Start-Check Franchising

Selbständig als Franchise-Nehmer

Autor: Dr. Christian Prasse, Michael Strotmann
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Bei intensiver Recherche, akribischer Vorbereitung und Prüfung ist das Startrisiko für Franchise-Nehmer gut kalkulierbar und der Einstieg meist unkompliziert. Was Sie auf der Suche nach dem passenden Franchise-Geber beachten sollten.

Franchising ist die Vertriebsform, die - mit Ausnahme vom Online-Handel - im letzten Jahrzehnt das größte Wachstum zu verzeichnen hat. Wie alle Geschäftsformen ist auch diese nicht frei von Risiken. Diese werden in der Werbung, auch in der des Deutschen Franchise-Verbandes e.V., leider immer wieder verharmlost.

Die Risiken von Franchising zeigen sich aktuell an Systemen wie Müller Brot und Ihr Platz, wo Franchise-Nehmer unschuldig in Bedrängnis kommen. Letztlich dürfte in solchen Fällen meist die gesamte wirtschaftliche Existenz des Franchise-Nehmers, hochgerechnet einige hundert Tausend Euro, auf dem Spiel stehen. Daher gilt: Erst beraten lassen und dann investieren - getreu dem Motto: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet ..."

Der Erstkontakt

Bevor Kontakt mit einem Franchise-Geber über eine mögliche Zusammenarbeit aufgenommen wird, sollte ein potenzieller Franchise-Nehmer sich soweit wie möglich über das avisierte Geschäftsfeld informieren. Idealerweise bestehen in diesem Geschäftsfeld schon Vorerfahrungen durch eine frühere Tätigkeit. Ein Franchise-Nehmer kann davon ausgehen, dass er weniger Wissen über das Geschäftsgebiet hat als der Franchise-Geber.

Um eine annähernd vergleichbare Verhandlungsposition zu erreichen, ist ein möglichst hoher Kenntnisstand ratsam. Ebenfalls sollten bereits vor den Vertragsverhandlungen klare Planungen über die Dauer des Engagements bestehen. Unabdingbar ist es zudem, sich über die eigenen finanziellen Möglichkeiten klarzuwerden. Eine Verschuldung am Beginn eines Franchise-Systems ist üblich, sie sollte sich jedoch im „normalen Rahmen“ bewegen.

Die Verhandlungen

In den Verhandlungen selbst gilt für Interessenten das Motto: Fragen, fragen, fragen. Einen zweifelhaften Franchise-Geber entlarven nur konkrete Nachfragen. Ausgereifte Franchise-Systeme verfügen über eine breite Erfahrung und können übliche Fragen ohne Probleme und fundiert beantworten. Ein besonderes Augenmerk sollte ein Interessent dabei auf die Ausführlichkeit bzw. Tiefe der Antwort richten. Der Franchise-Geber wird den Franchise-Interessenten über sein Franchise-System in Form einer Broschüre und Planzahlen informieren.

Es gilt, prognostizierte Umsatz- und Ertragsprognosen zu hinterfragen:

  • Woher stammen die Zahlen? Wurden diese von Franchise-Nehmern erreicht?
  • Wie viele Franchise-Nehmer erreichten diese Zahlen nicht? 
  • Wie viele Franchise-Nehmer des konkreten Franchise-Systems sind gescheitert?

Ein seriöses Franchise-System hat zudem ausgearbeitete Pläne für eine Schulung und ein entsprechendes Handbuch, welches es neuen Franchise-Nehmern zur Verfügung stellen kann. Eine Antwort auf diese Fragen beinhaltet im Idealfall somit eine detaillierte Erläuterung über den Plan zur Know-how-Übertragung.Punkte, die unbedingt abgeklärt werden sollten, sind: Gebietsschutz, das Scheitern ehemaliger Franchise-Nehmer, Erfahrungen auf dem deutschen Markt, Investitionsvolumen, Betreuung in der Anfangszeit, tatsächlicher Vertragspartner, Unterstützungsleistungen vor Geschäftseröffnung wie etwa die Standortsuche, Businessplan, Gebührenstruktur, Geschäftsidee bzw. Franchise-Philosophie und nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

Ein seriöser Franchise-Geber kann und wird diese Fragen beantworten. Aus unserer Erfahrung sollte auf jeden Fall auf einen Gebietsschutz geachtet werden. Der Franchise-Geber räumt damit nur einem Franchise-Nehmer das Recht ein, sein Franchise in einem bestimmten Gebiet zu benutzen. Für den Franchise-Nehmer bedeutet dies einen Investitionsschutz und die höhere Chance einer Unterstützung. Dieser Gebietsschutz sollte dabei ohne Ausnahmen vereinbart sein.

Zur Checkliste Kleines Franchise-ABC

Der Vertrag

Franchise-Recht ist eine Mischung aus allgemeinem Vertragsrecht, AGB-Recht, Handelsvertreterrecht, Kartell- und Markenrecht. Da es in Deutschland keine speziellen gesetzlichen Regelungen gibt, sollten in dem Franchise-Vertrag selbst alle Rechte und Pflichten beider Vertragspartner im Detail geregelt sein. Daher haben Franchise-Verträge meist einen Umfang von mindestens 20 DIN-A-4-Seiten.

In dem Vertrag sollten die Marke des Systems, die Gebühren, die Rechte und Pflichten beider Parteien, die Kündigungsmöglichkeiten, die Vertragsdauer und ggf. das Vertragsgebiet enthalten sein. Besonders wichtig ist es zu klären, was nach der Vertragslaufzeit mit dem Geschäft geschieht.

Oftmals ist in den Verträgen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthalten, welches kritisch geprüft werden muss. Es droht sonst die Gefahr, dass die vom Franchise-Nehmer erwirtschafteten Erfolge und der gute Ruf des Geschäfts vom Franchise-Geber übernommen werden.

Franchise-Verträge sind von Spezialisten
ausgearbeitete Klauselwerke,
die Sie vorab prüfen (lassen) sollten

Idealerweise kann ein Vertrag vom Franchise-Nehmer vorab zur Prüfung eingesehen werden. Eine solche Chance sollte genutzt werden. Die meisten Franchise-Verträge sind von Spezialisten ausgearbeitete Klauselwerke. Die Franchise-Geber gestalten diese daher üblicherweise so weit wie möglich zu ihrem Vorteil aus.

Ein Franchise-Nehmer sollte bei einer Prüfung somit entweder selbst einen Experten befragen oder zumindest die verschiedenen Vertragsklauseln so nachteilig wie möglich für sich selbst auslegen. So kann er das Risikopotenzial bestmöglich ermitteln.

Keine mündlichen Absprachen

Der wirtschaftliche Misserfolg ist kein Grund zur Kündigung. Das bedeutet, dass in aller Regel auch dann Franchise-Gebühren bzw. Mindest-Franchise-Gebühren laufend monatlich zu entrichten sind, wenn Franchise-Nehmer Verluste erwirtschaften. Auch bestehen in aller Regel Betriebspflichten, sodass man seinen Betrieb nicht einfach schließen kann.

Nicht verlassen sollte sich ein Franchise-Nehmer daher auf mündliche Aussagen, in denen behauptet wird, dass dieses oder jenes in der Realität so nicht umgesetzt werde, obwohl es in dem Vertrag explizit erwähnt ist. Die Vertragsklauseln sind bewusst so gewählt und werden nach einem Vertragsabschluss auch exakt so gültig. Mündliche Aussagen sollten einen Franchise-Nehmer daher eher zur Vorsicht mahnen.

Rechte und Pflichten

Der Franchise-Nehmer hat das Recht, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Dies bedeutet auch, dass er auf mögliche Pflichtversäumnisse des Franchise-Gebers hinweisen muss, z.B. mittels einer Abmahnung. Die Pflichten des Franchise-Gebers richten sich ebenfalls nach dem Vertrag.

Am relevantesten dürften dabei die Pflichten zur Unterstützung und Fortentwicklung des Systems sein. Mögliche Probleme mit dem Franchise-System zu erkennen, ist mitunter schwierig, da einige Faktoren diese Frage beeinflussen. Ein Austausch mit anderen Franchise-Nehmern kann hilfreich sein. Hinweise auf eine Problematik beim Franchise-Geber können ein Personalabbau in der Zentrale, plötzlich erhöhte Gebühren, neue und qualitativ schlechtere Produkte oder der rege Versuch neue Lizenzen zu verkaufen sein.

Unter sozialversicherungsrechtlichen Aspekten ist zu beachten: Beschäftigt der Franchise-Nehmer keinen Arbeitnehmer, der einen Lohn von mehr als 400 Euro erhält, kann der Franchise-Nehmer rentenversicherungspflichtig sein.

Idealerweise kann ein Vertrag vom Franchise-Nehmer vorab zur Prüfung eingesehen werden. Eine solche Chance sollte genutzt werden. Die meisten Franchise-Verträge sind von Spezialisten ausgearbeitete Klauselwerke. Die Franchise-Geber gestalten diese daher üblicherweise so weit wie möglich zu ihrem Vorteil aus.

Ein Franchise-Nehmer sollte bei einer Prüfung somit entweder selbst einen Experten befragen oder zumindest die verschiedenen Vertragsklauseln so nachteilig wie möglich für sich selbst auslegen. So kann er das Risikopotenzial bestmöglich ermitteln.

