann es sich um inländische oder ausländische Dokumente handeln. In der Videokonferenz wird die Urkunde verlesen beziehungsweise bei Unterschriftsbeglaubigungen besprochen. Dann unterschreiben die Beteiligten und der Notar bzw. die Notarin mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur. Diese wird mit der kostenfreien Notar-App der Bundesnotarkammer auf dem Handy erzeugt. So können Verbraucher*innen von überall und auch aus dem Ausland an notariellen Beurkundungs- oder Beglaubigungsverfahren teilnehmen.
Weitere Infos zur Beurkundung im Onlineverfahren unter https://online.notar.de
Gründen einer Mini-GmbH – dein Weg zum Erfolg
Wer ein Start-up gründet, wird auf dem Weg zum eigenen Unternehmen irgendwann unausweichlich mit der Frage konfrontiert: „Welche Rechtsform soll es sein?“ Zu den bekannten Optionen zählen allen voran die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Doch auf der großen Bühne der Unternehmensrechtsformen scheint sich ein neuer Star breit zu machen: Die Mini-GmbH. Wir erklären dir hier, was diese Gattung besonders macht und wie du mit ihr zusammen dein Start-up auf die Überholspur bringst.
Mini-GmbH: Die kleine Unbekannte
Okay, wir geben es ja zu. So neu ist diese Rechtsform auch wieder nicht. Schließlich existiert sie bereits seit dem 1. November 2008 und wurde in erster Linie ins Leben gerufen, um dem GmbH-Recht eine kleine Verjüngungskur zu verpassen. Doch erst in den vergangenen Jahren, seitdem die Digitalisierung massiv an Fahrt aufgenommen hat, entscheiden sich auch immer mehr Jungunternehmer für die Mini-GmbH – und zwar aus einem bestimmten Grund: Das extrem niedrige Stammkapital. Müssen zukünftige Geschäftsführer bei der Gründung einer normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Regel über finanzielle Reserven in Höhe von 25.000 Euro verfügen, reicht bei der Mini-Version schon ein Euro aus. Zudem geht der Gründungsprozess schnell vonstatten. Neben der Beglaubigung vom Notar musst du deine Firma nur noch ins Handelsregister eintragen lassen und schon kann es losgehen.
Damit aus deiner Idee eine Erfolgsgeschichte wird
Die Entscheidung für eine Rechtsform allein bringt leider noch kein Geld ein. Damit es aber schon bald in deiner Kasse klingelt, darfst du wichtige Vorbereitungen nicht vernachlässigen. Darum sollten ebenfalls folgende Punkte auf deiner To-do-Liste stehen:
- Büroraum: Effizient arbeiten – von der Couch oder dem Bett aus ist das in den seltensten Fällen möglich. Sei dir also von Beginn an über die wichtigsten Eckpunkte im Klaren. Arbeitest du alleine oder benötigst du Mitarbeiter? Je nachdem reicht dir entweder eine kleine Nische zu Hause als Office aus oder du musst gleich nach mietbaren Büroflächen Ausschau halten. Falls du dir noch unsicher bist, wo genau die Reise hingehen soll, sind vielleicht Coworking Spaces, wo sich mehrere Selbstständige Arbeitsflächen teilen, das richtige für dich.
- Businessplan: Unverzichtbar, wenn du bei deiner Hausbank oder einem Direktanbieter wegen eines Kredits anklopfst. Mit ihm bringst du deine Geschäftsidee überzeugend auf den Punkt und stellst so einen konkreten Fahrplan für die kommenden Jahre auf.
- Software: Es gibt Aufgaben, die Gründer gerne einmal unterschätzen. Bestes Beispiel: die Buchhaltung. Schließlich gibt es vieles, was man über die korrekte Buchführung wissen muss, um nicht gleich direkte Bekanntschaft mit dem Finanzamt zu machen. Mittlerweile gibt es auf dem Markt jedoch zahlreiche Anwendungen, die dir zahlenlastige sowie umfangreiche Aufgaben wie diese erleichtern können. Mache dir deshalb schon im Vorfeld Gedanken darüber, bei welchen deiner unternehmerischen Pflichten dich digitale Tools tagtäglich entlasten können.
Ohne Kunden geht es nicht
Oder warum sonst lautet ein bekanntes Sprichwort: „Der Kunde ist König“? Das Problem ist jedoch, dass zahlende Klienten nicht wie Äpfel an den Bäumen hängen. Viel mehr ist die Gewinnung von Geschäftspartnern ein langwieriger Prozess, der viel Geduld erfordert. Doch mit unseren Tipps ziehst du sicher ganz schnell erste Aufträge für deine Mini-GmbH an Land:
Wer sind deine Kunden?
Was charakterisiert deinen Idealkunden? Was sind seine Wünsche und was ist ihm im Leben wichtig? Auf Fragen wie diese, solltest du die nötigen Antworten haben. Denn nur so kannst du die Kundengewinnung strategisch angehen, um deine letztendlichen Maßnahmen genau auf deine Zielgruppe abzustimmen. Versetze dich daher auch in die Nutzer deiner Produkte oder Leistungen hinein und ziehe daraus Inspiration für die Kundengewinnung.
Werbung machen
Hört sich einfach an, ist es aber nicht. Zum einen ist Geld bei jungen Startups oft knapp gesät. Um dennoch potenzielle Kunden auf dich aufmerksam zu machen, ist das Internet dein Freund und Helfer. Profile in den sozialen Netzwerken sind kostenlos. Zudem kannst du dort deinen Bekanntenkreis zum Teilen deiner Botschaften animieren. Neben Webseite und Social Media solltest du aber auch Printwerbung nicht vernachlässigen. Plakate, Flyer und Co. sprechen in vielen Fällen mehrere Zielgruppen auf einmal an.
Basis für die Corporate Design legen
Farben können Stimmungen erzeugen und in der Geschäftswelt für Professionalität stehen. Das Zaubermittel lautet hier Corporate Design – bedeutet, dass du für Logo sowie Giveaways oder Kundenprospekte ein klares Farbschema festlegst. Dadurch unterscheidest du dich nicht nur optisch von der Konkurrenz, sondern erzeugst gleichzeitig ein harmonisches Gesamtbild, was von Zuverlässigkeit und Kompetenz zeugt. Werte wie diese bringen Kunden im Bestfall mit deinen Produkten und Leistungen in Verbindung.
