Gründen jenseits der Berlin Bubble

Autor: Daniel Schnadt
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5 Mythen und Wahrheiten über das Gründen außerhalb der großen Metropolen.

In Oldenburg gründen klingt abwegig? Außerhalb von Berlin und München läuft nichts in der deutschen Start-up-Kultur – könnte man zumindest nach einem Blick in die Auswertungen des Analyse-Dienstes Startupdetector meinen, die belegt, dass mit Abstand die meisten Start-ups zwischen Januar und Juni 2019 wurden, wie in jedem Jahr seit der Aufzeichnung, in Berlin gegründet. Viele Gründerinnen und Gründer sind daher der Meinung, erst ein Umzug in die Großstadt bringe ihr Geschäftsidee so richtig ins Rollen. Der Autor hat selbst fernab der Metropolen gegründet. Zeit, mit fünf verbreiteten Mythen über Start-ups außerhalb der “Berlin Bubble” aufzuräumen, findet er.

Mythos 1: Außerhalb der großen Metropolen gibt es keine Fachkräfte

Auch wenn es nach wie vor viele top ausgebildete Menschen gibt, die es in die Großstädte zieht, muss hier noch einmal regional und vor allem innerhalb der Branchen unterschieden werden. Ich habe keinen Zweifel, dass mittelgroße Städte im Vergleich zu Berlin  ein echtes Problem haben. Durch das remote-Arbeiten wird es immer irrelevanter, wo man tatsächlich arbeitet und zudem haben auch kleinere Städte ihren Charme und bieten einen großen Mehrwert für Fachkräfte. In Zeiten der Digitalisierung wird der Arbeitsort immer mehr an Relevanz verlieren, wenn wir bedenken, wie viele Jobs am Schreibtisch ausgeführt werden. Die Konkurrenz für Fachkräfte ist hier auf dem Land wesentlich kleiner und man findet hier schneller einen Job als auf dem überlaufendem Jobmarkt in Berlin. Anders sieht das z.B. im Gesundheitswesen aus. Das es da gerade im ländlichen Bereich teilweise katastrophal wenig Versorgung gibt, ist leider eine Tatsache.

Mythos 2: Lange Fahrtwege

Ich war vor einer Weile Freunde in Berlin besuchen, die mir ohne mit der Wimper zu zucken erklärt haben, ein Arbeitsweg von einer Stunde mit mehrmaligem Umsteigen zwischen Bus und Bahn wäre durchaus normal. Das hatten wir in Oldenburg nicht und haben wir auch jetzt in Bremen nicht. Selbst wenn man von einem Vorort in die Innenstadt fährt, ist man eigentlich immer in einer halben Stunde überall wo man hin muss. In der Innenstadt kann man sogar laufen oder mit dem Rad fahren. Auch der öffentliche Nahverkehr ist gut ausgebaut und ist vielleicht sogar pünktlicher als in Berlin ;-). Somit ist nicht immer unbedingt ein eigenes Auto nötig, um einen Arbeitsplatz zu erreichen.

Mythos 3: Start-ups brauchen das urbane Leben zum Kreativsein

Hier tickt wohl auch jeder etwas anders. Es mag Menschen geben, die brauchen ihren täglichen Koffein-Kick aus der Kaffeehauskette, um sich urban und kreativ zu fühlen. Doch für uns bedeutet Kreativsein vor allem, auf die Wünsche unserer Nutzerinnen und Nutzer zu hören. Die sagen uns in der Regel ganz genau, was sie wollen und brauchen, um jeden Tag noch ein bisschen erfolgreicher mit ihrem Onlineshop zu sein. Kreativität hole ich mir auch gerne aus der Natur und bin dankbar, dass wir hier ringsherum so viel davon haben, um sich mal wieder bei einem Spaziergang Stress abzubauen. Die Wirkung von Ruhe wird bei Großstädtern meistens oft unterschätzt. Die Burnout-Rate ist in den ländlichen Regionen ja auch deutlich geringer, wenn man immer wieder hört, dass Großstädter eher an Stress erkranken.

Mythos 4: Außerhalb von Metropolen gründen nur diekenigen, die Geld sparen wollen

Natürlich ist unsere Miete günstiger als in Berlin oder München, dafür schauen wir auch nicht auf den Fernsehturm oder den Marienplatz. Oftmals erfolgt die Gründung aus einem ganz simplen Grund: Denn schlichtweg leben die Gründerinnen und Gründer aktuell in der Stadt, in der sie gründen. Mein Co-Gründer Nonito Capuno und ich, wir hatten ein ziemlich gutes Netzwerk an Kontakten in und um Oldenburg und konnten so gleich an die richtigen Leute herantreten. Da hat man vielleicht ganz andere Möglichkeiten, als in der anonymen Großstadt. Und last but not least sind wir nie an Investoren herangetreten oder hatten sonstige Förderungen – und da ist Bremen natürlich schon bequemer, was die Finanzierung von Geschäftsflächen etc. angeht.

Mythos 5: Du gründest nicht in Berlin oder München, weil du die Konkurrenz scheust

Das ist ein interessanter Gedanke. Doch leider – oder zum Glück – gibt es die Mitbewerber ja trotzdem: Wir sind ein Online-Unternehmen, weswegen es unseren Kunden relativ egal ist, ob wir in Berlin oder Bremen sitzen und wo unsere Mitbewerber sitzen. Der Vergleich zwischen den Angeboten findet online statt.  Aber es geht ja auch nicht nur um die Mitbewerber: Denn auch das Miteinander ist trotz dieser örtlichen Grenzen problemlos möglich. Sei es der Austausch mit befreundeten Gründerinnen und Gründern oder auch die Arbeit mit den Anbietern unserer zahlreichen Schnittstellen. Wir tauschen uns aus, challengen uns hin und wieder auch und können dabei jeden Tag voneinander lernen.

Der Autor Daniel Schnadt ist Co-Gründer und Geschäftsführer von Gambio, einem der führenden Anbieter für Shoplösungen, die sich sowohl an kleinste E-Commerce-Unternehmen als auch an etablierte Händler richten.

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Mecklenburg-Vorpommern als Standort für Gründer*innen: überraschende Fakten von der Ostseeküste

„Hier in MV wird angepackt. Das Netzwerk ist wesentlich direkter und enger verzahnt als in anderen deutschen Großstädten und Start-up-Hochburgen“, so Hanna Bachmann, Co-Founderin von hepster. Was noch alles dafür spricht, ein Unternehmen im Nordosten zu starten, liest du hier.

Berlin, Hamburg, München: Wer an deutsche Start-up-Hochburgen denkt, hat meist bestimmte Großstädte im Kopf. Mecklenburg-Vorpommern ist hingegen ein Standort, den bislang kaum jemand mit der Gründerszene in Verbindung bringt. Noch. Denn derzeit entwickelt sich hier ein dynamisches Start-up-Netzwerk, das eng verzahnt ist und kräftig für das Bundesland als Gründungsstandort wirbt. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich: Die Argumente sind gut. Vieles spricht dafür, ein Unternehmen im Nordosten zu starten.

Es muss nicht immer eine Metropole sein

Um den Titel „wichtigste Start-up-Metropole Deutschlands“ liefern sich Berlin und München seit Jahren ein Kopf-an-Kopf-Rennen, so das Portal „Top 50 Start-ups“, welches die Gründungszahlen dokumentiert (Quelle). In der „Startup Heatmap Europe 2022“ (Quelle) wurde Berlin sogar zum besten Standort für Start-ups und junge Unternehmen in Europa gekürt. Trotz aller Popularität ist klar: Innovative Geschäftsideen entstehen nicht nur in den Hinterhöfen der Bundeshauptstadt oder beim Brainstorming in einem Münchner Biergarten. Gute Konzepte können auch außerhalb der Metropolregionen blühen – so etwa in Mecklenburg-Vorpommern (MV).

Ein hervorragendes Beispiel ist das Versicherungs-Start-up hepster mit Sitz in Rostock, das 2016 gegründet wurde, bereits Finanzierungen in Millionenhöhe einsammeln konnte und heute mit über 100 Mitarbeitern beachtliche Erfolge erzielt. Co-Founderin Hanna Bachmann erinnert sich noch gut an die Anfänge. „Als wir mit hepster 2016 gestartet sind, gab es noch eine größere Skepsis gegenüber innovativen Ideen“, so die Gründerin. Dies hat sich – auch dank des Engagements der Unternehmerin – mittlerweile geändert.

Breit aufgestelltes Netzwerk unterstützt junge Unternehmen

Bachmann und ihr Unternehmen hepster sind Teil einer bestens vernetzten Gründerszene in MV. Zum Netzwerk zählen eine Reihe weiterer innovativer Unternehmen wie die Karriereplattform NOVA Campus und das Digital-Health-Unternehmen GWA Hygiene. Hinzu kommen Institutionen wie das Digitale Innovationszentrum Rostock (DIZ), das Zentrum für Entrepreneurship (ZfE) der Uni Rostock, der Start-up-Verein Gründungswerft und WITENO, ein Anbieter von Büro-, Labor- und Produktionsflächen für Firmengründer. Somit existiert in Mecklenburg-Vorpommern eine nahtlose Kette von Akteuren, welche alle Start-up-relevanten Bereiche abdecken – von Schule und Uni über die Gründungsidee bis hin zur Umsetzung und Expansion.

Diese hervorragenden Bedingungen machen sich offensichtlich bezahlt. So konnten regionale Start-ups im nordöstlichen Bundesland alleine zwischen 2021 und 2022 ein Umsatzwachstum von 470 Prozent realisieren. Im selben Zeitraum wurden 462 neue Arbeitsplätze geschaffen und rund 69,2 Millionen Euro Finanzierungskapital akquiriert. Bemerkenswert ist auch, dass in keinem anderen Bundesland mehr Start-ups von Frauen gegründet werden als in Mecklenburg-Vorpommern.

hepster-Gründerin Hanna Bachmann: Vieles spricht für eine Gründung im Nordosten

„Hier in MV wird angepackt. Das Netzwerk in MV ist wesentlich direkter und enger verzahnt als in anderen deutschen Großstädten und Start-up-Hochburgen“, weiß Hanna Bachmann. Für junge Unternehmen sei es ein erheblicher Vorteil, dass sie sich in jeder Phase an verschiedenste Anlaufstellen und Ansprechpartner*innen wenden können. Auch die Politik sei mittlerweile aktiv, um die Rahmenbedingungen für neue Geschäftsmodelle weiter zu verbessern. Mit ACCELERATE:MV steht zudem ein passendes Förderprogramm für frühe Entwicklungsstadien zur Verfügung.

Die noch überschaubare Zahl an Start-ups ist laut Bachmann ein Vorteil. Sie habe dazu geführt, dass Unternehmen enger zusammengerückt sind. „Bei uns herrscht ein lebendiger Austausch, geprägt durch einen gemeinschaftlichen Geist“, so die InsurTech-Expertin. „Das Zusammenspiel von Wirtschaft und Institutionen macht deutlich: Mecklenburg-Vorpommern gestaltet seine Zukunft proaktiv“, so die Gründerin weiter. Die umfassende Kooperation sei darauf ausgerichtet, in MV ein „dynamisches Zentrum für Innovationen zu schaffen“.

Fazit: MV bietet neue, andere Perspektiven

Die Message von Hanna Bachmann und ihren vielen Netzwerkpartnern ist insgesamt eindeutig: Wer nach neuen Perspektiven in der deutschen Start-up-Landschaft sucht, wird in MV fündig. Denn wer hier gründen möchte, dem/der wird geholfen – in jeder Hinsicht und in jeder Phase.

Abseits von allen wirtschaftlichen Überlegungen gibt Hanna Bachmann zu bedenken: „Hier im Nordosten ist die Lebensqualität extrem hoch.“ Mecklenburg-Vorpommern sei ein wunderschönes Bundesland und Rostock eine der lebenswertesten Städte in ganz Europa. Letzteres ist im Übrigen sogar durch EU-Studien bestätigt (Quelle). Wer den Großstadttrubel schon einmal gegen eine Auszeit am einsamen Ostseestrand getauscht hat, weiß, wovon die Gründerin und Netzwerkerin spricht.

