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Immobilienkauf als Geldanlage: Auch für Start-ups eine Alternative?
Die Immobilienpreise steigen immer stärker an, ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht. Umso interessanter, sich mit dem Thema Immobilie als Geldanlage zu befassen.

Die Immobilienpreise steigen immer stärker an, ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht. Niedrige Zinsen und zunehmende Unsicherheiten am Aktienmarkt machen den Immobilienkauf für viele Anleger zu einem interessanten Investment, wovon auch Start-Ups profitieren können. Häuser und Wohnungen gelten als wertbeständig und renditestark. Die Aussicht auf Mieteinnahmen lockt Käufer an und bei einem Verkauf ist – zurzeit jedenfalls – mit einem satten Gewinn zu rechnen. Doch wann lohnt sich eine Immobilie als Geldanlage und wie erkennen an den richtigen Zeitpunkt für einen Verkauf?
Gewinnmitnahme bei Immobilien: Timing ist alles
Wer eine Immobilie besitzt, ob zur Eigennutzung oder als Investment, kann davon ausgehen, dass sie im Laufe der vergangenen Jahre deutlich im Wert gestiegen ist. Von 2015 bis 2021 zogen die Häuserpreise um knapp 54 Prozent an. So scheint der Verkaufszeitpunkt für eine hohe Gewinnmitnahme perfekt.
Der Begriff Gewinnmitnahme stammt ursprünglich aus dem Aktienmarkt. Er beschreibt Kursgewinne durch den Verkauf von Wertpapieren. Geschieht das zur richtigen Zeit, lassen sich lukrative Gewinne einstreichen – ebenso wie beim Verkauf einer Immobilie. Weiterführende Informationen zum Thema Gewinnmitnahme lassen sich auf der Webseite von realbest finden.
Viele stellen sich jedoch die Frage, ob nicht doch noch mehr herauszuholen ist und man mit der Veräußerung besser warten sollte. Hier liegt die Crux: Den perfekten Zeitpunkt kann niemand im Voraus bestimmen – wohl aber Anzeichen richtig deuten.
Wann sollte man die Immobilie verkaufen?
Vor dem Hintergrund eines schrumpfenden Angebots bei steigenden Preisen scheint der Moment für den Immobilienverkauf besser nicht sein zu können. So mancher Anleger sieht bereits eine erfreuliche Gewinnmitnahme, die sich anschließend reinvestieren lässt. Es gibt einige typische Hinweise, dass der Zeitpunkt für den Verkauf gekommen ist.
Eine starke Wirtschaftsleistung, niedrige Leitzinsen und hohe Immobilienpreise stellen beste Voraussetzungen für einen gewinnbringenden Verkauf dar. Dann ist davon auszugehen, dass in kurzer Zeit solvente Käufer gefunden werden, die sich den notwendigen Kredit auch leisten können. Allerdings sollten Verkäufer darüber hinaus einige weitere Faktoren bedenken.
So ist es ratsam, im Voraus zu überlegen, wie der Verkaufserlös angelegt werden soll. In Zeiten niedriger Zinsen lohnt es sich nicht, den Betrag auf dem Konto zu parken. Aktien, Fonds und Edelmetalle, insbesondere Gold, gelten als stabile und lukrative Anlagen. Besitzer von selbst bewohnten Eigentumswohnungen können auch eine Vermietung in Betracht ziehen, sofern sie den Erlös nicht dringend benötigen oder in neue Immobilien stecken möchten. Die daraus erzielten Einnahmen dienen etwa einer zusätzlichen Altersvorsorge. Für Start-Ups wäre dies natürlich eher keine Option. Hier kommt eher der Faktor Spekulationssteuer hinzu: Sie fällt an, wenn fremdgenutzte Immobilien weniger als zehn Jahre nach dem Kauf veräußert werden. Für selbstgenutzte Häuser und Wohnungen gilt das nicht.
Achtung Immobilienblase: Diese Indizien deuten auf ein baldiges Platzen hin
Die steigenden Preise führen bereits seit geraumer Zeit zur Befürchtung einer drohenden Immobilienblase. Diese entsteht, wenn stark überhöhte Kaufpreise gezahlt werden, Häuser, Wohnungen und Gewerbeobjekte also deutlich überbewertet auf dem Markt sind. Nach Erreichen eines Höchststands, fallen sie: Es finden sich immer weniger Käufer, die Nachfrage und in der Folge die Preise sinken.
Ein deutlicher Hinweis auf eine solche Blase ist die Entkopplung von Kauf- und Mietpreisen. Während zweitere kaum noch ansteigen, entwickeln sich die Kaufpreise drastisch. Kommt dazu eine sinkende Kaufkraft, etwa durch stagnierende Löhne oder hohe Inflationsraten, droht ein plötzlicher Preisverfall – und die Blase platzt.
Den perfekten Zeitpunkt erkennen
Unter Experten herrscht Uneinigkeit, ob Deutschland kurz vor einer Immobilienblase steht. Hohe Kaufpreise, eine wachsende Inflation aufgrund globaler Unsicherheiten und anhaltend niedrige Zinsen deuten darauf hin. Dagegen steht jedoch ein sinkendes Immobilienangebot: Die Nachfrage steigt, Objekte sind und bleiben voraussichtlich knapp. Das deutet nicht auf einen baldigen Preisverfall hin. So lässt sich die Frage nach dem perfekten Zeitpunkt für den Immobilienverkauf zwar nicht endgültig und eindeutig, jedoch voraussichtlich mit „genau jetzt“ beantworten.
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Kauf von lukrativen Webseiten als alternative Investmentmöglichkeit
Warum der Kauf von lukrativen Webseiten die beste alternative Investmentmöglichkeit sein kann. Ein Interview mit Andreas Malkow.
Im heutigen Interview sprechen wir mit Andreas Malkow, Geschäftsführer von MLK Digital und Gründer von zahlreichen Online-Projekten. Andreas hat sich auf Investitionen in Webseiten spezialisiert und gibt uns Einblicke in die Vorteile dieses alternativen Investments. Erfahre, warum der Kauf von lukrativen Webseiten eine attraktive Anlagemöglichkeit darstellt und wie du damit erfolgreich sein kannst.
Starting-up.de: Andreas, vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, um mit uns zu sprechen. Könntest du uns einen Überblick über deine Erfahrungen im Bereich der Webseiten-Investitionen geben?
Andreas Malkow: Gerne. Ich habe vor einigen Jahren angefangen, klassische Nischenseiten aufzubauen und schließlich in Webseiten zu investieren. Seitdem habe ich zahlreiche Online-Projekte ins Leben gerufen und entwickelt. In dieser Zeit habe ich gesehen, wie Webseiten-Investitionen hervorragende Renditen und passive Einkommensströme bieten können. Ich habe mich darauf spezialisiert, lukrative Webseiten zu identifizieren, zu optimieren und zu vermarkten, um das volle Potenzial dieser Anlageklasse auszuschöpfen.
Starting-up.de: Warum hältst du den Kauf von profitablen Webseiten für die beste alternative Investmentmöglichkeit?
Andreas Malkow: Neben den gängigen Anlagemöglichkeiten und den verbreiteten alternativen Investmentmöglichkeiten (auf die wir ausführlich auf unserer Webseite Seltenundteuer.de eingehen) wird das Investment in profitable Webseiten selten thematisiert, da es für viele ein Buch mit sieben Siegeln darstellt. Doch es gibt mehrere Gründe, warum ich Webseiten-Investitionen als eine der besten alternativen Anlagemöglichkeiten betrachte:
- Passive Einkommensströme: Im Gegensatz zu traditionellen Investitionen bieten Webseiten die Möglichkeit, ein passives Einkommen durch Werbeeinnahmen, Partnerprogramme oder den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen zu generieren. Dies ist besonders attraktiv für Anleger, die nach einer zusätzlichen Einkommensquelle suchen.
- Hohe Renditen: Webseiten können im Vergleich zu anderen Anlageformen hohe Renditen bieten. Erfolgreiche Webseiten können innerhalb kurzer Zeit einen hohen ROI (Return on Investment) erzielen, wenn sie gut optimiert und vermarktet werden.
- Skalierbarkeit: Im Gegensatz zu physischen Geschäften sind Webseiten leicht skalierbar. Mit der richtigen Strategie und den richtigen Ressourcen können Sie Ihre Webpräsenz schnell ausbauen und Ihre Einnahmen steigern.
- Flexibilität: Webseiten-Investitionen bieten ein hohes Maß an Flexibilität. Anleger können verschiedene Nischen und Geschäftsmodelle erkunden, um diejenigen zu finden, die am besten zu ihren Zielen und Interessen passen.
- Geringe Einstiegskosten: Im Vergleich zu anderen Investitionsmöglichkeiten sind die Einstiegskosten für den Kauf einer Webseite oft relativ niedrig. Sie können entweder eine bestehende Webseite erwerben oder eine neue Webseite erstellen und von Grund auf aufbauen.
- Langfristige Wertsteigerung: Gut optimierte und geführte Webseiten können im Laufe der Zeit an Wert gewinnen, ähnlich wie Immobilien. Durch kontinuierliche Verbesserungen und Anpassungen an die sich ändernde Online-Landschaft können Sie Ihre Webseite zukunftssicher machen und ihren Wert steigern.
Starting-up.de: Was sind die wichtigsten Faktoren, die Anleger beachten sollten, wenn sie in Webseiten investieren möchten?
