Gründen im Nebenerwerb

Autor: Felix Plötz
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Mehr Geld, Erfüllung oder Sicherheit durch ein zweites berufliches Standbein. Das bewegt alljährlich hunderttausende Angestellte, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist und stellen vier Nebenerwerbsgründer vor.

Jeder Deutsche darf grundsätzlich in seiner Freizeit arbeiten, was er will! Egal, ob er festangestellt ist oder in Teilzeit arbeitet: Jeder darf neben seinem normalen Job eine andere Anstellung annehmen – und natürlich darf jeder auch selbständig arbeiten, also ein oder gar mehrere Unternehmungen zusätzlich zur Arbeit starten.


Zustimmung erforderlich?

Dieses Recht ist so fundamental, dass es sogar im Grundgesetz verankert ist: Artikel 12 garantiert die Berufsfreiheit des Einzelnen. Der Arbeitgeber muss daher grundsätzlich nicht um Erlaubnis gebeten werden, noch nicht einmal informieren müssten Sie ihn. Doch so grundsätzlich dieses Recht ist, bedeutet dies nicht, dass es ohne Ausnahmen gilt. Denn die „berechtigten Interessen“ des Arbeitgebers sind genauso schützenswert wie die eines Arbeitnehmers. Häufig enthalten Arbeitsverträge daher entsprechende Klauseln, die sicherstellen sollen, dass diese Interessen nicht verletzt werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sämtliche Nebentätigkeiten unaufgefordert und vor Aufnahme der Nebentätigkeit anzuzeigen sind, dann müssen Sie sich daran halten. Damit stellt der Arbeitgeber sicher, überhaupt beurteilen zu können, ob Ihre Tätigkeit gegen seine berechtigten Interessen verstößt.

Eine andere häufige Formulierung besagt, dass Sie eine Nebentätigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Arbeitgebers aufnehmen dürfen. Diese Klausel klingt zwar wie ein eindeutiges Verbot, ist sie aber nicht. Denn noch mal ganz deutlich: Ein Chef darf nicht grundlos seine Zustimmung verweigern, sondern nur wenn seine berechtigten Interessen verletzt werden – und diese sind klar definiert. Andernfalls hat er gar keine andere Wahl, als Ihrem Wunsch nachzukommen. Pauschalverbote wie „Während der Dauer der Beschäftigung darf der Angestellte keinerlei Nebentätigkeiten ausüben“ sind zwar weit verbreitet, aber unzulässig, denn sie verstoßen gegen das Grundgesetz.

Aber selbst wenn Ihr Vertrag keine speziellen Klauseln enthält und damit das Recht auf Ihrer Seite steht, liegt es trotzdem auf der Hand: Sie sollten Ihren Chef rechtzeitig darüber informieren, was Sie machen möchten und vielleicht auch was Ihre Motivation für ein eigenes Nebenerwerbsbusiness ist. Formal betrachtet steht und fällt jedoch alles mit den sogenannten berechtigten Interessen, und diese schauen wir uns daher nun im Detail an. Dabei gilt auch hier, dass Gesetze sich manchmal schneller ändern, als gedruckte Bücher Schritt halten können. Bevor Sie mit einem Vorhaben Ernst machen, sollten Sie daher vorsichtshalber zunächst einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

Gut zu wissen: Starter-Tipps

  • Sie sind ein Unternehmer, also wickeln Sie Ihre Aufträge stets professionell ab. Dass Sie einmal keine Zeit haben, weil der Hauptjob Sie in Anspruch nimmt, ist gegenüber dem Kunden kein Argument.
  • Der Kunde muss nicht unbedingt wissen, dass Sie einen anderen Job haben.
  • Honorar ist Honorar: Nebenberufler sollten auf keinen Fall weniger nehmen als Vollzeit-Selbständige.
  • Auch Nebenberufsgründern hilft ein Businessplan. Meist ist er nicht für Ihre Bank nützlich, sondern verschafft Ihnen selbst wichtige Erkenntnisse.
  • Seien Sie immer erreichbar, mindestens per Anrufbeantworter. Ein Büroservice ist eine gute Alternative, wenn Sie tagsüber außer Haus sind.
  • Keine Buchung ohne Beleg: Auch Sie müssen Rechnungen mit fortlaufender Nummer schreiben und alle Ausgabebelege sammeln.
  • Generell gilt: Alle steuerlichen und unternehmensrechtlichen Regeln für Gründer gelten auch für nebenberuflich Selbständige.

Faktor Leistungsfähigkeit

Das wichtigste berechtigte Interesse Ihres Arbeitgebers ist sicherlich Ihre volle Leistungsfähigkeit innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit. Diese darf durch Ihre nebenberufliche Selbständigkeit unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Wenn Ihr Projekt Sie so sehr beansprucht, dass Sie auf der Arbeit ständig unkonzentriert und müde sind, sind Interessen Ihres Arbeitgebers ziemlich offensichtlich verletzt. Dass er Sie daraufhin abmahnen oder Ihnen in besonders schweren Fällen sogar kündigen darf, sollte daher nicht überraschen: Ein angestellter Busfahrer, der regelmäßig bis in die frühen Morgenstunden an seinem unternehmerischen Nebenprojekt arbeitet, weil er nachts am kreativsten ist, aber deswegen bereits mehrere Unfälle gebaut hat, hätte beispielsweise schlechte Karten. So eindeutig und nachvollziehbar dieses Kriterium ist, gilt an dieser Stelle allerdings das Arbeitszeitgesetz erstaunlicherweise nicht. Es regelt zwar eindeutig, wie viele Stunden ein abhängig Beschäftigter in einem oder mehreren Jobs arbeiten darf, es macht jedoch keinerlei Aussagen zu einer selbständigen Tätigkeit, die parallel zu einer Festanstellung stattfindet.

Die Konsequenz: Kommen Sie mit wenig Schlaf aus oder beeinträchtigt es Ihre Leistungsfähigkeit nicht, wenn Sie Ihre Wochenenden voll und ganz Ihrer nebenberuflichen Selbständigkeit widmen, dann dürfen Sie das uneingeschränkt tun. Sie können Ihre Zeit frei einteilen und nutzen, egal ob abends, nachts oder jeden zweiten Sonntag. Sie haben die volle Freiheit. Würden Sie allerdings eine weitere Anstellung annehmen, dürfen Haupt- und Nebenjobs im Allgemeinen zusammen maximal 48 Stunden in Anspruch nehmen.

Es macht also einen großen Unterschied, ob zum Beispiel ein Webdesigner bei zwei Firmen angestellt ist oder neben seiner Anstellung sein eigenes Ding macht. Eine nebenberufliche Selbständigkeit bietet Ihnen deutlich mehr Freiheit, aber natürlich gleichzeitig die Pflicht, auf sich selbst und Ihre Gesundheit achtzugeben und sich nicht zu überarbeiten.

Meike Haagmans - Joventour

„Glücklicherweise gab es für mich bei der Gründung keine wirklichen Hürden. Ich kannte die Branche, hatte den klaren Vorteil eines geregelten Einkommens und entsprechender Auszeiten durch meine Teilzeitstelle als Flugbegleiterin. Für mich waren es die optimalen Bedingungen, die Idee zu Joventour umzusetzen“, so Meike Haagmans (35), die als Nebenerwerbsgründerin kurz nach dem Ende Ihres Masterstudiums begann, organisierte Rundreisen in Lateinamerika anzubieten, und zwar ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Was anfangs noch eine exotische Idee war, ist heute ein gutgehendes Business. Dennoch möchte die Düsseldorferin nicht zur Vollzeitselbständigen werden. „Ich liebe meine Arbeit über den Wolken, hatte aber gleichzeitig diese tolle Idee, von der ich wusste, dass sie eine Marktlücke füllen und erfolgreich sein würde. Um mir beides ermöglichen zu können, kam für mich nur eine nebenberufliche Selbständigkeit in Frage.“ Ihr Tipp für andere Gründer: „Tu es einfach! Hab keine Angst! Es wird eine der spannendsten Zeiten deines Lebens!“
 

Arbeitszeiten nicht vermischen

Zweifellos ist es ebenfalls ein sehr berechtigtes Interesse Ihres Arbeitgebers, dass Sie während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auch tatsächlich arbeiten – und nicht stattdessen private Angelegenheiten erledigen. Obwohl es heute für fast jeden Büroangestellten ausgesprochen einfach ist, seinen Firmenrechner zum Beispiel für Facebook und private Mails zu nutzen, kann ich Ihnen nur davon abraten, Ihren selbständigen Nebenerwerb mit der normalen Arbeitszeit zu vermischen. Natürlich ist es leicht möglich, statt fünf Minuten auf Facebook zu verbringen, den Firmenrechner zu benutzen, um noch schnell ein Angebot oder eine Präsentation rauszuschicken, und vielleicht bemerkt das niemand. Trotzdem kann es Sie in Teufels Küche bringen. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie Ihre Arbeitszeit nutzen, um mit Ihrem privaten Handy für Ihr Nebenerwerbsbusiness aktiv zu werden, also beispielsweise Mails zu beantworten oder Kunden anzurufen. Möglich ist das, und vielleicht kommt es auch nie heraus – zu empfehlen ist es aus moralischer und rechtlicher Sicht sicher nicht.

