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Vor- und Nachteile einer AG im Überblick



Vorteile der AG:

  • Leichte Aufnahme von Eigenkapital durch die Möglichkeit, neue Aktionäre aufzunehmen.
  • Gute Kontinuität der AG: z.B. kann bei fehlender Nachfolgeregelung ein qualifizierter Vorstand eingestellt werden, da das Management unabhängig vom Eigenkapital der AG handeln kann.
  • Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Grundkapital eingebracht werden.
  • Die Gründung ist auch für eine Person möglich. Man spricht dann von der „Ein-Personen-AG“, bei der ein Aktionär z.B. zugleich Mitglied des Vorstands ist.
  • Wechsel von Aktionären ist unkompliziert möglich.
  • Bestellung von Fremdvorständen ohne Gesellschaftsanteile ist möglich.
  • Die AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
  • Gesellschaftsanteile, also Aktien, können unkompliziert verkauft und übertragen werden, und zwar ohne notarielle Beurkundung.
  • Aktionäre können auch juristische Personen sein, also Kapitalgesellschaften.
  • Die AG vermittelt durch die Rechtsform einen professionellen und seriösen Eindruck und besitzt ein hohes Ansehen. 
  • Unkomplizierte Möglichkeit, Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien als Anteilseigner aufzunehmen und dauerhaft an das Unternehmen zu binden.
  • Sicherung der Stimmenmehrheit durch Gestaltung der Kombinationen von Stammaktien und Vorzugsaktien.
  • Kleine AG: Option auf späteren Börsengang.
  • Kleine AG: Entschärfte Publizitätspflichten.
  • Kleine AG: Keine Mitbestimmungspflicht für Mitarbeiter.

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Nachteile der AG

  • Aufwändiges und teures Gründungsprozedere. 
  • Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich.
  • Erhöhter Aufwand, da parallel in der Aktiengesellschaft drei Organe erforderlich sind (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung).
  • Das AG-Gesetz macht strenge Vorschriften u.a. hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung, der Veröffentlichung hiervon und reduziert den unternehmerischen Gestaltungsspielraum.
  • Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat unterliegen einem erheblichen privaten Haftungsrisiko.
  • Im Aufsichtsrat müssen mindestens drei natürliche Personen tätig sein.



UG Gründung

UG Gründung: Schritt für Schritt

Die UG haftungsbeschränkt – auch „Mini-GmbH“ genannt - hat der Gesetzgeber geschaffen, um eine möglichst unkomplizierte, unbürokratische und kostengünstige Gründungsvariante mit Haftungsbeschränkung anzubieten. Die gute Akzeptanz dieser Rechtsform als Einstiegs-Kapitalgesellschaft zeigt, dass dieses Ziel erreicht wurde.


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Die Kosten einer UG Gründung


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Die Vor- und Nachteile der UG (haftungsbeschränkt)


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