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Die Vor- und Nachteile der GmbH



Die Vorteile der GmbH:

  • Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt.
  • Die GmbH ist für Handel, Dienstleistung und Produktionsgewerbe geeignet, aber auch für freiberufliche, künstlerische oder wissenschaftliche Zwecke.
  • Besteuerung: Angewandt wird die Körperschaftssteuer, die meist günstiger ist als die Einkommenssteuer bei der Personengesellschaft.
  • Hoher Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftervertrag.
  • Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Stammkapital eingebracht werden.
  • Die Gründung ist auch für eine Person möglich. Man spricht dann von der „Ein-Personen-GmbH“, bei der ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist.
  • Gesellschafter können als Angestellte für das eigene Unternehmen tätig sein.
  • Die Personalkosten reduzieren den von der GmbH zu versteuernden Gewinn.
  • Wechsel von Gesellschaftern ist unkompliziert möglich.
  • Bestellung von Fremdgeschäftsführern ohne Gesellschaftsanteile möglich.
  • Einfacher Verkauf des Unternehmens durch Veräußerung der Gesellschafteranteile.
  • Gesellschafter können auch juristische Personen sein, also Kapitalgesellschaften.

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Die Nachteile der GmbH:

  • Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro, das mindestens zur Hälfte eingezahlt werden muss.
  • Die Haftung der Gesellschafter bezieht sich aber auf das gesamte Mindestkapital, also mindestens 25.000 Euro.
  • Zwischen dem Vermögen der Gesellschafter und der GmbH muss eine strikte Trennung bestehen.
  • Ansonsten drohen Sanktionen wegen verdeckter Gewinnausschüttung. Die Gründung der GmbH muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden.
  • Die Gründungsformalitäten sind wesentlich umfangreicher als bei GbR-Gründung.
  • Auch die Abtretung von Gesellschafteranteilen muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden.
  • Das GmbH-Gesetz macht strenge Vorschriften u.a. hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung, der Veröffentlichung hiervon.
  • Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftung aus seinem privaten Vermögen.
  • Banken verlangen oft selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter, das hebelt in vielen Fällen die Haftungsfreistellung wieder aus.
  • Die GmbH ist gewerbesteuerpflichtig.



Das kostet die Genossenschaft

Das kostet die Genossenschaft

Obwohl zur Gründung einer eingetragenenen Genossenschaft (eG) kein Mindestkapital vonnöten ist – sie kostet Geld. Wie hoch die zu entrichtenden Gebühren genau sind, hängt vom Genossenschafts- bzw. Prüfungsverband ab, dem die Genossenschaft (pflichtmäßig) beitritt und von dem sie geprüft wird. Da die Kosten variieren, lohnt der Vergleich. Dabei sollte allerdings auch geprüft werden, welche Leistungen der Verband bietet (z.B. betriebswirtschaftliche, steuerliche, rechtliche Beratung, häufig auch als preiswerte Paketlösungen).

Folgende Gebühren fallen an:

  • Die Gründungskosten: Je nach Größe der Genossenschaft und in Abhängigkeit davon, ob die Unterlagen zum Zeitpunkt der Gründung vollständig und fehlerfrei vorliegen oder nicht, betragen die Gründungskosten (einmalig) zwischen 1500 und 4000 Euro.
  • Die Mitgliedsbeiträge: Laut Beitragsordnung muss jede Genossenschaft Mitgliedsbeiträge entrichten. Sie staffeln sich nach Unternehmensgröße und betragen pro Jahr zwischen 200 und 1800 Euro.
  • Die Prüfgebühren: Je nach Unternehmensgröße wird der Abschluss der Genossenschaft jedes Jahr oder nur alle zwei Jahre geprüft. Die Kosten dafür variieren je nach Unternehmensgröße und Prüfungsaufwand. Als Minimum sind rund 800 Euro zu veranschlagen.

Quelle: Angelika Noß, Verbandsdirektorin des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V., Berlin

GmbH Gründung

GmbH-Gründung: Schritt für Schritt

Laut einer Studie des IfM, Bonn, dauert die Gründung einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt mit Mustersatzung weniger als 8 Tage. Der administrative Aufwand ist also gar nicht so schlimm. Hier die einzelnen Schritte zur Gründung einer GmbH und ihr jeweiliger Aufwand.

UG Gründung

UG Gründung: Schritt für Schritt

Die UG haftungsbeschränkt – auch „Mini-GmbH“ genannt - hat der Gesetzgeber geschaffen, um eine möglichst unkomplizierte, unbürokratische und kostengünstige Gründungsvariante mit Haftungsbeschränkung anzubieten. Die gute Akzeptanz dieser Rechtsform als Einstiegs-Kapitalgesellschaft zeigt, dass dieses Ziel erreicht wurde.


