Produktive Arbeitsatmosphäre schaffen – die besten Tipps


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Mit dem Trend des Home-Office ist eine produktive Arbeitsatmosphäre wichtiger denn je. Klare Strukturen, die Vermeidung von Ablenkungen und Irritationen sowie ein leistungsorientiertes Einrichtungskonzept sind hier der Schlüssel zum beruflichen Erfolg. Und auch in traditionellen Büroeinrichtungen schwingt ein produktivitätssteigerndes Design immer öfter mit. Doch wie genau gestaltet man eine produktive Atmosphäre am Arbeitsplatz? Ein paar nützliche Tipps.

Die Wohlfühlatmosphäre im Fokus

Viele denken, in Home-Office zu arbeiten sei bequem und entspannt. Das stimmt aber nur zur Hälfte, denn von zu Hause aus arbeiten birgt auch Risiken für die Produktivität. Nur allzu schnell vermischen sich Privat- und Berufsleben, wenn man keine klaren Arbeitsbereiche abtrennt und die Grenzen zwischen Wohnen und Arbeiten allzu sehr verschwimmen. Gleichzeitig setzen aktuelle Trends für Büroeinrichtung aber mehr denn je auf eine wohnliche Atmosphäre. Denn an einem gemütlichen Arbeitsplatz lässt es sich deutlich angenehmer arbeiten als in einem leblosen und unpersönlichen Umfeld. Außerdem fördert ein Wohlfühldesign im Büro

  • kreative Ideen,
  • Motivation,
  • Leistungsfähigkeit
  • und geistiges Wohlbefinden.

Gänzlich vom Arbeitsplatz bannen sollte man den Wohnraumflair also nicht. Vielmehr geht es darum, einen gesunden Mittelweg zwischen Wohn- und Büroatmosphäre zu finden.

Die richtigen Möbel für mehr Produktivität

Eine gute Orientierungshilfe bei der Konzeption eines gleichermaßen produktiven als auch wohnlichen Arbeitsplatzes ist es, beim Design auf klare räumliche Strukturen zu achten. Ganz egal, ob es sich um ein Home-Office oder ein Firmenbüro handelt – die richtige Wahl der Möbelstücke ist hier essenziell für die richtige Raumgestaltung. Beispielsweise sorgen moderne Raumteiler und Regale für harmonische Raumaufteilungen. Im Großraumbüro lassen sich so nicht nur separate Arbeitsplätze für mehrere Personen schaffen. Auch verschiedene Arbeitsbereiche wie Helpdesks, Multimediadesks, Ruheoasen oder Gesprächsecken kann man dank der passenden Raumteilung zielführend arrangieren. Das Konzept des geteilten Büroraums inspirierte jüngst sogar ein eigenes Geschäftsmodell. Co-Working-Space nennt sich das Ganze und stellt Freiberuflern und Selbstständigen attraktive Minibüros zur Verfügung. Diese befinden sich alle in einem großen Raum, der aber durch passende Möbelstücke so strukturiert ist, dass separate Arbeitsbereiche entstehen.

Um den Wohlfühlfaktor zu steigern, gibt es in Sachen Büroeinrichtung unterschiedliche Wege. Oberste Priorität hat aber die Ergonomie am Arbeitsplatz gemäß der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung. Diese besagt, dass Büromöbel optimal an die Körperhaltung des Nutzers angepasst sein müssen. Höhenverstellbare und ergonomisch geformte Bürostühle, Schreibtische und Arbeitsmittel sind demnach keine Option, sondern eigentlich Pflicht. Passend dazu gibt es inzwischen eine Vielzahl an Büromöbeln, die der ergonomischen Linie durch runde Formen und zeitgemäßes Design den letzten Schliff verleihen. Diesbezüglich zu empfehlen sind darüber hinaus multifunktionale Möbelstücke. Sie schaffen insbesondere in kleinen Büroräumen mehr Platz und unterstützen die Produktivität durch vereinfachte Handhabe.

Nicht fehlen sollten im Wohn-Büro außerdem Erholungsbereiche. Diese können zum Beispiel anhand kleiner Ruheecken mit bequemen Sesseln oder Sofas bereitgestellt werden. Wer seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun will, kann auch gleich auf gepolsterte Bürostühle setzen, die immer öfter eine Mischung aus Sessel und Stuhl sind. So lässt es sich selbst an langen Arbeitstagen noch produktiv arbeiten.

Störungsfrei arbeiten mit ein paar einfachen Tricks

Grundsätzlich sollte jeder Arbeitsplatz frei von Ablenkungen und Lärm sein. Denn schon die kleinste Lärmquelle kann auf Dauer zu Konzentrationsstörungen und somit deutlichen Leistungseinbußen führen. Für das Home-Office bedeutet dies eine Gestaltung des Büros fernab belebter Hausbereiche wie dem Flur oder einem hochfrequentiertem Wohnzimmer. Es kommt hier im Einzelfall stark auf das Alltagsgeschehen einer Wohnung an. Denn während Singles ihr Home-Office durchaus im allein genutzten Wohnraum einrichten können, sollten Eltern von kleinen Kindern dann doch lieber einen separaten Raum nutzen, um ungestört arbeiten zu können.

Ebenfalls nicht fehlen darf für einen guten Lärmschutz am Arbeitsplatz eine ausreichende Dämmung. Laute Tritte von oben, stotternde Wandrohre oder ein anhaltender Geräuschpegel vor dem Fenster, können beim Arbeiten sehr störend sein. Dass die Produktivität hierunter massiv leidet, versteht sich von selbst.

Weitere Störungen können durch ungünstige Lichteinwirkung am Arbeitsplatz entstehen. Aus diesem Grund sollte Schreibtische nie direkt vor dem Fenster stehen, wo das Licht die Augen blendet. Am besten ist es, das Büro mit blickdichten Fensterverkleidungen zu versehen, die den Arbeitsplatz gut abschirmen und vor sämtlichen visuellen Ablenkungen von draußen schützt.

Digitalisierung als Chance für mehr Produktivität

Dass sich immer mehr Arbeitsabläufe ins Netz verlegen, hat einen Grund. Dank umfassender Firmenvernetzung lassen sich Projektdaten, Rundmails, Firmenbriefings und Arbeitsunterlagen nämlich deutlich schneller weiterleiten als es mit gedruckten Dokumenten der Fall ist. Für die Produktivität bedeutet dies schneller und effizientere Arbeitsabläufe, die nicht nur unnötige Meetings, Telefonate oder Verzögerungen im Briefverkehr zu Arbeitsunterbrechungen führen. Außerdem schont ein digitalisierter Firmenbetrieb auch die Umwelt, indem der Papierverbrauch reduziert und dadurch Ressourcen eingespart werden.

Um im Büro auf digitale Arbeitsmedien umzusteigen, gibt es viele Möglichkeiten. Essenziell ist natürlich ein Arbeitscomputer, Internetanschluss sowie gegebenenfalls ein passender Firmenserver, sofern mehrere Büros miteinander vernetzt werden sollen. Entsprechende Leistungen zur fachgerechten Firmenvernetzung werden heute von den meisten Internetprovidern angeboten. Passend dazu gibt es oft maßgeschneiderte Angebote zum Anschluss externer Mobilanschlüsse und Büroräumlichkeiten in Home Office oder Zweigstellen der Firma. So klappt die Firmenkommunikation dann besonders schnell und spart viel Zeit.

Mehr Inspiration durch Dekoration

Die dekorativen Elemente in einem Büro beschäftigen inzwischen ganze Designfirmen. Mehr Innovation durch professionelles Design lautet die Devise und tatsächlich kann das richtige Bürodesign bei der Leistungs- und Erfolgsoptimierung helfen. Das fängt schon bei der Farbwahl an. Während Farben wie Rot oder Pink nämlich Unruhe verbreiten und damit die Produktivität beeinträchtigen, strahlen gesetzte Naturfarben, Pastell-, Grün- und Blautöne Ruhe aus. Ein klarer Geist, der die Anforderungen des beruflichen Alltags erfolgreich meistert, wohnt also nicht zuletzt auch in der richtigen Wandfarbe für das Büro. Die Farblehre von Bürodesignern ist hier mitunter sehr ausgeprägt und misst einzelnen Farben sogar sehr spezielle Gefühlswirkung zu.

Beispiele für Farbwirkung im Büro:

  • Rot: provoziert Unruhe, weil es körperlich aktiv macht
  • Weiß: ermüdet auf Dauer die Augen, daher immer mit anderen Farben kombinieren
  • Gelb: fördert die Konzentration und sorgt für Entspannung
  • Blau: stärkt das Selbstbewusstsein und fördert klares Denken
  • Grün: wirkt beruhigend und baut Stressgefühle ab

Einen hohen Stellenwert schreibt die Arbeitspsychologie dem Bürodesign auch mit Blick auf die Dekorationsobjekte zu. Ergonomische Formen in Skulpturen, Bildern und Vasen wirken sich demnach positiv auf einen freien Geist und damit ein  produktives Ambiente aus. Zu viele Ecken und Kanten haben dagegen einen beengenden Effekt auf den produktiven Geist, der in Folge nicht in seiner Kreativität und Motivation gehemmt ist. Es empfiehlt sich daher, aus der Bürodeko buchstäblich eine runde Sache zu machen.

Auch Pflanzen dürfen nicht fehlen

Produktivität am Arbeitsplatz allein von Möbelstücken, Deko und Technik abhängig zu machen, wird den Bedürfnissen der menschlichen Natur nun aber nicht wirklich gerecht. Wichtig ist daneben auch ein gesundes Raumklima, das maßgeblich durch sauerstoffreiche Luft bereitgestellt wird. Dafür sorgen neben einer guten Belüftung der Räumlichkeiten auch passende Büropflanzen. Vor allem Grünpflanzen wie

  • Farne,
  • Philodendron,
  • Fensterblat
  • und Grünlilien

sind für ihren außergewöhnlich hohen CO²-Umsatz bekannt und ermöglichen deshalb eine nachhaltige Reinigung der Büroluft. Davon abgesehen bieten Büropflanzen auch dekorative Vorzüge. Indem sie für harmonische grüne Blickpunkte im Raum sorgen, entspannen sie die Augen und beleben den Geist.

Apropos Natur im Büro

Dass naturnahe Akzente und Naturmaterialien jedes Büro zu einem Quell der Inspiration und Motivation machen, hat sich inzwischen bei vielen Unternehmen herumgesprochen. Natürliche Designkonzepte, die viel Wert auf Holz-, Stein- und Sandoptik legen, sind deshalb momentan besonders beliebt. Denkbar sind hier unter anderem Schreibtische, Sideboards und Regale in Naturoptik. Und auch Stein- und Holzskulpturen werten das produktive Ambiente eines Büros auf.

Die Natur steht im Übrigen auch bei vielen futuristischen Bürodesigns im Vordergrund. Obwohl hier teilweise sehr an High-Tech und Sci-Fi angelehnte Einrichtungskonzepte regieren, gibt es doch fast immer zumindest ein naturbelassenes Möbelstück oder Dekorationsobjekt, dass dem Fortschrittsgedanken eine ökologische Note verleiht. In so einem ambitionierten Arbeitsumfeld blüht dann auch der Geist förmlich auf und ist zu ungeahnten Höchstleistungen fähig.

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Endlich einen Traum erfüllen: Als Friseur*in selbstständig machen

Worauf zu achten ist, wenn du dich mit einem Friseurgeschäft selbstständig machen möchtest.

