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Anleitung: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt ausfüllen
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss für jedes neu gegründete Unternehmen ausgefüllt werden. Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung melden Sie Ihr Unternehmen beim Finanzamt an. Sie erfahren hier Punkt für Punkt, wie Sie die steuerliche Erfassung je nach Rechtsform korrekt ausfüllen, und welche Stolpersteine Sie vermeiden sollten.
Darum sollten Sie sich mit dem Ausfüllen und Absenden des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beeilen, wenn Sie Ihre Geschäftsidee schnellstmöglich umsetzten wollen: Um Ihren Kunden die ersten Rechnungen zu schreiben, benötigen Sie die Steuernummer Ihres Unternehmens. Diese erhalten erst nachdem Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und abgesendet haben.
Wichtige Frist: Nach § 138 Abgabenordnung (AO) müssen Sie Ihr Unternehmen innerhalb von 4 Wochen nach Gründung beim Finanzamt anmelden.
Wählen Sie die Version des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
Hierzu laden Sie den je nach Ihrer gewählten Rechtsform passenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung herunter, den Sie am PC ausfüllen und an das Finanzamt zurücksenden müssen.
Version Kapitalgesellschaft
Wenn Sie eine GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG oder Genossenschaft gründen wollen, öffnen Sie diesen Fragebogen:
>> Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Version Personengesellschaft
Wenn Sie eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) gründen wollen, verwenden Sie diesen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung:
>> Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Version Unternehmen nach ausländischem Recht
Wenn Sie eine Ltd. gründen wollen, verwenden Sie diesen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung:
Ausführliche Ausfüllanleitung für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Vorbemerkung: Die nachfolgende Anleitung für das Ausfüllen des Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung orientiert sich an der Version für Kapitalgesellschaften. Wenn Sie eine Personengesellschaft gründen wollen, können Sie sich trotzdem an dieser Anleitung orientieren, da die Logik der meisten Fragen überwiegend gleich ist.
Abschnitt 1 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung: Allgemeine Angaben
- In der Zeile 1 das zuständige Finanzamt eingeben.
- Steuernummer: Diese Angabe lässt man regelmäßig frei, denn die Steuernummer wird ja erst nach Einreichung der Erfassung zugeteilt.
- Im Abschnitt 1.1. des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung werden der Name der Firma sowie der Sitz und die Anschrift des Unternehmens eingetragen. Bei abweichendem Ort der Geschäftsleitung in den Zeilen 8 bis 11 die entsprechenden Adressdaten eintragen. In den Zeilen 12 bis 14 die Kommunikationsadressen – soweit bereits vorhanden – eintragen.
- In der Zeile 15 und 16 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung sollte der Geschäftsgegenstand eingetragen werden. Bitte möglichst konkret formulieren, also nicht z.B. „Handel mit Waren aller Art“, sondern z.B. „Onlinehandel mit gebrauchten Möbeln“.
- Den Block im Punkt 1.2 nur dann ausfüllen, falls Sie in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten, sonst bitte Nein ankreuzen.
- Nun Abschnitt 1.3 im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen: Hier also die Daten des Geschäftsführers eintragen. In Zeile 34 „Identifikationsnummer“ die persönliche ID-Nr. des Geschäftsführers eintragen (z.B. auf Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung zu finden). Ferner werden hier auch das Wohnsitz-Finanzamt sowie die Steuernummer des Geschäftsführers eingetragen. Bei Kommunikationsverbindungen müssen keine weiteren Angaben gemacht werden, da diese ja bereits zuvor genannt wurden.
- Falls Sie bereits einen Steuerberater ausgewählt haben, machen Sie unter 1.4 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung die gewünschten Angaben. Unter 1.5 können Sie dem Finanzamt mitteilen, dass Ihr steuerlicher Berater eine Empfangsvollmacht besitzt. Das kann aber auch später immer nachgeholt werden.
- Im Abschnitt 1.6 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung müssen Sie die vollständige Bankverbindung des Firmenkontos eintragen. Außerdem sollten Sie die Zustimmung für das SEPA-Lastschriftverfahren erteilen, um regelmäßig pünktlich alle Zahlungen an das Finanzamt zu leisten und keine Fristen zu verpassen.
- Nur für Kapitalgesellschaften: Unter 1.7 im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung machen Sie Angaben zum Gesellschaftsvertrag und nennen das Beurkundungsdatum, das zuständige Amtsgericht und den Notar mit Anschrift. Alle Angaben finden Sie in Ihrem Gesellschaftsvertrag. Falls Sie die HR-Nummer noch nicht kennen, lassen Sie dieses Feld frei.
- Unter Abschnitt 1.8 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung machen Sie Angaben zur Rechtsform, also entweder GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG oder Genossenschaft. Für die Version der Personengesellschaft ist dies der Punkt 1.4.
- Unter 1.9 das Datum des Beginns der Tätigkeit eintragen, dieses sollte identisch mit dem in der Gewerbeanmeldung sein.
- Zu Abschnitt 1.10: Hier sind Sie i.d.R. auf die Unterstützung Ihres Steuerberaters angewiesen: Dieser übermittelt Ihre Eröffnungsbilanz in einem bestimmten Dateiformat an das Finanzamt. Sie können abweichend die Eröffnungsbilanz selbst erstellen und in Papierform einsenden. Je nach Finanzamt kann das anerkannt oder abgelehnt werden.
- Die Frage, ob ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt, können Sie in der Regel mit „nein“ beantworten, auch wenn Sie unterjährig gründen.
- Nur für Kapitalgesellschaften: Unter 1.11 tragen Sie das Stammkapital und den davon eingezahlten Betrag ein.
Abschnitt 2 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung: Angaben zu den Gesellschaftern
- Im Abschnitt 2. des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung machen Sie nun Angaben zu den Gesellschaftern. Falls eine Firma Anteilseigner ist, wird diese in der Zeile „Firma“ eingetragen, ansonsten machen Sie Angaben zu der oder den natürlichen Personen. Sollten Sie alleiniger Gesellschafter sein, füllen Sie nur den ersten Block aus, sollten mehr als 3 Gesellschafter vorhanden sein, können Sie das Formular noch einmal aufrufen und nur die Seite 4 noch einmal mit den weiteren Gesellschaftern ausfüllen. Sie drucken dann von dem 2. Formularsatz nur die Seite 4 aus und fügen diese in den übrigen Erfassungsbogen mit ein.
Abschnitte 3, 4, 5 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
- Im Abschnitt 3. erklären Sie, ob Sie eine Bar- oder Sachgründung vornehmen. Wir gehen hier von einer Bargründung aus, d.h. normalerweise setzen Sie Ihr Kreuzchen bei „Bargründung“. Damit müssen Sie i.d.R. keine weiteren Angaben auf Seite 5 machen.
- Auch zu den Fragen unter Pt. 3.2.3, 3.2.4, 3.2.5 und 3.2.6 sowie Abschnitt 4. müssen Sie i.d.R. keine Angaben machen, Sie können also zur Seite 7 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung wechseln.
- Den Abschnitt 5. des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung müssen Sie nur ausfüllen, falls Ihre GmbH Komplementärin einer GmbH & Co KG sein sollte. Bei einer normalen GmbH oder UG haftungsbeschränkt können Sie diesen Punkt also auch überspringen.
- Auch die Punkte 5.2, 5.3. und 5.4 können Sie normalerweise ignorieren.
Abschnitt 6 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Ihr voraussichtlicher Gewinn
- Unter Abschnitt 6. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie Angaben zum voraussichtlichen Gewinn machen. Auf dieser Basis wird das Finanzamt Vorauszahlungen für die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer festsetzen. Sie sollten hier Ihre Gewinnerwartung vorsichtig und nicht zu optimistisch ansetzen., Sollten Sie z.B. von einem Jahresgewinn i.H.v. 50.000 Euro ausgehen, tragen Sie in Zeile 182 z.B. 15.000 Euro ein. Der identische Wert wird auch in die Zeilen 183 und 185 eingetragen. Die Zeile 184 (Steueranrechnungsbeträge) bleibt leer. Für das Folgejahr können Sie geringfügig höhere Erwartungen eintragen. Falls Sie allerdings im Laufe des ersten Geschäftsjahres merken sollten, dass Ihre optimistischen Gewinnerwartungen zutreffen oder gar übertroffen werden, sollten Sie Rücklagen für die zu tilgende Steuerschuld anlegen bzw. die tatsächliche Situation dem Finanzamt zur Anpassung der Vorauszahlungen mitteilen. Dies kann jederzeit durch Ihren Steuerberater erledigt werden.
Abschnitt 7 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Lohnsteuer
- Im Abschnitt 7. geht es um die Lohnsteuer. In Zeile 186 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung wird die Zahl der Mitarbeiter eingetragen, wobei der Gesellschafter/Geschäftsführer ebenfalls zählt und unter a) eingetragen werden muss. Minijobber werden unter b) eingetragen. In Zeile 187 wird das Datum des Beginns der Lohnzahlungen eingetragen. Je nach Höhe der erwarteten Lohnsteuer wählt man in Zeile 188 einen Anmeldungszeitraum. Die Zeilen 189 bis 192 entfallen, außer man unterhält mehrere Firmensitze.
Abschnitt 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Kleinunternehmerregelung
- In Abschnitt 8.1 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung trägt man die erwarteten Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr ein. Abschnitt 8.2 können Sie i.d.R. ignorieren.
- Sollte der auf das erste Kalenderjahr hochgerechnete Umsatz weniger als 17.500 Euro betragen, können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Dies ist in Zeile 195 anzugeben. Allerdings können Sie selbst dann keine durch Sie bezahlte Umsatzsteuer geltend machen. Wenn Sie z.B. höhere Anfangsinvestitionen tätigen, bei denen Umsatzsteuer enthalten ist, sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, selbst in dem Fall, dass Ihr Umsatz tatsächlich unter den 17.500 Euro liegt. Den Verzicht geben Sie in Zeile 196 an.
- Unter 8.4 im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung können Sie eine teilweise Steuerbefreiung beantragen, wenn Sie Lieferungen ins europäische oder außereuropäische Ausland planen. In das Textfeld schreiben Sie die entsprechende Begründung, z.B. Lieferungen ins europäische Ausland. Wenn derartige Tätigkeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen sind, können Sie nun auch zunächst „Nein“ ankreuzen. Den Absatz des Umsatzsteuergesetzes müssen Sie nicht angeben.
