Warum Selbständige so schwer einen Kredit bekommen


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Wie schaffen es Selbstständige, einen angemessenen Kredit zu finden? Worin liegen eigentlich die Probleme in dieser Berufsgruppe? Hier finden Sie die Antworten.

In Deutschland entstehen jedes Jahr hunderttausende neue Unternehmen. Ein Teil der Gründungen geht auf Ausgründungen zurück, an denen bestehende Unternehmen beteiligt sind. Viele der Start-Ups in Deutschland werden von Gründern initiiert, die endlich eine Idee umsetzen und ihr eigener Chef sein wollen. Laut KfW Gründungsmonitor 2017 entstanden 2016 mehr als 672.000 Existenzgründungen neu. Die Gründe für den Wechsel vom Angestellten auf den Chefposten sind unterschiedlich. Wer sich zu diesem Schritt entscheidet, muss sich im Klaren darüber sein, dass Verantwortung und Herausforderungen völlig neu definiert werden.

Gerade Existenzgründer, die überhaupt keine Erfahrung mit der Selbständigkeit haben, betreten Neuland. Und müssen sich erst einmal als Selbständiger zurechtfinden. Wird ein Start-Up gegründet, sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wo finden sich passende Räumlichkeiten, um den Traum vom eigenen Unternehmen erfolgreich umzusetzen? Und wie finde ich Mitarbeiter, welche das Risiko eingehen, ein Unternehmen mit zu formen? Gerade im Hinblick auf die Finanzierung stehen Gründer vor einer Herausforderung. Banken reagieren – wenn es um Mittel für die Existenzgründung geht – mitunter zurückhaltend. Warum haben es Gründer und Selbständige oft schwer, Darlehen in Anspruch zu nehmen?

Die Bonität: Für Selbständige ein Problem

Finanzierungen sind für Bankkunden heute selbstverständlich. In Geschäften werden Händlerfinanzierungen in Anspruch genommen und am Bankschalter nach größeren Summen gefragt. Laut Bundesbank Zinsstatistik haben deutsche Kreditinstitute im Januar 2018 mehr als 1,73 Milliarden Euro an private Haushalte ausgereicht. Der Antrag ist – zumindest bei Angestellten – bis zu gewissen Summen nur eine „Formalie“. Selbständige haben es hier deutlich schwerer. Warum?

Fehlende soziale Absicherung – Unsicherheit bei der Finanzplanung

Selbständigkeit hat Vorteile. Hierzu gehören ein selbstbestimmtes Arbeiten und die Möglichkeit der freien Preisgestaltung. Allerdings bedeutet die Existenzgründung und der Schritt Richtung Selbständigkeit, dass Einnahmen nicht unbedingt regelmäßig fließen. Selbständige tragen finanzielle Risiken zu 100 Prozent ohne Netz und doppelten Boden. Während Angestellte Kündigungsfristen und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können, entfällt dies in der Selbständigkeit, wie beispielsweise Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und Arbeitslosenhilfen.

Damit besteht aus Sicht der Bank ein höheres Ausfallrisiko. Letzteres wird als besonders gravierend bei Gründern eingeschätzt. Daher auch die Faustregel, dass es in den ersten drei Jahren besonders schwierig ist, Kredite in Anspruch zu nehmen.

Schwankende Einnahmen – schwere Planbarkeit

Auf der anderen Seite fehlt Banken bei Selbständigen eine wichtige Möglichkeit, um sich gegen Ausfälle abzusichern. Arbeitnehmer verpflichten sich im Regelfall zur Abtretung von Gehaltsansprüchen. Lohnpfändungen setzen direkt beim Arbeitgeber an. Eine Option, die beim Selbständigen natürlich ins Leere greift. Schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen – wie:

  • schwankende Einnahmen
  • wechselnde Erträge
  • Einnahmen über wenige Auftraggeber

beeinflussen die Bonität eines Selbständigen nachteilig. Vor diesem Hintergrund kann es in der Praxis schwer werden, eine passende Finanzierung zu beantragen. Schwer bedeutet allerdings nicht, dass dieser Schritt völlig unmöglich ist.

Strategieansätze zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit

Eine Selbständigkeit wirkt sich nicht nur auf Finanzierungen aus, welche direkt für das Unternehmen in Anspruch genommen werden. Selbständige stehen auch für ihre privaten Kredite unter besonders strenger Beobachtung – eben aufgrund der genannten Bedingungen. Welche Möglichkeiten haben Betroffene, um doch noch ein Darlehen realisieren zu können?

Generell bieten sich hier verschieden Wege an. Ein Teil zielt in Richtung Verbesserung der Bonität. Andere Aspekte betreffen die Suche nach speziellen Angeboten für Selbständige.

Auskunfteien im Auge behalten: Wirtschaftsauskunfteien spielen bei der Vergabe von Finanzierungen eine bedeutende Rolle. Besonders bekannt ist die SCHUFA. In Deutschland agieren aber weitere Auskunfteien. In deren Datenbanken werden Informationen zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen gesammelt. Hintergrund: Aus dem Verhalten in der Vergangenheit wird darauf geschlossen, wie sich Schuldner in Zukunft verhalten. Negativmerkmale – wie geplatzte Kredite oder Kartenbetrug – stehen einer Finanzierung im Weg. Allerdings kann es immer wieder zu Fehlern in den Datenbanken kommen. Anzuraten ist, die Chance zu jährlichen Datenabgleich zu nutzen.

Zweiter Kreditnehmer: Im Hinblick auf Finanzierungen können auch mehrere Kreditnehmer in einen Vertrag eintreten. Diese haften dann gesamtschuldnerisch. Kann eine Partei nicht zahlen, bedient sich die Bank einfach beim zweiten Kreditnehmer. In der Praxis ist dies beispielsweise bei Wohneigentum gängig, wenn Ehe-/Lebenspartner das Haus finanzieren. Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang, wenn der zweite Kreditnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt.

Bürgschaften prüfen: Dem 2. Kreditnehmer auf den ersten Blick ähnlich ist die Bürgschaft. Hierbei verpflichtet sich der Bürge, im Fall von Zahlungsschwierigkeiten den Kreditvertrag zu bedienen. Im Zivilrecht existieren verschiedene Bürgschaftsformen. Die gewöhnliche Bürgschaft greift, wenn der Kreditgeber zuvor beim Schuldner das Betreiben der Forderung versucht hat. Verbreitet ist die selbstschuldnerische Bürgschaft, bei welcher auf die Einrede der Vorausklage verzichtet wird.

Besondere Kreditangebote nutzen: Selbständige haben zwar nicht den besten Stand beim Thema Kredit. Völlig unmöglich ist es aber nicht, ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Am Markt existieren verschiedene Angebote, bei denen die Beschäftigung keine Rolle spielt bzw. die Selbständigkeit keinen Malus darstellt. In Frage kommen an dieser Stelle beispielsweise Privatkredite über spezielle Social Lending Plattformen oder ein Darlehen aus dem Verwandtenkreis. Hier ist aber darauf zu achten, dass geltende rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Förderkredite für junge Unternehmen

Gerade in der Startphase benötigen Gründer finanzielle Unterstützung. Viele Start-Ups werden privat – aus den Ersparnisse und der Familie – finanziert. Ab einem bestimmten Kapitalbedarf geht es aber nicht mehr ohne fremde Mittel. Woher das Geld nehmen, wenn Banken nur begrenzt mitspielen? Bund und Länder haben Interesse daran, neu entstehende Unternehmen zu fördern. Hierfür werden Fördermittel bereitgestellt, die Gründer abrufen können. Bekannt sind unter anderem Förderungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld: Die Gründungsfinanzierung mit der Kennziffer 067 richtet sich an Unternehmen, die neu gegründet werden/deren Gründung weniger als 5 Jahre zurückliegt. Die Fördersumme für den Kredit liegt bei maximal 100.000 Euro. Es sind Vollfinanzierungen möglich – für Investitionen (wie Anlagen, IT, Baukosten usw.) oder Betriebsmittel.
  • ERP-Kapital für Gründung: Bei dieser Förderkreditvariante handelt es sich um eine Teilfinanzierung von bis zu 50 Prozent des erforderlichen Finanzierungsrahmens. Antragsteller müssen wenigstens 10 Prozent eigenes Kapital mitbringen. Gefördert werden hier bis zu 500.000 Euro.
  • ERP-Gründerkredit – universell: Über das Kreditprogramm 073 können Unternehmensgründungen ab einer Summe von 500.000 Euro bis zu mehreren Millionen gefördert werden. Förderfähig sind Investitionen und Betriebsmittel.

Neben den Programmen der KfW greifen die Förderbanken/Landesaufbaubanken Gründern mit diversen Förderprogrammen – in Form günstiger Darlehen – unter die Arme. Wer sich hier genau informiert, kann gerade auch regional einige Vorteile aus einer entsprechenden Förderung zu.

Liquiditätsmanagement: Rechnungen vorfinanzieren

Für Gründer ein immer wieder akutes Problem sind Rechnungen, die Verbraucher oder gewerbliche Kunden erst spät begleichen. 30 Tage sind – gerade, wenn mit größeren Unternehmen zusammengearbeitet wird, keine Seltenheit. Wie lässt sich damit umgehen? Entweder bemühen sich Gründer um eine Rahmenkreditvereinbarung mit ihrer Hausbank – um so schnell Lücken schließen zu können – oder nutzen das Factoring. Bekannt auch als Rechnungsvorfinanzierung dient eine Rechnung hier als Sicherheit für das Factoring-Unternehmen. Im Gegenzug erhält der Gründer – abzüglich einer festgelegten Gebühr – die Rechnungssumme zeitnah. Auf diese Weise lässt sich die Liquidität des Start-Ups wesentlich effizienter steuern.

Fazit: Selbständige und Gründer haben es nicht einfach

Endlich der eigene Chef – für Gründer mitunter ein Traum. In der Praxis kann das Start-Up zur Herausforderung werden. Gerade im Hinblick auf die Finanzen wachsen einigen Gründern „graue Haare“. Banken sind nur widerwillig zur Auszahlung von Darlehen bereit. Und Kunden reizen die Fälligkeitstermine bis zum Anschlag aus. Um dieser Situation etwas entgegenzusetzen, bieten sich inzwischen unterschiedliche Möglichkeiten an. Förderungen von Bund und Land, sind eine Option. Auf der anderen Seite kann ein optimal auf die Gründung zugeschnittenes Liquiditätsmanagement dabei helfen, endlich für Entspannung zu sorgen. Wie die verschiedenen Lösungen aussehen, richtet sich aber immer nach dem individuellen Einzelfall – und wie das Unternehmen in der Praxis aufgestellt ist.


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Finanzielle Vorsorge für Selbständige: Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Blick

Die finanzielle Vorsorge und Sicherheit im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit oder Unfall ist für jeden Einzelnen von großer Bedeutung. Doch für Selbständige und Freiberufler erhält diese Thematik eine noch höhere Relevanz, da sie nicht auf den Schutz durch einen Arbeitgeber oder gesetzliche Vorsorgeleistungen bauen können. In diesem Zusammenhang ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein essenzieller Baustein, der jedoch mit Kosten verbunden ist. Aber welche Kosten kommen auf Selbständige zu und wie können sie diese in ihre finanzielle Planung einbinden? Das wollen wir in diesem Artikel erörtern.

Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat für Selbständige eine besondere Bedeutung, weil sie in vielen Fällen die einzige Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit darstellt. Bei Angestellten springt in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung ein, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Selbständige hingegen sind in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert und erhalten daher keine Berufsunfähigkeitsrente. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, sich privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern. Im Fall der Fälle ermöglicht die Berufsunfähigkeitsversicherung, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Kostenfaktoren der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Kosten einer BU hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, die Berufsgruppe und die Höhe der gewünschten monatlichen Rente. Im Durchschnitt kann man mit Kosten zwischen 50 und 200 Euro pro Monat rechnen.

Eintrittsalter und Gesundheitszustand

Je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger sind die Beiträge. Vor Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Bestehende Krankheiten können zu Risikozuschlägen führen oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Antrags.

Berufsgruppe

Auch die Berufsgruppe spielt eine Rolle bei der Kostenberechnung. Risikoreichere Berufe, wie Handwerker oder Künstler, müssen mit höheren Beiträgen rechnen als zum Beispiel Büroangestellte.

Höhe der monatlichen Rente

Die Höhe der monatlichen Rente, die man im Leistungsfall erhalten möchte, beeinflusst die Kosten stark. Eine höhere Rente bedeutet auch höhere Beiträge. Es ist ratsam, die Rente so zu wählen, dass sie den Lebensunterhalt im Falle einer Berufsunfähigkeit deckt.

Auswahl des richtigen Tarifs

Es ist empfehlenswert, mehrere Angebote einzuholen und die Tarife genau zu vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Leistungen und Bedingungen.

Leistungen

Stellen Sie sicher, dass der Versicherer bereits bei einer 50%igen Berufsunfähigkeit leistet. Einige Anbieter zahlen erst bei einer höheren Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob die Versicherung auch dann leistet, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gezwungen sind, in einem anderen Beruf zu arbeiten, der weit unterhalb Ihres bisherigen Einkommens liegt. Einige Tarife beinhalten auch eine Dynamik, das heißt, die Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, um die Inflation auszugleichen.

