Start-Check für Franchise-Nehmer

Autor: Dr. Christian Prasse, Hans-Joachim Kölln
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Durch intensives Recherchieren und Prüfen wird Ihr Startrisiko als Franchise-Nehmer kalkulierbar – der Einstieg ins Franchise-System meist unkompliziert. Wichtig und hilfreich ist es daher vorab zu wissen, was hinter einigen weit verbreiteten Franchise-Aussagen von Franchise-Unternehmen und -Vermittlern steht.

Eine Faustregel besagt, dass ein Franchise-System etwa einhundert Interessenten ansprechen muss, bevor es einen einzigen Franchise-Nehmer unter Vertrag nehmen kann. Die verbesserte Arbeitsmarktsituation und die damit seit 2011 einhergehende sinkende Zahl der Gründungen lässt die Luft für Franchise-Unternehmen insgesamt etwas dünner werden, insbesondere aber für diejenigen, die vom Rekrutierungsprozess im Franchise leben. Die Statistiken zeigen auch, dass 100 bis 150 System-Geber jedes Jahr feststellen müssen, dass ihr Traum vom Franchise-System, dem Multiplizieren einer Geschäftsidee, nicht funktioniert hat.

Der Wettbewerb insgesamt wird also härter, auch zwischen den Franchise-Systemen, und der Rekrutierungsprozess gerät zunehmend unter Erfolgsdruck. Der Franchise-Interessent ist somit gut beraten, diese in Bewegung befindlichen Gegebenheiten in seine Überlegungen einzubeziehen, und die Aussagen von Franchise-Systemen und Franchise-Vermittlern dahingehend zu hinterfragen, was diese zu bestimmten Aussagen motiviert.

Nachfolgend beleuchten wir kritisch einige typische Aussagen von Franchise-Gebern, die zu potenziellen Fallen in der Meinungsbildung werden können und daher auf der Checkliste eines Interessenten keinesfalls vergessen werden sollten.


"Franchise ist ein Vertriebskonzept"

Franchise ist nach der Definition des DFV ein "auf Partnerschaft basierendes Vertriebskonzept". Für den Franchise-Geber ist Franchise die Möglichkeit, den Absatz aus dem eigenen Basisgeschäft risikoarm und mit geringem finanziellen Engagement zu multiplizieren. Die rechtliche Abkoppelung eines Franchise-Angebots vom eigentlichen Kerngeschäft eines Unternehmens spricht hier eine deutliche Sprache, zusätzliche Einkommensquellen wie z.B. Know-how-Transfer ergeben sich, ohne das Kerngeschäft zu gefährden.

Für den Franchise-Geber ist Franchise also tatsächlich ein Geschäftskonzept. Der Franchise-Nehmer sollte sich darüber im Klaren sein, dass er Teil der Absatzförderung ist und dass diese Vertriebsform für den System-Geber als die für ihn lukrativste Option gilt, gegenüber eines eigenen Filialnetzwerks.

„Man kauft ein markterprobtes und etabliertes Geschäftskonzept“

Eine Marke definiert sich unter anderem durch den Bekanntheitsgrad eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Viele kannten McDonalds, Burger King und Co. bereits, bevor diese als Franchise-Systeme nach Deutschland kamen. Andere, z.B. Carglass, haben sich durch intensive Werbung eine Positionierung in der Öffentlichkeit geschaffen. Der Bekanntheitsgrad soll im Franchise dafür sorgen, den Geschäftsaufbau und die Kundenakquise eines Franchise-Nehmers zu erleichtern.

Ein Interessent sollte sich daher fragen, welchen Bekanntheitsgrad ein Franchise-System tatsächlich hat, wie intensiv es werblich in Richtung Kunde und damit im Interesse des Franchise-Nehmers aktiv ist und ob die Marke wirklich ein Türöffner in der Akquise sein kann. Ob ein Geschäftskonzept erprobt ist, definiert sich nicht alleine über das Alter und den Erfolg eines Systems, sondern auch über die Information, wann und wie oft ein System konzeptionell verändert wurde.

„Franchise ist sicherer als eine individuelle Existenzgründung“

Mit der Entscheidung für ein Franchise legt der Franchise-Nehmer seine Zukunft in die Versprechungen eines System-Gebers. Anders als bei einem Arbeitsverhältnis kann der Franchise-Nehmer seine Entscheidung nicht kurzfristig revidieren, und anders als bei einer individuellen Gründung hat der Franchise-Nehmer dem System-Geber zum Teil hohe Beträge für dieses Versprechen bezahlt. Der DFV veröffentlichte im Jahr 2012 Zahlen, nach denen die Existenzgründung im Franchise deutlich sicherer wäre als individuelle Gründungen. Als Beweis für diese Aussage führt man eine Studie zu Geschäftsaufgaben in den ersten drei Jahren nach Gründung auf, die einen Vergleich zwischen den (allgemeinen) Zahlen der KfW und den erhobenen Zahlen innerhalb des DFV zieht.

Hier ist zu berücksichtigen, dass der DFV seine Studie nur innerhalb einer kleinen Gruppe seiner Mitglieder durchführte. Nach Reaktionen auf die anfänglich eindeutig formulierte Aussage wurde sie bereits relativiert und stark eingeschränkt. Ein belastbarer Beweis der Aussage, wonach Franchise-Gründer sicherer starten als andere, steht noch aus. Nur ein direkter Vergleich der Zahlen auf Basis des gleichen finanziellen Engagements zwischen den beiden Formen der Gründung hätte tatsächlich Aussagekraft.

„Franchising heißt ‚selbständig, aber nicht allein‘ zu sein“

Drei gern zitierte Grundsätze im Franchise lauten: „Follow the system! Follow the system! Follow the system!“ Dies soll implizieren, dass die strikte Einhaltung der Franchise-System-Vorgaben der Schlüssel zum Erfolg ist, und dass ein System durch die engen (vetraglichen) Vorgaben erst auf den Franchise-Nehmer übertragbar wird. Franchise-Verträge, insbesondere wenn sie aus der Position eines Vollkaufmanns gezeichnet werden, unterliegen in Deutschland keiner gesonderten Gesetzgebung. Ist die Haftung des Franchise-Gebers im Vertrag ausgeklammert, trägt der Franchise-Nehmer gegenüber dem Kunden das volle Risiko für ein Produkt oder eine Dienstleistung, auf dessen Beschaffenheit er oft keinen oder nur geringen Einfluss hat.

„Franchise-Erfolg mit Brief und Siegel“

In der Rechtsprechung der 80er- und 90er-Jahre schien es im Franchise-Recht anerkannt, dass der Franchise-Geber den Franchise-Interessenten vor Abschluss des Franchise-Vertrags vollständig und richtig über die Rentabilität des Franchise-Systems zu unterrichten habe (so die Leitentscheidung des Oberlandesgerichts München in einem Urteil aus dem Jahr 1993). Das Franchise-System, das gegen diesen – von anderen Gerichten häufig zitierten – Grundsatz verstieß, sollte dem Franchise-Nehmer zum Schadensersatz verpflichtet sein. Es war anerkannt, dass der Franchise-Geber eine auf den bisherigen Erfahrungen der Systembetriebe – und bei Fehlen von Erfahrungen eine auf einem Pilotbetrieb – beruhende Kalkulationsgrundlage geschuldet sei.

Diese sollte dem Franchise-Interessent seine voraussichtlichen arbeitsmäßigen und finanziellen Belastungen vollständig aufzeigen und ihn in die Lage versetzen, abzuschätzen, welche Aufwendungen er benötigen wird, wie der Zeitraum der Anfangsverluste in der Anlaufphase einzuschätzen ist und wie die Chancen der Gewinnrealisierung reell beurteilt werden können (so formuliert unter anderem das Landgericht Hamburg). Diese Grundsätze sorgten dafür, dass Franchise-Nehmer einen Anspruch auf einen hohen Standard an vorvertraglicher Informationserteilung zu haben schienen.

Diese Franchise-Nehmer-freundliche Rechtsprechung hat seit der Jahrtausendwende zum Teil empfindliche Einschränkungen erfahren, die auch auf mangelnde Kenntnisse von einzelnen Richtern über die Vertriebsform Franchise zurückzuführen sind. Teilweise gehen die Gerichte nunmehr davon aus, dass der Franchise-Geber gar nicht verpflichtet sei, betriebswirtschaftliche Kennzahlen seines Franchise-Systems vorab preiszugeben. Auch ist in manchen Urteilen nicht einmal mehr die Rede davon, dass der Franchise-Geber überhaupt Erfahrungen zu haben braucht.

Im Extremfall heißt es in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig aus dem Jahre 2008, dass der Franchise-Geber nicht der Existenzgründerberater des Franchise-Interessenten sei. Diese Tendenz innerhalb der Rechtsprechung sollte jedem Franchise-Interessenten zumindest bekannt sein.

Fakt ist: Auf den Franchies-Vertrag kommt es an!

Franchise-Verträge sind in der Regel umfangreich. Sie beschreiben Rechte und Pflichten der Partner und sind fast immer vom Franchise-Geber ausgearbeitet. Es verwundert daher nicht, dass der Schwerpunkt des Franchise-Gebers eher auf den Rechten beruht, während sich die Pflichten mehr auf der Seite des  Franchise-Nehmers manifestieren. Alles, was im Franchise-Vertrag nicht als Recht des Franchise-Nehmers oder als Pflicht des Franchise-Gebers ausdrücklich geregelt ist, wird es in dem Franchise-Unternehmen aller Voraussicht nach auch nicht geben bzw. darf ich als Franchise-Nehmer nicht erwarten. Verpflichtet sich der Franchise-Geber beispielsweise nicht zu überregionaler Werbung, so hat der Franchise-Nehmer hierauf auch keinen Anspruch.

 

Fakt ist: Sichern Sie sich ab!

Der potenzielle Franchise-Nehmer sollte sich daher bei den Punkten, bei denen der Umfang nicht ersichtlich ist, vertraglich explizit absichern. Lesen Sie den Franchise-Vertrag genau. Wenn etwa unter dem Punkt Geheimhaltungspflichten nur der Franchise-Nehmer der Geheimhaltungspflicht unterliegt, kann der Franchise-Geber die Details der Bonität und andere persönliche Geheimnisse des Franchise-Nehmers verbreiten. Verlassen Sie sich insbesondere nicht auf mündliche Aussagen. Bedenken Sie, dass meist professionelle Franchise-Rechtsanwälte den Vertrag ausgearbeitet haben und diese nur dem Franchise-Unternehmen verpflichtet sind.

Fakt ist: Augen auf bei der Beraterwahl!

Wir alle haben es uns zu Eigen gemacht, wichtige Entscheidungen vorzubereiten, uns rechtzeitig zu informieren und abzuwägen. Ein Umzug, ein anderer Arbeitsplatz, ein Hauskauf oder nur ein neues Auto löst bei uns einen großen Informationsbedarf aus. Dabei verlassen wir uns darauf, dass eine Beratung neutral und ergebnisoffen sein sollte. Beim Franchise steht oftmals so viel Geld auf dem Spiel wie bei dem Kauf eines Einzelhauses. Daher sollte man sich seine Berater wie bei jedem Vorhaben sorgfältig aussuchen.

Über die Autoren: Hans-Joachim Kölln ist Inhaber von KMU Training Nord. Er bringt Franchise-Interessierte aus D.A.CH auf Augenhöhe mit Franchise-Gebern zusammen.

Dr. Christian Prasse ist Rechstanwalt, Notar und Inhaber der Kanzlei Dr. Prasse & Kollegen. Er ist Kooperationspartner des Deutschen Franchise Nehmer Verbands e.V.

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Mecklenburg-Vorpommern als Standort für Gründer*innen: überraschende Fakten von der Ostseeküste

„Hier in MV wird angepackt. Das Netzwerk ist wesentlich direkter und enger verzahnt als in anderen deutschen Großstädten und Start-up-Hochburgen“, so Hanna Bachmann, Co-Founderin von hepster. Was noch alles dafür spricht, ein Unternehmen im Nordosten zu starten, liest du hier.

Berlin, Hamburg, München: Wer an deutsche Start-up-Hochburgen denkt, hat meist bestimmte Großstädte im Kopf. Mecklenburg-Vorpommern ist hingegen ein Standort, den bislang kaum jemand mit der Gründerszene in Verbindung bringt. Noch. Denn derzeit entwickelt sich hier ein dynamisches Start-up-Netzwerk, das eng verzahnt ist und kräftig für das Bundesland als Gründungsstandort wirbt. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich: Die Argumente sind gut. Vieles spricht dafür, ein Unternehmen im Nordosten zu starten.

Es muss nicht immer eine Metropole sein

Um den Titel „wichtigste Start-up-Metropole Deutschlands“ liefern sich Berlin und München seit Jahren ein Kopf-an-Kopf-Rennen, so das Portal „Top 50 Start-ups“, welches die Gründungszahlen dokumentiert (Quelle). In der „Startup Heatmap Europe 2022“ (Quelle) wurde Berlin sogar zum besten Standort für Start-ups und junge Unternehmen in Europa gekürt. Trotz aller Popularität ist klar: Innovative Geschäftsideen entstehen nicht nur in den Hinterhöfen der Bundeshauptstadt oder beim Brainstorming in einem Münchner Biergarten. Gute Konzepte können auch außerhalb der Metropolregionen blühen – so etwa in Mecklenburg-Vorpommern (MV).

Ein hervorragendes Beispiel ist das Versicherungs-Start-up hepster mit Sitz in Rostock, das 2016 gegründet wurde, bereits Finanzierungen in Millionenhöhe einsammeln konnte und heute mit über 100 Mitarbeitern beachtliche Erfolge erzielt. Co-Founderin Hanna Bachmann erinnert sich noch gut an die Anfänge. „Als wir mit hepster 2016 gestartet sind, gab es noch eine größere Skepsis gegenüber innovativen Ideen“, so die Gründerin. Dies hat sich – auch dank des Engagements der Unternehmerin – mittlerweile geändert.

Breit aufgestelltes Netzwerk unterstützt junge Unternehmen

Bachmann und ihr Unternehmen hepster sind Teil einer bestens vernetzten Gründerszene in MV. Zum Netzwerk zählen eine Reihe weiterer innovativer Unternehmen wie die Karriereplattform NOVA Campus und das Digital-Health-Unternehmen GWA Hygiene. Hinzu kommen Institutionen wie das Digitale Innovationszentrum Rostock (DIZ), das Zentrum für Entrepreneurship (ZfE) der Uni Rostock, der Start-up-Verein Gründungswerft und WITENO, ein Anbieter von Büro-, Labor- und Produktionsflächen für Firmengründer. Somit existiert in Mecklenburg-Vorpommern eine nahtlose Kette von Akteuren, welche alle Start-up-relevanten Bereiche abdecken – von Schule und Uni über die Gründungsidee bis hin zur Umsetzung und Expansion.

Diese hervorragenden Bedingungen machen sich offensichtlich bezahlt. So konnten regionale Start-ups im nordöstlichen Bundesland alleine zwischen 2021 und 2022 ein Umsatzwachstum von 470 Prozent realisieren. Im selben Zeitraum wurden 462 neue Arbeitsplätze geschaffen und rund 69,2 Millionen Euro Finanzierungskapital akquiriert. Bemerkenswert ist auch, dass in keinem anderen Bundesland mehr Start-ups von Frauen gegründet werden als in Mecklenburg-Vorpommern.

hepster-Gründerin Hanna Bachmann: Vieles spricht für eine Gründung im Nordosten

„Hier in MV wird angepackt. Das Netzwerk in MV ist wesentlich direkter und enger verzahnt als in anderen deutschen Großstädten und Start-up-Hochburgen“, weiß Hanna Bachmann. Für junge Unternehmen sei es ein erheblicher Vorteil, dass sie sich in jeder Phase an verschiedenste Anlaufstellen und Ansprechpartner*innen wenden können. Auch die Politik sei mittlerweile aktiv, um die Rahmenbedingungen für neue Geschäftsmodelle weiter zu verbessern. Mit ACCELERATE:MV steht zudem ein passendes Förderprogramm für frühe Entwicklungsstadien zur Verfügung.

