Testbericht Buchhaltungssoftware für Gründer und Selbstständige

Buchhaltungssoftware für Gründer: Auf Heller und Pfennig

Autor: Björn Lorenz
44 likes

Das letzte was Gründer gebrauchen können, ist Ärger mit dem Finanzamt. Doch Steuerberater sind teuer und nicht immer notwendig. Buchhaltungssoftware ist heute so einfach und sicher gestaltet, dass man kein BWL-Studium benötigt, um damit zurecht zu kommen. Wir haben vier der Programme im großen Buchhaltungssoftware-Vergleich genauer unter die Lupe genommen. 

Nein, über Langeweile können Gründer nicht wirklich klagen. Sie sind Experten, Vertriebler und Servicekraft in Personalunion – und sollen zu allem Überfluss auch noch etwas von Buchhaltung verstehen. Dass viele den Job postwendend an den Steuerberater delegieren, ist verständlich, aber nicht immer sinnvoll. Zum einen arbeitet dieser nicht gerade zum Sozialtarif. Zum anderen verzichten man so darauf, in einem zentralen Aufgabenbereich eigene Kompetenzen aufzubauen – und bleibt langfristig auf teure Berater angewiesen. Zudem stehen relevante Geschäftszahlen dann oft nur verspätet zur Verfügung. Bei einem überschaubaren Belegvolumen zahlt es sich aus, die lästige Sache mit dem Finanzamt selbst in die Hand zu nehmen. Für viele Kleinbetriebe und Freiberufler genügt die vereinfachte Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Da nicht doppelt gebucht wird und Bilanzierungsstandards entfallen, ist diese Art der Gewinnermittlung leicht zu erlernen. Zudem gilt die Ist-Versteuerung. Die Umsatzsteuer ist also erst dann ans Finanzamt zu überweisen, wenn sie auf dem Konto eingeht und nicht bereits bei Rechnungsstellung. Zielt die Gründung auf schnelles Wachstum, kann es dennoch sinnvoll sein, gleich mit der Bilanzierung zu starten – oder zumindest eine Buchhaltungssoftware zu wählen, die beide Verfahren beherrscht. So bleibt einem ein aufwändiger Wechsel für eine gewisse Zeit erspart. Buchhaltungssoftware kann man als Einzellösung oder im Paket mit anderen kaufmännischen Funktionen kaufen. Wichtig ist vor allem, dass ein Online-Banking-Modul an Bord ist und sich angrenzende Anwendungen – hierzu gehören etwa Auftragsbearbeitung, Reisekosten- oder Lohnabrechnung – problemlos ergänzen lassen. Die manuelle Übernahme von Zahlungen und Geschäftsvorgängen würde andernfalls zu viel Arbeit machen. Für unseren Vergleichstest haben wir vier Buchhaltungssoftwares genauer unter die Lupe genommen. Die Buchungstechnik ist bei allen getesteten Programmen ausreichend komfortabel. Zudem entsprechen alle Anwendungen den aktuellen steuerrechtlichen Vorgaben in Bezug auf den Jahresabschluss und die verschiedenen steuerrechtlichen Meldungen. Unterschiede gibt es vor allem in puncto Anwenderunterstützung und Ausstattung.

Diese Buchhaltungssoftware wurde getestet:

  • WISO EÜR & Kasse
  • WISO Mein Büro 365
  • Lexware buchhalter
  • Sage 50c

WISO EÜR & Kasse – Die Buchhaltungssoftware für Einsteiger

„WISO EÜR & Kasse“ ist eine übersichtliche, leicht zu bedienende Buchhaltungssoftware für die vereinfachte Gewinnermittlung. Die einzelnen Geschäftsvorgänge werden über eine simple Eingabemaske erfasst. Da bei der EÜR praktisch alle Ereignisse einen Zahlungsbezug haben, ist neben dem Sach- immer auch ein Geldkonto anzugeben. Wiederkehrende Vorgänge lassen sich mithilfe von Buchungsvorlagen deutlich schneller verarbeiten. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen mit konstanten Beträgen können über die Terminverwaltung automatisiert werden. Betrifft ein Beleg mehrere Konten, sorgen Splitbuchungen für Effizienz. Spätestens mit der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung werden die Buchungssätze des betreffenden Zeitraums festgeschrieben. Sie können dann nur noch per Storno aus der Welt geschafft werden. Ein rückstandsloses Löschen ist nicht mehr möglich. Damit entspricht die Buchhaltungssoftware den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Die Buchhaltung wird um Faktura und Anlagenverwaltung ergänzt. Über das integrierte Online-Banking lassen sich Bankumsätze abrufen – in umgekehrter Richtung aber keine Überweisungen oder Lastschriften erstellen. Abschreibungen werden halbautomatisch verbucht. Der Funktionsumfang ist bei allen drei Modulen limitiert, dürfte jedoch für die meisten Gründer ausreichend sein. Zusätzlich zum Jahresabschluss und den Steueranmeldungen, kann WISO EÜR & Kasse mit grafischen Auswertungen und einer Investitionsplanung aufwarten.

Fazit: Die Buchhaltungssoftware WISO EÜR & Kasse punktet mit günstigen Anschaffungskosten und einer einfachen Bedienung. Letztere ist allerdings auch der schlanken Ausstattung geschuldet. So fehlt beispielsweise die Möglichkeit, digitale Belege gemeinsam mit den Buchungssätzen zu speichern. Da keine ergänzende Reisekostenabrechnung angeboten wird, sind derartige Belege aufwendig zu erfassen. Ebenso fehlt eine Lagerverwaltung, weshalb die Buchhaltungssoftware für Dienstleister besser geeignet ist als für Händler, Hersteller oder Handwerker. Unterstützt wird neben Windows auch macOS.

Testurteil: gut
Preis/Leistung: sehr gut

WISO Mein Büro 365 Standard – Buchhaltungssoftware mit Lücken

„WISO Mein Büro 365 Standard“ ist eine Mischung aus Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Office-Software. Der Vorteil: Das breite Spektrum macht zusätzliche Software – sofern man an die einzelnen Module keine allzu hohen Anforderungen stellt – verzichtbar. Ebenso wie WISO EÜR & Kasse setzt auch WISO Mein Büro ausschließlich auf die EÜR. Zwar kann von der Ist- auf die Soll-Versteuerung gewechselt werden, jedoch ohne Jahresabschluss. Die Standardversion ist für Gründer gedacht, die lediglich vorkontieren und die periodischen Abschlüsse dem Steuerberater überlassen. Um die Sache mit der Steuer in die Hand zu nehmen, ist die Plus-Version erforderlich. WISO Mein Büro erstellt die meisten Buchungssätze automatisch – zum Beispiel, indem den ein- und ausgehenden Zahlungen auf dem Kontoauszug Kategorien zugewiesen werden. Auch deshalb fällt die Buchungsmaske eher schlank aus. Buchungsvorlagen fehlen völlig. Auf manuelle Buchungen kann man jedoch nur verzichten, wenn diverse Zusatzmodule hinzugebucht werden. Nur dann ist die Buchhaltungssoftware zum Beispiel in der Lage, Eingangsrechnungen automatisch zu buchen. Die Gebühr für die Jahresversion markiert also nur selten das Ende der Fahnenstange. Wichtige Kennzahlen wie Umsätze, Einnahmen und Ausgaben sind mit den vorhandenen Berichten abgedeckt. Einige Reports lassen sich sogar teilweise durchklicken. Erfreulich ist, dass sich die Auswertungen mit vergleichsweise einfachen Mitteln anpassen lassen. Zusätzliche Optionen bietet der vorformatierte Export ins Excel-Format.

Ebenfalls auf der Habenseite zu verbuchen ist die integrierte Anlagenverwaltung. Die generiert neben den Abschreibungen auch das Formblatt zur Anlage EÜR der Steuererklärung – das beherrscht bei weitem nicht jede Buchhaltungssoftware. Zu WISO Mein Büro gibt es eine mobile Version, die jedoch lange nicht aktualisiert wurde. Der Funktionsumfang ist auf Angebote und Rechnungen beschränkt. Eigenartigerweise können dabei keine neuen Stammdaten erfasst werden. Erst kürzlich erschienen ist eine Cloud-Version, die sich jedoch bei näherer Betrachtung als klassisches Hosting-Angebot entpuppt.

Fazit: Bei WISO Mein Büro ist die Buchführung fast schon ein Abfallprodukt. Weil Buchungen im Hintergrund verarbeitet werden, kommt man mit der Buchungsmaske nur selten in Berührung. Ideal für Einsteiger ohne Buchhaltungskenntnisse. Auf der anderen Seite sind die Gesamtkosten der Buchhaltungssoftware wegen der zahlreichen Module und der Kombination aus monatlichen Gebühren und Jahreslizenz nicht gerade transparent. In Sachen Cloud und Mobile besteht noch Luft nach oben, zumal derzeit nur Windows als Betriebssystem unterstützt wird.

Testurteil: gut
Preis/Leistung: sehr gut

Lexware buchhalter – Die innovative Buchhaltungssoftware

„Lexware buchhalter“ beherrscht neben der EÜR auch die doppelte Buchhaltung. Anwender können also klein starten und später auf größere netzwerk- und mandantenfähige Pakete wechseln. Kaufmännische Grundkenntnisse sind bei Lexware buchhalter von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Die Benutzerführung ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich komplexe Eingaben stark vereinfachen lassen: Die gesamte Maske kann aus vorbelegten Aufklappmenüs gefüllt werden, wobei wenige Tastaturanschläge genügen, um den richtigen Eintrag zu finden. Vorlagen und Terminbuchungen helfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Lexware buchhalter arbeitet mit Buchungsstapeln, in denen Geschäftsvorgänge bis zur finalen Übernahme geparkt werden. Anschließend lassen sich Korrekturen nur noch via Storno umsetzen.

Nützlich für Einsteiger: Im Beipack sind Einsteigertrainings und ein Online-Portal mit Arbeitshilfen und Fachtexten zum kaufmännischen Rechnungswesen enthalten. Auch in puncto Ausstattung hat Lexware buchhalter die Nase vorn: Hier können Anwender zwischen druckorientierten Berichten – unter anderem Bilanz, Listen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) – und dem integrierten Business Cockpit wählen. Letzteres liefert komprimierte Übersichten zu Umsätzen, Kosten und Ausgaben, die sich bei Bedarf bis auf die Buchungsebene durchklicken lassen. Hinzu kommen Kostenstellenauswertungen, Budgetvergleiche oder die Bankenmappe, die allesamt mittelständischen Ansprüchen genügen.

Lexware buchhalter wird von anderen Lexware-Anwendungen, zum Beispiel zur Auftragsbearbeitung, Anlagenverwaltung, Lohn- oder Reisekostenabrechnung flankiert. Buchungen aus diesen Bereichen lassen sich halbmanuell übernehmen, sodass keine Doppeleingaben erforderlich sind. Zu den neueren Funktionen gehört die digitale Belegverwaltung: Elektronische oder gescannte Rechnungen werden zunächst in einem Posteingangskorb ablegt und anschließend sukzessive abgearbeitet. Der betreffende Beleg wird anschließend gemeinsam mit dem Buchungssatz gespeichert. Damit ist der klassische Papierordner unter bestimmten Umständen obsolet. Lexware buchhalter läuft ausschließlich unter Windows. Eine mobile Anwendung steht nicht zur Verfügung.

Fazit: Die Buchhaltungssoftware „Lexware buchhalter“ ist die richtige Wahl für ambitionierte, wachstumsorientierte Gründer. Die Software entspricht professionellen Standards und hat genügend Potenzial für die Verarbeitung größerer Belegvolumen. Anwenderhilfen und die fachliche Unterstützung sind ebenso vorbildlich wie die Ausbaufähigkeit der Software.

Testurteil: sehr gut
Preis/Leistung: sehr gut

Sage 50c Standard – Die solide Buchhaltungssoftware

„Sage 50c“ ist ähnlich positioniert wie Lexware buchhalter. Die Buchhaltungssoftware beherrscht die doppelte Buchführung ebenso wie die vereinfachte Gewinnermittlung. Sie ist einzeln oder im Gesamtpaket mit der Warenwirtschaft erhältlich. Die Ausstattung der Finanzbuchhaltung ist professionell, wenn auch nicht so leichtgängig wie bei Lexware buchhalter. Gut gelöst ist der direkte Zugriff auf Buchungsvorlagen, die sich aus einem strukturierten Verzeichnisbaum am linken Rand der Buchungsmaske auswählen lassen. Dadurch werden mehrere Klicks eingespart und man behält bei großen Vorlagensammlungen den Überblick. Der Kontenrahmen ist in mehrere Abschnitte gegliedert, was ebenfalls für Transparenz sorgt. Komplexe Geschäftsvorfälle lassen sich über Splitbuchungen komfortabel erfassen. Bei Jahresabschluss und Umsatzsteuervoranmeldung helfen Assistenten, wovon speziell Einsteiger profitieren. Was hingegen fehlt, sind Fachinformationen und E-Trainings. Das Berichtswesen ist tendenziell eher druckorientiert, informiert jedoch mit Bankenmappe, BWA und diversen Statistiken umfassend über die Geschäftslage. Zusätzlich gibt es ein Dashboard auf der Startseite, das einen schnellen Überblick über zentrale Daten wie etwa Außenstände, Umsätze oder Liquidität vermittelt. Allerdings muss die Anzeige hierfür manuell aktualisiert werden. Bei Sage 50c können elektronische Belege gemeinsam mit den Buchungssätzen gespeichert werden. Da jedoch ein integrierter Viewer fehlt, muss man die Buchhaltung verlassen, um den Beleg einzusehen.

Die mobile App ist ausschließlich für Smartphones gedacht und nur für jene Anwender interessant, die auch die Auftragsbearbeitung mit Sage 50c erledigen. Strukturell ist Buchhaltungssoftware schwächer ausgestattet als der direkte Wettbewerber Lexware buchhalter. So muss beispielsweise das Online-Banking oder die integrierte Programmsuche kostenpflichtig hinzugebucht werden. Vertikal fehlt die Option, eine Reisekostenabrechnung anzubinden. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass sich Sage 50c ausschließlich mieten lässt.

Fazit: Sage 50c Standard ist eine solide Einstiegslösung für Existenzgründer. Kaufmännische Grundkenntnisse sollten vorhanden sein, um sich schnell in die Software einzuarbeiten. Positiv sind vor allem die effiziente Buchungsmaske und die insgesamt gute Ausstattung des Berichtswesens zu werten. Punktabzüge in der B-Note gibt es für die stellenweise zu schlanke Ausstattung und die noch ausbaufähige Anwenderunterstützung.

