10 Tipps zur Auswahl des besten Coaches

Autor: Dierk Rommel
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Coaches gibt es wie Sand am Meer. Entsprechend schwer fällt es Personen und Organisationen oft, sich für einen Unterstützer zu entscheiden. Folgende 10 Tipps helfen Ihnen dabei, den für Sie den passenden Coach zu finden.

1. Fragen Sie sich zunächst: Auf welche Art Fragen suche ich eine Antwort? Persönliche? Familiäre? Berufliche? Unternehmerische? Oder gar Sinn-Fragen? Außerdem: Warum finde ich keine Antwort? Und warum kann ich mich nicht entscheiden? Hieraus können Sie ableiten, welche Kenntnisse, Erfahrungen „Ihr Coach“ haben sollte.

2. Coach ist kein geschützter Beruf. Jeder darf sich so nennen. Lassen Sie sich deshalb von den Coaches, die Sie in Betracht ziehen, einen Lebenslauf geben, aus dem hervorgeht, welche Ausbildungen die Person durchlaufen und welche Lebens-/Berufserfahrung sie gesammelt hat.

3. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese.

4. Fragen Sie den Coach nach Referenzen. Nennt er Ihnen Referenzen ohne ausdrückliche Erlaubnis seiner Klienten, ist Vorsicht geboten. Dann hält er sich vermutlich auch bei Ihnen nicht an die zugesagte Diskretion.

5. Ein guter Coach hilft Ihnen, sich zu entscheiden. Außerdem begleitet er Sie beim Umsetzen der Entscheidung. Deshalb sind gute Coaches spezialisiert – zum Beispiel auf die Beratung bei persönlichen, beruflichen oder unternehmerischen Fragen (selbst wenn sich diese beim Coachen oft nicht sauber trennen lassen). Trotzdem gilt: Ein Coach, der behauptet, er sei bei allen Problemlagen fit, ist kein guter Coach.

6. Verlangen Sie ein Vorgespräch, bei dem Ihnen der Coach sein Vorgehen erklärt. Seriöse Coachs arbeiten transparent und können Ihnen ihre Arbeitsweise erläutern.

7. Fragen Sie den Coach, wo für ihn die Unterschiede zwischen Therapie und Coaching beziehungsweise Beratung/Training  und Coaching liegen. Ein professioneller Coach hat hierzu einen klaren Standpunkt.

8. Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl. Wenn Sie beim Vorgespräch das Gefühl haben, „die Chemie stimmt nicht“ oder „der Coach kann mir nicht helfen“, sollten Sie sich einen anderen suchen.

9. Schließen Sie mit Ihrem Coach eine schriftliche Vereinbarung ab, wie oft, wie lange und in welchem zeitlichen Abstand Sie sich treffen. Klären Sie mit ihm zu-dem, inwieweit er Ihnen auch zwischen den Sitzungen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

10. Vereinbaren Sie mit ihm auch, bis wann Ihr „Problem“ gelöst sein sollte, denn ein Coaching ist stets zeitlich begrenzt.
 

Der Autor Dierk Rommel arbeitet als Business- und Führungskräftecoach für Dienstleistungsunternehmen und unterstützt Fach- und Führungskräfte beim Entwickeln und Realisieren neuer beruflicher Perspektiven, www.dierk-rommel.de

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Selbstständig machen als Übersetzer/in

Wenn Sie sich als Übersetzer/in selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres Übersetzungsbüros achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

In Zeiten der Globalisierung und der Vernetzung von immer mehr Menschen und Unternehmen weltweit ziehen viele eine Karriere als Übersetzer/in in Betracht. Durchaus berechtigt, denn laut dem Online-Übersetzungsbüros Linguation steigt die Nachfrage nach professionellen Übersetzungen je nach Fachbereich um rund 20 Prozent jährlich. Doch man sollte sich auch des Arbeitsaufwands und des langen Ausbildungswegs zum/zur professionellen Übersetzer/in bewusst sein. Welche Voraussetzungen Sie für den Beruf erfüllen müssen und wie Sie sich erfolgreich als Übersetzer/in selbstständig machen, erfahren Sie hier.

Diese Punkte sollten Sie bedenken, bevor Sie Übersetzer/in werden

Zunächst einmal sollten Sie als Übersetzer/in mindestens zwei Sprachen auf muttersprachlichem Niveau sprechen, über kulturelle Unterschiede Bescheid wissen und dies bei der Übersetzung berücksichtigen können – das klingt zunächst einmal logisch. Zwar stellt „Übersetzer/in“ in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung dar, was bedeutet, dass jede Person als Übersetzer/in arbeiten darf, aber mit dem reinen Beherrschen mehrerer Sprachen ist es meist nicht getan, wenn Sie als wirklich seriöse/r Übersetzer/in arbeiten wollen. Deswegen sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt bedenken:

1. Absolvieren Sie eine ordentliche Ausbildung

Am besten eignet sich dafür ein Studium der Translationswissenschaften. Hier können Sie sich nicht nur auf Ihre Sprachen spezialisieren und sich dabei einen fundierteren Wortschatz als „durchschnittliche“ Muttersprachler/innen aneignen, sondern Sie erlernen auch wissenschaftliche Methoden, die für eine professionelle Übersetzung benötigt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Wissen um korrekte Lokalisierung, für welches ein umfassendes Kulturverständnis zur jeweiligen Sprache unabdingbar ist. Auch Methoden zur Unterstützung, etwa Konzentrationsstrategien und das Verwenden von geeigneten Übersetzungsprogrammen gehört hier in aller Regel zum Lehrplan. Ein Hochschulstudium ist immer ratsam, wenn Sie hauptberuflich Übersetzer/in sein möchten, da Sie sehr wahrscheinlich nur so größere Aufträge erhalten werden. Immerhin möchten Ihre Auftraggeber ein gewisses Maß an Sicherheit, dass Sie auch gute Qualität liefern. Zwar dürfen Sie, wie angemerkt, durchaus ohne Ausbildung als Übersetzer/in arbeiten, wahrscheinlich ziehen Sie so allerdings nicht genügend Aufträge an Land, um hauptberuflich und komplett selbstständig als Übersetzer/in zu arbeiten. Außerdem kann es eventuell zu Problemen mit dem Finanzamt kommen.

2. Wählen Sie Ihre Sprachen mit Bedacht

Studieren Sie Translationswissenschaften, so erlernen Sie im Rahmen des Studiums in der Regel mindestens zwei Fremdsprachen auf entsprechendem Niveau. Wählen Sie diese sorgfältig aus, denn die Nachfrage nach Übersetzungen in bestimmte Sprachen ist unterschiedlich hoch und wird zudem unterschiedlich hoch vergütet. So ist zwar Englisch die am häufigsten angefragte Sprache, da es jedoch unzählige professionelle Englischübersetzer/innen gibt, sind die Preise für diese Sprache deutlich niedriger als etwa bei Übersetzungen ins Russische oder Arabische.

3. Spezialisieren Sie sich auf bestimmte Fachgebiete

Sie interessieren sich für IT, haben vielleicht schon ein Studium in einem anderen Fachbereich abgeschlossen oder kennen sich aus welchem Grund auch immer hervorragend auf einem Gebiet aus? Spezialisieren Sie sich auf Übersetzungen aus diesem Bereich. Fachübersetzungen sind nicht nur finanziell lukrativer, sondern können Ihnen auch mehr Aufträge einbringen, da das Angebot an Fachübersetzer/innen für die verschiedenen Sprachen durchaus eingeschränkt sein kann. Auch hier sollten Sie sich im Voraus damit vertraut machen, welche Art von Fachübersetzungen für eine Sprache besonders gefragt sind.

4. Ziehen Sie in Betracht, sich vereidigen/beeidigen zu lassen

Damit sind Sie berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen. Das bedeutet, Sie können Übersetzungen von amtlichen Dokumenten, Zeugnissen, Einbürgerungsunterlagen oder Ausweisdokumenten anfertigen, die von ausländischen Behörden akzeptiert werden. Die Nachfrage nach solchen beglaubigten Übersetzungen ist durchaus hoch, jedoch müssen Sie sich hierfür vom Staat vereidigen oder beeidigen lassen (die Bezeichnung unterscheidet sich hier nach Bundesland) und hierfür wird in jedem Fall eine nachweisbare Hochschulausbildung benötigt.