Die noch überschaubare Zahl an Start-ups ist laut Bachmann ein Vorteil. Sie habe dazu geführt, dass Unternehmen enger zusammengerückt sind. „Bei uns herrscht ein lebendiger Austausch, geprägt durch einen gemeinschaftlichen Geist“, so die InsurTech-Expertin. „Das Zusammenspiel von Wirtschaft und Institutionen macht deutlich: Mecklenburg-Vorpommern gestaltet seine Zukunft proaktiv“, so die Gründerin weiter. Die umfassende Kooperation sei darauf ausgerichtet, in MV ein „dynamisches Zentrum für Innovationen zu schaffen“.

Fazit: MV bietet neue, andere Perspektiven

Die Message von Hanna Bachmann und ihren vielen Netzwerkpartnern ist insgesamt eindeutig: Wer nach neuen Perspektiven in der deutschen Start-up-Landschaft sucht, wird in MV fündig. Denn wer hier gründen möchte, dem/der wird geholfen – in jeder Hinsicht und in jeder Phase.

Abseits von allen wirtschaftlichen Überlegungen gibt Hanna Bachmann zu bedenken: „Hier im Nordosten ist die Lebensqualität extrem hoch.“ Mecklenburg-Vorpommern sei ein wunderschönes Bundesland und Rostock eine der lebenswertesten Städte in ganz Europa. Letzteres ist im Übrigen sogar durch EU-Studien bestätigt (Quelle). Wer den Großstadttrubel schon einmal gegen eine Auszeit am einsamen Ostseestrand getauscht hat, weiß, wovon die Gründerin und Netzwerkerin spricht.

Businessplan für Gründende – alle Infos, Hinweise und Tipps zur Erstellung

Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du berücksichtigen musst. Jetzt direkt nachlesen!

So bringst  du die Geschäftsidee zu Papier

Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.

Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später auf die Nase fallen. Denn: Dieses Dokument bildet das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erährst du hier.

Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen

Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
  • Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder

Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:

Karriere als Streamer: Was sollte man zum Start wissen?

Was du vorab wissen und beachten solltest, wenn du als professioneller Streamer erfolgreich durchstarten möchtest.

Um in die Karriere als Streamer zu starten, braucht es zunächst einmal das passende Equipment. Wer jeden Tag viele Stunden live mit seinem Publikum interagieren möchte, muss zudem in der Lage sein, die ganze Zeit frei sprechen zu können. Die verschiedenen Streaming-Dienste bieten professionellen Streamern attraktive Konditionen, sodass man von diesem Job je nach eigenem Engagement gut leben kann.

Beim neuen Streaming-Dienst Kick kann man Livestreams vom sehr beliebten Plinko Spiel mit 99 % RTP anschauen und gleichzeitig mit den Streamern und ihrem Spiel mitfiebern. Ins Leben gerufen wurde diese Videoplattform in Kollaboration mit einem Krypto Casino und Stake bietet Spiele mit nur 1 % Hausvorteil. Im Plinko Review sind alle Funktionen des ungewöhnlichen Echtgeldspiels detailliert erklärt.

Doch unabhängig davon, welche Art von Content man produzieren möchte, lautet die Frage für Personen, die sich in diesem Bereich selbstständig machen wollen: Worauf kommt es eigentlich an, um eine Karriere als Streamer zu starten?

Kick verändert die Streaming-Landschaft – gutes Einstiegspotential für neue Streamer?

Für Streamer macht sich im Moment vor allem der Streaming-Dienst Kick bezahlt, der überaus faire Konditionen für kreative Inhalte bietet. Die australische Streaming-Plattform ist im Januar dieses Jahres zusammen mit dem Alfa Romeo F1 Team und Stake.com eine überaus interessante Titelsponsoring-Vereinbarung eingegangen.

Von diesem Sponsoring profitiert die Mannschaft von Alfa Romeo in der Formel 1 von hohen Zusatzeinnahmen, auch durch die Verwendung der Corporate Identity des Streaming-Dienstes Kick.

Für Streamer ist Kick sehr interessant, weil es den bestehenden Anbieter Konkurrenz macht. Bestes Argument sind dabei natürliche Umsatzpotentiale. Anders als andere Streaming-Plattformen bietet Kick einen hohen Anteil an der Einnahmenbeteiligung von 95 Prozent.

Um bei Kick erfolgreich zu werden, muss man bestimmte Bedingungen erfüllen

Bei diesem Anbieter dürfen nur volljährige Menschen arbeiten, auch wenn dies per Gesetz schon früher möglich wäre. Anders als bei allen anderen Videostreamingdiensten ist bei den Machern von Kick derzeit ein Konzept im Gespräch, welches eine stundenweise Bezahlung der Streamer vorsieht. Dazu sollte man aber mindestens vier Stunden Zeit pro Tag mitbringen, außerdem jeden Tag arbeiten und aufmerksam mit dem Chat interagieren.

Verdient man bei Twitch und Co. pro Klick oder anteilig an den abgeschlossenen Abos pro Monat, sieht das bislang einzigartige Konzept von Kick einen Stundenlohn für Streamer von 16 US-Dollar vor. Diese Bezahlung liegt in Deutschland oberhalb des Mindestlohns, was den Einstieg ins Streaming-Geschäft von Anfang an einträglich gestaltet.

Weitere Streaming-Dienste mit Verdienstaussichten für Streamer

YouTube zählt als Vorreiter der Videoportale, auf denen kreative Videoproduzenten ein solides Monatseinkommen generieren können. Zurzeit gibt es auf YouTube allerdings nur rund 30 Prozent an Livestreams, das meiste Geld kann man dort mit konventionellen Webvideos verdienen. Bezahlt wird anders als bei Kick nicht pro Stunde geleisteter Arbeit, sondern mit einer vertraglich vereinbarten Vergütung pro 1.000 Views auf ein Video.

Das amerikanische Streaming Unternehmen hat selbst keine konkreten Zahlen veröffentlicht, Video Creator berichten online aber von Verdienstmöglichkeiten von ein bis zwei Euro pro 1.000 Views.

Twitch ist bei Gamern überaus beliebt, zahlt aber weniger

Auf Twitch gibt es ebenso wie beim Streaming-Dienst Kick die Möglichkeit, nebenbei in der Freizeit als Streamer Geld zu verdienen. Bei einer dauerhaften Tätigkeit kann sich allerdings das Auszahlungsverhältnis von Twitch, das bei 50 Prozent liegt, negativ auf die Höhe des Monatseinkommens eines Streamers auswirken.

Um die eigene Reichweite zu erhöhen, ist Twitch aber auf jeden Fall hervorragend geeignet, wenn man im Bereich Gaming als Streamer arbeiten möchte. Die Bezahlung eines Video Creators erfolgt bei Twitch über das Einblenden von Werbeanzeigen. Um an diesem Preismodell teilnehmen zu können, muss ein Streamer mindestens 40 Stunden Videomaterial pro Monat liefern.

Für 100 US-Dollar Einkommen laufen pro Stunde zwei Ads, die dreifache Höhe erhält man am Monatsende von Twitch bezahlt, wenn man die Dauer der stündlichen Werbung auf drei Minuten erhöht. Zusätzlich winken auf Twitch Einnahmen aus den Abogebühren des Kanals sowie durch sonstige Spendengelder der begeisterten Zuschauer.

Diese Gesellschaftsform braucht ein Streamer in Deutschland

Um beruflich als Streamer durchstarten zu können, braucht man nicht sofort für einen fünfstelligen Betrag eine GmbH zu gründen. Als Kleinunternehmer startet man in Deutschland in die Selbstständigkeit und genießt auch noch Vereinfachungen in der Steuererklärung. Hier erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf dem Existenzgründerportal, was man bei dieser Geschäftsform alles beachten muss.

Da die Einnahmen auf Streaming-Diensten wie Twitch aber mit wachsenden Zuschauerzahlen durchaus schnell steigen können, wird unter Umständen schon bald eine andere Gesellschaftsform benötigt. Ab einem gewissen Jahreseinkommen kommt für Streamer dann neben einer GmbH noch die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft infrage.

So werden Streamer schneller bekannt im Internet

Wie bei jeder neuen Brand müssen auch Streamer Online Marketing betreiben. Die vornehmlich junge Zielgruppe von Kick, Twitch, YouTube und den anderen Streaming-Plattformen erreicht man sehr gut über soziale Netzwerke. Ads lassen sich dabei so vorbereiten, dass sie für das jeweilige Format passen und bestenfalls durch unterhaltsame Inhalte so überzeugen, dass sie von den Nutzern bereitwillig geteilt werden.

Aber auch um eine durchdachte SEO-Strategie kommen Streamer langfristig gesehen nicht herum. Durch ein reges Interesse an den angebotenen Streaming-Inhalten in Foren oder auf Ratgeberseiten kann eine noch breitere Zielgruppe erreicht werden. Außerdem lassen sich Affiliate-Partnerschaften eingehen, wodurch die eigene Bekanntheit im Pay-per-Click-Verfahren noch weiter vorangetrieben wird.

Essenziell für den Erfolg im Marketing ist aber ein Marketingmix, bei dem die verschiedenen Instrumente der Vermarktung wie Zahnräder ineinandergreifen. Ein Konzept für die bei einigen Streaming-Diensten mindestens vier Stunden langen Livestreams hilft in jedem Fall dabei, die Übertragung spannend und abwechslungsreich zu gestalten.

Für die Interaktion mit den Zuschauern sollte mindestens ein zweiter Monitor vorhanden sein, auf dem der Chat ständig mitgelesen wird. Wer seine Inhalte auch auf seinem Social Media Account bewirbt, kann dort beispielsweise bei TikTok oder Instagram darauf aufmerksam machen, wenn ein neuer Livestream auf einer zahlungskräftigen Plattform ansteht.

Start-up-Know-how, Teil 2: Das Unternehmen läuft – zwischen Expansion und Risiko

In drei Artikeln stellen wir die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung, den „fetten Jahren“ bis hin zu einer möglichen Unternehmenskrise vor. Für Gesellschafter und Geschäftsführer sollen Anforderungen und Risiken beleuchtet werden. Der zweite Teil widmet sich den Herausforderungen und (Haftungs-)Risiken der operativen Geschäftsführung eines sich etablierenden Unternehmens.

Bitte beachten: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bzw. Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Sie ist geschafft, die neue Gesellschaft zur Umsetzung der Geschäftsidee ist errichtet, Anfangsschwierigkeiten und Finanzierungsmarathons bestanden. Erste Kunden sind gewonnen und das Unternehmen ist lukrativ aufgestellt. Welche Besonderheiten gilt es für die Geschäftsleitung nun im Rechtsverkehr zu beachten? Der Artikel beleuchtet im Fokus die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Besonderheiten bei anderen juristischen Personen und Einzelfirmen werden gestreift.

Organe der Gesellschaft

Notwendige Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer muss nicht auch Gesellschafter sein, ist es aber häufig. Falls er kein Gesellschafter ist, spricht man vom sogenannten Fremdgeschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung, die aus allen Gesellschaftern besteht, ist der Geschäftsführung gegenüber weisungsbefugt. Entscheidungen werden von ihr durch Beschluss getroffen. Die notwendigen Mehrheiten regelt der Gesellschaftsvertrag. Weitere Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung, die Einforderung der Stammeinlage, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und die Entlastung der Geschäftsführung aus der Haftung für Geschäftsführungshandeln. Letzteres ist für den Geschäftsführer wichtig, verzichtet damit doch im Innenverhältnis die Gesellschaft auf Schadensersatzansprüche, die zum Zeitpunkt der Entlastungsentscheidung erkannt werden oder hätten erkannt werden können.

Geschäftsführung und Vertretung – Unterscheidung Innen- und Außenverhältnis

Bei der Gesellschaft muss grundsätzlich zwischen dem Innenverhältnis der Gesellschaft mit den Geschäftsführern (Geschäftsführung) und dem Außenverhältnis der Geschäftsführung zum Geschäftspartner (Vertretung) unterschieden werden.

Das Innenverhältnis wird durch einen Dienstvertrag geregelt. Darin können innerhalb des gesetzlich Erlaubten individuelle Einschränkungen festgelegt werden. Gegenüber dem Vertragspartner sind diese Einschränkungen grundsätzlich nicht wirksam. Geschäfte mit einem deutlich höheren Volumen als üblich können etwa von der Zustimmung des zweiten Geschäftsführers abhängig gemacht werden. Ergibt sich aber aus dem Handelsregister, dass der Geschäftsführung bestimmte Befugnisse nicht eingeräumt sind, gilt dies auch gegenüber dem Vertragspartner. Dies ist etwa bei einer Regelung zur Einzel- oder Gesamtvertretung der Fall. Ein Geschäftsführer kann entweder alleine handeln oder nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen. Auch die Erlaubnis, mit sich selber im eigenen Namen für die Gesellschaft einen Vertrag einzugehen – das sogenannte Insichgeschäft – ist denkbar. So kann etwa der Geschäftsführer eines Gartenbauunternehmens als Privatperson die GmbH mit einer Gartengestaltung beauftragen und den Vertrag auf Seiten der GmbH ebenfalls unterzeichnen.

All diese Angaben finden sich im Handelsregister. Ein Vertragspartner kann diese dort also einsehen. Tritt die Gesellschaft mit einem Dritten in Geschäftsbeziehung, empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob der Unterzeichner den Vertrag überhaupt alleine schließen kann. Auf die Angaben dazu im Handelsregister darf man sich verlassen. Ob der Handelnde dabei die internen Vorgaben überschreitet, ist irrelevant. Überschreitet der Geschäftsführer seine Kompetenz, die ihm durch den Dienstvertrag oder die Geschäftsordnung übertragen ist, im Außenverhältnis, etwa weil bestimmte Geschäfte von der Zustimmung der Gesellschafter abhingen, wird die Gesellschaft trotzdem wirksam verpflichtet und muss den Vertrag erfüllen. Der Geschäftsführer haftet aber der Gesellschaft für diese Kompetenzüberschreitung auf Schadensersatz.

Auch für die anderen Gesellschaftsformen gilt, dass die Geschäftsführungsbefugnis definiert, was die Gesellschafter dem Geschäftsführer intern gestatten und die Vertretungsbefugnis das, was das Gesetz als Regelfall der Vertretung annimmt.

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, Gesamtgeschäftsführung und damit auch Gesamtvertretungsbefugnis. Diese ist allerdings nur auf den Gesellschaftszweck bezogen. Tätigt der Geschäftsleiter nicht vom Gesellschaftszweck gedeckte Geschäfte, überschreitet er in diesem Moment seine Vertretungsbefugnis.

Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) ist hingegen die Grundform die Einzelvertretung, solange im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt ist, dass ein weiterer Geschäftsführer mitwirken muss. Dies gilt zumindest für gewöhnliche Geschäfte, die unmittelbar mit dem Grundgeschäft des Unternehmens zu tun haben. Ungewöhnliche Geschäfte wie etwa der Verkauf einer Immobilie bedürfen eines Gesellschafterbeschlusses. Allerdings räumt das Gesetz den übrigen Gesellschaftern ein gesetzliches Widerspruchsrecht ein. Verstößt ein Gesellschafter dagegen, löst dies einen Schadensersatzanspruch gegen ihn aus.

Haftung im Innenverhältnis

Grundsätzlich muss der Geschäftsführer einer GmbH das Unternehmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns führen und auf Grund der Vorgaben der Gesellschafter den Geschäftszweck aktiv fördern. Der hierbei angelegte Maßstab ist, wie eine Person in verantwortlich leitender Stellung die Verwahrung fremden Vermögens handhaben würde.

