Selbstständig machen mit der Gründer-Navi


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Die Gründer-Navi von StartingUp ist Ihr kostenloses Planungstool, das Sie Step-by-Step zum erfolgreichen Unternehmen führt.

GRÜNDER-NAVI, das kostenlose online-Tool für alle, die sich selbständig machen, ist ein Step-by-Step-Assistent zur erfolgreichen Unternehmensgründung. Sämtliche Schritte auf dem Weg zur Selbstständigkeit werden in der richtigen Reihenfolge detailliert mit klaren Handlungsanweisungen beschrieben. So haben Sie das gesamte Gründungswissen übersichtlich im Zugriff und können sicher sein, keinen wesentlichen Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit auszulassen.

Die Gründer-Navi - alle wichtigen Phasen auf dem Weg zur Selbstständigkeit

Unterschieden werden 6 Gründungsphasen:

1. Fragephase: Wichtige Hinweise zu Ihren Talenten und Skills. Mit Tests.

2. Ideenphase: Ihre Geschäftsidee wird geschärft, der USP herausgearbeitet.

3. Planungsphase: Ihr Businessplan und Finanzplan entsteht, Sie entscheiden sich für eine Rechtsform und für passende Fördermittel. Mit Businessplan-Vorlage und Finanzplan-Tool.

4. Umsetzungsphase: Sie melden Ihr Unternehmen bei allen relevanten Behörden und Institutionen an.

5. Startphase: Die Phase der Eröffnung und der Markteinführung.

6. Überprüfungsphase: Es folgt der Aufbau des Controlling, Ihr Unternehmen ist operativ.

Für registrierte User: Extra Tools und Funktionen zum selbstständig machen

Wer sich kostenlos registriert kann die GRÜNDER-NAVI außerdem als vollständigen Gründungs-Projektplaner benutzen. In diesem Fall erhält man – außer den allgemein zugänglichen Inhalten der GRÜNDER-NAVI – zahlreiche interaktive Tools. So erkennt man stets den Status jedes einzelnen Schritts und den Fortschritt der gesamten Gründung. Man sieht, welche Schritte noch zu erledigen sind, um sich erfolgreich selbstständig zu machen.  

Auch können persönliche Notizen zu jedem Step gespeichert werden, und zahlreiche online-Tools wie Gründertests, Excel-Finanzplaner, Businessplan-Vorlage etc. werden freigeschaltet. 

Übrigens: Wer sich kostenlos registriert, wird auch per Newsletter über neue Tools und Erweiterungen der GRÜNDER-NAVI auf dem Laufenden gehalten.  

Die GRÜNDER-NAVI begleitet den Gründer mit hunderten wertvollen Praxistipps von der Entwicklung und dem Shaping der Geschäftsidee über die Planungsphase bis hin zum fertigen Unternehmen. Erfolgreich selbstständig machen – mit der GRÜNDER-NAVI haben Sie die strukturierte Step-by-Step-Anleitung zur Hand.

Beginnen Sie jetzt mit dem 1. Schritt der Gründer-Navi, der Fragephase:

Zur Überblickseite mit allen Phasen, und Haupt-Steps:

EU Inc.: Was der neue Gesetzesentwurf für Gründer*innen wirklich bedeutet

Lange wurde sie gefordert, jetzt hat die EU-Kommission endlich geliefert: Der Entwurf für die „EU Inc.“ Ist da. Sie soll das europäische Pendant zur US-amerikanischen Delaware C-Corp werden und das Gründen über Grenzen hinweg radikal vereinfachen. Wir zeigen, was drinsteckt und warum besonders ein Detail für Jubel in der Szene sorgt.

Wer in Europa ein Start-up skalieren will, kennt den Schmerz: 27 Mitgliedsstaaten bedeuten 27 verschiedene Gesellschaftsformen, unterschiedliche Steuer- und Notarsysteme und ein gigantischer bürokratischer Aufwand. Die Folge war oft der „Flip“ in die USA, um für internationale Investoren attraktiv zu bleiben.

Mit dem heute vorgestellten Entwurf zur EU Inc. soll dieser Flickenteppich der Vergangenheit angehören. Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbands, nennt den Entwurf einen „großen Schritt, um Gründen und Skalieren in der EU spürbar zu vereinfachen“.

Tatsächlich geht die EU-Kommission an vielen Stellen weiter, als Beobachter im Vorfeld zu hoffen wagten.

Die vier wichtigsten Hard Facts für Gründer*innen

Die EU Inc. ist als Verordnung geplant, was bedeutet: Sie muss nicht erst in 27 nationale Gesetze gegossen werden, sondern gilt unmittelbar. Sie drängt bestehende Rechtsformen (wie die GmbH oder UG) nicht vom Markt, sondern existiert als freiwillige Alternative (daher der Name „28. Regime“ – als zusätzliche Option zu den 27 nationalen Rechten). Das sind die konkreten Vorteile:

  • Blitzgründung in 48 Stunden: Der Prozess wird vollständig digitalisiert. Das Warten auf Notartermine oder langwierige Handelsregistereintragungen soll entfallen.
  • Kosten-Deckelung: Die Gründungskosten für eine EU Inc. dürfen EU-weit maximal 100 Euro betragen.
  • Kein Mindestkapital: Anders als bei der deutschen GmbH (25.000 Euro) erfordert die EU Inc. kein blockiertes Stammkapital zum Start.
  • Internationale Investierbarkeit: VCs aus den USA oder Asien müssen sich nicht mehr in deutsches, französisches oder spanisches Gesellschaftsrecht einlesen. Ein Standard für ganz Europa senkt die Due-Diligence-Kosten drastisch.

Der Gamechanger: Das Ende der „Dry Income“-Falle bei ESOPs

Das vielleicht wichtigste Signal für wachstumsorientierte Start-ups versteckt sich in den Regeln zur Mitarbeiterbeteiligung (ESOP). Im internationalen Kampf um Top-Talente zogen europäische Start-ups oft den Kürzeren, weil nationale Steuergesetze echte Anteilsprogramme unattraktiv machten (Stichwort: Besteuerung von fiktiven Gewinnen vor einem Exit).

Der neue Entwurf beinhaltet ein EU-weites Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, das dieses Problem löst: Anteile sollen erst beim tatsächlichen Verkauf besteuert werden. Dieser Schritt ist ein massiver Hebel, um europäische Start-ups als Arbeitgeber global wettbewerbsfähig zu machen.

Der Haken: Es droht die Verwässerung

Trotz der Euphorie gibt es noch Baustellen. Der größte Kritikpunkt des Startup-Verbands: Ein echtes, zentrales EU-Handelsregister ist im Entwurf nur als möglicher zweiter Schritt angekündigt. Momentan stützt sich das Konzept noch auf die Vernetzung der (teils veralteten) nationalen Register. Die Forderung der Start-up-Lobby ist klar: Ein zentrales Register muss zwingend in diesem Gesetzgebungsverfahren verbindlich verankert werden.

Zudem warnt Verena Pausder vor den anstehenden Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat der Mitgliedsstaaten: „Eine Verwässerung darf es nicht geben! Im weiteren Verfahren wird sich zeigen, ob Europa ein Chancenkontinent ist oder sich mit seiner Fragmentierung selbst verzwergt.“ Hier ist nun vor allem die Bundesregierung gefragt, liebgewonnene nationale Besitzstände (wie etwa die strikte Notarpflicht) zugunsten eines wettbewerbsfähigen Europas aufzugeben.

Fazit

Der Entwurf zur EU Inc. ist ein Befreiungsschlag. Wenn er in dieser Form den Ministerrat und das EU-Parlament passiert, hat Europa endlich eine echte Antwort auf das Silicon Valley.

Purpose schlägt Profit? Die GmbV & echte Alternativen

Alle reden über die GmbV, die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Die neue Rechtsform soll Start-ups vor dem Ausverkauf schützen und „Verantwortungseigentum“ zum Standard machen. Während die Politik noch an Details feilt, stehen Gründer*innen vor einem Dilemma: Warten oder handeln? Wir zeigen, warum die GmbV aktuell ein Holzweg sein kann – und mit welchen Legal-Hacks ihr eure Vision schon heute vor dem Exit-Zirkus schützt.

Es klingt nach dem perfekten Setup für die neue Generation von Gründer*innen: Man baut ein Impact-Start-up auf und generiert saftige Umsätze, aber anstatt das Unternehmen nach fünf Jahren an den Meistbietenden zu verhökern, gehört es sich selbst. Genau das soll die GmbV (Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, juristisch oft GmgV) leisten. Gewinne bleiben zwingend im Unternehmen, die Kontrolle liegt bei den fähigsten Köpfen, und ein lukrativer Exit ist rechtlich ausgeschlossen.

Für klassische Venture-Capital-Geber (VCs) gleicht dieses Konzept einem Albtraum. Ein Konstrukt, das einen hochprofitablen Exit systematisch blockiert, entzieht dem klassischen VC-Geschäftsmodell schlichtweg die Arbeitsgrundlage. Doch während die GmbV als moralisches Aushängeschild gefeiert wird, offenbart ein genauerer Blick auf die aktuelle Realität: Wer unreflektiert auf die neue Rechtsform wartet, riskiert seine Flexibilität.

Der Realitätscheck: Warum Warten keine Strategie ist

Die GmbV ist ein starkes politisches Signal, aber (noch) kein wirtschaftlicher Befreiungsschlag. Der entscheidende Konstruktionsfehler: Es gibt keine steuerlichen Privilegien. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, muss diese voll versteuern. Zudem ziehen sich die gesetzliche Umsetzung und die Detailfragen – etwa zur Veräußerung von Tochtergesellschaften – in die Länge.

