Als Freelancer durchstarten

Autor: Peggy de Lange
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6 Tipps und To Do’s für alle, die jetzt als Freelancer selbständig machen möchten.

In der Corona Pandemie haben es viele von uns erprobt: selbstverantwortliches Arbeiten, flexible Zeiteinteilung und projektbasierte Zusammenarbeit. Diese Parameter des New Work-Gedankens sind jedoch nicht für alle neu. Freiberufler waren hier schon immer echte Pioniere. Ob hauptberuflich oder als Nebenverdienst, die Freiberuflichkeit verspricht ein hohes Maß an Gestaltungsfreiraum und Flexibilität im Arbeitsalltag. Freelancer können ihr eigener Chef sein, sich Arbeitszeiten frei einteilen und Projekte nach ihren Vorlieben auswählen. Die eigene Karriere so frei zu gestalten klingt aufregend, ist aber auch mit Herausforderungen verbunden. Im Folgenden erläutern wir die ersten Schritte in die Freiberuflichkeit.

1. Eine Nische besetzen

Im Gegensatz zur Gründung eines Unternehmens, erfordert das Freelance-Business kein Startkapital. Dennoch muss man etwas Entscheidendes mitbringen: fachliches Know-how. Die meisten Freiberufler wählen eine Nische, die auf den eigenen Erfahrungen und Interessen basiert und sind ausgewiesene Experten in einem bestimmten Bereich. Wenn man ein Spezialgebiet hat, wird es leichter fallen, die eigene Dienstleistung zu vermarkten, sich von Wettbewerbern abzuheben und gezielt Kunden anzusprechen. Die profitabelsten Freelancer-Jobs sind in spezialisierten Fachbereichen wie dem Finanzwesen, der juristischen Beratung, Unternehmensberatung und der IT-Branche angesiedelt. Der Bedarf an Experten für Vertragsrecht, Finanzmodellierung oder ERP-Software ist beispielsweise enorm. Aber auch für Designer, Schriftsteller oder Musikproduzenten ist sinnvoll, eine individuelle Nische zu besetzen und maßgeschneiderte Dienstleistungen, beispielsweise für die Bereiche Marketing oder Social Media, zu entwickeln.

2. Den eigenen Wert kennen

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Freiberuflichkeit sich nicht lohnt, weil man nicht „befördert“ werden kann. Als Freelancer sollte man sich mit einer unternehmerischen Denkweise vertraut machen. Das eigene Geschäft lässt sich durchaus skalieren, indem man mehr Kunden gewinnt und das eigene Portfolio auf- und ausbaut. Mit steigender Nachfrage kann man den anfänglich vielleicht geringen Stundensatz Schritt für Schritt erhöhen. Hier liefert ein Blick auf Mitbewerber aus der gleichen Branche wertvolle Orientierung. Wenn das Business auf soliden Füßen steht, sollten Freelancer darauf achten, sich nicht unter Wert zu verkaufen. Projektanfragen mit zu geringer Bezahlung können durchaus abgelehnt werden.

3. Die Buchhaltung dem Profi überlassen

Die steuerlichen Pflichten für Selbständige sind komplex, und es ist schwierig sich in den Feinheiten des Steuerrechts zurechtzufinden. Am besten beauftragen Freelancer von Anfang an einen Steuerberater oder Buchhalter, der sie kompetent durch die Prozesse führt und mögliche Fallstricke professionell umschifft.

4. Ein gutes Zeit-Management entwickeln

Da viele von uns in den letzten Monaten mehrheitlich im Home-Office gearbeitet haben, haben wir die Vorteile einer freien Zeiteinteilung bereits kennengelernt. Die festen Strukturen einer klassischen Büroarbeit bieten aber beste Voraussetzungen für die Organisation der anfallenden Aufgaben. So ist es auch für Freiberufler sinnvoll, sich eine Routine anzueignen und Zeiträume zu setzen, in denen man bestimmte Aufgaben ohne Ablenkung erledigt. So kann man zum Beispiel feste Slots für die eigene Online-Vermarktung oder die Bearbeitung von Kundenanfragen einplanen. Der Einsatz von digitalen To-Do-Listen kann dabei helfen. Außerdem gibt es Online-Anwendung für die mobile Zeiterfassung, mit denen man den Umfang einzelner Kundenprojekte effizient protokollieren kann. Auch die Einhaltung fester Pausenzeiten hilft, sich wieder besser auf die Arbeit zu fokussieren.

5. Den Kundenkreis möglichst breit aufstellen

Freiberufliche Tätigkeiten sind häufig projektbasiert, und Freelancer können nur schwer vorhersehen, wann sie ein längerfristig geplantes Projekt verlieren. Es kann sein, dass ein Kunde plötzlich sein Geschäft aufgibt oder sich entscheidet, einen internen Mitarbeiter einzustellen, um das Arbeitspensum zu erledigen. Eine wichtige Devise ist also, einen möglichst großen, diversen Kundenkreis aufzubauen, um nicht zu abhängig von einzelnen Kunden zu werden. Deshalb sollte man unbedingt im lokalen Netzwerk und im Bekanntenkreis für die eigenen Dienstleistungen Werbung machen. Daneben erreichen Freiberufler auf Freelancer-Plattformen wie Fiverr eine Fülle von potenziellen, internationalen Kunden.

6. Von den Besten lernen

Auch über die Kundenakquise hinaus ist ein solides Netzwerk für Freiberufler von unschätzbarem Wert. Im Zuge des digitalen Wandels entwickeln sich Branchen gerade schneller denn je, und so ist der Austausch mit Fachexperten unglaublich wichtig. Wie lassen sich in der gegenwärtigen Krise neue Kontakte knüpfen? Soziale Netzwerke und virtuelle Business-Veranstaltungen rücken nun in den Vordergrund. Freelancer sollten jetzt ihren LinkedIn- und Xing-Profilen den letzten Schliff geben und aktiv in den Dialog mit Branchenexperten gehen.

Gerade in Zeiten von unsicheren Arbeitsverhältnissen bietet die Freiberuflichkeit eine Alternative mit vielen Chancen. Wenn man grundsätzlich bereit ist Neues zu wagen, den Schritt in die Selbständigkeit sorgfältig plant und einen soliden Kundenstamm aufbaut, kann aus einem lukrativen Nebenverdienst eine erfolgreiche Vollzeit-Freelance-Karriere werden.

Die Autorin Peggy de Lange ist Vice President International Expansion von Fiverr, dem Marktplatz für Freelancer und digitale Jobs. 2017 gründete Peggy zudem die gemeinnützige Tierschutzorganisation KFAAF (Kindness For All Animals Foundation), mit der sie über 55 hilfsbedürftige Tiere auf ihrer Farm in den Niederlanden betreut.

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Freelancer-Kompass 2024

Die größte deutschsprachige Studie mit über 3.000 Befragten zu Gegenwart und Zukunft des Freelancings zeigt: Inflation führt zu Anstieg von Umsatz, Nettoeinkommen und Stundensätzen.

Noch nie waren Freelancerinnen der Überwindung des Gender Pay Gaps näher als heute: Während der durchschnittliche Stundensatz innerhalb der letzten 12 Monate um zwei Euro auf 102 Euro anstieg, legten weibliche Selbstständige mit sechs Euro überdurchschnittlich zu. Diesen bemerkenswerten Fortschritt zeigt der aktuelle Freelancer-Kompass, den die Projektplattform freelancermap bereits zum neunten Mal in Folge veröffentlicht, um jüngste Entwicklungen und sich abzeichnende Zukunftstrends am freien Projektmarkt zu beleuchten. „Wir sehen hier einmal mehr, dass Freelancing auf Herausforderungen unserer agilen Arbeitswelt schnell und effizient antworten und deren Chancen gewinnbringend nutzen kann“, erklärt Thomas Maas, CEO von freelancermap und Herausgeber der Marktstudie.

Insgesamt war die wirtschaftliche Stimmung unter den freiberuflichen Expert*innen allerdings schon besser: Obwohl 61 Prozent von ihnen zuletzt mehr als 100.000 Euro Bruttoumsatz (2023: 53 Prozent) und 46 Prozent über 75.000 Euro Bruttogewinn verzeichneten (2023: knapp 37 Prozent), ging die Zahl der Freelancer*innen, die ihre aktuelle wirtschaftliche Lage als „gut“ oder „sehr gut“ bezeichnen, um zwölf Prozent zurück. Diese Wahrnehmung bezieht sich möglicherweise auf den allgemeinen Preisauftrieb, während die Inflationseffekte auf Stundensätze und damit die Anpassung an das erhöhte Ausgabenniveau 2024 an Dynamik verlieren: Nur noch 43 Prozent haben vor, ihre Preise weiter anzuheben. Das ist ein Rückgang um 13 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Mecklenburg-Vorpommern als Standort für Gründer*innen: überraschende Fakten von der Ostseeküste

„Hier in MV wird angepackt. Das Netzwerk ist wesentlich direkter und enger verzahnt als in anderen deutschen Großstädten und Start-up-Hochburgen“, so Hanna Bachmann, Co-Founderin von hepster. Was noch alles dafür spricht, ein Unternehmen im Nordosten zu starten, liest du hier.

Berlin, Hamburg, München: Wer an deutsche Start-up-Hochburgen denkt, hat meist bestimmte Großstädte im Kopf. Mecklenburg-Vorpommern ist hingegen ein Standort, den bislang kaum jemand mit der Gründerszene in Verbindung bringt. Noch. Denn derzeit entwickelt sich hier ein dynamisches Start-up-Netzwerk, das eng verzahnt ist und kräftig für das Bundesland als Gründungsstandort wirbt. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich: Die Argumente sind gut. Vieles spricht dafür, ein Unternehmen im Nordosten zu starten.

