Mecklenburg-Vorpommern als Standort für Gründer*innen: überraschende Fakten von der Ostseeküste


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„Hier in MV wird angepackt. Das Netzwerk ist wesentlich direkter und enger verzahnt als in anderen deutschen Großstädten und Start-up-Hochburgen“, so Hanna Bachmann, Co-Founderin von hepster. Was noch alles dafür spricht, ein Unternehmen im Nordosten zu starten, liest du hier.

Berlin, Hamburg, München: Wer an deutsche Start-up-Hochburgen denkt, hat meist bestimmte Großstädte im Kopf. Mecklenburg-Vorpommern ist hingegen ein Standort, den bislang kaum jemand mit der Gründerszene in Verbindung bringt. Noch. Denn derzeit entwickelt sich hier ein dynamisches Start-up-Netzwerk, das eng verzahnt ist und kräftig für das Bundesland als Gründungsstandort wirbt. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich: Die Argumente sind gut. Vieles spricht dafür, ein Unternehmen im Nordosten zu starten.

Es muss nicht immer eine Metropole sein

Um den Titel „wichtigste Start-up-Metropole Deutschlands“ liefern sich Berlin und München seit Jahren ein Kopf-an-Kopf-Rennen, so das Portal „Top 50 Start-ups“, welches die Gründungszahlen dokumentiert (Quelle). In der „Startup Heatmap Europe 2022“ (Quelle) wurde Berlin sogar zum besten Standort für Start-ups und junge Unternehmen in Europa gekürt. Trotz aller Popularität ist klar: Innovative Geschäftsideen entstehen nicht nur in den Hinterhöfen der Bundeshauptstadt oder beim Brainstorming in einem Münchner Biergarten. Gute Konzepte können auch außerhalb der Metropolregionen blühen – so etwa in Mecklenburg-Vorpommern (MV).

Ein hervorragendes Beispiel ist das Versicherungs-Start-up hepster mit Sitz in Rostock, das 2016 gegründet wurde, bereits Finanzierungen in Millionenhöhe einsammeln konnte und heute mit über 100 Mitarbeitern beachtliche Erfolge erzielt. Co-Founderin Hanna Bachmann erinnert sich noch gut an die Anfänge. „Als wir mit hepster 2016 gestartet sind, gab es noch eine größere Skepsis gegenüber innovativen Ideen“, so die Gründerin. Dies hat sich – auch dank des Engagements der Unternehmerin – mittlerweile geändert.

Breit aufgestelltes Netzwerk unterstützt junge Unternehmen

Bachmann und ihr Unternehmen hepster sind Teil einer bestens vernetzten Gründerszene in MV. Zum Netzwerk zählen eine Reihe weiterer innovativer Unternehmen wie die Karriereplattform NOVA Campus und das Digital-Health-Unternehmen GWA Hygiene. Hinzu kommen Institutionen wie das Digitale Innovationszentrum Rostock (DIZ), das Zentrum für Entrepreneurship (ZfE) der Uni Rostock, der Start-up-Verein Gründungswerft und WITENO, ein Anbieter von Büro-, Labor- und Produktionsflächen für Firmengründer. Somit existiert in Mecklenburg-Vorpommern eine nahtlose Kette von Akteuren, welche alle Start-up-relevanten Bereiche abdecken – von Schule und Uni über die Gründungsidee bis hin zur Umsetzung und Expansion.

Diese hervorragenden Bedingungen machen sich offensichtlich bezahlt. So konnten regionale Start-ups im nordöstlichen Bundesland alleine zwischen 2021 und 2022 ein Umsatzwachstum von 470 Prozent realisieren. Im selben Zeitraum wurden 462 neue Arbeitsplätze geschaffen und rund 69,2 Millionen Euro Finanzierungskapital akquiriert. Bemerkenswert ist auch, dass in keinem anderen Bundesland mehr Start-ups von Frauen gegründet werden als in Mecklenburg-Vorpommern.

hepster-Gründerin Hanna Bachmann: Vieles spricht für eine Gründung im Nordosten

„Hier in MV wird angepackt. Das Netzwerk in MV ist wesentlich direkter und enger verzahnt als in anderen deutschen Großstädten und Start-up-Hochburgen“, weiß Hanna Bachmann. Für junge Unternehmen sei es ein erheblicher Vorteil, dass sie sich in jeder Phase an verschiedenste Anlaufstellen und Ansprechpartner*innen wenden können. Auch die Politik sei mittlerweile aktiv, um die Rahmenbedingungen für neue Geschäftsmodelle weiter zu verbessern. Mit ACCELERATE:MV steht zudem ein passendes Förderprogramm für frühe Entwicklungsstadien zur Verfügung.

Die noch überschaubare Zahl an Start-ups ist laut Bachmann ein Vorteil. Sie habe dazu geführt, dass Unternehmen enger zusammengerückt sind. „Bei uns herrscht ein lebendiger Austausch, geprägt durch einen gemeinschaftlichen Geist“, so die InsurTech-Expertin. „Das Zusammenspiel von Wirtschaft und Institutionen macht deutlich: Mecklenburg-Vorpommern gestaltet seine Zukunft proaktiv“, so die Gründerin weiter. Die umfassende Kooperation sei darauf ausgerichtet, in MV ein „dynamisches Zentrum für Innovationen zu schaffen“.

Fazit: MV bietet neue, andere Perspektiven

Die Message von Hanna Bachmann und ihren vielen Netzwerkpartnern ist insgesamt eindeutig: Wer nach neuen Perspektiven in der deutschen Start-up-Landschaft sucht, wird in MV fündig. Denn wer hier gründen möchte, dem/der wird geholfen – in jeder Hinsicht und in jeder Phase.

Abseits von allen wirtschaftlichen Überlegungen gibt Hanna Bachmann zu bedenken: „Hier im Nordosten ist die Lebensqualität extrem hoch.“ Mecklenburg-Vorpommern sei ein wunderschönes Bundesland und Rostock eine der lebenswertesten Städte in ganz Europa. Letzteres ist im Übrigen sogar durch EU-Studien bestätigt (Quelle). Wer den Großstadttrubel schon einmal gegen eine Auszeit am einsamen Ostseestrand getauscht hat, weiß, wovon die Gründerin und Netzwerkerin spricht.

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Preiskalkulation für Freelancing-Newbies

Sechs Tipps zur optimalen Preiskalkulation für Freelancing-Einsteiger*innen.

Beim Einstieg ins Freelancing warten auf angehende Freiberufler*innen jede Menge Herausforderungen. Eine davon ist die optimale Preiskalkulation. Denn plötzlich kümmert sich nicht mehr der Arbeitgebende um Krankenversicherung, Steuern, Sozialabgaben und Co. Stattdessen liegt es in der Verantwortung der Freelancer*innen, ihre betrieblichen wie privaten Ausgaben zu decken und darüber hinaus Gewinn zu erzielen.

Stundensätze im Aufwärtstrend

Als Freelancer*in lässt sich gutes Geld verdienen: Im vergangenen Jahr entwickelten sich die Vergütungen in der DACH-Region weiter nach oben. Etwas über 100 Euro erhielten Freiberufler*innen im Durchschnitt pro geleistete Arbeitsstunde. Einflussfaktoren wie der branchenübergreifende Fachkräftemangel sorgen aktuell dafür, dass die Honorare in einigen Bereichen steigen. Zudem profitieren Freelancer*innen besonders von technologischen Entwicklungen wie etwa KI: Als Early Adopter machen sie sich diese zunutze, um Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten – was geschickt eingesetzt, zu verkürzten Arbeitszeiten und einem gesteigerten Stundensatz führen kann.

Doch wie berechnest du deinen optimalen Stundensatz?

1. Berechnung der Arbeitstage

Los geht es mit der Berechnung der Arbeitstage. Um den optimalen Stundensatz zu kalkulieren, solltest du die Wochenenden, Feiertage und die gewünschten Urlaubstage von den 365 Kalendertagen subtrahieren. Auch eventuelle Krankheitstage sowie die Arbeitszeit, die für Tätigkeiten wie Weiterbildungen, Projekt- und Neukund*innenakquise oder Buchhaltung anfällt, musst du abziehen. Denn freiberuflich Tätige sind in der Regel nicht vollständig mit Projektarbeit beschäftigt. Laut Freelancer-Kompass 2023 liegt die Quote für andere Aufgaben wie Administration oder Beziehungspflege im Durchschnitt bei 17 Prozent. Die Gesamtkalkulation ergibt am Ende die Anzahl der Tage, die für die Projektarbeit zur Verfügung steht.

2. Betriebliche und private Ausgaben berechnen

Sind die Arbeitstage kalkuliert, folgt die Berechnung der betrieblichen und privaten Ausgaben. Als Freelancing-Einsteiger*in solltest du dir einen genauen Überblick über eine Kosten verschaffen und alle Posten peinlich genau auflisten. Dazu gehören auf der einen Seite Ausgaben für Büromiete, Strom, Arbeitsmaterialien und Co., auf der anderen private Aufwendungen für Kleidung, Lebensmittel, Freizeitaktivitäten und weitere Lebenshaltungskosten. Und nicht zu vergessen: Letztendlich willst du natürlich nicht nur deine Kosten decken, sondern darüber hinaus Geld verdienen. Der angestrebte Gewinn gehört daher ebenfalls in die Berechnung des optimalen Stundensatzes.

3. Steuer und Versicherungskosten nicht vergessen

Keinesfalls dürfen die Beiträge für Pflichtversicherungen (Kranken- und Pflegeversicherung) und eventuelle freiwillige Zusatzpolicen, etwa eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung vergessen werden. Je nach Branche und Tätigkeit können zum Beispiel auch eine Absicherung gegen Haftpflichtschäden oder eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Und selbstverständlich musst auch du Steuern zahlen. Wie hoch die Umsatzsteuer ausfällt, ist vom Verdienst abhängig – und deshalb sehr individuell. Eines gilt aber für jede(n) Freelancer*in: Unbedingt ausreichend Rücklagen für Steuerzahlungen bilden! Sonst drohen am Jahresende unschöne finanzielle Überraschungen.

4. Branche, Position sowie Projekterfahrung berücksichtigen

Ebenfalls bei der Berechnung des optimalen Stundensatzes zu beachten sind Einflussfaktoren wie Alter und Berufserfahrung, Branche und Fachgebiet sowie Bildungsabschlüsse und Zusatzqualifikationen. Auch die Art des Unternehmens und der Arbeitsort können eine Rolle bei der Vergütung spielen. Ein(e) hochqualifizierte(r) und erfahrene(r) Teamleiter*in, der/die ein Projekt für ein großes Unternehmen durchführt, kann natürlich mehr verlangen als ein(e) junge(r) Freelancer*in, der/die Website-Texte für ein Start-up schreibt.

Sobald das angestrebte Einkommen, die fakturierbare Arbeitszeit sowie sämtliche Betriebs- und Lebenshaltungskosten ermittelt sind, lässt sich der Stundensatz einfach berechnen. Online-Tools wie der Stundensatz-Rechner von freelancermap leisten wertvolle Unterstützung.

5. Berufliches Netzwerk nutzen

Wichtige Einblicke in die Preisgestaltung können auch praxiserprobte und erfahrene Freiberufler*innen liefern. Es schadet sicherlich nicht, projekterfahrene Freelancer*innen – im Idealfall mit einem ähnlichen Profil – aus dem eigenen Netzwerk um Rat bei der Preisgestaltung zu fragen. Auch Projektverantwortliche auf Unternehmensseite, die selbst Freelancer*innen engagieren, haben in der Regel einen guten Überblick über die gängigen Stundensätze. Zudem können Branchenverbände, Studien, Communities und Freelancing­Plattformen wertvolle Informationsquellen sein.

6. Nicht unter Wert verkaufen

Angehende Freiberufler*innen sind sich oft unsicher, ob sie ihren kalkulierten Stundensatz trotz fehlender Projekterfahrung tatsächlich verlangen können. Ja, das sollten sie! Gerade am Anfang verkaufen sich viele Freelancer*innen unter Wert, anstatt ihre Expertise und Berufserfahrung, die sie ja tatsächlich besitzen – auch wenn sie diese im Angestelltenverhältnis gesammelt haben –, gegenüber dem/der Auftraggebenden zu verargumentieren. Niedrige Einstiegspreise führen nicht nur schnell zu finan­ziellen Schwierigkeiten, es kann sich auch als knifflig herausstellen, den Stundensatz bei einem/einer Kund*in zu einem späteren Zeitpunkt signifikant zu erhöhen.

Umgekehrt sollten Neueinsteiger*innen ihren Marktwert realistisch einschätzen. Potenzielle Kund*innen mit überzogenen Forderungen abzuschrecken, wird langfristig nicht zum Erfolg führen. Es empfiehlt sich, bei der Preisgestaltung anfangs einen Mittelweg zu wählen, objektiv zu bleiben und die Vergütung dann konsequent zu erhöhen. Alternativ bieten sich andere Abrechnungsmethoden an: Das kann etwa ein Einarbeitungssatz sein, der sich beispielsweise nach der ersten Projektphase erhöht. Auch die Abrechnung auf Projektbasis oder nach Wertigkeit ist gängige Praxis.

Fazit

Bekanntlich ist aller Anfang schwer. Das gilt auch für den Einstieg ins Freiberufler*innen-Dasein und insbesondere für die Preisgestaltung. Nach den ersten erfolgreichen Projekten kannst du jedoch immer besser einschätzen, ob deine Vergütung für ein bestimmtes Projekt angemessen ist. Zudem sammelst du mit jedem abgeschlossenen Projekt Erfahrung und wichtige Referenzen. Diese kannst du dann dazu einsetzen, deine Vergütung nach und nach zu erhöhen und dies gegenüber Auftraggebenden seriös verargumentieren.

Der Autor Thomas Maas führt seit 2011 freelancermap, die größte Karriereplattform für freie Expert*innen im deutschsprachigen Raum.

Time as a business

Hier erfährst du die wichtigsten Basics zur Gründung und Etablierung eines Zeitarbeitsunternehmens – wissenswert nicht nur für Branchen-Gründer*innen.

Die Gründung eines Unternehmens bringt viel Arbeit und Herausforderungen mit sich. Um die Geschäftsidee jedoch so effizient wie möglich umsetzen und Schwierigkeiten meistern zu können, braucht es eine gute Strukturierung, spezifische Kenntnisse und vor allem einen ausgereiften Plan. Die folgenden sechs Schritte führen potenzielle Unternehmer*innen durch den komplexen Prozess der Gründung und Etablierung eines Zeitarbeitsunternehmens.

1. Finanzen, strategische Entscheidungen und wichtige Anmeldungen

Bereits vor Gründung ist sicherzustellen, dass ausreichend Startkapital vorhanden ist. Das umfasst sowohl die anfänglichen Gründungskosten als auch laufende Betriebsausgaben. Mindestens 10.000 Euro sollten als liquide Mittel vorhanden sein. Zudem ist es ratsam, eine Reserve für unerwartete Ausgaben einzuplanen. Bei nicht ausreichend Eigenkapital kann eine Finanzierung von einer Bank oder einem/einer Investor*in in Erwägung gezogen werden. In diesem Fall ist die Erstellung eines umfassenden Businessplans unerlässlich.

Ebenso muss die richtige Rechtsform für das Unternehmen gewählt werden – hier stehen verschiedene Optionen wie GmbH, GbR oder UG zur Auswahl. Die Rechtsformen unterscheiden sich in Bezug auf Haftung, Steuern und Kosten. Darüber ist ein zu beglaubigender Gesellschaftsvertrag zu erstellen, der die Unternehmensgründung formalisiert.

Sobald die Rechtsform festgelegt ist, muss das Unternehmen offiziell angemeldet werden. Das beinhaltet die Eintragung in das Handelsregister, die Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt, beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Die IHK (Industrie- und Handelskammer) wird in der Regel benachrichtigt, sobald das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet wurde, und setzt sich mit den Gründer*innen in Verbindung. Die IHK-Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben.

2.  Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Für den Start eines Unternehmens in der Personaldienstleistungsbranche braucht es die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Agentur für Arbeit. Sie soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmenden gewährleisten. Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden für alle vertretungsberechtigten Personen;
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtigten Personen und das Unternehmen;
  • Handelsregisterauszug und Kopie der Gewerbeanmeldung;
  • Kopie des Gesellschaftsvertrags (falls kein Handelsregistereintrag vorhanden ist) und Gesellschafterliste;
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen für mindestens die Hälfte der Arbeitnehmenden;
  • Nachweis über liquide Geldmittel (mindestens 2000 Euro pro Leiharbeitnehmenden und mindestens 10.000 Euro insgesamt);
  • Muster eines Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmende und Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags;
  • Lebensläufe aller vertretungsberechtigten Personen.

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird zunächst befristet für ein Jahr erteilt. Die Verlängerung muss spätestens drei Monate vor Ablauf beantragt werden. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren zuverlässiger Arbeitnehmerüberlassung mit Erlaubnis kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden. In den ersten drei Jahren erfolgt mindestens einmal jährlich eine Prüfung der Geschäftsprozesse, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

3. Mitgliedschaft in einem Tarifverband

Die Zeitarbeitsbranche in Deutschland hat eine hohe Tarifabdeckung und ist stark reguliert. Deshalb wird empfohlen, einem Tarifverband beizutreten. Zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft gehören der Zugang zu Vertragsvorlagen und Rechtsberatung, die Möglichkeit zur Mitbestimmung bei wichtigen Tarifänderungen sowie ein vertrauenswürdiges Image, das von Kund*innen, Mitarbeitenden und Institutionen als Gütesiegel verstanden wird. Tipp: Als Existenzgründer*in erhält man anfangs vergünstigte Konditionen.

4. Beachtung der Entleihvorschriften

Bei Arbeitnehmerüberlassungen in der Zeitarbeitsbranche gelten wichtige Vorschriften, die eingehalten werden müssen, um die Rechte der Zeitarbeitnehmenden zu wahren und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Hierzu zählen:

  • Der Vertrag eines Zeitarbeitnehmenden muss als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag klar gekennzeichnet sein.
  • In der Regel dürfen Zeitarbeitnehmende maximal 18 Monate an ein Unternehmen überlassen werden, es sei denn, es gelten tarifvertragliche Ausnahmen.
  • Nach den ersten neun Monaten müssen Zeitarbeitnehmende ein Gehalt erhalten, das dem in der Einsatzfirma üblichen Gehalt entspricht (Equal Pay).
  • Das Zeitarbeitsunternehmen ist verpflichtet, für das Gehalt und die Sozialabgaben seiner Arbeitnehmenden aufzukommen, unabhängig davon, ob sie vermittelt werden oder nicht.
  • Das Start- und Enddatum der Vermittlung der Arbeitnehmenden muss bei der zuständigen Krankenversicherung gemeldet werden, wobei die erforderlichen Angaben in der Regel vom Zeitarbeitsunternehmen bereitgestellt werden.

5.   Aufbau einer Unternehmensstruktur

Personaldienstleister*innen fungieren als Schnitt­stelle zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden. Das erfordert viel Organisation und klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten für verschiedene Aufgaben – von der Personalgewinnung, Disposition und Buchhaltung über Marketing und Rechnungswesen bis hin zur Rechtsgestaltung –, um einen reibungslosen und rechtssicheren Betrieb sicherzustellen. Wer von Anfang an ein zuverlässiges branchengeeignetes ERP-System nutzt, profitiert von automatisierten Arbeitsabläufen, die dabei helfen, Zeit und Ressourcen effizienter zu nutzen, was letztendlich auch Kosten spart. Zugleich verringert dies die Fehlerquote, und die Einspielung regelmäßiger Updates garantiert, dass Personaldienstleister*innen stets rechtskonform und auf dem neusten Stand arbeiten.

6. Etablierung des Unternehmens

Um erfolgreich zu sein und dem Wettbewerb Stand halten zu können, ist es entscheidend, sich attraktiv zu präsentieren und gezieltes Marketing für potenzielle Kund*innen und Bewerber*innen zu betreiben. Dazu gehört eine moderne Website mit einer ansprechenden Karriereseite. Die Auswahl der Kommunikationskanäle sollte auf die Zielgruppen zugeschnitten sein, wobei unterschiedliche Ansätze für Arbeitnehmende und Kund*innen verfolgt werden sollten. Die Verwendung von geeigneten Marketingkanälen, die Erstellung von qualitativ hochwertigem Content und die Integration von Kund*innenreferenzen sind weitere Elemente, um Aufmerksamkeit zu erregen und Vertrauen aufzubauen.

Tipp: Folgender Selbsttest für Zeitarbeit-Gründer*innen verrät dir, wie gut du bereits aufgestellt bist und welche Punkte du ggf. noch bedenken musst.

Tipp zum Weiterarbeiten: Mehr Step-by-Step-Leitfäden zur Gründung in unterschiedlichen Branchen findest du auf www.starting-up.de/gruenden/selbststaendig­machen.html

Businessplan für Gründende – alle Infos, Hinweise und Tipps zur Erstellung

Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du berücksichtigen musst. Jetzt direkt nachlesen!

So bringst  du die Geschäftsidee zu Papier

Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.

Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später auf die Nase fallen. Denn: Dieses Dokument bildet das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erährst du hier.

Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen

Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
  • Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder

Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:

Karriere als Streamer: Was sollte man zum Start wissen?

Was du vorab wissen und beachten solltest, wenn du als professioneller Streamer erfolgreich durchstarten möchtest.

Um in die Karriere als Streamer zu starten, braucht es zunächst einmal das passende Equipment. Wer jeden Tag viele Stunden live mit seinem Publikum interagieren möchte, muss zudem in der Lage sein, die ganze Zeit frei sprechen zu können. Die verschiedenen Streaming-Dienste bieten professionellen Streamern attraktive Konditionen, sodass man von diesem Job je nach eigenem Engagement gut leben kann.

Beim neuen Streaming-Dienst Kick kann man Livestreams vom sehr beliebten Plinko Spiel mit 99 % RTP anschauen und gleichzeitig mit den Streamern und ihrem Spiel mitfiebern. Ins Leben gerufen wurde diese Videoplattform in Kollaboration mit einem Krypto Casino und Stake bietet Spiele mit nur 1 % Hausvorteil. Im Plinko Review sind alle Funktionen des ungewöhnlichen Echtgeldspiels detailliert erklärt.

Doch unabhängig davon, welche Art von Content man produzieren möchte, lautet die Frage für Personen, die sich in diesem Bereich selbstständig machen wollen: Worauf kommt es eigentlich an, um eine Karriere als Streamer zu starten?

Kick verändert die Streaming-Landschaft – gutes Einstiegspotential für neue Streamer?

Für Streamer macht sich im Moment vor allem der Streaming-Dienst Kick bezahlt, der überaus faire Konditionen für kreative Inhalte bietet. Die australische Streaming-Plattform ist im Januar dieses Jahres zusammen mit dem Alfa Romeo F1 Team und Stake.com eine überaus interessante Titelsponsoring-Vereinbarung eingegangen.

Von diesem Sponsoring profitiert die Mannschaft von Alfa Romeo in der Formel 1 von hohen Zusatzeinnahmen, auch durch die Verwendung der Corporate Identity des Streaming-Dienstes Kick.

Für Streamer ist Kick sehr interessant, weil es den bestehenden Anbieter Konkurrenz macht. Bestes Argument sind dabei natürliche Umsatzpotentiale. Anders als andere Streaming-Plattformen bietet Kick einen hohen Anteil an der Einnahmenbeteiligung von 95 Prozent.

Um bei Kick erfolgreich zu werden, muss man bestimmte Bedingungen erfüllen

Bei diesem Anbieter dürfen nur volljährige Menschen arbeiten, auch wenn dies per Gesetz schon früher möglich wäre. Anders als bei allen anderen Videostreamingdiensten ist bei den Machern von Kick derzeit ein Konzept im Gespräch, welches eine stundenweise Bezahlung der Streamer vorsieht. Dazu sollte man aber mindestens vier Stunden Zeit pro Tag mitbringen, außerdem jeden Tag arbeiten und aufmerksam mit dem Chat interagieren.

