KG (Kommanditgesellschaft)

Hier erfahren Sie alles über die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)


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Alles, was Sie über die Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) wissen müssen. Mit folgenden Abschnitten: Startkapital und Vermögen, Gewinne und Verluste, Haftung, Geschäftsleitung, Gesellschaftsvertrag, Buchführungspflichten, Bezeichnung, Steuern, Gründung, Auflösung, Alternativen.

Was ist eine KG?

Wie eine OHG ist auch eine KG eine Personengesellschaft mit zwei oder mehr Personen oder Unternehmen, die sich zusammentun, um ein Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma zu betreiben. Wesentlicher Unterschied zur OHG ist jedoch: Bei der KG gibt es immer mindestens einen vollhaftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist), der nicht an der Geschäftsleitung teilnimmt. Die KG wird wie die OHG ins Handelsregister eingetragen.

Steckbrief zur KG

Rechtsformen-Typ: Personengesellschaft.

Geeignet für: Jede Art von Handelsgewerbe, bei dem Kapitalgeber als Kommanditisten ohne Mitspracherecht und mit beschränktem Haftungsrisiko aufgenommen werden sollen. Auch für Vermögensverwaltungen sowie für Familienunternehmen.

Anzahl der Gesellschafter: Mindestens zwei natürliche oder juristische Personen, davon ein Komplementär (Unternehmer) und ein Kommanditist (Kapitalgeber).

Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Handelsgewerbes, nicht für Freiberufler sowie für wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke möglich. 

Sitz der GmbH: in D.

Haftung: Unbeschränkte Haftung des Komplementärs mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Beschränkte Haftung des Kommanditisten in Höhe seiner Haftsumme. 

Stammkapital: Keines erforderlich.

Gesellschaftsvertrag/Satzung: Formfrei, d.h. Schriftform ist nicht erforderlich (außer falls Grundstücke eingebracht werden), aber dringend empfehlenswert.

Gründungskosten: Ab ca. 240 Euro (davon ab ca. 110 Euro Notar, ab 100 Euro Handelsgericht, ca. 30 Euro Gewerbeamt).

Eintrag ins Handelsregister: Ja, Eintrag in Abteilung A.

Wichtigste Anmeldungen bei: Handelsregister, Gewerbeamt, Finanzamt, IHK bzw. HWK.

Publizitätspflicht: Keine Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, (außer bei KGs mit erheblichem Umfang, z.B. mehr als 130 Mio. Euro Jahresumsatz).

Kaufmannseigenschaft: Ja.

Buchführung: Erforderlich sind doppelte Buchführung, Bilanzierung, Inventur.

Rechtsfähigkeit: Ja, d.h. die KG kann eigenständig Rechte erwerben, klagen und verklagt werden.

Steuern: Bei jedem Gesellschafter fällt Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer (juristische Person) an – jeweils mit Solidaritätszuschlag. Auf Gesellschaftsebene: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, ggfls. Lohnsteuer. 

Geschäftsleitung: Nur durch die Komplementäre. Diese sind zur Geschäftsleitung verpflichtet. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsleitung ausgeschlossen. Die Komplementäre vertreten per Einzelgeschäftsführung. Prokura ist möglich.

Bezeichnung: Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma, Mischfirma sind möglich mit Zusatz KG oder Kommanditgesellschaft. Falls Komplementäre juristische Personen sind, wird die Rechtsform ergänzt, z.B. GmbH & Co. KG.

Rechtsgrundlagen: §§161-177a HGB, §§110-122 HGB, §§ 705 ff. BGB, GewO.


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Startkapital und Vermögen in der KG

Ein bestimmtes Mindest-Startkapital ist für die Gründung der KG nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass genügend Geld für den Aufbau des Unternehmens vorhanden ist, bis dieses eigene Erträge erwirtschaftet. Dieses Eigenkapital wird in der KG auch als Kommanditkapital bezeichnet. Es wird in der Regel auf einem Kapitalkonto I verbucht, die variablen Gewinne und Ausgaben auf einem Kapitalkonto II. Falls im Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung getroffen wird, beteiligen sich die Komplementäre und Kommanditisten zu gleichen Teilen an der KG. Doch sind die Gesellschafter vollkommen frei, die Höhe ihrer Einlagen im Gesellschaftsvertrag festzusetzen. Kapitaleinlagen ab 1 Euro sind möglich. Die Kapitalanteile aller Gesellschafter ergeben sich entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen. 

Gewinne und Verluste in der KG

Wie bei der OHG ist der jährliche Gewinnanteil bei der Kommanditgesellschaft für alle Gesellschafter gesetzlich geregelt (§ 121 HGB): Dieser beträgt 4 Prozent der Einlage aller Gesellschafter, egal ob Komplementär oder Kommanditist. Wird ein höherer Gewinn erzielt, so soll dieser nach § 168 HGB „in angemessenem Verhältnis“ verteilt werden. Um in dieser Frage Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte die Verteilung von Gewinn und Verlust in einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Am besten wird hier eine feste Vergütung für den Komplementär festgelegt. Die gesetzlich vorgesehene 4-Prozent-Verzinsung kann dann entfallen. Die nach Auszahlung der Vergütung für den Komplementär verbleibenden Gewinne und Verluste der KG können entsprechend den Beteiligungsverhältnissen der Gesellschafter verteilt werden. Verluste des Kommanditisten sind auf die Höhe seiner Haftsumme begrenzt.

Haftung in der KG

In der Haftungsfrage muss zwischen den beiden Gesellschaftertypen der KG unterschieden werden:

Der Komplementär der KG haftet immer unmittelbar, direkt, unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch/solidarisch mit seinem Privatvermögen, genau wie der Gesellschafter einer OHG. „Unmittelbar und direkt“ bedeutet: Er kann unmittelbar von einem Gläubiger „zur Kasse gebeten“ werden, auch wenn er selbst das betreffende Geschäft nicht abgeschlossen hat, sondern ein anderer Komplementär der KG. „Unbeschränkt und persönlich“ bedeutet: Der KG-Komplementär haftet für Verbindlichkeiten des Unternehmens bis zur gesetzlichen Pfändungsgrenze unbeschränkt aus seinem geschäftlichen und privaten Vermögen. „Gesamtschuldnerisch/solidarisch“ bedeutet: Falls es mehrere Komplementäre der KG gibt, haften diese immer jeweils allein für 100 Prozent der Schulden der KG. Sollte ein Komplementär ausfallen, müssen die verbleibenden alleine alle Verbindlichkeiten stemmen.

Die Kommanditisten haften nur in der Höhe ihrer ins Handelsregister eingetragenen Haftsumme, auch als Kommanditeinlage oder bedungene Einlage bezeichnet. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Haftungsbeschränkung wirksam wird: Die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Haftsumme (bzw. Kommanditeinlage) muss vollständig eingezahlt sein. Die Haftsumme muss im Handelsregister eingetragen sein. Und sie muss der KG vollständig zur Verfügung stehen, darf also nicht an den Kommanditisten zurückerstattet werden. Im Gesellschaftsvertrag kann aber eine von der Haftsumme abweichende Pflichteinlage des Kommanditisten vereinbart werden. Z.B. kann ein Kommanditist dem Unternehmen im Innenverhältnis 100.000 Euro als Pflichteinlage zur Verfügung stellen, jedoch als im Außenverhältnis wirksame Haftsumme lediglich 1.000 Euro ins Handelsregister eintragen lassen. Auf diese Weise kann er die KG mit viel Kapital versorgen, und gleichzeitig seine persönliche Haftung stark begrenzen.

Beispiel für die Haftung in der KG: Peter Müller und seine beiden Söhne Anton und Gabriel gründen eine KG mit Geschäftszweck „Handel mit Holzspielzeug“. Peter Müller ist Komplementär, sein Anteil beträgt 20.000 Euro. Anton und Gabriel investieren als Kommanditisten jeweils 10.000 Euro, die sie auch als Haftsumme ins Handelsregister eintragen lassen. Nach einem Jahr wird die KG zahlungsunfähig, die Schulden belaufen sich auf 100.000 Euro. Nach Tilgung durch das noch vorhandene Kommanditkapital in Höhe von 40.000 Euro bleibt ein Schuldenrest von 60.000 Euro. Für diesen muss Peter Müller als Komplementär alleine aus seinen privaten Mitteln aufkommen. Die Söhne werden nicht zur Haftung herangezogen.