Bedingungen

Prüfen Sie die Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie. Diese ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Erhöhung des Einkommens) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Schlussfolgerung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Absicherung für Selbständige. Trotz der Kosten ist sie eine lohnende Investition in die eigene finanzielle Sicherheit. Dabei sollte man verschiedene Angebote vergleichen und sowohl die Kosten als auch die Leistungen und Bedingungen im Blick behalten. Denn eine gute Absicherung ist mehr wert als der rein finanzielle Aspekt. Sie gibt das beruhigende Gefühl, im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.

Das Wandeldarlehen

Recht für Gründer*innen: Wandeldarlehen stehen bei Start-ups aktuell besonders hoch im Kurs, beispielsweise um die Zeitspanne bis zur nächsten Finanzierung mit möglichst geringem Aufwand zu überbrücken. Wir klären auf.

Bitte beachten: Aufgrund des komplexen juristischen Sachverhalts verzichten wir in diesem Beitrag ausnahmsweise auf die geschlechtergerechte Schreibung

Neben Beteiligungsverträgen als Grundlage für Equity Investments (vgl. den Artikel „Der Beteiligungsvertrag in der Ausgabe 04/22) wird für Start-ups der Wandeldarlehensvertrag in der Praxis besonders häufig für Finanzierungsrunden gewählt.

Zunächst handelt es sich dabei um einen ganz normalen Darlehensvertrag, also die Gewährung eines Darlehens für eine bestimmte Laufzeit zu einer festgelegten Verzinsung. Hinzu kommt, dass die Wandlung des Darlehensbetrages in Geschäftsanteile vereinbart wird. Je nach Wertentwicklung der Gesellschaft erzielt der Darlehensgeber so ggf. eine deutlich bessere Rendite als im Falle der einfachen Darlehensrückzahlung, trägt aber durch die vorgesehene Wandlung ein Ausfallrisiko ähnlich einem Equity Investment.

Wandlungsmechanismus

Zentraler Regelungskomplex ist der sog. Wandlungsmechanismus, der festgelegt, ob, wann und wie der Darlehensbetrag (in der Regel einschließlich Zinsen) in Geschäftsanteile umgewandelt wird. Klassischerweise wird als Anknüpfungspunkt für die Wandlung, die nächste (ggf. durch ein bestimmtes Mindestinvestment qualifizierte) Finanzierungsrunde gewählt. Im Rahmen der dort ohnehin durchzuführenden Kapitalerhöhung, erhalten neben den neuen Equity-Investoren auch die bisherigen Wandeldarlehensgeber Geschäftsanteile, der Darlehensbetrag entfällt. Beim Ausbleiben einer Finanzierungsrunde ist eine Wandlung regelmäßig auch mit Ablauf der Laufzeit bzw. nach individuellen Mechanismen (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einer vereinbarten Bewertung) vorgesehen. Investoren verhandeln regelmäßig einen bestimmten Discount auf die Bewertung, soweit sie bei künftigen Finanzierungsrunden wandeln. Je geringer die Bewertung, desto mehr Geschäftsanteile erreicht der Investor bei der Wandlung.

Wandlungsrecht und -pflicht

Zentraler Aspekt des Wandlungsmechanismus ist die Frage, ob nur der Darlehensgeber ein Recht hat, die Wandlung zum betreffenden Zeitpunkt zu verlangen (sog. Wandlungsrecht) oder ob hiermit auch seine Pflicht zur Wandlung korrespondiert (sog. Wandlungspflicht). Eine Kombination Wandlungsrecht und -pflicht sieht man in der Praxis häufig. Für eine Wandlungspflicht spricht im Sinne des Start-ups, dass dadurch die Rückzahlung vermieden werden kann und/oder die Finanzierungen zu einheitlichen Bedingungen bzw. mit einheitlichen Abläufen zusammengefasst werden. Aus Sicht der Investoren stellt sich die Frage, ob eine Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens mit Ende der Laufzeit beabsichtigt ist. Alternativ hierzu sind Ausgestaltungen gebräuchlich, durch die mit Ende der Laufzeit eine zwingende Wandlung zu einer bereits definierten Bewertung vorgesehen ist.

Daneben verlangen Investoren regelmäßig auch individuelle Regelungen, insbesondere werden bei größeren Finanzierungsvolumina häufig Garantieregelungen ähnlich wie bei Equity Investments verhandelt und/oder bestehen für den Investor als Darlehensgeber Mitsprache- und/oder Vetorechte bereits vor der Wandlung.

Sehr erfreulich für Business Angels dürfte die Neuerung der Richtlinien der Bafa sein, nach der nunmehr ein Invest-Zuschuss für Wandeldarlehen mit bis zu 25 Prozent (bislang zehn Prozent) beantragt werden kann.

Beurkundungspflicht

Häufig werden Wandeldarlehen als flexibles Instrument angesehen, um mit möglichst geringem Aufwand eine Finanzierung zu erreichen. Schon lange besteht daher der Wunsch meist aller Beteiligten, den Aufwand gering zu halten und insbesondere den Wandeldarlehensvertrag nicht zu beurkunden. Dies steht in der Regel in einem Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben, da es mehrere Konstellationen gibt, die die Beurkundungspflicht zweifelsohne auslösen, und weitere, bei denen in Rechtsprechung und juristischer Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.

Aus anwaltlicher Vorsicht war daher ein Risikohinweis auf eine ggfs. bestehende Beurkundungspflicht regelmäßig angezeigt, was von manchen Beteiligten nicht gehört wurde. Ein gewisses Umdenken hat diesbezüglich im Mai 2022 ein (aktuell noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az. 8 U 30/19) ausgelöst. Der Ausgangspunkt der Entscheidung hat vor allem für Gründende eine erhebliche Relevanz. Der Insolvenzverwalter klagte gegen die früheren Geschäftsführer wegen Haftungsansprüchen aufgrund eines pflichtwidrig zu spät gestellten Insolvenzantrages. Die Haftung trifft damit nach dem insolvenzrechtlichen Haftungsregime die Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt. Die vorgezogene Insolvenzantragspflicht begründete der Insolvenzverwalter mit einem formnichtigen, weil nicht beurkundeten Wandeldarlehensvertrag. Damit, so das stattgebende OLG, bestand praktisch latent ein Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers aus dem formunwirksamen Darlehensvertrag und führte daher die Unwirksamkeit zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer.

In der juristischen Kommentierung bzw. der VC-Praxis generell führte das Urteil des OLG zu einigen Kommentierungen. Da die Praxis wie oben erwähnt mitunter weniger streng vorging, wird hierin eine wesentliche Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema gesehen.

Die erste Kernaussage des Urteils betrifft dabei eine Konstellation, die eigentlich auch schon zuvor jedenfalls vorsorglich die Hinzuziehung eines Notars erforderlich gemacht hat, nämlich den Fall der Gewährung des Darlehens durch einen gesellschaftsfremden Dritten bei gleichzeitiger Wandlungspflicht. In dieser Konstellation verpflichtet sich ein gesellschaftsfremder Darlehensgeber, seine Darlehensforderungen zwingend in Anteile an der Gesellschaft zu wandeln.

Als Vorvertrag notariell zu beurkunden

Da der Darlehensgeber die Verpflichtung eingeht, im Rahmen einer künftigen Kapitalerhöhung Anteile zu übernehmen und eine solche Übernahmeerklärung nach § 55 Abs. 1 GmbHG notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden ist, geht das OLG Zweibrücken ohne nähere Begründung davon aus, dass auch der Wandeldarlehensvertrag als Vorvertrag notariell zu beurkunden ist. Diese Schlussfolgerung wird mitunter kritisiert und ist dogmatisch mit guten Gründen angreifbar, deckt sich aber wohl mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG München (NZG 2005, 756) und der juristischen Literatur (die allerdings überwiegend für eine Beglaubigung statt der aufwendigeren Beurkundung argumentiert).

Weitgehend unstreitig ist eine Beurkundungspflicht (§ 15 Abs. 4 GmbHG) des Vorvertrages, in dem eine Pflicht des neu hinzutretenden Gesellschafters enthalten ist, einer bestehenden oder künftigen Gesellschaftervereinbarung beizutreten, wenn dort beurkundungspflichtige Klauseln enthalten sind (etwa wie üblich Vesting oder Drag Along). Daher war auch in der bisherigen Beratungspraxis in vielen Konstellationen eine Empfehlung zugunsten der notariellen Form angezeigt und ist es mit Blick auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken umso mehr.

Weiterhin beschäftigt sich das OLG Zweibrücken – nicht abschließend – mit der Frage, ob auch nach § 53 II GmbHG eine Beurkundungspflicht besteht, weil sich die Gesellschaft zur Ausgabe neuer Anteile an den Wandeldarlehensgeber verpflichtet (so auch bei bloßem Wandlungsrecht, s.o.). Hierzu führt das OLG aus, dass vieles dafür spreche, dass auch dies zur Beurkundungspflicht des Wandeldarlehens führe. Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und juristischer Literatur sieht dies bislang anders und hat insoweit ein eher geringes Risiko für die Annahme einer Beurkundungspflicht gesehen.

Das OLG Zweibrücken beurteilt im Ergebnis nicht nur die Klausel zum Wandlungsmechanismus als unwirksam, sondern wie oben bereits erläutert, den Wandeldarlehensvertrag insgesamt.

Im Ergebnis sprach bereits bisher vieles für den Gang zum Notar. Das durch die Rechtsprechung des OLG Zweibrücken bestätigte Haftungsrisiko für die Geschäftsführer und führt darüber hinaus dazu, dass die relativ überschaubare Kostenersparnis durch den Verzicht auf eine Beurkundung in der Abwägung bezüglich der Formfrage nicht entscheidend sein sollte.

Die Diskussion bzw. Abwägung im Hinblick auf die Frage der Beurkundung der Wandeldarlehen dürfte damit in Finanzierungen künftig wieder offen geführt werden und in vielen Fällen das Risiko der Gründenden gegenüber den eingesparten Kosten bzw. des Aufwands vorrangig sein.

Die Autoren:
Alexander Weber, LL.M. (Victoria University of Wellington) ist Partner und Roman Ettl-Steger, LL.M. (King’s College London) Salaried Partner, beide am Münchner Standort der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Bereich Venture Capital

Ohne Planung droht die Schuldenfalle

Fünf Basics, damit du vom Start weg die Finanzen fest im Griff hast und nicht umgekehrt.

Selbständigkeit gehört zu den „Big Six“, die laut Bundesamt für Statistik als Verursacher für die Überschuldung privater Haushalte verantwortlich sind. Bei der jüngsten Erhebung waren es immerhin 8,3 Prozent der Verschuldeten. Also fast jede(r) Zehnte. Kein Wunder, wenn man bedenkt, wie einfach es insbesondere im Online-Bereich ist, sich selbständig zu machen.

Eine gute Idee, ein starker Wille, ein Laptop, ein paar Klicks, dann die Anmeldung beim Finanzamt – schon ist dein Geschäft gegründet. Los geht’s, be your own boss! Doch Vorsicht. Wenn du nicht in die Schuldenfalle tappen willst, brauchst du gleich nach der guten Idee eine sehr gute Planung.

Denn die bittere Wahrheit ist: Viele Selbständige erzielen Umsätze, aber keine oder nur unzureichend Gewinne. Sie leben über ihre Verhältnisse, haben die Ausgaben nicht im Blick, vergessen die Rücklagen für die Steuer und landen somit früher oder später in der Verschuldung. Nicht wenige vermeintlich erfolgreiche Online-Unternehmer*innen geben nach einigen Jahren auf. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich vor der Gründung nicht nur mit zentralen Themen wie Traumkund*in, einzigartige Positionierung, professionelle Online-Auftritt und passende Marketingstrategie auseinanderzusetzen, sondern mit den Finanzen. Folgende fünf Punkte sollten hierbei beherzigt werden:

1. Warum rollierende Planung – und was ist das überhaupt?

Eine rollierende Hochrechnung ergänzt die Jahresplanung, die du natürlich ebenfalls machst, und in der du zum Beispiel die geplanten Ausgaben für Werbung, die Ausgaben für Mitarbeitende und die zu erwartenden Einnahmen festhältst. Im Jahresplan steht, welchen Gewinn du am Ende des Jahres erreicht haben willst. Eine rollierende Budgetplanung machst du dagegen auf Monats- oder Quartalsebene. Sie ist also flexibler und näher am tatsächlichen Geschäftsgeschehen.

Angenommen, du machst dich als Fitnesstrainerin selbständig und willst ab April einen Onlinekurs für Menschen anbieten, die ihren Arbeitstag am Schreibtisch verbringen und sich zu wenig bewegen. Mit deiner Hilfe sollen sie kurze Übungen lernen, die sich leicht in ihren Alltag einbauen lassen. Der Kurs findet im Mai statt und kostet 150 Euro. Du gehst, vorsichtig geschätzt, von 50 Verkäufen aus. In deiner Planung für April steht also die Einnahme von 7500 Euro. Im Mai weißt du dann, wie viele Menschen tatsächlich deinen Kurs gebucht haben und kannst diese Zahl, wenn nötig, korrigieren sowie deine gesamte Budgeterwartung anpassen.

Wegen drei Teilnehmenden mehr oder weniger musst du natürlich nichts ändern. Hast du aber den Launch gar nicht gemacht oder die Einnahmen sind weit unter deinen Erwartungen zurückgeblieben (vielleicht aber auch übertroffen worden), musst du deine Planung anpassen. Mit der rollierenden Budgetplanung behältst du deinen Erfolg, aber auch Rückschläge und vor allem deine Liquidität im Blick.