Es muss nicht immer eine Metropole sein

Um den Titel „wichtigste Start-up-Metropole Deutschlands“ liefern sich Berlin und München seit Jahren ein Kopf-an-Kopf-Rennen, so das Portal „Top 50 Start-ups“, welches die Gründungszahlen dokumentiert (Quelle). In der „Startup Heatmap Europe 2022“ (Quelle) wurde Berlin sogar zum besten Standort für Start-ups und junge Unternehmen in Europa gekürt. Trotz aller Popularität ist klar: Innovative Geschäftsideen entstehen nicht nur in den Hinterhöfen der Bundeshauptstadt oder beim Brainstorming in einem Münchner Biergarten. Gute Konzepte können auch außerhalb der Metropolregionen blühen – so etwa in Mecklenburg-Vorpommern (MV).

Ein hervorragendes Beispiel ist das Versicherungs-Start-up hepster mit Sitz in Rostock, das 2016 gegründet wurde, bereits Finanzierungen in Millionenhöhe einsammeln konnte und heute mit über 100 Mitarbeitern beachtliche Erfolge erzielt. Co-Founderin Hanna Bachmann erinnert sich noch gut an die Anfänge. „Als wir mit hepster 2016 gestartet sind, gab es noch eine größere Skepsis gegenüber innovativen Ideen“, so die Gründerin. Dies hat sich – auch dank des Engagements der Unternehmerin – mittlerweile geändert.

Breit aufgestelltes Netzwerk unterstützt junge Unternehmen

Bachmann und ihr Unternehmen hepster sind Teil einer bestens vernetzten Gründerszene in MV. Zum Netzwerk zählen eine Reihe weiterer innovativer Unternehmen wie die Karriereplattform NOVA Campus und das Digital-Health-Unternehmen GWA Hygiene. Hinzu kommen Institutionen wie das Digitale Innovationszentrum Rostock (DIZ), das Zentrum für Entrepreneurship (ZfE) der Uni Rostock, der Start-up-Verein Gründungswerft und WITENO, ein Anbieter von Büro-, Labor- und Produktionsflächen für Firmengründer. Somit existiert in Mecklenburg-Vorpommern eine nahtlose Kette von Akteuren, welche alle Start-up-relevanten Bereiche abdecken – von Schule und Uni über die Gründungsidee bis hin zur Umsetzung und Expansion.

Diese hervorragenden Bedingungen machen sich offensichtlich bezahlt. So konnten regionale Start-ups im nordöstlichen Bundesland alleine zwischen 2021 und 2022 ein Umsatzwachstum von 470 Prozent realisieren. Im selben Zeitraum wurden 462 neue Arbeitsplätze geschaffen und rund 69,2 Millionen Euro Finanzierungskapital akquiriert. Bemerkenswert ist auch, dass in keinem anderen Bundesland mehr Start-ups von Frauen gegründet werden als in Mecklenburg-Vorpommern.

hepster-Gründerin Hanna Bachmann: Vieles spricht für eine Gründung im Nordosten

„Hier in MV wird angepackt. Das Netzwerk in MV ist wesentlich direkter und enger verzahnt als in anderen deutschen Großstädten und Start-up-Hochburgen“, weiß Hanna Bachmann. Für junge Unternehmen sei es ein erheblicher Vorteil, dass sie sich in jeder Phase an verschiedenste Anlaufstellen und Ansprechpartner*innen wenden können. Auch die Politik sei mittlerweile aktiv, um die Rahmenbedingungen für neue Geschäftsmodelle weiter zu verbessern. Mit ACCELERATE:MV steht zudem ein passendes Förderprogramm für frühe Entwicklungsstadien zur Verfügung.

Die noch überschaubare Zahl an Start-ups ist laut Bachmann ein Vorteil. Sie habe dazu geführt, dass Unternehmen enger zusammengerückt sind. „Bei uns herrscht ein lebendiger Austausch, geprägt durch einen gemeinschaftlichen Geist“, so die InsurTech-Expertin. „Das Zusammenspiel von Wirtschaft und Institutionen macht deutlich: Mecklenburg-Vorpommern gestaltet seine Zukunft proaktiv“, so die Gründerin weiter. Die umfassende Kooperation sei darauf ausgerichtet, in MV ein „dynamisches Zentrum für Innovationen zu schaffen“.

Fazit: MV bietet neue, andere Perspektiven

Die Message von Hanna Bachmann und ihren vielen Netzwerkpartnern ist insgesamt eindeutig: Wer nach neuen Perspektiven in der deutschen Start-up-Landschaft sucht, wird in MV fündig. Denn wer hier gründen möchte, dem/der wird geholfen – in jeder Hinsicht und in jeder Phase.

Abseits von allen wirtschaftlichen Überlegungen gibt Hanna Bachmann zu bedenken: „Hier im Nordosten ist die Lebensqualität extrem hoch.“ Mecklenburg-Vorpommern sei ein wunderschönes Bundesland und Rostock eine der lebenswertesten Städte in ganz Europa. Letzteres ist im Übrigen sogar durch EU-Studien bestätigt (Quelle). Wer den Großstadttrubel schon einmal gegen eine Auszeit am einsamen Ostseestrand getauscht hat, weiß, wovon die Gründerin und Netzwerkerin spricht.

Businessplan für Gründende – alle Infos, Hinweise und Tipps zur Erstellung

Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du berücksichtigen musst. Jetzt direkt nachlesen!

So bringst  du die Geschäftsidee zu Papier

Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.

Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später auf die Nase fallen. Denn: Dieses Dokument bildet das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erährst du hier.

Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen

Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
  • Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder

Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:

Welche Behördenwege und Anmeldeschritte bei der Gründung eines Start-ups erforderlich sind

Die Gründung eines Start-ups ist ein bedeutender Schritt für angehende Unternehmer und kann sich langfristig auszahlen. Hierbei gilt es allerdings gewisse bürokratische Hindernisse zu überwinden, um keine Fehler bei den Behördengängen und der Anmeldung zu machen.

Die Rechtsform als wichtige Grundlage jedes Unternehmens

Der wohl wichtigste Schritt, den Unternehmer bei Gründung eines Start-ups gehen müssen, ist die Wahl einer geeigneten Rechtsform. Grundsätzlich stehen in Deutschland verschiedene Rechtsformen zur Verfügung, die jeweils gewisse Vor- und Nachteile mit sich bringen. Welche Rechtsform am besten für das eigene Unternehmen geeignet ist, hängt hauptsächlich von den eigenen Anforderungen ab. Da die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform große Auswirkungen auf den Erfolg des Unternehmens haben kann, sollten Gründer über die Inanspruchnahme einer Beratung von einem kompetenten Unternehmensberater oder Rechtsanwalt nachdenken.

Die Anmeldung eines Gewerbes

Nach der Wahl einer passenden Rechtsform für das zu gründende Unternehmen erfolgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. In Deutschland ist die Anmeldung eines Gewerbes vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sodass Gründer diesen Schritt nicht überspringen können. Die Gebühren fallen je nach Gemeinde und Art des Gewerbes unterschiedlich hoch aus, sind in der Regel aber vernachlässigbar. Gründer können mit zu zahlenden Gebühren in Höhe von etwa 20 bis 60 Euro rechnen. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung werden bestimmte Informationen über das Unternehmen, die Gründer sowie den geplanten Tätigkeitsbereich erfasst.

Die Steuernummer

Auch Start-ups und kleine Unternehmen sind dazu verpflichtet, Steuern an das zuständige Finanzamt abzuführen. Hierfür wird eine Steuernummer benötigt. Gründer können sie beim Finanzamt zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit beantragen. Dafür müssen sie den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, welcher dem Finanzamt umfangreiche Informationen über das Gewerbe vermittelt. Mithilfe dieser Nummer können Start-ups alle steuerlichen Angelegenheiten richten. Sie ist erforderlich, um Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für den Betrieb abzuführen. Dabei können sich besonders kleine Unternehmen unter Umständen von der Umsatzsteuer befreien lassen, indem sie die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen. Hierfür darf der Umsatz bestimmte Grenzen aber nicht überschreiten, sodass die meisten Start-ups nicht von dieser Regelung profitieren können und somit die Umsatzsteuer berechnen und ans zuständige Finanzamt abführen müssen.

Mitgliedschaft in der IHK

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) handelt es sich um eine zentrale Anlaufstelle für viele Existenzgründer. In Deutschland ist eine Mitgliedschaft bei der IHK für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, wenn diese in einer bestimmten Branche operieren. Zu den Bereichen, die eine Zwangsmitgliedschaft verursachen, zählen:

  • Handel
  • Industrie
  • Dienstleistungen

Wenn sich Start-ups beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, werden sie bei Erfüllung der Voraussetzungen automatisch Mitglied bei der IHK. Die Mitgliedschaft führt zu gewissen Pflichten, wie der Zahlung eines Beitrags, die Einreichung von statistischen Meldungen sowie der Teilnahme an Prüfungen der IHK. Die IHK-Mitgliedschaft bringt neben den Pflichten allerdings auch Vorteile mit sich. Ein Vorteil besteht darin, dass Start-ups eine Plattform für den Austausch von Know-how und Erfahrungen geboten wird. Gründer können wertvolle Kontakte sammeln, indem sie an Workshops, Netzwerktreffen und anderen Veranstaltungen teilnehmen. Auf diese Weise können sie nicht nur von den Erfahrungen anderer Gründer profitieren, sondern auch potenzielle Investoren und Kooperationspartner kennenlernen. Dies kann sich positiv auf den Erfolg von noch jungen Unternehmen auswirken und weiteres Wachstum verursachen. Da sich Start-ups oft mit rechtlichen Fragestellungen und der Beantragung von Fördermitteln auseinandersetzen müssen, bietet die IHK Berater und Fachexperten in den jeweiligen Bereichen, die hier unterstützen können. Das ist vor allem dann von großem Vorteil, wenn das Geschäftsmodell komplex ausfällt, sodass entsprechende rechtliche Herausforderungen entstehen, die ohne Experten nur schwer zu bewältigen wären.

