Controlling vom 1. Tag an

Übersicht über die eigenen Finanzen schaffen

Autor: Janina Flocke
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Fehlende oder unzureichende Kenntnisse über die eigenen Finanzen sind eine Hauptursache für Insolvenzen. Wer als Gründer von Anfang an auf Kontrolle setzt, behält leichter die Übersicht – wie dies funktioniert, lesen Sie hier.

Gründer sind in der Regel mutig, voller Elan und risikobereit. Aber als penible Rechner sind wohl die wenigsten von ihnen geboren. Während der aufreibenden Phase der Geschäftsgründung ist das Geld, mit dem man Rechnen könnte, sowieso knapp, davon abgesehen fehlt auch oft die Zeit und – nüchtern betrachtet – auch die Lust auf Finanzstatistiken und deren Auswertung. Deshalb bleibt das Controlling in der Existenzgründungsphase oftmals völlig auf der Strecke oder läuft als stiefmütterlich behandelte Aufgabe nebenher, die ab und an erledigt wird.

Stiefmütterlich behandelt: Controlling

Einer Umfrage der Firma Sage Software zufolge, betreiben 55 Prozent der Unternehmer in Deutschland überhaupt kein Controlling. Gut 13 Prozent improvisieren ihre Controlling-Hausaufgaben ab und an auf Papier, was die Auswertung deutlich komplizierter macht als sie sein müsste. Bleibt der Gründer nicht von Anfang an Herr der Datenlage, wird diese später immer unübersichtlicher und abschreckender. In der Regel verzichten diese Unternehmer dann ganz auf Controlling-Mechanismen. Erst wenn das Unternehmen plötzlich Liquiditätsprobleme hat, wenden sich die Inhaber ihren Zahlen wieder zu, um die Ursachen herauszufinden. Leider ist es dann oft zu spät, um das Ruder herumzureißen.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass fehlendes oder unzureichendes Controlling eine Hauptursache für Insolvenzen bei kleinen und mittleren Unternehmen darstellt. Eine neuere Studie der Universität Münster belegt, dass sogar 80 Prozent der gescheiterten Unternehmen kein System zur Früherkennung von Schieflagen haben oder nutzen. Aber auch für Unternehmen, die solvent sind, lohnt sich Controlling. Denn nur durch kontinuierlichen Zahlenvergleich lassen sich besonders teure Posten unter den Betriebsmitteln oder kleinere Umsatzeinbrüche feststellen.

Ohne Controlling wird die Chance verschenkt, Geld zu sparen und Gewinne zu verbessern. „Aber Controlling ist mehr als die Rückschau auf die Fehler der vergangenen Monate – obwohl das auch dazu gehört. Es bietet die Möglichkeit, zu erkennen, wie das Ergebnis aussehen würde, wenn es so weiterginge wie bisher“, erklärt Dr. Gabriele Schäfer, Inhaberin einer Beratungs- und Controlling-Agentur für Existenzgründer.

Nur durch kontinuierlichen Zahlenvergleich lassen sich besonders teure Posten unter den Betriebsmitteln oder kleinere Umsatzeinbrüche feststellen

Chefsache von Anfang an

Christiane Sharief stand kurz vor der Aufgabe ihrer Tierarztpraxis samt der angeschlossenen Tierpension. „Ich stand mit dem Rücken zur Wand. Im Alltagsgeschäft habe ich kaum die Zeit gefunden, mir meine Zahlen näher anzuschauen. Plötzlich wusste ich nicht mehr, wovon ich die Miete für die Praxisräume bestreiten sollte“, erzählt sie. Sie wandte sich an die Industrie- und Handelskammer in Hamburg, die ihr eine erfahrene Beraterin zur Seite stellte. Mit ihr arbeitete sie zunächst die Betriebsergebnisse der letzten Monate auf, um dann Bilanz zu ziehen und Konsequenzen für die Zukunft zu erarbeiten. „Als Tierärztin hatte ich überhaupt kein Vorwissen, was Buchhaltung angeht. Im Studium lernt man so etwas auch nicht, und als Laie sieht man nicht, wie wichtig es ist“, berichtet Sharief.

So geht es vielen Unternehmern. Ihnen fehlt nicht nur die Zeit für Controlling, sondern auch das nötige Know-how, um ein effektives System zu etablieren und durchzuhalten. Doch so viel Zeit muss sein, sich wenigstens die Grundlagen anzueignen. Controlling ist Chefsache, so lange die Betriebseinnahmen nicht ausreichen, um einen Mitarbeiter extra für diese Aufgabe einzustellen oder um externes Controlling einzukaufen. „Gerade als Existenzgründer sollte man Controlling bis zu einem gewissen Grad auf jeden Fall selbst machen. Es ist sehr wichtig, dass man sich als Entrepreneur selbst mit seinen Zahlen auseinandersetzt, dass man lernt, sie zu interpretieren und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen“, weiß Dr. Schäfer aus ihrer Beratungspraxis.

Forderungsmanagement: Schneller zum Geld

Eine ausgestellte Rechnung bedeutet noch lange kein Geld. Daher: Tipps und To-do’s für ein effektives Forderungsmanagement – von Anfang an.

Zwei Hürden, die viele im Geschäftsbereich kennen: Man hat hart gearbeitet, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt gebracht und Kund*innen gewonnen. Doch dann zeigt sich ein Problem: mangelnde Zahlungsbereitschaft. Dies kann besonders in den Anfangstagen, aber auch bei einer Expansion zu existenzbedrohenden Schwierigkeiten führen. Gerade wenn man mit begrenztem Anfangskapital arbeitet, im digitalen Raum Dienstleistungen anbietet oder in neue Märkte expandiert, kann eine ausbleibende Zahlung den gesamten Geschäftsverlauf beeinträchtigen.

Daher gilt: Je früher man sich mit dem Thema mangelnde Zahlungsbereitschaft auseinandersetzt, desto einfacher wird es, ein effektives Forderungsmanagement zu etablieren.

Die Zahlungsmoral sinkt 

Um das Ganze in einen konkreteren Kontext zu setzen, hilft ein Blick auf die Zahlen: In der ersten Hälfte des Jahres 2023 ist das Zahlungsverhalten deutscher Unternehmen auf ein neues Tief gesunken, wie die aktuellsten Daten von der Wirtschaftsauskunftei CRIF Deutschland zeigen. Der durchschnittliche Verzug bei Zahlungen beträgt 19,2 Tage, und es gibt einen erhöhten Anteil von Unternehmen, die ihre Rechnungen zu spät oder überhaupt nicht begleichen. Mit einer Prognose von 17.000 Firmeninsolvenzen im Jahr 2023 zeichnet sich eine düstere Perspektive ab.

Zudem ergab die Studie „Europäische Zahlungsgewohnheiten“ von EOS, einem Unternehmen, das weltweit Forderungsmanagement-Services anbietet, vom Frühjahr 2020, dass 42 Prozent dieser Unternehmen Liquiditätsprobleme haben und 51 Prozent Verluste beim Gewinn verzeichnen.

Angesichts dieser Trends ist es für Unternehmen jeder Größe essenziell, sich mit dem Thema Forderungsmanagement auseinanderzusetzen. Eine ausgestellte Rechnung bedeutet noch lange kein Geld. Es sollte jeder Schritt überdacht werden, um die eigene Liquidität zu sichern. Trotzdem lässt allein schon das Wort Forderungsmanagement viele zurückschrecken, klingt es doch nach Problemen mit Kund*innen oder ausbleibenden Zahlungen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Aufbau eines eigenen Forderungsmanagements.

Die Vorteile eines Mahnsystems

Ein effizientes Forderungsmanagement kann erhebliche Vorteile bieten: Unternehmer*innen profitieren in erster Linie von einer Verbesserung des Cashflows, indem Rechnungen unverzüglich beglichen werden, was die Liquidität sicherstellt, und es ermöglicht, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dies führt wiederum zu einem weiteren bedeutenden Pluspunkt – der Steigerung der Profitabilität: Mit zügigem Geldzufluss kannst du strategischer agieren, in Wachstums­initiativen investieren, deine Lieferketten verfeinern und somit deine Ertragskraft erhöhen.

Darüber hinaus kann, wenn das Forderungsmanagement nicht nur auf Mahnverfahren, sondern auch auf Freundlichkeit und Verständnis ausgerichtet ist, die Kund*innenloyalität gefördert werden. Ein kund*innenorientiertes Mahnsystem signalisiert, dass du als das Unternehmer*in oder Gründer*in Wert sowohl auf deine finanzielle Stabilität als auch auf deine Kund*innenbeziehungen legst. Zuletzt kannst du durch gut organisierte Prozesse im Forderungsmanagement Verwaltungsaufgaben reduzieren und somit Kosten sparen. Schließlich willst du kaum mehr als nötig dafür ausgeben wollen, offenen Rechnungen hinterher zu sein, mal ganz abgesehen vom hohen zeitlichen Aufwand, der sich ergibt.

Die oben genannten Vorzüge betonen die Relevanz eines wirkungsvollen Forderungsmanagements vor allem in der aktuellen, wirtschaftlich anspruchsvollen Lage. Obwohl das Bewusstsein für seine Notwendigkeit vorhanden ist, fragen sich viele Unternehmen, wie dies konkret realisiert werden kann.

In der Tat: Der Aufbau und die Pflege eines effektiven Forderungsmanagements bedürfen spezifischer Schritte. Es ist jedoch an der Zeit, Forderungsmanagement als strategisches Anliegen zu sehen, statt nur als notwendige Last.

Im Folgenden sind alle wichtigen Schritte zur systematischen Verbesserung des Forderungsmanagements aufgeführt, um so die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.

1. Überprüfung des gegenwärtigen Zustands

Starte zunächst mit einer Analyse des gegenwärtigen Zustands. Erfasse dabei den aktuellen Umfang deiner Außenstände. Nutze dafür eine Liste aller unbezahlten Rechnungen und sortiere diese nach dem Fälligkeitsdatum. Möglicherweise stellst du bereits Muster fest oder identifizierst spezifische Kund*innen, die regelmäßig ihre Zahlungen nach Ablauf der auf den Rechnungen angegebenen Fristen verzögern.

2. Formulierung eindeutiger Zahlungsbedingungen

Es ist essenziell, dass deine Zahlungsbedingungen eindeutig formuliert sind. Sorge dafür, dass diese Bedingungen verständlich und für jeden deiner Kund*innen klar sind. Diese sollten auf jeder Rechnung und in jedem Vertrag aufgeführt sein. Frage am besten bereits zu Beginn einer Geschäftsbeziehung mit neuen Kund*innen, ob sie bestimmte Rechnungsmodalitäten bevorzugen, wie etwa eine quartalsweise Abrechnung deiner Leistungen.

3. Überwachung der Rechnungsausstellung

Achte darauf, dass deine Rechnungen rechtzeitig verschickt werden. 

4. Überprüfung der Kreditwürdigkeit

Um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, könnte es ratsam sein, die Kreditwürdigkeit von neuen Kund*innen im Voraus zu überprüfen. Dies solltest du vor allem bei umfangreicheren Projekten tun, die dir zwar viel Umsatz einbringen können, aber auch sehr zeitintensiv sind. Sollte es hier zu einem Zahlungsverzug kommt, bleiben dir wenig Alternativen zur Liquiditätssicherung.

5. Ausarbeitung eines strukturierten Mahnwesens

Bestimme die grundlegenden Bedingungen deines Mahnwesens. Zu welchem Zeitpunkt sollen Mahnungen versendet werden? Soll die erste Mahnung bereits nach zehn Tagen erfolgen oder erst später? Wann sollte die zweite Mahnung, wann die dritte folgen? Es ist wichtig, abhängig von der Eskalationsstufe, die passenden Kommunikationsmittel zu wählen. Wenn du dich für schriftliche Mitteilungen per E-Mail oder Brief entscheidest, achte besonders auf die Wortwahl.

Die Formulierung in der Mahnung kann oft entscheidend sein. Zum Beispiel wird „Sie haben noch nicht bezahlt, bitte begleichen Sie den Betrag bis zum Tag xy“ anders aufgenommen als: „Wir alle wissen, dass Rechnungen im täglichen Stress untergehen können. Uns ist aufgefallen, dass die Rechnung xy noch aussteht. Wir möchten Sie daher freundlich ­darum bitten, den ausstehenden Betrag bis zum Tag xy zu überweisen.“ In herausfordernden Zeiten könnte es zudem sinnvoll sein, Zahlungspläne oder Frühzahlungsrabatte anzubieten.

6. Prozessautomatisierung

Setze auf eine Automatisierung deiner Forderungsprozesse durch die Einführung von Softwarelösungen, die den gesamten Prozess von der Rechnungserstellung bis hin zur Mahnung abdecken. Diese können dazu beitragen, Forderungen kontinuierlich zu überwachen und Mahnungen zu festgelegten Zeiten zu verschicken. Viele Softwarelösungen bieten zudem die Option, Dashboards oder Reporting-Tools zu nutzen, damit du immer den Überblick über deine Forderungen behältst und Entwicklungen frühzeitig wahrnehmen kannst.

7. Keine Pflicht zur Mahnung

Übrigens. Es besteht keine Pflicht, eine Mahnung zu erstellen. Dennoch solltest du bei ausbleibender Zahlung deine Kund*innen daran erinnern. Dadurch bleibt dir zumindest die Möglichkeit, dein Geld zu erhalten und du hast einen Nachweis über den korrekten Ablauf deiner Rechnungslegung.

Der Autor Stefan Lais ist seit fast 30 Jahren im Vertrieb tätig. Nach Stationen bei verschiedenen Softwareherstellern ist er bei der CSS AG Experte und Produktberater für eGECKO Rechnungswesen.

Die Tricks der Investor*innen und wie du nicht darauf reinfällst

Thomas Masek, Gründer und Co-CEO des auf Media-Lösungen spezialisierten Unternehmens crossvertise, teilt seine persönlichen Erfahrungen, die er während seiner Gründungshistorie im Zusammenspiel mit Investor*innen gesammelt hat, zeigt die größten Fallstricke und erklärt, wie du dich nicht über den Tisch ziehen lässt.

Investor*innen sind begehrter denn je – rund 79 Prozent der deutschen Start-ups sind laut einer Umfrage durch Bitkom Research aktuell auf der Suche nach einer Starthilfe. Kommt endlich der heiß ersehnte Deal zustande, wiegen sich Gründer*innen erst einmal in unternehmerischer Sicherheit. Doch die Beziehung zu den Geldgeber*innen verläuft leider nicht immer harmonisch und auf Augenhöhe.

Letztendlich muss man sich klarmachen: Alle Investor*innen haben die gleiche Agenda. Sie wollen mit ihrem Invest Geld verdienen. In einigen Fällen greifen sie hierfür in die Trick­kiste, um ihren ROI zu erhöhen. Doch wer aufpasst, erkennt die Alarmzeichen und verhindert, ausgespielt zu werden.

Thomas Masek, Gründer und Co-CEO des auf Media-Lösungen spezialisierten Unternehmens crossvertise, teilt seine persönlichen Erfahrungen und die Fallstricke, die ihm während seiner Gründungshistorie begegnet sind – und er erklärt, wie du dich nicht über den Tisch ziehen lässt.

Trick: Leere Versprechen für eine gute Bewertung

Die erste große Hürde ist genommen, ein(e) Investor*in so gut wie gewonnen – doch die potenziellen Geldgeber*innen möchten ihr Finanzinvest durch Sacheinlagen oder operative Unterstützung kompensieren. Jetzt ist Vorsicht geboten! Denn was erst einmal nach einem fairen Ausgleich klingen mag, entpuppt sich oft als leeres Versprechen oder gar dreiste Abzocke.

Das wildeste Angebot, das uns gemacht wurde: Investor*innen wollten vollständig auf Geldeinlagen verzichten und boten stattdessen wenige Domains für Unternehmensanteile. Ein paar Netzadressen für eine substanzielle Beteiligung? Kein guter Deal.

Mein Rat: Lass die Finger davon! Ich kenne keine Beispiele, die den Abschlag in der Bewertung wert waren – ganz im Gegenteil.

Trick: Kurzfristige Anpassung der Konditionen

Beide Seiten haben ihre wichtigsten Konditionen skizziert, die Absichtserklärung steht. Doch auch wenn das schriftliche Dokument verbindlich scheint und deinem Start-up eine gewisse Sicherheit schenkt – in Stein gemeißelt ist hier noch nichts. Die Inhalte können weiterhin angepasst werden. Und das passiert öfter, als man erwarten würde.

Gern wird dann geschickt ein Zeitpunkt knapp vor dem Notartermin gewählt: Du als Gründer*in wiegst dich in Sicherheit, hast andere Optionen entweder abgesagt oder bist diesen gar nicht erst nachgegangen und stehst nun unter Druck. Für Investor*innen die perfekte Ausgangslage, um Konditionen nochmal zu verändern oder Klauseln einzufügen, die nun plötzlich zur Bedingung für die vereinbarte Partnerschaft werden.

Bei einer unserer Finanzierungsrunden wurde kurz vor knapp eine zusätzliche Klausel ins Dokument eingefügt – ein „überproportionaler Verwässerungsschutz“ –, diese ungewöhnliche Klausel hätte dem Investor in bestimmten Szenarien mehr Firmenanteile zu einem deutlich niedrigeren Preis sichern können und zu Interessenkonflikten bei zukünftigen Bewertungen geführt.

Mein Rat: Lass dich hier auf keinen Fall unter Druck setzen! Am besten behältst du dir schon im Vorfeld einen Puffer zu deinem tatsächlichen Liquiditätsende. So kannst du Termine verschieben oder den Deal ganz ausschlagen. Von diesem „Joker“ solltest du aber nur im absoluten Notfall Gebrauch machen. Zwar wollen die Geldgeber*innen durchaus investieren, andernfalls verlieren sie ihren finanziellen und zeitlichen Einsatz – sollte es aber zum Äußersten kommen, droht dir die Insolvenz.

Bleib daher von Anfang an wachsam und verfolge auch Alternativen bis zuletzt. Oft lohnt es sich, mehrere Parteien für eine Finanzierungsrunde zusammenzubringen, um die Abhängigkeit von Investor*innen zu verringern.

Trick: Persönliche Haftung einfordern

Commitment zieht. Und das besonders bei Investor*innen. Um sicherzugehen, dass Milestones erfüllt werden, greifen diese in manchen Fällen zu drastischen Mitteln wie beispielsweise zur Forderung der persönlichen Haftung, die über die üblichen Garantien hinausgeht. Stimmst du als Gründer*in diesem Postulat zu, begibst du dich automatisch in eine ausweglose Lage, sollten die vereinbarten Ziele nicht in vollem Umfang oder rechtzeitig erreicht werden.

Und: Die Persönliche Haftung wird dich auch für kommende Verhandlungen mit deinen Investor*innen immer in eine Ecke drängen. Denn die Folgen bei einer Verletzung der zuvor getätigten Vereinbarungen – dabei spielt es keine Rolle, ob selbstverschuldet oder nicht – können weitreichend sein. So kenne ich Gründer*innen, die durch den hohen Druck, den Geldgeber*innen zustimmen zu müssen, ihre gesamten Anteile verloren haben.

Also, lieber keinen Deal als einen mit persönlicher Haftung? Ja, doch Commitment und Garantien sind sowohl aufseiten der Geldgeber*innen als auch der Gründer*innen wichtig.

Mein Rat: Wenn es um das Thema persönliche Haftung geht, ist es in jedem Fall ratsam, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Solltest du aus guten Gründen nicht bereit sein, „all in“ zu gehen, kann das bei Investor*innen zur Annahme führen, dass eine gewisse Unsicherheit aufseiten des Start-ups vorhanden ist. Hier können Gründer*innen ihr Engagement jedoch auch anders beweisen – und zwar, indem sie selbst nochmal in das Unternehmen investieren.

Trick: Liquidität klein halten und bei Engpass günstig Anteile abgreifen

Liquidität – das liegt beiden Parteien am Herzen. Denn ein Unternehmen, welches die eigenen Rechnungen nicht bezahlen kann, kann auch die Forderungen von Gläubiger*innen und Geldgeber*innen nicht einhalten. Doch, dass Investor*innen alles tun, um die Liquidität groß zu halten, ist meist eine Illusion. Bei Engpässen stehen Gründer*innen im Handlungszwang, und ehe man sich versieht, fordern diese Anteile zu niedrigen Bewertungen ein.

Mein Rat: Debattieren Investor*innen schon im Vorfeld über mehrere Meilenstein-Auszahlungen, sollten deine Alarmglocken läuten! Mehr als zwei sollten es in keinem Fall sein. Überprüfe lieber regelmäßig deine Liquidität, plane vorausschauend und suche parallel das Gespräch mit anderen, potenziellen Förder*innen.

Trick: Neue Geschäftsführung – ohne die Gründer*in

Als Gründer*in und alleinige(r) Geschäftsführer*in deines Start-ups vertrittst du natürlich auch deine Interessen. Das kann einigen Investor*innen ein Dorn im Auge sein, da für sie die Gefahr besteht, dass du als letztes Mittel bei zu großen Diskrepanzen aus der Zusammenarbeit aussteigst. Deshalb versuchen einige Geldgeber*innen, frühzeitig eine von ihnen ausgewählte Geschäftsführung mit ins Unternehmen zu holen oder sogar dich als Geschäftsführer*in ganz zu ersetzen, um sich abzusichern.

Ein Extrembeispiel: Investor*innen haben bei einem mir bekannten Gründer eine neue Geschäftsführung eingesetzt – nicht nur mit einem deutlich höheren Gehalt, sondern auch mit weniger Wissen und geringerer Leistungsbereitschaft. So musste das Start-up nicht nur das exorbitante zusätzliche Gehalt stemmen, sondern auch den geringen Einsatz der neuen Führung verkraften – letztlich haben die Geldgeber*innen versucht, den Gründer vollständig abzusägen.

Natürlich kann eine Ergänzung der Führungsebene unter Umständen auch eine große Chance sein. Nämlich dann, wenn sich die Fähigkeiten gut komplementieren und eine enge Zusammenarbeit möglich ist.

Mein Rat: Du musst hier unbedingt am Auswahlprozess beteiligt sein! Personen, die den Investor*innen nahestehen, beispielsweise auch ehemalige Investmentmanager, sind aus meiner Sicht ein absolutes No-Go.

Nicht zurückschrecken

Auch wenn sich Gründer*innen dieser Risiken bewusst sein sollten, braucht man auf keinen Fall vor Beziehungen mit Geldgeber*innen zurückzuschrecken. Denn neben den vielen schwierigen Situationen in der Vergangenheit, sammle ich mittlerweile durchweg positive Erfahrungen und schätze die Zusammenarbeit sehr. Ist das Vertrauen erstmal vorhanden, können Investor*innen auf mehreren Ebenen gewinnbringend sein.

Start-ups in der Inflationsphase: Kredit aufnehmen oder lieber ansparen?

Das sind die wichtigsten Vor- und Nachteile von Krediten gegenüber dem Ansparen unter Berücksichtigung der Inflation – wertvolle Tipps für Gründende und Start-ups.

Bei Start-ups ist die Finanzierung eine Schlüsselkomponente für Erfolg und Wachstum. Besonders in Zeiten der Inflation stehen Gründer vor der Entscheidung: Ist es sinnvoller, einen Kredit aufzunehmen oder das erforderliche Kapital doch lieber traditionell anzusparen? Diese Frage ist besonders relevant, da die Inflation die Kaufkraft von gespartem Kapital beeinflusst. Dieser Artikel beleuchtet die Vor- und Nachteile von Krediten gegenüber dem Ansparen unter Berücksichtigung der Inflation, um Start-ups bei dieser wichtigen Entscheidung zu unterstützen.

Die grundsätzlichen Tücken der Start-up-Finanzierung

Start-ups stehen oft vor großen Herausforderungen, wenn es um die Finanzierung ihrer Geschäftsideen geht. Sie benötigen Kapital für diverse Bereiche wie Produktentwicklung, Marketing, Personalbeschaffung und Betriebskosten. Die entscheidende Frage für die Unternehmer lautet in den meisten Fällen: Kreditfinanzierung oder Eigenkapitalfinanzierung?

Kreditfinanzierung bedeutet, dass das Start-up Geld von einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut leiht. Der Hauptvorteil liegt in der schnellen Verfügbarkeit des Kapitals. Ein wesentlicher Nachteil ist jedoch, dass diese Gelder mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen.

Im Gegensatz dazu steht die Eigenkapitalfinanzierung, die typischerweise durch das Ansparen von Geldmitteln oder durch Investitionen von Business Angels oder anderen Investoren erfolgt. Der größte Vorteil dieser Finanzierungsform ist die Schuldunabhängigkeit. Allerdings dauert es oft länger, ausreichend Kapital auf diese Weise zu beschaffen. Zudem bedeutet die Aufnahme von Investoren oft, dass die Gründer einen Teil ihrer Kontrolle und möglicherweise Anteile am Unternehmen abgeben müssen.

In den letzten Jahren hat die Inflation einen zunehmend wichtigen Einfluss auf die Unternehmensentwicklung und insbesondere auf die Finanzierungsentscheidungen von Start-ups genommen. Die steigenden Inflationsraten müssen bei der Wahl der Finanzierungsart sorgfältig berücksichtigt werden.

Die Rolle der Inflation in der Finanzplanung bei Start-ups

Inflation spielt eine entscheidende Rolle in der Finanzplanung von Start-ups. Doch was genau ist eigentlich Inflation? Einfach erklärt ist damit gemeint, dass der Wert des Geldes über die Zeit abnimmt und sich somit die Kaufkraft verringert. Für Unternehmen, speziell für Start-ups, hat dies weitreichende Konsequenzen sowohl für gespartes Kapital als auch für Kredite.

Beim Ansparen führt Inflation dazu, dass die Kaufkraft des ersparten Geldes mit der Zeit sinkt. Ein Betrag, der heute für eine bestimmte Investition ausreicht, könnte in einigen Jahren aufgrund der Inflation nicht mehr ausreichend sein. Das birgt ein großes Risiko für Start-ups, die darauf angewiesen sind, ihr Kapital effektiv zu nutzen.

Andererseits kann Inflation bei der Aufnahme von Krediten paradoxerweise vorteilhaft sein. Wenn ein Start-up einen fest verzinsten Kredit aufnimmt, bleibt die Rückzahlungssumme nominal gleich, während der reale Wert dieser Summe aufgrund der Inflation sinkt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen in zukünftigen, weniger wertvollen Geldeinheiten zurückzahlt, was real gesehen weniger kostet als zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme.

In diesem Kontext spielt das Zinsniveau der Kredite eine entscheidende Rolle. Start-ups können die Zinsbelastung mit einem Online-Kreditrechner kalkulieren und diese dann mit den aktuellen Inflationsraten vergleichen.

Vorteile der Kreditaufnahme für Start-ups

Die Entscheidung für die Aufnahme eines Kredits kann für Start-ups eine Vielzahl von Vorteilen mit sich bringen, insbesondere in einem wirtschaftlichen Umfeld, das derzeit von Inflation geprägt ist.

Einer der Hauptvorteile ist die Möglichkeit, schnell auf Kapital zugreifen zu können. Das ist besonders für Start-ups wichtig, die oft schnelle Entscheidungen treffen und zügig handeln müssen, um am Markt bestehen zu können. Ein Kredit ermöglicht es, wichtige Investitionen in Bereichen wie Produktentwicklung, Marketing und Personal vorzunehmen, ohne auf das langsame Anwachsen von Eigenkapital warten zu müssen.

In Zeiten hoher Inflation kann die Kreditaufnahme noch attraktiver werden. Da der Wert des Geldes abnimmt, sinkt auch der reale Wert der zurückzuzahlenden Kreditsumme. Dies bedeutet, dass das Start-up in der Zukunft Schulden mit entwertetem Geld zurückzahlt, was real betrachtet günstiger ist als zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme. Dieser Effekt relativiert die finanzielle Belastung durch den Kredit und macht ihn zu einer kosteneffizienten Option für die Kapitalbeschaffung.

Allerdings ist es wichtig, die Kreditaufnahme sorgfältig zu planen. Unternehmer müssen die Rückzahlungsbedingungen und Zinsen genau prüfen und sicherstellen, dass sie die finanzielle Belastung in der Praxis auch tragen können.

Risiken und Nachteile von Krediten bei der Unternehmensgründung

Kredite bieten Start-ups zwar schnellen Zugang zu Kapital, doch die damit verbundenen Risiken und Nachteile müssen vor allem im Zusammenhang mit der Inflation sorgfältig betrachtet werden.

Abgesehen davon, dass es für Selbstständige ohnehin schwer ist, überhaupt einen Kredit zu bekommen, ist das größte Risiko die Überschuldung. In einer Phase der Inflation können sich zwar die realen Kosten eines Kredits verringern, die nominalen Rückzahlungsbeträge und Zinsen bleiben aber dennoch bestehen. Diese fixen Zahlungsverpflichtungen können für Start-ups, deren Einkünfte oft unvorhersehbar sind, eine große Belastung darstellen.

Hohe Zinsen können in Zeiten der Inflation das Thema zusätzlich verschärfen, da die Kreditgeber oft höhere Zinsen verlangen, um das Risiko der Geldentwertung auszugleichen.

Zudem kann die Kreditaufnahme die Kreditwürdigkeit eines Start-ups beeinträchtigen. Eine hohe Verschuldung kann in einem inflationären Umfeld als noch riskanter wahrgenommen werden. Dadurch wird die Fähigkeit des Unternehmens, zukünftige Finanzierungen zu sichern, zusätzlich eingeschränkt.

Der Weg zum Erfolg für Start-ups: Ein ausgewogenes Finanzierungsmodell

Die Praxis zeigt: Es gibt keine Einheitslösung für die Finanzierung bei Start-ups. Jedes Unternehmen geht mit einer anderen Strategie und mit anderen Voraussetzungen an den Start. Eine Mischung aus Eigen- und Fremdfinanzierung erweist sich jedoch oftmals als die beste Strategie.

Diese Herangehensweise ermöglicht es Start-ups, die Vorteile beider Finanzierungsarten zu nutzen, während gleichzeitig die Risiken durch Inflation gemindert werden.

Das Eigenkapital bietet eine solide Basis und schützt vor den Schwankungen der Inflation, da keine festen Rückzahlungsverpflichtungen bestehen. Gleichzeitig ermöglicht das Fremdkapital durch Kredite einen schnelleren Zugang zu Kapital, wobei die Inflation die reale Schuldenlast reduziert.

Mit einer ausgewogenen Strategie können Start-ups schnell auf Chancen reagieren und gleichzeitig ein stabiles, wachsendes Unternehmen langfristig aufbauen.

Mehr Sichtbarkeit, höhere Chancen: So klappt’s mit Investor Relations

Start-ups, die auf Kapitalsuche sind, fokussieren sich meistens auf ein Thema: Investor*innen finden. Doch stell dir vor, es wäre umgekehrt und Investor*innen würden sich bei dir melden, um zu investieren. Unvorstellbar? Mit der richtigen Strategie klappt es.

Investor*innen möchten sich sicher sein, mit ihrem Investment auf das richtige Unternehmen zu setzen. Dazu gehören auf der einen Seite das Gründerteam und auf der anderen Seite der nötige Bedarf am Markt. Je bekannter dein Start-up ist und je mehr Belege zu finden sind, dass du bereits Kund*innen von deinem Produkt überzeugen konntest, desto höher sind deine Chancen, ein Investment zu sichern. Erfolgreiche Start-ups haben den Dreh raus und setzen insbesondere bei höheren Finanzierungsrunden auf eine ausgeklügelte Kommunikationsstrategie. Das Ziel: Durch hohe Sichtbarkeit Investor*innen auf sich aufmerksam zu machen.

Sichtbar in der Presse, sichtbar auf LinkedIn

Nur weil ein(e) Investor*in einen Artikel über dein Start-up liest, wird er oder sie nicht direkt Kontakt zu dir aufnehmen. Doch er oder sie wird das tun, was wir alle tun, um an Informationen zu kommen: googeln. Eine halbfertige Webseite, wenig Suchergebnisse und kein aussagekräftiges Profil der Gründer*innen vermitteln einen unprofessionellen und auch unerfahrenen Eindruck. Finden Investor*innen aktuelle aussagekräftige Artikel in Wirtschafts- und Start-up-Medien, sieht das Gründerteam auf der Bühne und in Podcasts, gibt das schon vorab einen guten Überblick über das Geschäftsmodell, das Team und die Vision. Das Start-up ist also sehr aktiv und kann sich verkaufen. Um letzteres geht’s schließlich auch beim Investment: Geldgeber*innen werden ausschließlich in Start-ups investieren, bei denen sie den Eindruck haben, dass sie verkaufen können.

Sichtbarkeit ist wichtig. Soweit so gut. Jetzt geht es darum, die richtige Strategie für sich zu finden. Zum einen muss klar sein, was kommuniziert werden darf und was nicht. Je transparenter ein Start-up ist und je klarer Zahlen, Pläne und Co. veröffentlicht werden, desto vertrauenswürdiger erscheint es. Zum anderen sollte definiert werden, wer das Gesicht des Start-ups nach außen ist. Idealerweise repräsentiert eine einzelne Person die Marke. Diese sollte sich damit wohlfühlen und auf jeden Fall Teil des Gründerteams sein. In den meisten Fällen entscheiden sich die Start-ups hier für die oder den CEO.

Kante zeigen: In Interviews und auch auf LinkedIn

Wer in die Presse möchte, muss auch auf LinkedIn präsent sein. Je höher die geplante Finanzierung, desto wichtiger ist das LinkedIn-Profil. Hier geht es insbesondere auch um die persönlichen Kanäle der Gründer*innen. Mindestens die oder der CEO sollten aktiv ihr Netzwerk ausbauen: Kontakte zu relevanten Investor*innen knüpfen, sich in Diskussionen zu ihren Themen involvieren und Kante zeigen. Mittlerweile zählt nicht nur das Wissen über das eigene Produkt. Leader müssen in der Lage sein, Entscheidungen zu reflektieren, eine politische Meinung zu haben und sich zu trauen, diese zu äußern. Journalist*innen sind sehr aktiv auf LinkedIn und recherchieren darüber ihre Gesprächspartner*innen. Und sind wir mal ehrlich: Jede(r) spricht lieber mit einer Person, die eine starke Meinung vertritt als mit jemandem, die oder der nur glatt gebügelte Antworten gibt oder im Worst Case gar keine Meinung hat.

Sobald Artikel, Interviews oder Podcasts erscheinen, kannst du die Wirkung über LinkedIn nochmal verstärken und weitere Insights zum Artikel teilen. Auch für Investor*innen, die dein Profil besuchen – und das werden sie auf jeden Fall – ist es spannend zu sehen, in welchen Medien du zuletzt vertreten warst, in welche Diskussionen du dich involvierst und welche Meinung du vertrittst.

Checkliste Investor Relations

  • Zielgruppe: Überlege dir genau, wen du als Investor*in möchtest. Für klassische VCs sind Wirtschafts- und Start-up-Medien interessant, für Business Angels und Investoren aus der Branche können Fachmedien relevanter sein.
  • Talking Head: Definiere, wer das Start-up nach außen präsentieren soll. Die oder derjenige ist für Interviews, Podcasts und Zitate verantwortlich.
  • Themen: Definiere die wichtigsten Punkte, über die du in der Presse und auf LinkedIn sprechen möchtest. Denke auch an dein persönliches Profil!
  • Themen-Monitoring: Sieh dir an, über welche Themen die Presse schreibt und welche Diskussionen auf LinkedIn stattfinden. Passe deine Kommunikation daran an und involviere dich in aktuelle Themen.
  • Hohe Transparenz: Offene Kommunikation, auch über Fehler, macht dich authentisch und steigert das Vertrauen. Sollte mal etwas schieflaufen, solltest du proaktiv kommunizieren und zeigen, dass du in der Lage bist, mit schwierigen Situationen souverän umzugehen.
  • Zahlen: Wenn es um Investor Relations geht, solltest du auch Zahlen kommunizieren – über deine aktuelle Geschäftsentwicklung, geplante Meilensteine und potenzielle Marktgröße.
  • Zeige Persönlichkeit: Es geht nicht nur um die Business-Seite, sondern auch darum, was dich als Person ausmacht. Wofür stehst du? Was bewegt dich? Warum möchtest du die Welt zu einem besseren Ort machen?

Die Autorin Carina Goldschmid ist Geschäftsführerin von Startup Communication, einer Kommunikationsagentur für Start-ups und Scale-ups. Zu den Kernkompetenzen gehören Awareness-Kampagnen, CEO Positionierung und Investor Relations. Zu den Kunden zählen Unternehmen aus den Bereichen DeepTech, KI, SaaS und Energy/New Mobility.

Rudy: erster dt. Crypto-Robo-Advisor will Kryptomarkt revolutionieren

Der Kryptomarkt stellt viele Privatanleger*innen aufgrund seiner Volatilität, Intransparenz und Komplexität vor große Herausforderungen. Das wollen Philipp Schulden und Thomas Faber mit Rudy ändern.

Um den Krypromarkt für Jedermann zugänglich zu machen, haben Philipp Schulden und Thomas Faber, zwei ehemalige Studenten von Prof. Philipp Sandner (Gründer des Frankfurt School Blockchain Center FSBC), den ersten deutschen Crypto-Robo-Advisor Rudy entwickelt. Um die Investments ihrer Nutzer*innen abzusichern, verfügt Rudy über zwei vollautomatische Anlagestrategien: die „Growth-Strategien“ und die „Steady-Strategien“: Die „Growth-Strategien“ setzen wie bei herkömmlichen Krypto-Börsen auf Preissteigerungen von Krypto-Werten wie beispielsweise Bitcoin und Ethereum. Die „Steady-Strategien“ hingegen konzentrieren sich darauf, kontinuierliches Einkommen zu erzielen, unabhängig von den Schwankungen der Kryptowährungskurse. Dies geschieht, indem die Nutzer dem Kryptowährungsmarkt Liquidität bereitstellen. Zum Beispiel können sie Zinsen verdienen, indem sie Kryptowährungen verleihen, oder sie können Gebühren verdienen, indem sie Kryptowährungen für den Handel zur Verfügung stellen.

Rudys „Steady-Strategien“ bieten gegenüber den „Growth-Strategien“ eine höhere Sicherheit, da sie nicht allein auf Kurssteigerungen setzen. Philipp Schulden, Co-Founder von Rudy, sagt: „Statt nur auf steigende Kurse zu hoffen, können die Nutzer von Rudy zudem Geld verdienen, indem sie den Krypto-Märkten risiko-optimiert Liquidität bereitstellen. Die Risiken der Anleger werden dank der Doppelstrategie besser verteilt.“

Den Risiken proaktiv begegnen

Um ein erhöhtes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, sind die „Steady-Strategien“ nicht nur gegen die Unwägbarkeiten volatiler Märkte, sondern auch gegen systemische Risiken wie bspw. Hackerangriffe auf Smart Contracts abgesichert. Smart Contracts sind automatisierte Vertragsprotokolle auf der Blockchain, die definierte Aktionen ausführen, sobald vorher festgelegte Bedingungen erfüllt sind. Rudys Sicherheitssysteme sind nach eigenen Angaben so konzipiert, dass sie proaktiv auf Anomalien (z.B. Hackerangriffe) reagieren und die Anlagen der Kund*innen umgehend sichern.

Individuelle Risikoprofile der Nutzer*innen

Die Nutzer*innen können entscheiden, wie sicher oder risikofreudig sie ihr Geld auf Rudy investieren möchten, indem sie ihr Risikoprofil innerhalb weniger Minuten mittels eines Fragebogens konfigurieren. Je nach Risikopräferenz stellt Rudy dann ein personalisiertes, risikooptimiertes Portfolio aus den sicheren „Steady-Strategien“ und den risikoreichern „Growth-Strategien“ zusammen. Die „Steady-Strategien“ und den risikoreichern „Growth-Strategien“ werden dann laufend und voll-automatisiert optimiert und den Marktentwicklungen angepasst.

Hochliquide Investitionen

Die Anleger*innen können ihre Investitionen jederzeit wieder in Euro umwandeln. Sie verfügen stets über das Eigentum an den Vermögenswerten, welche von einem BaFin-regulierten Drittverwahrungsstelle verwaltet werden. So müssen sie sich nicht sorgen, beispielsweise ihren Wallet-Schlüssel zu verlieren. Investor*innen behalten die volle Kontrolle über ihre Investments, während Rudy automatisch und kontinuierlich das Portfolio im Einklang mit der vom Kunden bzw. der Kundin gewählten Investment-Strategie anpasst, ohne dass der Kunde bzw. die Kundin selbst aktiv werden muss.

Warteliste für den Start 2024 veröffentlicht

Interessent*innen können sich jab sofort für Rudy anmelden, um den Start Anfang 2024 nicht zu verpassen. Meldet man sich auf der Warteliste an, wird man mit drei Monaten gebührenfreiem Investieren belohnt. Sollten noch zwei weitere Kund*innen geworben werden, kann man sogar ein ganzes Jahr lang kostenfrei investieren. Zusätzlich steht Lehrmaterial gratis zur Verfügung.

Widerstandsfähiger dank automatisiertem Forderungsmanagement (AR)

Warum ein gut durchdachter und automatisierter Ansatz für das Forderungsmanagement mitentscheidend ist, um das Wachstum im Unternehmen zu sichern bzw. voranzutreiben.

Widerstandsfähigkeit – das ist das Schlagwort der Stunde für Unternehmen. Hohe Inflation und steigende Zinsen, Turbulenzen im Bankensektor und geopolitische Spannungen tragen zur Marktvolatilität bei und dämpfen das Wachstum auf Mikro- und Makroebene. In Kombination mit sich rasch entwickelnden E-Invoicing-Vorschriften, dem wachsenden Bedarf an Digitalisierung und steigenden Erwartungen der Stakeholder hinsichtlich ESG-Zielen herrscht in der Geschäftswelt eine Zeit der Unvorhersehbarkeit und Unsicherheit.

Allerdings hat der Internationale Währungsfonds seine Prognose für Deutschland gegenüber Januar leicht um 0,2 Prozentpunkte nach unten korrigiert. Für 2024 wird im Bericht dann wieder ein geringes Wachstum von etwa 1,1 Prozent prognostiziert. Dies bedeutet zwar, dass die befürchtete große Rezession vorerst ausbleibt, es wird jedoch schwieriger, wettbewerbsfähig zu bleiben.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass Unternehmen in allen Branchen ihre Einnahmen und Ausgaben jetzt sorgfältig prüfen. Aber es geht nicht nur um die Menge, die eingenommen und ausgegeben wird, auf die Unternehmen achten sollten. Es geht darum, wie die Finanzen verwaltet werden. Wenn Unternehmen auf veraltete, papierbasierte Prozesse setzen, riskieren sie eine Stockung des Cashflows, Verstrickungen in sich ständig ändernde Gesetze und einen Rückstand bei der Digitalisierung. Im Gegensatz dazu können Unternehmen durch die Implementierung einer robusten, zuverlässigen Lösung auch in turbulenten wirtschaftlichen Zeiten profitables Wachstum erreichen.

Forderungsmanagement baut Widerstandsfähigkeit auf

Wenn ein Unternehmen unter diesen wirtschaftlich herausfordernden Bedingungen widerstandsfähig sein und seinen Wettbewerbsvorteil erhalten möchte, benötigt es einen starken Cashflow. Hier kommt die moderne Lösung für das Forderungsmanagement (AR) ins Spiel. Das rechtzeitige Versenden von Rechnungen und das Erhalten von Zahlungen sind entscheidende Anliegen für Unternehmen, da verspätete Zahlungen den Cashflow erheblich beeinträchtigen. Dies kann jedoch durch die Automatisierung des Rechnungsprozesses drastisch verbessert werden. Die Automatisierung beschleunigt die Zustellung von Rechnungen, reduziert das Risiko manueller Fehler und gibt dem Team mehr Zeit für komplexere Aufgaben. Ein effektives AR-System sollte auch die Automatisierung von Inkassoaufgaben beinhalten, damit überfällige Rechnungen schneller bezahlt werden können, die Forderungsdauer minimiert wird und Unternehmen sich auf Kunden mit hohem Kontaktbedarf konzentrieren können.

Im Folgenden sind einige bewährte Schritte und Maßnahmen aufgeführt, um automatisiertes Forderungsmanagement in der Organisation optimal umzusetzen:

  • Aktuelle Prozesse bewerten: Führe eine gründliche Bewertung deiner bestehenden Forderungsmanagementprozesse durch, um Schwachstellen und Verbesserungsbereiche zu identifizieren.
  • Klare Ziele festlegen: Definiere klare und messbare Ziele für die Automatisierung deines Forderungsmanagements, wie die Reduzierung der DSO (Days Sales Outstanding), die Verbesserung des Cashflows oder die Minimierung von Fehlern.
  • Investiere in ein integriertes System: Wähle eine umfassende Plattform für die Automatisierung des Forderungsmanagements, die nahtlos in dein bestehendes ERP-System (Enterprise Resource Planning) integriert ist. Dadurch wird ein reibungsloser Datenfluss zwischen verschiedenen Geschäftsfunktionen sichergestellt.
  • Automatisiere die Rechnungserstellung: Implementiere automatisierte Systeme zur Erstellung und Versendung von Rechnungen. Dies kann manuelle Fehler reduzieren, die Genauigkeit verbessern und den Rechnungsprozess beschleunigen.
  • Ermögliche elektronische Zahlungen: Fördere und erleichtere elektronische Zahlungsmethoden, um die Bargeldsammlung zu beschleunigen. Dies kann Online-Zahlungsportale oder andere digitale Zahlungsoptionen umfassen.
  • Implementiere elektronische Erinnerungen: Richte automatisierte Erinnerungen für Kund*innen bezüglich anstehender Zahlungen oder überfälliger Rechnungen ein.
  • Nutze KI für Predictive Analytics: Nutze dies, um das Zahlungsverhalten vorherzusagen und potenzielle Probleme zu identifizieren und proaktive Maßnahmen zu ergreifen.
  • Implementiere Kunden-Self-Service-Portale: Implementieren solche Portale, auf denen Kund*innen auf ihre Konten zugreifen, Rechnungen anzeigen und eigenständig Zahlungen leisten können. Dadurch wird die Arbeitsbelastung deines Finanzteams reduziert und die Kund*innenzufriedenheit gesteigert.
  • Sichere die Datenübertragung: Stelle sicher, dass dein automatisiertes Forderungsmanagement-System den höchsten Sicherheitsstandards für die Datenübertragung entspricht. Dies ist besonders wichtig, wenn es um sensible Finanzinformationen geht.
  • Biete Schulung und Unterstützung: Schule dein Finanzteam in den neuen automatisierten Prozessen und biete laufende Unterstützung. Dadurch wird sichergestellt, dass deine Mitarbeitenden das System effizient nutzen und bei auftretenden Problemen unterstützen können.
  • Überwache und analysieren die Leistung: Überwachen Sie regelmäßig wichtige Leistungskennzahlen (KPIs) im Zusammenhang mit dem Forderungsmanagement, wie DSO, Cashflow und Effizienz bei der Forderungseinzug. Nutze diese Kennzahlen, um deine Prozesse im Laufe der Zeit zu optimieren.
  • Bleibe über aktuelle Änderungen in den Vorschriften informiert: Halten dich über Änderungen in den Vorschriften im Bereich des Forderungsmanagements auf dem Laufenden und stelle sicher, dass deine automatisierten Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Erfüllung von ESG-Anforderungen

Umwelt- und soziale Aspekte sind ein weiteres wichtiges Element zur Steigerung der Unternehmensleistung. Eine wachsende Anzahl von Kund*innen, Mitarbeitenden und Investor*innen erwartet Nachhaltigkeitsbemühungen von den Unternehmen, mit denen sie Geschäfte machen. Unternehmen müssen sich dazu verpflichten, positive Auswirkungen auf die Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, und auf die Welt insgesamt zu haben.

Der wachsende B2B-Rechnungs- und Zahlungsmarkt hat einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Im Durchschnitt sind die Emissionen in der Lieferkette eines Unternehmens 5,5-mal höher als die direkten Emissionen. Die Umstellung von papierbasierten Prozessen ist daher ein einfacher, aber wichtiger Schritt bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens.

Durch die Reduzierung des CO-Fußabdrucks und die Einsparung von Kosten für Papier, Druck und Porto ist die Digitalisierung von Geschäftspraktiken auch eine Win-win-Situation.

Fazit

Ein tiefes Verständnis für die sich entwickelnde Gesetzgebung im Bereich Rechnungsstellung und Zahlungen wird in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle für die Marktposition von Unternehmen spielen. Ein gut durchdachter und automatisierter Ansatz für das Forderungsmanagement, um diese unterschiedlichen Vorschriften und lokalen Standards zu erfüllen, ist daher entscheidend, um das Wachstum voranzutreiben. Die derzeitige Lage ist beunruhigend, aber Unternehmen können dennoch Wachstum generieren. Eine gesunde Liquidität, unterstützt durch eine effiziente, digitalisierte AR-Lösung, ist hierbei entscheidend. Wie das Geld verarbeitet wird, ist das Geheimnis, um mehr daraus zu machen. Insgesamt kann die Integration von automatisiertem Forderungsmanagement die Effizienz, Produktivität und Innovation eines Unternehmens steigern, was zu größerer Widerstandsfähigkeit und profitablen Wachstum führen kann.

Der Autor Marco Eeman konzentriert sich als Managing Director von Billtrust Europe auf Umsatzwachstum und Kund*innenzufriedenheit. Zuvor bekleidete Marco die Position des CTO bei dem niederländischen Unternehmen Order2Cash, einem Anbieter von Order-to-Cash-Plattformen, das 2022 von Billtrust übernommen wurde.

Finanzmanagement per Unternehmer-Kreditkarte

Wie die Wahl der richtigen Unternehmer-Kreditkarte den Geschäftserfolg eines Start-ups maßgeblich unterstützen kann.

In der dynamischen Welt des Unternehmertums ist ein effizientes Finanzmanagement unerlässlich. Es bildet das Rückgrat eines jeden erfolgreichen Unternehmens und ermöglicht es Gründerinnen und Gründern, ihre Visionen in die Realität umzusetzen. Dabei geht es nicht nur darum, die Finanzen im Auge zu behalten, sondern auch darum, strategische Entscheidungen zu treffen, die das Wachstum fördern. In diesem Kontext kann die richtige Kreditkarte zu einem wertvollen Werkzeug werden. Sie bietet nicht nur die Flexibilität, Geschäftsausgaben zu tätigen, sondern kann auch dabei helfen, den Cashflow zu optimieren und wertvolle Belohnungen zu sammeln. In den folgenden Abschnitten werden wir tiefer in die Vorteile eintauchen, die eine Unternehmer-Kreditkarte bieten kann.

Liquiditätsmanagement und Cashflow

In der Geschäftswelt sind Liquidität und Cashflow zwei zentrale Faktoren, die über den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens entscheiden können. Eine Unternehmer-Kreditkarte kann hierbei als wertvolles Instrument dienen, um beide Aspekte effizient zu managen.

Erstens ermöglicht sie eine flexible Zahlungsweise. Anstatt sofortige Ausgaben zu tätigen, können Unternehmer Zahlungen aufschieben, was wertvolle Zeit verschafft, um Einnahmen zu generieren. Dies kann besonders nützlich sein, wenn es darum geht, saisonale Schwankungen oder unerwartete Ausgaben zu bewältigen.

Zweitens bieten viele Kreditkarten, insbesondere solche, die speziell für Geschäftskunden konzipiert sind, Bonusprogramme und Cashback-Angebote. Diese können dazu beitragen, die Betriebskosten zu senken und gleichzeitig wertvolle Vorteile für das Unternehmen zu schaffen.

Ein herausragendes Beispiel in diesem Bereich ist die American Express Gold Card. Sie bietet nicht nur großzügige Belohnungen und Vorteile, sondern auch Tools und Ressourcen, die speziell darauf ausgerichtet sind, Unternehmern bei der Verwaltung ihrer Finanzen zu helfen.

Insgesamt kann die richtige Unternehmer-Kreditkarte einen erheblichen Unterschied im täglichen Geschäftsbetrieb machen, indem sie Liquidität erhöht und den Cashflow optimiert.

Schutz vor Betrug und unautorisierten Transaktionen

In der digitalen Ära, in der Online-Transaktionen und elektronische Zahlungen zur Norm geworden sind, ist Sicherheit ein zentrales Anliegen für jeden Unternehmer. Glücklicherweise sind moderne Unternehmer-Kreditkarten mit fortschrittlichen Sicherheitsfeatures ausgestattet, die sowohl den Karteninhaber als auch das Unternehmen schützen.

Ein Hauptmerkmal vieler Kreditkarten ist die EMV-Chip-Technologie, die einen zusätzlichen Schutz gegen Kartenbetrug bietet. Im Gegensatz zum herkömmlichen Magnetstreifen generiert der Chip bei jeder Transaktion einen einzigartigen Code, der nur einmal verwendet werden kann, wodurch das Risiko von Datenlecks minimiert wird.

Zusätzlich bieten viele Kreditkartenanbieter Echtzeit-Benachrichtigungen bei verdächtigen Aktivitäten, sodass Unternehmer sofort reagieren können. Auch die Möglichkeit, die Karte bei Verlust oder Diebstahl sofort zu sperren, ist ein unverzichtbares Sicherheitsfeature.

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass, während diese Sicherheitsmaßnahmen einen robusten Schutz bieten, Unternehmer stets wachsam bleiben und ihre Karteninformationen sicher aufbewahren sollten, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Zugang zu exklusiven Events und Netzwerkmöglichkeiten

In der Geschäftswelt sind Netzwerke und Beziehungen oft genauso wertvoll wie finanzielle Ressourcen. Hier können spezielle Unternehmer-Kreditkarten einen entscheidenden Vorteil bieten. Abseits der üblichen Vorteile wie Cashback und Bonuspunkten bieten viele dieser Karten exklusive Dienstleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftsleuten zugeschnitten sind.

Ein solches Angebot sind exklusive Einladungen zu Business-Events, Konferenzen oder Workshops. Diese Veranstaltungen bieten nicht nur wertvolle Lernmöglichkeiten, sondern auch die Chance, sich mit Branchenkollegen, potenziellen Kunden oder Partnern zu vernetzen. In einer Zeit, in der persönliche Beziehungen immer wichtiger werden, kann der Zugang zu solchen Events ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

Zudem bieten einige Kreditkarten auch Zugang zu exklusiven Lounges an Flughäfen, was besonders für Unternehmer, die häufig reisen, von Vorteil ist. Diese Lounges sind nicht nur Orte der Entspannung, sondern auch perfekte Orte für spontane Meetings oder um in Ruhe zu arbeiten.

Ein weiteres Highlight sind oft personalisierte Beratungsdienste, sei es in Finanzfragen, Reiseplanung oder sogar bei der Eventorganisation. Mit solchen Dienstleistungen wird die Kreditkarte zu einem echten Business-Partner, der Unternehmern hilft, ihr Geschäft auf das nächste Level zu heben.

Die Wahl der richtigen Kreditkarte als Schlüssel zum Geschäftserfolg

In der heutigen Geschäftswelt, in der Flexibilität, Effizienz und Netzwerken von zentraler Bedeutung sind, kann die Wahl der richtigen Kreditkarte den Unterschied zwischen einem florierenden und einem stagnierenden Unternehmen ausmachen. Eine Unternehmer-Kreditkarte ist nicht nur ein Mittel zur Zahlung, sondern ein strategisches Werkzeug, das Liquidität sichert, den Cashflow optimiert und exklusive Vorteile bietet.

Von Sicherheitsfeatures, die vor Betrug schützen, über Bonusprogramme bis hin zu exklusiven Netzwerkmöglichkeiten – die Vorteile sind vielfältig. Doch der wahre Wert liegt in der maßgeschneiderten Unterstützung, die sie Unternehmern in ihrem täglichen Geschäftsbetrieb bietet.

Abschließend lässt sich sagen, dass in der dynamischen und oft herausfordernden Welt des Unternehmertums die richtige Kreditkarte ein verlässlicher Partner sein kann. Sie unterstützt, schützt und ermöglicht Wachstum, und ist somit ein unverzichtbares Instrument auf dem Weg zum Geschäftserfolg.

Corporate Venture Capital (CVC): Ein strategischer Hebel für eine sichere Zukunft

Corporate Venture Capital ist eine Finanzierungsform, die Unternehmen nicht nur als Investition, sondern vor allem als strategisches Instrument nutzen. Doch CVC ist nicht gleich CVC: Welche Unterschiede lassen sich erkennen und gibt es einen Schlüssel zum Erfolg?

Die Digitalisierung und der technologische Wandel schreitet im Eiltempo voran und stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Etablierte Geschäftsmodelle werden durch technologische Innovationen obsolet und neue Konkurrenten treten auf den Plan. Für die Schaffung nachhaltiger Wettbewerbsvorteile müssen Unternehmen ständig neue Lösungen und Wege finden. Genau in diesem Kontext wird Corporate Venture Capital (CVC) zunehmend wichtiger für Unternehmen. Es handelt sich dabei um eine Finanzierungsform, die Unternehmen nicht nur als Investition, sondern vor allem als strategisches Instrument, etwa für Innovationsstrategien, nutzen. Doch CVC ist nicht gleich CVC: Welche Unterschiede lassen sich erkennen und gibt es einen Schlüssel zum Erfolg?

Die Rolle von CVCs: Vom Randphänomen zum Kaleidoskop an Möglichkeiten

Einst als nebensächliches Segment des Venture Capital-Marktes betrachtet, hat CVC sich zu einem unverzichtbaren Akteur in der globalen Investmentlandschaft entwickelt. Weltweit und insbesondere in Deutschland, haben CVC-Investitionen in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Eine Studie von Global Corporate Venturing hat beispielsweise ergeben, dass sich CVCs im Jahr 2022 an fast einem Fünftel Prozent der weltweiten Start-up-Finanzierungsrunden beteiligten. Vor einem Jahrzehnt waren es lediglich elf Prozent. Dafür sind besser ausgestattete CVC-Einheiten, aber auch die kontinuierliche Professionalisierung der Corporate Venture Capital-Branche verantwortlich.

Es ist entscheidend zu betonen, dass nicht alle CVCs gleich sind. Unterschiede in der Struktur, den Zielen und der Betriebsweise führen zu einer breiten Palette von CVC-Modellen. Einige CVCs sind strategisch ausgerichtet und investieren in Start-ups, die Synergien mit dem Kerngeschäft des Mutterunternehmens bieten. Andere agieren mit einer stärkeren finanziellen Perspektive und konzentrieren sich auf die Maximierung der Rendite. Und wieder andere navigieren irgendwo in der Mitte.

Diese Vielfalt an CVC-Modellen ist eine große Stärke. Es ermöglicht Start-ups, einen Ansatz zu wählen, der am besten zur Unternehmensstrategie und -kultur passt. Andererseits erhalten etablierte Unternehmen durch einen CVC-Arm Einblicke in zukunftsträchtige technologische Entwicklungen der Branche, die es ihnen ermöglichen, auch weiterhin ein relevanter Akteur am Markt zu sein – mit disruptiven Innovationen, die am Puls der Zeit liegen.

Kontrolliert investieren: Mit Struktur und Unabhängigkeit zum Erfolg

Um CVC-Investitionen effizient einzusetzen, ist die richtige Struktur sowie ein gewisses Maß an Unabhängigkeit vom Mutterunternehmen aus Sicht von BMW i Ventures entscheidend für eine agile CVC-Einheit. Durch die Einführung einer unabhängigen Fondsstruktur, die den traditionellen Risikokapitalgebern ähnelt, werden Entscheidungsfindung und Risikomanagement optimiert. Diese Unabhängigkeit ermöglicht eine schnellere und risikofreudigere Herangehensweise, was die Agilität des Fonds sicherstellt. Das ist entscheidend, um im VC-Bereich wettbewerbsfähig zu bleiben.

Expertise und Professionalisierung von CVCs

CVCs sind nicht nur finanzielle Instrumente, sondern auch Zentren der Expertise. Mit der gezielten Anwerbung von Fachleuten, die ein starkes Branchenwissen und Erfahrung mitbringen, kann die Qualität der Investitionen verbessert werden.

Zahlreiche Kapitalgeber wie Porsche Ventures, Intel Capital, Salesforce Ventures oder eben auch BMW i Ventures zeugen von der Reife und Professionalität der CVCs und ihrer Fähigkeit, attraktive finanzielle Renditen für ihre Mutterunternehmen zu erzielen.

Krisenfest: Strategischer Partner auf ganzer Linie

CVCs bieten auch erhebliche Vorteile für Start-ups. Neben der Kapitalzufuhr bieten CVCs strategische und wirtschaftlich entscheidenden immateriellen Mehrwert. CVCs können beispielsweise Türen zu notwendigen Ressourcen, Netzwerken, Vetriebskanälen, Expert*innenwissen sowie potenziellen Kund*innen öffnen. Diese sind insbesondere für junge Unternehmer*innen, die am Anfang stehen, oft schwer zugänglich. Zudem haben CVCs im Gegensatz zu traditionellen Risikokapitalgesellschaften oft einen längeren Anlagehorizont, was zu einer stärkeren Stabilität und weniger Druck auf die kurzfristige Rendite führen kann.

Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit hat sich das CVC-Modell als äußerst widerstandsfähig erwiesen und seine Bedeutung für das gesamte Start-up-Ökosystem unterstrichen. So zeigt ein Bericht von Pitchbook, dass die Zahl der Investitionen von herkömmlichen Risikokapitalgebern im Jahr 2022 um 25 Prozent zurückging, CVCs verzeichneten im Vergleich lediglich einen Rückgang von zwei Prozent. Dieser Indikator verdeutlicht ihre Stabilität und Effektivität in wirtschaftlichen Turbulenzen. Diese Widerstandsfähigkeit unterstreicht die Rolle von CVCs als starke Verbündete für Start-ups sowie etablierte Unternehmen. Für Start-ups bieten CVCs damit eine besonders attraktive Finanzierungsoption dar.

Auf der Suche nach Innovationen sind CVCs auch eine vielversprechende Möglichkeit für Unternehmen. Die Beziehungen zu den Portfolio-Firmen sind als langfristige Partnerschaft angelegt. Diese Nähe fördert damit nicht nur Wachstum, sondern gemeinsames strategisches Denken sowie das partnerschaftliche Entwickeln einer Vision. Diese Art der Zusammenarbeit gewährleistet die Chance auf ein nachhaltiges Wachstum.

Eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Start-ups

Lange Rede, kurzer Sinn: CVCs sind mehr als nur eine alternative Finanzierungsform. Für Start-ups sind sie ein strategischer Partner, der nicht nur Kapital zur Verfügung stellt, sondern auch eine gemeinsame Vision, Fachkenntnisse und ein Netzwerk einbringt. Durch Einheiten wie BMW i Ventures, die spezialisierte Teams und Ressourcen bereitstellen, werden Start-ups gestärkt und gefördert und auch in Krisenzeiten eng begleitet. Für Corporates sind CVCs ein effektiver Hebel, um ihre Zukunftsfähigkeit durch den Zugang zu neuen Technologien, Geschäftsmodellen und Talenten zu sichern. CVCs sind somit eine erfolgsversprechende Alternative für Start-ups und Unternehmen, die über den Tellerrand hinausdenken und auf eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit setzen.

Die Autorin Sohaila Ouffata ist Director of Platform für die Portfoliounternehmen von BMW i Ventures. In dieser Rolle konzentriert sie sich auf die Entwicklung und Umsetzung strategischer Wachstumsinitiativen der Start-ups, mit denen BMW i Ventures zusammenarbeitet.

Das Wandeldarlehen

Recht für Gründer*innen: Wandeldarlehen stehen bei Start-ups aktuell besonders hoch im Kurs, beispielsweise um die Zeitspanne bis zur nächsten Finanzierung mit möglichst geringem Aufwand zu überbrücken. Wir klären auf.

Bitte beachten: Aufgrund des komplexen juristischen Sachverhalts verzichten wir in diesem Beitrag ausnahmsweise auf die geschlechtergerechte Schreibung

Neben Beteiligungsverträgen als Grundlage für Equity Investments (vgl. den Artikel „Der Beteiligungsvertrag in der Ausgabe 04/22) wird für Start-ups der Wandeldarlehensvertrag in der Praxis besonders häufig für Finanzierungsrunden gewählt.

Zunächst handelt es sich dabei um einen ganz normalen Darlehensvertrag, also die Gewährung eines Darlehens für eine bestimmte Laufzeit zu einer festgelegten Verzinsung. Hinzu kommt, dass die Wandlung des Darlehensbetrages in Geschäftsanteile vereinbart wird. Je nach Wertentwicklung der Gesellschaft erzielt der Darlehensgeber so ggf. eine deutlich bessere Rendite als im Falle der einfachen Darlehensrückzahlung, trägt aber durch die vorgesehene Wandlung ein Ausfallrisiko ähnlich einem Equity Investment.

Wandlungsmechanismus

Zentraler Regelungskomplex ist der sog. Wandlungsmechanismus, der festgelegt, ob, wann und wie der Darlehensbetrag (in der Regel einschließlich Zinsen) in Geschäftsanteile umgewandelt wird. Klassischerweise wird als Anknüpfungspunkt für die Wandlung, die nächste (ggf. durch ein bestimmtes Mindestinvestment qualifizierte) Finanzierungsrunde gewählt. Im Rahmen der dort ohnehin durchzuführenden Kapitalerhöhung, erhalten neben den neuen Equity-Investoren auch die bisherigen Wandeldarlehensgeber Geschäftsanteile, der Darlehensbetrag entfällt. Beim Ausbleiben einer Finanzierungsrunde ist eine Wandlung regelmäßig auch mit Ablauf der Laufzeit bzw. nach individuellen Mechanismen (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einer vereinbarten Bewertung) vorgesehen. Investoren verhandeln regelmäßig einen bestimmten Discount auf die Bewertung, soweit sie bei künftigen Finanzierungsrunden wandeln. Je geringer die Bewertung, desto mehr Geschäftsanteile erreicht der Investor bei der Wandlung.

Wandlungsrecht und -pflicht

Zentraler Aspekt des Wandlungsmechanismus ist die Frage, ob nur der Darlehensgeber ein Recht hat, die Wandlung zum betreffenden Zeitpunkt zu verlangen (sog. Wandlungsrecht) oder ob hiermit auch seine Pflicht zur Wandlung korrespondiert (sog. Wandlungspflicht). Eine Kombination Wandlungsrecht und -pflicht sieht man in der Praxis häufig. Für eine Wandlungspflicht spricht im Sinne des Start-ups, dass dadurch die Rückzahlung vermieden werden kann und/oder die Finanzierungen zu einheitlichen Bedingungen bzw. mit einheitlichen Abläufen zusammengefasst werden. Aus Sicht der Investoren stellt sich die Frage, ob eine Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens mit Ende der Laufzeit beabsichtigt ist. Alternativ hierzu sind Ausgestaltungen gebräuchlich, durch die mit Ende der Laufzeit eine zwingende Wandlung zu einer bereits definierten Bewertung vorgesehen ist.

Daneben verlangen Investoren regelmäßig auch individuelle Regelungen, insbesondere werden bei größeren Finanzierungsvolumina häufig Garantieregelungen ähnlich wie bei Equity Investments verhandelt und/oder bestehen für den Investor als Darlehensgeber Mitsprache- und/oder Vetorechte bereits vor der Wandlung.

Sehr erfreulich für Business Angels dürfte die Neuerung der Richtlinien der Bafa sein, nach der nunmehr ein Invest-Zuschuss für Wandeldarlehen mit bis zu 25 Prozent (bislang zehn Prozent) beantragt werden kann.

Beurkundungspflicht

Häufig werden Wandeldarlehen als flexibles Instrument angesehen, um mit möglichst geringem Aufwand eine Finanzierung zu erreichen. Schon lange besteht daher der Wunsch meist aller Beteiligten, den Aufwand gering zu halten und insbesondere den Wandeldarlehensvertrag nicht zu beurkunden. Dies steht in der Regel in einem Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben, da es mehrere Konstellationen gibt, die die Beurkundungspflicht zweifelsohne auslösen, und weitere, bei denen in Rechtsprechung und juristischer Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.

Aus anwaltlicher Vorsicht war daher ein Risikohinweis auf eine ggfs. bestehende Beurkundungspflicht regelmäßig angezeigt, was von manchen Beteiligten nicht gehört wurde. Ein gewisses Umdenken hat diesbezüglich im Mai 2022 ein (aktuell noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az. 8 U 30/19) ausgelöst. Der Ausgangspunkt der Entscheidung hat vor allem für Gründende eine erhebliche Relevanz. Der Insolvenzverwalter klagte gegen die früheren Geschäftsführer wegen Haftungsansprüchen aufgrund eines pflichtwidrig zu spät gestellten Insolvenzantrages. Die Haftung trifft damit nach dem insolvenzrechtlichen Haftungsregime die Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt. Die vorgezogene Insolvenzantragspflicht begründete der Insolvenzverwalter mit einem formnichtigen, weil nicht beurkundeten Wandeldarlehensvertrag. Damit, so das stattgebende OLG, bestand praktisch latent ein Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers aus dem formunwirksamen Darlehensvertrag und führte daher die Unwirksamkeit zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer.

In der juristischen Kommentierung bzw. der VC-Praxis generell führte das Urteil des OLG zu einigen Kommentierungen. Da die Praxis wie oben erwähnt mitunter weniger streng vorging, wird hierin eine wesentliche Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema gesehen.

Die erste Kernaussage des Urteils betrifft dabei eine Konstellation, die eigentlich auch schon zuvor jedenfalls vorsorglich die Hinzuziehung eines Notars erforderlich gemacht hat, nämlich den Fall der Gewährung des Darlehens durch einen gesellschaftsfremden Dritten bei gleichzeitiger Wandlungspflicht. In dieser Konstellation verpflichtet sich ein gesellschaftsfremder Darlehensgeber, seine Darlehensforderungen zwingend in Anteile an der Gesellschaft zu wandeln.

Als Vorvertrag notariell zu beurkunden

Da der Darlehensgeber die Verpflichtung eingeht, im Rahmen einer künftigen Kapitalerhöhung Anteile zu übernehmen und eine solche Übernahmeerklärung nach § 55 Abs. 1 GmbHG notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden ist, geht das OLG Zweibrücken ohne nähere Begründung davon aus, dass auch der Wandeldarlehensvertrag als Vorvertrag notariell zu beurkunden ist. Diese Schlussfolgerung wird mitunter kritisiert und ist dogmatisch mit guten Gründen angreifbar, deckt sich aber wohl mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG München (NZG 2005, 756) und der juristischen Literatur (die allerdings überwiegend für eine Beglaubigung statt der aufwendigeren Beurkundung argumentiert).

Weitgehend unstreitig ist eine Beurkundungspflicht (§ 15 Abs. 4 GmbHG) des Vorvertrages, in dem eine Pflicht des neu hinzutretenden Gesellschafters enthalten ist, einer bestehenden oder künftigen Gesellschaftervereinbarung beizutreten, wenn dort beurkundungspflichtige Klauseln enthalten sind (etwa wie üblich Vesting oder Drag Along). Daher war auch in der bisherigen Beratungspraxis in vielen Konstellationen eine Empfehlung zugunsten der notariellen Form angezeigt und ist es mit Blick auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken umso mehr.

Weiterhin beschäftigt sich das OLG Zweibrücken – nicht abschließend – mit der Frage, ob auch nach § 53 II GmbHG eine Beurkundungspflicht besteht, weil sich die Gesellschaft zur Ausgabe neuer Anteile an den Wandeldarlehensgeber verpflichtet (so auch bei bloßem Wandlungsrecht, s.o.). Hierzu führt das OLG aus, dass vieles dafür spreche, dass auch dies zur Beurkundungspflicht des Wandeldarlehens führe. Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und juristischer Literatur sieht dies bislang anders und hat insoweit ein eher geringes Risiko für die Annahme einer Beurkundungspflicht gesehen.

Das OLG Zweibrücken beurteilt im Ergebnis nicht nur die Klausel zum Wandlungsmechanismus als unwirksam, sondern wie oben bereits erläutert, den Wandeldarlehensvertrag insgesamt.

Im Ergebnis sprach bereits bisher vieles für den Gang zum Notar. Das durch die Rechtsprechung des OLG Zweibrücken bestätigte Haftungsrisiko für die Geschäftsführer und führt darüber hinaus dazu, dass die relativ überschaubare Kostenersparnis durch den Verzicht auf eine Beurkundung in der Abwägung bezüglich der Formfrage nicht entscheidend sein sollte.

Die Diskussion bzw. Abwägung im Hinblick auf die Frage der Beurkundung der Wandeldarlehen dürfte damit in Finanzierungen künftig wieder offen geführt werden und in vielen Fällen das Risiko der Gründenden gegenüber den eingesparten Kosten bzw. des Aufwands vorrangig sein.

Die Autoren:
Alexander Weber, LL.M. (Victoria University of Wellington) ist Partner und Roman Ettl-Steger, LL.M. (King’s College London) Salaried Partner, beide am Münchner Standort der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Bereich Venture Capital

Ohne Planung droht die Schuldenfalle

Fünf Basics, damit du vom Start weg die Finanzen fest im Griff hast und nicht umgekehrt.

Selbständigkeit gehört zu den „Big Six“, die laut Bundesamt für Statistik als Verursacher für die Überschuldung privater Haushalte verantwortlich sind. Bei der jüngsten Erhebung waren es immerhin 8,3 Prozent der Verschuldeten. Also fast jede(r) Zehnte. Kein Wunder, wenn man bedenkt, wie einfach es insbesondere im Online-Bereich ist, sich selbständig zu machen.

Eine gute Idee, ein starker Wille, ein Laptop, ein paar Klicks, dann die Anmeldung beim Finanzamt – schon ist dein Geschäft gegründet. Los geht’s, be your own boss! Doch Vorsicht. Wenn du nicht in die Schuldenfalle tappen willst, brauchst du gleich nach der guten Idee eine sehr gute Planung.

Denn die bittere Wahrheit ist: Viele Selbständige erzielen Umsätze, aber keine oder nur unzureichend Gewinne. Sie leben über ihre Verhältnisse, haben die Ausgaben nicht im Blick, vergessen die Rücklagen für die Steuer und landen somit früher oder später in der Verschuldung. Nicht wenige vermeintlich erfolgreiche Online-Unternehmer*innen geben nach einigen Jahren auf. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich vor der Gründung nicht nur mit zentralen Themen wie Traumkund*in, einzigartige Positionierung, professionelle Online-Auftritt und passende Marketingstrategie auseinanderzusetzen, sondern mit den Finanzen. Folgende fünf Punkte sollten hierbei beherzigt werden:

1. Warum rollierende Planung – und was ist das überhaupt?

Eine rollierende Hochrechnung ergänzt die Jahresplanung, die du natürlich ebenfalls machst, und in der du zum Beispiel die geplanten Ausgaben für Werbung, die Ausgaben für Mitarbeitende und die zu erwartenden Einnahmen festhältst. Im Jahresplan steht, welchen Gewinn du am Ende des Jahres erreicht haben willst. Eine rollierende Budgetplanung machst du dagegen auf Monats- oder Quartalsebene. Sie ist also flexibler und näher am tatsächlichen Geschäftsgeschehen.

Angenommen, du machst dich als Fitnesstrainerin selbständig und willst ab April einen Onlinekurs für Menschen anbieten, die ihren Arbeitstag am Schreibtisch verbringen und sich zu wenig bewegen. Mit deiner Hilfe sollen sie kurze Übungen lernen, die sich leicht in ihren Alltag einbauen lassen. Der Kurs findet im Mai statt und kostet 150 Euro. Du gehst, vorsichtig geschätzt, von 50 Verkäufen aus. In deiner Planung für April steht also die Einnahme von 7500 Euro. Im Mai weißt du dann, wie viele Menschen tatsächlich deinen Kurs gebucht haben und kannst diese Zahl, wenn nötig, korrigieren sowie deine gesamte Budgeterwartung anpassen.

Wegen drei Teilnehmenden mehr oder weniger musst du natürlich nichts ändern. Hast du aber den Launch gar nicht gemacht oder die Einnahmen sind weit unter deinen Erwartungen zurückgeblieben (vielleicht aber auch übertroffen worden), musst du deine Planung anpassen. Mit der rollierenden Budgetplanung behältst du deinen Erfolg, aber auch Rückschläge und vor allem deine Liquidität im Blick.

2. Umsatzplanung auf Produktebene

Schon vor der Gründung empfiehlt sich zudem eine Umsatzplanung auf Produktebene. Je nach Branche und Geschäftsmodell sieht sie anders aus. Machst du eine Bar auf, gehst du von einem durchschnittlichen Umsatz pro Gast aus, sagen wir im Schnitt 40 Euro. Als nächstes schätzt du die Zahl deiner Gäste und kannst so die Entwicklung deines Umsatzes abschätzen. Im Online-Bereich empfiehlt sich dagegen die Berechnung auf der Basis von Produkten wie dem Fitnesskurs im Beispiel oben. Falls du monatlich verkaufst: Wie hoch sind deine Erwartungen? Berater*innen und Coaches schnüren und verkaufen sinnvollerweise meist Angebotspakete (statt Zeit stundenweise zu berechnen). Eine Marktanalyse vor dem Start kann ebenfalls bei der Umsatzplanung helfen.

3. Genaue Kenntnis von Einnahmen, Ausgaben und Vermögen

Die Planung ist das eine, die genaue Kenntnis deiner aktuellen Finanzen das andere. Im Bereich Buchhaltung ist Aufschieberitis brandgefährlich. Deshalb gilt: Mach deine Buchhaltung direkt am Monatsbeginn – und zwar in jedem Monat. Kauf oder buch dir ein professionelles Buchhaltungstool für deine monatliche Beleg- und Rechnungsverwaltung, mit dem auch dein(e) Steuerberater*in gut arbeiten kann. Damit verwaltest du deine laufenden Rechnungen.

Zusätzlich brauchst du eine monatliche Aufstellung über deine regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben (am besten ist eine Excel-Tabelle). Sie ist nicht für den/die Steuerberater*in gedacht, sondern nur für dich. Es geht darum, den Überblick über größere wiederkehrende Kosten wie Leasingraten oder Büromiete, aber auch über variable Kosten wie zum Beispiel Aus­gaben für Werbung zu behalten. Vergiss die realistischen Rücklagen für das Finanzamt nicht. Steuerzahlungen haben schon so mancher/manchem Selbständigen das Genick gebrochen.

Eine zusätzliche Vermögensübersicht zeigt dir, wo du grade stehst: Welche Vermögenswerte hast du? Welche Schulden?

4. Finanzielle Ziele konkret festlegen

„Davon leben können“ ist kein finanzielles Ziel, tut mir leid. Du musst schon konkreter werden, wenn du langfristig Erfolg haben und nicht in der Schuldenfalle landen willst. Nur wenn du deine Ziele klar definierst, kannst du auch auf sie hinarbeiten. Nur dann stellt sich dein Denken und Handeln darauf ein, diese Ziele zu erreichen. Also zum Beispiel: 38.000 Euro Gewinn nach zwölf Monaten. Das ist spezifisch und messbar. Ob auch realistisch, musst du selbst beurteilen. Die rollierende Vorhersage hilft dir dabei.

5. Für Messbarkeit des Wachstums sorgen

Das machst du zum Beispiel über eine Cashflow-Berechnung, die die Fähigkeit deines Unternehmens verdeutlicht, Liquidität zu erzeugen. Der Cashflow gehört zu den Kennzahlen, mit denen du dein Wachstum messen kannst. Er zeigt dir, welche Summen für Investitionen, Schuldentilgung und deine Gewinnausschüttung zur Verfügung stehen. Der Cashflow drückt also aus, welchen Überschuss du erarbeitet hast.

Keine Sorge: Man muss weder BWL studiert haben noch Steuerberater*in sein, um die Finanzen des eigenen Unternehmens im Griff zu behalten und rechtzeitig zu erkennen, wenn eine Schieflage droht. Ein gutes Buchhaltungstool zur Abbildung der Vergangenheit und ein paar kontinuierlich ausgefüllte Excel-Tabellen zur Planung der Zukunft mit den genannten Instrumenten reichen für kleinere Unternehmen völlig aus. Anders gesagt: Wer ausreichend über sein eigenes Business informiert ist, kann Risiken frühzeitig erkennen und Chancen rechtzeitig nutzen.

Die Autorin Kristin Woltmann hat mit ihrem ganzheitlichen Ansatz als Holistic Business Coach bereits mehr als 2000 Frauen auf dem Weg zu ihrem eigenen Business begleitet.

Der Finanzplan – Must-have für Gründer*innen

Der Finanzplan ist ein wichtiges Tool für deine Finanzverwaltung sowie zur Kapitalbedarfsplanung. Er zeigt dir damit zugleich die Erfolgsaussichten deiner Unternehmung. Wie du dir Step-by-Step einen Finanzplan erstellst – mit Gratis-Vorlage zum Download.

Was ist ein Finanzplan und wozu dient er?

Ein Finanzplan ist Teil des Businessplans und ein wichtiges Instrument des Finanzmanagements. Er beinhaltet die zukünftigen, geschätzten Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens und bildet so auch die Grundlage für die Kapitalbedarfsplanung. Er gibt somit Auskunft darüber, ob sich eine Unternehmensgründung wirtschaftlich lohnt und ob ein Unternehmen dauerhaft am Markt bestehen kann.

Als Mittel der Finanzkontrolle soll der Finanzplan Unternehmen einen Plan-Ist-Vergleich des laufenden Geschäftsbetriebs ermöglichen, damit sie immer wissen, wo sie aktuell stehen.

In der Regel werden Finanzpläne von Gründer*innen, Start-ups oder Unternehmern erstellt, um Investor*innen oder Kreditgeber*innen von der Realisierbarkeit einer Geschäftsidee zu überzeugen. Zum anderen können Unternehmer*innen damit für sich selbst überprüfen, ob ihre Idee erfolgreich umsetzbar ist.

Für die Erstellung des Finanzplans kann eine Vorlage sehr hilfreich sein. Um dein Unternehmen dabei zu unterstützen, hat GetApp eine Finanzplan-Excel Vorlage erstellt, die du kostenfrei hier herunterladen kannst.

So verwendest du die Finanzplan Vorlage von GetApp:

Die Vorlage von GetApp dient der übersichtlichen und effizienten Planung von Zahlungsflüssen eines Unternehmens in einem Kalenderjahr. Das Template besteht aus fünf verbundenen Tabellenblättern, die im Folgenden kurz vorgestellt:

  • Finanzplan: Der Finanzplan fasst die eingegebenen Werte aus dem Kosten- und Umsatzplan zusammen und stellt den monatlichen Zahlungsfluss, die Liquidität, den Liquiditätsfluss, den Kostenverlauf sowie den Zusammenhang der jährlichen Kosten tabellarisch und grafisch dar. Der Anfangsbestand (Kontostand zum Jahresanfang) des Unternehmens ist einzutragen.
  • Umsatzplan: Im Umsatzplan werden alle geplanten Erlöse des Unternehmens eingetragen. Diese umfassen Erlöse aus Produkten, Projekten sowie sonstigen betrieblichen Erlösen, wie etwa dem Abgang von Anlagevermögen.
  • Kostenplan: Im Kostenplan werden alle geplanten Kosten des Unternehmens erfasst, aufgeteilt in die Bereiche Materialaufwand, Personalaufwand, Betriebliche Aufwendungen, abschreibungswirksame Anschaffungen und Investitionen. Die Personalkosten können separat im Tabellenblatt „Personalkosten“ berechnet werden.
  • Personalkosten: Personalkosten werden pro Person kalkuliert. Dazu werden Bruttogehalt und variable Gehaltsbestandteile eingetragen. Der Faktor für den Arbeitgeberanteil der Personalkosten kann im Tabellenblatt „Details_Personalkosten" ermittelt und kopiert werden. Die Summe der Personalkosten wird automatisch in den Kostenplan übernommen.
  • Detail_Personalkosten: Das Tabellenblatt Detail_Personalkosten dient der Kalkulation des Arbeitgeberanteils der Personalkosten. Zusätzlich werden Personalkosten pro Stunde errechnet.

Fazit

Der Finanzplan ist das Herzstück deines Businessplans. Mit ihm gestaltest du die Zukunft deines geschäftlichen Vorhabens, bewertest Risiken und beugst Krisen vor. Deshalb solltest du ausreichend Zeit in die Erstellung der Finanzplanung investieren. Dabei hilft dir die hier vorgestellte kostenlose Finanzplan-Vorlage, die du dir kostenfrei hier herunterladen oder per obigem QR-Code direkt aufs Smartphone laden kannst.

Wie Verjährung von Forderungen verhindert werden kann

Damit du als Jungunternehmer*in künftig nicht auf deinen Außenständen sitzen bleibst, klären wir auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt.

Bei all der vielen Arbeit kann es leider passieren, dass einiges liegen blieben. So zum Beispiel nicht gezahlte Kundenrechnungen. Besonders für Unternehmer*innen gleicht dies einem Horrorszenario, da die Verjährungsfrist für einige offenen Forderungen bereits abgelaufen sein könnte. Damit du künftig nicht auf deinen Außenständen sitzen bleibst, klären wir auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt.

Aller guten Dingen sind drei? Nach wie vielen Jahren Forderungen frühestens verfallen

Der Albtraum eines jeden Unternehmens: Der zufällige Blick auf eine immer noch nicht beglichene Rechnung liegt bereits Jahre zurück. Wenn die Schweißperlen laufen, heißt es jedoch zunächst tief durchatmen und genau prüfen. Denn nicht jede Forderung verfällt nach der gleichen Zeit. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Je nach Sachlage bestehen jedoch noch weitere Sonderregelungen. Diese können mit 5, 10 oder 30 Jahren stark variieren. Um den Überblick zu bewahren, sollten betroffene Firmen eine rechtliche Konsultation durch einen Anwalt einholen. Unternehmer*innen mit offenen Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2019 hätten jedoch bereits handeln müssen, denn nach der regelmäßigen Verjährungsfrist konnten die nur noch bis zum 31. Dezember 2022 geltend gemacht werden.

Was tun, wenn die Uhr tickt?

So kann die Verjährung von Forderungen gehemmt werden: In manchen Situationen ist der Countdown bereits fast abgelaufen. Dann könnte es mit etwas Glück jedoch unter Umständen noch die Möglichkeit geben, die Verjährung zu hemmen. Dafür kommen grundsätzlich die §§ 203-208 BGB in Betracht. Aus dem Katalog des § 204 BGB ergeben sich beispielsweise verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung von Forderungen durch Rechtsverfolgung zu hemmen, z.B. wenn der Gläubiger:

  • Klage auf Leistung auf Bestätigung des Anspruchs oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils erhebt (§ 204 Abs. 1 Satz 1 BGB),
  • ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, sodass jede weitere Kommunikation zwischen Gläubiger und Schuldner über das Gericht geschieht. Das Gericht versendet in diesem Zuge einen Mahnbescheid an den Schuldner (wobei die Verjährung mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt wird) (§ 204 Abs. 1 Satz 3 BGB),
  • einen Antrag für ein selbstständiges Beweisverfahren beantragt (§ 204 Abs. 1 Satz 7 BGB),
  • ein schiedsrichterliches oder vereinbartes Begutachtungsverfahren beginnt (§ 204 Abs. 1 Satz 8, 11 BGB) oder
  • die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet hat (§ 204 Abs. 1 Satz 10 BGB).

Tritt eines dieser Ereignisse ein, wird der Lauf der Verjährungsfrist von Forderungen bis zum Ende des Ereignisses gehemmt.

Zurück auf Anfang: Wie kann ich den Neubeginn der Verjährung auslösen?

In einigen Fällen können Gläubiger die Verjährungsfrist von § 195 BGB erneut auslösen. Dies ist der Fall, wenn die Voraussetzungen des § 212 BGB erfüllt werden. Nach § 212 Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner den Anspruch gegenüber dem Gläubiger z. B. durch eine Sicherheitsleistung, Zins- oder Abschlagzahlung bzw. „in anderer Weise“ anerkennt. Des Weiteren wird die Verjährungsfrist nach § 212 Abs. 1 Satz 2 erneuert, sofern der Gläubiger eine "gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahme“ vornimmt oder beantragt (bspw. mit einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer behördlichen Vollstreckungsmaßnahme). In jedem Fall ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Zahlungsausfälle von vornherein vermeiden

Es gibt einige Maßnahmen, die dabei helfen können, die Verjährung von Forderungen bereits im Vorfeld zu verhindern. Eine wichtige Präventivmaßnahme ist die Prüfung der Geschäftspartner*innen bereits vor der Zusammenarbeit. So können Kredit- und Bonitätsinformationen Aufschluss darüber geben, ob die eigene Kundschaft in der Lage ist, Ihre Leistungen zu bezahlen. Darüber hinaus können die Auskünfte auch Zahlungserfahrungen liefern, die wiederum den tatsächlichen Zahlungswillen aufdecken. Hier können Bewertungen von anderen Gläubigern und Partnern eingesehen werden, die bestätigen, wie pünktlich ein Unternehmen seine offenen Forderungen in der Regel begleicht. Dementsprechend können Zahlungsmodalitäten individuell an Geschäftspartner angeglichen werden, durch zum Beispiel das Verlangen von Vorschusszahlungen bei Kaufverträgen, das Anbieten von Lastschrifteinzugsermächtigungen oder das Vermeiden von Rechnungskäufen. Wichtig ist in jedem Fall die Rechnungsstellung formal und inhaltlich korrekt durchzuführen und mit Kunden fachgerecht die Zahlungsfristen zu kommunizieren.

Der Autor Jens Junak ist Country Manager von Creditsafe Deutschland. Creditsafe ist eine global agierende Auskunftei und bietet digitale Lösungen wie Bonitätsauskünfte, B2B- Marketingadressen oder Compliance Checks.

Steuerfrei schenken: Xmas-Geschenke und Inflationsausgleich für Mitarbeitende

Der Jahresendspurt hat begonnen - damit steht bei so manchem Arbeitgebenden auch das Thema Weihnachtsgeld und -geschenke für Mitarbeitende auf der To-do-Liste. Doch aufgepasst: Auch bei vermeintlich einfachen Geschenken gibt es einiges zu beachten – insbesondere in Bezug auf Steuern und andere Abgaben. Extra-Tipp: die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nutzen.

Geldkarten und Gutscheine: nur bis zu 50 Euro steuerfrei

Weihnachtsgeschenke erfreuen nicht nur die Belegschaft, sie bieten auch finanzielle Vorteile für Unternehmen. Notizbücher, Kalender, Kaffeebecher oder Gutscheine – all diese Geschenke gelten als Sachzuwendungen, die der Arbeitgebende zusätzlich zum Lohn verschenken darf. Dabei gilt es zu beachten, dass Gutscheine nur bis zu einem Betrag von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Wird diese monatliche Freigrenze überschritten, muss der Arbeitgebende für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen.

Gutscheine/ -karten: Diese Kriterien müssen erfüllt werden

Die Gutscheine müssen außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie als Sachzuwendung anerkannt werden: Einerseits müssen sie zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Andererseits müssen sie den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) entsprechen.

Dementsprechend gibt es drei verschiedene Arten von Gutscheinkarten, die für den Sachbezug rechtens sind:

  • Limitierte Netze (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG): Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards.
  • Limitierte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG): Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie, beispielsweise Tankgutscheine, Beauty- oder Fitnesskarten oder Kinokarten.
  • Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c ZAG): Zum Beispiel Essensgutscheine und Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen.

+++ Unser Extra-Tipp: Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei +++

Ab dem 26. Oktober 2022 (bis Ende 2024) können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und -srat zugestimmt haben. Hier gibt's die Infos