Recht für Gründende: Die Start-up Gründung

Im Rahmen des Gründungsprozesses eines Start-ups stellt sich für die Gründenden regelmäßig die Frage nach der passenden Rechtsform und nach den damit verbunden sinnvollen Gestaltungsmöglichkeiten. Wir klären auf.

Aus rechtlicher Sicht stellt sich im Rahmen des Gründungsprozesses eines Start-ups für die Gründenden regelmäßig die Frage nach der passenden Rechtsform und diesbezüglich sinnvollen Gestaltungsmöglichkeiten. Ziel ist es, die Rechtsverhältnisse der Gründenden untereinander zu regeln, Haftungs- und Steuerrisiken zu minimieren und den Bestand des Unternehmens für die Zukunft rechtssicher zu gestalten. Auch für spätere Investor*innen sollten bestimmte Themen bereits ab der Gründungsphase ordentlich dokumentiert werden.

Im allgemeinen Verständnis beginnt die Gründung erst mit dem Entstehen der juristischen Person, mithin einer UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) bzw. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Rechtlich gesehen ist jedoch auch die Phase vor dieser Gründung im engeren Sinn bereits erheblich. Denn regelmäßig werden sich die Gründenden schon zuvor in einer Gesellschaft, in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) befinden. Dies wird häufig bereits dadurch verwirklicht sein, dass sich Gründende gefunden haben und zur Umsetzung ihrer Ideen eine Gründung anstreben.

Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen finden die gesetzlichen Vorschriften der §§705ff BGB Anwendung. Als wesentlich wird von Gründenden regelmäßig die bei der GbR zwingende persönliche und gesamtschuldnerische Haftung empfunden, bei der jeder Gesellschafter / jede Gesellschafterin mit seinem/ihrem privaten Vermögen vollumfänglich für die Verbindlichkeiten der GbR als Gesamtschuldner haftet (mithin nicht nur anteilig, sondern jeweils für die gesamten Forderungen). Dieses weitreichende Haftungsregime ist auch wesentlich für die Entscheidung zu der Wahl der richtigen Rechtsform für die Gründung im engeren Sinn. Denn bei Kapitalgesellschaften (hier UG/GmbH) ist die Haftung unter Ausnahme von Sonderszenarien einer sog. Durchgriffshaftung auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt. Als Gläubigerschutz tritt an die Stelle der unbegrenzten Haftung das (strafbewehrte und ebenfalls durch mögliche persönliche Haftung der Geschäftsführer*innen bei Zuwiderhandlung sanktionierte) Erfordernis der Stellung des Insolvenzantrages.

GmbH – die Rechtsform der Wahl für viele Start-ups

Rechtsform der Wahl für Start-ups ist in der Regel die GmbH mit einem Stammkapital von mindestens EUR 25.000,00, wobei zumindest die Hälfte direkt mit Gründung einzuzahlen ist. Unproblematisch ist auch die Wahl einer UG, bei der das Stammkapital mindestens EUR 1,00 betragen kann, die im Übrigen aber weitgehend der GmbH gleichgestellt ist.

Bei beiden Gesellschaften ist es grundsätzlich denkbar, dass alle Gründenden als Geschäftsführer*innen bestellt werden und Entscheidungen der Geschäftsführung nur gemeinsam getroffen werden können (sog. Gesamtvertretung), jedoch wird dies häufig nicht praktikabel sein. Sinnvoll kann es sein, diesen „Gründer*innen-Geschäftsführer*innen“ im Außenverhältnis vollumfänglich Handlungsbefugnis einzuräumen, sodass jede(r) Geschäftsführer*in die Gesellschaft gegenüber Dritten grundsätzlich vollumfänglich einzeln vertreten kann. Soweit eine so weitgehende Befugnis ohne weitere Kontrolle im Innenverhältnis unter den Gründenden nicht gewollt ist, empfiehlt es sich, einen Katalog von operativen Geschäften und/oder bestimmte Schwellenwerten festzulegen, bei deren Vorliegen der jeweilige Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin die Zustimmung der Gesellschafterversammlung und/oder zumindest eines weiteren Geschäftsführers bzw. einer weiteren Geschäftsführerin einholen muss. Ein solcher Katalog kann in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung implementiert werden oder je nach Inhalt auch in der Satzung.

Die Governance von UG / GmbH sollte weiterhin Regelungen beinhalten, durch die die einzelnen Gründenden als Minderheitsgesellschafter*innen (und/oder Gruppen von Gründenden) in den Entscheidungsprozessen auf Gesellschafterebene berücksichtigt werden. Hierzu empfiehlt es sich, durch einen Katalog mit erforderlichen Mehrheiten in der Gesellschafterversammlung bei wesentlichen Themen etwa Einstimmigkeit, bzw. eine individuell passende Mehrheit, vorzusehen. Auch eine Verfügung über Geschäftsanteile sollte nur mit Zustimmung (aller oder einer individuell passenden Zahl) der Gesellschafter*innen möglich sein.

Vesting Regelungen in modifizierter Form

Daneben sollten auch Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gründenden getroffen werden. Soweit diese(r) nicht mehr zur Verfügung steht, ist regelmäßig beabsichtigt, dass diese(r) seine/ihre Anteile abgeben soll. Andere Rechtsfolgen wären künftigen Investor*innen kaum vermittelbar. In Finanzierungsrunden standardmäßig vorgesehene Vesting Regelungen bieten sich in modifizierter Form damit auch für die Gründung an. Klassischerweise würde dann nach Zugehörigkeitsdauer und Leaver-Konstellationen unterschieden werden und, entsprechend, die Höhe des Kaufpreises für die Übertragung der abzugebenden Anteile geregelt werden.

Übergang von der GbR zu einer Kapitalgesellschaft

Bei dem Übergang des Start-ups von der GbR zu einer Kapitalgesellschaft gilt zumindest aus steuerrechtlicher Sicht der Grundsatz „je früher desto besser“. Erfolgt der Übergang zu einem Zeitpunkt, in welchem bei dem Start-up (genauer der GbR) bereits erhebliche Werte geschaffen wurden, dann besteht das Risiko, dass bei dem Übertragungsvorgang auf die spätere UG/GmbH sogenannte stille Reserven aufgedeckt werden. Dies wäre von den Gründenden als übertragende Parteien zu versteuern. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Finanzverwaltung bei Investitionen unmittelbar nach einem Übertragungsvorgang ggf. Rückschlüsse auf den eigentlichen Wert der übertragenen Assets zieht. Problematisch ist dies regelmäßig, wenn zeitnah (etwa 6 Monate) zu der Gründung von UG/GmbH bereits eine Finanzierungsrunde geplant ist.

Um die Übertragung möglichst steuerneutral zu gestalten, ist es erforderlich, dass eine Übertragung zu Buchwerten im Sinne des § 20 UmwStG anerkannt wird. Voraussetzung ist, dass es sich um einen „Mitunternehmeranteil“ im Sinne des Steuerrechts handelt. Dies ist möglich, indem die GbR zunächst in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt wird und die OHG-Anteile anschließend in die Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Häufig praktikabler ist der Weg der Einbringung der GbR-Anteile durch die Gründenden im Wege einer gemischten Sach- und Barkapitalerhöhung, bei welcher die GbR-Anteile (als sog. Sach-Agio) in die Rücklage der Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Auch hier ist die Anerkennung eines „Mitunternehmeranteils“ entscheidend. Die Umsetzung setzt in beiden Fällen eine eingehende Steuer- und Rechtsberatung voraus.

Die doppelstöckige Gesellschaftsstruktur

Häufig beschäftigen sich die Gründenden im Rahmen der Gründung auch mit der Frage einer sogenannten doppelstöckigen Gesellschaftsstruktur. Hierbei werden die Anteile der Gründenden an dem Start-up von diesen wiederum durch eine weitere UG oder GmbH gehalten. Hierdurch können die aus der Beteiligung am Start-up erzielten Erlöse steuervergünstigt vereinnahmt werden, da insbesondere Veräußerungsgewinne auf Ebene der UG grundsätzlich zu 95% körperschafts- und gewerbesteuerfrei gestellt sind. Auch hier gilt, dass die Implementierung der Struktur aus steuerlichen Gründen je früher desto besser erfolgen sollte. Denn überträgt der/die Gründende die von ihm bzw. ihr gehaltenen Anteile am Start-up an die Holding-UG erst zu einem späteren Zeitpunkt, können wiederum stille Reserven aufgedeckt werden und damit ein steuerbarer Vorgang bestehen.

Bei der Gestaltung der vorgenannten Regelungen ist schließlich zu beachten, dass Satzungsregelungen auf Grund der Registerpublizität öffentlich einsehbar sind. Möchte man vermeiden, dass die Öffentlichkeit die internen Regelungen (etwa Vesting, interne Mehrheiten) kennen, bietet es sich gegebenenfalls an, Regelungen die nicht gesetzlich zwingend in der Satzung zu verorten sind in einer Gesellschaftervereinbarung außerhalb der Satzung zu verorten. Je nach Regelungsgehalt (z.B. im Rahmen eines als Call Option ausgestalteten Vestings) ist diese allerdings unter Umständen zu beurkunden und würde die Gründungskosten damit erhöhen. In der Praxis sehen die meisten Gründenden in der initialen Gründungsphase von solchen Co-Founder-Agreements ab und regeln soweit es geht die Themen in der Satzung. Dies ist sehr weitgehend möglich und erhöht die ohnehin anfallenden Beurkundungskosten der Satzung nicht.

Über die Autoren: Alexander Weber, LL.M. (Victoria University of Wellington) ist Partner und Roman Ettl-Steger, LL.M. (King’s College London) Salaried Partner, beide am Münchner Standort der
Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Bereich Venture Capital.

Welche Behördenwege und Anmeldeschritte bei der Gründung eines Start-ups erforderlich sind

Die Gründung eines Start-ups ist ein bedeutender Schritt für angehende Unternehmer und kann sich langfristig auszahlen. Hierbei gilt es allerdings gewisse bürokratische Hindernisse zu überwinden, um keine Fehler bei den Behördengängen und der Anmeldung zu machen.

Die Rechtsform als wichtige Grundlage jedes Unternehmens

Der wohl wichtigste Schritt, den Unternehmer bei Gründung eines Start-ups gehen müssen, ist die Wahl einer geeigneten Rechtsform. Grundsätzlich stehen in Deutschland verschiedene Rechtsformen zur Verfügung, die jeweils gewisse Vor- und Nachteile mit sich bringen. Welche Rechtsform am besten für das eigene Unternehmen geeignet ist, hängt hauptsächlich von den eigenen Anforderungen ab. Da die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform große Auswirkungen auf den Erfolg des Unternehmens haben kann, sollten Gründer über die Inanspruchnahme einer Beratung von einem kompetenten Unternehmensberater oder Rechtsanwalt nachdenken.

Die Anmeldung eines Gewerbes

Nach der Wahl einer passenden Rechtsform für das zu gründende Unternehmen erfolgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. In Deutschland ist die Anmeldung eines Gewerbes vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sodass Gründer diesen Schritt nicht überspringen können. Die Gebühren fallen je nach Gemeinde und Art des Gewerbes unterschiedlich hoch aus, sind in der Regel aber vernachlässigbar. Gründer können mit zu zahlenden Gebühren in Höhe von etwa 20 bis 60 Euro rechnen. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung werden bestimmte Informationen über das Unternehmen, die Gründer sowie den geplanten Tätigkeitsbereich erfasst.