Die Handelsregisternummer als Visitenkarte des Betriebs

Die Handelsregisternummer kann man sich als eine Art Visitenkarte für Unternehmen vorstellen, da sie unter anderem als Identifikationsmerkmal fungiert. Diese Nummer wird Unternehmen im Handelsregister zugewiesen. Dabei erfüllt die Vergabe der Handelsregisternummer nicht nur interne Verwaltungszwecke, sondern gibt im Rahmen des Handelsregistereintrags öffentlich Auskunft über Unternehmensinformationen. Zu diesen zählen:

  • Rechtsform
  • Sitz des Unternehmens
  • Gegenstand der Firma

Dementsprechend bietet die Nummer Zugang zu einer zentralen Informationsquelle über das jeweilige Unternehmen, die Kunden, Behörden und Geschäftspartner nutzen können, um sich einen Überblick zu verschaffen. Um die Handelsregisternummer zu erhalten, müssen die Gründer ihr Unternehmen im Handelsregister anmelden. Bei gewissen Rechtsformen ist dieser Schritt gesetzlich vorgeschrieben, wie bei einer AG oder einer GmbH. Im Rahmen der Anmeldung müssen die erforderlichen Unterlagen samt notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Start-up-Know-how, Teil 2: Das Unternehmen läuft – zwischen Expansion und Risiko

In drei Artikeln stellen wir die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung, den „fetten Jahren“ bis hin zu einer möglichen Unternehmenskrise vor. Für Gesellschafter und Geschäftsführer sollen Anforderungen und Risiken beleuchtet werden. Der zweite Teil widmet sich den Herausforderungen und (Haftungs-)Risiken der operativen Geschäftsführung eines sich etablierenden Unternehmens.

Bitte beachten: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bzw. Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Sie ist geschafft, die neue Gesellschaft zur Umsetzung der Geschäftsidee ist errichtet, Anfangsschwierigkeiten und Finanzierungsmarathons bestanden. Erste Kunden sind gewonnen und das Unternehmen ist lukrativ aufgestellt. Welche Besonderheiten gilt es für die Geschäftsleitung nun im Rechtsverkehr zu beachten? Der Artikel beleuchtet im Fokus die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Besonderheiten bei anderen juristischen Personen und Einzelfirmen werden gestreift.

Organe der Gesellschaft

Notwendige Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer muss nicht auch Gesellschafter sein, ist es aber häufig. Falls er kein Gesellschafter ist, spricht man vom sogenannten Fremdgeschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung, die aus allen Gesellschaftern besteht, ist der Geschäftsführung gegenüber weisungsbefugt. Entscheidungen werden von ihr durch Beschluss getroffen. Die notwendigen Mehrheiten regelt der Gesellschaftsvertrag. Weitere Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung, die Einforderung der Stammeinlage, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und die Entlastung der Geschäftsführung aus der Haftung für Geschäftsführungshandeln. Letzteres ist für den Geschäftsführer wichtig, verzichtet damit doch im Innenverhältnis die Gesellschaft auf Schadensersatzansprüche, die zum Zeitpunkt der Entlastungsentscheidung erkannt werden oder hätten erkannt werden können.

Geschäftsführung und Vertretung – Unterscheidung Innen- und Außenverhältnis

Bei der Gesellschaft muss grundsätzlich zwischen dem Innenverhältnis der Gesellschaft mit den Geschäftsführern (Geschäftsführung) und dem Außenverhältnis der Geschäftsführung zum Geschäftspartner (Vertretung) unterschieden werden.

Das Innenverhältnis wird durch einen Dienstvertrag geregelt. Darin können innerhalb des gesetzlich Erlaubten individuelle Einschränkungen festgelegt werden. Gegenüber dem Vertragspartner sind diese Einschränkungen grundsätzlich nicht wirksam. Geschäfte mit einem deutlich höheren Volumen als üblich können etwa von der Zustimmung des zweiten Geschäftsführers abhängig gemacht werden. Ergibt sich aber aus dem Handelsregister, dass der Geschäftsführung bestimmte Befugnisse nicht eingeräumt sind, gilt dies auch gegenüber dem Vertragspartner. Dies ist etwa bei einer Regelung zur Einzel- oder Gesamtvertretung der Fall. Ein Geschäftsführer kann entweder alleine handeln oder nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen. Auch die Erlaubnis, mit sich selber im eigenen Namen für die Gesellschaft einen Vertrag einzugehen – das sogenannte Insichgeschäft – ist denkbar. So kann etwa der Geschäftsführer eines Gartenbauunternehmens als Privatperson die GmbH mit einer Gartengestaltung beauftragen und den Vertrag auf Seiten der GmbH ebenfalls unterzeichnen.

All diese Angaben finden sich im Handelsregister. Ein Vertragspartner kann diese dort also einsehen. Tritt die Gesellschaft mit einem Dritten in Geschäftsbeziehung, empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob der Unterzeichner den Vertrag überhaupt alleine schließen kann. Auf die Angaben dazu im Handelsregister darf man sich verlassen. Ob der Handelnde dabei die internen Vorgaben überschreitet, ist irrelevant. Überschreitet der Geschäftsführer seine Kompetenz, die ihm durch den Dienstvertrag oder die Geschäftsordnung übertragen ist, im Außenverhältnis, etwa weil bestimmte Geschäfte von der Zustimmung der Gesellschafter abhingen, wird die Gesellschaft trotzdem wirksam verpflichtet und muss den Vertrag erfüllen. Der Geschäftsführer haftet aber der Gesellschaft für diese Kompetenzüberschreitung auf Schadensersatz.

Auch für die anderen Gesellschaftsformen gilt, dass die Geschäftsführungsbefugnis definiert, was die Gesellschafter dem Geschäftsführer intern gestatten und die Vertretungsbefugnis das, was das Gesetz als Regelfall der Vertretung annimmt.

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, Gesamtgeschäftsführung und damit auch Gesamtvertretungsbefugnis. Diese ist allerdings nur auf den Gesellschaftszweck bezogen. Tätigt der Geschäftsleiter nicht vom Gesellschaftszweck gedeckte Geschäfte, überschreitet er in diesem Moment seine Vertretungsbefugnis.

Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) ist hingegen die Grundform die Einzelvertretung, solange im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt ist, dass ein weiterer Geschäftsführer mitwirken muss. Dies gilt zumindest für gewöhnliche Geschäfte, die unmittelbar mit dem Grundgeschäft des Unternehmens zu tun haben. Ungewöhnliche Geschäfte wie etwa der Verkauf einer Immobilie bedürfen eines Gesellschafterbeschlusses. Allerdings räumt das Gesetz den übrigen Gesellschaftern ein gesetzliches Widerspruchsrecht ein. Verstößt ein Gesellschafter dagegen, löst dies einen Schadensersatzanspruch gegen ihn aus.

Haftung im Innenverhältnis

Grundsätzlich muss der Geschäftsführer einer GmbH das Unternehmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns führen und auf Grund der Vorgaben der Gesellschafter den Geschäftszweck aktiv fördern. Der hierbei angelegte Maßstab ist, wie eine Person in verantwortlich leitender Stellung die Verwahrung fremden Vermögens handhaben würde.

Handelt der Geschäftsführer pflichtwidrig und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, haftet er auf Schadensersatz. Es genügt dabei bereits Fahrlässigkeit. Auch eine Tätigkeit für ein in Konkurrenz stehendes Unternehmen ist ihm regelmäßig verboten. Haftungsfallen ergeben sich für den Geschäftsführer, wenn er Geschäfte durchführt, die dem Geschäftszweck widersprechen oder für die Gesellschaft keinerlei Nutzen haben, aber mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung gehört zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Dabei muss der Geschäftsführer nicht nur die Form und Frist der Einberufung wahren. Auch sieht das Gesetz bestimmte Fälle vor, in denen die Einberufung zwingend erforderlich ist: bei Satzungsänderungen, der Feststellung des Jahresabschlusses, wenn die Hälfte des Stammkapitals nicht mehr erhalten ist oder wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Alleingesellschafter, muss er die „Gesellschafterversammlung“ schriftlich protokollieren und das Protokoll unterzeichnen.

Bei einer Vertragsanbahnung mit neuen Geschäftspartnern muss sich der Geschäftsführer dessen Bonität versichern und riskante Kreditgeschäfte vermeiden. Letztlich muss er auch die Verjährung von Ansprüchen im Auge behalten und gegebenenfalls rechtzeitig verjährungsunterbrechende Maßnahmen einleiten. Hier hilft, auch für die laufende Liquidität, ein stringentes Debitorenmanagement.

Grundsätzlich besteht auch bei mehreren Geschäftsführern eine Gesamtverantwortung für jegliches Handeln der Gesellschaft. Stellen die Gesellschafter jedoch eine Geschäftsordnung mit einzelnen Ressorts und entsprechenden Zuständigkeiten auf, kann dies bedeuten, dass sie für das Handeln der jeweils fremden Ressorts nicht unmittelbar haften. Dennoch gilt: alle Geschäftsführer sind weiterhin verpflichtet, die übrigen Ressorts „im Auge zu behalten“. Dafür stehen ihnen umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber den weiteren Ressortleitern zu, die sie auch ausüben müssen. Sie können sich insoweit nicht auf Unkenntnis berufen. Allgemeine Aufgaben wie Buchführungspflichten, Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben und Aufgaben, die für die Gesellschaft und die Geschäftspolitik von grundsätzlicher Bedeutung sind, bleiben die Pflicht aller.

Haftung gegenüber Dritten

Die Unternehmensverantwortlichen nicht haftungsbeschränkter Gesellschaften wie der oHG, der Kommanditgesellschaft (KG), der GbR und der Einzelfirma haften den Gläubigern des Unternehmens gegenüber immer auch mit ihrem gesamten Privatvermögen neben dem Gesellschaftsvermögen.

Es gibt aber auch verschiedene Fälle, in denen ein Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Gesellschaft dem Vertragspartner gegenüber persönlich haftet. Dies ist etwa dann der Fall, wenn er bei der Vertretung nicht die im Handelsregister eingetragene Gesamtvertretung beachtet. Für die Gesellschaft hat er dann nicht wirksam gehandelt und ist so eine persönliche Verpflichtung eingegangen. Auch wenn er bei der Vertretung nach außen nicht deutlich macht, für eine GmbH, die der Haftungsbeschränkung unterliegt, zu handeln, ist eine persönliche Haftung denkbar. Wichtig ist es daher zu wissen, dass wenn der Geschäftsführer nicht das offizielle Geschäftspapier verwendet, er neben seine Unterschrift immer einen Firmenstempel setzen sollte.