Diese Voraussetzungen müssen Sie als Übersetzer/in außerdem mitbringen

Haben Sie diese Punkte sorgfältig in Betracht gezogen, sollten Sie sich im Klaren sein, dass das selbstständige Arbeiten als Übersetzer/in nicht aus der reinen Übersetzungstätigkeit besteht, sondern dass sie sich auch um die Organisation und Verwaltung eigenständig kümmern müssen. Das bedeutet, dass Sie sich selbst um Aufträge sorgen, die Buchhaltung verwalten, Rechnungen schreiben und Kommunikation mit den Auftraggebern übernehmen müssen. Dies kann viel zusätzliche Arbeit bedeuten, die in Punkten Gehalt und Arbeitszeit berücksichtigt werden müssen. Sie brauchen also zusätzlich auch Organisations- und Verkaufstalent und gute Kommunikationsfähigkeiten. Hier können Sie die Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro in Betracht ziehen. Diese nehmen Ihnen die organisatorischen Tätigkeiten ab und können dafür sorgen, dass Sie regelmäßigere Aufträge erhalten. Außerdem dienen Sie als Mediator bei Fragen und Problemen und sind Profis darin, die richtigen Aufträge an die passenden Übersetzer/innen zu vermitteln. Einziger Nachteil: Sie sind nicht komplett frei in Ihrer Auftragswahl, allerdings werden Sie selbstverständlich nicht gezwungen, angebotene Aufträge anzunehmen.

So viel verdient man als selbstständige/r Übersetzer/in

Dafür können leider keine pauschalen Aussagen getroffen werden, denn das Honorar für Übersetzungen unterscheidet sich je nach Art der Übersetzung, länge des Textes und Sprachkombination stark. Kurze, einfache Texte in gängige Sprachen wie Englisch oder Französisch werden wesentlich schlechter vergütet als etwa medizinische Fachübersetzungen von mehreren Seiten ins Chinesische. Manche berechnen ihre Preise nach Normseiten, andere nach Normzeilen und wieder andere Nach der Wortanzahl (Wortwiederholungen ausgenommen). Arbeiten wie Korrektorate werden oft nach Stunden abgerechnet. Da die Preise aber individuell nach Sprachen auch hier unterschiedlich sind, sollten Sie sich über die Preise schlau machen, die Ihre Kolleg/innen in den jeweiligen Sprachen verlangen. Eins ist jedoch sicher: Wenn Sie es auf einfach verdientes Geld abgesehen haben, ist Übersetzer/in wahrscheinlich nicht der richtige Job für Sie. Zwar haben Sie viele Freiheiten, besonders was die Wahl Ihrer Arbeitszeiten und Arbeitsorte betrifft, dafür müssen Sie jedoch auch mit ständiger Erreichbarkeit und laufenden Verhandlungen mit Kund/innen rechnen.

Erste Schritte: Darauf müssen Sie als selbstständige/r Übersetzer/in achten

Steht Ihr Entschluss fest und Sie möchten sich als Übersetzer/in selbstständig machen, sind die folgenden Punkte wichtig:

1. Melden Sie sich beim Finanzamt an

Dies kann bei Übersetzer/innen mit nachweisbarer Ausbildung meist als Freiberufler/in geschehen, sprich, Sie müssen hierfür kein Gewerbe anmelden. Passen Sie allerdings auf, fall Sie mit Übersetzungsagenturen zusammenarbeiten, nicht in eine Scheinselbstständigkeit zu geraten. Haben Sie hier vertraglich festgelegte Verpflichtungen, beispielsweise zu festen Arbeitszeiten, müssen Sie vorsichtig sein. Letztendlich wird das Finanzamt in diesem Fall individuell beurteilen, ob Sie als Freiberufler gelten.

Hinweis: Sie sollten eine evtl. Ablehnung durch die Finanzbehörden nicht einfach hinnehmen, sondern evtl. mit juristischer Hilfe dagegen vorgehen. Denn die Freiberuflichkeit bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, z.B.:

  • Sie müssen kein Gewerbe anmelden
  • Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen
  • Der Eintrag ins Handelsregister fällt weg, sofern Sie keine Kapitalgesellschaft gründen
  • Sie brauchen keine doppelte Buchführung führen und müssen keinen Jahresabschluss aufstellen
  • Sie müssen Angaben über Ihre Gewinne und Verluste nicht publizieren
  • Zur Gewinnermittlung ist es ausreichend, wenn Sie eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) beim Finanzamt einreichen
  • Sie sind kein Mitglied der IHK oder HWK, daher entfallen die Kammergebühren

2. Lassen Sie einen ansprechenden Internetauftritt erstellen

Dafür müssen Sie zunächst wohl etwas Geld investieren, eine moderne Webseite mit ansprechendem und professionellen Design, welche suchmaschinenoptimiert ist, wird Ihnen jedoch auf lange Sicht deutlich mehr nützen, da Sie damit mehr Kund/innen überzeugen.

3. Gehen Sie mit klarer Struktur an Ihre Aufträge heran und behalten Sie die Übersicht

Effizientes Arbeiten ist Pflicht, denn die Konkurrenz ist groß und viele Arbeitsschritte, die Übersetzer/innen nebenbei erledigen müssen, werden bei der Preiskalkulation gern vernachlässigt.

Wichtige Kontakte für selbstständige Übersetzer/innen

Branchenkontakte:

Tipp

Sie wollen sich mit einem Übersetzungsbüro als Übersetzer/in selbstständig machen? Nutzen Sie jetzt Gründerberater.de. Dort erhalten Sie kostenlos u.a.:

Selbstständig machen als Modedesigner

Wenn Sie sich als Modedesigner selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Modedesigner

 

Umsatz Bekleidungsgewerbe Deutschland 2016 in Tsd. (Destatis)

Umsatz Bekleidungsgewerbe: 7.247.601

Lederbekleidung: 43.654 495.365

Sonstige Oberbekleidung: 4.321.778

Wäsche: 1.012.146

Sonst. Bekleidung und Bekleidungszubehör: 556.453

Strumpfwaren: 736.806

Umsatz mit Damenbekleidung in Deutschland:
25,33 Mrd. (statista 2016)

Umsatz mit Herrenbekleidung in Deutschland: 14,99 Mrd. (statista 2016)

Umsatz mit Baby- und Kinderbekleidung in Deutschland: 1,16 Mrd. (statista 2016)


Design- und Markenanmeldungen

Designanmeldungen für Bekleidung und Kurzwaren: 10.372 (DPMA 2017)

Markenanmeldungen für Bekleidung und Schuhwaren: 3473 (DPMA 2017)


Zum Beruf des angestellten Modedesigners

Work-Life-Balance: Bis 55 Stunden (vielbeschäftigt) (karista)

Durchschnittliches Einstiegsgehalt: 1800-2500 Euro (karista)

Männer/Frauen-Relation: 3/7 (karista)

Bewerber pro Stelle: 100 Bewerber (karista)

Spitzenverdiener: durchschnittlich 5000 Euro (karista)


Alternativen als Freelancer in der Modebranche:

Trendscout, Modeberater, Illustrator, Modejournalist, Schneider, Nähkursleiter


Als Modedesigner selbstständig machen: Branchen-Insights 

Als ausgebildeter Modedesigner auf Jobsuche mutieren Sie zur berüchtigten Stecknadel im Heuhaufen. Es gibt neben Ihnen hunderte andere Stecknadeln, die nur darauf warten endlich gezogen zu werden. So ganz willkürlich läuft die Bewerberauswahl natürlich auch nicht ab. Es ist dennoch nicht von der Hand zu weisen, dass der Weg vom Assistant Designer zum Design Chef – sofern man die Karriereleiter überhaupt aufsteigen möchte, denn mit der Erstellung und Umsetzung kreativer Entwürfe hat die Chefposition nichts mehr zu tun – wahrlich kein Zuckerschlecken ist. Wenn Sie nicht mit hunderten anderen Modedesignern um einen Job kämpfen möchten, bei dem man am Ende zwar Visionen umsetzt, zumeist allerdings nicht die eigenen, dann sollten Sie sich Gedanken machen, ob nicht die Selbstständigkeit der richtige Weg für Sie ist. Denn als selbstständiger Modedesigner können Sie die Fäden selbst ziehen und IHREN – oftmals lang gehegten – Traum wahr werden lassen. Doch zunächst einmal, zeigen wir Ihnen, welche Fäden Sie ziehen müssen auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Notizblock raus und aufgepasst!

