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Die wichtigsten Unternehmens-Kennzahlen
Autor: Jan-Marc KöpWie Sie Ihre fixen und variablen Kosten ermitteln und darauf basierend die Gewinnschwelle berechnen, erläutert Gründungscoach Jan-Marc Köp am Beispiel der Gründerin Elise Higgins.
In den ersten beiden Folgen unserer kurzen Einführung in die BWL konnten Sie mitverfolgen, wie Elise Higgins von ersten zögerlichen Schritten in die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) zu einer überzeugten Anwenderin ebendieser geworden ist. Da sie nunmehr erkannt hat, dass die KLR ihr helfen kann, ein zahlenbasiertes Unternehmenssteuerungssystem einzuführen, möchte sie nun damit beginnen. Und da Elise zu den Menschen gehört, die, wenn sie sich einmal für etwas entschieden haben, dies auch ganz und gar machen, entscheidet sie sich, ihr Controlling auf Basis der Teilkostenkalkulation durchzuführen.
Variable und fixe Kosten ermitteln
Um dieses einführen zu können, unterteilen wir ihre Kosten erst einmal in fixe Kosten und variable Kosten. Zur Unterscheidung der beiden Kostenarten lautet die entscheidende Frage: Sind die Kosten abhängig von der „ausgebrachten Ausbringungsmenge“ oder nicht? Die Kosten, deren Höhe sich nach der erbrachten Leistung richtet, nennt man variable Kosten; die, die sich hiernach nicht richten, nennt man fixe Kosten.
Entscheidend ist hierbei nicht die Frage, wie regelmäßig die Kosten anfallen oder ob sie immer in der gleichen Höhe anfallen. Die entscheidende Frage ist, ob sie sich alleine durch eine Veränderung der Ausbringungsmenge ändern. Die BWL bietet verschiedene mathematische Ansätze, fixe von variablen Kosten zu unterscheiden. Sie kennt aber auch die buchhalterische Methode, die besagt, dass ich als Unternehmer (gemeinsam mit einem Buchhalter) festlege, welche Kosten fix und welche variabel sind. Diese Methode ist zwar durchaus willkürlich, führt aber bei guter Festlegung auch zu entsprechend guten Ergebnissen. Elise und ich wenden diese Methode an und legen gemeinsam die folgenden Fixkosten fest:
Personalkosten 5000 Euro, Miete 2000 Euro, Bürobedarf 50 Euro, Telefon 100 Euro, Werbung 200 Euro, Steuerberatung 100 Euro, Versicherungen und Sonstiges 550 Euro, kalkulatorischer Unternehmerlohn 2500 Euro, Abschlag für Übernahme 2000 Euro. Das ergibt eine fixe Summe von 12.500 Euro.
Variable Kosten fallen bei Elise nur für das von ihr verbrauchte Material wie Blumen, Dekoartikel etc. an. Elise, die ja die Zahlen ihrer Vorgängerin kennt, ermittelt nun einen durchschnittlichen Verkaufspreis und die dazu gehörigen durchschnittlichen variablen Kosten. Unter der Berücksichtigung des neu aufzunehmenden Bereiches Ikebana ermittelt Elise einen durchschnittlichen Verkaufspreis von 30 Euro. Dem stehen im Durchschnitt variable Kosten in Höhe von 10 Euro gegenüber. Das Rechnen mit Durchschnittswerten führt natürlich zu Unschärfen, wie Elise sofort feststellt. Diese wollen und werden wir in der nächsten Folge der Kolumne mit der mehrstufigen Deckungsbeitragskalkulation auf Teilkostenbasis ausgleichen.
Die jetzt ermittelten Zahlen nutzen wir erst einmal, um den Deckungsbeitrag I pro verkauftem Strauß zu ermitteln: Verkaufspreis 30 Euro – variable Kosten 10 Euro = Deckungsbeitrag I 20 Euro.
Wie viele Blumensträuße muss Elise verkaufen?
Die spannende Frage lautet nun: Wie viele Sträuße muss Elise monatlich verkaufen, um ihre gesamten Kosten decken zu können? Diese Frage wollen wir grafisch beantworten, wozu wir zunächst ein Koordinatensystem aufzeichnen (Vgl. die Grafik auf dieser Seite). In dieses tragen wir nun die monatlichen Fixkosten (12.500 Euro) ein. Sie erinnern sich: Fixkosten sind unabhängig von der „erbrachten Ausbringung“.
Selbst wenn Sie einen Monat nicht arbeiten, somit nichts produzieren, fallen Ihre Fixkosten in voller Höhe an. Und egal, wann Sie die einzelnen Rechnungen bezahlen: Wenn Sie am Monatsersten aufstehen, sind die Kosten in voller Höhe da. Da sie sich aber durch Ihre Ausbringungsmenge M nicht ändern, können wir sie wie folgt eintragen. Wenn Elise am Monatsersten aufsteht, hat sie noch nichts verkauft, ihr Deckungsbeitrag kann daher nur 0 Euro sein. Mit jedem verkauften Blumenstrauß erhöht dieser sich nun um 20 Euro, sodass wir als weitere Gerade die Gerade DB eintragen können.
Ziehen wir nun eine Hilfslinie vom Schnittpunkt der beiden Geraden nach unten zur Achse Ausbringungsmenge, so sehen wir, dass wir diese bei der Menge M=625 schneiden.
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Überleben im VC-Game 2025
Was Gründer*innen im VC-Game ändern müssen, um nicht ins Abseits zu geraten.

Zurückhaltung aufseiten der Investor*innen und sinkende Bewertungen prägen die aktuelle Finanzierungslandschaft für Start-ups – der Boom der Jahre 2021 und 2022 ist längst vorbei. Gerade jetzt brauchst du als Gründer*in Mut, damit dein Vorhaben nicht an fehlendem Kapital scheitert.
Denn Start-ups stoßen zunehmend auf kritische Kapitalgeber*innen und haben Probleme, Venture Capital (VC) einzusammeln. Ein Blick auf die Finanzierungsrunden im ersten Halbjahr 2024 verdeutlicht das: Fast 23 Prozent der europäischen Start-ups verloren an Wert. So hoch war der Anteil an Downrounds zuletzt im Jahr 2014, wie die Datenexpert*innen von PitchBook aufzeigen.
Investor*innen legen ihren Fokus verstärkt auf Profitabilität und ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Das Wachstumspotenzial ist nicht länger der alles entscheidende Faktor, Due DiligencePrüfungen werden zunehmend anspruchsvoller. Dadurch rücken Kennzahlen wie Vertriebseffizienz und Kund*innenabwanderungsrate (Churn) verstärkt in den Mittelpunkt.
Das deutsche Finanzierungsklima: zu viel Zögern
In Deutschland herrscht aktuell eine auffallende Vorsicht unter Investor*innen. Risikofreudigere Kapitalgeber*innen aus dem Ausland halten sich zurück, was zu einer deutlichen Verlangsamung des Kapitalflusses führt. Nationale Investor*innen und staatliche Förderprogramme konzentrieren sich vornehmlich auf die Frühphasenfinanzierung von Start-ups.
Dadurch entstehen Finanzierungslücken, besonders in den späteren Wachstumsphasen, wie der aktuelle Deutsche Startup Monitor des Bundesverbands Deutsche Startups belegt.
Diese Zurückhaltung erschwert es vielen Start-ups, große Finanzierungsrunden abzuschließen und den Sprung in die nächste Wachstumsstufe zu schaffen. Die gestiegenen Anforderungen an Due-Diligence-Prüfungen und der verstärkte Fokus auf Profitabilität und Nachhaltigkeit verstärken diese Tendenz.
Vor diesem Hintergrund zögern viele Gründer*innen, große Summen an Wagniskapital aufzunehmen. Die Sorge vor einer möglichen Verwässerung der Unternehmensanteile bei niedrigeren Bewertungen und dem damit potenziell einhergehenden Kontrollverlust ist groß. Einige scheuen auch das Risiko, da umfangreiche Finanzierungsrunden mit einer größeren Fallhöhe einhergehen.
Doch trotz dieser Herausforderungen sollten deutsche Gründer*innen den Mut nicht verlieren. Wer eine wirklich bahnbrechende Geschäftsidee hat, die aktuelle Themen wie die Klimakrise oder die Digitalisierung adressiert, hat weiterhin Chancen, Kapital zu sichern. Start-ups sollten den Anspruch haben, das Unternehmen mutig zu skalieren und sich auf größere Finanzierungsrunden einzulassen.
Ein Blick in die USA zeigt, dass es möglich ist: Dort hat die Gründerkultur 2024 ein Comeback großvolumiger Finanzierungsrunden erlebt. Laut Crunchbase News konnten US-Start-ups zirka 240 Megadeals – Finanzierungen über 100 Millionen US-Dollar – erfolgreich abschließen. Dies beweist, dass Investor*innen bereit sind, hohe Summen zu investieren, wenn die Geschäftsidee überzeugt.
Warum mehr Risikokapital für dein Start-up sinnvoll ist
Doch wann solltest du eigentlich darüber nachdenken, Risikokapital für dein Unternehmen zu beschaffen? Entscheidend ist, dass dein Start-up das Potenzial hat, ein exponentielles Wachstum aufzuweisen. Du brauchst ein vielversprechendes Geschäftsmodell und die Bereitschaft, schnell skalieren zu wollen. Dann ist es sinnvoll, die Aufnahme von Risikokapital anzustreben.
Denn grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ein größerer Finanzrahmen eine Reihe von Vorteilen bietet. Zuvorderst ermöglicht Wagniskapital, das Wachstum des eigenen Start-ups signifikant zu beschleunigen und wichtige Marktanteile zu gewinnen. Dadurch kannst du in die Produktentwicklung, das Marketing und den Vertrieb investieren und erhöhst so deine Chancen, in dynamischen Märkten zu bestehen. Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind hier die entscheidenden Schlagworte.
Durch die gezielte Auswahl von VC-Investor*innen bekommen Start-ups zudem wertvollen Zugang zu Know-how und können die Expertise der Kapitalgeber*innen nutzen. Die neuen Partner*innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch wichtige Netzwerke und Erfahrungen aus anderen Investitionen mit.
Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist dabei auch, dass Gründer*innen von der Reputation eines VC-Unternehmens profitieren können. Stehen namhafte Investor*innen hinter einem Start-up, erhöht das dessen Glaubwürdigkeit und kann die Basis für neue Partnerschaften und weitere Finanzierungsrunden bilden.
So findest du geeignete Investor*innen
Damit sich diese positiven Aspekte voll entfalten können, solltest du genau darauf achten, mit welchen Kapitalgeber*innen du zusammenarbeitest. Branchenerfahrung ist dabei ein wichtiges Kriterium. Investor*innen sollten sich auf deinem Geschäftsfeld auskennen, um strategische Ratschläge geben und relevante Kontakte vermitteln zu können. Darüber hinaus sollte auch die Investmentstrategie der VC-Unternehmen mit den Zielen und Werten des Start-ups übereinstimmen. Gründer*innen sollten darauf achten, dass die Kapitalgeber*innen ihre langfristige Vision unterstützen und eine nachhaltige Kooperation anstreben.
Auf dieser Basis lässt sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partner*innen aufbauen, die dein Business verstehen und den Markt kennen. So lassen sich nachhaltige KPIs festlegen, die nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf langfristige Strategien einzahlen. Dieser Punkt zeigt deutlich: Wer die passenden Investor*innen findet, muss vor großen Finanzierungsrunden nicht zurückschrecken. Richtig eingesetzt bietet Wagniskapital vielmehr die Chance, das eigene Business sinnvoll auszubauen.
Wie du mehr Risikokapital akquirieren kannst
Es lohnt sich also, über VC-Partnerschaften nachzudenken, wenn man überzeugt davon ist und glaubhaft verkaufen kann, dass das eigene Unternehmen exponentiell wachsen kann. Die einleitende Analyse der aktuellen Finanzierungslandschaft in Deutschland zeigt jedoch, dass die Beschaffung von Wagniskapital durchaus knifflig werden kann. Um derzeit erfolgreiche Deals abzuschließen, ist es wichtig, sich mit den veränderten Anforderungen von Investor*innen genauer auseinanderzusetzen. Du solltest vor allem auf folgende Punkte achten, wenn du dich auf eine Finanzierungsrunde vorbereiten willst:
Wertversprechen und Differenzierung
- USP: Kommuniziere klar, was dein Produkt von der Konkurrenz abhebt.
- Marktbedarf: Zeige, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist.
Finanzkennzahlen
- Prognosen: Realistische Modelle für Umsatz, Kosten und Cashflow sind entscheidend.
- Benchmarking: Zahlen sollten sich positiv von der Konkurrenz abheben.
Proof of Concept
- Pilotprojekte: Belege die Machbarkeit durch Tests und erste Erfolge.
- Markteintrittsstrategie: Zeige einen klaren Expansionsplan in einem großen Markt.
Teamstärke
- Erfahrung: Stelle ein kompetentes Team mit relevanter Expertise vor.
- Führung: Beispiele früherer Erfolge stärken das Vertrauen.
Kund*innengewinnung
- Referenzen: Zeige positive Kund*innenfeedbacks.
- Churn-Management: Erläutere deine Strategie zur Kund*innenbindung.
Risikoanalyse
- Risiken erkennen: Identifiziere mögliche Herausforderungen.
- Pläne: Präsentiere Maßnahmen zur Risikominimierung.
Kapitalverwendung
- Plan: Erläutere die genaue Verwendung des Kapitals.
- Meilensteine: Setze erreichbare Ziele für den Einsatz der Mittel.
Zeit für eine neue Mentalität
Trotz des schwierigen Finanzierungsklimas sollten Gründer*innen selbstbewusst auftreten und sich nicht unter Wert verkaufen. Mutige Schritte in Finanzierungsrunden sind wichtig. Der Schlüssel liegt darin, ein klares Wertversprechen zu vermitteln, solide Finanzkennzahlen und ein starkes Team zu präsentieren sowie eine durchdachte Strategie für Wachstum und Kund*innengewinnung aufzuzeigen. So lassen sich auch in einem herausfordernden Marktumfeld Investor*innen überzeugen.
Nutze das Wissen und das Netzwerk erfahrener Kapitalgeber*innen, um dein Unternehmen auf Wachstumskurs zu halten. So hast du die besten Chancen, im Jahr 2025 und darüber hinaus zu bestehen. Dein Ziel sollte es sein, das Unternehmen so groß wie möglich zu machen – auch wenn das bedeutet, Anteile abzugeben.
Der Autor Dr. Jens Schmidt-Sceery ist Partner bei Pava Partners, einer M&A- und Debt Advisory-Beratungen für technologiegetriebene und dynamisch wachsende mittelständische Unternehmen sowie Managing Partner von HPI Seed.
Die Hürden sind hoch
Leasing-Gesellschaften machen oft einen Bogen um Gründer. Dennoch kann Leasing in Einzelfällen interessant sein. Für wen die Finanzierungsform in Frage kommt.
Es gibt kaum ein Wirtschaftsmagazin, das nicht regelmäßig über Leasing berichtet. In den Artikeln werden meist die Vorteile dieser Finanzierungsform gepriesen: Als einer der großen Vorteile gilt, dass Leasing Steuern spart, weil die Raten als Betriebsausgaben voll absetzbar sind. Außerdem erscheinen die Leasing-Gegenstände nicht in der Bilanz des Unternehmers, was wiederum der Eigenkapitalquote und dem Verschuldungsgrad zugutekommt.
Als Pluspunkt gilt ferner, dass Leasing die Abhängigkeit von Kreditinstituten verringert und dem Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Auch das Argument, mit Leasing sei man immer auf dem neuesten Stand der Technik, weil man alle paar Jahre ein neues Produkt erhält, wird meist als Vorteil aufgeführt. Vor allem aber spricht der „Pay-as-you-earn-Gedanke“ fürs Leasing, also die Tatsache, dass die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, sodass sich das Objekt quasi selbst finanziert.
Franchise-Nehmer relevant
Das ist alles richtig. Und doch ist es nur die halbe Wahrheit. Denn Leasing ist nicht per se das beste Finanzierungsinstrument. Den Vorteilen stehen auch Nachteile wie beispielsweise relativ hohe Kosten entgegen. Und es ist schon gar nicht für jeden das Instrument der Wahl. Denn eine Gruppe von Unternehmern wird fast gänzlich vom Leasing ausgeschlossen: Gründer. „Für Existenzgründer ist Leasing eine eingeschränkte Option“, sagt Frank Hagmann, Geschäftsführer der UVW-Leasing GmbH im badischen Ettlingen. „Wir finanzieren Gründer selten und wenn, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen.“ Die größten Chancen auf eine Leasing-Finanzierung hätten Franchise-Nehmer. „Franchise-Nehmer lehnen wir selten ab“, sagt Hagmann. „Allerdings müssen wir vom Franchise-Konzept überzeugt sein.“ Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Franchise-Geber bereits mehrere Standorte erfolgreich betreibt bzw. von einem Franchise-Nehmer betreiben lässt.
So wie etwa die Enchilada Franchise GmbH mit Sitz in Gräfelfing bei München. Mit rund 100 Betrieben zählt die Gruppe nach eigenen Angaben zu den erfolgreichsten Unternehmen im Bereich der Erlebnis- und Freizeitgastronomie in Deutschland. Eines der neuesten Häuser ist das „Enchilada“ in Bruchsal. Im Oktober 2012 wurde es von Geschäftsführer Frederik Nagel eröffnet. Franchise-Nehmer Nagel gehört zu den Gründern, für die Leasing eine Option ist – und der sich für die Zusammenarbeit mit der UVW-Leasing entschieden hat. „Ich brauchte Kapital in Höhe eines sechsstelligen Betrags“, sagt der 24-Jährige. Ein Großteil sei in Form von Gesellschafterdarlehen bereitgestellt worden. Den Rest, einen fünfstelligen Betrag, habe er per Leasing finanziert.
Dies ist ein Auszug aus einem aktuellen Artikel unseres Print-Objekts StartingUp:
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen StartingUp - Heft 04/13 - ab dem 07. November 2013 im Handel oder jederzeit online bestellbar in unserem Bestellservice-Bereich
Steuern sparen leicht gemacht: Die besten Tipps für Gründer
Das Buchhaltungs-ABC für Unternehmer: Alles, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Firma gründen und Steuern sparen möchten. Jetzt lesen und starten!
Steuern sparen als Gründer: Von Altersvorsorge bis Zehn-Tage-Regel
Wer sich selbstständig gemacht hat, weiß, dass jede gewonnene Freiheit mit einer neuen Pflicht einhergeht. Zwar muss man sich nicht mehr mit einem anstrengenden Chef oder nervigen Urlaubssperren herumschlagen, dafür wartet aber ein Berg an Rechnungen und Steuerrechtsparagraphen. Für Gründer eines Unternehmens birgt der erste Jahresabschluss einige unwillkommene Überraschungen – meist sind die steuerlichen Abzüge doch höher als gedacht. Aber Selbstständigkeit muss nicht zwingend teuer sein. Vielmehr kommt es vor allem auf die richtige Buchführung an. Je nachdem, wie Sie Ihre Finanzen verwalten, können Sie auch als Gründer eine beachtliche Menge an Steuern sparen.
Dieser Ratgeber verrät, mit welchen einfachen (und völlig legalen) Tricks Sie den größten Gewinn aus Ihrem Unternehmen ziehen – von „A“ wie Altersvorsorge bis „Z“ wie Zehn-Tage-Regel.
Altersvorsorge versteuern
Gerade in der Anfangsphase machen sich Selbstständige oft wenig Gedanken um den Ruhestand und ihre Altersvorsorge. Aber ein frühzeitiger Weitblick lohnt sich – und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Gegenwart. Denn: Investitionen in die Altersvorsorge verhelfen Firmengründern zu steuerlichen Ersparnissen. Zu solchen Investitionen gehören Zahlungen an folgende Institutionen:
- private Rentenversicherung für Freiberufler (auch „Rürup“-Rente genannt)
- gesetzliche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- landwirtschaftliche Alterskassen
All diese Beiträge können Sie als „Sonderausgaben“ in der Einkommenssteuererklärung bis zu einer gewissen Summe geltend machen. Für das Kalenderjahr 2017 lag die Höchstsumme für Alleinstehende bei circa 23.000 Euro. Nachdem Sie sich eine eigene Existenz aufgebaut haben, macht es also Sinn, jährlich einen entsprechenden Betrag einzuzahlen und sich entsprechende Vergünstigungen zu sichern.
Betriebsausgaben erhöhen
Dieser Steuerspartipp scheint so simpel und offensichtlich, dass ihm viele Unternehmer zu wenig Beachtung schenken. Generell zieht das Finanzamt nicht den gesamten Umsatz, sondern den tatsächlichen Gewinn in Betracht. Den Gewinn ermitteln Selbstständige in der Steuerklärung über die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Dabei gilt die Formel:
Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn
Ergo: Je höher die Betriebsausgaben, desto niedriger der Betrag, den das Finanzamt als Maßstab für Ihre Steuerabgaben verwendet. Deshalb sollten Sie genau prüfen, welche Aufwendungen Sie unter dieser Kategorie verbuchen können. Zu Betriebsausgaben zählen unter anderem:
- Miete für geschäftliche Räumlichkeiten
- Einrichtung und Arbeitsmaterialien
- Kosten für Fortbildungsmaßnahmen
- Löhne und Gehälter für Personal
- Fahrtkosten (30 Cent pro Kilometer für jede einfache Fahrt zwischen Arbeits- und Wohnort)
Achten Sie jedoch auf die jeweiligen Höchstbeträge pro Kalenderjahr. Sog. geringfügige Wirtschaftsgüter (GWG), d.h. Kleininvestitionen in einzelne Gegenstände wie Telefone, Drucker oder Kaffeemaschinen, können Sie bis zu einem Bruttobetrag von 952 Euro komplett ansetzen. Teurere Anschaffungen müssen Sie dagegen über mehrere Jahre hinweg abschreiben.
Übrigens gibt es sogar die Möglichkeit, Geschenke als Betriebsausgaben abzusetzen. Dazu gehören firmeninterne Aufmerksamkeiten zu Weihnachten genau wie Benzingutscheine. Auch mit Präsenten für Personen außerhalb des Betriebes können Sie als Gründer Steuern sparen. Dabei schreibt das Finanzamt normalerweise eine jährliche Höchstgrenze von 35 Euro pro Person vor. Jedoch gilt diese Regel bei einigen teuren Geschenken nicht, beispielsweise:
- Preise im Rahmen von Gewinnspielen
- Kondolenzgeschenke
- Spargutscheine von Kreditunternehmen
In solchen Fällen dürfen Sie die entstandenen Kosten in vollem Umfang ansetzen.
Betriebsvorrichtungen gesondert abschreiben
Wenn Sie in Ihrem Büro Umbauarbeiten durchführen lassen, geben Sie auch diese Kosten in Ihrer Steuererklärung an. Dabei unterscheidet das Finanzamt jedoch zwischen zwei Kategorien:
- Kosten für Baumaßnahmen am Gebäude selbst:
- Diese müssen Unternehmer über einen Zeitraum von 33 Jahren abschreiben.
- Kosten für Betriebsvorrichtungen: Dazu gehören Anlagen, die nicht Teil des Gebäudes an sich sind und separat eingebaut werden, beispielsweise Maschinen, Ladeneinbauten oder Raumklimatisierung. Kosten für diese Vorrichtungen müssen Sie maximal 15 Jahre lang abschreiben.
Auch hier gilt: Je länger die Abschreibung insgesamt dauert, desto weniger sparen Gründer Steuern ein. Daher sollten Sie bei der Baufirma immer mindestens zwei getrennte Rechnungen anfordern: Eine für Arbeiten am Gebäude und eine für Betriebsvorrichtungen.
Investitionsabzugsbetrag nutzen
Bei der Steuererklärung kommt es nicht nur darauf an, welche Ausgaben Sie angeben, sondern vor allem, wann Sie dies tun. Generell müssen Unternehmer größere Anschaffungen linear abschreiben. Das bedeutet, dass Sie über einen längeren Zeitraum jedes Jahr einen gleichbleibenden Betrag absetzen, bis die Gesamtsumme versteuert ist. Diese Regelung bringt aus Unternehmersicht oftmals Nachteile: Während Sie die hohen Rechnungen sofort bezahlen, erhalten Sie die steuerlichen Vergünstigungen unter Umständen erst drei Jahrzehnte später.
In dieser Hinsicht bietet der sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) einen Vorteil für kleinere und mittlere Betriebe. Dank dieser Regelung können Sie nämlich für das laufende Geschäftsjahr Anschaffungen absetzen, die in der aktuellen Inventur noch gar nicht verzeichnet sind. Das funktioniert folgendermaßen:
1. Sie haben im Vorjahr nicht mehr als 100.000 Gewinn erwirtschaftet.
2. Sie planen für die nächsten drei Jahre Investitionen.
3. Sie setzen 40 Prozent der voraussichtlichen Ausgaben für diese Investitionen bereits in diesem Kalenderjahr ab.
Der Investitionsabzugsbetrag erweist sich vor allem in den ersten Jahren nach der Gründung als eine wirksame Methode, um Höchstbeträge für Abschreibungen gezielt auszunutzen und dadurch Steuern zu sparen.
Kleinunternehmerregelung wahrnehmen
Generell sind alle Unternehmen verpflichtet, eine Umsatzsteuer (umgangssprachlich „Mehrwertsteuer“) zu erheben. Dabei müssen sie für alle Leistungen einen gewissen Prozentsatz zusätzlich in Rechnung stellen und direkt ans Finanzamt überweisen. Das heißt, selbst wenn das Geld noch nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist, müssen Sie bereits die Umsatzsteuer abführen. Solche Vorauszahlungen lassen sich allerdings unter bestimmten Umständen vermeiden. Kleinere Unternehmen, die im Jahr einen Umsatz unter 600.000 Euro bzw. Gewinn unter 60.000 Euro erzielen, dürfen die Ist-Versteuerung anwenden. Dabei zahlen sie die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt, wenn der Kunde die jeweilige Rechnung tatsächlich beglichen hat.
Darüber hinaus können Sie dank der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerliche Abgaben vollständig umgehen, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:
1. Ihr Umsatz lag im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro
2. Ihr Umsatz wird im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen.
Laut Paragraph §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind alle Betriebe, die diese Voraussetzungen erfüllen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit. In diesem Fall bleibt ihnen ein erhebliches Maß an bürokratischem Aufwand erspart. Daher sollten Sie zu Beginn genau planen, zu welchem Zeitpunkt Sie die Gründung Ihrer Firma anmelden. Je später im Jahr Sie dies tun, desto leichter wird es, beim ersten Jahresabschluss die Obergrenze von 17.500 Euro nicht zu überschreiten.
Rückstellungen bilden
Dieses Verfahren funktioniert ähnlich wie der Investitionsabzugsbetrag: Indem Unternehmensgründer vorausschauend kalkulieren, sparen sie Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Unter „Rückstellungen“ versteht man Ausgaben, die zwar schon abzusehen sind, aber bei denen noch unklar ist, wie hoch sie ausfallen bzw. wann sie vollständig gezahlt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zum Jahresende Reparaturen im Büro anstehen, aber die Handwerker ihre Arbeiten nicht bis Dezember abschließen können. Solche ungewissen finanziellen Verpflichtungen können Sie frühzeitig beim Finanzamt geltend machen. Dafür müssen Sie lediglich eine Begründung für die ungewisse Verbindlichkeit vorlegen und die Höhe der Rückstellung „nach bestem Gewissen“ schätzen.
Sonderabschreibungen erstellen
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können laut §7 des Einkommenssteuergesetzes außerdem von der Sonderabschreibung Gebrauch machen. Normalerweise müssen Sie Investitionen über 1000 Euro gemäß der linearen Abschreibung über mehrere Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Allerdings existiert auch hier eine Ausnahme: Solange Ihr Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr eine Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet, steht Ihnen eine Sonderabschreibung von 20 Prozent zu. Das bezieht sich auf alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die Sie bis zu 90 Prozent für geschäftliche Zwecke nutzen. Wenn Sie beispielsweise einen Laptop für 1500 Euro kaufen, können Sie davon 300 Euro sofort abschreiben. Das Gleiche gilt für größere Anschaffungen wie Firmenwägen oder Maschinen.
Zehn-Tage-Regel beachten
Laut dem Zu- und Abflussprinzip gelten Zahlungen steuerrechtlich nur für das Geschäftsjahr, in dem Sie tatsächlich vollzogen wurden. Demnach zählt eine Einnahme als „zugeflossen“, sobald Sie der Empfänger entgegengenommen hat. Ebenso ist eine Ausgabe „abgeflossen“, wenn der Sender eine Transaktion abgeschlossen hat. Woran Sie das konkret festmachen können, zeigt die folgende Tabelle:

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gegenleistung für eine Zahlung noch aussteht. Auch Vorauszahlungen müssen Sie für das Kalenderjahr ansetzen, in dem Sie abgeschlossen wurden. Allerdings ermöglicht die 10-Tage-Regel ein gewisses Maß an Flexibilität. Bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben, die kurz vor Jahresende oder kurz nach Jahresbeginn stattfinden, macht das Finanzamt eine Ausnahme. „Kurz“ steht hierbei für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen. Dadurch haben Gründer etwas mehr Spielraum, um die Jahresbilanz gezielt zu regulieren und somit Steuern zu sparen.
3 teure Steuerfallen und die Auswege
Der Kopf ist voll mit neuen Ideen, große Herausforderungen stehen an und ein motiviertes Team wächst zusammen - Start-ups haben bei ihrer Gründung vieles im Kopf, das Thema Steuern steht nur selten an erster Stelle. Wer so denkt, sammelt nicht nur einen großen Berg Bürokratie an, sondern läuft unter Umständen auch Gefahr, einiges an Geld zu verlieren. Wir zeigen die drei häufigsten Stolpersteine und die Auswege.
1. Stolperfalle: Steuervorauszahlung
Zunächst erscheint es unproblematisch: Vor der ersten Steuererklärung schätzen Start-ups ihre Einnahmen, woraus sich dann die Steuervorauszahlung ergibt. Dabei gilt, je niedriger diese ist, desto mehr Liquidität hat ein Unternehmen. Trotzdem geraten Jungunternehmer oftmals schon zu Beginn der Gründungsphase ins Straucheln. Stellt das Finanzamt nämlich fest, dass die anfängliche Einkommensschätzung, und in Folge auch die Steuervorauszahlung, zu niedrig war, fordert die Behörde eine entsprechende sofortige Nachzahlung. Nicht jedes Start-up kann das finanziell stemmen.
Steuertipp: Eine realistische Einkommensschätzung erspart Gründern viel Ärger. Wer feststellt, dass sich das Geschäftsjahr besser entwickelt als anfangs vermutet, wendet sich einfach an das Finanzamt und erhöht die Vorauszahlung. Das Prinzip funktioniert natürlich auch in die andere Richtung: Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben ans Finanzamt kann die Vorauszahlung nach unten korrigiert werden, falls in der Startphase noch nicht alles rundläuft.
2. Stolperfalle: Kleinunternehmerregelung
Die Entscheidung für oder gegen ein Kleinunternehmen als Rechtsform richtet sich zunächst nach der Art der Kunden, denn die Umsatzsteuer wird dem Endverbraucher angerechnet – sprich, der Preis steigt. Während Unternehmen die Steuer absetzen können, ist dies für Privatpersonen nicht möglich. Start-ups, die sich in erster Linie an Privatkunden richten, sollten daher die Kleinunternehmerregelung zumindest in Betracht ziehen. Der Kleinunternehmerstatus erscheint aber noch aus einem anderen Grund lohnenswert: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 17.500 Euro Umsatz macht, kann sich dank der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Unter Umständen ist es für das Unternehmen aber durchaus von Vorteil, diese dennoch zu zahlen. Denn nur wer die Umsatzsteuer ableistet, kann sie vom Finanzamt zurückerstattet bekommen, hat dadurch mehr Geld zur Verfügung und somit eine höhere Liquidität.
Steuertipp: Gründer sollten sich zunächst überlegen, ob zu Beginn der Unternehmertätigkeit große Anschaffungen und damit verbunden hohe Kosten auf sie zukommen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Auch die Art der Kunden sollte hier mitbedacht werden.
3. Stolperfalle: Die Firma zahlt’s ja!
Ob man den Firmenwagen zum Familienausflug nutzt oder damit zum nächsten Geschäftstermin fährt, häufig fällt der Satz „Lass mal, ich übernehme das. Kann ich später von der Steuer absetzen!“
Aber Vorsicht: Nur weil etwas mit der Geschäftskreditkarte bezahlt wurde, werden die Ausgaben nicht automatisch vom Finanzamt zurückerstattet. Wer beim Businesslunch über die künftig Zusammenarbeit mit seinen Vertragspartner beraten möchte, sollte hingegen keine steuerlichen Probleme haben.
Steuertipp: Obwohl die Liste mit steuerlich absetzbaren Möglichkeiten lang ist, sollten sich Gründer einen Überblick verschaffen, was genau alles aus der Unternehmenskasse bezahlt werden kann mit Aussicht auf Rückerstattung.
Der Autor Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, einem webbasierten Rechnungsprogramm, mit dem man Buchhaltung von überall schnell, sicher und effektiv erledigen kann.
Preisfindung mit Strategie
Den richtigen Preis zu finden ist ein Balanceakt zwischen zu billig und zu teuer. Hier lesen Sie fünf strategische Tipps, um den passenden Gegenwert für Ihre Produkte oder Leistungen zu ermitteln.
Den richtigen Preis für die eigenen Produkte zu finden, ist gar nicht so einfach. Diese Erfahrung machte auch Kunsthandwerker Stephan Siegel. Der Unternehmer stellt Skulpturen her, die er an Hotels, Pensionen und Privatleute verkauft. Bei einem Preis von 100 Euro pro Skulptur und Herstellungskosten von 80 Euro bleiben ihm pro verkauften Produkt 20 Euro Gewinn. Um seine Absatzmenge von derzeit rund 100 Skulpturen pro Jahr zu steigern, hatte Siegel beschlossen, den Verkaufspreis um zehn Prozent zu senken. Zwar brachte ihm diese Entscheidung einige neue Kunden, doch zugleich sank der Gewinn des Unternehmers deutlich.
Denn um den vor der Preissenkung erreichten Gewinn von 2000 Euro zu halten, hätte er seine Absatzmenge verdoppeln müssen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Auch viele andere Unternehmen legen ihre Preise nach der subjektiven Meinung des Inhabers oder nach einfachen Faustregeln fest und liegen damit oft weit entfernt vom Optimum. Der bedeutende Einfluss des Preises auf den Gewinn des Unternehmens wird unterschätzt. "Ich habe mir anfangs kaum Gedanken über Preisfindung gemacht. Zwar habe ich durch niedrigere Preise mehr Kunden gewonnen, allerdings hatte ich nicht bedacht, dass die verhältnismäßig kleine Preissenkung so einen immensen Einfluss auf den Gewinn haben würde", blickt Siegel zurück.
Preisfindung Tipp 1: Strategisch planen
Da das Internet bei vielen Produkten für eine hohe Preistransparenz und Vergleichbarkeit sorgt, sehen sich gerade die Anbieter homogener Produkte (also Güter, die vom Verbraucher als identisch angesehen werden) bei der Preisfindung unter Druck und sind in Gefahr, an einem bedrohlichen Race-to-the-bottom teilzunehmen. Grund für den Preisdruck ist auch, dass neue Anbieter aus dem In- und Ausland versuchen, über den Preis in den Markt zu kommen.
Der einzige Erfolg versprechende Weg aus dem Dilemma ist die strategische Preisfindung. Solange die Märkte vieler Güter Verkäufermärkte waren, konnten Preise ausgehend von den Produktionskosten kalkuliert werden. Beim Cost-plus-Pricing errechnet das Unternehmen seine Kosten, addiert den gewünschten Gewinn und beginnt mit dem Verkauf. Heute funktioniert dieses System nicht mehr, denn längst haben die Konsumenten die Wahl zwischen vielen Anbietern.
Fröhliche Steuerfreiheit überall
So gelingt die betriebliche Weihnachtsfeier steueroptimiert.

Egal ob Produktion, Investition, Mitarbeiterakquise oder ganz allgemein die Stimmung im Betrieb, für viele Unternehmen erwies sich 2024 als herausforderndes Jahr. Selbst Global Player greifen zum Rotstift, um an allen Ecken und Enden Kosten einzusparen. Auch die Budgets für Weihnachtsfeiern und Geschenke bleiben nicht verschont. Bereits 2023 kam es hier zu massiven Kürzungen, teilweise wurden die vorweihnachtlichen Feierlichkeiten sogar ganz gestrichen.
Für die Belegschaft stellt dies nicht gerade eine Anerkennung ihrer harten Arbeit dar, sondern gibt ihr eher das Gefühl, einen unnötigen Kostenpunkt darzustellen – angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ein potenziell fatales Signal. Arbeitgeber, die sich trotz Inflation und Kostensteigerungen darum bemühen, ihren Mitarbeitenden mit Wertschätzung zu begegnen und diese konkret in Form von Zuwendungen auszudrücken, sollten darauf achten, einen guten Mittelweg zwischen Sparkurs und Opulenz einzuschlagen. Denn fallen die Kosten für Weihnachtsfeier und Co. zu hoch aus, steht schnell das Finanzamt vor der Tür und will ein Stück vom Kuchen abhaben.
Süßer die Freibeträge nie klingen
Steuerrechtlich betrachtet zählt eine Betriebsfeier nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz (EStG) zu den sogenannten Ereignissen mit gesellschaftlichem Charakter. Damit gelten die Kosten, die der Arbeitgeber für ein solches Event aufwendet, aufseiten des Arbeitnehmers als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, die entsprechend versteuert werden müssen – allerdings nur, wenn die Ausgaben pro Feier und Beschäftigten sich insgesamt auf mehr als 110 Euro belaufen. Diese Kosten setzen sich ganz klassisch aus Essen und Getränken, aber auch Punkten wie Raummiete, Transport und Übernachtungen zusammen – eben alles, was zur Durchführung einer Feier benötigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufwendungen sich einzelnen Arbeitnehmern individuell zuordnen lassen oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil am Gesamtvolumen handelt.
Überschreiten die Kosten pro Mitarbeiter den Freibetrag, müssen sie die Differenz als geldwerten Vorteil in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen. Alternativ kann der Arbeitgeber stattdessen gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 2 EStG die Steuer mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent pro Mitarbeiter entrichten. Bei einer Weihnachtsfeier, die pro Person 150 Euro kostet, müssen also 40 Euro versteuert werden, was für den Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung von 10 Euro ergibt.
Allerdings hat das Unternehmen auch die Möglichkeit, generell die Steuern für eine Betriebsfeier zu übernehmen, sodass die Abgaben auf die Gesamtkosten erhoben werden anstatt auf die Anteile einzelner Beschäftigter. Diese Regelung greift jedoch nur für maximal zwei Betriebsevents im Jahr. Bei drei oder mehr Veranstaltungen gelten die überzähligen als voll steuerpflichtig ohne Freibeträge. Jedoch kann die Firma frei entscheiden, auf welche zwei der Feiern die Freibeträge entfallen sollen, und muss sich nicht an die chronologische Reihenfolge halten. Für die größtmögliche Steuerersparnis erweist es sich daher als sinnvoll, Freibeträge auf die insgesamt teuersten Events anzuwenden.
So kommet, ihr Begleitpersonen
Lädt die Chefetage zum Weihnachtsessen ein, erweist es sich als durchaus üblich, wenn Mitarbeitende ihre Partner zu dem Event mitbringen – vorausgesetzt, die Einladung erlaubt ein „Plus eins“. Nehmen allerdings betriebsfremde Personen teil, gelten leicht abgewandelte Regeln bezüglich der Besteuerung. Bis 2014 konnten Unternehmen, um die steuerliche Belastung zu berechnen, die Kosten für eine Firmenveranstaltung ganz unkompliziert durch die Anzahl der Gäste teilen, denen allen jeweils ein Freibetrag von 110 Euro zustand. So blieb das gemütliche Beisammensein auch mit Freunden und Familienangehörigen steuerfrei.
Seit 2015 allerdings ist dies per Gesetz nicht mehr gestattet. Nun dürfen Kosten nur noch und ausschließlich betriebszugehörigen Personen zugeordnet werden. In der Praxis bedeutet dies: Wenn ein Unternehmen seine 70 Beschäftigten zur Weihnachtsfeier einlädt, 30 von ihnen eine Begleitperson mitbringen und die Gesamtkosten sich auf 10.000 Euro belaufen, ergibt das einen Pro-Kopf-Betrag von 100 Euro. Diejenigen Mitarbeiter, die ohne „Plus eins“ gekommen sind, liegen damit unterhalb des Freibetrags. Wer jedoch jemanden mitgebracht hat, dem werden auch die Kosten für den zusätzlichen Gast zugewiesen, sodass 30 der Beschäftigten auf einen Betrag von 200 Euro kommen. Damit müssen sie auf 90 Euro Lohnsteuer entrichten.
Alle Jahre wieder abgabenfrei
Möchte sich ein Betrieb besonders großzügig zeigen und der Belegschaft zusätzlich zur Weihnachtsfeier auch noch kleine Geschenke zukommen lassen, kommt es dabei steuerrechtlich auf das Timing und den Anlass an. Überreicht der Arbeitgeber das Präsent während des weihnachtlichen Events, fließt dessen Wert ebenfalls in den verfügbaren Freibetrag mit ein. Solange die Gesamtkosten dabei unter den veranschlagten 110 Euro bleiben, sind sowohl Feier als auch das Geschenk steuer- und sozialabgabenfrei. Liegt der Wert jedoch darüber, greifen die oben bereits genannten Vorgaben. Erfolgt die Geschenkübergabe abgekoppelt von einer etwaigen Veranstaltung, gilt die Zuwendung gemäß § 8 Absatz 1 Sätze 2 und 3 EStG ebenfalls als Teil der Einkünfte, denn dazu zählen auch „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“.
Es gibt allerdings eine Freigrenze für derartige Schenkungen durch den Arbeitgeber, geregelt in § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Dieser besagt, dass Sachbezüge außer Ansatz bleiben, „wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“. Dieser Betrag wird jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ist das Geschenk jedoch mehr wert, fällt wieder Lohnsteuer an. Übernimmt der Betrieb diese notwendige Zahlung, greift laut § 37b EStG ein pauschaler Steuersatz von 30 Prozent. Einmal angewendet, gilt dieselbe Regelung für alle innerhalb eines Kalenderjahres gewährten Geschenke bis zu einem Wert von 10.000 Euro. Um Steuern einzusparen, sollten Unternehmen also bestenfalls Weihnachtsgeschenke und -feier für die Mitarbeiter miteinander verbinden, um sowohl von einem höheren Freibetrag als auch von einem niedrigeren Pauschsteuersatz zu profitieren.
Der Autor Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. 2015 gründete er die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH Außerdem betreibt der Steuerprofi unter @juhnsteuerberater einen erfolgreichen YouTube-Kanal.
Kleinkredite als Gründer beantragen: Darauf sollte man achten
Der Artikel gibt Gründern wertvolle Tipps zur Beantragung von Kleinkrediten. Er behandelt Vorteile, Bedingungen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten und betont die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung.

Viele Menschen träumen von der Gründung eines eigenen Unternehmens. Doch der Weg zur Selbstständigkeit ist oft mit finanziellen Hürden gespickt. Besonders in der Anfangsphase stellt die Kapitalbeschaffung oft eine Herausforderung dar. Kleinkredite können hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Es ist jedoch wichtig, einige Aspekte zu berücksichtigen, um den optimalen Nutzen aus dieser Finanzierungsquelle zu ziehen.
Die Vorteile von Kleinkrediten
Kleinkredite zeichnen sich durch ihre relativ geringe Höhe und kurze Laufzeit aus. Dies macht sie zu einer idealen Lösung für Gründer, die nur eine begrenzte Summe benötigen, um ihr Unternehmen zu starten. Ein weiterer Vorteil liegt in der schnellen Verfügbarkeit. Während größere Darlehen einer umfangreichen Prüfung bedürfen, ist der Prozess bei Kleinkrediten in der Regel weniger bürokratisch und zeitraubend. Einen 2.000 Euro Kredit beantragen ist unkompliziert. Diese Darlehen können daher eine rasche finanzielle Entlastung bieten.
Ein weiterer Pluspunkt von Kleinkrediten ist die hohe Flexibilität. Die gewährte Summe kann oft für eine Vielzahl von Ausgaben verwendet werden, wie die Anschaffung von Betriebsmitteln, die Sicherung von Lagerfläche oder das Marketing. Somit bietet ein Kleinkredit die nötige finanzielle Flexibilität, um verschiedene Aspekte des Unternehmensaufbaus zu fördern.
Bedingungen und Voraussetzungen
Trotz der vielen Vorteile sollte man beim Beantragen eines Kleinkredits verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen im Blick behalten. Banken und Kreditinstitute haben meist spezifische Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise eine solide Geschäftsidee und ein detaillierter Businessplan. Diese Dokumente sollen aufzeigen, wie das Unternehmen plant, die aufgenommenen Mittel einzusetzen und wie es sich langfristig finanzieren möchte.
Darüber hinaus spielt die Bonität des Antragstellers eine wesentliche Rolle. Kreditgeber überprüfen die finanzielle Vergangenheit des Antragstellers, um das Ausfallrisiko einschätzen zu können. Ein positiver SCHUFA-Score kann hierbei entscheidend sein. Daher sollte man die eigene Bonität vor der Antragstellung genau prüfen und eventuelle negative Einträge rechtzeitig bereinigen.
Auf Grundlage dieser Prüfungen entscheiden die Kreditinstitute über die Konditionen des Darlehens, wie Zinssatz und Laufzeit. Hierbei gilt es, geschickt zu verhandeln, um möglichst günstige Bedingungen zu erhalten. Ein hoher Zinssatz kann die finanzielle Belastung erhöhen und die Rückzahlung erschweren. Zudem sollte man sicherstellen, dass die Laufzeit des Kredits mit der geplanten Entwicklung des Unternehmens übereinstimmt.
Alternativen und zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Mix aus verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Neben Kleinkrediten bieten sich auch alternative Finanzierungsmethoden wie Crowdfunding oder Mikrokredite an. Diese Methoden können eine zusätzliche Kapitalquelle darstellen und gleichzeitig das Risiko streuen. Crowdfunding ermöglicht es, eine große Anzahl von Investoren anzusprechen und Unterstützung für das Unternehmensprojekt zu gewinnen. Nicht selten entstehen hierbei wertvolle Kontakte und Netzwerke.
Mikrokredite wiederum richten sich an Gründer, die keine oder nur geringe Sicherheiten vorweisen können. Sie werden oftmals von speziellen Organisationen oder Stiftungen vergeben und haben niedrigere Anforderungen in Bezug auf Bonität und Sicherheiten. Obwohl die Zinsen bei Mikrokrediten höher als bei traditionellen Bankkrediten sein können, stellen sie dennoch eine lebensfähige Option für viele Unternehmer dar.
Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kleinkredite eine wertvolle Finanzierungsquelle für Gründer darstellen können. Sie bieten verschiedene Vorteile, von schneller Verfügbarkeit bis zur Flexibilität in der Nutzung. Dennoch ist es entscheidend, sich gründlich vorzubereiten und alle Anforderungen und Bedingungen zu beachten. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan und eine positive Bonität erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Kreditbewilligung und vorteilhafte Konditionen.
Darüber hinaus sollte man sich auch über alternative Finanzierungsoptionen informieren und prüfen, ob eine Kombination unterschiedlicher Finanzierungsquellen sinnvoll sein könnte. Ein ganzheitlicher Ansatz bei der Finanzplanung kann dazu beitragen, die finanzielle Basis des Unternehmens zu stärken und einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Unternehmen gründen? Das sind die wichtigsten Versicherungen
Bestimmte Risiken können im Ernstfall die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Auf welche Versicherungen sollten Gründer deshalb nicht verzichten?
Versicherungsschutz: Für Gründer besonders wichtig
Gerade bei der Existenzgründung sollten Selbstständige Versicherungen sofort mitdenken, denn unter bestimmten Umständen können Vorfälle wie verursachte Schäden, Ausfälle, Rechtstreitigkeiten und mehr das unternehmerische Fortbestehen bedrohen. Versicherungen mindern diese Risiken. Allerdings ist nicht immer sofort ersichtlich, welche Versicherungen tatsächlich für wen sinnvoll sind.
Zunächst sollten Selbstständige abwägen, welche Risiken für sie besonders existenzgefährdend sind – für solche Fälle sollte direkt bei der Gründung eine Versicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollten sie analysieren, welche Vorfälle dem Unternehmen ebenfalls schaden könnten und welche Risiken (vorerst) vielleicht vernachlässigbar sind.
Rundumschutz: Persönliche und gewerbliche Versicherungen
Gründer müssen nicht nur das unternehmerische Risiko bei der Wahl ihrer Versicherungen betrachten, sondern auch ihr persönliches Risiko mit einbeziehen. Denn: Fallen Selbstständige kurzfristig oder für einen längeren Zeitraum aus, kann das unter Umständen Folgen für das Unternehmen haben.
Diese persönlichen Versicherungen sind besonders wichtig:
- Krankenversicherung: Auch für Selbstständige in Deutschland Pflicht – kann gesetzlich oder privat versichert werden.
- Krankengeld-, bzw. Krankentagegeldversicherung: Deckt Ausfälle ab.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sichert den Lebensstandard auch bei längerfristigem Ausfall.
- Rentenversicherung: Je nach Berufsgruppe sogar verpflichtend – gesetzlich oder privat frei wählbar.
Um den gewohnten Betrieb des Unternehmens zu sichern und das unternehmerische Risiko zu mindern, sind in der Regel bestimmte gewerbliche Versicherungen besonders bedeutend. Dazu gehören beispielsweise:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die durch das Unternehmen verursacht werden – ohne Versicherung haften Selbstständige unbegrenzt.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Mindert Risiken wie Unterbrechungen in den Betriebsabläufen.
- Rechtschutzversicherung: Schützt vor Kosten, die durch Rechtstreitigkeiten verursacht werden.
Start-up-Navigation in Krisenzeiten
Was du tun kannst, um erfolgreich durch die aktuelle Krise zu navigieren. Und worauf du achten musst, um nicht von einer Unternehmenskrise in eine existenzielle persönliche Krise zu rutschen.

Wirtschaftskrise, wohin man schaut. Egal welche Zeitung man aufschlägt oder welche Statistik man sich ansieht, es scheint überall bergab zu gehen mit der deutschen Wirtschaft. Lediglich die Insolvenzverwalter „erfreuen“ sich einer Sonderkonjunktur. Kaum eine Branche, die nicht von den aktuellen Problemen und Herausforderungen betroffen ist. Selbst seit Jahrzehnten erfolgreiche und meist profitable Unternehmen schalten in den Krisenmodus. Schlimmer noch als diese Unternehmen sind jedoch junge Unternehmen und insbesondere Start-ups von der aktuellen Entwicklung betroffen. Was können junge Unternehmen leisten, um ihre Organisation erfolgreich durch diese Zeit zu steuern?
Diese haftungsrechtlichen Punkte sind relevant
Start-ups tragen aufgrund ihres jungen Alters zumeist eine hohe Unsicherheit des Geschäftsmodells in sich, haben noch keinen positiven Cashflow aus dem operativen Geschäftsbetrieb vorzuweisen und sind auf einen regelmäßigen Kapitalzufluss von außen angewiesen. Oft liegt sogar eine temporäre Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor, die nur Gründer*innen mit einer gewissen Risikobereitschaft tragen können. Um eine etwaige Unternehmenskrise nicht zu einer persönlichen Krise werden zu lassen, sind einige haftungsrelevante Aspekte zu beachten. Diese werden nachfolgend am Beispiel des/der Geschäftsführer*in einer zahlungsunfähigen GmbH allgemein dargestellt und dienen ausschließlich der groben Orientierung.
Der/die Geschäftsführer*in einer GmbH ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrunds (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) einen Insolvenzantrag zu stellen. Wichtig: Dies gilt unabhängig von Weisungen oder Beschlüssen der Gesellschafter*innen. Zahlungsunfähigkeit liegt im Allgemeinen vor, wenn die Gesellschaft die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu 90 Prozent nicht mehr erfüllen kann und auch prognostisch innerhalb der nächsten drei Wochen nicht ausgleichen können wird. Spätestens drei Wochen nach Eintritt (nicht erst bei Feststellung durch die Geschäftsführung) der Zahlungsunfähigkeit, muss der/die Geschäftsführer*in den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht haben.
Umgekehrt bedeutet dies, dass der kurzfristige Zustand (weniger als drei Wochen) der nicht für die fälligen Verbindlichkeiten ausreichenden Liquidität nicht zwangsweise eine Insolvenzantragspflicht auslöst; sollte innerhalb von drei Wochen allerdings keine Besserung der Liquiditätssituation eintreten, das heißt, sämtliche fällige Zahlungsverpflichtungen wieder pünktlich bezahlt werden können, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Zeichnet sich vor Ablauf der drei Wochen ab, dass die Überwindung der Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist, muss bereits zu diesem Zeitpunkt der Insolvenzantrag gestellt werden. Das bedeutet für den/die Geschäftsführer*in, dass diese(r) stets die Liquidität des Unternehmens im Blick haben und Strukturen schaffen muss, um eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit zu erkennen.
Ein weiterer Insolvenzgrund ist die Überschuldung. Diese kann im Rahmen dieses Beitrags nicht näher beleuchtet werden. Es ist aber darauf zu verweisen, dass die Überprüfung des Überschuldungsstatus optimalerweise in Abstimmung mit einem/einer Steuerberater*in (oder sonstigen fachkundigen Person) stattfinden sollte.
Wie geschildert, besteht für den/die Geschäftsführer*in einer GmbH die Pflicht, im Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit, spätestens nach drei Wochen, ggf. vorher, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt, ist dies strafrechtlich als Insolvenzverschleppung zu werten und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Zivilrechtlich haftet der/die Geschäftsführer*in zudem mit dem gesamten Privatvermögen für sämtliche Vermögensabflüsse aus dem Vermögen der Gesellschaft (Anspruchsdurchsetzung durch spätere[n] Insolvenzverwalter*in) ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit (oder Überschuldung), etwa für die Bezahlung der Lieferant*innen, soweit anschließend das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies gilt grundsätzlich (außer bei bestimmten, in der Insolvenzordnung geregelten Fällen) auch während etwaiger Sanierungsbemühungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Es gibt, wie bereits angedeutet, Ausnahmen, welche Zahlungen trotz Vorliegen eines Insolvenzgrunds von dem/der Geschäftsführer*in aus dem Vermögen der Gesellschaft geleistet werden dürfen bzw. sogar geleistet werden müssen; diese Fälle darzustellen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Zusammenfassend ist für den Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit auch bzgl. der Frage, ob und welche Zahlungen noch geleistet werden dürfen bzw. müssen, zu empfehlen, fachkundigen Rat einzuholen; zumindest aber sich anderweitig kundig zu machen. Denn alles ist in diesem Fall besser, als einfach weiter undifferenziert Zahlungen an einzelne Gläubiger*innen zu leisten. Zudem muss der Versuch, innerhalb von drei Wochen wieder Zahlungsfähigkeit herzustellen (etwa durch Einwerben der Gesellschafter*innen für eine Erhöhung des Stammkapitals oder Hineingabe von Gesellschafterdarlehen), mit dem Risiko abgewogen werden, dass der/die Geschäftsführer*in für in dieser Zeit geleistete Zahlungen aus dem Vermögen des Unternehmens im Falle der späteren Insolvenzeröffnung grundsätzlich (abgesehen von wenigen Ausnahmen) haftet. Im Zweifel ist daher bei Feststellung eines Insolvenzgrunds zur sofortigen Stellung des Insolvenzantrags zu raten.
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen neu gegründeten und etablierten Gesellschaften. Die zuvor aufgezeigten Risiken bestehen ab Tag eins. Bei falscher Kalkulation und einem „Start mit Schulden“ kommt daher bereits ab Beginn der Geschäftstätigkeit eine zivilrechtliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung für den/die Geschäftsführer*in in Betracht. Sofern spätestens nach drei Wochen keine Besserung eintritt, kommt dann noch die strafrechtliche Verantwortlichkeit des/der Geschäftsführer*in hinzu. Es kann daher nur geraten werden, bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein realistisches Geschäftskonzept und eine solide Finanzierung, bestenfalls unter Zuhilfenahme von Expert*innen, auf die Beine zu stellen.
Im Zweifel muss dem/der Geschäftsführer*in zudem (auch bei etwaigem Widerstand der Gesellschafter*innen) die Insolvenzantragsstellung empfohlen werden, um den strafrechtlichen Verdacht der Insolvenzverschleppung von vorneherein im Keim zu ersticken. Zwar führt eine verfrühte oder unberechtigte (d.h. bei Nichtvorliegen eines Insolvenzgrunds) Insolvenzantragsstellung auch zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen den/die Geschäftsführer*in, da die Kreditwürdigkeit des Unternehmens zerstört wird, allerdings zeigt die Praxis, dass Insolvenzanträge überwiegend zu spät und selten zu früh gestellt werden.
So lassen sich Risiken verringern
Wer in der Lage ist, eine drohende Krise zu erkennen, hat die besten Voraussetzungen, um diese zu vermeiden. Folgendes gilt es dabei zu berücksichtigen:
Liquidität vor Rentabilität: Die essenziellste Betrachtung des Unternehmens ist die kurzfristige Liquidität. Ohne ausreichend Geld, können weder Mitarbeitende, Lieferant*innen noch das Finanzamt bedient werden. Dies führt schnell zu enormen Problemen.
Regelmäßige Buchhaltung, sinnvolles Controlling: Zur Identifizierung von Krisen sind einige finanzwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen essenziell. So muss dem Unternehmen neben einer aktuellen Buchhaltung auch ein entsprechendes Controlling und Reporting zur Verfügung stehen. Dieses muss entgegen reinen Zahlenfriedhöfen die Werttreiber des Unternehmens aufzeigen und die Entwicklung entsprechend klar darstellen. Es wird nur controlled, was zur Entscheidungsfindung notwendig ist. So kann eine kurz- und mittelfristige Reaktion des Managements bei problematischen Entwicklungen stattfinden.
Finanzplanung regelmäßig aktualisieren: Während Buchhaltung und Controlling eher kurz und mittelfristig angelegt sind, zeigt eine, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Finanzplanung für alle beteiligten Stakeholder*innen die Perspektiven des Unternehmens auf. Dies beugt Missverständnissen vor und gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Finanzierung möglichst mit ausreichend Puffer planen: Bei Finanzierungsrunden sollte immer mit ausreichend Puffer und Eventualitäten geplant werden. Denn nicht selten dauert bei Start-ups alles doppelt so lange und kostet doppelt so viel als ursprünglich geplant. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Zeiträume, die für eine Finanzierungsrunde anzusetzen sind. So kann eine Bankfinanzierung im positiven Fall ggf. nach wenigen Wochen zu einem Abschluss kommen, während eine Beteiligungsfinanzierung mit entsprechender Due Diligence schon mal sechs bis 12 Monate dauern kann. Ausreichend Vorlauf ist hier also einzuplanen. Es gilt: Nach der Finanzierung ist vor der Finanzierung.
Umsetzung der Wachstumsplanung möglichst erst nach der Finanzierungszusage: Oft gehen Gründer*innen geradezu euphorisch aus Finanzierungsgesprächen und -verhandlungen und denken, dass eine Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung nur noch eine Formalie sei. Hier ist Vorsicht geboten: Finanzierungspartner*innen finden Projekte meist „interessant“ und werden beim ersten Termin selten eine Absage geben. Tipp: Starte nicht mit Investitionen ohne schriftliche Finanzierungszusage. Du könntest damit dein Unternehmen in eine existenzielle Krise führen, wenn der/die Kapitalgeber*in dann doch noch abspringen sollte.
Die Autoren:
Thorben Kutz ist Rechtsanwalt in der primär auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Schott Dobmeier Kießlich am Standort Regensburg. Er ist dort seit 2016 sowohl forensisch als auch beratend tätig, www.sdk-rae.de
Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Unternehmensberatung, -finanzierung und -bewertung sowie Businessplanung tätig, www.bfmt.net/de
Steuer-Know-how: Leasingraten - Das musst du wissen
Wie Unternehmer*innen die Kosten für das Leasing von Fahrzeugen richtig absetzen.

Wer ein Leasingfahrzeug sowohl privat als auch betrieblich nutzt, der kann die Fahrzeugkosten anteilig als Betriebsausgaben abziehen. Aber Vorsicht! Welches Verfahren dabei zur Anwendung kommen kann, hängt auch davon ab, wie das Fahrzeug überwiegend genutzt wird. Das hat ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) jetzt klargestellt.
Wie lassen sich Leasingraten steuermindernd absetzen?
Grundsätzlich können die Kosten für Leasingfahrzeuge anteilig als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wird das Leasingauto mehrheitlich betrieblich genutzt, wird es wie ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens betrachtet. Die Privatfahrten mit einem firmeneigenen Fahrzeug – ob geleast oder gekauft – sind dagegen als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Wie berechnet sich der Privatanteil?
Grundsätzlich gibt es dafür zwei Wege:
- Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch, aus denen sich der prozentuale Anteil der Privatfahrten ergibt oder
- die Ein-Prozent-Regelung, also eine pauschale Besteuerung.
Wer die Privatfahrten pauschal versteuert, muss dabei anstatt der Anschaffungskosten den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zugrunde legen.
Worum ging es im aktuellen Fall?
Ein selbständiger Unternehmer machte im Jahr der Anschaffung seines Leasingfahrzeugs einen Großteil der Leasingsonderzahlung als Betriebsausgabe geltend. Über die Gesamtnutzungsdauer von 36 Monaten betrug die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs jedoch weniger als 50 Prozent der gefahrenen Gesamtstrecke. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die absetzbaren Kosten für die Leasingsonderzahlung auf die Gesamtdauer der Nutzung – in diesem Fall 36 Monate – verteilt werden müssen – und kürzte den Betriebsausgabenabzug entsprechend. Der Leasingnehmer ging dagegen gerichtlich vor. Der Fall landete schließlich vor dem BFH.
Was hat der BFH jetzt entschieden?
Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Ein Leasingfahrzeug wird aufgrund des fehlenden rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums am Fahrzeug nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen zugeordnet, wenn das Fahrzeug dauerhaft in einem Umfang von über 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Ist das nicht der Fall, müssen die Kosten der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs als sogenannte Nutzungseinlage erfasst werden. Der Leasingvertrag ist dann privat. Die betrieblichen Fahrten sind aufzuzeichnen und den anteiligen Kosten oder pauschal mit 30 Cent pro Kilometer der betrieblich veranlassten Fahrten zu bewerten.
Tipp: Was solltest du jetzt tun?
- Behalte Leasingsonderzahlungen genau im Blick!
- Prüfe, ob ein betrieblicher Nutzungsanteil von mehr als 50 Prozent erreicht wird.
- Sprich mit deinem/deiner Steuerberater*in, um zu klären, welche Zahlungen im Rahmen des Leasings wann und in welchem Umfang abgesetzt werden können.
Der Autor Julius Behr ist Steuerberater bei ecovis in Würzburg, Marktheidenfeld.
Lohnen sich Kryptowährungen als Zahlungsmittel für Start-ups in Deutschland?
Kryptowährungen sind zunehmend auch in den Fokus deutscher Unternehmen geraten. Für Start-ups stellt sich die Frage, ob die Implementierung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel sinnvoll und vorteilhaft ist. Dieser Artikel bietet einen Überblick über den aktuellen Stand der Nutzung von Kryptowährungen und beleuchtet die relevanten Aspekte für Start-ups.

Marktentwicklung
Der Einsatz von Kryptowährungen als Zahlungsmittel in Deutschland nimmt stetig zu. Während in einigen Branchen, wie beispielsweise dem iGaming, das als Vorreiter bei der Krypto-Implementierung gilt, Spieleinsätze sowie auch das Auszahlen mit Bitcoin weit verbreitet sind, tat man sich in anderen Branchen bis vor kurzem doch noch schwer mit der Implementierung von Bezahlvorgängen mit den digitalen Münzen.
Anbieter und Händler haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um Vertrauen aufzubauen. Die wachsende Akzeptanz von Kryptowährungen auf Verbraucherebene beeinflusst bereits große Unternehmen. Visa arbeitet mit 65 Krypto-Wallets zusammen, die Transaktionen in Fiatgeld umwandeln. Auch PayPal unterstützt kryptobasierte Zahlungen.
Laut einer Studie von Checkout.com interessieren sich über ein Drittel (36 Prozent) der CFOs und Corporate Treasurer zunehmend für Stablecoins, in Deutschland und Italien sind es 38 Prozent. In Italien sehen 55 Prozent der Befragten dies als Möglichkeit zur Nutzung dezentralisierter Finanzmittel. Einige Unternehmen planen, Lieferanten und Mitarbeiter in Stablecoins zu bezahlen, da 51 Prozent der Unternehmen berichteten, dass Mitarbeiter Interesse an Krypto-Zahlungen gezeigt haben. In Deutschland können sich 29 Prozent der Unternehmen dies vorstellen.
Die Europäische Union hat mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) einen weltweit beispielgebenden Rechtsrahmen geschaffen, der die Kryptomärkte in den regulierten Raum bringt und Verbraucherschutz sowie Marktintegrität fördert.
Vorteile der Implementierung
Die Einführung der MiCA-Verordnung bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Verbraucher mit sich. Einer der Hauptvorteile ist die Schaffung eines klaren und einheitlichen regulatorischen Rahmens, der Unsicherheiten beseitigt und es Unternehmen ermöglicht, mit größerer Zuversicht in den Kryptomarkt zu investieren und zu agieren. Dies fördert nicht nur die Innovation, sondern stärkt auch das Vertrauen der Verbraucher in Kryptowährungen.
Ein weiterer bedeutender Vorteil ist die Erhöhung der Markttransparenz und -integrität. MiCA setzt strenge Anforderungen an die Offenlegung von Informationen und die Überwachung von Transaktionen, um Marktmanipulationen und betrügerische Aktivitäten zu verhindern.
Zusätzlich bietet MiCA auh noch Vorteile im Hinblick auf den Verbraucherschutz. Die Verordnung schreibt umfassende Sicherheitsmaßnahmen für die Verwahrung von Krypto-Assets und den Schutz der Daten vor. Sicherheitsstandards reduzieren das Risiko von Hacking und Datenverlust erheblich. Darüber hinaus gibt es klare Regeln für die Beschwerdebehandlung und den Schutz der Anleger vor unlauteren Geschäftspraktiken.
Insgesamt solltest du dir über die Vorteile Gedanken machen:
- Innovation und Wettbewerbsvorteil: Die Akzeptanz von Kryptowährungen kann dein Start-up als innovativ und zukunftsorientiert positionieren. Dies ist besonders wichtig in technologielastigen Branchen und kann einen Wettbewerbsvorteil darstellen.
- Erweiterung der Zielgruppe: Durch die Einführung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel kannst du neue Kundengruppen ansprechen, insbesondere technikaffine und internationale Kunden, die Kryptowährungen bevorzugen.
- Schnellere Transaktionen: Kryptowährungstransaktionen können schneller und mit geringeren Gebühren als traditionelle Banküberweisungen abgewickelt werden, was insbesondere bei internationalen Transaktionen vorteilhaft ist.
Natürlich ist nicht alles nur positiv und du musst abwägen. Es ist wichtig, sich der Herausforderungen bewusst zu sein und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Risiken zu minimieren.
Ein wesentlicher Punkt ist die Volatilität: Kryptowährungen unterliegen oft starken Kursschwankungen, die finanzielle Risiken darstellen können. Unternehmen sollten Strategien entwickeln, um diese Risiken zu mindern, beispielsweise durch den sofortigen Umtausch von Kryptowährungen in Euro. Eine Beratung durch einen Anwalt kann hierbei hilfreich sein, um die besten Vorgehensweisen zu ermitteln.
Des Weiteren müssen rechtliche und regulatorische Anforderungen beachtet werden. In Deutschland unterliegt der Handel mit Kryptowährungen strengen Vorschriften, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt werden. Unternehmen, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren möchten, müssen sicherstellen, dass sie diese gesetzlichen Vorgaben einhalten. Auch hier kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um Compliance sicherzustellen.
Praktische Überlegungen
Was musst du beachten, wenn du dich entschließt, die Krypto Zahlungen in dein Unternehmen einzubinden?
- Marktforschung: Untersuche, ob deine Zielgruppe Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert und welche Kryptowährungen am beliebtesten sind. Laut KPMG sind Bitcoin und Ethereum die bevorzugten Digital Assets der meisten Investoren.
- Technische Implementierung: Es gibt verschiedene Anbieter, die Lösungen zur Integration von Kryptowährungszahlungen anbieten. Diese sollten einfach zu implementieren und an die Bedürfnisse deines Unternehmens anpassbar sein.
- Buchführung und Steuerliche Aspekte: Die Buchführung muss angepasst werden, um Transaktionen mit Kryptowährungen korrekt abzubilden. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind unter bestimmten Bedingungen steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Fazit
Die Implementierung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel kann für dein Start-up zahlreiche Vorteile bieten. Eine gründliche Marktforschung und professionelle Beratung können dir dabei helfen, die beste Entscheidung zu treffen.
Die Nutzung der digitalen Währungen kann deinem Start-up helfen, sich in einem zunehmend digitalen und globalen Markt zu behaupten. Es lohnt sich, die Entwicklungen in diesem Bereich weiter zu beobachten und flexibel auf Veränderungen zu reagieren.
Wie Gründerinnen Founding-Hürden besser nehmen
Tipps von Oxolo-Gründerin Elisabeth L’Orange für alle Gründerinnen, die in der von Männern dominierten Venture-Capital-Welt erfolgreich Kapital einsammeln wollen.

Für Start-up-Gründerinnen bleibt der Weg zur Finanzierung steinig, trotz allmählicher Fortschritte in den letzten Jahren. Das aktuelle EY Start-up Barometer legt offen, dass männliche Founderteams weiterhin den Löwenanteil der Investitionen – satte 87 Prozent – für sich beanspruchen. Im krassen Gegensatz dazu stehen weiblich geführte Start-ups, die lediglich zwei Prozent des Kapitals erhalten. Teams mit gemischter Führung erzielen mit elf Prozent etwas bessere Ergebnisse, dennoch ist die Kluft beträchtlich. Diese statistische Realität zwingt Gründerinnen, sich noch intensiver zu engagieren als ihre männlichen Counterparts.
Fokussierung auf Qualitätskontakte
Ungeachtet dessen, wie überzeugt eine Gründerin von ihrer Vision oder ihrem Produkt ist, sollte sie auf der Suche nach Investor*innen Kaltakquise vermeiden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Geldgeber*innen die Zeit nehmen, Cold Calls oder E-Mails durchzusehen, ist sehr gering. Stattdessen ist es effektiver, in bestehende Beziehungen zu investieren und durch persönliche Empfehlungen voranzukommen. Hier gilt: je wärmer der Kontakt, desto größer die Chance.
Effizientes Management von Kontakten zu Investor*innen
Die Suche nach den richtigen Investor*innen kann schnell zu einer unübersichtlichen Herausforderung werden. Oft müssen Gründerinnen zahlreiche, mitunter schier zahllose Gespräche mit potenziellen Geldgeber*innen führen, bevor sie den/die ideale(n) Partner*in finden. Hierbei ist ein strukturiertes Vorgehen unerlässlich.
Die Nutzung eines Customer-Relationship-Management-Systems (CRM) kann dabei helfen, den Überblick zu bewahren und die Effizienz zu steigern. Durch das Dokumentieren von Zielsetzungen, wichtigen Notizen und den Fortschritten jeder Interaktion in einem CRM bleibt der Kapitalbeschaffungsprozess organisiert. Dieses Werkzeug ermöglicht es, auf einen Blick zu erkennen, welche Schritte als Nächstes anstehen, und stellt sicher, dass keine wertvollen Kontakte oder Folgeaktionen übersehen werden. Es geht darum, den Prozess so zu gestalten, dass jeder Kontakt zählt und zur richtigen Zeit die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.
Die Kunst des Gebens im Netzwerkaufbau
Erfolgreiches Netzwerken beruht auf der aktiven Pflege von Beziehungen und gegenseitiger Unterstützung und bedeutet mehr als nur Kontakte zu sammeln: Es geht darum, einander zu inspirieren und zu fördern durch Empfehlungen, Unterstützung und Engagement. Indem man selbst großzügig Unterstützung bietet, etwa durch das Vorstellen von Kontakten oder das Teilen von Fachwissen, kann man eine solide Basis für reziproke Hilfeleistungen schaffen. Solch ein proaktiver Ansatz baut nicht nur die eigene Reputation auf, sondern fördert auch eine Kultur der Zusammenarbeit, die für alle Beteiligten vorteilhaft ist.
Substanzielle Arbeit statt Selfies auf LinkedIn
Der Aufbau von Vertrauen ist grundlegend für eine erfolgreiche Beziehung zu Investor*innen. Es ist das Kapital, in das Gründerinnen am weisesten investieren sollten. Ein stabiles Vertrauensverhältnis ermöglicht nicht nur ein blühendes Geschäft, sondern optimiert auch die Ergebnisse der Zusammenarbeit. Um dieses essenzielle Vertrauen zu etablieren, ist es entscheidend, als zuverlässige, vernünftige, ehrliche Partnerin zu handeln und stets mehr zu liefern, als man verspricht – gemäß dem Prinzip des „under-promise and over-deliver“. Während oberflächliche Selbstdarstellungen wie Selfies auf LinkedIn kaum Einfluss haben, ist inhaltliche Arbeit von unschätzbarem Wert. Diese sollte durch fundierte Fachkenntnisse in einem relevanten Bereich ergänzt werden, um so einen Sogeffekt zu erzeugen. Denn am besten ist es, wenn Investor*innen von selbst auf ein Start-up und deren Gründerin aufmerksam werden.
Schnell und gründlich vorbereitet sein
In der Start-up-Welt zählt jede Sekunde. Gründerinnen sollten besser keine Zeit verstreichen lassen, sobald ein(e) Investor*in Interesse hat. Das bedeutet, dass alle notwendigen Dokumente wie das Pitch Deck und die Finanzmodelle ständig aktuell und leicht zugänglich in einem virtuellen Datenraum vorliegen sollten. Nicht nur, um die Ernsthaftigkeit und das professionelle Auftreten zu unterstreichen, sondern auch, um die Chancen zu maximieren, dass Investor*innen bereit sind zu investieren. Diese Vorbereitung zeigt, dass das Start-up jederzeit so weit ist, seine Vision und seinen Wert auf effektive Weise zu kommunizieren.
Den idealen Mitstreiter finden
Die Arbeit in einem Team, das eine Vielfalt an Perspektiven bietet, ist für Start-ups von unschätzbarem Wert. Teams, die Diversität in Geschlecht, Fachwissen und Erfahrung vereinen, erreichen oft herausragendere Ergebnisse. Daher ist es für Gründerinnen ratsam, bewusst auch männliche Kollegen in das Team zu integrieren. Der Grund liegt nicht nur in der unterschiedlichen Herangehensweise an Probleme, sondern auch in der derzeitigen Realität der Venture-Capital-Branche: Investor*innen, die nun mal überwiegend männlich sind, neigen dazu, bevorzugt in männliche Gründer zu investieren. Eine gemischte Teamkonstellation kann also strategisch nicht nur die Innovationskraft stärken, sondern auch die Chancen auf Finanzierung erhöhen.
Selbstreflexion als Grundstein für Fortschritt
Selbstreflexion ist für Start-up-Gründerinnen sehr sinnvoll, insbesondere im Hinblick auf die Anziehungskraft ihres Unternehmens auf potenzielle Investor*innen. Eine ehrliche Bestandsaufnahme der eigenen Situation kann aufdecken, ob das Unternehmen wirklich bereit für die Finanzierungsrunde ist. Die Analyse sollte sich dabei auf drei zentrale Bereiche konzentrieren, oft als die T-Fragen bezeichnet: Team, Technologie und Traktion.
Ein kompetentes und engagiertes Team ist essenziell, denn es repräsentiert das Rückgrat des Start-ups. Ebenso entscheidend sind die Relevanz und Qualität der angebotenen Technologie. Diese muss nicht nur marktgerecht, sondern auch innovativ und überzeugend sein. Schließlich ist die Traktion, die das Unternehmen bisher generieren konnte, ein klares Indiz dafür, ob es bereit ist, weiterzuwachsen und Investor*innen anzuziehen. Sind diese Grundpfeiler nicht stark genug, ist es ratsam, zuerst interne Verbesserungen vorzunehmen, bevor weitere Anstrengungen in Richtung Kapitalbeschaffung unternommen werden.
Beharrlichkeit zahlt sich aus
Das Ringen um Investor*innen ist ein Marathon, kein Sprint. Es kann vorkommen, dass Gründerinnen Hunderte von Gesprächen führen müssen, bevor sie auf den richtigen Investor bzw. die passende Investorin stoßen. Das erfordert Geduld, Ausdauer und ein dickes Fell. Entmutigung ist ein natürlicher Teil dieses Prozesses, doch der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, sich nicht davon überwältigen zu lassen. Es ist essenziell, engagiert und proaktiv zu bleiben, jeden Tag als neue Chance zu sehen und aus jedem Nein eine Lektion zu ziehen, die dich deinem Ziel näherbringt. Durchhalten ist das Gebot der Stunde, denn Beharrlichkeit führt letztendlich zum Erfolg.
Der lange Marsch zur Finanzierung
Für Start-ups gestaltet sich der Weg bis zur ersten bedeutenden Finanzierungsrunde oft als herausfordernde Reise. Um diese erfolgreich zu meistern, sind Resilienz, ein robustes Netzwerk und anhaltende Beharrlichkeit unerlässlich. Diese Eigenschaften bilden das Fundament für Gründerinnen, um in der kompetitiven Welt der Investor*innensuche bestehen zu können. Durch stetige Zielstrebigkeit und das Knüpfen starker Verbindungen können sie die notwendige Unterstützung und die finanziellen Mittel sichern, die für das Wachstum und die Skalierung ihres Unternehmens entscheidend sind.
Die Autorin Elisabeth L’Orange gründete 2020 zusammen mit Heiko Hubertz das Start-up Oxolo, lange bevor der KI-Hype die Welt erreichte. Elisabeth ist für alle non-tech Bereiche verantwortlich, insbesondere für die Kommerzialisierung des Produkts.
Tipps zur erfolgreichen Baufinanzierung für Gründer
Die Baufinanzierung spielt eine zentrale Rolle für junge Gründer, die den Traum vom eigenen Heim oder einer gewerblichen Immobilie verwirklichen möchten. Doch gerade am Anfang können viele Fragen und Unsicherheiten auftauchen: Welche Finanzierungsformen gibt es? Was bedeuten Begriffe wie Eigenkapital, Tilgung und Zinsbindung?

In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die Grundlagen der Baufinanzierung und zeigen dir, wie du einen Rechner für Baufinanzierungen optimal nutzt. Außerdem erhältst du wertvolle Tipps für die Verhandlung mit der Bank und erfährst, worauf du bei den Vertragsbedingungen achten solltest. Lass uns gemeinsam den Weg zur erfolgreichen Baufinanzierung meistern.
Grundlagen der Baufinanzierung
Eine Baufinanzierung hilft dir dabei, den Kauf oder Bau einer Immobilie zu finanzieren. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Kredit, den du über eine lange Laufzeit zurückzahlst. Dabei fallen Zinsen an, die du regelmäßig, meist monatlich, zahlst.
Es gibt verschiedene Finanzierungsformen, die dir dabei helfen können. Das Annuitätendarlehen ist die gängigste Variante: Du zahlst hier gleichbleibende Raten, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzen. Ein weiteres Beispiel ist das KfW-Darlehen, das durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert wird und oft besonders günstige Konditionen bietet.
Einige Begriffe sind in der Welt der Baufinanzierung besonders wichtig. Eigenkapital bezeichnet das Geld, das du selbst in die Finanzierung einbringst. Es mindert die Kreditsumme und kann bessere Konditionen ermöglichen. Die Tilgung ist der Teil der Rate, der zur Rückzahlung des Darlehens genutzt wird. Je höher die Tilgung, desto schneller bist du schuldenfrei.
Die Zinsbindung gibt an, für wie lange der Zinssatz deines Kredits festgeschrieben ist. Eine längere Zinsbindung bietet Planungssicherheit, da sich deine monatliche Belastung nicht verändert. Es lohnt sich, diese Begriffe gut zu verstehen, um die beste Finanzierung für dein Bauvorhaben zu finden.
Nutzung von Rechnern für Baufinanzierungen
Ein Baufinanzierungsrechner ist ein hilfreiches Werkzeug, das dir dabei hilft, die Kosten und Konditionen einer Baufinanzierung besser zu verstehen und zu vergleichen. Diese Rechner sind online frei verfügbar und erlauben es dir, verschiedene Szenarien durchzuspielen.
Du kannst unterschiedliche Zinssätze, Laufzeiten und Tilgungsraten eingeben, um zu sehen, wie sich diese Faktoren auf deine monatliche Rate und die Gesamtkosten deines Darlehens auswirken. Für junge Gründer sind diese Rechner besonders nützlich, da sie eine erste Orientierung bieten und komplexe Berechnungen einfach und schnell durchführen.
Die Funktionsweise eines Baufinanzierungsrechners ist einfach: Du gibst den gewünschten Kreditbetrag, den Zinssatz, die Laufzeit und die anfängliche Tilgung ein. Der Rechner zeigt dir dann, wie hoch deine monatliche Rate ausfällt und wie sich diese Rate über die Laufzeit zusammensetzt. Außerdem erhältst du Informationen darüber, wie viel Zinsen du insgesamt zahlst und wie lange es dauert, bis du schuldenfrei bist.
Tipps für die Verhandlung und den Vertragsabschluss
Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zu erfolgreichen Verhandlungen mit der Bank. Informiere dich vorab gründlich über die aktuellen Zinssätze und Konditionen verschiedener Anbieter. Sammle alle notwendigen Unterlagen, wie Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Informationen über deine finanziellen Verhältnisse.
Je besser du vorbereitet bist, desto überzeugender kannst du auftreten. Überlege dir auch vorab, welche Fragen und Punkte dir besonders wichtig sind, damit du diese gezielt ansprechen kannst.
Wichtige Fragen und Aspekte bei Verhandlungen
Während der Verhandlungen solltest du sicherstellen, dass alle wichtigen Aspekte besprochen werden. Frage nach den genauen Zinssätzen und wie lange diese festgeschrieben sind.
Kläre, welche Gebühren eventuell anfallen und ob Sondertilgungen möglich sind. Erkundige dich auch, welche Sicherheiten die Bank von dir erwartet und ob es Möglichkeiten gibt, diese zu reduzieren. Es ist wichtig, alle Details genau zu verstehen und keine Unsicherheiten zu haben.
Vertragsbedingungen und das Kleingedruckte
Bevor du einen Vertrag unterschreibst, nimm dir die Zeit, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen. Lies das Kleingedruckte und achte auf versteckte Kosten oder Bedingungen, die später zu Problemen führen könnten.
Verstehe, was passiert, wenn du Zahlungen nicht leisten kannst oder wenn sich deine finanzielle Situation ändert. Ein gut durchdachter Vertrag schützt dich vor unvorhergesehenen Risiken und gibt dir Sicherheit.
Ausblick
Der Weg zur erfolgreichen Baufinanzierung mag anfangs kompliziert erscheinen, doch mit den richtigen Informationen und einer guten Vorbereitung kannst du diese Herausforderung auch als junger Gründer meistern. Lass dich nicht von den vielen Details und Optionen abschrecken. Sieh die Baufinanzierung als einen wichtigen Schritt bei der Gestaltung der Zukunft deines Unternehmens oder deines privaten Lebens.