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Betriebsprüfung: Was Selbstständige wissen müssen
Was versteht man unter einer Betriebsprüfung, wie läuft sie ab und wie kann man einer solchen Prüfung bestmöglich vorbeugen?
Besonders bei jungen Unternehmen und neu gegründeten Start-ups kommt es zu Beginn noch zu Fehlern in der Unternehmensführung. Zum Beispiel führen Gründer die Buchhaltung nicht korrekt und übersehen wichtige Details, notieren zum Beispiel nicht alle Ausgaben. Schnell kann es dann zu einer Nachricht des Finanzamts über eine anstehende Betriebsprüfung kommen. Was versteht man unter einer solchen Prüfung, wie lässt sie sich bestmöglich vermeiden und was ist zu empfehlen, wenn es doch zu einer Betriebsprüfung kommt?
Was ist eine Betriebsprüfung?
Grundsätzlich umfasst der Begriff Betriebsprüfung eine Kontrolle der Steuerzahlungen eines Unternehmens. Eine prüfende Institution, in der Regel das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung, stellt hierbei sicher, dass ein Betrieb die Steuern ordnungsgemäß in korrekter Höhe innerhalb eines bestimmten Zeitraums gezahlt hat.
Verschiedene Arten von Prüfungen
Je nachdem, welches Amt die Überprüfung durchführt, kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz. Das Finanzamt prüft mit den folgenden:
- Außenprüfung: Häufigste Form der Betriebsprüfung. Eine vom zuständigen Finanzamt angeordnete Gesamtkontrolle jeglicher steuerlich relevanter Sachverhalte.
- Sonderprüfung: Diese Prüfung gilt nur zur Kontrolle einzelner Steuer-Arten, primär der Lohn- und Umsatzsteuer. Sie kann jedoch auch spezifische Sachverhalte zum Beispiel in Form einer Liquiditätsprüfung kontrollieren.
- Nachschau: Überprüft im Gegenteil zu den anderen Varianten keinen Zeitraum, sondern die aktuelle Situation. Ein Beispiel hierfür ist die Kassen-Schau, in der Prüfer das bestehende Kassen-Inventar kontrollieren.
Die Deutsche Rentenversicherung dagegen fokussiert sich auf die Sozialabgaben eines Unternehmens. Der Gesetzgeber verlangt diese Kontrolle mindestens einmal alle vier Jahre.
Wen kann das Finanzamt kontrollieren?
Wen ein Amt kontrolliert und wie oft es zu Kontrollen kommt, hängt stark von der jeweiligen Steuer und dem Unternehmen ab. So müssen große Betriebe häufiger mit Untersuchungen rechnen als kleine Unternehmen.
Doch unabhängig davon gilt, dass das Finanzamt theoretisch jederzeit eine Prüfung in einem Unternehmen durchführen darf. Da Rechtsform und Größe keinen Einfluss darauf nehmen, können Prüfungen für Betriebe jeglicher Art stattfinden, darunter zum Beispiel:
- Freiberufler
- Kleinunternehmen
- GmbHs
- AGs
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Der Anlass einer Kontrolle
Neben der regelmäßigen Kontrolle kann das Finanzamt auch eine Betriebsprüfung veranlassen, sofern Verdacht auf eine nicht ordnungsgemäße Buchführung besteht. Indikatoren für Probleme mit der Buchhaltung sind unter anderem:
- Nicht plausible Steuererklärungen
- Stark schwankende Gewinne
- Frequent zu spät beglichene Steuerschulden
- Fehler in der Bilanz oder im Jahres-Abschluss
- Regelmäßig verspätete Steuererklärungen
Demnach ersparen Sie sich mit einer professionellen Buchführung eine frequente Kontrolle durch das Finanzamt.
Der Prüfung selbstständig vorbeugen
Eine Betriebsprüfung lässt sich nicht vollkommen vermeiden, jedoch können Unternehmer beeinflussen, wie oft sie stattfindet. Um die Kontrolle möglichst selten und kurz zu halten, beachten Sie folgendes:
- Belege jeglicher Art abheften und verbuchen, gegebenenfalls Kopien anfertigen
- Die Buchführung ordnungsgemäß und übersichtlich einhalten
- Fristgerecht auf ein Schreiben des Finanzamts eingehen, das Amt rechtzeitig informieren, sollten Sie Fristen nicht einhalten können
- Jahres-Abschlüsse sofern möglich durch einen Steuerberater testen lassen
- Pünktlich jegliche Steuer-Schulden begleichen
Die entsprechende Vorbereitung
Grundsätzlich muss ein Amt die Prüfung rechtzeitig mindestens zwei Wochen vor dem Kontroll-Termin anmelden. Eine Ausnahme ist der Verdacht auf Steuerhinterziehung, da Prüfer hier das Unternehmen ohne Vorankündigung kontrollieren können. Diese 14 Tage können Sie effektiv nutzen, um sich vorzubereiten, damit die Prüfung einfach, schnell und korrekt abläuft. Die benötigten Dokumente und Belege stellen sie bereits zuvor zusammen und überprüfen diese auf ihre Richtigkeit. Besonders oft testen Prüfer vor allem:
- Umsatzsteuer
- Vorsteuerabzug
- Kleinbetragsrechnung
- Private Nutzung von Firmenwagen, Privatkonten und Telefon
- Abgaben zu diversen Versicherungen
- Konzerninterne Verrechnungspreise
Die Belege dieser Abgaben überprüfen Sie genau und korrigieren mögliche Fehler bereits vor der Inspektion. Falls es nicht die erste Prüfung ist, kann das Unternehmen daneben mit einer Schwachstellen-Analyse die Ergebnisse der letzten Kontrolle sowie kritische Sachverhalte feststellen und sofern möglich ausbessern.
Der Ablauf einer Inspektion
Zunächst muss sich der Prüfer ausweisen, worauf Sie ihm einen Raum für die Prüfung zur Verfügung stellen. Er darf daraufhin alle Akten und Unterlagen sichten, die zur Kontrolle nötig sind. Sie entscheiden sich im besten Fall bereits zuvor für einen geeigneten Ansprechpartner. Je nach Umstand können Sie das selbst sein, Ihr Steuerberater oder ein entsprechend vorbereiteter Mitarbeiter. Die Ansprechperson liefert schnell alle nötigen Dokumente, um so für ein vertrauenswürdiges Gesamtbild zu sorgen. Die Zeitspanne der Untersuchung kann sich hierbei je nach Größe des Betriebs zwischen wenigen Tagen bis einigen Wochen reichen.
Nach dem Ende des Kontrollzeitraums folgt eine Prüfungsfeststellung oder ein Abschlussgespräch. Bitten Sie den Prüfer darum, die Ergebnisse der Untersuchung bereits vor dem Gespräch in schriftlicher Form zu schicken. So können Sie sich bereits zuvor mit dem Steuerberater auf die möglichen Gesprächspunkte vorbereiten. Ist die Prüfung abgeschlossen, erhalten Sie einen Abschlussbericht, der fortan als neue Basis für die Steuerbescheide fungiert.
Keine Furcht vor der Betriebsprüfung
Früher oder später erlebt jeder Betrieb eine Prüfung, jedoch ist das kein Grund zur Sorge. Der Prüfer ist hier kein Feind, im Gegenteil, mit Kooperation kommt es zu einem schnelleren und oft besseren Ergebnis für das Unternehmen. Wer die Zeit zwischen Ankündigung und Termin effektiv nutzt, kann mögliche Unklarheiten klären. Besonders die effiziente und professionelle Buchhaltung mithilfe von Steuerberatern und entsprechender Software dienen dazu, die Besuche eines Prüfers selten, kurz und mit guten Ergebnissen zu gestalten.
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Der Staat als Pre-Seed-Investor
Warum die Gründung aus der Arbeitslosigkeit oft die smarteste Finanzierungsform ist.
Venture Capital ist sexy, Business Angels sind begehrt – doch in der aktuellen Marktphase wird die effektivste Form der Frühphasenfinanzierung oft übersehen: Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Wer strategisch aus der Arbeitslosigkeit gründet, sichert sich nicht nur den Lebensunterhalt, sondern erhält Zugang zu Ressourcen, für die andere Start-ups fünfstellige Summen aufbringen müssen. Das entscheidende Detail: Man muss dafür keine Unternehmensanteile abgeben.
In der Start-up-Szene wird oft über die „Runway“ gesprochen – die Zeitspanne, die einem Unternehmen bleibt, bevor das Geld ausgeht. Gründer*innen verbringen oft Monate damit, Pitch-Decks zu bauen, um Investoren zu überzeugen, ihnen diese Zeit zu erkaufen. In einer Zeit, in der Risikokapitalgeber*innen zurückhaltender agieren und Bewertungen sinken, rückt eine alternative Finanzierungsquelle in den Fokus, die oft fälschlicherweise als reines Sozialinstrument abgetan wird: Die Gründung aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG 1).
Wer dieses System nicht als soziales Auffangnetz, sondern als strategisches Finanzierungsinstrument begreift, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil, der in der freien Wirtschaft kaum zu bezahlen ist. Es handelt sich hierbei um „Non-Dilutive Capital“ – Kapital, das die Anteile der Gründer*innen nicht verwässert.
Der mathematische Vorteil: ALG 1 als Bootstrapping-Hebel
Um die Dimension dieses Vorteils zu verstehen, lohnt sich ein Rechenbeispiel: Ein Gründer, der Anspruch auf den Gründungszuschuss hat, erhält in der ersten Phase (6 Monate) sein volles Arbeitslosengeld plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. In der zweiten Phase (9 Monate) folgen weitere 300 Euro monatlich.
