Aktuelle Events
Wichtige Schritte der Gründung unbedingt dokumentieren!
Aktuelles Urteil: Gründer können Beratungsleistungen und Investitionen mit Unternehmensbezug absetzen.

Dass Unternehmensgründer einen guten Businessplan haben sollten, ist keinesfalls ungewöhnlich. Kapital muss akquiriert, Investoren überzeugt und ein Marketing-Konzept etabliert werden. Was viele Jungunternehmer nicht wissen: Sie können Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens stehen, beim Vorsteuerabzug auch dann steuerlich geltend machen, wenn das Unternehmen noch keine Umsätze generiert hat.
„Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied jetzt, dass der Unternehmer dafür allerdings glaubhaft darlegen können muss, dass er beabsichtigt eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und alle Investitionen einen klaren Bezug zum Unternehmen haben. Dann ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt“, informiert Dipl.-Betriebswirt Paul Heinrich Fallenberg, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH.
In dem vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg verhandelten Fall hatte ein Unternehmer über fast zwei Jahre ausschließlich Investitionsausgaben getätigt, ohne hingegen Einnahmen zu erzielen. Für die getätigten Ausgaben machte der Unternehmer dennoch sein Recht auf Abzug der geschuldeten Mehrwertsteuer geltend. Das zuständige Finanzamt beanstandete bei einer Sonderprüfung dieses Vorgehen und sprach dem Unternehmer ab, unternehmerisch tätig gewesen zu sein. Folglich erkannte es den Vorsteuerabzug nicht an. Das Gericht entschied hingegen nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten zu Gunsten des Klägers: Dieser habe seine unternehmerische Tätigkeit objektiv nachvollziehbar nachweisen können und sei somit hinsichtlich sämtlicher entstandenen Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt.
„Bei einem Unternehmen, das über einen so langen Zeitraum keine Umsätze erwirtschaftet hat, würde man wahrscheinlich vermuten, dass beim Vorsteuerabzug nicht alles korrekt ablief“, erklärt Fallenberg. Das Urteil mache daher besonders deutlich, dass Unternehmer entsprechende Sorgfalt bei administrativen und organisatorischen Fragen der Unternehmensgründung walten lassen müssten. Nur so ließe sich gewährleisten, dass alle Investitionen beim Vorsteuerabzug auch geltend gemacht werden könnten, so der Experte.
Grundsätzlich prüfen Finanzämter alle Fälle einzeln, um zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug vor der Aufnahme der eigentlich unternehmerischen Tätigkeit rechtens war. „Umso wichtiger ist deshalb eine ausführliche Dokumentation aller Handlungsschritte und der damit verbundenen Investitionen bei der Unternehmensgründung um diese Tätigkeit lückenlos nachweisen zu können. Auch müssen die Investitionen klar unternehmensbezogen sein“, so Fallenberg abschließend.
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Finanzielle Vorsorge für Selbständige: Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Blick
Die finanzielle Vorsorge und Sicherheit im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit oder Unfall ist für jeden Einzelnen von großer Bedeutung. Doch für Selbständige und Freiberufler erhält diese Thematik eine noch höhere Relevanz, da sie nicht auf den Schutz durch einen Arbeitgeber oder gesetzliche Vorsorgeleistungen bauen können. In diesem Zusammenhang ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein essenzieller Baustein, der jedoch mit Kosten verbunden ist. Aber welche Kosten kommen auf Selbständige zu und wie können sie diese in ihre finanzielle Planung einbinden? Das wollen wir in diesem Artikel erörtern.

Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat für Selbständige eine besondere Bedeutung, weil sie in vielen Fällen die einzige Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit darstellt. Bei Angestellten springt in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung ein, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Selbständige hingegen sind in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert und erhalten daher keine Berufsunfähigkeitsrente. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, sich privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern. Im Fall der Fälle ermöglicht die Berufsunfähigkeitsversicherung, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Kostenfaktoren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Kosten einer BU hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, die Berufsgruppe und die Höhe der gewünschten monatlichen Rente. Im Durchschnitt kann man mit Kosten zwischen 50 und 200 Euro pro Monat rechnen.
Eintrittsalter und Gesundheitszustand
Je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger sind die Beiträge. Vor Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Bestehende Krankheiten können zu Risikozuschlägen führen oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Antrags.
Berufsgruppe
Auch die Berufsgruppe spielt eine Rolle bei der Kostenberechnung. Risikoreichere Berufe, wie Handwerker oder Künstler, müssen mit höheren Beiträgen rechnen als zum Beispiel Büroangestellte.
Höhe der monatlichen Rente
Die Höhe der monatlichen Rente, die man im Leistungsfall erhalten möchte, beeinflusst die Kosten stark. Eine höhere Rente bedeutet auch höhere Beiträge. Es ist ratsam, die Rente so zu wählen, dass sie den Lebensunterhalt im Falle einer Berufsunfähigkeit deckt.
Auswahl des richtigen Tarifs
Es ist empfehlenswert, mehrere Angebote einzuholen und die Tarife genau zu vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Leistungen und Bedingungen.
Leistungen
Stellen Sie sicher, dass der Versicherer bereits bei einer 50%igen Berufsunfähigkeit leistet. Einige Anbieter zahlen erst bei einer höheren Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob die Versicherung auch dann leistet, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gezwungen sind, in einem anderen Beruf zu arbeiten, der weit unterhalb Ihres bisherigen Einkommens liegt. Einige Tarife beinhalten auch eine Dynamik, das heißt, die Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, um die Inflation auszugleichen.
Bedingungen
Prüfen Sie die Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie. Diese ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Erhöhung des Einkommens) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Schlussfolgerung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Absicherung für Selbständige. Trotz der Kosten ist sie eine lohnende Investition in die eigene finanzielle Sicherheit. Dabei sollte man verschiedene Angebote vergleichen und sowohl die Kosten als auch die Leistungen und Bedingungen im Blick behalten. Denn eine gute Absicherung ist mehr wert als der rein finanzielle Aspekt. Sie gibt das beruhigende Gefühl, im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.
Das Wandeldarlehen
Recht für Gründer*innen: Wandeldarlehen stehen bei Start-ups aktuell besonders hoch im Kurs, beispielsweise um die Zeitspanne bis zur nächsten Finanzierung mit möglichst geringem Aufwand zu überbrücken. Wir klären auf.

Bitte beachten: Aufgrund des komplexen juristischen Sachverhalts verzichten wir in diesem Beitrag ausnahmsweise auf die geschlechtergerechte Schreibung
Neben Beteiligungsverträgen als Grundlage für Equity Investments (vgl. den Artikel „Der Beteiligungsvertrag in der Ausgabe 04/22) wird für Start-ups der Wandeldarlehensvertrag in der Praxis besonders häufig für Finanzierungsrunden gewählt.
Zunächst handelt es sich dabei um einen ganz normalen Darlehensvertrag, also die Gewährung eines Darlehens für eine bestimmte Laufzeit zu einer festgelegten Verzinsung. Hinzu kommt, dass die Wandlung des Darlehensbetrages in Geschäftsanteile vereinbart wird. Je nach Wertentwicklung der Gesellschaft erzielt der Darlehensgeber so ggf. eine deutlich bessere Rendite als im Falle der einfachen Darlehensrückzahlung, trägt aber durch die vorgesehene Wandlung ein Ausfallrisiko ähnlich einem Equity Investment.
Wandlungsmechanismus
Zentraler Regelungskomplex ist der sog. Wandlungsmechanismus, der festgelegt, ob, wann und wie der Darlehensbetrag (in der Regel einschließlich Zinsen) in Geschäftsanteile umgewandelt wird. Klassischerweise wird als Anknüpfungspunkt für die Wandlung, die nächste (ggf. durch ein bestimmtes Mindestinvestment qualifizierte) Finanzierungsrunde gewählt. Im Rahmen der dort ohnehin durchzuführenden Kapitalerhöhung, erhalten neben den neuen Equity-Investoren auch die bisherigen Wandeldarlehensgeber Geschäftsanteile, der Darlehensbetrag entfällt. Beim Ausbleiben einer Finanzierungsrunde ist eine Wandlung regelmäßig auch mit Ablauf der Laufzeit bzw. nach individuellen Mechanismen (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einer vereinbarten Bewertung) vorgesehen. Investoren verhandeln regelmäßig einen bestimmten Discount auf die Bewertung, soweit sie bei künftigen Finanzierungsrunden wandeln. Je geringer die Bewertung, desto mehr Geschäftsanteile erreicht der Investor bei der Wandlung.
Wandlungsrecht und -pflicht
Zentraler Aspekt des Wandlungsmechanismus ist die Frage, ob nur der Darlehensgeber ein Recht hat, die Wandlung zum betreffenden Zeitpunkt zu verlangen (sog. Wandlungsrecht) oder ob hiermit auch seine Pflicht zur Wandlung korrespondiert (sog. Wandlungspflicht). Eine Kombination Wandlungsrecht und -pflicht sieht man in der Praxis häufig. Für eine Wandlungspflicht spricht im Sinne des Start-ups, dass dadurch die Rückzahlung vermieden werden kann und/oder die Finanzierungen zu einheitlichen Bedingungen bzw. mit einheitlichen Abläufen zusammengefasst werden. Aus Sicht der Investoren stellt sich die Frage, ob eine Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens mit Ende der Laufzeit beabsichtigt ist. Alternativ hierzu sind Ausgestaltungen gebräuchlich, durch die mit Ende der Laufzeit eine zwingende Wandlung zu einer bereits definierten Bewertung vorgesehen ist.
Daneben verlangen Investoren regelmäßig auch individuelle Regelungen, insbesondere werden bei größeren Finanzierungsvolumina häufig Garantieregelungen ähnlich wie bei Equity Investments verhandelt und/oder bestehen für den Investor als Darlehensgeber Mitsprache- und/oder Vetorechte bereits vor der Wandlung.
Sehr erfreulich für Business Angels dürfte die Neuerung der Richtlinien der Bafa sein, nach der nunmehr ein Invest-Zuschuss für Wandeldarlehen mit bis zu 25 Prozent (bislang zehn Prozent) beantragt werden kann.
Beurkundungspflicht
Häufig werden Wandeldarlehen als flexibles Instrument angesehen, um mit möglichst geringem Aufwand eine Finanzierung zu erreichen. Schon lange besteht daher der Wunsch meist aller Beteiligten, den Aufwand gering zu halten und insbesondere den Wandeldarlehensvertrag nicht zu beurkunden. Dies steht in der Regel in einem Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben, da es mehrere Konstellationen gibt, die die Beurkundungspflicht zweifelsohne auslösen, und weitere, bei denen in Rechtsprechung und juristischer Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.