2. Umsatzplanung auf Produktebene

Schon vor der Gründung empfiehlt sich zudem eine Umsatzplanung auf Produktebene. Je nach Branche und Geschäftsmodell sieht sie anders aus. Machst du eine Bar auf, gehst du von einem durchschnittlichen Umsatz pro Gast aus, sagen wir im Schnitt 40 Euro. Als nächstes schätzt du die Zahl deiner Gäste und kannst so die Entwicklung deines Umsatzes abschätzen. Im Online-Bereich empfiehlt sich dagegen die Berechnung auf der Basis von Produkten wie dem Fitnesskurs im Beispiel oben. Falls du monatlich verkaufst: Wie hoch sind deine Erwartungen? Berater*innen und Coaches schnüren und verkaufen sinnvollerweise meist Angebotspakete (statt Zeit stundenweise zu berechnen). Eine Marktanalyse vor dem Start kann ebenfalls bei der Umsatzplanung helfen.

3. Genaue Kenntnis von Einnahmen, Ausgaben und Vermögen

Die Planung ist das eine, die genaue Kenntnis deiner aktuellen Finanzen das andere. Im Bereich Buchhaltung ist Aufschieberitis brandgefährlich. Deshalb gilt: Mach deine Buchhaltung direkt am Monatsbeginn – und zwar in jedem Monat. Kauf oder buch dir ein professionelles Buchhaltungstool für deine monatliche Beleg- und Rechnungsverwaltung, mit dem auch dein(e) Steuerberater*in gut arbeiten kann. Damit verwaltest du deine laufenden Rechnungen.

Zusätzlich brauchst du eine monatliche Aufstellung über deine regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben (am besten ist eine Excel-Tabelle). Sie ist nicht für den/die Steuerberater*in gedacht, sondern nur für dich. Es geht darum, den Überblick über größere wiederkehrende Kosten wie Leasingraten oder Büromiete, aber auch über variable Kosten wie zum Beispiel Aus­gaben für Werbung zu behalten. Vergiss die realistischen Rücklagen für das Finanzamt nicht. Steuerzahlungen haben schon so mancher/manchem Selbständigen das Genick gebrochen.

Eine zusätzliche Vermögensübersicht zeigt dir, wo du grade stehst: Welche Vermögenswerte hast du? Welche Schulden?

4. Finanzielle Ziele konkret festlegen

„Davon leben können“ ist kein finanzielles Ziel, tut mir leid. Du musst schon konkreter werden, wenn du langfristig Erfolg haben und nicht in der Schuldenfalle landen willst. Nur wenn du deine Ziele klar definierst, kannst du auch auf sie hinarbeiten. Nur dann stellt sich dein Denken und Handeln darauf ein, diese Ziele zu erreichen. Also zum Beispiel: 38.000 Euro Gewinn nach zwölf Monaten. Das ist spezifisch und messbar. Ob auch realistisch, musst du selbst beurteilen. Die rollierende Vorhersage hilft dir dabei.

5. Für Messbarkeit des Wachstums sorgen

Das machst du zum Beispiel über eine Cashflow-Berechnung, die die Fähigkeit deines Unternehmens verdeutlicht, Liquidität zu erzeugen. Der Cashflow gehört zu den Kennzahlen, mit denen du dein Wachstum messen kannst. Er zeigt dir, welche Summen für Investitionen, Schuldentilgung und deine Gewinnausschüttung zur Verfügung stehen. Der Cashflow drückt also aus, welchen Überschuss du erarbeitet hast.

Keine Sorge: Man muss weder BWL studiert haben noch Steuerberater*in sein, um die Finanzen des eigenen Unternehmens im Griff zu behalten und rechtzeitig zu erkennen, wenn eine Schieflage droht. Ein gutes Buchhaltungstool zur Abbildung der Vergangenheit und ein paar kontinuierlich ausgefüllte Excel-Tabellen zur Planung der Zukunft mit den genannten Instrumenten reichen für kleinere Unternehmen völlig aus. Anders gesagt: Wer ausreichend über sein eigenes Business informiert ist, kann Risiken frühzeitig erkennen und Chancen rechtzeitig nutzen.

Die Autorin Kristin Woltmann hat mit ihrem ganzheitlichen Ansatz als Holistic Business Coach bereits mehr als 2000 Frauen auf dem Weg zu ihrem eigenen Business begleitet.

Kapital-Guide 2023: Hier geht‘s um dein Geld

Wie du auch in unruhigen Zeiten eine gesunde und stabile Finanzierung deines jungen Unternehmens sicherstellst.

Mitte März 2023 hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins ein weiteres Mal angehoben, sodass dieser nun bei dreieinhalb Prozent liegt. Die Zinserhöhungen der EZB sollen bewirken, dass die wirtschaftliche Nachfrage gesenkt wird und die Kapitalkosten erhöht werden. Mit dieser Handlung, die bereits seit Längerem von Ökonom*innen verlangt wurde, beabsichtigt man, die Nachfrage dem Angebot am Markt anzupassen. In der volkswirtschaftlichen Theorie wirkt sich eine Eindämmung der Nachfrage positiv auf die Inflationsrate aus und sorgt dafür, dass die Preiserhöhungen im Land wieder gesenkt werden können.

Wie wirkt sich eine Leitzinserhöhung auf betriebliche und private Finanzierungen aus?

Gleichzeitig bedeuten diese Maßnahmen auch, dass Wirtschaftsaktivitäten eingeschränkt werden und Wachstums­unternehmen negativ von den Zinserhöhungen in Form von höheren Kapitalkosten oder sogar Kreditverknappung betroffen sind. Parallel dazu werden Unternehmen und Start-ups durch den höheren Leitzins der EZB aufgrund höherer Kapitalkosten niedriger bewertet, der Zugang zu Kapital wird folglich erschwert oder zumindest erheblich verteuert.

Dieser Trend machte sich in den Vereinigten Staaten bereits Anfang des Jahres aufgrund von Zinserhöhungen durch die Federal Reserve bemerkbar. Der Venture-Capital-Markt musste massive Rückschläge einstecken und Start-ups sind in diesem Umfeld dazu gezwungen, schnellstmöglich profitabel oder zumindest kostendeckend zu arbeiten, da weitere Finanzierungen nur schwer zu bekommen sind. Insbesondere junge Unternehmen, die noch keinen eigenen operativen Cash­flow generieren und/oder noch einen längeren Weg bis zum Breakeven vor sich haben, tun sich hier aktuell schwerer.

Was bedeutet eine gesunde und nachhaltig erfolgreiche Finanzierung?

Finanzierungen unterscheiden sich in diversen Punkten voneinander. So unterscheidet man bspw. zwischen Eigen- und Fremdkapital (sowie Mezzanine-Kapital als Zwischenform), zwischen kurz-, mittel- und langfristiger Finanzierung, hochverzinslichen und zinsgünstigen Finanzierungen, zwischen einem strategischen Investment und einem reinen Finanzinvestment etc. Gründer*innen und Jungunternehmer*innen sollten ihren Fokus nicht nur auf die Zinskonditionen legen. Gerade zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist Stabilität ein wichtiger Punkt im Rahmen der unternehmerischen Liquiditätssicherung. Ebenso spielen strategisches Know-how (sog. Smart Money) und eine ausreichende Risikotragfähigkeit des Finanzierungspartners eine entscheidende Rolle.

Bei Finanzierungsgesprächen sollten nicht nur Investor*innen eruieren, ob das Gründungsteam über das nötige Know-how und das Produkt bzw. die Dienstleistung über das nötige Potenzial verfügen. Vielmehr muss sich auch das Gründungsteam bewusst machen, ob seine Kapitalgeber*innen in der Lage und willens sind, eine Unternehmung nachhaltig und langfristig zu finanzieren.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit von Finanzdienstleister*innen als Eignungskriterium stellt einen vielseits unterschätzten Aspekt dar. Ein Blick in die Bilanz einer Bank kann schnell verraten, ob diese finanzkräftig genug ist, ein stark wachsendes Unternehmen über mehrere Finanzierungsrunden hinweg zu begleiten. Finanzdienstleister*innen und Investor*innen, welche Start-ups über mehrere Finanzierungsrunden investieren, sind hier meist elementar, um frühzeitig für Stabilität, Wachstum und Sicherheit zu sorgen.

Im Folgenden zeigen wir einige Finanzierungsmöglichkeiten auf, die Bestandteil einer stabilen Finanzierung für Jungunternehmen sein können.

Unternehmenswachstum mittels Förderungen und Finanzierungen

Im Rahmen einer Unternehmensgründung werden Gründungsteams mit zahlreichen Fragen konfrontiert, welche signifikante Auswirkungen auf den Kurs ihrer Entrepreneurial­Journey haben und diese auf ihre eigene Weise einzigartig machen. Die folgenden angeschnittenen Möglichkeiten einer unternehmerischen Finanzierung durch Förderprogramme, Gründungswettbewerbe, Kredite sowie Business-Angel-Finanzierungen und Venture Capital sollen exemplarisch Ansatzpunkte der Start-up-Finanzierung anreißen. Eine detailliertere Betrachtung muss in jedem einzelnen Fall separat erfolgen, abgestimmt auf die Bedürfnisse des Unternehmens und deren Gründer*innen bzw. Gesellschafter*innen.

Förderprogramme

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen zur Unterstützung von Gründer*innen und jungen Unternehmen. Damit ein Unternehmen ein Förderprogramm von der zuständigen Institution bewilligt bekommt, müssen vom Unternehmen zunächst die Richtlinien und Anforderungen der spezifischen Förderprogramme erfüllt werden. Nachfolgend werden einschlägige Kriterien zur Prüfung von Fördermöglichkeiten aufgezeigt, an denen du dich orientieren kannst.

I. Förderbereich

Der Förderbereich gibt an, welche Art von Vorhaben durch das Förderprogramm unterstützt wird. Dies geschieht zunächst durch die Einordnung in einen übergeordneten Bereich. Dazu zählen: Unternehmensgründung und Existenzgründung, Wachstum und Unternehmensfestigung, Forschung und Entwicklung sowie Innovation, Außenwirtschaft, Umweltschutz und Stabilisierung.

II. Förderberechtigte

Zudem muss abgeklärt werden, welche Institutionen grundsätzlich förderberechtigt sind. Dies können Unternehmen, Existenzgründer*innen, Kommunen oder öffentliche Einrichtungen sein.

III. Entwicklungsstufe (KMU)

Viele Förderprogramme beinhalten die Anforderung, dass ein Unternehmen der KMU-Definition der EU entsprechen muss, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Diese unterscheidet anhand der Kriterien Mitarbeitendenzahl, Bilanzsumme sowie Jahresumsatz zwischen Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen.

IV. Branche

Üblicherweise beinhalten die einzelnen Förderprogramme nur selten Einschränkungen auf bestimmte Branchen oder Industriezweige. Ein bestimmter Industriezweig kann von Förderprogrammen ausgeschlossen werden, wenn er den Zielen, die das Förderprogramm beabsichtigt, nicht gerecht wird.

V. Fördergebiet

Das Kriterium Fördergebiet begrenzt bestimmte Förderprogramme auf einzelne Regionen. Dies dient dazu, strukturschwache Gebiete zu fördern, um Standortnachteile auszugleichen. Gemäß Art. 87 Abs. 2 und 3 EG-Vertrag ist die finanzielle Unterstützung für solche Gebiete gestattet, die durch die Teilung Deutschlands benachteiligt wurden, in denen der Lebensstandard niedrig ist und in denen eine hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Zusätzlich werden in den einzelnen Bundesländern Förderprogramme angeboten, um die Entwicklung des jeweiligen Bundeslands voranzutreiben.

VI. Spezielle Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms

Jedes Förderprogramm hat spezifische Voraussetzungen, die für eine Bewilligung der Fördermaßnahme erfüllt sein müssen. Damit soll garantiert werden, dass ausschließlich förderwürdige Projekte unterstützt und eventuelle Mitnahmeeffekte vermieden werden.

Der folgende exemplarische Auszug aus einigen häufiger verwendeten Förderprogrammen gibt einen ersten Eindruck von Möglichkeiten zur Unterstützung der Finanzierung insbesondere von jungen Unternehmen.

EXIST-Gründerstipendium

Studierende, Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen haben mit dem EXIST-Gründerstipendium, welches vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vergeben wird, die Chance, ihr Unternehmen aus der Universität oder der Hochschule heraus zu gründen. Geförderte Teammitglieder erhalten Zuschüsse zu Lebensunterhaltungskosten, Sachausgaben und Coaching. Eine Voraussetzung für den Erhalt des EXIST-Gründerstipendiums ist, dass das Geschäftsmodell aus einem innovativen Umfeld entstammt, Ziele für nachhaltige Entwicklung fördert und evidenzbasiert ist. Die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate und dient dazu, einen Business­plan auszuarbeiten und sich mit der Unterstützung der Hochschule auf die Unternehmensgründung vorzubereiten. Die Förderung gliedert sich dabei wie folgt:

Lebensunterhalt

  • Promovierte Gründer*innen: 3000 Euro/Monat
  • Absolvent*innen mit Hochschulabschluss: 2500 Euro/Monat
  • Technische(r) Mitarbeiter*innen: 2000 Euro/Monat
  • Studierende: 1000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben

  • Bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)

Coaching

  • Bis zu 5000 Euro

Neben dem EXIST-Gründerstipendium, welches vom Bund vergeben wird, bieten auch die Länder Fördermaßnahmen für bereits bestehende Unternehmen und Gründungen an.

Start? Zuschuss!

Ein Beispiel hierfür ist Start? Zuschuss! des Freistaats Bayern, ein Förderprogramm, welches technologieorientiere Unternehmensgründungen mit einem zukunftsfähigen und innovativen Geschäftsmodell fördert. Die Fördersumme umfasst 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 36.000 Euro.