Andreas Malkow: Hier sind einige Schlüsselfaktoren, die Anleger berücksichtigen sollten:
- Nischenwahl: Die Auswahl der richtigen Nische ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Webseite. Es ist wichtig, eine Nische zu finden, die profitabel ist, aber auch zu Ihren Interessen und Fachkenntnissen passt.
- SEO und Content-Marketing: Um den Traffic und die Sichtbarkeit Ihrer Webseite zu erhöhen, sollten Sie sich auf effektive SEO-Strategien und qualitativ hochwertige Inhalte konzentrieren. Zusammenarbeit mit SEO-Experten und Content-Produzenten kann hier sehr hilfreich sein.
- Monetarisierung: Überlegen Sie sich verschiedene Monetarisierungsstrategien, wie z.B. Werbung, Affiliate-Partnerschaften oder den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, um die bestmöglichen Einnahmequellen für Ihre Webseite zu finden.
- Langfristige Perspektive: Webseiten-Investitionen sind keine schnellen Gewinne. Es ist wichtig, langfristig zu planen und in die kontinuierliche Verbesserung und Wartung Ihrer Webseite zu investieren, um ihren Wert im Laufe der Zeit zu steigern.
Starting-up.de: Welche Ressourcen und Tools empfiehlst du Anlegern, die in Webseiten investieren möchten?
Andreas Malkow: Ich kann gar nicht genug betonen, wie wichtig es ist, die richtigen Ressourcen und Tools zu nutzen, um den Erfolg Ihrer Webseiten-Investitionen zu maximieren. In der heutigen datengetriebenen Welt ist es unerlässlich, fundierte Entscheidungen auf der Grundlage von soliden Daten und Analysen zu treffen, anstatt sich auf Intuition oder Emotionen zu verlassen. Hier sind einige der wichtigsten Tools und Ressourcen, die ich jedem empfehlen würde, der in Webseiten investieren möchte:
- Ahrefs und SEMrush: Diese Tools bieten umfangreiche SEO- und Keyword-Analysen, die Ihnen helfen können, Ihre Webseite zu optimieren und den Wettbewerb in Ihrer Nische zu überwachen.
- Google Analytics: Dieses kostenlose Tool bietet wertvolle Einblicke in den Traffic Ihrer Webseite und hilft Ihnen, die Leistung Ihrer Webseite im Laufe der Zeit zu verfolgen und zu verbessern.
- Flippa und Empire Flippers: Diese Plattformen sind spezialisiert auf den Kauf und Verkauf von Webseiten und können Ihnen helfen, lukrative Investitionsmöglichkeiten zu finden.
- WordPress: Dieses Content-Management-System ist benutzerfreundlich und bietet eine große Auswahl an Plugins und Themes, um Ihre Webseite individuell zu gestalten und zu optimieren.
Starting-up.de: Vielen Dank, Andreas, für deine Zeit und die wertvollen Einblicke. Wir wünschen dir weiterhin viel Erfolg bei deinen Webseiten-Investitionen.
Wir hoffen, dass euch dieses Interview mit Andreas Malkow einen Einblick in die spannende Welt der Webseiten-Investitionen gegeben und euch dazu inspiriert hat, diese alternative Anlageklasse selbst zu erkunden.
Die Vorteile dezentraler Börsen auf Polygon entdecken
Polygon ist eine Blockchain, die auf der Ethereum-Technologie basiert und als Lösung für die hohen Transaktionskosten und Skalierungsprobleme von Ethereum entwickelt wurde. Es ist eine großartige Plattform für Entwickler und Nutzer, die schnelle und kostengünstige Transaktionen suchen. Polygon verfügt auch über eine Reihe von dezentralisierten Börsen (DEXs), die eine robuste und sichere Handelsumgebung bieten. In diesem Artikel werden wir die Vorteile der Verwendung von dezentralen Börsen auf Polygon untersuchen.

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Polygon ist eine Blockchain, die auf der Ethereum-Technologie basiert und als Lösung für die hohen Transaktionskosten und Skalierungsprobleme von Ethereum entwickelt wurde. Es ist eine großartige Plattform für Entwickler und Nutzer, die schnelle und kostengünstige Transaktionen suchen. Polygon verfügt auch über eine Reihe von dezentralisierten Börsen (DEXs), die eine robuste und sichere Handelsumgebung bieten. In diesem Artikel werden wir die Vorteile der Verwendung von dezentralen Börsen auf Polygon untersuchen.
Sicherheitsvorteile bei der Nutzung einer dezentralen Börse
Einer der größten Vorteile der Verwendung dezentraler Börsen auf Polygon ist die erhöhte Sicherheit. Da es keinen zentralen Server gibt, der angreifbar ist, sind dezentrale Börsen weniger anfällig für Hackerangriffe und Betrug. Alle Transaktionen werden über eine dezentralisierte Plattform abgewickelt, die auf einem Blockchain-Netzwerk basiert, was bedeutet, dass jeder Nutzer selbst die Kontrolle über seine Zahlungen hat. Dies gibt den Nutzern Vertrauen und die Gewissheit, in einer sicheren Umgebung zu handeln.
Transparenz bei Transaktionen auf dezentralen Börsen
Ein weiterer großer Vorteil der dezentralen Börsen auf Polygon ist die Transparenz, die sie bieten. Alle Transaktionen auf einer dezentralen Börse sind öffentlich und für jeden zugänglich. Jeder kann die Transaktionshistorie einer bestimmten Wallet-Adresse einsehen, was das Vertrauen der Nutzer in die Fairness des Systems erhöht. Durch die Nutzung einer dezentralen Börse können die Nutzer sicherstellen, dass sie jederzeit ein klares Bild davon haben, welche Transaktionen durchgeführt wurden und welche Aktivitäten auf ihrem Konto stattgefunden haben. Ebenso zählt die Währung LTC dazu und kann auch ruhigen Gewissens genutzt werden.
Erhöhte Liquidität auf Polygons DEXs
Eine der größten Herausforderungen für jede Börse ist die Liquidität - das Angebot an verfügbaren Vermögenswerten und die Nachfrage danach. Da die DEXs von Polygon auf eine Vielzahl von Assets zugreifen können, einschließlich der Assets auf Ethereum und anderen Ketten, ist die Liquidität auf den DEXs von Polygon oft höher als auf zentralisierten Börsen. Dies bedeutet, dass die Nutzer effizienter und schneller Aufträge erteilen können, was zu noch besseren Handelsergebnissen führt.
Geringere Gebühren für den Handel an einem DEX im Vergleich zu zentralisierten Exchanges
Die meisten zentralisierten Exchanges erheben hohe Gebühren für den Handel und die Entnahme von Vermögenswerten - DEXs, insbesondere auf Polygon, haben diese Gebühren erheblich reduziert. Die Reduzierung dieser Gebühren macht den Handel auf DEXs im Vergleich zu zentralisierten Exchanges günstiger und somit für eine größere Anzahl von Nutzern zugänglich. Darüber hinaus erhalten Liquiditätsanbieter auf Polygons DEXs einen Anteil am Handelsvolumen, wodurch zusätzliche Einnahmen generiert werden.
Die Zukunft von DeFi und die Rolle von Polygons DEXs
DeFi (Decentralized Finance) ist derzeit eine der am schnellsten wachsenden Branchen. Mit der kontinuierlichen Zunahme von DEXs und der zunehmenden Akzeptanz von Kryptowährungen wird DeFi voraussichtlich noch weiter an Bedeutung gewinnen. Polygon hat bei der Förderung dieser Entwicklung eine wichtige Rolle gespielt und wird dies auch in Zukunft tun. Es ist eine großartige Plattform für Entwickler und Nutzer, die schnelle und kostengünstige Transaktionen suchen.
Schlussfolgerung
Die Nutzung dezentraler Börsen auf Polygon ermöglicht es den Nutzern, in einer sichereren und transparenteren Umgebung zu handeln. Durch die hohe Liquidität und die niedrigen Gebühren bietet Polygon den Nutzern eine Robustheit, die sie bei zentralisierten Börsen nicht finden. Während DeFi weiter wächst, wird Polygon eine wichtige Rolle bei der Förderung dieser Entwicklung spielen, und wir empfehlen den Nutzern, die Vorteile der dezentralen Handelsumgebung von Polygon zu nutzen.
Das Wandeldarlehen
Recht für Gründer*innen: Wandeldarlehen stehen bei Start-ups aktuell besonders hoch im Kurs, beispielsweise um die Zeitspanne bis zur nächsten Finanzierung mit möglichst geringem Aufwand zu überbrücken. Wir klären auf.

Bitte beachten: Aufgrund des komplexen juristischen Sachverhalts verzichten wir in diesem Beitrag ausnahmsweise auf die geschlechtergerechte Schreibung
Neben Beteiligungsverträgen als Grundlage für Equity Investments (vgl. den Artikel „Der Beteiligungsvertrag in der Ausgabe 04/22) wird für Start-ups der Wandeldarlehensvertrag in der Praxis besonders häufig für Finanzierungsrunden gewählt.
