Steuern sparen leicht gemacht: Die besten Tipps für Gründer


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Das Buchhaltungs-ABC für Unternehmer: Alles, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Firma gründen und Steuern sparen möchten. Jetzt lesen und starten! 

Steuern sparen als Gründer: Von Altersvorsorge bis Zehn-Tage-Regel

Wer sich selbstständig gemacht hat, weiß, dass jede gewonnene Freiheit mit einer neuen Pflicht einhergeht. Zwar muss man sich nicht mehr mit einem anstrengenden Chef oder nervigen Urlaubssperren herumschlagen, dafür wartet aber ein Berg an Rechnungen und Steuerrechtsparagraphen. Für Gründer eines Unternehmens birgt der erste Jahresabschluss einige unwillkommene Überraschungen – meist sind die steuerlichen Abzüge doch höher als gedacht. Aber Selbstständigkeit muss nicht zwingend teuer sein. Vielmehr kommt es vor allem auf die richtige Buchführung an. Je nachdem, wie Sie Ihre Finanzen verwalten, können Sie auch als Gründer eine beachtliche Menge an Steuern sparen.

Dieser Ratgeber verrät, mit welchen einfachen (und völlig legalen) Tricks Sie den größten Gewinn aus Ihrem Unternehmen ziehen – von „A“ wie Altersvorsorge bis „Z“ wie Zehn-Tage-Regel.

Altersvorsorge versteuern

Gerade in der Anfangsphase machen sich Selbstständige oft wenig Gedanken um den Ruhestand und ihre Altersvorsorge. Aber ein frühzeitiger Weitblick lohnt sich – und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Gegenwart. Denn: Investitionen in die Altersvorsorge verhelfen Firmengründern zu steuerlichen Ersparnissen. Zu solchen Investitionen gehören Zahlungen an folgende Institutionen:

  • private Rentenversicherung für Freiberufler (auch „Rürup“-Rente genannt)
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • berufsständische Versorgungswerke
  • landwirtschaftliche Alterskassen

All diese Beiträge können Sie als „Sonderausgaben“ in der Einkommenssteuererklärung bis zu einer gewissen Summe geltend machen. Für das Kalenderjahr 2017 lag die Höchstsumme für Alleinstehende bei circa 23.000 Euro. Nachdem Sie sich eine eigene Existenz aufgebaut haben, macht es also Sinn, jährlich einen entsprechenden Betrag einzuzahlen und sich entsprechende Vergünstigungen zu sichern.

Betriebsausgaben erhöhen

Dieser Steuerspartipp scheint so simpel und offensichtlich, dass ihm viele Unternehmer zu wenig Beachtung schenken. Generell zieht das Finanzamt nicht den gesamten Umsatz, sondern den tatsächlichen Gewinn in Betracht. Den Gewinn ermitteln Selbstständige in der Steuerklärung über die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Dabei gilt die Formel:

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Ergo: Je höher die Betriebsausgaben, desto niedriger der Betrag, den das Finanzamt als Maßstab für Ihre Steuerabgaben verwendet. Deshalb sollten Sie genau prüfen, welche Aufwendungen Sie unter dieser Kategorie verbuchen können. Zu Betriebsausgaben zählen unter anderem:

  • Miete für geschäftliche Räumlichkeiten
  • Einrichtung und Arbeitsmaterialien
  • Kosten für Fortbildungsmaßnahmen
  • Löhne und Gehälter für Personal
  • Fahrtkosten (30 Cent pro Kilometer für jede einfache Fahrt zwischen Arbeits- und Wohnort)

Achten Sie jedoch auf die jeweiligen Höchstbeträge pro Kalenderjahr. Sog. geringfügige Wirtschaftsgüter (GWG), d.h. Kleininvestitionen in einzelne Gegenstände wie Telefone, Drucker oder Kaffeemaschinen, können Sie bis zu einem Bruttobetrag von 952 Euro komplett ansetzen. Teurere Anschaffungen müssen Sie dagegen über mehrere Jahre hinweg abschreiben.

Übrigens gibt es sogar die Möglichkeit, Geschenke als Betriebsausgaben abzusetzen. Dazu gehören firmeninterne Aufmerksamkeiten zu Weihnachten genau wie Benzingutscheine. Auch mit Präsenten für Personen außerhalb des Betriebes können Sie als Gründer Steuern sparen. Dabei schreibt das Finanzamt normalerweise eine jährliche Höchstgrenze von 35 Euro pro Person vor. Jedoch gilt diese Regel bei einigen teuren Geschenken nicht, beispielsweise:

  • Preise im Rahmen von Gewinnspielen
  • Kondolenzgeschenke
  • Spargutscheine von Kreditunternehmen

In solchen Fällen dürfen Sie die entstandenen Kosten in vollem Umfang ansetzen.

Betriebsvorrichtungen gesondert abschreiben

Wenn Sie in Ihrem Büro Umbauarbeiten durchführen lassen, geben Sie auch diese Kosten in Ihrer Steuererklärung an. Dabei unterscheidet das Finanzamt jedoch zwischen zwei Kategorien:

  • Kosten für Baumaßnahmen am Gebäude selbst:
  • Diese müssen Unternehmer über einen Zeitraum von 33 Jahren abschreiben.
  • Kosten für Betriebsvorrichtungen: Dazu gehören Anlagen, die nicht Teil des Gebäudes an sich sind und separat eingebaut werden, beispielsweise Maschinen, Ladeneinbauten oder Raumklimatisierung. Kosten für diese Vorrichtungen müssen Sie maximal 15 Jahre lang abschreiben.

 Auch hier gilt: Je länger die Abschreibung insgesamt dauert, desto weniger sparen Gründer Steuern ein. Daher sollten Sie bei der Baufirma immer mindestens zwei getrennte Rechnungen anfordern: Eine für Arbeiten am Gebäude und eine für Betriebsvorrichtungen.

Investitionsabzugsbetrag nutzen

Bei der Steuererklärung kommt es nicht nur darauf an, welche Ausgaben Sie angeben, sondern vor allem, wann Sie dies tun. Generell müssen Unternehmer größere Anschaffungen linear abschreiben. Das bedeutet, dass Sie über einen längeren Zeitraum jedes Jahr einen gleichbleibenden Betrag absetzen, bis die Gesamtsumme versteuert ist. Diese Regelung bringt aus Unternehmersicht oftmals Nachteile: Während Sie die hohen Rechnungen sofort bezahlen, erhalten Sie die steuerlichen Vergünstigungen unter Umständen erst drei Jahrzehnte später.

In dieser Hinsicht bietet der sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) einen Vorteil für kleinere und mittlere Betriebe. Dank dieser Regelung können Sie nämlich für das laufende Geschäftsjahr Anschaffungen absetzen, die in der aktuellen Inventur noch gar nicht verzeichnet sind. Das funktioniert folgendermaßen:

1. Sie haben im Vorjahr nicht mehr als 100.000 Gewinn erwirtschaftet.
2. Sie planen für die nächsten drei Jahre Investitionen.
3. Sie setzen 40 Prozent der voraussichtlichen Ausgaben für diese Investitionen bereits in diesem Kalenderjahr ab.

Der Investitionsabzugsbetrag erweist sich vor allem in den ersten Jahren nach der Gründung als eine wirksame Methode, um Höchstbeträge für Abschreibungen gezielt auszunutzen und dadurch Steuern zu sparen.

Kleinunternehmerregelung wahrnehmen

Generell sind alle Unternehmen verpflichtet, eine Umsatzsteuer (umgangssprachlich „Mehrwertsteuer“) zu erheben. Dabei müssen sie für alle Leistungen einen gewissen Prozentsatz zusätzlich in Rechnung stellen und direkt ans Finanzamt überweisen. Das heißt, selbst wenn das Geld noch nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist, müssen Sie bereits die Umsatzsteuer abführen. Solche Vorauszahlungen lassen sich allerdings unter bestimmten Umständen vermeiden. Kleinere Unternehmen, die im Jahr einen Umsatz unter 600.000 Euro bzw. Gewinn unter 60.000 Euro erzielen, dürfen die Ist-Versteuerung anwenden. Dabei zahlen sie die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt, wenn der Kunde die jeweilige Rechnung tatsächlich beglichen hat.

Darüber hinaus können Sie dank der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerliche Abgaben vollständig umgehen, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:

1. Ihr Umsatz lag im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro
2. Ihr Umsatz wird im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen.

Laut Paragraph §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind alle Betriebe, die diese Voraussetzungen erfüllen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit. In diesem Fall bleibt ihnen ein erhebliches Maß an bürokratischem Aufwand erspart. Daher sollten Sie zu Beginn genau planen, zu welchem Zeitpunkt Sie die Gründung Ihrer Firma anmelden. Je später im Jahr Sie dies tun, desto leichter wird es, beim ersten Jahresabschluss die Obergrenze von 17.500 Euro nicht zu überschreiten.

Rückstellungen bilden

Dieses Verfahren funktioniert ähnlich wie der Investitionsabzugsbetrag: Indem Unternehmensgründer vorausschauend kalkulieren, sparen sie Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Unter „Rückstellungen“ versteht man Ausgaben, die zwar schon abzusehen sind, aber bei denen noch unklar ist, wie hoch sie ausfallen bzw. wann sie vollständig gezahlt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zum Jahresende Reparaturen im Büro anstehen, aber die Handwerker ihre Arbeiten nicht bis Dezember abschließen können. Solche ungewissen finanziellen Verpflichtungen können Sie frühzeitig beim Finanzamt geltend machen. Dafür müssen Sie lediglich eine Begründung für die ungewisse Verbindlichkeit vorlegen und die Höhe der Rückstellung „nach bestem Gewissen“ schätzen.

Sonderabschreibungen erstellen

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können laut §7 des Einkommenssteuergesetzes außerdem von der Sonderabschreibung Gebrauch machen. Normalerweise müssen Sie Investitionen über 1000 Euro gemäß der linearen Abschreibung über mehrere Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Allerdings existiert auch hier eine Ausnahme: Solange Ihr Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr eine Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet, steht Ihnen eine Sonderabschreibung von 20 Prozent zu. Das bezieht sich auf alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die Sie bis zu 90 Prozent für geschäftliche Zwecke nutzen. Wenn Sie beispielsweise einen Laptop für 1500 Euro kaufen, können Sie davon 300 Euro sofort abschreiben. Das Gleiche gilt für größere Anschaffungen wie Firmenwägen oder Maschinen.

