Aktuelle Events
Was Gründer*innen über die Kleinunternehmerregelung wissen sollten
Die Kleinunternehmerregelung erleichtert die Buchhaltung und kann gerade für unerfahrene Unternehmer*innen eine gute Wahl sein.

Die Kleinunternehmerregelung als Alternative zur Regelbesteuerung
Wer ein neues Unternehmen gründet oder in die Selbstständigkeit startet, muss sich mit zahlreichen steuerrelevanten Fragen auseinandersetzen. Neben der Wahl der richtigen Rechtsform spielt auch die Art der Besteuerung eine wichtige Rolle. Normalerweise unterliegen Unternehmen und Selbstständige der sogenannten Regelbesteuerung. Sie müssen also Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben und diese an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug können sie Vorsteuer anmelden.
Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung
Unternehmen oder Selbstständige können sich auf Antrag von der Umsatzsteuer befreien lassen. Diesem wird nur stattgegeben, wenn das Unternehmen pro Jahr nicht mehr als 22.000 Euro an umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen einnimmt und die Einnahmen im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen werden. Sobald die Grenze von 22.000 Euro überschritten wird, müssen Kleinunternehmer*innen im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln.
Wie Gründer*innen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können
Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie dies beim Finanzamt anzeigen. Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort können Sie angeben, dass Sie als Kleinunternehmer*in geführt werden möchten. Sobald Sie die Umsatzgrenze erreichen, müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass im Folgejahr die Regelbesteuerung gilt. Das Finanzamt wird sie unter Umständen darauf hinweisen, erfährt aber erst von ihren Umsätzen, wenn sie die Steuererklärung abgegeben. Dann wäre es aber schon zu spät.
Überprüfen Sie deswegen immer am Ende des Jahres, ob Ihr Umsatz unter 22.000 Euro liegt. Für den Wechsel zur Regelbesteuerung ist rechtzeitig eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Das können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern tun. Dieses erteilt Ihnen dann eine Nummer, die auch in allen anderen EU-Staaten gültig ist, was den innereuropäischen Verkehr von Waren und Dienstleistungen erleichtern soll.

Die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung bringt eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich, hat aber auch ein paar Nachteile, sodass jede(r) Gründer*in individuell abwägen sollte, ob sie für ihn/sie infrage kommt.
- Vereinfacht die Buchführung;
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen;
- Private Kund*innen sparen bis zu 19 % Umsatzsteuer;
- Einkommensüberschussrechnung zur Gewinnermittlung genügt
- Der Vorsteuerabzug entfällt:
- Kund*innen und Lieferant*innen wissen, dass Ihr Umsatz niedrig ist
Die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug ist für diejenigen Gründer*innen ein Problem, die wissen, dass sie bereits im ersten Jahr viele Investitionen tätigen werden. Denn für diese müssen sie dann die volle Umsatzsteuer entrichten und können sie sich nicht vom Finanzamt zurückholen.
Gründer*innen, die aber nur wenige laufende Kosten haben, profitieren durchaus von der Kleinunternehmerregelung. Denn sie bedeutet weniger Verwaltungsaufwand. Bei der Buchhaltung eines Kleinunternehmers spielt die Umsatzsteuer nämlich keine Rolle. Dementsprechend müssen Kleinunternehmer*innen keine Bilanzen erstellen, sondern können die durchaus einfachere EÜR zur Ermittlung ihres Gewinns anwenden. Freiberufler*innen können auch nach dem Erlöschen des Kleinunternehmerstatus weiterhin die EÜR nutzen.
Nicht zu verwechseln mit dem Kleingewerbe
Auch wenn die Begriffe sehr ähnlich sind, aber mit einem Kleingewerbe hat das Kleinunternehmen nichts zu tun. Grundsätzlich können alle Unternehmer*innen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler*innen und auch Gewerbetreibende.
Manche dieser Gewerbetreibende führen ein sogenanntes Kleingewerbe. Dieses hat aber nichts mit den Umsatzsteuerregelungen zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Gewerbe, das sich nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten muss.
Dementsprechend wird ein Kleingewerbe nicht in das Handelsregister eingetragen. Auch die Pflicht zur doppelten Buchführung sowie zur Erstellung von Bilanzen entfällt. Dennoch müssen sich Kleingewerbetreibende beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden. Bei letzterem können sie dann genauso wie Freiberufler*innen und Selbstständige die Kleinunternehmerregelung wählen.
Grundsätzlich gelten die meisten Gewerbe als Kleingewerbe, sofern es sich nicht um eine Handels- oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Doch auch der Jahresumsatz, die Mitarbeitendenzahl und andere Faktoren spielen die Bewertung mit ein. Im Zweifel sollten sich Gründer*innen steuerrechtlich beraten lassen.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Electrifying Ideas Award – jetzt bewerben!
Der ZVEI prämiert Ideen für mehr Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz. Verliehen wird der Electrifying Ideas Award im Mai von Bundeswirtschaftsminister Habeck. Jetzt mitmachen und Idee einreichen bis 31.03. unter www.zvei.org/award.

Der ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) prämiert in diesem Jahr erstmalig Ideen und Konzepte für mehr Nachhaltigkeit, mehr Energieeffizienz und mehr Klimaschutz – kurzum: für eine gute Zukunft. Denn wir sind überzeigt, die großen Herausforderungen unserer Zeit werden wir nur mit den richtigen Ideen lösen. Mit Innovationen, die die Chancen von Digitalisierung und Vernetzung nutzen, können wir neue Wege eröffnen – für eine wirklich nachhaltige Gesellschaft und gegen den Klimawandel. Mit dem Electrifying Ideas Award möchte der ZVEI kluge Köpfe und Konzepte in diesem Umfeld fördern. Neben etablierten Unternehmen richtet er sich deshalb explizit in einer eigenen Kategorie an Start-ups.
Die eingereichten Ideen, Innovationen und Konzepte sollten einen klaren Fokus auf Energie- und Ressourceneffizienz haben und der Gesellschaft einen Nutzen bieten, denn Technik ist aus unserer Sicht kein Selbstzweck. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 31. März 2023. Wir suchen Ideen, die überzeugen und begeistern. Für die Einreichung geht es nicht um lange Business-Pläne, umfangreiche Präsentationen oder vorzeigbare Prototypen. Im Vordergrund steht die Idee. Sie, ihr Mehrwert und das, was sie an Chancen bringt, sollen kurz umrissen werden – auf maximal einer DIN-A4 Seite. Alle Infos zur Bewerbung gibt es online unter www.zvei.org/award.
Ende April gibt die Jury die Shortlist bekannt. Die Nominierten werden eingeladen, sich und ihre Electrifying Idea vor Fachpublikum, Führungskräften der Elektro- und Digitalindustrie sowie Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft im Rahmen der ZVEI-Jahreskongresses in Berlin zu präsentieren. Hier werden dann auch die Gewinner-Ideen gekürt: Am 23. Mai übergibt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, den ersten Electrifying Ideas Award.
Warum der ZVEI einen Award für Electrifying Ideas ins Leben ruft
Die Elektro- und Digitalindustrie ist einer der innovativsten Wirtschaftszweige in Deutschland: Knapp ein Viertel des Branchenumsatzes entfällt auf Produktneuheiten. Jede dritte Neuerung im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt erfährt hier ihren Anstoß. Fast ein Viertel aller F+E-Aufwendungen des Verarbeitenden Gewerbes in Deutschland kommt von der Elektro- und Digitalindustrie. Jährlich bringt die Branche rund 20 Milliarden Euro für F+E auf und mehr als sieben Milliarden Euro für Investitionen.
Eine große Rolle für Innovationsprojekte spielen #electrifyingideas. Ideen, die Fortschritt bringen. Wir wollen solchen Ideen mehr Sichtbarkeit geben und helfen, ihre Verwirklichung zu beschleunigen. Diesem Ziel dient auch der Electrifying Ideas Award. Denn zu oft herrscht das falsche Bild, dass in Deutschland zu wenige Ideen entstünden, wir zu wenig kreative Köpfe hätten. Das Problem sind nicht die fehlenden Köpfe – sie erhalten nur zu wenig Aufmerksamkeit. Das wollen wir ändern. Gemeinsam mit euch!
Kontakt
Ingrid Pilgram • Senior Manager PR & Communication • Bereich Kommunikation •
Tel.: +4969 6302 259 • Mobil: +49 151 2644 1135 • E-Mail: [email protected]
ZVEI e. V. • Verband der Elektro- und Digitalindustrie • Lyoner Straße 9 • 60528 Frankfurt am Main
Lobbyregisternr.: R002101 • EU Transparenzregister ID: 94770746469-09 • www.zvei.org
Studienbegleitend eine Firma gründen – Doppelbelastung meistern
Auch während man die Universität besucht, kann man bereits gründen und im besten Fall schon das erste Geld verdienen. Wertvolle Tipps und To do’s.