Zunächst handelt es sich dabei um einen ganz normalen Darlehensvertrag, also die Gewährung eines Darlehens für eine bestimmte Laufzeit zu einer festgelegten Verzinsung. Hinzu kommt, dass die Wandlung des Darlehensbetrages in Geschäftsanteile vereinbart wird. Je nach Wertentwicklung der Gesellschaft erzielt der Darlehensgeber so ggf. eine deutlich bessere Rendite als im Falle der einfachen Darlehensrückzahlung, trägt aber durch die vorgesehene Wandlung ein Ausfallrisiko ähnlich einem Equity Investment.
Wandlungsmechanismus
Zentraler Regelungskomplex ist der sog. Wandlungsmechanismus, der festgelegt, ob, wann und wie der Darlehensbetrag (in der Regel einschließlich Zinsen) in Geschäftsanteile umgewandelt wird. Klassischerweise wird als Anknüpfungspunkt für die Wandlung, die nächste (ggf. durch ein bestimmtes Mindestinvestment qualifizierte) Finanzierungsrunde gewählt. Im Rahmen der dort ohnehin durchzuführenden Kapitalerhöhung, erhalten neben den neuen Equity-Investoren auch die bisherigen Wandeldarlehensgeber Geschäftsanteile, der Darlehensbetrag entfällt. Beim Ausbleiben einer Finanzierungsrunde ist eine Wandlung regelmäßig auch mit Ablauf der Laufzeit bzw. nach individuellen Mechanismen (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einer vereinbarten Bewertung) vorgesehen. Investoren verhandeln regelmäßig einen bestimmten Discount auf die Bewertung, soweit sie bei künftigen Finanzierungsrunden wandeln. Je geringer die Bewertung, desto mehr Geschäftsanteile erreicht der Investor bei der Wandlung.
Wandlungsrecht und -pflicht
Zentraler Aspekt des Wandlungsmechanismus ist die Frage, ob nur der Darlehensgeber ein Recht hat, die Wandlung zum betreffenden Zeitpunkt zu verlangen (sog. Wandlungsrecht) oder ob hiermit auch seine Pflicht zur Wandlung korrespondiert (sog. Wandlungspflicht). Eine Kombination Wandlungsrecht und -pflicht sieht man in der Praxis häufig. Für eine Wandlungspflicht spricht im Sinne des Start-ups, dass dadurch die Rückzahlung vermieden werden kann und/oder die Finanzierungen zu einheitlichen Bedingungen bzw. mit einheitlichen Abläufen zusammengefasst werden. Aus Sicht der Investoren stellt sich die Frage, ob eine Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens mit Ende der Laufzeit beabsichtigt ist. Alternativ hierzu sind Ausgestaltungen gebräuchlich, durch die mit Ende der Laufzeit eine zwingende Wandlung zu einer bereits definierten Bewertung vorgesehen ist.
Daneben verlangen Investoren regelmäßig auch individuelle Regelungen, insbesondere werden bei größeren Finanzierungsvolumina häufig Garantieregelungen ähnlich wie bei Equity Investments verhandelt und/oder bestehen für den Investor als Darlehensgeber Mitsprache- und/oder Vetorechte bereits vor der Wandlung.
Sehr erfreulich für Business Angels dürfte die Neuerung der Richtlinien der Bafa sein, nach der nunmehr ein Invest-Zuschuss für Wandeldarlehen mit bis zu 25 Prozent (bislang zehn Prozent) beantragt werden kann.
Beurkundungspflicht
Häufig werden Wandeldarlehen als flexibles Instrument angesehen, um mit möglichst geringem Aufwand eine Finanzierung zu erreichen. Schon lange besteht daher der Wunsch meist aller Beteiligten, den Aufwand gering zu halten und insbesondere den Wandeldarlehensvertrag nicht zu beurkunden. Dies steht in der Regel in einem Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben, da es mehrere Konstellationen gibt, die die Beurkundungspflicht zweifelsohne auslösen, und weitere, bei denen in Rechtsprechung und juristischer Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.
Aus anwaltlicher Vorsicht war daher ein Risikohinweis auf eine ggfs. bestehende Beurkundungspflicht regelmäßig angezeigt, was von manchen Beteiligten nicht gehört wurde. Ein gewisses Umdenken hat diesbezüglich im Mai 2022 ein (aktuell noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az. 8 U 30/19) ausgelöst. Der Ausgangspunkt der Entscheidung hat vor allem für Gründende eine erhebliche Relevanz. Der Insolvenzverwalter klagte gegen die früheren Geschäftsführer wegen Haftungsansprüchen aufgrund eines pflichtwidrig zu spät gestellten Insolvenzantrages. Die Haftung trifft damit nach dem insolvenzrechtlichen Haftungsregime die Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt. Die vorgezogene Insolvenzantragspflicht begründete der Insolvenzverwalter mit einem formnichtigen, weil nicht beurkundeten Wandeldarlehensvertrag. Damit, so das stattgebende OLG, bestand praktisch latent ein Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers aus dem formunwirksamen Darlehensvertrag und führte daher die Unwirksamkeit zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer.
In der juristischen Kommentierung bzw. der VC-Praxis generell führte das Urteil des OLG zu einigen Kommentierungen. Da die Praxis wie oben erwähnt mitunter weniger streng vorging, wird hierin eine wesentliche Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema gesehen.
Die erste Kernaussage des Urteils betrifft dabei eine Konstellation, die eigentlich auch schon zuvor jedenfalls vorsorglich die Hinzuziehung eines Notars erforderlich gemacht hat, nämlich den Fall der Gewährung des Darlehens durch einen gesellschaftsfremden Dritten bei gleichzeitiger Wandlungspflicht. In dieser Konstellation verpflichtet sich ein gesellschaftsfremder Darlehensgeber, seine Darlehensforderungen zwingend in Anteile an der Gesellschaft zu wandeln.
Als Vorvertrag notariell zu beurkunden
Da der Darlehensgeber die Verpflichtung eingeht, im Rahmen einer künftigen Kapitalerhöhung Anteile zu übernehmen und eine solche Übernahmeerklärung nach § 55 Abs. 1 GmbHG notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden ist, geht das OLG Zweibrücken ohne nähere Begründung davon aus, dass auch der Wandeldarlehensvertrag als Vorvertrag notariell zu beurkunden ist. Diese Schlussfolgerung wird mitunter kritisiert und ist dogmatisch mit guten Gründen angreifbar, deckt sich aber wohl mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG München (NZG 2005, 756) und der juristischen Literatur (die allerdings überwiegend für eine Beglaubigung statt der aufwendigeren Beurkundung argumentiert).
Weitgehend unstreitig ist eine Beurkundungspflicht (§ 15 Abs. 4 GmbHG) des Vorvertrages, in dem eine Pflicht des neu hinzutretenden Gesellschafters enthalten ist, einer bestehenden oder künftigen Gesellschaftervereinbarung beizutreten, wenn dort beurkundungspflichtige Klauseln enthalten sind (etwa wie üblich Vesting oder Drag Along). Daher war auch in der bisherigen Beratungspraxis in vielen Konstellationen eine Empfehlung zugunsten der notariellen Form angezeigt und ist es mit Blick auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken umso mehr.
Weiterhin beschäftigt sich das OLG Zweibrücken – nicht abschließend – mit der Frage, ob auch nach § 53 II GmbHG eine Beurkundungspflicht besteht, weil sich die Gesellschaft zur Ausgabe neuer Anteile an den Wandeldarlehensgeber verpflichtet (so auch bei bloßem Wandlungsrecht, s.o.). Hierzu führt das OLG aus, dass vieles dafür spreche, dass auch dies zur Beurkundungspflicht des Wandeldarlehens führe. Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und juristischer Literatur sieht dies bislang anders und hat insoweit ein eher geringes Risiko für die Annahme einer Beurkundungspflicht gesehen.
Das OLG Zweibrücken beurteilt im Ergebnis nicht nur die Klausel zum Wandlungsmechanismus als unwirksam, sondern wie oben bereits erläutert, den Wandeldarlehensvertrag insgesamt.
Im Ergebnis sprach bereits bisher vieles für den Gang zum Notar. Das durch die Rechtsprechung des OLG Zweibrücken bestätigte Haftungsrisiko für die Geschäftsführer und führt darüber hinaus dazu, dass die relativ überschaubare Kostenersparnis durch den Verzicht auf eine Beurkundung in der Abwägung bezüglich der Formfrage nicht entscheidend sein sollte.
Die Diskussion bzw. Abwägung im Hinblick auf die Frage der Beurkundung der Wandeldarlehen dürfte damit in Finanzierungen künftig wieder offen geführt werden und in vielen Fällen das Risiko der Gründenden gegenüber den eingesparten Kosten bzw. des Aufwands vorrangig sein.
Die Autoren:
Alexander Weber, LL.M. (Victoria University of Wellington) ist Partner und Roman Ettl-Steger, LL.M. (King’s College London) Salaried Partner, beide am Münchner Standort der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Bereich Venture Capital
Neolending für E-Commerce-Start-ups
Du planst den nächsten großen Sprung für dein E-Commerce-Business, aber die Finanzierung wird knapp? Die Bank versteht dein Geschäftsmodell nicht und die VCs halten ihr Geld zusammen? Dann findest du hier alternative Finanzierungsmöglichkeiten für dein Unternehmen.