Verdient man bei Twitch und Co. pro Klick oder anteilig an den abgeschlossenen Abos pro Monat, sieht das bislang einzigartige Konzept von Kick einen Stundenlohn für Streamer von 16 US-Dollar vor. Diese Bezahlung liegt in Deutschland oberhalb des Mindestlohns, was den Einstieg ins Streaming-Geschäft von Anfang an einträglich gestaltet.

Weitere Streaming-Dienste mit Verdienstaussichten für Streamer

YouTube zählt als Vorreiter der Videoportale, auf denen kreative Videoproduzenten ein solides Monatseinkommen generieren können. Zurzeit gibt es auf YouTube allerdings nur rund 30 Prozent an Livestreams, das meiste Geld kann man dort mit konventionellen Webvideos verdienen. Bezahlt wird anders als bei Kick nicht pro Stunde geleisteter Arbeit, sondern mit einer vertraglich vereinbarten Vergütung pro 1.000 Views auf ein Video.

Das amerikanische Streaming Unternehmen hat selbst keine konkreten Zahlen veröffentlicht, Video Creator berichten online aber von Verdienstmöglichkeiten von ein bis zwei Euro pro 1.000 Views.

Twitch ist bei Gamern überaus beliebt, zahlt aber weniger

Auf Twitch gibt es ebenso wie beim Streaming-Dienst Kick die Möglichkeit, nebenbei in der Freizeit als Streamer Geld zu verdienen. Bei einer dauerhaften Tätigkeit kann sich allerdings das Auszahlungsverhältnis von Twitch, das bei 50 Prozent liegt, negativ auf die Höhe des Monatseinkommens eines Streamers auswirken.

Um die eigene Reichweite zu erhöhen, ist Twitch aber auf jeden Fall hervorragend geeignet, wenn man im Bereich Gaming als Streamer arbeiten möchte. Die Bezahlung eines Video Creators erfolgt bei Twitch über das Einblenden von Werbeanzeigen. Um an diesem Preismodell teilnehmen zu können, muss ein Streamer mindestens 40 Stunden Videomaterial pro Monat liefern.

Für 100 US-Dollar Einkommen laufen pro Stunde zwei Ads, die dreifache Höhe erhält man am Monatsende von Twitch bezahlt, wenn man die Dauer der stündlichen Werbung auf drei Minuten erhöht. Zusätzlich winken auf Twitch Einnahmen aus den Abogebühren des Kanals sowie durch sonstige Spendengelder der begeisterten Zuschauer.

Diese Gesellschaftsform braucht ein Streamer in Deutschland

Um beruflich als Streamer durchstarten zu können, braucht man nicht sofort für einen fünfstelligen Betrag eine GmbH zu gründen. Als Kleinunternehmer startet man in Deutschland in die Selbstständigkeit und genießt auch noch Vereinfachungen in der Steuererklärung. Hier erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf dem Existenzgründerportal, was man bei dieser Geschäftsform alles beachten muss.

Da die Einnahmen auf Streaming-Diensten wie Twitch aber mit wachsenden Zuschauerzahlen durchaus schnell steigen können, wird unter Umständen schon bald eine andere Gesellschaftsform benötigt. Ab einem gewissen Jahreseinkommen kommt für Streamer dann neben einer GmbH noch die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft infrage.

So werden Streamer schneller bekannt im Internet

Wie bei jeder neuen Brand müssen auch Streamer Online Marketing betreiben. Die vornehmlich junge Zielgruppe von Kick, Twitch, YouTube und den anderen Streaming-Plattformen erreicht man sehr gut über soziale Netzwerke. Ads lassen sich dabei so vorbereiten, dass sie für das jeweilige Format passen und bestenfalls durch unterhaltsame Inhalte so überzeugen, dass sie von den Nutzern bereitwillig geteilt werden.

Aber auch um eine durchdachte SEO-Strategie kommen Streamer langfristig gesehen nicht herum. Durch ein reges Interesse an den angebotenen Streaming-Inhalten in Foren oder auf Ratgeberseiten kann eine noch breitere Zielgruppe erreicht werden. Außerdem lassen sich Affiliate-Partnerschaften eingehen, wodurch die eigene Bekanntheit im Pay-per-Click-Verfahren noch weiter vorangetrieben wird.

Essenziell für den Erfolg im Marketing ist aber ein Marketingmix, bei dem die verschiedenen Instrumente der Vermarktung wie Zahnräder ineinandergreifen. Ein Konzept für die bei einigen Streaming-Diensten mindestens vier Stunden langen Livestreams hilft in jedem Fall dabei, die Übertragung spannend und abwechslungsreich zu gestalten.

Für die Interaktion mit den Zuschauern sollte mindestens ein zweiter Monitor vorhanden sein, auf dem der Chat ständig mitgelesen wird. Wer seine Inhalte auch auf seinem Social Media Account bewirbt, kann dort beispielsweise bei TikTok oder Instagram darauf aufmerksam machen, wenn ein neuer Livestream auf einer zahlungskräftigen Plattform ansteht.

Start-up-Know-how, Teil 2: Das Unternehmen läuft – zwischen Expansion und Risiko

In drei Artikeln stellen wir die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung, den „fetten Jahren“ bis hin zu einer möglichen Unternehmenskrise vor. Für Gesellschafter und Geschäftsführer sollen Anforderungen und Risiken beleuchtet werden. Der zweite Teil widmet sich den Herausforderungen und (Haftungs-)Risiken der operativen Geschäftsführung eines sich etablierenden Unternehmens.

Bitte beachten: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bzw. Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Sie ist geschafft, die neue Gesellschaft zur Umsetzung der Geschäftsidee ist errichtet, Anfangsschwierigkeiten und Finanzierungsmarathons bestanden. Erste Kunden sind gewonnen und das Unternehmen ist lukrativ aufgestellt. Welche Besonderheiten gilt es für die Geschäftsleitung nun im Rechtsverkehr zu beachten? Der Artikel beleuchtet im Fokus die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Besonderheiten bei anderen juristischen Personen und Einzelfirmen werden gestreift.

Organe der Gesellschaft

Notwendige Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer muss nicht auch Gesellschafter sein, ist es aber häufig. Falls er kein Gesellschafter ist, spricht man vom sogenannten Fremdgeschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung, die aus allen Gesellschaftern besteht, ist der Geschäftsführung gegenüber weisungsbefugt. Entscheidungen werden von ihr durch Beschluss getroffen. Die notwendigen Mehrheiten regelt der Gesellschaftsvertrag. Weitere Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung, die Einforderung der Stammeinlage, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und die Entlastung der Geschäftsführung aus der Haftung für Geschäftsführungshandeln. Letzteres ist für den Geschäftsführer wichtig, verzichtet damit doch im Innenverhältnis die Gesellschaft auf Schadensersatzansprüche, die zum Zeitpunkt der Entlastungsentscheidung erkannt werden oder hätten erkannt werden können.

Geschäftsführung und Vertretung – Unterscheidung Innen- und Außenverhältnis

Bei der Gesellschaft muss grundsätzlich zwischen dem Innenverhältnis der Gesellschaft mit den Geschäftsführern (Geschäftsführung) und dem Außenverhältnis der Geschäftsführung zum Geschäftspartner (Vertretung) unterschieden werden.

Das Innenverhältnis wird durch einen Dienstvertrag geregelt. Darin können innerhalb des gesetzlich Erlaubten individuelle Einschränkungen festgelegt werden. Gegenüber dem Vertragspartner sind diese Einschränkungen grundsätzlich nicht wirksam. Geschäfte mit einem deutlich höheren Volumen als üblich können etwa von der Zustimmung des zweiten Geschäftsführers abhängig gemacht werden. Ergibt sich aber aus dem Handelsregister, dass der Geschäftsführung bestimmte Befugnisse nicht eingeräumt sind, gilt dies auch gegenüber dem Vertragspartner. Dies ist etwa bei einer Regelung zur Einzel- oder Gesamtvertretung der Fall. Ein Geschäftsführer kann entweder alleine handeln oder nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen. Auch die Erlaubnis, mit sich selber im eigenen Namen für die Gesellschaft einen Vertrag einzugehen – das sogenannte Insichgeschäft – ist denkbar. So kann etwa der Geschäftsführer eines Gartenbauunternehmens als Privatperson die GmbH mit einer Gartengestaltung beauftragen und den Vertrag auf Seiten der GmbH ebenfalls unterzeichnen.

All diese Angaben finden sich im Handelsregister. Ein Vertragspartner kann diese dort also einsehen. Tritt die Gesellschaft mit einem Dritten in Geschäftsbeziehung, empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob der Unterzeichner den Vertrag überhaupt alleine schließen kann. Auf die Angaben dazu im Handelsregister darf man sich verlassen. Ob der Handelnde dabei die internen Vorgaben überschreitet, ist irrelevant. Überschreitet der Geschäftsführer seine Kompetenz, die ihm durch den Dienstvertrag oder die Geschäftsordnung übertragen ist, im Außenverhältnis, etwa weil bestimmte Geschäfte von der Zustimmung der Gesellschafter abhingen, wird die Gesellschaft trotzdem wirksam verpflichtet und muss den Vertrag erfüllen. Der Geschäftsführer haftet aber der Gesellschaft für diese Kompetenzüberschreitung auf Schadensersatz.

Auch für die anderen Gesellschaftsformen gilt, dass die Geschäftsführungsbefugnis definiert, was die Gesellschafter dem Geschäftsführer intern gestatten und die Vertretungsbefugnis das, was das Gesetz als Regelfall der Vertretung annimmt.

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, Gesamtgeschäftsführung und damit auch Gesamtvertretungsbefugnis. Diese ist allerdings nur auf den Gesellschaftszweck bezogen. Tätigt der Geschäftsleiter nicht vom Gesellschaftszweck gedeckte Geschäfte, überschreitet er in diesem Moment seine Vertretungsbefugnis.

Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) ist hingegen die Grundform die Einzelvertretung, solange im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt ist, dass ein weiterer Geschäftsführer mitwirken muss. Dies gilt zumindest für gewöhnliche Geschäfte, die unmittelbar mit dem Grundgeschäft des Unternehmens zu tun haben. Ungewöhnliche Geschäfte wie etwa der Verkauf einer Immobilie bedürfen eines Gesellschafterbeschlusses. Allerdings räumt das Gesetz den übrigen Gesellschaftern ein gesetzliches Widerspruchsrecht ein. Verstößt ein Gesellschafter dagegen, löst dies einen Schadensersatzanspruch gegen ihn aus.

Haftung im Innenverhältnis

Grundsätzlich muss der Geschäftsführer einer GmbH das Unternehmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns führen und auf Grund der Vorgaben der Gesellschafter den Geschäftszweck aktiv fördern. Der hierbei angelegte Maßstab ist, wie eine Person in verantwortlich leitender Stellung die Verwahrung fremden Vermögens handhaben würde.

Handelt der Geschäftsführer pflichtwidrig und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, haftet er auf Schadensersatz. Es genügt dabei bereits Fahrlässigkeit. Auch eine Tätigkeit für ein in Konkurrenz stehendes Unternehmen ist ihm regelmäßig verboten. Haftungsfallen ergeben sich für den Geschäftsführer, wenn er Geschäfte durchführt, die dem Geschäftszweck widersprechen oder für die Gesellschaft keinerlei Nutzen haben, aber mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung gehört zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Dabei muss der Geschäftsführer nicht nur die Form und Frist der Einberufung wahren. Auch sieht das Gesetz bestimmte Fälle vor, in denen die Einberufung zwingend erforderlich ist: bei Satzungsänderungen, der Feststellung des Jahresabschlusses, wenn die Hälfte des Stammkapitals nicht mehr erhalten ist oder wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Alleingesellschafter, muss er die „Gesellschafterversammlung“ schriftlich protokollieren und das Protokoll unterzeichnen.

Bei einer Vertragsanbahnung mit neuen Geschäftspartnern muss sich der Geschäftsführer dessen Bonität versichern und riskante Kreditgeschäfte vermeiden. Letztlich muss er auch die Verjährung von Ansprüchen im Auge behalten und gegebenenfalls rechtzeitig verjährungsunterbrechende Maßnahmen einleiten. Hier hilft, auch für die laufende Liquidität, ein stringentes Debitorenmanagement.