Aus anwaltlicher Vorsicht war daher ein Risikohinweis auf eine ggfs. bestehende Beurkundungspflicht regelmäßig angezeigt, was von manchen Beteiligten nicht gehört wurde. Ein gewisses Umdenken hat diesbezüglich im Mai 2022 ein (aktuell noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az. 8 U 30/19) ausgelöst. Der Ausgangspunkt der Entscheidung hat vor allem für Gründende eine erhebliche Relevanz. Der Insolvenzverwalter klagte gegen die früheren Geschäftsführer wegen Haftungsansprüchen aufgrund eines pflichtwidrig zu spät gestellten Insolvenzantrages. Die Haftung trifft damit nach dem insolvenzrechtlichen Haftungsregime die Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt. Die vorgezogene Insolvenzantragspflicht begründete der Insolvenzverwalter mit einem formnichtigen, weil nicht beurkundeten Wandeldarlehensvertrag. Damit, so das stattgebende OLG, bestand praktisch latent ein Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers aus dem formunwirksamen Darlehensvertrag und führte daher die Unwirksamkeit zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer.
In der juristischen Kommentierung bzw. der VC-Praxis generell führte das Urteil des OLG zu einigen Kommentierungen. Da die Praxis wie oben erwähnt mitunter weniger streng vorging, wird hierin eine wesentliche Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema gesehen.
Die erste Kernaussage des Urteils betrifft dabei eine Konstellation, die eigentlich auch schon zuvor jedenfalls vorsorglich die Hinzuziehung eines Notars erforderlich gemacht hat, nämlich den Fall der Gewährung des Darlehens durch einen gesellschaftsfremden Dritten bei gleichzeitiger Wandlungspflicht. In dieser Konstellation verpflichtet sich ein gesellschaftsfremder Darlehensgeber, seine Darlehensforderungen zwingend in Anteile an der Gesellschaft zu wandeln.
Als Vorvertrag notariell zu beurkunden
Da der Darlehensgeber die Verpflichtung eingeht, im Rahmen einer künftigen Kapitalerhöhung Anteile zu übernehmen und eine solche Übernahmeerklärung nach § 55 Abs. 1 GmbHG notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden ist, geht das OLG Zweibrücken ohne nähere Begründung davon aus, dass auch der Wandeldarlehensvertrag als Vorvertrag notariell zu beurkunden ist. Diese Schlussfolgerung wird mitunter kritisiert und ist dogmatisch mit guten Gründen angreifbar, deckt sich aber wohl mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG München (NZG 2005, 756) und der juristischen Literatur (die allerdings überwiegend für eine Beglaubigung statt der aufwendigeren Beurkundung argumentiert).
Weitgehend unstreitig ist eine Beurkundungspflicht (§ 15 Abs. 4 GmbHG) des Vorvertrages, in dem eine Pflicht des neu hinzutretenden Gesellschafters enthalten ist, einer bestehenden oder künftigen Gesellschaftervereinbarung beizutreten, wenn dort beurkundungspflichtige Klauseln enthalten sind (etwa wie üblich Vesting oder Drag Along). Daher war auch in der bisherigen Beratungspraxis in vielen Konstellationen eine Empfehlung zugunsten der notariellen Form angezeigt und ist es mit Blick auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken umso mehr.
Weiterhin beschäftigt sich das OLG Zweibrücken – nicht abschließend – mit der Frage, ob auch nach § 53 II GmbHG eine Beurkundungspflicht besteht, weil sich die Gesellschaft zur Ausgabe neuer Anteile an den Wandeldarlehensgeber verpflichtet (so auch bei bloßem Wandlungsrecht, s.o.). Hierzu führt das OLG aus, dass vieles dafür spreche, dass auch dies zur Beurkundungspflicht des Wandeldarlehens führe. Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und juristischer Literatur sieht dies bislang anders und hat insoweit ein eher geringes Risiko für die Annahme einer Beurkundungspflicht gesehen.
Das OLG Zweibrücken beurteilt im Ergebnis nicht nur die Klausel zum Wandlungsmechanismus als unwirksam, sondern wie oben bereits erläutert, den Wandeldarlehensvertrag insgesamt.
Im Ergebnis sprach bereits bisher vieles für den Gang zum Notar. Das durch die Rechtsprechung des OLG Zweibrücken bestätigte Haftungsrisiko für die Geschäftsführer und führt darüber hinaus dazu, dass die relativ überschaubare Kostenersparnis durch den Verzicht auf eine Beurkundung in der Abwägung bezüglich der Formfrage nicht entscheidend sein sollte.
Die Diskussion bzw. Abwägung im Hinblick auf die Frage der Beurkundung der Wandeldarlehen dürfte damit in Finanzierungen künftig wieder offen geführt werden und in vielen Fällen das Risiko der Gründenden gegenüber den eingesparten Kosten bzw. des Aufwands vorrangig sein.
Die Autoren:
Alexander Weber, LL.M. (Victoria University of Wellington) ist Partner und Roman Ettl-Steger, LL.M. (King’s College London) Salaried Partner, beide am Münchner Standort der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Bereich Venture Capital
Der Finanzplan – Must-have für Gründer*innen
Der Finanzplan ist ein wichtiges Tool für deine Finanzverwaltung sowie zur Kapitalbedarfsplanung. Er zeigt dir damit zugleich die Erfolgsaussichten deiner Unternehmung. Wie du dir Step-by-Step einen Finanzplan erstellst – mit Gratis-Vorlage zum Download.
Was ist ein Finanzplan und wozu dient er?
Ein Finanzplan ist Teil des Businessplans und ein wichtiges Instrument des Finanzmanagements. Er beinhaltet die zukünftigen, geschätzten Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens und bildet so auch die Grundlage für die Kapitalbedarfsplanung. Er gibt somit Auskunft darüber, ob sich eine Unternehmensgründung wirtschaftlich lohnt und ob ein Unternehmen dauerhaft am Markt bestehen kann.
Als Mittel der Finanzkontrolle soll der Finanzplan Unternehmen einen Plan-Ist-Vergleich des laufenden Geschäftsbetriebs ermöglichen, damit sie immer wissen, wo sie aktuell stehen.
In der Regel werden Finanzpläne von Gründer*innen, Start-ups oder Unternehmern erstellt, um Investor*innen oder Kreditgeber*innen von der Realisierbarkeit einer Geschäftsidee zu überzeugen. Zum anderen können Unternehmer*innen damit für sich selbst überprüfen, ob ihre Idee erfolgreich umsetzbar ist.
Für die Erstellung des Finanzplans kann eine Vorlage sehr hilfreich sein. Um dein Unternehmen dabei zu unterstützen, hat GetApp eine Finanzplan-Excel Vorlage erstellt, die du kostenfrei hier herunterladen kannst.

So verwendest du die Finanzplan Vorlage von GetApp:
Die Vorlage von GetApp dient der übersichtlichen und effizienten Planung von Zahlungsflüssen eines Unternehmens in einem Kalenderjahr. Das Template besteht aus fünf verbundenen Tabellenblättern, die im Folgenden kurz vorgestellt:
- Finanzplan: Der Finanzplan fasst die eingegebenen Werte aus dem Kosten- und Umsatzplan zusammen und stellt den monatlichen Zahlungsfluss, die Liquidität, den Liquiditätsfluss, den Kostenverlauf sowie den Zusammenhang der jährlichen Kosten tabellarisch und grafisch dar. Der Anfangsbestand (Kontostand zum Jahresanfang) des Unternehmens ist einzutragen.
- Umsatzplan: Im Umsatzplan werden alle geplanten Erlöse des Unternehmens eingetragen. Diese umfassen Erlöse aus Produkten, Projekten sowie sonstigen betrieblichen Erlösen, wie etwa dem Abgang von Anlagevermögen.
- Kostenplan: Im Kostenplan werden alle geplanten Kosten des Unternehmens erfasst, aufgeteilt in die Bereiche Materialaufwand, Personalaufwand, Betriebliche Aufwendungen, abschreibungswirksame Anschaffungen und Investitionen. Die Personalkosten können separat im Tabellenblatt „Personalkosten“ berechnet werden.
- Personalkosten: Personalkosten werden pro Person kalkuliert. Dazu werden Bruttogehalt und variable Gehaltsbestandteile eingetragen. Der Faktor für den Arbeitgeberanteil der Personalkosten kann im Tabellenblatt „Details_Personalkosten" ermittelt und kopiert werden. Die Summe der Personalkosten wird automatisch in den Kostenplan übernommen.
- Detail_Personalkosten: Das Tabellenblatt Detail_Personalkosten dient der Kalkulation des Arbeitgeberanteils der Personalkosten. Zusätzlich werden Personalkosten pro Stunde errechnet.
Fazit
Der Finanzplan ist das Herzstück deines Businessplans. Mit ihm gestaltest du die Zukunft deines geschäftlichen Vorhabens, bewertest Risiken und beugst Krisen vor. Deshalb solltest du ausreichend Zeit in die Erstellung der Finanzplanung investieren. Dabei hilft dir die hier vorgestellte kostenlose Finanzplan-Vorlage, die du dir kostenfrei hier herunterladen oder per obigem QR-Code direkt aufs Smartphone laden kannst.
Wie Verjährung von Forderungen verhindert werden kann
Damit du als Jungunternehmer*in künftig nicht auf deinen Außenständen sitzen bleibst, klären wir auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt.

Bei all der vielen Arbeit kann es leider passieren, dass einiges liegen blieben. So zum Beispiel nicht gezahlte Kundenrechnungen. Besonders für Unternehmer*innen gleicht dies einem Horrorszenario, da die Verjährungsfrist für einige offenen Forderungen bereits abgelaufen sein könnte. Damit du künftig nicht auf deinen Außenständen sitzen bleibst, klären wir auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt.
Aller guten Dingen sind drei? Nach wie vielen Jahren Forderungen frühestens verfallen
Der Albtraum eines jeden Unternehmens: Der zufällige Blick auf eine immer noch nicht beglichene Rechnung liegt bereits Jahre zurück. Wenn die Schweißperlen laufen, heißt es jedoch zunächst tief durchatmen und genau prüfen. Denn nicht jede Forderung verfällt nach der gleichen Zeit. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Je nach Sachlage bestehen jedoch noch weitere Sonderregelungen. Diese können mit 5, 10 oder 30 Jahren stark variieren. Um den Überblick zu bewahren, sollten betroffene Firmen eine rechtliche Konsultation durch einen Anwalt einholen. Unternehmer*innen mit offenen Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2019 hätten jedoch bereits handeln müssen, denn nach der regelmäßigen Verjährungsfrist konnten die nur noch bis zum 31. Dezember 2022 geltend gemacht werden.
Was tun, wenn die Uhr tickt?
So kann die Verjährung von Forderungen gehemmt werden: In manchen Situationen ist der Countdown bereits fast abgelaufen. Dann könnte es mit etwas Glück jedoch unter Umständen noch die Möglichkeit geben, die Verjährung zu hemmen. Dafür kommen grundsätzlich die §§ 203-208 BGB in Betracht. Aus dem Katalog des § 204 BGB ergeben sich beispielsweise verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung von Forderungen durch Rechtsverfolgung zu hemmen, z.B. wenn der Gläubiger:
- Klage auf Leistung auf Bestätigung des Anspruchs oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils erhebt (§ 204 Abs. 1 Satz 1 BGB),
- ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, sodass jede weitere Kommunikation zwischen Gläubiger und Schuldner über das Gericht geschieht. Das Gericht versendet in diesem Zuge einen Mahnbescheid an den Schuldner (wobei die Verjährung mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt wird) (§ 204 Abs. 1 Satz 3 BGB),
- einen Antrag für ein selbstständiges Beweisverfahren beantragt (§ 204 Abs. 1 Satz 7 BGB),
- ein schiedsrichterliches oder vereinbartes Begutachtungsverfahren beginnt (§ 204 Abs. 1 Satz 8, 11 BGB) oder
- die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet hat (§ 204 Abs. 1 Satz 10 BGB).