Bei einem vorherigen guten Einkommen summieren sich diese Zahlungen schnell auf 20.000 bis 25.000 Euro. Wichtig hierbei: Diese Summe ist steuerfrei (das ALG 1 unterliegt lediglich dem steuerlichen Progressionsvorbehalt) und muss nicht zurückgezahlt werden.
Um den gleichen Liquiditätseffekt über einen Umsatz zu erzielen, müsste ein frisch gegründetes Unternehmen – bei einer angenommenen Umsatzrendite von 20 % – im ersten Jahr bereits über 100.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Alternativ müsste ein Business Angel für 25.000 Euro einsteigen. Bei einer frühen Bewertung von 500.000 Euro würde das den Verlust von 5 % der Firmenanteile bedeuten. Der Gründungszuschuss liefert dieselbe Liquidität, ohne dass der Gründer auch nur 0,1 % seines Unternehmens abtreten muss.
Wissen & Technik: Der unterschätzte Faktor AVGS
Neben der reinen Liquidität bietet die Bundesagentur für Arbeit ein zweites Instrument, das für Gründer*innen essenziell ist: den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Viele Gründer*innen wissen, dass es Coachings gibt. Wenige realisieren jedoch, dass professionelle AVGS-Maßnahmen heute oft wie private Inkubatoren funktionieren. Der Gutschein ermöglicht es Gründer*innen, externe Expertise einzukaufen, ohne die eigene Liquidität zu belasten.
Der Fokus liegt hierbei auf der Professionalisierung:
- Validierung des Geschäftsmodells: Ein(e) Sparringspartner*in prüft die Idee auf Markttauglichkeit, bevor teure Fehler gemacht werden.
- Finanzplanung: Erstellung einer realistischen Rentabilitätsvorschau, die nicht nur dem Amt, sondern auch Banken standhält.
- Infrastruktur: Hochwertige Programme stellen den Teilnehmer*innen oft auch notwendige technische Ausstattung (z.B. Laptops oder Software-Lizenzen als Leihgeräte) für die Dauer der Maßnahme zur Verfügung, um den Start technisch zu ermöglichen.
Aus der Praxis: Wie der strategische Einsatz funktioniert
Wie dieser Prozess in der Realität aussieht, zeigt das Beispiel von Jonas (Name geändert), einem Marketingmanager, der seinen Job verlor und den Sprung in die Selbständigkeit als digitaler Berater wagte. Anstatt sofort hastig ein Gewerbe anzumelden, nutzte Jonas die strategische Reihenfolge:
- Status klären: Er meldete sich arbeitslos und sicherte seinen Anspruch.
- Professionalisierung: Über einen AVGS-Gutschein buchte er ein intensives Gründungscoaching. Dort feilte er vier Wochen lang an seiner Positionierung und seinem Pricing.
- Businessplan: Gemeinsam mit dem Coach erstellte er einen Businessplan, der die Tragfähigkeit seines Vorhabens klar belegte.
- Antragstellung: Er beantragte den Gründungszuschuss vor der eigentlichen Gründung.
Das Ergebnis: Jonas erhielt die Bewilligung für den vollen Zuschuss. Die sechs Monate „gesicherte Runway“ nutzte er, um hochwertige Referenzkunden zu gewinnen, anstatt aus finanzieller Not heraus schlecht bezahlte Projekte anzunehmen. Heute führt er eine profitable Agentur. Ohne die Förderung wäre der Druck, sofort Umsatz zu generieren, vermutlich zulasten der strategischen Ausrichtung gegangen.
Die Hürden meistern: Vermittlungsvorrang und Ermessensleistung
Der Gründungszuschuss ist seit 2011 eine Ermessensleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Das führt oft zu der Fehlannahme, die Bewilligung sei reine Glückssache. Doch Verwaltungsentscheidungen folgen einer Logik. Das größte Hindernis ist der gesetzliche Vermittlungsvorrang: Der/die Sachbearbeiter*in muss prüfen, ob nicht doch eine Festanstellung möglich wäre, und prognostizieren, ob die Gründung die Arbeitslosigkeit nachhaltiger beendet.
Die Strategie zur Bewilligung liegt daher in der Qualität der Vorbereitung. Ein exzellenter Businessplan, eine klare Argumentation, warum eine Festanstellung aktuell keine Option ist, und eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung durch eine fachkundige Stelle sind die stärksten Argumente. Wenn aus den Unterlagen hervorgeht, dass der/die Gründer*in qualifiziert ist und der Markt das Angebot braucht, reduziert sich das „Ermessen“ der Agentur faktisch drastisch. Eine Ablehnung muss begründet werden – und bei einer wasserdichten Vorbereitung fehlen oft schlicht die Argumente für ein Nein.
Zielgruppen-Check: Für wen ist dieser Weg geeignet?
Nicht für jedes Start-up ist dieser Weg der richtige. Die Förderung ist als Brücke konzipiert, nicht als Großinvestition.
Besonders geeignet ist der Weg für:
- Wissensbasierte Geschäftsmodelle: Berater*innen, Coaches, Agenturen, Freelancer*innen. Hier sind die Anfangsinvestitionen gering, und der Zuschuss deckt die Lebenshaltungskosten perfekt ab.
- Digitale Start-ups & SaaS: Gründer*innen, die Zeit für die Produktentwicklung (Coding, Content) brauchen, bevor der erste Euro fließt.
- Soloselbständige: Die Förderung ist personengebunden und sichert den/die Unternehmer*in direkt ab.
Weniger geeignet ist der Weg für:
- Kapitalintensive Hardware-Gründungen: Wer Maschinen für 500.000 Euro benötigt, für den sind 20.000 Euro Zuschuss nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Hier werden Bankdarlehen oder VC-Gelder benötigt (wobei der Zuschuss als private Absicherung natürlich dennoch helfen kann).
- Gründungen aus der Festanstellung: Wer nicht arbeitslos ist, hat keinen Zugang zu diesem Topf. Eine „künstliche“ Arbeitslosigkeit herbeizuführen (z.B. durch Eigenkündigung), führt in der Regel zu einer Sperrzeit von 12 Wochen und sollte sehr genau kalkuliert werden.
Fazit: Professionalität statt Bürokratie-Frust
Die Gründung aus der Arbeitslosigkeit ist kein bürokratischer Hürdenlauf, sondern eine der sichersten Startrampen, die der Standort Deutschland zu bieten hat. Wer den Staat als ersten Anker-Investor begreift und die Klaviatur aus ALG 1, AVGS und Gründungszuschuss professionell spielt, startet mit einer Liquidität und Ruhe, von der andere Gründer*innen nur träumen können. Es ist kein Geschenk, sondern eine Investition in die wirtschaftliche Tragfähigkeit von morgen.
Der Autor Lars Weber ist Experte für staatlich geförderte Gründungsberatung und Gründer von avgs.digital. Seit mehreren Jahren begleitet er Gründer*innen bei der Beantragung von AVGS-Coachings und Gründungszuschüssen. Sein Fokus liegt auf tragfähigen Geschäftsmodellen und der professionellen Vorbereitung auf die Selbständigkeit, um bürokratische Hürden sicher zu meistern.
Was sich 2026 für Freelancer*innen ändert
2026 wird zum Prüfstein: Zentrale Reformen aus dem Koalitionsvertrag sollen greifen, viele Details bleiben jedoch offen.
Sechs Monate nach dem Start der neuen Bundesregierung rücken die ersten Umsetzungen des Koalitionsvertrags in Sichtweite. Ab dem 1. Januar 2026 sollen zentrale Reformen greifen, die auch Auswirkungen auf Freelancer*innen und Solo-Selbständige haben. Doch während einige Maßnahmen konkrete Entlastungen versprechen, bleiben viele Ankündigungen bislang Absichtserklärungen. Freelancermap hat zusammengetragen, welche Vorhaben tatsächlich relevant werden und wo noch Unsicherheit herrscht. Eine Tabelle gibt hier einen Überblick.
Koalitionsvertrag 2025: Viel vor, aber wenig umgesetzt
Der Koalitionsvertrag 2025 markierte erstmals eine politische Schwerpunktsetzung für Selbständige. Zentrale Punkte, die Freelancer*innen direkt betreffen, sind:
- eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens, um mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit zu schaffen,
- der Abbau bürokratischer Hürden durch digitale Verwaltungsprozesse, Genehmigungsfiktionen und ein „Once-Only“-Prinzip,
- eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige mit freier Wahl der Vorsorgeform,
- die Einführung des Mutterschutzes auch für Solo-Selbstständige,
- sowie steuerliche Anpassungen und Abschreibungsoptionen zur Entlastung kleiner Unternehmen und Einzelunternehmer*innen.
Laut Freelancer-Kompass 2025 sehen 79 Prozent der Befragten fehlende politische Rahmenbedingungen als Problem, fast die Hälfte empfindet strukturelle Nachteile gegenüber Angestellten. Die Unsicherheit über Scheinselbständigkeit bleibt eines der drängendsten Themen: 60 Prozent der Freelancer*innen nannten sie als größten strukturellen Nachteil ihrer Arbeit.
Viele Pläne, wenig Praxis: Reformen kommen nur schleppend voran
Während steuerliche Anpassungen und Mobilitätsentlastungen bereits 2026 greifen, bleiben die strukturell entscheidenden Fragen wie Scheinselbständigkeit, Sozialversicherungspflicht und Bürokratieabbau weiter offen. Zwar wurde im Oktober mit der sogenannten Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung ein Entlastungsprogramm vorgestellt, das Bürokratie abbauen soll. Doch Freelancer*innen bleiben davon bislang weitgehend unberührt. Zentrale Maßnahmen wie die angekündigte Genehmigungsfiktion wurden nicht umgesetzt oder lassen offen, ob Solo-Selbständige überhaupt profitieren. Auch das Statusfeststellungsverfahren, ein großes strukturelles Problem, ist noch nicht reformiert.