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen
Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die Mini-GmbH gerade für Jungunternehmer eine attraktive Unternehmensform ist, schließlich kannst du so im Idealfall bereits mit einem kleinen Budget Großes erreichen. Dennoch haben auch Mini-Gründer mit den gleichen Anfangsschwierigkeiten, wie die alteingesessene Konkurrenz zu kämpfen. Auf dem Weg zum Erfolg wartet auf dich zunächst ein herausfordernder Aufgabenberg, den du erklimmen musst. Investiere deshalb im Vorfeld ausreichend Zeit in Planung und Vorbereitung, um so mit deinem Startup schnell durchzustarten.
Selbstständig machen als Design Thinking Coach
Wenn Sie sich als Design Thinking Coach selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, was Sie dafür mitbringen müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Weltweit profitieren immer mehr Unternehmen und Organisationen von Design Thinking. Denn durch diese Kreativmethode wird nicht nur Teamarbeit wieder effektiv und der Product-Market Fit schnell gewährt, sondern auch die Mitarbeiterzufriedenheit steigt deutlich an. Doch um das zu erreichen bedarf es erst einmal jemandem der das Team mit der Methode des Design Thinking begleitet. Hier kommt der Design Thinking Coach ins Spiel. Im Grunde genommen kann sich jeder als Design Thinking Coach selbstständig machen. Wichtig ist nur die richtige Ausbildung, eine solide Positionierung und eine gute Vorbereitung.
Was ist Design Thinking?
Design Thinking ist eine agile Innovationsmethode für multidisziplinäre Teams, die komplexe Probleme lösen möchten. Dabei sind drei Dinge von Bedeutung: Das multidisziplinäre Team, der variable Raum und der iterative Prozess. Dieser besteht aus sechs Schritten, den das Team nach und nach durchläuft. Dabei bleibt das Ergebnis stets offen und die Vorgehensweise flexibel. In jedem der einzelnen Schritte können durch Feedback Anpassungen vorgenommen werden und bei Bedarf ein vorheriger Schritt wiederholt werden. Beim Design Thinking steht der Mensch im Fokus. Ziel ist es, kundenzentrierte Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und schnell auf Marktbedürfnisse zu reagieren.
Design Thinking kann genutzt werden für:
- App-Design
- Sales-Projekte
- Startup-Ideen
- Innovationsprojekte
- Webprojekte
- Change-Projekte
- Hardwareprodukte
- Business Modelling
- Digitale Transformation
- Bildungseinrichtungen
- NGO´s und NPO´s
- Softwareprodukte
Was macht ein Design Thinking Coach?
Als Design Thinking Coach sind Sie Experte für den Prozess und die Methode des Design Thinking. Sie geben Workshops und begleiten Teams durch den sechsstufigen Prozess des Design Thinking. So führen Sie die Teilnehmer zu Kreativität und fördern deren Innovationspotenzial. Ein Design Thinking Coach hat zwei größere Tätigkeitsbereiche in denen er aktiv ist. Zum einen coacht er Unternehmen und bringt die Methode den Mitarbeitern nahe und führt Design Thinking dort Schritt für Schritt ein. Oder er ist ein Ausbilder und bildet neue angehende Design Thinking Coaches aus.
Branchen-Insights für selbstständige Design Thinking Coaches
Ein selbstständiger Design Thinking Coach muss weder Designer sein noch Fachwissen aus einer bestimmten Branche mitbringen. Das kann sogar hinderlich sein, da dadurch Voreingenommenheit entsteht und gewisse Glaubenssätze schon von vornherein innovative Ideen blockieren. Als Design Thinking Coach sind Sie aber kein Berater, der sein Fachwissen weitergibt, sondern viel eher Prozess und Methodenprofi mit einem unvoreingenommenen Blickwinkel.
Ein selbstständiger Design Thinking Coach sollte sowohl Begeisterung für das mitbringen, was er tut, als auch fundiertes Wissen über die Methode und Souveränität beim Leiten des Teams. Um sich all das anzueignen ist eine gute Ausbildung der erste wichtige Schritt. Mittlerweile gibt es dafür Studiengänge an vielen renommierten Universitäten. Außerdem gibt es eine Handvoll Institute, Agenturen und Akademien, die Design Thinking unterrichten und Ausbildungen zum Coach anbieten. Ein führender Anbieter ist zum Beispiel die DesignThinkingCoach Academy.
Was ein selbstständiger Design Thinking Coach unbedingt benötigt, ist ein großes Netzwerk. Dieses kann sich je nach Ausbilder teils schon bei der Ausbildung bilden, oder es besteht die Möglichkeit auf vorberufliche Kontakte zurückzugreifen. Viele selbstständige Design Thinking Coaches starten zunächst als Freelancer und bauen dabei ihr Netzwerk auf. Dabei ist es ratsam, einen anderen Coach als Co-Coach zu begleiten, Kontakt zu verschiedenen Agenturen aufzunehmen und zunächst als Trainer in deren Namen zu coachen, sowie sich auf Plattformen anzubieten, die Design Thinking Coaches vermitteln. So sammelt man Erfahrungen und baut Schritt für Schritt sein Portfolio auf.
Was bringt ein guter Design Thinking Coach mit?
Eine gute Vorbereitung ist für einen selbstständigen Design Thinking Coach die halbe Miete. Neben Wissen über Prozess und Methode sollten dafür eine ganze Reihe an Sachen mitgebracht werden, um dem Workshop die gewünschte Qualität zu verleihen. Zu einer guten Workshop Vorbereitung gehören:
- ein gutes Briefing: Abstimmung der Kosten, gewünschten Ergebnisse etc. mit dem Kunden
- Drehbücher für verschiedene Workshop Formate
- einen Workshopkoffer mit dem benötigtem Material
- detaillierte Checklisten um die Qualität sicherzustellen
- bildstarke Präsentationen
- Workbooks
Gleichzeitig sollte jeder selbstständige Design Thinking Coach bestimmte persönliche Kompetenzen besitzen. Dazu gehört Flexibilität. Ein guter Coach sollte immer wieder flexibel auf eventuelle Wendungen im Workshopverlauf reagieren. Ein zu vorgefertigtes Vorgehen ist dabei sehr einschränkend. Außerdem muss der Coach bereit sein ständig zu Evaluieren, zu Iterieren und schließlich Verbesserungen vorzunehmen. So gewinnt jeder Workshop an Qualität.