Testurteil: sehr gut
Preis/Leistung: gut

Buchhaltungssoftware Test & Vergleich in der Detail-Ansicht

Gesamtfazit zum Buchhaltungssoftware Vergleich

Gründer haben unterschiedliche Anforderungen und Ziele. Wer auf schnelles Wachstum setzt benötigt eine andere Buchhaltungssoftware als Gründer, für die Selbstständigkeit nur eine Alternative zum klassischen Job ist. Für Gewerbetreibende sind andere Funktionen wichtig als für Freiberufler.

Für ambitionierte Anwender sind Lexware buchhalter und Sage 50c am besten geeignet. Sie können damit schlank starten und den Funktionsumfang sukzessive ausbauen. Beide Anbieter begleiten das Unternehmen bis ins mittelständische Umfeld. Im direkten Vergleich hat Lexware buchhalter jedoch die Nase leicht vorn: Wegen der besseren Anwenderunterstützung, der breiteren Ausbaufähigkeit und der etwas umfangreicheren Ausstattung.

Für den klassischen Einzelkämpfer ist hingegen WISO EÜR & Kasse ein preiswerter Einstieg. Die Software ist ausgesprochen einfach zu bedienen und vergleichsweise umfangreich ausgestattet. Wer die Steuererklärung selbst am PC erstellt, kann den Jahresabschluss direkt übernehmen.

Testsieger: Lexware buchhalter
Preis-Leistungs-Sieger: WISO EÜR & Kasse

Info: Steuersoftware mit Buchhaltung

Auch Steuerprogramme wie etwa Taxman, WISO Steuer-Sparbuch oder Steuer-Spar-Erklärung sind mit zusätzlichen Buchhaltungsanwendungen ausgestattet. Diese Pakete sind ab 25 Euro aufwärts erhältlich. Ein Vorteil ist, dass sich hier der Gewinn beziehungsweise Verlust direkt in die Einkommensteuererklärung übernehmen lässt. Zudem ist die Gewinnermittlung häufig kommentiert, was Einsteigern entgegenkommt. Allerdings gibt es auch Abstriche: So muss man beispielsweise auf eine Auftragsbearbeitung verzichten. Zudem sind nur das vergangene und laufende Geschäftsjahr buchbar. Unterstützt wird dabei ausschließlich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Info: In diesen Fällen reicht die EÜR

Die EÜR ist ein vereinfachter Jahresabschluss für Freiberufler und Kleinbetriebe. Während es bei Freiberuflern keine Einschränkungen gibt, ist die EÜR für gewerbliche Unternehmen nur dann zulässig, wenn 

  • sie nicht im Handelsregister eingetragen sind,
  • der Umsatz unter 600.000 Euro p. a. liegt und
  • der Gewinn nicht höher als 60.000 Euro p. a. ausfällt.

Im Dienstleistungsbereich verschwimmen die Grenzen zwischen freier und gewerblicher Tätigkeit. Freiberufler sollten also tunlichst darauf achten, keine gewerblichen Tätigkeiten zu übernehmen, wenn sie ihren Status nicht verlieren wollen – oder derartige Arbeiten separat abrechnen.

Info: Buchhaltungssoftware aus der Cloud

Wer viel unterwegs ist oder mit unterschiedlichen Endgeräten arbeitet, empfindet webbasierte Buchhaltungslösungen als bequem. Um damit zu arbeiten, ist lediglich ein Webbrowser beziehungsweise eine mobile App erforderlich. Lokale Installationen entfallen ebenso wie regelmäßige Updates. Der Nachteil: eine Internetverbindung ist unverzichtbar. Der Großteil dieser Dienste umfasst neben der Buchhaltung auch Auftragsbearbeitung und Online-Banking. Dabei wird meist nur die EÜR unterstützt. Gute Angebote sind mit mobilen Belegscannern ausgestattet und lassen sich mit Partnerlösungen – etwa für die Reisekostenabrechnung – verknüpfen. Bezahlt wird eine monatliche Nutzungsgebühr. Im Vergleich zur klassischen Buchhaltungssoftware sind die Dienste schlanker ausgestattet und dafür einfacher zu bedienen. Cloud-Buchhaltungen sind perfekt, wenn sich mehrere Personen an unterschiedlichen Standorten gemeinsam um den Papierkram kümmern. Zu den bekanntesten Lösungen gehören:

Info: Die GoBD & ihre Folgen für Kleinbetriebe

Seit Anfang 2015 gelten für Unternehmen die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“. Hinter dem leicht sperrigen Begriff verbirgt sich ein Schreiben der Finanzbehörden, das sich unter anderem mit der digitalen Speicherung steuerlich relevanter Informationen beschäftigt. Hierzu gehören neben elektronischen Belegen auch die Daten kaufmännischer Programme. Betrafen solche Regelungen bislang fast ausschließlich große Betriebe, zählen diesmal auch Freiberufler oder Kleingewerbetreibende zu den „Opfern“. Die wichtigsten fünf Punkte:

  • Bereits verarbeitete Geschäftsvorgänge dürfen nicht mehr nachträglich gelöscht oder verändert werden. Lediglich ein ordnungsgemäßer Storno ist erlaubt. Excel als Buchhaltungssoftware ist damit Geschichte
  • Digital gespeicherte Belege dürfen nicht verändert werden. Sollte es dennoch erforderlich sein, ist eine umfassende Protokollierung notwendig. Die Speicherung in einem Windows-Dateiordner genügt also nicht.
  • Es ist immer das Original aufzubewahren. Wer eine digitale Rechnung akzeptiert, muss den Beleg auch in digitaler Form angemessn aufbewahren.
  • Papierdokumente dürfen gescannt werden. Das Original kann vernichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass es bei der Konvertierung zu keinen Änderungen kommt und die Datei anschließend unveränderbar aufbewahrt wird.
  • Der ordnungsgemäße Ablauf dieser Prozesse ist in einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben.

Info: DATEV Unternehmen online

Die DATEV ist der bekannteste Anbieter von Buchhaltungssoftware. Als IT-Dienstleister der Steuerberater setzt das Unternehmen auf die enge Zusammenarbeit zwischen Berater und Unternehmen. DATEV-Anwendungen sind deshalb nicht am freien Markt, sondern ausschließlich über den Berater erhältlich – zumindest offiziell. Die Zusammenarbeit zwischen Berater und Gründer lässt sich grundsätzlich frei gestalten. Häufig übernimmt der Steuerberater die komplette Buchhaltung oder beschränkt sich auf Auswertungen und Periodenabschlüsse. In letzterem Fall bucht der Gründer die Belege vor und übermittelt die Buchungsdaten anschließend an den Berater. Einzige Voraussetzung: Die eingesetzte Buchhaltungssoftware benötigt einen DATEV-Export. In umgekehrter Richtung versendet der Steuerberater Auswertungen per E-Mail oder Post.

Komfortabler ist die DATEV-Lösung „Unternehmen online“ – eine Art gemeinsamer, virtueller Arbeitsplatz für Berater und Mandanten. Da der Service in der Cloud läuft, können beide Seiten darauf zugreifen, ohne dass hierfür Listen oder Datensätze verschickt werden müssen. Das spart Zeit und reduziert den Abstimmungsaufwand. Gründer, die diesen Service nutzen, finden eine relativ übersichtliche Buchungsmaske vor, mit der sich die laufenden Geschäftsvorgänge in Stapeln erfassen lassen. Stapel bedeutet, dass sich einzelne Buchungen ohne Storno ändern lassen. Da in jedem Fall der Berater das letzte Wort hat, sind Eingabehilfen stark reduziert. Wer den Service nutzt, sollte sich einigermaßen sicher im betrieblichen Rechnungswesen bewegen. DATEV Unternehmen online ist eine Eingabemaske ohne eigene Intelligenz. Auswertungen werden ausschließlich vom Steuerberater bereitgestellt.

Fazit: Interessant für Anwender, die dauerhaft mit dem Steuerberater zusammenarbeiten, aber die tägliche Buchungsarbeit selbst übernehmen. Die Buchhaltungssoftware „DATEV Unternehmen online“ reduziert die Prozesslaufzeiten, indem Buchungssätze und Auswertungen online bereitgestellt werden. Relevante Geschäftszahlen stehen dadurch schneller zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Korrekturvorschläge haben, nutzen Sie unsere Kommentarfunktion.

Drei olympische Strategien für mehr Erfolg im Berufsleben

Drei wichtige Faktoren basierend auf den komplexen Leistungsmechanismen der Olympischen Spiele, die auch für die Entfaltung deines beruflichen Potenzials von Bedeutung sind.

Olympischen Spiele und der Büroalltag. Zwei Bereiche, die scheinbar meilenweit voneinander entfernt sind und doch zahlreiche Parallelen aufweisen. Vor diesem Hintergrund haben die Experten von Hogan Assessments, dem Anbieter von Persönlichkeits-Assessments und Beratungsdiensten hinsichtlich Führungsfragen in Unternehmen, drei Strategien ermittelt, mit denen du die eigene berufliche Karriere voranbringen kannst.

1. Gewissenhaftigkeit trainieren

Ein Persönlichkeitsmerkmal, das häufig mit Motivation und sportlicher Leistung in Verbindung gebracht wird, ist Gewissenhaftigkeit. Diese Charaktereigenschaft macht nicht nur Sportler*oinnen, sondern Menschen in jedem beruflichen Umfeld verlässlich, organisiert, diszipliniert und zielorientiert. Olympionik*innen (genauso wie Berufstätige), bei denen die Gewissenhaftigkeit besonders ausgeprägt sind, stellen hohe Anforderungen an sich selbst und bemühen sich unablässig, ihre Ziele zu erreichen. Durch die Förderung von Fleiß, Ausdauer und Einsatzwillen in Training und Wettkampf haben Sportler*innen mit hohen Werten für diesen Faktor eine höhere Erfolgschance.

„Am Arbeitsplatz schlägt sich Gewissenhaftigkeit in höherer Produktivität, einem ausgeprägten Qualitätsbewusstsein und einem soliden Zielbewusstsein nieder. In diesem Sinne ist die Entwicklung und Festigung dieses Charakterzugs der Schlüssel, um die weitere Karriere oder den nächsten beruflichen Sprint auf strategische Weise zu ebnen. Dies ist eine Eigenschaft, die sich nicht nur kurzfristig, sondern auch auf lange Sicht bemerkbar macht. Schließlich gehen beruflicher Erfolg und Beständigkeit Hand in Hand“, erklärt Dr. Ryne Sherman, Chief Science Officer von Hogan Assessments.

2. Stets das Ziel vor Augen behalten

Im Sport kann die Bedeutung der Routine vor einem Wettkampf nicht stark genug betont werden, sie ist ungeheuer wichtig. Diese Routine ist für das Ergebnis wesentlich, sie wirkt leistungssteigernd auf Sportler*innen und bereitet sie optimal auf den Wettkampf vor. So versuchen Olympionik*innen üblicherweise, Ablenkungen vor dem Wettkampf aktiv zu vermeiden. Dazu gehört zum Beispiel, dass Läufer*innen den Blick fest auf die Bahn gerichtet halten und sich allein auf das bevorstehende Rennen konzentrieren. „In ähnlicher Weise kann dieser Ansatz auch im Berufsleben in wichtigen Momenten angewandt werden, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und das eigene Potenzial zu maximieren – zum Beispiel vor einem Bewerbungsgespräch für eine Beförderung oder einer besonders wichtigen Verhandlung“, analysiert Dr. Sherman.

Eine weitere gängige Praxis von Sportler*innen ist es, sich vor einem Wettkampf bildhaft vorzustellen, wie sie ihre Bestleistung erbringen. Das kann das Selbstvertrauen der olympischen Teilnehmer*innen stärken und ihnen gleichzeitig die Angst vor kritischen Momenten nehmen. „Das sind Strategien, die auch im Berufsleben anwendbar sind, insbesondere in Stresssituationen“, so Dr. Sherman.

3. Das perfekte Gleichgewicht aus Zusammenarbeit und Wettbewerb finden

Bei den Olympischen Spielen müssen die Sportler*innen gegeneinander antreten, aber man sieht auch, wie sie sich gegenseitig helfen und vor oder nach dem Wettkampf miteinander sprechen. Das sind natürlich zwei völlig unterschiedliche Dynamiken, die aber gleichermaßen wichtig sind, da sie sich gegenseitig ergänzen und letztlich ihr Leistungspotenzial steigern. Auch dies lässt sich auf die Geschäftswelt anwenden. Durch Feedback, Unterstützung, Ermutigung und Anleitung kann man im Berufsleben auf höchstem Niveau konkurrieren und gleichzeitig als Teamplayer*in einen Beitrag zur Gesamtvision eines Unternehmens leisten. „Unternehmen wachsen und scheitern im Wettbewerb, doch um erfolgreich zu sein, ist auch Zusammenarbeit erforderlich“, folgert Dr. Sherman.

Genussrechte – eine bessere Alternative der Mitarbeitendenbeteiligung?

Seit der Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird eine bisher wenig beachtete Methode der Mitarbeitendenbeteiligung für Jungunternehmen interessant: Genussrechte. Warum es sich lohnt, diese Alternative genauer zu betrachten.

Beteiligungen für Mitarbeitende sind für junge Unternehmen essentiell, um auf dem Arbeitsmarkt um die besten Talente konkurrieren zu können. Arbeitnehmende müssen sich dank gut ausgestalteter Beteiligungsprogramme nicht mehr zwischen lukrativem Gehalt und innovativem Arbeitgebenden entscheiden – wovon insbesondere Start-ups profitieren.

Die technische Umsetzung eines Beteiligungsprogramms für Mitarbeitende kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Aktuell sind in Deutschland Virtual Stock Option Plans (VSOPs) die gängige Form in der Praxis. Doch seit der Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird eine weitere – bisher wenig beachtete – Methode für Jungunternehmen interessant: Genussrechte. Doch welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede haben Genussrechte und VSOPs und warum lohnt es sich, diese Alternative genauer zu betrachten?