Das sollte sich jeder KG-Komplementär klarmachen: Zur Tilgung werden im Zweifel nicht nur Bankguthaben herangezogen, sondern auch jede Form von Sachbesitz, Autos, Immobilien sowie sonstige Wertgegenstände.

Besonders wichtig ist daher eine ausreichende Absicherung gegen die häufigsten Haftpflichtrisiken der betreffenden Branche durch eine ausreichend dimensionierte Gewerbe- bzw. Haftpflichtversicherung. 

Nicht umgehen lässt sich die persönliche Haftung der Komplementäre durch die Auflösung der Gesellschaft. Sie haften auch nach Beendigung der KG für evtl. verbleibende Schulden mit ihrem gesamten Vermögen. Auch ausgeschiedene Gesellschafter der KG müssen noch fünf Jahre nach ihrem Austritt für alle Verbindlichkeiten haften, die bis zum Zeitpunkt ihres Austritts entstanden sind. Wer als neuer Gesellschafter Mitunternehmer einer KG wird, haftet für alle vor seinem Eintritt entstandenen Verpflichtungen.

Umgehen lässt sich die Haftungsproblematik in der KG durch die Einsetzung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft als Komplementär. Das Ergebnis ist dann z.B. eine GmbH & Co KG. Mehr dazu » hier.

Die Geschäftsleitung in der KG

Unabhängig von der Größe und dem Anteil seiner Hafteinlage ist der Komplementär zur Führung der Geschäfte der KG berechtigt und verpflichtet. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können nur bei außergewöhnlichen Geschäften widersprechen (§ 164 HGB). Dazu gehören z.B. Immobiliengeschäfte oder Aufnahme erheblicher Kredite. Im Gesellschaftsvertrag lässt sich die Größenordnung von Geschäften, ab der die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist, festlegen.  

Falls nur ein Komplementär allein die Geschäftsleitung innehat, sollte der Gesellschaftsvertrag seine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB enthalten. Diese regelt den Selbstkontrahierungszwang, der sog. Insichgeschäfte (also Geschäfte, die man mit sich selbst abschließt) ausschließt.

Bei mehreren Komplementären besteht Einzelvertretung, d.h. die Geschäftsführer können jeweils allein Entscheidungen treffen. Auch falls dies im Gesellschaftsvertrag anders geregelt sein sollte (z.B. Gesamtvertretung), sind die durch die Komplementäre abgeschlossenen Verträge für die KG rechtlich bindend.

In jedem Fall haben die Kommanditisten Kontrollrechte, d.h. sie können Einsicht in den Jahresabschluss und die Bücher der KG nehmen (§ 166 HGB).

Die Einrichtung einer Prokura, also die teilweise Übertragung der Geschäftsleitung an einen bevollmächtigten Nicht-Gesellschafter, ist in der KG möglich. Die Prokura muss im Handelsregister eingetragen werden. Auch ein Kommanditist kann die Prokura erhalten und auf diese Weise doch an der Geschäftsleitung teilhaben.

Gesellschaftsvertrag in der KG

Die schriftliche Abfassung eines Gesellschaftsvertrages ist nicht verpflichtend, wird aber zur Vermeidung von Streitigkeiten dringend empfohlen. Vor allem folgende Punkte sollten enthalten sein:

  • Namen und Adressen der Gesellschafter
  • Zweck der KG
  • Sitz der KG
  • Ggfls. Befristung der Gesellschaft
  • Namen und Typen (Komplementär, Kommanditist) der Gesellschafter
  • Einlagen der Gesellschafter
  • Haftsummen der Kommanditisten
  • Geschäftsleitung inkl. Befreiung § 181 BGB 
  • Gesellschaftsversammlung, Stimmrechte, Vetorechte der Gesellschafter
  • Regelungen zum Wettbewerbsverbot der Gesellschafter
  • Verteilung von Gewinn und Verlust
  • Regelungen nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters über den Fortbestand der Gesellschaft
  • Abfindungsregelung für ausscheidende Gesellschafter
  • Auflösung der KG

Buchführungspflichten in der KG

Da die KG dem Handelsrecht unterliegt, ist sie zur ordnungsgemäßen Buchhaltung und Bilanzierung verpflichtet. D.h., sie muss eine doppelte Buchführung und einen Jahresabschluss anfertigen und ihre Bücher mindestens 10 Jahre aufbewahren. Ferner muss sie regelmäßig eine Inventur machen. 

Die Bezeichnung der KG

Die KG ist berechtigt eine Firma zu führen und ist folglich in der Bezeichnung des Firmennamens weitgehend frei. Möglich sind alle Formen wie Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma, Mischfirma, jeweils zwingend mit Zusatz KG oder Kommanditgesellschaft. Bei der Wahl des Firmennamens ist ansonsten lediglich zu beachten, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Mehr dazu im Artikel zum Firmennamen.

Firmenname

Firmenname


Steuern in der KG

Die KG muss Gewerbesteuer, ggfls. Lohnsteuer und Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichten. Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn der Gesellschafter berechnet und muss von diesen direkt bezahlt werden, entsteht also nicht auf Gesellschaftsebene. Falls die Gesellschafter juristische Personen sind, wird statt der Einkommensteuer die Körperschaftssteuer fällig.

Folglich kann die Vergütung für den oder die Geschäftsführer in der KG – wie in allen anderen Personengesellschaften – auch nicht steuerlich geltend gemacht werden. Sie mindert aber den zu versteuernden Gewinn der Gesellschafter.

Der Komplementär – im steuerlichen Sinne auch als „Mitunternehmer" bezeichnet – kann Verluste der KG mit evtl. Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnen und somit steuerlich geltend machen. Hingegen können die Kommanditisten evtl. anfallende Verluste nur bis zur Höhe ihres Kapitalanteils abziehen (§ 15a EStG).

Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag bis 24.500 Euro. Bei einem kleineren Gewerbeertrag fällt in der KG demnach keine Gewerbesteuer an. Der evtl. darüber hinausgehende Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5% sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde versteuert. Die von der KG entrichtete Gewerbesteuer wird wiederum mit der Einkommensteuer (bzw. Körperschaftssteuer) des oder der Komplementäre verrechnet (Faktor 3,8 des Gewerbesteuermessbetrags), so dass sich aus der Gewerbesteuer i.d.R. erst ab einem Hebesatz der Gemeinde von 400 % oder mehr eine Mehrbelastung ergibt. 

Gründung der KG

Eine KG entsteht entweder durch den mündlichen oder schriftlichen Abschluss eines Gesellschaftervertrages oder stillschweigend durch das entsprechende Handeln mehrerer Personen im verabredeten Sinne.

Anschließend muss die KG ins Handelsregister eingetragen werden und ist damit im handelsrechtlichen Sinn formell gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister muss durch einen Notar erfolgen. Dieser beglaubigt den Antrag der Gründer und reicht ihn beim Amtsgericht ein. Der Gesellschaftsvertrag muss normalerweise nicht notariell beurkundet werden, es sei denn, eine Immobile oder ein Grundstück werden in die KG eingebracht.

Nach der Eintragung ins Handelsregister haben die Gründer einen wichtigen Teil ihrer KG-Gründung bereits erledigt. Die noch verbleibenden weiteren Gründungsschritte sind:

  • Gewerbeanmeldung
  • Anmeldung Finanzamt
  • Anmeldung IHK oder HWK
  • Anmeldung Arbeitsagentur (falls Angestellte beschäftigt werden sollen)

Die Gewerbeanmeldung muss je nach Gemeinde persönlich oder per Post erledigt werden, die Kosten liegen bei etwa 30 Euro. Das Finanzamt sendet darauf einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den die Gründer ausfüllen müssen.