- Unter 8.5 im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben Sie an, ob Sie (teilweise) Dienstleistungen oder Produkte verkaufen werden, die dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7% unterliegen. Wenn Sie hier unsicher sind, sollten Sie diese Frage vorab mit Ihrem Steuerberater klären. Den passenden Absatz zum Umsatzsteuergesetz müssen Sie nicht angeben. Wenn Sie nur Umsätze zum Regelsteuersatz (derzeit 19%) erbringen werden, kreuzen Sie hier „nein“ an.
- Im Abschnitt 8.6 kann man die Durchschnittssatzbesteuerung wählen. Das ist i.d.R. nur für Land- und Forstwirte relevant und dient diesen Berufsgruppen zur Festsetzung der Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen und zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens.
- Im Abschnitt 8.7 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung wählen Sie die Ist- oder Sollversteuerung, falls der erwartete Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 500.000 Euro bleiben sollte. Die Istversteuerung ermöglicht es dem Unternehmer, die Umsatzsteuer immer erst nach tatsächlichem Eingang der Zahlungen durch den Kunden vorzunehmen. Sollte Ihr Unternehmen voraussichtlich die Grenze von 500.000 Euro nicht überschreiten, empfiehlt es sich die Istversteuerung zu wählen, um Liquiditätsengpässe durch Abführung der Umsatzsteuer, die man noch nicht erhalten hat, zu vermeiden. Bei Unternehmen mit mehr als 500.000 Euro Jahresumsatz kann diese Variante nicht gewählt werden, es muss die Sollversteuerung gewählt werden.
- Unter 8.8 im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung können Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Mit Hilfe dieser Nummer kann man innereuropäische Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerfrei für sein Unternehmen einkaufen. In den Zeilen 205 bis 207 sollte man noch eine Begründung für den Antrag auf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. In den meisten Fällen trifft hier zu: Kreuzchen bei Zeile 205, sowie Kreuzchen in Zeile 207. Die UID-Nr. erhält man etwas später als die normale Steuernummer vom Bundeszentralamt für Steuern.
- Der Abschnitt 8.9 im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist nur für Unternehmen im Bereich der Bauwirtschaft und Gebäudereinigung relevant. Dies ist eine Spezialregelung im Umsatzsteuerrecht, nach der nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu entrichten hat. Falls Sie in den genannten Branchen gründen, sollten Sie diesen Punkt vorab mit Ihrem Steuerberater klären.
- Unter 8.10 kann man die Teilnahme am sog. „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren erklären. Dies ist dann relevant, wenn man als Unternehmen in den Bereichen Telekommunikationsleistungen, Rundfunk, TV und Internet Leistungen an Endverbraucher im europäischen Ausland erbringt. Da der Leistungsort in diesem Fall in dem Staat liegt, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist, muss auch in diesen Staaten die Umsatzsteuer geleistet werden. Die Sonderregelung "Mini-One-Stop-Shop" vereinfacht die Melde- und Erklärungspflichten in den einzelnen Verbrauchsstaaten. Falls Sie in einer der genannten Branchen gründen, sollten Sie die Details hierzu mit Ihrem Steuerberater klären.
Abschnitt 9 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Anlagen
- Im Abschnitt 9. sollten Unternehmen, die im Bereich der Bauwirtschaft tätig sind, eine Freistellungsbescheinigung nach §48 b EStG beantragen. Details hierzu sollten Sie ggfls. mit Ihrem Steuerberater klären.
- In den Zeilen 217 bis 223 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung führen Sie die Anlagen auf, die Sie mit dem Steuerlichen Erfassungsbogen an das Finanzamt senden. Dies sollten sein:
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- ggfls. Eröffnungsbilanz
- Teilnahmeerklärung am SEPA-Lastschriftverfahren
Klicken Sie nun auf das Drucker-Symbol neben dem Home-Symbol in der oberen Leiste und erzeugen Sie eine PDF-Datei. Diese drucken Sie aus, unterschreiben sie und senden den fertig ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeinsam mit den zuvor erwähnten Anlagen an das zuständige Finanzamt.
Geschafft!
Selbstständig machen als Foodtrucker
Was du wissen und beachten solltest, wenn du dich mit Streetfood bzw. einem Foodtruck selbständig machen willst.
Der Traum vom eigenen Business: sein eigener Chef sein, mit dem Foodtruck durch Deutschland kurven, die Klappe öffnen und die mit Liebe zubereiteten Speisen an die Gäste verkaufen. Klingt doch super! Mit einem Foodtruck zu gründen und ihn zu betreiben, ist jedoch gar nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Daher: Was du als Foodtruck-Gründer beachten solltest.
Zahlen und Fakten für Foodtruck-Gründer
Lange gab es keine Zahlen zur Beliebtheit und Führung von Imbisswägen. Die Ergebnisse der Studie „Foodtrucks in Deutschland – Marktbefragung von Craftplaces geben erstmals tiefere Einblicke in den Markt der Foodtrucks, die einen wesentlichen Anteil am Erfolg der mobilen Gastronomie haben. Die Studie zeigt, dass mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer arbeiten. Die restlichen 20 Prozent verfügen über zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.
Da Foodtrucks auf großen Events und Festivals immer beliebter sind, haben sie mittlerweile eine Vielzahl von Aufträgen, weshalb über 40 Prozent der Befragten einen Umsatz von bis zu 50.000 Euro verzeichnen. Bemerkenswert ist auch, dass immerhin fast vier Prozent der Foodtrucker mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an Umsatz generieren. Vor allem die hohen Investitionskosten am Beginn der Foodtruck-Gründung führen dazu, dass fast 40 Prozent der in der Studie Befragten keinen Gewinn erwirtschaften.
Zu den hohen Investitionskosten am Beginn des eigenen Imbisswagens zählen:
- Umbau/Kauf des Gastrofahrzeugs,
- Ausstattung des Fahrzeugs,
- elektronische Geräte,
- Geld für Büro und Vorbereitungsküche.
Die Marktstudie zeigt auch, dass vor allem flexible Arbeitskräfte in der Streetfood-Branche arbeiten. Immerhin beziehen 30 Prozent der Befragten 75 Prozent ihrer Angestellten aus geringfügig bzw. in Teilzeit Angestellten. Personal auf Vollzeitbasis ist vor allem bei kleinen Unternehmen mit einem Truck die Ausnahme, denn die Mehrheit der Gründer arbeitet selbst im Imbisswagen mit.
Wohin geht die unternehmerische Tour der Foodtrucker? Bei dieser offenen Frage haben mehr als 43 Prozent der Befragten angegeben, dass sie einen weiteren Foodtruck planen. 14 Prozent wünschen sich Veränderungen in Form eines eigenen Ladens bzw. eines stationären Imbisses. Keine Veränderungen wünschen sich lediglich 13 Prozent der Teilnehmer und sind mit ihrem Business somit sehr zufrieden.
Vorabüberlegungen Foodtruck-Gründung
Um am Foodtruck-Markt erfolgreich zu sein, musst du zunächst wissen, welche Speisen du vertreiben möchtest. Soll gesundes Fastfood, Pizza, Burger oder Burritos verkauft werden? Da sich auch das Design des Wagens oftmals an den angebotenen Speisen orientiert, musst du dir bereits sehr früh darüber im Klaren sein, was du anbietest.
Ebenso essenziell ist es, die Region genau zu kennen, in der deine Speisen angeboten werden.
Dabei gilt es folgende Punkte zu klären:
- Beliebtheit regionaler Gerichte,
- Größe und Angebot der mobilen Gastronomie,
- Marktlücken der mobilen Gastronomie,
- Größe der Region,
- Preisniveau in der umliegenden Gegend,
- Anzahl und Spezifikation der Mitbewerber.
Businessplan für Foodtrucker
Es bietet sich immer an, einen Businessplan zu schreiben. Zum einen verschafft er dir einen detaillierten Einblick über die zukünftige Tätigkeit und deren Rentabilität. Zum anderen dient er dir als Instrument für spätere Finanzierungsrunden.
Folgende Fragen sollte dein Businessplan beantworten:
- Was ist der Kern des Geschäftsmodells, d.h., wie soll das Einkommen erzielt werden?
- Welches Problem löst es für den Markt?
- Wie sind die Marktchancen zu bewerten?
- Welche wesentlichen Schritte sind für die Erreichung der Ziele notwendig?
- Wodurch unterscheidet sich das Angebot von jenem des Wettbewerbs?
- Wie lässt sich der Kundenkreis beschreiben?
- Wie lässt sich mit der Geschäftsidee Geld verdienen?
- Wie werden Marketing und PR umgesetzt?
- Welche Person(en), welches Gründerteam stehen zur Verfügung?
- Welche Gewinne und Verluste sind in den ersten drei Jahren nach Gründung zu erwarten?
- Was sind die Stärken und Schwächen des Unternehmens?
- Welche Chancen und Risiken birgt der Markt?
- Welcher Kapitalbedarf resultiert aus der Planung und wie kann eine Finanzierung erfolgen?
(Quelle: gründerberater.de)
Wer sich mit einem Foodtruck selbständig machen will, kommt auch um das Thema Finanzierung nicht herum. Eigentlich solltest du dich schon während der Businessplanerstellung damit auseinandersetzen. Hierzu zählen im Detail die Umsatz- und Gewinnplanung, die Unternehmensfinanzierung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Feedback einholen und testen, testen, testen
Leider kann man nie mit Sicherheit abschätzen, ob das eigene Business ein Erfolg wird. Es ist jedoch mit Sicherheit von Vorteil, Speisen bereits vorab zu testen und Feedback einzuholen. Während dieser Zeit darfst du nicht vergessen, deine Tester auch auf den zukünftigen Imbisswagen aufmerksam zu machen, um gleich deinen Kundenstock aufzubauen. Ziel ist es also zu tesen, zu verfeinern und zu promoten.
Hier ist zu empfehlen:
- Feedback von Freunden und Verwandten: Dafür eignet sich besonders eine gemietete Location, in welche du so viele Gäste wie möglich zu einem Probeessen einlädst, inkl. Feedback in Form eines Gesprächs und/oder Fragebogens.
- Öffentliche Veranstaltung: Für den ersten öffentlichen Auftritt eignet sich nichts besser, als einen Foodwagen auf einem Street-Food-Festival zu mieten. Hier kannst du einerseits feststellen, ob dein Essen bei der Zielgruppe ankommt und ob du das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt hast. Außerdem sammelst du dabei hilfreiche Erfahrungen beim Arbeiten und Kochen auf engem Raum.