Wer Friseur*in ist, macht den Job selten wegen des Geldes. Es ist vielmehr eine Passion und das Ausleben einer kreativen Ader. Zudem gehört eine hohe soziale Kompetenz zu diesem Beruf. Viele Frauen und Männer träumen davon, sich in diesem Handwerk selbstständig zu machen. Für den Erfolg gibt es einiges zu beachten.

Gefragte Dienstleistung

Zum Friseur müssen fast alle Menschen. Eine adrette Frisur ist Bestandteil eines gepflegten Äußeren. Im Job, während einer Party oder bei anderen wichtigen Anlässen gehört die Haarpracht zur persönlichen Visitenkarte. Dies gilt besonders für Bewerber*innen um eine gut dotierte Stelle. Jedes Unternehmen wünscht sich zwar in erster Linie eine gute Fachkompetenz, aber für die Außenwirkung ist in vielen Branchen auch ein ansprechendes Auftreten von Vorteil.

Im Vergleich zu anderen Handwerken ist es für Friseur*innen ziemlich schwierig, sich selbstständig zu machen. Der Grund liegt im mageren Gehalt, das die Wichtigkeit dieser Zunft nicht ausreichend abbildet. Gründer*innen können deshalb kaum das Startkapital aufbringen. Eine weitere Grundlage für die Eröffnung eines eigenen Salons ist ein Meisterbrief. Nur Frauen und Männer mit einer langjährigen Erfahrung können auf die sogenannte Altgesellen-Regelung zurückgreifen. Alternativ wäre die Einstellung einer Fachkraft mit Meisterbrief denkbar, was jedoch die Personalkosten deutlich erhöht.

Ohne Bürokratie kein Start

Das Handwerk in Deutschland hat viel Tradition. Dazu gehört auch eine überbordende Bürokratie. Es reicht nicht, zum Gewerbeamt zu gehen, um das Unternehmen oder die Selbstständigkeit einzutragen. Zusätzlich muss auch noch eine Registrierung in der Handwerksrolle erfolgen. Die Anmeldung beim Finanzamt geschieht über das Gewerbeamt. Gründer erhalten dann einen Fragebogen für die steuerliche Erfassung, welchen sie ausgefüllt an die Finanzbehörde zurücksenden.

Neben der eigentlichen Ausstattung muss ein Friseur Kassensystem existieren, das die Umsätze registriert. Dabei ist die immer größere Zahl der Kund*innen, welche bargeldlos zahlen möchten, zu berücksichtigen. Generell ist die Kartenzahlung auch für Geschäftsinhaber*innen wünschenswert. Je kleiner der Bargeldbetrag ist, den Friseurmeister*innen nach dem Geschäftsschluss zur Bank bringen müssen, desto weniger mulmig wird ihnen beim Weg zum Finanzinstitut.

Moderne Kassensysteme sorgen auch für die Terminverwaltung, die Verwaltung des Warenbestands, die Buchhaltung und weitere kaufmännische Vorgänge. Solche All-in-one-Systeme nehmen den Gründer*innen viel Verwaltungsarbeit ab und sorgen zugleich, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Geschäft oder mobil?

Diese Frage beantwortet das Budget. Friseurstuhl, Umhänge, Handtücher, Waschbecken, Scheren, Rasierer, Föhn, Trockenhaube, Kleiderstände, Wartebereich und viele andere Ausrüstungsgegenstände kosten eine stattliche Summe. Hinzukommen die Ladenmiete und meistens eine Kaution. Für den Start könnte es interessant sein, auf eine gebrauchte Ausstattung zurückzugreifen. Versteigerungen aus Insolvenzen sind hier eine interessante Anlaufstelle.

Kosten für die Möbel im Salon können gespart werden, indem der Start als mobiles Geschäft erfolgt. Dies ist besonders dann eine gute Alternative, wenn ein Auto vorhanden ist. Wenn nach einiger Zeit Ersparnisse gebildet wurden, kann dann die Eröffnung eines Salons ins Auge gefasst werden.

Der Staat hilft

Das gesamte Gründungskapital muss nicht aus dem eigenen Vermögen kommen. So gewährt die KfW Darlehen für Start-ups. Um an diese finanziellen Mittel zu gelangen, ist ein schlüssiger Businessplan erforderlich. Zur Finanzplanung gehört auch ein Marketingplan.

Fazit

Neben dem fachlichen Können sind für die Gründung eines Unternehmens weitere Voraussetzungen unabdingbar. Eine ist die kaufmännische Kompetenz, die durch moderne technische Lösungen unterstützt werden kann. Die Ausgestaltung des Businessplans hängt nicht zuletzt von den wirtschaftlichen Voraussetzungen ab.

Welche Behördenwege und Anmeldeschritte bei der Gründung eines Start-ups erforderlich sind

Die Gründung eines Start-ups ist ein bedeutender Schritt für angehende Unternehmer und kann sich langfristig auszahlen. Hierbei gilt es allerdings gewisse bürokratische Hindernisse zu überwinden, um keine Fehler bei den Behördengängen und der Anmeldung zu machen.

Die Rechtsform als wichtige Grundlage jedes Unternehmens

Der wohl wichtigste Schritt, den Unternehmer bei Gründung eines Start-ups gehen müssen, ist die Wahl einer geeigneten Rechtsform. Grundsätzlich stehen in Deutschland verschiedene Rechtsformen zur Verfügung, die jeweils gewisse Vor- und Nachteile mit sich bringen. Welche Rechtsform am besten für das eigene Unternehmen geeignet ist, hängt hauptsächlich von den eigenen Anforderungen ab. Da die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform große Auswirkungen auf den Erfolg des Unternehmens haben kann, sollten Gründer über die Inanspruchnahme einer Beratung von einem kompetenten Unternehmensberater oder Rechtsanwalt nachdenken.

Die Anmeldung eines Gewerbes

Nach der Wahl einer passenden Rechtsform für das zu gründende Unternehmen erfolgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. In Deutschland ist die Anmeldung eines Gewerbes vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sodass Gründer diesen Schritt nicht überspringen können. Die Gebühren fallen je nach Gemeinde und Art des Gewerbes unterschiedlich hoch aus, sind in der Regel aber vernachlässigbar. Gründer können mit zu zahlenden Gebühren in Höhe von etwa 20 bis 60 Euro rechnen. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung werden bestimmte Informationen über das Unternehmen, die Gründer sowie den geplanten Tätigkeitsbereich erfasst.

Die Steuernummer

Auch Start-ups und kleine Unternehmen sind dazu verpflichtet, Steuern an das zuständige Finanzamt abzuführen. Hierfür wird eine Steuernummer benötigt. Gründer können sie beim Finanzamt zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit beantragen. Dafür müssen sie den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, welcher dem Finanzamt umfangreiche Informationen über das Gewerbe vermittelt. Mithilfe dieser Nummer können Start-ups alle steuerlichen Angelegenheiten richten. Sie ist erforderlich, um Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für den Betrieb abzuführen. Dabei können sich besonders kleine Unternehmen unter Umständen von der Umsatzsteuer befreien lassen, indem sie die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen. Hierfür darf der Umsatz bestimmte Grenzen aber nicht überschreiten, sodass die meisten Start-ups nicht von dieser Regelung profitieren können und somit die Umsatzsteuer berechnen und ans zuständige Finanzamt abführen müssen.

Mitgliedschaft in der IHK

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) handelt es sich um eine zentrale Anlaufstelle für viele Existenzgründer. In Deutschland ist eine Mitgliedschaft bei der IHK für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, wenn diese in einer bestimmten Branche operieren. Zu den Bereichen, die eine Zwangsmitgliedschaft verursachen, zählen:

  • Handel
  • Industrie
  • Dienstleistungen

Wenn sich Start-ups beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, werden sie bei Erfüllung der Voraussetzungen automatisch Mitglied bei der IHK. Die Mitgliedschaft führt zu gewissen Pflichten, wie der Zahlung eines Beitrags, die Einreichung von statistischen Meldungen sowie der Teilnahme an Prüfungen der IHK. Die IHK-Mitgliedschaft bringt neben den Pflichten allerdings auch Vorteile mit sich. Ein Vorteil besteht darin, dass Start-ups eine Plattform für den Austausch von Know-how und Erfahrungen geboten wird. Gründer können wertvolle Kontakte sammeln, indem sie an Workshops, Netzwerktreffen und anderen Veranstaltungen teilnehmen. Auf diese Weise können sie nicht nur von den Erfahrungen anderer Gründer profitieren, sondern auch potenzielle Investoren und Kooperationspartner kennenlernen. Dies kann sich positiv auf den Erfolg von noch jungen Unternehmen auswirken und weiteres Wachstum verursachen. Da sich Start-ups oft mit rechtlichen Fragestellungen und der Beantragung von Fördermitteln auseinandersetzen müssen, bietet die IHK Berater und Fachexperten in den jeweiligen Bereichen, die hier unterstützen können. Das ist vor allem dann von großem Vorteil, wenn das Geschäftsmodell komplex ausfällt, sodass entsprechende rechtliche Herausforderungen entstehen, die ohne Experten nur schwer zu bewältigen wären.

Die Handelsregisternummer als Visitenkarte des Betriebs

Die Handelsregisternummer kann man sich als eine Art Visitenkarte für Unternehmen vorstellen, da sie unter anderem als Identifikationsmerkmal fungiert. Diese Nummer wird Unternehmen im Handelsregister zugewiesen. Dabei erfüllt die Vergabe der Handelsregisternummer nicht nur interne Verwaltungszwecke, sondern gibt im Rahmen des Handelsregistereintrags öffentlich Auskunft über Unternehmensinformationen. Zu diesen zählen:

  • Rechtsform
  • Sitz des Unternehmens
  • Gegenstand der Firma

Dementsprechend bietet die Nummer Zugang zu einer zentralen Informationsquelle über das jeweilige Unternehmen, die Kunden, Behörden und Geschäftspartner nutzen können, um sich einen Überblick zu verschaffen. Um die Handelsregisternummer zu erhalten, müssen die Gründer ihr Unternehmen im Handelsregister anmelden. Bei gewissen Rechtsformen ist dieser Schritt gesetzlich vorgeschrieben, wie bei einer AG oder einer GmbH. Im Rahmen der Anmeldung müssen die erforderlichen Unterlagen samt notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Start-up-Know-how, Teil 3: Dunkle Wolken am Himmel – die Geschäftsidee kommt in die Krise

In drei Artikeln stellen wir die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung, den „fetten Jahren“ bis hin zu einer möglichen Unternehmenskrise vor. Für Gesellschafter und Geschäftsführer sollen Anforderungen und Risiken beleuchtet werden. Der abschließende dritte Teil widmet sich den Herausforderungen und (Haftungs-)Risiken in der Unternehmenskrise und im Insolvenzverfahren.

Bitte beachten: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bzw. Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Es hätte alles so schön weiter gehen können: von einer wegweisenden Start-up-Idee konnten Investoren überzeugt werden, die Produktentwicklung schritt voran – doch dann das: Corona, der Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme, Fachkräftemangel und schließlich noch die Zinswende. Meilensteine für die Auszahlung der nächsten Tranche werden nicht erreicht. Das Geld der Investoren sitzt nicht mehr so locker – die weitere Finanzierung der Entwicklung ist nicht mehr gesichert. Oder betrachten wir ein bereits etabliertes Unternehmen, das durch die vorgenannten Aspekte in die Schieflage gerät. Was ist zu tun? Welche Risiken bestehen für die Unternehmensleiter?

