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Gründen im Nebenerwerb
Mehr Geld, Erfüllung oder Sicherheit durch ein zweites berufliches Standbein. Das bewegt alljährlich hunderttausende Angestellte, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist und stellen vier Nebenerwerbsgründer vor.
Jeder Deutsche darf grundsätzlich in seiner Freizeit arbeiten, was er will! Egal, ob er festangestellt ist oder in Teilzeit arbeitet: Jeder darf neben seinem normalen Job eine andere Anstellung annehmen – und natürlich darf jeder auch selbständig arbeiten, also ein oder gar mehrere Unternehmungen zusätzlich zur Arbeit starten.
Zustimmung erforderlich?
Dieses Recht ist so fundamental, dass es sogar im Grundgesetz verankert ist: Artikel 12 garantiert die Berufsfreiheit des Einzelnen. Der Arbeitgeber muss daher grundsätzlich nicht um Erlaubnis gebeten werden, noch nicht einmal informieren müssten Sie ihn. Doch so grundsätzlich dieses Recht ist, bedeutet dies nicht, dass es ohne Ausnahmen gilt. Denn die „berechtigten Interessen“ des Arbeitgebers sind genauso schützenswert wie die eines Arbeitnehmers. Häufig enthalten Arbeitsverträge daher entsprechende Klauseln, die sicherstellen sollen, dass diese Interessen nicht verletzt werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sämtliche Nebentätigkeiten unaufgefordert und vor Aufnahme der Nebentätigkeit anzuzeigen sind, dann müssen Sie sich daran halten. Damit stellt der Arbeitgeber sicher, überhaupt beurteilen zu können, ob Ihre Tätigkeit gegen seine berechtigten Interessen verstößt.
Eine andere häufige Formulierung besagt, dass Sie eine Nebentätigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Arbeitgebers aufnehmen dürfen. Diese Klausel klingt zwar wie ein eindeutiges Verbot, ist sie aber nicht. Denn noch mal ganz deutlich: Ein Chef darf nicht grundlos seine Zustimmung verweigern, sondern nur wenn seine berechtigten Interessen verletzt werden – und diese sind klar definiert. Andernfalls hat er gar keine andere Wahl, als Ihrem Wunsch nachzukommen. Pauschalverbote wie „Während der Dauer der Beschäftigung darf der Angestellte keinerlei Nebentätigkeiten ausüben“ sind zwar weit verbreitet, aber unzulässig, denn sie verstoßen gegen das Grundgesetz.
Aber selbst wenn Ihr Vertrag keine speziellen Klauseln enthält und damit das Recht auf Ihrer Seite steht, liegt es trotzdem auf der Hand: Sie sollten Ihren Chef rechtzeitig darüber informieren, was Sie machen möchten und vielleicht auch was Ihre Motivation für ein eigenes Nebenerwerbsbusiness ist. Formal betrachtet steht und fällt jedoch alles mit den sogenannten berechtigten Interessen, und diese schauen wir uns daher nun im Detail an. Dabei gilt auch hier, dass Gesetze sich manchmal schneller ändern, als gedruckte Bücher Schritt halten können. Bevor Sie mit einem Vorhaben Ernst machen, sollten Sie daher vorsichtshalber zunächst einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
Gut zu wissen: Starter-Tipps
- Sie sind ein Unternehmer, also wickeln Sie Ihre Aufträge stets professionell ab. Dass Sie einmal keine Zeit haben, weil der Hauptjob Sie in Anspruch nimmt, ist gegenüber dem Kunden kein Argument.
- Der Kunde muss nicht unbedingt wissen, dass Sie einen anderen Job haben.
- Honorar ist Honorar: Nebenberufler sollten auf keinen Fall weniger nehmen als Vollzeit-Selbständige.
- Auch Nebenberufsgründern hilft ein Businessplan. Meist ist er nicht für Ihre Bank nützlich, sondern verschafft Ihnen selbst wichtige Erkenntnisse.
- Seien Sie immer erreichbar, mindestens per Anrufbeantworter. Ein Büroservice ist eine gute Alternative, wenn Sie tagsüber außer Haus sind.
- Keine Buchung ohne Beleg: Auch Sie müssen Rechnungen mit fortlaufender Nummer schreiben und alle Ausgabebelege sammeln.
- Generell gilt: Alle steuerlichen und unternehmensrechtlichen Regeln für Gründer gelten auch für nebenberuflich Selbständige.
Faktor Leistungsfähigkeit
Das wichtigste berechtigte Interesse Ihres Arbeitgebers ist sicherlich Ihre volle Leistungsfähigkeit innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit. Diese darf durch Ihre nebenberufliche Selbständigkeit unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Wenn Ihr Projekt Sie so sehr beansprucht, dass Sie auf der Arbeit ständig unkonzentriert und müde sind, sind Interessen Ihres Arbeitgebers ziemlich offensichtlich verletzt. Dass er Sie daraufhin abmahnen oder Ihnen in besonders schweren Fällen sogar kündigen darf, sollte daher nicht überraschen: Ein angestellter Busfahrer, der regelmäßig bis in die frühen Morgenstunden an seinem unternehmerischen Nebenprojekt arbeitet, weil er nachts am kreativsten ist, aber deswegen bereits mehrere Unfälle gebaut hat, hätte beispielsweise schlechte Karten. So eindeutig und nachvollziehbar dieses Kriterium ist, gilt an dieser Stelle allerdings das Arbeitszeitgesetz erstaunlicherweise nicht. Es regelt zwar eindeutig, wie viele Stunden ein abhängig Beschäftigter in einem oder mehreren Jobs arbeiten darf, es macht jedoch keinerlei Aussagen zu einer selbständigen Tätigkeit, die parallel zu einer Festanstellung stattfindet.
Die Konsequenz: Kommen Sie mit wenig Schlaf aus oder beeinträchtigt es Ihre Leistungsfähigkeit nicht, wenn Sie Ihre Wochenenden voll und ganz Ihrer nebenberuflichen Selbständigkeit widmen, dann dürfen Sie das uneingeschränkt tun. Sie können Ihre Zeit frei einteilen und nutzen, egal ob abends, nachts oder jeden zweiten Sonntag. Sie haben die volle Freiheit. Würden Sie allerdings eine weitere Anstellung annehmen, dürfen Haupt- und Nebenjobs im Allgemeinen zusammen maximal 48 Stunden in Anspruch nehmen.
Es macht also einen großen Unterschied, ob zum Beispiel ein Webdesigner bei zwei Firmen angestellt ist oder neben seiner Anstellung sein eigenes Ding macht. Eine nebenberufliche Selbständigkeit bietet Ihnen deutlich mehr Freiheit, aber natürlich gleichzeitig die Pflicht, auf sich selbst und Ihre Gesundheit achtzugeben und sich nicht zu überarbeiten.
Meike Haagmans - Joventour
„Glücklicherweise gab es für mich bei der Gründung keine wirklichen Hürden. Ich kannte die Branche, hatte den klaren Vorteil eines geregelten Einkommens und entsprechender Auszeiten durch meine Teilzeitstelle als Flugbegleiterin. Für mich waren es die optimalen Bedingungen, die Idee zu Joventour umzusetzen“, so Meike Haagmans (35), die als Nebenerwerbsgründerin kurz nach dem Ende Ihres Masterstudiums begann, organisierte Rundreisen in Lateinamerika anzubieten, und zwar ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Was anfangs noch eine exotische Idee war, ist heute ein gutgehendes Business. Dennoch möchte die Düsseldorferin nicht zur Vollzeitselbständigen werden. „Ich liebe meine Arbeit über den Wolken, hatte aber gleichzeitig diese tolle Idee, von der ich wusste, dass sie eine Marktlücke füllen und erfolgreich sein würde. Um mir beides ermöglichen zu können, kam für mich nur eine nebenberufliche Selbständigkeit in Frage.“ Ihr Tipp für andere Gründer: „Tu es einfach! Hab keine Angst! Es wird eine der spannendsten Zeiten deines Lebens!“
Arbeitszeiten nicht vermischen
Zweifellos ist es ebenfalls ein sehr berechtigtes Interesse Ihres Arbeitgebers, dass Sie während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auch tatsächlich arbeiten – und nicht stattdessen private Angelegenheiten erledigen. Obwohl es heute für fast jeden Büroangestellten ausgesprochen einfach ist, seinen Firmenrechner zum Beispiel für Facebook und private Mails zu nutzen, kann ich Ihnen nur davon abraten, Ihren selbständigen Nebenerwerb mit der normalen Arbeitszeit zu vermischen. Natürlich ist es leicht möglich, statt fünf Minuten auf Facebook zu verbringen, den Firmenrechner zu benutzen, um noch schnell ein Angebot oder eine Präsentation rauszuschicken, und vielleicht bemerkt das niemand. Trotzdem kann es Sie in Teufels Küche bringen. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie Ihre Arbeitszeit nutzen, um mit Ihrem privaten Handy für Ihr Nebenerwerbsbusiness aktiv zu werden, also beispielsweise Mails zu beantworten oder Kunden anzurufen. Möglich ist das, und vielleicht kommt es auch nie heraus – zu empfehlen ist es aus moralischer und rechtlicher Sicht sicher nicht.
Rafael Klink – Nagelpflegeset
„Meine Motivation ist zum einem, etwas Eigenes von der Idee bis zum Produkt auf die Beine zu stellen. Darauf bin ich stolz. Dazu kommt der Aspekt, dass es nicht falsch ist, sich ein zweites Standbein aufzubauen“, sagt Rafael Klink, der seit Anfang 2015 an zwei Nebenerwerbsprojekten tüftelt. Eines davon ist ein Nagelpflegeset speziell für Männer im Look eines Werkzeugkoffers, wobei auch der Inhalt wie Werkzeug gestaltet ist. Zeit für seine Vorhaben hat der Stuttgarter, der in einem großen IT-Unternehmen angestellt ist, denn „zum Glück habe ich eine Luxussituation, in der ich meine Arbeiten selber priorisieren kann, sprich ich habe keine festen Zeiten für die reguläre Arbeit und für das Nebengewerbe.“
Seine Tipps: „Mit relativ wenig Invest ist es möglich, eine Idee zu realisieren. Oftmals benötigen die Leute einen Anstupser. Es gibt viele Möglichkeiten, einen solchen Anstupser zu ,erzwingen‘. Sucht die Start-up-Community eurer Stadt, holt euch Unterstützung ins Boot. Versucht nicht allzu lange alles alleine zu machen – ihr werdet irgendwann an eure Grenzen stoßen.“
Wettbewerbsverbot
Ein anderes berechtigtes Interesse verletzen Sie, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber treten. Entsprechend darf er sie Ihnen untersagen, und Sie haben sich daran zu halten. Dabei spielt der zeitliche Rahmen Ihres Projekts übrigens überhaupt keine Rolle. Wenn Sie zum Beispiel als Redakteur angestellt sind, dürfen Sie nicht ohne Erlaubnis Ihres Arbeitgebers als freier Journalist für andere Zeitungen arbeiten – egal ob regelmäßig oder auch nur einmalig. So verlockend es sein mag, seine Erfahrungen und Kontakte aus dem Hauptberuf für seine nebenberufliche Selbständigkeit zu nutzen: Wenn der Arbeitgeber damit seine Interessen verletzt sieht, geht es nicht. Sollte Ihre Geschäftsidee tatsächlich sehr nah an Ihrem Hauptberuf dran sein, ist es aber dennoch sinnvoll, sie Ihrem Chef vorzuschlagen. Wenn Sie ihn von Ihrem Konzept überzeugen können, eröffnet sich vielleicht sogar die Möglichkeit, sie als Intrapreneur, also als Unternehmer im Unternehmer, zu verwirklichen. Mit den Ressourcen und dem „Schutz“ Ihres Arbeitgebers lässt sich so ohne großes Risiko ausprobieren, ob Ihre Idee wirklich das Potenzial hat, daraus ein neues Geschäftsfeld zu entwickeln.