Falls die Gesellschaft Arbeitnehmer beschäftigt, muss beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragt werden. Notwendig sind noch die Anmeldungen bei der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer sowie bei der Berufsgenossenschaft. Zwar versendet das Gewerbeamt Mitteilungen an diese Institutionen, doch sollten die Gründer ihre KG hier besser selbst innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden.

Die Auflösung der KG

Wie im Fall der OHG kann auch eine KG jederzeit aufgelöst werden, wenn die Gesellschafter die Beendigung beschließen. Weitere Gründe für die Auflösung können die Befristung des Gesellschaftsvertrages sein, die Insolvenz der KG oder eine gerichtliche Entscheidung. Anders als bei der GbR löst sich die KG nicht automatisch durch den Tod eines Gesellschafters auf (§ 131 HGB), es sei denn, im Gesellschaftsvertrag wäre dies abweichend geregelt.

Alternativen zur Gründung der KG

Falls die KG insgesamt haftungsbeschränkt errichtet werden soll, kommen Formen wie GmbH & Co. KG, UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG oder Ltd. & Co KG in Frage. In diesen Varianten der Personengesellschaften sind sowohl die Kommanditisten als auch die Komplementäre vor der persönlichen Haftung geschützt. Auch sind Konstruktionen mit nur einem Gesellschafter statt mindestens zwei wie bei der KG möglich.  

Aber auch haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften kommen in Frage, vor allem die UG (haftungsbeschränkt) und die GmbH. Für Freiberufler bietet sich die Partnerschaftsgesellschaft an. 

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So startest du dein Catering-Unternehmen – Step by Step, von der Idee über die Planung bis hin zur ersten Kundschaft.

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Schritt 1: Die Idee konkretisieren: Was macht ein Catering besonders?

Bevor formale Aspekte wie Behördenwege oder Buchhaltung in den Fokus rücken, sollte klar definiert werden, was das geplante Catering-Angebot einzigartig macht. Dabei kann es sich um regionale Küche, vegane Gerichte, Streetfood oder maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen handeln. Eine präzise Nischenwahl schafft ein klares Profil und verbessert die Positionierung am Markt. Auch die Werte, die ein Unternehmen repräsentieren möchte, sollten frühzeitig definiert werden – etwa Nachhaltigkeit, Exklusivität oder Kreativität. Diese Werte bilden später die Grundlage für die Markenbildung sowie die Kommunikationsstrategie und sind 2025 besonders wichtig.


Schritt 2: Marktanalyse: Wer sind die potenziellen Kundinnen und Kunden?

Eine fundierte Zielgruppenanalyse bildet die Basis für ein bedarfsgerechtes Angebot. Je genauer die Bedürfnisse der potenziellen Kundschaft bekannt sind, desto gezielter lassen sich Leistungen, Preise und Marketingmaßnahmen darauf abstimmen.

Hilfreiche Fragen zur Eingrenzung des Zielmarkts:

  • Welche Anbietenden sind bereits in der Region aktiv?
  • Welche Lücken bestehen im aktuellen Angebot?
  • Welche Trends – beispielsweise Nachhaltigkeit, Regionalität oder Gesundheitsbewusstsein – gewinnen an Bedeutung?

Zudem empfiehlt sich die Analyse von Bewertungen auf einschlägigen Plattformen, Einträgen in Eventportalen oder Beiträgen in sozialen Medien, um ein besseres Verständnis für die Nachfrage zu entwickeln.

Schritt 3: Businessplan erstellen: Der Fahrplan zur Gründung

Ein durchdachter Businessplan dient nicht nur als Voraussetzung für Finanzierungen oder Fördermittel, sondern gibt auch intern Struktur und Orientierung. Neben der Beschreibung der Geschäftsidee sollten Zielgruppenanalyse, Angebotsportfolio, Preisgestaltung, Vertriebswege sowie ein detaillierter Finanzplan enthalten sein. Darüber hinaus sollten auch Risiken und alternative Szenarien berücksichtigt werden, etwa bei Umsatzschwankungen oder saisonalen Engpässen. Ein solider Plan schafft nicht nur Sicherheit, sondern unterstützt auch bei der Priorisierung der nächsten Schritte.

Schritt 4: Rechtliches & Anmeldung: Der formale Start

Die rechtliche Gründung eines Catering-Unternehmens in Deutschland beginnt mit der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Zusätzlich sind eine Hygieneschulung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt sowie gegebenenfalls eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich, insbesondere bei der Abgabe alkoholischer Getränke. Je nach Unternehmensform und -größe folgen die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer, der Berufsgenossenschaft sowie beim Finanzamt und – bei Einstellung von Personal – die Anmeldung zur Sozialversicherung. Da mit Lebensmitteln gearbeitet wird, gelten strenge gesetzliche Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene. Die Einhaltung dieser Standards wird regelmäßig durch die zuständigen Kontrollbehörden überprüft. Eine umfassende Dokumentation der betrieblichen Abläufe sowie regelmäßige interne Hygienekontrollen sind daher unverzichtbar.

Schritt 5: Ausstattung und Küche: Mobil oder stationär?

Die gewählte Produktionsstätte muss den hygienischen und technischen Anforderungen der jeweiligen Landesvorschriften entsprechen. In der Anfangsphase nutzen viele Gründer*innen eine gewerbliche Mietküche oder arbeiten mit Gastronomiebetrieben zusammen. Neben der reinen Küche spielt auch die Logistik eine zentrale Rolle – etwa bei der Auswahl geeigneter Verpackungen, Transportlösungen oder Warmhalteboxen. Wer direkt vor Ort bei Veranstaltungen verkaufen möchte, kann alternativ auf mobile Konzepte wie Foodtrucks oder Verkaufsanhänger setzen.

Schritt 6: Marketing & Vertrieb: Sichtbarkeit schaffen

Ein durchdachtes Marketingkonzept ist entscheidend für den Markteintritt. Digitale Kanäle wie eine professionelle Website sowie Social-Media-Auftritte auf Instagram oder Facebook sind zentrale Bestandteile der Kundengewinnung. Gleichzeitig bleibt auch klassische Werbung über Flyer, Messen oder persönliche Kontakte ein wirksames Mittel. Empfehlungsmarketing hat im Catering-Segment besonderen Stellenwert: Zufriedene Kundinnen und Kunden sind oft bereit, ihre positiven Erfahrungen im Freundeskreis oder online zu teilen. Ein hochwertiges Erlebnis zahlt sich langfristig aus.

Schritt 7: Kalkulation & Preise: Wirtschaftlich arbeiten

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die korrekte Kalkulation. Die Preisgestaltung muss alle Kosten abdecken – vom Wareneinsatz über Personal und Transport bis hin zu Fixkosten wie Miete oder Versicherungen. Als grober Richtwert gilt: Der Verkaufspreis sollte etwa das Drei- bis Vierfache des Wareneinsatzes betragen. Zudem empfiehlt es sich, regelmäßig betriebswirtschaftliche Auswertungen vorzunehmen, um wirtschaftliche Engpässe frühzeitig zu erkennen. Rücklagen für Investitionen oder umsatzschwächere Phasen erhöhen die finanzielle Stabilität.

Schritt 8: Digitale Tools für Planung und Verwaltung

Der Einsatz von branchenspezifischer Software kann im Catering-Alltag erhebliche Vorteile bringen. Solche Tools, wie von CaterSmart, ermöglichen die Erstellung von Angeboten und Rechnungen, koordinieren Aufträge und unterstützen bei der Einsatzplanung von Personal und Ressourcen. Darüber hinaus helfen sie Einkaufsprozesse zu optimieren und rechtliche Dokumentationen wie Hygienenachweise digital abzubilden. Insbesondere bei wachsender Auftragslage sorgt die digitale Verwaltung für mehr Übersicht, reduziert manuelle Fehler und spart wertvolle Zeit im Tagesgeschäft.