Was tun, wenn Probleme drohen

Im Fall von Problemen sollte der Franchise-Nehmer zunächst darauf achten, seine Mängelanzeigen und sonstige Kommunikation auf schriftlichem Wege, zumindest per E-Mail, zu führen. Er sollte insofern auch auf eine schriftliche Antwort des Franchise-Gebers drängen. Nur schriftliche Aussagen sind später vor Gerichten sicher verwertbar. Wichtig ist es ebenfalls, diese Probleme offensiv und konstruktiv anzusprechen.

In Franchise-Verhältnissen gilt ein besonderes Treuegebot, sodass zunächst gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden sollte. Hilfe kann ein Franchise-Nehmer entweder bei einem im Franchise-System vorhandenen Beirat, dem Deutschen Franchise-Nehmer Verband (DFNV) oder einer im Franchise-Recht versierten Rechtsanwaltskanzlei suchen. Bei solchen komplexen Rechtsverhältnissen ist es oftmals hilfreich, wenn ein Vergleich mittels einer Mediation oder einer außergerichtlichen Einigung erzielt wird. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von dem Einverständnis der beiden Vertragsparteien ab.

Eine außergerichtliche Einigung liegt oftmals im Interesse des Franchise-Nehmers und des Franchise-Gebers. Die Chance liegt darin, dass ein Franchise-Geber oftmals den Gerichtsprozess scheut, denn so etwas spricht sich nicht selten bei den anderen Franchise-Nehmern herum.Wichtig zu wissen: Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Generell denkbar sind dafür folgende Szenarien: eine gravierende sogenannte Schlechtleistung des Franchise-Gebers, ein Fehler im Vertrag, ein sittenwidriger Vertrag oder ein massives Fehlverhalten des Franchise-Gebers.

Ein Franchise-Verhältnis kann ein erfolgreicher Weg für eine Selbständigkeit sein. Bedingung dafür ist jedoch, dass der Franchise-Nehmer bereit ist, sich den mitunter recht strikten Regelungen zu unterwerfen. Bei einer guten Recherche und einer ausreichenden Vorbereitung und Prüfung ist das Risiko kalkulierbar. Einen totalen Schutz kann es jedoch nicht geben. Franchising bleibt jedoch trotzdem ein erfolgreiches Geschäftsmodell, welches nicht ohne Grund seit Jahren auf Expansionskurs ist.

Experten-Interview mit Dr. Christian Prasse

Fragen an Franchise-Experte Dr. Christian Prasse, Rechtsanwalt, Notar und Inhaber der Kanzlei Dr. Prasse & Kollegen, www.franchise-rechtsanwalt.de

StartingUp: Wie sicher ist Franchising?

Dr. Prasse: Bei guter Vorbereitung und einer entsprechenden Auswahl des Franchise-Gebers recht hoch. Der Franchise-Nehmer verfügt dann über ein erprobtes Konzept und kann damit für gewöhnlich erfolgreich am Markt auftreten.

StartingUp: Sollte man sich auf die Zahlenkalkulation des Franchise-Gebers verlassen?

Dr. Prasse: Nein, es gilt immer die Zahlen zu hinterfragen. Insbesondere sollte man sich aber klar machen, dass man eine anfängliche Durststrecke überbrücken muss. Dafür muss man die monatlichen Kosten seiner Familie genau kennen und einen Sicherheitsaufschlag nehmen. Denn, bevor das erste Geld in der Kasse ist, können Monate vergehen.

StartingUp: Wie erkenne ich den zu mir passenden Franchise-Geber?

Dr. Prasse: Abgesehen von dem berühmten Bauchgefühl kommt es auf die eigenen Interessen und Fähigkeiten an. Wie bei jedem Beruf, sollte die Tätigkeit interessant sein und Spaß machen. In dem Geschäftsfeld sollte ein Interessent die verschiedenen Franchise-Systeme vergleichen. Es gibt Systeme, die mehr Freiräume lassen als andere. Diese Freiräume muss man dann aber auch selbst ausfüllen.

StartingUp: Welche Tipps haben Sie für den Fall von Streitigkeiten?

Dr. Prasse: Zunächst sollte das Ziel geklärt werden: Betrieb weiterführen oder Trennung? An diesem Ziel sollte man sein Handeln ausrichten. Ansonsten kann ich bei größeren Streitigkeiten nur dazu raten sich frühzeitig um eine kompetente Beratung zu bemühen. Schließlich stehen meist „Haus und Hof“ auf dem Spiel.

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Wie teuer ist es, ein Start-up in Deutschland zu gründen?

Erfahren Sie, welche Kosten 2025 bei der Gründung eines Start-ups in Deutschland anfallen, von Stammkapital bis Notar- und Digitalisierungskosten.

Die Gründung eines Start-ups in Deutschland ist wie der Sprung in kaltes Wasser. Erfrischend, aufregend, aber nicht für alle. Zwischen Euphorie, Papierbergen und der ersten Steuer-ID beginnt das echte Abenteuer Unternehmertum. Begeisterung ist der Treibstoff, doch wer den Weg kennt, schwimmt leichter durch den Behördendschungel. Dies wird verlangt, um wirklich etwas Eigenes aufzubauen.

Die Grundlagen: Welche Kosten auf Gründer zukommen

Bevor ein Unternehmen offiziell an den Start gehen kann, fallen einige unvermeidbare Basiskosten an. Bei der Gründung einer GmbH ist das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro der entscheidende Grundstein, wovon mindestens 12.500 Euro direkt eingezahlt werden müssen. Hinzu kommen Gebühren für den Notar, die Eintragung ins Handelsregister und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Insgesamt sollten Gründer für eine klassische GmbH zwischen 1.000 und 4.500 Euro an Gründungskosten einplanen, abhängig von Komplexität, Anzahl der Gesellschafter und individueller Beratung.

Auch günstigere Alternativen wie die UG (haftungsbeschränkt) bieten sich an. Diese Mini-GmbH kann schon ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden, eignet sich aber eher für kleine oder testweise Projekte. Dennoch sollte niemand glauben, dass damit alle bürokratischen Hürden aus dem Weg sind, denn auch hier sind Notar- und Gerichtskosten Pflicht.

Mehr als nur Papierkram: Die digitalen Chancen

Die deutsche Gründerszene hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Dank neuer Technologien, staatlicher Förderungen und digitaler Plattformen ist der Einstieg einfacher geworden, zumindest organisatorisch.

Besonders künstliche Intelligenz (KI) hat zahlreiche Branchen revolutioniert und völlig neue Geschäftsfelder geschaffen. Start-ups entstehen nicht mehr nur in klassischen Bereichen wie Handel oder Produktion, sondern zunehmend online.

So erleben wir in der Unterhaltungsbranche einen Boom. Dank der zahlreichen Features und Innovationen gibt es jetzt Zugang zum zum Bonus Meister im Online Casinos, wo Deutsche beispielsweise entdecken können, wo es die besten Vorteile und Erfahrungen gibt.

Dieser aktuelle Trend zeigt, dass Innovation und Unternehmergeist längst nicht mehr nur in Werkhallen oder Büros entstehen, sondern im digitalen Raum. Oft mit nur einem Laptop und einer guten Idee.

Bürokratie und Notarkosten: Das unvermeidliche Fundament

Egal ob GmbH, UG oder GbR, an einem Schritt führt kein Weg vorbei: dem Gang zum Notar. Ohne seine Unterschrift bleibt jede Gründung nur ein guter Plan. Der Gesellschaftsvertrag muss beurkundet, das Unternehmen im Handelsregister eingetragen und eine Gesellschafterliste erstellt werden.

Die Kosten dafür variieren je nach Aufwand und Standort: Für die notarielle Beurkundung sollten Gründer mit 500 bis 1.000 Euro rechnen, die Eintragung im Handelsregister kostet meist zwischen 150 und 350 Euro. Hinzu kommt die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger mit rund 100 Euro.

Die versteckten Kosten: Von der IT bis zur Kaffeemaschine

Viele Gründer konzentrieren sich auf die offiziellen Gebühren, vergessen aber die praktischen Ausgaben im Alltag. Büromöbel, Computer, Softwarelizenzen, Versicherungen und Marketingmaßnahmen gehören ebenso in den Finanzplan wie Gründungskosten. Diese Posten lassen sich zwar steuerlich absetzen, müssen jedoch zunächst bezahlt werden.

Gerade im ersten Jahr ist Liquidität entscheidend. Wer hier zu knapp kalkuliert, gerät schnell ins Straucheln. Experten empfehlen, einen Finanzpuffer von mindestens 20 % der geplanten Startkosten einzuplanen für Unvorhergesehenes, wie technische Probleme oder Nachzahlungen.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Zum Glück gibt es in Deutschland eine Vielzahl staatlicher Förderungen und Programme, die Start-ups unterstützen. Die KfW-Bank, regionale Wirtschaftsförderungen oder spezielle Gründerstipendien helfen beim Start. Auch Business Angels und Venture Capital werden zunehmend wichtiger, um innovative Ideen auf die Straße zu bringen.

