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Die "Corona-Schonzeit" endet bald – das sollten Kleinstunternehmer*innen wissen
Neue Fristen können ab September 23 und Januar 24 auch Kleinstunternehmer*innen schnell in den finanziellen Ruin bringen. Lohnt der Abschluss einer D&O-Versicherung?

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler hat sie. Viele Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte in größeren Firmen haben sie auch. Die Rede ist von der D&O (Directors and Officers) Versicherung. Was viele nicht wissen: Die auch als Geschäftsführer-, Manager- oder Organhaftpflicht bekannte Versicherung ist nicht nur für Aktien- oder Großunternehmen sinnvoll – sondern auch für Kleinst- und Kleinunternehmer*innen. Denn: Gerade die Verantwortlichen von kleineren Unternehmen sind einem im Vergleich zu ihrem Eigenkapital besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sie haften mit ihrem Privatvermögen bei Versäumnissen wie einer Insolvenzverschleppung oder beruflichen Fehlern. Beim Missachten kommen Schadenssummen von drei bis fünf Millionen Euro schnell zusammen. Eine D&O- Versicherung kann helfen, das private Vermögen und das Unternehmen zu schützen. Was derzeit erschwerend hinzukommt: Die Corona-Schonzeit endet bald.
Stichtag 30. Juni 2023: finanzieller Druck auf kleinere Betriebe nimmt zu
„Einige aktuell einzuhaltende gesetzliche Fristen und die anhaltende Situation der Multikrisen könnte viele kleinere Betriebe tiefer in die finanzielle Bredouille bringen als sie denken“, sagt Payam Rezvanian, Mitglied der Geschäftsleitung von Finanzchef24. Den 30. Juni 2023 sollten sich Geschäftsführer und Verantwortliche von Kleinst- und Kleinunternehmen im Kalender anstreichen. Bis zu diesem Datum müssen alle Betriebe, die Corona Überbrückungshilfen erhalten haben, eine sogenannte Schlussabrechnung abgeben. „Die Multikrisen sind noch nicht vorbei und bereits in Schieflage geratene Unternehmen könnte eine mögliche Rückzahlung der Corona-Hilfen zusätzlich unter Druck bringen“, weiß Marktbeobachter Rezvanian.
Stichtag 31. Dezember 2023: Auslaufende Schutzmaßnahmen im Insolvenzrecht
Zudem laufen mehrere Maßnahmen aus, die die Bundesregierung zum Schutz von Unternehmen im Rahmen des Insolvenzrechts beschlossen hatte. Vor Corona bestand die Pflicht, wegen einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Fortführung des Unternehmen nicht über einen Zeitraum von 12 Monaten hinreichend wahrscheinlich war. Um gesunden Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise nicht sicher planen können, unter die Arme zu greifen, wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Prognosezeitraum auf vier Monate verkürzt. Diese Regelung läuft zum 31. Dezember 2023 aus. „Viele Kleinst- und Kleinunternehmer*innen wissen Stand heute gar nicht, dass für sie je nach Gesellschaftsform bereits ab dem 1. September 2023 der ursprüngliche Prognosezeitraum von 12 Monaten wieder relevant werden kann. Das gilt für GmbHs etwa dann, wenn sie absehen können, dass sie ab dem 1. Januar 2024 auf einen 12-monatigen Zeitraum überschuldet sein werden“, heißt es beim Bundesjustizministerium.
Insolvenzantragspflicht im Blick behalten: bei Fehlern haften Geschäftsführer*innen schnell mit Privatvermögen
„Manager*innen, die eine GmbH führen, müssen die Finanzplanung im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht extrem sorgfältig angehen, um potenzielle Insolvenzrisiken zu minimieren. Die Finanzplanung sollte so gestaltet sein, dass sich finanzielle Engpässe nicht nur frühzeitig erkennen lassen, sondern auch rechtzeitig reagiert werden kann. Dazu müssen die Führungskräfte regelmäßig Liquidität und Rentabilität überwachen und mögliche zukünftige Entwicklungen einbeziehen. Gerade bei kleinen Unternehmen kommt diese Prognose oft viel zu kurz. Sie sind zu sehr mit dem Unternehmensalltag beschäftigt“, erläutert Rezvanian.
Die Insolvenzantragspflicht muss im Blick behalten werden: GmbH-Geschäftsführer*innen sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Die derzeitige Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzvertrages wegen Überschuldung von acht Wochen verkürzt sich ab dem 1. Januar 2024 auf sechs Wochen. „Insbesondere junge Führungskräfte machen sich wenig Gedanken um das eigene Risiko und unterschätzen die Gefahren“, berichtet Rezvanian aus dem Tagesgeschäft.
5 Gründe für eine D&O-Versicherung in kleinen Betrieben
Die D&O-Absicherung deckt durch höhere Deckungssummen Risiken ab, die mit der Managerhaftung verbunden sind. Die wichtigsten 5 Gründe, warum eine D&O- Versicherung speziell für kleinere Betriebe sinnvoll seine kann:
1. Persönliche Haftung: Manager*innen in kleinen Unternehmen können genau wie ihre Kolleg*innen in großen Unternehmen persönlich für ihre Entscheidungen und Handlungen haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten im Falle einer Klage gegen eine Führungskraft.
2. Gerichtskosten: Rechtsstreitigkeiten können – unabhängig von der Größe des Betriebs – teuer werden. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für Verteidigung und Schadensersatz, was den finanziellen Druck auf das Unternehmen und die betroffene Führungskraft reduziert.
3. Vertrauensvorschuss: Der Abschluss eines D&O-Schutzes kann das Vertrauen von Investor*innen und Kreditgeber*innen gerade in kleinere Unternehmen stärken und so deren Attraktivität generell erhöhen.
4. Schutz der Firma: Eine D&O-Absicherung schützt nicht nur die Führungskräfte, sondern auch den Betrieb. Mittels D&O-Versicherung lassen sich die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs erhalten und sein Ruf schützen.
5. Wandel der Unternehmensgröße: Häufig verändern sich kleine Unternehmen. Sie wachsen oder passen ihre Strukturen an. Eine D&O-Versicherung sorgt dafür, dass der Schutz für Führungskräfte während des Wachstums und bei den sich ändernden Unternehmensstrukturen erhalten bleibt.
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Kredit ohne Vorkosten
Ein Kredit ohne Vorkosten kann eine interessante Option für Sie als Kreditnehmer sein, wenn Sie faire Kreditkonditionen suchen. Bei einem solchen Darlehen fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Beantragung oder Bearbeitung an. Eine kostenlose Kreditanfrage ermöglicht es Ihnen, verschiedene Angebote zu vergleichen und das beste Darlehen ohne Gebühren zu finden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei einem Kredit ohne Vorkosten achten sollten und wie Sie das beste Angebot finden können.

Was bedeutet ein Kredit ohne Vorkosten?
Ein Kredit ohne Vorkosten ist eine vorteilhafte Finanzierungsoption, bei der keine zusätzlichen Gebühren für die Kreditaufnahme anfallen. Dies bedeutet, dass Sie als Kreditnehmer keine versteckten Kosten oder Überraschungen befürchten müssen. Stattdessen profitieren Sie von transparenten Kreditkonditionen, die Ihnen einen klaren Überblick über die tatsächlichen Kosten des Darlehens geben.
Bei einem Kredit ohne Vorkosten entfallen typischerweise folgende Gebühren:
- Bearbeitungsgebühren
- Kontoführungsgebühren
- Bereitstellungszinsen
- Sondertilgungsgebühren
Durch den Wegfall dieser Kosten können Sie als Kreditnehmer erheblich sparen und Ihre finanzielle Belastung reduzieren. Die Gesamtkosten des Kredits werden somit überschaubarer und planbarer. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Kreditkonditionen sorgfältig prüfen und Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, um wirklich von einem Kredit ohne Vorkosten zu profitieren.
Transparenz ist bei der Aufnahme eines Kredits ohne Vorkosten besonders wichtig. Seriöse Kreditgeber legen alle anfallenden Kosten und Konditionen offen dar, sodass Sie als potenzieller Kreditnehmer eine fundierte Entscheidung treffen können.
Vorteile eines Kredits ohne Vorkosten
Die Entscheidung für einen Kredit ohne Vorkosten bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Kosteneinsparung: Durch den Wegfall zusätzlicher Gebühren sparen Sie bares Geld.
- Transparenz: Alle Kosten sind von Anfang an ersichtlich, was die Planung erleichtert.
- Flexibilität: Oft bieten solche Kredite mehr Spielraum bei Rückzahlungen oder Sondertilgungen.
- Vergleichbarkeit: Es fällt leichter, verschiedene Angebote direkt miteinander zu vergleichen.
Darlehen ohne Gebühren finden
Es ist möglich, ein Darlehen ohne zusätzliche Gebühren zu finden. Dafür ist es wichtig, dass Sie seriöse Kreditanbieter suchen und verschiedene Finanzierungsoptionen vergleichen. So können Sie die beste Option für Ihre persönliche Situation finden.
Ein guter Ausgangspunkt für die Suche nach einem Darlehen ohne Gebühren sind Vergleichsportale im Internet. Hier können Sie schnell und einfach verschiedene Angebote von Banken und Kreditvermittlern vergleichen. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
- Transparente Darstellung aller Kosten und Gebühren
- Keine versteckten Kosten oder Überraschungen im Kleingedruckten
- Seriöse und bekannte Anbieter mit guten Bewertungen
Eine weitere Möglichkeit ist es, direkt bei Ihrer Hausbank oder anderen Banken in Ihrer Nähe nach einem Darlehen ohne Gebühren zu fragen. Oft bieten Banken spezielle Konditionen für langjährige Kunden oder für bestimmte Verwendungszwecke an. Ein persönliches Gespräch kann Ihnen helfen, die individuell beste Lösung zu finden.
Online-Kreditvergleich: Vor- und Nachteile
Der Online-Kreditvergleich bietet einige Vorteile, aber auch potenzielle Nachteile:
Voraussetzungen für einen Kredit ohne Vorkosten
Wenn Sie einen Kredit ohne Vorkosten aufnehmen möchten, müssen Sie in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten Anforderungen ist eine gute Bonität. Diese wird durch eine Bonitätsprüfung ermittelt, bei der Ihre Kreditwürdigkeit überprüft wird.
Die Bonitätsprüfung berücksichtigt verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel:
- Einkommenssituation
- Beschäftigungsstatus
- Kredithistorie
- Ausgaben und Verbindlichkeiten
Neben einer guten Bonität können Kreditgeber auch Sicherheiten verlangen. Diese dienen dazu, das Risiko für den Kreditgeber zu minimieren. Häufig akzeptierte Sicherheiten sind Immobilien, Sparguthaben oder Wertpapiere. Allerdings gibt es auch Kredite ohne Vorkosten, die keine Sicherheiten erfordern.
Schufa-Auskunft und ihre Bedeutung
Die Schufa-Auskunft spielt eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe:
- Sie gibt Aufschluss über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten
- Ein guter Schufa-Score erhöht Ihre Chancen auf günstige Konditionen
- Negative Einträge können die Kreditvergabe erschweren oder verhindern
- Sie haben das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr
Kreditkonditionen vergleichen
Beim Vergleich von Kreditangeboten ist es wichtig, dass Sie die Kreditkonditionen genau unter die Lupe nehmen. Zwei zentrale Faktoren sind dabei der effektive Jahreszins und die Laufzeit des Darlehens. Der effektive Jahreszins gibt die tatsächlichen Kosten des Kredits auf Jahresbasis an, einschließlich aller Gebühren und Nebenkosten. Je niedriger der effektive Jahreszins, desto günstiger ist der Kredit.
Die Laufzeit bestimmt, über welchen Zeitraum der Kredit zurückgezahlt werden muss. Eine längere Laufzeit bedeutet in der Regel niedrigere monatliche Raten, aber auch höhere Gesamtkosten aufgrund der länger anfallenden Zinsen.