Ressortaufteilungen über einen Geschäftsverteilungsplan wirken nach außen niemals entlastend, da der Geschäftspartner den genauen Umfang der Aufteilung – anders als bei der im Handelsregister grundsätzlich aufgeführten Vertretungsbefugnis – nicht erkennen kann.

Persönliche Haftungsrisiken gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern werden regelmäßig virulent, wenn ein Unternehmen in die Krise rutscht. Sie sind Gegenstand der dritten Ausgabe der Artikelreihe.

Der Geschäftsführer ist außerdem für die rechtzeitige Einreichung des Jahresabschlusses zum elektronischen Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag verantwortlich. Verstöße werden durch das Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld gegen den Geschäftsführer persönlich geahndet.

Auch eine persönliche Haftung, etwa bei Wettbewerbsverstößen im Bereich des Marken- und Patentrechts ist denkbar. Bei produzierenden Unternehmen müssen die Produkte den geltenden Sicherheitsstandards genügen. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, muss der Geschäftsführer möglichen Verstößen unverzüglich nachgehen. So müssen etwa betroffene Produkte gegebenenfalls unverzüglich zurückgerufen werden.

Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr: Untersuchungs- und Rügeobligenheiten und das kaufmännische Bestätigungsschreiben

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr, der für beide Parteien des Vertrages ein Handelsgeschäft darstellt, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand sofort zu untersuchen und einen erkennbaren Sachmangel unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Verkäufer gegenüber zu rügen. Tut er dies nicht, kann er keine späteren Ansprüche geltend machen und die Ware gilt als ordnungsgemäß.

Hat es zwischen Kaufleuten Vertragsverhandlungen gegeben, bei denen bis zum Vertragsschluss eigentlich noch Klärungsbedarf besteht, weil die wesentlichen Vertragsbestandteile noch nicht konsensual verhandelt sind, ist Vorsicht geboten: Schickt hier die andere Vertragspartei ein Bestätigungsschreiben im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit den Verhandlungen und gibt darin inhaltlich den aus seiner Sicht geschlossenen Vertrag wider, muss die Geschäftsführung den streitigen Punkten sofort schriftlich widersprechen. Schweigt der Empfänger, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens zustande gekommen.

Neue Herausforderung: Frühwarnsystem

Die Mitglieder der Geschäftsführung haftungsbeschränkter Unternehmen wie etwa der GmbH werden neuerdings noch mit weiteren Anforderungen konfrontiert. Sie sind verpflichtet, fortlaufend Entwicklungen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, zu überwachen und nötigenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Verstöße, die zu einem Schaden führen, können den Geschäftsleiter schadensersatzpflichtig machen. Der Unternehmer ist gefragt, künftige Risiken zu erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen und den notwendigen Präventionsaufwand dazu in ein angemessenes – auch an den Aufwand angepasstes – Verhältnis zu setzen, ohne dabei die Höhe eines möglichen Schadens aus den Augen zu verlieren. Gerade auch für neu gegründete Unternehmen ohne entsprechende Erfahrungen aus Unternehmensentwicklungen in der Vergangenheit stellt dies eine wirkliche Herausforderung dar.

Fazit

Wer schreibt der bleibt, so heißt es unter Juristen. Auch wenn im Eifer der eigentlichen werbenden Tätigkeit des Unternehmens, also der Ausführung des Geschäftszwecks, dies häufig nicht im Vordergrund steht. Es gilt immer darauf zu achten, wen man durch eine Erklärung verpflichten will: ein Unternehmen oder sich selbst.

Führt er ein Unternehmen, das nicht ihm selbst gehört, sollte der Geschäftsleiter die Basis seiner Entscheidungsfindung nachvollziehbar dokumentieren, Absprachen mit den Gesellschaftern gegebenenfalls schriftlich bestätigen oder sich entsprechende Verfügungen von diesen abzeichnen lassen. Und auch der persönlich haftende Gesellschafter einer Einzelfirma, einer oHG oder KG sollte die Dokumentation von Entscheidungen nicht vergessen, um sich im Falle des Falles später exkulpieren zu können.

Die Autorin Marion Gutheil ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Mediatorin bei der Mönig Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf

Was wirklich hinter den 5 häufigsten Freelancer-Mythen steckt

Andere Abläufe, neue Tools oder ein Umkrempeln der Hierarchien – Freelancer*innen verändern mitunter die Arbeitsweise, Kultur und Innovationskraft in Unternehmen. Dennoch gelten sie noch immer als zu teuer, kompliziert und umständlich. Welche Missverständnisse sich hinter den häufigsten Freelancer*innen -Mythen verbergen und worauf es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu achten gilt.

Freelancer*innen-Mythos 1: Freiberufler*innen sind zu teuer

„96 Euro in der Stunde? So viel würde ich selbst gern verdienen!“ So oder ähnlich sarkastisch mag eine Führungskraft klingen, wenn sie den durchschnittlichen Stundensatz von Solo-Selbständigen erfährt. Das hört sich erstmal viel an, allerdings ist ein bloßer Vergleich von Gehalt und Honorar zu kurz gegriffen. Denn Freelancer*innen bringen spezialisierte Fähigkeiten und Erfahrungen mit, die sie fokussierter für einzelne Projekte im Unternehmen einsetzen als Angestellte. Zudem tragen Solo-Selbstständige die Kosten für Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge selbst. Arbeitet der Freelancer*innen mit einer eigenen Infrastruktur wie Laptop, Handy oder Büroraum, muss ein Unternehmen kein Arbeitsumfeld zur Verfügung stellen. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass bei Angestellten zwar die Gehälter stabil sind, der Output jedoch schwanken kann: Krankheits- oder Urlaubstage reduzieren die Arbeitsleistung. Für eine(n) Freelancer*in gibt es hingegen keine Lohnfortzahlung oder bezahlten Urlaub.

Tipp: Worauf Unternehmen dennoch achten sollten, ist, wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt. Freelancer*innen-Rechnungen sind nicht wie feste Gehälter kalkulierbar. Eine Möglichkeit, um eine realistische Vorstellung der Kosten zu erhalten, ist die Schätzung des Aufwands im Voraus. Eine monatliche Budgetobergrenze kann zudem sicherstellen, dass die Ausgaben im Rahmen bleiben und nicht außer Kontrolle geraten.

Freelancer*innen-Mythos 2: Freelancer*innen verkomplizieren das Projektmanagement

Was der Projektmanager*innen nicht kennt, frisst er genauso ungern wie der Bauer. Dabei gilt es in der Zusammenarbeit einfach, die Bedürfnisse der Freelancer*innen zu verstehen und diese beim Projektmanagement zu berücksichtigen. Je agiler bereits die Arbeitsweise in einem Unternehmen, desto leichter fällt die Transformation. Gerade Freiberufler*innen sind durch ihren Einblick in viele Unternehmen mit New Work und modernsten Projektmanagement-Tools vertraut. Zudem bringen sie viel Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet mit und benötigen weniger Anleitung als Angestellte. Laut dem Freelancer-Kompass 2022 haben Freiberufler*innen vor ihrer Selbstständigkeit durchschnittlich 13 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet gesammelt und sind bereits zwölf Jahre als freie Expert*innen tätig.

Tipp: Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Freelancern sind eindeutige Briefings und eine feste Ansprechperson wichtig. Die Vereinbarung einer Deadline sorgt für Klarheit auf beiden Seiten. Ein(e) Solo-Selbständige*r wird alles dafür tun, diese zu erreichen – schließlich stehen seine Reputation und eine eventuelle Wiederbeauftragung auf dem Spiel. Dafür legt sie oder er auch gerne mal eine Wochenendschicht ein – was Unternehmen von Angestellten nicht verlangen können.

Freelancer*innen-Mythos 3: Freie Mitarbeiter*innen sind unzuverlässig

Der Stereotyp "unzuverlässige(r) Freelancer*in", der seine Arbeit unabhängig von den Bedürfnissen des Unternehmens verrichtet, hält sich in den Köpfen von Führungskräften. Viele Unternehmen haben den Eindruck, die Arbeitsleistung nicht kontrollieren zu können, wenn die Person sich nicht im Büro befindet. Die Pandemie hat jedoch gezeigt, dass verlässliches Arbeiten unabhängig vom Standort möglich sein kann. Wichtig sind dafür ein regelmäßiger Austausch und eine gute Organisation.

Tipp: Unternehmen schaffen die Rahmenbedingungen, die eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancern ermöglichen. Nichts spricht dagegen, freie Mitarbeitende um regelmäßige Updates zu bitten oder auch wiederkehrende Statusmeetings festzulegen. Neben den Absprachen sind auch Hinweise in der Mail-Signatur oder ein kurzer Text zu “How to work best with me” im Profil eines Messaging-Dienstes wie Slack oder Microsoft Teams hilfreich für beide Seiten. Wenn klar ist, welche die bevorzugten Kommunikationstools und -kanäle sind, schafft das nicht nur Transparenz, sondern schützt auch das mentale Wohlbefinden.

Freelancer*innen-Mythos 4: Freelancer*innen gefährden den Datenschutz und geistiges Eigentum

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Firmen noch immer gegen den Einsatz von Freelancer*innen entscheiden, weil sie befürchten, dass nach Ende eines Projektes Wissen aus dem Unternehmen fließt. Diesen Mythos aus der Welt zu schaffen, ist eine wesentliche Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen. Ein Unternehmen ist Freiberufler*innen gegenüber zwar nicht weisungsbefugt, dennoch müssen sich auch Solo-Selbstständige an Verträge halten. Dem Risiko, dass vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum oder Daten nicht ausreichend geschützt sind, begegnen die meisten Unternehmen längst auf diesem Wege.

Tipp: Ein detaillierter Vertrag gibt beiden Seiten Sicherheit: Es können alle gewünschten Aspekte enthalten sein, etwa zu zeitlich begrenzten und umfassenden Nutzungsrechten. Darüber hinaus ist meist eine NDA, also eine Geheimhaltungsvereinbarung, sinnvoll.