Rafael Klink – Nagelpflegeset

„Meine Motivation ist zum einem, etwas Eigenes von der Idee bis zum Produkt auf die Beine zu stellen. Darauf bin ich stolz. Dazu kommt der Aspekt, dass es nicht falsch ist, sich ein zweites Standbein aufzubauen“, sagt Rafael Klink, der seit Anfang 2015 an zwei Nebenerwerbsprojekten tüftelt. Eines davon ist ein Nagelpflegeset speziell für Männer im Look eines Werkzeugkoffers, wobei auch der Inhalt wie Werkzeug gestaltet ist. Zeit für seine Vorhaben hat der Stuttgarter, der in einem großen IT-Unternehmen angestellt ist, denn „zum Glück habe ich eine Luxussituation, in der ich meine Arbeiten selber priorisieren kann, sprich ich habe keine festen Zeiten für die reguläre Arbeit und für das Nebengewerbe.“
Seine Tipps: „Mit relativ wenig Invest ist es möglich, eine Idee zu realisieren. Oftmals benötigen die Leute einen Anstupser. Es gibt viele Möglichkeiten, einen solchen Anstupser zu ,erzwingen‘. Sucht die Start-up-Community eurer Stadt, holt euch Unterstützung ins Boot. Versucht nicht allzu lange alles alleine zu machen – ihr werdet irgendwann an eure Grenzen stoßen.“

Wettbewerbsverbot

Ein anderes berechtigtes Interesse verletzen Sie, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber treten. Entsprechend darf er sie Ihnen untersagen, und Sie haben sich daran zu halten. Dabei spielt der zeitliche Rahmen Ihres Projekts übrigens überhaupt keine Rolle. Wenn Sie zum Beispiel als Redakteur angestellt sind, dürfen Sie nicht ohne Erlaubnis Ihres Arbeitgebers als freier Journalist für andere Zeitungen arbeiten – egal ob regelmäßig oder auch nur einmalig. So verlockend es sein mag, seine Erfahrungen und Kontakte aus dem Hauptberuf für seine nebenberufliche Selbständigkeit zu nutzen: Wenn der Arbeitgeber damit seine Interessen verletzt sieht, geht es nicht. Sollte Ihre Geschäftsidee tatsächlich sehr nah an Ihrem Hauptberuf dran sein, ist es aber dennoch sinnvoll, sie Ihrem Chef vorzuschlagen. Wenn Sie ihn von Ihrem Konzept überzeugen können, eröffnet sich vielleicht sogar die Möglichkeit, sie als Intrapreneur, also als Unternehmer im Unternehmer, zu verwirklichen. Mit den Ressourcen und dem „Schutz“ Ihres Arbeitgebers lässt sich so ohne großes Risiko ausprobieren, ob Ihre Idee wirklich das Potenzial hat, daraus ein neues Geschäftsfeld zu entwickeln.

Vielleicht sieht er die Wettbewerbssituation auch gar nicht als so gravierend an und gibt seine Erlaubnis, zumindest unter Vorbehalt. So lässt sich praktisch herausfinden, ob seine Interessen tatsächlich bedroht sind. Wenn dem wirklich so ist, könnte er seine Entscheidung während eines vereinbarten Zeitraums jederzeit widerrufen. Das Wettbewerbsverbot gilt grundsätzlich nur solange der Arbeitsvertrag besteht – nach einer Kündigung also bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist. Das bedeutet auch, dass Ihr Arbeitsvertrag weiter gültig bleibt, selbst wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Jobwechsels von Ihrem Arbeitgeber freigestellt werden.

Kevin Tödtmann – Havali Fashion

Seit Ende 2014 bietet Kevin Tödtmann (24) über seine Plattform havalifashion.com Shirts, Sweater, Caps und Urban-Style-Klamotten an. Die Motivation, neben seinem Job als Bankangestellter zu gründen, begründet Kevin mit „dem schon lange währenden Wunsch, selbständig und sein eigener Chef sein zu wollen“. Die bürokratischen Hürden beim Gründen waren „verhältnismäßig gering“, so Kevin, „sich zunächst einen Überblick zu verschaffen, was es überhaupt alles zu beachten gibt, bis das fertige Produkt dann fertig verpackt das Unternehmen verlässt, war sicher eine große Hürde“. Das Nebeneinander von Bankjob und Fashionplattform funktioniert gut, „morgens und nach Feierabend werden Mails gecheckt und danach Marketingpläne entwickelt, die Bestellungen abgearbeitet und versendet. Am Wochenende dann geht es quasi ,vollzeit‘ weiter“, so Kevin. Wenn alles gut läuft, soll 2018 aus dem Nebenerbwerb der Vollerwerb werden. Sein Tipp für alle Gründer: „Machen. Testet eure Idee und versucht es!“

Vorsicht vor Rufschädigung

Ihr Arbeitgeber kann seine Zustimmung ebenfalls verweigern, wenn durch Ihre nebenberufliche Tätigkeit der Ruf der Firma geschädigt würde. Der Fall ist in der Praxis nicht besonders verbreitet, kommt jedoch vor. So entschied beispielsweise das Bundesarbeitsgericht, dass ein angestellter Krankenpfleger nicht nebenberuflich als Leichenbestatter arbeiten darf, weil es dadurch bei Patienten zu „Irritationen“ kommen könnte. In den meisten Fällen dürfte es dem Arbeitgeber schwerfallen, eine Verletzung dieses Interesses zu belegen. Allerdings gelten deutlich härtere Bestimmungen, wenn ein Arbeitnehmer sein Unternehmen in besonderer Weise repräsentiert, zum Beispiel als angestellter Geschäftsführer. Dann muss er sogar in seiner Freizeitgestaltung die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers berücksichtigen. Dann können auch unentgeltliche Nebentätigkeiten wie ein Ehrenamt vertraglich verboten und sogar private Facebook-Posts zum Problem werden. Verletzen Sie den Ruf Ihres Arbeitgebers, wird er sich dagegen zu Recht wehren.

Urlaub und Nebenerwerb


Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass ein Arbeitnehmer während des Urlaubs keine „dem Urlaubszweck widersprechende“ Erwerbstätigkeit leisten darf. Damit scheint der Fall eigentlich klar. Nehmen wir als Beispiel eine Bürokauffrau, die in ihrer Freizeit Schmuck herstellt, den sie seit Jahren über das Internet verkauft. Ihr Arbeitgeber hat der Nebentätigkeit zugestimmt. Nun möchte sie ihren Schmuck allerdings zusätzlich auf dem Künstlermarkt verkaufen und nimmt sich dafür Urlaub. Während dieser Zeit verausgabt sie sich so sehr, dass sie nach ihrem Urlaub mit einer heftigen Grippe für zwei Wochen ausfällt. Daraufhin mahnt ihr Chef sie ab – zu Recht. Allerdings ist die Rechtsprechung in der Realität recht großzügig.

Tatjana Mennig – Felis Felix

Die Rechtsanwaltsfachangestellte Tatjana Mennig aus Hamburg hat sich 2008 als Tierpsychologin nebenberuflich selbständig gemacht. Neben dem Wunsch, mit Tieren zu arbeiten, war für sie ausschlaggebend, dass sie in ihrem Hauptberuf nur wenige Aussichten auf mehr Geld hat. „Der Gründungsprozess selbst war bei mir völlig unproblematisch, weil ich ja kein Startkapital brauchte. Ich habe nur ein Gewerbe angemeldet, Flyer und Visitenkarten selbst erstellt und drucken lassen und die Webseite www.felis-felix.de im Baukastensystem erstellt“, so die ausgebildete Tierpsychologin. Unterstützung findet sie bei ihrer (anfänglich sehr skeptischen) Familie und bei ihrem Chef, „der mir auch mal kurzfristig frei gibt, wenn ein Kundentermin nicht anders zu legen ist“. Und obwohl es Phasen gibt, „wo man überlegt, alles hinzuschmeißen, weil man das Gefühl hat, dass man überhaupt keine Freizeit mehr hat und trotzdem nur ein Taschengeld übrig bleibt“, lässt sie keinen Zweifel aufkommen, lieber früher als später ihr eigener Vollzeitchef sein zu wollen.

Was tun im Krankheitsfall?

Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer muss sich „genesungsförderlich“ verhalten. Logisch: Wird er wegen Grippe krankgeschrieben, darf er zu Hause keine eigenen Kunden anrufen oder sonstige Dinge tun, die den Heilungsprozess verzögern könnten. Anders sieht es aus, wenn sich eine angestellte Gesangslehrerin so verausgabt hat, dass sie ihre Stimmbänder schonen muss und daher krankgeschrieben ist. Dann darf sie keinen Gesangsunterricht geben – das ist klar –, aber ohne weiteres zu Hause eigene T-Shirts designen oder Blog-Posts schreiben.