Selbstständig machen als SEO-Berater

Wenn Sie sich als SEO-Freelancer selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihrer SEO-Beratung achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige SEO-Berater

Investitionen dt. Unternehmen in IT-Services: 39 Mrd. Euro (2017, Quelle Bitkom, Wachstumsrate: +2,3% gegenüber 2016)

Marktvolumen im IT-Beratungsbereich: ca. 7,8 Mrd. Euro (2015, Quelle: VR-Branchenbriefe, Lünendonk Studie 2015)

Durchschnittlicher Stundensatz IT-Freelancer: 83,48 € (2016, GULP Freelancer Studie 2016)

Durchschnittlicher Jahresumsatz IT-Freelancer: 139.087 € (2016, + 10,8% gegenüber Vorjahr, GULP Freelancer Studie 2016)

Nachfrage nach IT-Beratung: 2016: 21% der befragten Unternehmen, 2015: 14% der befragten Unternehmen (Bitkom 2016)

Prognose weltweite Umsätze mit SEA (Suchmaschinenwerbung):  2017: 92 Mrd. Euro, 2021: 138 Mrd.  Euro (statista)

Mehr Investitionen in SEO: 2015 gaben 62% der IKT-Unternehmen an, ihre Ausgaben für SEO steigern zu wollen, nur 3% wollten reduzieren (Bitkom)

Monatliches Budget für SEO (2014): 0 bis 500 Euro: 59%, 500 bis 1000 Euro: 11%, 1000 bis 2000 Euro: 8%, mehr als 2000 Euro: 22% der KMU (SeoExpert)

Was versteht man unter SEO-Beratung?

SEO bedeutet Suchmaschinenoptimierung, englisch "Search Engine Optimization". Es geht darum, Webinhalte in den unbezahlten Suchergebnissen von Google und anderen Suchmaschinen besser zu listen und damit höhere Reichweiten zu erzielen. Ein SEO-Berater, oder einfach auch "SEO" genannt, hilft seinen Kunden, ihre Suchmaschinen-Rankings zu verbessern. Bei der SEO-Beratung handelt es sich in der Regel nicht um eine einmalige Dienstleistung, sondern um meinen kontinuierlichen Prozess.

Gründen als Familiengesellschaft

Was ist eine Familiengesellschaft und welchen Wert hat sie als strategisches Element der Unternehmensgründung?

Mit welchen Strategien lassen sich gute Wege bei der Unternehmensgründung bahnen? Manchmal liegt die Lösung ganz nah, nämlich in einer Gesellschaft mit der eigenen Familie. Sie kann eine generationenübergreifende Basis für Start-ups liefern.

Für die Gründung einer Familiengesellschaft sprechen grundsätz- liche Vorteile wie Vertrauen, gemeinsame Interessen sowie die Möglichkeit, das Vermögen vor Zersplitterung zu sichern. Der nächsten Generation können Prozentsätze an der Gesellschaft und damit mittelbar Prozentsätze an ihrem Vermögen übergeben werden. Gemeinsam werden auch die Regelungen für den Erbfall und die Unternehmensnachfolge getroffen.

Diese Gewichtung – Beteiligungen als Gegenstand – kennzeichnet eine Familiengesellschaft. Sie ist in der Regel keine operative Gesellschaft, sondern arbeitet rein vermögensverwaltend. Folglich liegt im Gesellschaftsvertrag der Schwerpunkt auf der Nachfolgeregelung, die bei einer Gesellschaft dem Erbrecht vorgeht. In den meisten Fällen ist daher die Familiengesellschaft nicht das Start-up selbst, sondern fungiert als zukunftssichernde Holding. Sie gründet das Start-up als operative Tochtergesellschaft.

Wenn das Geschäftsmodell erfolgreich ist, lassen sich erhebliche Vorteile für Schenkung- und Erbschaftsteuer generieren. Weil die Erben selbst schon mittelbar Gesellschafter des Start-ups sind, werden die Wertzuwächse nicht mehr isoliert auf die Nachfolger verschenkt oder vererbt. Damit unterliegt der Wertzuwachs keiner schenkung- oder erbschaftsteuerlichen Regelung mehr.

Der Familiengesellschafts-Klassiker: Familien-GmbH

Die Gründung einer Familiengesellschaft ist in unterschiedlichen Konstellationen möglich, etwa als Team aus Mann-Frau-Kind oder Großeltern-Eltern-Kinder-Enkel. Minderjährige Familienmitglieder sollten möglichst nicht eingebunden werden, weil dafür spezielle vormundschaftsrechliche Regelungen erforderlich sind.

Die Rechtsformen von Familiengesellschaften entsprechen den klassischen Varianten. Sie reichen von GmbH über GbR und KG bis hin zur GmbH & Co. KG und KGaA. Die KGaA, bei der die Nachfolger Aktionäre werden, ist eine besonders geeignete Rechtsform für vermögende Personen. Der Steuersatz liegt wegen der Abgeltungssteuer bei nur 25 Prozent und der Übergeber behält die uneingeschränkte Entscheidungsbefugnis im Unternehmen. Eine häufig gewählte Form ist die Familien-GmbH. Hier entfällt die Gewerbesteuerpflicht auf Ertrag des eigenen Grundbesitzes. Von Vorteil ist auch die erbrechtliche Regelung von nur einem Vermögensgegenstand.

Wichtig: Damit später weder Gläubiger noch Schwiegerkinder oder auch geschiedene Ehepartner auf das Vermögen zugreifen können, müssen die Gesellschafter der Familien-GmbH spezielle Regelungen in ihren Vertrag aufnehmen. Für die Form einer GmbH spricht auch, dass Gewinnausschüttungen an die Familiengesellschafter möglich sind, bei denen sich die Steuerbelastung minimieren lässt. Als nachteilig werden oft die Veröffentlichungspflicht oder die Kosten für den Jahresabschluss empfunden, die auf Höhe eines klassischen GmbH-Abschlusses liegen.

Bei einer professionellen Vertragsgestaltung werden auch Konflikte antizipiert, die typisch für die Gründungssituation und für die jeweils vorliegende Familienkonstellation sind. Einzelregelungen dazu ergänzen den Kern des Gesellschaftervertrags, der bei einer Familien-GmbH folgende Punkte umfassen sollte: Alle Unterzeichner und ihre Kinder verpflichten sich, einen auf die GmbH bezogenen Ehevertrag abzuschließen. Zudem wird eine Abtretungs- oder Einziehungsregelung für den Fall „X“ getroffen, in dem zum Beispiel ein Gesellschafter in Rente geht oder aus anderen Gründen die Familien-GmbH verlässt. Auch eine Abfindung für diesen Fall ist genau zu regeln – bestenfalls über den Buchwert und nicht über den Unternehmenswert.

Um mögliche Streitfälle innerhalb der GmbH schnell lösen zu können, empfiehlt es sich, schon in einvernehmlicher Situation ein Schiedsverfahren zu bestimmen, das vertraglich fixiert wird. Der Gesellschaftsvertrag sollte zudem mit dem Testament jedes Gesellschafters abgestimmt sein. Mit einer sorgfältigen Ausgestaltung dieser Zukunftsthemen beweisen bereits die Gründer unternehmerische Verantwortung.