Kapitalbedarf eines selbstständigen Design Thinking Coaches
Da sich die Angebote selbstständiger Design Thinking Coaches als Dienstleistungen ohne Produktionskosten verstehen, ist der Kapitalbedarf sehr überschaubar. Kosten, die mit eingerechnet werden sollten sind das Equipment für Workshops sowie das eigene Gehalt. Anfahrtskosten zu Kunden werden vom Coach als Vorleistung erbracht und hinterher in Rechnung gestellt. Auch Kosten für PC, Handy, eine eigene Website und ggf. Marketingmaßnahmen sollten berücksichtigt werden. Weitere Kosten verursachen Steuern, Krankenkasse, Steuerberatung und Buchhaltung. Da zu Anfang jedoch keine größeren Investitionen notwendig sind, kann es schon mit einem schmalen Startkapital losgehen.
Selbstständiger Design Thinking Coach: Gewerbe oder Freiberuf?
Als selbstständiger Design Thinking Coach können sie als Einzelunternehmer agieren.
- keine Gewerbeanmeldung nötig
- keine Gewerbesteuer
- der Eintrag ins Handelsregister fällt weg, sofern sie keine Kapitalgesellschaft gründen
- Sie brauchen keine doppelte Buchführung und müssen keinen Jahresabschluss aufstellen
- Sie müssen Angaben über Gewinne und Verluste nicht publizieren
- zur Gewinnermittlung ist es ausreichend, wenn sie eine EÜR (Einnahmen Überschuss Rechnung) beim Finanzamt einreichen
- Sie sind kein Mitglied der IHK, daher entfallen die Kammergebühren
So viel verdient man als selbstständiger Design Thinking Coach
Selbstständige Design Thinking Coaches verdienen als Tagessatz zwischen 1500 Euro und 2500 Euro. Der Verdienst hängt primär davon ab, wie man sich als Coach positioniert und wie viel Erfahrung man mitbringt. Durchschnittlich kann man sagen, dass ein Design Thinking Coach 1800 Euro pro Tag verdient. Natürlich ist der Verdienst auch davon abhängig, welche Kunden man bedient (Großkonzern vs. Start-up) und wie viele Workshops man sich in der Woche zutraut. Für einen 2-Tagesworkshop mit einem Tag Vorbereitung liegt der Verdienst bei 5400 Euro netto. Hielte man also jede Woche zweitägigen Workshop käme man am Ende des Monats bei einem Gehalt von 21.600 Euro heraus.
Marketing für selbstständige Design Thinking Coaches
Um als selbstständiger Design Thinking Coach an Aufträge zu kommen, muss die Werbetrommel gerührt werden. Dafür stehen viele unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen ist es natürlich möglich, auf das Netzwerk zurückzugreifen, was man sich als Design Thinking Coach ohnehin anlegen sollte. Ist dieses jedoch noch nicht ganz ausgebaut und es fehlt noch an Kontakten, sind hier einige weitere Optionen:
- Akquise auf Linkedin oder Xing
- Auf Konferenzen Design Thinking Vorträge halten
- Webinare für Einsteiger halten
- Werbung über die eigene Website: Fachartikel publizieren
- Vernetzung bei Events, auf denen die Zielgruppe vertreten ist
- Google- oder Facebook-Werbung
- Begleitung erfahrener Coaches als Co-Coach
Wichtige Kontakte für selbstständige Design Thinking Coaches
Zum Vernetzen
www.xing.com/communities/groups/design-thinking-fuer-berater-und-trainer-6ce5-1080646/posts
webinale.de/ideation-design-thinking/
www.designthinkingconference.com
Die Autorin Pauline Tonhauser ist CEO und Gründerin der DesignThinkingCoach Academy. Zusammen mit ihrem Team vermittelt sie Design Thinking und bildet neue Coaches aus.
Selbstständig machen als Immobilienmakler
Wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres Maklerbüros achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Ob Berufsanfänger oder Quereinsteiger – jeder kann sich als Immobilienmakler selbstständig. Seriöse Immobilienmaklerinnen und -makler müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese Checkliste bietet einen Überblick über die notwendigen Fähigkeiten und Qualifikationen sowie über die gesetzlichen Anforderungen, die es als selbstständiger Immobilienmakler zu erfüllen gilt.
Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 1: Soziale Kompetenz
Der Alltag eines Immobilienmaklers ist durchaus fordernd. Aufgaben wie private Immobilien oder Gewerbeimmobilien besichtigen, Telefonate führen und E-Mails beantworten sind regelmäßig auch abends und am Wochenende zu erledigen. Neben Durchhaltevermögen benötigen erfolgreiche Makler vor allem zwei grundlegende soziale Fähigkeiten:
- Einfühlungsvermögen: Immobilienmakler sind Berater für Menschen in verschiedenen Lebenslagen. Auf jeden Kunden richtig einzugehen, erfordert Empathie und Menschenkenntnis. Hinter jedem Immobilienverkauf steht eine Geschichte – jemand will oder muss sein Leben ändern. Eine Stärke des Immobilienmaklers sollte daher sein, die Ängste, Wünsche und Bedürfnisse anderer Menschen schnell zu erkennen. Dazu gehört es auch, keine Scheu vor dem Gespräch mit einem fremden Gegenüber zu haben.
- Selbstbewusstsein: Gleichzeitig gilt es, als Verkäufer selbstbewusst aufzutreten. Das Ziel ist die erfolgreiche Akquise und Vermarktung der Immobilie. Immobilienmakler sollten kontaktfreudig sein und Menschen für sich einnehmen können. Wichtig ist dabei ein authentisches und vertrauenswürdiges Auftreten.
Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 2: Anerkannte Qualifikation
Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ ist in Deutschland nicht geschützt. Das bedeutet, dass jeder sich so nennen darf, auch ohne passende Ausbildung. Doch wer die Tätigkeit seriös ausüben will, muss durch eine angemessene Qualifikation überzeugen. Verschiedene Wege führen zum Maklerberuf:
- Studium: Sowohl private als auch öffentliche Universitäten und Hochschulen bieten verschiedene Studiengänge für die Immobilienbranche an, darunter beispielsweise Bau- und Immobilienmanagement, Betriebswirtschaft und Immobilienmanagement, Immobilienbewertung, Immobilienwirtschaft und Real Estate Management. Einige dieser Fächer werden ausschließlich als Masterstudium angeboten. Eine Auflistung des Studienangebots bietet zum Beispiel Studycheck.de.
- Ausbildung: Neben einem Hochschulstudium bietet sich eine klassische Ausbildung als Immobilienkaufmann/-kauffrau an. Die Ausbildung dauert drei Jahre, lässt sich unter Umständen aber auch verkürzen. Der Vorteil: In der Regel übernimmt das Maklerbüro seine Azubis. Diese profitieren von der Sicherheit einer Anstellung und können auf einen vorhandenen Kundenbestand zurückgreifen.
- Lehrgänge und Fortbildungen: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie private Institute veranstalten Lehrgänge in Kooperation mit dem Immobilienverband Deutschland (IVD). Diese vermitteln in rund 120 Unterrichtsstunden das erforderliche Basiswissen. Ob und welche Lehrgänge angeboten werden, erfahren Interessierte auf der Website ihrer örtlichen IHK. Achtung: Mit Vorsicht zu genießen sind Lockangebote für Intensivkurse bei Privatanbietern, die angeblich innerhalb weniger Tage umfassendes Wissen vermitteln. Die Qualität solcher Angebote liegt oft weit unter der der IHK-Lehrgänge.
Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 3: Maklerzulassung nach §34c GewO
Bevor sie durchstarten können, benötigen angehende selbstständige Immobilienmakler eine behördliche Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung (GewO). Die Ausstellung der Gewerbeerlaubnis unterliegt der jeweiligen Kreisverwaltung. Bei Landkreisen ist dies das Landratsamt, bei kreisfreien Städten ist das Ordnungsamt zuständig. Der Antragsteller muss seine Zuverlässigkeit nachweisen. Trifft einer der folgenden drei Punkte zu, kann die Behörde die Zulassung verweigern:
- Der Antragsteller ist in den letzten fünf Jahren „wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden“.
- Der Antragsteller ist aktuell in ein Insolvenzverfahren verwickelt.
- Der Antragsteller besitzt keine Berufshaftpflichtversicherung (für Wohnimmobilienverwalter).
Folgende Unterlagen sind einzureichen, wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen:
- Der ausgefüllte „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung“, erhältlich in der Kreisverwaltungsbehörde oder online
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Die Kosten sind abhängig von Anzahl und Umfang der Tätigkeiten, der zuständigen Behörde und der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers. In der Regel belaufen sie sich auf einige hundert bis zu 2.000 Euro.
Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 4: Lust auf die Selbstständigkeit
Wer sich als Immobilienmakler selbstständig machen will, sollte davon so viel wie möglich mitbringen: Motivation und das Vermögen, Probleme eigenständig zu lösen. Um typische Fehler zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich zum Einstieg von einem Experten beraten zu lassen.
- Welche Unternehmensform ist die richtige?
- Welche Fördermittel gibt es?
- Worauf ist bei der Einrichtung einer eigenen Website zu achten?
- Wie konzipiert man Marketingaktivitäten – online und offline?
- Was ist ein Kapitalbedarfsplan?
Für das Maklergeschäft sind zwei Ressourcen unabdingbar: Immobilien und Kunden. Sobald beide eine gewisse Anzahl übersteigen, wird es ohne Hilfsmittel unübersichtlich. Deshalb ist es empfehlenswert, sich früh eine entsprechende CRM- bzw. Immobiliensoftware zuzulegen. Mit einem solchen Tool behalten Immobilienmakler den Überblick und sparen viel Zeit im turbulenten Arbeitsalltag.
Die ersten Schritte als selbstständiger Immobilienmakler
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer erfolgreichen Laufbahn als selbstständiger Immobilienmakler nichts mehr im Weg. Neulinge treibt vor allem eine Frage um: Wie akquiriere ich neue Immobilien für mein Portfolio?
- Ein eigenes Netzwerk aufbauen: Immobilienmakler leben vom Kontakt zu ihren Kunden, Geschäftspartnern und zur lokalen Umgebung. Daher ist jetzt aktives Networking angesagt. Ein guter Ort, um neue Kontakte zu knüpfen, sind beispielsweise örtliche Vereine und Gesellschaften. Hinterlässt man bei den Menschen vor Ort einen guten Eindruck, steigt die Chance, dass diese Personen sich später an einen wenden, wenn sie eine Immobilie verkaufen oder erwerben wollen. Ein neuer Immobilienmakler in der Region fällt früher oder später auch den Mitbewerbern auf. Eine gute Idee ist es, sich frühzeitig den Kollegen vorzustellen. Bestenfalls ergibt sich die Gelegenheit, von den etablierten Maklern zu lernen – oder sogar mit ihnen zusammenzuarbeiten.
- Gemeinschaftsgeschäfte tätigen: Wenn sich zwei Immobilienmakler für ein Geschäft zusammentun, profitieren davon alle Beteiligten. Hat ein Anfänger etwa eine tolle Immobilie im Portfolio, verfügt aber noch nicht über genügend qualifizierte Interessenten, kann möglicherweise ein Kollege mit genau dem passenden Käufer aushelfen. Die Kunden sind zufrieden, die beiden Makler teilen sich die Provision und schließen eine gute Geschäftsbeziehung für die Zukunft. Um das Potenzial solcher Kooperationen voll auszuschöpfen, bietet es sich an, einen Multi Listing Service (MLS) zu nutzen: einen Online-Marktplatz, über den angeschlossene Makler einander Einsicht in Objektbestände gewähren und Gemeinschaftsgeschäfte initiieren können.