Vielleicht sieht er die Wettbewerbssituation auch gar nicht als so gravierend an und gibt seine Erlaubnis, zumindest unter Vorbehalt. So lässt sich praktisch herausfinden, ob seine Interessen tatsächlich bedroht sind. Wenn dem wirklich so ist, könnte er seine Entscheidung während eines vereinbarten Zeitraums jederzeit widerrufen. Das Wettbewerbsverbot gilt grundsätzlich nur solange der Arbeitsvertrag besteht – nach einer Kündigung also bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist. Das bedeutet auch, dass Ihr Arbeitsvertrag weiter gültig bleibt, selbst wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Jobwechsels von Ihrem Arbeitgeber freigestellt werden.
Kevin Tödtmann – Havali Fashion
Seit Ende 2014 bietet Kevin Tödtmann (24) über seine Plattform havalifashion.com Shirts, Sweater, Caps und Urban-Style-Klamotten an. Die Motivation, neben seinem Job als Bankangestellter zu gründen, begründet Kevin mit „dem schon lange währenden Wunsch, selbständig und sein eigener Chef sein zu wollen“. Die bürokratischen Hürden beim Gründen waren „verhältnismäßig gering“, so Kevin, „sich zunächst einen Überblick zu verschaffen, was es überhaupt alles zu beachten gibt, bis das fertige Produkt dann fertig verpackt das Unternehmen verlässt, war sicher eine große Hürde“. Das Nebeneinander von Bankjob und Fashionplattform funktioniert gut, „morgens und nach Feierabend werden Mails gecheckt und danach Marketingpläne entwickelt, die Bestellungen abgearbeitet und versendet. Am Wochenende dann geht es quasi ,vollzeit‘ weiter“, so Kevin. Wenn alles gut läuft, soll 2018 aus dem Nebenerbwerb der Vollerwerb werden. Sein Tipp für alle Gründer: „Machen. Testet eure Idee und versucht es!“
Vorsicht vor Rufschädigung
Ihr Arbeitgeber kann seine Zustimmung ebenfalls verweigern, wenn durch Ihre nebenberufliche Tätigkeit der Ruf der Firma geschädigt würde. Der Fall ist in der Praxis nicht besonders verbreitet, kommt jedoch vor. So entschied beispielsweise das Bundesarbeitsgericht, dass ein angestellter Krankenpfleger nicht nebenberuflich als Leichenbestatter arbeiten darf, weil es dadurch bei Patienten zu „Irritationen“ kommen könnte. In den meisten Fällen dürfte es dem Arbeitgeber schwerfallen, eine Verletzung dieses Interesses zu belegen. Allerdings gelten deutlich härtere Bestimmungen, wenn ein Arbeitnehmer sein Unternehmen in besonderer Weise repräsentiert, zum Beispiel als angestellter Geschäftsführer. Dann muss er sogar in seiner Freizeitgestaltung die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers berücksichtigen. Dann können auch unentgeltliche Nebentätigkeiten wie ein Ehrenamt vertraglich verboten und sogar private Facebook-Posts zum Problem werden. Verletzen Sie den Ruf Ihres Arbeitgebers, wird er sich dagegen zu Recht wehren.
Urlaub und Nebenerwerb
Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass ein Arbeitnehmer während des Urlaubs keine „dem Urlaubszweck widersprechende“ Erwerbstätigkeit leisten darf. Damit scheint der Fall eigentlich klar. Nehmen wir als Beispiel eine Bürokauffrau, die in ihrer Freizeit Schmuck herstellt, den sie seit Jahren über das Internet verkauft. Ihr Arbeitgeber hat der Nebentätigkeit zugestimmt. Nun möchte sie ihren Schmuck allerdings zusätzlich auf dem Künstlermarkt verkaufen und nimmt sich dafür Urlaub. Während dieser Zeit verausgabt sie sich so sehr, dass sie nach ihrem Urlaub mit einer heftigen Grippe für zwei Wochen ausfällt. Daraufhin mahnt ihr Chef sie ab – zu Recht. Allerdings ist die Rechtsprechung in der Realität recht großzügig.
Tatjana Mennig – Felis Felix
Die Rechtsanwaltsfachangestellte Tatjana Mennig aus Hamburg hat sich 2008 als Tierpsychologin nebenberuflich selbständig gemacht. Neben dem Wunsch, mit Tieren zu arbeiten, war für sie ausschlaggebend, dass sie in ihrem Hauptberuf nur wenige Aussichten auf mehr Geld hat. „Der Gründungsprozess selbst war bei mir völlig unproblematisch, weil ich ja kein Startkapital brauchte. Ich habe nur ein Gewerbe angemeldet, Flyer und Visitenkarten selbst erstellt und drucken lassen und die Webseite www.felis-felix.de im Baukastensystem erstellt“, so die ausgebildete Tierpsychologin. Unterstützung findet sie bei ihrer (anfänglich sehr skeptischen) Familie und bei ihrem Chef, „der mir auch mal kurzfristig frei gibt, wenn ein Kundentermin nicht anders zu legen ist“. Und obwohl es Phasen gibt, „wo man überlegt, alles hinzuschmeißen, weil man das Gefühl hat, dass man überhaupt keine Freizeit mehr hat und trotzdem nur ein Taschengeld übrig bleibt“, lässt sie keinen Zweifel aufkommen, lieber früher als später ihr eigener Vollzeitchef sein zu wollen.
Was tun im Krankheitsfall?
Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer muss sich „genesungsförderlich“ verhalten. Logisch: Wird er wegen Grippe krankgeschrieben, darf er zu Hause keine eigenen Kunden anrufen oder sonstige Dinge tun, die den Heilungsprozess verzögern könnten. Anders sieht es aus, wenn sich eine angestellte Gesangslehrerin so verausgabt hat, dass sie ihre Stimmbänder schonen muss und daher krankgeschrieben ist. Dann darf sie keinen Gesangsunterricht geben – das ist klar –, aber ohne weiteres zu Hause eigene T-Shirts designen oder Blog-Posts schreiben.
Nebenher oder auch mehr
Neben dem Job zu gründen ist die einfachste Möglichkeit, um seine Geschäftsidee ohne allzu großes Risiko anzugehen. Wer die Spielregeln kennt und beachtet, kann sich so dauerhaft ein zweites Standbein aufbauen oder sogar die ersten Schritte auf dem Weg zum Vollzeitbusiness gehen.
Der Autor Felix Plötz ist Gründer mehrerer Unternehmen, Bestseller-Buchautor und Vortragsredner, www.felixploetz.com
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Purpose schlägt Profit? Die GmbV & echte Alternativen
Alle reden über die GmbV, die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Die neue Rechtsform soll Start-ups vor dem Ausverkauf schützen und „Verantwortungseigentum“ zum Standard machen. Während die Politik noch an Details feilt, stehen Gründer*innen vor einem Dilemma: Warten oder handeln? Wir zeigen, warum die GmbV aktuell ein Holzweg sein kann – und mit welchen Legal-Hacks ihr eure Vision schon heute vor dem Exit-Zirkus schützt.
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Für klassische Venture-Capital-Geber (VCs) gleicht dieses Konzept einem Albtraum. Ein Konstrukt, das einen hochprofitablen Exit systematisch blockiert, entzieht dem klassischen VC-Geschäftsmodell schlichtweg die Arbeitsgrundlage. Doch während die GmbV als moralisches Aushängeschild gefeiert wird, offenbart ein genauerer Blick auf die aktuelle Realität: Wer unreflektiert auf die neue Rechtsform wartet, riskiert seine Flexibilität.
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Die GmbV ist ein starkes politisches Signal, aber (noch) kein wirtschaftlicher Befreiungsschlag. Der entscheidende Konstruktionsfehler: Es gibt keine steuerlichen Privilegien. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, muss diese voll versteuern. Zudem ziehen sich die gesetzliche Umsetzung und die Detailfragen – etwa zur Veräußerung von Tochtergesellschaften – in die Länge.
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Das Founder-Playbook: 3 erprobte Alternativen zur GmbV
Vergesst die Warterei auf den Gesetzgeber. Mit diesen drei Modellen könnt ihr eure Purpose-DNA fest im juristischen Fundament verankern:
1. Der Start-up-Liebling: Das Veto-Share-Modell (Golden Share)
Dies ist der eleganteste Hack für junge Teams mit schmalem Budget (bekannt durch Ecosia oder Einhorn). Ihr gründet eine klassische GmbH. 99 Prozent der Anteile bleiben bei den Gründer*innen und wertekompatiblen Investoren. Genau 1 Prozent (der "Golden Share") gebt ihr jedoch an eine unabhängige Instanz ab, beispielsweise die Purpose Stiftung.
- Der Clou: Im Gesellschaftervertrag wird verankert, dass fundamentale Entscheidungen (wie ein Unternehmensverkauf oder die Änderung des Purpose) nur einstimmig getroffen werden können. Die Stiftung legt ihr Veto ein, sobald jemand Kasse machen will. Ihr bleibt maximal agil, zementiert aber die Vermögensbindung.
2. Das Schwergewicht: Das Doppelstiftungsmodell
Ideal, wenn ihr bereits etabliert seid und hohe Cashflows generiert (das Bosch-Modell). Macht und Geld werden strikt getrennt. Eine Stiftung hält das Kapital (die Gewinne) und schüttet sie für gute Zwecke aus. Eine separate Unternehmensstiftung (oder ein Trust) hält die Stimmrechte und lenkt das operative Geschäft.
- Der Clou: Ein feindlicher Takeover ist ausgeschlossen. Allerdings ist dieses Modell in der Aufsetzung und im Unterhalt teuer und bürokratisch – für Seed-Start-ups meist noch überdimensioniert.
3. Das Comeback: Die Genossenschaft (eG)
Die ursprünglichste Form des Verantwortungseigentums erlebt ein Revival, besonders bei Community-getriebenen Geschäftsmodellen.
- Der Clou: Es gilt das demokratische Kopfprinzip. Egal, wie viel Geld ein Investor mitbringt, er hat nur eine Stimme. Die eG ist nahezu immun gegen Exits. Achtung: Die Entscheidungswege können hier länger dauern, was nicht zu jedem hyper-agilen Startup-Modell passt.
Handlungsanweisungen für Gründer*innen
Was bedeutet das für eure Strategie in den nächsten Wochen? Hier ist euer Fahrplan:
- Finanzierungsstrategie radikal klären: Beantwortet die "Exit-Frage" im Gründungsteam schonungslos ehrlich. Wollt ihr klassisches, schnelles Wachstumskapital (Tier-1-VCs), ist Verantwortungseigentum der falsche Weg. Stellt ihr Purpose vor Profit, richtet euren Pitch sofort auf Family Offices, Business Angels mit Impact-Fokus und Bankkredite aus.