Wer jetzt gründet, braucht rechtliche Sicherheit. Die gute Nachricht: Ihr braucht die GmbV gar nicht zwingend. Das Konzept des Verantwortungseigentums lässt sich mit etablierten Strukturen schon heute wasserdicht abbilden.

Das Founder-Playbook: 3 erprobte Alternativen zur GmbV

Vergesst die Warterei auf den Gesetzgeber. Mit diesen drei Modellen könnt ihr eure Purpose-DNA fest im juristischen Fundament verankern:

1. Der Start-up-Liebling: Das Veto-Share-Modell (Golden Share)

Dies ist der eleganteste Hack für junge Teams mit schmalem Budget (bekannt durch Ecosia oder Einhorn). Ihr gründet eine klassische GmbH. 99 Prozent der Anteile bleiben bei den Gründer*innen und wertekompatiblen Investoren. Genau 1 Prozent (der "Golden Share") gebt ihr jedoch an eine unabhängige Instanz ab, beispielsweise die Purpose Stiftung.

  • Der Clou: Im Gesellschaftervertrag wird verankert, dass fundamentale Entscheidungen (wie ein Unternehmensverkauf oder die Änderung des Purpose) nur einstimmig getroffen werden können. Die Stiftung legt ihr Veto ein, sobald jemand Kasse machen will. Ihr bleibt maximal agil, zementiert aber die Vermögensbindung.

2. Das Schwergewicht: Das Doppelstiftungsmodell

Ideal, wenn ihr bereits etabliert seid und hohe Cashflows generiert (das Bosch-Modell). Macht und Geld werden strikt getrennt. Eine Stiftung hält das Kapital (die Gewinne) und schüttet sie für gute Zwecke aus. Eine separate Unternehmensstiftung (oder ein Trust) hält die Stimmrechte und lenkt das operative Geschäft.

  • Der Clou: Ein feindlicher Takeover ist ausgeschlossen. Allerdings ist dieses Modell in der Aufsetzung und im Unterhalt teuer und bürokratisch – für Seed-Start-ups meist noch überdimensioniert.

3. Das Comeback: Die Genossenschaft (eG)

Die ursprünglichste Form des Verantwortungseigentums erlebt ein Revival, besonders bei Community-getriebenen Geschäftsmodellen.

  • Der Clou: Es gilt das demokratische Kopfprinzip. Egal, wie viel Geld ein Investor mitbringt, er hat nur eine Stimme. Die eG ist nahezu immun gegen Exits. Achtung: Die Entscheidungswege können hier länger dauern, was nicht zu jedem hyper-agilen Startup-Modell passt.

Handlungsanweisungen für Gründer*innen

Was bedeutet das für eure Strategie in den nächsten Wochen? Hier ist euer Fahrplan:

  1. Finanzierungsstrategie radikal klären: Beantwortet die "Exit-Frage" im Gründungsteam schonungslos ehrlich. Wollt ihr klassisches, schnelles Wachstumskapital (Tier-1-VCs), ist Verantwortungseigentum der falsche Weg. Stellt ihr Purpose vor Profit, richtet euren Pitch sofort auf Family Offices, Business Angels mit Impact-Fokus und Bankkredite aus.
  2. Mit der Standard-GmbH starten: Wählt für die Gründung die klassische GmbH. Sie ist das bekannteste Vehikel, Banken verstehen sie, und Notare haben die Vorlagen griffbereit.
  3. Den Veto-Share-Vertrag aufsetzen: Nutzt das Veto-Share-Modell, um eure GmbH "Exit-resistent" zu machen. Holt euch einen spezialisierten Anwalt dazu, der den Gesellschaftervertrag anpasst, und sucht euch einen unabhängigen Veto-Partner.
  4. Das "Nein" als Schutzschild nutzen: Kommuniziert eure Struktur offensiv und selbstbewusst nach außen. Begreift die zu erwartende Ablehnung durch klassische VCs nicht als strategischen Nachteil, sondern als euren effektivsten Filter: So sortiert ihr von Tag eins an jene Investoren aus, die bei der ersten Krise auf einen Notverkauf drängen würden.

INFOGRAFIK-KASTEN

Clash of Cultures – Wer finanziert mein Start-up?

  • Klassisches Venture Capital (Shareholder Value):
    • Ziel: Maximale Wertsteigerung und lukrativer "Exit" (Verkauf/IPO) nach 5 bis 7 Jahren.
    • Fokus: Hyper-Wachstum, Skalierung, Marktführerschaft.
    • Kontrolle: VCs fordern Sitze im Board, Vetorechte und Liquidationspräferenzen.
    • Fit für Verantwortungseigentum? Absolutes No-Go.
  • Purpose Funding (Verantwortungseigentum):
    • Ziel: Langfristige Unternehmenssicherung, faire Renditen aus dem Cashflow, Erhalt der Unabhängigkeit.
    • Geldgeber: Family Offices, Purpose-Fonds, Crowdinvesting, Bankkredite, Genussrechte.
    • Kontrolle: Investoren akzeptieren, dass sie Gewinne/Zinsen erhalten, aber nicht die strategische Kontrolle oder einen Unternehmensverkauf erzwingen können.
    • Fit für Verantwortungseigentum? Perfect Match.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der journalistischen Information und Einordnung. Er stellt keine verbindliche Handlungsempfehlung dar und ersetzt keinesfalls eine individuelle juristische oder steuerliche Fachberatung.

GmbH, UG oder Einzelunternehmen? So finden Gründer das richtige Fundament für ihr Business

Ein analytischer Blick auf die Wahl der passenden Rechtsform für Gründer – mit Fokus auf Haftung, Kapital und Image.

Wer ein Unternehmen gründet, konzentriert sich meist auf das Produkt, den Markt und die ersten Umsätze. Doch bevor der erste Euro fließt, steht eine bürokratische Entscheidung an, deren Tragweite viele erst begreifen, wenn Schwierigkeiten auftreten: die Wahl der Rechtsform. Sie bestimmt nicht nur über die Steuerlast, sondern zieht im Ernstfall die Grenze zwischen dem geschäftlichen Scheitern und dem privaten Ruin. Es existiert keine Pauschallösung, wohl aber klare Indikatoren, welche Struktur zu welchem Vorhaben passt.

Haftungsschutz als strategische Weichenstellung

Viele Jungunternehmer tendieren zunächst zur einfachsten Lösung, um schnell operativ tätig zu werden. Dabei wird oft übersehen, dass die Rechtsform mehr ist als nur ein Kürzel auf dem Briefkopf; sie fungiert als juristischer Schutzschild. Wer hier am falschen Ende spart oder aus Bequemlichkeit handelt, zahlt später oft doppelt. Experten wie die Kanzlei Fischer&Reimann weisen immer wieder darauf hin, dass eine spätere Umwandlung oft deutlich aufwendiger und kostenintensiver ist als ein sauberer Start direkt als Kapitalgesellschaft. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Haftungsrisiken gehört zur Pflichtübung jedes seriösen Kaufmanns.

Der trügerische Charme des Einzelunternehmens

Das Einzelunternehmen gilt als der unkomplizierte Einstieg in die Selbstständigkeit. Eine Gewerbeanmeldung genügt, und der Geschäftsbetrieb kann starten. Stammkapital ist nicht erforderlich, und die Buchführungspflichten bleiben – zumindest bis zu gewissen Umsatzgrenzen – überschaubar. Doch diese niedrige Eintrittsbarriere erkauft sich der Gründer mit dem höchsten anzunehmenden Risiko: der vollen persönlichen Haftung.

Im Falle einer Insolvenz oder bei hohen Schadensersatzforderungen haftet der Unternehmer nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sondern mit allem, was er privat besitzt – vom Auto bis zur Immobilie. Für Freelancer oder kleine Dienstleister mit überschaubarem Risiko mag dies vertretbar sein. Sobald jedoch Mitarbeiter eingestellt, teure Waren vorfinanziert oder langfristige Mietverträge unterzeichnet werden, gleicht diese Rechtsform einem Spiel mit dem Feuer.

Die UG als Einstieg in die Haftungsbeschränkung

Um Gründern mit wenig Kapital den Schutz einer Kapitalgesellschaft zu ermöglichen, schuf der Gesetzgeber die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Sie bietet den großen Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, ohne die Hürde von 25.000 Euro Stammkapital. Theoretisch reicht ein Euro zur Gründung.

Das Modell hat jedoch Tücken. Zum einen genießt die UG im Geschäftsverkehr oft weniger Vertrauen als eine vollwertige GmbH. Lieferanten verlangen häufig Vorkasse oder persönliche Bürgschaften, was den Haftungsschutz faktisch wieder aushebelt. Zum anderen verpflichtet das Gesetz die Gesellschafter dazu, 25 Prozent des Jahresgewinns in eine Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital der GmbH erreicht ist. Gewinnausschüttungen sind somit in den ersten Jahren nur eingeschränkt möglich.

Der Goldstandard: Die GmbH

Trotz aller Reformen bleibt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die angesehenste Rechtsform im deutschen Mittelstand. Sie signalisiert Seriosität und Bonität. Das erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro – von dem bei Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss – dient Gläubigern als Sicherheitspolster.

Der organisatorische Aufwand liegt hier deutlich höher als beim Einzelunternehmen. Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist zwingend, ebenso die Eintragung ins Handelsregister und die doppelte Buchführung inklusive Bilanzierung. Dafür sind die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten vielfältiger. Geschäftsführergehälter lassen sich als Betriebsausgaben absetzen, und Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, unterliegen oft einer günstigeren Besteuerung als das private Einkommen eines Einzelunternehmers.