- Unternehmenspartnerschaften schließen: Neben anderen Immobilienmaklern kommen weitere lokale Unternehmen für eine Partnerschaft in Frage, wie etwa Banken, Versicherer oder Notare. Will beispielsweise ein Bankkunde eine Immobilie verkaufen, kann ihm die Bank ihren Partnermakler empfehlen. Das schafft Vertrauen und stärkt die Reputation des Immobilienmaklers in der Region.
- In einem Berufsverband Mitglied werden: Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband hat mehrere Vorteile, allen voran den eindeutigen Qualitätsnachweis. Der IVD und der BVFI (Bundesverband für die Immobilienwirtschaft) stellen hohe Anforderungen an ihre Mitglieder. Dafür erhalten sie wertvolle Förderung, wie etwa unterstützende Marketingaktivitäten, kostengünstige Fortbildungen oder Zugang zum verbandseigenen Immobilienportal.
Auf einen Blick: Selbstständiger Immobilienmakler - was braucht es für eine Maklerkarriere?
- Zulassung durch §34c GewO (Kosten: einige hundert bis zu 2.000 Euro)
- Studium, betriebliche Ausbildung oder Fortbildung, z. B. bei der IHK
- Einfühlungsvermögen kombiniert mit Verkaufstalent
- Elan für die Selbstständigkeit
- Aufbau eines Immobilien- und Interessentenstamms
- Partnerschaften mit Kollegen und Unternehmen
- Mitgliedschaft in einem Berufsverband
- Softwarelösungen für effizientes Makeln
Wichtige Kontakte für Immoblienmakler-Gründer
IVD Immobilienverband
Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI)
BVFI Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft
Immobilienmakler IHK
Makler als Franchise-Nehmer
Der Autor Ingo Lorbach ist Department Manager Marketing bei onOffice Software, das eine online CRM Immobilienmakler Software zur Verwaltung der Objekt- & Kontaktdaten bietet.
Modegeschäft eröffnen: Selbstständig machen als Modehändler
Wenn Sie sich als Modehändler selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Modegeschäftes achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Modehändler
Allgemeine Zahlen in der Textil- und Bekleidungsbranche
Bruttoumsatz mit Textilien und Bekleidung im deutschen Einzelhandel: 63,84 Mrd. (statista 2016)
Bruttoumsatz mit Textilien und Bekleidung im deutschen Versandhandel: 10,65 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Damenbekleidung in Deutschland: 25,33 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Herrenbekleidung in Deutschland: 14,99 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Baby- und Kinderbekleidung in Deutschland: 1,16 Mrd. (statista 2016)
Konsumausgaben für Bekleidung und Schuhe in Deutschland: 75,24 Mrd (statista 2016)
Ausgaben für Bekleidung pro Haushalt: 108 Euro im Monat bzw. 4,4 % der monatlichen privaten Konsumausgaben (destatis 2016)
Nettoumsatz im Bekleidungshandel: 32.724,11 Mio
Nominale Umsatzentwicklung: 2009 -5,6; 2010 +4,3; 2012 u. 2015 +0,5; Jan-Mai 2017 -0,3 (destatis 2017)
Bekleidungsunternehmen im Einzelhandel: 18.101 (destatis 2016, Umsatzsteuerstatistik)
Anzahl der Beschäftigten: 29.674 (destatis 2016)
Marktanteile stationäre Bekleidungsfachgeschäfte: 50,1 % (BTE 2016)
Marktanteile Wettbewerber: Versand- und Onlinehandel (18,3 %), Kauf- und Warenhäuser (7,6 %), Lebensmittelhandel (6,8%), Sonstiges (17,2 %) (BTE 2016)
Sortimentsanteile am Modemarkt: Damenbekleidung (37%), Schuhe (18%), Wäsche (9%), Accessoires (3%) (BTE/ ifH 2015)
Betriebliche Kennziffern für den mittelständischen Bekleidungsfachhandel 2015
Bruttoumsatz je qm Geschäftsfläche: 2.448,35 Euro (BTE Betriebsvergleich 2016)
Bruttoumsatz je beschäftigte Person: 204.241,05 Euro (BTE Betriebsvergleich 2016)
Lagerumschlag: 2,4 (BTE Betriebsvergleich 2016)
Netto-Handelsspanne (ohne MwSt.): 39,5 % (BTE Betriebsvergleich 2016)
Gesamtkosten: 37,0 % (BTE Betriebsvergleich 2016)
Betriebsw. Gewinn in % vom Bruttoumsatz: 2,4 % (BTE Betriebsvergleich 2016)
Als Modehändler selbstständig machen: Branchen-Insights
Der deutsche Fashion-Markt stellt einen der größten Wirtschaftszweige Deutschlands dar. Rund ein Fünftel des gesamten Marktes beansprucht er für sich, Tendenz steigend. Die zunehmende Vertikalisierung, der Online-Handel und nicht zuletzt der demographische Wandel als externer Einflussfaktor tragen einen wesentlichen Anteil zum Wachstum bei. Vor allem die beiden erst genannten Faktoren sorgen überdies für eine wesentliche Umverteilung der gesamten Marktanteile und stellen die Modebranche vor grundlegende strukturelle Veränderungen. Wirft man einen Blick in die deutschen Innenstädte, so spürt man die ersten Anzeichen dieses Wandels unmittelbar. Läuft man einmal durch Deutschlands meist frequentierteste Einkaufsstraße, die Kaufingerstraße in München, so kann man diese nicht passieren, ohne an drei H&M Filialen vorbeizulaufen. Vielfalt? Fehlanzeige! Vertikale Fast-Fashion Ketten übernehmen schleichend den Markt und verdrängen alt eingesessene Platzhirsche (regionale bzw. lokale Fachhändler) sowie unabhängige, kleinständische Fachhändler. Aus der Traum von der eigenen Modeboutique? Nicht ganz. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr eigenes Modegeschäft trotz der Dominanz großer Ketten und Online-Händler (Ebay, Amazon, Zalando) auf dem Fashion-Markt platzieren und etablieren können. Los geht’s:
Selbstständig machen als Bäcker
Wenn Sie sich als Bäcker selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihrer Bäckerei achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Bäcker
Backbetriebe in Deutschland: 12.200
Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Betrieb: 1,15 Mio. €
Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigter: 51.000 €
Bäckerei-Dichte: 1 Betrieb pro 1.750 Einwohner
Nahrungsmittelbudget pro Haushalt: 3.550 € im Jahr
Mögliche Zusatzgeschäfte: Imbiss, Café, Handelswaren, Liefergeschäft
Wettbewerber: Großbäckereien, Backindustrie, Lebensmittelhandel
Quelle: Deutscher Bäckerbund 2015
Branchen-Insights für selbstständige Bäcker
Kleine Bäcker wurden deutschlandweit in den vergangenen Jahren immer mehr von Großunternehmen verdrängt. Einer der Hauptgründe, warum kleinere Bäcker-Betriebe dem Druck der Großen nicht mehr standhalten können, sind fehlende geeignete Nachfolger.