- Mit der Standard-GmbH starten: Wählt für die Gründung die klassische GmbH. Sie ist das bekannteste Vehikel, Banken verstehen sie, und Notare haben die Vorlagen griffbereit.
- Den Veto-Share-Vertrag aufsetzen: Nutzt das Veto-Share-Modell, um eure GmbH "Exit-resistent" zu machen. Holt euch einen spezialisierten Anwalt dazu, der den Gesellschaftervertrag anpasst, und sucht euch einen unabhängigen Veto-Partner.
- Das "Nein" als Schutzschild nutzen: Kommuniziert eure Struktur offensiv und selbstbewusst nach außen. Begreift die zu erwartende Ablehnung durch klassische VCs nicht als strategischen Nachteil, sondern als euren effektivsten Filter: So sortiert ihr von Tag eins an jene Investoren aus, die bei der ersten Krise auf einen Notverkauf drängen würden.
INFOGRAFIK-KASTEN
Clash of Cultures – Wer finanziert mein Start-up?
- Klassisches Venture Capital (Shareholder Value):
- Ziel: Maximale Wertsteigerung und lukrativer "Exit" (Verkauf/IPO) nach 5 bis 7 Jahren.
- Fokus: Hyper-Wachstum, Skalierung, Marktführerschaft.
- Kontrolle: VCs fordern Sitze im Board, Vetorechte und Liquidationspräferenzen.
- Fit für Verantwortungseigentum? Absolutes No-Go.
- Purpose Funding (Verantwortungseigentum):
- Ziel: Langfristige Unternehmenssicherung, faire Renditen aus dem Cashflow, Erhalt der Unabhängigkeit.
- Geldgeber: Family Offices, Purpose-Fonds, Crowdinvesting, Bankkredite, Genussrechte.
- Kontrolle: Investoren akzeptieren, dass sie Gewinne/Zinsen erhalten, aber nicht die strategische Kontrolle oder einen Unternehmensverkauf erzwingen können.
- Fit für Verantwortungseigentum? Perfect Match.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der journalistischen Information und Einordnung. Er stellt keine verbindliche Handlungsempfehlung dar und ersetzt keinesfalls eine individuelle juristische oder steuerliche Fachberatung.
Vom perfekten Zeitpunkt, ein Marketing-Start-up zu gründen
Ein Appell an alle, die an eine Selbständigkeit im Marketing denken, aber mit sich und den Umständen hadern.
Keine Lust auf Lesen? Dann geht’s hier zum Podcast.
Die Marketingbranche befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Umbruch: Traditionelle Marketingdienstleister*innen sehen sich in vielen Märkten erheblichen Veränderungen gegenüber, die von Restrukturierungen bis hin zu Insolvenzen reichen, während gleichzeitig große Marktteilnehmer*innen durch Übernahmen ihre Portfolios konsolidieren. Diese Veränderungen mögen auf den ersten Blick als Bedrohung erscheinen, doch sie bieten vor allem eines: Chancen für Neugründungen.
Ich bin überzeugt, dass gerade jetzt, in dieser Umbruchphase, der beste Zeitpunkt gekommen ist, ein Marketing-Start-up zu gründen. Warum das so ist, zeige ich im Folgenden anhand der technologischen Entwicklungen, neuer Marktchancen und veränderter Prozesse sowie der rasanten Verbreitung und Verbesserung von künstlicher Intelligenz (KI) auf.
Marketingdienstleistungen neu gedacht
Ein Blick zurück in das Jahr 2010: Das Social-Media-Marketing begann zu boomen, und mutige Marketing-Start-ups setzten früh auf diese neue Kommunikationsform, was ihnen einen entscheidenden Vorsprung verschaffte. Heute ist KI vergleichbar disruptiv. Die Herausforderung liegt aber darin, KI nicht nur als Tool, sondern als intelligente Unterstützung in die Kund*innenkommunikation und Kampagnensteuerung einzubinden. Dieses Fachwissen – wie man KI sinnvoll trainiert, anwendet und in bestehende Prozesse integriert – fehlt an vielen Stellen noch.
Diese Lücke eröffnet Chancen für neue Marketingdienstleister*innen: Mit schlau konfigurierten KI-Systemen lassen sich skalierbare Marketingleistungen erbringen, die vergleichsweise kostengünstig und schnell für Kund*innen Mehrwert erzeugen. Start-ups, die flexibel und nicht durch veraltete Prozesse gebremst sind, können vor diesem Hintergrund Angebote mit attraktiven Preisen sowie innovativen Leistungen auf den Markt bringen und so etablierte Agenturen herausfordern.
Technologische Innovationen als Katalysator
Auch im Produktbereich ergeben sich Chancen durch digitale Tools und Automatisierung. Begriffe wie Vibe-Coding, bei dem Prototypen von Applikationen oder Services ohne klassische Programmierkenntnisse erstellt werden können, machen es möglich, Ideen mit minimalem Aufwand zu validieren.
Innerhalb weniger Tage oder Wochen kann man gemeinsam im Gründungsteam einen Prototyp fertigstellen, der am Markt getestet wird. Eine unglaubliche Entwicklung im Vergleich zu früheren Jahren, in denen teurer Entwicklungsaufwand vorausgesetzt war.
Zusätzlich haben sich die Entwicklungskosten für Minimum Viable Products in den letzten zehn Jahren nahezu halbiert. Cloud-Plattformen, Schnittstellen (APIs) und Automatisierungstools wie Zapier oder n8n ermöglichen es, als kleines Team komplexe Lösungen schnell und zuverlässig zu bauen. So wird weniger Kapital benötigt und kann schneller auf Markterfordernisse reagiert werden.
In die Nischen
Ein weiteres Kennzeichen des aktuellen Markts ist die schnelle Entstehung hochspezialisierter Mikro-Nischen. Digitale Technologien und neue Kund*innenbedürfnisse sorgen dafür, dass sich laufend neue Teilmärkte bilden, die von großen Marketingdienstleister*innen oft (noch) nicht bedient werden.
Eine Mikro-Nische ist ein sehr spezialisierter Markt mit einer klar definierten Zielgruppe, etwa die KI-gestützte Content-Erstellung speziell für den nachhaltigen Tourismus oder Automatisierungslösungen für bestimmte Branchenzweige wie den Mittelstand im Gesundheitswesen.
Für Gründer*innen eröffnen sich hier spannende Chancen, sich schnell in diesen dynamischen Segmenten zu positionieren und Fuß zu fassen. Gerade digitale Produkte eignen sich besonders, um über standardisierte und automatisierte Prozesse Skalierung zu erreichen. Und auch bei Dienstleistungen lassen sich wiederkehrende Aufgaben durch KI-gestützte Tools deutlich effizienter gestalten oder komplett automatisieren.
Ein spannendes Zeitalter für Gründer*innen
Das führt zu einem entscheidenden Vorteil: Es war noch nie so einfach, ein Produkt oder eine Dienstleistung anzubieten, die sofort einen echten Wert für die Nutzenden bzw. Kund*innen schafft. Durch Automatisierung und KI können Geschäftsmodelle mit deutlich weniger Aufwand skaliert werden als vor zehn Jahren. Die Eintrittsbarrieren für Gründer*innen sinken merklich, was zu einem dynamischen und attraktiven Gründungsumfeld führt.
Gerade wenn mit beschränktem Kapital gestartet wird, bietet sich hier eine enorme Chance. Effiziente Technologien und Automatisierung reduzieren sowohl den Investitionsbedarf als auch die laufenden Kosten. So erlaubt KI einen schnellen und ressourcenschonenden Markteintritt mit echten Wettbewerbsvorteilen.
Auf die grüne Wiese
Mit den aktuellen Veränderungen im Marketing tun sich etablierte Anbieter*innen schwer. Sie übersehen die grüne Wiese, die da neben dem etablierten Marktplatz neu wächst. Gründer*innen können auf dieser Wiese Know-how und Produkte aufbauen und sich bzw. ihr Unternehmen als Expert*in etablieren.
Wo in gefestigten Märkten Unternehmen gern auf gestandene Anbieter*innen zurückgreifen, ist die Bereitschaft in kleinen, interessanten Nischen deutlich höher, mit jungen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Das war bereits vor 15 Jahren mit Social Media der Fall und wiederholt sich nun in der KI-Ära.Gründer*innen sollten diese Vorteile für den Einstieg nutzen. Denn die Vergangenheit zeigt, dass traditionelle und bestehende Anbieter*innen viel Zeit benötigen, bis sie das Potenzial von neuen (Nischen-)Märkten anerkennen und darin aktiv werden. Mag sogar sein, dass aus den First Movers deshalb später attraktive Übernahmekandidaten werden.
Selbstständig machen als Foodtrucker
Was du wissen und beachten solltest, wenn du dich mit Streetfood bzw. einem Foodtruck selbständig machen willst.
Der Traum vom eigenen Business: sein eigener Chef sein, mit dem Foodtruck durch Deutschland kurven, die Klappe öffnen und die mit Liebe zubereiteten Speisen an die Gäste verkaufen. Klingt doch super! Mit einem Foodtruck zu gründen und ihn zu betreiben, ist jedoch gar nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Daher: Was du als Foodtruck-Gründer beachten solltest.
Zahlen und Fakten für Foodtruck-Gründer
Lange gab es keine Zahlen zur Beliebtheit und Führung von Imbisswägen. Die Ergebnisse der Studie „Foodtrucks in Deutschland – Marktbefragung von Craftplaces geben erstmals tiefere Einblicke in den Markt der Foodtrucks, die einen wesentlichen Anteil am Erfolg der mobilen Gastronomie haben. Die Studie zeigt, dass mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer arbeiten. Die restlichen 20 Prozent verfügen über zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.
Da Foodtrucks auf großen Events und Festivals immer beliebter sind, haben sie mittlerweile eine Vielzahl von Aufträgen, weshalb über 40 Prozent der Befragten einen Umsatz von bis zu 50.000 Euro verzeichnen. Bemerkenswert ist auch, dass immerhin fast vier Prozent der Foodtrucker mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an Umsatz generieren. Vor allem die hohen Investitionskosten am Beginn der Foodtruck-Gründung führen dazu, dass fast 40 Prozent der in der Studie Befragten keinen Gewinn erwirtschaften.
Zu den hohen Investitionskosten am Beginn des eigenen Imbisswagens zählen:
- Umbau/Kauf des Gastrofahrzeugs,
- Ausstattung des Fahrzeugs,
- elektronische Geräte,
- Geld für Büro und Vorbereitungsküche.
Die Marktstudie zeigt auch, dass vor allem flexible Arbeitskräfte in der Streetfood-Branche arbeiten. Immerhin beziehen 30 Prozent der Befragten 75 Prozent ihrer Angestellten aus geringfügig bzw. in Teilzeit Angestellten. Personal auf Vollzeitbasis ist vor allem bei kleinen Unternehmen mit einem Truck die Ausnahme, denn die Mehrheit der Gründer arbeitet selbst im Imbisswagen mit.