Die Steuernummer

Auch Start-ups und kleine Unternehmen sind dazu verpflichtet, Steuern an das zuständige Finanzamt abzuführen. Hierfür wird eine Steuernummer benötigt. Gründer können sie beim Finanzamt zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit beantragen. Dafür müssen sie den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, welcher dem Finanzamt umfangreiche Informationen über das Gewerbe vermittelt. Mithilfe dieser Nummer können Start-ups alle steuerlichen Angelegenheiten richten. Sie ist erforderlich, um Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für den Betrieb abzuführen. Dabei können sich besonders kleine Unternehmen unter Umständen von der Umsatzsteuer befreien lassen, indem sie die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen. Hierfür darf der Umsatz bestimmte Grenzen aber nicht überschreiten, sodass die meisten Start-ups nicht von dieser Regelung profitieren können und somit die Umsatzsteuer berechnen und ans zuständige Finanzamt abführen müssen.

Mitgliedschaft in der IHK

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) handelt es sich um eine zentrale Anlaufstelle für viele Existenzgründer. In Deutschland ist eine Mitgliedschaft bei der IHK für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, wenn diese in einer bestimmten Branche operieren. Zu den Bereichen, die eine Zwangsmitgliedschaft verursachen, zählen:

  • Handel
  • Industrie
  • Dienstleistungen

Wenn sich Start-ups beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, werden sie bei Erfüllung der Voraussetzungen automatisch Mitglied bei der IHK. Die Mitgliedschaft führt zu gewissen Pflichten, wie der Zahlung eines Beitrags, die Einreichung von statistischen Meldungen sowie der Teilnahme an Prüfungen der IHK. Die IHK-Mitgliedschaft bringt neben den Pflichten allerdings auch Vorteile mit sich. Ein Vorteil besteht darin, dass Start-ups eine Plattform für den Austausch von Know-how und Erfahrungen geboten wird. Gründer können wertvolle Kontakte sammeln, indem sie an Workshops, Netzwerktreffen und anderen Veranstaltungen teilnehmen. Auf diese Weise können sie nicht nur von den Erfahrungen anderer Gründer profitieren, sondern auch potenzielle Investoren und Kooperationspartner kennenlernen. Dies kann sich positiv auf den Erfolg von noch jungen Unternehmen auswirken und weiteres Wachstum verursachen. Da sich Start-ups oft mit rechtlichen Fragestellungen und der Beantragung von Fördermitteln auseinandersetzen müssen, bietet die IHK Berater und Fachexperten in den jeweiligen Bereichen, die hier unterstützen können. Das ist vor allem dann von großem Vorteil, wenn das Geschäftsmodell komplex ausfällt, sodass entsprechende rechtliche Herausforderungen entstehen, die ohne Experten nur schwer zu bewältigen wären.

Die Handelsregisternummer als Visitenkarte des Betriebs

Die Handelsregisternummer kann man sich als eine Art Visitenkarte für Unternehmen vorstellen, da sie unter anderem als Identifikationsmerkmal fungiert. Diese Nummer wird Unternehmen im Handelsregister zugewiesen. Dabei erfüllt die Vergabe der Handelsregisternummer nicht nur interne Verwaltungszwecke, sondern gibt im Rahmen des Handelsregistereintrags öffentlich Auskunft über Unternehmensinformationen. Zu diesen zählen:

  • Rechtsform
  • Sitz des Unternehmens
  • Gegenstand der Firma

Dementsprechend bietet die Nummer Zugang zu einer zentralen Informationsquelle über das jeweilige Unternehmen, die Kunden, Behörden und Geschäftspartner nutzen können, um sich einen Überblick zu verschaffen. Um die Handelsregisternummer zu erhalten, müssen die Gründer ihr Unternehmen im Handelsregister anmelden. Bei gewissen Rechtsformen ist dieser Schritt gesetzlich vorgeschrieben, wie bei einer AG oder einer GmbH. Im Rahmen der Anmeldung müssen die erforderlichen Unterlagen samt notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Start-up-Know-how, Teil 3: Dunkle Wolken am Himmel – die Geschäftsidee kommt in die Krise

In drei Artikeln stellen wir die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung, den „fetten Jahren“ bis hin zu einer möglichen Unternehmenskrise vor. Für Gesellschafter und Geschäftsführer sollen Anforderungen und Risiken beleuchtet werden. Der abschließende dritte Teil widmet sich den Herausforderungen und (Haftungs-)Risiken in der Unternehmenskrise und im Insolvenzverfahren.

Bitte beachten: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bzw. Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Es hätte alles so schön weiter gehen können: von einer wegweisenden Start-up-Idee konnten Investoren überzeugt werden, die Produktentwicklung schritt voran – doch dann das: Corona, der Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme, Fachkräftemangel und schließlich noch die Zinswende. Meilensteine für die Auszahlung der nächsten Tranche werden nicht erreicht. Das Geld der Investoren sitzt nicht mehr so locker – die weitere Finanzierung der Entwicklung ist nicht mehr gesichert. Oder betrachten wir ein bereits etabliertes Unternehmen, das durch die vorgenannten Aspekte in die Schieflage gerät. Was ist zu tun? Welche Risiken bestehen für die Unternehmensleiter?

Krisenfrüherkennung

In der Regel fällt eine Unternehmenskrise nicht vom Himmel und wird auch nur selten durch ein singuläres Ereignis, einen sogenannten exogenen Schock, ausgelöst. Regelmäßig zeichnet sich die Krise bereits im Vorfeld ab. Und je früher der Geschäftsleiter diese erkennt, umso größer sind die Handlungsspielräume und die Chancen einer Sanierung.

Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) die Mitglieder der Geschäftsführung haftungsbeschränkter Unternehmen wie etwa der GmbH verpflichtet, fortlaufend die Entwicklung, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnte, zu überwachen und nötigenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Verstöße, die zu einem Schaden führen, können den Geschäftsleiter schadensersatzpflichtig machen. Der Unternehmer muss also künftige Risiken erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abschätzen und den notwendigen Präventionsaufwand in ein angemessenes bzw. angepasstes Verhältnis setzen, ohne dabei die Höhe eines möglichen Schadens aus den Augen zu verlieren. Hilfestellungen – gerade für kleine und mittelständische Unternehmen – bieten die auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) veröffentlichten Checklisten zur Etablierung eines Krisenfrüherkennungssystems.

Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Wenden wir uns nun dem Zeitpunkt des Eintritts der Krise zu. Sobald ein haftungsbeschränktes Unternehmen wie etwa die GmbH, die UG oder die GmbH & Co KG und die AG zahlungsunfähig oder überschuldet sind, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, einen Insolvenzantrag zu stellen. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine wesentlichen fälligen Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu berichtigen. Ist dies der Fall, muss spätestens nach drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die Frist darf aber nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Aussicht der Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit innerhalb der Dreiwochen-Frist besteht.

Die Überschuldung hingegen, bei der das Aktivvermögen der Gesellschaft die Passiva nicht unterschreiten darf, löst eine Antragspflicht nach spätestens sechs Wochen aus. Eine Antragspflicht besteht in diesem Fall allerdings nicht, wenn es eine sogenannte positive Fortbestehensprognose gibt. Diese ist dann gegeben, wenn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Und damit schließt sich der Kreis: Die Unternehmensfortführung kann nur dann überwiegend wahrscheinlich sein, wenn für diese Phase ausreichend Liquidität vorhanden ist. Wichtig zu wissen: Die Fristen beginnen mit dem objektiven Eintritt der Insolvenzreife unabhängig davon, ob der Geschäftsführer Kenntnis davon hat.

Versäumt der Geschäftsleiter einer haftungsbeschränkten Gesellschaft es, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, droht die persönliche Haftung. Durch das StaRuG ist mit § 15 b Insolvenzordnung (InsO) die persönliche Haftung des Geschäftsleiters nun für alle haftungsgeschränkten Gesellschaften einheitlich normiert. Sind die Antragsfristen verstrichen, gelten die Zahlungen in der Regel nicht mehr als mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar und lösen für jeden einzelnen Betrag eine persönliche Haftung aus. Begrenzt ist die Haftung auf den tatsächlichen Schaden, der durch die Zahlungen entstanden ist. Schwierig ist allerdings, dass der Geschäftsleiter einen etwaig geringeren Gesamtschaden beweisen muss.

Für steuerrechtliche Zahlungsverpflichtungen gibt ein eine Spezialregelung. Bleiben geschuldete Zahlungen an die Finanzverwaltung bei Fälligkeit aus, entsteht eine persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 Abgabenordnung (AO). Wird der Insolvenzantrag vom Geschäftsleiter rechtzeitig gestellt, so ist im Zeitraum zwischen dem Eintritt der Insolvenzreife und der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Verfahrenseröffnung die Pflicht zur Abführung von Steuern temporär ausgesetzt. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass der Geschäftsleiter, nachdem er einen Insolvenzantragstellung gestellt hat, aus dem Gesellschaftsvermögen keine Steuerzahlungen mehr leisten darf, ansonsten macht er sich gegenüber der Gläubigergemeinschaft im Insolvenzverfahren schadensersatzpflichtig. Hat der Geschäftsleiter jedoch den Zeitpunkt der Antragsstellung versäumt, haftet er in jedem Fall für die Steuerverbindlichkeiten: Zahlt er diese aus dem Gesellschaftsvermögen, ist er unter dem Aspekt der Masseschmälerung zur Erstattung an die Masse verpflichtet. Zahlt er sie nicht, haftet er gemäß §§ 69, 34 AO gegenüber der Finanzverwaltung.

Beschäftigt das Unternehmen Mitarbeiter, kommt ein weiteres Haftungsrisiko hinzu. Bekanntlich ist es strafbewehrt, wenn Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abgeführt werden (§ 266 a Strafgesetzbuch (StGB)). Eine den Steuerverbindlichkeiten vergleichbare Regelung wurde mit der Änderung der InsO nicht geschaffen. Es gelten also die allgemeinen Regeln: Solange die Frist zur Insolvenzantragstellung nicht abgelaufen ist, dürfen und müssen die Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden, um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Ist die Frist versäumt, droht die persönliche Haftung.

Sonderform der Insolvenz: die Eigenverwaltung

Als Sonderform der Verfahrensabwicklung kennt die Insolvenzordnung die Eigenverwaltung, ein von größeren Unternehmen häufig genutztes Instrument, bei dem die Restrukturierung in der Regel durch einen Insolvenzplan erfolgt. In der Eigenverwaltung hat die Geschäftsführung die wesentlichen Unternehmensentscheidungen sowie die Verwaltung der Insolvenzmasse weiterhin in der Hand, unterstützt durch insolvenzrechtliche Berater. Lediglich zur Prüfung, ob die Eigenverwaltung Nachteile für die Gläubigergesamtheit bringt, wird ein vom Gericht bestellter (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt. Während der Eigenverwaltung ist der Geschäftsleiter allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft seine insolvenzspezifischen Pflichten verletzt. Auch verbotswidrige Zahlungen in der Eigenverwaltung fallen unter diese Regelung.

Vorgehen bei knapper Liquidität

Bei finanziellen Engpässen empfiehlt es sich immer, zeitnah Kontakt mit den Gläubigern aufzunehmen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Geschäftspartner wird bei einer offenen Kommunikation hierzu häufig bereit sein. Durch die Ratenzahlungsvereinbarung, die zu Beweiszwecken immer schriftlich dokumentiert werden sollte, werden die Fälligkeiten geändert. Dies kann für die Feststellung der Frage der Zahlungsunfähigkeit entscheiden sein. So gewinnt das Unternehmen Zeit, Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen und die Krise hoffentlich zu überwinden.

Neues Instrument: der Restrukturierungsplan

Ein Instrument kann dabei der durch das StaRuG neu geschaffene Restrukturierungsplan sein, ein Instrument zur finanzwirtschaftlichen Restrukturierung. Anwendung findet er bei lediglich drohender Zahlungsunfähigkeit, d.h. wenn ein Unternehmen die fälligen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen kann, sich eine Verschlechterung in den kommenden 24 Monaten allerdings bereits abzeichnet. Mit einem Restrukturierungsplan kann dann ein Vergleich mit ausgewählten Gläubigern, ähnlich einem Insolvenzplan, verhandelt werden.