ERP-Gründerkredit Startgeld

Ein weiteres Mittel im Repertoire der Start-up-Finanzierung kann der ERP-Gründerkredit Startgeld darstellen. Dieser Kredit ist ein Programm der KfW zur Förderung von Gründungsvorhaben. Dabei können bis zu 125.000 Euro (Stand Dezember 2022: ab 4,25 Prozent p.a. effektiver Jahreszins) als Kredit beantragt werden, wobei die KfW für 80 Prozent des Kreditrisikos eintritt. Ziel ist es, dem/der Gründer*in Investitionen zu ermöglichen und laufende Kosten abzudecken. Es ist zudem kein Eigenkapital notwendig. Prinzipiell können alle Gründungen sowie bereits bis zu fünf Jahre bestehenden Unternehmen im Neben- und Vollerwerb gefördert werden.

Im Wesentlichen können folgende Maßnahmen gefördert werden: Investitionen in Anlagevermögen, Betriebsmittel (Deckung der laufenden Kosten), Material- und Warenlager sowie der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils (sofern eine Geschäftsführerfunktion eingenommen wird).

Die maximale Kredithöhe beträgt 125.000 Euro; davon können bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel angesetzt werden. Nach Zusage durch die KfW kann der Kredit innerhalb von neun Monaten in voller Höhe abgerufen werden. Beginnend nach sechs Monaten und zwei Bankarbeitstagen wird jedoch eine Bereitstellungsprovision von aktuell 0,15 Prozent pro Monat fällig.

Nach Ablauf einer individuell vereinbarten tilgungsfreien Zeit, in der nur Zinsen bezahlt werden müssen, wird der Kreditbetrag in gleich hohen monatlichen Raten abbezahlt. Im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung kann der Kredit auch ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden. Die KfW stellt dafür auf ihrer Website einen Tilgungsrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe jeder Einzelfall berechnet werden kann.

Es sei darauf hingewiesen, dass in den Programmrichtlinien vieler Förderprogramme formale Anforderungen an den Ablauf der Antragstellung enthalten sind. Werden diese nicht erfüllt, kann dies aufgrund vermeidbarer Fehler dazu führen, dass ein Förderantrag abgelehnt wird.

Gründungswettbewerbe

Neben zahlreichen Förderprogrammen eignen sich Gründungswettbewerbe als finanzielles Sprungbrett für Start-ups. Die Preisgelder bewegen sich bei diesen Wettbewerben meistens im überschaubaren Rahmen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen wie bspw. den AI Cup der Universität Passau, bei welchem erfolgreiche Teams Förderungen von bis zu 95.000 Euro zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Preise umfassen zudem oftmals externe Beratungsleistungen durch Gründungscoaches und fachkundige Mentor*innen, welche dabei helfen, das Geschäftsmodell zu verbessern und die Chancen auf Anschlussfinanzierungen zu erhöhen. Da Start-ups Feedback von qualifizierten Juror*innen bekommen, ist es möglich, potenzielle Investor*innen auf sich aufmerksam zu machen. Eine erfolgreiche Performance eignet sich somit als Qualitätsmerkmal, welches die Kompetenzen eines Gründungsteam betont.

Kredite und Darlehen

Start-up-Projekte, welche die nötige Bonität aufweisen können, haben zudem die Möglichkeit, Fremdkapital mittels Banken zu erlangen. Start-ups und andere Unternehmen müssen zügig reagieren, wenn sich durch neue Markttrends gewinnbringende Chancen ergeben. Um das gesamte Potenzial neuer Marktbedürfnisse ausschöpfen zu können, haben Unternehmen einen großen Bedarf an externem Kapital. In seiner Form differenziert sich dabei Fremdkapital durch eine schnellere Verfügbarkeit von Eigenkapital.

Hinzuzufügen ist noch, dass bei einer Fremdkapitalfinan­zierung der „Leverage-Effekt“ einsetzt, da durch zusätzliches Fremdkapital die Eigenkapitalrendite gesteigert werden kann. Dieser Effekt tritt dann ein, wenn die Rendite auf das Vorhaben größer ist als die durch das Fremdkapital entstehenden Kosten. Je nach Ausgangslage und Art einer Unternehmung bestehen die folgenden Kreditoptionen: klassischer Kredit der Hausbank, Mikrokredit und Online-Kredit. Früher war der klassische Kredit der Hausbank der konventionelle Weg in die Selbständigkeit. Heute bringt der Bankenkredit immer noch einige Vorteile mit sich, ist aber auch an Voraussetzungen wie Bonität und Sicherheiten geknüpft. Mikrokredite hingegen werden über Mikrofinanzinstitute vergeben und reichen von 100 bis maximal 25.000 Euro. Mittlerweile stehen Entrepreneur*innen selbstverständlich auch Online-Kredite von Plattformen wie bspw. auxmoney zur Verfügung und werden von Privatpersonen oder Finanzdienstleister*innen vergeben. Diese Kredite sind flexibel und relativ leicht zu bekommen, sollten jedoch sorgfältig verglichen werden.

Business-Angel-Kapital

Business-Angel-Kapital stammt von privaten Investor*innen. Oft handelt es sich bei diesen um ehemalige oder aktive Unternehmer*innen, welche in einer ersten Runde meist in Ticketgrößen von 25.000 Euro bis zu 100.000 Euro investieren. Die Beteiligung eines/einer externen Investor*in (Business Angel, Beteiligungsgesellschaft) bringt neben notwendigem Kapital auch wertvollen Zusatznutzen, der gerade in der frühen Phase eines Unternehmens mit einem sehr hohen Wert anzusetzen ist und ggf. auch den Wert der finanziellen Beteiligung übersteigen kann. Dieser Zusatznutzen kann sein: Beratung in strategischen Fragen durch Mentor*innen aus dem Netzwerk, günstiger Zugang zu Dienstleistungen aus dem Netzwerk oder auch Unterstützung bei der Pressearbeit. Speziell das Coaching durch diese Investor*innen kann Zusatznutzen bringen. Nicht ohne Grund wird deshalb Geld, das von Coaching bzw. Beratung begleitet wird, als Smart Money bezeichnet.

Venture Capital

Venture Capital (VC), zu Deutsch Risiko- oder Wagniskapital, bedeutet, dass sich Firmen mit risikotragendem Geld (meist vorab gesammelt in Fonds) an Start-ups beteiligen. VC-Gesellschaften sind typische Eigenkapitalgeber*innen und investieren risikotragendes Kapital meistens ab einer Ticketgröße von 500.000 Euro. Wer Finanzierungen von VCs erhält, kann mit Summen im sechs- bis siebenstelligen Bereich rechnen, muss aber auch berücksichtigen, dass Unternehmensanteile sowie Kontroll- und Mitspracherechte abgegeben werden müssen.

Des Weiteren gestaltet sich die Kapitalbeschaffung bei Venture-Capital-Gesellschaften schwierig. Beispielsweise liegen die Chancen, dass der US-amerikanische VC-Geber Andreessen Horowitz in ein Start-up-Unternehmen investiert, bei 0,7 Prozent. Nach einem Investment sind nur acht Prozent dieser Start-ups erfolgreich. Dies bedeutet, dass nur ein Unternehmen von ursprünglich 2000 Start-up-Projekten, die sich für eine VC-Finanzierung durch Andreessen Horowitz beworben haben, nachhaltig Erfolg hat.

Auf was du bei der Kapitalbeschaffung achten musst

Um eine langfristige und stabile Finanzierung zu sichern, gibt es bestimmte Punkte, die besonders wertvoll für Gründungsteams sein können und daher genauer betrachtet werden müssen.

Kompetentes Expert*innennetzwerk

Die Anforderungen gegenüber Unternehmen vergrößern sich stets. Aus diesem Grund kann es für viele Gründungsteams wichtig sein, dass Kapitalgeber*innen über Smart Money verfügen. Hierbei muss verstärkt auf das Kontaktnetzwerk der Investor*innen hingewiesen werden. Wie weit dieses reicht, kann anhand voriger Unternehmensbeteiligungen überprüft werden. Finanzinvestor*innen mit großer Historie, also zahlreichen Beteiligungen, können schnell aufzeigen, dass sie für die unterschiedlichsten Situationen auf geeignete Kontakte und eine adäquate branchenübergreifende Beratung zählen können.

Vertrauensbasis zwischen den Parteien

Im Start-up können kritische Entscheidungen in Zeiten geo­politischer Unruhen und des wirtschaftlichen Abschwungs zwangsläufig nicht nur auf rationaler Basis getroffen werden. Emotionen spielen vor allem in Krisenzeiten in den Prozessen junger Unternehmungen eine große Rolle. Bei der Auswahl eines/einer Kapitalgeber*in gilt es somit auch zu beachten, dass die Chemie zwischen den verhandelnden Parteien – Kapitalgeber*in und Kapitalnehmer*in – stimmig ist. Wenn bei dir bereits der Gedanken an ein Telefonat mit deinem/deiner Kapitalgeber*in Bauchschmerzen auslöst, ist es ratsam, sich auf dieses Gefühl zu verlassen und nach anderen Optionen zu suchen.

Was du mitbringen solltest

Als Fremdkapitalinvestoren erwarten Banken eine entsprechende Eigenkapitalquote sowie Sicherheiten, welche das Gründungsteam mitbringen sollte. Banken wollen ihr investiertes Kapital nach abgelaufener Kreditlaufzeit mit einem festen Zinssatz von den Gründer*innen zurückerhalten. Daher ist es notwendig, dass das zu gebende Fremdkapital über Eigenkapital des Unternehmens abgesichert ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass man im Vorfeld zur Fremdkapitalbeschaffung die Eigenkapitalquote seiner Firma durch starke Investor*innen erhöht.

Sobald die Bank nach einer formellen wirtschaftlichen Prüfung feststellt, dass die betrieblichen Kennzahlen angemessen sind und ein Unternehmen über die nötige Bonität und Kapitaldienstfähigkeit verfügt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Darlehensvergabe an eine Firma.

Kapitaltragfähigkeit von Banken

Zusätzlich muss die Kapitaltragfähigkeit von Banken gegeben sein, da Start-ups im frühen Wachstumsprozess einen vermehrten Kapitalbedarf aufweisen. Um ein Gründungsvorhaben nachhaltig finanzieren zu können, bedeutet dies für Banken, dass diese über eine ausreichend große Risikotrag­fähigkeit/Bilanzsumme bzw. die notwendige Liquidität verfügen müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich Start-ups erfolgreich über mehrere Investitionsrunden entwickeln können. Gerade wenn Banken selbst in Schwierigkeiten kommen, weil die Einlagen für ausgereichte Kreditvolumina knapp werden, kann es passieren, dass Kredite gekündigt ­werden, ohne dass eine verschlechterte wirtschaftliche Situation auf Seiten des Unternehmens hierfür einen Grund geliefert hätte.

Tausche dich hierüber mit anderen Gründer*innen und Unternehmer*innen aus, da sich im Bankenbereich auch die Kompetenzen der einzelnen Kreditinstitute sehr stark unterscheiden können. Ein(e) nicht ausreichend kompetente(r) oder wenig erfahrene(r) und damit auch unsichere(r) Firmenkundenberater*in ist das Letzte, was du als Jungunternehmer*in brauchst.

Bevor junge Unternehmen profitabel werden oder zumindest kostendeckend wirtschaften können, ist eine ausreichende Versorgung mit Kapital notwendig, um einen Prototyp zu einem marktreifen und vertriebsfähigen Produkt weiter­zuentwickeln. Somit sind die Stabilität und die langfristige Sicherheit der Kapitalgeber*innen maßgeblich für den Erfolg einer Unternehmung.

Fazit

Das Beschaffen von Geld stellt momentan für Start-ups eine große Herausforderung dar und ist zudem mit großem Aufwand verbunden. Gründungsteams sollten sich bei Absagen jedoch nicht entmutigen lassen.

Allgemein gilt: Es sollte diejenige Finanzierungsform gewählt werden, welche am besten zum Geschäftsmodell passt und auch die zukünftig geplante Entwicklung des Unternehmens berücksichtigt. Den Zweck, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern, erfüllen diese in unterschiedlicher Form.

Des Weiteren ist es ratsam, sich zusammen mit erfahrenen Gründungsberater*innen und Coaches auf das Vorhaben bzw. die Gründung selbst vorzubereiten. Viele Hochschulen bieten bspw. professionelle Unterstützung in ihren Gründungszentren an, in welchen Teams von der Idee bis zur Um­setzung von erfahrenen Entrepreneurship-Manager*innen und Mentor*innen begleitet werden.

In Kombination mit dieser professionellen Stütze und besonderem Engagement kann es auch in unruhigen Zeiten zu einer gesunden und nachhaltigen Finanzierung kommen.

Die Autoren
Dr. Bernd Fischl
ist Partner der BFMT Gruppe und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Unternehmensberatung und -bewertung, Business­planung, Unternehmensfinanzierung für neugegründete und junge Unternehmen sowie KMUs tätig.
Silvio Angelillo ist Mitarbeiter bei der BFMT Gruppe. Er ist dort schwerpunktmäßig in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung tätig.

Kryptowährung einfach erklärt

Gut zu wissen: Was sind Kryptowährungen und wie wird ihr Wert generiert?

Kryptowährungen sind virtuelle Vermögenswerte, die von einem Netzwerk dezentraler Computerknoten betrieben werden. Die meisten basieren auf einer Blockchain, d.h. auf einer Datenbank mit Transaktionen in einer Kette von miteinander verbundenen Blöcken.