Aktuell hangelt sich das Marktumfeld von Start-ups von Krise zu Krise. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine änderte sich auch das gesamte europäische Ökosystem. Wo es eben noch Billigzinsen und enorme Finanzierungsrunden gab, halten Venture-Capital-Gesellschaften plötzlich ihr Geld zusammen, während Banken die Zinsen erhöhen. Das jüngste Bankenbeben rund um die Silicon Valley Bank und die Credit Suisse hat das Vertrauen in Finanzinstitute zusätzlich erschüttert. Kein schönes Umfeld, vor allem, wenn du mit deinem Business gerade den nächsten Schritt gehen wolltest.
Besonders hart trifft das veränderte Finanzierungsumfeld E-Commerce- und SaaS-Unternehmen. Solche Digitalunternehmen haben in der Regel keinen materiellen Gegenwert, den sie den Banken als Sicherheit für einen Kredit anbieten können. Im Maschinenbau haben es Unternehmer*innen leichter, da sie ihre Geräte oder auch Immobilien angeben können, um einen Kredit zu erhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bedürfnisse der Banken und Digitalökonomie nicht unbedingt zusammenpassen: Nicht jedes alteingesessene Finanzinstitut von nebenan hat Verständnis dafür, dass du einen Kredit für eine Social-Media-Kampagne aufnehmen möchtest – auch wenn du noch so oft beteuerst, dass diese doppelt so viel Gewinn in deine Kasse spült.
Nicht zu jedem Unternehmen passt ein VC-Funding
Alternativ könntest du natürlich auch zu Investor*innen gehen und ihnen deine Geschäftsidee pitchen. Aber nicht jedes Geschäftsmodell ist für VCs geeignet: Sie erwarten in der Regel eine deutliche Vervielfachung des Unternehmenswertes – das berühmte 10X. Schließlich verlangen sie ja auch Anteile an deiner Firma für die Finanzspritze, die sich auch irgendwann für sie wieder auszahlen sollen.
Es gibt jedoch Alternativen zum Bankkredit und VC-Funding. In den letzten Jahren haben sich spezielle digitale Kreditvermittler, sogenannte Neolender, etabliert, die diese Lücke füllen. Das Prinzip ist anhand eines E-Commerce-Shops einfach erklärt: Der Neolender verbindet sich mit möglichst vielen Quellen für Umsatzdaten des Shops. Das kann eine Verbindung zu den Bankkonten über Open Banking sein, eine Verknüpfung mit Zahlungsdienstleistern wie Stripe. Aber auch ganz andere Quellen wie Google Analytics und Social Media Konten sind nützlich, um Traffic und Conversions zu berechnen. Auf dieser Grundlage schätzen Neolender das Ausfallrisiko eines Kredits ein. Sieht der E-Commerce-Shop gesund aus, ist im Laufe der letzten sechs Monate gewachsen und verspricht auch in Zukunft weiteres Wachstum, vermittelt der Neolender einen Kredit.
Neolending vs. Bankkredit
Dabei gehört es zum Geschäftsmodell der Neolender, dass sich der Kredit in einigen Aspekten vom klassischen Bankkredit unterscheidet:
- Transparenz der Tilgung: Während eine Bank einen Kredit plus Zinsen zurückfordert, setzen manche Neolender auf einen Fixbetrag als Kommission. Das bedeutet, wenn jemand einen Kredit von 100.000 Euro aufnimmt, muss er beispielsweise 5 Prozent Kommission bezahlen – also 5.000 Euro. Dieser Betrag ändert sich nicht, auch wenn die Rückzahlung auf ein Jahr ausgedehnt wird oder am Anfang weniger zurückgezahlt wird als später. Die zu tilgende Summe beträgt immer 105.000 Euro.
- Flexible Kreditbedingungen: Während bei Banken oft eine fixe monatliche Rate festgelegt wird, sind Neolender flexibler. So ist es möglich, die Rückzahlung an den Umsatz zu koppeln (Revenue-Based-Finance, RBF). Ein E-Commerce-Shop, der zu Weihnachten viel Umsatz macht, kann in diesen Monaten mehr von seinem Kredit zurückzahlen als in den umsatzschwächeren Folgemonaten.
- Diversifizierung der Finanzierungsquellen: Die Pleite der SVB hat gezeigt, dass Diversifizierung immer sinnvoll ist. Im Falle von Neolendern bedeutet dies, dass sie Kredite verschiedener Anbieter vermitteln können. Das erhöht die Chancen, das gewünschte Kapital zu erhalten. Gleichzeitig wird die Abhängigkeit von einem Finanzinstitut verringert.
Neolender schließen die Finanzierungslücke von Banken und VCs
Zusammengefasst machen es Neolender Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen möglich, kurzfristig und je nach Bedarf an kleine bis größere Mengen Kapital zu kommen. Zwar ist es nötig, seine Daten dem Neolender zur Verfügung zu stellen, um das Wachstum des Unternehmens einschätzen zu können. Dafür weißt du als Unternehmer*in bei der Kostenstruktur genau, woran du bist und bleibst bei der Rückzahlung flexibel.
Der klassische Weg – KfW-Finanzierung
Wer lieber den klassischen Weg zu zusätzlichem Kapital gehen möchte, für den kommt auch ein KfW-Kredit in Frage. Dieser ist auf junge Unternehmen zugeschnitten und hat eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Diese Art von Förderkredit wird jedoch nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern du musst im Gespräch mit deiner Hausbank über die passende Finanzierung sprechen.
Der passende Weg zum Kapital
Alles in allem ist es eine Frage der Abwägung, wie du mit deinem Wachstumsunternehmen in Zeiten wie diesen an Kapital kommst. Bei Banken hast du es wegen fehlender Sicherheiten schwer. Aber auch nicht jedes Unternehmen entspricht den Anforderungen von VCs. Neolender bieten dir ein flexibles Modell, wenn du die passenden Daten liefern kannst. Dafür bleiben sie bei der Rückzahlung transparent und passen sich mit Revenue-Based-Finance an die unternehmerischen Realitäten deines digitalen Geschäftsmodells an. Wenn du es eher auf dem klassischen Weg versuchen willst, ist ein KfW-Kredit eine Alternative. Wie auch immer die Entscheidung für dich ausfällt, es gibt eine gute Nachricht: Auch in schwierigen Zeiten gibt es für dich passende Wege zum Wachstumskapital.
Der Autor Nima Karimi ist Co-Founder und CEO von Silvr, Europas erstem Neolender und Marktführer für datenbasierte Finanzierungen. Als Seriengründer weiß er aus erster Hand, wie schwierig es sein kann, schnelle Finanzierungszusagen von traditionellen Geldgeber*innen wie Banken zu erhalten.
Wie Verjährung von Forderungen verhindert werden kann
Damit du als Jungunternehmer*in künftig nicht auf deinen Außenständen sitzen bleibst, klären wir auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt.

Bei all der vielen Arbeit kann es leider passieren, dass einiges liegen blieben. So zum Beispiel nicht gezahlte Kundenrechnungen. Besonders für Unternehmer*innen gleicht dies einem Horrorszenario, da die Verjährungsfrist für einige offenen Forderungen bereits abgelaufen sein könnte. Damit du künftig nicht auf deinen Außenständen sitzen bleibst, klären wir auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt.
Aller guten Dingen sind drei? Nach wie vielen Jahren Forderungen frühestens verfallen
Der Albtraum eines jeden Unternehmens: Der zufällige Blick auf eine immer noch nicht beglichene Rechnung liegt bereits Jahre zurück. Wenn die Schweißperlen laufen, heißt es jedoch zunächst tief durchatmen und genau prüfen. Denn nicht jede Forderung verfällt nach der gleichen Zeit. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Je nach Sachlage bestehen jedoch noch weitere Sonderregelungen. Diese können mit 5, 10 oder 30 Jahren stark variieren. Um den Überblick zu bewahren, sollten betroffene Firmen eine rechtliche Konsultation durch einen Anwalt einholen. Unternehmer*innen mit offenen Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2019 hätten jedoch bereits handeln müssen, denn nach der regelmäßigen Verjährungsfrist konnten die nur noch bis zum 31. Dezember 2022 geltend gemacht werden.
Was tun, wenn die Uhr tickt?
So kann die Verjährung von Forderungen gehemmt werden: In manchen Situationen ist der Countdown bereits fast abgelaufen. Dann könnte es mit etwas Glück jedoch unter Umständen noch die Möglichkeit geben, die Verjährung zu hemmen. Dafür kommen grundsätzlich die §§ 203-208 BGB in Betracht. Aus dem Katalog des § 204 BGB ergeben sich beispielsweise verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung von Forderungen durch Rechtsverfolgung zu hemmen, z.B. wenn der Gläubiger:
- Klage auf Leistung auf Bestätigung des Anspruchs oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils erhebt (§ 204 Abs. 1 Satz 1 BGB),
- ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, sodass jede weitere Kommunikation zwischen Gläubiger und Schuldner über das Gericht geschieht. Das Gericht versendet in diesem Zuge einen Mahnbescheid an den Schuldner (wobei die Verjährung mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt wird) (§ 204 Abs. 1 Satz 3 BGB),
- einen Antrag für ein selbstständiges Beweisverfahren beantragt (§ 204 Abs. 1 Satz 7 BGB),
- ein schiedsrichterliches oder vereinbartes Begutachtungsverfahren beginnt (§ 204 Abs. 1 Satz 8, 11 BGB) oder
- die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet hat (§ 204 Abs. 1 Satz 10 BGB).
Tritt eines dieser Ereignisse ein, wird der Lauf der Verjährungsfrist von Forderungen bis zum Ende des Ereignisses gehemmt.