Doch egal ob Fremdkapital oder Eigenmittel: Eine solide Finanzplanung ist der Trick. Ein detaillierter Businessplan zeigt nicht nur Investoren, sondern auch den Gründern selbst, ob ihr Konzept langfristig tragfähig ist.

Digitalisierung als Wachstumsmotor

Die digitale Transformation hat den Gründungsprozess selbst vereinfacht: Online-Anmeldungen, elektronische Signaturen und digitale Buchhaltung sparen Zeit und Papier. Gleichzeitig entstehen unzählige neue Geschäftsmöglichkeiten, von KI-gestützten Tools bis hin zu datenbasierten Plattformen.

Wie stark diese Entwicklung die deutsche Wirtschaft verändert, zeigt sich besonders in Online Branchen, wo KI, Automatisierung und datengetriebene Prozesse Gründungen agiler machen.

Gründungskosten ja, aber unbezahlbare Chancen

Eine Unternehmensgründung in Deutschland kostet Zeit, Geld und Nerven. Doch wer diesen Weg geht, investiert in Freiheit, Kreativität und Selbstbestimmung. Die Hürden sind schon da, aber die Chancen größer denn je. Wer klug plant und flexibel bleibt, findet im deutschen Gründungsdschungel nicht nur den Weg nach oben, sondern auch nachhaltigen Erfolg.

Unternehmensübergabe an leitende Mitarbeitende erleichtert

Recht für Gründer*innen: Wer überlegt, seinen Betrieb an leitende Mitarbeitende zu übergeben, erhöht dadurch nicht in jedem Fall den Arbeitslohn, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Welche großen Vorteile das für Unternehmer*innen hat, liest du hier.

Die Nachfolge in (mittelständischen) Unternehmen ist meist schwierig. Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, greifen Unternehmer*innen daher vermehrt auf erfahrene leitende Mitarbeitende zurück. Diese erhalten Unternehmensanteile häufig unentgeltlich oder zu einem reduzierten Kaufpreis. Finanzbehörden bewerten dies oftmals als geldwerten Vorteil und unterwerfen die begünstigten Mitarbeitenden der Lohnsteuerpflicht.

Sachverhalt: Gesellschaftsanteile auf leitende Mitarbeiter übertragen

Die Inhaber eines mittelständischen Unternehmens übertrugen ihre Gesellschaftsanteile teilweise auf leitende Mitarbeitende, um die Unternehmensnachfolge zu sichern. Die Übertragung erfolgte unentgeltlich und war weder an Bedingungen noch an den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse geknüpft. Beide Parteien vereinbarten eine Rückfallklausel, falls erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen nicht greifen sollten.

Das Finanzamt wertete die Anteilsübertragung als Arbeitslohn, da die Nachfolger zum einen der Sohn des Gesellschafterpaares und zum anderen Angestellte des Unternehmens waren. Dementsprechend erhöhte die Übertragung die Einkünfte der Mitarbeiter aus nichtselbstständiger Arbeit. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt gab der Klage eines begünstigten Mitarbeiters statt. Das unterlegene Finanzamt legte daraufhin Revision ein, die der BFH jedoch als unbegründet zurückwies.

Entscheidung des BFH

Der BFH bestätigte, dass der verbilligte Erwerb von Unternehmensanteilen grundsätzlich als Arbeitslohn gelten kann. Allerdings muss der Vorteil für eine Beschäftigung gewährt worden sein, das heißt, er muss durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sein. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall nicht das Arbeitsverhältnis, sondern die Unternehmensnachfolge im Vordergrund stand (Urteil vom 20. November 2024, VI R 21/22).

Wesentliche Entscheidungsfaktoren waren:

  • Die Unternehmensfortführung war das Motiv für die Übertragung, dokumentiert durch eine Gesellschafterversammlung.
  • Die Anteile wurden nicht verbilligt, sondern unentgeltlich übertragen.
  • Die Übertragung war nicht an bestehende oder zukünftige Arbeitsverhältnisse gekoppelt.
  • Die Anteile hatten einen erheblichen wirtschaftlichen Wert, der über eine übliche Vergütung für geleistete Arbeit hinausging.

 Warum das Urteil für Unternehmensnachfolgen so wichtig ist

Das Urteil schafft eine wichtige Grundlage für steuerliche Rechtssicherheit bei Unternehmensnachfolgen an leitende Mitarbeitende. Unternehmer*innen können ihr Unternehmen so strategisch übergeben, ohne dass die Begünstigten regelmäßig einer hohen steuerlichen Belastung durch die Einstufung als Arbeitslohn unterliegen.

Für die Praxis bedeutet dies:

  • Unternehmensnachfolgen sollten frühzeitig geplant und sorgfältig dokumentiert werden.
  • Die steuerliche Gestaltung muss eng an den Vorgaben des BFH ausgerichtet sein.
  • Die Übertragung an Arbeitnehmer*innen sollte unabhängig vom Arbeitsverhältnis erfolgen, um eine Einstufung als Arbeitslohn zu vermeiden.

Fazit

Unternehmen können auf interne Nachfolger*innen setzen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Steuerliche Beratung bleibt dennoch entscheidend, um die Vorgaben optimal und rechtssicher umzusetzen.

Der Autor Dominik Hertreiter ist Steuerberater bei Ecovis in München.

Gründen einer Mini-GmbH – dein Weg zum Erfolg

Wer ein Start-up gründet, wird auf dem Weg zum eigenen Unternehmen irgendwann unausweichlich mit der Frage konfrontiert: „Welche Rechtsform soll es sein?“ Zu den bekannten Optionen zählen allen voran die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Doch auf der großen Bühne der Unternehmensrechtsformen scheint sich ein neuer Star breit zu machen: Die Mini-GmbH. Wir erklären dir hier, was diese Gattung besonders macht und wie du mit ihr zusammen dein Start-up auf die Überholspur bringst.

Mini-GmbH: Die kleine Unbekannte

Okay, wir geben es ja zu. So neu ist diese Rechtsform auch wieder nicht. Schließlich existiert sie bereits seit dem 1. November 2008 und wurde in erster Linie ins Leben gerufen, um dem GmbH-Recht eine kleine Verjüngungskur zu verpassen. Doch erst in den vergangenen Jahren, seitdem die Digitalisierung massiv an Fahrt aufgenommen hat, entscheiden sich auch immer mehr Jungunternehmer für die Mini-GmbH – und zwar aus einem bestimmten Grund: Das extrem niedrige Stammkapital. Müssen zukünftige Geschäftsführer bei der Gründung einer normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Regel über finanzielle Reserven in Höhe von 25.000 Euro verfügen, reicht bei der Mini-Version schon ein Euro aus. Zudem geht der Gründungsprozess schnell vonstatten. Neben der Beglaubigung vom Notar musst du deine Firma nur noch ins Handelsregister eintragen lassen und schon kann es losgehen.

Damit aus deiner Idee eine Erfolgsgeschichte wird

Die Entscheidung für eine Rechtsform allein bringt leider noch kein Geld ein. Damit es aber schon bald in deiner Kasse klingelt, darfst du wichtige Vorbereitungen nicht vernachlässigen. Darum sollten ebenfalls folgende Punkte auf deiner To-do-Liste stehen:

  • Büroraum: Effizient arbeiten – von der Couch oder dem Bett aus ist das in den seltensten Fällen möglich. Sei dir also von Beginn an über die wichtigsten Eckpunkte im Klaren. Arbeitest du alleine oder benötigst du Mitarbeiter? Je nachdem reicht dir entweder eine kleine Nische zu Hause als Office aus oder du musst gleich nach mietbaren Büroflächen Ausschau halten. Falls du dir noch unsicher bist, wo genau die Reise hingehen soll, sind vielleicht Coworking Spaces, wo sich mehrere Selbstständige Arbeitsflächen teilen, das richtige für dich.
  • Businessplan: Unverzichtbar, wenn du bei deiner Hausbank oder einem Direktanbieter wegen eines Kredits anklopfst. Mit ihm bringst du deine Geschäftsidee überzeugend auf den Punkt und stellst so einen konkreten Fahrplan für die kommenden Jahre auf.
  • Software: Es gibt Aufgaben, die Gründer gerne einmal unterschätzen. Bestes Beispiel: die Buchhaltung. Schließlich gibt es vieles, was man über die korrekte Buchführung wissen muss, um nicht gleich direkte Bekanntschaft mit dem Finanzamt zu machen. Mittlerweile gibt es auf dem Markt jedoch zahlreiche Anwendungen, die dir zahlenlastige sowie umfangreiche Aufgaben wie diese erleichtern können. Mache dir deshalb schon im Vorfeld Gedanken darüber, bei welchen deiner unternehmerischen Pflichten dich digitale Tools tagtäglich entlasten können.

Ohne Kunden geht es nicht

Oder warum sonst lautet ein bekanntes Sprichwort: „Der Kunde ist König“? Das Problem ist jedoch, dass zahlende Klienten nicht wie Äpfel an den Bäumen hängen. Viel mehr ist die Gewinnung von Geschäftspartnern ein langwieriger Prozess, der viel Geduld erfordert. Doch mit unseren Tipps ziehst du sicher ganz schnell erste Aufträge für deine Mini-GmbH an Land:

Wer sind deine Kunden?