Grundsätzlich besteht auch bei mehreren Geschäftsführern eine Gesamtverantwortung für jegliches Handeln der Gesellschaft. Stellen die Gesellschafter jedoch eine Geschäftsordnung mit einzelnen Ressorts und entsprechenden Zuständigkeiten auf, kann dies bedeuten, dass sie für das Handeln der jeweils fremden Ressorts nicht unmittelbar haften. Dennoch gilt: alle Geschäftsführer sind weiterhin verpflichtet, die übrigen Ressorts „im Auge zu behalten“. Dafür stehen ihnen umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber den weiteren Ressortleitern zu, die sie auch ausüben müssen. Sie können sich insoweit nicht auf Unkenntnis berufen. Allgemeine Aufgaben wie Buchführungspflichten, Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben und Aufgaben, die für die Gesellschaft und die Geschäftspolitik von grundsätzlicher Bedeutung sind, bleiben die Pflicht aller.

Haftung gegenüber Dritten

Die Unternehmensverantwortlichen nicht haftungsbeschränkter Gesellschaften wie der oHG, der Kommanditgesellschaft (KG), der GbR und der Einzelfirma haften den Gläubigern des Unternehmens gegenüber immer auch mit ihrem gesamten Privatvermögen neben dem Gesellschaftsvermögen.

Es gibt aber auch verschiedene Fälle, in denen ein Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Gesellschaft dem Vertragspartner gegenüber persönlich haftet. Dies ist etwa dann der Fall, wenn er bei der Vertretung nicht die im Handelsregister eingetragene Gesamtvertretung beachtet. Für die Gesellschaft hat er dann nicht wirksam gehandelt und ist so eine persönliche Verpflichtung eingegangen. Auch wenn er bei der Vertretung nach außen nicht deutlich macht, für eine GmbH, die der Haftungsbeschränkung unterliegt, zu handeln, ist eine persönliche Haftung denkbar. Wichtig ist es daher zu wissen, dass wenn der Geschäftsführer nicht das offizielle Geschäftspapier verwendet, er neben seine Unterschrift immer einen Firmenstempel setzen sollte.

Ressortaufteilungen über einen Geschäftsverteilungsplan wirken nach außen niemals entlastend, da der Geschäftspartner den genauen Umfang der Aufteilung – anders als bei der im Handelsregister grundsätzlich aufgeführten Vertretungsbefugnis – nicht erkennen kann.

Persönliche Haftungsrisiken gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern werden regelmäßig virulent, wenn ein Unternehmen in die Krise rutscht. Sie sind Gegenstand der dritten Ausgabe der Artikelreihe.

Der Geschäftsführer ist außerdem für die rechtzeitige Einreichung des Jahresabschlusses zum elektronischen Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag verantwortlich. Verstöße werden durch das Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld gegen den Geschäftsführer persönlich geahndet.

Auch eine persönliche Haftung, etwa bei Wettbewerbsverstößen im Bereich des Marken- und Patentrechts ist denkbar. Bei produzierenden Unternehmen müssen die Produkte den geltenden Sicherheitsstandards genügen. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, muss der Geschäftsführer möglichen Verstößen unverzüglich nachgehen. So müssen etwa betroffene Produkte gegebenenfalls unverzüglich zurückgerufen werden.

Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr: Untersuchungs- und Rügeobligenheiten und das kaufmännische Bestätigungsschreiben

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr, der für beide Parteien des Vertrages ein Handelsgeschäft darstellt, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand sofort zu untersuchen und einen erkennbaren Sachmangel unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Verkäufer gegenüber zu rügen. Tut er dies nicht, kann er keine späteren Ansprüche geltend machen und die Ware gilt als ordnungsgemäß.

Hat es zwischen Kaufleuten Vertragsverhandlungen gegeben, bei denen bis zum Vertragsschluss eigentlich noch Klärungsbedarf besteht, weil die wesentlichen Vertragsbestandteile noch nicht konsensual verhandelt sind, ist Vorsicht geboten: Schickt hier die andere Vertragspartei ein Bestätigungsschreiben im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit den Verhandlungen und gibt darin inhaltlich den aus seiner Sicht geschlossenen Vertrag wider, muss die Geschäftsführung den streitigen Punkten sofort schriftlich widersprechen. Schweigt der Empfänger, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens zustande gekommen.

Neue Herausforderung: Frühwarnsystem

Die Mitglieder der Geschäftsführung haftungsbeschränkter Unternehmen wie etwa der GmbH werden neuerdings noch mit weiteren Anforderungen konfrontiert. Sie sind verpflichtet, fortlaufend Entwicklungen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, zu überwachen und nötigenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Verstöße, die zu einem Schaden führen, können den Geschäftsleiter schadensersatzpflichtig machen. Der Unternehmer ist gefragt, künftige Risiken zu erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen und den notwendigen Präventionsaufwand dazu in ein angemessenes – auch an den Aufwand angepasstes – Verhältnis zu setzen, ohne dabei die Höhe eines möglichen Schadens aus den Augen zu verlieren. Gerade auch für neu gegründete Unternehmen ohne entsprechende Erfahrungen aus Unternehmensentwicklungen in der Vergangenheit stellt dies eine wirkliche Herausforderung dar.

Fazit

Wer schreibt der bleibt, so heißt es unter Juristen. Auch wenn im Eifer der eigentlichen werbenden Tätigkeit des Unternehmens, also der Ausführung des Geschäftszwecks, dies häufig nicht im Vordergrund steht. Es gilt immer darauf zu achten, wen man durch eine Erklärung verpflichten will: ein Unternehmen oder sich selbst.

Führt er ein Unternehmen, das nicht ihm selbst gehört, sollte der Geschäftsleiter die Basis seiner Entscheidungsfindung nachvollziehbar dokumentieren, Absprachen mit den Gesellschaftern gegebenenfalls schriftlich bestätigen oder sich entsprechende Verfügungen von diesen abzeichnen lassen. Und auch der persönlich haftende Gesellschafter einer Einzelfirma, einer oHG oder KG sollte die Dokumentation von Entscheidungen nicht vergessen, um sich im Falle des Falles später exkulpieren zu können.

Die Autorin Marion Gutheil ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Mediatorin bei der Mönig Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf

Was wirklich hinter den 5 häufigsten Freelancer-Mythen steckt

Andere Abläufe, neue Tools oder ein Umkrempeln der Hierarchien – Freelancer*innen verändern mitunter die Arbeitsweise, Kultur und Innovationskraft in Unternehmen. Dennoch gelten sie noch immer als zu teuer, kompliziert und umständlich. Welche Missverständnisse sich hinter den häufigsten Freelancer*innen -Mythen verbergen und worauf es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu achten gilt.

Freelancer*innen-Mythos 1: Freiberufler*innen sind zu teuer

„96 Euro in der Stunde? So viel würde ich selbst gern verdienen!“ So oder ähnlich sarkastisch mag eine Führungskraft klingen, wenn sie den durchschnittlichen Stundensatz von Solo-Selbständigen erfährt. Das hört sich erstmal viel an, allerdings ist ein bloßer Vergleich von Gehalt und Honorar zu kurz gegriffen. Denn Freelancer*innen bringen spezialisierte Fähigkeiten und Erfahrungen mit, die sie fokussierter für einzelne Projekte im Unternehmen einsetzen als Angestellte. Zudem tragen Solo-Selbstständige die Kosten für Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge selbst. Arbeitet der Freelancer*innen mit einer eigenen Infrastruktur wie Laptop, Handy oder Büroraum, muss ein Unternehmen kein Arbeitsumfeld zur Verfügung stellen. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass bei Angestellten zwar die Gehälter stabil sind, der Output jedoch schwanken kann: Krankheits- oder Urlaubstage reduzieren die Arbeitsleistung. Für eine(n) Freelancer*in gibt es hingegen keine Lohnfortzahlung oder bezahlten Urlaub.

Tipp: Worauf Unternehmen dennoch achten sollten, ist, wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt. Freelancer*innen-Rechnungen sind nicht wie feste Gehälter kalkulierbar. Eine Möglichkeit, um eine realistische Vorstellung der Kosten zu erhalten, ist die Schätzung des Aufwands im Voraus. Eine monatliche Budgetobergrenze kann zudem sicherstellen, dass die Ausgaben im Rahmen bleiben und nicht außer Kontrolle geraten.

Freelancer*innen-Mythos 2: Freelancer*innen verkomplizieren das Projektmanagement

Was der Projektmanager*innen nicht kennt, frisst er genauso ungern wie der Bauer. Dabei gilt es in der Zusammenarbeit einfach, die Bedürfnisse der Freelancer*innen zu verstehen und diese beim Projektmanagement zu berücksichtigen. Je agiler bereits die Arbeitsweise in einem Unternehmen, desto leichter fällt die Transformation. Gerade Freiberufler*innen sind durch ihren Einblick in viele Unternehmen mit New Work und modernsten Projektmanagement-Tools vertraut. Zudem bringen sie viel Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet mit und benötigen weniger Anleitung als Angestellte. Laut dem Freelancer-Kompass 2022 haben Freiberufler*innen vor ihrer Selbstständigkeit durchschnittlich 13 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet gesammelt und sind bereits zwölf Jahre als freie Expert*innen tätig.

Tipp: Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Freelancern sind eindeutige Briefings und eine feste Ansprechperson wichtig. Die Vereinbarung einer Deadline sorgt für Klarheit auf beiden Seiten. Ein(e) Solo-Selbständige*r wird alles dafür tun, diese zu erreichen – schließlich stehen seine Reputation und eine eventuelle Wiederbeauftragung auf dem Spiel. Dafür legt sie oder er auch gerne mal eine Wochenendschicht ein – was Unternehmen von Angestellten nicht verlangen können.

Freelancer*innen-Mythos 3: Freie Mitarbeiter*innen sind unzuverlässig

Der Stereotyp "unzuverlässige(r) Freelancer*in", der seine Arbeit unabhängig von den Bedürfnissen des Unternehmens verrichtet, hält sich in den Köpfen von Führungskräften. Viele Unternehmen haben den Eindruck, die Arbeitsleistung nicht kontrollieren zu können, wenn die Person sich nicht im Büro befindet. Die Pandemie hat jedoch gezeigt, dass verlässliches Arbeiten unabhängig vom Standort möglich sein kann. Wichtig sind dafür ein regelmäßiger Austausch und eine gute Organisation.

Tipp: Unternehmen schaffen die Rahmenbedingungen, die eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancern ermöglichen. Nichts spricht dagegen, freie Mitarbeitende um regelmäßige Updates zu bitten oder auch wiederkehrende Statusmeetings festzulegen. Neben den Absprachen sind auch Hinweise in der Mail-Signatur oder ein kurzer Text zu “How to work best with me” im Profil eines Messaging-Dienstes wie Slack oder Microsoft Teams hilfreich für beide Seiten. Wenn klar ist, welche die bevorzugten Kommunikationstools und -kanäle sind, schafft das nicht nur Transparenz, sondern schützt auch das mentale Wohlbefinden.

Freelancer*innen-Mythos 4: Freelancer*innen gefährden den Datenschutz und geistiges Eigentum

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Firmen noch immer gegen den Einsatz von Freelancer*innen entscheiden, weil sie befürchten, dass nach Ende eines Projektes Wissen aus dem Unternehmen fließt. Diesen Mythos aus der Welt zu schaffen, ist eine wesentliche Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen. Ein Unternehmen ist Freiberufler*innen gegenüber zwar nicht weisungsbefugt, dennoch müssen sich auch Solo-Selbstständige an Verträge halten. Dem Risiko, dass vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum oder Daten nicht ausreichend geschützt sind, begegnen die meisten Unternehmen längst auf diesem Wege.

Tipp: Ein detaillierter Vertrag gibt beiden Seiten Sicherheit: Es können alle gewünschten Aspekte enthalten sein, etwa zu zeitlich begrenzten und umfassenden Nutzungsrechten. Darüber hinaus ist meist eine NDA, also eine Geheimhaltungsvereinbarung, sinnvoll.