Zurück auf Anfang: Wie kann ich den Neubeginn der Verjährung auslösen?
In einigen Fällen können Gläubiger die Verjährungsfrist von § 195 BGB erneut auslösen. Dies ist der Fall, wenn die Voraussetzungen des § 212 BGB erfüllt werden. Nach § 212 Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner den Anspruch gegenüber dem Gläubiger z. B. durch eine Sicherheitsleistung, Zins- oder Abschlagzahlung bzw. „in anderer Weise“ anerkennt. Des Weiteren wird die Verjährungsfrist nach § 212 Abs. 1 Satz 2 erneuert, sofern der Gläubiger eine "gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahme“ vornimmt oder beantragt (bspw. mit einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer behördlichen Vollstreckungsmaßnahme). In jedem Fall ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam.
Vorsicht ist besser als Nachsicht: Zahlungsausfälle von vornherein vermeiden
Es gibt einige Maßnahmen, die dabei helfen können, die Verjährung von Forderungen bereits im Vorfeld zu verhindern. Eine wichtige Präventivmaßnahme ist die Prüfung der Geschäftspartner*innen bereits vor der Zusammenarbeit. So können Kredit- und Bonitätsinformationen Aufschluss darüber geben, ob die eigene Kundschaft in der Lage ist, Ihre Leistungen zu bezahlen. Darüber hinaus können die Auskünfte auch Zahlungserfahrungen liefern, die wiederum den tatsächlichen Zahlungswillen aufdecken. Hier können Bewertungen von anderen Gläubigern und Partnern eingesehen werden, die bestätigen, wie pünktlich ein Unternehmen seine offenen Forderungen in der Regel begleicht. Dementsprechend können Zahlungsmodalitäten individuell an Geschäftspartner angeglichen werden, durch zum Beispiel das Verlangen von Vorschusszahlungen bei Kaufverträgen, das Anbieten von Lastschrifteinzugsermächtigungen oder das Vermeiden von Rechnungskäufen. Wichtig ist in jedem Fall die Rechnungsstellung formal und inhaltlich korrekt durchzuführen und mit Kunden fachgerecht die Zahlungsfristen zu kommunizieren.
Der Autor Jens Junak ist Country Manager von Creditsafe Deutschland. Creditsafe ist eine global agierende Auskunftei und bietet digitale Lösungen wie Bonitätsauskünfte, B2B- Marketingadressen oder Compliance Checks.
Wie man Bitcoins verdient - Top 8 Wege
Bitcoin ist die erste und weltweit am Markt stärkste Kryptowährung auf Grundlage eines dezentral organisierten Buchungssystems. Wir zeigen, welche Wege es gibt, Bitcoins zu verdienen.

Die allererste Kryptowährung war ein echter Durchbruch: Bitcoin ist sicher, bankenunabhängig, inflationsgeschützt und kann anonym verwendet werden. Darüber hinaus weist BTC ein ausgezeichnetes Wachstum auf, was diese Währung zu einem attraktiven Vermögenswert macht.
In diesem Artikel lesen Sie, wie man im Jahr 2023 Bitcoins verdienen kann:
1. OKX Trading - Einkommen in einem kurzen Zeitraum durch Bitcoin-Schwankungen generieren.
2. Investitionen - langfristige Investitionen mit der Erwartung, dass der Wert steigt und "Dividenden" an Sie gezahlt werden.
3. Mining - Schürfen von Kryptowährungen durch Generierung neuer Blöcke in der Blockchain.
4. Bitcoin Cranes - verdienen Sie Satoshi (einen kleinen Bruchteil eines Bitcoins, der 0,00000001 BTC entspricht) mit Werbeklicks und -aufrufen.
5. Krypto-Gaming - Online-Blockchain-Spiele mit einem "Play to earn"-Mechanismus.
6. Verleihen - ein Bitcoin-Kredit, um Zinsen vom Kreditnehmer zu erhalten.
7. Freelance-Börsen - Tätigen Sie eine Fernarbeit gegen eine Gebühr in BTC.
8. ICO-Unterstützung - Investition von Bitcoins in ein Kryptowährungs-Startup, um Coins zu vermehren.
Im Folgenden werden wir drei der oben genannten Möglichkeiten näher betrachten:
Option 1: BTC-Handel
Kryptowährungsbörsen handeln auf dieselbe Weise wie andere Vermögenswerte - Aktien, Anleihen, Rohstoffe usw. Ein Trader macht hierbei folgendes:
1. Analysiert den aktuellen Stand der Dinge und nutzt technische Analysetools, um Vorhersagen über den Bitcoin-Kurs zu treffen;
2. Entwickelt eine Handelsstrategie;
3. Abschluss von Börsengeschäften (in der Regel für einen kurzen Zeitraum, der einen Tag nicht überschreitet).
Bitcoin ist, wie andere Kryptowährungen auch, sehr volatil und ermöglicht es Händlern, bei Kursschwankungen hervorragende Gewinne zu erzielen. Aber ein unerfahrener Trader muss die Grundlagen des Handels lernen, um keine Fehler zu machen und kein Geld dadurch zu verlieren. Hier kann der unerfahrene Händler von moderner Technologie für die 24/7-Marktanalyse profitieren, z. B. von Anwendungen wie bitcoin fast profit mit integrierten Handelsstrategie-Algorithmen und Kryptobots.
Die Vorteile des Handels:
- Keine Verdienstgrenzen - Sie können schnell und viel verdienen, wenn Sie spekulieren.
- Möglichkeit, Satoshis ohne große Anfangsinvestitionen zu erhalten.
- Sie müssen keine lange Zeit investieren.
- Sie haben Chancen, sowohl am Anstieg als auch am Fall von BTC zu verdienen.
Option 2: Das Investieren in steigende Kryptowährungen
Obwohl der Bitcoin über einen langen Zeitraum hinweg eine positive Kursentwicklung aufweist, kann er nicht mehr mit einem mehrfachen Wertzuwachs aufwarten.
Aber vielversprechende neue Altcoins, die im Jahr 2022 erworben werden, haben das Potenzial, einen durchschlagenden Anstieg zu verzeichnen. Daher ist es oft profitabler, langfristige Investitionen nicht in BTC, sondern in andere wachsende dezentrale Währungen zu tätigen.
Allerdings können Bitcoins auf folgende zwei Arten verdient werden:
1. Kaufen Sie mit Dividenden, die bei vielen Kryptowährungen, die auf dem PoS-Algorithmus basieren, anfallen.
2. Tauschen Sie gegen Altcoins um, wenn diese deutlich an Wert gewinnen.
Vorteile einer Investition:
- Passives Einkommen.
- Einfachheit und Klarheit von Investitionen in Kryptowährungen.
- Geringe Risiken, wenn Sie die erworbenen Münzen auf sicheren, kalten Kryptowährungswallets aufbewahren.
Nachteile von langfristigen Investitionen:
- Die Rendite hängt stark von der Höhe der Anfangsinvestition ab.
- “Das Einfrieren” der eigenen Mittel über einen langen Zeitraum.
Als vielversprechende digitale Währungen, die das Potenzial haben, erheblich an Wert zu gewinnen, raten Experten, solche zu wählen, die:
- Von einem gut eingespielten Entwicklerteam auf den Weg gebracht werden und welche über einen detaillierten Fahrplan verfügen, der alle Phasen der Münzentwicklung klar darlegt.
- Sich von anderen Altcoins abheben, was die Aufmerksamkeit der normalen Nutzer auf sich zieht.
- Einen klaren Nutzen und sind nicht nur ein weiteres gesichtsloses Krypto-Projekt.
Option 3: Bitcoin-Kräne
Bitcoin-Kräne werden als spezielle Werbeplattformen bezeichnet, auf denen der registrierte Nutzer einfache PTC-Aktionen (Paid to Click) durchführen kann. Die Aufgaben können z. B. sehr unterschiedlich sein:
1. Klicken Sie auf den Link des Inserenten;
2. Sehen Sie sich das Werbevideo von Anfang bis Ende an;
3. Geben Sie ein CAPTCHA ein;
4. Installieren Sie eine App.
Für die korrekte Durchführung einer Aktion gibt es eine Auszahlung in Satoshi, die Sie sich auf Ihr Bitcoin-Guthaben auszahlen lassen können. Die Nutzer können sich an mehreren Kränen gleichzeitig anmelden, um die Anzahl der Aufgaben zu erhöhen und damit ihren Verdienst zu steigern.
Vorteile von Bitcoin-Kränen:
- Einfacher Verdienst - der Nutzer benötigt keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten.
- Die Möglichkeit, von einem mit dem Internet verbundenen Smartphone aus leicht Bitcoins zu verdienen.
Nachteile der Kräne:
- Sehr geringer Betrag an Einnahmen.
- Das Bedürfnis, viel freie Zeit damit zu verbringen.
Steuerfrei schenken: Xmas-Geschenke und Inflationsausgleich für Mitarbeitende
Der Jahresendspurt hat begonnen - damit steht bei so manchem Arbeitgebenden auch das Thema Weihnachtsgeld und -geschenke für Mitarbeitende auf der To-do-Liste. Doch aufgepasst: Auch bei vermeintlich einfachen Geschenken gibt es einiges zu beachten – insbesondere in Bezug auf Steuern und andere Abgaben. Extra-Tipp: die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nutzen.