- Tipp: Über das Start-up Laden Ein kannst du dein Gastro- Konzept testen. Laden Ein ist ein Kölner Restaurant, in dem alle zwei Wochen potenzielle Gastro-Gründer ihre Speisen am Markt testen dürfen. Nicht nur die Karte wechselt alle zwei Wochen, sondern auch die Küche, das Personal und das Food-Konzept. Laden Ein eignet sich deshalb auch hervorragend dafür, sich bzw. seine Foodkonzept direkt am Markt auszuprobieren.
Behördengänge
Behördengänge sind bei einer Unternehmensgründung unabdingbar und meist der unangenehmste Teil der selbständigen Tätigkeit.
In der folgenden Checkliste bekommst du einen Überblick, welche To do’s bei welchem Amt bzw. welcher Stelle auf dich als Foodtruck-Gründer warten:
- Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen (Gewerbeamt),
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
- Polizeiliches Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz),
- Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK),
- Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung (Gesundheitsamt),
- Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt),
- Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt),
- Schanklizenz (Gewerbeamt),
- Gewerbeversicherung (private Versicherungsunternehmen),
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
- notwendige Gewerbeversicherungen (Private Versicherer),
- Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt).
Kauf des Foodtrucks
Wie bei jeder Unternehmensgründung muss auch im Foodtruck-Business im ersten Schritt Kapital investiert werden. Der größte einmalige Posten fällt auf den Kauf des Foodtrucks. Die Preisspanne ist hierbei sehr groß. Gebrauchte Trucks sind bereits für weniger als 10.000 Euro verfügbar, jedoch darf man sich von diesem Preis nicht blenden lassen. Denn die Umbauarbeiten fallen ordentlich ins Gewicht: Sonderanfertigungen, Lackierung, Stromgenerator, Design und Inventar können locker zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro kosten. Neue Foodtrucks mit eigenem Design sind in etwa um 120.000 Euro zu haben.
Hier stellt sich die Frage: Gebraucht- oder Neuwagen? Probiere bereits während der Testphase unterschiedliche Trucks und verschiedenes Inventar aus. Im besten Fall weißt du danach genau, womit du arbeiten kannst und möchtest.
Die Foodtruck-Ausstattung
Zu beachten ist bei der Einrichtung und Ausstattung deines Foodtrucks auf jeden Fall die Gewerbeordnung, denn auch hier müssen rechtlich einige Dinge erfüllt werden. Folgende Punkte werden in jedem Fall benötigt:
- rutschfester Fußboden,
- Edelstahltresen,
- Rückwandablage,
- Gasschrank für Flüssiggasanalge mit Außentür,
- Handwasser-Spülbecken-Kombination mit Armatur,
- Glas-Spritzschutz vor den Geräten,
- Kühlschrank oder Kombi-Kühlschrank (in etwa 140 Liter),
- Edelstahl-Dunstabzugshaube mit auswaschbarem Fettfilter, Regenhaube und Dachöffnung,
- Strom für Elektrogeräte,
- Wassertanks für Frisch-, und Abwasser,
- Stauraum für Lebensmittel, Arbeitskleidung,
- Kasse bzw. Kassenlösungen.
Quelle: imbisskult.de
Egal, ob du dich für einen Truck mit fertiger Innenausstattung entscheidest oder deinen Truck nach eigenen Wünschen designst. Das Wichtigste ist, dein Budget vernünftig zu planen. Du musst dich bei der Zusatzausstattung nicht sofort entscheiden, diese kannst du später budgetgerecht ergänzen. Und beachte: Da sich ein Foodtruck in der Regel auch von einem Ort zum nächsten bewegt, darf ein Wagen mit mehr Zuladung und mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht ohne einen eigenen Führerschein (C1) gelenkt werden. Diesen Führerschein hat nicht jeder.
Design und Marke
Das Erscheinungsbild deines Foodtrucks ist das A und O bei der Kundengewinnung. Dazu zählen Farbe, Schriften, Schilder, Beleuchtung und Bilder. Das Außendesign des Trucks spiegelt sich am besten auch im Inneren des Trucks wieder. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die Gesamtwahrnehmung des Kunden auch auf das Innenleben des Wagens fällt. Wartende Kunden blicken nicht gern auf leere, langweilige Wände im Truck. Hier kann man mit passender Beklebung nachhelfen. Dass du deinen Foodtruck sauber, ordentlich und hygienisch hältst, innen wie außen, sollte selbstverständlich sein.
Damit sich dein Imbisswagen auch im Gedächtnis deiner Kunden manifestiert, ist es sinnvoll, den Stil des Wagens auch auf deine Visitenkarten, Webseite und Social-Media-Kanäle zu bringen. In vielen Fällen macht ist es sinnvoll, ein eigenes Logo designen zu lassen, um dich von den anderen Foodtrucks abzuheben.
Marketing-Basics
Wie oben kurz beschrieben, ist es das Wichtigste, den eigenen Foodtruck bekannt zu machen. Besonders gut eignet sich eine Eintragung in eine Foodtruck-App. Dadurch werden potenzielle Kunden auf dein Business aufmerksam, wenn sich diese in der Nähe deines Verkaufsorts aufhalten. Genauso wichtig ist es mittlerweile, eine eigene Facebook-Seite aufzubauen und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen. Hier können Speisen gepostet und zukünftige Termine mit den Fans geteilt werden. Auch Instagram ist in vielen Fällen sinnvoll: Gern posten Kunden ihr Essen und verlinken auf dein Profil. Auch regelmäßige Postings von deinem Truck bei den verschiedensten Veranstaltungen und Bilder von den Speisen, die du anbietest, kommen bei der Instagram-Community gut an.
Fazit
Dieser Beitrag zeigt: Es gilt einiges zu beachten, wenn du dich mit einem Foodtruck selbständig machen willst. Die ersten Schritte kosten wie bei jeder Gründung oft etwas Überwindung, da vor allem zu Beginn viele Aspekte zu beachten und Behördengänge notwendig sind. Für den eigenen Traum zahlt es sich jedoch aus, diese anfänglichen Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen und bestmöglich zu meistern. Denn sobald du zum ersten Mal die Klappe deines eigenen Trucks öffnest und ordentlich Burger und Co. verkaufst, hat sich der Aufwand schon gelohnt und du kannst weiter an deiner rollenden Erfolgsstory arbeiten.
Die Autorin Kristin Köck ist Content Marketing Managerin bei dem Start-up ready2order.
GmbH-Gründung per Video
Online zum Notariat – notarielle Videobeurkundungen sparen Gründer*innen und Start-ups Zeit und Aufwand. So geht’s.
Die fortschreitende Digitalisierung des Notariats bietet Verbraucher*innen große Vorteile. Notarielle Angelegenheiten wie Beurkundungen und Beglaubigungen können auch online am Bildschirm gemeinsam mit dem Notar bzw. der Notarin des Vertrauens erledigt werden.
GmbH-Gründung und weitere Rechtsgeschäfte per Video - auch im Ausland
Die Bundesnotarkammer stellt eine zentrale Plattform für notarielle Videokonferenzen zur Verfügung. Auf dieser können beispielsweise die Gründung einer GmbH, satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse sowie Anmeldungen zum Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister und Gesellschaftsregister schnell und einfach durchgeführt werden.
Die sichere Identifizierung der Beteiligten erfolgt über die Onlinefunktionen der Personalausweise. Hierbei kann es sich um inländische oder ausländische Dokumente handeln. In der Videokonferenz wird die Urkunde verlesen beziehungsweise bei Unterschriftsbeglaubigungen besprochen. Dann unterschreiben die Beteiligten und der Notar bzw. die Notarin mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur. Diese wird mit der kostenfreien Notar-App der Bundesnotarkammer auf dem Handy erzeugt. So können Verbraucher*innen von überall und auch aus dem Ausland an notariellen Beurkundungs- oder Beglaubigungsverfahren teilnehmen.
Weitere Infos zur Beurkundung im Onlineverfahren unter https://online.notar.de
Businessplan für Gründende – alle Infos, Hinweise und Tipps zur Erstellung
Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du berücksichtigen musst. Jetzt direkt nachlesen!
So bringst du die Geschäftsidee zu Papier
Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.
Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später auf die Nase fallen. Denn: Dieses Dokument bildet das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erährst du hier.
Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?
Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:
- Präzisierung des Geschäftsmodells
- Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
- Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
- Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
- Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen
Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:
- Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
- Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder
Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?
Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:
Selbstständig machen als Design Thinking Coach
Wenn Sie sich als Design Thinking Coach selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, was Sie dafür mitbringen müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Weltweit profitieren immer mehr Unternehmen und Organisationen von Design Thinking. Denn durch diese Kreativmethode wird nicht nur Teamarbeit wieder effektiv und der Product-Market Fit schnell gewährt, sondern auch die Mitarbeiterzufriedenheit steigt deutlich an. Doch um das zu erreichen bedarf es erst einmal jemandem der das Team mit der Methode des Design Thinking begleitet. Hier kommt der Design Thinking Coach ins Spiel. Im Grunde genommen kann sich jeder als Design Thinking Coach selbstständig machen. Wichtig ist nur die richtige Ausbildung, eine solide Positionierung und eine gute Vorbereitung.
Was ist Design Thinking?
Design Thinking ist eine agile Innovationsmethode für multidisziplinäre Teams, die komplexe Probleme lösen möchten. Dabei sind drei Dinge von Bedeutung: Das multidisziplinäre Team, der variable Raum und der iterative Prozess. Dieser besteht aus sechs Schritten, den das Team nach und nach durchläuft. Dabei bleibt das Ergebnis stets offen und die Vorgehensweise flexibel. In jedem der einzelnen Schritte können durch Feedback Anpassungen vorgenommen werden und bei Bedarf ein vorheriger Schritt wiederholt werden. Beim Design Thinking steht der Mensch im Fokus. Ziel ist es, kundenzentrierte Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und schnell auf Marktbedürfnisse zu reagieren.
Design Thinking kann genutzt werden für:
- App-Design
- Sales-Projekte
- Startup-Ideen
- Innovationsprojekte
- Webprojekte
- Change-Projekte
- Hardwareprodukte
- Business Modelling
- Digitale Transformation
- Bildungseinrichtungen
- NGO´s und NPO´s
- Softwareprodukte
Was macht ein Design Thinking Coach?
Als Design Thinking Coach sind Sie Experte für den Prozess und die Methode des Design Thinking. Sie geben Workshops und begleiten Teams durch den sechsstufigen Prozess des Design Thinking. So führen Sie die Teilnehmer zu Kreativität und fördern deren Innovationspotenzial. Ein Design Thinking Coach hat zwei größere Tätigkeitsbereiche in denen er aktiv ist. Zum einen coacht er Unternehmen und bringt die Methode den Mitarbeitern nahe und führt Design Thinking dort Schritt für Schritt ein. Oder er ist ein Ausbilder und bildet neue angehende Design Thinking Coaches aus.
