Im Porträt: Business Angel Felix Haas

Business Angels präsentieren sich, Folge 1

Autor: Prof. Claas Triebel
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In unserer Serie „Business Angels präsentieren sich“ stellen wir Ihnen erfahrene Entrepreneure vor, die auch als Business Angels erfolgreich sind. In dieser Folge sprechen wir mit Felix Haas, der in Start-ups aus der Digitalen Wirtschaft investiert.

Zur Person:

Felix Haas ist ein deutscher Internet-Unternehmer und Investor. Von 2006 bis zur Übernahme durch XING im Jahr 2012 war er CEO und Gründer von Amiando, Europas führendem Service für Event-Ticketing. Aktuell ist er Gründer und Vorsitzender von IDnow, der ersten Online-Lösung, die rechtskräftige Verifizierung von Kunden und Vertragspartner in Europa bietet. Felix Haas ist darüber hinaus Investor und Vorstandsmitglied in zahlreichen Internet-Unternehmen, darunter Kreditech, Hitfox oder Käuferportal, und er ist Mitglied des Beirats "Junge Digitale Wirtschaft" der Bundesregierung. Vom World Economic Forum wurde er zudem zum "Technology Pioneer" ernannt.

Das Interview:

Herr Haas, warum investieren Sie in junge Unternehmen? Wie sind Sie Business Angel geworden?

Es macht mir unglaublichen Spaß, mit hungrigen und innovativen Unternehmern zusammenzuarbeiten. Wir haben sowohl bei der ersten eigenen Gründung (TiberiumSun Networks) als auch bei der zweiten Gründung (Amiando) sehr von den Erfahrungen und Netzwerken der Business Angels profitiert. Ohne deren Hilfe wären viele wichtige Entwicklungsschritte der Unternehmen nicht möglich gewesen oder hätten wesentlich länger gedauert. Genau diese Beschleunigungs-Funktion möchte ich meinem Portfolio aus inzwischen über 30 Unternehmen der Internetbranche als Sparringspartner bieten.

Woran erkennen Sie eine gute Idee?

Es gibt viele Möglichkeiten, Gründungsideen zu evaluieren und hierüber gibt es reichlich Literatur. Meine persönlichen Kriterien sind die Marktgröße (ein hervorragendes Team wird es in einem kleinen Markt schwer haben, ein großes Geschäft zu bauen), die Readyness (kommt das Vorhaben zur richtigen Zeit, sind die Kunden kaufbereit), die strategischen Möglichkeiten zur Verteidigung des Geschäfts (Lock-In Effekte, Netzwerk Effekte), die zur Verfügung stehenden Möglichkeit des Marketings (Wie kann das Geschäft ausgerollt werden?) und die sogenannten Unit-Economics (Wie profitabel wird das Geschäft, wenn es ausgerollt werden kann?).

Was macht einen guten Gründer aus?

Eine unbändige Begeisterung für das zu gründende Thema, die Offenheit und Bescheidenheit, seine oft kleine Bedeutung zu erkennen, die Bereitschaft und die Fähigkeit extrem viel und hart zu arbeiten und vor allem die Fähigkeit, andere Menschen zu motivieren.

Woran erkennen Sie ein gutes Team?

Daran, dass es nicht nur komplementäre fachliche Stärken hat, sondern sich auch die Bälle zuspielt. Es muss einen Leader, zumindest einen primus inter pares geben, der von allen akzeptiert wird. Und es muss offen für Wandel sein, die inhaltlichen und operativen Schwerpunkte verändern sich mit einem rasanten Thema. Meist liegen zwischen der Erstansprache und einer Unterschrift für ein Investment einige Wochen. In diesem Zeitraum kann man schon recht gut erkennen, wie ein Team tickt, wie aggressiv und schnell es ist.

Wie finden Sie Ihre Start-ups? Wie werden Sie gefunden?

Fast ausschließlich durch Empfehlungen anderer Unternehmer. Fast alle meine Deals begannen mit einer E-Mail von einem vertrauen Kontakt im Sinne von: „Ich möchte Dir XY vorstellen, der gerade eine Angel Finanzierung sucht“.

Beschreiben Sie Ihre Rolle bei der Zusammenarbeit mit den Start-ups.

Die Zusammenarbeit ist sehr individuell und hängt immer davon ab, was am Besten für das Wachstum des Start-ups ist. Manche Start-ups benötigen quasi überhaupt keine Aufmerksamkeit und der Austausch beschränkt sich auf regelmäßiges Reporting. Andere Gründerteams profitieren vor allem in der Anfangsphase von aktivem Recruiting und Fundraising für kommende Finanzierungsrunden.

Wie lange arbeiten Sie mit einem Team zusammen?

Vom Investment bis zum Exit und darüber hinaus (für dann gemeinsame Folge-Investments oder Investment in die nächste Firma).

Was sagen die Teams, mit denen Sie arbeiten, über Sie?

Ich hoffe, nur das Beste!

Wie kann die Gründungsquote in Deutschland gesteigert werden?

Indem wir mehr jungen Menschen nicht nur die Risiken, sondern auch die Möglichkeiten des Unternehmertums und der Selbständigkeit aufzeigen. Die eingelernten starren Karrieremuster sind nicht mehr ausschließlich maßgebend für einen erfolgreichen beruflichen Weg. Meine Generation ist dank der großartigen Wirtschafts- und Aufbauleistung der vorhergehenden Generationen in einer Welt nicht nur voller Wohlstand, sondern auch voller Möglichkeiten und Chancen aufgewachsen. Um diese Ausgangsbasis nicht nur als Chance zu sehen, sich auszuruhen zu können, sondern als Chance für unternehmerische Wege, braucht es mehr sichtbare Vorbilder und einen Kulturwandel in unserer Gesellschaft.

Ihr größter Erfolg und Misserfolg als Business Angel?

Größter Misserfolg als Business Angel: Investment in eine Firma, die drei Monate später schon pleite war.
Größter Erfolg als Business Angel: Investment in eine Firma und Verkauf der Anteile nach zwei Jahren mit einem Multiple von 180.


Das Interview führte Prof. Dr. Claas Triebel, Professor für Wirtschaftspsychologie, insbesondere Kompetenzentwicklung und Coaching an der Hochschule für angewandtes Management GmbH in Erding

Vormerken: In der kommenden Ausgabe von StartingUp (Heft 02/15 – ab dem 21. Mai im Handel) lesen Sie mehr darüber, wie Business Angels in die Digitale Wirtschaft investieren, was diese innovative Branche ausmacht und Gründern zu bieten hat.

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Die Vorteile dezentraler Börsen auf Polygon entdecken

Polygon ist eine Blockchain, die auf der Ethereum-Technologie basiert und als Lösung für die hohen Transaktionskosten und Skalierungsprobleme von Ethereum entwickelt wurde. Es ist eine großartige Plattform für Entwickler und Nutzer, die schnelle und kostengünstige Transaktionen suchen. Polygon verfügt auch über eine Reihe von dezentralisierten Börsen (DEXs), die eine robuste und sichere Handelsumgebung bieten. In diesem Artikel werden wir die Vorteile der Verwendung von dezentralen Börsen auf Polygon untersuchen.

Polygon ist eine Blockchain, die auf der Ethereum-Technologie basiert und als Lösung für die hohen Transaktionskosten und Skalierungsprobleme von Ethereum entwickelt wurde. Es ist eine großartige Plattform für Entwickler und Nutzer, die schnelle und kostengünstige Transaktionen suchen. Polygon verfügt auch über eine Reihe von dezentralisierten Börsen (DEXs), die eine robuste und sichere Handelsumgebung bieten. In diesem Artikel werden wir die Vorteile der Verwendung von dezentralen Börsen auf Polygon untersuchen.

Sicherheitsvorteile bei der Nutzung einer dezentralen Börse

Einer der größten Vorteile der Verwendung dezentraler Börsen auf Polygon ist die erhöhte Sicherheit. Da es keinen zentralen Server gibt, der angreifbar ist, sind dezentrale Börsen weniger anfällig für Hackerangriffe und Betrug. Alle Transaktionen werden über eine dezentralisierte Plattform abgewickelt, die auf einem Blockchain-Netzwerk basiert, was bedeutet, dass jeder Nutzer selbst die Kontrolle über seine Zahlungen hat. Dies gibt den Nutzern Vertrauen und die Gewissheit, in einer sicheren Umgebung zu handeln.

Transparenz bei Transaktionen auf dezentralen Börsen

Ein weiterer großer Vorteil der dezentralen Börsen auf Polygon ist die Transparenz, die sie bieten. Alle Transaktionen auf einer dezentralen Börse sind öffentlich und für jeden zugänglich. Jeder kann die Transaktionshistorie einer bestimmten Wallet-Adresse einsehen, was das Vertrauen der Nutzer in die Fairness des Systems erhöht. Durch die Nutzung einer dezentralen Börse können die Nutzer sicherstellen, dass sie jederzeit ein klares Bild davon haben, welche Transaktionen durchgeführt wurden und welche Aktivitäten auf ihrem Konto stattgefunden haben. Ebenso zählt die Währung LTC dazu und kann auch ruhigen Gewissens genutzt werden.

Erhöhte Liquidität auf Polygons DEXs

Eine der größten Herausforderungen für jede Börse ist die Liquidität - das Angebot an verfügbaren Vermögenswerten und die Nachfrage danach. Da die DEXs von Polygon auf eine Vielzahl von Assets zugreifen können, einschließlich der Assets auf Ethereum und anderen Ketten, ist die Liquidität auf den DEXs von Polygon oft höher als auf zentralisierten Börsen. Dies bedeutet, dass die Nutzer effizienter und schneller Aufträge erteilen können, was zu noch besseren Handelsergebnissen führt.

Geringere Gebühren für den Handel an einem DEX im Vergleich zu zentralisierten Exchanges 

Die meisten zentralisierten Exchanges erheben hohe Gebühren für den Handel und die Entnahme von Vermögenswerten - DEXs, insbesondere auf Polygon, haben diese Gebühren erheblich reduziert. Die Reduzierung dieser Gebühren macht den Handel auf DEXs im Vergleich zu zentralisierten Exchanges günstiger und somit für eine größere Anzahl von Nutzern zugänglich. Darüber hinaus erhalten Liquiditätsanbieter auf Polygons DEXs einen Anteil am Handelsvolumen, wodurch zusätzliche Einnahmen generiert werden.

Die Zukunft von DeFi und die Rolle von Polygons DEXs

DeFi (Decentralized Finance) ist derzeit eine der am schnellsten wachsenden Branchen. Mit der kontinuierlichen Zunahme von DEXs und der zunehmenden Akzeptanz von Kryptowährungen wird DeFi voraussichtlich noch weiter an Bedeutung gewinnen. Polygon hat bei der Förderung dieser Entwicklung eine wichtige Rolle gespielt und wird dies auch in Zukunft tun. Es ist eine großartige Plattform für Entwickler und Nutzer, die schnelle und kostengünstige Transaktionen suchen.

Schlussfolgerung

Die Nutzung dezentraler Börsen auf Polygon ermöglicht es den Nutzern, in einer sichereren und transparenteren Umgebung zu handeln. Durch die hohe Liquidität und die niedrigen Gebühren bietet Polygon den Nutzern eine Robustheit, die sie bei zentralisierten Börsen nicht finden. Während DeFi weiter wächst, wird Polygon eine wichtige Rolle bei der Förderung dieser Entwicklung spielen, und wir empfehlen den Nutzern, die Vorteile der dezentralen Handelsumgebung von Polygon zu nutzen.

Das Wandeldarlehen

Recht für Gründer*innen: Wandeldarlehen stehen bei Start-ups aktuell besonders hoch im Kurs, beispielsweise um die Zeitspanne bis zur nächsten Finanzierung mit möglichst geringem Aufwand zu überbrücken. Wir klären auf.

Bitte beachten: Aufgrund des komplexen juristischen Sachverhalts verzichten wir in diesem Beitrag ausnahmsweise auf die geschlechtergerechte Schreibung

Neben Beteiligungsverträgen als Grundlage für Equity Investments (vgl. den Artikel „Der Beteiligungsvertrag in der Ausgabe 04/22) wird für Start-ups der Wandeldarlehensvertrag in der Praxis besonders häufig für Finanzierungsrunden gewählt.