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Mit steigendem Auftragsvolumen steigt auch der Personalbedarf. Neben Servicekräften werden häufig auch Küchenhilfen oder Logistikunterstützung benötigt – oft auf flexibler Basis. Ein motiviertes, geschultes Team trägt wesentlich zum Erfolg eines Caterings bei, da es den Gesamteindruck der Marke mitprägt. Es ist essentiell Wachstumsstrategien rechtzeitig vorzubereiten: Welche Aufgaben lassen sich delegieren? Wo sind Prozesse automatisierbar? Eine klare Rollenverteilung und verlässliche Strukturen helfen, auch größere Aufträge effizient umzusetzen.

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Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
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Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
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Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:

Selbstständig machen als Übersetzer/in

Wenn Sie sich als Übersetzer/in selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres Übersetzungsbüros achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

In Zeiten der Globalisierung und der Vernetzung von immer mehr Menschen und Unternehmen weltweit ziehen viele eine Karriere als Übersetzer/in in Betracht. Durchaus berechtigt, denn laut dem Online-Übersetzungsbüros Linguation steigt die Nachfrage nach professionellen Übersetzungen je nach Fachbereich um rund 20 Prozent jährlich. Doch man sollte sich auch des Arbeitsaufwands und des langen Ausbildungswegs zum/zur professionellen Übersetzer/in bewusst sein. Welche Voraussetzungen Sie für den Beruf erfüllen müssen und wie Sie sich erfolgreich als Übersetzer/in selbstständig machen, erfahren Sie hier.

Diese Punkte sollten Sie bedenken, bevor Sie Übersetzer/in werden

Zunächst einmal sollten Sie als Übersetzer/in mindestens zwei Sprachen auf muttersprachlichem Niveau sprechen, über kulturelle Unterschiede Bescheid wissen und dies bei der Übersetzung berücksichtigen können – das klingt zunächst einmal logisch. Zwar stellt „Übersetzer/in“ in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung dar, was bedeutet, dass jede Person als Übersetzer/in arbeiten darf, aber mit dem reinen Beherrschen mehrerer Sprachen ist es meist nicht getan, wenn Sie als wirklich seriöse/r Übersetzer/in arbeiten wollen. Deswegen sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt bedenken:

1. Absolvieren Sie eine ordentliche Ausbildung

Am besten eignet sich dafür ein Studium der Translationswissenschaften. Hier können Sie sich nicht nur auf Ihre Sprachen spezialisieren und sich dabei einen fundierteren Wortschatz als „durchschnittliche“ Muttersprachler/innen aneignen, sondern Sie erlernen auch wissenschaftliche Methoden, die für eine professionelle Übersetzung benötigt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Wissen um korrekte Lokalisierung, für welches ein umfassendes Kulturverständnis zur jeweiligen Sprache unabdingbar ist. Auch Methoden zur Unterstützung, etwa Konzentrationsstrategien und das Verwenden von geeigneten Übersetzungsprogrammen gehört hier in aller Regel zum Lehrplan. Ein Hochschulstudium ist immer ratsam, wenn Sie hauptberuflich Übersetzer/in sein möchten, da Sie sehr wahrscheinlich nur so größere Aufträge erhalten werden. Immerhin möchten Ihre Auftraggeber ein gewisses Maß an Sicherheit, dass Sie auch gute Qualität liefern. Zwar dürfen Sie, wie angemerkt, durchaus ohne Ausbildung als Übersetzer/in arbeiten, wahrscheinlich ziehen Sie so allerdings nicht genügend Aufträge an Land, um hauptberuflich und komplett selbstständig als Übersetzer/in zu arbeiten. Außerdem kann es eventuell zu Problemen mit dem Finanzamt kommen.

2. Wählen Sie Ihre Sprachen mit Bedacht

Studieren Sie Translationswissenschaften, so erlernen Sie im Rahmen des Studiums in der Regel mindestens zwei Fremdsprachen auf entsprechendem Niveau. Wählen Sie diese sorgfältig aus, denn die Nachfrage nach Übersetzungen in bestimmte Sprachen ist unterschiedlich hoch und wird zudem unterschiedlich hoch vergütet. So ist zwar Englisch die am häufigsten angefragte Sprache, da es jedoch unzählige professionelle Englischübersetzer/innen gibt, sind die Preise für diese Sprache deutlich niedriger als etwa bei Übersetzungen ins Russische oder Arabische.

3. Spezialisieren Sie sich auf bestimmte Fachgebiete

Sie interessieren sich für IT, haben vielleicht schon ein Studium in einem anderen Fachbereich abgeschlossen oder kennen sich aus welchem Grund auch immer hervorragend auf einem Gebiet aus? Spezialisieren Sie sich auf Übersetzungen aus diesem Bereich. Fachübersetzungen sind nicht nur finanziell lukrativer, sondern können Ihnen auch mehr Aufträge einbringen, da das Angebot an Fachübersetzer/innen für die verschiedenen Sprachen durchaus eingeschränkt sein kann. Auch hier sollten Sie sich im Voraus damit vertraut machen, welche Art von Fachübersetzungen für eine Sprache besonders gefragt sind.

4. Ziehen Sie in Betracht, sich vereidigen/beeidigen zu lassen

Damit sind Sie berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen. Das bedeutet, Sie können Übersetzungen von amtlichen Dokumenten, Zeugnissen, Einbürgerungsunterlagen oder Ausweisdokumenten anfertigen, die von ausländischen Behörden akzeptiert werden. Die Nachfrage nach solchen beglaubigten Übersetzungen ist durchaus hoch, jedoch müssen Sie sich hierfür vom Staat vereidigen oder beeidigen lassen (die Bezeichnung unterscheidet sich hier nach Bundesland) und hierfür wird in jedem Fall eine nachweisbare Hochschulausbildung benötigt.

Diese Voraussetzungen müssen Sie als Übersetzer/in außerdem mitbringen

Haben Sie diese Punkte sorgfältig in Betracht gezogen, sollten Sie sich im Klaren sein, dass das selbstständige Arbeiten als Übersetzer/in nicht aus der reinen Übersetzungstätigkeit besteht, sondern dass sie sich auch um die Organisation und Verwaltung eigenständig kümmern müssen. Das bedeutet, dass Sie sich selbst um Aufträge sorgen, die Buchhaltung verwalten, Rechnungen schreiben und Kommunikation mit den Auftraggebern übernehmen müssen. Dies kann viel zusätzliche Arbeit bedeuten, die in Punkten Gehalt und Arbeitszeit berücksichtigt werden müssen. Sie brauchen also zusätzlich auch Organisations- und Verkaufstalent und gute Kommunikationsfähigkeiten. Hier können Sie die Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro in Betracht ziehen. Diese nehmen Ihnen die organisatorischen Tätigkeiten ab und können dafür sorgen, dass Sie regelmäßigere Aufträge erhalten. Außerdem dienen Sie als Mediator bei Fragen und Problemen und sind Profis darin, die richtigen Aufträge an die passenden Übersetzer/innen zu vermitteln. Einziger Nachteil: Sie sind nicht komplett frei in Ihrer Auftragswahl, allerdings werden Sie selbstverständlich nicht gezwungen, angebotene Aufträge anzunehmen.

So viel verdient man als selbstständige/r Übersetzer/in

Dafür können leider keine pauschalen Aussagen getroffen werden, denn das Honorar für Übersetzungen unterscheidet sich je nach Art der Übersetzung, länge des Textes und Sprachkombination stark. Kurze, einfache Texte in gängige Sprachen wie Englisch oder Französisch werden wesentlich schlechter vergütet als etwa medizinische Fachübersetzungen von mehreren Seiten ins Chinesische. Manche berechnen ihre Preise nach Normseiten, andere nach Normzeilen und wieder andere Nach der Wortanzahl (Wortwiederholungen ausgenommen). Arbeiten wie Korrektorate werden oft nach Stunden abgerechnet. Da die Preise aber individuell nach Sprachen auch hier unterschiedlich sind, sollten Sie sich über die Preise schlau machen, die Ihre Kolleg/innen in den jeweiligen Sprachen verlangen. Eins ist jedoch sicher: Wenn Sie es auf einfach verdientes Geld abgesehen haben, ist Übersetzer/in wahrscheinlich nicht der richtige Job für Sie. Zwar haben Sie viele Freiheiten, besonders was die Wahl Ihrer Arbeitszeiten und Arbeitsorte betrifft, dafür müssen Sie jedoch auch mit ständiger Erreichbarkeit und laufenden Verhandlungen mit Kund/innen rechnen.

