Agentur als Start-up-Investor

Autor: Boris Jitsukata
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Start-ups brauchen nicht nur Geld, sie brauchen ebenso fachliche Expertise, häufig bei der Entwicklung des Designs. Warum nicht beides kombinieren? Die Lösung: Agenturen, die sich an den Start-ups beteiligen, für die sie arbeiten.

27,7 Milliarden Dollar. Eine hübsche Stange Geld, mit der sich Stewart Butterfield ein paar bescheidene Wünsche erfüllen könnte. Der Gründer von Slack hatte sein Unternehmen im vergangenen Jahr an Salesforce verkauft – für eben jene astronomische Summe. Wirtschaftsexperten waren begeistert über den Deal, und auch Butterfield wird sich gefreut haben. Weniger angetan, nein, ziemlich sauer, war dagegen Andrew Wilkinson. Der Gründer von Metalab, einer kanadischen Designagentur, hatte einst die Nutzeroberfläche für Slack designt und damit den raketenhaften Aufstieg des Instant-Messaging-Dienstes erst möglich gemacht. Für seine Arbeit hatte Metalab damals schlappe 60.000 Dollar bekommen.

Cash is (not always) king

Hätte er mal lieber auf Stewart Butterfield gehört. Der hatte ihm nämlich Aktienanteile statt einer Bezahlung angeboten. Doch die Anteile waren damals wenig wert, niemand konnte vorhersehen, dass Slack einmal so durch die Decke gehen würde. Wilkinson bestand darum auf einem regulären Honorar. „Cash is king“, schrieb Wilkinson in seinem Tweet. Neun von zehn Kapitalbeteiligungen an Start-ups entpuppten sich später als Toilettenpapier und damit könne man nicht die Gehälter der Mitarbeiter bezahlen. Rückblickend war die Entscheidung von Wilkinson zwar ärgerlich, aber dennoch alternativlos, oder?

Nein, es hätte eine Alternative gegeben. Doch dazu muss man neu denken, wie Agenturen und Kunden zusammenarbeiten. Beim klassischen Modell schätzt die Agentur ihren voraussichtlichen Aufwand und der Kunde bezahlt diesen Aufwand nach Tagessätzen, die je nach Expertise des Mitarbeiters zwischen 1000 und 2000 Euro betragen. Bei großen Projekten sind mehrere Leute beschäftigt, die man gut auslasten aber auch nicht überlasten darf. Für den Kunden kommt da eine erhebliche Summe zusammen, weshalb viele Kunden versuchen, den Preis zu drücken, vor allem Start-ups, die nicht in Geld schwimmen. Aber wird das Honorar weniger, muss man an den Arbeitsstunden knapsen und weniger Leistung liefern.

Agentur gibt Venture-Capital

Ich behaupte: Dieses klassische Agenturmodell ist kaputt. Und das ist mein Vorschlag: Die Agentur beteiligt sich an dem Unternehmen des Kunden, die Agentur wird vom Dienstleister zum Partner. Frog Design, das wie Metalab negative Erfahrungen gemacht hat, geht diesen Weg bereits. Die Kalifornier haben für ein überschaubares Honorar das Design für das VR-Headset von Oculus entworfen, nur um mit ansehen zu müssen, wie Oculus neun Monate später für zwei Milliarden Dollar verkauft wurde. Heute investiert das Unternehmen mit seinem Inkubator FrogVentures in vielversprechende Start-ups und kooperiert mit einer Venture-Capital-Firma.

Goodpatch geht nun einen ähnlichen Weg. Mit Mitteln aus unserem Börsengang von 2020 haben wir den Goodpatch Design Fund aufgelegt. Damit beteiligen wir uns in einer frühen Seed-Phase mit 100.000 bis 300.000 Euro an einem Start-up, was typischerweise drei bis fünf Prozent der Anteile ausmacht. Dabei fließt tatsächlich Geld, aber es ist „schlaues Geld“, wie wir es nennen. Das Start-up beauftragt uns damit zu marktüblichen Konditionen mit dem Erstellen des Designs. So genanntes „Sweat Capital“ lehnen wir ab, also das Abarbeiten von Unternehmensanteilen. Denn auch Goodpatch muss seine Rechnungen bezahlen. Idealerweise ist unser Auftragsvolumen etwa doppelt so hoch wie das Kapital, das wir ins Unternehmen stecken. Selbst wenn das Start-up Pleite geht, wäre nur die Hälfte unserer Arbeitsleistung verloren, immerhin können wir so die Unkosten größtenteils decken.

Davon profitiert auch das Start-up. Entscheidend ist nicht nur das Geld, sondern auch dass die Gründer einen Partner bekommen, der sich langfristig engagiert. Die Zusammenarbeit als Partner ist viel enger als mit einem Dienstleister. Das funktioniert allerdings nur mit Gründern, denen bewusst ist, dass Design geschäftskritisch ist. Das trifft auf immer mehr Start-ups zu. Die Gründer hoffen außerdem darauf, dass sie gemeinsam mit uns in späteren Finanzierungsrunden leichter Kapitalgeber finden.

Kleine Agenturen als Verlierer?

Über den Goodpatch Design Fund spricht man bereits in der Start-up-Szene, es gibt schon Gründer, die sich bei uns bewerben. Wir schauen uns genau an, wie sie ticken und ob das vom Menschlichen zu uns passt, auch das Exit-Szenario besprechen wir vorher. Seit einigen Monaten stehen wir in Europa in Verhandlungen mit den ersten Kandidaten. Global sind wir schon weiter. In Japan hat der Goodpatch Design Fund gerade in 400F investiert, das Investmentberatung für Privatinvestoren mittels Chatbot und KI anbietet. In den letzten drei Jahren hat sich der Fund außerdem beteiligt am Gesundheits-Start-up FiNC, an der Performance Marketing Company WED des 19-jährigen Shootingstars Soto Yamauchi sowie an Bitkey, das elektronische Türschlösser verkauft.

Nun müssen wir abwarten, ob sich dieses neue Agenturmodell so bewährt, wie wir es uns wünschen. Allerdings ist schon deutlich, dass sich unsere Branche zunehmend mit neuen Venture-Modellen befasst, und ich gehe davon aus, dass das die Zukunft ist. Für kleinere Designagenturen, die sich mangels Geldes nicht an Start-ups beteiligen können, dürfte es immer schwieriger werden, sich im Wettbewerb zu behaupten und von den Honoraren auskömmlich zu leben. Sie werden sich also weiter spezialisieren müssen, um neben den großen Designagenturen zu bestehen, die gleichzeitig Software entwickeln und Venture Capital vergeben. Vermutlich werden etliche Kleine in den nächsten Jahren von den Großen übernommen.

Der Autor Boris Jitsukata ist Vorstand des börsennotierten Designunternehmens Goodpatch und Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft mit Büros in Berlin und München.

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Companisto investiert 2025 über 45,8 Mio. Euro in Start-ups und Scale-ups

Das von David Rhotert und Tamo Zwinge gegründete Companisto ist mit über 5950 Business Angels das größte Business Angel Netzwerk in der DACH-Region und zählt seit über einem Jahrzehnt zu den aktivsten Wagniskapitalgebern im deutschsprachigen Raum.

Im Geschäftsjahr 2025 investierte das Companisto Business Angel Netzwerk nach eigenen Angaben in Start-ups aus 15 unterschiedlichen Branchen. Die Top-Branchen, in die investiert wurden, waren MedTech, Automotive und GreenTech. Der Fokus lag dabei auf strukturierten Co-Investments und der Anschlussfähigkeit der Finanzierungen, um tragfähige Investor*innenstrukturen für weiteres Wachstum zu schaffen.

Insgesamt wurden 2025 durch Companisto über 45,8 Mio. Euro in 35 Finanzierungsrunden investiert. Damit konnte das Netzwerk eine Steigerung um 15,8 Mio. Euro verzeichnen von 30 Mio. Euro in 2024. Zusätzlich zu dem Kapital durch das digitale Business Angel Netzwerk beteiligten sich 58 Co-Investor*innen, darunter Bayern Kapital, Samsung Next, HoneyStone Ventures (USA) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in unterschiedlichen Runden.

Zu den prägenden Finanzierungen des Jahres zählten unter anderem AMERIA mit einem kumulierten Gesamtvolumen von mehr als 42 Mio. Euro sowie die Runden von Cellbox, DiaMonTech, Virtonomy und Jedsy.

Jedsy, die Delivery Glider AG, schloss 2025 innerhalb von 14 Tagen eine Finanzierungsrunde über insgesamt 3,15 Mio. Euro gemeinsam mit internationalen Co-Investor*innen ab. Das Unternehmen entwickelt eine Drohne, die vertikal startet und direkt an Fenstern andocken kann.

Virtonomy setzte ebenfalls auf eine internationale Investor*innenstruktur. Das MedTech-Unternehmen entwickelt virtuelle Patient*innenmodelle zur Digitalisierung klinischer Studien. Über Companisto wurden knapp 3 Mio. Euro im Lead der Finanzierungsrunde investiert, parallel zu Partnern wie Bayern Kapital und Accenture. „Companisto hat uns den Zugang zu einer breit aufgestellten Co-Investorenbasis ermöglicht. Die Kombination aus Business Angels und institutionellen Partnern hat nicht nur Kapital, sondern auch Governance- und Wachstumskompetenz eingebracht. Das schafft eine tragfähige Grundlage für die weitere Entwicklung und Skalierung von Virtonomy,“ sagt Dr. Simon Sonntag, Founder und CEO von Virtonomy.

Zum Jahresende 2025 zählte das Companisto Netzwerk mehr als 5.700 Business Angels. Begleitend investierte Companisto in den Ausbau des Netzwerks sowie den Austausch zwischen Investor*innen und Gründungsteams und organisierte im Laufe des Jahres rund 100 Events.

„Das vergangene Jahr hat einmal mehr gezeigt, welches Potenzial in einem aktiven Business-Angel-Netzwerk steckt. Durch die konsequente Digitalisierung des Startup-Investings bei Companisto ermöglichen wir eine enge und transparente Zusammenarbeit zwischen Business Angels und Co-Investoren, schaffen Vertrauen und eröffnen Gründerinnen und Gründern neue Perspektiven sowie nachhaltiges Wachstum“, sagt David Rhotert, Co-Founder und Managing Director von Companisto.

Für 2026 plant Companisto das Business Angel Netzwerk weiter auszubauen und die gemeinsame Investitionstätigkeit in Form wiederkehrender Co-Investments und skalierbarer Geschäftsmodelle zu stärken.

Mut zur Preiserhöhung

Warum Verkäufer*innen öfter über ihren Schatten springen sollten.

Viele Verkäufer*innen wissen, dass eine Preiserhöhung längst überfällig ist. Trotzdem schieben sie das Thema vor sich her. Mal scheint der/die Kund*in nicht in Stimmung, mal steht ein wichtiges Projekt an, mal ist der Zeitpunkt angeblich ungünstig. So vergeht Monat um Monat. Mit jedem Aufschub wächst der innere Druck, denn insgeheim wissen viele: Dieses Preiserhöhungsgespräch wird immer überfälliger.

Doch statt zu handeln, weichen sie aus. Warum? Weil sie Angst haben und das Notwendige lieber aufschieben. Schließlich ist es leichter, alles beim Alten zu lassen, als mutig für den eigenen Wert einzustehen. Aber wer Preise nicht anpasst, entscheidet sich nicht nur unbewusst gegen Wirtschaftlichkeit, sondern auch gegen seinen eigenen Selbstwert.

Haltung zuerst – Argumente später

Bevor jemand über höhere Preise spricht, sollte er/sie selbst von diesen überzeugt sein. Denn Kund*innen spüren sofort, ob da jemand ist, der überzeugt ist oder sich rechtfertigt. Deshalb: Vor dem Preiserhöhungsgespräch erst nachdenken, dann handeln und reden.

  • Was hat sich wirklich für den/die Kund*in verändert?
  • Was ist heute besser als vor einem Jahr?
  • Anhand welcher Faktoren kann der/die Kund*in die Preiskorrektur nachvollziehen?

Wer darauf im Vorfeld klare Antworten hat, braucht keine Angst mehr vor dem Gespräch zu haben.

Fakten helfen gegen Nervosität

Wenn Verkäufer*innen sich in langen Erklärungen verlieren, wirkt das wie Unsicherheit. Besser: kurz, konkret, sachlich. Beispiel: „Unsere Energiekosten sind um sieben Prozent gestiegen. Trotzdem haben wir Qualität und Lieferfähigkeit stabil gehalten. Darum brauchen wir eine Anpassung.“ Das klingt ruhig, ehrlich, erwachsen. Kein Trick, kein Druck. Einfach Klartext.