Nebenher oder auch mehr

Neben dem Job zu gründen ist die einfachste Möglichkeit, um seine Geschäftsidee ohne allzu großes Risiko anzugehen. Wer die Spielregeln kennt und beachtet, kann sich so dauerhaft ein zweites Standbein aufbauen oder sogar die ersten Schritte auf dem Weg zum Vollzeitbusiness gehen.


Der Autor Felix Plötz ist Gründer mehrerer Unternehmen, Bestseller-Buchautor und Vortragsredner, www.felixploetz.com

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Damit aus deiner Idee eine Erfolgsgeschichte wird

Die Entscheidung für eine Rechtsform allein bringt leider noch kein Geld ein. Damit es aber schon bald in deiner Kasse klingelt, darfst du wichtige Vorbereitungen nicht vernachlässigen. Darum sollten ebenfalls folgende Punkte auf deiner To-do-Liste stehen:

  • Büroraum: Effizient arbeiten – von der Couch oder dem Bett aus ist das in den seltensten Fällen möglich. Sei dir also von Beginn an über die wichtigsten Eckpunkte im Klaren. Arbeitest du alleine oder benötigst du Mitarbeiter? Je nachdem reicht dir entweder eine kleine Nische zu Hause als Office aus oder du musst gleich nach mietbaren Büroflächen Ausschau halten. Falls du dir noch unsicher bist, wo genau die Reise hingehen soll, sind vielleicht Coworking Spaces, wo sich mehrere Selbstständige Arbeitsflächen teilen, das richtige für dich.
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Ohne Kunden geht es nicht

Oder warum sonst lautet ein bekanntes Sprichwort: „Der Kunde ist König“? Das Problem ist jedoch, dass zahlende Klienten nicht wie Äpfel an den Bäumen hängen. Viel mehr ist die Gewinnung von Geschäftspartnern ein langwieriger Prozess, der viel Geduld erfordert. Doch mit unseren Tipps ziehst du sicher ganz schnell erste Aufträge für deine Mini-GmbH an Land:

Wer sind deine Kunden?

Was charakterisiert deinen Idealkunden? Was sind seine Wünsche und was ist ihm im Leben wichtig? Auf Fragen wie diese, solltest du die nötigen Antworten haben. Denn nur so kannst du die Kundengewinnung strategisch angehen, um deine letztendlichen Maßnahmen genau auf deine Zielgruppe abzustimmen. Versetze dich daher auch in die Nutzer deiner Produkte oder Leistungen hinein und ziehe daraus Inspiration für die Kundengewinnung.

Werbung machen

Hört sich einfach an, ist es aber nicht. Zum einen ist Geld bei jungen Startups oft knapp gesät. Um dennoch potenzielle Kunden auf dich aufmerksam zu machen, ist das Internet dein Freund und Helfer. Profile in den sozialen Netzwerken sind kostenlos. Zudem kannst du dort deinen Bekanntenkreis zum Teilen deiner Botschaften animieren. Neben Webseite und Social Media solltest du aber auch Printwerbung nicht vernachlässigen. Plakate, Flyer und Co. sprechen in vielen Fällen mehrere Zielgruppen auf einmal an.

Basis für die Corporate Design legen

Farben können Stimmungen erzeugen und in der Geschäftswelt für Professionalität stehen. Das Zaubermittel lautet hier Corporate Design – bedeutet, dass du für Logo sowie Giveaways oder Kundenprospekte ein klares Farbschema festlegst. Dadurch unterscheidest du dich nicht nur optisch von der Konkurrenz, sondern erzeugst gleichzeitig ein harmonisches Gesamtbild, was von Zuverlässigkeit und Kompetenz zeugt. Werte wie diese bringen Kunden im Bestfall mit deinen Produkten und Leistungen in Verbindung.

Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen

Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die Mini-GmbH gerade für Jungunternehmer eine attraktive Unternehmensform ist, schließlich kannst du so im Idealfall bereits mit einem kleinen Budget Großes erreichen. Dennoch haben auch Mini-Gründer mit den gleichen Anfangsschwierigkeiten, wie die alteingesessene Konkurrenz zu kämpfen. Auf dem Weg zum Erfolg wartet auf dich zunächst ein herausfordernder Aufgabenberg, den du erklimmen musst. Investiere deshalb im Vorfeld ausreichend Zeit in Planung und Vorbereitung, um so mit deinem Startup schnell durchzustarten.

Selbstständig machen als Fitnesscoach

So gelingt es, als Fitnesstrainer Karriere zu machen!

Fitness und gesunde Ernährung nehmen im heutigen Gesellschaftsbild einen großen Stellenwert ein. Mehr als 12 Millionen Menschen haben eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio abgeschlossen oder trainieren regelmäßig Zuhause im heimischen Fitnessstudio. Den Körper gesund und in Form zu halten, ist demnach immer mehr Menschen hierzulande deutlich wichtiger geworden. Durch die gestiegene Nachfrage im Fitness- und Ernährungsbereich sind Fitnesstrainer gefragter denn je. In vielen Großstädten herrscht ein großer Mangel an gut ausgebildeten und lizenzierten Fitnessstrainern. So liegt die Gunst der Stunde auf dem Arbeitsmarkt derzeit auch im Fitnessbereich. Wer selbst schon lange Erfahrung mit Fitness und einer begleitenden Ernährung gesammelt hat, dem stehen als Fitnesstrainer rosige Zeiten bevor.

Doch kann längst nicht jeder Fitness-Profi ein professionelles Training in einem Fitnessstudio abhalten. Um einen Trainingsprogramm zu leiten, ist eine entsprechende Trainerlizenz notwendig. Diese lässt sich heutzutage ganz unkompliziert und zeitlich flexibel bei diversen Online-Kursen erlangen. Demnach lässt sich eine Karriere im Fitnessbereich ohne große Schwierigkeiten einleiten. Allerdings benötigt man neben einer Trainerlizenz noch ein paar weitere Fähigkeiten, um als Fitnesstrainer wirklich erfolgreich durchzustarten.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber entworfen, der Sie mit einer Reihe von praktischen Tipps und Tricks auf dem Weg zum Fitnesslehrer unterstützt. So bekommen Sie hier einen Einblick in die Voraussetzungen und Qualifikationen, die Anwärter auf den Beruf des Fitnesstrainers mitbringen müssen.



Trainerlizenz Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit als Fitnesscoach



Um selbstständiger Fitnesstrainer werden zu können, benötigt man eine entsprechende Trainerlizenz. Dabei handelt es sich bei der Grundausbildung als Fitnesstrainer um die B-Lizenz, die sich heutzutage auch bei freier Zeiteinteilung in einem Online-Seminar wie auf online-trainer-lizenz.de absolvieren lässt. In Online-Kursen werden dem Teilnehmer dabei einige Abläufe von Trainingsmethoden sowie Funktionen des menschlichen Körpers beigebracht, die als Basisqualifikation für die Arbeit als Fitnesscoach dienen. Neben einigen Grundkenntnissen für Trainingsprogramme sind es auch wichtige Anleitungen in der Ernährungslehre zu lernen. Die Trainerlizenz im Online-Bereich für angehende selbstständige Fitnesstrainer, die haupt- oder nebenberuflich in der Fitnessbranche Fuß fassen wollen, lässt sich dabei zeitlich sehr flexibel einplanen.

Fitnesstrainer sind auch Motivationscoaches



Neben Fitness und Ernährung müssen Fitnesstrainer auch ein Talent dafür besitzen, andere Menschen zu motivieren. Denn die Arbeit als Fitnesscoach in einem Fitnessstudio oder während eines Privattrainings erfordert eine Menge Hingebung und Motivation im Umgang und Training mit seinen Klienten. Die richtigen Ansprachen und Motivationsreden verhelfen zu mehr Erfolg während des Fitnesstrainings. Demnach haben vor allem extrovertierte Persönlichkeiten gute Grundvoraussetzungen, um sich ein Standbein in der Fitnessbranche aufzubauen. Klienten in einem Fitnessstudio erwarten von ihrem Fitnesstrainer mit allen Mitteln zum Sportprogamm motiviert zu werden.



Kompetenz und Erfahrung mitbringen



Wer von der Selbstständigkeit und beruflichen Unabhängigkeit als Fitnesstrainer träumt, sollte die nötige Erfahrung und Kompetenz mitbringen. So sollte man selbst schon einige Jahre im Fitnessbereich hinter sich haben, ehe man sich zutrauen sollte, andere Menschen zu trainieren. Denn Hand auf Herz: Würden Sie einen Fitnesstrainer mit Bierbauch und untrainierten Beinen seriös finden? Wahrscheinlich nicht. Demnach ist auch das Erscheinungsbild eines Fitnesstrainers wichtig. Nur wer selbst in Form und auf einem guten Fitness-Level ist, hat die Möglichkeit, langfristig erfolgreich im Business als Fitnesstrainer tätig zu sein. So müssen Fitnesstrainer auch abseits des Jobs den eigenen Körper ständig in Form halten, um als seriöser Fitnesstrainer durchzugehen.