Für Gründer die sich als Bäcker selbstständig machen wollen, kann es deswegen von Vorteil sein, einen bereits eingeführten Betrieb zu übernehmen, insbesondere angesichts des hohen Investitionsbedarfs. Informieren Sie sich dazu in der lokalen Tagespresse sowie in den Fachzeitschriften der Branche. Bei der Auswahl des richtigen Objektes, sollten Sie auf den Rat eines Experten hören. Hilfe bekommen Sie zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der örtlichen Bäcker-Innung.
Tipp zur Übernahme: Der Unternehmenswert muss vor Übernahme genau berechnet werden. Dieser setzt sich zusammen aus:
- Zeitwert für Maschinen, Ausrüstung, Ladeneinrichtung
- Geschäftswert, der sich aus den Umsatzzahlen, der Geschäftslage und dem Kundenstamm ergibt.
Tipps zur Businessplan-Erstellung
So überzeugen Gründer Geldgeber mit einem Businessplan.
Eine gute Idee und ein bisschen Mut – das sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Hinzu kommen ein motiviertes und vielseitig qualifiziertes Team sowie natürlich Kapital inklusive ausreichender Liquiditätspuffer. Das kann, wenn die eigenen Ersparnisse aufgebraucht sind, über verschiedene Wege beschafft werden: je nach Phase, in der sich das Start-up befindet, über Crowdfunding oder Crowdinvesting, von sogenannten Acceleratoren, Business Angels, Venture Capital oder durch Hausbankkredite und Förderdarlehen.
Viele junge Gründer kommen auf der Suche nach einer Finanzierung auch zur Berliner Sparkasse. Doch um Geld zur Verfügung zu stellen, müssen wir uns zunächst ein genaues Bild vom Gründungsvorhaben machen. Ein gut durchdachter Businessplan oder eine Präsentation mit Canvas oder Pitch Deck sind eine gute Basis, um uns von der Idee zu überzeugen.
Was machen eigentlich die Wettbewerber?
Egal, wie die Gründer ihre Idee präsentieren: Neben betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gehört eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse immer dazu. Jeder Gründer sollte sich fragen: Wer sind unsere potenziellen Kunden? Warum entscheiden sich potenzielle Kunden für unser Produkt oder unsere Dienstleistung? Wer sind unsere Wettbewerber? Was bieten sie, welche Stärken und Schwächen haben sie? Wie überzeugen wir potenzielle Kunden von unserem Angebot und machen Wettbewerbern Marktanteile streitig? Was macht unser Angebot im Vergleich zum Wettbewerb einzigartig?
Die Recherche lohnt sich! Denn wer den Markt genau kennt, kann auch seine eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen. Er erkennt Entwicklungsbedarf frühzeitig und ist auf neue Herausforderungen wie etwa Reaktionen der Wettbewerber besser vorbereitet. Wir als Geldgeber sehen zudem, dass die Gründung gut überlegt ist und etwaige Fallstricke ausreichend bedacht sind.
Digitale Gründer haben weltweit Konkurrenz
Eine sorgfältige Wettbewerbsanalyse ist übrigens für alle Gründer wichtig – ob klassische Unternehmensgründung in konventionellen oder digitale Start-ups in innovativen Branchen. Dabei geht der Wettbewerb in konventionellen Branchen allerdings selten über regionale Grenzen hinaus. Ein Friseurgeschäft konkurriert mit den Wettbewerbern im Stadtteil, aber nicht mit einem Haarstudio in New York. Digitale Geschäftsmodelle bekommen es hingegen fast immer mit internationalen Wettbewerbern zu tun.
Somit hat die Wettbewerbsanalyse auch Auswirkungen auf die Strategie und damit letztlich auf die Liquiditätsplanung. Die Markteintrittsbarrieren scheinen für Unternehmensgründungen im digitalen Bereich zwar auf den ersten Blick gering. Tatsächlich ist aber ein erheblicher Marketingaufwand erforderlich, um sich im harten internationalen Wettbewerb des Internets einen Namen zu machen, eine Marke oder ein Produkt aufzubauen und damit anderen Marktanteile streitig zu machen.
Viele unterschätzen Marketing und Vertrieb
Viele Start-up-Gründer aus der Digitalwirtschaft unterschätzen sowohl den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand für Marketing und Vertrieb. Daher ist es so wichtig, bei der Liquiditätsplanung ausreichend Spielraum zu lassen – nicht nur, um einen unerwartet hohen Marketingaufwand abzudecken, sondern auch für zahlreiche weitere Unwägbarkeiten, von der konjunkturellen Entwicklung bis zum Verhalten der Wettbewerber. Ohne ausreichende Puffer werden ansonsten gleich Verhandlungen über Nachfinanzierungen notwendig – oftmals zu ungünstigeren Konditionen.
Wer bei der Präsentation seiner Idee eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse und einen ausreichenden Kapitalpuffer vorgesehen hat, ist gut gewappnet, um sein Kreditinstitut zu überzeugen. Er hat damit aber auch eine gute Basis, um die eigene Unternehmensgründung stabil und wettbewerbsfähig auszurichten.
Der Autor Olaf Schulz ist Direktor für Firmenkunden bei der Berliner Sparkasse
Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups
Wie Sie Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Ihre Gründung bzw. für Ihr Unternehmen effektiv nutzen können und wie Sie eine systematische, belastbare Marktanalyse selbst erstellen.