Allerdings sind damit auch neue, sanktionsbewehrte Pflichten des Geschäftsleiters verbunden. So ist dieser verpflichtet, die Restrukturierungssache mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Interesse der Gläubigergemeinschaft zu betreiben. Verstöße lösen eine Haftung aus.

Da der Eintritt ins Restrukturierungsverfahren nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich ist, muss der Geschäftsführer den Eintritt eines Insolvenzgrundes dem Restrukturierungsgericht unverzüglich anzeigen. Verstöße können mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Im worst case kann ein Verstoß auch eine Außenhaftung des Geschäftsleiters gegenüber den Gläubigern auslösen.

Rechtzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen

Die Haftungsrisiken für die Unternehmensverantwortlichen in der Krise sind vielfältig. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Experten zu Rate zu ziehen.

Beratungsangebote für alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorische Fragen können auch durch Zuschüsse etwa des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden, solange es sich nicht um überwiegend steuer- oder rechtsberatende Themen handelt. Informationen dazu finden sich hier.

Um es mit Max Frisch zu sagen: „Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“

Die Autorin Marion Gutheil ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Mediatorin bei der Mönig Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf

Selbständig machen in der Pflege

Wie sich zwischen Personalmangel und demografischem Wandel eine erfolgreiche Existenz in der Pflege aufbauen lässt.

Wer auf der Suche nach einer Branche mit großem Zukunftspotenzial ist, kommt aktuell an der Pflege nicht vorbei. Denn auf der einen Seite sorgt der demografische Wandel dafür, dass Deutschland immer älter wird und somit auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen immer stärker ansteigt. Schon heute sind es laut Statistischem Bundesamt etwa 4,1 Millionen Menschen. Auf der anderen Seite macht sich jedoch auch der Mangel an Fachpersonal deutlich bemerkbar: Etwa 3,3 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt – meist von ihren Angehörigen, da ausreichend Heimplätze gar nicht existieren. Da die Bevölkerung nicht nur immer älter wird, sondern gleichzeitig auch viele Pflegekräfte in den kommenden Jahren in Rente gehen werden, wird sich dieser Fachkräftemangel in Zukunft drastisch verstärken. Eine lukrative Branche mit einem Personalproblem – welche Möglichkeit gibt es für Gründer*innen, hier ihren Platz zu finden?

Optionen für Quereinsteiger*innen

Dass es sich bei der Pflege um eine lukrative Branche handelt, ist unumstritten: 44,4 Milliarden Euro – diese Bruttowertschöpfung wurde 2020 laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erzielt. Die Unternehmensberatung Roland Berger geht sogar davon aus, dass es 2030 bereits 84 Milliarden Euro sein werden. Doch wer nun direkt sein eigenes Pflegeunternehmen gründen möchte, sollte sich der Einstiegshürden bewusst werden. Quereinsteiger*innen haben in der Pflegebranche in der Regel zwei Möglichkeiten: Sie gründen entweder einen ambulanten Pflegedienst oder eine Vermittlungsagentur für sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte. Während ambulante Pflegekräfte Pflegebedürftige je nach Bedarf mehrmals pro Woche oder am Tag besuchen, ziehen bei der 24-Stunden-Pflege oftmals osteuropäische Betreuungskräfte für einige Wochen komplett bei den Pflegebedürftigen ein. Bei den ambulanten Pflegediensten sind die Rahmenbedingungen für eine Gründung aktuell allerdings alles andere als optimal: Selbständige spüren den Fachkräftemangel bei diesem Pflegemodell mit aller Wucht, oftmals suchen sie monatelang vergeblich nach examiniertem Personal. Selbst die etablierten Pflegedienstleister*innen am Markt können die große Nachfrage aktuell nicht mehr bedienen und müssen Kund*innen ablehnen, da ihnen zu wenig Fachpersonal zur Verfügung steht. Auch die Gewinnmarge ist begrenzt. Denn Pflegedienste werden nach Gebührenordnung vergütet – eine freie Preisgestaltung ist somit nicht möglich.

Anders sieht es bei Vermittlungsagenturen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege aus. Hier wird das Personal in Osteuropa und nicht in Deutschland rekrutiert. Aufgrund der besseren Bezahlung entscheiden sich viele Osteuropäer*innen dafür, ihre Heimatländer zu verlassen, um einige Monate in Deutschland zu arbeiten. Derzeit gehen weit über 300.000 solcher Arbeitskräfte dieser Form der Beschäftigung nach.  Auch bei der Preisgestaltung haben Gründer*innen deutlich mehr Freiraum: Da sie sich an keine Gebührenordnung halten müssen, können sie ihre Preise frei gestalten. Üblich sind in der Regel mehrere hundert Euro Marge, die pro Kund*in und Monat fortlaufend generiert werden.

Gründen via Franchise

Die meisten Gründer*innen machen sich inzwischen über ein Franchisesystem eines bereits am Markt etablierten Players in der Pflegebranche selbständig. Auf diese Weise lässt sich der bürokratische Aufwand, der mit einer Gründung einhergeht, stark minimieren. Insbesondere bei der Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften braucht es zudem eine gute Netzwerkstruktur – beispielsweise die richtigen Ansprechpartner*innen im Ausland, um das Personal zu beschaffen. Hier profitieren Gründer*innen enorm, wenn sie sich einem bereits funktionierenden Geschäftskonzept anschließen. Allerdings sollten Interessent*innen unbedingt auf die Seriosität des Franchisegebenden achten. Als grenzübergreifende Dienstleistung, bei der die Betreuungskraft zudem noch im Haushalt des Pflegebedürftigen lebt, lauern hier einige juristische Fallstricke, vor denen es nicht nur sich selbst, sondern auch die zukünftigen Kund*innen zu schützen gilt.

Da die 24-Stunden-Pflege gesetzlich noch größtenteils

unreguliert ist, unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter*innen am Markt ganz erheblich in ihrer Qualität und setzen ihre Kund*innen nicht selten einem enormen juristischen Risiko aus. Um einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung in häuslicher Umgebung (BihG) zu schaffen, wurde 2021 die Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 erarbeitet. Sie ist das einzige Gütesiegel, das aktuell sicherstellt, dass ein(e) Vermittler*in für Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland nach gängigen Qualitätskriterien, transparent und im Sinne des Verbraucher*innenschutzes arbeitet. Für eine weitere Einordnung der Seriosität können sich Gründer*innen auch an der Stiftung Warentest orientieren, die ebenfalls Anbieter*innen evaluiert und die Ergebnisse veröffentlicht – letztmalig im Mai 2017.

Langfristige Unterstützung

Neben der Einhaltung zahlreicher juristischer Grundlagen und Rahmenbedingungen sollte für Gründer*innen bei der Wahl eines/einer Franchiseanbieter*in selbstverständlich auch im Vordergrund stehen, wie viel Unterstützung sie während des Gründungsprozesses und im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit erhalten. Zu einer erfolgreichen Franchisekooperation gehört mehr als nur die reine Zahlung einer Franchisegebühr. Gründer*innen können durchaus erwarten, dass sie bei allen wichtigen Schritten unterstützt werden – und das nicht nur am Anfang. Regelmäßige Schulungen und feste Ansprechpartner*innen für Rückfragen im Mutterunternehmen sollten Standard sein. Auch ein umfangreiches Franchisehandbuch sollte zur Verfügung gestellt werden, in dem Gründer*innen sämtliche Betriebsabläufe und Standards jederzeit nachlesen können.

Die Bekanntheit des Unternehmens stellt ebenfalls ein wichtiges Kriterium dar. Ist das Unternehmen bereits als erfolgreiche Marke etabliert und haben sich bestehende Standorte schon einen guten Ruf erarbeitet, profitieren davon auch Neueinsteiger*innen – insbesondere in der Pflegebranche, in der die Auswahl des/der richtigen Anbieter*in oftmals mit vielen Emotionen verbunden ist, weil sich Angehörige nur das Beste für ihre pflegebedürftigen Verwandten wünschen. Beim Stichwort „Standorte“ spielt selbstverständlich auch der Gebietsschutz eine wichtige Rolle. Damit sich zwei Franchisenehmer*innen eines Unternehmens nicht in derselben Region Konkurrenz machen, sollte dieser immer schriftlich zugesichert werden. Um sich juristisch abzusichern, sollte der gesamte Franchisevertrag vor der Unterzeichnung außerdem gründlich von einem Anwalt bzw. einer Anwältin geprüft werden.

Job mit Herz

Bevor Interessent*innen sich in die Selbständigkeit in der Pflegebranche stürzen, sollten sie allerdings in sich hineinhorchen, ob diese Art der Tätigkeit zu ihnen passt. Ein(e) Vermittler*in von Betreuungskräften hat deutlich mehr Aufgaben, als Informationen und Personalvorschläge von A nach B zu versenden. Er/sie muss Interessent*innen beispielsweise genau über den Leistungsumfang und die Grenzen der Betreuungsform sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und eine umfangreiche Begleitung seiner/ihrer Kund*innen sicherstellen. Auch wenn man als Quereinsteiger*in selbst nicht die Betreuung der Pflegebedürftigen übernimmt, sollte die soziale Komponente des Jobs nicht unterschätzt werden.

Wer Freude am Umgang mit Menschen hat, ein sicheres Auftreten und gute Verkaufsfähigkeiten besitzt, hat in dieser Branche jedoch gute Chancen. Im Kontakt mit Kund*innen sind außerdem Umsichtigkeit, Empathie und Freundlichkeit sowie ein kühler Kopf in herausfordernden Situationen hilfreich. Wer sich eine sinnstiftende Tätigkeit wünscht und das Leben von Pflegebedürftigen aktiv verbessern möchte, sollte den Schritt in diese Form der Selbständigkeit wagen. Allerdings sollte er/sie sich auch darüber bewusst sein, dass mit dem Job eine gewisse Verantwortung einhergeht.

Der Autor Markus Küffel ist Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH

Eigene Geschäftsräume: Diese 5 Kriterien sind bei der Auswahl entscheidend

Die eigenen Räumlichkeiten stellen bei vielen Gründer*innen den ersten großen Schritt von der Idee zum echten Business dar. Genau deshalb ist die Auswahl der Geschäftsräume so wichtig. Sie müssen zum aktuellen Status des Unternehmens passen und gleichzeitig flexibel genug für mögliche Veränderungen sein. Der Preis sollte stimmen, die Lage sowieso. Die perfekte Immobilie muss also einiges mitbringen. Diese fünf Kriterien sind zu beachten.

Die Lage

Die Lage ist nicht nur bei Privatpersonen eines der entscheidenden Kriterien, wenn es um die Miete von Räumlichkeiten geht. Auch Unternehmer*innen wünschen sich den besten Standort für ihre Firma.

Wie dieser aussieht, hängt vom Business und der Branche ab, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können. Dementsprechend ist das Thema Standortwahl neben Faktoren wie dem Aufstellen des Businessplans und der Finanzierung ebenso eine komplexe Angelegenheit, die gut überlegt und analysiert sein will.

Zudem müssen gerade am Anfang wahrscheinlich ein paar Abstriche gemacht werden, um eine kostengünstige Immobile zu finden:

  • Ladenfläche: Wer tatsächlich eine Verkaufsfläche braucht, auf der Kund*innen Waren ansehen und bedient werden können, der ergattert im Idealfall Geschäftsräume in zentraler Lage. Der Standort ist für den Erfolg das A und O. Der Einzelhandel ist auf Laufkundschaft angewiesen und muss deshalb von den Menschen gesehen werden können. Eine solche Lage kostet im Vergleich zur Größe in der Regel am meisten.
  • Dienstleistungen: Räume für Dienstleistungen (z. B. Friseur*innen, Schneider*innen oder ähnliches) können bei der Lage etwas flexibler sein. Natürlich sind hier ebenfalls zentrale Standorte ideal. Eine gute Lage kann sich allerdings ebenso in einer Nachbarschaft mit wenig Konkurrenz befinden oder dort, wo die Zielgruppe für die eigene Dienstleistung wohnt.
  • Industrie und Fertigung: Unternehmen, die Produkte produzieren oder große Mengen lagern müssen, brauchen vor allem Platz. Die zentrale Lage in der Innenstadt wäre hier kontraproduktiv. Das Gewerbegebiet am Stadtrand ist oftmals die bessere Lösung.
  • Büros: Büroräumlichkeiten sind fast überall zu finden. Hier bleibt tatsächlich die Frage, ob es von Anfang an die schicken Immobilien in der Innenstadt sein sollen oder ob eine günstigere Gegend zunächst gleichermaßen funktioniert und die Anforderungen erfüllt.