Je nach Funktion und Anwendung werden verschiedene Arten von Kryptowährungen unterschieden, darunter Stabelcoins, NFTs, Management-Tokens und Wrapped Assets.

Funktionsweise von Kryptowährungen: ihre Hauptmerkmale

Blockchain

Die meisten Kryptowährungen verwenden eine Technologie namens Blockchain. Dabei geht es um eine Folge von hierarchisch verbundenen Blöcken. Diese Technologie hat eine Datenbank mit allen getätigten Transaktionen. Neue Transaktionen werden in Blöcke geschrieben, die von Knotenbetreibern erstellt werden. Jeder der Computerknoten behält seine eigene Kopie der Blockchain und bestätigt im Zuge der Konsensfindung die neuen Blöcke, indem er das Ergebnis an die anderen Knoten weitergibt. Auf der Grundlage dieser Informationen werden die Benutzersalden geändert.

Hashing

Hashing ist bei Kryptowährungen weit verbreitet. Diese Funktion ermöglicht es, eine beliebige Reihe von Daten in eine einzige Zeichenkette - einen Hash - "zusammenzufassen". Die Blockchain ist ein einziges Ganzes, da jeder aufeinanderfolgende Block den Hash des vorhergehenden Blocks enthält. Die Verwendung anderer Daten führt zu einer erheblichen Änderung dieser Zeichenfolge. Der Algorithmus schließt die Möglichkeit aus, eine Transaktion rückgängig zu machen, ohne alle nachfolgenden Blöcke zu verändern.

Konsens-Algorithmus

Ein Konsensalgorithmus, an dem die Mitglieder des Netzwerks - die Knoten - beteiligt sind, ist für die Validierung von Transaktionen und die Überprüfung aller Blockchain-Daten verantwortlich. Die populärsten Konsensalgorithmen sind der bereits erwähnte Proof-of-Work (in Bitcoin verwendet) und Proof-of-Stake.

Um Transaktionen zu validieren, wenden die Knoten Rechenleistung auf oder blockieren ihr eigenes Kapital, das als Garantie für die Gültigkeit der Daten dient. Sobald ein neuer Block hinzugefügt wird, ist es nicht mehr möglich, die in der aktuellen Phase ausgegebenen Mittel erneut auszugeben. Beim Erreichen des Algorithmus erhalten die Teilnehmer neue Kryptowährungen (sowohl in PoW als auch in PoS). Diese Mechanismen dienen also als Mittel zur Ausgabe neuer Kryptowährungen.

Unveränderlichkeit der Daten

Sobald ein Block der Kette hinzugefügt wird, gelten alle seine Transaktionen als verifiziert und unumkehrbar. Die Überprüfung aller Transaktionen, einschließlich früherer Transaktionen, erfolgt in jedem Konsenszyklus des Netzes. Ungültige Daten können nur dann in die Blockchain gelangen, wenn ein Angreifer in der Lage ist, den Hash der Blöcke zu entschlüsseln oder einen erheblichen Teil aller Knoten im Netzwerk kontrolliert. Im Falle von Bitcoin liegt diese Schwelle beispielsweise bei 51 %. Mit Stand vom 13. Oktober 2022 sind weltweit mehr als 15.000 Nodes in Betrieb, was einen Angriff auf Bitcoin praktisch unmöglich macht.

Wie der Wert von Kryptowährungen generiert wird

Wenn eine Blockchain erstellt wird, entscheiden die Entwickler, wie die Tokenomics des Projekts aussehen sollen. Außerdem bestimmt er den Algorithmus für die Ausgabe und Verteilung der Münzen an die Nutzer. Die Ausgabe ist die Anzahl der im Umlauf befindlichen Münzen. Bei einigen Projekten ist die Erstausgabe gleich Null, wie z. B. bei Bitcoin. In solchen Fällen kann die Kryptowährung kontinuierlich oder periodisch ausgegeben werden. Bei einer Reihe von Projekten gibt es ein Dauerproblem.

Die Verteilung der Erstausgabe von Münzen auf die Nutzer wird von den Entwicklern festgelegt. In der Regel verbleibt ein Teil des Vermögens bei dem Projektteam. Es werden Mittel für die Werbung und die Entwicklung des Projekts bereitgestellt. Einige der Münzen werden verwendet, um Investitionen anzuziehen. Sie können von Großinvestoren in einer oder mehreren Runden gekauft werden. Viele Projekte nutzen einen öffentlichen Token-Verkauf, um virtuelle Vermögenswerte an jeden zu verkaufen, der sie haben möchte. Andernfalls verteilen sie die Münzen an aktive Nutzer - Airdrop.

Bei Kryptowährungsalgorithmen kann es erforderlich sein, einige Münzen zu blockieren (z. B. durch Stapeln). Da einige Vermögenswerte in intelligenten Verträgen hinterlegt sind, steht ein bestimmter Betrag nicht zur Verfügung. Im Allgemeinen ist die Ausgabe von Kryptowährungen auf eine Maximalausgabe beschränkt. Bei Projekten, die kontinuierlich Münzen erzeugen, wird der Gesamtbetrag diesen Wert nie überschreiten. Das maximale Angebot an BTC beträgt zum Beispiel 21 Millionen.

Der Wert der Kryptowährung ist von der Halbierung betroffen. Dieser Mechanismus wird bei Kryptowährungen verwendet, die eine feste Gebühr pro Block zahlen. Die Halbierung erfolgt in regelmäßigen Abständen und führt zu einer Verringerung dieses Betrags. Das Ereignis verringert die Inflation und führt bei entsprechender Nachfrage nach dem Vermögenswert zu einem Anstieg seines Wertes.

Der Preis einer Kryptowährung wird durch das Aufflackern von Münzen beeinflusst. Das bedeutet, dass eine bestimmte Menge an Vermögenswerten aus dem Verkehr gezogen wird. Um Münzen zu vernichten, senden die Besitzer sie an spezielle Adressen oder intelligente Verträge. Auf diese Weise kann der Wert der Kryptowährung in die Höhe schnellen, und regelmäßige Verbrennungen erhöhen ihre Knappheit. Wenn Sie den Moment, an dem man die Kryptowährung am besten verkaufen sollte, nicht verpassen wollen, ist es ratsam, ein Tool zur Marktanalyse wie zum Beispiel Bitcoin Code herunterzuladen.  

Kryptowährungen werden im Gegensatz zu Fiat-Geld nicht von einer bestimmten Organisation oder einem Staat kontrolliert. Infolgedessen sind virtuelle Vermögenswerte durch eine hohe Volatilität gekennzeichnet. Ihr Wert wird in erster Linie durch Marktmechanismen bestimmt. Der Wert einer Kryptowährung hängt von dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage ab. Wenn eine große Menge an Münzen auf dem Markt verkauft wird und nicht genug Leute bereit sind zu kaufen, fällt der Wert. Wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt, steigt der Preis. Der wichtigste Indikator für die Nachfrage nach einem virtuellen Vermögenswert ist die Marktkapitalisierung.

Steuerfrei schenken: Xmas-Geschenke und Inflationsausgleich für Mitarbeitende

Der Jahresendspurt hat begonnen - damit steht bei so manchem Arbeitgebenden auch das Thema Weihnachtsgeld und -geschenke für Mitarbeitende auf der To-do-Liste. Doch aufgepasst: Auch bei vermeintlich einfachen Geschenken gibt es einiges zu beachten – insbesondere in Bezug auf Steuern und andere Abgaben. Extra-Tipp: die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nutzen.

Geldkarten und Gutscheine: nur bis zu 50 Euro steuerfrei

Weihnachtsgeschenke erfreuen nicht nur die Belegschaft, sie bieten auch finanzielle Vorteile für Unternehmen. Notizbücher, Kalender, Kaffeebecher oder Gutscheine – all diese Geschenke gelten als Sachzuwendungen, die der Arbeitgebende zusätzlich zum Lohn verschenken darf. Dabei gilt es zu beachten, dass Gutscheine nur bis zu einem Betrag von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Wird diese monatliche Freigrenze überschritten, muss der Arbeitgebende für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen.

Gutscheine/ -karten: Diese Kriterien müssen erfüllt werden

Die Gutscheine müssen außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie als Sachzuwendung anerkannt werden: Einerseits müssen sie zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Andererseits müssen sie den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) entsprechen.

Dementsprechend gibt es drei verschiedene Arten von Gutscheinkarten, die für den Sachbezug rechtens sind:

  • Limitierte Netze (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG): Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards.
  • Limitierte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG): Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie, beispielsweise Tankgutscheine, Beauty- oder Fitnesskarten oder Kinokarten.
  • Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c ZAG): Zum Beispiel Essensgutscheine und Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen.

+++ Unser Extra-Tipp: Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei +++

Ab dem 26. Oktober 2022 (bis Ende 2024) können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und -srat zugestimmt haben. Hier gibt's die Infos

Buchhaltung raubt Zeit und Energie?

Mit diesen 5 Tipps habt ihr das Thema Buchhaltung schneller im Griff und damit letztlich mehr Zeit fürs eigentliche Business.

Buchhaltung – kein Thema, für das sich viele begeistern. Statt Zeit mit Verwaltungsaufgaben zu verbringen, möchten die meisten Gründer*innen lieber an ihrer Geschäftsidee arbeiten, die Produktentwicklung vorantreiben oder neue Investor*innen für sich gewinnen. Verständlich – allerdings kommt ihr als Unternehmer*innen aufgrund geltender Pflichten und Fristen nicht gänzlich am Thema Buchhaltung vorbei. Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen, mit denen ihr eure Buchhaltung einfach und schnell in den Griff bekommt.

Tipp 1: Arbeitet die relevanten Dokumente laufend ab

Es ist Monatsende und der Stapel an Rechnungen reicht (gefühlt) bis zum Mond? Damit muss Schluss sein. Statt zu warten, bis sich die Belege stapeln, solltet ihr die relevanten Dokumente laufend abarbeiten. Ein Tipp: Haltet euch ein tägliches oder wöchentliches Zeitfenster frei, in dem ihr euch nur um die Buchhaltung kümmert. Zu Beginn wird diese Methode, Dokumente zu verwalten, wahrscheinlich ein wenig Überwindung kosten. Auf lange Sicht spart ihr damit aber viel Zeit – und behaltet laufend den Überblick.

Tipp 2: Entscheidet euch für papierlose Buchhaltungsunterlagen

Dank Rechnungen, Geschäfts- und Inventarbuch sowie Spesenabrechnungen und Bestellscheinen kommt jede Menge Papier zusammen. Und diese Zettelwirtschaft muss gut aufgehoben werden, denn laut Gesetz gibt es eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren.

Die Konsequenz: Kiloweise Ordner, die ihren Platz im Büro fordern und mit den Monaten und Jahren immer mehr Regale füllen. Abgesehen davon, ist diese Art von Papierkrieg auch eine Umweltbelastung – und heutzutage einfach unnötig. Das Zauberwort: Digitalisierung. Auch in Sachen Buchhaltung gibt es mittlerweile richtig gute Lösungen. Mehr noch: Papierlose Büros liegen voll im Trend. Eine Studie von Bitkom ergab sogar, dass inzwischen jedes dritte Unternehmen in Deutschland weitgehend papierlos arbeitet. Übrigens: Bedenken, dass digitalisierte Dokumente nicht denselben juristischen Wert wie Papierdokumente hätten, sind unbegründet. Eine unterstützende Software für die Buchhaltung gewährleistet die Unverfälschtheit der Unterlagen. Die Finanzlösung von Qonto zum Beispiel kann papierlose Belege beglaubigen.

Tipp 3: Geht proaktiv gegen unbezahlte Rechnungen vor

Kein Unternehmen freut sich darüber, wenn von ihnen gestellte Rechnungen nicht (zeitnah) beglichen werden. Doch für Start-ups können ausstehende Zahlungen schnell zu einem echten Problem werden; sie wirken sich erheblich auf den Cashflow aus und können im schlimmsten Fall dazu führen, dass die eigenen Rechnungen nicht mehr beglichen werden können. Dazu kommt, dass sie viel Zeit bei der Buchhaltung kosten. Wird eine unbezahlte Rechnung deutlich verspätet beglichen, gilt sie als sogenannte zweifelhafte Forderung”. Ist eine Forderung endgültig verloren, spricht man von einer „uneinbringlichen Forderung”. Beide Fälle verursachen bei der Buchhaltung erheblichen Mehraufwand.

Damit unbezahlte Rechnungen gar nicht erst auftreten, solltet ihr proaktiv vorgehen. Eine Möglichkeit ist, die Kreditwürdigkeit neuer Kund*innen zu überprüfen, bevor ihr überhaupt einen Vertrag abschließt. Das geht zum Beispiel, indem ihr euch wichtige Zahlen wie Umsatz und Gewinn im Handelsregister anschaut. Oder ihr fordert einen Nachweis der Schuldenfreiheit und des Einhaltens von Zahlungsfristen ein.

Wenn es allerdings schon zu spät ist und ihr einen Zahlungsausfall befürchtet, könnt ihr auf rechtliche Schritte zurückgreifen. Zunächst gibt es die Möglichkeit einer formlosen Erinnerung. Ändert dies nichts, könnt ihr versuchen, die Situation mithilfe eines Mahnschreibens in den Griff zu bekommen. Hilft auch das nicht, bleibt im letzten Schritt nur das Mahnverfahren – aber auch das lässt sich meist einfach, schnell und kostengünstig durchführen.

Tipp 4: Erstellt ein Ordnungssystem für eure Ausgaben

Damit die Buchhaltung schnell und einfach gelingt, solltet ihr ein Ordnungssystem schaffen. Ob Ordnungsfreak oder Expert*in für organisiertes Chaos – mit einer Gruppierung nach Kategorien lassen sich Ausgaben mühelos sortieren. Das ideale Tool dafür sind benutzerdefinierte Tags, die ihr nutzen könnt, wenn ihr eure Buchhaltung bereits digitalisiert habt. Die Tags lassen sich so automatisieren, dass zum Beispiel alle Transaktionen an ein und denselben Zahlungsempfänger schnell kategorisiert sind. Ein Zeitgewinn, denn so werden eure Kategorien selbsterklärend – und benötigen keine weiteren Nachforschungen.

Tipp 5: Immer noch alles zu viel? Dann gebt die Buchhaltung ab

Aktiva und Passiva, Soll und Haben – wie war das nochmal? In der Buchhaltung werden Gründer*innen mit vielen Fachbegriffen, Zahlen und Formeln konfrontiert. Dafür braucht es eine gewisse Einarbeitungszeit – und ständig gibt es regulatorische Änderungen. Auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben zu bleiben, ist dabei ein Muss. Wenn also nicht nur die Zeit knapp ist, sondern euch auch die Lust auf die thematische Auseinandersetzung fehlt, dann sollte ihr die Buchhaltung doch besser an Expert*innen auslagern – an externe Buchhalter*innen oder Steuerberater*innen. Eine gute digitale Lösung verbindet eure Finanzen und Buchhaltung nahtlos und ermöglicht es zum Beispiel Steuerberater*innen, eure relevanten Daten unabhängig und in Echtzeit abzurufen. Beauftragt ihr einen externen Dienstleister für die Buchhaltung, stellt ihr außerdem sicher, dass ihr keine lästigen Fehler macht – und spart so zusätzlich Energie.

Der Autor Torben Rabe leitet das Deutschlandgeschäft bei Qonto. Das Unternehmen ist europäischer Marktführer im Finanzmanagement für Gründer*innen, Selbstständige und KMU.

Mit Schmerzen durch die Krypto-Krise

Der Krypto-Markt hat einen großen Schlag abbekommen, sinkt oder stagniert bestenfalls. Und jetzt?

Man könnte das Gefühl haben, es schneit durchgehend. Der Krypto-Markt hat einen großen Schlag abbekommen, sinkt oder stagniert bestenfalls. Synonyme wie KryptoWinter und Bärenmarkt sind medial aufgetaucht und zeichnen ein düsteres Zukunftsbild, was Bitcoin und Co. betrifft. Wie lange diese Phase anhält, ist Gegenstand des allgemeinen Diskurses. Manche sehen in aktuellen Entwicklungen eine Bereinigung des Marktes, andere wiederum nutzen ihre ablehnende Haltung zu Krypto-Währungen, um sie als „Scam von Anfang an“ zu charakterisieren und ein Ende einzuläuten. Dritte wiederum bedienen den Begriff KryptoEiszeit und stellen sich auf viele negative Jahre ein.

Marilyn Wilkinson – Editor-in-Chief of Unchained, The Blockpit Magazine – hat indes einen konstruktiveren Blick auf die aktuelle Problematik, obwohl sie gern den Krypto-Autor Michael Sincere mit seiner beinahe fatalistischen Aussage zitiert: „Der Markt wird erst besser werden, wenn man es vor Schmerzen nicht mehr aushält.“

Notwendige Marktkorrektur

Sie selbst nennt die Krypto-Krise eine notwendige Marktkorrektur und erklärt, wie es dazu kommen konnte. „Leute waren optimistisch und Firmen nicht mehr vorsichtig“, sagt sie. „Es wurde massenhaft eingestellt und große Marketingkampagnen wurden gelauncht. Doch Stolz kommt vor dem Fall, und was wir jetzt sehen, ist eine notwendige Änderung. Es wird uns zwingen, mehr auf Best Practices zu achten, auf nachhaltiges Wachstum und reale Profitabilität. In einem Bärenmarkt ist man einfach gezwungen, kreativer zu werden und neue Wege zu gehen.“

Für Junggründer*innen im Krypto-Segment hat Marilyn Wilkinson folgende Tipps parat: die Marketing­strategie fokussiert ausrollen; die Marktlandschaft, Konkurrenz, und Kund*innenenbedürfnisse ausführlich analysieren, um den Product-Market-Fit schon jetzt zu verbessern und im nächsten Bullenmarkt konkurrenzfähiger und mit besseren Chancen aufgestellt zu sein.

Zudem sollte man äußerst beliebte Fehler vermeiden. „Manche sagen gern, ‚alle sind meine Zielgruppe‘. Gerade in solchen Zeiten wie diesen, in denen Budgets gekürzt werden, ist es wichtiger denn je, zu wissen, wer die wahren Kund*innen sind, wo sie wohnen, wie alt sie sind, welche Interessen sie haben und was sie nicht mögen“, sagt sie. Als weiteren Tipp nennt Wilkinson das Community Building, sprich, eine starke Präsenz auf den wichtigsten Kanälen (Twitter, Discord) aufzubauen. Besonders dann, wenn man nicht genug Geld für Google­Ads-Kampagnen zur Verfügung hat.

Das Wichtigste aber bleibe, Mehrwert zu liefern. Dies gelte für alle Aspekte des Web3-Ökosystems. Ein junger Mann aus Singapur, so ihr Beispiel, sei durch Selfies zum Millionär geworden, indem er seine Fotos als NFTs verkauft hat. Heute aber zähle, so ihr Eindruck, mehr der Utility-Aspekt. Damit deutet Wilkinson an, was bereits von manchen Player*innen der Szene verstanden und auch in der Metaverse-Ökonomie umgesetzt wurde. Der alleinige Erwerb von Token als reines Sammlungsobjekt hatte seine glorreiche Hochphase, heute brauche man jedoch einen Zusatznutzen, wie etwa die Möglichkeit, an Events teilzunehmen oder ähnliche Leistungen, die bei NFTs unterlegt sind. Greif- und erlebbar soll es sein.

Es braucht Krypto-Frauen

Ein weiterer Ratschlag der Expertin betrifft die Diversität in Start-up-Teams. „Mir ist aufgefallen, dass es kaum Geschäftsführerinnen in diesem Bereich gibt. Laut einer Forbes-Studie bringen vielfältige Teams eine bessere Performance und sind profitabler. Verschiedene Leute haben verschiedene Perspektiven. Ein Team aus jungen, weißen Männern neigt dazu, einander zu bestätigen und ‚to the moon‘ zu sagen. Da traut sich kaum wer zu widersprechen. Aber man braucht als Start-up die ständige Challenge durch Leute aus anderen Ländern und Frauen mit diversen Perspektiven, denn jene haben oft eine andere Sicht der Dinge und sind vorsichtiger. Viele Start-ups haben ja auf eine Blitzs­caling-Strategie gesetzt und wollten ‚mit dem so zusammengebauten Flugzeug fliegen, bevor es fertig wart‘. Ich glaube, Frauen können da einen Reality Check liefern.“

Kein Unternehmen ist perfekt

Wilkinson drängt außerdem dazu, auch in eisigen Zeiten optimistisch zu bleiben, die aktuelle Krise als Chance zusehen. Unternehmen wie Uber und AirBnB seien beispielsweise während bzw. aus einer globalen Wirtschaftskrise heraus entstanden; weniger Budget befeuere zudem auch den Zwang, neue Wege zu gehen: „In ganz anderen Zeiten, um bei diesen Beispielen zu bleiben, wäre es undenkbar gewesen, bei einer fremden Person zu schlafen oder ins Auto zu steigen.“

Gründer*innen mit einer Krypto-App rät Wilkinson, dringend die User*innendaten zu analysieren, Zielgruppen zu verstehen und sich über eigene Pain Points bewusst zu sein – und interne Lösungen dafür zu finden. „In guten Wirtschaftszeiten beschäftigt man sich oft mit Verkauf, Werbung und Go2Market-Strategien. Jetzt sollte man sich auf einen ‚sauberen Tisch‘ fokussieren, sicherstellen, dass alles optimal funktioniert und die Bedürfnisse der User erfüllen“, so Wilkinson. „Kein Unternehmen ist perfekt. Jetzt haben Gründer*innen die Zeit, den Produkt-Market-Fit zu verbessern sowie Produkte und interne Abläufe zu optimieren. Weltweit ändert sich im Moment das Mindset. Dies zwingt Gründer*innen schlichtweg dazu, einen echten Mehrwert und Profitabilität zu liefern.“

Eiskalt erwischt: Eine junge Branche im Krypto-Winter

Trotz Massenentlassungen, Kursverlusten und Managementfehlern: Wie Krypto-Start-ups die aktuelle Krypto-Krise stemmen können.

Der Krypto-Winter hat verschiedenste Folgen für Start-ups aus der Branche. Die Ankündigung über Personalabbau bei Playern wie Coinbase, BlockFi oder auch Bitpanda sorgte bereits vor einigen Wochen für einen Aufschrei. Auch wenn die Krise nicht nur Start-ups aus dieser Branche betrifft, stellen sich doch aktuell folgende Fragen: Wie kommen Krypto-Unternehmen bestmöglich durch den Krypto-Winter? Können sie sich vor Massenkündigungen überhaupt schützen? Und wenn ja, wie? Der brutkasten, Österreichs multimediale Plattform für Start-ups, die digitale Wirtschaft und Innovation, hat für StartingUp bei Expert*innen nachgefragt und fasst die wichtigsten Fakten zusammen.

„Manchmal ist man Opfer seines eigenen Erfolgs“

Mit Blick auf die jüngsten Marktentwicklungen verweist Blockchain-Experte Robert Schwertner, alias CryptoRobby, darauf, dass Kündigungen manchmal notwendig sind, wenn ein Unternehmen ein massives Wachstum anstrebt. In diesem Kontext wäre das sozusagen ein Kollateralschaden. „Den kann man natürlich minimieren, indem man beispielsweise weniger schnell wächst – das ist aber leichter gesagt als getan“, erklärt CryptoRobby. Wenn sich der Markt bzw. äußere Umstände verändern, sei man manchmal Opfer seines eigenen Erfolgs, so der Experte.

Der Krypto-Experte Christopher Obereder stimmt dem zu und erklärt, dass in einem Marktumfeld wie diesem kein Weg an Massenkündigungen vorbeiführe, da Krypto-Start-ups nach starker Skalierung nun wieder zurückskalieren müssten.

Andere Expert*innen weißen darauf hin, dass negative Begleiterscheinungen wie Entlassungen während zyklischer Downs, die für die Entwicklung von Unternehmen in der Krypto-Branche bezeichnend seien, nicht zu verhindern seien – getreu dem Motto: Man würde dem Betreiber einer Eisdiele ja auch nicht vorschreiben, wie und in welcher Anzahl er seine Angestellten im Winter zu beschäftigen habe.

„Die Krise war absehbar“

Die Krise, in der sich Krypto-Unternehmen aktuell befinden, war laut CryptoRobby absehbar. Auch wenn die Ukraine-Krise verhältnismäßig überraschend gekommen sei, hätten bei den Krypto-Unternehmen dennoch die Alarmglocken direkt läuten müssen, da sich solche Ereignisse stets auf den Markt, und damit auch auf den Krypto-Markt auswirken würden. Dementsprechend kritisiert Crypto­Robby im Falle von Bitpanda einen seiner Meinung nach schweren Managementfehler: Zu einem Zeitpunkt, an dem Bitcoin bereits einen massiven Kursverfall erlebt hat und sich die Branche bereits im Bärenmarkt befand, eine Meldung über unbegrenzten Urlaub für alle Mitarbeitenden zu verkünden, war seiner Meinung nach nicht nur verwirrend, sondern auch ein massiver Mana­gementfehler (Anm.: Der Bitcoin-Kurs befand sich Ende März 2022 bei ca. 44.000 US-Dollar). Auch wenn Bitpanda unbestritten eine Erfolgsgeschichte sei, müsse das Start-up laut Crypto­Robby nun den Preis für die Entwicklungen und (Fehl-)Entscheidungen der vergangenen Monate zahlen.

Welche Typen passen an die Start-up-Spitze?

Als besonders wichtig hebt CryptoRobby mit Blick auf die gesamte Start-up-Szene den Faktor Ehrlichkeit gegenüber den Mitarbeitenden hervor: „Meines Erachtens braucht es eine große Kraft, den eigenen Mitarbeitenden zu sagen, was Sache ist und offenzulegen, dass sich das Unternehmen in einer schwierigen Phase befindet. Aber genau das ist in einem Start-up immer wichtig.“

Zudem spricht er im Interview einen Punkt an, der über die Start-up-Branche immer wieder thematisiert wird: „Diese Start-ups werden meistens von Pionierpersönlichkeiten gegründet. Wenn das Unternehmen dann in die Konsolidierungsphase kommt, stellt sich aber die Frage: Sind das noch die richtigen Persönlichkeiten an der Spitze? Oft ist man in diesen Positionen extrem risikofreudig, hat dafür aber teil­weise Schwächen im strukturierten Arbeiten.“

Existenzgründerdarlehen - worauf sollte man achten?

In den meisten Fällen geht die Firmen- und Existenzgründung mit einem Kapitalbedarf einher. Gründet man kein Heimgewerbe am Computer, sind verschiedene Betriebsmittel, technische Geräte und Einrichtungsgegenstände für die Gewerberäume nötig. Ein günstiges Darlehen ist vorteilhaft, doch wo und wie bekommt man es?