Fazit

Die Entscheidung für eine Rechtsform ist selten für die Ewigkeit, aber ein Wechsel kostet Zeit, Nerven und Geld. Wer ambitionierte Wachstumsziele verfolgt oder Investoren an Bord holen möchte, kommt an einer Kapitalgesellschaft kaum vorbei. Wer hingegen als Solo-Selbstständiger sein Risiko genau kalkulieren kann, fährt mit dem Einzelunternehmen administrativ schlanker. Es gilt, das aktuelle Budget gegen das Worst-Case-Szenario abzuwägen. Sicherheit hat ihren Preis – aber Unsicherheit kann die Existenz kosten.

NOI Techpark – ein europäischer Playground of Opportunities

2017 an den Start gegangen, ist der in Südtirol beheimatete NOI Techpark ein synergiereicher Mikrokosmos aus Universität, Forschung, Unternehmen und Start-ups und hat sich als eine All-in-one-Anlaufstelle etabliert, die man in dieser Form europaweit kaum ein weiteres Mal findet. Mehr zum Selbstverständnis und den vielschichtigen Aktivitäten des NOI Techpark erfahren wir im Interview mit Pia-Maria Zottl, der Leiterin des Incubators im NOI.

StartingUp: NOI Techpark ist Südtirols Innovationsviertel. Was kann man sich darunter genau vorstellen?

Pia-Maria Zottl: Stellen Sie sich einen Ort vor, an dem Ideen kurze Wege haben. Auf dem Gelände einer ehemaligen Aluminiumfabrik in Bozen wächst seit 2017 Südtirols Wissenschafts- und Technologiepark, der NOI Techpark. Hier arbeiten und forschen aktuell 2.400 Start-upper, Unternehmerinnen, Lehrende und Studierende. Hier wird täglich Wissen geteilt und gemeinsam an Lösungen für eine lebenswerte Zukunft gefeilt. Der Name NOI ist dabei Programm. Er steht für Nature of Innovation und verkörpert die Art, wie wir Innovation verstehen und leben: keine Innovation zum Selbstzweck, sondern eine, die eine positive Wirkung auf Mensch und Umwelt hat.

StartingUp: Was macht Bozen als Innovationsstandort so besonders?
Pia-Maria Zottl: Wir liegen in Südtirol an einem strategisch wichtigen Dreh- und Angelpunkt zwischen Italien und dem DACH-Raum und an der Achse zweier starker Start-up-Ökosysteme in Europa: München und Mailand. Bozen war schon immer ein zentraler Knotenpunkt zwischen Nord und Süd. Und genauso ist NOI ein strategischer Knotenpunkt zwischen Forschung und Unternehmen. Hier kommen die richtigen Partner schnell zusammen und arbeiten unkompliziert miteinander. Jungunternehmen aus dem deutschen Raum finden im NOI die nötigen Netzwerke und Rahmenbedingungen für den Sprung in den italienischen Markt und umgekehrt. Und wir sind auch ein Tor zu Europa, wenn es darum geht, passende Forschungs- oder Industriepartner zu finden und EU-Förderungen für die eigene Geschäftsidee zu mobilisieren.

StartingUp: Was bieten Sie Gründerinnen und Gründern, was diese anderswo nicht finden, sprich was unterscheidet NOI von anderen Gründerzentren?

Pia-Maria Zottl: Wir sind mehr als ein reines Gründerzentrum. Der NOI Techpark ist ein synergiereicher Mikrokosmos aus Universität, Forschung, Unternehmen und Start-ups. Eine All-in-one-Anlaufstelle, die enorme Vorteile bringt und ein Unikum ist, das man anderswo in Europa in dieser Form nicht so leicht findet. Zudem haben Gründerinnen und Gründer im NOI Techpark Zugriff auf Know-how und Forschungslabore in Feldern wie grüne Technologien, Lebensmittel und Gesundheit, Digital und Automation in Industrie und Landwirtschaft. Dieser Mischung ist es zu verdanken, dass NOI immer mehr zu einem internationalen Anziehungspunkt für innovationswillige Start-ups, Scale-ups und Spin-offs wird. Teams arbeiten hier Tür an Tür mit Forschungsgruppen und Fachleuten unterschiedlichster Branchen. Pilotprojekte, Prototypen oder Nutzerfeedback lassen sich so viel schneller organisieren. Start-ups können ihre Produkte in einem unserer 70 Labore testen, mit passenden Forschungspartnern verfeinern und zugleich den Marktzugang mit potenziellen Kunden vorbereiten. Kurz gesagt: Wir sind ein wahrer „playground of opportunities“.

StartingUp: Wie viele Start-ups betreuen Sie und welche Themen und Branchen sind vorherrschend?

Pia-Maria Zottl: Aktuell betreuen wir 43 Start-ups, fünf davon haben wir erst vor wenigen Wochen aufgenommen. Im NOI dominieren, wie bereits erwähnt, besonders die Technologiefelder Green, Food & Health, Digital und Automotive & Automation. Der NOI Techpark hat sich in diesen Bereichen eine hohe Glaubwürdigkeit aufgebaut, weshalb viele Start-ups in diesen Sektoren angesiedelt sind. Besonders KI-gestützte Lösungen, etwa im Agrarbereich, stehen im Trend. Nachhaltige Innovationen und der Fokus auf Kreislaufwirtschaft sind ebenfalls stark vertreten, was den regionalen Bezug zur Natur und den Ressourcen Südtirols widerspiegelt. Ein ganz großes Thema ist schließlich die Lebensmittelfermentation. Darin haben wir hier im NOI ein international anerkanntes Know-how, dank des ICOFF – International Centre on Food Fermentations und mehrerer Forschungsgruppen und Unternehmen. Start-ups wie Looops, das eine Zuckeralternative aus fermentierten Lebensmittelnebenprodukten entwickelt, haben sich genau aus diesem Grund im NOI angesiedelt und profitieren vom Wissen und dem vorhandenen Netzwerk.

StartingUp: Was bieten Sie Start-ups, die sich im NOI Techpark ansiedeln?

Pia-Maria Zottl: Wir begleiten Gründerinnen und Gründer ganzheitlich – von der ersten Validierung bis zum Skalierungsschub. Unsere drei aufeinander aufbauenden Programme führen zielgerichtet durch die wichtigsten Phasen der Unternehmensentwicklung: Wir schärfen Problem-/Solution- und Product-/Market-Fit, entwickeln gemeinsam belastbare Geschäftsmodelle und bereiten Teams systematisch auf Wachstum und Markteintritt vor. Ergänzt wird das durch ein starkes Alumni-Format sowie Initiativen wie Female Founders, die spezifisch auf weibliche Start-ups zugeschnitten sind, und Future Founders, die Nachwuchs-Talente früh abholen sollen. Zu unserem Service-Portfolio gehören Performance-Analysen, individuelle Coachings und Mentorings mit erfahrenen Unternehmern und Expertinnen, Workshops und Academies zu Themen von Go-to-Market bis Finanzierung – und vor allem der direkte Zugang zu einem außergewöhnlich dichten Netzwerk aus Forschung, Industrie, Universität und Investoren.

Catering-Unternehmen gründen: Schritt für Schritt zum eigenen Caterer

So startest du dein Catering-Unternehmen – Step by Step, von der Idee über die Planung bis hin zur ersten Kundschaft.

Ob Hochzeit, Business-Event oder Streetfood-Festival – gutes Catering ist gefragt wie nie. Wer gern kocht, ein Gespür für Menschen und Organisationstalent mitbringt, kann im Catering ein spannendes und lukratives Business finden. Doch wie startet man ein Catering-Unternehmen? Dieser Artikel beschreibt Schritt für Schritt den Weg von der Idee über die Planung bis zur ersten Kundschaft.

 

Schritt 1: Die Idee konkretisieren: Was macht ein Catering besonders?

Bevor formale Aspekte wie Behördenwege oder Buchhaltung in den Fokus rücken, sollte klar definiert werden, was das geplante Catering-Angebot einzigartig macht. Dabei kann es sich um regionale Küche, vegane Gerichte, Streetfood oder maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen handeln. Eine präzise Nischenwahl schafft ein klares Profil und verbessert die Positionierung am Markt. Auch die Werte, die ein Unternehmen repräsentieren möchte, sollten frühzeitig definiert werden – etwa Nachhaltigkeit, Exklusivität oder Kreativität. Diese Werte bilden später die Grundlage für die Markenbildung sowie die Kommunikationsstrategie und sind 2025 besonders wichtig.


Schritt 2: Marktanalyse: Wer sind die potenziellen Kundinnen und Kunden?

Eine fundierte Zielgruppenanalyse bildet die Basis für ein bedarfsgerechtes Angebot. Je genauer die Bedürfnisse der potenziellen Kundschaft bekannt sind, desto gezielter lassen sich Leistungen, Preise und Marketingmaßnahmen darauf abstimmen.

Hilfreiche Fragen zur Eingrenzung des Zielmarkts:

  • Welche Anbietenden sind bereits in der Region aktiv?
  • Welche Lücken bestehen im aktuellen Angebot?
  • Welche Trends – beispielsweise Nachhaltigkeit, Regionalität oder Gesundheitsbewusstsein – gewinnen an Bedeutung?

Zudem empfiehlt sich die Analyse von Bewertungen auf einschlägigen Plattformen, Einträgen in Eventportalen oder Beiträgen in sozialen Medien, um ein besseres Verständnis für die Nachfrage zu entwickeln.

