Millionen-Deal, was nun?


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Für ihre Gastro-Vision haben die ORDA-Gründer Peter, Janis und Christian ein Millioneninvestment eingefahren. Hier ihre Learnings aus der Investorensuche.

Eine Seed-Finanzierung in Millionenhöhe – das ist das Ziel vieler Gründerteams. Janis Marquardt, Christian Feuerbacher und Peter Juras haben das im vergangenen Oktober geschafft. Mit ihrem Start-up ORDA unterstützen sie seit 2017 Gastronomen bei der Digitalisierung und bieten App-Nutzern ein modernes Restauranterlebnis durch einfaches Bestellen und Zahlen per Smartphone.

Klar ist: Eine gute Idee und eine Finanzierungsrunde allein sind noch kein Selbstläufer. Wie bereitet man sich auf die Investorensuche vor, was hätte man rückblickend besser machen können und worauf kommt es während des Fundraisings an? Die drei Gründer teilen hier einige Tipps, von denen andere Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde noch vor sich haben, profitieren können.

Das Team ist der Trumpf

„Wir haben unterschätzt, wie viel Manpower eine Finanzierungsrunde bindet und dass die Geschäftsentwicklung in dieser Zeit nur sehr zäh vorangeht. Das geht nur mit einem Team, auf das man sich blind verlassen kann“, blickt Janis, einer der drei Gründer, zurück. Zusammen mit Christian und Peter hat er am CDTM (Center for Digital Technology and Management) der LMU und TUM in München studiert. Den Dreien war bereits während des Studiums klar, dass sie als Team sehr gut funk­tionieren, und sie entschieden sich 2017 dazu, gemeinsam zu gründen.

„Das Team und die gemeinsame Vision sind bei der Investorensuche essenziell, denn die meisten Start-ups scheitern, weil es im Team nicht passt.“, ist sich Co-Gründer Christian sicher. Seit der Finanzierungsrunde ist die Erweiterung des Teams ein großes Thema. Mitarbeiter zu finden, die durch ihre Werte, Erfahrung und Fähigkeiten zum Start-up passen, ist aufwändig, doch das Gründer-Trio ist überzeugt davon, dass sich das zeitintensive Recruiting auszahlt. Hier gilt Qualität vor Quantität, was sich in den Annahmequoten spiegelt. Den Aufbau eines starken Teams sehen die Gründer als entscheidenden Erfolgsfaktor für die Entwicklung ihrer Geschäftsidee.

Nur die Unterschrift zählt

Dass eine Finanzierungsrunde Herausforderungen mit sich bringt und man im Nachhinein einige Dinge anders machen würde, haben Janis, Christian und Peter auch erlebt. Über das erste Interesse von Investoren sollte man nicht zu euphorisch sein, denn erst, wenn das Term Sheet unterzeichnet und das Geld auf dem Firmenkonto eingegangen ist, ist die Finanzierung in trockenen Tüchern – und das kann dauern“, sagt Peter. Auch, dass die Finanzierungsrunde die volle Aufmerksamkeit braucht und wenig Zeit für anderes bleibt, hat das Gründer-­Trio live erlebt. „Vor der Finanzierungsrunde ist alles darauf ausgerichtet, das Geschäftsvorhaben voranzutreiben. Man sollte sich gedanklich darauf vorbereiten, dass der Peak nach der Finanzierungsrunde nicht mehr ganz so stark ist, da während des Fundraisings weniger Ressourcen vorhanden sind, um das Alltagsgeschäft voranzutreiben“, so Janis.

Kunden als Zünglein an der Geldwaage

Der ORDA-Service digitalisiert die Bestellung und Bezahlung im Restaurant und beschleunigt damit Abläufe – sowohl für den Gastronomen als auch für den Gast. Neben Michael und Clarissa Käfer von Käfer Feinkost konnten die Münchner während der ersten Finanzierungsrunde auch die VCs Alex Meyer, Thomas Wilke und Konstantin Urban von 42CAP von der ­ORDA-Vision genauso überzeugen wie die Business Angel Jan Deepen und Stefan Jeschonnek, Entrepreneur und Mentor Christian Kohlhof sowie Serial Entrepreneur Christian Gaiser. In einem Second Closing haben sich zudem noch Roland Grenke und Dr. Gerald Schönbucher angeschlossen.

Was die Investoren überzeugt hat? Die Gründer sind sich einig: Sie als Team haben gepunktet, aber auch die klar formulierte Vision hinter ihrer Idee. Außerdem war es wichtig, einen detaillierten Plan zu den KPIs, sowie einen soliden Finanzplan vorweisen zu können. „Neben einem gut abgestimmten Team und einer Vision konnten wir nachweisen, dass unsere ersten Kunden, wie das Kaimug, OhJulia oder Dean & David, echte Mehrwerte im Produkt sehen und hinter uns stehen. Einige haben sogar mit unseren Investoren telefoniert und uns Empfehlungsschreiben ausgestellt. Sie haben uns definitiv zur ­Finanzierung verholfen“, sagt Christian.

Das richtige Timing

Nach der erfolgreichen Finanzierungsrunde geht es darum, das Investment sinnvoll einzusetzen. Neben dem Aufbau des Teams, stellt sich ORDA derzeit folgende Fragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Expansion und welche Märkte sind relevant? Wie schafft man es, gesund zu wachsen und dabei App-Nutzer und Partner-Restaurants bestmöglich zufriedenzustellen? Die bisherigen Maßnahmen haben sich ausgezahlt. Die ­ORDA-App läuft und hat sich bereits in Fast-Casual-Ketten wie Dean & David oder Kaimug sowie in vielen Cafés, Burgerläden und anderen Restaurants etabliert.  

Die Tipps der ORDA-Gründer

Nutzt euer Netzwerk oder baut es gezielt ab Stunde Null auf: Das Netzwerk ist das A und O. Nutzt bestehende Kontakte aus der Universität oder Hochschule und besucht Veranstaltungen relevanter Acceleratoren und Business Angels, um euer Netzwerk zu erweitern und bleibt in Kontakt.

Versteht den Investmentprozess und arbeitet mit Tools: Für Investoren ist die Finanzierung von Start-ups das tägliche Brot, für Gründer Neuland. Um hier zu überzeugen, bedarf es guter Vorbereitung, und das nicht nur operativ. Investitionsprozess und Dynamik sollten verstanden werden. Dabei können Gespräche mit erfahrenen Gründern oder auch Anwälten helfen. Hilfreich sind auch Tools, die den Dealflow mit den Investoren während des Fundraisings abbilden (z.B. HubSpot/Salesforce).

Seid fokussiert: Identifiziert die für euer Modell relevanten KPIs frühzeitig und optimiert darauf. Team, Produkt und Vision sind entscheidende Erfolgsfaktoren, aber am Ende des Tages muss bewiesen werden, wie man das Unternehmen langfristig zur Wirtschaftlichkeit führen will und kann.

Sucht eure Investoren mit Bedacht aus: Eine Zusammenarbeit sollte immer auf Vertrauen basieren. und es ist wichtig, dass der Investor der eigenen Erwartungshaltung entspricht. Als Beispiel: Geht es nur um eine finanzielle Unterstützung oder ist das Expertenwissen des Investors entscheidend für die weitere Unternehmensentwicklung?

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Tritt eines dieser Ereignisse ein, wird der Lauf der Verjährungsfrist von Forderungen bis zum Ende des Ereignisses gehemmt.

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In einigen Fällen können Gläubiger die Verjährungsfrist von § 195 BGB erneut auslösen. Dies ist der Fall, wenn die Voraussetzungen des § 212 BGB erfüllt werden. Nach § 212 Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner den Anspruch gegenüber dem Gläubiger z. B. durch eine Sicherheitsleistung, Zins- oder Abschlagzahlung bzw. „in anderer Weise“ anerkennt. Des Weiteren wird die Verjährungsfrist nach § 212 Abs. 1 Satz 2 erneuert, sofern der Gläubiger eine "gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahme“ vornimmt oder beantragt (bspw. mit einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer behördlichen Vollstreckungsmaßnahme). In jedem Fall ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Zahlungsausfälle von vornherein vermeiden

Es gibt einige Maßnahmen, die dabei helfen können, die Verjährung von Forderungen bereits im Vorfeld zu verhindern. Eine wichtige Präventivmaßnahme ist die Prüfung der Geschäftspartner*innen bereits vor der Zusammenarbeit. So können Kredit- und Bonitätsinformationen Aufschluss darüber geben, ob die eigene Kundschaft in der Lage ist, Ihre Leistungen zu bezahlen. Darüber hinaus können die Auskünfte auch Zahlungserfahrungen liefern, die wiederum den tatsächlichen Zahlungswillen aufdecken. Hier können Bewertungen von anderen Gläubigern und Partnern eingesehen werden, die bestätigen, wie pünktlich ein Unternehmen seine offenen Forderungen in der Regel begleicht. Dementsprechend können Zahlungsmodalitäten individuell an Geschäftspartner angeglichen werden, durch zum Beispiel das Verlangen von Vorschusszahlungen bei Kaufverträgen, das Anbieten von Lastschrifteinzugsermächtigungen oder das Vermeiden von Rechnungskäufen. Wichtig ist in jedem Fall die Rechnungsstellung formal und inhaltlich korrekt durchzuführen und mit Kunden fachgerecht die Zahlungsfristen zu kommunizieren.

Der Autor Jens Junak ist Country Manager von Creditsafe Deutschland. Creditsafe ist eine global agierende Auskunftei und bietet digitale Lösungen wie Bonitätsauskünfte, B2B- Marketingadressen oder Compliance Checks.

Kryptowährung einfach erklärt

Gut zu wissen: Was sind Kryptowährungen und wie wird ihr Wert generiert?

Kryptowährungen sind virtuelle Vermögenswerte, die von einem Netzwerk dezentraler Computerknoten betrieben werden. Die meisten basieren auf einer Blockchain, d.h. auf einer Datenbank mit Transaktionen in einer Kette von miteinander verbundenen Blöcken.

Je nach Funktion und Anwendung werden verschiedene Arten von Kryptowährungen unterschieden, darunter Stabelcoins, NFTs, Management-Tokens und Wrapped Assets.

Funktionsweise von Kryptowährungen: ihre Hauptmerkmale

Blockchain

Die meisten Kryptowährungen verwenden eine Technologie namens Blockchain. Dabei geht es um eine Folge von hierarchisch verbundenen Blöcken. Diese Technologie hat eine Datenbank mit allen getätigten Transaktionen. Neue Transaktionen werden in Blöcke geschrieben, die von Knotenbetreibern erstellt werden. Jeder der Computerknoten behält seine eigene Kopie der Blockchain und bestätigt im Zuge der Konsensfindung die neuen Blöcke, indem er das Ergebnis an die anderen Knoten weitergibt. Auf der Grundlage dieser Informationen werden die Benutzersalden geändert.