Tritt eines dieser Ereignisse ein, wird der Lauf der Verjährungsfrist von Forderungen bis zum Ende des Ereignisses gehemmt.
Zurück auf Anfang: Wie kann ich den Neubeginn der Verjährung auslösen?
In einigen Fällen können Gläubiger die Verjährungsfrist von § 195 BGB erneut auslösen. Dies ist der Fall, wenn die Voraussetzungen des § 212 BGB erfüllt werden. Nach § 212 Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner den Anspruch gegenüber dem Gläubiger z. B. durch eine Sicherheitsleistung, Zins- oder Abschlagzahlung bzw. „in anderer Weise“ anerkennt. Des Weiteren wird die Verjährungsfrist nach § 212 Abs. 1 Satz 2 erneuert, sofern der Gläubiger eine "gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahme“ vornimmt oder beantragt (bspw. mit einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer behördlichen Vollstreckungsmaßnahme). In jedem Fall ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam.
Vorsicht ist besser als Nachsicht: Zahlungsausfälle von vornherein vermeiden
Es gibt einige Maßnahmen, die dabei helfen können, die Verjährung von Forderungen bereits im Vorfeld zu verhindern. Eine wichtige Präventivmaßnahme ist die Prüfung der Geschäftspartner*innen bereits vor der Zusammenarbeit. So können Kredit- und Bonitätsinformationen Aufschluss darüber geben, ob die eigene Kundschaft in der Lage ist, Ihre Leistungen zu bezahlen. Darüber hinaus können die Auskünfte auch Zahlungserfahrungen liefern, die wiederum den tatsächlichen Zahlungswillen aufdecken. Hier können Bewertungen von anderen Gläubigern und Partnern eingesehen werden, die bestätigen, wie pünktlich ein Unternehmen seine offenen Forderungen in der Regel begleicht. Dementsprechend können Zahlungsmodalitäten individuell an Geschäftspartner angeglichen werden, durch zum Beispiel das Verlangen von Vorschusszahlungen bei Kaufverträgen, das Anbieten von Lastschrifteinzugsermächtigungen oder das Vermeiden von Rechnungskäufen. Wichtig ist in jedem Fall die Rechnungsstellung formal und inhaltlich korrekt durchzuführen und mit Kunden fachgerecht die Zahlungsfristen zu kommunizieren.
Der Autor Jens Junak ist Country Manager von Creditsafe Deutschland. Creditsafe ist eine global agierende Auskunftei und bietet digitale Lösungen wie Bonitätsauskünfte, B2B- Marketingadressen oder Compliance Checks.
Vom Founder zum Start-up-Investor
Was erfolgreiche Gründer*innen antreibt, selbst Geld in andere Start-ups zu investieren, und welchen Nutzen sie damit stiften.

Sie haben alles schon mal selbst durchlebt, ein gezielteres Netzwerk und ein besseres Risikoverständnis: Aktuell werden immer mehr Gründer*innen selbst zu Investor*innen. Wieso das so ist, was das mit dem gesamten Ökosystem macht und welche Vorteile das für alle bringt, zeigt ein Blick auf die Paradebeispiele der Gründerszene. Und dabei kommen weitere spannende Fragen auf: In welche Start-ups investieren neue Investor*innen, die eigentlich aus der Gründerszene kommen, aktuell gern? Welche Anreize braucht es und wie kann man sie noch besser unterstützen?
Ein Blick auf die top Zehn der wertvollsten Firmen der Welt macht klar: Genau sieben von ihnen waren vor 40 oder weniger Jahren noch kleine Start-ups, deren Gründer*innen in ihren Garagen unermüdlich an Tech-Geräten geschraubt haben, so etwa Microsoft, Apple und viele mehr. Eine Zeit wie damals im Wilden Westen, jeder wollte seine eigene Tech-Company aufbauen … Ein goldenes Zeitalter.
Die USA sind wirtschaftlich wesentlich intelligenter als viele andere Staaten. So schufen sie bereits in den 1970er-Jahren ein Ökosystem, um Innovation und Tech-Firmen zu fördern. Das Silicon Valley entstand. Viele dieser Start-ups wurden bis zu den 1990er-Jahren milliardenschwere Firmen, die Gründer*innen wurden zu Superstars und vielen von ihnen war es wichtig, mit dem schwer erwirtschafteten Vermögen etwas zurückzugeben. Das konnte nur eines bedeuten: Erfolgreiche Gründer*innen fingen selbst an zu investieren.
Was passierte danach? Gründer*innen begannen, neue, jüngere Start-ups zu fördern und schufen Inkubatoren, Think Tanks und vor allem VC-Fonds, die bereits in das nächste Unicorn investieren und weiteren Gründer*innen zum Erfolg verhelfen wollten. Der Kreislauf begann: Erfolgreiche Gründer*innen wurden zu Investor*innen, diese schufen wieder erfolgreiche Gründer*innen und so weiter. Dieses Phänomen hat die USA zu einer wahren Supermacht des Start-up-Investments gemacht, nirgendwo auf der Welt wird mehr Geld in innovative Firmen investiert als dort.
Bei uns noch viel Luft nach oben
In Europa haben wir erst vor 15 Jahren so richtig mit dem Thema begonnen. Wir sind hier quasi noch in den Kinderschuhen und haben einiges aufzuholen. Auch hier fangen Gründer*innen von erfolgreich verkauften Start-ups bereits an, ihr Geld zu reinvestieren.
Der Grund, warum viele Gründer*innen ihr Geld wieder in Start-ups investieren, liegt meiner Ansicht nach auf der Hand: Das Wissen und die Kontakte, die man als Gründer*in selbst in der Gründungszeit aufbaut, sind äußerst wertvoll – diese Faktoren kann man direkt wiederverwerten und andere Start-ups tatkräftig unterstützen. Aber auch die weniger schönen Seiten von Start-up-Gründungen, wie etwa das Durchlaufen von harten Zeiten, Rückschläge bei der Finanzierung, Probleme bei der Suche von Mitarbeitenden sind (Ex-)Gründer*innen bekannt.
Sie wissen also auch Bescheid, wie schwer es sein kann, zum Beispiel die richtigen Investor*innen zu finden oder ein erfolgreiches Netzwerk aufzubauen, das die eigene Idee auf die nächste Stufe bringt. Durch ihre eigene Erfahrung können sie wertvolle Ideen liefern, wie man damit umgehen kann. So investieren zum Beispiel Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (Gründer von N26) fleißig in Start-ups wie Beams, Layer oder Kenjo. Interessanterweise investieren sie auch in Branchen, die ihrer eigenen fremd sind.
Vielschichtiger Mehrwert per Engagement
Der Mehrwert, ehemalige Gründer*innen an Bord zu haben, bezieht sich also nicht nur auf das fachliche Wissen oder die Branchenkenntnis. Vielmehr geht es um allgemeine Erfahrungen aus der Praxis: Wie baue ich ein starkes Team auf? Wie finde ich gute Investor*innen? Wie gehe ich mit dem Druck um, wenn einem die Decke auf den Kopf fällt?
Das sind die Themen, die alle Gründer*innen durchmachen, egal in welcher Branche, Phase oder welchem Gründungsland. Und es sind auch jene Themen, bei denen Hilfe vor allem vonseiten der Investor*innen am dringendsten notwendig ist. Jemanden an der Seite zu haben, der diese Erfahrungen bereits gemacht hat, ist somit eine große Unterstützung und erhöht natürlich die Chancen auf Erfolg enorm. Ein ganz banaler Vergleich: Erinnern wir uns daran, als wir zum ersten Mal versucht haben, selbst Spaghetti zu kochen. Mit einem erfahrenen Koch an der Seite hätte die Sauce wohl wesentlich besser geschmeckt. Und niemand weiß das besser als Ex-Gründer*innen: Wenn das Start-up erfolgreich ist, rückt auch ein Exit oder gewinnbringender Verkauf immer näher. So profitieren also beide Seiten: Der/die Neugründer*in durch die validierte Expertise, das Netzwerk und die Branchenkenntnis und der/die Exit-Gründer*in, indem sie oder er durch die Unterstützung direkten Einfluss auf die Performance des neuen Investments nimmt und dieses in eine positive Richtung dirigieren kann.
Mehr Geld in Start-ups statt in Immobilien und Co.
Nachdem ich vor vielen Jahren selbst einen Teil meiner Gründeranteile von meinem ersten Start-up courseticket.com verkauft hatte, begann ich direkt damit, zu reinvestieren. Ich fand es damals bereits schade, dass es hier keine Unterstützung von staatlicher Seite gab, um etwaige Exit-Erlöse erneut in andere Start-ups zu investieren. Das würde zusätzlichen Anreiz schaffen, Gewinne und Know-how zu reinvestieren, und das Geld würde dem Start-up-Ökosystem zugutekommen. Jetzt wird es meist in Immobilien investiert oder liegt bei Privatbanken. Letztere sind oft besonders schnell und stehen bei einem vor der Tür, sobald man mit einem erfolgreichen Exit in den Medien steht. Mehr Innovation und Einfallsreichtum zu diesem Thema würden unseren Politiker*innen sicherlich gut tun – und dem Start-up-Ökosystem noch mehr.
Ich glaube, in Sachen innovativer Ideen und spannender Technologien stehen europäische Gründer*innen den „Start-up-Ländern“ Amerika oder auch China in nichts nach. Ich habe viele talentierte und mutige Ideen gehört, die sicherlich eine vielversprechende Zukunft vor sich haben. Was in Europa fehlt, ist der Zugang zu einem einheitlichen europäischen Start-up-Ökosystem, das Entrepreneur*innen auch von staatlicher Seite mehr unterstützt und innovative Ideen fördert. Dasselbe gilt allerdings auch für die Investor*innen: Wer bereit ist, in neue, unsichere Felder zu investieren und damit indirekt auch das wirtschaftliche Potenzial des Landes fördert, sollte mehr davon profitieren.
Als Exkurs noch interessant: Einen Trend und auch eine Chance, die ich bei Investor*innen sehe, ist das Thema GreenTech. Viele Gründer*innen wollen mit dem Exit-Erlös nicht nur reinvestieren, sondern auch etwas Gutes tun. Eine ideale Kombination für Themen wie ClimateTech, Circular Economy und generell alle Start-ups, die sich mit den Sustainable Development Goals (SDG) auseinandersetzen. In diesen Bereichen können wir gemeinsam ein starkes Signal setzen und den Menschen auf diesen Planeten mit gutem Beispiel vorangehen. Denn nur mit mutigen und innovativen Ideen können wir aktiv gegen den Klimawandel ankämpfen und unsere Welt Stück für Stück besser machen.