Freelancer*innen-Mythos 5: Passende Kandidat*innen sind schwer zu finden

Unternehmen suchen nach Freelancer*innen für Projekte, die ein hohes Maß an spezifischem Fachwissen und Erfahrung erfordern. Entgegen dem verbreiteten Mythos haben Firmen aber beste Chancen, unter Freiberufler*innen fündig zu werden – und das schneller als bei der Suche nach qualifizierten Angestellten. Unterm Strich werden Solo-Selbständige innerhalb weniger Wochen angeworben, während die Beschaffung von festen Mitarbeitenden oft mehrere Monate andauert. Zudem sind Freiberufler*innen geübt darin, sich schnell auf neue Arbeits- und Kommunikationsweisen einzustellen, um ein Projekt in der vertraglich vereinbarten Zeit erledigen zu können. Der lange und teure Prozess des Recruitings und Onboardings bei festen Mitarbeitenden ist einer der stärksten Gründe dafür, mit Freelancern zu arbeiten.

Tipp: Vor der Suche sollten Unternehmen ein genaues Anforderungsprofil mit den notwendigen Skills erstellen. So gestaltet sich die Suche nicht nur einfacher, sondern auch schneller. Für Unternehmen kann es außerdem sinnvoll sein, Recruiter*innen zu engagieren und Projekte auf speziellen Plattformen einzustellen. Auf diesem Wege erhalten Auftraggeber*innen direkt Vorschläge für Freelancer mit den passenden Skills und können gleich mehrere Freelancer auf ein Projekt aufmerksam machen.

Fazit: Wo geht’s jetzt hin?

Unternehmen dürfen den Veränderungsprozess nicht unterschätzen, wenn die Belegschaft noch keine oder erst wenige Berührungspunkte mit der Arbeit in gemischten Teams aus Festangestellten und Freelancer*innen hatte - sogenannter blended work. Wichtig ist, dass Firmen die Potenziale an neuen Perspektiven und Arbeitsweisen erkennen, die die Zusammenarbeit mit Freelancer*innen mit sich bringt. Der Schlüssel ist ein offenes Verständnis für die Bedürfnisse aller Beteiligten. Ein Unternehmen sollte transparent kommunizieren, wie die oder der engagierte Freelancer das Team entlasten wird. Das Team muss wiederum lernen, die Weichen für eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancer*innen zu stellen.

Der Autor Thomas Maas ist Geschäftsführer der offenen Projektplattform freelancermap und Herausgeber der repräsentativen Marktstudie Freelancer-Kompass, die jährlich relevante Entwicklungen des freien Projektgeschäfts der IT- und Engineering-Branche abbildet.

Studienbegleitend eine Firma gründen – Doppelbelastung meistern

Auch während man die Universität besucht, kann man bereits gründen und im besten Fall schon das erste Geld verdienen. Wertvolle Tipps und To do’s.

Viele Studierenden träumen davon, ihr eigener Chef zu sein. Darauf muss man nicht bis zum Ende des Studiums warten. Auch während man die Universität besucht, kann man bereits gründen und im besten Fall schon das erste Geld verdienen. Zeitgleich zu studieren, eine Firma aufzubauen und ein Sozialleben zu führen, ist aber kein leichter Balanceakt. Kann man diese Doppelbelastung tragen und was kann dabei unterstützen?

Im Studium gründen: Herzensprojekt vs. Stress

Eins ist klar. Das Gründen einer Firma im Studium muss gut überlegt sein. Auch ohne anderweitige Verantwortungen ist ein eigenes Unternehmen zu gründen bereits eine große Aufgabe. Für viele ist die Leidenschaft für die eigene Idee aber groß genug, um sich dieser Herausforderung zu stellen.

Ob das Gründen möglich ist, entscheidet sich oft an den individuellen Plänen und Ausgangslagen der Studierenden:

Je nachdem, welchen Studiengang man belegt und welche Ansprüche man an den eigenen Abschluss hat, lässt sich die zusätzliche Belastung mal besser und mal weniger gut einbauen:

  • Manche Studienfächer belegen den Stundenplan einer Woche intensiver, während andere viel auf das Selbststudium setzen. Je nach Arbeitsverhalten und Organisationstalent können beide dieser Faktoren ein Hindernis sein.

Auch der Zeitpunkt der Gründung muss gut überlegt sein:

  • Viele denken erst kurz vor dem Abschluss darüber nach, dass sie am besten sofort ein Unternehmen gründen möchten, da sie gezwungen sind, an die Zukunft nach dem Studium zu denken. Zu dieser Zeit steht aber aufgrund der Prüfungsvorbereitungen und Abschlussarbeiten ohnehin schon viel Stress an, weshalb einige Studierende die Masterarbeiten schreiben lassen.
  • Als Alternative kann man bereits früher im Studium gründen. Dann hat man akut eine weniger starke Doppelbelastung, dafür muss man über einen längeren Zeitraum bereits mehr leisten.

Was hilft, Doppelbelastungen zu reduzieren?

In diesem Artikel haben wir bereits dargestellt, dass rein anhand der formellen Vorgaben eine Gründung während des Studiums möglich ist. Ob sich dieser Plan tatsächlich umsetzen lässt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

  • Welche Lösungen sich anbieten, um stressfrei im Studium zu gründen, ist oft eine Frage der eigenen Motivation, Energie und Zeitplanung. Auch persönliche Mittel sind entscheidend.

Netzwerk

Das eigene Netzwerk ist entscheidend darüber, wie leicht es ist zu gründen. Dieses Netzwerk beinhaltet sowohl Familie & Freunde sowie professionelle Kontakte und Fördermöglichkeiten.

  • Freunde und Familienmitglieder, die bereit sind mitanzupacken, sind eine große Hilfe. Diese Arbeit kann an vielen Stellen übernommen werden und muss nicht unbedingt direkt mit der Gründung zusammenhängen.
  • Es hilft etwa bereits, wenn Menschen im Umfeld der Gründer*innen während Phasen großer Belastung Aufgaben im Haushalt übernehmen, um die Person zu entlasten.
  • Auch das „Mitdenken“ ist eine große Hilfe. Wer an einem Businessplan sitzt, kann von den Augen und Gedanken mehrerer Personen profitieren, die die Vorstellungen und Abläufe gemeinsam durchgehen und nach Lösungen suchen.

Dienstleistungen

Es gibt viele Dienstleister, die verschiedene Aufgaben des Lebens und Alltags übernehmen können. Diese Option steht vor allem Personen offen, die genügend Geld haben, um diese Vorteile zu nutzen. Im Abgleich mit dem reduzierten Stress können sich diese Ausgaben aber lohnen. Sie sind eine Art Investition in den künftigen Erfolg.

  • Ein bereits erwähntes Beispiel, das Studenten viel Arbeit abnimmt, ist das Schreiben lassen von Abschlussarbeiten. Bisher gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Grundlage, die das Nutzen oder Vermitteln von Ghostwritern sanktioniert. Dennoch bekommen Nutzer*innen und Ghostwriter Probleme, wenn die Universität von der Dienstleistung erfährt.
  • Hier gilt es, sich zuvor gut mit den Regeln, Risiken und der Seriosität von Anbietern auseinanderzusetzen.

Andere Dienstleistungen sind weniger risikoreich. Auch hier gibt es einen breiten Rahmen, in dem sie helfen können. Denkbar ist jeder Service, der dem Gründenden mehr Zeit für wichtige Aufgaben ermöglicht.

Förderungen

Viele Universitäten besitzen Beratungsveranstaltungen für Studierende, die an der Gründung eines Start-ups interessiert sind. Eine gute Option sind Gründer-Labore, bei denen gemeinsam mit den Studenten an der Umsetzung der Pläne gearbeitet wird.

Auch die Agentur für Arbeit unterstützt dabei, Pläne dieser Art umzusetzen. Unter Umständen erhält man dabei Fördergelder oder die Kosten für professionelle Beratungen werden übernommen. 

Fazit – Neben dem Studium gründen: Geht das?

Ob man es schafft, neben dem Studium zu gründen, entscheidet sich individuell. Vor der Gründung sollte man sich nach Beratungsangeboten umschauen. Diese helfen dabei, den genauen Arbeitsumfang, der auf einen zukommt, besser zu beurteilen. Mit dieser Information kann man den Aufwand mit dem eigenen Stundenplan und der Zeit, die für andere Dinge verwendet werden muss, abgleichen.

Dabei sollte man jegliche Ressourcen in die Rechnung einbeziehen, die den Gründenden unterstützen können. Dafür kann man beispielsweise im Familien- und Freundeskreis nachfragen, ob Menschen im Umfeld bereit sind, zu helfen, und in welcher Form. Es kann sich außerdem lohnen, jetzt etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, um sich das Leben durch kostenpflichtige Dienstleistungen zu erleichtern. Diese Investition hilft dabei, besser in die Zukunft nach dem Studium zu starten.

Was Gründer*innen über die Kleinunternehmerregelung wissen sollten

Die Kleinunternehmerregelung erleichtert die Buchhaltung und kann gerade für unerfahrene Unternehmer*innen eine gute Wahl sein.

Die Kleinunternehmerregelung als Alternative zur Regelbesteuerung

Wer ein neues Unternehmen gründet oder in die Selbstständigkeit startet, muss sich mit zahlreichen steuerrelevanten Fragen auseinandersetzen. Neben der Wahl der richtigen Rechtsform spielt auch die Art der Besteuerung eine wichtige Rolle. Normalerweise unterliegen Unternehmen und Selbstständige der sogenannten Regelbesteuerung. Sie müssen also Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben und diese an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug können sie Vorsteuer anmelden.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Unternehmen oder Selbstständige können sich auf Antrag von der Umsatzsteuer befreien lassen. Diesem wird nur stattgegeben, wenn das Unternehmen pro Jahr nicht mehr als 22.000 Euro an umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen einnimmt und die Einnahmen im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen werden. Sobald die Grenze von 22.000 Euro überschritten wird, müssen Kleinunternehmer*innen im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln.

Wie Gründer*innen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können

Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie dies beim Finanzamt anzeigen. Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort können Sie angeben, dass Sie als Kleinunternehmer*in geführt werden möchten. Sobald Sie die Umsatzgrenze erreichen, müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass im Folgejahr die Regelbesteuerung gilt. Das Finanzamt wird sie unter Umständen darauf hinweisen, erfährt aber erst von ihren Umsätzen, wenn sie die Steuererklärung abgegeben. Dann wäre es aber schon zu spät.

Überprüfen Sie deswegen immer am Ende des Jahres, ob Ihr Umsatz unter 22.000 Euro liegt. Für den Wechsel zur Regelbesteuerung ist rechtzeitig eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Das können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern tun. Dieses erteilt Ihnen dann eine Nummer, die auch in allen anderen EU-Staaten gültig ist, was den innereuropäischen Verkehr von Waren und Dienstleistungen erleichtern soll.

Die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung bringt eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich, hat aber auch ein paar Nachteile, sodass jede(r) Gründer*in individuell abwägen sollte, ob sie für ihn/sie infrage kommt.

  • Vereinfacht die Buchführung;
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen;
  • Private Kund*innen sparen bis zu 19 % Umsatzsteuer;
  • Einkommensüberschussrechnung zur Gewinnermittlung genügt
  • Der Vorsteuerabzug entfällt:
  • Kund*innen und Lieferant*innen wissen, dass Ihr Umsatz niedrig ist

Die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug ist für diejenigen Gründer*innen ein Problem, die wissen, dass sie bereits im ersten Jahr viele Investitionen tätigen werden. Denn für diese müssen sie dann die volle Umsatzsteuer entrichten und können sie sich nicht vom Finanzamt zurückholen.

Gründer*innen, die aber nur wenige laufende Kosten haben, profitieren durchaus von der Kleinunternehmerregelung. Denn sie bedeutet weniger Verwaltungsaufwand. Bei der Buchhaltung eines Kleinunternehmers spielt die Umsatzsteuer nämlich keine Rolle. Dementsprechend müssen Kleinunternehmer*innen keine Bilanzen erstellen, sondern können die durchaus einfachere EÜR zur Ermittlung ihres Gewinns anwenden. Freiberufler*innen können auch nach dem Erlöschen des Kleinunternehmerstatus weiterhin die EÜR nutzen.

Nicht zu verwechseln mit dem Kleingewerbe

Auch wenn die Begriffe sehr ähnlich sind, aber mit einem Kleingewerbe hat das Kleinunternehmen nichts zu tun. Grundsätzlich können alle Unternehmer*innen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler*innen und auch Gewerbetreibende.

Manche dieser Gewerbetreibende führen ein sogenanntes Kleingewerbe. Dieses hat aber nichts mit den Umsatzsteuerregelungen zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Gewerbe, das sich nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten muss.

Dementsprechend wird ein Kleingewerbe nicht in das Handelsregister eingetragen. Auch die Pflicht zur doppelten Buchführung sowie zur Erstellung von Bilanzen entfällt. Dennoch müssen sich Kleingewerbetreibende beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden. Bei letzterem können sie dann genauso wie Freiberufler*innen und Selbstständige die Kleinunternehmerregelung wählen.

Grundsätzlich gelten die meisten Gewerbe als Kleingewerbe, sofern es sich nicht um eine Handels- oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Doch auch der Jahresumsatz, die Mitarbeitendenzahl und andere Faktoren spielen die Bewertung mit ein. Im Zweifel sollten sich Gründer*innen steuerrechtlich beraten lassen.

Gründen in der Transportlogistik: Lohnt sich das heute noch?

Pro- und Kontra-Argumente des Startens in einer hart umkämpften Branche. Wenn du dich mit einem Unternehmen in der Transportlogistik-Branche selbstständig machen willst, erfährst du hier, auf was du auf deinem Weg in die Selbstständigkeit achten musst, um möglichst effizient und nachhaltig zu starten.

Kaum eine Branche konnte die Pandemie so gut überstehen wie diejenige, die die Online-Bestellungen zu den zuhause wartenden Kund*innen brachte. Derzeit allerdings, unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges mit seinen unter anderem dramatisch gestiegenen Kraftstoffpreisen, darbt aber auch kaum eine andere Branche so sehr.

Tatsache ist: Die Transportlogistik bietet zahlreiche Verlockungen. Doch lohnt es sich wirklich noch der Versuch, in diesem umkämpften Markt einen Fuß zu fassen? In den folgenden Zeilen werfen wir einen Blick auf beide Seiten der Medaille.

1. Die Gründung lohnt sich weiterhin, weil …
… gerade auf der letzten Meile noch viele Nischen bestehen

Wer an Transportlogistik denkt, der hat dabei häufig den typischen Langstrecken-LKW-Transport im Sinn: Zugmaschine, Auflieger, grenzüberschreitender Verkehr und Aufträge, die tausende Kilometer Distanz überbrücken.

Zugegeben, die Langstrecke auf der Straße ist ein wichtiger Teil der Transportlogistik. Gerade heute, wo so viele Branchen globalisiert sind und die Einzelteile eines einzigen Produkts problemlos aus mehreren Ländern stammen können.

Allerdings ist die Langstrecke nur ein Baustein innerhalb der Transportlogistik. Ein häufig übersehener, jedoch elementar wichtiger Baustein ist die „letzte Meile“, der Nahverkehr in einem Radius von nur wenigen Kilometern. Eben dort bietet sich bei uns derzeit eine interessante Situation:

  • Die Landflucht der präpandemischen Jahre ist mittlerweile deutlich abgeklungen. Dennoch fehlt es hier weiterhin an allen Ecken und Enden an Kerninhalten einer attraktiven Lage. Vor allem nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten.
  • Hingegen in den (Groß-)Städten sich Verkehrskonzepte derzeit sehr rasch ändern. In der Folge können viele längst nicht mehr so komfortabel mit dem Auto einkaufen, wie sie es möchten.

Hier bestehen also weiterhin Nischen, respektive tun sich solche gerade auf. Sie mit kreativen Konzepten für Kurzstreckenlogistik zu füllen, ist eine Aufgabe für echte Macher*innen. Gerade weil solche Personen dazu tendieren, die Situation ohne die „Logistiker-Brille“ zu betrachten und deshalb Konzepte kreieren können, die nicht den althergebrachten Herangehensweisen entsprechen. Äußerst passend, wie das nächste Kapitel zeigen wird.

… die Branche kreativen Konzepten gegenüber sehr offen ist

Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, wie sich mit Just Eat Takeaway (in Deutschland als Lieferando bekannt) eine völlig neue Art von Transportdienstleister etablierte.

Und Uber Eats zeigt derzeit, wie sehr das sowieso schon kreative Konzept der privatwirtschaftlichen (Personen-)Beförderung auf Lebensmittel anpassbar ist.

Es gibt in der Logistikwelt viele solcher Beispiele. Sie alle haben an der Basis „nur“ damit zu tun, Dinge von A nach B zu bringen. Dennoch sind sie im höchsten Maße kreativ, gehen andere Wege, erbringen eine völlig neue oder maßgeblich optimierte Form von Dienstleistung.

Solche Erfolgsgeschichten existieren nur, weil die gesamte Transportlogistik solchen unkonventionellen Konzepten und optimierten Herangehensweisen gegenüber sehr aufgeschlossen ist. Wer dementsprechend solche Ideen entwickeln und zur Marktreife führen kann, findet eine Branche, die, so konventionell sie manchmal anmuten mag, tatsächlich geradezu revolutionär sein kann, wenn es darum geht, neue Herangehensweisen zu akzeptieren oder bestehende zu verbessern.

… der Transport von Waren systemrelevant ist

Nur wenige würden in einer Branche gründen, deren Ende bereits vorhersehbar ist oder die ausschließlich in einem optimalen gesellschaftlichen und politischen Klima erblühen würde.

Aktuell eine Manufaktur für Zweitakt-Mopeds zu gründen wäre deshalb ebenso fragwürdig wie der Aufbau eines Unternehmens, das Dienstleistungen offeriert, die bei schlechter Wirtschaftslage als erstes von der Zielgruppe eingespart werden.

Transportlogistik ist hingegen – in vielen ihrer Teile – eine Branche, die wirklich „systemrelevant“ ist. Sie mag zwar bei schlechter Konjunktur leiden, doch ähnlich wie etwa

  • Landwirtschaft,
  • Lebensmittelhandel,
  • Hygieneprodukte,
  • Telekommunikation oder
  • Bestattungsdienstleistungen

handelt es sich um eine Branche, die unabhängig von sämtlichen externen Umständen immer benötigt wird; die sogar essenziell für das Funktionieren der gesamten Welt ist. Ohne der Transportlogistik würde nicht nur sprichwörtlich alles zusammenbrechen.

Insbesondere, wer selbst lange nach der Gründung wandlungsfähig bleiben kann, findet deshalb eine Branche vor, die eine hohe systemische Sicherheit bietet, weil sie für die Basisfunktionen sämtlicher Gesellschaften so relevant ist. Selbst in wahrhaft dystopischen Krisen wird es Bedarf für Unternehmen geben, die Güter transportieren.

Recht für Gründer: Umwandlung der GbR in eine GmbH

Von der GbR zur GmbH: Von der Idee der Zusammenarbeit zur professionellen Unternehmung.

Mit 195.474 Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) (Stand 2022, Quelle: destatis.de) gehört diese Gesellschaftsform mit Abstand zu der beliebtesten Personengesellschaften in Deutschland.

In meiner Beraterpraxis als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht sehe ich oft GbR-Gesellschaften entweder ohne schriftlichen Vertrag oder unter Verwendung eines Vertragsmusters mit standardisierten Textbausteinen und Alternativen zum Ankreuzen. Wobei die Alternativen oft nicht mehr in den finalen Vertrag eingeflossen sind. “Das hat uns keiner gesagt!” bzw. “Unser Steuerberater hat uns dieses Muster gegeben, aber nicht erklärt.” höre ich in der Beratung oft, wenn etwas schief gelaufen ist.

An dieser Stelle mein Tipp: Dein Steuerberater macht deine Abschlüsse und berät dich zu Unternehmenszahlen und dein Anwalt berät dich in gesellschaftsrechtlichen Anliegen.

Wenn die Unternehmen aus der Startphase der Gründung herauswachsen, stellen Gesellschafter schnell fest, dass eine GbR mittel- und langfristig nicht professionell aussieht, nicht zu den bestehenden Verhältnissen passt oder ihnen klar wird, dass sie immer noch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Eine Lösung ist nach kurzer Recherche zügig gefunden: die GmbH

An dieser Stelle ist vorweg zu sagen, dass die formellen Anforderungen an eine GmbH und der Inhalt der Gesellschaftssatzung noch wichtiger sind als bei der GbR. Hier solltet ihr euch unbedingt Gedanken machen über Abstimmungs- und Beschlussfassungsregeln, Eintritt- und Austrittsmöglichkeiten von Gesellschaftern, die Übertragung und Einziehung von Gesellschaftsanteilen sowie Nachfolge- oder Beendigungsvoraussetzungen.

Vorteile der GmbH aus Sicht des Juristen & Unternehmers

1. Beschränkte Haftung

Die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, also mit den Werten, die der GmbH gehören. Hierin liegt der größte zivilrechtliche Vorteil: Eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen besteht nicht! Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

2. Rechtspersönlichkeit der GmbH

Als Kapitalgesellschaft gehört die GmbH zu den juristischen Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein und prozessrechtlich klagen bzw. verklagt werden, Eigentum begründen und übertragen.

3. Hohes Ansehen im Geschäftsverkehr

Eine GmbH führt im Vergleich zur GbR zu einer größeren Gläubigerakzeptanz bei Kreditgebern und zu einem professionelleren Erscheinungsbild. Banken und Kreditinstitute mögen klare Unternehmensstrukturen, einheitliche und vergleichbare Bilanzen und gewähren einer GmbH eher höhere Darlehen ohne Bürgschaften als im Vergleich zu Personengesellschaften, die grundsätzlich erstmal nicht bilanzierungspflichtig sind.

4. Rechtssicherheit aufgrund gefestigter Rechtsprechung

Rechtsnormen finden sich u.a. im GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch und ergänzend im Aktiengesetz. Die Rechtsprechung zur GmbH ist weitgehend gefestigt. Die bei den Landgerichten eingerichteten Handelskammern kennen sich erfahrungsgemäß sehr gut aus.

5. Flexible Partizipation an Gesellschaftsanteilen

Während GbR-Anteile immer nur im Ganzen pro Kopf von einem Gesellschafter an einen anderen übertragen werden können, sind GmbH-Anteile am Gesellschaftskapital z.B. zu je 1 EUR-Geschäftsanteil teilbar und übertragbar, so dass auch kleinere Anteile veräußert und übertragen werden können.

Die Spielregeln bei einer Umwandlung: Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

Das UmwStG beschreibt im Wesentlichen 4 Umwandlungsarten: die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und den Formwechsel.

In allen Fällen geht das Vermögen des Ausgangsunternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf das Zielunternehmen über. Das UmwStG enthält dazu Regelungen, Umwandlungsvorgänge steuerneutral zu ermöglichen, wenn bestimmte “Spielregeln” eingehalten werden.

Varianten, eine Personengesellschaft im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge in eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH umzuwandeln, wären also folgende:

  • Verschmelzung durch Aufnahme (der Personengesellschaft) … dabei wird das Vermögen der Personengesellschaft auf eine bestehende, bereits vorhandene GmbH übertragen
  • Formwechsel der Ausgangs-Personengesellschaft ... dabei wird die Rechtsform einer Personengesellschaft geändert zur Gründung einer GmbH
  • Verschmelzung zur Neugründung ...  dabei wird das Vermögen einer Personengesellschaft + eines weiteren Rechtsträgers auf eine neu zu gründende GmbH übertragen
  • Aufspaltung ... dabei wird nur ein Teil des Vermögens einer Personengesellschaft auf eine oder 2 bestehende bzw. neu zu gründende GmbH's übertragen

Die Herausforderung in Bezug auf die GbR ist jedoch, dass das UmwStG für alle zuvor genannten Varianten diese nicht als übertragenden Rechtsträger vorsieht. Daraus folgt, dass eine direkte Umwandlung - wie zuvor beschrieben - der GbR in eine GmbH im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet.

Zwei smarte Möglichkeiten der Umwandlung

Bevor ich die m.M. nach eleganten bzw. smarten Umwandlungsmöglichkeiten skizziere, möchte ich noch auf zwei Punkte hinweisen:

1. Entscheidend für die erfolgreiche Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist nach meiner Erfahrung das Zusammenspiel der fachlichen Dienstleistungen bzw. die agierenden Berufsträger: Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar.

Im Idealfall erstellt der Rechtsanwalt verständliche, gut durchdachte und vor allem zu den Gesellschaftern passende Verträge - diese hat er vorher mit dem Steuerberater abgestimmt, welcher zudem selbstverständlich ordentliche GbR-Abschlüsse beisteuert – und der mitdenkende Notar beurkundet nicht blind, sondern hinterfragt bei evtl. Ungenauigkeiten und sorgt für die reibungslose Kommunikation mit dem Registergericht.

2. Die zweite Voraussetzung für eine erfolgreiche Umwandlung müssen die Gesellschafter selbst mitbringen: nämlich Weisheit, den zuvor genannten Berufsträgern zu vertrauen, wenn möglich ihr Business bzw. das operative Unternehmenshandeln geduldig zu erklären und sich beraten lassen. Denn das unter 1. beschriebene kann nicht aus einer Mustervorlage, einem Blogbeitrag oder einem Youtube-Video entnommen werden oder eins-zu-eins auf alle Umwandlungsvorhaben standardisiert angewandt werden, sondern das ist das professionelle Gesamtpaket – wofür schließlich Beratungshonorare und Gebühren gezahlt werden.

Buchwertneutrale Einbringung der GbR

Um die o.g. positiven Effekte der Steuerneutralität zu erreichen, ist je nach individueller Ausgangslage ein Zwischenschritt erforderlich, nämlich die Eintragung der Firma (hier GbR) in das Handelsregister als OHG (Offene Handelsgesellschaft). Die Eintragung als OHG dient hier als Korrektur, so dass nach Vorgaben des Umwandlungssteuergesetzes ein übertragender Rechtsträger vorliegt. Nach erfolgter Umwandlung und Registrierung der GmbH wird die OHG sofort wieder aus dem Handelsregister gelöscht.

Ohne Aufdeckung stiller Reserven können nach § 20 UmwStG Umwandlungsfälle, die Betriebsteile oder Unternehmensanteile zum Gegenstand haben, d.h. auch Einbringungsvorgänge außerhalb des UmwG, buchwertneutral gestaltet werden. Als Voraussetzung muss es sich jedoch immer um eine entgeltliche Übertragung handeln, d.h. als Gegenleistung für eingebrachte Unternehmensteile müssen Anteile an der neuen GmbH gewährt werden.

Bargründung einer neuen GmbH und Einbringen als Aufgeld (Agio)

Die GbR kann als Aufgeld (sog. Agio) im Rahmen einer Neugründung (Bargründung) in die GmbH eingebracht werden. Auch hierbei ist wieder Bedingung, dass den künftigen GmbH-Gesellschaftern als Gegenleistung für ihre GbR-Anteile wiederum Gesellschaftsanteile an der gegründeten GmbH gewährt werden. Denn wie oben beschrieben ist eines der Hauptziele ja den steuerneutralen, einheitlichen Umwandlungsvorgang zu erreichen.

Diesen Weg empfehle ich oft umwandlungsfreudigen GbR-Gesellschaftern, die sich eine kostenintensive Unternehmensbewertung ihrer GbR sparen wollen, weil die Vermögenswerte sich hauptsächlich aus ihrer jeweiligen Arbeitskraft ergibt und nicht aus materiellen Gegenständen oder Werten. Ausreichend ist meist eine einfache Unternehmensbewertung anhand des letzten Jahresabschlusses bzw. nach einfacher Ertragswertmethode.

Fazit

Grundsätzlich gehe ich in meiner Beraterpraxis davon aus, dass die Umwandlung eurer Firma als GbR unter Ausnutzung der Steuerneutralität, d.h. unter Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes erfolgen soll, folglich im Ergebnis nach der Umwandlung das Unternehmen mit neuer Rechtsform (GmbH) fortgeführt wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es mehrere Wege. Welcher am besten auf eure Unternehmenssituation passt, muss im ersten Beratungsschritt herausgearbeitet werden. Es gibt nach meiner Einschätzung  nicht das “beste Umwandlungskonzept und das Rundum- Sorglos-Paket”.

Eine Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist für die meisten Gesellschafter keine alltägliche, leichte Sache. Dabei darf nichts schiefgehen, was hinterher nicht mehr wiedergutzumachen ist oder korrigiert werden kann.

Von Anfang an solltet ihr alle oben genannten Berater für den jeweiligen fachlichen Baustein mit einbeziehen bzw. darauf achten, dass euer Beratungsteam auch miteinander gut kommuniziert. D.h. dass euer Steuerberater dem Rechtsanwalt oder dem Notar gut zuarbeitet oder das euer Rechtsanwalt Beratungsinhalte ggf. mit dem Notar VOR Beurkundung abstimmt.

Lasst euch auch hinsichtlich des Kostenaufwandes vorher einen genauen Überblick von allen beteiligten Beratern geben, welche Honorare und Gebühren entstehen. Gebühren beim Registergericht und Beurkundungsgebühren beim Notar sind z.B. bundeseinheitlich gleich, aber Stundensätze von Rechtsanwälten und Steuerberatern können sehr unterschiedlich sein.

Der Autor Marko Setzer berät seit über 10 Jahren als Berliner Rechtsanwalt Unternehmer bei gesellschaftsrechtlichen, sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Nützliche Tipps für die geplante Unternehmensgründung

Von der Idee bis zur Markteinführung umfasst die Unternehmensgründung unzählige Schritte. Wir fassen zusammen, worauf bei der Gründung eines erfolgreichen Unternehmens zu achten ist.

Mit umfangreicher Recherche starten

Die Branche, in der man arbeiten möchte, sollte man kennen und verstehen. Auch wenn eine Geschäftsidee noch so einzigartig erscheint, ist sie das vielleicht gar nicht – und die Konkurrenz schläft nicht. Nur, weil man eine gute Idee hat, heißt das keinesfalls, dass andere sie nicht haben. Das sagte schon Ian Wright, der Gründer von British Business Energy. Die Konkurrenz sollte man deshalb im Blick haben und herausfinden, wie man Alleinstellungsmerkmale findet. Das eigene Produkt muss besser oder vielleicht auch einfach nur billiger sein, um zu funktionieren.

Bevor man also in den Markt eintritt, sollte man die Zielgruppe sowie die Konkurrenz analysieren. Eine umfangreiche Marktanalyse mit allem, was dazugehört, ist unerlässlich für den Erfolg. Ein Schnellschuss ist also weniger empfehlenswert – vielmehr sollte ausreichend Zeit in die Recherche fließen, ehe man ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringt.

Finanzplanung

Wer ein Unternehmen gründen möchte, braucht meist Geld – und hat dieses in vielen Fällen nicht einfach so zur Verfügung. Kapital muss aber nicht nur „herangeschafft“ werden. Unternehmer*innen müssen zudem lernen, mit Geld gut zu haushalten. Egal, ob man einen Bankkredit aufnehmen möchte, großes Glück hatte und mit einem kostenlosen Bonus ohne Einzahlung gewonnen hat oder gar einen großen Jackpot geknackt hat: Richtiges Wirtschaften will gelernt sein, sowohl privat als auch beruflich. Das Startkapital ist zudem für Gründer*innen oft eine große Hürde. Die erste und häufigste Anlaufstelle sind Familie und Freund*innen. Investor*innen und Risikokapitalgeber*innen oder Crowdfunding-Projekte können ebenfalls dabei helfen, den nötigen Betrag aufzubringen. Doch wer plant, mit viel Geld zu hantieren, sollte auch wissen, wie man damit umgeht. Unternehmer*innen sollten einen Plan machen, wie sie die Gründungskosten aufbringen wollen und wie sie ihr Geld dann möglichst sinnvoll nutzen. Das schließt auch Steuern mit ein. Denn gerade, wer neu im Business ist, hat oft noch keine Vorstellungen davon, was eigentlich an Steuerzahlungen anfällt. Deshalb gilt: Ausgeben, was nötig ist, aber ausreichend Rücklagen bilden.

Auf die Expertise anderer setzen

Gern möchte man alles selbst kontrollieren und gibt nur ungern Verantwortung ab. Denn es geht doch um die eigene Vision und Idee. Doch auch als findige(r) Unternehmer*in kann man nicht jedes Problem allein lösen. Stattdessen sollte man lieber frühzeitig auf Fachleute zurückgreifen, die einen Mehrwert ins Unternehmen bringen und gleich zu Beginn dafür sorgen, dass man den richtigen Weg einschlägt. Sowohl juristischer Beistand als auch ein guter Marketer sind wichtig – und auch die Buchführung will gleich zu Beginn gelernt sein. Je nachdem, wo die eigenen Stärken liegen, ist es sinnvoll, andere Bereiche auszulagern. So kann man sich auf sein eigenes Steckenpferd konzentrieren und die Kontrolle in anderen Bereichen abgeben und Aufgaben denen überlassen, die wirklich Ahnung davon haben. Das kostet zwar, lohnt sich aber und spart am Ende Kräfte, Nerven und eigene Ressourcen, die in anderen Bereichen besser eingesetzt werden können.

Businessplan erstellen

In einem Businessplan werden alle Schritte festgelegt, die für einen erfolgreichen Start und kontinuierliches Wachstum von Bedeutung sind. Mit einem guten Plan lassen sich Investor*innen und Expert*innen überzeugen, und das Unternehmen wird ins rechte Licht gerückt. Entsprechend sollte der Businessplan ganz am Anfang stehen und immer griffbereit sein. Auch eine Software für die Erstellung eines Plans kann hier hilfreich sein, um einen professionellen Auftritt zu gewährleisten. Enthalten sollte der Plan zudem Infos zum Unternehmen, eine Analyse des aktuellen Marktes, Details zu Entscheidungsträger*innen sowie einen Finanzplan.

Risiken kennen und bewerten

Natürlich erhofft man sich, mit seinem Unternehmen schnelle Erfolge zu sehen. Große oder kleine Risiken gehören aber dazu. Deshalb sollten diese in die Planung einbezogen werden: Gründer*innen müssen bewerten, welche Risiken es gibt, bevor sie einen Geschäftsplan auf die Beine stellen. Auch bei der besten Planung können zudem Fehler passieren. Auch hier gilt es, darauf vorbereitet zu sein und lösungsorientiert zu bleiben. Kaum ein(e) Gründer*in wird im Laufe der Zeit nicht auf ungeahnte Probleme stoßen. Diese müssen aber wahrlich nicht das Ende bedeuten, sondern können vielmehr eine neue Richtung vorgeben. Da Fehler aber auch teuer werden können, sollte man sich lieber früher als später mit dem Krisenmanagement befassen: Je nach Unternehmen können verschiedene Versicherungen die nötige Absicherung im Ernstfall gewährleisten.

Zielstrebigkeit und die Mission im Blick

Und zu guter Letzt: Es ist wirklich keine leichte Aufgabe, sich von der Masse abzuheben. Erfolg kann niemand garantieren. Doch wer sein Ziel im Blick behält und seine Mission klar vor Augen hat, kann erfolgreich werden. Gründer*innen sollten wissen, warum sie gründen – und die eigene Mission immer im Blick haben, um Entscheidungen zu treffen, die dem Ziel dienen, das am Ende erreicht werden soll. Das klingt nach einem banalen Tipp, der aber von unschätzbarem Wert ist. Denn entlang des Weges sind Störfaktoren und Ablenkungen vorprogrammiert. Wer aber den Fokus behält und an seinen Erfolg glaubt, wird rational entscheiden und hoffentlich immer wieder den richtigen Weg einschlagen.

Mehr Widerstandskraft beim Gründen

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass sich das Risikomanagement vieler Unternehmen verändern muss. Doch wie werde ich resilienter gegen künftige Krisen?

Als am 27. Januar 2020 der erste Corona-Fall in Deutschland registriert wurde, waren die wirtschaftlichen Folgen noch kaum absehbar. Erst mit Verkündung des ersten bundesweiten Lockdowns am 22. März 2020 bahnten sich die Ausmaße der Corona-Krise langsam an. Das jährlich von der Allianz veröffentlichte „Risiko Barometer“ wird im Jahr 2021 von der Corona-Pandemie geprägt: Auf den Plätzen eins und drei landen „Betriebsunterbrechung“ und „Ausbruch einer Pandemie“. In den Jahren vor 2020 landeten diese Risiken nie höher als auf Platz 16.