Keine Rechtfertigung, sondern Information

Viele Preisgespräche scheitern schon beim Einstieg. Wer mit „Ich muss Ihnen leider mitteilen …“ anfängt, nimmt sich selbst die Autorität. Besser: „Ich möchte Sie über unsere neuen Konditionen informieren.“ Das ist geradlinig, respektvoll – und zeigt Haltung. Danach gilt: Schweigen. Einfach mal kurz warten. Auch wenn’s schwerfällt. Der/die Kund*in braucht diesen Moment, um das Gesagte zu verarbeiten. Wer sofort weiterredet, nimmt sich die Wirkung.

Wenn Widerstand kommt

Natürlich kommt der Widerstand. „Das ist zu teuer.“ „Dann gehe ich eben zur Konkurrenz.“ Das ist normal. Wirklich. Der/die Kund*in prüft, wie stabil der/die Verkäufer*in bleibt. Denn er/sie braucht das Gefühl der Sicherheit, dass die Preiserhöhung wirklich gerechtfertigt ist – und nicht nur der Gewinnoptimierung des/der Anbietenden dient.

In solchen Momenten helfen ruhige Antworten: „Ich verstehe, dass das für Sie eine Veränderung ist.“ Oder: „Ja. Auch ich hätte gern auf die Preiserhöhung verzichtet, doch unsere Kosten sind entsprechend gestiegen – und ausschließlich diese Kostensteigerung müssen wir nun weitergeben.“ Wichtig ist, dass der/die Verkäufer*in ruhig bleibt. Keine Diskussion. Kein Überzeugen um jeden Preis. Kund*innen respektieren Klarheit mehr als Nachgeben.

Angst vor Kund*innenverlust – normal, aber übertrieben

Jede(r) Verkäufer*in kennt sie. Diese innere Stimme, die sagt: Wenn ich den Preis erhöhe, bin ich raus. Aber die Realität sieht meist anders aus. Die überwiegenden Kund*innen bleiben. Nicht wegen des Preises, sondern wegen Vertrauen und Zuverlässigkeit. Ein paar Gedanken helfen:

  • Wer nur wegen des Preises bleibt, bleibt nie lange.
  • Wer Qualität will, bleibt bei Qualität.
  • Und wer sich fair behandelt fühlt, bleibt sowieso.

Kurz gesagt: Preisgespräche verlieren nur die, die sich selbst zu klein machen.

Nach der Erhöhung – dranbleiben

Viele verschwinden nach dem Gespräch – und das möglichst schnell. Aus Scham, aus Unsicherheit oder weil sie froh sind, dass es vorbei ist. Aber genau jetzt sollte der/die Verkäufer*in präsent bleiben. Und beispielsweise von sich aus regelmäßig Kontakt mit seinem/seiner Kund*in aufnehmen. Um weiterhin Nutzen zu stiften und damit dem/der Kund*in die Bestärkung zu geben, mit dem/der richtigen Lieferant*in zusammenzuarbeiten. Es gilt: Engagement, Verlässlichkeit und Beziehungspflege verkaufen langfristig immer besser als jeder Rabatt.

Mut zur Preiserhöhung ist kein Draufgängertum. Es ist Haltung. Wer an seinen/ihren Wert glaubt, wirkt automatisch überzeugender. Kund*innen akzeptieren Preissteigerungen, wenn sie spüren: Da steht jemand, der weiß, wofür er/sie steht. Und das ist am Ende genau das, was gute Verkäufer*innen von angepassten unterscheidet.

Der Autor und Verkaufstrainer Oliver Schumacher setzt unter dem Motto „Ehrlichkeit verkauft“ auf sympathische und fundierte Art neue Akzente in der Verkäufer*innenausbildung.

Krypto-Handel vs. Glücksspiel: Getrennte Branchen und rechtlich inkompatibel

Warum Krypto-Handel, der von Marktmechanismen und der kollektiven Aktivität der Händler bestimmt wird, und Glücksspiel, obwohl sie in der Wahrnehmung oft verschwimmen, rechtlich strikt voneinander getrennte Bereiche sind.

Der Handel mit Kryptowährungen wird von vielen Menschen als reines Glücksspiel empfunden. Gerade im Internet scheinen die Grenzen oft zu verschwimmen und dieser Eindruck entsteht nicht ohne Grund. Während sich auf der einen Seite Glücksspiel-ähnliche Mechanismen in den Krypto-Sektor einschleichen, reihen sich Krypto-Währungen teils in die verfügbaren Zahlungsmethoden in Online-Casinos ein.

Rein rechtlich gesehen sind der Krypto-Handel und das Glücksspiel in Deutschland allerdings zwei strikt voneinander getrennte Bereiche. Überschneidungen im legalen Raum gibt es nicht. Weder darf beim legalen Online-Glücksspiel eine Einzahlung oder ein Einsatz mit Krypto-Währung getätigt werden, noch darf der Handel mit digitalen Assets die Kriterien eines Glücksspiels erfüllen.

MiCA-Regulierung vs. Glücksspielstaatsvertrag

In Deutschland und allen anderen EU-Ländern unterliegen Krypto-Börsen, Wallet-Anbieter und die Emittenten von Stablecoins und anderen Tokens seit 2024/25 der sogenannten MiCA-Verordnung. MiCA steht für Markets in Crypto-Assets und legt erstmals EU-weit verbindliche Regeln für den Krypto-Markt fest.

Bislang benötigten die genannten Akteur*innen eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um Kund*innen aus Deutschland ihre Dienstleistungen anzubieten. MiCA soll das nun ersetzen und international einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Im Glücksspiel-Sektor hingegen wird ein paneuropäischer Ansatz bislang nicht angestrebt. Jedes EU-Land verfügt über eigenständige Glücksspielgesetze. Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Gibraltar werden oft fälschlicherweise als „EU-Lizenz” bezeichnet, mit der Betreiber*innen auch in Bezugnahme auf die EU-Dienstleistungsfreiheit ihre internationalen Aktivitäten rechtfertigen.

Um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anzubieten, reicht eine solche Lizenz keinesfalls aus. Hierzulande gilt ausschließlich der 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der unter anderem festlegt, dass Anbieter*innen von Online-Glücksspielen eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) benötigen.

Die allererste Lizenz der GGL ging im April 2022 an das Online Casino JackpotPiraten. Mittlerweile gibt es auch viele andere legale Online-Glücksspiel-Plattformen, die in der sogenannten Whitelist der GGL aufgeführt werden. Einzahlungen oder Einsätze mit Krypto-Währungen sind auf keiner der legalen Plattformen möglich.

Darum sind Krypto-Zahlungen im Online-Glücksspiel verboten

Das liegt unter anderem daran, dass der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt, dass Einsätze und Gewinne ausschließlich in Euro und Cent auszuweisen sind. Diese Vorgabe stellt das erste rechtliche Hindernis für die Nutzung von Krypto-Währungen im Online-Glücksspiel dar. Darüber hinaus greift aber auch das Geldwäschegesetz (GwG), welchem alle deutschen Glücksspiel-Anbieter*innen verpflichtet sind.

Das GwG schreibt vor, dass alle Geldtransaktionen transparent und nachvollziehbar sein müssen, Kund*innen eine Identifikation durchlaufen müssen und auffällige Zahlungen gemeldet werden. Bei Krypto-Zahlungen können diese Aspekte aktuell nicht bzw. nur mit großem Aufwand gewährleistet werden.

Wenn du also im Internet auf Online-Casinos oder Sportwetten-Portale triffst, die Kryptowährungen als Zahlungsart anbieten, handelt es sich ausnahmslos um in Deutschland illegale Glücksspiel-Plattformen und die Teilnahme am solchen illegalen Glücksspielen ist sogar strafbar.

Glück, Zufall, Risiko – Warum Krypto-Handel (k)ein Glücksspiel ist

Krypto-Währungen haben in der Welt des regulierten Glücksspiels also nichts zu suchen. Doch wie sieht es andersherum aus? Wer sich noch nie oder nur oberflächlich mit dem Thema Krypto-Handel beschäftigt hat, denkt bei einer spontanen Beschreibung meist an Begriffe wie „riskant“ oder „volatil“ – also an Eigenschaften, die dem Glücksspiel eigen sind.

Tatsächlich sind die augenscheinlichen Gemeinsamkeiten auch einfacher greifbar als die umso wichtigeren Unterschiede. Als Basis für den Kauf von Krypto-Assets sowie für den Einsatz beim Glücksspiel dient Fiat-Geld, also eine gängige Echtgeld-Währung wie der Euro.

Du nimmst also einen festen Euro-Betrag, bspw. 50 €, und setzt diesen ein bzw. oder tauscht diesen um, mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt einen höheren Euro-Betrag wieder zurück zu bekommen. Es geht also in beiden Fällen darum, Gewinn zu machen. Eine Garantie, dass diese Strategie aufgeht, gibt es nicht. Im ärgerlichsten Fall verlierst du die kompletten 50 € wieder.

Beim Glücksspiel allerdings ist dies tatsächlich reiner Zufall, bzw. Glück, wie der Name Glücksspiel schon sagt. Weder du noch andere Menschen können den Ausgang eines Glücksspiels beeinflussen.

Nicht manipulierbare RNG-Technologie vs. freier Markt

Im Falle von Spielautomaten oder Spielen wie Online-Roulette, basiert der gesamte Mechanismus auf Zufallsgeneratoren (Random Number Generators, RNG). Letzten Endes sind diese immer so konzipiert, dass die Betreiber*innen mehr gewinnen als die Summe der Spieler*innen.

Beim Krypto-Handel kannst du allein zwar ebenfalls nicht bestimmen, ob der Wert eines Assets sinkt oder steigt. Aber hier wird der Preis nicht vom Zufall bestimmt, sondern vom Markt geregelt – also von der Summe aller am Handel beteiligten Menschen. Wenn die Masse „bullish” (also super optimistisch) ist oder in Gier verfällt und kräftig einkauft, steigt der Wert. Im „Bärenmarkt” oder Momenten großer Panik und Abverkäufe fällt der Preis.

Das ist im Grunde nicht viel anders als am Kapitalmarkt, wo mit Aktien oder Derivaten gehandelt wird, oder auch beim Kauf bzw. Handel mit Edelmetallen wie Gold oder Silber. Nicht umsonst wird der Bitcoin – der Vorreiter digitaler Assets – von vielen als „digitales Gold” bezeichnet.

Wenn du deine Coins auf einer Börse hältst, kannst du diese jederzeit wieder in Euro oder andere Fiat-Währungen umtauschen und auch automatische Verkäufe, sogenannte Stop-Loss-Aufträge, einrichten, um größere Verluste zu verhindern. Diese Funktion gibt es im Glücksspiel nicht – einmal gesetzt ist gesetzt und das Glück entscheidet, wie viel du gewinnst oder eben verlierst.

Liquiditätsmanagement für Start-ups: Warum Tagesgeldkonten ein unterschätztes Tool sind

Einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen Start-ups, finanzielle Puffer flexibel und sicher aufzubauen und damit die Planbarkeit zu erhöhen. Tipps und To-dos.

Liquidität ist das Schmiermittel jedes Start-ups. Wer die Zahlungsfähigkeit nicht im Blick behält, riskiert, dass bereits kleine Verzögerungen bei Kundenzahlungen oder Investorenmitteln den gesamten Betrieb ins Wanken bringen. Gerade junge Unternehmen mit schwankenden Einnahmen brauchen daher ein sauberes Liquiditätsmanagement, um Gehälter, Mieten und andere Fixkosten zuverlässig zu bedienen. Studien und Praxisberichte zeigen immer wieder, dass viele Gründer diesen Aspekt unterschätzen, weil der Fokus auf Wachstum, Produktentwicklung oder Markteintritt liegt. Dabei können schon einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen, finanzielle Puffer aufzubauen und die Planbarkeit zu erhöhen. Doch warum nutzen so wenige Start-ups dieses naheliegende Tool?