Hashing

Hashing ist bei Kryptowährungen weit verbreitet. Diese Funktion ermöglicht es, eine beliebige Reihe von Daten in eine einzige Zeichenkette - einen Hash - "zusammenzufassen". Die Blockchain ist ein einziges Ganzes, da jeder aufeinanderfolgende Block den Hash des vorhergehenden Blocks enthält. Die Verwendung anderer Daten führt zu einer erheblichen Änderung dieser Zeichenfolge. Der Algorithmus schließt die Möglichkeit aus, eine Transaktion rückgängig zu machen, ohne alle nachfolgenden Blöcke zu verändern.

Konsens-Algorithmus

Ein Konsensalgorithmus, an dem die Mitglieder des Netzwerks - die Knoten - beteiligt sind, ist für die Validierung von Transaktionen und die Überprüfung aller Blockchain-Daten verantwortlich. Die populärsten Konsensalgorithmen sind der bereits erwähnte Proof-of-Work (in Bitcoin verwendet) und Proof-of-Stake.

Um Transaktionen zu validieren, wenden die Knoten Rechenleistung auf oder blockieren ihr eigenes Kapital, das als Garantie für die Gültigkeit der Daten dient. Sobald ein neuer Block hinzugefügt wird, ist es nicht mehr möglich, die in der aktuellen Phase ausgegebenen Mittel erneut auszugeben. Beim Erreichen des Algorithmus erhalten die Teilnehmer neue Kryptowährungen (sowohl in PoW als auch in PoS). Diese Mechanismen dienen also als Mittel zur Ausgabe neuer Kryptowährungen.

Unveränderlichkeit der Daten

Sobald ein Block der Kette hinzugefügt wird, gelten alle seine Transaktionen als verifiziert und unumkehrbar. Die Überprüfung aller Transaktionen, einschließlich früherer Transaktionen, erfolgt in jedem Konsenszyklus des Netzes. Ungültige Daten können nur dann in die Blockchain gelangen, wenn ein Angreifer in der Lage ist, den Hash der Blöcke zu entschlüsseln oder einen erheblichen Teil aller Knoten im Netzwerk kontrolliert. Im Falle von Bitcoin liegt diese Schwelle beispielsweise bei 51 %. Mit Stand vom 13. Oktober 2022 sind weltweit mehr als 15.000 Nodes in Betrieb, was einen Angriff auf Bitcoin praktisch unmöglich macht.

Wie der Wert von Kryptowährungen generiert wird

Wenn eine Blockchain erstellt wird, entscheiden die Entwickler, wie die Tokenomics des Projekts aussehen sollen. Außerdem bestimmt er den Algorithmus für die Ausgabe und Verteilung der Münzen an die Nutzer. Die Ausgabe ist die Anzahl der im Umlauf befindlichen Münzen. Bei einigen Projekten ist die Erstausgabe gleich Null, wie z. B. bei Bitcoin. In solchen Fällen kann die Kryptowährung kontinuierlich oder periodisch ausgegeben werden. Bei einer Reihe von Projekten gibt es ein Dauerproblem.

Die Verteilung der Erstausgabe von Münzen auf die Nutzer wird von den Entwicklern festgelegt. In der Regel verbleibt ein Teil des Vermögens bei dem Projektteam. Es werden Mittel für die Werbung und die Entwicklung des Projekts bereitgestellt. Einige der Münzen werden verwendet, um Investitionen anzuziehen. Sie können von Großinvestoren in einer oder mehreren Runden gekauft werden. Viele Projekte nutzen einen öffentlichen Token-Verkauf, um virtuelle Vermögenswerte an jeden zu verkaufen, der sie haben möchte. Andernfalls verteilen sie die Münzen an aktive Nutzer - Airdrop.

Bei Kryptowährungsalgorithmen kann es erforderlich sein, einige Münzen zu blockieren (z. B. durch Stapeln). Da einige Vermögenswerte in intelligenten Verträgen hinterlegt sind, steht ein bestimmter Betrag nicht zur Verfügung. Im Allgemeinen ist die Ausgabe von Kryptowährungen auf eine Maximalausgabe beschränkt. Bei Projekten, die kontinuierlich Münzen erzeugen, wird der Gesamtbetrag diesen Wert nie überschreiten. Das maximale Angebot an BTC beträgt zum Beispiel 21 Millionen.

Der Wert der Kryptowährung ist von der Halbierung betroffen. Dieser Mechanismus wird bei Kryptowährungen verwendet, die eine feste Gebühr pro Block zahlen. Die Halbierung erfolgt in regelmäßigen Abständen und führt zu einer Verringerung dieses Betrags. Das Ereignis verringert die Inflation und führt bei entsprechender Nachfrage nach dem Vermögenswert zu einem Anstieg seines Wertes.

Der Preis einer Kryptowährung wird durch das Aufflackern von Münzen beeinflusst. Das bedeutet, dass eine bestimmte Menge an Vermögenswerten aus dem Verkehr gezogen wird. Um Münzen zu vernichten, senden die Besitzer sie an spezielle Adressen oder intelligente Verträge. Auf diese Weise kann der Wert der Kryptowährung in die Höhe schnellen, und regelmäßige Verbrennungen erhöhen ihre Knappheit. Wenn Sie den Moment, an dem man die Kryptowährung am besten verkaufen sollte, nicht verpassen wollen, ist es ratsam, ein Tool zur Marktanalyse wie zum Beispiel Bitcoin Code herunterzuladen.  

Kryptowährungen werden im Gegensatz zu Fiat-Geld nicht von einer bestimmten Organisation oder einem Staat kontrolliert. Infolgedessen sind virtuelle Vermögenswerte durch eine hohe Volatilität gekennzeichnet. Ihr Wert wird in erster Linie durch Marktmechanismen bestimmt. Der Wert einer Kryptowährung hängt von dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage ab. Wenn eine große Menge an Münzen auf dem Markt verkauft wird und nicht genug Leute bereit sind zu kaufen, fällt der Wert. Wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt, steigt der Preis. Der wichtigste Indikator für die Nachfrage nach einem virtuellen Vermögenswert ist die Marktkapitalisierung.

Steuerfrei schenken: Xmas-Geschenke und Inflationsausgleich für Mitarbeitende

Der Jahresendspurt hat begonnen - damit steht bei so manchem Arbeitgebenden auch das Thema Weihnachtsgeld und -geschenke für Mitarbeitende auf der To-do-Liste. Doch aufgepasst: Auch bei vermeintlich einfachen Geschenken gibt es einiges zu beachten – insbesondere in Bezug auf Steuern und andere Abgaben. Extra-Tipp: die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nutzen.

Geldkarten und Gutscheine: nur bis zu 50 Euro steuerfrei

Weihnachtsgeschenke erfreuen nicht nur die Belegschaft, sie bieten auch finanzielle Vorteile für Unternehmen. Notizbücher, Kalender, Kaffeebecher oder Gutscheine – all diese Geschenke gelten als Sachzuwendungen, die der Arbeitgebende zusätzlich zum Lohn verschenken darf. Dabei gilt es zu beachten, dass Gutscheine nur bis zu einem Betrag von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Wird diese monatliche Freigrenze überschritten, muss der Arbeitgebende für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen.

Gutscheine/ -karten: Diese Kriterien müssen erfüllt werden

Die Gutscheine müssen außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie als Sachzuwendung anerkannt werden: Einerseits müssen sie zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Andererseits müssen sie den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) entsprechen.

Dementsprechend gibt es drei verschiedene Arten von Gutscheinkarten, die für den Sachbezug rechtens sind:

  • Limitierte Netze (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG): Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards.
  • Limitierte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG): Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie, beispielsweise Tankgutscheine, Beauty- oder Fitnesskarten oder Kinokarten.
  • Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c ZAG): Zum Beispiel Essensgutscheine und Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen.

+++ Unser Extra-Tipp: Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei +++

Ab dem 26. Oktober 2022 (bis Ende 2024) können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und -srat zugestimmt haben. Hier gibt's die Infos

N26 Krypto: Dank Bitpanda können fast 200 Kryptowährungen über die N26-App in Österreich gehandelt werden.

Die FinTech-Unicorns Bitpanda und N26 kooperieren bei der Trading-App N26 Krypto und gehen damit zugleich einen guten Schritt in Richtung einer kollaborativen Zukunft des Finanzwesens.

Insider-Informationen zur Partnerschaft zwischen den beiden FinTech-Unicorns N26 und Bitpanda kursierten schon länger, zuletzt dürfte laut Berichten nur mehr eine Genehmigung gefehlt haben, nun ist sie offiziell.

Heute wurde der Service N26 Krypto präsentiert, der über die Whitelabel-Lösung von Bitpanda läuft. Verfügbar ist N26 Krypto zum Start allerdings nur in Österreich. Der Service werde „in den kommenden Wochen schrittweise für berechtigte Kund*innen in diesem Markt verfügbar gemacht“, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: „Das Produkt soll über die kommenden Monaten auch für N26-Kund*innen in anderen Märkten verfügbar gemacht werden“.

Rund 200 Kryptowährungen in einer App traden

Die neue Funktion ermögliche es N26-User*innen, fast 200 Kryptowährungen in der App zu handeln, also zu kaufen und zu verkaufen – „mehr als in jeder anderen europäischen Banking-App“, betont man bei der Berliner Neobank zweier Wiener Gründer. Die Coins können in der App direkt vom Bankguthaben gekauft werden. Das eigene Portfolio kann über ein Menü abgerufen werden. Man reagiere mit N26 Krypto auf eine starke lokale Nachfrage, weil 40 Prozent der N26-Kund*innen entweder bereits aktiv mit ihnen handeln oder Interesse an Investitionen in Kryptowährungen bekundet hätten.

Kryptowährungen trotz Wertverlusten gefragt

Auch wenn Kryptowährungen im letzten Jahr an Wert verloren haben, bleiben sie eine gefragte und interessante Anlageklasse für Investor*innen und ein wachsender Teil des Finanzsystems. Für eine neue Generation von Investierenden, die nach Möglichkeiten sucht, um ihr Vermögen zu vermehren, gelingt der Einstieg in das Geldanlegen häufig über den Handel mit Kryptowährungen“, kommentiert N26-Gründer und CEO Valentin Stalf.

Wichtiger Schritt in Richtung kollaborative Zukunft des Finanzwesens

Bitpanda-Gründer und CEO Eric Demuth erläutert einmal mehr die Hintergründe seiner Whitelabel-B2B-Lösung: „Während sich die Branche stetig weiterentwickelt, wird immer deutlicher, dass FinTechs nur gemeinsam einen echten Einfluss auf das Leben der Menschen haben können. Wir haben uns einer spannenden, kollaborativen Zukunft des Finanzwesens verpflichtet“. Das Bitpanda-B2B-Angebot wird unter anderem bereits von Lydia aus Frankreich, Fabrick aus Italien oder Plum aus dem Vereinigten Königreich genutzt.

VC in Sicht?

Recht für Gründer*innen: Wir zeigen die wesentlichen Schritte und Themen im Rahmen einer Finanzierung mit sog. Wagniskapital (Venture Capital).