Krisenfrüherkennung

In der Regel fällt eine Unternehmenskrise nicht vom Himmel und wird auch nur selten durch ein singuläres Ereignis, einen sogenannten exogenen Schock, ausgelöst. Regelmäßig zeichnet sich die Krise bereits im Vorfeld ab. Und je früher der Geschäftsleiter diese erkennt, umso größer sind die Handlungsspielräume und die Chancen einer Sanierung.

Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) die Mitglieder der Geschäftsführung haftungsbeschränkter Unternehmen wie etwa der GmbH verpflichtet, fortlaufend die Entwicklung, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnte, zu überwachen und nötigenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Verstöße, die zu einem Schaden führen, können den Geschäftsleiter schadensersatzpflichtig machen. Der Unternehmer muss also künftige Risiken erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abschätzen und den notwendigen Präventionsaufwand in ein angemessenes bzw. angepasstes Verhältnis setzen, ohne dabei die Höhe eines möglichen Schadens aus den Augen zu verlieren. Hilfestellungen – gerade für kleine und mittelständische Unternehmen – bieten die auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) veröffentlichten Checklisten zur Etablierung eines Krisenfrüherkennungssystems.

Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Wenden wir uns nun dem Zeitpunkt des Eintritts der Krise zu. Sobald ein haftungsbeschränktes Unternehmen wie etwa die GmbH, die UG oder die GmbH & Co KG und die AG zahlungsunfähig oder überschuldet sind, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, einen Insolvenzantrag zu stellen. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine wesentlichen fälligen Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu berichtigen. Ist dies der Fall, muss spätestens nach drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die Frist darf aber nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Aussicht der Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit innerhalb der Dreiwochen-Frist besteht.

Die Überschuldung hingegen, bei der das Aktivvermögen der Gesellschaft die Passiva nicht unterschreiten darf, löst eine Antragspflicht nach spätestens sechs Wochen aus. Eine Antragspflicht besteht in diesem Fall allerdings nicht, wenn es eine sogenannte positive Fortbestehensprognose gibt. Diese ist dann gegeben, wenn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Und damit schließt sich der Kreis: Die Unternehmensfortführung kann nur dann überwiegend wahrscheinlich sein, wenn für diese Phase ausreichend Liquidität vorhanden ist. Wichtig zu wissen: Die Fristen beginnen mit dem objektiven Eintritt der Insolvenzreife unabhängig davon, ob der Geschäftsführer Kenntnis davon hat.

Versäumt der Geschäftsleiter einer haftungsbeschränkten Gesellschaft es, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, droht die persönliche Haftung. Durch das StaRuG ist mit § 15 b Insolvenzordnung (InsO) die persönliche Haftung des Geschäftsleiters nun für alle haftungsgeschränkten Gesellschaften einheitlich normiert. Sind die Antragsfristen verstrichen, gelten die Zahlungen in der Regel nicht mehr als mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar und lösen für jeden einzelnen Betrag eine persönliche Haftung aus. Begrenzt ist die Haftung auf den tatsächlichen Schaden, der durch die Zahlungen entstanden ist. Schwierig ist allerdings, dass der Geschäftsleiter einen etwaig geringeren Gesamtschaden beweisen muss.

Für steuerrechtliche Zahlungsverpflichtungen gibt ein eine Spezialregelung. Bleiben geschuldete Zahlungen an die Finanzverwaltung bei Fälligkeit aus, entsteht eine persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 Abgabenordnung (AO). Wird der Insolvenzantrag vom Geschäftsleiter rechtzeitig gestellt, so ist im Zeitraum zwischen dem Eintritt der Insolvenzreife und der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Verfahrenseröffnung die Pflicht zur Abführung von Steuern temporär ausgesetzt. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass der Geschäftsleiter, nachdem er einen Insolvenzantragstellung gestellt hat, aus dem Gesellschaftsvermögen keine Steuerzahlungen mehr leisten darf, ansonsten macht er sich gegenüber der Gläubigergemeinschaft im Insolvenzverfahren schadensersatzpflichtig. Hat der Geschäftsleiter jedoch den Zeitpunkt der Antragsstellung versäumt, haftet er in jedem Fall für die Steuerverbindlichkeiten: Zahlt er diese aus dem Gesellschaftsvermögen, ist er unter dem Aspekt der Masseschmälerung zur Erstattung an die Masse verpflichtet. Zahlt er sie nicht, haftet er gemäß §§ 69, 34 AO gegenüber der Finanzverwaltung.

Beschäftigt das Unternehmen Mitarbeiter, kommt ein weiteres Haftungsrisiko hinzu. Bekanntlich ist es strafbewehrt, wenn Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abgeführt werden (§ 266 a Strafgesetzbuch (StGB)). Eine den Steuerverbindlichkeiten vergleichbare Regelung wurde mit der Änderung der InsO nicht geschaffen. Es gelten also die allgemeinen Regeln: Solange die Frist zur Insolvenzantragstellung nicht abgelaufen ist, dürfen und müssen die Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden, um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Ist die Frist versäumt, droht die persönliche Haftung.

Sonderform der Insolvenz: die Eigenverwaltung

Als Sonderform der Verfahrensabwicklung kennt die Insolvenzordnung die Eigenverwaltung, ein von größeren Unternehmen häufig genutztes Instrument, bei dem die Restrukturierung in der Regel durch einen Insolvenzplan erfolgt. In der Eigenverwaltung hat die Geschäftsführung die wesentlichen Unternehmensentscheidungen sowie die Verwaltung der Insolvenzmasse weiterhin in der Hand, unterstützt durch insolvenzrechtliche Berater. Lediglich zur Prüfung, ob die Eigenverwaltung Nachteile für die Gläubigergesamtheit bringt, wird ein vom Gericht bestellter (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt. Während der Eigenverwaltung ist der Geschäftsleiter allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft seine insolvenzspezifischen Pflichten verletzt. Auch verbotswidrige Zahlungen in der Eigenverwaltung fallen unter diese Regelung.

Vorgehen bei knapper Liquidität

Bei finanziellen Engpässen empfiehlt es sich immer, zeitnah Kontakt mit den Gläubigern aufzunehmen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Geschäftspartner wird bei einer offenen Kommunikation hierzu häufig bereit sein. Durch die Ratenzahlungsvereinbarung, die zu Beweiszwecken immer schriftlich dokumentiert werden sollte, werden die Fälligkeiten geändert. Dies kann für die Feststellung der Frage der Zahlungsunfähigkeit entscheiden sein. So gewinnt das Unternehmen Zeit, Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen und die Krise hoffentlich zu überwinden.

Neues Instrument: der Restrukturierungsplan

Ein Instrument kann dabei der durch das StaRuG neu geschaffene Restrukturierungsplan sein, ein Instrument zur finanzwirtschaftlichen Restrukturierung. Anwendung findet er bei lediglich drohender Zahlungsunfähigkeit, d.h. wenn ein Unternehmen die fälligen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen kann, sich eine Verschlechterung in den kommenden 24 Monaten allerdings bereits abzeichnet. Mit einem Restrukturierungsplan kann dann ein Vergleich mit ausgewählten Gläubigern, ähnlich einem Insolvenzplan, verhandelt werden.

Allerdings sind damit auch neue, sanktionsbewehrte Pflichten des Geschäftsleiters verbunden. So ist dieser verpflichtet, die Restrukturierungssache mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Interesse der Gläubigergemeinschaft zu betreiben. Verstöße lösen eine Haftung aus.

Da der Eintritt ins Restrukturierungsverfahren nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich ist, muss der Geschäftsführer den Eintritt eines Insolvenzgrundes dem Restrukturierungsgericht unverzüglich anzeigen. Verstöße können mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Im worst case kann ein Verstoß auch eine Außenhaftung des Geschäftsleiters gegenüber den Gläubigern auslösen.

Rechtzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen

Die Haftungsrisiken für die Unternehmensverantwortlichen in der Krise sind vielfältig. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Experten zu Rate zu ziehen.

Beratungsangebote für alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorische Fragen können auch durch Zuschüsse etwa des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden, solange es sich nicht um überwiegend steuer- oder rechtsberatende Themen handelt. Informationen dazu finden sich hier.

Um es mit Max Frisch zu sagen: „Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“

Die Autorin Marion Gutheil ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Mediatorin bei der Mönig Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf

Start-up-Know-how, Teil 2: Das Unternehmen läuft – zwischen Expansion und Risiko

In drei Artikeln stellen wir die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung, den „fetten Jahren“ bis hin zu einer möglichen Unternehmenskrise vor. Für Gesellschafter und Geschäftsführer sollen Anforderungen und Risiken beleuchtet werden. Der zweite Teil widmet sich den Herausforderungen und (Haftungs-)Risiken der operativen Geschäftsführung eines sich etablierenden Unternehmens.

Bitte beachten: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bzw. Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Sie ist geschafft, die neue Gesellschaft zur Umsetzung der Geschäftsidee ist errichtet, Anfangsschwierigkeiten und Finanzierungsmarathons bestanden. Erste Kunden sind gewonnen und das Unternehmen ist lukrativ aufgestellt. Welche Besonderheiten gilt es für die Geschäftsleitung nun im Rechtsverkehr zu beachten? Der Artikel beleuchtet im Fokus die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Besonderheiten bei anderen juristischen Personen und Einzelfirmen werden gestreift.

Organe der Gesellschaft

Notwendige Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer muss nicht auch Gesellschafter sein, ist es aber häufig. Falls er kein Gesellschafter ist, spricht man vom sogenannten Fremdgeschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung, die aus allen Gesellschaftern besteht, ist der Geschäftsführung gegenüber weisungsbefugt. Entscheidungen werden von ihr durch Beschluss getroffen. Die notwendigen Mehrheiten regelt der Gesellschaftsvertrag. Weitere Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung, die Einforderung der Stammeinlage, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und die Entlastung der Geschäftsführung aus der Haftung für Geschäftsführungshandeln. Letzteres ist für den Geschäftsführer wichtig, verzichtet damit doch im Innenverhältnis die Gesellschaft auf Schadensersatzansprüche, die zum Zeitpunkt der Entlastungsentscheidung erkannt werden oder hätten erkannt werden können.

Geschäftsführung und Vertretung – Unterscheidung Innen- und Außenverhältnis

Bei der Gesellschaft muss grundsätzlich zwischen dem Innenverhältnis der Gesellschaft mit den Geschäftsführern (Geschäftsführung) und dem Außenverhältnis der Geschäftsführung zum Geschäftspartner (Vertretung) unterschieden werden.

Das Innenverhältnis wird durch einen Dienstvertrag geregelt. Darin können innerhalb des gesetzlich Erlaubten individuelle Einschränkungen festgelegt werden. Gegenüber dem Vertragspartner sind diese Einschränkungen grundsätzlich nicht wirksam. Geschäfte mit einem deutlich höheren Volumen als üblich können etwa von der Zustimmung des zweiten Geschäftsführers abhängig gemacht werden. Ergibt sich aber aus dem Handelsregister, dass der Geschäftsführung bestimmte Befugnisse nicht eingeräumt sind, gilt dies auch gegenüber dem Vertragspartner. Dies ist etwa bei einer Regelung zur Einzel- oder Gesamtvertretung der Fall. Ein Geschäftsführer kann entweder alleine handeln oder nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen. Auch die Erlaubnis, mit sich selber im eigenen Namen für die Gesellschaft einen Vertrag einzugehen – das sogenannte Insichgeschäft – ist denkbar. So kann etwa der Geschäftsführer eines Gartenbauunternehmens als Privatperson die GmbH mit einer Gartengestaltung beauftragen und den Vertrag auf Seiten der GmbH ebenfalls unterzeichnen.

