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gGmbH: Vor- und Nachteile



Die Vorteile der gGmbH:

  • Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt.
  • Der gemeinnützige Zweck des Unternehmens ist für Verbraucher und Geschäftspartner sofort an der Bezeichnung erkennbar.
  • Die gGmbH ist von Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag befreit.
  • Leistungen, die zu wohltätigen Zwecken erbracht werden,  können u.U. mit reduzierter Umsatzsteuer oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden.
  • Eine gemeinnützige GmbH, UG oder AG kann bei Zuwendungen aus Schenkungen oder Erbschaften von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit werden.
  • Der für den gemeinnützigen Zweck verwendete Grundbesitz kann von der Grundsteuer befreit werden.
  • Die gemeinnützige Kapitalgesellschaft ist berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und dem Spender steuerwirksame Spendenbescheinigungen auszustellen.
  • Bei der Durchführung ihrer Aktivitäten werden gemeinnützigen Einrichtungen viele Privilegien durch die öffentliche Hand eingeräumt, z.B. verbilligte Nutzung öffentlicher Ressourcen, Bereitstellung von Personal, unbürokratische Hilfen, etc.
  • Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Stammkapital eingebracht werden.
  • Die Gründung ist auch für eine Person möglich. Man spricht dann von der „Ein-Personen-gGmbH“, bei der ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist.
  • Gesellschafter können als Angestellte für das eigene Unternehmen tätig sein.
  • Wechsel von Gesellschaftern ist unkompliziert möglich.
  • Bestellung von Fremdgeschäftsführern ohne Gesellschaftsanteile möglich.
  • Einfacher Verkauf des Unternehmens durch Veräußerung der Gesellschafteranteile.
  • Gesellschafter können auch juristische Personen sein, also Kapitalgesellschaften.
  • Gegenüber einem Verein bietet die gGmbH professionellere Strukturen und erlaubt schnellere Entscheidungswege.
  • Wem das Mindeststammkapital von 25.000 Euro zu hoch ist, kann eine gemeinnützige UG haftungsbeschränkt mit geringerem Stammkapital wählen.
  • Die gGmbH eignet sich gut für Umstrukturierungen von Vereinen und Stiftungen.
  • Anerkannte Rechtsform für Non-Profit-Organisationen.

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Die Nachteile der gGmbH:

  • Der gemeinnützige, selbstlose Aspekt muss bei der Gründung präzise herausgearbeitet werden.
  • Änderungen des Unternehmensgegenstandes bedürfen der Zustimmung der Finanzverwaltung, ansonsten droht die Rücknahme der Steuervergünstigungen.
  • Die Mittel der gGmbH dürfen nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden.
  • Die Bildung von Rücklagen ist nur im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der gGmbH erlaubt.
  • Gewinne dürfen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
  • Die Gehälter der Geschäftsführer bzw. Gesellschafter dürfen keinesfalls zu hoch ausfallen, da sonst eine verdeckte Gewinnausschüttung und damit ein schwerwiegender Verstoß gegen das Gemeinnützigkeitsrecht drohen. Dies kann eine Rückzahlung der zuvor eingesparten Steuern verursachen.
  • Das Mindestkapital für die Gründung einer gGmbH beträgt 25.000 Euro, das mindestens zur Hälfte eingezahlt werden muss.
  • Zwischen dem Vermögen der Gesellschafter und der gGmbH muss eine strikte Trennung bestehen.
  • Ansonsten drohen Sanktionen wegen verdeckter Gewinnausschüttung.
  • Die Gründung der gGmbH muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden.
  • Auch die Abtretung von Gesellschafteranteilen muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden.
  • Das GmbH-Gesetz macht strenge Vorschriften u.a. hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung, der Veröffentlichung hiervon.
  • Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftung aus seinem privaten Vermögen.
  • Banken verlangen oft selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter, das hebelt in vielen Fällen die Haftungsfreistellung wieder aus. 



Das kostet die Genossenschaft

Das kostet die Genossenschaft

Obwohl zur Gründung einer eingetragenenen Genossenschaft (eG) kein Mindestkapital vonnöten ist – sie kostet Geld. Wie hoch die zu entrichtenden Gebühren genau sind, hängt vom Genossenschafts- bzw. Prüfungsverband ab, dem die Genossenschaft (pflichtmäßig) beitritt und von dem sie geprüft wird. Da die Kosten variieren, lohnt der Vergleich. Dabei sollte allerdings auch geprüft werden, welche Leistungen der Verband bietet (z.B. betriebswirtschaftliche, steuerliche, rechtliche Beratung, häufig auch als preiswerte Paketlösungen).

Folgende Gebühren fallen an:

  • Die Gründungskosten: Je nach Größe der Genossenschaft und in Abhängigkeit davon, ob die Unterlagen zum Zeitpunkt der Gründung vollständig und fehlerfrei vorliegen oder nicht, betragen die Gründungskosten (einmalig) zwischen 1500 und 4000 Euro.
  • Die Mitgliedsbeiträge: Laut Beitragsordnung muss jede Genossenschaft Mitgliedsbeiträge entrichten. Sie staffeln sich nach Unternehmensgröße und betragen pro Jahr zwischen 200 und 1800 Euro.
  • Die Prüfgebühren: Je nach Unternehmensgröße wird der Abschluss der Genossenschaft jedes Jahr oder nur alle zwei Jahre geprüft. Die Kosten dafür variieren je nach Unternehmensgröße und Prüfungsaufwand. Als Minimum sind rund 800 Euro zu veranschlagen.

Quelle: Angelika Noß, Verbandsdirektorin des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V., Berlin

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Laut einer Studie des IfM, Bonn, dauert die Gründung einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt mit Mustersatzung weniger als 8 Tage. Der administrative Aufwand ist also gar nicht so schlimm. Hier die einzelnen Schritte zur Gründung einer GmbH und ihr jeweiliger Aufwand.

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Die UG haftungsbeschränkt – auch „Mini-GmbH“ genannt - hat der Gesetzgeber geschaffen, um eine möglichst unkomplizierte, unbürokratische und kostengünstige Gründungsvariante mit Haftungsbeschränkung anzubieten. Die gute Akzeptanz dieser Rechtsform als Einstiegs-Kapitalgesellschaft zeigt, dass dieses Ziel erreicht wurde.


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