Finanzielle Flexibilität als Schlüssel: Warum kurzfristige Reserven entscheidend sind

Kurzfristige Liquiditätsreserven sind für Start-ups ein Puffer gegen Unsicherheit. Sie gleichen schwankende Einnahmen aus und sichern, dass Gehälter, Mieten oder Lieferantenrechnungen pünktlich bedient werden. Dabei handelt es sich um sofort verfügbare Mittel, die nicht langfristig gebunden sind. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG betont, dass selbst wenige Wochen Verzögerung bei Investorenzahlungen oder Kundeneingängen schnell Druck aufbauen. Saisonale Schwankungen oder unerwartete Kosten verstärken diesen Effekt. Ein finanzielles Polster wirkt wie ein Airbag in turbulenten Phasen. In dynamischen Gründungszentren wie Berlin oder München zeigt sich, wie wertvoll solche Rücklagen sind. Flexibilität entsteht nicht durch Kredite, sondern durch vorbereitete Mittel auf verlässlichen Konten. Wer hier die besten Konditionen im Blick behalten will, findet mit einem Tagesgeldvergleich eine einfache Möglichkeit, passende Angebote zu prüfen und Liquiditätsreserven sinnvoll zu parken.

Tagesgeldkonten als unterschätztes Werkzeug: Was sie auszeichnet

Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, auf dem Einlagen täglich verfügbar bleiben. Anders als Festgeld bindet es Kapital nicht langfristig und unterscheidet sich dadurch von Girokonten oder Fonds. Anbieter wie ING, DKB oder Santander bieten einfache Online-Verwaltung ohne versteckte Gebühren. Sicherheit entsteht durch die staatlich garantierte Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Transparenz zeigt sich in klaren Konditionen, nachvollziehbaren Zinsgutschriften und Online-Tools, die jederzeit Überblick schaffen. Für Start-ups bedeutet das: Geld bleibt flexibel, transparent und dennoch verzinst. Gerade diese Einfachheit sorgt dafür, dass Tagesgeldkonten Stabilität ins Finanzmanagement bringen und Liquidität planbar bleibt.

Vorteile von Tagesgeldkonten: Tägliche Verfügbarkeit, Zinssicherheit und Risikoarmut

Die Vorteile eines Tagesgeldkontos lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:

  • Tägliche Verfügbarkeit: Guthaben kann jederzeit abgerufen werden – ein Pluspunkt bei spontanen Ausgaben oder Liquiditätsengpässen.
     
  • Zinssicherheit: Die Verzinsung liegt meist über dem Nullniveau von Girokonten. Auch wenn Zinsen schwanken können, bleibt die Planung im Vergleich stabiler.
     
  • Risikoarmut: Durch die europäische Einlagensicherung sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt.

Banken wie N26, Consorsbank, ING oder DKB werben gezielt mit dieser Kombination aus Flexibilität, Transparenz und Sicherheit. Für Start-ups entsteht dadurch ein solides Sicherheitsnetz, das Cashflow-Schwankungen abfedert und Liquidität verlässlich absichert.

Phasen von Investitionspausen clever überbrücken

Investitionspausen entstehen, wenn Projekte verschoben werden oder Finanzierungsrunden länger dauern. Statt Kapital ungenutzt auf Girokonten zu lagern, bietet sich ein Tagesgeldkonto als temporäre Parkmöglichkeit für überschüssige Liquidität an. Hier bleibt Geld verfügbar, verbunden mit einer überschaubaren Rendite von meist 2–3 % p. a. Gerade in wachstumsorientierten Branchen wie dem Technologieumfeld, wo Produktentwicklungen oft verschoben werden, hat sich diese Praxis etabliert. So bleibt Kapital nutzbar, Gehälter und laufende Kosten gesichert, bis sich neue Chancen ergeben.

Rücklagenstrategie mit Tagesgeldkonten: Sicherheit für unerwartete Situationen

Rücklagen sind ein finanzieller Schutzschild gegen das Unvorhersehbare. Ob defekte Maschinen, steigende Energiepreise oder ausgefallene Kundenaufträge – Reserven verhindern Notlagen. Ein Tagesgeldkonto ermöglicht es, diese Notfallreserven systematisch aufzubauen, indem regelmäßig kleine Beträge überwiesen werden. Viele Experten empfehlen, drei bis sechs Monatsgehälter als Liquiditätspuffer vorzuhalten. Laut Studien des ifo Instituts nutzen erfolgreiche Start-ups wie FlixBus oder Lieferando solche Strategien. Neben wissenschaftlichen Analysen zeigen auch Banken wie DKB oder ING, dass transparente Konditionen Vertrauen schaffen. Die Einlagen bleiben verfügbar und gleichzeitig getrennt vom operativen Geschäft. Diese klare Struktur stärkt Investorenvertrauen und erhöht die langfristige Stabilität.

Tagesgeld als Baustein einer ganzheitlichen Finanzplanung

Ein Tagesgeldkonto ersetzt keine umfassende Finanzstrategie, ergänzt jedoch andere Instrumente wie Business-Kredite, Beteiligungskapital oder klassische Finanzierungen. Finanzberater empfehlen, Tagesgeld bewusst als Basisbaustein einzusetzen. In Kombination mit Budgetplanung, Controlling-Software entsteht ein solides Fundament. Während Aktien oder Fonds auf Rendite abzielen, bietet das Tagesgeldkonto Sicherheit, Transparenz und Verfügbarkeit. Für Start-ups passt es in eine hybride Strategie: Wachstum durch Investments, Stabilität durch Liquiditätsreserven und Steuerpuffer. Neben Rücklagen und Parkmöglichkeiten wird so Planbarkeit geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit langfristig stärkt.

Fazit: Ein unterschätztes Tool mit großem Potenzial

Tagesgeldkonten sind keine spektakulären Finanzinstrumente, doch gerade ihre Einfachheit macht sie wertvoll. Start-ups profitieren von sofortiger Verfügbarkeit, überschaubarer Verzinsung mit planbarer Konstanz und hoher Sicherheit. Als Ergänzung zu anderen Finanzstrategien ermöglichen sie eine solide Basis, um flexibel auf Chancen und Krisen zu reagieren. Während Banken wie ING oder DKB dieses Produkt schon lange anbieten, nutzen inzwischen auch junge Unternehmen wie Celonis oder N26 solche Konten. Damit wird deutlich: Liquiditätsmanagement muss nicht kompliziert sein. Ein Tagesgeldkonto reicht oft, um Stabilität und Planungssicherheit nachhaltig zu unterstützen.

Die Mischung schafft ein stabiles Finanzierungsumfeld für Start-ups

Wie Start-ups ihre Risikokapital-Finanzierungen mit öffentlichen Fördermitteln strategisch ergänzen können, erfahren wir im Doppel-Interview mit Dr. Philipp Nägelein, Mitgründer von Zebra Embassy, und Dr. Sophie Ahrens-Gruber, Investorin und Principal bei ACTON Capital.

Laut dem aktuellen Deutschen Startup Monitor nutzten zuletzt 48,8 Prozent der Start-ups staatliche Fördermittel, während nur 18,9 Prozent auf Venture Capital zurückgriffen. Welche Bedeutung haben öffentliche Fördermittel damit für Innovation und Wachstum in der Start-up-Szene?

Philipp Nägelein: Isoliert betrachtet ergeben diese Datenpunkte noch keinen klaren Trend. Was wir aber verstärkt beobachten, ist, dass immer mehr Tech-Start-ups und Scale-ups einen Finanzierungsmix nutzen. Neben Venture Capital, Venture Debt und operativem Cashflow werden öffentliche Fördermittel zunehmend als weiterer Finanzierungsbaustein nachgefragt. Diese Mittel ermöglichen Innovationen, die sonst möglicherweise nicht umgesetzt würden. Dennoch sollten ergänzend private Investitionen gestärkt werden, um nachhaltiges Wachstum und Skalierung zu fördern.

Warum tut sich Deutschland mit der Finanzierung durch Risikokapital so schwer?

Sophie Ahrens-Gruber: 2023 gab es einen Rückgang von etwa 30 Prozent bei Wagniskapitalfinanzierungen in Deutschland. Das kann man kritisch sehen – oder als natürliche Korrektur nach dem Bewertungsboom der Niedrigzinsperiode. Seit 2020 ist der Sektor dennoch um 20 Prozent gewachsen. Die Fundamentaldaten zeigen folglich, dass mehr Kapital zur Verfügung steht. Der Hauptpunkt ist, dass die großen nationalen Kapitalsammelstellen, wie zum Beispiel Pensionskassen, im Gegensatz zu anderen Ländern nicht in diese Assetklasse investieren können. Daher ist die Abhängigkeit bei großen Finanzierungsrunden von internationalem Wachstumskapital höher. In den letzten Jahren sind diese Investitionen rückläufig. Das erschwert die Finanzierung großer Kapitalbedarfe mit Risikokapital.

Welchen Stellenwert hat vor diesem Hintergrund die Kombination aus öffentlichen Fördermitteln und privatem Kapital?

Philipp Nägelein: Die Mischung aus öffentlichen Fördermitteln und privatem Kapital schafft ein stabiles Finanzierungsumfeld für Start-ups. Fördergelder senken das Innovationsrisiko, erleichtern den Start und ziehen private Investitionen an, die wiederum schnelleres Wachstum und Internationalisierung ermöglichen. Eine enge Verzahnung beider Finanzierungsformen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Start-up-Ökosystems nachhaltig.

Sophie Ahrens-Gruber: Wie erfolgreich die Mischung aus privaten und öffentlichen Fördermitteln ist, zeigt das Beispiel der DARPA (Defense Advanced Research Projects Agency). Diese Behörde hat zahlreiche bahnbrechende Technologien gefördert, darunter Internetprotokolle, GPS und selbstfahrende Autos. In den USA investiert die Regierung durch Fördermaßnahmen etwa 0,5 Prozent des BIP, während die Venture-Capital-Industrie 0,7 Prozent ausmacht. Diese Partnerschaft hat eine riesige Industrie hervorgebracht – Apple, NVIDIA, Microsoft, Alphabet und Amazon sind heute die fünf wertvollsten Unternehmen der Welt.

Welche Fehler machen Start-ups bei der Fördermittelbeschaffung – und wie können sie diese vermeiden?
Philipp Nägelein: Der gravierendste Fehler ist, öffentliche Fördermittel isoliert und nachrangig zu behandeln. Das kostet bares Geld. Darum: Jedes Start-up braucht eine Public-Funding-Strategie. Alle Finanzierungsbausteine sollten strategisch kombiniert werden, um nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen. Weiterhin darf die Compliance nicht unterschätzt werden. Wer mit Steuergeldern gefördert wird, muss Rechenschaft ablegen. Hier stößt das agile 80/20-Prinzip vieler Start-ups an seine Grenzen. Gerade bei komplexen Förderstrukturen kann professionelle Unterstützung entscheidend sein.

Was muss sich ändern, damit Start-ups bessere Finanzierungsmöglichkeiten erhalten?

Philipp Nägelein: Mehr „Financial Literacy“ außerhalb der bekannten Start-up-Zentren ist dringend notwendig. Viele Gründerteams wählen die falsche Finanzierungsform oder verpassen Chancen, weil ihnen das Wissen über öffentliche und private Kapitalquellen fehlt. Hier braucht es mehr Aufklärung und gezielte Beratung.

Sophie Ahrens-Gruber: Deutschland muss mehr Anreize für institutionelle Investoren schaffen, in Venture Capital zu investieren. Der VC-Anteil am BIP liegt in Deutschland nur bei 0,047 Prozent – etwa 31 Prozent unter dem französischen Niveau und sogar über 50 Prozent unter dem britischen Anteil. In den USA ist der Anteil fünfzehn Mal höher (0,72 Prozent im Jahr 2019). Hier gibt es erheblichen Nachholbedarf.

Frau Dr. Ahrens-Gruber, Herr Dr. Nägelein – danke für die Insights

Fehler in der Buchhaltung frühzeitig erkennen

Wer die Buchhaltung zu Beginn unterschätzt, gerät schnell in einen Verwaltungsmodus, der auf Zuruf funktioniert – ohne System, ohne feste Abläufe. Genau dadurch entstehen typische Fehler wie fehlende Belege, verpasste Fristen oder falsch gebuchte Ausgaben. Häufig fehlt es nicht an Wissen, sondern an klaren Zuständigkeiten und verlässlichen Abläufen.

Buchhaltungsfehler entstehen nicht, weil Gründer unachtsam sind, sondern weil Prozesse oft unstrukturiert bleiben. Wer direkt Ordnung schafft, reduziert das Fehlerrisiko und stärkt die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Investoren oder dem Finanzamt.