KfW-Förderung oder Privatkredit? Die Fakten!

Existenzgründer*innen können sich für eine Förderung oder für ein Darlehen der KfW-Bank entscheiden. Während die Förderung ein Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung ist, handelt es sich bei einem Darlehen um einen zinsgünstigen Kredit für die Gründung des eigenen Business. Wird die tilgungsfreie Bezuschussung abgelehnt, sollten angehende Existenzgründer*innen abwägen, ob sie ein Darlehen vom Staat aufnehmen oder ob sie einen Privat-Kredit beantragen. Gerade bei kleineren Summen kann es sinnvoll sein, sich für ein Privatdarlehen zu entscheiden. Auch wenn die Bewilligung keinen Aufschub duldet, ist ein staatliches Existenzgründerdarlehen aufgrund der längeren Bearbeitungszeit nicht immer die optimale Lösung.

Notwendige Dokumente für ein Existenzgründerdarlehen

Kredite von Förderanstalten oder in Deutschland ansässigen staatlichen Banken vergeben ein Existenzgründerdarlehen nur nach Vorlage der entsprechenden Dokumente. Wer sich mit der Gründung beschäftigt, wird frühzeitig mit dem Businessplan und der Rentabilitätsvorschau konfrontiert. Während der Businessplan, die Ausformulierung der Geschäftsidee, noch verhältnismäßig einfach ist, stellt die 3-Jahres-Vorschau der Einnahmenentwicklung vor einige Herausforderungen. Schließlich weiß niemand im Vorfeld, wie der Umsatz steigt und ob die Geschäftsidee sich auszahlen wird. Was kann man also tun?

Was ist die „fachkundige Stelle“ und wofür benötigt man sie?

Die KfW-Bank vergibt Existenzgründerdarlehen nur, wenn der Antrag von einer fachkundigen Stelle geprüft wurde. Ein(e) Steuerberater*in oder ein(e) Gründerberater*in ist hier der/die richtige Ansprechpartner*in. Wenn ein(e) Expert*in bei der Ausarbeitung des Businessplans und explizit bei der Erstellung der Rentabilitätsvorschau hilft, stehen die Chancen auf die Bewilligung des Gründerdarlehens gut.

Dabei ist es unerheblich, ob man ein digitales Gewerbe in den eigenen vier Wänden gründen oder ob man eine Firma in gemieteten Geschäftsräumen eröffnen möchte. Für den/die Kreditgeber*in zählen allein die Zahlen, die plausibel sein und die von einem/einer Expert*in für realistisch eingestuft werden müssen.

Es braucht Mut und eine Idee!

Welche Voraussetzungen müssen Existenzgründer*innen mitbringen? Neben der Kompetenz in dem Bereich, in dem man sich selbstständig machen möchte, sind zwei Grundvoraussetzungen für alle Gründer*innen essentiell. Man braucht ein wenig Mut, um diesen Schritt zu wagen und dabei auch das Risiko des Scheiterns einzugehen. Dazu kommt eine Idee, von der man selbst restlos überzeugt ist und die sich anhand der Marktlage als rentable Geschäftsidee erweisen kann.

Ist man ängstlich und unentschlossen, ist der Zeitpunkt für eine Existenzgründung vielleicht noch nicht gekommen. Erfolgreiche Gründer*innen waren vom ersten Moment an von ihrer Idee überzeugt und haben so alle Hürden überwunden und sich auch in schwierigen Situationen behauptet.

Wie viel Startkapital braucht man für eine Existenzgründung?

Diese Frage lässt sich aus vielerlei Gründen nicht pauschal beantworten. Ein Existenzgründerdarlehen für ein Heimgewerbe oder eine Ein-Personen-Firma ist niedriger als ein Kredit, den man für eine Unternehmensgründung mit Angestellt*innen benötigt. Wer selbst produzieren möchte, braucht ein höheres Startkapital als ein(e) Gründer*in, die/der zum Beispiel Produkte für den Weitervertrieb aufkauft oder Dienstleistungen anbietet. Rechnet man den anfänglichen Bedarf durch und stellt das Ergebnis der betriebswirtschaftlichen Vorschau gegenüber, sieht man schnell, ob sich das Investment lohnt und ob aus der Idee ein florierendes Geschäft erwachsen kann.

Eigenkapital einsetzen oder Darlehen aufnehmen?

Gründer*innen mit Eigenkapital haben die Wahl. Dennoch ist es sinnvoller, ein Existenzgründerdarlehen aufzunehmen und sein Eigenkapital für unvorhersehbare Ausgaben zu behalten. Ausnahmen sind Kleingewerbe, die ohne größere Anschaffungen eröffnet werden können. Für den Kauf eines Notebooks oder eines Schreibtisches ist eher selten ein Existenzgründerdarlehen nötig. Braucht man hingegen eine Werkstattausstattung oder eine Geschäftseinrichtung, sollte man seine Möglichkeiten nutzen und sich auf die Angebote für Förderungen und Gründerkredite berufen. Tipp: Es ist auch möglich, nicht rückzahlungspflichtige Förderungen mit günstigen Existenzgründerdarlehen zu koppeln und so den erhöhten Finanzierungsbedarf zu deckeln.

Was ist der Cashflow aus Investitionstätigkeit?

BWL-Basics für Gründer: Was ist unter Cashflow aus Investitionstätigkeit zu verstehen und was sind überhaupt Investitionstätigkeiten in der Buchhaltung?

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist der Teil der Cashflow-Rechnung eines Unternehmens, der anzeigt, wie viel Geld in einem bestimmten Zeitraum für Investitionen verwendet (oder durch sie erwirtschaftet) wurde. Zu den Investitionstätigkeiten gehören der Erwerb von langfristigen Vermögenswerten (z.B. Sachanlagen), die Übernahme anderer Unternehmen und Investitionen in börsenfähige Wertpapiere (Aktien und Anleihen). Detailliertere Informationen zu diesen beiden Anlageklassen sind bei Brokerfolio zu finden. In diesem Artikel wollen wir erklären, was unter dem Cashflow aus Investitionstätigkeit verstanden wird und was überhaupt Investitionstätigkeiten in der Buchhaltung sind.

Was sind Investitionstätigkeiten in der Buchhaltung?

Schauen wir uns ein Beispiel dafür an, was Investitionstätigkeiten umfassen. In diesem Abschnitt der Cashflow-Rechnung kann eine Vielzahl von Posten aufgeführt und einbezogen werden. Daher ist es wichtig zu wissen, wie Investitionstätigkeiten in der Buchhaltung behandelt werden.

Zu den Investitionstätigkeiten können gehören:

  • Erwerb von Sachanlagen, auch bekannt als Investitionsausgaben.
  • Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen und Maschinen.
  • Erwerb von anderen Betrieben oder Unternehmen.
  • Erlöse aus dem Verkauf anderer Unternehmen (Veräußerungen).
  • Erwerb von marktfähigen Wertpapieren (d.h. Aktien, Anleihen, etc.).
  • Erlöse aus der Veräußerung von Wertpapieren.

Es gibt noch mehr Posten als die oben aufgeführten, die einbezogen werden können, und jedes Unternehmen ist anders. Der einzige sichere Weg, um zu wissen, was enthalten ist, ist ein Blick in die Bilanz und eine Analyse der Unterschiede zwischen den langfristigen Vermögenswerten in den beiden Zeiträumen. Jede Veränderung im Wert dieser langfristigen Vermögenswerte (mit Ausnahme der Auswirkungen von Abschreibungen) bedeutet, dass in der Cashflow-Rechnung Investitionsposten ausgewiesen werden müssen.

Was gehört nicht zu den Investitionsaktivitäten?

Nachdem nun klar ist, was enthalten ist, wollen wir uns ansehen, was nicht enthalten ist.

Nicht enthaltene Posten sind:

  • Zinszahlungen oder Dividenden.
  • Schulden, Eigenkapital oder andere Formen der Finanzierung.
  • Abschreibungen auf Kapitalanlagen (auch wenn der Erwerb dieser Anlagen Teil der Investitionen ist).
  • Alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem normalen Geschäftsbetrieb.

Wie Sie den Cashflow aus Investitionstätigkeit berechnen

Die Berechnung des Cashflows aus der Investitionstätigkeit erfolgt automatisch, wenn Sie eine Buchhaltungssoftware zur Verwaltung und Aufzeichnung Ihrer finanziellen Aktivitäten verwenden. Andernfalls müssen Sie die Erlöse aus dem Verkauf von langfristigen Vermögenswerten oder die Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder anderen marktfähigen Wertpapieren zusammenzählen.

Dann ziehen Sie die Kosten für den Erwerb langfristiger Vermögenswerte wie Ausrüstung oder Wertpapiere ab. Diese Gesamtbeträge werden dann in der Cashflow-Rechnung Ihres Unternehmens ausgewiesen.

Interpretation des Cash Flows aus Investitionstätigkeit

Der Posten Cashflow aus Investitionstätigkeit ist einer der wichtigeren Posten in der Cashflow-Rechnung, da er eine beträchtliche Quelle oder einen beträchtlichen Verbrauch von liquiden Mitteln darstellen kann, der die positiven oder negativen Beträge des aus dem operativen Geschäft generierten Cashflows deutlich ausgleicht. Er ist besonders wichtig in kapitalintensiven Branchen wie der verarbeitenden Industrie, die große Investitionen in das Anlagevermögen erfordern. Wenn ein Unternehmen einen anhaltend negativen Netto-Cashflow für den Kauf von Anlagevermögen ausweist, ist dies ein starker Indikator dafür, dass sich das Unternehmen im Wachstumsmodus befindet und glaubt, dass es mit zusätzlichen Investitionen eine positive Rendite erzielen kann.

Es kann auch nützlich sein, diese Cashflows anhand einer Trendlinie zu untersuchen. Ein stetiger Rückgang der Investitionen in das Anlagevermögen kann darauf hindeuten, dass die Geschäftsleitung keine guten Investitionsmöglichkeiten im Unternehmen sieht. Wenn dies der Fall ist, sollten die Dividendenausschüttungen erhöht werden, da sich das Management dafür entschieden hat, überschüssige Barmittel an die Investoren zurückzugeben. Ein Rückgang der Investitionen in das Anlagevermögen könnte aber auch bedeuten, dass das Unternehmen nicht profitabel ist und nicht mehr über die nötigen Barmittel verfügt, um weitere Investitionen zu tätigen. In diesem Fall sollte der Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens niedrig oder negativ sein.


Warum ist der Cashflow aus Investitionstätigkeit wichtig?

Auch wenn ein Unternehmen einen negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausweist, bedeutet dies nicht unbedingt, dass sich dies negativ auf das Geschäft auswirkt.

Kurzfristig hat das Unternehmen durch den Kauf von Sachanlagen eine negative Auswirkung auf den Cashflow, aber langfristig könnten die Vermögenswerte dazu beitragen, dass die Einnahmen des Unternehmens wachsen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Investitionstätigkeit Aufschluss darüber gibt, wie effektiv das Unternehmen seine Vermögensbasis auf dem neuesten Stand hält und in künftiges Wachstum investiert.

Abschließende Gedanken zum Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Unabhängig von der Größe des Unternehmens, ist der Cashflow aus der Investitionstätigkeit aus verschiedenen Gründen wichtig. Wenn Sie beispielsweise viel Geld für den Erwerb langfristiger Vermögenswerte ausgeben, könnten diese Käufe Ihren gesamten Cashflow beeinträchtigen, wenn sie nicht von den operativen und den Finanzierungsaktivitäten getrennt werden.

Während ein negativer Cashflow aus der operativen Tätigkeit ein Grund zur Sorge sein kann, kann ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit in den meisten Fällen den Cashflow vorübergehend verringern. Er wird jedoch fast immer als eine lohnende Investition in Ihr Unternehmen angesehen, die kurzfristig zum Wachstum Ihres Unternehmens beiträgt.

Genau wie für Unternehmen ist auch im Privaten Cashflow wichtig. Für Unternehmer, die sich für Anlageklasse außerhalb der bekannten interessieren, empfehlen wir einen CFD Broker Vergleich zu machen, falls Sie in eine risikoreichere Anlageklasse mit höheren Gewinnmöglichkeiten einsteigen wollen.

Digital Assets: Chance oder Herausforderung für Start-ups?

Was sind Digital Assets, was leisten sie und haben sie das Zeug, die Finanzmärkte zu revolutionieren?

Digital Assets sind in aller Munde und entwickeln sich in rasantem Tempo weiter. Nicht wenige sind der Auffassung, dass hier gerade ein neuer Milliardenmarkt entsteht, der etablierte Finanzdienstleister unter Zugzwang bringt – andere wiederum halten den Hype um Digital Assets für hoch spekulativ. Parallel werden auch die Regulierungsbemühungen in Europa immer intensiver. Unzweifelhaft werden Digital Assets zur Weiterentwicklung der Finanzmärkte beitragen und halten sowohl für etablierte Marktteilnehmer*innen als auch neue Player wie Start-ups und insbesondere FinTechs eine große Bandbreite von Chancen bereit. Doch trotz des großen Interesses für diesen neuen Markt ist häufig unklar, was Digital Assets genau sind.

Was sind Digital Assets?

Grob definiert umfassen Digital Assets jegliche Art von elektronisch gespeicherten Daten und Werten, die sowohl eindeutig identifizierbar sind als auch zur Wertschöpfung genutzt und im Zuge dessen gehandelt werden können. Beispiele für Digital Assets sind unter anderem Dokumente, Audiodateien, Videos, Logos, Folienpräsentationen, Tabellenkalkulationen und Websites etc.