Freelancer*innen-Mythos 5: Passende Kandidat*innen sind schwer zu finden

Unternehmen suchen nach Freelancer*innen für Projekte, die ein hohes Maß an spezifischem Fachwissen und Erfahrung erfordern. Entgegen dem verbreiteten Mythos haben Firmen aber beste Chancen, unter Freiberufler*innen fündig zu werden – und das schneller als bei der Suche nach qualifizierten Angestellten. Unterm Strich werden Solo-Selbständige innerhalb weniger Wochen angeworben, während die Beschaffung von festen Mitarbeitenden oft mehrere Monate andauert. Zudem sind Freiberufler*innen geübt darin, sich schnell auf neue Arbeits- und Kommunikationsweisen einzustellen, um ein Projekt in der vertraglich vereinbarten Zeit erledigen zu können. Der lange und teure Prozess des Recruitings und Onboardings bei festen Mitarbeitenden ist einer der stärksten Gründe dafür, mit Freelancern zu arbeiten.

Tipp: Vor der Suche sollten Unternehmen ein genaues Anforderungsprofil mit den notwendigen Skills erstellen. So gestaltet sich die Suche nicht nur einfacher, sondern auch schneller. Für Unternehmen kann es außerdem sinnvoll sein, Recruiter*innen zu engagieren und Projekte auf speziellen Plattformen einzustellen. Auf diesem Wege erhalten Auftraggeber*innen direkt Vorschläge für Freelancer mit den passenden Skills und können gleich mehrere Freelancer auf ein Projekt aufmerksam machen.

Fazit: Wo geht’s jetzt hin?

Unternehmen dürfen den Veränderungsprozess nicht unterschätzen, wenn die Belegschaft noch keine oder erst wenige Berührungspunkte mit der Arbeit in gemischten Teams aus Festangestellten und Freelancer*innen hatte - sogenannter blended work. Wichtig ist, dass Firmen die Potenziale an neuen Perspektiven und Arbeitsweisen erkennen, die die Zusammenarbeit mit Freelancer*innen mit sich bringt. Der Schlüssel ist ein offenes Verständnis für die Bedürfnisse aller Beteiligten. Ein Unternehmen sollte transparent kommunizieren, wie die oder der engagierte Freelancer das Team entlasten wird. Das Team muss wiederum lernen, die Weichen für eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancer*innen zu stellen.

Der Autor Thomas Maas ist Geschäftsführer der offenen Projektplattform freelancermap und Herausgeber der repräsentativen Marktstudie Freelancer-Kompass, die jährlich relevante Entwicklungen des freien Projektgeschäfts der IT- und Engineering-Branche abbildet.

Franchisestatistik 2022

Die aktuelle Franchisestatistik zeigt: Selbst im Jahr multipler Krisen hat sich die Franchisewirtschaft in Deutschland auf positivem Niveau weiterentwickelt.

Die Franchisestatistik 2022 und der Franchise Klima Index (FKI) wurden vom 21. November bis 12. Dezember 2022 gemeinsam online erhoben. Per E-Mail aufgerufen waren 359 Mitglieder des Deutschen Franchiseverbandes sowie 570 Nichtmitglieder. Die Möglichkeit am Franchise Klima Index teilzunehmen, erhielten ausschließlich Mitgliedssysteme. Die Rücklaufquote betrug 9%. Zur Durchführung und Auswertung beauftragt wurde Prof. Dr. Achim Hecker (Digital Business University of Applied Sciences).

Die wichtigsten Ergebnisse der Franchisestatistik 2022 im Überblick

Die rund 930 Franchisesysteme hatten im vergangenen Jahr 144.014 Franchisepartner, das sind 1,5% mehr als noch im Vorjahr. Insgesamt sind rund 814.304 Mitarbeitende bei den 186.028 (+ 2,8%) Franchisebetrieben beschäftigt. Zahlen, die für eine anhaltend stabile Wirtschaftskraft sprechen. Einmal mehr gestärkt durch ein deutliches Plus bei den Umsatzzahlen der gesamten Franchisewirtschaft. Diese sind um 4,6% auf 142,2 Milliarden Euro angewachsen.

Start-Tipps für Food-Start-ups

Diese fünf Punkte solltest du kennen und beherzigen, bevor du dich mit einem Food-Start-up selbständig machst.

Das Thema Food ist bei Gründenden sehr beliebt; die Eintrittsbarrieren sind vermeintlich gering, schließlich kann jede(r) sein/ihr Lieblingsessen zubereiten. Umso wichtiger ist es, die größten He­rausforderungen im Foodmarkt aufzuzeigen und zu verdeutlichen, was bei einer Food-Start-up-Gründung bzw. dem Markteintritt zu beachten ist.

Doch zunächst soll geklärt werden: Was ist ein Food-Start-up? Im Wesentlichen sind es sechs Merkmale, die ein Food-Start-up vom Café nebenan unterscheiden: Ein Food-Start-up

  • vertreibt ein Lebensmittel oder Getränk,
  • hat den Anspruch, ein hohes Wachstum zu generieren,
  • ist innovativ – was bedeutet, dass es neue Märkte erschließt oder Nischen besetzt,
  • bedient einen oder mehrere Food-Trends,
  • macht frühzeitig schnell Fehler, lernt daraus und passt sich schnell an,
  • verbessert die Lebensmittelbranche.

Wenn diese Merkmale auf deine Idee, deine Gründung oder dein bereits bestehendes Unternehmen zutreffen, solltest du unbedingt weiterlesen.

Wer ist dazu berufen, ein Food-Start-up zu gründen?

Grundsätzlich kann jede(r) gründen. Nicht selten gründen Personen, die durch eigene Erfahrungen oder Bedürfnisse vermeintliche Marktlücken entdecken. So gibt es zahlreiche Gründer*innen, die selbst Unverträglichkeiten haben und vor diesem Hintergrund gezielt Produkte entwickeln, die trotz Unverträglichkeit verzehrt werden können. Nach über hundert Interviews weiß ich: Die meisten Gründer*innen haben weder eine Ausbildung noch ein Studium im Bereich Food. Einige davon werden trotzdem erfolgreich. Mein Rat: Wenn du nicht aus der Branche kommst, dann suche dir Mitgründer*innen, die ich als „hungry food nerds“ bezeichne. Mit „hungry“ meine ich hungrig auf Erfolg. Wenn du oder potenzielle Mitgründer*innen diesen Hunger nicht mitbringen, werdet ihr lange Durststrecken nicht überstehen. Mit „food nerd“ meine ich, dass eine Person im Team exzellent im Bereich Produkt sein sollte. Ob du alleine oder ihr im Team gründet, bleibt dir überlassen. Ich empfehle dir, Mitreisende für deinen Weg zu suchen. Ihr könnt durch Sparring schneller vorankommen, unterschiedliche Kompetenzen einbringen und es macht einfach mehr Spaß im Team.

Tolle Produktidee – aber wie geht’s weiter?

Eine gute Idee hast du bereits, ebenso den Willen, deine Idee in die Welt zu bringen. Vor deinem inneren Auge siehst du dein fertiges Produkt in jedem REWE- und EDEKA-Regal in Deutschland stehen. Wobei stehen das falsche Wort ist: Es funkelt und glänzt im Regal; und alle wollen dein Produkt haben. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Schritt für Schritt und mit viel Geduld wirst du diesen Weg gehen müssen. Wichtiger als ein hervorragendes Produkt ist die Auseinandersetzung mit dem Foodmarkt und deiner potenziellen Zielgruppe.

Gesättigte Märkte und volle Mägen

Wir haben alles, was wir brauchen, und müssen uns, bis auf wenige Ausnahmen, keine Sorgen um Versorgungsengpässe machen. Mit wir meine ich unsere Wohlstandsgesellschaft in Deutschland. Dennoch gibt es Herausforderungen, die gelöst und Bedürfnisse, die befriedigt werden können. Um dir einen ersten Überblick zu verschaffen, empfehle ich dir, ein Business Model Canvas (BMC) aufzusetzen. Innerhalb des BMC gilt es zu eruieren, wo ihr eure Nische findet und gesättigte Mägen wieder hungrig machen könnt. Das herauszufinden, erfordert etwas Marktforschung. Der Vorteil am Foodmarkt ist: Du kannst sehr gut Marktforschung betreiben, da wir nun mal alle Essen müssen und wollen. Mit einer B2B-Software wäre das schwieriger.

Als kostengünstigen Einstieg empfehle ich dir mit deiner ersten Produktversion etwa 20 potenzielle Kund*innen zu befragen. Auf Social Media beispielsweise kannst du Kontakte suchen und anschreiben. Bitte nicht auf Family & Friends zurückgreifen – dort erwarten dich verfälschte Ergebnisse aufgrund persönlicher Betroffenheit. Diesen 20 Personen schickst du dann deine Proben und lässt sie einen Fragebogen ausfüllen. Mit diesem Feedback kannst du dein Produkt stetig weiterentwickeln, angepasst an die Bedürfnisse deiner Zielgruppe. Denk dabei immer daran: Du entwickelst ein Produkt für deine Kund*innen und nicht für dein Ego.

Wenn du diesen Weg gehst, kannst du einen der folgenden zwei Sätze ausfüllen, den ich mir von Robin Söder abgeschaut habe, und hast damit dein Geschäftsmodell auf den Punkt gebracht:

„Wir helfen Avatar (A) zum Ergebnis (E) im Zeitraum (Z) ohne Probleme (P) und Schmerz (S).“

„Wir befriedigen Bedürfnis (B) von Avatar (A) im Zeitraum (Z) ohne Problem (P) oder Schmerz (S).“

Die Buchstaben sind Variablen, die du individuell ersetzen kannst. Bei meinem eigenen Start-up vemami definieren wir diesen Satz beispielsweise wie folgt: „Wir helfen Flexitarier*innen und Vegetarier*innen, ihren Fleischkonsum zu reduzieren, ohne Verlust an Geschmack und ohne Dogmatismus.“

Regelbruch

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand deine Idee bereits hatte, ist extrem hoch. Daraus resultiert, dass es nicht reicht, ein gutes Produkt zu einem guten Preis anzubieten. Du musst aus der Masse der Produkte herausstechen. Du musst dich bemerkbar machen. Du musst der schwarze Schwan auf dem See sein. Wie du das schaffst? Eine Möglichkeit ist gezielter Regelbruch.