Laut statistischen Veröffentlichungen hat sich der Gesamtbetrag der Wagniskapitalinvestitionen in deutsche Start-ups im vergangenen Jahr auf über 15 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Risiken sind zwar angesichts der welt- bzw. finanzpolitischen Lage unzweifelhaft im Markt vorhanden und einige Marktteilnehmer*innen äußern, dass Investor*innen insbesondere bei großvolumigen Finanzierungsrunden bereits zurückhaltender agieren. Gleichwohl sind deutsche Start-ups und der Standort Deutschland im Allgemeinen weiterhin überaus attraktiv für nationale wie internationale Investor*innen aus dem Bereich Venture Capital. Das Kapital wird dabei im Rahmen von Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt.

Gestaltungsformen

In der klassischen Struktur einer Finanzierungsrunde werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Geschäftsanteile an einem Start-up an die Investor*innen ausgegeben, die sich im Gegenzug zu einer Einzahlung eines Cash-Betrages (auf das Stammkapital der ausgegebenen Anteile und) in die Kapitalrücklage der Gesellschaft verpflichten.

Daneben sind in der Praxis insbesondere in der Frühphase eines Start-ups oder bei einer Übergangsfinanzierung bis zu einer ggf. dann größeren Finanzierungsrunde sog. Wandel­darlehen gebräuchlich. Hier werden Anteile an der Gesellschaft noch nicht ausgegeben, jedoch aufbauend auf einen Darlehensvertrag jene Konditionen bereits festgelegt, durch die die Darlehenssumme später in Anteile gewandelt wird. Der/die Investierende bleibt damit im Gegensatz zur vorgenannten klassischen Struktur zunächst Darlehensgeber*in und wird erst bei Eintritt und Umsetzung der Wandlung Gesellschafter*in. Mit der Wandlung und Ausgabe der Anteile an den/die Investor*in ist dann vorgesehen, dass das Darlehen erlischt.

Wesentlicher Ablauf

Die Investor*innen werden die Risiken ihres geplanten Investments zunächst evaluieren. Während Business Angels hier häufig eher zurückhaltend sind, werden sich größere Investor*innen und insbesondere strategische Investor*innen die Finanzen und die rechtlichen Themen des Start-ups ansehen. Regelmäßig entscheidend ist hier der Nachweis des Bestandes der vorhandenen (vollständigen) IP-Rechte durch die Gesellschaft. In der Praxis treten Probleme etwa durch das Ausscheiden früherer Mitgründer*innen auf, soweit der Ausstieg vertraglich nicht ordentlich geregelt wurde. Ebenfalls besonders relevant sind eingeräumte Rechte Dritter sowohl im Rahmen von Optionsrechten über Anteile als auch virtuelle Anteile (einschließlich im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen) und sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren. Der Umfang wird seitens des/der betreffenden Investor*in regelmäßig durch eine Anforderungsliste (sog. Request List) festgelegt.

Wichtig ist, dass vor all diesen Offenlegungen entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den Investor*innen bestehen. Soweit die strategischen Investor*innen zudem Wettbewerber*innen des Start-ups sind, ist zudem auf kartellrechtliche Besonderheiten im Ablauf der Offenlegung zu achten. Deckt die Due Dilligence (erhebliche) rechtliche Risiken auf, kommt es möglicherweise zum Abbruch der Verhandlungen oder es werden sog. Post Closing Conditions vereinbart, die dem Start-up bzw. den Gründer*innen aufgeben, nach Durchführung der Finanzierungsrunde bestimmte Sachverhalt rechtlich nachzubessern (etwa den Datenschutz auf das Niveau eines Marktstandards zu bringen).

Das Timing dieser sog. Due-Diligence-Prüfung seitens des/der Investor*in und die geplanten wesentlichen Eckpunkte der Finanzierung, einschließlich insbesondere der Struktur und Höhe des Investments, der Bewertung des Start-ups, aber auch der wesentlichen gegenseitigen Rechte und Pflichten, werden dabei häufig in einem sog. Term Sheet festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung auf wenigen Seiten, die per se im Kern zwar rechtlich nicht bindend ausgestaltet ist, jedoch als Dokumentation des gegenseitigen Verständnisses der geplanten Transaktion sinnvoll ist (unter Ausnahme ggfs. von sehr überschaubaren Investments, die zur Vermeidung des Aufwands direkt und ohne Term Sheet umgesetzt werden).

Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde

Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde erfolgt dann je nach Struktur entweder durch Unterzeichnung des Wandeldarlehensvertrages oder einer Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung. Die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (sog. Investment and Shareholders Agreement) kann in zwei separate Dokumente oder aber innerhalb derselben Urkunde in zwei Teile unterteilt werden. In jedem Fall beinhaltet die Beteiligungsvereinbarung die Struktur und Konditionen des Investments (Regelungskomplexe betreffen etwa die Kapitalerhöhung und Leistungen des/der Investor*in, ggf. Milestones, Verwässerungsschutz, Garantieregelungen seitens der Gesellschaft bzw. der Gründer*innen), wohingegen die Gesellschaftervereinbarung die Struktur der künftigen gemeinsamen Beteiligung als Gesellschafter*in regelt (etwa Veto- bzw. Zustimmungsvorbehalte des/der Investor*in, Vorerwerbsrecht, Mitverkaufsrecht und/oder -pflicht, besondere Optionsregelungen, Vesting-Regelung zulasten der Gründer*innen, Liquidationspräferenz, Wettbewerbsverbot).

In aller Regel wird dabei die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung aufgrund der enthaltenen Regelungen durch eine(n) Notar*in zu beurkunden sein. Dasselbe gilt für einen Wandeldarlehensvertrag, zumindest soweit dieser wie regelmäßig die Pflicht des Wandeldarlehensgebenden vorsieht, mit der Wandlung einer Gesellschaftervereinbarung beizutreten bzw. im Einzelfall soweit eine Pflicht des Wandeldarlehensgebenden zur Wandlung besteht.

In der Praxis werden bei kleineren Investments teilweise Versuche unternommen, die Notarkosten durch besondere Gestaltungen einzusparen. Hier kursieren insbesondere aus Business-Angel- bzw. Gründer*innen-Netzwerken Vorlagen, die beurkundungspflichtige Regelungen von der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung in die ohnehin zu beurkundende Satzung verschieben und die von einer weiteren Beurkundung dann absehen. Insbesondere aus Sicht des/der Gründer*in sollte bei der Verwendung von diesbezüglichen Musterverträgen unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Aus unserer Erfahrung kommt es aus den Verhandlungen regelmäßig zu erheblichen Anpassungen dieser Vertragsmuster und stellt sich die durchaus komplexe rechtliche Frage, ob die betreffenden Änderungen nicht wiederum eine Beurkundungspflicht auslösen. In der Notarpraxis ist darüber hinaus umstritten, ob die verwendeten Muster die Beurkundungspflicht überhaupt entfallen lassen. Soweit eine bestehende Beurkundungspflicht nicht eingehalten würde, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung.

Fazit

Die Finanzierungsrunde hat naturgemäß für Gründer*innen eine erhebliche Bedeutung. Es wird dort im Lebenszyklus des Unternehmens der Grundstein für eine erfolgreiche Wertentwicklung gelegt. Die Abläufe und Themen einer Finanzierungsrunde sind hierbei überwiegend Standard und können gut antizipiert werden. Die Gründer*innen sollten dabei die einzelnen Schritte (insbesondere die ggf. geplante Due Diligence durch den/die Investor*in) sorgfältig vorbereiten. Rechtliche Probleme, die sonst im Laufe der Finanzierungsrunde aufkommen, können so proaktiv vermieden werden.

Der Autor Alexander Weber, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in München im Bereich Venture Capital/Gesellschaftsrecht, www.heuking.de

Vormerken: In der kommenden Ausgabe von StartingUp – Heft 04/22 –  liest du in unserer Serie „Recht für Gründer*innen“: Der Beteiligungsvertrag – wesentliche Themen und Standards.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Warum eine BU-Versicherung für Selbstständige zum Pflichtprogramm gehört.

„Arbeitnehmer haben einen Arbeitsplatz, Selbstständigen gehört ihr Arbeitsplatz“ – dieser Ausspruch zeigt, dass Selbstständige oft mehr Freiheiten haben. Doch diese Freiheit bedeutet durchaus auch mehr Eigenverantwortung. So müssen sich Selbstständige in vielen Fällen selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Dies wirkt sich in Bezug auf die Berufsunfähigkeit noch einmal schwerwiegender aus: Die gesetzlichen Leistungen der Erwerbsminderungsrente gilt oft für Selbstständige nicht. Aus diesem Grund ist eine BU-Versicherung für die meisten Selbstständigen einer der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Doch was bietet diese und was sollten Interessenten beim Versicherungsabschluss beachten?

Was bietet eine BU-Versicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet als wichtigste Leistung die Auszahlung einer Rente, wenn der Versicherte berufsunfähig ist. Auf diesem Weg lässt sich also verhindern, nach einem Unfall oder einer Berufsunfähigkeit infolge einer Krankheit am Ende mittellos zu werden.  Die Höhe der Rente lässt sich beim Abschluss der Versicherung vereinbaren. Hierbei gilt: Je höher die abgesicherte Rente, desto höher der regelmäßige Beitrag. Aus diesem Grund gilt folgende Faustformel:

Ca. 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettohaushaltseinkommens

Auf diese Weise lässt sich der aktuelle Lebensstandard halten, ohne dass die Kosten für die Versicherung allzu stark ausfallen.

Welche zusätzlichen Aspekte sind beim Versicherungsabschluss wichtig?

Neben der Höhe der BU-Rente spielen noch weitere Faktoren beim Abschluss einer BU-Versicherung eine wichtige Rolle. Dazu gehören:

  1. Verzicht auf abstrakte Verweisung

Eine abstrakte Verweisung sorgt dafür, dass der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigert, wenn Versicherte statt ihres bisherigen Jobs noch eine andere, gleichwertige Tätigkeit ausüben könnten. Moderne Tarife verzichten jedoch zum größten Teil auf eine abstrakte Verweisung.

  1. Wartezeiten

Wartezeiten bedeuten bei der BU-Versicherung etwas Anderes als bei vielen anderen Versicherungen. Hier geht es darum, ab wann der Versicherer nach der Feststellung der Berufsunfähigkeit mit der Auszahlung der BU-Rente beginnt. Hier sind theoretisch Karenzzeiten bis zu 24 Monaten möglich. Hierbei gilt: Je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.

Doch Achtung: Selbstständige sollten hier oft nicht zu lange Fristen wählen, da sie die Zeit ohne Einkommen nicht so gut überbrücken können wie Angestellte. Diese erhalten nämlich Lohnfortzahlung und Krankengeld. Wer eine Krankenversicherung mit Krankengeld gewählt hat, kann jedoch ebenfalls eine Karenzzeit vereinbaren.

  1. Rückwirkende Leistungen

Bei einer verzögerten Feststellung der Berufsunfähigkeit zahlen einige Anbieter rückwirkend bis zu 3 Jahre. Hierbei kommt es jedoch sehr auf den gewählten Tarif an. Aus diesem Grund sollten Interessenten vorher die einzelnen Anbieter genau miteinander vergleichen.