Was charakterisiert deinen Idealkunden? Was sind seine Wünsche und was ist ihm im Leben wichtig? Auf Fragen wie diese, solltest du die nötigen Antworten haben. Denn nur so kannst du die Kundengewinnung strategisch angehen, um deine letztendlichen Maßnahmen genau auf deine Zielgruppe abzustimmen. Versetze dich daher auch in die Nutzer deiner Produkte oder Leistungen hinein und ziehe daraus Inspiration für die Kundengewinnung.

Werbung machen

Hört sich einfach an, ist es aber nicht. Zum einen ist Geld bei jungen Startups oft knapp gesät. Um dennoch potenzielle Kunden auf dich aufmerksam zu machen, ist das Internet dein Freund und Helfer. Profile in den sozialen Netzwerken sind kostenlos. Zudem kannst du dort deinen Bekanntenkreis zum Teilen deiner Botschaften animieren. Neben Webseite und Social Media solltest du aber auch Printwerbung nicht vernachlässigen. Plakate, Flyer und Co. sprechen in vielen Fällen mehrere Zielgruppen auf einmal an.

Basis für die Corporate Design legen

Farben können Stimmungen erzeugen und in der Geschäftswelt für Professionalität stehen. Das Zaubermittel lautet hier Corporate Design – bedeutet, dass du für Logo sowie Giveaways oder Kundenprospekte ein klares Farbschema festlegst. Dadurch unterscheidest du dich nicht nur optisch von der Konkurrenz, sondern erzeugst gleichzeitig ein harmonisches Gesamtbild, was von Zuverlässigkeit und Kompetenz zeugt. Werte wie diese bringen Kunden im Bestfall mit deinen Produkten und Leistungen in Verbindung.

Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen

Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die Mini-GmbH gerade für Jungunternehmer eine attraktive Unternehmensform ist, schließlich kannst du so im Idealfall bereits mit einem kleinen Budget Großes erreichen. Dennoch haben auch Mini-Gründer mit den gleichen Anfangsschwierigkeiten, wie die alteingesessene Konkurrenz zu kämpfen. Auf dem Weg zum Erfolg wartet auf dich zunächst ein herausfordernder Aufgabenberg, den du erklimmen musst. Investiere deshalb im Vorfeld ausreichend Zeit in Planung und Vorbereitung, um so mit deinem Startup schnell durchzustarten.

Selbstständig machen als Fitnesscoach

So gelingt es, als Fitnesstrainer Karriere zu machen!

Fitness und gesunde Ernährung nehmen im heutigen Gesellschaftsbild einen großen Stellenwert ein. Mehr als 12 Millionen Menschen haben eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio abgeschlossen oder trainieren regelmäßig Zuhause im heimischen Fitnessstudio. Den Körper gesund und in Form zu halten, ist demnach immer mehr Menschen hierzulande deutlich wichtiger geworden. Durch die gestiegene Nachfrage im Fitness- und Ernährungsbereich sind Fitnesstrainer gefragter denn je. In vielen Großstädten herrscht ein großer Mangel an gut ausgebildeten und lizenzierten Fitnessstrainern. So liegt die Gunst der Stunde auf dem Arbeitsmarkt derzeit auch im Fitnessbereich. Wer selbst schon lange Erfahrung mit Fitness und einer begleitenden Ernährung gesammelt hat, dem stehen als Fitnesstrainer rosige Zeiten bevor.

Doch kann längst nicht jeder Fitness-Profi ein professionelles Training in einem Fitnessstudio abhalten. Um einen Trainingsprogramm zu leiten, ist eine entsprechende Trainerlizenz notwendig. Diese lässt sich heutzutage ganz unkompliziert und zeitlich flexibel bei diversen Online-Kursen erlangen. Demnach lässt sich eine Karriere im Fitnessbereich ohne große Schwierigkeiten einleiten. Allerdings benötigt man neben einer Trainerlizenz noch ein paar weitere Fähigkeiten, um als Fitnesstrainer wirklich erfolgreich durchzustarten.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber entworfen, der Sie mit einer Reihe von praktischen Tipps und Tricks auf dem Weg zum Fitnesslehrer unterstützt. So bekommen Sie hier einen Einblick in die Voraussetzungen und Qualifikationen, die Anwärter auf den Beruf des Fitnesstrainers mitbringen müssen.



Trainerlizenz Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit als Fitnesscoach



Um selbstständiger Fitnesstrainer werden zu können, benötigt man eine entsprechende Trainerlizenz. Dabei handelt es sich bei der Grundausbildung als Fitnesstrainer um die B-Lizenz, die sich heutzutage auch bei freier Zeiteinteilung in einem Online-Seminar wie auf online-trainer-lizenz.de absolvieren lässt. In Online-Kursen werden dem Teilnehmer dabei einige Abläufe von Trainingsmethoden sowie Funktionen des menschlichen Körpers beigebracht, die als Basisqualifikation für die Arbeit als Fitnesscoach dienen. Neben einigen Grundkenntnissen für Trainingsprogramme sind es auch wichtige Anleitungen in der Ernährungslehre zu lernen. Die Trainerlizenz im Online-Bereich für angehende selbstständige Fitnesstrainer, die haupt- oder nebenberuflich in der Fitnessbranche Fuß fassen wollen, lässt sich dabei zeitlich sehr flexibel einplanen.

Fitnesstrainer sind auch Motivationscoaches



Neben Fitness und Ernährung müssen Fitnesstrainer auch ein Talent dafür besitzen, andere Menschen zu motivieren. Denn die Arbeit als Fitnesscoach in einem Fitnessstudio oder während eines Privattrainings erfordert eine Menge Hingebung und Motivation im Umgang und Training mit seinen Klienten. Die richtigen Ansprachen und Motivationsreden verhelfen zu mehr Erfolg während des Fitnesstrainings. Demnach haben vor allem extrovertierte Persönlichkeiten gute Grundvoraussetzungen, um sich ein Standbein in der Fitnessbranche aufzubauen. Klienten in einem Fitnessstudio erwarten von ihrem Fitnesstrainer mit allen Mitteln zum Sportprogamm motiviert zu werden.



Kompetenz und Erfahrung mitbringen



Wer von der Selbstständigkeit und beruflichen Unabhängigkeit als Fitnesstrainer träumt, sollte die nötige Erfahrung und Kompetenz mitbringen. So sollte man selbst schon einige Jahre im Fitnessbereich hinter sich haben, ehe man sich zutrauen sollte, andere Menschen zu trainieren. Denn Hand auf Herz: Würden Sie einen Fitnesstrainer mit Bierbauch und untrainierten Beinen seriös finden? Wahrscheinlich nicht. Demnach ist auch das Erscheinungsbild eines Fitnesstrainers wichtig. Nur wer selbst in Form und auf einem guten Fitness-Level ist, hat die Möglichkeit, langfristig erfolgreich im Business als Fitnesstrainer tätig zu sein. So müssen Fitnesstrainer auch abseits des Jobs den eigenen Körper ständig in Form halten, um als seriöser Fitnesstrainer durchzugehen.

Selbstständig machen als Immobilienmakler

Wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres Maklerbüros achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Ob Berufsanfänger oder Quereinsteiger – jeder kann sich als Immobilienmakler selbstständig. Seriöse Immobilienmaklerinnen und -makler müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese Checkliste bietet einen Überblick über die notwendigen Fähigkeiten und Qualifikationen sowie über die gesetzlichen Anforderungen, die es als selbstständiger Immobilienmakler zu erfüllen gilt.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 1: Soziale Kompetenz

Der Alltag eines Immobilienmaklers ist durchaus fordernd. Aufgaben wie private Immobilien oder Gewerbeimmobilien besichtigen, Telefonate führen und E-Mails beantworten sind regelmäßig auch abends und am Wochenende zu erledigen. Neben Durchhaltevermögen benötigen erfolgreiche Makler vor allem zwei grundlegende soziale Fähigkeiten:

  • Einfühlungsvermögen: Immobilienmakler sind Berater für Menschen in verschiedenen Lebenslagen. Auf jeden Kunden richtig einzugehen, erfordert Empathie und Menschenkenntnis. Hinter jedem Immobilienverkauf steht eine Geschichte – jemand will oder muss sein Leben ändern. Eine Stärke des Immobilienmaklers sollte daher sein, die Ängste, Wünsche und Bedürfnisse anderer Menschen schnell zu erkennen. Dazu gehört es auch, keine Scheu vor dem Gespräch mit einem fremden Gegenüber zu haben.
  • Selbstbewusstsein: Gleichzeitig gilt es, als Verkäufer selbstbewusst aufzutreten. Das Ziel ist die erfolgreiche Akquise und Vermarktung der Immobilie. Immobilienmakler sollten kontaktfreudig sein und Menschen für sich einnehmen können. Wichtig ist dabei ein authentisches und vertrauenswürdiges Auftreten.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 2: Anerkannte Qualifikation

Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ ist in Deutschland nicht geschützt. Das bedeutet, dass jeder sich so nennen darf, auch ohne passende Ausbildung. Doch wer die Tätigkeit seriös ausüben will, muss durch eine angemessene Qualifikation überzeugen. Verschiedene Wege führen zum Maklerberuf:

  • Studium: Sowohl private als auch öffentliche Universitäten und Hochschulen bieten verschiedene Studiengänge für die Immobilienbranche an, darunter beispielsweise Bau- und Immobilienmanagement, Betriebswirtschaft und Immobilienmanagement, Immobilienbewertung, Immobilienwirtschaft und Real Estate Management. Einige dieser Fächer werden ausschließlich als Masterstudium angeboten. Eine Auflistung des Studienangebots bietet zum Beispiel Studycheck.de.
  • Ausbildung: Neben einem Hochschulstudium bietet sich eine klassische Ausbildung als Immobilienkaufmann/-kauffrau an. Die Ausbildung dauert drei Jahre, lässt sich unter Umständen aber auch verkürzen. Der Vorteil: In der Regel übernimmt das Maklerbüro seine Azubis. Diese profitieren von der Sicherheit einer Anstellung und können auf einen vorhandenen Kundenbestand zurückgreifen.
  • Lehrgänge und Fortbildungen: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie private Institute veranstalten Lehrgänge in Kooperation mit dem Immobilienverband Deutschland (IVD). Diese vermitteln in rund 120 Unterrichtsstunden das erforderliche Basiswissen. Ob und welche Lehrgänge angeboten werden, erfahren Interessierte auf der Website ihrer örtlichen IHK. Achtung: Mit Vorsicht zu genießen sind Lockangebote für Intensivkurse bei Privatanbietern, die angeblich innerhalb weniger Tage umfassendes Wissen vermitteln. Die Qualität solcher Angebote liegt oft weit unter der der IHK-Lehrgänge.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 3: Maklerzulassung nach §34c GewO

Bevor sie durchstarten können, benötigen angehende selbstständige Immobilienmakler eine behördliche Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung (GewO). Die Ausstellung der Gewerbeerlaubnis unterliegt der jeweiligen Kreisverwaltung. Bei Landkreisen ist dies das Landratsamt, bei kreisfreien Städten ist das Ordnungsamt zuständig. Der Antragsteller muss seine Zuverlässigkeit nachweisen. Trifft einer der folgenden drei Punkte zu, kann die Behörde die Zulassung verweigern:

  • Der Antragsteller ist in den letzten fünf Jahren „wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden“.
  • Der Antragsteller ist aktuell in ein Insolvenzverfahren verwickelt.
  • Der Antragsteller besitzt keine Berufshaftpflichtversicherung (für Wohnimmobilienverwalter).

Folgende Unterlagen sind einzureichen, wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen:

  • Der ausgefüllte „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung“, erhältlich in der Kreisverwaltungsbehörde oder online
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Die Kosten sind abhängig von Anzahl und Umfang der Tätigkeiten, der zuständigen Behörde und der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers. In der Regel belaufen sie sich auf einige hundert bis zu 2.000 Euro.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 4: Lust auf die Selbstständigkeit

Wer sich als Immobilienmakler selbstständig machen will, sollte davon so viel wie möglich mitbringen: Motivation und das Vermögen, Probleme eigenständig zu lösen. Um typische Fehler zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich zum Einstieg von einem Experten beraten zu lassen.

  • Welche Unternehmensform ist die richtige?
  • Welche Fördermittel gibt es?
  • Worauf ist bei der Einrichtung einer eigenen Website zu achten?
  • Wie konzipiert man Marketingaktivitäten – online und offline?
  • Was ist ein Kapitalbedarfsplan?

Für das Maklergeschäft sind zwei Ressourcen unabdingbar: Immobilien und Kunden. Sobald beide eine gewisse Anzahl übersteigen, wird es ohne Hilfsmittel unübersichtlich. Deshalb ist es empfehlenswert, sich früh eine entsprechende CRM- bzw. Immobiliensoftware zuzulegen. Mit einem solchen Tool behalten Immobilienmakler den Überblick und sparen viel Zeit im turbulenten Arbeitsalltag.

Die ersten Schritte als selbstständiger Immobilienmakler

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer erfolgreichen Laufbahn als selbstständiger Immobilienmakler nichts mehr im Weg. Neulinge treibt vor allem eine Frage um: Wie akquiriere ich neue Immobilien für mein Portfolio?

  • Ein eigenes Netzwerk aufbauen: Immobilienmakler leben vom Kontakt zu ihren Kunden, Geschäftspartnern und zur lokalen Umgebung. Daher ist jetzt aktives Networking angesagt. Ein guter Ort, um neue Kontakte zu knüpfen, sind beispielsweise örtliche Vereine und Gesellschaften. Hinterlässt man bei den Menschen vor Ort einen guten Eindruck, steigt die Chance, dass diese Personen sich später an einen wenden, wenn sie eine Immobilie verkaufen oder erwerben wollen. Ein neuer Immobilienmakler in der Region fällt früher oder später auch den Mitbewerbern auf. Eine gute Idee ist es, sich frühzeitig den Kollegen vorzustellen. Bestenfalls ergibt sich die Gelegenheit, von den etablierten Maklern zu lernen – oder sogar mit ihnen zusammenzuarbeiten.
  • Gemeinschaftsgeschäfte tätigen: Wenn sich zwei Immobilienmakler für ein Geschäft zusammentun, profitieren davon alle Beteiligten. Hat ein Anfänger etwa eine tolle Immobilie im Portfolio, verfügt aber noch nicht über genügend qualifizierte Interessenten, kann möglicherweise ein Kollege mit genau dem passenden Käufer aushelfen. Die Kunden sind zufrieden, die beiden Makler teilen sich die Provision und schließen eine gute Geschäftsbeziehung für die Zukunft. Um das Potenzial solcher Kooperationen voll auszuschöpfen, bietet es sich an, einen Multi Listing Service (MLS) zu nutzen: einen Online-Marktplatz, über den angeschlossene Makler einander Einsicht in Objektbestände gewähren und Gemeinschaftsgeschäfte initiieren können.
  • Unternehmenspartnerschaften schließen: Neben anderen Immobilienmaklern kommen weitere lokale Unternehmen für eine Partnerschaft in Frage, wie etwa Banken, Versicherer oder Notare. Will beispielsweise ein Bankkunde eine Immobilie verkaufen, kann ihm die Bank ihren Partnermakler empfehlen. Das schafft Vertrauen und stärkt die Reputation des Immobilienmaklers in der Region.
  • In einem Berufsverband Mitglied werden: Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband hat mehrere Vorteile, allen voran den eindeutigen Qualitätsnachweis. Der IVD und der BVFI (Bundesverband für die Immobilienwirtschaft) stellen hohe Anforderungen an ihre Mitglieder. Dafür erhalten sie wertvolle Förderung, wie etwa unterstützende Marketingaktivitäten, kostengünstige Fortbildungen oder Zugang zum verbandseigenen Immobilienportal.


Auf einen Blick: Selbstständiger Immobilienmakler - was braucht es für eine Maklerkarriere?

  • Zulassung durch §34c GewO (Kosten: einige hundert bis zu 2.000 Euro)
  • Studium, betriebliche Ausbildung oder Fortbildung, z. B. bei der IHK
  • Einfühlungsvermögen kombiniert mit Verkaufstalent
  • Elan für die Selbstständigkeit
  • Aufbau eines Immobilien- und Interessentenstamms
  • Partnerschaften mit Kollegen und Unternehmen
  • Mitgliedschaft in einem Berufsverband
  • Softwarelösungen für effizientes Makeln


Wichtige Kontakte für Immoblienmakler-Gründer

IVD Immobilienverband

Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI)

BVFI Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft

Immobilienmakler IHK

Makler als Franchise-Nehmer


Der Autor Ingo Lorbach ist Department Manager Marketing bei onOffice Software, das eine online CRM Immobilienmakler Software zur Verwaltung der Objekt- & Kontaktdaten bietet.

Selbstständig machen als Modedesigner

Wenn Sie sich als Modedesigner selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Modedesigner

 

Umsatz Bekleidungsgewerbe Deutschland 2016 in Tsd. (Destatis)

Umsatz Bekleidungsgewerbe: 7.247.601

Lederbekleidung: 43.654 495.365

Sonstige Oberbekleidung: 4.321.778

Wäsche: 1.012.146

Sonst. Bekleidung und Bekleidungszubehör: 556.453

Strumpfwaren: 736.806

Umsatz mit Damenbekleidung in Deutschland:
25,33 Mrd. (statista 2016)

Umsatz mit Herrenbekleidung in Deutschland: 14,99 Mrd. (statista 2016)

Umsatz mit Baby- und Kinderbekleidung in Deutschland: 1,16 Mrd. (statista 2016)


Design- und Markenanmeldungen

Designanmeldungen für Bekleidung und Kurzwaren: 10.372 (DPMA 2017)

Markenanmeldungen für Bekleidung und Schuhwaren: 3473 (DPMA 2017)


Zum Beruf des angestellten Modedesigners

Work-Life-Balance: Bis 55 Stunden (vielbeschäftigt) (karista)

Durchschnittliches Einstiegsgehalt: 1800-2500 Euro (karista)

Männer/Frauen-Relation: 3/7 (karista)

Bewerber pro Stelle: 100 Bewerber (karista)

Spitzenverdiener: durchschnittlich 5000 Euro (karista)


Alternativen als Freelancer in der Modebranche:

Trendscout, Modeberater, Illustrator, Modejournalist, Schneider, Nähkursleiter


Als Modedesigner selbstständig machen: Branchen-Insights 

Als ausgebildeter Modedesigner auf Jobsuche mutieren Sie zur berüchtigten Stecknadel im Heuhaufen. Es gibt neben Ihnen hunderte andere Stecknadeln, die nur darauf warten endlich gezogen zu werden. So ganz willkürlich läuft die Bewerberauswahl natürlich auch nicht ab. Es ist dennoch nicht von der Hand zu weisen, dass der Weg vom Assistant Designer zum Design Chef – sofern man die Karriereleiter überhaupt aufsteigen möchte, denn mit der Erstellung und Umsetzung kreativer Entwürfe hat die Chefposition nichts mehr zu tun – wahrlich kein Zuckerschlecken ist. Wenn Sie nicht mit hunderten anderen Modedesignern um einen Job kämpfen möchten, bei dem man am Ende zwar Visionen umsetzt, zumeist allerdings nicht die eigenen, dann sollten Sie sich Gedanken machen, ob nicht die Selbstständigkeit der richtige Weg für Sie ist. Denn als selbstständiger Modedesigner können Sie die Fäden selbst ziehen und IHREN – oftmals lang gehegten – Traum wahr werden lassen. Doch zunächst einmal, zeigen wir Ihnen, welche Fäden Sie ziehen müssen auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Notizblock raus und aufgepasst!

Selbstständig machen als IT-Berater

Wenn Sie sich als IT-Berater selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres IT-Beratungs-Unternehmens achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige IT-Berater

Investitionen dt. Unternehmen in IT-Services: 39 Mrd. Euro (2017, Quelle Bitkom, Wachstumsrate: +2,3% gegenüber 2016)

Marktvolumen im IT-Beratungsbereich: ca. 7,8 Mrd. Euro (2015, Quelle: VR-Branchenbriefe, Lünendonk Studie 2015)

Durchschnittlicher Stundensatz IT-Freelancer: 83,48 € (2016, GULP Freelancer Studie 2016)

Durchschnittlicher Jahresumsatz IT-Freelancer: 139.087 € (2016, + 10,8% gegenüber Vorjahr, GULP Freelancer Studie 2016)

Nachfrage nach IT-Beratung: 2016: 21% der befragten Unternehmen, 2015: 14% der befragten Unternehmen (Bitkom 2016)

Digitalisierungsdienstleistung: 67% der Unternehmen vertrauen den IT-Beratern als Partner für die digitale Transformation (Lünendonk Studie 2015)

Wichtigster Geschäftsbereich: die Modernisierung von Altsoftware und Standardisierung der IT-Landschaft werden aus Kundensicht am häufigsten nachgefragt (Lünendonk Studie 2015)

Wichtigste Kundengruppen: Banken, Automobilwirtschaft, Telekommunikation, öffentlicher Dienst (Lünendonk Studie 2015)

Was versteht man unter IT-Beratung?

Im Wesentlichen geht es um die Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, worunter Programmiertätigkeiten, Planung und Entwurf von IT-Systemen, der Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte und sonstige IT-Dienstleistungen, z. B. Tätigkeiten wie Software-Installation oder Datenwiederherstellung, fallen. 

Folgende Geschäftsfelder gehören in den Sektor der IT-Beratung:

  • Problemanalyse und Planung für vorhandene und neue IT-Infrastrukturen
  • Kundenspezifische Software-Entwicklung
  • Planung und Durchführung von IT-Projekten

Selbstständig machen als Bäcker

Wenn Sie sich als Bäcker selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihrer Bäckerei achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Bäcker

Backbetriebe in Deutschland: 12.200

Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Betrieb: 1,15 Mio. €

Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigter: 51.000 € 

Bäckerei-Dichte: 1 Betrieb pro 1.750 Einwohner

Nahrungsmittelbudget pro Haushalt: 3.550 € im Jahr

Mögliche Zusatzgeschäfte: Imbiss, Café, Handelswaren, Liefergeschäft

Wettbewerber: Großbäckereien, Backindustrie, Lebensmittelhandel

Quelle: Deutscher Bäckerbund 2015 

Branchen-Insights für selbstständige Bäcker

Kleine Bäcker wurden deutschlandweit in den vergangenen Jahren immer mehr von Großunternehmen verdrängt. Einer der Hauptgründe, warum kleinere Bäcker-Betriebe dem Druck der Großen nicht mehr standhalten können, sind fehlende geeignete Nachfolger.

Für Gründer die sich als Bäcker selbstständig machen wollen, kann es deswegen von Vorteil sein, einen bereits eingeführten Betrieb zu übernehmen, insbesondere angesichts des hohen Investitionsbedarfs. Informieren Sie sich dazu in der lokalen Tagespresse sowie in den Fachzeitschriften der Branche. Bei der Auswahl des richtigen Objektes, sollten Sie auf den Rat eines Experten hören. Hilfe bekommen Sie zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der örtlichen Bäcker-Innung.

Tipp zur Übernahme: Der Unternehmenswert muss vor Übernahme genau berechnet werden. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • Zeitwert für Maschinen, Ausrüstung, Ladeneinrichtung
  • Geschäftswert, der sich aus den Umsatzzahlen, der Geschäftslage und dem Kundenstamm ergibt.

Die Finanzierung des Kaufpreises sowie der erforderlichen Zusatzinvestitionen kann - wie jede Existenzgründung - vom Staat mit zinsgünstigen Mitteln erleichtert werden. Nutzen Sie dazu den kostenlosen Fördermittel-Check von Gründerberater.de, um herauszufinden, welche Fördermittel in Ihrer Region auf Sie warten.

Tipps zur Businessplan-Erstellung

So überzeugen Gründer Geldgeber mit einem Businessplan.

Eine gute Idee und ein bisschen Mut – das sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Hinzu kommen ein motiviertes und vielseitig qualifiziertes Team sowie natürlich Kapital inklusive ausreichender Liquiditätspuffer. Das kann, wenn die eigenen Ersparnisse aufgebraucht sind, über verschiedene Wege beschafft werden: je nach Phase, in der sich das Start-up befindet, über Crowdfunding oder Crowdinvesting, von sogenannten Acceleratoren, Business Angels, Venture Capital oder durch Hausbankkredite und Förderdarlehen.

Viele junge Gründer kommen auf der Suche nach einer Finanzierung auch zur Berliner Sparkasse. Doch um Geld zur Verfügung zu stellen, müssen wir uns zunächst ein genaues Bild vom Gründungsvorhaben machen. Ein gut durchdachter Businessplan oder eine Präsentation mit Canvas oder Pitch Deck sind eine gute Basis, um uns von der Idee zu überzeugen.

Was machen eigentlich die Wettbewerber?

Egal, wie die Gründer ihre Idee präsentieren: Neben betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gehört eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse immer dazu. Jeder Gründer sollte sich fragen: Wer sind unsere potenziellen Kunden? Warum entscheiden sich potenzielle Kunden für unser Produkt oder unsere Dienstleistung? Wer sind unsere Wettbewerber? Was bieten sie, welche Stärken und Schwächen haben sie? Wie überzeugen wir potenzielle Kunden von unserem Angebot und machen Wettbewerbern Marktanteile streitig? Was macht unser Angebot im Vergleich zum Wettbewerb einzigartig?

Die Recherche lohnt sich! Denn wer den Markt genau kennt, kann auch seine eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen. Er erkennt Entwicklungsbedarf frühzeitig und ist auf neue Herausforderungen wie etwa Reaktionen der Wettbewerber besser vorbereitet. Wir als Geldgeber sehen zudem, dass die Gründung gut überlegt ist und etwaige Fallstricke ausreichend bedacht sind.

Digitale Gründer haben weltweit Konkurrenz

Eine sorgfältige Wettbewerbsanalyse ist übrigens für alle Gründer wichtig – ob klassische Unternehmensgründung in konventionellen oder digitale Start-ups in innovativen Branchen. Dabei geht der Wettbewerb in konventionellen Branchen allerdings selten über regionale Grenzen hinaus. Ein Friseurgeschäft konkurriert mit den Wettbewerbern im Stadtteil, aber nicht mit einem Haarstudio in New York. Digitale Geschäftsmodelle bekommen es hingegen fast immer mit internationalen Wettbewerbern zu tun.

Somit hat die Wettbewerbsanalyse auch Auswirkungen auf die Strategie und damit letztlich auf die Liquiditätsplanung. Die Markteintrittsbarrieren scheinen für Unternehmensgründungen im digitalen Bereich zwar auf den ersten Blick gering. Tatsächlich ist aber ein erheblicher Marketingaufwand erforderlich, um sich im harten internationalen Wettbewerb des Internets einen Namen zu machen, eine Marke oder ein Produkt aufzubauen und damit anderen Marktanteile streitig zu machen.