Handelt der Geschäftsführer pflichtwidrig und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, haftet er auf Schadensersatz. Es genügt dabei bereits Fahrlässigkeit. Auch eine Tätigkeit für ein in Konkurrenz stehendes Unternehmen ist ihm regelmäßig verboten. Haftungsfallen ergeben sich für den Geschäftsführer, wenn er Geschäfte durchführt, die dem Geschäftszweck widersprechen oder für die Gesellschaft keinerlei Nutzen haben, aber mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung gehört zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Dabei muss der Geschäftsführer nicht nur die Form und Frist der Einberufung wahren. Auch sieht das Gesetz bestimmte Fälle vor, in denen die Einberufung zwingend erforderlich ist: bei Satzungsänderungen, der Feststellung des Jahresabschlusses, wenn die Hälfte des Stammkapitals nicht mehr erhalten ist oder wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Alleingesellschafter, muss er die „Gesellschafterversammlung“ schriftlich protokollieren und das Protokoll unterzeichnen.

Bei einer Vertragsanbahnung mit neuen Geschäftspartnern muss sich der Geschäftsführer dessen Bonität versichern und riskante Kreditgeschäfte vermeiden. Letztlich muss er auch die Verjährung von Ansprüchen im Auge behalten und gegebenenfalls rechtzeitig verjährungsunterbrechende Maßnahmen einleiten. Hier hilft, auch für die laufende Liquidität, ein stringentes Debitorenmanagement.

Grundsätzlich besteht auch bei mehreren Geschäftsführern eine Gesamtverantwortung für jegliches Handeln der Gesellschaft. Stellen die Gesellschafter jedoch eine Geschäftsordnung mit einzelnen Ressorts und entsprechenden Zuständigkeiten auf, kann dies bedeuten, dass sie für das Handeln der jeweils fremden Ressorts nicht unmittelbar haften. Dennoch gilt: alle Geschäftsführer sind weiterhin verpflichtet, die übrigen Ressorts „im Auge zu behalten“. Dafür stehen ihnen umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber den weiteren Ressortleitern zu, die sie auch ausüben müssen. Sie können sich insoweit nicht auf Unkenntnis berufen. Allgemeine Aufgaben wie Buchführungspflichten, Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben und Aufgaben, die für die Gesellschaft und die Geschäftspolitik von grundsätzlicher Bedeutung sind, bleiben die Pflicht aller.

Haftung gegenüber Dritten

Die Unternehmensverantwortlichen nicht haftungsbeschränkter Gesellschaften wie der oHG, der Kommanditgesellschaft (KG), der GbR und der Einzelfirma haften den Gläubigern des Unternehmens gegenüber immer auch mit ihrem gesamten Privatvermögen neben dem Gesellschaftsvermögen.

Es gibt aber auch verschiedene Fälle, in denen ein Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Gesellschaft dem Vertragspartner gegenüber persönlich haftet. Dies ist etwa dann der Fall, wenn er bei der Vertretung nicht die im Handelsregister eingetragene Gesamtvertretung beachtet. Für die Gesellschaft hat er dann nicht wirksam gehandelt und ist so eine persönliche Verpflichtung eingegangen. Auch wenn er bei der Vertretung nach außen nicht deutlich macht, für eine GmbH, die der Haftungsbeschränkung unterliegt, zu handeln, ist eine persönliche Haftung denkbar. Wichtig ist es daher zu wissen, dass wenn der Geschäftsführer nicht das offizielle Geschäftspapier verwendet, er neben seine Unterschrift immer einen Firmenstempel setzen sollte.

Ressortaufteilungen über einen Geschäftsverteilungsplan wirken nach außen niemals entlastend, da der Geschäftspartner den genauen Umfang der Aufteilung – anders als bei der im Handelsregister grundsätzlich aufgeführten Vertretungsbefugnis – nicht erkennen kann.

Persönliche Haftungsrisiken gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern werden regelmäßig virulent, wenn ein Unternehmen in die Krise rutscht. Sie sind Gegenstand der dritten Ausgabe der Artikelreihe.

Der Geschäftsführer ist außerdem für die rechtzeitige Einreichung des Jahresabschlusses zum elektronischen Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag verantwortlich. Verstöße werden durch das Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld gegen den Geschäftsführer persönlich geahndet.

Auch eine persönliche Haftung, etwa bei Wettbewerbsverstößen im Bereich des Marken- und Patentrechts ist denkbar. Bei produzierenden Unternehmen müssen die Produkte den geltenden Sicherheitsstandards genügen. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, muss der Geschäftsführer möglichen Verstößen unverzüglich nachgehen. So müssen etwa betroffene Produkte gegebenenfalls unverzüglich zurückgerufen werden.

Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr: Untersuchungs- und Rügeobligenheiten und das kaufmännische Bestätigungsschreiben

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr, der für beide Parteien des Vertrages ein Handelsgeschäft darstellt, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand sofort zu untersuchen und einen erkennbaren Sachmangel unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Verkäufer gegenüber zu rügen. Tut er dies nicht, kann er keine späteren Ansprüche geltend machen und die Ware gilt als ordnungsgemäß.

Hat es zwischen Kaufleuten Vertragsverhandlungen gegeben, bei denen bis zum Vertragsschluss eigentlich noch Klärungsbedarf besteht, weil die wesentlichen Vertragsbestandteile noch nicht konsensual verhandelt sind, ist Vorsicht geboten: Schickt hier die andere Vertragspartei ein Bestätigungsschreiben im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit den Verhandlungen und gibt darin inhaltlich den aus seiner Sicht geschlossenen Vertrag wider, muss die Geschäftsführung den streitigen Punkten sofort schriftlich widersprechen. Schweigt der Empfänger, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens zustande gekommen.

Neue Herausforderung: Frühwarnsystem

Die Mitglieder der Geschäftsführung haftungsbeschränkter Unternehmen wie etwa der GmbH werden neuerdings noch mit weiteren Anforderungen konfrontiert. Sie sind verpflichtet, fortlaufend Entwicklungen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, zu überwachen und nötigenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Verstöße, die zu einem Schaden führen, können den Geschäftsleiter schadensersatzpflichtig machen. Der Unternehmer ist gefragt, künftige Risiken zu erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen und den notwendigen Präventionsaufwand dazu in ein angemessenes – auch an den Aufwand angepasstes – Verhältnis zu setzen, ohne dabei die Höhe eines möglichen Schadens aus den Augen zu verlieren. Gerade auch für neu gegründete Unternehmen ohne entsprechende Erfahrungen aus Unternehmensentwicklungen in der Vergangenheit stellt dies eine wirkliche Herausforderung dar.

Fazit

Wer schreibt der bleibt, so heißt es unter Juristen. Auch wenn im Eifer der eigentlichen werbenden Tätigkeit des Unternehmens, also der Ausführung des Geschäftszwecks, dies häufig nicht im Vordergrund steht. Es gilt immer darauf zu achten, wen man durch eine Erklärung verpflichten will: ein Unternehmen oder sich selbst.

Führt er ein Unternehmen, das nicht ihm selbst gehört, sollte der Geschäftsleiter die Basis seiner Entscheidungsfindung nachvollziehbar dokumentieren, Absprachen mit den Gesellschaftern gegebenenfalls schriftlich bestätigen oder sich entsprechende Verfügungen von diesen abzeichnen lassen. Und auch der persönlich haftende Gesellschafter einer Einzelfirma, einer oHG oder KG sollte die Dokumentation von Entscheidungen nicht vergessen, um sich im Falle des Falles später exkulpieren zu können.

Die Autorin Marion Gutheil ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Mediatorin bei der Mönig Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf

Selbständig machen in der Pflege

Wie sich zwischen Personalmangel und demografischem Wandel eine erfolgreiche Existenz in der Pflege aufbauen lässt.

Wer auf der Suche nach einer Branche mit großem Zukunftspotenzial ist, kommt aktuell an der Pflege nicht vorbei. Denn auf der einen Seite sorgt der demografische Wandel dafür, dass Deutschland immer älter wird und somit auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen immer stärker ansteigt. Schon heute sind es laut Statistischem Bundesamt etwa 4,1 Millionen Menschen. Auf der anderen Seite macht sich jedoch auch der Mangel an Fachpersonal deutlich bemerkbar: Etwa 3,3 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt – meist von ihren Angehörigen, da ausreichend Heimplätze gar nicht existieren. Da die Bevölkerung nicht nur immer älter wird, sondern gleichzeitig auch viele Pflegekräfte in den kommenden Jahren in Rente gehen werden, wird sich dieser Fachkräftemangel in Zukunft drastisch verstärken. Eine lukrative Branche mit einem Personalproblem – welche Möglichkeit gibt es für Gründer*innen, hier ihren Platz zu finden?

Optionen für Quereinsteiger*innen

Dass es sich bei der Pflege um eine lukrative Branche handelt, ist unumstritten: 44,4 Milliarden Euro – diese Bruttowertschöpfung wurde 2020 laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erzielt. Die Unternehmensberatung Roland Berger geht sogar davon aus, dass es 2030 bereits 84 Milliarden Euro sein werden. Doch wer nun direkt sein eigenes Pflegeunternehmen gründen möchte, sollte sich der Einstiegshürden bewusst werden. Quereinsteiger*innen haben in der Pflegebranche in der Regel zwei Möglichkeiten: Sie gründen entweder einen ambulanten Pflegedienst oder eine Vermittlungsagentur für sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte. Während ambulante Pflegekräfte Pflegebedürftige je nach Bedarf mehrmals pro Woche oder am Tag besuchen, ziehen bei der 24-Stunden-Pflege oftmals osteuropäische Betreuungskräfte für einige Wochen komplett bei den Pflegebedürftigen ein. Bei den ambulanten Pflegediensten sind die Rahmenbedingungen für eine Gründung aktuell allerdings alles andere als optimal: Selbständige spüren den Fachkräftemangel bei diesem Pflegemodell mit aller Wucht, oftmals suchen sie monatelang vergeblich nach examiniertem Personal. Selbst die etablierten Pflegedienstleister*innen am Markt können die große Nachfrage aktuell nicht mehr bedienen und müssen Kund*innen ablehnen, da ihnen zu wenig Fachpersonal zur Verfügung steht. Auch die Gewinnmarge ist begrenzt. Denn Pflegedienste werden nach Gebührenordnung vergütet – eine freie Preisgestaltung ist somit nicht möglich.

Anders sieht es bei Vermittlungsagenturen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege aus. Hier wird das Personal in Osteuropa und nicht in Deutschland rekrutiert. Aufgrund der besseren Bezahlung entscheiden sich viele Osteuropäer*innen dafür, ihre Heimatländer zu verlassen, um einige Monate in Deutschland zu arbeiten. Derzeit gehen weit über 300.000 solcher Arbeitskräfte dieser Form der Beschäftigung nach.  Auch bei der Preisgestaltung haben Gründer*innen deutlich mehr Freiraum: Da sie sich an keine Gebührenordnung halten müssen, können sie ihre Preise frei gestalten. Üblich sind in der Regel mehrere hundert Euro Marge, die pro Kund*in und Monat fortlaufend generiert werden.

Gründen via Franchise

Die meisten Gründer*innen machen sich inzwischen über ein Franchisesystem eines bereits am Markt etablierten Players in der Pflegebranche selbständig. Auf diese Weise lässt sich der bürokratische Aufwand, der mit einer Gründung einhergeht, stark minimieren. Insbesondere bei der Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften braucht es zudem eine gute Netzwerkstruktur – beispielsweise die richtigen Ansprechpartner*innen im Ausland, um das Personal zu beschaffen. Hier profitieren Gründer*innen enorm, wenn sie sich einem bereits funktionierenden Geschäftskonzept anschließen. Allerdings sollten Interessent*innen unbedingt auf die Seriosität des Franchisegebenden achten. Als grenzübergreifende Dienstleistung, bei der die Betreuungskraft zudem noch im Haushalt des Pflegebedürftigen lebt, lauern hier einige juristische Fallstricke, vor denen es nicht nur sich selbst, sondern auch die zukünftigen Kund*innen zu schützen gilt.

Da die 24-Stunden-Pflege gesetzlich noch größtenteils

unreguliert ist, unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter*innen am Markt ganz erheblich in ihrer Qualität und setzen ihre Kund*innen nicht selten einem enormen juristischen Risiko aus. Um einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung in häuslicher Umgebung (BihG) zu schaffen, wurde 2021 die Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 erarbeitet. Sie ist das einzige Gütesiegel, das aktuell sicherstellt, dass ein(e) Vermittler*in für Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland nach gängigen Qualitätskriterien, transparent und im Sinne des Verbraucher*innenschutzes arbeitet. Für eine weitere Einordnung der Seriosität können sich Gründer*innen auch an der Stiftung Warentest orientieren, die ebenfalls Anbieter*innen evaluiert und die Ergebnisse veröffentlicht – letztmalig im Mai 2017.

Langfristige Unterstützung

Neben der Einhaltung zahlreicher juristischer Grundlagen und Rahmenbedingungen sollte für Gründer*innen bei der Wahl eines/einer Franchiseanbieter*in selbstverständlich auch im Vordergrund stehen, wie viel Unterstützung sie während des Gründungsprozesses und im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit erhalten. Zu einer erfolgreichen Franchisekooperation gehört mehr als nur die reine Zahlung einer Franchisegebühr. Gründer*innen können durchaus erwarten, dass sie bei allen wichtigen Schritten unterstützt werden – und das nicht nur am Anfang. Regelmäßige Schulungen und feste Ansprechpartner*innen für Rückfragen im Mutterunternehmen sollten Standard sein. Auch ein umfangreiches Franchisehandbuch sollte zur Verfügung gestellt werden, in dem Gründer*innen sämtliche Betriebsabläufe und Standards jederzeit nachlesen können.

Die Bekanntheit des Unternehmens stellt ebenfalls ein wichtiges Kriterium dar. Ist das Unternehmen bereits als erfolgreiche Marke etabliert und haben sich bestehende Standorte schon einen guten Ruf erarbeitet, profitieren davon auch Neueinsteiger*innen – insbesondere in der Pflegebranche, in der die Auswahl des/der richtigen Anbieter*in oftmals mit vielen Emotionen verbunden ist, weil sich Angehörige nur das Beste für ihre pflegebedürftigen Verwandten wünschen. Beim Stichwort „Standorte“ spielt selbstverständlich auch der Gebietsschutz eine wichtige Rolle. Damit sich zwei Franchisenehmer*innen eines Unternehmens nicht in derselben Region Konkurrenz machen, sollte dieser immer schriftlich zugesichert werden. Um sich juristisch abzusichern, sollte der gesamte Franchisevertrag vor der Unterzeichnung außerdem gründlich von einem Anwalt bzw. einer Anwältin geprüft werden.

Job mit Herz

Bevor Interessent*innen sich in die Selbständigkeit in der Pflegebranche stürzen, sollten sie allerdings in sich hineinhorchen, ob diese Art der Tätigkeit zu ihnen passt. Ein(e) Vermittler*in von Betreuungskräften hat deutlich mehr Aufgaben, als Informationen und Personalvorschläge von A nach B zu versenden. Er/sie muss Interessent*innen beispielsweise genau über den Leistungsumfang und die Grenzen der Betreuungsform sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und eine umfangreiche Begleitung seiner/ihrer Kund*innen sicherstellen. Auch wenn man als Quereinsteiger*in selbst nicht die Betreuung der Pflegebedürftigen übernimmt, sollte die soziale Komponente des Jobs nicht unterschätzt werden.

Wer Freude am Umgang mit Menschen hat, ein sicheres Auftreten und gute Verkaufsfähigkeiten besitzt, hat in dieser Branche jedoch gute Chancen. Im Kontakt mit Kund*innen sind außerdem Umsichtigkeit, Empathie und Freundlichkeit sowie ein kühler Kopf in herausfordernden Situationen hilfreich. Wer sich eine sinnstiftende Tätigkeit wünscht und das Leben von Pflegebedürftigen aktiv verbessern möchte, sollte den Schritt in diese Form der Selbständigkeit wagen. Allerdings sollte er/sie sich auch darüber bewusst sein, dass mit dem Job eine gewisse Verantwortung einhergeht.

Der Autor Markus Küffel ist Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH

Start-Tipps für Food-Start-ups

Diese fünf Punkte solltest du kennen und beherzigen, bevor du dich mit einem Food-Start-up selbständig machst.