Warum sind manche Start-ups erfolgreich und andere nicht? Warum scheitern viele junge Unternehmen schon nach kurzer Zeit, während einige wenige eine beeindruckende Entwicklung verzeichnen? Eine Untersuchung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die zahlreiche Neugründungen analysierte, findet sieben Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen: An den ersten Stellen stehen unzureichende Branchenkenntnisse, fehlendes Detailwissen zu Markt und Branche sowie die nicht präzise umrissene Zielgruppe.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups, aber auch die laufende Marktbeobachtung für junge Unternehmen ist: Nur wer Markt, Kunden und Wettbewerb genau kennt und einschätzen kann, wird auf die Marktanforderungen richtig reagieren können und so sein Unternehmen erfolgreich im Markt positionieren können.
Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die systematische Auseinandersetzung mit dem Markt- und Wettbewerbsumfeld häufig Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten für den Gründer oder Jungunternehmer aufzeigt und so eine wichtige Quelle der ständigen Optimierung des Geschäftsmodelles sein kann. Dabei können die Marktanalysen von externen spezialisierten Beratern erarbeitet werden, mit etwas Zeit und Sachverstand kann aber auch das Gründerteam eine belastbare Marktanalyse selbst erstellen. Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.
Wichtig: strukturierter Aufbau der Marktanalyse
Auch wer Banken, Fördereinrichtungen oder andere Projektbeteiligte von seiner Idee überzeugen will, benötigt – meist im Rahmen eines Businessplans – eine präzise Darstellung von Marktpotenzial, Ansätzen zur Differenzierung im Wettbewerb und seinen Zielkunden. Um sich von der Vielzahl an anderen Gründungsvorhaben abzusetzen und den Zuschlag für Finanzierung oder Förderung zu erhalten, lohnt es sich, Energie und Zeit in eine systematische Marktforschung bzw. Marktanalyse zu investieren. Dies gilt im Übrigen sowohl für Gründungsvorhaben im B2C-Sektor (Business- to-Consumer) als auch für Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business).
Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist dabei der strukturierte Aufbau der Marktanalyse. So sollte eine systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse z.B. Informationen zu Marktvolumen/ Marktpotenzial des Produkts oder der Dienstleistung beinhalten. Auch Aussagen zur erwarteten Entwicklung des Marktes/ dem Marktwachstum sind relevant für die Bewertung eines Marktes.
Daneben gilt es, einen Überblick über die Wettbewerbsstruktur, also die Anzahl und Typen von Wettbewerbern im Marktumfeld im Rahmen der Marktanalyse zu erstellen sowie die Haupt-Wettbewerber im Rahmen eines Detail-Benchmarkings zu beleuchten. Für Kapitalgeber und Förderstellen ist es an dieser Stelle vor allem interessant zu erfahren, wie sich die Neugründung von den bestehenden Angeboten im Markt abheben will.
Zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse ist zudem die genaue Definition der Zielgruppen des jungen Unternehmens. So definiert die Marktanalyse zum Beispiel, welche Kundengruppen bedient werden sollen, wie groß diese Zielgruppen im Markt sind und welche Hauptbedürfnisse und Anforderungen der potenziellen Kunden mit dem neuen Unternehmen adressiert werden sollen.
Letztendlich umfasst eine strukturierte Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse die Beleuchtung von Branchentrends und Branchenentwicklungen der Zukunft, anhand derer aufgezeigt wird, welche Themen im Markt in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen werden und wie das junge Unternehmen auf diese Trends reagieren will.
Elementarer Bestandteil: die Wettbewerbsanalyse
Vor allem die belastbare Einschätzung der Wettbewerbssituation stellt Gründer und junge Unternehmen häufig vor Herausforderungen. Typische Fragestellungen einer Wettbewerbsanalyse sind zum Beispiel: Von wie vielen Wettbewerbern wird der Markt derzeit bedient? Welche Hauptwettbewerber befinden sich im Markt? Gibt es Substitute, also andere Lösungen oder Technologien, die das Bedürfnis unseres Zielkunden alternativ befriedigen? Wie groß sind die derzeit am Markt tätigen Unternehmen und wie erfolgreich wirtschaften sie? In welche Richtung entwickeln sich die Wettbewerber, also welchen Trends und Entwicklungen folgen sie?
Bewährt hat sich in diesem Kontext eine zweistufe Betrachtung der Wettbewerbsthematik:
- Im Schritt 1 gibt die Analyse einen Überblick über die Wettbewerbslandschaft, also die Anzahl der am Markt tätigen Anbieter und die Einteilung derselben in Anbietertypen.
- Im Schritt 2 werden einige exemplarische Hauptwettbewerber ausgewählt und im Rahmen von Detail-Wettbewerbsanalysen beleuchtet. In diesen Detail-Analysen gibt man einen Überblick zu wichtigen Kennzahlen, dem Produkt- und Leistungsportfolio oder den Technologien des Wettbewerbers, der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den Stärken und Schwächen der Firma. Im direkten Vergleich mit den Wettbewerbsangeboten können dann Stärken und Chanchen des eigenen Angebotes herausgearbeitet werden.
Wettbewerbsanalyse: Tipps zu Datenquellen und Recherchemethoden
Entscheidend für die Belastbarkeit der Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse sind natürlich der Umfang und die Qualität der herangezogenen Datenquellen. Gerade Banken und Förderinstitute achten darauf, dass externe und neutrale Quellen ausgewählt wurden und nicht lediglich die persönliche Meinung und das Bauchgefühl der Gründer zusammengefasst wurden.
Wichtige Methoden der Marktanalyse sind dabei sowohl die Sekundärrecherche als auch die Erhebung eigener Daten, auch Primärrecherche genannt. Zu den wesentlichen Quellen im Bereich der sekundären Marktforschung gehören:
- Die systematische Auswertung von Suchmaschinen wie Google: Typischerweise erfolgt der Einstieg in eine Untersuchung zum Marktpotenzial und den Wettbewerbern über eine strukturierte Suchmaschinenrecherche. Dazu werden wichtige Keywords und Themen definiert, die dann planmäßig abgefragt werden. Abzuraten ist im Rahmen einer Marktanalyse vom zufälligen Suchen in Suchmaschinen ohne klares Rechercheziel, da hier viel Zeit benötigt wird und die Ergebnisse häufig unvollständig sind. Fortgeschrittene Analysten erstellen sich vorab eine Keyword-Liste oder einen Rechercheplan mit den wesentlichen Suchbegriffen, die sie in der Suchmaschine abfragen wollen.