Hier passieren in der Praxis die meisten Fehler

Gerade wenn die Buchhaltung ohne klare Struktur läuft, schleichen sich typische Stolperfallen ein – oft unbemerkt und mit spürbaren Folgen. An diesen Stellen schleichen sich typische Fehler besonders schnell ein:

  • Private und geschäftliche Ausgaben werden über dasselbe Konto abgewickelt
  • Belege fehlen, sind unvollständig oder werden nicht archiviert
  • Umsatzsteuer wird falsch berechnet oder zu spät gemeldet
  • Buchhaltung erfolgt ohne klare Struktur oder mit ungeeigneten Mitteln
  • Verantwortlichkeiten und Routinen sind nicht definiert

Private und geschäftliche Ausgaben konsequent trennen

Ein häufiger Anfängerfehler ist die fehlende Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben. Was zunächst praktisch erscheint, führt im Alltag schnell zu unübersichtlichen Buchungen und steuerlichen Problemen.

Wer private Einkäufe über das Firmenkonto abwickelt oder geschäftliche Ausgaben vom Privatkonto bezahlt, erschwert die korrekte Verbuchung und läuft Gefahr, dass Betriebsausgaben bei einer Prüfung aberkannt und nachträglich besteuert werden. Ein typischer Fall ist etwa ein privat gekaufter Laptop, der nachträglich als Betriebsausgabe angesetzt wird – ohne nachvollziehbare Dokumentation lässt sich dieser Aufwand steuerlich nicht geltend machen.

Belege lückenlos und revisionssicher aufbewahren

Jede Buchung braucht einen nachvollziehbaren Beleg – das ist Grundlage für jede steuerliche Anerkennung. In der Praxis fehlen jedoch häufig Kassenzettel, digitale Rechnungen werden nicht systematisch erfasst oder Barbelege landen ungeordnet in Papierstapeln.

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) verlangen eine revisionssichere Ablage. Das gilt auch für digital erfasste Belege. Diese müssen vollständig, nachvollziehbar und dauerhaft unveränderbar aufbewahrt werden. Wer darauf nicht achtet, riskiert bei einer Betriebsprüfung die Streichung betroffener Ausgaben.

Umsatzsteuer korrekt behandeln und Fristen zuverlässig einhalten

Viele Gründer entscheiden sich zunächst für die Kleinunternehmerregelung, ohne die Auswirkungen auf Rechnungsstellung und Steuerpflicht im Detail zu kennen. Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Umsatzsteuer ausgewiesen wird, obwohl dafür keine Berechtigung vorliegt. In diesem Fall muss die Steuer dennoch abgeführt werden.

Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer müssen zudem bestimmte Pflichtangaben enthalten, etwa den vollständigen Namen und die Anschrift des Leistungserbringers, eine fortlaufende Rechnungsnummer und den korrekten Steuersatz. Auch die regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird oft unterschätzt. Wer Termine verpasst, riskiert Mahngebühren oder Schätzungen seitens des Finanzamts – und das bereits im ersten Jahr.

Buchhaltungssoftware gezielt einsetzen

Viele Gründer beginnen mit einfachen Tabellen oder handschriftlichen Notizen. Diese Methoden reichen aber schnell nicht mehr aus. Sie erhöhen die Fehleranfälligkeit und erschweren die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich.

Digitale Buchhaltungstools bieten eine echte Entlastung. Sie ermöglichen automatische Belegzuordnung, eine integrierte Bankanbindung und aussagekräftige Auswertungen. Wer diese Systeme einsetzt, reduziert den zeitlichen Aufwand deutlich und vermeidet doppelte Arbeit sowie unnötige Rückfragen. Besonders effektiv ist es, Belege laufend zu erfassen statt alles gebündelt am Jahresende aufzuarbeiten.

Buchhaltungsprozesse strukturiert und sicher gestalten

Damit sich typische Buchhaltungsfehler gar nicht erst einschleichen, braucht es klare Prozesse und einfache Werkzeuge, die sich gut in den Arbeitsalltag integrieren lassen – etwa für die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung, wie sie für viele Gründer als Standardverfahren gilt.

Die folgenden Maßnahmen haben sich für Gründer in der Praxis bewährt:

  • Ein separates Geschäftskonto einrichten und private Ausgaben konsequent vermeiden
  • Belege direkt nach dem Kauf digital erfassen und systematisch ablegen
  • Umsatzsteuerpflicht regelmäßig prüfen und relevante Fristen aktiv im Kalender verfolgen
  • Digitale Buchhaltungstools einsetzen, um Abläufe zu automatisieren und Zeit zu sparen
  • Feste Buchhaltungszeiten definieren und Aufgaben intern oder mit dem Steuerberater verteilen

Firmenkonto nutzen und Zahlungswege klar definieren

Ein separates Geschäftskonto ist die Basis für jede saubere Buchhaltung. Es trennt private und unternehmerische Finanzflüsse und sorgt für nachvollziehbare Buchungen gegenüber dem Finanzamt.

Barzahlungen sollten vermieden werden, stattdessen bieten digitale Transaktionen mit Belegnachweis die nötige Transparenz. Firmenkreditkarten mit automatischer Kategorisierung helfen zusätzlich, die Buchführung zu entlasten.

Digitale Belegerfassung in den Alltag integrieren

Digitale Buchhaltungslösungen ermöglichen eine einfache und systematische Belegerfassung – per App, Scanner oder E-Mail-Upload. Belege werden automatisch erkannt, kategorisiert und archiviert. Das spart wertvolle Zeit beim Monatsabschluss und reduziert Fehlerquellen deutlich.

Zudem entsteht eine lückenlose Dokumentation, die bei Rückfragen durch das Finanzamt jederzeit abrufbar ist. Durch die Integration in bestehende Workflows – etwa direkt nach dem Einkauf oder dem Rechnungseingang – wird die Belegerfassung zur Routine statt zur Nacharbeit.

Umsatzsteuerpflicht regelmäßig prüfen und dokumentieren

Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung sollte bewusst getroffen und im weiteren Verlauf regelmäßig überprüft werden. Gerade bei wachsendem Umsatz ist es entscheidend, die Umsatzgrenze im Blick zu behalten, um steuerliche Konsequenzen frühzeitig einschätzen zu können.

Hilfreich sind digitale Kalender mit Erinnerungsfunktionen, um relevante Schwellenwerte rechtzeitig zu prüfen. Ergänzend dazu empfiehlt sich eine regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater – idealerweise einmal pro Quartal –, um frühzeitig Klarheit über mögliche Anpassungen zu erhalten. So lassen sich Nachzahlungen vermeiden und steuerliche Pflichten zuverlässig erfüllen.

Buchhaltung mit festen Abläufen organisieren

Ohne feste Routinen bleibt die Buchhaltung oft liegen – mit steigender Fehleranfälligkeit. Eine klare Zeitstruktur, zum Beispiel wöchentliche Buchhaltungsstunden, schafft Übersicht und verhindert Nachlässigkeiten.

Aufgaben wie Belegprüfung, offene Rechnungen oder Kontenabstimmung sollten intern klar verteilt und mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Checklisten für Monats- und Jahresabschluss sichern zusätzlich den Überblick.

Buchhaltung selbst steuern oder gezielt auslagern

Die Buchhaltung muss kein Bremsklotz sein – sie lässt sich mit wenigen Mitteln dauerhaft in den Griff bekommen. Wer sich um Struktur, Tools und Zuständigkeiten kümmert, legt das Fundament für ein stabiles Rechnungswesen und spart langfristig Zeit und Kosten.

Nicht alles muss intern erledigt werden. Viele Aufgaben lassen sich digitalisieren oder gezielt an den Steuerberater übergeben. Entscheidend ist, den Überblick zu behalten und die Verantwortung bewusst zu steuern.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, erste Prozesse aufzusetzen oder bestehende Abläufe zu verbessern. Schon kleine Veränderungen bringen spürbare Erleichterung – und verhindern, dass Steuerfehler zum unnötigen Risiko werden.

E-Rechnungsformate: XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass auch Selbständige, Gründer*innen oder Start-ups Rechnungen an öffentliche Einrichtungen ausschließlich in einem elektronischen Format übermitteln dürfen.

Zwei der gängigsten Formate für diesen Zweck sind die XRechnung und ZUGFeRD. Doch was sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Formaten, und welches eignet sich besser für dein Unternehmen? In diesem Artikel werden die Vorteile und Unterschiede von XRechnung und ZUGFeRD thematisiert, damit du die passende Wahl für dein Unternehmen leichter treffen kannst.

XRechnung: Der Standard für öffentliche Aufträge

Die XRechnung ist das offiziell vorgeschriebene Format für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Seit November 2020 müssen alle Unternehmen, die Rechnungen an den Bund senden, diese im XRechnung-Format übermitteln. Seit dem 1. Januar 2025 gilt diese Regelung nun auch für alle öffentlichen Auftraggeber. Wer mit öffentlichen Institutionen zusammenarbeitet, ist also gesetzlich verpflichtet, dieses Format zu nutzen.

Das Besondere an der XRechnung ist, dass sie auf XML basiert. Das bedeutet, dass die Rechnungsdaten maschinenlesbar sind und direkt in die IT-Systeme des Empfängers eingelesen werden können. Die XRechnung stellt sicher, dass alle erforderlichen Rechnungsinformationen in standardisierter Form übermittelt werden, was den gesamten Prozess von der Rechnungserstellung bis zur Prüfung durch den öffentlichen Auftraggeber vereinfacht. Es entfällt die Notwendigkeit der manuellen Dateneingabe oder der fehleranfälligen Prüfung durch den Empfänger.

Falls du regelmäßig mit öffentlichen Auftraggebern arbeitest, bedeutet dies einen klaren Vorteil: Du kannst sicher sein, dass deine Rechnungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und ohne Verzögerungen akzeptiert werden. Die XRechnung ist in diesem Kontext nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, administrative Prozesse zu automatisieren und Fehlerquellen zu reduzieren.

Allerdings erfordert die Nutzung der XRechnung den Einsatz einer speziellen Software, die XML-Daten verarbeiten kann. Die meisten gängigen Buchhaltungsprogramme bieten inzwischen Lösungen, die XRechnungen erstellen und versenden können. Dennoch ist es wichtig, sicherzustellen, dass deine Software aktuell ist und die entsprechenden Formate unterstützt. Gerade für kleinere Unternehmen und Start-ups, die noch keine umfangreiche Rechnungssoftware nutzen, kann die Einführung von XRechnung mit gewissen Anfangsinvestitionen verbunden sein. Aber langfristig gesehen wird dieser Schritt deine Rechnungsabwicklung erheblich effizienter und sicherer machen.

ZUGFeRD: Flexibilität für den B2B-Bereich

Das ZUGFeRD-Format bietet eine flexible Lösung für den Austausch von Rechnungen im B2B-Bereich und eignet sich ebenfalls für die Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD kombiniert eine PDF/A-3-Datei, die den klassischen Rechnungsaufbau enthält und für den Empfänger gut lesbar ist, mit eingebetteten XML-Daten, die für die automatische Verarbeitung durch Rechnungssoftware genutzt werden können. Diese hybride Struktur ermöglicht es, die Rechnung sowohl für Menschen als auch für Maschinen zugänglich zu machen – und zwar in einer Datei.

Ein großer Vorteil von ZUGFeRD ist die hohe Flexibilität. Du kannst das Format sowohl an Geschäftspartner schicken, die eine vollständig automatisierte Rechnungsbearbeitung haben, als auch an solche, die noch keine elektronischen Systeme nutzen und die Rechnung einfach im PDF-Format lesen. Dadurch sparst du dir den Aufwand, für verschiedene Empfänger unterschiedliche Rechnungsformate zu erstellen. Ein weiteres Plus: ZUGFeRD lässt sich ohne umfangreiche technische Anforderungen nutzen, da viele gängige Buchhaltungssoftwarelösungen bereits eine ZUGFeRD-konforme Rechnungsstellung unterstützen.

Es gibt außerdem mehrere Profile, die sich in der Komplexität der eingebetteten XML-Daten unterscheiden. Die ZUGFeRD 2.0-Version beispielsweise bietet ein Profil, das vollständig kompatibel mit der XRechnung ist. Das bedeutet, dass du ZUGFeRD sowohl im B2B-Bereich als auch im öffentlichen Sektor nutzen kannst, ohne dich um die Formatierung der Rechnung sorgen zu müssen. Diese Vielseitigkeit macht ZUGFeRD zu einer idealen Wahl, wenn du mit unterschiedlichen Partnern zusammenarbeitest – egal, ob mit großen Unternehmen oder anderen kleinen Start-ups.