Virtuelle Beteiligung

Im deutschen Venture Capital-Markt werden Mitarbeitendenbeteiligungen typischerweise durch virtuelle Anteile abgebildet (VSOPs). Mitarbeiter*innen werden dabei wirtschaftlich so gestellt, als hätten sie eine echte (gesellschaftsrechtliche) Beteiligung am Unternehmen erhalten. Allerdings erhalten Beschäftigte bei VSOPs nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen. Das bedeutet, dass sie im Falle eines Exits eine Sonderzahlung erhalten. Dabei ist der Strukturierungs- und Verwaltungsaufwand gering, da Unternehmen zur vertraglichen Beteiligung in der Regel auf standardisierte Verträge zurückgreifen können. Da keine Gesellschaftsanteile übertragen werden, gelangen keine Mitarbeiter*innen in das Cap Table und der Gang zum Notariat bleibt erspart. Nachteilig sind hingegen die steuerlichen Konsequenzen für die Mitarbeitenden: Bei entsprechender Ausgestaltung kommt es zwar zum Zeitpunkt der Ausgabe der virtuellen Beteiligung nicht zu einer Besteuerung der Mitarbeiter*innen.  Allerdings unterliegt der Erlös dann bei Zahlung der normalen Lohnversteuerung mit einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Genussrechte als Alternative?

Aufgrund aktueller steuerlicher Gesetzesänderungen rückt eine andere Gestaltungsmöglichkeit (wieder) in den Fokus: eigenkapitalähnliche Genussrechte. Im Folgenden werfen wir einen detaillierten Blick auf das Beteiligungsmodell.

Ausgestaltung

Genussrechte können inhaltlich annähernd genauso flexibel ausgestaltet werden wie VSOPs und stellen aus juristischer Sicht ebenfalls keine reale Beteiligung dar, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen auf die Beteiligung am Gewinn. Aber auch eine Teilhabe am klassischen Exit-Erlös kann vereinbart werden. Bei der Ausgabe der Genussrechte leistet der Arbeitnehmende entweder eine Kapitaleinlage oder er erhält das Genussrecht schlicht unentgeltlich/verbilligt. Genussrechte können vom Arbeitgeber zu einem beliebigen Nennwert ausgegeben werden und eine Teilhabe am Gewinn und/ oder einem Liquidations-/Exiterlös mit oder ohne Verzinsung sowie mit oder ohne Verlustbeteiligung vermitteln.

Aufwand und praktische Umsetzung

Verträge für Genussrechte können für nahezu jede Gesellschaft maßgeschneidert gestaltet werden. Die Ausgabe obliegt – wie auch bei VSOPs – grundsätzlich der Geschäftsführung. In der Praxis sollte bei der Ausgabe ein entsprechender Gesellschafterbeschluss die Geschäftsführungsmaßnahme flankieren, um mögliche Streitigkeiten in Bezug auf die Wirksamkeit der Maßnahme vorzubeugen. Oftmals ist dies aufgrund von satzungsrechtlichen Zustimmungsvorbehalten ohnehin notwendig.

Der Beteiligungs- und Verwaltungsaufwand ist gering, da Unternehmen – wie bei den VSOPs – auf standardisierte Verträge zurückgreifen können. Formerfordernisse sind nicht gegeben und ein Gang zum Notar ist ebenfalls nicht notwendig.

Die für Mitarbeitendenbeteiligungen üblichen Vesting- bzw. Leaver-Regelungen unterscheiden sich bei den Genussrechten von den VSOPs kaum. Ein Augenmerk sollte bei einem Verfall aufgrund eines Leaver-Events auf die Rückübertragung von Genussrechten an den Arbeitgebenden gelegt werden. Dies sollte im Beteiligungsprogramm geregelt werden.

Steuerliche Vorteile der Genussrechte

Die Gewährung von Genussrechten (wie auch von echten Anteilen) führte bislang zum Zeitpunkt der Zuteilung zu einer lohnsteuerpflichtigen Sachzuwendung in Höhe des Marktwerts der gewährten Beteiligung, auch wenn noch kein Exit-Erlös erzielt wurde (Dry-Income-Problematik). Dafür profitieren echte Anteile sowie Genussrechte von einem linearen Steuertarif für Kapitaleinkünfte mit einem maximalen Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (§ 32d EStG).

Zukunftsfinanzierungsgesetz – Steuerliche Begünstigung von Genussrechten

Mit Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) am 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber die Regelungen des § 19a EStG überarbeitet, um die genannte Dry-Income-Problematik zu mildern und um Beteiligungen für Mitarbeitende im Venture Capital-Bereich attraktiver zu machen. Die Vorschrift findet sowohl auf echte Anteile wie auch auf Genussrechte Anwendung.

Eine Dry-Income-Problematik besteht zwar bei VSOPs nicht, denn die Lohnsteuerpflicht fällt bei entsprechender Strukturierung bei VSOPs erst zum Zeitpunkt eines Exits in Höhe des individuellen (progressiven) Steuersatzes mit maximal 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Der lineare Steuertarif für Kapitaleinkünfte (max. 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf etwaige Wertzuwächse findet im Rahmen der VSOPs jedoch gerade keine Anwendung – im Gegensatz zu eigenkapitalähnlich ausgestalteten Genussrechten. Damit können Genussrechte bei entsprechender Ausgestaltung das „Beste aus beiden Welten“ vereinen: Einen Besteuerungsaufschub im Rahmen der Lohnsteuer für die unentgeltliche/verbilligte Einräumung des Genussrechts und einen niedrigen Steuertarif für Kapitaleinkünfte bei der Realisierung des Wertzuwachses beim Exit. Sollte der Wert des Genussrechts dann niedriger sein als zum Zeitpunkt der Gewährung, ist für die aufgeschobene Lohnsteuer dann auch nur der niedrigere Wert maßgebend.

Bedingungen für den Besteuerungsaufschub

Der Besteuerungsaufschub für etwaig anfallende Lohnsteuer im Zusammenhang mit der unentgeltlichen/verbilligten Einräumung wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:  Zu diesen zählt, dass eine qualifizierte Unternehmensbeteiligung vom Arbeitgebenden zusätzlich zum regulären Arbeitslohn unentgeltlich oder vergünstigt am Unternehmen eingeräumt wird (keine bloße Entgeltumwandlung), die Gründung des Unternehmens nicht länger als 20 Jahre zurückliegt und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Einräumung des Genussrechts einen Jahresumsatz von EUR 100 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von EUR 86 Mio. nicht überschreitet sowie nicht mehr als 1.000 Mitarbeitende hat.

Dies stellt ein absolutes Alleinstellungsmerkmal der eigenkapitalähnlichen Genussrechte gegenüber den VSOPs dar. Denn eine Beteiligung über virtuelle Anteile an einem Unternehmen gilt gerade nicht als Vermögensbeteiligung im Sinne des § 19a EstG i.V.m. dem 5. VermBG und profitiert somit – anders als die Genussrechte – nicht von der Begünstigung des § 19a EStG.

Der Besteuerungsaufschub endet nach § 19a EStG erst, wenn entweder das Genussrecht ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird (Exit) oder das Dienstverhältnis beendet wird, spätestens aber nach 15 Jahre. Sofern das Unternehmen gegenüber dem Finanzamt unwiderruflich erklärt, im Exit-Fall für die Lohnsteuer zu haften, endet der Besteuerungsaufschub auch nicht beim Wechsel des Arbeitgebenden oder spätestens nach 15 Jahren, sondern tatsächlich erst beim Exit.

Fazit

Für die Einführung eines Beteiligungsprogramms für Mitarbeitende in Form von eigenkapitalähnlichen Genussrechten bzw. die Umstellung eines bestehenden virtuellen Mitarbeitendenbeteiligungsprogramms (VSOP) auf eigenkapitalähnliche Genussrechte sprechen steuerrechtliche Vorteile. Dazu zählt insbesondere der Besteuerungsaufschub für etwaig anfallende Lohnsteuer im Zusammenhang mit der unentgeltlichen/ verbilligten Einräumung und die Anwendung des linearen Steuersatzes für Kapitaleinkünfte auf etwaige Wertzuwächse. Hierdurch bekommen Start-ups im umkämpften Arbeitsmarkt um die besten Talente starke Argumente im Vergleich zur Konkurrenz.

Allerdings sollten sich Unternehmer*innen durch eine fachkundige Beratung absichern, um Risiken von eigenkapitalähnlichen Genussrechten vorzubeugen. Dazu zählen insbesondere die saubere Strukturierung zur Einhaltung der steuerlichen Erfordernisse sowie die Abwägung mit alternativen Modellen, insbesondere virtuelle und reale Beteiligungsmodelle für Mitarbeitende.

Die Autoren:

Dr. Andreas Demleitner ist Rechtsanwalt & Steuerberater im Bereich Corporate Tax bei PwC und berät als Partner sowohl Start-ups als auch Investor*innen im Venture Capital-Umfeld mit den Schwerpunkten Durchführung von Finanzrunden und Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, [email protected]
Dr. Minkus Fischer, EMBA, ist Local Partner bei PwC Legal im Bereich Legal Deals im Stuttgarter Büro. Er berät seit über zehn Jahren in den Bereichen Corporate/M&A, mit einem Schwerpunkt in Venture Capital-Transaktionen, [email protected]

Wavelab: Ein Gründungszentrum schlägt Wellen

Das 2020 gegründete Wavelab hat seinen Fokus auf Cultural Entrepreneurship gesetzt und ist seitdem aus der Start-up-Landschaft nicht mehr wegzudenken. Wie das Münchner Lab Gründer*innen aus den Bereichen Music, Arts & Media mit Ressourcen, Rat und Tat zur Seite steht.

Dass die Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft stetig wächst, ist längst kein Geheimnis mehr. Mit einer jährlichen Bruttowertschöpfung von 103,7 Milliarden Euro gehört sie laut Monitoring­bericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2022 zu den umsatzstärksten Wirtschaftszweigen in Deutschland. Auch in puncto Gründungen ist sie nicht zu vernachlässigen: 2021 wurden laut Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes rund 8900 Unternehmen in diesem Sektor bundesweit gegründet, das sind 5,1 Prozent aller deutschen Gründungen.

Dennoch fehlt es bislang weitgehend an Gründungszentren, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Das Wavelab in München hat sich zum Ziel gesetzt, genau diese Lücke zu schließen. Als Innovationslabor und Gründungszentrum der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) ist das Wavelab direkt an der Schnittstelle neuer Technologien mit Music, Arts & Media – also allem, was mit Musik, Kunst, Film und darstellenden Künsten zu tun hat – angesiedelt. Mit seinem vielfältigen Angebot fördert es das kreative und unternehmerische Potenzial der dazugehörigen Akteur*innen.

Das Cultural Entrepreneurship Lab

Seinen Ursprung hat das Wavelab im Masterstudiengang „Kultur- und Musikmanagement“, den es seit 2010 an der HMTM gibt. Dort arbeiten Studierende im Modul „Cultural Entrepreneurship Lab“ ein Jahr lang an ihrem eigenen kulturellen Geschäftsmodell. Mehrere dieser Ideen haben zu Gründungen wie etwa der TimeRide GmbH geführt, die mit ihren virtuellen Zeitreisen zu den Marktführer*innen im Bereich des digitalen Edutainments zählt. Diese Ausgründungen zeigten schnell, dass es bisher an speziellen Programmen oder Inkubatoren für Cultural Entrepreneurship mangelte. So kam Institutsleiter Prof. Maurice Lausberg die Idee zum Wavelab: eine Institution, die Start-ups aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Ressourcen und Unterstützung zur Seite stehen soll, damit diese ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Gemeinsam mit Prof. Dr. Frizz Lauterbach, Jule Schröder und Antonia Wach stellte er 2020 das Wavelab auf die Beine, welches sich seitdem zu einem wichtigen Bestandteil der Münchner Gründungs- und Start-up-Welt entwickelt hat.

Branchen-Fokus als Schlüssel zum Erfolg

Mit seiner Fokussierung hebt sich das Wavelab von Angeboten anderer deutscher Hochschulen ab und konnte sich so in einer bisher unerschlossenen Nische etablieren. Antonia Wach, Verantwortliche für Incubator und Netzwerk des Wavelabs, betont: „In der Gründungsszene sind Start-ups aus der Kultur- und Kreativwirtschaft noch kein bekanntes Vertical, weshalb es ein zugeschnittenes Angebot braucht, um Awareness für diesen speziellen Markt zu schaffen und seine Attraktivität für Investor*innen und strategische Partner*innen aus dem Corporate-Bereich zu steigern.“ Seine Spezialisierung ermöglicht es dem Wavelab, Start-ups aus Music, Arts & Media mit passenden Vorbildern und auf sie zugeschnittener Gründungsberatung zu unterstützen. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ist die Anbindung an eine Kunsthochschule, das Münchner Kunstareal sowie an die sehr lebhafte Kultur- und Kunstszene der Stadt. Für die Start-ups ist dies ein optimales Testsetting. Gleichzeitig eröffnet das Wavelab den Angehörigen der Hochschule einen Zugang zu Entrepreneurship und innovativen Geschäftsmodellen in der Kultur- und Start-up-Welt.

Empowerment für Kultur-Start-ups

Was genau können Gründer*innen aus den Bereichen Music, Arts & Media, die auf der Suche nach Unterstützung und einem Netzwerk sind, vom Wavelab erwarten? Neben dem Idea Check, bei dem sie Feedback zu ihren Ideen erhalten, ist das Incubator-Programm das Herzstück des Labs. In einem sechsmonatigen Empowerment-Programm bekommen angehende Start-ups mit einer konkreten Geschäftsidee, einem Proto­typen und dem aktuellen Ziel „Markteintritt“ umfassende Unterstützung. Dazu gehören unter anderem drei intensive Präsenzwochen in München mit Teamcoaching, Pitchtraining und Networking. In den Remote-Phasen finden Einzel-Sparring-Sessions mit Expert*innen und regelmäßige digitale Workshops mit individuell zusammengestellten Fokusthemen statt. Der USP des Incubators liegt vor allem im Zugang zu einem großen Netzwerk aus Professor*innen und Mitarbeiter*innen der Hochschule und des Wavelabs, die eine besondere Expertise in der Kulturbranche mitbringen. Den Schwerpunkt legt der Incubator daher auf die Vernetzung der Gründer*innen, um so Zugang zu Branchenexpert*innen, potenziellen Investor*innen und Kund*innen zu ermöglichen. Bisher hat der Incubator viermal stattgefunden. Die nächste Runde beginnt im Herbst. Mehr Infos dazu am Ende des Beitrags.

Inspirieren, begeistern, Impact schaffen

Das Angebot richtet sich jedoch nicht nur an Start-ups, sondern an alle, die sich für innovative Ideen und Geschäftsmodelle in Music, Arts & Media interessieren, wie z.B. Studierende, Kultur- und Kreativschaffende, Unternehmer*innen oder Tech-Affine. Verschiedenen Vortragsreihen sowie Workshop- und Netzwerktage sollen sie inspirieren und für Cultural Entrepreneurship begeistern. So wird ein positiver Einfluss auf die Kultur- und Kreativwirtschaft geschaffen, um sie mit neuen Innovationen zukunftsfähiger zu machen. Doch welche Ideen, Innovationen und Unternehmen sind bisher überhaupt aus dem Wavelab-Incubator hervorgegangen?

aptone (Cyanite)

Das Start-up aptone aus dem zweiten Incubator-Batch zeigt, dass Gründer*innen nach ihrer Zeit beim Wavelab die verschiedensten Wege einschlagen können. Mithilfe von KI-Technologie werden bei aptone Samples automatisch kategorisiert und verschlagwortet, was den kreativen Workflow erheblich vereinfacht sowie die Verwaltung und Durchsuchung von Sound-Sammlungen für Musikschaffende revolutioniert. Trotz der innovativen Positionierung blieb der Markt für aptone zunächst überschaubar. Mithilfe des Wavelabs konnten die Gründer ersten Kontakt zu Markus Schwarzer, dem CEO von Cyanite, einem der weltweit führenden KI-Unternehmen zur Analyse und Empfehlung von Musik, herstellen. Da die aptone-Technologie ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten eröffnet, vertieften die beiden Unternehmen ihren Austausch und beschlossen schließlich, ihre Kompetenzen zu vereinen. Im Mai 2023 wurde aptone von Cyanite übernommen. Zwei der Gründer sind seitdem Teil des neuen Teams: Johannes Giani als Director of Information Technology und Bastian Werner als Senior Softwareentwickler.

Wie Gründerinnen Founding-Hürden besser nehmen

Tipps von Oxolo-Gründerin Elisabeth L’Orange für alle Gründerinnen, die in der von Männern dominierten Venture-Capital-Welt erfolgreich Kapital einsammeln wollen.

Für Start-up-Gründerinnen bleibt der Weg zur Finanzierung steinig, trotz allmählicher Fortschritte in den letzten Jahren. Das aktuelle EY Start-up Barometer legt offen, dass männliche Founderteams weiterhin den Löwenanteil der Investitionen – satte 87 Prozent – für sich beanspruchen. Im krassen Gegensatz dazu stehen weiblich geführte Start-ups, die lediglich zwei Prozent des Kapitals erhalten. Teams mit gemischter Führung erzielen mit elf Prozent etwas bessere Ergebnisse, dennoch ist die Kluft beträchtlich. Diese statistische Realität zwingt Gründerinnen, sich noch intensiver zu engagieren als ihre männlichen Counterparts.

Fokussierung auf Qualitätskontakte

Ungeachtet dessen, wie überzeugt eine Gründerin von ihrer Vision oder ihrem Produkt ist, sollte sie auf der Suche nach Investor*innen Kaltakquise vermeiden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Geldgeber*innen die Zeit nehmen, Cold Calls oder E-Mails durchzusehen, ist sehr gering. Stattdessen ist es effektiver, in bestehende Beziehungen zu investieren und durch persönliche Empfehlungen voranzukommen. Hier gilt: je wärmer der Kontakt, desto größer die Chance.

Effizientes Management von Kontakten zu Investor*innen

Die Suche nach den richtigen Investor*innen kann schnell zu einer unübersichtlichen Herausforderung werden. Oft müssen Gründerinnen zahlreiche, mitunter schier zahllose Gespräche mit potenziellen Geldgeber*innen führen, bevor sie den/die ideale(n) Partner*in finden. Hierbei ist ein strukturiertes Vorgehen unerlässlich.

Die Nutzung eines Customer-Relationship-Management-Systems (CRM) kann dabei helfen, den Überblick zu bewahren und die Effizienz zu steigern. Durch das Dokumentieren von Zielsetzungen, wichtigen Notizen und den Fortschritten jeder Interaktion in einem CRM bleibt der Kapitalbeschaffungsprozess organisiert. Dieses Werkzeug ermöglicht es, auf einen Blick zu erkennen, welche Schritte als Nächstes anstehen, und stellt sicher, dass keine wertvollen Kontakte oder Folgeaktionen übersehen werden. Es geht darum, den Prozess so zu gestalten, dass jeder Kontakt zählt und zur richtigen Zeit die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.

Die Kunst des Gebens im Netzwerkaufbau

Erfolgreiches Netzwerken beruht auf der aktiven Pflege von Beziehungen und gegenseitiger Unterstützung und bedeutet mehr als nur Kontakte zu sammeln: Es geht darum, einander zu inspirieren und zu fördern durch Empfehlungen, Unterstützung und Engagement. Indem man selbst großzügig Unterstützung bietet, etwa durch das Vorstellen von Kontakten oder das Teilen von Fachwissen, kann man eine solide Basis für reziproke Hilfeleistungen schaffen. Solch ein proaktiver Ansatz baut nicht nur die eigene Reputation auf, sondern fördert auch eine Kultur der Zusammenarbeit, die für alle Beteiligten vorteilhaft ist.

Substanzielle Arbeit statt Selfies auf LinkedIn

Der Aufbau von Vertrauen ist grundlegend für eine erfolgreiche Beziehung zu Investor*innen. Es ist das Kapital, in das Gründerinnen am weisesten investieren sollten. Ein stabiles Vertrauensverhältnis ermöglicht nicht nur ein blühendes Geschäft, sondern optimiert auch die Ergebnisse der Zusammenarbeit. Um dieses essenzielle Vertrauen zu etablieren, ist es entscheidend, als zuverlässige, vernünftige, ehrliche Partnerin zu handeln und stets mehr zu liefern, als man verspricht – gemäß dem Prinzip des „under-promise and over-deliver“. Während oberflächliche Selbstdarstellungen wie Selfies auf LinkedIn kaum Einfluss haben, ist inhaltliche Arbeit von unschätzbarem Wert. Diese sollte durch fundierte Fachkenntnisse in einem relevanten Bereich ergänzt werden, um so einen Sogeffekt zu erzeugen. Denn am besten ist es, wenn Investor*innen von selbst auf ein Start-up und deren Gründerin aufmerksam werden.

Schnell und gründlich vorbereitet sein

In der Start-up-Welt zählt jede Sekunde. Gründerinnen sollten besser keine Zeit verstreichen lassen, sobald ein(e) Investor*in Interesse hat. Das bedeutet, dass alle notwendigen Dokumente wie das Pitch Deck und die Finanzmodelle ständig aktuell und leicht zugänglich in einem virtuellen Datenraum vorliegen sollten. Nicht nur, um die Ernsthaftigkeit und das professionelle Auftreten zu unterstreichen, sondern auch, um die Chancen zu maximieren, dass Investor*innen bereit sind zu investieren. Diese Vorbereitung zeigt, dass das Start-up jederzeit so weit ist, seine Vision und seinen Wert auf effektive Weise zu kommunizieren.

Den idealen Mitstreiter finden

Die Arbeit in einem Team, das eine Vielfalt an Perspektiven bietet, ist für Start-ups von unschätzbarem Wert. Teams, die Diversität in Geschlecht, Fachwissen und Erfahrung vereinen, erreichen oft herausragendere Ergebnisse. Daher ist es für Gründerinnen ratsam, bewusst auch männliche Kollegen in das Team zu integrieren. Der Grund liegt nicht nur in der unterschiedlichen Herangehensweise an Probleme, sondern auch in der derzeitigen Realität der Venture-Capital-Branche: Investor*innen, die nun mal überwiegend männlich sind, neigen dazu, bevorzugt in männliche Gründer zu investieren. Eine gemischte Teamkonstellation kann also strategisch nicht nur die Innovationskraft stärken, sondern auch die Chancen auf Finanzierung erhöhen.

Selbstreflexion als Grundstein für Fortschritt

Selbstreflexion ist für Start-up-Gründerinnen sehr sinnvoll, insbesondere im Hinblick auf die Anziehungskraft ihres Unternehmens auf potenzielle Investor*innen. Eine ehrliche Bestandsaufnahme der eigenen Situation kann aufdecken, ob das Unternehmen wirklich bereit für die Finanzierungsrunde ist. Die Analyse sollte sich dabei auf drei zentrale Bereiche konzentrieren, oft als die T-Fragen bezeichnet: Team, Technologie und Traktion.

Ein kompetentes und engagiertes Team ist essenziell, denn es repräsentiert das Rückgrat des Start-ups. Ebenso entscheidend sind die Relevanz und Qualität der angebotenen Technologie. Diese muss nicht nur marktgerecht, sondern auch innovativ und überzeugend sein. Schließlich ist die Traktion, die das Unternehmen bisher generieren konnte, ein klares Indiz dafür, ob es bereit ist, weiterzuwachsen und Investor*innen anzuziehen. Sind diese Grundpfeiler nicht stark genug, ist es ratsam, zuerst interne Verbesserungen vorzunehmen, bevor weitere Anstrengungen in Richtung Kapitalbeschaffung unternommen werden.

Beharrlichkeit zahlt sich aus

Das Ringen um Investor*innen ist ein Marathon, kein Sprint. Es kann vorkommen, dass Gründerinnen Hunderte von Gesprächen führen müssen, bevor sie auf den richtigen Investor bzw. die passende Investorin stoßen. Das erfordert Geduld, Ausdauer und ein dickes Fell. Entmutigung ist ein natürlicher Teil dieses Prozesses, doch der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, sich nicht davon überwältigen zu lassen. Es ist essenziell, engagiert und proaktiv zu bleiben, jeden Tag als neue Chance zu sehen und aus jedem Nein eine Lektion zu ziehen, die dich deinem Ziel näherbringt. Durchhalten ist das Gebot der Stunde, denn Beharrlichkeit führt letztendlich zum Erfolg.

Der lange Marsch zur Finanzierung

Für Start-ups gestaltet sich der Weg bis zur ersten bedeutenden Finanzierungsrunde oft als herausfordernde Reise. Um diese erfolgreich zu meistern, sind Resilienz, ein robustes Netzwerk und anhaltende Beharrlichkeit unerlässlich. Diese Eigenschaften bilden das Fundament für Gründerinnen, um in der kompetitiven Welt der Investor*innensuche bestehen zu können. Durch stetige Zielstrebigkeit und das Knüpfen starker Verbindungen können sie die notwendige Unterstützung und die finanziellen Mittel sichern, die für das Wachstum und die Skalierung ihres Unternehmens entscheidend sind.

Die Autorin Elisabeth L’Orange gründete 2020 zusammen mit Heiko Hubertz das Start-up Oxolo, lange bevor der KI-Hype die Welt erreichte. Elisabeth ist für alle non-tech Bereiche verantwortlich, insbesondere für die Kommerzialisierung des Produkts.

Gründer*in der Woche: 3EA - die Drone-as-a-Service-Pioniere

Benjamin Wiens und Marius Schröder, die Gründer der Third Element Aviation (3EA), bieten als erstes deutsches Unternehmen kommerzielle Drohnen-Logistikflüge an und setzen damit auch in der EU Maßstäbe.

Im Herzen Nordrhein-Westfalens, in Bielefeld, ist ein Start-up beheimatet, das sich anschickt, die Grenzen dessen, was in der europäischen Drohnen-Luftfahrtlogistik möglich ist, zu definieren. Third Element Aviation (3EA) hat es sich zur Aufgabe gemacht, mittels hochentwickelter Drohnentechnologie logistische Prozesse fliegen zu lassen, und hat dies vor wenigen Monaten mit dem ersten kommerziellen Logistik-Drohnenflug in Deutschland eindrucksvoll gezeigt. Der Weg dorthin war alles andere als einfach. Die Europäische Union, die für ihre strenge Regulierung bekannt ist, stellt Start-ups wie 3EA vor beträchtliche Herausforderungen.

Vision trifft auf bürokratische Hürden

Als der Drohnenhersteller, bei dem Benjamin Wiens und Marius Schröder, die Gründer von 3EA, beschäftigt waren, 2016 seine Pforten schloss, entschieden sie sich gegen den sicheren Hafen einer neuen Anstellung und für das ungewisse Meer der Selbständigkeit. Mit einem dänischen Partner und einigen früheren Kollegen gründeten sie ihr eigenes Start-up. Ihre Vision: eine Drohnen-Airline, die Materialien schneller, effizienter und umweltfreundlicher transportieren kann als jeder LkW.

Doch die Vision stieß schnell auf die Realitäten des europäischen Rechtssystems. Die Unionsgesetzgebung zu Drohnen ist ein Labyrinth aus nationalen und supranationalen Vorschriften, das ständig in Bewegung ist. Die Sicherheitsanforderungen sind hoch und die bürokratischen Wege lang. Aber es ist ein ganz klares Entgegenkommen zwischen Politik und Wirtschaft erkennbar, das Potenzial für Drohnen in Europa weiter zu heben und nicht mit Gesetzen zu verbauen. Das unterstreicht auch Marius Schröder: „Wir sehen deutlich mehr Rechtssicherheit und Klarheit. Und wir sehen – was noch viel wichtiger ist – einen Weg hin zum sicheren Betrieb von Drohnen, auch wenn keine Piloten direkt danebenstehen. Unsere Kunden nehmen diese Veränderung wahr, und es werden wieder viel mehr Projekte angefragt.“ 3EA kennt das Spielfeld der Drohnen-Verordnungen genau, man konzentriert sich aber auf den eigenen technologischen Fortschritt auf dem sich immer weiter regulierten Markt.

Regulierungsschlacht mit Perspektiven

Drohnen operieren in einer rechtlichen Unsicherheit zwischen unbemannter Luftfahrt und ziviler Nutzung. Die Gesetzgebung muss sowohl die Sicherheit der Bevölkerung garantieren als auch einen fairen Wettbewerb ermöglichen. „Jedes Land in der EU hat seine eigenen Regeln, was eine EU-weite Expansion zu einem bürokratischen Albtraum macht“, sagt Benjamin Wiens. 3EA musste nicht nur mit den deutschen Behörden verhandeln, sondern auch die unterschiedlichen Anforderungen anderer EU-Staaten berücksichtigen. „Wir stehen ganz am Anfang einer Erschließung eines gesamten Sektors, da ist es doch ganz normal, dass Spielraum vorhanden ist. Das macht es auch so spannend und bietet eher Chancen“, sagt Benjamin Wiens.

Die logistische Revolution

Derweil schreibt 3EA Geschichte mit dem ersten kommerziellen Drohnenflug über dem Industriegebiet von Lüdenscheid. Hochtechnologische Drohnen transportieren Werkzeuge und andere Güter über eine der verkehrsreichsten Regionen Deutschlands, ohne in Staus zu geraten. Seit dem 21. Februar dieses Jahres gibt es einen dauerhaften Linienflug von ferngesteuerten Drohnen aus einer Art Kommunikationszentrale heraus, in der Drohnenpilot*innen mehrere Drohnen gleichzeitig überwachen – alles in Zusammenarbeit mit der Koerschulte Group. Damit sind sie das erste deutsche Unternehmen, das kommerzielle Logistikflüge, kurz – Drone-as-a-Service – anbietet. Das Potenzial ist riesig, denn in der Luft wird nicht nur Zeit gespart, sondern auch die Umwelt­belastung des städtischen Verkehrs erheblich reduziert.

„Wir haben lange an der Zuverlässigkeit unserer Fluggeräte gearbeitet und können jetzt eine sichere Überquerung urbaner Gebiete garantieren“, erklärt Benjamin Wiens. Die Drohnen von 3EA sind mit modernsten Navigations- und Sicherheitssystemen ausgestattet, die es ihnen erlauben, selbständig Hindernissen auszuweichen und bei technischen Problemen sicher zu landen.

Potenzial und Risiken

Analyst*innen prognostizieren ein starkes Wachstum des EU-Markts für Drohnenlogistik, besonders angesichts der zunehmenden Urbanisierung und der Suche nach nachhaltigen Transportlösungen. Wenn alle an einem Strang ziehen – dazu gehören Politik, Wirtschaft und Gesellschaft –, kann in der Luft wirklich ein Schloss entstehen; die Weichen sind gestellt. „Jedes neue Gesetz, jede Änderung in der EU-Drohnenpolitik kann uns natürlich ein Stück zurückwerfen. Aber die Vergangenheit und die Entwicklung der Gesetzgebung haben gezeigt, dass alle Seiten den Luftraum als logistische Zukunft sehen“, sagt Benjamin Wiens.

Das Vertrauen in die Flugsicherheit von Drohnen ist da. Dass es auch so bleibt, dafür sind alle Beteiligten mitverantwortlich. Drohnen sind komplexe Systeme, deren Betrieb von präziser Softwaresteuerung und fehlerfreien mechanischen Komponenten abhängt. „Sicherheit steht für uns immer an erster Stelle. Gesetzgebungen und starke Regulierungen sind enorm wichtig, weil wir als gesamte Branche das Vertrauen in eine neue Logistik aus der Luft gewinnen und vor allem langfristig halten müssen, um nachhaltig Erfolg zu haben“, sagt Benjamin Wiens.

Die Zukunft ist in der Luft zu Hause

Während klassische Use Cases im B2B-Bereich wie Dach­in­spektionen oder Filmaufnahmen bereits gut funktionieren, schaffen neue Technologien und neue regulatorische Möglichkeiten die künftige Basis für weitere Geschäftsfelder. Bereits 2025 soll jede dritte Drohne im B2B-Bereich eingesetzt werden. Vor allem der Logistikmarkt wächst. Allied Market Research geht von einem jährlichen Wachstum von über 20 Prozent bis 2030 aus. „Wir stehen erst am Anfang dessen, was mit Drohnen möglich ist“, sagt Benjamin Wiens. Die nächste Stufe könnte die Integration von KI-Systemen sein, die nicht nur die Naviga­tion, sondern auch die logistischen Entscheidungen autonom treffen können. Dadurch könnte die Effizienz weiter gesteigert und die menschliche Fehlerquote minimiert werden.

3EA steht an der Spitze einer technologischen Revolution, welche die Art und Weise, wie wir über Transport und Logistik denken, verändern könnte. Die Kombination aus innova­tiver Technologie und einer proaktiven Herangehensweise an die europäische Regulierungslandschaft macht das Unternehmen zu einem spannenden, wenn auch unsicheren Spieler auf dem Feld der modernen Luftfahrtlogistik.

Der Erfolg oder das Scheitern von 3EA wird nicht nur die eigene Zukunft bestimmen, sondern auch die Richtung, in die sich die Drohnenlogistik in Europa und darüber hinaus entwickeln wird. Benjamin Wiens und Marius Schröder sind als erste mit Drohnen kommerziell in der Luft und zeigen eindrucksvoll, dass sie alles andere als eine Luftnummer bieten. Aber ist das Pilotprojekt aus Lüdenscheid in ganz Deutschland oder sogar im gesamten europäischen Luftraum kopierbar? Ja, es ist möglich, denn die Industrie schaut für zukünftige Logistik­lösungen nach vorne und vor allem nach oben.

lemon.markets: Berliner FinTech-Start-up sichert sich 12. Mio. Euro

Das 2020 von Max Linden gegründete Berliner FinTech lemon.markets sichert sich 12 Mio. Euro von CommerzVentures als Lead-Investor sowie den Bestandsinvestoren wie Creandum, Lakestar und Lightspeed.

Als Brokerage-as-a-Service-Plattform bietet das von der BaFin lizenzierte lemon.markets anderen Finanzdienstleister*innen und FinTechs die IT-Infrastruktur für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften über eine Investment-API an.

Jetzt sichert sich das Start-up 12 Millionen Euro von CommerzVentures, Heliad und ihren bestehenden Investoren, darunter Creandum, Lakestar, Lightspeed und System.one, um sein ehrgeiziges Ziel weiterzuverfolgen: Die Wertpapier-Infrastruktur für 100 Mio. Anleger*innen bereitzustellen. Mit dem frischen Kapital aus dieser Finanzierungsrunde will das Unternehmen den Ausbau der Plattform und Go-live neuer Partner*innen vorantreiben.

„In CommerzVentures haben wir einen starken Investor aus der Branche gefunden, der uns als Team mit seinem tiefen Verständnis für unseren Markt beeindruckt hat. Wir teilen die gleiche Vision und Philosophie, um lemon.markets zu einem der relevantesten Player in der Branche zu etablieren. Zusammen wollen wir den Rückenwind im Markt nutzen, um unsere nächsten Partner und Produkte in den kommenden Monaten live zu bringen“, erläutert Max Linden, Gründer und CEO von lemon.markets.

lemon.markets: Lizenzen, Launch und Partnerschaften

Im ersten Halbjahr 2024 erreichte lemon.markets viele wichtige Meilensteine: Lizenzen, Go-live erster Partner und die kontinuierliche Erweiterung der Plattform. Im Januar 2024 hat das Unternehmen umfangreiche Zulassungen der BaFin als Wertpapierinstitut erhalten. Damit darf lemon.markets die Anlage- und Abschlussvermittlung, die Anlageberatung, die Finanzportfolioverwaltung, das Finanzkommissionsgeschäft, den Eigenhandel sowie das Depotgeschäft erbringen.

Die Geschäftsaufnahme erfolgte in Kooperation mit den Branchengrößen Deutsche Bank, BNP Paribas und Tradegate. Den Auftakt zum offiziellen Launch im März macht die Finanzbildung-App beatvest. Als ersten Anwendungsfall im Wealth-Management-Vertical ermöglicht es lemon.markets dem FinTech, seinen B2C-Nutzer*innen ETF-Investments anzubieten.

Im Rahmen der kürzlich verkündeten Partnerschaft mit Tomorrow dringt das Start-up in das Bankensegment vor. Gleichzeitig beinhaltet die Kooperation das erste Migrationsprojekt: Der nachhaltige Banking-Anbieter Tomorrow wechselt mit seinem Wertpapierangebot von der Solaris SE zu lemon.markets. Mit Allfunds, einem der weltweit führenden Fondsmarktplätze, erweitert das Start-up gleichzeitig sein Angebotsspektrum um das Finanzinstrument Fonds.

„Unser Fokus liegt darauf, die talentiertesten Teams bei der Lösung der komplexesten Probleme im Finanzwesen zu unterstützen. lemon.markets ist dafür ein Paradebeispiel. Max ist ein beeindruckender junger Gründer, der ein erstklassiges Team um sich herum aufgebaut hat. Und wir freuen uns sehr, diese Finanzierungsrunde anführen zu dürfen und das Team dabei zu unterstützen, mit lemon.markets die größte und modernste Brokerage- und Verwahrungsplattform in Europa aufzubauen“, sagt Jonas Wenke, Principal bei CommerzVentures.

Nächste Schritte: Mehr Partner*innen, neue Produkte und weiteres Teamwachstum

Der Markt für Brokerage- und Custody-Infrastruktur zeigt eine große Dynamik, mit einem prognostizierten Marktvolumen von 63 Milliarden US-Dollar in den kommenden fünf Jahren und einem Wachstum von rund 39 Prozent allein für den Custody-Markt. Traditionelle Player sowie FinTechs haben das Potenzial erkannt, digitale Anlagelösungen neu zu denken, die das Investieren für Verbraucher*innen zugänglicher machen. Dass das notwendig ist, zeigen die Zahlen: Allein in Deutschland liegt der Großteil des Geldvermögens (41,7 Prozent laut Bundesbank) in Bargeld und als Einlagen bei Banken und Sparkassen wie Tages- und Festgeld vor – das waren 3.214 Mrd. Euro zum Jahresende 2023.

lemon.markets ermöglicht FinTechs, Banken und Vermögensverwaltern über seine Infrastruktur, den Handel mit ETFs, Fonds und zukünftig Aktien, als Anlageprodukt für Kund*innen zugänglich zu machen. Die Brokerage-as-a-Service-Plattform ist modular aufgebaut und kann basierend auf dem individuellen Anwendungsfall des Partners / der Partnerin konfiguriert werden. Eine API-first Architektur reduziert dabei die Integrationszeit erheblich. Durch die konsequente Kombination von Technologie und Compliance-Expertise positioniert sich lemon.markets als digitaler, regulierter und kundenzentrierter Infrastrukturanbieter und unterstützt Partner*innen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

„Ich bin fest davon überzeugt, dass es noch mehr digitale Anlageprodukte braucht, damit mehr Menschen am Kapitalmarkt investieren. Dafür müssen auch etablierte Player in der Vermögensverwaltung, dem Banking und Brokerage ihre Infrastruktur neu denken. Das lemon.markets-Team bringt tiefstes Wertpapierwissen gepaart mit FinTech-Erfahrung mit, was sie ideal positioniert, um sowohl FinTechs als auch traditionelle Player als Kunden zu gewinnen“, sagt Simon Schmincke, General Partner bei Creandum.

Die Rückkehr des Strong Leadership?

Die aktuelle Studie von NWI und Netzwert belegt: Die allgemeine Krisenstimmung ist in den Unternehmen und im Arbeitsalltag der Menschen angekommen, sogar dann, wenn das eigene Unternehmen gar nicht von einer Krise betroffen ist.

Laut der wissenschaftlich begleiteten Studie „In ungewissen Zeiten: Zuversicht und die veränderte Rolle von Führung im Unternehmenskontext“ von NWI und Netzwert, an der insgesamt 1.044 Personen, davon 418 Führungskräfte inkl. Top-Management und 626 Mitarbeitende teilgenommen haben, wird deutlich: Die allgemeine Krisenstimmung ist in den Unternehmen und im Arbeitsalltag der Menschen angekommen, sogar dann, wenn das eigene Unternehmen gar nicht von einer Krise betroffen ist. Das Studienteam ging darüber hinaus folgenden Fragen nach: Wird das Sicherheitserleben am Arbeitsplatz dadurch beeinflusst, und wenn ja, wie?

Wird ein Bedürfnis nach autoritärer Führung bei Mitarbeitenden und Führungskräften ausgelöst, und welche Rolle nimmt Zuversicht in diesem Kontext ein?

49% der Befragten bejahen, dass die Krisenstimmung in ihren Unternehmen angekommen ist, auch wenn nur 36% ihr Unternehmen tatsächlich in einer Krise sehen. Die eigene Sicherheit am Arbeitsplatz wurde von den Führungskräften (56%) und den Mitarbeitenden (44%) um so niedriger bewertet, je stärker die Krisenstimmung der Befragten war, unabhängig davon, ob ihre Unternehmen von Krisen betroffen sind.

62% der Befragten (ja=31%, teils teils=31%) vertreten die grundsätzliche Haltung, dass es in Krisenzeiten autoritäre Führung braucht. Allerdings unterscheiden sich die aus den aktuellen Krisen resultierenden Bedürfnisse von Mitarbeitenden und Führungskräften deutlich voneinander: Mitarbeitende haben ein Bedürfnis nach mehr Strukturklarheit und Regeln, Führungskräfte hingegen eines nach autoritärer Führung (Strong Leadership).

Daraus schließt das Studienteam, dass Führungskräfte autoritäre Führung (selbststabilisierend) mit Sicherheit am Arbeitsplatz verbinden. Auf Mitarbeitendenebene stehen die geringere Sicherheit am Arbeitsplatz und ein Krisenerleben in Verbindung mit dem Wunsch nach Struktur- und Regelklarheit, aus Sicht des Studienteams ein probater Weg, um das Sicherheitserleben in Ungewissheit zu erhöhen.

Damit fallen die Bedürfnisse von Führungskräften und Mitarbeitenden in Krisenzeiten deutlich auseinander: die Pille der autoritären Führung passt nicht zur Diagnose.

Aktuell aktivieren bereits deutlich mehr Unternehmen und Führungskräfte alte Erfolgsmuster wie klassische effizienzgetriebene Restrukturierung, Costcutting und aktionistisches Delegieren und Priorisieren seitens der Führungskräfte. Die Bedürfnisse der Mitarbeitenden nach struktureller und Regelklarheit werden über autoritäre Führung nicht nur nicht erfüllt. Vielmehr verengt sich der Entscheidungsspielraum der Mitarbeitenden weiter, sodass sich auch ihr Selbstwirksamkeitserleben reduziert – eine der wichtigsten Voraussetzungen für Krisenbewältigung. Das birgt die Gefahr, dass sich ein Ohnmachtserleben einstellt – eine vergleichbare Entwicklung zum gesamtgesellschaftlichen Verlauf einer sich von Institutionen abwendenden Gesellschaft – und der denkbar schlechteste Modus zur Bewältigung von Krisen.

Wie werden Unternehmen krisenfest, und wie kann eine Transformation gelingen?

Im Management von Krisen sind grundsätzlich andere Kompetenzen vonnöten als in der qualitativen Transformation von Organisationen, sodass in der aktuellen Gleichzeitigkeit von Krise und Transformationserfordernis Management und Führungskräfte gefordert sind, die beiden Ansätze Effizienzsteigerung und Organisationsentwicklung, die bislang eher in einem Entweder-oder-Verhältnis zueinanderstanden, in einem „Sowohl als auch“ miteinander zu vereinen.

Krisen und Ungewissheit werden Unternehmen auch künftig begleiten und dürfen nicht mehr als Ausnahme behandelt werden. Das bedeutet, mit Krisen jenseits von Ad- hoc-Sparprogrammen und klassischen Restrukturierungen umgehen zu lernen und resiliente Organisationen aufzubauen. Dafür braucht es unbedingt strukturelle Veränderungen, klare transformationale Ziele und ein transformatives Verständnis von Management und Führung.

Die Ergebnisse der vorliegenden Studie zeigen deutlich den (intuitiven) Reflex der Führungskräfte auf, unter bestimmten Bedingungen in die Haltung autoritärer Führung zurückzufallen. Das mag für klassische Restrukturierungen unter Umständen noch funktionieren – danach ist die Organisation unter Umständen effizienter, aber im künftigen Marktumfeld mit Sicherheit nicht leistungsfähiger und keinesfalls resilienter. Für qualitative Transformation ist autoritäre Führung in jedem Fall die denkbar ungünstigste Voraussetzung. Change auf Ansage hat noch nie funktioniert.

Die vollständigen Studienergebnisse inkl. Handlungs-Implikationen kannst du hier abrufen.

B2B-Bartering: ROI statt Abschreibung

Mittels B2B-Bartering können Start-ups auf unkonventionelle Weise ihre Bilanz verbessern und Ressourcen effizienter nutzen – nicht nur in Krisenzeiten.

Eine Krise nach der anderen beutelt den Handel und dämpft die Konsumlaune. Die Folgen zeichnen sich vor allem in den Lagern vieler Retailer ab, in denen sich zusehends unverkaufte Produkte türmen – und damit noch mehr Kosten verursachen. Für Start-ups gestaltet sich dies als eine noch größere Herausforderung, da sie wesentlich knapper kalkulieren als klassische Retailer und zudem unter konstanter Beobachtung ihrer Investor*innen stehen. Ein Lösungsweg für dieses Problem, der gleich an mehreren Punkten ansetzt, ist das sogenannte Bartering.

Was genau ist Bartering?

Bartering ist eine Form des Handels, bei der eine Leistung direkt mit einer anderen beglichen wird. Diese Praxis basiert auf dem Prinzip des Gegengeschäfts, das schon lange vor der Entstehung von Geldwährungen existierte. Die Handelsform ist in verschiedensten Bereichen anzutreffen; sei es in der Industrie als internationale Wirtschaftstätigkeit zwischen Ländern, etwa beim Tausch von Stahl gegen Weizen, oder zwischen Unternehmen, zum Beispiel beim Austausch von Medialeistungen gegen Waren.

Insgesamt bietet der Barter-Handel eine Reihe von Vorteilen, allen voran schont er den Cashflow. In der Praxis können Unternehmen mithilfe von Tauschgeschäften überschüssige Waren zu Anschaffungspreisen verkaufen, sprich, ihre Lager leeren. Im Gegenzug erhalten sie individuelle Medialeistungen im Wert der Waren. Da Lagerware bilanziell eine Verbindlichkeit darstellt, verbessert ein solches Gegengeschäft schließlich das Unternehmensergebnis und verwandelt abschreibungsbedrohte oder End-of-Life-Waren in werthaltige Medialeistungen, bei denen es sich beispielsweise um Anzeigen in Zeitungen oder Out-of-Home-Werbung handeln kann.

Das unkonventionelle Handelsprinzip bietet insbesondere Gründer*innen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine attraktive Möglichkeit, ihre Ressourcen effizient zu nutzen. Zudem zahlt das Handelsprinzip maßgeblich auf ökonomische Nachhaltigkeit ein: „Lagerleichen“ kommen endlich wieder in den Wirtschaftskreislauf, ohne dass Retailer sie – meist sogar kostspielig – vernichten müssen.

Wie Start-ups von Bartering profitieren können

Grundsätzlich eignen sich Waren aus nahezu jeder Branche zum Bartern. Jedes Produkt hat seinen eigenen Wert und somit auch einen potenziellen Gegenwert, den es beim Bartern zu erfassen gilt. Gängig sind Produkte aus den Bereichen der Consumer Electronics, Fahrzeuge, Bettwaren, haltbare Lebensmittel und Convenience-Produkte. Auch Haushaltsprodukte, Smartphones und Kosmetikartikel können in diesem Kontext gehandelt werden. Weniger gut für diese Deals geeignet sind Vertragsabschlüsse wie Mobilfunkverträge, Versicherungen oder Abonnements jeder Art.

Unabhängig von der Branche lohnt sich das Handelsprinzip insbesondere für Start-ups. Viele von ihnen verfügen nur begrenzt über finanzielle Mittel, haben jedoch schon erheb­liche Ausgaben für die Herstellung oder Produktion ihrer Produkte getätigt. Start-ups brauchen aber vor allem eins: Sichtbarkeit und Reichweite, um das Geschäft ins Rollen zu bringen. Allerdings bleibt für die Mediaplanung häufig wenig bis kein Budget übrig. Genau an dieser Stelle bietet Bartering eine effektive Lösung: Die Nutzung vorhandener Ressourcen – nämlich bereits produzierter Ware, für die in der Vergangenheit bereits Geld ausgegeben wurde – bietet mithilfe von Gegengeschäften Zugang zu Medialeistungen. So können Start-ups ihre Lagerbestände nutzen, um ihre Marketingaktivitäten zu finanzieren. Das ist nicht nur bilanziell gesehen eine Win-win-Situation, Start-ups erhalten so auch die Möglichkeit, ihren eingeschränkten finanziellen Spielraum optimal zu nutzen, während sie neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen.

Bartern und Steuern: Was ist zu beachten?

Irrtümlicherweise herrscht oft die Annahme vor, dass es sich beim Bartering lediglich um einen Tausch handelt und demnach keine Steuern fällig werden. Doch handelsrechtlich betrachtet gelten diese Transaktionen als Kauf. Verlassen Waren das Lager eines Unternehmens oder werden Mediaschaltungen als Dienstleistung erbracht, wird auf beiden Seiten eine Rechnung ausgestellt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jedes beteiligte Unternehmen die entsprechende Rechnung buchen muss. Somit bist du als Unternehmer*in immer auch verpflichtet, die darauf enthaltene Umsatzsteuer ordnungs­gemäß abzuführen. Für eine korrekte Buchführung ist es daher entscheidend, die steuerlichen Aspekte dieses Handels­prinzips zu beachten.

Neben den rechtlichen Aspekten ist Transparenz ein entscheidender Faktor für erfolgreiche Tauschgeschäfte. Um sicherzustellen, dass vertrauliche oder sensible Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen, gehört zu einem solchen Prozess immer auch die Unterzeichnung eines Non-Disclosure Agreements, das die Grundlage für einen transparenten Austausch darstellt. Während des Verhandlungsprozesses werden unter anderem Warenpreise offengelegt und die relevanten Key Performance Indicator (KPI) diskutiert, somit ist alles fair geregelt und das Maximum an Transparenz erreicht. Doch wie läuft so ein Deal konkret ab und wo setzt er an?

Bartern in der Praxis

In den meisten Fällen haben Geschäftsführer*innen oder die Abteilungen für Finanzen und Vertrieb eine genaue Vorstellung davon, wie viel Ware sich im Lager befindet. Daher sind diese Personen oder Abteilungen häufig die Schnittstelle zu Spezialdienstleister*innen im Bereich Bartering.

Eine Bestandsaufnahme der überschüssigen Lagerware hilft den Beteiligten dabei, den Wert aller Produkte, die Unternehmer*innen verkaufen wollen, zu ermitteln. Zusätzlich werden Marketingverantwortliche in den Prozess eingebunden, um die KPIs der Medialeistungen zu bewerten. Während der/die Spezialdienstleister*in nach passenden Abnehmer*innen für die Ware sucht, plant er/sie in Absprache die individuellen Medialeistungen. Sobald ein passendes Angebot für die Ware und angemessene Preise für die Medialeistungen vorliegen, können beide Parteien den Deal schnell abschließen.

Diese integrierte Herangehensweise ermöglicht es, den Wert des Deals sowohl für das Unternehmen als auch für den/die Tauschpartner*in zu maximieren und somit eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung zu treffen. Der Prozess zeigt außerdem, wie verschiedene Unternehmensbereiche zusammenarbeiten können, um erfolgreiches Bartering zu ermöglichen.

Bartering - der unterschätzte Deal

Obwohl das Prinzip der Gegengeschäfte eine effiziente Lösung für diverse Probleme in Unternehmen bietet, wird es auch heute noch tabuisiert. Viele Gründer*innen und Unternehmer*innen zögern zunächst bei der Zusammenarbeit mit Barter-Partner*innen, da sie damit vermeintlich unternehmerische Schwäche zeigen. Die Probleme der vollen Lager liegen meist auf der Hand, doch darüber sprechen, möchten betroffene Unternehmen zumeist nur ungern. Dennoch sind dies Aspekte, über die viele Unternehmer*innen letzten Endes hinwegsehen können, insbesondere, wenn die Zusammenarbeit zur effizienteren Ressourcennutzung und zu einem erhöhten Return on Investment führt.

Kritik kommt häufig insbesondere vonseiten der Mediaagenturen auf, da diese ungern das Budget ihrer Kund*innen verlieren und das Handelsprinzip deshalb als Bedrohung betrachten. Weil der Warenhandel nicht zum Tagesgeschäft gehört, fehlt es vielen Agenturen zudem an Verständnis dafür. Das Bartern mit Medialeistungen soll Agenturen jedoch keineswegs ersetzen, sondern ergänzen. Die Spezialdienstleister*innen bedienen sich nicht am Media-Budget, sondern wandeln vielmehr überschüssige Produkte in Medialeistungen um.

Insgesamt eröffnet Bartering Unternehmer*innen die Möglichkeit, auf unkonventionellem, aber innovativem Weg ihre Bilanz zu verbessern und vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen. Trotz bestehender Vorbehalte zeigt sich, dass das Handelsprinzip gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit eine effektive Strategie sein kann, mit der Unternehmen gleichzeitig einen Beitrag zur ökonomischen Nachhaltigkeit leisten können.

Der Autor Gerhard Erning ist Gründer und Geschäftsführer der auf innovatives Bartering spezialisierten BARTER1 GmbH.

50 Mio. Euro für Quantencomputer-Start-up planqc

Das 2022 in Garching bei München gegründete Start-up planqc ist dabei, einen hochmodernen Quantencomputer „Made in Germany" zu entwickeln, der auf jahrzehntelanger Pionierforschung des Max-Planck-Instituts für Quantenoptik aufbaut.

Planqc wurde im April 2022 von Alexander Glätzle, Sebastian Blatt, Johannes Zeiher, Lukas Reichsöllner zusammen mit Ann-Kristin Achleitner und Markus Wagner und den wissenschaftlichen Beratern Immanuel Bloch und Ignacio Cirac gegründet und hat seinen Sitz in Garching bei München. Das Start-up ist europäischer Marktführer im Bereich des digitalen Quantencomputing mit neutralen Atomen. Die Investition wird von dem europäischen Family Office CATRON Holding und dem DeepTech & Climate Fonds (DTCF) angeführt. Zusätzliche finanzielle Unterstützung kommt von Bayern Kapital, der Max-Planck-Stiftung, weiteren privaten Investoren, den Bestandsinvestoren UVC Partners, Speedinvest sowie von einem Zuschuss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Alexander Glätzle, CEO und Mitgründer von planqc, kommentiert: „Diese jüngste Investitionsrunde ist eine wichtige Bestätigung unserer Technologie als führende Plattform für Quantenanwendungen. Die umfangreiche Unterstützung ermöglicht es uns, unsere Quantencomputer 'Made in Germany' erfolgreich im Wettbewerb zu positionieren und einen aufstrebenden Markt mit einem Volumen von mehreren Milliarden Euro zu erschließen.“

Die Technologie von planqc, die auf der Forschung des Max-Planck-Instituts für Quantenoptik (MPQ) basiert, zielt auf schnelle Fortschritte in der Entwicklung industrienaher Quantencomputer ab. Die neuen Finanzierungsmittel werden genutzt, um einen Quantencomputing-Cloud-Service aufzubauen und Quantensoftware für Anwendungen in Branchen wie Chemie, Pharma, Klima-Technologie, Automotive und Finance zu entwickeln. Bereits heute nutzt planqc Quanten-Maschinelles-Lernen, um an Klimasimulationen und effizienteren Batterien für Elektrofahrzeuge zu arbeiten.

Dr. Sebastian Blatt, CTO von planqc, zur Technologie des Quantencomputers: „Im Gegensatz zu den meisten anderen Unternehmen, einschließlich Big Tech, verwenden wir einzelne Atome – gefangen in Kristallen aus Licht – als Qubits. Dieser Ansatz ermöglicht eine schnelle Skalierung der Qubit-Anzahl und die Verbesserung ihrer Qualität, was Voraussetzung dafür ist, als erstes Unternehmen fehlerresistente Quantencomputer liefern zu können.“

Gegründet im Jahr 2022 von Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts für Quantenoptik (MPQ) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), befindet sich planqc im Herzen des Münchner Quantum Valley (MQV). Kürzlich wurde das Unternehmen von der deutschen Bundesregierung beauftragt, einen Quantencomputer mit 1.000 Qubits am Leibniz-Rechenzentrum zu installieren. Darüber hinaus hat planqc eine europäische Ausschreibung zur Entwicklung eines Quantencomputers für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) gewonnen.

Das MPQ hat in Zusammenarbeit mit planqc bereits die Skalierung der Anzahl der als Qubits genutzten neutralen Atome auf 1.200 demonstriert. Das Erreichen dieses branchenrelevanten Meilensteins in der Qubit-Anzahl ebnet den Weg für fehlertolerante – und somit praktisch nutzbare – Quantencomputer. In den nächsten Jahren wird eine weitere Skalierung auf 10.000 oder sogar 100.000 Qubits erwartet. Diese Systeme werden dann in der Lage sein, bisher unlösbare Probleme anzugehen.

Die Rechenleistung von Quantencomputern wird die Entdeckung neuer Materialien und Arzneimittel ermöglichen, Optimierungsprobleme in Bereichen wie der Klimaforschung, der Industrie und der Verkehrsplanung lösen und eine neue Ära der Kryptografie einläuten. Quanten-Maschinelles Lernen wird neue Anwendungen für Künstliche Intelligenz ermöglichen und der wissenschaftlichen Gemeinschaft ein völlig neues Verständnis der Welt bieten.

Benjamin Erhart, General Partner bei UVC Partners, schlussfolgert: „Der schnelle Fortschritt von planqc seit unserer ersten Investition beruht sowohl auf wissenschaftlicher Exzellenz als auch auf der Fähigkeit, erstklassige Talente anzuziehen. Im Einklang mit unserer Strategie, nachhaltige Marktführer aufzubauen, war es eine klare Entscheidung, unser Engagement bei planqc deutlich zu verstärken.“

GameChanger des Monats: Ecopals – Straßenbau neu gedacht

Das 2021 von Jonas Varga gegründete Berliner Start-up Ecopals realisiert das bei weitem größte Bauprojekt in Deutschland, bei dem 45 Tonnen Altplastik einen Teil des sonst für Asphalt eingesetzten Rohstoffs Bitumen ersetzen.

Bei rund einem Drittel der Straßen, die in Deutschland gebaut werden, enthält das Asphalt-Bindemittel Bitumen zusätzliche Kunststoffe (Fachbegriff: polymermodifiziertes Bitumen). Grund dafür ist, dass diese Kunststoffe die Straßen belastbarer und haltbarer machen. Das hat aber auch einen großen Nachteil: Über die gesamte Lieferkette verursacht Asphalt mit polymermodifiziertem Bitumen rund 20 Prozent mehr CO2.

In ganz Europa werden pro Jahr mehr als 19 Millionen Tonnen Kunststoffe nicht recycelt, sondern einfach verbrannt. Ecopals hat deshalb zusammen mit dem Fraunhofer Institut für Chemische Technologie und der Universität Kassel ein Verfahren entwickelt, um bisher nicht recycelte Kunststoffe so zu modifizieren, dass sie in Asphalt eingesetzt werden können. Das spart CO2, weil so keine neuen Kunststoffe mehr produziert werden müssen, um den Asphalt stabiler zu machen. Gleichzeitig wird weniger Kunststoffmüll verbrannt.

Von der studentischen NGO zum Start-up

Entstanden ist Ecopals 2019 als Projekt der studentischen NGO Nidisi, welche Entwicklungshilfe-Arbeit in Nepal leistet. Neben Trinkwasser- und Bildungsprojekten war das Team auf der Suche nach einer Lösung für die Plastikverschmutzung sowie den Mangel an sicherer Infrastruktur. Mithilfe der wissenschaftlichen Projektpartner des Fraunhofer ICT (Kunststoff-/Materialwissenschaften), der Universität Kassel (Asphalt & Straßenbau) sowie erster Baupartner in Nepal, Österreich und Deutschland wurde schnell deutlich, dass diese Technologie auch bei uns in Europa einen großen Impact haben kann. Offiziell gegründet wurde das Start-up dann im Jahr 2021.

Größtes Bauprojekt dieser Art in Deutschland

Jetzt, 2024, wurden auf einem Bauabschnitt der A7 in Schleswig-Holstein mehr als 45 Tonnen Altplastik als Teil der Asphaltdecke wiederverwertet. Es ist das bisher mit Abstand größte Projekt in Deutschland, bei dem Altplastik einen Teil des sonst für Asphalt eingesetzten Rohstoffs Bitumen ersetzt, der wiederum aus Erdöl hergestellt wird. Durch das Kunststoff-Recycling können 18 Prozent CO2 gegenüber herkömmlichem Asphalt eingespart werden. Damit werden in diesem Projekt ungefähr 130 Tonnen CO2 eingespart, was dem monatlichen CO2-Verbrauch von über 200 Personen entspricht. Durch den Einsatz im Straßenbau wird Altplastik, das in mehr als 500 durchschnittlichen Haushalten in einem Jahr anfällt und bisher in der Verbrennung gelandet wäre, in den Recyclingkreislauf gebracht.

Gründer der Woche: Bavarian Couture – „Bairisch Rock'n'Roll“

Das Label Bavarian Couture wurde von den Geschwistern Laura und Christoph Forstner im Dachauer Hinterland gegründet und 2021 in Strawanza Bavarian Couture bzw. Strawanza umbenannt. Die beiden stellen hochwertige Mode her, die mit bayerischen, selbstdesignten Motiven bedruckt ist. Mehr zu dem stylischen Geschwister-Business im Interview mit Laura und Christoph.

Servus, ihr beiden! Wie seid ihr auf die Idee zu eurem bajuwarischen Mode Label gekommen?

Christoph: Die Idee entstand, als ich 2011 in der Berufsschule aus Langeweile anfing, verschiedene Sprüche und Motive auf ein Blatt Papier zu kritzeln. Mein, von meinen ständigen Fragen, wie er die Zeichnungen denn fände, genervter Sitznachbar sagte damals: „Wenn dir das alles so gut gefällt, dann druck‘s dir doch einfach auf ein T-Shirt“ – Um ihn zu überraschen, habe ich dann genau das gemacht.

Ich habe einen Onlineshop aufgesetzt, mit Hilfe einer Plattform, auf der jeder seine selbst gestalteten Motive zum Verkauf anbieten kann. Nach kurzer Zeit merkte ich, dass bei Freunden und Bekannten wirklich eines der eingestellten Motive Anklang fand, und zwar eins mit einem bayerischen Spruch drauf. In die Berufsschule habe ich drei Wochen später schon ganze Kartons mit Shirts mitgebracht und dort im Klassenzimmer verkauft. So hat sich das ganze dann eher aus einer Gaudi heraus entwickelt.

Was waren dann die wichtigsten Steps von der Gründung bis zur ersten Kollektion?

Christoph: Schwierig war es zu Beginn, die passenden Partner für das Vorhaben zu finden. Für uns war und ist es immer noch wichtig, dass wir uns auf unsere Dienstleister verlassen können und ein gutes Bauchgefühl haben. Von der Produktion und dem Textildruck über die komplette logistische Abwicklung bis hin zum Steuerberater, alles sollte eingespielt sein. Erst wenn das gut funktioniert, kann man sich auf die kreative Gestaltung konzentrieren.

Zum Glück hat meine Schwester Laura eine Ausbildung zur Mediengestalterin gemacht und konnte mir von Anfang an helfen, meine Ideen zu visualisieren. Dann war natürlich auch eine gehörige Portion Glück dabei, als die ersten Motive und Schnitte gleich gut ankamen.

Wie habt ihr diese Phase finanziert?

Laura: Durch die Zusammenarbeit mit einer Druckerei, die auf eigene Kosten Textilrohlinge lagerte und diese dann erst mit unseren Motiven bedruckte, wenn sie auch bestellt wurden, war das finanzielle Risiko damals gleich Null. Wir haben also pro verkauftem Teil eine kleine Provision erhalten, mussten aber zuvor keine Mengen abnehmen oder Produkte vorproduzieren lassen. Die daraus entstandenen Einnahmen haben wir dann für weitere Investitionen genutzt. Dadurch konnten wir auf anderweitige finanzielle Unterstützung komplett verzichten.

Nun zu eurem Label. Was bietet ihr an Kleidung und Co. und welche Ansprüche habt ihr in Sachen Herstellung und Materialien?

Christoph: Bei uns gibt’s vor allem Oberbekleidung, also T-Shirts, Sweatshirts und Hoodies. Dabei setzen wir auf eine faire und nachhaltige Produktion und auf Stoffe in Bio-Qualität. Unsere T-Shirts bestehen beispielsweise aus 100 Prozent Bio-Baumwolle, unsere Pullover aus 85 Prozent Bio-Baumwolle und 15 Prozent recyceltem Polyester. Die Bekleidung bekommen wir größtenteils von einer belgischen Textilfirma. Mit Hilfe des Siebdruckverfahrens bringen wir die Motive auf die Textilien. Dieser Print ist extrem hochwertig und hält jedem Waschgang stand. Dadurch können wir Produkte anbieten, die eine sehr lange Lebensdauer haben und auch noch nach Jahren wie neu aussehen.

Soweit möglich, versuchen wir unsere Produkte aber schon in Bayern zu fertigen oder veredeln zu lassen. Unsere Winterkollektion aus Mützen und Stirnbändern wird schon komplett in Bayern gestrickt.

Worauf können wir uns bei eurer aktuellen Frühlings-Sommer-Kollektion besonders freuen? Auf Slogans wie "Biergarten Life Balance" ...

Laura: Unsere neue Kollektion „Bairisch Rock’n’Roll“ soll das Lebensgefühl der bayerischen Jugend wiederspiegeln. Sie ist wild, farbenfroh und laut. Für laue Sommernächte, Lagerfeuer, und die Romanze mit oder im Biergarten.


Wer ist eure Zielgruppe?

Laura: Unsere Mode richtet sich an alle, die sich in einer positiven Art und Weise mit der Region verbunden fühlen. Sei es durch die Sprache, die Traditionen oder auch aufgrund geografischer Gegebenheiten. Zuhause verwurzelt und gleichzeitig weltoffen. Hauptsächlich getragen aber schon von der bayerischen Jugend, bis in die Mitdreißiger. Aber vor allem wirklich Bayern, wir machen keine Mode, die Tourismuskitsch sein soll.

Funktioniert das Konzept auch jenseits des Weißwurst-Äquators?

Christoph: Manche Sprüche, wie beispielsweise „Biergarten Life Balance“ funktionieren auch außerhalb. Wie Laura gesagt hat, finden die Teile auch Anklang bei Menschen, die sich in irgendeiner Art und Weise mit der bayerischen Mundart verbunden fühlen. Oft bekommen wir liebe Nachrichten von Menschen, die sich bedanken, weil sie durch unsere Mode die Möglichkeit haben, ein Stück Heimat oder ein Stück Erinnerung an eine schöne Zeit bei sich zu tragen. Auch wenn sie in einem anderen Land oder Bundesland leben.

Wie macht ihr auf euch und euer Label aufmerksam?

Laura: Für uns sind nach wie vor die Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram die Hauptwerbekanäle. Langsam versuchen wir uns auch an TikTok. Wir sind aber ebenso ein großer Freund von Offline-Kampagnen, weshalb man immer mal wieder einen Radiospot von uns hören kann, Plakate in Skigebieten sieht oder Anzeigen in lokalen Zeitschriften. Ich glaube außerdem, dass glückliche Kunden die besten Werbeträger sind.

Finde ich Bavarian Couture auch außerhalb eures Onlineshops?

Christoph: Vereinzelt finden sich unsere Produkte auch im stationären Handel. Zuletzt waren wir im Rahmen der „Kauf Lokal“-Aktion bei Hirmer in München vertreten. Es gibt aber auch kleinere Läden, die eine Auswahl unserer Produkte im Sortiment haben, zum Beispiel in Deggendorf, Rosenheim oder Bad Tölz. Überwiegend findet der Verkauf aber über unseren eigenen Onlineshop statt.

Was sind eure weiteren Vorhaben?

Christoph: Wir planen nicht zu weit im Voraus, damit wir den aktuellen Zeitgeist in unsere Kollektionen einfließen lassen können. Ziel ist es weiterhin, unsere Kunden mit tollen und langlebigen Produkten zu begeistern, die auch noch in fünf Jahren die Lieblingsstücke im Schrank sind. Außerdem ist es unser Anspruch, uns selbst immer wieder neu zu erfinden und immer ein bisschen besser zu werden. Schön wär's, wenn uns auch die Ideen nicht so bald ausgehen!

Und last but not least: Was ratet ihr anderen Gründerinnen und Gründern aus eigener Erfahrung?

Laura: Es ist nicht schlimm, wenn am Anfang nicht alles glatt läuft. Wichtig ist, von seiner eigenen Idee überzeugt zu sein und zu 100 Prozent hinter seinem Produkt oder der Dienstleistung zu stehen. Wenn dir dein Bauchgefühl von einer Entscheidung abrät, dann höre darauf. Ansonsten nicht zu lange zögern und ausprobieren. Am schlimmsten wäre es doch, wenn man sich irgendwann mal fragt: Was wäre wenn …?

Hinweis der Redaktion: 2021 wurde Bavarian Couture in Strawanza Bavarian Couture bzw. kurz Strawanza umbenannt.

Das Interview führte Hans Luthardt

Krisen als Katalysator

Wie Start-ups in turbulenten Zeiten florieren können. Insights und Key-Takeaways von NAVAN-CEO Michael Riegel.

Im vergangenen Jahr gingen in Deutschland so viele Start-ups pleite wie nie zuvor. Fast 300 junge Unternehmen meldeten Insolvenz an – 65 Prozent mehr als 2022. Die Finanzierungslage hat sich noch nicht erholt und es scheint, als würden wirtschaftliche Turbulenzen immer häufiger und intensiver werden. Doch jede Krise bietet auch die Möglichkeit, sein Unternehmen neu auszurichten. Oder sogar gestärkt daraus hervorzugehen. So bekommen Gründer*innen auch in der Krise die Kurve:

Agilität und Fokus: Den Kernwert neu entdecken

Stell dir vor, du hast ein Business-Travel-Start-up gegründet und plötzlich kommt der weltweite Reiseverkehr zum Erliegen. In der Corona-Pandemie ging es uns bei Navan so und vielen anderen Start-ups auch. Abwarten, bis die Krise vorbei ist? Besser nicht. Analysiere dein Geschäftsmodell und schau dir ganz genau an, welche Teile trotzdem noch gebraucht werden. Finde also heraus, was in deinem Geschäftsmodell auch in Krisenzeiten gut funktioniert und baue darauf auf.

Beispiel: Wenn niemand reist, gibt es keinen Bedarf an Reisebuchungen – und das aktuelle Geschäftsmodell eines Travel-Start-ups bringt keinen Umsatz. Aber die Verwaltung von geschäftlichen Ausgaben bleibt weiterhin relevant. Daher haben wir das Geschäftsmodell angepasst und den Bereich Spesenmanagement ausgebaut. Das Resultat? Navan hat sich durch die Kombination von Reise- und Spesenmanagement einen Unique-Selling-Point geschaffen, der auch heute noch das Kund*innenwachstum stark ankurbelt.

Key-Takeaway: Analysiere dein Geschäftsmodell und identifiziere Kernbereiche, die auch in Krisenzeiten relevant sind. Baue diese Bereiche aus und passe dein Angebot entsprechend an.

Zielgruppe erweitern und neue Märkte erschließen

Nicht jede Krise ist so offensiv wie die Pandemie. Denken wir nur an die aktuelle Zinswende – sie hat die Start-up-Welt zwar heftig erschüttert, aber sie führt nicht dazu, dass die Wirtschaft abrupt ins Stocken gerät und Menschen kaum noch konsumieren. Viele Investor*innen halten ihr Geld zurück und Start-ups müssen jetzt zeigen, dass sie profitabel sind. Hier kommt der Total Addressable Market (TAM) ins Spiel. Statt sich nur darauf zu konzentrieren, wer die Leistungen von einem realistischerweise kauft, müssen Gründer*innen in Krisenzeiten (vielleicht auch grundsätzlich) mutiger werden und noch stärker fragen: Wer könnte (rein theoretisch) das Produkt kaufen?

Beispiel: Ein E-Commerce-Start-up für Luxusgüter erweitert sein Sortiment um erschwingliche Produkte, um eine breitere Kundschaft anzusprechen. Ein Start-up, das Coworking-Spaces anbietet, könnte seine Infrastruktur nutzen, um Home-Office-Lösungen zu entwickeln und anzubieten. So hat WeWork beispielsweise neue Zielgruppen angesprochen und seine Marktchancen erhöht.

Key-Takeaway: Erweitere deinen Markt, indem du innovative Lösungen findest, die auf den bestehenden Stärken deines Unternehmens aufbauen. So kannst du neue Zielgruppen ansprechen und das Geschäftsmodell krisenfest machen.

Community stärken

In Krisenzeiten wird ganz gern als Erstes das Marketing Budget gekürzt. Aber keine Panik – das heißt nicht, dass du die Markenbekanntheit und deinen Umsatz nicht weiter ausbauen kannst. Die zufriedenen Bestandskund*innen sind jetzt Gold wert. Nutze die Macht der Community und mache sie zu deinen Markenbotschafter*innen. Sie können dir helfen, indem sie positive Bewertungen hinterlassen, in sozialen Medien das Start-up erwähnen oder bei Events darüber sprechen. Ein gutes Partnermanagement kann diese Unterstützung aktivieren und dafür sorgen, dass dein Start-up im Gespräch bleibt, auch wenn das Marketingbudget knapp ist.

Beispiel: Ein SaaS-Start-up könnte seine Community durch regelmäßige Webinare und Online-Workshops stärken, um den Kund*innen mehr Wert zu bieten und die Bindung zu erhöhen. Zufriedene Kund*innen teilen ihre positiven Erfahrungen gern und können so neue Kundschaft für einen gewinnen.

Key-Takeaway: Nutze die Macht der Community und lass zufriedene Kund*innen zu deinen Markenbotschafter*innen werden. Engagiere sie aktiv, um deine Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

Fazit

Krisenzeiten müssen nicht das Ende deines Start-ups bedeuten. Mit der richtigen Strategie kannst du sogar gestärkt daraus hervorgehen. Fokussiere dich auf das, was funktioniert, entdecke neue Zielgruppen, stärke deine Community und bleibe vor allem flexibel. So bleibst du auch in turbulenten Zeiten auf Erfolgskurs.

Der Autor Michael Riegel ist CEO EMEA bei Navan, einer All-in-One-Lösung für Reise- und Spesenmanagement. In der Corona-Krise schaffte es Navan von 0 Dollar Umsatz zu einer Bewertung von 9,2 Milliarden US-Dollar.

Clypp: rund 1 Mio. Euro für KI-basierte Wissensmanagementsoftware

Das 2020 von Maximilian Zeyda und Edwin Sauer gegründete Start-up Clypp macht Unternehmen und Mitarbeitenden das Teilen Ihres Wissens so einfach wie möglich.

Clypp hat seine Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen. Dabei konnte das Team das Family-Office Secways des spanischen Software-Unternehmers und Investors Pere Hospital und den auf HR-Tech spezialisierten Investor allygatr für sich gewinnen.

Das Investment ist vor allem von strategischer Bedeutung für Clypp. „Mit Secways und allygatr haben wir erfahrene Investoren von uns überzeugt, die selbst schon in unseren Schuhen als Gründer waren“, so Maximilian Zeyda, Gründer von Clypp. „Dank des großen Netzwerks von Secways bekommen wir auf dem europäischen Markt vielseitige Unterstützung. Das ist eine große Wachstumschance für unser Unternehmen, weil wir bis dato vor allem im deutschsprachigen Raum mittlere und große Unternehmen von Clypp überzeugen konnten. Secways öffnet nicht nur den spanischen Markt, sondern unterstützt uns darüber hinaus mit ihrer Expertise in der Skalierung innovativer Software-Geschäftsmodelle.“

Mit den neuen finanziellen Mitteln will Clypp nun vor allem das Produkt auf die nächste Stufe heben und weitere Kund*innen ansprechen. „Unser Ziel ist es, mithilfe von Automatisierung und künstlicher Intelligenz wirklich jedem Unternehmen und allen Mitarbeitenden das Teilen Ihres Wissens so einfach wie möglich zu machen. Die Digitalisierung und Bereitstellung von Know-how sind und bleiben die entscheidenden Wettbewerbsfaktoren für Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels und Generationenwandels“, so Zeyda.

In nur knapp zwei Jahren hat Clypp seine Lösungen für Video-basierten Wissenstransfer in deutschen Unternehmen etabliert. Mit Clypp können Mitarbeitende ihr Wissen schnell und einfach in Videoform festhalten. Die künstliche Intelligenz unterstützt Nutzer*innen sowohl in der Erstellung, als auch in der automatischen Bearbeitung der Inhalte, inklusive Untertitel und Screenshots – und das in jeder gewünschten Sprache. Die sogenannten Clypps werden auf der angebundenen Plattform geteilt und können nahtlos in jedes digitale Tool integriert werden.

Die Zahlen können sich sehen lassen: Das bayerische Start-up zählt nach eigenen Angaben bereits etwa 10.000 Nutzer*innen. Über 50 Kund*innen sind überzeugt, darunter Firmen wie Telefónica Deutschland, E.ON oder die Nürnberger Versicherung. Dadurch arbeitet das Start-up schon heute kostendeckend – angetrieben durch das starke Wachstum ein weiterer Erfolgsfaktor, der die Investor*innen vom Team um die beiden Gründer überzeugen konnte.

DAG: Neuer Markt, neue Needs

Wie die Gründer der Deutschen Anbaugesellschaft DAG den hierzulande neu geschaffenen Genuss-Cannabis-Markt mit ihrem CSC-Anbauservice als Pioniere aktiv mitgestalten.

Entwickeln Unternehmer*innen ein vollständig neues Business Modell, brauchen sie vor allem zwei Dinge: ein Gefühl für neue Märkte und eine Vision. Die Gründer des Anbau- und Technologie-Start-ups Deutsche Anbaugesellschaft DAG vereinten beides, als sie 2022 antraten, einen Service für einen ganz speziellen Markt zu entwickeln, den es zuvor so nicht gab. Die Rede ist vom Markt für legales Genuss-Cannabis.

Zum 1. April 2024 trat das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Seitdem dürfen Erwachsene in Deutschland zuhause bis zu drei Pflanzen bzw. bis zu 50 Gramm besitzen und unterwegs bis zu 25 Gramm Cannabis mitführen. Eine zweite Säule der neuen Gesetzgebung kommt nun ab Sommer zum Tragen: der nicht gewerbliche Anbau von Genuss-Cannabis durch sogenannte Cannabis Social Clubs. Ab dem 1. Juli dürfen diese mit dem Cannabis-Anbau für ihre Mitglieder beginnen. Damit entsteht ein neuer Markt mit neuen Needs.

Auf eben diese Bedürfnisse der Cannabis Clubs ist das Angebot der DAG-Gründer Christian Tonn und Ercan Hayvali zugeschnitten: ihr CSC-Anbauservice, eine Komplettlösung für den Anbau von Genuss-Cannabis.

Anbaufläche für bis zu 300 Social Clubs

Mit der gigantischen Fläche und Infrastruktur des ehemaligen NVA-Standorts in Relzow bei Murchin hat sich die DAG bereits vor mehr als einem Jahr auf die erwartete Nachfrage nach Anbaukapazitäten vorbereitet. Das gut gesicherte Areal umfasst 60 Hektar, auf denen 35 Hallen mit einer Gesamtfläche von 120.000 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Mit seiner Größe und dem hohen Sicherheitscharakter bietet der Standort die perfekte Infrastruktur für sicheren Cannabis-Anbau. Sobald der Startschuss im Sommer fällt, können Clubs hier jährlich bis zu 30 Tonnen Cannabis anbauen.

„Cannabis ist keine Randerscheinung. Bis zu 400 Tonnen werden allein in Deutschland jährlich konsumiert“, weiß Gründer Ercan Hayvali. Knapp neun Prozent der erwachsenen Deutschen haben das grüne Gewächs bereits probiert. Im Gegensatz zu medizinischem Cannabis, das bereits seit 2017 legal ist, ist Genuss-Cannabis nicht über Apotheken oder andere Geschäfte erhältlich. Konsument*innen sind auf den Eigenanbau angewiesen oder werden Mitglied in einem der vielen Cannabis-Vereine, die sich in Deutschland registriert haben. Diese Non-Profit-Clubs dürfen bis zu 500 Mitglieder haben, für diese Cannabis anbauen und an sie weitergeben. Hier kommt die DAG mit ihrem CSC-Anbauservice ins Spiel.

Anbauservice als Komplettlösung

„Wir verfügen über die nötige Expertise und Infrastruktur für den anspruchsvollen Anbau der sensiblen Pflanzen“, sagt Ercan Hayvali, und ergänzt: „Dank einer eigenen Photovoltaikanlage bewirtschaften wir den Standort konstant und günstig mit erneuerbarer Energie, autark und nachhaltig.“ Schon bald geht es in die Umsetzung. „Die Cannabis Clubs in Deutschland können ab dem 1. Juli unmittelbar nach Genehmigung mit dem Anbau beginnen“, sagt Christian Tonn. „Mit einer ersten erwarteten Ernte im Oktober kommen wir damit der Nachfrage ihrer Mitglieder schon bald nach.“

Und diese Nachfrage ist enorm. „Ständig werden neue Clubs gegründet. Wir haben in den letzten Monaten zahlreiche Anfragen aus ganz Deutschland bekommen“, berichtet Tonn. Warum das so ist, erklärt er damit: „Wir lösen zwei der größten Herausforderungen der Clubs – zum einen die hohe Anfangsinvestition und zum anderen überhaupt eine geeignete Anbaufläche zu finden, die alle gesetzlichen Auflagen erfüllt.“

Speziell für Cannabis Clubs entwickelt: das Modulsystem

Die große Nachfrage haben die Gründer antizipiert und sich vorbereitet. „Wir haben den Standort schon 2022 gesichert und die ersten 40.000 Quadratmeter angemietet. Jetzt werden wir Halle für Halle mit Modulen ausbauen. Jeder Club bekommt ein fertiges Modul, das wir sehr zügig in die Hallen einsetzen können.“ Alle Module sind klar voneinander abgetrennt und dürfen nur von den jeweiligen Clubmitgliedern betreten werden. Sie umfassen mit jeweils 200 Quadratmetern neben der Anbaufläche Räume für Trocknung, Weiterverarbeitung und Verpackung sowie Lagerung. Zudem sind mit modernsten Beleuchtungs-, Belüftungs- und Bewässerungssystemen ausgestattet – elementar für den Anbau der anspruchsvollen Pflanzen. Denn Cannabis-Pflanzen sind sensibel, selbst die Wasserqualität hat Einfluss auf das Ernteergebnis.

Doch nicht nur Anbau und Ernte sind komplex. Eine Frage, die die Gründer lange umtrieb, ist es mindestens ebenso: Wie lässt sich die Entkriminalisierung als zentrales Ziel der Legalisierung erreichen? Christian Tonn und Ercan Hayvali sehen eine mögliche Antwort in ihrem Geschäftsmodell: „Wir haben lange nach einer Lösung gesucht, mit der wir einen verantwortungsvollen Umgang mit dem sensiblen Thema der Cannabis-Legalisierung gewährleisten“, sagt Ercan Hayvali. „Denn wir betrachten es als unsere Mission, den Cannabis-Anbau so sicher, transparent und effizient wie möglich zu gestalten.“ Mit dem Anbauservice der DAG könnte ihnen das gelungen sein.

Cannabis meets Krypto

Die Gründer verbinden eine der ältesten Nutzpflanzen mit einer der fortschrittlichsten Technologien unserer Zeit: Krypto. Eine eigens für die DAG entwickelte Blockchain-Technologie sorgt für absolute Transparenz bei Anbau, Ernte und Tracking aller Daten. Den Gründern war von Anfang an bewusst: „Nur in einem verantwortungsvollen Umgang kann legaler Cannabis zu Genusszwecken seinen Weg in die Gesellschaft finden“, sagt Christian Tonn. Wesentlich ist dafür eine detaillierte Dokumentation der Produktion vom Samenkorn bis zur Ernte. Sein Mitgründer ergänzt: „Mithilfe unseres Blockchain-basierten Seed-to-Sale-Systems DECT-S2S werden alle Daten vom Anbau bis zur Abgabe lückenlos dokumentiert und vollständig nachvollziehbar in der dezentralen Datenbank dargestellt. So erfüllen wir alle Voraussetzungen, wie sie der Gesetzgeber fordert.“

Von Visionären zu Pionieren

Der gebürtige Goslaraner Hayvali machte seinen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und legte zwei Master-Studien in Economic Behaviour Governance sowie in Business Studies obendrauf. Mehr als zehn Jahre war Hayvali im Bereich von Business Development, IT- und Blockchain-Lösungen tätig, ehe er sein erstes Start-up gründete – die CeBiol Blockchain Solutions, die heute als Partner der DAG mit Know-how und Technologie für die Blockchain-Lösung zur Seite steht.

Mitgründer Christian Tonn ist in Hamburg verwurzelt. Als ausgebildeter Kaufmann war er jahrelang in Groß- und Außenhandel tätig. Nach der Gründung mit Partner Ercan Hayvali kam die DAG ins geschäftige Hamburg und plant nun den Umzug nach Relzow. „Wir wollen die Region stärken und hier Arbeitsplätze schaffen“, sagt Tonn über den Standort in Mecklenburg-Vorpommern. „Daher werden wir mit der DAG vollständig aus Hamburg nach Relzow ziehen.“

Ordentlich Abgrasen mit dem Cannabis Token

Wie jeder neue Markt, schafft auch die Cannabis-Legalisierung enorme Potenziale. Vom Wachstum des neuen Markts und dem Blockchain-Konzept können alle Interessierten profitieren. Das Start-up gibt derzeit den „Deutschen Cannabis Token“ aus, kurz DECT. Er ist als erster Krypto-Wert mit Bezug zur Cannabislegalisierung in Deutschland auf der Website der DAG erhältlich und bietet die Möglichkeit einer Erntebeteiligung durch Pflanzplatz-NFTs, die eine der am Standort angepflanzten Cannabispflanzen repräsentieren.

Die DAG ist eben nicht nur ein Cannabis-, sondern auch wesentlich ein Technologie-Start-up. Der Background der Gründer spiegelt ihre Kryptokompetenz. Nicht zufällig lautet der Claim ihrer aktuellen Online-Kampagne: „Wir wissen, wie es geht.“