  1. Nachversicherungsgarantie

Auch eine Nachversicherungsgarantie kann einen sinnvollen Leistungsbaustein darstellen. Hierbei wird die Rentenhöhe bei bestimmten Anlässen (z.B. Hochzeit) nach oben hin automatisch angepasst, ohne dass dabei erneut eine Risikoprüfung erfolgt.

  1. Prognosezeitraum

Der Prognosezeitraum umfasst die Zeit, innerhalb der eine Berufsunfähigkeit bestehen muss, bis sie von der Versicherung endgültig anerkannt wird. Die meisten Versicherer setzen hier 6 Monate an. Sollte ein Anbieter höher liegen, heißt es: genauer hinschauen. Ist der Tarif eventuell besonders günstig oder bietet er andere besondere Zusatzleistungen? Wenn nicht, gibt es im Normalfall bessere Alternativen.

Wer diese Aspekte bei der BU-Versicherung berücksichtigt, kann die Police auf die eigenen Bedürfnisse zuschneiden.

Mit welchen Kosten ist bei einer BU-Versicherung zu rechnen?

Die Kosten einer BU-Versicherung bemessen sich wie bei sehr vielen Versicherungen nach dem Risiko und der Leistung, die im Versicherungsfall fällig wird. Aus diesem Grund lassen sich vor allem die Kostenfaktoren benennen:

  • Das eigene Alter beim Versicherungsabschluss
  • Der Gesundheitszustand
  • Der Beruf und der Grad der Bürotätigkeit
  • Die Laufzeit (bis zu welchem Alter)
  • Etwaige Vorerkrankungen
  • Gefährliche Hobbys

Je nachdem, wie diese Faktoren ausfallen, können die Kosten für eine BU-Versicherung von 40 Euro pro Monat bis zu 250 Euro pro Monat betragen.

Hinweis: Wer aufgrund von Vorerkrankungen keine BU-Versicherung erhält, sollte die Möglichkeit einer anderen Absicherung checken. Eine private Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab und eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn Versicherte so gut wie keiner Arbeit mehr nachgehen können. Dafür sind die Zugangshürden geringer und die Beiträge fallen niedriger aus.

Mit einer BU-Versicherung gut abgesichert

Unter dem Strich bietet eine BU-Versicherung eine sehr wichtige Absicherung für Selbstständige. Diese werden über staatliche Institutionen nicht abgesichert und wären bei einer Berufsunfähigkeit in vielen Fällen auf Sozialhilfe angewiesen. Eine BU-Versicherung kann bei einer Berufsunfähigkeit jedoch dafür sorgen, dass der eigene Lebensstandard sich halten lässt. Wer bei der Anbieterwahl einige wichtige Aspekte mit einkalkuliert, findet am Ende eine passgenaue BU-Police.

Der Fiskus richtet sein Augenmerk auf die Krypto-Welt

In unserem Interview gehen die Steuerexperten von EY, Petar Groseta (Partner) und Ivana Jovanic (Senior Consultant), auf die Fragen der Besteuerung von Kryptowährungen aus der Perspektive von Krypto-Investoren und anderen Marktteilnehmern im Krypto-Ökosystem ein.

Warum ist es jetzt wichtig, über das Thema Besteuerung von Kryptowährungen zu sprechen?

Petar Groseta: Der Kryptowährungsmarkt hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt. Die Erwartung ist generell, dass die Bedeutung dieser Anlageklasse in Zukunft nur noch zunehmen wird.

Dabei gibt es viele verschiedene Marktteilnehmer mit ihren spezifischen Rollen. Die Grenzen zwischen dem Markt der "nativen Kryptowährung" und den "traditionellen Finanzsystemen" verschwimmen zunehmend, sowohl in Bezug auf bestehende Anlageinstrumente als auch in Bezug auf die Infrastruktur des gesamten Krypto-Ökosystems. Dies erhöht natürlich auch den Druck auf den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung, die bestehenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowohl hinsichtlich der Besteuerung auf Anlegerebene als auch in Bezug auf eine vollständige Erfassung und Überprüfung der steuerpflichtigen Einkünfte weiterzuentwickeln.

Ivana Jovanic: Im Grunde geht es dabei um folgende zwei Fragen:

  1. Wie werden Einkünfte und Gewinne aus Kryptowährungen auf Ebene einzelner Anleger besteuert?
  2. Wie sollte ein effektives Meldesystem, d.h. „Steuerreporting“ ausgestaltet werden, um eine mögliche Steuerhinterziehung zu verhindern?

Können Sie kurz die diesbezüglichen Antworten des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung darstellen?

Petar Groseta: Bezüglich der Besteuerungsfragen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 10. Mai 2022 sein lang erwartetes Schreiben zu den Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Mit dem Schreiben äußert sich das BMF zum ersten Mal umfassend zu den verschiedenen Krypto-Sachverhalten, die zunächst technisch erläutert und danach aus der Finanzverwaltungssicht ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden.

Sehr erfreulich dabei ist, dass nunmehr auch nach der Auffassung der Finanzverwaltung die Veräußerungen von Kryptowährungen im Rahmen privater Vermögensverwaltung nur dann steuerpflichtig sind, wenn die Veräußerung innerhalb der Ein-Jahresfrist nach der Anschaffung stattfindet. Damit geht auch das BMF davon aus, dass sich die für die Steuerpflicht relevante Einjahresfrist nicht verlängert, wenn die Kryptowährungen zur Einkünfteerzielung, z.B. durch Lending oder Staking eingesetzt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung. Auch dazu nimmt das BMF ausführlich Stellung. Dabei geht das BMF insbesondere in den Fällen von „passivem“ Staking - etwa im Rahmen der Beteiligung an einem Staking-Pool - grundsätzlich von der privaten Vermögensverwaltung aus.

Ivana Jovanic: Auch wenn es sehr zu begrüßen ist, dass sich die Finanzverwaltung mit dem BMF-Schreiben ausführlich zu der Besteuerung von Kryptowährungen geäußert hat, betreffen die Aussagen des BMF nur die steuerlichen Folgen von direkten Investments in Kryptowährungen. Allerdings können die Investments nicht nur direkt, sondern auch indirekt über verschiedene Formen der „traditionellen“ Finanzinstrumente wie Tracking-Notes, Knock-Out Zertifikate oder ETFs erfolgen. Da die Steuerfolge, je nach Investmentform, sehr unterschiedlich sein kann, sollte diese aufgrund ihres erheblichen Einflusses auf die Netto-Rendite in die Investitionsentscheidung unbedingt immer miteinbezogen werden.

Und wie sieht es mit dem steuerlichen Reporting aus?

Ivana Jovanic: Hier hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 22. März 2022 ein öffentliches Konsultationsdokument mit den Vorschlägen zur Einführung eines Rahmens für die Meldung von Krypto-Vermögenswerten, sog. Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation lief bis 29. April 2022. Die OECD plant, im Oktober 2022 endgültige Vorschläge für die neuen Regeln zu veröffentlichen.

Das von der OECD vorgeschlagene Regelwerk basiert im Wesentlichen auf dem Modell des Meldestandards für grenzüberschreitende Meldungen von „traditionellen“ Konten- und Depotwerten durch Finanzinstitute, dem Common Reporting Standard (CRS). Anstatt jedoch die Meldung von gehaltenen Vermögenswerten zu verlangen, schreibt CARF die Meldung von Krypto-Transaktionen vor. Es ist durchaus vorstellbar, dass einige „Early-Adopters“-Länder die Vorschriften bereits ab dem 1. Januar 2024 umsetzen.

Petar Groseta: Neben den oben beschriebenen Bemühungen auf der OECD-Ebene arbeitet auch die EU-Kommission derzeit an einem unionseigenen Meldesystem für Krypto-Vermögenswerte im Rahmen der 8. Änderung der EU-Amtshilferichtline (DAC 8), die ebenfalls demnächst vorgestellt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die OECD Vorschläge zu CARF mit den Reporting-Pflichten nach DAC 8 abgestimmt sein werden.

Auf der nationalen Ebene hat zudem das BMF ein separates Schreiben hinsichtlich der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten der deutschen Krypto-Investoren angekündigt.

Welche Implikationen werden diese haben und was ist für unser Audience – Investoren und Start-ups – wichtig zu wissen?

Ivana Jovanic: Die Investoren werden die Veröffentlichung des BMF-Schreibens sicherlich sehr begrüßen, da damit zahlreiche Zweifelsfragen aus der Sicht der Finanzverwaltung beantwortet werden.

Petar Groseta: Die Implikationen für die Start-ups bzw. die Finanzindustrie im Allgemeinen werden nicht zuletzt davon abhängen, welche Rolle sie im „Krypto-Ökosystem“ einnehmen. Es sollte bedacht werden, dass eine effektive Nutzung der Kryptowährung sehr stark von der Existenz der Infrastruktur abhängt, die die Speicherung, Übertragung, das Ausleihen/Verleihen und den Handel unterstützt, genau wie es beim traditionellen Finanzsystem mit seinen Börsen, Brokern, Händlern, Marktmachern, Verwahrern, Kreditgebern und Zahlungssystemen der Fall ist. Hier könnten insbesondere die zu erwarteten Steuerreportingpflichten zum Teil beachtliche Auswirkungen auf die Geschäftsstrukturierung und Kosten der Compliance haben. Man kann jedenfalls sagen, dass die steuerlichen Auswirkungen in alle geschäftspolitischen Überlegungen miteinbezogen werden sollten.

Welche weitere Entwicklung erwarten Sie bzw. welchen Ausblick können Sie geben?

Petar Groseta: Es ist klar erkennbar, dass die Fragen der Besteuerung und der steuerlichen Transparenz mit großer Geschwindigkeit Eingang in die Krypto-Welt finden, sodass seitens der deutschen Finanzverwaltung, bzw. auf globaler Ebene mit weiteren Maßnahmen gerechnet werden kann. Dies hat auch die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel sehr prägnant auf den Punkt gebracht, als sie meinte, dass die Veröffentlichung des BMF-Schreibens selbstverständlich nicht der Schlusspunkt der Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis sei, und dass die rasche Entwicklung der "Kryptowelt" dafür sorgen wird, dass uns die Themen nicht ausgehen.

Ivana Jovanic: In der Tat sollten sich die davon betroffenen Marktteilnehmer und Investoren intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen, deren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf ihre Investmententscheidungen bzw. Geschäftsmodelle analysieren und ggf. die für sie relevanten Punkte rechtzeitig in die Diskussion einbringen.

Management des Firmenkapitals im Unternehmen

Möchten Sie mehr über das Management des Firmenkapitals erfahren? Dann haben wir hier alle Informationen und Tipps für Sie parat.

Vor allem in Zeiten der Inflation und der Minuszinsen ist es nicht nur für Privatpersonen interessant, andere lukrative Wege zu finden, das eigene Geld anzulegen. Auch immer mehr Unternehmen fokussieren sich auf das optimale Einsetzen des Firmenkapitals. Doch wie wird das gemacht und vor allem, wie verläuft das Management des Firmenkapitals? In diesem Artikel möchten wir dies näher thematisieren und weitere hilfreiche Informationen geben.