Der Autor Markus Kainz ist Gründer und CEO von Gateway Ventures. Er leitet das Management und die Unternehmensstrategie und ist selbst leidenschaftlicher Business Angel sowie Start-up-Mentor.
Falsche Start-up-Finanzierung als K.O.-Kriterium
Welches sind die klassischen Fehler in der Finanzierung eines Start-ups, welche Investitionen sind wesentlich? Tipps und To-do’s für angehende Jungunternehmer*innen.

Neun von zehn Start-ups scheitern bereits in den ersten zwölf Monaten nach ihrer Entstehung. Der erste Grund hierfür ist die fehlende Nachfrage nach dem angepriesenen Produkt und direkt danach folgen Fehler in der Finanzierung. Doch weiterhin hegen unzählige Arbeitnehmene den Wunsch nach einem eigenen Unternehmen.
Anstelle eines festgelegten Gehaltes locken wirtschaftliche Unabhängigkeit und hohe Gewinne, wenn das Geschäftsmodell stimmt. Wer ein vielversprechendes Unternehmenskonzept vorweist und dieses verwirklichen möchte, braucht für die Durchführung viel Selbstdisziplin und ausreichendes Startkapital. Deshalb sollte jede(r) Gründende genau wissen, in welchen Bereichen sich Geld einsparen lässt.
Eines steht ohne Zweifel fest: Die Gründung des eigenen Unternehmens beginnt in der Regel mit einer guten Geschäftsidee. Gleichzeitig ist sie in den meisten Fällen relativ teuer und mit massenhaft Arbeit verbunden. Es überrascht auch nicht, dass ein guter Businessplan allein nicht ausreichend ist, um ein Start-up zu gründen und zu halten. Wirtschaftliche Diskrepanzen, wie die Fehleinschätzung der Höhe des Kapitalbedarfs bei der Umsetzung der Geschäftsidee, sind nach wie vor einer der Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen, wie eine Studie zeigt. Sie haben oft Liquiditätsengpässe zur Folge, welche nicht selten direkt in die Insolvenz führen. Gleichauf liegt die fehlende Nachfrage des angebotenen Produkts. Doch auch wenn Startup-Finanzen nicht richtig verwaltet werden, kann dies ein Rezept für den geschäftlichen Niedergang sein. Laut Statisitk versagen neun von zehn Start-ups, bevor sie erfolgreich werden.
Fatale Fehler in der Finanzierung
Unabhängig von der jeweiligen Branche, ist es ab einem bestimmten Punkt schwierig das gegründete Unternehmen aus eigenem Kapital zu finanzieren. Gründer*innen, die dringend einen Kredit benötigen, sollten nicht beim erstbesten Angebot zuschlagen, sondern die einzelnen Kreditmöglichkeiten miteinander vergleichen. Hier wäre es definitiv falsch Kompromisse einzugehen. Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich nicht nur auf die Auszahlung der Summe verlassen, sondern natürlich auch die einzelnen Raten bedienen können. Stelle dir ein klares Budget auf, das auch die Gehälter einschließt, da es sonst aus dem Ruder läuft.
Auch das Sparen an den falschen Enden ist ein Fehler, den viele Gründende machen. Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei der Erstellung des Businessplans, die potenziellen Ausgaben möglichst weit herunterschraubt und optimistische Ziele bei den Einkünften angibt. Ein Beispiel wäre, wenn ein auf Software für B2B-Kund*innen spezialisiertes Unternehmen beim Thema Sicherheit und Support spart. Hier würden die sogenannten Business Angels, also Personen, die sich finanziell am Unternehmen beteiligen und ihr Know-how weitergeben, stutzig werden und die Lage durchschauen. Anleger*innen möchten nicht, dass Gründer*innen wenig Geld investieren, sondern dass Start-ups ihr Geld smart und an der richtigen Stelle einsetzen.
Weiterhin empfiehlt Rau die Nachverfolgung der Ausgaben von Beginn an so transparent und einfach, wie möglich zu gestalten, da sonst der ganzheitliche Überblick auf die Spesen gefährdet sei. So bieten vor allem digitale Produkte für Ausgaben-Controlling den Vorteil, dass Kosten schnell per App eingelesen werden können und im Anschluss besser nachzuvollziehen sind.
Mit Fachwissen vor Investor*innen glänzen
Intelligente Finanzierungspläne sind das Gebot der Stunde. Der Grund, weshalb viele Start-ups bereits in den ersten zwölf Monaten scheitern, ist die oftmals fehlende Sachkompetenz des Gründungsteams. Angehende Founder, die einer Finanzierung durch Investor*innen sicher sein wollen, sollten unbedingt mit Expertise glänzen – ganz egal ob bei den Finanzen, Steuern, beim Management oder Detailwissen. Hier ist es essenziell, sich mit der Materie auszukennen, da ein Unternehmen zu führen viel Geschick erfordert – neben der Produktidee sollte hier der Fokus darauf gerichtet werden. Zudem spielt die passende Rechtsform eine entscheidende Rolle. Viele Jungunternehmer*innen neigen dazu, ihr Unternehmen zu Beginn direkt als GmbH rechtlich zu definieren. Hier kommen aber weitaus höhere Kosten auf die Firma zu. Bei kleineren Betrieben reicht vorerst die einfachste Form – das Gründen eines Einzelunternehmens. Dafür muss nur ein Gewerbeschein beantragt werden. Gründen mehrere Personen, bietet sich die Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. So entfallen zum einen hohe Initialkosten und zum anderen kostenintensive Vorschriften, die bei einer GmbH einzuhalten sind.
Bootstrapping als optimale Finanzierungsform?
Beim Gründen wird die Frage nach der bestmöglichen Bereitstellung von Kapital oft gestellt. Allerdings gibt es darauf keine allgemeingültige Antwort, da die beste Lösung jeweils vom Geschäftsmodell und der persönlichen Situation abhängt. Genauso verhält es sich mit dem Bootstrapping – der Existenzgründung, die ausschließlich mit eigenem Geld realisiert wird. Nicht für jeden ist es ratsam, eine Bootstrapping Strategie zu verfolgen –es gilt wie so oft, Chancen und Risiken abzuwägen. Neben Bargeld und Sparguthaben gehören zum Eigenkapital auch Gegenstände, die die Gründer in ein Unternehmen einbringen können. In Frage kommende Objekte können zum Beispiel Maschinen, Anlagen oder Fuhrparks sein, die dem Unternehmen unbegrenzt zur Verfügung stehen. Aber auch Kapitalbeteiligungen an einem Unternehmen gelten als Eigenkapital. Zum Vermögen gehören auch die finanziellen Rücklagen und – je nach Rechtsform – das Grund- bzw. Stammkapital des Unternehmens. Auch der Bilanzgewinn und das persönliche Vermögen zählen dazu. Der Teil der unternehmerischen Finanzen, der nicht aus eigener Tasche stammt, sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen, sondern eher darüber.
Rentabilität wird wichtiger als Wachstum
Start-ups sind für ihre zwei Hauptaspekte bekannt: Geschäftsinnovation und Wirtschaftswachstum. Sie entwickeln und präsentieren jedes Jahr neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt. On-Demand-Start-ups sind ein perfektes Beispiel dafür, wie sie die Welt beeinflussen können. Haben sie die kritische Phase einmal überstanden, sich etabliert und den Fokus auf Wachstum gerichtet, wartet bereits eine nächste Hürde auf Existenzgründer. Denn selbst wenn alle Reglements und Tipps strikt befolgt wurden, man einen wasserdichten Businessplan vorweisen kann und mutige Geldgebende gefunden hat, so ist man vor einem zukünftigen Scheitern dennoch nicht bewahrt. Das Jahrzehnt der Krisen ist angebrochen – und die eine jagt die nächste. Im Moment ist die Rentabilität wichtiger, als das Umsatzwachstum. Das wird Founder dazu zwingen, konservativer zu kalkulieren und immer einen Plan B zu haben. Die Finanzierung für Start-ups, die Wachstum um jeden Preis anstreben und keine Hebel für kurzfristige Rentabilität haben, werden schwieriger als noch vor einigen Jahren. Zudem besteht die Gefahr, dass gut finanzierte Start-ups auf dem Markt die Gehälter schnell in die Höhe treiben könnten und es so für finanziell schwächere Start-ups anstrengend machen, entsprechende Talente zu finanzieren. An dieser Stelle ist es am schwierigsten, die Kosten für Gehälter niedrig zu halten.
Der Autor Malte Rau ist CEO und Co-Founder von Pliant. Das FinTech wurde 2020 gegründet und bietet Unternehmen eine digitale Kreditkartenlösung für maximale Flexibilität und Ersparnis.
N26 Krypto: Dank Bitpanda können fast 200 Kryptowährungen über die N26-App in Österreich gehandelt werden.
Die FinTech-Unicorns Bitpanda und N26 kooperieren bei der Trading-App N26 Krypto und gehen damit zugleich einen guten Schritt in Richtung einer kollaborativen Zukunft des Finanzwesens.

Insider-Informationen zur Partnerschaft zwischen den beiden FinTech-Unicorns N26 und Bitpanda kursierten schon länger, zuletzt dürfte laut Berichten nur mehr eine Genehmigung gefehlt haben, nun ist sie offiziell.
Heute wurde der Service N26 Krypto präsentiert, der über die Whitelabel-Lösung von Bitpanda läuft. Verfügbar ist N26 Krypto zum Start allerdings nur in Österreich. Der Service werde „in den kommenden Wochen schrittweise für berechtigte Kund*innen in diesem Markt verfügbar gemacht“, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: „Das Produkt soll über die kommenden Monaten auch für N26-Kund*innen in anderen Märkten verfügbar gemacht werden“.
Rund 200 Kryptowährungen in einer App traden
Die neue Funktion ermögliche es N26-User*innen, fast 200 Kryptowährungen in der App zu handeln, also zu kaufen und zu verkaufen – „mehr als in jeder anderen europäischen Banking-App“, betont man bei der Berliner Neobank zweier Wiener Gründer. Die Coins können in der App direkt vom Bankguthaben gekauft werden. Das eigene Portfolio kann über ein Menü abgerufen werden. Man reagiere mit N26 Krypto auf eine starke lokale Nachfrage, weil 40 Prozent der N26-Kund*innen entweder bereits aktiv mit ihnen handeln oder Interesse an Investitionen in Kryptowährungen bekundet hätten.
Kryptowährungen trotz Wertverlusten gefragt
Auch wenn Kryptowährungen im letzten Jahr an Wert verloren haben, bleiben sie eine gefragte und interessante Anlageklasse für Investor*innen und ein wachsender Teil des Finanzsystems. Für eine neue Generation von Investierenden, die nach Möglichkeiten sucht, um ihr Vermögen zu vermehren, gelingt der Einstieg in das Geldanlegen häufig über den Handel mit Kryptowährungen“, kommentiert N26-Gründer und CEO Valentin Stalf.
Wichtiger Schritt in Richtung kollaborative Zukunft des Finanzwesens
Bitpanda-Gründer und CEO Eric Demuth erläutert einmal mehr die Hintergründe seiner Whitelabel-B2B-Lösung: „Während sich die Branche stetig weiterentwickelt, wird immer deutlicher, dass FinTechs nur gemeinsam einen echten Einfluss auf das Leben der Menschen haben können. Wir haben uns einer spannenden, kollaborativen Zukunft des Finanzwesens verpflichtet“. Das Bitpanda-B2B-Angebot wird unter anderem bereits von Lydia aus Frankreich, Fabrick aus Italien oder Plum aus dem Vereinigten Königreich genutzt.
Mit Schmerzen durch die Krypto-Krise
Der Krypto-Markt hat einen großen Schlag abbekommen, sinkt oder stagniert bestenfalls. Und jetzt?

Man könnte das Gefühl haben, es schneit durchgehend. Der Krypto-Markt hat einen großen Schlag abbekommen, sinkt oder stagniert bestenfalls. Synonyme wie KryptoWinter und Bärenmarkt sind medial aufgetaucht und zeichnen ein düsteres Zukunftsbild, was Bitcoin und Co. betrifft. Wie lange diese Phase anhält, ist Gegenstand des allgemeinen Diskurses. Manche sehen in aktuellen Entwicklungen eine Bereinigung des Marktes, andere wiederum nutzen ihre ablehnende Haltung zu Krypto-Währungen, um sie als „Scam von Anfang an“ zu charakterisieren und ein Ende einzuläuten. Dritte wiederum bedienen den Begriff KryptoEiszeit und stellen sich auf viele negative Jahre ein.
Marilyn Wilkinson – Editor-in-Chief of Unchained, The Blockpit Magazine – hat indes einen konstruktiveren Blick auf die aktuelle Problematik, obwohl sie gern den Krypto-Autor Michael Sincere mit seiner beinahe fatalistischen Aussage zitiert: „Der Markt wird erst besser werden, wenn man es vor Schmerzen nicht mehr aushält.“

Notwendige Marktkorrektur
Sie selbst nennt die Krypto-Krise eine notwendige Marktkorrektur und erklärt, wie es dazu kommen konnte. „Leute waren optimistisch und Firmen nicht mehr vorsichtig“, sagt sie. „Es wurde massenhaft eingestellt und große Marketingkampagnen wurden gelauncht. Doch Stolz kommt vor dem Fall, und was wir jetzt sehen, ist eine notwendige Änderung. Es wird uns zwingen, mehr auf Best Practices zu achten, auf nachhaltiges Wachstum und reale Profitabilität. In einem Bärenmarkt ist man einfach gezwungen, kreativer zu werden und neue Wege zu gehen.“
Für Junggründer*innen im Krypto-Segment hat Marilyn Wilkinson folgende Tipps parat: die Marketingstrategie fokussiert ausrollen; die Marktlandschaft, Konkurrenz, und Kund*innenenbedürfnisse ausführlich analysieren, um den Product-Market-Fit schon jetzt zu verbessern und im nächsten Bullenmarkt konkurrenzfähiger und mit besseren Chancen aufgestellt zu sein.
Zudem sollte man äußerst beliebte Fehler vermeiden. „Manche sagen gern, ‚alle sind meine Zielgruppe‘. Gerade in solchen Zeiten wie diesen, in denen Budgets gekürzt werden, ist es wichtiger denn je, zu wissen, wer die wahren Kund*innen sind, wo sie wohnen, wie alt sie sind, welche Interessen sie haben und was sie nicht mögen“, sagt sie. Als weiteren Tipp nennt Wilkinson das Community Building, sprich, eine starke Präsenz auf den wichtigsten Kanälen (Twitter, Discord) aufzubauen. Besonders dann, wenn man nicht genug Geld für GoogleAds-Kampagnen zur Verfügung hat.
Das Wichtigste aber bleibe, Mehrwert zu liefern. Dies gelte für alle Aspekte des Web3-Ökosystems. Ein junger Mann aus Singapur, so ihr Beispiel, sei durch Selfies zum Millionär geworden, indem er seine Fotos als NFTs verkauft hat. Heute aber zähle, so ihr Eindruck, mehr der Utility-Aspekt. Damit deutet Wilkinson an, was bereits von manchen Player*innen der Szene verstanden und auch in der Metaverse-Ökonomie umgesetzt wurde. Der alleinige Erwerb von Token als reines Sammlungsobjekt hatte seine glorreiche Hochphase, heute brauche man jedoch einen Zusatznutzen, wie etwa die Möglichkeit, an Events teilzunehmen oder ähnliche Leistungen, die bei NFTs unterlegt sind. Greif- und erlebbar soll es sein.
Es braucht Krypto-Frauen
Ein weiterer Ratschlag der Expertin betrifft die Diversität in Start-up-Teams. „Mir ist aufgefallen, dass es kaum Geschäftsführerinnen in diesem Bereich gibt. Laut einer Forbes-Studie bringen vielfältige Teams eine bessere Performance und sind profitabler. Verschiedene Leute haben verschiedene Perspektiven. Ein Team aus jungen, weißen Männern neigt dazu, einander zu bestätigen und ‚to the moon‘ zu sagen. Da traut sich kaum wer zu widersprechen. Aber man braucht als Start-up die ständige Challenge durch Leute aus anderen Ländern und Frauen mit diversen Perspektiven, denn jene haben oft eine andere Sicht der Dinge und sind vorsichtiger. Viele Start-ups haben ja auf eine Blitzscaling-Strategie gesetzt und wollten ‚mit dem so zusammengebauten Flugzeug fliegen, bevor es fertig wart‘. Ich glaube, Frauen können da einen Reality Check liefern.“
Kein Unternehmen ist perfekt
Wilkinson drängt außerdem dazu, auch in eisigen Zeiten optimistisch zu bleiben, die aktuelle Krise als Chance zusehen. Unternehmen wie Uber und AirBnB seien beispielsweise während bzw. aus einer globalen Wirtschaftskrise heraus entstanden; weniger Budget befeuere zudem auch den Zwang, neue Wege zu gehen: „In ganz anderen Zeiten, um bei diesen Beispielen zu bleiben, wäre es undenkbar gewesen, bei einer fremden Person zu schlafen oder ins Auto zu steigen.“
Gründer*innen mit einer Krypto-App rät Wilkinson, dringend die User*innendaten zu analysieren, Zielgruppen zu verstehen und sich über eigene Pain Points bewusst zu sein – und interne Lösungen dafür zu finden. „In guten Wirtschaftszeiten beschäftigt man sich oft mit Verkauf, Werbung und Go2Market-Strategien. Jetzt sollte man sich auf einen ‚sauberen Tisch‘ fokussieren, sicherstellen, dass alles optimal funktioniert und die Bedürfnisse der User erfüllen“, so Wilkinson. „Kein Unternehmen ist perfekt. Jetzt haben Gründer*innen die Zeit, den Produkt-Market-Fit zu verbessern sowie Produkte und interne Abläufe zu optimieren. Weltweit ändert sich im Moment das Mindset. Dies zwingt Gründer*innen schlichtweg dazu, einen echten Mehrwert und Profitabilität zu liefern.“
Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
Warum eine BU-Versicherung für Selbstständige zum Pflichtprogramm gehört.

„Arbeitnehmer haben einen Arbeitsplatz, Selbstständigen gehört ihr Arbeitsplatz“ – dieser Ausspruch zeigt, dass Selbstständige oft mehr Freiheiten haben. Doch diese Freiheit bedeutet durchaus auch mehr Eigenverantwortung. So müssen sich Selbstständige in vielen Fällen selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Dies wirkt sich in Bezug auf die Berufsunfähigkeit noch einmal schwerwiegender aus: Die gesetzlichen Leistungen der Erwerbsminderungsrente gilt oft für Selbstständige nicht. Aus diesem Grund ist eine BU-Versicherung für die meisten Selbstständigen einer der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Doch was bietet diese und was sollten Interessenten beim Versicherungsabschluss beachten?
Was bietet eine BU-Versicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet als wichtigste Leistung die Auszahlung einer Rente, wenn der Versicherte berufsunfähig ist. Auf diesem Weg lässt sich also verhindern, nach einem Unfall oder einer Berufsunfähigkeit infolge einer Krankheit am Ende mittellos zu werden. Die Höhe der Rente lässt sich beim Abschluss der Versicherung vereinbaren. Hierbei gilt: Je höher die abgesicherte Rente, desto höher der regelmäßige Beitrag. Aus diesem Grund gilt folgende Faustformel:
Ca. 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettohaushaltseinkommens
Auf diese Weise lässt sich der aktuelle Lebensstandard halten, ohne dass die Kosten für die Versicherung allzu stark ausfallen.
Welche zusätzlichen Aspekte sind beim Versicherungsabschluss wichtig?
Neben der Höhe der BU-Rente spielen noch weitere Faktoren beim Abschluss einer BU-Versicherung eine wichtige Rolle. Dazu gehören:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
Eine abstrakte Verweisung sorgt dafür, dass der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigert, wenn Versicherte statt ihres bisherigen Jobs noch eine andere, gleichwertige Tätigkeit ausüben könnten. Moderne Tarife verzichten jedoch zum größten Teil auf eine abstrakte Verweisung.
- Wartezeiten
Wartezeiten bedeuten bei der BU-Versicherung etwas Anderes als bei vielen anderen Versicherungen. Hier geht es darum, ab wann der Versicherer nach der Feststellung der Berufsunfähigkeit mit der Auszahlung der BU-Rente beginnt. Hier sind theoretisch Karenzzeiten bis zu 24 Monaten möglich. Hierbei gilt: Je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.
Doch Achtung: Selbstständige sollten hier oft nicht zu lange Fristen wählen, da sie die Zeit ohne Einkommen nicht so gut überbrücken können wie Angestellte. Diese erhalten nämlich Lohnfortzahlung und Krankengeld. Wer eine Krankenversicherung mit Krankengeld gewählt hat, kann jedoch ebenfalls eine Karenzzeit vereinbaren.
- Rückwirkende Leistungen
Bei einer verzögerten Feststellung der Berufsunfähigkeit zahlen einige Anbieter rückwirkend bis zu 3 Jahre. Hierbei kommt es jedoch sehr auf den gewählten Tarif an. Aus diesem Grund sollten Interessenten vorher die einzelnen Anbieter genau miteinander vergleichen.
- Nachversicherungsgarantie
Auch eine Nachversicherungsgarantie kann einen sinnvollen Leistungsbaustein darstellen. Hierbei wird die Rentenhöhe bei bestimmten Anlässen (z.B. Hochzeit) nach oben hin automatisch angepasst, ohne dass dabei erneut eine Risikoprüfung erfolgt.
- Prognosezeitraum
Der Prognosezeitraum umfasst die Zeit, innerhalb der eine Berufsunfähigkeit bestehen muss, bis sie von der Versicherung endgültig anerkannt wird. Die meisten Versicherer setzen hier 6 Monate an. Sollte ein Anbieter höher liegen, heißt es: genauer hinschauen. Ist der Tarif eventuell besonders günstig oder bietet er andere besondere Zusatzleistungen? Wenn nicht, gibt es im Normalfall bessere Alternativen.
Wer diese Aspekte bei der BU-Versicherung berücksichtigt, kann die Police auf die eigenen Bedürfnisse zuschneiden.
Mit welchen Kosten ist bei einer BU-Versicherung zu rechnen?
Die Kosten einer BU-Versicherung bemessen sich wie bei sehr vielen Versicherungen nach dem Risiko und der Leistung, die im Versicherungsfall fällig wird. Aus diesem Grund lassen sich vor allem die Kostenfaktoren benennen:
- Das eigene Alter beim Versicherungsabschluss
- Der Gesundheitszustand
- Der Beruf und der Grad der Bürotätigkeit
- Die Laufzeit (bis zu welchem Alter)
- Etwaige Vorerkrankungen
- Gefährliche Hobbys
Je nachdem, wie diese Faktoren ausfallen, können die Kosten für eine BU-Versicherung von 40 Euro pro Monat bis zu 250 Euro pro Monat betragen.
Hinweis: Wer aufgrund von Vorerkrankungen keine BU-Versicherung erhält, sollte die Möglichkeit einer anderen Absicherung checken. Eine private Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab und eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn Versicherte so gut wie keiner Arbeit mehr nachgehen können. Dafür sind die Zugangshürden geringer und die Beiträge fallen niedriger aus.
Mit einer BU-Versicherung gut abgesichert
Unter dem Strich bietet eine BU-Versicherung eine sehr wichtige Absicherung für Selbstständige. Diese werden über staatliche Institutionen nicht abgesichert und wären bei einer Berufsunfähigkeit in vielen Fällen auf Sozialhilfe angewiesen. Eine BU-Versicherung kann bei einer Berufsunfähigkeit jedoch dafür sorgen, dass der eigene Lebensstandard sich halten lässt. Wer bei der Anbieterwahl einige wichtige Aspekte mit einkalkuliert, findet am Ende eine passgenaue BU-Police.
Der Fiskus richtet sein Augenmerk auf die Krypto-Welt
In unserem Interview gehen die Steuerexperten von EY, Petar Groseta (Partner) und Ivana Jovanic (Senior Consultant), auf die Fragen der Besteuerung von Kryptowährungen aus der Perspektive von Krypto-Investoren und anderen Marktteilnehmern im Krypto-Ökosystem ein.

Warum ist es jetzt wichtig, über das Thema Besteuerung von Kryptowährungen zu sprechen?
Petar Groseta: Der Kryptowährungsmarkt hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt. Die Erwartung ist generell, dass die Bedeutung dieser Anlageklasse in Zukunft nur noch zunehmen wird.
Dabei gibt es viele verschiedene Marktteilnehmer mit ihren spezifischen Rollen. Die Grenzen zwischen dem Markt der "nativen Kryptowährung" und den "traditionellen Finanzsystemen" verschwimmen zunehmend, sowohl in Bezug auf bestehende Anlageinstrumente als auch in Bezug auf die Infrastruktur des gesamten Krypto-Ökosystems. Dies erhöht natürlich auch den Druck auf den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung, die bestehenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowohl hinsichtlich der Besteuerung auf Anlegerebene als auch in Bezug auf eine vollständige Erfassung und Überprüfung der steuerpflichtigen Einkünfte weiterzuentwickeln.
Ivana Jovanic: Im Grunde geht es dabei um folgende zwei Fragen:
- Wie werden Einkünfte und Gewinne aus Kryptowährungen auf Ebene einzelner Anleger besteuert?
- Wie sollte ein effektives Meldesystem, d.h. „Steuerreporting“ ausgestaltet werden, um eine mögliche Steuerhinterziehung zu verhindern?
Können Sie kurz die diesbezüglichen Antworten des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung darstellen?
Petar Groseta: Bezüglich der Besteuerungsfragen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 10. Mai 2022 sein lang erwartetes Schreiben zu den Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Mit dem Schreiben äußert sich das BMF zum ersten Mal umfassend zu den verschiedenen Krypto-Sachverhalten, die zunächst technisch erläutert und danach aus der Finanzverwaltungssicht ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden.
Sehr erfreulich dabei ist, dass nunmehr auch nach der Auffassung der Finanzverwaltung die Veräußerungen von Kryptowährungen im Rahmen privater Vermögensverwaltung nur dann steuerpflichtig sind, wenn die Veräußerung innerhalb der Ein-Jahresfrist nach der Anschaffung stattfindet. Damit geht auch das BMF davon aus, dass sich die für die Steuerpflicht relevante Einjahresfrist nicht verlängert, wenn die Kryptowährungen zur Einkünfteerzielung, z.B. durch Lending oder Staking eingesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung. Auch dazu nimmt das BMF ausführlich Stellung. Dabei geht das BMF insbesondere in den Fällen von „passivem“ Staking - etwa im Rahmen der Beteiligung an einem Staking-Pool - grundsätzlich von der privaten Vermögensverwaltung aus.
Ivana Jovanic: Auch wenn es sehr zu begrüßen ist, dass sich die Finanzverwaltung mit dem BMF-Schreiben ausführlich zu der Besteuerung von Kryptowährungen geäußert hat, betreffen die Aussagen des BMF nur die steuerlichen Folgen von direkten Investments in Kryptowährungen. Allerdings können die Investments nicht nur direkt, sondern auch indirekt über verschiedene Formen der „traditionellen“ Finanzinstrumente wie Tracking-Notes, Knock-Out Zertifikate oder ETFs erfolgen. Da die Steuerfolge, je nach Investmentform, sehr unterschiedlich sein kann, sollte diese aufgrund ihres erheblichen Einflusses auf die Netto-Rendite in die Investitionsentscheidung unbedingt immer miteinbezogen werden.
Und wie sieht es mit dem steuerlichen Reporting aus?
Ivana Jovanic: Hier hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 22. März 2022 ein öffentliches Konsultationsdokument mit den Vorschlägen zur Einführung eines Rahmens für die Meldung von Krypto-Vermögenswerten, sog. Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation lief bis 29. April 2022. Die OECD plant, im Oktober 2022 endgültige Vorschläge für die neuen Regeln zu veröffentlichen.
Das von der OECD vorgeschlagene Regelwerk basiert im Wesentlichen auf dem Modell des Meldestandards für grenzüberschreitende Meldungen von „traditionellen“ Konten- und Depotwerten durch Finanzinstitute, dem Common Reporting Standard (CRS). Anstatt jedoch die Meldung von gehaltenen Vermögenswerten zu verlangen, schreibt CARF die Meldung von Krypto-Transaktionen vor. Es ist durchaus vorstellbar, dass einige „Early-Adopters“-Länder die Vorschriften bereits ab dem 1. Januar 2024 umsetzen.
Petar Groseta: Neben den oben beschriebenen Bemühungen auf der OECD-Ebene arbeitet auch die EU-Kommission derzeit an einem unionseigenen Meldesystem für Krypto-Vermögenswerte im Rahmen der 8. Änderung der EU-Amtshilferichtline (DAC 8), die ebenfalls demnächst vorgestellt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die OECD Vorschläge zu CARF mit den Reporting-Pflichten nach DAC 8 abgestimmt sein werden.
Auf der nationalen Ebene hat zudem das BMF ein separates Schreiben hinsichtlich der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten der deutschen Krypto-Investoren angekündigt.
Welche Implikationen werden diese haben und was ist für unser Audience – Investoren und Start-ups – wichtig zu wissen?
Ivana Jovanic: Die Investoren werden die Veröffentlichung des BMF-Schreibens sicherlich sehr begrüßen, da damit zahlreiche Zweifelsfragen aus der Sicht der Finanzverwaltung beantwortet werden.
Petar Groseta: Die Implikationen für die Start-ups bzw. die Finanzindustrie im Allgemeinen werden nicht zuletzt davon abhängen, welche Rolle sie im „Krypto-Ökosystem“ einnehmen. Es sollte bedacht werden, dass eine effektive Nutzung der Kryptowährung sehr stark von der Existenz der Infrastruktur abhängt, die die Speicherung, Übertragung, das Ausleihen/Verleihen und den Handel unterstützt, genau wie es beim traditionellen Finanzsystem mit seinen Börsen, Brokern, Händlern, Marktmachern, Verwahrern, Kreditgebern und Zahlungssystemen der Fall ist. Hier könnten insbesondere die zu erwarteten Steuerreportingpflichten zum Teil beachtliche Auswirkungen auf die Geschäftsstrukturierung und Kosten der Compliance haben. Man kann jedenfalls sagen, dass die steuerlichen Auswirkungen in alle geschäftspolitischen Überlegungen miteinbezogen werden sollten.
Welche weitere Entwicklung erwarten Sie bzw. welchen Ausblick können Sie geben?
Petar Groseta: Es ist klar erkennbar, dass die Fragen der Besteuerung und der steuerlichen Transparenz mit großer Geschwindigkeit Eingang in die Krypto-Welt finden, sodass seitens der deutschen Finanzverwaltung, bzw. auf globaler Ebene mit weiteren Maßnahmen gerechnet werden kann. Dies hat auch die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel sehr prägnant auf den Punkt gebracht, als sie meinte, dass die Veröffentlichung des BMF-Schreibens selbstverständlich nicht der Schlusspunkt der Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis sei, und dass die rasche Entwicklung der "Kryptowelt" dafür sorgen wird, dass uns die Themen nicht ausgehen.
Ivana Jovanic: In der Tat sollten sich die davon betroffenen Marktteilnehmer und Investoren intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen, deren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf ihre Investmententscheidungen bzw. Geschäftsmodelle analysieren und ggf. die für sie relevanten Punkte rechtzeitig in die Diskussion einbringen.
Qonto: Beyond Banking für Gründer*innen und KMU
Mit seinem „Beyond Banking“-Ansatz bietet die junge Neobank Qonto Gründer*innen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht nur ein digitales Geschäftskonto, sondern umfassendes Finanz- und Buchhaltungsmanagement. Das Ziel: den Banking- und Finanzalltag von Gründer*innen, Start-ups und KMU radikal zu vereinfachen. Mehr dazu haben wir im Gespräch mit Torben Rabe, Country Manager bei Qonto Deutschland, erfahren.
Mit seinem „Beyond Banking“-Ansatz bietet die junge Neobank Qonto Gründer*innen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht nur ein digitales Geschäftskonto, sondern umfassendes Finanz- und Buchhaltungsmanagement. Das Ziel: den Banking- und Finanzalltag von Gründer*innen, Start-ups und KMU radikal zu vereinfachen. Mehr dazu haben wir im Gespräch mit Torben Rabe, Country Manager bei Qonto Deutschland, erfahren.
Qonto ist eine B2B-Neobank für Gründer*innen. Das FinTech-Start-up wurde 2016 in Frankreich gegründet, das erste Produkt im Juli 2017 gelauncht. 2019 expandierte das junge Start-up und bietet seine Services seitdem auch in Italien, Spanien und Deutschland an. Die Zahlen unterstreichen den Erfolg: Innerhalb von drei Jahren hat Qonto nach eigenen Angaben über 150.000 Unternehmen zu einem digitalen Geschäftskonto verholfen und ist damit zugleich Europas größter B2B-Digital-Banking-Anbieter. Allein in Deutschland ist Qonto im 2. Halbjahr 2020 um 130 Prozent gewachsen.
Darüber hinaus wurde Qonto im Jahr 2020 mit dem FinTech Germany Award ausgezeichnet und von LinkedIn als „3rd hottest Startup“ eingestuft. Bullhound bezeichnet Qonto als „most promising Start-up to become a billion dollar company in the next 3 years“.
Dann machen wir es selbst!
Worin liegt der offensichtliche Erfolg der europäischen Neobank begründet? „Zunächst sind hier die beiden Qonto-Gründer Alexandre Prot und Steve Anavi zu nennen. Als sie 2015 gemeinsam ihre erste Firma Smok.io gründeten, waren sie schlichtweg frustriert, weil es zum einen schwierig war, ein Geschäftskonto online zu eröffnen und es darüber hinaus keine weiteren Services gab, die sie für ihr Business nutzen konnten“, berichtet Torben Rabe. So haben sich Alexandre und Steve letztlich dazu entschieden, selbst eine moderne, speziell auf die Bedürfnisse von Gründer*innen und Selbständigen ausgelegte Alternative zu klassischen Banken aufzubauen – in Form von Qonto.
Nach dem erfolgreichen Start in Frankreich folgte – wie eingangs erwähnt – die Expansion in weitere Länder. Seit letztem Jahr bietet Qonto deutschen Kund*innen seine Services an. „Als wir 2020 in Deutschland eingestiegen sind, gab es schon einige Akteure am Markt, die sich aber auf verschiedene Kundensegmente konzentriert haben. Unser Konzept war und ist es aber, nicht nur ein Geschäftskonto zu sein, sondern unseren Kunden auch die Möglichkeit zu geben, ihre Finanzen auf der Konto-Plattform zu managen,“ erläutert Torben Rabe, der die Geschäfte von Qonto als Country Manager Deutschland verantwortet und selbst jahrelange Erfahrungen im Finanzbereich einbringt. „Unser Ziel ist es, Unternehmen, in der Größe von einer Person bis 250, anzusprechen und zusammen mit ihnen zu wachsen“, so Rabe.
Das Besondere an Deutschland ist, so Rabe, die Vielfalt an Unternehmen und Gründer*innen bei einer Vielzahl an Branchen, was förmlich auch nach einer modernen Banking-Lösung schreit, die es ihnen individuell ermöglicht, unkompliziert und schnell unternehmerisch handlungsfähig zu sein. „Insbesondere Gründer haben hierbei spezielle Anforderungen: sie wünschen sich ein sicheres, verlässliches Geschäftskonto, Schnelligkeit bei dessen Eröffnung, insbesondere dann, wenn sie noch im Gründungsprozess befindlich sind, und benötigen außerdem einen direkt verfügbaren Ansprechpartner“, bringt es Rabe auf den Punkt.
Ein wichtiges Anliegen von Qonto ist es daher, den Gründungsprozess mit intelligenten Tools und Konzepten zu unterstützen. „Das langfristige Ziel für Gründer in Deutschland sollte es sein, den Gründungsprozess zu 100 Prozent digital abzuschließen – dazu wollten wir einen wichtigen Beitrag leisten“, so Rabe.
Unterstützung im Gründungsprozess
Während Gründer*innen in Frankreich bereits zu 100 Prozent digital gründen können (woran Qonto nicht ganz unbeteiligt ist, war man doch die erste Neobank des Landes, die dies ihren Kund*innen ermöglichte), sind hierzulande die Weichen in Sachen Digitalisierung zwar gestellt; trotzdem ist es noch nicht möglich, den Gründungsprozesses rein digital zu stemmen. Auf diesen Prozess setzt Qonto und bietet dazu seine digitalen Lösungen an. Unter anderem unterstützt man GmbH-Gründer*innen dabei, dass die Einzahlung des Stammkapitals schnellstmöglich vonstatten geht.
„Der Gründer eröffnet dazu sein digitales Geschäftskonto – was in der Regel 10 Minuten Zeit in Anspruch nimmt – und zahlt dann das benötigte Stammkapital ein. Wir stellen dann sehr schnell eine Urkunde aus, mit welcher der Gründer zu seinem Notar gehen kann, um die Gründung abzuschließen. Das Ganze dauert in der Regel maximal 72 Stunden“, so Rabe. Darüber hinaus hat Qonto u.a. eine Partnerschaft mit firma.de, um Gründer*innen weitere Unterstützung an die Hand geben zu können, bspw. bei der Notarsuche. Damit sind bereits weitere wichtige Schritte in Sachen Digitalisierung des Gründungsprozesses in die Wege geleitet.
Beyond Banking Features
Doch Qonto geht einen großen Schritt weiter und begleitet Gründer*innen nicht nur während des Starts, sondern bietet ihnen von Beginn ihrer Selbständigkeit an wichtige Tools zum Auf- und Ausbau bzw. der Steuerung des Unternehmens. Dazu gehören in Sachen Banking bspw. Unterkonten mit separaten IBANs und zusätzlichen physischen oder auch virtuellen Kreditkarten, um Budgets besser verwalten zu können. „Der Gründer will stets die Übersicht über seine Ausgaben behalten – das bieten wir ihm –, und bei Fragen steht unser Kundenservice direkt zur Verfügung“, so Torben Rabe.
Das Ökosystem um Digital Assets
Wer sind die Teilnehmer am Digital Asset Ökosystem und welche Rolle haben sie am Markt inne?

Die Evolution der Blockchain-Technologie der letzten Jahre spiegelt sich nicht nur in der rasanten Entwicklung der zugehörigen Digital Assets wider, sondern auch in dem weiteren Wachstum neuer Teilnehmer und deren Rollen am Markt. Insbesondere die Komplexität der Technologie und der Asset Klassen, die sich über die Zeit herauskristallisiert haben, haben den Bedarf nach gezielten Lösungen, die häufig die Interaktion unterschiedlicher Parteien fördern, aufgezeigt. Wer aber sind die Teilnehmer am Digital Asset Ökosystem und welche Rolle haben sie wirklich inne?
Das Digital Asset Ökosystem
Das Digital Asset Ökosystem kann als ein vielschichtiges System betrachtet werden, in welchem die einzelnen Technologien, Services und Applikationen aufeinander aufbauen und miteinander interagieren. Teilnehmer des Ökosystems können hierbei mit allen Ebenen direkt oder indirekt interagieren und sind aufgrund der dezentralen Natur des Ökosystems nicht zwingend auf eine zentral koordinierende Partei angewiesen. Die folgende Grafik zeigt die schematische Abbildung der einzelnen Ökosystemschichten sowie dessen Interakteure.
Der Kern des Ökosystem bildet die zugrundeliegenden Blockchain Technologien und Protokolle, welche die Grundlage für die weiteren Ebenen bildet. Diese Technologien und Protokolle definieren die einzelnen Parameter der jeweiligen Blockchain, wie beispielsweise die Blockgröße, das Konsensmodell, die Netzwerkstruktur sowie die Art der Verschlüsselung. Die Protokolle und zugrunde liegenden Technologien bilden hierbei die Grundlage für die Ausgestaltung der Digital Assets und deren Umgebung wie beispielsweise digitale Welten im Metaverse oder die Emmisonsrate von dezentral emittiertem Token. Engverbunden mit den einzelnen Technologien sind die sogenannten Miner und Validator, welche die einzelnen Blöcke und die beinhalteten Transaktionen innerhalb der Netzwerke im Zuge der verteilten und dezentralen Konsensfindung verifizieren.
Digital Assets umfassen alle Arten von elektronisch gespeicherten Daten und Werten, die sowohl eindeutig identifizierbar sind als auch zur Wertschöpfung genutzt und im Zuge dessen gehandelt werden können. Digitale Assets, die mittel der Blockchain-Technologie erstellt und emittiert werden können, lassen sich in die fünf Subkategorien unterteilen: Institutional Money, Private Money, Fungible / Non Fungible Token und Utility Token. Eine genaue Beschreibung der Eigenschaften der einzelnen Subkategorien von Digital Assets findet sich hier.
Die Ebene der Marktinfrastruktur setz sich zusammen aus den folgenden drei Klassen: Börsen und Marktplätze, Verwahrung & Speicherung sowie Markt Support.
Währungsbörsen und Marktplätze
Währungsbörsen und Marktplätze für digitale Assets spielen eine zentrale Rolle innerhalb des Ökosystems, da sie Liquidität bereitstellen und marktgetriebene Preisfindung ermöglichen. Der Handel mit digitalen Assets hat im Zuge der fortschreitenden Akzeptanz in den letzten Jahren enorm an Popularität gewonnen. Dies spiegelt sich vorrangig in der Marktkapitalisierung der einzelnen Kryptowerte und der Menge an verschiedenen Handelsplattformen wider. Die Marktproxy-Plattform CoinMarketCap indexiert Ende März 2022 18.215 verschiedene Kryptowerte mit einer Marktkapitalisierung von über 1.7 Trillion Dollar. Weiterhin werden 2101 NFT Kollektionen mit einer Marktkapitalisierung von 10 Milliarden Dollar indexiert, sowie 463 verschiedene Handelsplattformen gelistet.
Verwahrung & Speicherung
Der Begriff Custody (Verwahrung) ist ein Begriff aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen und bezieht sich auf die Fähigkeit Vermögenswerte zu halten, zu bewegen und zu schützen. Die Verwahrung kann in Bereich vom Digital Assets sowohl durch die eigene Person oder durch eine externe Partei erfolgen. Die Ansätze zur Speicherung und Verwahrung reichen von der Verwendung von Software und Hardware-Wallets bis hin zur Erstellung komplexer Setups für die Vervielfältigung, Speicherung und Sicherung von ausgedruckten privaten Schlüsseln.
Börsen und Marktplätze für Digitale Assets können sowohl zentralisiert oder auch dezentralisiert betrieben und ausgestaltet werden. Zentralisierte Börsen und Marktplätze verwahren das Vermögen beziehungsweise die privaten Keys eines Benutzers in einer kollektiven oder auch segregierten Wallet der Börse. Der Handelt erfolgt dabei meist Off-Chain. Dezentrale Börsen und Marktplätze hingegen verwendet Smart Contracts oder andere Formen von Peer-to-Peer-Protokollen um ein dezentrales Handeln von digitalen Assets ohne Verwahrung durch eine zentrale Partei zu ermöglichen. Folglich erfolgt der Handelt in einem dezentralen Setup On-Chain, wobei die Marktteilnehmer selbst ihre private Keys und digitalen Assets verwahren.
Markt Supprt
Die Klasse Market Support hingegen umfasst jegliche Art von Unterstützungsleistung, die benötigt wird für die Ausgestaltung eines effizienten Markes. Hierzu zählen unteranderem Placement Provider, Market Maker oder Liquidity Pools.
Services und Applikationen können auf verschiedenen Eben des digital Asset Ökosystems angeboten und ausgestaltet werden. Primär kann unterschieden werden zwischen dezentralen Services & Applikation auf Basis von Smart Contracts und Dienstleistungen angeboten durch zentralen Dienstleister. Diese können sowohl direkt mit der Blockchain, dem digitalen Asset oder dem Markt interagieren oder losgelöst von diesen gestaltet werden. Der Farbverlauf innerhalb der oben abgebildeten Grafik spiegelt den Zentralisierungsgrad der einzelnen Services und Applikationen wider (Orange: zentral und dezentrale angebotene Services; Braun: Services primär angeboten durch zentralisierte Anbieter).
Weiterhin kann innerhalb dieser Klassifizierung zwischen Services und Applikationen differenziert werden, die direkt mit der Blockchain-Technologie interagieren (wie beispielsweise AML Services) und Services und Applikationen, die nicht direkt mit der Technologie interagieren, sondern zusätzliche Leistungen anbieten. Hierzu zählen unter anderem Consulting, Media oder Research Services.
Digital Asset Markt: Teilnehmer und Regulation
Das Ökosystem der digitalen Assets ist im direkten Vergleich zum traditionellen Finanzmarkt in weiten Teilen sowohl von intentionellen Teilnehmern wie beispielsweise Banken oder Hedge Funds, als auch von Retail Investoren und Anlegern frequentiert. Dies lässt sich vorrangig auf die niedrigen Markteintrittsbarrieren zurückführen. Die Anmeldung bei einem Marktplatz oder einer Börse und der anschließende Handel bedarf keines vorherigen Erwerbs einer Lizenz.
Weiterhin ist ein vermehrtes Aufkommen von sogenannten Decentralized Autonomous Organization (DAO) zu beobachten. DAOs lassen sich beschreiben als dezentrale mitgliedergeführte Organisationen, die vollständig oder in Teilen dezentral und transparent durch Smart Contracts gesteuert werden, wie beispielsweise MakerDAO.
Durch die fortschreitende Adaption und durch das stetige Wachstum des Marktes rum um digitale Assets, gewinnt das Thema einer einheitlichen Regulation des Marktes immer weiter an Bedeutung. Bedingt durch die dezentrale Natur, ist der Markt rum um digital Assets weitestgehend geprägt durch einen fehlenden Ansatz einer konsistenten übergreifenden Marktregulation. Dies spiegelt sich unter anderem in einem vermehrten Auftreten verschiedener Methoden der Marktmanipulation und einer reduzierten Effizienz des Markts wider. Zukünftige Regulationsansätze wie die Markets in Crypto Assets (MICA) Verordnung der Europäischen Kommission zielen darauf ab, die Märkte um digitale Assets einheitlich zu strukturieren und so die Effizienz des Market zu gewährleisten.
Weiterhin können zum aktuellen Zeitpunkt Digital Assets, hierbei vorrangig Kryptowährungen, theoretisch von jeder Partei innerhalb des Ökosystems dezentral emittiert werden. Die MICA Regulation verfolgt weiterhin unter anderem das Ziel, die Emittierung von Digital Assets zum Schutz des Verbrauches stärker zu regulieren. Beispielsweise soll die Ausgabe von sogenannten Stablecoins nur noch unter strengen Auflagen durch geprüfte Finanzdienstleister und Institute erfolgen.
Zwar stellt Regulation von Märkten eine adäquate Möglichkeit zur Wiederherstellung des Marktgleichgewichtes und der Effizienz da (siehe Dodd Frank Akt als Reaktion auf die 2007 Finanzkrise), jedoch bedeutet Regulation im Zuge dessen auch eine stärkere Zentralisierung und somit eine Einschränkung des Grundgedankens.
Schlusswort
Mit der weiteren Entwicklung der Blockchain-Technologie und der damit verbundenen Digital Assets ist es auch zu erwarten, dass auch das Ökosystem von Dynamismus geprägt wird und über die Jahre sich verändern wird. Während nach dieser ersten Expansionsphase eine gewisse Konsolidierung am Markt möglich wird, werden wir noch in der kurzfristigen Zukunft den Eintritt von neuem Teilnehmer merken können, solange das gesamte Potenzial hinter Digital Assets nicht greifbar ist. Insbesondere durch die vielfältige Nutzung von Klassen wie Fungible und Non Fungible Token, genauso wie der stärkeren Digitalisierung von Infrastrukturen und das parallele Entstehen von Metaversen, scheint die Expansionsphase für Digital Assets gerade am Anfang zu sein.
Die Autoren
Felix Eigelshoven ist Senior Consultant im Bereich Financial Services Technology-Consulting und seit 2022 für EY tätig. Er berät Kunden aktiv zur Entwicklung von Blockchain-basierten Geschäftsmodellen, sowie deren technischer Umsetzung. Neben seiner Tätigkeit als Berater forscht er aktiv an zum Thema Krypto-Marktmanipulation und Markteffizienz.
Dr. Francesco Pisani ist seit 2015 für EY tätig. Er ist EY EMEIA Deputy Startup Leader, Co-Initiator der EY Start-up Academy und Gastdozent an verschiedenen Hochschulen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Geschäftsmodelle und Innovationen sowie Preisstrategien und Partnerschaften.
Benjamin Bercz ist Senior Manager im EMEIA FSO und im Bereich Digital & Emerging Technology bei EY tätig. Er verfügt über mehr als 10 Jahre Beratungserfahrung in der Strategie, MVP Entwicklung und Umsetzung von digitalen Transformationen mit dem Fokus auf Financial Services und DLT-Lösungen
Christopher Schmitz ist Partner in EMEIA FSO und seit 2011 bei EY tätig. Er verfügt über mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Strategie- und Transaktionsberatung für Unternehmen in Financial Services. Christopher ist auch EMEIA FinTech Leader und Innovation Leader für FSO Deutschland.
PKV vs. GKV – was ist für Selbstständige die bessere Wahl?
Gesetzlich oder privat krankenversichern? Diese Frage treibt Selbstständige häufig um. PKV und GSK - beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Wir geben Entscheidungshilfen.

Drei Personengruppen dürfen hierzulande unabhängig vom Einkommen frei entscheiden, ob sie sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern: Beamte, Studenten und Selbstständige. Gerade Letztere – ob Unternehmer oder Freiberufler – haben den wirtschaftlichen Hintergrund, um Kosten und Nutzen von GKV und PKV kühl abzuwägen. Doch was ist die beste Wahl, wenn man alle Faktoren berücksichtigt?
Die PKV: Auf den ersten Blick alles super
Gerade junge Gründer, deren Gewinn sich schnell steigert, ärgern sich oft über die hohen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Noch unangenehmer wird es, wenn die GKV aufgrund verbesserter Einkommensverhältnisse Nachzahlungen fordert. Da wirken die Konditionen der privaten Krankenversicherung auf den ersten Blick wie der bessere Deal: Hier können sich junge und gesunde Selbstständige günstiger versichern und erhalten Zugang zu besseren Leistungen, wie z.B. Einbettzimmer im Krankenhaus oder eine schnellere Terminvergabe.
Pluspunkt: Beitragsberechnung mit Gestaltungsmöglichkeiten
Anders als die GKV ermittelt die PKV die Versichertenbeiträge nicht nach dem Einkommen, sondern in Bezug auf das Alter und das persönliche Gesundheitsrisiko. Aus diesem Grund kann sich ein 35-Jähriger ohne Vorerkrankungen privat für 325 bis 425 Euro im Monat bei den privaten Anbietern versichern, während der Spitzensatz für Gutverdiener in der GKV aktuell 769,16 Euro beträgt. Zudem gibt es in der PKV die Möglichkeit, durch eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag zu senken, bzw. Erstattungen zu bekommen, wenn eine gewisse Zeit lang keine Leistung in Anspruch genommen wurde.
Minuspunkt: Höhere Beiträge bei steigendem Alter und Anbieterwechsel
Private Versicherungen bilden für ihre Mitglieder in jungen Jahren Altersrückstellungen, die eine kostenintensivere Behandlung im Alter abfedern sollen. Der Nachteil: Wird die Versicherung gewechselt, lassen sich die Altersrückstellungen nur bedingt mitnehmen. Offiziell erhöht die PKV ihre Beiträge nicht aufgrund des steigenden Lebensalters eines Versicherten, doch sie nimmt eine jährliche Beitragsanpassung vor. Für 2022 beträgt die Anpassung im Durchschnitt 4,1 Prozent – sie schwankt je nach Anbieter zwischen 3,5 und 11 Prozent. Wechselt man im Verlauf eines Lebens zu einem günstigeren privaten Versicherer, nimmt dieser eine erneute Risikobewertung vor. Zu diesem Zeitpunkt können bestehende Grunderkrankungen und das höhere Alter die Beiträge empfindlich erhöhen.
Die GKV: teurer, aber kalkulierbarer
Wer gut verdient, ärgert sich zuweilen über den hohen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung – immerhin sind dafür aktuell 14,6 Prozent des Einkommens angesetzt. Inklusive des nach Anbieter divergierenden Zusatzbeitrages kann sich der Krankenkassenbeitrag auf 17 Prozent des Gehalts erhöhen. Auch bei Selbstständigen ist der monatliche Gewinn ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Sie zahlen jedoch ab einem Einkommen über 4837,50 pro Monat unveränderlich den Höchstsatz von rund 770 Euro.
Vor- und Nachteile der GKV für Selbstständige
Auf den ersten Blick erscheint die gesetzliche Krankenversicherung jungen Gutverdienern teuer, wenn man sie mit den Beiträgen der PKV vergleicht. Der Vorteil: Die Beiträge steigen mit den Jahren längst nicht so stark an und sind gut kalkulierbar. Außerdem bringt der Wechsel zwischen den gesetzlichen Anbietern keine Beitragsanpassungen mit sich – im Gegenteil: Wer in eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag wechseln will, kann das mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten tun, ohne Nachteile zu erwarten.
Es hängt auch von der eigenen Persönlichkeit ab
Die Wahl der Krankenversicherung hängt stark von der persönlichen Risiko-Affinität ab. Wer überzeugt davon ist, lange gesund zu bleiben und gleichzeitig privat hohe Beträge für die Altersvorsorge und gesundheitliche Absicherung zurücklegt, der spart in jungen Jahren viel, wenn er sich privat versichert. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten sicherheitsbewussten Menschen eine finanzielle Planbarkeit, die erst einmal mehr kostet. Gleichzeitig kann die GKV hohe Volatilität im Einkommen eines Selbstständigen besser abfedern; schließlich lassen sich die Beiträge bei Gewinneinbrüchen durch Vorlage des Einkommenssteuervorauszahlungsbescheids kurzfristig nach unten anpassen.
Fazit: Viele Selbstständige wählen die PKV
Wer die (Versicherungs-)Wahl hat, hat die Qual – doch das kluge Abwägen kann sich im individuellen Fall auszahlen. Entweder in Form gesparter Kosten durch die PKV-Beiträge im Vermeiden finanzieller Risiken durch die GKV-Mitgliedschaft. Welche der beiden Versicherungsarten am Ende besser geeignet ist, hängt stark von der eigenen Persönlichkeit sowie den individuellen Umständen ab. Wer alle Aspekte einkalkuliert, findet am Ende genau die Krankenversicherung, die voll und ganz auf die eigenen Bedürfnisse passt.