Die Ausstattung

Neben der Lage spielt die Ausstattung eine wichtige Rolle. Damit sind nicht nur Features wie eine Klimaanlage oder eine Außenfläche gemeint. So müssen Räumlichkeiten für die Gastronomie mit mehreren Toiletten ausgestattet sein, Ladenflächen sollten ausreichend Schaufenster aufweisen und selbst das einfache Büro muss unter gewissen Umständen und ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl einen Pausenraum haben.

Einige Branchen haben rechtliche Anforderungen zu erfüllen, andere Unternehmen – gerade beim Kundenkontakt – müssen darauf achten, dass die Geschäftsräume einladend wirken. Die Räume müssen zum Business und den entsprechenden Anforderungen passen.

Ein weiterer Faktor – gerade in diesen Zeiten – ist die Energieeffizienz. Um Geschäftsräume zu betreiben, fallen die üblichen Nebenkosten an. Diese sind je nach Branche und Business nicht zu unterschätzen, weshalb die Räumlichkeiten in Sachen Energieeffizienz modernen Standards genügen sollten. Das spart Unternehmern langfristig Geld.

Da Industrie und Gewerbe die größten Energieverbraucher sind, gibt es auf politischer Seite starke Bemühungen – welche vor allem die großen Unternehmen betreffen – um die Wirtschaft verstärkt in die Pflicht zu nehmen und Einsparpotenziale auszuschöpfen.

Größe und Flexibilität

Die Größe ist ein entscheidendes Kriterium für die Wahl der Geschäftsräume. Was zunächst naheliegend klingt, ist letztlich eine weitreichende Abwägung. Denn gerade direkt nach der Gründung kommt das Unternehmen mit vergleichsweise wenig Fläche aus. Vielleicht soll es nur der kleine Laden sein oder ein Büro, das der noch geringen Belegschaft reicht. Doch was passiert, wenn das Business wächst?

Dann braucht es mehr Platz. Neue Mitarbeiter*innen kommen hinzu oder rechtliche Rahmenbedingungen greifen und schreiben nun zum Beispiel einen Pausenraum oder weitere Toiletten vor. Sind die Räume flexibel genug, um das Unternehmen langfristig erweitern zu können? Oder sind größere Räumlichkeiten von Anfang an die bessere Idee? Oder wird im Zweifel ein erneuter Umzug in Kauf genommen?

Die Frage nach der Größe hängt vom aktuellen Stand des Unternehmens, von der Branche und den damit verbundenen Anforderungen, aber auch von der unternehmerischen Weitsicht ab.

Kosten

Kein Unternehmen hat Geld zu verschenken, weshalb möglichst niedrige Mietkosten zu den wichtigsten Kriterien gehören. Mit der Miete, die Monat für Monat zu bezahlen ist, hört es aber nicht auf. Bei der Auswahl der neuen Geschäftsräume sollten möglichst alle Kosten berücksichtigt werden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

  • Miete: Die Miete hängt maßgeblich von den oben genannten Kriterien Lage, Ausstattung, Größe ab. Gerade direkt nach der Gründung sind hier meist Kompromisse zu machen.
  • Maklerkosten: Unternehmen können auf eigene Faust auf die Suche gehen und zum Beispiel die bekannten Portale im Internet nutzen. Vermutlich liegen die besseren Objekte aber in den Händen von Makler*innen. Diese verlangen bei Abschluss des Mietvertrages eine Provision. Manchmal übernimmt diese die Vermieterseite. Nicht selten werden aber die Unternehmer*innen zur Kasse gebeten, da im Bereich der Gewerbevermietung das Bestellerprinzip nicht greift.
  • Nebenkosten: Die Energiekosten steigen und das macht sich auch bei den Gewerbeflächen bemerkbar. Strom und Gas müssen bezahlt werden, weshalb die Immobilie im Idealfall eine hohe Energieeffizienz aufweist. In jedem Fall sollten sich Interessierte im Vorfeld über die genauen Nebenkosten informieren. Nur so lässt sich eine realistische Gesamtmiete ermitteln.

Umbauten: Selten sind Gewerbeflächen genau so, wie sie zum Business passen. Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, sollten Fachleute einschätzen, wie viel mögliche Anpassungen und Umbauten kosten und wie lange diese dauern. Denn ein verspäteter Einzug in die Geschäftsräume kann eventuell die laufenden Prozesse stören und damit Kosten verursachen.

Vertragliches

Die Räumlichkeiten überzeugen, die Lage stimmt, die Kosten liegen im Budget. Es geht an die Vertragsunterschrift. Vor der Unterzeichnung sollte der Vertrag genau geprüft werden.

Der Mietvertrag muss einige Standardregeln erfüllen. Bei einem Gewerbemietvertrag kommen allerdings einige weitere Punkte hinzu. Was ist zum Beispiel der genau Mietgegenstand? Welche Räumlichkeiten, Außenflächen, Lagerräume und Ausstattungsgegenstände gehören zur Mietvereinbarung und können dementsprechend genutzt werden? Weiterhin muss ein Geschäftszweck formuliert werden. Es wird also festgelegt, welche gewerbliche Nutzung in den Räumen erlaubt ist.

Ein potenziell wichtiger Punkt ist der Konkurrenzschutz. Wird ein solcher Schutz vereinbart, darf von Seiten der Vermietung in unmittelbarer Nähe nicht an die Konkurrenz vermietet werden. Ein weiterer Unterschied zu privaten Mietverträgen besteht außerdem darin, dass häufig eine feste Mietdauer vereinbart wird. Mieter*innen erhalten dann meist ein Optionsrecht, um den Vertrag zu verlängern.

Es kann durchaus von Vorteil sein, wenn die Mietdauer nicht zu lange angesetzt ist. Denn vielleicht muss sich das Unternehmen irgendwann erweitern und in neue Räumlichkeiten umziehen. Andererseits bringt ein befristeter Vertrag eine gewisse Planungsunsicherheit mit sich.

Einen Sonderfall stellt das sogenannte Mischmietverhältnis dar, bei dem Wohn- und Gewerberäume in derselben Immobilie untergebracht sind. Die Ladenfläche befindet sich beispielsweise im Erdgeschoss, die Wohnung direkt darüber. Hier muss genau geprüft werden, welcher Schwerpunkt vorherrscht und welche Vorschriften und vertraglichen Bedingungen dementsprechend gelten.

Rechtliche Belange sollten in jedem Fall von einem Fachmann oder einer Fachfrau geprüft werden, bevor es zur Unterschrift kommt.

Businessplan für Gründer*innen

Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du dabei alles berücksichtigen musst.

Businessplan für Gründer*innen: So bringst du deine Geschäftsidee zu Papier

Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.

Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später unweigerlich auf die Nase fallen. Dieses Dokument bildet nämlich das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung deines Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erfährst du hier.

Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O in der Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzeptes. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber*innen davon zu überzeugen, in dein Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen

Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner*innen und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung deines Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
  • Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder

Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen kannst du der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Executive Summary Die vorangestellte Zusammenfassung soll deine Geschäftsidee kurz und prägnant (auf max. 1-2 Seiten) zusammenfassen.
Gründer(team) Die Gründerpersönlichkeit entscheidet über den Erfolg der Firma – deshalb gehören auch dein Lebenslauf, deine Qualifikationen und Erfahrungen in den Businessplan!
Geschäftsidee Alle Informationen zum Produkt, zum Beispiel Herstellungsverfahren und -kosten oder Gewinnmargen sind anzugeben.
Markteinschätzung Eine grundlegende Analyse des Marktes, der Zielgruppe und der Mitbewerber ist durchzuführen. Wo liegt dein Alleinstellungsmerkmal?
Ziele und Strategien Bei der Auflistung der unternehmerischen Ziele solltest du nicht vergessen, die konkreten Maßnahmen zu beschreiben, mit denen du deine Visionen umsetzen wirst und welchen Kundennutzen du bietest.
Marketingplan An dieser Stelle erfolgt eine kurze Beschreibung der gewählten Marketinginstrumente, mit denen du Kunden gewinnen willst.
Organisation, Recht und Steuern Du musst die Rechtsform deiner Firma bestimmen sowie Eigentümer- und Anteilsstrukturen. Standort, Zweigstellen und Personalbedarf dürfen ebenfalls nicht fehlen.
Finanzplan Dreh- und Angelpunkt des Businessplans ist der Finanzplan – wichtige Stichpunkte für dich als Gründende(r) sind dabei unter anderem Liquiditätsplanung, Investitionen oder Rentabilitätsplan.
SWOT-Analyse Mithilfe dieser abschließenden Maßnahme stellst du deine Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken übersichtlich dar.

Gründen in der Transportlogistik: Lohnt sich das heute noch?

Pro- und Kontra-Argumente des Startens in einer hart umkämpften Branche. Wenn du dich mit einem Unternehmen in der Transportlogistik-Branche selbstständig machen willst, erfährst du hier, auf was du auf deinem Weg in die Selbstständigkeit achten musst, um möglichst effizient und nachhaltig zu starten.

Kaum eine Branche konnte die Pandemie so gut überstehen wie diejenige, die die Online-Bestellungen zu den zuhause wartenden Kund*innen brachte. Derzeit allerdings, unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges mit seinen unter anderem dramatisch gestiegenen Kraftstoffpreisen, darbt aber auch kaum eine andere Branche so sehr.

Tatsache ist: Die Transportlogistik bietet zahlreiche Verlockungen. Doch lohnt es sich wirklich noch der Versuch, in diesem umkämpften Markt einen Fuß zu fassen? In den folgenden Zeilen werfen wir einen Blick auf beide Seiten der Medaille.

1. Die Gründung lohnt sich weiterhin, weil …
… gerade auf der letzten Meile noch viele Nischen bestehen

Wer an Transportlogistik denkt, der hat dabei häufig den typischen Langstrecken-LKW-Transport im Sinn: Zugmaschine, Auflieger, grenzüberschreitender Verkehr und Aufträge, die tausende Kilometer Distanz überbrücken.

Zugegeben, die Langstrecke auf der Straße ist ein wichtiger Teil der Transportlogistik. Gerade heute, wo so viele Branchen globalisiert sind und die Einzelteile eines einzigen Produkts problemlos aus mehreren Ländern stammen können.

Allerdings ist die Langstrecke nur ein Baustein innerhalb der Transportlogistik. Ein häufig übersehener, jedoch elementar wichtiger Baustein ist die „letzte Meile“, der Nahverkehr in einem Radius von nur wenigen Kilometern. Eben dort bietet sich bei uns derzeit eine interessante Situation:

  • Die Landflucht der präpandemischen Jahre ist mittlerweile deutlich abgeklungen. Dennoch fehlt es hier weiterhin an allen Ecken und Enden an Kerninhalten einer attraktiven Lage. Vor allem nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten.
  • Hingegen in den (Groß-)Städten sich Verkehrskonzepte derzeit sehr rasch ändern. In der Folge können viele längst nicht mehr so komfortabel mit dem Auto einkaufen, wie sie es möchten.

Hier bestehen also weiterhin Nischen, respektive tun sich solche gerade auf. Sie mit kreativen Konzepten für Kurzstreckenlogistik zu füllen, ist eine Aufgabe für echte Macher*innen. Gerade weil solche Personen dazu tendieren, die Situation ohne die „Logistiker-Brille“ zu betrachten und deshalb Konzepte kreieren können, die nicht den althergebrachten Herangehensweisen entsprechen. Äußerst passend, wie das nächste Kapitel zeigen wird.