Aktives Kapitalmanagement für Unternehmen

Als Unternehmen ein hohes Kapital in einer Bank zu lagern, war vielleicht damals eine beliebte Methode, doch heutzutage nicht mehr. Statt Geld zu verdienen, dank Zinsen, verlieren wir es stattdessen nur. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen, auf Wertpapiere zu setzen und so mit der Zeit das Kapital weiter aufzubauen, statt stetig Geld zu verlieren. Auf Finanztrends finden Sie zum Beispiel eine große Übersicht der verschiedenen Wertpapiere und Anlegemöglichkeiten, wenn Sie dazu weitere Informationen suchen.

Mit Wertpapieren handeln

Mit Wertpapieren handeln ist eine der beliebtesten Optionen, das Unternehmenskapital anzulegen. Hierbei ist es natürlich wichtig, je nach Größe des Unternehmens auf eine passende Anlagestrategie zu setzen. Vor allem bei einem hohen Kapital ist es notwendig, einen ausgiebigen Depot-Vergleich anzustellen, bevor das Geld investiert wird. Durch die hohen Summen machen selbst kleine Unterschiede einen großen finanziellen Teil aus. Meist sind auch die Kosten für solche Firmen-Depots höher als bei Privatkunden, sodass dies ein weiterer finanzieller Aspekt ist, der berücksichtigt werden sollte. Bei hohen Summen und vielen verschiedenen Investitionen ist es zudem wichtig eine Person zu haben, welche sich um das Management dieser Depots kümmert. Solch einen Vollzeit- oder Teilzeit-Job muss ebenfalls Platz in der Kalkulation finden.

Lohnt sich ein Unternehmenskonto zum Trading?

Sie haben ein Unternehmen und haben aktuell ein Unternehmenskonto, auf dem Rücklagen sowie Firmengelder liegen? Dann werden Sie sicherlich bereits festgestellt haben, dass es aktuell kaum noch Zinsen gibt und es sich nicht mehr lohnt Geld als nötig auf dem Konto zu behalten. Wenn Sie konkret bestimmen können, wie viel Geld Sie „zu viel“ auf dem Konto haben, dann können Sie dieses Geld nutzen, um es an der Börse anzulegen. Hierbei haben Sie die Chance, höhere Zinsen zu erzielen und so das Geld für sich arbeiten zu lassen. Natürlich gibt es auch Risiken, wenn es um das Anlegen geht, sodass Sie sich hier konkret beraten lassen und eine Strategie ausarbeiten sollten, bevor Sie das Investieren beginnen.

Eigene Trading GmbH für die Firma gründen und eine Verlustbeschränkung umgehen

Nicht nur steuerlich ist es sinnvoll, eine GmbH zu gründen. Dies können Sie schnell und leicht umsetzen, indem Sie einen Gesellschaftsvertrag entwerfen und Ihre Firmierung bei der IHK überprüfen lassen. Lassen Sie zudem die Beurkundung beim Notar prüfen und erstellen Sie ein Firmenkonto. Nun können Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen und warten auf die Bestätigung des Amtsgerichtes. Dann können Sie mit dem Handel an der Börse mit Ihrer Trading GmbH beginnen.

Vorteile & Nachteile einer Trading GmbH

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, dann möchten wir Ihnen hier die Vorteile und Nachteile einer Trading GmbH vorstellen.

Vorteile:

  • Steuerersparnisse
  • Übertragung von Unternehmensanteilen möglich
  • Anleger haftet nur bis zur max. Höhe des Stammkapitals

Nachteile:

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel die wichtigsten Aspekte bezüglich des Managements des Firmenkapitals im Unternehmen näherbringen konnten. Denken Sie daran, dass zu viel Kapital auf dem Konto nicht mehr mit Zinsen etc. einhergeht und daher finanziell wenig Sinn ergibt. Lassen Sie sich am besten individuell beraten und arbeiten Sie einen Anlegeplan aus.

Digital Assets: Chance oder Herausforderung für Start-ups?

Was sind Digital Assets, was leisten sie und haben sie das Zeug, die Finanzmärkte zu revolutionieren?

Digital Assets sind in aller Munde und entwickeln sich in rasantem Tempo weiter. Nicht wenige sind der Auffassung, dass hier gerade ein neuer Milliardenmarkt entsteht, der etablierte Finanzdienstleister unter Zugzwang bringt – andere wiederum halten den Hype um Digital Assets für hoch spekulativ. Parallel werden auch die Regulierungsbemühungen in Europa immer intensiver. Unzweifelhaft werden Digital Assets zur Weiterentwicklung der Finanzmärkte beitragen und halten sowohl für etablierte Marktteilnehmer*innen als auch neue Player wie Start-ups und insbesondere FinTechs eine große Bandbreite von Chancen bereit. Doch trotz des großen Interesses für diesen neuen Markt ist häufig unklar, was Digital Assets genau sind.

Was sind Digital Assets?

Grob definiert umfassen Digital Assets jegliche Art von elektronisch gespeicherten Daten und Werten, die sowohl eindeutig identifizierbar sind als auch zur Wertschöpfung genutzt und im Zuge dessen gehandelt werden können. Beispiele für Digital Assets sind unter anderem Dokumente, Audiodateien, Videos, Logos, Folienpräsentationen, Tabellenkalkulationen und Websites etc.

Distributed Ledger Technologien

Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung von Finanz- und Vermögenswerten gewinnen Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, sowohl bei Retail- als auch institutionellen Investor*innen zunehmend an Bedeutung. Die zugrundeliegende Distributed Ledger Technologie (DLT) ermöglicht hierbei die Verwaltung, Ausstellung und den Handel von digitalen Vermögenswerten, ohne die Notwendigkeit, eine zentrale Partei bzw. einen Emittenten hinzuziehen. Diese Assets profitieren dabei von kürzeren Transaktionszeiten und höherer Transaktionssicherheit.

Die Entwicklungen der Distributed Ledger Technologien und der damit verbundenen Digital Assets lassen sich dabei in drei Phasen einteilen, die jeweils durch wichtige Entwicklungen und Erfindungen gekennzeichnet sind.

  • Blockchains der ersten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der ersten Generation wurden mit dem Ziel entwickelt, das bestehende Finanzsystem zu verbessern, indem sie eine dezentralisierte und transparente monetäre Plattform für digitale Transaktionen angeboten haben. Die erste und wohl auch bekannteste Kryptowährung Bitcoin löst hierbei in dezentraler und nachhaltiger Form das ‚Double Spending‘-Problem, das die Gefahr der doppelten Ausgabe der gleichen Einheit einer digitalen Währung beschreibt. Bedingt durch die hohen Transaktionskosten und -zeiten differenziert sich aber Bitcoin immer mehr von der Funktion als Währung und hin zu einem Wertspeicher.
  • Blockchains der zweiten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der zweiten Generation erweitern den bestehenden Ansatz digitaler dezentraler Währungen um eine ‚Wenn-Dann‘-Funktion. Dies erlaubt Marktteilnehmer*innen mittels intelligenter Verträge (Smart Con­tracts) Bedingungen und Handlungen dezentral zu programmieren, die bei Erfüllung automatisiert ausgeführt werden. Die initiale Einführung von Smart Contracts im Zuge der Ethereum Plattform ermöglichte weiterhin die Tokenisierung von Vermögenswerten. Hierbei wird der zugrunde liegende Vermögenswert mit all seinen Rechten und Pflichten mit den Smart Contracts verknüpft und mittels eines Tokens auf der Blockchain abgebildet.
  • Blockchains der dritten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der dritten Generation wie beispielsweise Avalanche oder Chainlink zielen darauf ab, grundlegende Mängel wie Skalierbarkeit und Interoperabilität von Digital Assets zu adressieren, um eine breitere Akzeptanz zu schaffen. Weiterhin ermöglicht die fortlaufende Entwicklung der verschiedenen Blockchain-Protokolle gänzlich neue Anwendungsfälle wie beispielsweise die Entwicklung dezentraler digitaler Welten (z.B. Metaverse) oder dezentraler Finanzdienstleistungen (z.B. Decentralized Finance).

Welche Arten von Digital Assets gibt es?

Digital Ledger Technologien haben die Sichtweise des Kapitalmarkts auf die Erzeugung, den Handel, die Verwahrung als auch die Abwicklung von Digital Assets maßgeblich beeinflusst. Hierbei haben sich Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, von einem digitalen Zahlungsmittel hin zu einer komplexen heterogenen Anlageklasse entwickelt, die sowohl durch ein zentrales Institut ausgestellt werden können als auch weiterhin dezentral durch die Privatwirtschaft. Ableitend aus der genutzten Technologie und den zugrundeliegenden Protokollen, dem zu digitalisierendem Asset und der Emittenten-Struktur lassen sich Digital Assets, die mit der Nutzung der Blockchain-Technologie emittiert werden, in folgende Subkategorien unterteilen:

  • Institutional Money umfasst sämtliche digitale Währungen, die durch eine zentralisierte und weitestgehend regulierte Partei bzw. Institution ausgestellt werden. Hierzu zählt primär digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC), ausgestellt durch die Zentralbank selbst oder einen Intermediär (z.B. eine Bank oder ein Geld­institut).
  • Private Money hingegen umfasst alle digitalen Währungen, die von regulierten als auch unregulierten Institutionen aus der Privatwirtschaft ausgestellt werden. Hierzu zählen unter anderem klassische Kryptowährungen und Coins wie Bit- oder Litecoin sowie sog. Stablecoins, die durch automa­tische Preisbildungsmechanismen an einen Zielwert (wie den Wert einer nationalen Währung) gekoppelt sind.
  • Die Anlageklasse der Fungible & Non-Fungible Tokens basiert auf dem Ansatz der Tokenisierung verschiedenster Vermögenswerte. Neben der Tokenisierung von klassischen Fungible (austausch- bzw. auswechselbaren) Assets, wie beispielsweise Derivaten, ermöglicht die Distributed Ledger Technologie die Tokenisierung von physischen und digitalen Non-Fungible Assets wie beispielsweise digitaler Kunst, Musikrechten oder Ingame-Gegenständen. Hierzu zählen Non-Fungible Tokens (NFTs), die unter anderem auf der Ethereum Blockchain gehandelt werden. Weiterhin ermöglichen Hybrid-Ansätze die Tokenisierung von nicht fungiblen physischen Assets, wie beispielsweise eine Immobilie, in einer digitalen fungiblen Form.
  • Elektronische Wertpapiere oder auch Krypto-Wertpapiere beschreiben eine Sonderform der Fungible Assets, bei der Wertpapiere nicht wie bisher in physischer, gedruckter Form herausgegeben werden, sondern im Rahmen des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG) digital mittels der Blockchain ausgestellt werden können.
  • Utility Token beschreibt eine digitale Anlageklasse, die ihre(n) Besitzer*in dazu ermächtigt, ein Produkt oder Dienstleistungen der jeweiligen primären Blockchain zu nutzen. Eine Subkategorie der Utility Token sind unter anderem die sog. Governance Token, die Stimmrechte in einem Blockchain-Projekt repräsentieren.