Schritt 3: Businessplan erstellen: Der Fahrplan zur Gründung

Ein durchdachter Businessplan dient nicht nur als Voraussetzung für Finanzierungen oder Fördermittel, sondern gibt auch intern Struktur und Orientierung. Neben der Beschreibung der Geschäftsidee sollten Zielgruppenanalyse, Angebotsportfolio, Preisgestaltung, Vertriebswege sowie ein detaillierter Finanzplan enthalten sein. Darüber hinaus sollten auch Risiken und alternative Szenarien berücksichtigt werden, etwa bei Umsatzschwankungen oder saisonalen Engpässen. Ein solider Plan schafft nicht nur Sicherheit, sondern unterstützt auch bei der Priorisierung der nächsten Schritte.

Schritt 4: Rechtliches & Anmeldung: Der formale Start

Die rechtliche Gründung eines Catering-Unternehmens in Deutschland beginnt mit der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Zusätzlich sind eine Hygieneschulung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt sowie gegebenenfalls eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich, insbesondere bei der Abgabe alkoholischer Getränke. Je nach Unternehmensform und -größe folgen die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer, der Berufsgenossenschaft sowie beim Finanzamt und – bei Einstellung von Personal – die Anmeldung zur Sozialversicherung. Da mit Lebensmitteln gearbeitet wird, gelten strenge gesetzliche Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene. Die Einhaltung dieser Standards wird regelmäßig durch die zuständigen Kontrollbehörden überprüft. Eine umfassende Dokumentation der betrieblichen Abläufe sowie regelmäßige interne Hygienekontrollen sind daher unverzichtbar.

Schritt 5: Ausstattung und Küche: Mobil oder stationär?

Die gewählte Produktionsstätte muss den hygienischen und technischen Anforderungen der jeweiligen Landesvorschriften entsprechen. In der Anfangsphase nutzen viele Gründer*innen eine gewerbliche Mietküche oder arbeiten mit Gastronomiebetrieben zusammen. Neben der reinen Küche spielt auch die Logistik eine zentrale Rolle – etwa bei der Auswahl geeigneter Verpackungen, Transportlösungen oder Warmhalteboxen. Wer direkt vor Ort bei Veranstaltungen verkaufen möchte, kann alternativ auf mobile Konzepte wie Foodtrucks oder Verkaufsanhänger setzen.

Schritt 6: Marketing & Vertrieb: Sichtbarkeit schaffen

Ein durchdachtes Marketingkonzept ist entscheidend für den Markteintritt. Digitale Kanäle wie eine professionelle Website sowie Social-Media-Auftritte auf Instagram oder Facebook sind zentrale Bestandteile der Kundengewinnung. Gleichzeitig bleibt auch klassische Werbung über Flyer, Messen oder persönliche Kontakte ein wirksames Mittel. Empfehlungsmarketing hat im Catering-Segment besonderen Stellenwert: Zufriedene Kundinnen und Kunden sind oft bereit, ihre positiven Erfahrungen im Freundeskreis oder online zu teilen. Ein hochwertiges Erlebnis zahlt sich langfristig aus.

Schritt 7: Kalkulation & Preise: Wirtschaftlich arbeiten

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die korrekte Kalkulation. Die Preisgestaltung muss alle Kosten abdecken – vom Wareneinsatz über Personal und Transport bis hin zu Fixkosten wie Miete oder Versicherungen. Als grober Richtwert gilt: Der Verkaufspreis sollte etwa das Drei- bis Vierfache des Wareneinsatzes betragen. Zudem empfiehlt es sich, regelmäßig betriebswirtschaftliche Auswertungen vorzunehmen, um wirtschaftliche Engpässe frühzeitig zu erkennen. Rücklagen für Investitionen oder umsatzschwächere Phasen erhöhen die finanzielle Stabilität.

Schritt 8: Digitale Tools für Planung und Verwaltung

Der Einsatz von branchenspezifischer Software kann im Catering-Alltag erhebliche Vorteile bringen. Solche Tools, wie von CaterSmart, ermöglichen die Erstellung von Angeboten und Rechnungen, koordinieren Aufträge und unterstützen bei der Einsatzplanung von Personal und Ressourcen. Darüber hinaus helfen sie Einkaufsprozesse zu optimieren und rechtliche Dokumentationen wie Hygienenachweise digital abzubilden. Insbesondere bei wachsender Auftragslage sorgt die digitale Verwaltung für mehr Übersicht, reduziert manuelle Fehler und spart wertvolle Zeit im Tagesgeschäft.

Schritt 9: Team aufbauen & wachsen

Mit steigendem Auftragsvolumen steigt auch der Personalbedarf. Neben Servicekräften werden häufig auch Küchenhilfen oder Logistikunterstützung benötigt – oft auf flexibler Basis. Ein motiviertes, geschultes Team trägt wesentlich zum Erfolg eines Caterings bei, da es den Gesamteindruck der Marke mitprägt. Es ist essentiell Wachstumsstrategien rechtzeitig vorzubereiten: Welche Aufgaben lassen sich delegieren? Wo sind Prozesse automatisierbar? Eine klare Rollenverteilung und verlässliche Strukturen helfen, auch größere Aufträge effizient umzusetzen.

Fazit: Schritt für Schritt zum eigenen Catering-Unternehmen

Die Gründung eines Catering-Unternehmens ist eine vielschichtige Herausforderung – von der Konzeption über rechtliche Aspekte bis hin zu praktischer Umsetzung und Kundenakquise. Mit einer klaren Positionierung, strukturiertem Vorgehen und hoher Qualitätsorientierung lassen sich die Hürden jedoch erfolgreich meistern.

Unternehmensübergabe an leitende Mitarbeitende erleichtert

Recht für Gründer*innen: Wer überlegt, seinen Betrieb an leitende Mitarbeitende zu übergeben, erhöht dadurch nicht in jedem Fall den Arbeitslohn, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Welche großen Vorteile das für Unternehmer*innen hat, liest du hier.

Die Nachfolge in (mittelständischen) Unternehmen ist meist schwierig. Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, greifen Unternehmer*innen daher vermehrt auf erfahrene leitende Mitarbeitende zurück. Diese erhalten Unternehmensanteile häufig unentgeltlich oder zu einem reduzierten Kaufpreis. Finanzbehörden bewerten dies oftmals als geldwerten Vorteil und unterwerfen die begünstigten Mitarbeitenden der Lohnsteuerpflicht.

Sachverhalt: Gesellschaftsanteile auf leitende Mitarbeiter übertragen

Die Inhaber eines mittelständischen Unternehmens übertrugen ihre Gesellschaftsanteile teilweise auf leitende Mitarbeitende, um die Unternehmensnachfolge zu sichern. Die Übertragung erfolgte unentgeltlich und war weder an Bedingungen noch an den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse geknüpft. Beide Parteien vereinbarten eine Rückfallklausel, falls erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen nicht greifen sollten.

Das Finanzamt wertete die Anteilsübertragung als Arbeitslohn, da die Nachfolger zum einen der Sohn des Gesellschafterpaares und zum anderen Angestellte des Unternehmens waren. Dementsprechend erhöhte die Übertragung die Einkünfte der Mitarbeiter aus nichtselbstständiger Arbeit. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt gab der Klage eines begünstigten Mitarbeiters statt. Das unterlegene Finanzamt legte daraufhin Revision ein, die der BFH jedoch als unbegründet zurückwies.

Entscheidung des BFH

Der BFH bestätigte, dass der verbilligte Erwerb von Unternehmensanteilen grundsätzlich als Arbeitslohn gelten kann. Allerdings muss der Vorteil für eine Beschäftigung gewährt worden sein, das heißt, er muss durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sein. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall nicht das Arbeitsverhältnis, sondern die Unternehmensnachfolge im Vordergrund stand (Urteil vom 20. November 2024, VI R 21/22).

Wesentliche Entscheidungsfaktoren waren:

  • Die Unternehmensfortführung war das Motiv für die Übertragung, dokumentiert durch eine Gesellschafterversammlung.
  • Die Anteile wurden nicht verbilligt, sondern unentgeltlich übertragen.
  • Die Übertragung war nicht an bestehende oder zukünftige Arbeitsverhältnisse gekoppelt.
  • Die Anteile hatten einen erheblichen wirtschaftlichen Wert, der über eine übliche Vergütung für geleistete Arbeit hinausging.

 Warum das Urteil für Unternehmensnachfolgen so wichtig ist

Das Urteil schafft eine wichtige Grundlage für steuerliche Rechtssicherheit bei Unternehmensnachfolgen an leitende Mitarbeitende. Unternehmer*innen können ihr Unternehmen so strategisch übergeben, ohne dass die Begünstigten regelmäßig einer hohen steuerlichen Belastung durch die Einstufung als Arbeitslohn unterliegen.

Für die Praxis bedeutet dies:

  • Unternehmensnachfolgen sollten frühzeitig geplant und sorgfältig dokumentiert werden.
  • Die steuerliche Gestaltung muss eng an den Vorgaben des BFH ausgerichtet sein.
  • Die Übertragung an Arbeitnehmer*innen sollte unabhängig vom Arbeitsverhältnis erfolgen, um eine Einstufung als Arbeitslohn zu vermeiden.

Fazit

Unternehmen können auf interne Nachfolger*innen setzen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Steuerliche Beratung bleibt dennoch entscheidend, um die Vorgaben optimal und rechtssicher umzusetzen.

Der Autor Dominik Hertreiter ist Steuerberater bei Ecovis in München.

Businessplan für Gründende – alle Infos, Hinweise und Tipps zur Erstellung

Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du berücksichtigen musst. Jetzt direkt nachlesen!

So bringst  du die Geschäftsidee zu Papier

Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.

Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später auf die Nase fallen. Denn: Dieses Dokument bildet das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erährst du hier.

Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen

Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
  • Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder

Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:

Selbstständig machen als Fitnesscoach

So gelingt es, als Fitnesstrainer Karriere zu machen!