Nun, gut zwei Jahren Pandemie, zeigen sich klare Gewinner und Verlierer der Krise. Aus diesen lassen sich Handlungsempfehlungen für Unternehmen ableiten, um sich für zukünftige Krisen verschiedenster Arten zu rüsten.

Für Krisen mit dem Ausmaß der Corona-Pandemie sind vorausschauende Investitionen nicht ausreichend, um sich krisenfest aufzustellen. Um langfristig für Krisen verschiedenster Art gerüstet zu sein, ist es nötig, darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen. Vor der Corona-Krise hatten mehr als 30 Prozent der KMUs eine Eigenkapitalquote von über 30 Prozent. Dennoch haben viele Unternehmen nicht genügend Liquidität, um zwei bis drei Monate eines Umsatzrückgangs- oder gar -ausfalls zu überbrücken. In solchen Fällen besteht daher die Notwendigkeit, die finanzielle Widerstandsfähigkeit (Corporate Resilience) des Unternehmens zu stärken.

Eigenkapital stärken

Mit einer höheren Eigenkapitalquote und einer ausreichenden Liquiditätsreserve wird ein Unternehmen nicht nur in Krisenzeiten robuster, sondern auch unabhängiger von Fremdkapital. Die Aufnahme von Fremdkapital wird zudem durch bessere Ratings im Bedarfsfall vereinfacht. Möglichkeiten, das Eigenkapital zu erhöhen sind neben der Aufnahme neuer Investor*innen und Gesellschafter*innen im Wege einer Kapitalerhöhung auch die Innenfinanzierung oder die Schonung des Eigenkapitals durch Finanzierungsalternativen.

Klassische Möglichkeiten der Innenfinanzierung sind u.a. die Aussetzung von Ausschüttungen an die Gesellschafter*innen sowie Einlagen oder Darlehen dieser. Auch eine Stärkung der Ertragskraft über die Verbesserung der Leistungsfähigkeit stärkt das Eigenkapital: Eine Reduzierung der Kosten, der Abbau von offenen Forderungen durch ein konsequentes Mahnwesen oder die Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Anlagen kann das Eigenkapital stärken.

Durch das Leasen von Anlagegegenständen ist es möglich, ohne Einsatz von Eigenkapital zu investieren. Als Steigerungsform kann auch das sogenannte Sale-and-Lease-Back angewandt werden. Dabei wird ein Anlagegut aus dem Betriebsvermögen verkauft und dann vom Käufer bzw. von der Käuferin zurückgeleast. Diese Form bringt oft auch in Krisenzeiten schnelle Liquidität in das Unternehmen.

Durch Finanzierungsformen wie Factoring oder Forfaitierung (Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bzw. die Verkäuferin bei Zahlungsausfall des Schuldners bzw. der Schuldnerin) können Forderungen durch einen Verkauf in liquide Mittel umgewandelt werden.

Wachstum durch Fremdkapital

Um die langfristige Sicherung der Liquidität zu gewährleisten ist es oftmals nötig, Fremdkapital in Anspruch zu nehmen. Vor allem für inhaber*innengeführte Unternehmen ist die Aufnahme neuer Gesellschafter*innen oft keine Option, weswegen nur eine Fremdkapitalfinanzierung in Frage kommt. Größere Investitionen, welche einen Beleihungswert für den Fremdkapitalgeber haben (z.B. Immobilien, fungible Maschinen und Geräte etc.), können bei einer entsprechenden Fremdfinanzierung die Liquidität des Unternehmens schonen. Die anfallenden Zinsen sind steuerlich abzugsfähig, woraus sich zusätzlich eine steuerliche Begünstigung ergibt. Die KfW kann dabei eine erste Anlaufstelle für Unternehmen sein. Diese bietet zahlreiche staatlich geförderte Kredite an, mit denen günstig Investitionen getätigt und Projekte finanziert werden können.

Fördermittel und Zuschüsse wahrnehmen

Infolge der Corona-Krise wurden von staatlicher Seite Fördermaßnahmen beschlossen, welche betroffenen Unternehmen schnell liquide Mittel zur Verfügung stellen sollen. Diese haben in den meisten Fällen Unternehmen vor der Insolvenz gerettet und sicher durch die Krise gebracht. Aber auch in Nicht-Krisenzeiten steht Unternehmen eine große Auswahl an staatlichen Zuschüssen zur Verfügung. Dabei werden Unternehmen nicht nur auf Bundesebene bei Investitionen unterstützt: Auch von Bundesland zu Bundesland gibt es diverse Fördermaßnahmen für Gründer*innen sowie für kleine und mittelständische Unternehmen. Bekannte Mittel sind dabei der Gründungszuschuss, Zuschüsse nach dem Forschungszulagengesetz sowie auf Länderebene verschiedene Digitalisierungsboni. Auch das Schaffen von Arbeitsplätzen wird in vielen Fällen von der Agentur für Arbeit bezuschusst.

Beratung nutzen

Ob bei der Gründung eines Unternehmens, der Beantragung der oben genannten Fördermittel oder Finanzierungsfragen, häufig fehlt Unternehmern das nötige Know-how, um alle Bereiche einer zukunftssicheren Ausrichtung ihres Unternehmens zu überblicken. Die Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung ist daher eine werthaltige Investition in das Unternehmen, welche oftmals unterschätzt wird. Spezialisierte Berater*innen können dabei auf die genauen Bedürfnisse des Betriebs eingehen und oft durch wenige Stellschrauben ein zukunftsorientiertes und krisenfestes Unternehmen mit aufbauen. Nicht nur klassische Unternehmensberatung kann beim Aufbau und Wachstum eines Unternehmens hilfreich sein, auch die Expertise von Rechts- und Patentanwält*innen, Steuer-, Vertriebs- und Finanzberater*innen kann bei der Erstellung der Unternehmensstrategie ausschlaggebend sein.

Rücklagen bilden

Um in Krisensituationen liquide zu bleiben, ist es unabdinglich, ein Rücklagenpolster zu schaffen. Gerade für KMUs gestaltet sich dies allerdings oft schwierig, da verfügbares Kapital schnell reinvestiert werden muss, um ein stetiges Wachstum zu gewährleisten. Dennoch ist es gerade für Unternehmen mit geringerem Cashflow wichtig, stetig Rücklagen zu bilden. Hilfreich dabei können steuerliche Maßnahmen wie der Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen oder der Thesaurierungseffekt einer Kapitalgesellschaft sein. Bei Letzterem wird beispielsweise die geringere Steuerlast bei Gewinnen auf Unternehmensebene genutzt. Nicht ausgeschüttete Gewinne können so besser für Rücklagen, aber auch Reinvestitionen genutzt werden.

Fazit

Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass sich das Risikomanagement vieler Unternehmen, vor allem von KMUs, verändern muss. Gerade Unternehmen, die bereits vor der Krise in Schieflage waren, hatten in der Pandemie große Probleme. Die Gewinner der Pandemie dienen dabei als Vorbild: Schnelle und flexible Entscheidungswege helfen einem Unternehmen, auf plötzliche Herausforderungen zu reagieren. Um den schmalen Grat zwischen Rücklagenbildung und Investitionsausgaben zu finden, können Berater*innen helfen, das Unternehmen krisenfest aufzustellen. Langfristig geplante und entsprechend umgesetzte Maßnahmen dienen dazu, Krisenzeiten besser zu überwinden und sogar stärker aus ihnen hervorzugehen.

Die Autoren: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe sowie anerkannter und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater; Jonas Ernst ist Mitarbeiter der BFMT Gruppe. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung für KMUs tätig.

Gründen im Nebenerwerb

Mehr Geld, Erfüllung oder Sicherheit durch ein zweites berufliches Standbein. Das bewegt alljährlich hunderttausende Angestellte, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist und stellen vier Nebenerwerbsgründer vor.

Im Jahr 2017 starteten in Deutschland 323 Tausend Menschen ein unternehmerisches Projekt neben dem festen Job. Sie sehen also: Ihr Wunsch nach etwas Eigenem neben dem normalen Job mag anderen vielleicht verrückt erscheinen, ist es aber bei weitem nicht! Und was sollte Sie zurückhalten – es gilt: Jeder Deutsche darf grundsätzlich in seiner Freizeit arbeiten, was er will! Egal, ob er festangestellt ist oder in Teilzeit arbeitet: Jeder darf neben seinem normalen Job eine andere Anstellung annehmen – und natürlich darf jeder auch selbständig arbeiten, also ein oder gar mehrere Unternehmungen zusätzlich zur Arbeit starten.


Zustimmung erforderlich?


Dieses Recht ist so fundamental, dass es sogar im Grundgesetz verankert ist: Artikel 12 garantiert die Berufsfreiheit des Einzelnen. Der Arbeitgeber muss daher grundsätzlich nicht um Erlaubnis gebeten werden, noch nicht einmal informieren müssten Sie ihn. Doch so grundsätzlich dieses Recht ist, bedeutet dies nicht, dass es ohne Ausnahmen gilt. Denn die „berechtigten Interessen“ des Arbeitgebers sind genauso schützenswert wie die eines Arbeitnehmers. Häufig enthalten Arbeitsverträge daher entsprechende Klauseln, die sicherstellen sollen, dass diese Interessen nicht verletzt werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sämtliche Nebentätigkeiten unaufgefordert und vor Aufnahme der Nebentätigkeit anzuzeigen sind, dann müssen Sie sich daran halten. Damit stellt der Arbeitgeber sicher, überhaupt beurteilen zu können, ob Ihre Tätigkeit gegen seine berechtigten Interessen verstößt.

Eine andere häufige Formulierung besagt, dass Sie eine Nebentätigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Arbeitgebers aufnehmen dürfen. Diese Klausel klingt zwar wie ein eindeutiges Verbot, ist sie aber nicht. Denn noch mal ganz deutlich: Ein Chef darf nicht grundlos seine Zustimmung verweigern, sondern nur wenn seine berechtigten Interessen verletzt werden – und diese sind klar definiert. Andernfalls hat er gar keine andere Wahl, als Ihrem Wunsch nachzukommen. Pauschalverbote wie „Während der Dauer der Beschäftigung darf der Angestellte keinerlei Nebentätigkeiten ausüben“ sind zwar weit verbreitet, aber unzulässig, denn sie verstoßen gegen das Grundgesetz.

Aber selbst wenn Ihr Vertrag keine speziellen Klauseln enthält und damit das Recht auf Ihrer Seite steht, liegt es trotzdem auf der Hand: Sie sollten Ihren Chef rechtzeitig darüber informieren, was Sie machen möchten und vielleicht auch was Ihre Motivation für ein eigenes Nebenerwerbsbusiness ist. Formal betrachtet steht und fällt jedoch alles mit den sogenannten berechtigten Interessen, und diese schauen wir uns daher nun im Detail an. Dabei gilt auch hier, dass Gesetze sich manchmal schneller ändern, als gedruckte Bücher Schritt halten können. Bevor Sie mit einem Vorhaben Ernst machen, sollten Sie daher vorsichtshalber zunächst einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

Gut zu wissen: Starter-Tipps

  • Sie sind ein Unternehmer, also wickeln Sie Ihre Aufträge stets professionell ab. Dass Sie einmal keine Zeit haben, weil der Hauptjob Sie in Anspruch nimmt, ist gegenüber dem Kunden kein Argument.
  • Der Kunde muss nicht unbedingt wissen, dass Sie einen anderen Job haben.
  • Honorar ist Honorar: Nebenberufler sollten auf keinen Fall weniger nehmen als Vollzeit-Selbständige.
  • Auch Nebenberufsgründern hilft ein Businessplan. Meist ist er nicht für Ihre Bank nützlich, sondern verschafft Ihnen selbst wichtige Erkenntnisse.
  • Seien Sie immer erreichbar, mindestens per Anrufbeantworter. Ein Büroservice ist eine gute Alternative, wenn Sie tagsüber außer Haus sind.
  • Keine Buchung ohne Beleg: Auch Sie müssen Rechnungen mit fortlaufender Nummer schreiben und alle Ausgabebelege sammeln.
  • Generell gilt: Alle steuerlichen und unternehmensrechtlichen Regeln für Gründer gelten auch für nebenberuflich Selbständige.