Blick in die Zukunft des Ökosystems rund um Digital Assets

Der Markt für Digital Assets und das dazugehörige Ökosystem werden in den kommenden Monaten und Jahren maßgeblich durch die fortschreitenden Regulierungsvorhaben wie der EU-Verordnung zum einheitlichen Umgang mit Kryptowährungen (Markets in Crypto Assets, MiCA) geprägt. Die verstärkten Bemühungen von Regulatorik und Aufsicht zur Schaffung von einheitlichen Rahmenbedingungen können die Sicherheit des Umfelds für alle Marktteilnehmer*innen verbessern und somit zu mehr Akzeptanz führen.

Im Zuge dessen ist eine fortschreitende Weiterentwicklung des Ökosystems und eine spätere Konsolidierung der Marktteilnehmer*innen zu erwarten – auch wenn der Markt für Digital Assets sicher langfristig Eintrittsmöglichkeiten für neue Marktteilnehmer*innen mit einer Spezialisierung auf Teilbereiche oder -lösungen bieten wird. Die Rollen und Aufgabenfelder der Marktteilnehmer*innen werden dabei neu verteilt und sind sowohl durch traditionelle Institute wie Banken und Regulatoren als auch durch gänzlich neue Teilnehmer*innen wie Start-ups und insbesondere FinTechs geprägt.

Die Autoren:
Felix Eigelshoven ist Senior Consultant im Bereich Financial Services Technology-Consulting und seit 2022 für EY tätig. Er berät Kund*innen aktiv zur Entwicklung von Blockchain-basierten Geschäftsmodellen, sowie deren technischer Umsetzung. Neben seiner Tätigkeit als Berater forscht er aktiv zum Thema Krypto-Marktmanipulation und Markteffizienz.

Dr. Francesco Pisani ist seit 2015 für EY tätig. Er ist EY EMEIA Deputy Startup Leader, Co-Initiator der EY Start-up Academy und Gastdozent an verschiedenen Hochschulen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Geschäftsmodelle und Innovationen sowie Preisstrategien und Partnerschaften.

Was sind NFTs und wie werden sie in Zukunft gehandelt werden?

Von NFTs ist derzeit vielfach die Rede. Immer wieder begegnet man Berichten von Menschen, die angeblich in kurzer Zeit eine Menge Geld durch den NFT-Handel erworben haben. Wir wollen uns an dieser Stelle einmal anschauen, was NFTs eigentlich sind und wie sie gehandelt werden können.

Was ist eigentlich ein NFT?

Die Abkürzung NFT steht für „Non-Fungible Token“. Die Bezeichnung non-fungible weist darauf hin, dass es sich um einen einzigartigen Token handelt, welcher nicht austauschbar ist. Somit stehen NFTs beispielsweise im Gegensatz zur bekannten Kryptowährung Bitcoin. Ein Bitcoin ist „fungible“, das heißt, er ist austauschbar und kann ganz einfach gegen einen anderen Bitcoin ausgetauscht werden, ohne dass deswegen eine Wertänderung eintritt. Auch unsere „normalen“ Währungen sind austauschbar. Wenn wir einen Euro haben, bleibt der Wert gleich, auch wenn wir ihn durch einen anderen Euro austauschen.

NFTs sind dagegen mit digitalen Inhalten verknüpft und deswegen Unikate. Sie können beispielsweise mit Erstausgaben von Büchern oder seltenen Sammelkarten verknüpft werden. Wenn ein NFT also ausgetauscht wird, ist er mit einem anderen Inhalt verknüpft und dementsprechend kann sich dann auch der Wert verändern.

Auf brokerdeal.de kannst du dich über verschiedene NFTs informieren und auch Antworten finden, wenn du dir die Frage stellst „welche NFTs kaufen?“

Die Funktionsweise von NFTs

Die Grundlage für NFTs bildet die Blockchain. Dadurch können Besitzer sicher und eindeutig identifiziert werden. In den meisten Fällen bildet die Ethereum-Blockchain die Basis für NFTs.

Die Besonderheit der Ethereum-Blockchain ist, dass auf ihr nicht nur Tokens gespeichert werden können, sondern auch noch weitere Funktionalitäten dafür. Dies ist über die sogenannten Smart Contracts möglich, ohne die man nicht mit NFTs handeln kann. Die Ethereum-Blockchain ist also besonders geeignet für NFTs, da auch die dazugehörigen individuellen Informationen auf ihr gespeichert werden. Es entsteht ein digitales Original. So kann man mit NFTs Musik, Sammlerstücke, Bilder und viele weitere Dinge sammeln oder auch damit handeln.

Wie sieht die Zukunft von NFTs aus?

Eigentlich gibt es NFTs bereits seit 2014. Der Durchbruch ließ allerding etwas auf sich warten, denn erst seit 2021 sind die Tokens plötzlich in aller Munde.

Seit letztem Jahr stellen NFTs den größten Krypto-Trend dar und es gibt einen richtigen Hype darum. Laut Experten-Prognosen sollen die Non-fungible Tokens in diesem Jahr schließlich in den Mainstream kommen.

Allerdings gibt es auch hier ein paar Punkte, die man als Käufer von NFTs beachten sollte. So stellt der Kauf auch immer ein gewisses Risiko dar, denn sobald die Nachfrage an einem Objekt zurückgeht, kann der Wert des entsprechenden NFT ganz schnell in den Keller rutschen. Außerdem solltest du wissen, dass du durch den Kauf eines NFTs allein noch nicht unbedingt ein Eigentumsrecht am jeweiligen Wert-Objekt hast. Es ist nämlich so, dass im Grunde jeder NFTs herstellen und damit handeln kann. Deshalb ist es immer wichtig, dass du dich als Käufer genau über das Objekt und dessen Wert informierst, bevor du NFTs kaufst.

Eine weitere Schwierigkeit könnte auf dich zukommen, wenn du NFTs wieder verkaufen willst. Die Marktliquidität dafür ist derzeit noch nicht wirklich hoch und es kann dementsprechend schwierig sein, einen Käufer zu finden. Womit wir wieder beim Thema risikobehaftete Investition wären.

Wo kann man NFTs handeln?

Für den Handel mit NFTs musst du dich auf einer Plattform anmelden, auf der das möglich ist. Derzeit gibt es schon einige Handelsplätze, auf denen das möglich ist und es werden sicher noch einige dazukommen.

Auch die Geschäftsfelder von NFT-Handelsplätzen haben sich bereits vergrößert. So gibt es bereits Kryptobörsen mit NFT-Marktplatz, an denen die non-fungible Tokens als Kreditsicherheit geboten werden.

Wie bereits erwähnt basieren die meisten NFTs auf der Ethereum-Blockchain. Das bedeutet, dass auch die Kryptowährung Ether als bevorzugtes Zahlungsmittel dafür gilt. Oft ist also das Vorhandensein eines Ethereum-Wallet eine Voraussetzung für den NFT-Handel. Du musst also vorher Ether erwerben. Dies machst du wiederum über einen Onlinebroker, der diese im Angebot hat.

Einsatzbereiche von NFTs

Die Einsatzbereiche von NFTs sind vielfältig und es gibt quasi keine Grenzen dafür. Mittlerweile werden schon viele Ereignisse, Items und auch Gegenstände als non-fungible Tokens gehandelt.

Auch virtuelle Dinge können damit gehandelt werden. So kommen sie beispielsweise schon vielfach in Videospielen zum Einsatz, um damit virtuelle Währungen, Avatare, Waffen und Skins damit zu kaufen oder zu verkaufen. Auch für Videos, Musik, legendäre Momente aus dem Sport oder anderen Bereichen oder wertvolle Sammelkarten kommen die Tokens zum Einsatz.

Falls du dich jetzt fragst, ob mit NFTs auch reale Güter gehandelt werden können: ja, das ist möglich. Es werden auch gefragte Güter wie Autos, Designerschuhe, Immobilien und so weiter tokenisiert.

Kryptowährungen: Mit der richtigen Methode den Markt verstehen

Es gibt viele Möglichkeiten, sein Geld anzulegen, allerdings werfen nur noch die wenigsten eine einigermaßen vernünftige Rendite ab. Anleger*innen wollen mit ihrem hart erarbeiteten Geld ein Vermögen aufbauen oder sich ein zweites, finanzielles Standbein schaffen. Ein Beispiel, wie Start-ups das nötige Wissen und den Support bieten, ist Cryptory mit seiner gleichnamigen Methode eine Alternative zu klassischen Anlageformen.

Kryptowährungen und der Handel mit Coins

Für viele Verbraucher*innen sind Kryptowährungen immer noch ein Geheimnis, denn es gibt eine wahre Informationsflut zu den handelbaren Coins, dem richtigen Zeitpunkt für Kauf und Verkauf sowie zu allgemein gängigen Strategien. Der Zugang dieser Auskunft ist nicht immer aus der Motivation des erfolgreichen Tradens entstanden: auch das Bekanntmachen von Coins oder die Erhöhung der Reichweite von Trading-Plattformen sind vertretene Interessen. Ein gewisses Verständnis zum Markt ist notwendig, um solche Werbemaßnahmen zu durchschauen.

Seitdem 2009 der erste Bitcoin geschürft wurde, hat die digitale Währung eine von vielen nicht erwartete Performance hingelegt, die ihr im Herbst des Jahres 2021 einen Rekordwert von knapp 69.000 US-Dollar bescherte. Die Gründer von Cryptory möchten zu einem besseren Marktverständnis verhelfen. “Im Netz herrscht eine regelrechte Informationsflut zum Thema Kryptowährungen. Hier gilt es Privatinvestoren aufzuklären, welche Informationen wirklich wichtig sind und welche eben nicht. Das braucht natürlich Erfahrungswerte, die wir an unsere Kunden weitergeben.” Es geht darum, genau zu verstehen und zu wissen, was beim Krypto-Handel die jeweils nächsten Schritte sind. Die Kund*innen sollen ohne klassisches Daytrading, ständiges Beobachten und ohne „FOMO“ auskommen.

Die Cryptory-Methode: Mit 3 Schritten zum Erfolg

Mit drei einfachen Schritten, sozusagen den grundlegenden Stützpfeilern des Erfolgs, müssen sich Anwender*innen um die Auswirkungen der hohen Inflationsrate keine Sorgen mehr machen. Geschäftsleute, vom Beginner bis zum Krypto-Trading-Veteran, werden in das aufeinander aufbauende Coaching zu umfassendem Fachwissen geführt.

In einem ersten Schritt geht es beim Krypto-Handel vor dem eigentlichen Investment darum, zunächst einmal die Coins zu finden, die das größte Potenzial besitzen. Man muss sich quasi eine Schablone zurechtlegen, die es ermöglicht, eine fundierte und rationale Entscheidung zu treffen. Im Letzten geht es darum, nicht nach Bauchgefühl, sondern systematisch vorzugehen.