Branchen-Insights für selbstständige Design Thinking Coaches
Ein selbstständiger Design Thinking Coach muss weder Designer sein noch Fachwissen aus einer bestimmten Branche mitbringen. Das kann sogar hinderlich sein, da dadurch Voreingenommenheit entsteht und gewisse Glaubenssätze schon von vornherein innovative Ideen blockieren. Als Design Thinking Coach sind Sie aber kein Berater, der sein Fachwissen weitergibt, sondern viel eher Prozess und Methodenprofi mit einem unvoreingenommenen Blickwinkel.
Ein selbstständiger Design Thinking Coach sollte sowohl Begeisterung für das mitbringen, was er tut, als auch fundiertes Wissen über die Methode und Souveränität beim Leiten des Teams. Um sich all das anzueignen ist eine gute Ausbildung der erste wichtige Schritt. Mittlerweile gibt es dafür Studiengänge an vielen renommierten Universitäten. Außerdem gibt es eine Handvoll Institute, Agenturen und Akademien, die Design Thinking unterrichten und Ausbildungen zum Coach anbieten. Ein führender Anbieter ist zum Beispiel die DesignThinkingCoach Academy.
Was ein selbstständiger Design Thinking Coach unbedingt benötigt, ist ein großes Netzwerk. Dieses kann sich je nach Ausbilder teils schon bei der Ausbildung bilden, oder es besteht die Möglichkeit auf vorberufliche Kontakte zurückzugreifen. Viele selbstständige Design Thinking Coaches starten zunächst als Freelancer und bauen dabei ihr Netzwerk auf. Dabei ist es ratsam, einen anderen Coach als Co-Coach zu begleiten, Kontakt zu verschiedenen Agenturen aufzunehmen und zunächst als Trainer in deren Namen zu coachen, sowie sich auf Plattformen anzubieten, die Design Thinking Coaches vermitteln. So sammelt man Erfahrungen und baut Schritt für Schritt sein Portfolio auf.
Was bringt ein guter Design Thinking Coach mit?
Eine gute Vorbereitung ist für einen selbstständigen Design Thinking Coach die halbe Miete. Neben Wissen über Prozess und Methode sollten dafür eine ganze Reihe an Sachen mitgebracht werden, um dem Workshop die gewünschte Qualität zu verleihen. Zu einer guten Workshop Vorbereitung gehören:
- ein gutes Briefing: Abstimmung der Kosten, gewünschten Ergebnisse etc. mit dem Kunden
- Drehbücher für verschiedene Workshop Formate
- einen Workshopkoffer mit dem benötigtem Material
- detaillierte Checklisten um die Qualität sicherzustellen
- bildstarke Präsentationen
- Workbooks
Gleichzeitig sollte jeder selbstständige Design Thinking Coach bestimmte persönliche Kompetenzen besitzen. Dazu gehört Flexibilität. Ein guter Coach sollte immer wieder flexibel auf eventuelle Wendungen im Workshopverlauf reagieren. Ein zu vorgefertigtes Vorgehen ist dabei sehr einschränkend. Außerdem muss der Coach bereit sein ständig zu Evaluieren, zu Iterieren und schließlich Verbesserungen vorzunehmen. So gewinnt jeder Workshop an Qualität.
Kapitalbedarf eines selbstständigen Design Thinking Coaches
Da sich die Angebote selbstständiger Design Thinking Coaches als Dienstleistungen ohne Produktionskosten verstehen, ist der Kapitalbedarf sehr überschaubar. Kosten, die mit eingerechnet werden sollten sind das Equipment für Workshops sowie das eigene Gehalt. Anfahrtskosten zu Kunden werden vom Coach als Vorleistung erbracht und hinterher in Rechnung gestellt. Auch Kosten für PC, Handy, eine eigene Website und ggf. Marketingmaßnahmen sollten berücksichtigt werden. Weitere Kosten verursachen Steuern, Krankenkasse, Steuerberatung und Buchhaltung. Da zu Anfang jedoch keine größeren Investitionen notwendig sind, kann es schon mit einem schmalen Startkapital losgehen.
Selbstständiger Design Thinking Coach: Gewerbe oder Freiberuf?
Als selbstständiger Design Thinking Coach können sie als Einzelunternehmer agieren.
- keine Gewerbeanmeldung nötig
- keine Gewerbesteuer
- der Eintrag ins Handelsregister fällt weg, sofern sie keine Kapitalgesellschaft gründen
- Sie brauchen keine doppelte Buchführung und müssen keinen Jahresabschluss aufstellen
- Sie müssen Angaben über Gewinne und Verluste nicht publizieren
- zur Gewinnermittlung ist es ausreichend, wenn sie eine EÜR (Einnahmen Überschuss Rechnung) beim Finanzamt einreichen
- Sie sind kein Mitglied der IHK, daher entfallen die Kammergebühren
So viel verdient man als selbstständiger Design Thinking Coach
Selbstständige Design Thinking Coaches verdienen als Tagessatz zwischen 1500 Euro und 2500 Euro. Der Verdienst hängt primär davon ab, wie man sich als Coach positioniert und wie viel Erfahrung man mitbringt. Durchschnittlich kann man sagen, dass ein Design Thinking Coach 1800 Euro pro Tag verdient. Natürlich ist der Verdienst auch davon abhängig, welche Kunden man bedient (Großkonzern vs. Start-up) und wie viele Workshops man sich in der Woche zutraut. Für einen 2-Tagesworkshop mit einem Tag Vorbereitung liegt der Verdienst bei 5400 Euro netto. Hielte man also jede Woche zweitägigen Workshop käme man am Ende des Monats bei einem Gehalt von 21.600 Euro heraus.
Marketing für selbstständige Design Thinking Coaches
Um als selbstständiger Design Thinking Coach an Aufträge zu kommen, muss die Werbetrommel gerührt werden. Dafür stehen viele unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen ist es natürlich möglich, auf das Netzwerk zurückzugreifen, was man sich als Design Thinking Coach ohnehin anlegen sollte. Ist dieses jedoch noch nicht ganz ausgebaut und es fehlt noch an Kontakten, sind hier einige weitere Optionen:
- Akquise auf Linkedin oder Xing
- Auf Konferenzen Design Thinking Vorträge halten
- Webinare für Einsteiger halten
- Werbung über die eigene Website: Fachartikel publizieren
- Vernetzung bei Events, auf denen die Zielgruppe vertreten ist
- Google- oder Facebook-Werbung
- Begleitung erfahrener Coaches als Co-Coach
Wichtige Kontakte für selbstständige Design Thinking Coaches
Zum Vernetzen
www.xing.com/communities/groups/design-thinking-fuer-berater-und-trainer-6ce5-1080646/posts
webinale.de/ideation-design-thinking/
www.designthinkingconference.com
Die Autorin Pauline Tonhauser ist CEO und Gründerin der DesignThinkingCoach Academy. Zusammen mit ihrem Team vermittelt sie Design Thinking und bildet neue Coaches aus.
Selbstständig machen als Übersetzer/in
Wenn Sie sich als Übersetzer/in selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres Übersetzungsbüros achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
In Zeiten der Globalisierung und der Vernetzung von immer mehr Menschen und Unternehmen weltweit ziehen viele eine Karriere als Übersetzer/in in Betracht. Durchaus berechtigt, denn laut dem Online-Übersetzungsbüros Linguation steigt die Nachfrage nach professionellen Übersetzungen je nach Fachbereich um rund 20 Prozent jährlich. Doch man sollte sich auch des Arbeitsaufwands und des langen Ausbildungswegs zum/zur professionellen Übersetzer/in bewusst sein. Welche Voraussetzungen Sie für den Beruf erfüllen müssen und wie Sie sich erfolgreich als Übersetzer/in selbstständig machen, erfahren Sie hier.
Diese Punkte sollten Sie bedenken, bevor Sie Übersetzer/in werden
Zunächst einmal sollten Sie als Übersetzer/in mindestens zwei Sprachen auf muttersprachlichem Niveau sprechen, über kulturelle Unterschiede Bescheid wissen und dies bei der Übersetzung berücksichtigen können – das klingt zunächst einmal logisch. Zwar stellt „Übersetzer/in“ in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung dar, was bedeutet, dass jede Person als Übersetzer/in arbeiten darf, aber mit dem reinen Beherrschen mehrerer Sprachen ist es meist nicht getan, wenn Sie als wirklich seriöse/r Übersetzer/in arbeiten wollen. Deswegen sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt bedenken:
1. Absolvieren Sie eine ordentliche Ausbildung
Am besten eignet sich dafür ein Studium der Translationswissenschaften. Hier können Sie sich nicht nur auf Ihre Sprachen spezialisieren und sich dabei einen fundierteren Wortschatz als „durchschnittliche“ Muttersprachler/innen aneignen, sondern Sie erlernen auch wissenschaftliche Methoden, die für eine professionelle Übersetzung benötigt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Wissen um korrekte Lokalisierung, für welches ein umfassendes Kulturverständnis zur jeweiligen Sprache unabdingbar ist. Auch Methoden zur Unterstützung, etwa Konzentrationsstrategien und das Verwenden von geeigneten Übersetzungsprogrammen gehört hier in aller Regel zum Lehrplan. Ein Hochschulstudium ist immer ratsam, wenn Sie hauptberuflich Übersetzer/in sein möchten, da Sie sehr wahrscheinlich nur so größere Aufträge erhalten werden. Immerhin möchten Ihre Auftraggeber ein gewisses Maß an Sicherheit, dass Sie auch gute Qualität liefern. Zwar dürfen Sie, wie angemerkt, durchaus ohne Ausbildung als Übersetzer/in arbeiten, wahrscheinlich ziehen Sie so allerdings nicht genügend Aufträge an Land, um hauptberuflich und komplett selbstständig als Übersetzer/in zu arbeiten. Außerdem kann es eventuell zu Problemen mit dem Finanzamt kommen.
2. Wählen Sie Ihre Sprachen mit Bedacht
Studieren Sie Translationswissenschaften, so erlernen Sie im Rahmen des Studiums in der Regel mindestens zwei Fremdsprachen auf entsprechendem Niveau. Wählen Sie diese sorgfältig aus, denn die Nachfrage nach Übersetzungen in bestimmte Sprachen ist unterschiedlich hoch und wird zudem unterschiedlich hoch vergütet. So ist zwar Englisch die am häufigsten angefragte Sprache, da es jedoch unzählige professionelle Englischübersetzer/innen gibt, sind die Preise für diese Sprache deutlich niedriger als etwa bei Übersetzungen ins Russische oder Arabische.