Wohin geht die unternehmerische Tour der Foodtrucker? Bei dieser offenen Frage haben mehr als 43 Prozent der Befragten angegeben, dass sie einen weiteren Foodtruck planen. 14 Prozent wünschen sich Veränderungen in Form eines eigenen Ladens bzw. eines stationären Imbisses. Keine Veränderungen wünschen sich lediglich 13 Prozent der Teilnehmer und sind mit ihrem Business somit sehr zufrieden.
Vorabüberlegungen Foodtruck-Gründung
Um am Foodtruck-Markt erfolgreich zu sein, musst du zunächst wissen, welche Speisen du vertreiben möchtest. Soll gesundes Fastfood, Pizza, Burger oder Burritos verkauft werden? Da sich auch das Design des Wagens oftmals an den angebotenen Speisen orientiert, musst du dir bereits sehr früh darüber im Klaren sein, was du anbietest.
Ebenso essenziell ist es, die Region genau zu kennen, in der deine Speisen angeboten werden.
Dabei gilt es folgende Punkte zu klären:
- Beliebtheit regionaler Gerichte,
- Größe und Angebot der mobilen Gastronomie,
- Marktlücken der mobilen Gastronomie,
- Größe der Region,
- Preisniveau in der umliegenden Gegend,
- Anzahl und Spezifikation der Mitbewerber.
Businessplan für Foodtrucker
Es bietet sich immer an, einen Businessplan zu schreiben. Zum einen verschafft er dir einen detaillierten Einblick über die zukünftige Tätigkeit und deren Rentabilität. Zum anderen dient er dir als Instrument für spätere Finanzierungsrunden.
Folgende Fragen sollte dein Businessplan beantworten:
- Was ist der Kern des Geschäftsmodells, d.h., wie soll das Einkommen erzielt werden?
- Welches Problem löst es für den Markt?
- Wie sind die Marktchancen zu bewerten?
- Welche wesentlichen Schritte sind für die Erreichung der Ziele notwendig?
- Wodurch unterscheidet sich das Angebot von jenem des Wettbewerbs?
- Wie lässt sich der Kundenkreis beschreiben?
- Wie lässt sich mit der Geschäftsidee Geld verdienen?
- Wie werden Marketing und PR umgesetzt?
- Welche Person(en), welches Gründerteam stehen zur Verfügung?
- Welche Gewinne und Verluste sind in den ersten drei Jahren nach Gründung zu erwarten?
- Was sind die Stärken und Schwächen des Unternehmens?
- Welche Chancen und Risiken birgt der Markt?
- Welcher Kapitalbedarf resultiert aus der Planung und wie kann eine Finanzierung erfolgen?
(Quelle: gründerberater.de)
Wer sich mit einem Foodtruck selbständig machen will, kommt auch um das Thema Finanzierung nicht herum. Eigentlich solltest du dich schon während der Businessplanerstellung damit auseinandersetzen. Hierzu zählen im Detail die Umsatz- und Gewinnplanung, die Unternehmensfinanzierung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Feedback einholen und testen, testen, testen
Leider kann man nie mit Sicherheit abschätzen, ob das eigene Business ein Erfolg wird. Es ist jedoch mit Sicherheit von Vorteil, Speisen bereits vorab zu testen und Feedback einzuholen. Während dieser Zeit darfst du nicht vergessen, deine Tester auch auf den zukünftigen Imbisswagen aufmerksam zu machen, um gleich deinen Kundenstock aufzubauen. Ziel ist es also zu tesen, zu verfeinern und zu promoten.
Hier ist zu empfehlen:
- Feedback von Freunden und Verwandten: Dafür eignet sich besonders eine gemietete Location, in welche du so viele Gäste wie möglich zu einem Probeessen einlädst, inkl. Feedback in Form eines Gesprächs und/oder Fragebogens.
- Öffentliche Veranstaltung: Für den ersten öffentlichen Auftritt eignet sich nichts besser, als einen Foodwagen auf einem Street-Food-Festival zu mieten. Hier kannst du einerseits feststellen, ob dein Essen bei der Zielgruppe ankommt und ob du das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt hast. Außerdem sammelst du dabei hilfreiche Erfahrungen beim Arbeiten und Kochen auf engem Raum.
- Tipp: Über das Start-up Laden Ein kannst du dein Gastro- Konzept testen. Laden Ein ist ein Kölner Restaurant, in dem alle zwei Wochen potenzielle Gastro-Gründer ihre Speisen am Markt testen dürfen. Nicht nur die Karte wechselt alle zwei Wochen, sondern auch die Küche, das Personal und das Food-Konzept. Laden Ein eignet sich deshalb auch hervorragend dafür, sich bzw. seine Foodkonzept direkt am Markt auszuprobieren.
Behördengänge
Behördengänge sind bei einer Unternehmensgründung unabdingbar und meist der unangenehmste Teil der selbständigen Tätigkeit.
In der folgenden Checkliste bekommst du einen Überblick, welche To do’s bei welchem Amt bzw. welcher Stelle auf dich als Foodtruck-Gründer warten:
- Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen (Gewerbeamt),
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
- Polizeiliches Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz),
- Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK),
- Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung (Gesundheitsamt),
- Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt),
- Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt),
- Schanklizenz (Gewerbeamt),
- Gewerbeversicherung (private Versicherungsunternehmen),
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
- notwendige Gewerbeversicherungen (Private Versicherer),
- Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt).
Kauf des Foodtrucks
Wie bei jeder Unternehmensgründung muss auch im Foodtruck-Business im ersten Schritt Kapital investiert werden. Der größte einmalige Posten fällt auf den Kauf des Foodtrucks. Die Preisspanne ist hierbei sehr groß. Gebrauchte Trucks sind bereits für weniger als 10.000 Euro verfügbar, jedoch darf man sich von diesem Preis nicht blenden lassen. Denn die Umbauarbeiten fallen ordentlich ins Gewicht: Sonderanfertigungen, Lackierung, Stromgenerator, Design und Inventar können locker zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro kosten. Neue Foodtrucks mit eigenem Design sind in etwa um 120.000 Euro zu haben.
Hier stellt sich die Frage: Gebraucht- oder Neuwagen? Probiere bereits während der Testphase unterschiedliche Trucks und verschiedenes Inventar aus. Im besten Fall weißt du danach genau, womit du arbeiten kannst und möchtest.
Die Foodtruck-Ausstattung
Zu beachten ist bei der Einrichtung und Ausstattung deines Foodtrucks auf jeden Fall die Gewerbeordnung, denn auch hier müssen rechtlich einige Dinge erfüllt werden. Folgende Punkte werden in jedem Fall benötigt:
- rutschfester Fußboden,
- Edelstahltresen,
- Rückwandablage,
- Gasschrank für Flüssiggasanalge mit Außentür,
- Handwasser-Spülbecken-Kombination mit Armatur,
- Glas-Spritzschutz vor den Geräten,
- Kühlschrank oder Kombi-Kühlschrank (in etwa 140 Liter),
- Edelstahl-Dunstabzugshaube mit auswaschbarem Fettfilter, Regenhaube und Dachöffnung,
- Strom für Elektrogeräte,
- Wassertanks für Frisch-, und Abwasser,
- Stauraum für Lebensmittel, Arbeitskleidung,
- Kasse bzw. Kassenlösungen.
Quelle: imbisskult.de
Egal, ob du dich für einen Truck mit fertiger Innenausstattung entscheidest oder deinen Truck nach eigenen Wünschen designst. Das Wichtigste ist, dein Budget vernünftig zu planen. Du musst dich bei der Zusatzausstattung nicht sofort entscheiden, diese kannst du später budgetgerecht ergänzen. Und beachte: Da sich ein Foodtruck in der Regel auch von einem Ort zum nächsten bewegt, darf ein Wagen mit mehr Zuladung und mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht ohne einen eigenen Führerschein (C1) gelenkt werden. Diesen Führerschein hat nicht jeder.
Design und Marke
Das Erscheinungsbild deines Foodtrucks ist das A und O bei der Kundengewinnung. Dazu zählen Farbe, Schriften, Schilder, Beleuchtung und Bilder. Das Außendesign des Trucks spiegelt sich am besten auch im Inneren des Trucks wieder. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die Gesamtwahrnehmung des Kunden auch auf das Innenleben des Wagens fällt. Wartende Kunden blicken nicht gern auf leere, langweilige Wände im Truck. Hier kann man mit passender Beklebung nachhelfen. Dass du deinen Foodtruck sauber, ordentlich und hygienisch hältst, innen wie außen, sollte selbstverständlich sein.
Damit sich dein Imbisswagen auch im Gedächtnis deiner Kunden manifestiert, ist es sinnvoll, den Stil des Wagens auch auf deine Visitenkarten, Webseite und Social-Media-Kanäle zu bringen. In vielen Fällen macht ist es sinnvoll, ein eigenes Logo designen zu lassen, um dich von den anderen Foodtrucks abzuheben.
Marketing-Basics
Wie oben kurz beschrieben, ist es das Wichtigste, den eigenen Foodtruck bekannt zu machen. Besonders gut eignet sich eine Eintragung in eine Foodtruck-App. Dadurch werden potenzielle Kunden auf dein Business aufmerksam, wenn sich diese in der Nähe deines Verkaufsorts aufhalten. Genauso wichtig ist es mittlerweile, eine eigene Facebook-Seite aufzubauen und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen. Hier können Speisen gepostet und zukünftige Termine mit den Fans geteilt werden. Auch Instagram ist in vielen Fällen sinnvoll: Gern posten Kunden ihr Essen und verlinken auf dein Profil. Auch regelmäßige Postings von deinem Truck bei den verschiedensten Veranstaltungen und Bilder von den Speisen, die du anbietest, kommen bei der Instagram-Community gut an.
Fazit
Dieser Beitrag zeigt: Es gilt einiges zu beachten, wenn du dich mit einem Foodtruck selbständig machen willst. Die ersten Schritte kosten wie bei jeder Gründung oft etwas Überwindung, da vor allem zu Beginn viele Aspekte zu beachten und Behördengänge notwendig sind. Für den eigenen Traum zahlt es sich jedoch aus, diese anfänglichen Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen und bestmöglich zu meistern. Denn sobald du zum ersten Mal die Klappe deines eigenen Trucks öffnest und ordentlich Burger und Co. verkaufst, hat sich der Aufwand schon gelohnt und du kannst weiter an deiner rollenden Erfolgsstory arbeiten.
Die Autorin Kristin Köck ist Content Marketing Managerin bei dem Start-up ready2order.
Unternehmensübergabe an leitende Mitarbeitende erleichtert
Recht für Gründer*innen: Wer überlegt, seinen Betrieb an leitende Mitarbeitende zu übergeben, erhöht dadurch nicht in jedem Fall den Arbeitslohn, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Welche großen Vorteile das für Unternehmer*innen hat, liest du hier.
Die Nachfolge in (mittelständischen) Unternehmen ist meist schwierig. Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, greifen Unternehmer*innen daher vermehrt auf erfahrene leitende Mitarbeitende zurück. Diese erhalten Unternehmensanteile häufig unentgeltlich oder zu einem reduzierten Kaufpreis. Finanzbehörden bewerten dies oftmals als geldwerten Vorteil und unterwerfen die begünstigten Mitarbeitenden der Lohnsteuerpflicht.