Familiengesellschaft: Öffentliche Finanzierungen, Pluspunkte beim Rating

Warum ist eine Familiengesellschaft hilfreich, wenn Start-ups ihre Gründungsphase finanzieren? Hintergrund: Banken geben Start-ups in der Regel keine Kredite in den ersten drei Jahren, was oftmals regulatorische Gründe – KWG Kreditwesengesetz und Basel III – hat. Durch die Familiengesellschaft besteht häufig bereits Kapital oder Vermögen, auf das Finanzierungen aufbauen können. Hinzu kommt, dass die Bonität höher bewertet wird, weil es mehrere Gesellschafter gibt und die Nachfolge geregelt ist.

Als Alternative oder Ergänzung zu Eigenmitteln der Familie bieten sich KfW-Mittel oder andere öffentliche Finanzierungsinstrumente an, etwa Invest-Zuschüsse für Wagniskapital, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anbietet. Mit der Registrierung im BAFA-Programm bekommt jeder Business Angel oder private Investor 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet, was diese Finanzierungsform auch für den Kapitalgeber sehr attraktiv macht.

Sollte das Start-up über eine unique Geschäftsidee verfügen, die beim Patentamt registriert ist, eröffnet sich ein weiterer Finanzierungsbaustein. Der Patenthalter kann diesen selbstgeschaffenen Wertfaktor mit dem beizulegenden Wert aus prognostizierten Erträgen in der Bilanz ausweisen und zahlt keine Steuern darauf.

Familiengesellschaft: Steuern und Reporting mit digitalen Strukturen
 
Für die Kommunikation mit Investoren und Banken empfiehlt sich ein Reporting, das digital generiert und übermittelt werden kann. Basis ist eine digitale Buchhaltung, idealerweise mit angeschlossenem Tax Compliance Management System (Tax CMS). Mit dem System lassen sich steuerliche Anforderungen abbilden und regelkonform abwickeln. So entsteht hohe Haftungssicherheit, denn per Tax CMS können Unternehmer alle steuerrelevanten Prozesse belegen und sich vor dem Vorwurf einer versuchten Steuerhinterziehung schützen. Viele Finanzentscheider in Start-ups vermuten, automatisierte Verwaltungsprozesse seien zu aufwendig für ihre Firmengröße. Aber gerade in der Aufbauphase eines Unternehmens ist die Installation schnell umzusetzen und spart von Beginn an administrative Kosten.

Das Tax CMS lässt sich in ein internes Kontrollsystem (IKS) einbinden, das betriebswirtschaftliche Strukturen abbildet. Damit haben Unternehmer ein wichtiges Informationstool für die Finanzpartner und Versicherungen, den Steuerberater und die Finanzverwaltung an der Hand. Zudem bewährt sich das interne Controlling, um bereits in der Gründungsphase hocheffiziente Prozesse anzulegen – für alle Familiengesellschafter eine lohnende Investition.
 
Der Autor Thomas Breit ist Inhaber der Steuerberatung Thomas Breit und Dozent auf den Gebieten Unternehmensumwandlung, Due Diligence, Unternehmensbewertung und zivilrechtliches Erbrecht.

Marktsegmentierung – Pflichtübung für Start-ups

Wie Sie mit Hilfe einer konsequenten Marktsegmentierung Ihren Markt oder Ihre Märkte besser verstehen und darauf basierend gezielter bearbeiten können.

„20 Reasons Why Startups Fail“ – unter diesem Motto analysiert die US-Amerikanische Plattform CB Insights seit mehreren Jahren neugegründete Unternehmen, die sich nicht erfolgreich am Markt platzieren konnten. Die Gründe, warum junge Unternehmen scheitern, sind dabei vielfältig – auf Platz 1 rangiert jedoch mit weitem Abstand die Aussage „No Market – No Need“. 42 % der untersuchten Start-ups scheiterten daran.

Die präzise Kenntnis des Kundenproblems und der Kundenanforderungen ist also eine Kernvoraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung eines jungen Unternehmens. „Wer ist Ihre Zielgruppe, wer ist Ihr Markt und welches Problem kann Ihr Unternehmen bei dieser Zielgruppe lösen?“ ist daher auch eine häufig gestellte Frage bei Investoren und Förderinstituten, die Start-ups durchleuchten.

Vor diesem Hintergrund ist es gerade für junge Unternehmen wichtig, den Zielmarkt und dessen Anforderungen präzise zu verstehen. Da der Ansatz „One Size Fits All“ – also eine Lösung für alle Zielgruppen eines Marktes, in anspruchsvollen Marktumfeldern nicht mehr ausreicht, müssen sich Start-ups und junge Unternehmen auf die unterschiedlichen Anforderungen von einzelnen Zielgruppen einstellen. Häufig ist die Marktsegmentierung, also die Einteilung des relevanten Marktumfelds in seine Untergruppen, der erste Schritt für die saubere Definition und Analyse der relevanten Zielgruppen sowie ihrer Anforderungen.

Typische Kriterien zur Marktsegmentierung

Marktsegmentierung kann dabei anhand verschiedener Segmentierungskriterien erfolgen. Welche Kriterien dabei zur Anwendung kommen, ist abhängig von der jeweiligen Branche des jungen Unternehmens. Beispiele für typische Kriterien zur Marktsegmentierung sind:

  • Produkt-/ Leistungsbasierte Marktsegmentierung: Der Markt wird zerlegt anhand wichtiger Leistungs-merkmale des Produktes. Dies können z.B. technische Leistungsklassen oder Größenkategorien sein. Bei Fahrzeugen unterscheidet man anhand der Fahrzeuggröße und Ausstattung z.B. typischerweise ein Marktsegment der Kleinwagen, Mitteklasse, oberen Mitteklasse oder Oberklasse.
  • Kundeneigenschaften: Der Markt wird zerlegt anhand relevanter Kundengruppen. So werden z.B. sozio-demographische Merkmale (Alter, Geschlecht, Einkommensgruppen etc.) herangezogen, um Marktsegmente zu bilden, die für das Unternehmen besonders relevant sind. Im Modebereich werden z.B. zur Kundensegmentierung Zielgruppen anhand des Alters und der Ausgaben für Kleidung definiert.
  • Anwendungen: Im industriellen Bereich bzw. bei Business-to-Business Unternehmen können auch wichtige Anwendungsbereiche des Produktes als Segmentierungsmerkmal genutzt werden. So unterscheidet ein Entwickler von Software für den industriellen Einsatz z.B. nach den Marktsegmenten Automotive, Maschinenbaubranche, Luftfahrt- und Elektroindustrie.
  • Regionale Merkmale: Häufig werden auch Marktsegmente nach Wohnort bzw. Ländern oder Zielregionen gebildet. So unterscheiden sich in manchen Märkten die Anforderungen und Marktgegebenheiten deutlich innerhalb verschiedener Regionen Deutschlands oder Europas, so dass diese Marktsegmente separate betrachtet werden müssen.  
  • Preisgruppen: Märkte werden auch hinsichtlich Preisklassen unterteilt. So können z.B. untere, mittlere und gehobene Preissegmente definiert werden.

Beispiel für eine einfache Marktsegmentierung eines Software-Start-ups

In vielen Fällen bietet sich eine sinnvolle Kombination mehrerer der oben genannten Kriterien der Marktsegmentierung an, um den eigenen Zielmarkt in klar definierte Marktsegmente zu unterteilen und präzise zu umreißen. Gerade für Investoren und Förderinstitute empfiehlt sich aus unserer Erfahrung eine graphische Darstellung der gewählten Marktsegmentierung, aus der auf einen Blick der relevante Zielmarkt des Unternehmens hervorgeht. Ein Beispiel für die kundenseitige Marktsegmentierung eines jungen Software-Unternehmens, das mit einer Lösung zur Kommunikations-Verschlüsselung auf Geschäftskunden abzielt, zeigt die nachfolgende Abbildung:

Die Freiheit nehme ich mir

Freiberufler: Wer genießt den begehrten Status? Welche steuerlichen Vorteile gelten für die Freien? Hier erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, um Freiberufler zu werden.

