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Die Vor- und Nachteile der UG (haftungsbeschränkt)



Die Vorteile der UG:

  • Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der UG, das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.
  • Die UG kann theoretisch bereits ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden.
  • Ein Vorteil der UG besteht darin, dass die Gründungskosten mit Hilfe der gesetzlich festgelegten Mustersatzung sehr günstig gestaltet werden können.
  • Die UG kann für alle Arten von Tätigkeiten, Dienstleistungen und Gewerben gegründet werden.
  • Besteuerung: Die UG unterliegt der Körperschaftssteuer. Im Vergleich zur Einkommenssteuer bei natürlichen Personen liegen hier die Steuersätze oft günstiger.
  • Ein weiterer Vorteil der UG-Gründung: Der Gesellschaftervertrag ist variabel gestaltbar, wenn man auf die Mustersatzung verzichtet.
  • Bereits eine einzelne Person kann eine UG gründen. Man spricht dann von der „Ein-Mann-UG“. In diesem Fall ist der  Gesellschafter zugleich Geschäftsführer.
  • Man kann als Gesellschafter zugleich Angestellter für das eigene Unternehmen sein.
  • Die Personalkosten, also auch die für die eigene Person, d.h. den Unternehmer, können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und reduzieren den zu versteuernden Gewinn.
  • Außerdem ist vorteilhaft, dass die Gesellschafter ihre Anteile unkompliziert abgeben bzw. verkaufen können.
  • Fremdgeschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, können schnell eingesetzt werden.
  • Die UG ist leicht verkaufbar durch Veräußerung der Anteile.
  • Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein, also Kapital- und Personengesellschaften.

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Die Nachteile der UG:

  • In der UG (haftungsbeschränkt) besteht eine Ansparpflicht, d.h. die Gesellschafter können die Überschüsse der UG nicht voll ausschütten, bis der gesetzlich vorgegebene Ansparbetrag erreicht ist.
  • Ein weiterer Nachteil der UG: Nach Erreichung der Ansparsumme von 25.000 Euro wandelt sich die UG nicht automatisch in eine GmbH um. Falls eine GmbH gewünscht ist, muss erst eine aufwändige Umfirmierung vorgenommen werden.
  • Nachteilig bei der Unternehmergesellschaft: Sacheinlagen können nicht getätigt werden, d.h. die Stammeinlage ist immer bar und in voller Höhe zu erbringen.
  • Im Rechtsverkehr muss immer die Bezeichnung Wunschname plus UG (haftungsbeschränkt) verwendet werden. Abkürzungen sind nicht statthaft.
  • Ein wesentlicher Nachteil der Unternehmergesellschaft: Es ist für jedermann offensichtlich, dass die UG (haftungsbeschränkt) über ein niedriges Stammkapital verfügt. Daher sind das Ansehen und die Kreditwürdigkeit der UG bei Gläubigern und Lieferanten eher begrenzt. 
  • Bei zu niedrig gewähltem Stammkapital droht die Überschuldung und Insolvenz der UG.
  • Eine strikte Trennung zwischen dem privaten Vermögen der Gesellschafter und dem der UG muss eingehalten werden, um Folgen von verdeckter Gewinnausschüttung zu vermeiden.
  • Die UG unterliegt wie die GmbH der Publizitätspflicht und ist zur kaufmännischen Buchhaltung und Bilanzierung verpflichtet.
  • Die Gründungsformalitäten der Unternehmergesellschaft sind aufwändiger und teurer als bei der Gründung von Personengesellschaften.
  • Viele Vorgänge müssen notariell beurkundet werden, etwa die Abtretung von Gesellschaftsanteilen.
  • Dem Geschäftsführer drohen strafrechtliche Folgen und zivilrechtliche Haftung, wenn er gegen seine Pflichten nach dem GmbH-Gesetz verstößt.
  • Nachteilig ist auch: Banken und andere Gläubiger bestehen meist auf selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter, wenn sie Kredite vergeben. Damit wird die Haftungsbeschränkung in der Regel wieder aufgehoben.
  • Die UG ist gewerbesteuerpflichtig.



GmbH Gründung

GmbH-Gründung: Schritt für Schritt

Laut einer Studie des IfM, Bonn, dauert die Gründung einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt mit Mustersatzung weniger als 8 Tage. Der administrative Aufwand ist also gar nicht so schlimm. Hier die einzelnen Schritte zur Gründung einer GmbH und ihr jeweiliger Aufwand.

GmbH Vor- und Nachteile

Die Vor- und Nachteile der GmbH


AG Gründung

Gründung einer AG: Schritt für Schritt

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der sehr viele Regelungen und Vorschriften beachtet werden müssen. Doch keine Sorge: Mit der hier folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung wird Ihnen das gelingen. Als Resultat erhalten Sie eine Gesellschaft, die durch ihre Rechtsform bereits eine hohe Reputation ausstrahlt und recht einfach weiteres Eigenkapital aufnehmen kann.