Sachverhalt: Gesellschaftsanteile auf leitende Mitarbeiter übertragen
Die Inhaber eines mittelständischen Unternehmens übertrugen ihre Gesellschaftsanteile teilweise auf leitende Mitarbeitende, um die Unternehmensnachfolge zu sichern. Die Übertragung erfolgte unentgeltlich und war weder an Bedingungen noch an den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse geknüpft. Beide Parteien vereinbarten eine Rückfallklausel, falls erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen nicht greifen sollten.
Das Finanzamt wertete die Anteilsübertragung als Arbeitslohn, da die Nachfolger zum einen der Sohn des Gesellschafterpaares und zum anderen Angestellte des Unternehmens waren. Dementsprechend erhöhte die Übertragung die Einkünfte der Mitarbeiter aus nichtselbstständiger Arbeit. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt gab der Klage eines begünstigten Mitarbeiters statt. Das unterlegene Finanzamt legte daraufhin Revision ein, die der BFH jedoch als unbegründet zurückwies.
Entscheidung des BFH
Der BFH bestätigte, dass der verbilligte Erwerb von Unternehmensanteilen grundsätzlich als Arbeitslohn gelten kann. Allerdings muss der Vorteil für eine Beschäftigung gewährt worden sein, das heißt, er muss durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sein. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall nicht das Arbeitsverhältnis, sondern die Unternehmensnachfolge im Vordergrund stand (Urteil vom 20. November 2024, VI R 21/22).
Wesentliche Entscheidungsfaktoren waren:
- Die Unternehmensfortführung war das Motiv für die Übertragung, dokumentiert durch eine Gesellschafterversammlung.
- Die Anteile wurden nicht verbilligt, sondern unentgeltlich übertragen.
- Die Übertragung war nicht an bestehende oder zukünftige Arbeitsverhältnisse gekoppelt.
- Die Anteile hatten einen erheblichen wirtschaftlichen Wert, der über eine übliche Vergütung für geleistete Arbeit hinausging.
Warum das Urteil für Unternehmensnachfolgen so wichtig ist
Das Urteil schafft eine wichtige Grundlage für steuerliche Rechtssicherheit bei Unternehmensnachfolgen an leitende Mitarbeitende. Unternehmer*innen können ihr Unternehmen so strategisch übergeben, ohne dass die Begünstigten regelmäßig einer hohen steuerlichen Belastung durch die Einstufung als Arbeitslohn unterliegen.
Für die Praxis bedeutet dies:
- Unternehmensnachfolgen sollten frühzeitig geplant und sorgfältig dokumentiert werden.
- Die steuerliche Gestaltung muss eng an den Vorgaben des BFH ausgerichtet sein.
- Die Übertragung an Arbeitnehmer*innen sollte unabhängig vom Arbeitsverhältnis erfolgen, um eine Einstufung als Arbeitslohn zu vermeiden.
Fazit
Unternehmen können auf interne Nachfolger*innen setzen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Steuerliche Beratung bleibt dennoch entscheidend, um die Vorgaben optimal und rechtssicher umzusetzen.
Der Autor Dominik Hertreiter ist Steuerberater bei Ecovis in München.
PropTech-Gründung: Was ist zu beachten?
PropTech-Start-ups sind die Innovationstreiber der Immobilienbranche. Die Chancen für Gründer*innen stehen gut, sofern sie die spezifischen Herausforderungen des im digitalen Aufbruch befindlichen Marktes kennen und beachten. Wir zeigen, worauf es im Gründungsprozess im vielschichtigen PropTech-Sektor ankommt.
Im Folgenden werden mittels eines STARTUP-Modells die Schlüsselkomponenten und eine Superpower vorgestellt, die entscheidend für PropTech-Gründer*innen sind. Dieses STARTUP-Modell fußt auf Ansätze aus der Entrepreneurship-Literatur sowie eigener Gründungserfahrung. Im Folgenden findet dieses Konzept Anwendung auf PropTech-Gründungen.
Businessplan für Gründende – alle Infos, Hinweise und Tipps zur Erstellung
Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du berücksichtigen musst. Jetzt direkt nachlesen!
So bringst du die Geschäftsidee zu Papier
Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.
Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später auf die Nase fallen. Denn: Dieses Dokument bildet das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erährst du hier.
Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?
Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:
- Präzisierung des Geschäftsmodells
- Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
- Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
- Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
- Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen
Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:
- Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
- Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder
Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?
Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:
Selbstständig machen als Fitnesscoach
So gelingt es, als Fitnesstrainer Karriere zu machen!
Fitness und gesunde Ernährung nehmen im heutigen Gesellschaftsbild einen großen Stellenwert ein. Mehr als 12 Millionen Menschen haben eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio abgeschlossen oder trainieren regelmäßig Zuhause im heimischen Fitnessstudio. Den Körper gesund und in Form zu halten, ist demnach immer mehr Menschen hierzulande deutlich wichtiger geworden. Durch die gestiegene Nachfrage im Fitness- und Ernährungsbereich sind Fitnesstrainer gefragter denn je. In vielen Großstädten herrscht ein großer Mangel an gut ausgebildeten und lizenzierten Fitnessstrainern. So liegt die Gunst der Stunde auf dem Arbeitsmarkt derzeit auch im Fitnessbereich. Wer selbst schon lange Erfahrung mit Fitness und einer begleitenden Ernährung gesammelt hat, dem stehen als Fitnesstrainer rosige Zeiten bevor.
Doch kann längst nicht jeder Fitness-Profi ein professionelles Training in einem Fitnessstudio abhalten. Um einen Trainingsprogramm zu leiten, ist eine entsprechende Trainerlizenz notwendig. Diese lässt sich heutzutage ganz unkompliziert und zeitlich flexibel bei diversen Online-Kursen erlangen. Demnach lässt sich eine Karriere im Fitnessbereich ohne große Schwierigkeiten einleiten. Allerdings benötigt man neben einer Trainerlizenz noch ein paar weitere Fähigkeiten, um als Fitnesstrainer wirklich erfolgreich durchzustarten.
Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber entworfen, der Sie mit einer Reihe von praktischen Tipps und Tricks auf dem Weg zum Fitnesslehrer unterstützt. So bekommen Sie hier einen Einblick in die Voraussetzungen und Qualifikationen, die Anwärter auf den Beruf des Fitnesstrainers mitbringen müssen.
Trainerlizenz Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit als Fitnesscoach
Um selbstständiger Fitnesstrainer werden zu können, benötigt man eine entsprechende Trainerlizenz. Dabei handelt es sich bei der Grundausbildung als Fitnesstrainer um die B-Lizenz, die sich heutzutage auch bei freier Zeiteinteilung in einem Online-Seminar wie auf online-trainer-lizenz.de absolvieren lässt. In Online-Kursen werden dem Teilnehmer dabei einige Abläufe von Trainingsmethoden sowie Funktionen des menschlichen Körpers beigebracht, die als Basisqualifikation für die Arbeit als Fitnesscoach dienen. Neben einigen Grundkenntnissen für Trainingsprogramme sind es auch wichtige Anleitungen in der Ernährungslehre zu lernen. Die Trainerlizenz im Online-Bereich für angehende selbstständige Fitnesstrainer, die haupt- oder nebenberuflich in der Fitnessbranche Fuß fassen wollen, lässt sich dabei zeitlich sehr flexibel einplanen.
Fitnesstrainer sind auch Motivationscoaches
Neben Fitness und Ernährung müssen Fitnesstrainer auch ein Talent dafür besitzen, andere Menschen zu motivieren. Denn die Arbeit als Fitnesscoach in einem Fitnessstudio oder während eines Privattrainings erfordert eine Menge Hingebung und Motivation im Umgang und Training mit seinen Klienten. Die richtigen Ansprachen und Motivationsreden verhelfen zu mehr Erfolg während des Fitnesstrainings. Demnach haben vor allem extrovertierte Persönlichkeiten gute Grundvoraussetzungen, um sich ein Standbein in der Fitnessbranche aufzubauen. Klienten in einem Fitnessstudio erwarten von ihrem Fitnesstrainer mit allen Mitteln zum Sportprogamm motiviert zu werden.
Kompetenz und Erfahrung mitbringen
Wer von der Selbstständigkeit und beruflichen Unabhängigkeit als Fitnesstrainer träumt, sollte die nötige Erfahrung und Kompetenz mitbringen. So sollte man selbst schon einige Jahre im Fitnessbereich hinter sich haben, ehe man sich zutrauen sollte, andere Menschen zu trainieren. Denn Hand auf Herz: Würden Sie einen Fitnesstrainer mit Bierbauch und untrainierten Beinen seriös finden? Wahrscheinlich nicht. Demnach ist auch das Erscheinungsbild eines Fitnesstrainers wichtig. Nur wer selbst in Form und auf einem guten Fitness-Level ist, hat die Möglichkeit, langfristig erfolgreich im Business als Fitnesstrainer tätig zu sein. So müssen Fitnesstrainer auch abseits des Jobs den eigenen Körper ständig in Form halten, um als seriöser Fitnesstrainer durchzugehen.
Restaurant eröffnen: Selbstständig mit dem eigenen Restaurant
Wenn Sie sich mit einem Restaurant selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Restaurants achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für zukünftige Restaurantinhaber:
- Anzahl Restaurants in Deutschland: 72.481 (DEHOGA 2016)
- Jahresumsatz Restaurants gesamt: 26,9 Mrd. € (Statista 2016)
- Durchschnittsumsatz pro Betrieb: 315.000 € netto, 450.000 € in kleineren Betrieben (destatis 2016)
- Anzahl der Beschäftigten in der speisengeprägten Gastronomie: 1.158.824
- Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigten: 33.000 € (2015), nur 19.000 € in kleineren Betrieben (2011) (destatis 2011/2016)
- Mögliche Zusatzgeschäfte: Lieferservice, Catering, Foodtruck
- Wettbewerber: Fast-Food-Ketten, Caterer, Lieferdienste
- Kostenstruktur in Restaurants (mit herkömmlicher Bedienung): Personalkosten (Küchenprodukte, die verarbeitet werden, zählen hier auch rein): 30,4 %; Materialeinsatz, Energiekosten: 30,9 %; Miete/Pacht: 9,2 %; Handelswareneinsatz (z.B. Wein): 0,8 %; Sonstiger Aufwand: 14,3 % (destatis 2015)
Branchen-Insights für selbstständige Restaurantbesitzer
Den Ergebnissen der DEHOGA-Konjunkturumfrage zufolge blicken Gastronomen insgesamt positiv auf das zurückliegende Winterhalbjahr. Die Konsumfreude der Deutschen und die stabile Konjunktur sind weiterhin Stütze der Branche. So berichten 42,7 Prozent der befragten Betriebe von guten und 40,1 Prozent von befriedigenden Geschäften in den Monaten Oktober 2017 bis März 2018. 17,2 Prozent beurteilen ihre geschäftliche Situation dagegen negativ. Der Saldo aus Negativ- und Positivmeldungen sank leicht um 1,5 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr auf plus 25,5 Prozentpunkte.
Ferner berichten 34,9 Prozent der Gastronomen von steigenden Umsätzen im Winterhalbjahr (Vorjahr 31,00 Prozent). 31,9 Prozent der Befragten mussten Umsatzeinbußen hinnehmen (Vorjahr 31,8 Prozent). Das Gästeaufkommen stieg bei 28,1 Prozent der Befragten (Vorjahr 28,6 Prozent). 29,9 Prozent der Betriebe hatten Gästerückgänge zu verzeichnen (Vorjahr 27,8 Prozent).