Meine Kollegen sagen, es sei doch verrückt im IT-Umfeld angestellt zu arbeiten“, sagt Anna Marakowsky. Als Freiberufler verdiene man viel mehr Geld und bekomme zudem – anders als Angestellte – auch jede Überstunde bezahlt. Nicht zuletzt genieße der Freiberufler mehr Abwechslung und auch sein Kopf würde mehr gefordert. „Deshalb sagen alle, ich solle kündigen.“

Ende des nächsten Monats will die Wirtschaftsinformatikerin den Schritt in die Freiberuflichkeit dann auch wirklich wagen und sodann als Entwicklerin auf eigene Rechnung arbeiten. Mit rund 80 Euro in der Stunde netto rechnet sie. Das sind 12.800 Euro in einem Monat – ein schöner Batzen Geld. Von dem bei einem Freiberufler viel übrig bleibt: Da Freelancer im IT-Bereich in der Regel vor Ort beim Kunden oder im Home Office arbeiten, haben sie kaum Kosten – und bezahlen anders als ihre gewerblichen Kollegen auch keine Gewerbesteuer. Zudem müssen sie nur eine einfache Einnahmen- und Überschussrechnung anstatt einer Bilanz einreichen. Das spart Zeit und Steuerberatungskosten.

Im Trend – der Freiberufler

Marakowsky ist keine Ausnahme. „Etwas Besseres als die Festanstellung finden wir allemal“, konstatieren auch Sascha Lobo und Holm Friebe in ihrem Bestseller „Wir nennen es Arbeit“. Sie beschreiben darin die Arbeits- und Lebenslust einer neuen Freelancer-Generation. Freelancer, die mit ihrem Kopf Geld verdienen und meist allein oder in kleinen Teams arbeiten.

Davon gibt es immer mehr. Etwa zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden von Freiberuflern erwirtschaftet. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) zählt jedes Jahr rund fünf Prozent mehr Freiberufler und ist derzeit etwa bei einer Million angelangt. Das mit Abstand höchste Wachstum verzeichnet seit vielen Jahren der Bereich der Kulturberufe. Dazu gehören die Medien und dazu zählt auch die Informationstechnologie, die die klassischen Freiberufler mit Kammerberufen wie Anwalt, Steuerberater und Arzt mit knapp 260.000 zahlenmäßig weit überrundet haben. Drei Mitarbeiter beschäftigt ein Freiberufler im Durchschnitt, wobei gerade die neuen, nichtverkammerten Freiberufler oft allein arbeiten oder bestenfalls mit einer Aushilfe.

Weil dieser Bereich sich so rasant ändert und ständig neue Berufe und Tätigkeiten schafft, ist hier allerdings die Abgrenzung als Freiberufler am schwierigsten. Freiberufler ist ein angesagter und viel verwendeter Begriff. Oft wird er fälschlicherweise gleichgesetzt mit Solo- oder Kleinunternehmer oder auch Freelancer – der Anfang der häufigen Begriffsverwirrung. Denn viele Freiberufler, die sich so fühlen, sind eigentlich gar keine Freiberufler nach §18 des Einkommensteuergesetzes. Der Autor Martin Massow („Freiberufleratlas“) nennt sie „gewerbliche Freiberufler“, also Menschen, die wie Freiberufler arbeiten und denken, vom Steuerstatus her aber Gewerbetreibende sind, weil Sie beispielsweise etwas vermitteln oder verkaufen.

„Echte“ Freiberufler dagegen haben einen bevorzugten Steuerstatus, weil Gewerbesteuer für sie nicht anfällt. Gewerbetreibende müssen ab 30.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz bilanzieren. Sie sind auch Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer, was je nach Gewinn schon mal 150 Euro oder mehr im Jahr kostet. Freiberuflichkeit ist deshalb gerade für Einzelkämpfer von Vorteil, erst recht, wenn der persönliche Steuersatz im niedrigen oder mittleren Bereich liegt. Und umso mehr, je weniger Lust man hat, sich mit Formalien auseinanderzusetzen.

10 Basics für Nebenerwerbsgründer

Mehr Spaß an der eigenen Arbeit sowie mehr Geld oder auch Sicherheit durch ein zweites Standbein. Viele Angestellte machen sich auch deshalb nebenberuflich selbständig. Wir zeigen wichtige Vorab-Überlegungen für alle, die als Nebenerwerbsgründer starten wollen.


1. Wer darf, wer nicht?

Es gibt nur zwei Gründe, die Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit im Weg stehen könnten. Erstens: Wenn Sie Ihrem Chef Konkurrenz machen, darf er das untersagen. Zweitens: Beeinträchtigt der Nebenjob Sie so sehr, dass Ihnen im Büro die Augen zufallen, kann Ihr Chef ebenfalls intervenieren. Auch wichtig zu klären ist: Kann die Nebentätigkeit räumlich und organisatorisch getrennt von Ihrem Angestellten-Job ausgeführt werden?

Test: Wie viel Unternehmergeist besitzen Sie? 
 

2. Professionalität

Gehen Sie Ihre Nebenerwerbsgründung genauso professionell an, als würden Sie voll davon leben wollen.

3. Beraten und Informieren

Nutzen Sie so früh wie möglich Beratungsangebote vor Ort. Viele sind kostenlos. Weiterhin gibt es gute Fachliteratur zum Thema. Tipp: Lutz/Luck, Selbstständig in Teilzeit, Linde Verlag, 19,90 EUR.

4. Ziele und Strategie festlegen

Machen Sie sich über Ihre Ziele und die Strategien in den nächsten drei bis fünf Jahren Gedanken und halten das schriftlich fest. Dazu zählt auch die Frage, ob sich Ihre Nebenerwerbs-Geschäftsidee zu einer Vollerwerbs-Selbständigkeit ausbauen lässt bzw. diese sich dafür eignet.

5. Offenheit von Anfang an

Arbeiten Sie von Anfang an mit offenen Karten. Es gilt: Nur ein legaler Start ist ein guter Start. Mehr als drei Formulare braucht es fürs Erste selten. Beratungsstellen helfen dabei. Sobald Geld fließt, muss das Finanzamt informiert werden. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht einen Gesundheitspass.

6. Unterstützer ins Boot holen

Planen Sie Ihre Zeit genau, die Ihnen neben Arbeit und Familie für die Gründung bleibt. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und sichern Sie sich deren Unterstützung.

7. Netzwerken

Schaffen Sie sich Netzwerke! Sie werden bald Partner brauchen, auf die Sie sich verlassen können müssen. Wer gleich im Team gründet, ist oft erfolgreicher. In vielen Orten gibt es Vereine und Gründer-Netzwerke.

Mehr dazu: 5 unschlagbare Networking-Tipps

 

8. Angebote kalkulieren

Kalkulieren Sie die Preise für Ihr Angebot nicht zu niedrig. Das wirkt unprofessionell und führt zur Selbstausbeutung. Finden Sie heraus: Was kostet es bei den Wettbewerbern und warum? Was würde Ihre Arbeitsstunde kosten, wenn Sie angestellt wären?

9. Kosten kalkulieren

Klären Sie vorab, ob Sie die Anfangsinvestitionen und die anfallenden Fixkosten überschaubar, also niedrig halten können.

10. Praxis-Know-how sammeln

Es ist schwierig in einer Branche, die man nicht gut kennt, nebenerwerblich zu gründen. Machen Sie erst ein Praktikum oder bewerben Sie sich als Aushilfe in einer Firma in dem Bereich – so bekommen Sie auch gleich wertvolle Kontakte.

Büroumzug: Struktur in Planung und Organisation

Ein wachsendes Unternehmen steht für Fortschritt. Wächst ein Unternehmen allerdings aus seinen Büroräumen heraus, steht ein Firmenumzug an. So gelingt der Standortwechsel.

Ein eigenes Büro bietet viele Vorteile. Hier konzentrieren sich Unternehmer und Angestellte auf ihre Tätigkeit und empfangen Geschäftspartner und Kunden. Entwickelt sich das Business erfolgreich, ist mehr Personal nötig. Die Folge: Die Büroräume werden zu klein. Spätestens dann steht ein Büroumzug an – und eine Menge Organisationsarbeit.