Die Unterschiede zusammengefasst auf einem Blick

  • Format: Der größte Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD ist das Format der Rechnungsübermittlung. XRechnung basiert ausschließlich auf XML-Daten, was bedeutet, dass es für die Nutzung in automatisierten Systemen erforderlich ist. ZUGFeRD hingegen kombiniert eine PDF-Datei mit einer eingebetteten XML-Datei, die für maschinelle Auswertung genutzt werden kann, aber gleichzeitig auch visuell für den Empfänger sichtbar bleibt.
  • Zielgruppen: XRechnung richtet sich vor allem an Unternehmen, die regelmäßig mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten und deren Anforderungen an die Rechnungsstellung erfüllen müssen. ZUGFeRD ist hingegen flexibel und eignet sich sowohl für den B2B-Bereich als auch für die Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern, da es die Möglichkeit bietet, das Format an verschiedene Bedürfnisse anzupassen.
  • Technische Anforderungen: Die XRechnung verlangt, dass du eine XML-Datei generierst und diese an den öffentlichen Auftraggeber übermittelst. Das erfordert in der Regel spezielle Softwarelösungen, die XML-Daten verarbeiten können. ZUGFeRD ist etwas flexibler und erlaubt die Nutzung einer Kombination aus PDF und XML, wodurch du Rechnungen auch ohne spezialisierte Software versenden kannst.
  • Rechtssicherheit und Kompatibilität: XRechnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Lösung für öffentliche Aufträge in Deutschland, während ZUGFeRD eine breitere Anwendung findet und insbesondere im B2B-Bereich von Vorteil ist. Beide Formate sind rechtlich abgesichert, aber XRechnung ist speziell auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand zugeschnitten.

Kredit ohne Vorkosten

Ein Kredit ohne Vorkosten kann eine interessante Option für Sie als Kreditnehmer sein, wenn Sie faire Kreditkonditionen suchen. Bei einem solchen Darlehen fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Beantragung oder Bearbeitung an. Eine kostenlose Kreditanfrage ermöglicht es Ihnen, verschiedene Angebote zu vergleichen und das beste Darlehen ohne Gebühren zu finden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei einem Kredit ohne Vorkosten achten sollten und wie Sie das beste Angebot finden können.

Was bedeutet ein Kredit ohne Vorkosten?

Ein Kredit ohne Vorkosten ist eine vorteilhafte Finanzierungsoption, bei der keine zusätzlichen Gebühren für die Kreditaufnahme anfallen. Dies bedeutet, dass Sie als Kreditnehmer keine versteckten Kosten oder Überraschungen befürchten müssen. Stattdessen profitieren Sie von transparenten Kreditkonditionen, die Ihnen einen klaren Überblick über die tatsächlichen Kosten des Darlehens geben.

Bei einem Kredit ohne Vorkosten entfallen typischerweise folgende Gebühren:

  • Bearbeitungsgebühren
  • Kontoführungsgebühren
  • Bereitstellungszinsen
  • Sondertilgungsgebühren

Durch den Wegfall dieser Kosten können Sie als Kreditnehmer erheblich sparen und Ihre finanzielle Belastung reduzieren. Die Gesamtkosten des Kredits werden somit überschaubarer und planbarer. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Kreditkonditionen sorgfältig prüfen und Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, um wirklich von einem Kredit ohne Vorkosten zu profitieren.

Transparenz ist bei der Aufnahme eines Kredits ohne Vorkosten besonders wichtig. Seriöse Kreditgeber legen alle anfallenden Kosten und Konditionen offen dar, sodass Sie als potenzieller Kreditnehmer eine fundierte Entscheidung treffen können.

Vorteile eines Kredits ohne Vorkosten

Die Entscheidung für einen Kredit ohne Vorkosten bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Kosteneinsparung: Durch den Wegfall zusätzlicher Gebühren sparen Sie bares Geld.
  • Transparenz: Alle Kosten sind von Anfang an ersichtlich, was die Planung erleichtert.
  • Flexibilität: Oft bieten solche Kredite mehr Spielraum bei Rückzahlungen oder Sondertilgungen.
  • Vergleichbarkeit: Es fällt leichter, verschiedene Angebote direkt miteinander zu vergleichen.

Darlehen ohne Gebühren finden

Es ist möglich, ein Darlehen ohne zusätzliche Gebühren zu finden. Dafür ist es wichtig, dass Sie seriöse Kreditanbieter suchen und verschiedene Finanzierungsoptionen vergleichen. So können Sie die beste Option für Ihre persönliche Situation finden.

Ein guter Ausgangspunkt für die Suche nach einem Darlehen ohne Gebühren sind Vergleichsportale im Internet. Hier können Sie schnell und einfach verschiedene Angebote von Banken und Kreditvermittlern vergleichen. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:

  • Transparente Darstellung aller Kosten und Gebühren
  • Keine versteckten Kosten oder Überraschungen im Kleingedruckten
  • Seriöse und bekannte Anbieter mit guten Bewertungen

Eine weitere Möglichkeit ist es, direkt bei Ihrer Hausbank oder anderen Banken in Ihrer Nähe nach einem Darlehen ohne Gebühren zu fragen. Oft bieten Banken spezielle Konditionen für langjährige Kunden oder für bestimmte Verwendungszwecke an. Ein persönliches Gespräch kann Ihnen helfen, die individuell beste Lösung zu finden.

Online-Kreditvergleich: Vor- und Nachteile

Der Online-Kreditvergleich bietet einige Vorteile, aber auch potenzielle Nachteile:

Voraussetzungen für einen Kredit ohne Vorkosten

Wenn Sie einen Kredit ohne Vorkosten aufnehmen möchten, müssen Sie in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten Anforderungen ist eine gute Bonität. Diese wird durch eine Bonitätsprüfung ermittelt, bei der Ihre Kreditwürdigkeit überprüft wird.

Die Bonitätsprüfung berücksichtigt verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel:

  • Einkommenssituation
  • Beschäftigungsstatus
  • Kredithistorie
  • Ausgaben und Verbindlichkeiten

Neben einer guten Bonität können Kreditgeber auch Sicherheiten verlangen. Diese dienen dazu, das Risiko für den Kreditgeber zu minimieren. Häufig akzeptierte Sicherheiten sind Immobilien, Sparguthaben oder Wertpapiere. Allerdings gibt es auch Kredite ohne Vorkosten, die keine Sicherheiten erfordern.

Schufa-Auskunft und ihre Bedeutung

Die Schufa-Auskunft spielt eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe:

  • Sie gibt Aufschluss über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten
  • Ein guter Schufa-Score erhöht Ihre Chancen auf günstige Konditionen
  • Negative Einträge können die Kreditvergabe erschweren oder verhindern
  • Sie haben das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr

Kreditkonditionen vergleichen

Beim Vergleich von Kreditangeboten ist es wichtig, dass Sie die Kreditkonditionen genau unter die Lupe nehmen. Zwei zentrale Faktoren sind dabei der effektive Jahreszins und die Laufzeit des Darlehens. Der effektive Jahreszins gibt die tatsächlichen Kosten des Kredits auf Jahresbasis an, einschließlich aller Gebühren und Nebenkosten. Je niedriger der effektive Jahreszins, desto günstiger ist der Kredit.

Die Laufzeit bestimmt, über welchen Zeitraum der Kredit zurückgezahlt werden muss. Eine längere Laufzeit bedeutet in der Regel niedrigere monatliche Raten, aber auch höhere Gesamtkosten aufgrund der länger anfallenden Zinsen.

Beim Kreditkonditionen vergleichen sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Effektiver Jahreszins: Je niedriger, desto besser
  • Laufzeit: Wählen Sie eine Laufzeit, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt
  • Zusatzkosten: Achten Sie auf versteckte Gebühren oder Zusatzkosten
  • Flexibilität: Prüfen Sie, ob Sondertilgungen oder vorzeitige Rückzahlung möglich sind

Kreditrechner: Ein nützliches Tool

Kreditrechner können Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen:

  • Sie ermöglichen eine schnelle Berechnung verschiedener Szenarien
  • Visualisierung der Auswirkungen von Laufzeit und Zinssatz
  • Hilfe bei der Ermittlung der optimalen Kredithöhe und Laufzeit
  • Oft kostenlos auf Vergleichsportalen oder Bankwebseiten verfügbar

Alternative Finanzierungsoptionen

Neben einem klassischen Kredit ohne Vorkosten gibt es weitere Möglichkeiten, um eine Finanzierung zu erhalten. Eine beliebte Alternative ist die Ratenzahlung, bei der der Gesamtbetrag in kleinere, regelmäßige Zahlungen aufgeteilt wird. Diese Option bietet oft mehr Flexibilität und ermöglicht es Ihnen, größere Anschaffungen über einen längeren Zeitraum zu finanzieren.

Eine weitere Alternative ist der Konsumentenkredit, der speziell für private Ausgaben wie Haushaltsgeräte oder Urlaube gedacht ist. Diese Kredite haben oft niedrigere Zinssätze als herkömmliche Darlehen und können eine attraktive Option für kleinere Finanzierungen sein. Finanzielle Absicherung sollte bei jeder Kreditentscheidung eine wichtige Rolle spielen.

Bei der Wahl der passenden Finanzierung spielen individuelle Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Höhe des benötigten Betrags
  • Gewünschte Laufzeit
  • Ihre eigene finanzielle Situation und Bonität

Peer-to-Peer-Kredite als moderne Alternative

Peer-to-Peer-Kredite gewinnen zunehmend an Popularität:

  • Direkte Vermittlung zwischen Kreditnehmern und privaten Geldgebern
  • Oft günstigere Konditionen als bei traditionellen Banken
  • Schnellere und flexiblere Kreditvergabe
  • Risiko: Weniger reguliert als klassische Bankenkredite

Fazit

Ein Darlehen ohne Gebühren kann eine praktische Option für Sie sein, wenn Sie eine günstige Finanzierung suchen. Durch den Wegfall von Bearbeitungs-, Bereitstellungs- oder Kontoführungsgebühren lassen sich die Gesamtkosten des Kredits deutlich reduzieren. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Konditionen verschiedener Anbieter sorgfältig vergleichen, um das beste Angebot zu finden. Bei der Suche nach einem Darlehen ohne Gebühren sollten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Zinssätze und die Laufzeit achten. Insgesamt bietet ein Darlehen ohne Gebühren eine gute Möglichkeit, Geld zu günstigen Konditionen aufzunehmen. Sie sollten jedoch immer Ihre individuelle Situation berücksichtigen und verantwortungsvoll mit dem Kredit umgehen.

Überleben im VC-Game 2025

Was Gründer*innen im VC-Game ändern müssen, um nicht ins Abseits zu geraten.

Zurückhaltung aufseiten der Investor*innen und sinkende Bewertungen prägen die aktuelle Finanzierungslandschaft für Start-ups – der Boom der Jahre 2021 und 2022 ist längst vorbei. Gerade jetzt brauchst du als Gründer*in Mut, damit dein Vorhaben nicht an fehlendem Kapital scheitert.

Denn Start-ups stoßen zunehmend auf kritische Kapital­geber*innen und haben Probleme, Venture Capital (VC) einzusammeln. Ein Blick auf die Finanzierungsrunden im ersten Halbjahr 2024 verdeutlicht das: Fast 23 Prozent der europäischen Start-ups verloren an Wert. So hoch war der Anteil an Downrounds zuletzt im Jahr 2014, wie die Datenexpert*innen von PitchBook aufzeigen.

Investor*innen legen ihren Fokus verstärkt auf Profitabilität und ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Das Wachstums­potenzial ist nicht länger der alles entscheidende Faktor, Due Diligence­Prüfungen werden zunehmend anspruchs­voller. Dadurch rücken Kennzahlen wie Vertriebseffizienz und Kund*innenabwanderungsrate (Churn) verstärkt in den Mittelpunkt.

Das deutsche Finanzierungsklima: zu viel Zögern

In Deutschland herrscht aktuell eine auffallende Vorsicht unter Investor*innen. Risikofreudigere Kapitalgeber*innen aus dem Ausland halten sich zurück, was zu einer deutlichen Verlangsamung des Kapitalflusses führt. Nationale Investor*innen und staatliche Förderprogramme konzentrieren sich vornehmlich auf die Frühphasenfinanzierung von Start-ups.

Dadurch entstehen Finanzierungslücken, besonders in den späteren Wachstumsphasen, wie der aktuelle Deutsche Start­up Monitor des Bundesverbands Deutsche Startups belegt.

Diese Zurückhaltung erschwert es vielen Start-ups, große Finanzierungsrunden abzuschließen und den Sprung in die nächste Wachstumsstufe zu schaffen. Die gestiegenen Anforderungen an Due-Diligence-Prüfungen und der verstärkte Fokus auf Profitabilität und Nachhaltigkeit verstärken diese Tendenz.