Die Ertragssituation in der Gastronomie bleibt jedoch kritisch: 46,8 Prozent hatten einen Ertragsrückgang zu beklagen (Vorjahr 45,6 Prozent). Hauptursache hierfür sind die hohen Betriebskosten und der starke Preisdruck. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Einführung des Mindestlohnes sahen sich viele Betriebe gezwungen, ihre Preise anzupassen: 36,0 Prozent der Befragten erhöhten ihre Preise (Vorjahr 38,8 Prozent).
Faustregel: 1/3 des Umsatzes müssen für feste Kosten, 1/3 für Einkauf geplant werden. Bleibt 1/3 als Roherlös, von dem u.a. noch Personalkosten bezahlt werden müssen.
Gründen im E-Commerce - so klappt der Onlinehandel
Im E-Commerce selbstständig machen: Erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie beachten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig einen Online-Shop zu eröffnen.
Zahlen, Daten, Fakten für E-Commerce-Gründer
Wachstum: Der Online-Handel legt rasant zu (2016: + 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), (Quelle: Studie shopanbieter.de)
Perspektive: 2017 werden im deutschen Online-Handel 58,5 Mrd. Euro Umsatz erwartet, das ist ein Plus von 11 Prozent gegenüber 2016 (Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, bevh)
Starkes Segment: Der Sektor „Möbel, Leuchten, Deko“ ist am stärksten gewachsen (2016: + 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), (Quelle: Studie shopanbieter.de)
Starker Marketingkanal: E-Mail ist der verkaufsstärkste Marketingkanal: über 58 Prozent der durchschnittlichen Konversionsraten, (Quelle: Studie shopanbieter.de)
Schwacher Marketingkanal: Displaywerbung ist der schwächste Marketingkanal: 69 Prozent unter der durchschnittlichen Konversionsraten, (Quelle: Studie shopanbieter.de)
Konversionen mobil: Mobile Plattformen haben die schlechtesten Konversionsraten: Desktop-User konvertieren 53 Prozent besser als der Durchschnitt, mobile Nutzer 41 Prozent schlechter, (Quelle: Studie shopanbieter.de)
Webshop-Installationen: Jedes dritte Unternehmen in Deutschland betreibt einen Webshop (Bitkom 2016)
Bedeutung Marktplätze: Jedes vierte Unternehmen in Deutschland verkauft über Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay (Bitkom 2016)
Shops in Apps: Smartphone-Apps werden von 6 Prozent aller Unternehmen für den Vertrieb genutzt (Bitkom 2016)
Digitalisierung: Große Unternehmen haben gegenüber mittleren und kleinen Unternehmen einen Vorsprung bei der Nutzung von Online-Vertriebswegen (Bitkom 2016)
Was versteht man unter E-Commerce bzw. Onlinehandel?
E-Commerce bezeichnet den Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet über einen Online-Shop. Die rasante Entwicklung des World Wide Web hat ein enormes Wachstum des E-Commerce ausgelöst. In praktisch allen Lebensbereichen kann man heute Waren und Leistungen über den Vertriebskanal Internet erwerben.
Selbstständig machen als IT-Berater
Wenn Sie sich als IT-Berater selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres IT-Beratungs-Unternehmens achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige IT-Berater
Investitionen dt. Unternehmen in IT-Services: 39 Mrd. Euro (2017, Quelle Bitkom, Wachstumsrate: +2,3% gegenüber 2016)
Marktvolumen im IT-Beratungsbereich: ca. 7,8 Mrd. Euro (2015, Quelle: VR-Branchenbriefe, Lünendonk Studie 2015)
Durchschnittlicher Stundensatz IT-Freelancer: 83,48 € (2016, GULP Freelancer Studie 2016)
Durchschnittlicher Jahresumsatz IT-Freelancer: 139.087 € (2016, + 10,8% gegenüber Vorjahr, GULP Freelancer Studie 2016)
Nachfrage nach IT-Beratung: 2016: 21% der befragten Unternehmen, 2015: 14% der befragten Unternehmen (Bitkom 2016)
Digitalisierungsdienstleistung: 67% der Unternehmen vertrauen den IT-Beratern als Partner für die digitale Transformation (Lünendonk Studie 2015)
Wichtigster Geschäftsbereich: die Modernisierung von Altsoftware und Standardisierung der IT-Landschaft werden aus Kundensicht am häufigsten nachgefragt (Lünendonk Studie 2015)
Wichtigste Kundengruppen: Banken, Automobilwirtschaft, Telekommunikation, öffentlicher Dienst (Lünendonk Studie 2015)
Was versteht man unter IT-Beratung?
Im Wesentlichen geht es um die Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, worunter Programmiertätigkeiten, Planung und Entwurf von IT-Systemen, der Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte und sonstige IT-Dienstleistungen, z. B. Tätigkeiten wie Software-Installation oder Datenwiederherstellung, fallen.
Folgende Geschäftsfelder gehören in den Sektor der IT-Beratung:
- Problemanalyse und Planung für vorhandene und neue IT-Infrastrukturen
- Kundenspezifische Software-Entwicklung
- Planung und Durchführung von IT-Projekten
Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups
Wie Sie Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Ihre Gründung bzw. für Ihr Unternehmen effektiv nutzen können und wie Sie eine systematische, belastbare Marktanalyse selbst erstellen.
Warum sind manche Start-ups erfolgreich und andere nicht? Warum scheitern viele junge Unternehmen schon nach kurzer Zeit, während einige wenige eine beeindruckende Entwicklung verzeichnen? Eine Untersuchung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die zahlreiche Neugründungen analysierte, findet sieben Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen: An den ersten Stellen stehen unzureichende Branchenkenntnisse, fehlendes Detailwissen zu Markt und Branche sowie die nicht präzise umrissene Zielgruppe.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups, aber auch die laufende Marktbeobachtung für junge Unternehmen ist: Nur wer Markt, Kunden und Wettbewerb genau kennt und einschätzen kann, wird auf die Marktanforderungen richtig reagieren können und so sein Unternehmen erfolgreich im Markt positionieren können.
Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die systematische Auseinandersetzung mit dem Markt- und Wettbewerbsumfeld häufig Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten für den Gründer oder Jungunternehmer aufzeigt und so eine wichtige Quelle der ständigen Optimierung des Geschäftsmodelles sein kann. Dabei können die Marktanalysen von externen spezialisierten Beratern erarbeitet werden, mit etwas Zeit und Sachverstand kann aber auch das Gründerteam eine belastbare Marktanalyse selbst erstellen. Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.
Wichtig: strukturierter Aufbau der Marktanalyse
Auch wer Banken, Fördereinrichtungen oder andere Projektbeteiligte von seiner Idee überzeugen will, benötigt – meist im Rahmen eines Businessplans – eine präzise Darstellung von Marktpotenzial, Ansätzen zur Differenzierung im Wettbewerb und seinen Zielkunden. Um sich von der Vielzahl an anderen Gründungsvorhaben abzusetzen und den Zuschlag für Finanzierung oder Förderung zu erhalten, lohnt es sich, Energie und Zeit in eine systematische Marktforschung bzw. Marktanalyse zu investieren. Dies gilt im Übrigen sowohl für Gründungsvorhaben im B2C-Sektor (Business- to-Consumer) als auch für Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business).
Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist dabei der strukturierte Aufbau der Marktanalyse. So sollte eine systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse z.B. Informationen zu Marktvolumen/ Marktpotenzial des Produkts oder der Dienstleistung beinhalten. Auch Aussagen zur erwarteten Entwicklung des Marktes/ dem Marktwachstum sind relevant für die Bewertung eines Marktes.
Daneben gilt es, einen Überblick über die Wettbewerbsstruktur, also die Anzahl und Typen von Wettbewerbern im Marktumfeld im Rahmen der Marktanalyse zu erstellen sowie die Haupt-Wettbewerber im Rahmen eines Detail-Benchmarkings zu beleuchten. Für Kapitalgeber und Förderstellen ist es an dieser Stelle vor allem interessant zu erfahren, wie sich die Neugründung von den bestehenden Angeboten im Markt abheben will.
Zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse ist zudem die genaue Definition der Zielgruppen des jungen Unternehmens. So definiert die Marktanalyse zum Beispiel, welche Kundengruppen bedient werden sollen, wie groß diese Zielgruppen im Markt sind und welche Hauptbedürfnisse und Anforderungen der potenziellen Kunden mit dem neuen Unternehmen adressiert werden sollen.
Letztendlich umfasst eine strukturierte Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse die Beleuchtung von Branchentrends und Branchenentwicklungen der Zukunft, anhand derer aufgezeigt wird, welche Themen im Markt in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen werden und wie das junge Unternehmen auf diese Trends reagieren will.
Elementarer Bestandteil: die Wettbewerbsanalyse
Vor allem die belastbare Einschätzung der Wettbewerbssituation stellt Gründer und junge Unternehmen häufig vor Herausforderungen. Typische Fragestellungen einer Wettbewerbsanalyse sind zum Beispiel: Von wie vielen Wettbewerbern wird der Markt derzeit bedient? Welche Hauptwettbewerber befinden sich im Markt? Gibt es Substitute, also andere Lösungen oder Technologien, die das Bedürfnis unseres Zielkunden alternativ befriedigen? Wie groß sind die derzeit am Markt tätigen Unternehmen und wie erfolgreich wirtschaften sie? In welche Richtung entwickeln sich die Wettbewerber, also welchen Trends und Entwicklungen folgen sie?
Bewährt hat sich in diesem Kontext eine zweistufe Betrachtung der Wettbewerbsthematik:
- Im Schritt 1 gibt die Analyse einen Überblick über die Wettbewerbslandschaft, also die Anzahl der am Markt tätigen Anbieter und die Einteilung derselben in Anbietertypen.
- Im Schritt 2 werden einige exemplarische Hauptwettbewerber ausgewählt und im Rahmen von Detail-Wettbewerbsanalysen beleuchtet. In diesen Detail-Analysen gibt man einen Überblick zu wichtigen Kennzahlen, dem Produkt- und Leistungsportfolio oder den Technologien des Wettbewerbers, der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den Stärken und Schwächen der Firma. Im direkten Vergleich mit den Wettbewerbsangeboten können dann Stärken und Chanchen des eigenen Angebotes herausgearbeitet werden.
Wettbewerbsanalyse: Tipps zu Datenquellen und Recherchemethoden
Entscheidend für die Belastbarkeit der Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse sind natürlich der Umfang und die Qualität der herangezogenen Datenquellen. Gerade Banken und Förderinstitute achten darauf, dass externe und neutrale Quellen ausgewählt wurden und nicht lediglich die persönliche Meinung und das Bauchgefühl der Gründer zusammengefasst wurden.