Der neue Standort

Es ist nicht zwingend nötig, Büroräume zu kaufen. Mietet der Unternehmer eine Gewerbeimmobilie an, kann er die Aufwendungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Für die richtige Standortwahl ist entscheidend, dass das Büro für Geschäftspartner und Kunden leicht erreichbar ist und die definierte Kunden-Zielgruppe in der Umgebung des neuen Firmenstandorts nicht zu knapp vertreten ist. Möchte der Unternehmer Personal einstellen, sollte er sich informieren, ob der neue Standort für Fach- und Führungskräfte aus seiner Branche attraktiv ist – sonst bekommt er womöglich Probleme, geeignete Arbeitskräfte zu finden.

Der Inhaber eines Gewerbebetriebs sollte sich bei der Wahl des neuen Bürostandorts auch über den Gewerbesteuerhebesatz der möglichen Standorte informieren. Dieser Steuersatz ist von Standort zu Standort unterschiedlich und wirkt sich maßgeblich auf die Gewerbesteuer aus. Über den Gewerbesteuerhebesatz konkurrieren die Gemeinden untereinander, um Gewerbebetriebe anzulocken.

Die ersten Aufgaben rund um den Standortwechsel

Bereits ein Jahr vor dem geplanten Standortwechsel ist mit der Planung des Firmenumzugs zu beginnen. Geschäftsführer und Inhaber sollten klären, an welchen Tagen der Umzug stattfindet und welche Aufgaben sie auf bestimmte Mitarbeiter verteilen. Wer fühlt sich für das Entrümpeln der alten Akten zuständig, die nicht mehr aufbewahrt werden müssen? Wer kümmert sich um die Auflistung des Inventars, damit alle Büromöbel und Geschäftsunterlagen am neuen Standort ankommen? Wer holt Angebote von Umzugsunternehmen ein und vergleicht sie? Diese und noch viele weitere Aufgaben sind zu klären. Anschließend erfolgt die Erstellung eines Zeitplans.

Für den Mietvertrag bei Gewerberäumen besteht gemäß § 580 a Abs. 2 BGB eine gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Monaten abzüglich der Karenztage. Wurden im Mietvertrag allerdings Laufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart, gelten die vereinbarten Regelungen. Das bedeutet: Ist ein Büroumzug geplant, ist es wichtig, den bisherigen Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden.

Noch drei Monate bis zum Büroumzug

Eine vollständige Auflistung der Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner trägt dazu bei, dass die wichtigsten Personen rechtzeitig über den Standortwechsel informiert werden.

Zu den weiteren Aufgaben gehört ein Vergleich der Anbieter für Internet, Telefon und Strom. Damit am Eröffnungstag alles reibungslos funktioniert, sollte die Beauftragung der Dienstleister nicht zu spät erfolgen.

Mit der Sicherung der Firmendaten sollte ein Computerexperte beauftragt werden. Dieser trägt auch die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Geräte. In diesem Zuge sollte auch über eine Modernisierung der IT-Infrastruktur und des EDV-Systems nachgedacht werden.

14 Tage vor dem Termin

Zwei Wochen vor dem Umzugstermin werden die Übergabetermine am alten und am neuen Standort vereinbart. Sollten kleinere Instandhaltungen anstehen, ist dafür jetzt noch ausreichend Zeit.

Vor der Übergabe des Büros muss der Betriebsinhaber dafür sorgen, alle ausgegebenen Schlüssel zurückzuerhalten. Zudem sollte er die Mitarbeiter darauf hinweisen, ihre persönlichen Gegenstände aus dem alten Büro zu entfernen.

Die letzten Aufgaben des Firmenumzugs

Um sich vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen zu schützen, gilt es, die Räumlichkeiten des alten und des neuen Büros zu fotografieren. Entsteht am Tag des Umzugs ein Schaden, ist die Versicherung zu informieren.

Sobald die alten Büroräume ausgeräumt und gereinigt sind, steht die Übergabe an den Vermieter an. Dabei müssen auch sämtliche Schlüssel übergeben werden. Zudem sind die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser sowie die Räumlichkeiten auf Schäden zu kontrollieren. Ist dies erledigt, wird das Ergebnis in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Dasselbe geschieht in umgekehrter Weise nochmal mit dem Vermieter des neuen Büros.

Danach können am neuen Standort die Büromöbel und Computer wiederaufgebaut werden. Mit einem Schnellcheck lässt sich überprüfen, ob alle Geräte funktionieren und für den ersten Arbeitstag im neuen Büro einsatzfähig sind.

Darüber hinaus sollten am Umzugstag alle E-Mail-Signaturen und das Impressum der Firmen-Website aktualisiert werden.

Fazit

Ein Firmenumzug benötigt Struktur bei der Planung und Organisation. Der Unternehmer verschafft sich einen Vorteil, wenn er seine Mitarbeiter von Anfang an in den Standortwechsel einbezieht. Des Weiteren lohnt es sich, alle Umzugsbelege aufzubewahren, denn sie lassen sich zum Teil bei der Steuererklärung geltend machen.

5 wichtige Faktoren zur Standortwahl

Wie wichtig der Standort für einen Gründer ist, hängt sehr stark davon ab, ob die Kunden zu ihm kommen oder ob er zu den Kunden geht bzw. er das Geschäft per Telefon oder Internet abschließen kann. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, welche Investitionen er am Standort vornehmen muss, um mit seinem Geschäft be­ginnen zu können. Deshalb müssen insbesondere Gastronomen und Einzelhändler ihre Hausaufgaben bei der Standortanalyse richtig machen. 5 Kriterien, die bei der Standortsuche besonders wichtig sind:

1. Kriterium der Standortwahl: Die Lage

Für jeden, der in eine Immobilie investieren will oder muss, gibt es bei der Suche drei wichtige Auswahlkriterien: Erstens die Lage, zweitens die Lage und drittens die Lage. Natürlich gibt es weitere Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen, aber ohne den richtigen Standort analysiert und gefunden zu haben, sind die anderen Wertbestimmer ohne wirkliche Aussagekraft.

Kleingewerbe anmelden: Darauf müssen Sie achten

Wer meldet ein Kleingewerbe an? Wo wird dieses angemeldet und wodurch unterscheidet sich das Kleingewerbe vom Handelsgewerbe? Hat das Kleingewerbe etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun? Wer sich selbstständig machen will hat Fragen über Fragen - hier sind die Antworten:

Anmeldung des Kleingewerbes beim Gewerbeamt

Ist der Businessplan erstellt, kommen die ersten formellen Fragen auf. Egal welche Geschäftsidee verwirklicht werden soll, grundsätzlich sind nur Gewerbetreibende nach § 14 GewO (Gewerbeordnung) verpflichtet, ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt anzuzeigen. Die Angehörigen der Freien Berufe ebenso wie die Berufe der Urproduktion (Land-, Forst- und Fischwirte) sind keine Gewerbetreibenden und können sich den Weg zum Gewerbeamt folglich sparen.

Zum Sektor der Freien Berufe gehören Tätigkeiten aus den Bereichen Heilwesen, Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung, naturwissenschaftliche und technische Berufe sowie Kulturberufe. Beispiele sind etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher und Lehrer. In § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind sämtliche eindeutig Freien Berufe in einer Art Katalog aufgelistet. Hinzukommen noch die sogenannten katalogähnlichen Berufe, die denen im Katalog genannten weitgehend entsprechen.

Da Freiberufler keine Gewerbetreibenden sind, müssen sie ihre Selbständigkeit nicht beim Gewerbeamt anzeigen und zahlen auch keine Gewerbesteuer. Ein weiterer Vorteil der Freien Berufe: Sie sind in keinem Fall Mitglieder einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, und müssen folglich keine Kammerbeiträge entrichten. Allerdings müssen sie sich - je nach Beruf - bei berufsständischen Kammern anmelden. 

Die Anmeldung eines Gewerbes ist hingegen für alle anderen Selbständigen und unternehmerisch Tätigen, die eine Gewinnabsicht verfolgen, verpflichtend. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die Anmeldung erfolgt mittels eines einseitigen Formulars.

