44 likes

gGmbH: Vor- und Nachteile



Die Vorteile der gGmbH:

  • Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt.
  • Der gemeinnützige Zweck des Unternehmens ist für Verbraucher und Geschäftspartner sofort an der Bezeichnung erkennbar.
  • Die gGmbH ist von Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag befreit.
  • Leistungen, die zu wohltätigen Zwecken erbracht werden,  können u.U. mit reduzierter Umsatzsteuer oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden.
  • Eine gemeinnützige GmbH, UG oder AG kann bei Zuwendungen aus Schenkungen oder Erbschaften von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit werden.
  • Der für den gemeinnützigen Zweck verwendete Grundbesitz kann von der Grundsteuer befreit werden.
  • Die gemeinnützige Kapitalgesellschaft ist berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und dem Spender steuerwirksame Spendenbescheinigungen auszustellen.
  • Bei der Durchführung ihrer Aktivitäten werden gemeinnützigen Einrichtungen viele Privilegien durch die öffentliche Hand eingeräumt, z.B. verbilligte Nutzung öffentlicher Ressourcen, Bereitstellung von Personal, unbürokratische Hilfen, etc.
  • Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Stammkapital eingebracht werden.
  • Die Gründung ist auch für eine Person möglich. Man spricht dann von der „Ein-Personen-gGmbH“, bei der ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist.
  • Gesellschafter können als Angestellte für das eigene Unternehmen tätig sein.
  • Wechsel von Gesellschaftern ist unkompliziert möglich.
  • Bestellung von Fremdgeschäftsführern ohne Gesellschaftsanteile möglich.
  • Einfacher Verkauf des Unternehmens durch Veräußerung der Gesellschafteranteile.
  • Gesellschafter können auch juristische Personen sein, also Kapitalgesellschaften.
  • Gegenüber einem Verein bietet die gGmbH professionellere Strukturen und erlaubt schnellere Entscheidungswege.
  • Wem das Mindeststammkapital von 25.000 Euro zu hoch ist, kann eine gemeinnützige UG haftungsbeschränkt mit geringerem Stammkapital wählen.
  • Die gGmbH eignet sich gut für Umstrukturierungen von Vereinen und Stiftungen.
  • Anerkannte Rechtsform für Non-Profit-Organisationen.

Sie interessieren sich für eine gGmbH? Nutzen Sie jetzt Gründerberater.deDort erhalten Sie kostenlos u.a.:

  • Rechtsformen-Analyser zur Überprüfung Ihrer Entscheidung
  • Step-by-Step Anleitung für Ihre Gründung
  • Fördermittel-Sofort-Check passend zu Ihrem Vorhaben

Die Nachteile der gGmbH:

  • Der gemeinnützige, selbstlose Aspekt muss bei der Gründung präzise herausgearbeitet werden.
  • Änderungen des Unternehmensgegenstandes bedürfen der Zustimmung der Finanzverwaltung, ansonsten droht die Rücknahme der Steuervergünstigungen.
  • Die Mittel der gGmbH dürfen nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden.
  • Die Bildung von Rücklagen ist nur im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der gGmbH erlaubt.
  • Gewinne dürfen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
  • Die Gehälter der Geschäftsführer bzw. Gesellschafter dürfen keinesfalls zu hoch ausfallen, da sonst eine verdeckte Gewinnausschüttung und damit ein schwerwiegender Verstoß gegen das Gemeinnützigkeitsrecht drohen. Dies kann eine Rückzahlung der zuvor eingesparten Steuern verursachen.
  • Das Mindestkapital für die Gründung einer gGmbH beträgt 25.000 Euro, das mindestens zur Hälfte eingezahlt werden muss.
  • Zwischen dem Vermögen der Gesellschafter und der gGmbH muss eine strikte Trennung bestehen.
  • Ansonsten drohen Sanktionen wegen verdeckter Gewinnausschüttung.
  • Die Gründung der gGmbH muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden.
  • Auch die Abtretung von Gesellschafteranteilen muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden.
  • Das GmbH-Gesetz macht strenge Vorschriften u.a. hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung, der Veröffentlichung hiervon.
  • Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftung aus seinem privaten Vermögen.
  • Banken verlangen oft selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter, das hebelt in vielen Fällen die Haftungsfreistellung wieder aus. 



GmbH Gründung

GmbH-Gründung: Schritt für Schritt

Laut einer Studie des IfM, Bonn, dauert die Gründung einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt mit Mustersatzung weniger als 8 Tage. Der administrative Aufwand ist also gar nicht so schlimm. Hier die einzelnen Schritte zur Gründung einer GmbH und ihr jeweiliger Aufwand.

AG Gründung

Gründung einer AG: Schritt für Schritt

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der sehr viele Regelungen und Vorschriften beachtet werden müssen. Doch keine Sorge: Mit der hier folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung wird Ihnen das gelingen. Als Resultat erhalten Sie eine Gesellschaft, die durch ihre Rechtsform bereits eine hohe Reputation ausstrahlt und recht einfach weiteres Eigenkapital aufnehmen kann.


UG Vor- und Nachteile

Die Vor- und Nachteile der UG (haftungsbeschränkt)


gGmbH-Gründung: Schritt für Schritt

gGmbH-Gründung: Schritt für Schritt

Eine gemeinnützige GmbH bietet ihren Gründern etliche Vorteile, vor allem im Bereich Steuern. Im Gegenzug stellt sie erhöhte Anforderungen an Gründung und Betrieb. Insbesondere muss die gGmbH die Gemeinnützigkeit ihres Geschäftszwecks sowohl bei ihrer Gründung als auch im laufenden Betrieb lückenlos unter Beweis stellen. 


Umwandlung der GbR in eine GmbH

Umwandlung der GbR in eine GmbH

Mit über 211.000 Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) (Stand 2018, Quelle: destatis.de) gehört diese Gesellschaftsform mit Abstand zu der beliebtesten Personengesellschaften in Deutschland.