Wichtige Methoden der Marktanalyse sind dabei sowohl die Sekundärrecherche als auch die Erhebung eigener Daten, auch Primärrecherche genannt. Zu den wesentlichen Quellen im Bereich der sekundären Marktforschung gehören:
- Die systematische Auswertung von Suchmaschinen wie Google: Typischerweise erfolgt der Einstieg in eine Untersuchung zum Marktpotenzial und den Wettbewerbern über eine strukturierte Suchmaschinenrecherche. Dazu werden wichtige Keywords und Themen definiert, die dann planmäßig abgefragt werden. Abzuraten ist im Rahmen einer Marktanalyse vom zufälligen Suchen in Suchmaschinen ohne klares Rechercheziel, da hier viel Zeit benötigt wird und die Ergebnisse häufig unvollständig sind. Fortgeschrittene Analysten erstellen sich vorab eine Keyword-Liste oder einen Rechercheplan mit den wesentlichen Suchbegriffen, die sie in der Suchmaschine abfragen wollen.
- Unternehmensdatenbanken: Ermöglichen den effizienten Zugriff auf Wettbewerbs- und Kundeninformationen. Beispiele sind Datenbanken von Bisnode, Dun & Bradstreet oder Orbis/ Amadeus. Häufig sind diese Datenbanken kostenpflichtig und erfordern einen professionellen Researcher für die Bedienung.
- Statistische Veröffentlichungen: Das statistische Bundesamt erhebt eine große Menge von Daten zu Märkten, Unternehmen und Branchen. Portale wie Statista stellen ebenfalls Informationen zur Verfügung, die für die Marktforschung von Start-ups und jungen Unternehmen genutzt werden kann.
- Fachzeitschriften der Zielbranche: Bieten häufig relevante Artikel zu Branchentrends, wichtigen Anbietern in Markt oder statistischen Informationen. Zugriffsmöglichkeiten bieten viele Fachzeitschriften online (teilweise eingeschränkt), umfangreichere Zugänge bieten Fachpressedatenbanken wie z.B. Genios.
- Branchenmessen: Der Besuch relevanter Branchenmessen ermöglicht es Ihnen, eine Marktanalyse durchzuführen. Hier finden Sie den direkten Austausch mit anderen Marktteilnehmern. Ausstellerverzeichnisse, die online von den Messeveranstaltern zur Verfügung gestellt werden, können bezüglich möglichen Wettbewerbern, Kunden oder Partnern durchsucht werden.
- Geschäftsberichts-Datenbanken: Spezialisierte Tools wie der Bundesanzeiger ermöglichen es, auf Geschäftsberichte von Wettbewerbern komfortabel zuzugreifen. So kann bei größeren Wettbewerbern z.B. Einblick in die Umsatzentwicklung, die Profitabilität der Firma, die Anzahl der Mitarbeiter sowie strategische Planungen für die nächsten Jahre gewonnen werden.
- Foren, Blogs und soziale Netzwerke: Immer mehr Unternehmen sind auch in Portalen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn vertreten und veröffentlichen dort Informationen zu Produkten, Services und Innovationen. Auch auf Youtube findet sich eine immer größer werdende Zahl von Videos zu Unternehmen, Trends und neuen Produkten von möglichen Wettbewerbern.
Erst die kombinierte Auswertung dieser Methoden zur Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse ermöglicht es, ein breites und neutrales Bild zum Marktpotenzial, zur Wettbewerbssituation und zu den Erfordernissen der Zielgruppe zu erhalten. Ergänzend können Interviews mit potenziellen Kunden im Rahmen einer Marktanalyse tiefere Einblicke zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Geschäftsmodelles bieten.
Während im B2C (Business to Consumer) Bereich eine größere Anzahl von Gesprächen erforderlich ist, um zu einer belastbaren Einschätzung zu kommen, reichen in industriellen Märkten (B2B) häufig schon wenige ausgewählte Interviews, um einen Eindruck zu Marktchancen, Stärken und Schwächen des jungen Unternehmens zu erhalten.
Wichtige Faktoren bei der Erstellung der Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse
- Präzise Marktsegmentierung: Eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Marktanalyse stellt die systematische Strukturierung und Segmentierung des Marktes dar. Häufig zerfallen Märkte bei der genauen Betrachtung nochmals in Teilmärkte oder Marktsegmente, die unterschiedliche Kundengruppen, Kundenanforderungen und Erfolgsfaktoren haben. Daher ist es zu Beginn der Untersuchung wichtig, einen Überblick über vorhandene Marktsegmente und die Struktur des Zielmarktes zu ermitteln. Typische Kriterien zur Segmentierung von Märkten sind z.B. demographische Merkmale von Kundengruppen, regionale Unterscheidungen, Differenzierung nach Preis- oder Qualitätsklassen, Anwendungen oder anderen geeigneten Strukturmerkmalen. Die gezielte Segmentierung des Marktes trägt dazu bei, den eigenen Zielmarkt, der vielleicht nur einen Teil des Gesamtmarktes betrifft, genauer zu umreißen und präziser zu analysieren.
- Breite Quellenbasis: Um zu belastbaren Aussagen in Sachen Marktpotenzial und Anbietersituation zu kommen, ist die Auswertung verschiedenartiger Quellen erforderlich. Nur so können die unterschiedlichen Perspektiven auf den Markt berücksichtigt werden und so ein verlässliches Gesamtbild ermittelt werden, das Grundlage für die unternehmerischen Schritte sein kann.
- Angabe von Quellen und Berechnungsgrundlagen: Gerade in der Zusammenarbeit mit Banken und Förderinstituten ist es unbedingt erforderlich, die Datenquellen der Marktanalyse offenzulegen. Nur dann kann der Leser gut nachvollziehen, woher die Informationen stammen und wie vertrauenswürdig die dahinterstehenden Quellen sind.
- Kontinuierliche Betrachtung: Gerade für junge Unternehmen empfiehlt sich die laufende Marktbeobachtung und Wettbewerbsbeobachtung, um regelmäßig über wichtige Marktveränderungen und Trends im Markt informiert zu sein. So kann z.B. ein jährliches Update der wichtigsten Infos zu Markt und Wettbewerb dazu beitragen, rechtzeitig auf Marktverschiebungen, Aktionen von Wettbewerbern oder neuen Trends und Rahmenbedingungen im Markt zu reagieren.
Ausblick: Marktanalyse und Marktsegmentierung
Innerhalb einer Marktanalyse dient die Marktsegmentierung bzw. die ihr innewohnende Logik als Basis für die Quantifizierung des Marktpotenzials. Für jedes Marktsegment ist abzuschätzen, wie groß der entsprechende Zielmarkt ist und wie er sich voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickelt. Für Investoren und Banken wird somit klar, wie sich das Gesamtmarktpotenzial auf die unterschiedlichen Marktbereiche verteilt und welche Potenziale für das junge Unternehmen in welchen Zielgruppen zu erwarten ist. Hier lesen Sie alles über die Marktsegmentierung.
Marktsegmentierung – Pflichtübung für Start-ups
Wie Sie mit Hilfe einer konsequenten Marktsegmentierung Ihren Markt oder Ihre Märkte besser verstehen und darauf basierend gezielter bearbeiten können.
„20 Reasons Why Startups Fail“ – unter diesem Motto analysiert die US-Amerikanische Plattform CB Insights seit mehreren Jahren neugegründete Unternehmen, die sich nicht erfolgreich am Markt platzieren konnten. Die Gründe, warum junge Unternehmen scheitern, sind dabei vielfältig – auf Platz 1 rangiert jedoch mit weitem Abstand die Aussage „No Market – No Need“. 42 % der untersuchten Start-ups scheiterten daran.
Die präzise Kenntnis des Kundenproblems und der Kundenanforderungen ist also eine Kernvoraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung eines jungen Unternehmens. „Wer ist Ihre Zielgruppe, wer ist Ihr Markt und welches Problem kann Ihr Unternehmen bei dieser Zielgruppe lösen?“ ist daher auch eine häufig gestellte Frage bei Investoren und Förderinstituten, die Start-ups durchleuchten.
Vor diesem Hintergrund ist es gerade für junge Unternehmen wichtig, den Zielmarkt und dessen Anforderungen präzise zu verstehen. Da der Ansatz „One Size Fits All“ – also eine Lösung für alle Zielgruppen eines Marktes, in anspruchsvollen Marktumfeldern nicht mehr ausreicht, müssen sich Start-ups und junge Unternehmen auf die unterschiedlichen Anforderungen von einzelnen Zielgruppen einstellen. Häufig ist die Marktsegmentierung, also die Einteilung des relevanten Marktumfelds in seine Untergruppen, der erste Schritt für die saubere Definition und Analyse der relevanten Zielgruppen sowie ihrer Anforderungen.
Typische Kriterien zur Marktsegmentierung
Marktsegmentierung kann dabei anhand verschiedener Segmentierungskriterien erfolgen. Welche Kriterien dabei zur Anwendung kommen, ist abhängig von der jeweiligen Branche des jungen Unternehmens. Beispiele für typische Kriterien zur Marktsegmentierung sind:
- Produkt-/ Leistungsbasierte Marktsegmentierung: Der Markt wird zerlegt anhand wichtiger Leistungs-merkmale des Produktes. Dies können z.B. technische Leistungsklassen oder Größenkategorien sein. Bei Fahrzeugen unterscheidet man anhand der Fahrzeuggröße und Ausstattung z.B. typischerweise ein Marktsegment der Kleinwagen, Mitteklasse, oberen Mitteklasse oder Oberklasse.
- Kundeneigenschaften: Der Markt wird zerlegt anhand relevanter Kundengruppen. So werden z.B. sozio-demographische Merkmale (Alter, Geschlecht, Einkommensgruppen etc.) herangezogen, um Marktsegmente zu bilden, die für das Unternehmen besonders relevant sind. Im Modebereich werden z.B. zur Kundensegmentierung Zielgruppen anhand des Alters und der Ausgaben für Kleidung definiert.
- Anwendungen: Im industriellen Bereich bzw. bei Business-to-Business Unternehmen können auch wichtige Anwendungsbereiche des Produktes als Segmentierungsmerkmal genutzt werden. So unterscheidet ein Entwickler von Software für den industriellen Einsatz z.B. nach den Marktsegmenten Automotive, Maschinenbaubranche, Luftfahrt- und Elektroindustrie.
- Regionale Merkmale: Häufig werden auch Marktsegmente nach Wohnort bzw. Ländern oder Zielregionen gebildet. So unterscheiden sich in manchen Märkten die Anforderungen und Marktgegebenheiten deutlich innerhalb verschiedener Regionen Deutschlands oder Europas, so dass diese Marktsegmente separate betrachtet werden müssen.
- Preisgruppen: Märkte werden auch hinsichtlich Preisklassen unterteilt. So können z.B. untere, mittlere und gehobene Preissegmente definiert werden.
Beispiel für eine einfache Marktsegmentierung eines Software-Start-ups
In vielen Fällen bietet sich eine sinnvolle Kombination mehrerer der oben genannten Kriterien der Marktsegmentierung an, um den eigenen Zielmarkt in klar definierte Marktsegmente zu unterteilen und präzise zu umreißen. Gerade für Investoren und Förderinstitute empfiehlt sich aus unserer Erfahrung eine graphische Darstellung der gewählten Marktsegmentierung, aus der auf einen Blick der relevante Zielmarkt des Unternehmens hervorgeht. Ein Beispiel für die kundenseitige Marktsegmentierung eines jungen Software-Unternehmens, das mit einer Lösung zur Kommunikations-Verschlüsselung auf Geschäftskunden abzielt, zeigt die nachfolgende Abbildung:
Ratgeber: studentische Gründer
Auf einen Blick: Was studentische Gründerinnen und Gründer - ob als Freiberufler oder Gewerbetreibende – wissen sollten und formal beachten müssen, bevor sie starten.