Dazu nachfolgend zwei Beispiele von Food-Marken, die durch Regelbruch Aufmerksamkeit generieren konnten.

Lemonaid: Es gibt viele Limonaden auf dem Markt, einige mehr, andere weniger bekannt. Eine unter diesen ist Lemonaid. Anfangs nur im Biohandel verfügbar, ist die Marke mittlerweile recht bekannt. Das Start-up hat sich auf die Fahne geschrieben, Limonade mit reduziertem Zuckergehalt zu verkaufen. Im deutschen Lebensmittelgesetz gibt es eine Mindestzuckergrenze für Limonaden.

Diese Grenze unterschritt Lemonaid und erhielt damit eine Abmahnung mit der Anforderung, seine Produkte nicht als Limonade zu bezeichnen. Lemonaid hat diesen Regelbruch genutzt und auf seine Flaschen einen Aufkleber im Style von Zigarettenwarnhinweisen mit dem Titel „Achtung, wenig Zucker“ geklebt. Dadurch haben sie unglaublich viel Presseartikel und Aufmerksamkeit generiert.

Djoon: Bist du ein Dattelfan? Es gibt sie getrocknet und entsteint zu kaufen. Diese kleinen, süßen und natürlichen Früchte gibt es nicht regional, sie werden aus dem Nahen Osten importiert. Dennoch erfreuen sie sich großer Beliebtheit. Martin, der Gründer von Djoon, kam durch seine Tätigkeiten im Ausland auf den Geschmack der Dattel. Eine Idee wuchs in ihm: Wieso keine Pralinenalternative aus Datteln entwickeln, die keinen zugesetzten Zucker benötigt, weil die natürliche süße der Dattel ausreicht?

Heute entwickelt und vertreibt Djoon einzigartige Dattelpralinen mit einem Überzug aus dunkler Schokolade. Wobei Djoon dazu eigentlich nicht Schokolade sagen darf: Denn laut Gesetz muss Schokolade einen gewissen Anteil an zugesetztem Zucker enthalten. Djoon definiert damit eine Praline neu: ohne Zuckerzusatz, auf natürlicher Basis, mit kurzer Zutatenliste. Damit bricht das Start-up gleich zwei Regeln: Was eine Praline ausmacht und wie Schokolade definiert ist.

Mit dieser klugen Idee aus strategischem Regelbruch erzeugen sowohl Lemonaid als auch Djoon Aufmerksamkeit und daraus Erfolg. Fazit: Erschaffe einen gezielten Regelbruch und deine Marke wird MERK-würdig.

Finanzierung: Ohne Moos nix los

Wenn alles passt, also eine gute Produktidee, ein starkes Team, eine vorhandene Problemlösung oder Bedürfnisbefriedigung vorhanden ist, muss das Vorhaben auch finanziert werden. Eingangs wurden die sechs Merkmale eines Food-Start-ups aufgelistet. Eins davon ist das Potenzial zu hohen Wachstumsraten. Wachstum muss finanziert werden. Es muss dir klar sein: Wenn du im Foodmarkt wachsen willst, kommst du früher oder später nicht am dominierenden Einzelhandel vorbei. Neben mehr als 30 Prozent Marge hat dieser meistens auch noch Zahlungsziele von über sechs Wochen. Das bedeutet, du musst nicht nur deine Rohstoffkosten, Personalaufwände und Vertriebskosten vorfinanzieren, sondern auch noch zwei Monate auf Zahlungseingänge warten. Dazu kommen die Kosten für Lohnproduzenten*innen und/oder Lohnabfüller*innen mit entsprechenden Mindestmengen pro Charge. Da kommt schnell eine Summe zusammen, mit der du dir alternativ einen Kleinwagen kaufen könntest.

Da die wenigsten auf eine fette Abfindung, ein gut bestücktes Erbschaftskonto oder reiche Verwandtschaft zurückgreifen können, wird Kapital benötigt. Deine Hausbank wird von deiner risikoreichen Idee sehr wahrscheinlich wenig begeistert sein. Zum Glück gibt es sogenannte Wagniskapitalgeber*innen, die Start-ups finanzieren. Kapital ist ausreichend im Markt verfügbar. Sei dir jedoch bewusst: Wenn du dir Wagniskapital suchst, gibt es nur eine Geschwindigkeit und nur ein Ziel. Die Geschwindigkeit ist Vollgas und das Ziel ist (meistens) ein Exit. Wagniskapitalgeber*innen leben davon, dass ein oder zwei von zehn Investments durch die Decke gehen. Im besten Fall ist das deine Idee. Für das Investment möchten sie natürlich eine Gegenleistung und das sind Anteile an deinem Start-up. Diese Anteile gewinnen durch steigende Markenbekanntheit an Wert und generieren durch den Exit einen deutlichen Gewinn.

Drei typische Kapitalgeber*innen für Food-Start-ups

Business Angel: Erfolgreiche Unternehmer*innen kennen die Herausforderungen und Probleme, denen sich Gründer*innen stellen. Einige von ihnen sind so erfolgreich, dass sie als Wagniskapitalgeber*innen (Business Angels) fungieren. Business Angels sind bereits in sehr frühen Phasen, beispielsweise wenn du noch in der Produktentwicklung bist, potenzielle Geldgeber*innen für dich. Optimalerweise suchst du dir einen Business Angel, der bereits in Food-Start-ups investiert sind oder selbst aus der Branche kommt. Dadurch bekommst du „smart money“ – also Kapital und Know-how. Die Investitionssummen von Business Angels liegen zumeist zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Die höhe der Anteile, die du dafür abgeben musst, ist Verhandlungssache.

Venture Capital: Venture Capital sind professionell gemanagte Geldtöpfe, die unter anderem in Start-ups investieren. In frühen Phasen steigen diese meistens noch nicht ein. Für Folgefinanzierungen wirst du sie jedoch brauchen.

Corporate Venture Capital: Der Lebensmittelmarkt ist hart umkämpft und Innovationen entstehen gefühlt am Fließband. Wer den Markt jedoch genauer beobachtet, stellt fest: Etablierte Unternehmen schaffen es oft nicht, mit hoher Geschwindigkeit neue Produkte oder sogar neue Absatzmärkte zu erschließen. Dazu suchen sie nicht selten Zugang zu Start-ups. Diese haben einen weiteren Vorteil: ein motiviertes Gründungsteam, das viele Überstunden auf sich nimmt und keinen Urlaubsanspruch hat. Doch auch du als Gründer*in kannst von Corporate Venture Capital profitieren. Neben Kapital kannst du dir Zugang zu deiner Zielgruppe, Produktionspartner*innen, Lohnabfüller*innen und Expert*innen schaffen. Einen Haken hat das Ganze jedoch: Es kann passieren, dass ein Exit erschwert wird, da andere Geldgeber*innen möglicherweise abgeschreckt sind.

Der Foodmarkt – kein leichtes, aber lohnendes Terrain

Jeder Markt hat seine Besonderheiten – so auch der Foodmarkt. Wenn du nicht aus dem Bereich kommst, wirst du es schwer haben. Dennoch solltest du dich nicht davon abschrecken lassen. Lass dich von niemandem entmutigen. Der Moment, dein eigenes Produkt im Supermarktregal zu sehen, ist unbeschreiblich. Der Weg dorthin ist zwar lang und steinig, aber mindestens genauso aufregend, ereignisreich, spannend, lehrreich und voller wertvoller Begegnungen. Wenn der schlimmste Fall eintritt und dein Produkt floppt, hast du so viele wertvolle Erfahrungen gesammelt und dich weiterentwickelt, sodass du am Ende nur gewinnen kannst.

Tipp zum Weiterlesen und -arbeiten

Tobias Gross, Erfolgskonzepte für Food-Start-ups. Best Practices und Handlungsempfehlungen für Gründer, ISBN: 9783658380458, Springer 2022, 24,99 Euro (eBook 19,99 Euro).

Das Buch begleitet Gründer*innen in der Food-Branche von der Idee bis hin zum Geschäftsmodell, von der Lebensvision des Gründungsteams bis hin zum erfolgreichen Vertrieb. Es vereint die betriebswirtschaftliche Seite mit der praktischen Umsetzung, um (potenzielle) Gründer*innen Schritt für Schritt ins Handeln zu bringen.

Der Autor Tobias Gross hat über zehn Jahre Erfahrung in der Food-Branche - von Gastronomie, über Bio-Bäckerei bis hin zu eigenen Gründungen. Seit 2020 ist er Host des Podcastfür Akteure in der Lebensmittelbranche, inbesondere für Gründer*innen mit über 100 Experten-Interviews.

Gründen in der Transportlogistik: Lohnt sich das heute noch?

Pro- und Kontra-Argumente des Startens in einer hart umkämpften Branche. Wenn du dich mit einem Unternehmen in der Transportlogistik-Branche selbstständig machen willst, erfährst du hier, auf was du auf deinem Weg in die Selbstständigkeit achten musst, um möglichst effizient und nachhaltig zu starten.

Kaum eine Branche konnte die Pandemie so gut überstehen wie diejenige, die die Online-Bestellungen zu den zuhause wartenden Kund*innen brachte. Derzeit allerdings, unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges mit seinen unter anderem dramatisch gestiegenen Kraftstoffpreisen, darbt aber auch kaum eine andere Branche so sehr.

Tatsache ist: Die Transportlogistik bietet zahlreiche Verlockungen. Doch lohnt es sich wirklich noch der Versuch, in diesem umkämpften Markt einen Fuß zu fassen? In den folgenden Zeilen werfen wir einen Blick auf beide Seiten der Medaille.

1. Die Gründung lohnt sich weiterhin, weil …
… gerade auf der letzten Meile noch viele Nischen bestehen

Wer an Transportlogistik denkt, der hat dabei häufig den typischen Langstrecken-LKW-Transport im Sinn: Zugmaschine, Auflieger, grenzüberschreitender Verkehr und Aufträge, die tausende Kilometer Distanz überbrücken.

