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Die Vor- und Nachteile der GmbH



Die Vorteile der GmbH:

  • Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt.
  • Die GmbH ist für Handel, Dienstleistung und Produktionsgewerbe geeignet, aber auch für freiberufliche, künstlerische oder wissenschaftliche Zwecke.
  • Besteuerung: Angewandt wird die Körperschaftssteuer, die meist günstiger ist als die Einkommenssteuer bei der Personengesellschaft.
  • Hoher Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftervertrag.
  • Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Stammkapital eingebracht werden.
  • Die Gründung ist auch für eine Person möglich. Man spricht dann von der „Ein-Personen-GmbH“, bei der ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist.
  • Gesellschafter können als Angestellte für das eigene Unternehmen tätig sein.
  • Die Personalkosten reduzieren den von der GmbH zu versteuernden Gewinn.
  • Wechsel von Gesellschaftern ist unkompliziert möglich.
  • Bestellung von Fremdgeschäftsführern ohne Gesellschaftsanteile möglich.
  • Einfacher Verkauf des Unternehmens durch Veräußerung der Gesellschafteranteile.
  • Gesellschafter können auch juristische Personen sein, also Kapitalgesellschaften.

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Die Nachteile der GmbH:

  • Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro, das mindestens zur Hälfte eingezahlt werden muss.
  • Die Haftung der Gesellschafter bezieht sich aber auf das gesamte Mindestkapital, also mindestens 25.000 Euro.
  • Zwischen dem Vermögen der Gesellschafter und der GmbH muss eine strikte Trennung bestehen.
  • Ansonsten drohen Sanktionen wegen verdeckter Gewinnausschüttung. Die Gründung der GmbH muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden.
  • Die Gründungsformalitäten sind wesentlich umfangreicher als bei GbR-Gründung.
  • Auch die Abtretung von Gesellschafteranteilen muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden.
  • Das GmbH-Gesetz macht strenge Vorschriften u.a. hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung, der Veröffentlichung hiervon.
  • Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftung aus seinem privaten Vermögen.
  • Banken verlangen oft selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter, das hebelt in vielen Fällen die Haftungsfreistellung wieder aus.
  • Die GmbH ist gewerbesteuerpflichtig.



UG Gründung

UG Gründung: Schritt für Schritt

Die UG haftungsbeschränkt – auch „Mini-GmbH“ genannt - hat der Gesetzgeber geschaffen, um eine möglichst unkomplizierte, unbürokratische und kostengünstige Gründungsvariante mit Haftungsbeschränkung anzubieten. Die gute Akzeptanz dieser Rechtsform als Einstiegs-Kapitalgesellschaft zeigt, dass dieses Ziel erreicht wurde.


UG Gründung Kosten

Die Kosten einer UG Gründung


gGmbH-Gründung: Schritt für Schritt

gGmbH-Gründung: Schritt für Schritt

Eine gemeinnützige GmbH bietet ihren Gründern etliche Vorteile, vor allem im Bereich Steuern. Im Gegenzug stellt sie erhöhte Anforderungen an Gründung und Betrieb. Insbesondere muss die gGmbH die Gemeinnützigkeit ihres Geschäftszwecks sowohl bei ihrer Gründung als auch im laufenden Betrieb lückenlos unter Beweis stellen. 


gGmbH Vor- und Nachteile

gGmbH: Vor- und Nachteile