Selbstständig machen als Immobilienmakler

Wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres Maklerbüros achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Ob Berufsanfänger oder Quereinsteiger – jeder kann sich als Immobilienmakler selbstständig. Seriöse Immobilienmaklerinnen und -makler müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese Checkliste bietet einen Überblick über die notwendigen Fähigkeiten und Qualifikationen sowie über die gesetzlichen Anforderungen, die es als selbstständiger Immobilienmakler zu erfüllen gilt.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 1: Soziale Kompetenz

Der Alltag eines Immobilienmaklers ist durchaus fordernd. Aufgaben wie private Immobilien oder Gewerbeimmobilien besichtigen, Telefonate führen und E-Mails beantworten sind regelmäßig auch abends und am Wochenende zu erledigen. Neben Durchhaltevermögen benötigen erfolgreiche Makler vor allem zwei grundlegende soziale Fähigkeiten:

  • Einfühlungsvermögen: Immobilienmakler sind Berater für Menschen in verschiedenen Lebenslagen. Auf jeden Kunden richtig einzugehen, erfordert Empathie und Menschenkenntnis. Hinter jedem Immobilienverkauf steht eine Geschichte – jemand will oder muss sein Leben ändern. Eine Stärke des Immobilienmaklers sollte daher sein, die Ängste, Wünsche und Bedürfnisse anderer Menschen schnell zu erkennen. Dazu gehört es auch, keine Scheu vor dem Gespräch mit einem fremden Gegenüber zu haben.
  • Selbstbewusstsein: Gleichzeitig gilt es, als Verkäufer selbstbewusst aufzutreten. Das Ziel ist die erfolgreiche Akquise und Vermarktung der Immobilie. Immobilienmakler sollten kontaktfreudig sein und Menschen für sich einnehmen können. Wichtig ist dabei ein authentisches und vertrauenswürdiges Auftreten.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 2: Anerkannte Qualifikation

Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ ist in Deutschland nicht geschützt. Das bedeutet, dass jeder sich so nennen darf, auch ohne passende Ausbildung. Doch wer die Tätigkeit seriös ausüben will, muss durch eine angemessene Qualifikation überzeugen. Verschiedene Wege führen zum Maklerberuf:

  • Studium: Sowohl private als auch öffentliche Universitäten und Hochschulen bieten verschiedene Studiengänge für die Immobilienbranche an, darunter beispielsweise Bau- und Immobilienmanagement, Betriebswirtschaft und Immobilienmanagement, Immobilienbewertung, Immobilienwirtschaft und Real Estate Management. Einige dieser Fächer werden ausschließlich als Masterstudium angeboten. Eine Auflistung des Studienangebots bietet zum Beispiel Studycheck.de.
  • Ausbildung: Neben einem Hochschulstudium bietet sich eine klassische Ausbildung als Immobilienkaufmann/-kauffrau an. Die Ausbildung dauert drei Jahre, lässt sich unter Umständen aber auch verkürzen. Der Vorteil: In der Regel übernimmt das Maklerbüro seine Azubis. Diese profitieren von der Sicherheit einer Anstellung und können auf einen vorhandenen Kundenbestand zurückgreifen.
  • Lehrgänge und Fortbildungen: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie private Institute veranstalten Lehrgänge in Kooperation mit dem Immobilienverband Deutschland (IVD). Diese vermitteln in rund 120 Unterrichtsstunden das erforderliche Basiswissen. Ob und welche Lehrgänge angeboten werden, erfahren Interessierte auf der Website ihrer örtlichen IHK. Achtung: Mit Vorsicht zu genießen sind Lockangebote für Intensivkurse bei Privatanbietern, die angeblich innerhalb weniger Tage umfassendes Wissen vermitteln. Die Qualität solcher Angebote liegt oft weit unter der der IHK-Lehrgänge.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 3: Maklerzulassung nach §34c GewO

Bevor sie durchstarten können, benötigen angehende selbstständige Immobilienmakler eine behördliche Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung (GewO). Die Ausstellung der Gewerbeerlaubnis unterliegt der jeweiligen Kreisverwaltung. Bei Landkreisen ist dies das Landratsamt, bei kreisfreien Städten ist das Ordnungsamt zuständig. Der Antragsteller muss seine Zuverlässigkeit nachweisen. Trifft einer der folgenden drei Punkte zu, kann die Behörde die Zulassung verweigern:

  • Der Antragsteller ist in den letzten fünf Jahren „wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden“.
  • Der Antragsteller ist aktuell in ein Insolvenzverfahren verwickelt.
  • Der Antragsteller besitzt keine Berufshaftpflichtversicherung (für Wohnimmobilienverwalter).

Folgende Unterlagen sind einzureichen, wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen:

  • Der ausgefüllte „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung“, erhältlich in der Kreisverwaltungsbehörde oder online
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Die Kosten sind abhängig von Anzahl und Umfang der Tätigkeiten, der zuständigen Behörde und der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers. In der Regel belaufen sie sich auf einige hundert bis zu 2.000 Euro.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 4: Lust auf die Selbstständigkeit

Wer sich als Immobilienmakler selbstständig machen will, sollte davon so viel wie möglich mitbringen: Motivation und das Vermögen, Probleme eigenständig zu lösen. Um typische Fehler zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich zum Einstieg von einem Experten beraten zu lassen.

  • Welche Unternehmensform ist die richtige?
  • Welche Fördermittel gibt es?
  • Worauf ist bei der Einrichtung einer eigenen Website zu achten?
  • Wie konzipiert man Marketingaktivitäten – online und offline?
  • Was ist ein Kapitalbedarfsplan?

Für das Maklergeschäft sind zwei Ressourcen unabdingbar: Immobilien und Kunden. Sobald beide eine gewisse Anzahl übersteigen, wird es ohne Hilfsmittel unübersichtlich. Deshalb ist es empfehlenswert, sich früh eine entsprechende CRM- bzw. Immobiliensoftware zuzulegen. Mit einem solchen Tool behalten Immobilienmakler den Überblick und sparen viel Zeit im turbulenten Arbeitsalltag.

Die ersten Schritte als selbstständiger Immobilienmakler

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer erfolgreichen Laufbahn als selbstständiger Immobilienmakler nichts mehr im Weg. Neulinge treibt vor allem eine Frage um: Wie akquiriere ich neue Immobilien für mein Portfolio?

  • Ein eigenes Netzwerk aufbauen: Immobilienmakler leben vom Kontakt zu ihren Kunden, Geschäftspartnern und zur lokalen Umgebung. Daher ist jetzt aktives Networking angesagt. Ein guter Ort, um neue Kontakte zu knüpfen, sind beispielsweise örtliche Vereine und Gesellschaften. Hinterlässt man bei den Menschen vor Ort einen guten Eindruck, steigt die Chance, dass diese Personen sich später an einen wenden, wenn sie eine Immobilie verkaufen oder erwerben wollen. Ein neuer Immobilienmakler in der Region fällt früher oder später auch den Mitbewerbern auf. Eine gute Idee ist es, sich frühzeitig den Kollegen vorzustellen. Bestenfalls ergibt sich die Gelegenheit, von den etablierten Maklern zu lernen – oder sogar mit ihnen zusammenzuarbeiten.
  • Gemeinschaftsgeschäfte tätigen: Wenn sich zwei Immobilienmakler für ein Geschäft zusammentun, profitieren davon alle Beteiligten. Hat ein Anfänger etwa eine tolle Immobilie im Portfolio, verfügt aber noch nicht über genügend qualifizierte Interessenten, kann möglicherweise ein Kollege mit genau dem passenden Käufer aushelfen. Die Kunden sind zufrieden, die beiden Makler teilen sich die Provision und schließen eine gute Geschäftsbeziehung für die Zukunft. Um das Potenzial solcher Kooperationen voll auszuschöpfen, bietet es sich an, einen Multi Listing Service (MLS) zu nutzen: einen Online-Marktplatz, über den angeschlossene Makler einander Einsicht in Objektbestände gewähren und Gemeinschaftsgeschäfte initiieren können.
  • Unternehmenspartnerschaften schließen: Neben anderen Immobilienmaklern kommen weitere lokale Unternehmen für eine Partnerschaft in Frage, wie etwa Banken, Versicherer oder Notare. Will beispielsweise ein Bankkunde eine Immobilie verkaufen, kann ihm die Bank ihren Partnermakler empfehlen. Das schafft Vertrauen und stärkt die Reputation des Immobilienmaklers in der Region.
  • In einem Berufsverband Mitglied werden: Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband hat mehrere Vorteile, allen voran den eindeutigen Qualitätsnachweis. Der IVD und der BVFI (Bundesverband für die Immobilienwirtschaft) stellen hohe Anforderungen an ihre Mitglieder. Dafür erhalten sie wertvolle Förderung, wie etwa unterstützende Marketingaktivitäten, kostengünstige Fortbildungen oder Zugang zum verbandseigenen Immobilienportal.