Geldkarten und Gutscheine: nur bis zu 50 Euro steuerfrei
Weihnachtsgeschenke erfreuen nicht nur die Belegschaft, sie bieten auch finanzielle Vorteile für Unternehmen. Notizbücher, Kalender, Kaffeebecher oder Gutscheine – all diese Geschenke gelten als Sachzuwendungen, die der Arbeitgebende zusätzlich zum Lohn verschenken darf. Dabei gilt es zu beachten, dass Gutscheine nur bis zu einem Betrag von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Wird diese monatliche Freigrenze überschritten, muss der Arbeitgebende für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen.
Gutscheine/ -karten: Diese Kriterien müssen erfüllt werden
Die Gutscheine müssen außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie als Sachzuwendung anerkannt werden: Einerseits müssen sie zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Andererseits müssen sie den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) entsprechen.
Dementsprechend gibt es drei verschiedene Arten von Gutscheinkarten, die für den Sachbezug rechtens sind:
- Limitierte Netze (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG): Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards.
- Limitierte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG): Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie, beispielsweise Tankgutscheine, Beauty- oder Fitnesskarten oder Kinokarten.
- Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c ZAG): Zum Beispiel Essensgutscheine und Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen.
+++ Unser Extra-Tipp: Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei +++
Ab dem 26. Oktober 2022 (bis Ende 2024) können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und -srat zugestimmt haben. Hier gibt's die Infos
Investoren-Pitch: Tipps und To-do’s
Diese fünf Tipps solltest du beherzigen, bevor du in den Pitch mit Investor*innen gehst.

Für Start-ups ist es entscheidend wie nie zuvor, mit einer guten Story aufzutreten. Die Investitionsbereitschaft der letzten Jahre ist einer Flaute gewichen, und Wagniskapitalgeber*innen werfen einen kritischen Blick auf die Geschäftsmodelle, die um ihr Kapital buhlen. Um sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen, versuchen Gründer*innen häufig, in kurzer Zeit möglichst viele Informationen zu vermitteln. Nicht immer mit Erfolg.
1. Die richtige Finanzierungsform
Auf den ersten Blick mag es sich dabei nicht um eine schwierige Frage handeln. Allerdings eignet sich Risikokapital nicht für jedes Gründungsteam und über diesen Fakt sollten sich junge Unternehmer*innen bewusst sein. Eine Alternative ist etwa das Bootstrapping, bei dem auf jegliches externes Kapital verzichtet wird und Gründer*innen ihr Start-up mithilfe von Eigenkapital, Geld von family and friends, öffentlichen Fördermitteln und kleinen Bankenkrediten aufbauen. Der Vorteil: Das Gründungsteam behält die volle Kontrolle über das eigene Unternehmen und lernt effizientes Wirtschaften mit dem eigenen Geld. Weitere Alternativen können etwa Stipendien oder Business Angels sein. Business Angels bieten den Vorteil, dass sie häufig kleinere Beträge mit niedriger Renditeerwartung investieren und dementsprechend weniger Leistungsdruck auf den Gründer*innen liegt. Auch Venture Debt, also beispielsweise die Finanzierung durch Kredite basierend auf künftigen Umsatzerwartungen, kann im aktuellen Umfeld eine gute Option sein, wenn man Sorge um die eigene Bewertung hat.
2. Der/die passende Investor*in
Hier steckt der Teufel im Detail und Gründer*innen sollten ihre Hausaufgaben gemacht haben. Denn nicht jede(r) Investor*in ist natürlich an jedem Produkt interessiert oder kann die notwendige Unterstützung liefern. Es geht häufig nicht nur um Geld, sondern auch um die Unternehmensstrategie – vom Hiring bis hin zum Fundraising. Company Builder etwa bieten den Gründer*innen neben finanzieller Unterstützung auch Zugang zu ihrem Ökosystem, relevanten Branchenkontakten und Unterstützung bei der Pressearbeit.
3. Die Zusammenstellung des Teams
Natürlich ist bei der Auswahl eines Gründungsteams Sympathie ein entscheidender Faktor. So wichtig Sympathien auch sind, so zählen sie nicht alleine. Die Faustregel lautet: Gründungsteams mit einer Person, die in der Vergangenheit bereits ein Unternehmen gegründet hat, erhalten einfacher Geld. Das sollte niemanden überraschen, schließlich sehen potenzielle Investor*innen hier das nötige Hintergrundwissen und die wirtschaftlichen Skills als bereits gegeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass es ein weiteres Mal funktioniert, ist dementsprechend größer und die Investition eher von Erfolg gekrönt.
4. Gute Vorbereitung als A und O
Ein gut vorbereitetes Geschäftsmodell und die jeweiligen Skalierungsmöglichkeiten, im besten Falle sogar schon ein PoC (Proof of Concept) oder ein funktionierendes MVP (Minimum Viable Product), sollten möglichst gründlich und übersichtlich aufbereitet werden. Natürlich gehört zu dieser gründlichen Vorbereitung auch jeglicher unliebsamer Papierkram. Was vorab lästig erscheinen mag, zeigt potenziellen Geldgeber*innen, dass man die Sache ernst nimmt und sich darüber im Klaren ist, welche Informationen Relevanz haben und welche nicht.
5. Geheimtipp: Leidenschaft
Last but not least: Leidenschaft. Das beweist nicht zuletzt eine Studie der Universität von Wisconsin-Madison. Die Ergebnisse verdeutlichen die Bedeutung dynamischer visueller Eindrücke – einschließlich Gestik, Mimik und Körpersprache – und zeigen, dass sichtbare Leidenschaft bei unternehmerischen Pitch-Wettbewerben durchaus Einfluss auf die Qualität von Angeboten haben kann. Wer also von sich selbst weiß, dass Präsentieren nicht seine/ihre größte Stärke ist, sollte sich vor einem Pitch über Präsentation-Trainings informieren, sich erfolgreiche Pitch-Präsentationen im Internet ansehen oder von zahlreichen hilfreichen YouTube-Videos Gebrauch machen.
Fazit
Die aktuelle Situation und die vermeintliche Skepsis von Geldgeber*innen verlangt jungen Gründer*innen einiges ab. Gute Hintergrundrecherche, Vorbereitung und solide Skills in Sachen Präsentation können hier über ein Investment oder eine Absage entscheiden. Denn es zählt nicht nur, ob die eigene Idee auf dem Papier gut klingt und potenziell auch skalierbar ist. In erster Linie kommt es auf die Gründer*innen und Teams an, schließlich investieren Geldgeber*innen vor allem in die Menschen und nicht (nur) in das Produkt.
Der Autor Matthias Friese ist Managing Partner des in Berlin ansässigen Company Builders XPRESS Ventures, der auf den Aufbau innovativer und disruptiver Start-ups – insbesondere in der Logistik – spezialisiert ist.
Wie du die Potenziale des Crowdfunding gezielt nutzt
Erfolgsfaktoren für Crowdfunding-Kampagnen: Wie eine Kampagne funktioniert – von der Vorbereitung über die Finanzierung bis zur Nachbereitung – ein Überblick.

Crowdfunding erfreut sich wachsender Beliebtheit als Finanzierungsmethode, denn es hilft einem Start-up nicht nur bei der Finanzierung eines Projektes und damit dessen Idee zu fördern, sondern erlaubt es darüber hinaus potenzielle Endkonsumenten in eine frühe Phase der Produktentwicklung einzubeziehen und diese an das Start-up zu binden.
Die Crowd, bestehend aus vielen Unterstützern (oft auch „Kleininvestoren“ genannt), ist entsprechend essenziell, da diese die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt und als Multiplikator die Projektidee an potenzielle Kunden bringt.
Zusätzlich zur Crowd gibt es zwei weitere wichtige Akteure für die Durchführung einer Crowdfunding-Kampagne: den Projektinitiator (bspw. ein Start-up) und die Crowdfunding-Plattform als Intermediär der beiden Parteien.
Der Ablauf
Eine Crowdfunding-Kampagne läuft in der Regel in drei Phasen ab: Vorbereitung, Finanzierung und Nachbereitung. Da die Crowd das Herzstück jeder Kampagne ist, sollte der Projektinitiator zunächst daran arbeiten eine Crowd aufzubauen, also so genanntes „Crowdbuilding“ betreiben. Damit wird eine erste Kommunikation in Form von Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt durchgeführt. Hilfreich ist es, wie bei jeder unternehmerischen Herausforderung, den Markt im Blick zu behalten, d.h. in diesem Fall andere aktuell laufende Crowdfunding-Projekte zu beobachten.
Mit einem möglichst konkret ausgearbeiteten Projektentwurf geht es anschließend darum, eine geeignete Plattform für das Projekt auszuwählen. Danach kann mithilfe der bereits erfolgten Ausarbeitungen die Projektseite generiert und gestaltet werden. Ob die Freischaltung der Kampagne direkt nach dem Ausfüllen der Projektseite erfolgt oder noch einer intensiven, internen Evaluation durch Mitarbeiter der Plattform unterzogen wird, ist von den gesetzten Kriterien und Vorgehensweisen der einzelnen Plattform abhängig. Je nach Plattform ist es mithin wichtig, dass in dieser Phase das Vertragswerk mit jener abgestimmt und unterschrieben wird, damit die Kampagne freigeschalten und vorgestellt werden kann.