Vor diesem Hintergrund zögern viele Gründer*innen, große Summen an Wagniskapital aufzunehmen. Die Sorge vor einer möglichen Verwässerung der Unternehmensanteile bei niedrigeren Bewertungen und dem damit potenziell einhergehenden Kontrollverlust ist groß. Einige scheuen auch das Risiko, da umfangreiche Finanzierungsrunden mit einer größeren Fallhöhe einhergehen.

Doch trotz dieser Herausforderungen sollten deutsche Gründer*innen den Mut nicht verlieren. Wer eine wirklich bahnbrechende Geschäftsidee hat, die aktuelle Themen wie die Klimakrise oder die Digitalisierung adressiert, hat weiterhin Chancen, Kapital zu sichern. Start-ups sollten den Anspruch haben, das Unternehmen mutig zu skalieren und sich auf größere Finanzierungsrunden einzulassen.

Ein Blick in die USA zeigt, dass es möglich ist: Dort hat die Gründerkultur 2024 ein Comeback großvolumiger Finanzierungsrunden erlebt. Laut Crunchbase News konnten US-Start-­ups zirka 240 Megadeals – Finanzierungen über 100 Millionen US-Dollar – erfolgreich abschließen. Dies beweist, dass Investor*innen bereit sind, hohe Summen zu investieren, wenn die Geschäftsidee überzeugt.

Warum mehr Risikokapital für dein Start-up sinnvoll ist

Doch wann solltest du eigentlich darüber nachdenken, Risikokapital für dein Unternehmen zu beschaffen? Entscheidend ist, dass dein Start-up das Potenzial hat, ein exponentielles Wachstum aufzuweisen. Du brauchst ein vielversprechendes Geschäftsmodell und die Bereitschaft, schnell skalieren zu wollen. Dann ist es sinnvoll, die Aufnahme von Risikokapital anzustreben.

Denn grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ein größerer Finanzrahmen eine Reihe von Vorteilen bietet. Zuvorderst ermöglicht Wagniskapital, das Wachstum des eigenen Start-ups signifikant zu beschleunigen und wichtige Marktanteile zu gewinnen. Dadurch kannst du in die Produktentwicklung, das Marketing und den Vertrieb investieren und erhöhst so deine Chancen, in dynamischen Märkten zu bestehen. Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind hier die entscheidenden Schlagworte.

Durch die gezielte Auswahl von VC-Investor*innen bekommen Start-ups zudem wertvollen Zugang zu Know-how und können die Expertise der Kapitalgeber*innen nutzen. Die neuen Partner*innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch wichtige Netzwerke und Erfahrungen aus anderen Investitionen mit.

Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist dabei auch, dass Gründer*innen von der Reputation eines VC-Unternehmens profitieren können. Stehen namhafte Investor*innen hinter einem Start-up, erhöht das dessen Glaubwürdigkeit und kann die Basis für neue Partnerschaften und weitere Finanzierungsrunden bilden.

So findest du geeignete Investor*innen

Damit sich diese positiven Aspekte voll entfalten können, solltest du genau darauf achten, mit welchen Kapitalgeber*innen du zusammenarbeitest. Branchenerfahrung ist dabei ein wichtiges Kriterium. Investor*innen sollten sich auf deinem Geschäftsfeld auskennen, um strategische Ratschläge geben und relevante Kontakte vermitteln zu können. Darüber hinaus sollte auch die Investmentstrategie der VC-Unternehmen mit den Zielen und Werten des Start-ups übereinstimmen. Gründer*innen sollten darauf achten, dass die Kapitalgeber*innen ihre langfristige Vision unterstützen und eine nachhaltige Kooperation anstreben.

Auf dieser Basis lässt sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partner*innen aufbauen, die dein Business verstehen und den Markt kennen. So lassen sich nachhaltige KPIs festlegen, die nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf langfristige Strategien einzahlen. Dieser Punkt zeigt deutlich: Wer die passenden Investor*innen findet, muss vor großen Finanzierungsrunden nicht zurückschrecken. Richtig eingesetzt bietet Wagniskapital vielmehr die Chance, das eigene Business sinnvoll auszubauen.

Wie du mehr Risikokapital akquirieren kannst

Es lohnt sich also, über VC-Partnerschaften nachzudenken, wenn man überzeugt davon ist und glaubhaft verkaufen kann, dass das eigene Unternehmen exponentiell wachsen kann. Die einleitende Analyse der aktuellen Finanzierungslandschaft in Deutschland zeigt jedoch, dass die Beschaffung von Wagniskapital durchaus knifflig werden kann. Um derzeit erfolgreiche Deals abzuschließen, ist es wichtig, sich mit den veränderten Anforderungen von Investor*innen genauer auseinanderzusetzen. Du solltest vor allem auf folgende Punkte achten, wenn du dich auf eine Finanzierungsrunde vorbereiten willst:

Wertversprechen und Differenzierung

  • USP: Kommuniziere klar, was dein Produkt von der Konkurrenz abhebt.
  • Marktbedarf: Zeige, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist.

Finanzkennzahlen

  • Prognosen: Realistische Modelle für Umsatz, Kosten und Cashflow sind entscheidend.
  • Benchmarking: Zahlen sollten sich positiv von der Konkurrenz abheben.

Proof of Concept

  • Pilotprojekte: Belege die Machbarkeit durch Tests und erste Erfolge.
  • Markteintrittsstrategie: Zeige einen klaren Expansionsplan in einem großen Markt.

Teamstärke

  • Erfahrung: Stelle ein kompetentes Team mit relevanter Expertise vor.
  • Führung: Beispiele früherer Erfolge stärken das Vertrauen.

Kund*innengewinnung

  • Referenzen: Zeige positive Kund*innenfeedbacks.
  • Churn-Management: Erläutere deine Strategie zur Kund*innenbindung.

Risikoanalyse

  • Risiken erkennen: Identifiziere mögliche Herausforderungen.
  • Pläne: Präsentiere Maßnahmen zur Risikominimierung.

Kapitalverwendung

  • Plan: Erläutere die genaue Verwendung des Kapitals.
  • Meilensteine: Setze erreichbare Ziele für den Einsatz der Mittel.

Zeit für eine neue Mentalität

Trotz des schwierigen Finanzierungsklimas sollten Gründer*innen selbstbewusst auftreten und sich nicht unter Wert verkaufen. Mutige Schritte in Finanzierungsrunden sind wichtig. Der Schlüssel liegt darin, ein klares Wertversprechen zu vermitteln, solide Finanzkennzahlen und ein starkes Team zu präsentieren sowie eine durchdachte Strategie für Wachstum und Kund*innengewinnung aufzuzeigen. So lassen sich auch in einem herausfordernden Marktumfeld Investor*innen überzeugen.

Nutze das Wissen und das Netzwerk erfahrener Kapitalgeber*innen, um dein Unternehmen auf Wachstumskurs zu halten. So hast du die besten Chancen, im Jahr 2025 und darüber hinaus zu bestehen. Dein Ziel sollte es sein, das Unternehmen so groß wie möglich zu machen – auch wenn das bedeutet, Anteile abzugeben.

Der Autor Dr. Jens Schmidt-Sceery ist Partner bei Pava Partners, einer M&A- und Debt Advisory-Beratungen für technologiegetriebene und dynamisch wachsende mittelständische Unternehmen sowie Managing Partner von HPI Seed.

Was sind NFTs und wie werden sie in Zukunft gehandelt werden?

Von NFTs ist derzeit vielfach die Rede. Immer wieder begegnet man Berichten von Menschen, die angeblich in kurzer Zeit eine Menge Geld durch den NFT-Handel erworben haben. Wir wollen uns an dieser Stelle einmal anschauen, was NFTs eigentlich sind und wie sie gehandelt werden können.

Was ist eigentlich ein NFT?

Die Abkürzung NFT steht für „Non-Fungible Token“. Die Bezeichnung non-fungible weist darauf hin, dass es sich um einen einzigartigen Token handelt, welcher nicht austauschbar ist. Somit stehen NFTs beispielsweise im Gegensatz zur bekannten Kryptowährung Bitcoin. Ein Bitcoin ist „fungible“, das heißt, er ist austauschbar und kann ganz einfach gegen einen anderen Bitcoin ausgetauscht werden, ohne dass deswegen eine Wertänderung eintritt. Auch unsere „normalen“ Währungen sind austauschbar. Wenn wir einen Euro haben, bleibt der Wert gleich, auch wenn wir ihn durch einen anderen Euro austauschen.

NFTs sind dagegen mit digitalen Inhalten verknüpft und deswegen Unikate. Sie können beispielsweise mit Erstausgaben von Büchern oder seltenen Sammelkarten verknüpft werden. Wenn ein NFT also ausgetauscht wird, ist er mit einem anderen Inhalt verknüpft und dementsprechend kann sich dann auch der Wert verändern.

Auf brokerdeal.de kannst du dich über verschiedene NFTs informieren und auch Antworten finden, wenn du dir die Frage stellst „welche NFTs kaufen?“

Die Funktionsweise von NFTs

Die Grundlage für NFTs bildet die Blockchain. Dadurch können Besitzer sicher und eindeutig identifiziert werden. In den meisten Fällen bildet die Ethereum-Blockchain die Basis für NFTs.

Die Besonderheit der Ethereum-Blockchain ist, dass auf ihr nicht nur Tokens gespeichert werden können, sondern auch noch weitere Funktionalitäten dafür. Dies ist über die sogenannten Smart Contracts möglich, ohne die man nicht mit NFTs handeln kann. Die Ethereum-Blockchain ist also besonders geeignet für NFTs, da auch die dazugehörigen individuellen Informationen auf ihr gespeichert werden. Es entsteht ein digitales Original. So kann man mit NFTs Musik, Sammlerstücke, Bilder und viele weitere Dinge sammeln oder auch damit handeln.

Wie sieht die Zukunft von NFTs aus?

Eigentlich gibt es NFTs bereits seit 2014. Der Durchbruch ließ allerding etwas auf sich warten, denn erst seit 2021 sind die Tokens plötzlich in aller Munde.

Seit letztem Jahr stellen NFTs den größten Krypto-Trend dar und es gibt einen richtigen Hype darum. Laut Experten-Prognosen sollen die Non-fungible Tokens in diesem Jahr schließlich in den Mainstream kommen.

Allerdings gibt es auch hier ein paar Punkte, die man als Käufer von NFTs beachten sollte. So stellt der Kauf auch immer ein gewisses Risiko dar, denn sobald die Nachfrage an einem Objekt zurückgeht, kann der Wert des entsprechenden NFT ganz schnell in den Keller rutschen. Außerdem solltest du wissen, dass du durch den Kauf eines NFTs allein noch nicht unbedingt ein Eigentumsrecht am jeweiligen Wert-Objekt hast. Es ist nämlich so, dass im Grunde jeder NFTs herstellen und damit handeln kann. Deshalb ist es immer wichtig, dass du dich als Käufer genau über das Objekt und dessen Wert informierst, bevor du NFTs kaufst.

Eine weitere Schwierigkeit könnte auf dich zukommen, wenn du NFTs wieder verkaufen willst. Die Marktliquidität dafür ist derzeit noch nicht wirklich hoch und es kann dementsprechend schwierig sein, einen Käufer zu finden. Womit wir wieder beim Thema risikobehaftete Investition wären.

Wo kann man NFTs handeln?

Für den Handel mit NFTs musst du dich auf einer Plattform anmelden, auf der das möglich ist. Derzeit gibt es schon einige Handelsplätze, auf denen das möglich ist und es werden sicher noch einige dazukommen.

Auch die Geschäftsfelder von NFT-Handelsplätzen haben sich bereits vergrößert. So gibt es bereits Kryptobörsen mit NFT-Marktplatz, an denen die non-fungible Tokens als Kreditsicherheit geboten werden.

Wie bereits erwähnt basieren die meisten NFTs auf der Ethereum-Blockchain. Das bedeutet, dass auch die Kryptowährung Ether als bevorzugtes Zahlungsmittel dafür gilt. Oft ist also das Vorhandensein eines Ethereum-Wallet eine Voraussetzung für den NFT-Handel. Du musst also vorher Ether erwerben. Dies machst du wiederum über einen Onlinebroker, der diese im Angebot hat.

Einsatzbereiche von NFTs

Die Einsatzbereiche von NFTs sind vielfältig und es gibt quasi keine Grenzen dafür. Mittlerweile werden schon viele Ereignisse, Items und auch Gegenstände als non-fungible Tokens gehandelt.