3. Spezialisieren Sie sich auf bestimmte Fachgebiete
Sie interessieren sich für IT, haben vielleicht schon ein Studium in einem anderen Fachbereich abgeschlossen oder kennen sich aus welchem Grund auch immer hervorragend auf einem Gebiet aus? Spezialisieren Sie sich auf Übersetzungen aus diesem Bereich. Fachübersetzungen sind nicht nur finanziell lukrativer, sondern können Ihnen auch mehr Aufträge einbringen, da das Angebot an Fachübersetzer/innen für die verschiedenen Sprachen durchaus eingeschränkt sein kann. Auch hier sollten Sie sich im Voraus damit vertraut machen, welche Art von Fachübersetzungen für eine Sprache besonders gefragt sind.
4. Ziehen Sie in Betracht, sich vereidigen/beeidigen zu lassen
Damit sind Sie berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen. Das bedeutet, Sie können Übersetzungen von amtlichen Dokumenten, Zeugnissen, Einbürgerungsunterlagen oder Ausweisdokumenten anfertigen, die von ausländischen Behörden akzeptiert werden. Die Nachfrage nach solchen beglaubigten Übersetzungen ist durchaus hoch, jedoch müssen Sie sich hierfür vom Staat vereidigen oder beeidigen lassen (die Bezeichnung unterscheidet sich hier nach Bundesland) und hierfür wird in jedem Fall eine nachweisbare Hochschulausbildung benötigt.
Diese Voraussetzungen müssen Sie als Übersetzer/in außerdem mitbringen
Haben Sie diese Punkte sorgfältig in Betracht gezogen, sollten Sie sich im Klaren sein, dass das selbstständige Arbeiten als Übersetzer/in nicht aus der reinen Übersetzungstätigkeit besteht, sondern dass sie sich auch um die Organisation und Verwaltung eigenständig kümmern müssen. Das bedeutet, dass Sie sich selbst um Aufträge sorgen, die Buchhaltung verwalten, Rechnungen schreiben und Kommunikation mit den Auftraggebern übernehmen müssen. Dies kann viel zusätzliche Arbeit bedeuten, die in Punkten Gehalt und Arbeitszeit berücksichtigt werden müssen. Sie brauchen also zusätzlich auch Organisations- und Verkaufstalent und gute Kommunikationsfähigkeiten. Hier können Sie die Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro in Betracht ziehen. Diese nehmen Ihnen die organisatorischen Tätigkeiten ab und können dafür sorgen, dass Sie regelmäßigere Aufträge erhalten. Außerdem dienen Sie als Mediator bei Fragen und Problemen und sind Profis darin, die richtigen Aufträge an die passenden Übersetzer/innen zu vermitteln. Einziger Nachteil: Sie sind nicht komplett frei in Ihrer Auftragswahl, allerdings werden Sie selbstverständlich nicht gezwungen, angebotene Aufträge anzunehmen.
So viel verdient man als selbstständige/r Übersetzer/in
Dafür können leider keine pauschalen Aussagen getroffen werden, denn das Honorar für Übersetzungen unterscheidet sich je nach Art der Übersetzung, länge des Textes und Sprachkombination stark. Kurze, einfache Texte in gängige Sprachen wie Englisch oder Französisch werden wesentlich schlechter vergütet als etwa medizinische Fachübersetzungen von mehreren Seiten ins Chinesische. Manche berechnen ihre Preise nach Normseiten, andere nach Normzeilen und wieder andere Nach der Wortanzahl (Wortwiederholungen ausgenommen). Arbeiten wie Korrektorate werden oft nach Stunden abgerechnet. Da die Preise aber individuell nach Sprachen auch hier unterschiedlich sind, sollten Sie sich über die Preise schlau machen, die Ihre Kolleg/innen in den jeweiligen Sprachen verlangen. Eins ist jedoch sicher: Wenn Sie es auf einfach verdientes Geld abgesehen haben, ist Übersetzer/in wahrscheinlich nicht der richtige Job für Sie. Zwar haben Sie viele Freiheiten, besonders was die Wahl Ihrer Arbeitszeiten und Arbeitsorte betrifft, dafür müssen Sie jedoch auch mit ständiger Erreichbarkeit und laufenden Verhandlungen mit Kund/innen rechnen.
Erste Schritte: Darauf müssen Sie als selbstständige/r Übersetzer/in achten
Steht Ihr Entschluss fest und Sie möchten sich als Übersetzer/in selbstständig machen, sind die folgenden Punkte wichtig:
1. Melden Sie sich beim Finanzamt an
Dies kann bei Übersetzer/innen mit nachweisbarer Ausbildung meist als Freiberufler/in geschehen, sprich, Sie müssen hierfür kein Gewerbe anmelden. Passen Sie allerdings auf, fall Sie mit Übersetzungsagenturen zusammenarbeiten, nicht in eine Scheinselbstständigkeit zu geraten. Haben Sie hier vertraglich festgelegte Verpflichtungen, beispielsweise zu festen Arbeitszeiten, müssen Sie vorsichtig sein. Letztendlich wird das Finanzamt in diesem Fall individuell beurteilen, ob Sie als Freiberufler gelten.
Hinweis: Sie sollten eine evtl. Ablehnung durch die Finanzbehörden nicht einfach hinnehmen, sondern evtl. mit juristischer Hilfe dagegen vorgehen. Denn die Freiberuflichkeit bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, z.B.:
- Sie müssen kein Gewerbe anmelden
- Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen
- Der Eintrag ins Handelsregister fällt weg, sofern Sie keine Kapitalgesellschaft gründen
- Sie brauchen keine doppelte Buchführung führen und müssen keinen Jahresabschluss aufstellen
- Sie müssen Angaben über Ihre Gewinne und Verluste nicht publizieren
- Zur Gewinnermittlung ist es ausreichend, wenn Sie eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) beim Finanzamt einreichen
- Sie sind kein Mitglied der IHK oder HWK, daher entfallen die Kammergebühren
2. Lassen Sie einen ansprechenden Internetauftritt erstellen
Dafür müssen Sie zunächst wohl etwas Geld investieren, eine moderne Webseite mit ansprechendem und professionellen Design, welche suchmaschinenoptimiert ist, wird Ihnen jedoch auf lange Sicht deutlich mehr nützen, da Sie damit mehr Kund/innen überzeugen.
3. Gehen Sie mit klarer Struktur an Ihre Aufträge heran und behalten Sie die Übersicht
Effizientes Arbeiten ist Pflicht, denn die Konkurrenz ist groß und viele Arbeitsschritte, die Übersetzer/innen nebenbei erledigen müssen, werden bei der Preiskalkulation gern vernachlässigt.
Wichtige Kontakte für selbstständige Übersetzer/innen
Branchenkontakte:
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
- Deutscher Verband der freien Übersetzer und Dolmetscher e.V. (DVÜD)
- Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ)
- Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e.V. (ATICOM)
- Liste internationaler Berufsverbände
- Bundesagentur für Arbeit
Tipp
Sie wollen sich mit einem Übersetzungsbüro als Übersetzer/in selbstständig machen? Nutzen Sie jetzt Gründerberater.de. Dort erhalten Sie kostenlos u.a.:
Modegeschäft eröffnen: Selbstständig machen als Modehändler
Wenn Sie sich als Modehändler selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Modegeschäftes achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Modehändler
Allgemeine Zahlen in der Textil- und Bekleidungsbranche
Bruttoumsatz mit Textilien und Bekleidung im deutschen Einzelhandel: 63,84 Mrd. (statista 2016)
Bruttoumsatz mit Textilien und Bekleidung im deutschen Versandhandel: 10,65 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Damenbekleidung in Deutschland: 25,33 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Herrenbekleidung in Deutschland: 14,99 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Baby- und Kinderbekleidung in Deutschland: 1,16 Mrd. (statista 2016)
Konsumausgaben für Bekleidung und Schuhe in Deutschland: 75,24 Mrd (statista 2016)
Ausgaben für Bekleidung pro Haushalt: 108 Euro im Monat bzw. 4,4 % der monatlichen privaten Konsumausgaben (destatis 2016)
Nettoumsatz im Bekleidungshandel: 32.724,11 Mio
Nominale Umsatzentwicklung: 2009 -5,6; 2010 +4,3; 2012 u. 2015 +0,5; Jan-Mai 2017 -0,3 (destatis 2017)
Bekleidungsunternehmen im Einzelhandel: 18.101 (destatis 2016, Umsatzsteuerstatistik)
Anzahl der Beschäftigten: 29.674 (destatis 2016)
Marktanteile stationäre Bekleidungsfachgeschäfte: 50,1 % (BTE 2016)
Marktanteile Wettbewerber: Versand- und Onlinehandel (18,3 %), Kauf- und Warenhäuser (7,6 %), Lebensmittelhandel (6,8%), Sonstiges (17,2 %) (BTE 2016)
Sortimentsanteile am Modemarkt: Damenbekleidung (37%), Schuhe (18%), Wäsche (9%), Accessoires (3%) (BTE/ ifH 2015)
Betriebliche Kennziffern für den mittelständischen Bekleidungsfachhandel 2015
Bruttoumsatz je qm Geschäftsfläche: 2.448,35 Euro (BTE Betriebsvergleich 2016)
Bruttoumsatz je beschäftigte Person: 204.241,05 Euro (BTE Betriebsvergleich 2016)
Lagerumschlag: 2,4 (BTE Betriebsvergleich 2016)
Netto-Handelsspanne (ohne MwSt.): 39,5 % (BTE Betriebsvergleich 2016)
Gesamtkosten: 37,0 % (BTE Betriebsvergleich 2016)
Betriebsw. Gewinn in % vom Bruttoumsatz: 2,4 % (BTE Betriebsvergleich 2016)
Als Modehändler selbstständig machen: Branchen-Insights
Der deutsche Fashion-Markt stellt einen der größten Wirtschaftszweige Deutschlands dar. Rund ein Fünftel des gesamten Marktes beansprucht er für sich, Tendenz steigend. Die zunehmende Vertikalisierung, der Online-Handel und nicht zuletzt der demographische Wandel als externer Einflussfaktor tragen einen wesentlichen Anteil zum Wachstum bei. Vor allem die beiden erst genannten Faktoren sorgen überdies für eine wesentliche Umverteilung der gesamten Marktanteile und stellen die Modebranche vor grundlegende strukturelle Veränderungen. Wirft man einen Blick in die deutschen Innenstädte, so spürt man die ersten Anzeichen dieses Wandels unmittelbar. Läuft man einmal durch Deutschlands meist frequentierteste Einkaufsstraße, die Kaufingerstraße in München, so kann man diese nicht passieren, ohne an drei H&M Filialen vorbeizulaufen. Vielfalt? Fehlanzeige! Vertikale Fast-Fashion Ketten übernehmen schleichend den Markt und verdrängen alt eingesessene Platzhirsche (regionale bzw. lokale Fachhändler) sowie unabhängige, kleinständische Fachhändler. Aus der Traum von der eigenen Modeboutique? Nicht ganz. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr eigenes Modegeschäft trotz der Dominanz großer Ketten und Online-Händler (Ebay, Amazon, Zalando) auf dem Fashion-Markt platzieren und etablieren können. Los geht’s:
Selbstständig machen als IT-Berater
Wenn Sie sich als IT-Berater selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres IT-Beratungs-Unternehmens achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige IT-Berater
Investitionen dt. Unternehmen in IT-Services: 39 Mrd. Euro (2017, Quelle Bitkom, Wachstumsrate: +2,3% gegenüber 2016)
Marktvolumen im IT-Beratungsbereich: ca. 7,8 Mrd. Euro (2015, Quelle: VR-Branchenbriefe, Lünendonk Studie 2015)
Durchschnittlicher Stundensatz IT-Freelancer: 83,48 € (2016, GULP Freelancer Studie 2016)
Durchschnittlicher Jahresumsatz IT-Freelancer: 139.087 € (2016, + 10,8% gegenüber Vorjahr, GULP Freelancer Studie 2016)
Nachfrage nach IT-Beratung: 2016: 21% der befragten Unternehmen, 2015: 14% der befragten Unternehmen (Bitkom 2016)
Digitalisierungsdienstleistung: 67% der Unternehmen vertrauen den IT-Beratern als Partner für die digitale Transformation (Lünendonk Studie 2015)
Wichtigster Geschäftsbereich: die Modernisierung von Altsoftware und Standardisierung der IT-Landschaft werden aus Kundensicht am häufigsten nachgefragt (Lünendonk Studie 2015)
Wichtigste Kundengruppen: Banken, Automobilwirtschaft, Telekommunikation, öffentlicher Dienst (Lünendonk Studie 2015)
Was versteht man unter IT-Beratung?