Parallel zur Organisation mit der Plattform sollte ein Kommunikationsplan erstellt werden, denn in der Finanzierungsphase liegt der Fokus darauf, die Idee zu kommunizieren und dadurch die finanziellen Mittel einzusammeln. In der Regel erstreckt sich diese Phase über 30 bis 90 Tage, abhängig von der gewählten Plattform und der Festlegung des Initiators in der Vorbereitungsphase. Mit der Crowd zu interagieren und im besten Fall direktes Feedback zu erhalten, ist der Hauptfokus während der Finanzierungsphase und einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren einer guten Kampagne.
Die Prüfung und Freigabe durch die Crowdfunding-Plattform erfolgen in der letzten Phase, welche 2 bis 3 Wochen andauert. Abhängig vom verfolgten Prinzip wird das eingesammelte Geld dann entsprechend an den Projektinitiator ausgezahlt. Die Ausrichtung der Nachbereitungsphase wird von der Zielerreichung des Projektes bestimmt: Wenn die Kampagne erfolgreich war und das Finanzierungsziel erreicht wurde, kann der vorab kommunizierte Plan umgesetzt werden. Im Fall des reward-based Crowdfundings sollte ebenso die Produktion zeitnah starten, um versprochene materielle Gegenleistungen entsprechend an die Unterstützer versenden zu können. Des Weiteren sollte die Auseinandersetzung mit neuen Chancen und Folgeeffekten der Kampagne durch den Projektinitiator erfolgen. Unabhängig davon, ob die Kampagne erfolgreich war, sollte nach Beendigung die Kommunikation mit der Crowd erneut aufgenommen werden, um sich zu bedanken und die nächsten Schritte zu beschreiben.
Erfolgsfaktoren für Crowdfunding-Kampagnen
Ob das Finanzierungsziel einer Kampagne erreicht wird, ist entscheidend abhängig davon, ob sich der Initiator vorher mit möglichen Erfolgsfaktoren auseinandergesetzt hat. Grundsätzlich ist ein entscheidender übergeordneter Faktor bei einer Crowdfunding-Kampagne immer die Crowd, d.h. die Gesamtanzahl an Unterstützern der Kampagne. Forscher sind sich bspw. einig darüber, dass das Herdenverhalten und die Schwarmintelligenz im Rahmen einer Kampagne erfolgsunterstützend wirken kann. Außerdem zeigt die wissenschaftliche Literatur, dass die Auswahl der richtigen Crowdfunding-Form und -Plattform vom Initiator für die entsprechenden Investoren ein Signal setzen kann.
Zudem ist die durchdachte Konzeption der Projektseite inkl. einem Video wichtig – dieses ist allerdings nicht zu verwechseln mit einem Trailer oder Film-Teaser. Das Video ersetzt ein persönliches Kennenlernen und sollte deshalb unbedingt die Investoren direkt ansprechen und die Bitte um Unterstützung auf einen bewussten Moment, bspw. einen prägnanten Abschlusssatz, konzentrieren. Das Video sollte zudem genutzt werden, um die wichtigsten Informationen zu kommunizieren: der Zeitplan für die anstehenden Entwicklungen, avisierte Meilensteine, relevante Inhalte des Businessplans und die Verwendung der eingesammelten finanziellen Mittel.
Wichtig ist auch, dass das Finanzierungsziel angemessen, transparent und gut begründet der Zielgruppe gegenüber dargestellt wird. Wissenschaftliche Studien zeigen weiterhin, dass folgende Faktoren erfolgsunterstützend wirken können: Updates des Initiators an die Investoren während der Laufzeit, die generelle Kommunikation und Interaktion mit der Crowd sowie die Verknüpfung zu aktuellen gesellschaftlichen Themen bzw. sozialen Vorteilen in der Kampagne. Uneinig ist sich die Forschung hingegen bei den Faktoren der Gegenleistungen und der Laufzeit. Während es Einigkeit darüber gibt, dass Gegenleistungen, vor allem bei reward-based Kampagnen einen positiven Einfluss haben, sind sich Forscher noch uneinig über die optimale Anzahl der angebotenen Gegenleistungen einer Kampagne. Ebenso weiß man, dass die Laufzeit der Kampagne einen Einfluss hat. Diese sollte lange genug sein, um die Aufmerksamkeit der potenziellen Investoren zu gewinnen, aber nicht zu lange, sodass die Kampagne nicht an Dynamik verliert. Eine klare Formel für die optimale Laufzeit einer erfolgreichen Kampagne konnte jedoch noch nicht identifiziert werden.
Was die Crowd motiviert
Um die Investitionsgründe von Crowdfundingunterstützern noch besser verstehen zu können, wurde am Lehrstuhl für Entrepreneurship und Innovation der TU Dresden eine Umfrage mit 60 Teilnehmern ausgewertet, die im Rahmen einer Abschlussarbeit entstand. Die Umfrage zeigt, dass potenziellen Investoren und vor allem Investorinnen besonders die Übereinstimmung mit den persönlichen Werten wichtig ist. Auf Platz 2 der Investitionsgründe landete bei den abgefragten Kriterien der Nachhaltigkeitsaspekt einer Crowdfunding-Kampagne, dieser wurde als sehr wichtig angegeben.
Geschlechterspezifische Unterschiede zeigen sich in den motivierenden Faktoren: Während Frauen wichtiger ist ein Teil des Projektes zu sein, reizt Männer am Crowdfunding das beworbene Produkt noch vor dem Marktstart zu erhalten. Auch der Wunsch nach einer immateriellen Gegenleistung scheint Männern wichtiger zu sein als Frauen. Die materielle Gegenleistung landet insgesamt auf dem vorletzten Rang und wird als unwichtig bewertet, ebenso wie die geografische Entfernung zum Projekt.
VC in Sicht?
Recht für Gründer*innen: Wir zeigen die wesentlichen Schritte und Themen im Rahmen einer Finanzierung mit sog. Wagniskapital (Venture Capital).

Laut statistischen Veröffentlichungen hat sich der Gesamtbetrag der Wagniskapitalinvestitionen in deutsche Start-ups im vergangenen Jahr auf über 15 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Risiken sind zwar angesichts der welt- bzw. finanzpolitischen Lage unzweifelhaft im Markt vorhanden und einige Marktteilnehmer*innen äußern, dass Investor*innen insbesondere bei großvolumigen Finanzierungsrunden bereits zurückhaltender agieren. Gleichwohl sind deutsche Start-ups und der Standort Deutschland im Allgemeinen weiterhin überaus attraktiv für nationale wie internationale Investor*innen aus dem Bereich Venture Capital. Das Kapital wird dabei im Rahmen von Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt.
Gestaltungsformen
In der klassischen Struktur einer Finanzierungsrunde werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Geschäftsanteile an einem Start-up an die Investor*innen ausgegeben, die sich im Gegenzug zu einer Einzahlung eines Cash-Betrages (auf das Stammkapital der ausgegebenen Anteile und) in die Kapitalrücklage der Gesellschaft verpflichten.
Daneben sind in der Praxis insbesondere in der Frühphase eines Start-ups oder bei einer Übergangsfinanzierung bis zu einer ggf. dann größeren Finanzierungsrunde sog. Wandeldarlehen gebräuchlich. Hier werden Anteile an der Gesellschaft noch nicht ausgegeben, jedoch aufbauend auf einen Darlehensvertrag jene Konditionen bereits festgelegt, durch die die Darlehenssumme später in Anteile gewandelt wird. Der/die Investierende bleibt damit im Gegensatz zur vorgenannten klassischen Struktur zunächst Darlehensgeber*in und wird erst bei Eintritt und Umsetzung der Wandlung Gesellschafter*in. Mit der Wandlung und Ausgabe der Anteile an den/die Investor*in ist dann vorgesehen, dass das Darlehen erlischt.
Wesentlicher Ablauf
Die Investor*innen werden die Risiken ihres geplanten Investments zunächst evaluieren. Während Business Angels hier häufig eher zurückhaltend sind, werden sich größere Investor*innen und insbesondere strategische Investor*innen die Finanzen und die rechtlichen Themen des Start-ups ansehen. Regelmäßig entscheidend ist hier der Nachweis des Bestandes der vorhandenen (vollständigen) IP-Rechte durch die Gesellschaft. In der Praxis treten Probleme etwa durch das Ausscheiden früherer Mitgründer*innen auf, soweit der Ausstieg vertraglich nicht ordentlich geregelt wurde. Ebenfalls besonders relevant sind eingeräumte Rechte Dritter sowohl im Rahmen von Optionsrechten über Anteile als auch virtuelle Anteile (einschließlich im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen) und sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren. Der Umfang wird seitens des/der betreffenden Investor*in regelmäßig durch eine Anforderungsliste (sog. Request List) festgelegt.
Wichtig ist, dass vor all diesen Offenlegungen entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den Investor*innen bestehen. Soweit die strategischen Investor*innen zudem Wettbewerber*innen des Start-ups sind, ist zudem auf kartellrechtliche Besonderheiten im Ablauf der Offenlegung zu achten. Deckt die Due Dilligence (erhebliche) rechtliche Risiken auf, kommt es möglicherweise zum Abbruch der Verhandlungen oder es werden sog. Post Closing Conditions vereinbart, die dem Start-up bzw. den Gründer*innen aufgeben, nach Durchführung der Finanzierungsrunde bestimmte Sachverhalt rechtlich nachzubessern (etwa den Datenschutz auf das Niveau eines Marktstandards zu bringen).