Thomas Maas, CEO von freelancermap: „Die Politik erkennt die Bedeutung von Selbständigen zwar auf dem Papier an, schafft aber in der Praxis keine Verlässlichkeit. Wer die Arbeitswelt modernisieren will, muss endlich Rechtssicherheit schaffen - gerade beim Thema Scheinselbständigkeit. Solange Freelancer nicht wissen, woran sie sind, bleibt Deutschland kein attraktiver Standort für sie.”
Die anhaltende Unsicherheit unter Freien bleibt nicht ohne Konsequenzen: Laut einer Umfrage denken 56 Prozent der Solo-Selbständigen über eine Auswanderung nach, auch wegen Bürokratie, Steuerlast und mangelnder Rechtssicherheit. Besonders kritisch: 93 Prozent dieser Auswanderungswilligen arbeiten im Bereich künstliche Intelligenz. Fachkräfte, die der Standort dringend braucht.
2026 als Prüfstein für die Selbständigkeit in Deutschland
Für Freelancer*innen bleibt 2026 ein Jahr mit Chancen und offenen Fragen. Viele Vorhaben können den Alltag freier Expert*innen langfristig erleichtern, wenn sie rechtzeitig und praxistauglich umgesetzt werden.
Selbstständig machen als Foodtrucker
Was du wissen und beachten solltest, wenn du dich mit Streetfood bzw. einem Foodtruck selbständig machen willst.
Der Traum vom eigenen Business: sein eigener Chef sein, mit dem Foodtruck durch Deutschland kurven, die Klappe öffnen und die mit Liebe zubereiteten Speisen an die Gäste verkaufen. Klingt doch super! Mit einem Foodtruck zu gründen und ihn zu betreiben, ist jedoch gar nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Daher: Was du als Foodtruck-Gründer beachten solltest.
Zahlen und Fakten für Foodtruck-Gründer
Lange gab es keine Zahlen zur Beliebtheit und Führung von Imbisswägen. Die Ergebnisse der Studie „Foodtrucks in Deutschland – Marktbefragung von Craftplaces geben erstmals tiefere Einblicke in den Markt der Foodtrucks, die einen wesentlichen Anteil am Erfolg der mobilen Gastronomie haben. Die Studie zeigt, dass mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer arbeiten. Die restlichen 20 Prozent verfügen über zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.
Da Foodtrucks auf großen Events und Festivals immer beliebter sind, haben sie mittlerweile eine Vielzahl von Aufträgen, weshalb über 40 Prozent der Befragten einen Umsatz von bis zu 50.000 Euro verzeichnen. Bemerkenswert ist auch, dass immerhin fast vier Prozent der Foodtrucker mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an Umsatz generieren. Vor allem die hohen Investitionskosten am Beginn der Foodtruck-Gründung führen dazu, dass fast 40 Prozent der in der Studie Befragten keinen Gewinn erwirtschaften.
Zu den hohen Investitionskosten am Beginn des eigenen Imbisswagens zählen:
- Umbau/Kauf des Gastrofahrzeugs,
- Ausstattung des Fahrzeugs,
- elektronische Geräte,
- Geld für Büro und Vorbereitungsküche.
Die Marktstudie zeigt auch, dass vor allem flexible Arbeitskräfte in der Streetfood-Branche arbeiten. Immerhin beziehen 30 Prozent der Befragten 75 Prozent ihrer Angestellten aus geringfügig bzw. in Teilzeit Angestellten. Personal auf Vollzeitbasis ist vor allem bei kleinen Unternehmen mit einem Truck die Ausnahme, denn die Mehrheit der Gründer arbeitet selbst im Imbisswagen mit.
Wohin geht die unternehmerische Tour der Foodtrucker? Bei dieser offenen Frage haben mehr als 43 Prozent der Befragten angegeben, dass sie einen weiteren Foodtruck planen. 14 Prozent wünschen sich Veränderungen in Form eines eigenen Ladens bzw. eines stationären Imbisses. Keine Veränderungen wünschen sich lediglich 13 Prozent der Teilnehmer und sind mit ihrem Business somit sehr zufrieden.
Vorabüberlegungen Foodtruck-Gründung
Um am Foodtruck-Markt erfolgreich zu sein, musst du zunächst wissen, welche Speisen du vertreiben möchtest. Soll gesundes Fastfood, Pizza, Burger oder Burritos verkauft werden? Da sich auch das Design des Wagens oftmals an den angebotenen Speisen orientiert, musst du dir bereits sehr früh darüber im Klaren sein, was du anbietest.
Ebenso essenziell ist es, die Region genau zu kennen, in der deine Speisen angeboten werden.
Dabei gilt es folgende Punkte zu klären:
- Beliebtheit regionaler Gerichte,
- Größe und Angebot der mobilen Gastronomie,
- Marktlücken der mobilen Gastronomie,
- Größe der Region,
- Preisniveau in der umliegenden Gegend,
- Anzahl und Spezifikation der Mitbewerber.
Businessplan für Foodtrucker
Es bietet sich immer an, einen Businessplan zu schreiben. Zum einen verschafft er dir einen detaillierten Einblick über die zukünftige Tätigkeit und deren Rentabilität. Zum anderen dient er dir als Instrument für spätere Finanzierungsrunden.
Folgende Fragen sollte dein Businessplan beantworten:
- Was ist der Kern des Geschäftsmodells, d.h., wie soll das Einkommen erzielt werden?
- Welches Problem löst es für den Markt?
- Wie sind die Marktchancen zu bewerten?
- Welche wesentlichen Schritte sind für die Erreichung der Ziele notwendig?
- Wodurch unterscheidet sich das Angebot von jenem des Wettbewerbs?
- Wie lässt sich der Kundenkreis beschreiben?
- Wie lässt sich mit der Geschäftsidee Geld verdienen?
- Wie werden Marketing und PR umgesetzt?
- Welche Person(en), welches Gründerteam stehen zur Verfügung?
- Welche Gewinne und Verluste sind in den ersten drei Jahren nach Gründung zu erwarten?
- Was sind die Stärken und Schwächen des Unternehmens?
- Welche Chancen und Risiken birgt der Markt?
- Welcher Kapitalbedarf resultiert aus der Planung und wie kann eine Finanzierung erfolgen?
(Quelle: gründerberater.de)
Wer sich mit einem Foodtruck selbständig machen will, kommt auch um das Thema Finanzierung nicht herum. Eigentlich solltest du dich schon während der Businessplanerstellung damit auseinandersetzen. Hierzu zählen im Detail die Umsatz- und Gewinnplanung, die Unternehmensfinanzierung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Feedback einholen und testen, testen, testen
Leider kann man nie mit Sicherheit abschätzen, ob das eigene Business ein Erfolg wird. Es ist jedoch mit Sicherheit von Vorteil, Speisen bereits vorab zu testen und Feedback einzuholen. Während dieser Zeit darfst du nicht vergessen, deine Tester auch auf den zukünftigen Imbisswagen aufmerksam zu machen, um gleich deinen Kundenstock aufzubauen. Ziel ist es also zu tesen, zu verfeinern und zu promoten.
Hier ist zu empfehlen:
- Feedback von Freunden und Verwandten: Dafür eignet sich besonders eine gemietete Location, in welche du so viele Gäste wie möglich zu einem Probeessen einlädst, inkl. Feedback in Form eines Gesprächs und/oder Fragebogens.
- Öffentliche Veranstaltung: Für den ersten öffentlichen Auftritt eignet sich nichts besser, als einen Foodwagen auf einem Street-Food-Festival zu mieten. Hier kannst du einerseits feststellen, ob dein Essen bei der Zielgruppe ankommt und ob du das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt hast. Außerdem sammelst du dabei hilfreiche Erfahrungen beim Arbeiten und Kochen auf engem Raum.
- Tipp: Über das Start-up Laden Ein kannst du dein Gastro- Konzept testen. Laden Ein ist ein Kölner Restaurant, in dem alle zwei Wochen potenzielle Gastro-Gründer ihre Speisen am Markt testen dürfen. Nicht nur die Karte wechselt alle zwei Wochen, sondern auch die Küche, das Personal und das Food-Konzept. Laden Ein eignet sich deshalb auch hervorragend dafür, sich bzw. seine Foodkonzept direkt am Markt auszuprobieren.
Behördengänge
Behördengänge sind bei einer Unternehmensgründung unabdingbar und meist der unangenehmste Teil der selbständigen Tätigkeit.
In der folgenden Checkliste bekommst du einen Überblick, welche To do’s bei welchem Amt bzw. welcher Stelle auf dich als Foodtruck-Gründer warten:
- Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen (Gewerbeamt),
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
- Polizeiliches Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz),
- Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK),
- Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung (Gesundheitsamt),
- Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt),
- Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt),
- Schanklizenz (Gewerbeamt),
- Gewerbeversicherung (private Versicherungsunternehmen),
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
- notwendige Gewerbeversicherungen (Private Versicherer),
- Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt).
Kauf des Foodtrucks
Wie bei jeder Unternehmensgründung muss auch im Foodtruck-Business im ersten Schritt Kapital investiert werden. Der größte einmalige Posten fällt auf den Kauf des Foodtrucks. Die Preisspanne ist hierbei sehr groß. Gebrauchte Trucks sind bereits für weniger als 10.000 Euro verfügbar, jedoch darf man sich von diesem Preis nicht blenden lassen. Denn die Umbauarbeiten fallen ordentlich ins Gewicht: Sonderanfertigungen, Lackierung, Stromgenerator, Design und Inventar können locker zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro kosten. Neue Foodtrucks mit eigenem Design sind in etwa um 120.000 Euro zu haben.
Hier stellt sich die Frage: Gebraucht- oder Neuwagen? Probiere bereits während der Testphase unterschiedliche Trucks und verschiedenes Inventar aus. Im besten Fall weißt du danach genau, womit du arbeiten kannst und möchtest.
Die Foodtruck-Ausstattung
Zu beachten ist bei der Einrichtung und Ausstattung deines Foodtrucks auf jeden Fall die Gewerbeordnung, denn auch hier müssen rechtlich einige Dinge erfüllt werden. Folgende Punkte werden in jedem Fall benötigt:
- rutschfester Fußboden,
- Edelstahltresen,
- Rückwandablage,
- Gasschrank für Flüssiggasanalge mit Außentür,
- Handwasser-Spülbecken-Kombination mit Armatur,
- Glas-Spritzschutz vor den Geräten,
- Kühlschrank oder Kombi-Kühlschrank (in etwa 140 Liter),
- Edelstahl-Dunstabzugshaube mit auswaschbarem Fettfilter, Regenhaube und Dachöffnung,
- Strom für Elektrogeräte,
- Wassertanks für Frisch-, und Abwasser,
- Stauraum für Lebensmittel, Arbeitskleidung,
- Kasse bzw. Kassenlösungen.
Quelle: imbisskult.de
Egal, ob du dich für einen Truck mit fertiger Innenausstattung entscheidest oder deinen Truck nach eigenen Wünschen designst. Das Wichtigste ist, dein Budget vernünftig zu planen. Du musst dich bei der Zusatzausstattung nicht sofort entscheiden, diese kannst du später budgetgerecht ergänzen. Und beachte: Da sich ein Foodtruck in der Regel auch von einem Ort zum nächsten bewegt, darf ein Wagen mit mehr Zuladung und mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht ohne einen eigenen Führerschein (C1) gelenkt werden. Diesen Führerschein hat nicht jeder.
Design und Marke
Das Erscheinungsbild deines Foodtrucks ist das A und O bei der Kundengewinnung. Dazu zählen Farbe, Schriften, Schilder, Beleuchtung und Bilder. Das Außendesign des Trucks spiegelt sich am besten auch im Inneren des Trucks wieder. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die Gesamtwahrnehmung des Kunden auch auf das Innenleben des Wagens fällt. Wartende Kunden blicken nicht gern auf leere, langweilige Wände im Truck. Hier kann man mit passender Beklebung nachhelfen. Dass du deinen Foodtruck sauber, ordentlich und hygienisch hältst, innen wie außen, sollte selbstverständlich sein.
Damit sich dein Imbisswagen auch im Gedächtnis deiner Kunden manifestiert, ist es sinnvoll, den Stil des Wagens auch auf deine Visitenkarten, Webseite und Social-Media-Kanäle zu bringen. In vielen Fällen macht ist es sinnvoll, ein eigenes Logo designen zu lassen, um dich von den anderen Foodtrucks abzuheben.
Marketing-Basics
Wie oben kurz beschrieben, ist es das Wichtigste, den eigenen Foodtruck bekannt zu machen. Besonders gut eignet sich eine Eintragung in eine Foodtruck-App. Dadurch werden potenzielle Kunden auf dein Business aufmerksam, wenn sich diese in der Nähe deines Verkaufsorts aufhalten. Genauso wichtig ist es mittlerweile, eine eigene Facebook-Seite aufzubauen und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen. Hier können Speisen gepostet und zukünftige Termine mit den Fans geteilt werden. Auch Instagram ist in vielen Fällen sinnvoll: Gern posten Kunden ihr Essen und verlinken auf dein Profil. Auch regelmäßige Postings von deinem Truck bei den verschiedensten Veranstaltungen und Bilder von den Speisen, die du anbietest, kommen bei der Instagram-Community gut an.
Fazit
Dieser Beitrag zeigt: Es gilt einiges zu beachten, wenn du dich mit einem Foodtruck selbständig machen willst. Die ersten Schritte kosten wie bei jeder Gründung oft etwas Überwindung, da vor allem zu Beginn viele Aspekte zu beachten und Behördengänge notwendig sind. Für den eigenen Traum zahlt es sich jedoch aus, diese anfänglichen Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen und bestmöglich zu meistern. Denn sobald du zum ersten Mal die Klappe deines eigenen Trucks öffnest und ordentlich Burger und Co. verkaufst, hat sich der Aufwand schon gelohnt und du kannst weiter an deiner rollenden Erfolgsstory arbeiten.
Die Autorin Kristin Köck ist Content Marketing Managerin bei dem Start-up ready2order.
Unternehmensübergabe an leitende Mitarbeitende erleichtert
Recht für Gründer*innen: Wer überlegt, seinen Betrieb an leitende Mitarbeitende zu übergeben, erhöht dadurch nicht in jedem Fall den Arbeitslohn, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Welche großen Vorteile das für Unternehmer*innen hat, liest du hier.
Die Nachfolge in (mittelständischen) Unternehmen ist meist schwierig. Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, greifen Unternehmer*innen daher vermehrt auf erfahrene leitende Mitarbeitende zurück. Diese erhalten Unternehmensanteile häufig unentgeltlich oder zu einem reduzierten Kaufpreis. Finanzbehörden bewerten dies oftmals als geldwerten Vorteil und unterwerfen die begünstigten Mitarbeitenden der Lohnsteuerpflicht.
Sachverhalt: Gesellschaftsanteile auf leitende Mitarbeiter übertragen
Die Inhaber eines mittelständischen Unternehmens übertrugen ihre Gesellschaftsanteile teilweise auf leitende Mitarbeitende, um die Unternehmensnachfolge zu sichern. Die Übertragung erfolgte unentgeltlich und war weder an Bedingungen noch an den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse geknüpft. Beide Parteien vereinbarten eine Rückfallklausel, falls erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen nicht greifen sollten.
Das Finanzamt wertete die Anteilsübertragung als Arbeitslohn, da die Nachfolger zum einen der Sohn des Gesellschafterpaares und zum anderen Angestellte des Unternehmens waren. Dementsprechend erhöhte die Übertragung die Einkünfte der Mitarbeiter aus nichtselbstständiger Arbeit. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt gab der Klage eines begünstigten Mitarbeiters statt. Das unterlegene Finanzamt legte daraufhin Revision ein, die der BFH jedoch als unbegründet zurückwies.
Entscheidung des BFH
Der BFH bestätigte, dass der verbilligte Erwerb von Unternehmensanteilen grundsätzlich als Arbeitslohn gelten kann. Allerdings muss der Vorteil für eine Beschäftigung gewährt worden sein, das heißt, er muss durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sein. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall nicht das Arbeitsverhältnis, sondern die Unternehmensnachfolge im Vordergrund stand (Urteil vom 20. November 2024, VI R 21/22).
Wesentliche Entscheidungsfaktoren waren:
- Die Unternehmensfortführung war das Motiv für die Übertragung, dokumentiert durch eine Gesellschafterversammlung.
- Die Anteile wurden nicht verbilligt, sondern unentgeltlich übertragen.
- Die Übertragung war nicht an bestehende oder zukünftige Arbeitsverhältnisse gekoppelt.
- Die Anteile hatten einen erheblichen wirtschaftlichen Wert, der über eine übliche Vergütung für geleistete Arbeit hinausging.
Warum das Urteil für Unternehmensnachfolgen so wichtig ist
Das Urteil schafft eine wichtige Grundlage für steuerliche Rechtssicherheit bei Unternehmensnachfolgen an leitende Mitarbeitende. Unternehmer*innen können ihr Unternehmen so strategisch übergeben, ohne dass die Begünstigten regelmäßig einer hohen steuerlichen Belastung durch die Einstufung als Arbeitslohn unterliegen.
Für die Praxis bedeutet dies:
- Unternehmensnachfolgen sollten frühzeitig geplant und sorgfältig dokumentiert werden.
- Die steuerliche Gestaltung muss eng an den Vorgaben des BFH ausgerichtet sein.
- Die Übertragung an Arbeitnehmer*innen sollte unabhängig vom Arbeitsverhältnis erfolgen, um eine Einstufung als Arbeitslohn zu vermeiden.
Fazit
Unternehmen können auf interne Nachfolger*innen setzen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Steuerliche Beratung bleibt dennoch entscheidend, um die Vorgaben optimal und rechtssicher umzusetzen.
Der Autor Dominik Hertreiter ist Steuerberater bei Ecovis in München.
Gründen einer Mini-GmbH – dein Weg zum Erfolg
Wer ein Start-up gründet, wird auf dem Weg zum eigenen Unternehmen irgendwann unausweichlich mit der Frage konfrontiert: „Welche Rechtsform soll es sein?“ Zu den bekannten Optionen zählen allen voran die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Doch auf der großen Bühne der Unternehmensrechtsformen scheint sich ein neuer Star breit zu machen: Die Mini-GmbH. Wir erklären dir hier, was diese Gattung besonders macht und wie du mit ihr zusammen dein Start-up auf die Überholspur bringst.
Mini-GmbH: Die kleine Unbekannte
Okay, wir geben es ja zu. So neu ist diese Rechtsform auch wieder nicht. Schließlich existiert sie bereits seit dem 1. November 2008 und wurde in erster Linie ins Leben gerufen, um dem GmbH-Recht eine kleine Verjüngungskur zu verpassen. Doch erst in den vergangenen Jahren, seitdem die Digitalisierung massiv an Fahrt aufgenommen hat, entscheiden sich auch immer mehr Jungunternehmer für die Mini-GmbH – und zwar aus einem bestimmten Grund: Das extrem niedrige Stammkapital. Müssen zukünftige Geschäftsführer bei der Gründung einer normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Regel über finanzielle Reserven in Höhe von 25.000 Euro verfügen, reicht bei der Mini-Version schon ein Euro aus. Zudem geht der Gründungsprozess schnell vonstatten. Neben der Beglaubigung vom Notar musst du deine Firma nur noch ins Handelsregister eintragen lassen und schon kann es losgehen.
Damit aus deiner Idee eine Erfolgsgeschichte wird
Die Entscheidung für eine Rechtsform allein bringt leider noch kein Geld ein. Damit es aber schon bald in deiner Kasse klingelt, darfst du wichtige Vorbereitungen nicht vernachlässigen. Darum sollten ebenfalls folgende Punkte auf deiner To-do-Liste stehen:
- Büroraum: Effizient arbeiten – von der Couch oder dem Bett aus ist das in den seltensten Fällen möglich. Sei dir also von Beginn an über die wichtigsten Eckpunkte im Klaren. Arbeitest du alleine oder benötigst du Mitarbeiter? Je nachdem reicht dir entweder eine kleine Nische zu Hause als Office aus oder du musst gleich nach mietbaren Büroflächen Ausschau halten. Falls du dir noch unsicher bist, wo genau die Reise hingehen soll, sind vielleicht Coworking Spaces, wo sich mehrere Selbstständige Arbeitsflächen teilen, das richtige für dich.
- Businessplan: Unverzichtbar, wenn du bei deiner Hausbank oder einem Direktanbieter wegen eines Kredits anklopfst. Mit ihm bringst du deine Geschäftsidee überzeugend auf den Punkt und stellst so einen konkreten Fahrplan für die kommenden Jahre auf.
- Software: Es gibt Aufgaben, die Gründer gerne einmal unterschätzen. Bestes Beispiel: die Buchhaltung. Schließlich gibt es vieles, was man über die korrekte Buchführung wissen muss, um nicht gleich direkte Bekanntschaft mit dem Finanzamt zu machen. Mittlerweile gibt es auf dem Markt jedoch zahlreiche Anwendungen, die dir zahlenlastige sowie umfangreiche Aufgaben wie diese erleichtern können. Mache dir deshalb schon im Vorfeld Gedanken darüber, bei welchen deiner unternehmerischen Pflichten dich digitale Tools tagtäglich entlasten können.
Ohne Kunden geht es nicht
Oder warum sonst lautet ein bekanntes Sprichwort: „Der Kunde ist König“? Das Problem ist jedoch, dass zahlende Klienten nicht wie Äpfel an den Bäumen hängen. Viel mehr ist die Gewinnung von Geschäftspartnern ein langwieriger Prozess, der viel Geduld erfordert. Doch mit unseren Tipps ziehst du sicher ganz schnell erste Aufträge für deine Mini-GmbH an Land:
Wer sind deine Kunden?
Was charakterisiert deinen Idealkunden? Was sind seine Wünsche und was ist ihm im Leben wichtig? Auf Fragen wie diese, solltest du die nötigen Antworten haben. Denn nur so kannst du die Kundengewinnung strategisch angehen, um deine letztendlichen Maßnahmen genau auf deine Zielgruppe abzustimmen. Versetze dich daher auch in die Nutzer deiner Produkte oder Leistungen hinein und ziehe daraus Inspiration für die Kundengewinnung.
Werbung machen
Hört sich einfach an, ist es aber nicht. Zum einen ist Geld bei jungen Startups oft knapp gesät. Um dennoch potenzielle Kunden auf dich aufmerksam zu machen, ist das Internet dein Freund und Helfer. Profile in den sozialen Netzwerken sind kostenlos. Zudem kannst du dort deinen Bekanntenkreis zum Teilen deiner Botschaften animieren. Neben Webseite und Social Media solltest du aber auch Printwerbung nicht vernachlässigen. Plakate, Flyer und Co. sprechen in vielen Fällen mehrere Zielgruppen auf einmal an.
Basis für die Corporate Design legen
Farben können Stimmungen erzeugen und in der Geschäftswelt für Professionalität stehen. Das Zaubermittel lautet hier Corporate Design – bedeutet, dass du für Logo sowie Giveaways oder Kundenprospekte ein klares Farbschema festlegst. Dadurch unterscheidest du dich nicht nur optisch von der Konkurrenz, sondern erzeugst gleichzeitig ein harmonisches Gesamtbild, was von Zuverlässigkeit und Kompetenz zeugt. Werte wie diese bringen Kunden im Bestfall mit deinen Produkten und Leistungen in Verbindung.
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen
Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die Mini-GmbH gerade für Jungunternehmer eine attraktive Unternehmensform ist, schließlich kannst du so im Idealfall bereits mit einem kleinen Budget Großes erreichen. Dennoch haben auch Mini-Gründer mit den gleichen Anfangsschwierigkeiten, wie die alteingesessene Konkurrenz zu kämpfen. Auf dem Weg zum Erfolg wartet auf dich zunächst ein herausfordernder Aufgabenberg, den du erklimmen musst. Investiere deshalb im Vorfeld ausreichend Zeit in Planung und Vorbereitung, um so mit deinem Startup schnell durchzustarten.
Businessplan für Gründende – alle Infos, Hinweise und Tipps zur Erstellung
Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du berücksichtigen musst. Jetzt direkt nachlesen!
So bringst du die Geschäftsidee zu Papier
Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.
Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später auf die Nase fallen. Denn: Dieses Dokument bildet das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erährst du hier.
Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?
Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:
- Präzisierung des Geschäftsmodells
- Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
- Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
- Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
- Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen
Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:
- Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
- Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder
Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?
Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:
Selbstständig machen als Immobilienmakler
Wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres Maklerbüros achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Ob Berufsanfänger oder Quereinsteiger – jeder kann sich als Immobilienmakler selbstständig. Seriöse Immobilienmaklerinnen und -makler müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese Checkliste bietet einen Überblick über die notwendigen Fähigkeiten und Qualifikationen sowie über die gesetzlichen Anforderungen, die es als selbstständiger Immobilienmakler zu erfüllen gilt.
Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 1: Soziale Kompetenz
Der Alltag eines Immobilienmaklers ist durchaus fordernd. Aufgaben wie private Immobilien oder Gewerbeimmobilien besichtigen, Telefonate führen und E-Mails beantworten sind regelmäßig auch abends und am Wochenende zu erledigen. Neben Durchhaltevermögen benötigen erfolgreiche Makler vor allem zwei grundlegende soziale Fähigkeiten:
- Einfühlungsvermögen: Immobilienmakler sind Berater für Menschen in verschiedenen Lebenslagen. Auf jeden Kunden richtig einzugehen, erfordert Empathie und Menschenkenntnis. Hinter jedem Immobilienverkauf steht eine Geschichte – jemand will oder muss sein Leben ändern. Eine Stärke des Immobilienmaklers sollte daher sein, die Ängste, Wünsche und Bedürfnisse anderer Menschen schnell zu erkennen. Dazu gehört es auch, keine Scheu vor dem Gespräch mit einem fremden Gegenüber zu haben.
- Selbstbewusstsein: Gleichzeitig gilt es, als Verkäufer selbstbewusst aufzutreten. Das Ziel ist die erfolgreiche Akquise und Vermarktung der Immobilie. Immobilienmakler sollten kontaktfreudig sein und Menschen für sich einnehmen können. Wichtig ist dabei ein authentisches und vertrauenswürdiges Auftreten.
Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 2: Anerkannte Qualifikation
Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ ist in Deutschland nicht geschützt. Das bedeutet, dass jeder sich so nennen darf, auch ohne passende Ausbildung. Doch wer die Tätigkeit seriös ausüben will, muss durch eine angemessene Qualifikation überzeugen. Verschiedene Wege führen zum Maklerberuf:
- Studium: Sowohl private als auch öffentliche Universitäten und Hochschulen bieten verschiedene Studiengänge für die Immobilienbranche an, darunter beispielsweise Bau- und Immobilienmanagement, Betriebswirtschaft und Immobilienmanagement, Immobilienbewertung, Immobilienwirtschaft und Real Estate Management. Einige dieser Fächer werden ausschließlich als Masterstudium angeboten. Eine Auflistung des Studienangebots bietet zum Beispiel Studycheck.de.
- Ausbildung: Neben einem Hochschulstudium bietet sich eine klassische Ausbildung als Immobilienkaufmann/-kauffrau an. Die Ausbildung dauert drei Jahre, lässt sich unter Umständen aber auch verkürzen. Der Vorteil: In der Regel übernimmt das Maklerbüro seine Azubis. Diese profitieren von der Sicherheit einer Anstellung und können auf einen vorhandenen Kundenbestand zurückgreifen.
- Lehrgänge und Fortbildungen: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie private Institute veranstalten Lehrgänge in Kooperation mit dem Immobilienverband Deutschland (IVD). Diese vermitteln in rund 120 Unterrichtsstunden das erforderliche Basiswissen. Ob und welche Lehrgänge angeboten werden, erfahren Interessierte auf der Website ihrer örtlichen IHK. Achtung: Mit Vorsicht zu genießen sind Lockangebote für Intensivkurse bei Privatanbietern, die angeblich innerhalb weniger Tage umfassendes Wissen vermitteln. Die Qualität solcher Angebote liegt oft weit unter der der IHK-Lehrgänge.
Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 3: Maklerzulassung nach §34c GewO
Bevor sie durchstarten können, benötigen angehende selbstständige Immobilienmakler eine behördliche Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung (GewO). Die Ausstellung der Gewerbeerlaubnis unterliegt der jeweiligen Kreisverwaltung. Bei Landkreisen ist dies das Landratsamt, bei kreisfreien Städten ist das Ordnungsamt zuständig. Der Antragsteller muss seine Zuverlässigkeit nachweisen. Trifft einer der folgenden drei Punkte zu, kann die Behörde die Zulassung verweigern:
- Der Antragsteller ist in den letzten fünf Jahren „wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden“.
- Der Antragsteller ist aktuell in ein Insolvenzverfahren verwickelt.
- Der Antragsteller besitzt keine Berufshaftpflichtversicherung (für Wohnimmobilienverwalter).
Folgende Unterlagen sind einzureichen, wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen:
- Der ausgefüllte „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung“, erhältlich in der Kreisverwaltungsbehörde oder online
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Die Kosten sind abhängig von Anzahl und Umfang der Tätigkeiten, der zuständigen Behörde und der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers. In der Regel belaufen sie sich auf einige hundert bis zu 2.000 Euro.
Selbstständiger Immobilienmakler - Voraussetzung 4: Lust auf die Selbstständigkeit
Wer sich als Immobilienmakler selbstständig machen will, sollte davon so viel wie möglich mitbringen: Motivation und das Vermögen, Probleme eigenständig zu lösen. Um typische Fehler zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich zum Einstieg von einem Experten beraten zu lassen.
- Welche Unternehmensform ist die richtige?
- Welche Fördermittel gibt es?
- Worauf ist bei der Einrichtung einer eigenen Website zu achten?
- Wie konzipiert man Marketingaktivitäten – online und offline?
- Was ist ein Kapitalbedarfsplan?
Für das Maklergeschäft sind zwei Ressourcen unabdingbar: Immobilien und Kunden. Sobald beide eine gewisse Anzahl übersteigen, wird es ohne Hilfsmittel unübersichtlich. Deshalb ist es empfehlenswert, sich früh eine entsprechende CRM- bzw. Immobiliensoftware zuzulegen. Mit einem solchen Tool behalten Immobilienmakler den Überblick und sparen viel Zeit im turbulenten Arbeitsalltag.
Die ersten Schritte als selbstständiger Immobilienmakler
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer erfolgreichen Laufbahn als selbstständiger Immobilienmakler nichts mehr im Weg. Neulinge treibt vor allem eine Frage um: Wie akquiriere ich neue Immobilien für mein Portfolio?
- Ein eigenes Netzwerk aufbauen: Immobilienmakler leben vom Kontakt zu ihren Kunden, Geschäftspartnern und zur lokalen Umgebung. Daher ist jetzt aktives Networking angesagt. Ein guter Ort, um neue Kontakte zu knüpfen, sind beispielsweise örtliche Vereine und Gesellschaften. Hinterlässt man bei den Menschen vor Ort einen guten Eindruck, steigt die Chance, dass diese Personen sich später an einen wenden, wenn sie eine Immobilie verkaufen oder erwerben wollen. Ein neuer Immobilienmakler in der Region fällt früher oder später auch den Mitbewerbern auf. Eine gute Idee ist es, sich frühzeitig den Kollegen vorzustellen. Bestenfalls ergibt sich die Gelegenheit, von den etablierten Maklern zu lernen – oder sogar mit ihnen zusammenzuarbeiten.
- Gemeinschaftsgeschäfte tätigen: Wenn sich zwei Immobilienmakler für ein Geschäft zusammentun, profitieren davon alle Beteiligten. Hat ein Anfänger etwa eine tolle Immobilie im Portfolio, verfügt aber noch nicht über genügend qualifizierte Interessenten, kann möglicherweise ein Kollege mit genau dem passenden Käufer aushelfen. Die Kunden sind zufrieden, die beiden Makler teilen sich die Provision und schließen eine gute Geschäftsbeziehung für die Zukunft. Um das Potenzial solcher Kooperationen voll auszuschöpfen, bietet es sich an, einen Multi Listing Service (MLS) zu nutzen: einen Online-Marktplatz, über den angeschlossene Makler einander Einsicht in Objektbestände gewähren und Gemeinschaftsgeschäfte initiieren können.
- Unternehmenspartnerschaften schließen: Neben anderen Immobilienmaklern kommen weitere lokale Unternehmen für eine Partnerschaft in Frage, wie etwa Banken, Versicherer oder Notare. Will beispielsweise ein Bankkunde eine Immobilie verkaufen, kann ihm die Bank ihren Partnermakler empfehlen. Das schafft Vertrauen und stärkt die Reputation des Immobilienmaklers in der Region.
- In einem Berufsverband Mitglied werden: Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband hat mehrere Vorteile, allen voran den eindeutigen Qualitätsnachweis. Der IVD und der BVFI (Bundesverband für die Immobilienwirtschaft) stellen hohe Anforderungen an ihre Mitglieder. Dafür erhalten sie wertvolle Förderung, wie etwa unterstützende Marketingaktivitäten, kostengünstige Fortbildungen oder Zugang zum verbandseigenen Immobilienportal.
Auf einen Blick: Selbstständiger Immobilienmakler - was braucht es für eine Maklerkarriere?
- Zulassung durch §34c GewO (Kosten: einige hundert bis zu 2.000 Euro)
- Studium, betriebliche Ausbildung oder Fortbildung, z. B. bei der IHK
- Einfühlungsvermögen kombiniert mit Verkaufstalent
- Elan für die Selbstständigkeit
- Aufbau eines Immobilien- und Interessentenstamms
- Partnerschaften mit Kollegen und Unternehmen
- Mitgliedschaft in einem Berufsverband
- Softwarelösungen für effizientes Makeln
Wichtige Kontakte für Immoblienmakler-Gründer
IVD Immobilienverband
Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI)
BVFI Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft
Immobilienmakler IHK
Makler als Franchise-Nehmer
Der Autor Ingo Lorbach ist Department Manager Marketing bei onOffice Software, das eine online CRM Immobilienmakler Software zur Verwaltung der Objekt- & Kontaktdaten bietet.
Selbstständig machen als Modedesigner
Wenn Sie sich als Modedesigner selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Modedesigner
Umsatz Bekleidungsgewerbe Deutschland 2016 in Tsd. (Destatis)
Umsatz Bekleidungsgewerbe: 7.247.601
Lederbekleidung: 43.654 495.365
Sonstige Oberbekleidung: 4.321.778
Wäsche: 1.012.146
Sonst. Bekleidung und Bekleidungszubehör: 556.453
Strumpfwaren: 736.806
Umsatz mit Damenbekleidung in Deutschland: 25,33 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Herrenbekleidung in Deutschland: 14,99 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Baby- und Kinderbekleidung in Deutschland: 1,16 Mrd. (statista 2016)
Design- und Markenanmeldungen
Designanmeldungen für Bekleidung und Kurzwaren: 10.372 (DPMA 2017)
Markenanmeldungen für Bekleidung und Schuhwaren: 3473 (DPMA 2017)
Zum Beruf des angestellten Modedesigners
Work-Life-Balance: Bis 55 Stunden (vielbeschäftigt) (karista)
Durchschnittliches Einstiegsgehalt: 1800-2500 Euro (karista)
Männer/Frauen-Relation: 3/7 (karista)
Bewerber pro Stelle: 100 Bewerber (karista)
Spitzenverdiener: durchschnittlich 5000 Euro (karista)
Alternativen als Freelancer in der Modebranche:
Trendscout, Modeberater, Illustrator, Modejournalist, Schneider, Nähkursleiter
Als Modedesigner selbstständig machen: Branchen-Insights
Als ausgebildeter Modedesigner auf Jobsuche mutieren Sie zur berüchtigten Stecknadel im Heuhaufen. Es gibt neben Ihnen hunderte andere Stecknadeln, die nur darauf warten endlich gezogen zu werden. So ganz willkürlich läuft die Bewerberauswahl natürlich auch nicht ab. Es ist dennoch nicht von der Hand zu weisen, dass der Weg vom Assistant Designer zum Design Chef – sofern man die Karriereleiter überhaupt aufsteigen möchte, denn mit der Erstellung und Umsetzung kreativer Entwürfe hat die Chefposition nichts mehr zu tun – wahrlich kein Zuckerschlecken ist. Wenn Sie nicht mit hunderten anderen Modedesignern um einen Job kämpfen möchten, bei dem man am Ende zwar Visionen umsetzt, zumeist allerdings nicht die eigenen, dann sollten Sie sich Gedanken machen, ob nicht die Selbstständigkeit der richtige Weg für Sie ist. Denn als selbstständiger Modedesigner können Sie die Fäden selbst ziehen und IHREN – oftmals lang gehegten – Traum wahr werden lassen. Doch zunächst einmal, zeigen wir Ihnen, welche Fäden Sie ziehen müssen auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Notizblock raus und aufgepasst!
Selbstständig machen als SEO-Berater
Wenn Sie sich als SEO-Freelancer selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihrer SEO-Beratung achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige SEO-Berater
Investitionen dt. Unternehmen in IT-Services: 39 Mrd. Euro (2017, Quelle Bitkom, Wachstumsrate: +2,3% gegenüber 2016)
Marktvolumen im IT-Beratungsbereich: ca. 7,8 Mrd. Euro (2015, Quelle: VR-Branchenbriefe, Lünendonk Studie 2015)
Durchschnittlicher Stundensatz IT-Freelancer: 83,48 € (2016, GULP Freelancer Studie 2016)
Durchschnittlicher Jahresumsatz IT-Freelancer: 139.087 € (2016, + 10,8% gegenüber Vorjahr, GULP Freelancer Studie 2016)
Nachfrage nach IT-Beratung: 2016: 21% der befragten Unternehmen, 2015: 14% der befragten Unternehmen (Bitkom 2016)
Prognose weltweite Umsätze mit SEA (Suchmaschinenwerbung): 2017: 92 Mrd. Euro, 2021: 138 Mrd. Euro (statista)
Mehr Investitionen in SEO: 2015 gaben 62% der IKT-Unternehmen an, ihre Ausgaben für SEO steigern zu wollen, nur 3% wollten reduzieren (Bitkom)
Monatliches Budget für SEO (2014): 0 bis 500 Euro: 59%, 500 bis 1000 Euro: 11%, 1000 bis 2000 Euro: 8%, mehr als 2000 Euro: 22% der KMU (SeoExpert)
Was versteht man unter SEO-Beratung?
SEO bedeutet Suchmaschinenoptimierung, englisch "Search Engine Optimization". Es geht darum, Webinhalte in den unbezahlten Suchergebnissen von Google und anderen Suchmaschinen besser zu listen und damit höhere Reichweiten zu erzielen. Ein SEO-Berater, oder einfach auch "SEO" genannt, hilft seinen Kunden, ihre Suchmaschinen-Rankings zu verbessern. Bei der SEO-Beratung handelt es sich in der Regel nicht um eine einmalige Dienstleistung, sondern um meinen kontinuierlichen Prozess.
Selbstständig machen mit einem Café
Wenn Sie sich mit einem Café selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Cafés achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für Cafés
Cafés in Deutschland: 12.491 (2014, destatis)
Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Gastrobetrieb: ca. 204.000 € (2014, destatis)
Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigten: ca. 27.000 (2014, destatis)
Durchschnittliche Subventionen pro Cafés: ca. 16.000 € (2014, destatis)
Durchschnittliche Mitarbeiter: 7-8 Arbeitnehmer (davon Teilzeit: 4-5) (2014, destatis)
Haushaltsausgaben / Gaststättendienstleistungen: 1.100 € im Jahr (2014, destatis)
Mögliche Zusatzgeschäfte: Imbiss, Handelswaren, Liefergeschäft
Wettbewerber: Coffee-Shops, McCafés, Ketten im Bereich Kaffee-Spezialitäten
Umsatzstruktur: Heißgetränke: ca. 45 %; Torten, Gebäck: ca. 24 %; Frühstück, Bistro: ca. 15 %; Kaltgetränke: ca. 10 %; Eis: ca. 6 %
Marktsegmentierung – Pflichtübung für Start-ups
Wie Sie mit Hilfe einer konsequenten Marktsegmentierung Ihren Markt oder Ihre Märkte besser verstehen und darauf basierend gezielter bearbeiten können.
„20 Reasons Why Startups Fail“ – unter diesem Motto analysiert die US-Amerikanische Plattform CB Insights seit mehreren Jahren neugegründete Unternehmen, die sich nicht erfolgreich am Markt platzieren konnten. Die Gründe, warum junge Unternehmen scheitern, sind dabei vielfältig – auf Platz 1 rangiert jedoch mit weitem Abstand die Aussage „No Market – No Need“. 42 % der untersuchten Start-ups scheiterten daran.
Die präzise Kenntnis des Kundenproblems und der Kundenanforderungen ist also eine Kernvoraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung eines jungen Unternehmens. „Wer ist Ihre Zielgruppe, wer ist Ihr Markt und welches Problem kann Ihr Unternehmen bei dieser Zielgruppe lösen?“ ist daher auch eine häufig gestellte Frage bei Investoren und Förderinstituten, die Start-ups durchleuchten.
Vor diesem Hintergrund ist es gerade für junge Unternehmen wichtig, den Zielmarkt und dessen Anforderungen präzise zu verstehen. Da der Ansatz „One Size Fits All“ – also eine Lösung für alle Zielgruppen eines Marktes, in anspruchsvollen Marktumfeldern nicht mehr ausreicht, müssen sich Start-ups und junge Unternehmen auf die unterschiedlichen Anforderungen von einzelnen Zielgruppen einstellen. Häufig ist die Marktsegmentierung, also die Einteilung des relevanten Marktumfelds in seine Untergruppen, der erste Schritt für die saubere Definition und Analyse der relevanten Zielgruppen sowie ihrer Anforderungen.
Typische Kriterien zur Marktsegmentierung
Marktsegmentierung kann dabei anhand verschiedener Segmentierungskriterien erfolgen. Welche Kriterien dabei zur Anwendung kommen, ist abhängig von der jeweiligen Branche des jungen Unternehmens. Beispiele für typische Kriterien zur Marktsegmentierung sind:
- Produkt-/ Leistungsbasierte Marktsegmentierung: Der Markt wird zerlegt anhand wichtiger Leistungs-merkmale des Produktes. Dies können z.B. technische Leistungsklassen oder Größenkategorien sein. Bei Fahrzeugen unterscheidet man anhand der Fahrzeuggröße und Ausstattung z.B. typischerweise ein Marktsegment der Kleinwagen, Mitteklasse, oberen Mitteklasse oder Oberklasse.
- Kundeneigenschaften: Der Markt wird zerlegt anhand relevanter Kundengruppen. So werden z.B. sozio-demographische Merkmale (Alter, Geschlecht, Einkommensgruppen etc.) herangezogen, um Marktsegmente zu bilden, die für das Unternehmen besonders relevant sind. Im Modebereich werden z.B. zur Kundensegmentierung Zielgruppen anhand des Alters und der Ausgaben für Kleidung definiert.
- Anwendungen: Im industriellen Bereich bzw. bei Business-to-Business Unternehmen können auch wichtige Anwendungsbereiche des Produktes als Segmentierungsmerkmal genutzt werden. So unterscheidet ein Entwickler von Software für den industriellen Einsatz z.B. nach den Marktsegmenten Automotive, Maschinenbaubranche, Luftfahrt- und Elektroindustrie.
- Regionale Merkmale: Häufig werden auch Marktsegmente nach Wohnort bzw. Ländern oder Zielregionen gebildet. So unterscheiden sich in manchen Märkten die Anforderungen und Marktgegebenheiten deutlich innerhalb verschiedener Regionen Deutschlands oder Europas, so dass diese Marktsegmente separate betrachtet werden müssen.
- Preisgruppen: Märkte werden auch hinsichtlich Preisklassen unterteilt. So können z.B. untere, mittlere und gehobene Preissegmente definiert werden.
Beispiel für eine einfache Marktsegmentierung eines Software-Start-ups
In vielen Fällen bietet sich eine sinnvolle Kombination mehrerer der oben genannten Kriterien der Marktsegmentierung an, um den eigenen Zielmarkt in klar definierte Marktsegmente zu unterteilen und präzise zu umreißen. Gerade für Investoren und Förderinstitute empfiehlt sich aus unserer Erfahrung eine graphische Darstellung der gewählten Marktsegmentierung, aus der auf einen Blick der relevante Zielmarkt des Unternehmens hervorgeht. Ein Beispiel für die kundenseitige Marktsegmentierung eines jungen Software-Unternehmens, das mit einer Lösung zur Kommunikations-Verschlüsselung auf Geschäftskunden abzielt, zeigt die nachfolgende Abbildung:
Freelancer-Kompass 2019
Der Freelancer-Kompass 2019 analysiert, wie es um die Freelancing-Branche steht. Über 1.300 Teilnehmer gaben Auskunft über ihr Leben als Freelancer. Wichtige Ergebnisse: Mit fast 94 Euro pro Stunde verdienen Freelancer mehr als jemals zuvor, gleichzeitig steigt das Nettoeinkommen und auch die die Gender Pay Gap verringert sich weiter. Dennoch äußern die Freelancer erstmals deutlich Kritik an die Politik und fordern radikale Änderungen. Hier erfahrt ihr mehr.
Vier von fünf deutsche Unternehmen sind laut dem Institut der deutschen Wirtschaft vom Fachkräftemangel betroffen. Doch welche zusätzlichen Kosten kommen auf Unternehmen mit der Beschäftigung freier Mitarbeiter zu? Der Freelancer-Kompass 2019, die jährliche Marktstudie der Projektplattform freelancermap, gibt Aufschlüsse über die Bezahlung und Arbeitsweise freier Mitarbeiter und zeigt: Freelancer verdienen im Schnitt 93,89 Euro pro Stunde und sind meistens drei bis zwölf Monate in ein Projekt involviert. Insgesamt befragte das Nürnberger Unternehmen 1.347 Teilnehmer zu über 70 Fragen rund um ihren Arbeitsalltag – dem Freelancing im Bereich IT- und Engineering. Die Ergebnisse sollten Unternehmen aufhorchen lassen.
Stundensätze für Freelancer steigen
Der Stundensatz für Freelancer im DACH-Raum liegt durchschnittlich bei 93,89 Euro und stieg somit, verglichen mit dem Vorjahr, um knapp drei Euro an. Auch bei Betrachtung früherer Einkommen fällt auf, dass Unternehmen im Jahr 2016 deutlich weniger tief in die Tasche greifen mussten und heute im Schnitt fast zwölf Euro mehr pro 60 Minuten bezahlen. Besonders in den Branchen SAP und Beratung/ Management kostet es Unternehmen mehr, auf qualifizierte Freiberufler zu setzen. Hier bekommen freie Experten durchschnittlich 112 Euro bzw. 108 Euro pro Stunde Arbeitszeit. Geographisch betrachtet sind Freelancer aus Schleswig-Holstein mit einem Stundensatz von fast 99 Euro am teuersten, wobei Freiberufler in Thüringen mit 72,06 Euro am wenigsten verdienen. Allerdings kommen auf Unternehmen, abgesehen vom Stundensatz, keine Zusatzkosten in Form von Versicherungs- und Rentenbeiträgen oder der Bezahlung im Krankheitsfall hinzu.
Ratgeber: studentische Gründer
Auf einen Blick: Was studentische Gründerinnen und Gründer - ob als Freiberufler oder Gewerbetreibende – wissen sollten und formal beachten müssen, bevor sie starten.
Welche Möglichkeiten haben Studenten heute noch, sich neben ihrem Studium etwas zu verdienen? – Es bleibt schließlich nicht viel Zeit, und die Doppelbelastung von Studium und Gründen will gemeistert sein. Wer abends kellnern muss, verbaut sich die Chance, mit Freunden etwas zu machen, ist je nach Lage im Lokal ständig auf Abruf. Als morgendliche Kraft fürs Regalpacken in der Drogerie können Studenten wiederum nur an vorlesungsfreien Tagen arbeiten. Am besten wäre doch eine Arbeit, die sich immer zwischendurch dynamisch neben dem Studium ausführen ließe.
Eine freiberufliche oder selbstständige Arbeit an einem Herzensprojekt oder sogar einem Start-up, in der Studenten ihre digitalen Talente nutzen und sich gleichzeitig ein Lebenswerk aufbauen können. Denn wenn diese freiberufliche, selbstständige Arbeit oder das junge Start-up schon einmal da ist und gut läuft, liegt es nahe, auch nach dem Studium damit weiterzumachen. Es zur Lebensgrundlage zu machen.
Doch fangen wir einmal ganz vorne an. Damit studentische Gründer überhaupt in dieses Metier einsteigen können, ist es erst einmal notwendig, etliche Formalien zu durchlaufen. Da wäre das Finanzamt, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Und wie sieht es überhaupt mit Versicherungspflichten und Einkommensgrenzen aus? Gerade wenn studentische Gründer fürs eigentliche Studium BAföG beziehen, dürfen sie über eine bestimmte Summe im Jahr nichts hinzuverdienen. Überschüsse zu dieser Summe sind abzugeben.
Dieser Artikel wird sich spielerisch den harten Fakten annehmen und ein komplettes Bild erschaffen, das studentische Gründer beim Eintritt in ihre unternehmerische Selbstständigkeit unterstützt.
Das Gründen als Student klingt einfach, ist aber mit vielen Formalitäten verbunden
Kurz zusammengefasst, was brauchen studentische Gründer eigentlich, um durchstarten zu können? – Die Liste ist je nach Vorhaben verschieden. Während sich junge Freiberufler bis auf eine Steuernummer vom Finanzamt und ein paar wenige Punkte ganz auf den Einstieg in ihre Tätigkeit konzentrieren können, durchlaufen studentische Gründer eines Start-ups schon ein deutlich erhöhtes Volumen an Aufgaben und Sachen, die sie beachten müssen. Das ist wirklich so: Studenten, die neben dem Studium freiberuflich als Texter oder Webdesigner arbeiten wollen, müssen rundherum nur wenig beachten, während sich „echte Gründer“ vor Formalien kaum retten können. Der Unterschied wird deutlich, wenn man eine Aufzählung vornimmt.
To Do’s für studentische Freiberufler
- Prüfen, ob man tatsächlich freiberuflich arbeitet, oder ein Gewerbe anmelden muss (mehr Infos dazu hier)
- Steuernummer beim Finanzamt besorgen (Umsatzsteuernummer höchstwahrscheinlich nicht vakant, wenn man die Kleinunternehmerregelung mit einem jährlichen Einkommen unter 17.500 Euro für sich beansprucht)
- Private Absicherung hinsichtlich des Berufs vornehmen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung)
- Einkommensgrenzen beachten (maximal 385 Euro im Monat mit Blick auf den Versicherungsstatus, maximal rund 400 Euro mit Blick auf BAföG)
- Höchstens 20 Wochenstunden für die freiberufliche Arbeit (ebenfalls mit Blick auf Versicherungsstatus und BAföG, da es nebenberuflich sein muss)
- Akquise betreiben, um Aufträge zu generieren
Das meiste davon ist tatsächlich ein Selbstläufer. Denn wer eine Steuernummer hat und seine einkommenstechnischen Grenzen kennt, ist mit den Formalien auch schon durch. Nur dann, wenn studentische Freiberufler ihre Grenzen überschreiten, kann es recht haarig werden. Bis hin zur Streichung von BAföG und weiterem. Dass da noch Auftragsakquise und Selbstmarketing zukommt, dürfte klar sein.
To Do’s für studentische Gründer
- Businessplan schreiben
- Gewerbeschein beim Gewerbeamt besorgen
- Umsatzsteuernummer beim Finanzamt besorgen
- Rechtsform für das neue Unternehmen finden und notariell festlegen
- Ideenpiraterie vorbeugen und Marke eintragen oder Konzept patentieren lassen (mehr dazu hier)
- Fördermittel und Start-up-Finanzierung prüfen (mehr dazu hier)
- Absicherung wie beim studentischen Freiberufler
- Einkommensgrenzen wie beim studentischen Freiberufler
- Begrenzung der Wochenarbeitsstunden wie beim studentischen Freiberufler
- Längere Zeit ohne sicheres Einkommen in der Produktentwicklungsphase, eventuell hohe Kosten innerhalb dieser Phase für Materialien und weiteres
- Erhöhte Kosten für Marketingmaßnahmen, Mitarbeiter und mehr
Genau wie schon vorab angedeutet, ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass studentische Gründer deutlich mehr auf der Agenda stehen haben, als studentische Freiberufler. Zwar sind auch diese Punkte einigermaßen schnell abgearbeitet, wenn beim Gründen als Student strukturiert vorgeht und sich die Zeit nimmt. Doch im ersten Moment wirkt diese Aufzählung unsagbar umfangreich.
Was genau umfassen die einzelnen To Do’s?
Beginnen wir, die beiden Listen näher auseinander zu nehmen, um einen ganzheitlichen Blick auf das zu schaffen, was studentische Gründer und studentische Freiberufler beim Gründen grundsätzlich erwartet. Manches wurde oben bereits genauer beschrieben, manches nicht. Das ist unterhalb zu finden.
Einkommensgrenze & Begrenzung der Wochenarbeitszeit
In beiden Listen treten recht markant Grenzen für das erzielbare Einkommen und für die aufzubringende Arbeitszeit in den Fokus. Es heißt, dass ein monatliches Privateinkommen nicht mehr als 385 Euro betragen darf, um den Versicherungsstatus und das BAföG nicht zu gefährden. Mit dem Versicherungsstatus ist die Krankenversicherung gemeint. Studenten sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert. Sobald sie jedoch als Student gründen und monatlich mehr als die 385 Euro verdienen, kann dieser Versicherungsstatus erlöschen. Das würde bedeuten, dass man sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern muss. Mit Blick auf das BAföG sieht es sehr ähnlich aus. Ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 4.880 Euro (entspricht etwa 406 Euro im Monat) müssen alle Überschüsse abgetreten werden und kann das BAföG sogar zukünftig verweigert werden. Beides ist sowohl an das Einkommen, als auch an die Wochenarbeitszeit gebunden, die keinesfalls mehr als 20 Stunden betragen darf.
Private Absicherung
Auch die private Absicherung kam in beiden Listen vor und umfasst die Aussage, dass sich sowohl studentische Gründer, als auch studentische Freiberufler einen Blick für bestimmte Versicherungen haben sollten. Eine normale Privatabsicherung mit sinnvollen Versicherungen, beispielsweise einer Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, ist ohnehin obligatorisch. Doch in beruflicher Hinsicht braucht es weitere Versicherungen. Denn was passiert, wenn ein Freiberufler oder Startup versehentlich einen folgenschweren Fehler macht und schlimmstenfalls Schadenersatz zahlen muss oder überhaupt mit Anwälten zutun bekommt? Dann kann es sehr schnell an die Existenz gehen, was es zu vermeiden gilt. Näheres dazu ist in unserer Rubrik Unternehmerhaftung zu finden.
Förderung & Finanzierung
Während Freiberufler quasi sofort mit ihrer Tätigkeit starten können, braucht es in einem Startup zunächst eine längere Phase der Produktentwicklung und Ausrichtung. Möchte man als Student gründen, dann kommt es sehr auf die individuelle eigene Finanzlage an, ob und inwiefern man Sprünge machen kann. Ist man einkommenstechnisch durch BAföG, Kindergeld, Privatvermögen und vielleicht auch die Eltern ausreichend abgesichert, ist es nicht schlimm, sich einkommensfrei mit dem Gründen zu beschäftigen. Ist man aber auf ein gewisses Einkommen angewiesen, dann wird es umso schwerer. In diesem Fall sollte man sich mit den umfangreichen Fördermöglichkeiten seitens des Staates befassen (Gründerzuschuss), sowie mit externen Geldquellen. Dazu zählen etwa Investoren, Business Angels, Crowdfunding-Kampagnen oder ganz klassisch auch Gründerkredite. Spätestens, sobald es an ausgeprägte Marketingmaßnahmen geht, braucht es dieses Geld ohnehin.
Finanzamt, Gewerbeamt & weitere Parteien
Für studentische Gründer und studentische Freiberufler ist noch wichtig zu erwähnen, dass alle beim Gründen involvierten Parteien Freund und Helfer sind. Das Finanzamt ist keinesfalls nur die Behörde, die das Geld einheimsen möchte. Es steht auch für Fragen offen und ist hilfsbereit. Genauso sieht es beim Gewerbeamt, bei den Krankenkassen und bei sonstigen Parteien aus. Sich verrückt zu machen, lohnt sich nicht. Lieber sollte man mit Geduld an die Sachen rangehen und sich beraten lassen. Falls nicht von den Parteien direkt, dann von Steuerberatern, Gründungsberatern und weiteren Dritten. So geht man sicher, dass alles richtig verläuft und dass man als Student reibungslos gründen kann.
Viele Formalitäten - aber es lohnt sich!
Ob nun als Freiberufler oder als studentische Gründer – setzt man sich genau damit auseinander, was einem zum Start ins neue Berufsleben erwartet, dann ist das alles fast so einfach wie das spontane Vorstellungsgespräch im Café oder Supermarkt um die Ecke. Natürlich ist das Gründen als Student mit vielen Formalitäten verbunden, die es zu beachten gilt. Die im ersten Moment auch wie eine Hürde aussehen. Doch eigentlich sind sie keine Hürde. Sondern ein Wohl, wenn man daran denkt, was man durch das Gründen später noch erreichen kann.