Distributed Ledger Technologien

Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung von Finanz- und Vermögenswerten gewinnen Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, sowohl bei Retail- als auch institutionellen Investor*innen zunehmend an Bedeutung. Die zugrundeliegende Distributed Ledger Technologie (DLT) ermöglicht hierbei die Verwaltung, Ausstellung und den Handel von digitalen Vermögenswerten, ohne die Notwendigkeit, eine zentrale Partei bzw. einen Emittenten hinzuziehen. Diese Assets profitieren dabei von kürzeren Transaktionszeiten und höherer Transaktionssicherheit.

Die Entwicklungen der Distributed Ledger Technologien und der damit verbundenen Digital Assets lassen sich dabei in drei Phasen einteilen, die jeweils durch wichtige Entwicklungen und Erfindungen gekennzeichnet sind.

  • Blockchains der ersten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der ersten Generation wurden mit dem Ziel entwickelt, das bestehende Finanzsystem zu verbessern, indem sie eine dezentralisierte und transparente monetäre Plattform für digitale Transaktionen angeboten haben. Die erste und wohl auch bekannteste Kryptowährung Bitcoin löst hierbei in dezentraler und nachhaltiger Form das ‚Double Spending‘-Problem, das die Gefahr der doppelten Ausgabe der gleichen Einheit einer digitalen Währung beschreibt. Bedingt durch die hohen Transaktionskosten und -zeiten differenziert sich aber Bitcoin immer mehr von der Funktion als Währung und hin zu einem Wertspeicher.
  • Blockchains der zweiten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der zweiten Generation erweitern den bestehenden Ansatz digitaler dezentraler Währungen um eine ‚Wenn-Dann‘-Funktion. Dies erlaubt Marktteilnehmer*innen mittels intelligenter Verträge (Smart Con­tracts) Bedingungen und Handlungen dezentral zu programmieren, die bei Erfüllung automatisiert ausgeführt werden. Die initiale Einführung von Smart Contracts im Zuge der Ethereum Plattform ermöglichte weiterhin die Tokenisierung von Vermögenswerten. Hierbei wird der zugrunde liegende Vermögenswert mit all seinen Rechten und Pflichten mit den Smart Contracts verknüpft und mittels eines Tokens auf der Blockchain abgebildet.
  • Blockchains der dritten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der dritten Generation wie beispielsweise Avalanche oder Chainlink zielen darauf ab, grundlegende Mängel wie Skalierbarkeit und Interoperabilität von Digital Assets zu adressieren, um eine breitere Akzeptanz zu schaffen. Weiterhin ermöglicht die fortlaufende Entwicklung der verschiedenen Blockchain-Protokolle gänzlich neue Anwendungsfälle wie beispielsweise die Entwicklung dezentraler digitaler Welten (z.B. Metaverse) oder dezentraler Finanzdienstleistungen (z.B. Decentralized Finance).

Welche Arten von Digital Assets gibt es?

Digital Ledger Technologien haben die Sichtweise des Kapitalmarkts auf die Erzeugung, den Handel, die Verwahrung als auch die Abwicklung von Digital Assets maßgeblich beeinflusst. Hierbei haben sich Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, von einem digitalen Zahlungsmittel hin zu einer komplexen heterogenen Anlageklasse entwickelt, die sowohl durch ein zentrales Institut ausgestellt werden können als auch weiterhin dezentral durch die Privatwirtschaft. Ableitend aus der genutzten Technologie und den zugrundeliegenden Protokollen, dem zu digitalisierendem Asset und der Emittenten-Struktur lassen sich Digital Assets, die mit der Nutzung der Blockchain-Technologie emittiert werden, in folgende Subkategorien unterteilen:

  • Institutional Money umfasst sämtliche digitale Währungen, die durch eine zentralisierte und weitestgehend regulierte Partei bzw. Institution ausgestellt werden. Hierzu zählt primär digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC), ausgestellt durch die Zentralbank selbst oder einen Intermediär (z.B. eine Bank oder ein Geld­institut).
  • Private Money hingegen umfasst alle digitalen Währungen, die von regulierten als auch unregulierten Institutionen aus der Privatwirtschaft ausgestellt werden. Hierzu zählen unter anderem klassische Kryptowährungen und Coins wie Bit- oder Litecoin sowie sog. Stablecoins, die durch automa­tische Preisbildungsmechanismen an einen Zielwert (wie den Wert einer nationalen Währung) gekoppelt sind.
  • Die Anlageklasse der Fungible & Non-Fungible Tokens basiert auf dem Ansatz der Tokenisierung verschiedenster Vermögenswerte. Neben der Tokenisierung von klassischen Fungible (austausch- bzw. auswechselbaren) Assets, wie beispielsweise Derivaten, ermöglicht die Distributed Ledger Technologie die Tokenisierung von physischen und digitalen Non-Fungible Assets wie beispielsweise digitaler Kunst, Musikrechten oder Ingame-Gegenständen. Hierzu zählen Non-Fungible Tokens (NFTs), die unter anderem auf der Ethereum Blockchain gehandelt werden. Weiterhin ermöglichen Hybrid-Ansätze die Tokenisierung von nicht fungiblen physischen Assets, wie beispielsweise eine Immobilie, in einer digitalen fungiblen Form.
  • Elektronische Wertpapiere oder auch Krypto-Wertpapiere beschreiben eine Sonderform der Fungible Assets, bei der Wertpapiere nicht wie bisher in physischer, gedruckter Form herausgegeben werden, sondern im Rahmen des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG) digital mittels der Blockchain ausgestellt werden können.
  • Utility Token beschreibt eine digitale Anlageklasse, die ihre(n) Besitzer*in dazu ermächtigt, ein Produkt oder Dienstleistungen der jeweiligen primären Blockchain zu nutzen. Eine Subkategorie der Utility Token sind unter anderem die sog. Governance Token, die Stimmrechte in einem Blockchain-Projekt repräsentieren.

Blick in die Zukunft des Ökosystems rund um Digital Assets

Der Markt für Digital Assets und das dazugehörige Ökosystem werden in den kommenden Monaten und Jahren maßgeblich durch die fortschreitenden Regulierungsvorhaben wie der EU-Verordnung zum einheitlichen Umgang mit Kryptowährungen (Markets in Crypto Assets, MiCA) geprägt. Die verstärkten Bemühungen von Regulatorik und Aufsicht zur Schaffung von einheitlichen Rahmenbedingungen können die Sicherheit des Umfelds für alle Marktteilnehmer*innen verbessern und somit zu mehr Akzeptanz führen.

Im Zuge dessen ist eine fortschreitende Weiterentwicklung des Ökosystems und eine spätere Konsolidierung der Marktteilnehmer*innen zu erwarten – auch wenn der Markt für Digital Assets sicher langfristig Eintrittsmöglichkeiten für neue Marktteilnehmer*innen mit einer Spezialisierung auf Teilbereiche oder -lösungen bieten wird. Die Rollen und Aufgabenfelder der Marktteilnehmer*innen werden dabei neu verteilt und sind sowohl durch traditionelle Institute wie Banken und Regulatoren als auch durch gänzlich neue Teilnehmer*innen wie Start-ups und insbesondere FinTechs geprägt.

Die Autoren:
Felix Eigelshoven ist Senior Consultant im Bereich Financial Services Technology-Consulting und seit 2022 für EY tätig. Er berät Kund*innen aktiv zur Entwicklung von Blockchain-basierten Geschäftsmodellen, sowie deren technischer Umsetzung. Neben seiner Tätigkeit als Berater forscht er aktiv zum Thema Krypto-Marktmanipulation und Markteffizienz.

Dr. Francesco Pisani ist seit 2015 für EY tätig. Er ist EY EMEIA Deputy Startup Leader, Co-Initiator der EY Start-up Academy und Gastdozent an verschiedenen Hochschulen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Geschäftsmodelle und Innovationen sowie Preisstrategien und Partnerschaften.

PKV vs. GKV – was ist für Selbstständige die bessere Wahl?

Gesetzlich oder privat krankenversichern? Diese Frage treibt Selbstständige häufig um. PKV und GSK - beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Wir geben Entscheidungshilfen.

Drei Personengruppen dürfen hierzulande unabhängig vom Einkommen frei entscheiden, ob sie sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern: Beamte, Studenten und Selbstständige. Gerade Letztere – ob Unternehmer oder Freiberufler – haben den wirtschaftlichen Hintergrund, um Kosten und Nutzen von GKV und PKV kühl abzuwägen. Doch was ist die beste Wahl, wenn man alle Faktoren berücksichtigt?

Die PKV: Auf den ersten Blick alles super

Gerade junge Gründer, deren Gewinn sich schnell steigert, ärgern sich oft über die hohen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Noch unangenehmer wird es, wenn die GKV aufgrund verbesserter Einkommensverhältnisse Nachzahlungen fordert. Da wirken die Konditionen der privaten Krankenversicherung auf den ersten Blick wie der bessere Deal: Hier können sich junge und gesunde Selbstständige günstiger versichern und erhalten Zugang zu besseren Leistungen, wie z.B. Einbettzimmer im Krankenhaus oder eine schnellere Terminvergabe.

Pluspunkt: Beitragsberechnung mit Gestaltungsmöglichkeiten

Anders als die GKV ermittelt die PKV die Versichertenbeiträge nicht nach dem Einkommen, sondern in Bezug auf das Alter und das persönliche Gesundheitsrisiko. Aus diesem Grund kann sich ein 35-Jähriger ohne Vorerkrankungen privat für 325 bis 425 Euro im Monat bei den privaten Anbietern versichern, während der Spitzensatz für Gutverdiener in der GKV aktuell 769,16 Euro beträgt. Zudem gibt es in der PKV die Möglichkeit, durch eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag zu senken, bzw. Erstattungen zu bekommen, wenn eine gewisse Zeit lang keine Leistung in Anspruch genommen wurde.

Minuspunkt: Höhere Beiträge bei steigendem Alter und Anbieterwechsel

Private Versicherungen bilden für ihre Mitglieder in jungen Jahren Altersrückstellungen, die eine kostenintensivere Behandlung im Alter abfedern sollen. Der Nachteil: Wird die Versicherung gewechselt, lassen sich die Altersrückstellungen nur bedingt mitnehmen. Offiziell erhöht die PKV ihre Beiträge nicht aufgrund des steigenden Lebensalters eines Versicherten, doch sie nimmt eine jährliche Beitragsanpassung vor. Für 2022 beträgt die Anpassung im Durchschnitt 4,1 Prozent – sie schwankt je nach Anbieter zwischen 3,5 und 11 Prozent. Wechselt man im Verlauf eines Lebens zu einem günstigeren privaten Versicherer, nimmt dieser eine erneute Risikobewertung vor. Zu diesem Zeitpunkt können bestehende Grunderkrankungen und das höhere Alter die Beiträge empfindlich erhöhen.

Die GKV: teurer, aber kalkulierbarer

Wer gut verdient, ärgert sich zuweilen über den hohen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung – immerhin sind dafür aktuell 14,6 Prozent des Einkommens angesetzt. Inklusive des nach Anbieter divergierenden Zusatzbeitrages kann sich der Krankenkassenbeitrag auf 17 Prozent des Gehalts erhöhen. Auch bei Selbstständigen ist der monatliche Gewinn ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Sie zahlen jedoch ab einem Einkommen über 4837,50 pro Monat unveränderlich den Höchstsatz von rund 770 Euro.

Vor- und Nachteile der GKV für Selbstständige

Auf den ersten Blick erscheint die gesetzliche Krankenversicherung jungen Gutverdienern teuer, wenn man sie mit den Beiträgen der PKV vergleicht. Der Vorteil: Die Beiträge steigen mit den Jahren längst nicht so stark an und sind gut kalkulierbar. Außerdem bringt der Wechsel zwischen den gesetzlichen Anbietern keine Beitragsanpassungen mit sich – im Gegenteil: Wer in eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag wechseln will, kann das mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten tun, ohne Nachteile zu erwarten.

Es hängt auch von der eigenen Persönlichkeit ab

Die Wahl der Krankenversicherung hängt stark von der persönlichen Risiko-Affinität ab. Wer überzeugt davon ist, lange gesund zu bleiben und gleichzeitig privat hohe Beträge für die Altersvorsorge und gesundheitliche Absicherung zurücklegt, der spart in jungen Jahren viel, wenn er sich privat versichert. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten sicherheitsbewussten Menschen eine finanzielle Planbarkeit, die erst einmal mehr kostet. Gleichzeitig kann die GKV hohe Volatilität im Einkommen eines Selbstständigen besser abfedern; schließlich lassen sich die Beiträge bei Gewinneinbrüchen durch Vorlage des Einkommenssteuervorauszahlungsbescheids kurzfristig nach unten anpassen.

Fazit: Viele Selbstständige wählen die PKV

Wer die (Versicherungs-)Wahl hat, hat die Qual – doch das kluge Abwägen kann sich im individuellen Fall auszahlen. Entweder in Form gesparter Kosten durch die PKV-Beiträge im Vermeiden finanzieller Risiken durch die GKV-Mitgliedschaft. Welche der beiden Versicherungsarten am Ende besser geeignet ist, hängt stark von der eigenen Persönlichkeit sowie den individuellen Umständen ab. Wer alle Aspekte einkalkuliert, findet am Ende genau die Krankenversicherung, die voll und ganz auf die eigenen Bedürfnisse passt.