Zehn-Tage-Regel beachten

Laut dem Zu- und Abflussprinzip gelten Zahlungen steuerrechtlich nur für das Geschäftsjahr, in dem Sie tatsächlich vollzogen wurden. Demnach zählt eine Einnahme als „zugeflossen“, sobald Sie der Empfänger entgegengenommen hat. Ebenso ist eine Ausgabe „abgeflossen“, wenn der Sender eine Transaktion abgeschlossen hat. Woran Sie das konkret festmachen können, zeigt die folgende Tabelle:

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gegenleistung für eine Zahlung noch aussteht. Auch Vorauszahlungen müssen Sie für das Kalenderjahr ansetzen, in dem Sie abgeschlossen wurden. Allerdings ermöglicht die 10-Tage-Regel ein gewisses Maß an Flexibilität. Bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben, die kurz vor Jahresende oder kurz nach Jahresbeginn stattfinden, macht das Finanzamt eine Ausnahme. „Kurz“ steht hierbei für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen. Dadurch haben Gründer etwas mehr Spielraum, um die Jahresbilanz gezielt zu regulieren und somit Steuern zu sparen.

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Runway, Burn Rate und Co.: Diese Finanzkennzahlen solltest du kennen

Das sind die zehn wichtigsten Finanzkennzahlen für Start-ups in der Wachstumsphase.

Hinter der Gründung eines Start-ups steht meist eine brillante Geschäftsidee. Doch nicht jeder kluge Kopf, der ein Start-up gründet, ist automatisch auch ein(e) Finanzexpert*in. Hier sind zehn wichtige Kennzahlen, die jede(r) Gründer*in in der Wachstumsphase im Blick behalten sollte.

Runway

Der Runway, auch Cash Runway genannt, ist eine entscheidende Finanzkennzahl, die einen gezielten Blick in die Zukunft des Unternehmens wirft. Vorstellen kann man sich den Runway als einen Zeitraum, in dem ein Start-up auf Basis konstanter Einnahmen und Ausgaben ohne neue Finanzmittel auskommen kann. Ein langer Runway ist von Vorteil, denn er gibt Gründer*innen mehr Zeit und Spielraum. Ist der Runway jedoch zu kurz, müssen die Ausgaben reduziert, die Einnahmen erhöht oder neue Finanzierungsquellen erschlossen werden.

Burn Rate

Die Burn Rate spielt eine wichtige Rolle für den Runway und gibt an, wie schnell ein Start-up oder Scale-up seine finanziellen Ressourcen aufbraucht – sozusagen verbrennt. Kein Wunder also, dass sie auch als Geldverbrennungsrate bezeichnet wird. Grundsätzlich ist die Burn Rate kein schlechtes Zeichen, denn Ausgaben für Software, Marketing oder Gehälter sind notwendig. Ist sie jedoch zu hoch und wirkt sie sich stark negativ auf den Runway aus, sollte geprüft werden, wo Ausgaben eingespart werden können.

Monthly Recurring Revenue (MRR)

Ein Wert, der in der Übersicht der wichtigsten Finanzkennzahlen nicht fehlen darf: der MRR, zu Deutsch der monatlich wiederkehrende Umsatz. Bietet ein Start-up Abonnement-Produkte oder -Dienstleistungen an, lässt sich dieser Wert recht einfach berechnen.

Average Revenue per Account (ARPA)

Auch der ARPA sollte im Blick behalten werden, wenn ein Start-up auf Wachstumskurs ist. Er steht für den durchschnittlichen Umsatz pro Kund*in und wird berechnet, indem der Umsatz eines bestimmten Zeitraums durch die Anzahl der Kund*innen geteilt wird. Der ARPA ist eine der wichtigsten Finanzkennzahlen, um die Profitabilität eines Unternehmens zu bestimmen. Je höher er ist, desto größer ist das Wachstumspotenzial.

Customer Lifetime Value (CLV)

Der CLV zeigt den durchschnittlichen Umsatz, den aktive Kunden generieren. Er wird mit Hilfe der monatlichen Umsätze und der durchschnittlichen Abo-Länge berechnet. Der CLV spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn Gründer*innen die Kosten für die Kundenakquise berechnen möchten.

Customer Acquisition Cost (CAC)

Die Kundenakquisitionskosten geben an, welche Kosten durchschnittlich für die Gewinnung von Neukund*innen anfallen. Dazu zählen Marketingmaßnahmen, die zur Neukundengewinnung dienen, wie zum Beispiel Ausgaben für Werbemittel, Personal, aber auch Software oder andere Materialien. Wichtig: Den richtigen Mittelwert finden, der in Relation zum CLV-Wert steht.

Customer Acquisition Cost Payback

Neben CLV und CAC gibt es eine weitere wichtige Finanzkennzahl, die bei der Kundengewinnung entscheidend ist: der CAC Payback. Dieser Wert gibt an, wie lange es dauert, bis die Ausgaben für die Kundenakquise durch den Kund*innen wieder eingespielt werden.

Bruttomarge

Einfach ausgedrückt ist die Bruttomarge der Umsatz abzüglich aller direkten Kosten. Die Bruttomarge sollte bei den wichtigsten Finanzkennzahlen nicht fehlen, da sie einen guten Überblick darüber gibt, wie effizient ein Start-up sein Kapital im Produktionsprozess einsetzt.

Umsatzrentabilität

Die Umsatzrentabilität gibt an, wie viel Prozent des Umsatzes als Gewinn verbucht werden können. Die Formel dafür lautet: (Gewinn / Umsatz) x 100. Eine Umsatzrentabilität von circa fünf Prozent ist ein gutes Zeichen für die Wirtschaftlichkeit des Start-ups.

Free Cashflow (FCF)

Der Free Cashflow gibt Auskunft über die frei verfügbaren liquiden Mittel eines Unternehmens – also wie viel Geld nach den Ausgaben am Ende einer festgelegten Periode noch zur Verfügung steht. Insbesondere für Investor*innen ist der FCF eine wichtige Finanzkennzahl, denn daran lässt sich schnell erkennen, ob ein Start-up auch in Zukunft genügend Gewinne erzielen kann.

Fazit

Diese Aufzählung gibt einen guten Überblick über die wichtigsten Finanzkennzahlen und sollte von Gründer*innen in der Wachstumsphase stets im Auge behalten werden. Es ist daher sehr wichtig, über ein modernes Finanzmanagement zu verfügen. Dafür sollten Finanzzahlen nicht unübersichtlich in tausenden von Excel-Tabellen verteilt sein, sondern sich bestenfalls auf einer Plattform übersichtlich darstellen lassen. Zum einen können sich Gründer*innen dadurch stärker auf das Unternehmenswachstum konzentrieren und investieren ihre Zeit nicht an falscher Stelle, zum anderen führt die Integration der Daten auf einer Plattform zu weniger Fehlern und ermöglicht eine reibungslose Teamarbeit.

Der Autor Franz Salzmann ist Gründer und CEO von Helu.io, dem deutschen Marktführer für einfaches und kollaboratives Finanzmanagement für Start-ups und mittelständische Unternehmen. Vor der Gründung von Helu.io begleitete Salzmann als Unicorn-Investor und ehemaliger Speedinvest Partner das Wachstum vieler erfolgreicher Scale-ups wie Wefox oder Adverity.

Die "Corona-Schonzeit" endet bald – das sollten Kleinstunternehmer*innen wissen

Neue Fristen können ab September 23 und Januar 24 auch Kleinstunternehmer*innen schnell in den finanziellen Ruin bringen. Lohnt der Abschluss einer D&O-Versicherung?

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler hat sie. Viele Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte in größeren Firmen haben sie auch. Die Rede ist von der D&O (Directors and Officers) Versicherung. Was viele nicht wissen: Die auch als Geschäftsführer-, Manager- oder Organhaftpflicht bekannte Versicherung ist nicht nur für Aktien- oder Großunternehmen sinnvoll – sondern auch für Kleinst- und Kleinunternehmer*innen. Denn: Gerade die Verantwortlichen von kleineren Unternehmen sind einem im Vergleich zu ihrem Eigenkapital besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sie haften mit ihrem Privatvermögen bei Versäumnissen wie einer Insolvenzverschleppung oder beruflichen Fehlern. Beim Missachten kommen Schadenssummen von drei bis fünf Millionen Euro schnell zusammen. Eine D&O- Versicherung kann helfen, das private Vermögen und das Unternehmen zu schützen. Was derzeit erschwerend hinzukommt: Die Corona-Schonzeit endet bald.

Stichtag 30. Juni 2023: finanzieller Druck auf kleinere Betriebe nimmt zu

„Einige aktuell einzuhaltende gesetzliche Fristen und die anhaltende Situation der Multikrisen könnte viele kleinere Betriebe tiefer in die finanzielle Bredouille bringen als sie denken“, sagt Payam Rezvanian, Mitglied der Geschäftsleitung von Finanzchef24. Den 30. Juni 2023 sollten sich Geschäftsführer und Verantwortliche von Kleinst- und Kleinunternehmen im Kalender anstreichen. Bis zu diesem Datum müssen alle Betriebe, die Corona Überbrückungshilfen erhalten haben, eine sogenannte Schlussabrechnung abgeben. „Die Multikrisen sind noch nicht vorbei und bereits in Schieflage geratene Unternehmen könnte eine mögliche Rückzahlung der Corona-Hilfen zusätzlich unter Druck bringen“, weiß Marktbeobachter Rezvanian.

Stichtag 31. Dezember 2023: Auslaufende Schutzmaßnahmen im Insolvenzrecht

Zudem laufen mehrere Maßnahmen aus, die die Bundesregierung zum Schutz von Unternehmen im Rahmen des Insolvenzrechts beschlossen hatte. Vor Corona bestand die Pflicht, wegen einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Fortführung des Unternehmen nicht über einen Zeitraum von 12 Monaten hinreichend wahrscheinlich war. Um gesunden Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise nicht sicher planen können, unter die Arme zu greifen, wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Prognosezeitraum auf vier Monate verkürzt. Diese Regelung läuft zum 31. Dezember 2023 aus. „Viele Kleinst- und Kleinunternehmer*innen wissen Stand heute gar nicht, dass für sie je nach Gesellschaftsform bereits ab dem 1. September 2023 der ursprüngliche Prognosezeitraum von 12 Monaten wieder relevant werden kann. Das gilt für GmbHs etwa dann, wenn sie absehen können, dass sie ab dem 1. Januar 2024 auf einen 12-monatigen Zeitraum überschuldet sein werden“, heißt es beim Bundesjustizministerium.

Insolvenzantragspflicht im Blick behalten: bei Fehlern haften Geschäftsführer*innen schnell mit Privatvermögen

„Manager*innen, die eine GmbH führen, müssen die Finanzplanung im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht extrem sorgfältig angehen, um potenzielle Insolvenzrisiken zu minimieren. Die Finanzplanung sollte so gestaltet sein, dass sich finanzielle Engpässe nicht nur frühzeitig erkennen lassen, sondern auch rechtzeitig reagiert werden kann. Dazu müssen die Führungskräfte regelmäßig Liquidität und Rentabilität überwachen und mögliche zukünftige Entwicklungen einbeziehen. Gerade bei kleinen Unternehmen kommt diese Prognose oft viel zu kurz. Sie sind zu sehr mit dem Unternehmensalltag beschäftigt“, erläutert Rezvanian.

Die Insolvenzantragspflicht muss im Blick behalten werden: GmbH-Geschäftsführer*innen sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Die derzeitige Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzvertrages wegen Überschuldung von acht Wochen verkürzt sich ab dem 1. Januar 2024 auf sechs Wochen. „Insbesondere junge Führungskräfte machen sich wenig Gedanken um das eigene Risiko und unterschätzen die Gefahren“, berichtet Rezvanian aus dem Tagesgeschäft.

5 Gründe für eine D&O-Versicherung in kleinen Betrieben

Die D&O-Absicherung deckt durch höhere Deckungssummen Risiken ab, die mit der Managerhaftung verbunden sind. Die wichtigsten 5 Gründe, warum eine D&O- Versicherung speziell für kleinere Betriebe sinnvoll seine kann:

1. Persönliche Haftung: Manager*innen in kleinen Unternehmen können genau wie ihre Kolleg*innen in großen Unternehmen persönlich für ihre Entscheidungen und Handlungen haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten im Falle einer Klage gegen eine Führungskraft.

2. Gerichtskosten: Rechtsstreitigkeiten können – unabhängig von der Größe des Betriebs – teuer werden. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für Verteidigung und Schadensersatz, was den finanziellen Druck auf das Unternehmen und die betroffene Führungskraft reduziert.

3. Vertrauensvorschuss: Der Abschluss eines D&O-Schutzes kann das Vertrauen von Investor*innen und Kreditgeber*innen gerade in kleinere Unternehmen stärken und so deren Attraktivität generell erhöhen.

4. Schutz der Firma: Eine D&O-Absicherung schützt nicht nur die Führungskräfte, sondern auch den Betrieb. Mittels D&O-Versicherung lassen sich die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs erhalten und sein Ruf schützen.

5. Wandel der Unternehmensgröße: Häufig verändern sich kleine Unternehmen. Sie wachsen oder passen ihre Strukturen an. Eine D&O-Versicherung sorgt dafür, dass der Schutz für Führungskräfte während des Wachstums und bei den sich ändernden Unternehmensstrukturen erhalten bleibt.

Der Finanzplan – Must-have für Gründer*innen

Der Finanzplan ist ein wichtiges Tool für deine Finanzverwaltung sowie zur Kapitalbedarfsplanung. Er zeigt dir damit zugleich die Erfolgsaussichten deiner Unternehmung. Wie du dir Step-by-Step einen Finanzplan erstellst – mit Gratis-Vorlage zum Download.

Was ist ein Finanzplan und wozu dient er?

Ein Finanzplan ist Teil des Businessplans und ein wichtiges Instrument des Finanzmanagements. Er beinhaltet die zukünftigen, geschätzten Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens und bildet so auch die Grundlage für die Kapitalbedarfsplanung. Er gibt somit Auskunft darüber, ob sich eine Unternehmensgründung wirtschaftlich lohnt und ob ein Unternehmen dauerhaft am Markt bestehen kann.

Als Mittel der Finanzkontrolle soll der Finanzplan Unternehmen einen Plan-Ist-Vergleich des laufenden Geschäftsbetriebs ermöglichen, damit sie immer wissen, wo sie aktuell stehen.

In der Regel werden Finanzpläne von Gründer*innen, Start-ups oder Unternehmern erstellt, um Investor*innen oder Kreditgeber*innen von der Realisierbarkeit einer Geschäftsidee zu überzeugen. Zum anderen können Unternehmer*innen damit für sich selbst überprüfen, ob ihre Idee erfolgreich umsetzbar ist.

Für die Erstellung des Finanzplans kann eine Vorlage sehr hilfreich sein. Um dein Unternehmen dabei zu unterstützen, hat GetApp eine Finanzplan-Excel Vorlage erstellt, die du kostenfrei hier herunterladen kannst.

So verwendest du die Finanzplan Vorlage von GetApp:

Die Vorlage von GetApp dient der übersichtlichen und effizienten Planung von Zahlungsflüssen eines Unternehmens in einem Kalenderjahr. Das Template besteht aus fünf verbundenen Tabellenblättern, die im Folgenden kurz vorgestellt:

  • Finanzplan: Der Finanzplan fasst die eingegebenen Werte aus dem Kosten- und Umsatzplan zusammen und stellt den monatlichen Zahlungsfluss, die Liquidität, den Liquiditätsfluss, den Kostenverlauf sowie den Zusammenhang der jährlichen Kosten tabellarisch und grafisch dar. Der Anfangsbestand (Kontostand zum Jahresanfang) des Unternehmens ist einzutragen.
  • Umsatzplan: Im Umsatzplan werden alle geplanten Erlöse des Unternehmens eingetragen. Diese umfassen Erlöse aus Produkten, Projekten sowie sonstigen betrieblichen Erlösen, wie etwa dem Abgang von Anlagevermögen.
  • Kostenplan: Im Kostenplan werden alle geplanten Kosten des Unternehmens erfasst, aufgeteilt in die Bereiche Materialaufwand, Personalaufwand, Betriebliche Aufwendungen, abschreibungswirksame Anschaffungen und Investitionen. Die Personalkosten können separat im Tabellenblatt „Personalkosten“ berechnet werden.
  • Personalkosten: Personalkosten werden pro Person kalkuliert. Dazu werden Bruttogehalt und variable Gehaltsbestandteile eingetragen. Der Faktor für den Arbeitgeberanteil der Personalkosten kann im Tabellenblatt „Details_Personalkosten" ermittelt und kopiert werden. Die Summe der Personalkosten wird automatisch in den Kostenplan übernommen.
  • Detail_Personalkosten: Das Tabellenblatt Detail_Personalkosten dient der Kalkulation des Arbeitgeberanteils der Personalkosten. Zusätzlich werden Personalkosten pro Stunde errechnet.

Fazit

Der Finanzplan ist das Herzstück deines Businessplans. Mit ihm gestaltest du die Zukunft deines geschäftlichen Vorhabens, bewertest Risiken und beugst Krisen vor. Deshalb solltest du ausreichend Zeit in die Erstellung der Finanzplanung investieren. Dabei hilft dir die hier vorgestellte kostenlose Finanzplan-Vorlage, die du dir kostenfrei hier herunterladen oder per obigem QR-Code direkt aufs Smartphone laden kannst.

Wie Verjährung von Forderungen verhindert werden kann

Damit du als Jungunternehmer*in künftig nicht auf deinen Außenständen sitzen bleibst, klären wir auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt.

Bei all der vielen Arbeit kann es leider passieren, dass einiges liegen blieben. So zum Beispiel nicht gezahlte Kundenrechnungen. Besonders für Unternehmer*innen gleicht dies einem Horrorszenario, da die Verjährungsfrist für einige offenen Forderungen bereits abgelaufen sein könnte. Damit du künftig nicht auf deinen Außenständen sitzen bleibst, klären wir auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt.

Aller guten Dingen sind drei? Nach wie vielen Jahren Forderungen frühestens verfallen

Der Albtraum eines jeden Unternehmens: Der zufällige Blick auf eine immer noch nicht beglichene Rechnung liegt bereits Jahre zurück. Wenn die Schweißperlen laufen, heißt es jedoch zunächst tief durchatmen und genau prüfen. Denn nicht jede Forderung verfällt nach der gleichen Zeit. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Je nach Sachlage bestehen jedoch noch weitere Sonderregelungen. Diese können mit 5, 10 oder 30 Jahren stark variieren. Um den Überblick zu bewahren, sollten betroffene Firmen eine rechtliche Konsultation durch einen Anwalt einholen. Unternehmer*innen mit offenen Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2019 hätten jedoch bereits handeln müssen, denn nach der regelmäßigen Verjährungsfrist konnten die nur noch bis zum 31. Dezember 2022 geltend gemacht werden.

Was tun, wenn die Uhr tickt?

So kann die Verjährung von Forderungen gehemmt werden: In manchen Situationen ist der Countdown bereits fast abgelaufen. Dann könnte es mit etwas Glück jedoch unter Umständen noch die Möglichkeit geben, die Verjährung zu hemmen. Dafür kommen grundsätzlich die §§ 203-208 BGB in Betracht. Aus dem Katalog des § 204 BGB ergeben sich beispielsweise verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung von Forderungen durch Rechtsverfolgung zu hemmen, z.B. wenn der Gläubiger:

  • Klage auf Leistung auf Bestätigung des Anspruchs oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils erhebt (§ 204 Abs. 1 Satz 1 BGB),
  • ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, sodass jede weitere Kommunikation zwischen Gläubiger und Schuldner über das Gericht geschieht. Das Gericht versendet in diesem Zuge einen Mahnbescheid an den Schuldner (wobei die Verjährung mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt wird) (§ 204 Abs. 1 Satz 3 BGB),
  • einen Antrag für ein selbstständiges Beweisverfahren beantragt (§ 204 Abs. 1 Satz 7 BGB),
  • ein schiedsrichterliches oder vereinbartes Begutachtungsverfahren beginnt (§ 204 Abs. 1 Satz 8, 11 BGB) oder
  • die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet hat (§ 204 Abs. 1 Satz 10 BGB).

Tritt eines dieser Ereignisse ein, wird der Lauf der Verjährungsfrist von Forderungen bis zum Ende des Ereignisses gehemmt.

Zurück auf Anfang: Wie kann ich den Neubeginn der Verjährung auslösen?

In einigen Fällen können Gläubiger die Verjährungsfrist von § 195 BGB erneut auslösen. Dies ist der Fall, wenn die Voraussetzungen des § 212 BGB erfüllt werden. Nach § 212 Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner den Anspruch gegenüber dem Gläubiger z. B. durch eine Sicherheitsleistung, Zins- oder Abschlagzahlung bzw. „in anderer Weise“ anerkennt. Des Weiteren wird die Verjährungsfrist nach § 212 Abs. 1 Satz 2 erneuert, sofern der Gläubiger eine "gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahme“ vornimmt oder beantragt (bspw. mit einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer behördlichen Vollstreckungsmaßnahme). In jedem Fall ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Zahlungsausfälle von vornherein vermeiden

Es gibt einige Maßnahmen, die dabei helfen können, die Verjährung von Forderungen bereits im Vorfeld zu verhindern. Eine wichtige Präventivmaßnahme ist die Prüfung der Geschäftspartner*innen bereits vor der Zusammenarbeit. So können Kredit- und Bonitätsinformationen Aufschluss darüber geben, ob die eigene Kundschaft in der Lage ist, Ihre Leistungen zu bezahlen. Darüber hinaus können die Auskünfte auch Zahlungserfahrungen liefern, die wiederum den tatsächlichen Zahlungswillen aufdecken. Hier können Bewertungen von anderen Gläubigern und Partnern eingesehen werden, die bestätigen, wie pünktlich ein Unternehmen seine offenen Forderungen in der Regel begleicht. Dementsprechend können Zahlungsmodalitäten individuell an Geschäftspartner angeglichen werden, durch zum Beispiel das Verlangen von Vorschusszahlungen bei Kaufverträgen, das Anbieten von Lastschrifteinzugsermächtigungen oder das Vermeiden von Rechnungskäufen. Wichtig ist in jedem Fall die Rechnungsstellung formal und inhaltlich korrekt durchzuführen und mit Kunden fachgerecht die Zahlungsfristen zu kommunizieren.

Der Autor Jens Junak ist Country Manager von Creditsafe Deutschland. Creditsafe ist eine global agierende Auskunftei und bietet digitale Lösungen wie Bonitätsauskünfte, B2B- Marketingadressen oder Compliance Checks.

Vom Founder zum Start-up-Investor

Was erfolgreiche Gründer*innen antreibt, selbst Geld in andere Start-ups zu investieren, und welchen Nutzen sie damit stiften.

Sie haben alles schon mal selbst durchlebt, ein gezielteres Netzwerk und ein besseres Risikoverständnis: Aktuell werden immer mehr Gründer*innen selbst zu Investor*innen. Wieso das so ist, was das mit dem gesamten Ökosystem macht und welche Vorteile das für alle bringt, zeigt ein Blick auf die Paradebeispiele der Gründerszene. Und dabei kommen weitere spannende Fragen auf: In welche Start-ups investieren neue Investor*innen, die eigentlich aus der Gründerszene kommen, aktuell gern? Welche Anreize braucht es und wie kann man sie noch besser unterstützen?

Ein Blick auf die top Zehn der wertvollsten Firmen der Welt macht klar: Genau sieben von ihnen waren vor 40 oder weniger Jahren noch kleine Start-ups, deren Gründer*innen in ihren Garagen unermüdlich an Tech-Geräten geschraubt haben, so etwa Microsoft, Apple und viele mehr. Eine Zeit wie damals im Wilden Westen, jeder wollte seine eigene Tech-Company aufbauen … Ein goldenes Zeitalter.

Die USA sind wirtschaftlich wesentlich intelligenter als viele andere Staaten. So schufen sie bereits in den 1970er-Jahren ein Ökosystem, um Innovation und Tech-Firmen zu fördern. Das Silicon Valley entstand. Viele dieser Start-ups wurden bis zu den 1990er-Jahren milliardenschwere Firmen, die Gründer*innen wurden zu Superstars und vielen von ihnen war es wichtig, mit dem schwer erwirtschafteten Vermögen etwas zurückzugeben. Das konnte nur eines bedeuten: Erfolgreiche Gründer*innen fingen selbst an zu investieren.

Was passierte danach? Gründer*innen begannen, neue, jüngere Start-ups zu fördern und schufen Inkubatoren, Think Tanks und vor allem VC-Fonds, die bereits in das nächste Unicorn investieren und weiteren Gründer*innen zum Erfolg verhelfen wollten. Der Kreislauf begann: Erfolgreiche Gründer*innen wurden zu Investor*innen, diese schufen wieder erfolgreiche Gründer*innen und so weiter. Dieses Phänomen hat die USA zu einer wahren Supermacht des Start-up-Investments gemacht, nirgendwo auf der Welt wird mehr Geld in innovative Firmen investiert als dort.

Bei uns noch viel Luft nach oben

In Europa haben wir erst vor 15 Jahren so richtig mit dem Thema begonnen. Wir sind hier quasi noch in den Kinderschuhen und haben einiges aufzuholen. Auch hier fangen Gründer*innen von erfolgreich verkauften Start-ups bereits an, ihr Geld zu reinvestieren.

Der Grund, warum viele Gründer*innen ihr Geld wieder in Start-ups investieren, liegt meiner Ansicht nach auf der Hand: Das Wissen und die Kontakte, die man als Gründer*in selbst in der Gründungszeit aufbaut, sind äußerst wertvoll – diese Faktoren kann man direkt wiederverwerten und andere Start-ups tatkräftig unterstützen. Aber auch die weniger schönen Seiten von Start-up-Gründungen, wie etwa das Durchlaufen von harten Zeiten, Rückschläge bei der Finanzierung, Probleme bei der Suche von Mitarbeitenden sind (Ex-)Gründer*innen bekannt.

Sie wissen also auch Bescheid, wie schwer es sein kann, zum Beispiel die richtigen Investor*innen zu finden oder ein erfolgreiches Netzwerk aufzubauen, das die eigene Idee auf die nächste Stufe bringt. Durch ihre eigene Erfahrung können sie wertvolle Ideen liefern, wie man damit umgehen kann. So investieren zum Beispiel Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (Gründer von N26) fleißig in Start-ups wie Beams, Layer oder Kenjo. Interessanterweise investieren sie auch in Branchen, die ihrer eigenen fremd sind.

Vielschichtiger Mehrwert per Engagement

Der Mehrwert, ehemalige Gründer*innen an Bord zu haben, bezieht sich also nicht nur auf das fachliche Wissen oder die Branchenkenntnis. Vielmehr geht es um allgemeine Erfahrungen aus der Praxis: Wie baue ich ein starkes Team auf? Wie finde ich gute Investor*innen? Wie gehe ich mit dem Druck um, wenn einem die Decke auf den Kopf fällt?

Das sind die Themen, die alle Gründer*innen durchmachen, egal in welcher Branche, Phase oder welchem Gründungsland. Und es sind auch jene Themen, bei denen Hilfe vor allem vonseiten der Investor*innen am dringendsten notwendig ist. Jemanden an der Seite zu haben, der diese Erfahrungen bereits gemacht hat, ist somit eine große Unterstützung und erhöht natürlich die Chancen auf Erfolg enorm. Ein ganz banaler Vergleich: Erinnern wir uns daran, als wir zum ersten Mal versucht haben, selbst Spaghetti zu kochen. Mit einem erfahrenen Koch an der Seite hätte die Sauce wohl wesentlich besser geschmeckt. Und niemand weiß das besser als Ex-Gründer*innen: Wenn das Start-up erfolgreich ist, rückt auch ein Exit oder gewinnbringender Verkauf immer näher. So profitieren also beide Seiten: Der/die Neugründer*in durch die validierte Expertise, das Netzwerk und die Branchenkenntnis und der/die Exit-­Gründer*in, indem sie oder er durch die Unterstützung direkten Einfluss auf die Performance des neuen Investments nimmt und dieses in eine positive Richtung dirigieren kann.

Mehr Geld in Start-ups statt in Immobilien und Co.

Nachdem ich vor vielen Jahren selbst einen Teil meiner Gründeranteile von meinem ersten Start-up courseticket.com verkauft hatte, begann ich direkt damit, zu reinvestieren. Ich fand es damals bereits schade, dass es hier keine Unterstützung von staatlicher Seite gab, um etwaige Exit-Erlöse erneut in andere Start-ups zu investieren. Das würde zusätzlichen Anreiz schaffen, Gewinne und Know-how zu reinvestieren, und das Geld würde dem Start-up-Ökosystem zugutekommen. Jetzt wird es meist in Immobilien investiert oder liegt bei Privatbanken. Letztere sind oft besonders schnell und stehen bei einem vor der Tür, sobald man mit einem erfolgreichen Exit in den Medien steht. Mehr Innovation und Einfallsreichtum zu diesem Thema würden unseren Politiker*innen sicherlich gut tun – und dem Start-up-Ökosystem noch mehr.

Ich glaube, in Sachen innovativer Ideen und spannender Technologien stehen europäische Gründer*innen den „Start-up-Ländern“ Amerika oder auch China in nichts nach. Ich habe viele talentierte und mutige Ideen gehört, die sicherlich eine vielversprechende Zukunft vor sich haben. Was in Europa fehlt, ist der Zugang zu einem einheitlichen europäischen Start-up-Ökosystem, das Entrepreneur*innen auch von staatlicher Seite mehr unterstützt und innovative Ideen fördert. Dasselbe gilt allerdings auch für die Investor*innen: Wer bereit ist, in neue, unsichere Felder zu investieren und damit indirekt auch das wirtschaftliche Potenzial des Landes fördert, sollte mehr davon profitieren.

Als Exkurs noch interessant: Einen Trend und auch eine Chance, die ich bei Investor*innen sehe, ist das Thema GreenTech. Viele Gründer*innen wollen mit dem Exit-Erlös nicht nur reinvestieren, sondern auch etwas Gutes tun. Eine ideale Kombination für Themen wie ClimateTech, Circular Economy und generell alle Start-ups, die sich mit den Sustainable Development Goals (SDG) auseinandersetzen. In diesen Bereichen können wir gemeinsam ein starkes Signal setzen und den Menschen auf diesen Planeten mit gutem Beispiel vorangehen. Denn nur mit mutigen und innovativen Ideen können wir aktiv gegen den Klimawandel ankämpfen und unsere Welt Stück für Stück besser machen.

Der Autor Markus Kainz ist Gründer und CEO von Gateway Ventures. Er leitet das Management und die Unternehmensstrategie und ist selbst leidenschaftlicher Business Angel sowie Start-up-Mentor.

Falsche Start-up-Finanzierung als K.O.-Kriterium

Welches sind die klassischen Fehler in der Finanzierung eines Start-ups, welche Investitionen sind wesentlich? Tipps und To-do’s für angehende Jungunternehmer*innen.

Neun von zehn Start-ups scheitern bereits in den ersten zwölf Monaten nach ihrer Entstehung. Der erste Grund hierfür ist die fehlende Nachfrage nach dem angepriesenen Produkt und direkt danach folgen Fehler in der Finanzierung. Doch weiterhin hegen unzählige Arbeitnehmene den Wunsch nach einem eigenen Unternehmen.

Anstelle eines festgelegten Gehaltes locken wirtschaftliche Unabhängigkeit und hohe Gewinne, wenn das Geschäftsmodell stimmt. Wer ein vielversprechendes Unternehmenskonzept vorweist und dieses verwirklichen möchte, braucht für die Durchführung viel Selbstdisziplin und ausreichendes Startkapital. Deshalb sollte jede(r) Gründende genau wissen, in welchen Bereichen sich Geld einsparen lässt.

Eines steht ohne Zweifel fest: Die Gründung des eigenen Unternehmens beginnt in der Regel mit einer guten Geschäftsidee. Gleichzeitig ist sie in den meisten Fällen relativ teuer und mit massenhaft Arbeit verbunden. Es überrascht auch nicht, dass ein guter Businessplan allein nicht ausreichend ist, um ein Start-up zu gründen und zu halten. Wirtschaftliche Diskrepanzen, wie die Fehleinschätzung der Höhe des Kapitalbedarfs bei der Umsetzung der Geschäftsidee, sind nach wie vor einer der Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen, wie eine Studie zeigt. Sie haben oft Liquiditätsengpässe zur Folge, welche nicht selten direkt in die Insolvenz führen. Gleichauf liegt die fehlende Nachfrage des angebotenen Produkts. Doch auch wenn Startup-Finanzen nicht richtig verwaltet werden, kann dies ein Rezept für den geschäftlichen Niedergang sein. Laut Statisitk versagen neun von zehn Start-ups, bevor sie erfolgreich werden.

Fatale Fehler in der Finanzierung

Unabhängig von der jeweiligen Branche, ist es ab einem bestimmten Punkt schwierig das gegründete Unternehmen aus eigenem Kapital zu finanzieren. Gründer*innen, die dringend einen Kredit benötigen, sollten nicht beim erstbesten Angebot zuschlagen, sondern die einzelnen Kreditmöglichkeiten miteinander vergleichen. Hier wäre es definitiv falsch Kompromisse einzugehen. Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich nicht nur auf die Auszahlung der Summe verlassen, sondern natürlich auch die einzelnen Raten bedienen können. Stelle dir ein klares Budget auf, das auch die Gehälter einschließt, da es sonst aus dem Ruder läuft.

Auch das Sparen an den falschen Enden ist ein Fehler, den viele Gründende machen. Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei der Erstellung des Businessplans, die potenziellen Ausgaben möglichst weit herunterschraubt und optimistische Ziele bei den Einkünften angibt. Ein Beispiel wäre, wenn ein auf Software für B2B-Kund*innen spezialisiertes Unternehmen beim Thema Sicherheit und Support spart. Hier würden die sogenannten Business Angels, also Personen, die sich finanziell am Unternehmen beteiligen und ihr Know-how weitergeben, stutzig werden und die Lage durchschauen. Anleger*innen möchten nicht, dass Gründer*innen wenig Geld investieren, sondern dass Start-ups ihr Geld smart und an der richtigen Stelle einsetzen.

Weiterhin empfiehlt Rau die Nachverfolgung der Ausgaben von Beginn an so transparent und einfach, wie möglich zu gestalten, da sonst der ganzheitliche Überblick auf die Spesen gefährdet sei. So bieten vor allem digitale Produkte für Ausgaben-Controlling den Vorteil, dass Kosten schnell per App eingelesen werden können und im Anschluss besser nachzuvollziehen sind.

Mit Fachwissen vor Investor*innen glänzen

Intelligente Finanzierungspläne sind das Gebot der Stunde. Der Grund, weshalb viele Start-ups bereits in den ersten zwölf Monaten scheitern, ist die oftmals fehlende Sachkompetenz des Gründungsteams. Angehende Founder, die einer Finanzierung durch Investor*innen sicher sein wollen, sollten unbedingt mit Expertise glänzen – ganz egal ob bei den Finanzen, Steuern, beim Management oder Detailwissen. Hier ist es essenziell, sich mit der Materie auszukennen, da ein Unternehmen zu führen viel Geschick erfordert – neben der Produktidee sollte hier der Fokus darauf gerichtet werden. Zudem spielt die passende Rechtsform eine entscheidende Rolle. Viele Jungunternehmer*innen neigen dazu, ihr Unternehmen zu Beginn direkt als GmbH rechtlich zu definieren. Hier kommen aber weitaus höhere Kosten auf die Firma zu. Bei kleineren Betrieben reicht vorerst die einfachste Form – das Gründen eines Einzelunternehmens. Dafür muss nur ein Gewerbeschein beantragt werden. Gründen mehrere Personen, bietet sich die Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. So entfallen zum einen hohe Initialkosten und zum anderen kostenintensive Vorschriften, die bei einer GmbH einzuhalten sind.

Bootstrapping als optimale Finanzierungsform?

Beim Gründen wird die Frage nach der bestmöglichen Bereitstellung von Kapital oft gestellt. Allerdings gibt es darauf keine allgemeingültige Antwort, da die beste Lösung jeweils vom Geschäftsmodell und der persönlichen Situation abhängt. Genauso verhält es sich mit dem Bootstrapping – der Existenzgründung, die ausschließlich mit eigenem Geld realisiert wird. Nicht für jeden ist es ratsam, eine Bootstrapping Strategie zu verfolgen –es gilt wie so oft, Chancen und Risiken abzuwägen. Neben Bargeld und Sparguthaben gehören zum Eigenkapital auch Gegenstände, die die Gründer in ein Unternehmen einbringen können. In Frage kommende Objekte können zum Beispiel Maschinen, Anlagen oder Fuhrparks sein, die dem Unternehmen unbegrenzt zur Verfügung stehen. Aber auch Kapitalbeteiligungen an einem Unternehmen gelten als Eigenkapital. Zum Vermögen gehören auch die finanziellen Rücklagen und – je nach Rechtsform – das Grund- bzw. Stammkapital des Unternehmens. Auch der Bilanzgewinn und das persönliche Vermögen zählen dazu. Der Teil der unternehmerischen Finanzen, der nicht aus eigener Tasche stammt, sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen, sondern eher darüber.

Rentabilität wird wichtiger als Wachstum

Start-ups sind für ihre zwei Hauptaspekte bekannt: Geschäftsinnovation und Wirtschaftswachstum. Sie entwickeln und präsentieren jedes Jahr neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt. On-Demand-Start-ups sind ein perfektes Beispiel dafür, wie sie die Welt beeinflussen können. Haben sie die kritische Phase einmal überstanden, sich etabliert und den Fokus auf Wachstum gerichtet, wartet bereits eine nächste Hürde auf Existenzgründer. Denn selbst wenn alle Reglements und Tipps strikt befolgt wurden, man einen wasserdichten Businessplan vorweisen kann und mutige Geldgebende gefunden hat, so ist man vor einem zukünftigen Scheitern dennoch nicht bewahrt. Das Jahrzehnt der Krisen ist angebrochen – und die eine jagt die nächste. Im Moment ist die Rentabilität wichtiger, als das Umsatzwachstum. Das wird Founder dazu zwingen, konservativer zu kalkulieren und immer einen Plan B zu haben. Die Finanzierung für Start-ups, die Wachstum um jeden Preis anstreben und keine Hebel für kurzfristige Rentabilität haben, werden schwieriger als noch vor einigen Jahren. Zudem besteht die Gefahr, dass gut finanzierte Start-ups auf dem Markt die Gehälter schnell in die Höhe treiben könnten und es so für finanziell schwächere Start-ups anstrengend machen, entsprechende Talente zu finanzieren. An dieser Stelle ist es am schwierigsten, die Kosten für Gehälter niedrig zu halten.

Der Autor Malte Rau ist CEO und Co-Founder von Pliant. Das FinTech wurde 2020 gegründet und bietet Unternehmen eine digitale Kreditkartenlösung für maximale Flexibilität und Ersparnis.

N26 Krypto: Dank Bitpanda können fast 200 Kryptowährungen über die N26-App in Österreich gehandelt werden.

Die FinTech-Unicorns Bitpanda und N26 kooperieren bei der Trading-App N26 Krypto und gehen damit zugleich einen guten Schritt in Richtung einer kollaborativen Zukunft des Finanzwesens.

Insider-Informationen zur Partnerschaft zwischen den beiden FinTech-Unicorns N26 und Bitpanda kursierten schon länger, zuletzt dürfte laut Berichten nur mehr eine Genehmigung gefehlt haben, nun ist sie offiziell.

Heute wurde der Service N26 Krypto präsentiert, der über die Whitelabel-Lösung von Bitpanda läuft. Verfügbar ist N26 Krypto zum Start allerdings nur in Österreich. Der Service werde „in den kommenden Wochen schrittweise für berechtigte Kund*innen in diesem Markt verfügbar gemacht“, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: „Das Produkt soll über die kommenden Monaten auch für N26-Kund*innen in anderen Märkten verfügbar gemacht werden“.

Rund 200 Kryptowährungen in einer App traden

Die neue Funktion ermögliche es N26-User*innen, fast 200 Kryptowährungen in der App zu handeln, also zu kaufen und zu verkaufen – „mehr als in jeder anderen europäischen Banking-App“, betont man bei der Berliner Neobank zweier Wiener Gründer. Die Coins können in der App direkt vom Bankguthaben gekauft werden. Das eigene Portfolio kann über ein Menü abgerufen werden. Man reagiere mit N26 Krypto auf eine starke lokale Nachfrage, weil 40 Prozent der N26-Kund*innen entweder bereits aktiv mit ihnen handeln oder Interesse an Investitionen in Kryptowährungen bekundet hätten.

Kryptowährungen trotz Wertverlusten gefragt

Auch wenn Kryptowährungen im letzten Jahr an Wert verloren haben, bleiben sie eine gefragte und interessante Anlageklasse für Investor*innen und ein wachsender Teil des Finanzsystems. Für eine neue Generation von Investierenden, die nach Möglichkeiten sucht, um ihr Vermögen zu vermehren, gelingt der Einstieg in das Geldanlegen häufig über den Handel mit Kryptowährungen“, kommentiert N26-Gründer und CEO Valentin Stalf.

Wichtiger Schritt in Richtung kollaborative Zukunft des Finanzwesens

Bitpanda-Gründer und CEO Eric Demuth erläutert einmal mehr die Hintergründe seiner Whitelabel-B2B-Lösung: „Während sich die Branche stetig weiterentwickelt, wird immer deutlicher, dass FinTechs nur gemeinsam einen echten Einfluss auf das Leben der Menschen haben können. Wir haben uns einer spannenden, kollaborativen Zukunft des Finanzwesens verpflichtet“. Das Bitpanda-B2B-Angebot wird unter anderem bereits von Lydia aus Frankreich, Fabrick aus Italien oder Plum aus dem Vereinigten Königreich genutzt.

Mit Schmerzen durch die Krypto-Krise

Der Krypto-Markt hat einen großen Schlag abbekommen, sinkt oder stagniert bestenfalls. Und jetzt?

Man könnte das Gefühl haben, es schneit durchgehend. Der Krypto-Markt hat einen großen Schlag abbekommen, sinkt oder stagniert bestenfalls. Synonyme wie KryptoWinter und Bärenmarkt sind medial aufgetaucht und zeichnen ein düsteres Zukunftsbild, was Bitcoin und Co. betrifft. Wie lange diese Phase anhält, ist Gegenstand des allgemeinen Diskurses. Manche sehen in aktuellen Entwicklungen eine Bereinigung des Marktes, andere wiederum nutzen ihre ablehnende Haltung zu Krypto-Währungen, um sie als „Scam von Anfang an“ zu charakterisieren und ein Ende einzuläuten. Dritte wiederum bedienen den Begriff KryptoEiszeit und stellen sich auf viele negative Jahre ein.

Marilyn Wilkinson – Editor-in-Chief of Unchained, The Blockpit Magazine – hat indes einen konstruktiveren Blick auf die aktuelle Problematik, obwohl sie gern den Krypto-Autor Michael Sincere mit seiner beinahe fatalistischen Aussage zitiert: „Der Markt wird erst besser werden, wenn man es vor Schmerzen nicht mehr aushält.“

Notwendige Marktkorrektur

Sie selbst nennt die Krypto-Krise eine notwendige Marktkorrektur und erklärt, wie es dazu kommen konnte. „Leute waren optimistisch und Firmen nicht mehr vorsichtig“, sagt sie. „Es wurde massenhaft eingestellt und große Marketingkampagnen wurden gelauncht. Doch Stolz kommt vor dem Fall, und was wir jetzt sehen, ist eine notwendige Änderung. Es wird uns zwingen, mehr auf Best Practices zu achten, auf nachhaltiges Wachstum und reale Profitabilität. In einem Bärenmarkt ist man einfach gezwungen, kreativer zu werden und neue Wege zu gehen.“

Für Junggründer*innen im Krypto-Segment hat Marilyn Wilkinson folgende Tipps parat: die Marketing­strategie fokussiert ausrollen; die Marktlandschaft, Konkurrenz, und Kund*innenenbedürfnisse ausführlich analysieren, um den Product-Market-Fit schon jetzt zu verbessern und im nächsten Bullenmarkt konkurrenzfähiger und mit besseren Chancen aufgestellt zu sein.

Zudem sollte man äußerst beliebte Fehler vermeiden. „Manche sagen gern, ‚alle sind meine Zielgruppe‘. Gerade in solchen Zeiten wie diesen, in denen Budgets gekürzt werden, ist es wichtiger denn je, zu wissen, wer die wahren Kund*innen sind, wo sie wohnen, wie alt sie sind, welche Interessen sie haben und was sie nicht mögen“, sagt sie. Als weiteren Tipp nennt Wilkinson das Community Building, sprich, eine starke Präsenz auf den wichtigsten Kanälen (Twitter, Discord) aufzubauen. Besonders dann, wenn man nicht genug Geld für Google­Ads-Kampagnen zur Verfügung hat.

Das Wichtigste aber bleibe, Mehrwert zu liefern. Dies gelte für alle Aspekte des Web3-Ökosystems. Ein junger Mann aus Singapur, so ihr Beispiel, sei durch Selfies zum Millionär geworden, indem er seine Fotos als NFTs verkauft hat. Heute aber zähle, so ihr Eindruck, mehr der Utility-Aspekt. Damit deutet Wilkinson an, was bereits von manchen Player*innen der Szene verstanden und auch in der Metaverse-Ökonomie umgesetzt wurde. Der alleinige Erwerb von Token als reines Sammlungsobjekt hatte seine glorreiche Hochphase, heute brauche man jedoch einen Zusatznutzen, wie etwa die Möglichkeit, an Events teilzunehmen oder ähnliche Leistungen, die bei NFTs unterlegt sind. Greif- und erlebbar soll es sein.

Es braucht Krypto-Frauen

Ein weiterer Ratschlag der Expertin betrifft die Diversität in Start-up-Teams. „Mir ist aufgefallen, dass es kaum Geschäftsführerinnen in diesem Bereich gibt. Laut einer Forbes-Studie bringen vielfältige Teams eine bessere Performance und sind profitabler. Verschiedene Leute haben verschiedene Perspektiven. Ein Team aus jungen, weißen Männern neigt dazu, einander zu bestätigen und ‚to the moon‘ zu sagen. Da traut sich kaum wer zu widersprechen. Aber man braucht als Start-up die ständige Challenge durch Leute aus anderen Ländern und Frauen mit diversen Perspektiven, denn jene haben oft eine andere Sicht der Dinge und sind vorsichtiger. Viele Start-ups haben ja auf eine Blitzs­caling-Strategie gesetzt und wollten ‚mit dem so zusammengebauten Flugzeug fliegen, bevor es fertig wart‘. Ich glaube, Frauen können da einen Reality Check liefern.“

Kein Unternehmen ist perfekt

Wilkinson drängt außerdem dazu, auch in eisigen Zeiten optimistisch zu bleiben, die aktuelle Krise als Chance zusehen. Unternehmen wie Uber und AirBnB seien beispielsweise während bzw. aus einer globalen Wirtschaftskrise heraus entstanden; weniger Budget befeuere zudem auch den Zwang, neue Wege zu gehen: „In ganz anderen Zeiten, um bei diesen Beispielen zu bleiben, wäre es undenkbar gewesen, bei einer fremden Person zu schlafen oder ins Auto zu steigen.“

Gründer*innen mit einer Krypto-App rät Wilkinson, dringend die User*innendaten zu analysieren, Zielgruppen zu verstehen und sich über eigene Pain Points bewusst zu sein – und interne Lösungen dafür zu finden. „In guten Wirtschaftszeiten beschäftigt man sich oft mit Verkauf, Werbung und Go2Market-Strategien. Jetzt sollte man sich auf einen ‚sauberen Tisch‘ fokussieren, sicherstellen, dass alles optimal funktioniert und die Bedürfnisse der User erfüllen“, so Wilkinson. „Kein Unternehmen ist perfekt. Jetzt haben Gründer*innen die Zeit, den Produkt-Market-Fit zu verbessern sowie Produkte und interne Abläufe zu optimieren. Weltweit ändert sich im Moment das Mindset. Dies zwingt Gründer*innen schlichtweg dazu, einen echten Mehrwert und Profitabilität zu liefern.“

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Warum eine BU-Versicherung für Selbstständige zum Pflichtprogramm gehört.

„Arbeitnehmer haben einen Arbeitsplatz, Selbstständigen gehört ihr Arbeitsplatz“ – dieser Ausspruch zeigt, dass Selbstständige oft mehr Freiheiten haben. Doch diese Freiheit bedeutet durchaus auch mehr Eigenverantwortung. So müssen sich Selbstständige in vielen Fällen selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Dies wirkt sich in Bezug auf die Berufsunfähigkeit noch einmal schwerwiegender aus: Die gesetzlichen Leistungen der Erwerbsminderungsrente gilt oft für Selbstständige nicht. Aus diesem Grund ist eine BU-Versicherung für die meisten Selbstständigen einer der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Doch was bietet diese und was sollten Interessenten beim Versicherungsabschluss beachten?

Was bietet eine BU-Versicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet als wichtigste Leistung die Auszahlung einer Rente, wenn der Versicherte berufsunfähig ist. Auf diesem Weg lässt sich also verhindern, nach einem Unfall oder einer Berufsunfähigkeit infolge einer Krankheit am Ende mittellos zu werden.  Die Höhe der Rente lässt sich beim Abschluss der Versicherung vereinbaren. Hierbei gilt: Je höher die abgesicherte Rente, desto höher der regelmäßige Beitrag. Aus diesem Grund gilt folgende Faustformel:

Ca. 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettohaushaltseinkommens

Auf diese Weise lässt sich der aktuelle Lebensstandard halten, ohne dass die Kosten für die Versicherung allzu stark ausfallen.

Welche zusätzlichen Aspekte sind beim Versicherungsabschluss wichtig?

Neben der Höhe der BU-Rente spielen noch weitere Faktoren beim Abschluss einer BU-Versicherung eine wichtige Rolle. Dazu gehören:

  1. Verzicht auf abstrakte Verweisung

Eine abstrakte Verweisung sorgt dafür, dass der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigert, wenn Versicherte statt ihres bisherigen Jobs noch eine andere, gleichwertige Tätigkeit ausüben könnten. Moderne Tarife verzichten jedoch zum größten Teil auf eine abstrakte Verweisung.

  1. Wartezeiten

Wartezeiten bedeuten bei der BU-Versicherung etwas Anderes als bei vielen anderen Versicherungen. Hier geht es darum, ab wann der Versicherer nach der Feststellung der Berufsunfähigkeit mit der Auszahlung der BU-Rente beginnt. Hier sind theoretisch Karenzzeiten bis zu 24 Monaten möglich. Hierbei gilt: Je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.

Doch Achtung: Selbstständige sollten hier oft nicht zu lange Fristen wählen, da sie die Zeit ohne Einkommen nicht so gut überbrücken können wie Angestellte. Diese erhalten nämlich Lohnfortzahlung und Krankengeld. Wer eine Krankenversicherung mit Krankengeld gewählt hat, kann jedoch ebenfalls eine Karenzzeit vereinbaren.

  1. Rückwirkende Leistungen

Bei einer verzögerten Feststellung der Berufsunfähigkeit zahlen einige Anbieter rückwirkend bis zu 3 Jahre. Hierbei kommt es jedoch sehr auf den gewählten Tarif an. Aus diesem Grund sollten Interessenten vorher die einzelnen Anbieter genau miteinander vergleichen.

  1. Nachversicherungsgarantie

Auch eine Nachversicherungsgarantie kann einen sinnvollen Leistungsbaustein darstellen. Hierbei wird die Rentenhöhe bei bestimmten Anlässen (z.B. Hochzeit) nach oben hin automatisch angepasst, ohne dass dabei erneut eine Risikoprüfung erfolgt.

  1. Prognosezeitraum

Der Prognosezeitraum umfasst die Zeit, innerhalb der eine Berufsunfähigkeit bestehen muss, bis sie von der Versicherung endgültig anerkannt wird. Die meisten Versicherer setzen hier 6 Monate an. Sollte ein Anbieter höher liegen, heißt es: genauer hinschauen. Ist der Tarif eventuell besonders günstig oder bietet er andere besondere Zusatzleistungen? Wenn nicht, gibt es im Normalfall bessere Alternativen.

Wer diese Aspekte bei der BU-Versicherung berücksichtigt, kann die Police auf die eigenen Bedürfnisse zuschneiden.

Mit welchen Kosten ist bei einer BU-Versicherung zu rechnen?

Die Kosten einer BU-Versicherung bemessen sich wie bei sehr vielen Versicherungen nach dem Risiko und der Leistung, die im Versicherungsfall fällig wird. Aus diesem Grund lassen sich vor allem die Kostenfaktoren benennen:

  • Das eigene Alter beim Versicherungsabschluss
  • Der Gesundheitszustand
  • Der Beruf und der Grad der Bürotätigkeit
  • Die Laufzeit (bis zu welchem Alter)
  • Etwaige Vorerkrankungen
  • Gefährliche Hobbys

Je nachdem, wie diese Faktoren ausfallen, können die Kosten für eine BU-Versicherung von 40 Euro pro Monat bis zu 250 Euro pro Monat betragen.

Hinweis: Wer aufgrund von Vorerkrankungen keine BU-Versicherung erhält, sollte die Möglichkeit einer anderen Absicherung checken. Eine private Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab und eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn Versicherte so gut wie keiner Arbeit mehr nachgehen können. Dafür sind die Zugangshürden geringer und die Beiträge fallen niedriger aus.

Mit einer BU-Versicherung gut abgesichert

Unter dem Strich bietet eine BU-Versicherung eine sehr wichtige Absicherung für Selbstständige. Diese werden über staatliche Institutionen nicht abgesichert und wären bei einer Berufsunfähigkeit in vielen Fällen auf Sozialhilfe angewiesen. Eine BU-Versicherung kann bei einer Berufsunfähigkeit jedoch dafür sorgen, dass der eigene Lebensstandard sich halten lässt. Wer bei der Anbieterwahl einige wichtige Aspekte mit einkalkuliert, findet am Ende eine passgenaue BU-Police.

Was spricht für eine Geschäftskreditkarte?

Wir zeigen, welche Vorteile eine Business-Kreditkarte kleinen und mittelgroßen Unternehmen bietet.

Man hat die Firma als erfolgreiches Start-up am Markt etabliert und für den Erfolg lange und hart gearbeitet. Es wurden Überstunden eingelegt. Urlaub? Daran denkt man seit drei Jahren nicht mehr. Aber irgendwann hat man es geschafft und der Betrieb ist in aller Munde. Da kann man doch sicherlich den einen oder anderen Vorteil aus der Situation ziehen.

Die Reise nach Rom

Einer dieser Vorteile ist die Nutzung einer sogenannten Geschäftskreditkarte. Entsprechende Zahlungsmethode nutzen ausschließlich Selbstständige und Unternehmen. Wobei dies nicht die großen Betriebe meint, welche mit den „Corporate Cards“ ihre eigene Klasse an Kreditkarten haben. Die Business-Kreditkarte hingegen eignet sich für die kleinen Unternehmen und jene Unternehmungen mittlerer Größe.

Der damit verbundene Vorteil ist klar ersichtlich.

Über das Stichwort „Incentives“ wurde ja schon an anderer Stelle berichtet. Die Karte könnte einen solchen Vorteil darstellen.

Nehmen wir das folgende Beispiel:
Ein Mitarbeiter ist auf einer Dienstreise, beispielsweise in Rom – der Ewigen Stadt, wie sie Albius Tibullus schon im ersten Jahrhundert vor Christus nannte. Zweck der Anwesenheit: Er soll mit einem Interessenten über einen Vertrag sprechen, der den Kunden langfristig und profitabel an die eigene Firma binden wird.

Der Mitarbeiter nächtigt in einem vier-Sterne-Hotel und speist, gemeinsam mit dem Kunden, in einem angenehmen Ambiente in einem römischen Lokal. Hier bestellt er die gefüllten Ochsenbäckchen an Rosmarinsoße und Nudeln für 13,95 Euro. Dazu gibt es noch einen guten Rotwein (Kostenpunkt: 14 Euro) und einen kleinen Nachtisch, der mit 4,95 Euro zu Buche schlägt. Natürlich kann man das Essen als Privatvergnügen ansehen. Immerhin ist das Hotelzimmer schon ziemlich teuer und das wird durch die Firma bezahlt.

Allein: Es handelt sich bekannterweise um eine Dienstreise.

Da wäre es ein feiner Zug, wenn dies nicht über die Eigenmittel des Mitarbeiters finanziert werden könnte, sondern über die Firmenkreditkarte abgerechnet.

Dies führt erstens dazu, dass der Mitarbeiter sich von der Firma wertgeschätzt fühlt. Zweitens arbeitet er auch härter und besser. Drittens stellt dies ein schon angesprochenes Incentive dar, was steuerlich absetzbar ist.

Der Vorteil bei Einzelfirmen

Wenn man keine Mitarbeiter hat, ist das „Incentive“-Argument natürlich hinfällig. Dennoch kann sich eine solche Karte lohnen. Gehen wir einmal Ceteris paribus davon aus, dass man die römische Reise solo – maximal noch mit Partner*in – antritt. Wenn die Finanzierung dieses Trips über die privaten Mittel erfolgt, allerdings einen dienstlichen Hintergrund hat, lässt sich dies wieder von der Steuer absetzen – allein muss dann zur Prüfung ein Blick in das private Konto geworfen werden. Sollte die Rechnung allerdings über die Firmenkarte und somit über das Firmenkonto laufen, sind sämtliche dienstlichen Ausgaben fein säuberlich vom Privatvermögen getrennt und kann separat eingesehen werden.

Weitere Vorteile

Natürlich lassen sich Firmenkreditkarten zu dem Zwecke nutzen, zu dem man auch jene Karten verwendet, die nicht an eine Firma gebunden sind: Eine Zahlung erfolgt bargeldlos und erst gesammelt mit anderen Nutzungen der Karte am Ende eines Monats. Bei einigen Firmenkreditkarten kann sogar eine verzögerte Abrechnung zustande kommen. Auch Skonti, sind möglich, wie auch die Teilnahme an Bonusprogrammen.

Was sind die Voraussetzungen für die Firmenkreditkarte?

Wie auch schon bei einer regulären Kreditkarte, ist eine gute Bonität notwendig. Es sollten in den Kontobewegungen keine negativen Merkmale vorliegen. Sollten also Lastschriften geplatzt sein oder Kredite überzogen worden, sind dies keine guten Vorzeichen für die Erstattung der Karte. Es ist zwar nicht ganz unmöglich, aber dann ist das Limit, das von der Bank eingeräumt wird, nicht sonderlich hoch. Gleiches gilt, wenn man zunächst eine gute Bonität hat und sich diese verschlechtert.

Fazit

Wir können also festhalten, dass eine Geschäftskreditkarte ein deutlicher Vorteil ist, wenn es darum geht eine eigene, kleine und am Markt präsente Firma zu führen. Ob sich dies mit den Neuigkeiten, die gerade von der Europäischen Zentralbank kommen, ändert, weiß man allerdings noch nicht.

Management des Firmenkapitals im Unternehmen

Möchten Sie mehr über das Management des Firmenkapitals erfahren? Dann haben wir hier alle Informationen und Tipps für Sie parat.

Vor allem in Zeiten der Inflation und der Minuszinsen ist es nicht nur für Privatpersonen interessant, andere lukrative Wege zu finden, das eigene Geld anzulegen. Auch immer mehr Unternehmen fokussieren sich auf das optimale Einsetzen des Firmenkapitals. Doch wie wird das gemacht und vor allem, wie verläuft das Management des Firmenkapitals? In diesem Artikel möchten wir dies näher thematisieren und weitere hilfreiche Informationen geben.

Aktives Kapitalmanagement für Unternehmen

Als Unternehmen ein hohes Kapital in einer Bank zu lagern, war vielleicht damals eine beliebte Methode, doch heutzutage nicht mehr. Statt Geld zu verdienen, dank Zinsen, verlieren wir es stattdessen nur. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen, auf Wertpapiere zu setzen und so mit der Zeit das Kapital weiter aufzubauen, statt stetig Geld zu verlieren. Auf Finanztrends finden Sie zum Beispiel eine große Übersicht der verschiedenen Wertpapiere und Anlegemöglichkeiten, wenn Sie dazu weitere Informationen suchen.

Mit Wertpapieren handeln

Mit Wertpapieren handeln ist eine der beliebtesten Optionen, das Unternehmenskapital anzulegen. Hierbei ist es natürlich wichtig, je nach Größe des Unternehmens auf eine passende Anlagestrategie zu setzen. Vor allem bei einem hohen Kapital ist es notwendig, einen ausgiebigen Depot-Vergleich anzustellen, bevor das Geld investiert wird. Durch die hohen Summen machen selbst kleine Unterschiede einen großen finanziellen Teil aus. Meist sind auch die Kosten für solche Firmen-Depots höher als bei Privatkunden, sodass dies ein weiterer finanzieller Aspekt ist, der berücksichtigt werden sollte. Bei hohen Summen und vielen verschiedenen Investitionen ist es zudem wichtig eine Person zu haben, welche sich um das Management dieser Depots kümmert. Solch einen Vollzeit- oder Teilzeit-Job muss ebenfalls Platz in der Kalkulation finden.

Lohnt sich ein Unternehmenskonto zum Trading?

Sie haben ein Unternehmen und haben aktuell ein Unternehmenskonto, auf dem Rücklagen sowie Firmengelder liegen? Dann werden Sie sicherlich bereits festgestellt haben, dass es aktuell kaum noch Zinsen gibt und es sich nicht mehr lohnt Geld als nötig auf dem Konto zu behalten. Wenn Sie konkret bestimmen können, wie viel Geld Sie „zu viel“ auf dem Konto haben, dann können Sie dieses Geld nutzen, um es an der Börse anzulegen. Hierbei haben Sie die Chance, höhere Zinsen zu erzielen und so das Geld für sich arbeiten zu lassen. Natürlich gibt es auch Risiken, wenn es um das Anlegen geht, sodass Sie sich hier konkret beraten lassen und eine Strategie ausarbeiten sollten, bevor Sie das Investieren beginnen.

Eigene Trading GmbH für die Firma gründen und eine Verlustbeschränkung umgehen

Nicht nur steuerlich ist es sinnvoll, eine GmbH zu gründen. Dies können Sie schnell und leicht umsetzen, indem Sie einen Gesellschaftsvertrag entwerfen und Ihre Firmierung bei der IHK überprüfen lassen. Lassen Sie zudem die Beurkundung beim Notar prüfen und erstellen Sie ein Firmenkonto. Nun können Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen und warten auf die Bestätigung des Amtsgerichtes. Dann können Sie mit dem Handel an der Börse mit Ihrer Trading GmbH beginnen.

Vorteile & Nachteile einer Trading GmbH

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, dann möchten wir Ihnen hier die Vorteile und Nachteile einer Trading GmbH vorstellen.

Vorteile:

  • Steuerersparnisse
  • Übertragung von Unternehmensanteilen möglich
  • Anleger haftet nur bis zur max. Höhe des Stammkapitals

Nachteile:

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel die wichtigsten Aspekte bezüglich des Managements des Firmenkapitals im Unternehmen näherbringen konnten. Denken Sie daran, dass zu viel Kapital auf dem Konto nicht mehr mit Zinsen etc. einhergeht und daher finanziell wenig Sinn ergibt. Lassen Sie sich am besten individuell beraten und arbeiten Sie einen Anlegeplan aus.

Immobilienkauf als Geldanlage: Auch für Start-ups eine Alternative?

Die Immobilienpreise steigen immer stärker an, ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht. Umso interessanter, sich mit dem Thema Immobilie als Geldanlage zu befassen.

Die Immobilienpreise steigen immer stärker an, ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht. Niedrige Zinsen und zunehmende Unsicherheiten am Aktienmarkt machen den Immobilienkauf für viele Anleger zu einem interessanten Investment, wovon auch Start-Ups profitieren können. Häuser und Wohnungen gelten als wertbeständig und renditestark. Die Aussicht auf Mieteinnahmen lockt Käufer an und bei einem Verkauf ist – zurzeit jedenfalls – mit einem satten Gewinn zu rechnen. Doch wann lohnt sich eine Immobilie als Geldanlage und wie erkennen an den richtigen Zeitpunkt für einen Verkauf?

Gewinnmitnahme bei Immobilien: Timing ist alles

Wer eine Immobilie besitzt, ob zur Eigennutzung oder als Investment, kann davon ausgehen, dass sie im Laufe der vergangenen Jahre deutlich im Wert gestiegen ist. Von 2015 bis 2021 zogen die Häuserpreise um knapp 54 Prozent an. So scheint der Verkaufszeitpunkt für eine hohe Gewinnmitnahme perfekt.

Der Begriff Gewinnmitnahme stammt ursprünglich aus dem Aktienmarkt. Er beschreibt Kursgewinne durch den Verkauf von Wertpapieren. Geschieht das zur richtigen Zeit, lassen sich lukrative Gewinne einstreichen – ebenso wie beim Verkauf einer Immobilie. Weiterführende Informationen zum Thema Gewinnmitnahme lassen sich auf der Webseite von realbest finden.

Viele stellen sich jedoch die Frage, ob nicht doch noch mehr herauszuholen ist und man mit der Veräußerung besser warten sollte. Hier liegt die Crux: Den perfekten Zeitpunkt kann niemand im Voraus bestimmen – wohl aber Anzeichen richtig deuten.

Wann sollte man die Immobilie verkaufen?

Vor dem Hintergrund eines schrumpfenden Angebots bei steigenden Preisen scheint der Moment für den Immobilienverkauf besser nicht sein zu können. So mancher Anleger sieht bereits eine erfreuliche Gewinnmitnahme, die sich anschließend reinvestieren lässt. Es gibt einige typische Hinweise, dass der Zeitpunkt für den Verkauf gekommen ist.

Eine starke Wirtschaftsleistung, niedrige Leitzinsen und hohe Immobilienpreise stellen beste Voraussetzungen für einen gewinnbringenden Verkauf dar. Dann ist davon auszugehen, dass in kurzer Zeit solvente Käufer gefunden werden, die sich den notwendigen Kredit auch leisten können. Allerdings sollten Verkäufer darüber hinaus einige weitere Faktoren bedenken.

So ist es ratsam, im Voraus zu überlegen, wie der Verkaufserlös angelegt werden soll. In Zeiten niedriger Zinsen lohnt es sich nicht, den Betrag auf dem Konto zu parken. Aktien, Fonds und Edelmetalle, insbesondere Gold, gelten als stabile und lukrative Anlagen. Besitzer von selbst bewohnten Eigentumswohnungen können auch eine Vermietung in Betracht ziehen, sofern sie den Erlös nicht dringend benötigen oder in neue Immobilien stecken möchten. Die daraus erzielten Einnahmen dienen etwa einer zusätzlichen Altersvorsorge. Für Start-Ups wäre dies natürlich eher keine Option. Hier kommt eher der Faktor Spekulationssteuer hinzu: Sie fällt an, wenn fremdgenutzte Immobilien weniger als zehn Jahre nach dem Kauf veräußert werden. Für selbstgenutzte Häuser und Wohnungen gilt das nicht.

Achtung Immobilienblase: Diese Indizien deuten auf ein baldiges Platzen hin

Die steigenden Preise führen bereits seit geraumer Zeit zur Befürchtung einer drohenden Immobilienblase. Diese entsteht, wenn stark überhöhte Kaufpreise gezahlt werden, Häuser, Wohnungen und Gewerbeobjekte also deutlich überbewertet auf dem Markt sind. Nach Erreichen eines Höchststands, fallen sie: Es finden sich immer weniger Käufer, die Nachfrage und in der Folge die Preise sinken.

Ein deutlicher Hinweis auf eine solche Blase ist die Entkopplung von Kauf- und Mietpreisen. Während zweitere kaum noch ansteigen, entwickeln sich die Kaufpreise drastisch. Kommt dazu eine sinkende Kaufkraft, etwa durch stagnierende Löhne oder hohe Inflationsraten, droht ein plötzlicher Preisverfall – und die Blase platzt.

Den perfekten Zeitpunkt erkennen

Unter Experten herrscht Uneinigkeit, ob Deutschland kurz vor einer Immobilienblase steht. Hohe Kaufpreise, eine wachsende Inflation aufgrund globaler Unsicherheiten und anhaltend niedrige Zinsen deuten darauf hin. Dagegen steht jedoch ein sinkendes Immobilienangebot: Die Nachfrage steigt, Objekte sind und bleiben voraussichtlich knapp. Das deutet nicht auf einen baldigen Preisverfall hin. So lässt sich die Frage nach dem perfekten Zeitpunkt für den Immobilienverkauf zwar nicht endgültig und eindeutig, jedoch voraussichtlich mit „genau jetzt“ beantworten.

Hauptsache, du bist gesund

Die betriebliche Krankenversicherung als bester Wettbewerbsvorteil für Arbeitgebende – Tipps und To Do‘s von Versicherungsprofi Marius Michael.

Eine Firma ist nichts ohne ihre Mitarbeitenden. Das wissen die meisten Unternehmer*innen, aber zeigen sie dementsprechend auch genügend Wertschätzung? Gute Arbeitgebende kümmern sich heutzutage umfangreich um ihre Angestellten, denn diese kümmern sich wiederrum um die Kundschaft. In der betrieblichen Kausalkette stehen die Mitarbeitenden an vorderer Position, weshalb ihnen vorrangige Aufmerksamkeit zukommen muss.

Das gilt beim externen sowie internen Personalmarketing. Besonders Unternehmen in Ballungsgebieten mit viel Konkurrenz oder in strukturschwachen Umgebungen haben Probleme, qualifizierte Mitarbeitende zu finden. Um herauszustechen, braucht es ein unschlagbares, standortunabhängiges Einstellungsargument. Schon auf der Suche nach Bewerbenden sollten KMUs signalisieren, wie sie sich für das Wohl ihrer Angestellten einsetzen, denn so können sie die benötigten Fachkräfte gewinnen. Sind die richtigen Personen gefunden, gilt es diese zu halten. Mit Alleinstellungsmerkmalen und entscheidenden Wettbewerbsvorteilen als Arbeitgebende lässt sich das Personalmarketing meistern.

Hierbei kommen u.a. Personalzusatzleistungen ins Spiel. Welche davon Arbeitnehmenden am wichtigsten sind, weiß Marius Michael von der Allianz Hauptvertretung in Frankfurt am Main: „Zu den beliebtesten Zusatzleistungen gehören heutzutage Gesundheitsservices und Altersvorsorge, weit vor Dienstwagen und Gutscheinen.“

Private Krankenzusatzversicherungen haben entscheidende Vorteile für Mitarbeitende und Vorgesetzte – und sie zeugen von Empathie und sozialer Verantwortung der Geschäftsführenden. „Vor allem die betriebliche Krankenversicherung steigert die empfundene Wertschätzung unmittelbar, da die Vorteile sofort erlebbar sind. Dadurch erhöht sich die Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft“, weiß Marius Michael.

Nicht nur das, auch die Weiterempfehlungsbereitschaft für den Arbeitgeber steigt, wie Marius Michael erklärt. Das begünstigt Recruiting-Prozesse. Wenn sich Mitarbeitende wertgeschätzt fühlen, wird die emotionale Bindung zur Firma stärker. Die Fluktuationsquote ist mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) nur halb so hoch wie im Gesamtdurchschnitt aller befragten Unternehmen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK).

Der beste Wettbewerbsvorteil für Arbeitgebende

In seiner Agentur entwickelt Marius Michael mit Gewerbekund*innen aus dem Mittelstand passende Versicherungskonzepte für deren Belegschaft. Er tritt dabei in knapp hundertjährige Fußstapfen der Vorgänger-Agentur und kombiniert deren renommierten Werte mit weltweiter, digitaler Beratung auf diversen Kommunikationswegen. Sein spezialisiertes Expertenteam nimmt dafür regelmäßig an Weiterbildungen und Schulungen teil.

Wenn Arbeitgebende bei Vorstellungsgesprächen Aufbau und Leistungen ihrer bKV schildern und erklären, dass die vollständige Kostenübernahme vom Arbeitgebenden erfolgt, sind die meisten Bewerber*innen positiv überrascht und schnell überzeugt. Diese Art der Zusatzleistung ist noch nicht verbreitet. Dabei ist die Organisation unkompliziert, kostengünstig und effizient. „Arbeitgebende können beispielsweise Angestellten ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung stellen, welches für verschiedene – mitunter von der Krankenkasse nicht bezahlte – Behandlungen genutzt werden kann. Beliebt sind Leistungen für Zähne, Brille, Heilpraktiker*innen oder Vorsorgeuntersuchungen“, sagt der Versicherungsprofi aus Frankfurt. Die Aufnahmeregelung ist dabei besonders einfach, denn sogar laufende und angeratene Behandlungen werden übernommen. „Der Gesundheitszustand der Mitarbeitenden spielt bei der Aufnahmeregelung keine Rolle. Für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ist es die einzige Möglichkeit einer zusätzlichen Vorsorge“, erklärt Marius Michael. Seine Produktkonzepte können bei Firmen ab zehn Mitarbeitenden installiert werden. Die Aufwände als Betriebsausgaben sind steuerlich absetzbar.

Es wird auch Rücksicht genommen auf den Wunsch einer einfachen und digitalen Verwaltung für die Arbeitgebenden. Pro Monat muss sich nur wenige Minuten mit dem Versicherungskonzept auseinandergesetzt werden. Wird eine Leistung in Anspruch genommen, können die Beschäftigten den Ablauf mit einer App regeln oder die Mitarbeiter*in-Hotline nutzen. Darüber hinaus greift eine Sonderregelung für Angestellte in Elternzeit oder in anderen entgeltfreien Phasen: Dann müssen keine Beiträge gezahlt werden, von den Leistungen kann aber dennoch profitiert werden.

Die Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Einen Großteil unseres Lebens verbringen wir in Arbeitsverhältnissen. Rückenschmerzen, Stress und wenig Bewegung zeichnen den Alltag. Arbeitgebende zu haben, die sich um das gesundheitliche individuelle Wohlergehen kümmern, prägen nicht nur ein positives Mindset, sondern sorgen dafür, dass wir auch unsere arbeitsfreien Lebensmomente voll ausschöpfen können. Das sind keine Softskills, das ist ein Anrecht.