Erste Schritte: Darauf müssen Sie als selbstständige/r Übersetzer/in achten

Steht Ihr Entschluss fest und Sie möchten sich als Übersetzer/in selbstständig machen, sind die folgenden Punkte wichtig:

1. Melden Sie sich beim Finanzamt an

Dies kann bei Übersetzer/innen mit nachweisbarer Ausbildung meist als Freiberufler/in geschehen, sprich, Sie müssen hierfür kein Gewerbe anmelden. Passen Sie allerdings auf, fall Sie mit Übersetzungsagenturen zusammenarbeiten, nicht in eine Scheinselbstständigkeit zu geraten. Haben Sie hier vertraglich festgelegte Verpflichtungen, beispielsweise zu festen Arbeitszeiten, müssen Sie vorsichtig sein. Letztendlich wird das Finanzamt in diesem Fall individuell beurteilen, ob Sie als Freiberufler gelten.

Hinweis: Sie sollten eine evtl. Ablehnung durch die Finanzbehörden nicht einfach hinnehmen, sondern evtl. mit juristischer Hilfe dagegen vorgehen. Denn die Freiberuflichkeit bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, z.B.:

  • Sie müssen kein Gewerbe anmelden
  • Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen
  • Der Eintrag ins Handelsregister fällt weg, sofern Sie keine Kapitalgesellschaft gründen
  • Sie brauchen keine doppelte Buchführung führen und müssen keinen Jahresabschluss aufstellen
  • Sie müssen Angaben über Ihre Gewinne und Verluste nicht publizieren
  • Zur Gewinnermittlung ist es ausreichend, wenn Sie eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) beim Finanzamt einreichen
  • Sie sind kein Mitglied der IHK oder HWK, daher entfallen die Kammergebühren

2. Lassen Sie einen ansprechenden Internetauftritt erstellen

Dafür müssen Sie zunächst wohl etwas Geld investieren, eine moderne Webseite mit ansprechendem und professionellen Design, welche suchmaschinenoptimiert ist, wird Ihnen jedoch auf lange Sicht deutlich mehr nützen, da Sie damit mehr Kund/innen überzeugen.

3. Gehen Sie mit klarer Struktur an Ihre Aufträge heran und behalten Sie die Übersicht

Effizientes Arbeiten ist Pflicht, denn die Konkurrenz ist groß und viele Arbeitsschritte, die Übersetzer/innen nebenbei erledigen müssen, werden bei der Preiskalkulation gern vernachlässigt.

Wichtige Kontakte für selbstständige Übersetzer/innen

Branchenkontakte:

Tipp

Sie wollen sich mit einem Übersetzungsbüro als Übersetzer/in selbstständig machen? Nutzen Sie jetzt Gründerberater.de. Dort erhalten Sie kostenlos u.a.:

Restaurant eröffnen: Selbstständig mit dem eigenen Restaurant

Wenn Sie sich mit einem Restaurant selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Restaurants achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für zukünftige Restaurantinhaber:

  • Anzahl Restaurants in Deutschland: 72.481 (DEHOGA 2016)
  • Jahresumsatz Restaurants gesamt: 26,9 Mrd. € (Statista 2016)
  • Durchschnittsumsatz pro Betrieb: 315.000 € netto, 450.000 € in kleineren Betrieben (destatis 2016)
  • Anzahl der Beschäftigten in der speisengeprägten Gastronomie: 1.158.824
  • Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigten: 33.000 € (2015), nur 19.000 € in kleineren Betrieben (2011) (destatis 2011/2016)
  • Mögliche Zusatzgeschäfte: Lieferservice, Catering, Foodtruck
  • Wettbewerber: Fast-Food-Ketten, Caterer, Lieferdienste
  • Kostenstruktur in Restaurants (mit herkömmlicher Bedienung): Personalkosten (Küchenprodukte, die verarbeitet werden, zählen hier auch rein): 30,4 %; Materialeinsatz, Energiekosten: 30,9 %; Miete/Pacht: 9,2 %; Handelswareneinsatz (z.B. Wein): 0,8 %; Sonstiger Aufwand: 14,3 % (destatis 2015)

Branchen-Insights für selbstständige Restaurantbesitzer

Den Ergebnissen der DEHOGA-Konjunkturumfrage zufolge blicken Gastronomen insgesamt positiv auf das zurückliegende Winterhalbjahr. Die Konsumfreude der Deutschen und die stabile Konjunktur sind weiterhin Stütze der Branche. So berichten 42,7 Prozent der befragten Betriebe von guten und 40,1 Prozent von befriedigenden Geschäften in den Monaten Oktober 2017 bis März 2018. 17,2 Prozent beurteilen ihre geschäftliche Situation dagegen negativ. Der Saldo aus Negativ- und Positivmeldungen sank leicht um 1,5 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr auf plus 25,5 Prozentpunkte.

Ferner berichten 34,9 Prozent der Gastronomen von steigenden Umsätzen im Winterhalbjahr (Vorjahr 31,00 Prozent). 31,9 Prozent der Befragten mussten Umsatzeinbußen hinnehmen (Vorjahr 31,8 Prozent). Das Gästeaufkommen stieg bei 28,1 Prozent der Befragten (Vorjahr 28,6 Prozent). 29,9 Prozent der Betriebe hatten Gästerückgänge zu verzeichnen (Vorjahr 27,8 Prozent).

Die Ertragssituation in der Gastronomie bleibt jedoch kritisch: 46,8 Prozent hatten einen Ertragsrückgang zu beklagen (Vorjahr 45,6 Prozent). Hauptursache hierfür sind die hohen Betriebskosten und der starke Preisdruck. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Einführung des Mindestlohnes sahen sich viele Betriebe gezwungen, ihre Preise anzupassen: 36,0 Prozent der Befragten erhöhten ihre Preise (Vorjahr 38,8 Prozent).

Faustregel: 1/3 des Umsatzes müssen für feste Kosten, 1/3 für Einkauf geplant werden. Bleibt 1/3 als Roherlös, von dem u.a. noch Personalkosten bezahlt werden müssen.

Gründen im E-Commerce - so klappt der Onlinehandel

Im E-Commerce selbstständig machen: Erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie beachten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig einen Online-Shop zu eröffnen.

Zahlen, Daten, Fakten für E-Commerce-Gründer

Wachstum: Der Online-Handel legt rasant zu (2016: + 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Perspektive: 2017 werden im deutschen Online-Handel 58,5 Mrd. Euro Umsatz erwartet, das ist ein Plus von 11 Prozent gegenüber 2016 (Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, bevh)

Starkes Segment: Der Sektor „Möbel, Leuchten, Deko“ ist am stärksten gewachsen (2016: + 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Starker Marketingkanal: E-Mail ist der verkaufsstärkste Marketingkanal: über 58 Prozent der durchschnittlichen Konversionsraten, (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Schwacher Marketingkanal: Displaywerbung ist der schwächste Marketingkanal: 69 Prozent unter der durchschnittlichen Konversionsraten, (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Konversionen mobil: Mobile Plattformen haben die schlechtesten Konversionsraten: Desktop-User konvertieren 53 Prozent besser als der Durchschnitt, mobile Nutzer 41 Prozent schlechter, (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Webshop-Installationen: Jedes dritte Unternehmen in Deutschland betreibt einen Webshop (Bitkom 2016)

Bedeutung Marktplätze: Jedes vierte Unternehmen in Deutschland verkauft über Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay (Bitkom 2016)

Shops in Apps: Smartphone-Apps werden von 6 Prozent aller Unternehmen für den Vertrieb genutzt (Bitkom 2016)

Digitalisierung: Große Unternehmen haben gegenüber mittleren und kleinen Unternehmen einen Vorsprung bei der Nutzung von Online-Vertriebswegen (Bitkom 2016)

Was versteht man unter E-Commerce bzw. Onlinehandel?