AG Vor- und Nachteile

Vor- und Nachteile einer AG im Überblick


Vergleich Limited Ltd. und UG haftungsbeschränkt

Vergleich: Limited und UG haftungsbeschränkt

Im direkten Vergleich der Limited zur UG (haftungsbeschränkt) sind vor allem folgende Punkte zu beachten:

  • Das Stammkapital der Ltd. beträgt ab 1 Pfund (UG haftungsbeschränkt ab 1 Euro). 
  • Bei der Ltd. dürfen Sacheinlagen als Stammkapital eingebracht werden, das ist bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht erlaubt. 
  • Die reinen Gründungskosten der Ltd. sind niedriger als bei der UG haftungsbeschränkt, da kein Notar benötigt wird (ca. 85 Pfund gegenüber ab ca. 300 € für die UG haftungsbeschränkt). 
  • Die Eintragung ins britische Register kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen, während die Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) in etwa 8 bis 10 Tage dauert. 
  • Der laufende Kommunikationsaufwand ist wesentlich höher als bei der UG haftungsbeschränkt, da die Ltd. ihren Firmensitz in England hat. Die Zustellung von Behördenpost an diese Adresse muss möglich sein. Für diese Abwicklung verlangen spezialisierte Dienstleister/Agenturen eine jährliche Gebühr, die einige Hundert Euro ausmachen kann. Die UG haftungsbeschränkt verursacht hingegen keine derartigen laufenden Kosten. 
  • Aktuelle Buchführungsunterlagen müssen am Sitz der Gesellschaft, also in England, aufbewahrt werden. Hier, am Registered Office, müssen diese Unterlagen jederzeit auch von Dritten einzusehen sein. Auch dies verursacht Kosten bei einer Gründungsagentur.
  • Eine Pflicht auf Ansparung wie bei der UG (haftungsbeschränkt) existiert nicht bei der Ltd. Bei der UG (haftungsbeschränkt) besteht hingegen die Verpflichtung, Rücklagen bis 25.000 Euro zu bilden. 
  • Der Name der Gesellschaft kann frei gewählt werden, der Zusatz Ltd. bzw. Limited ist allerdings zwingend (bei der UG muss der Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Namen enthalten sein). 
  • Die Haftungsbeschränkung ist wie bei der UG (haftungsbeschränkt) voll gegeben. 
  • Die Gerichtsgebühren für die Handelsregisteranmeldung in D fallen bei der Ltd. ebenso an wie bei der UG (haftungsbeschränkt). 
  • Die IHK- bzw. HWK-Mitgliedsbeiträge sind von der Ltd. mit Niederlassung in D ebenso zu entrichten wie von der UG (haftungsbeschränkt). 
  • Die Ltd. mit Niederlassung in D muss ebenso Steuern ans deutsche Finanzamt bezahlen wie die GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt), d.h. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer fallen ebenso an wie bei der UG (haftungsbeschränkt). Ebenso die Umsatzsteuer.
  • Der Jahresabschluss (Annual Account) muss spätestens 22 Monate nach Gründung erstmals erstellt werden, anschließend jährlich. Dies gilt auch für den Annual Return, die Übersicht über die Geschäftsanteile. Es gelten englische Standards für die Erstellung der Jahresbilanz. Bei Nichtabgabe der Bilanz bzw. Verstößen gegen die Veröffentlichungspflichten drohen empfindliche Strafen, im Maximalfall sogar die Löschung der Gesellschaft. 
  • Sowohl die Ltd. als auch die UG (haftungsbeschränkt) können als Ein-Personen-Gesellschaften gegründet werden. Notwendige Organe sind Director und Shareholder bzw. Geschäftsführer und Gesellschafter. Die Besetzung der Position des Company Secretary (eine Art Schriftführer und Bindeglied zwischen Unternehmen und Registergericht) ist bei der Private Ltd. nicht mehr zwingend vorgeschrieben. 
  • Was die Reputation der Limited und der UG haftungsbeschränkt betrifft, sollten Sie davon ausgehen, dass Banken und Lieferanten natürlich wissen, dass beide Kapitalgesellschaften mit geringem Stammkapital ausgestattet sind. Insofern muss man in beiden Fällen mit entsprechender Skepsis rechnen. Allerdings löst die Ltd. als ausländische Rechtsform vor allem im regionalen Geschäftsverkehr u.U. noch mehr Zweifel aus. Das hängt aber stark von der Branche und den damit gewählten Märkten ab.