Fitness und gesunde Ernährung nehmen im heutigen Gesellschaftsbild einen großen Stellenwert ein. Mehr als 12 Millionen Menschen haben eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio abgeschlossen oder trainieren regelmäßig Zuhause im heimischen Fitnessstudio. Den Körper gesund und in Form zu halten, ist demnach immer mehr Menschen hierzulande deutlich wichtiger geworden. Durch die gestiegene Nachfrage im Fitness- und Ernährungsbereich sind Fitnesstrainer gefragter denn je. In vielen Großstädten herrscht ein großer Mangel an gut ausgebildeten und lizenzierten Fitnessstrainern. So liegt die Gunst der Stunde auf dem Arbeitsmarkt derzeit auch im Fitnessbereich. Wer selbst schon lange Erfahrung mit Fitness und einer begleitenden Ernährung gesammelt hat, dem stehen als Fitnesstrainer rosige Zeiten bevor.

Doch kann längst nicht jeder Fitness-Profi ein professionelles Training in einem Fitnessstudio abhalten. Um einen Trainingsprogramm zu leiten, ist eine entsprechende Trainerlizenz notwendig. Diese lässt sich heutzutage ganz unkompliziert und zeitlich flexibel bei diversen Online-Kursen erlangen. Demnach lässt sich eine Karriere im Fitnessbereich ohne große Schwierigkeiten einleiten. Allerdings benötigt man neben einer Trainerlizenz noch ein paar weitere Fähigkeiten, um als Fitnesstrainer wirklich erfolgreich durchzustarten.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber entworfen, der Sie mit einer Reihe von praktischen Tipps und Tricks auf dem Weg zum Fitnesslehrer unterstützt. So bekommen Sie hier einen Einblick in die Voraussetzungen und Qualifikationen, die Anwärter auf den Beruf des Fitnesstrainers mitbringen müssen.



Trainerlizenz Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit als Fitnesscoach



Um selbstständiger Fitnesstrainer werden zu können, benötigt man eine entsprechende Trainerlizenz. Dabei handelt es sich bei der Grundausbildung als Fitnesstrainer um die B-Lizenz, die sich heutzutage auch bei freier Zeiteinteilung in einem Online-Seminar wie auf online-trainer-lizenz.de absolvieren lässt. In Online-Kursen werden dem Teilnehmer dabei einige Abläufe von Trainingsmethoden sowie Funktionen des menschlichen Körpers beigebracht, die als Basisqualifikation für die Arbeit als Fitnesscoach dienen. Neben einigen Grundkenntnissen für Trainingsprogramme sind es auch wichtige Anleitungen in der Ernährungslehre zu lernen. Die Trainerlizenz im Online-Bereich für angehende selbstständige Fitnesstrainer, die haupt- oder nebenberuflich in der Fitnessbranche Fuß fassen wollen, lässt sich dabei zeitlich sehr flexibel einplanen.

Fitnesstrainer sind auch Motivationscoaches



Neben Fitness und Ernährung müssen Fitnesstrainer auch ein Talent dafür besitzen, andere Menschen zu motivieren. Denn die Arbeit als Fitnesscoach in einem Fitnessstudio oder während eines Privattrainings erfordert eine Menge Hingebung und Motivation im Umgang und Training mit seinen Klienten. Die richtigen Ansprachen und Motivationsreden verhelfen zu mehr Erfolg während des Fitnesstrainings. Demnach haben vor allem extrovertierte Persönlichkeiten gute Grundvoraussetzungen, um sich ein Standbein in der Fitnessbranche aufzubauen. Klienten in einem Fitnessstudio erwarten von ihrem Fitnesstrainer mit allen Mitteln zum Sportprogamm motiviert zu werden.



Kompetenz und Erfahrung mitbringen



Wer von der Selbstständigkeit und beruflichen Unabhängigkeit als Fitnesstrainer träumt, sollte die nötige Erfahrung und Kompetenz mitbringen. So sollte man selbst schon einige Jahre im Fitnessbereich hinter sich haben, ehe man sich zutrauen sollte, andere Menschen zu trainieren. Denn Hand auf Herz: Würden Sie einen Fitnesstrainer mit Bierbauch und untrainierten Beinen seriös finden? Wahrscheinlich nicht. Demnach ist auch das Erscheinungsbild eines Fitnesstrainers wichtig. Nur wer selbst in Form und auf einem guten Fitness-Level ist, hat die Möglichkeit, langfristig erfolgreich im Business als Fitnesstrainer tätig zu sein. So müssen Fitnesstrainer auch abseits des Jobs den eigenen Körper ständig in Form halten, um als seriöser Fitnesstrainer durchzugehen.

Selbstständig machen als Immobilienmakler

Wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres Maklerbüros achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Ob Berufsanfänger oder Quereinsteiger – jeder kann sich als Immobilienmakler selbstständig. Seriöse Immobilienmaklerinnen und -makler müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese Checkliste bietet einen Überblick über die notwendigen Fähigkeiten und Qualifikationen sowie über die gesetzlichen Anforderungen, die es als selbstständiger Immobilienmakler zu erfüllen gilt.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 1: Soziale Kompetenz

Der Alltag eines Immobilienmaklers ist durchaus fordernd. Aufgaben wie private Immobilien oder Gewerbeimmobilien besichtigen, Telefonate führen und E-Mails beantworten sind regelmäßig auch abends und am Wochenende zu erledigen. Neben Durchhaltevermögen benötigen erfolgreiche Makler vor allem zwei grundlegende soziale Fähigkeiten:

  • Einfühlungsvermögen: Immobilienmakler sind Berater für Menschen in verschiedenen Lebenslagen. Auf jeden Kunden richtig einzugehen, erfordert Empathie und Menschenkenntnis. Hinter jedem Immobilienverkauf steht eine Geschichte – jemand will oder muss sein Leben ändern. Eine Stärke des Immobilienmaklers sollte daher sein, die Ängste, Wünsche und Bedürfnisse anderer Menschen schnell zu erkennen. Dazu gehört es auch, keine Scheu vor dem Gespräch mit einem fremden Gegenüber zu haben.
  • Selbstbewusstsein: Gleichzeitig gilt es, als Verkäufer selbstbewusst aufzutreten. Das Ziel ist die erfolgreiche Akquise und Vermarktung der Immobilie. Immobilienmakler sollten kontaktfreudig sein und Menschen für sich einnehmen können. Wichtig ist dabei ein authentisches und vertrauenswürdiges Auftreten.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 2: Anerkannte Qualifikation

Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ ist in Deutschland nicht geschützt. Das bedeutet, dass jeder sich so nennen darf, auch ohne passende Ausbildung. Doch wer die Tätigkeit seriös ausüben will, muss durch eine angemessene Qualifikation überzeugen. Verschiedene Wege führen zum Maklerberuf:

  • Studium: Sowohl private als auch öffentliche Universitäten und Hochschulen bieten verschiedene Studiengänge für die Immobilienbranche an, darunter beispielsweise Bau- und Immobilienmanagement, Betriebswirtschaft und Immobilienmanagement, Immobilienbewertung, Immobilienwirtschaft und Real Estate Management. Einige dieser Fächer werden ausschließlich als Masterstudium angeboten. Eine Auflistung des Studienangebots bietet zum Beispiel Studycheck.de.
  • Ausbildung: Neben einem Hochschulstudium bietet sich eine klassische Ausbildung als Immobilienkaufmann/-kauffrau an. Die Ausbildung dauert drei Jahre, lässt sich unter Umständen aber auch verkürzen. Der Vorteil: In der Regel übernimmt das Maklerbüro seine Azubis. Diese profitieren von der Sicherheit einer Anstellung und können auf einen vorhandenen Kundenbestand zurückgreifen.
  • Lehrgänge und Fortbildungen: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie private Institute veranstalten Lehrgänge in Kooperation mit dem Immobilienverband Deutschland (IVD). Diese vermitteln in rund 120 Unterrichtsstunden das erforderliche Basiswissen. Ob und welche Lehrgänge angeboten werden, erfahren Interessierte auf der Website ihrer örtlichen IHK. Achtung: Mit Vorsicht zu genießen sind Lockangebote für Intensivkurse bei Privatanbietern, die angeblich innerhalb weniger Tage umfassendes Wissen vermitteln. Die Qualität solcher Angebote liegt oft weit unter der der IHK-Lehrgänge.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 3: Maklerzulassung nach §34c GewO

Bevor sie durchstarten können, benötigen angehende selbstständige Immobilienmakler eine behördliche Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung (GewO). Die Ausstellung der Gewerbeerlaubnis unterliegt der jeweiligen Kreisverwaltung. Bei Landkreisen ist dies das Landratsamt, bei kreisfreien Städten ist das Ordnungsamt zuständig. Der Antragsteller muss seine Zuverlässigkeit nachweisen. Trifft einer der folgenden drei Punkte zu, kann die Behörde die Zulassung verweigern:

  • Der Antragsteller ist in den letzten fünf Jahren „wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden“.
  • Der Antragsteller ist aktuell in ein Insolvenzverfahren verwickelt.
  • Der Antragsteller besitzt keine Berufshaftpflichtversicherung (für Wohnimmobilienverwalter).

Folgende Unterlagen sind einzureichen, wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen:

  • Der ausgefüllte „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung“, erhältlich in der Kreisverwaltungsbehörde oder online
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Die Kosten sind abhängig von Anzahl und Umfang der Tätigkeiten, der zuständigen Behörde und der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers. In der Regel belaufen sie sich auf einige hundert bis zu 2.000 Euro.

Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 4: Lust auf die Selbstständigkeit

Wer sich als Immobilienmakler selbstständig machen will, sollte davon so viel wie möglich mitbringen: Motivation und das Vermögen, Probleme eigenständig zu lösen. Um typische Fehler zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich zum Einstieg von einem Experten beraten zu lassen.