E-Commerce bezeichnet den Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet über einen Online-Shop. Die rasante Entwicklung des World Wide Web hat ein enormes Wachstum des E-Commerce ausgelöst. In praktisch allen Lebensbereichen kann man heute Waren und Leistungen über den Vertriebskanal Internet erwerben.

Selbstständig machen als Bäcker

Wenn Sie sich als Bäcker selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihrer Bäckerei achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Bäcker

Backbetriebe in Deutschland: 12.200

Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Betrieb: 1,15 Mio. €

Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigter: 51.000 € 

Bäckerei-Dichte: 1 Betrieb pro 1.750 Einwohner

Nahrungsmittelbudget pro Haushalt: 3.550 € im Jahr

Mögliche Zusatzgeschäfte: Imbiss, Café, Handelswaren, Liefergeschäft

Wettbewerber: Großbäckereien, Backindustrie, Lebensmittelhandel

Quelle: Deutscher Bäckerbund 2015 

Branchen-Insights für selbstständige Bäcker

Kleine Bäcker wurden deutschlandweit in den vergangenen Jahren immer mehr von Großunternehmen verdrängt. Einer der Hauptgründe, warum kleinere Bäcker-Betriebe dem Druck der Großen nicht mehr standhalten können, sind fehlende geeignete Nachfolger.

Für Gründer die sich als Bäcker selbstständig machen wollen, kann es deswegen von Vorteil sein, einen bereits eingeführten Betrieb zu übernehmen, insbesondere angesichts des hohen Investitionsbedarfs. Informieren Sie sich dazu in der lokalen Tagespresse sowie in den Fachzeitschriften der Branche. Bei der Auswahl des richtigen Objektes, sollten Sie auf den Rat eines Experten hören. Hilfe bekommen Sie zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der örtlichen Bäcker-Innung.

Tipp zur Übernahme: Der Unternehmenswert muss vor Übernahme genau berechnet werden. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • Zeitwert für Maschinen, Ausrüstung, Ladeneinrichtung
  • Geschäftswert, der sich aus den Umsatzzahlen, der Geschäftslage und dem Kundenstamm ergibt.

Die Finanzierung des Kaufpreises sowie der erforderlichen Zusatzinvestitionen kann - wie jede Existenzgründung - vom Staat mit zinsgünstigen Mitteln erleichtert werden. Nutzen Sie dazu den kostenlosen Fördermittel-Check von Gründerberater.de, um herauszufinden, welche Fördermittel in Ihrer Region auf Sie warten.

Tipps zur Businessplan-Erstellung

So überzeugen Gründer Geldgeber mit einem Businessplan.

Eine gute Idee und ein bisschen Mut – das sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Hinzu kommen ein motiviertes und vielseitig qualifiziertes Team sowie natürlich Kapital inklusive ausreichender Liquiditätspuffer. Das kann, wenn die eigenen Ersparnisse aufgebraucht sind, über verschiedene Wege beschafft werden: je nach Phase, in der sich das Start-up befindet, über Crowdfunding oder Crowdinvesting, von sogenannten Acceleratoren, Business Angels, Venture Capital oder durch Hausbankkredite und Förderdarlehen.

Viele junge Gründer kommen auf der Suche nach einer Finanzierung auch zur Berliner Sparkasse. Doch um Geld zur Verfügung zu stellen, müssen wir uns zunächst ein genaues Bild vom Gründungsvorhaben machen. Ein gut durchdachter Businessplan oder eine Präsentation mit Canvas oder Pitch Deck sind eine gute Basis, um uns von der Idee zu überzeugen.

Was machen eigentlich die Wettbewerber?

Egal, wie die Gründer ihre Idee präsentieren: Neben betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gehört eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse immer dazu. Jeder Gründer sollte sich fragen: Wer sind unsere potenziellen Kunden? Warum entscheiden sich potenzielle Kunden für unser Produkt oder unsere Dienstleistung? Wer sind unsere Wettbewerber? Was bieten sie, welche Stärken und Schwächen haben sie? Wie überzeugen wir potenzielle Kunden von unserem Angebot und machen Wettbewerbern Marktanteile streitig? Was macht unser Angebot im Vergleich zum Wettbewerb einzigartig?

Die Recherche lohnt sich! Denn wer den Markt genau kennt, kann auch seine eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen. Er erkennt Entwicklungsbedarf frühzeitig und ist auf neue Herausforderungen wie etwa Reaktionen der Wettbewerber besser vorbereitet. Wir als Geldgeber sehen zudem, dass die Gründung gut überlegt ist und etwaige Fallstricke ausreichend bedacht sind.

Digitale Gründer haben weltweit Konkurrenz

Eine sorgfältige Wettbewerbsanalyse ist übrigens für alle Gründer wichtig – ob klassische Unternehmensgründung in konventionellen oder digitale Start-ups in innovativen Branchen. Dabei geht der Wettbewerb in konventionellen Branchen allerdings selten über regionale Grenzen hinaus. Ein Friseurgeschäft konkurriert mit den Wettbewerbern im Stadtteil, aber nicht mit einem Haarstudio in New York. Digitale Geschäftsmodelle bekommen es hingegen fast immer mit internationalen Wettbewerbern zu tun.

Somit hat die Wettbewerbsanalyse auch Auswirkungen auf die Strategie und damit letztlich auf die Liquiditätsplanung. Die Markteintrittsbarrieren scheinen für Unternehmensgründungen im digitalen Bereich zwar auf den ersten Blick gering. Tatsächlich ist aber ein erheblicher Marketingaufwand erforderlich, um sich im harten internationalen Wettbewerb des Internets einen Namen zu machen, eine Marke oder ein Produkt aufzubauen und damit anderen Marktanteile streitig zu machen.

Viele unterschätzen Marketing und Vertrieb

Viele Start-up-Gründer aus der Digitalwirtschaft unterschätzen sowohl den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand für Marketing und Vertrieb. Daher ist es so wichtig, bei der Liquiditätsplanung ausreichend Spielraum zu lassen – nicht nur, um einen unerwartet hohen Marketingaufwand abzudecken, sondern auch für zahlreiche weitere Unwägbarkeiten, von der konjunkturellen Entwicklung bis zum Verhalten der Wettbewerber. Ohne ausreichende Puffer werden ansonsten gleich Verhandlungen über Nachfinanzierungen notwendig – oftmals zu ungünstigeren Konditionen.

Wer bei der Präsentation seiner Idee eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse und einen ausreichenden Kapitalpuffer vorgesehen hat, ist gut gewappnet, um sein Kreditinstitut zu überzeugen. Er hat damit aber auch eine gute Basis, um die eigene Unternehmensgründung stabil und wettbewerbsfähig auszurichten.

Der Autor Olaf Schulz ist Direktor für Firmenkunden bei der Berliner Sparkasse

Freelancer-Kompass 2019

Der Freelancer-Kompass 2019 analysiert, wie es um die Freelancing-Branche steht. Über 1.300 Teilnehmer gaben Auskunft über ihr Leben als Freelancer. Wichtige Ergebnisse: Mit fast 94 Euro pro Stunde verdienen Freelancer mehr als jemals zuvor, gleichzeitig steigt das Nettoeinkommen und auch die die Gender Pay Gap verringert sich weiter. Dennoch äußern die Freelancer erstmals deutlich Kritik an die Politik und fordern radikale Änderungen. Hier erfahrt ihr mehr.

Vier von fünf deutsche Unternehmen sind laut dem Institut der deutschen Wirtschaft vom Fachkräftemangel betroffen. Doch welche zusätzlichen Kosten kommen auf Unternehmen mit der Beschäftigung freier Mitarbeiter zu? Der Freelancer-Kompass 2019, die jährliche Marktstudie der Projektplattform freelancermap, gibt Aufschlüsse über die Bezahlung und Arbeitsweise freier Mitarbeiter und zeigt: Freelancer verdienen im Schnitt 93,89 Euro pro Stunde und sind meistens drei bis zwölf Monate in ein Projekt involviert. Insgesamt befragte das Nürnberger Unternehmen 1.347 Teilnehmer zu über 70 Fragen rund um ihren Arbeitsalltag – dem Freelancing im Bereich IT- und Engineering. Die Ergebnisse sollten Unternehmen aufhorchen lassen.

Stundensätze für Freelancer steigen

Der Stundensatz für Freelancer im DACH-Raum liegt durchschnittlich bei 93,89 Euro und stieg somit, verglichen mit dem Vorjahr, um knapp drei Euro an. Auch bei Betrachtung früherer Einkommen fällt auf, dass Unternehmen im Jahr 2016 deutlich weniger tief in die Tasche greifen mussten und heute im Schnitt fast zwölf Euro mehr pro 60 Minuten bezahlen. Besonders in den Branchen SAP und Beratung/ Management kostet es Unternehmen mehr, auf qualifizierte Freiberufler zu setzen. Hier bekommen freie Experten durchschnittlich 112 Euro bzw. 108 Euro pro Stunde Arbeitszeit. Geographisch betrachtet sind Freelancer aus Schleswig-Holstein mit einem Stundensatz von fast 99 Euro am teuersten, wobei Freiberufler in Thüringen mit 72,06 Euro am wenigsten verdienen. Allerdings kommen auf Unternehmen, abgesehen vom Stundensatz, keine Zusatzkosten in Form von Versicherungs- und Rentenbeiträgen oder der Bezahlung im Krankheitsfall hinzu.

Nebengewerbe anmelden: Darauf müssen Sie achten

Glückwunsch, Sie liegen voll im Trend, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich nebenberuflich selbstständig zu machen und ein Nebengewerbe anzumelden.

Wer seine Geschäftsidee verwirklicht und ein Nebengewerbe anmeldet, muss trotzdem alle gesetzlichen Auflagen erfüllen, die ein Hauptgewerbetreibender zu erfüllen hat. Um dabei nicht in das bekannte „Fettnäpfchen“ zu treten und womöglich großen Schaden zu erleiden, lesen Sie im Folgenden die wichtigsten Fakten und Informationen zum Thema „Nebengewerbe anmelden“.

Wie Sie ein Kleingewerbe anmelden erfahren Sie hier.

Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden?

Unabhängig von der im Businessplan ausgewählten Rechtsform gibt es zwei unterschiedliche Gruppen in Deutschland. Zum einen gibt es die freiberuflich Tätigen, die in § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt sind und die Gewerbetreibenden.

Nebenberuflich selbständig: Das kleine ABC

Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte beleuchtet, auf die geachtet werden sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen.

Anmeldung

Erst einmal müssen Sie wissen, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Freiberuflich sind künstlerische und therapeutische Berufe. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und beratende Volks- oder Betriebswirte sind „frei“. Gewerbliche Tätigkeiten sind im Prinzip alle anderen wie etwa handwerkliche Arbeiten, Ladengeschäfte oder auch der Verkauf bei Ebay.

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, tun Sie das über das Ordnungsamt. Das kostet zwischen 18 und 40 Euro und führt automatisch dazu, dass das Finanzamt Ihnen Formulare für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit schickt.

Freiberufler melden sich selbst direkt beim Finanzamt an und füllen dann das Anmeldeformular aus. Sie können es auch aus dem Internet laden, etwa über www.bundesfinanzministerium.de. Sie erhalten dann eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer.


Arbeiten im Home Office: Vor- und Nachteile für Gründer

Ob man als Gründer im Home Office produktiv arbeiten kann, ist eine Typfrage und hängt von der Art des Unternehmens ab. Wir zeigen die wichtigsten Vor- und Nachteile des Home Office auf.


Einer der wohl bekanntesten Heimarbeitsplätze unserer Zeit steht bis heute noch in Los Altos, Kalifornien. 1976 bauten Steve Jobs und seine Geschäftspartner den ersten Apple Computer in der elterlichen Garage. Was sich von da aus schnell zu einem der erfolgreichsten Technologieunternehmen weltweit entwickelte, folgte einem Modell, das sich nicht nur im Silicon Valley als erfolgversprechend durchgesetzt hat. In den USA, so schätzt die US Small Business Administration, sind mehr als die Hälfte aller Unternehmen home based, werden also von Privathaushalten aus betrieben. Doch auch von deutschen Gründern wird die Option, das eigene Unternehmen von zu Hause aus zu starten und zu leiten, immer noch gern genutzt.
 

Die Nachteile des Home Office für Gründer

Die Arbeit von zu Hause aus bringt allerdings auch eine Reihe von Nachteilen und Problemquellen mit sich.

  • Vor allem macht es ein Home Office schwieriger, eine klare Grenze zwischen Arbeits- und Berufsleben zu ziehen. Für Existenzgründer ist es ohnehin oft nicht einfach, in all dem Stress, den ein Unternehmensaufbau mit sich bringt, auch noch Raum für Freizeit und Entspannung zu lassen. Ist dann der Arbeitsplatz räumlich so nah und somit ständig verfügbar, ist die Gefahr zur Selbstausbeutung groß.
  • Auch muss man bei der Heimarbeit vorsichtig sein, nicht den vielen Ablenkungen zu erliegen, die das private Umfeld mit sich bringt. Hier ist ein großes Maß an Selbstdisziplin nötig, um sich voll und ganz der Arbeit zu widmen.
  • Heimarbeit bedeutet auch oft, sich als Einzelkämpfer behaupten zu müssen, da Kollegen oder Mitarbeiter oft fehlen. Die Zeit als Existenzgründer ist aber auch eine Phase, in der man mit vielen unbekannten Problemen und Herausforderungen konfrontiert wird. Der Austausch mit anderen kann hier wertvolle Anregungen liefern, eine Option die im Home Office so leider oftmals nicht besteht.
     

Die Vorteile des Home Office für Gründer

  • Zunächst einmal ist das Home Office vor allem eines: kostengünstig. Richtet man sich sein Büro in den eigenen vier Wänden ein, fallen zusätzliche Mieten und teure Maklerprovisionen gar nicht erst an.
  • Auch muss nicht jeden Tag geld- und zeitaufwändig zum Büro gependelt werden. Gerade in der Startphase einer Unternehmensgründung,  sind diese Kosten- und Zeitersparnisse nicht zu unterschätzen.
  • Für Nebenerwerbsgründer bietet ein Home Office so auch die Möglichkeit, die Unternehmensentwicklung bequem von zu Hause aus, neben dem Hauptberuf, voranzutreiben.
  • Ein weiterer Vorteil, den das Arbeiten von zu Hause aus bietet, ist die flexible Zeiteinteilung. Heimarbeit macht es möglich, selbst zu entscheiden, wann man welche Aufgaben angeht. Dadurch wird es für Gründer möglich, ihre Arbeitszeiten besser um den Alltag herum zu planen. Das macht beispielsweise auch die Vereinbarkeit von Familie und stressigem Gründeralltag leichter.
     

Was gilt es im Home Office zu beachten?