Zunächst handelt es sich dabei um einen ganz normalen Darlehensvertrag, also die Gewährung eines Darlehens für eine bestimmte Laufzeit zu einer festgelegten Verzinsung. Hinzu kommt, dass die Wandlung des Darlehensbetrages in Geschäftsanteile vereinbart wird. Je nach Wertentwicklung der Gesellschaft erzielt der Darlehensgeber so ggf. eine deutlich bessere Rendite als im Falle der einfachen Darlehensrückzahlung, trägt aber durch die vorgesehene Wandlung ein Ausfallrisiko ähnlich einem Equity Investment.

Wandlungsmechanismus

Zentraler Regelungskomplex ist der sog. Wandlungsmechanismus, der festgelegt, ob, wann und wie der Darlehensbetrag (in der Regel einschließlich Zinsen) in Geschäftsanteile umgewandelt wird. Klassischerweise wird als Anknüpfungspunkt für die Wandlung, die nächste (ggf. durch ein bestimmtes Mindestinvestment qualifizierte) Finanzierungsrunde gewählt. Im Rahmen der dort ohnehin durchzuführenden Kapitalerhöhung, erhalten neben den neuen Equity-Investoren auch die bisherigen Wandeldarlehensgeber Geschäftsanteile, der Darlehensbetrag entfällt. Beim Ausbleiben einer Finanzierungsrunde ist eine Wandlung regelmäßig auch mit Ablauf der Laufzeit bzw. nach individuellen Mechanismen (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einer vereinbarten Bewertung) vorgesehen. Investoren verhandeln regelmäßig einen bestimmten Discount auf die Bewertung, soweit sie bei künftigen Finanzierungsrunden wandeln. Je geringer die Bewertung, desto mehr Geschäftsanteile erreicht der Investor bei der Wandlung.

Wandlungsrecht und -pflicht

Zentraler Aspekt des Wandlungsmechanismus ist die Frage, ob nur der Darlehensgeber ein Recht hat, die Wandlung zum betreffenden Zeitpunkt zu verlangen (sog. Wandlungsrecht) oder ob hiermit auch seine Pflicht zur Wandlung korrespondiert (sog. Wandlungspflicht). Eine Kombination Wandlungsrecht und -pflicht sieht man in der Praxis häufig. Für eine Wandlungspflicht spricht im Sinne des Start-ups, dass dadurch die Rückzahlung vermieden werden kann und/oder die Finanzierungen zu einheitlichen Bedingungen bzw. mit einheitlichen Abläufen zusammengefasst werden. Aus Sicht der Investoren stellt sich die Frage, ob eine Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens mit Ende der Laufzeit beabsichtigt ist. Alternativ hierzu sind Ausgestaltungen gebräuchlich, durch die mit Ende der Laufzeit eine zwingende Wandlung zu einer bereits definierten Bewertung vorgesehen ist.

Daneben verlangen Investoren regelmäßig auch individuelle Regelungen, insbesondere werden bei größeren Finanzierungsvolumina häufig Garantieregelungen ähnlich wie bei Equity Investments verhandelt und/oder bestehen für den Investor als Darlehensgeber Mitsprache- und/oder Vetorechte bereits vor der Wandlung.

Sehr erfreulich für Business Angels dürfte die Neuerung der Richtlinien der Bafa sein, nach der nunmehr ein Invest-Zuschuss für Wandeldarlehen mit bis zu 25 Prozent (bislang zehn Prozent) beantragt werden kann.

Beurkundungspflicht

Häufig werden Wandeldarlehen als flexibles Instrument angesehen, um mit möglichst geringem Aufwand eine Finanzierung zu erreichen. Schon lange besteht daher der Wunsch meist aller Beteiligten, den Aufwand gering zu halten und insbesondere den Wandeldarlehensvertrag nicht zu beurkunden. Dies steht in der Regel in einem Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben, da es mehrere Konstellationen gibt, die die Beurkundungspflicht zweifelsohne auslösen, und weitere, bei denen in Rechtsprechung und juristischer Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.

Aus anwaltlicher Vorsicht war daher ein Risikohinweis auf eine ggfs. bestehende Beurkundungspflicht regelmäßig angezeigt, was von manchen Beteiligten nicht gehört wurde. Ein gewisses Umdenken hat diesbezüglich im Mai 2022 ein (aktuell noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az. 8 U 30/19) ausgelöst. Der Ausgangspunkt der Entscheidung hat vor allem für Gründende eine erhebliche Relevanz. Der Insolvenzverwalter klagte gegen die früheren Geschäftsführer wegen Haftungsansprüchen aufgrund eines pflichtwidrig zu spät gestellten Insolvenzantrages. Die Haftung trifft damit nach dem insolvenzrechtlichen Haftungsregime die Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt. Die vorgezogene Insolvenzantragspflicht begründete der Insolvenzverwalter mit einem formnichtigen, weil nicht beurkundeten Wandeldarlehensvertrag. Damit, so das stattgebende OLG, bestand praktisch latent ein Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers aus dem formunwirksamen Darlehensvertrag und führte daher die Unwirksamkeit zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer.

In der juristischen Kommentierung bzw. der VC-Praxis generell führte das Urteil des OLG zu einigen Kommentierungen. Da die Praxis wie oben erwähnt mitunter weniger streng vorging, wird hierin eine wesentliche Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema gesehen.

Die erste Kernaussage des Urteils betrifft dabei eine Konstellation, die eigentlich auch schon zuvor jedenfalls vorsorglich die Hinzuziehung eines Notars erforderlich gemacht hat, nämlich den Fall der Gewährung des Darlehens durch einen gesellschaftsfremden Dritten bei gleichzeitiger Wandlungspflicht. In dieser Konstellation verpflichtet sich ein gesellschaftsfremder Darlehensgeber, seine Darlehensforderungen zwingend in Anteile an der Gesellschaft zu wandeln.

Als Vorvertrag notariell zu beurkunden

Da der Darlehensgeber die Verpflichtung eingeht, im Rahmen einer künftigen Kapitalerhöhung Anteile zu übernehmen und eine solche Übernahmeerklärung nach § 55 Abs. 1 GmbHG notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden ist, geht das OLG Zweibrücken ohne nähere Begründung davon aus, dass auch der Wandeldarlehensvertrag als Vorvertrag notariell zu beurkunden ist. Diese Schlussfolgerung wird mitunter kritisiert und ist dogmatisch mit guten Gründen angreifbar, deckt sich aber wohl mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG München (NZG 2005, 756) und der juristischen Literatur (die allerdings überwiegend für eine Beglaubigung statt der aufwendigeren Beurkundung argumentiert).

Weitgehend unstreitig ist eine Beurkundungspflicht (§ 15 Abs. 4 GmbHG) des Vorvertrages, in dem eine Pflicht des neu hinzutretenden Gesellschafters enthalten ist, einer bestehenden oder künftigen Gesellschaftervereinbarung beizutreten, wenn dort beurkundungspflichtige Klauseln enthalten sind (etwa wie üblich Vesting oder Drag Along). Daher war auch in der bisherigen Beratungspraxis in vielen Konstellationen eine Empfehlung zugunsten der notariellen Form angezeigt und ist es mit Blick auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken umso mehr.

Weiterhin beschäftigt sich das OLG Zweibrücken – nicht abschließend – mit der Frage, ob auch nach § 53 II GmbHG eine Beurkundungspflicht besteht, weil sich die Gesellschaft zur Ausgabe neuer Anteile an den Wandeldarlehensgeber verpflichtet (so auch bei bloßem Wandlungsrecht, s.o.). Hierzu führt das OLG aus, dass vieles dafür spreche, dass auch dies zur Beurkundungspflicht des Wandeldarlehens führe. Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und juristischer Literatur sieht dies bislang anders und hat insoweit ein eher geringes Risiko für die Annahme einer Beurkundungspflicht gesehen.

Das OLG Zweibrücken beurteilt im Ergebnis nicht nur die Klausel zum Wandlungsmechanismus als unwirksam, sondern wie oben bereits erläutert, den Wandeldarlehensvertrag insgesamt.

Im Ergebnis sprach bereits bisher vieles für den Gang zum Notar. Das durch die Rechtsprechung des OLG Zweibrücken bestätigte Haftungsrisiko für die Geschäftsführer und führt darüber hinaus dazu, dass die relativ überschaubare Kostenersparnis durch den Verzicht auf eine Beurkundung in der Abwägung bezüglich der Formfrage nicht entscheidend sein sollte.

Die Diskussion bzw. Abwägung im Hinblick auf die Frage der Beurkundung der Wandeldarlehen dürfte damit in Finanzierungen künftig wieder offen geführt werden und in vielen Fällen das Risiko der Gründenden gegenüber den eingesparten Kosten bzw. des Aufwands vorrangig sein.

Die Autoren:
Alexander Weber, LL.M. (Victoria University of Wellington) ist Partner und Roman Ettl-Steger, LL.M. (King’s College London) Salaried Partner, beide am Münchner Standort der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Bereich Venture Capital

Ohne Planung droht die Schuldenfalle

Fünf Basics, damit du vom Start weg die Finanzen fest im Griff hast und nicht umgekehrt.

Selbständigkeit gehört zu den „Big Six“, die laut Bundesamt für Statistik als Verursacher für die Überschuldung privater Haushalte verantwortlich sind. Bei der jüngsten Erhebung waren es immerhin 8,3 Prozent der Verschuldeten. Also fast jede(r) Zehnte. Kein Wunder, wenn man bedenkt, wie einfach es insbesondere im Online-Bereich ist, sich selbständig zu machen.

Eine gute Idee, ein starker Wille, ein Laptop, ein paar Klicks, dann die Anmeldung beim Finanzamt – schon ist dein Geschäft gegründet. Los geht’s, be your own boss! Doch Vorsicht. Wenn du nicht in die Schuldenfalle tappen willst, brauchst du gleich nach der guten Idee eine sehr gute Planung.

Denn die bittere Wahrheit ist: Viele Selbständige erzielen Umsätze, aber keine oder nur unzureichend Gewinne. Sie leben über ihre Verhältnisse, haben die Ausgaben nicht im Blick, vergessen die Rücklagen für die Steuer und landen somit früher oder später in der Verschuldung. Nicht wenige vermeintlich erfolgreiche Online-Unternehmer*innen geben nach einigen Jahren auf. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich vor der Gründung nicht nur mit zentralen Themen wie Traumkund*in, einzigartige Positionierung, professionelle Online-Auftritt und passende Marketingstrategie auseinanderzusetzen, sondern mit den Finanzen. Folgende fünf Punkte sollten hierbei beherzigt werden:

1. Warum rollierende Planung – und was ist das überhaupt?

Eine rollierende Hochrechnung ergänzt die Jahresplanung, die du natürlich ebenfalls machst, und in der du zum Beispiel die geplanten Ausgaben für Werbung, die Ausgaben für Mitarbeitende und die zu erwartenden Einnahmen festhältst. Im Jahresplan steht, welchen Gewinn du am Ende des Jahres erreicht haben willst. Eine rollierende Budgetplanung machst du dagegen auf Monats- oder Quartalsebene. Sie ist also flexibler und näher am tatsächlichen Geschäftsgeschehen.

Angenommen, du machst dich als Fitnesstrainerin selbständig und willst ab April einen Onlinekurs für Menschen anbieten, die ihren Arbeitstag am Schreibtisch verbringen und sich zu wenig bewegen. Mit deiner Hilfe sollen sie kurze Übungen lernen, die sich leicht in ihren Alltag einbauen lassen. Der Kurs findet im Mai statt und kostet 150 Euro. Du gehst, vorsichtig geschätzt, von 50 Verkäufen aus. In deiner Planung für April steht also die Einnahme von 7500 Euro. Im Mai weißt du dann, wie viele Menschen tatsächlich deinen Kurs gebucht haben und kannst diese Zahl, wenn nötig, korrigieren sowie deine gesamte Budgeterwartung anpassen.

Wegen drei Teilnehmenden mehr oder weniger musst du natürlich nichts ändern. Hast du aber den Launch gar nicht gemacht oder die Einnahmen sind weit unter deinen Erwartungen zurückgeblieben (vielleicht aber auch übertroffen worden), musst du deine Planung anpassen. Mit der rollierenden Budgetplanung behältst du deinen Erfolg, aber auch Rückschläge und vor allem deine Liquidität im Blick.

2. Umsatzplanung auf Produktebene

Schon vor der Gründung empfiehlt sich zudem eine Umsatzplanung auf Produktebene. Je nach Branche und Geschäftsmodell sieht sie anders aus. Machst du eine Bar auf, gehst du von einem durchschnittlichen Umsatz pro Gast aus, sagen wir im Schnitt 40 Euro. Als nächstes schätzt du die Zahl deiner Gäste und kannst so die Entwicklung deines Umsatzes abschätzen. Im Online-Bereich empfiehlt sich dagegen die Berechnung auf der Basis von Produkten wie dem Fitnesskurs im Beispiel oben. Falls du monatlich verkaufst: Wie hoch sind deine Erwartungen? Berater*innen und Coaches schnüren und verkaufen sinnvollerweise meist Angebotspakete (statt Zeit stundenweise zu berechnen). Eine Marktanalyse vor dem Start kann ebenfalls bei der Umsatzplanung helfen.

3. Genaue Kenntnis von Einnahmen, Ausgaben und Vermögen

Die Planung ist das eine, die genaue Kenntnis deiner aktuellen Finanzen das andere. Im Bereich Buchhaltung ist Aufschieberitis brandgefährlich. Deshalb gilt: Mach deine Buchhaltung direkt am Monatsbeginn – und zwar in jedem Monat. Kauf oder buch dir ein professionelles Buchhaltungstool für deine monatliche Beleg- und Rechnungsverwaltung, mit dem auch dein(e) Steuerberater*in gut arbeiten kann. Damit verwaltest du deine laufenden Rechnungen.

Zusätzlich brauchst du eine monatliche Aufstellung über deine regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben (am besten ist eine Excel-Tabelle). Sie ist nicht für den/die Steuerberater*in gedacht, sondern nur für dich. Es geht darum, den Überblick über größere wiederkehrende Kosten wie Leasingraten oder Büromiete, aber auch über variable Kosten wie zum Beispiel Aus­gaben für Werbung zu behalten. Vergiss die realistischen Rücklagen für das Finanzamt nicht. Steuerzahlungen haben schon so mancher/manchem Selbständigen das Genick gebrochen.

Eine zusätzliche Vermögensübersicht zeigt dir, wo du grade stehst: Welche Vermögenswerte hast du? Welche Schulden?

4. Finanzielle Ziele konkret festlegen

„Davon leben können“ ist kein finanzielles Ziel, tut mir leid. Du musst schon konkreter werden, wenn du langfristig Erfolg haben und nicht in der Schuldenfalle landen willst. Nur wenn du deine Ziele klar definierst, kannst du auch auf sie hinarbeiten. Nur dann stellt sich dein Denken und Handeln darauf ein, diese Ziele zu erreichen. Also zum Beispiel: 38.000 Euro Gewinn nach zwölf Monaten. Das ist spezifisch und messbar. Ob auch realistisch, musst du selbst beurteilen. Die rollierende Vorhersage hilft dir dabei.

5. Für Messbarkeit des Wachstums sorgen

Das machst du zum Beispiel über eine Cashflow-Berechnung, die die Fähigkeit deines Unternehmens verdeutlicht, Liquidität zu erzeugen. Der Cashflow gehört zu den Kennzahlen, mit denen du dein Wachstum messen kannst. Er zeigt dir, welche Summen für Investitionen, Schuldentilgung und deine Gewinnausschüttung zur Verfügung stehen. Der Cashflow drückt also aus, welchen Überschuss du erarbeitet hast.

Keine Sorge: Man muss weder BWL studiert haben noch Steuerberater*in sein, um die Finanzen des eigenen Unternehmens im Griff zu behalten und rechtzeitig zu erkennen, wenn eine Schieflage droht. Ein gutes Buchhaltungstool zur Abbildung der Vergangenheit und ein paar kontinuierlich ausgefüllte Excel-Tabellen zur Planung der Zukunft mit den genannten Instrumenten reichen für kleinere Unternehmen völlig aus. Anders gesagt: Wer ausreichend über sein eigenes Business informiert ist, kann Risiken frühzeitig erkennen und Chancen rechtzeitig nutzen.

Die Autorin Kristin Woltmann hat mit ihrem ganzheitlichen Ansatz als Holistic Business Coach bereits mehr als 2000 Frauen auf dem Weg zu ihrem eigenen Business begleitet.

Wie Verjährung von Forderungen verhindert werden kann

Damit du als Jungunternehmer*in künftig nicht auf deinen Außenständen sitzen bleibst, klären wir auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt.

Bei all der vielen Arbeit kann es leider passieren, dass einiges liegen blieben. So zum Beispiel nicht gezahlte Kundenrechnungen. Besonders für Unternehmer*innen gleicht dies einem Horrorszenario, da die Verjährungsfrist für einige offenen Forderungen bereits abgelaufen sein könnte. Damit du künftig nicht auf deinen Außenständen sitzen bleibst, klären wir auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt.

Aller guten Dingen sind drei? Nach wie vielen Jahren Forderungen frühestens verfallen

Der Albtraum eines jeden Unternehmens: Der zufällige Blick auf eine immer noch nicht beglichene Rechnung liegt bereits Jahre zurück. Wenn die Schweißperlen laufen, heißt es jedoch zunächst tief durchatmen und genau prüfen. Denn nicht jede Forderung verfällt nach der gleichen Zeit. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Je nach Sachlage bestehen jedoch noch weitere Sonderregelungen. Diese können mit 5, 10 oder 30 Jahren stark variieren. Um den Überblick zu bewahren, sollten betroffene Firmen eine rechtliche Konsultation durch einen Anwalt einholen. Unternehmer*innen mit offenen Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2019 hätten jedoch bereits handeln müssen, denn nach der regelmäßigen Verjährungsfrist konnten die nur noch bis zum 31. Dezember 2022 geltend gemacht werden.

Was tun, wenn die Uhr tickt?

So kann die Verjährung von Forderungen gehemmt werden: In manchen Situationen ist der Countdown bereits fast abgelaufen. Dann könnte es mit etwas Glück jedoch unter Umständen noch die Möglichkeit geben, die Verjährung zu hemmen. Dafür kommen grundsätzlich die §§ 203-208 BGB in Betracht. Aus dem Katalog des § 204 BGB ergeben sich beispielsweise verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung von Forderungen durch Rechtsverfolgung zu hemmen, z.B. wenn der Gläubiger:

  • Klage auf Leistung auf Bestätigung des Anspruchs oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils erhebt (§ 204 Abs. 1 Satz 1 BGB),
  • ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, sodass jede weitere Kommunikation zwischen Gläubiger und Schuldner über das Gericht geschieht. Das Gericht versendet in diesem Zuge einen Mahnbescheid an den Schuldner (wobei die Verjährung mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt wird) (§ 204 Abs. 1 Satz 3 BGB),
  • einen Antrag für ein selbstständiges Beweisverfahren beantragt (§ 204 Abs. 1 Satz 7 BGB),
  • ein schiedsrichterliches oder vereinbartes Begutachtungsverfahren beginnt (§ 204 Abs. 1 Satz 8, 11 BGB) oder
  • die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet hat (§ 204 Abs. 1 Satz 10 BGB).

Tritt eines dieser Ereignisse ein, wird der Lauf der Verjährungsfrist von Forderungen bis zum Ende des Ereignisses gehemmt.

Zurück auf Anfang: Wie kann ich den Neubeginn der Verjährung auslösen?

In einigen Fällen können Gläubiger die Verjährungsfrist von § 195 BGB erneut auslösen. Dies ist der Fall, wenn die Voraussetzungen des § 212 BGB erfüllt werden. Nach § 212 Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner den Anspruch gegenüber dem Gläubiger z. B. durch eine Sicherheitsleistung, Zins- oder Abschlagzahlung bzw. „in anderer Weise“ anerkennt. Des Weiteren wird die Verjährungsfrist nach § 212 Abs. 1 Satz 2 erneuert, sofern der Gläubiger eine "gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahme“ vornimmt oder beantragt (bspw. mit einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer behördlichen Vollstreckungsmaßnahme). In jedem Fall ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Zahlungsausfälle von vornherein vermeiden

Es gibt einige Maßnahmen, die dabei helfen können, die Verjährung von Forderungen bereits im Vorfeld zu verhindern. Eine wichtige Präventivmaßnahme ist die Prüfung der Geschäftspartner*innen bereits vor der Zusammenarbeit. So können Kredit- und Bonitätsinformationen Aufschluss darüber geben, ob die eigene Kundschaft in der Lage ist, Ihre Leistungen zu bezahlen. Darüber hinaus können die Auskünfte auch Zahlungserfahrungen liefern, die wiederum den tatsächlichen Zahlungswillen aufdecken. Hier können Bewertungen von anderen Gläubigern und Partnern eingesehen werden, die bestätigen, wie pünktlich ein Unternehmen seine offenen Forderungen in der Regel begleicht. Dementsprechend können Zahlungsmodalitäten individuell an Geschäftspartner angeglichen werden, durch zum Beispiel das Verlangen von Vorschusszahlungen bei Kaufverträgen, das Anbieten von Lastschrifteinzugsermächtigungen oder das Vermeiden von Rechnungskäufen. Wichtig ist in jedem Fall die Rechnungsstellung formal und inhaltlich korrekt durchzuführen und mit Kunden fachgerecht die Zahlungsfristen zu kommunizieren.

Der Autor Jens Junak ist Country Manager von Creditsafe Deutschland. Creditsafe ist eine global agierende Auskunftei und bietet digitale Lösungen wie Bonitätsauskünfte, B2B- Marketingadressen oder Compliance Checks.

Wie man Bitcoins verdient - Top 8 Wege

Bitcoin ist die erste und weltweit am Markt stärkste Kryptowährung auf Grundlage eines dezentral organisierten Buchungssystems. Wir zeigen, welche Wege es gibt, Bitcoins zu verdienen.

Die allererste Kryptowährung war ein echter Durchbruch: Bitcoin ist sicher, bankenunabhängig, inflationsgeschützt und kann anonym verwendet werden. Darüber hinaus weist BTC ein ausgezeichnetes Wachstum auf, was diese Währung zu einem attraktiven Vermögenswert macht.

In diesem Artikel lesen Sie, wie man im Jahr 2023 Bitcoins verdienen kann:

1. OKX Trading - Einkommen in einem kurzen Zeitraum durch Bitcoin-Schwankungen generieren.

2. Investitionen - langfristige Investitionen mit der Erwartung, dass der Wert steigt und "Dividenden" an Sie gezahlt werden.

3. Mining - Schürfen von Kryptowährungen durch Generierung neuer Blöcke in der Blockchain.

4. Bitcoin Cranes - verdienen Sie Satoshi (einen kleinen Bruchteil eines Bitcoins, der 0,00000001 BTC entspricht) mit Werbeklicks und -aufrufen.

5. Krypto-Gaming - Online-Blockchain-Spiele mit einem "Play to earn"-Mechanismus.

6. Verleihen - ein Bitcoin-Kredit, um Zinsen vom Kreditnehmer zu erhalten.

7. Freelance-Börsen - Tätigen Sie eine Fernarbeit gegen eine Gebühr in BTC.

8. ICO-Unterstützung - Investition von Bitcoins in ein Kryptowährungs-Startup, um Coins zu vermehren.

Im Folgenden werden wir drei der oben genannten Möglichkeiten näher betrachten:

Option 1: BTC-Handel

Kryptowährungsbörsen handeln auf dieselbe Weise wie andere Vermögenswerte - Aktien, Anleihen, Rohstoffe usw. Ein Trader macht hierbei folgendes:

1. Analysiert den aktuellen Stand der Dinge und nutzt technische Analysetools, um Vorhersagen über den Bitcoin-Kurs zu treffen;

2. Entwickelt eine Handelsstrategie;

3. Abschluss von Börsengeschäften (in der Regel für einen kurzen Zeitraum, der einen Tag nicht überschreitet).

Bitcoin ist, wie andere Kryptowährungen auch, sehr volatil und ermöglicht es Händlern, bei Kursschwankungen hervorragende Gewinne zu erzielen. Aber ein unerfahrener Trader muss die Grundlagen des Handels lernen, um keine Fehler zu machen und kein Geld dadurch zu verlieren. Hier kann der unerfahrene Händler von moderner Technologie für die 24/7-Marktanalyse profitieren, z. B. von Anwendungen wie bitcoin fast profit mit integrierten Handelsstrategie-Algorithmen und Kryptobots.

Die Vorteile des Handels:

  • Keine Verdienstgrenzen - Sie können schnell und viel verdienen, wenn Sie spekulieren.
  • Möglichkeit, Satoshis ohne große Anfangsinvestitionen zu erhalten.
  • Sie müssen keine lange Zeit investieren.
  • Sie haben Chancen, sowohl am Anstieg als auch am Fall von BTC zu verdienen.

Option 2: Das Investieren in steigende Kryptowährungen

Obwohl der Bitcoin über einen langen Zeitraum hinweg eine positive Kursentwicklung aufweist, kann er nicht mehr mit einem mehrfachen Wertzuwachs aufwarten.

Aber vielversprechende neue Altcoins, die im Jahr 2022 erworben werden, haben das Potenzial, einen durchschlagenden Anstieg zu verzeichnen. Daher ist es oft profitabler, langfristige Investitionen nicht in BTC, sondern in andere wachsende dezentrale Währungen zu tätigen.

Allerdings können Bitcoins auf folgende zwei Arten verdient werden:

1. Kaufen Sie mit Dividenden, die bei vielen Kryptowährungen, die auf dem PoS-Algorithmus basieren, anfallen.

2. Tauschen Sie gegen Altcoins um, wenn diese deutlich an Wert gewinnen.

Vorteile einer Investition:

  • Passives Einkommen.
  • Einfachheit und Klarheit von Investitionen in Kryptowährungen.
  • Geringe Risiken, wenn Sie die erworbenen Münzen auf sicheren, kalten Kryptowährungswallets aufbewahren.

Nachteile von langfristigen Investitionen:

  • Die Rendite hängt stark von der Höhe der Anfangsinvestition ab.
  • “Das Einfrieren” der eigenen Mittel über einen langen Zeitraum.

Als vielversprechende digitale Währungen, die das Potenzial haben, erheblich an Wert zu gewinnen, raten Experten, solche zu wählen, die:

  • Von einem gut eingespielten Entwicklerteam auf den Weg gebracht werden und welche über einen detaillierten Fahrplan verfügen, der alle Phasen der Münzentwicklung klar darlegt.
  • Sich von anderen Altcoins abheben, was die Aufmerksamkeit der normalen Nutzer auf sich zieht.
  • Einen klaren Nutzen und sind nicht nur ein weiteres gesichtsloses Krypto-Projekt.

Option 3: Bitcoin-Kräne

Bitcoin-Kräne werden als spezielle Werbeplattformen bezeichnet, auf denen der registrierte Nutzer einfache PTC-Aktionen (Paid to Click) durchführen kann. Die Aufgaben können z. B. sehr unterschiedlich sein:

1. Klicken Sie auf den Link des Inserenten;

2. Sehen Sie sich das Werbevideo von Anfang bis Ende an;

3. Geben Sie ein CAPTCHA ein;

4. Installieren Sie eine App.

Für die korrekte Durchführung einer Aktion gibt es eine Auszahlung in Satoshi, die Sie sich auf Ihr Bitcoin-Guthaben auszahlen lassen können. Die Nutzer können sich an mehreren Kränen gleichzeitig anmelden, um die Anzahl der Aufgaben zu erhöhen und damit ihren Verdienst zu steigern.

Vorteile von Bitcoin-Kränen:

  • Einfacher Verdienst - der Nutzer benötigt keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten.
  • Die Möglichkeit, von einem mit dem Internet verbundenen Smartphone aus leicht Bitcoins zu verdienen.

Nachteile der Kräne:

  • Sehr geringer Betrag an Einnahmen.
  • Das Bedürfnis, viel freie Zeit damit zu verbringen.

Falsche Start-up-Finanzierung als K.O.-Kriterium

Welches sind die klassischen Fehler in der Finanzierung eines Start-ups, welche Investitionen sind wesentlich? Tipps und To-do’s für angehende Jungunternehmer*innen.

Neun von zehn Start-ups scheitern bereits in den ersten zwölf Monaten nach ihrer Entstehung. Der erste Grund hierfür ist die fehlende Nachfrage nach dem angepriesenen Produkt und direkt danach folgen Fehler in der Finanzierung. Doch weiterhin hegen unzählige Arbeitnehmene den Wunsch nach einem eigenen Unternehmen.

Anstelle eines festgelegten Gehaltes locken wirtschaftliche Unabhängigkeit und hohe Gewinne, wenn das Geschäftsmodell stimmt. Wer ein vielversprechendes Unternehmenskonzept vorweist und dieses verwirklichen möchte, braucht für die Durchführung viel Selbstdisziplin und ausreichendes Startkapital. Deshalb sollte jede(r) Gründende genau wissen, in welchen Bereichen sich Geld einsparen lässt.

Eines steht ohne Zweifel fest: Die Gründung des eigenen Unternehmens beginnt in der Regel mit einer guten Geschäftsidee. Gleichzeitig ist sie in den meisten Fällen relativ teuer und mit massenhaft Arbeit verbunden. Es überrascht auch nicht, dass ein guter Businessplan allein nicht ausreichend ist, um ein Start-up zu gründen und zu halten. Wirtschaftliche Diskrepanzen, wie die Fehleinschätzung der Höhe des Kapitalbedarfs bei der Umsetzung der Geschäftsidee, sind nach wie vor einer der Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen, wie eine Studie zeigt. Sie haben oft Liquiditätsengpässe zur Folge, welche nicht selten direkt in die Insolvenz führen. Gleichauf liegt die fehlende Nachfrage des angebotenen Produkts. Doch auch wenn Startup-Finanzen nicht richtig verwaltet werden, kann dies ein Rezept für den geschäftlichen Niedergang sein. Laut Statisitk versagen neun von zehn Start-ups, bevor sie erfolgreich werden.

Fatale Fehler in der Finanzierung

Unabhängig von der jeweiligen Branche, ist es ab einem bestimmten Punkt schwierig das gegründete Unternehmen aus eigenem Kapital zu finanzieren. Gründer*innen, die dringend einen Kredit benötigen, sollten nicht beim erstbesten Angebot zuschlagen, sondern die einzelnen Kreditmöglichkeiten miteinander vergleichen. Hier wäre es definitiv falsch Kompromisse einzugehen. Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich nicht nur auf die Auszahlung der Summe verlassen, sondern natürlich auch die einzelnen Raten bedienen können. Stelle dir ein klares Budget auf, das auch die Gehälter einschließt, da es sonst aus dem Ruder läuft.

Auch das Sparen an den falschen Enden ist ein Fehler, den viele Gründende machen. Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei der Erstellung des Businessplans, die potenziellen Ausgaben möglichst weit herunterschraubt und optimistische Ziele bei den Einkünften angibt. Ein Beispiel wäre, wenn ein auf Software für B2B-Kund*innen spezialisiertes Unternehmen beim Thema Sicherheit und Support spart. Hier würden die sogenannten Business Angels, also Personen, die sich finanziell am Unternehmen beteiligen und ihr Know-how weitergeben, stutzig werden und die Lage durchschauen. Anleger*innen möchten nicht, dass Gründer*innen wenig Geld investieren, sondern dass Start-ups ihr Geld smart und an der richtigen Stelle einsetzen.

Weiterhin empfiehlt Rau die Nachverfolgung der Ausgaben von Beginn an so transparent und einfach, wie möglich zu gestalten, da sonst der ganzheitliche Überblick auf die Spesen gefährdet sei. So bieten vor allem digitale Produkte für Ausgaben-Controlling den Vorteil, dass Kosten schnell per App eingelesen werden können und im Anschluss besser nachzuvollziehen sind.

Mit Fachwissen vor Investor*innen glänzen

Intelligente Finanzierungspläne sind das Gebot der Stunde. Der Grund, weshalb viele Start-ups bereits in den ersten zwölf Monaten scheitern, ist die oftmals fehlende Sachkompetenz des Gründungsteams. Angehende Founder, die einer Finanzierung durch Investor*innen sicher sein wollen, sollten unbedingt mit Expertise glänzen – ganz egal ob bei den Finanzen, Steuern, beim Management oder Detailwissen. Hier ist es essenziell, sich mit der Materie auszukennen, da ein Unternehmen zu führen viel Geschick erfordert – neben der Produktidee sollte hier der Fokus darauf gerichtet werden. Zudem spielt die passende Rechtsform eine entscheidende Rolle. Viele Jungunternehmer*innen neigen dazu, ihr Unternehmen zu Beginn direkt als GmbH rechtlich zu definieren. Hier kommen aber weitaus höhere Kosten auf die Firma zu. Bei kleineren Betrieben reicht vorerst die einfachste Form – das Gründen eines Einzelunternehmens. Dafür muss nur ein Gewerbeschein beantragt werden. Gründen mehrere Personen, bietet sich die Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. So entfallen zum einen hohe Initialkosten und zum anderen kostenintensive Vorschriften, die bei einer GmbH einzuhalten sind.

Bootstrapping als optimale Finanzierungsform?

Beim Gründen wird die Frage nach der bestmöglichen Bereitstellung von Kapital oft gestellt. Allerdings gibt es darauf keine allgemeingültige Antwort, da die beste Lösung jeweils vom Geschäftsmodell und der persönlichen Situation abhängt. Genauso verhält es sich mit dem Bootstrapping – der Existenzgründung, die ausschließlich mit eigenem Geld realisiert wird. Nicht für jeden ist es ratsam, eine Bootstrapping Strategie zu verfolgen –es gilt wie so oft, Chancen und Risiken abzuwägen. Neben Bargeld und Sparguthaben gehören zum Eigenkapital auch Gegenstände, die die Gründer in ein Unternehmen einbringen können. In Frage kommende Objekte können zum Beispiel Maschinen, Anlagen oder Fuhrparks sein, die dem Unternehmen unbegrenzt zur Verfügung stehen. Aber auch Kapitalbeteiligungen an einem Unternehmen gelten als Eigenkapital. Zum Vermögen gehören auch die finanziellen Rücklagen und – je nach Rechtsform – das Grund- bzw. Stammkapital des Unternehmens. Auch der Bilanzgewinn und das persönliche Vermögen zählen dazu. Der Teil der unternehmerischen Finanzen, der nicht aus eigener Tasche stammt, sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen, sondern eher darüber.

Rentabilität wird wichtiger als Wachstum

Start-ups sind für ihre zwei Hauptaspekte bekannt: Geschäftsinnovation und Wirtschaftswachstum. Sie entwickeln und präsentieren jedes Jahr neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt. On-Demand-Start-ups sind ein perfektes Beispiel dafür, wie sie die Welt beeinflussen können. Haben sie die kritische Phase einmal überstanden, sich etabliert und den Fokus auf Wachstum gerichtet, wartet bereits eine nächste Hürde auf Existenzgründer. Denn selbst wenn alle Reglements und Tipps strikt befolgt wurden, man einen wasserdichten Businessplan vorweisen kann und mutige Geldgebende gefunden hat, so ist man vor einem zukünftigen Scheitern dennoch nicht bewahrt. Das Jahrzehnt der Krisen ist angebrochen – und die eine jagt die nächste. Im Moment ist die Rentabilität wichtiger, als das Umsatzwachstum. Das wird Founder dazu zwingen, konservativer zu kalkulieren und immer einen Plan B zu haben. Die Finanzierung für Start-ups, die Wachstum um jeden Preis anstreben und keine Hebel für kurzfristige Rentabilität haben, werden schwieriger als noch vor einigen Jahren. Zudem besteht die Gefahr, dass gut finanzierte Start-ups auf dem Markt die Gehälter schnell in die Höhe treiben könnten und es so für finanziell schwächere Start-ups anstrengend machen, entsprechende Talente zu finanzieren. An dieser Stelle ist es am schwierigsten, die Kosten für Gehälter niedrig zu halten.

Der Autor Malte Rau ist CEO und Co-Founder von Pliant. Das FinTech wurde 2020 gegründet und bietet Unternehmen eine digitale Kreditkartenlösung für maximale Flexibilität und Ersparnis.

Buchhaltung raubt Zeit und Energie?

Mit diesen 5 Tipps habt ihr das Thema Buchhaltung schneller im Griff und damit letztlich mehr Zeit fürs eigentliche Business.

Buchhaltung – kein Thema, für das sich viele begeistern. Statt Zeit mit Verwaltungsaufgaben zu verbringen, möchten die meisten Gründer*innen lieber an ihrer Geschäftsidee arbeiten, die Produktentwicklung vorantreiben oder neue Investor*innen für sich gewinnen. Verständlich – allerdings kommt ihr als Unternehmer*innen aufgrund geltender Pflichten und Fristen nicht gänzlich am Thema Buchhaltung vorbei. Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen, mit denen ihr eure Buchhaltung einfach und schnell in den Griff bekommt.

Tipp 1: Arbeitet die relevanten Dokumente laufend ab

Es ist Monatsende und der Stapel an Rechnungen reicht (gefühlt) bis zum Mond? Damit muss Schluss sein. Statt zu warten, bis sich die Belege stapeln, solltet ihr die relevanten Dokumente laufend abarbeiten. Ein Tipp: Haltet euch ein tägliches oder wöchentliches Zeitfenster frei, in dem ihr euch nur um die Buchhaltung kümmert. Zu Beginn wird diese Methode, Dokumente zu verwalten, wahrscheinlich ein wenig Überwindung kosten. Auf lange Sicht spart ihr damit aber viel Zeit – und behaltet laufend den Überblick.

Tipp 2: Entscheidet euch für papierlose Buchhaltungsunterlagen

Dank Rechnungen, Geschäfts- und Inventarbuch sowie Spesenabrechnungen und Bestellscheinen kommt jede Menge Papier zusammen. Und diese Zettelwirtschaft muss gut aufgehoben werden, denn laut Gesetz gibt es eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren.

Die Konsequenz: Kiloweise Ordner, die ihren Platz im Büro fordern und mit den Monaten und Jahren immer mehr Regale füllen. Abgesehen davon, ist diese Art von Papierkrieg auch eine Umweltbelastung – und heutzutage einfach unnötig. Das Zauberwort: Digitalisierung. Auch in Sachen Buchhaltung gibt es mittlerweile richtig gute Lösungen. Mehr noch: Papierlose Büros liegen voll im Trend. Eine Studie von Bitkom ergab sogar, dass inzwischen jedes dritte Unternehmen in Deutschland weitgehend papierlos arbeitet. Übrigens: Bedenken, dass digitalisierte Dokumente nicht denselben juristischen Wert wie Papierdokumente hätten, sind unbegründet. Eine unterstützende Software für die Buchhaltung gewährleistet die Unverfälschtheit der Unterlagen. Die Finanzlösung von Qonto zum Beispiel kann papierlose Belege beglaubigen.

Tipp 3: Geht proaktiv gegen unbezahlte Rechnungen vor

Kein Unternehmen freut sich darüber, wenn von ihnen gestellte Rechnungen nicht (zeitnah) beglichen werden. Doch für Start-ups können ausstehende Zahlungen schnell zu einem echten Problem werden; sie wirken sich erheblich auf den Cashflow aus und können im schlimmsten Fall dazu führen, dass die eigenen Rechnungen nicht mehr beglichen werden können. Dazu kommt, dass sie viel Zeit bei der Buchhaltung kosten. Wird eine unbezahlte Rechnung deutlich verspätet beglichen, gilt sie als sogenannte zweifelhafte Forderung”. Ist eine Forderung endgültig verloren, spricht man von einer „uneinbringlichen Forderung”. Beide Fälle verursachen bei der Buchhaltung erheblichen Mehraufwand.

Damit unbezahlte Rechnungen gar nicht erst auftreten, solltet ihr proaktiv vorgehen. Eine Möglichkeit ist, die Kreditwürdigkeit neuer Kund*innen zu überprüfen, bevor ihr überhaupt einen Vertrag abschließt. Das geht zum Beispiel, indem ihr euch wichtige Zahlen wie Umsatz und Gewinn im Handelsregister anschaut. Oder ihr fordert einen Nachweis der Schuldenfreiheit und des Einhaltens von Zahlungsfristen ein.

Wenn es allerdings schon zu spät ist und ihr einen Zahlungsausfall befürchtet, könnt ihr auf rechtliche Schritte zurückgreifen. Zunächst gibt es die Möglichkeit einer formlosen Erinnerung. Ändert dies nichts, könnt ihr versuchen, die Situation mithilfe eines Mahnschreibens in den Griff zu bekommen. Hilft auch das nicht, bleibt im letzten Schritt nur das Mahnverfahren – aber auch das lässt sich meist einfach, schnell und kostengünstig durchführen.

Tipp 4: Erstellt ein Ordnungssystem für eure Ausgaben

Damit die Buchhaltung schnell und einfach gelingt, solltet ihr ein Ordnungssystem schaffen. Ob Ordnungsfreak oder Expert*in für organisiertes Chaos – mit einer Gruppierung nach Kategorien lassen sich Ausgaben mühelos sortieren. Das ideale Tool dafür sind benutzerdefinierte Tags, die ihr nutzen könnt, wenn ihr eure Buchhaltung bereits digitalisiert habt. Die Tags lassen sich so automatisieren, dass zum Beispiel alle Transaktionen an ein und denselben Zahlungsempfänger schnell kategorisiert sind. Ein Zeitgewinn, denn so werden eure Kategorien selbsterklärend – und benötigen keine weiteren Nachforschungen.

Tipp 5: Immer noch alles zu viel? Dann gebt die Buchhaltung ab

Aktiva und Passiva, Soll und Haben – wie war das nochmal? In der Buchhaltung werden Gründer*innen mit vielen Fachbegriffen, Zahlen und Formeln konfrontiert. Dafür braucht es eine gewisse Einarbeitungszeit – und ständig gibt es regulatorische Änderungen. Auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben zu bleiben, ist dabei ein Muss. Wenn also nicht nur die Zeit knapp ist, sondern euch auch die Lust auf die thematische Auseinandersetzung fehlt, dann sollte ihr die Buchhaltung doch besser an Expert*innen auslagern – an externe Buchhalter*innen oder Steuerberater*innen. Eine gute digitale Lösung verbindet eure Finanzen und Buchhaltung nahtlos und ermöglicht es zum Beispiel Steuerberater*innen, eure relevanten Daten unabhängig und in Echtzeit abzurufen. Beauftragt ihr einen externen Dienstleister für die Buchhaltung, stellt ihr außerdem sicher, dass ihr keine lästigen Fehler macht – und spart so zusätzlich Energie.

Der Autor Torben Rabe leitet das Deutschlandgeschäft bei Qonto. Das Unternehmen ist europäischer Marktführer im Finanzmanagement für Gründer*innen, Selbstständige und KMU.

Fünf Tipps, wie du Investor*innen begeisterst

Expertinnen-Tipps und To-do’s von Serien-Gründerin und Investorin Mali M. Baum: Wie du Geldgeber*innen für dich und deine Unternehmung gewinnst.

Nach reiflicher Überlegung ist es soweit: Deine Business-Idee steht und du bist bereit durchzustarten. Jetzt brauchst du das nötige Kapital – du musst Investor*innen davon überzeugen, deine Idee zu finanzieren. Natürlich machst du vor dem Pitch deine Hausaufgaben. Du hast ein klares Verständnis von dem Problem, das du lösen willst. Du prüfst deinen Businessplan auf Herz und Nieren – und du hast auf jede kritische Frage eine Antwort parat. Aber um Investor*innen wirklich zu begeistern, braucht es mehr. Hier meine Top-5-Tipps, wie Gründer*innen und Unternehmer*innen Investor*innen für sich gewinnen können.

1. Die Kunst des Storytellings

Eine gute Idee, ein eingespieltes Team und Geschäftspotenzial: All das muss dein Start-up mitbringen. Aber noch etwas weiteres: Eine Geschichte, die all diese Punkte verbindet. Es ist essentiell, nicht nur Zahlen, Daten und Fakten aufzuzählen. Stattdessen musst du Investor*innen davon überzeugen, dass ausgerechnet du das Zeug dazu hast, deine Idee erfolgreich auf den Markt zu bringen. Letztlich ist es auch eine emotionale Entscheidung, worin Investor*innen ihr Geld stecken. Also löse mit deinem Storytelling ein FOMO-Gefühl aus, die Angst, etwas zu verpassen, wenn sie nicht in dein Start-up investieren. Sie sollen sich als Teil von etwas Bedeutendem und Großem fühlen.

Hier haben deutsche Gründer*innen im internationalen Vergleich noch viel aufzuholen. Im Grunde ist es aber ganz einfach: Eine gute Geschichte zeigt den Investor*innen, dass du für deine Idee brennst, auch wenn es mal schwierig wird. Erzähle ihnen, was deine Vision ist: Was willst du mit deiner Idee verändern? Warum steckst du dein Herzblut in genau dieses eine Projekt? Und wo stehst du in 10 Jahren? Wie du deine Geschichte erzählen möchtest, ist ganz individuell. Besonders beliebt ist das Erzählmodell der „Heldenreise“: Nimm den Konflikt oder das Problem, das du lösen willst, als Ausgangspunkt. Dann schildere, was vor dir liegt: Was willst du erreichen, was sind die Hindernisse und wie wirst du sie bewältigen?

2. Diverse Teams

„Zeige mir dein Team und ich sage dir, wie erfolgreich du sein wirst.“ In diesem Sprichwort steckt ein wahrer Kern, denn mindestens so wichtig wie deine Idee ist die Mannschaft, mit der du sie umsetzen willst. Wenn unterschiedliche Identitäten, Hintergründe und Meinungen aufeinandertreffen, sorgt das für Perspektivwechsel und erhöht das Innovationstempo. Darum sind diverse Teams nachweislich erfolgreicher und Investor*innen achten verstärkt darauf. Die deutsche Start-up-Szene hat in Sachen Diversität noch viel aufzuholen. Man muss nicht erst die ganzen Studien sehen, um zu wissen, dass die Zahlen zu niedrig sind und erfolgreiche, talentierte Frauen noch nicht den gleichen Zugang und die gleichen Aufstiegschancen haben wie ihre männlichen Kollegen. Dadurch gehen unternehmerische Potenziale und wirtschaftliches Wachstum verloren, denn 51 Prozent unserer Bevölkerung ist weiblich.

Die Gesellschaft und die Wirtschaft brauchen diverse Teams, daher setze dich von Anfang an damit auseinander, vielfältige Talente für dein Unternehmen zu gewinnen. Nutze für die Suche nach klugen Köpfen beispielsweise Netzwerk-Plattformen wie WLOUNGE. Und verdeutliche den Investor*innen, welche Erfolgschancen in deinem Team stecken. Jetzt ist die beste Zeit, um Gründerin und Investorin zu sein.

3. Es geht nicht ohne Fachwissen

Was überzeugt Investor*innen davon, in neue Märkte oder Trends zu investieren? Wenn sie sehen, dass du dich wie kein(e) Zweite(r) mit der Materie auskennst. Gründer*innen sollten in der Branche ihres Start-ups entweder schon Expert*innen sein oder sich dieses Wissen so schnell wie möglich aneignen. Manche Business-Ideen erfordern solides Fachwissen und jahrelange Vorerfahrung, beispielsweise in medizinischen, juristischen oder technischen Feldern. Verfügst du darüber nicht, solltest du dir entsprechende Verstärkung ins Team holen. Berater*innen, Investor*innen, Business Angels – gute Beziehungen sind oftmals der Schlüssel zum Erfolg. Baue dein eigenes Netzwerk aus und zeige potenziellen Investor*innen dadurch, dass du weißt, worauf du dich einlässt und für alles gewappnet bist.

4. Plane so detailliert wie möglich – aber strebe keine Perfektion an

Bei jungen Unternehmen ist die Umsatzkurve nur an die Wand gemalt – doch du musst Investor*innen so konkret und realistisch wie möglich darlegen, wie du deinen Plan in die Realität umsetzen möchtest. Dazu legst du den Geschäftsplan genauso wie den Finanzplan so detailliert wie möglich dar, also von der Aufbau- bis zur Reifephase. Vom Start-up zum Scale-up: Die Investor*innen müssen die Vision sehen und fühlen können. Wann willst du welche Stufe erreichen? So zeigst du, dass du nicht nur eine klare Vision hast, sondern auch genau weißt, wie du sie erfüllst. Zu lange sollte man allerdings nicht an seinen Plänen arbeiten, sondern besser so früh wie möglich auf Investor*innen zu gehen.

5. Frag nicht nur nach Geld

Investor*innen bieten Kapital nicht nur in Form von finanziellen Mitteln, sondern bieten auch Zugang zu ihrem Wissen, ihrer Erfahrung und ihrem Netzwerk. Dadurch erhalten Gründer*innen großartige Chancen. Viele Investor*innen möchten nicht nur Geld investieren, sondern die Reise der Gründer*innen begleiten und diese stärker vorantreiben. Serienunternehmer*innen sind als Investor*innen die beste Option für Gründer*innen, denn diese kennen die verschiedenen Phasen einer Gründung genau und können junge Unternehmen entsprechend beraten.

Zusammengefasst kann man sagen: Die Mischung macht's! Letztendlich suchen Investor*innen nach sympatischen, klugen Menschen, mit denen sie ihr Kapital vermehren können. Daher zeige ihnen, wofür du brennst und bleib dabei immer authentisch.

Die Autorin Mali M. Baum ist Serial Entrepreneurin, Investorin und CEO von WLOUNGE. Mit der Tech Awards Gala veranstaltet sie eine exklusivste Preisverleihung, die Pionier*innen aus dem Start-up-Bereich würdigt.

VC in Sicht?

Recht für Gründer*innen: Wir zeigen die wesentlichen Schritte und Themen im Rahmen einer Finanzierung mit sog. Wagniskapital (Venture Capital).

Laut statistischen Veröffentlichungen hat sich der Gesamtbetrag der Wagniskapitalinvestitionen in deutsche Start-ups im vergangenen Jahr auf über 15 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Risiken sind zwar angesichts der welt- bzw. finanzpolitischen Lage unzweifelhaft im Markt vorhanden und einige Marktteilnehmer*innen äußern, dass Investor*innen insbesondere bei großvolumigen Finanzierungsrunden bereits zurückhaltender agieren. Gleichwohl sind deutsche Start-ups und der Standort Deutschland im Allgemeinen weiterhin überaus attraktiv für nationale wie internationale Investor*innen aus dem Bereich Venture Capital. Das Kapital wird dabei im Rahmen von Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt.

Gestaltungsformen

In der klassischen Struktur einer Finanzierungsrunde werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Geschäftsanteile an einem Start-up an die Investor*innen ausgegeben, die sich im Gegenzug zu einer Einzahlung eines Cash-Betrages (auf das Stammkapital der ausgegebenen Anteile und) in die Kapitalrücklage der Gesellschaft verpflichten.

Daneben sind in der Praxis insbesondere in der Frühphase eines Start-ups oder bei einer Übergangsfinanzierung bis zu einer ggf. dann größeren Finanzierungsrunde sog. Wandel­darlehen gebräuchlich. Hier werden Anteile an der Gesellschaft noch nicht ausgegeben, jedoch aufbauend auf einen Darlehensvertrag jene Konditionen bereits festgelegt, durch die die Darlehenssumme später in Anteile gewandelt wird. Der/die Investierende bleibt damit im Gegensatz zur vorgenannten klassischen Struktur zunächst Darlehensgeber*in und wird erst bei Eintritt und Umsetzung der Wandlung Gesellschafter*in. Mit der Wandlung und Ausgabe der Anteile an den/die Investor*in ist dann vorgesehen, dass das Darlehen erlischt.

Wesentlicher Ablauf

Die Investor*innen werden die Risiken ihres geplanten Investments zunächst evaluieren. Während Business Angels hier häufig eher zurückhaltend sind, werden sich größere Investor*innen und insbesondere strategische Investor*innen die Finanzen und die rechtlichen Themen des Start-ups ansehen. Regelmäßig entscheidend ist hier der Nachweis des Bestandes der vorhandenen (vollständigen) IP-Rechte durch die Gesellschaft. In der Praxis treten Probleme etwa durch das Ausscheiden früherer Mitgründer*innen auf, soweit der Ausstieg vertraglich nicht ordentlich geregelt wurde. Ebenfalls besonders relevant sind eingeräumte Rechte Dritter sowohl im Rahmen von Optionsrechten über Anteile als auch virtuelle Anteile (einschließlich im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen) und sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren. Der Umfang wird seitens des/der betreffenden Investor*in regelmäßig durch eine Anforderungsliste (sog. Request List) festgelegt.

Wichtig ist, dass vor all diesen Offenlegungen entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den Investor*innen bestehen. Soweit die strategischen Investor*innen zudem Wettbewerber*innen des Start-ups sind, ist zudem auf kartellrechtliche Besonderheiten im Ablauf der Offenlegung zu achten. Deckt die Due Dilligence (erhebliche) rechtliche Risiken auf, kommt es möglicherweise zum Abbruch der Verhandlungen oder es werden sog. Post Closing Conditions vereinbart, die dem Start-up bzw. den Gründer*innen aufgeben, nach Durchführung der Finanzierungsrunde bestimmte Sachverhalt rechtlich nachzubessern (etwa den Datenschutz auf das Niveau eines Marktstandards zu bringen).

Das Timing dieser sog. Due-Diligence-Prüfung seitens des/der Investor*in und die geplanten wesentlichen Eckpunkte der Finanzierung, einschließlich insbesondere der Struktur und Höhe des Investments, der Bewertung des Start-ups, aber auch der wesentlichen gegenseitigen Rechte und Pflichten, werden dabei häufig in einem sog. Term Sheet festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung auf wenigen Seiten, die per se im Kern zwar rechtlich nicht bindend ausgestaltet ist, jedoch als Dokumentation des gegenseitigen Verständnisses der geplanten Transaktion sinnvoll ist (unter Ausnahme ggfs. von sehr überschaubaren Investments, die zur Vermeidung des Aufwands direkt und ohne Term Sheet umgesetzt werden).

Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde

Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde erfolgt dann je nach Struktur entweder durch Unterzeichnung des Wandeldarlehensvertrages oder einer Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung. Die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (sog. Investment and Shareholders Agreement) kann in zwei separate Dokumente oder aber innerhalb derselben Urkunde in zwei Teile unterteilt werden. In jedem Fall beinhaltet die Beteiligungsvereinbarung die Struktur und Konditionen des Investments (Regelungskomplexe betreffen etwa die Kapitalerhöhung und Leistungen des/der Investor*in, ggf. Milestones, Verwässerungsschutz, Garantieregelungen seitens der Gesellschaft bzw. der Gründer*innen), wohingegen die Gesellschaftervereinbarung die Struktur der künftigen gemeinsamen Beteiligung als Gesellschafter*in regelt (etwa Veto- bzw. Zustimmungsvorbehalte des/der Investor*in, Vorerwerbsrecht, Mitverkaufsrecht und/oder -pflicht, besondere Optionsregelungen, Vesting-Regelung zulasten der Gründer*innen, Liquidationspräferenz, Wettbewerbsverbot).

In aller Regel wird dabei die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung aufgrund der enthaltenen Regelungen durch eine(n) Notar*in zu beurkunden sein. Dasselbe gilt für einen Wandeldarlehensvertrag, zumindest soweit dieser wie regelmäßig die Pflicht des Wandeldarlehensgebenden vorsieht, mit der Wandlung einer Gesellschaftervereinbarung beizutreten bzw. im Einzelfall soweit eine Pflicht des Wandeldarlehensgebenden zur Wandlung besteht.

In der Praxis werden bei kleineren Investments teilweise Versuche unternommen, die Notarkosten durch besondere Gestaltungen einzusparen. Hier kursieren insbesondere aus Business-Angel- bzw. Gründer*innen-Netzwerken Vorlagen, die beurkundungspflichtige Regelungen von der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung in die ohnehin zu beurkundende Satzung verschieben und die von einer weiteren Beurkundung dann absehen. Insbesondere aus Sicht des/der Gründer*in sollte bei der Verwendung von diesbezüglichen Musterverträgen unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Aus unserer Erfahrung kommt es aus den Verhandlungen regelmäßig zu erheblichen Anpassungen dieser Vertragsmuster und stellt sich die durchaus komplexe rechtliche Frage, ob die betreffenden Änderungen nicht wiederum eine Beurkundungspflicht auslösen. In der Notarpraxis ist darüber hinaus umstritten, ob die verwendeten Muster die Beurkundungspflicht überhaupt entfallen lassen. Soweit eine bestehende Beurkundungspflicht nicht eingehalten würde, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung.

Fazit

Die Finanzierungsrunde hat naturgemäß für Gründer*innen eine erhebliche Bedeutung. Es wird dort im Lebenszyklus des Unternehmens der Grundstein für eine erfolgreiche Wertentwicklung gelegt. Die Abläufe und Themen einer Finanzierungsrunde sind hierbei überwiegend Standard und können gut antizipiert werden. Die Gründer*innen sollten dabei die einzelnen Schritte (insbesondere die ggf. geplante Due Diligence durch den/die Investor*in) sorgfältig vorbereiten. Rechtliche Probleme, die sonst im Laufe der Finanzierungsrunde aufkommen, können so proaktiv vermieden werden.

Der Autor Alexander Weber, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in München im Bereich Venture Capital/Gesellschaftsrecht, www.heuking.de

Vormerken: In der kommenden Ausgabe von StartingUp – Heft 04/22 –  liest du in unserer Serie „Recht für Gründer*innen“: Der Beteiligungsvertrag – wesentliche Themen und Standards.

Der Fiskus richtet sein Augenmerk auf die Krypto-Welt

In unserem Interview gehen die Steuerexperten von EY, Petar Groseta (Partner) und Ivana Jovanic (Senior Consultant), auf die Fragen der Besteuerung von Kryptowährungen aus der Perspektive von Krypto-Investoren und anderen Marktteilnehmern im Krypto-Ökosystem ein.

Warum ist es jetzt wichtig, über das Thema Besteuerung von Kryptowährungen zu sprechen?

Petar Groseta: Der Kryptowährungsmarkt hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt. Die Erwartung ist generell, dass die Bedeutung dieser Anlageklasse in Zukunft nur noch zunehmen wird.

Dabei gibt es viele verschiedene Marktteilnehmer mit ihren spezifischen Rollen. Die Grenzen zwischen dem Markt der "nativen Kryptowährung" und den "traditionellen Finanzsystemen" verschwimmen zunehmend, sowohl in Bezug auf bestehende Anlageinstrumente als auch in Bezug auf die Infrastruktur des gesamten Krypto-Ökosystems. Dies erhöht natürlich auch den Druck auf den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung, die bestehenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowohl hinsichtlich der Besteuerung auf Anlegerebene als auch in Bezug auf eine vollständige Erfassung und Überprüfung der steuerpflichtigen Einkünfte weiterzuentwickeln.

Ivana Jovanic: Im Grunde geht es dabei um folgende zwei Fragen:

  1. Wie werden Einkünfte und Gewinne aus Kryptowährungen auf Ebene einzelner Anleger besteuert?
  2. Wie sollte ein effektives Meldesystem, d.h. „Steuerreporting“ ausgestaltet werden, um eine mögliche Steuerhinterziehung zu verhindern?

Können Sie kurz die diesbezüglichen Antworten des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung darstellen?

Petar Groseta: Bezüglich der Besteuerungsfragen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 10. Mai 2022 sein lang erwartetes Schreiben zu den Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Mit dem Schreiben äußert sich das BMF zum ersten Mal umfassend zu den verschiedenen Krypto-Sachverhalten, die zunächst technisch erläutert und danach aus der Finanzverwaltungssicht ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden.

Sehr erfreulich dabei ist, dass nunmehr auch nach der Auffassung der Finanzverwaltung die Veräußerungen von Kryptowährungen im Rahmen privater Vermögensverwaltung nur dann steuerpflichtig sind, wenn die Veräußerung innerhalb der Ein-Jahresfrist nach der Anschaffung stattfindet. Damit geht auch das BMF davon aus, dass sich die für die Steuerpflicht relevante Einjahresfrist nicht verlängert, wenn die Kryptowährungen zur Einkünfteerzielung, z.B. durch Lending oder Staking eingesetzt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung. Auch dazu nimmt das BMF ausführlich Stellung. Dabei geht das BMF insbesondere in den Fällen von „passivem“ Staking - etwa im Rahmen der Beteiligung an einem Staking-Pool - grundsätzlich von der privaten Vermögensverwaltung aus.

Ivana Jovanic: Auch wenn es sehr zu begrüßen ist, dass sich die Finanzverwaltung mit dem BMF-Schreiben ausführlich zu der Besteuerung von Kryptowährungen geäußert hat, betreffen die Aussagen des BMF nur die steuerlichen Folgen von direkten Investments in Kryptowährungen. Allerdings können die Investments nicht nur direkt, sondern auch indirekt über verschiedene Formen der „traditionellen“ Finanzinstrumente wie Tracking-Notes, Knock-Out Zertifikate oder ETFs erfolgen. Da die Steuerfolge, je nach Investmentform, sehr unterschiedlich sein kann, sollte diese aufgrund ihres erheblichen Einflusses auf die Netto-Rendite in die Investitionsentscheidung unbedingt immer miteinbezogen werden.

Und wie sieht es mit dem steuerlichen Reporting aus?

Ivana Jovanic: Hier hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 22. März 2022 ein öffentliches Konsultationsdokument mit den Vorschlägen zur Einführung eines Rahmens für die Meldung von Krypto-Vermögenswerten, sog. Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation lief bis 29. April 2022. Die OECD plant, im Oktober 2022 endgültige Vorschläge für die neuen Regeln zu veröffentlichen.

Das von der OECD vorgeschlagene Regelwerk basiert im Wesentlichen auf dem Modell des Meldestandards für grenzüberschreitende Meldungen von „traditionellen“ Konten- und Depotwerten durch Finanzinstitute, dem Common Reporting Standard (CRS). Anstatt jedoch die Meldung von gehaltenen Vermögenswerten zu verlangen, schreibt CARF die Meldung von Krypto-Transaktionen vor. Es ist durchaus vorstellbar, dass einige „Early-Adopters“-Länder die Vorschriften bereits ab dem 1. Januar 2024 umsetzen.

Petar Groseta: Neben den oben beschriebenen Bemühungen auf der OECD-Ebene arbeitet auch die EU-Kommission derzeit an einem unionseigenen Meldesystem für Krypto-Vermögenswerte im Rahmen der 8. Änderung der EU-Amtshilferichtline (DAC 8), die ebenfalls demnächst vorgestellt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die OECD Vorschläge zu CARF mit den Reporting-Pflichten nach DAC 8 abgestimmt sein werden.

Auf der nationalen Ebene hat zudem das BMF ein separates Schreiben hinsichtlich der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten der deutschen Krypto-Investoren angekündigt.

Welche Implikationen werden diese haben und was ist für unser Audience – Investoren und Start-ups – wichtig zu wissen?

Ivana Jovanic: Die Investoren werden die Veröffentlichung des BMF-Schreibens sicherlich sehr begrüßen, da damit zahlreiche Zweifelsfragen aus der Sicht der Finanzverwaltung beantwortet werden.

Petar Groseta: Die Implikationen für die Start-ups bzw. die Finanzindustrie im Allgemeinen werden nicht zuletzt davon abhängen, welche Rolle sie im „Krypto-Ökosystem“ einnehmen. Es sollte bedacht werden, dass eine effektive Nutzung der Kryptowährung sehr stark von der Existenz der Infrastruktur abhängt, die die Speicherung, Übertragung, das Ausleihen/Verleihen und den Handel unterstützt, genau wie es beim traditionellen Finanzsystem mit seinen Börsen, Brokern, Händlern, Marktmachern, Verwahrern, Kreditgebern und Zahlungssystemen der Fall ist. Hier könnten insbesondere die zu erwarteten Steuerreportingpflichten zum Teil beachtliche Auswirkungen auf die Geschäftsstrukturierung und Kosten der Compliance haben. Man kann jedenfalls sagen, dass die steuerlichen Auswirkungen in alle geschäftspolitischen Überlegungen miteinbezogen werden sollten.

Welche weitere Entwicklung erwarten Sie bzw. welchen Ausblick können Sie geben?

Petar Groseta: Es ist klar erkennbar, dass die Fragen der Besteuerung und der steuerlichen Transparenz mit großer Geschwindigkeit Eingang in die Krypto-Welt finden, sodass seitens der deutschen Finanzverwaltung, bzw. auf globaler Ebene mit weiteren Maßnahmen gerechnet werden kann. Dies hat auch die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel sehr prägnant auf den Punkt gebracht, als sie meinte, dass die Veröffentlichung des BMF-Schreibens selbstverständlich nicht der Schlusspunkt der Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis sei, und dass die rasche Entwicklung der "Kryptowelt" dafür sorgen wird, dass uns die Themen nicht ausgehen.

Ivana Jovanic: In der Tat sollten sich die davon betroffenen Marktteilnehmer und Investoren intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen, deren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf ihre Investmententscheidungen bzw. Geschäftsmodelle analysieren und ggf. die für sie relevanten Punkte rechtzeitig in die Diskussion einbringen.

Qonto: Beyond Banking für Gründer*innen und KMU

Mit seinem „Beyond Banking“-Ansatz bietet die junge Neobank Qonto Gründer*innen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht nur ein digitales Geschäftskonto, sondern umfassendes Finanz- und Buchhaltungsmanagement. Das Ziel: den Banking- und Finanzalltag von Gründer*innen, Start-ups und KMU radikal zu vereinfachen. Mehr dazu haben wir im Gespräch mit Torben Rabe, Country Manager bei Qonto Deutschland, erfahren.

Mit seinem „Beyond Banking“-Ansatz bietet die junge Neobank Qonto Gründer*innen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht nur ein digitales Geschäftskonto, sondern umfassendes Finanz- und Buchhaltungsmanagement. Das Ziel: den Banking- und Finanzalltag von Gründer*innen, Start-ups und KMU radikal zu vereinfachen. Mehr dazu haben wir im Gespräch mit Torben Rabe, Country Manager bei Qonto Deutschland, erfahren.

Qonto ist eine B2B-Neobank für Gründer*innen. Das FinTech-Start-up wurde 2016 in Frankreich gegründet, das erste Produkt im Juli 2017 gelauncht. 2019 expandierte das junge Start-up und bietet seine Services seitdem auch in Italien, Spanien und Deutschland an. Die Zahlen unterstreichen den Erfolg: Innerhalb von drei Jahren hat Qonto nach eigenen Angaben über 150.000 Unternehmen zu einem digitalen Geschäftskonto verholfen und ist damit zugleich Europas größter B2B-Digital-Banking-Anbieter. Allein in Deutschland ist Qonto im 2. Halbjahr 2020 um 130 Prozent gewachsen.

Darüber hinaus wurde Qonto im Jahr 2020 mit dem FinTech Germany Award ausgezeichnet und von LinkedIn als „3rd hottest Startup“ eingestuft. Bullhound bezeichnet Qonto als „most promising Start-up to become a billion dollar company in the next 3 years“.

Dann machen wir es selbst!

Worin liegt der offensichtliche Erfolg der europäischen Neobank begründet? „Zunächst sind hier die beiden Qonto-Gründer Alexandre Prot und Steve Anavi zu nennen. Als sie 2015 gemeinsam ihre erste Firma Smok.io gründeten, waren sie schlichtweg frustriert, weil es zum einen schwierig war, ein Geschäftskonto online zu eröffnen und es darüber hinaus keine weiteren Services gab, die sie für ihr Business nutzen konnten“, berichtet Torben Rabe. So haben sich Alexandre und Steve letztlich dazu entschieden, selbst eine moderne, speziell auf die Bedürfnisse von Gründer*innen und Selbständigen ausgelegte Alternative zu klassischen Banken aufzubauen – in Form von Qonto.

Nach dem erfolgreichen Start in Frankreich folgte – wie eingangs erwähnt – die Expansion in weitere Länder. Seit letztem Jahr bietet Qonto deutschen Kund*innen seine Services an. „Als wir 2020 in Deutschland eingestiegen sind, gab es schon einige Akteure am Markt, die sich aber auf verschiedene Kundensegmente konzentriert haben. Unser Konzept war und ist es aber, nicht nur ein Geschäftskonto zu sein, sondern unseren Kunden auch die Möglichkeit zu geben, ihre Finanzen auf der Konto-Plattform zu managen,“ erläutert Torben Rabe, der die Geschäfte von Qonto als Country Manager Deutschland verantwortet und selbst jahrelange Erfahrungen im Finanzbereich einbringt. „Unser Ziel ist es, Unternehmen, in der Größe von einer Person bis 250, anzusprechen und zusammen mit ihnen zu wachsen“, so Rabe.

Das Besondere an Deutschland ist, so Rabe, die Vielfalt an Unternehmen und Gründer*innen bei einer Vielzahl an Branchen, was förmlich auch nach einer modernen Banking-Lösung schreit, die es ihnen individuell ermöglicht, unkompliziert und schnell unternehmerisch handlungsfähig zu sein. „Insbesondere Gründer haben hierbei spezielle Anforderungen: sie wünschen sich ein sicheres, verlässliches Geschäftskonto, Schnelligkeit bei dessen Eröffnung, insbesondere dann, wenn sie noch im Gründungsprozess befindlich sind, und benötigen außerdem einen direkt verfügbaren Ansprechpartner“, bringt es Rabe auf den Punkt.

Ein wichtiges Anliegen von Qonto ist es daher, den Gründungsprozess mit intelligenten Tools und Konzepten zu unterstützen. „Das langfristige Ziel für Gründer in Deutschland sollte es sein, den Gründungsprozess zu 100 Prozent digital abzuschließen – dazu wollten wir einen wichtigen Beitrag leisten“, so Rabe.

Unterstützung im Gründungsprozess

Während Gründer*innen in Frankreich bereits zu 100 Prozent digital gründen können (woran Qonto nicht ganz unbeteiligt ist, war man doch die erste Neobank des Landes, die dies ihren Kund*innen ermöglichte), sind hierzulande die Weichen in Sachen Digitalisierung zwar gestellt; trotzdem ist es noch nicht möglich, den Gründungsprozesses rein digital zu stemmen. Auf diesen Prozess setzt Qonto und bietet dazu seine digitalen Lösungen an. Unter anderem unterstützt man GmbH-Gründer*innen dabei, dass die Einzahlung des Stammkapitals schnellstmöglich vonstatten geht.

„Der Gründer eröffnet dazu sein digitales Geschäftskonto – was in der Regel 10 Minuten Zeit in Anspruch nimmt – und zahlt dann das benötigte Stammkapital ein. Wir stellen dann sehr schnell eine Urkunde aus, mit welcher der Gründer zu seinem Notar gehen kann, um die Gründung abzuschließen. Das Ganze dauert in der Regel maximal 72 Stunden“, so Rabe. Darüber hinaus hat Qonto u.a. eine Partnerschaft mit firma.de, um Gründer*innen weitere Unterstützung an die Hand geben zu können, bspw. bei der Notarsuche. Damit sind bereits weitere wichtige Schritte in Sachen Digitalisierung des Gründungsprozesses in die Wege geleitet.

Beyond Banking Features

Doch Qonto geht einen großen Schritt weiter und begleitet Gründer*innen nicht nur während des Starts, sondern bietet ihnen von Beginn ihrer Selbständigkeit an wichtige Tools zum Auf- und Ausbau bzw. der Steuerung des Unternehmens. Dazu gehören in Sachen Banking bspw. Unterkonten mit separaten IBANs und zusätzlichen physischen oder auch virtuellen Kreditkarten, um Budgets besser verwalten zu können. „Der Gründer will stets die Übersicht über seine Ausgaben behalten – das bieten wir ihm –, und bei Fragen steht unser Kundenservice direkt zur Verfügung“, so Torben Rabe.

Immobilienkauf als Geldanlage: Auch für Start-ups eine Alternative?

Die Immobilienpreise steigen immer stärker an, ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht. Umso interessanter, sich mit dem Thema Immobilie als Geldanlage zu befassen.

Die Immobilienpreise steigen immer stärker an, ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht. Niedrige Zinsen und zunehmende Unsicherheiten am Aktienmarkt machen den Immobilienkauf für viele Anleger zu einem interessanten Investment, wovon auch Start-Ups profitieren können. Häuser und Wohnungen gelten als wertbeständig und renditestark. Die Aussicht auf Mieteinnahmen lockt Käufer an und bei einem Verkauf ist – zurzeit jedenfalls – mit einem satten Gewinn zu rechnen. Doch wann lohnt sich eine Immobilie als Geldanlage und wie erkennen an den richtigen Zeitpunkt für einen Verkauf?

Gewinnmitnahme bei Immobilien: Timing ist alles

Wer eine Immobilie besitzt, ob zur Eigennutzung oder als Investment, kann davon ausgehen, dass sie im Laufe der vergangenen Jahre deutlich im Wert gestiegen ist. Von 2015 bis 2021 zogen die Häuserpreise um knapp 54 Prozent an. So scheint der Verkaufszeitpunkt für eine hohe Gewinnmitnahme perfekt.

Der Begriff Gewinnmitnahme stammt ursprünglich aus dem Aktienmarkt. Er beschreibt Kursgewinne durch den Verkauf von Wertpapieren. Geschieht das zur richtigen Zeit, lassen sich lukrative Gewinne einstreichen – ebenso wie beim Verkauf einer Immobilie. Weiterführende Informationen zum Thema Gewinnmitnahme lassen sich auf der Webseite von realbest finden.

Viele stellen sich jedoch die Frage, ob nicht doch noch mehr herauszuholen ist und man mit der Veräußerung besser warten sollte. Hier liegt die Crux: Den perfekten Zeitpunkt kann niemand im Voraus bestimmen – wohl aber Anzeichen richtig deuten.

Wann sollte man die Immobilie verkaufen?

Vor dem Hintergrund eines schrumpfenden Angebots bei steigenden Preisen scheint der Moment für den Immobilienverkauf besser nicht sein zu können. So mancher Anleger sieht bereits eine erfreuliche Gewinnmitnahme, die sich anschließend reinvestieren lässt. Es gibt einige typische Hinweise, dass der Zeitpunkt für den Verkauf gekommen ist.

Eine starke Wirtschaftsleistung, niedrige Leitzinsen und hohe Immobilienpreise stellen beste Voraussetzungen für einen gewinnbringenden Verkauf dar. Dann ist davon auszugehen, dass in kurzer Zeit solvente Käufer gefunden werden, die sich den notwendigen Kredit auch leisten können. Allerdings sollten Verkäufer darüber hinaus einige weitere Faktoren bedenken.

So ist es ratsam, im Voraus zu überlegen, wie der Verkaufserlös angelegt werden soll. In Zeiten niedriger Zinsen lohnt es sich nicht, den Betrag auf dem Konto zu parken. Aktien, Fonds und Edelmetalle, insbesondere Gold, gelten als stabile und lukrative Anlagen. Besitzer von selbst bewohnten Eigentumswohnungen können auch eine Vermietung in Betracht ziehen, sofern sie den Erlös nicht dringend benötigen oder in neue Immobilien stecken möchten. Die daraus erzielten Einnahmen dienen etwa einer zusätzlichen Altersvorsorge. Für Start-Ups wäre dies natürlich eher keine Option. Hier kommt eher der Faktor Spekulationssteuer hinzu: Sie fällt an, wenn fremdgenutzte Immobilien weniger als zehn Jahre nach dem Kauf veräußert werden. Für selbstgenutzte Häuser und Wohnungen gilt das nicht.

Achtung Immobilienblase: Diese Indizien deuten auf ein baldiges Platzen hin

Die steigenden Preise führen bereits seit geraumer Zeit zur Befürchtung einer drohenden Immobilienblase. Diese entsteht, wenn stark überhöhte Kaufpreise gezahlt werden, Häuser, Wohnungen und Gewerbeobjekte also deutlich überbewertet auf dem Markt sind. Nach Erreichen eines Höchststands, fallen sie: Es finden sich immer weniger Käufer, die Nachfrage und in der Folge die Preise sinken.

Ein deutlicher Hinweis auf eine solche Blase ist die Entkopplung von Kauf- und Mietpreisen. Während zweitere kaum noch ansteigen, entwickeln sich die Kaufpreise drastisch. Kommt dazu eine sinkende Kaufkraft, etwa durch stagnierende Löhne oder hohe Inflationsraten, droht ein plötzlicher Preisverfall – und die Blase platzt.

Den perfekten Zeitpunkt erkennen

Unter Experten herrscht Uneinigkeit, ob Deutschland kurz vor einer Immobilienblase steht. Hohe Kaufpreise, eine wachsende Inflation aufgrund globaler Unsicherheiten und anhaltend niedrige Zinsen deuten darauf hin. Dagegen steht jedoch ein sinkendes Immobilienangebot: Die Nachfrage steigt, Objekte sind und bleiben voraussichtlich knapp. Das deutet nicht auf einen baldigen Preisverfall hin. So lässt sich die Frage nach dem perfekten Zeitpunkt für den Immobilienverkauf zwar nicht endgültig und eindeutig, jedoch voraussichtlich mit „genau jetzt“ beantworten.

PKV vs. GKV – was ist für Selbstständige die bessere Wahl?

Gesetzlich oder privat krankenversichern? Diese Frage treibt Selbstständige häufig um. PKV und GSK - beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Wir geben Entscheidungshilfen.

Drei Personengruppen dürfen hierzulande unabhängig vom Einkommen frei entscheiden, ob sie sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern: Beamte, Studenten und Selbstständige. Gerade Letztere – ob Unternehmer oder Freiberufler – haben den wirtschaftlichen Hintergrund, um Kosten und Nutzen von GKV und PKV kühl abzuwägen. Doch was ist die beste Wahl, wenn man alle Faktoren berücksichtigt?

Die PKV: Auf den ersten Blick alles super

Gerade junge Gründer, deren Gewinn sich schnell steigert, ärgern sich oft über die hohen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Noch unangenehmer wird es, wenn die GKV aufgrund verbesserter Einkommensverhältnisse Nachzahlungen fordert. Da wirken die Konditionen der privaten Krankenversicherung auf den ersten Blick wie der bessere Deal: Hier können sich junge und gesunde Selbstständige günstiger versichern und erhalten Zugang zu besseren Leistungen, wie z.B. Einbettzimmer im Krankenhaus oder eine schnellere Terminvergabe.

Pluspunkt: Beitragsberechnung mit Gestaltungsmöglichkeiten

Anders als die GKV ermittelt die PKV die Versichertenbeiträge nicht nach dem Einkommen, sondern in Bezug auf das Alter und das persönliche Gesundheitsrisiko. Aus diesem Grund kann sich ein 35-Jähriger ohne Vorerkrankungen privat für 325 bis 425 Euro im Monat bei den privaten Anbietern versichern, während der Spitzensatz für Gutverdiener in der GKV aktuell 769,16 Euro beträgt. Zudem gibt es in der PKV die Möglichkeit, durch eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag zu senken, bzw. Erstattungen zu bekommen, wenn eine gewisse Zeit lang keine Leistung in Anspruch genommen wurde.

Minuspunkt: Höhere Beiträge bei steigendem Alter und Anbieterwechsel

Private Versicherungen bilden für ihre Mitglieder in jungen Jahren Altersrückstellungen, die eine kostenintensivere Behandlung im Alter abfedern sollen. Der Nachteil: Wird die Versicherung gewechselt, lassen sich die Altersrückstellungen nur bedingt mitnehmen. Offiziell erhöht die PKV ihre Beiträge nicht aufgrund des steigenden Lebensalters eines Versicherten, doch sie nimmt eine jährliche Beitragsanpassung vor. Für 2022 beträgt die Anpassung im Durchschnitt 4,1 Prozent – sie schwankt je nach Anbieter zwischen 3,5 und 11 Prozent. Wechselt man im Verlauf eines Lebens zu einem günstigeren privaten Versicherer, nimmt dieser eine erneute Risikobewertung vor. Zu diesem Zeitpunkt können bestehende Grunderkrankungen und das höhere Alter die Beiträge empfindlich erhöhen.

Die GKV: teurer, aber kalkulierbarer

Wer gut verdient, ärgert sich zuweilen über den hohen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung – immerhin sind dafür aktuell 14,6 Prozent des Einkommens angesetzt. Inklusive des nach Anbieter divergierenden Zusatzbeitrages kann sich der Krankenkassenbeitrag auf 17 Prozent des Gehalts erhöhen. Auch bei Selbstständigen ist der monatliche Gewinn ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Sie zahlen jedoch ab einem Einkommen über 4837,50 pro Monat unveränderlich den Höchstsatz von rund 770 Euro.

Vor- und Nachteile der GKV für Selbstständige

Auf den ersten Blick erscheint die gesetzliche Krankenversicherung jungen Gutverdienern teuer, wenn man sie mit den Beiträgen der PKV vergleicht. Der Vorteil: Die Beiträge steigen mit den Jahren längst nicht so stark an und sind gut kalkulierbar. Außerdem bringt der Wechsel zwischen den gesetzlichen Anbietern keine Beitragsanpassungen mit sich – im Gegenteil: Wer in eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag wechseln will, kann das mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten tun, ohne Nachteile zu erwarten.

Es hängt auch von der eigenen Persönlichkeit ab

Die Wahl der Krankenversicherung hängt stark von der persönlichen Risiko-Affinität ab. Wer überzeugt davon ist, lange gesund zu bleiben und gleichzeitig privat hohe Beträge für die Altersvorsorge und gesundheitliche Absicherung zurücklegt, der spart in jungen Jahren viel, wenn er sich privat versichert. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten sicherheitsbewussten Menschen eine finanzielle Planbarkeit, die erst einmal mehr kostet. Gleichzeitig kann die GKV hohe Volatilität im Einkommen eines Selbstständigen besser abfedern; schließlich lassen sich die Beiträge bei Gewinneinbrüchen durch Vorlage des Einkommenssteuervorauszahlungsbescheids kurzfristig nach unten anpassen.

Fazit: Viele Selbstständige wählen die PKV

Wer die (Versicherungs-)Wahl hat, hat die Qual – doch das kluge Abwägen kann sich im individuellen Fall auszahlen. Entweder in Form gesparter Kosten durch die PKV-Beiträge im Vermeiden finanzieller Risiken durch die GKV-Mitgliedschaft. Welche der beiden Versicherungsarten am Ende besser geeignet ist, hängt stark von der eigenen Persönlichkeit sowie den individuellen Umständen ab. Wer alle Aspekte einkalkuliert, findet am Ende genau die Krankenversicherung, die voll und ganz auf die eigenen Bedürfnisse passt.