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Vor- und Nachteile einer AG im Überblick
Weitere Artikel zur AG
Vorteile der AG:
- Leichte Aufnahme von Eigenkapital durch die Möglichkeit, neue Aktionäre aufzunehmen.
- Gute Kontinuität der AG: z.B. kann bei fehlender Nachfolgeregelung ein qualifizierter Vorstand eingestellt werden, da das Management unabhängig vom Eigenkapital der AG handeln kann.
- Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Grundkapital eingebracht werden.
- Die Gründung ist auch für eine Person möglich. Man spricht dann von der „Ein-Personen-AG“, bei der ein Aktionär z.B. zugleich Mitglied des Vorstands ist.
- Wechsel von Aktionären ist unkompliziert möglich.
- Bestellung von Fremdvorständen ohne Gesellschaftsanteile ist möglich.
- Die AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
- Gesellschaftsanteile, also Aktien, können unkompliziert verkauft und übertragen werden, und zwar ohne notarielle Beurkundung.
- Aktionäre können auch juristische Personen sein, also Kapitalgesellschaften.
- Die AG vermittelt durch die Rechtsform einen professionellen und seriösen Eindruck und besitzt ein hohes Ansehen.
- Unkomplizierte Möglichkeit, Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien als Anteilseigner aufzunehmen und dauerhaft an das Unternehmen zu binden.
- Sicherung der Stimmenmehrheit durch Gestaltung der Kombinationen von Stammaktien und Vorzugsaktien.
- Kleine AG: Option auf späteren Börsengang.
- Kleine AG: Entschärfte Publizitätspflichten.
- Kleine AG: Keine Mitbestimmungspflicht für Mitarbeiter.
Empfehlung
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Nachteile der AG
- Aufwändiges und teures Gründungsprozedere.
- Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich.
- Erhöhter Aufwand, da parallel in der Aktiengesellschaft drei Organe erforderlich sind (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung).
- Das AG-Gesetz macht strenge Vorschriften u.a. hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung, der Veröffentlichung hiervon und reduziert den unternehmerischen Gestaltungsspielraum.
- Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat unterliegen einem erheblichen privaten Haftungsrisiko.
- Im Aufsichtsrat müssen mindestens drei natürliche Personen tätig sein.
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Das kostet die Genossenschaft
Das kostet die Genossenschaft
Obwohl zur Gründung einer eingetragenenen Genossenschaft (eG) kein Mindestkapital vonnöten ist – sie kostet Geld. Wie hoch die zu entrichtenden Gebühren genau sind, hängt vom Genossenschafts- bzw. Prüfungsverband ab, dem die Genossenschaft (pflichtmäßig) beitritt und von dem sie geprüft wird. Da die Kosten variieren, lohnt der Vergleich. Dabei sollte allerdings auch geprüft werden, welche Leistungen der Verband bietet (z.B. betriebswirtschaftliche, steuerliche, rechtliche Beratung, häufig auch als preiswerte Paketlösungen).
Folgende Gebühren fallen an:
- Die Gründungskosten: Je nach Größe der Genossenschaft und in Abhängigkeit davon, ob die Unterlagen zum Zeitpunkt der Gründung vollständig und fehlerfrei vorliegen oder nicht, betragen die Gründungskosten (einmalig) zwischen 1500 und 4000 Euro.
- Die Mitgliedsbeiträge: Laut Beitragsordnung muss jede Genossenschaft Mitgliedsbeiträge entrichten. Sie staffeln sich nach Unternehmensgröße und betragen pro Jahr zwischen 200 und 1800 Euro.
- Die Prüfgebühren: Je nach Unternehmensgröße wird der Abschluss der Genossenschaft jedes Jahr oder nur alle zwei Jahre geprüft. Die Kosten dafür variieren je nach Unternehmensgröße und Prüfungsaufwand. Als Minimum sind rund 800 Euro zu veranschlagen.
Quelle: Angelika Noß, Verbandsdirektorin des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V., Berlin
AG Gründung
Gründung einer AG: Schritt für Schritt
Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der sehr viele Regelungen und Vorschriften beachtet werden müssen. Doch keine Sorge: Mit der hier folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung wird Ihnen das gelingen. Als Resultat erhalten Sie eine Gesellschaft, die durch ihre Rechtsform bereits eine hohe Reputation ausstrahlt und recht einfach weiteres Eigenkapital aufnehmen kann.
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Eingetragener Kaufmann – e.K.
Eingetragener Kaufmann – e.K.