Auf einen Blick: Selbstständiger Immobilienmakler - was braucht es für eine Maklerkarriere?

  • Zulassung durch §34c GewO (Kosten: einige hundert bis zu 2.000 Euro)
  • Studium, betriebliche Ausbildung oder Fortbildung, z. B. bei der IHK
  • Einfühlungsvermögen kombiniert mit Verkaufstalent
  • Elan für die Selbstständigkeit
  • Aufbau eines Immobilien- und Interessentenstamms
  • Partnerschaften mit Kollegen und Unternehmen
  • Mitgliedschaft in einem Berufsverband
  • Softwarelösungen für effizientes Makeln


Wichtige Kontakte für Immoblienmakler-Gründer

IVD Immobilienverband

Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI)

BVFI Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft

Immobilienmakler IHK

Makler als Franchise-Nehmer


Der Autor Ingo Lorbach ist Department Manager Marketing bei onOffice Software, das eine online CRM Immobilienmakler Software zur Verwaltung der Objekt- & Kontaktdaten bietet.

Modegeschäft eröffnen: Selbstständig machen als Modehändler

Wenn Sie sich als Modehändler selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Modegeschäftes achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Modehändler


Allgemeine Zahlen in der Textil- und Bekleidungsbranche

Bruttoumsatz mit Textilien und Bekleidung im deutschen Einzelhandel: 63,84 Mrd. (statista 2016)

Bruttoumsatz mit Textilien und Bekleidung im deutschen Versandhandel: 10,65 Mrd. (statista 2016)

Umsatz mit Damenbekleidung in Deutschland: 25,33 Mrd. (statista 2016)

Umsatz mit Herrenbekleidung in Deutschland: 14,99 Mrd. (statista 2016)

Umsatz mit Baby- und Kinderbekleidung in Deutschland: 1,16 Mrd. (statista 2016)

Konsumausgaben für Bekleidung und Schuhe in Deutschland: 75,24 Mrd (statista 2016)

Ausgaben für Bekleidung pro Haushalt: 108 Euro im Monat bzw. 4,4 % der monatlichen privaten Konsumausgaben (destatis 2016)

Nettoumsatz im Bekleidungshandel: 32.724,11 Mio

Nominale Umsatzentwicklung: 2009 -5,6; 2010 +4,3; 2012 u. 2015 +0,5; Jan-Mai 2017 -0,3 (destatis 2017)

Bekleidungsunternehmen im Einzelhandel: 18.101 (destatis 2016, Umsatzsteuerstatistik)

Anzahl der Beschäftigten: 29.674 (destatis 2016)

Marktanteile stationäre Bekleidungsfachgeschäfte: 50,1 % (BTE 2016)

Marktanteile Wettbewerber: Versand- und Onlinehandel (18,3 %), Kauf- und Warenhäuser (7,6 %), Lebensmittelhandel (6,8%), Sonstiges (17,2 %) (BTE 2016)

Sortimentsanteile am Modemarkt: Damenbekleidung (37%), Schuhe (18%), Wäsche (9%), Accessoires (3%) (BTE/ ifH 2015)

 

Betriebliche Kennziffern für den mittelständischen Bekleidungsfachhandel 2015

Bruttoumsatz je qm Geschäftsfläche: 2.448,35 Euro (BTE Betriebsvergleich 2016)

Bruttoumsatz je beschäftigte Person: 204.241,05 Euro (BTE Betriebsvergleich 2016)

Lagerumschlag: 2,4 (BTE Betriebsvergleich 2016)

Netto-Handelsspanne (ohne MwSt.): 39,5 % (BTE Betriebsvergleich 2016)

Gesamtkosten: 37,0 % (BTE Betriebsvergleich 2016)

Betriebsw. Gewinn in % vom Bruttoumsatz: 2,4 % (BTE Betriebsvergleich 2016)

Als Modehändler selbstständig machen: Branchen-Insights

Der deutsche Fashion-Markt stellt einen der größten Wirtschaftszweige Deutschlands dar. Rund ein Fünftel des gesamten Marktes beansprucht er für sich, Tendenz steigend. Die zunehmende Vertikalisierung, der Online-Handel und nicht zuletzt der demographische Wandel als externer Einflussfaktor tragen einen wesentlichen Anteil zum Wachstum bei. Vor allem die beiden erst genannten Faktoren sorgen überdies für eine wesentliche Umverteilung der gesamten Marktanteile und stellen die Modebranche vor grundlegende strukturelle Veränderungen. Wirft man einen Blick in die deutschen Innenstädte, so spürt man die ersten Anzeichen dieses Wandels unmittelbar. Läuft man einmal durch Deutschlands meist frequentierteste Einkaufsstraße, die Kaufingerstraße in München, so kann man diese nicht passieren, ohne an drei H&M Filialen vorbeizulaufen. Vielfalt? Fehlanzeige! Vertikale Fast-Fashion Ketten übernehmen schleichend den Markt und verdrängen alt eingesessene Platzhirsche (regionale bzw. lokale Fachhändler) sowie unabhängige, kleinständische Fachhändler. Aus der Traum von der eigenen Modeboutique? Nicht ganz. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr eigenes Modegeschäft trotz der Dominanz großer Ketten und Online-Händler (Ebay, Amazon, Zalando) auf dem Fashion-Markt platzieren und etablieren können. Los geht’s:

Selbstständig machen als IT-Berater

Wenn Sie sich als IT-Berater selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres IT-Beratungs-Unternehmens achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige IT-Berater

Investitionen dt. Unternehmen in IT-Services: 39 Mrd. Euro (2017, Quelle Bitkom, Wachstumsrate: +2,3% gegenüber 2016)

Marktvolumen im IT-Beratungsbereich: ca. 7,8 Mrd. Euro (2015, Quelle: VR-Branchenbriefe, Lünendonk Studie 2015)

Durchschnittlicher Stundensatz IT-Freelancer: 83,48 € (2016, GULP Freelancer Studie 2016)

Durchschnittlicher Jahresumsatz IT-Freelancer: 139.087 € (2016, + 10,8% gegenüber Vorjahr, GULP Freelancer Studie 2016)

Nachfrage nach IT-Beratung: 2016: 21% der befragten Unternehmen, 2015: 14% der befragten Unternehmen (Bitkom 2016)

Digitalisierungsdienstleistung: 67% der Unternehmen vertrauen den IT-Beratern als Partner für die digitale Transformation (Lünendonk Studie 2015)

Wichtigster Geschäftsbereich: die Modernisierung von Altsoftware und Standardisierung der IT-Landschaft werden aus Kundensicht am häufigsten nachgefragt (Lünendonk Studie 2015)

Wichtigste Kundengruppen: Banken, Automobilwirtschaft, Telekommunikation, öffentlicher Dienst (Lünendonk Studie 2015)

Was versteht man unter IT-Beratung?

Im Wesentlichen geht es um die Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, worunter Programmiertätigkeiten, Planung und Entwurf von IT-Systemen, der Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte und sonstige IT-Dienstleistungen, z. B. Tätigkeiten wie Software-Installation oder Datenwiederherstellung, fallen. 

Folgende Geschäftsfelder gehören in den Sektor der IT-Beratung:

  • Problemanalyse und Planung für vorhandene und neue IT-Infrastrukturen
  • Kundenspezifische Software-Entwicklung
  • Planung und Durchführung von IT-Projekten

Tipps zur Businessplan-Erstellung

So überzeugen Gründer Geldgeber mit einem Businessplan.

Eine gute Idee und ein bisschen Mut – das sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Hinzu kommen ein motiviertes und vielseitig qualifiziertes Team sowie natürlich Kapital inklusive ausreichender Liquiditätspuffer. Das kann, wenn die eigenen Ersparnisse aufgebraucht sind, über verschiedene Wege beschafft werden: je nach Phase, in der sich das Start-up befindet, über Crowdfunding oder Crowdinvesting, von sogenannten Acceleratoren, Business Angels, Venture Capital oder durch Hausbankkredite und Förderdarlehen.

Viele junge Gründer kommen auf der Suche nach einer Finanzierung auch zur Berliner Sparkasse. Doch um Geld zur Verfügung zu stellen, müssen wir uns zunächst ein genaues Bild vom Gründungsvorhaben machen. Ein gut durchdachter Businessplan oder eine Präsentation mit Canvas oder Pitch Deck sind eine gute Basis, um uns von der Idee zu überzeugen.

Was machen eigentlich die Wettbewerber?

Egal, wie die Gründer ihre Idee präsentieren: Neben betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gehört eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse immer dazu. Jeder Gründer sollte sich fragen: Wer sind unsere potenziellen Kunden? Warum entscheiden sich potenzielle Kunden für unser Produkt oder unsere Dienstleistung? Wer sind unsere Wettbewerber? Was bieten sie, welche Stärken und Schwächen haben sie? Wie überzeugen wir potenzielle Kunden von unserem Angebot und machen Wettbewerbern Marktanteile streitig? Was macht unser Angebot im Vergleich zum Wettbewerb einzigartig?

