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Die Vor- und Nachteile der UG (haftungsbeschränkt)
Weitere Artikel zur UG
Die Vorteile der UG:
- Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der UG, das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.
- Die UG kann theoretisch bereits ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden.
- Ein Vorteil der UG besteht darin, dass die Gründungskosten mit Hilfe der gesetzlich festgelegten Mustersatzung sehr günstig gestaltet werden können.
- Die UG kann für alle Arten von Tätigkeiten, Dienstleistungen und Gewerben gegründet werden.
- Besteuerung: Die UG unterliegt der Körperschaftssteuer. Im Vergleich zur Einkommenssteuer bei natürlichen Personen liegen hier die Steuersätze oft günstiger.
- Ein weiterer Vorteil der UG-Gründung: Der Gesellschaftervertrag ist variabel gestaltbar, wenn man auf die Mustersatzung verzichtet.
- Bereits eine einzelne Person kann eine UG gründen. Man spricht dann von der „Ein-Mann-UG“. In diesem Fall ist der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer.
- Man kann als Gesellschafter zugleich Angestellter für das eigene Unternehmen sein.
- Die Personalkosten, also auch die für die eigene Person, d.h. den Unternehmer, können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und reduzieren den zu versteuernden Gewinn.
- Außerdem ist vorteilhaft, dass die Gesellschafter ihre Anteile unkompliziert abgeben bzw. verkaufen können.
- Fremdgeschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, können schnell eingesetzt werden.
- Die UG ist leicht verkaufbar durch Veräußerung der Anteile.
- Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein, also Kapital- und Personengesellschaften.
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Die Nachteile der UG:
- In der UG (haftungsbeschränkt) besteht eine Ansparpflicht, d.h. die Gesellschafter können die Überschüsse der UG nicht voll ausschütten, bis der gesetzlich vorgegebene Ansparbetrag erreicht ist.
- Ein weiterer Nachteil der UG: Nach Erreichung der Ansparsumme von 25.000 Euro wandelt sich die UG nicht automatisch in eine GmbH um. Falls eine GmbH gewünscht ist, muss erst eine aufwändige Umfirmierung vorgenommen werden.
- Nachteilig bei der Unternehmergesellschaft: Sacheinlagen können nicht getätigt werden, d.h. die Stammeinlage ist immer bar und in voller Höhe zu erbringen.
- Im Rechtsverkehr muss immer die Bezeichnung Wunschname plus UG (haftungsbeschränkt) verwendet werden. Abkürzungen sind nicht statthaft.
- Ein wesentlicher Nachteil der Unternehmergesellschaft: Es ist für jedermann offensichtlich, dass die UG (haftungsbeschränkt) über ein niedriges Stammkapital verfügt. Daher sind das Ansehen und die Kreditwürdigkeit der UG bei Gläubigern und Lieferanten eher begrenzt.
- Bei zu niedrig gewähltem Stammkapital droht die Überschuldung und Insolvenz der UG.
- Eine strikte Trennung zwischen dem privaten Vermögen der Gesellschafter und dem der UG muss eingehalten werden, um Folgen von verdeckter Gewinnausschüttung zu vermeiden.
- Die UG unterliegt wie die GmbH der Publizitätspflicht und ist zur kaufmännischen Buchhaltung und Bilanzierung verpflichtet.
- Die Gründungsformalitäten der Unternehmergesellschaft sind aufwändiger und teurer als bei der Gründung von Personengesellschaften.
- Viele Vorgänge müssen notariell beurkundet werden, etwa die Abtretung von Gesellschaftsanteilen.
- Dem Geschäftsführer drohen strafrechtliche Folgen und zivilrechtliche Haftung, wenn er gegen seine Pflichten nach dem GmbH-Gesetz verstößt.
- Nachteilig ist auch: Banken und andere Gläubiger bestehen meist auf selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter, wenn sie Kredite vergeben. Damit wird die Haftungsbeschränkung in der Regel wieder aufgehoben.
- Die UG ist gewerbesteuerpflichtig.
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Eingetragene Genossenschaft (e.G.) - Gründerbericht
Vieles spricht dafür, als Genossenschaft (eG) zu gründen, besonders seit diese Unternehmensform weiter aufgewertet wurde. Was Sie über diese bisweilen unterschätzte Rechtsform wissen sollten.