Auch virtuelle Dinge können damit gehandelt werden. So kommen sie beispielsweise schon vielfach in Videospielen zum Einsatz, um damit virtuelle Währungen, Avatare, Waffen und Skins damit zu kaufen oder zu verkaufen. Auch für Videos, Musik, legendäre Momente aus dem Sport oder anderen Bereichen oder wertvolle Sammelkarten kommen die Tokens zum Einsatz.

Falls du dich jetzt fragst, ob mit NFTs auch reale Güter gehandelt werden können: ja, das ist möglich. Es werden auch gefragte Güter wie Autos, Designerschuhe, Immobilien und so weiter tokenisiert.

Wichtige Schritte der Gründung unbedingt dokumentieren!

Aktuelles Urteil: Gründer können Beratungsleistungen und Investitionen mit Unternehmensbezug absetzen.

Dass Unternehmensgründer einen guten Businessplan haben sollten, ist keinesfalls ungewöhnlich. Kapital muss akquiriert, Investoren überzeugt und ein Marketing-Konzept etabliert werden. Was viele Jungunternehmer nicht wissen: Sie können Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens stehen, beim Vorsteuerabzug auch dann steuerlich geltend machen, wenn das Unternehmen noch keine Umsätze generiert hat.

„Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied jetzt, dass der Unternehmer dafür allerdings glaubhaft darlegen können muss, dass er beabsichtigt eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und alle Investitionen einen klaren Bezug zum Unternehmen haben. Dann ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt“, informiert Dipl.-Betriebswirt Paul Heinrich Fallenberg, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH.

In dem vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg verhandelten Fall hatte ein Unternehmer über fast zwei Jahre ausschließlich Investitionsausgaben getätigt, ohne hingegen Einnahmen zu erzielen. Für die getätigten Ausgaben machte der Unternehmer dennoch sein Recht auf Abzug der geschuldeten Mehrwertsteuer geltend. Das zuständige Finanzamt beanstandete bei einer Sonderprüfung dieses Vorgehen und sprach dem Unternehmer ab, unternehmerisch tätig gewesen zu sein. Folglich erkannte es den Vorsteuerabzug nicht an. Das Gericht entschied hingegen nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten zu Gunsten des Klägers: Dieser habe seine unternehmerische Tätigkeit objektiv nachvollziehbar nachweisen können und sei somit hinsichtlich sämtlicher entstandenen Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt.

„Bei einem Unternehmen, das über einen so langen Zeitraum keine Umsätze erwirtschaftet hat, würde man wahrscheinlich vermuten, dass beim Vorsteuerabzug nicht alles korrekt ablief“, erklärt Fallenberg. Das Urteil mache daher besonders deutlich, dass Unternehmer entsprechende Sorgfalt bei administrativen und organisatorischen Fragen der Unternehmensgründung walten lassen müssten. Nur so ließe sich gewährleisten, dass alle Investitionen beim Vorsteuerabzug auch geltend gemacht werden könnten, so der Experte.

Grundsätzlich prüfen Finanzämter alle Fälle einzeln, um zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug vor der Aufnahme der eigentlich unternehmerischen Tätigkeit rechtens war. „Umso wichtiger ist deshalb eine ausführliche Dokumentation aller Handlungsschritte und der damit verbundenen Investitionen bei der Unternehmensgründung um diese Tätigkeit lückenlos nachweisen zu können. Auch müssen die Investitionen klar unternehmensbezogen sein“, so Fallenberg abschließend.

Preisfindung mit Strategie

Den richtigen Preis zu finden ist ein Balanceakt zwischen zu billig und zu teuer. Hier lesen Sie fünf strategische Tipps, um den passenden Gegenwert für Ihre Produkte oder Leistungen zu ermitteln.

Den richtigen Preis für die eigenen Produkte zu finden, ist gar nicht so einfach. Diese Erfahrung machte auch Kunsthandwerker Stephan Siegel. Der Unternehmer stellt Skulpturen her, die er an Hotels, Pensionen und Privatleute verkauft. Bei einem Preis von 100 Euro pro Skulptur und Herstellungskosten von 80 Euro bleiben ihm pro verkauften Produkt 20 Euro Gewinn. Um seine Absatzmenge von derzeit rund 100 Skulpturen pro Jahr zu steigern, hatte Siegel beschlossen, den Verkaufspreis um zehn Prozent zu senken. Zwar brachte ihm diese Entscheidung einige neue Kunden, doch zugleich sank der Gewinn des Unternehmers deutlich.

Denn um den vor der Preis­senkung erreichten Gewinn von 2000 Euro zu halten, hätte er seine Absatzmenge verdoppeln müssen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Auch viele andere Unternehmen legen ihre Preise nach der subjektiven Meinung des Inhabers oder nach einfachen Faustregeln fest und liegen damit oft weit entfernt vom Optimum. Der bedeutende Einfluss des Preises auf den Gewinn des Unternehmens wird unterschätzt. "Ich habe mir anfangs kaum Gedanken über Preisfindung gemacht. Zwar habe ich durch niedrigere Preise mehr Kunden gewonnen, allerdings hatte ich nicht bedacht, dass die verhältnismäßig kleine Preissenkung so einen immensen Einfluss auf den Gewinn haben würde", blickt Siegel zurück.

Preisfindung Tipp 1: Strategisch planen

Da das Internet bei vielen Produkten für eine hohe Preistransparenz und Vergleichbarkeit sorgt, sehen sich gerade die Anbieter homogener Produkte (also Güter, die vom Verbraucher als identisch angesehen werden) bei der Preisfindung unter Druck und sind in Gefahr, an einem bedrohlichen Race-to-the-bottom teilzunehmen. Grund für den Preisdruck ist auch, dass neue Anbieter aus dem In- und Ausland versuchen, über den Preis in den Markt zu kommen.

Der einzige Erfolg versprechende Weg aus dem Dilemma ist die strategische Preisfindung. Solange die Märkte vieler Güter Verkäufermärkte waren, konnten Preise ausgehend von den Produktionskos­ten kalkuliert werden. Beim Cost-plus-Pricing errechnet das Unternehmen seine Kosten, addiert den gewünschten Gewinn und beginnt mit dem Verkauf. Heute funktioniert dieses System nicht mehr, denn längst haben die Konsumenten die Wahl zwischen vielen Anbietern.

Fröhliche Steuerfreiheit überall

So gelingt die betriebliche Weihnachtsfeier steueroptimiert.

Egal ob Produktion, Investition, Mitarbeiterakquise oder ganz allgemein die Stimmung im Betrieb, für viele Unternehmen erwies sich 2024 als herausforderndes Jahr. Selbst Global Player greifen zum Rotstift, um an allen Ecken und Enden Kosten einzusparen. Auch die Budgets für Weihnachtsfeiern und Geschenke bleiben nicht verschont. Bereits 2023 kam es hier zu massiven Kürzungen, teilweise wurden die vorweihnachtlichen Feierlichkeiten sogar ganz gestrichen.

Für die Belegschaft stellt dies nicht gerade eine Anerkennung ihrer harten Arbeit dar, sondern gibt ihr eher das Gefühl, einen unnötigen Kostenpunkt darzustellen – angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ein potenziell fatales Signal. Arbeitgeber, die sich trotz Inflation und Kostensteigerungen darum bemühen, ihren Mitarbeitenden mit Wertschätzung zu begegnen und diese konkret in Form von Zuwendungen auszudrücken, sollten darauf achten, einen guten Mittelweg zwischen Sparkurs und Opulenz einzuschlagen. Denn fallen die Kosten für Weihnachtsfeier und Co. zu hoch aus, steht schnell das Finanzamt vor der Tür und will ein Stück vom Kuchen abhaben.

Süßer die Freibeträge nie klingen

Steuerrechtlich betrachtet zählt eine Betriebsfeier nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz (EStG) zu den sogenannten Ereignissen mit gesellschaftlichem Charakter. Damit gelten die Kosten, die der Arbeitgeber für ein solches Event aufwendet, aufseiten des Arbeitnehmers als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, die entsprechend versteuert werden müssen – allerdings nur, wenn die Ausgaben pro Feier und Beschäftigten sich insgesamt auf mehr als 110 Euro belaufen. Diese Kosten setzen sich ganz klassisch aus Essen und Getränken, aber auch Punkten wie Raummiete, Transport und Übernachtungen zusammen – eben alles, was zur Durchführung einer Feier benötigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufwendungen sich einzelnen Arbeitnehmern individuell zuordnen lassen oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil am Gesamtvolumen handelt.

Überschreiten die Kosten pro Mitarbeiter den Freibetrag, müssen sie die Differenz als geldwerten Vorteil in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen. Alternativ kann der Arbeitgeber stattdessen gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 2 EStG die Steuer mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent pro Mitarbeiter entrichten. Bei einer Weihnachtsfeier, die pro Person 150 Euro kostet, müssen also 40 Euro versteuert werden, was für den Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung von 10 Euro ergibt.

Allerdings hat das Unternehmen auch die Möglichkeit, generell die Steuern für eine Betriebsfeier zu übernehmen, sodass die Abgaben auf die Gesamtkosten erhoben werden anstatt auf die Anteile einzelner Beschäftigter. Diese Regelung greift jedoch nur für maximal zwei Betriebsevents im Jahr. Bei drei oder mehr Veranstaltungen gelten die überzähligen als voll steuerpflichtig ohne Freibeträge. Jedoch kann die Firma frei entscheiden, auf welche zwei der Feiern die Freibeträge entfallen sollen, und muss sich nicht an die chronologische Reihenfolge halten. Für die größtmögliche Steuerersparnis erweist es sich daher als sinnvoll, Freibeträge auf die insgesamt teuersten Events anzuwenden.

So kommet, ihr Begleitpersonen

Lädt die Chefetage zum Weihnachtsessen ein, erweist es sich als durchaus üblich, wenn Mitarbeitende ihre Partner zu dem Event mitbringen – vorausgesetzt, die Einladung erlaubt ein „Plus eins“. Nehmen allerdings betriebsfremde Personen teil, gelten leicht abgewandelte Regeln bezüglich der Besteuerung. Bis 2014 konnten Unternehmen, um die steuerliche Belastung zu berechnen, die Kosten für eine Firmenveranstaltung ganz unkompliziert durch die Anzahl der Gäste teilen, denen allen jeweils ein Freibetrag von 110 Euro zustand. So blieb das gemütliche Beisammensein auch mit Freunden und Familienangehörigen steuerfrei.

Seit 2015 allerdings ist dies per Gesetz nicht mehr gestattet. Nun dürfen Kosten nur noch und ausschließlich betriebszugehörigen Personen zugeordnet werden. In der Praxis bedeutet dies: Wenn ein Unternehmen seine 70 Beschäftigten zur Weihnachtsfeier einlädt, 30 von ihnen eine Begleitperson mitbringen und die Gesamtkosten sich auf 10.000 Euro belaufen, ergibt das einen Pro-Kopf-Betrag von 100 Euro. Diejenigen Mitarbeiter, die ohne „Plus eins“ gekommen sind, liegen damit unterhalb des Freibetrags. Wer jedoch jemanden mitgebracht hat, dem werden auch die Kosten für den zusätzlichen Gast zugewiesen, sodass 30 der Beschäftigten auf einen Betrag von 200 Euro kommen. Damit müssen sie auf 90 Euro Lohnsteuer entrichten.

Alle Jahre wieder abgabenfrei

Möchte sich ein Betrieb besonders großzügig zeigen und der Belegschaft zusätzlich zur Weihnachtsfeier auch noch kleine Geschenke zukommen lassen, kommt es dabei steuerrechtlich auf das Timing und den Anlass an. Überreicht der Arbeitgeber das Präsent während des weihnachtlichen Events, fließt dessen Wert ebenfalls in den verfügbaren Freibetrag mit ein. Solange die Gesamtkosten dabei unter den veranschlagten 110 Euro bleiben, sind sowohl Feier als auch das Geschenk steuer- und sozialabgabenfrei. Liegt der Wert jedoch darüber, greifen die oben bereits genannten Vorgaben. Erfolgt die Geschenkübergabe abgekoppelt von einer etwaigen Veranstaltung, gilt die Zuwendung gemäß § 8 Absatz 1 Sätze 2 und 3 EStG ebenfalls als Teil der Einkünfte, denn dazu zählen auch „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“.