Die Recherche lohnt sich! Denn wer den Markt genau kennt, kann auch seine eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen. Er erkennt Entwicklungsbedarf frühzeitig und ist auf neue Herausforderungen wie etwa Reaktionen der Wettbewerber besser vorbereitet. Wir als Geldgeber sehen zudem, dass die Gründung gut überlegt ist und etwaige Fallstricke ausreichend bedacht sind.

Digitale Gründer haben weltweit Konkurrenz

Eine sorgfältige Wettbewerbsanalyse ist übrigens für alle Gründer wichtig – ob klassische Unternehmensgründung in konventionellen oder digitale Start-ups in innovativen Branchen. Dabei geht der Wettbewerb in konventionellen Branchen allerdings selten über regionale Grenzen hinaus. Ein Friseurgeschäft konkurriert mit den Wettbewerbern im Stadtteil, aber nicht mit einem Haarstudio in New York. Digitale Geschäftsmodelle bekommen es hingegen fast immer mit internationalen Wettbewerbern zu tun.

Somit hat die Wettbewerbsanalyse auch Auswirkungen auf die Strategie und damit letztlich auf die Liquiditätsplanung. Die Markteintrittsbarrieren scheinen für Unternehmensgründungen im digitalen Bereich zwar auf den ersten Blick gering. Tatsächlich ist aber ein erheblicher Marketingaufwand erforderlich, um sich im harten internationalen Wettbewerb des Internets einen Namen zu machen, eine Marke oder ein Produkt aufzubauen und damit anderen Marktanteile streitig zu machen.

Viele unterschätzen Marketing und Vertrieb

Viele Start-up-Gründer aus der Digitalwirtschaft unterschätzen sowohl den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand für Marketing und Vertrieb. Daher ist es so wichtig, bei der Liquiditätsplanung ausreichend Spielraum zu lassen – nicht nur, um einen unerwartet hohen Marketingaufwand abzudecken, sondern auch für zahlreiche weitere Unwägbarkeiten, von der konjunkturellen Entwicklung bis zum Verhalten der Wettbewerber. Ohne ausreichende Puffer werden ansonsten gleich Verhandlungen über Nachfinanzierungen notwendig – oftmals zu ungünstigeren Konditionen.

Wer bei der Präsentation seiner Idee eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse und einen ausreichenden Kapitalpuffer vorgesehen hat, ist gut gewappnet, um sein Kreditinstitut zu überzeugen. Er hat damit aber auch eine gute Basis, um die eigene Unternehmensgründung stabil und wettbewerbsfähig auszurichten.

Der Autor Olaf Schulz ist Direktor für Firmenkunden bei der Berliner Sparkasse

Marktsegmentierung – Pflichtübung für Start-ups

Wie Sie mit Hilfe einer konsequenten Marktsegmentierung Ihren Markt oder Ihre Märkte besser verstehen und darauf basierend gezielter bearbeiten können.

„20 Reasons Why Startups Fail“ – unter diesem Motto analysiert die US-Amerikanische Plattform CB Insights seit mehreren Jahren neugegründete Unternehmen, die sich nicht erfolgreich am Markt platzieren konnten. Die Gründe, warum junge Unternehmen scheitern, sind dabei vielfältig – auf Platz 1 rangiert jedoch mit weitem Abstand die Aussage „No Market – No Need“. 42 % der untersuchten Start-ups scheiterten daran.

Die präzise Kenntnis des Kundenproblems und der Kundenanforderungen ist also eine Kernvoraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung eines jungen Unternehmens. „Wer ist Ihre Zielgruppe, wer ist Ihr Markt und welches Problem kann Ihr Unternehmen bei dieser Zielgruppe lösen?“ ist daher auch eine häufig gestellte Frage bei Investoren und Förderinstituten, die Start-ups durchleuchten.

Vor diesem Hintergrund ist es gerade für junge Unternehmen wichtig, den Zielmarkt und dessen Anforderungen präzise zu verstehen. Da der Ansatz „One Size Fits All“ – also eine Lösung für alle Zielgruppen eines Marktes, in anspruchsvollen Marktumfeldern nicht mehr ausreicht, müssen sich Start-ups und junge Unternehmen auf die unterschiedlichen Anforderungen von einzelnen Zielgruppen einstellen. Häufig ist die Marktsegmentierung, also die Einteilung des relevanten Marktumfelds in seine Untergruppen, der erste Schritt für die saubere Definition und Analyse der relevanten Zielgruppen sowie ihrer Anforderungen.

Typische Kriterien zur Marktsegmentierung

Marktsegmentierung kann dabei anhand verschiedener Segmentierungskriterien erfolgen. Welche Kriterien dabei zur Anwendung kommen, ist abhängig von der jeweiligen Branche des jungen Unternehmens. Beispiele für typische Kriterien zur Marktsegmentierung sind:

  • Produkt-/ Leistungsbasierte Marktsegmentierung: Der Markt wird zerlegt anhand wichtiger Leistungs-merkmale des Produktes. Dies können z.B. technische Leistungsklassen oder Größenkategorien sein. Bei Fahrzeugen unterscheidet man anhand der Fahrzeuggröße und Ausstattung z.B. typischerweise ein Marktsegment der Kleinwagen, Mitteklasse, oberen Mitteklasse oder Oberklasse.
  • Kundeneigenschaften: Der Markt wird zerlegt anhand relevanter Kundengruppen. So werden z.B. sozio-demographische Merkmale (Alter, Geschlecht, Einkommensgruppen etc.) herangezogen, um Marktsegmente zu bilden, die für das Unternehmen besonders relevant sind. Im Modebereich werden z.B. zur Kundensegmentierung Zielgruppen anhand des Alters und der Ausgaben für Kleidung definiert.
  • Anwendungen: Im industriellen Bereich bzw. bei Business-to-Business Unternehmen können auch wichtige Anwendungsbereiche des Produktes als Segmentierungsmerkmal genutzt werden. So unterscheidet ein Entwickler von Software für den industriellen Einsatz z.B. nach den Marktsegmenten Automotive, Maschinenbaubranche, Luftfahrt- und Elektroindustrie.
  • Regionale Merkmale: Häufig werden auch Marktsegmente nach Wohnort bzw. Ländern oder Zielregionen gebildet. So unterscheiden sich in manchen Märkten die Anforderungen und Marktgegebenheiten deutlich innerhalb verschiedener Regionen Deutschlands oder Europas, so dass diese Marktsegmente separate betrachtet werden müssen.  
  • Preisgruppen: Märkte werden auch hinsichtlich Preisklassen unterteilt. So können z.B. untere, mittlere und gehobene Preissegmente definiert werden.

Beispiel für eine einfache Marktsegmentierung eines Software-Start-ups

In vielen Fällen bietet sich eine sinnvolle Kombination mehrerer der oben genannten Kriterien der Marktsegmentierung an, um den eigenen Zielmarkt in klar definierte Marktsegmente zu unterteilen und präzise zu umreißen. Gerade für Investoren und Förderinstitute empfiehlt sich aus unserer Erfahrung eine graphische Darstellung der gewählten Marktsegmentierung, aus der auf einen Blick der relevante Zielmarkt des Unternehmens hervorgeht. Ein Beispiel für die kundenseitige Marktsegmentierung eines jungen Software-Unternehmens, das mit einer Lösung zur Kommunikations-Verschlüsselung auf Geschäftskunden abzielt, zeigt die nachfolgende Abbildung:

Ratgeber: studentische Gründer

Auf einen Blick: Was studentische Gründerinnen und Gründer - ob als Freiberufler oder Gewerbetreibende – wissen sollten und formal beachten müssen, bevor sie starten.

Welche Möglichkeiten haben Studenten heute noch, sich neben ihrem Studium etwas zu verdienen? – Es bleibt schließlich nicht viel Zeit, und die Doppelbelastung von Studium und Gründen will gemeistert sein. Wer abends kellnern muss, verbaut sich die Chance, mit Freunden etwas zu machen, ist je nach Lage im Lokal ständig auf Abruf. Als morgendliche Kraft fürs Regalpacken in der Drogerie können Studenten wiederum nur an vorlesungsfreien Tagen arbeiten. Am besten wäre doch eine Arbeit, die sich immer zwischendurch dynamisch neben dem Studium ausführen ließe.

Eine freiberufliche oder selbstständige Arbeit an einem Herzensprojekt oder sogar einem Start-up, in der Studenten ihre digitalen Talente nutzen und sich gleichzeitig ein Lebenswerk aufbauen können. Denn wenn diese freiberufliche, selbstständige Arbeit oder das junge Start-up schon einmal da ist und gut läuft, liegt es nahe, auch nach dem Studium damit weiterzumachen. Es zur Lebensgrundlage zu machen.

Doch fangen wir einmal ganz vorne an. Damit studentische Gründer überhaupt in dieses Metier einsteigen können, ist es erst einmal notwendig, etliche Formalien zu durchlaufen. Da wäre das Finanzamt, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Und wie sieht es überhaupt mit Versicherungspflichten und Einkommensgrenzen aus? Gerade wenn studentische Gründer fürs eigentliche Studium BAföG beziehen, dürfen sie über eine bestimmte Summe im Jahr nichts hinzuverdienen. Überschüsse zu dieser Summe sind abzugeben.

Dieser Artikel wird sich spielerisch den harten Fakten annehmen und ein komplettes Bild erschaffen, das studentische Gründer beim Eintritt in ihre unternehmerische Selbstständigkeit unterstützt.

Das Gründen als Student klingt einfach, ist aber mit vielen Formalitäten verbunden

Kurz zusammengefasst, was brauchen studentische Gründer eigentlich, um durchstarten zu können? – Die Liste ist je nach Vorhaben verschieden. Während sich junge Freiberufler bis auf eine Steuernummer vom Finanzamt und ein paar wenige Punkte ganz auf den Einstieg in ihre Tätigkeit konzentrieren können, durchlaufen studentische Gründer eines Start-ups schon ein deutlich erhöhtes Volumen an Aufgaben und Sachen, die sie beachten müssen. Das ist wirklich so: Studenten, die neben dem Studium freiberuflich als Texter oder Webdesigner arbeiten wollen, müssen rundherum nur wenig beachten, während sich „echte Gründer“ vor Formalien kaum retten können. Der Unterschied wird deutlich, wenn man eine Aufzählung vornimmt.

To Do’s für studentische Freiberufler

  • Prüfen, ob man tatsächlich freiberuflich arbeitet, oder ein Gewerbe anmelden muss (mehr Infos dazu hier)
  • Steuernummer beim Finanzamt besorgen (Umsatzsteuernummer höchstwahrscheinlich nicht vakant, wenn man die Kleinunternehmerregelung mit einem jährlichen Einkommen unter 17.500 Euro für sich beansprucht)
  • Private Absicherung hinsichtlich des Berufs vornehmen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung)
  • Einkommensgrenzen beachten (maximal 385 Euro im Monat mit Blick auf den Versicherungsstatus, maximal rund 400 Euro mit Blick auf BAföG)
  • Höchstens 20 Wochenstunden für die freiberufliche Arbeit (ebenfalls mit Blick auf Versicherungsstatus und BAföG, da es nebenberuflich sein muss)
  • Akquise betreiben, um Aufträge zu generieren

Das meiste davon ist tatsächlich ein Selbstläufer. Denn wer eine Steuernummer hat und seine einkommenstechnischen Grenzen kennt, ist mit den Formalien auch schon durch. Nur dann, wenn studentische Freiberufler ihre Grenzen überschreiten, kann es recht haarig werden. Bis hin zur Streichung von BAföG und weiterem. Dass da noch Auftragsakquise und Selbstmarketing zukommt, dürfte klar sein.  

To Do’s für studentische Gründer

  • Businessplan schreiben
  • Gewerbeschein beim Gewerbeamt besorgen
  • Umsatzsteuernummer beim Finanzamt besorgen
  • Rechtsform für das neue Unternehmen finden und notariell festlegen
  • Ideenpiraterie vorbeugen und Marke eintragen oder Konzept patentieren lassen (mehr dazu hier)
  • Fördermittel und Start-up-Finanzierung prüfen (mehr dazu hier)
  • Absicherung wie beim studentischen Freiberufler
  • Einkommensgrenzen wie beim studentischen Freiberufler
  • Begrenzung der Wochenarbeitsstunden wie beim studentischen Freiberufler
  • Längere Zeit ohne sicheres Einkommen in der Produktentwicklungsphase, eventuell hohe Kosten innerhalb dieser Phase für Materialien und weiteres
  • Erhöhte Kosten für Marketingmaßnahmen, Mitarbeiter und mehr

Genau wie schon vorab angedeutet, ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass studentische Gründer deutlich mehr auf der Agenda stehen haben, als studentische Freiberufler. Zwar sind auch diese Punkte einigermaßen schnell abgearbeitet, wenn beim Gründen als Student strukturiert vorgeht und sich die Zeit nimmt. Doch im ersten Moment wirkt diese Aufzählung unsagbar umfangreich.

Was genau umfassen die einzelnen To Do’s?

Beginnen wir, die beiden Listen näher auseinander zu nehmen, um einen ganzheitlichen Blick auf das zu schaffen, was studentische Gründer und studentische Freiberufler beim Gründen grundsätzlich erwartet. Manches wurde oben bereits genauer beschrieben, manches nicht. Das ist unterhalb zu finden.

Einkommensgrenze & Begrenzung der Wochenarbeitszeit

In beiden Listen treten recht markant Grenzen für das erzielbare Einkommen und für die aufzubringende Arbeitszeit in den Fokus. Es heißt, dass ein monatliches Privateinkommen nicht mehr als 385 Euro betragen darf, um den Versicherungsstatus und das BAföG nicht zu gefährden. Mit dem Versicherungsstatus ist die Krankenversicherung gemeint. Studenten sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert. Sobald sie jedoch als Student gründen und monatlich mehr als die 385 Euro verdienen, kann dieser Versicherungsstatus erlöschen. Das würde bedeuten, dass man sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern muss. Mit Blick auf das BAföG sieht es sehr ähnlich aus. Ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 4.880 Euro (entspricht etwa 406 Euro im Monat) müssen alle Überschüsse abgetreten werden und kann das BAföG sogar zukünftig verweigert werden. Beides ist sowohl an das Einkommen, als auch an die Wochenarbeitszeit gebunden, die keinesfalls mehr als 20 Stunden betragen darf.

Private Absicherung

Auch die private Absicherung kam in beiden Listen vor und umfasst die Aussage, dass sich sowohl studentische Gründer, als auch studentische Freiberufler einen Blick für bestimmte Versicherungen haben sollten. Eine normale Privatabsicherung mit sinnvollen Versicherungen, beispielsweise einer Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, ist ohnehin obligatorisch. Doch in beruflicher Hinsicht braucht es weitere Versicherungen. Denn was passiert, wenn ein Freiberufler oder Startup versehentlich einen folgenschweren Fehler macht und schlimmstenfalls Schadenersatz zahlen muss oder überhaupt mit Anwälten zutun bekommt? Dann kann es sehr schnell an die Existenz gehen, was es zu vermeiden gilt. Näheres dazu ist in unserer Rubrik Unternehmerhaftung zu finden.

Förderung & Finanzierung

Während Freiberufler quasi sofort mit ihrer Tätigkeit starten können, braucht es in einem Startup zunächst eine längere Phase der Produktentwicklung und Ausrichtung. Möchte man als Student gründen, dann kommt es sehr auf die individuelle eigene Finanzlage an, ob und inwiefern man Sprünge machen kann. Ist man einkommenstechnisch durch BAföG, Kindergeld, Privatvermögen und vielleicht auch die Eltern ausreichend abgesichert, ist es nicht schlimm, sich einkommensfrei mit dem Gründen zu beschäftigen. Ist man aber auf ein gewisses Einkommen angewiesen, dann wird es umso schwerer. In diesem Fall sollte man sich mit den umfangreichen Fördermöglichkeiten seitens des Staates befassen (Gründerzuschuss), sowie mit externen Geldquellen. Dazu zählen etwa Investoren, Business Angels, Crowdfunding-Kampagnen oder ganz klassisch auch Gründerkredite. Spätestens, sobald es an ausgeprägte Marketingmaßnahmen geht, braucht es dieses Geld ohnehin.

Finanzamt, Gewerbeamt & weitere Parteien

Für studentische Gründer und studentische Freiberufler ist noch wichtig zu erwähnen, dass alle beim Gründen involvierten Parteien Freund und Helfer sind. Das Finanzamt ist keinesfalls nur die Behörde, die das Geld einheimsen möchte. Es steht auch für Fragen offen und ist hilfsbereit. Genauso sieht es beim Gewerbeamt, bei den Krankenkassen und bei sonstigen Parteien aus. Sich verrückt zu machen, lohnt sich nicht. Lieber sollte man mit Geduld an die Sachen rangehen und sich beraten lassen. Falls nicht von den Parteien direkt, dann von Steuerberatern, Gründungsberatern und weiteren Dritten. So geht man sicher, dass alles richtig verläuft und dass man als Student reibungslos gründen kann.

Viele Formalitäten - aber es lohnt sich!

Ob nun als Freiberufler oder als studentische Gründer – setzt man sich genau damit auseinander, was einem zum Start ins neue Berufsleben erwartet, dann ist das alles fast so einfach wie das spontane Vorstellungsgespräch im Café oder Supermarkt um die Ecke. Natürlich ist das Gründen als Student mit vielen Formalitäten verbunden, die es zu beachten gilt. Die im ersten Moment auch wie eine Hürde aussehen. Doch eigentlich sind sie keine Hürde. Sondern ein Wohl, wenn man daran denkt, was man durch das Gründen später noch erreichen kann.