Im Wesentlichen geht es um die Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, worunter Programmiertätigkeiten, Planung und Entwurf von IT-Systemen, der Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte und sonstige IT-Dienstleistungen, z. B. Tätigkeiten wie Software-Installation oder Datenwiederherstellung, fallen.
Folgende Geschäftsfelder gehören in den Sektor der IT-Beratung:
- Problemanalyse und Planung für vorhandene und neue IT-Infrastrukturen
- Kundenspezifische Software-Entwicklung
- Planung und Durchführung von IT-Projekten
Gründen als Familiengesellschaft
Was ist eine Familiengesellschaft und welchen Wert hat sie als strategisches Element der Unternehmensgründung?
Mit welchen Strategien lassen sich gute Wege bei der Unternehmensgründung bahnen? Manchmal liegt die Lösung ganz nah, nämlich in einer Gesellschaft mit der eigenen Familie. Sie kann eine generationenübergreifende Basis für Start-ups liefern.
Für die Gründung einer Familiengesellschaft sprechen grundsätz- liche Vorteile wie Vertrauen, gemeinsame Interessen sowie die Möglichkeit, das Vermögen vor Zersplitterung zu sichern. Der nächsten Generation können Prozentsätze an der Gesellschaft und damit mittelbar Prozentsätze an ihrem Vermögen übergeben werden. Gemeinsam werden auch die Regelungen für den Erbfall und die Unternehmensnachfolge getroffen.
Diese Gewichtung – Beteiligungen als Gegenstand – kennzeichnet eine Familiengesellschaft. Sie ist in der Regel keine operative Gesellschaft, sondern arbeitet rein vermögensverwaltend. Folglich liegt im Gesellschaftsvertrag der Schwerpunkt auf der Nachfolgeregelung, die bei einer Gesellschaft dem Erbrecht vorgeht. In den meisten Fällen ist daher die Familiengesellschaft nicht das Start-up selbst, sondern fungiert als zukunftssichernde Holding. Sie gründet das Start-up als operative Tochtergesellschaft.
Wenn das Geschäftsmodell erfolgreich ist, lassen sich erhebliche Vorteile für Schenkung- und Erbschaftsteuer generieren. Weil die Erben selbst schon mittelbar Gesellschafter des Start-ups sind, werden die Wertzuwächse nicht mehr isoliert auf die Nachfolger verschenkt oder vererbt. Damit unterliegt der Wertzuwachs keiner schenkung- oder erbschaftsteuerlichen Regelung mehr.
Der Familiengesellschafts-Klassiker: Familien-GmbH
Die Gründung einer Familiengesellschaft ist in unterschiedlichen Konstellationen möglich, etwa als Team aus Mann-Frau-Kind oder Großeltern-Eltern-Kinder-Enkel. Minderjährige Familienmitglieder sollten möglichst nicht eingebunden werden, weil dafür spezielle vormundschaftsrechliche Regelungen erforderlich sind.
Die Rechtsformen von Familiengesellschaften entsprechen den klassischen Varianten. Sie reichen von GmbH über GbR und KG bis hin zur GmbH & Co. KG und KGaA. Die KGaA, bei der die Nachfolger Aktionäre werden, ist eine besonders geeignete Rechtsform für vermögende Personen. Der Steuersatz liegt wegen der Abgeltungssteuer bei nur 25 Prozent und der Übergeber behält die uneingeschränkte Entscheidungsbefugnis im Unternehmen. Eine häufig gewählte Form ist die Familien-GmbH. Hier entfällt die Gewerbesteuerpflicht auf Ertrag des eigenen Grundbesitzes. Von Vorteil ist auch die erbrechtliche Regelung von nur einem Vermögensgegenstand.
Wichtig: Damit später weder Gläubiger noch Schwiegerkinder oder auch geschiedene Ehepartner auf das Vermögen zugreifen können, müssen die Gesellschafter der Familien-GmbH spezielle Regelungen in ihren Vertrag aufnehmen. Für die Form einer GmbH spricht auch, dass Gewinnausschüttungen an die Familiengesellschafter möglich sind, bei denen sich die Steuerbelastung minimieren lässt. Als nachteilig werden oft die Veröffentlichungspflicht oder die Kosten für den Jahresabschluss empfunden, die auf Höhe eines klassischen GmbH-Abschlusses liegen.
Bei einer professionellen Vertragsgestaltung werden auch Konflikte antizipiert, die typisch für die Gründungssituation und für die jeweils vorliegende Familienkonstellation sind. Einzelregelungen dazu ergänzen den Kern des Gesellschaftervertrags, der bei einer Familien-GmbH folgende Punkte umfassen sollte: Alle Unterzeichner und ihre Kinder verpflichten sich, einen auf die GmbH bezogenen Ehevertrag abzuschließen. Zudem wird eine Abtretungs- oder Einziehungsregelung für den Fall „X“ getroffen, in dem zum Beispiel ein Gesellschafter in Rente geht oder aus anderen Gründen die Familien-GmbH verlässt. Auch eine Abfindung für diesen Fall ist genau zu regeln – bestenfalls über den Buchwert und nicht über den Unternehmenswert.
Um mögliche Streitfälle innerhalb der GmbH schnell lösen zu können, empfiehlt es sich, schon in einvernehmlicher Situation ein Schiedsverfahren zu bestimmen, das vertraglich fixiert wird. Der Gesellschaftsvertrag sollte zudem mit dem Testament jedes Gesellschafters abgestimmt sein. Mit einer sorgfältigen Ausgestaltung dieser Zukunftsthemen beweisen bereits die Gründer unternehmerische Verantwortung.
Familiengesellschaft: Öffentliche Finanzierungen, Pluspunkte beim Rating
Warum ist eine Familiengesellschaft hilfreich, wenn Start-ups ihre Gründungsphase finanzieren? Hintergrund: Banken geben Start-ups in der Regel keine Kredite in den ersten drei Jahren, was oftmals regulatorische Gründe – KWG Kreditwesengesetz und Basel III – hat. Durch die Familiengesellschaft besteht häufig bereits Kapital oder Vermögen, auf das Finanzierungen aufbauen können. Hinzu kommt, dass die Bonität höher bewertet wird, weil es mehrere Gesellschafter gibt und die Nachfolge geregelt ist.
Als Alternative oder Ergänzung zu Eigenmitteln der Familie bieten sich KfW-Mittel oder andere öffentliche Finanzierungsinstrumente an, etwa Invest-Zuschüsse für Wagniskapital, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anbietet. Mit der Registrierung im BAFA-Programm bekommt jeder Business Angel oder private Investor 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet, was diese Finanzierungsform auch für den Kapitalgeber sehr attraktiv macht.
Sollte das Start-up über eine unique Geschäftsidee verfügen, die beim Patentamt registriert ist, eröffnet sich ein weiterer Finanzierungsbaustein. Der Patenthalter kann diesen selbstgeschaffenen Wertfaktor mit dem beizulegenden Wert aus prognostizierten Erträgen in der Bilanz ausweisen und zahlt keine Steuern darauf.
Familiengesellschaft: Steuern und Reporting mit digitalen Strukturen
Für die Kommunikation mit Investoren und Banken empfiehlt sich ein Reporting, das digital generiert und übermittelt werden kann. Basis ist eine digitale Buchhaltung, idealerweise mit angeschlossenem Tax Compliance Management System (Tax CMS). Mit dem System lassen sich steuerliche Anforderungen abbilden und regelkonform abwickeln. So entsteht hohe Haftungssicherheit, denn per Tax CMS können Unternehmer alle steuerrelevanten Prozesse belegen und sich vor dem Vorwurf einer versuchten Steuerhinterziehung schützen. Viele Finanzentscheider in Start-ups vermuten, automatisierte Verwaltungsprozesse seien zu aufwendig für ihre Firmengröße. Aber gerade in der Aufbauphase eines Unternehmens ist die Installation schnell umzusetzen und spart von Beginn an administrative Kosten.