Das Thema Food ist bei Gründenden sehr beliebt; die Eintrittsbarrieren sind vermeintlich gering, schließlich kann jede(r) sein/ihr Lieblingsessen zubereiten. Umso wichtiger ist es, die größten He­rausforderungen im Foodmarkt aufzuzeigen und zu verdeutlichen, was bei einer Food-Start-up-Gründung bzw. dem Markteintritt zu beachten ist.

Doch zunächst soll geklärt werden: Was ist ein Food-Start-up? Im Wesentlichen sind es sechs Merkmale, die ein Food-Start-up vom Café nebenan unterscheiden: Ein Food-Start-up

  • vertreibt ein Lebensmittel oder Getränk,
  • hat den Anspruch, ein hohes Wachstum zu generieren,
  • ist innovativ – was bedeutet, dass es neue Märkte erschließt oder Nischen besetzt,
  • bedient einen oder mehrere Food-Trends,
  • macht frühzeitig schnell Fehler, lernt daraus und passt sich schnell an,
  • verbessert die Lebensmittelbranche.

Wenn diese Merkmale auf deine Idee, deine Gründung oder dein bereits bestehendes Unternehmen zutreffen, solltest du unbedingt weiterlesen.

Wer ist dazu berufen, ein Food-Start-up zu gründen?

Grundsätzlich kann jede(r) gründen. Nicht selten gründen Personen, die durch eigene Erfahrungen oder Bedürfnisse vermeintliche Marktlücken entdecken. So gibt es zahlreiche Gründer*innen, die selbst Unverträglichkeiten haben und vor diesem Hintergrund gezielt Produkte entwickeln, die trotz Unverträglichkeit verzehrt werden können. Nach über hundert Interviews weiß ich: Die meisten Gründer*innen haben weder eine Ausbildung noch ein Studium im Bereich Food. Einige davon werden trotzdem erfolgreich. Mein Rat: Wenn du nicht aus der Branche kommst, dann suche dir Mitgründer*innen, die ich als „hungry food nerds“ bezeichne. Mit „hungry“ meine ich hungrig auf Erfolg. Wenn du oder potenzielle Mitgründer*innen diesen Hunger nicht mitbringen, werdet ihr lange Durststrecken nicht überstehen. Mit „food nerd“ meine ich, dass eine Person im Team exzellent im Bereich Produkt sein sollte. Ob du alleine oder ihr im Team gründet, bleibt dir überlassen. Ich empfehle dir, Mitreisende für deinen Weg zu suchen. Ihr könnt durch Sparring schneller vorankommen, unterschiedliche Kompetenzen einbringen und es macht einfach mehr Spaß im Team.

Tolle Produktidee – aber wie geht’s weiter?

Eine gute Idee hast du bereits, ebenso den Willen, deine Idee in die Welt zu bringen. Vor deinem inneren Auge siehst du dein fertiges Produkt in jedem REWE- und EDEKA-Regal in Deutschland stehen. Wobei stehen das falsche Wort ist: Es funkelt und glänzt im Regal; und alle wollen dein Produkt haben. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Schritt für Schritt und mit viel Geduld wirst du diesen Weg gehen müssen. Wichtiger als ein hervorragendes Produkt ist die Auseinandersetzung mit dem Foodmarkt und deiner potenziellen Zielgruppe.

Gesättigte Märkte und volle Mägen

Wir haben alles, was wir brauchen, und müssen uns, bis auf wenige Ausnahmen, keine Sorgen um Versorgungsengpässe machen. Mit wir meine ich unsere Wohlstandsgesellschaft in Deutschland. Dennoch gibt es Herausforderungen, die gelöst und Bedürfnisse, die befriedigt werden können. Um dir einen ersten Überblick zu verschaffen, empfehle ich dir, ein Business Model Canvas (BMC) aufzusetzen. Innerhalb des BMC gilt es zu eruieren, wo ihr eure Nische findet und gesättigte Mägen wieder hungrig machen könnt. Das herauszufinden, erfordert etwas Marktforschung. Der Vorteil am Foodmarkt ist: Du kannst sehr gut Marktforschung betreiben, da wir nun mal alle Essen müssen und wollen. Mit einer B2B-Software wäre das schwieriger.

Als kostengünstigen Einstieg empfehle ich dir mit deiner ersten Produktversion etwa 20 potenzielle Kund*innen zu befragen. Auf Social Media beispielsweise kannst du Kontakte suchen und anschreiben. Bitte nicht auf Family & Friends zurückgreifen – dort erwarten dich verfälschte Ergebnisse aufgrund persönlicher Betroffenheit. Diesen 20 Personen schickst du dann deine Proben und lässt sie einen Fragebogen ausfüllen. Mit diesem Feedback kannst du dein Produkt stetig weiterentwickeln, angepasst an die Bedürfnisse deiner Zielgruppe. Denk dabei immer daran: Du entwickelst ein Produkt für deine Kund*innen und nicht für dein Ego.

Wenn du diesen Weg gehst, kannst du einen der folgenden zwei Sätze ausfüllen, den ich mir von Robin Söder abgeschaut habe, und hast damit dein Geschäftsmodell auf den Punkt gebracht:

„Wir helfen Avatar (A) zum Ergebnis (E) im Zeitraum (Z) ohne Probleme (P) und Schmerz (S).“

„Wir befriedigen Bedürfnis (B) von Avatar (A) im Zeitraum (Z) ohne Problem (P) oder Schmerz (S).“

Die Buchstaben sind Variablen, die du individuell ersetzen kannst. Bei meinem eigenen Start-up vemami definieren wir diesen Satz beispielsweise wie folgt: „Wir helfen Flexitarier*innen und Vegetarier*innen, ihren Fleischkonsum zu reduzieren, ohne Verlust an Geschmack und ohne Dogmatismus.“

Regelbruch

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand deine Idee bereits hatte, ist extrem hoch. Daraus resultiert, dass es nicht reicht, ein gutes Produkt zu einem guten Preis anzubieten. Du musst aus der Masse der Produkte herausstechen. Du musst dich bemerkbar machen. Du musst der schwarze Schwan auf dem See sein. Wie du das schaffst? Eine Möglichkeit ist gezielter Regelbruch.

Dazu nachfolgend zwei Beispiele von Food-Marken, die durch Regelbruch Aufmerksamkeit generieren konnten.

Lemonaid: Es gibt viele Limonaden auf dem Markt, einige mehr, andere weniger bekannt. Eine unter diesen ist Lemonaid. Anfangs nur im Biohandel verfügbar, ist die Marke mittlerweile recht bekannt. Das Start-up hat sich auf die Fahne geschrieben, Limonade mit reduziertem Zuckergehalt zu verkaufen. Im deutschen Lebensmittelgesetz gibt es eine Mindestzuckergrenze für Limonaden.

Diese Grenze unterschritt Lemonaid und erhielt damit eine Abmahnung mit der Anforderung, seine Produkte nicht als Limonade zu bezeichnen. Lemonaid hat diesen Regelbruch genutzt und auf seine Flaschen einen Aufkleber im Style von Zigarettenwarnhinweisen mit dem Titel „Achtung, wenig Zucker“ geklebt. Dadurch haben sie unglaublich viel Presseartikel und Aufmerksamkeit generiert.

Djoon: Bist du ein Dattelfan? Es gibt sie getrocknet und entsteint zu kaufen. Diese kleinen, süßen und natürlichen Früchte gibt es nicht regional, sie werden aus dem Nahen Osten importiert. Dennoch erfreuen sie sich großer Beliebtheit. Martin, der Gründer von Djoon, kam durch seine Tätigkeiten im Ausland auf den Geschmack der Dattel. Eine Idee wuchs in ihm: Wieso keine Pralinenalternative aus Datteln entwickeln, die keinen zugesetzten Zucker benötigt, weil die natürliche süße der Dattel ausreicht?

Heute entwickelt und vertreibt Djoon einzigartige Dattelpralinen mit einem Überzug aus dunkler Schokolade. Wobei Djoon dazu eigentlich nicht Schokolade sagen darf: Denn laut Gesetz muss Schokolade einen gewissen Anteil an zugesetztem Zucker enthalten. Djoon definiert damit eine Praline neu: ohne Zuckerzusatz, auf natürlicher Basis, mit kurzer Zutatenliste. Damit bricht das Start-up gleich zwei Regeln: Was eine Praline ausmacht und wie Schokolade definiert ist.

Mit dieser klugen Idee aus strategischem Regelbruch erzeugen sowohl Lemonaid als auch Djoon Aufmerksamkeit und daraus Erfolg. Fazit: Erschaffe einen gezielten Regelbruch und deine Marke wird MERK-würdig.

Finanzierung: Ohne Moos nix los

Wenn alles passt, also eine gute Produktidee, ein starkes Team, eine vorhandene Problemlösung oder Bedürfnisbefriedigung vorhanden ist, muss das Vorhaben auch finanziert werden. Eingangs wurden die sechs Merkmale eines Food-Start-ups aufgelistet. Eins davon ist das Potenzial zu hohen Wachstumsraten. Wachstum muss finanziert werden. Es muss dir klar sein: Wenn du im Foodmarkt wachsen willst, kommst du früher oder später nicht am dominierenden Einzelhandel vorbei. Neben mehr als 30 Prozent Marge hat dieser meistens auch noch Zahlungsziele von über sechs Wochen. Das bedeutet, du musst nicht nur deine Rohstoffkosten, Personalaufwände und Vertriebskosten vorfinanzieren, sondern auch noch zwei Monate auf Zahlungseingänge warten. Dazu kommen die Kosten für Lohnproduzenten*innen und/oder Lohnabfüller*innen mit entsprechenden Mindestmengen pro Charge. Da kommt schnell eine Summe zusammen, mit der du dir alternativ einen Kleinwagen kaufen könntest.

Da die wenigsten auf eine fette Abfindung, ein gut bestücktes Erbschaftskonto oder reiche Verwandtschaft zurückgreifen können, wird Kapital benötigt. Deine Hausbank wird von deiner risikoreichen Idee sehr wahrscheinlich wenig begeistert sein. Zum Glück gibt es sogenannte Wagniskapitalgeber*innen, die Start-ups finanzieren. Kapital ist ausreichend im Markt verfügbar. Sei dir jedoch bewusst: Wenn du dir Wagniskapital suchst, gibt es nur eine Geschwindigkeit und nur ein Ziel. Die Geschwindigkeit ist Vollgas und das Ziel ist (meistens) ein Exit. Wagniskapitalgeber*innen leben davon, dass ein oder zwei von zehn Investments durch die Decke gehen. Im besten Fall ist das deine Idee. Für das Investment möchten sie natürlich eine Gegenleistung und das sind Anteile an deinem Start-up. Diese Anteile gewinnen durch steigende Markenbekanntheit an Wert und generieren durch den Exit einen deutlichen Gewinn.

Drei typische Kapitalgeber*innen für Food-Start-ups

Business Angel: Erfolgreiche Unternehmer*innen kennen die Herausforderungen und Probleme, denen sich Gründer*innen stellen. Einige von ihnen sind so erfolgreich, dass sie als Wagniskapitalgeber*innen (Business Angels) fungieren. Business Angels sind bereits in sehr frühen Phasen, beispielsweise wenn du noch in der Produktentwicklung bist, potenzielle Geldgeber*innen für dich. Optimalerweise suchst du dir einen Business Angel, der bereits in Food-Start-ups investiert sind oder selbst aus der Branche kommt. Dadurch bekommst du „smart money“ – also Kapital und Know-how. Die Investitionssummen von Business Angels liegen zumeist zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Die höhe der Anteile, die du dafür abgeben musst, ist Verhandlungssache.

Venture Capital: Venture Capital sind professionell gemanagte Geldtöpfe, die unter anderem in Start-ups investieren. In frühen Phasen steigen diese meistens noch nicht ein. Für Folgefinanzierungen wirst du sie jedoch brauchen.

Corporate Venture Capital: Der Lebensmittelmarkt ist hart umkämpft und Innovationen entstehen gefühlt am Fließband. Wer den Markt jedoch genauer beobachtet, stellt fest: Etablierte Unternehmen schaffen es oft nicht, mit hoher Geschwindigkeit neue Produkte oder sogar neue Absatzmärkte zu erschließen. Dazu suchen sie nicht selten Zugang zu Start-ups. Diese haben einen weiteren Vorteil: ein motiviertes Gründungsteam, das viele Überstunden auf sich nimmt und keinen Urlaubsanspruch hat. Doch auch du als Gründer*in kannst von Corporate Venture Capital profitieren. Neben Kapital kannst du dir Zugang zu deiner Zielgruppe, Produktionspartner*innen, Lohnabfüller*innen und Expert*innen schaffen. Einen Haken hat das Ganze jedoch: Es kann passieren, dass ein Exit erschwert wird, da andere Geldgeber*innen möglicherweise abgeschreckt sind.

Der Foodmarkt – kein leichtes, aber lohnendes Terrain

Jeder Markt hat seine Besonderheiten – so auch der Foodmarkt. Wenn du nicht aus dem Bereich kommst, wirst du es schwer haben. Dennoch solltest du dich nicht davon abschrecken lassen. Lass dich von niemandem entmutigen. Der Moment, dein eigenes Produkt im Supermarktregal zu sehen, ist unbeschreiblich. Der Weg dorthin ist zwar lang und steinig, aber mindestens genauso aufregend, ereignisreich, spannend, lehrreich und voller wertvoller Begegnungen. Wenn der schlimmste Fall eintritt und dein Produkt floppt, hast du so viele wertvolle Erfahrungen gesammelt und dich weiterentwickelt, sodass du am Ende nur gewinnen kannst.

Tipp zum Weiterlesen und -arbeiten

Tobias Gross, Erfolgskonzepte für Food-Start-ups. Best Practices und Handlungsempfehlungen für Gründer, ISBN: 9783658380458, Springer 2022, 24,99 Euro (eBook 19,99 Euro).

Das Buch begleitet Gründer*innen in der Food-Branche von der Idee bis hin zum Geschäftsmodell, von der Lebensvision des Gründungsteams bis hin zum erfolgreichen Vertrieb. Es vereint die betriebswirtschaftliche Seite mit der praktischen Umsetzung, um (potenzielle) Gründer*innen Schritt für Schritt ins Handeln zu bringen.

Der Autor Tobias Gross hat über zehn Jahre Erfahrung in der Food-Branche - von Gastronomie, über Bio-Bäckerei bis hin zu eigenen Gründungen. Seit 2020 ist er Host des Podcastfür Akteure in der Lebensmittelbranche, inbesondere für Gründer*innen mit über 100 Experten-Interviews.

Was Gründer*innen über die Kleinunternehmerregelung wissen sollten

Die Kleinunternehmerregelung erleichtert die Buchhaltung und kann gerade für unerfahrene Unternehmer*innen eine gute Wahl sein.

Die Kleinunternehmerregelung als Alternative zur Regelbesteuerung

Wer ein neues Unternehmen gründet oder in die Selbstständigkeit startet, muss sich mit zahlreichen steuerrelevanten Fragen auseinandersetzen. Neben der Wahl der richtigen Rechtsform spielt auch die Art der Besteuerung eine wichtige Rolle. Normalerweise unterliegen Unternehmen und Selbstständige der sogenannten Regelbesteuerung. Sie müssen also Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben und diese an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug können sie Vorsteuer anmelden.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Unternehmen oder Selbstständige können sich auf Antrag von der Umsatzsteuer befreien lassen. Diesem wird nur stattgegeben, wenn das Unternehmen pro Jahr nicht mehr als 22.000 Euro an umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen einnimmt und die Einnahmen im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen werden. Sobald die Grenze von 22.000 Euro überschritten wird, müssen Kleinunternehmer*innen im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln.

Wie Gründer*innen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können

Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie dies beim Finanzamt anzeigen. Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort können Sie angeben, dass Sie als Kleinunternehmer*in geführt werden möchten. Sobald Sie die Umsatzgrenze erreichen, müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass im Folgejahr die Regelbesteuerung gilt. Das Finanzamt wird sie unter Umständen darauf hinweisen, erfährt aber erst von ihren Umsätzen, wenn sie die Steuererklärung abgegeben. Dann wäre es aber schon zu spät.

