Finanzmanagement per Unternehmer-Kreditkarte


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Wie die Wahl der richtigen Unternehmer-Kreditkarte den Geschäftserfolg eines Start-ups maßgeblich unterstützen kann.

In der dynamischen Welt des Unternehmertums ist ein effizientes Finanzmanagement unerlässlich. Es bildet das Rückgrat eines jeden erfolgreichen Unternehmens und ermöglicht es Gründerinnen und Gründern, ihre Visionen in die Realität umzusetzen. Dabei geht es nicht nur darum, die Finanzen im Auge zu behalten, sondern auch darum, strategische Entscheidungen zu treffen, die das Wachstum fördern. In diesem Kontext kann die richtige Kreditkarte zu einem wertvollen Werkzeug werden. Sie bietet nicht nur die Flexibilität, Geschäftsausgaben zu tätigen, sondern kann auch dabei helfen, den Cashflow zu optimieren und wertvolle Belohnungen zu sammeln. In den folgenden Abschnitten werden wir tiefer in die Vorteile eintauchen, die eine Unternehmer-Kreditkarte bieten kann.

Liquiditätsmanagement und Cashflow

In der Geschäftswelt sind Liquidität und Cashflow zwei zentrale Faktoren, die über den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens entscheiden können. Eine Unternehmer-Kreditkarte kann hierbei als wertvolles Instrument dienen, um beide Aspekte effizient zu managen.

Erstens ermöglicht sie eine flexible Zahlungsweise. Anstatt sofortige Ausgaben zu tätigen, können Unternehmer Zahlungen aufschieben, was wertvolle Zeit verschafft, um Einnahmen zu generieren. Dies kann besonders nützlich sein, wenn es darum geht, saisonale Schwankungen oder unerwartete Ausgaben zu bewältigen.

Zweitens bieten viele Kreditkarten, insbesondere solche, die speziell für Geschäftskunden konzipiert sind, Bonusprogramme und Cashback-Angebote. Diese können dazu beitragen, die Betriebskosten zu senken und gleichzeitig wertvolle Vorteile für das Unternehmen zu schaffen.

Ein herausragendes Beispiel in diesem Bereich ist die American Express Gold Card. Sie bietet nicht nur großzügige Belohnungen und Vorteile, sondern auch Tools und Ressourcen, die speziell darauf ausgerichtet sind, Unternehmern bei der Verwaltung ihrer Finanzen zu helfen.

Insgesamt kann die richtige Unternehmer-Kreditkarte einen erheblichen Unterschied im täglichen Geschäftsbetrieb machen, indem sie Liquidität erhöht und den Cashflow optimiert.

Schutz vor Betrug und unautorisierten Transaktionen

In der digitalen Ära, in der Online-Transaktionen und elektronische Zahlungen zur Norm geworden sind, ist Sicherheit ein zentrales Anliegen für jeden Unternehmer. Glücklicherweise sind moderne Unternehmer-Kreditkarten mit fortschrittlichen Sicherheitsfeatures ausgestattet, die sowohl den Karteninhaber als auch das Unternehmen schützen.

Ein Hauptmerkmal vieler Kreditkarten ist die EMV-Chip-Technologie, die einen zusätzlichen Schutz gegen Kartenbetrug bietet. Im Gegensatz zum herkömmlichen Magnetstreifen generiert der Chip bei jeder Transaktion einen einzigartigen Code, der nur einmal verwendet werden kann, wodurch das Risiko von Datenlecks minimiert wird.

Zusätzlich bieten viele Kreditkartenanbieter Echtzeit-Benachrichtigungen bei verdächtigen Aktivitäten, sodass Unternehmer sofort reagieren können. Auch die Möglichkeit, die Karte bei Verlust oder Diebstahl sofort zu sperren, ist ein unverzichtbares Sicherheitsfeature.

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass, während diese Sicherheitsmaßnahmen einen robusten Schutz bieten, Unternehmer stets wachsam bleiben und ihre Karteninformationen sicher aufbewahren sollten, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Zugang zu exklusiven Events und Netzwerkmöglichkeiten

In der Geschäftswelt sind Netzwerke und Beziehungen oft genauso wertvoll wie finanzielle Ressourcen. Hier können spezielle Unternehmer-Kreditkarten einen entscheidenden Vorteil bieten. Abseits der üblichen Vorteile wie Cashback und Bonuspunkten bieten viele dieser Karten exklusive Dienstleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftsleuten zugeschnitten sind.

Ein solches Angebot sind exklusive Einladungen zu Business-Events, Konferenzen oder Workshops. Diese Veranstaltungen bieten nicht nur wertvolle Lernmöglichkeiten, sondern auch die Chance, sich mit Branchenkollegen, potenziellen Kunden oder Partnern zu vernetzen. In einer Zeit, in der persönliche Beziehungen immer wichtiger werden, kann der Zugang zu solchen Events ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

Zudem bieten einige Kreditkarten auch Zugang zu exklusiven Lounges an Flughäfen, was besonders für Unternehmer, die häufig reisen, von Vorteil ist. Diese Lounges sind nicht nur Orte der Entspannung, sondern auch perfekte Orte für spontane Meetings oder um in Ruhe zu arbeiten.

Ein weiteres Highlight sind oft personalisierte Beratungsdienste, sei es in Finanzfragen, Reiseplanung oder sogar bei der Eventorganisation. Mit solchen Dienstleistungen wird die Kreditkarte zu einem echten Business-Partner, der Unternehmern hilft, ihr Geschäft auf das nächste Level zu heben.

Die Wahl der richtigen Kreditkarte als Schlüssel zum Geschäftserfolg

In der heutigen Geschäftswelt, in der Flexibilität, Effizienz und Netzwerken von zentraler Bedeutung sind, kann die Wahl der richtigen Kreditkarte den Unterschied zwischen einem florierenden und einem stagnierenden Unternehmen ausmachen. Eine Unternehmer-Kreditkarte ist nicht nur ein Mittel zur Zahlung, sondern ein strategisches Werkzeug, das Liquidität sichert, den Cashflow optimiert und exklusive Vorteile bietet.

Von Sicherheitsfeatures, die vor Betrug schützen, über Bonusprogramme bis hin zu exklusiven Netzwerkmöglichkeiten – die Vorteile sind vielfältig. Doch der wahre Wert liegt in der maßgeschneiderten Unterstützung, die sie Unternehmern in ihrem täglichen Geschäftsbetrieb bietet.

Abschließend lässt sich sagen, dass in der dynamischen und oft herausfordernden Welt des Unternehmertums die richtige Kreditkarte ein verlässlicher Partner sein kann. Sie unterstützt, schützt und ermöglicht Wachstum, und ist somit ein unverzichtbares Instrument auf dem Weg zum Geschäftserfolg.

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Die 7 häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbständigen

Wer seine Belege selbst sortiert, aber nicht weiß, wie Einfuhrumsatzsteuer, Reisekosten oder GWG korrekt gehandhabt werden, riskiert mehr als ein Stirnrunzeln vom Finanzamt. Diese teuren Fallen gilt es zu meiden.

Das bisschen Belege schaffe ich schon selbst. Ein Satz, den viele Selbständige mit Stolz sagen, der sie Jahr für Jahr aber tausende Euro kosten kann. Wer sich allein durch den steuerlichen Dschungel kämpft, dabei aber die Feinheiten der Buchhaltung missachtet, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Strafen. Die Praxis zeigt: Nicht die großen Betrugsfälle gehen besonders häufig ins Geld, sondern vor allem die kleinen, alltäglichen Fehler.

Daher gut zu wissen: Die sieben häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbständigen und was sie kosten können.

1. Buchhaltungsfehler: Wenn Bargeld zur Falle wird

Kleine Betriebe, wie Cafés, Friseursalons oder Marktstände, arbeiten noch oft mit Bargeld. Was auf den ersten Blick einfach erscheint, wird schnell zur steuerlichen Problemzone. Die ordnungsgemäße Kassenführung ist Pflicht. Das heißt, jeder Umsatz muss einzeln, nachvollziehbar und unveränderbar aufgezeichnet werden. Fehlt die technische Ausstattung, muss das Kassenbuch "von Hand" geführt werden. Vom Finanzamt wird dies allerdings besonders kritisch beäugt.

Noch gravierender sind Fehler im Umgang mit Aushilfen: Barzahlungen ohne Vertrag, fehlende Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder keine Erfassung der Personalien sind keine Kavaliersdelikte. Im Fall einer Prüfung droht nicht nur die Nachzahlung von Lohnnebenkosten, sondern auch ein Bußgeld wegen Schwarzarbeit. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Imbissbetreiber bezahlte seine Aushilfe in bar ohne vertraglichen Rahmen. Die Folge sind Nachforderungen von Sozialabgaben, ein Bußgeld sowie der Verdacht auf Scheinselbständigkeit. Der finanzielle Schaden lag bei über 3.000 Euro.

2. Buchhaltungsfehler: Auslandsbestellungen: unscheinbar, aber teuer

Viele Selbständige bestellen Produkte online, beispielsweise über Plattformen wie Temu, Amazon Marketplace oder direkt bei chinesischen Händlern. Auf den ersten Blick wirken die Bestellungen banal, die Rechnung wird einfach abgeheftet, der Betrag als Betriebsausgabe verbucht, fertig. Doch was viele nicht wissen: Werden Waren aus Drittländern eingeführt, muss Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Wird sie weder abgeführt noch korrekt gebucht, wird es teuer.

Hinzu kommt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren bei innergemeinschaftlichen Leistungen, etwa bei Software-Abos oder digitalen Tools aus dem EU-Ausland. Ohne korrekte Buchung kann das Finanzamt die Vorsteuerabzüge verweigern. Eine Designerin, die ihre Drucksachen aus China bezog, überblickte die Einfuhrvorschriften nicht und hatte über mehrere Jahre keine Einfuhrumsatzsteuer deklariert. Das kostete 1.800 Euro Nachzahlung plus Korrekturaufwand.

3. Buchhaltungsfehler: Immobilien und Fahrzeuge falsch verbucht

Firmenwagen oder das heimische Arbeitszimmer sind typische Betriebsmittel, aber steuerlich heikel. Ob ein Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet werden darf, hängt von der Nutzung ab. Wer ein Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, muss dies mit einem Fahrtenbuch oder durch Anwendung der 1-%-Regelung belegen. Ohne Dokumentation wird geschätzt – meist zum Nachteil des Unternehmers.

Noch komplexer wird es bei Immobilien. Ein Arbeitszimmer im eigenen Haus lässt sich nur absetzen, wenn es ausschließlich betrieblich genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei einem späteren Verkauf der Immobilie kann dieser Raum zudem steuerpflichtig werden. Eine Heilpraktikerin, die ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend gemacht hatte, musste beim Verkauf ihres Hauses einen anteiligen Verkaufsgewinn versteuern – über 7.000 Euro Steuernachzahlung.

4. Buchhaltungsfehler: Dienstreisen: Absetzbar nur mit Belegen

Geschäftsreisen gehören für viele Selbständige wieder zum Alltag. Doch was steuerlich als Dienstreise anerkannt wird, ist streng geregelt. Notwendig sind genaue Angaben zum Reisezweck, Datum, Ziel, Teilnehmer sowie die Aufbewahrung aller Belege. Hotelrechnungen müssen auf die Firmenadresse ausgestellt sein, private Anteile an der Reise (z.B. ein verlängertes Wochenende) müssen klar getrennt werden.

Ein IT-Berater fuhr für einen Kundentermin nach Hamburg. Die Hotelrechnung war privat gebucht, der Termin nicht nachweisbar. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an. Verlust: 420 Euro plus zusätzliche Prüfung weiterer Reisen. Es wird daher empfohlen, jede Reise wie ein kleines Projekt mit Checkliste und Nachweisen zu dokumentieren.

5. Buchhaltungsfehler: GWG oder Investition? Der Unterschied macht's

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfen bis zu einem Nettowert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Alles darüber muss über mehrere Jahre verteilt werden. Was viele nicht wissen: Auch zusammengehörige Güter können steuerlich als "ein Ganzes" gelten. Drei Möbelstücke, die ein Büro einrichten, gelten nicht als Einzelgegenstände.

Ein Fotograf kaufte Tisch, Stuhl und Schrank bei IKEA für je 300 Euro und verbuchte sie als einzelne GWG. Bei der Prüfung wurden sie als Gesamteinheit gewertet, damit lag der Wert über der Grenze. Die Sofortabschreibung wurde gestrichen, eine lineare Abschreibung über 5 Jahre angeordnet. Daraus folgte im Jahr der Anschaffung ein steuerlicher Verlust von über 600 Euro.

6. Buchhaltungsfehler: Gutscheine und Sonderregeln richtig handhaben

Gutscheine sind im Berufsalltag beliebt – als Kundengeschenke, Mitarbeiteranreize oder als Teil von Werbeaktionen. Doch steuerlich sind sie kompliziert. Unterschieden wird zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf des Gutscheins, beim Mehrzweck-Gutschein erst bei der Einlösung. Wer das verwechselt, gerät in Erklärungsnot.

Ein Coach verschenkte einen 100-Euro-Gutschein für eine lokale Wellnesspraxis an eine Kundin. Verbucht wurde er als Werbeausgabe ohne Umsatzsteuer. Tatsächlich handelte es sich um einen Einzweck-Gutschein, der umsatzsteuerpflichtig ist. Folge: Nachzahlung inklusive Zinsen. Noch sensibler ist das Thema bei Mitarbeitenden: Überschreitungen der 50-Euro-Grenze oder unvollständige Dokumentationen machen aus einer steuerfreien Sachzuwendung schnell einen steuerpflichtigen Vorteil.

7. Buchhaltungsfehler: "Ich hab's gegoogelt" reicht nicht

Gründende gelten als pragmatisch und technikaffin. Viele vertrauen auf KI-Tools, YouTube oder ChatGPT, um steuerliche Fragen selbst zu beantworten. Doch so hilfreich diese Hilfsmittel auch sind, sie ersetzen keine steuerliche Ausbildung oder individuelle Beratung. Besonders tückisch ist, dass manche Informationen in der Theorie zwar stimmen, aber für den Einzelfall nicht anwendbar sind.

Ein Start-up-Gründer machte seine Buchhaltung eigenhändig mit Unterstützung von KI. Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung, falsche Rechnungsstellungen und unvollständige Buchungen führten zu einer Nachzahlung von über 4.800 Euro. Hinzu kamen Honorare für die nachträgliche Korrektur durch einen Steuerberater. Es empfiehlt sich deshalb: Weiterbildung statt Wikipedia. Wer in steuerlichen Fragen sicher agieren will, braucht fundiertes Wissen.

Die Autorin Antje Faaß ist Steuerexpertin bei TeleTax. Die TeleTax GmbH mit Sitz in Berlin wurde 2001 gegründet und ist ein führender Anbieter für Online-Fortbildungen im Steuerwesen.

Erprobte Crowdfunding-Tipps für Start-ups

Sebastian Bär, Gründer der Laufschuhmarke Joe Nimble, hat drei erfolgreiche Crowdfunding-Kampagnen aufgesetzt – und dabei nicht nur Kapital, sondern auch unverzichtbares Wissen gesammelt. Jetzt gibt er seine 10 wichtigsten Tipps an Gründerinnen und Gründer weiter, die selbst mit der Crowd durchstarten wollen.

Wie gelingt es, ein innovatives Laufschuhkonzept am Markt zu etablieren – ganz ohne Konzernstrukturen, aber mit viel Überzeugung und einer Vision? Für Sebastian Bär, Gründer der Performance-Laufschuhmarke Joe Nimble, lautete die Antwort von Beginn an: Crowdfunding.

Inzwischen blickt Bär auf drei erfolgreiche Kampagnen zurück, mit denen er nicht nur rund 260.000 Euro an Kapital, sondern auch eine engagierte Community und wertvolle Learnings gewonnen hat. Eine vierte Kampagne läuft aktuell – und hat das Funding-Ziel nach nicht einmal der Hälfte der Laufzeit schon fast um das Fünffache übertroffen.

Weil Sebastian Bär nicht nur beim Kapital, sondern auch beim Wissen an die Crowd glaubt, teilt er seine wichtigsten Learnings der vergangenen Jahre nun in Form von zehn praxisnahen Tipps:

1. Ziel bewusst unter dem Realwert ansetzen – aber glaubwürdig

Der Algorithmus der Plattformen springt schneller an, wenn das Ziel früh erreicht wird. Wer zu hoch ansetzt, bleibt unsichtbar.

2. Leadaufbau Wochen vor Kampagnenstart beginnen

Die ersten 48 Stunden entscheiden. Deshalb: Früh mit Landingpages, E-Mail-Kampagnen und Community-Building starten.

3. Ohne Ads geht nichts

Plattform-Traffic allein reicht nicht. Paid Ads sollten eingeplant, getestet und vorab optimiert werden.

4. Kein Selbstläufer – Kampagnenführung ist Chefsache

Tägliches Monitoring, KPI-Tracking und kommunikative Feinjustierung sind essenziell.

5. Das Video ist dein Door Opener – und muss radikal auf den Punkt kommen

Ein schneller, authentischer Einstieg ist wichtiger als Hochglanz. Menschen investieren in Menschen, nicht in Marken.

6. Leidenschaft sichtbar machen

Wer nicht brennt, wird auch niemanden entzünden. Jede Zeile, jedes Bild sollte zeigen, warum dieses Projekt wichtig ist.

7. Täglich präsent sein – online wie offline

Während der Kampagne muss sich alles um die Kampagne drehen. Analyse, Interaktion und Sichtbarkeit sind Pflicht.

8. Smarte Perks statt Standard-Rabatte

Exklusivität, Storytelling und Nutzen – nicht der zehnte Prozentnachlass – machen Angebote attraktiv.

9. Updates mit Einblicken hinter die Kulissen liefern Nähe

Produktionsstart, Zwischenstände, Rückschläge – alles transparent kommuniziert, stärkt die Bindung.

10. Ehrlichkeit schlägt Perfektion

Gerade in der Krise zeigt sich Vertrauen. Offen kommunizierte Probleme erzeugen Mitgefühl – und Commitment.

“Crowdfunding ist für mich mehr als ein Finanzierungsmodell”, so das Fazit von Sebastian Bär. “Es ist ein ehrlicher Reality-Check mit der Community. Wenn du bereit bist, offen zu kommunizieren, bekommst du nicht nur Geld, sondern Vertrauen – und das ist ebenfalls viel wert.”

Von 7 auf 70: Mehr Kapital für Deutschlands Start-ups

Warum unsere Start-ups dringend mehr Kapital benötigen und wie du mithilfe digitaler Anteile neue Investor*innen gewinnen oder selbst in junge Unternehmen investieren kannst.

Wusstest du, dass in Deutschland mehr in Lotto als in Start-ups investiert wird? Klingt verrückt, stimmt aber tatsächlich. Denn wir Deutschen geben 8,65 Milliarden Euro für Lotto aus (~98 Euro pro Kopf; Quelle) – während gleichzeitig nur 7 Milliarden Euro in Start-ups investiert werden (~86 Euro pro Kopf; Quelle). In den USA hingegen werden beeindruckende 209 Milliarden Dollar (~611 Dollar pro Kopf; Quelle) in Start-ups investiert.

Das ist mehr als nur eine Lücke. In Zeiten, in denen transatlantische Zusammenarbeit nicht mehr selbstverständlich ist, ist dies auch fahrlässig. Denn wirtschaftliche Stärke und ein starker deutscher und europäischer Standort sind wichtiger denn je. Dafür sind eine florierende Start-up-Kultur und genügend Risikokapital unabdingbar.

Wer nun sagt, dass wir nicht genügend Kapital hätten, um unsere jährlichen Start-up-Investments von 7 auf 70 Milliarden Euro zu steigern, irrt sich. Sicher, dies wird nicht allein durch VCs oder staatliche Unterstützung funktionieren. Aber auf deutschen Bankkonten liegen etwa 2800 Milliarden Euro. Wenn nur 2,3 Prozent davon in Start-ups fließen würden, wäre die Innovationskraft kaum aufzuhalten – und zusätzlich würden langfristig auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Herausforderung: existierende Strukturen machen es quasi unmöglich, dass das Geld privater Kleinanleger*innen in Start-ups fließen kann.

Ein Beispiel aus der Praxis

Nimm das fiktive Start-up GreenPack, das recycelbare Verpackungen für den Onlinehandel entwickelt. Das Gründer*innen-Team tüftelt an mehrfach verwendbaren Versandboxen, um Abfall zu reduzieren und wertvolle Ressourcen zu schonen. Nach erfolgreichem Markttest wollen sie nun ihre Produktion skalieren, ihre Marketingaktivitäten ausbauen und neue Mitarbeiter*innen für Vertrieb und Kommunikation einstellen.

Für all diese Schritte benötigt GreenPack frisches Kapital. Doch klassische Finanzierungsrunden dauern lange, erzeugen hohe Nebenkosten für Anwalt und Notar und binden viel Energie, die eigentlich ins operative Geschäft fließen sollte. Was wäre, wenn GreenPack jederzeit flexibel auf Kapital zugreifen könnte, genau dann, wenn es gebraucht wird?

Der Invest-Now-Button als Antwort

Hier setzt die Tokenize.it-Plattform an. Du als Gründer*in erhältst mit wenigen Schritten einen Invest-Now-Button, der auf deiner eigenen Website oder in deiner Kommunikation, z.B. E-Mails, eingebunden werden kann. Interessierte Investor*innen können auf den Button klicken und investieren – in digitale Anteile, genauer gesagt Genussrechte, die sie wirtschaftlich mit Gesellschafter*innen gleichstellen. Das Besondere: Im Vergleich zu herkömmlichen Finanzierungsrunden ist kein Notar-Termin notwendig und der Prozess dauert nur wenige Minuten. Die Plattform kümmert sich um sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen – so werden auch deine Anwaltskosten reduziert. Du bestimmst dabei flexibel deine Konditionen: Wie hoch ist deine Unternehmensbewertung? Wie viele Genussrechte möchtest du erstellen? Ab welcher Investitionssumme können Investor*innen einsteigen?

Der Invest-Now-Button kann dabei auf zwei verschiedene Arten genutzt werden, die im Folgenden erklärt werden und die es dir ermöglichen, dein Fundraising flexibel zu gestalten.

  • Private Fundraise: Mit dieser Option kannst du gezielt bis zu 149 Investor*innen ansprechen, ohne der Prospektpflicht der BaFin zu unterliegen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Gerade in frühen Phasen wie Pre-Seed oder Series A kannst du so unkompliziert Business Angels, Familie und Freund*innen aus deinem Netzwerk in dein Start-up investieren lassen. Wie viel Kapital du insgesamt aufnimmst, spielt dabei keine Rolle. Im Fall des Private Fundraise können sich natürlich auch Investor*innen über den Invest-Now-Button melden und dir eine Mitteilung senden, über welche Höhe sie gerne investieren würden. Diese Anfrage siehst du auf der Plattform und du kannst entscheiden, ob du ihnen ein Angebot sendest oder nicht.
  • Public Fundraise: Dieses Upgrade zum Private Fundraise benötigst du, wenn du mehr als 149 Investor*innen gewinnen willst. In diesem Fall kannst du deine Investmentbedingungen auch öffentlich bewerben und erhältst Zugang zu einer breiten Masse an Investor*innen, die bereits ab 50 Euro investieren können. Dies ermöglicht dir, eine engagierte Community rund um dein Produkt oder deine Marke aufzubauen. Der Invest-Now-Button leitet Interessierte in diesem Fall direkt auf eine Unterseite mit allen wichtigen Informationen, auf der sie komplett eigenständig investieren können – ganz ohne Zeitaufwand deinerseits.
  • Mitarbeiterbeteiligungen on top: Neben der Kapitalbeschaffung bietet die Plattform eine effiziente Lösung für Mitarbeiterbeteiligungen an. Deine Mitarbeitenden erhalten digitale Anteile, die sie automatisch auch an Dividendenzahlungen beteiligen. Anders als bei traditionellen ESOP- oder VSOP-Modellen profitieren Mitarbeitende von steuerlichen Vorteilen, da sie den Zeitpunkt ihres Anteilerhalts selbst bestimmen können. Außerdem lassen sich über diese Funktion auch Kund*innen oder Influencer*innen belohnen – etwa für Treue oder besonderen Einsatz.

Die Blockchain-Technologie im Hintergrund

Im Hintergrund setzt Tokenize.it auf die Ethereum Blockchain. Die Verwendung von Ethereum bietet drei entscheidende Vorteile:

  • Sicherheit: Alle Rechte und Pflichten sind über Smart Contracts eindeutig definiert und transparent gesichert. Sollte es Tokenize.it einmal nicht mehr geben, bleiben sämtliche Verträge zwischen dir und deinen Investor*innen weiterhin gültig. Über die Blockchain kannst du jederzeit alle wichtigen Funktionen direkt abrufen und verwalten.
  • Einfaches Onboarding für ausländische Investor*innen: Dank digitaler Abwicklung können Investor*innen ausserhalb Deutschlands problemlos Anteile erwerben, ohne dafür einen Notartermin in Deutschland wahrnehmen zu müssen. Das bedeutet weniger Aufwand, niedrigere Kosten und eröffnet dir als Startup den Zugang zu internationalem Kapital, das ansonsten kaum erreichbar wäre.
  • Handelbarkeit: Ein weiterer entscheidender Vorteil ist die zukünftige Handelbarkeit digitaler Anteile. Erste Plattformen für den Handel mit Security-Token entstehen bereits, wodurch Investor*innen ihre Anteile deutlich einfacher weiterverkaufen können. Tokenize.it plant ebenfalls einen Sekundärmarkt, um die Liquidität und damit die Attraktivität für Investor*innen langfristig zu erhöhen.

Höchste Zeit für mehr Start-up-Investments

Ob nachhaltige Verpackungen, innovative Apps oder wegweisende Technologien – in Deutschland gibt es genügend Ideen, die unser Leben und unsere Gesellschaft langfristig verbessern könnten. Viele dieser Innovationen benötigen jedoch deutlich mehr Kapital, um sich erfolgreich am Markt durchzusetzen.

Es ist höchste Zeit, dass wir unser Geld sinnvoller investieren und unsere Zukunft aktiv gestalten. Der Sprung von 7 auf 70 Milliarden Euro Start-up-Finanzierung mag ambitioniert klingen, ist aber durchaus realistisch – und notwendig. Gemeinsam können wir diesen Weg einschlagen und Deutschlands Start-up-Ökosystem entscheidend stärken, indem wir die Barriere zum Investieren deutlich senken und Start-up-Investments einer breiten Masse zugänglich machen.

Der Autor Christoph Jentzsch ist Gründer und CEO von tokenize.it

6 Hacks für geringere Steuerlast in Start-ups

Mit diesen sechs Maßnahmen können Unternehmer*innen, Selbständige und Freiberufler*innen jetzt ihre Steuerlast gezielt senken.

Für Unternehmen sei der Standort Deutschland nur noch bedingt wettbewerbsfähig, hieß es unlängst vonseiten der DIHK bei der Vorstellung des Unternehmensbarometers. Neben der Verlässlichkeit der Wirtschaftspolitik haben sich laut Umfrage auch zahlreiche andere Faktoren verschlechtert. 50 Prozent der Befragten geben an, dass die künftige Bundesregierung bei der Unternehmensbesteuerung ansetzen muss. „Unabhängig vom Gesetzgeber können Betriebe, Selbständige und Freiberufler bereits jetzt die Weichen stellen, um die Abgabenlast zu senken“, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht sowie geschäftsführender Partner der JUHN Partner Steuerberatungskanzlei.

Anstatt sich erst in der Steuererklärung oder beim Jahresabschluss mit den steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen, gilt es bereits jetzt an einer Vielzahl von Stellschrauben zu drehen, die Vorteile bringen können – was gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bares Geld bedeuten kann.

Diese sechs Steuer-Hacks sind Bares wert


# 1. Betriebsausgaben richtig absetzen

Viele Ausgaben, die im betrieblichen Alltag anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen. Hierzu zählen nicht nur größere Investitionen, sondern auch kleinere Betriebskosten wie Büromaterial, Software oder Telekommunikationskosten. „Oftmals werden nur die größeren Ausgaben beachtet. Dabei können kleinere Posten ebenfalls erhebliche Steuerersparnisse bringen“, so Juhn. Je detaillierter die Dokumentation dieser Ausgaben erfolgt, desto besser können die steuerlichen Vorteile genutzt werden.

# 2. Investitionsabzugsbetrag als Vorteil für zukünftige Investitionen

Für Unternehmen, die in den kommenden Jahren größere Anschaffungen planen, stellt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eine interessante Möglichkeit dar, die Abgabenlast im laufenden Jahr zu senken. Dieser Abzug ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits im Vorfeld von der Steuer abzusetzen. Ein Beispiel? „Steht der Kauf eines neuen Fahrzeugs im Wert von 30.000 Euro an, können durch den IAB bereits 15.000 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden, wodurch die Steuerlast für das laufende Jahr signifikant sinkt“, unterstreicht der Profi. Dabei gilt dieser Abzug für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro und stellt somit eine besonders vorteilhafte Möglichkeit für kleinere und mittelständische Unternehmen dar.

# 3. Homeoffice-Pauschale

Seit der Corona-Pandemie haben viele Selbständige und Freiberufler die New-Work-Option Homeoffice intensiv genutzt. Dies kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen – etwa in Form der Homeoffice-Pauschale. Sie wurde erweitert und ermöglicht es auch bei gelegentlicher Arbeit in den eigenen vier Wänden, Steuererleichterungen zu erhalten. „Die Homeoffice-Pauschale hat sich als wertvolle Einsparmöglichkeit für Selbständige und Freiberufler etabliert“, so Juhn. Wer zu Hause arbeitet, kann bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen. Und wer einen eigenen Raum ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, also ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften, kann die auf ihn anfallenden Kosten sogar in vollem Umfang steuerlich absetzen. Dies umfasst etwa anteilige Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattungskosten, aber auch Telefon- und Internetkosten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass kein weiterer Raum zur Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht.

# 4. Steuerfreie Zusatzleistungen für Mitarbeitende

Unterstützen Unternehmer*innen ihre Mitarbeitenden mit Gehaltsextras, profitieren sie davon auch selbst, vorausgesetzt, bestimmte Höchstbeträge werden nicht überschritten. „Zusatzleistungen wie Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder auch Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei und kommen nicht nur der Belegschaft zugute, sondern können auch dazu beitragen, die Motivation und Bindung an das Unternehmen zu stärken“, weiß Juhn.

# 5. Vereinfachte Steuererklärung und weniger Bürokratie

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr profitieren von der Kleinunternehmerregelung. Diese befreit von der Pflicht zur Umsatzsteuererhebung. Das heißt: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, wodurch sich der administrative Aufwand erheblich reduziert. „Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen und Selbständige, die noch nicht in den großen Umsatzbereichen tätig sind“, so Juhn „Die Buchhaltung ist deutlich einfacher und spart Kosten für die Berechnung und Abführung der Abgabe.“

# 6. Gewinnthesaurierung bei langfristigem Investitionsbedarf

Ein weiterer Steuer-Hack ist die sogenannte Gewinnthesaurierung. Werden Gewinne von Kapitalgesellschaften nicht an ihre Gesellschafter*innen ausgeschüttet, lässt sich die Zahlung der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne hinauszögern und die Liquidität im Unternehmen verbessern. Ein Vorteil vor allem für Unternehmen, die im Wachstum sind oder größere Investitionen planen. „Die Gewinnthesaurierung ermöglicht, Kapital im Unternehmen zu belassen und gleichzeitig von einer steuerlichen Entlastung zu profitieren“, unterstreicht der Experte. Über steuerrechtliche Umwege können aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften davon profitieren. Die Stichwörter hierzu lauten Thesaurierungsbegünstigung und Optionsbesteuerung.

Rechnungen richtig schreiben

Wer sich selbstständig macht oder freiberuflich arbeitet, kommt nicht drumherum, eine Rechnung auszustellen. Welche Aspekte dabei besonders wichtig und welche Angaben Pflicht sind, das wird hier kurz und knapp erklärt.

Wer legt die Vorgaben auf einer Rechnung fest?

Alle Angaben, die auf einem solchen Dokument notiert sein müssen, werden vom Umsatzsteuergesetz (§14 UstG) festgelegt. Das sind die sogenannten Formvorschriften für Rechnungen. Wenn dagegen verstoßen wird, kann die Vorsteuer nicht korrekt abgezogen werden. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer sowie Selbstständige und kann unter dem Strich teuer werden.

Das muss auf eine Rechnung

Im Grunde sind bei der Rechnungserstellung ein paar einfache Regeln einzuhalten. Um vor dem Finanzamt zu bestehen, müssen diese Punkte auf dem Dokument vermerkt sein:

  • Name des Unternehmens und die jeweilige Rechtsform
  • Vollständige Anschrift der Firma
  • Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die persönliche Steuernummer bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen
  • Datum der Ausstellung
  • Fortlaufende und klar zuzuordnende Rechnungsnummer
  • Liefertermin oder Zeitraum der erbrachten Leistung
  • Jeweiliger Umsatzsteuersatz oder Grund des Nicht-Erhebens

Die beste und schnellste Lösung ist, für all diese Daten und Angaben direkt eine professionelle Rechnungssoftware zu nutzen. Diese Programme machen es besonders einfach alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte für die Rechnungserstellung einzuhalten. Oftmals bieten diese zusätzlich die Möglichkeit, Kunden zu verwalten oder Artikel zu organisieren.

Rechnungsnummern richtig einsetzen

Der für die Nachvollziehbarkeit der kompletten Buchhaltung wichtigste Punkt ist die jeweilige Rechnungsnummer. Diese muss je Dokument einmalig sein – nur so kann verhindert werden, dass es zu Verwirrungen kommt. Auch lassen sich Rechnungen in der Buchhaltung so klar zuordnen. Es dürfen also keine Nummern doppelt vergeben werden. Der Nummernkreis muss außerdem fortlaufend sein. Unwichtig ist allerdings, ob die Kennung aus Zahlen oder Buchstaben besteht. Auch nicht gesetzlich geregelt ist, ob jedes Jahr ein neuer Turnus angefangen werden muss oder nicht.

Das passende Layout

Rechnungsmuster gibt es im Internet zahlreiche. Wer allerdings nicht auf so eine Vorlage von der Stange zurückgreifen möchte, der hat die Möglichkeit mit beispielsweise dem Rechnungsprogramm von Lexware Office das eigene Rechnungs-Layout vollkommen individuell zu erstellen. Eingefügt werden können das Firmen-Logo und eine digitalisierte Unterschrift. Auch kann das gesamte Dokument passend zum jeweiligen Corporate Design des Unternehmens gestaltet werden. Heutzutage kommen Selbstständige und Gründer kaum mehr um diesen Schritt herum: Dieser Schritt macht eine Marke auch auf den Rechnungsdokumenten klar erkennbar.

Wann verjähren Rechnungen?

Diese Frage ist für Unternehmen oft eine der brennendsten. Die Verjährungsfrist für Rechnungen aller Art liegt in Deutschland bei drei Jahren. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass diese Frist nicht ab dem jeweiligen Rechnungsdatum läuft. Sie gilt ab dem Tag der erbrachten Leistung oder Lieferung. Aber Vorsicht: Die Verjährungsfrist beginnt immer am 1. Januar des Folgejahres, in dem der Auftrag erteilt wurde. Ausschlaggebend ist also nicht der Monat, in dem die Leistung erbracht wurde. An diesem Beispiel erklärt, wird das Prozedere klarer:

  • Im März 2017 wurde ein Auftrag angenommen.
  • Das Erfüllungsdatum für diesen ist der 12. September 2017.
  • Die Verjährungsfrist beginnt also per Gesetz am 1. Januar 2018 und endet am 1. Januar 2021.

Aufbewahrungsfristen für Rechnungen

Die Dokumente müssen generell zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Kleinunternehmer oder große Firmen. Betroffen sind davon allerdings nicht nur die ausgestellten Rechnungen. Auch alle eingehenden Forderungen, die in die Buchhaltung einfließen, müssen so lange verfügbar bleiben.

Eine falsche Rechnung verschickt?

Eine Forderung in der sich ein Tippfehler oder Zahlendreher eingeschlichen hat, ist zunächst kein Beinbruch. Wenn das vorkommen sollte, dann muss die jeweilige Rechnung im System korrigiert werden. Zudem muss eine Storno-Rechnung angelegt werden. Diese Grundregeln sind dabei zu beachten:

  • Storno-Rechnungen sind mit einem Minus zu vermerken.
  • Der Rechnungsbetrag muss derselbe sein: Wenn die falsche Summe 100 Euro ist, dann muss die Storno-Rechnung -100 Euro betragen.
  • Jede dieser Nachbesserungen bekommt eine eigene Rechnungsnummer.
  • Die korrigierte Rechnung erhält ebenfalls eine neue Nummer.

Dadurch müssen zu jeder falsch ausgestellten Forderung dann drei Rechnungen vorhanden sein. Diese werden dann an den betreffenden Kunden verschickt. Außerdem sind sie noch in die Buchhaltung einzupflegen, sodass das Finanzamt die Fehlbuchung nachvollziehen kann.

Überleben im VC-Game 2025

Was Gründer*innen im VC-Game ändern müssen, um nicht ins Abseits zu geraten.

Zurückhaltung aufseiten der Investor*innen und sinkende Bewertungen prägen die aktuelle Finanzierungslandschaft für Start-ups – der Boom der Jahre 2021 und 2022 ist längst vorbei. Gerade jetzt brauchst du als Gründer*in Mut, damit dein Vorhaben nicht an fehlendem Kapital scheitert.

Denn Start-ups stoßen zunehmend auf kritische Kapital­geber*innen und haben Probleme, Venture Capital (VC) einzusammeln. Ein Blick auf die Finanzierungsrunden im ersten Halbjahr 2024 verdeutlicht das: Fast 23 Prozent der europäischen Start-ups verloren an Wert. So hoch war der Anteil an Downrounds zuletzt im Jahr 2014, wie die Datenexpert*innen von PitchBook aufzeigen.

Investor*innen legen ihren Fokus verstärkt auf Profitabilität und ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Das Wachstums­potenzial ist nicht länger der alles entscheidende Faktor, Due Diligence­Prüfungen werden zunehmend anspruchs­voller. Dadurch rücken Kennzahlen wie Vertriebseffizienz und Kund*innenabwanderungsrate (Churn) verstärkt in den Mittelpunkt.

Das deutsche Finanzierungsklima: zu viel Zögern

In Deutschland herrscht aktuell eine auffallende Vorsicht unter Investor*innen. Risikofreudigere Kapitalgeber*innen aus dem Ausland halten sich zurück, was zu einer deutlichen Verlangsamung des Kapitalflusses führt. Nationale Investor*innen und staatliche Förderprogramme konzentrieren sich vornehmlich auf die Frühphasenfinanzierung von Start-ups.

Dadurch entstehen Finanzierungslücken, besonders in den späteren Wachstumsphasen, wie der aktuelle Deutsche Start­up Monitor des Bundesverbands Deutsche Startups belegt.

Diese Zurückhaltung erschwert es vielen Start-ups, große Finanzierungsrunden abzuschließen und den Sprung in die nächste Wachstumsstufe zu schaffen. Die gestiegenen Anforderungen an Due-Diligence-Prüfungen und der verstärkte Fokus auf Profitabilität und Nachhaltigkeit verstärken diese Tendenz.

Vor diesem Hintergrund zögern viele Gründer*innen, große Summen an Wagniskapital aufzunehmen. Die Sorge vor einer möglichen Verwässerung der Unternehmensanteile bei niedrigeren Bewertungen und dem damit potenziell einhergehenden Kontrollverlust ist groß. Einige scheuen auch das Risiko, da umfangreiche Finanzierungsrunden mit einer größeren Fallhöhe einhergehen.

Doch trotz dieser Herausforderungen sollten deutsche Gründer*innen den Mut nicht verlieren. Wer eine wirklich bahnbrechende Geschäftsidee hat, die aktuelle Themen wie die Klimakrise oder die Digitalisierung adressiert, hat weiterhin Chancen, Kapital zu sichern. Start-ups sollten den Anspruch haben, das Unternehmen mutig zu skalieren und sich auf größere Finanzierungsrunden einzulassen.

Ein Blick in die USA zeigt, dass es möglich ist: Dort hat die Gründerkultur 2024 ein Comeback großvolumiger Finanzierungsrunden erlebt. Laut Crunchbase News konnten US-Start-­ups zirka 240 Megadeals – Finanzierungen über 100 Millionen US-Dollar – erfolgreich abschließen. Dies beweist, dass Investor*innen bereit sind, hohe Summen zu investieren, wenn die Geschäftsidee überzeugt.

Warum mehr Risikokapital für dein Start-up sinnvoll ist

Doch wann solltest du eigentlich darüber nachdenken, Risikokapital für dein Unternehmen zu beschaffen? Entscheidend ist, dass dein Start-up das Potenzial hat, ein exponentielles Wachstum aufzuweisen. Du brauchst ein vielversprechendes Geschäftsmodell und die Bereitschaft, schnell skalieren zu wollen. Dann ist es sinnvoll, die Aufnahme von Risikokapital anzustreben.

Denn grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ein größerer Finanzrahmen eine Reihe von Vorteilen bietet. Zuvorderst ermöglicht Wagniskapital, das Wachstum des eigenen Start-ups signifikant zu beschleunigen und wichtige Marktanteile zu gewinnen. Dadurch kannst du in die Produktentwicklung, das Marketing und den Vertrieb investieren und erhöhst so deine Chancen, in dynamischen Märkten zu bestehen. Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind hier die entscheidenden Schlagworte.

Durch die gezielte Auswahl von VC-Investor*innen bekommen Start-ups zudem wertvollen Zugang zu Know-how und können die Expertise der Kapitalgeber*innen nutzen. Die neuen Partner*innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch wichtige Netzwerke und Erfahrungen aus anderen Investitionen mit.

Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist dabei auch, dass Gründer*innen von der Reputation eines VC-Unternehmens profitieren können. Stehen namhafte Investor*innen hinter einem Start-up, erhöht das dessen Glaubwürdigkeit und kann die Basis für neue Partnerschaften und weitere Finanzierungsrunden bilden.

So findest du geeignete Investor*innen

Damit sich diese positiven Aspekte voll entfalten können, solltest du genau darauf achten, mit welchen Kapitalgeber*innen du zusammenarbeitest. Branchenerfahrung ist dabei ein wichtiges Kriterium. Investor*innen sollten sich auf deinem Geschäftsfeld auskennen, um strategische Ratschläge geben und relevante Kontakte vermitteln zu können. Darüber hinaus sollte auch die Investmentstrategie der VC-Unternehmen mit den Zielen und Werten des Start-ups übereinstimmen. Gründer*innen sollten darauf achten, dass die Kapitalgeber*innen ihre langfristige Vision unterstützen und eine nachhaltige Kooperation anstreben.

Auf dieser Basis lässt sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partner*innen aufbauen, die dein Business verstehen und den Markt kennen. So lassen sich nachhaltige KPIs festlegen, die nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf langfristige Strategien einzahlen. Dieser Punkt zeigt deutlich: Wer die passenden Investor*innen findet, muss vor großen Finanzierungsrunden nicht zurückschrecken. Richtig eingesetzt bietet Wagniskapital vielmehr die Chance, das eigene Business sinnvoll auszubauen.

Wie du mehr Risikokapital akquirieren kannst

Es lohnt sich also, über VC-Partnerschaften nachzudenken, wenn man überzeugt davon ist und glaubhaft verkaufen kann, dass das eigene Unternehmen exponentiell wachsen kann. Die einleitende Analyse der aktuellen Finanzierungslandschaft in Deutschland zeigt jedoch, dass die Beschaffung von Wagniskapital durchaus knifflig werden kann. Um derzeit erfolgreiche Deals abzuschließen, ist es wichtig, sich mit den veränderten Anforderungen von Investor*innen genauer auseinanderzusetzen. Du solltest vor allem auf folgende Punkte achten, wenn du dich auf eine Finanzierungsrunde vorbereiten willst:

Wertversprechen und Differenzierung

  • USP: Kommuniziere klar, was dein Produkt von der Konkurrenz abhebt.
  • Marktbedarf: Zeige, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist.

Finanzkennzahlen

  • Prognosen: Realistische Modelle für Umsatz, Kosten und Cashflow sind entscheidend.
  • Benchmarking: Zahlen sollten sich positiv von der Konkurrenz abheben.

Proof of Concept

  • Pilotprojekte: Belege die Machbarkeit durch Tests und erste Erfolge.
  • Markteintrittsstrategie: Zeige einen klaren Expansionsplan in einem großen Markt.

Teamstärke

  • Erfahrung: Stelle ein kompetentes Team mit relevanter Expertise vor.
  • Führung: Beispiele früherer Erfolge stärken das Vertrauen.

Kund*innengewinnung

  • Referenzen: Zeige positive Kund*innenfeedbacks.
  • Churn-Management: Erläutere deine Strategie zur Kund*innenbindung.

Risikoanalyse

  • Risiken erkennen: Identifiziere mögliche Herausforderungen.
  • Pläne: Präsentiere Maßnahmen zur Risikominimierung.

Kapitalverwendung

  • Plan: Erläutere die genaue Verwendung des Kapitals.
  • Meilensteine: Setze erreichbare Ziele für den Einsatz der Mittel.

Zeit für eine neue Mentalität

Trotz des schwierigen Finanzierungsklimas sollten Gründer*innen selbstbewusst auftreten und sich nicht unter Wert verkaufen. Mutige Schritte in Finanzierungsrunden sind wichtig. Der Schlüssel liegt darin, ein klares Wertversprechen zu vermitteln, solide Finanzkennzahlen und ein starkes Team zu präsentieren sowie eine durchdachte Strategie für Wachstum und Kund*innengewinnung aufzuzeigen. So lassen sich auch in einem herausfordernden Marktumfeld Investor*innen überzeugen.

Nutze das Wissen und das Netzwerk erfahrener Kapitalgeber*innen, um dein Unternehmen auf Wachstumskurs zu halten. So hast du die besten Chancen, im Jahr 2025 und darüber hinaus zu bestehen. Dein Ziel sollte es sein, das Unternehmen so groß wie möglich zu machen – auch wenn das bedeutet, Anteile abzugeben.

Der Autor Dr. Jens Schmidt-Sceery ist Partner bei Pava Partners, einer M&A- und Debt Advisory-Beratungen für technologiegetriebene und dynamisch wachsende mittelständische Unternehmen sowie Managing Partner von HPI Seed.

Steuerfreie Gehaltsextras für Mitarbeiter

Incentives in Form von steuerfreien Gehaltsextras für Arbeitnehmer werden immer gefragter. Immerhin entsteht hierdurch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Welche Möglichkeiten gibt es dabei aber eigentlich?

Arbeitgeber können ihren eigenen Angestellten Zuwendungen in verschiedenen Lebensbereichen bieten, wobei hier besonders steuerfreie Sachbezüge im Vordergrund stehen. Ein begehrtes Mittel dafür stellen die sogenannten Sachbezugskarten dar. Sie sind für Unternehmer das ideale Mittel, um ihre Mitarbeiter zu belohnen, aber auch zu fördern und in gewisser Weise auch ans Unternehmen zu binden. Eine Sachbezugskarte hat für beide Seiten zahlreiche Vorteile.

Damit können Mitarbeiter motiviert und zugleich für gute Leistungen belohnt werden. Unternehmer genießen den Vorteil, dass mit Sachbezugskarten einzigartige Steuervorteile in Anspruch genommen werden können und somit die Lohnkosten optimiert werden. Als Mitarbeitergeschenk sorgt diese in Form eines steuerfreien Geschenkes für Freude bei den Mitarbeitern, wenn sie sie zu persönlichen Anlässen
eine Aufladung der Sachbezugskarte erhalten. Die Karte kann nämlich gleichzeitig für unterschiedliche Zwecke genutzt werden (z.B. 44€ + Sachgeschenk zum Geburtstag). Besitzt der Mitarbeiter bereits eine Karte, muss zu diesem Zweck keine neue Karte ausgestellt werden. Im Gegensatz zu Tankgutscheinen oder anderen Zuwendungen sind sie flexibler einsetzbar.

Zusammengefasst ergeben sich die nachstehenden Vorteile:

  • Arbeitgeber können Sachbezüge optimal und flexibel nutzen.
  • Lohn- und Lohnnebenkosten werden verringert.
  • Die Mitarbeitermotivation wird gesteigert.
  • Die Sachbezugskarten lassen sich individuell gestalten und problemlos per Überweisung aufladen.
  • Arbeitnehmer können die Karte deutschlandweit einsetzen und somit verschiedenste Verfügungsmöglichkeiten nutzen.
  • Die Handhabung ist sehr einfach.
  • Sachbezugskarten können auch von den Arbeitnehmern über eine Smartphone-App verwaltet werden.
  • Für den Mitarbeiter erhöht sich der Nettolohn.
  • Die Karte eignet sich auch zum kontaktlosen Bezahlen.

Das ist seit Corona neu

Seit Ausbruch der Pandemie sind viele Anforderungen an Mitarbeiter erheblich gestiegen. Daher hat die Regierung im April dieses Jahres beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Beihilfen oder auch Sachleistungen bis zu einem Wert von maximal 1.500 Euro als Corona-Prämie gewähren können. Als möglicher Zeitraum für diese Sonderleistungen wurde der 1. März bis 31. Dezember 2020 angesetzt.

Eine Besonderheit dieser Bonuszahlungen liegt darin, dass diese nicht steuerpflichtig sind. Sämtliche Gehaltsextras, die aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation gewährt werden, müssen unabhängig vom vertraglich vereinbarten Weihnachts- und Urlaubsgeld geleistet werden. Denn diese Sonderzahlungen müssen nach wie vor versteuert werden. Außerdem dürfen die steuerfreien Extras nicht dafür verwendet werden, um geleistete Überstunden auszubezahlen. Die steuerfreien Bonuszahlungen dienen derzeit insbesondere dazu, all jene Arbeitnehmer zu belohnen, die in der Corona-Krise Außergewöhnliches leisten. Daher muss darauf geachtet werden, dass zum Beispiel nicht der Lohn gekürzt wird, um stattdessen steuerfreie Sachbezüge in Anspruch zu nehmen. Denn dies ist rechtlich gesehen nicht erlaubt. Um eine Überprüfung jederzeit zu ermöglichen, müssen die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto angeführt werden.

Fazit

Unternehmer haben die Möglichkeit, mit steuerfreien Sachbezügen die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiter zu erhöhen. Diesbezügliche Zuwendungen stehen für zahlreiche Lebensbereiche zur Verfügung. Die Sachbezugskarte ist eine Variante, die Vorteile für den Arbeitnehmer ebenso wie für den Arbeitgeber mit sich bringt. Insbesondere die Flexibilität dieser Karte wird von beiden Seiten sehr geschätzt. Mitarbeiter werden damit zusätzlich motiviert, was wiederum dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Denn motivierte und positiv eingestellte Mitarbeiter sind ein Mehrwert für jedes Unternehmen. Nicht nur in der Corona-Krise ist es sinnvoll, Mitarbeiter mit steuerfreien Gehaltsextras zu belohnen.

Wichtige Schritte der Gründung unbedingt dokumentieren!

Aktuelles Urteil: Gründer können Beratungsleistungen und Investitionen mit Unternehmensbezug absetzen.

Dass Unternehmensgründer einen guten Businessplan haben sollten, ist keinesfalls ungewöhnlich. Kapital muss akquiriert, Investoren überzeugt und ein Marketing-Konzept etabliert werden. Was viele Jungunternehmer nicht wissen: Sie können Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens stehen, beim Vorsteuerabzug auch dann steuerlich geltend machen, wenn das Unternehmen noch keine Umsätze generiert hat.

„Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied jetzt, dass der Unternehmer dafür allerdings glaubhaft darlegen können muss, dass er beabsichtigt eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und alle Investitionen einen klaren Bezug zum Unternehmen haben. Dann ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt“, informiert Dipl.-Betriebswirt Paul Heinrich Fallenberg, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH.

In dem vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg verhandelten Fall hatte ein Unternehmer über fast zwei Jahre ausschließlich Investitionsausgaben getätigt, ohne hingegen Einnahmen zu erzielen. Für die getätigten Ausgaben machte der Unternehmer dennoch sein Recht auf Abzug der geschuldeten Mehrwertsteuer geltend. Das zuständige Finanzamt beanstandete bei einer Sonderprüfung dieses Vorgehen und sprach dem Unternehmer ab, unternehmerisch tätig gewesen zu sein. Folglich erkannte es den Vorsteuerabzug nicht an. Das Gericht entschied hingegen nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten zu Gunsten des Klägers: Dieser habe seine unternehmerische Tätigkeit objektiv nachvollziehbar nachweisen können und sei somit hinsichtlich sämtlicher entstandenen Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt.

„Bei einem Unternehmen, das über einen so langen Zeitraum keine Umsätze erwirtschaftet hat, würde man wahrscheinlich vermuten, dass beim Vorsteuerabzug nicht alles korrekt ablief“, erklärt Fallenberg. Das Urteil mache daher besonders deutlich, dass Unternehmer entsprechende Sorgfalt bei administrativen und organisatorischen Fragen der Unternehmensgründung walten lassen müssten. Nur so ließe sich gewährleisten, dass alle Investitionen beim Vorsteuerabzug auch geltend gemacht werden könnten, so der Experte.

Grundsätzlich prüfen Finanzämter alle Fälle einzeln, um zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug vor der Aufnahme der eigentlich unternehmerischen Tätigkeit rechtens war. „Umso wichtiger ist deshalb eine ausführliche Dokumentation aller Handlungsschritte und der damit verbundenen Investitionen bei der Unternehmensgründung um diese Tätigkeit lückenlos nachweisen zu können. Auch müssen die Investitionen klar unternehmensbezogen sein“, so Fallenberg abschließend.

Berater-Honorare kalkulieren

Welches Honorar sollte beziehungsweise muss ich für meine Beratungsleistungen fordern, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren? Das fragen sich viele Unternehmensberater gleich welcher Couleur – insbesondere solche, die erst vor kurzer Zeit den Schritt in die Selbstständigkeit wagten. Wir geben konkrete Hilfestellung.

Generell gilt: Sie können für Ihre Beratungsleistungen jeden Preis fordern. Also zum Beispiel einen Stunden- oder Tagessatz von 5, 50, 500, 5.000 oder gar 50.000 Euro. Niemand macht Ihnen diesbezüglich irgendwelche Vorschriften. Doch angenommen, Sie würden für eine einstündige Beratung zum Beispiel nur 5 Euro verlangen? Dann könnten Sie hiermit vermutlich nicht Ihren Lebensunterhalt finanzieren – außer Sie leben wie Diogenes in einer Tonne. Und wenn Sie hierfür 50.000 Euro verlangen würden? Dann hätten Sie vermutlich keine Kunden – außer Sie hießen zum Beispiel Mark Zuckerberg und Ihren potenziellen Klienten würde sozusagen das Geld aus den Ohren quellen.

Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, um realistische Honorare kalkulieren zu können:

Frage 1: Welchen Umsatz will, muss ich erzielen?

Doch Sie sind nicht Mark Zuckerberg. Also stehen Sie vor der Herausforderung, einen Preis für Ihre Beratungsleistungen zu fixieren, der es Ihnen ermöglicht, den Umsatz zu erzielen, den Sie zum Finanzieren Ihres Lebensunterhalts brauchen, und bei dem Sie noch ausreichend Kunden finden, trotz Ihrer vielen Mitbewerber.

Hier einige Tipps, wie Ihnen dies als (relativer) Newcomer im Markt mittelfristig gelingt. Angenommen Sie möchten pro Monat einen Brutto-Erlös, also ein zu versteuerndes Einkommen von 5.000 Euro erzielen. Dann sollten Sie hierzu zunächst den Betrag addieren, den Sie als Selbstständiger Monat für Monat für Ihre Krankenversicherung bezahlen müssen und den Sie in Ihre Altersvorsorge investieren möchten. Also sagen wir beispielsweise 1.500 Euro/Monat. Hierzu sollten Sie dann noch Ihre monatlichen Büro- und Administrationskosten (Miete, IT, Telefon, Steuerberater usw.) addieren – also zum Beispiel 1.500 Euro, womit wir bei einer Zwischensumme von 8.000 Euro wären.

Doch damit sind wir noch nicht am Ende. Denn gerade in der Phase des Auf- und Ausbaus Ihrer Unternehmung müssen Sie auch Geld in Ihr Marketing und in Ihre Werbung investieren. Außerdem wollen Sie sich als echter Profi vermutlich in einem gewissen Umfang weiterbilden. Also addieren wir zu der Zwischensumme nochmals 1.000 Euro, so dass wir auf einen Endbetrag von ca. 9.000 Euro gelangen, den Sie Monat für Monat erwirtschaften müssen, um ein zu versteuerndes Einkommen von 4.500 Euro zu erzielen.

Frage 2: Wie viele Beratungstage kann ich pro Monat maximal fakturieren?

Wie viel muss, um dieses Ziel zu erreichen, ein Beratungstag beziehungsweise eine Beratungsstunde bei Ihnen kosten? Das können Sie, wie folgt ausrechnen. Ausgangspunkt ist, dass ein Monat im Schnitt nur 18 Arbeitstage hat. Auf diese Zahl kommt man, wenn man von der Zahl von 30 Tagen/Monat, die Wochenenden, die Feiertage, die Urlaubstage und eventuell noch einen Weiterbildungs- oder Krankheitstag/Monat abzieht.

Und wie viele Tagessätze können Sie als Berater, der seine Leistungen beispielsweise in Tagessätzen abrechnet, maximal pro Monat fakturieren? Mehr als neun Beratertage sind dies bei Beratern, die ohne ein größeres Backoffice arbeiten, im Monatsschnitt meist nicht. Denn neben Ihrer eigentlichen Beraterarbeit müssen Sie gerade in der Aufbauphase Ihrer Unternehmung auch noch Zeit für administrative Tätigkeiten, für die Konzeptentwicklung fürs Marketing, für die Akquise von Kunden usw. aufwenden. Und auch die Reisezeiten sollten Sie nicht unterschätzen.

Unterm Strich bedeutet dies: Sie müssen pro Beratungstag ein Honorar von 1.000 Euro erzielen, um einen monatlichen Umsatz von 9.000 Euro zu erwirtschaften.

Keine Dumping-Preise – auch nicht bei schlechter Auslastung

Neun Beratertags pro Monat fakturieren – das ist für die meisten Berater in der Start- und Aufbauphase ihrer Unternehmung, wenn ihre Bekanntheit in ihrer Zielgruppe noch recht niedrig ist und sie noch wenig Kunden haben, eher unrealistisch – außer sie arbeiten sozusagen als „Sub-Unternehmer“ für andere Beratungsunternehmen.

Daraus folgt für fast alle Newcomer im Beratungsunternehmen: Sie sollten entweder ein gewisses finanzielles Polster haben oder bereit sein, einen Kredit aufzunehmen, um ihre Existenzgründung und den Aufbau ihrer Unternehmung zu finanzieren (wie dies auch fast alle Existenzgründer tun, die eine Imbissbude oder ein Café eröffnen). Und: Sie sollten bereit sein, für einen Zeitraum von zwei, drei Jahren überdurchschnittlich viel und lange zu arbeiten, selbst wenn sie in dieser Zeit nur ein recht „mickriges“ Einkommen erzielen (ebenso wie fast alle anderen Existenzgründer) – bis ihr Unternehmen im Markt einigermaßen etabliert ist.

Auf keinen Fall sollten Sie als (relativer) Newcomer Ihre Leistung jedoch unter dem Preis anbieten, den Sie erzielen müssen, um den angestrebten monatlichen Umsatz zu erzielen (außer Sie möchten oder müssen als „Berufseinsteiger“ noch Felderfahrung im Beraten sammeln) – selbst wenn Sie dann nur ein, zwei Kunden haben. Investieren Sie Ihre freie Zeit lieber in den Aufbau Ihrer Bekanntheit und Ihres Beziehungsnetzwerks zu den Milieus, in denen sich Ihre Zielkunden bewegen. Denn Ihre Leistung hat ihren Wert. Und wenn Sie mit Dumping-Preisen im Markt agieren, dann erreichen Sie Ihr Ziel mindestens 9.000 Euro Umsatz/Monat nie. Denn dann haben Sie irgendwann zwar eigentlich ausreichend viele Kunden. Doch leider sind diese daran gewöhnt, dass Sie sozusagen der „billige Jakob“ unter den Beratern sind.

Das heißt: Sie akzeptieren zähneknirschend zwar kleine Preisanpassungen – sagen wir zum Beispiel von 500 auf 600 Euro, wenn sie mit Ihrer Leistung zufrieden sind. Doch keinesfalls sind sie bereit, für ein- und dieselbe Leistung statt 500 Euro plötzlich 1.000 oder gar 1.500 Euro pro Tag zu bezahlen. Das heißt: Sie werden ein Billiganbieter sein und bleiben.

Fröhliche Steuerfreiheit überall

So gelingt die betriebliche Weihnachtsfeier steueroptimiert.

Egal ob Produktion, Investition, Mitarbeiterakquise oder ganz allgemein die Stimmung im Betrieb, für viele Unternehmen erwies sich 2024 als herausforderndes Jahr. Selbst Global Player greifen zum Rotstift, um an allen Ecken und Enden Kosten einzusparen. Auch die Budgets für Weihnachtsfeiern und Geschenke bleiben nicht verschont. Bereits 2023 kam es hier zu massiven Kürzungen, teilweise wurden die vorweihnachtlichen Feierlichkeiten sogar ganz gestrichen.

Für die Belegschaft stellt dies nicht gerade eine Anerkennung ihrer harten Arbeit dar, sondern gibt ihr eher das Gefühl, einen unnötigen Kostenpunkt darzustellen – angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ein potenziell fatales Signal. Arbeitgeber, die sich trotz Inflation und Kostensteigerungen darum bemühen, ihren Mitarbeitenden mit Wertschätzung zu begegnen und diese konkret in Form von Zuwendungen auszudrücken, sollten darauf achten, einen guten Mittelweg zwischen Sparkurs und Opulenz einzuschlagen. Denn fallen die Kosten für Weihnachtsfeier und Co. zu hoch aus, steht schnell das Finanzamt vor der Tür und will ein Stück vom Kuchen abhaben.

Süßer die Freibeträge nie klingen

Steuerrechtlich betrachtet zählt eine Betriebsfeier nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz (EStG) zu den sogenannten Ereignissen mit gesellschaftlichem Charakter. Damit gelten die Kosten, die der Arbeitgeber für ein solches Event aufwendet, aufseiten des Arbeitnehmers als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, die entsprechend versteuert werden müssen – allerdings nur, wenn die Ausgaben pro Feier und Beschäftigten sich insgesamt auf mehr als 110 Euro belaufen. Diese Kosten setzen sich ganz klassisch aus Essen und Getränken, aber auch Punkten wie Raummiete, Transport und Übernachtungen zusammen – eben alles, was zur Durchführung einer Feier benötigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufwendungen sich einzelnen Arbeitnehmern individuell zuordnen lassen oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil am Gesamtvolumen handelt.

Überschreiten die Kosten pro Mitarbeiter den Freibetrag, müssen sie die Differenz als geldwerten Vorteil in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen. Alternativ kann der Arbeitgeber stattdessen gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 2 EStG die Steuer mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent pro Mitarbeiter entrichten. Bei einer Weihnachtsfeier, die pro Person 150 Euro kostet, müssen also 40 Euro versteuert werden, was für den Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung von 10 Euro ergibt.

Allerdings hat das Unternehmen auch die Möglichkeit, generell die Steuern für eine Betriebsfeier zu übernehmen, sodass die Abgaben auf die Gesamtkosten erhoben werden anstatt auf die Anteile einzelner Beschäftigter. Diese Regelung greift jedoch nur für maximal zwei Betriebsevents im Jahr. Bei drei oder mehr Veranstaltungen gelten die überzähligen als voll steuerpflichtig ohne Freibeträge. Jedoch kann die Firma frei entscheiden, auf welche zwei der Feiern die Freibeträge entfallen sollen, und muss sich nicht an die chronologische Reihenfolge halten. Für die größtmögliche Steuerersparnis erweist es sich daher als sinnvoll, Freibeträge auf die insgesamt teuersten Events anzuwenden.

So kommet, ihr Begleitpersonen

Lädt die Chefetage zum Weihnachtsessen ein, erweist es sich als durchaus üblich, wenn Mitarbeitende ihre Partner zu dem Event mitbringen – vorausgesetzt, die Einladung erlaubt ein „Plus eins“. Nehmen allerdings betriebsfremde Personen teil, gelten leicht abgewandelte Regeln bezüglich der Besteuerung. Bis 2014 konnten Unternehmen, um die steuerliche Belastung zu berechnen, die Kosten für eine Firmenveranstaltung ganz unkompliziert durch die Anzahl der Gäste teilen, denen allen jeweils ein Freibetrag von 110 Euro zustand. So blieb das gemütliche Beisammensein auch mit Freunden und Familienangehörigen steuerfrei.

Seit 2015 allerdings ist dies per Gesetz nicht mehr gestattet. Nun dürfen Kosten nur noch und ausschließlich betriebszugehörigen Personen zugeordnet werden. In der Praxis bedeutet dies: Wenn ein Unternehmen seine 70 Beschäftigten zur Weihnachtsfeier einlädt, 30 von ihnen eine Begleitperson mitbringen und die Gesamtkosten sich auf 10.000 Euro belaufen, ergibt das einen Pro-Kopf-Betrag von 100 Euro. Diejenigen Mitarbeiter, die ohne „Plus eins“ gekommen sind, liegen damit unterhalb des Freibetrags. Wer jedoch jemanden mitgebracht hat, dem werden auch die Kosten für den zusätzlichen Gast zugewiesen, sodass 30 der Beschäftigten auf einen Betrag von 200 Euro kommen. Damit müssen sie auf 90 Euro Lohnsteuer entrichten.

Alle Jahre wieder abgabenfrei

Möchte sich ein Betrieb besonders großzügig zeigen und der Belegschaft zusätzlich zur Weihnachtsfeier auch noch kleine Geschenke zukommen lassen, kommt es dabei steuerrechtlich auf das Timing und den Anlass an. Überreicht der Arbeitgeber das Präsent während des weihnachtlichen Events, fließt dessen Wert ebenfalls in den verfügbaren Freibetrag mit ein. Solange die Gesamtkosten dabei unter den veranschlagten 110 Euro bleiben, sind sowohl Feier als auch das Geschenk steuer- und sozialabgabenfrei. Liegt der Wert jedoch darüber, greifen die oben bereits genannten Vorgaben. Erfolgt die Geschenkübergabe abgekoppelt von einer etwaigen Veranstaltung, gilt die Zuwendung gemäß § 8 Absatz 1 Sätze 2 und 3 EStG ebenfalls als Teil der Einkünfte, denn dazu zählen auch „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“.

Es gibt allerdings eine Freigrenze für derartige Schenkungen durch den Arbeitgeber, geregelt in § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Dieser besagt, dass Sachbezüge außer Ansatz bleiben, „wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“. Dieser Betrag wird jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ist das Geschenk jedoch mehr wert, fällt wieder Lohnsteuer an. Übernimmt der Betrieb diese notwendige Zahlung, greift laut § 37b EStG ein pauschaler Steuersatz von 30 Prozent. Einmal angewendet, gilt dieselbe Regelung für alle innerhalb eines Kalenderjahres gewährten Geschenke bis zu einem Wert von 10.000 Euro. Um Steuern einzusparen, sollten Unternehmen also bestenfalls Weihnachtsgeschenke und -feier für die Mitarbeiter miteinander verbinden, um sowohl von einem höheren Freibetrag als auch von einem niedrigeren Pauschsteuersatz zu profitieren.

Der Autor Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. 2015 gründete er die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH Außerdem betreibt der Steuerprofi unter @juhnsteuerberater einen erfolgreichen YouTube-Kanal.

Umsatzsteuer auf Rechnungen: So geht’s

Steuer-Know-how für Gründer*innen: Diese Anforderungen hast du zu erfüllen, um Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer korrekt und effizient zu verwalten.

Die Anforderungen an Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sind hoch. Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und über sie hinaus agieren, müssen diese Regularien unbedingt verstehen. Da es in den EU-Ländern unterschiedliche Vorschriften gibt und die elektronische Rechnungsstellung immer mehr an Bedeutung gewinnt, zählt es zum Pflichtprogramm, sich über die neuesten Vorgaben auf dem Laufenden zu halten. Nur so können sich Unternehmen vor Strafen schützen und einen reibungslosen Zahlungsverkehr gewährleisten.

Umsatzsteuer auf Rechnungen: Definition

Bei der Umsatzsteuer (USt.) handelt es sich um eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf den Mehrwert erhoben, der bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen entsteht. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Steuer auf den Wertzuwachs eines Produkts oder einer Dienstleistung, der sich innerhalb der Lieferkette von dem/der Hersteller*in bis zum/zur Endverbraucher*in bildet. Das System der Umsatzsteuer ist als selbstregulierender Mechanismus konzipiert: Jede(r) Teilnehmer*in der Lieferkette erhebt Umsatzsteuer auf seine/ihre Verkäufe und zahlt wiederum Umsatzsteuer auf eigene Einkäufe. Die Differenzen erhalten die Steuerbehörden.

Umsatzsteuer entsteht auf jeder Stufe der Lieferkette, einschließlich Produktion, Vertrieb und Endverkauf. Das stellt sicher, dass die Steuer schrittweise auf der Grundlage des Mehrwerts auf jeder Stufe erhoben wird. Unternehmen er­heben die Umsatzsteuer im Auftrag der Regierung (Ausgangsumsatzsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie zahlen auch Umsatzsteuer (Vorsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen von anderen Firmen erwerben.

Unternehmen können in der Regel die auf ihre Einkäufe erhobene Umsatzsteuer zurückfordern. Das gleicht die Umsatzsteuer, die sie auf Verkäufe erheben, zumindest teilweise aus. Letztlich trägt der/die Endverbraucher*in die Kosten für die Umsatzsteuer, da sie im Endverkaufspreis der Waren und Dienstleistungen enthalten ist.

Welche Rechnungen sind umsatzsteuerpflichtig?

Ob Rechnungen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Punkte sollten die Verantwortlichen berücksichtigen:

  • Gewerbeanmeldung: Falls ein Unternehmen für die Umsatzsteuer registriert ist, muss es in der Regel Umsatzsteuer auf alle Verkäufe verlangen. Diese Pflicht besteht häufig ab einem bestimmten Umsatz.
  • Art der Waren oder Dienstleistungen: Nicht alle Waren und Dienstleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Einige Artikel können steuerbefreit sein, mit dem Nullsatz belegt werden oder einem ermäßigten Satz haben, zum Beispiel Grundnahrungsmittel, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen.
  • Geografische Lage: Die Umsatzsteuerregelungen unterscheiden sich von Land zu Land. In der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer beispielsweise bis zu einem gewissen Grad harmonisiert, doch die Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche Steuersätze und Steuerbefreiungen an. Außerhalb der EU verfügen Länder wie Kanada und Australien über eigene Systeme, die USA treiben zum Beispiel keine Umsatzsteuer auf Bundesebene ein, sondern eine Verkaufssteuer.
  • Internationale Transaktionen: Grenzüberschreitende Trans­aktionen können die Anforderungen an die Umsatzsteuer verkomplizieren. Exportierte Waren sind oft steuerfrei, sodass keine Umsatzsteuer anfällt – Importe hingegen können der Umsatzsteuer unterliegen.

Anforderungen an Rechnungen laut UStG.

Das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer spielt für Unternehmen eine extrem wichtige Rolle, um die Einhaltung der Steuergesetze zu gewährleisten. Damit Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Europa Gültigkeit besitzen, müssen sie bestimmte Angaben enthalten. Die Anforderungen können von Land zu Land leicht variieren, aber im Allgemeinen muss eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer folgende Informationen enthalten:

  • Rechnungsdatum: Datum der Ausstellung.
  • Rechnungsnummer: Eine fortlaufende Nummer, die die Rechnung identifiziert.
  • Angaben zum/zur Verkäufer*in: Name, Adresse und Um­satzsteuer-­Identifikationsnummer des Lieferanten.
  • Angaben zum/zur Käufer*in: Name, Adresse und ggf. Umsatzsteuer- Identifikationsnummer der/des Kund*in.
  • Eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
  • Die Menge der gelieferten Waren oder der Umfang der erbrachten Dienstleistungen und der Stückpreis ohne USt.
  • Der für Waren oder Dienstleistungen zu zahlende Gesamtbetrag ohne USt.
  • Der für Waren oder Dienstleistungen geltende Umsatzsteuer­satz (z. B. Normalsatz, ermäßigter Satz).
  • Gesamtbetrag der zu zahlenden Umsatzsteuer.
  • Der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.
  • Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen, einschließlich des Fälligkeitsdatums.
  • Bankverbindung der/des Lieferant*in für die Zahlung, falls zutreffend.
  • Alle anwendbaren Rabatte oder Nachlässe.

Zusätzlich zu den Standardangaben müssen Rechnungen in Deutschland das Datum des Steuerzeitpunkts enthalten, also das Datum, an dem die Waren oder Dienstleistungen geliefert wurden.

Rechnungen in Frankreich müssen in französischer Sprache ausgestellt werden und spezifische Formulierungen für steuerbefreite Transaktionen enthalten, etwa „Exonération TVA du CGI“ für steuerbefreite Lieferungen.

Rechnungen in Italien müssen den „Codice Fiscale“ (italienische Steuernummer) sowohl des Lieferanten als auch der/des Kund*in beinhalten, wenn es sich bei diesem/dieser um ein italienisches Unternehmen handelt.

Vereinigtes Königreich: Die Vorschriften werden von der britischen Steuerbehörde (HMRC) verwaltet und durch die Änderungen nach dem Brexit beeinflusst.

EU: Geregelt durch die Umsatzsteuerrichtlinie der EU, wobei jeder Mitgliedstaat die Richtlinie durch nationale Gesetze umsetzt.

Schweiz: Reguliert durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit spezifischen Mehrwertsteuervorschriften und -sätzen.

Verschiedene Arten von Rechnungen mit Umsatzsteuer

Um die Vorschriften einzuhalten und die Umsatzsteuer zurückfordern zu können, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Rechnungen alle erforderlichen Informationen enthalten. Es existieren unterschiedliche Arten von Umsatzsteuerrechnungen für verschiedene Geschäftswerte und Szenarien, deshalb müssen Firmen unbedingt wissen, welche Rechnungsart zu welcher Geschäftstransaktion passt.

Vollständige Umsatzsteuerrechnung

Eine vollständige Umsatzsteuerrechnung (oft als „Standardrechnung” bezeichnet) enthält alle oben genannten Angaben. Sie ist in der Regel für B2B-Transaktionen und alle Verkäufe erforderlich, bei denen der/die Kund*in die Umsatzsteuer zurückfordern muss.

Vereinfachte Umsatzsteuerrechnung

Eine vereinfachte Rechnung kann für kleinere Transaktionen zum Einsatz kommen. Sie enthält weniger Details als eine vollständige Rechnung und wird in der Regel für Verkäufe im Einzelhandel und andere kleine Transaktionen unter einem bestimmten Wert verwendet. Sie muss lediglich den Namen und die Adresse des Unternehmens, das Datum, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, den zu zahlenden Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer und den Umsatzsteuerbetrag enthalten.

Modifizierte Umsatzsteuerrechnung

Die modifizierte Rechnung enthält zusätzliche Details oder Anpassungen, die auf spezifischen Gegebenheiten oder Anforderungen der Branche basieren. Dabei kann es sich um eine Variante der vollständigen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer handeln, die zur Erfüllung spezifischer Compliance- oder Branchenstandards dient. Sie kann zusätzliche Daten wie Kund*innenreferenznummern, Projektcodes oder Vertragsdetails enthalten. Sie kommt in einzelnen Branchen oder für spezielle Geschäftsvorgänge zum Einsatz, die zusätzliche Informationen erfordern.

Bestimmungen zur Umsatzsteuer in Europa

Die Regelungen zur Umsatzsteuer in Europa sollen Einheitlichkeit gewährleisten, aber auch nationale Abweichungen zulassen. Der Brexit hat für britische Unternehmen, die mit der EU Handel treiben, eine neue Komplexität mit sich gebracht – und erfordert erhebliche Anpassungen bei der Umsatzsteuerabrechnung und -berichterstattung.

Reverse Charge: Umsatzsteuer in EU-Mitgliedstaaten

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist eine Methode zur Vereinfachung der Abrechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU und soll Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kommt bei risikoreichen Waren und Dienstleistungen (z.B. Bauleistungen, Mobiltelefone) zum Zug, um Umsatzsteuerbetrug innerhalb eines Mitgliedstaats zu verhindern. In diesem Fall trägt der/die Kund*in und nicht der/die Lieferant*in die Verantwortung für die Umsatzsteuer.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten der Umsatzsteuer unterliegen, geht die Verantwortung für die Meldung der Umsatzsteuer von dem/der Verkäufer*in auf den/die Käufer*in über. Der/die Lieferant*in berechnet keine Umsatzsteuer, sondern vermerkt auf der Rechnung, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Der/die Käufer*in muss die Umsatzsteuer in der Steuererklärung angeben und sie somit als Ausgangs- und Vorsteuer selbst berechnen. Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU stellt der/die Verkäufer*in eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und gibt an, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Der/die Käufer*in meldet die Umsatzsteuer so, als hätte er/sie die Waren selbst geliefert. Deshalb kann er/sie sie häufig gleichzeitig zurückfordern, sodass keine Nettosteuerzahlung anfällt. Für Dienstleistungen gelten ähnliche Regeln. Erbringt ein Unternehmen in der EU Dienstleistungen für eine Firma in einem anderen EU-Land, muss der/die Empfänger*in gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren die Mehrwertsteuer im eigenen Land abrechnen.

Steuern digitalisieren: Vorschriften zur Umsatzsteuer mit E-Invoicing erfüllen

Einer der Gründe für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (oder E-Invoicing) ist die Vereinfachung der Umsatzsteuererklärung durch die Standardisierung des Rechnungsformats und dessen Struktur. Das stellt sicher, dass jede Rechnung alle erforderlichen Datenfelder für die Umsatzsteuer enthält, einschließlich der Felder für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Umsatzsteuersätze und die Umsatzsteuerbeträge. Häufig geschieht dies mithilfe standardisierter Formate wie XML (Extensible Markup Language) und UBL (Universal Business Language).

Die elektronische Rechnungsstellung für die Umsatzsteuererklärung hat einige Vorteile, zum Beispiel eine höhere Genauigkeit und Echtzeit-Berichterstattung. Sie erhöht die Effizienz und spart durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands Kosten ein. Durch digitale Prüfpfade und Aufzeichnungen lässt sich das Geschehen zudem besser nachverfolgen.

E-Invoicing-Lösungen können so konfiguriert werden, dass sie den spezifischen Umsatzsteuervorschriften jedes Landes genügen. So enthalten die erstellten Rechnungen automatisch alle von den örtlichen Steuerbehörden geforderten Informationen, was das Risiko von Verstößen verringert.

Darüber hinaus ermöglichen es die Systeme, die Richtigkeit der Umsatzsteuerinformationen automatisch zu überprüfen. So gleichen sie beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit offiziellen Datenbanken ab, um sicherzustellen, dass diese gültig und aktuell sind.

Der Autor Thomas Inhelder ist CPA-zertifizierter Finanz­prüfer sowie Mitgründer und CFO von Yokoy, Anbieter einer KI-gesteuerten Ausgabenmanagement-Plattform für Unternehmen.

Unternehmen gründen? Das sind die wichtigsten Versicherungen

Bestimmte Risiken können im Ernstfall die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Auf welche Versicherungen sollten Gründer deshalb nicht verzichten?

Versicherungsschutz: Für Gründer besonders wichtig

Gerade bei der Existenzgründung sollten Selbstständige Versicherungen sofort mitdenken, denn unter bestimmten Umständen können Vorfälle wie verursachte Schäden, Ausfälle, Rechtstreitigkeiten und mehr das unternehmerische Fortbestehen bedrohen. Versicherungen mindern diese Risiken. Allerdings ist nicht immer sofort ersichtlich, welche Versicherungen tatsächlich für wen sinnvoll sind.

Zunächst sollten Selbstständige abwägen, welche Risiken für sie besonders existenzgefährdend sind – für solche Fälle sollte direkt bei der Gründung eine Versicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollten sie analysieren, welche Vorfälle dem Unternehmen ebenfalls schaden könnten und welche Risiken (vorerst) vielleicht vernachlässigbar sind.

Rundumschutz: Persönliche und gewerbliche Versicherungen

Gründer müssen nicht nur das unternehmerische Risiko bei der Wahl ihrer Versicherungen betrachten, sondern auch ihr persönliches Risiko mit einbeziehen. Denn: Fallen Selbstständige kurzfristig oder für einen längeren Zeitraum aus, kann das unter Umständen Folgen für das Unternehmen haben.

Diese persönlichen Versicherungen sind besonders wichtig:

  • Krankenversicherung: Auch für Selbstständige in Deutschland Pflicht – kann gesetzlich oder privat versichert werden.
  • Krankengeld-, bzw. Krankentagegeldversicherung: Deckt Ausfälle ab.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Sichert den Lebensstandard auch bei längerfristigem Ausfall.
  • Rentenversicherung: Je nach Berufsgruppe sogar verpflichtend – gesetzlich oder privat frei wählbar.

Um den gewohnten Betrieb des Unternehmens zu sichern und das unternehmerische Risiko zu mindern, sind in der Regel bestimmte gewerbliche Versicherungen besonders bedeutend. Dazu gehören beispielsweise:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die durch das Unternehmen verursacht werden – ohne Versicherung haften Selbstständige unbegrenzt.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Mindert Risiken wie Unterbrechungen in den Betriebsabläufen.
  • Rechtschutzversicherung: Schützt vor Kosten, die durch Rechtstreitigkeiten verursacht werden.

Private Placements als Finanzierungsinstrument

Private Placements bieten Unternehmen eine flexible und diskrete Möglichkeit, Kapital außerhalb öffentlicher Märkte von ausgewählten Investor*innen zu beschaffen.

Für Start-ups und KMUs, die schnelles Wachstum anstreben, sind Private Placements (PP) besonders attraktiv. Mit einem Zeitrahmen von 6 bis 12 Monaten lässt sich das Unternehmenswachstum beschleunigen, um später durch höhere Bewertungen das Interesse professioneller Investor*innen zu wecken.

Vorteile für Unternehmen

  • Flexibilität bei den Bedingungen: Private Placements bieten maßgeschneiderte Konditionen, angepasst an die Bedürfnisse des Unternehmens, sei es in Form von Eigenkapital, Wandelanleihen oder Mitspracherechten.
  • Schnelligkeit: Im Vergleich zu öffentlichen Kapitalbeschaffungen, die umfangreiche bürokratische Prozesse erfordern, können PP deutlich schneller durchgeführt werden.
  • Diskretion: Da Private Placements ohne öffentliche Ankündigung stattfinden, können Unternehmen ihre Finanzierungsstrategien vertraulich umsetzen.

Nachteile für Unternehmen

  • Begrenzter Investor*innenkreis: Der Kreis potenzieller Investor*innen ist begrenzt, was den Kapitalbetrag im Vergleich zu öffentlichen Märkten reduzieren kann.
  • Regulatorische Anforderungen: Trotz der Flexibilität müssen spezifische rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt werden, was unter anderem vom Standort des Unternehmens abhängt.
  • Verhandlungsmacht der Investor*innen: Private Investor*innen können aufgrund ihrer begrenzten Zahl größere Mitspracherechte fordern, was zu einem möglichen Kontrollverlust führt.

Geeignete Investor*innen

Um geeignete Investor*innen für ein Unternehmen zu finden, bieten sich verschiedene Optionen an. Family Offices, familiengeführte Vermögensverwalter, sind oft auf langfristige, unternehmerische Investments fokussiert. Auch Private Equity (PE) und Venture Capital (VC) Investor*innen unterstützen wachstumsstarke Unternehmen nicht nur finanziell, sondern bringen häufig operatives Know-how ein. Institutionelle Investor*innen wie Banken, Pensionsfonds und Versicherungen suchen gezielt nach innovativen und wachstumsstarken Unternehmen. Business Angels, die oft in frühen Phasen investieren, tragen durch ihr Kapital und ihr Netzwerk maßgeblich zum Wachstum bei.

Zugang zu den richtigen Investor*innen

Den Zugang zu den richtigen Investor*innen zu finden, kann über mehrere Kanäle erfolgen. Netzwerke und Events, wie Konferenzen oder branchenspezifische Veranstaltungen, bieten eine hervorragende Plattform, um Kontakte zu knüpfen. Zudem erleichtern Online-Plattformen wie AngelList oder VC-Netzwerke die direkte Ansprache von Investor*innen. Alternativ bieten erfahrene Finanzberater*innen und Intermediäre den Zugang zu spezialisierten Kreisen.

Die Rolle des Lead Investors

Viele Unternehmen vernachlässigen die Möglichkeit, sich an einen Lead Investor zu wenden, der den gesamten Prozess eines Private Placements strukturiert und professionell durchführt. Lead Investoren agieren als Koordinatoren, die die Interessen der beteiligten Parteien ausbalancieren und dafür sorgen, dass der Prozess effizient und nachhaltig gestaltet wird. Sie sind besonders wichtig, wenn Unternehmen selbst keine Ressourcen oder Erfahrung in diesem Bereich haben.

Ein gut aufgestellter Lead Investor sorgt dafür, dass der Finanzierungsprozess strategisch und professionell umgesetzt wird, indem er, die richtigen Investoren anzieht, den Verhandlungsprozess leitet und optimiert und sicherstellt, dass die Konditionen des Placements langfristig zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Ohne diese Unterstützung kann der Prozess unvollständig oder ineffizient durchgeführt werden, was potenziell zu suboptimalen Ergebnissen führt.

Rechtliche Aspekte

Rechtliche Aspekte sollten ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Die Regulierungsrahmen variieren je nach Land, wobei in der Schweiz beispielsweise Private Placements oft von strengen Offenlegungspflichten befreit sind, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung mit klaren Regelungen zu Anteils- und Stimmrechten sowie Exit-Optionen minimiert rechtliche Unsicherheiten.

Prozessoptimierung

Für eine reibungslose Prozessoptimierung ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Ein überzeugendes Pitch-Deck und klare Wachstumsprognosen sind ebenso wichtig wie die Vorbereitung auf die Due-Diligence-Prüfung. Ein erfahrener Lead Investor hilft auch, die Verhandlungen zu optimieren und die langfristigen Interessen des Unternehmens zu sichern.

Fazit

Private Placements bieten für Start-ups und KMUs eine hervorragende Möglichkeit, Kapital zu beschaffen, um ihr Wachstum zu finanzieren. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im Zugang zu den richtigen Investor*innen und einer professionellen Durchführung des Prozesses. Unternehmen, die auf einen Lead Investor setzen, profitieren von einer nachhaltigen und effizienten Strukturierung, die langfristig das Unternehmenswachstum fördert.

Der Autor Arkadi Belocerkov ist Gründer und Geschäftsführer der Swiss Value Group AG, einer international tätigen Beteiligungsgruppe, die sich auf Investitionen in nachhaltige Immobilien, erneuerbare Energien und künstliche Intelligenz spezialisiert hat.