Umfassender Fachbeitrag zum eingetragenen Kaufmann mit folgenden Abschnitten: Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wer kann sich eintragen lassen, wie erfolgen Eintragung und Gründung, welche Buchhaltungspflichten bestehen, welche Rechte und Pflichten, was ist bei der Firmierung zu beachten, welche Haftung trifft den e.K. sowie welche Steuerpflichten - und welche Vor- und Nachteile bietet der eingetragene Kaufmann?
Weitere Artikel zum Einzelunternehmen
Vergleich Limited Ltd. und UG haftungsbeschränkt
Vergleich: Limited und UG haftungsbeschränkt
Im direkten Vergleich der Limited zur UG (haftungsbeschränkt) sind vor allem folgende Punkte zu beachten:
- Das Stammkapital der Ltd. beträgt ab 1 Pfund (UG haftungsbeschränkt ab 1 Euro).
- Bei der Ltd. dürfen Sacheinlagen als Stammkapital eingebracht werden, das ist bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht erlaubt.
- Die reinen Gründungskosten der Ltd. sind niedriger als bei der UG haftungsbeschränkt, da kein Notar benötigt wird (ca. 85 Pfund gegenüber ab ca. 300 € für die UG haftungsbeschränkt).
- Die Eintragung ins britische Register kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen, während die Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) in etwa 8 bis 10 Tage dauert.
- Der laufende Kommunikationsaufwand ist wesentlich höher als bei der UG haftungsbeschränkt, da die Ltd. ihren Firmensitz in England hat. Die Zustellung von Behördenpost an diese Adresse muss möglich sein. Für diese Abwicklung verlangen spezialisierte Dienstleister/Agenturen eine jährliche Gebühr, die einige Hundert Euro ausmachen kann. Die UG haftungsbeschränkt verursacht hingegen keine derartigen laufenden Kosten.
- Aktuelle Buchführungsunterlagen müssen am Sitz der Gesellschaft, also in England, aufbewahrt werden. Hier, am Registered Office, müssen diese Unterlagen jederzeit auch von Dritten einzusehen sein. Auch dies verursacht Kosten bei einer Gründungsagentur.
- Eine Pflicht auf Ansparung wie bei der UG (haftungsbeschränkt) existiert nicht bei der Ltd. Bei der UG (haftungsbeschränkt) besteht hingegen die Verpflichtung, Rücklagen bis 25.000 Euro zu bilden.
- Der Name der Gesellschaft kann frei gewählt werden, der Zusatz Ltd. bzw. Limited ist allerdings zwingend (bei der UG muss der Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Namen enthalten sein).
- Die Haftungsbeschränkung ist wie bei der UG (haftungsbeschränkt) voll gegeben.
- Die Gerichtsgebühren für die Handelsregisteranmeldung in D fallen bei der Ltd. ebenso an wie bei der UG (haftungsbeschränkt).
- Die IHK- bzw. HWK-Mitgliedsbeiträge sind von der Ltd. mit Niederlassung in D ebenso zu entrichten wie von der UG (haftungsbeschränkt).
- Die Ltd. mit Niederlassung in D muss ebenso Steuern ans deutsche Finanzamt bezahlen wie die GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt), d.h. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer fallen ebenso an wie bei der UG (haftungsbeschränkt). Ebenso die Umsatzsteuer.
- Der Jahresabschluss (Annual Account) muss spätestens 22 Monate nach Gründung erstmals erstellt werden, anschließend jährlich. Dies gilt auch für den Annual Return, die Übersicht über die Geschäftsanteile. Es gelten englische Standards für die Erstellung der Jahresbilanz. Bei Nichtabgabe der Bilanz bzw. Verstößen gegen die Veröffentlichungspflichten drohen empfindliche Strafen, im Maximalfall sogar die Löschung der Gesellschaft.
- Sowohl die Ltd. als auch die UG (haftungsbeschränkt) können als Ein-Personen-Gesellschaften gegründet werden. Notwendige Organe sind Director und Shareholder bzw. Geschäftsführer und Gesellschafter. Die Besetzung der Position des Company Secretary (eine Art Schriftführer und Bindeglied zwischen Unternehmen und Registergericht) ist bei der Private Ltd. nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
- Was die Reputation der Limited und der UG haftungsbeschränkt betrifft, sollten Sie davon ausgehen, dass Banken und Lieferanten natürlich wissen, dass beide Kapitalgesellschaften mit geringem Stammkapital ausgestattet sind. Insofern muss man in beiden Fällen mit entsprechender Skepsis rechnen. Allerdings löst die Ltd. als ausländische Rechtsform vor allem im regionalen Geschäftsverkehr u.U. noch mehr Zweifel aus. Das hängt aber stark von der Branche und den damit gewählten Märkten ab.