Andreas Bosk hat ganz schön geschwitzt in den Messehallen. „Es war mehr als 30 Grad heiß“, erklärt er. Vielleicht standen dem 30-Jährigen aber auch deshalb ein paar Schweißperlen auf der Stirn, weil es die erste Messe in großem Stil war, die er selbst organisiert hat. 200.000 Euro und monatelange Arbeit haben Bosk und seine Mitstreiter in das Projekt Entscheider-Messe gesteckt. Da lastet ein gewisser Erfolgsdruck auf den Schultern. Umso erleichterter ist der Unternehmer nach dem Wochenende des 8. und 9. Juni. Die Messe war ein voller Erfolg, Bosk ist „mehr als zufrieden“. Wie erwartetet haben 3000 Besucher den Weg in die Göttinger Messehalle gefunden.
Die Entscheider-Messe in Göttingen ist eine Fachmesse für Unternehmer und leitende Angestellte aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ziel der Veranstaltung ist einmal, dass die Teilnehmer Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern knüpfen, um ihre Netzwerke auszubauen und Aufträge zu akquirieren. Erklärtes Ziel ist aber auch, dass die Wirtschaftsleistung in der Region bleibt und so Arbeitsplätze erhalten bzw. geschaffen werden können. „Wirtschaftsförderung – aus der Region und für die Region“ nennt Bosk das Konzept. Entscheider-Messe – das ist nicht nur der Titel der in diesem Jahr erstmals durchgeführten Veranstaltung. Das Unternehmen – speziell für den Zweck gegründet, dieses Projekt zu stemmen – hat sich den gleichen Namen gegeben. Korrekt lautet der Name „Entscheider-Messe eG“ – und der Zusatz eG verrät, dass es sich dabei um eine Genossenschaft handelt. Fünf Unternehmer, neben Bosk sind das Marco Böhme, Florian Grewe, Sebastian Mauritz und Horst Wolf, haben für ihre Firma damit eine Rechtsform gewählt, die viele Gründer gar nicht erst in Betracht ziehen, geschweige denn umsetzen. „Die Genossenschaft führt ein Schattendasein – leider“, sagt Katja von der Bey, Geschäftsführerin und Vorstand der WeiberWirtschaft eG in Berlin und Mitautorin der Broschüre Potenziale der Genossenschaften für Gründerinnen.
GmbH Gründung
GmbH-Gründung: Schritt für Schritt
Laut einer Studie des IfM, Bonn, dauert die Gründung einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt mit Mustersatzung weniger als 8 Tage. Der administrative Aufwand ist also gar nicht so schlimm. Hier die einzelnen Schritte zur Gründung einer GmbH und ihr jeweiliger Aufwand.
UG Gründung
UG Gründung: Schritt für Schritt
Die UG haftungsbeschränkt – auch „Mini-GmbH“ genannt - hat der Gesetzgeber geschaffen, um eine möglichst unkomplizierte, unbürokratische und kostengünstige Gründungsvariante mit Haftungsbeschränkung anzubieten. Die gute Akzeptanz dieser Rechtsform als Einstiegs-Kapitalgesellschaft zeigt, dass dieses Ziel erreicht wurde.
gGmbH-Gründung: Schritt für Schritt
gGmbH-Gründung: Schritt für Schritt
Eine gemeinnützige GmbH bietet ihren Gründern etliche Vorteile, vor allem im Bereich Steuern. Im Gegenzug stellt sie erhöhte Anforderungen an Gründung und Betrieb. Insbesondere muss die gGmbH die Gemeinnützigkeit ihres Geschäftszwecks sowohl bei ihrer Gründung als auch im laufenden Betrieb lückenlos unter Beweis stellen.
Eingetragener Kaufmann – e.K.
Eingetragener Kaufmann – e.K.
Umfassender Fachbeitrag zum eingetragenen Kaufmann mit folgenden Abschnitten: Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wer kann sich eintragen lassen, wie erfolgen Eintragung und Gründung, welche Buchhaltungspflichten bestehen, welche Rechte und Pflichten, was ist bei der Firmierung zu beachten, welche Haftung trifft den e.K. sowie welche Steuerpflichten - und welche Vor- und Nachteile bietet der eingetragene Kaufmann?