Überprüfen Sie deswegen immer am Ende des Jahres, ob Ihr Umsatz unter 22.000 Euro liegt. Für den Wechsel zur Regelbesteuerung ist rechtzeitig eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Das können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern tun. Dieses erteilt Ihnen dann eine Nummer, die auch in allen anderen EU-Staaten gültig ist, was den innereuropäischen Verkehr von Waren und Dienstleistungen erleichtern soll.

Die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung bringt eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich, hat aber auch ein paar Nachteile, sodass jede(r) Gründer*in individuell abwägen sollte, ob sie für ihn/sie infrage kommt.

  • Vereinfacht die Buchführung;
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen;
  • Private Kund*innen sparen bis zu 19 % Umsatzsteuer;
  • Einkommensüberschussrechnung zur Gewinnermittlung genügt
  • Der Vorsteuerabzug entfällt:
  • Kund*innen und Lieferant*innen wissen, dass Ihr Umsatz niedrig ist

Die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug ist für diejenigen Gründer*innen ein Problem, die wissen, dass sie bereits im ersten Jahr viele Investitionen tätigen werden. Denn für diese müssen sie dann die volle Umsatzsteuer entrichten und können sie sich nicht vom Finanzamt zurückholen.

Gründer*innen, die aber nur wenige laufende Kosten haben, profitieren durchaus von der Kleinunternehmerregelung. Denn sie bedeutet weniger Verwaltungsaufwand. Bei der Buchhaltung eines Kleinunternehmers spielt die Umsatzsteuer nämlich keine Rolle. Dementsprechend müssen Kleinunternehmer*innen keine Bilanzen erstellen, sondern können die durchaus einfachere EÜR zur Ermittlung ihres Gewinns anwenden. Freiberufler*innen können auch nach dem Erlöschen des Kleinunternehmerstatus weiterhin die EÜR nutzen.

Nicht zu verwechseln mit dem Kleingewerbe

Auch wenn die Begriffe sehr ähnlich sind, aber mit einem Kleingewerbe hat das Kleinunternehmen nichts zu tun. Grundsätzlich können alle Unternehmer*innen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler*innen und auch Gewerbetreibende.

Manche dieser Gewerbetreibende führen ein sogenanntes Kleingewerbe. Dieses hat aber nichts mit den Umsatzsteuerregelungen zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Gewerbe, das sich nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten muss.

Dementsprechend wird ein Kleingewerbe nicht in das Handelsregister eingetragen. Auch die Pflicht zur doppelten Buchführung sowie zur Erstellung von Bilanzen entfällt. Dennoch müssen sich Kleingewerbetreibende beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden. Bei letzterem können sie dann genauso wie Freiberufler*innen und Selbstständige die Kleinunternehmerregelung wählen.

Grundsätzlich gelten die meisten Gewerbe als Kleingewerbe, sofern es sich nicht um eine Handels- oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Doch auch der Jahresumsatz, die Mitarbeitendenzahl und andere Faktoren spielen die Bewertung mit ein. Im Zweifel sollten sich Gründer*innen steuerrechtlich beraten lassen.

How-to: Das perfekte Executive Summary

Wie du mit einer gelungenen Zusammenfassung deines Businessplans Geldgeber*innen und Unterstützer*innen überzeugst.

Nicht selten wird das Executive Summary deines Businessplans mit einem Movie-Trailer verglichen. Doch was ist da dran? Die kurze Antwort: Nicht alles, aber so einiges! Ein guter Filmtrailer soll in aller Kürze einen Vorgeschmack liefern, Charaktere sowie Handlungen einführen und damit die Neugierde der Zuschauer*innen wecken. Ähnlich verhält es sich beim Executive Summary: Es soll eine Geschäftsidee überzeugend darstellen, Interesse am Vorhaben wecken und zum Weiterlesen des gesamten Geschäftsplans anregen. Ist ein Trailer gelungen, klingeln im besten Fall auch die (Kino-)Kassen. Der Businessplan und das Executive Summary haben zudem einen monetären Fokus. Hauptsächlich besteht dieser darin, Kredite, Förderungen oder Venture Capital zu erhalten. Der große Unterschied: Das Executive Summary darf – oder vielmehr soll – spoilern und alle relevanten Aspekte eines jeden Businessplankapitels abbilden. Dem Executive Summary kommt also eine im wahrsten Sinne des Wortes entscheidende Funktion zu.

Das Executive Summary ist deine Eintrittskarte

Ob du Gründer*in, Jungunternehmer*in oder CEO eines großen Unternehmens bist: Ein Businessplan ist das entscheidende Tool zum Erfolg und unerlässliches Instrument für langfristiges Wachstum. Spätestens dann, wenn Kapital für die Gründungs- oder Wachstumsphase benötigt wird, ist ein gut recherchierter und aussagekräftiger Geschäftsplan erforderlich. Damit gilt es schließlich, unterschiedliche Anspruchsgruppen zu überzeugen:

  • die Arbeitsagentur, das Jobcenter für die Beantragung
  • von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld;
  • fachkundige Stellen, welche die Tragfähigkeit deines Unternehmens bescheinigen sollen;
  • Banken als potenzielle Kreditgeber;
  • Stellen, die Fördermittel vergeben;
  • Investor*innen als mögliche Kapitalgeber*innen.

Nicht zu vergessen: Das Executive Summary erfüllt auch eine wichtige Funktion für dich selbst: Du hast die Möglichkeit, deinen kompletten Businessplan mithilfe der Zusammenfassung nochmal zu überprüfen. Gelingt es dir nicht, bestimmte Punkte klar und stimmig zu formulieren, könnte das auf Schwachstellen in deinem Konzept hindeuten. Hast du diese kritischen Aspekte ausgeräumt, kannst du den Businessplan weiterreichen.

Du darfst getrost davon ausgehen, dass die meisten Personen, die deinen Geschäftsplan in ihren Händen halten, häufig nur wenig Zeit und einen Stapel anderer Dokumente auf dem Tisch liegen haben. Innerhalb weniger Sekunden wird dann entschieden, ob dein Vorhaben etwas taugt und dein Business­plan es wert ist, gelesen zu werden. Das Executive Summary als erster Part des Geschäftsplans stellt daher deine Eintrittskarte dar: Schaffst du es, deine Leser*in mit den ersten Zeilen zu überzeugen, wird deine Geschäftsidee Beachtung finden und kommst du für weitere Gespräche, Verhandlungen oder Förderungen infrage.

Was gehört in ein Executive Summary?

Deine Zusammenfassung muss sich auf die wesentlichen Punkte fokussieren und auf maximal zwei Seiten passen. Ziel ist es, ein positives Bild deines Unternehmens zu vermitteln. Zu diesem Zweck dürfen natürlich keine Fakten unterschlagen oder verfälscht werden. Folgende Inhalte solltest du darin abbilden:

  • Produkt bzw. Dienstleistung: Beschreibe dein Produkt oder deine Dienstleistung und erkläre, welche Funktionen und Eigenschaften diese besitzen. Im Vordergrund der Erläuterung deines Leistungs- und Produktportfolios steht der Kund*innennutzen, der generiert wird.
  • Markt, Wettbewerb & Trend: Halte die wichtigsten Eigen- schaften und Kennzahlen der Branche fest und erläutere, weshalb der Markt derzeit und künftig attraktiv ist. Be­­antworte Fragen wie: Wer ist meine Zielgruppe und was sind deren Bedürfnisse? Wie sieht die Konkurrenzsituation in diesem Marktsegment und an meinem Standort aus?
  • Alleinstellungsmerkmal: Was ist das Besondere an meinem Leistungs- und Produktportfolio und verdient deshalb die Aufmerksamkeit und eine Finanzierung? Du musst verdeutlichen, wie sich dein Angebot von der Konkurrenz unterscheidet. Sollten bereits vergleichbare Leistungen und Produkte auf dem Markt vorhanden sein, musst du überzeugend aufzeigen, worin die Besonderheit, die Unique Selling Proposition, deiner Leistungen und Produkte liegt.
  • Gründungsteam & Personal: Das Potenzial des Managements und der Mitarbeitenden ist einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren einer Unternehmung. In vielen Fällen wird dem Thema ein ähnlich hoher Stellenwert eingeräumt wie der unternehmerischen Idee selbst. Erläutere, was dich für die Selbständigkeit in der jeweiligen Branche qualifiziert, in welchen Bereichen die Fähigkeiten der einzelnen Teammitglieder zum Tragen kommen und wofür Personal eingestellt wird.
  • Finanzen: Dieser Teil ist für Kapitalgeber*innen von besonderer Wichtigkeit. Zeige die finanzielle Entwicklung der nächsten drei bis fünf Jahre auf und stelle die grund­legenden Kennzahlen dar. Du solltest auch angeben, wie hoch der Investitions- und Kapitalbedarf ausfällt. Interessant ist zudem die Information, wann der Break-even-Point erreicht ist und du mit Gewinnen rechnen kannst.
  • Meilensteine, Ziele & Strategie: Welche Ziele werden kurz-, mittel- und langfristig angestrebt? Handelt es sich um ein Bestandsunternehmen, ist es oft auch interessant zu erfahren, welche Meilensteine bereits erreicht wurden. In diesem Teil solltest du zudem beschreiben, welche Marketingmittel und Vertriebswege du zur Erreichung dieser Ziele nutzen wirst. Hast du strategische Partner*innen an deiner Seite, solltest du diese auch erwähnen.

Die Reihenfolge der Inhalte kannst du selbst bestimmen. Wenn es für dich sinnvoller ist, mit einer interessanten Information zu deinem Team zu starten, kannst du das machen. Wichtig ist, dass du die Neugierde des Lesenden weckst und nicht zu sehr ins Detail gehst, denn die genauen Ausführungen folgen in den jeweiligen Kapiteln des Businessplans.

Tipp: Achte bei der Darstellung der Inhalte darauf, das Problem bzw. den Bedarf deiner Zielgruppe klar zu erläutern, um dich als kompetente(n) Lösungsanbieter*in zu präsentieren.

8 Dos und Don`ts für ein gelungenes Summary

Eine gute Zusammenfassung zu schreiben, erfordert ein wenig Zeit und insbesondere Wissen darüber, was überhaupt gefragt ist und das Interesse der Zielgruppe erregt. Dies kann nicht selten zu einer wirklichen Herausforderung werden. Denn häufig schleichen sich bei der Erstellung Fehler ein, die den Erfolg deines Vorhabens schmälern können. Diese Fehlerquellen lassen sich allerdings mit folgenden Hinweisen gezielt umgehen.

1. In der Kürze liegt die Würze

Die Zusammenfassung dient dazu, den Lesenden Zeit zu sparen und zugleich deine Geschäftsidee in Gänze darzulegen. Daher solltest du unbedingt darauf achten, dass du den Text auf ein bis maximal zwei Seiten möglichst kurzhältst. Ist er am Ende doch zu lang, frag dich: Braucht es diesen Satz wirklich, um meine Idee verständlich zu präsentieren? Füllsätze und Floskeln sollten in diesem Kontext auch gemieden werden.

2. Verwende keinen Fachjargon und nicht zu viele Zahlen

Nicht immer sind die Lesenden deines Businessplans vom Fach. Dein Vorhaben solltest du an den Wissensstand deines Gegenübers anpassen und auf eine für den Otto Normalverbraucher leicht verständliche Sprache herunterbrechen. Meide also Fachausdrücke, die dein Publikum nicht verstehen könnte, formuliere in überschaubaren Sätzen sowie möglichst klar und präzise. Zu viele Zahlen, Prozentsätze und Brüche können zudem verwirren. Bilde also nur die wichtigsten Kennzahlen ab.

3. Bleib bei realistischen Einschätzungen

Du bist der bzw. die „Allerbeste vom Fach“, du erwartest eine „maximale Gewinnsteigerung“ und „unendliches Wachstum“? Derartige Übertreibungen und plumpe Superlative wirken unprofessionell und sollten lieber nicht genutzt werden. Bleib bei der Wahrheit und insbesondere bei der Darstellung deiner Finanzen realistisch. Eine wirklichkeitsnahe, positive Prognose rundet das Executive Summary am Ende ab.

4. Das Beste kommt zum Schluss

Das Executive Summary ist der erste Teil deines Businessplans. Dennoch empfehlen wir dir, es erst dann zu verfassen, wenn du den restlichen Businessplan fertiggestellt hast. So kannst du alle relevanten Punkte eines jeden Kapitels zusammenfassen und in das Summary einfügen. Vorteil:  Auf diese Weise kannst du prüfen, ob du alle essentiellen Aussagen aus dem Business­plan auch in der Zusammenfassung abgebildet hast.

5. Verwechsle das Executive Summary nicht mit einer Einleitung

Du steigst zwar mit deiner Zusammenfassung in deinen Businessplan ein, dennoch stellt das Executive Summary keine Einleitung dar. Erkläre also nicht lediglich, was in den einzelnen Kapiteln noch folgen wird, sondern fasse hier die Essenz deines Businessplans zusammen. Das Executive Summary sollte auch als eigenständiges, in sich schlüssiges Dokument funktionieren, was bei einer klassischen Einleitung nicht der Fall ist.

6. Copy & Paste: Besser nicht

„Ich kann ja einfach Sätze aus den einzelnen Kapiteln meines Businessplans herauskopieren und in das Summary einfügen.“ Diese Aussage bzw. Methode klingt verlockend, aber ganz so einfach ist es dann doch nicht. Auf diese Weise erhältst du nämlich ein Dokument, das weder schlüssig noch in sich abgeschlossen wirkt. Nimm dir also Zeit und formuliere essenzielle Aspekte noch einmal neu.

7. Achte auf die Reihenfolge

Werden bedeutsame Inhalte deiner Geschäftsidee zu spät erwähnt, finden diese im schlimmsten Fall keine Beachtung, da die Lesenden gar nicht so weit kommen. Elon Musk unterstützt dein Team und Lady Gaga ist Teil deiner Marketing-Kampagne? Klar, ein bisschen weit hergeholt, aber was wir dir damit sagen wollen, ist: Hau solche spannenden Informationen möglichst früh raus. Damit weckst du direkt das Interesse und kannst davon ausgehen, dass deine weiteren Ausführungen gelesen werden.

8. Setze auf Storytelling

Eine Möglichkeit, ein eingängiges Executive Summary zu verfassen, ist die Nutzung des Storytellings. Indem man Geschichten erzählt, können nicht nur Fakten transportiert, sondern auch Bilder, Emotionen und Erinnerungen hervor­gerufen werden. Als wirkungsmächtiges Kommunikationsinstrument erzeugen Geschichten Spannung, Neugierde und Verbundenheit. Du kannst dabei eine Erzählung zu deinem Gründungsteam, zur Entwicklung deines Produkts oder zur Entstehung deines Unternehmens verfassen. Der Vorteil: Geschichten bleiben oft im Gedächtnis der Lesenden. Insbesondere beim Marketing gilt das Storytelling als effektives Tool, um Beachtung zu finden und in Erinnerung zu bleiben. Wieso dies also nicht auch für das Executive Summary anwenden?

Tipp: Hol dir Feedback ein. Hast du dein Executive Summary fertiggestellt, lass es von anderen gegenlesen. Ist etwas nicht ganz stimmig, fehlen Informationen oder langweilt deine Zusammenfassung gar, solltest du deine Ausführungen noch einmal überarbeiten.  Sinnvoll ist es auch zu schauen, wie andere Gründer*innen und Unternehmer*innen ihr Executive Summary gestalten. So kannst du dich inspirieren lassen und bekommst ein Gefühl dafür, was eine gelungene Zusammenfassung ausmacht.

Mit Zeit und Engagement zum Erfolg

Das Executive Summary ist eine ideale Möglichkeit, nicht nur deine eigenen Visionen und Ziele, die du mit deinem Unternehmen erreichen möchtest, kompakt festzuhalten, sondern auch andere von dir und deinem Vorhaben zu überzeugen. Dies erreichst du, indem du alle relevanten Key Points deiner Geschäftsidee spannend wiedergibst. Das Executive Summary bildet den wichtigsten Teil deines Geschäftsplans und ist oft auch der einzige Part, der von allen an der Entscheidungsfindung Beteiligten überhaupt gelesen wird. Der erste Eindruck ist also das A und O! Ganz gleich für welchen Zweck du deinen Businessplan einreichst, nimm dir Zeit bei der Gestaltung deines Executive Summary. Ist die Zusammenfassung gelungen, bist du deinem Vorhaben einen bedeutenden Schritt näher.

Die Autorin Ani Ambarzumjan ist Junior Consultant bei Unternehmenswerk. Das Unternehmen bietet Gründer*innen, Start-ups und Bestandsunternehmen Unterstützung bei Finanzierungen sowie bei der Beantragung von Zuschüssen und Fördermitteln.

Selbständig als Freelancer: Zahlen, Fakten, Infos

Anlässlich des Jahrestags der Freelancer (14. Mai) skizzieren wir den typischen beruflichen Werdegang eines Freelancers: von 8.000 Euro Startkapital zu 370.000 Euro Renten-Rücklagen.

 „Wenn ich groß bin, werde ich Freelancer!“ – Diesen Satz haben sicher die wenigsten schon einmal aus einem Kindermund gehört. Die Selbständigkeit gehört zu der Art von Wunschvorstellungen, die sich erst mit dem Alter herauskristallisieren. So lautet auch das Ergebnis der Analysen von freelancermap. Unabhängig davon, in welcher Phase sich die Freiberuflichen befinden: Mehr als 60 Prozent sind glücklich mit ihrer Einkommenssituation, welche aus durchschnittlich 94 Euro pro Stunde resultiert und in 370.000 Euro Renten-Rücklagen mündet. Zum ‚Tag des Freelancers‘ am 14. Mai 22 hat freelancermap die Umfragewerte aus seinem Freelancer-Kompass 2021 unter die Lupe genommen, um den Lebenslauf von Selbständigen nachzuzeichnen.

Von der Theorie in die Praxis: 27 Prozent gehen die ersten Schritte als Nebenberufler

Die Schulbank müssen alle drücken, auch zukünftige Freelancer. In diesen ersten zwölf beziehungsweise dreizehn Jahren zeichnen sich oftmals die Interessensgebiete ab, welche in einem Studium weiterverfolgt werden. Nach durchschnittlich fünf Jahren an einer akademischen Einrichtung halten 76 Prozent der späteren Freiberufler einen Abschluss in der Hand, 43 Prozent von ihnen gingen auf eine Universität. Nach rund 18 Jahren gilt die theoretische Ausbildung demnach als vorerst abgeschlossen und der Schritt in die berufliche Praxis wird unternommen. In Festanstellung verbringt der typische Freelancer dann jedoch erst einmal ebenso viel Zeit wie in der Schule: dreizehn Jahre. Hier werden vor allem erste Erfahrungswerte gesammelt und Branchenkenntnisse vertieft. Bevor der endgültige Abschied von der Festanstellung stattfindet, probieren sich 27 Prozent der Befragten vorerst als nebenberufliche Freelancer aus.

Alles auf Anfang: Newcomer achten besonders auf ein stabiles Einkommen

Diejenigen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sind im Schnitt 36 Jahre alt und verfügen über ein Startkapital von 8.000 Euro. Wenn sie auch fest im Leben stehen, im Freelancer-Business sind sie Newcomer. Hier zählt nicht nur die berufliche Erfahrung oder fachliche Expertise: Ein Solo-Unternehmen zu führen will ebenso gelernt werden. Dafür spricht beispielsweise, dass erfahrene Freelancer ein Startkapital in Höhe von 15.000 Euro empfehlen. In den ersten Jahren verlangen Newcomer außerdem einen vergleichsweise geringen Stundensatz von 88 Euro. Zugleich haben 56 Prozent der Starter hohe Einkommenserwartungen. Während der Stundensatz also in dieser Phase am niedrigsten ist, befindet sich die Zahl der Projekte mit zehn pro Jahr auf dem Maximum.

38 Prozent der Newcomer empfinden zudem ein schwankendes Einkommen als unangenehm. „Der Grund dafür könnte in der vorangegangenen Festanstellung liegen. Das Phänomen eines schwankenden Einkommens gab es dort nicht. Daher werden womöglich derart viele Projekte angenommen und im Schnitt auch 48 Stunden die Woche gearbeitet“, vermutet Thomas Maas, CEO von freelancermap, und führt fort: „Newcomer sind außerdem für die Buchhaltung eigenverantwortlich. Auch hierfür waren vorher Arbeitgeber zuständig. Bis eine Routine für die organisatorischen Prozesse entwickelt wird, kann es etwas dauern. Daher empfinden beispielsweise 24 Prozent der Newcomer die Buchhaltung als nervig. Der Wert nimmt ab, je länger Freelancer ihrem Job nachgehen.“

Experten-Status ist gefestigt: Abwechslung im Job als höchstes Gut

Mit den Jahren kommt die Erfahrung. Im Alter von 46 bis 55 Jahren hat sich der Freelancer zu einem wahren Experten entwickelt. Er kennt seine Branche genauestens und weiß seine Fähigkeiten effizient einzusetzen. Daher verlangt der erfahrene Freiberufler durchschnittlich einen Stundensatz von 96 Euro, reduziert seine wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden und bearbeitet jährlich nur noch sechs Projekte. Der Experte befindet sich sozusagen in der Blüte seines Freelancer-Daseins. Das bestätigt auch die Frage nach der Einkommenszufriedenheit: 73 Prozent der Experten sind glücklich mit den verlangten Honoraren.

Thomas Maas erklärt: „Nach rund zehn Jahren Erfahrung im Freelancer-Business haben die Experten sich einen Status in der Branche geschaffen, aber auch ihren eigenen Workflow gefunden. Daraus resultieren die kürzeren Arbeitszeiten und der höhere Stundensatz. Mit Hürden wie dem schwankenden Einkommen können sie besser kalkulieren und die Buchhaltung ist für 81 Prozent der Befragten kein Hindernis mehr. Eine deutlich größere Rolle wiederum spielt nun dafür die Abwechslung: Freelancer der Experten-Ebene wollen lieber vielfältige Projekte annehmen, als ein hohes Einkommen zu generieren. Auch ziehen rund 27 Prozent von ihnen in dieser Phase in Betracht, den nächstgrößeren Schritt zu gehen und ein Unternehmen zu gründen.“

Mit Routine in die Rente: Angst vor schwankendem Einkommen steigt erneut

Wer 20 Jahre lang im Freelancer-Business tätig war, gehört ohne Frage zu den Routiniers unter den Freiberuflichen. Die Zahl der jährlichen Projekte pendelt sich bei sieben ein und die Arbeitszeit bleibt konstant bei 45 Stunden pro Woche. Die „alten Hasen“ legen ebenfalls einen größeren Wert auf die Projektvielfalt, obwohl der Stundensatz in dieser Phase auf 93 Euro sinkt. Zwar bestätigen 70 Prozent, dass sie mit ihren Honoraren zufrieden sind, doch nimmt zugleich auch die Angst vor einem schwankenden Einkommen kurz vor der Rente wieder zu.

„Besonders mit Blick auf den Ruhestand verstärkt sich das Bedürfnis nach finanzieller Absicherung“, sagt Thomas Maas und ergänzt: „Im Alter von 65 Jahren verabschieden sich die Routiniers in der Regel aus der Arbeitswelt. Damit sind sie durchschnittlich etwa ein Jahr länger berufstätig als ihre festangestellten Mitstreiter . Bis zu diesem Zeitpunkt werden Freiberufler im Schnitt 370.000 Euro angespart und 230 Projekte realisiert haben. Diese, aber auch etliche weitere, sind beachtliche Leistungen, die Anerkennung verdienen.“

Nützliche Tipps für die geplante Unternehmensgründung

Von der Idee bis zur Markteinführung umfasst die Unternehmensgründung unzählige Schritte. Wir fassen zusammen, worauf bei der Gründung eines erfolgreichen Unternehmens zu achten ist.

Mit umfangreicher Recherche starten

Die Branche, in der man arbeiten möchte, sollte man kennen und verstehen. Auch wenn eine Geschäftsidee noch so einzigartig erscheint, ist sie das vielleicht gar nicht – und die Konkurrenz schläft nicht. Nur, weil man eine gute Idee hat, heißt das keinesfalls, dass andere sie nicht haben. Das sagte schon Ian Wright, der Gründer von British Business Energy. Die Konkurrenz sollte man deshalb im Blick haben und herausfinden, wie man Alleinstellungsmerkmale findet. Das eigene Produkt muss besser oder vielleicht auch einfach nur billiger sein, um zu funktionieren.

Bevor man also in den Markt eintritt, sollte man die Zielgruppe sowie die Konkurrenz analysieren. Eine umfangreiche Marktanalyse mit allem, was dazugehört, ist unerlässlich für den Erfolg. Ein Schnellschuss ist also weniger empfehlenswert – vielmehr sollte ausreichend Zeit in die Recherche fließen, ehe man ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringt.

Finanzplanung

Wer ein Unternehmen gründen möchte, braucht meist Geld – und hat dieses in vielen Fällen nicht einfach so zur Verfügung. Kapital muss aber nicht nur „herangeschafft“ werden. Unternehmer*innen müssen zudem lernen, mit Geld gut zu haushalten. Egal, ob man einen Bankkredit aufnehmen möchte, großes Glück hatte und mit einem kostenlosen Bonus ohne Einzahlung gewonnen hat oder gar einen großen Jackpot geknackt hat: Richtiges Wirtschaften will gelernt sein, sowohl privat als auch beruflich. Das Startkapital ist zudem für Gründer*innen oft eine große Hürde. Die erste und häufigste Anlaufstelle sind Familie und Freund*innen. Investor*innen und Risikokapitalgeber*innen oder Crowdfunding-Projekte können ebenfalls dabei helfen, den nötigen Betrag aufzubringen. Doch wer plant, mit viel Geld zu hantieren, sollte auch wissen, wie man damit umgeht. Unternehmer*innen sollten einen Plan machen, wie sie die Gründungskosten aufbringen wollen und wie sie ihr Geld dann möglichst sinnvoll nutzen. Das schließt auch Steuern mit ein. Denn gerade, wer neu im Business ist, hat oft noch keine Vorstellungen davon, was eigentlich an Steuerzahlungen anfällt. Deshalb gilt: Ausgeben, was nötig ist, aber ausreichend Rücklagen bilden.

Auf die Expertise anderer setzen

Gern möchte man alles selbst kontrollieren und gibt nur ungern Verantwortung ab. Denn es geht doch um die eigene Vision und Idee. Doch auch als findige(r) Unternehmer*in kann man nicht jedes Problem allein lösen. Stattdessen sollte man lieber frühzeitig auf Fachleute zurückgreifen, die einen Mehrwert ins Unternehmen bringen und gleich zu Beginn dafür sorgen, dass man den richtigen Weg einschlägt. Sowohl juristischer Beistand als auch ein guter Marketer sind wichtig – und auch die Buchführung will gleich zu Beginn gelernt sein. Je nachdem, wo die eigenen Stärken liegen, ist es sinnvoll, andere Bereiche auszulagern. So kann man sich auf sein eigenes Steckenpferd konzentrieren und die Kontrolle in anderen Bereichen abgeben und Aufgaben denen überlassen, die wirklich Ahnung davon haben. Das kostet zwar, lohnt sich aber und spart am Ende Kräfte, Nerven und eigene Ressourcen, die in anderen Bereichen besser eingesetzt werden können.

Businessplan erstellen

In einem Businessplan werden alle Schritte festgelegt, die für einen erfolgreichen Start und kontinuierliches Wachstum von Bedeutung sind. Mit einem guten Plan lassen sich Investor*innen und Expert*innen überzeugen, und das Unternehmen wird ins rechte Licht gerückt. Entsprechend sollte der Businessplan ganz am Anfang stehen und immer griffbereit sein. Auch eine Software für die Erstellung eines Plans kann hier hilfreich sein, um einen professionellen Auftritt zu gewährleisten. Enthalten sollte der Plan zudem Infos zum Unternehmen, eine Analyse des aktuellen Marktes, Details zu Entscheidungsträger*innen sowie einen Finanzplan.

Risiken kennen und bewerten

Natürlich erhofft man sich, mit seinem Unternehmen schnelle Erfolge zu sehen. Große oder kleine Risiken gehören aber dazu. Deshalb sollten diese in die Planung einbezogen werden: Gründer*innen müssen bewerten, welche Risiken es gibt, bevor sie einen Geschäftsplan auf die Beine stellen. Auch bei der besten Planung können zudem Fehler passieren. Auch hier gilt es, darauf vorbereitet zu sein und lösungsorientiert zu bleiben. Kaum ein(e) Gründer*in wird im Laufe der Zeit nicht auf ungeahnte Probleme stoßen. Diese müssen aber wahrlich nicht das Ende bedeuten, sondern können vielmehr eine neue Richtung vorgeben. Da Fehler aber auch teuer werden können, sollte man sich lieber früher als später mit dem Krisenmanagement befassen: Je nach Unternehmen können verschiedene Versicherungen die nötige Absicherung im Ernstfall gewährleisten.

Zielstrebigkeit und die Mission im Blick

Und zu guter Letzt: Es ist wirklich keine leichte Aufgabe, sich von der Masse abzuheben. Erfolg kann niemand garantieren. Doch wer sein Ziel im Blick behält und seine Mission klar vor Augen hat, kann erfolgreich werden. Gründer*innen sollten wissen, warum sie gründen – und die eigene Mission immer im Blick haben, um Entscheidungen zu treffen, die dem Ziel dienen, das am Ende erreicht werden soll. Das klingt nach einem banalen Tipp, der aber von unschätzbarem Wert ist. Denn entlang des Weges sind Störfaktoren und Ablenkungen vorprogrammiert. Wer aber den Fokus behält und an seinen Erfolg glaubt, wird rational entscheiden und hoffentlich immer wieder den richtigen Weg einschlagen.

Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups

Wie Sie Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Ihre Gründung bzw. für Ihr Unternehmen effektiv nutzen können und wie Sie eine systematische, belastbare Marktanalyse selbst erstellen.

Warum sind manche Start-ups erfolgreich und andere nicht? Warum scheitern viele junge Unternehmen schon nach kurzer Zeit, während einige wenige eine beeindruckende Entwicklung verzeichnen? Eine Untersuchung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die zahlreiche Neugründungen analysierte, findet sieben Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen: An den ersten Stellen stehen unzureichende Branchenkenntnisse, fehlendes Detailwissen zu Markt und Branche sowie die nicht präzise umrissene Zielgruppe.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups, aber auch die laufende Marktbeobachtung für junge Unternehmen ist: Nur wer Markt, Kunden und Wettbewerb genau kennt und einschätzen kann, wird auf die Marktanforderungen richtig reagieren können und so sein Unternehmen erfolgreich im Markt positionieren können.

Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die systematische Auseinandersetzung mit dem Markt- und Wettbewerbsumfeld häufig Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten für den Gründer oder Jungunternehmer aufzeigt und so eine wichtige Quelle der ständigen Optimierung des Geschäftsmodelles sein kann. Dabei können die Marktanalysen von externen spezialisierten Beratern erarbeitet werden, mit etwas Zeit und Sachverstand kann aber auch das Gründerteam eine belastbare Marktanalyse selbst erstellen. Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.

Wichtig: strukturierter Aufbau der Marktanalyse

Auch wer Banken, Fördereinrichtungen oder andere Projektbeteiligte von seiner Idee überzeugen will, benötigt – meist im Rahmen eines Businessplans – eine präzise Darstellung von Marktpotenzial, Ansätzen zur Differenzierung im Wettbewerb und seinen Zielkunden. Um sich von der Vielzahl an anderen Gründungsvorhaben abzusetzen und den Zuschlag für Finanzierung oder Förderung zu erhalten, lohnt es sich, Energie und Zeit in eine systematische Marktforschung bzw. Marktanalyse zu investieren. Dies gilt im Übrigen sowohl für Gründungsvorhaben im B2C-Sektor (Business- to-Consumer) als auch für Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business).

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist dabei der strukturierte Aufbau der Marktanalyse. So sollte eine systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse z.B. Informationen zu Marktvolumen/ Marktpotenzial des Produkts oder der Dienstleistung beinhalten. Auch Aussagen zur erwarteten Entwicklung des Marktes/ dem Marktwachstum sind relevant für die Bewertung eines Marktes.

Daneben gilt es, einen Überblick über die Wettbewerbsstruktur, also die Anzahl und Typen von Wettbewerbern im Marktumfeld im Rahmen der Marktanalyse zu erstellen sowie die Haupt-Wettbewerber im Rahmen eines Detail-Benchmarkings zu beleuchten. Für Kapitalgeber und Förderstellen ist es an dieser Stelle vor allem interessant zu erfahren, wie sich die Neugründung von den bestehenden Angeboten im Markt abheben will.

Zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse ist zudem die genaue Definition der Zielgruppen des jungen Unternehmens. So definiert die Marktanalyse zum Beispiel, welche Kundengruppen bedient werden sollen, wie groß diese Zielgruppen im Markt sind und welche Hauptbedürfnisse und Anforderungen der potenziellen Kunden mit dem neuen Unternehmen adressiert werden sollen.

Letztendlich umfasst eine strukturierte Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse die Beleuchtung von Branchentrends und Branchenentwicklungen der Zukunft, anhand derer aufgezeigt wird, welche Themen im Markt in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen werden und wie das junge Unternehmen auf diese Trends reagieren will.

Elementarer Bestandteil: die Wettbewerbsanalyse

Vor allem die belastbare Einschätzung der Wettbewerbssituation stellt Gründer und junge Unternehmen häufig vor Herausforderungen. Typische Fragestellungen einer Wettbewerbsanalyse sind zum Beispiel: Von wie vielen Wettbewerbern wird der Markt derzeit bedient? Welche Hauptwettbewerber befinden sich im Markt? Gibt es Substitute, also andere Lösungen oder Technologien, die das Bedürfnis unseres Zielkunden alternativ befriedigen? Wie groß sind die derzeit am Markt tätigen Unternehmen und wie erfolgreich wirtschaften sie? In welche Richtung entwickeln sich die Wettbewerber, also welchen Trends und Entwicklungen folgen sie?

Bewährt hat sich in diesem Kontext eine zweistufe Betrachtung der Wettbewerbsthematik:

  • Im Schritt 1 gibt die Analyse einen Überblick über die Wettbewerbslandschaft, also die Anzahl der am Markt tätigen Anbieter und die Einteilung derselben in Anbietertypen.
  • Im Schritt 2 werden einige exemplarische Hauptwettbewerber ausgewählt und im Rahmen von Detail-Wettbewerbsanalysen beleuchtet. In diesen Detail-Analysen gibt man einen Überblick zu wichtigen Kennzahlen, dem Produkt- und Leistungsportfolio oder den Technologien des Wettbewerbers, der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den Stärken und Schwächen der Firma. Im direkten Vergleich mit den Wettbewerbsangeboten können dann Stärken und Chanchen des eigenen Angebotes herausgearbeitet werden.

Wettbewerbsanalyse: Tipps zu Datenquellen und Recherchemethoden

Entscheidend für die Belastbarkeit der Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse sind natürlich der Umfang und die Qualität der herangezogenen Datenquellen. Gerade Banken und Förderinstitute achten darauf, dass externe und neutrale Quellen ausgewählt wurden und nicht lediglich die persönliche Meinung und das Bauchgefühl der Gründer zusammengefasst wurden.

Wichtige Methoden der Marktanalyse sind dabei sowohl die Sekundärrecherche als auch die Erhebung eigener Daten, auch Primärrecherche genannt. Zu den wesentlichen Quellen im Bereich der sekundären Marktforschung gehören:

  • Die systematische Auswertung von Suchmaschinen wie Google: Typischerweise erfolgt der Einstieg in eine Untersuchung zum Marktpotenzial und den Wettbewerbern über eine strukturierte Suchmaschinenrecherche. Dazu werden wichtige Keywords und Themen definiert, die dann planmäßig abgefragt werden. Abzuraten ist im Rahmen einer Marktanalyse vom zufälligen Suchen in Suchmaschinen ohne klares Rechercheziel, da hier viel Zeit benötigt wird und die Ergebnisse häufig unvollständig sind. Fortgeschrittene Analysten erstellen sich vorab eine Keyword-Liste oder einen Rechercheplan mit den wesentlichen Suchbegriffen, die sie in der Suchmaschine abfragen wollen.
  • Unternehmensdatenbanken: Ermöglichen den effizienten Zugriff auf Wettbewerbs- und Kundeninformationen. Beispiele sind Datenbanken von Bisnode, Dun & Bradstreet oder Orbis/ Amadeus. Häufig sind diese Datenbanken kostenpflichtig und erfordern einen professionellen Researcher für die Bedienung.
  • Statistische Veröffentlichungen: Das statistische Bundesamt erhebt eine große Menge von Daten zu Märkten, Unternehmen und Branchen. Portale wie Statista stellen ebenfalls Informationen zur Verfügung, die für die Marktforschung von Start-ups und jungen Unternehmen genutzt werden kann.
  • Fachzeitschriften der Zielbranche: Bieten häufig relevante Artikel zu Branchentrends, wichtigen Anbietern in Markt oder statistischen Informationen. Zugriffsmöglichkeiten bieten viele Fachzeitschriften online (teilweise eingeschränkt), umfangreichere Zugänge bieten Fachpressedatenbanken wie z.B. Genios.
  • Branchenmessen: Der Besuch relevanter Branchenmessen ermöglicht es Ihnen, eine Marktanalyse durchzuführen. Hier finden Sie den direkten Austausch mit anderen Marktteilnehmern. Ausstellerverzeichnisse, die online von den Messeveranstaltern zur Verfügung gestellt werden, können bezüglich möglichen Wettbewerbern, Kunden oder Partnern durchsucht werden.
  • Geschäftsberichts-Datenbanken: Spezialisierte Tools wie der Bundesanzeiger ermöglichen es, auf Geschäftsberichte von Wettbewerbern komfortabel zuzugreifen. So kann bei größeren Wettbewerbern z.B. Einblick in die Umsatzentwicklung, die Profitabilität der Firma, die Anzahl der Mitarbeiter sowie strategische Planungen für die nächsten Jahre gewonnen werden.
  • Foren, Blogs und soziale Netzwerke: Immer mehr Unternehmen sind auch in Portalen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn vertreten und veröffentlichen dort Informationen zu Produkten, Services und Innovationen. Auch auf Youtube findet sich eine immer größer werdende Zahl von Videos zu Unternehmen, Trends und neuen Produkten von möglichen Wettbewerbern.

Erst die kombinierte Auswertung dieser Methoden zur Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse ermöglicht es, ein breites und neutrales Bild zum Marktpotenzial, zur Wettbewerbssituation und zu den Erfordernissen der Zielgruppe zu erhalten. Ergänzend können Interviews mit potenziellen Kunden im Rahmen einer Marktanalyse tiefere Einblicke zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Geschäftsmodelles bieten.

Während im B2C (Business to Consumer) Bereich eine größere Anzahl von Gesprächen erforderlich ist, um zu einer belastbaren Einschätzung zu kommen, reichen in industriellen Märkten (B2B) häufig schon wenige ausgewählte Interviews, um einen Eindruck zu Marktchancen, Stärken und Schwächen des jungen Unternehmens zu erhalten.

Wichtige Faktoren bei der Erstellung der Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse

  • Präzise Marktsegmentierung: Eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Marktanalyse stellt die systematische Strukturierung und Segmentierung des Marktes dar. Häufig zerfallen Märkte bei der genauen Betrachtung nochmals in Teilmärkte oder Marktsegmente, die unterschiedliche Kundengruppen, Kundenanforderungen und Erfolgsfaktoren haben. Daher ist es zu Beginn der Untersuchung wichtig, einen Überblick über vorhandene Marktsegmente und die Struktur des Zielmarktes zu ermitteln. Typische Kriterien zur Segmentierung von Märkten sind z.B. demographische Merkmale von Kundengruppen, regionale Unterscheidungen, Differenzierung nach Preis- oder Qualitätsklassen, Anwendungen oder anderen geeigneten Strukturmerkmalen. Die gezielte Segmentierung des Marktes trägt dazu bei, den eigenen Zielmarkt, der vielleicht nur einen Teil des Gesamtmarktes betrifft, genauer zu umreißen und präziser zu analysieren. 
  • Breite Quellenbasis: Um zu belastbaren Aussagen in Sachen Marktpotenzial und Anbietersituation zu kommen, ist die Auswertung verschiedenartiger Quellen erforderlich. Nur so können die unterschiedlichen Perspektiven auf den Markt berücksichtigt werden und so ein verlässliches Gesamtbild ermittelt werden, das Grundlage für die unternehmerischen Schritte sein kann.
  • Angabe von Quellen und Berechnungsgrundlagen: Gerade in der Zusammenarbeit mit Banken und Förderinstituten ist es unbedingt erforderlich, die Datenquellen der Marktanalyse offenzulegen. Nur dann kann der Leser gut nachvollziehen, woher die Informationen stammen und wie vertrauenswürdig die dahinterstehenden Quellen sind.
  • Kontinuierliche Betrachtung: Gerade für junge Unternehmen empfiehlt sich die laufende Marktbeobachtung und Wettbewerbsbeobachtung, um regelmäßig über wichtige Marktveränderungen und Trends im Markt informiert zu sein. So kann z.B. ein jährliches Update der wichtigsten Infos zu Markt und Wettbewerb dazu beitragen, rechtzeitig auf Marktverschiebungen, Aktionen von Wettbewerbern oder neuen Trends und Rahmenbedingungen im Markt zu reagieren.


Ausblick: Marktanalyse und Marktsegmentierung

Innerhalb einer Marktanalyse dient die Marktsegmentierung bzw. die ihr innewohnende Logik als Basis für die Quantifizierung des Marktpotenzials. Für jedes Marktsegment ist abzuschätzen, wie groß der entsprechende Zielmarkt ist und wie er sich voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickelt. Für Investoren und Banken wird somit klar, wie sich das Gesamtmarktpotenzial auf die unterschiedlichen Marktbereiche verteilt und welche Potenziale für das junge Unternehmen in welchen Zielgruppen zu erwarten ist. Hier lesen Sie alles über die Marktsegmentierung.

Marktsegmentierung

Marktsegmentierung


Nebenberuflich selbständig: Das kleine ABC

Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte beleuchtet, auf die geachtet werden sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen.

Anmeldung

Erst einmal müssen Sie wissen, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Freiberuflich sind künstlerische und therapeutische Berufe. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und beratende Volks- oder Betriebswirte sind „frei“. Gewerbliche Tätigkeiten sind im Prinzip alle anderen wie etwa handwerkliche Arbeiten, Ladengeschäfte oder auch der Verkauf bei Ebay.

Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, tun Sie das über das Ordnungsamt. Das kostet zwischen 18 und 40 Euro und führt automatisch dazu, dass das Finanzamt Ihnen Formulare für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit schickt.

Freiberufler melden sich selbst direkt beim Finanzamt an und füllen dann das Anmeldeformular aus. Sie können es auch aus dem Internet laden, etwa über www.bundesfinanzministerium.de. Sie erhalten dann eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer.

Selbstständig machen als Softwareunternehmen

Wenn du dich mit einem Softwareunternehmen in der IT-Branche selbstständig machen willst, erfährst du hier, auf was du auf deinem Weg in die Selbstständigkeit achten musst, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Softwaremarkt: Zahlen und Trends

Nach Prognosen von Bitkom wird das Marktvolumen für Software in Deutschland weiter steigen und im Jahr 2021 etwa 27 Milliarden Euro betragen. Es wird prognostiziert, dass sich der weltweite Umsatz mit Software im Jahr 2021 auf etwa 514 Milliarden Euro belaufen wird, so Statista. Die Software für Unternehmen mit einem prognostizierten Marktvolumen von etwa 204 Milliarden Euro gilt als das größte Segment im weltweiten Softwaremarkt. Laut Statista ist Cloud-Computing einer der aktuellsten Trends auf dem IT-Markt: 82 Prozent der im Jahr 2020 befragten deutschen Unternehmen haben angegeben, dass sie bereits Cloud-Services nutzen. 76 Prozent behaupten, dass sie planen, mehr in die Cloud-Technologie zu investieren. Für 70 Prozent Unternehmen hat die Digitalisierung im Allgemeinen während n der Corona-Pandemie deutlich an Bedeutung gewonnen, so eine Studie von Bitkom Research. Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) möchten die Corona-Krise nutzen, um Versäumnisse bei der Digitalisierung aufzuholen. Für Softwareunternehmen ergeben sich damit ganz neue Chancen, in den Softwaremarkt mit ihren Produkten einzutreten, die neuen Anforderungen und Erwartungen entsprechen.

Softwareunternehmen gründen: die 7 Hauptschritte im Überblick

Wir haben den Gründungsprozess in 7 Schritte unterteilt. Alle Schritte sind jedoch so eng miteinander verbunden, dass es nicht immer möglich ist, die festgelegte Reihenfolge einzuhalten. Aber eines ist klar: falls du ein Softwareunternehmen gründen möchtest, musst du die folgenden Schritte beachten.

Schritt 1: Markt / Wettbewerber erforschen und eine passende Geschäftsidee finden.

Um den dynamischen Softwaremarkt zu betreten, sollte man erst diesen Markt erforschen und analysieren. Die Marktanalyse ist ein sehr wichtiger Schritt, der leider gern unterschätzt wird, was zum Scheitern bereits in früheren Phasen führt. Nur die sorgfältige Recherche hilft, wertvolle Informationen über den Softwaremarkt zu gewinnen und auf derer Basis marktstrategische Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen der Markt- und Wettbewerbsanalyse wird es ermöglicht,

  • die Marktgröße zu ermitteln, um davon abgeleitet den Marktanteil für das geplante Softwareprodukt am Gesamtmarkt zu berechnen;
  • das Marktpotenzial für die Geschäftsidee richtig einzuschätzen und zu ermitteln;
  • die Zielgruppe mit ihren Bedürfnissen zu definieren;
  • zu bestimmen, welche Schwächen und Stärken deine wichtigsten direkten Konkurrenten haben, und aus ihren Erfolgen / Fehlern zu lernen;
  • eine klare Ausrichtung der Idee und des Projekts zu gewährleisten.

Die Ergebnisse einer Marktanalyse bilden eine zuverlässige Grundlage für die datenbasierte Planung der nächsten Schritte.

Schritt 2: Geeignete Rechtsform auswählen.

Bevor du dich für eine Rechtsform entscheidest, solltest du erst eine Reihe von Fragen beantworten, die einen direkten Einfluss auf die Wahl haben, wie zum Beispiel:

  • Wirst du dein Softwareunternehmen zusammen mit anderen Personen oder alleine gründen?
  • Wie viel Stammkapital hast du? Und wie groß ist der Kapitalbedarf?
  • Wirst du nach Investoren suchen?
  • Bist du bereit, mit deinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Softwareunternehmens zu haften? Oder möchtest du nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften?
  • Wirst du Personal einstellen?
  • Planst du, dein Softwareprodukt auch auf den internationalen Markt bringen?
  • Werden hohe Umsätzen in der Zukunft erwartet?
  • Welche Rechtformen sind in der IT-Branche üblich?

Es gibt eine Vielzahl von Rechtsformen, die sich grundsätzlich in Personen- und Kapitalgesellschaften unterteilen lassen. Zu den gängigsten Formen, die bei der Gründung von Softwareunternehmen gewählt werden, gehören:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
  • GmbH & Co. KG.
  • Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  • Einzelunternehmen.