Nebenberuflich selbständig: Das kleine ABC

Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte beleuchtet, auf die geachtet werden sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen.

Anmeldung

Erst einmal müssen Sie wissen, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Freiberuflich sind künstlerische und therapeutische Berufe. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und beratende Volks- oder Betriebswirte sind „frei“. Gewerbliche Tätigkeiten sind im Prinzip alle anderen wie etwa handwerkliche Arbeiten, Ladengeschäfte oder auch der Verkauf bei Ebay.

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, tun Sie das über das Ordnungsamt. Das kostet zwischen 18 und 40 Euro und führt automatisch dazu, dass das Finanzamt Ihnen Formulare für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit schickt.

Freiberufler melden sich selbst direkt beim Finanzamt an und füllen dann das Anmeldeformular aus. Sie können es auch aus dem Internet laden, etwa über www.bundesfinanzministerium.de. Sie erhalten dann eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer.


Chef nach fünf

Mehr Geld, mehr Freude an der eigenen Arbeit und größere Sicherheit durch ein zweites Standbein. Das sind die Beweggründe vieler Angestellter, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Experten und Gründer berichten, wie der Start in diese Form der Selbständigkeit gelingt.

Bei manchem beginnt das Abenteuer „nebenberufliche Gründung“ mit einer Geschäftsidee. Karim Feldhaus entdeckte in seinem Job als Softwareentwickler, wie sehr kompetente Beratung zum Thema Wissensmanagement in Unternehmen fehlte. Feldhaus entschied sich, mit seinem Wissen und seiner Erfahrung diese Nische auszufüllen, reduzierte seine wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden und arbeitet fortan einen Tag in der Woche am Aufbau seines eigenen Unternehmens.
Uta Nommensen entwickelte ihre Idee aus einem Teilzeit-Job als Pressereferentin für einen Verband. Die Tätigkeit, im Home Office ausgeübt, lässt der Germanistin noch genügend Zeit und Raum für ein zweites Standbein als freie PR-Beraterin. Nicht zuletzt sprachen aus der Perspektive der alleinerziehenden Mutter auch finanzielle Gründe für eine weitere Einnahmequelle.

Geld war es auch, was Dörte Benz motivierte, sich nach weiteren Einkünften umzusehen. Die angestellte Logopädin verdiente zu wenig, um sich und die beiden Söhne über die Runden zu bringen. Benz, leidenschaftliche Köchin, machte sich zusammen mit zwei Kollegen mit Koch-Events selbständig. Damit verdient sie inzwischen fast genauso viel wie mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Über kurz oder lang möchte sie zusätzlich zu den Koch-Events ein Catering-Geschäft eröffnen und dann hauptberuflich durchstarten. Doch davon weiß der Arbeitgeber noch nichts ...

Warum nebenbei gründen?

Kurzarbeit, sinkende Gehälter und erzwungene Stundenreduzierungen führen dazu, dass sich immer mehr Angestellte für die „Gründung nebenbei“ interessieren. Hinzu kommen Motivationen, die es schon immer gab: Endlich der eigene Herr sein, einen Ausgleich zu einer nur halb befriedigenden Tätigkeit finden und am besten gleich mit dem Hobby Geld verdienen. Gut ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründer plant – laut KFW-Gründungsmonitor – ihre Selbständigkeit künftig zum Vollerwerb auszubauen.

Dieser Plan ist eine gute Voraussetzung, um von Anfang an alles richtig zu machen. Denn wer vorhat, in absehbarer Zeit ganz von seiner Unternehmung leben zu können, geht meist anders an die Gründung heran. Eben so, wie es richtig ist: mit einem Businessplan und einer genauen Rentabilitätsberechnung. Honorare müssen von Anfang an so kalkuliert sein, dass sie auch ohne den Angestelltenjob tragen. „Da habe ich anfangs Fehler gemacht“, gibt Dörte Benz zu. Die Nebenjobgründerin ging einfach pauschal und ohne sich die Wettbewerber anzuschauen von einem Honorar von 18 Euro pro Stunde aus. „Dies war viel zu günstig.“

Da vorhandene Kunden radikalere Preisanpassungen so gut wie nie mitmachen, musste sie sich nach der Erhöhung eine komplett neue Zielgruppe erschließen und von vorn anfangen. Statt auf Stundenbasis berechnete sie ab sofort Tages- und Halbtagessätze sowie Wochenendzuschläge. So entstand ein durchschnittlicher Tagessatz von 400 Euro. Extras berechnete Benz auch extra, etwa mit 15 Euro netto pro eingesetzter Servicekraft und Stunde. „Ich musste mein Denken ganz umstellen“, so Benz. „So viel Geld zu nehmen hätte ich mich ohne Beratung und die Ermutigung durch Experten nie getraut.“ Nun hat Benz auch keinen Kleinunternehmerstatus mehr, sondern rechnet mit Umsatzsteuer. Das stellt das Vorhaben noch einmal zusätzlich auf professionellere Beine.

5 wichtige Faktoren zur Standortwahl

Wie wichtig der Standort für einen Gründer ist, hängt sehr stark davon ab, ob die Kunden zu ihm kommen oder ob er zu den Kunden geht bzw. er das Geschäft per Telefon oder Internet abschließen kann. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, welche Investitionen er am Standort vornehmen muss, um mit seinem Geschäft be­ginnen zu können. Deshalb müssen insbesondere Gastronomen und Einzelhändler ihre Hausaufgaben bei der Standortanalyse richtig machen. 5 Kriterien, die bei der Standortsuche besonders wichtig sind:

1. Kriterium der Standortwahl: Die Lage

Für jeden, der in eine Immobilie investieren will oder muss, gibt es bei der Suche drei wichtige Auswahlkriterien: Erstens die Lage, zweitens die Lage und drittens die Lage. Natürlich gibt es weitere Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen, aber ohne den richtigen Standort analysiert und gefunden zu haben, sind die anderen Wertbestimmer ohne wirkliche Aussagekraft.

Mit der eigenen Idee durchstarten: Zuerst kommt der Papierkram

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Geschäftsidee konzentrieren können, haben wir wichtige Formalitäten und To do's rund ums Gründen für Sie zusammengefasst.

Der Entschluss ist gefasst und Sie wollen sich mit ihrer Idee selbstständig machen. Im Prinzip könnten Sie jetzt einfach loslegen, doch vorher gilt es noch eine Menge Papierkram zu erledigen. Ihr Projekt will nämlich finanziert werden, eine Rechtsform wird benötigt, Sie müssen sich gegen alle Eventualitäten versichern und andere Büroaufgaben werden gerade am Anfang Ihrer Start-up-Karriere auf Sie zukommen. Da kann man ganz schnell den Überblick verlieren. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Idee konzentrieren können, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst.

Businessplan und die Finanzierung

In den meisten Fällen brauchen Sie erst einmal das nötige Startkapital, um mit Ihrer Idee durchzustarten. Bevor Sie sich einen Termin bei einem der vielen Kreditinstitute geben lassen, sollten Sie im Vorfeld einen realistischen Businessplan auf die Beine stellen. Auf jeden Fall enthalten sein sollten eine Marktanalyse, Stärken und mögliche Schwächen der Idee sowie ein realistischer Finanzplan. Hier sollten Sie sich einen Fachmann besorgen, der die Zahlen möglichst genau berechnen kann.

Für die Finanzierung lohnt es sich Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Außerdem empfiehlt es sich, Informationen über sogenannte Förderdarlehen bei der KfW zu sammeln. Wenn Sie den Weg zur Bank eher scheuen und Sie keine riesigen Summen benötigen, können Sie Ihre Familie oder Freunde als Investoren hinzuziehen.

Versicherungen abschließen

Neben den Risiken, die aus der Gründung des Unternehmens hervorgehen, sollten Sie die betriebliche, finanzielle und körperliche Gesundheit im Blick haben. Bei letzterem greift die Krankenversicherung. Entweder können Sie als Selbstständiger einen Antrag auf eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung stellen oder Sie entscheiden sich für eine private Krankenversicherung. Das hat den Vorteil, dass Ärzte Sie in vielen Fällen bevorzugt behandeln. Oft ist die private Krankenversicherung für Selbstständige sogar günstiger als die gesetzliche. Allerdings kommt dies auf das jeweilige Einkommen an, da Selbstständige auch den üblichen Arbeitgeberanteil zahlen müssen.

Daneben sind das Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Beides schützt vor Verdienstausfällen. Ersteres sorgt dafür, dass bei einer Krankheit das Geld weiterfließt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können.

Neben der eigenen Gesundheit sollte, wie bereits erwähnt, auch das Gewerbe versichert sein. Die wichtigsten Versicherungen sind hier wohl die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Aber eine Rechtschutzversicherung kann ebenfalls durchaus sinnvoll sein, vor allem wenn Sie selbst haftbar gemacht werden können.