… die Branche kreativen Konzepten gegenüber sehr offen ist

Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, wie sich mit Just Eat Takeaway (in Deutschland als Lieferando bekannt) eine völlig neue Art von Transportdienstleister etablierte.

Und Uber Eats zeigt derzeit, wie sehr das sowieso schon kreative Konzept der privatwirtschaftlichen (Personen-)Beförderung auf Lebensmittel anpassbar ist.

Es gibt in der Logistikwelt viele solcher Beispiele. Sie alle haben an der Basis „nur“ damit zu tun, Dinge von A nach B zu bringen. Dennoch sind sie im höchsten Maße kreativ, gehen andere Wege, erbringen eine völlig neue oder maßgeblich optimierte Form von Dienstleistung.

Solche Erfolgsgeschichten existieren nur, weil die gesamte Transportlogistik solchen unkonventionellen Konzepten und optimierten Herangehensweisen gegenüber sehr aufgeschlossen ist. Wer dementsprechend solche Ideen entwickeln und zur Marktreife führen kann, findet eine Branche, die, so konventionell sie manchmal anmuten mag, tatsächlich geradezu revolutionär sein kann, wenn es darum geht, neue Herangehensweisen zu akzeptieren oder bestehende zu verbessern.

… der Transport von Waren systemrelevant ist

Nur wenige würden in einer Branche gründen, deren Ende bereits vorhersehbar ist oder die ausschließlich in einem optimalen gesellschaftlichen und politischen Klima erblühen würde.

Aktuell eine Manufaktur für Zweitakt-Mopeds zu gründen wäre deshalb ebenso fragwürdig wie der Aufbau eines Unternehmens, das Dienstleistungen offeriert, die bei schlechter Wirtschaftslage als erstes von der Zielgruppe eingespart werden.

Transportlogistik ist hingegen – in vielen ihrer Teile – eine Branche, die wirklich „systemrelevant“ ist. Sie mag zwar bei schlechter Konjunktur leiden, doch ähnlich wie etwa

  • Landwirtschaft,
  • Lebensmittelhandel,
  • Hygieneprodukte,
  • Telekommunikation oder
  • Bestattungsdienstleistungen

handelt es sich um eine Branche, die unabhängig von sämtlichen externen Umständen immer benötigt wird; die sogar essenziell für das Funktionieren der gesamten Welt ist. Ohne der Transportlogistik würde nicht nur sprichwörtlich alles zusammenbrechen.

Insbesondere, wer selbst lange nach der Gründung wandlungsfähig bleiben kann, findet deshalb eine Branche vor, die eine hohe systemische Sicherheit bietet, weil sie für die Basisfunktionen sämtlicher Gesellschaften so relevant ist. Selbst in wahrhaft dystopischen Krisen wird es Bedarf für Unternehmen geben, die Güter transportieren.

Tipps zur Beratersuche

Im Gründungsprozess spielt Beratung eine wesentliche Rolle. Wie Sie den für Ihre Bedürfnisse und Ihre Geschäftsidee am besten geeigneten Coach aus dem großen Angebot heraus­filtern, lernen Sie in diesem Workshop.

Ob falsche Beratung, überhöhte Honorarforderungen oder dubiose Produktangebote – das gehört zum Alltag im Gründungsgeschehen Deutschlands mit seinem eher unübersicht­lichen Beratermarkt. Neben hervorragend ausgebildeten und erfahrenen Beratern tummeln sich eben auch viele „Trittbrettfahrer“. Das ist nachvollziehbar, wenn man sich vor Augen führt, dass noch vor ein paar Jahren der eher kleine Bereich der Gründungsberatung von Unternehmensberatern mit abgedeckt wurde.

Mit der Zunahme von Gründungen aus der Arbeits­losigkeit heraus und den entsprechenden Förderinstrumenten gibt es mittlerweile jedoch viele Berater, die ihr Tätigkeitsgebiet mit dem Thema Gründung abrunden. Häufig macht diese Arbeit jedoch nur einen sehr geringen Anteil ihrer Tätigkeit und ihres Umsatzes aus. Oftmals wird sie nur zur Neukundengewinnung eingesetzt oder sogar lediglich „nebenher“ betrieben.

Kein Wunder also, wenn es unter diesen Voraussetzungen häufig zu Kommunikationsproblemen zwischen Berater und Gründer kommt. Denn in der Vorgründungs- und Gründungsphase sind andere Themen relevant als bei einem etablierten Unternehmen.  Hinzu kommt, dass sich viele Anbieter schwerpunkt­mäßig nur der Fachberatung oder nur dem Coaching widmen, wie eine Studie des Gründungslehrstuhls Lüneburg aufzeigt. „Integrative Kompetenzprofile, die beide Seiten ab­decken können, sind die Ausnahme“, heißt es in der Studie. Thorsten Visbal, Dozent der Beraterqualifizierung Enigma Q-plus, bringt seine Erfahrung zum Thema Kompetenzprofil so auf den Punkt: „Die hohe Kompetenz des Gründungsberaters liegt da­rin, sein eigenes Beratungs-Fundament zu stärken und sich tagtäglich bei der Arbeit souverän auf dem Kontinuum von Fachberatung und Coaching bewegen zu können.“

Der Prozess der Gründungsberatung darf also nicht unterschätzt werden, und es ist demnach wichtig für Gründerinnen und Gründer, die richtige Person für die Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu finden. Der Schritt in die Selbständigkeit ist naturgemäß mit vielen Chancen und Risiken behaftet. Gerade wenn eine hohe Investitionssumme im Spiel ist, sollte man nicht leichtfertig den Berater wählen. Doch welche Strategie hilft bei der Suche und welche Möglichkeiten gibt es zur Orientierung? Ein guter Weg ist es, sich Schritt für Schritt dem Thema zu nähern. Die nachfolgenden Regeln und Tipps können dabei helfen, die Auswahl zu erleichtern:

Als Freelancer*in starten

Organisation, Spezialisierung, Finanzen, Netzwerke: Wir zeigen, worauf es bei der Gründung als Freelancer*in ankommt.

Das routinierte Abarbeiten immer gleicher Aufgaben untergräbt die eigenen Fähigkeiten? Das Gefühl, nie endende Runden im Karussell der Monotonie zu drehen? Daneben der aufkeimende Wunsch, selbstbestimmt zu arbeiten und die eigene Vision zu verwirklichen? Dann wird es endlich Zeit, der Festanstellung den Rücken zu kehren und den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen!

Doch dieses Vorhaben will gut geplant sein – das strategische und finanzielle Konzept sollte durchgerechnet, rechtliche Rahmenbedingungen beachtet sowie die mediale Präsenz durchdacht werden. Wir helfen dir dabei, einen sauberen Start im Freelancer*in-Business hinzulegen.

Das Freelancer*in-Dasein birgt klare Vorteile – sofern die Planung stimmt

Freelancer*innen profitieren besonders von der Flexibilität und dem Management als Ein-Personen-Unternehmen: Sie teilen sich ihre Arbeitszeiten eigenständig ein, entscheiden im Alleingang über Projektarbeiten oder -partner und sind ungebunden in der Wahl ihrer Arbeitsorte. Weiterhin haben freie Expert*innen meist bessere Verdienstmöglichkeiten als ihre festangestellten Kolleg*innen, der Fachkräftemangel in manchen Branchen begünstigt oftmals die Projektakquise und das Teilnehmen an Weiterbildungen steigern die Konkurrenzfähigkeit auf dem Markt. Natürlich beansprucht letztgenannter Punkt einiges an Zeit, hilft aber dabei, die eigene Expertise auszubauen. Um diese Vorteile unter einen Hut zu bekommen, muss der Weg in die Selbständigkeit jedoch gewissenhaft geplant werden.

Ohne Recherche keine DANN

Das Freelancer*in-Geschäft ist nicht allein abhängig von akademischen Abschlüssen. Ebenso wertvoll sind die gesammelten Erfahrungen, erlernte fachliche Fähigkeiten, aber auch die Leidenschaft, die für die neue Tätigkeit aufgebracht wird. Neulinge sollten sich daher eingehend mit den daran anknüpfenden Fragen beschäftigen, um ihr Angebot zu definieren:

Welche Zielgruppe soll angesprochen werden?

Hier gilt es die Bedürfnisse des Klientels zu identifizieren. Dabei kann beispielsweise das Erstellen einer Persona, also eines fiktiven Kunden bzw. Kundin, mit allerhand demografischen Daten, helfen, um die Zielgruppe besser zu visualisieren.

Was hebt einen von der Konkurrenz ab? Was bieten die anderen?

Durch die Beobachtung der ebenfalls im Markt aktiven Freiberufler*innen, ihrer Profile und Angebote, werden Unterschiede ersichtlich. Die genaue Analyse hilft dabei, eigene USPs zu identifizieren und damit die persönliche Nische zu finden.

In welchem Markt besteht Bedarf, Potenzial oder ein sich entwickelnder Trend?

Die Marktanalyse fordert einiges an Recherche-Arbeit, doch am Ende ist die Branche bekannt und das eigene Angebot spezifiziert. Zur Strukturierung gehört unbedingt ein vollumfänglicher Businessplan, der vielerorts zur Verfügung gestellt wird. Für den Anfang hilft auch ein “Mini-Businessplan” zur besseren Orientierung.

Die Beobachtung der Branche, Kund*innen, Bedürfnisse, Wünsche und die Präzisierung der eigenen Kenntnisse und Talente zahlen auf das Alleinstellungsmerkmal als Freiberufliche(r) ein. Diese einzigartige Freelancer*in-DNA kann der ausschlaggebende Grund sein, weshalb Kund*innen die Arbeit eines bestimmten Selbständigen letztlich buchen.

Startkapital von rund 15.000 Euro

Ertrag minus Aufwand ergibt Gewinn. Das ist der wirtschaftliche Grundsatz, den Freelancer*innen beherzigen sollten. Der Frage folgend, wie hoch der Gewinn für die beanspruchte Lebensqualität sein soll, werden Stundensatz, die Anzahl der Arbeitstage und zu zahlende Kosten in der genannten Formel kumuliert. Zwar ist eine jährliche Planung auf lange Sicht sicher sinnvoll, doch als Starter*in kann auch eine monatliche Budgetierung vorgenommen werden, um ein Gefühl für die Berechnung zu bekommen. Laut Freelancer-Kompass 2021 empfehlen Freiberufliche zudem ein Startkapital von rund 15.000 Euro.

Zudem müssen sich Freiberufliche über die verschiedenen Rechtsformen informieren, die ein Ein-Personen-Unternehmen annehmen kann. Abhängig von Faktoren wie Geschäftsidee, Tätigkeitsumfang und Startkapital wird das eigene Business dann als Gewerbe oder auch nicht-gewerbliches Kleinunternehmen angemeldet. Über die Bedingungen informieren das örtliche Gewerbe- beziehungsweise Finanzamt, welche zudem Auskunft über Kranken- und Zusatzversicherungen geben können. Zuletzt fallen auch Steuern an: Neben der Umsatzsteuer muss die Einkommens- beziehungsweise Gewerbesteuer entrichtet sowie eine Steuererklärung jährlich bis zum 31. Juli eingereicht werden. Hier kann es sich, vor allem zu Beginn der Selbständigkeit lohnen, eine(n) Steuerberater*in zu Rate zu ziehen.