All diese Angaben finden sich im Handelsregister. Ein Vertragspartner kann diese dort also einsehen. Tritt die Gesellschaft mit einem Dritten in Geschäftsbeziehung, empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob der Unterzeichner den Vertrag überhaupt alleine schließen kann. Auf die Angaben dazu im Handelsregister darf man sich verlassen. Ob der Handelnde dabei die internen Vorgaben überschreitet, ist irrelevant. Überschreitet der Geschäftsführer seine Kompetenz, die ihm durch den Dienstvertrag oder die Geschäftsordnung übertragen ist, im Außenverhältnis, etwa weil bestimmte Geschäfte von der Zustimmung der Gesellschafter abhingen, wird die Gesellschaft trotzdem wirksam verpflichtet und muss den Vertrag erfüllen. Der Geschäftsführer haftet aber der Gesellschaft für diese Kompetenzüberschreitung auf Schadensersatz.

Auch für die anderen Gesellschaftsformen gilt, dass die Geschäftsführungsbefugnis definiert, was die Gesellschafter dem Geschäftsführer intern gestatten und die Vertretungsbefugnis das, was das Gesetz als Regelfall der Vertretung annimmt.

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, Gesamtgeschäftsführung und damit auch Gesamtvertretungsbefugnis. Diese ist allerdings nur auf den Gesellschaftszweck bezogen. Tätigt der Geschäftsleiter nicht vom Gesellschaftszweck gedeckte Geschäfte, überschreitet er in diesem Moment seine Vertretungsbefugnis.

Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) ist hingegen die Grundform die Einzelvertretung, solange im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt ist, dass ein weiterer Geschäftsführer mitwirken muss. Dies gilt zumindest für gewöhnliche Geschäfte, die unmittelbar mit dem Grundgeschäft des Unternehmens zu tun haben. Ungewöhnliche Geschäfte wie etwa der Verkauf einer Immobilie bedürfen eines Gesellschafterbeschlusses. Allerdings räumt das Gesetz den übrigen Gesellschaftern ein gesetzliches Widerspruchsrecht ein. Verstößt ein Gesellschafter dagegen, löst dies einen Schadensersatzanspruch gegen ihn aus.

Haftung im Innenverhältnis

Grundsätzlich muss der Geschäftsführer einer GmbH das Unternehmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns führen und auf Grund der Vorgaben der Gesellschafter den Geschäftszweck aktiv fördern. Der hierbei angelegte Maßstab ist, wie eine Person in verantwortlich leitender Stellung die Verwahrung fremden Vermögens handhaben würde.

Handelt der Geschäftsführer pflichtwidrig und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, haftet er auf Schadensersatz. Es genügt dabei bereits Fahrlässigkeit. Auch eine Tätigkeit für ein in Konkurrenz stehendes Unternehmen ist ihm regelmäßig verboten. Haftungsfallen ergeben sich für den Geschäftsführer, wenn er Geschäfte durchführt, die dem Geschäftszweck widersprechen oder für die Gesellschaft keinerlei Nutzen haben, aber mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung gehört zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Dabei muss der Geschäftsführer nicht nur die Form und Frist der Einberufung wahren. Auch sieht das Gesetz bestimmte Fälle vor, in denen die Einberufung zwingend erforderlich ist: bei Satzungsänderungen, der Feststellung des Jahresabschlusses, wenn die Hälfte des Stammkapitals nicht mehr erhalten ist oder wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Alleingesellschafter, muss er die „Gesellschafterversammlung“ schriftlich protokollieren und das Protokoll unterzeichnen.

Bei einer Vertragsanbahnung mit neuen Geschäftspartnern muss sich der Geschäftsführer dessen Bonität versichern und riskante Kreditgeschäfte vermeiden. Letztlich muss er auch die Verjährung von Ansprüchen im Auge behalten und gegebenenfalls rechtzeitig verjährungsunterbrechende Maßnahmen einleiten. Hier hilft, auch für die laufende Liquidität, ein stringentes Debitorenmanagement.

Grundsätzlich besteht auch bei mehreren Geschäftsführern eine Gesamtverantwortung für jegliches Handeln der Gesellschaft. Stellen die Gesellschafter jedoch eine Geschäftsordnung mit einzelnen Ressorts und entsprechenden Zuständigkeiten auf, kann dies bedeuten, dass sie für das Handeln der jeweils fremden Ressorts nicht unmittelbar haften. Dennoch gilt: alle Geschäftsführer sind weiterhin verpflichtet, die übrigen Ressorts „im Auge zu behalten“. Dafür stehen ihnen umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber den weiteren Ressortleitern zu, die sie auch ausüben müssen. Sie können sich insoweit nicht auf Unkenntnis berufen. Allgemeine Aufgaben wie Buchführungspflichten, Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben und Aufgaben, die für die Gesellschaft und die Geschäftspolitik von grundsätzlicher Bedeutung sind, bleiben die Pflicht aller.

Haftung gegenüber Dritten

Die Unternehmensverantwortlichen nicht haftungsbeschränkter Gesellschaften wie der oHG, der Kommanditgesellschaft (KG), der GbR und der Einzelfirma haften den Gläubigern des Unternehmens gegenüber immer auch mit ihrem gesamten Privatvermögen neben dem Gesellschaftsvermögen.

Es gibt aber auch verschiedene Fälle, in denen ein Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Gesellschaft dem Vertragspartner gegenüber persönlich haftet. Dies ist etwa dann der Fall, wenn er bei der Vertretung nicht die im Handelsregister eingetragene Gesamtvertretung beachtet. Für die Gesellschaft hat er dann nicht wirksam gehandelt und ist so eine persönliche Verpflichtung eingegangen. Auch wenn er bei der Vertretung nach außen nicht deutlich macht, für eine GmbH, die der Haftungsbeschränkung unterliegt, zu handeln, ist eine persönliche Haftung denkbar. Wichtig ist es daher zu wissen, dass wenn der Geschäftsführer nicht das offizielle Geschäftspapier verwendet, er neben seine Unterschrift immer einen Firmenstempel setzen sollte.

Ressortaufteilungen über einen Geschäftsverteilungsplan wirken nach außen niemals entlastend, da der Geschäftspartner den genauen Umfang der Aufteilung – anders als bei der im Handelsregister grundsätzlich aufgeführten Vertretungsbefugnis – nicht erkennen kann.

Persönliche Haftungsrisiken gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern werden regelmäßig virulent, wenn ein Unternehmen in die Krise rutscht. Sie sind Gegenstand der dritten Ausgabe der Artikelreihe.

Der Geschäftsführer ist außerdem für die rechtzeitige Einreichung des Jahresabschlusses zum elektronischen Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag verantwortlich. Verstöße werden durch das Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld gegen den Geschäftsführer persönlich geahndet.

Auch eine persönliche Haftung, etwa bei Wettbewerbsverstößen im Bereich des Marken- und Patentrechts ist denkbar. Bei produzierenden Unternehmen müssen die Produkte den geltenden Sicherheitsstandards genügen. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, muss der Geschäftsführer möglichen Verstößen unverzüglich nachgehen. So müssen etwa betroffene Produkte gegebenenfalls unverzüglich zurückgerufen werden.

Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr: Untersuchungs- und Rügeobligenheiten und das kaufmännische Bestätigungsschreiben

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr, der für beide Parteien des Vertrages ein Handelsgeschäft darstellt, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand sofort zu untersuchen und einen erkennbaren Sachmangel unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Verkäufer gegenüber zu rügen. Tut er dies nicht, kann er keine späteren Ansprüche geltend machen und die Ware gilt als ordnungsgemäß.

Hat es zwischen Kaufleuten Vertragsverhandlungen gegeben, bei denen bis zum Vertragsschluss eigentlich noch Klärungsbedarf besteht, weil die wesentlichen Vertragsbestandteile noch nicht konsensual verhandelt sind, ist Vorsicht geboten: Schickt hier die andere Vertragspartei ein Bestätigungsschreiben im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit den Verhandlungen und gibt darin inhaltlich den aus seiner Sicht geschlossenen Vertrag wider, muss die Geschäftsführung den streitigen Punkten sofort schriftlich widersprechen. Schweigt der Empfänger, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens zustande gekommen.

Neue Herausforderung: Frühwarnsystem

Die Mitglieder der Geschäftsführung haftungsbeschränkter Unternehmen wie etwa der GmbH werden neuerdings noch mit weiteren Anforderungen konfrontiert. Sie sind verpflichtet, fortlaufend Entwicklungen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, zu überwachen und nötigenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Verstöße, die zu einem Schaden führen, können den Geschäftsleiter schadensersatzpflichtig machen. Der Unternehmer ist gefragt, künftige Risiken zu erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen und den notwendigen Präventionsaufwand dazu in ein angemessenes – auch an den Aufwand angepasstes – Verhältnis zu setzen, ohne dabei die Höhe eines möglichen Schadens aus den Augen zu verlieren. Gerade auch für neu gegründete Unternehmen ohne entsprechende Erfahrungen aus Unternehmensentwicklungen in der Vergangenheit stellt dies eine wirkliche Herausforderung dar.

Fazit

Wer schreibt der bleibt, so heißt es unter Juristen. Auch wenn im Eifer der eigentlichen werbenden Tätigkeit des Unternehmens, also der Ausführung des Geschäftszwecks, dies häufig nicht im Vordergrund steht. Es gilt immer darauf zu achten, wen man durch eine Erklärung verpflichten will: ein Unternehmen oder sich selbst.

Führt er ein Unternehmen, das nicht ihm selbst gehört, sollte der Geschäftsleiter die Basis seiner Entscheidungsfindung nachvollziehbar dokumentieren, Absprachen mit den Gesellschaftern gegebenenfalls schriftlich bestätigen oder sich entsprechende Verfügungen von diesen abzeichnen lassen. Und auch der persönlich haftende Gesellschafter einer Einzelfirma, einer oHG oder KG sollte die Dokumentation von Entscheidungen nicht vergessen, um sich im Falle des Falles später exkulpieren zu können.

Die Autorin Marion Gutheil ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Mediatorin bei der Mönig Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf

Was wirklich hinter den 5 häufigsten Freelancer-Mythen steckt

Andere Abläufe, neue Tools oder ein Umkrempeln der Hierarchien – Freelancer*innen verändern mitunter die Arbeitsweise, Kultur und Innovationskraft in Unternehmen. Dennoch gelten sie noch immer als zu teuer, kompliziert und umständlich. Welche Missverständnisse sich hinter den häufigsten Freelancer*innen -Mythen verbergen und worauf es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu achten gilt.

Freelancer*innen-Mythos 1: Freiberufler*innen sind zu teuer

„96 Euro in der Stunde? So viel würde ich selbst gern verdienen!“ So oder ähnlich sarkastisch mag eine Führungskraft klingen, wenn sie den durchschnittlichen Stundensatz von Solo-Selbständigen erfährt. Das hört sich erstmal viel an, allerdings ist ein bloßer Vergleich von Gehalt und Honorar zu kurz gegriffen. Denn Freelancer*innen bringen spezialisierte Fähigkeiten und Erfahrungen mit, die sie fokussierter für einzelne Projekte im Unternehmen einsetzen als Angestellte. Zudem tragen Solo-Selbstständige die Kosten für Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge selbst. Arbeitet der Freelancer*innen mit einer eigenen Infrastruktur wie Laptop, Handy oder Büroraum, muss ein Unternehmen kein Arbeitsumfeld zur Verfügung stellen. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass bei Angestellten zwar die Gehälter stabil sind, der Output jedoch schwanken kann: Krankheits- oder Urlaubstage reduzieren die Arbeitsleistung. Für eine(n) Freelancer*in gibt es hingegen keine Lohnfortzahlung oder bezahlten Urlaub.

Tipp: Worauf Unternehmen dennoch achten sollten, ist, wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt. Freelancer*innen-Rechnungen sind nicht wie feste Gehälter kalkulierbar. Eine Möglichkeit, um eine realistische Vorstellung der Kosten zu erhalten, ist die Schätzung des Aufwands im Voraus. Eine monatliche Budgetobergrenze kann zudem sicherstellen, dass die Ausgaben im Rahmen bleiben und nicht außer Kontrolle geraten.

Freelancer*innen-Mythos 2: Freelancer*innen verkomplizieren das Projektmanagement

Was der Projektmanager*innen nicht kennt, frisst er genauso ungern wie der Bauer. Dabei gilt es in der Zusammenarbeit einfach, die Bedürfnisse der Freelancer*innen zu verstehen und diese beim Projektmanagement zu berücksichtigen. Je agiler bereits die Arbeitsweise in einem Unternehmen, desto leichter fällt die Transformation. Gerade Freiberufler*innen sind durch ihren Einblick in viele Unternehmen mit New Work und modernsten Projektmanagement-Tools vertraut. Zudem bringen sie viel Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet mit und benötigen weniger Anleitung als Angestellte. Laut dem Freelancer-Kompass 2022 haben Freiberufler*innen vor ihrer Selbstständigkeit durchschnittlich 13 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet gesammelt und sind bereits zwölf Jahre als freie Expert*innen tätig.

Tipp: Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Freelancern sind eindeutige Briefings und eine feste Ansprechperson wichtig. Die Vereinbarung einer Deadline sorgt für Klarheit auf beiden Seiten. Ein(e) Solo-Selbständige*r wird alles dafür tun, diese zu erreichen – schließlich stehen seine Reputation und eine eventuelle Wiederbeauftragung auf dem Spiel. Dafür legt sie oder er auch gerne mal eine Wochenendschicht ein – was Unternehmen von Angestellten nicht verlangen können.

Freelancer*innen-Mythos 3: Freie Mitarbeiter*innen sind unzuverlässig

Der Stereotyp "unzuverlässige(r) Freelancer*in", der seine Arbeit unabhängig von den Bedürfnissen des Unternehmens verrichtet, hält sich in den Köpfen von Führungskräften. Viele Unternehmen haben den Eindruck, die Arbeitsleistung nicht kontrollieren zu können, wenn die Person sich nicht im Büro befindet. Die Pandemie hat jedoch gezeigt, dass verlässliches Arbeiten unabhängig vom Standort möglich sein kann. Wichtig sind dafür ein regelmäßiger Austausch und eine gute Organisation.

Tipp: Unternehmen schaffen die Rahmenbedingungen, die eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancern ermöglichen. Nichts spricht dagegen, freie Mitarbeitende um regelmäßige Updates zu bitten oder auch wiederkehrende Statusmeetings festzulegen. Neben den Absprachen sind auch Hinweise in der Mail-Signatur oder ein kurzer Text zu “How to work best with me” im Profil eines Messaging-Dienstes wie Slack oder Microsoft Teams hilfreich für beide Seiten. Wenn klar ist, welche die bevorzugten Kommunikationstools und -kanäle sind, schafft das nicht nur Transparenz, sondern schützt auch das mentale Wohlbefinden.

Freelancer*innen-Mythos 4: Freelancer*innen gefährden den Datenschutz und geistiges Eigentum

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Firmen noch immer gegen den Einsatz von Freelancer*innen entscheiden, weil sie befürchten, dass nach Ende eines Projektes Wissen aus dem Unternehmen fließt. Diesen Mythos aus der Welt zu schaffen, ist eine wesentliche Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen. Ein Unternehmen ist Freiberufler*innen gegenüber zwar nicht weisungsbefugt, dennoch müssen sich auch Solo-Selbstständige an Verträge halten. Dem Risiko, dass vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum oder Daten nicht ausreichend geschützt sind, begegnen die meisten Unternehmen längst auf diesem Wege.

Tipp: Ein detaillierter Vertrag gibt beiden Seiten Sicherheit: Es können alle gewünschten Aspekte enthalten sein, etwa zu zeitlich begrenzten und umfassenden Nutzungsrechten. Darüber hinaus ist meist eine NDA, also eine Geheimhaltungsvereinbarung, sinnvoll.

Freelancer*innen-Mythos 5: Passende Kandidat*innen sind schwer zu finden

Unternehmen suchen nach Freelancer*innen für Projekte, die ein hohes Maß an spezifischem Fachwissen und Erfahrung erfordern. Entgegen dem verbreiteten Mythos haben Firmen aber beste Chancen, unter Freiberufler*innen fündig zu werden – und das schneller als bei der Suche nach qualifizierten Angestellten. Unterm Strich werden Solo-Selbständige innerhalb weniger Wochen angeworben, während die Beschaffung von festen Mitarbeitenden oft mehrere Monate andauert. Zudem sind Freiberufler*innen geübt darin, sich schnell auf neue Arbeits- und Kommunikationsweisen einzustellen, um ein Projekt in der vertraglich vereinbarten Zeit erledigen zu können. Der lange und teure Prozess des Recruitings und Onboardings bei festen Mitarbeitenden ist einer der stärksten Gründe dafür, mit Freelancern zu arbeiten.

Tipp: Vor der Suche sollten Unternehmen ein genaues Anforderungsprofil mit den notwendigen Skills erstellen. So gestaltet sich die Suche nicht nur einfacher, sondern auch schneller. Für Unternehmen kann es außerdem sinnvoll sein, Recruiter*innen zu engagieren und Projekte auf speziellen Plattformen einzustellen. Auf diesem Wege erhalten Auftraggeber*innen direkt Vorschläge für Freelancer mit den passenden Skills und können gleich mehrere Freelancer auf ein Projekt aufmerksam machen.

Fazit: Wo geht’s jetzt hin?

Unternehmen dürfen den Veränderungsprozess nicht unterschätzen, wenn die Belegschaft noch keine oder erst wenige Berührungspunkte mit der Arbeit in gemischten Teams aus Festangestellten und Freelancer*innen hatte - sogenannter blended work. Wichtig ist, dass Firmen die Potenziale an neuen Perspektiven und Arbeitsweisen erkennen, die die Zusammenarbeit mit Freelancer*innen mit sich bringt. Der Schlüssel ist ein offenes Verständnis für die Bedürfnisse aller Beteiligten. Ein Unternehmen sollte transparent kommunizieren, wie die oder der engagierte Freelancer das Team entlasten wird. Das Team muss wiederum lernen, die Weichen für eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancer*innen zu stellen.

Der Autor Thomas Maas ist Geschäftsführer der offenen Projektplattform freelancermap und Herausgeber der repräsentativen Marktstudie Freelancer-Kompass, die jährlich relevante Entwicklungen des freien Projektgeschäfts der IT- und Engineering-Branche abbildet.

Franchisestatistik 2022

Die aktuelle Franchisestatistik zeigt: Selbst im Jahr multipler Krisen hat sich die Franchisewirtschaft in Deutschland auf positivem Niveau weiterentwickelt.

Die Franchisestatistik 2022 und der Franchise Klima Index (FKI) wurden vom 21. November bis 12. Dezember 2022 gemeinsam online erhoben. Per E-Mail aufgerufen waren 359 Mitglieder des Deutschen Franchiseverbandes sowie 570 Nichtmitglieder. Die Möglichkeit am Franchise Klima Index teilzunehmen, erhielten ausschließlich Mitgliedssysteme. Die Rücklaufquote betrug 9%. Zur Durchführung und Auswertung beauftragt wurde Prof. Dr. Achim Hecker (Digital Business University of Applied Sciences).

Die wichtigsten Ergebnisse der Franchisestatistik 2022 im Überblick

Die rund 930 Franchisesysteme hatten im vergangenen Jahr 144.014 Franchisepartner, das sind 1,5% mehr als noch im Vorjahr. Insgesamt sind rund 814.304 Mitarbeitende bei den 186.028 (+ 2,8%) Franchisebetrieben beschäftigt. Zahlen, die für eine anhaltend stabile Wirtschaftskraft sprechen. Einmal mehr gestärkt durch ein deutliches Plus bei den Umsatzzahlen der gesamten Franchisewirtschaft. Diese sind um 4,6% auf 142,2 Milliarden Euro angewachsen.

Businessplan für Gründer*innen

Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du dabei alles berücksichtigen musst.

Businessplan für Gründer*innen: So bringst du deine Geschäftsidee zu Papier

Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.

Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später unweigerlich auf die Nase fallen. Dieses Dokument bildet nämlich das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung deines Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erfährst du hier.

Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O in der Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzeptes. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber*innen davon zu überzeugen, in dein Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen

Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner*innen und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung deines Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
  • Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder

Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen kannst du der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Executive Summary Die vorangestellte Zusammenfassung soll deine Geschäftsidee kurz und prägnant (auf max. 1-2 Seiten) zusammenfassen.
Gründer(team) Die Gründerpersönlichkeit entscheidet über den Erfolg der Firma – deshalb gehören auch dein Lebenslauf, deine Qualifikationen und Erfahrungen in den Businessplan!
Geschäftsidee Alle Informationen zum Produkt, zum Beispiel Herstellungsverfahren und -kosten oder Gewinnmargen sind anzugeben.
Markteinschätzung Eine grundlegende Analyse des Marktes, der Zielgruppe und der Mitbewerber ist durchzuführen. Wo liegt dein Alleinstellungsmerkmal?
Ziele und Strategien Bei der Auflistung der unternehmerischen Ziele solltest du nicht vergessen, die konkreten Maßnahmen zu beschreiben, mit denen du deine Visionen umsetzen wirst und welchen Kundennutzen du bietest.
Marketingplan An dieser Stelle erfolgt eine kurze Beschreibung der gewählten Marketinginstrumente, mit denen du Kunden gewinnen willst.
Organisation, Recht und Steuern Du musst die Rechtsform deiner Firma bestimmen sowie Eigentümer- und Anteilsstrukturen. Standort, Zweigstellen und Personalbedarf dürfen ebenfalls nicht fehlen.
Finanzplan Dreh- und Angelpunkt des Businessplans ist der Finanzplan – wichtige Stichpunkte für dich als Gründende(r) sind dabei unter anderem Liquiditätsplanung, Investitionen oder Rentabilitätsplan.
SWOT-Analyse Mithilfe dieser abschließenden Maßnahme stellst du deine Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken übersichtlich dar.

Digitale Dienstleistungen für Freelancer – Innovative Unterstützung für eine oft benachteiligte Branche

Das 2021 gegründete Berliner FinTech Moojo hat es sich zur Aufgabe gemacht, Freelancer dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Viele Menschen hegen den Wunsch, beruflich unabhängig und auf Basis eigener Talente erfolgreich zu sein. Eine Möglichkeit, diese beruflichen Ziele zu erreichen besteht darin, sich als Freelancer selbstständig zu machen. Der Freelancer- und Creator-Markt wächst seit über zwei Jahrzehnten kontinuierlich und hat durch die Corona-Pandemie einen weiteren Schub erhalten. So erfüllend eine Karriere als Freelancer ist, so zahlreich sind auch die Hürden, die ein solcher Weg bereithält, vor allem in finanzieller Hinsicht. Innovative FinTechs möchten die für die Wirtschaft wichtige Freelancer-Branche unterstützen und haben sinnvolle, digital-basierte Lösungen für die größten Problemfelder dieser Berufsgruppe entwickelt.

Freelancer – täglicher Kampf um finanzielle Sicherheit

Obwohl die zahlreichen Freelancer inzwischen zu einer tragenden Säule der deutschen Wirtschaft gereift sind, werden sie im alltäglichen Wirtschaftsleben noch immer in vielerlei Hinsicht benachteiligt. Zugegebenermaßen existiert ein großes Angebot an Jobbörsen, die es Freelancern erleichtern, Aufträge zu finden. In vielen anderen Bereiche werden hingegen noch zu wenig Lösungen geboten.

Man muss nur den Bereich der Kredite betrachten. Wo fest angestellte Personen wenig Probleme haben, einen Kredit zu beantragen, da müssen Freelancer oft sehr lange suchen, bis sie eine Bank finden, die bereit ist, ihnen ein Darlehen zu gewähren. Ursache ist hauptsächlich das schwankende Einkommen, denn im Gegensatz zu einer bei einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig angestellten Person hat ein Freelancer kein monatlich gleichbleibendes Gehalt.

Ein weiterer mit vielen Problemen behafteter Teil der täglichen Freelancer-Arbeit ist der der Rechnungsstellung und den damit verbundenen Vorgängen. Befragt man Freelancer, hört man oft von Problemen durch zahlungsunwillige Kunden, denn wenn kein Geld auf dem Firmenkonto eingeht, kann der Freelancer von ihm selbst zu zahlende Rechnungen nicht begleichen. Daraus kann sich ein Teufelskreis entwickeln, der nicht selten in einer Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz mündet.

Hierzu gehört auch das Thema Zwischen- bzw. Übergangsfinanzierung, etwa für eine geplante Auszeit oder den Kauf von kostenintensiven Arbeitsmitteln. Freelancer sind sehr häufig nicht in der Lage, finanzielle Rücklagen für solche Situationen zu bilden. Die finanziellen Mittel für einen Urlaub oder den Kauf eines neuen Laptops müssen zunächst erwirtschaftet werden, bevor sie für die genannten Zwecke ausgegeben werden können. Deshalb wäre die Entwicklung entsprechender Lösungen sinnvoll.

Auch der Bereich der Versicherungen ist für Freelancer ein eher unsicheres Feld. Hier fehlt es sehr häufig an flexiblen Versicherungslösungen, die zu den finanziellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Freelancers passen. Das können zeitlich flexible, kurzfristig wieder kündbare Versicherungen sein oder Versicherungsleistungen für einen bestimmten, für die Arbeit wesentlichen Teilbereich oder Gegenstand.

Best Practice Beispiel: Plattform für Finanz- und Versicherungsprodukte mit der Zielgruppe Freelancer

Dank der Digitalisierung sind schon unzählige, extrem hilfreiche Lösungen entwickelt worden, durch die der private und berufliche Alltag von Menschen erleichtert wird. Ein junges Start-up namens Moojo hat es sich zur Aufgabe gemacht, Freelancer dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Zu den Intentionen hinter dem 2021 gegründeten FinTech sagt Co-Founder und CEO Utena Treves: „Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch etwas besonders gut kann und dem auch beruflich frei nachgehen können sollte. Doch Freiberufler haben Probleme verschiedenster Art. Auf der einen Seite sieht man den stark gestiegenen Bedarf an digitalen Talenten und die veränderten Anforderungen an die Arbeit der Generation Z und Y, auf der anderen Seite erzählen uns Freelancer und Creator von den Schwierigkeiten im täglichen Leben: Rechnungen erstellen, pünktlich bezahlt werden oder einen Kredit zu bekommen. Wir wollen genau all diesen Menschen die Freiheit geben, sich keine Sorgen machen zu müssen - vor allem in finanziellen Aspekten.“

Kernstück von Moojo ist eine Plattform, die Nutzer sich via App herunterladen können. Zu den Features gehört z.B. die Möglichkeit, eine monatliche, automatische Rechnungserstellung durch die App zu nutzen. Auch die Übernahme ausstehender Zahlungen bzw. der Eingang von ausstehenden Kundenrechnungen innerhalb von 24 Stunden (abzüglich eines geringen Abschlags) gehört zu den Funktionen. Auf diese Weise entfällt für den App-Nutzer der gesamte Stress, dem sie früher durch die Payment-Prozesse ausgesetzt waren.

Freelancer müssen lediglich ihren gestellten Rechnungen hochladen und erhalten den jeweiligen Betrag sofort, abzüglich des genannten, kleinen Abschlags. So wird die Rechnungsstellung, die früher laut Mitgründer Utena Treves einer der „stärksten Pain Points“ war, deutlich vereinfacht und wesentlich stressfreier.

Weitere Dienstleistungen, die bereits in der Entwicklung sind, werde den Freelancern flexible Versicherungslösungen sowie Übergangs- und Zwischenfinanzierungen ermöglichen. Christian Engnath, der zweite von drei Gründern beschreibt das Selbstverständnis von Moojo folgendermaßen: „Wir sehen uns als Tech-Layer mit einem tiefen, datengetriebenen Kundenverständnis, das beispielsweise hilft die Bonität unserer Kunden besser einzuschätzen.“ Um dies zu ermöglichen, arbeitet das Berliner Start-up mit starken und erfahrenen Partnern zusammen.

Investoren brauchen überzeugende Konzepte

Dass das Konzept der vor dem Launch stehenden Plattform hohes Potenzial besitzt, davon zeugen auch die 2 Millionen US-Dollar, die die Gründer kürzlich eingesammelt haben. Zu den Investoren gehören btov/Helvetia, MS&AD, Neoteq, APX and Redswan sowie einige Business Angels.

Selbständig als Freelancer: Zahlen, Fakten, Infos

Anlässlich des Jahrestags der Freelancer (14. Mai) skizzieren wir den typischen beruflichen Werdegang eines Freelancers: von 8.000 Euro Startkapital zu 370.000 Euro Renten-Rücklagen.

 „Wenn ich groß bin, werde ich Freelancer!“ – Diesen Satz haben sicher die wenigsten schon einmal aus einem Kindermund gehört. Die Selbständigkeit gehört zu der Art von Wunschvorstellungen, die sich erst mit dem Alter herauskristallisieren. So lautet auch das Ergebnis der Analysen von freelancermap. Unabhängig davon, in welcher Phase sich die Freiberuflichen befinden: Mehr als 60 Prozent sind glücklich mit ihrer Einkommenssituation, welche aus durchschnittlich 94 Euro pro Stunde resultiert und in 370.000 Euro Renten-Rücklagen mündet. Zum ‚Tag des Freelancers‘ am 14. Mai 22 hat freelancermap die Umfragewerte aus seinem Freelancer-Kompass 2021 unter die Lupe genommen, um den Lebenslauf von Selbständigen nachzuzeichnen.

Von der Theorie in die Praxis: 27 Prozent gehen die ersten Schritte als Nebenberufler

Die Schulbank müssen alle drücken, auch zukünftige Freelancer. In diesen ersten zwölf beziehungsweise dreizehn Jahren zeichnen sich oftmals die Interessensgebiete ab, welche in einem Studium weiterverfolgt werden. Nach durchschnittlich fünf Jahren an einer akademischen Einrichtung halten 76 Prozent der späteren Freiberufler einen Abschluss in der Hand, 43 Prozent von ihnen gingen auf eine Universität. Nach rund 18 Jahren gilt die theoretische Ausbildung demnach als vorerst abgeschlossen und der Schritt in die berufliche Praxis wird unternommen. In Festanstellung verbringt der typische Freelancer dann jedoch erst einmal ebenso viel Zeit wie in der Schule: dreizehn Jahre. Hier werden vor allem erste Erfahrungswerte gesammelt und Branchenkenntnisse vertieft. Bevor der endgültige Abschied von der Festanstellung stattfindet, probieren sich 27 Prozent der Befragten vorerst als nebenberufliche Freelancer aus.

Alles auf Anfang: Newcomer achten besonders auf ein stabiles Einkommen

Diejenigen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sind im Schnitt 36 Jahre alt und verfügen über ein Startkapital von 8.000 Euro. Wenn sie auch fest im Leben stehen, im Freelancer-Business sind sie Newcomer. Hier zählt nicht nur die berufliche Erfahrung oder fachliche Expertise: Ein Solo-Unternehmen zu führen will ebenso gelernt werden. Dafür spricht beispielsweise, dass erfahrene Freelancer ein Startkapital in Höhe von 15.000 Euro empfehlen. In den ersten Jahren verlangen Newcomer außerdem einen vergleichsweise geringen Stundensatz von 88 Euro. Zugleich haben 56 Prozent der Starter hohe Einkommenserwartungen. Während der Stundensatz also in dieser Phase am niedrigsten ist, befindet sich die Zahl der Projekte mit zehn pro Jahr auf dem Maximum.

38 Prozent der Newcomer empfinden zudem ein schwankendes Einkommen als unangenehm. „Der Grund dafür könnte in der vorangegangenen Festanstellung liegen. Das Phänomen eines schwankenden Einkommens gab es dort nicht. Daher werden womöglich derart viele Projekte angenommen und im Schnitt auch 48 Stunden die Woche gearbeitet“, vermutet Thomas Maas, CEO von freelancermap, und führt fort: „Newcomer sind außerdem für die Buchhaltung eigenverantwortlich. Auch hierfür waren vorher Arbeitgeber zuständig. Bis eine Routine für die organisatorischen Prozesse entwickelt wird, kann es etwas dauern. Daher empfinden beispielsweise 24 Prozent der Newcomer die Buchhaltung als nervig. Der Wert nimmt ab, je länger Freelancer ihrem Job nachgehen.“

Experten-Status ist gefestigt: Abwechslung im Job als höchstes Gut

Mit den Jahren kommt die Erfahrung. Im Alter von 46 bis 55 Jahren hat sich der Freelancer zu einem wahren Experten entwickelt. Er kennt seine Branche genauestens und weiß seine Fähigkeiten effizient einzusetzen. Daher verlangt der erfahrene Freiberufler durchschnittlich einen Stundensatz von 96 Euro, reduziert seine wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden und bearbeitet jährlich nur noch sechs Projekte. Der Experte befindet sich sozusagen in der Blüte seines Freelancer-Daseins. Das bestätigt auch die Frage nach der Einkommenszufriedenheit: 73 Prozent der Experten sind glücklich mit den verlangten Honoraren.

Thomas Maas erklärt: „Nach rund zehn Jahren Erfahrung im Freelancer-Business haben die Experten sich einen Status in der Branche geschaffen, aber auch ihren eigenen Workflow gefunden. Daraus resultieren die kürzeren Arbeitszeiten und der höhere Stundensatz. Mit Hürden wie dem schwankenden Einkommen können sie besser kalkulieren und die Buchhaltung ist für 81 Prozent der Befragten kein Hindernis mehr. Eine deutlich größere Rolle wiederum spielt nun dafür die Abwechslung: Freelancer der Experten-Ebene wollen lieber vielfältige Projekte annehmen, als ein hohes Einkommen zu generieren. Auch ziehen rund 27 Prozent von ihnen in dieser Phase in Betracht, den nächstgrößeren Schritt zu gehen und ein Unternehmen zu gründen.“

Mit Routine in die Rente: Angst vor schwankendem Einkommen steigt erneut

Wer 20 Jahre lang im Freelancer-Business tätig war, gehört ohne Frage zu den Routiniers unter den Freiberuflichen. Die Zahl der jährlichen Projekte pendelt sich bei sieben ein und die Arbeitszeit bleibt konstant bei 45 Stunden pro Woche. Die „alten Hasen“ legen ebenfalls einen größeren Wert auf die Projektvielfalt, obwohl der Stundensatz in dieser Phase auf 93 Euro sinkt. Zwar bestätigen 70 Prozent, dass sie mit ihren Honoraren zufrieden sind, doch nimmt zugleich auch die Angst vor einem schwankenden Einkommen kurz vor der Rente wieder zu.

„Besonders mit Blick auf den Ruhestand verstärkt sich das Bedürfnis nach finanzieller Absicherung“, sagt Thomas Maas und ergänzt: „Im Alter von 65 Jahren verabschieden sich die Routiniers in der Regel aus der Arbeitswelt. Damit sind sie durchschnittlich etwa ein Jahr länger berufstätig als ihre festangestellten Mitstreiter . Bis zu diesem Zeitpunkt werden Freiberufler im Schnitt 370.000 Euro angespart und 230 Projekte realisiert haben. Diese, aber auch etliche weitere, sind beachtliche Leistungen, die Anerkennung verdienen.“

10 Schritte, die bei der Start-up-Gründung nicht fehlen dürfen

Ein eigenes Unternehmen zu gründen, geht immer mit vielen Aufgaben und Schwierigkeiten einher. Wer es mit seinem Start-up weit bringen will, muss von Anfang an wissen, was es zu beachten gilt und worauf der Fokus gelegt werden muss.

Zur Gründung ist immer ein Businessplan notwendig. Dafür müssen weitreichende Marktrecherchen betrieben werden, um mehr über die Branche und die potenziellen Kunden herauszufinden. Umfragen, Fokusgruppen und die Recherche von öffentlichen Daten sind ein Teil davon.

Bevor etwas verkauft werden kann, muss die Marke aufgebaut werden. Zudem benötigt es Leute, die bereit sind, „zu springen“, wenn das Unternehmen eröffnet wird. Es muss konkret entschieden werden, welche Aufgaben selbst übernommen werden und welche extern erledigt werden sollen. Gerade am Anfang sind Mitarbeiter schwer leistbar, eine gewisse Professionalität jedoch überlebenswichtig. Besonders im technischen Bereich empfiehlt es sich, beispielsweise ein Unternehmen für Softwareentwicklung zu engagieren.

Aufgaben wie das Finden eines Businessnamens oder das Entwickeln eines Logos sind allen klar, aber wie sieht es aus mit den weniger angekündigten, gleich wichtigen Schritten? Egal ob es darum geht, die Unternehmensstruktur zu beschließen oder eine detaillierte Marketingstrategie zu entwickeln, die Arbeit kann sich schnell anhäufen. Folgende Schritte bieten einen guten Wegweiser durch alle anstehenden Aufgaben der Unternehmensgründung.

1. Die Idee verfeinern

Wer ein Unternehmen starten will, weiß normalerweise schon, was in etwa die Idee ist. Das reicht jedoch noch nicht aus. Um die Idee zu verfestigen, muss herausgefunden werden, was das „Warum“ hinter dem Unternehmen ist.

Zudem müssen der Name des Unternehmens festgelegt und die Zielgruppe genauer definiert werden. Wenn die Idee die Gründer nicht mit Leidenschaft erfüllt oder es keinen Markt für das Produkt gibt, wird es durch diese Fragen klar. Dann kann eine neue Idee überlegt werden.

2. Einen Businessplan schreiben

Eine Vorlage für den Businessplan kann leicht online gefunden werden. Dabei ist es besonders wichtig, die Reihenfolge beizubehalten und auf etwa 30 Seiten zu kommen. Hierbei gibt es nämlich genaue Vorgaben. Zudem muss eine Marktrecherche betrieben werden, da dies einen sehr essenziellen Punkt im Businessplan darstellt. Es empfiehlt sich außerdem zu überlegen, wie die Ausstiegsstrategie aus dem Unternehmen aussehen könnte.

3. Finanzen analysieren

Zuallererst sollte analysiert werden, nach welcher Zeit das Unternehmen kostendeckend arbeiten kann. Dadurch wird erkennbar, wie es um die Rentabilität steht, wie hoch Preise für Produkte und Dienstleistungen sein sollten und die Daten werden analysiert. Weiterhin müssen Ausgaben genau im Auge behalten und Förderoptionen wie Gewerbedarlehen, Investoren oder Crowdfunding in Betracht gezogen werden. Auch die Wahl der Bank spielt in diesem Punkt eine wichtige Rolle.

4. Legale Unternehmensstruktur festlegen

Bevor ein Unternehmen angemeldet werden kann, muss festgelegt werden, um welche Unternehmensstruktur es sich handelt. Das kann zum Beispiel ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Handlung (GmbH) oder eine UG haftungsbeschränkt sein.

5. Unternehmen anmelden

Dieser Punkt verhält sich für jedes Land und in manchen Bereichen auch in jedem Bundesland anders. Zudem spielt die gewählte Unternehmensstruktur eine große Rolle. Es werden einige Anmeldungen und/oder Zertifikate benötigt, um ein Unternehmen zu gründen.

6. Versicherungen wählen

Versicherungen können für ein Unternehmen überlebenswichtig sein. Es mag zwar anfangs wie eine unnötige Investition wirken, doch sobald sie gebraucht wird, kann eine Versicherung das Unternehmen retten. Die Wahl unterscheidet sich je nach Branche und Art des Start-ups.

7. Ein Team aufbauen

Wenn nicht gerade ein kleines Einzelunternehmen gegründet werden soll, dann ist es essenziell, die richtigen Mitarbeiter zu finden. Diesen sollte der gleiche Wert zugemessen werden, wie den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens selbst.

8. Lieferanten auswählen

Von dem Erfolg eines Unternehmens hängen zahlreiche Bereiche ab. Neben dem Gründer, den potenziellen Mitarbeitern und den Kunden sind das vor allem die Lieferanten. Verlässlichkeit, Seriosität und ein passendes Preis-Leistungs-Verhältnis sind hier die Schlüsselkompetenzen eines guten Lieferanten.

9. Vermarkten

Zur Vermarktung des Unternehmens eignen sich vor allem die eigene Website und Social Media. Je nach Branche kann auch mit analogen Mitteln gearbeitet werden. Zudem spielt das Logo eine große Rolle. Ein guter Weg herauszufinden, was am besten ankommt, ist durch die Kommunikation mit Kunden.

10. Das Unternehmen vergrößern

Zu guter Letzt muss das Unternehmen „nur“ noch wachsen. Dafür ist viel harte Arbeit und Willenskraft notwendig. Doch solange sich an die wichtigsten Punkte gehalten wird, wächst ein gutes Unternehmen fast von selbst.

Schritt für Schritt zum Start-up

Auf dem Weg zum Start-up gilt es viele Hürden zu nehmen. Dies betrifft sowohl die Prozesse innerhalb des jungen Unternehmens als auch den rechtlichen Rahmen, der eingehalten werden muss, um durchstarten zu können. Wie sich dieser darstellt und warum sich externe Hilfe lohnt, wollen wir einmal etwas genauer beleuchten.

Es beginnt mit der Idee

Der erste logische Schritt auf dem Weg zum eigenen Start-up ist die Idee. Beim zukünftigen Geschäftsfeld sind dabei keine Grenzen gesetzt. In jedem Bereich sind Innovationen der Schlüssel für eine funktionierende Wirtschaft. Start-ups tragen dazu bei, indem sie auch immer wieder alt eingefahrene Prozesse aufbrechen und neu denken.

Seit einigen Jahren gibt es den Trend hin zu mehr Nachhaltigkeit, die bei neuen Unternehmen ein wichtiges Thema ist. Investor*innen achten vermehrt auf dieses Kriterium, um auch langfristig Kooperationen eingehen zu können. Auch hinsichtlich der Mitarbeiter*innenführung können Start-ups neue Schwerpunkte setzten und so auf sich aufmerksam machen. Generell sind Start-ups also eine hervorragende Gelegenheit, um seine Ideen kreativ in die Tat umzusetzen.

Ein bestimmtes Alter für das Gründen gibt es dabei nicht. Unter dem Strich entscheiden die nötige Motivation und die passende Idee über den Erfolg eines Start-ups. Mitunter wagen sich daher auch schon junge Menschen an das Projekt. Generell spielt das Alter beim Gründen aber eine untergeordnete Rolle.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Ideen sind bei motivierten Neu-Unternehmern häufig bereits vorhanden. Zu größeren Problemen führt da schon eher der nächste Schritt auf dem Weg zum Start-up. Tatsächlich müssen die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, bevor es so richtig losgehen kann. Dazu gehört zum Beispiel die Anmeldung des Unternehmens.

Wichtig ist dieser Prozess aus mehreren Gründen. Zum einen ist es ganz offizielle rechtliche Vorschrift. Ein Unternehmen bringt schließlich einige Verpflichtungen mit sich. So müssen Steuern abgeführt werden, die Angestellt*innen versorgt sein und noch einiges mehr. Aber auch für das Start-up selbst gibt es dadurch Vorteile, da die eigene Marke auf diese Weise geschützt wird.

Die Anmeldung der eigenen Marke

Da diese Vorgänge nicht ohne eine gewisse Bürokratie auskommen, lohnt es sich, auf externe Dienstleister zurückzugreifen. Eine Markenanmeldung mit Recht24-7 erleichtert den gesamten Vorgang, da sich Spezialisten um die Details der Anmeldung kümmern. Dies spart Zeit und Energie, sodass man sich als Gründer*in fortan wieder um die Ausarbeitung der eignen Projekte kümmern kann. Im Anschluss steht ein regulär angemeldetes Start-up, das bereit für seine ersten Erfolge ist.

Weiterhin erfährt das Start-up dadurch eine Beratung hinsichtlich der juristischen Details. Rechtliche Schwierigkeiten werden so schneller und fachkundig ausgeräumt, sodass es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Ebenfalls vorteilhaft gestaltet sich diese Dienstleistung bezüglich einer schnelleren Abwicklung aller zur Registrierung notwendigen Schritte. Dies betrifft auch die Auswahl der passenden Rechtsform, die das Start-up später haben soll.

Rückschläge einkalkulieren

Selbst mit der besten Idee und einer fachmännischen Beratung gerät jedes neue Unternehmen an einen Punkt, an dem es nicht wie gewünscht läuft. Dies zeigt schon ein kurzer Blick auf die Projekte anderer Gründer*innen. Derartige Rückschläge sind also völlig normal und sollten entsprechend von Beginn an einkalkuliert werden. Am Ende können sie sich sogar als nützlich erweisen, weil dadurch das Unternehmen erstmals richtig auf die Probe gestellt wird.

