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Angel Invest: Super Angel Investing erobert Europa
Wie namhafte Start-up-Pioniere aus Deutschland und den USA mit Angel Invest die Frühphasenfinanzierung von Start-ups revolutionieren und ein europäisches Super-Angels-Netzwerk aufbauen wollen.
Der europäische Kapitalmarkt wird um eine neue, innovative Investment-Möglichkeit bereichert. Eine Gruppe um die Angel-Investoren Jens Lapinski und Jag Singh hat nach vielen erfolgreichen Start-up-Deals ehrgeizige Pläne: Mit Angel Invest wollen sie ein riesiges europäisches Netzwerk aus Super Angels schaffen und Frühphasen-Investments in Tech-Gründungen als neue Assetklasse etablieren.
Lapinski war zuvor unter anderem Managing Director beim globalen Start-up-Accelerator Techstars, für den er das Deutschland-Büro aufgebaut und in 40 Gründungen investiert hat, in die insgesamt mehr als 200 Millionen Dollar geflossen sind. Singh war zunächst als Politikberater, unter anderem für Hillary Clinton, tätig und hat mittlerweile in mehr als 150 Start-ups (davon 40 für Techstars) investiert.
Angel Invest: den „1-von-10“-Mythos der Startup-Investments umdrehen
Das Erfolgsrezept, das Lapinski, Singh und die Partner von Angel Invest verfolgen: Aus einer immensen Zahl an Investments – geplant sind mehr als 600 Start-up-Beteiligungen in den kommenden sechs Jahren – sollen durch intensives Coaching ausgewählte Unicorn- Kandidat*innen in einen Fonds eingebracht werden, an dem sich vermögende Privatanleger*innen und institutionelle Investor*innen beteiligen können.
Der Schwerpunkt von Angel Invest liegt – neben der extrem hohen Zahl an Frühphasen- Investments – vor allem auf einem intensiven Coaching. Im ersten Schritt finanziert Angel Invest die Gründer*innen mit Summen von bis zu 100.000 Euro und erhält dafür ein bis drei Prozent der Unternehmensanteile. Ein Angel-Investor coacht die Gründer*innen intensiv, um das Unternehmen fit für die folgenden Wachstumsphasen zu machen und um das tatsächliche Potenzial der Idee noch genauer beurteilen zu können.
Bislang konnte Angel Invest nach eigenen Angaben 60 Prozent der Start-ups, die sie in der Frühphase beim Proof of Concept unterstützte, innerhalb von zwei Jahren zu einer Series-A-Finanzierung verhelfen und damit in die Wachstumsphase bringen. Gleichzeitig liegen die typischerweise hohen Ausfallquoten im Frühphasen-Bereich aufgrund des aktiven Coachings bei Angel Invest deutlich niedriger: Von den Unternehmen, die seit mehr als einem Jahr im Portfolio sind, haben es weniger als zehn Prozent nicht geschafft.
Value-add-Partner für andere Kapitalgeber*innen
Als Konkurrent zu Venture-Capital-Investoren sieht sich Angel Invest nicht, sondern eher als zusätzlicher Value-add-Partner für andere Kapitalgeber*innen, der mit intensivem Coaching junge Start-ups besser durch die ersten Schritte ihrer Unternehmensentwicklung führt. Angel Invest kooperiert intensiv mit VCs, die als Co-Investor*innen die Dynamik der Start-ups beschleunigen.
„Wir kennen die Investment-Community in Europa sehr, sehr gut. Von den ersten 39 Start- ups, in die wir investiert haben, haben 35 signifikante Folgeinvestitionen in Höhe von mindestens zehn Millionen Euro aufgenommen“, sagt Jens Lapinski. „Investoren des Fonds I haben bereits 30% ihres Investments zurückbekommen und der Wert des Fonds ist durch erfolgreiche Exits 4.5x höher als die Investments“.
Erfolgreiche Start-ups des 2018 gegründeten Angel-Fonds sind zum Beispiel Coachhub, Rasa, Everphone, Impala, Usercentrics und Lemon Markets. „Der erste, der sich zu uns bekannt hat, war Jens Lapinski von Angel Invest“, sagt Max Linden, Mitgründer von Lemon Markets. „Das hat uns geholfen. Nach dem ersten ‚Ja‘ haben wir zusammen die weitere Finanzierung gestemmt.“ Lemon Markets konnte mittlerweile 16 Millionen Euro einsammeln.
In die bisherigen Fonds von Angel Invest haben zu 75 Prozent vermögende Privatanleger*innen mit Vermögenswerten von mehr als fünf Million Euro (High-Net-Worth-Individuals) sowie Family Offices investiert. Von institutionellen Investor*innen kamen 25 Prozent. Bei den künftigen Fonds-Generationen wird sich das Verhältnis aufgrund der zunehmenden Größe der Fonds deutlich verschieben. Erwartet wird, dass auf institutionelle Investoren etwa 60 Prozent des Fondsvolumen entfallen werden.
Warum ist Super Angel Investing eine eigene Anlageklasse?
Super Angel Investing setzt darauf, in eine besonders große Anzahl von jungen Start-ups schon in der Frühphase zu investieren. Rund um das Super Angel Investing entsteht ein extrem großes Netzwerk aus Gründer*innen und Investor*innen sowie eine extrem intensive Vernetzung mit der Start-up-Szene. Dadurch erfahren die Angel-Investor*innen sehr früh und umfangreich von neuen Gründungsideen und Gründungen.
Die große Anzahl der Investments sichert Skalen- und Lerneffekte innerhalb des Angel- Netzwerks. Die Start-ups werden vornehmlich nach dem Potenzial ihrer Idee und dem Ehrgeiz der Gründer*innen ausgewählt. Idealerweise ist eine Wachstumsstory bis zum Unicorn vorstellbar. Schwachstellen im Gründungsteam oder im Konzept werden durch die enge Betreuung von Angel Investor*innen frühzeitig erkannt und behoben.
In den USA gibt es bereits aktive Angel-Fonds. Y-Combinator und Techstars sind die bekanntesten. Y-Combinator hat bereits in 4.000 Start-ups investiert, darunter zum Beispiel Airbnb, Stripe, Dropbox und Twitch. In Europa war diese Investment-Form bislang in institutionalisierter Form kaum angekommen.
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From Lab to Launch
Wie Start-ups Forschung in Wirkung und Wachstum übersetzen: So gelingt Life-Sciences-Start-ups die Series A.
Life Sciences gehören zu den spannendsten, aber auch anspruchsvollsten Bereichen für Wachstumskapital. Kaum ein Sektor verbindet wissenschaftliche Exzellenz so direkt mit gesellschaftlichem Nutzen und gleichzeitig mit langen Entwicklungszyklen, hohen Kosten und komplexen regulatorischen Anforderungen. Genau diese Mischung macht den Weg vom Forschungslabor bis zum Series A-Deal so herausfordernd – und sie erklärt, warum Impact-Investoren hier besonders genau hinschauen.
Hervorragende Technologien werden nicht automatisch zu einer überzeugenden Investmentstory. Entscheidend ist, ob ein Start-up den Sprung von der wissenschaftlichen Idee zur skalierbaren Wertschöpfung schafft. Wer Series A-Kapital aufnehmen will, muss zeigen, dass aus Forschung ein Produkt werden kann, aus einem Produkt ein Markt und aus einem Markt ein nachhaltiges Geschäftsmodell.
Wissenschaft allein reicht nicht: Der Forschungsansatz muss investierbar werden
Viele Life Sciences-Start-ups starten mit einem starken technologischen Fundament. Die wissenschaftliche Tiefe ist oft beeindruckend, ebenso wie die Expertise im Team. Für Investoren ist das jedoch nur der Ausgangspunkt. Series A-Investoren erwarten einen realistischen Anwendungskontext und ein skalierbares Businessmodell mit klarer Exitstrategie. Damit verändern sich die entscheidenden Fragen im Unternehmen und auch die Teamanforderungen. Wie stabil ist die Datenlage? Wie groß ist der adressierbare Markt? Wie robust ist das Verfahren außerhalb idealer Laborbedingungen? Ist die Patentlage verteidigbar? Wie ist das Wettbewerbsumfeld strukturiert – und welche Schritte (inkl. Regulatorik und Kapitalbedarf) sind nötig, um ein marktfähiges Produkt zu schaffen? Je klarer ein Start-up diesen Übergang strukturieren und belegen kann, desto eher entsteht Vertrauen beim Investor: Denn die Series A ist oft der Zeitpunkt, an dem Investoren das hohe Risiko eines Life Sciences-Start-ups anhand seines Kommerzialisierungspotenzials genauer beurteilen. Detaillierte Informationen zu Entwicklungszeit, Kapitalbedarf, Regulatorik sowie Marktzugang, Exitoptionen und die richtige Equity Story werden zu entscheidenden Faktoren für ein Series A-Start-up.
Impact ist kein Buzzword: Wirkung muss messbar und plausibel sein
Impact-Investoren investieren nicht nur in Rendite, sondern auch in Wirkung. Gerade in den Life Sciences kann Impact sehr konkret sein, etwa durch bessere Diagnostik, effizientere Therapien, schnellere Entwicklungspfade oder niedrigere Kosten im Gesundheitssystem – oder auch eine erste neue Therapieoption für bestimmte Indikationen. Impact muss verständlich, messbar und realistisch hergeleitet werden. Viele Start-ups formulieren ihren Impact zu allgemein. Am meisten Erfolg verspricht eine klare, fokussierte Wirkungskette. Welches Problem wird gelöst? Für welche Patientengruppe oder welches Versorgungssystem? Welche Outcomes verbessern sich tatsächlich? Und welche Evidenz spricht dafür, dass diese Wirkung erreichbar ist? Gibt es kompetitive Therapien oder Diagnostika, wie strukturiert sich der Preis, und vor allem: Gibt es eine (teilweise) Erstattung der Versicherungen? Wer Impact so darstellt, dass er nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch und klinisch nachvollziehbar wird, schafft einen echten Vorteil im Fundraising.
Der Weg zur Series A: Strategie schlägt Hoffnung
Series A-Kapital ist nicht einfach „mehr Geld“. Es markiert einen Strategiewechsel. In dieser Phase wollen Investoren sehen, dass ein Start-up seinen Entwicklungsplan realistisch strukturiert, die Risiken kennt und einen klaren Pfad zur Kommerzialisierung aufzeigen kann. Dazu gehören belastbare Meilensteine, ein sauberer Finanzierungsplan und eine klare Priorisierung. Welche Daten müssen bis wann vorliegen? Welche regulatorischen Schritte sind kritisch? Welche Partnerschaften sind erforderlich, um Zeit und Kosten zu reduzieren und sich strategisch zu platzieren? Und wie sieht der Plan aus, wenn einzelne Annahmen nicht eintreten? Ein überzeugender Series A-Case zeigt nicht nur das Best Case-Szenario, sondern auch professionelles Risikomanagement – denn Investoren wissen, dass im Life Sciences-Umfeld nicht alles planbar ist. Umso wichtiger ist ein strukturierter, realistischer Ansatz.
Team, Governance und Umsetzungskraft: Investoren investieren in Führung
Im Life Sciences-Bereich ist die Teamfrage oft entscheidend. Nicht, weil wissenschaftliche Kompetenz unwichtig wäre, sondern weil Series A eine operative Phase ist. Investoren suchen Teams, die nicht nur Forschung können, sondern auch kommerzielle Produktentwicklung, klinische Strategie, Marktlogik und Partnerschaften. Start-ups wirken besonders überzeugend, wenn sie früh ein starkes Set-up schaffen. Dazu gehören erfahrene Advisors, ein realistisches Verständnis für klinische und regulatorische Prozesse sowie eine Governance-Struktur, die Wachstum ermöglicht. Ein starkes Board, klare Rollen und ein transparenter Kommunikationsstil sind nicht nur „nice to have“, sondern Signale von Reife. Gerade Impact-Investoren achten darauf, ob die Mission eines Unternehmens auch organisatorisch getragen wird. Wer Wirkung verspricht, muss zeigen, dass Verantwortung strukturell verankert ist.
Skalierung in Life Sciences: Partnerschaften oft der schnellste Hebel
Während in klassischen Tech-Modellen Skalierung oft über Vertrieb und Marketing läuft, ist der Hebel in den Life Sciences häufig ein anderer. Strategische Partnerschaften können der Schlüssel sein, um schneller Richtung Markt zu kommen und früh einen Exitpfad zu skizzieren. Das kann über Pharmakooperationen, Diagnostikpartner, Forschungseinrichtungen oder Industriepartner geschehen.
Für Investoren ist dabei entscheidend, dass Partnerschaften nicht nur als Option erwähnt werden, sondern als strategischer Bestandteil des Geschäftsmodells. Wer zeigen kann, dass der Zugang zu Infrastruktur, klinischen Studien, Produktionskapazitäten oder Vertriebskanälen realistisch gesichert ist, reduziert das Risiko (oft auch die Kosten) und erhöht die Attraktivität der Series A-Runde.
Gleichzeitig sollten Start-ups vermeiden, sich zu früh abhängig zu machen. Gute Deals entstehen, wenn die eigene Position stark genug ist, um Partnerschaften auf Augenhöhe zu verhandeln.
Fazit: Series A gewinnt, wer Impact in ein skalierbares Geschäftsmodell übersetzt
Der Weg vom Labor zum Launch ist in den Life Sciences kein Sprint, sondern ein anspruchsvoller, kapitalintensiver Prozess. Impact-Investoren sind bereit, diesen Weg zu begleiten, erwarten jedoch Klarheit, Struktur und Evidenz. Wissenschaftliche Exzellenz ist die Basis, doch Series A-Kapital gibt es nur, wenn daraus ein investierbares Produkt, ein plausibler Markt und ein professionell geführtes Unternehmen entsteht. Start-ups, die ihren Impact messbar machen, ihre Meilensteine realistisch planen und ihr Team auf Umsetzung ausrichten, haben die besten Chancen, Wirkung und Rendite zusammenzubringen: Denn am Ende überzeugt nicht die Vision allein, sondern vor allem die Fähigkeit, sie in messbare Ergebnisse zu übersetzen.
Dies ist ein Beitrag aus der StartingUp 01/26 – hier geht's zum E-Shop.
Bye-bye Pendelordner: Wie KI-gestütztes Accounting Start-ups die Runway rettet
Digitales Accounting ist 2026 mehr als nur papierloses Büro. Wir analysieren, wie KI-Tools Start-ups Zeit und Geld sparen, erklären die verschärfte E-Rechnungs-Pflicht und warnen vor den Fallen bei Haftung, Dokumentation und Datenschutz.
Von der lästigen Pflicht zur strategischen Waffe: Die Buchhaltung in Start-ups wandelt sich radikal. Wer heute noch Belege sortiert, verliert wertvolle Zeit im Wettbewerb. Doch der Wechsel auf KI-gestütztes Accounting – digitale Buchhaltung / steht für papierlose Erfassung, Verarbeitung und Archivierung von Finanzdaten mittels Software und Cloud-Systemen – birgt neben enormen Chancen auch rechtliche Fallstricke, die Gründer*innen kennen müssen.
In der frühen Phase eines Start-ups ist Zeit knapper als Kapital. Im Jahr 2026 ist KI-gestütztes Accounting kein Trend mehr, sondern das Standard-Betriebssystem für Gründer*innen. Doch wer sich blind auf Algorithmen verlässt, riskiert mehr als nur eine falsche Bilanz.
Vom digitalen Archiv zum denkenden System
KI-gestützte Systeme gehen heute weit über das bloße Speichern von PDFs hinaus:
- Kontextuelles Verstehen: OCR-Systeme ordnen Rechnungen automatisch korrekt zu und erkennen den Unterschied zwischen SaaS-Lizenzen und Bewirtung.
- Echtzeit-Matching: Bankbewegungen werden in Sekunden mit offenen Posten abgeglichen. Der Blick auf den Cashflow ist tagesaktuell.
- Proaktive Warnsysteme: Algorithmen erkennen Anomalien im Cashflow, bevor diese kritisch werden.
Die relevantesten Player 2026 im Check
- Lexware Office & sevDesk: Ideal für Einzelgründer*innen und kleine Teams. Starke E-Rechnungs-Schnittstellen.
- BuchhaltungsButler: Fokus auf maximale Automatisierung für belegintensive Firmen durch lernende KI.
- Moss & Pleo: Kombination aus Firmenkarten und Accounting. Ideal für wachsende Teams.
Der Datenschutz- & KI-Check: Wo „denkt“ die KI?
Ein kritischer Blick hinter die Kulissen zeigt: Für Start-ups ist der Serverstandort eine strategische Entscheidung.
- Die „Sicherheits-Fraktion“ (DE/EU): Anbieter wie Lexware Office, sevDesk oder BuchhaltungsButler garantieren DSGVO-Konformität durch Hosting in Europa.
- EU AI Act & Transparenz: Seit Februar 2026 müssen KI-Systeme transparenter sein. Achte darauf, dass dein Anbieter die Konformität mit dem EU AI Act bestätigt und keine "Hochrisiko"-Einstufung (z.B. für Kreditwürdigkeitsprüfung) ohne entsprechende Dokumentation vorliegt.
Die Schattenseiten: Wo Gründer*innen ins Risiko gehen
- Die Haftungsfalle: Die Verantwortung liegt allein beim Geschäftsführer (§ 43 GmbHG). Ein blindes Vertrauen auf KI-Vorschläge („Automation Bias“) schützt nicht vor Sanktionen. Eine dokumentierte Plausibilitätsprüfung bleibt Pflicht.
- Der „Papier-Tiger“ mit Biss: Das Finanzamt verlangt zwingend eine Verfahrensdokumentation. Fehlt diese, gilt die Buchführung als formell mangelhaft – der Prüfer darf dann den Gewinn schätzen (Hinzuschätzung), selbst wenn die Steuerzahlung inhaltlich korrekt war.
- Das XML-Original: Bei E-Rechnungen ist der strukturierte XML-Datensatz das rechtliche Original, nicht das PDF. Wer das XML löscht und nur das PDF speichert, verliert den Vorsteuerabzug. Das XML muss revisionssicher archiviert werden.
Infokasten: Die E-Rechnungs-Pflicht 2026 – Wer muss was tun?
- Empfangspflicht (Gilt für JEDES Unternehmen): Auch Solo-Gründer*innen, UGs und Kleinunternehmer*innen müssen seit Januar 2025 XML-basierte Rechnungen (ZUGFeRD, XRechnung) technisch empfangen und im Original-Datensatz archivieren.
- Versandpflicht: Start-ups mit > 800.000 € Vorjahresumsatz (2026) müssen ab Januar 2027 digital versenden. Kleinere Unternehmen haben eine Gnadenfrist bis Ende 2027.
- Bonus-Fact 2026: Dank des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen) von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Achtung: Bücher, Abschlüsse und die Verfahrensdokumentation müssen weiterhin 10 Jahre bleiben!
Checkliste (Stand: Februar 2026)
- E-Rechnung: Archiviert mein Tool das XML-Original (nicht nur das Sicht-PDF)?
- Verfahrensdokumentation: Liegt diese schriftlich vor (Schutz vor Hinzuschätzung)?
- KI-Konformität: Bestätigt der Anbieter schriftlich die Einhaltung des EU AI Acts?
- Datenschutz: Erfolgt die KI-Verarbeitung (Inference) auf EU-Servern?
- Kontroll-Log: Gibt es einen Prozess für stichprobenartige Kontrollen der KI-Ergebnisse?
- Export-Check: Ist der DATEV-Schnittstellen-Check für den/die Steuerberater*in erfolgt?
5 Situationen, in denen eine Firmenkreditkarte Gründerzeit massiv erleichtert
Die ersten Monate einer Gründung sind geprägt von Tempo, Entscheidungen und vielen kleinen Ausgaben, die sich schnell summieren. Sie bauen Strukturen auf, testen Ideen am Markt und investieren oft gleichzeitig in Tools, Dienstleistungen und erste Kundenkontakte. Genau in dieser Phase zählt vor allem eins: finanzielle Beweglichkeit, ohne Chaos in der Buchhaltung zu erzeugen.
Viele Gründer starten zunächst mit privaten Zahlungsmitteln, weil es unkompliziert wirkt. Doch sobald mehrere geschäftliche Ausgaben parallel laufen, entstehen unnötige Reibungsverluste – fehlende Übersicht, gemischte Belege und zusätzlicher Aufwand beim Monatsabschluss.
Eine Firmenkreditkarte ist in dieser Situation weit mehr als ein Zahlungsmittel. Sie wird zu einem praktischen Werkzeug, um Ausgaben sauber zu steuern, Liquidität flexibel zu halten und den Geschäftsalltag deutlich einfacher zu organisieren. Vor allem in typischen Startup-Momenten zeigt sich, wie stark sie den Gründeralltag entlasten kann.
Im Folgenden sehen Sie fünf konkrete Situationen, in denen eine Firmenkreditkarte Ihre Gründerzeit spürbar erleichtert – klar, praxisnah und direkt an den Herausforderungen orientiert, die junge Unternehmen wirklich erleben.
Situation 1: Wenn spontane Ausgaben plötzlich notwendig werden
In der Gründungsphase läuft selten alles nach Plan – dafür aber oft schneller als erwartet. Neue Anforderungen entstehen spontan: ein wichtiges Software-Upgrade, kurzfristig benötigte Hardware oder eine bezahlte Branchenplattform, die Ihnen Sichtbarkeit bringt.
Gerade in solchen Momenten ist es hilfreich, wenn Sie sofort handlungsfähig bleiben. Eine Firmenkreditkarte sorgt dafür, dass Sie notwendige Investitionen direkt tätigen können, ohne erst private Konten zu nutzen oder Geld zwischen verschiedenen Zahlungswegen zu verschieben.
Besonders typisch sind Ausgaben wie:
● Business-Software und digitale Tools
● Werbebudget für erste Kampagnen
● Geschäftsreisen oder kurzfristige Termine
● laufende Abo-Kosten für Plattformen und Services
Mit einer Firmenkreditkarte entsteht hier ein klarer Vorteil: Sie behalten Tempo, ohne den Überblick zu verlieren. Gleichzeitig können Sie viele Zahlungen bündeln und später strukturiert abrechnen.
Auch psychologisch bringt das Entlastung – Sie trennen gedanklich früher zwischen „privat“ und „unternehmerisch“. Das hilft, Entscheidungen sachlicher zu treffen und die Firma von Beginn an professionell aufzubauen.
Diese Flexibilität ist besonders wertvoll, wenn mehrere Aufgaben gleichzeitig laufen und Sie nicht jedes Mal über Zahlungsprozesse nachdenken möchten.
Im nächsten Schritt wird es noch entscheidender: Denn sobald sich geschäftliche und private Ausgaben vermischen, wird die Buchhaltung schnell unnötig kompliziert.
Situation 2: Wenn klare Trennung von Business- und Privatkosten zählt
Am Anfang wirkt es oft praktisch, geschäftliche Ausgaben einfach mit dem privaten Konto oder der eigenen Kreditkarte zu bezahlen. Doch bereits nach wenigen Wochen entsteht daraus ein typisches Gründerproblem: Belege, Abbuchungen und Kosten lassen sich nur noch schwer sauber zuordnen.
Spätestens beim ersten Austausch mit dem Steuerberater oder bei der Vorbereitung auf die Umsatzsteuervoranmeldung wird klar: Struktur ist kein Nice-to-have, sondern eine echte Entlastung im Alltag.
Mit einer Firmenkreditkarte schaffen Sie von Beginn an eine klare Linie:
● alle Business-Ausgaben laufen über ein separates Zahlungsmittel
● private Käufe bleiben vollständig außen vor
● Transaktionen sind nachvollziehbar dokumentiert
● Abrechnungen werden deutlich einfacher
Gerade für junge Unternehmen lohnt sich dieser Schritt früh, weil Sie damit eine professionelle Basis schaffen – auch gegenüber Investoren, Partnern oder Banken.
Ein zusätzlicher Vorteil: Viele Anbieter ermöglichen den Export von Zahlungsdaten, was die Buchhaltung und spätere Auswertung vereinfacht. Mit der richtigen Trennung sparen Sie nicht nur Zeit, sondern vermeiden auch typische Fehler, die später teuer werden können.
Sobald Sie nicht mehr allein arbeiten, sondern mit Freelancern oder kleinen Teams wachsen, spielt die Firmenkreditkarte eine weitere wichtige Rolle – besonders bei gemeinsamen Ausgaben und kontrollierter Zahlungsfreigabe.
Situation 3: Wenn Teams, Mitarbeiter oder Freelancer bezahlt werden müssen
Sobald ein Startup wächst, verändern sich nicht nur die Aufgaben, sondern auch die Zahlungsprozesse. Vielleicht arbeiten Sie mit Freelancern, beauftragen Agenturen oder stellen die ersten Mitarbeitenden ein. Damit steigen auch die Anforderungen an klare Zuständigkeiten und saubere Ausgabenkontrolle.
Eine Firmenkreditkarte erleichtert genau diesen Schritt, weil Sie Ausgaben besser delegieren können, ohne die Kontrolle zu verlieren. Viele Gründer stehen irgendwann vor der Herausforderung, dass nicht mehr jede Rechnung über den eigenen Laptop laufen kann.
Typische Beispiele aus dem Alltag:
● ein Freelancer bucht ein benötigtes Tool
● ein Teammitglied organisiert Reisekosten
● Marketing-Ausgaben sollen flexibel erfolgen
● kleinere Anschaffungen müssen schnell erledigt werden
Mit Firmenkreditkarten lassen sich dafür oft individuelle Karten oder virtuelle Zahlungsoptionen einrichten. Sie können Ausgabenlimits setzen, Kategorien definieren und behalten jederzeit Transparenz darüber, was im Unternehmen passiert. Weitere Informationen und Vorteile zu Firmenkreditkarten finden Sie auf Finalarm.
Das bringt zwei klare Vorteile:
● Ihre Prozesse werden skalierbar, ohne unnötige Bürokratie
● Ihr Team kann effizient arbeiten, ohne ständig Rückfragen zu Zahlungen stellen zu müssen
Gleichzeitig signalisiert diese Struktur Professionalität – intern wie extern. Denn ein Unternehmen, das Zahlungsströme sauber organisiert, wirkt stabiler und besser vorbereitet auf Wachstum.
Gerade in der frühen Phase hilft das, Vertrauen aufzubauen und den Alltag zu entlasten.
Situation 4: Wenn Sicherheit bei Zahlungen wichtiger wird
Mit zunehmender Geschäftstätigkeit steigt auch die Zahl digitaler Transaktionen. Sie bezahlen Software-Abos, buchen Dienstleistungen online oder wickeln internationale Zahlungen ab. Genau hier wird ein Thema schnell zentral: Sicherheit.
Gerade Startups sind in der Anfangsphase oft stark auf digitale Prozesse angewiesen, haben aber noch keine ausgereiften Schutzsysteme. Gleichzeitig entstehen Risiken durch Betrugsversuche, unautorisierte Abbuchungen oder unsichere Zahlungsumgebungen.
Eine Firmenkreditkarte bietet in vielen Fällen zusätzliche Sicherheitsmechanismen, die über klassische Kontozahlungen hinausgehen:
● Echtzeit-Benachrichtigungen bei Transaktionen
● Sperrfunktionen bei verdächtigen Aktivitäten
● bessere Nachverfolgbarkeit bei Fehlbuchungen
● teilweise integrierte Versicherungsleistungen
Damit schützen Sie nicht nur Ihr Budget, sondern auch Ihre operative Stabilität. Denn finanzielle Zwischenfälle kosten in der frühen Phase vor allem eins: Zeit, Fokus und Vertrauen.
So entsteht ein ganzheitlicher Ansatz: Digitale Zahlungsprozesse sind geschützt, und auch die Infrastruktur des Unternehmens bleibt sicher.
Situation 5: Wenn Gründer von Zusatzleistungen profitieren möchten
In der Startup-Welt geht es nicht nur um das Bezahlen von Ausgaben, sondern auch um sinnvolle Vorteile, die Prozesse erleichtern und Wachstum unterstützen. Genau hier bieten viele Firmenkreditkarten zusätzliche Leistungen, die gerade in der Gründerzeit spürbar helfen können.
Je nach Anbieter profitieren Sie zum Beispiel von:
● Reiseversicherungen bei geschäftlichen Terminen
● Cashback- oder Bonusprogrammen für regelmäßige Ausgaben
● verlängerten Zahlungszielen zur Liquiditätssteuerung
● besseren Konditionen bei internationalen Transaktionen
Vor allem wenn Sie viel unterwegs sind – etwa für Pitch-Events, Messen oder Kundentermine – entsteht schnell ein echter Mehrwert. Diese Extras wirken oft im Hintergrund, entlasten aber den Alltag und sorgen für zusätzliche Stabilität.
Wichtig ist dabei, dass Sie Angebote nicht nur nach Prestige auswählen, sondern nach echtem Nutzen: Welche Leistungen passen zu Ihrer Phase und zu Ihren typischen Ausgaben?
So treffen Sie Entscheidungen nicht nur schnell, sondern auch fundiert – ein wichtiger Faktor in einer Phase, in der jede finanzielle Struktur langfristige Wirkung hat.
Firmenkreditkarten als Wachstumshelfer statt Luxus
Eine Firmenkreditkarte ist in der Gründerzeit kein Statussymbol, sondern ein praktisches Werkzeug. Sie hilft Ihnen, spontan handlungsfähig zu bleiben, Ausgaben sauber zu trennen, Teams effizient zu organisieren, Zahlungen sicher abzuwickeln und von sinnvollen Zusatzleistungen zu profitieren.
Gerade in den ersten Monaten gilt: Je klarer die finanzielle Struktur, desto mehr Raum bleibt für das Wesentliche – Wachstum, Kunden und Strategie.
Fundraising 3.0
Wie das Web3 eine transparente, offene und gemeinschaftliche Kapitalbeschaffung ermöglicht und damit die Grenzen traditioneller Finanzmärkte sprengt.
Immer weniger Start-ups erhalten Zugang zu traditioneller VC-Finanzierung. Stattdessen stolpern Gründer*innen und Innovator*innen über Hürden, die nicht in der Qualität ihrer Idee liegen, sondern in der Struktur des Systems. Klassisches VC gibt es oft nur für jene, die bestimmte Netzwerke mitbringen oder den richtigen Zeitpunkt treffen.
Genau hier setzt Web3 an – als Bewegung, die Fundraising neu denkt: Statt Kontrolle für wenige, rückt die Community in den Mittelpunkt. Fundraising 3.0 steht für eine transparente, offene und gemeinschaftliche Kapitalbeschaffung, die die Grenzen traditioneller Finanzmärkte sprengt.
Von Beethoven bis Blockchain – eine alte Idee neu belebt
Dass Projekte durch ihre Unterstützer*innen wachsen, ist kein Konzept des digitalen Zeitalters. Schon im 18. Jahrhundert suchte Ludwig van Beethoven Wege, seine Kompositionen unabhängig zu veröffentlichen – und erhielt dabei Hilfe seiner Zuhörenden, die den Druck seiner Werke vorfinanzierten. Jahrhunderte später, in den 1990er-Jahren, sammelte die britische Rockband Marillion Geld für ihre Tour durch die USA – lange bevor der Begriff Crowdfunding überhaupt existierte.
Heute, im Kontext von Web3, erfährt diese Idee eine technologische Evolution. Während Plattformen wie Kickstarter oder GoFundMe den Gedanken des gemeinschaftlichen Beitrags populär machten, geht Web3 weit darüber hinaus: Es ersetzt Mittelsmänner durch automatisierte Protokolle und verschiebt den Einfluss von dem/der Kapitalgebenden hin zur Community.
Die drei Säulen des neuen Fundraisings
Im Zentrum des Web3-Fundraisings stehen drei Modelle, die sich über Jahre etabliert und zur tragenden Struktur eines neuen Finanzökosystems entwickelt haben.
1. Initial Coin Offerings (ICOs)
ICOs markieren den Anfang der modernen, digitalen Kapitalaufnahme. Junge Kryptoprojekte verkaufen eigene Token – digitale Einheiten ihres Ökosystems – direkt an Investor*innen. Dadurch entfällt der Umweg über Venture-Capital-Fonds oder Angel-Investor*innen. Statt Anteile an einem Unternehmen erwerben Unterstützende Token, die ihnen Zugang, Stimmrechte oder spätere Wertsteigerungen sichern können. Viele große Namen dieser Branche – etwa Ethereum oder Ripple – starteten genau auf diese Weise.
Die Attraktivität dieser Idee liegt in der Unmittelbarkeit: Wer früh teilnimmt, profitiert im Erfolgsfall stark, während Gründer*innen schneller Kapital und auch Feedback erhalten.
2. Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)
DAOs gehen über die reine Finanzierung hinaus. Sie sind eine Organisationsform, die vollständig gemeinschaftsbasiert funktioniert. Tokenhalter stimmen über Entwicklung, Ausgaben und strategische Entscheidungen ab. Damit entsteht nicht nur ein neues Governance-Modell, sondern eine demokratisierte Unternehmensstruktur: Gemeinschaft wird Miteigentum. An die Stelle zentraler Kontrolle tritt Transparenz. So werden etwa Betrugsrisiken reduziert, da Entscheidungsprozesse für alle sichtbar und überprüfbar sind. DAOs schaffen neue Formen von Verantwortung – nicht durch Hierarchie, sondern durch Partizipation.
3. LaunchpadsLaunchpads bilden die Brücke zwischen Idee und Markt. Betreiber*innen – meist etablierte Kryptobörsen – bieten Start-ups eine Plattform, um ihren Tokenverkauf zu organisieren. Neben technischer Infrastruktur und rechtlicher Sicherheit gibt es oft Marketinghilfe, Due-Diligence-Prüfungen und einen Community-Zugang. Launchpads dienen damit nicht nur der Kapitalbeschaffung, sondern fungieren als Accelerator, der Projekte auf ihre Marktfähigkeit vorbereitet. Für Investor*innen wiederum bieten sie strukturierte Auswahlverfahren und Transparenz, die Vertrauen schaffen
Blockchain-Technologie und Fundraising
Wie GmbH-Token das Fundraising für Start-ups vereinfachen.
Bitcoin und die Blockchain – Begriffe, die man heute alltäglich bei einem Spaziergang aufschnappen kann. Geht es um Token, gibt es bereits deutlich weniger Personen, die erklären können, worum es geht. Und bei ICOs zucken die meisten vermutlich nur noch mit den Schultern. Und doch sind es Token, die heute ermöglichen, dass man so einfach wie nie in Start-ups investieren kann. Und es waren ICOs, die uns gezeigt haben, dass die Zukunft des Fundraising auf der Blockchain basieren muss.
Warum das so ist, was die Handelbarkeit damit zu tun hat und wie Start-ups heute kontinuierlich Fundraising können – ganz ohne Notar –, erkläre ich dir im Folgenden. Bevor wir jedoch über das Hier und Jetzt reden können, bedarf es einer kleinen Geschichtsstunde, die uns zurück in das Jahr 2017 führt. Es ist die Blütezeit der ICOs. Aber was ist das eigentlich genau – ein ICO?
ICO – Blütezeit und Niedergang
ICO steht für „Initial Coin Offering“, was übersetzt in etwa so viel bedeutet wie „initiales Coin-Angebot“. Also der Zeitpunkt, zu dem ein Coin das erste Mal käuflich erworben werden kann – der Coin steht dabei für einen Token, also eine eigene Währung, die auf einer Blockchain basiert. Am besten kann man einen ICO mit einem Börsengang vergleichen – nur, dass der Börsengang eben auf der Blockchain stattfindet und die Investoren statt Aktien eben Token erwerben. Was viele damals noch nicht verstanden hatten: Die bei ICOs angebotenen Token waren fast ausschließlich Utility-Token, also Token, die nur einen Gutschein repräsentierten – keinerlei Stimmrechte, keinerlei Anteile an Gewinnen oder Exit-Erlösen. Die Ökonomie solcher Token basierte letztlich nur auf Angebot und Nachfrage. Ihr einziger wirklicher Nutzen wurde von den Blockchain-Start-ups bestimmt, die sie ausgegeben hatten.
Trotzdem sammelten Hunderte Blockchain-Projekte über ICOs insgesamt mehrere Milliarden US-Dollar ein. Telegram, der Messenger, erhielt etwa 1,7 Milliarden Dollar von Blockchain-Investoren. Andere Projekte wie etwa der Brave-Browser sammelten Multi-Millionen-Beträge in wenigen Sekunden ein! Teilweise hatten diese Start-ups nicht mehr vorzuweisen als ein Whitepaper – also einen Plan, wie ihr Produkt denn eines Tages aussehen soll. Dass so etwas langfristig nicht gut gehen konnte, ist klar. Ende 2018 war die ICO-Blase geplatzt. Die meisten Start-ups gibt es heute nicht mehr, die meisten Token sind völlig wertlos. Und selbst die Token der Projekte, die ein erfolgreiches Produkt gelauncht haben, liegen preislich oft weit unter den Preisen von 2017/2018. Der Niedergang der ICOs schadete damals dem Ansehen der Blockchain-Technologie in der Gesellschaft nachhaltig – verständlicherweise, schließlich verloren zahlreiche Investoren und Anleger ihr Geld. Es kristallisierte sich aber auch heraus, dass keine Technologie so gut für Fundraising geeignet war wie die Blockchain. Denn über die Blockchain konnte jeder von jedem Winkel der Welt aus in wenigen Sekunden mit dabei sein – auch mit kleinen Beträgen.
Das Beste aus zwei Welten kombiniert
Ganz anders funktioniert Fundraising heute in der traditionellen Welt. Start-up-Gründende arbeiten wochenlang schlaflos daran, eine Runde zu closen. Das bedeutet übersetzt: Investoren zu finden, sich mit allen gleichzeitig über die Bedingungen des Investments zu einigen und einen Termin zu finden, an dem alle beim Notar sein können (vorausgesetzt, es geht um Gesellschaftsanteile). Der Notartermin wiederum kostet meist einige tausend Euro; dazu kommen die Anwaltskosten zur Erstellung der Verträge. Anders als bei ICOs erhalten die Investoren aber auch keine Utility-Token, sondern echte Anteile, die sie am Erfolg des Start-ups beteiligen und ihnen Stimm- und Informationsrechte einräumen.
Die zwei Welten scheinen unterschiedlicher nicht sein zu können. Ich kenne sie als einer der ersten Mitarbeiter von Ethereum, Seriengründer und Business Angel von allen möglichen Blickwinkeln aus. Und doch kann man sie kombinieren. Genau das haben wir mit der Tokenize.it-Plattform geschafft – mit einer juristischen und einer technischen Innovation. Die technische Innovation habt ihr bereits kennengelernt: Sie ist ein Token, der auf der Ethereum-Blockchain basiert und den jedes Unternehmen auf der Plattform beim Fundraising an Investoren ausgibt. Anders als bei ICOs repräsentieren diese Token aber nicht nur einen Gutschein, sondern die juristische Innovation: ein spezielles Genussrecht.
Genussrechte als Möglichkeit zur Investition
Genussrechte stellen – genau wie Wandeldarlehen oder Gesellschaftsanteile – eine Möglichkeit dar, in Start-ups bzw. Unternehmen zu investieren. Anders als Gesellschaftsanteile sind sie relativ frei gestaltbar in ihren Konditionen. Sie beinhalten dabei zwangsweise keinerlei Stimmrechte, denn die Investoren werden durch sie nur Teil des wirtschaftlichen Cap Tables, nicht aber des Handelsregisters, in das jeder Investor, der Gesellschaftsanteile (und damit Stimmrechte) hält, durch einen Notar eingetragen werden muss.
Wir haben nun mit Tokenize.it ein Genussrecht gemeinsam mit der Anwaltskanzlei CMS so entwickelt, dass es Investoren wirtschaftlich mit Gesellschaftern gleichstellt. Wann immer also die Halter von Gesellschaftsanteilen profitieren (etwa durch einen Exit oder Dividendenzahlungen), profitieren auch die Genussrechts-Investoren. Dass Letztere keine Stimmrechte haben, klingt zunächst nach einem Nachteil, hat aber auch zwei wesentliche Vorteile für beide Seiten.
Denn dadurch müssen Genussrechts-Investoren keine Gesellschaftervereinbarungen unterschreiben (dies ist öfter notwendig, als man zunächst annehmen würde) – Startup und Investor haben dadurch deutlich weniger bürokratischen Aufwand. Meist hätten Familie, Freunde oder Business Angels sowieso nicht genug Anteile, um Entscheidungen signifikant zu beeinflussen. Außerdem bleibt das Startup so interessant für spätere Investments durch Venture-Capital-Fonds, denen es meist wichtig ist, dass so wenige Personen wie möglich im Handelsregistereintrag des Start-ups als Gesellschafter eingetragen sind (der Grund hierfür liegt im erhöhten Aufwand, der mit mehr stimmberechtigten Investoren ansteigt).
Ein weiterer – und der wesentliche – Vorteil: Für eine Investition über Genussrechte wird kein Notar benötigt, und das Start-up kann unsere Vertragsvorlagen nutzen und Anwaltsgebühren sparen. Das Ergebnis ist „kontinuierliches“ Fundraising. Denn die Gründerinnen und Gründer können nun jederzeit Investoren closen (auch mit kleinen Beträgen): auf Events, über Friends & Family oder einfach Webseitenbesucher über den Invest-Now-Button, der ebenfalls von uns bei Tokenize.it bereitgestellt wird. Fundraising lässt sich so endlich wirklich mit Sales vergleichen: Es wird komplett digital und ist kein einzelnes Event mehr im Jahr!
Der Autor Christoph Jentzsch ist achtfacher Vater, Serial Entrepreneur und Business Angel. Er gilt als einer der ersten Mitarbeiter der heute zweitgrößten Blockchain, Ethereum, und führte 2016 die zum damaligen Zeitpunkt weltweit größte Crowdinvesting-Kampagne durch (TheDAO).
Crowdinvesting: Das Kapital von der Crowd
Welchen Wert hat Crowdinvesting als alternative Finanzierungsquelle, für welche Start-ups ist es geeignet und wie läuft eine Crowdkampagne idealerweise ab? Hier die Antworten dazu.
Der Kapitalbedarf von Start-ups ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Dem aktuellen Start-up-Monitor 2024 des Bundesverbands Deutsche Start-ups zufolge planen über 70 Prozent der Start-ups, mehr als 500.000 Euro einzusammeln; ein Plus von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zugangsmöglichkeiten zu Kapital sieht dabei nur eine Minderheit der Gründer*innen als positiv. Auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage müssen folglich zusätzliche Finanzierungsquellen wie beispielsweise das Crowdinvesting ausfindig gemacht werden.
Diese Förderungen verspricht die neue Bundesregierung
Staatliche Fördermittel stehen weiterhin an vorderster Stelle der Kapitalquellen für Start-ups – der Blick auf die Pläne der neuen Bundesregierung lohnt also. Grundsätzlich lobt Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbands, dass der Koalitionsvertrag „das Potenzial von Start-ups als Innovationsmotoren unserer Wirtschaft“ hervorhebt. Im Koalitionsvertrag selbst werden Start-ups als „Hidden Champions und DAX-Konzerne von morgen“ gefeiert.
Doch wie sehen mögliche Unterstützungsmaßnahmen konkret aus?
Die Bundesregierung strebt zunächst eine vereinfachte Unternehmensgründung und bessere Rahmenbedingungen in der Kapitalmarktregulierung an. Der bestehende Zukunftsfonds, der besonders auf die Technologiebranche fokussiert ist, soll über 2030 hinaus verstetigt werden. Außerdem will die große Koalition einen Zukunftsfonds II schaffen, der DeepTech und BioTech finanziell fördert. Darüber hinaus soll ein neuer Deutschlandfonds mit zehn Milliarden Euro vom Bund ausgestattet werden und weitere 90 Milliarden Euro durch privates Kapital und Garantien mobilisieren – allerdings speziell für Mittelständler*innen und Scale-ups. Im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde zudem der Plan, die Investitionen der WIN-Initiative – einem breiten Bündnis aus Wirtschaft, Verbänden, Politik und KfW, deren teilnehmende Unternehmen rund 12 Milliarden Euro zur Stärkung des Venture-Capital-Ökosystems in Deutschland bereitstellen – mit Garantien des Bundes zu hebeln.
Allerdings enthält der Koalitionsvertrag auch eine mögliche Einschränkung: Die gesamte Start-up-Finanzierungsarchitektur soll einem „Effizienz-Check“ unterzogen werden. Das deutet eher weniger auf eine Erhöhung der Finanzmittel hin. Die Bundesregierung plant jedoch, öffentliche Finanzierungsprogramme für die Rüstungsindustrie zu öffnen, möchte die Raumfahrt über „meilensteinbasierte Finanzierungsinstrumente“ unterstützen und zudem spezielle Förderungen für Gründerinnen ausbauen, da diese Gruppe derzeit unterrepräsentiert ist.
Für wen eignet sich Crowdinvesting?
Während Jungunternehmen aus DeepTech, Raumfahrt und der Rüstungsbranche also auf große Förderprogramme hoffen können, müssen sich Start-ups anderer Branchen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten umschauen. Das betrifft auch nachhaltige Start-ups, die zur Bekämpfung des Klimawandels so dringend benötigt werden und trotzdem kein dezidiertes Förderprogramm erhalten. Insbesondere für grüne Jungunternehmer*innen könnte als Alternative zu staatlicher Förderung oder klassischen Mitteln wie Business Angels und Venture Capital das Crowdinvesting einen Blick wert sein.
Beim Crowdinvesting investieren viele private Kleinanleger*innen über eine entsprechende Investmentplattform in ein konkretes Projekt oder Unternehmen ihrer Wahl. Im Gegensatz zum Crowdfunding verfolgt Crowdinvesting den Ansatz, dass Anleger*innen eine Rendite aus dem investierten Kapital ziehen. Grundsätzlich lassen Crowdinvesting-Kampagnen den Unternehmen einen großen Freiraum, was die individuelle Ausgestaltung in Bezug auf Zins, Tilgung und Laufzeit angeht. Auch zusätzliche Exit-Beteiligungen oder eine kontinuierliche Gewinnbeteiligung sind möglich. Ein Crowdinvesting lässt sich gut mit anderen Finanzierungsformen kombinieren, beispielsweise mit Venture Capital.
Dass Crowdinvestments in Start-ups immer weiter in den Fokus rücken, zeigen beispielsweise die Zahlen der nachhaltigen Crowdinvesting-Plattform WIWIN. Hier ist der Anteil von Investments in Start-up-Crowdkampagnen gemessen am gesamten vermittelten Volumen im vergangenen Jahr von zuvor 13 auf 51 Prozent gestiegen.
Demokratisierung der Start-up-Finanzierung
Crowdinvesting eignet sich jedoch nicht für alle Start-ups gleichermaßen. Finanzierungssummen, die Start-ups via Crowdinvesting decken können, liegen für gewöhnlich im einstelligen Millionenbereich. Das Start-up The Female Company hat beispielsweise erfolgreich 1,5 Millionen Euro eingesammelt, bei Vytal waren es 2,9 Millionen Euro und beim nachhaltigen Banking-Start-up Tomorrow sogar 8 Millionen Euro. Besonders gute Chancen, ihren Kapitalbedarf über Privatinvestor*innen zu finanzieren, haben B2C-Unternehmen, die entweder über ein einfach zu erklärendes Geschäftsmodell verfügen oder ein emotionalisierendes Thema bedienen. Auch für Start-ups aus dem B2B-Umfeld ist Crowdinvesting eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, wobei hier die Investmentpower dann in erster Linie von der Plattform selbst kommt und nicht über das Start-up. Crowdinvesting passt speziell auch zu nachhaltigen Start-ups, da sowohl Gründer*innen als auch Investor*innen eine starke inhaltliche Bindung zum Thema und persönliche Überzeugung vom Produkt oder der Anwendung verbindet und sie die Mission teilen, die Zukunft nachhaltiger gestalten zu wollen.
Für nachhaltige Gründer*innen zählt darüber hinaus besonders stark der Vorteil, beim Crowdinvesting ihre unternehmerische Unabhängigkeit bewahren zu können. Im Gegensatz zur Finanzierung mit Business Angels oder Venture Capital, müssen Gründer*innen beim Crowdinvesting nämlich keine Stimmrechte an Investor*innen abgeben. Denn sie sammeln hierbei bilanzielles Fremdkapital ein, das sie wie Eigenkapital nutzen können, sogenanntes Mezzanine-Kapital. Die Crowd hat also per se kein Mitspracherecht, sondern gestaltet „nur“ als Geldgeberin die nachhaltige Transformation mit. Crowdinvesting ermöglicht demnach eine Demokratisierung der Start-up-Finanzierung. Privatpersonen haben bereits mit kleinen Beträgen, in der Regel ab 250 Euro, die Chance, Jungunternehmen finanziell zu unterstützen und im Gegenzug an deren Weiterentwicklung zu partizipieren.
Ablauf einer Crowdinvesting-Kampagne
Für Gründer*innen stellt sich zu Beginn die Frage, zu welchem Zeitpunkt sie ein Crowdinvesting sinnvoll einsetzen können. Eine Beschränkung gibt es hier teilweise durch die Investmentplattformen: Nicht jede erlaubt es Start-ups in der Frühphase, eine Crowdkampagne zu platzieren. Grund hierfür ist, dass das Risiko für Anleger*innen zu diesem Zeitpunkt besonders hoch sein kann, denn die mögliche wirtschaftliche Entwicklung des Jungunternehmens ist noch sehr schwer vorauszusehen. Manche Plattformen setzen daher voraus, dass die Pre-Seed- und Seed-Phasen bereits abgeschlossen sind. In der darauffolgenden Wachstumsphase können Start-ups wiederum für gewöhnlich einerseits relevante Umsätze und Erfolge vorweisen, andererseits wächst der Kapitalbedarf. Hilfreich ist zudem, wenn neben den Gründer*innen schon ein Team bereitsteht und die Crowdkampagne gezielt unterstützen kann – insbesondere in den Bereichen Marketing und Kommunikation. Sollen über Social-Media-Kampagnen oder eigene Newsletter potenzielle Crowdinvestor*innen aktiviert werden, müssen diese Kanäle im Vorhinein aufgebaut worden sein.
Der Ablauf eines Crowdinvestings beginnt für Start-ups mit der Wahl einer geeigneten Plattform. Neben den formellen Vorgaben können Start-ups in dieser Phase besonders darauf achten, ob andere Unternehmen derselben Branche oder mit ähnlichen Themenbereichen bereits erfolgreich auf der Plattform finanziert wurden. Haben sich Gründer*innen für eine Plattform entschieden, beginnt eine Art Bewerbungsphase. Zum einen wird geprüft, ob die Interessen der Crowd zu den Werten und zur Orientierung des Start-ups passen und ob dessen Geschäftsmodell für Anleger*innen nachvollziehbar ist. Um das Risikoprofil eines Finanzprodukts möglichst gering zu halten, werden von den Plattformen außerdem unterschiedlich detaillierte Prüfungen durchgeführt. Bei Impact-orientierten Plattformen schließt dies beispielsweise auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit des Start-ups mit ein.
Daraufhin erfolgt ein erstes Angebot seitens der Plattform, das einen Überblick über die Kosten des Finanzprodukts gibt. Es folgen die Due Diligence und – falls diese erfolgreich verlaufen ist – die Strukturierung des Finanzprodukts sowie die Erstellung der Emissionsdokumente. Gemeinsam wird darüber hinaus ein Kampagnenplan entwickelt, um die Anleger*innen der Plattform und die Community des Unternehmens umfassend abzuholen.
Danach kann das Crowdinvesting starten. Grob können Start-ups mit einer Vorbereitungszeit von etwa acht bis zwölf Wochen rechnen, bis ein Crowdinvesting starten kann. Hinzu kommt die Zeit, in der das Kapital eingesammelt wird. Diese Vermittlungsphase kann stark variieren und ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Attraktivität des Finanzprodukts, der eigenen Crowd-Größe oder auch dem Unternehmens-Impact. Bei den oben genannten Start-ups The Female Company, Vytal und Tomorrow haben die Vermittlungsphasen beispielsweise von weniger als 24 Stunden bis vier Wochen gereicht.
Während dieser Zeit arbeiten Plattform und Start-up gemeinsam an einem möglichst erfolgreichen Kampagnenausgang. Die Plattform kann beispielsweise bei der Vorbereitung der Emissionsdokumente und der Abstimmung mit verschiedenen externen Dienstleister*innen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwält*innen unterstützen. Einige Plattformen übernehmen ebenfalls die administrative und technische Betreuung bei der Vermittlung des Kapitals. Auch im späteren Verlauf der Anlageverwaltung kann die Crowdinvesting-Plattform dem Start-up einige Aufgaben abnehmen, beispielsweise das Erfassen der Anleger*innen im Abrechnungssystem, das Management von Zinsrückstellungen, Ausschüttungen und Tilgungen.
Die Kommunikation mit Anleger*innen kann während der gesamten Laufzeit über ein Support Center der Plattform übernommen werden. Das spart dem Start-up einiges an Aufwand und stellt sicher, dass sich das junge Unternehmen auf seine wesentlichen Aufgaben konzentrieren kann.
Kommunikation zum Crowdinvesting sorgt für Markenbekanntheit und neue Kund*innen
Entscheidend für ein erfolgreiches Crowdinvesting ist eine gut durchdachte Marketing- und Kommunikationskampagne. Den Kampagnenplan sollten Start-up und Plattform im Idealfall miteinander abstimmen, um möglichst effizient die maximale Aufmerksamkeit bei potenziellen Investor*innen zu erzeugen. Wie viel dabei die Plattform übernimmt und wie viel Arbeit das Start-up in die Kommunikation investiert, variiert. Die Plattform kann mit eigenen Newsletter- und Social-Media-Kampagnen primär Menschen erreichen, die zuvor Interesse am Crowdinvesting gezeigt haben oder womöglich bereits in anderen Projekten investiert haben. Gleichzeitig sollte das Start-up zusätzlich die eigene Kund*innenbasis adressieren. Denn wer in der Vergangenheit bereits Interesse am Produkt oder Service gezeigt hat oder überzeugter Fan der Marke ist, möchte womöglich auch zu einem echten Stakeholder für das weitere Unternehmenswachstum werden.
Zusätzlich werden über breit angelegte Kommunikationsmaßnahmen noch weitere Menschen erreicht. Hier zeigt sich deutlich ein hilfreicherer Nebeneffekt von Crowdkampagnen: Sie sorgen über die Gewinnung von Investor*innen hinaus für eine gesteigerte Brand Awareness, dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer bestehenden Community rund um das Start-up und bringen eine wertvolle Basis an potenziellen Neukund*innen hervor. Dabei kann gemeinsame Pressearbeit ein hilfreiches Tool sein, um noch mehr Aufmerksamkeit auf die Kampagne zu lenken und so mehr Investor*innen zu finden.
Crowdinvesting eignet sich also besonders für Start-ups, die:
- ein einfach erklärbares B2C-Geschäftsmodell verfolgen, ein emotionales Thema bedienen oder Impact-orientiert sind,
- ihre unternehmerische Unabhängigkeit bewahren wollen,
- erste Umsatzerfolge nachweisen können,
- eine starke Community haben und
- nicht nur Geld einwerben, sondern gleichzeitig Bekanntheit und Kund*innenstamm ausbauen wollen.
Die Autorin Sarah Hübsch ist Business Development Managerin bei WIWIN, einer deutschen Online-Plattformen für nachhaltiges Crowdinvesting mit Sitz in Mainz
Erprobte Crowdfunding-Tipps für Start-ups
Sebastian Bär, Gründer der Laufschuhmarke Joe Nimble, hat drei erfolgreiche Crowdfunding-Kampagnen aufgesetzt – und dabei nicht nur Kapital, sondern auch unverzichtbares Wissen gesammelt. Jetzt gibt er seine 10 wichtigsten Tipps an Gründerinnen und Gründer weiter, die selbst mit der Crowd durchstarten wollen.
Wie gelingt es, ein innovatives Laufschuhkonzept am Markt zu etablieren – ganz ohne Konzernstrukturen, aber mit viel Überzeugung und einer Vision? Für Sebastian Bär, Gründer der Performance-Laufschuhmarke Joe Nimble, lautete die Antwort von Beginn an: Crowdfunding.
Inzwischen blickt Bär auf drei erfolgreiche Kampagnen zurück, mit denen er nicht nur rund 260.000 Euro an Kapital, sondern auch eine engagierte Community und wertvolle Learnings gewonnen hat. Eine vierte Kampagne läuft aktuell – und hat das Funding-Ziel nach nicht einmal der Hälfte der Laufzeit schon fast um das Fünffache übertroffen.
Weil Sebastian Bär nicht nur beim Kapital, sondern auch beim Wissen an die Crowd glaubt, teilt er seine wichtigsten Learnings der vergangenen Jahre nun in Form von zehn praxisnahen Tipps:
1. Ziel bewusst unter dem Realwert ansetzen – aber glaubwürdig
Der Algorithmus der Plattformen springt schneller an, wenn das Ziel früh erreicht wird. Wer zu hoch ansetzt, bleibt unsichtbar.
2. Leadaufbau Wochen vor Kampagnenstart beginnen
Die ersten 48 Stunden entscheiden. Deshalb: Früh mit Landingpages, E-Mail-Kampagnen und Community-Building starten.
3. Ohne Ads geht nichts
Plattform-Traffic allein reicht nicht. Paid Ads sollten eingeplant, getestet und vorab optimiert werden.
4. Kein Selbstläufer – Kampagnenführung ist Chefsache
Tägliches Monitoring, KPI-Tracking und kommunikative Feinjustierung sind essenziell.
5. Das Video ist dein Door Opener – und muss radikal auf den Punkt kommen
Ein schneller, authentischer Einstieg ist wichtiger als Hochglanz. Menschen investieren in Menschen, nicht in Marken.
6. Leidenschaft sichtbar machen
Wer nicht brennt, wird auch niemanden entzünden. Jede Zeile, jedes Bild sollte zeigen, warum dieses Projekt wichtig ist.
7. Täglich präsent sein – online wie offline
Während der Kampagne muss sich alles um die Kampagne drehen. Analyse, Interaktion und Sichtbarkeit sind Pflicht.
8. Smarte Perks statt Standard-Rabatte
Exklusivität, Storytelling und Nutzen – nicht der zehnte Prozentnachlass – machen Angebote attraktiv.
9. Updates mit Einblicken hinter die Kulissen liefern Nähe
Produktionsstart, Zwischenstände, Rückschläge – alles transparent kommuniziert, stärkt die Bindung.
10. Ehrlichkeit schlägt Perfektion
Gerade in der Krise zeigt sich Vertrauen. Offen kommunizierte Probleme erzeugen Mitgefühl – und Commitment.
“Crowdfunding ist für mich mehr als ein Finanzierungsmodell”, so das Fazit von Sebastian Bär. “Es ist ein ehrlicher Reality-Check mit der Community. Wenn du bereit bist, offen zu kommunizieren, bekommst du nicht nur Geld, sondern Vertrauen – und das ist ebenfalls viel wert.”
Die Mischung schafft ein stabiles Finanzierungsumfeld für Start-ups
Wie Start-ups ihre Risikokapital-Finanzierungen mit öffentlichen Fördermitteln strategisch ergänzen können, erfahren wir im Doppel-Interview mit Dr. Philipp Nägelein, Mitgründer von Zebra Embassy, und Dr. Sophie Ahrens-Gruber, Investorin und Principal bei ACTON Capital.
Laut dem aktuellen Deutschen Startup Monitor nutzten zuletzt 48,8 Prozent der Start-ups staatliche Fördermittel, während nur 18,9 Prozent auf Venture Capital zurückgriffen. Welche Bedeutung haben öffentliche Fördermittel damit für Innovation und Wachstum in der Start-up-Szene?
Philipp Nägelein: Isoliert betrachtet ergeben diese Datenpunkte noch keinen klaren Trend. Was wir aber verstärkt beobachten, ist, dass immer mehr Tech-Start-ups und Scale-ups einen Finanzierungsmix nutzen. Neben Venture Capital, Venture Debt und operativem Cashflow werden öffentliche Fördermittel zunehmend als weiterer Finanzierungsbaustein nachgefragt. Diese Mittel ermöglichen Innovationen, die sonst möglicherweise nicht umgesetzt würden. Dennoch sollten ergänzend private Investitionen gestärkt werden, um nachhaltiges Wachstum und Skalierung zu fördern.
Warum tut sich Deutschland mit der Finanzierung durch Risikokapital so schwer?
Sophie Ahrens-Gruber: 2023 gab es einen Rückgang von etwa 30 Prozent bei Wagniskapitalfinanzierungen in Deutschland. Das kann man kritisch sehen – oder als natürliche Korrektur nach dem Bewertungsboom der Niedrigzinsperiode. Seit 2020 ist der Sektor dennoch um 20 Prozent gewachsen. Die Fundamentaldaten zeigen folglich, dass mehr Kapital zur Verfügung steht. Der Hauptpunkt ist, dass die großen nationalen Kapitalsammelstellen, wie zum Beispiel Pensionskassen, im Gegensatz zu anderen Ländern nicht in diese Assetklasse investieren können. Daher ist die Abhängigkeit bei großen Finanzierungsrunden von internationalem Wachstumskapital höher. In den letzten Jahren sind diese Investitionen rückläufig. Das erschwert die Finanzierung großer Kapitalbedarfe mit Risikokapital.
Welchen Stellenwert hat vor diesem Hintergrund die Kombination aus öffentlichen Fördermitteln und privatem Kapital?
Philipp Nägelein: Die Mischung aus öffentlichen Fördermitteln und privatem Kapital schafft ein stabiles Finanzierungsumfeld für Start-ups. Fördergelder senken das Innovationsrisiko, erleichtern den Start und ziehen private Investitionen an, die wiederum schnelleres Wachstum und Internationalisierung ermöglichen. Eine enge Verzahnung beider Finanzierungsformen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Start-up-Ökosystems nachhaltig.
Sophie Ahrens-Gruber: Wie erfolgreich die Mischung aus privaten und öffentlichen Fördermitteln ist, zeigt das Beispiel der DARPA (Defense Advanced Research Projects Agency). Diese Behörde hat zahlreiche bahnbrechende Technologien gefördert, darunter Internetprotokolle, GPS und selbstfahrende Autos. In den USA investiert die Regierung durch Fördermaßnahmen etwa 0,5 Prozent des BIP, während die Venture-Capital-Industrie 0,7 Prozent ausmacht. Diese Partnerschaft hat eine riesige Industrie hervorgebracht – Apple, NVIDIA, Microsoft, Alphabet und Amazon sind heute die fünf wertvollsten Unternehmen der Welt.
Welche Fehler machen Start-ups bei der Fördermittelbeschaffung – und wie können sie diese vermeiden?
Philipp Nägelein: Der gravierendste Fehler ist, öffentliche Fördermittel isoliert und nachrangig zu behandeln. Das kostet bares Geld. Darum: Jedes Start-up braucht eine Public-Funding-Strategie. Alle Finanzierungsbausteine sollten strategisch kombiniert werden, um nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen. Weiterhin darf die Compliance nicht unterschätzt werden. Wer mit Steuergeldern gefördert wird, muss Rechenschaft ablegen. Hier stößt das agile 80/20-Prinzip vieler Start-ups an seine Grenzen. Gerade bei komplexen Förderstrukturen kann professionelle Unterstützung entscheidend sein.
Was muss sich ändern, damit Start-ups bessere Finanzierungsmöglichkeiten erhalten?
Philipp Nägelein: Mehr „Financial Literacy“ außerhalb der bekannten Start-up-Zentren ist dringend notwendig. Viele Gründerteams wählen die falsche Finanzierungsform oder verpassen Chancen, weil ihnen das Wissen über öffentliche und private Kapitalquellen fehlt. Hier braucht es mehr Aufklärung und gezielte Beratung.
Sophie Ahrens-Gruber: Deutschland muss mehr Anreize für institutionelle Investoren schaffen, in Venture Capital zu investieren. Der VC-Anteil am BIP liegt in Deutschland nur bei 0,047 Prozent – etwa 31 Prozent unter dem französischen Niveau und sogar über 50 Prozent unter dem britischen Anteil. In den USA ist der Anteil fünfzehn Mal höher (0,72 Prozent im Jahr 2019). Hier gibt es erheblichen Nachholbedarf.
Frau Dr. Ahrens-Gruber, Herr Dr. Nägelein – danke für die Insights
6 Hacks für geringere Steuerlast in Start-ups
Mit diesen sechs Maßnahmen können Unternehmer*innen, Selbständige und Freiberufler*innen jetzt ihre Steuerlast gezielt senken.
Für Unternehmen sei der Standort Deutschland nur noch bedingt wettbewerbsfähig, hieß es unlängst vonseiten der DIHK bei der Vorstellung des Unternehmensbarometers. Neben der Verlässlichkeit der Wirtschaftspolitik haben sich laut Umfrage auch zahlreiche andere Faktoren verschlechtert. 50 Prozent der Befragten geben an, dass die künftige Bundesregierung bei der Unternehmensbesteuerung ansetzen muss. „Unabhängig vom Gesetzgeber können Betriebe, Selbständige und Freiberufler bereits jetzt die Weichen stellen, um die Abgabenlast zu senken“, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht sowie geschäftsführender Partner der JUHN Partner Steuerberatungskanzlei.
Anstatt sich erst in der Steuererklärung oder beim Jahresabschluss mit den steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen, gilt es bereits jetzt an einer Vielzahl von Stellschrauben zu drehen, die Vorteile bringen können – was gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bares Geld bedeuten kann.
Diese sechs Steuer-Hacks sind Bares wert
# 1. Betriebsausgaben richtig absetzen
Viele Ausgaben, die im betrieblichen Alltag anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen. Hierzu zählen nicht nur größere Investitionen, sondern auch kleinere Betriebskosten wie Büromaterial, Software oder Telekommunikationskosten. „Oftmals werden nur die größeren Ausgaben beachtet. Dabei können kleinere Posten ebenfalls erhebliche Steuerersparnisse bringen“, so Juhn. Je detaillierter die Dokumentation dieser Ausgaben erfolgt, desto besser können die steuerlichen Vorteile genutzt werden.
# 2. Investitionsabzugsbetrag als Vorteil für zukünftige Investitionen
Für Unternehmen, die in den kommenden Jahren größere Anschaffungen planen, stellt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eine interessante Möglichkeit dar, die Abgabenlast im laufenden Jahr zu senken. Dieser Abzug ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits im Vorfeld von der Steuer abzusetzen. Ein Beispiel? „Steht der Kauf eines neuen Fahrzeugs im Wert von 30.000 Euro an, können durch den IAB bereits 15.000 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden, wodurch die Steuerlast für das laufende Jahr signifikant sinkt“, unterstreicht der Profi. Dabei gilt dieser Abzug für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro und stellt somit eine besonders vorteilhafte Möglichkeit für kleinere und mittelständische Unternehmen dar.
# 3. Homeoffice-Pauschale
Seit der Corona-Pandemie haben viele Selbständige und Freiberufler die New-Work-Option Homeoffice intensiv genutzt. Dies kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen – etwa in Form der Homeoffice-Pauschale. Sie wurde erweitert und ermöglicht es auch bei gelegentlicher Arbeit in den eigenen vier Wänden, Steuererleichterungen zu erhalten. „Die Homeoffice-Pauschale hat sich als wertvolle Einsparmöglichkeit für Selbständige und Freiberufler etabliert“, so Juhn. Wer zu Hause arbeitet, kann bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen. Und wer einen eigenen Raum ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, also ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften, kann die auf ihn anfallenden Kosten sogar in vollem Umfang steuerlich absetzen. Dies umfasst etwa anteilige Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattungskosten, aber auch Telefon- und Internetkosten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass kein weiterer Raum zur Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht.
# 4. Steuerfreie Zusatzleistungen für Mitarbeitende
Unterstützen Unternehmer*innen ihre Mitarbeitenden mit Gehaltsextras, profitieren sie davon auch selbst, vorausgesetzt, bestimmte Höchstbeträge werden nicht überschritten. „Zusatzleistungen wie Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder auch Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei und kommen nicht nur der Belegschaft zugute, sondern können auch dazu beitragen, die Motivation und Bindung an das Unternehmen zu stärken“, weiß Juhn.
# 5. Vereinfachte Steuererklärung und weniger Bürokratie
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr profitieren von der Kleinunternehmerregelung. Diese befreit von der Pflicht zur Umsatzsteuererhebung. Das heißt: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, wodurch sich der administrative Aufwand erheblich reduziert. „Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen und Selbständige, die noch nicht in den großen Umsatzbereichen tätig sind“, so Juhn „Die Buchhaltung ist deutlich einfacher und spart Kosten für die Berechnung und Abführung der Abgabe.“
# 6. Gewinnthesaurierung bei langfristigem Investitionsbedarf
Ein weiterer Steuer-Hack ist die sogenannte Gewinnthesaurierung. Werden Gewinne von Kapitalgesellschaften nicht an ihre Gesellschafter*innen ausgeschüttet, lässt sich die Zahlung der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne hinauszögern und die Liquidität im Unternehmen verbessern. Ein Vorteil vor allem für Unternehmen, die im Wachstum sind oder größere Investitionen planen. „Die Gewinnthesaurierung ermöglicht, Kapital im Unternehmen zu belassen und gleichzeitig von einer steuerlichen Entlastung zu profitieren“, unterstreicht der Experte. Über steuerrechtliche Umwege können aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften davon profitieren. Die Stichwörter hierzu lauten Thesaurierungsbegünstigung und Optionsbesteuerung.
Rechnungen richtig schreiben
Wer sich selbstständig macht oder freiberuflich arbeitet, kommt nicht drumherum, eine Rechnung auszustellen. Welche Aspekte dabei besonders wichtig und welche Angaben Pflicht sind, das wird hier kurz und knapp erklärt.
Wer legt die Vorgaben auf einer Rechnung fest?
Alle Angaben, die auf einem solchen Dokument notiert sein müssen, werden vom Umsatzsteuergesetz (§14 UstG) festgelegt. Das sind die sogenannten Formvorschriften für Rechnungen. Wenn dagegen verstoßen wird, kann die Vorsteuer nicht korrekt abgezogen werden. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer sowie Selbstständige und kann unter dem Strich teuer werden.
Das muss auf eine Rechnung
Im Grunde sind bei der Rechnungserstellung ein paar einfache Regeln einzuhalten. Um vor dem Finanzamt zu bestehen, müssen diese Punkte auf dem Dokument vermerkt sein:
- Name des Unternehmens und die jeweilige Rechtsform
- Vollständige Anschrift der Firma
- Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die persönliche Steuernummer bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen
- Datum der Ausstellung
- Fortlaufende und klar zuzuordnende Rechnungsnummer
- Liefertermin oder Zeitraum der erbrachten Leistung
- Jeweiliger Umsatzsteuersatz oder Grund des Nicht-Erhebens
Die beste und schnellste Lösung ist, für all diese Daten und Angaben direkt eine professionelle Rechnungssoftware zu nutzen. Diese Programme machen es besonders einfach alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte für die Rechnungserstellung einzuhalten. Oftmals bieten diese zusätzlich die Möglichkeit, Kunden zu verwalten oder Artikel zu organisieren.
Rechnungsnummern richtig einsetzen
Der für die Nachvollziehbarkeit der kompletten Buchhaltung wichtigste Punkt ist die jeweilige Rechnungsnummer. Diese muss je Dokument einmalig sein – nur so kann verhindert werden, dass es zu Verwirrungen kommt. Auch lassen sich Rechnungen in der Buchhaltung so klar zuordnen. Es dürfen also keine Nummern doppelt vergeben werden. Der Nummernkreis muss außerdem fortlaufend sein. Unwichtig ist allerdings, ob die Kennung aus Zahlen oder Buchstaben besteht. Auch nicht gesetzlich geregelt ist, ob jedes Jahr ein neuer Turnus angefangen werden muss oder nicht.
Das passende Layout
Rechnungsmuster gibt es im Internet zahlreiche. Wer allerdings nicht auf so eine Vorlage von der Stange zurückgreifen möchte, der hat die Möglichkeit mit beispielsweise dem Rechnungsprogramm von Lexware Office das eigene Rechnungs-Layout vollkommen individuell zu erstellen. Eingefügt werden können das Firmen-Logo und eine digitalisierte Unterschrift. Auch kann das gesamte Dokument passend zum jeweiligen Corporate Design des Unternehmens gestaltet werden. Heutzutage kommen Selbstständige und Gründer kaum mehr um diesen Schritt herum: Dieser Schritt macht eine Marke auch auf den Rechnungsdokumenten klar erkennbar.
Wann verjähren Rechnungen?
Diese Frage ist für Unternehmen oft eine der brennendsten. Die Verjährungsfrist für Rechnungen aller Art liegt in Deutschland bei drei Jahren. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass diese Frist nicht ab dem jeweiligen Rechnungsdatum läuft. Sie gilt ab dem Tag der erbrachten Leistung oder Lieferung. Aber Vorsicht: Die Verjährungsfrist beginnt immer am 1. Januar des Folgejahres, in dem der Auftrag erteilt wurde. Ausschlaggebend ist also nicht der Monat, in dem die Leistung erbracht wurde. An diesem Beispiel erklärt, wird das Prozedere klarer:
- Im März 2017 wurde ein Auftrag angenommen.
- Das Erfüllungsdatum für diesen ist der 12. September 2017.
- Die Verjährungsfrist beginnt also per Gesetz am 1. Januar 2018 und endet am 1. Januar 2021.
Aufbewahrungsfristen für Rechnungen
Die Dokumente müssen generell zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Kleinunternehmer oder große Firmen. Betroffen sind davon allerdings nicht nur die ausgestellten Rechnungen. Auch alle eingehenden Forderungen, die in die Buchhaltung einfließen, müssen so lange verfügbar bleiben.
Eine falsche Rechnung verschickt?
Eine Forderung in der sich ein Tippfehler oder Zahlendreher eingeschlichen hat, ist zunächst kein Beinbruch. Wenn das vorkommen sollte, dann muss die jeweilige Rechnung im System korrigiert werden. Zudem muss eine Storno-Rechnung angelegt werden. Diese Grundregeln sind dabei zu beachten:
- Storno-Rechnungen sind mit einem Minus zu vermerken.
- Der Rechnungsbetrag muss derselbe sein: Wenn die falsche Summe 100 Euro ist, dann muss die Storno-Rechnung -100 Euro betragen.
- Jede dieser Nachbesserungen bekommt eine eigene Rechnungsnummer.
- Die korrigierte Rechnung erhält ebenfalls eine neue Nummer.
Dadurch müssen zu jeder falsch ausgestellten Forderung dann drei Rechnungen vorhanden sein. Diese werden dann an den betreffenden Kunden verschickt. Außerdem sind sie noch in die Buchhaltung einzupflegen, sodass das Finanzamt die Fehlbuchung nachvollziehen kann.
Kredit ohne Vorkosten
Ein Kredit ohne Vorkosten kann eine interessante Option für Sie als Kreditnehmer sein, wenn Sie faire Kreditkonditionen suchen. Bei einem solchen Darlehen fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Beantragung oder Bearbeitung an. Eine kostenlose Kreditanfrage ermöglicht es Ihnen, verschiedene Angebote zu vergleichen und das beste Darlehen ohne Gebühren zu finden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei einem Kredit ohne Vorkosten achten sollten und wie Sie das beste Angebot finden können.
Was bedeutet ein Kredit ohne Vorkosten?
Ein Kredit ohne Vorkosten ist eine vorteilhafte Finanzierungsoption, bei der keine zusätzlichen Gebühren für die Kreditaufnahme anfallen. Dies bedeutet, dass Sie als Kreditnehmer keine versteckten Kosten oder Überraschungen befürchten müssen. Stattdessen profitieren Sie von transparenten Kreditkonditionen, die Ihnen einen klaren Überblick über die tatsächlichen Kosten des Darlehens geben.
Bei einem Kredit ohne Vorkosten entfallen typischerweise folgende Gebühren:
- Bearbeitungsgebühren
- Kontoführungsgebühren
- Bereitstellungszinsen
- Sondertilgungsgebühren
Durch den Wegfall dieser Kosten können Sie als Kreditnehmer erheblich sparen und Ihre finanzielle Belastung reduzieren. Die Gesamtkosten des Kredits werden somit überschaubarer und planbarer. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Kreditkonditionen sorgfältig prüfen und Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, um wirklich von einem Kredit ohne Vorkosten zu profitieren.
Transparenz ist bei der Aufnahme eines Kredits ohne Vorkosten besonders wichtig. Seriöse Kreditgeber legen alle anfallenden Kosten und Konditionen offen dar, sodass Sie als potenzieller Kreditnehmer eine fundierte Entscheidung treffen können.
Vorteile eines Kredits ohne Vorkosten
Die Entscheidung für einen Kredit ohne Vorkosten bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Kosteneinsparung: Durch den Wegfall zusätzlicher Gebühren sparen Sie bares Geld.
- Transparenz: Alle Kosten sind von Anfang an ersichtlich, was die Planung erleichtert.
- Flexibilität: Oft bieten solche Kredite mehr Spielraum bei Rückzahlungen oder Sondertilgungen.
- Vergleichbarkeit: Es fällt leichter, verschiedene Angebote direkt miteinander zu vergleichen.
Darlehen ohne Gebühren finden
Es ist möglich, ein Darlehen ohne zusätzliche Gebühren zu finden. Dafür ist es wichtig, dass Sie seriöse Kreditanbieter suchen und verschiedene Finanzierungsoptionen vergleichen. So können Sie die beste Option für Ihre persönliche Situation finden.
Ein guter Ausgangspunkt für die Suche nach einem Darlehen ohne Gebühren sind Vergleichsportale im Internet. Hier können Sie schnell und einfach verschiedene Angebote von Banken und Kreditvermittlern vergleichen. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
- Transparente Darstellung aller Kosten und Gebühren
- Keine versteckten Kosten oder Überraschungen im Kleingedruckten
- Seriöse und bekannte Anbieter mit guten Bewertungen
Eine weitere Möglichkeit ist es, direkt bei Ihrer Hausbank oder anderen Banken in Ihrer Nähe nach einem Darlehen ohne Gebühren zu fragen. Oft bieten Banken spezielle Konditionen für langjährige Kunden oder für bestimmte Verwendungszwecke an. Ein persönliches Gespräch kann Ihnen helfen, die individuell beste Lösung zu finden.
Online-Kreditvergleich: Vor- und Nachteile
Der Online-Kreditvergleich bietet einige Vorteile, aber auch potenzielle Nachteile:
Voraussetzungen für einen Kredit ohne Vorkosten
Wenn Sie einen Kredit ohne Vorkosten aufnehmen möchten, müssen Sie in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten Anforderungen ist eine gute Bonität. Diese wird durch eine Bonitätsprüfung ermittelt, bei der Ihre Kreditwürdigkeit überprüft wird.
Die Bonitätsprüfung berücksichtigt verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel:
- Einkommenssituation
- Beschäftigungsstatus
- Kredithistorie
- Ausgaben und Verbindlichkeiten
Neben einer guten Bonität können Kreditgeber auch Sicherheiten verlangen. Diese dienen dazu, das Risiko für den Kreditgeber zu minimieren. Häufig akzeptierte Sicherheiten sind Immobilien, Sparguthaben oder Wertpapiere. Allerdings gibt es auch Kredite ohne Vorkosten, die keine Sicherheiten erfordern.
Schufa-Auskunft und ihre Bedeutung
Die Schufa-Auskunft spielt eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe:
- Sie gibt Aufschluss über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten
- Ein guter Schufa-Score erhöht Ihre Chancen auf günstige Konditionen
- Negative Einträge können die Kreditvergabe erschweren oder verhindern
- Sie haben das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr
Kreditkonditionen vergleichen
Beim Vergleich von Kreditangeboten ist es wichtig, dass Sie die Kreditkonditionen genau unter die Lupe nehmen. Zwei zentrale Faktoren sind dabei der effektive Jahreszins und die Laufzeit des Darlehens. Der effektive Jahreszins gibt die tatsächlichen Kosten des Kredits auf Jahresbasis an, einschließlich aller Gebühren und Nebenkosten. Je niedriger der effektive Jahreszins, desto günstiger ist der Kredit.
Die Laufzeit bestimmt, über welchen Zeitraum der Kredit zurückgezahlt werden muss. Eine längere Laufzeit bedeutet in der Regel niedrigere monatliche Raten, aber auch höhere Gesamtkosten aufgrund der länger anfallenden Zinsen.
Beim Kreditkonditionen vergleichen sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Effektiver Jahreszins: Je niedriger, desto besser
- Laufzeit: Wählen Sie eine Laufzeit, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt
- Zusatzkosten: Achten Sie auf versteckte Gebühren oder Zusatzkosten
- Flexibilität: Prüfen Sie, ob Sondertilgungen oder vorzeitige Rückzahlung möglich sind
Kreditrechner: Ein nützliches Tool
Kreditrechner können Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen:
- Sie ermöglichen eine schnelle Berechnung verschiedener Szenarien
- Visualisierung der Auswirkungen von Laufzeit und Zinssatz
- Hilfe bei der Ermittlung der optimalen Kredithöhe und Laufzeit
- Oft kostenlos auf Vergleichsportalen oder Bankwebseiten verfügbar
Alternative Finanzierungsoptionen
Neben einem klassischen Kredit ohne Vorkosten gibt es weitere Möglichkeiten, um eine Finanzierung zu erhalten. Eine beliebte Alternative ist die Ratenzahlung, bei der der Gesamtbetrag in kleinere, regelmäßige Zahlungen aufgeteilt wird. Diese Option bietet oft mehr Flexibilität und ermöglicht es Ihnen, größere Anschaffungen über einen längeren Zeitraum zu finanzieren.
Eine weitere Alternative ist der Konsumentenkredit, der speziell für private Ausgaben wie Haushaltsgeräte oder Urlaube gedacht ist. Diese Kredite haben oft niedrigere Zinssätze als herkömmliche Darlehen und können eine attraktive Option für kleinere Finanzierungen sein. Finanzielle Absicherung sollte bei jeder Kreditentscheidung eine wichtige Rolle spielen.
Bei der Wahl der passenden Finanzierung spielen individuelle Faktoren eine wichtige Rolle:
- Höhe des benötigten Betrags
- Gewünschte Laufzeit
- Ihre eigene finanzielle Situation und Bonität
Peer-to-Peer-Kredite als moderne Alternative
Peer-to-Peer-Kredite gewinnen zunehmend an Popularität:
- Direkte Vermittlung zwischen Kreditnehmern und privaten Geldgebern
- Oft günstigere Konditionen als bei traditionellen Banken
- Schnellere und flexiblere Kreditvergabe
- Risiko: Weniger reguliert als klassische Bankenkredite
Fazit
Ein Darlehen ohne Gebühren kann eine praktische Option für Sie sein, wenn Sie eine günstige Finanzierung suchen. Durch den Wegfall von Bearbeitungs-, Bereitstellungs- oder Kontoführungsgebühren lassen sich die Gesamtkosten des Kredits deutlich reduzieren. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Konditionen verschiedener Anbieter sorgfältig vergleichen, um das beste Angebot zu finden. Bei der Suche nach einem Darlehen ohne Gebühren sollten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Zinssätze und die Laufzeit achten. Insgesamt bietet ein Darlehen ohne Gebühren eine gute Möglichkeit, Geld zu günstigen Konditionen aufzunehmen. Sie sollten jedoch immer Ihre individuelle Situation berücksichtigen und verantwortungsvoll mit dem Kredit umgehen.
Die Hürden sind hoch
Leasing-Gesellschaften machen oft einen Bogen um Gründer. Dennoch kann Leasing in Einzelfällen interessant sein. Für wen die Finanzierungsform in Frage kommt.
Es gibt kaum ein Wirtschaftsmagazin, das nicht regelmäßig über Leasing berichtet. In den Artikeln werden meist die Vorteile dieser Finanzierungsform gepriesen: Als einer der großen Vorteile gilt, dass Leasing Steuern spart, weil die Raten als Betriebsausgaben voll absetzbar sind. Außerdem erscheinen die Leasing-Gegenstände nicht in der Bilanz des Unternehmers, was wiederum der Eigenkapitalquote und dem Verschuldungsgrad zugutekommt.
Als Pluspunkt gilt ferner, dass Leasing die Abhängigkeit von Kreditinstituten verringert und dem Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Auch das Argument, mit Leasing sei man immer auf dem neuesten Stand der Technik, weil man alle paar Jahre ein neues Produkt erhält, wird meist als Vorteil aufgeführt. Vor allem aber spricht der „Pay-as-you-earn-Gedanke“ fürs Leasing, also die Tatsache, dass die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, sodass sich das Objekt quasi selbst finanziert.
Franchise-Nehmer relevant
Das ist alles richtig. Und doch ist es nur die halbe Wahrheit. Denn Leasing ist nicht per se das beste Finanzierungsinstrument. Den Vorteilen stehen auch Nachteile wie beispielsweise relativ hohe Kosten entgegen. Und es ist schon gar nicht für jeden das Instrument der Wahl. Denn eine Gruppe von Unternehmern wird fast gänzlich vom Leasing ausgeschlossen: Gründer. „Für Existenzgründer ist Leasing eine eingeschränkte Option“, sagt Frank Hagmann, Geschäftsführer der UVW-Leasing GmbH im badischen Ettlingen. „Wir finanzieren Gründer selten und wenn, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen.“ Die größten Chancen auf eine Leasing-Finanzierung hätten Franchise-Nehmer. „Franchise-Nehmer lehnen wir selten ab“, sagt Hagmann. „Allerdings müssen wir vom Franchise-Konzept überzeugt sein.“ Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Franchise-Geber bereits mehrere Standorte erfolgreich betreibt bzw. von einem Franchise-Nehmer betreiben lässt.
So wie etwa die Enchilada Franchise GmbH mit Sitz in Gräfelfing bei München. Mit rund 100 Betrieben zählt die Gruppe nach eigenen Angaben zu den erfolgreichsten Unternehmen im Bereich der Erlebnis- und Freizeitgastronomie in Deutschland. Eines der neuesten Häuser ist das „Enchilada“ in Bruchsal. Im Oktober 2012 wurde es von Geschäftsführer Frederik Nagel eröffnet. Franchise-Nehmer Nagel gehört zu den Gründern, für die Leasing eine Option ist – und der sich für die Zusammenarbeit mit der UVW-Leasing entschieden hat. „Ich brauchte Kapital in Höhe eines sechsstelligen Betrags“, sagt der 24-Jährige. Ein Großteil sei in Form von Gesellschafterdarlehen bereitgestellt worden. Den Rest, einen fünfstelligen Betrag, habe er per Leasing finanziert.
Dies ist ein Auszug aus einem aktuellen Artikel unseres Print-Objekts StartingUp:
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen StartingUp - Heft 04/13 - ab dem 07. November 2013 im Handel oder jederzeit online bestellbar in unserem Bestellservice-Bereich
Steuerfreie Gehaltsextras für Mitarbeiter
Incentives in Form von steuerfreien Gehaltsextras für Arbeitnehmer werden immer gefragter. Immerhin entsteht hierdurch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Welche Möglichkeiten gibt es dabei aber eigentlich?
Arbeitgeber können ihren eigenen Angestellten Zuwendungen in verschiedenen Lebensbereichen bieten, wobei hier besonders steuerfreie Sachbezüge im Vordergrund stehen. Ein begehrtes Mittel dafür stellen die sogenannten Sachbezugskarten dar. Sie sind für Unternehmer das ideale Mittel, um ihre Mitarbeiter zu belohnen, aber auch zu fördern und in gewisser Weise auch ans Unternehmen zu binden. Eine Sachbezugskarte hat für beide Seiten zahlreiche Vorteile.
Damit können Mitarbeiter motiviert und zugleich für gute Leistungen belohnt werden. Unternehmer genießen den Vorteil, dass mit Sachbezugskarten einzigartige Steuervorteile in Anspruch genommen werden können und somit die Lohnkosten optimiert werden. Als Mitarbeitergeschenk sorgt diese in Form eines steuerfreien Geschenkes für Freude bei den Mitarbeitern, wenn sie sie zu persönlichen Anlässen
eine Aufladung der Sachbezugskarte erhalten. Die Karte kann nämlich gleichzeitig für unterschiedliche Zwecke genutzt werden (z.B. 44€ + Sachgeschenk zum Geburtstag). Besitzt der Mitarbeiter bereits eine Karte, muss zu diesem Zweck keine neue Karte ausgestellt werden. Im Gegensatz zu Tankgutscheinen oder anderen Zuwendungen sind sie flexibler einsetzbar.
Zusammengefasst ergeben sich die nachstehenden Vorteile:
- Arbeitgeber können Sachbezüge optimal und flexibel nutzen.
- Lohn- und Lohnnebenkosten werden verringert.
- Die Mitarbeitermotivation wird gesteigert.
- Die Sachbezugskarten lassen sich individuell gestalten und problemlos per Überweisung aufladen.
- Arbeitnehmer können die Karte deutschlandweit einsetzen und somit verschiedenste Verfügungsmöglichkeiten nutzen.
- Die Handhabung ist sehr einfach.
- Sachbezugskarten können auch von den Arbeitnehmern über eine Smartphone-App verwaltet werden.
- Für den Mitarbeiter erhöht sich der Nettolohn.
- Die Karte eignet sich auch zum kontaktlosen Bezahlen.
Das ist seit Corona neu
Seit Ausbruch der Pandemie sind viele Anforderungen an Mitarbeiter erheblich gestiegen. Daher hat die Regierung im April dieses Jahres beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Beihilfen oder auch Sachleistungen bis zu einem Wert von maximal 1.500 Euro als Corona-Prämie gewähren können. Als möglicher Zeitraum für diese Sonderleistungen wurde der 1. März bis 31. Dezember 2020 angesetzt.
Eine Besonderheit dieser Bonuszahlungen liegt darin, dass diese nicht steuerpflichtig sind. Sämtliche Gehaltsextras, die aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation gewährt werden, müssen unabhängig vom vertraglich vereinbarten Weihnachts- und Urlaubsgeld geleistet werden. Denn diese Sonderzahlungen müssen nach wie vor versteuert werden. Außerdem dürfen die steuerfreien Extras nicht dafür verwendet werden, um geleistete Überstunden auszubezahlen. Die steuerfreien Bonuszahlungen dienen derzeit insbesondere dazu, all jene Arbeitnehmer zu belohnen, die in der Corona-Krise Außergewöhnliches leisten. Daher muss darauf geachtet werden, dass zum Beispiel nicht der Lohn gekürzt wird, um stattdessen steuerfreie Sachbezüge in Anspruch zu nehmen. Denn dies ist rechtlich gesehen nicht erlaubt. Um eine Überprüfung jederzeit zu ermöglichen, müssen die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto angeführt werden.
Fazit
Unternehmer haben die Möglichkeit, mit steuerfreien Sachbezügen die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiter zu erhöhen. Diesbezügliche Zuwendungen stehen für zahlreiche Lebensbereiche zur Verfügung. Die Sachbezugskarte ist eine Variante, die Vorteile für den Arbeitnehmer ebenso wie für den Arbeitgeber mit sich bringt. Insbesondere die Flexibilität dieser Karte wird von beiden Seiten sehr geschätzt. Mitarbeiter werden damit zusätzlich motiviert, was wiederum dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Denn motivierte und positiv eingestellte Mitarbeiter sind ein Mehrwert für jedes Unternehmen. Nicht nur in der Corona-Krise ist es sinnvoll, Mitarbeiter mit steuerfreien Gehaltsextras zu belohnen.
Wichtige Schritte der Gründung unbedingt dokumentieren!
Aktuelles Urteil: Gründer können Beratungsleistungen und Investitionen mit Unternehmensbezug absetzen.
Dass Unternehmensgründer einen guten Businessplan haben sollten, ist keinesfalls ungewöhnlich. Kapital muss akquiriert, Investoren überzeugt und ein Marketing-Konzept etabliert werden. Was viele Jungunternehmer nicht wissen: Sie können Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens stehen, beim Vorsteuerabzug auch dann steuerlich geltend machen, wenn das Unternehmen noch keine Umsätze generiert hat.
„Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied jetzt, dass der Unternehmer dafür allerdings glaubhaft darlegen können muss, dass er beabsichtigt eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und alle Investitionen einen klaren Bezug zum Unternehmen haben. Dann ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt“, informiert Dipl.-Betriebswirt Paul Heinrich Fallenberg, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH.
In dem vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg verhandelten Fall hatte ein Unternehmer über fast zwei Jahre ausschließlich Investitionsausgaben getätigt, ohne hingegen Einnahmen zu erzielen. Für die getätigten Ausgaben machte der Unternehmer dennoch sein Recht auf Abzug der geschuldeten Mehrwertsteuer geltend. Das zuständige Finanzamt beanstandete bei einer Sonderprüfung dieses Vorgehen und sprach dem Unternehmer ab, unternehmerisch tätig gewesen zu sein. Folglich erkannte es den Vorsteuerabzug nicht an. Das Gericht entschied hingegen nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten zu Gunsten des Klägers: Dieser habe seine unternehmerische Tätigkeit objektiv nachvollziehbar nachweisen können und sei somit hinsichtlich sämtlicher entstandenen Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt.
„Bei einem Unternehmen, das über einen so langen Zeitraum keine Umsätze erwirtschaftet hat, würde man wahrscheinlich vermuten, dass beim Vorsteuerabzug nicht alles korrekt ablief“, erklärt Fallenberg. Das Urteil mache daher besonders deutlich, dass Unternehmer entsprechende Sorgfalt bei administrativen und organisatorischen Fragen der Unternehmensgründung walten lassen müssten. Nur so ließe sich gewährleisten, dass alle Investitionen beim Vorsteuerabzug auch geltend gemacht werden könnten, so der Experte.
Grundsätzlich prüfen Finanzämter alle Fälle einzeln, um zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug vor der Aufnahme der eigentlich unternehmerischen Tätigkeit rechtens war. „Umso wichtiger ist deshalb eine ausführliche Dokumentation aller Handlungsschritte und der damit verbundenen Investitionen bei der Unternehmensgründung um diese Tätigkeit lückenlos nachweisen zu können. Auch müssen die Investitionen klar unternehmensbezogen sein“, so Fallenberg abschließend.