UG Gründung Kosten

Die Kosten einer UG Gründung


Vergleich Limited Ltd. und UG haftungsbeschränkt

Vergleich: Limited und UG haftungsbeschränkt

Im direkten Vergleich der Limited zur UG (haftungsbeschränkt) sind vor allem folgende Punkte zu beachten:

  • Das Stammkapital der Ltd. beträgt ab 1 Pfund (UG haftungsbeschränkt ab 1 Euro). 
  • Bei der Ltd. dürfen Sacheinlagen als Stammkapital eingebracht werden, das ist bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht erlaubt. 
  • Die reinen Gründungskosten der Ltd. sind niedriger als bei der UG haftungsbeschränkt, da kein Notar benötigt wird (ca. 85 Pfund gegenüber ab ca. 300 € für die UG haftungsbeschränkt). 
  • Die Eintragung ins britische Register kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen, während die Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) in etwa 8 bis 10 Tage dauert. 
  • Der laufende Kommunikationsaufwand ist wesentlich höher als bei der UG haftungsbeschränkt, da die Ltd. ihren Firmensitz in England hat. Die Zustellung von Behördenpost an diese Adresse muss möglich sein. Für diese Abwicklung verlangen spezialisierte Dienstleister/Agenturen eine jährliche Gebühr, die einige Hundert Euro ausmachen kann. Die UG haftungsbeschränkt verursacht hingegen keine derartigen laufenden Kosten. 
  • Aktuelle Buchführungsunterlagen müssen am Sitz der Gesellschaft, also in England, aufbewahrt werden. Hier, am Registered Office, müssen diese Unterlagen jederzeit auch von Dritten einzusehen sein. Auch dies verursacht Kosten bei einer Gründungsagentur.
  • Eine Pflicht auf Ansparung wie bei der UG (haftungsbeschränkt) existiert nicht bei der Ltd. Bei der UG (haftungsbeschränkt) besteht hingegen die Verpflichtung, Rücklagen bis 25.000 Euro zu bilden. 
  • Der Name der Gesellschaft kann frei gewählt werden, der Zusatz Ltd. bzw. Limited ist allerdings zwingend (bei der UG muss der Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Namen enthalten sein). 
  • Die Haftungsbeschränkung ist wie bei der UG (haftungsbeschränkt) voll gegeben. 
  • Die Gerichtsgebühren für die Handelsregisteranmeldung in D fallen bei der Ltd. ebenso an wie bei der UG (haftungsbeschränkt). 
  • Die IHK- bzw. HWK-Mitgliedsbeiträge sind von der Ltd. mit Niederlassung in D ebenso zu entrichten wie von der UG (haftungsbeschränkt). 
  • Die Ltd. mit Niederlassung in D muss ebenso Steuern ans deutsche Finanzamt bezahlen wie die GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt), d.h. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer fallen ebenso an wie bei der UG (haftungsbeschränkt). Ebenso die Umsatzsteuer.
  • Der Jahresabschluss (Annual Account) muss spätestens 22 Monate nach Gründung erstmals erstellt werden, anschließend jährlich. Dies gilt auch für den Annual Return, die Übersicht über die Geschäftsanteile. Es gelten englische Standards für die Erstellung der Jahresbilanz. Bei Nichtabgabe der Bilanz bzw. Verstößen gegen die Veröffentlichungspflichten drohen empfindliche Strafen, im Maximalfall sogar die Löschung der Gesellschaft. 
  • Sowohl die Ltd. als auch die UG (haftungsbeschränkt) können als Ein-Personen-Gesellschaften gegründet werden. Notwendige Organe sind Director und Shareholder bzw. Geschäftsführer und Gesellschafter. Die Besetzung der Position des Company Secretary (eine Art Schriftführer und Bindeglied zwischen Unternehmen und Registergericht) ist bei der Private Ltd. nicht mehr zwingend vorgeschrieben. 
  • Was die Reputation der Limited und der UG haftungsbeschränkt betrifft, sollten Sie davon ausgehen, dass Banken und Lieferanten natürlich wissen, dass beide Kapitalgesellschaften mit geringem Stammkapital ausgestattet sind. Insofern muss man in beiden Fällen mit entsprechender Skepsis rechnen. Allerdings löst die Ltd. als ausländische Rechtsform vor allem im regionalen Geschäftsverkehr u.U. noch mehr Zweifel aus. Das hängt aber stark von der Branche und den damit gewählten Märkten ab.

Umwandlung der GbR in eine GmbH

Umwandlung der GbR in eine GmbH

Mit über 211.000 Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) (Stand 2018, Quelle: destatis.de) gehört diese Gesellschaftsform mit Abstand zu der beliebtesten Personengesellschaften in Deutschland.