Nebenberuflich selbständig: Das kleine ABC

Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte beleuchtet, auf die geachtet werden sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen.

Anmeldung

Erst einmal müssen Sie wissen, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Freiberuflich sind künstlerische und therapeutische Berufe. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und beratende Volks- oder Betriebswirte sind „frei“. Gewerbliche Tätigkeiten sind im Prinzip alle anderen wie etwa handwerkliche Arbeiten, Ladengeschäfte oder auch der Verkauf bei Ebay.

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, tun Sie das über das Ordnungsamt. Das kostet zwischen 18 und 40 Euro und führt automatisch dazu, dass das Finanzamt Ihnen Formulare für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit schickt.

Freiberufler melden sich selbst direkt beim Finanzamt an und füllen dann das Anmeldeformular aus. Sie können es auch aus dem Internet laden, etwa über www.bundesfinanzministerium.de. Sie erhalten dann eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer.

Zusammenarbeit mit Freelancern

Marcus Schmid, Mitgründer und COO des Münchner Start-ups PREZP, das eine Plattform für modernes Rhetorik- und Online-Präsentationstraining entwickelt hat, setzt beim Aufbau des Online-Auftritts und der Vermarktung auch auf die Unterstützung von Freelancern. Mehr dazu im Interview mit Markus.

Aus welcher Idee heraus ist euer Start-up entstanden und in welcher Phase der Unternehmensentwicklung steht ihr gerade?

Wir wissen, dass Kommunikation und Sprache in der Geschäftswelt entscheidende Erfolgsfaktoren sind. Unser gesamtes Auftreten und die Wirkung unserer Stimme sind wichtig, wenn wir zum Beispiel erfolgreich Präsentationen halten oder Vertriebsgespräche führen möchten. So kam uns 2019 die Idee für ein webbasiertes Präsentationstraining. Daraus ist mit PREZP eine umfassende softwarebasierte Lösung entstanden, mit deren Hilfe man gesprochene Präsentationen vollständig analysieren kann und dadurch ganz neue Lerneffekte erzielt. Aktuell richtet sich unsere Lösung hauptsächlich an Geschäftskunden, zum Beispiel Coaches oder Ausbildungs-und Vertriebsabteilungen in Unternehmen. Unser Ziel ist es, die Lösung weiterzuentwickeln und als E-Learning Tool auch für den Endverbraucher interessant zu machen. Wir möchten eine Community aufbauen, innerhalb der man seine Vorträge teilen, sich gegenseitig bewerten und schlussendlich voneinander lernen kann

Seit wann arbeitest du mit der Unterstützung von Freelancern und für welche Aufgaben und Projekte setzt du sie typischerweise ein?

Wir sind noch ein kleines Team und haben schnell erkannt, dass es für uns die beste Lösung ist, wenn wir uns immer nach Bedarf Spezialkenntnisse von Extern dazu holen. Das erste Projekt war die Entwicklung unserer Online-Plattform. Den Aufbau der Homepage und die Gestaltung des UX/UI-Designs haben Freelancer übernommen. Aktuell bauen wir den Content auf unserer Homepage immer weiter aus, zum Beispiel mit Blogbeiträgen oder gezeichneten Erklärvideos. Hier sind auch wieder professionelle Redakteure, Grafiker und Voice-Over-Spezialisten für uns im Einsatz.

Wie findet man den geeigneten Freelancer?

Start-ups sind ja typischerweise lokal gut vernetzt und vermutlich findet man den ein oder anderen Freiberufler im Bekanntenkreis. Ansonsten bieten Plattformen, wie zum Beispiel Fiverr oder Das Auge, Freelancer-Dienstleistungen online an. Wir haben von Beginn an mit Fiverr gearbeitet, da man hier ein breites Angebot aus den unterschiedlichsten Disziplinen hat. Und man findet vor allem Leute mit echtem Drive. Die Buchung einer Dienstleistung läuft hier ähnlich ab wie ein Kauf auf Amazon – ich gebe ein Suchwort ein, erhalte eine Auswahl an qualifizierten Freelancern und kann deren Kundenbewertungen lesen. Den Preis der Dienstleistung und welchen genauen Umfang der Freelancer abdeckt sehe ich auch vorab. Das macht die Suche und Auswahl des geeigneten Kandidaten sehr transparent.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab? Was muss man speziell beim Briefing und bei der Vertragsabwicklung beachten?

Für mich ist Kommunikation das A und O. Gerade wenn man nicht physisch zusammensitzt, sondern alles online abwickelt. Bevor die Zusammenarbeit überhaupt startet, beginne ich über die Chat-Funktion ein Gespräch mit dem Freiberufler und prüfe, ob die Chemie stimmt und hinreichend Kapazitäten da sind. Dann folgt das Projekt-Briefing, in dem ich meine Vorstellungen erkläre und welches Ziel ich mit der Aufgabe verfolge. Je detaillierter ich den Freelancer hier abhole, umso besser wird er oder sie die Aufgabe meistern. Und natürlich besprechen wir vorab Organisatorisches, zum Beispiel die Anzahl an Korrekturschleifen oder Deadlines. Hier muss man sich klar abstimmen, damit keine falschen Erwartungen entstehen. Wenn man auf Online-Plattformen Freelancer bucht, dann wird der ganze administrative Anteil ganz automatisch von der Plattform abgewickelt.

Wann ist es sinnvoll, auf regionale Freiberufler zu setzen?

Ich arbeite mit einem Mix aus internationalen und deutschen Freelancern. Für redaktionelle Arbeiten und Voice-Over-Aufträge greife ich natürlich auf Muttersprachler zurück, aber wenn ich beispielsweise Programmierungen vornehmen lasse, spielt es für mich keine Rolle, wo der Freelancer sitzt. Gerade die Internationalität der Freelancer hat einen echten kreativen und positiven Mehrwert für uns.

Entsteht aus Freelancer-Projekten hin und wieder eine langfristige Geschäftsbeziehung?

Absolut. Zu Beginn habe ich viel ausprobiert und die unterschiedlichsten Anbieter beauftragt. Mittlerweile denke ich da anders. Mit denjenigen, mit denen die Kommunikation unkompliziert läuft, die schnell sind und tolle Arbeit leisten, arbeite ich gerne regelmäßig zusammen. So zum Beispiel mit dem Ersteller unserer Homepage – denn hier benötigen wir immer wieder neue Landingpages oder Anpassungen.

Welche Projekte planst du in der Zukunft?

Im nächsten Schritt möchte ich eine Interviewreihe mit interessanten Leuten aus der Kommunikationsbranche herausbringen. Für die technische Umsetzung werde ich mir wieder Freelance-Unterstützung holen. Und dann verbessern wir ständig unsere Virtual Reality-Szenarien und virtuellen Trainer-Avatare, um unsere Online-Trainings noch realistischer zu gestalten. Wer als Nutzer seine Präsentation vor einem vermeintlich realen, großen Publikum hält, wird mit echter Nervosität zu kämpfen haben. So kann man sich wirklich challengen und lernen die Angst vor dem freien Sprechen zu überwinden – die haben übrigens sehr viele Menschen. Das ist gerade ein sehr spannendes Projekt, das wir auf jeden Fall weiter professionalisieren möchten.

Chef nach fünf

Mehr Geld, mehr Freude an der eigenen Arbeit und größere Sicherheit durch ein zweites Standbein. Das sind die Beweggründe vieler Angestellter, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Experten und Gründer berichten, wie der Start in diese Form der Selbständigkeit gelingt.

Bei manchem beginnt das Abenteuer „nebenberufliche Gründung“ mit einer Geschäftsidee. Karim Feldhaus entdeckte in seinem Job als Softwareentwickler, wie sehr kompetente Beratung zum Thema Wissensmanagement in Unternehmen fehlte. Feldhaus entschied sich, mit seinem Wissen und seiner Erfahrung diese Nische auszufüllen, reduzierte seine wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden und arbeitet fortan einen Tag in der Woche am Aufbau seines eigenen Unternehmens.
Uta Nommensen entwickelte ihre Idee aus einem Teilzeit-Job als Pressereferentin für einen Verband. Die Tätigkeit, im Home Office ausgeübt, lässt der Germanistin noch genügend Zeit und Raum für ein zweites Standbein als freie PR-Beraterin. Nicht zuletzt sprachen aus der Perspektive der alleinerziehenden Mutter auch finanzielle Gründe für eine weitere Einnahmequelle.

Geld war es auch, was Dörte Benz motivierte, sich nach weiteren Einkünften umzusehen. Die angestellte Logopädin verdiente zu wenig, um sich und die beiden Söhne über die Runden zu bringen. Benz, leidenschaftliche Köchin, machte sich zusammen mit zwei Kollegen mit Koch-Events selbständig. Damit verdient sie inzwischen fast genauso viel wie mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Über kurz oder lang möchte sie zusätzlich zu den Koch-Events ein Catering-Geschäft eröffnen und dann hauptberuflich durchstarten. Doch davon weiß der Arbeitgeber noch nichts ...

Warum nebenbei gründen?

Kurzarbeit, sinkende Gehälter und erzwungene Stundenreduzierungen führen dazu, dass sich immer mehr Angestellte für die „Gründung nebenbei“ interessieren. Hinzu kommen Motivationen, die es schon immer gab: Endlich der eigene Herr sein, einen Ausgleich zu einer nur halb befriedigenden Tätigkeit finden und am besten gleich mit dem Hobby Geld verdienen. Gut ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründer plant – laut KFW-Gründungsmonitor – ihre Selbständigkeit künftig zum Vollerwerb auszubauen.

Dieser Plan ist eine gute Voraussetzung, um von Anfang an alles richtig zu machen. Denn wer vorhat, in absehbarer Zeit ganz von seiner Unternehmung leben zu können, geht meist anders an die Gründung heran. Eben so, wie es richtig ist: mit einem Businessplan und einer genauen Rentabilitätsberechnung. Honorare müssen von Anfang an so kalkuliert sein, dass sie auch ohne den Angestelltenjob tragen. „Da habe ich anfangs Fehler gemacht“, gibt Dörte Benz zu. Die Nebenjobgründerin ging einfach pauschal und ohne sich die Wettbewerber anzuschauen von einem Honorar von 18 Euro pro Stunde aus. „Dies war viel zu günstig.“

Da vorhandene Kunden radikalere Preisanpassungen so gut wie nie mitmachen, musste sie sich nach der Erhöhung eine komplett neue Zielgruppe erschließen und von vorn anfangen. Statt auf Stundenbasis berechnete sie ab sofort Tages- und Halbtagessätze sowie Wochenendzuschläge. So entstand ein durchschnittlicher Tagessatz von 400 Euro. Extras berechnete Benz auch extra, etwa mit 15 Euro netto pro eingesetzter Servicekraft und Stunde. „Ich musste mein Denken ganz umstellen“, so Benz. „So viel Geld zu nehmen hätte ich mich ohne Beratung und die Ermutigung durch Experten nie getraut.“ Nun hat Benz auch keinen Kleinunternehmerstatus mehr, sondern rechnet mit Umsatzsteuer. Das stellt das Vorhaben noch einmal zusätzlich auf professionellere Beine.