Beim Kreditkonditionen vergleichen sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Effektiver Jahreszins: Je niedriger, desto besser
- Laufzeit: Wählen Sie eine Laufzeit, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt
- Zusatzkosten: Achten Sie auf versteckte Gebühren oder Zusatzkosten
- Flexibilität: Prüfen Sie, ob Sondertilgungen oder vorzeitige Rückzahlung möglich sind
Kreditrechner: Ein nützliches Tool
Kreditrechner können Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen:
- Sie ermöglichen eine schnelle Berechnung verschiedener Szenarien
- Visualisierung der Auswirkungen von Laufzeit und Zinssatz
- Hilfe bei der Ermittlung der optimalen Kredithöhe und Laufzeit
- Oft kostenlos auf Vergleichsportalen oder Bankwebseiten verfügbar
Alternative Finanzierungsoptionen
Neben einem klassischen Kredit ohne Vorkosten gibt es weitere Möglichkeiten, um eine Finanzierung zu erhalten. Eine beliebte Alternative ist die Ratenzahlung, bei der der Gesamtbetrag in kleinere, regelmäßige Zahlungen aufgeteilt wird. Diese Option bietet oft mehr Flexibilität und ermöglicht es Ihnen, größere Anschaffungen über einen längeren Zeitraum zu finanzieren.
Eine weitere Alternative ist der Konsumentenkredit, der speziell für private Ausgaben wie Haushaltsgeräte oder Urlaube gedacht ist. Diese Kredite haben oft niedrigere Zinssätze als herkömmliche Darlehen und können eine attraktive Option für kleinere Finanzierungen sein. Finanzielle Absicherung sollte bei jeder Kreditentscheidung eine wichtige Rolle spielen.
Bei der Wahl der passenden Finanzierung spielen individuelle Faktoren eine wichtige Rolle:
- Höhe des benötigten Betrags
- Gewünschte Laufzeit
- Ihre eigene finanzielle Situation und Bonität
Peer-to-Peer-Kredite als moderne Alternative
Peer-to-Peer-Kredite gewinnen zunehmend an Popularität:
- Direkte Vermittlung zwischen Kreditnehmern und privaten Geldgebern
- Oft günstigere Konditionen als bei traditionellen Banken
- Schnellere und flexiblere Kreditvergabe
- Risiko: Weniger reguliert als klassische Bankenkredite
Fazit
Ein Darlehen ohne Gebühren kann eine praktische Option für Sie sein, wenn Sie eine günstige Finanzierung suchen. Durch den Wegfall von Bearbeitungs-, Bereitstellungs- oder Kontoführungsgebühren lassen sich die Gesamtkosten des Kredits deutlich reduzieren. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Konditionen verschiedener Anbieter sorgfältig vergleichen, um das beste Angebot zu finden. Bei der Suche nach einem Darlehen ohne Gebühren sollten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Zinssätze und die Laufzeit achten. Insgesamt bietet ein Darlehen ohne Gebühren eine gute Möglichkeit, Geld zu günstigen Konditionen aufzunehmen. Sie sollten jedoch immer Ihre individuelle Situation berücksichtigen und verantwortungsvoll mit dem Kredit umgehen.
Business-Forecast für Start-ups
Mithilfe des Business-Forecasts ist es auch jungen Unternehmen möglich, eine sehr realitätsnahe Vorhersage der künftigen (Geschäfts-)Entwicklung zu treffen.

"Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieses Zitat, dessen Urheber nicht ganz eindeutig ist, bringt die Problematik in Bezug auf Planungen auf den Punkt. Alle, die schon einmal eine Geschäftsplanung erstellt haben, kennen die Extreme der Gefühlswellen zu diesem Thema. Zu Beginn legen wir die Umsatz- und Ergebnisziele nach bestem Wissen – und manchmal auch mit einer gesunden Portion Optimismus – für das nächste Jahr fest. Wir erwarten ein geregeltes Kundenwachstum, Neuaufträge bei bestehenden Kunden, ein paar Kosteneinsparungen in der IT und bei Beratungsleistungen sowie ein solides Ergebnis als Resultat. Ein wichtiger und motivierender Prozess für alle Beteiligten. So viel zum „spaßigen“ Teil.
Der Sog der Welle erreicht uns oft zur Mitte des geplanten Jahres. Dann haben wir genügend Informationen, um zu wissen, dass die Planung vielleicht doch nicht so aufgeht und auch nicht mehr aufgehen wird. Ein Reflex, den man häufig beobachten kann, ist dann zu sagen: „Die Planzahlen muss ich mir doch gar nicht mehr ansehen, die sind obsolet und helfen mir nicht mehr weiter.“ Die Planung wird daraufhin gänzlich verworfen. Damit fehlt aber eine wesentliche Komponente für die Unternehmenssteuerung, nämlich der Blick in die Zukunft. Ein mächtiges Werkzeug zur Lösung dieses Problems ist der Forecast.
Forecast: Definition, Mehrwert und „bester Zeitpunkt“
Der Forecast im Business-Kontext ist im Wesentlichen nichts anderes als die Mutter aller Prognosen: die Wettervorhersage. Wie beim Wetter will man beim Business-Forecast eine möglichst realitätsnahe Vorhersage der zukünftigen (Geschäfts-)Entwicklung treffen. Im Unterschied zur Planung, die gerade in den ersten Unternehmensjahren meist prophetischen Charakter hat, werden für den Forecast Informationen aus dem laufenden Geschäftsjahr herangezogen. Ziel dabei ist, frühzeitig Informationen über die erwartete – nicht die erhoffte – Geschäftsentwicklung zu generieren, um proaktiv Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung ergreifen zu können. Der Forecast ersetzt somit den Plan nicht, sondern ist eine Ergänzung dazu. Ein häufiger Fehler von Unternehmen ist es, den Plan mit dem Forecast zu überschreiben. Durch die Auswertung von Ist, Plan und Forecast kann man jedoch sehr viel in Sachen Verbesserung der Planung lernen. Zusätzlich kann man so zum Jahresende bewerten, wie gut die Erreichung der ursprünglichen Ziele war (auch wenn das manchmal schmerzlich ist).
Eine sehr häufig gestellte Frage ist die nach dem „richtigen Zeitpunkt“ für den Forecast. Die für viele ernüchternde Antwort lautet: Es gibt keinen richtigen Zeitpunkt für den Forecast. Jeder Zeitpunkt ist besser, als gar keinen Forecast zu machen. Es sollten jedoch zumindest zwei Forecasts pro Jahr im Sinne folgender Logik erstellt werden:
- Forecast 1: Den ersten Forecast führt man am besten nach dem ersten Quartal mit Blick auf das Geschäftsjahresende durch: Zu diesem Zeitpunkt hat man einen ersten Eindruck vom Geschäftsjahr bekommen und weiß schon ganz gut, wo die Reise hingehen wird.
- Forecast 2: Nach dem dritten Quartal mit Blick über das Geschäftsjahr hinaus ist ein guter Zeitpunkt für den zweiten Forecast: Zu diesem Zeitpunkt kann man sehr gut einschätzen, wie sich das Geschäft entwickeln wird. Außerdem kann man auch schon ins Folgejahr „hineinschauen“ und so bspw. die ersten sechs Monate des Folgejahres prognostizieren – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Konzerne und große mittelständische Unternehmen gehen beim Forecast sogar noch einen Schritt weiter. Breit aufgestellte Controlling-Abteilungen führen einen rollierenden Forecast durch. Das bedeutet, monatlich oder quartalsweise zwölf bis fünfzehn Monate in die Zukunft zu prognostizieren. Dieser Prozess soll hier allerdings nur der Vollständigkeit dienen, weil er für KMU und Start-ups zu aufwendig ist. So viel zur Theorie. Wie kann nun ein pragmatischer, regelmäßiger Forecast-Prozess zum Leben erweckt werden?
How to Forecast?
In KMU herrscht ein gewisser Respekt vor dem Aufwand, den ein Forecast in Erstellung und Pflege nach sich zieht. Das resultiert häufig daraus, dass sich viele Unternehmen bei der Durchführung zu sehr im Detail verlieren und bereits verfügbare Informationen nicht vollständig nutzen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: Sofern richtig aufgesetzt, kann der Forecast auch sehr rasch und pragmatisch durchgeführt werden. Drei wesentliche Erfolgsfaktoren sollten dabei beachtet werden.
Der Forecast basiert auf Ist-Daten
Um der Anforderung nach einem besseren Blick in die Zukunft zu genügen, müssen bereits Daten aus dem laufenden Geschäftsjahr als Aufsatzpunkt herangezogen werden. Wenn der erste Forecast des Jahres beispielsweise im April durchgeführt wird, setzt dieser auf den Ist-Werten für Januar bis März auf. Für den zweiten Forecast im September gelten dann die Ist-Werte für Januar bis August als Grundlage und die Werte aus dem ersten Forecast als Anhaltspunkt.
Die Berücksichtigung der Ist-Daten ermöglicht einerseits eine Bestandsaufnahme, auf der realistisch prognostiziert werden kann. Anderenfalls liefert sie eine fundierte Grundlage, mit der regelmäßige Umsätze und Kosten einfach fortgeschrieben werden können. Das nimmt schon einiges an Glaskugellesen aus der Übung heraus. Sofern auch brauchbare Vorjahreswerte zur Verfügung stehen, können diese ebenfalls für den Forecast genutzt werden, um etwaige saisonale Effekte bei Umsätzen und Kosten abstimmen zu können. Budget- oder Plandaten für das Gesamtjahr sollten zusätzlich als Anhaltspunkt und Reality Check verwendet werden.
Der Forecast ist an den wesentlichen Treibern des Geschäfts ausgerichtet
Die Erstellung des Forecasts soll keinesfalls zur organisationslähmenden Mammutaufgabe verkommen. Hier schafft mehr Detail nur selten Mehrwert. Die Kunst beim Forecast ist es vielmehr, die wesentlichen Business-Treiber herauszufinden und sich auf diese zu fokussieren. Im Detail natürlich je nach Geschäftsmodell unterschiedlich, lassen sie sich jedoch verallgemeinernd in vier Cluster einteilen:
Umsatz: Für den Umsatz-Forecast stehen das Bestandsgeschäft (bestehende Kundenbeziehungen) und das potenzielle Neugeschäft im Fokus. Beim Bestandsgeschäft kann man den Forecast recht einfach an den erwartbaren Umsätzen aus den laufenden Kundenverträgen ausrichten. Dabei sollte man auch immer Erfahrungswerte in Bezug auf mögliche Kündigungen einfließen lassen. Der Forecast für das Neugeschäft erfordert schon etwas mehr planerische Ausrichtung, da eine realistische Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von neuen Aufträgen notwendig ist. Hierbei hilft es, die CRM-Pipeline rückwärts, von gelegten Angeboten bis noch losen Kontakten, abzuarbeiten und zu jedem Kunden in der Pipeline eine Einschätzung in Bezug auf Auftragshöhe, Auftragszeitpunkt und Zeitpunkt der ersten möglichen Rechnungsstellung zu geben. Für den Umsatz-Forecast zählt ausschließlich der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Im Zuge der Bewertung des Neugeschäfts kann es also passieren, dass aufgrund von langen Sales-Zyklen keine neuen Umsätze in der Forecast-Periode entstehen. Diese kann man aber schon für die nächste Forecast-Periode vorhalten. Die Summe der erwartbaren Umsätze aus dem Bestands- und dem Neugeschäft abzüglich möglicher Kündigungen ergibt einen fundierten Umsatz-Forecast.
Herstellkosten: Nachdem der Umsatz prognostiziert ist, gilt es jene Kosten, die direkt mit der Erzielung des Umsatzes einhergehen, vorzusehen. Diese beinhalten je nach Geschäftsmodell Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Waren und externe Dienstleistungen (z.B.: Subunternehmer), die direkt an der Umsatzerzielung teilnehmen. Zusätzlich sollten auch etwaige Provisionen, die an Vertriebspartner zu verrichten sind sowie Verpackungs- und Frachtkosten für Produkte berücksichtigt werden. Zur Vereinfachung des Forecasts für die variablen Kosten kann man sich entweder auf repräsentative Ist-Werte aus der Vergangenheit beziehen oder – für Controlling-Connaisseurs – auch die Deckungsbeitrags- bzw. Stückkostenkalkulation heranziehen. Auch hier gilt es, nicht jede sprichwörtliche Schraube zu kalkulieren, sondern für den Beginn mit realistischen Prozentwerten zu arbeiten (beispielsweise betragen die variablen Kosten im Durchschnitt 35 Prozent des Umsatzes).
Sonstige Kosten: Zu diesen zählen, je nach Geschäftsmodell in unterschiedlicher Größenordnung, Personalkosten, Büro und Miete inkl. Instandhaltung, Software und IT, Beratung, Buchführung und Werbung. Die sonstigen Kosten sind meist vermeintlich einfacher zu prognostizieren. Viele dieser Positionen können anhand der Vergangenheitswerte fortgeschrieben werden. Eine Differenzierung ist allerdings oft ratsam, um nicht blind die Vergangenheit fortzuschreiben. Klassiker, die hier gern vergessen werden, sind Sonderzahlungen für Personal, Jahresrechnungen für Beratungen und Lizenzen (z.B.: Rechnungen für die Jahresabschlusserstellung, Jahreslizenzabrechnungen) und Sonderkosten für Werbeaktionen etc.
Liquidität: Ein besonders unbeliebtes Thema in jedem Forecast ist die Liquidität. Diese entscheidet jedoch im Zweifelsfall über die wirtschaftliche Standfähigkeit eines Unternehmens. Frei nach dem berühmten Spruch „Revenue is vanity, profit is sanity, cash is king“, sollte die Liquidität auch im Forecast berücksichtigt werden. Auf die Gefahr hin repetitiv zu sein, zählt auch hier, nicht jede Kontotransaktion vorauszusehen, sondern die wichtigsten Stellschrauben zu fokussieren.
Diese sind in der Regel für die Liquidität: Zahlungseingänge von Kunden: aus dem Umsatz-Forecast abgeleitete Zahlungsziele der Kunden; Zahlungsausgänge an Lieferanten/Personal etc.: aus dem Kosten-Foreacst abgeleitete Zahlungsziele an Lieferanten; Entwicklung der Lagerbestände; Investitionen; Finanzierung mit Berücksichtigung der Einzahlungen aus Kreditaufnahmen und der regelmäßigen Rückzahlungen der laufenden Kredite; unterjährige Steuer- und Gebührenzahlungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer(voraus)zahlungen, Sozialabgaben).
Der Forecast basiert auf kaufmännischer Vorsicht anstatt unternehmerischem Optimismus
Wenn es darum geht, ein realistisches Bild der Geschäftsentwicklung zu zeichnen, ist der unternehmerische Optimismus oft das Eintrittstor zur Realitätsverweigerung. Das gilt es beim Forecast – genauso wie bei der Wetterprognose – unbedingt zu vermeiden. Daher ist beim Forecast kaufmännische Vorsicht geboten. Bei der Überprüfung der Forecast-Ergebnisse sollte deshalb unbedingt ein sog. Reality Check gemacht werden, der folgende Fragen umfasst:
- Basiert der Sales-Forecast auf Fakten (Erwartungswerte für Folgegeschäft, bestehende Leads, Angebote) oder wurde rein das Prinzip Hoffnung angewendet?
- Kann das erwartete Umsatzwachstum mit den aktuellen Ressourcen gestemmt oder muss die Kapazität aufgestockt werden?
- Muss für das Umsatzwachstum in Marketing, Werbung oder sonstige Bereiche investiert werden?
- Sind alle unterjährigen Kosten berücksichtigt (z.B.: Kosten für Jahresabschluss, Strom/Gas)?
Ein weiterer hilfreicher Reality Check ist, den Forecast für zumindest zwei Szenarien anzuwenden. Ein Szenario sollte dabei ein „pessimistic case“ sein, in dem die Ergebnisauswirkungen einer schwächeren Geschäftsentwicklung prognostiziert und in diesem Zuge auch Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung vorbereitet werden. Damit ist man auf unerwartete Entwicklungen vorbereitet und kann rasch reagieren. Es darf natürlich auch gleichzeitig ein „moonshot case“ erstellt werden, in dem die Konsequenzen eines starken Wachstums dargestellt werden. Das sollte aber keine reine Motivationsübung sein, schließlich benötigt es auch für ein starkes Wachstum vorbereitende Maßnahmen, sonst ist der Übergang zum „pessimistic case“ ein allzu rascher.
Prognosen sind sicherlich nicht einfach, dennoch sind sie einer der wichtigsten Hebel, um als Unternehmer in den „Driver Seat“ zu kommen und proaktiv und mit Voraussicht die Entwicklung des eigenen Unternehmens zu gestalten. Mit der richtigen Struktur und einem pragmatischen Zugang wird der Forecast zu einem der wichtigsten Steuerungsprozesse für Unternehmen. Das sorgt für mehr Sicherheit und macht auch mehr Spaß, als sich ausschließlich dem Prinzip Hoffnung hinzugeben. Oder wie es Mark Twain einst ausdrückte: „It is best to read the weather forecast before praying for rain.“
Die Autoren Bernhard Frühlinger und Christian Löw sind Gründer und Geschäftsführer der Acquedus Business Services GmbH. Mit dem digitalen Controlling-Service Adam bieten sie ein Tool für KMU und Start-ups an.
Was sind NFTs und wie werden sie in Zukunft gehandelt werden?
Von NFTs ist derzeit vielfach die Rede. Immer wieder begegnet man Berichten von Menschen, die angeblich in kurzer Zeit eine Menge Geld durch den NFT-Handel erworben haben. Wir wollen uns an dieser Stelle einmal anschauen, was NFTs eigentlich sind und wie sie gehandelt werden können.
Was ist eigentlich ein NFT?
Die Abkürzung NFT steht für „Non-Fungible Token“. Die Bezeichnung non-fungible weist darauf hin, dass es sich um einen einzigartigen Token handelt, welcher nicht austauschbar ist. Somit stehen NFTs beispielsweise im Gegensatz zur bekannten Kryptowährung Bitcoin. Ein Bitcoin ist „fungible“, das heißt, er ist austauschbar und kann ganz einfach gegen einen anderen Bitcoin ausgetauscht werden, ohne dass deswegen eine Wertänderung eintritt. Auch unsere „normalen“ Währungen sind austauschbar. Wenn wir einen Euro haben, bleibt der Wert gleich, auch wenn wir ihn durch einen anderen Euro austauschen.
NFTs sind dagegen mit digitalen Inhalten verknüpft und deswegen Unikate. Sie können beispielsweise mit Erstausgaben von Büchern oder seltenen Sammelkarten verknüpft werden. Wenn ein NFT also ausgetauscht wird, ist er mit einem anderen Inhalt verknüpft und dementsprechend kann sich dann auch der Wert verändern.
Auf brokerdeal.de kannst du dich über verschiedene NFTs informieren und auch Antworten finden, wenn du dir die Frage stellst „welche NFTs kaufen?“
Die Funktionsweise von NFTs
Die Grundlage für NFTs bildet die Blockchain. Dadurch können Besitzer sicher und eindeutig identifiziert werden. In den meisten Fällen bildet die Ethereum-Blockchain die Basis für NFTs.
Die Besonderheit der Ethereum-Blockchain ist, dass auf ihr nicht nur Tokens gespeichert werden können, sondern auch noch weitere Funktionalitäten dafür. Dies ist über die sogenannten Smart Contracts möglich, ohne die man nicht mit NFTs handeln kann. Die Ethereum-Blockchain ist also besonders geeignet für NFTs, da auch die dazugehörigen individuellen Informationen auf ihr gespeichert werden. Es entsteht ein digitales Original. So kann man mit NFTs Musik, Sammlerstücke, Bilder und viele weitere Dinge sammeln oder auch damit handeln.
Wie sieht die Zukunft von NFTs aus?
Eigentlich gibt es NFTs bereits seit 2014. Der Durchbruch ließ allerding etwas auf sich warten, denn erst seit 2021 sind die Tokens plötzlich in aller Munde.
Seit letztem Jahr stellen NFTs den größten Krypto-Trend dar und es gibt einen richtigen Hype darum. Laut Experten-Prognosen sollen die Non-fungible Tokens in diesem Jahr schließlich in den Mainstream kommen.
Allerdings gibt es auch hier ein paar Punkte, die man als Käufer von NFTs beachten sollte. So stellt der Kauf auch immer ein gewisses Risiko dar, denn sobald die Nachfrage an einem Objekt zurückgeht, kann der Wert des entsprechenden NFT ganz schnell in den Keller rutschen. Außerdem solltest du wissen, dass du durch den Kauf eines NFTs allein noch nicht unbedingt ein Eigentumsrecht am jeweiligen Wert-Objekt hast. Es ist nämlich so, dass im Grunde jeder NFTs herstellen und damit handeln kann. Deshalb ist es immer wichtig, dass du dich als Käufer genau über das Objekt und dessen Wert informierst, bevor du NFTs kaufst.
Eine weitere Schwierigkeit könnte auf dich zukommen, wenn du NFTs wieder verkaufen willst. Die Marktliquidität dafür ist derzeit noch nicht wirklich hoch und es kann dementsprechend schwierig sein, einen Käufer zu finden. Womit wir wieder beim Thema risikobehaftete Investition wären.
Wo kann man NFTs handeln?
Für den Handel mit NFTs musst du dich auf einer Plattform anmelden, auf der das möglich ist. Derzeit gibt es schon einige Handelsplätze, auf denen das möglich ist und es werden sicher noch einige dazukommen.
Auch die Geschäftsfelder von NFT-Handelsplätzen haben sich bereits vergrößert. So gibt es bereits Kryptobörsen mit NFT-Marktplatz, an denen die non-fungible Tokens als Kreditsicherheit geboten werden.
Wie bereits erwähnt basieren die meisten NFTs auf der Ethereum-Blockchain. Das bedeutet, dass auch die Kryptowährung Ether als bevorzugtes Zahlungsmittel dafür gilt. Oft ist also das Vorhandensein eines Ethereum-Wallet eine Voraussetzung für den NFT-Handel. Du musst also vorher Ether erwerben. Dies machst du wiederum über einen Onlinebroker, der diese im Angebot hat.
Einsatzbereiche von NFTs
Die Einsatzbereiche von NFTs sind vielfältig und es gibt quasi keine Grenzen dafür. Mittlerweile werden schon viele Ereignisse, Items und auch Gegenstände als non-fungible Tokens gehandelt.
Auch virtuelle Dinge können damit gehandelt werden. So kommen sie beispielsweise schon vielfach in Videospielen zum Einsatz, um damit virtuelle Währungen, Avatare, Waffen und Skins damit zu kaufen oder zu verkaufen. Auch für Videos, Musik, legendäre Momente aus dem Sport oder anderen Bereichen oder wertvolle Sammelkarten kommen die Tokens zum Einsatz.
Falls du dich jetzt fragst, ob mit NFTs auch reale Güter gehandelt werden können: ja, das ist möglich. Es werden auch gefragte Güter wie Autos, Designerschuhe, Immobilien und so weiter tokenisiert.
Wichtige Schritte der Gründung unbedingt dokumentieren!
Aktuelles Urteil: Gründer können Beratungsleistungen und Investitionen mit Unternehmensbezug absetzen.
Dass Unternehmensgründer einen guten Businessplan haben sollten, ist keinesfalls ungewöhnlich. Kapital muss akquiriert, Investoren überzeugt und ein Marketing-Konzept etabliert werden. Was viele Jungunternehmer nicht wissen: Sie können Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens stehen, beim Vorsteuerabzug auch dann steuerlich geltend machen, wenn das Unternehmen noch keine Umsätze generiert hat.
„Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied jetzt, dass der Unternehmer dafür allerdings glaubhaft darlegen können muss, dass er beabsichtigt eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und alle Investitionen einen klaren Bezug zum Unternehmen haben. Dann ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt“, informiert Dipl.-Betriebswirt Paul Heinrich Fallenberg, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH.
In dem vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg verhandelten Fall hatte ein Unternehmer über fast zwei Jahre ausschließlich Investitionsausgaben getätigt, ohne hingegen Einnahmen zu erzielen. Für die getätigten Ausgaben machte der Unternehmer dennoch sein Recht auf Abzug der geschuldeten Mehrwertsteuer geltend. Das zuständige Finanzamt beanstandete bei einer Sonderprüfung dieses Vorgehen und sprach dem Unternehmer ab, unternehmerisch tätig gewesen zu sein. Folglich erkannte es den Vorsteuerabzug nicht an. Das Gericht entschied hingegen nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten zu Gunsten des Klägers: Dieser habe seine unternehmerische Tätigkeit objektiv nachvollziehbar nachweisen können und sei somit hinsichtlich sämtlicher entstandenen Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt.
„Bei einem Unternehmen, das über einen so langen Zeitraum keine Umsätze erwirtschaftet hat, würde man wahrscheinlich vermuten, dass beim Vorsteuerabzug nicht alles korrekt ablief“, erklärt Fallenberg. Das Urteil mache daher besonders deutlich, dass Unternehmer entsprechende Sorgfalt bei administrativen und organisatorischen Fragen der Unternehmensgründung walten lassen müssten. Nur so ließe sich gewährleisten, dass alle Investitionen beim Vorsteuerabzug auch geltend gemacht werden könnten, so der Experte.
Grundsätzlich prüfen Finanzämter alle Fälle einzeln, um zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug vor der Aufnahme der eigentlich unternehmerischen Tätigkeit rechtens war. „Umso wichtiger ist deshalb eine ausführliche Dokumentation aller Handlungsschritte und der damit verbundenen Investitionen bei der Unternehmensgründung um diese Tätigkeit lückenlos nachweisen zu können. Auch müssen die Investitionen klar unternehmensbezogen sein“, so Fallenberg abschließend.
(Ein)sparen mit Strategie
Mit den richtigen Verhandlungstechniken können junge und am Markt noch wenig erprobte Unternehmen ihre Erfolgschancen klar verbessern. Lesen Sie, wie Sie als Einkäufer von Waren oder Dienstleistungen strategisch geschickt agieren.
Nicht nur der richtige Verkaufspreis entscheidet über Ihren Erfolg als Unternehmer. Genauso kommt es auf den Einkauf an, der in vielen Unternehmen ein Schattendasein fristet. Das ist ein grober Fehler, denn wenn es gelingt, strategisch richtig einzukaufen und dabei die Einkaufskosten zu senken, hat das deutliche Auswirkungen auf den Gewinn. Diese Überlegung wird immer wichtiger, denn in den letzten Jahren ist der Anteil zugekaufter Produkte und Dienstleistungen gestiegen.
Gerade junge Unternehmen haben auf die Frage „Make or Buy“ häufig den Zukauf von Waren und Dienstleistungen gewählt. Das schafft zwar mehr Flexibilität, Risikostreuung und Kostenvorteile, sorgt aber zugleich für Know-how-Verlust und Abhängigkeit von Lieferanten. Wer seinen Einkauf verbessern möchte, muss sich nicht nur mit dem eigenen Bedarf beschäftigen und den Unterschied zwischen Preis und Kosten verstehen, sondern auch versuchen, Verkäufer zu verstehen.
Wo sich das Sparen lohnt
Der praxiserprobte Einkäufer weiß: Zuverlässige Lieferanten sind rar und somit Gold wert, und die Suche nach passenden Lieferanten stellt eine besondere Herausforderung dar. Und beim Einkauf zu sparen ist ebenfalls für jeden Unternehmer wichtig. Sparpotenzial liegt nicht nur in den klassischen Einsatzfaktoren, sondern auch bei den allgemeinen Verwaltungskosten, bei Telefon- und Stromtarifen und Reisekosten.
Nicht vergessen darf man jedoch, dass die mögliche Ersparnis und der dafür nötige Aufwand im richtigen Verhältnis stehen müssen. Wie oft hat man schon lange Telefonate geführt und Stunden im Internet recherchiert, um am Ende doch nur einen um ein paar Euro günstigeren Anbieter zu finden. Große Unternehmen gehen davon aus, dass sich ein Lieferantenwechsel aufgrund der damit verbundenen Mehrarbeit in der Buchhaltung und bei der Bestellung erst ab einem Preisunterschied von zehn Prozent lohnt.
Soweit wirtschaftlich sinnvoll, sollte man möglichst wenige Lieferanten haben. Die Bestellung aus einer Hand spart Lieferkosten und der Buchhaltung viele Kleinstrechnungen. Optimal ist es, eine überschaubare Zahl von Anbietern zu nutzen, die im Durchschnitt gute Preise und guten Service bieten.
Preisfindung mit Strategie
Den richtigen Preis zu finden ist ein Balanceakt zwischen zu billig und zu teuer. Hier lesen Sie fünf strategische Tipps, um den passenden Gegenwert für Ihre Produkte oder Leistungen zu ermitteln.
Den richtigen Preis für die eigenen Produkte zu finden, ist gar nicht so einfach. Diese Erfahrung machte auch Kunsthandwerker Stephan Siegel. Der Unternehmer stellt Skulpturen her, die er an Hotels, Pensionen und Privatleute verkauft. Bei einem Preis von 100 Euro pro Skulptur und Herstellungskosten von 80 Euro bleiben ihm pro verkauften Produkt 20 Euro Gewinn. Um seine Absatzmenge von derzeit rund 100 Skulpturen pro Jahr zu steigern, hatte Siegel beschlossen, den Verkaufspreis um zehn Prozent zu senken. Zwar brachte ihm diese Entscheidung einige neue Kunden, doch zugleich sank der Gewinn des Unternehmers deutlich.
Denn um den vor der Preissenkung erreichten Gewinn von 2000 Euro zu halten, hätte er seine Absatzmenge verdoppeln müssen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Auch viele andere Unternehmen legen ihre Preise nach der subjektiven Meinung des Inhabers oder nach einfachen Faustregeln fest und liegen damit oft weit entfernt vom Optimum. Der bedeutende Einfluss des Preises auf den Gewinn des Unternehmens wird unterschätzt. "Ich habe mir anfangs kaum Gedanken über Preisfindung gemacht. Zwar habe ich durch niedrigere Preise mehr Kunden gewonnen, allerdings hatte ich nicht bedacht, dass die verhältnismäßig kleine Preissenkung so einen immensen Einfluss auf den Gewinn haben würde", blickt Siegel zurück.
Preisfindung Tipp 1: Strategisch planen
Da das Internet bei vielen Produkten für eine hohe Preistransparenz und Vergleichbarkeit sorgt, sehen sich gerade die Anbieter homogener Produkte (also Güter, die vom Verbraucher als identisch angesehen werden) bei der Preisfindung unter Druck und sind in Gefahr, an einem bedrohlichen Race-to-the-bottom teilzunehmen. Grund für den Preisdruck ist auch, dass neue Anbieter aus dem In- und Ausland versuchen, über den Preis in den Markt zu kommen.
Der einzige Erfolg versprechende Weg aus dem Dilemma ist die strategische Preisfindung. Solange die Märkte vieler Güter Verkäufermärkte waren, konnten Preise ausgehend von den Produktionskosten kalkuliert werden. Beim Cost-plus-Pricing errechnet das Unternehmen seine Kosten, addiert den gewünschten Gewinn und beginnt mit dem Verkauf. Heute funktioniert dieses System nicht mehr, denn längst haben die Konsumenten die Wahl zwischen vielen Anbietern.
Fröhliche Steuerfreiheit überall
So gelingt die betriebliche Weihnachtsfeier steueroptimiert.

Egal ob Produktion, Investition, Mitarbeiterakquise oder ganz allgemein die Stimmung im Betrieb, für viele Unternehmen erwies sich 2024 als herausforderndes Jahr. Selbst Global Player greifen zum Rotstift, um an allen Ecken und Enden Kosten einzusparen. Auch die Budgets für Weihnachtsfeiern und Geschenke bleiben nicht verschont. Bereits 2023 kam es hier zu massiven Kürzungen, teilweise wurden die vorweihnachtlichen Feierlichkeiten sogar ganz gestrichen.
Für die Belegschaft stellt dies nicht gerade eine Anerkennung ihrer harten Arbeit dar, sondern gibt ihr eher das Gefühl, einen unnötigen Kostenpunkt darzustellen – angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ein potenziell fatales Signal. Arbeitgeber, die sich trotz Inflation und Kostensteigerungen darum bemühen, ihren Mitarbeitenden mit Wertschätzung zu begegnen und diese konkret in Form von Zuwendungen auszudrücken, sollten darauf achten, einen guten Mittelweg zwischen Sparkurs und Opulenz einzuschlagen. Denn fallen die Kosten für Weihnachtsfeier und Co. zu hoch aus, steht schnell das Finanzamt vor der Tür und will ein Stück vom Kuchen abhaben.
Süßer die Freibeträge nie klingen
Steuerrechtlich betrachtet zählt eine Betriebsfeier nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz (EStG) zu den sogenannten Ereignissen mit gesellschaftlichem Charakter. Damit gelten die Kosten, die der Arbeitgeber für ein solches Event aufwendet, aufseiten des Arbeitnehmers als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, die entsprechend versteuert werden müssen – allerdings nur, wenn die Ausgaben pro Feier und Beschäftigten sich insgesamt auf mehr als 110 Euro belaufen. Diese Kosten setzen sich ganz klassisch aus Essen und Getränken, aber auch Punkten wie Raummiete, Transport und Übernachtungen zusammen – eben alles, was zur Durchführung einer Feier benötigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufwendungen sich einzelnen Arbeitnehmern individuell zuordnen lassen oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil am Gesamtvolumen handelt.
Überschreiten die Kosten pro Mitarbeiter den Freibetrag, müssen sie die Differenz als geldwerten Vorteil in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen. Alternativ kann der Arbeitgeber stattdessen gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 2 EStG die Steuer mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent pro Mitarbeiter entrichten. Bei einer Weihnachtsfeier, die pro Person 150 Euro kostet, müssen also 40 Euro versteuert werden, was für den Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung von 10 Euro ergibt.
Allerdings hat das Unternehmen auch die Möglichkeit, generell die Steuern für eine Betriebsfeier zu übernehmen, sodass die Abgaben auf die Gesamtkosten erhoben werden anstatt auf die Anteile einzelner Beschäftigter. Diese Regelung greift jedoch nur für maximal zwei Betriebsevents im Jahr. Bei drei oder mehr Veranstaltungen gelten die überzähligen als voll steuerpflichtig ohne Freibeträge. Jedoch kann die Firma frei entscheiden, auf welche zwei der Feiern die Freibeträge entfallen sollen, und muss sich nicht an die chronologische Reihenfolge halten. Für die größtmögliche Steuerersparnis erweist es sich daher als sinnvoll, Freibeträge auf die insgesamt teuersten Events anzuwenden.
So kommet, ihr Begleitpersonen
Lädt die Chefetage zum Weihnachtsessen ein, erweist es sich als durchaus üblich, wenn Mitarbeitende ihre Partner zu dem Event mitbringen – vorausgesetzt, die Einladung erlaubt ein „Plus eins“. Nehmen allerdings betriebsfremde Personen teil, gelten leicht abgewandelte Regeln bezüglich der Besteuerung. Bis 2014 konnten Unternehmen, um die steuerliche Belastung zu berechnen, die Kosten für eine Firmenveranstaltung ganz unkompliziert durch die Anzahl der Gäste teilen, denen allen jeweils ein Freibetrag von 110 Euro zustand. So blieb das gemütliche Beisammensein auch mit Freunden und Familienangehörigen steuerfrei.
Seit 2015 allerdings ist dies per Gesetz nicht mehr gestattet. Nun dürfen Kosten nur noch und ausschließlich betriebszugehörigen Personen zugeordnet werden. In der Praxis bedeutet dies: Wenn ein Unternehmen seine 70 Beschäftigten zur Weihnachtsfeier einlädt, 30 von ihnen eine Begleitperson mitbringen und die Gesamtkosten sich auf 10.000 Euro belaufen, ergibt das einen Pro-Kopf-Betrag von 100 Euro. Diejenigen Mitarbeiter, die ohne „Plus eins“ gekommen sind, liegen damit unterhalb des Freibetrags. Wer jedoch jemanden mitgebracht hat, dem werden auch die Kosten für den zusätzlichen Gast zugewiesen, sodass 30 der Beschäftigten auf einen Betrag von 200 Euro kommen. Damit müssen sie auf 90 Euro Lohnsteuer entrichten.
Alle Jahre wieder abgabenfrei
Möchte sich ein Betrieb besonders großzügig zeigen und der Belegschaft zusätzlich zur Weihnachtsfeier auch noch kleine Geschenke zukommen lassen, kommt es dabei steuerrechtlich auf das Timing und den Anlass an. Überreicht der Arbeitgeber das Präsent während des weihnachtlichen Events, fließt dessen Wert ebenfalls in den verfügbaren Freibetrag mit ein. Solange die Gesamtkosten dabei unter den veranschlagten 110 Euro bleiben, sind sowohl Feier als auch das Geschenk steuer- und sozialabgabenfrei. Liegt der Wert jedoch darüber, greifen die oben bereits genannten Vorgaben. Erfolgt die Geschenkübergabe abgekoppelt von einer etwaigen Veranstaltung, gilt die Zuwendung gemäß § 8 Absatz 1 Sätze 2 und 3 EStG ebenfalls als Teil der Einkünfte, denn dazu zählen auch „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“.
Es gibt allerdings eine Freigrenze für derartige Schenkungen durch den Arbeitgeber, geregelt in § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Dieser besagt, dass Sachbezüge außer Ansatz bleiben, „wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“. Dieser Betrag wird jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ist das Geschenk jedoch mehr wert, fällt wieder Lohnsteuer an. Übernimmt der Betrieb diese notwendige Zahlung, greift laut § 37b EStG ein pauschaler Steuersatz von 30 Prozent. Einmal angewendet, gilt dieselbe Regelung für alle innerhalb eines Kalenderjahres gewährten Geschenke bis zu einem Wert von 10.000 Euro. Um Steuern einzusparen, sollten Unternehmen also bestenfalls Weihnachtsgeschenke und -feier für die Mitarbeiter miteinander verbinden, um sowohl von einem höheren Freibetrag als auch von einem niedrigeren Pauschsteuersatz zu profitieren.
Der Autor Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. 2015 gründete er die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH Außerdem betreibt der Steuerprofi unter @juhnsteuerberater einen erfolgreichen YouTube-Kanal.
Kleinkredite als Gründer beantragen: Darauf sollte man achten
Der Artikel gibt Gründern wertvolle Tipps zur Beantragung von Kleinkrediten. Er behandelt Vorteile, Bedingungen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten und betont die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung.

Viele Menschen träumen von der Gründung eines eigenen Unternehmens. Doch der Weg zur Selbstständigkeit ist oft mit finanziellen Hürden gespickt. Besonders in der Anfangsphase stellt die Kapitalbeschaffung oft eine Herausforderung dar. Kleinkredite können hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Es ist jedoch wichtig, einige Aspekte zu berücksichtigen, um den optimalen Nutzen aus dieser Finanzierungsquelle zu ziehen.
Die Vorteile von Kleinkrediten
Kleinkredite zeichnen sich durch ihre relativ geringe Höhe und kurze Laufzeit aus. Dies macht sie zu einer idealen Lösung für Gründer, die nur eine begrenzte Summe benötigen, um ihr Unternehmen zu starten. Ein weiterer Vorteil liegt in der schnellen Verfügbarkeit. Während größere Darlehen einer umfangreichen Prüfung bedürfen, ist der Prozess bei Kleinkrediten in der Regel weniger bürokratisch und zeitraubend. Einen 2.000 Euro Kredit beantragen ist unkompliziert. Diese Darlehen können daher eine rasche finanzielle Entlastung bieten.
Ein weiterer Pluspunkt von Kleinkrediten ist die hohe Flexibilität. Die gewährte Summe kann oft für eine Vielzahl von Ausgaben verwendet werden, wie die Anschaffung von Betriebsmitteln, die Sicherung von Lagerfläche oder das Marketing. Somit bietet ein Kleinkredit die nötige finanzielle Flexibilität, um verschiedene Aspekte des Unternehmensaufbaus zu fördern.
Bedingungen und Voraussetzungen
Trotz der vielen Vorteile sollte man beim Beantragen eines Kleinkredits verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen im Blick behalten. Banken und Kreditinstitute haben meist spezifische Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise eine solide Geschäftsidee und ein detaillierter Businessplan. Diese Dokumente sollen aufzeigen, wie das Unternehmen plant, die aufgenommenen Mittel einzusetzen und wie es sich langfristig finanzieren möchte.
Darüber hinaus spielt die Bonität des Antragstellers eine wesentliche Rolle. Kreditgeber überprüfen die finanzielle Vergangenheit des Antragstellers, um das Ausfallrisiko einschätzen zu können. Ein positiver SCHUFA-Score kann hierbei entscheidend sein. Daher sollte man die eigene Bonität vor der Antragstellung genau prüfen und eventuelle negative Einträge rechtzeitig bereinigen.
Auf Grundlage dieser Prüfungen entscheiden die Kreditinstitute über die Konditionen des Darlehens, wie Zinssatz und Laufzeit. Hierbei gilt es, geschickt zu verhandeln, um möglichst günstige Bedingungen zu erhalten. Ein hoher Zinssatz kann die finanzielle Belastung erhöhen und die Rückzahlung erschweren. Zudem sollte man sicherstellen, dass die Laufzeit des Kredits mit der geplanten Entwicklung des Unternehmens übereinstimmt.
Alternativen und zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Mix aus verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Neben Kleinkrediten bieten sich auch alternative Finanzierungsmethoden wie Crowdfunding oder Mikrokredite an. Diese Methoden können eine zusätzliche Kapitalquelle darstellen und gleichzeitig das Risiko streuen. Crowdfunding ermöglicht es, eine große Anzahl von Investoren anzusprechen und Unterstützung für das Unternehmensprojekt zu gewinnen. Nicht selten entstehen hierbei wertvolle Kontakte und Netzwerke.
Mikrokredite wiederum richten sich an Gründer, die keine oder nur geringe Sicherheiten vorweisen können. Sie werden oftmals von speziellen Organisationen oder Stiftungen vergeben und haben niedrigere Anforderungen in Bezug auf Bonität und Sicherheiten. Obwohl die Zinsen bei Mikrokrediten höher als bei traditionellen Bankkrediten sein können, stellen sie dennoch eine lebensfähige Option für viele Unternehmer dar.
Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kleinkredite eine wertvolle Finanzierungsquelle für Gründer darstellen können. Sie bieten verschiedene Vorteile, von schneller Verfügbarkeit bis zur Flexibilität in der Nutzung. Dennoch ist es entscheidend, sich gründlich vorzubereiten und alle Anforderungen und Bedingungen zu beachten. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan und eine positive Bonität erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Kreditbewilligung und vorteilhafte Konditionen.
Darüber hinaus sollte man sich auch über alternative Finanzierungsoptionen informieren und prüfen, ob eine Kombination unterschiedlicher Finanzierungsquellen sinnvoll sein könnte. Ein ganzheitlicher Ansatz bei der Finanzplanung kann dazu beitragen, die finanzielle Basis des Unternehmens zu stärken und einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Venture Clienting: Die Bank als Start-up-Kundin
Wie Start-ups mithilfe von Venture Clienting schnelleres Wachstum und weniger riskante Innovationen generieren können.

Die Finanzwelt dreht sich schneller denn je. Bedürfnisse von Kund*innen verändern sich, regulatorische Anforderungen nehmen zu und neue Technologien stellen bewährte Prozesse infrage. In diesem Umfeld müssen Banken innovativer werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Start-ups wiederum benötigen Kund*innen, die nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch Zugang zu wichtigen Netzwerken und Marktkenntnissen bieten, um ihre Lösung erfolgreich zu skalieren und am Markt zu etablieren.
Großes Containerschiff trifft auf wendiges Speedboat? In Deutschland haben bereits einige Banken sog. Venture-Clienting-Units aufgestellt, die skalierbare Lösungen von ausgewählten Start-ups in die jeweilige Bank integrieren, um so strategisch relevante Herausforderungen zu bewältigen. Doch wie können Gründer*innen und eine Bank auf diesem Corporate- Venture-Modell basierend erfolgreich zusammenarbeiten?
Kund*in statt Investor*in: das Venture-Client-Modell
Venture Clienting ist ein strategisches Corporate-Venture-Vehikel. Im Gegensatz zum Venture Capital bedingt es jedoch keine Beteiligung, sondern das Start-up gewinnt das Unternehmen bzw. die Bank als Kund*in. Aus Sicht des Venture Clients ist das ein effizienter Ansatz für schnelles Wachstum und risikoarme Innovation: Er vermeidet langwierige Investitionsprozesse und ressourcenintensive Eigenentwicklungen.
Auch Gründer*innen profitieren in mehrfacher Hinsicht von Venture Clienting: nicht nur von neuen Kund*innen, sondern auch von einer schnellen Markteinführung und dem Zugang zum Kund*innenstamm. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partner*innen bringt zudem wertvolle Einblicke und direktes Feedback zum Product-Market-Fit.
Eine echte Win-win-Situation, wenn man es richtig angeht. In der Industrie ist Venture Clienting als Innovationsvehikel gängige Praxis. In Banken ist es bisher noch weniger verbreitet. Was sind die Hürden?
Innovation im Dschungel aus Regulierung, Datenschutz und Compliance
Traditionelle Banken müssen umfangreiche regulatorische Anforderungen erfüllen und haben einen Fokus auf Stabilität und Sicherheit. Dieses Umfeld birgt zahlreiche Herausforderungen für die Integration von neuen Technologien.
Externe Technologielieferanten trifft man hier deshalb seltener an als in Industrieunternehmen. Denn auch diese müssen besonderen Anforderungen an Datenschutz, Sicherheitsstandards und Compliance gerecht werden. Einkaufsprozesse weisen hohe Hürden auf, um Risiken zu minimieren. Und wenn weitreichende Veränderungen eingeführt werden sollen, muss eine Vielzahl von Stakeholdern überzeugt werden. Damit Venture Clienting erfolgreich sein kann, ist aus Sicht der Bank eine bewusste Auswahl von Use Cases und Problemstellungen notwendig, mit denen Risiken sehr gezielt eingegangen werden und Business Impact generiert wird. Entscheidend ist zudem die Etablierung eines strategischen Prozesses in enger Zusammenarbeit mit der IT, dem Einkauf und den Fachabteilungen.
Beispiel: Venture Clienting in Deutschlands größter Landesbank
Genau diesen Herausforderungen begegnet beispielsweise die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) mit ihrem strategischen Venture-Client-Prozess. Das Ziel ist es, innovative Lösungen von Start-ups zu nutzen, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Bank stärken als auch den Erfolg und das Wachstum des jüngeren Unternehmens fördern. Dabei setzt die Venture-Clienting-Einheit vorrangig auf einen Pull-Ansatz: Erst wird das Problem in der Bank identifiziert, dann nach der besten Lösung dafür gesucht. Bei manchen Themen ist es sinnvoll, Lösungen direkt selbst an den Bedürfnissen der Bank zu entwickeln. Das geschieht im LBBW Incubator. An anderer Stelle ist es effizienter, auf externe Lösungen von Start-ups zu setzen.
Ist das Problem klar definiert und eignet sich für eine externe Lösung, geht es an die Start-up-Recherche. Die beste Lösung wird in einem Pilotprojekt unter realen Bedingungen getestet und im Erfolgsfall eingekauft. Da die Venture-Clienting-Einheit die Herausforderungen und die Stakeholder*innen kennt, kann sie intern überzeugen und den Prozess strategisch und mit „drive to market“ umsetzen.
Venture Clienting: Erfolgsfaktoren
Jetzt mal ganz konkret: Wie stichst du als Start-up als besonders attraktiver Partner heraus? Und was hilft, um auf die Zusammenarbeit mit einer Bank von der Produktdemo bis hin zur Umsetzung vorbereitet zu sein? Auf diese vier Kriterien achten Banken bei der Auswahl eines Start-ups besonders:
- Erhebliches strategisches Nutzenpotenzial: Du löst ein dringliches, strategisches Problem, das eine unmittelbare Bedeutung für die langfristige Richtung und den Erfolg der Bank hat. Das kann von der Reaktion auf Marktbedingungen, Effizienzsteigerung bis hin zur Umsetzung von Regulatorik reichen.
- (Hohe) Risikokapitalfinanzierung: Du hast einen guten Zugang zu Kapitalressourcen für die Entwicklung und Industrialisierung deiner Technologie. Das zahlt stark auf deine Vertrauenswürdigkeit und das Potenzial deines Produkts ein.
- Spezifische Technologieexpertise und geschütztes geistiges Eigentum: Du verfügst über hoch spezialisiertes Fachwissen und klare USPs. Idealerweise hast du dir diese Wettbewerbsvorteile durch Patente sichern lassen.
- Schnelle Realisierung skalierbarer Lösungen: Deine Lösung ist reif genug, um pilotiert und anschließend skaliert zu werden.
Tipps und To-do’s
Wenn du diese Punkte an den Verhandlungstisch bringst, hast du mit deinem Start-up von Beginn an gute Karten. Und dann? Diese sechs Tipps helfen entscheidend, den Venture-Clienting-Prozess für alle erfolgreich zu gestalten:
- Auf die Finanzbranche einstellen: Setze dich mit den spezifischen Arbeitsweisen und Herausforderungen der Bank auseinander. Ein gutes Verständnis der Regulierungen, Sicherheitsstandards und internen Abläufe unterstützt dabei, passgenaue Lösungen zu entwickeln. Wer das Problem am besten versteht, kann die überzeugendste Lösung dafür anbieten.
- Produktdemos sorgfältig vorbereiten: Dementsprechend erfordert eine gute Vorbereitung auf die Produktdemo in der Bank neben einer tiefgreifenden Kenntnis des eigenen Produkts auch die Fähigkeit, präzise und kompetent auf spezifische Fragen antworten zu können. Dies zeigt nicht nur Expertise, sondern auch die Bereitschaft, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
- Anpassungsfähig bleiben: Sei bereit, deine Produkte und Dienstleistungen anzupassen, um den besten Problem-Solution-Fit unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Bank anbieten zu können.
- Vertrauen aufbauen: Banken legen großen Wert auf Sicherheit und Zuverlässigkeit. Start-ups sollten daher von Anfang an auf Transparenz setzen, Referenzen und Erfolgsbeispiele präsentieren und nach Möglichkeit Sicherheiten bieten.
- Durchhaltevermögen beweisen: Entscheidungsprozesse oder ein aufwendigeres Lieferanten-Onboarding können unter Umständen länger dauern als gewohnt. Durchhaltevermögen und ausreichend Woman- und Man-Power sind wichtige Eigenschaften, um die Zusammenarbeit erfolgreich zu gestalten.
- Transparent kommunizieren: Ein offener Austausch ist entscheidend für eine zielgerichtete Zusammenarbeit. Setze klare Ziele und formuliere von Anfang an offen die Erwartungen, um Missverständnisse zu vermeiden und Erfolg zu messen.
Venture Clienting bietet eine effiziente Möglichkeit für Banken und Start-ups, von den Stärken des jeweils anderen zu profitieren. Während die kulturellen Unterschiede nicht zu unterschätzen sind, bieten die Chancen eine starke Motivation für beide Seiten. Mit offener Kommunikation, Anpassungsfähigkeit und klarem Verständnis der jeweiligen Bedürfnisse kann die Zusammenarbeit zu wegweisenden Innovationen und nachhaltigem Erfolg auf beiden Seiten führen. Die Zukunft gehört denjenigen, die mutige Schritte in neue Partnerschaften wagen!
Der Autor Dominik Schütz leitet das Innovation Lab der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und ist unter anderem für die Venture-Clienting-Einheit der Bank
zuständig, www.lbbw.de
Start-up-Navigation in Krisenzeiten
Was du tun kannst, um erfolgreich durch die aktuelle Krise zu navigieren. Und worauf du achten musst, um nicht von einer Unternehmenskrise in eine existenzielle persönliche Krise zu rutschen.

Wirtschaftskrise, wohin man schaut. Egal welche Zeitung man aufschlägt oder welche Statistik man sich ansieht, es scheint überall bergab zu gehen mit der deutschen Wirtschaft. Lediglich die Insolvenzverwalter „erfreuen“ sich einer Sonderkonjunktur. Kaum eine Branche, die nicht von den aktuellen Problemen und Herausforderungen betroffen ist. Selbst seit Jahrzehnten erfolgreiche und meist profitable Unternehmen schalten in den Krisenmodus. Schlimmer noch als diese Unternehmen sind jedoch junge Unternehmen und insbesondere Start-ups von der aktuellen Entwicklung betroffen. Was können junge Unternehmen leisten, um ihre Organisation erfolgreich durch diese Zeit zu steuern?
Diese haftungsrechtlichen Punkte sind relevant
Start-ups tragen aufgrund ihres jungen Alters zumeist eine hohe Unsicherheit des Geschäftsmodells in sich, haben noch keinen positiven Cashflow aus dem operativen Geschäftsbetrieb vorzuweisen und sind auf einen regelmäßigen Kapitalzufluss von außen angewiesen. Oft liegt sogar eine temporäre Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor, die nur Gründer*innen mit einer gewissen Risikobereitschaft tragen können. Um eine etwaige Unternehmenskrise nicht zu einer persönlichen Krise werden zu lassen, sind einige haftungsrelevante Aspekte zu beachten. Diese werden nachfolgend am Beispiel des/der Geschäftsführer*in einer zahlungsunfähigen GmbH allgemein dargestellt und dienen ausschließlich der groben Orientierung.
Der/die Geschäftsführer*in einer GmbH ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrunds (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) einen Insolvenzantrag zu stellen. Wichtig: Dies gilt unabhängig von Weisungen oder Beschlüssen der Gesellschafter*innen. Zahlungsunfähigkeit liegt im Allgemeinen vor, wenn die Gesellschaft die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu 90 Prozent nicht mehr erfüllen kann und auch prognostisch innerhalb der nächsten drei Wochen nicht ausgleichen können wird. Spätestens drei Wochen nach Eintritt (nicht erst bei Feststellung durch die Geschäftsführung) der Zahlungsunfähigkeit, muss der/die Geschäftsführer*in den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht haben.
Umgekehrt bedeutet dies, dass der kurzfristige Zustand (weniger als drei Wochen) der nicht für die fälligen Verbindlichkeiten ausreichenden Liquidität nicht zwangsweise eine Insolvenzantragspflicht auslöst; sollte innerhalb von drei Wochen allerdings keine Besserung der Liquiditätssituation eintreten, das heißt, sämtliche fällige Zahlungsverpflichtungen wieder pünktlich bezahlt werden können, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Zeichnet sich vor Ablauf der drei Wochen ab, dass die Überwindung der Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist, muss bereits zu diesem Zeitpunkt der Insolvenzantrag gestellt werden. Das bedeutet für den/die Geschäftsführer*in, dass diese(r) stets die Liquidität des Unternehmens im Blick haben und Strukturen schaffen muss, um eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit zu erkennen.
Ein weiterer Insolvenzgrund ist die Überschuldung. Diese kann im Rahmen dieses Beitrags nicht näher beleuchtet werden. Es ist aber darauf zu verweisen, dass die Überprüfung des Überschuldungsstatus optimalerweise in Abstimmung mit einem/einer Steuerberater*in (oder sonstigen fachkundigen Person) stattfinden sollte.
Wie geschildert, besteht für den/die Geschäftsführer*in einer GmbH die Pflicht, im Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit, spätestens nach drei Wochen, ggf. vorher, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt, ist dies strafrechtlich als Insolvenzverschleppung zu werten und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Zivilrechtlich haftet der/die Geschäftsführer*in zudem mit dem gesamten Privatvermögen für sämtliche Vermögensabflüsse aus dem Vermögen der Gesellschaft (Anspruchsdurchsetzung durch spätere[n] Insolvenzverwalter*in) ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit (oder Überschuldung), etwa für die Bezahlung der Lieferant*innen, soweit anschließend das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies gilt grundsätzlich (außer bei bestimmten, in der Insolvenzordnung geregelten Fällen) auch während etwaiger Sanierungsbemühungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Es gibt, wie bereits angedeutet, Ausnahmen, welche Zahlungen trotz Vorliegen eines Insolvenzgrunds von dem/der Geschäftsführer*in aus dem Vermögen der Gesellschaft geleistet werden dürfen bzw. sogar geleistet werden müssen; diese Fälle darzustellen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Zusammenfassend ist für den Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit auch bzgl. der Frage, ob und welche Zahlungen noch geleistet werden dürfen bzw. müssen, zu empfehlen, fachkundigen Rat einzuholen; zumindest aber sich anderweitig kundig zu machen. Denn alles ist in diesem Fall besser, als einfach weiter undifferenziert Zahlungen an einzelne Gläubiger*innen zu leisten. Zudem muss der Versuch, innerhalb von drei Wochen wieder Zahlungsfähigkeit herzustellen (etwa durch Einwerben der Gesellschafter*innen für eine Erhöhung des Stammkapitals oder Hineingabe von Gesellschafterdarlehen), mit dem Risiko abgewogen werden, dass der/die Geschäftsführer*in für in dieser Zeit geleistete Zahlungen aus dem Vermögen des Unternehmens im Falle der späteren Insolvenzeröffnung grundsätzlich (abgesehen von wenigen Ausnahmen) haftet. Im Zweifel ist daher bei Feststellung eines Insolvenzgrunds zur sofortigen Stellung des Insolvenzantrags zu raten.
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen neu gegründeten und etablierten Gesellschaften. Die zuvor aufgezeigten Risiken bestehen ab Tag eins. Bei falscher Kalkulation und einem „Start mit Schulden“ kommt daher bereits ab Beginn der Geschäftstätigkeit eine zivilrechtliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung für den/die Geschäftsführer*in in Betracht. Sofern spätestens nach drei Wochen keine Besserung eintritt, kommt dann noch die strafrechtliche Verantwortlichkeit des/der Geschäftsführer*in hinzu. Es kann daher nur geraten werden, bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein realistisches Geschäftskonzept und eine solide Finanzierung, bestenfalls unter Zuhilfenahme von Expert*innen, auf die Beine zu stellen.
Im Zweifel muss dem/der Geschäftsführer*in zudem (auch bei etwaigem Widerstand der Gesellschafter*innen) die Insolvenzantragsstellung empfohlen werden, um den strafrechtlichen Verdacht der Insolvenzverschleppung von vorneherein im Keim zu ersticken. Zwar führt eine verfrühte oder unberechtigte (d.h. bei Nichtvorliegen eines Insolvenzgrunds) Insolvenzantragsstellung auch zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen den/die Geschäftsführer*in, da die Kreditwürdigkeit des Unternehmens zerstört wird, allerdings zeigt die Praxis, dass Insolvenzanträge überwiegend zu spät und selten zu früh gestellt werden.
So lassen sich Risiken verringern
Wer in der Lage ist, eine drohende Krise zu erkennen, hat die besten Voraussetzungen, um diese zu vermeiden. Folgendes gilt es dabei zu berücksichtigen:
Liquidität vor Rentabilität: Die essenziellste Betrachtung des Unternehmens ist die kurzfristige Liquidität. Ohne ausreichend Geld, können weder Mitarbeitende, Lieferant*innen noch das Finanzamt bedient werden. Dies führt schnell zu enormen Problemen.
Regelmäßige Buchhaltung, sinnvolles Controlling: Zur Identifizierung von Krisen sind einige finanzwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen essenziell. So muss dem Unternehmen neben einer aktuellen Buchhaltung auch ein entsprechendes Controlling und Reporting zur Verfügung stehen. Dieses muss entgegen reinen Zahlenfriedhöfen die Werttreiber des Unternehmens aufzeigen und die Entwicklung entsprechend klar darstellen. Es wird nur controlled, was zur Entscheidungsfindung notwendig ist. So kann eine kurz- und mittelfristige Reaktion des Managements bei problematischen Entwicklungen stattfinden.
Finanzplanung regelmäßig aktualisieren: Während Buchhaltung und Controlling eher kurz und mittelfristig angelegt sind, zeigt eine, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Finanzplanung für alle beteiligten Stakeholder*innen die Perspektiven des Unternehmens auf. Dies beugt Missverständnissen vor und gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Finanzierung möglichst mit ausreichend Puffer planen: Bei Finanzierungsrunden sollte immer mit ausreichend Puffer und Eventualitäten geplant werden. Denn nicht selten dauert bei Start-ups alles doppelt so lange und kostet doppelt so viel als ursprünglich geplant. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Zeiträume, die für eine Finanzierungsrunde anzusetzen sind. So kann eine Bankfinanzierung im positiven Fall ggf. nach wenigen Wochen zu einem Abschluss kommen, während eine Beteiligungsfinanzierung mit entsprechender Due Diligence schon mal sechs bis 12 Monate dauern kann. Ausreichend Vorlauf ist hier also einzuplanen. Es gilt: Nach der Finanzierung ist vor der Finanzierung.
Umsetzung der Wachstumsplanung möglichst erst nach der Finanzierungszusage: Oft gehen Gründer*innen geradezu euphorisch aus Finanzierungsgesprächen und -verhandlungen und denken, dass eine Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung nur noch eine Formalie sei. Hier ist Vorsicht geboten: Finanzierungspartner*innen finden Projekte meist „interessant“ und werden beim ersten Termin selten eine Absage geben. Tipp: Starte nicht mit Investitionen ohne schriftliche Finanzierungszusage. Du könntest damit dein Unternehmen in eine existenzielle Krise führen, wenn der/die Kapitalgeber*in dann doch noch abspringen sollte.
Die Autoren:
Thorben Kutz ist Rechtsanwalt in der primär auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Schott Dobmeier Kießlich am Standort Regensburg. Er ist dort seit 2016 sowohl forensisch als auch beratend tätig, www.sdk-rae.de
Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Unternehmensberatung, -finanzierung und -bewertung sowie Businessplanung tätig, www.bfmt.net/de
Start-ups in der Krise – was nun?
Die Start-up-Szene sieht sich mit einer neuen Realität konfrontiert. Die 2023 signifikant gestiegene Zahl insolventer Start-ups ist Ausdruck eines zunehmend raueren wirtschaftlichen Umfelds, in dem sich junge, innovative Unternehmen behaupten müssen. Gründerinnen, Gründer und die Geschäftsleitung müssen sich vermehrt mit Restrukturierungsthemen und ihren rechtlichen Pflichten in der Krise auseinandersetzen. Je früher sie aktiv werden, desto größer sind die Chancen, dass sie eine sich anbahnende Krise erfolgreich bewältigen.

Eine rechtzeitige Beschäftigung mit den Themen operative Unternehmensrestrukturierung und Geschäftsführerpflichten in der Krise ist wichtig. Denn erstens steigert ein möglichst frühzeitiges Gegensteuern beim Auftreten von Krisenanzeichen die Erfolgsaussichten der Sanierung erheblich. Zweitens geht eine Unternehmenskrise immer auch mit Haftungsrisiken der handelnden Personen einher. Geschäftsleiter müssen ihre Pflichten also kennen und sich entsprechend verhalten, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
Welche Sanierungsmaßnahmen bei ersten Anzeichen einer Krise ergriffen werden sollten, muss im Einzelfall bewertet werden. Die Intensität der Maßnahmen richtet sich dabei entscheidend nach den Ursachen und dem Stadium der Krise. Ist die Liquiditätslage bereits angespannt, sind in der Regel Kapitalmaßnahmen erforderlich. Rechtzeitig und strukturiert in Verhandlungen mit Investoren und Banken einzutreten, ist dann besonders wichtig. Kapitalgeber werden nur dann bereit sein, an einer Sanierung mitzuwirken, wenn das Unternehmen ein belastbares Konzept vorlegt. Eine außergerichtliche Sanierung kann nur gelingen, wenn insbesondere die Investoren, sonstigen Geldgeber und Gläubiger, mitwirken und es für die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen nicht bereits zu spät ist.
Ist die Krise zu weit fortgeschritten oder kommt keine Einigung zustande, bietet das Insolvenzverfahren ebenfalls Chancen auf eine Sanierung. Die Insolvenz muss also keinesfalls das Ende des Geschäftsbetriebs bedeuten. Auch hier gilt, dass rechtzeitiges Handeln die Sanierungschancen steigert.
Persönliche Pflichten im Blick behalten
In der Unternehmenskrise müssen Geschäftsleiter auch ihre persönlichen Pflichten im Blick behalten. Beachten sie diese nicht, kann dies schnell zur persönlichen Haftung führen. Die Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften wie GmbH, UG oder AG sind verpflichtet, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft kontinuierlich zu beobachten und beim Auftreten von Krisenanzeichen entsprechende Maßnahmen zu treffen. Das bedeutet auch, stets auf die Liquidität zu achten, um die finanzielle Lage beurteilen zu können. Um künftige Entwicklungen absehen und wenn nötig reagieren zu können, sollte auf Basis des Business Plans eine Liquiditätsplanung (z.B. eine rollierende 13-Wochen-Planung) aufgestellt und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Nur so wird es gelingen, Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Insolvenzgründe prüfen
Gerade bei einer (absehbar) angespannten Liquiditätslage ist es erforderlich, das Bestehen von Insolvenzgründen zu prüfen, sprich, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Zahlungsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, mehr als 90 Prozent ihrer fälligen und innerhalb der nächsten drei Wochen fällig werdenden Verbindlichkeiten zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen. Überschuldung liegt vor, wenn neben dem Vorliegen der bilanziellen Überschuldung nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich fällig werdenden Verbindlichkeiten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfüllt werden können (Fortbestehensprognose). Insbesondere der Tatbestand der Überschuldung ist für Start-ups sehr schwer zu bewerten. Eine bilanzielle Überschuldung liegt häufig vor und eine zwölfmonatige Liquiditätsplanung aufzustellen, fällt gerade in der Anfangsphase des Unternehmens extrem schwer. Vorschläge zur Erleichterung der gesetzlichen Anforderungen für Start-ups sind (bisher) nicht umgesetzt worden. Die Geschäftsleitung muss also versuchen, eine entsprechende Einschätzung zur Lage zu erlangen.
Liegt ein Insolvenzgrund vor, muss die Geschäftsleitung unverzüglich Insolvenzantrag stellen. Nach dem Gesetz hat sie dafür maximal drei Wochen Zeit bei Zahlungsunfähigkeit sowie sechs Wochen bei Überschuldung. Diese Höchstfristen dürfen allerdings nur ausgenutzt werden, wenn eine berechtigte Aussicht besteht, den Insolvenzgrund wieder beseitigen zu können. Zugleich sind nach Eintritt eines Insolvenzgrunds nur noch solche Zahlungen erlaubt, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen, also vor allem zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind. Es dürfen keine sonstigen Ausgaben mehr getätigt werden. Für unzulässige Zahlungen haftet die Geschäftsleitung.
Fazit
Angesichts des derzeit schwierigen Marktumfelds sollten Gründer und Geschäftsleiter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens engmaschig und kontinuierlich kontrollieren. Durch eine regelmäßige detaillierte Überprüfung der Liquidität sowie der finanziellen Stabilität des Unternehmens können Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Abwendung der Krise ergriffen werden. Ein proaktives Krisenmanagement steigert die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung und vermeidet persönliche Haftungsrisiken.
Der Autor Dr. Benedikt Schulz ist Partner bei der Kanzlei McDermott Will & Emery in Düsseldorf. Als Anwalt berät er bei Sanierungen und Insolvenzen, aber auch bei ersten Krisenanzeichen, bevor es richtig ernst wird.
Co-Autor Sascha Braun ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei McDermott Will & Emery.
Hybride Finanzierungsmodelle: Bootstrapping und Investitionen als Schlüssel zum Erfolg?
In Zeiten, in denen die Kapitalbeschaffung für Gründer*innen oftmals eine Herausforderung ist, kann die Kombination zwei altbekannter Finanzierungsmodelle Abhilfe schaffen.

Bootstrapping oder Fremdkapital? Die Frage nach der Finanzierung hat schon so manche(n) Gründer*in um den Schlaf gebracht. Doch gerade in einer anspruchsvollen Marktsituation kann eine Mischung aus verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der richtige Weg sein. Dieser hybride Ansatz, der in letzter Zeit an Bedeutung gewinnt, kombiniert Bootstrapping mit späterem, strategischen Einsatz von Fremdkapital. Aber was bedeutet das genau, und welche Vor- und Nachteile bringt diese Methode mit sich?
Anfangs Unabhängigkeit, später skalieren
Gründer*innen stehen oft vor einer grundlegenden Entscheidung: Sollen sie ihr Unternehmen zunächst eigenständig finanzieren oder gleich auf Investor*innen setzen? Bei der Kombination dieser beiden Finanzierungsstrategien setzen die Gründer*innen in den ersten ein bis zwei Jahren auf Bootstrapping, um unabhängig zu bleiben und ihr Geschäftsmodell ohne externe Einflüsse zu entwickeln. Sobald sie einen überzeugenden Proof of Concept sowie einen Cashflow vorweisen können, suchen sie gezielt nach Investor*innen, um ihr Wachstum zu beschleunigen. Dieses Modell, das in der Vergangenheit eher selten war, hat sich in der heutigen Gründer*innenszene etabliert.
Die aktuelle Marktdynamik: Warum kombinierte Finanzierungsmodelle an Bedeutung gewinnen
In wirtschaftlich unsicheren Zeiten und angesichts gestiegener Zinssätze hat sich die Kapitalbeschaffung für Start-ups, insbesondere in der Frühphase, erschwert. Dies hat zu einem Umdenken bei vielen Gründer*innen geführt. Den Luxus, exorbitante Summen für unausgereifte Ideen auszugeben, kann sich heute kein(e) Investor*in mehr leisten. Bei Start-ups führt das dazu, dass sie früh auf nachhaltige Geschäftsmodelle setzen, die schnell profitabel werden und nicht die nächste Milliarden-Bewertung jagen.
Für Gründer*innen bedeutet das Bootstrapping, dass sie sich anfangs auf die Produktentwicklung konzentrieren können, ohne den Druck der Investor*innen, möglichst schnell Ergebnisse erzielen zu müssen. Sie können mehr Experimente durchführen und ihre Geschäftsstrategie feinjustieren, bevor sie Produkte auf den Markt bringen oder das Geschäft skalieren.
Herausforderungen und Grenzen des Modells
Trotz seiner Attraktivität ist das hybride Finanzierungsmodell nicht ohne Herausforderungen. Eine der größten Hürden ist die finanzielle Belastung der Gründer*innen in den ersten Jahren. Nicht alle verfügen über die nötigen Ersparnisse, um diese Phase ohne externe Hilfe zu überstehen. Das führt dazu, dass vermehrt Menschen gründen, die bereits über einige Jahre Berufserfahrung verfügen und Kapital angespart haben.
Für Gründer*innen, die nicht auf ausreichende Ersparnisse zurückgreifen können, gibt es jedoch Alternativen, um die Anfangsphase zu überbrücken. Fördermittel, staatliche Unterstützung oder der Unternehmensaufbau neben einer Angestelltentätigkeit können dabei helfen, die finanziellen Herausforderungen zu meistern und das Unternehmen bis zur ersten Finanzierungsrunde zu führen. Diese Ansätze bieten den Vorteil, dass Gründer*innen in der frühen Phase ihrer Unternehmung weniger Abhängigkeit von externen Kapitalgeber*innen haben und die Beteiligungsstruktur ihres Unternehmens länger selbst bestimmen können. Dies kann langfristig dazu führen, dass sie einen größeren Anteil an ihrem Unternehmen behalten.
Nicht jedes Geschäftsmodell ist geeignet
Das hybride Finanzierungsmodell ist nicht für alle Start-ups gleichermaßen geeignet. Gründer*innen müssen genau abwägen, ob diese Strategie zu ihrem spezifischen Geschäftsmodell passt. Besonders bei Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf von Anfang an, wie Hardware-Produkte oder digitale Plattformen, kann es notwendig sein, frühzeitig externe Finanzierungen in Anspruch zu nehmen.
Für SaaS-Unternehmen hingegen bietet sich das Modell besonders an. Hier können Gründer*innen mit minimalem Aufwand ein Minimum Viable Product (MVP) entwickeln und dieses ohne Fremdkapital auf den Markt bringen. Der daraus resultierende Cashflow ermöglicht es ihnen, das Unternehmen zunächst unabhängig zu führen, bevor sie Investor*innen ins Boot holen, um das Unternehmen weiter zu skalieren und in neue Märkte zu expandieren.
Der Weg zum nachhaltigen Wachstum
Sobald das Produkt am Markt ist und das Start-up erste Erfolge verzeichnet, verschiebt sich der Fokus zumeist auf den Aufbau eines soliden Kundenstamms und die Generierung von Cashflow. In dieser Phase kann die Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen, beispielsweise durch das Modell des Venture Clienting, besonders vorteilhaft sein. Diese Partnerschaften ermöglichen es Start-ups, ihre innovativen Produkte oder Dienstleistungen schnell in der Praxis zu testen, relevante Kund*innen zu gewinnen und gleichzeitig ihre Attraktivität für Investor*innen zu steigern.
Die Suche nach Investor*innen wird deutlich einfacher, wenn ein Start-up bereits profitabel arbeitet und genau darlegen kann, wie zusätzliches Kapital eingesetzt werden soll. Investor*innen sehen in solchen Unternehmen weniger Risiko und sind eher bereit, in ein bereits funktionierendes Geschäftsmodell zu investieren.
Bootstrapping plus Investing: Ein zukunftssicherer Ansatz in unsicheren Zeiten
Das hybride Finanzierungsmodell „Bootstrapping plus Investing“ bietet insbesondere für SaaS-Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, nachhaltig und erfolgreich zu wachsen. Es ermöglicht Gründer*innen, gerade in der Anfangsphase unabhängig zu bleiben und dennoch später strategisch Kapital aufzunehmen, um etwa das Unternehmenswachstum zu beschleunigen. Für viele ist das der Schlüssel zu einem langfristig erfolgreichen Unternehmen in einem herausfordernden Marktumfeld.
Der Autor Florian Bogenschütz ist Managing Director von Wayra Deutschland, der Innovations- und Investmenteinheit der Telefónica/O2, und verantwortet die Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung.
B2B-Bartering: ROI statt Abschreibung
Mittels B2B-Bartering können Start-ups auf unkonventionelle Weise ihre Bilanz verbessern und Ressourcen effizienter nutzen – nicht nur in Krisenzeiten.

Eine Krise nach der anderen beutelt den Handel und dämpft die Konsumlaune. Die Folgen zeichnen sich vor allem in den Lagern vieler Retailer ab, in denen sich zusehends unverkaufte Produkte türmen – und damit noch mehr Kosten verursachen. Für Start-ups gestaltet sich dies als eine noch größere Herausforderung, da sie wesentlich knapper kalkulieren als klassische Retailer und zudem unter konstanter Beobachtung ihrer Investor*innen stehen. Ein Lösungsweg für dieses Problem, der gleich an mehreren Punkten ansetzt, ist das sogenannte Bartering.
Was genau ist Bartering?
Bartering ist eine Form des Handels, bei der eine Leistung direkt mit einer anderen beglichen wird. Diese Praxis basiert auf dem Prinzip des Gegengeschäfts, das schon lange vor der Entstehung von Geldwährungen existierte. Die Handelsform ist in verschiedensten Bereichen anzutreffen; sei es in der Industrie als internationale Wirtschaftstätigkeit zwischen Ländern, etwa beim Tausch von Stahl gegen Weizen, oder zwischen Unternehmen, zum Beispiel beim Austausch von Medialeistungen gegen Waren.
Insgesamt bietet der Barter-Handel eine Reihe von Vorteilen, allen voran schont er den Cashflow. In der Praxis können Unternehmen mithilfe von Tauschgeschäften überschüssige Waren zu Anschaffungspreisen verkaufen, sprich, ihre Lager leeren. Im Gegenzug erhalten sie individuelle Medialeistungen im Wert der Waren. Da Lagerware bilanziell eine Verbindlichkeit darstellt, verbessert ein solches Gegengeschäft schließlich das Unternehmensergebnis und verwandelt abschreibungsbedrohte oder End-of-Life-Waren in werthaltige Medialeistungen, bei denen es sich beispielsweise um Anzeigen in Zeitungen oder Out-of-Home-Werbung handeln kann.
Das unkonventionelle Handelsprinzip bietet insbesondere Gründer*innen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine attraktive Möglichkeit, ihre Ressourcen effizient zu nutzen. Zudem zahlt das Handelsprinzip maßgeblich auf ökonomische Nachhaltigkeit ein: „Lagerleichen“ kommen endlich wieder in den Wirtschaftskreislauf, ohne dass Retailer sie – meist sogar kostspielig – vernichten müssen.
Wie Start-ups von Bartering profitieren können
Grundsätzlich eignen sich Waren aus nahezu jeder Branche zum Bartern. Jedes Produkt hat seinen eigenen Wert und somit auch einen potenziellen Gegenwert, den es beim Bartern zu erfassen gilt. Gängig sind Produkte aus den Bereichen der Consumer Electronics, Fahrzeuge, Bettwaren, haltbare Lebensmittel und Convenience-Produkte. Auch Haushaltsprodukte, Smartphones und Kosmetikartikel können in diesem Kontext gehandelt werden. Weniger gut für diese Deals geeignet sind Vertragsabschlüsse wie Mobilfunkverträge, Versicherungen oder Abonnements jeder Art.
Unabhängig von der Branche lohnt sich das Handelsprinzip insbesondere für Start-ups. Viele von ihnen verfügen nur begrenzt über finanzielle Mittel, haben jedoch schon erhebliche Ausgaben für die Herstellung oder Produktion ihrer Produkte getätigt. Start-ups brauchen aber vor allem eins: Sichtbarkeit und Reichweite, um das Geschäft ins Rollen zu bringen. Allerdings bleibt für die Mediaplanung häufig wenig bis kein Budget übrig. Genau an dieser Stelle bietet Bartering eine effektive Lösung: Die Nutzung vorhandener Ressourcen – nämlich bereits produzierter Ware, für die in der Vergangenheit bereits Geld ausgegeben wurde – bietet mithilfe von Gegengeschäften Zugang zu Medialeistungen. So können Start-ups ihre Lagerbestände nutzen, um ihre Marketingaktivitäten zu finanzieren. Das ist nicht nur bilanziell gesehen eine Win-win-Situation, Start-ups erhalten so auch die Möglichkeit, ihren eingeschränkten finanziellen Spielraum optimal zu nutzen, während sie neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen.
Bartern und Steuern: Was ist zu beachten?
Irrtümlicherweise herrscht oft die Annahme vor, dass es sich beim Bartering lediglich um einen Tausch handelt und demnach keine Steuern fällig werden. Doch handelsrechtlich betrachtet gelten diese Transaktionen als Kauf. Verlassen Waren das Lager eines Unternehmens oder werden Mediaschaltungen als Dienstleistung erbracht, wird auf beiden Seiten eine Rechnung ausgestellt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jedes beteiligte Unternehmen die entsprechende Rechnung buchen muss. Somit bist du als Unternehmer*in immer auch verpflichtet, die darauf enthaltene Umsatzsteuer ordnungsgemäß abzuführen. Für eine korrekte Buchführung ist es daher entscheidend, die steuerlichen Aspekte dieses Handelsprinzips zu beachten.
Neben den rechtlichen Aspekten ist Transparenz ein entscheidender Faktor für erfolgreiche Tauschgeschäfte. Um sicherzustellen, dass vertrauliche oder sensible Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen, gehört zu einem solchen Prozess immer auch die Unterzeichnung eines Non-Disclosure Agreements, das die Grundlage für einen transparenten Austausch darstellt. Während des Verhandlungsprozesses werden unter anderem Warenpreise offengelegt und die relevanten Key Performance Indicator (KPI) diskutiert, somit ist alles fair geregelt und das Maximum an Transparenz erreicht. Doch wie läuft so ein Deal konkret ab und wo setzt er an?
Bartern in der Praxis
In den meisten Fällen haben Geschäftsführer*innen oder die Abteilungen für Finanzen und Vertrieb eine genaue Vorstellung davon, wie viel Ware sich im Lager befindet. Daher sind diese Personen oder Abteilungen häufig die Schnittstelle zu Spezialdienstleister*innen im Bereich Bartering.
Eine Bestandsaufnahme der überschüssigen Lagerware hilft den Beteiligten dabei, den Wert aller Produkte, die Unternehmer*innen verkaufen wollen, zu ermitteln. Zusätzlich werden Marketingverantwortliche in den Prozess eingebunden, um die KPIs der Medialeistungen zu bewerten. Während der/die Spezialdienstleister*in nach passenden Abnehmer*innen für die Ware sucht, plant er/sie in Absprache die individuellen Medialeistungen. Sobald ein passendes Angebot für die Ware und angemessene Preise für die Medialeistungen vorliegen, können beide Parteien den Deal schnell abschließen.
Diese integrierte Herangehensweise ermöglicht es, den Wert des Deals sowohl für das Unternehmen als auch für den/die Tauschpartner*in zu maximieren und somit eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung zu treffen. Der Prozess zeigt außerdem, wie verschiedene Unternehmensbereiche zusammenarbeiten können, um erfolgreiches Bartering zu ermöglichen.
Bartering - der unterschätzte Deal
Obwohl das Prinzip der Gegengeschäfte eine effiziente Lösung für diverse Probleme in Unternehmen bietet, wird es auch heute noch tabuisiert. Viele Gründer*innen und Unternehmer*innen zögern zunächst bei der Zusammenarbeit mit Barter-Partner*innen, da sie damit vermeintlich unternehmerische Schwäche zeigen. Die Probleme der vollen Lager liegen meist auf der Hand, doch darüber sprechen, möchten betroffene Unternehmen zumeist nur ungern. Dennoch sind dies Aspekte, über die viele Unternehmer*innen letzten Endes hinwegsehen können, insbesondere, wenn die Zusammenarbeit zur effizienteren Ressourcennutzung und zu einem erhöhten Return on Investment führt.
Kritik kommt häufig insbesondere vonseiten der Mediaagenturen auf, da diese ungern das Budget ihrer Kund*innen verlieren und das Handelsprinzip deshalb als Bedrohung betrachten. Weil der Warenhandel nicht zum Tagesgeschäft gehört, fehlt es vielen Agenturen zudem an Verständnis dafür. Das Bartern mit Medialeistungen soll Agenturen jedoch keineswegs ersetzen, sondern ergänzen. Die Spezialdienstleister*innen bedienen sich nicht am Media-Budget, sondern wandeln vielmehr überschüssige Produkte in Medialeistungen um.
Insgesamt eröffnet Bartering Unternehmer*innen die Möglichkeit, auf unkonventionellem, aber innovativem Weg ihre Bilanz zu verbessern und vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen. Trotz bestehender Vorbehalte zeigt sich, dass das Handelsprinzip gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit eine effektive Strategie sein kann, mit der Unternehmen gleichzeitig einen Beitrag zur ökonomischen Nachhaltigkeit leisten können.
Der Autor Gerhard Erning ist Gründer und Geschäftsführer der auf innovatives Bartering spezialisierten BARTER1 GmbH.