Es gibt allerdings eine Freigrenze für derartige Schenkungen durch den Arbeitgeber, geregelt in § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Dieser besagt, dass Sachbezüge außer Ansatz bleiben, „wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“. Dieser Betrag wird jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ist das Geschenk jedoch mehr wert, fällt wieder Lohnsteuer an. Übernimmt der Betrieb diese notwendige Zahlung, greift laut § 37b EStG ein pauschaler Steuersatz von 30 Prozent. Einmal angewendet, gilt dieselbe Regelung für alle innerhalb eines Kalenderjahres gewährten Geschenke bis zu einem Wert von 10.000 Euro. Um Steuern einzusparen, sollten Unternehmen also bestenfalls Weihnachtsgeschenke und -feier für die Mitarbeiter miteinander verbinden, um sowohl von einem höheren Freibetrag als auch von einem niedrigeren Pauschsteuersatz zu profitieren.

Der Autor Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. 2015 gründete er die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH Außerdem betreibt der Steuerprofi unter @juhnsteuerberater einen erfolgreichen YouTube-Kanal.

Umsatzsteuer auf Rechnungen: So geht’s

Steuer-Know-how für Gründer*innen: Diese Anforderungen hast du zu erfüllen, um Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer korrekt und effizient zu verwalten.

Die Anforderungen an Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sind hoch. Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und über sie hinaus agieren, müssen diese Regularien unbedingt verstehen. Da es in den EU-Ländern unterschiedliche Vorschriften gibt und die elektronische Rechnungsstellung immer mehr an Bedeutung gewinnt, zählt es zum Pflichtprogramm, sich über die neuesten Vorgaben auf dem Laufenden zu halten. Nur so können sich Unternehmen vor Strafen schützen und einen reibungslosen Zahlungsverkehr gewährleisten.

Umsatzsteuer auf Rechnungen: Definition

Bei der Umsatzsteuer (USt.) handelt es sich um eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf den Mehrwert erhoben, der bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen entsteht. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Steuer auf den Wertzuwachs eines Produkts oder einer Dienstleistung, der sich innerhalb der Lieferkette von dem/der Hersteller*in bis zum/zur Endverbraucher*in bildet. Das System der Umsatzsteuer ist als selbstregulierender Mechanismus konzipiert: Jede(r) Teilnehmer*in der Lieferkette erhebt Umsatzsteuer auf seine/ihre Verkäufe und zahlt wiederum Umsatzsteuer auf eigene Einkäufe. Die Differenzen erhalten die Steuerbehörden.

Umsatzsteuer entsteht auf jeder Stufe der Lieferkette, einschließlich Produktion, Vertrieb und Endverkauf. Das stellt sicher, dass die Steuer schrittweise auf der Grundlage des Mehrwerts auf jeder Stufe erhoben wird. Unternehmen er­heben die Umsatzsteuer im Auftrag der Regierung (Ausgangsumsatzsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie zahlen auch Umsatzsteuer (Vorsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen von anderen Firmen erwerben.

Unternehmen können in der Regel die auf ihre Einkäufe erhobene Umsatzsteuer zurückfordern. Das gleicht die Umsatzsteuer, die sie auf Verkäufe erheben, zumindest teilweise aus. Letztlich trägt der/die Endverbraucher*in die Kosten für die Umsatzsteuer, da sie im Endverkaufspreis der Waren und Dienstleistungen enthalten ist.

Welche Rechnungen sind umsatzsteuerpflichtig?

Ob Rechnungen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Punkte sollten die Verantwortlichen berücksichtigen:

  • Gewerbeanmeldung: Falls ein Unternehmen für die Umsatzsteuer registriert ist, muss es in der Regel Umsatzsteuer auf alle Verkäufe verlangen. Diese Pflicht besteht häufig ab einem bestimmten Umsatz.
  • Art der Waren oder Dienstleistungen: Nicht alle Waren und Dienstleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Einige Artikel können steuerbefreit sein, mit dem Nullsatz belegt werden oder einem ermäßigten Satz haben, zum Beispiel Grundnahrungsmittel, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen.
  • Geografische Lage: Die Umsatzsteuerregelungen unterscheiden sich von Land zu Land. In der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer beispielsweise bis zu einem gewissen Grad harmonisiert, doch die Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche Steuersätze und Steuerbefreiungen an. Außerhalb der EU verfügen Länder wie Kanada und Australien über eigene Systeme, die USA treiben zum Beispiel keine Umsatzsteuer auf Bundesebene ein, sondern eine Verkaufssteuer.
  • Internationale Transaktionen: Grenzüberschreitende Trans­aktionen können die Anforderungen an die Umsatzsteuer verkomplizieren. Exportierte Waren sind oft steuerfrei, sodass keine Umsatzsteuer anfällt – Importe hingegen können der Umsatzsteuer unterliegen.

Anforderungen an Rechnungen laut UStG.

Das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer spielt für Unternehmen eine extrem wichtige Rolle, um die Einhaltung der Steuergesetze zu gewährleisten. Damit Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Europa Gültigkeit besitzen, müssen sie bestimmte Angaben enthalten. Die Anforderungen können von Land zu Land leicht variieren, aber im Allgemeinen muss eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer folgende Informationen enthalten:

  • Rechnungsdatum: Datum der Ausstellung.
  • Rechnungsnummer: Eine fortlaufende Nummer, die die Rechnung identifiziert.
  • Angaben zum/zur Verkäufer*in: Name, Adresse und Um­satzsteuer-­Identifikationsnummer des Lieferanten.
  • Angaben zum/zur Käufer*in: Name, Adresse und ggf. Umsatzsteuer- Identifikationsnummer der/des Kund*in.
  • Eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
  • Die Menge der gelieferten Waren oder der Umfang der erbrachten Dienstleistungen und der Stückpreis ohne USt.
  • Der für Waren oder Dienstleistungen zu zahlende Gesamtbetrag ohne USt.
  • Der für Waren oder Dienstleistungen geltende Umsatzsteuer­satz (z. B. Normalsatz, ermäßigter Satz).
  • Gesamtbetrag der zu zahlenden Umsatzsteuer.
  • Der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.
  • Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen, einschließlich des Fälligkeitsdatums.
  • Bankverbindung der/des Lieferant*in für die Zahlung, falls zutreffend.
  • Alle anwendbaren Rabatte oder Nachlässe.

Zusätzlich zu den Standardangaben müssen Rechnungen in Deutschland das Datum des Steuerzeitpunkts enthalten, also das Datum, an dem die Waren oder Dienstleistungen geliefert wurden.

Rechnungen in Frankreich müssen in französischer Sprache ausgestellt werden und spezifische Formulierungen für steuerbefreite Transaktionen enthalten, etwa „Exonération TVA du CGI“ für steuerbefreite Lieferungen.

Rechnungen in Italien müssen den „Codice Fiscale“ (italienische Steuernummer) sowohl des Lieferanten als auch der/des Kund*in beinhalten, wenn es sich bei diesem/dieser um ein italienisches Unternehmen handelt.

Vereinigtes Königreich: Die Vorschriften werden von der britischen Steuerbehörde (HMRC) verwaltet und durch die Änderungen nach dem Brexit beeinflusst.

EU: Geregelt durch die Umsatzsteuerrichtlinie der EU, wobei jeder Mitgliedstaat die Richtlinie durch nationale Gesetze umsetzt.

Schweiz: Reguliert durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit spezifischen Mehrwertsteuervorschriften und -sätzen.

Verschiedene Arten von Rechnungen mit Umsatzsteuer

Um die Vorschriften einzuhalten und die Umsatzsteuer zurückfordern zu können, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Rechnungen alle erforderlichen Informationen enthalten. Es existieren unterschiedliche Arten von Umsatzsteuerrechnungen für verschiedene Geschäftswerte und Szenarien, deshalb müssen Firmen unbedingt wissen, welche Rechnungsart zu welcher Geschäftstransaktion passt.

Vollständige Umsatzsteuerrechnung

Eine vollständige Umsatzsteuerrechnung (oft als „Standardrechnung” bezeichnet) enthält alle oben genannten Angaben. Sie ist in der Regel für B2B-Transaktionen und alle Verkäufe erforderlich, bei denen der/die Kund*in die Umsatzsteuer zurückfordern muss.

Vereinfachte Umsatzsteuerrechnung

Eine vereinfachte Rechnung kann für kleinere Transaktionen zum Einsatz kommen. Sie enthält weniger Details als eine vollständige Rechnung und wird in der Regel für Verkäufe im Einzelhandel und andere kleine Transaktionen unter einem bestimmten Wert verwendet. Sie muss lediglich den Namen und die Adresse des Unternehmens, das Datum, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, den zu zahlenden Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer und den Umsatzsteuerbetrag enthalten.

Modifizierte Umsatzsteuerrechnung

Die modifizierte Rechnung enthält zusätzliche Details oder Anpassungen, die auf spezifischen Gegebenheiten oder Anforderungen der Branche basieren. Dabei kann es sich um eine Variante der vollständigen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer handeln, die zur Erfüllung spezifischer Compliance- oder Branchenstandards dient. Sie kann zusätzliche Daten wie Kund*innenreferenznummern, Projektcodes oder Vertragsdetails enthalten. Sie kommt in einzelnen Branchen oder für spezielle Geschäftsvorgänge zum Einsatz, die zusätzliche Informationen erfordern.

Bestimmungen zur Umsatzsteuer in Europa

Die Regelungen zur Umsatzsteuer in Europa sollen Einheitlichkeit gewährleisten, aber auch nationale Abweichungen zulassen. Der Brexit hat für britische Unternehmen, die mit der EU Handel treiben, eine neue Komplexität mit sich gebracht – und erfordert erhebliche Anpassungen bei der Umsatzsteuerabrechnung und -berichterstattung.

Reverse Charge: Umsatzsteuer in EU-Mitgliedstaaten

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist eine Methode zur Vereinfachung der Abrechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU und soll Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kommt bei risikoreichen Waren und Dienstleistungen (z.B. Bauleistungen, Mobiltelefone) zum Zug, um Umsatzsteuerbetrug innerhalb eines Mitgliedstaats zu verhindern. In diesem Fall trägt der/die Kund*in und nicht der/die Lieferant*in die Verantwortung für die Umsatzsteuer.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten der Umsatzsteuer unterliegen, geht die Verantwortung für die Meldung der Umsatzsteuer von dem/der Verkäufer*in auf den/die Käufer*in über. Der/die Lieferant*in berechnet keine Umsatzsteuer, sondern vermerkt auf der Rechnung, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Der/die Käufer*in muss die Umsatzsteuer in der Steuererklärung angeben und sie somit als Ausgangs- und Vorsteuer selbst berechnen. Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU stellt der/die Verkäufer*in eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und gibt an, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Der/die Käufer*in meldet die Umsatzsteuer so, als hätte er/sie die Waren selbst geliefert. Deshalb kann er/sie sie häufig gleichzeitig zurückfordern, sodass keine Nettosteuerzahlung anfällt. Für Dienstleistungen gelten ähnliche Regeln. Erbringt ein Unternehmen in der EU Dienstleistungen für eine Firma in einem anderen EU-Land, muss der/die Empfänger*in gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren die Mehrwertsteuer im eigenen Land abrechnen.

Steuern digitalisieren: Vorschriften zur Umsatzsteuer mit E-Invoicing erfüllen

Einer der Gründe für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (oder E-Invoicing) ist die Vereinfachung der Umsatzsteuererklärung durch die Standardisierung des Rechnungsformats und dessen Struktur. Das stellt sicher, dass jede Rechnung alle erforderlichen Datenfelder für die Umsatzsteuer enthält, einschließlich der Felder für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Umsatzsteuersätze und die Umsatzsteuerbeträge. Häufig geschieht dies mithilfe standardisierter Formate wie XML (Extensible Markup Language) und UBL (Universal Business Language).

Die elektronische Rechnungsstellung für die Umsatzsteuererklärung hat einige Vorteile, zum Beispiel eine höhere Genauigkeit und Echtzeit-Berichterstattung. Sie erhöht die Effizienz und spart durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands Kosten ein. Durch digitale Prüfpfade und Aufzeichnungen lässt sich das Geschehen zudem besser nachverfolgen.

E-Invoicing-Lösungen können so konfiguriert werden, dass sie den spezifischen Umsatzsteuervorschriften jedes Landes genügen. So enthalten die erstellten Rechnungen automatisch alle von den örtlichen Steuerbehörden geforderten Informationen, was das Risiko von Verstößen verringert.

Darüber hinaus ermöglichen es die Systeme, die Richtigkeit der Umsatzsteuerinformationen automatisch zu überprüfen. So gleichen sie beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit offiziellen Datenbanken ab, um sicherzustellen, dass diese gültig und aktuell sind.

Der Autor Thomas Inhelder ist CPA-zertifizierter Finanz­prüfer sowie Mitgründer und CFO von Yokoy, Anbieter einer KI-gesteuerten Ausgabenmanagement-Plattform für Unternehmen.