Viele unterschätzen Marketing und Vertrieb

Viele Start-up-Gründer aus der Digitalwirtschaft unterschätzen sowohl den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand für Marketing und Vertrieb. Daher ist es so wichtig, bei der Liquiditätsplanung ausreichend Spielraum zu lassen – nicht nur, um einen unerwartet hohen Marketingaufwand abzudecken, sondern auch für zahlreiche weitere Unwägbarkeiten, von der konjunkturellen Entwicklung bis zum Verhalten der Wettbewerber. Ohne ausreichende Puffer werden ansonsten gleich Verhandlungen über Nachfinanzierungen notwendig – oftmals zu ungünstigeren Konditionen.

Wer bei der Präsentation seiner Idee eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse und einen ausreichenden Kapitalpuffer vorgesehen hat, ist gut gewappnet, um sein Kreditinstitut zu überzeugen. Er hat damit aber auch eine gute Basis, um die eigene Unternehmensgründung stabil und wettbewerbsfähig auszurichten.

Der Autor Olaf Schulz ist Direktor für Firmenkunden bei der Berliner Sparkasse

Freelancer-Kompass 2019

Der Freelancer-Kompass 2019 analysiert, wie es um die Freelancing-Branche steht. Über 1.300 Teilnehmer gaben Auskunft über ihr Leben als Freelancer. Wichtige Ergebnisse: Mit fast 94 Euro pro Stunde verdienen Freelancer mehr als jemals zuvor, gleichzeitig steigt das Nettoeinkommen und auch die die Gender Pay Gap verringert sich weiter. Dennoch äußern die Freelancer erstmals deutlich Kritik an die Politik und fordern radikale Änderungen. Hier erfahrt ihr mehr.

Vier von fünf deutsche Unternehmen sind laut dem Institut der deutschen Wirtschaft vom Fachkräftemangel betroffen. Doch welche zusätzlichen Kosten kommen auf Unternehmen mit der Beschäftigung freier Mitarbeiter zu? Der Freelancer-Kompass 2019, die jährliche Marktstudie der Projektplattform freelancermap, gibt Aufschlüsse über die Bezahlung und Arbeitsweise freier Mitarbeiter und zeigt: Freelancer verdienen im Schnitt 93,89 Euro pro Stunde und sind meistens drei bis zwölf Monate in ein Projekt involviert. Insgesamt befragte das Nürnberger Unternehmen 1.347 Teilnehmer zu über 70 Fragen rund um ihren Arbeitsalltag – dem Freelancing im Bereich IT- und Engineering. Die Ergebnisse sollten Unternehmen aufhorchen lassen.

Stundensätze für Freelancer steigen

Der Stundensatz für Freelancer im DACH-Raum liegt durchschnittlich bei 93,89 Euro und stieg somit, verglichen mit dem Vorjahr, um knapp drei Euro an. Auch bei Betrachtung früherer Einkommen fällt auf, dass Unternehmen im Jahr 2016 deutlich weniger tief in die Tasche greifen mussten und heute im Schnitt fast zwölf Euro mehr pro 60 Minuten bezahlen. Besonders in den Branchen SAP und Beratung/ Management kostet es Unternehmen mehr, auf qualifizierte Freiberufler zu setzen. Hier bekommen freie Experten durchschnittlich 112 Euro bzw. 108 Euro pro Stunde Arbeitszeit. Geographisch betrachtet sind Freelancer aus Schleswig-Holstein mit einem Stundensatz von fast 99 Euro am teuersten, wobei Freiberufler in Thüringen mit 72,06 Euro am wenigsten verdienen. Allerdings kommen auf Unternehmen, abgesehen vom Stundensatz, keine Zusatzkosten in Form von Versicherungs- und Rentenbeiträgen oder der Bezahlung im Krankheitsfall hinzu.

Ratgeber: studentische Gründer

Auf einen Blick: Was studentische Gründerinnen und Gründer - ob als Freiberufler oder Gewerbetreibende – wissen sollten und formal beachten müssen, bevor sie starten.

Welche Möglichkeiten haben Studenten heute noch, sich neben ihrem Studium etwas zu verdienen? – Es bleibt schließlich nicht viel Zeit, und die Doppelbelastung von Studium und Gründen will gemeistert sein. Wer abends kellnern muss, verbaut sich die Chance, mit Freunden etwas zu machen, ist je nach Lage im Lokal ständig auf Abruf. Als morgendliche Kraft fürs Regalpacken in der Drogerie können Studenten wiederum nur an vorlesungsfreien Tagen arbeiten. Am besten wäre doch eine Arbeit, die sich immer zwischendurch dynamisch neben dem Studium ausführen ließe.

Eine freiberufliche oder selbstständige Arbeit an einem Herzensprojekt oder sogar einem Start-up, in der Studenten ihre digitalen Talente nutzen und sich gleichzeitig ein Lebenswerk aufbauen können. Denn wenn diese freiberufliche, selbstständige Arbeit oder das junge Start-up schon einmal da ist und gut läuft, liegt es nahe, auch nach dem Studium damit weiterzumachen. Es zur Lebensgrundlage zu machen.

Doch fangen wir einmal ganz vorne an. Damit studentische Gründer überhaupt in dieses Metier einsteigen können, ist es erst einmal notwendig, etliche Formalien zu durchlaufen. Da wäre das Finanzamt, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Und wie sieht es überhaupt mit Versicherungspflichten und Einkommensgrenzen aus? Gerade wenn studentische Gründer fürs eigentliche Studium BAföG beziehen, dürfen sie über eine bestimmte Summe im Jahr nichts hinzuverdienen. Überschüsse zu dieser Summe sind abzugeben.

Dieser Artikel wird sich spielerisch den harten Fakten annehmen und ein komplettes Bild erschaffen, das studentische Gründer beim Eintritt in ihre unternehmerische Selbstständigkeit unterstützt.

Das Gründen als Student klingt einfach, ist aber mit vielen Formalitäten verbunden

Kurz zusammengefasst, was brauchen studentische Gründer eigentlich, um durchstarten zu können? – Die Liste ist je nach Vorhaben verschieden. Während sich junge Freiberufler bis auf eine Steuernummer vom Finanzamt und ein paar wenige Punkte ganz auf den Einstieg in ihre Tätigkeit konzentrieren können, durchlaufen studentische Gründer eines Start-ups schon ein deutlich erhöhtes Volumen an Aufgaben und Sachen, die sie beachten müssen. Das ist wirklich so: Studenten, die neben dem Studium freiberuflich als Texter oder Webdesigner arbeiten wollen, müssen rundherum nur wenig beachten, während sich „echte Gründer“ vor Formalien kaum retten können. Der Unterschied wird deutlich, wenn man eine Aufzählung vornimmt.

To Do’s für studentische Freiberufler

  • Prüfen, ob man tatsächlich freiberuflich arbeitet, oder ein Gewerbe anmelden muss (mehr Infos dazu hier)
  • Steuernummer beim Finanzamt besorgen (Umsatzsteuernummer höchstwahrscheinlich nicht vakant, wenn man die Kleinunternehmerregelung mit einem jährlichen Einkommen unter 17.500 Euro für sich beansprucht)
  • Private Absicherung hinsichtlich des Berufs vornehmen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung)
  • Einkommensgrenzen beachten (maximal 385 Euro im Monat mit Blick auf den Versicherungsstatus, maximal rund 400 Euro mit Blick auf BAföG)
  • Höchstens 20 Wochenstunden für die freiberufliche Arbeit (ebenfalls mit Blick auf Versicherungsstatus und BAföG, da es nebenberuflich sein muss)
  • Akquise betreiben, um Aufträge zu generieren

Das meiste davon ist tatsächlich ein Selbstläufer. Denn wer eine Steuernummer hat und seine einkommenstechnischen Grenzen kennt, ist mit den Formalien auch schon durch. Nur dann, wenn studentische Freiberufler ihre Grenzen überschreiten, kann es recht haarig werden. Bis hin zur Streichung von BAföG und weiterem. Dass da noch Auftragsakquise und Selbstmarketing zukommt, dürfte klar sein.  

To Do’s für studentische Gründer

  • Businessplan schreiben
  • Gewerbeschein beim Gewerbeamt besorgen
  • Umsatzsteuernummer beim Finanzamt besorgen
  • Rechtsform für das neue Unternehmen finden und notariell festlegen
  • Ideenpiraterie vorbeugen und Marke eintragen oder Konzept patentieren lassen (mehr dazu hier)
  • Fördermittel und Start-up-Finanzierung prüfen (mehr dazu hier)
  • Absicherung wie beim studentischen Freiberufler
  • Einkommensgrenzen wie beim studentischen Freiberufler
  • Begrenzung der Wochenarbeitsstunden wie beim studentischen Freiberufler
  • Längere Zeit ohne sicheres Einkommen in der Produktentwicklungsphase, eventuell hohe Kosten innerhalb dieser Phase für Materialien und weiteres
  • Erhöhte Kosten für Marketingmaßnahmen, Mitarbeiter und mehr

Genau wie schon vorab angedeutet, ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass studentische Gründer deutlich mehr auf der Agenda stehen haben, als studentische Freiberufler. Zwar sind auch diese Punkte einigermaßen schnell abgearbeitet, wenn beim Gründen als Student strukturiert vorgeht und sich die Zeit nimmt. Doch im ersten Moment wirkt diese Aufzählung unsagbar umfangreich.

Was genau umfassen die einzelnen To Do’s?