Zugegeben, die Langstrecke auf der Straße ist ein wichtiger Teil der Transportlogistik. Gerade heute, wo so viele Branchen globalisiert sind und die Einzelteile eines einzigen Produkts problemlos aus mehreren Ländern stammen können.

Allerdings ist die Langstrecke nur ein Baustein innerhalb der Transportlogistik. Ein häufig übersehener, jedoch elementar wichtiger Baustein ist die „letzte Meile“, der Nahverkehr in einem Radius von nur wenigen Kilometern. Eben dort bietet sich bei uns derzeit eine interessante Situation:

  • Die Landflucht der präpandemischen Jahre ist mittlerweile deutlich abgeklungen. Dennoch fehlt es hier weiterhin an allen Ecken und Enden an Kerninhalten einer attraktiven Lage. Vor allem nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten.
  • Hingegen in den (Groß-)Städten sich Verkehrskonzepte derzeit sehr rasch ändern. In der Folge können viele längst nicht mehr so komfortabel mit dem Auto einkaufen, wie sie es möchten.

Hier bestehen also weiterhin Nischen, respektive tun sich solche gerade auf. Sie mit kreativen Konzepten für Kurzstreckenlogistik zu füllen, ist eine Aufgabe für echte Macher*innen. Gerade weil solche Personen dazu tendieren, die Situation ohne die „Logistiker-Brille“ zu betrachten und deshalb Konzepte kreieren können, die nicht den althergebrachten Herangehensweisen entsprechen. Äußerst passend, wie das nächste Kapitel zeigen wird.

… die Branche kreativen Konzepten gegenüber sehr offen ist

Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, wie sich mit Just Eat Takeaway (in Deutschland als Lieferando bekannt) eine völlig neue Art von Transportdienstleister etablierte.

Und Uber Eats zeigt derzeit, wie sehr das sowieso schon kreative Konzept der privatwirtschaftlichen (Personen-)Beförderung auf Lebensmittel anpassbar ist.

Es gibt in der Logistikwelt viele solcher Beispiele. Sie alle haben an der Basis „nur“ damit zu tun, Dinge von A nach B zu bringen. Dennoch sind sie im höchsten Maße kreativ, gehen andere Wege, erbringen eine völlig neue oder maßgeblich optimierte Form von Dienstleistung.

Solche Erfolgsgeschichten existieren nur, weil die gesamte Transportlogistik solchen unkonventionellen Konzepten und optimierten Herangehensweisen gegenüber sehr aufgeschlossen ist. Wer dementsprechend solche Ideen entwickeln und zur Marktreife führen kann, findet eine Branche, die, so konventionell sie manchmal anmuten mag, tatsächlich geradezu revolutionär sein kann, wenn es darum geht, neue Herangehensweisen zu akzeptieren oder bestehende zu verbessern.

… der Transport von Waren systemrelevant ist

Nur wenige würden in einer Branche gründen, deren Ende bereits vorhersehbar ist oder die ausschließlich in einem optimalen gesellschaftlichen und politischen Klima erblühen würde.

Aktuell eine Manufaktur für Zweitakt-Mopeds zu gründen wäre deshalb ebenso fragwürdig wie der Aufbau eines Unternehmens, das Dienstleistungen offeriert, die bei schlechter Wirtschaftslage als erstes von der Zielgruppe eingespart werden.

Transportlogistik ist hingegen – in vielen ihrer Teile – eine Branche, die wirklich „systemrelevant“ ist. Sie mag zwar bei schlechter Konjunktur leiden, doch ähnlich wie etwa

  • Landwirtschaft,
  • Lebensmittelhandel,
  • Hygieneprodukte,
  • Telekommunikation oder
  • Bestattungsdienstleistungen

handelt es sich um eine Branche, die unabhängig von sämtlichen externen Umständen immer benötigt wird; die sogar essenziell für das Funktionieren der gesamten Welt ist. Ohne der Transportlogistik würde nicht nur sprichwörtlich alles zusammenbrechen.

Insbesondere, wer selbst lange nach der Gründung wandlungsfähig bleiben kann, findet deshalb eine Branche vor, die eine hohe systemische Sicherheit bietet, weil sie für die Basisfunktionen sämtlicher Gesellschaften so relevant ist. Selbst in wahrhaft dystopischen Krisen wird es Bedarf für Unternehmen geben, die Güter transportieren.

Tipps zur Beratersuche

Im Gründungsprozess spielt Beratung eine wesentliche Rolle. Wie Sie den für Ihre Bedürfnisse und Ihre Geschäftsidee am besten geeigneten Coach aus dem großen Angebot heraus­filtern, lernen Sie in diesem Workshop.

Ob falsche Beratung, überhöhte Honorarforderungen oder dubiose Produktangebote – das gehört zum Alltag im Gründungsgeschehen Deutschlands mit seinem eher unübersicht­lichen Beratermarkt. Neben hervorragend ausgebildeten und erfahrenen Beratern tummeln sich eben auch viele „Trittbrettfahrer“. Das ist nachvollziehbar, wenn man sich vor Augen führt, dass noch vor ein paar Jahren der eher kleine Bereich der Gründungsberatung von Unternehmensberatern mit abgedeckt wurde.

Mit der Zunahme von Gründungen aus der Arbeits­losigkeit heraus und den entsprechenden Förderinstrumenten gibt es mittlerweile jedoch viele Berater, die ihr Tätigkeitsgebiet mit dem Thema Gründung abrunden. Häufig macht diese Arbeit jedoch nur einen sehr geringen Anteil ihrer Tätigkeit und ihres Umsatzes aus. Oftmals wird sie nur zur Neukundengewinnung eingesetzt oder sogar lediglich „nebenher“ betrieben.

Kein Wunder also, wenn es unter diesen Voraussetzungen häufig zu Kommunikationsproblemen zwischen Berater und Gründer kommt. Denn in der Vorgründungs- und Gründungsphase sind andere Themen relevant als bei einem etablierten Unternehmen.  Hinzu kommt, dass sich viele Anbieter schwerpunkt­mäßig nur der Fachberatung oder nur dem Coaching widmen, wie eine Studie des Gründungslehrstuhls Lüneburg aufzeigt. „Integrative Kompetenzprofile, die beide Seiten ab­decken können, sind die Ausnahme“, heißt es in der Studie. Thorsten Visbal, Dozent der Beraterqualifizierung Enigma Q-plus, bringt seine Erfahrung zum Thema Kompetenzprofil so auf den Punkt: „Die hohe Kompetenz des Gründungsberaters liegt da­rin, sein eigenes Beratungs-Fundament zu stärken und sich tagtäglich bei der Arbeit souverän auf dem Kontinuum von Fachberatung und Coaching bewegen zu können.“

Der Prozess der Gründungsberatung darf also nicht unterschätzt werden, und es ist demnach wichtig für Gründerinnen und Gründer, die richtige Person für die Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu finden. Der Schritt in die Selbständigkeit ist naturgemäß mit vielen Chancen und Risiken behaftet. Gerade wenn eine hohe Investitionssumme im Spiel ist, sollte man nicht leichtfertig den Berater wählen. Doch welche Strategie hilft bei der Suche und welche Möglichkeiten gibt es zur Orientierung? Ein guter Weg ist es, sich Schritt für Schritt dem Thema zu nähern. Die nachfolgenden Regeln und Tipps können dabei helfen, die Auswahl zu erleichtern:

Als Freelancer*in starten

Organisation, Spezialisierung, Finanzen, Netzwerke: Wir zeigen, worauf es bei der Gründung als Freelancer*in ankommt.

Das routinierte Abarbeiten immer gleicher Aufgaben untergräbt die eigenen Fähigkeiten? Das Gefühl, nie endende Runden im Karussell der Monotonie zu drehen? Daneben der aufkeimende Wunsch, selbstbestimmt zu arbeiten und die eigene Vision zu verwirklichen? Dann wird es endlich Zeit, der Festanstellung den Rücken zu kehren und den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen!

Doch dieses Vorhaben will gut geplant sein – das strategische und finanzielle Konzept sollte durchgerechnet, rechtliche Rahmenbedingungen beachtet sowie die mediale Präsenz durchdacht werden. Wir helfen dir dabei, einen sauberen Start im Freelancer*in-Business hinzulegen.

Das Freelancer*in-Dasein birgt klare Vorteile – sofern die Planung stimmt

Freelancer*innen profitieren besonders von der Flexibilität und dem Management als Ein-Personen-Unternehmen: Sie teilen sich ihre Arbeitszeiten eigenständig ein, entscheiden im Alleingang über Projektarbeiten oder -partner und sind ungebunden in der Wahl ihrer Arbeitsorte. Weiterhin haben freie Expert*innen meist bessere Verdienstmöglichkeiten als ihre festangestellten Kolleg*innen, der Fachkräftemangel in manchen Branchen begünstigt oftmals die Projektakquise und das Teilnehmen an Weiterbildungen steigern die Konkurrenzfähigkeit auf dem Markt. Natürlich beansprucht letztgenannter Punkt einiges an Zeit, hilft aber dabei, die eigene Expertise auszubauen. Um diese Vorteile unter einen Hut zu bekommen, muss der Weg in die Selbständigkeit jedoch gewissenhaft geplant werden.

Ohne Recherche keine DANN

Das Freelancer*in-Geschäft ist nicht allein abhängig von akademischen Abschlüssen. Ebenso wertvoll sind die gesammelten Erfahrungen, erlernte fachliche Fähigkeiten, aber auch die Leidenschaft, die für die neue Tätigkeit aufgebracht wird. Neulinge sollten sich daher eingehend mit den daran anknüpfenden Fragen beschäftigen, um ihr Angebot zu definieren:

Welche Zielgruppe soll angesprochen werden?

Hier gilt es die Bedürfnisse des Klientels zu identifizieren. Dabei kann beispielsweise das Erstellen einer Persona, also eines fiktiven Kunden bzw. Kundin, mit allerhand demografischen Daten, helfen, um die Zielgruppe besser zu visualisieren.

Was hebt einen von der Konkurrenz ab? Was bieten die anderen?