  • Welche Unternehmensform ist die richtige?
  • Welche Fördermittel gibt es?
  • Worauf ist bei der Einrichtung einer eigenen Website zu achten?
  • Wie konzipiert man Marketingaktivitäten – online und offline?
  • Was ist ein Kapitalbedarfsplan?

Für das Maklergeschäft sind zwei Ressourcen unabdingbar: Immobilien und Kunden. Sobald beide eine gewisse Anzahl übersteigen, wird es ohne Hilfsmittel unübersichtlich. Deshalb ist es empfehlenswert, sich früh eine entsprechende CRM- bzw. Immobiliensoftware zuzulegen. Mit einem solchen Tool behalten Immobilienmakler den Überblick und sparen viel Zeit im turbulenten Arbeitsalltag.

Die ersten Schritte als selbstständiger Immobilienmakler

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer erfolgreichen Laufbahn als selbstständiger Immobilienmakler nichts mehr im Weg. Neulinge treibt vor allem eine Frage um: Wie akquiriere ich neue Immobilien für mein Portfolio?

  • Ein eigenes Netzwerk aufbauen: Immobilienmakler leben vom Kontakt zu ihren Kunden, Geschäftspartnern und zur lokalen Umgebung. Daher ist jetzt aktives Networking angesagt. Ein guter Ort, um neue Kontakte zu knüpfen, sind beispielsweise örtliche Vereine und Gesellschaften. Hinterlässt man bei den Menschen vor Ort einen guten Eindruck, steigt die Chance, dass diese Personen sich später an einen wenden, wenn sie eine Immobilie verkaufen oder erwerben wollen. Ein neuer Immobilienmakler in der Region fällt früher oder später auch den Mitbewerbern auf. Eine gute Idee ist es, sich frühzeitig den Kollegen vorzustellen. Bestenfalls ergibt sich die Gelegenheit, von den etablierten Maklern zu lernen – oder sogar mit ihnen zusammenzuarbeiten.
  • Gemeinschaftsgeschäfte tätigen: Wenn sich zwei Immobilienmakler für ein Geschäft zusammentun, profitieren davon alle Beteiligten. Hat ein Anfänger etwa eine tolle Immobilie im Portfolio, verfügt aber noch nicht über genügend qualifizierte Interessenten, kann möglicherweise ein Kollege mit genau dem passenden Käufer aushelfen. Die Kunden sind zufrieden, die beiden Makler teilen sich die Provision und schließen eine gute Geschäftsbeziehung für die Zukunft. Um das Potenzial solcher Kooperationen voll auszuschöpfen, bietet es sich an, einen Multi Listing Service (MLS) zu nutzen: einen Online-Marktplatz, über den angeschlossene Makler einander Einsicht in Objektbestände gewähren und Gemeinschaftsgeschäfte initiieren können.
  • Unternehmenspartnerschaften schließen: Neben anderen Immobilienmaklern kommen weitere lokale Unternehmen für eine Partnerschaft in Frage, wie etwa Banken, Versicherer oder Notare. Will beispielsweise ein Bankkunde eine Immobilie verkaufen, kann ihm die Bank ihren Partnermakler empfehlen. Das schafft Vertrauen und stärkt die Reputation des Immobilienmaklers in der Region.
  • In einem Berufsverband Mitglied werden: Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband hat mehrere Vorteile, allen voran den eindeutigen Qualitätsnachweis. Der IVD und der BVFI (Bundesverband für die Immobilienwirtschaft) stellen hohe Anforderungen an ihre Mitglieder. Dafür erhalten sie wertvolle Förderung, wie etwa unterstützende Marketingaktivitäten, kostengünstige Fortbildungen oder Zugang zum verbandseigenen Immobilienportal.


Auf einen Blick: Selbstständiger Immobilienmakler - was braucht es für eine Maklerkarriere?

  • Zulassung durch §34c GewO (Kosten: einige hundert bis zu 2.000 Euro)
  • Studium, betriebliche Ausbildung oder Fortbildung, z. B. bei der IHK
  • Einfühlungsvermögen kombiniert mit Verkaufstalent
  • Elan für die Selbstständigkeit
  • Aufbau eines Immobilien- und Interessentenstamms
  • Partnerschaften mit Kollegen und Unternehmen
  • Mitgliedschaft in einem Berufsverband
  • Softwarelösungen für effizientes Makeln


Wichtige Kontakte für Immoblienmakler-Gründer

IVD Immobilienverband

Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI)

BVFI Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft

Immobilienmakler IHK

Makler als Franchise-Nehmer


Der Autor Ingo Lorbach ist Department Manager Marketing bei onOffice Software, das eine online CRM Immobilienmakler Software zur Verwaltung der Objekt- & Kontaktdaten bietet.

Selbstständig machen als Modedesigner

Wenn Sie sich als Modedesigner selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Modedesigner

 

Umsatz Bekleidungsgewerbe Deutschland 2016 in Tsd. (Destatis)

Umsatz Bekleidungsgewerbe: 7.247.601

Lederbekleidung: 43.654 495.365

Sonstige Oberbekleidung: 4.321.778

Wäsche: 1.012.146

Sonst. Bekleidung und Bekleidungszubehör: 556.453

Strumpfwaren: 736.806

Umsatz mit Damenbekleidung in Deutschland:
25,33 Mrd. (statista 2016)

Umsatz mit Herrenbekleidung in Deutschland: 14,99 Mrd. (statista 2016)

Umsatz mit Baby- und Kinderbekleidung in Deutschland: 1,16 Mrd. (statista 2016)


Design- und Markenanmeldungen

Designanmeldungen für Bekleidung und Kurzwaren: 10.372 (DPMA 2017)

Markenanmeldungen für Bekleidung und Schuhwaren: 3473 (DPMA 2017)


Zum Beruf des angestellten Modedesigners

Work-Life-Balance: Bis 55 Stunden (vielbeschäftigt) (karista)

Durchschnittliches Einstiegsgehalt: 1800-2500 Euro (karista)

Männer/Frauen-Relation: 3/7 (karista)

Bewerber pro Stelle: 100 Bewerber (karista)

Spitzenverdiener: durchschnittlich 5000 Euro (karista)


Alternativen als Freelancer in der Modebranche:

Trendscout, Modeberater, Illustrator, Modejournalist, Schneider, Nähkursleiter


Als Modedesigner selbstständig machen: Branchen-Insights 

Als ausgebildeter Modedesigner auf Jobsuche mutieren Sie zur berüchtigten Stecknadel im Heuhaufen. Es gibt neben Ihnen hunderte andere Stecknadeln, die nur darauf warten endlich gezogen zu werden. So ganz willkürlich läuft die Bewerberauswahl natürlich auch nicht ab. Es ist dennoch nicht von der Hand zu weisen, dass der Weg vom Assistant Designer zum Design Chef – sofern man die Karriereleiter überhaupt aufsteigen möchte, denn mit der Erstellung und Umsetzung kreativer Entwürfe hat die Chefposition nichts mehr zu tun – wahrlich kein Zuckerschlecken ist. Wenn Sie nicht mit hunderten anderen Modedesignern um einen Job kämpfen möchten, bei dem man am Ende zwar Visionen umsetzt, zumeist allerdings nicht die eigenen, dann sollten Sie sich Gedanken machen, ob nicht die Selbstständigkeit der richtige Weg für Sie ist. Denn als selbstständiger Modedesigner können Sie die Fäden selbst ziehen und IHREN – oftmals lang gehegten – Traum wahr werden lassen. Doch zunächst einmal, zeigen wir Ihnen, welche Fäden Sie ziehen müssen auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Notizblock raus und aufgepasst!

Selbstständig machen als Bäcker

Wenn Sie sich als Bäcker selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihrer Bäckerei achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Bäcker

Backbetriebe in Deutschland: 12.200

Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Betrieb: 1,15 Mio. €

Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigter: 51.000 € 

Bäckerei-Dichte: 1 Betrieb pro 1.750 Einwohner

Nahrungsmittelbudget pro Haushalt: 3.550 € im Jahr

Mögliche Zusatzgeschäfte: Imbiss, Café, Handelswaren, Liefergeschäft

Wettbewerber: Großbäckereien, Backindustrie, Lebensmittelhandel

Quelle: Deutscher Bäckerbund 2015 

Branchen-Insights für selbstständige Bäcker

Kleine Bäcker wurden deutschlandweit in den vergangenen Jahren immer mehr von Großunternehmen verdrängt. Einer der Hauptgründe, warum kleinere Bäcker-Betriebe dem Druck der Großen nicht mehr standhalten können, sind fehlende geeignete Nachfolger.

Für Gründer die sich als Bäcker selbstständig machen wollen, kann es deswegen von Vorteil sein, einen bereits eingeführten Betrieb zu übernehmen, insbesondere angesichts des hohen Investitionsbedarfs. Informieren Sie sich dazu in der lokalen Tagespresse sowie in den Fachzeitschriften der Branche. Bei der Auswahl des richtigen Objektes, sollten Sie auf den Rat eines Experten hören. Hilfe bekommen Sie zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der örtlichen Bäcker-Innung.

Tipp zur Übernahme: Der Unternehmenswert muss vor Übernahme genau berechnet werden. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • Zeitwert für Maschinen, Ausrüstung, Ladeneinrichtung
  • Geschäftswert, der sich aus den Umsatzzahlen, der Geschäftslage und dem Kundenstamm ergibt.

Tipps zur Businessplan-Erstellung

So überzeugen Gründer Geldgeber mit einem Businessplan.

Eine gute Idee und ein bisschen Mut – das sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Hinzu kommen ein motiviertes und vielseitig qualifiziertes Team sowie natürlich Kapital inklusive ausreichender Liquiditätspuffer. Das kann, wenn die eigenen Ersparnisse aufgebraucht sind, über verschiedene Wege beschafft werden: je nach Phase, in der sich das Start-up befindet, über Crowdfunding oder Crowdinvesting, von sogenannten Acceleratoren, Business Angels, Venture Capital oder durch Hausbankkredite und Förderdarlehen.

Viele junge Gründer kommen auf der Suche nach einer Finanzierung auch zur Berliner Sparkasse. Doch um Geld zur Verfügung zu stellen, müssen wir uns zunächst ein genaues Bild vom Gründungsvorhaben machen. Ein gut durchdachter Businessplan oder eine Präsentation mit Canvas oder Pitch Deck sind eine gute Basis, um uns von der Idee zu überzeugen.

Was machen eigentlich die Wettbewerber?

Egal, wie die Gründer ihre Idee präsentieren: Neben betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gehört eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse immer dazu. Jeder Gründer sollte sich fragen: Wer sind unsere potenziellen Kunden? Warum entscheiden sich potenzielle Kunden für unser Produkt oder unsere Dienstleistung? Wer sind unsere Wettbewerber? Was bieten sie, welche Stärken und Schwächen haben sie? Wie überzeugen wir potenzielle Kunden von unserem Angebot und machen Wettbewerbern Marktanteile streitig? Was macht unser Angebot im Vergleich zum Wettbewerb einzigartig?

Die Recherche lohnt sich! Denn wer den Markt genau kennt, kann auch seine eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen. Er erkennt Entwicklungsbedarf frühzeitig und ist auf neue Herausforderungen wie etwa Reaktionen der Wettbewerber besser vorbereitet. Wir als Geldgeber sehen zudem, dass die Gründung gut überlegt ist und etwaige Fallstricke ausreichend bedacht sind.

Digitale Gründer haben weltweit Konkurrenz

Eine sorgfältige Wettbewerbsanalyse ist übrigens für alle Gründer wichtig – ob klassische Unternehmensgründung in konventionellen oder digitale Start-ups in innovativen Branchen. Dabei geht der Wettbewerb in konventionellen Branchen allerdings selten über regionale Grenzen hinaus. Ein Friseurgeschäft konkurriert mit den Wettbewerbern im Stadtteil, aber nicht mit einem Haarstudio in New York. Digitale Geschäftsmodelle bekommen es hingegen fast immer mit internationalen Wettbewerbern zu tun.

Somit hat die Wettbewerbsanalyse auch Auswirkungen auf die Strategie und damit letztlich auf die Liquiditätsplanung. Die Markteintrittsbarrieren scheinen für Unternehmensgründungen im digitalen Bereich zwar auf den ersten Blick gering. Tatsächlich ist aber ein erheblicher Marketingaufwand erforderlich, um sich im harten internationalen Wettbewerb des Internets einen Namen zu machen, eine Marke oder ein Produkt aufzubauen und damit anderen Marktanteile streitig zu machen.

Viele unterschätzen Marketing und Vertrieb

Viele Start-up-Gründer aus der Digitalwirtschaft unterschätzen sowohl den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand für Marketing und Vertrieb. Daher ist es so wichtig, bei der Liquiditätsplanung ausreichend Spielraum zu lassen – nicht nur, um einen unerwartet hohen Marketingaufwand abzudecken, sondern auch für zahlreiche weitere Unwägbarkeiten, von der konjunkturellen Entwicklung bis zum Verhalten der Wettbewerber. Ohne ausreichende Puffer werden ansonsten gleich Verhandlungen über Nachfinanzierungen notwendig – oftmals zu ungünstigeren Konditionen.

Wer bei der Präsentation seiner Idee eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse und einen ausreichenden Kapitalpuffer vorgesehen hat, ist gut gewappnet, um sein Kreditinstitut zu überzeugen. Er hat damit aber auch eine gute Basis, um die eigene Unternehmensgründung stabil und wettbewerbsfähig auszurichten.

Der Autor Olaf Schulz ist Direktor für Firmenkunden bei der Berliner Sparkasse

Marktsegmentierung – Pflichtübung für Start-ups

Wie Sie mit Hilfe einer konsequenten Marktsegmentierung Ihren Markt oder Ihre Märkte besser verstehen und darauf basierend gezielter bearbeiten können.

„20 Reasons Why Startups Fail“ – unter diesem Motto analysiert die US-Amerikanische Plattform CB Insights seit mehreren Jahren neugegründete Unternehmen, die sich nicht erfolgreich am Markt platzieren konnten. Die Gründe, warum junge Unternehmen scheitern, sind dabei vielfältig – auf Platz 1 rangiert jedoch mit weitem Abstand die Aussage „No Market – No Need“. 42 % der untersuchten Start-ups scheiterten daran.

Die präzise Kenntnis des Kundenproblems und der Kundenanforderungen ist also eine Kernvoraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung eines jungen Unternehmens. „Wer ist Ihre Zielgruppe, wer ist Ihr Markt und welches Problem kann Ihr Unternehmen bei dieser Zielgruppe lösen?“ ist daher auch eine häufig gestellte Frage bei Investoren und Förderinstituten, die Start-ups durchleuchten.

Vor diesem Hintergrund ist es gerade für junge Unternehmen wichtig, den Zielmarkt und dessen Anforderungen präzise zu verstehen. Da der Ansatz „One Size Fits All“ – also eine Lösung für alle Zielgruppen eines Marktes, in anspruchsvollen Marktumfeldern nicht mehr ausreicht, müssen sich Start-ups und junge Unternehmen auf die unterschiedlichen Anforderungen von einzelnen Zielgruppen einstellen. Häufig ist die Marktsegmentierung, also die Einteilung des relevanten Marktumfelds in seine Untergruppen, der erste Schritt für die saubere Definition und Analyse der relevanten Zielgruppen sowie ihrer Anforderungen.

Typische Kriterien zur Marktsegmentierung

Marktsegmentierung kann dabei anhand verschiedener Segmentierungskriterien erfolgen. Welche Kriterien dabei zur Anwendung kommen, ist abhängig von der jeweiligen Branche des jungen Unternehmens. Beispiele für typische Kriterien zur Marktsegmentierung sind:

  • Produkt-/ Leistungsbasierte Marktsegmentierung: Der Markt wird zerlegt anhand wichtiger Leistungs-merkmale des Produktes. Dies können z.B. technische Leistungsklassen oder Größenkategorien sein. Bei Fahrzeugen unterscheidet man anhand der Fahrzeuggröße und Ausstattung z.B. typischerweise ein Marktsegment der Kleinwagen, Mitteklasse, oberen Mitteklasse oder Oberklasse.
  • Kundeneigenschaften: Der Markt wird zerlegt anhand relevanter Kundengruppen. So werden z.B. sozio-demographische Merkmale (Alter, Geschlecht, Einkommensgruppen etc.) herangezogen, um Marktsegmente zu bilden, die für das Unternehmen besonders relevant sind. Im Modebereich werden z.B. zur Kundensegmentierung Zielgruppen anhand des Alters und der Ausgaben für Kleidung definiert.
  • Anwendungen: Im industriellen Bereich bzw. bei Business-to-Business Unternehmen können auch wichtige Anwendungsbereiche des Produktes als Segmentierungsmerkmal genutzt werden. So unterscheidet ein Entwickler von Software für den industriellen Einsatz z.B. nach den Marktsegmenten Automotive, Maschinenbaubranche, Luftfahrt- und Elektroindustrie.
  • Regionale Merkmale: Häufig werden auch Marktsegmente nach Wohnort bzw. Ländern oder Zielregionen gebildet. So unterscheiden sich in manchen Märkten die Anforderungen und Marktgegebenheiten deutlich innerhalb verschiedener Regionen Deutschlands oder Europas, so dass diese Marktsegmente separate betrachtet werden müssen.  
  • Preisgruppen: Märkte werden auch hinsichtlich Preisklassen unterteilt. So können z.B. untere, mittlere und gehobene Preissegmente definiert werden.

Beispiel für eine einfache Marktsegmentierung eines Software-Start-ups

In vielen Fällen bietet sich eine sinnvolle Kombination mehrerer der oben genannten Kriterien der Marktsegmentierung an, um den eigenen Zielmarkt in klar definierte Marktsegmente zu unterteilen und präzise zu umreißen. Gerade für Investoren und Förderinstitute empfiehlt sich aus unserer Erfahrung eine graphische Darstellung der gewählten Marktsegmentierung, aus der auf einen Blick der relevante Zielmarkt des Unternehmens hervorgeht. Ein Beispiel für die kundenseitige Marktsegmentierung eines jungen Software-Unternehmens, das mit einer Lösung zur Kommunikations-Verschlüsselung auf Geschäftskunden abzielt, zeigt die nachfolgende Abbildung:

Ratgeber: studentische Gründer

Auf einen Blick: Was studentische Gründerinnen und Gründer - ob als Freiberufler oder Gewerbetreibende – wissen sollten und formal beachten müssen, bevor sie starten.

Welche Möglichkeiten haben Studenten heute noch, sich neben ihrem Studium etwas zu verdienen? – Es bleibt schließlich nicht viel Zeit, und die Doppelbelastung von Studium und Gründen will gemeistert sein. Wer abends kellnern muss, verbaut sich die Chance, mit Freunden etwas zu machen, ist je nach Lage im Lokal ständig auf Abruf. Als morgendliche Kraft fürs Regalpacken in der Drogerie können Studenten wiederum nur an vorlesungsfreien Tagen arbeiten. Am besten wäre doch eine Arbeit, die sich immer zwischendurch dynamisch neben dem Studium ausführen ließe.

