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Wie Sie das Betriebsergebnis errechnen
Autor: Jan-Marc KöpWie Sie anhand Ihrer Nettozahlen das Betriebsergebnis berechnen und damit zugleich Ihre Liquidität messen, erläutert Gründungscoach Jan-Marc Köp am Beispiel der Gründerin Elise Higgins.
Was bisher geschah: Gründerin Elise hat vor drei Monaten ein Blumengeschäft übernommen und sich damit selbständig gemacht. Von Anfang an befasst sich die Gründerin mit den wichtigsten BWL-Kennzahlen, um ihre Finanzen überblicken und planen zu können. Mittlerweile kennt Elise den Unterschied zwischen fixen und variablen Kosten, sie kann den Deckungsbeitrag I und ihren break-even-point errechnen und hat eine gute Idee, wie sie den optimalen Preis festlegen kann. (Abonnenten können im Online-Heftarchiv auf die Artikel zugreifen.) Dennoch ist sie mit dem bislang Erarbeiteten noch nicht völlig zufrieden, da sie noch nicht für jedes einzelne Produkt in ihrem Blumengeschäft weiß, ob sie es so verkauft, dass es zur Erreichung des wichtigsten Unternehmensziels beiträgt – der Sicherung der Liquidität.
Die Netto-Einnahmen
Also schauen wir uns die Nettozahlen der ersten drei Monate seit der Geschäftsübernahme an, um die mehrstufige Deckungsbeitragskalkulation vornehmen zu können. Der Verkauf teilt sich für die Monate Januar bis März wie folgt auf: vorgefertigte Blumensträuße: 900 Stück = 13.500 Euro; auf Wunsch angefertigte Blumensträuße: 750 Stück = 18.750 Euro; vorgefertigte Gedecke: 90 Stück = 2700 Euro; auf Wunsch angefertigte Gedecke: 120 Stück = 4800 Euro; Dekoartikel: 120 Stück = 4200 Euro; Blumentöpfe: 200 Stück = 2000 Euro; vorgefertigtes Ikebana: 175 Stück = 7000 Euro; auf Wunsch angefertigtes Ikebana: 140 Stück = 6300 Euro. Das ergibt einen Gesamtumsatz von 59.250 Euro.
Dem Umsatz stehen folgende variablen Kosten gegenüber: vorgefertigte Blumensträuße: 900 Stück (4500 Euro); auf Wunsch angefertigte Blumensträuße: 750 Stück (5625 Euro); vorgefertigte Gedecke: 90 Stück (1125 Euro); auf Wunsch angefertigte Gedecke: 120 Stück (1680 Euro); Dekoartikel: 120 Stück (1440 Euro); Blumentöpfe: 200 Stück (1800 Euro); vorgefertigtes Ikebana: 175 Stück (1750 Euro); auf Wunsch angefertigte Ikebana: 140 Stück (1400 Euro). Das ergibt einen Gesamtumsatz von 19.320 Euro.
In den betrachteten drei Monaten sind die folgenden Fixkosten angefallen: Miete Ladengeschäft und Büro: 3000 Euro; Miete Kühllager für Frischblumen und Gedecke: 1500 Euro; Miete Lager für Dekoartikel und Töpfe und Ikebana: 1500 Euro; Bürobedarf: 150 Euro; Telefon: 300 Euro; Werbung: 600 Euro; Steuerberatung: 300 Euro; Versicherungen: 350 Euro; Abschreibung Regale für vorgefertigte Gedecke, Regale für vorgefertigtes Ikebana, Regale für Dekomaterial, Regale für Blumentöpfe: je 150 Euro; Abschreibung Töpfe für vorgefertigte Sträuße: 200 Euro; Abschreibung Töpfe für frische Blumen: 200 Euro; Abschreibung Regale für Zutaten frische Gedecke: 100 Euro; Abschreibung Regale für Zutaten Ikebana: 200 Euro; Personalkosten Erika: 5625 Euro; Personalkosten Heide: 5625 Euro; Personalkosten Rosi: 1875 Euro; Personalkosten Thomas: 1875 Euro; kalkulatorischer Unternehmerlohn Elise: 7500 Euro; Abtrag für Übernahme: 6000 Euro.
Der Weg zum Betriebsergebnis
Sie sehen, dass Abschreibungen einen wichtigen Teil Ihrer Fixkosten ausmachen können: In der Regel ist bei Gründern jedoch der kalkulatorische Unternehmerlohn der Hauptkostentreiber in Sachen Fixkosten. Elise weist darauf hin, dass ihre Mitarbeiterin Erika alleine die Blumensträuße anfertigt, Heide die Gedecke. Rosi kümmert sich um die Dekoartikel und Blumentöpfe, und Thomas arbeitet Elise bei der Ikebana zu. Der große und wichtige Unterschied ist, dass bei der Teilkostenkalkulation im Gegensatz zur Vollkostenkalkulation die einzelnen Produkte nur dann mit Fixkosten belastet werden, wenn diese auch zu 100 Prozent dem entsprechenden Produkt zurechenbar sind.
Das heißt, wir müssen uns jetzt die Fixkosten daraufhin anschauen, ob sie einem einzelnen Produkt alleine zurechenbar sind; erst dann können wir das Produkt damit belasten. Vorab jedoch ermitteln wir den Deckungsbeitrag I, wozu wir die Tabelle I anlegen:
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6 Hacks für geringere Steuerlast in Start-ups
Mit diesen sechs Maßnahmen können Unternehmer*innen, Selbständige und Freiberufler*innen jetzt ihre Steuerlast gezielt senken.

Für Unternehmen sei der Standort Deutschland nur noch bedingt wettbewerbsfähig, hieß es unlängst vonseiten der DIHK bei der Vorstellung des Unternehmensbarometers. Neben der Verlässlichkeit der Wirtschaftspolitik haben sich laut Umfrage auch zahlreiche andere Faktoren verschlechtert. 50 Prozent der Befragten geben an, dass die künftige Bundesregierung bei der Unternehmensbesteuerung ansetzen muss. „Unabhängig vom Gesetzgeber können Betriebe, Selbständige und Freiberufler bereits jetzt die Weichen stellen, um die Abgabenlast zu senken“, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht sowie geschäftsführender Partner der JUHN Partner Steuerberatungskanzlei.
Anstatt sich erst in der Steuererklärung oder beim Jahresabschluss mit den steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen, gilt es bereits jetzt an einer Vielzahl von Stellschrauben zu drehen, die Vorteile bringen können – was gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bares Geld bedeuten kann.
Diese sechs Steuer-Hacks sind Bares wert
# 1. Betriebsausgaben richtig absetzen
Viele Ausgaben, die im betrieblichen Alltag anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen. Hierzu zählen nicht nur größere Investitionen, sondern auch kleinere Betriebskosten wie Büromaterial, Software oder Telekommunikationskosten. „Oftmals werden nur die größeren Ausgaben beachtet. Dabei können kleinere Posten ebenfalls erhebliche Steuerersparnisse bringen“, so Juhn. Je detaillierter die Dokumentation dieser Ausgaben erfolgt, desto besser können die steuerlichen Vorteile genutzt werden.
# 2. Investitionsabzugsbetrag als Vorteil für zukünftige Investitionen
Für Unternehmen, die in den kommenden Jahren größere Anschaffungen planen, stellt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eine interessante Möglichkeit dar, die Abgabenlast im laufenden Jahr zu senken. Dieser Abzug ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits im Vorfeld von der Steuer abzusetzen. Ein Beispiel? „Steht der Kauf eines neuen Fahrzeugs im Wert von 30.000 Euro an, können durch den IAB bereits 15.000 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden, wodurch die Steuerlast für das laufende Jahr signifikant sinkt“, unterstreicht der Profi. Dabei gilt dieser Abzug für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro und stellt somit eine besonders vorteilhafte Möglichkeit für kleinere und mittelständische Unternehmen dar.
# 3. Homeoffice-Pauschale
Seit der Corona-Pandemie haben viele Selbständige und Freiberufler die New-Work-Option Homeoffice intensiv genutzt. Dies kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen – etwa in Form der Homeoffice-Pauschale. Sie wurde erweitert und ermöglicht es auch bei gelegentlicher Arbeit in den eigenen vier Wänden, Steuererleichterungen zu erhalten. „Die Homeoffice-Pauschale hat sich als wertvolle Einsparmöglichkeit für Selbständige und Freiberufler etabliert“, so Juhn. Wer zu Hause arbeitet, kann bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen. Und wer einen eigenen Raum ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, also ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften, kann die auf ihn anfallenden Kosten sogar in vollem Umfang steuerlich absetzen. Dies umfasst etwa anteilige Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattungskosten, aber auch Telefon- und Internetkosten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass kein weiterer Raum zur Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht.
# 4. Steuerfreie Zusatzleistungen für Mitarbeitende
Unterstützen Unternehmer*innen ihre Mitarbeitenden mit Gehaltsextras, profitieren sie davon auch selbst, vorausgesetzt, bestimmte Höchstbeträge werden nicht überschritten. „Zusatzleistungen wie Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder auch Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei und kommen nicht nur der Belegschaft zugute, sondern können auch dazu beitragen, die Motivation und Bindung an das Unternehmen zu stärken“, weiß Juhn.
# 5. Vereinfachte Steuererklärung und weniger Bürokratie
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr profitieren von der Kleinunternehmerregelung. Diese befreit von der Pflicht zur Umsatzsteuererhebung. Das heißt: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, wodurch sich der administrative Aufwand erheblich reduziert. „Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen und Selbständige, die noch nicht in den großen Umsatzbereichen tätig sind“, so Juhn „Die Buchhaltung ist deutlich einfacher und spart Kosten für die Berechnung und Abführung der Abgabe.“
# 6. Gewinnthesaurierung bei langfristigem Investitionsbedarf
Ein weiterer Steuer-Hack ist die sogenannte Gewinnthesaurierung. Werden Gewinne von Kapitalgesellschaften nicht an ihre Gesellschafter*innen ausgeschüttet, lässt sich die Zahlung der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne hinauszögern und die Liquidität im Unternehmen verbessern. Ein Vorteil vor allem für Unternehmen, die im Wachstum sind oder größere Investitionen planen. „Die Gewinnthesaurierung ermöglicht, Kapital im Unternehmen zu belassen und gleichzeitig von einer steuerlichen Entlastung zu profitieren“, unterstreicht der Experte. Über steuerrechtliche Umwege können aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften davon profitieren. Die Stichwörter hierzu lauten Thesaurierungsbegünstigung und Optionsbesteuerung.
Kredit ohne Vorkosten
Ein Kredit ohne Vorkosten kann eine interessante Option für Sie als Kreditnehmer sein, wenn Sie faire Kreditkonditionen suchen. Bei einem solchen Darlehen fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Beantragung oder Bearbeitung an. Eine kostenlose Kreditanfrage ermöglicht es Ihnen, verschiedene Angebote zu vergleichen und das beste Darlehen ohne Gebühren zu finden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei einem Kredit ohne Vorkosten achten sollten und wie Sie das beste Angebot finden können.

Was bedeutet ein Kredit ohne Vorkosten?
Ein Kredit ohne Vorkosten ist eine vorteilhafte Finanzierungsoption, bei der keine zusätzlichen Gebühren für die Kreditaufnahme anfallen. Dies bedeutet, dass Sie als Kreditnehmer keine versteckten Kosten oder Überraschungen befürchten müssen. Stattdessen profitieren Sie von transparenten Kreditkonditionen, die Ihnen einen klaren Überblick über die tatsächlichen Kosten des Darlehens geben.
Bei einem Kredit ohne Vorkosten entfallen typischerweise folgende Gebühren:
- Bearbeitungsgebühren
- Kontoführungsgebühren
- Bereitstellungszinsen
- Sondertilgungsgebühren
Durch den Wegfall dieser Kosten können Sie als Kreditnehmer erheblich sparen und Ihre finanzielle Belastung reduzieren. Die Gesamtkosten des Kredits werden somit überschaubarer und planbarer. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Kreditkonditionen sorgfältig prüfen und Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, um wirklich von einem Kredit ohne Vorkosten zu profitieren.
Transparenz ist bei der Aufnahme eines Kredits ohne Vorkosten besonders wichtig. Seriöse Kreditgeber legen alle anfallenden Kosten und Konditionen offen dar, sodass Sie als potenzieller Kreditnehmer eine fundierte Entscheidung treffen können.
Vorteile eines Kredits ohne Vorkosten
Die Entscheidung für einen Kredit ohne Vorkosten bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Kosteneinsparung: Durch den Wegfall zusätzlicher Gebühren sparen Sie bares Geld.
- Transparenz: Alle Kosten sind von Anfang an ersichtlich, was die Planung erleichtert.
- Flexibilität: Oft bieten solche Kredite mehr Spielraum bei Rückzahlungen oder Sondertilgungen.
- Vergleichbarkeit: Es fällt leichter, verschiedene Angebote direkt miteinander zu vergleichen.
Darlehen ohne Gebühren finden
Es ist möglich, ein Darlehen ohne zusätzliche Gebühren zu finden. Dafür ist es wichtig, dass Sie seriöse Kreditanbieter suchen und verschiedene Finanzierungsoptionen vergleichen. So können Sie die beste Option für Ihre persönliche Situation finden.
Ein guter Ausgangspunkt für die Suche nach einem Darlehen ohne Gebühren sind Vergleichsportale im Internet. Hier können Sie schnell und einfach verschiedene Angebote von Banken und Kreditvermittlern vergleichen. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
- Transparente Darstellung aller Kosten und Gebühren
- Keine versteckten Kosten oder Überraschungen im Kleingedruckten
- Seriöse und bekannte Anbieter mit guten Bewertungen
Eine weitere Möglichkeit ist es, direkt bei Ihrer Hausbank oder anderen Banken in Ihrer Nähe nach einem Darlehen ohne Gebühren zu fragen. Oft bieten Banken spezielle Konditionen für langjährige Kunden oder für bestimmte Verwendungszwecke an. Ein persönliches Gespräch kann Ihnen helfen, die individuell beste Lösung zu finden.
Online-Kreditvergleich: Vor- und Nachteile
Der Online-Kreditvergleich bietet einige Vorteile, aber auch potenzielle Nachteile:
Voraussetzungen für einen Kredit ohne Vorkosten
Wenn Sie einen Kredit ohne Vorkosten aufnehmen möchten, müssen Sie in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten Anforderungen ist eine gute Bonität. Diese wird durch eine Bonitätsprüfung ermittelt, bei der Ihre Kreditwürdigkeit überprüft wird.
Die Bonitätsprüfung berücksichtigt verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel:
- Einkommenssituation
- Beschäftigungsstatus
- Kredithistorie
- Ausgaben und Verbindlichkeiten
Neben einer guten Bonität können Kreditgeber auch Sicherheiten verlangen. Diese dienen dazu, das Risiko für den Kreditgeber zu minimieren. Häufig akzeptierte Sicherheiten sind Immobilien, Sparguthaben oder Wertpapiere. Allerdings gibt es auch Kredite ohne Vorkosten, die keine Sicherheiten erfordern.
Schufa-Auskunft und ihre Bedeutung
Die Schufa-Auskunft spielt eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe:
- Sie gibt Aufschluss über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten
- Ein guter Schufa-Score erhöht Ihre Chancen auf günstige Konditionen
- Negative Einträge können die Kreditvergabe erschweren oder verhindern
- Sie haben das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr
Kreditkonditionen vergleichen
Beim Vergleich von Kreditangeboten ist es wichtig, dass Sie die Kreditkonditionen genau unter die Lupe nehmen. Zwei zentrale Faktoren sind dabei der effektive Jahreszins und die Laufzeit des Darlehens. Der effektive Jahreszins gibt die tatsächlichen Kosten des Kredits auf Jahresbasis an, einschließlich aller Gebühren und Nebenkosten. Je niedriger der effektive Jahreszins, desto günstiger ist der Kredit.
Die Laufzeit bestimmt, über welchen Zeitraum der Kredit zurückgezahlt werden muss. Eine längere Laufzeit bedeutet in der Regel niedrigere monatliche Raten, aber auch höhere Gesamtkosten aufgrund der länger anfallenden Zinsen.
Beim Kreditkonditionen vergleichen sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Effektiver Jahreszins: Je niedriger, desto besser
- Laufzeit: Wählen Sie eine Laufzeit, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt
- Zusatzkosten: Achten Sie auf versteckte Gebühren oder Zusatzkosten
- Flexibilität: Prüfen Sie, ob Sondertilgungen oder vorzeitige Rückzahlung möglich sind
Kreditrechner: Ein nützliches Tool
Kreditrechner können Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen:
- Sie ermöglichen eine schnelle Berechnung verschiedener Szenarien
- Visualisierung der Auswirkungen von Laufzeit und Zinssatz
- Hilfe bei der Ermittlung der optimalen Kredithöhe und Laufzeit
- Oft kostenlos auf Vergleichsportalen oder Bankwebseiten verfügbar
Alternative Finanzierungsoptionen
Neben einem klassischen Kredit ohne Vorkosten gibt es weitere Möglichkeiten, um eine Finanzierung zu erhalten. Eine beliebte Alternative ist die Ratenzahlung, bei der der Gesamtbetrag in kleinere, regelmäßige Zahlungen aufgeteilt wird. Diese Option bietet oft mehr Flexibilität und ermöglicht es Ihnen, größere Anschaffungen über einen längeren Zeitraum zu finanzieren.
Eine weitere Alternative ist der Konsumentenkredit, der speziell für private Ausgaben wie Haushaltsgeräte oder Urlaube gedacht ist. Diese Kredite haben oft niedrigere Zinssätze als herkömmliche Darlehen und können eine attraktive Option für kleinere Finanzierungen sein. Finanzielle Absicherung sollte bei jeder Kreditentscheidung eine wichtige Rolle spielen.
Bei der Wahl der passenden Finanzierung spielen individuelle Faktoren eine wichtige Rolle:
- Höhe des benötigten Betrags
- Gewünschte Laufzeit
- Ihre eigene finanzielle Situation und Bonität
Peer-to-Peer-Kredite als moderne Alternative
Peer-to-Peer-Kredite gewinnen zunehmend an Popularität:
- Direkte Vermittlung zwischen Kreditnehmern und privaten Geldgebern
- Oft günstigere Konditionen als bei traditionellen Banken
- Schnellere und flexiblere Kreditvergabe
- Risiko: Weniger reguliert als klassische Bankenkredite
Fazit
Ein Darlehen ohne Gebühren kann eine praktische Option für Sie sein, wenn Sie eine günstige Finanzierung suchen. Durch den Wegfall von Bearbeitungs-, Bereitstellungs- oder Kontoführungsgebühren lassen sich die Gesamtkosten des Kredits deutlich reduzieren. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Konditionen verschiedener Anbieter sorgfältig vergleichen, um das beste Angebot zu finden. Bei der Suche nach einem Darlehen ohne Gebühren sollten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Zinssätze und die Laufzeit achten. Insgesamt bietet ein Darlehen ohne Gebühren eine gute Möglichkeit, Geld zu günstigen Konditionen aufzunehmen. Sie sollten jedoch immer Ihre individuelle Situation berücksichtigen und verantwortungsvoll mit dem Kredit umgehen.
Cardano kaufen: Diese Möglichkeiten und Handelsplätze gibt es
Cardano ist die Plattform der Kryptowährung ADA und ein blockchainbasiertes Kryptoprojekt, das zugleich ein Konkurrent von Ethereum ist. Wir zeigen die Möglichkeiten von Cardano, einer der jüngsteren Digitalwährungen, auf.
Cardano ist eines von mehreren digitalen Vermögenswerten, die entwickelt wurden, um eine Reihe komplexer Transaktionen ohne die Hilfe eines Vermittlers, wie einer Bank oder eines Brokers, durchführen zu können. Eine Investition in Cardano beinhaltet in der Regel den Tausch von Euro in die Kryptowährung, auch bekannt als ADA. Cardano-Token haben verschiedene Verwendungsmöglichkeiten für ihre Besitzer, die in diesem Überblick über Kryptowährungen näher erläutert werden sollen.
Lohnt sich eine Investition in Cardano
Kryptowährungen sind ein neuer, volatiler Bereich, in dem das Schicksal eines bestimmten Vermögenswerts schwer vorherzusagen ist. Kryptowährungen sind historisch gesehen anfällig für schnelle Wertveränderungen, und Cardano ist da keine Ausnahme. Wenn Sie in Kryptowährungen investieren, ist es im Allgemeinen am besten, sie in einer kleinen Gruppe von risikoreichen Anlagen in Ihrem Portfolio zu halten.
Generell wird Anlegern empfohlen, erst dann zu investieren, wenn sie dringende finanzielle Maßnahmen ergriffen haben, wie z.B. die Stärkung des Ruhestands und die Rückzahlung kurzfristiger Schulden. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Cardano zu kaufen, sollten Sie auch über die langfristigen Wachstumsaussichten des Unternehmens nachdenken. Wenn Cardano in der Lage ist, einen bedeutenden Marktanteil zu erobern, könnte die Nachfrage nach der ADA Kryptowährung steigen, was ihren Wert erhöhen könnte.
Cardano befindet sich jedoch noch in der Entwicklung, und wichtige Funktionen wie „intelligente Verträge“, die automatisch ausgeführt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, werden gerade erst implementiert. Konkurrierende Netzwerke wie Ethereum, Solana und andere könnten den Markt dominieren und Cardano wenig Raum für Wachstum lassen.
Zwecke für den Kauf von ADA-Tokens
Einige Menschen nutzen sie, um für Dienstleistungen zu bezahlen und Gebühren im Hauptnetzwerk der Cardano Blockchain zu decken, die für komplexe Transaktionen in Bereichen wie dem Finanzwesen konzipiert ist. Einige Leute kaufen Cardano-Token in der Hoffnung, dass ihr Wert steigen wird, entweder im kurzfristigen Handel oder aufgrund der langfristigen Nachfrage, die mit der Nutzung des Netzwerks verbunden ist. Allerdings birgt das Cardano kaufen auch ein erhebliches Risiko.
Wo und wie kann man Cardano kaufen?
Cardano ist weit verbreitet beim Kryptowährung Kaufen. Sie wird in der Regel an zentralisierten Börsen gekauft, während die Kryptowährung an Peer-to-Peer-Börsen gehandelt wird. Eine solche Option ist mit geringeren Kosten verbunden. Allerdings erfordert es in der Regel mehr technisches Know-how und kann für neue Benutzer schwierig sein. Die Plattformen, die Cardano unterstützen:
- Binance;
- Coinbase;
- Münzmama;
- Krypto.de;
- Kraken;
- SoFi;
- Webull.
Bargeld
Es gibt zwei Hauptwege, um für Kryptowährungen zu bezahlen: in bar und in Kryptowährungen. Wenn Sie ein Anfänger in Deutschland sind oder Ihre allgemeine Vertrautheit mit Kryptowährungen durch den Kauf von Cardano erweitern wollen, müssen Sie Ihr Bargeld in ADA umwandeln. Die meisten Kryptowährungsbörsen akzeptieren Fiat-Währung wie US-Dollar und Euro. Umtauschaktionen werden in der Regel akzeptiert:
- ACH-Transaktionen (Automated Clearing House) von Banken;
- Banküberweisungen;
- Debit- und Kreditkarten.
Es ist jedoch besonders riskant, hochverzinsliche Schulden, wie z.B. ein Kreditkartenguthaben, für den Kauf von Kryptowährungen zu verwenden. Wenn Ihre Anlage Geld verliert, könnten Sie mit erheblichen Zinskosten konfrontiert werden und nicht in der Lage sein, das Kapital zurückzuzahlen.
Kryptowährungen
Eine andere Möglichkeit ist, einige Ihrer bestehenden digitalen Vermögenswerte auf Cardano Kryptowährung tauschen zu lassen. Nicht alle Börsen bieten diese Möglichkeit an. Informieren Sie sich also unbedingt über die Einzelheiten der Plattform, die Sie nutzen möchten.
Auch der Handel mit bestehenden Kryptowährungen kann eine geeignete Option sein, wenn Sie Ihre Kryptowährung Anlagen diversifizieren möchten, ohne mehr von Ihrem Geld in diesem Bereich zu binden. Sie kann auch die Kosten für die Umwandlung von Bargeld in Kryptowährungen in einigen Märkten reduzieren. Ein weiterer Punkt, der beim Kauf mit Kryptos zu beachten ist, ist die Tatsache, dass der relative Wert von Kryptowährungen tendenziell noch stärker schwankt als ihr Barwert.
Kühler Kopf bei Finanzierungen
Was ist bei Darlehensverhandlungen mit Banken zu beachten? Muss sich der Gründer zur Schuldmitübernahme verpflichten, wann lässt sich die persönliche Haftung vermeiden? Was ist bei Bürgschaften rechtens, was sittenwidrig?
Darlehensverhandlungen
Bei Bedarf an Fremdkapital sollte der Gründer zunächst prüfen, ob es staatliche Fördermittel oder günstige Existenzgründungskredite gibt. Handelt es sich um eine Kreditaufnahme vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, ist ein gut durchdachter, überzeugender und mit realistischen Prognosen versehener Businessplan zu erstellen. Vor dem ersten Bankengespräch (bei laufender Geschäftstätigkeit) sind die aktuellen wirtschaftlichen Daten zur Lage des Unternehmens übersichtlich zusammenzustellen. Verhandlungen mit Banken für das eigene Unternehmen sollten am besten mit mehreren Kreditinstituten parallel geführt werden, damit Sie als Gründer die Konditionen vergleichen und sich so für das beste Angebot entscheiden können.
Bei den Konditionen ist nicht nur auf die Höhe des Kreditbetrages zuzüglich Nebenkosten und Gebühren sowie auf die Höhe von Zinsen und Tilgungsanteil in der monatlichen Kreditrate zu achten, sondern auch auf die Laufzeit und auf die Höhe der Bruttogesamtverschuldung. Wichtig ist ferner das Vereinbaren möglichst hoher Sondertilgungsmöglichkeiten, die es dem Unternehmen bei einer guten Entwicklung der Geschäftstätigkeit ermöglichen, den Kredit ganz oder teilweise auch vor dem Ablauf der Darlehenszeit zurückzuzahlen, ohne dass die Bank dafür eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen abrechnen kann.
Banksicherheiten
Typische Sicherheiten, auf denen Banken als Sicherungsübereignung bestehen, sind einzelne Gegenstände wie beispielsweise Betriebsfahrzeuge, sogenannte Sachgesamtheiten wie etwa die Betriebs- und Geschäftsausstattung und das Waren- und Ersatzteillager. Daneben ist auch die Sicherungsabtretung der bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen Kunden und sonstige Geschäftspartner, die sogenannte Globalzession, üblich. Bei der Globalzession müssen die abzutretenden Forderungen, die erst zukünftig entstehen, hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein; die abzutretenden Forderungen müssen deshalb nach Rechtsgrund (z.B. „aus Lieferungen und Leistungen“), Höhe und Schuldner zumindest individualisierbar sein. Die im Rahmen der Globalzession abgetretenen Forderungen werden in einem Forderungsverzeichnis aufgelistet, das jedoch lediglich einen Kontroll-Charakter entfaltet.
Forderungen können jedoch nicht abgetreten werden, wenn die Leistung nur an den ursprünglichen Gläubiger erbracht werden kann, wenn zwischen dem ursprünglichen Gläubiger und dem Schuldner die Abtretung vertraglich ausgeschlossen wurde oder wenn die Forderung unpfändbar ist. Wenn jedoch das der Forderung zugrunde liegende Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, gilt § 354a HGB, sodass die Abtretung wirksam bleibt. Die Rechtswirkung der Globalzession tritt mit dem jeweiligen Entstehungszeitpunkt jeder einzelnen Forderung ein. Werden Forderungen beglichen, so werden diese unmittelbar durch eine neu entstandene Forderung ersetzt. Die Sicherungsübereignung und -abtretung erfolgen in der Praxis meist verdeckt, die Vorgänge werden erst bei Zahlungsproblemen des Unternehmens gegenüber den Kunden offen gelegt.
Wichtige Schritte der Gründung unbedingt dokumentieren!
Aktuelles Urteil: Gründer können Beratungsleistungen und Investitionen mit Unternehmensbezug absetzen.
Dass Unternehmensgründer einen guten Businessplan haben sollten, ist keinesfalls ungewöhnlich. Kapital muss akquiriert, Investoren überzeugt und ein Marketing-Konzept etabliert werden. Was viele Jungunternehmer nicht wissen: Sie können Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens stehen, beim Vorsteuerabzug auch dann steuerlich geltend machen, wenn das Unternehmen noch keine Umsätze generiert hat.
„Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied jetzt, dass der Unternehmer dafür allerdings glaubhaft darlegen können muss, dass er beabsichtigt eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und alle Investitionen einen klaren Bezug zum Unternehmen haben. Dann ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt“, informiert Dipl.-Betriebswirt Paul Heinrich Fallenberg, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH.
In dem vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg verhandelten Fall hatte ein Unternehmer über fast zwei Jahre ausschließlich Investitionsausgaben getätigt, ohne hingegen Einnahmen zu erzielen. Für die getätigten Ausgaben machte der Unternehmer dennoch sein Recht auf Abzug der geschuldeten Mehrwertsteuer geltend. Das zuständige Finanzamt beanstandete bei einer Sonderprüfung dieses Vorgehen und sprach dem Unternehmer ab, unternehmerisch tätig gewesen zu sein. Folglich erkannte es den Vorsteuerabzug nicht an. Das Gericht entschied hingegen nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten zu Gunsten des Klägers: Dieser habe seine unternehmerische Tätigkeit objektiv nachvollziehbar nachweisen können und sei somit hinsichtlich sämtlicher entstandenen Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt.
„Bei einem Unternehmen, das über einen so langen Zeitraum keine Umsätze erwirtschaftet hat, würde man wahrscheinlich vermuten, dass beim Vorsteuerabzug nicht alles korrekt ablief“, erklärt Fallenberg. Das Urteil mache daher besonders deutlich, dass Unternehmer entsprechende Sorgfalt bei administrativen und organisatorischen Fragen der Unternehmensgründung walten lassen müssten. Nur so ließe sich gewährleisten, dass alle Investitionen beim Vorsteuerabzug auch geltend gemacht werden könnten, so der Experte.
Grundsätzlich prüfen Finanzämter alle Fälle einzeln, um zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug vor der Aufnahme der eigentlich unternehmerischen Tätigkeit rechtens war. „Umso wichtiger ist deshalb eine ausführliche Dokumentation aller Handlungsschritte und der damit verbundenen Investitionen bei der Unternehmensgründung um diese Tätigkeit lückenlos nachweisen zu können. Auch müssen die Investitionen klar unternehmensbezogen sein“, so Fallenberg abschließend.
Berater-Honorare kalkulieren
Welches Honorar sollte beziehungsweise muss ich für meine Beratungsleistungen fordern, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren? Das fragen sich viele Unternehmensberater gleich welcher Couleur – insbesondere solche, die erst vor kurzer Zeit den Schritt in die Selbstständigkeit wagten. Wir geben konkrete Hilfestellung.
Generell gilt: Sie können für Ihre Beratungsleistungen jeden Preis fordern. Also zum Beispiel einen Stunden- oder Tagessatz von 5, 50, 500, 5.000 oder gar 50.000 Euro. Niemand macht Ihnen diesbezüglich irgendwelche Vorschriften. Doch angenommen, Sie würden für eine einstündige Beratung zum Beispiel nur 5 Euro verlangen? Dann könnten Sie hiermit vermutlich nicht Ihren Lebensunterhalt finanzieren – außer Sie leben wie Diogenes in einer Tonne. Und wenn Sie hierfür 50.000 Euro verlangen würden? Dann hätten Sie vermutlich keine Kunden – außer Sie hießen zum Beispiel Mark Zuckerberg und Ihren potenziellen Klienten würde sozusagen das Geld aus den Ohren quellen.
Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, um realistische Honorare kalkulieren zu können:
Frage 1: Welchen Umsatz will, muss ich erzielen?
Doch Sie sind nicht Mark Zuckerberg. Also stehen Sie vor der Herausforderung, einen Preis für Ihre Beratungsleistungen zu fixieren, der es Ihnen ermöglicht, den Umsatz zu erzielen, den Sie zum Finanzieren Ihres Lebensunterhalts brauchen, und bei dem Sie noch ausreichend Kunden finden, trotz Ihrer vielen Mitbewerber.
Hier einige Tipps, wie Ihnen dies als (relativer) Newcomer im Markt mittelfristig gelingt. Angenommen Sie möchten pro Monat einen Brutto-Erlös, also ein zu versteuerndes Einkommen von 5.000 Euro erzielen. Dann sollten Sie hierzu zunächst den Betrag addieren, den Sie als Selbstständiger Monat für Monat für Ihre Krankenversicherung bezahlen müssen und den Sie in Ihre Altersvorsorge investieren möchten. Also sagen wir beispielsweise 1.500 Euro/Monat. Hierzu sollten Sie dann noch Ihre monatlichen Büro- und Administrationskosten (Miete, IT, Telefon, Steuerberater usw.) addieren – also zum Beispiel 1.500 Euro, womit wir bei einer Zwischensumme von 8.000 Euro wären.
Doch damit sind wir noch nicht am Ende. Denn gerade in der Phase des Auf- und Ausbaus Ihrer Unternehmung müssen Sie auch Geld in Ihr Marketing und in Ihre Werbung investieren. Außerdem wollen Sie sich als echter Profi vermutlich in einem gewissen Umfang weiterbilden. Also addieren wir zu der Zwischensumme nochmals 1.000 Euro, so dass wir auf einen Endbetrag von ca. 9.000 Euro gelangen, den Sie Monat für Monat erwirtschaften müssen, um ein zu versteuerndes Einkommen von 4.500 Euro zu erzielen.
Frage 2: Wie viele Beratungstage kann ich pro Monat maximal fakturieren?
Wie viel muss, um dieses Ziel zu erreichen, ein Beratungstag beziehungsweise eine Beratungsstunde bei Ihnen kosten? Das können Sie, wie folgt ausrechnen. Ausgangspunkt ist, dass ein Monat im Schnitt nur 18 Arbeitstage hat. Auf diese Zahl kommt man, wenn man von der Zahl von 30 Tagen/Monat, die Wochenenden, die Feiertage, die Urlaubstage und eventuell noch einen Weiterbildungs- oder Krankheitstag/Monat abzieht.
Und wie viele Tagessätze können Sie als Berater, der seine Leistungen beispielsweise in Tagessätzen abrechnet, maximal pro Monat fakturieren? Mehr als neun Beratertage sind dies bei Beratern, die ohne ein größeres Backoffice arbeiten, im Monatsschnitt meist nicht. Denn neben Ihrer eigentlichen Beraterarbeit müssen Sie gerade in der Aufbauphase Ihrer Unternehmung auch noch Zeit für administrative Tätigkeiten, für die Konzeptentwicklung fürs Marketing, für die Akquise von Kunden usw. aufwenden. Und auch die Reisezeiten sollten Sie nicht unterschätzen.
Unterm Strich bedeutet dies: Sie müssen pro Beratungstag ein Honorar von 1.000 Euro erzielen, um einen monatlichen Umsatz von 9.000 Euro zu erwirtschaften.
Keine Dumping-Preise – auch nicht bei schlechter Auslastung
Neun Beratertags pro Monat fakturieren – das ist für die meisten Berater in der Start- und Aufbauphase ihrer Unternehmung, wenn ihre Bekanntheit in ihrer Zielgruppe noch recht niedrig ist und sie noch wenig Kunden haben, eher unrealistisch – außer sie arbeiten sozusagen als „Sub-Unternehmer“ für andere Beratungsunternehmen.
Daraus folgt für fast alle Newcomer im Beratungsunternehmen: Sie sollten entweder ein gewisses finanzielles Polster haben oder bereit sein, einen Kredit aufzunehmen, um ihre Existenzgründung und den Aufbau ihrer Unternehmung zu finanzieren (wie dies auch fast alle Existenzgründer tun, die eine Imbissbude oder ein Café eröffnen). Und: Sie sollten bereit sein, für einen Zeitraum von zwei, drei Jahren überdurchschnittlich viel und lange zu arbeiten, selbst wenn sie in dieser Zeit nur ein recht „mickriges“ Einkommen erzielen (ebenso wie fast alle anderen Existenzgründer) – bis ihr Unternehmen im Markt einigermaßen etabliert ist.
Auf keinen Fall sollten Sie als (relativer) Newcomer Ihre Leistung jedoch unter dem Preis anbieten, den Sie erzielen müssen, um den angestrebten monatlichen Umsatz zu erzielen (außer Sie möchten oder müssen als „Berufseinsteiger“ noch Felderfahrung im Beraten sammeln) – selbst wenn Sie dann nur ein, zwei Kunden haben. Investieren Sie Ihre freie Zeit lieber in den Aufbau Ihrer Bekanntheit und Ihres Beziehungsnetzwerks zu den Milieus, in denen sich Ihre Zielkunden bewegen. Denn Ihre Leistung hat ihren Wert. Und wenn Sie mit Dumping-Preisen im Markt agieren, dann erreichen Sie Ihr Ziel mindestens 9.000 Euro Umsatz/Monat nie. Denn dann haben Sie irgendwann zwar eigentlich ausreichend viele Kunden. Doch leider sind diese daran gewöhnt, dass Sie sozusagen der „billige Jakob“ unter den Beratern sind.
Das heißt: Sie akzeptieren zähneknirschend zwar kleine Preisanpassungen – sagen wir zum Beispiel von 500 auf 600 Euro, wenn sie mit Ihrer Leistung zufrieden sind. Doch keinesfalls sind sie bereit, für ein- und dieselbe Leistung statt 500 Euro plötzlich 1.000 oder gar 1.500 Euro pro Tag zu bezahlen. Das heißt: Sie werden ein Billiganbieter sein und bleiben.
Preisfindung mit Strategie
Den richtigen Preis zu finden ist ein Balanceakt zwischen zu billig und zu teuer. Hier lesen Sie fünf strategische Tipps, um den passenden Gegenwert für Ihre Produkte oder Leistungen zu ermitteln.
Den richtigen Preis für die eigenen Produkte zu finden, ist gar nicht so einfach. Diese Erfahrung machte auch Kunsthandwerker Stephan Siegel. Der Unternehmer stellt Skulpturen her, die er an Hotels, Pensionen und Privatleute verkauft. Bei einem Preis von 100 Euro pro Skulptur und Herstellungskosten von 80 Euro bleiben ihm pro verkauften Produkt 20 Euro Gewinn. Um seine Absatzmenge von derzeit rund 100 Skulpturen pro Jahr zu steigern, hatte Siegel beschlossen, den Verkaufspreis um zehn Prozent zu senken. Zwar brachte ihm diese Entscheidung einige neue Kunden, doch zugleich sank der Gewinn des Unternehmers deutlich.
Denn um den vor der Preissenkung erreichten Gewinn von 2000 Euro zu halten, hätte er seine Absatzmenge verdoppeln müssen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Auch viele andere Unternehmen legen ihre Preise nach der subjektiven Meinung des Inhabers oder nach einfachen Faustregeln fest und liegen damit oft weit entfernt vom Optimum. Der bedeutende Einfluss des Preises auf den Gewinn des Unternehmens wird unterschätzt. "Ich habe mir anfangs kaum Gedanken über Preisfindung gemacht. Zwar habe ich durch niedrigere Preise mehr Kunden gewonnen, allerdings hatte ich nicht bedacht, dass die verhältnismäßig kleine Preissenkung so einen immensen Einfluss auf den Gewinn haben würde", blickt Siegel zurück.
Preisfindung Tipp 1: Strategisch planen
Da das Internet bei vielen Produkten für eine hohe Preistransparenz und Vergleichbarkeit sorgt, sehen sich gerade die Anbieter homogener Produkte (also Güter, die vom Verbraucher als identisch angesehen werden) bei der Preisfindung unter Druck und sind in Gefahr, an einem bedrohlichen Race-to-the-bottom teilzunehmen. Grund für den Preisdruck ist auch, dass neue Anbieter aus dem In- und Ausland versuchen, über den Preis in den Markt zu kommen.
Der einzige Erfolg versprechende Weg aus dem Dilemma ist die strategische Preisfindung. Solange die Märkte vieler Güter Verkäufermärkte waren, konnten Preise ausgehend von den Produktionskosten kalkuliert werden. Beim Cost-plus-Pricing errechnet das Unternehmen seine Kosten, addiert den gewünschten Gewinn und beginnt mit dem Verkauf. Heute funktioniert dieses System nicht mehr, denn längst haben die Konsumenten die Wahl zwischen vielen Anbietern.
Fröhliche Steuerfreiheit überall
So gelingt die betriebliche Weihnachtsfeier steueroptimiert.

Egal ob Produktion, Investition, Mitarbeiterakquise oder ganz allgemein die Stimmung im Betrieb, für viele Unternehmen erwies sich 2024 als herausforderndes Jahr. Selbst Global Player greifen zum Rotstift, um an allen Ecken und Enden Kosten einzusparen. Auch die Budgets für Weihnachtsfeiern und Geschenke bleiben nicht verschont. Bereits 2023 kam es hier zu massiven Kürzungen, teilweise wurden die vorweihnachtlichen Feierlichkeiten sogar ganz gestrichen.
Für die Belegschaft stellt dies nicht gerade eine Anerkennung ihrer harten Arbeit dar, sondern gibt ihr eher das Gefühl, einen unnötigen Kostenpunkt darzustellen – angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ein potenziell fatales Signal. Arbeitgeber, die sich trotz Inflation und Kostensteigerungen darum bemühen, ihren Mitarbeitenden mit Wertschätzung zu begegnen und diese konkret in Form von Zuwendungen auszudrücken, sollten darauf achten, einen guten Mittelweg zwischen Sparkurs und Opulenz einzuschlagen. Denn fallen die Kosten für Weihnachtsfeier und Co. zu hoch aus, steht schnell das Finanzamt vor der Tür und will ein Stück vom Kuchen abhaben.
Süßer die Freibeträge nie klingen
Steuerrechtlich betrachtet zählt eine Betriebsfeier nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz (EStG) zu den sogenannten Ereignissen mit gesellschaftlichem Charakter. Damit gelten die Kosten, die der Arbeitgeber für ein solches Event aufwendet, aufseiten des Arbeitnehmers als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, die entsprechend versteuert werden müssen – allerdings nur, wenn die Ausgaben pro Feier und Beschäftigten sich insgesamt auf mehr als 110 Euro belaufen. Diese Kosten setzen sich ganz klassisch aus Essen und Getränken, aber auch Punkten wie Raummiete, Transport und Übernachtungen zusammen – eben alles, was zur Durchführung einer Feier benötigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufwendungen sich einzelnen Arbeitnehmern individuell zuordnen lassen oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil am Gesamtvolumen handelt.
Überschreiten die Kosten pro Mitarbeiter den Freibetrag, müssen sie die Differenz als geldwerten Vorteil in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen. Alternativ kann der Arbeitgeber stattdessen gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 2 EStG die Steuer mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent pro Mitarbeiter entrichten. Bei einer Weihnachtsfeier, die pro Person 150 Euro kostet, müssen also 40 Euro versteuert werden, was für den Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung von 10 Euro ergibt.
Allerdings hat das Unternehmen auch die Möglichkeit, generell die Steuern für eine Betriebsfeier zu übernehmen, sodass die Abgaben auf die Gesamtkosten erhoben werden anstatt auf die Anteile einzelner Beschäftigter. Diese Regelung greift jedoch nur für maximal zwei Betriebsevents im Jahr. Bei drei oder mehr Veranstaltungen gelten die überzähligen als voll steuerpflichtig ohne Freibeträge. Jedoch kann die Firma frei entscheiden, auf welche zwei der Feiern die Freibeträge entfallen sollen, und muss sich nicht an die chronologische Reihenfolge halten. Für die größtmögliche Steuerersparnis erweist es sich daher als sinnvoll, Freibeträge auf die insgesamt teuersten Events anzuwenden.
So kommet, ihr Begleitpersonen
Lädt die Chefetage zum Weihnachtsessen ein, erweist es sich als durchaus üblich, wenn Mitarbeitende ihre Partner zu dem Event mitbringen – vorausgesetzt, die Einladung erlaubt ein „Plus eins“. Nehmen allerdings betriebsfremde Personen teil, gelten leicht abgewandelte Regeln bezüglich der Besteuerung. Bis 2014 konnten Unternehmen, um die steuerliche Belastung zu berechnen, die Kosten für eine Firmenveranstaltung ganz unkompliziert durch die Anzahl der Gäste teilen, denen allen jeweils ein Freibetrag von 110 Euro zustand. So blieb das gemütliche Beisammensein auch mit Freunden und Familienangehörigen steuerfrei.
Seit 2015 allerdings ist dies per Gesetz nicht mehr gestattet. Nun dürfen Kosten nur noch und ausschließlich betriebszugehörigen Personen zugeordnet werden. In der Praxis bedeutet dies: Wenn ein Unternehmen seine 70 Beschäftigten zur Weihnachtsfeier einlädt, 30 von ihnen eine Begleitperson mitbringen und die Gesamtkosten sich auf 10.000 Euro belaufen, ergibt das einen Pro-Kopf-Betrag von 100 Euro. Diejenigen Mitarbeiter, die ohne „Plus eins“ gekommen sind, liegen damit unterhalb des Freibetrags. Wer jedoch jemanden mitgebracht hat, dem werden auch die Kosten für den zusätzlichen Gast zugewiesen, sodass 30 der Beschäftigten auf einen Betrag von 200 Euro kommen. Damit müssen sie auf 90 Euro Lohnsteuer entrichten.
Alle Jahre wieder abgabenfrei
Möchte sich ein Betrieb besonders großzügig zeigen und der Belegschaft zusätzlich zur Weihnachtsfeier auch noch kleine Geschenke zukommen lassen, kommt es dabei steuerrechtlich auf das Timing und den Anlass an. Überreicht der Arbeitgeber das Präsent während des weihnachtlichen Events, fließt dessen Wert ebenfalls in den verfügbaren Freibetrag mit ein. Solange die Gesamtkosten dabei unter den veranschlagten 110 Euro bleiben, sind sowohl Feier als auch das Geschenk steuer- und sozialabgabenfrei. Liegt der Wert jedoch darüber, greifen die oben bereits genannten Vorgaben. Erfolgt die Geschenkübergabe abgekoppelt von einer etwaigen Veranstaltung, gilt die Zuwendung gemäß § 8 Absatz 1 Sätze 2 und 3 EStG ebenfalls als Teil der Einkünfte, denn dazu zählen auch „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“.
Es gibt allerdings eine Freigrenze für derartige Schenkungen durch den Arbeitgeber, geregelt in § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Dieser besagt, dass Sachbezüge außer Ansatz bleiben, „wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“. Dieser Betrag wird jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ist das Geschenk jedoch mehr wert, fällt wieder Lohnsteuer an. Übernimmt der Betrieb diese notwendige Zahlung, greift laut § 37b EStG ein pauschaler Steuersatz von 30 Prozent. Einmal angewendet, gilt dieselbe Regelung für alle innerhalb eines Kalenderjahres gewährten Geschenke bis zu einem Wert von 10.000 Euro. Um Steuern einzusparen, sollten Unternehmen also bestenfalls Weihnachtsgeschenke und -feier für die Mitarbeiter miteinander verbinden, um sowohl von einem höheren Freibetrag als auch von einem niedrigeren Pauschsteuersatz zu profitieren.
Der Autor Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. 2015 gründete er die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH Außerdem betreibt der Steuerprofi unter @juhnsteuerberater einen erfolgreichen YouTube-Kanal.
Kleinkredite als Gründer beantragen: Darauf sollte man achten
Der Artikel gibt Gründern wertvolle Tipps zur Beantragung von Kleinkrediten. Er behandelt Vorteile, Bedingungen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten und betont die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung.

Viele Menschen träumen von der Gründung eines eigenen Unternehmens. Doch der Weg zur Selbstständigkeit ist oft mit finanziellen Hürden gespickt. Besonders in der Anfangsphase stellt die Kapitalbeschaffung oft eine Herausforderung dar. Kleinkredite können hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Es ist jedoch wichtig, einige Aspekte zu berücksichtigen, um den optimalen Nutzen aus dieser Finanzierungsquelle zu ziehen.
Die Vorteile von Kleinkrediten
Kleinkredite zeichnen sich durch ihre relativ geringe Höhe und kurze Laufzeit aus. Dies macht sie zu einer idealen Lösung für Gründer, die nur eine begrenzte Summe benötigen, um ihr Unternehmen zu starten. Ein weiterer Vorteil liegt in der schnellen Verfügbarkeit. Während größere Darlehen einer umfangreichen Prüfung bedürfen, ist der Prozess bei Kleinkrediten in der Regel weniger bürokratisch und zeitraubend. Einen 2.000 Euro Kredit beantragen ist unkompliziert. Diese Darlehen können daher eine rasche finanzielle Entlastung bieten.
Ein weiterer Pluspunkt von Kleinkrediten ist die hohe Flexibilität. Die gewährte Summe kann oft für eine Vielzahl von Ausgaben verwendet werden, wie die Anschaffung von Betriebsmitteln, die Sicherung von Lagerfläche oder das Marketing. Somit bietet ein Kleinkredit die nötige finanzielle Flexibilität, um verschiedene Aspekte des Unternehmensaufbaus zu fördern.
Bedingungen und Voraussetzungen
Trotz der vielen Vorteile sollte man beim Beantragen eines Kleinkredits verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen im Blick behalten. Banken und Kreditinstitute haben meist spezifische Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise eine solide Geschäftsidee und ein detaillierter Businessplan. Diese Dokumente sollen aufzeigen, wie das Unternehmen plant, die aufgenommenen Mittel einzusetzen und wie es sich langfristig finanzieren möchte.
Darüber hinaus spielt die Bonität des Antragstellers eine wesentliche Rolle. Kreditgeber überprüfen die finanzielle Vergangenheit des Antragstellers, um das Ausfallrisiko einschätzen zu können. Ein positiver SCHUFA-Score kann hierbei entscheidend sein. Daher sollte man die eigene Bonität vor der Antragstellung genau prüfen und eventuelle negative Einträge rechtzeitig bereinigen.
Auf Grundlage dieser Prüfungen entscheiden die Kreditinstitute über die Konditionen des Darlehens, wie Zinssatz und Laufzeit. Hierbei gilt es, geschickt zu verhandeln, um möglichst günstige Bedingungen zu erhalten. Ein hoher Zinssatz kann die finanzielle Belastung erhöhen und die Rückzahlung erschweren. Zudem sollte man sicherstellen, dass die Laufzeit des Kredits mit der geplanten Entwicklung des Unternehmens übereinstimmt.
Alternativen und zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Mix aus verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Neben Kleinkrediten bieten sich auch alternative Finanzierungsmethoden wie Crowdfunding oder Mikrokredite an. Diese Methoden können eine zusätzliche Kapitalquelle darstellen und gleichzeitig das Risiko streuen. Crowdfunding ermöglicht es, eine große Anzahl von Investoren anzusprechen und Unterstützung für das Unternehmensprojekt zu gewinnen. Nicht selten entstehen hierbei wertvolle Kontakte und Netzwerke.
Mikrokredite wiederum richten sich an Gründer, die keine oder nur geringe Sicherheiten vorweisen können. Sie werden oftmals von speziellen Organisationen oder Stiftungen vergeben und haben niedrigere Anforderungen in Bezug auf Bonität und Sicherheiten. Obwohl die Zinsen bei Mikrokrediten höher als bei traditionellen Bankkrediten sein können, stellen sie dennoch eine lebensfähige Option für viele Unternehmer dar.
Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kleinkredite eine wertvolle Finanzierungsquelle für Gründer darstellen können. Sie bieten verschiedene Vorteile, von schneller Verfügbarkeit bis zur Flexibilität in der Nutzung. Dennoch ist es entscheidend, sich gründlich vorzubereiten und alle Anforderungen und Bedingungen zu beachten. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan und eine positive Bonität erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Kreditbewilligung und vorteilhafte Konditionen.
Darüber hinaus sollte man sich auch über alternative Finanzierungsoptionen informieren und prüfen, ob eine Kombination unterschiedlicher Finanzierungsquellen sinnvoll sein könnte. Ein ganzheitlicher Ansatz bei der Finanzplanung kann dazu beitragen, die finanzielle Basis des Unternehmens zu stärken und einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Unternehmen gründen? Das sind die wichtigsten Versicherungen
Bestimmte Risiken können im Ernstfall die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Auf welche Versicherungen sollten Gründer deshalb nicht verzichten?
Versicherungsschutz: Für Gründer besonders wichtig
Gerade bei der Existenzgründung sollten Selbstständige Versicherungen sofort mitdenken, denn unter bestimmten Umständen können Vorfälle wie verursachte Schäden, Ausfälle, Rechtstreitigkeiten und mehr das unternehmerische Fortbestehen bedrohen. Versicherungen mindern diese Risiken. Allerdings ist nicht immer sofort ersichtlich, welche Versicherungen tatsächlich für wen sinnvoll sind.
Zunächst sollten Selbstständige abwägen, welche Risiken für sie besonders existenzgefährdend sind – für solche Fälle sollte direkt bei der Gründung eine Versicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollten sie analysieren, welche Vorfälle dem Unternehmen ebenfalls schaden könnten und welche Risiken (vorerst) vielleicht vernachlässigbar sind.
Rundumschutz: Persönliche und gewerbliche Versicherungen
Gründer müssen nicht nur das unternehmerische Risiko bei der Wahl ihrer Versicherungen betrachten, sondern auch ihr persönliches Risiko mit einbeziehen. Denn: Fallen Selbstständige kurzfristig oder für einen längeren Zeitraum aus, kann das unter Umständen Folgen für das Unternehmen haben.
Diese persönlichen Versicherungen sind besonders wichtig:
- Krankenversicherung: Auch für Selbstständige in Deutschland Pflicht – kann gesetzlich oder privat versichert werden.
- Krankengeld-, bzw. Krankentagegeldversicherung: Deckt Ausfälle ab.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sichert den Lebensstandard auch bei längerfristigem Ausfall.
- Rentenversicherung: Je nach Berufsgruppe sogar verpflichtend – gesetzlich oder privat frei wählbar.
Um den gewohnten Betrieb des Unternehmens zu sichern und das unternehmerische Risiko zu mindern, sind in der Regel bestimmte gewerbliche Versicherungen besonders bedeutend. Dazu gehören beispielsweise:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die durch das Unternehmen verursacht werden – ohne Versicherung haften Selbstständige unbegrenzt.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Mindert Risiken wie Unterbrechungen in den Betriebsabläufen.
- Rechtschutzversicherung: Schützt vor Kosten, die durch Rechtstreitigkeiten verursacht werden.
Start-up-Navigation in Krisenzeiten
Was du tun kannst, um erfolgreich durch die aktuelle Krise zu navigieren. Und worauf du achten musst, um nicht von einer Unternehmenskrise in eine existenzielle persönliche Krise zu rutschen.

Wirtschaftskrise, wohin man schaut. Egal welche Zeitung man aufschlägt oder welche Statistik man sich ansieht, es scheint überall bergab zu gehen mit der deutschen Wirtschaft. Lediglich die Insolvenzverwalter „erfreuen“ sich einer Sonderkonjunktur. Kaum eine Branche, die nicht von den aktuellen Problemen und Herausforderungen betroffen ist. Selbst seit Jahrzehnten erfolgreiche und meist profitable Unternehmen schalten in den Krisenmodus. Schlimmer noch als diese Unternehmen sind jedoch junge Unternehmen und insbesondere Start-ups von der aktuellen Entwicklung betroffen. Was können junge Unternehmen leisten, um ihre Organisation erfolgreich durch diese Zeit zu steuern?
Diese haftungsrechtlichen Punkte sind relevant
Start-ups tragen aufgrund ihres jungen Alters zumeist eine hohe Unsicherheit des Geschäftsmodells in sich, haben noch keinen positiven Cashflow aus dem operativen Geschäftsbetrieb vorzuweisen und sind auf einen regelmäßigen Kapitalzufluss von außen angewiesen. Oft liegt sogar eine temporäre Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor, die nur Gründer*innen mit einer gewissen Risikobereitschaft tragen können. Um eine etwaige Unternehmenskrise nicht zu einer persönlichen Krise werden zu lassen, sind einige haftungsrelevante Aspekte zu beachten. Diese werden nachfolgend am Beispiel des/der Geschäftsführer*in einer zahlungsunfähigen GmbH allgemein dargestellt und dienen ausschließlich der groben Orientierung.
Der/die Geschäftsführer*in einer GmbH ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrunds (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) einen Insolvenzantrag zu stellen. Wichtig: Dies gilt unabhängig von Weisungen oder Beschlüssen der Gesellschafter*innen. Zahlungsunfähigkeit liegt im Allgemeinen vor, wenn die Gesellschaft die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu 90 Prozent nicht mehr erfüllen kann und auch prognostisch innerhalb der nächsten drei Wochen nicht ausgleichen können wird. Spätestens drei Wochen nach Eintritt (nicht erst bei Feststellung durch die Geschäftsführung) der Zahlungsunfähigkeit, muss der/die Geschäftsführer*in den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht haben.
Umgekehrt bedeutet dies, dass der kurzfristige Zustand (weniger als drei Wochen) der nicht für die fälligen Verbindlichkeiten ausreichenden Liquidität nicht zwangsweise eine Insolvenzantragspflicht auslöst; sollte innerhalb von drei Wochen allerdings keine Besserung der Liquiditätssituation eintreten, das heißt, sämtliche fällige Zahlungsverpflichtungen wieder pünktlich bezahlt werden können, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Zeichnet sich vor Ablauf der drei Wochen ab, dass die Überwindung der Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist, muss bereits zu diesem Zeitpunkt der Insolvenzantrag gestellt werden. Das bedeutet für den/die Geschäftsführer*in, dass diese(r) stets die Liquidität des Unternehmens im Blick haben und Strukturen schaffen muss, um eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit zu erkennen.
Ein weiterer Insolvenzgrund ist die Überschuldung. Diese kann im Rahmen dieses Beitrags nicht näher beleuchtet werden. Es ist aber darauf zu verweisen, dass die Überprüfung des Überschuldungsstatus optimalerweise in Abstimmung mit einem/einer Steuerberater*in (oder sonstigen fachkundigen Person) stattfinden sollte.
Wie geschildert, besteht für den/die Geschäftsführer*in einer GmbH die Pflicht, im Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit, spätestens nach drei Wochen, ggf. vorher, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt, ist dies strafrechtlich als Insolvenzverschleppung zu werten und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Zivilrechtlich haftet der/die Geschäftsführer*in zudem mit dem gesamten Privatvermögen für sämtliche Vermögensabflüsse aus dem Vermögen der Gesellschaft (Anspruchsdurchsetzung durch spätere[n] Insolvenzverwalter*in) ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit (oder Überschuldung), etwa für die Bezahlung der Lieferant*innen, soweit anschließend das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies gilt grundsätzlich (außer bei bestimmten, in der Insolvenzordnung geregelten Fällen) auch während etwaiger Sanierungsbemühungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Es gibt, wie bereits angedeutet, Ausnahmen, welche Zahlungen trotz Vorliegen eines Insolvenzgrunds von dem/der Geschäftsführer*in aus dem Vermögen der Gesellschaft geleistet werden dürfen bzw. sogar geleistet werden müssen; diese Fälle darzustellen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Zusammenfassend ist für den Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit auch bzgl. der Frage, ob und welche Zahlungen noch geleistet werden dürfen bzw. müssen, zu empfehlen, fachkundigen Rat einzuholen; zumindest aber sich anderweitig kundig zu machen. Denn alles ist in diesem Fall besser, als einfach weiter undifferenziert Zahlungen an einzelne Gläubiger*innen zu leisten. Zudem muss der Versuch, innerhalb von drei Wochen wieder Zahlungsfähigkeit herzustellen (etwa durch Einwerben der Gesellschafter*innen für eine Erhöhung des Stammkapitals oder Hineingabe von Gesellschafterdarlehen), mit dem Risiko abgewogen werden, dass der/die Geschäftsführer*in für in dieser Zeit geleistete Zahlungen aus dem Vermögen des Unternehmens im Falle der späteren Insolvenzeröffnung grundsätzlich (abgesehen von wenigen Ausnahmen) haftet. Im Zweifel ist daher bei Feststellung eines Insolvenzgrunds zur sofortigen Stellung des Insolvenzantrags zu raten.
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen neu gegründeten und etablierten Gesellschaften. Die zuvor aufgezeigten Risiken bestehen ab Tag eins. Bei falscher Kalkulation und einem „Start mit Schulden“ kommt daher bereits ab Beginn der Geschäftstätigkeit eine zivilrechtliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung für den/die Geschäftsführer*in in Betracht. Sofern spätestens nach drei Wochen keine Besserung eintritt, kommt dann noch die strafrechtliche Verantwortlichkeit des/der Geschäftsführer*in hinzu. Es kann daher nur geraten werden, bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein realistisches Geschäftskonzept und eine solide Finanzierung, bestenfalls unter Zuhilfenahme von Expert*innen, auf die Beine zu stellen.
Im Zweifel muss dem/der Geschäftsführer*in zudem (auch bei etwaigem Widerstand der Gesellschafter*innen) die Insolvenzantragsstellung empfohlen werden, um den strafrechtlichen Verdacht der Insolvenzverschleppung von vorneherein im Keim zu ersticken. Zwar führt eine verfrühte oder unberechtigte (d.h. bei Nichtvorliegen eines Insolvenzgrunds) Insolvenzantragsstellung auch zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen den/die Geschäftsführer*in, da die Kreditwürdigkeit des Unternehmens zerstört wird, allerdings zeigt die Praxis, dass Insolvenzanträge überwiegend zu spät und selten zu früh gestellt werden.
So lassen sich Risiken verringern
Wer in der Lage ist, eine drohende Krise zu erkennen, hat die besten Voraussetzungen, um diese zu vermeiden. Folgendes gilt es dabei zu berücksichtigen:
Liquidität vor Rentabilität: Die essenziellste Betrachtung des Unternehmens ist die kurzfristige Liquidität. Ohne ausreichend Geld, können weder Mitarbeitende, Lieferant*innen noch das Finanzamt bedient werden. Dies führt schnell zu enormen Problemen.
Regelmäßige Buchhaltung, sinnvolles Controlling: Zur Identifizierung von Krisen sind einige finanzwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen essenziell. So muss dem Unternehmen neben einer aktuellen Buchhaltung auch ein entsprechendes Controlling und Reporting zur Verfügung stehen. Dieses muss entgegen reinen Zahlenfriedhöfen die Werttreiber des Unternehmens aufzeigen und die Entwicklung entsprechend klar darstellen. Es wird nur controlled, was zur Entscheidungsfindung notwendig ist. So kann eine kurz- und mittelfristige Reaktion des Managements bei problematischen Entwicklungen stattfinden.
Finanzplanung regelmäßig aktualisieren: Während Buchhaltung und Controlling eher kurz und mittelfristig angelegt sind, zeigt eine, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Finanzplanung für alle beteiligten Stakeholder*innen die Perspektiven des Unternehmens auf. Dies beugt Missverständnissen vor und gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Finanzierung möglichst mit ausreichend Puffer planen: Bei Finanzierungsrunden sollte immer mit ausreichend Puffer und Eventualitäten geplant werden. Denn nicht selten dauert bei Start-ups alles doppelt so lange und kostet doppelt so viel als ursprünglich geplant. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Zeiträume, die für eine Finanzierungsrunde anzusetzen sind. So kann eine Bankfinanzierung im positiven Fall ggf. nach wenigen Wochen zu einem Abschluss kommen, während eine Beteiligungsfinanzierung mit entsprechender Due Diligence schon mal sechs bis 12 Monate dauern kann. Ausreichend Vorlauf ist hier also einzuplanen. Es gilt: Nach der Finanzierung ist vor der Finanzierung.
Umsetzung der Wachstumsplanung möglichst erst nach der Finanzierungszusage: Oft gehen Gründer*innen geradezu euphorisch aus Finanzierungsgesprächen und -verhandlungen und denken, dass eine Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung nur noch eine Formalie sei. Hier ist Vorsicht geboten: Finanzierungspartner*innen finden Projekte meist „interessant“ und werden beim ersten Termin selten eine Absage geben. Tipp: Starte nicht mit Investitionen ohne schriftliche Finanzierungszusage. Du könntest damit dein Unternehmen in eine existenzielle Krise führen, wenn der/die Kapitalgeber*in dann doch noch abspringen sollte.
Die Autoren:
Thorben Kutz ist Rechtsanwalt in der primär auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Schott Dobmeier Kießlich am Standort Regensburg. Er ist dort seit 2016 sowohl forensisch als auch beratend tätig, www.sdk-rae.de
Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Unternehmensberatung, -finanzierung und -bewertung sowie Businessplanung tätig, www.bfmt.net/de
SAFE vs. CLA - Neue Finanzierungswege gehen
Wie Start-ups in volatilen Zeiten Finanzierungen umdenken müssen.

Die aktuelle Marktlage ist von hoher Volatilität und Unsicherheit geprägt. Viele Start-ups stehen vor der Herausforderung, stabile und nachhaltige Finanzierungsquellen zu finden. Traditionelle Finanzierungsmethoden stoßen oft an ihre Grenzen, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Schwankungen. Dazu gehören auch die CLAs (Convertible Loan Agreements), die in Deutschland als Wandeldarlehen etabliert sind. Ein weniger bekanntes, aber potenziell vorteilhaftes Modell ist das Simple Agreement for Future Equity (SAFE), ursprünglich entwickelt von Y Combinator. Dieses Finanzierungsmodell bietet sowohl Start-ups als auch Investor*innen zahlreiche Vorteile.
SAFE vs. CLA: Ein direkter Vergleich
SAFE und CLA sind beides Vereinbarungen über zukünftige Eigenkapitalbeteiligungen. Beide ermöglichen es Investor*innen, Kapital in ein Unternehmen zu investieren, ohne sofort Anteile zu erhalten. Bei einer zukünftigen Finanzierungsrunde erwerben sie dann in der Regel Anteile zu einem vorher festgelegten Preis oder Rabatt.
Ein SAFE zeichnet sich durch seine Einfachheit und Flexibilität aus: Keine Zinssätze, keine Fälligkeiten. Dies kann in Ländern, in denen SAFE ein etabliertes Instrument ist (Deutschland zählt bislang nicht dazu), die Verhandlungen beschleunigen und administrative Anforderungen reduzieren, was einen schnellen und unkomplizierten Abschluss ermöglicht. Im Gegensatz dazu ist ein CLA ein Darlehen, das zu einem späteren Zeitpunkt in Eigenkapital umgewandelt wird. Meist ist dies bei der nächsten Finanzierungsrunde vorgesehen und in der Regel mit einem Zinssatz und einer Fälligkeit verbunden.
Praxisbeispiel: Wie das Start-up Lissi mit SAFE seine Ausgründung sicherte
Das Frankfurter Start-up Lissi, spezialisiert auf digitale Identitätslösungen, stand gemeinsam mit neosfer, der Innovationseinheit der Commerzbank, vor der Herausforderung, eine passende Finanzierungsrunde zu organisieren. Das angedachte Wandeldarlehen war aufgrund regulatorischer Rahmenbedingungen des weiteren Investors nicht umsetzbar. Es benötigte daher eine reine Eigenkapitalfinanzierung.
Der reine Einsatz von Eigenkapital widersprach wiederum den Interessen des Mitgründers neosfer. Ziel war es, den Gründern genügend Zeit zu geben, den Unternehmenswert vor der nächsten Finanzierungsrunde so zu steigern, dass die Gründeranteile nicht mit Tag null enorm verwässern.
Aber wie? Hier kam ein SAFE ins Spiel, der aufgrund seiner flexiblen und vor allem für Start-ups weniger belastenden Gestaltungsmöglichkeiten – denn im Gegensatz zu CLAs sind keine Zinszahlungen notwendig – am besten zu Lissis Situation passte.
Was du zur Nutzung von SAFE wissen musst
In Deutschland ist SAFE sowohl bei Start-ups als auch bei Investor*innen weitestgehend unbekannt. Die Gründe dafür sind vielseitig: Wie auch bei den CLAs existiert keine Rechtssicherheit, ob SAFE-Notes beurkundungspflichtig sind. Dazu kommen fehlende Standarddokumente und Grauzonen hinsichtlich des deutschen Steuerrechts. Auf den ersten Blick könnte man daher meinen, dass ein SAFE weniger attraktiv zu sein scheint. Im Gegensatz zu einem Wandeldarlehen sind SAFEs jedoch keine Schuldinstrumente, weshalb Investor*innen keinen Rückzahlungsanspruch haben. Abhängig von definierten Kriterien wird zu einem späteren Zeitpunkt das Unternehmen bewertet und entsprechend Anteile ausgegeben.
Während ein CLA in Deutschland häufig mit einem Nominalwert von einem Euro pro Anteil gewandelt wird, reicht in anderen Ländern keine oder nur eine minimale Einzahlung in Höhe von einem Cent aus. Dieses Vorgehen führt bei ausländischen Investor*innen regelmäßig zu Fragen: Wieso soll ich als Investor*in erneut für Unternehmensanteile bezahlen, deren Erhalt bereits vertraglich festgehalten ist? Im SAFE wurde daher eine entsprechende Option eingebaut, die den spezifischen Anforderungen gerecht wird.
Um diese Alternative zum CLA bekannter zu machen, sind neben dem Wissensaufbau aufseiten der Start-ups und Investor*innen weitere Schritte nötig:
- Rechtliche Anpassungen: Der rechtliche Rahmen in Deutschland sollte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um die Anwendung von SAFE zu erleichtern. Klare Leitlinien zur bilanziellen Erfassung und steuerlichen Behandlung könnten die Akzeptanz erhöhen.
- Marktverständnis und -akzeptanz: Erfolgreiche Fallbeispiele wie das von Lissi können zeigen, dass SAFE zukünftig eine praktikable Alternative sein kann. Diese Geschichten könnten das Vertrauen in dieses Finanzierungsinstrument stärken und die deutsche Gesetzgebung motivieren, durch Optionen wie diese ausländischen VC-Investor*innen einen leichteren Zugang in den deutschen Markt zu ermöglichen.
- Nominale Einzahlungsanforderungen: Es sollte eine Diskussion darüber geführt werden, ob die derzeitigen Anforderungen an die nominale Einzahlung von Anteilen noch zeitgemäß sind oder ob flexiblere Lösungen gefunden werden können.
Insgesamt kann ein SAFE in speziellen Situationen heute bereits eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Finanzierungsinstrumenten in Deutschland sein, wie das Beispiel Lissi zeigt. Allerdings kann es sein volles Potenzial, insbesondere im Hinblick auf die Angleichung an andere Märkte, erst dann ausschöpfen, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland entsprechend geändert haben. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich dieses Instrument in der deutschen Start-up-Landschaft weiterentwickeln wird.
Der Autor Matthias Lais ist Managing Director von neosfer, dem Frühphaseninvestor der Commerzbank Gruppe.
Hybride Finanzierungsmodelle: Bootstrapping und Investitionen als Schlüssel zum Erfolg?
In Zeiten, in denen die Kapitalbeschaffung für Gründer*innen oftmals eine Herausforderung ist, kann die Kombination zwei altbekannter Finanzierungsmodelle Abhilfe schaffen.

Bootstrapping oder Fremdkapital? Die Frage nach der Finanzierung hat schon so manche(n) Gründer*in um den Schlaf gebracht. Doch gerade in einer anspruchsvollen Marktsituation kann eine Mischung aus verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der richtige Weg sein. Dieser hybride Ansatz, der in letzter Zeit an Bedeutung gewinnt, kombiniert Bootstrapping mit späterem, strategischen Einsatz von Fremdkapital. Aber was bedeutet das genau, und welche Vor- und Nachteile bringt diese Methode mit sich?
Anfangs Unabhängigkeit, später skalieren
Gründer*innen stehen oft vor einer grundlegenden Entscheidung: Sollen sie ihr Unternehmen zunächst eigenständig finanzieren oder gleich auf Investor*innen setzen? Bei der Kombination dieser beiden Finanzierungsstrategien setzen die Gründer*innen in den ersten ein bis zwei Jahren auf Bootstrapping, um unabhängig zu bleiben und ihr Geschäftsmodell ohne externe Einflüsse zu entwickeln. Sobald sie einen überzeugenden Proof of Concept sowie einen Cashflow vorweisen können, suchen sie gezielt nach Investor*innen, um ihr Wachstum zu beschleunigen. Dieses Modell, das in der Vergangenheit eher selten war, hat sich in der heutigen Gründer*innenszene etabliert.
Die aktuelle Marktdynamik: Warum kombinierte Finanzierungsmodelle an Bedeutung gewinnen
In wirtschaftlich unsicheren Zeiten und angesichts gestiegener Zinssätze hat sich die Kapitalbeschaffung für Start-ups, insbesondere in der Frühphase, erschwert. Dies hat zu einem Umdenken bei vielen Gründer*innen geführt. Den Luxus, exorbitante Summen für unausgereifte Ideen auszugeben, kann sich heute kein(e) Investor*in mehr leisten. Bei Start-ups führt das dazu, dass sie früh auf nachhaltige Geschäftsmodelle setzen, die schnell profitabel werden und nicht die nächste Milliarden-Bewertung jagen.
Für Gründer*innen bedeutet das Bootstrapping, dass sie sich anfangs auf die Produktentwicklung konzentrieren können, ohne den Druck der Investor*innen, möglichst schnell Ergebnisse erzielen zu müssen. Sie können mehr Experimente durchführen und ihre Geschäftsstrategie feinjustieren, bevor sie Produkte auf den Markt bringen oder das Geschäft skalieren.
Herausforderungen und Grenzen des Modells
Trotz seiner Attraktivität ist das hybride Finanzierungsmodell nicht ohne Herausforderungen. Eine der größten Hürden ist die finanzielle Belastung der Gründer*innen in den ersten Jahren. Nicht alle verfügen über die nötigen Ersparnisse, um diese Phase ohne externe Hilfe zu überstehen. Das führt dazu, dass vermehrt Menschen gründen, die bereits über einige Jahre Berufserfahrung verfügen und Kapital angespart haben.
Für Gründer*innen, die nicht auf ausreichende Ersparnisse zurückgreifen können, gibt es jedoch Alternativen, um die Anfangsphase zu überbrücken. Fördermittel, staatliche Unterstützung oder der Unternehmensaufbau neben einer Angestelltentätigkeit können dabei helfen, die finanziellen Herausforderungen zu meistern und das Unternehmen bis zur ersten Finanzierungsrunde zu führen. Diese Ansätze bieten den Vorteil, dass Gründer*innen in der frühen Phase ihrer Unternehmung weniger Abhängigkeit von externen Kapitalgeber*innen haben und die Beteiligungsstruktur ihres Unternehmens länger selbst bestimmen können. Dies kann langfristig dazu führen, dass sie einen größeren Anteil an ihrem Unternehmen behalten.
Nicht jedes Geschäftsmodell ist geeignet
Das hybride Finanzierungsmodell ist nicht für alle Start-ups gleichermaßen geeignet. Gründer*innen müssen genau abwägen, ob diese Strategie zu ihrem spezifischen Geschäftsmodell passt. Besonders bei Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf von Anfang an, wie Hardware-Produkte oder digitale Plattformen, kann es notwendig sein, frühzeitig externe Finanzierungen in Anspruch zu nehmen.
Für SaaS-Unternehmen hingegen bietet sich das Modell besonders an. Hier können Gründer*innen mit minimalem Aufwand ein Minimum Viable Product (MVP) entwickeln und dieses ohne Fremdkapital auf den Markt bringen. Der daraus resultierende Cashflow ermöglicht es ihnen, das Unternehmen zunächst unabhängig zu führen, bevor sie Investor*innen ins Boot holen, um das Unternehmen weiter zu skalieren und in neue Märkte zu expandieren.
Der Weg zum nachhaltigen Wachstum
Sobald das Produkt am Markt ist und das Start-up erste Erfolge verzeichnet, verschiebt sich der Fokus zumeist auf den Aufbau eines soliden Kundenstamms und die Generierung von Cashflow. In dieser Phase kann die Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen, beispielsweise durch das Modell des Venture Clienting, besonders vorteilhaft sein. Diese Partnerschaften ermöglichen es Start-ups, ihre innovativen Produkte oder Dienstleistungen schnell in der Praxis zu testen, relevante Kund*innen zu gewinnen und gleichzeitig ihre Attraktivität für Investor*innen zu steigern.
Die Suche nach Investor*innen wird deutlich einfacher, wenn ein Start-up bereits profitabel arbeitet und genau darlegen kann, wie zusätzliches Kapital eingesetzt werden soll. Investor*innen sehen in solchen Unternehmen weniger Risiko und sind eher bereit, in ein bereits funktionierendes Geschäftsmodell zu investieren.
Bootstrapping plus Investing: Ein zukunftssicherer Ansatz in unsicheren Zeiten
Das hybride Finanzierungsmodell „Bootstrapping plus Investing“ bietet insbesondere für SaaS-Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, nachhaltig und erfolgreich zu wachsen. Es ermöglicht Gründer*innen, gerade in der Anfangsphase unabhängig zu bleiben und dennoch später strategisch Kapital aufzunehmen, um etwa das Unternehmenswachstum zu beschleunigen. Für viele ist das der Schlüssel zu einem langfristig erfolgreichen Unternehmen in einem herausfordernden Marktumfeld.
Der Autor Florian Bogenschütz ist Managing Director von Wayra Deutschland, der Innovations- und Investmenteinheit der Telefónica/O2, und verantwortet die Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung.