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Vor- und Nachteile einer AG im Überblick



Vorteile der AG:

  • Leichte Aufnahme von Eigenkapital durch die Möglichkeit, neue Aktionäre aufzunehmen.
  • Gute Kontinuität der AG: z.B. kann bei fehlender Nachfolgeregelung ein qualifizierter Vorstand eingestellt werden, da das Management unabhängig vom Eigenkapital der AG handeln kann.
  • Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Grundkapital eingebracht werden.
  • Die Gründung ist auch für eine Person möglich. Man spricht dann von der „Ein-Personen-AG“, bei der ein Aktionär z.B. zugleich Mitglied des Vorstands ist.
  • Wechsel von Aktionären ist unkompliziert möglich.
  • Bestellung von Fremdvorständen ohne Gesellschaftsanteile ist möglich.
  • Die AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
  • Gesellschaftsanteile, also Aktien, können unkompliziert verkauft und übertragen werden, und zwar ohne notarielle Beurkundung.
  • Aktionäre können auch juristische Personen sein, also Kapitalgesellschaften.
  • Die AG vermittelt durch die Rechtsform einen professionellen und seriösen Eindruck und besitzt ein hohes Ansehen. 
  • Unkomplizierte Möglichkeit, Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien als Anteilseigner aufzunehmen und dauerhaft an das Unternehmen zu binden.
  • Sicherung der Stimmenmehrheit durch Gestaltung der Kombinationen von Stammaktien und Vorzugsaktien.
  • Kleine AG: Option auf späteren Börsengang.
  • Kleine AG: Entschärfte Publizitätspflichten.
  • Kleine AG: Keine Mitbestimmungspflicht für Mitarbeiter.

Empfehlung

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Nachteile der AG

  • Aufwändiges und teures Gründungsprozedere. 
  • Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich.
  • Erhöhter Aufwand, da parallel in der Aktiengesellschaft drei Organe erforderlich sind (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung).
  • Das AG-Gesetz macht strenge Vorschriften u.a. hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung, der Veröffentlichung hiervon und reduziert den unternehmerischen Gestaltungsspielraum.
  • Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat unterliegen einem erheblichen privaten Haftungsrisiko.
  • Im Aufsichtsrat müssen mindestens drei natürliche Personen tätig sein.



Gemeinsam starten

Eingetragene Genossenschaft (e.G.) - Gründerbericht

Vieles spricht dafür, als Genossenschaft (eG) zu gründen, besonders seit diese Unternehmensform weiter aufgewertet wurde. Was Sie über diese bisweilen unterschätzte Rechtsform wissen sollten.

Andreas Bosk hat ganz schön geschwitzt in den Messehallen. „Es war mehr als 30 Grad heiß“, erklärt er. Vielleicht standen dem 30-Jährigen aber auch deshalb ein paar Schweißperlen auf der Stirn, weil es die erste Messe in großem Stil war, die er selbst organisiert hat. 200.000 Euro und monatelange Arbeit haben Bosk und seine Mitstreiter in das Projekt Entscheider-Messe gesteckt. Da lastet ein gewisser Erfolgsdruck auf den Schultern. Umso erleichterter ist der Unternehmer nach dem Wochenende des 8. und 9. Juni. Die Messe war ein voller Erfolg, Bosk ist „mehr als zufrieden“. Wie erwartetet haben 3000 Besucher den Weg in die Göttinger Messehalle gefunden.

Die Entscheider-Messe in Göttingen ist eine Fachmesse für Unternehmer und leitende Angestellte aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ziel der Veranstaltung ist einmal, dass die Teilnehmer Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern knüpfen, um ihre Netzwerke auszubauen und Aufträge zu akquirieren. Erklärtes Ziel ist aber auch, dass die Wirtschaftsleistung in der Region bleibt und so Arbeitsplätze erhalten bzw. geschaffen werden können. „Wirtschaftsförderung – aus der Region und für die Region“ nennt Bosk das Konzept. Entscheider-Messe – das ist nicht nur der Titel der in diesem Jahr erstmals durchgeführten Veranstaltung. Das Unternehmen – speziell für den Zweck gegründet, dieses Projekt zu stemmen – hat sich den gleichen Namen gegeben. Korrekt lautet der Name „Entscheider-Messe eG“ – und der Zusatz eG verrät, dass es sich dabei um eine Genossenschaft handelt. Fünf Unternehmer, neben Bosk sind das Marco Böhme, Florian Grewe, Sebastian Mauritz und Horst Wolf, haben für ihre Firma damit eine Rechtsform gewählt, die viele Gründer gar nicht erst in Betracht ziehen, geschweige denn umsetzen. „Die Genossenschaft führt ein Schattendasein – leider“, sagt Katja von der Bey, Geschäftsführerin und Vorstand  der WeiberWirtschaft eG in Berlin und Mitautorin der Broschüre Potenziale der Genossenschaften für Gründerinnen.

GmbH Gründung Kosten

Die Kosten einer GmbH-Gründung


UG Gründung

UG Gründung: Schritt für Schritt

Die UG haftungsbeschränkt – auch „Mini-GmbH“ genannt - hat der Gesetzgeber geschaffen, um eine möglichst unkomplizierte, unbürokratische und kostengünstige Gründungsvariante mit Haftungsbeschränkung anzubieten. Die gute Akzeptanz dieser Rechtsform als Einstiegs-Kapitalgesellschaft zeigt, dass dieses Ziel erreicht wurde.


Eingetragener Kaufmann – e.K.

Eingetragener Kaufmann – e.K.

Umfassender Fachbeitrag zum eingetragenen Kaufmann mit folgenden Abschnitten: Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wer kann sich eintragen lassen, wie erfolgen Eintragung und Gründung, welche Buchhaltungspflichten bestehen, welche Rechte und Pflichten, was ist bei der Firmierung zu beachten, welche Haftung trifft den e.K. sowie welche Steuerpflichten - und welche Vor- und Nachteile bietet der eingetragene Kaufmann?