Beginnen wir, die beiden Listen näher auseinander zu nehmen, um einen ganzheitlichen Blick auf das zu schaffen, was studentische Gründer und studentische Freiberufler beim Gründen grundsätzlich erwartet. Manches wurde oben bereits genauer beschrieben, manches nicht. Das ist unterhalb zu finden.

Einkommensgrenze & Begrenzung der Wochenarbeitszeit

In beiden Listen treten recht markant Grenzen für das erzielbare Einkommen und für die aufzubringende Arbeitszeit in den Fokus. Es heißt, dass ein monatliches Privateinkommen nicht mehr als 385 Euro betragen darf, um den Versicherungsstatus und das BAföG nicht zu gefährden. Mit dem Versicherungsstatus ist die Krankenversicherung gemeint. Studenten sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert. Sobald sie jedoch als Student gründen und monatlich mehr als die 385 Euro verdienen, kann dieser Versicherungsstatus erlöschen. Das würde bedeuten, dass man sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern muss. Mit Blick auf das BAföG sieht es sehr ähnlich aus. Ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 4.880 Euro (entspricht etwa 406 Euro im Monat) müssen alle Überschüsse abgetreten werden und kann das BAföG sogar zukünftig verweigert werden. Beides ist sowohl an das Einkommen, als auch an die Wochenarbeitszeit gebunden, die keinesfalls mehr als 20 Stunden betragen darf.

Private Absicherung

Auch die private Absicherung kam in beiden Listen vor und umfasst die Aussage, dass sich sowohl studentische Gründer, als auch studentische Freiberufler einen Blick für bestimmte Versicherungen haben sollten. Eine normale Privatabsicherung mit sinnvollen Versicherungen, beispielsweise einer Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, ist ohnehin obligatorisch. Doch in beruflicher Hinsicht braucht es weitere Versicherungen. Denn was passiert, wenn ein Freiberufler oder Startup versehentlich einen folgenschweren Fehler macht und schlimmstenfalls Schadenersatz zahlen muss oder überhaupt mit Anwälten zutun bekommt? Dann kann es sehr schnell an die Existenz gehen, was es zu vermeiden gilt. Näheres dazu ist in unserer Rubrik Unternehmerhaftung zu finden.

Förderung & Finanzierung

Während Freiberufler quasi sofort mit ihrer Tätigkeit starten können, braucht es in einem Startup zunächst eine längere Phase der Produktentwicklung und Ausrichtung. Möchte man als Student gründen, dann kommt es sehr auf die individuelle eigene Finanzlage an, ob und inwiefern man Sprünge machen kann. Ist man einkommenstechnisch durch BAföG, Kindergeld, Privatvermögen und vielleicht auch die Eltern ausreichend abgesichert, ist es nicht schlimm, sich einkommensfrei mit dem Gründen zu beschäftigen. Ist man aber auf ein gewisses Einkommen angewiesen, dann wird es umso schwerer. In diesem Fall sollte man sich mit den umfangreichen Fördermöglichkeiten seitens des Staates befassen (Gründerzuschuss), sowie mit externen Geldquellen. Dazu zählen etwa Investoren, Business Angels, Crowdfunding-Kampagnen oder ganz klassisch auch Gründerkredite. Spätestens, sobald es an ausgeprägte Marketingmaßnahmen geht, braucht es dieses Geld ohnehin.

Finanzamt, Gewerbeamt & weitere Parteien

Für studentische Gründer und studentische Freiberufler ist noch wichtig zu erwähnen, dass alle beim Gründen involvierten Parteien Freund und Helfer sind. Das Finanzamt ist keinesfalls nur die Behörde, die das Geld einheimsen möchte. Es steht auch für Fragen offen und ist hilfsbereit. Genauso sieht es beim Gewerbeamt, bei den Krankenkassen und bei sonstigen Parteien aus. Sich verrückt zu machen, lohnt sich nicht. Lieber sollte man mit Geduld an die Sachen rangehen und sich beraten lassen. Falls nicht von den Parteien direkt, dann von Steuerberatern, Gründungsberatern und weiteren Dritten. So geht man sicher, dass alles richtig verläuft und dass man als Student reibungslos gründen kann.

Viele Formalitäten - aber es lohnt sich!

Ob nun als Freiberufler oder als studentische Gründer – setzt man sich genau damit auseinander, was einem zum Start ins neue Berufsleben erwartet, dann ist das alles fast so einfach wie das spontane Vorstellungsgespräch im Café oder Supermarkt um die Ecke. Natürlich ist das Gründen als Student mit vielen Formalitäten verbunden, die es zu beachten gilt. Die im ersten Moment auch wie eine Hürde aussehen. Doch eigentlich sind sie keine Hürde. Sondern ein Wohl, wenn man daran denkt, was man durch das Gründen später noch erreichen kann.

10 Basics für Nebenerwerbsgründer

Mehr Spaß an der eigenen Arbeit sowie mehr Geld oder auch Sicherheit durch ein zweites Standbein. Viele Angestellte machen sich auch deshalb nebenberuflich selbständig. Wir zeigen wichtige Vorab-Überlegungen für alle, die als Nebenerwerbsgründer starten wollen.


1. Wer darf, wer nicht?

Es gibt nur zwei Gründe, die Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit im Weg stehen könnten. Erstens: Wenn Sie Ihrem Chef Konkurrenz machen, darf er das untersagen. Zweitens: Beeinträchtigt der Nebenjob Sie so sehr, dass Ihnen im Büro die Augen zufallen, kann Ihr Chef ebenfalls intervenieren. Auch wichtig zu klären ist: Kann die Nebentätigkeit räumlich und organisatorisch getrennt von Ihrem Angestellten-Job ausgeführt werden?

Test: Wie viel Unternehmergeist besitzen Sie? 
 

2. Professionalität

Gehen Sie Ihre Nebenerwerbsgründung genauso professionell an, als würden Sie voll davon leben wollen.

3. Beraten und Informieren

Nutzen Sie so früh wie möglich Beratungsangebote vor Ort. Viele sind kostenlos. Weiterhin gibt es gute Fachliteratur zum Thema. Tipp: Lutz/Luck, Selbstständig in Teilzeit, Linde Verlag, 19,90 EUR.

4. Ziele und Strategie festlegen

Machen Sie sich über Ihre Ziele und die Strategien in den nächsten drei bis fünf Jahren Gedanken und halten das schriftlich fest. Dazu zählt auch die Frage, ob sich Ihre Nebenerwerbs-Geschäftsidee zu einer Vollerwerbs-Selbständigkeit ausbauen lässt bzw. diese sich dafür eignet.

5. Offenheit von Anfang an

Arbeiten Sie von Anfang an mit offenen Karten. Es gilt: Nur ein legaler Start ist ein guter Start. Mehr als drei Formulare braucht es fürs Erste selten. Beratungsstellen helfen dabei. Sobald Geld fließt, muss das Finanzamt informiert werden. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht einen Gesundheitspass.

6. Unterstützer ins Boot holen

Planen Sie Ihre Zeit genau, die Ihnen neben Arbeit und Familie für die Gründung bleibt. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und sichern Sie sich deren Unterstützung.

7. Netzwerken

Schaffen Sie sich Netzwerke! Sie werden bald Partner brauchen, auf die Sie sich verlassen können müssen. Wer gleich im Team gründet, ist oft erfolgreicher. In vielen Orten gibt es Vereine und Gründer-Netzwerke.

Mehr dazu: 5 unschlagbare Networking-Tipps

 

8. Angebote kalkulieren

Kalkulieren Sie die Preise für Ihr Angebot nicht zu niedrig. Das wirkt unprofessionell und führt zur Selbstausbeutung. Finden Sie heraus: Was kostet es bei den Wettbewerbern und warum? Was würde Ihre Arbeitsstunde kosten, wenn Sie angestellt wären?

9. Kosten kalkulieren

Klären Sie vorab, ob Sie die Anfangsinvestitionen und die anfallenden Fixkosten überschaubar, also niedrig halten können.

10. Praxis-Know-how sammeln

Es ist schwierig in einer Branche, die man nicht gut kennt, nebenerwerblich zu gründen. Machen Sie erst ein Praktikum oder bewerben Sie sich als Aushilfe in einer Firma in dem Bereich – so bekommen Sie auch gleich wertvolle Kontakte.

5 wichtige Faktoren zur Standortwahl

Wie wichtig der Standort für einen Gründer ist, hängt sehr stark davon ab, ob die Kunden zu ihm kommen oder ob er zu den Kunden geht bzw. er das Geschäft per Telefon oder Internet abschließen kann. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, welche Investitionen er am Standort vornehmen muss, um mit seinem Geschäft be­ginnen zu können. Deshalb müssen insbesondere Gastronomen und Einzelhändler ihre Hausaufgaben bei der Standortanalyse richtig machen. 5 Kriterien, die bei der Standortsuche besonders wichtig sind:

1. Kriterium der Standortwahl: Die Lage

Für jeden, der in eine Immobilie investieren will oder muss, gibt es bei der Suche drei wichtige Auswahlkriterien: Erstens die Lage, zweitens die Lage und drittens die Lage. Natürlich gibt es weitere Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen, aber ohne den richtigen Standort analysiert und gefunden zu haben, sind die anderen Wertbestimmer ohne wirkliche Aussagekraft.