Qualität auf branchenspezifischen Plattformen verhilft zum Kund*innenerfolg

Klar, die klassische Visitenkarte lässt sich auch im Freelancer*in-Geschäft nicht wegdenken. Darüber hinaus sollte aber auch die Online-Präsenz qualitativ hochwertig gestaltet sein. Das bedeutet im Einzelnen, das eigene Profil auf Projekt-Plattformen ausführlich aufzubereiten und aktuell zu halten. Kund*innen sollten sofort die DNA des Angebots und die Verfügbarkeit erkennen, das erleichtert ihnen die Entscheidung. Soziale Business-Netzwerke können genauso wie eine eigene Website als hilfreiche Akquise-Plattform dienen. Grundsatz ist vor allem: Qualität geht vor Quantität! Es ist unbedingt notwendig, Kontaktdaten wie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer gut sichtbar zu platzieren. Eine Orientierung bieten bei der Erstellung sicherlich auch die Profile der Mitbewerber*innen.

Sobald alles eingerichtet ist, sollten thematisch passende Blogs oder auch Gruppen in sozialen Netzwerken unbedingt genutzt werden, um die eigene Sichtbarkeit beispielsweise in Form von selbstgeschriebenen Gastbeiträgen zu steigern. Dort bietet sich auch die Gelegenheit, mit Gleichgesinnten in Kontakt zu treten, denn das Netzwerken mit Anderen eröffnet jedem bzw jeder Freelancer*in neue Chancen für die Projektakquise.

Fazit: Gut Ding will Weile haben

Auf den ersten Blick klingt der Start in die Selbständigkeit nach einem großen Aufwand. Doch Neueinsteiger*in sollten sich – gemäß dem Motto „Gut Ding will Weile haben“ – Zeit lassen mit dem Aufsetzen eines Businessplans, der Kalkulation der Finanzen und dem Aufbauen der medialen Präsenz. Denn wer sich vorab intensiv mit dem eigenen Profil und Angebot auseinandersetzt, hat später weniger zusätzlichen Aufwand und kann sich direkt in die Projektarbeit stürzen. Sobald der erste Auftrag reinflattert, wird schnell klar: Mit dem Freelancer*in-Business geht es runter vom Karussell der Monotonie und rauf auf die Achterbahn der Flexibilität!

Der Autor Thomas Maas ist Geschäftsführer der offenen Projektplattform freelancermap und Herausgeber der repräsentativen Marktstudie Freelancer-Kompass.

Schritt für Schritt zum Start-up

Auf dem Weg zum Start-up gilt es viele Hürden zu nehmen. Dies betrifft sowohl die Prozesse innerhalb des jungen Unternehmens als auch den rechtlichen Rahmen, der eingehalten werden muss, um durchstarten zu können. Wie sich dieser darstellt und warum sich externe Hilfe lohnt, wollen wir einmal etwas genauer beleuchten.

Es beginnt mit der Idee

Der erste logische Schritt auf dem Weg zum eigenen Start-up ist die Idee. Beim zukünftigen Geschäftsfeld sind dabei keine Grenzen gesetzt. In jedem Bereich sind Innovationen der Schlüssel für eine funktionierende Wirtschaft. Start-ups tragen dazu bei, indem sie auch immer wieder alt eingefahrene Prozesse aufbrechen und neu denken.

Seit einigen Jahren gibt es den Trend hin zu mehr Nachhaltigkeit, die bei neuen Unternehmen ein wichtiges Thema ist. Investor*innen achten vermehrt auf dieses Kriterium, um auch langfristig Kooperationen eingehen zu können. Auch hinsichtlich der Mitarbeiter*innenführung können Start-ups neue Schwerpunkte setzten und so auf sich aufmerksam machen. Generell sind Start-ups also eine hervorragende Gelegenheit, um seine Ideen kreativ in die Tat umzusetzen.

Ein bestimmtes Alter für das Gründen gibt es dabei nicht. Unter dem Strich entscheiden die nötige Motivation und die passende Idee über den Erfolg eines Start-ups. Mitunter wagen sich daher auch schon junge Menschen an das Projekt. Generell spielt das Alter beim Gründen aber eine untergeordnete Rolle.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Ideen sind bei motivierten Neu-Unternehmern häufig bereits vorhanden. Zu größeren Problemen führt da schon eher der nächste Schritt auf dem Weg zum Start-up. Tatsächlich müssen die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, bevor es so richtig losgehen kann. Dazu gehört zum Beispiel die Anmeldung des Unternehmens.

Wichtig ist dieser Prozess aus mehreren Gründen. Zum einen ist es ganz offizielle rechtliche Vorschrift. Ein Unternehmen bringt schließlich einige Verpflichtungen mit sich. So müssen Steuern abgeführt werden, die Angestellt*innen versorgt sein und noch einiges mehr. Aber auch für das Start-up selbst gibt es dadurch Vorteile, da die eigene Marke auf diese Weise geschützt wird.

Die Anmeldung der eigenen Marke

Da diese Vorgänge nicht ohne eine gewisse Bürokratie auskommen, lohnt es sich, auf externe Dienstleister zurückzugreifen. Eine Markenanmeldung mit Recht24-7 erleichtert den gesamten Vorgang, da sich Spezialisten um die Details der Anmeldung kümmern. Dies spart Zeit und Energie, sodass man sich als Gründer*in fortan wieder um die Ausarbeitung der eignen Projekte kümmern kann. Im Anschluss steht ein regulär angemeldetes Start-up, das bereit für seine ersten Erfolge ist.

Weiterhin erfährt das Start-up dadurch eine Beratung hinsichtlich der juristischen Details. Rechtliche Schwierigkeiten werden so schneller und fachkundig ausgeräumt, sodass es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Ebenfalls vorteilhaft gestaltet sich diese Dienstleistung bezüglich einer schnelleren Abwicklung aller zur Registrierung notwendigen Schritte. Dies betrifft auch die Auswahl der passenden Rechtsform, die das Start-up später haben soll.

Rückschläge einkalkulieren

Selbst mit der besten Idee und einer fachmännischen Beratung gerät jedes neue Unternehmen an einen Punkt, an dem es nicht wie gewünscht läuft. Dies zeigt schon ein kurzer Blick auf die Projekte anderer Gründer*innen. Derartige Rückschläge sind also völlig normal und sollten entsprechend von Beginn an einkalkuliert werden. Am Ende können sie sich sogar als nützlich erweisen, weil dadurch das Unternehmen erstmals richtig auf die Probe gestellt wird.

Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups

Wie Sie Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Ihre Gründung bzw. für Ihr Unternehmen effektiv nutzen können und wie Sie eine systematische, belastbare Marktanalyse selbst erstellen.

Warum sind manche Start-ups erfolgreich und andere nicht? Warum scheitern viele junge Unternehmen schon nach kurzer Zeit, während einige wenige eine beeindruckende Entwicklung verzeichnen? Eine Untersuchung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die zahlreiche Neugründungen analysierte, findet sieben Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen: An den ersten Stellen stehen unzureichende Branchenkenntnisse, fehlendes Detailwissen zu Markt und Branche sowie die nicht präzise umrissene Zielgruppe.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups, aber auch die laufende Marktbeobachtung für junge Unternehmen ist: Nur wer Markt, Kunden und Wettbewerb genau kennt und einschätzen kann, wird auf die Marktanforderungen richtig reagieren können und so sein Unternehmen erfolgreich im Markt positionieren können.

Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die systematische Auseinandersetzung mit dem Markt- und Wettbewerbsumfeld häufig Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten für den Gründer oder Jungunternehmer aufzeigt und so eine wichtige Quelle der ständigen Optimierung des Geschäftsmodelles sein kann. Dabei können die Marktanalysen von externen spezialisierten Beratern erarbeitet werden, mit etwas Zeit und Sachverstand kann aber auch das Gründerteam eine belastbare Marktanalyse selbst erstellen. Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.

Wichtig: strukturierter Aufbau der Marktanalyse

Auch wer Banken, Fördereinrichtungen oder andere Projektbeteiligte von seiner Idee überzeugen will, benötigt – meist im Rahmen eines Businessplans – eine präzise Darstellung von Marktpotenzial, Ansätzen zur Differenzierung im Wettbewerb und seinen Zielkunden. Um sich von der Vielzahl an anderen Gründungsvorhaben abzusetzen und den Zuschlag für Finanzierung oder Förderung zu erhalten, lohnt es sich, Energie und Zeit in eine systematische Marktforschung bzw. Marktanalyse zu investieren. Dies gilt im Übrigen sowohl für Gründungsvorhaben im B2C-Sektor (Business- to-Consumer) als auch für Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business).

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist dabei der strukturierte Aufbau der Marktanalyse. So sollte eine systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse z.B. Informationen zu Marktvolumen/ Marktpotenzial des Produkts oder der Dienstleistung beinhalten. Auch Aussagen zur erwarteten Entwicklung des Marktes/ dem Marktwachstum sind relevant für die Bewertung eines Marktes.

Daneben gilt es, einen Überblick über die Wettbewerbsstruktur, also die Anzahl und Typen von Wettbewerbern im Marktumfeld im Rahmen der Marktanalyse zu erstellen sowie die Haupt-Wettbewerber im Rahmen eines Detail-Benchmarkings zu beleuchten. Für Kapitalgeber und Förderstellen ist es an dieser Stelle vor allem interessant zu erfahren, wie sich die Neugründung von den bestehenden Angeboten im Markt abheben will.

Zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse ist zudem die genaue Definition der Zielgruppen des jungen Unternehmens. So definiert die Marktanalyse zum Beispiel, welche Kundengruppen bedient werden sollen, wie groß diese Zielgruppen im Markt sind und welche Hauptbedürfnisse und Anforderungen der potenziellen Kunden mit dem neuen Unternehmen adressiert werden sollen.

Letztendlich umfasst eine strukturierte Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse die Beleuchtung von Branchentrends und Branchenentwicklungen der Zukunft, anhand derer aufgezeigt wird, welche Themen im Markt in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen werden und wie das junge Unternehmen auf diese Trends reagieren will.

Elementarer Bestandteil: die Wettbewerbsanalyse

Vor allem die belastbare Einschätzung der Wettbewerbssituation stellt Gründer und junge Unternehmen häufig vor Herausforderungen. Typische Fragestellungen einer Wettbewerbsanalyse sind zum Beispiel: Von wie vielen Wettbewerbern wird der Markt derzeit bedient? Welche Hauptwettbewerber befinden sich im Markt? Gibt es Substitute, also andere Lösungen oder Technologien, die das Bedürfnis unseres Zielkunden alternativ befriedigen? Wie groß sind die derzeit am Markt tätigen Unternehmen und wie erfolgreich wirtschaften sie? In welche Richtung entwickeln sich die Wettbewerber, also welchen Trends und Entwicklungen folgen sie?

Bewährt hat sich in diesem Kontext eine zweistufe Betrachtung der Wettbewerbsthematik:

  • Im Schritt 1 gibt die Analyse einen Überblick über die Wettbewerbslandschaft, also die Anzahl der am Markt tätigen Anbieter und die Einteilung derselben in Anbietertypen.
  • Im Schritt 2 werden einige exemplarische Hauptwettbewerber ausgewählt und im Rahmen von Detail-Wettbewerbsanalysen beleuchtet. In diesen Detail-Analysen gibt man einen Überblick zu wichtigen Kennzahlen, dem Produkt- und Leistungsportfolio oder den Technologien des Wettbewerbers, der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den Stärken und Schwächen der Firma. Im direkten Vergleich mit den Wettbewerbsangeboten können dann Stärken und Chanchen des eigenen Angebotes herausgearbeitet werden.

Wettbewerbsanalyse: Tipps zu Datenquellen und Recherchemethoden

Entscheidend für die Belastbarkeit der Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse sind natürlich der Umfang und die Qualität der herangezogenen Datenquellen. Gerade Banken und Förderinstitute achten darauf, dass externe und neutrale Quellen ausgewählt wurden und nicht lediglich die persönliche Meinung und das Bauchgefühl der Gründer zusammengefasst wurden.