Das Tax CMS lässt sich in ein internes Kontrollsystem (IKS) einbinden, das betriebswirtschaftliche Strukturen abbildet. Damit haben Unternehmer ein wichtiges Informationstool für die Finanzpartner und Versicherungen, den Steuerberater und die Finanzverwaltung an der Hand. Zudem bewährt sich das interne Controlling, um bereits in der Gründungsphase hocheffiziente Prozesse anzulegen – für alle Familiengesellschafter eine lohnende Investition.
Der Autor Thomas Breit ist Inhaber der Steuerberatung Thomas Breit und Dozent auf den Gebieten Unternehmensumwandlung, Due Diligence, Unternehmensbewertung und zivilrechtliches Erbrecht.
Kaufmannsblut für Freiberufler
Als Freiberufler benötigen Sie vergleichsweise wenige kaufmännische Grundlagen, um Ihr Unternehmen betriebswirtschaftlich zu steuern. Diese müssen Sie aber beherrschen. Hier lesen Sie die wichtigsten Basics.
Geld macht unruhig, vor allem wenn es fehlt. Die Fotodesignerin Sabine schaut deshalb lieber nicht auf Ihre Kontoauszüge. So fällt ihr auch manchmal erst am Ende des Jahres auf, dass eine Kundenrechnung seit Monaten nicht bezahlt wurde. Augen zu und durch: So wie die Fotodesignerin, scheuen viele Freiberufler allzu geschäftsmäßiges Auftreten. Das gilt vor allem für die sogenannten Idealisten (wie Ärzte oder Heilpraktiker) und Kreativen (etwa Texter oder Designer) unter ihnen. Da sie ihre soziale und künstlerische Tätigkeit meist höher bewerten als das damit zu verdienende Geld, liegt ihnen das kaufmännische Denken oft recht fern.
Das ist zwar angenehm für die Kunden, aber schlecht für das eigene Konto. Dabei müssen Freiberufler nur eine Handvoll Dinge verstehen, um den Überblick über das eigene Geschäft zu wahren und damit die Zügel der unternehmerischen Entwicklung in der Hand zu behalten. Hier erfahren Sie, was Sie als Freiberufler an betriebswirtschaftlichem Wissen haben müssen.
Einnahmen-Überschussrechnung planen
Die größte Hürde einmal im Jahr ist die Gewinnermittlung. Mit ihr haben es Freiberufler leicht: Während die gewerblichen Kollegen sich mit Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) sowie Bilanzen quälen, reicht dem Finanzamt bei Freiberuflern, unabhängig von der Höhe des Umsatzes und des Gewinns, eine einfache Einnahmen- und Überschussrechnung (EÜR). Diese hat zwei entscheidende Vorteile. Zunächst beruht die EÜR auf einem simplen System, das Nicht-BWler problemlos nachvollziehen können (während sie über dem Versuch, die doppelte Buchführung als Basis einer Bilanzierung zu verstehen, schon mal verzweifeln können).
Darüber hinaus kostet diese Art der Gewinnermittlung auch beim Steuerberater weniger als GuV und Bilanzierung. Die Unterschiede bei den Kosten am Ende des Jahres lassen sich beispielsweise im Internet unter www.der-onlinesteuerberater.de berechnen. So würde beim „Online-Steuerberater“ der Jahresabschluss bei einem Gewinn von 50.000 Euro den Bilanzierer rund 1800 Euro kosten, den Einnahmen- und Überschussrechner aber nur zirka 1500 Euro. Dies ist der Vergleich zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmern. Hat der Gewerbetreibende eine GmbH, zahlt er deutlich mehr.
Die genannten Honorare sind Bespiele: Steuerberater müssen sich seit einiger Zeit nicht mehr zwangsläufig an der Steuerberatervergütungsordnung orientieren. Freiberuflertum macht sich oft auch schon bei der monatlichen Buchhaltung – die in den ersten zwei Jahren der Unternehmung die Regel ist – und der im Vergleich zum Kaufmann und Handwerker geringeren Zahl der Belege kostensparend bemerkbar. Schließlich schreiben die meisten Freiberufler Rechnungen mit höheren Beträgen, während der Gewerbetreibende, bspw. der Gastronom oder die Boutiqenbesitzerin, viele kleine Einzelbuchungen managen muss. Die Verwaltung weniger, großer Rechnungen bereitet aber weniger Aufwand bei der Kontierung, also kostet sie auch weniger (oder sollte im Buchhaltungsbüro oder beim Steuerberater weniger kosten!).
Freelancer-Kompass 2019
Der Freelancer-Kompass 2019 analysiert, wie es um die Freelancing-Branche steht. Über 1.300 Teilnehmer gaben Auskunft über ihr Leben als Freelancer. Wichtige Ergebnisse: Mit fast 94 Euro pro Stunde verdienen Freelancer mehr als jemals zuvor, gleichzeitig steigt das Nettoeinkommen und auch die die Gender Pay Gap verringert sich weiter. Dennoch äußern die Freelancer erstmals deutlich Kritik an die Politik und fordern radikale Änderungen. Hier erfahrt ihr mehr.
Vier von fünf deutsche Unternehmen sind laut dem Institut der deutschen Wirtschaft vom Fachkräftemangel betroffen. Doch welche zusätzlichen Kosten kommen auf Unternehmen mit der Beschäftigung freier Mitarbeiter zu? Der Freelancer-Kompass 2019, die jährliche Marktstudie der Projektplattform freelancermap, gibt Aufschlüsse über die Bezahlung und Arbeitsweise freier Mitarbeiter und zeigt: Freelancer verdienen im Schnitt 93,89 Euro pro Stunde und sind meistens drei bis zwölf Monate in ein Projekt involviert. Insgesamt befragte das Nürnberger Unternehmen 1.347 Teilnehmer zu über 70 Fragen rund um ihren Arbeitsalltag – dem Freelancing im Bereich IT- und Engineering. Die Ergebnisse sollten Unternehmen aufhorchen lassen.
Stundensätze für Freelancer steigen
Der Stundensatz für Freelancer im DACH-Raum liegt durchschnittlich bei 93,89 Euro und stieg somit, verglichen mit dem Vorjahr, um knapp drei Euro an. Auch bei Betrachtung früherer Einkommen fällt auf, dass Unternehmen im Jahr 2016 deutlich weniger tief in die Tasche greifen mussten und heute im Schnitt fast zwölf Euro mehr pro 60 Minuten bezahlen. Besonders in den Branchen SAP und Beratung/ Management kostet es Unternehmen mehr, auf qualifizierte Freiberufler zu setzen. Hier bekommen freie Experten durchschnittlich 112 Euro bzw. 108 Euro pro Stunde Arbeitszeit. Geographisch betrachtet sind Freelancer aus Schleswig-Holstein mit einem Stundensatz von fast 99 Euro am teuersten, wobei Freiberufler in Thüringen mit 72,06 Euro am wenigsten verdienen. Allerdings kommen auf Unternehmen, abgesehen vom Stundensatz, keine Zusatzkosten in Form von Versicherungs- und Rentenbeiträgen oder der Bezahlung im Krankheitsfall hinzu.
Nebengewerbe anmelden: Darauf müssen Sie achten
Glückwunsch, Sie liegen voll im Trend, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich nebenberuflich selbstständig zu machen und ein Nebengewerbe anzumelden.
Wer seine Geschäftsidee verwirklicht und ein Nebengewerbe anmeldet, muss trotzdem alle gesetzlichen Auflagen erfüllen, die ein Hauptgewerbetreibender zu erfüllen hat. Um dabei nicht in das bekannte „Fettnäpfchen“ zu treten und womöglich großen Schaden zu erleiden, lesen Sie im Folgenden die wichtigsten Fakten und Informationen zum Thema „Nebengewerbe anmelden“.
Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden?
Unabhängig von der im Businessplan ausgewählten Rechtsform gibt es zwei unterschiedliche Gruppen in Deutschland. Zum einen gibt es die freiberuflich Tätigen, die in § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt sind und die Gewerbetreibenden.
Büroumzug: Struktur in Planung und Organisation
Ein wachsendes Unternehmen steht für Fortschritt. Wächst ein Unternehmen allerdings aus seinen Büroräumen heraus, steht ein Firmenumzug an. So gelingt der Standortwechsel.
Ein eigenes Büro bietet viele Vorteile. Hier konzentrieren sich Unternehmer und Angestellte auf ihre Tätigkeit und empfangen Geschäftspartner und Kunden. Entwickelt sich das Business erfolgreich, ist mehr Personal nötig. Die Folge: Die Büroräume werden zu klein. Spätestens dann steht ein Büroumzug an – und eine Menge Organisationsarbeit.
Der neue Standort
Es ist nicht zwingend nötig, Büroräume zu kaufen. Mietet der Unternehmer eine Gewerbeimmobilie an, kann er die Aufwendungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Für die richtige Standortwahl ist entscheidend, dass das Büro für Geschäftspartner und Kunden leicht erreichbar ist und die definierte Kunden-Zielgruppe in der Umgebung des neuen Firmenstandorts nicht zu knapp vertreten ist. Möchte der Unternehmer Personal einstellen, sollte er sich informieren, ob der neue Standort für Fach- und Führungskräfte aus seiner Branche attraktiv ist – sonst bekommt er womöglich Probleme, geeignete Arbeitskräfte zu finden.
Der Inhaber eines Gewerbebetriebs sollte sich bei der Wahl des neuen Bürostandorts auch über den Gewerbesteuerhebesatz der möglichen Standorte informieren. Dieser Steuersatz ist von Standort zu Standort unterschiedlich und wirkt sich maßgeblich auf die Gewerbesteuer aus. Über den Gewerbesteuerhebesatz konkurrieren die Gemeinden untereinander, um Gewerbebetriebe anzulocken.
Die ersten Aufgaben rund um den Standortwechsel
Bereits ein Jahr vor dem geplanten Standortwechsel ist mit der Planung des Firmenumzugs zu beginnen. Geschäftsführer und Inhaber sollten klären, an welchen Tagen der Umzug stattfindet und welche Aufgaben sie auf bestimmte Mitarbeiter verteilen. Wer fühlt sich für das Entrümpeln der alten Akten zuständig, die nicht mehr aufbewahrt werden müssen? Wer kümmert sich um die Auflistung des Inventars, damit alle Büromöbel und Geschäftsunterlagen am neuen Standort ankommen? Wer holt Angebote von Umzugsunternehmen ein und vergleicht sie? Diese und noch viele weitere Aufgaben sind zu klären. Anschließend erfolgt die Erstellung eines Zeitplans.
Für den Mietvertrag bei Gewerberäumen besteht gemäß § 580 a Abs. 2 BGB eine gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Monaten abzüglich der Karenztage. Wurden im Mietvertrag allerdings Laufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart, gelten die vereinbarten Regelungen. Das bedeutet: Ist ein Büroumzug geplant, ist es wichtig, den bisherigen Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden.
Noch drei Monate bis zum Büroumzug
Eine vollständige Auflistung der Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner trägt dazu bei, dass die wichtigsten Personen rechtzeitig über den Standortwechsel informiert werden.
Zu den weiteren Aufgaben gehört ein Vergleich der Anbieter für Internet, Telefon und Strom. Damit am Eröffnungstag alles reibungslos funktioniert, sollte die Beauftragung der Dienstleister nicht zu spät erfolgen.
Mit der Sicherung der Firmendaten sollte ein Computerexperte beauftragt werden. Dieser trägt auch die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Geräte. In diesem Zuge sollte auch über eine Modernisierung der IT-Infrastruktur und des EDV-Systems nachgedacht werden.
14 Tage vor dem Termin
Zwei Wochen vor dem Umzugstermin werden die Übergabetermine am alten und am neuen Standort vereinbart. Sollten kleinere Instandhaltungen anstehen, ist dafür jetzt noch ausreichend Zeit.
Vor der Übergabe des Büros muss der Betriebsinhaber dafür sorgen, alle ausgegebenen Schlüssel zurückzuerhalten. Zudem sollte er die Mitarbeiter darauf hinweisen, ihre persönlichen Gegenstände aus dem alten Büro zu entfernen.
Die letzten Aufgaben des Firmenumzugs
Um sich vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen zu schützen, gilt es, die Räumlichkeiten des alten und des neuen Büros zu fotografieren. Entsteht am Tag des Umzugs ein Schaden, ist die Versicherung zu informieren.
Sobald die alten Büroräume ausgeräumt und gereinigt sind, steht die Übergabe an den Vermieter an. Dabei müssen auch sämtliche Schlüssel übergeben werden. Zudem sind die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser sowie die Räumlichkeiten auf Schäden zu kontrollieren. Ist dies erledigt, wird das Ergebnis in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Dasselbe geschieht in umgekehrter Weise nochmal mit dem Vermieter des neuen Büros.
Danach können am neuen Standort die Büromöbel und Computer wiederaufgebaut werden. Mit einem Schnellcheck lässt sich überprüfen, ob alle Geräte funktionieren und für den ersten Arbeitstag im neuen Büro einsatzfähig sind.
Darüber hinaus sollten am Umzugstag alle E-Mail-Signaturen und das Impressum der Firmen-Website aktualisiert werden.
Fazit
Ein Firmenumzug benötigt Struktur bei der Planung und Organisation. Der Unternehmer verschafft sich einen Vorteil, wenn er seine Mitarbeiter von Anfang an in den Standortwechsel einbezieht. Des Weiteren lohnt es sich, alle Umzugsbelege aufzubewahren, denn sie lassen sich zum Teil bei der Steuererklärung geltend machen.
Arbeiten im Home Office: Vor- und Nachteile für Gründer
Ob man als Gründer im Home Office produktiv arbeiten kann, ist eine Typfrage und hängt von der Art des Unternehmens ab. Wir zeigen die wichtigsten Vor- und Nachteile des Home Office auf.
Einer der wohl bekanntesten Heimarbeitsplätze unserer Zeit steht bis heute noch in Los Altos, Kalifornien. 1976 bauten Steve Jobs und seine Geschäftspartner den ersten Apple Computer in der elterlichen Garage. Was sich von da aus schnell zu einem der erfolgreichsten Technologieunternehmen weltweit entwickelte, folgte einem Modell, das sich nicht nur im Silicon Valley als erfolgversprechend durchgesetzt hat. In den USA, so schätzt die US Small Business Administration, sind mehr als die Hälfte aller Unternehmen home based, werden also von Privathaushalten aus betrieben. Doch auch von deutschen Gründern wird die Option, das eigene Unternehmen von zu Hause aus zu starten und zu leiten, immer noch gern genutzt.
Die Nachteile des Home Office für Gründer
Die Arbeit von zu Hause aus bringt allerdings auch eine Reihe von Nachteilen und Problemquellen mit sich.
- Vor allem macht es ein Home Office schwieriger, eine klare Grenze zwischen Arbeits- und Berufsleben zu ziehen. Für Existenzgründer ist es ohnehin oft nicht einfach, in all dem Stress, den ein Unternehmensaufbau mit sich bringt, auch noch Raum für Freizeit und Entspannung zu lassen. Ist dann der Arbeitsplatz räumlich so nah und somit ständig verfügbar, ist die Gefahr zur Selbstausbeutung groß.
- Auch muss man bei der Heimarbeit vorsichtig sein, nicht den vielen Ablenkungen zu erliegen, die das private Umfeld mit sich bringt. Hier ist ein großes Maß an Selbstdisziplin nötig, um sich voll und ganz der Arbeit zu widmen.
- Heimarbeit bedeutet auch oft, sich als Einzelkämpfer behaupten zu müssen, da Kollegen oder Mitarbeiter oft fehlen. Die Zeit als Existenzgründer ist aber auch eine Phase, in der man mit vielen unbekannten Problemen und Herausforderungen konfrontiert wird. Der Austausch mit anderen kann hier wertvolle Anregungen liefern, eine Option die im Home Office so leider oftmals nicht besteht.
Die Vorteile des Home Office für Gründer
- Zunächst einmal ist das Home Office vor allem eines: kostengünstig. Richtet man sich sein Büro in den eigenen vier Wänden ein, fallen zusätzliche Mieten und teure Maklerprovisionen gar nicht erst an.
- Auch muss nicht jeden Tag geld- und zeitaufwändig zum Büro gependelt werden. Gerade in der Startphase einer Unternehmensgründung, sind diese Kosten- und Zeitersparnisse nicht zu unterschätzen.
- Für Nebenerwerbsgründer bietet ein Home Office so auch die Möglichkeit, die Unternehmensentwicklung bequem von zu Hause aus, neben dem Hauptberuf, voranzutreiben.
- Ein weiterer Vorteil, den das Arbeiten von zu Hause aus bietet, ist die flexible Zeiteinteilung. Heimarbeit macht es möglich, selbst zu entscheiden, wann man welche Aufgaben angeht. Dadurch wird es für Gründer möglich, ihre Arbeitszeiten besser um den Alltag herum zu planen. Das macht beispielsweise auch die Vereinbarkeit von Familie und stressigem Gründeralltag leichter.
Was gilt es im Home Office zu beachten?
- Zunächst einmal ist nicht jedes Zuhause gleichermaßen für ein Home Office geeignet, und - je nach Art des Unternehmens – können völlig unterschiedliche Vorrausetzungen für den zukünftigen Arbeitsplatz nötig sein. Für bestimmte Tätigkeiten, können ein Schreibtisch und ein Computer völlig ausreichen, während andere Projekte beispielsweise eine gewisse Größe der Wohnung oder das Vorhandensein von Lagerräumen vorrausetzen.
- Wenn Publikumsverkehr in den eigenen vier Wänden geplant ist, sollte man sich auch fragen, ob das eigene Zuhause die nötig professionelle Umgebung dafür bietet. Deshalb ist es wichtig, sich klar zu machen, welche Ansprüche das eigene Unternehmen an einen Arbeitsplatz stellt und, ob diese in den eigenen vier Wänden umsetzbar sind.
- Darüber hinaus sollte man sich Gedanken machen, welche weiteren Anschaffungen nötig sind, um auch zu Hause professionell zu arbeiten. Werden beispielsweise zusätzliche Telefon- oder Internetanschlüsse benötigt? Bedarf es weiterer Bürogeräte oder -möbel? All das sind Fragen, mit denen sich Gründer am besten schon im Vorfeld auseinander setzten sollten.
- Sollte man mit einem Team zusammenarbeiten, ist außerdem die Frage relevant, wie man sich auch bei der Heimarbeit mit diesem koordiniert. Hier ist es wichtig effiziente Kommunikationsstrukturen zu etablieren, die auch ohne die tägliche Zusammenarbeit im gemeinsamen Büro funktionieren. So kann es beispielsweise hilfreich sein, feste Zeiten für Treffen oder Telefonkonferenzen anzuberaumen, um sich gegenseitig auf den neuesten Stand zu bringen und die nächsten Schritte zu diskutieren.
- Handelt es sich bei der Immobilie, in der man das Home Office plant, nicht um Eigentum, so sollte auch die mietrechtliche Situation geklärt werden. Grundsätzlich gilt, dass solange der Charakter der Wohnungsnutzung weiterhin im Vordergrund steht, ein solcher Heimarbeitslatz auch ohne Zustimmung des Vermieters eingerichtet werden darf. Nötig wird die Zustimmung zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes in den eigenen vier Wänden, laut Entscheidung des Bundesgerichtshofes, sobald die geschäftlichen Aktivitäten des Mieters deutlich nach außen treten. Allerdings ist selbst in solchen Fällen der Vermieter zur Zustimmung verpflichtet, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter oder nennenswerten Kundenverkehr handelt.
- Doch nicht nur der Vermieter sollte mit der Verlegung des Arbeitsplatzes nach Hause einverstanden sein. Auch mit Familienmitgliedern oder anderen Mitbewohnern sollte vorher abgeklärt werden, ob sie bereit sind, den Heimarbeitsplatz zu akzeptieren. Nur wenn der Arbeitsplatz von allen mitgetragen wird, ist effizientes und produktives Arbeiten auch zu Hause wirklich möglich.
- Steuerlich absetzbar ist das Home Office für Selbständige in voller Höhe dann, wenn es den Tätigkeitsmittelpunkt der betrieblichen und beruflichen steuerlich relevanten Betätigung darstellt. Ist das nicht der Fall, können die Aufwendungen für den Heimarbeitsplatz trotzdem noch bis zu einer Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, falls für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Letztlich sind hier die Umstände im konkreten Einzelfall entscheidend, informieren Sie sich daher über den aktuellen Rechtsstand.
Fazit und Alternative zum Home Office
Ob man im Home Office produktiv arbeiten kann, ist eine Typfrage und kommt auch auf die Art und den momentanen Entwicklungsstand des Unternehmens an. Wer sich mit der Idee des Home Office so gar nicht anfreunden kann, für den gibt es in allen größeren Städten Coworking Spaces. Hier kann man sich für einen oder mehrere Tage flexibel einmieten und hat so nicht nur die Chance, dem Home Office zu entkommen, sondern auch Kontakte zu anderen Freiberuflern und Selbständigen zu knüpfen.
Einen guten Überblick über Coworking-Angebote finden Sie hier