Eine freiberufliche oder selbstständige Arbeit an einem Herzensprojekt oder sogar einem Start-up, in der Studenten ihre digitalen Talente nutzen und sich gleichzeitig ein Lebenswerk aufbauen können. Denn wenn diese freiberufliche, selbstständige Arbeit oder das junge Start-up schon einmal da ist und gut läuft, liegt es nahe, auch nach dem Studium damit weiterzumachen. Es zur Lebensgrundlage zu machen.

Doch fangen wir einmal ganz vorne an. Damit studentische Gründer überhaupt in dieses Metier einsteigen können, ist es erst einmal notwendig, etliche Formalien zu durchlaufen. Da wäre das Finanzamt, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Und wie sieht es überhaupt mit Versicherungspflichten und Einkommensgrenzen aus? Gerade wenn studentische Gründer fürs eigentliche Studium BAföG beziehen, dürfen sie über eine bestimmte Summe im Jahr nichts hinzuverdienen. Überschüsse zu dieser Summe sind abzugeben.

Dieser Artikel wird sich spielerisch den harten Fakten annehmen und ein komplettes Bild erschaffen, das studentische Gründer beim Eintritt in ihre unternehmerische Selbstständigkeit unterstützt.

Das Gründen als Student klingt einfach, ist aber mit vielen Formalitäten verbunden

Kurz zusammengefasst, was brauchen studentische Gründer eigentlich, um durchstarten zu können? – Die Liste ist je nach Vorhaben verschieden. Während sich junge Freiberufler bis auf eine Steuernummer vom Finanzamt und ein paar wenige Punkte ganz auf den Einstieg in ihre Tätigkeit konzentrieren können, durchlaufen studentische Gründer eines Start-ups schon ein deutlich erhöhtes Volumen an Aufgaben und Sachen, die sie beachten müssen. Das ist wirklich so: Studenten, die neben dem Studium freiberuflich als Texter oder Webdesigner arbeiten wollen, müssen rundherum nur wenig beachten, während sich „echte Gründer“ vor Formalien kaum retten können. Der Unterschied wird deutlich, wenn man eine Aufzählung vornimmt.

To Do’s für studentische Freiberufler

  • Prüfen, ob man tatsächlich freiberuflich arbeitet, oder ein Gewerbe anmelden muss (mehr Infos dazu hier)
  • Steuernummer beim Finanzamt besorgen (Umsatzsteuernummer höchstwahrscheinlich nicht vakant, wenn man die Kleinunternehmerregelung mit einem jährlichen Einkommen unter 17.500 Euro für sich beansprucht)
  • Private Absicherung hinsichtlich des Berufs vornehmen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung)
  • Einkommensgrenzen beachten (maximal 385 Euro im Monat mit Blick auf den Versicherungsstatus, maximal rund 400 Euro mit Blick auf BAföG)
  • Höchstens 20 Wochenstunden für die freiberufliche Arbeit (ebenfalls mit Blick auf Versicherungsstatus und BAföG, da es nebenberuflich sein muss)
  • Akquise betreiben, um Aufträge zu generieren

Das meiste davon ist tatsächlich ein Selbstläufer. Denn wer eine Steuernummer hat und seine einkommenstechnischen Grenzen kennt, ist mit den Formalien auch schon durch. Nur dann, wenn studentische Freiberufler ihre Grenzen überschreiten, kann es recht haarig werden. Bis hin zur Streichung von BAföG und weiterem. Dass da noch Auftragsakquise und Selbstmarketing zukommt, dürfte klar sein.  

To Do’s für studentische Gründer

  • Businessplan schreiben
  • Gewerbeschein beim Gewerbeamt besorgen
  • Umsatzsteuernummer beim Finanzamt besorgen
  • Rechtsform für das neue Unternehmen finden und notariell festlegen
  • Ideenpiraterie vorbeugen und Marke eintragen oder Konzept patentieren lassen (mehr dazu hier)
  • Fördermittel und Start-up-Finanzierung prüfen (mehr dazu hier)
  • Absicherung wie beim studentischen Freiberufler
  • Einkommensgrenzen wie beim studentischen Freiberufler
  • Begrenzung der Wochenarbeitsstunden wie beim studentischen Freiberufler
  • Längere Zeit ohne sicheres Einkommen in der Produktentwicklungsphase, eventuell hohe Kosten innerhalb dieser Phase für Materialien und weiteres
  • Erhöhte Kosten für Marketingmaßnahmen, Mitarbeiter und mehr

Genau wie schon vorab angedeutet, ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass studentische Gründer deutlich mehr auf der Agenda stehen haben, als studentische Freiberufler. Zwar sind auch diese Punkte einigermaßen schnell abgearbeitet, wenn beim Gründen als Student strukturiert vorgeht und sich die Zeit nimmt. Doch im ersten Moment wirkt diese Aufzählung unsagbar umfangreich.

Was genau umfassen die einzelnen To Do’s?

Beginnen wir, die beiden Listen näher auseinander zu nehmen, um einen ganzheitlichen Blick auf das zu schaffen, was studentische Gründer und studentische Freiberufler beim Gründen grundsätzlich erwartet. Manches wurde oben bereits genauer beschrieben, manches nicht. Das ist unterhalb zu finden.

Einkommensgrenze & Begrenzung der Wochenarbeitszeit

In beiden Listen treten recht markant Grenzen für das erzielbare Einkommen und für die aufzubringende Arbeitszeit in den Fokus. Es heißt, dass ein monatliches Privateinkommen nicht mehr als 385 Euro betragen darf, um den Versicherungsstatus und das BAföG nicht zu gefährden. Mit dem Versicherungsstatus ist die Krankenversicherung gemeint. Studenten sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert. Sobald sie jedoch als Student gründen und monatlich mehr als die 385 Euro verdienen, kann dieser Versicherungsstatus erlöschen. Das würde bedeuten, dass man sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern muss. Mit Blick auf das BAföG sieht es sehr ähnlich aus. Ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 4.880 Euro (entspricht etwa 406 Euro im Monat) müssen alle Überschüsse abgetreten werden und kann das BAföG sogar zukünftig verweigert werden. Beides ist sowohl an das Einkommen, als auch an die Wochenarbeitszeit gebunden, die keinesfalls mehr als 20 Stunden betragen darf.

Private Absicherung

Auch die private Absicherung kam in beiden Listen vor und umfasst die Aussage, dass sich sowohl studentische Gründer, als auch studentische Freiberufler einen Blick für bestimmte Versicherungen haben sollten. Eine normale Privatabsicherung mit sinnvollen Versicherungen, beispielsweise einer Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, ist ohnehin obligatorisch. Doch in beruflicher Hinsicht braucht es weitere Versicherungen. Denn was passiert, wenn ein Freiberufler oder Startup versehentlich einen folgenschweren Fehler macht und schlimmstenfalls Schadenersatz zahlen muss oder überhaupt mit Anwälten zutun bekommt? Dann kann es sehr schnell an die Existenz gehen, was es zu vermeiden gilt. Näheres dazu ist in unserer Rubrik Unternehmerhaftung zu finden.

Förderung & Finanzierung

Während Freiberufler quasi sofort mit ihrer Tätigkeit starten können, braucht es in einem Startup zunächst eine längere Phase der Produktentwicklung und Ausrichtung. Möchte man als Student gründen, dann kommt es sehr auf die individuelle eigene Finanzlage an, ob und inwiefern man Sprünge machen kann. Ist man einkommenstechnisch durch BAföG, Kindergeld, Privatvermögen und vielleicht auch die Eltern ausreichend abgesichert, ist es nicht schlimm, sich einkommensfrei mit dem Gründen zu beschäftigen. Ist man aber auf ein gewisses Einkommen angewiesen, dann wird es umso schwerer. In diesem Fall sollte man sich mit den umfangreichen Fördermöglichkeiten seitens des Staates befassen (Gründerzuschuss), sowie mit externen Geldquellen. Dazu zählen etwa Investoren, Business Angels, Crowdfunding-Kampagnen oder ganz klassisch auch Gründerkredite. Spätestens, sobald es an ausgeprägte Marketingmaßnahmen geht, braucht es dieses Geld ohnehin.

Finanzamt, Gewerbeamt & weitere Parteien

Für studentische Gründer und studentische Freiberufler ist noch wichtig zu erwähnen, dass alle beim Gründen involvierten Parteien Freund und Helfer sind. Das Finanzamt ist keinesfalls nur die Behörde, die das Geld einheimsen möchte. Es steht auch für Fragen offen und ist hilfsbereit. Genauso sieht es beim Gewerbeamt, bei den Krankenkassen und bei sonstigen Parteien aus. Sich verrückt zu machen, lohnt sich nicht. Lieber sollte man mit Geduld an die Sachen rangehen und sich beraten lassen. Falls nicht von den Parteien direkt, dann von Steuerberatern, Gründungsberatern und weiteren Dritten. So geht man sicher, dass alles richtig verläuft und dass man als Student reibungslos gründen kann.

Viele Formalitäten - aber es lohnt sich!

Ob nun als Freiberufler oder als studentische Gründer – setzt man sich genau damit auseinander, was einem zum Start ins neue Berufsleben erwartet, dann ist das alles fast so einfach wie das spontane Vorstellungsgespräch im Café oder Supermarkt um die Ecke. Natürlich ist das Gründen als Student mit vielen Formalitäten verbunden, die es zu beachten gilt. Die im ersten Moment auch wie eine Hürde aussehen. Doch eigentlich sind sie keine Hürde. Sondern ein Wohl, wenn man daran denkt, was man durch das Gründen später noch erreichen kann.