Das Formular zur Gewerbeanmeldung können Sie » hier kostenlos herunterladen.

Gaststättenerlaubnis beantragen

Für den Betrieb einer Gaststätte benötigt man nach dem Bundes-Gaststättengesetz (GastG) eine Erlaubnis, wenn man alkoholische Getränke ausschenkt. In einigen Bundesländern entfällt die Erlaubnispflicht.

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
  • und wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. 

Ein Gaststättengewerbe betreibt auch, wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe vorübergehend, etwa nur für die Dauer einer Veranstaltung, Getränke oder zubereitete Speisen abgibt. Allerdings kann in diesem Fall u.U. der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend bis auf Widerruf gestattet werden (§ 12 GastG). 

Gaststättenerlaubnis nach dem Landesrecht

Da das Gaststättenrecht grundsätzlich dem Landesrecht unterliegt, haben einige Bundesländer eigene Landesgesetze beschlossen. In diesen Ländern gelten abweichende, meist liberalere Regelungen. Im Folgenden sind die Bundesländer aufgeführt, in denen die Erlaubnispflicht für Alkoholausschank weggefallen ist. Sie wurde ersetzt durch eine Anzeigepflicht, die im Rahmen der Gewerbeanmeldung ohnehin vorzunehmen ist.   

Nur noch anzeigepflichtig, nicht mehr erlaubnispflichtig ist Alkoholausschank in diesen Bundesländern:

  • Hessen
  • Brandenburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Saarland 

D.h., die Bestimmungen zur Erlaubnispflicht, etwa die Notwendigkeit der Unterrichtung zu lebensmittelrechtlichen Kenntnissen, wie weiter unten beschrieben, sind in diesen Bundesländern außer Kraft gesetzt. Allerdings nehmen die Behörden hier eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden vor. D.h., er muss sein Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Dazu ebenfalls weiter unten mehr. 

In allen anderen Bundesländern gilt weiter die Erlaubnispflicht, die sich am Bundes-Gaststättenrecht orientiert und die im Folgenden dargestellt wird. 

Buchhaltungssoftware: Tipps zur optimalen Auswahl

Welche Buchhaltungssoftware ist optimal auf meine Bedürfnisse zugeschnitten?

Buchhaltungssoftwares nutzen heutzutage primär kleine bis mittelgroße Unternehmen, um Kosten in den Feldern Buchhaltung und Lohnabrechnung einzusparen. Mittlerweile steht allerdings eine Vielzahl verschiedener Softwares bereit, die sich – was Funktionsumfang und Kosten betrifft – teilweise stark unterscheiden. Für Unternehmen kann es daher schwierig sein, einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Programme zu gewinnen.

Grundsätzliches

Buchhaltungsprogramme helfen Unternehmen in erster Linie dabei, buchhalterische Tätigkeiten eigenständig zu erledigen. Das wiederum macht sie unabhängig von externen Dienstleistern und reduziert somit Kosten, die Firmen in diesem Feld normalerweise aufwenden müssen.

Zusammengefasst sorgen Software-Lösungen dafür, dass Unternehmen:

  • Die Buchhaltung gesetzeskonform erledigen. Dadurch sparen sich Unternehmen Scherereien mit dem Finanzamt. Voraussetzung dafür ist, dass die Programme durch regelmäßige Updates immer auf dem neuesten Stand sind.
  • Buchungen fehlerfrei ausführen. Eingaben prüfen die Programme automatisch.
  • Buchungen erledigen, ohne einen Steuerberater hinzuzuziehen. So sparen Unternehmen Geld.

Allerdings erfordern Programme – je nachdem, wie komplex sie in der Anwendung sind – ein gewisses Know-how von Benutzern. Wenn Unternehmen solche verwenden, sollten sie also unter Umständen eine längere Einarbeitungsphase miteinberechnen. Glücklicherweise bieten viele Softwares eine kostenlose Probezeit von etwa einem Monat. So können sich die zuständigen Mitarbeiter mit Funktionen oder Tools vertraut machen und ggf. mehrere Programme direkt miteinander vergleichen, um das Beste zu finden.

Unternehmen sollten primär die folgenden Fragen klären, bevor sie sich für eine Software entscheiden:

• Welche Aufgabenbereiche und Prozesse soll die Software abdecken?
• Könnten sich meine Aufgaben und Anforderungen in Zukunft ändern?
• Benötige ich eine cloudbasierte Software?


Insbesondere die letzte Frage ist für Unternehmen interessant, da sie unmittelbar auf die speziellen Anforderungen eingeht, die die Corona-Krise an Unternehmen stellt. Cloudbasierte Lösungen bestechen nämlich durch ihre erhöhte Reichweite, die Mitarbeitern ermöglicht, von verschiedensten Standorten aus zu arbeiten. Es wird also ein zentraler Speicher mit Daten angelegt, auf den sämtliche Mitarbeiter jederzeit zugreifen können, sofern sie über stabiles Internet verfügen. Das ermöglicht Firmen, ihre Buchhaltung flexibel auszulagern.

Im Folgenden haben wir eine kleine Liste mit Software-Lösungen zusammengestellt, die verschiedene Unternehmens-Typen ansprechen.

Sage Business Cloud

Dieses Lohnprogramm bietet in erster Linie Möglichkeiten für Kleinstunternehmen – also solche mit weniger als fünf Mitarbeitern. Es ist dabei sehr übersichtlich gestaltet und als Cloud-Anwendung besonders unkompliziert in der Handhabung, da es nicht installiert werden muss. Zusätzlich ist Sage Business Cloud im Vergleich recht preisgünstig, so lange die genannte Anzahl von Mitarbeitern nicht überschritten wird. Es verfügt allerdings nicht über ein GKV-Zertifikat, das Programmen eine gewisse Anwenderfreundlichkeit sowie Rechts- und Verfahrenssicherheit bescheinigt. Außerdem offeriert es nur eine geringe Anzahl an Zusatzfunktionen. Für Einsteiger und Neugründer eignet es sich allerdings hervorragend.

DATALINE Lohnabzug Classic

Im Vergleich zu den meisten Programmen, die jeweils nur einen Testzeitraum von 30 Tagen bieten, besticht es durch eine deutlich längere Phase von 90 Tagen. Es arbeitet vergleichsweise langsam, umfasst aber die wichtigsten Funktionen, die Unternehmen für eine korrekte Gehaltsabrechnung benötigen. Auch das Preis-Leistungsverhältnis überzeugt. Es umfasst bis zu 50 Mitarbeiter und ist dabei mit einem Preis von 28,15 Euro im Monat günstiger als die anderen drei Programme.

lexoffice

Dieses Programm ist besonders benutzer- und einsteigerfreundlich. Es erstellt selbstständig Serienrechnungen, macht Überweisungen, gleicht Daten von Mitarbeitern ab, etc. Auch eine 30-tägige-Probephase ist gegeben, während der Nutzer sich ausgiebig mit den verschiedenen Funktionen vertraut machen können. Ein nützliches Extra, das lexoffice offeriert, besteht in einer Auswahl von Vorlagen und Mustern für Lieferscheine, Ersatzbelege sowie Rechnungen.

Diese Software überzeugt außerdem durch Transparenz. Sämtliche wichtigen Informationen (bspw. Anschriften) zu Mitarbeitern und Geschäftsführern sind frei einsehbar. Das ist vor allem mit Blick auf Datenschutzbestimmungen wichtig. Abhängig vom Land, in dem die Rechenzentren und Server des Anbieters liegen, können sich die Bestimmungen nämlich von den in Deutschland geltenden unterscheiden. Die Server, die lexoffice verwendet, befinden sich allerdings in deutschen Rechenzentren.

Einziger Negativpunkt ist, dass diese Software in erster Linie für Kleinstbetriebe geeignet ist. Die Standardversion bearbeitet nur Daten von maximal 25 Mitarbeitern. Mittelgroße oder große Betriebe sollten also genau abwägen, ob sie dieses Programm nutzen.

Wie viel Planung muss vor der Gründung sein?