Welche Möglichkeiten haben Studenten heute noch, sich neben ihrem Studium etwas zu verdienen? – Es bleibt schließlich nicht viel Zeit, und die Doppelbelastung von Studium und Gründen will gemeistert sein. Wer abends kellnern muss, verbaut sich die Chance, mit Freunden etwas zu machen, ist je nach Lage im Lokal ständig auf Abruf. Als morgendliche Kraft fürs Regalpacken in der Drogerie können Studenten wiederum nur an vorlesungsfreien Tagen arbeiten. Am besten wäre doch eine Arbeit, die sich immer zwischendurch dynamisch neben dem Studium ausführen ließe.
Eine freiberufliche oder selbstständige Arbeit an einem Herzensprojekt oder sogar einem Start-up, in der Studenten ihre digitalen Talente nutzen und sich gleichzeitig ein Lebenswerk aufbauen können. Denn wenn diese freiberufliche, selbstständige Arbeit oder das junge Start-up schon einmal da ist und gut läuft, liegt es nahe, auch nach dem Studium damit weiterzumachen. Es zur Lebensgrundlage zu machen.
Doch fangen wir einmal ganz vorne an. Damit studentische Gründer überhaupt in dieses Metier einsteigen können, ist es erst einmal notwendig, etliche Formalien zu durchlaufen. Da wäre das Finanzamt, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Und wie sieht es überhaupt mit Versicherungspflichten und Einkommensgrenzen aus? Gerade wenn studentische Gründer fürs eigentliche Studium BAföG beziehen, dürfen sie über eine bestimmte Summe im Jahr nichts hinzuverdienen. Überschüsse zu dieser Summe sind abzugeben.
Dieser Artikel wird sich spielerisch den harten Fakten annehmen und ein komplettes Bild erschaffen, das studentische Gründer beim Eintritt in ihre unternehmerische Selbstständigkeit unterstützt.
Das Gründen als Student klingt einfach, ist aber mit vielen Formalitäten verbunden
Kurz zusammengefasst, was brauchen studentische Gründer eigentlich, um durchstarten zu können? – Die Liste ist je nach Vorhaben verschieden. Während sich junge Freiberufler bis auf eine Steuernummer vom Finanzamt und ein paar wenige Punkte ganz auf den Einstieg in ihre Tätigkeit konzentrieren können, durchlaufen studentische Gründer eines Start-ups schon ein deutlich erhöhtes Volumen an Aufgaben und Sachen, die sie beachten müssen. Das ist wirklich so: Studenten, die neben dem Studium freiberuflich als Texter oder Webdesigner arbeiten wollen, müssen rundherum nur wenig beachten, während sich „echte Gründer“ vor Formalien kaum retten können. Der Unterschied wird deutlich, wenn man eine Aufzählung vornimmt.
To Do’s für studentische Freiberufler
- Prüfen, ob man tatsächlich freiberuflich arbeitet, oder ein Gewerbe anmelden muss (mehr Infos dazu hier)
- Steuernummer beim Finanzamt besorgen (Umsatzsteuernummer höchstwahrscheinlich nicht vakant, wenn man die Kleinunternehmerregelung mit einem jährlichen Einkommen unter 17.500 Euro für sich beansprucht)
- Private Absicherung hinsichtlich des Berufs vornehmen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung)
- Einkommensgrenzen beachten (maximal 385 Euro im Monat mit Blick auf den Versicherungsstatus, maximal rund 400 Euro mit Blick auf BAföG)
- Höchstens 20 Wochenstunden für die freiberufliche Arbeit (ebenfalls mit Blick auf Versicherungsstatus und BAföG, da es nebenberuflich sein muss)
- Akquise betreiben, um Aufträge zu generieren
Das meiste davon ist tatsächlich ein Selbstläufer. Denn wer eine Steuernummer hat und seine einkommenstechnischen Grenzen kennt, ist mit den Formalien auch schon durch. Nur dann, wenn studentische Freiberufler ihre Grenzen überschreiten, kann es recht haarig werden. Bis hin zur Streichung von BAföG und weiterem. Dass da noch Auftragsakquise und Selbstmarketing zukommt, dürfte klar sein.
To Do’s für studentische Gründer
- Businessplan schreiben
- Gewerbeschein beim Gewerbeamt besorgen
- Umsatzsteuernummer beim Finanzamt besorgen
- Rechtsform für das neue Unternehmen finden und notariell festlegen
- Ideenpiraterie vorbeugen und Marke eintragen oder Konzept patentieren lassen (mehr dazu hier)
- Fördermittel und Start-up-Finanzierung prüfen (mehr dazu hier)
- Absicherung wie beim studentischen Freiberufler
- Einkommensgrenzen wie beim studentischen Freiberufler
- Begrenzung der Wochenarbeitsstunden wie beim studentischen Freiberufler
- Längere Zeit ohne sicheres Einkommen in der Produktentwicklungsphase, eventuell hohe Kosten innerhalb dieser Phase für Materialien und weiteres
- Erhöhte Kosten für Marketingmaßnahmen, Mitarbeiter und mehr
Genau wie schon vorab angedeutet, ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass studentische Gründer deutlich mehr auf der Agenda stehen haben, als studentische Freiberufler. Zwar sind auch diese Punkte einigermaßen schnell abgearbeitet, wenn beim Gründen als Student strukturiert vorgeht und sich die Zeit nimmt. Doch im ersten Moment wirkt diese Aufzählung unsagbar umfangreich.
Was genau umfassen die einzelnen To Do’s?
Beginnen wir, die beiden Listen näher auseinander zu nehmen, um einen ganzheitlichen Blick auf das zu schaffen, was studentische Gründer und studentische Freiberufler beim Gründen grundsätzlich erwartet. Manches wurde oben bereits genauer beschrieben, manches nicht. Das ist unterhalb zu finden.
Einkommensgrenze & Begrenzung der Wochenarbeitszeit
In beiden Listen treten recht markant Grenzen für das erzielbare Einkommen und für die aufzubringende Arbeitszeit in den Fokus. Es heißt, dass ein monatliches Privateinkommen nicht mehr als 385 Euro betragen darf, um den Versicherungsstatus und das BAföG nicht zu gefährden. Mit dem Versicherungsstatus ist die Krankenversicherung gemeint. Studenten sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert. Sobald sie jedoch als Student gründen und monatlich mehr als die 385 Euro verdienen, kann dieser Versicherungsstatus erlöschen. Das würde bedeuten, dass man sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern muss. Mit Blick auf das BAföG sieht es sehr ähnlich aus. Ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 4.880 Euro (entspricht etwa 406 Euro im Monat) müssen alle Überschüsse abgetreten werden und kann das BAföG sogar zukünftig verweigert werden. Beides ist sowohl an das Einkommen, als auch an die Wochenarbeitszeit gebunden, die keinesfalls mehr als 20 Stunden betragen darf.
Private Absicherung
Auch die private Absicherung kam in beiden Listen vor und umfasst die Aussage, dass sich sowohl studentische Gründer, als auch studentische Freiberufler einen Blick für bestimmte Versicherungen haben sollten. Eine normale Privatabsicherung mit sinnvollen Versicherungen, beispielsweise einer Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, ist ohnehin obligatorisch. Doch in beruflicher Hinsicht braucht es weitere Versicherungen. Denn was passiert, wenn ein Freiberufler oder Startup versehentlich einen folgenschweren Fehler macht und schlimmstenfalls Schadenersatz zahlen muss oder überhaupt mit Anwälten zutun bekommt? Dann kann es sehr schnell an die Existenz gehen, was es zu vermeiden gilt. Näheres dazu ist in unserer Rubrik Unternehmerhaftung zu finden.
Förderung & Finanzierung
Während Freiberufler quasi sofort mit ihrer Tätigkeit starten können, braucht es in einem Startup zunächst eine längere Phase der Produktentwicklung und Ausrichtung. Möchte man als Student gründen, dann kommt es sehr auf die individuelle eigene Finanzlage an, ob und inwiefern man Sprünge machen kann. Ist man einkommenstechnisch durch BAföG, Kindergeld, Privatvermögen und vielleicht auch die Eltern ausreichend abgesichert, ist es nicht schlimm, sich einkommensfrei mit dem Gründen zu beschäftigen. Ist man aber auf ein gewisses Einkommen angewiesen, dann wird es umso schwerer. In diesem Fall sollte man sich mit den umfangreichen Fördermöglichkeiten seitens des Staates befassen (Gründerzuschuss), sowie mit externen Geldquellen. Dazu zählen etwa Investoren, Business Angels, Crowdfunding-Kampagnen oder ganz klassisch auch Gründerkredite. Spätestens, sobald es an ausgeprägte Marketingmaßnahmen geht, braucht es dieses Geld ohnehin.
Finanzamt, Gewerbeamt & weitere Parteien
Für studentische Gründer und studentische Freiberufler ist noch wichtig zu erwähnen, dass alle beim Gründen involvierten Parteien Freund und Helfer sind. Das Finanzamt ist keinesfalls nur die Behörde, die das Geld einheimsen möchte. Es steht auch für Fragen offen und ist hilfsbereit. Genauso sieht es beim Gewerbeamt, bei den Krankenkassen und bei sonstigen Parteien aus. Sich verrückt zu machen, lohnt sich nicht. Lieber sollte man mit Geduld an die Sachen rangehen und sich beraten lassen. Falls nicht von den Parteien direkt, dann von Steuerberatern, Gründungsberatern und weiteren Dritten. So geht man sicher, dass alles richtig verläuft und dass man als Student reibungslos gründen kann.
Viele Formalitäten - aber es lohnt sich!
Ob nun als Freiberufler oder als studentische Gründer – setzt man sich genau damit auseinander, was einem zum Start ins neue Berufsleben erwartet, dann ist das alles fast so einfach wie das spontane Vorstellungsgespräch im Café oder Supermarkt um die Ecke. Natürlich ist das Gründen als Student mit vielen Formalitäten verbunden, die es zu beachten gilt. Die im ersten Moment auch wie eine Hürde aussehen. Doch eigentlich sind sie keine Hürde. Sondern ein Wohl, wenn man daran denkt, was man durch das Gründen später noch erreichen kann.
Nebenberuflich selbständig: Das kleine ABC
Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte beleuchtet, auf die geachtet werden sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen.
Anmeldung
Erst einmal müssen Sie wissen, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Freiberuflich sind künstlerische und therapeutische Berufe. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und beratende Volks- oder Betriebswirte sind „frei“. Gewerbliche Tätigkeiten sind im Prinzip alle anderen wie etwa handwerkliche Arbeiten, Ladengeschäfte oder auch der Verkauf bei Ebay.
Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, tun Sie das über das Ordnungsamt. Das kostet zwischen 18 und 40 Euro und führt automatisch dazu, dass das Finanzamt Ihnen Formulare für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit schickt.
Freiberufler melden sich selbst direkt beim Finanzamt an und füllen dann das Anmeldeformular aus. Sie können es auch aus dem Internet laden, etwa über www.bundesfinanzministerium.de. Sie erhalten dann eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer.