Durch die Beobachtung der ebenfalls im Markt aktiven Freiberufler*innen, ihrer Profile und Angebote, werden Unterschiede ersichtlich. Die genaue Analyse hilft dabei, eigene USPs zu identifizieren und damit die persönliche Nische zu finden.

In welchem Markt besteht Bedarf, Potenzial oder ein sich entwickelnder Trend?

Die Marktanalyse fordert einiges an Recherche-Arbeit, doch am Ende ist die Branche bekannt und das eigene Angebot spezifiziert. Zur Strukturierung gehört unbedingt ein vollumfänglicher Businessplan, der vielerorts zur Verfügung gestellt wird. Für den Anfang hilft auch ein “Mini-Businessplan” zur besseren Orientierung.

Die Beobachtung der Branche, Kund*innen, Bedürfnisse, Wünsche und die Präzisierung der eigenen Kenntnisse und Talente zahlen auf das Alleinstellungsmerkmal als Freiberufliche(r) ein. Diese einzigartige Freelancer*in-DNA kann der ausschlaggebende Grund sein, weshalb Kund*innen die Arbeit eines bestimmten Selbständigen letztlich buchen.

Startkapital von rund 15.000 Euro

Ertrag minus Aufwand ergibt Gewinn. Das ist der wirtschaftliche Grundsatz, den Freelancer*innen beherzigen sollten. Der Frage folgend, wie hoch der Gewinn für die beanspruchte Lebensqualität sein soll, werden Stundensatz, die Anzahl der Arbeitstage und zu zahlende Kosten in der genannten Formel kumuliert. Zwar ist eine jährliche Planung auf lange Sicht sicher sinnvoll, doch als Starter*in kann auch eine monatliche Budgetierung vorgenommen werden, um ein Gefühl für die Berechnung zu bekommen. Laut Freelancer-Kompass 2021 empfehlen Freiberufliche zudem ein Startkapital von rund 15.000 Euro.

Zudem müssen sich Freiberufliche über die verschiedenen Rechtsformen informieren, die ein Ein-Personen-Unternehmen annehmen kann. Abhängig von Faktoren wie Geschäftsidee, Tätigkeitsumfang und Startkapital wird das eigene Business dann als Gewerbe oder auch nicht-gewerbliches Kleinunternehmen angemeldet. Über die Bedingungen informieren das örtliche Gewerbe- beziehungsweise Finanzamt, welche zudem Auskunft über Kranken- und Zusatzversicherungen geben können. Zuletzt fallen auch Steuern an: Neben der Umsatzsteuer muss die Einkommens- beziehungsweise Gewerbesteuer entrichtet sowie eine Steuererklärung jährlich bis zum 31. Juli eingereicht werden. Hier kann es sich, vor allem zu Beginn der Selbständigkeit lohnen, eine(n) Steuerberater*in zu Rate zu ziehen.

Qualität auf branchenspezifischen Plattformen verhilft zum Kund*innenerfolg

Klar, die klassische Visitenkarte lässt sich auch im Freelancer*in-Geschäft nicht wegdenken. Darüber hinaus sollte aber auch die Online-Präsenz qualitativ hochwertig gestaltet sein. Das bedeutet im Einzelnen, das eigene Profil auf Projekt-Plattformen ausführlich aufzubereiten und aktuell zu halten. Kund*innen sollten sofort die DNA des Angebots und die Verfügbarkeit erkennen, das erleichtert ihnen die Entscheidung. Soziale Business-Netzwerke können genauso wie eine eigene Website als hilfreiche Akquise-Plattform dienen. Grundsatz ist vor allem: Qualität geht vor Quantität! Es ist unbedingt notwendig, Kontaktdaten wie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer gut sichtbar zu platzieren. Eine Orientierung bieten bei der Erstellung sicherlich auch die Profile der Mitbewerber*innen.

Sobald alles eingerichtet ist, sollten thematisch passende Blogs oder auch Gruppen in sozialen Netzwerken unbedingt genutzt werden, um die eigene Sichtbarkeit beispielsweise in Form von selbstgeschriebenen Gastbeiträgen zu steigern. Dort bietet sich auch die Gelegenheit, mit Gleichgesinnten in Kontakt zu treten, denn das Netzwerken mit Anderen eröffnet jedem bzw jeder Freelancer*in neue Chancen für die Projektakquise.

Fazit: Gut Ding will Weile haben

Auf den ersten Blick klingt der Start in die Selbständigkeit nach einem großen Aufwand. Doch Neueinsteiger*in sollten sich – gemäß dem Motto „Gut Ding will Weile haben“ – Zeit lassen mit dem Aufsetzen eines Businessplans, der Kalkulation der Finanzen und dem Aufbauen der medialen Präsenz. Denn wer sich vorab intensiv mit dem eigenen Profil und Angebot auseinandersetzt, hat später weniger zusätzlichen Aufwand und kann sich direkt in die Projektarbeit stürzen. Sobald der erste Auftrag reinflattert, wird schnell klar: Mit dem Freelancer*in-Business geht es runter vom Karussell der Monotonie und rauf auf die Achterbahn der Flexibilität!

Der Autor Thomas Maas ist Geschäftsführer der offenen Projektplattform freelancermap und Herausgeber der repräsentativen Marktstudie Freelancer-Kompass.

Schritt für Schritt zum Start-up

Auf dem Weg zum Start-up gilt es viele Hürden zu nehmen. Dies betrifft sowohl die Prozesse innerhalb des jungen Unternehmens als auch den rechtlichen Rahmen, der eingehalten werden muss, um durchstarten zu können. Wie sich dieser darstellt und warum sich externe Hilfe lohnt, wollen wir einmal etwas genauer beleuchten.

Es beginnt mit der Idee

Der erste logische Schritt auf dem Weg zum eigenen Start-up ist die Idee. Beim zukünftigen Geschäftsfeld sind dabei keine Grenzen gesetzt. In jedem Bereich sind Innovationen der Schlüssel für eine funktionierende Wirtschaft. Start-ups tragen dazu bei, indem sie auch immer wieder alt eingefahrene Prozesse aufbrechen und neu denken.

Seit einigen Jahren gibt es den Trend hin zu mehr Nachhaltigkeit, die bei neuen Unternehmen ein wichtiges Thema ist. Investor*innen achten vermehrt auf dieses Kriterium, um auch langfristig Kooperationen eingehen zu können. Auch hinsichtlich der Mitarbeiter*innenführung können Start-ups neue Schwerpunkte setzten und so auf sich aufmerksam machen. Generell sind Start-ups also eine hervorragende Gelegenheit, um seine Ideen kreativ in die Tat umzusetzen.

Ein bestimmtes Alter für das Gründen gibt es dabei nicht. Unter dem Strich entscheiden die nötige Motivation und die passende Idee über den Erfolg eines Start-ups. Mitunter wagen sich daher auch schon junge Menschen an das Projekt. Generell spielt das Alter beim Gründen aber eine untergeordnete Rolle.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Ideen sind bei motivierten Neu-Unternehmern häufig bereits vorhanden. Zu größeren Problemen führt da schon eher der nächste Schritt auf dem Weg zum Start-up. Tatsächlich müssen die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, bevor es so richtig losgehen kann. Dazu gehört zum Beispiel die Anmeldung des Unternehmens.

Wichtig ist dieser Prozess aus mehreren Gründen. Zum einen ist es ganz offizielle rechtliche Vorschrift. Ein Unternehmen bringt schließlich einige Verpflichtungen mit sich. So müssen Steuern abgeführt werden, die Angestellt*innen versorgt sein und noch einiges mehr. Aber auch für das Start-up selbst gibt es dadurch Vorteile, da die eigene Marke auf diese Weise geschützt wird.

Die Anmeldung der eigenen Marke

Da diese Vorgänge nicht ohne eine gewisse Bürokratie auskommen, lohnt es sich, auf externe Dienstleister zurückzugreifen. Eine Markenanmeldung mit Recht24-7 erleichtert den gesamten Vorgang, da sich Spezialisten um die Details der Anmeldung kümmern. Dies spart Zeit und Energie, sodass man sich als Gründer*in fortan wieder um die Ausarbeitung der eignen Projekte kümmern kann. Im Anschluss steht ein regulär angemeldetes Start-up, das bereit für seine ersten Erfolge ist.

Weiterhin erfährt das Start-up dadurch eine Beratung hinsichtlich der juristischen Details. Rechtliche Schwierigkeiten werden so schneller und fachkundig ausgeräumt, sodass es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Ebenfalls vorteilhaft gestaltet sich diese Dienstleistung bezüglich einer schnelleren Abwicklung aller zur Registrierung notwendigen Schritte. Dies betrifft auch die Auswahl der passenden Rechtsform, die das Start-up später haben soll.

Rückschläge einkalkulieren

Selbst mit der besten Idee und einer fachmännischen Beratung gerät jedes neue Unternehmen an einen Punkt, an dem es nicht wie gewünscht läuft. Dies zeigt schon ein kurzer Blick auf die Projekte anderer Gründer*innen. Derartige Rückschläge sind also völlig normal und sollten entsprechend von Beginn an einkalkuliert werden. Am Ende können sie sich sogar als nützlich erweisen, weil dadurch das Unternehmen erstmals richtig auf die Probe gestellt wird.

Nebenberuflich selbständig: Das kleine ABC

Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte beleuchtet, auf die geachtet werden sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen.

Anmeldung

Erst einmal müssen Sie wissen, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Freiberuflich sind künstlerische und therapeutische Berufe. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und beratende Volks- oder Betriebswirte sind „frei“. Gewerbliche Tätigkeiten sind im Prinzip alle anderen wie etwa handwerkliche Arbeiten, Ladengeschäfte oder auch der Verkauf bei Ebay.

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, tun Sie das über das Ordnungsamt. Das kostet zwischen 18 und 40 Euro und führt automatisch dazu, dass das Finanzamt Ihnen Formulare für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit schickt.

Freiberufler melden sich selbst direkt beim Finanzamt an und füllen dann das Anmeldeformular aus. Sie können es auch aus dem Internet laden, etwa über www.bundesfinanzministerium.de. Sie erhalten dann eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer.