Neue Rechtsprechung zu Vorsteuerabzug bei Gründungen

Autor: Dr. Oliver Middendorf, Alexander Schallock
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Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Wirbel. Mit einer Entscheidung zum Recht auf Vorsteuerabzug bringt der BFH Unruhe, aber auch mehr Klarheit in das Recht des Vorsteuerabzugs. Was die Entscheidung für Gründer bedeutet, lesen Sie hier.

Insbesondere die konkrete Auslegung des Paragraphen 15 des Umsatzsteuergesetzes stand im Mittelpunkt der Entscheidung des BFH. Mit dem Effekt, dass das oberste Finanzgericht die Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges bei Unternehmensgründungen einschränkt. Jetzt heißt es aufgepasst für Unternehmensgründer, denn die Entscheidung kann weitreichende Folgen haben.

Zu den Tatsachen

Ein Investor wollte eine GmbH gründen. Im Zuge der Gründungsphase nahm er Beratungsleistungen einer Unternehmensberatung und auch eines Rechtsanwalts in Anspruch. Aus Finanzierungsgründen kam es aber nie zu der Gründung der eigentlichen GmbH. Im Folgejahr reichte der Arbeitnehmer eine Umsatzsteuererklärung ein und machte auch die auf die Beratung entfallenen Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer geltend. Das Finanzamt lehnte dagegen den Vorsteuerabzug ab. Im Weiteren kam es zu dem entscheidenden Rechtsstreit. Während das Finanzgericht in der ersten Instanz dem Kläger (Investor) Recht gab, lehnt der BFH letztendlich den Vorsteuerabzug ab. Ein komplizierter Fall, der nur zu verstehen ist, wenn man auch in die Entscheidungsgründe des BFH schaut.

Die Begründung

Der BFH argumentiert, dass der GmbH-Gründer umsatzsteuerrechtlich kein Unternehmer gewesen sei und die Beratungsleistungen auch nicht auf die künftige GmbH übertragbar seien. Ein eigenes Vorsteuerabzugsrecht des Gesellschafters lag daher nicht vor. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist ein Gesellschafter nur dann umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn er entgeltliche Leistungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit selbstständig erbringt. Dies war in dem zu entscheidenden Rechtsstreit von dem Gründer aber nicht beabsichtigt.

Wichtig ist zudem zu wissen, dass ein Gesellschafter den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die GmbH zu übertragen. Es muss sich dabei aber um einen sogenannten Investitionsumsatz handeln. Ein Vorsteuerabzug kommt also zum Beispiel immer dann in Betracht, wenn eine Maschine im Vorfeld erworben wird, die später auf die GmbH übertragen wird. Der BFH wies aber mit Recht daraufhin, dass die im Streitfall vom Kläger bezogenen Beratungsleistungen überhaupt nicht übertragungsfähig waren. So wurde die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und die Klage letztendlich abgewiesen.

Was heißt das nun für die Praxis?


Es lohnt sich also immer, genau hinzuschauen, wenn es um den Vorsteuerabzug eines Unternehmers nach §15 Umsatzsteuergesetz geht. Insbesondere die drei folgenden Voraussetzungen müssen bei der Gründung einer Gesellschaft zusammen erfüllt sein, damit ein Vorsteuerabzug zulässig ist.

  • Erstens muss in der Rechnung des leistenden Unternehmens der Gründer als Leistungsempfänger benannt werden.
  • Zweitens muss der Leistungsempfänger selbst, also der Gründer, alle Voraussetzungen eines Unternehmers erfüllen.
  • Drittens muss der Gründer die bezogenen Leistungen seinem Unternehmen zuordnen. Für alle drei Voraussetzungen trifft die Beweislast den Gründer. Ist nur eine Voraussetzung nicht erfüllt, ist der Vorsteuerabzug im Ganzen nicht möglich.

Daraus ergeben sich in der Praxis dann leider – wie oben gesehen – schwer zu beurteilende Fälle. Denn auch wenn sich der Gründer mit Hilfe einer GmbH unternehmerisch betätigen möchte, ist es für den Vorsteuerabzug allein nicht ausreichend, dass die GmbH selbst die Anforderungen an den Vorsteuerabzug erfüllt. Vielmehr muss bereits der Gesellschafter für sich allein betrachtet alle Voraussetzungen erfüllen. Da er insbesondere nicht beabsichtigt hat, selbst Dienstleistungen gegenüber der GmbH zu erbringen, war er kein umsatzsteuerlicher Unternehmer und konnte nicht den Vorsteuerabzug geltend machen.

Fazit

So eindeutig auch der Gesetzestext klingen mag, so kompliziert kann es in der Praxis sein, wenn die Umsatzsteuererklärung eingereicht wird. Durch die umfangreichen Darlegungen des Bundesfinanzhofs ist aber mehr Klarheit in die obigen drei Voraussetzungen gebracht worden. Einschlägige Praxishinweise, die alle Fallen meiden, sind nicht so schnell zu geben. Eine gute, umfängliche Beratung eines Steuerberaters ist im Vorfeld der Gründung das Wichtigste. Auch im vorliegenden Urteilsfall hätte durch frühzeitige Anpassungen eine Vorsteuererstattung aus den Gründungskosten möglich sein können.

Die Autoren: Dr. Oliver Middendorf ist Kanzleipartner und Alexander Schallock ist Umsatzsteuerspezialist von HLB Stückmann aus Bielefeld. Die Kanzlei ist Mitglied bei HLB Deutschland, einem Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, www.stueckmann.de

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Die Vorteile dezentraler Börsen auf Polygon entdecken

Polygon ist eine Blockchain, die auf der Ethereum-Technologie basiert und als Lösung für die hohen Transaktionskosten und Skalierungsprobleme von Ethereum entwickelt wurde. Es ist eine großartige Plattform für Entwickler und Nutzer, die schnelle und kostengünstige Transaktionen suchen. Polygon verfügt auch über eine Reihe von dezentralisierten Börsen (DEXs), die eine robuste und sichere Handelsumgebung bieten. In diesem Artikel werden wir die Vorteile der Verwendung von dezentralen Börsen auf Polygon untersuchen.

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Sicherheitsvorteile bei der Nutzung einer dezentralen Börse

Einer der größten Vorteile der Verwendung dezentraler Börsen auf Polygon ist die erhöhte Sicherheit. Da es keinen zentralen Server gibt, der angreifbar ist, sind dezentrale Börsen weniger anfällig für Hackerangriffe und Betrug. Alle Transaktionen werden über eine dezentralisierte Plattform abgewickelt, die auf einem Blockchain-Netzwerk basiert, was bedeutet, dass jeder Nutzer selbst die Kontrolle über seine Zahlungen hat. Dies gibt den Nutzern Vertrauen und die Gewissheit, in einer sicheren Umgebung zu handeln.

Transparenz bei Transaktionen auf dezentralen Börsen

Ein weiterer großer Vorteil der dezentralen Börsen auf Polygon ist die Transparenz, die sie bieten. Alle Transaktionen auf einer dezentralen Börse sind öffentlich und für jeden zugänglich. Jeder kann die Transaktionshistorie einer bestimmten Wallet-Adresse einsehen, was das Vertrauen der Nutzer in die Fairness des Systems erhöht. Durch die Nutzung einer dezentralen Börse können die Nutzer sicherstellen, dass sie jederzeit ein klares Bild davon haben, welche Transaktionen durchgeführt wurden und welche Aktivitäten auf ihrem Konto stattgefunden haben. Ebenso zählt die Währung LTC dazu und kann auch ruhigen Gewissens genutzt werden.

Erhöhte Liquidität auf Polygons DEXs

Eine der größten Herausforderungen für jede Börse ist die Liquidität - das Angebot an verfügbaren Vermögenswerten und die Nachfrage danach. Da die DEXs von Polygon auf eine Vielzahl von Assets zugreifen können, einschließlich der Assets auf Ethereum und anderen Ketten, ist die Liquidität auf den DEXs von Polygon oft höher als auf zentralisierten Börsen. Dies bedeutet, dass die Nutzer effizienter und schneller Aufträge erteilen können, was zu noch besseren Handelsergebnissen führt.

Geringere Gebühren für den Handel an einem DEX im Vergleich zu zentralisierten Exchanges 

Die meisten zentralisierten Exchanges erheben hohe Gebühren für den Handel und die Entnahme von Vermögenswerten - DEXs, insbesondere auf Polygon, haben diese Gebühren erheblich reduziert. Die Reduzierung dieser Gebühren macht den Handel auf DEXs im Vergleich zu zentralisierten Exchanges günstiger und somit für eine größere Anzahl von Nutzern zugänglich. Darüber hinaus erhalten Liquiditätsanbieter auf Polygons DEXs einen Anteil am Handelsvolumen, wodurch zusätzliche Einnahmen generiert werden.

Die Zukunft von DeFi und die Rolle von Polygons DEXs

DeFi (Decentralized Finance) ist derzeit eine der am schnellsten wachsenden Branchen. Mit der kontinuierlichen Zunahme von DEXs und der zunehmenden Akzeptanz von Kryptowährungen wird DeFi voraussichtlich noch weiter an Bedeutung gewinnen. Polygon hat bei der Förderung dieser Entwicklung eine wichtige Rolle gespielt und wird dies auch in Zukunft tun. Es ist eine großartige Plattform für Entwickler und Nutzer, die schnelle und kostengünstige Transaktionen suchen.

Schlussfolgerung

Die Nutzung dezentraler Börsen auf Polygon ermöglicht es den Nutzern, in einer sichereren und transparenteren Umgebung zu handeln. Durch die hohe Liquidität und die niedrigen Gebühren bietet Polygon den Nutzern eine Robustheit, die sie bei zentralisierten Börsen nicht finden. Während DeFi weiter wächst, wird Polygon eine wichtige Rolle bei der Förderung dieser Entwicklung spielen, und wir empfehlen den Nutzern, die Vorteile der dezentralen Handelsumgebung von Polygon zu nutzen.

Die "Corona-Schonzeit" endet bald – das sollten Kleinstunternehmer*innen wissen

Neue Fristen können ab September 23 und Januar 24 auch Kleinstunternehmer*innen schnell in den finanziellen Ruin bringen. Lohnt der Abschluss einer D&O-Versicherung?

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler hat sie. Viele Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte in größeren Firmen haben sie auch. Die Rede ist von der D&O (Directors and Officers) Versicherung. Was viele nicht wissen: Die auch als Geschäftsführer-, Manager- oder Organhaftpflicht bekannte Versicherung ist nicht nur für Aktien- oder Großunternehmen sinnvoll – sondern auch für Kleinst- und Kleinunternehmer*innen. Denn: Gerade die Verantwortlichen von kleineren Unternehmen sind einem im Vergleich zu ihrem Eigenkapital besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sie haften mit ihrem Privatvermögen bei Versäumnissen wie einer Insolvenzverschleppung oder beruflichen Fehlern. Beim Missachten kommen Schadenssummen von drei bis fünf Millionen Euro schnell zusammen. Eine D&O- Versicherung kann helfen, das private Vermögen und das Unternehmen zu schützen. Was derzeit erschwerend hinzukommt: Die Corona-Schonzeit endet bald.

Stichtag 30. Juni 2023: finanzieller Druck auf kleinere Betriebe nimmt zu

„Einige aktuell einzuhaltende gesetzliche Fristen und die anhaltende Situation der Multikrisen könnte viele kleinere Betriebe tiefer in die finanzielle Bredouille bringen als sie denken“, sagt Payam Rezvanian, Mitglied der Geschäftsleitung von Finanzchef24. Den 30. Juni 2023 sollten sich Geschäftsführer und Verantwortliche von Kleinst- und Kleinunternehmen im Kalender anstreichen. Bis zu diesem Datum müssen alle Betriebe, die Corona Überbrückungshilfen erhalten haben, eine sogenannte Schlussabrechnung abgeben. „Die Multikrisen sind noch nicht vorbei und bereits in Schieflage geratene Unternehmen könnte eine mögliche Rückzahlung der Corona-Hilfen zusätzlich unter Druck bringen“, weiß Marktbeobachter Rezvanian.

Stichtag 31. Dezember 2023: Auslaufende Schutzmaßnahmen im Insolvenzrecht

Zudem laufen mehrere Maßnahmen aus, die die Bundesregierung zum Schutz von Unternehmen im Rahmen des Insolvenzrechts beschlossen hatte. Vor Corona bestand die Pflicht, wegen einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Fortführung des Unternehmen nicht über einen Zeitraum von 12 Monaten hinreichend wahrscheinlich war. Um gesunden Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise nicht sicher planen können, unter die Arme zu greifen, wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Prognosezeitraum auf vier Monate verkürzt. Diese Regelung läuft zum 31. Dezember 2023 aus. „Viele Kleinst- und Kleinunternehmer*innen wissen Stand heute gar nicht, dass für sie je nach Gesellschaftsform bereits ab dem 1. September 2023 der ursprüngliche Prognosezeitraum von 12 Monaten wieder relevant werden kann. Das gilt für GmbHs etwa dann, wenn sie absehen können, dass sie ab dem 1. Januar 2024 auf einen 12-monatigen Zeitraum überschuldet sein werden“, heißt es beim Bundesjustizministerium.

Insolvenzantragspflicht im Blick behalten: bei Fehlern haften Geschäftsführer*innen schnell mit Privatvermögen

„Manager*innen, die eine GmbH führen, müssen die Finanzplanung im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht extrem sorgfältig angehen, um potenzielle Insolvenzrisiken zu minimieren. Die Finanzplanung sollte so gestaltet sein, dass sich finanzielle Engpässe nicht nur frühzeitig erkennen lassen, sondern auch rechtzeitig reagiert werden kann. Dazu müssen die Führungskräfte regelmäßig Liquidität und Rentabilität überwachen und mögliche zukünftige Entwicklungen einbeziehen. Gerade bei kleinen Unternehmen kommt diese Prognose oft viel zu kurz. Sie sind zu sehr mit dem Unternehmensalltag beschäftigt“, erläutert Rezvanian.

Die Insolvenzantragspflicht muss im Blick behalten werden: GmbH-Geschäftsführer*innen sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Die derzeitige Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzvertrages wegen Überschuldung von acht Wochen verkürzt sich ab dem 1. Januar 2024 auf sechs Wochen. „Insbesondere junge Führungskräfte machen sich wenig Gedanken um das eigene Risiko und unterschätzen die Gefahren“, berichtet Rezvanian aus dem Tagesgeschäft.

5 Gründe für eine D&O-Versicherung in kleinen Betrieben

Die D&O-Absicherung deckt durch höhere Deckungssummen Risiken ab, die mit der Managerhaftung verbunden sind. Die wichtigsten 5 Gründe, warum eine D&O- Versicherung speziell für kleinere Betriebe sinnvoll seine kann:

1. Persönliche Haftung: Manager*innen in kleinen Unternehmen können genau wie ihre Kolleg*innen in großen Unternehmen persönlich für ihre Entscheidungen und Handlungen haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten im Falle einer Klage gegen eine Führungskraft.

2. Gerichtskosten: Rechtsstreitigkeiten können – unabhängig von der Größe des Betriebs – teuer werden. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für Verteidigung und Schadensersatz, was den finanziellen Druck auf das Unternehmen und die betroffene Führungskraft reduziert.

3. Vertrauensvorschuss: Der Abschluss eines D&O-Schutzes kann das Vertrauen von Investor*innen und Kreditgeber*innen gerade in kleinere Unternehmen stärken und so deren Attraktivität generell erhöhen.

4. Schutz der Firma: Eine D&O-Absicherung schützt nicht nur die Führungskräfte, sondern auch den Betrieb. Mittels D&O-Versicherung lassen sich die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs erhalten und sein Ruf schützen.

5. Wandel der Unternehmensgröße: Häufig verändern sich kleine Unternehmen. Sie wachsen oder passen ihre Strukturen an. Eine D&O-Versicherung sorgt dafür, dass der Schutz für Führungskräfte während des Wachstums und bei den sich ändernden Unternehmensstrukturen erhalten bleibt.

Ohne Planung droht die Schuldenfalle

Fünf Basics, damit du vom Start weg die Finanzen fest im Griff hast und nicht umgekehrt.

Selbständigkeit gehört zu den „Big Six“, die laut Bundesamt für Statistik als Verursacher für die Überschuldung privater Haushalte verantwortlich sind. Bei der jüngsten Erhebung waren es immerhin 8,3 Prozent der Verschuldeten. Also fast jede(r) Zehnte. Kein Wunder, wenn man bedenkt, wie einfach es insbesondere im Online-Bereich ist, sich selbständig zu machen.

Eine gute Idee, ein starker Wille, ein Laptop, ein paar Klicks, dann die Anmeldung beim Finanzamt – schon ist dein Geschäft gegründet. Los geht’s, be your own boss! Doch Vorsicht. Wenn du nicht in die Schuldenfalle tappen willst, brauchst du gleich nach der guten Idee eine sehr gute Planung.

Denn die bittere Wahrheit ist: Viele Selbständige erzielen Umsätze, aber keine oder nur unzureichend Gewinne. Sie leben über ihre Verhältnisse, haben die Ausgaben nicht im Blick, vergessen die Rücklagen für die Steuer und landen somit früher oder später in der Verschuldung. Nicht wenige vermeintlich erfolgreiche Online-Unternehmer*innen geben nach einigen Jahren auf. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich vor der Gründung nicht nur mit zentralen Themen wie Traumkund*in, einzigartige Positionierung, professionelle Online-Auftritt und passende Marketingstrategie auseinanderzusetzen, sondern mit den Finanzen. Folgende fünf Punkte sollten hierbei beherzigt werden:

1. Warum rollierende Planung – und was ist das überhaupt?

Eine rollierende Hochrechnung ergänzt die Jahresplanung, die du natürlich ebenfalls machst, und in der du zum Beispiel die geplanten Ausgaben für Werbung, die Ausgaben für Mitarbeitende und die zu erwartenden Einnahmen festhältst. Im Jahresplan steht, welchen Gewinn du am Ende des Jahres erreicht haben willst. Eine rollierende Budgetplanung machst du dagegen auf Monats- oder Quartalsebene. Sie ist also flexibler und näher am tatsächlichen Geschäftsgeschehen.

Angenommen, du machst dich als Fitnesstrainerin selbständig und willst ab April einen Onlinekurs für Menschen anbieten, die ihren Arbeitstag am Schreibtisch verbringen und sich zu wenig bewegen. Mit deiner Hilfe sollen sie kurze Übungen lernen, die sich leicht in ihren Alltag einbauen lassen. Der Kurs findet im Mai statt und kostet 150 Euro. Du gehst, vorsichtig geschätzt, von 50 Verkäufen aus. In deiner Planung für April steht also die Einnahme von 7500 Euro. Im Mai weißt du dann, wie viele Menschen tatsächlich deinen Kurs gebucht haben und kannst diese Zahl, wenn nötig, korrigieren sowie deine gesamte Budgeterwartung anpassen.

Wegen drei Teilnehmenden mehr oder weniger musst du natürlich nichts ändern. Hast du aber den Launch gar nicht gemacht oder die Einnahmen sind weit unter deinen Erwartungen zurückgeblieben (vielleicht aber auch übertroffen worden), musst du deine Planung anpassen. Mit der rollierenden Budgetplanung behältst du deinen Erfolg, aber auch Rückschläge und vor allem deine Liquidität im Blick.

2. Umsatzplanung auf Produktebene

Schon vor der Gründung empfiehlt sich zudem eine Umsatzplanung auf Produktebene. Je nach Branche und Geschäftsmodell sieht sie anders aus. Machst du eine Bar auf, gehst du von einem durchschnittlichen Umsatz pro Gast aus, sagen wir im Schnitt 40 Euro. Als nächstes schätzt du die Zahl deiner Gäste und kannst so die Entwicklung deines Umsatzes abschätzen. Im Online-Bereich empfiehlt sich dagegen die Berechnung auf der Basis von Produkten wie dem Fitnesskurs im Beispiel oben. Falls du monatlich verkaufst: Wie hoch sind deine Erwartungen? Berater*innen und Coaches schnüren und verkaufen sinnvollerweise meist Angebotspakete (statt Zeit stundenweise zu berechnen). Eine Marktanalyse vor dem Start kann ebenfalls bei der Umsatzplanung helfen.

3. Genaue Kenntnis von Einnahmen, Ausgaben und Vermögen

Die Planung ist das eine, die genaue Kenntnis deiner aktuellen Finanzen das andere. Im Bereich Buchhaltung ist Aufschieberitis brandgefährlich. Deshalb gilt: Mach deine Buchhaltung direkt am Monatsbeginn – und zwar in jedem Monat. Kauf oder buch dir ein professionelles Buchhaltungstool für deine monatliche Beleg- und Rechnungsverwaltung, mit dem auch dein(e) Steuerberater*in gut arbeiten kann. Damit verwaltest du deine laufenden Rechnungen.

Zusätzlich brauchst du eine monatliche Aufstellung über deine regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben (am besten ist eine Excel-Tabelle). Sie ist nicht für den/die Steuerberater*in gedacht, sondern nur für dich. Es geht darum, den Überblick über größere wiederkehrende Kosten wie Leasingraten oder Büromiete, aber auch über variable Kosten wie zum Beispiel Aus­gaben für Werbung zu behalten. Vergiss die realistischen Rücklagen für das Finanzamt nicht. Steuerzahlungen haben schon so mancher/manchem Selbständigen das Genick gebrochen.

Eine zusätzliche Vermögensübersicht zeigt dir, wo du grade stehst: Welche Vermögenswerte hast du? Welche Schulden?

4. Finanzielle Ziele konkret festlegen

„Davon leben können“ ist kein finanzielles Ziel, tut mir leid. Du musst schon konkreter werden, wenn du langfristig Erfolg haben und nicht in der Schuldenfalle landen willst. Nur wenn du deine Ziele klar definierst, kannst du auch auf sie hinarbeiten. Nur dann stellt sich dein Denken und Handeln darauf ein, diese Ziele zu erreichen. Also zum Beispiel: 38.000 Euro Gewinn nach zwölf Monaten. Das ist spezifisch und messbar. Ob auch realistisch, musst du selbst beurteilen. Die rollierende Vorhersage hilft dir dabei.

5. Für Messbarkeit des Wachstums sorgen

Das machst du zum Beispiel über eine Cashflow-Berechnung, die die Fähigkeit deines Unternehmens verdeutlicht, Liquidität zu erzeugen. Der Cashflow gehört zu den Kennzahlen, mit denen du dein Wachstum messen kannst. Er zeigt dir, welche Summen für Investitionen, Schuldentilgung und deine Gewinnausschüttung zur Verfügung stehen. Der Cashflow drückt also aus, welchen Überschuss du erarbeitet hast.

Keine Sorge: Man muss weder BWL studiert haben noch Steuerberater*in sein, um die Finanzen des eigenen Unternehmens im Griff zu behalten und rechtzeitig zu erkennen, wenn eine Schieflage droht. Ein gutes Buchhaltungstool zur Abbildung der Vergangenheit und ein paar kontinuierlich ausgefüllte Excel-Tabellen zur Planung der Zukunft mit den genannten Instrumenten reichen für kleinere Unternehmen völlig aus. Anders gesagt: Wer ausreichend über sein eigenes Business informiert ist, kann Risiken frühzeitig erkennen und Chancen rechtzeitig nutzen.

Die Autorin Kristin Woltmann hat mit ihrem ganzheitlichen Ansatz als Holistic Business Coach bereits mehr als 2000 Frauen auf dem Weg zu ihrem eigenen Business begleitet.

Innovative Technologien im Öl Trading

Auf den Finanzmärkten der Welt werden gegenwärtig nicht nur Unternehmensaktien gehandelt, sondern auch viele andere Finanzprodukte. Rohstoffe wie Öl zählen dabei zu den wichtigsten Anlagemöglichkeiten der heutigen Zeit, täglich werden Milliarden US-Dollar investiert, um die Öl-Aktien zu handeln. Erfahrene Öl-Trader setzen dabei auf fortgeschrittene Technologien, mit denen die Trends auf dem Markt analysiert und bessere Vorhersagen getroffen werden können. Welche innovativen Technologien dabei zum Einsatz kommen, haben wir uns genauer angesehen!

Tools für das Öl Trading

Um am Handel mit Rohstoffen wie Öl, Erdgas oder anderen Erdölderivate teilzunehmen, stehen Investoren verschiedene Trading-Plattformen im Netz zur Verfügung. Hier können Anleger innerhalb weniger Minuten Deals abschließen und ihre Anlagewerte jederzeit im Blick behalten. Unter den Rohstoffen ist Erdöl das wichtigste Produkt, das auf den Finanzmärkten gehandelt wird, da es nicht nur zur Herstellung von Treibstoff für verschiedenste Transportmittel genutzt wird, sondern auch als wichtiges Heizmittel und zur Erzeugung von Kunststoffen, Asphalt und anderen Materialien herangezogen wird. Aus diesem Grund wird Öl Trading mittlerweile bei zahlreichen Online Börsen ermöglicht und hat als meistgehandelter Rohstoff eine besonders hohe Liquidität am Markt. Um einen Überblick über den Markt zu erlangen und aktuelle Trends aktiv verfolgen zu können, stehen außerdem Echtzeit-Überwachungstools bereit, die Nutzer von Trading-Plattformen oftmals kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Hier lassen sich aktuelle Veränderungen der Preise und des Handelsvolumens beobachten, sowie wirtschaftliche oder politische Faktoren, die einen Einfluss auf den Kurs haben können. Die Analyse wird durch automatische Trading-Algorithmen unterstützt, die bei den Kauf- oder Verkaufsentscheidungen helfen. Sie erkennen Markttrends, Signale zum Kaufen oder Verkaufen und beziehen sich dabei immer auch auf bekannte Muster, die bereits in der Vergangenheit beobachtet werden konnten.

Technologien zur Datenanalyse

Viele Signale auf dem Markt lassen sich von Tradern nicht einfach mit dem freien Auge erkennen. Stattdessen kommen hier Tools zur Datenanalyse zum Einsatz, die deutlich einfacher Markttrends erkennen und Trading-Möglichkeiten aufzeigen können. Gleichzeitig werden dabei auch mögliche Risiken aufgezeigt. Der Ölpreis steigt und fällt mit der Nachfrage und wird stark durch wirtschaftliche und politische Faktoren beeinflusst. Deshalb wird beim Öl Trading oftmals mit CFDs gehandelt, bei denen Investoren nicht den eigentlichen Wert besitzen, sondern auf die steigenden oder fallenden Preise spekulieren. Somit können Trader auch bei einem Preisabfall gute Zahlen schreiben. Um die Ergebnisse der Datenanalyse besser zu verstehen, helfen Visualisierungstools, mit denen die Markttrends und Muster übersichtlich dargestellt werden können. Um nicht nur Vergangenes zu analysieren, sondern auch möglichst realistische Prognosen für die Zukunft abzugeben, werden außerdem Algorithmen zum Maschinellen Lernen eingesetzt. Damit können bekannte Muster auf den zukünftigen Markt umgelegt werden.

Zukünftige Trends im Öl Trading

Da es sich bei Öl um einen der wichtigsten Rohstoffe auf den Finanzmärkten handelt, werden sich Tools für das Öl Trading auch in Zukunft rasant weiterentwickeln. So wird z. B. der Einsatz von Blockchain-Technologien wie Kryptowährungen immer wichtiger werden. Während man derzeit noch bei vielen Plattformen nicht die Möglichkeit hat, Aktien, CFDs und andere Finanzprodukte in Verbindung mit Öl mit Kryptowährungen zu bezahlen, könnte dies in Zukunft ganz anders aussehen. Auch das Internet der Dinge spielt auf dem Markt der Zukunft eine größere Rolle. Die Kommunikation verschiedener Tools untereinander wird Marktanalysen noch aufschlussreicher machen und bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen effektiv unterstützen. Natürlich stehen dem Ölmarkt auch einige Herausforderungen bevor. Die fortschreitende Umstellung auf alternative Energiequellen und die Volatilität des Ölpreises wird neue technologische Innovationen benötigen, um Risiken beim Trading besser handhaben zu können. Dabei punktet vor allem Online Trading, denn hier haben Anleger Zugriff auf die internationalen Märkte und eine hohe Transparenz kombiniert mit niedrigen Transaktionskosten.

Der Handel mit Öl ist ein komplexer und volatiler Markt, auf dem hochmoderne und innovative Technologien benötigt werden, um Risiken zu minimieren und möglichst hohe Profite zu machen. Aus diesem Grund setzen Öl Trader auf Trading-Tools, Datenanalyse und automatisierte Algorithmen, die bei den Handelsentscheidungen unterstützen. Der Markt entwickelt sich laufend weiter und so werden auch hilfreiche Tools stetig aktualisiert, um den Anforderungen der Trader gerecht zu werden.

Vom Founder zum Start-up-Investor

Was erfolgreiche Gründer*innen antreibt, selbst Geld in andere Start-ups zu investieren, und welchen Nutzen sie damit stiften.

Sie haben alles schon mal selbst durchlebt, ein gezielteres Netzwerk und ein besseres Risikoverständnis: Aktuell werden immer mehr Gründer*innen selbst zu Investor*innen. Wieso das so ist, was das mit dem gesamten Ökosystem macht und welche Vorteile das für alle bringt, zeigt ein Blick auf die Paradebeispiele der Gründerszene. Und dabei kommen weitere spannende Fragen auf: In welche Start-ups investieren neue Investor*innen, die eigentlich aus der Gründerszene kommen, aktuell gern? Welche Anreize braucht es und wie kann man sie noch besser unterstützen?

Ein Blick auf die top Zehn der wertvollsten Firmen der Welt macht klar: Genau sieben von ihnen waren vor 40 oder weniger Jahren noch kleine Start-ups, deren Gründer*innen in ihren Garagen unermüdlich an Tech-Geräten geschraubt haben, so etwa Microsoft, Apple und viele mehr. Eine Zeit wie damals im Wilden Westen, jeder wollte seine eigene Tech-Company aufbauen … Ein goldenes Zeitalter.

Die USA sind wirtschaftlich wesentlich intelligenter als viele andere Staaten. So schufen sie bereits in den 1970er-Jahren ein Ökosystem, um Innovation und Tech-Firmen zu fördern. Das Silicon Valley entstand. Viele dieser Start-ups wurden bis zu den 1990er-Jahren milliardenschwere Firmen, die Gründer*innen wurden zu Superstars und vielen von ihnen war es wichtig, mit dem schwer erwirtschafteten Vermögen etwas zurückzugeben. Das konnte nur eines bedeuten: Erfolgreiche Gründer*innen fingen selbst an zu investieren.

Was passierte danach? Gründer*innen begannen, neue, jüngere Start-ups zu fördern und schufen Inkubatoren, Think Tanks und vor allem VC-Fonds, die bereits in das nächste Unicorn investieren und weiteren Gründer*innen zum Erfolg verhelfen wollten. Der Kreislauf begann: Erfolgreiche Gründer*innen wurden zu Investor*innen, diese schufen wieder erfolgreiche Gründer*innen und so weiter. Dieses Phänomen hat die USA zu einer wahren Supermacht des Start-up-Investments gemacht, nirgendwo auf der Welt wird mehr Geld in innovative Firmen investiert als dort.

Bei uns noch viel Luft nach oben

In Europa haben wir erst vor 15 Jahren so richtig mit dem Thema begonnen. Wir sind hier quasi noch in den Kinderschuhen und haben einiges aufzuholen. Auch hier fangen Gründer*innen von erfolgreich verkauften Start-ups bereits an, ihr Geld zu reinvestieren.

Der Grund, warum viele Gründer*innen ihr Geld wieder in Start-ups investieren, liegt meiner Ansicht nach auf der Hand: Das Wissen und die Kontakte, die man als Gründer*in selbst in der Gründungszeit aufbaut, sind äußerst wertvoll – diese Faktoren kann man direkt wiederverwerten und andere Start-ups tatkräftig unterstützen. Aber auch die weniger schönen Seiten von Start-up-Gründungen, wie etwa das Durchlaufen von harten Zeiten, Rückschläge bei der Finanzierung, Probleme bei der Suche von Mitarbeitenden sind (Ex-)Gründer*innen bekannt.

Sie wissen also auch Bescheid, wie schwer es sein kann, zum Beispiel die richtigen Investor*innen zu finden oder ein erfolgreiches Netzwerk aufzubauen, das die eigene Idee auf die nächste Stufe bringt. Durch ihre eigene Erfahrung können sie wertvolle Ideen liefern, wie man damit umgehen kann. So investieren zum Beispiel Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (Gründer von N26) fleißig in Start-ups wie Beams, Layer oder Kenjo. Interessanterweise investieren sie auch in Branchen, die ihrer eigenen fremd sind.

Vielschichtiger Mehrwert per Engagement

Der Mehrwert, ehemalige Gründer*innen an Bord zu haben, bezieht sich also nicht nur auf das fachliche Wissen oder die Branchenkenntnis. Vielmehr geht es um allgemeine Erfahrungen aus der Praxis: Wie baue ich ein starkes Team auf? Wie finde ich gute Investor*innen? Wie gehe ich mit dem Druck um, wenn einem die Decke auf den Kopf fällt?

Das sind die Themen, die alle Gründer*innen durchmachen, egal in welcher Branche, Phase oder welchem Gründungsland. Und es sind auch jene Themen, bei denen Hilfe vor allem vonseiten der Investor*innen am dringendsten notwendig ist. Jemanden an der Seite zu haben, der diese Erfahrungen bereits gemacht hat, ist somit eine große Unterstützung und erhöht natürlich die Chancen auf Erfolg enorm. Ein ganz banaler Vergleich: Erinnern wir uns daran, als wir zum ersten Mal versucht haben, selbst Spaghetti zu kochen. Mit einem erfahrenen Koch an der Seite hätte die Sauce wohl wesentlich besser geschmeckt. Und niemand weiß das besser als Ex-Gründer*innen: Wenn das Start-up erfolgreich ist, rückt auch ein Exit oder gewinnbringender Verkauf immer näher. So profitieren also beide Seiten: Der/die Neugründer*in durch die validierte Expertise, das Netzwerk und die Branchenkenntnis und der/die Exit-­Gründer*in, indem sie oder er durch die Unterstützung direkten Einfluss auf die Performance des neuen Investments nimmt und dieses in eine positive Richtung dirigieren kann.

Mehr Geld in Start-ups statt in Immobilien und Co.

Nachdem ich vor vielen Jahren selbst einen Teil meiner Gründeranteile von meinem ersten Start-up courseticket.com verkauft hatte, begann ich direkt damit, zu reinvestieren. Ich fand es damals bereits schade, dass es hier keine Unterstützung von staatlicher Seite gab, um etwaige Exit-Erlöse erneut in andere Start-ups zu investieren. Das würde zusätzlichen Anreiz schaffen, Gewinne und Know-how zu reinvestieren, und das Geld würde dem Start-up-Ökosystem zugutekommen. Jetzt wird es meist in Immobilien investiert oder liegt bei Privatbanken. Letztere sind oft besonders schnell und stehen bei einem vor der Tür, sobald man mit einem erfolgreichen Exit in den Medien steht. Mehr Innovation und Einfallsreichtum zu diesem Thema würden unseren Politiker*innen sicherlich gut tun – und dem Start-up-Ökosystem noch mehr.

Ich glaube, in Sachen innovativer Ideen und spannender Technologien stehen europäische Gründer*innen den „Start-up-Ländern“ Amerika oder auch China in nichts nach. Ich habe viele talentierte und mutige Ideen gehört, die sicherlich eine vielversprechende Zukunft vor sich haben. Was in Europa fehlt, ist der Zugang zu einem einheitlichen europäischen Start-up-Ökosystem, das Entrepreneur*innen auch von staatlicher Seite mehr unterstützt und innovative Ideen fördert. Dasselbe gilt allerdings auch für die Investor*innen: Wer bereit ist, in neue, unsichere Felder zu investieren und damit indirekt auch das wirtschaftliche Potenzial des Landes fördert, sollte mehr davon profitieren.

Als Exkurs noch interessant: Einen Trend und auch eine Chance, die ich bei Investor*innen sehe, ist das Thema GreenTech. Viele Gründer*innen wollen mit dem Exit-Erlös nicht nur reinvestieren, sondern auch etwas Gutes tun. Eine ideale Kombination für Themen wie ClimateTech, Circular Economy und generell alle Start-ups, die sich mit den Sustainable Development Goals (SDG) auseinandersetzen. In diesen Bereichen können wir gemeinsam ein starkes Signal setzen und den Menschen auf diesen Planeten mit gutem Beispiel vorangehen. Denn nur mit mutigen und innovativen Ideen können wir aktiv gegen den Klimawandel ankämpfen und unsere Welt Stück für Stück besser machen.

Der Autor Markus Kainz ist Gründer und CEO von Gateway Ventures. Er leitet das Management und die Unternehmensstrategie und ist selbst leidenschaftlicher Business Angel sowie Start-up-Mentor.

Steuerfrei schenken: Xmas-Geschenke und Inflationsausgleich für Mitarbeitende

Der Jahresendspurt hat begonnen - damit steht bei so manchem Arbeitgebenden auch das Thema Weihnachtsgeld und -geschenke für Mitarbeitende auf der To-do-Liste. Doch aufgepasst: Auch bei vermeintlich einfachen Geschenken gibt es einiges zu beachten – insbesondere in Bezug auf Steuern und andere Abgaben. Extra-Tipp: die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nutzen.

Geldkarten und Gutscheine: nur bis zu 50 Euro steuerfrei

Weihnachtsgeschenke erfreuen nicht nur die Belegschaft, sie bieten auch finanzielle Vorteile für Unternehmen. Notizbücher, Kalender, Kaffeebecher oder Gutscheine – all diese Geschenke gelten als Sachzuwendungen, die der Arbeitgebende zusätzlich zum Lohn verschenken darf. Dabei gilt es zu beachten, dass Gutscheine nur bis zu einem Betrag von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Wird diese monatliche Freigrenze überschritten, muss der Arbeitgebende für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen.

Gutscheine/ -karten: Diese Kriterien müssen erfüllt werden

Die Gutscheine müssen außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie als Sachzuwendung anerkannt werden: Einerseits müssen sie zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Andererseits müssen sie den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) entsprechen.

Dementsprechend gibt es drei verschiedene Arten von Gutscheinkarten, die für den Sachbezug rechtens sind:

  • Limitierte Netze (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG): Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards.
  • Limitierte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG): Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie, beispielsweise Tankgutscheine, Beauty- oder Fitnesskarten oder Kinokarten.
  • Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c ZAG): Zum Beispiel Essensgutscheine und Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen.

+++ Unser Extra-Tipp: Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei +++

Ab dem 26. Oktober 2022 (bis Ende 2024) können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und -srat zugestimmt haben. Hier gibt's die Infos

N26 Krypto: Dank Bitpanda können fast 200 Kryptowährungen über die N26-App in Österreich gehandelt werden.

Die FinTech-Unicorns Bitpanda und N26 kooperieren bei der Trading-App N26 Krypto und gehen damit zugleich einen guten Schritt in Richtung einer kollaborativen Zukunft des Finanzwesens.

Insider-Informationen zur Partnerschaft zwischen den beiden FinTech-Unicorns N26 und Bitpanda kursierten schon länger, zuletzt dürfte laut Berichten nur mehr eine Genehmigung gefehlt haben, nun ist sie offiziell.

Heute wurde der Service N26 Krypto präsentiert, der über die Whitelabel-Lösung von Bitpanda läuft. Verfügbar ist N26 Krypto zum Start allerdings nur in Österreich. Der Service werde „in den kommenden Wochen schrittweise für berechtigte Kund*innen in diesem Markt verfügbar gemacht“, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: „Das Produkt soll über die kommenden Monaten auch für N26-Kund*innen in anderen Märkten verfügbar gemacht werden“.

Rund 200 Kryptowährungen in einer App traden

Die neue Funktion ermögliche es N26-User*innen, fast 200 Kryptowährungen in der App zu handeln, also zu kaufen und zu verkaufen – „mehr als in jeder anderen europäischen Banking-App“, betont man bei der Berliner Neobank zweier Wiener Gründer. Die Coins können in der App direkt vom Bankguthaben gekauft werden. Das eigene Portfolio kann über ein Menü abgerufen werden. Man reagiere mit N26 Krypto auf eine starke lokale Nachfrage, weil 40 Prozent der N26-Kund*innen entweder bereits aktiv mit ihnen handeln oder Interesse an Investitionen in Kryptowährungen bekundet hätten.

Kryptowährungen trotz Wertverlusten gefragt

Auch wenn Kryptowährungen im letzten Jahr an Wert verloren haben, bleiben sie eine gefragte und interessante Anlageklasse für Investor*innen und ein wachsender Teil des Finanzsystems. Für eine neue Generation von Investierenden, die nach Möglichkeiten sucht, um ihr Vermögen zu vermehren, gelingt der Einstieg in das Geldanlegen häufig über den Handel mit Kryptowährungen“, kommentiert N26-Gründer und CEO Valentin Stalf.

Wichtiger Schritt in Richtung kollaborative Zukunft des Finanzwesens

Bitpanda-Gründer und CEO Eric Demuth erläutert einmal mehr die Hintergründe seiner Whitelabel-B2B-Lösung: „Während sich die Branche stetig weiterentwickelt, wird immer deutlicher, dass FinTechs nur gemeinsam einen echten Einfluss auf das Leben der Menschen haben können. Wir haben uns einer spannenden, kollaborativen Zukunft des Finanzwesens verpflichtet“. Das Bitpanda-B2B-Angebot wird unter anderem bereits von Lydia aus Frankreich, Fabrick aus Italien oder Plum aus dem Vereinigten Königreich genutzt.

Mit Schmerzen durch die Krypto-Krise

Der Krypto-Markt hat einen großen Schlag abbekommen, sinkt oder stagniert bestenfalls. Und jetzt?

Man könnte das Gefühl haben, es schneit durchgehend. Der Krypto-Markt hat einen großen Schlag abbekommen, sinkt oder stagniert bestenfalls. Synonyme wie KryptoWinter und Bärenmarkt sind medial aufgetaucht und zeichnen ein düsteres Zukunftsbild, was Bitcoin und Co. betrifft. Wie lange diese Phase anhält, ist Gegenstand des allgemeinen Diskurses. Manche sehen in aktuellen Entwicklungen eine Bereinigung des Marktes, andere wiederum nutzen ihre ablehnende Haltung zu Krypto-Währungen, um sie als „Scam von Anfang an“ zu charakterisieren und ein Ende einzuläuten. Dritte wiederum bedienen den Begriff KryptoEiszeit und stellen sich auf viele negative Jahre ein.

Marilyn Wilkinson – Editor-in-Chief of Unchained, The Blockpit Magazine – hat indes einen konstruktiveren Blick auf die aktuelle Problematik, obwohl sie gern den Krypto-Autor Michael Sincere mit seiner beinahe fatalistischen Aussage zitiert: „Der Markt wird erst besser werden, wenn man es vor Schmerzen nicht mehr aushält.“

Notwendige Marktkorrektur

Sie selbst nennt die Krypto-Krise eine notwendige Marktkorrektur und erklärt, wie es dazu kommen konnte. „Leute waren optimistisch und Firmen nicht mehr vorsichtig“, sagt sie. „Es wurde massenhaft eingestellt und große Marketingkampagnen wurden gelauncht. Doch Stolz kommt vor dem Fall, und was wir jetzt sehen, ist eine notwendige Änderung. Es wird uns zwingen, mehr auf Best Practices zu achten, auf nachhaltiges Wachstum und reale Profitabilität. In einem Bärenmarkt ist man einfach gezwungen, kreativer zu werden und neue Wege zu gehen.“

Für Junggründer*innen im Krypto-Segment hat Marilyn Wilkinson folgende Tipps parat: die Marketing­strategie fokussiert ausrollen; die Marktlandschaft, Konkurrenz, und Kund*innenenbedürfnisse ausführlich analysieren, um den Product-Market-Fit schon jetzt zu verbessern und im nächsten Bullenmarkt konkurrenzfähiger und mit besseren Chancen aufgestellt zu sein.

Zudem sollte man äußerst beliebte Fehler vermeiden. „Manche sagen gern, ‚alle sind meine Zielgruppe‘. Gerade in solchen Zeiten wie diesen, in denen Budgets gekürzt werden, ist es wichtiger denn je, zu wissen, wer die wahren Kund*innen sind, wo sie wohnen, wie alt sie sind, welche Interessen sie haben und was sie nicht mögen“, sagt sie. Als weiteren Tipp nennt Wilkinson das Community Building, sprich, eine starke Präsenz auf den wichtigsten Kanälen (Twitter, Discord) aufzubauen. Besonders dann, wenn man nicht genug Geld für Google­Ads-Kampagnen zur Verfügung hat.

Das Wichtigste aber bleibe, Mehrwert zu liefern. Dies gelte für alle Aspekte des Web3-Ökosystems. Ein junger Mann aus Singapur, so ihr Beispiel, sei durch Selfies zum Millionär geworden, indem er seine Fotos als NFTs verkauft hat. Heute aber zähle, so ihr Eindruck, mehr der Utility-Aspekt. Damit deutet Wilkinson an, was bereits von manchen Player*innen der Szene verstanden und auch in der Metaverse-Ökonomie umgesetzt wurde. Der alleinige Erwerb von Token als reines Sammlungsobjekt hatte seine glorreiche Hochphase, heute brauche man jedoch einen Zusatznutzen, wie etwa die Möglichkeit, an Events teilzunehmen oder ähnliche Leistungen, die bei NFTs unterlegt sind. Greif- und erlebbar soll es sein.

Es braucht Krypto-Frauen

Ein weiterer Ratschlag der Expertin betrifft die Diversität in Start-up-Teams. „Mir ist aufgefallen, dass es kaum Geschäftsführerinnen in diesem Bereich gibt. Laut einer Forbes-Studie bringen vielfältige Teams eine bessere Performance und sind profitabler. Verschiedene Leute haben verschiedene Perspektiven. Ein Team aus jungen, weißen Männern neigt dazu, einander zu bestätigen und ‚to the moon‘ zu sagen. Da traut sich kaum wer zu widersprechen. Aber man braucht als Start-up die ständige Challenge durch Leute aus anderen Ländern und Frauen mit diversen Perspektiven, denn jene haben oft eine andere Sicht der Dinge und sind vorsichtiger. Viele Start-ups haben ja auf eine Blitzs­caling-Strategie gesetzt und wollten ‚mit dem so zusammengebauten Flugzeug fliegen, bevor es fertig wart‘. Ich glaube, Frauen können da einen Reality Check liefern.“

Kein Unternehmen ist perfekt

Wilkinson drängt außerdem dazu, auch in eisigen Zeiten optimistisch zu bleiben, die aktuelle Krise als Chance zusehen. Unternehmen wie Uber und AirBnB seien beispielsweise während bzw. aus einer globalen Wirtschaftskrise heraus entstanden; weniger Budget befeuere zudem auch den Zwang, neue Wege zu gehen: „In ganz anderen Zeiten, um bei diesen Beispielen zu bleiben, wäre es undenkbar gewesen, bei einer fremden Person zu schlafen oder ins Auto zu steigen.“

Gründer*innen mit einer Krypto-App rät Wilkinson, dringend die User*innendaten zu analysieren, Zielgruppen zu verstehen und sich über eigene Pain Points bewusst zu sein – und interne Lösungen dafür zu finden. „In guten Wirtschaftszeiten beschäftigt man sich oft mit Verkauf, Werbung und Go2Market-Strategien. Jetzt sollte man sich auf einen ‚sauberen Tisch‘ fokussieren, sicherstellen, dass alles optimal funktioniert und die Bedürfnisse der User erfüllen“, so Wilkinson. „Kein Unternehmen ist perfekt. Jetzt haben Gründer*innen die Zeit, den Produkt-Market-Fit zu verbessern sowie Produkte und interne Abläufe zu optimieren. Weltweit ändert sich im Moment das Mindset. Dies zwingt Gründer*innen schlichtweg dazu, einen echten Mehrwert und Profitabilität zu liefern.“

VC in Sicht?

Recht für Gründer*innen: Wir zeigen die wesentlichen Schritte und Themen im Rahmen einer Finanzierung mit sog. Wagniskapital (Venture Capital).

Laut statistischen Veröffentlichungen hat sich der Gesamtbetrag der Wagniskapitalinvestitionen in deutsche Start-ups im vergangenen Jahr auf über 15 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Risiken sind zwar angesichts der welt- bzw. finanzpolitischen Lage unzweifelhaft im Markt vorhanden und einige Marktteilnehmer*innen äußern, dass Investor*innen insbesondere bei großvolumigen Finanzierungsrunden bereits zurückhaltender agieren. Gleichwohl sind deutsche Start-ups und der Standort Deutschland im Allgemeinen weiterhin überaus attraktiv für nationale wie internationale Investor*innen aus dem Bereich Venture Capital. Das Kapital wird dabei im Rahmen von Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt.

Gestaltungsformen

In der klassischen Struktur einer Finanzierungsrunde werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Geschäftsanteile an einem Start-up an die Investor*innen ausgegeben, die sich im Gegenzug zu einer Einzahlung eines Cash-Betrages (auf das Stammkapital der ausgegebenen Anteile und) in die Kapitalrücklage der Gesellschaft verpflichten.

Daneben sind in der Praxis insbesondere in der Frühphase eines Start-ups oder bei einer Übergangsfinanzierung bis zu einer ggf. dann größeren Finanzierungsrunde sog. Wandel­darlehen gebräuchlich. Hier werden Anteile an der Gesellschaft noch nicht ausgegeben, jedoch aufbauend auf einen Darlehensvertrag jene Konditionen bereits festgelegt, durch die die Darlehenssumme später in Anteile gewandelt wird. Der/die Investierende bleibt damit im Gegensatz zur vorgenannten klassischen Struktur zunächst Darlehensgeber*in und wird erst bei Eintritt und Umsetzung der Wandlung Gesellschafter*in. Mit der Wandlung und Ausgabe der Anteile an den/die Investor*in ist dann vorgesehen, dass das Darlehen erlischt.

Wesentlicher Ablauf

Die Investor*innen werden die Risiken ihres geplanten Investments zunächst evaluieren. Während Business Angels hier häufig eher zurückhaltend sind, werden sich größere Investor*innen und insbesondere strategische Investor*innen die Finanzen und die rechtlichen Themen des Start-ups ansehen. Regelmäßig entscheidend ist hier der Nachweis des Bestandes der vorhandenen (vollständigen) IP-Rechte durch die Gesellschaft. In der Praxis treten Probleme etwa durch das Ausscheiden früherer Mitgründer*innen auf, soweit der Ausstieg vertraglich nicht ordentlich geregelt wurde. Ebenfalls besonders relevant sind eingeräumte Rechte Dritter sowohl im Rahmen von Optionsrechten über Anteile als auch virtuelle Anteile (einschließlich im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen) und sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren. Der Umfang wird seitens des/der betreffenden Investor*in regelmäßig durch eine Anforderungsliste (sog. Request List) festgelegt.

Wichtig ist, dass vor all diesen Offenlegungen entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den Investor*innen bestehen. Soweit die strategischen Investor*innen zudem Wettbewerber*innen des Start-ups sind, ist zudem auf kartellrechtliche Besonderheiten im Ablauf der Offenlegung zu achten. Deckt die Due Dilligence (erhebliche) rechtliche Risiken auf, kommt es möglicherweise zum Abbruch der Verhandlungen oder es werden sog. Post Closing Conditions vereinbart, die dem Start-up bzw. den Gründer*innen aufgeben, nach Durchführung der Finanzierungsrunde bestimmte Sachverhalt rechtlich nachzubessern (etwa den Datenschutz auf das Niveau eines Marktstandards zu bringen).

Das Timing dieser sog. Due-Diligence-Prüfung seitens des/der Investor*in und die geplanten wesentlichen Eckpunkte der Finanzierung, einschließlich insbesondere der Struktur und Höhe des Investments, der Bewertung des Start-ups, aber auch der wesentlichen gegenseitigen Rechte und Pflichten, werden dabei häufig in einem sog. Term Sheet festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung auf wenigen Seiten, die per se im Kern zwar rechtlich nicht bindend ausgestaltet ist, jedoch als Dokumentation des gegenseitigen Verständnisses der geplanten Transaktion sinnvoll ist (unter Ausnahme ggfs. von sehr überschaubaren Investments, die zur Vermeidung des Aufwands direkt und ohne Term Sheet umgesetzt werden).

Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde

Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde erfolgt dann je nach Struktur entweder durch Unterzeichnung des Wandeldarlehensvertrages oder einer Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung. Die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (sog. Investment and Shareholders Agreement) kann in zwei separate Dokumente oder aber innerhalb derselben Urkunde in zwei Teile unterteilt werden. In jedem Fall beinhaltet die Beteiligungsvereinbarung die Struktur und Konditionen des Investments (Regelungskomplexe betreffen etwa die Kapitalerhöhung und Leistungen des/der Investor*in, ggf. Milestones, Verwässerungsschutz, Garantieregelungen seitens der Gesellschaft bzw. der Gründer*innen), wohingegen die Gesellschaftervereinbarung die Struktur der künftigen gemeinsamen Beteiligung als Gesellschafter*in regelt (etwa Veto- bzw. Zustimmungsvorbehalte des/der Investor*in, Vorerwerbsrecht, Mitverkaufsrecht und/oder -pflicht, besondere Optionsregelungen, Vesting-Regelung zulasten der Gründer*innen, Liquidationspräferenz, Wettbewerbsverbot).

In aller Regel wird dabei die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung aufgrund der enthaltenen Regelungen durch eine(n) Notar*in zu beurkunden sein. Dasselbe gilt für einen Wandeldarlehensvertrag, zumindest soweit dieser wie regelmäßig die Pflicht des Wandeldarlehensgebenden vorsieht, mit der Wandlung einer Gesellschaftervereinbarung beizutreten bzw. im Einzelfall soweit eine Pflicht des Wandeldarlehensgebenden zur Wandlung besteht.

In der Praxis werden bei kleineren Investments teilweise Versuche unternommen, die Notarkosten durch besondere Gestaltungen einzusparen. Hier kursieren insbesondere aus Business-Angel- bzw. Gründer*innen-Netzwerken Vorlagen, die beurkundungspflichtige Regelungen von der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung in die ohnehin zu beurkundende Satzung verschieben und die von einer weiteren Beurkundung dann absehen. Insbesondere aus Sicht des/der Gründer*in sollte bei der Verwendung von diesbezüglichen Musterverträgen unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Aus unserer Erfahrung kommt es aus den Verhandlungen regelmäßig zu erheblichen Anpassungen dieser Vertragsmuster und stellt sich die durchaus komplexe rechtliche Frage, ob die betreffenden Änderungen nicht wiederum eine Beurkundungspflicht auslösen. In der Notarpraxis ist darüber hinaus umstritten, ob die verwendeten Muster die Beurkundungspflicht überhaupt entfallen lassen. Soweit eine bestehende Beurkundungspflicht nicht eingehalten würde, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung.

Fazit

Die Finanzierungsrunde hat naturgemäß für Gründer*innen eine erhebliche Bedeutung. Es wird dort im Lebenszyklus des Unternehmens der Grundstein für eine erfolgreiche Wertentwicklung gelegt. Die Abläufe und Themen einer Finanzierungsrunde sind hierbei überwiegend Standard und können gut antizipiert werden. Die Gründer*innen sollten dabei die einzelnen Schritte (insbesondere die ggf. geplante Due Diligence durch den/die Investor*in) sorgfältig vorbereiten. Rechtliche Probleme, die sonst im Laufe der Finanzierungsrunde aufkommen, können so proaktiv vermieden werden.

Der Autor Alexander Weber, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in München im Bereich Venture Capital/Gesellschaftsrecht, www.heuking.de

Vormerken: In der kommenden Ausgabe von StartingUp – Heft 04/22 –  liest du in unserer Serie „Recht für Gründer*innen“: Der Beteiligungsvertrag – wesentliche Themen und Standards.

Was spricht für eine Geschäftskreditkarte?

Wir zeigen, welche Vorteile eine Business-Kreditkarte kleinen und mittelgroßen Unternehmen bietet.

Man hat die Firma als erfolgreiches Start-up am Markt etabliert und für den Erfolg lange und hart gearbeitet. Es wurden Überstunden eingelegt. Urlaub? Daran denkt man seit drei Jahren nicht mehr. Aber irgendwann hat man es geschafft und der Betrieb ist in aller Munde. Da kann man doch sicherlich den einen oder anderen Vorteil aus der Situation ziehen.

Die Reise nach Rom

Einer dieser Vorteile ist die Nutzung einer sogenannten Geschäftskreditkarte. Entsprechende Zahlungsmethode nutzen ausschließlich Selbstständige und Unternehmen. Wobei dies nicht die großen Betriebe meint, welche mit den „Corporate Cards“ ihre eigene Klasse an Kreditkarten haben. Die Business-Kreditkarte hingegen eignet sich für die kleinen Unternehmen und jene Unternehmungen mittlerer Größe.

Der damit verbundene Vorteil ist klar ersichtlich.

Über das Stichwort „Incentives“ wurde ja schon an anderer Stelle berichtet. Die Karte könnte einen solchen Vorteil darstellen.

Nehmen wir das folgende Beispiel:
Ein Mitarbeiter ist auf einer Dienstreise, beispielsweise in Rom – der Ewigen Stadt, wie sie Albius Tibullus schon im ersten Jahrhundert vor Christus nannte. Zweck der Anwesenheit: Er soll mit einem Interessenten über einen Vertrag sprechen, der den Kunden langfristig und profitabel an die eigene Firma binden wird.

Der Mitarbeiter nächtigt in einem vier-Sterne-Hotel und speist, gemeinsam mit dem Kunden, in einem angenehmen Ambiente in einem römischen Lokal. Hier bestellt er die gefüllten Ochsenbäckchen an Rosmarinsoße und Nudeln für 13,95 Euro. Dazu gibt es noch einen guten Rotwein (Kostenpunkt: 14 Euro) und einen kleinen Nachtisch, der mit 4,95 Euro zu Buche schlägt. Natürlich kann man das Essen als Privatvergnügen ansehen. Immerhin ist das Hotelzimmer schon ziemlich teuer und das wird durch die Firma bezahlt.

Allein: Es handelt sich bekannterweise um eine Dienstreise.

Da wäre es ein feiner Zug, wenn dies nicht über die Eigenmittel des Mitarbeiters finanziert werden könnte, sondern über die Firmenkreditkarte abgerechnet.

Dies führt erstens dazu, dass der Mitarbeiter sich von der Firma wertgeschätzt fühlt. Zweitens arbeitet er auch härter und besser. Drittens stellt dies ein schon angesprochenes Incentive dar, was steuerlich absetzbar ist.

Der Vorteil bei Einzelfirmen

Wenn man keine Mitarbeiter hat, ist das „Incentive“-Argument natürlich hinfällig. Dennoch kann sich eine solche Karte lohnen. Gehen wir einmal Ceteris paribus davon aus, dass man die römische Reise solo – maximal noch mit Partner*in – antritt. Wenn die Finanzierung dieses Trips über die privaten Mittel erfolgt, allerdings einen dienstlichen Hintergrund hat, lässt sich dies wieder von der Steuer absetzen – allein muss dann zur Prüfung ein Blick in das private Konto geworfen werden. Sollte die Rechnung allerdings über die Firmenkarte und somit über das Firmenkonto laufen, sind sämtliche dienstlichen Ausgaben fein säuberlich vom Privatvermögen getrennt und kann separat eingesehen werden.

Weitere Vorteile

Natürlich lassen sich Firmenkreditkarten zu dem Zwecke nutzen, zu dem man auch jene Karten verwendet, die nicht an eine Firma gebunden sind: Eine Zahlung erfolgt bargeldlos und erst gesammelt mit anderen Nutzungen der Karte am Ende eines Monats. Bei einigen Firmenkreditkarten kann sogar eine verzögerte Abrechnung zustande kommen. Auch Skonti, sind möglich, wie auch die Teilnahme an Bonusprogrammen.

Was sind die Voraussetzungen für die Firmenkreditkarte?

Wie auch schon bei einer regulären Kreditkarte, ist eine gute Bonität notwendig. Es sollten in den Kontobewegungen keine negativen Merkmale vorliegen. Sollten also Lastschriften geplatzt sein oder Kredite überzogen worden, sind dies keine guten Vorzeichen für die Erstattung der Karte. Es ist zwar nicht ganz unmöglich, aber dann ist das Limit, das von der Bank eingeräumt wird, nicht sonderlich hoch. Gleiches gilt, wenn man zunächst eine gute Bonität hat und sich diese verschlechtert.

Fazit

Wir können also festhalten, dass eine Geschäftskreditkarte ein deutlicher Vorteil ist, wenn es darum geht eine eigene, kleine und am Markt präsente Firma zu führen. Ob sich dies mit den Neuigkeiten, die gerade von der Europäischen Zentralbank kommen, ändert, weiß man allerdings noch nicht.

Qonto: Beyond Banking für Gründer*innen und KMU

Mit seinem „Beyond Banking“-Ansatz bietet die junge Neobank Qonto Gründer*innen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht nur ein digitales Geschäftskonto, sondern umfassendes Finanz- und Buchhaltungsmanagement. Das Ziel: den Banking- und Finanzalltag von Gründer*innen, Start-ups und KMU radikal zu vereinfachen. Mehr dazu haben wir im Gespräch mit Torben Rabe, Country Manager bei Qonto Deutschland, erfahren.

Mit seinem „Beyond Banking“-Ansatz bietet die junge Neobank Qonto Gründer*innen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht nur ein digitales Geschäftskonto, sondern umfassendes Finanz- und Buchhaltungsmanagement. Das Ziel: den Banking- und Finanzalltag von Gründer*innen, Start-ups und KMU radikal zu vereinfachen. Mehr dazu haben wir im Gespräch mit Torben Rabe, Country Manager bei Qonto Deutschland, erfahren.

Qonto ist eine B2B-Neobank für Gründer*innen. Das FinTech-Start-up wurde 2016 in Frankreich gegründet, das erste Produkt im Juli 2017 gelauncht. 2019 expandierte das junge Start-up und bietet seine Services seitdem auch in Italien, Spanien und Deutschland an. Die Zahlen unterstreichen den Erfolg: Innerhalb von drei Jahren hat Qonto nach eigenen Angaben über 150.000 Unternehmen zu einem digitalen Geschäftskonto verholfen und ist damit zugleich Europas größter B2B-Digital-Banking-Anbieter. Allein in Deutschland ist Qonto im 2. Halbjahr 2020 um 130 Prozent gewachsen.

Darüber hinaus wurde Qonto im Jahr 2020 mit dem FinTech Germany Award ausgezeichnet und von LinkedIn als „3rd hottest Startup“ eingestuft. Bullhound bezeichnet Qonto als „most promising Start-up to become a billion dollar company in the next 3 years“.

Dann machen wir es selbst!

Worin liegt der offensichtliche Erfolg der europäischen Neobank begründet? „Zunächst sind hier die beiden Qonto-Gründer Alexandre Prot und Steve Anavi zu nennen. Als sie 2015 gemeinsam ihre erste Firma Smok.io gründeten, waren sie schlichtweg frustriert, weil es zum einen schwierig war, ein Geschäftskonto online zu eröffnen und es darüber hinaus keine weiteren Services gab, die sie für ihr Business nutzen konnten“, berichtet Torben Rabe. So haben sich Alexandre und Steve letztlich dazu entschieden, selbst eine moderne, speziell auf die Bedürfnisse von Gründer*innen und Selbständigen ausgelegte Alternative zu klassischen Banken aufzubauen – in Form von Qonto.

Nach dem erfolgreichen Start in Frankreich folgte – wie eingangs erwähnt – die Expansion in weitere Länder. Seit letztem Jahr bietet Qonto deutschen Kund*innen seine Services an. „Als wir 2020 in Deutschland eingestiegen sind, gab es schon einige Akteure am Markt, die sich aber auf verschiedene Kundensegmente konzentriert haben. Unser Konzept war und ist es aber, nicht nur ein Geschäftskonto zu sein, sondern unseren Kunden auch die Möglichkeit zu geben, ihre Finanzen auf der Konto-Plattform zu managen,“ erläutert Torben Rabe, der die Geschäfte von Qonto als Country Manager Deutschland verantwortet und selbst jahrelange Erfahrungen im Finanzbereich einbringt. „Unser Ziel ist es, Unternehmen, in der Größe von einer Person bis 250, anzusprechen und zusammen mit ihnen zu wachsen“, so Rabe.

Das Besondere an Deutschland ist, so Rabe, die Vielfalt an Unternehmen und Gründer*innen bei einer Vielzahl an Branchen, was förmlich auch nach einer modernen Banking-Lösung schreit, die es ihnen individuell ermöglicht, unkompliziert und schnell unternehmerisch handlungsfähig zu sein. „Insbesondere Gründer haben hierbei spezielle Anforderungen: sie wünschen sich ein sicheres, verlässliches Geschäftskonto, Schnelligkeit bei dessen Eröffnung, insbesondere dann, wenn sie noch im Gründungsprozess befindlich sind, und benötigen außerdem einen direkt verfügbaren Ansprechpartner“, bringt es Rabe auf den Punkt.

Ein wichtiges Anliegen von Qonto ist es daher, den Gründungsprozess mit intelligenten Tools und Konzepten zu unterstützen. „Das langfristige Ziel für Gründer in Deutschland sollte es sein, den Gründungsprozess zu 100 Prozent digital abzuschließen – dazu wollten wir einen wichtigen Beitrag leisten“, so Rabe.

Unterstützung im Gründungsprozess

Während Gründer*innen in Frankreich bereits zu 100 Prozent digital gründen können (woran Qonto nicht ganz unbeteiligt ist, war man doch die erste Neobank des Landes, die dies ihren Kund*innen ermöglichte), sind hierzulande die Weichen in Sachen Digitalisierung zwar gestellt; trotzdem ist es noch nicht möglich, den Gründungsprozesses rein digital zu stemmen. Auf diesen Prozess setzt Qonto und bietet dazu seine digitalen Lösungen an. Unter anderem unterstützt man GmbH-Gründer*innen dabei, dass die Einzahlung des Stammkapitals schnellstmöglich vonstatten geht.

„Der Gründer eröffnet dazu sein digitales Geschäftskonto – was in der Regel 10 Minuten Zeit in Anspruch nimmt – und zahlt dann das benötigte Stammkapital ein. Wir stellen dann sehr schnell eine Urkunde aus, mit welcher der Gründer zu seinem Notar gehen kann, um die Gründung abzuschließen. Das Ganze dauert in der Regel maximal 72 Stunden“, so Rabe. Darüber hinaus hat Qonto u.a. eine Partnerschaft mit firma.de, um Gründer*innen weitere Unterstützung an die Hand geben zu können, bspw. bei der Notarsuche. Damit sind bereits weitere wichtige Schritte in Sachen Digitalisierung des Gründungsprozesses in die Wege geleitet.

Beyond Banking Features

Doch Qonto geht einen großen Schritt weiter und begleitet Gründer*innen nicht nur während des Starts, sondern bietet ihnen von Beginn ihrer Selbständigkeit an wichtige Tools zum Auf- und Ausbau bzw. der Steuerung des Unternehmens. Dazu gehören in Sachen Banking bspw. Unterkonten mit separaten IBANs und zusätzlichen physischen oder auch virtuellen Kreditkarten, um Budgets besser verwalten zu können. „Der Gründer will stets die Übersicht über seine Ausgaben behalten – das bieten wir ihm –, und bei Fragen steht unser Kundenservice direkt zur Verfügung“, so Torben Rabe.

Das Ökosystem um Digital Assets

Wer sind die Teilnehmer am Digital Asset Ökosystem und welche Rolle haben sie am Markt inne?

Die Evolution der Blockchain-Technologie der letzten Jahre spiegelt sich nicht nur in der rasanten Entwicklung der zugehörigen Digital Assets wider, sondern auch in dem weiteren Wachstum neuer Teilnehmer und deren Rollen am Markt. Insbesondere die Komplexität der Technologie und der Asset Klassen, die sich über die Zeit herauskristallisiert haben, haben den Bedarf nach gezielten Lösungen, die häufig die Interaktion unterschiedlicher Parteien fördern, aufgezeigt. Wer aber sind die Teilnehmer am Digital Asset Ökosystem und welche Rolle haben sie wirklich inne?

Das Digital Asset Ökosystem

Das Digital Asset Ökosystem kann als ein vielschichtiges System betrachtet werden, in welchem die einzelnen Technologien, Services und Applikationen aufeinander aufbauen und miteinander interagieren. Teilnehmer des Ökosystems können hierbei mit allen Ebenen direkt oder indirekt interagieren und sind aufgrund der dezentralen Natur des Ökosystems nicht zwingend auf eine zentral koordinierende Partei angewiesen. Die folgende Grafik zeigt die schematische Abbildung der einzelnen Ökosystemschichten sowie dessen Interakteure.

Der Kern des Ökosystem bildet die zugrundeliegenden Blockchain Technologien und Protokolle, welche die Grundlage für die weiteren Ebenen bildet. Diese Technologien und Protokolle definieren die einzelnen Parameter der jeweiligen Blockchain, wie beispielsweise die Blockgröße, das Konsensmodell, die Netzwerkstruktur sowie die Art der Verschlüsselung. Die Protokolle und zugrunde liegenden Technologien bilden hierbei die Grundlage für die Ausgestaltung der Digital Assets und deren Umgebung wie beispielsweise digitale Welten im Metaverse oder die Emmisonsrate von dezentral emittiertem Token. Engverbunden mit den einzelnen Technologien sind die sogenannten Miner und Validator, welche die einzelnen Blöcke und die beinhalteten Transaktionen innerhalb der Netzwerke im Zuge der verteilten und dezentralen Konsensfindung verifizieren.

Digital Assets umfassen alle Arten von elektronisch gespeicherten Daten und Werten, die sowohl eindeutig identifizierbar sind als auch zur Wertschöpfung genutzt und im Zuge dessen gehandelt werden können. Digitale Assets, die mittel der Blockchain-Technologie erstellt und emittiert werden können, lassen sich in die fünf Subkategorien unterteilen: Institutional Money, Private Money, Fungible / Non Fungible Token und Utility Token. Eine genaue Beschreibung der Eigenschaften der einzelnen Subkategorien von Digital Assets findet sich hier.

Die Ebene der Marktinfrastruktur setz sich zusammen aus den folgenden drei Klassen: Börsen und Marktplätze, Verwahrung & Speicherung sowie Markt Support.

Währungsbörsen und Marktplätze

Währungsbörsen und Marktplätze für digitale Assets spielen eine zentrale Rolle innerhalb des Ökosystems, da sie Liquidität bereitstellen und marktgetriebene Preisfindung ermöglichen. Der Handel mit digitalen Assets hat im Zuge der fortschreitenden Akzeptanz in den letzten Jahren enorm an Popularität gewonnen. Dies spiegelt sich vorrangig in der Marktkapitalisierung der einzelnen Kryptowerte und der Menge an verschiedenen Handelsplattformen wider. Die Marktproxy-Plattform CoinMarketCap indexiert Ende März 2022 18.215 verschiedene Kryptowerte mit einer Marktkapitalisierung von über 1.7 Trillion Dollar. Weiterhin werden 2101 NFT Kollektionen mit einer Marktkapitalisierung von 10 Milliarden Dollar indexiert, sowie 463 verschiedene Handelsplattformen gelistet.

Verwahrung & Speicherung

Der Begriff Custody (Verwahrung) ist ein Begriff aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen und bezieht sich auf die Fähigkeit Vermögenswerte zu halten, zu bewegen und zu schützen. Die Verwahrung kann in Bereich vom Digital Assets sowohl durch die eigene Person oder durch eine externe Partei erfolgen. Die Ansätze zur Speicherung und Verwahrung reichen von der Verwendung von Software und Hardware-Wallets bis hin zur Erstellung komplexer Setups für die Vervielfältigung, Speicherung und Sicherung von ausgedruckten privaten Schlüsseln.

Börsen und Marktplätze für Digitale Assets können sowohl zentralisiert oder auch dezentralisiert betrieben und ausgestaltet werden. Zentralisierte Börsen und Marktplätze verwahren das Vermögen beziehungsweise die privaten Keys eines Benutzers in einer kollektiven oder auch segregierten Wallet der Börse. Der Handelt erfolgt dabei meist Off-Chain. Dezentrale Börsen und Marktplätze hingegen verwendet Smart Contracts oder andere Formen von Peer-to-Peer-Protokollen um ein dezentrales Handeln von digitalen Assets ohne Verwahrung durch eine zentrale Partei zu ermöglichen. Folglich erfolgt der Handelt in einem dezentralen Setup On-Chain, wobei die Marktteilnehmer selbst ihre private Keys und digitalen Assets verwahren.

Markt Supprt

Die Klasse Market Support hingegen umfasst jegliche Art von Unterstützungsleistung, die benötigt wird für die Ausgestaltung eines effizienten Markes. Hierzu zählen unteranderem Placement Provider, Market Maker oder Liquidity Pools.

Services und Applikationen können auf verschiedenen Eben des digital Asset Ökosystems angeboten und ausgestaltet werden. Primär kann unterschieden werden zwischen dezentralen Services & Applikation auf Basis von Smart Contracts und Dienstleistungen angeboten durch zentralen Dienstleister. Diese können sowohl direkt mit der Blockchain, dem digitalen Asset oder dem Markt interagieren oder losgelöst von diesen gestaltet werden. Der Farbverlauf innerhalb der oben abgebildeten Grafik spiegelt den Zentralisierungsgrad der einzelnen Services und Applikationen wider (Orange: zentral und dezentrale angebotene Services; Braun: Services primär angeboten durch zentralisierte Anbieter).

Weiterhin kann innerhalb dieser Klassifizierung zwischen Services und Applikationen differenziert werden, die direkt mit der Blockchain-Technologie interagieren (wie beispielsweise AML Services) und Services und Applikationen, die nicht direkt mit der Technologie interagieren, sondern zusätzliche Leistungen anbieten. Hierzu zählen unter anderem Consulting, Media oder Research Services.

Digital Asset Markt: Teilnehmer und Regulation

Das Ökosystem der digitalen Assets ist im direkten Vergleich zum traditionellen Finanzmarkt in weiten Teilen sowohl von intentionellen Teilnehmern wie beispielsweise Banken oder Hedge Funds, als auch von Retail Investoren und Anlegern frequentiert. Dies lässt sich vorrangig auf die niedrigen Markteintrittsbarrieren zurückführen. Die Anmeldung bei einem Marktplatz oder einer Börse und der anschließende Handel bedarf keines vorherigen Erwerbs einer Lizenz.

Weiterhin ist ein vermehrtes Aufkommen von sogenannten Decentralized Autonomous Organization (DAO) zu beobachten. DAOs lassen sich beschreiben als dezentrale mitgliedergeführte Organisationen, die vollständig oder in Teilen dezentral und transparent durch Smart Contracts gesteuert werden, wie beispielsweise MakerDAO.

Durch die fortschreitende Adaption und durch das stetige Wachstum des Marktes rum um digitale Assets, gewinnt das Thema einer einheitlichen Regulation des Marktes immer weiter an Bedeutung. Bedingt durch die dezentrale Natur, ist der Markt rum um digital Assets weitestgehend geprägt durch einen fehlenden Ansatz einer konsistenten übergreifenden Marktregulation. Dies spiegelt sich unter anderem in einem vermehrten Auftreten verschiedener Methoden der Marktmanipulation und einer reduzierten Effizienz des Markts wider. Zukünftige Regulationsansätze wie die Markets in Crypto Assets (MICA) Verordnung der Europäischen Kommission zielen darauf ab, die Märkte um digitale Assets einheitlich zu strukturieren und so die Effizienz des Market zu gewährleisten.

Weiterhin können zum aktuellen Zeitpunkt Digital Assets, hierbei vorrangig Kryptowährungen, theoretisch von jeder Partei innerhalb des Ökosystems dezentral emittiert werden. Die MICA Regulation verfolgt weiterhin unter anderem das Ziel, die Emittierung von Digital Assets zum Schutz des Verbrauches stärker zu regulieren. Beispielsweise soll die Ausgabe von sogenannten Stablecoins nur noch unter strengen Auflagen durch geprüfte Finanzdienstleister und Institute erfolgen.

Zwar stellt Regulation von Märkten eine adäquate Möglichkeit zur Wiederherstellung des Marktgleichgewichtes und der Effizienz da (siehe Dodd Frank Akt als Reaktion auf die 2007 Finanzkrise), jedoch bedeutet Regulation im Zuge dessen auch eine stärkere Zentralisierung und somit eine Einschränkung des Grundgedankens.

Schlusswort

Mit der weiteren Entwicklung der Blockchain-Technologie und der damit verbundenen Digital Assets ist es auch zu erwarten, dass auch das Ökosystem von Dynamismus geprägt wird und über die Jahre sich verändern wird. Während nach dieser ersten Expansionsphase eine gewisse Konsolidierung am Markt möglich wird, werden wir noch in der kurzfristigen Zukunft den Eintritt von neuem Teilnehmer merken können, solange das gesamte Potenzial hinter Digital Assets nicht greifbar ist. Insbesondere durch die vielfältige Nutzung von Klassen wie Fungible und Non Fungible Token, genauso wie der stärkeren Digitalisierung von Infrastrukturen und das parallele Entstehen von Metaversen, scheint die Expansionsphase für Digital Assets gerade am Anfang zu sein.

Die Autoren

Felix Eigelshoven ist Senior Consultant im Bereich Financial Services Technology-Consulting und seit 2022 für EY tätig. Er berät Kunden aktiv zur Entwicklung von Blockchain-basierten Geschäftsmodellen, sowie deren technischer Umsetzung. Neben seiner Tätigkeit als Berater forscht er aktiv an zum Thema Krypto-Marktmanipulation und Markteffizienz.

Dr. Francesco Pisani ist seit 2015 für EY tätig. Er ist EY EMEIA Deputy Startup Leader, Co-Initiator der EY Start-up Academy und Gastdozent an verschiedenen Hochschulen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Geschäftsmodelle und Innovationen sowie Preisstrategien und Partnerschaften.

Benjamin Bercz ist Senior Manager im EMEIA FSO und im Bereich Digital & Emerging Technology bei EY tätig. Er verfügt über mehr als 10 Jahre Beratungserfahrung in der Strategie, MVP Entwicklung und Umsetzung von digitalen Transformationen mit dem Fokus auf Financial Services und DLT-Lösungen

Christopher Schmitz ist Partner in EMEIA FSO und seit 2011 bei EY tätig. Er verfügt über mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Strategie- und Transaktionsberatung für Unternehmen in Financial Services. Christopher ist auch EMEIA FinTech Leader und Innovation Leader für FSO Deutschland.

PKV vs. GKV – was ist für Selbstständige die bessere Wahl?

Gesetzlich oder privat krankenversichern? Diese Frage treibt Selbstständige häufig um. PKV und GSK - beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Wir geben Entscheidungshilfen.

Drei Personengruppen dürfen hierzulande unabhängig vom Einkommen frei entscheiden, ob sie sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern: Beamte, Studenten und Selbstständige. Gerade Letztere – ob Unternehmer oder Freiberufler – haben den wirtschaftlichen Hintergrund, um Kosten und Nutzen von GKV und PKV kühl abzuwägen. Doch was ist die beste Wahl, wenn man alle Faktoren berücksichtigt?

Die PKV: Auf den ersten Blick alles super

Gerade junge Gründer, deren Gewinn sich schnell steigert, ärgern sich oft über die hohen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Noch unangenehmer wird es, wenn die GKV aufgrund verbesserter Einkommensverhältnisse Nachzahlungen fordert. Da wirken die Konditionen der privaten Krankenversicherung auf den ersten Blick wie der bessere Deal: Hier können sich junge und gesunde Selbstständige günstiger versichern und erhalten Zugang zu besseren Leistungen, wie z.B. Einbettzimmer im Krankenhaus oder eine schnellere Terminvergabe.

Pluspunkt: Beitragsberechnung mit Gestaltungsmöglichkeiten

Anders als die GKV ermittelt die PKV die Versichertenbeiträge nicht nach dem Einkommen, sondern in Bezug auf das Alter und das persönliche Gesundheitsrisiko. Aus diesem Grund kann sich ein 35-Jähriger ohne Vorerkrankungen privat für 325 bis 425 Euro im Monat bei den privaten Anbietern versichern, während der Spitzensatz für Gutverdiener in der GKV aktuell 769,16 Euro beträgt. Zudem gibt es in der PKV die Möglichkeit, durch eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag zu senken, bzw. Erstattungen zu bekommen, wenn eine gewisse Zeit lang keine Leistung in Anspruch genommen wurde.

Minuspunkt: Höhere Beiträge bei steigendem Alter und Anbieterwechsel

Private Versicherungen bilden für ihre Mitglieder in jungen Jahren Altersrückstellungen, die eine kostenintensivere Behandlung im Alter abfedern sollen. Der Nachteil: Wird die Versicherung gewechselt, lassen sich die Altersrückstellungen nur bedingt mitnehmen. Offiziell erhöht die PKV ihre Beiträge nicht aufgrund des steigenden Lebensalters eines Versicherten, doch sie nimmt eine jährliche Beitragsanpassung vor. Für 2022 beträgt die Anpassung im Durchschnitt 4,1 Prozent – sie schwankt je nach Anbieter zwischen 3,5 und 11 Prozent. Wechselt man im Verlauf eines Lebens zu einem günstigeren privaten Versicherer, nimmt dieser eine erneute Risikobewertung vor. Zu diesem Zeitpunkt können bestehende Grunderkrankungen und das höhere Alter die Beiträge empfindlich erhöhen.

Die GKV: teurer, aber kalkulierbarer

Wer gut verdient, ärgert sich zuweilen über den hohen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung – immerhin sind dafür aktuell 14,6 Prozent des Einkommens angesetzt. Inklusive des nach Anbieter divergierenden Zusatzbeitrages kann sich der Krankenkassenbeitrag auf 17 Prozent des Gehalts erhöhen. Auch bei Selbstständigen ist der monatliche Gewinn ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Sie zahlen jedoch ab einem Einkommen über 4837,50 pro Monat unveränderlich den Höchstsatz von rund 770 Euro.

Vor- und Nachteile der GKV für Selbstständige

Auf den ersten Blick erscheint die gesetzliche Krankenversicherung jungen Gutverdienern teuer, wenn man sie mit den Beiträgen der PKV vergleicht. Der Vorteil: Die Beiträge steigen mit den Jahren längst nicht so stark an und sind gut kalkulierbar. Außerdem bringt der Wechsel zwischen den gesetzlichen Anbietern keine Beitragsanpassungen mit sich – im Gegenteil: Wer in eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag wechseln will, kann das mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten tun, ohne Nachteile zu erwarten.

Es hängt auch von der eigenen Persönlichkeit ab

Die Wahl der Krankenversicherung hängt stark von der persönlichen Risiko-Affinität ab. Wer überzeugt davon ist, lange gesund zu bleiben und gleichzeitig privat hohe Beträge für die Altersvorsorge und gesundheitliche Absicherung zurücklegt, der spart in jungen Jahren viel, wenn er sich privat versichert. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten sicherheitsbewussten Menschen eine finanzielle Planbarkeit, die erst einmal mehr kostet. Gleichzeitig kann die GKV hohe Volatilität im Einkommen eines Selbstständigen besser abfedern; schließlich lassen sich die Beiträge bei Gewinneinbrüchen durch Vorlage des Einkommenssteuervorauszahlungsbescheids kurzfristig nach unten anpassen.

Fazit: Viele Selbstständige wählen die PKV

Wer die (Versicherungs-)Wahl hat, hat die Qual – doch das kluge Abwägen kann sich im individuellen Fall auszahlen. Entweder in Form gesparter Kosten durch die PKV-Beiträge im Vermeiden finanzieller Risiken durch die GKV-Mitgliedschaft. Welche der beiden Versicherungsarten am Ende besser geeignet ist, hängt stark von der eigenen Persönlichkeit sowie den individuellen Umständen ab. Wer alle Aspekte einkalkuliert, findet am Ende genau die Krankenversicherung, die voll und ganz auf die eigenen Bedürfnisse passt.