Viele Studierenden träumen davon, ihr eigener Chef zu sein. Darauf muss man nicht bis zum Ende des Studiums warten. Auch während man die Universität besucht, kann man bereits gründen und im besten Fall schon das erste Geld verdienen. Zeitgleich zu studieren, eine Firma aufzubauen und ein Sozialleben zu führen, ist aber kein leichter Balanceakt. Kann man diese Doppelbelastung tragen und was kann dabei unterstützen?
Im Studium gründen: Herzensprojekt vs. Stress
Eins ist klar. Das Gründen einer Firma im Studium muss gut überlegt sein. Auch ohne anderweitige Verantwortungen ist ein eigenes Unternehmen zu gründen bereits eine große Aufgabe. Für viele ist die Leidenschaft für die eigene Idee aber groß genug, um sich dieser Herausforderung zu stellen.
Ob das Gründen möglich ist, entscheidet sich oft an den individuellen Plänen und Ausgangslagen der Studierenden:
Je nachdem, welchen Studiengang man belegt und welche Ansprüche man an den eigenen Abschluss hat, lässt sich die zusätzliche Belastung mal besser und mal weniger gut einbauen:
- Manche Studienfächer belegen den Stundenplan einer Woche intensiver, während andere viel auf das Selbststudium setzen. Je nach Arbeitsverhalten und Organisationstalent können beide dieser Faktoren ein Hindernis sein.
Auch der Zeitpunkt der Gründung muss gut überlegt sein:
- Viele denken erst kurz vor dem Abschluss darüber nach, dass sie am besten sofort ein Unternehmen gründen möchten, da sie gezwungen sind, an die Zukunft nach dem Studium zu denken. Zu dieser Zeit steht aber aufgrund der Prüfungsvorbereitungen und Abschlussarbeiten ohnehin schon viel Stress an, weshalb einige Studierende die Masterarbeiten schreiben lassen.
- Als Alternative kann man bereits früher im Studium gründen. Dann hat man akut eine weniger starke Doppelbelastung, dafür muss man über einen längeren Zeitraum bereits mehr leisten.
Was hilft, Doppelbelastungen zu reduzieren?
In diesem Artikel haben wir bereits dargestellt, dass rein anhand der formellen Vorgaben eine Gründung während des Studiums möglich ist. Ob sich dieser Plan tatsächlich umsetzen lässt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
- Welche Lösungen sich anbieten, um stressfrei im Studium zu gründen, ist oft eine Frage der eigenen Motivation, Energie und Zeitplanung. Auch persönliche Mittel sind entscheidend.
Netzwerk
Das eigene Netzwerk ist entscheidend darüber, wie leicht es ist zu gründen. Dieses Netzwerk beinhaltet sowohl Familie & Freunde sowie professionelle Kontakte und Fördermöglichkeiten.
- Freunde und Familienmitglieder, die bereit sind mitanzupacken, sind eine große Hilfe. Diese Arbeit kann an vielen Stellen übernommen werden und muss nicht unbedingt direkt mit der Gründung zusammenhängen.
- Es hilft etwa bereits, wenn Menschen im Umfeld der Gründer*innen während Phasen großer Belastung Aufgaben im Haushalt übernehmen, um die Person zu entlasten.
- Auch das „Mitdenken“ ist eine große Hilfe. Wer an einem Businessplan sitzt, kann von den Augen und Gedanken mehrerer Personen profitieren, die die Vorstellungen und Abläufe gemeinsam durchgehen und nach Lösungen suchen.
Dienstleistungen
Es gibt viele Dienstleister, die verschiedene Aufgaben des Lebens und Alltags übernehmen können. Diese Option steht vor allem Personen offen, die genügend Geld haben, um diese Vorteile zu nutzen. Im Abgleich mit dem reduzierten Stress können sich diese Ausgaben aber lohnen. Sie sind eine Art Investition in den künftigen Erfolg.
- Ein bereits erwähntes Beispiel, das Studenten viel Arbeit abnimmt, ist das Schreiben lassen von Abschlussarbeiten. Bisher gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Grundlage, die das Nutzen oder Vermitteln von Ghostwritern sanktioniert. Dennoch bekommen Nutzer*innen und Ghostwriter Probleme, wenn die Universität von der Dienstleistung erfährt.
- Hier gilt es, sich zuvor gut mit den Regeln, Risiken und der Seriosität von Anbietern auseinanderzusetzen.
Andere Dienstleistungen sind weniger risikoreich. Auch hier gibt es einen breiten Rahmen, in dem sie helfen können. Denkbar ist jeder Service, der dem Gründenden mehr Zeit für wichtige Aufgaben ermöglicht.
Förderungen
Viele Universitäten besitzen Beratungsveranstaltungen für Studierende, die an der Gründung eines Start-ups interessiert sind. Eine gute Option sind Gründer-Labore, bei denen gemeinsam mit den Studenten an der Umsetzung der Pläne gearbeitet wird.
Auch die Agentur für Arbeit unterstützt dabei, Pläne dieser Art umzusetzen. Unter Umständen erhält man dabei Fördergelder oder die Kosten für professionelle Beratungen werden übernommen.
Fazit – Neben dem Studium gründen: Geht das?
Ob man es schafft, neben dem Studium zu gründen, entscheidet sich individuell. Vor der Gründung sollte man sich nach Beratungsangeboten umschauen. Diese helfen dabei, den genauen Arbeitsumfang, der auf einen zukommt, besser zu beurteilen. Mit dieser Information kann man den Aufwand mit dem eigenen Stundenplan und der Zeit, die für andere Dinge verwendet werden muss, abgleichen.
Dabei sollte man jegliche Ressourcen in die Rechnung einbeziehen, die den Gründenden unterstützen können. Dafür kann man beispielsweise im Familien- und Freundeskreis nachfragen, ob Menschen im Umfeld bereit sind, zu helfen, und in welcher Form. Es kann sich außerdem lohnen, jetzt etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, um sich das Leben durch kostenpflichtige Dienstleistungen zu erleichtern. Diese Investition hilft dabei, besser in die Zukunft nach dem Studium zu starten.
Dein kostenloser Finanzplan für den Start
StartingUp stellt dir einen kostenlosen Finanzplan für deine 3-Jahres-Planung zur Verfügung. Das Excel-Tool kannst du sofort gratis downloaden (auf Gründerberater.de).
Durch den Finanzplan erhalten sie eine Gewinn- und Verlustrechnung für die ersten drei Geschäftsjahre deines neuen Unternehmens. Ferner zeigt der Finanzplan eine Vorschau der Liquidität für die ersten drei Geschäftsjahre. Außerdem bietet dir der Finanzplan Charts und Auswertungen der wichtigsten Kennzahlen, und du erfährst, wie hoch möglicherweise dein verbleibender Kapitalbedarf ist. Bitte fülle im Finanzplan nur die Rot hinterlegten Zellen der Excel-Tabelle aus – mache auf dem ersten Sheet alle notwendigen Angaben zum Unternehmen, inklusive dem Startdatum und zur Art der Tätigkeit (Dienstleistung oder Handel).
Hier geht’s zum Download deines Finanzplans auf gruenderberater.de
Tipps zur Beratersuche
Im Gründungsprozess spielt Beratung eine wesentliche Rolle. Wie Sie den für Ihre Bedürfnisse und Ihre Geschäftsidee am besten geeigneten Coach aus dem großen Angebot herausfiltern, lernen Sie in diesem Workshop.
Ob falsche Beratung, überhöhte Honorarforderungen oder dubiose Produktangebote – das gehört zum Alltag im Gründungsgeschehen Deutschlands mit seinem eher unübersichtlichen Beratermarkt. Neben hervorragend ausgebildeten und erfahrenen Beratern tummeln sich eben auch viele „Trittbrettfahrer“. Das ist nachvollziehbar, wenn man sich vor Augen führt, dass noch vor ein paar Jahren der eher kleine Bereich der Gründungsberatung von Unternehmensberatern mit abgedeckt wurde.
Mit der Zunahme von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus und den entsprechenden Förderinstrumenten gibt es mittlerweile jedoch viele Berater, die ihr Tätigkeitsgebiet mit dem Thema Gründung abrunden. Häufig macht diese Arbeit jedoch nur einen sehr geringen Anteil ihrer Tätigkeit und ihres Umsatzes aus. Oftmals wird sie nur zur Neukundengewinnung eingesetzt oder sogar lediglich „nebenher“ betrieben.
Kein Wunder also, wenn es unter diesen Voraussetzungen häufig zu Kommunikationsproblemen zwischen Berater und Gründer kommt. Denn in der Vorgründungs- und Gründungsphase sind andere Themen relevant als bei einem etablierten Unternehmen. Hinzu kommt, dass sich viele Anbieter schwerpunktmäßig nur der Fachberatung oder nur dem Coaching widmen, wie eine Studie des Gründungslehrstuhls Lüneburg aufzeigt. „Integrative Kompetenzprofile, die beide Seiten abdecken können, sind die Ausnahme“, heißt es in der Studie. Thorsten Visbal, Dozent der Beraterqualifizierung Enigma Q-plus, bringt seine Erfahrung zum Thema Kompetenzprofil so auf den Punkt: „Die hohe Kompetenz des Gründungsberaters liegt darin, sein eigenes Beratungs-Fundament zu stärken und sich tagtäglich bei der Arbeit souverän auf dem Kontinuum von Fachberatung und Coaching bewegen zu können.“
Der Prozess der Gründungsberatung darf also nicht unterschätzt werden, und es ist demnach wichtig für Gründerinnen und Gründer, die richtige Person für die Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu finden. Der Schritt in die Selbständigkeit ist naturgemäß mit vielen Chancen und Risiken behaftet. Gerade wenn eine hohe Investitionssumme im Spiel ist, sollte man nicht leichtfertig den Berater wählen. Doch welche Strategie hilft bei der Suche und welche Möglichkeiten gibt es zur Orientierung? Ein guter Weg ist es, sich Schritt für Schritt dem Thema zu nähern. Die nachfolgenden Regeln und Tipps können dabei helfen, die Auswahl zu erleichtern:
Recht für Gründer: Umwandlung der GbR in eine GmbH
Von der GbR zur GmbH: Von der Idee der Zusammenarbeit zur professionellen Unternehmung.

Mit 195.474 Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) (Stand 2022, Quelle: destatis.de) gehört diese Gesellschaftsform mit Abstand zu der beliebtesten Personengesellschaften in Deutschland.
In meiner Beraterpraxis als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht sehe ich oft GbR-Gesellschaften entweder ohne schriftlichen Vertrag oder unter Verwendung eines Vertragsmusters mit standardisierten Textbausteinen und Alternativen zum Ankreuzen. Wobei die Alternativen oft nicht mehr in den finalen Vertrag eingeflossen sind. “Das hat uns keiner gesagt!” bzw. “Unser Steuerberater hat uns dieses Muster gegeben, aber nicht erklärt.” höre ich in der Beratung oft, wenn etwas schief gelaufen ist.
An dieser Stelle mein Tipp: Dein Steuerberater macht deine Abschlüsse und berät dich zu Unternehmenszahlen und dein Anwalt berät dich in gesellschaftsrechtlichen Anliegen.
Wenn die Unternehmen aus der Startphase der Gründung herauswachsen, stellen Gesellschafter schnell fest, dass eine GbR mittel- und langfristig nicht professionell aussieht, nicht zu den bestehenden Verhältnissen passt oder ihnen klar wird, dass sie immer noch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Eine Lösung ist nach kurzer Recherche zügig gefunden: die GmbH
An dieser Stelle ist vorweg zu sagen, dass die formellen Anforderungen an eine GmbH und der Inhalt der Gesellschaftssatzung noch wichtiger sind als bei der GbR. Hier solltet ihr euch unbedingt Gedanken machen über Abstimmungs- und Beschlussfassungsregeln, Eintritt- und Austrittsmöglichkeiten von Gesellschaftern, die Übertragung und Einziehung von Gesellschaftsanteilen sowie Nachfolge- oder Beendigungsvoraussetzungen.
Vorteile der GmbH aus Sicht des Juristen & Unternehmers
1. Beschränkte Haftung
Die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, also mit den Werten, die der GmbH gehören. Hierin liegt der größte zivilrechtliche Vorteil: Eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen besteht nicht! Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
2. Rechtspersönlichkeit der GmbH
Als Kapitalgesellschaft gehört die GmbH zu den juristischen Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein und prozessrechtlich klagen bzw. verklagt werden, Eigentum begründen und übertragen.
3. Hohes Ansehen im Geschäftsverkehr
Eine GmbH führt im Vergleich zur GbR zu einer größeren Gläubigerakzeptanz bei Kreditgebern und zu einem professionelleren Erscheinungsbild. Banken und Kreditinstitute mögen klare Unternehmensstrukturen, einheitliche und vergleichbare Bilanzen und gewähren einer GmbH eher höhere Darlehen ohne Bürgschaften als im Vergleich zu Personengesellschaften, die grundsätzlich erstmal nicht bilanzierungspflichtig sind.
4. Rechtssicherheit aufgrund gefestigter Rechtsprechung
Rechtsnormen finden sich u.a. im GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch und ergänzend im Aktiengesetz. Die Rechtsprechung zur GmbH ist weitgehend gefestigt. Die bei den Landgerichten eingerichteten Handelskammern kennen sich erfahrungsgemäß sehr gut aus.
5. Flexible Partizipation an Gesellschaftsanteilen
Während GbR-Anteile immer nur im Ganzen pro Kopf von einem Gesellschafter an einen anderen übertragen werden können, sind GmbH-Anteile am Gesellschaftskapital z.B. zu je 1 EUR-Geschäftsanteil teilbar und übertragbar, so dass auch kleinere Anteile veräußert und übertragen werden können.
Die Spielregeln bei einer Umwandlung: Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
Das UmwStG beschreibt im Wesentlichen 4 Umwandlungsarten: die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und den Formwechsel.
In allen Fällen geht das Vermögen des Ausgangsunternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf das Zielunternehmen über. Das UmwStG enthält dazu Regelungen, Umwandlungsvorgänge steuerneutral zu ermöglichen, wenn bestimmte “Spielregeln” eingehalten werden.
Varianten, eine Personengesellschaft im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge in eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH umzuwandeln, wären also folgende:
- Verschmelzung durch Aufnahme (der Personengesellschaft) … dabei wird das Vermögen der Personengesellschaft auf eine bestehende, bereits vorhandene GmbH übertragen
- Formwechsel der Ausgangs-Personengesellschaft ... dabei wird die Rechtsform einer Personengesellschaft geändert zur Gründung einer GmbH
- Verschmelzung zur Neugründung ... dabei wird das Vermögen einer Personengesellschaft + eines weiteren Rechtsträgers auf eine neu zu gründende GmbH übertragen
- Aufspaltung ... dabei wird nur ein Teil des Vermögens einer Personengesellschaft auf eine oder 2 bestehende bzw. neu zu gründende GmbH's übertragen
Die Herausforderung in Bezug auf die GbR ist jedoch, dass das UmwStG für alle zuvor genannten Varianten diese nicht als übertragenden Rechtsträger vorsieht. Daraus folgt, dass eine direkte Umwandlung - wie zuvor beschrieben - der GbR in eine GmbH im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet.
Zwei smarte Möglichkeiten der Umwandlung
Bevor ich die m.M. nach eleganten bzw. smarten Umwandlungsmöglichkeiten skizziere, möchte ich noch auf zwei Punkte hinweisen:
1. Entscheidend für die erfolgreiche Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist nach meiner Erfahrung das Zusammenspiel der fachlichen Dienstleistungen bzw. die agierenden Berufsträger: Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar.
Im Idealfall erstellt der Rechtsanwalt verständliche, gut durchdachte und vor allem zu den Gesellschaftern passende Verträge - diese hat er vorher mit dem Steuerberater abgestimmt, welcher zudem selbstverständlich ordentliche GbR-Abschlüsse beisteuert – und der mitdenkende Notar beurkundet nicht blind, sondern hinterfragt bei evtl. Ungenauigkeiten und sorgt für die reibungslose Kommunikation mit dem Registergericht.
2. Die zweite Voraussetzung für eine erfolgreiche Umwandlung müssen die Gesellschafter selbst mitbringen: nämlich Weisheit, den zuvor genannten Berufsträgern zu vertrauen, wenn möglich ihr Business bzw. das operative Unternehmenshandeln geduldig zu erklären und sich beraten lassen. Denn das unter 1. beschriebene kann nicht aus einer Mustervorlage, einem Blogbeitrag oder einem Youtube-Video entnommen werden oder eins-zu-eins auf alle Umwandlungsvorhaben standardisiert angewandt werden, sondern das ist das professionelle Gesamtpaket – wofür schließlich Beratungshonorare und Gebühren gezahlt werden.
Buchwertneutrale Einbringung der GbR
Um die o.g. positiven Effekte der Steuerneutralität zu erreichen, ist je nach individueller Ausgangslage ein Zwischenschritt erforderlich, nämlich die Eintragung der Firma (hier GbR) in das Handelsregister als OHG (Offene Handelsgesellschaft). Die Eintragung als OHG dient hier als Korrektur, so dass nach Vorgaben des Umwandlungssteuergesetzes ein übertragender Rechtsträger vorliegt. Nach erfolgter Umwandlung und Registrierung der GmbH wird die OHG sofort wieder aus dem Handelsregister gelöscht.
Ohne Aufdeckung stiller Reserven können nach § 20 UmwStG Umwandlungsfälle, die Betriebsteile oder Unternehmensanteile zum Gegenstand haben, d.h. auch Einbringungsvorgänge außerhalb des UmwG, buchwertneutral gestaltet werden. Als Voraussetzung muss es sich jedoch immer um eine entgeltliche Übertragung handeln, d.h. als Gegenleistung für eingebrachte Unternehmensteile müssen Anteile an der neuen GmbH gewährt werden.
Bargründung einer neuen GmbH und Einbringen als Aufgeld (Agio)
Die GbR kann als Aufgeld (sog. Agio) im Rahmen einer Neugründung (Bargründung) in die GmbH eingebracht werden. Auch hierbei ist wieder Bedingung, dass den künftigen GmbH-Gesellschaftern als Gegenleistung für ihre GbR-Anteile wiederum Gesellschaftsanteile an der gegründeten GmbH gewährt werden. Denn wie oben beschrieben ist eines der Hauptziele ja den steuerneutralen, einheitlichen Umwandlungsvorgang zu erreichen.
Diesen Weg empfehle ich oft umwandlungsfreudigen GbR-Gesellschaftern, die sich eine kostenintensive Unternehmensbewertung ihrer GbR sparen wollen, weil die Vermögenswerte sich hauptsächlich aus ihrer jeweiligen Arbeitskraft ergibt und nicht aus materiellen Gegenständen oder Werten. Ausreichend ist meist eine einfache Unternehmensbewertung anhand des letzten Jahresabschlusses bzw. nach einfacher Ertragswertmethode.
Fazit
Grundsätzlich gehe ich in meiner Beraterpraxis davon aus, dass die Umwandlung eurer Firma als GbR unter Ausnutzung der Steuerneutralität, d.h. unter Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes erfolgen soll, folglich im Ergebnis nach der Umwandlung das Unternehmen mit neuer Rechtsform (GmbH) fortgeführt wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es mehrere Wege. Welcher am besten auf eure Unternehmenssituation passt, muss im ersten Beratungsschritt herausgearbeitet werden. Es gibt nach meiner Einschätzung nicht das “beste Umwandlungskonzept und das Rundum- Sorglos-Paket”.
Eine Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist für die meisten Gesellschafter keine alltägliche, leichte Sache. Dabei darf nichts schiefgehen, was hinterher nicht mehr wiedergutzumachen ist oder korrigiert werden kann.
Von Anfang an solltet ihr alle oben genannten Berater für den jeweiligen fachlichen Baustein mit einbeziehen bzw. darauf achten, dass euer Beratungsteam auch miteinander gut kommuniziert. D.h. dass euer Steuerberater dem Rechtsanwalt oder dem Notar gut zuarbeitet oder das euer Rechtsanwalt Beratungsinhalte ggf. mit dem Notar VOR Beurkundung abstimmt.
Lasst euch auch hinsichtlich des Kostenaufwandes vorher einen genauen Überblick von allen beteiligten Beratern geben, welche Honorare und Gebühren entstehen. Gebühren beim Registergericht und Beurkundungsgebühren beim Notar sind z.B. bundeseinheitlich gleich, aber Stundensätze von Rechtsanwälten und Steuerberatern können sehr unterschiedlich sein.
Der Autor Marko Setzer berät seit über 10 Jahren als Berliner Rechtsanwalt Unternehmer bei gesellschaftsrechtlichen, sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
10 Schritte, die bei der Start-up-Gründung nicht fehlen dürfen
Ein eigenes Unternehmen zu gründen, geht immer mit vielen Aufgaben und Schwierigkeiten einher. Wer es mit seinem Start-up weit bringen will, muss von Anfang an wissen, was es zu beachten gilt und worauf der Fokus gelegt werden muss.

Zur Gründung ist immer ein Businessplan notwendig. Dafür müssen weitreichende Marktrecherchen betrieben werden, um mehr über die Branche und die potenziellen Kunden herauszufinden. Umfragen, Fokusgruppen und die Recherche von öffentlichen Daten sind ein Teil davon.
Bevor etwas verkauft werden kann, muss die Marke aufgebaut werden. Zudem benötigt es Leute, die bereit sind, „zu springen“, wenn das Unternehmen eröffnet wird. Es muss konkret entschieden werden, welche Aufgaben selbst übernommen werden und welche extern erledigt werden sollen. Gerade am Anfang sind Mitarbeiter schwer leistbar, eine gewisse Professionalität jedoch überlebenswichtig. Besonders im technischen Bereich empfiehlt es sich, beispielsweise ein Unternehmen für Softwareentwicklung zu engagieren.
Aufgaben wie das Finden eines Businessnamens oder das Entwickeln eines Logos sind allen klar, aber wie sieht es aus mit den weniger angekündigten, gleich wichtigen Schritten? Egal ob es darum geht, die Unternehmensstruktur zu beschließen oder eine detaillierte Marketingstrategie zu entwickeln, die Arbeit kann sich schnell anhäufen. Folgende Schritte bieten einen guten Wegweiser durch alle anstehenden Aufgaben der Unternehmensgründung.
1. Die Idee verfeinern
Wer ein Unternehmen starten will, weiß normalerweise schon, was in etwa die Idee ist. Das reicht jedoch noch nicht aus. Um die Idee zu verfestigen, muss herausgefunden werden, was das „Warum“ hinter dem Unternehmen ist.
Zudem müssen der Name des Unternehmens festgelegt und die Zielgruppe genauer definiert werden. Wenn die Idee die Gründer nicht mit Leidenschaft erfüllt oder es keinen Markt für das Produkt gibt, wird es durch diese Fragen klar. Dann kann eine neue Idee überlegt werden.
2. Einen Businessplan schreiben
Eine Vorlage für den Businessplan kann leicht online gefunden werden. Dabei ist es besonders wichtig, die Reihenfolge beizubehalten und auf etwa 30 Seiten zu kommen. Hierbei gibt es nämlich genaue Vorgaben. Zudem muss eine Marktrecherche betrieben werden, da dies einen sehr essenziellen Punkt im Businessplan darstellt. Es empfiehlt sich außerdem zu überlegen, wie die Ausstiegsstrategie aus dem Unternehmen aussehen könnte.
3. Finanzen analysieren
Zuallererst sollte analysiert werden, nach welcher Zeit das Unternehmen kostendeckend arbeiten kann. Dadurch wird erkennbar, wie es um die Rentabilität steht, wie hoch Preise für Produkte und Dienstleistungen sein sollten und die Daten werden analysiert. Weiterhin müssen Ausgaben genau im Auge behalten und Förderoptionen wie Gewerbedarlehen, Investoren oder Crowdfunding in Betracht gezogen werden. Auch die Wahl der Bank spielt in diesem Punkt eine wichtige Rolle.
4. Legale Unternehmensstruktur festlegen
Bevor ein Unternehmen angemeldet werden kann, muss festgelegt werden, um welche Unternehmensstruktur es sich handelt. Das kann zum Beispiel ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Handlung (GmbH) oder eine UG haftungsbeschränkt sein.
5. Unternehmen anmelden
Dieser Punkt verhält sich für jedes Land und in manchen Bereichen auch in jedem Bundesland anders. Zudem spielt die gewählte Unternehmensstruktur eine große Rolle. Es werden einige Anmeldungen und/oder Zertifikate benötigt, um ein Unternehmen zu gründen.
6. Versicherungen wählen
Versicherungen können für ein Unternehmen überlebenswichtig sein. Es mag zwar anfangs wie eine unnötige Investition wirken, doch sobald sie gebraucht wird, kann eine Versicherung das Unternehmen retten. Die Wahl unterscheidet sich je nach Branche und Art des Start-ups.
7. Ein Team aufbauen
Wenn nicht gerade ein kleines Einzelunternehmen gegründet werden soll, dann ist es essenziell, die richtigen Mitarbeiter zu finden. Diesen sollte der gleiche Wert zugemessen werden, wie den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens selbst.
8. Lieferanten auswählen
Von dem Erfolg eines Unternehmens hängen zahlreiche Bereiche ab. Neben dem Gründer, den potenziellen Mitarbeitern und den Kunden sind das vor allem die Lieferanten. Verlässlichkeit, Seriosität und ein passendes Preis-Leistungs-Verhältnis sind hier die Schlüsselkompetenzen eines guten Lieferanten.
9. Vermarkten
Zur Vermarktung des Unternehmens eignen sich vor allem die eigene Website und Social Media. Je nach Branche kann auch mit analogen Mitteln gearbeitet werden. Zudem spielt das Logo eine große Rolle. Ein guter Weg herauszufinden, was am besten ankommt, ist durch die Kommunikation mit Kunden.
10. Das Unternehmen vergrößern
Zu guter Letzt muss das Unternehmen „nur“ noch wachsen. Dafür ist viel harte Arbeit und Willenskraft notwendig. Doch solange sich an die wichtigsten Punkte gehalten wird, wächst ein gutes Unternehmen fast von selbst.
Gründen im Nebenerwerb
Mehr Geld, Erfüllung oder Sicherheit durch ein zweites berufliches Standbein. Das bewegt alljährlich hunderttausende Angestellte, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist und stellen vier Nebenerwerbsgründer vor.
Im Jahr 2017 starteten in Deutschland 323 Tausend Menschen ein unternehmerisches Projekt neben dem festen Job. Sie sehen also: Ihr Wunsch nach etwas Eigenem neben dem normalen Job mag anderen vielleicht verrückt erscheinen, ist es aber bei weitem nicht! Und was sollte Sie zurückhalten – es gilt: Jeder Deutsche darf grundsätzlich in seiner Freizeit arbeiten, was er will! Egal, ob er festangestellt ist oder in Teilzeit arbeitet: Jeder darf neben seinem normalen Job eine andere Anstellung annehmen – und natürlich darf jeder auch selbständig arbeiten, also ein oder gar mehrere Unternehmungen zusätzlich zur Arbeit starten.
Zustimmung erforderlich?
Dieses Recht ist so fundamental, dass es sogar im Grundgesetz verankert ist: Artikel 12 garantiert die Berufsfreiheit des Einzelnen. Der Arbeitgeber muss daher grundsätzlich nicht um Erlaubnis gebeten werden, noch nicht einmal informieren müssten Sie ihn. Doch so grundsätzlich dieses Recht ist, bedeutet dies nicht, dass es ohne Ausnahmen gilt. Denn die „berechtigten Interessen“ des Arbeitgebers sind genauso schützenswert wie die eines Arbeitnehmers. Häufig enthalten Arbeitsverträge daher entsprechende Klauseln, die sicherstellen sollen, dass diese Interessen nicht verletzt werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sämtliche Nebentätigkeiten unaufgefordert und vor Aufnahme der Nebentätigkeit anzuzeigen sind, dann müssen Sie sich daran halten. Damit stellt der Arbeitgeber sicher, überhaupt beurteilen zu können, ob Ihre Tätigkeit gegen seine berechtigten Interessen verstößt.
Eine andere häufige Formulierung besagt, dass Sie eine Nebentätigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Arbeitgebers aufnehmen dürfen. Diese Klausel klingt zwar wie ein eindeutiges Verbot, ist sie aber nicht. Denn noch mal ganz deutlich: Ein Chef darf nicht grundlos seine Zustimmung verweigern, sondern nur wenn seine berechtigten Interessen verletzt werden – und diese sind klar definiert. Andernfalls hat er gar keine andere Wahl, als Ihrem Wunsch nachzukommen. Pauschalverbote wie „Während der Dauer der Beschäftigung darf der Angestellte keinerlei Nebentätigkeiten ausüben“ sind zwar weit verbreitet, aber unzulässig, denn sie verstoßen gegen das Grundgesetz.
Aber selbst wenn Ihr Vertrag keine speziellen Klauseln enthält und damit das Recht auf Ihrer Seite steht, liegt es trotzdem auf der Hand: Sie sollten Ihren Chef rechtzeitig darüber informieren, was Sie machen möchten und vielleicht auch was Ihre Motivation für ein eigenes Nebenerwerbsbusiness ist. Formal betrachtet steht und fällt jedoch alles mit den sogenannten berechtigten Interessen, und diese schauen wir uns daher nun im Detail an. Dabei gilt auch hier, dass Gesetze sich manchmal schneller ändern, als gedruckte Bücher Schritt halten können. Bevor Sie mit einem Vorhaben Ernst machen, sollten Sie daher vorsichtshalber zunächst einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
Gut zu wissen: Starter-Tipps
- Sie sind ein Unternehmer, also wickeln Sie Ihre Aufträge stets professionell ab. Dass Sie einmal keine Zeit haben, weil der Hauptjob Sie in Anspruch nimmt, ist gegenüber dem Kunden kein Argument.
- Der Kunde muss nicht unbedingt wissen, dass Sie einen anderen Job haben.
- Honorar ist Honorar: Nebenberufler sollten auf keinen Fall weniger nehmen als Vollzeit-Selbständige.
- Auch Nebenberufsgründern hilft ein Businessplan. Meist ist er nicht für Ihre Bank nützlich, sondern verschafft Ihnen selbst wichtige Erkenntnisse.
- Seien Sie immer erreichbar, mindestens per Anrufbeantworter. Ein Büroservice ist eine gute Alternative, wenn Sie tagsüber außer Haus sind.
- Keine Buchung ohne Beleg: Auch Sie müssen Rechnungen mit fortlaufender Nummer schreiben und alle Ausgabebelege sammeln.
- Generell gilt: Alle steuerlichen und unternehmensrechtlichen Regeln für Gründer gelten auch für nebenberuflich Selbständige.
Strategien für Start-ups
Die Gründung eines Start-ups kann viele Herausforderungen mit sich bringen. Diese sind bekannt und es gibt dazu unzählige Hilfestellungen. Um den Erfolg eines Start-ups zu gewährleisten, ist es deshalb wichtig, einen konkreten Plan zu haben. Hierfür gibt es verschiedene Marktwahl- und Marktbearbeitungsstrategien. Im folgenden Artikel zeigen wir zwei Strategien, die jeder erfolgreiche Entrepreneur unbedingt kennen sollte.

Marktwahlstrategien
Eine gute Marktwahlstrategie hilft dabei, sich auf dem richtigen Markt zu positionieren. Zu diesem Zweck sollte man sich zunächst überlegen, ob man den Markt räumlich oder sachlich abgrenzt. Eine räumliche Marktabgrenzung ist im transportierenden Gewerbe oder im Dienstleistungssektor nützlich. So können entstehende Transportkosten und Transaktionskosten verringert werden. Der Softwarehersteller SAP agiert z.B. auf einem globalen Markt in über 180 Ländern. Software und viele Dienstleistungen lassen sich heutzutage sehr einfach über das Internet vertreiben und unterliegen kaum einer räumlichen Einschränkung. Allerdings muss man trotzdem die örtliche Gesetzgebung beachten. Für viele Start-ups können hierbei Hürden entstehen, weshalb es sich empfiehlt, den Markteintritt vorsichtig zu wählen. Eine sachliche Marktabgrenzung ist besonders nützlich, um den Markt nach bestimmten Gütern oder Produkten einzugrenzen. So würden z.B. zu dem sachlichen Markt des Automobilherstellers VW alle weiteren Automobilhersteller, wie z.B. BMW, Daimler, Toyota etc. gehören. Es ist auch möglich, eine räumliche und sachliche Marktabgrenzung durchzuführen. So kann der relevante Markt noch präziser bestimmt werden.
Marktteilnehmerstrategien
Nachdem die Marktwahlstrategie festgelegt wurde, kann als Nächstes die Marktteilnehmerstrategie definiert werden. Hierbei wird auf alle am Markt teilnehmenden Parteien wie Konsument, Konkurrent und Abnehmer eingegangen. Kernstück sind hierbei Maßnahmen, welche sich vor allem an den Konsumenten richten. Ein Start-up muss sich überlegen, welchen Nutzen ein Kunde aus einem Produkt oder einer Dienstleistung gewinnen kann. Es ist essenziell, sich von der Konkurrenz abzuheben und sich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen. Dies kann gelingen, indem das Start-up dem Kunden entweder einen Leistungsvorteil oder einen Kostenvorteil bietet. Leistungsvorteile zeichnen sich durch eine erhöhte Qualität aus. Kostenvorteile wiederum durch einen günstigeren Preis. Besonders bereits etablierte Unternehmen können hier den Start-ups als Vorbild dienen.
Die Strategien sind dabei natürlich stark branchenabhängig. Wer etwa nur digital agieren will, hat unterschiedliche Möglichkeiten im Vergleich zu anderen Geschäftsmodellen, die offline agieren. Besonders im Gaming Bereich gibt es für den Sektor typische Marketingstrategien. So bieten z.B. neue Online Casinos ihren Kunden viele Vorteile, wie Bonusangebote und Aktionen an. Neukunden erhalten so oftmals einen Kostenvorteil durch Freispiele und können das Angebot der Webseiten zunächst austesten und kennenlernen. Viele Anbieter bieten zusätzlich gewisse Leistungsvorteile an, wie eine erhöhte Sicherheit durch eine SSL-Verschlüsselung und mehrere verschiedene Zahlungsmöglichkeiten.
Ähnliches ist auch bei Streaminganbietern wie Netflix erkennbar. Dieser ermöglicht neuen Kunden zunächst einen kostenlosen Probemonat. Hier kann bereits durch das gesamte Angebot der Plattform gestöbert werden. Außerdem erhalten User Preisreduktionen, je mehr Accounts unter einem Namen angelegt werden. Die Kunden sollen so dem Unternehmen treu bleiben und nicht zu Wettbewerbern wie Amazon Prime wechseln. Im Marketing wird diese Strategie auch als Pull-Strategie bezeichnet. Das Start-up zieht den Kunden durch seine Maßnahmen an das Unternehmen heran. Werden diese Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, steigt auch die Markenbekanntheit. Dies führt wiederum zu einer stärkeren Kundenbindung, was den Unternehmenserfolg erhöht.
Fazit
Ein Start-up sollte sich immer eine Marktwahl- und eine Marktteilnehmerstrategie überlegen. Eine erfolgreiche Marktwahlstrategie kann einen räumlichen oder sachlichen Bezug haben. Sie hilft dem Start-up dabei eine Marktsegmentierung zu bilden. Die Marktteilnehmerstrategie ist hingegen wichtig, um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu haben. Dieser Wettbewerbsvorteil zeichnet sich durch einen Leistungs- und Kostenvorteil aus. Wichtig ist es hierbei den Nutzen des Kunden in den Vordergrund zu stellen. Dieser muss mit den richtigen Maßnahmen an das Unternehmen gebunden werden. Gerade in der Markteintrittsphase ist es für ein Start-up entscheidend, die Markenbekanntheit zu stärken. Nur so kann der Erfolg eines Start-ups gesichert werden.
Wenn der Chef ausfällt
Als Unternehmer müssen Sie sich dem worst case stellen: Was ist, wenn ich plötzlich ausfalle? Ein Notfallplan schützt Sie und Ihre Firma vor unangenehmen Überraschungen. Wie er funktioniert, lesen Sie hier.
„Für Existenzgründer ist ein Notfallplan noch wichtiger als für etablierte Unternehmen", sagt der Münchner Anwalt Erich Jedelhauser, spezialisiert auf Nachfolge- und Notfallregelungen. Soll heißen: Die meisten Unternehmen haben im Fall der Fälle ein Vertretungsproblem. Kein Wunder, denn einen Vertreter zaubert man nicht aus dem Hut.
Den geeigneten Vertreter bestimmten
In jungen Unternehmen, die nur mit wenigen Angestellten oder Aushilfen operieren, ist ein Ersatzmann aus den Reihen des Unternehmens manchmal gar nicht in Sicht. Für sie bleibt aber immerhin die Möglichkeit, den Ehepartner soweit in die Geschäfte einzuweihen, dass er das Nötigste erledigen kann. Denkbar ist auch, mit einem befreundeten Gründer oder einem anderen Vertrauten zu kooperieren. Man muss sich allerdings im Klaren sein, dass ein Freund oder Ehegatte schon aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage sein wird, ein Unternehmen – und sei es nur vorübergehend – voll am Laufen zu halten. In größeren Unternehmen ist deshalb eine wasserdichte Stellvertreterregelung und damit die Wahl eines geeigneten Kandidaten elementar.
Notfallkoffer anlegen
Der Vertreter muss, um die wichtigste Person im Unternehmen ersetzen zu können, das nötige Know-How besitzen. Er muss mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet sein, also eine Handlungsvollmacht oder besser eine Prokura erhalten. Am besten ist es, einen Notfallordner anzulegen, in den alle Verzeichnisse, Listen und Pläne abgeheftet werden. Dazu gehören auch Bankvollmachten, das Hinterlegen von Codes, PINs und Passwörtern sowie wichtiger Adressen. Außerdem sollten Anweisungen für wichtige Projekte gegeben sein.
Risiko-Vorsorge treffen
Da Unternehmer in der Regel keine oder kaum gesetzliche Leistungen erhalten, kann ein längerer Ausfall zur enormen finanziellen Belastung werden. Für Selbständige ist Vorsorge daher besonders wichtig. Dabei sollte in erster Linie die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden. Dies kann zum Beispiel in Form einer Risikolebensversicherung erfolgen. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Betriebskostenversicherung zu überlegen.
Teil- oder Generalvollmacht
Wer noch mehr Absicherung betreiben will, kann ferner bürgerlich-rechtliche Vollmachten ausstellen. Führt nämlich die Krankheit zur Geschäftsunfähigkeit des Unternehmens und existieren für diesen Fall keine Vollmachten, erhält ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer die Entscheidungsgewalt. Dies entspricht meist nicht dem Wunsch des Unternehmers. Er ist daher gut beraten, frühzeitig entsprechende Vollmachten auszustellen. Das können eingeschränkte Vollmachten sein, um Teilbereiche abzudecken. Umfangreicher und damit sicherer ist das Ausstellen einer Generalvollmacht.
Interview mit Martha von den Berg
1968 eröffnete Martha von den Berg das erste Kochlöffel-Restaurant in Wilhelmshaven und setzte auf einen Bereich, der damals in Deutschland noch in den Kinderschuhen steckte: Schnellrestaurants. Martha von den Berg hat sich immer wieder für Frauen in Führungspositionen eingesetzt und die Vorzüge weiblicher Führungskräfte betont.
StartingUp: Gibt es einen bestimmten Typ Frau, der sich zur Unternehmerin eignet oder kann es jede schaffen?
Martha v. d. Berg: Ich glaube, dass fast jede Frau mit bestimmten Eigenschaften eine Unternehmerin sein kann. Sie muss das wollen und darf keine Scheu haben. Eine unbekümmerte Natürlichkeit ist hilfreich. Sie muss einfach zu den richtigen Stellen gehen und fragen: Sag mir, wie das geht. Alles was es braucht ist eine gute hausfrauliche Veranlagung – auch wenn das nicht gerade dem Bild der Frauenbewegung entspricht. Im Haushalt trainieren Frauen genau das, was gute Unternehmer brauchen. Sie halten ein System in Bewegung, Organisieren, tragen Verantwortung.
StartingUp: Braucht es nicht umfangreiche Kenntnisse in kaufmännischen Dingen? Wie wichtig ist Ausbildung?
Martha v. d. Berg: Natürlich müssen einige kaufmännische Grundbegriffe absolut klar sein. Die Begriffe Einnahme, Ausgabe und Überschuss. Ich muss wissen: das, was in der Kasse liegt, ist nicht meins. Erst wenn Steuern, Kosten und alles abgezogen sind, bleibt ein Minimum übrig. Wenn man etwas Eigenes aufbauen will, geht es nicht um das Können. Das kann fast jede oder jeder – es geht um die Persönlichkeit, das Wollen und um Fleiß und Disziplin. Bereit zu sein, etwas mehr zu tun als andere. Man muss immer aus Sicht des Gastes oder der Kunden denken. Was würde ich als Gast erwarten? Wie werde ich in mittelgroßen Orten anerkannt? Ich betone immer wieder, dass die Frauen sich im Ort in Netzwerken und Institutionen engagieren sollten. Das erhöht die Anerkennung und ist unmittelbar für das Geschäft gut. Wer sich einbringt, bekommt mit, wo Stadtfeste stattfinden, und kann dort werben. Jammern jedenfalls und ein ständiges ‚Ach Gott, das kann ich nicht’ kann nicht die richtige Einstellung sein.
Zur Info-Box Mit Netz und doppeltem Boden (Netzwerke und Beziehungen)
StartingUp: Damit sprechen Sie eine Eigenschaft an, die Frauen oft zugeschrieben wird: Sie unterschätzen sich. Müssen Unternehmerinnen forscher werden?
Martha v. d. Berg: Nicht unbedingt. Diese Zimperlichkeit hat auch Vorteile. Ein Mann kauft sich nach dem ersten Erfolg erst mal ein BMW-Cabrio, eine Frau nicht. Frauen arbeiten beständiger und sicherer an ihrem Erfolg.
StartingUp: Sie haben in den vergangenen 36 Jahren viele Frauen beim Schritt in die Selbständigkeit begleitet. Gab es Frauen, die Sie überrascht haben, weil sie mehr geschafft haben, als sie ihnen zutrauten?
Martha v. d. Berg: Meist merken wir schon im ersten Gespräch, ob eine Frau das Zeug dazu hat, Kochlöffel-Partnerin zu werden. Aber klar – es gab auch Überraschungen. Es gab Frauen, denen wir es zugetraut haben und die bei Rückschlägen total eingeknickt sind. Dafür hatten wir auch Frauen, bei denen wir erst Bauchschmerzen hatten, ob sie es wohl schaffen würden und die mit großer Beharrlichkeit ihren Weg gemacht haben. Heute genießen sie es, Chefin zu sein. Es ist viel wertvoller, als einfach Gehalt zu bekommen.
StartingUp: Sie sagen, Sie sind eine Kämpfernatur – wie haben sie es geschafft, nicht zu verhärten und die Vorteile der weiblichen Führungskräfte zu erhalten?
Martha v. d. Berg: Ich weiß nicht. Ich habe sieben Kinder, die halten mich zurück. Die wollen keine verhärtete Mutter. Man darf als Frau keine Angst haben, stramm zu sein. Meine Mitarbeiter wissen, dass ich auch hart und eisern sein kann. Dabei braucht man nicht verhärten. Vielleicht kann ich das mit unserem Führungsleitbild erklären: Es heißt „coming home“. An das sollten sich die Chefinnen anlehnen. Bestimmtes Verhalten würde doch Zuhause auch nicht geduldet werden – wenn jemand immer seine Schultasche in die Ecke wirft oder sich rücksichtslos verhält. Das lässt man doch auch nicht durchgehen. Ebenso müssen sich Mitarbeiter richtig verhalten und eine Chefin muss das durchsetzen. Mit Verhärten hat das nichts zu tun.
Sie sind am Zug
Viel wichtiger als Geld ist die richtige Strategie beim Start – sagt Coach Kerstin Friedrich. Und: Gründer, die sich spezialisieren, haben einen enormen strategischen Vorteil. Lesen Sie, wie auch Sie Ihre Strategie – und damit Ihre Erfolgschancen – drastisch verbessern können.
Sieben von zehn erfolglosen Existenzgründern scheitern, weil sie ihre Geschäftsidee auf einem unzulänglichen Finanzierungskonzept aufgebaut haben – das ermittelte schon vor Jahren die Deutsche Ausgleichsbank, die unter anderem für die Gewährung von staatlich begünstigten Existenzgründungsdarlehen zuständig war. Glaubt man dieser Statistik, so müsste man lediglich die Finanzierung etwas sorgfältiger planen als bisher, um einen Existenzgründer erfolgreicher zu machen. So ist es denn kein Wunder, dass Banken und Berater in erster Linie auf den Businessplan schielen, wenn es darum geht, die Erfolgschancen eines Projektes zu verbessern.
Doch fehlerhafte Finanzierungskonzepte sind nur vordergründig verantwortlich für viele Jungunternehmer-Pleiten. Das Kernproblem ist die mangelhafte Strategie. Denn was heißt es schon, ein „unzulängliches Finanzierungskonzept“ zu haben? In aller Regel wohl, dass die geplanten Einnahmen nicht genug sprudeln, um die (eventuell unterschätzten) Kosten zu decken. Mit anderen Worten: Die Leistung war für die angepeilte Zielgruppe nicht so attraktiv wie vermutet. Und in solchen Fällen nutzt denn auch das schönste Finanzierungskonzept nichts: Wer sich im immer härteren Wettbewerb um die Aufmerksamkeit und Zahlungsbereitschaft der Kunden nicht durchzusetzen weiß, dem ist auch mit Geld nicht zu helfen. Darum gilt ganz besonders bei Gründern: Auf die richtige Strategie kommt es an!
„Eine Strategie brauche ich nicht – ich brauche mehr Kunden und mehr Umsatz“ – so oder ähnlich denken nicht nur Existenzgründer, sondern auch 90 Prozent aller kleinen und mittelständischen Unternehmer. Dabei wird häufig übersehen, dass jedes Unternehmen über eine bestimmte Strategie verfügt. Den wenigsten ist diese jedoch bewusst. Diesen Luxus kann man sich leisten, solange das Geschäft mehr oder weniger von allein läuft. Doch in allen anderen Fällen gilt: erst die Strategie – dann alles andere!
Wenn man strategisch richtig liegt, kann man auch Geld verdienen, ohne sich überanstrengen zu müssen. Wenn man aber strategisch daneben liegt, kann man strampeln, wie man will und verdient trotzdem kein Geld
Das kostet die Genossenschaft
Das kostet die Genossenschaft
Obwohl zur Gründung einer eingetragenenen Genossenschaft (eG) kein Mindestkapital vonnöten ist – sie kostet Geld. Wie hoch die zu entrichtenden Gebühren genau sind, hängt vom Genossenschafts- bzw. Prüfungsverband ab, dem die Genossenschaft (pflichtmäßig) beitritt und von dem sie geprüft wird. Da die Kosten variieren, lohnt der Vergleich. Dabei sollte allerdings auch geprüft werden, welche Leistungen der Verband bietet (z.B. betriebswirtschaftliche, steuerliche, rechtliche Beratung, häufig auch als preiswerte Paketlösungen).
Folgende Gebühren fallen an:
- Die Gründungskosten: Je nach Größe der Genossenschaft und in Abhängigkeit davon, ob die Unterlagen zum Zeitpunkt der Gründung vollständig und fehlerfrei vorliegen oder nicht, betragen die Gründungskosten (einmalig) zwischen 1500 und 4000 Euro.
- Die Mitgliedsbeiträge: Laut Beitragsordnung muss jede Genossenschaft Mitgliedsbeiträge entrichten. Sie staffeln sich nach Unternehmensgröße und betragen pro Jahr zwischen 200 und 1800 Euro.
- Die Prüfgebühren: Je nach Unternehmensgröße wird der Abschluss der Genossenschaft jedes Jahr oder nur alle zwei Jahre geprüft. Die Kosten dafür variieren je nach Unternehmensgröße und Prüfungsaufwand. Als Minimum sind rund 800 Euro zu veranschlagen.
Quelle: Angelika Noß, Verbandsdirektorin des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V., Berlin
Franchise for sale?
Kann man eigentlich als Franchise-Nehmer seinen Betrieb später verkaufen oder vererben? Wir sind der Frage nachgegangen und sagen, worauf man schon beim Einstieg ins Franchising achten muss.
Franchising ist eine hervorragende Methode zur erfolgreichen Unternehmensgründung. Wer als Franchise-Nehmer sein Unternehmen aufbaut und auf das erprobte Geschäftskonzept eines Franchise-Gebers zurückgreift, vermeidet Fehler. Er kann auf Erfahrung, auf eine eingeführte Marke und auf ein Marketingkonzept zurückgreifen. Häufig stehen ihm günstige Einkaufsbedingungen und ein vereinfachter Marktzugang zur Verfügung. Franchise-Nehmer haben also oft deutliche Wettbewerbsvorteile gegenüber „Einzelkämpfern“.
Probleme bei der Übertragung eines Franchise-Betriebes
Franchise-Nehmer können allerdings auf Schwierigkeiten stoßen, wenn sie ihr Unternehmen auf einen anderen Unternehmer übertragen wollen. Grundsätzlich können nämlich die Rechte aus dem Franchise-Vertrag nicht veräußert werden können, wenn der Franchise-Geber nicht zustimmt. Die „Veräußerung der Rechte“ bedeutet ja in der Praxis, dass ein neuer Franchise-Nehmer als Vertragspartner eingesetzt wird. Gegen den Willen des Franchise-Gebers ist dies undenkbar. Daraus folgt: Ein Franchise-Nehmer darf zwar, wenn der Franchise-Vertrag dies zulässt, seine Betriebsmittel – also z.B. Einrichtung, Maschinen etc. – veräußern. An seiner rechtlichen Stellung als Franchise-Nehmer ändert dies nichts.
Der Verkauf der Betriebsmittel allein ist aber meist wirtschaftlich unattraktiv. Der Erwerber eines Unternehmens zahlt den Kaufpreis nicht für gebrauchte Wirtschaftsgüter, sondern für die Übernahme eines lebenden Unternehmens, also für Kundenstamm, Bekanntheitsgrad, Marktzugang, erwartete Umsätze und Gewinne. Diese Vorteile sind allerdings in der Regel an die Nutzung der Vertragsrechte geknüpft, also an die rechtliche Stellung als Franchise-Nehmer. Wenn der Erwerber nicht zugleich in diese Stellung einrücken kann, lässt sich das Unternehmen nicht sinnvoll veräußern. Dies gilt vor allem dann, wenn die Marke des Franchise-Systems an dem Betriebsstandort einen solchen Bekanntheitsgrad erreicht hat, dass die Übernahme des Kundenstamms an die Verwendung der Marke geknüpft ist. Kundenbeziehungen lassen sich schwerlich zu Geld machen, wenn diese Kunden wegbleiben, sobald das Unternehmen nicht mehr zu dem Franchise-System gehört. Dies gilt erst recht, wenn das Unternehmen in der bisherigen Form sinnvollerweise nur innerhalb des Franchise-Systems fortgeführt werden kann, weil beispielsweise typische Produkte nur von dem Franchise-Geber bezogen werden können.
Das Problem besteht in „doppelter Form“, wenn die Betriebsräume von dem Franchise-Geber angemietet worden sind. Denn der Franchise-Geber muss auch einem Mieterwechsel nicht zustimmen. Mit der Übernahme des Unternehmens wäre dann für den Erwerber (neben der Notwendigkeit, das Erscheinungsbild des Unternehmens zu ändern und die Fortführung außerhalb des Franchise-Systems zu organisieren) auch noch ein Standortwechsel verbunden. Es ist kaum anzunehmen, dass ein Erwerber bereit wäre, angesichts der damit verbundenen Probleme den angestrebten Kaufpreis zu bezahlen.
Erschwerend kommt hinzu, dass ein Franchise-Nehmer vertraglich die Pflicht übernimmt, sein Unternehmen während der Dauer des Franchise-Vertrages aufrecht zu erhalten. Wenn ein Franchise-Nehmer sich durch die Veräußerung der Betriebsmittel selbst außerstande setzt, den Franchise-Vertrag zu erfüllen, macht er sich schadenersatzpflichtig.
Der letzte Spartaner
Der gelernte Tischler und Ex-Boxer Werner Kieser ist einer der weltweit erfolgreichsten Fitnessunternehmer und mit mehr als 150 Studios in neun Ländern ein Pionier des Franchising. Im StartingUp-Interview verrät er seine Franchise-Strategie.
Herr Kieser, wie kamen Sie auf die Idee, Ihr Krafttraining-Konzept als Franchisesystem zu entwickeln?
1980 stand ich vor einer grundsätzlichen Entscheidung. Mein Studio war übervoll. Ich musste Interessenten nach Hause schicken oder expandieren. Klein bleiben war durchaus eine Alternative. Aber aus der Sicht einen möglichst großen Kundennutzen zu bieten, entschied ich mich für die Expansion. Damals war das Vertriebssystem Franchising im deutschen Sprachraum praktisch unbekannt. Durch das damals einzige Buch zu diesem Thema, „Das Franchisesystem“ von Gross und Skaupy (Econ) kam ich auf die Idee via Franchising zu expandieren.
Heute haben Sie mehr als 150 Studios in neun Ländern. Was waren die Meilensteine?
Der wichtigste Schritt war der erste: Die Entscheidung zur Selbständigkeit. Der zweite Schritt war – wie gesagt – die Grundsatzentscheidung zur Expansion. Und schließlich der Schritt nach Deutschland und Österreich.
Raten Sie jedem Franchisegeber, seinen ersten Pilotbetrieb erst einmal selbst aufzubauen, wie Sie es seinerzeit gemacht haben?
Unbedingt. Dies aus zwei Gründen: Erstens steckt der Unternehmer zu sehr in der operativen Wahrnehmung seines Betriebes. Der Pilotbetrieb gibt ihm die nötige Distanz um die Umrisse, d.h. das Profil seines Konzepts wahrzunehmen. Zweitens braucht er argumentativ ein Vorzeigeobjekt. Sein von ihm direkt geführter Betrieb ist kein „Beweis“ dass das Konzept auch ohne ihn funktioniert.
Nicht alle Franchisesysteme schaffen die Multiplikation ihres Geschäftsmodells so erfolgreich. Welche Fehler beobachten Sie am häufigsten?
Die drei häufigsten Fehler aus meiner Sicht sind: 1. Mangelhafte Reduktion der Komplexität. Die Hauptvorbereitung eines Modells besteht in der Reduktion. Ein komplexes System hat beim Franchising wenig Erfolgsaussicht. 2. Mangelhafte Ausbildung der Franchisenehmer durch den Franchisegeber. Alle Franchisesysteme verfügen über Handbücher mit den Regeln zur operativen Führung des Unternehmens. Diese Regeln müssen aber in die Köpfe der Franchisenehmer, ansonsten sind sie nutzlos. Die Ausbildung der Franchisenehmer besteht in nichts anderem als eben in der Vermittlung dieser Inhalte und der Überprüfung ob diese Vermittlung erfolgreich war. Hier mangelt es oft an der Konsequenz. 3. Diversifikation und mangelhaftes Zielgruppenbewusstsein: Ist ein System erfolgreich, besteht beim Franchisegeber die Neigung das Angebot zu verbreitern. Dies ist an sich problemlos wenn die Erweiterung dieselbe Zielgruppe anspricht. Sie ist aber fatal, wenn eine neue, andere Zielgruppe angesprochen wird.
Für welche Geschäftsideen bzw. Branchen ist der Aufbau eines Franchisesystems besonders geeignet?
Für Dienstleistungen mit direktem Endverbraucherkontakt.
Muss man als Franchisegeber ganz besondere unternehmerische Fähigkeiten mitbringen?
Zweifellos. Es ist der Blick fürs Ganze, der aber relevante Details nicht übersieht. Ein Franchisegeber mag sich um Details kümmern, die den Mitarbeitern und selbst den Franchisenehmern oft als unbedeutend erscheinen, dem Sinne nach: „Hat der nichts besseres zu tun?“ Bei genauerem Hinsehen kann das „Detail“ für die Zielgruppe des Produkts jedoch den Kaufentscheid auslösen.
Sollte man als Franchisegeber eher Chef oder Partner für die Franchise-Nehmer sein?
Beides, je nach Bereich. Als Unternehmer ist man Partner, als Urheber des Konzepts und als Stratege ist man Chef.
Sie schreiben in Ihrem Buch „Franchising – Wachstumschancen für KMU“, dass Sie potenziellen Franchisenehmern ihr künftiges Leben erstmal in düsteren Farben aufzeichnen und ihnen raten, ihr Geld anderweitig zu investieren. Nur wenn sie dann noch insistieren, kommen sie in die engere Wahl. Muss diese Abschreckungsstrategie sein?
Ja. Damit stellen Sie fest, ob eine Affinität zum Produkt, bzw. der Marke besteht, die über die monetären Interessen hinausgeht.
Sie schildern als ein häufiges Problem erfolgreicher Franchisenehmer, dass diese ihren Erfolg irgendwann vor allem der eigenen Leistung zuschreiben und die Systemzentrale ab dann nur noch als lästigen Profiteur betrachten. Haben Sie derart schlechte Erfahrungen gemacht?
Das sind keine „schlechten“ Erfahrungen, sondern ganz normale menschliche Reaktionen. Wir neigen dazu, Verdienste uns selbst zuzuschreiben, Fehler aber zu „delegieren“. Das unmittelbare Umfeld des Franchisenehmers – Ehepartner, Verwandte, Freunde und auch Kunden – sehen wie der Franchisenehmer sich bemüht und zollen ihm auch die entsprechende Anerkennung. Denn die Situation ist jetzt eine ganz andere als jene, in der sich der Franchisekandidat beworben hat. Jetzt „weiß“ er wie die Sache läuft und tatsächlich hat sich damit seine Abhängigkeit vom Franchisegeber reduziert. Wichtig ist lediglich, dass schon der Franchisekandidat um diesen möglichen psychologischen Sachverhalt weiß.
Die Einrichtung Ihrer Kraftstudios ist bewusst spartanisch und reduziert. Keine Pflanzen, keine Bar, kein Schnickschnack. Disziplin und Konzentration aufs Wesentliche – sind dies auch Ihre Erfolgsrezepte als Unternehmer?
Nein. Das ist eine Frage, welche Zielgruppe angesprochen werden soll.
In Ihrem Heimatland, der Schweiz, gab es offenbar Probleme mit dem General-Franchisenehmer, so dass Sie dort den Markt komplett neu aufbauen. Wollen Sie uns hierzu ein paar Details verraten?
Der Master für die Schweiz verunglückte vor 10 Jahren tödlich. Seine Erben führten das Unternehmen weiter. Nach zweimaliger Verlängerung von je 5 Jahren lief der Mastervertrag per Ende 2010 aus. Wir haben über einen Kauf verhandelt, sind uns aber nicht einig geworden. Darum haben wir uns entschlossen, den Schweizer Markt direkt zu bearbeiten. Der vormalige Master wird seine Betriebe unter neuem Namen weiterführen.
Vor Ihrer Unternehmerkarriere waren Sie Boxer. Was haben Sie aus diesem Sport für Ihren Job gelernt?
Schwer zu sagen. Vielleicht einstecken und austeilen. Aber das bringt man schon mit, sonst würde man gar nicht erst mit Boxen anfangen.
Mit nun 70 Jahren könnten Sie – wie es so schön heißt – Ihren „wohlverdienten“ Ruhestand beginnen. Was halten Sie von einer derartigen Perspektive?
Nicht allzu viel. Ich hatte das Glück (oder mich so eingerichtet), neben meiner unternehmerischen Tätigkeit zahlreichen anderen Interessen wie Philosophie, Literatur, Kunst und Handwerk nachgehen zu können. Deshalb kam bei mir nie die Perspektive auf: „Wenn ich mal in Pension gehe, werde ich …“