- Unternehmensdatenbanken: Ermöglichen den effizienten Zugriff auf Wettbewerbs- und Kundeninformationen. Beispiele sind Datenbanken von Bisnode, Dun & Bradstreet oder Orbis/ Amadeus. Häufig sind diese Datenbanken kostenpflichtig und erfordern einen professionellen Researcher für die Bedienung.
- Statistische Veröffentlichungen: Das statistische Bundesamt erhebt eine große Menge von Daten zu Märkten, Unternehmen und Branchen. Portale wie Statista stellen ebenfalls Informationen zur Verfügung, die für die Marktforschung von Start-ups und jungen Unternehmen genutzt werden kann.
- Fachzeitschriften der Zielbranche: Bieten häufig relevante Artikel zu Branchentrends, wichtigen Anbietern in Markt oder statistischen Informationen. Zugriffsmöglichkeiten bieten viele Fachzeitschriften online (teilweise eingeschränkt), umfangreichere Zugänge bieten Fachpressedatenbanken wie z.B. Genios.
- Branchenmessen: Der Besuch relevanter Branchenmessen ermöglicht es Ihnen, eine Marktanalyse durchzuführen. Hier finden Sie den direkten Austausch mit anderen Marktteilnehmern. Ausstellerverzeichnisse, die online von den Messeveranstaltern zur Verfügung gestellt werden, können bezüglich möglichen Wettbewerbern, Kunden oder Partnern durchsucht werden.
- Geschäftsberichts-Datenbanken: Spezialisierte Tools wie der Bundesanzeiger ermöglichen es, auf Geschäftsberichte von Wettbewerbern komfortabel zuzugreifen. So kann bei größeren Wettbewerbern z.B. Einblick in die Umsatzentwicklung, die Profitabilität der Firma, die Anzahl der Mitarbeiter sowie strategische Planungen für die nächsten Jahre gewonnen werden.
- Foren, Blogs und soziale Netzwerke: Immer mehr Unternehmen sind auch in Portalen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn vertreten und veröffentlichen dort Informationen zu Produkten, Services und Innovationen. Auch auf Youtube findet sich eine immer größer werdende Zahl von Videos zu Unternehmen, Trends und neuen Produkten von möglichen Wettbewerbern.
Erst die kombinierte Auswertung dieser Methoden zur Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse ermöglicht es, ein breites und neutrales Bild zum Marktpotenzial, zur Wettbewerbssituation und zu den Erfordernissen der Zielgruppe zu erhalten. Ergänzend können Interviews mit potenziellen Kunden im Rahmen einer Marktanalyse tiefere Einblicke zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Geschäftsmodelles bieten.
Während im B2C (Business to Consumer) Bereich eine größere Anzahl von Gesprächen erforderlich ist, um zu einer belastbaren Einschätzung zu kommen, reichen in industriellen Märkten (B2B) häufig schon wenige ausgewählte Interviews, um einen Eindruck zu Marktchancen, Stärken und Schwächen des jungen Unternehmens zu erhalten.
Wichtige Faktoren bei der Erstellung der Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse
- Präzise Marktsegmentierung: Eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Marktanalyse stellt die systematische Strukturierung und Segmentierung des Marktes dar. Häufig zerfallen Märkte bei der genauen Betrachtung nochmals in Teilmärkte oder Marktsegmente, die unterschiedliche Kundengruppen, Kundenanforderungen und Erfolgsfaktoren haben. Daher ist es zu Beginn der Untersuchung wichtig, einen Überblick über vorhandene Marktsegmente und die Struktur des Zielmarktes zu ermitteln. Typische Kriterien zur Segmentierung von Märkten sind z.B. demographische Merkmale von Kundengruppen, regionale Unterscheidungen, Differenzierung nach Preis- oder Qualitätsklassen, Anwendungen oder anderen geeigneten Strukturmerkmalen. Die gezielte Segmentierung des Marktes trägt dazu bei, den eigenen Zielmarkt, der vielleicht nur einen Teil des Gesamtmarktes betrifft, genauer zu umreißen und präziser zu analysieren.
- Breite Quellenbasis: Um zu belastbaren Aussagen in Sachen Marktpotenzial und Anbietersituation zu kommen, ist die Auswertung verschiedenartiger Quellen erforderlich. Nur so können die unterschiedlichen Perspektiven auf den Markt berücksichtigt werden und so ein verlässliches Gesamtbild ermittelt werden, das Grundlage für die unternehmerischen Schritte sein kann.
- Angabe von Quellen und Berechnungsgrundlagen: Gerade in der Zusammenarbeit mit Banken und Förderinstituten ist es unbedingt erforderlich, die Datenquellen der Marktanalyse offenzulegen. Nur dann kann der Leser gut nachvollziehen, woher die Informationen stammen und wie vertrauenswürdig die dahinterstehenden Quellen sind.
- Kontinuierliche Betrachtung: Gerade für junge Unternehmen empfiehlt sich die laufende Marktbeobachtung und Wettbewerbsbeobachtung, um regelmäßig über wichtige Marktveränderungen und Trends im Markt informiert zu sein. So kann z.B. ein jährliches Update der wichtigsten Infos zu Markt und Wettbewerb dazu beitragen, rechtzeitig auf Marktverschiebungen, Aktionen von Wettbewerbern oder neuen Trends und Rahmenbedingungen im Markt zu reagieren.
Ausblick: Marktanalyse und Marktsegmentierung
Innerhalb einer Marktanalyse dient die Marktsegmentierung bzw. die ihr innewohnende Logik als Basis für die Quantifizierung des Marktpotenzials. Für jedes Marktsegment ist abzuschätzen, wie groß der entsprechende Zielmarkt ist und wie er sich voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickelt. Für Investoren und Banken wird somit klar, wie sich das Gesamtmarktpotenzial auf die unterschiedlichen Marktbereiche verteilt und welche Potenziale für das junge Unternehmen in welchen Zielgruppen zu erwarten ist. Hier lesen Sie alles über die Marktsegmentierung.