  • Zunächst einmal ist nicht jedes Zuhause gleichermaßen für ein Home Office geeignet, und - je nach Art des Unternehmens – können völlig unterschiedliche Vorrausetzungen für den zukünftigen Arbeitsplatz nötig sein. Für bestimmte Tätigkeiten, können ein Schreibtisch und ein Computer völlig ausreichen, während andere Projekte beispielsweise eine gewisse Größe der Wohnung oder das Vorhandensein von Lagerräumen vorrausetzen.
  • Wenn Publikumsverkehr in den eigenen vier Wänden geplant ist, sollte man sich auch fragen, ob das eigene Zuhause die nötig professionelle Umgebung dafür bietet.  Deshalb ist es wichtig, sich klar zu machen, welche Ansprüche das eigene Unternehmen an einen Arbeitsplatz stellt und, ob diese in den eigenen vier Wänden umsetzbar sind.
  • Darüber hinaus sollte man sich Gedanken machen, welche weiteren Anschaffungen nötig sind, um auch zu Hause professionell zu arbeiten. Werden beispielsweise zusätzliche Telefon- oder Internetanschlüsse benötigt? Bedarf es weiterer Bürogeräte oder -möbel? All das sind Fragen, mit denen sich Gründer am besten schon im Vorfeld auseinander setzten sollten.
  • Sollte man mit einem Team zusammenarbeiten, ist außerdem die Frage relevant, wie man sich auch bei der Heimarbeit mit diesem koordiniert. Hier ist es wichtig effiziente Kommunikationsstrukturen zu etablieren, die auch ohne die tägliche Zusammenarbeit im gemeinsamen Büro funktionieren. So kann es beispielsweise hilfreich sein, feste Zeiten für Treffen oder Telefonkonferenzen anzuberaumen, um sich gegenseitig auf den neuesten Stand zu bringen und die nächsten Schritte zu diskutieren.
  • Handelt es sich bei der Immobilie, in der man das Home Office plant, nicht um Eigentum, so sollte auch die mietrechtliche Situation geklärt werden. Grundsätzlich gilt, dass solange der Charakter der Wohnungsnutzung weiterhin im Vordergrund steht, ein solcher Heimarbeitslatz auch ohne Zustimmung des Vermieters eingerichtet werden darf. Nötig wird die Zustimmung zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes in den eigenen vier Wänden, laut Entscheidung des Bundesgerichtshofes, sobald die geschäftlichen Aktivitäten des Mieters deutlich nach außen treten. Allerdings ist selbst in solchen Fällen der Vermieter zur Zustimmung verpflichtet, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter oder nennenswerten Kundenverkehr handelt.
  • Doch nicht nur der Vermieter sollte mit der Verlegung des Arbeitsplatzes nach Hause einverstanden sein. Auch mit Familienmitgliedern oder anderen Mitbewohnern sollte vorher abgeklärt werden, ob sie bereit sind, den Heimarbeitsplatz zu akzeptieren. Nur wenn der Arbeitsplatz von allen mitgetragen wird, ist effizientes und produktives Arbeiten auch zu Hause wirklich möglich.
  • Steuerlich absetzbar ist das Home Office für Selbständige in voller Höhe dann, wenn es den Tätigkeitsmittelpunkt der betrieblichen und beruflichen steuerlich relevanten Betätigung darstellt. Ist das nicht der Fall, können die Aufwendungen für den Heimarbeitsplatz trotzdem noch bis zu einer Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, falls für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Letztlich sind hier die Umstände im konkreten Einzelfall entscheidend, informieren Sie sich daher über den aktuellen Rechtsstand.
     

Fazit und Alternative zum Home Office

Ob man im Home Office produktiv arbeiten kann, ist eine Typfrage und kommt auch auf die Art und den momentanen Entwicklungsstand des Unternehmens an. Wer sich mit der Idee des Home Office so gar nicht anfreunden kann, für den gibt es in allen größeren Städten Coworking Spaces. Hier kann man sich für einen oder mehrere Tage flexibel einmieten und hat so nicht nur die Chance, dem Home Office zu entkommen, sondern auch Kontakte zu anderen Freiberuflern und Selbständigen zu knüpfen.
Einen guten Überblick über Coworking-Angebote finden Sie hier

Mit der eigenen Idee durchstarten: Zuerst kommt der Papierkram

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Geschäftsidee konzentrieren können, haben wir wichtige Formalitäten und To do's rund ums Gründen für Sie zusammengefasst.

Der Entschluss ist gefasst und Sie wollen sich mit ihrer Idee selbstständig machen. Im Prinzip könnten Sie jetzt einfach loslegen, doch vorher gilt es noch eine Menge Papierkram zu erledigen. Ihr Projekt will nämlich finanziert werden, eine Rechtsform wird benötigt, Sie müssen sich gegen alle Eventualitäten versichern und andere Büroaufgaben werden gerade am Anfang Ihrer Start-up-Karriere auf Sie zukommen. Da kann man ganz schnell den Überblick verlieren. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Idee konzentrieren können, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst.

Businessplan und die Finanzierung

In den meisten Fällen brauchen Sie erst einmal das nötige Startkapital, um mit Ihrer Idee durchzustarten. Bevor Sie sich einen Termin bei einem der vielen Kreditinstitute geben lassen, sollten Sie im Vorfeld einen realistischen Businessplan auf die Beine stellen. Auf jeden Fall enthalten sein sollten eine Marktanalyse, Stärken und mögliche Schwächen der Idee sowie ein realistischer Finanzplan. Hier sollten Sie sich einen Fachmann besorgen, der die Zahlen möglichst genau berechnen kann.

Für die Finanzierung lohnt es sich Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Außerdem empfiehlt es sich, Informationen über sogenannte Förderdarlehen bei der KfW zu sammeln. Wenn Sie den Weg zur Bank eher scheuen und Sie keine riesigen Summen benötigen, können Sie Ihre Familie oder Freunde als Investoren hinzuziehen.

Versicherungen abschließen

Neben den Risiken, die aus der Gründung des Unternehmens hervorgehen, sollten Sie die betriebliche, finanzielle und körperliche Gesundheit im Blick haben. Bei letzterem greift die Krankenversicherung. Entweder können Sie als Selbstständiger einen Antrag auf eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung stellen oder Sie entscheiden sich für eine private Krankenversicherung. Das hat den Vorteil, dass Ärzte Sie in vielen Fällen bevorzugt behandeln. Oft ist die private Krankenversicherung für Selbstständige sogar günstiger als die gesetzliche. Allerdings kommt dies auf das jeweilige Einkommen an, da Selbstständige auch den üblichen Arbeitgeberanteil zahlen müssen.

Daneben sind das Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Beides schützt vor Verdienstausfällen. Ersteres sorgt dafür, dass bei einer Krankheit das Geld weiterfließt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können.

Neben der eigenen Gesundheit sollte, wie bereits erwähnt, auch das Gewerbe versichert sein. Die wichtigsten Versicherungen sind hier wohl die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Aber eine Rechtschutzversicherung kann ebenfalls durchaus sinnvoll sein, vor allem wenn Sie selbst haftbar gemacht werden können.

Kleingewerbe anmelden: Darauf müssen Sie achten

Wer meldet ein Kleingewerbe an? Wo wird dieses angemeldet und wodurch unterscheidet sich das Kleingewerbe vom Handelsgewerbe? Hat das Kleingewerbe etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun? Wer sich selbstständig machen will hat Fragen über Fragen - hier sind die Antworten:

Anmeldung des Kleingewerbes beim Gewerbeamt

Ist der Businessplan erstellt, kommen die ersten formellen Fragen auf. Egal welche Geschäftsidee verwirklicht werden soll, grundsätzlich sind nur Gewerbetreibende nach § 14 GewO (Gewerbeordnung) verpflichtet, ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt anzuzeigen. Die Angehörigen der Freien Berufe ebenso wie die Berufe der Urproduktion (Land-, Forst- und Fischwirte) sind keine Gewerbetreibenden und können sich den Weg zum Gewerbeamt folglich sparen.

Zum Sektor der Freien Berufe gehören Tätigkeiten aus den Bereichen Heilwesen, Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung, naturwissenschaftliche und technische Berufe sowie Kulturberufe. Beispiele sind etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher und Lehrer. In § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind sämtliche eindeutig Freien Berufe in einer Art Katalog aufgelistet. Hinzukommen noch die sogenannten katalogähnlichen Berufe, die denen im Katalog genannten weitgehend entsprechen.

Da Freiberufler keine Gewerbetreibenden sind, müssen sie ihre Selbständigkeit nicht beim Gewerbeamt anzeigen und zahlen auch keine Gewerbesteuer. Ein weiterer Vorteil der Freien Berufe: Sie sind in keinem Fall Mitglieder einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, und müssen folglich keine Kammerbeiträge entrichten. Allerdings müssen sie sich - je nach Beruf - bei berufsständischen Kammern anmelden. 

Die Anmeldung eines Gewerbes ist hingegen für alle anderen Selbständigen und unternehmerisch Tätigen, die eine Gewinnabsicht verfolgen, verpflichtend. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die Anmeldung erfolgt mittels eines einseitigen Formulars.

Das Formular zur Gewerbeanmeldung können Sie » hier kostenlos herunterladen.