Wichtige Methoden der Marktanalyse sind dabei sowohl die Sekundärrecherche als auch die Erhebung eigener Daten, auch Primärrecherche genannt. Zu den wesentlichen Quellen im Bereich der sekundären Marktforschung gehören:

  • Die systematische Auswertung von Suchmaschinen wie Google: Typischerweise erfolgt der Einstieg in eine Untersuchung zum Marktpotenzial und den Wettbewerbern über eine strukturierte Suchmaschinenrecherche. Dazu werden wichtige Keywords und Themen definiert, die dann planmäßig abgefragt werden. Abzuraten ist im Rahmen einer Marktanalyse vom zufälligen Suchen in Suchmaschinen ohne klares Rechercheziel, da hier viel Zeit benötigt wird und die Ergebnisse häufig unvollständig sind. Fortgeschrittene Analysten erstellen sich vorab eine Keyword-Liste oder einen Rechercheplan mit den wesentlichen Suchbegriffen, die sie in der Suchmaschine abfragen wollen.
  • Unternehmensdatenbanken: Ermöglichen den effizienten Zugriff auf Wettbewerbs- und Kundeninformationen. Beispiele sind Datenbanken von Bisnode, Dun & Bradstreet oder Orbis/ Amadeus. Häufig sind diese Datenbanken kostenpflichtig und erfordern einen professionellen Researcher für die Bedienung.
  • Statistische Veröffentlichungen: Das statistische Bundesamt erhebt eine große Menge von Daten zu Märkten, Unternehmen und Branchen. Portale wie Statista stellen ebenfalls Informationen zur Verfügung, die für die Marktforschung von Start-ups und jungen Unternehmen genutzt werden kann.
  • Fachzeitschriften der Zielbranche: Bieten häufig relevante Artikel zu Branchentrends, wichtigen Anbietern in Markt oder statistischen Informationen. Zugriffsmöglichkeiten bieten viele Fachzeitschriften online (teilweise eingeschränkt), umfangreichere Zugänge bieten Fachpressedatenbanken wie z.B. Genios.
  • Branchenmessen: Der Besuch relevanter Branchenmessen ermöglicht es Ihnen, eine Marktanalyse durchzuführen. Hier finden Sie den direkten Austausch mit anderen Marktteilnehmern. Ausstellerverzeichnisse, die online von den Messeveranstaltern zur Verfügung gestellt werden, können bezüglich möglichen Wettbewerbern, Kunden oder Partnern durchsucht werden.
  • Geschäftsberichts-Datenbanken: Spezialisierte Tools wie der Bundesanzeiger ermöglichen es, auf Geschäftsberichte von Wettbewerbern komfortabel zuzugreifen. So kann bei größeren Wettbewerbern z.B. Einblick in die Umsatzentwicklung, die Profitabilität der Firma, die Anzahl der Mitarbeiter sowie strategische Planungen für die nächsten Jahre gewonnen werden.
  • Foren, Blogs und soziale Netzwerke: Immer mehr Unternehmen sind auch in Portalen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn vertreten und veröffentlichen dort Informationen zu Produkten, Services und Innovationen. Auch auf Youtube findet sich eine immer größer werdende Zahl von Videos zu Unternehmen, Trends und neuen Produkten von möglichen Wettbewerbern.

Erst die kombinierte Auswertung dieser Methoden zur Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse ermöglicht es, ein breites und neutrales Bild zum Marktpotenzial, zur Wettbewerbssituation und zu den Erfordernissen der Zielgruppe zu erhalten. Ergänzend können Interviews mit potenziellen Kunden im Rahmen einer Marktanalyse tiefere Einblicke zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Geschäftsmodelles bieten.

Während im B2C (Business to Consumer) Bereich eine größere Anzahl von Gesprächen erforderlich ist, um zu einer belastbaren Einschätzung zu kommen, reichen in industriellen Märkten (B2B) häufig schon wenige ausgewählte Interviews, um einen Eindruck zu Marktchancen, Stärken und Schwächen des jungen Unternehmens zu erhalten.

Wichtige Faktoren bei der Erstellung der Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse

  • Präzise Marktsegmentierung: Eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Marktanalyse stellt die systematische Strukturierung und Segmentierung des Marktes dar. Häufig zerfallen Märkte bei der genauen Betrachtung nochmals in Teilmärkte oder Marktsegmente, die unterschiedliche Kundengruppen, Kundenanforderungen und Erfolgsfaktoren haben. Daher ist es zu Beginn der Untersuchung wichtig, einen Überblick über vorhandene Marktsegmente und die Struktur des Zielmarktes zu ermitteln. Typische Kriterien zur Segmentierung von Märkten sind z.B. demographische Merkmale von Kundengruppen, regionale Unterscheidungen, Differenzierung nach Preis- oder Qualitätsklassen, Anwendungen oder anderen geeigneten Strukturmerkmalen. Die gezielte Segmentierung des Marktes trägt dazu bei, den eigenen Zielmarkt, der vielleicht nur einen Teil des Gesamtmarktes betrifft, genauer zu umreißen und präziser zu analysieren. 
  • Breite Quellenbasis: Um zu belastbaren Aussagen in Sachen Marktpotenzial und Anbietersituation zu kommen, ist die Auswertung verschiedenartiger Quellen erforderlich. Nur so können die unterschiedlichen Perspektiven auf den Markt berücksichtigt werden und so ein verlässliches Gesamtbild ermittelt werden, das Grundlage für die unternehmerischen Schritte sein kann.
  • Angabe von Quellen und Berechnungsgrundlagen: Gerade in der Zusammenarbeit mit Banken und Förderinstituten ist es unbedingt erforderlich, die Datenquellen der Marktanalyse offenzulegen. Nur dann kann der Leser gut nachvollziehen, woher die Informationen stammen und wie vertrauenswürdig die dahinterstehenden Quellen sind.
  • Kontinuierliche Betrachtung: Gerade für junge Unternehmen empfiehlt sich die laufende Marktbeobachtung und Wettbewerbsbeobachtung, um regelmäßig über wichtige Marktveränderungen und Trends im Markt informiert zu sein. So kann z.B. ein jährliches Update der wichtigsten Infos zu Markt und Wettbewerb dazu beitragen, rechtzeitig auf Marktverschiebungen, Aktionen von Wettbewerbern oder neuen Trends und Rahmenbedingungen im Markt zu reagieren.


Ausblick: Marktanalyse und Marktsegmentierung

Innerhalb einer Marktanalyse dient die Marktsegmentierung bzw. die ihr innewohnende Logik als Basis für die Quantifizierung des Marktpotenzials. Für jedes Marktsegment ist abzuschätzen, wie groß der entsprechende Zielmarkt ist und wie er sich voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickelt. Für Investoren und Banken wird somit klar, wie sich das Gesamtmarktpotenzial auf die unterschiedlichen Marktbereiche verteilt und welche Potenziale für das junge Unternehmen in welchen Zielgruppen zu erwarten ist. Hier lesen Sie alles über die Marktsegmentierung.

Marktsegmentierung

Marktsegmentierung


Strategien für Start-ups

Die Gründung eines Start-ups kann viele Herausforderungen mit sich bringen. Diese sind bekannt und es gibt dazu unzählige Hilfestellungen. Um den Erfolg eines Start-ups zu gewährleisten, ist es deshalb wichtig, einen konkreten Plan zu haben. Hierfür gibt es verschiedene Marktwahl- und Marktbearbeitungsstrategien. Im folgenden Artikel zeigen wir zwei Strategien, die jeder erfolgreiche Entrepreneur unbedingt kennen sollte.

Marktwahlstrategien

Eine gute Marktwahlstrategie hilft dabei, sich auf dem richtigen Markt zu positionieren. Zu diesem Zweck sollte man sich zunächst überlegen, ob man den Markt räumlich oder sachlich abgrenzt. Eine räumliche Marktabgrenzung ist im transportierenden Gewerbe oder im Dienstleistungssektor nützlich. So können entstehende Transportkosten und Transaktionskosten verringert werden. Der Softwarehersteller SAP agiert z.B. auf einem globalen Markt in über 180 Ländern. Software und viele Dienstleistungen lassen sich heutzutage sehr einfach über das Internet vertreiben und unterliegen kaum einer räumlichen Einschränkung. Allerdings muss man trotzdem die örtliche Gesetzgebung beachten. Für viele Start-ups können hierbei Hürden entstehen, weshalb es sich empfiehlt, den Markteintritt vorsichtig zu wählen. Eine sachliche Marktabgrenzung ist besonders nützlich, um den Markt nach bestimmten Gütern oder Produkten einzugrenzen. So würden z.B. zu dem sachlichen Markt des Automobilherstellers VW alle weiteren Automobilhersteller, wie z.B. BMW, Daimler, Toyota etc. gehören. Es ist auch möglich, eine räumliche und sachliche Marktabgrenzung durchzuführen. So kann der relevante Markt noch präziser bestimmt werden.

Marktteilnehmerstrategien

Nachdem die Marktwahlstrategie festgelegt wurde, kann als Nächstes die Marktteilnehmerstrategie definiert werden. Hierbei wird auf alle am Markt teilnehmenden Parteien wie Konsument, Konkurrent und Abnehmer eingegangen. Kernstück sind hierbei Maßnahmen, welche sich vor allem an den Konsumenten richten. Ein Start-up muss sich überlegen, welchen Nutzen ein Kunde aus einem Produkt oder einer Dienstleistung gewinnen kann. Es ist essenziell, sich von der Konkurrenz abzuheben und sich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen. Dies kann gelingen, indem das Start-up dem Kunden entweder einen Leistungsvorteil oder einen Kostenvorteil bietet. Leistungsvorteile zeichnen sich durch eine erhöhte Qualität aus. Kostenvorteile wiederum durch einen günstigeren Preis. Besonders bereits etablierte Unternehmen können hier den Start-ups als Vorbild dienen.

Die Strategien sind dabei natürlich stark branchenabhängig. Wer etwa nur digital agieren will, hat unterschiedliche Möglichkeiten im Vergleich zu anderen Geschäftsmodellen, die offline agieren. Besonders im Gaming Bereich gibt es für den Sektor typische Marketingstrategien. So bieten z.B. neue Online Casinos ihren Kunden viele Vorteile, wie Bonusangebote und Aktionen an. Neukunden erhalten so oftmals einen Kostenvorteil durch Freispiele und können das Angebot der Webseiten zunächst austesten und kennenlernen. Viele Anbieter bieten zusätzlich gewisse Leistungsvorteile an, wie eine erhöhte Sicherheit durch eine SSL-Verschlüsselung und mehrere verschiedene Zahlungsmöglichkeiten.

Ähnliches ist auch bei Streaminganbietern wie Netflix erkennbar. Dieser ermöglicht neuen Kunden zunächst einen kostenlosen Probemonat. Hier kann bereits durch das gesamte Angebot der Plattform gestöbert werden. Außerdem erhalten User Preisreduktionen, je mehr Accounts unter einem Namen angelegt werden. Die Kunden sollen so dem Unternehmen treu bleiben und nicht zu Wettbewerbern wie Amazon Prime wechseln. Im Marketing wird diese Strategie auch als Pull-Strategie bezeichnet. Das Start-up zieht den Kunden durch seine Maßnahmen an das Unternehmen heran. Werden diese Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, steigt auch die Markenbekanntheit. Dies führt wiederum zu einer stärkeren Kundenbindung, was den Unternehmenserfolg erhöht.

Fazit

Ein Start-up sollte sich immer eine Marktwahl- und eine Marktteilnehmerstrategie überlegen. Eine erfolgreiche Marktwahlstrategie kann einen räumlichen oder sachlichen Bezug haben. Sie hilft dem Start-up dabei eine Marktsegmentierung zu bilden. Die Marktteilnehmerstrategie ist hingegen wichtig, um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu haben. Dieser Wettbewerbsvorteil zeichnet sich durch einen Leistungs- und Kostenvorteil aus. Wichtig ist es hierbei den Nutzen des Kunden in den Vordergrund zu stellen. Dieser muss mit den richtigen Maßnahmen an das Unternehmen gebunden werden. Gerade in der Markteintrittsphase ist es für ein Start-up entscheidend, die Markenbekanntheit zu stärken. Nur so kann der Erfolg eines Start-ups gesichert werden.