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Blockchain und Smart Contracts
Welche Vorteile können Blockchain und Smart Contracts Ihrem Unternehmen bringen? Schlussfolgerungen für CEOs.

Heute haben schon fast alle von Bitcoin gehört, was es fast unmöglich macht den Fortschritt von Blockchain und Kryptowährungen zu ignorieren. Wer weiß, vielleicht wird Blockchain eines Tages der auf der “must-have” Liste von Automatisierung, Big Data und Cybersicherheit stehen.
Ich glaube schon. Und ich denke, dass die Entwicklung zum Besseren ist. Wenn das Thema noch nicht auf Ihrer Tagesordnung aufgetaucht ist oder Sie dem Hype noch nicht verfallen sind , dann bin ich sicher, dass Sie am Ende des Posts auch soweit sind.
Daher möchte ich mit einer Erklärung der Blockchain Technologie beginnen. Blockchain ist eine völlig neue, revolutionäre Art Informationen zu verwalten. Sie ist ein dezentrales Netzwerk auf einer Reihe von Computern, die zusammen eine Blockchain bilden. Aber auf welche Weise können all diese Dinge sich auf Ihr Unternehmen auswirken? Smart Contracts sind die Antwort.
Smart Contracts, auch bekannt als selbstausführende, digitale oder blockchain Verträge, sind Vereinbarungen, die als Computercode existieren und innerhalb einer Blockchain gespeichert und repliziert werden. Jede Änderung oder Transaktion, die mit dem Vertrag in Zusammenhang steht, wird sofort und automatisch verarbeitet, ohne dass der Vertrag neu geschrieben werden muss.
Ein Beispiel
Sagen wir, ich möchte eine Wohnung von Ihnen mieten. Ich kann dafür mit einer Kryptowährung bezahlen. Sobald ich das tue, erhalte ich eine Quittung, die in unserem digitalen Vertrag gespeichert ist. Im Gegenzug schicken Sie mir den digitalen Zugangsschlüssel, der an dem im Vertrag festgehaltenen Termin zu mir kommt. Wenn der Schlüssel nicht rechtzeitig ankommt, gibt die Blockchain automatisch eine Rückerstattung frei.
Wenn Sie den Schlüssel vor Mietbeginn senden, wird er von der Blockchain gehalten, die die Zahlung an Sie und den Schlüssel an mich zum Stichtag freigibt. Das System garantiert fehlerfreie Lieferungen. Wenn ich die vereinbarte Summe sende, bekomme ich den Schlüssel. Wenn Sie den Schlüssel senden, bekommen Sie das Geld. Unsere Vereinbarung wird automatisch nach der angegebenen Zeit beendet und weder Sie noch ich noch jemand anderes kann den Code ohne unser Wissen ändern.
Wo Smart Contracts verwendet werden könnten:
- Finanztransaktionen (Überweisungen und Zahlungen, Handel)
- Versicherung (automatische Bearbeitung von Schadensersatzforderungen)
- Immobilien (Regulierung von Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern)
- Gesundheitswesen (elektronische Patientenakten, Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdaten)
- Transport (P2P Lieferungen)
- Medien (urheberrechtlich geschütztes Content Management)
Welche Vorteile können Smart Contracts Ihrem Unternehmen bringen?
Autonomie: Alleine die Vertragsparteien treffen eine Vereinbarung. Es besteht keine Notwendigkeit, Makler, Anwälte oder andere Vermittler zu involvieren. Das bedeutet, dass keine dritte Partei den Vertrag manipulieren kann.
Vertrauen: Da niemand einen Smart Contract hinter dem Rücken der Gegenpartei manipulieren kann, können sowohl Sie als auch Ihre Kunden/Partner sich sicher sein, dass Ihre Transaktionen verifizierbar sind. Dies fördert Compliance und Transparenz zwischen allen am Vertrag beteiligten Parteien.
Backup: Es gibt keine Möglichkeit einen Smart Contract zu verlieren. Ihre Dokumente werden innerhalb einer Blockchain mehrfach dupliziert.
Sicherheit: Smart Contracts sind sehr gut verschlüsselt - Hacking kommt so gut wie nicht in Frage.
Geschwindigkeit und Genauigkeit: Bei herkömmlichen Verträgen müssen Sie viel Zeit aufwenden, um Dokumente manuell auszufüllen und zu bearbeiten. Mit Smart Contracts können Sie diese Aufgaben automatisieren und Fehler vermeiden, die beim manuellen Ausfüllen von vielen Formularen auftreten.
Kosten: Wenn Vermittler nicht involviert werden müssen entstehen so auch weniger unnötige Kosten. Mit der Einführung von Smart Contracts können Aufzeichnung, Cashflow und Erfüllung innerhalb einer Plattform abgewickelt werden. Zum Beispiel können e-commerce Unternehmen teure Zahlungsanbieter durch eine direkte Verwendung von Kryptowährungen für Zahlungen umgehen. Laut einem McKinsey Bericht könnten Blockchain Unternehmen bis zum Jahr 2021 mindestens 50 Millionen US-Dollar an B2B Transaktionen einsparen.
Weitere Vorteile: Initial Coin Offering (ICO)
Initial Coin Offerings oder ICOs bieten die Möglichkeit, Gelder für ein Blockchain basiertes Produkt zu sammeln. Laut Investopedia ist ein Initial Coin Offering (ICO) ein "unreguliertes Mittel, mit dem Gelder für ein neues Cryptowährungsunternehmen aufgebracht werden". Im Grunde genommen sind ICOs eine Alternative zu einem "strengen und regulierten" traditionellen Prozess zur Kapitalbeschaffung durch Risikokapital via Unternehmen oder Banken.
ICOs teilen eine Reihe von Ähnlichkeiten mit Börsengängen, bieten aber anstatt Aktien digitale Vermögenswerte oder Tokens an. Der Verkauf von Tokens ähnelt einer Crowdfunding Kampagne. Der Unterschied ist, dass ein ICO Blockchain Technologie verwendet um Transaktionen zu verifizieren.
Die Hauptvorteile von ICOs
- Die Fähigkeit, durch den Verkauf von Tokens weltweit Investitionen anzuziehen
- Keine finanzielle Regulierung und keine bürokratischen Prozeduren (momentan; in der Zukunft wird es welche geben)
- Jeder kann ein Investor sein
- Sie können Ihre Tokens jederzeit verkaufen, wenn Sie sich dazu entscheiden Ihre Investition zu beenden
Ein verrücktes Beispiel für ein äußerst erfolgreiches ICO ist CryptoKitties, ein Blockchain Spiel von Ethereum, einer der vielversprechendsten Blockchain Plattformen. Dieses Tamagotchi ähnliche Spiel erzielte in nur zwei Wochen nach seiner Veröffentlichung einen satten Umsatz von $12 Millionen, der auf seinem eigenen dezentralisierten Marktplatz abgewickelt wurde.
In Bezug auf die ICO können Sie die erste Generation (Gen 0) von Kitties als Tokens betrachten. Einige von ihnen sind auch ziemlich teuer - Preise reichen von $ 25 bis $ 114K. Spieler können Kitties als Krypto Sammlerstücke kaufen, verkaufen oder tauschen: Die Informationen über das Eigentum werden in der Blockchain als Smart Contract aufgezeichnet.
CryptoKitties ist vielleicht nur ein Spiel, beweist aber, dass die Blockchain-Technologie weitreichendes Potenzial hat und als Grundlage für jedes kommerzielle Produkt dienen kann.
Zusammenfassend ist zu erwähnen, dass Unternehmen mit der Nutzung von Blockchain und Smart Contracts erhebliche organisatorische Veränderungen in ihrer Arbeitsweise erfahren, da Smart Contracts eine sorgfältige Planung erfordern. Ich glaube aber, dass eine Annahme der Blockchain Technologie mit einer durchdachten Strategie zu einem Wettbewerbsvorteil statt zu einem unnötigen Experiment wird.
Der Autor Igor Tkach ist CTO bei Daxx. Er ist eine erfahrene Führungskraft und trägt zu Forbes bei, indem der über best Practices für agile Entwicklung, Produktmanagement, Steigerung der Führungsqualität in Organisationen usw. schreibt.
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Finanzielle Vorsorge für Selbständige: Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Blick
Die finanzielle Vorsorge und Sicherheit im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit oder Unfall ist für jeden Einzelnen von großer Bedeutung. Doch für Selbständige und Freiberufler erhält diese Thematik eine noch höhere Relevanz, da sie nicht auf den Schutz durch einen Arbeitgeber oder gesetzliche Vorsorgeleistungen bauen können. In diesem Zusammenhang ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein essenzieller Baustein, der jedoch mit Kosten verbunden ist. Aber welche Kosten kommen auf Selbständige zu und wie können sie diese in ihre finanzielle Planung einbinden? Das wollen wir in diesem Artikel erörtern.

Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat für Selbständige eine besondere Bedeutung, weil sie in vielen Fällen die einzige Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit darstellt. Bei Angestellten springt in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung ein, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Selbständige hingegen sind in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert und erhalten daher keine Berufsunfähigkeitsrente. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, sich privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern. Im Fall der Fälle ermöglicht die Berufsunfähigkeitsversicherung, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Kostenfaktoren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Kosten einer BU hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, die Berufsgruppe und die Höhe der gewünschten monatlichen Rente. Im Durchschnitt kann man mit Kosten zwischen 50 und 200 Euro pro Monat rechnen.
Eintrittsalter und Gesundheitszustand
Je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger sind die Beiträge. Vor Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Bestehende Krankheiten können zu Risikozuschlägen führen oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Antrags.
Berufsgruppe
Auch die Berufsgruppe spielt eine Rolle bei der Kostenberechnung. Risikoreichere Berufe, wie Handwerker oder Künstler, müssen mit höheren Beiträgen rechnen als zum Beispiel Büroangestellte.
Höhe der monatlichen Rente
Die Höhe der monatlichen Rente, die man im Leistungsfall erhalten möchte, beeinflusst die Kosten stark. Eine höhere Rente bedeutet auch höhere Beiträge. Es ist ratsam, die Rente so zu wählen, dass sie den Lebensunterhalt im Falle einer Berufsunfähigkeit deckt.
Auswahl des richtigen Tarifs
Es ist empfehlenswert, mehrere Angebote einzuholen und die Tarife genau zu vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Leistungen und Bedingungen.
Leistungen
Stellen Sie sicher, dass der Versicherer bereits bei einer 50%igen Berufsunfähigkeit leistet. Einige Anbieter zahlen erst bei einer höheren Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob die Versicherung auch dann leistet, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gezwungen sind, in einem anderen Beruf zu arbeiten, der weit unterhalb Ihres bisherigen Einkommens liegt. Einige Tarife beinhalten auch eine Dynamik, das heißt, die Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, um die Inflation auszugleichen.
Bedingungen
Prüfen Sie die Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie. Diese ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Erhöhung des Einkommens) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Schlussfolgerung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Absicherung für Selbständige. Trotz der Kosten ist sie eine lohnende Investition in die eigene finanzielle Sicherheit. Dabei sollte man verschiedene Angebote vergleichen und sowohl die Kosten als auch die Leistungen und Bedingungen im Blick behalten. Denn eine gute Absicherung ist mehr wert als der rein finanzielle Aspekt. Sie gibt das beruhigende Gefühl, im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.
Das Wandeldarlehen
Recht für Gründer*innen: Wandeldarlehen stehen bei Start-ups aktuell besonders hoch im Kurs, beispielsweise um die Zeitspanne bis zur nächsten Finanzierung mit möglichst geringem Aufwand zu überbrücken. Wir klären auf.

Bitte beachten: Aufgrund des komplexen juristischen Sachverhalts verzichten wir in diesem Beitrag ausnahmsweise auf die geschlechtergerechte Schreibung
Neben Beteiligungsverträgen als Grundlage für Equity Investments (vgl. den Artikel „Der Beteiligungsvertrag in der Ausgabe 04/22) wird für Start-ups der Wandeldarlehensvertrag in der Praxis besonders häufig für Finanzierungsrunden gewählt.
Zunächst handelt es sich dabei um einen ganz normalen Darlehensvertrag, also die Gewährung eines Darlehens für eine bestimmte Laufzeit zu einer festgelegten Verzinsung. Hinzu kommt, dass die Wandlung des Darlehensbetrages in Geschäftsanteile vereinbart wird. Je nach Wertentwicklung der Gesellschaft erzielt der Darlehensgeber so ggf. eine deutlich bessere Rendite als im Falle der einfachen Darlehensrückzahlung, trägt aber durch die vorgesehene Wandlung ein Ausfallrisiko ähnlich einem Equity Investment.
Wandlungsmechanismus
Zentraler Regelungskomplex ist der sog. Wandlungsmechanismus, der festgelegt, ob, wann und wie der Darlehensbetrag (in der Regel einschließlich Zinsen) in Geschäftsanteile umgewandelt wird. Klassischerweise wird als Anknüpfungspunkt für die Wandlung, die nächste (ggf. durch ein bestimmtes Mindestinvestment qualifizierte) Finanzierungsrunde gewählt. Im Rahmen der dort ohnehin durchzuführenden Kapitalerhöhung, erhalten neben den neuen Equity-Investoren auch die bisherigen Wandeldarlehensgeber Geschäftsanteile, der Darlehensbetrag entfällt. Beim Ausbleiben einer Finanzierungsrunde ist eine Wandlung regelmäßig auch mit Ablauf der Laufzeit bzw. nach individuellen Mechanismen (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einer vereinbarten Bewertung) vorgesehen. Investoren verhandeln regelmäßig einen bestimmten Discount auf die Bewertung, soweit sie bei künftigen Finanzierungsrunden wandeln. Je geringer die Bewertung, desto mehr Geschäftsanteile erreicht der Investor bei der Wandlung.
Wandlungsrecht und -pflicht
Zentraler Aspekt des Wandlungsmechanismus ist die Frage, ob nur der Darlehensgeber ein Recht hat, die Wandlung zum betreffenden Zeitpunkt zu verlangen (sog. Wandlungsrecht) oder ob hiermit auch seine Pflicht zur Wandlung korrespondiert (sog. Wandlungspflicht). Eine Kombination Wandlungsrecht und -pflicht sieht man in der Praxis häufig. Für eine Wandlungspflicht spricht im Sinne des Start-ups, dass dadurch die Rückzahlung vermieden werden kann und/oder die Finanzierungen zu einheitlichen Bedingungen bzw. mit einheitlichen Abläufen zusammengefasst werden. Aus Sicht der Investoren stellt sich die Frage, ob eine Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens mit Ende der Laufzeit beabsichtigt ist. Alternativ hierzu sind Ausgestaltungen gebräuchlich, durch die mit Ende der Laufzeit eine zwingende Wandlung zu einer bereits definierten Bewertung vorgesehen ist.
Daneben verlangen Investoren regelmäßig auch individuelle Regelungen, insbesondere werden bei größeren Finanzierungsvolumina häufig Garantieregelungen ähnlich wie bei Equity Investments verhandelt und/oder bestehen für den Investor als Darlehensgeber Mitsprache- und/oder Vetorechte bereits vor der Wandlung.
Sehr erfreulich für Business Angels dürfte die Neuerung der Richtlinien der Bafa sein, nach der nunmehr ein Invest-Zuschuss für Wandeldarlehen mit bis zu 25 Prozent (bislang zehn Prozent) beantragt werden kann.
Beurkundungspflicht
Häufig werden Wandeldarlehen als flexibles Instrument angesehen, um mit möglichst geringem Aufwand eine Finanzierung zu erreichen. Schon lange besteht daher der Wunsch meist aller Beteiligten, den Aufwand gering zu halten und insbesondere den Wandeldarlehensvertrag nicht zu beurkunden. Dies steht in der Regel in einem Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben, da es mehrere Konstellationen gibt, die die Beurkundungspflicht zweifelsohne auslösen, und weitere, bei denen in Rechtsprechung und juristischer Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.
Aus anwaltlicher Vorsicht war daher ein Risikohinweis auf eine ggfs. bestehende Beurkundungspflicht regelmäßig angezeigt, was von manchen Beteiligten nicht gehört wurde. Ein gewisses Umdenken hat diesbezüglich im Mai 2022 ein (aktuell noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az. 8 U 30/19) ausgelöst. Der Ausgangspunkt der Entscheidung hat vor allem für Gründende eine erhebliche Relevanz. Der Insolvenzverwalter klagte gegen die früheren Geschäftsführer wegen Haftungsansprüchen aufgrund eines pflichtwidrig zu spät gestellten Insolvenzantrages. Die Haftung trifft damit nach dem insolvenzrechtlichen Haftungsregime die Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt. Die vorgezogene Insolvenzantragspflicht begründete der Insolvenzverwalter mit einem formnichtigen, weil nicht beurkundeten Wandeldarlehensvertrag. Damit, so das stattgebende OLG, bestand praktisch latent ein Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers aus dem formunwirksamen Darlehensvertrag und führte daher die Unwirksamkeit zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer.
In der juristischen Kommentierung bzw. der VC-Praxis generell führte das Urteil des OLG zu einigen Kommentierungen. Da die Praxis wie oben erwähnt mitunter weniger streng vorging, wird hierin eine wesentliche Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema gesehen.
Die erste Kernaussage des Urteils betrifft dabei eine Konstellation, die eigentlich auch schon zuvor jedenfalls vorsorglich die Hinzuziehung eines Notars erforderlich gemacht hat, nämlich den Fall der Gewährung des Darlehens durch einen gesellschaftsfremden Dritten bei gleichzeitiger Wandlungspflicht. In dieser Konstellation verpflichtet sich ein gesellschaftsfremder Darlehensgeber, seine Darlehensforderungen zwingend in Anteile an der Gesellschaft zu wandeln.
Als Vorvertrag notariell zu beurkunden
Da der Darlehensgeber die Verpflichtung eingeht, im Rahmen einer künftigen Kapitalerhöhung Anteile zu übernehmen und eine solche Übernahmeerklärung nach § 55 Abs. 1 GmbHG notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden ist, geht das OLG Zweibrücken ohne nähere Begründung davon aus, dass auch der Wandeldarlehensvertrag als Vorvertrag notariell zu beurkunden ist. Diese Schlussfolgerung wird mitunter kritisiert und ist dogmatisch mit guten Gründen angreifbar, deckt sich aber wohl mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG München (NZG 2005, 756) und der juristischen Literatur (die allerdings überwiegend für eine Beglaubigung statt der aufwendigeren Beurkundung argumentiert).
Weitgehend unstreitig ist eine Beurkundungspflicht (§ 15 Abs. 4 GmbHG) des Vorvertrages, in dem eine Pflicht des neu hinzutretenden Gesellschafters enthalten ist, einer bestehenden oder künftigen Gesellschaftervereinbarung beizutreten, wenn dort beurkundungspflichtige Klauseln enthalten sind (etwa wie üblich Vesting oder Drag Along). Daher war auch in der bisherigen Beratungspraxis in vielen Konstellationen eine Empfehlung zugunsten der notariellen Form angezeigt und ist es mit Blick auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken umso mehr.
Weiterhin beschäftigt sich das OLG Zweibrücken – nicht abschließend – mit der Frage, ob auch nach § 53 II GmbHG eine Beurkundungspflicht besteht, weil sich die Gesellschaft zur Ausgabe neuer Anteile an den Wandeldarlehensgeber verpflichtet (so auch bei bloßem Wandlungsrecht, s.o.). Hierzu führt das OLG aus, dass vieles dafür spreche, dass auch dies zur Beurkundungspflicht des Wandeldarlehens führe. Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und juristischer Literatur sieht dies bislang anders und hat insoweit ein eher geringes Risiko für die Annahme einer Beurkundungspflicht gesehen.
Das OLG Zweibrücken beurteilt im Ergebnis nicht nur die Klausel zum Wandlungsmechanismus als unwirksam, sondern wie oben bereits erläutert, den Wandeldarlehensvertrag insgesamt.
Im Ergebnis sprach bereits bisher vieles für den Gang zum Notar. Das durch die Rechtsprechung des OLG Zweibrücken bestätigte Haftungsrisiko für die Geschäftsführer und führt darüber hinaus dazu, dass die relativ überschaubare Kostenersparnis durch den Verzicht auf eine Beurkundung in der Abwägung bezüglich der Formfrage nicht entscheidend sein sollte.
Die Diskussion bzw. Abwägung im Hinblick auf die Frage der Beurkundung der Wandeldarlehen dürfte damit in Finanzierungen künftig wieder offen geführt werden und in vielen Fällen das Risiko der Gründenden gegenüber den eingesparten Kosten bzw. des Aufwands vorrangig sein.
Die Autoren:
Alexander Weber, LL.M. (Victoria University of Wellington) ist Partner und Roman Ettl-Steger, LL.M. (King’s College London) Salaried Partner, beide am Münchner Standort der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Bereich Venture Capital
Neolending für E-Commerce-Start-ups
Du planst den nächsten großen Sprung für dein E-Commerce-Business, aber die Finanzierung wird knapp? Die Bank versteht dein Geschäftsmodell nicht und die VCs halten ihr Geld zusammen? Dann findest du hier alternative Finanzierungsmöglichkeiten für dein Unternehmen.

Aktuell hangelt sich das Marktumfeld von Start-ups von Krise zu Krise. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine änderte sich auch das gesamte europäische Ökosystem. Wo es eben noch Billigzinsen und enorme Finanzierungsrunden gab, halten Venture-Capital-Gesellschaften plötzlich ihr Geld zusammen, während Banken die Zinsen erhöhen. Das jüngste Bankenbeben rund um die Silicon Valley Bank und die Credit Suisse hat das Vertrauen in Finanzinstitute zusätzlich erschüttert. Kein schönes Umfeld, vor allem, wenn du mit deinem Business gerade den nächsten Schritt gehen wolltest.
Besonders hart trifft das veränderte Finanzierungsumfeld E-Commerce- und SaaS-Unternehmen. Solche Digitalunternehmen haben in der Regel keinen materiellen Gegenwert, den sie den Banken als Sicherheit für einen Kredit anbieten können. Im Maschinenbau haben es Unternehmer*innen leichter, da sie ihre Geräte oder auch Immobilien angeben können, um einen Kredit zu erhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bedürfnisse der Banken und Digitalökonomie nicht unbedingt zusammenpassen: Nicht jedes alteingesessene Finanzinstitut von nebenan hat Verständnis dafür, dass du einen Kredit für eine Social-Media-Kampagne aufnehmen möchtest – auch wenn du noch so oft beteuerst, dass diese doppelt so viel Gewinn in deine Kasse spült.
Nicht zu jedem Unternehmen passt ein VC-Funding
Alternativ könntest du natürlich auch zu Investor*innen gehen und ihnen deine Geschäftsidee pitchen. Aber nicht jedes Geschäftsmodell ist für VCs geeignet: Sie erwarten in der Regel eine deutliche Vervielfachung des Unternehmenswertes – das berühmte 10X. Schließlich verlangen sie ja auch Anteile an deiner Firma für die Finanzspritze, die sich auch irgendwann für sie wieder auszahlen sollen.
Es gibt jedoch Alternativen zum Bankkredit und VC-Funding. In den letzten Jahren haben sich spezielle digitale Kreditvermittler, sogenannte Neolender, etabliert, die diese Lücke füllen. Das Prinzip ist anhand eines E-Commerce-Shops einfach erklärt: Der Neolender verbindet sich mit möglichst vielen Quellen für Umsatzdaten des Shops. Das kann eine Verbindung zu den Bankkonten über Open Banking sein, eine Verknüpfung mit Zahlungsdienstleistern wie Stripe. Aber auch ganz andere Quellen wie Google Analytics und Social Media Konten sind nützlich, um Traffic und Conversions zu berechnen. Auf dieser Grundlage schätzen Neolender das Ausfallrisiko eines Kredits ein. Sieht der E-Commerce-Shop gesund aus, ist im Laufe der letzten sechs Monate gewachsen und verspricht auch in Zukunft weiteres Wachstum, vermittelt der Neolender einen Kredit.
Neolending vs. Bankkredit
Dabei gehört es zum Geschäftsmodell der Neolender, dass sich der Kredit in einigen Aspekten vom klassischen Bankkredit unterscheidet:
- Transparenz der Tilgung: Während eine Bank einen Kredit plus Zinsen zurückfordert, setzen manche Neolender auf einen Fixbetrag als Kommission. Das bedeutet, wenn jemand einen Kredit von 100.000 Euro aufnimmt, muss er beispielsweise 5 Prozent Kommission bezahlen – also 5.000 Euro. Dieser Betrag ändert sich nicht, auch wenn die Rückzahlung auf ein Jahr ausgedehnt wird oder am Anfang weniger zurückgezahlt wird als später. Die zu tilgende Summe beträgt immer 105.000 Euro.
- Flexible Kreditbedingungen: Während bei Banken oft eine fixe monatliche Rate festgelegt wird, sind Neolender flexibler. So ist es möglich, die Rückzahlung an den Umsatz zu koppeln (Revenue-Based-Finance, RBF). Ein E-Commerce-Shop, der zu Weihnachten viel Umsatz macht, kann in diesen Monaten mehr von seinem Kredit zurückzahlen als in den umsatzschwächeren Folgemonaten.
- Diversifizierung der Finanzierungsquellen: Die Pleite der SVB hat gezeigt, dass Diversifizierung immer sinnvoll ist. Im Falle von Neolendern bedeutet dies, dass sie Kredite verschiedener Anbieter vermitteln können. Das erhöht die Chancen, das gewünschte Kapital zu erhalten. Gleichzeitig wird die Abhängigkeit von einem Finanzinstitut verringert.
Neolender schließen die Finanzierungslücke von Banken und VCs
Zusammengefasst machen es Neolender Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen möglich, kurzfristig und je nach Bedarf an kleine bis größere Mengen Kapital zu kommen. Zwar ist es nötig, seine Daten dem Neolender zur Verfügung zu stellen, um das Wachstum des Unternehmens einschätzen zu können. Dafür weißt du als Unternehmer*in bei der Kostenstruktur genau, woran du bist und bleibst bei der Rückzahlung flexibel.
Der klassische Weg – KfW-Finanzierung
Wer lieber den klassischen Weg zu zusätzlichem Kapital gehen möchte, für den kommt auch ein KfW-Kredit in Frage. Dieser ist auf junge Unternehmen zugeschnitten und hat eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Diese Art von Förderkredit wird jedoch nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern du musst im Gespräch mit deiner Hausbank über die passende Finanzierung sprechen.
Der passende Weg zum Kapital
Alles in allem ist es eine Frage der Abwägung, wie du mit deinem Wachstumsunternehmen in Zeiten wie diesen an Kapital kommst. Bei Banken hast du es wegen fehlender Sicherheiten schwer. Aber auch nicht jedes Unternehmen entspricht den Anforderungen von VCs. Neolender bieten dir ein flexibles Modell, wenn du die passenden Daten liefern kannst. Dafür bleiben sie bei der Rückzahlung transparent und passen sich mit Revenue-Based-Finance an die unternehmerischen Realitäten deines digitalen Geschäftsmodells an. Wenn du es eher auf dem klassischen Weg versuchen willst, ist ein KfW-Kredit eine Alternative. Wie auch immer die Entscheidung für dich ausfällt, es gibt eine gute Nachricht: Auch in schwierigen Zeiten gibt es für dich passende Wege zum Wachstumskapital.
Der Autor Nima Karimi ist Co-Founder und CEO von Silvr, Europas erstem Neolender und Marktführer für datenbasierte Finanzierungen. Als Seriengründer weiß er aus erster Hand, wie schwierig es sein kann, schnelle Finanzierungszusagen von traditionellen Geldgeber*innen wie Banken zu erhalten.
Kapital-Guide 2023: Hier geht‘s um dein Geld
Wie du auch in unruhigen Zeiten eine gesunde und stabile Finanzierung deines jungen Unternehmens sicherstellst.

Mitte März 2023 hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins ein weiteres Mal angehoben, sodass dieser nun bei dreieinhalb Prozent liegt. Die Zinserhöhungen der EZB sollen bewirken, dass die wirtschaftliche Nachfrage gesenkt wird und die Kapitalkosten erhöht werden. Mit dieser Handlung, die bereits seit Längerem von Ökonom*innen verlangt wurde, beabsichtigt man, die Nachfrage dem Angebot am Markt anzupassen. In der volkswirtschaftlichen Theorie wirkt sich eine Eindämmung der Nachfrage positiv auf die Inflationsrate aus und sorgt dafür, dass die Preiserhöhungen im Land wieder gesenkt werden können.
Wie wirkt sich eine Leitzinserhöhung auf betriebliche und private Finanzierungen aus?
Gleichzeitig bedeuten diese Maßnahmen auch, dass Wirtschaftsaktivitäten eingeschränkt werden und Wachstumsunternehmen negativ von den Zinserhöhungen in Form von höheren Kapitalkosten oder sogar Kreditverknappung betroffen sind. Parallel dazu werden Unternehmen und Start-ups durch den höheren Leitzins der EZB aufgrund höherer Kapitalkosten niedriger bewertet, der Zugang zu Kapital wird folglich erschwert oder zumindest erheblich verteuert.
Dieser Trend machte sich in den Vereinigten Staaten bereits Anfang des Jahres aufgrund von Zinserhöhungen durch die Federal Reserve bemerkbar. Der Venture-Capital-Markt musste massive Rückschläge einstecken und Start-ups sind in diesem Umfeld dazu gezwungen, schnellstmöglich profitabel oder zumindest kostendeckend zu arbeiten, da weitere Finanzierungen nur schwer zu bekommen sind. Insbesondere junge Unternehmen, die noch keinen eigenen operativen Cashflow generieren und/oder noch einen längeren Weg bis zum Breakeven vor sich haben, tun sich hier aktuell schwerer.
Was bedeutet eine gesunde und nachhaltig erfolgreiche Finanzierung?
Finanzierungen unterscheiden sich in diversen Punkten voneinander. So unterscheidet man bspw. zwischen Eigen- und Fremdkapital (sowie Mezzanine-Kapital als Zwischenform), zwischen kurz-, mittel- und langfristiger Finanzierung, hochverzinslichen und zinsgünstigen Finanzierungen, zwischen einem strategischen Investment und einem reinen Finanzinvestment etc. Gründer*innen und Jungunternehmer*innen sollten ihren Fokus nicht nur auf die Zinskonditionen legen. Gerade zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist Stabilität ein wichtiger Punkt im Rahmen der unternehmerischen Liquiditätssicherung. Ebenso spielen strategisches Know-how (sog. Smart Money) und eine ausreichende Risikotragfähigkeit des Finanzierungspartners eine entscheidende Rolle.
Bei Finanzierungsgesprächen sollten nicht nur Investor*innen eruieren, ob das Gründungsteam über das nötige Know-how und das Produkt bzw. die Dienstleistung über das nötige Potenzial verfügen. Vielmehr muss sich auch das Gründungsteam bewusst machen, ob seine Kapitalgeber*innen in der Lage und willens sind, eine Unternehmung nachhaltig und langfristig zu finanzieren.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit von Finanzdienstleister*innen als Eignungskriterium stellt einen vielseits unterschätzten Aspekt dar. Ein Blick in die Bilanz einer Bank kann schnell verraten, ob diese finanzkräftig genug ist, ein stark wachsendes Unternehmen über mehrere Finanzierungsrunden hinweg zu begleiten. Finanzdienstleister*innen und Investor*innen, welche Start-ups über mehrere Finanzierungsrunden investieren, sind hier meist elementar, um frühzeitig für Stabilität, Wachstum und Sicherheit zu sorgen.
Im Folgenden zeigen wir einige Finanzierungsmöglichkeiten auf, die Bestandteil einer stabilen Finanzierung für Jungunternehmen sein können.
Unternehmenswachstum mittels Förderungen und Finanzierungen
Im Rahmen einer Unternehmensgründung werden Gründungsteams mit zahlreichen Fragen konfrontiert, welche signifikante Auswirkungen auf den Kurs ihrer EntrepreneurialJourney haben und diese auf ihre eigene Weise einzigartig machen. Die folgenden angeschnittenen Möglichkeiten einer unternehmerischen Finanzierung durch Förderprogramme, Gründungswettbewerbe, Kredite sowie Business-Angel-Finanzierungen und Venture Capital sollen exemplarisch Ansatzpunkte der Start-up-Finanzierung anreißen. Eine detailliertere Betrachtung muss in jedem einzelnen Fall separat erfolgen, abgestimmt auf die Bedürfnisse des Unternehmens und deren Gründer*innen bzw. Gesellschafter*innen.
Förderprogramme
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen zur Unterstützung von Gründer*innen und jungen Unternehmen. Damit ein Unternehmen ein Förderprogramm von der zuständigen Institution bewilligt bekommt, müssen vom Unternehmen zunächst die Richtlinien und Anforderungen der spezifischen Förderprogramme erfüllt werden. Nachfolgend werden einschlägige Kriterien zur Prüfung von Fördermöglichkeiten aufgezeigt, an denen du dich orientieren kannst.
I. Förderbereich
Der Förderbereich gibt an, welche Art von Vorhaben durch das Förderprogramm unterstützt wird. Dies geschieht zunächst durch die Einordnung in einen übergeordneten Bereich. Dazu zählen: Unternehmensgründung und Existenzgründung, Wachstum und Unternehmensfestigung, Forschung und Entwicklung sowie Innovation, Außenwirtschaft, Umweltschutz und Stabilisierung.
II. Förderberechtigte
Zudem muss abgeklärt werden, welche Institutionen grundsätzlich förderberechtigt sind. Dies können Unternehmen, Existenzgründer*innen, Kommunen oder öffentliche Einrichtungen sein.
III. Entwicklungsstufe (KMU)
Viele Förderprogramme beinhalten die Anforderung, dass ein Unternehmen der KMU-Definition der EU entsprechen muss, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Diese unterscheidet anhand der Kriterien Mitarbeitendenzahl, Bilanzsumme sowie Jahresumsatz zwischen Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen.
IV. Branche
Üblicherweise beinhalten die einzelnen Förderprogramme nur selten Einschränkungen auf bestimmte Branchen oder Industriezweige. Ein bestimmter Industriezweig kann von Förderprogrammen ausgeschlossen werden, wenn er den Zielen, die das Förderprogramm beabsichtigt, nicht gerecht wird.
V. Fördergebiet
Das Kriterium Fördergebiet begrenzt bestimmte Förderprogramme auf einzelne Regionen. Dies dient dazu, strukturschwache Gebiete zu fördern, um Standortnachteile auszugleichen. Gemäß Art. 87 Abs. 2 und 3 EG-Vertrag ist die finanzielle Unterstützung für solche Gebiete gestattet, die durch die Teilung Deutschlands benachteiligt wurden, in denen der Lebensstandard niedrig ist und in denen eine hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Zusätzlich werden in den einzelnen Bundesländern Förderprogramme angeboten, um die Entwicklung des jeweiligen Bundeslands voranzutreiben.
VI. Spezielle Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms
Jedes Förderprogramm hat spezifische Voraussetzungen, die für eine Bewilligung der Fördermaßnahme erfüllt sein müssen. Damit soll garantiert werden, dass ausschließlich förderwürdige Projekte unterstützt und eventuelle Mitnahmeeffekte vermieden werden.
Der folgende exemplarische Auszug aus einigen häufiger verwendeten Förderprogrammen gibt einen ersten Eindruck von Möglichkeiten zur Unterstützung der Finanzierung insbesondere von jungen Unternehmen.
EXIST-Gründerstipendium
Studierende, Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen haben mit dem EXIST-Gründerstipendium, welches vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vergeben wird, die Chance, ihr Unternehmen aus der Universität oder der Hochschule heraus zu gründen. Geförderte Teammitglieder erhalten Zuschüsse zu Lebensunterhaltungskosten, Sachausgaben und Coaching. Eine Voraussetzung für den Erhalt des EXIST-Gründerstipendiums ist, dass das Geschäftsmodell aus einem innovativen Umfeld entstammt, Ziele für nachhaltige Entwicklung fördert und evidenzbasiert ist. Die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate und dient dazu, einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit der Unterstützung der Hochschule auf die Unternehmensgründung vorzubereiten. Die Förderung gliedert sich dabei wie folgt:
Lebensunterhalt
- Promovierte Gründer*innen: 3000 Euro/Monat
- Absolvent*innen mit Hochschulabschluss: 2500 Euro/Monat
- Technische(r) Mitarbeiter*innen: 2000 Euro/Monat
- Studierende: 1000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
Sachausgaben
- Bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
Coaching
- Bis zu 5000 Euro
Neben dem EXIST-Gründerstipendium, welches vom Bund vergeben wird, bieten auch die Länder Fördermaßnahmen für bereits bestehende Unternehmen und Gründungen an.
Start? Zuschuss!
Ein Beispiel hierfür ist Start? Zuschuss! des Freistaats Bayern, ein Förderprogramm, welches technologieorientiere Unternehmensgründungen mit einem zukunftsfähigen und innovativen Geschäftsmodell fördert. Die Fördersumme umfasst 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 36.000 Euro.
ERP-Gründerkredit Startgeld
Ein weiteres Mittel im Repertoire der Start-up-Finanzierung kann der ERP-Gründerkredit Startgeld darstellen. Dieser Kredit ist ein Programm der KfW zur Förderung von Gründungsvorhaben. Dabei können bis zu 125.000 Euro (Stand Dezember 2022: ab 4,25 Prozent p.a. effektiver Jahreszins) als Kredit beantragt werden, wobei die KfW für 80 Prozent des Kreditrisikos eintritt. Ziel ist es, dem/der Gründer*in Investitionen zu ermöglichen und laufende Kosten abzudecken. Es ist zudem kein Eigenkapital notwendig. Prinzipiell können alle Gründungen sowie bereits bis zu fünf Jahre bestehenden Unternehmen im Neben- und Vollerwerb gefördert werden.
Im Wesentlichen können folgende Maßnahmen gefördert werden: Investitionen in Anlagevermögen, Betriebsmittel (Deckung der laufenden Kosten), Material- und Warenlager sowie der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils (sofern eine Geschäftsführerfunktion eingenommen wird).
Die maximale Kredithöhe beträgt 125.000 Euro; davon können bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel angesetzt werden. Nach Zusage durch die KfW kann der Kredit innerhalb von neun Monaten in voller Höhe abgerufen werden. Beginnend nach sechs Monaten und zwei Bankarbeitstagen wird jedoch eine Bereitstellungsprovision von aktuell 0,15 Prozent pro Monat fällig.
Nach Ablauf einer individuell vereinbarten tilgungsfreien Zeit, in der nur Zinsen bezahlt werden müssen, wird der Kreditbetrag in gleich hohen monatlichen Raten abbezahlt. Im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung kann der Kredit auch ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden. Die KfW stellt dafür auf ihrer Website einen Tilgungsrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe jeder Einzelfall berechnet werden kann.
Es sei darauf hingewiesen, dass in den Programmrichtlinien vieler Förderprogramme formale Anforderungen an den Ablauf der Antragstellung enthalten sind. Werden diese nicht erfüllt, kann dies aufgrund vermeidbarer Fehler dazu führen, dass ein Förderantrag abgelehnt wird.
Gründungswettbewerbe
Neben zahlreichen Förderprogrammen eignen sich Gründungswettbewerbe als finanzielles Sprungbrett für Start-ups. Die Preisgelder bewegen sich bei diesen Wettbewerben meistens im überschaubaren Rahmen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen wie bspw. den AI Cup der Universität Passau, bei welchem erfolgreiche Teams Förderungen von bis zu 95.000 Euro zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Preise umfassen zudem oftmals externe Beratungsleistungen durch Gründungscoaches und fachkundige Mentor*innen, welche dabei helfen, das Geschäftsmodell zu verbessern und die Chancen auf Anschlussfinanzierungen zu erhöhen. Da Start-ups Feedback von qualifizierten Juror*innen bekommen, ist es möglich, potenzielle Investor*innen auf sich aufmerksam zu machen. Eine erfolgreiche Performance eignet sich somit als Qualitätsmerkmal, welches die Kompetenzen eines Gründungsteam betont.
Kredite und Darlehen
Start-up-Projekte, welche die nötige Bonität aufweisen können, haben zudem die Möglichkeit, Fremdkapital mittels Banken zu erlangen. Start-ups und andere Unternehmen müssen zügig reagieren, wenn sich durch neue Markttrends gewinnbringende Chancen ergeben. Um das gesamte Potenzial neuer Marktbedürfnisse ausschöpfen zu können, haben Unternehmen einen großen Bedarf an externem Kapital. In seiner Form differenziert sich dabei Fremdkapital durch eine schnellere Verfügbarkeit von Eigenkapital.
Hinzuzufügen ist noch, dass bei einer Fremdkapitalfinanzierung der „Leverage-Effekt“ einsetzt, da durch zusätzliches Fremdkapital die Eigenkapitalrendite gesteigert werden kann. Dieser Effekt tritt dann ein, wenn die Rendite auf das Vorhaben größer ist als die durch das Fremdkapital entstehenden Kosten. Je nach Ausgangslage und Art einer Unternehmung bestehen die folgenden Kreditoptionen: klassischer Kredit der Hausbank, Mikrokredit und Online-Kredit. Früher war der klassische Kredit der Hausbank der konventionelle Weg in die Selbständigkeit. Heute bringt der Bankenkredit immer noch einige Vorteile mit sich, ist aber auch an Voraussetzungen wie Bonität und Sicherheiten geknüpft. Mikrokredite hingegen werden über Mikrofinanzinstitute vergeben und reichen von 100 bis maximal 25.000 Euro. Mittlerweile stehen Entrepreneur*innen selbstverständlich auch Online-Kredite von Plattformen wie bspw. auxmoney zur Verfügung und werden von Privatpersonen oder Finanzdienstleister*innen vergeben. Diese Kredite sind flexibel und relativ leicht zu bekommen, sollten jedoch sorgfältig verglichen werden.
Business-Angel-Kapital
Business-Angel-Kapital stammt von privaten Investor*innen. Oft handelt es sich bei diesen um ehemalige oder aktive Unternehmer*innen, welche in einer ersten Runde meist in Ticketgrößen von 25.000 Euro bis zu 100.000 Euro investieren. Die Beteiligung eines/einer externen Investor*in (Business Angel, Beteiligungsgesellschaft) bringt neben notwendigem Kapital auch wertvollen Zusatznutzen, der gerade in der frühen Phase eines Unternehmens mit einem sehr hohen Wert anzusetzen ist und ggf. auch den Wert der finanziellen Beteiligung übersteigen kann. Dieser Zusatznutzen kann sein: Beratung in strategischen Fragen durch Mentor*innen aus dem Netzwerk, günstiger Zugang zu Dienstleistungen aus dem Netzwerk oder auch Unterstützung bei der Pressearbeit. Speziell das Coaching durch diese Investor*innen kann Zusatznutzen bringen. Nicht ohne Grund wird deshalb Geld, das von Coaching bzw. Beratung begleitet wird, als Smart Money bezeichnet.
Venture Capital
Venture Capital (VC), zu Deutsch Risiko- oder Wagniskapital, bedeutet, dass sich Firmen mit risikotragendem Geld (meist vorab gesammelt in Fonds) an Start-ups beteiligen. VC-Gesellschaften sind typische Eigenkapitalgeber*innen und investieren risikotragendes Kapital meistens ab einer Ticketgröße von 500.000 Euro. Wer Finanzierungen von VCs erhält, kann mit Summen im sechs- bis siebenstelligen Bereich rechnen, muss aber auch berücksichtigen, dass Unternehmensanteile sowie Kontroll- und Mitspracherechte abgegeben werden müssen.
Des Weiteren gestaltet sich die Kapitalbeschaffung bei Venture-Capital-Gesellschaften schwierig. Beispielsweise liegen die Chancen, dass der US-amerikanische VC-Geber Andreessen Horowitz in ein Start-up-Unternehmen investiert, bei 0,7 Prozent. Nach einem Investment sind nur acht Prozent dieser Start-ups erfolgreich. Dies bedeutet, dass nur ein Unternehmen von ursprünglich 2000 Start-up-Projekten, die sich für eine VC-Finanzierung durch Andreessen Horowitz beworben haben, nachhaltig Erfolg hat.
Auf was du bei der Kapitalbeschaffung achten musst
Um eine langfristige und stabile Finanzierung zu sichern, gibt es bestimmte Punkte, die besonders wertvoll für Gründungsteams sein können und daher genauer betrachtet werden müssen.
Kompetentes Expert*innennetzwerk
Die Anforderungen gegenüber Unternehmen vergrößern sich stets. Aus diesem Grund kann es für viele Gründungsteams wichtig sein, dass Kapitalgeber*innen über Smart Money verfügen. Hierbei muss verstärkt auf das Kontaktnetzwerk der Investor*innen hingewiesen werden. Wie weit dieses reicht, kann anhand voriger Unternehmensbeteiligungen überprüft werden. Finanzinvestor*innen mit großer Historie, also zahlreichen Beteiligungen, können schnell aufzeigen, dass sie für die unterschiedlichsten Situationen auf geeignete Kontakte und eine adäquate branchenübergreifende Beratung zählen können.
Vertrauensbasis zwischen den Parteien
Im Start-up können kritische Entscheidungen in Zeiten geopolitischer Unruhen und des wirtschaftlichen Abschwungs zwangsläufig nicht nur auf rationaler Basis getroffen werden. Emotionen spielen vor allem in Krisenzeiten in den Prozessen junger Unternehmungen eine große Rolle. Bei der Auswahl eines/einer Kapitalgeber*in gilt es somit auch zu beachten, dass die Chemie zwischen den verhandelnden Parteien – Kapitalgeber*in und Kapitalnehmer*in – stimmig ist. Wenn bei dir bereits der Gedanken an ein Telefonat mit deinem/deiner Kapitalgeber*in Bauchschmerzen auslöst, ist es ratsam, sich auf dieses Gefühl zu verlassen und nach anderen Optionen zu suchen.
Was du mitbringen solltest
Als Fremdkapitalinvestoren erwarten Banken eine entsprechende Eigenkapitalquote sowie Sicherheiten, welche das Gründungsteam mitbringen sollte. Banken wollen ihr investiertes Kapital nach abgelaufener Kreditlaufzeit mit einem festen Zinssatz von den Gründer*innen zurückerhalten. Daher ist es notwendig, dass das zu gebende Fremdkapital über Eigenkapital des Unternehmens abgesichert ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass man im Vorfeld zur Fremdkapitalbeschaffung die Eigenkapitalquote seiner Firma durch starke Investor*innen erhöht.
Sobald die Bank nach einer formellen wirtschaftlichen Prüfung feststellt, dass die betrieblichen Kennzahlen angemessen sind und ein Unternehmen über die nötige Bonität und Kapitaldienstfähigkeit verfügt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Darlehensvergabe an eine Firma.
Kapitaltragfähigkeit von Banken
Zusätzlich muss die Kapitaltragfähigkeit von Banken gegeben sein, da Start-ups im frühen Wachstumsprozess einen vermehrten Kapitalbedarf aufweisen. Um ein Gründungsvorhaben nachhaltig finanzieren zu können, bedeutet dies für Banken, dass diese über eine ausreichend große Risikotragfähigkeit/Bilanzsumme bzw. die notwendige Liquidität verfügen müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich Start-ups erfolgreich über mehrere Investitionsrunden entwickeln können. Gerade wenn Banken selbst in Schwierigkeiten kommen, weil die Einlagen für ausgereichte Kreditvolumina knapp werden, kann es passieren, dass Kredite gekündigt werden, ohne dass eine verschlechterte wirtschaftliche Situation auf Seiten des Unternehmens hierfür einen Grund geliefert hätte.
Tausche dich hierüber mit anderen Gründer*innen und Unternehmer*innen aus, da sich im Bankenbereich auch die Kompetenzen der einzelnen Kreditinstitute sehr stark unterscheiden können. Ein(e) nicht ausreichend kompetente(r) oder wenig erfahrene(r) und damit auch unsichere(r) Firmenkundenberater*in ist das Letzte, was du als Jungunternehmer*in brauchst.
Bevor junge Unternehmen profitabel werden oder zumindest kostendeckend wirtschaften können, ist eine ausreichende Versorgung mit Kapital notwendig, um einen Prototyp zu einem marktreifen und vertriebsfähigen Produkt weiterzuentwickeln. Somit sind die Stabilität und die langfristige Sicherheit der Kapitalgeber*innen maßgeblich für den Erfolg einer Unternehmung.
Fazit
Das Beschaffen von Geld stellt momentan für Start-ups eine große Herausforderung dar und ist zudem mit großem Aufwand verbunden. Gründungsteams sollten sich bei Absagen jedoch nicht entmutigen lassen.
Allgemein gilt: Es sollte diejenige Finanzierungsform gewählt werden, welche am besten zum Geschäftsmodell passt und auch die zukünftig geplante Entwicklung des Unternehmens berücksichtigt. Den Zweck, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern, erfüllen diese in unterschiedlicher Form.
Des Weiteren ist es ratsam, sich zusammen mit erfahrenen Gründungsberater*innen und Coaches auf das Vorhaben bzw. die Gründung selbst vorzubereiten. Viele Hochschulen bieten bspw. professionelle Unterstützung in ihren Gründungszentren an, in welchen Teams von der Idee bis zur Umsetzung von erfahrenen Entrepreneurship-Manager*innen und Mentor*innen begleitet werden.
In Kombination mit dieser professionellen Stütze und besonderem Engagement kann es auch in unruhigen Zeiten zu einer gesunden und nachhaltigen Finanzierung kommen.
Die Autoren
Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Unternehmensberatung und -bewertung, Businessplanung, Unternehmensfinanzierung für neugegründete und junge Unternehmen sowie KMUs tätig.
Silvio Angelillo ist Mitarbeiter bei der BFMT Gruppe. Er ist dort schwerpunktmäßig in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung tätig.
Vom Founder zum Start-up-Investor
Was erfolgreiche Gründer*innen antreibt, selbst Geld in andere Start-ups zu investieren, und welchen Nutzen sie damit stiften.

Sie haben alles schon mal selbst durchlebt, ein gezielteres Netzwerk und ein besseres Risikoverständnis: Aktuell werden immer mehr Gründer*innen selbst zu Investor*innen. Wieso das so ist, was das mit dem gesamten Ökosystem macht und welche Vorteile das für alle bringt, zeigt ein Blick auf die Paradebeispiele der Gründerszene. Und dabei kommen weitere spannende Fragen auf: In welche Start-ups investieren neue Investor*innen, die eigentlich aus der Gründerszene kommen, aktuell gern? Welche Anreize braucht es und wie kann man sie noch besser unterstützen?
Ein Blick auf die top Zehn der wertvollsten Firmen der Welt macht klar: Genau sieben von ihnen waren vor 40 oder weniger Jahren noch kleine Start-ups, deren Gründer*innen in ihren Garagen unermüdlich an Tech-Geräten geschraubt haben, so etwa Microsoft, Apple und viele mehr. Eine Zeit wie damals im Wilden Westen, jeder wollte seine eigene Tech-Company aufbauen … Ein goldenes Zeitalter.
Die USA sind wirtschaftlich wesentlich intelligenter als viele andere Staaten. So schufen sie bereits in den 1970er-Jahren ein Ökosystem, um Innovation und Tech-Firmen zu fördern. Das Silicon Valley entstand. Viele dieser Start-ups wurden bis zu den 1990er-Jahren milliardenschwere Firmen, die Gründer*innen wurden zu Superstars und vielen von ihnen war es wichtig, mit dem schwer erwirtschafteten Vermögen etwas zurückzugeben. Das konnte nur eines bedeuten: Erfolgreiche Gründer*innen fingen selbst an zu investieren.
Was passierte danach? Gründer*innen begannen, neue, jüngere Start-ups zu fördern und schufen Inkubatoren, Think Tanks und vor allem VC-Fonds, die bereits in das nächste Unicorn investieren und weiteren Gründer*innen zum Erfolg verhelfen wollten. Der Kreislauf begann: Erfolgreiche Gründer*innen wurden zu Investor*innen, diese schufen wieder erfolgreiche Gründer*innen und so weiter. Dieses Phänomen hat die USA zu einer wahren Supermacht des Start-up-Investments gemacht, nirgendwo auf der Welt wird mehr Geld in innovative Firmen investiert als dort.
Bei uns noch viel Luft nach oben
In Europa haben wir erst vor 15 Jahren so richtig mit dem Thema begonnen. Wir sind hier quasi noch in den Kinderschuhen und haben einiges aufzuholen. Auch hier fangen Gründer*innen von erfolgreich verkauften Start-ups bereits an, ihr Geld zu reinvestieren.
Der Grund, warum viele Gründer*innen ihr Geld wieder in Start-ups investieren, liegt meiner Ansicht nach auf der Hand: Das Wissen und die Kontakte, die man als Gründer*in selbst in der Gründungszeit aufbaut, sind äußerst wertvoll – diese Faktoren kann man direkt wiederverwerten und andere Start-ups tatkräftig unterstützen. Aber auch die weniger schönen Seiten von Start-up-Gründungen, wie etwa das Durchlaufen von harten Zeiten, Rückschläge bei der Finanzierung, Probleme bei der Suche von Mitarbeitenden sind (Ex-)Gründer*innen bekannt.
Sie wissen also auch Bescheid, wie schwer es sein kann, zum Beispiel die richtigen Investor*innen zu finden oder ein erfolgreiches Netzwerk aufzubauen, das die eigene Idee auf die nächste Stufe bringt. Durch ihre eigene Erfahrung können sie wertvolle Ideen liefern, wie man damit umgehen kann. So investieren zum Beispiel Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (Gründer von N26) fleißig in Start-ups wie Beams, Layer oder Kenjo. Interessanterweise investieren sie auch in Branchen, die ihrer eigenen fremd sind.
Vielschichtiger Mehrwert per Engagement
Der Mehrwert, ehemalige Gründer*innen an Bord zu haben, bezieht sich also nicht nur auf das fachliche Wissen oder die Branchenkenntnis. Vielmehr geht es um allgemeine Erfahrungen aus der Praxis: Wie baue ich ein starkes Team auf? Wie finde ich gute Investor*innen? Wie gehe ich mit dem Druck um, wenn einem die Decke auf den Kopf fällt?
Das sind die Themen, die alle Gründer*innen durchmachen, egal in welcher Branche, Phase oder welchem Gründungsland. Und es sind auch jene Themen, bei denen Hilfe vor allem vonseiten der Investor*innen am dringendsten notwendig ist. Jemanden an der Seite zu haben, der diese Erfahrungen bereits gemacht hat, ist somit eine große Unterstützung und erhöht natürlich die Chancen auf Erfolg enorm. Ein ganz banaler Vergleich: Erinnern wir uns daran, als wir zum ersten Mal versucht haben, selbst Spaghetti zu kochen. Mit einem erfahrenen Koch an der Seite hätte die Sauce wohl wesentlich besser geschmeckt. Und niemand weiß das besser als Ex-Gründer*innen: Wenn das Start-up erfolgreich ist, rückt auch ein Exit oder gewinnbringender Verkauf immer näher. So profitieren also beide Seiten: Der/die Neugründer*in durch die validierte Expertise, das Netzwerk und die Branchenkenntnis und der/die Exit-Gründer*in, indem sie oder er durch die Unterstützung direkten Einfluss auf die Performance des neuen Investments nimmt und dieses in eine positive Richtung dirigieren kann.
Mehr Geld in Start-ups statt in Immobilien und Co.
Nachdem ich vor vielen Jahren selbst einen Teil meiner Gründeranteile von meinem ersten Start-up courseticket.com verkauft hatte, begann ich direkt damit, zu reinvestieren. Ich fand es damals bereits schade, dass es hier keine Unterstützung von staatlicher Seite gab, um etwaige Exit-Erlöse erneut in andere Start-ups zu investieren. Das würde zusätzlichen Anreiz schaffen, Gewinne und Know-how zu reinvestieren, und das Geld würde dem Start-up-Ökosystem zugutekommen. Jetzt wird es meist in Immobilien investiert oder liegt bei Privatbanken. Letztere sind oft besonders schnell und stehen bei einem vor der Tür, sobald man mit einem erfolgreichen Exit in den Medien steht. Mehr Innovation und Einfallsreichtum zu diesem Thema würden unseren Politiker*innen sicherlich gut tun – und dem Start-up-Ökosystem noch mehr.
Ich glaube, in Sachen innovativer Ideen und spannender Technologien stehen europäische Gründer*innen den „Start-up-Ländern“ Amerika oder auch China in nichts nach. Ich habe viele talentierte und mutige Ideen gehört, die sicherlich eine vielversprechende Zukunft vor sich haben. Was in Europa fehlt, ist der Zugang zu einem einheitlichen europäischen Start-up-Ökosystem, das Entrepreneur*innen auch von staatlicher Seite mehr unterstützt und innovative Ideen fördert. Dasselbe gilt allerdings auch für die Investor*innen: Wer bereit ist, in neue, unsichere Felder zu investieren und damit indirekt auch das wirtschaftliche Potenzial des Landes fördert, sollte mehr davon profitieren.
Als Exkurs noch interessant: Einen Trend und auch eine Chance, die ich bei Investor*innen sehe, ist das Thema GreenTech. Viele Gründer*innen wollen mit dem Exit-Erlös nicht nur reinvestieren, sondern auch etwas Gutes tun. Eine ideale Kombination für Themen wie ClimateTech, Circular Economy und generell alle Start-ups, die sich mit den Sustainable Development Goals (SDG) auseinandersetzen. In diesen Bereichen können wir gemeinsam ein starkes Signal setzen und den Menschen auf diesen Planeten mit gutem Beispiel vorangehen. Denn nur mit mutigen und innovativen Ideen können wir aktiv gegen den Klimawandel ankämpfen und unsere Welt Stück für Stück besser machen.
Der Autor Markus Kainz ist Gründer und CEO von Gateway Ventures. Er leitet das Management und die Unternehmensstrategie und ist selbst leidenschaftlicher Business Angel sowie Start-up-Mentor.
Falsche Start-up-Finanzierung als K.O.-Kriterium
Welches sind die klassischen Fehler in der Finanzierung eines Start-ups, welche Investitionen sind wesentlich? Tipps und To-do’s für angehende Jungunternehmer*innen.

Neun von zehn Start-ups scheitern bereits in den ersten zwölf Monaten nach ihrer Entstehung. Der erste Grund hierfür ist die fehlende Nachfrage nach dem angepriesenen Produkt und direkt danach folgen Fehler in der Finanzierung. Doch weiterhin hegen unzählige Arbeitnehmene den Wunsch nach einem eigenen Unternehmen.
Anstelle eines festgelegten Gehaltes locken wirtschaftliche Unabhängigkeit und hohe Gewinne, wenn das Geschäftsmodell stimmt. Wer ein vielversprechendes Unternehmenskonzept vorweist und dieses verwirklichen möchte, braucht für die Durchführung viel Selbstdisziplin und ausreichendes Startkapital. Deshalb sollte jede(r) Gründende genau wissen, in welchen Bereichen sich Geld einsparen lässt.
Eines steht ohne Zweifel fest: Die Gründung des eigenen Unternehmens beginnt in der Regel mit einer guten Geschäftsidee. Gleichzeitig ist sie in den meisten Fällen relativ teuer und mit massenhaft Arbeit verbunden. Es überrascht auch nicht, dass ein guter Businessplan allein nicht ausreichend ist, um ein Start-up zu gründen und zu halten. Wirtschaftliche Diskrepanzen, wie die Fehleinschätzung der Höhe des Kapitalbedarfs bei der Umsetzung der Geschäftsidee, sind nach wie vor einer der Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen, wie eine Studie zeigt. Sie haben oft Liquiditätsengpässe zur Folge, welche nicht selten direkt in die Insolvenz führen. Gleichauf liegt die fehlende Nachfrage des angebotenen Produkts. Doch auch wenn Startup-Finanzen nicht richtig verwaltet werden, kann dies ein Rezept für den geschäftlichen Niedergang sein. Laut Statisitk versagen neun von zehn Start-ups, bevor sie erfolgreich werden.
Fatale Fehler in der Finanzierung
Unabhängig von der jeweiligen Branche, ist es ab einem bestimmten Punkt schwierig das gegründete Unternehmen aus eigenem Kapital zu finanzieren. Gründer*innen, die dringend einen Kredit benötigen, sollten nicht beim erstbesten Angebot zuschlagen, sondern die einzelnen Kreditmöglichkeiten miteinander vergleichen. Hier wäre es definitiv falsch Kompromisse einzugehen. Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich nicht nur auf die Auszahlung der Summe verlassen, sondern natürlich auch die einzelnen Raten bedienen können. Stelle dir ein klares Budget auf, das auch die Gehälter einschließt, da es sonst aus dem Ruder läuft.
Auch das Sparen an den falschen Enden ist ein Fehler, den viele Gründende machen. Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei der Erstellung des Businessplans, die potenziellen Ausgaben möglichst weit herunterschraubt und optimistische Ziele bei den Einkünften angibt. Ein Beispiel wäre, wenn ein auf Software für B2B-Kund*innen spezialisiertes Unternehmen beim Thema Sicherheit und Support spart. Hier würden die sogenannten Business Angels, also Personen, die sich finanziell am Unternehmen beteiligen und ihr Know-how weitergeben, stutzig werden und die Lage durchschauen. Anleger*innen möchten nicht, dass Gründer*innen wenig Geld investieren, sondern dass Start-ups ihr Geld smart und an der richtigen Stelle einsetzen.
Weiterhin empfiehlt Rau die Nachverfolgung der Ausgaben von Beginn an so transparent und einfach, wie möglich zu gestalten, da sonst der ganzheitliche Überblick auf die Spesen gefährdet sei. So bieten vor allem digitale Produkte für Ausgaben-Controlling den Vorteil, dass Kosten schnell per App eingelesen werden können und im Anschluss besser nachzuvollziehen sind.
Mit Fachwissen vor Investor*innen glänzen
Intelligente Finanzierungspläne sind das Gebot der Stunde. Der Grund, weshalb viele Start-ups bereits in den ersten zwölf Monaten scheitern, ist die oftmals fehlende Sachkompetenz des Gründungsteams. Angehende Founder, die einer Finanzierung durch Investor*innen sicher sein wollen, sollten unbedingt mit Expertise glänzen – ganz egal ob bei den Finanzen, Steuern, beim Management oder Detailwissen. Hier ist es essenziell, sich mit der Materie auszukennen, da ein Unternehmen zu führen viel Geschick erfordert – neben der Produktidee sollte hier der Fokus darauf gerichtet werden. Zudem spielt die passende Rechtsform eine entscheidende Rolle. Viele Jungunternehmer*innen neigen dazu, ihr Unternehmen zu Beginn direkt als GmbH rechtlich zu definieren. Hier kommen aber weitaus höhere Kosten auf die Firma zu. Bei kleineren Betrieben reicht vorerst die einfachste Form – das Gründen eines Einzelunternehmens. Dafür muss nur ein Gewerbeschein beantragt werden. Gründen mehrere Personen, bietet sich die Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. So entfallen zum einen hohe Initialkosten und zum anderen kostenintensive Vorschriften, die bei einer GmbH einzuhalten sind.
Bootstrapping als optimale Finanzierungsform?
Beim Gründen wird die Frage nach der bestmöglichen Bereitstellung von Kapital oft gestellt. Allerdings gibt es darauf keine allgemeingültige Antwort, da die beste Lösung jeweils vom Geschäftsmodell und der persönlichen Situation abhängt. Genauso verhält es sich mit dem Bootstrapping – der Existenzgründung, die ausschließlich mit eigenem Geld realisiert wird. Nicht für jeden ist es ratsam, eine Bootstrapping Strategie zu verfolgen –es gilt wie so oft, Chancen und Risiken abzuwägen. Neben Bargeld und Sparguthaben gehören zum Eigenkapital auch Gegenstände, die die Gründer in ein Unternehmen einbringen können. In Frage kommende Objekte können zum Beispiel Maschinen, Anlagen oder Fuhrparks sein, die dem Unternehmen unbegrenzt zur Verfügung stehen. Aber auch Kapitalbeteiligungen an einem Unternehmen gelten als Eigenkapital. Zum Vermögen gehören auch die finanziellen Rücklagen und – je nach Rechtsform – das Grund- bzw. Stammkapital des Unternehmens. Auch der Bilanzgewinn und das persönliche Vermögen zählen dazu. Der Teil der unternehmerischen Finanzen, der nicht aus eigener Tasche stammt, sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen, sondern eher darüber.
Rentabilität wird wichtiger als Wachstum
Start-ups sind für ihre zwei Hauptaspekte bekannt: Geschäftsinnovation und Wirtschaftswachstum. Sie entwickeln und präsentieren jedes Jahr neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt. On-Demand-Start-ups sind ein perfektes Beispiel dafür, wie sie die Welt beeinflussen können. Haben sie die kritische Phase einmal überstanden, sich etabliert und den Fokus auf Wachstum gerichtet, wartet bereits eine nächste Hürde auf Existenzgründer. Denn selbst wenn alle Reglements und Tipps strikt befolgt wurden, man einen wasserdichten Businessplan vorweisen kann und mutige Geldgebende gefunden hat, so ist man vor einem zukünftigen Scheitern dennoch nicht bewahrt. Das Jahrzehnt der Krisen ist angebrochen – und die eine jagt die nächste. Im Moment ist die Rentabilität wichtiger, als das Umsatzwachstum. Das wird Founder dazu zwingen, konservativer zu kalkulieren und immer einen Plan B zu haben. Die Finanzierung für Start-ups, die Wachstum um jeden Preis anstreben und keine Hebel für kurzfristige Rentabilität haben, werden schwieriger als noch vor einigen Jahren. Zudem besteht die Gefahr, dass gut finanzierte Start-ups auf dem Markt die Gehälter schnell in die Höhe treiben könnten und es so für finanziell schwächere Start-ups anstrengend machen, entsprechende Talente zu finanzieren. An dieser Stelle ist es am schwierigsten, die Kosten für Gehälter niedrig zu halten.
Der Autor Malte Rau ist CEO und Co-Founder von Pliant. Das FinTech wurde 2020 gegründet und bietet Unternehmen eine digitale Kreditkartenlösung für maximale Flexibilität und Ersparnis.
N26 Krypto: Dank Bitpanda können fast 200 Kryptowährungen über die N26-App in Österreich gehandelt werden.
Die FinTech-Unicorns Bitpanda und N26 kooperieren bei der Trading-App N26 Krypto und gehen damit zugleich einen guten Schritt in Richtung einer kollaborativen Zukunft des Finanzwesens.

Insider-Informationen zur Partnerschaft zwischen den beiden FinTech-Unicorns N26 und Bitpanda kursierten schon länger, zuletzt dürfte laut Berichten nur mehr eine Genehmigung gefehlt haben, nun ist sie offiziell.
Heute wurde der Service N26 Krypto präsentiert, der über die Whitelabel-Lösung von Bitpanda läuft. Verfügbar ist N26 Krypto zum Start allerdings nur in Österreich. Der Service werde „in den kommenden Wochen schrittweise für berechtigte Kund*innen in diesem Markt verfügbar gemacht“, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: „Das Produkt soll über die kommenden Monaten auch für N26-Kund*innen in anderen Märkten verfügbar gemacht werden“.
Rund 200 Kryptowährungen in einer App traden
Die neue Funktion ermögliche es N26-User*innen, fast 200 Kryptowährungen in der App zu handeln, also zu kaufen und zu verkaufen – „mehr als in jeder anderen europäischen Banking-App“, betont man bei der Berliner Neobank zweier Wiener Gründer. Die Coins können in der App direkt vom Bankguthaben gekauft werden. Das eigene Portfolio kann über ein Menü abgerufen werden. Man reagiere mit N26 Krypto auf eine starke lokale Nachfrage, weil 40 Prozent der N26-Kund*innen entweder bereits aktiv mit ihnen handeln oder Interesse an Investitionen in Kryptowährungen bekundet hätten.
Kryptowährungen trotz Wertverlusten gefragt
Auch wenn Kryptowährungen im letzten Jahr an Wert verloren haben, bleiben sie eine gefragte und interessante Anlageklasse für Investor*innen und ein wachsender Teil des Finanzsystems. Für eine neue Generation von Investierenden, die nach Möglichkeiten sucht, um ihr Vermögen zu vermehren, gelingt der Einstieg in das Geldanlegen häufig über den Handel mit Kryptowährungen“, kommentiert N26-Gründer und CEO Valentin Stalf.
Wichtiger Schritt in Richtung kollaborative Zukunft des Finanzwesens
Bitpanda-Gründer und CEO Eric Demuth erläutert einmal mehr die Hintergründe seiner Whitelabel-B2B-Lösung: „Während sich die Branche stetig weiterentwickelt, wird immer deutlicher, dass FinTechs nur gemeinsam einen echten Einfluss auf das Leben der Menschen haben können. Wir haben uns einer spannenden, kollaborativen Zukunft des Finanzwesens verpflichtet“. Das Bitpanda-B2B-Angebot wird unter anderem bereits von Lydia aus Frankreich, Fabrick aus Italien oder Plum aus dem Vereinigten Königreich genutzt.
Mit Schmerzen durch die Krypto-Krise
Der Krypto-Markt hat einen großen Schlag abbekommen, sinkt oder stagniert bestenfalls. Und jetzt?

Man könnte das Gefühl haben, es schneit durchgehend. Der Krypto-Markt hat einen großen Schlag abbekommen, sinkt oder stagniert bestenfalls. Synonyme wie KryptoWinter und Bärenmarkt sind medial aufgetaucht und zeichnen ein düsteres Zukunftsbild, was Bitcoin und Co. betrifft. Wie lange diese Phase anhält, ist Gegenstand des allgemeinen Diskurses. Manche sehen in aktuellen Entwicklungen eine Bereinigung des Marktes, andere wiederum nutzen ihre ablehnende Haltung zu Krypto-Währungen, um sie als „Scam von Anfang an“ zu charakterisieren und ein Ende einzuläuten. Dritte wiederum bedienen den Begriff KryptoEiszeit und stellen sich auf viele negative Jahre ein.
Marilyn Wilkinson – Editor-in-Chief of Unchained, The Blockpit Magazine – hat indes einen konstruktiveren Blick auf die aktuelle Problematik, obwohl sie gern den Krypto-Autor Michael Sincere mit seiner beinahe fatalistischen Aussage zitiert: „Der Markt wird erst besser werden, wenn man es vor Schmerzen nicht mehr aushält.“

Notwendige Marktkorrektur
Sie selbst nennt die Krypto-Krise eine notwendige Marktkorrektur und erklärt, wie es dazu kommen konnte. „Leute waren optimistisch und Firmen nicht mehr vorsichtig“, sagt sie. „Es wurde massenhaft eingestellt und große Marketingkampagnen wurden gelauncht. Doch Stolz kommt vor dem Fall, und was wir jetzt sehen, ist eine notwendige Änderung. Es wird uns zwingen, mehr auf Best Practices zu achten, auf nachhaltiges Wachstum und reale Profitabilität. In einem Bärenmarkt ist man einfach gezwungen, kreativer zu werden und neue Wege zu gehen.“
Für Junggründer*innen im Krypto-Segment hat Marilyn Wilkinson folgende Tipps parat: die Marketingstrategie fokussiert ausrollen; die Marktlandschaft, Konkurrenz, und Kund*innenenbedürfnisse ausführlich analysieren, um den Product-Market-Fit schon jetzt zu verbessern und im nächsten Bullenmarkt konkurrenzfähiger und mit besseren Chancen aufgestellt zu sein.
Zudem sollte man äußerst beliebte Fehler vermeiden. „Manche sagen gern, ‚alle sind meine Zielgruppe‘. Gerade in solchen Zeiten wie diesen, in denen Budgets gekürzt werden, ist es wichtiger denn je, zu wissen, wer die wahren Kund*innen sind, wo sie wohnen, wie alt sie sind, welche Interessen sie haben und was sie nicht mögen“, sagt sie. Als weiteren Tipp nennt Wilkinson das Community Building, sprich, eine starke Präsenz auf den wichtigsten Kanälen (Twitter, Discord) aufzubauen. Besonders dann, wenn man nicht genug Geld für GoogleAds-Kampagnen zur Verfügung hat.
Das Wichtigste aber bleibe, Mehrwert zu liefern. Dies gelte für alle Aspekte des Web3-Ökosystems. Ein junger Mann aus Singapur, so ihr Beispiel, sei durch Selfies zum Millionär geworden, indem er seine Fotos als NFTs verkauft hat. Heute aber zähle, so ihr Eindruck, mehr der Utility-Aspekt. Damit deutet Wilkinson an, was bereits von manchen Player*innen der Szene verstanden und auch in der Metaverse-Ökonomie umgesetzt wurde. Der alleinige Erwerb von Token als reines Sammlungsobjekt hatte seine glorreiche Hochphase, heute brauche man jedoch einen Zusatznutzen, wie etwa die Möglichkeit, an Events teilzunehmen oder ähnliche Leistungen, die bei NFTs unterlegt sind. Greif- und erlebbar soll es sein.
Es braucht Krypto-Frauen
Ein weiterer Ratschlag der Expertin betrifft die Diversität in Start-up-Teams. „Mir ist aufgefallen, dass es kaum Geschäftsführerinnen in diesem Bereich gibt. Laut einer Forbes-Studie bringen vielfältige Teams eine bessere Performance und sind profitabler. Verschiedene Leute haben verschiedene Perspektiven. Ein Team aus jungen, weißen Männern neigt dazu, einander zu bestätigen und ‚to the moon‘ zu sagen. Da traut sich kaum wer zu widersprechen. Aber man braucht als Start-up die ständige Challenge durch Leute aus anderen Ländern und Frauen mit diversen Perspektiven, denn jene haben oft eine andere Sicht der Dinge und sind vorsichtiger. Viele Start-ups haben ja auf eine Blitzscaling-Strategie gesetzt und wollten ‚mit dem so zusammengebauten Flugzeug fliegen, bevor es fertig wart‘. Ich glaube, Frauen können da einen Reality Check liefern.“
Kein Unternehmen ist perfekt
Wilkinson drängt außerdem dazu, auch in eisigen Zeiten optimistisch zu bleiben, die aktuelle Krise als Chance zusehen. Unternehmen wie Uber und AirBnB seien beispielsweise während bzw. aus einer globalen Wirtschaftskrise heraus entstanden; weniger Budget befeuere zudem auch den Zwang, neue Wege zu gehen: „In ganz anderen Zeiten, um bei diesen Beispielen zu bleiben, wäre es undenkbar gewesen, bei einer fremden Person zu schlafen oder ins Auto zu steigen.“
Gründer*innen mit einer Krypto-App rät Wilkinson, dringend die User*innendaten zu analysieren, Zielgruppen zu verstehen und sich über eigene Pain Points bewusst zu sein – und interne Lösungen dafür zu finden. „In guten Wirtschaftszeiten beschäftigt man sich oft mit Verkauf, Werbung und Go2Market-Strategien. Jetzt sollte man sich auf einen ‚sauberen Tisch‘ fokussieren, sicherstellen, dass alles optimal funktioniert und die Bedürfnisse der User erfüllen“, so Wilkinson. „Kein Unternehmen ist perfekt. Jetzt haben Gründer*innen die Zeit, den Produkt-Market-Fit zu verbessern sowie Produkte und interne Abläufe zu optimieren. Weltweit ändert sich im Moment das Mindset. Dies zwingt Gründer*innen schlichtweg dazu, einen echten Mehrwert und Profitabilität zu liefern.“
VC in Sicht?
Recht für Gründer*innen: Wir zeigen die wesentlichen Schritte und Themen im Rahmen einer Finanzierung mit sog. Wagniskapital (Venture Capital).

Laut statistischen Veröffentlichungen hat sich der Gesamtbetrag der Wagniskapitalinvestitionen in deutsche Start-ups im vergangenen Jahr auf über 15 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Risiken sind zwar angesichts der welt- bzw. finanzpolitischen Lage unzweifelhaft im Markt vorhanden und einige Marktteilnehmer*innen äußern, dass Investor*innen insbesondere bei großvolumigen Finanzierungsrunden bereits zurückhaltender agieren. Gleichwohl sind deutsche Start-ups und der Standort Deutschland im Allgemeinen weiterhin überaus attraktiv für nationale wie internationale Investor*innen aus dem Bereich Venture Capital. Das Kapital wird dabei im Rahmen von Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt.
Gestaltungsformen
In der klassischen Struktur einer Finanzierungsrunde werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Geschäftsanteile an einem Start-up an die Investor*innen ausgegeben, die sich im Gegenzug zu einer Einzahlung eines Cash-Betrages (auf das Stammkapital der ausgegebenen Anteile und) in die Kapitalrücklage der Gesellschaft verpflichten.
Daneben sind in der Praxis insbesondere in der Frühphase eines Start-ups oder bei einer Übergangsfinanzierung bis zu einer ggf. dann größeren Finanzierungsrunde sog. Wandeldarlehen gebräuchlich. Hier werden Anteile an der Gesellschaft noch nicht ausgegeben, jedoch aufbauend auf einen Darlehensvertrag jene Konditionen bereits festgelegt, durch die die Darlehenssumme später in Anteile gewandelt wird. Der/die Investierende bleibt damit im Gegensatz zur vorgenannten klassischen Struktur zunächst Darlehensgeber*in und wird erst bei Eintritt und Umsetzung der Wandlung Gesellschafter*in. Mit der Wandlung und Ausgabe der Anteile an den/die Investor*in ist dann vorgesehen, dass das Darlehen erlischt.
Wesentlicher Ablauf
Die Investor*innen werden die Risiken ihres geplanten Investments zunächst evaluieren. Während Business Angels hier häufig eher zurückhaltend sind, werden sich größere Investor*innen und insbesondere strategische Investor*innen die Finanzen und die rechtlichen Themen des Start-ups ansehen. Regelmäßig entscheidend ist hier der Nachweis des Bestandes der vorhandenen (vollständigen) IP-Rechte durch die Gesellschaft. In der Praxis treten Probleme etwa durch das Ausscheiden früherer Mitgründer*innen auf, soweit der Ausstieg vertraglich nicht ordentlich geregelt wurde. Ebenfalls besonders relevant sind eingeräumte Rechte Dritter sowohl im Rahmen von Optionsrechten über Anteile als auch virtuelle Anteile (einschließlich im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen) und sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren. Der Umfang wird seitens des/der betreffenden Investor*in regelmäßig durch eine Anforderungsliste (sog. Request List) festgelegt.
Wichtig ist, dass vor all diesen Offenlegungen entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den Investor*innen bestehen. Soweit die strategischen Investor*innen zudem Wettbewerber*innen des Start-ups sind, ist zudem auf kartellrechtliche Besonderheiten im Ablauf der Offenlegung zu achten. Deckt die Due Dilligence (erhebliche) rechtliche Risiken auf, kommt es möglicherweise zum Abbruch der Verhandlungen oder es werden sog. Post Closing Conditions vereinbart, die dem Start-up bzw. den Gründer*innen aufgeben, nach Durchführung der Finanzierungsrunde bestimmte Sachverhalt rechtlich nachzubessern (etwa den Datenschutz auf das Niveau eines Marktstandards zu bringen).
Das Timing dieser sog. Due-Diligence-Prüfung seitens des/der Investor*in und die geplanten wesentlichen Eckpunkte der Finanzierung, einschließlich insbesondere der Struktur und Höhe des Investments, der Bewertung des Start-ups, aber auch der wesentlichen gegenseitigen Rechte und Pflichten, werden dabei häufig in einem sog. Term Sheet festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung auf wenigen Seiten, die per se im Kern zwar rechtlich nicht bindend ausgestaltet ist, jedoch als Dokumentation des gegenseitigen Verständnisses der geplanten Transaktion sinnvoll ist (unter Ausnahme ggfs. von sehr überschaubaren Investments, die zur Vermeidung des Aufwands direkt und ohne Term Sheet umgesetzt werden).
Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde
Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde erfolgt dann je nach Struktur entweder durch Unterzeichnung des Wandeldarlehensvertrages oder einer Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung. Die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (sog. Investment and Shareholders Agreement) kann in zwei separate Dokumente oder aber innerhalb derselben Urkunde in zwei Teile unterteilt werden. In jedem Fall beinhaltet die Beteiligungsvereinbarung die Struktur und Konditionen des Investments (Regelungskomplexe betreffen etwa die Kapitalerhöhung und Leistungen des/der Investor*in, ggf. Milestones, Verwässerungsschutz, Garantieregelungen seitens der Gesellschaft bzw. der Gründer*innen), wohingegen die Gesellschaftervereinbarung die Struktur der künftigen gemeinsamen Beteiligung als Gesellschafter*in regelt (etwa Veto- bzw. Zustimmungsvorbehalte des/der Investor*in, Vorerwerbsrecht, Mitverkaufsrecht und/oder -pflicht, besondere Optionsregelungen, Vesting-Regelung zulasten der Gründer*innen, Liquidationspräferenz, Wettbewerbsverbot).
In aller Regel wird dabei die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung aufgrund der enthaltenen Regelungen durch eine(n) Notar*in zu beurkunden sein. Dasselbe gilt für einen Wandeldarlehensvertrag, zumindest soweit dieser wie regelmäßig die Pflicht des Wandeldarlehensgebenden vorsieht, mit der Wandlung einer Gesellschaftervereinbarung beizutreten bzw. im Einzelfall soweit eine Pflicht des Wandeldarlehensgebenden zur Wandlung besteht.
In der Praxis werden bei kleineren Investments teilweise Versuche unternommen, die Notarkosten durch besondere Gestaltungen einzusparen. Hier kursieren insbesondere aus Business-Angel- bzw. Gründer*innen-Netzwerken Vorlagen, die beurkundungspflichtige Regelungen von der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung in die ohnehin zu beurkundende Satzung verschieben und die von einer weiteren Beurkundung dann absehen. Insbesondere aus Sicht des/der Gründer*in sollte bei der Verwendung von diesbezüglichen Musterverträgen unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Aus unserer Erfahrung kommt es aus den Verhandlungen regelmäßig zu erheblichen Anpassungen dieser Vertragsmuster und stellt sich die durchaus komplexe rechtliche Frage, ob die betreffenden Änderungen nicht wiederum eine Beurkundungspflicht auslösen. In der Notarpraxis ist darüber hinaus umstritten, ob die verwendeten Muster die Beurkundungspflicht überhaupt entfallen lassen. Soweit eine bestehende Beurkundungspflicht nicht eingehalten würde, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung.
Fazit
Die Finanzierungsrunde hat naturgemäß für Gründer*innen eine erhebliche Bedeutung. Es wird dort im Lebenszyklus des Unternehmens der Grundstein für eine erfolgreiche Wertentwicklung gelegt. Die Abläufe und Themen einer Finanzierungsrunde sind hierbei überwiegend Standard und können gut antizipiert werden. Die Gründer*innen sollten dabei die einzelnen Schritte (insbesondere die ggf. geplante Due Diligence durch den/die Investor*in) sorgfältig vorbereiten. Rechtliche Probleme, die sonst im Laufe der Finanzierungsrunde aufkommen, können so proaktiv vermieden werden.
Der Autor Alexander Weber, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in München im Bereich Venture Capital/Gesellschaftsrecht, www.heuking.de
Vormerken: In der kommenden Ausgabe von StartingUp – Heft 04/22 – liest du in unserer Serie „Recht für Gründer*innen“: Der Beteiligungsvertrag – wesentliche Themen und Standards.
Was spricht für eine Geschäftskreditkarte?
Wir zeigen, welche Vorteile eine Business-Kreditkarte kleinen und mittelgroßen Unternehmen bietet.

Man hat die Firma als erfolgreiches Start-up am Markt etabliert und für den Erfolg lange und hart gearbeitet. Es wurden Überstunden eingelegt. Urlaub? Daran denkt man seit drei Jahren nicht mehr. Aber irgendwann hat man es geschafft und der Betrieb ist in aller Munde. Da kann man doch sicherlich den einen oder anderen Vorteil aus der Situation ziehen.
Die Reise nach Rom
Einer dieser Vorteile ist die Nutzung einer sogenannten Geschäftskreditkarte. Entsprechende Zahlungsmethode nutzen ausschließlich Selbstständige und Unternehmen. Wobei dies nicht die großen Betriebe meint, welche mit den „Corporate Cards“ ihre eigene Klasse an Kreditkarten haben. Die Business-Kreditkarte hingegen eignet sich für die kleinen Unternehmen und jene Unternehmungen mittlerer Größe.
Der damit verbundene Vorteil ist klar ersichtlich.
Über das Stichwort „Incentives“ wurde ja schon an anderer Stelle berichtet. Die Karte könnte einen solchen Vorteil darstellen.
Nehmen wir das folgende Beispiel:
Ein Mitarbeiter ist auf einer Dienstreise, beispielsweise in Rom – der Ewigen Stadt, wie sie Albius Tibullus schon im ersten Jahrhundert vor Christus nannte. Zweck der Anwesenheit: Er soll mit einem Interessenten über einen Vertrag sprechen, der den Kunden langfristig und profitabel an die eigene Firma binden wird.
Der Mitarbeiter nächtigt in einem vier-Sterne-Hotel und speist, gemeinsam mit dem Kunden, in einem angenehmen Ambiente in einem römischen Lokal. Hier bestellt er die gefüllten Ochsenbäckchen an Rosmarinsoße und Nudeln für 13,95 Euro. Dazu gibt es noch einen guten Rotwein (Kostenpunkt: 14 Euro) und einen kleinen Nachtisch, der mit 4,95 Euro zu Buche schlägt. Natürlich kann man das Essen als Privatvergnügen ansehen. Immerhin ist das Hotelzimmer schon ziemlich teuer und das wird durch die Firma bezahlt.
Allein: Es handelt sich bekannterweise um eine Dienstreise.
Da wäre es ein feiner Zug, wenn dies nicht über die Eigenmittel des Mitarbeiters finanziert werden könnte, sondern über die Firmenkreditkarte abgerechnet.
Dies führt erstens dazu, dass der Mitarbeiter sich von der Firma wertgeschätzt fühlt. Zweitens arbeitet er auch härter und besser. Drittens stellt dies ein schon angesprochenes Incentive dar, was steuerlich absetzbar ist.
Der Vorteil bei Einzelfirmen
Wenn man keine Mitarbeiter hat, ist das „Incentive“-Argument natürlich hinfällig. Dennoch kann sich eine solche Karte lohnen. Gehen wir einmal Ceteris paribus davon aus, dass man die römische Reise solo – maximal noch mit Partner*in – antritt. Wenn die Finanzierung dieses Trips über die privaten Mittel erfolgt, allerdings einen dienstlichen Hintergrund hat, lässt sich dies wieder von der Steuer absetzen – allein muss dann zur Prüfung ein Blick in das private Konto geworfen werden. Sollte die Rechnung allerdings über die Firmenkarte und somit über das Firmenkonto laufen, sind sämtliche dienstlichen Ausgaben fein säuberlich vom Privatvermögen getrennt und kann separat eingesehen werden.

Weitere Vorteile
Natürlich lassen sich Firmenkreditkarten zu dem Zwecke nutzen, zu dem man auch jene Karten verwendet, die nicht an eine Firma gebunden sind: Eine Zahlung erfolgt bargeldlos und erst gesammelt mit anderen Nutzungen der Karte am Ende eines Monats. Bei einigen Firmenkreditkarten kann sogar eine verzögerte Abrechnung zustande kommen. Auch Skonti, sind möglich, wie auch die Teilnahme an Bonusprogrammen.
Was sind die Voraussetzungen für die Firmenkreditkarte?
Wie auch schon bei einer regulären Kreditkarte, ist eine gute Bonität notwendig. Es sollten in den Kontobewegungen keine negativen Merkmale vorliegen. Sollten also Lastschriften geplatzt sein oder Kredite überzogen worden, sind dies keine guten Vorzeichen für die Erstattung der Karte. Es ist zwar nicht ganz unmöglich, aber dann ist das Limit, das von der Bank eingeräumt wird, nicht sonderlich hoch. Gleiches gilt, wenn man zunächst eine gute Bonität hat und sich diese verschlechtert.
Fazit
Wir können also festhalten, dass eine Geschäftskreditkarte ein deutlicher Vorteil ist, wenn es darum geht eine eigene, kleine und am Markt präsente Firma zu führen. Ob sich dies mit den Neuigkeiten, die gerade von der Europäischen Zentralbank kommen, ändert, weiß man allerdings noch nicht.
Management des Firmenkapitals im Unternehmen
Möchten Sie mehr über das Management des Firmenkapitals erfahren? Dann haben wir hier alle Informationen und Tipps für Sie parat.

Vor allem in Zeiten der Inflation und der Minuszinsen ist es nicht nur für Privatpersonen interessant, andere lukrative Wege zu finden, das eigene Geld anzulegen. Auch immer mehr Unternehmen fokussieren sich auf das optimale Einsetzen des Firmenkapitals. Doch wie wird das gemacht und vor allem, wie verläuft das Management des Firmenkapitals? In diesem Artikel möchten wir dies näher thematisieren und weitere hilfreiche Informationen geben.
Aktives Kapitalmanagement für Unternehmen
Als Unternehmen ein hohes Kapital in einer Bank zu lagern, war vielleicht damals eine beliebte Methode, doch heutzutage nicht mehr. Statt Geld zu verdienen, dank Zinsen, verlieren wir es stattdessen nur. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen, auf Wertpapiere zu setzen und so mit der Zeit das Kapital weiter aufzubauen, statt stetig Geld zu verlieren. Auf Finanztrends finden Sie zum Beispiel eine große Übersicht der verschiedenen Wertpapiere und Anlegemöglichkeiten, wenn Sie dazu weitere Informationen suchen.
Mit Wertpapieren handeln
Mit Wertpapieren handeln ist eine der beliebtesten Optionen, das Unternehmenskapital anzulegen. Hierbei ist es natürlich wichtig, je nach Größe des Unternehmens auf eine passende Anlagestrategie zu setzen. Vor allem bei einem hohen Kapital ist es notwendig, einen ausgiebigen Depot-Vergleich anzustellen, bevor das Geld investiert wird. Durch die hohen Summen machen selbst kleine Unterschiede einen großen finanziellen Teil aus. Meist sind auch die Kosten für solche Firmen-Depots höher als bei Privatkunden, sodass dies ein weiterer finanzieller Aspekt ist, der berücksichtigt werden sollte. Bei hohen Summen und vielen verschiedenen Investitionen ist es zudem wichtig eine Person zu haben, welche sich um das Management dieser Depots kümmert. Solch einen Vollzeit- oder Teilzeit-Job muss ebenfalls Platz in der Kalkulation finden.
Lohnt sich ein Unternehmenskonto zum Trading?
Sie haben ein Unternehmen und haben aktuell ein Unternehmenskonto, auf dem Rücklagen sowie Firmengelder liegen? Dann werden Sie sicherlich bereits festgestellt haben, dass es aktuell kaum noch Zinsen gibt und es sich nicht mehr lohnt Geld als nötig auf dem Konto zu behalten. Wenn Sie konkret bestimmen können, wie viel Geld Sie „zu viel“ auf dem Konto haben, dann können Sie dieses Geld nutzen, um es an der Börse anzulegen. Hierbei haben Sie die Chance, höhere Zinsen zu erzielen und so das Geld für sich arbeiten zu lassen. Natürlich gibt es auch Risiken, wenn es um das Anlegen geht, sodass Sie sich hier konkret beraten lassen und eine Strategie ausarbeiten sollten, bevor Sie das Investieren beginnen.
Eigene Trading GmbH für die Firma gründen und eine Verlustbeschränkung umgehen
Nicht nur steuerlich ist es sinnvoll, eine GmbH zu gründen. Dies können Sie schnell und leicht umsetzen, indem Sie einen Gesellschaftsvertrag entwerfen und Ihre Firmierung bei der IHK überprüfen lassen. Lassen Sie zudem die Beurkundung beim Notar prüfen und erstellen Sie ein Firmenkonto. Nun können Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen und warten auf die Bestätigung des Amtsgerichtes. Dann können Sie mit dem Handel an der Börse mit Ihrer Trading GmbH beginnen.
Vorteile & Nachteile einer Trading GmbH
Falls Sie sich noch nicht sicher sind, dann möchten wir Ihnen hier die Vorteile und Nachteile einer Trading GmbH vorstellen.
Vorteile:
- Steuerersparnisse
- Übertragung von Unternehmensanteilen möglich
- Anleger haftet nur bis zur max. Höhe des Stammkapitals
Nachteile:
- Buchführung
- Extrakosten, wie Gewerbesteuer und Beitrag für die IHK
- Keinen direkten Zugriff auf Kapital
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel die wichtigsten Aspekte bezüglich des Managements des Firmenkapitals im Unternehmen näherbringen konnten. Denken Sie daran, dass zu viel Kapital auf dem Konto nicht mehr mit Zinsen etc. einhergeht und daher finanziell wenig Sinn ergibt. Lassen Sie sich am besten individuell beraten und arbeiten Sie einen Anlegeplan aus.
Digital Assets: Chance oder Herausforderung für Start-ups?
Was sind Digital Assets, was leisten sie und haben sie das Zeug, die Finanzmärkte zu revolutionieren?

Digital Assets sind in aller Munde und entwickeln sich in rasantem Tempo weiter. Nicht wenige sind der Auffassung, dass hier gerade ein neuer Milliardenmarkt entsteht, der etablierte Finanzdienstleister unter Zugzwang bringt – andere wiederum halten den Hype um Digital Assets für hoch spekulativ. Parallel werden auch die Regulierungsbemühungen in Europa immer intensiver. Unzweifelhaft werden Digital Assets zur Weiterentwicklung der Finanzmärkte beitragen und halten sowohl für etablierte Marktteilnehmer*innen als auch neue Player wie Start-ups und insbesondere FinTechs eine große Bandbreite von Chancen bereit. Doch trotz des großen Interesses für diesen neuen Markt ist häufig unklar, was Digital Assets genau sind.
Was sind Digital Assets?
Grob definiert umfassen Digital Assets jegliche Art von elektronisch gespeicherten Daten und Werten, die sowohl eindeutig identifizierbar sind als auch zur Wertschöpfung genutzt und im Zuge dessen gehandelt werden können. Beispiele für Digital Assets sind unter anderem Dokumente, Audiodateien, Videos, Logos, Folienpräsentationen, Tabellenkalkulationen und Websites etc.
Distributed Ledger Technologien
Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung von Finanz- und Vermögenswerten gewinnen Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, sowohl bei Retail- als auch institutionellen Investor*innen zunehmend an Bedeutung. Die zugrundeliegende Distributed Ledger Technologie (DLT) ermöglicht hierbei die Verwaltung, Ausstellung und den Handel von digitalen Vermögenswerten, ohne die Notwendigkeit, eine zentrale Partei bzw. einen Emittenten hinzuziehen. Diese Assets profitieren dabei von kürzeren Transaktionszeiten und höherer Transaktionssicherheit.
Die Entwicklungen der Distributed Ledger Technologien und der damit verbundenen Digital Assets lassen sich dabei in drei Phasen einteilen, die jeweils durch wichtige Entwicklungen und Erfindungen gekennzeichnet sind.
- Blockchains der ersten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der ersten Generation wurden mit dem Ziel entwickelt, das bestehende Finanzsystem zu verbessern, indem sie eine dezentralisierte und transparente monetäre Plattform für digitale Transaktionen angeboten haben. Die erste und wohl auch bekannteste Kryptowährung Bitcoin löst hierbei in dezentraler und nachhaltiger Form das ‚Double Spending‘-Problem, das die Gefahr der doppelten Ausgabe der gleichen Einheit einer digitalen Währung beschreibt. Bedingt durch die hohen Transaktionskosten und -zeiten differenziert sich aber Bitcoin immer mehr von der Funktion als Währung und hin zu einem Wertspeicher.
- Blockchains der zweiten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der zweiten Generation erweitern den bestehenden Ansatz digitaler dezentraler Währungen um eine ‚Wenn-Dann‘-Funktion. Dies erlaubt Marktteilnehmer*innen mittels intelligenter Verträge (Smart Contracts) Bedingungen und Handlungen dezentral zu programmieren, die bei Erfüllung automatisiert ausgeführt werden. Die initiale Einführung von Smart Contracts im Zuge der Ethereum Plattform ermöglichte weiterhin die Tokenisierung von Vermögenswerten. Hierbei wird der zugrunde liegende Vermögenswert mit all seinen Rechten und Pflichten mit den Smart Contracts verknüpft und mittels eines Tokens auf der Blockchain abgebildet.
- Blockchains der dritten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der dritten Generation wie beispielsweise Avalanche oder Chainlink zielen darauf ab, grundlegende Mängel wie Skalierbarkeit und Interoperabilität von Digital Assets zu adressieren, um eine breitere Akzeptanz zu schaffen. Weiterhin ermöglicht die fortlaufende Entwicklung der verschiedenen Blockchain-Protokolle gänzlich neue Anwendungsfälle wie beispielsweise die Entwicklung dezentraler digitaler Welten (z.B. Metaverse) oder dezentraler Finanzdienstleistungen (z.B. Decentralized Finance).
Welche Arten von Digital Assets gibt es?
Digital Ledger Technologien haben die Sichtweise des Kapitalmarkts auf die Erzeugung, den Handel, die Verwahrung als auch die Abwicklung von Digital Assets maßgeblich beeinflusst. Hierbei haben sich Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, von einem digitalen Zahlungsmittel hin zu einer komplexen heterogenen Anlageklasse entwickelt, die sowohl durch ein zentrales Institut ausgestellt werden können als auch weiterhin dezentral durch die Privatwirtschaft. Ableitend aus der genutzten Technologie und den zugrundeliegenden Protokollen, dem zu digitalisierendem Asset und der Emittenten-Struktur lassen sich Digital Assets, die mit der Nutzung der Blockchain-Technologie emittiert werden, in folgende Subkategorien unterteilen:
- Institutional Money umfasst sämtliche digitale Währungen, die durch eine zentralisierte und weitestgehend regulierte Partei bzw. Institution ausgestellt werden. Hierzu zählt primär digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC), ausgestellt durch die Zentralbank selbst oder einen Intermediär (z.B. eine Bank oder ein Geldinstitut).
- Private Money hingegen umfasst alle digitalen Währungen, die von regulierten als auch unregulierten Institutionen aus der Privatwirtschaft ausgestellt werden. Hierzu zählen unter anderem klassische Kryptowährungen und Coins wie Bit- oder Litecoin sowie sog. Stablecoins, die durch automatische Preisbildungsmechanismen an einen Zielwert (wie den Wert einer nationalen Währung) gekoppelt sind.
- Die Anlageklasse der Fungible & Non-Fungible Tokens basiert auf dem Ansatz der Tokenisierung verschiedenster Vermögenswerte. Neben der Tokenisierung von klassischen Fungible (austausch- bzw. auswechselbaren) Assets, wie beispielsweise Derivaten, ermöglicht die Distributed Ledger Technologie die Tokenisierung von physischen und digitalen Non-Fungible Assets wie beispielsweise digitaler Kunst, Musikrechten oder Ingame-Gegenständen. Hierzu zählen Non-Fungible Tokens (NFTs), die unter anderem auf der Ethereum Blockchain gehandelt werden. Weiterhin ermöglichen Hybrid-Ansätze die Tokenisierung von nicht fungiblen physischen Assets, wie beispielsweise eine Immobilie, in einer digitalen fungiblen Form.
- Elektronische Wertpapiere oder auch Krypto-Wertpapiere beschreiben eine Sonderform der Fungible Assets, bei der Wertpapiere nicht wie bisher in physischer, gedruckter Form herausgegeben werden, sondern im Rahmen des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG) digital mittels der Blockchain ausgestellt werden können.
- Utility Token beschreibt eine digitale Anlageklasse, die ihre(n) Besitzer*in dazu ermächtigt, ein Produkt oder Dienstleistungen der jeweiligen primären Blockchain zu nutzen. Eine Subkategorie der Utility Token sind unter anderem die sog. Governance Token, die Stimmrechte in einem Blockchain-Projekt repräsentieren.
Blick in die Zukunft des Ökosystems rund um Digital Assets
Der Markt für Digital Assets und das dazugehörige Ökosystem werden in den kommenden Monaten und Jahren maßgeblich durch die fortschreitenden Regulierungsvorhaben wie der EU-Verordnung zum einheitlichen Umgang mit Kryptowährungen (Markets in Crypto Assets, MiCA) geprägt. Die verstärkten Bemühungen von Regulatorik und Aufsicht zur Schaffung von einheitlichen Rahmenbedingungen können die Sicherheit des Umfelds für alle Marktteilnehmer*innen verbessern und somit zu mehr Akzeptanz führen.
Im Zuge dessen ist eine fortschreitende Weiterentwicklung des Ökosystems und eine spätere Konsolidierung der Marktteilnehmer*innen zu erwarten – auch wenn der Markt für Digital Assets sicher langfristig Eintrittsmöglichkeiten für neue Marktteilnehmer*innen mit einer Spezialisierung auf Teilbereiche oder -lösungen bieten wird. Die Rollen und Aufgabenfelder der Marktteilnehmer*innen werden dabei neu verteilt und sind sowohl durch traditionelle Institute wie Banken und Regulatoren als auch durch gänzlich neue Teilnehmer*innen wie Start-ups und insbesondere FinTechs geprägt.
Die Autoren:
Felix Eigelshoven ist Senior Consultant im Bereich Financial Services Technology-Consulting und seit 2022 für EY tätig. Er berät Kund*innen aktiv zur Entwicklung von Blockchain-basierten Geschäftsmodellen, sowie deren technischer Umsetzung. Neben seiner Tätigkeit als Berater forscht er aktiv zum Thema Krypto-Marktmanipulation und Markteffizienz.
Dr. Francesco Pisani ist seit 2015 für EY tätig. Er ist EY EMEIA Deputy Startup Leader, Co-Initiator der EY Start-up Academy und Gastdozent an verschiedenen Hochschulen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Geschäftsmodelle und Innovationen sowie Preisstrategien und Partnerschaften.
Hauptsache, du bist gesund
Die betriebliche Krankenversicherung als bester Wettbewerbsvorteil für Arbeitgebende – Tipps und To Do‘s von Versicherungsprofi Marius Michael.

Eine Firma ist nichts ohne ihre Mitarbeitenden. Das wissen die meisten Unternehmer*innen, aber zeigen sie dementsprechend auch genügend Wertschätzung? Gute Arbeitgebende kümmern sich heutzutage umfangreich um ihre Angestellten, denn diese kümmern sich wiederrum um die Kundschaft. In der betrieblichen Kausalkette stehen die Mitarbeitenden an vorderer Position, weshalb ihnen vorrangige Aufmerksamkeit zukommen muss.
Das gilt beim externen sowie internen Personalmarketing. Besonders Unternehmen in Ballungsgebieten mit viel Konkurrenz oder in strukturschwachen Umgebungen haben Probleme, qualifizierte Mitarbeitende zu finden. Um herauszustechen, braucht es ein unschlagbares, standortunabhängiges Einstellungsargument. Schon auf der Suche nach Bewerbenden sollten KMUs signalisieren, wie sie sich für das Wohl ihrer Angestellten einsetzen, denn so können sie die benötigten Fachkräfte gewinnen. Sind die richtigen Personen gefunden, gilt es diese zu halten. Mit Alleinstellungsmerkmalen und entscheidenden Wettbewerbsvorteilen als Arbeitgebende lässt sich das Personalmarketing meistern.
Hierbei kommen u.a. Personalzusatzleistungen ins Spiel. Welche davon Arbeitnehmenden am wichtigsten sind, weiß Marius Michael von der Allianz Hauptvertretung in Frankfurt am Main: „Zu den beliebtesten Zusatzleistungen gehören heutzutage Gesundheitsservices und Altersvorsorge, weit vor Dienstwagen und Gutscheinen.“
Private Krankenzusatzversicherungen haben entscheidende Vorteile für Mitarbeitende und Vorgesetzte – und sie zeugen von Empathie und sozialer Verantwortung der Geschäftsführenden. „Vor allem die betriebliche Krankenversicherung steigert die empfundene Wertschätzung unmittelbar, da die Vorteile sofort erlebbar sind. Dadurch erhöht sich die Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft“, weiß Marius Michael.
Nicht nur das, auch die Weiterempfehlungsbereitschaft für den Arbeitgeber steigt, wie Marius Michael erklärt. Das begünstigt Recruiting-Prozesse. Wenn sich Mitarbeitende wertgeschätzt fühlen, wird die emotionale Bindung zur Firma stärker. Die Fluktuationsquote ist mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) nur halb so hoch wie im Gesamtdurchschnitt aller befragten Unternehmen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK).
Der beste Wettbewerbsvorteil für Arbeitgebende
In seiner Agentur entwickelt Marius Michael mit Gewerbekund*innen aus dem Mittelstand passende Versicherungskonzepte für deren Belegschaft. Er tritt dabei in knapp hundertjährige Fußstapfen der Vorgänger-Agentur und kombiniert deren renommierten Werte mit weltweiter, digitaler Beratung auf diversen Kommunikationswegen. Sein spezialisiertes Expertenteam nimmt dafür regelmäßig an Weiterbildungen und Schulungen teil.
Wenn Arbeitgebende bei Vorstellungsgesprächen Aufbau und Leistungen ihrer bKV schildern und erklären, dass die vollständige Kostenübernahme vom Arbeitgebenden erfolgt, sind die meisten Bewerber*innen positiv überrascht und schnell überzeugt. Diese Art der Zusatzleistung ist noch nicht verbreitet. Dabei ist die Organisation unkompliziert, kostengünstig und effizient. „Arbeitgebende können beispielsweise Angestellten ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung stellen, welches für verschiedene – mitunter von der Krankenkasse nicht bezahlte – Behandlungen genutzt werden kann. Beliebt sind Leistungen für Zähne, Brille, Heilpraktiker*innen oder Vorsorgeuntersuchungen“, sagt der Versicherungsprofi aus Frankfurt. Die Aufnahmeregelung ist dabei besonders einfach, denn sogar laufende und angeratene Behandlungen werden übernommen. „Der Gesundheitszustand der Mitarbeitenden spielt bei der Aufnahmeregelung keine Rolle. Für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ist es die einzige Möglichkeit einer zusätzlichen Vorsorge“, erklärt Marius Michael. Seine Produktkonzepte können bei Firmen ab zehn Mitarbeitenden installiert werden. Die Aufwände als Betriebsausgaben sind steuerlich absetzbar.
Es wird auch Rücksicht genommen auf den Wunsch einer einfachen und digitalen Verwaltung für die Arbeitgebenden. Pro Monat muss sich nur wenige Minuten mit dem Versicherungskonzept auseinandergesetzt werden. Wird eine Leistung in Anspruch genommen, können die Beschäftigten den Ablauf mit einer App regeln oder die Mitarbeiter*in-Hotline nutzen. Darüber hinaus greift eine Sonderregelung für Angestellte in Elternzeit oder in anderen entgeltfreien Phasen: Dann müssen keine Beiträge gezahlt werden, von den Leistungen kann aber dennoch profitiert werden.
Die Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Einen Großteil unseres Lebens verbringen wir in Arbeitsverhältnissen. Rückenschmerzen, Stress und wenig Bewegung zeichnen den Alltag. Arbeitgebende zu haben, die sich um das gesundheitliche individuelle Wohlergehen kümmern, prägen nicht nur ein positives Mindset, sondern sorgen dafür, dass wir auch unsere arbeitsfreien Lebensmomente voll ausschöpfen können. Das sind keine Softskills, das ist ein Anrecht.