Ein wichtiger Aspekt beim Handel mit Kryptowährungen ist natürlich der Zeitpunkt des Kaufs bzw. Verkaufs. In thematischen Schulungen erhält man das dafür notwendige Handwerkszeug in Form von technischen Chartanalysen. Ohne von Tools oder Indikatoren überfordert zu werden, erzielt man so regelmäßige Einkünfte, ganz unabhängig von der jeweiligen Lage auf dem Krypto-Markt.

Der dritte wichtige Schritt, den man gehen muss, um zusätzliche Dividenden auf bereits generierte Gewinne zu erzielen, ist der Einsatz von Farming bzw. Verleihen (sogenanntes Yield-Farming) oder Staking (die Erzeugung neuer Blöcke in der Blockchain). Mit ihrer Hilfe sorgt man dafür, dass das eigene Kapital nicht nur einmal, sondern vielmehr ständig arbeitet. So verliert die Inflation an Schrecken und man kann beruhigt in die Zukunft schauen.

Diese drei Schritte bilden den roten Faden durch die Beratung und gewährleisten, dass der Kunde bzw. die Kundin durch Planung und fundiertes Wissen vom Kryptowährungsmarkt profitieren kann.

Damit die Kooperation tatsächlich fruchtbar sein kann, wird jede eingereichte Bewerbung vom Team analysiert und mithilfe eines kurzen Telefonats eruiert, ob für den Interessenten eine Zusammenarbeit nutzbringend sein kann.

Weitergereichte Fachkompetenz in Sachen Kryptowährungen

Mit seinen Dienstleistungen möchte das Unternehmen Cryptory deutlich machen, dass der Bitcoin eine seriöse Währung ist und sich für Langzeitanleger*innen eignet. Durch die Form der Beratung und der Wissensvermittlung ist eine enge Zusammenarbeit gewährleistet:

“Der beste Moment ist immer, wenn unsere Kunden*innen das erste Mal realisieren, dass ihr Geld endlich wieder für sie arbeitet.“

Das persönliche Coaching des vor allem im DACH-Bereich aktiven Unternehmens mit einem starken Netzwerk machen Cryptory zu einem enthusiastischen Partner für finanzielle Entscheidungen. „Gerade, wenn es um größere Mengen an Finanzmitteln geht, muss man die Besonderheiten des Kryptowährungsmarktes verstehen. Sonst schmerzt jeder kleine Fehler und kann richtig teuer werden.“

Kryptowährung kaufen – das sind die Optionen

Es gibt mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten, Kryptowährung sicher und unkompliziert zu kaufen. Das Jahr 2022 wird sicherlich viel zu bieten haben, wenn es um das Thema Krypto geht – daher gilt: Jetzt gut informiert sein.

Digitales Geld findet in der aktuellen Zeit immer mehr Anklang in der breiten Gesellschaft. Der große Boom der Kryptowährungen begann vor rund vier Jahren und zeigt seitdem eine regelmäßige Wertsteigerung. Zwar sind die Kurse nach wie vor hoch volatil, doch betrachtet man das Große und Ganze, können vor allem die etablierten Währungen auf eine erfolgreiche Vergangenheit blicken.

Durch die ständige Präsenz in den Medien ist das Thema nicht mehr nur Finanzexperten vorbehalten. So wachsen das Verständnis und die Aufmerksamkeit rund um das digitale Geld bei einer Vielzahl an Leuten. Dieses gestiegene Interesse ist ein entscheidender Faktor für den positiven Verlauf der Krypto-Kurse. So wird für die Investition in den Markt für Unternehmen und Privatpersonen immer wichtiger. Fachleute gehen davon aus, dass vor allem begrenzte Krypto-Ressourcen wie der Bitcoin, eine ähnlich sinnvolle Wertanlage sind, wie beispielsweise Gold.

Fest steht, dass der Krypto-Markt weiterhin kontinuierlich wächst. Das liegt neben der Funktion als Geldanlage oder Zahlungsmittel auch an weiteren Anwendungsgebieten, die auf der Blockchain-Technologie basieren. Hier ist vor allem Ethereum gefragt, ein Blockchain-Protokoll mit der eigenen Währung Ether. Hier werden Smart Contracts genutzt, die automatisch gültig werden, sobald alle im Code platzierten Voraussetzungen erfüllt sind. Auch Nun-Fungible Token (NFT) machen sich ebenjene Technologie zunutze, genau wie das Feld der Decentralized Finance (DeFi). Durch die vielen Applikationen konnte Ethereum im vergangenen Jahr rasant zum Marktführer Bitcoin aufholen und hat Potenzial, die Spitzenposition 2022 einzunehmen.

All diese Entwicklungen zeigen, dass Kryptowährungen immer mehr in den Mittelpunkt der Finanz- und Technikwelt rücken. Interessenten sehen im digitalen Geld einen großen Reiz, der auch für Privatpersonen immer zugänglicher wird. Daher lohnt sich ein Blick auf die Optionen, die sich bieten, sollte man mit dem Gedanken spielen, Kryptowährungen zu erwerben.

PayPal

Für Geduldige hierzulande gibt es eine Möglichkeit, die sich höchstwahrscheinlich noch in diesem Jahr ergeben wird. So hat der Marktführer für Online-Zahlungsdienste PayPal im vergangenen Jahr ihre überarbeitete App vorgestellt. Diese fokussiert sich vor allem auf das Thema Krypto. Seit Anfang 2021 können User aus den USA bereits mit ihrem eWallet und Kryptowährungen bezahlen oder Bitcoins mit PayPal kaufen. Während das Vereinigte Königreich ebenfalls bereits im letzten Jahr die neuen Funktionen erhalten hat, müssen Deutschland und weitere europäische Länder noch etwas warten.

PayPal überzeugt mit einem hohen Sicherheitsstandard und intuitiver Handhabung, was es bei seinen Kunden so beliebt macht. Der Krypto-Handel über das Unternehmen wird sicherlich ein attraktives Vorhaben für Interessenten. Neben Bitcoin sollen auch Ethereum und Litecoin in das System integriert werden. Außerdem interessant ist, dass PayPal an einer eigenen Währung, dem PayPal Coin arbeitet. Der Konzern bestätigte bereits die Spekulationen und wird in den nächsten Wochen und Monaten mehr Informationen preisgeben.

Broker und Börsen

Broker und Börsen gehören zu den beliebtesten Methoden, um in der Krypto-Welt das Handeln zu beginnen. Im Vergleich zu einigen anderen Optionen werden hier tatsächliche Bestände an Bitcoin und Co. gekauft. Das bedeutet, dass nicht nur auf den Verlauf der Kurse spekuliert wird. Wer in diesem Fall Kryptowährungen kauft, hat die Möglichkeit die Coins auf ein Wallet zu transferieren und damit Zahlungen oder andere Transaktionen zu tätigen. Bei einer Börse wird der Handel direkt zwischen der Börse selbst und dem Käufer abgewickelt.

Im Gegensatz dazu gibt es außerdem Marktplätze, die schlichtweg als Plattform fungieren. Dort werden lediglich Käufer und Verkäufer zusammengebracht, um anschließend selbstständig über den Deal zu entscheiden. Es gibt eine ganze Bandbreite an Börsen und Marktplätzen, die für jeden Trader eine passende Option bereithalten. Hier lohnt sich der Vergleich, denn die Kurse der Kryptowährungen können sich teilweise stark unterscheiden.

Nutzt man einen Broker, ändern sich die Voraussetzungen für den Handel. Prinzipiell stellt der Broker nämlich nur den Zugang zum Krypto-Markt dar. So kann dieser die digitalen Gelder verwahren und zu Investitionszwecken nutzen, eine Übertragung auf ein Wallet ist allerdings nicht möglich. Auch hier ist ein Vergleich enorm sinnvoll. Vom Angebot der Coins über die Einzahlungsoptionen bis hinzu den Gebühren gibt es große Unterschiede und je nach persönlicher Situation sollte man diese Aspekte gut abwägen.

Exchange Traded Product (ETP)

Exchange Traded Products beschreiben Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden und stellen eine Überkategorie dar, in die beispielsweise auch Exchange Traded Funds (ETFs) fallen. Auch für Bitcoin gibt es entsprechende ETPs, die den Handel der Kryptowährung erlauben. Dabei sind die digitalen Gelder rein als Anlage- beziehungsweise Spekulationsobjekt zu sehen, denn ähnlich wie bei Brokern lässt sich der Bestand nicht in ein Wallet transferieren. Teilweise bieten Trader Devisen in Form von Kryptowährung an, der Standard ist es allerdings definitiv nicht.

Wer diese Option wählt, verfolgt eine ähnliche Herangehensweise wie bei Aktien, da das Kapital mittel- bis langfristig zur Vermehrung angelegt wird, in der Hoffnung an der Wertentwicklung von Krypto teilzuhaben.

Es gibt mittlerweile also zahlreiche Möglichkeiten, Kryptowährung sicher und unkompliziert zu kaufen. Weitere Optionen wie Differenzkontrakte eigenen sich für erfahrene Trader, da in diesem Fall lediglich auf den Kursverlauf gewettet wird. Das Jahr 2022 hat sicherlich wieder einmal viel zu bieten, wenn es um das Thema Krypto geht. Wie sich der Markt entwickeln wird, wird die Zukunft zeigen. Erste Indikatoren sprechen für ein erfolgreiches Jahr.

Virtuelle Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (VSOP) für Start-ups

Neue Standardverträge für virtuelle Mitarbeiterkapitalbeteiligungen „VSOP” (Virtual Stock Options) sollen für Start-ups konkrete Starthilfe in der Gründungs- und Wachstumsphase geben.

Das German Standards Setting Institute (GESSI), ein Joint Venture von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) und dem Startup-Verband, bietet ab sofort Standardverträge zu virtuellen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, den sog. Virtual Stock Options (VSOP). Mit den Standardverträgen soll für Start-ups konkrete Starthilfe in der Gründungs- und Wachstumsphase geschaffen werden.

Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-ups erfolgskritisch

„Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-ups erfolgskritisch, denn sie machen junge Unternehmen als Arbeitgeber*innen attraktiver. Deutsche Start-ups befinden sich im globalen “war for talents” und sind auf hochqualifizierte Mitarbeiter*innen angewiesen, um den Wachstumspfad erfolgreich zu bestreiten”, so Christoph J. Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands. Im Vergleich zu Großkonzernen und dem Mittelstand sei der Arbeitsplatz bei Start-ups unsicherer und das Gehalt tendenziell niedriger – Mitarbeiterbeteiligungen würden diesen systemischen Nachteil reduzieren.

Mitarbeiterbeteiligung sind ein wichtiges Finanzierungskriterium

„Für Business Angels und andere Investor*innen ist ein geplantes oder implementiertes Programm zur Mitarbeiterbeteiligung daher ein wichtiges Finanzierungskriterium“, sagt Dr. Roland Kirchhof, Vorstand von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND).

Virtuelle Anteilsoptionen: gängigste Lösung, um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen

„Auch wenn virtuelle Anteilsoptionen im internationalen Vergleich eine absolute Ausnahme darstellen, so bleiben sie in Deutschland nach wie vor die gängigste Lösung, um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen. Umso wichtiger sind für die Marktteilnehmer verlässliche Standardverträge für virtuelle Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (VSOP/Virtual Stock Options), bis sich die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für echte Equity-Beteiligungen auch hierzulande nachhaltig verbessern", sagen Dr. Jens Wenzel und Dr. Matthias Scheifele, Partner von Hengeler Mueller.

Nachholbedarf in Deutschland in Sachen Mitarbeiterbeteiligungen

Virtuelle Optionen sind aktuell in Deutschland die gängigste Lösung, um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen. Die mit dem zum 01. Juli 2021 in Kraft getretenen Fondsstandortgesetz steuerlichen Änderungen reichen nicht aus, um Deutschland in puncto Mitarbeiterbeteiligungen international konkurrenzfähig zu machen. Daher sind die von der Ampelkoalition in Aussicht gestellten Nachbesserungen von größter Bedeutung für den Start-up-Standort Deutschland. Im internationalen Vergleich belegt Deutschland laut der „Rewarding Talent”-Studie von Index Ventures aktuell zusammen mit Belgien den letzten Platz.

Die neuen GESSI-Dokumente stehen hier zum kostenlosen Download bereit.

Investorengeld? Nein, Danke!

Fünf Wege, wie du – unabhängig von Investor*innen – für dein Start-up sinnvolle Fördermittel beantragen und damit clever sparen kannst.

Nicht immer ist es Gründer*innen möglich, solvente Investor*innen oder Banken zu finden, die eine innovative Geschäftsidee subventionieren. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Unternehmensgründung unmöglich ist. Es gibt schließlich viele Möglichkeiten, sich unabhängig von Investor*innen, Kapital zu beschaffen.

Vom Crowdfunding über die Aufnahme eines Kredits bei der KfW bis hin zu Investitionen und Kryptowährungen gibt es viele Strategien, die dem Start-up helfen. Einige Gründer*innen nehmen öffentliche Fördermittel in Anspruch. Sie präsentieren ihre zündende Idee auf Gründer*innenwettbewerben oder Crowdfunding-Plattformen, um Geld einzusammeln.

Doch wer kennt sich in der komplexen Welt der Fördermöglichkeiten schon wirklich gut aus? Wir stellen die verschiedenen Möglichkeiten vor, sich unabhängig von Investor*innen Finanzmittel für die eigene Geschäftsidee zu beschaffen.

Fördermöglichkeit 1: Fördermitteldarlehen über die Landesförderbanken oder die KfW

Es gibt zahlreiche Förderprogramme von der KfW, die sich lohnen. Hier können Start-ups vor allem in den Anfangsjahren der Gründung durch die Aussetzung der Tilgung finanzielle Erleichterung erfahren. Auch Landesförderprogramme unterstützen Start-ups. Viele der speziell auf Gründer*innen ausgelegten Darlehen sind in der Antragstellung einfach. Sie ermöglichen jungen Selbständigen dank niedriger Einstiegsvoraussetzungen die Existenzgründung.

Es empfiehlt sich, sich auf der Internetplattform einen Überblick zu verschaffen, und im Anschluss den Tilgungsrechner der Finanzierung zu bedienen. Eine Existenzgründungsberatung hilft dir zudem, Klarheit zu finden und den Kreditantrag richtig zu stellen.

Vorteile:

  • Du erhältst niedrige Zinssätze.
  • Die langen Laufzeiten bieten eine langfristige Kalkulation.
  • Mit den tilgungsfreien Jahren kannst du in den Anfangsjahren clever Kosten senken.
  • Kein Mitspracherecht durch die Bank.

Nachteile:

  • Die Bank ist nicht am Verlust beteiligt.
  • Feste Rückzahlungsvereinbarungen müssen eingehalten werden.
  • Komplette Risikoübernahme durch den Darlehensnehmer bzw. die -nehmerin, dadurch maximale Haftung.
  • Gute Bonität des Kreditnehmers ist zwingend erforderlich.
  • Ein Eigenkapital (EK) von mindestens 10 Prozent der gesamten Darlehenssumme ist in der Regel erforderlich (Ausnahmen gibt es nur wenige).

Fazit: Das Fördermitteldarlehen ist für alle Arten von Gründungen und Start-ups in allen Branchen, sowie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung geeignet.

Fördermöglichkeit 2: Eigenkapital vom Staat bringt entscheidenden Mehrwert

Es gibt neben privaten Kapitalgesellschaften, die Gründer*innen unterstützen, auch (je nach Bundesland) Geld von Investitionsbanken, die dem Start-up Hilfe bieten. Mit Venture Capital bzw. Risiko- oder Wagniskapital können sich Start-ups eine solide finanzielle Basis schaffen. Die Förderbanken der Länder sind zum Beispiel an Tochtergesellschaften beteiligt bzw. unterhalten Abteilungen, welche als Venture-Capital-Geber aktiv sind. So finanzieren staatliche Venture-Capital-Gesellschaften als Co-Investoren die Existenzgründung neben manchen privatwirtschaftlichen Capital-Gesellschaften. Eine Gründungsberatung kann auch hier wertvolle Tipps und praktische Hilfestellung geben.

Vorteile:

  • Die EK-Quote steigt, da das EK vom Staat als EK in der Bilanz verbucht wird.
  • Der Staat bekommt im Gegenzug prozentuale Beteiligung am Unternehmen.
  • Kein Mitspracherecht durch den Staat im Unternehmen.

Nachteile:

  • Die Zusage ist nur schwer zu erhalten. Diese Hilfe ist tendenziell für Hochtechnologieunternehmen und -Start-ups konzipiert.
  • Der Staat ist nicht am Verlust beteiligt, somit trägt das Unternehmensrisiko das Start-up.

Fazit: Für Hochtechnologie-Gründungen, sehr innovative Unternehmen sowie Start-ups geeignet.

Fördermöglichkeit 3: Mezzanine-Kapital, wenn das Eigenkapital knapp ausfällt

Durch Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen kannst du das Eigenkapital stärken. Mezzo bedeutet im Italienischen so viel wie „halb“. Somit handelt es sich bei dieser Art der Förderung um eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital, die auch in der Bilanz zu finden ist. Dabei wird in der klassischen Form einem Unternehmen sowohl wirtschaftliches als auch bilanzielles Eigenkapital zugeführt, doch der Kapitalgeber erhält kein Stimmrecht und kann keinen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen. Diese Art der Finanzierung hat Fremdkapitalcharakter, ist aber als Eigenkapital in der Bilanz verbucht.

Vorteile:

  • Die EK-Quote steigt, da das Mezzanine-Kapital als Eigen­kapital in der Bilanz der Firma verbucht wird.
  • Der Staat erhält prozentuale Beteiligung am Unternehmen.
  • Kein Mitspracherecht durch den Staat.
  • Dieses Kapital ist auch für kleinere Gründungen oder Unternehmen geeignet.

Nachteile:

  • Relativ undurchsichtiges Auswahlverfahren, das nicht nachvollziehbar ist. Daher erfolgt die Zusage stets durch Einzelfallentscheidung.
  • Der Staat ist nicht am Verlust der Firma beteiligt.

Fazit: Für alle Unternehmen und Start-ups geeignet.

Fördermöglichkeit 4: Gründer*innenwettbewerbe und Crowdfunding-Plattformen

So manche(r) Unternehmer*in hat die Möglichkeit, Fördermittelzuschüsse für innovative Ideen über staatliche Fördermittelstellen oder staatliche Ausschreibungen zu erhalten. Doch nicht immer erhalten Start-ups hierbei den Zuschlag, deshalb sind die unterschiedlichsten Gründungswettbewerbe für innovative Geschäftsideen nicht zu vernachlässigen. Wer sich hierbei bewirbt, muss nur ein wenig Zeit investieren und seine Idee gut verkaufen. Auch das Crowdfunding ist in der heutigen Zeit eine moderne Möglichkeit, fremde Gelder für ein zündendes Vorhaben einzusammeln. Hierbei helfen Crowdfunding-Plattformen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Damit kannst du auch hier deine Geschäftsidee gut verkaufen und dir diese subventionieren lassen.

Vorteile:

  • Dieses Eigenkapital gibt es gegen nur geringe Auflagen.
  • Das Risiko ist auf viele Einzelne verteilt.
  • Ein Teil des Geldes ist meist geschenkt, was eine lukrative Finanzspritze bedeutet.

Nachteile:

  • Es bestehen nur geringe Erfolgschancen.
  • Der Wettbewerb ist hier sehr hoch.
  • Nur für innovative Start-ups und Unternehmen geeignet, die mit zündenden Geschäftsideen andere überzeugen.
  • Die Idee muss der breiten Masse gefallen.

Fazit: Dieser Finanzierungsweg ist für innovative Unternehmen und Start-ups, die mit ihrer Geschäftsidee die breite Masse überzeugen bzw. dieser gefallen wollen, hervorragend geeignet.

Fördermöglichkeit 5: Gründerzuschuss oder Einstiegsgeld über die Bundesagentur für Arbeit

Vor allem Personen, die aus einer Arbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit starten, können mit dem Einstiegsgeld oder dem Gründerzuschuss rechnen. Diese Gelder dienen vor allem in der Anfangsphase der Unternehmensgründung dazu, die Kosten für Sozialbeiträge und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Am besten ist es, sich vor Ort in Sachen Einstiegsgeld oder Gründerzuschuss beraten zu lassen. Je nachdem, ob du ALG I oder ALG II erhältst, fallen hier die Förderungen unterschiedlich aus. Fakt ist: Auch du kannst mit der Hilfe vom Staat das Eigenkapital stärken – und zwar ohne Mitspracherecht fremder Personen oder Anteilsverkauf. Der Rat von Expert*innen ist hierbei nicht teuer, dafür Gold wert.

Vorteile:

  • Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Für 6 bis 12 Monate sind die privaten Kosten gedeckt.
  • Die Einnahmen des Start-ups können in den ersten Monaten komplett reinvestiert werden, weil die privaten Kosten durch den Zuschuss gedeckt sind.

Nachteile:

  • Der Gründer bzw. die Gründerin muss arbeitslos gemeldet sein.
  • Das Unternehmen darf noch nicht gegründet sein.
  • Der Antrag mit Zusage ist eine Einzelfallentscheidung.
  • Der Unternehmende hat keinen rechtlichen Anspruch
  • darauf.
  • Es sind zusätzliche Unterlagen (Businessplan, Antrag, fachkundige Stellungnahme) vonnöten.

Fazit: Nur für Gründer*innen geeignet, die aus der Arbeits­losigkeit heraus gründen.

Der Autor Maximilian Schreiber ist Gründungs- und Fördermittelberater, Experte für Zuschussberatungen KfW, LfA, IHK und HWK, Partner von www.existenzgründerjungunternehmer.de und von www.start­effekt.de