"Start before you are ready“, aber nicht „Start before you have a plan“.

Gründer erhalten immer wieder den guten Rat, ihr Business möglichst schnell zu starten. Mit der Aufforderung „Tu es doch einfach“ wird zu einer baldigen Umsetzung geraten. Diese Empfehlung ist in den Zeiten von Lean Startup auch berechtigt. Denn so manche gute Geschäftsidee ist schon so „zerplant“ worden, dass sie nie umgesetzt wurde. Es gibt allerdings To Do's, die Sie unbedingt vor dem Start erledigen sollten ...

Oft ist „Tu es doch einfach“ der richtige Anstoß

Eine Unternehmensgründung oder ein Start in die Selbständigkeit sind komplexe Vorhaben. Es gibt viel zu beachten. Wenig verwunderlich gibt es dazu auch sehr viele Informationen. Zu allen erdenklichen Einzelaspekten eines Gründungsvorhabens gibt es heute eine regelrechte Flut an Spezialwissen. Denn viele Experten haben sich auf diese konkreten Fachgebiete spezialisiert. Da gibt es Experten, die Ihnen ganz genau erklären, warum und wie Sie u.a.

  • Ihre Finanzierung richtig planen,
  • eine Online-Marketingstrategie entwickeln,
  • den perfekten Blogpost oder Gastartikel schreiben, um Ihre Expertise zu demonstrieren,
  • die perfekte Überschrift für diesen Artikel schreiben,
  • sich richtig positionieren und das einem Ein-Satz-Elevator-Pitch selbstbewusst kommunizieren,
  • richtig netzwerken.

Das sind alles wichtige Empfehlungen. Doch allein die Masse der verfügbaren Informationen kann Gründer verunsichern:

  • Schnell schleicht sich das Gefühl ein, noch längst nicht genug zu wissen. Wer traut sich schon an ein Vorhaben, für das man nicht genug Erfahrung hat? Also wird weiter recherchiert und noch ein Kurs belegt.
  • Natürlich soll der Unternehmensstart perfekt sein. Doch es gibt so vieles, was perfekt werden muss. Selbst ein Team kann das kaum alles bewältigen. So wird vorbereitet und perfektioniert und der Starttermin verschiebt sich derweil immer wieder.
  • Inzwischen bemerkt der Gründer, dass jemand anderes seine Idee auch schon hatte. Dessen Umsetzung ist toll. So perfekt, wie der Gründer selbst gern gewesen wäre. Nun ist er nur noch ein Nachahmer. Der innere Kritiker meldet sich und meint, man würde nie so toll und perfekt sein wie der andere da. Wer will schon eine schlechte Kopie haben? Ob das wirklich so eine gute Idee war?

So ist schon manche gute Geschäftsidee gescheitert, bevor sie überhaupt an den Start ging. In dieser Situation ist der Rat „Start before you are ready“ genau richtig: Um viele Details kann man sich auch nach dem Start noch kümmern. Perfekte Überschriften, die Suchmaschinenoptimierung der ohnehin noch kleinen Webseite und die Interaktion auf den Social-Media-Kanälen gehören in den meisten Fällen dazu. Hier können Gründer experimentieren, ausprobieren, und auf dem Weg viel lernen.

Für viele Produkte und Leistungen hat sich der Minimum Viable Product-Ansatz (MVP) bewährt. Demnach sollte ein neues Angebot bei Markteinführung gar nicht bis zur Perfektion fertigentwickelt sein. Im Gegenteil, so würde man nur riskieren, an den eigentlichen Bedürfnissen des Marktes vorbeizulaufen. Besser ist es, eine möglichst einfache Version des neuen Angebotes zu präsentieren. Aus den Reaktionen der ersten Kunden lernt man, was geändert, verbessert und ergänzt werden kann. Diese frühe Version war noch nicht sehr teuer. Korrekturen können vergleichsweise einfach vorgenommen werden. Ein schneller Start ist also oft der richtige Ansatz.

So viel Plan muss sein

Dennoch sollten Sie als Gründer sich nicht zu einem vorschnellen Start drängen lassen. Denn eine Sache muss unbedingt vorher klar sein. „Tu es doch einfach“ und „Start before you are ready“ bedeuten nicht, dass Sie ohne Plan und Ziel in Ihr Vorhaben starten sollten. Die Kunst besteht darin zu unterscheiden, was Sie unbedingt vor dem eigentlichen Start planen müssen und welche Fragen später noch geklärt werden können.

In jedem Fall müssen Sie sich über die Grundpfeiler Ihres Vorhabens klar werden. Dazu gehören Fragen wie:

  • Was ist eigentlich Gegenstand meines Unternehmens und was nicht?
  • Wer sind meine Kunden und was sind ihre Erwartungen, Präferenzen, Bedürfnisse und Probleme?
  • Welches Kundenproblem löse ich auf welche Weise und welchen Nutzen stifte ich damit?
  • Was ist meine langfristige Vision für mich und mein Gründungsvorhaben? Wo will ich in einem Jahr und in fünf Jahren stehen?
  • Was sind wichtige Meilensteine auf dem Weg dorthin? Was muss ich dafür heute tun?

Ein modernes Tool, das die wichtigsten Grundelemente eines Unternehmens zusammenfasst, ist die Business Model Canvas. In diesem Tool werden die Kundensegmente und die Wertversprechen (der Kundennutzen der Produkte oder Leistungen) festgelegt. Dazu müssen die Kundenbeziehungen beschrieben und die passenden Vertriebskanäle ausgewählt werden. Um diese Wertversprechen zu erfüllen, benötigt das Unternehmen Kernaktivitäten und Ressourcen sowie Partner. Auf Grundlage dieses Geschäftsmodells können die Kostenstrukturen und Erlösquellen eingeschätzt werden.

Diese Grundelemente ihres Vorhabens sollten Gründer in jedem Fall vor dem Start planen. Kein Unternehmer und kein Unternehmen können sich auf Dauer ohne Plan erfolgreich entwickeln. Erfolg wäre nur ein Zufallsprodukt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese Planung Businessplan, Canvas oder Unternehmensstrategie nennen. Es ist auch zweitrangig, ob Sie ein sorgfältig ausformuliertes Dokument erstellen oder nur ein Flipchart mit den wichtigsten Punkten. Wichtig ist lediglich, dass Sie eindeutige Antworten auf diese Fragen haben.

Wenn Sie eine klare Vorstellung von Ihrem Ziel und dem Weg dahin haben, können Sie auf Probleme, neue Entwicklungen und unerwartete Chancen richtig reagieren. Ziel und Plan sind Ihre Landkarte und Ihre Leitplanken beim Aufbau Ihres Unternehmens. Innerhalb dieser Leitplanken sollten Sie sich allerdings möglichst viele Freiräume lassen. Dort können Sie variieren und experimentieren, Erfahrungen machen und Ihr Vorgehen anpassen – und herausfinden wie Sie die perfekte Überschrift schreiben.

Auch die Details Ihres Angebotes – genaue Eigenschaften und eine zielgruppengerechte Beschreibung – können Sie noch auf dem Weg entwickeln. Auf diesen Gebieten würden Sie sich mit einer zu frühen und starren Planung nur selbst im Wege stehen. Eine solche Planung hilft auch Gründern, die in der Recherche- und Informationsphase feststecken. Wer genau weiß, wohin er sein Unternehmen führen will, kann auch entscheiden, welche Details schon beim Start geklärt sein müssen und was auch später noch Zeit hat.

Deshalb sollten Sie bedenken

Es heißt „Start before you are ready“, nicht „Start before you have a plan“. Planen Sie die richtigen Dinge – so genau wie nötig, so offen wie möglich – und gehen Sie dann schnell an die Umsetzung. Eine perfekte Vorbereitung würde Ihrem Start nur im Wege stehen.

Die Autorin Dagmar Recklies, MBA, ist die geschäftsführende Gesellschafterin der Recklies Management Project GmbH. Sie unterstützt Unternehmen auf den Gebieten Strategie, Positionierung und digitale Kommunikation, www.reckliesmp.de