Personengesellschaften wie GbR oder GmbH & Co. KG sollten mindestens aus zwei Gesellschaftern bestehen, die kein Mindestkapital zur Gründung benötigen, aber dabei persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatunternehmen haften müssen. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sollten Gesellschafter (das kann auch ein Gesellschafter sein) ein Stammkapital haben. Das ist eine gute Wahl, falls Gesellschafter ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken möchten. Bei der Rechtsform des Einzelunternehmens sollte man für alle betrieblichen Verbindlichkeiten auch mit dem Privatvermögen haften. Aber diese Form zählt zu den einfachsten Rechtsformen, die es ermöglicht, mit geringen bürokratischen Hürden und Gründungskosten in die Selbständigkeit einzusteigen.

Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile, die bei der Wahl sorgfältig abgewägt werden müssen. Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, bei der Wahl einer optimalen Rechtsform einen externen Unternehmensberater hinzuziehen, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden.

Schritt 3: Ein Proof of Concept (PoC) erstellen.

Ein Proof of Concept (PoC) hilft, deine Geschäftsidee auf die Machbarkeit zu überprüfen. Das ist ein sehr wichtiger Meilenstein in der Projektentwicklung, der einerseits eine solide Grundlage für die weiteren Schritte schafft und andererseits zur Überzeugung von Investoren dient. Du musst mit einem Proof of Concept beweisen, dass die Idee überhaupt praktisch umsetzbar ist und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zum wirtschaftlichen Erfolg führt.

Um den Machbarkeitsnachweis zu erbringen, kommen drei Strategien zum Einsatz.

  • Die Idee wird direkt umgesetzt. Gelingt es dir, ein Softwareprodukt direkt auf den Markt zu bringen, das bei der Zielgruppe gut ankommt, hast du einen stichfesten Erfolgsnachweis. Aber diese Strategie ist mit einem großen Risiko verbunden.
  • Die Idee wird in einem kleinen Projekt ausprobiert. Das ist eine Strategie mit weniger Risikobehaftung, die aber wertvolle Erkenntnisse darüber liefert, was noch an deinem Produkt verbessert werden muss. Damit hilft diese Strategie, deine Geschäftsidee zu optimieren, bevor das fertige Produkt auf den Markt eingeführt wird.
  • Die Idee wird im Rahmen der Marktforschung auf Herz und Nieren überprüft. Die Marktforschung kann leider keinen eindeutigen Machbarkeitsnachweis erbringen, sondern helfen, die erste Einschätzung des Marktes zu machen und eine solide Basis für die Umsetzung anderer Strategien vorzubereiten.

Der Begriff Proof of Concept wird oft mit anderen Begriffen aus der IT-Branche vertauscht: Prototyp und MVP (Minimum Viable Product). Alle drei Begriffe sind eng miteinander verbunden. Aber diese Ansätze kommen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zum Einsatz und verfolgen verschiedene Ziele:

  • Im Rahmen vom PoC wird das Projekt auf die Machbarkeit geprüft. Es ist sinnvoll, die Machbarkeitsstudie am Anfang des Projekts durchzuführen, bevor größere Investitionen in die Entwicklung eines neuen Softwareprodukts getätigt werden.
  • Prototypen werden nach einem erfolgreichen PoC erstellt und dienen dazu, die Idee begreifbar zu machen. Diese unvollständige Version des geplanten Produkts muss zeigen, wie es aussehen und laufen wird.
  • Ein MVP wird auf der Basis von Erkenntnissen aus PoC und Prototypen erstellt. Aber im Gegensatz dazu ist ein MVP ein minimal brauchbares Softwareprodukt, das einen Mehrwert für potenzielle Kunden anbietet, obwohl es noch keine Marktreife erreicht hat. Mit einem MVP erhältdt du eine Möglichkeit, wertvolles Feedback von Endnutzern einzuholen und darauf basierend dein Produkt an die realen Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe anzupassen.

Schritt 4: Geeignetes Geschäftsmodell auswählen.

Bei der Gründung eines Softwareunternehmens kommen verschiedene Software-Geschäftsmodelle zum Einsatz, die sich nach folgenden Kriterien unterscheiden lassen:

Nach Zielgruppe

  • B2B-Software. Du benötigst ein engagiertes Vertriebsteam für lange Verkaufszyklen, das persönliche Beziehungen zu B2B-Kunden aufbauen und diese langfristig betreuen wird. B2B-Produkte sollten an individuelle Bedürfnisse von B2B-Kunden einfach angepasst warden können. Du musst auch über umfassende Support-Leistungen wie Integration, Migration oder Weiterentwicklung denken, die dein Softwareunternehmen B2B-Kunden bereitstellen kann.
  • B2C-Software. Um dein Produkt sowie deine Dienstleistungen an Endverbraucher zu verkaufen, brauchst du digitales Marketing. Es umfasst vielfältige Marketingaktivitäten und Maßnahmen, die unter Einsatz verschiedener digitaler Instrumente (darunter auch Website, soziale Netzwerke, Live-Chats) durchgeführt werden und für die Markenbekanntheit sorgen müssen.

Nach Preisgestaltung und Umsatzarten

Umsatz mit einem Produkt

Wenn du planst, Geld nur durch dein Softwareprodukt zu verdienen, solltest du festlegen, wie du das machst. Man unterscheidet die folgenden Formen der Monetarisierung:

  • Lizenzmodell: Unabhängig davon, ob ein Softwareprodukt privat oder gewerblich genutzt wird, sollten Endnutzer*innen erst eine Softwarelizenz erwerben, die eine Vereinbarung zwischen Softwarehersteller und Endnutzer*in darstellt. Mit dieser Lizenz erhalten diese eine zeitlich unbegrenzte Erlaubnis das Produkt zu installieren und zu verwenden. Je nach Softwarehersteller können auch zusätzliche Gebühren durch Anpassungen und regelmäßige Updates entstehen.
  • Abonnementsbasiertes Modell: Das Nutzungsrecht wird für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Benutzer/Monat) gemietet. Dabei erhalten Endnutzer*innen einen Zugriff auf die aktuellste Version der Software. Wird der festgelegte Zeitraum abgelaufen, musste das Nutzungsrecht durch die wiederkehrende Zahlung erneut aktiviert werden.
  • Das Pay-as-you-go-Modell: Die Endnutzer*innen bezahlen nur Ressourcen, die sie tatsächlich genutzt haben. Die Zahlung basiert auf einer messbaren Einheit wie z. B. pro Transaktion, pro Gigabyte Speicherplatz, pro Verbindung.
  • Freemium-Modell: du kombinierst zwei Angebote. Erst stellst du ein Basisprodukt kostenlos zur Verfügung, um potenzielle Kund*innen zu gewinnen und ihr Interesse zu wecken. Dann bietest du die Möglichkeit an, die Vollversion mit zusätzlichen Funktionen und Erweiterungen zu nutzen, für die Endnutzer*innen aber extra bezahlen müssen.
  • In-App-Käufe: Dieses Modell ermöglicht es, eine App als Vertriebskanal zu nutzen, um verschiedene Produkte zu verkaufen.

Umsatz mit einem Produkt und produkt-begleitenden Dienstleistungen. Dazu gehören in erster Linie technischer Support und Wartung deines Softwareprodukts.

Nach Bereitstellungsmodell

  • Cloud: Ein Softwareprodukt wird über das Internet bereitgestellt, das Kund*innen ohne Installation sofort nutzen können. Dieses Modell ermöglicht es, cloudbasierte SaaS-Produkte auf den Markt zu bringen, die üblicherweise unter Einsatz des Abo-Modells vertrieben werden.
  • On-Premises: Ein Softwareprodukt wird lokal beim Kunden bzw. der Kundin installiert und im eigenen Rechenzentrum betrieben. Um das Nutzungsrecht zu bekommen, sollten die Kund*innen die Nutzungslizenz kaufen oder mieten.
  • Hybrid: Es geht um die Erstellung eines Softwareprodukts, das die optimale Nutzung von lokalen Ressourcen in Kombination mit der Cloud-Umgebung ermöglicht. Dieses Modell hilft, eine Balance zwischen Sicherheit und Komfort zu halten (wenn z.B. Kund*innen ihre sensiblen Daten nicht in der Cloud speichern möchten).

Schritt 5: Die geeignete Finanzierungsform auswählen und planen.

Für die Umsetzung deiner Geschäftsidee, die du auf die Machbarkeit überprüft hast, benötigst du Geldmittel. Ein gut strukturierter Finanzplan sollte dir aufzeigen, wie viel Kapital du für die Gründung eines Softwareunternehmens und die Erstellung sowie Einführung Ihres geplanten Produkts brauchst. Mit diesen Zahlen beginnst du die Suche nach den Finanzierungsmöglichkeiten. Derzeit gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung und -förderung. Darunter auch:

  • Finanzierung via Bootstrapping: Du verlässt dich bei der Gründung eines Softwareunternehmens auf deine persönlichen Ersparnisse und Fähigkeiten. Die Selbstfinanzierung ist eine optimale Möglichkeit für Gründer*innen, die ein Softwareprodukt selbst programmieren können.
  • Spezielle Förderprogramme: Es werden unterschiedliche Förderprogramme sowohl auf bundesweiter als auch auf regionaler Ebene angeboten, die es ermöglichen, die finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Darlehen zu niedrigen Zinsen zu erhalten.
  • Darlehen und Kredite bei einem Finanzinstitut: Das können klassische Kredite oder spezielle Kredite für die Existenzgründung sein, mit Bürgschaft von Privatpersonen oder von der Bürgschaftsbank. Die Erstellung eines professionellen Businessplans und/oder der Machbarkeitsnachweis sollte deine Chancen erhöhen, einen Kredit bewilligt zu bekommen.
  • Finanzierung über externe Investoren: Es gibt unterschiedliche Wege, Investoren zu finden:
    Auf Crowdfunding-Plattformen wie Startnext (das ist die größte Plattform im deutschsprachigen Raum). Gründer*innen haben eine Möglichkeit, Ihre Idee auf solchen Plattformen vorzustellen und finanzielle Unterstützung über eine Vielzahl von Menschen zu erhalten.

    Auf spezialisierten Business Angels Netzwerken. Um das Interesse von Business Engels, vermögenden Privatinvestoren, zu wecken, sollten Gründer*innen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Diese Investoren sind üblicherweise bereit, die Finanzierungslücke in der Frühphase zu schließen, was mit einem hohen Risiko verbunden ist, und nicht nur das Kapital, sondern auch ihre Kontakte und Know-how ins Projekt einzubringen.
    Bei Venture-Capital-Fonds, die durch das Investieren Anteile am Unternehmen erhalten und damit zu einem strategischen Partner werden. Ihr Hauptziel ist, erworbene Geschäftsanteile zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu verkaufen und dadurch einen maximalen Gewinn zu erzielen. Der Einstieg von Investoren solcher Art erfolgt jedoch in den meisten Fällen in den späteren Phasen, die durch ein niedrigeres Risiko gekennzeichnet werden.

Schritt 6: Businessplan erstellen.

Je nachdem, welche Ziele du mit der Erstellung eines Businessplans verfolgst, kann er unterschiedliche Informationen enthalten. Darunter auch:

  • Kurze Zusammenfassung, die einen Überblick über dein Vorhaben gibt.
  • Detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee für das geplante Softwareprodukt und begleitende Dienstleistungen (abhängig vom gewählten Geschäftsmodell), die auch Funktionen und besondere Merkmale der Software umfasst.
  • Das geplante Geschäftsmodell, das beschreibt, wie genau du Geld verdienen wirst.
  • Markt & Wettbewerb. Ergebnisse der Markt- und Wettbewerbsanalyse wie Akteure des Markts, Marktsegmente, Potenziale und Risiken, Zielgruppe und mehr.
  • Business Case, der durch die Beschreibung des Szenarios sowie die Begründung des erwarteten Nutzens die Vorteilhaftigkeit deines Vorhabens aufzeigen muss.
  • Informationen über das Gründerteam: Anzahl von Gründer*innen, Kompetenzen und Fähigkeiten.
  • Beschreibung und Begründung der gewählten Rechtsform.
  • Geplante Kooperation mit externen Dienstleistern oder einzelnen Entwicklern.
  • Umsetzungsplanung: kurz- und mittelfristige Ziele, Kennzahlen zur Messung des Fortschritts, konkrete Meilensteine und Zeitpläne und mehr.
  • Finanzplanung, die einen umfangreichen Überblick (meist in Zahlen) darüber gibt, mit welchen Arten von Kosten du bei bzw. nach der Gründung deines Softwareunternehmens rechnen musst: Planung des kurz- und langfristigen Kapitalbedarfs, Investitionsplan, Rentabilitätsplanung, Liquiditätsvorschau und mehr. Die Finanzplanung ist ein sehr wichtiger Punkt im Businessplan, der auch erklärt, wann du mit deinem Softwareunternehmen einen Gewinn erwirtschaften wirst. Dieser Teil ist auch für potenzielle Investoren interessant.
  • Mögliche Maßnahmen für das Marketing und die Vermarktung des Produktes und des zu gründenden Softwareunternehmens.
  • Anhang. Es geht um alle zusätzlichen relevanten Dokumente wie Lebensläufe, Referenzen, Grafiken, Zahlmaterialien und andere Zusatzinformationen.

Der Businessplan ist ein sehr wichtiges Werkzeug in der Gründungsphase, das es ermöglicht:

  • Die Geschäftsidee klar zu formulieren und überzeugend zu präsentieren.
  • Dich bei der Kapitalbeschaffung zu unterstützen.
  • Durch einen detaillierten Plan mögliche Schwachstellen sowie Wissenslücken frühzeitig aufzudecken und dadurch Risiken zu minimieren.
  • Dich bei der eigenen Planung sowie bei der Kontrolle deiner Fortschritte zu unterstützen.

Schritt 7: Wettbewerbsvorteile schaffen.

Wettbewerbsvorteile helfen dir, dich von der Konkurrenz abzuheben und einen Schritt weiter zu gehen. Es ist empfehlenswert:

  • Wiederverwendbare Bestandteile der Software zu entwickeln, um dein Produkt modular und flexibel aufzubauen. Die Wiederverwendung ermöglicht es, durch die mehrfache Nutzung von bereit erprobten Bestandteilen die Produktqualität zu verbessern, den Entwicklungsprozess zu beschleunigen und damit Zeit- und Kostenersparnisse zu erzielen.
  • Künstliche Intelligenz einzusetzen, um einerseits durch die Nutzung von KI-Basierten Tools intelligente Unterstützung bei der Entwicklung und Wartung denes Softwareprodukts zu ermöglichen, und andererseits innovative Softwareprodukte auf den Markt zu liefern. Die Software mit intelligenten Funktionen hilft, Fehler zu reduzieren, zahlreiche Prozesse zu automatisieren, Angebote und Ansprache zu personalisieren und vieles mehr.
  • Die Time-to-Market zu verkürzen, um sich schneller als Wettbewerb auf dem Markt zu positionieren und einen schnelleren Return on Investment (ROI) zu erzielen.

Fazit

Obwohl sich die Marktprognosen beeindruckend lesen, ist es letztlich aufwändig, ein Softwareunternehmen erfolgreich zu gründen. Ein Muss ist eine gute Vorbereitung, die den Gründungsprozess deutlich erleichtert und für einen umfassenden Überblick über technische, rechtliche und formale Voraussetzungen sorgt. Zugleich sollten sowohl existierende als auch neu zu gründende Softwareunternehmen ihre Geschäftsstrategien an die sich ändernde Dynamik des Softwaremarkts anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Bei der Gründung deines Softwareunternehmens solltst du auch bereit sein, mehrere Möglichkeiten auszuprobieren, bevor du dein Erfolgsrezept findest. Denn klar ist, dass sich der Softwaremarkt im digitalen Wandel befindet. Die Entscheidung liegt bei dir, ob du daran teilnehmen bzw. teilhaben willst oder nicht.

Der Autor Boris Shiklo begann seine Karriere 1997 bei ScienceSoft als C ++ und Datenbankentwickler. Heute nutzt er als technischer Geschäftsführer seine tiefen Hintergrundkenntnisse in Softwareentwicklung und strategischer Planung bei der Betreuung der komplexesten Projekte und als Experte, Blogger und Fachautor.