Das Timing dieser sog. Due-Diligence-Prüfung seitens des/der Investor*in und die geplanten wesentlichen Eckpunkte der Finanzierung, einschließlich insbesondere der Struktur und Höhe des Investments, der Bewertung des Start-ups, aber auch der wesentlichen gegenseitigen Rechte und Pflichten, werden dabei häufig in einem sog. Term Sheet festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung auf wenigen Seiten, die per se im Kern zwar rechtlich nicht bindend ausgestaltet ist, jedoch als Dokumentation des gegenseitigen Verständnisses der geplanten Transaktion sinnvoll ist (unter Ausnahme ggfs. von sehr überschaubaren Investments, die zur Vermeidung des Aufwands direkt und ohne Term Sheet umgesetzt werden).
Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde
Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde erfolgt dann je nach Struktur entweder durch Unterzeichnung des Wandeldarlehensvertrages oder einer Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung. Die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (sog. Investment and Shareholders Agreement) kann in zwei separate Dokumente oder aber innerhalb derselben Urkunde in zwei Teile unterteilt werden. In jedem Fall beinhaltet die Beteiligungsvereinbarung die Struktur und Konditionen des Investments (Regelungskomplexe betreffen etwa die Kapitalerhöhung und Leistungen des/der Investor*in, ggf. Milestones, Verwässerungsschutz, Garantieregelungen seitens der Gesellschaft bzw. der Gründer*innen), wohingegen die Gesellschaftervereinbarung die Struktur der künftigen gemeinsamen Beteiligung als Gesellschafter*in regelt (etwa Veto- bzw. Zustimmungsvorbehalte des/der Investor*in, Vorerwerbsrecht, Mitverkaufsrecht und/oder -pflicht, besondere Optionsregelungen, Vesting-Regelung zulasten der Gründer*innen, Liquidationspräferenz, Wettbewerbsverbot).
In aller Regel wird dabei die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung aufgrund der enthaltenen Regelungen durch eine(n) Notar*in zu beurkunden sein. Dasselbe gilt für einen Wandeldarlehensvertrag, zumindest soweit dieser wie regelmäßig die Pflicht des Wandeldarlehensgebenden vorsieht, mit der Wandlung einer Gesellschaftervereinbarung beizutreten bzw. im Einzelfall soweit eine Pflicht des Wandeldarlehensgebenden zur Wandlung besteht.
In der Praxis werden bei kleineren Investments teilweise Versuche unternommen, die Notarkosten durch besondere Gestaltungen einzusparen. Hier kursieren insbesondere aus Business-Angel- bzw. Gründer*innen-Netzwerken Vorlagen, die beurkundungspflichtige Regelungen von der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung in die ohnehin zu beurkundende Satzung verschieben und die von einer weiteren Beurkundung dann absehen. Insbesondere aus Sicht des/der Gründer*in sollte bei der Verwendung von diesbezüglichen Musterverträgen unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Aus unserer Erfahrung kommt es aus den Verhandlungen regelmäßig zu erheblichen Anpassungen dieser Vertragsmuster und stellt sich die durchaus komplexe rechtliche Frage, ob die betreffenden Änderungen nicht wiederum eine Beurkundungspflicht auslösen. In der Notarpraxis ist darüber hinaus umstritten, ob die verwendeten Muster die Beurkundungspflicht überhaupt entfallen lassen. Soweit eine bestehende Beurkundungspflicht nicht eingehalten würde, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung.
Fazit
Die Finanzierungsrunde hat naturgemäß für Gründer*innen eine erhebliche Bedeutung. Es wird dort im Lebenszyklus des Unternehmens der Grundstein für eine erfolgreiche Wertentwicklung gelegt. Die Abläufe und Themen einer Finanzierungsrunde sind hierbei überwiegend Standard und können gut antizipiert werden. Die Gründer*innen sollten dabei die einzelnen Schritte (insbesondere die ggf. geplante Due Diligence durch den/die Investor*in) sorgfältig vorbereiten. Rechtliche Probleme, die sonst im Laufe der Finanzierungsrunde aufkommen, können so proaktiv vermieden werden.
Der Autor Alexander Weber, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in München im Bereich Venture Capital/Gesellschaftsrecht, www.heuking.de
Vormerken: In der kommenden Ausgabe von StartingUp – Heft 04/22 – liest du in unserer Serie „Recht für Gründer*innen“: Der Beteiligungsvertrag – wesentliche Themen und Standards.
Was spricht für eine Geschäftskreditkarte?
Wir zeigen, welche Vorteile eine Business-Kreditkarte kleinen und mittelgroßen Unternehmen bietet.

Man hat die Firma als erfolgreiches Start-up am Markt etabliert und für den Erfolg lange und hart gearbeitet. Es wurden Überstunden eingelegt. Urlaub? Daran denkt man seit drei Jahren nicht mehr. Aber irgendwann hat man es geschafft und der Betrieb ist in aller Munde. Da kann man doch sicherlich den einen oder anderen Vorteil aus der Situation ziehen.
Die Reise nach Rom
Einer dieser Vorteile ist die Nutzung einer sogenannten Geschäftskreditkarte. Entsprechende Zahlungsmethode nutzen ausschließlich Selbstständige und Unternehmen. Wobei dies nicht die großen Betriebe meint, welche mit den „Corporate Cards“ ihre eigene Klasse an Kreditkarten haben. Die Business-Kreditkarte hingegen eignet sich für die kleinen Unternehmen und jene Unternehmungen mittlerer Größe.
Der damit verbundene Vorteil ist klar ersichtlich.
Über das Stichwort „Incentives“ wurde ja schon an anderer Stelle berichtet. Die Karte könnte einen solchen Vorteil darstellen.
Nehmen wir das folgende Beispiel:
Ein Mitarbeiter ist auf einer Dienstreise, beispielsweise in Rom – der Ewigen Stadt, wie sie Albius Tibullus schon im ersten Jahrhundert vor Christus nannte. Zweck der Anwesenheit: Er soll mit einem Interessenten über einen Vertrag sprechen, der den Kunden langfristig und profitabel an die eigene Firma binden wird.
Der Mitarbeiter nächtigt in einem vier-Sterne-Hotel und speist, gemeinsam mit dem Kunden, in einem angenehmen Ambiente in einem römischen Lokal. Hier bestellt er die gefüllten Ochsenbäckchen an Rosmarinsoße und Nudeln für 13,95 Euro. Dazu gibt es noch einen guten Rotwein (Kostenpunkt: 14 Euro) und einen kleinen Nachtisch, der mit 4,95 Euro zu Buche schlägt. Natürlich kann man das Essen als Privatvergnügen ansehen. Immerhin ist das Hotelzimmer schon ziemlich teuer und das wird durch die Firma bezahlt.
Allein: Es handelt sich bekannterweise um eine Dienstreise.
Da wäre es ein feiner Zug, wenn dies nicht über die Eigenmittel des Mitarbeiters finanziert werden könnte, sondern über die Firmenkreditkarte abgerechnet.
Dies führt erstens dazu, dass der Mitarbeiter sich von der Firma wertgeschätzt fühlt. Zweitens arbeitet er auch härter und besser. Drittens stellt dies ein schon angesprochenes Incentive dar, was steuerlich absetzbar ist.
Der Vorteil bei Einzelfirmen
Wenn man keine Mitarbeiter hat, ist das „Incentive“-Argument natürlich hinfällig. Dennoch kann sich eine solche Karte lohnen. Gehen wir einmal Ceteris paribus davon aus, dass man die römische Reise solo – maximal noch mit Partner*in – antritt. Wenn die Finanzierung dieses Trips über die privaten Mittel erfolgt, allerdings einen dienstlichen Hintergrund hat, lässt sich dies wieder von der Steuer absetzen – allein muss dann zur Prüfung ein Blick in das private Konto geworfen werden. Sollte die Rechnung allerdings über die Firmenkarte und somit über das Firmenkonto laufen, sind sämtliche dienstlichen Ausgaben fein säuberlich vom Privatvermögen getrennt und kann separat eingesehen werden.

Weitere Vorteile
Natürlich lassen sich Firmenkreditkarten zu dem Zwecke nutzen, zu dem man auch jene Karten verwendet, die nicht an eine Firma gebunden sind: Eine Zahlung erfolgt bargeldlos und erst gesammelt mit anderen Nutzungen der Karte am Ende eines Monats. Bei einigen Firmenkreditkarten kann sogar eine verzögerte Abrechnung zustande kommen. Auch Skonti, sind möglich, wie auch die Teilnahme an Bonusprogrammen.
Was sind die Voraussetzungen für die Firmenkreditkarte?
Wie auch schon bei einer regulären Kreditkarte, ist eine gute Bonität notwendig. Es sollten in den Kontobewegungen keine negativen Merkmale vorliegen. Sollten also Lastschriften geplatzt sein oder Kredite überzogen worden, sind dies keine guten Vorzeichen für die Erstattung der Karte. Es ist zwar nicht ganz unmöglich, aber dann ist das Limit, das von der Bank eingeräumt wird, nicht sonderlich hoch. Gleiches gilt, wenn man zunächst eine gute Bonität hat und sich diese verschlechtert.
Fazit
Wir können also festhalten, dass eine Geschäftskreditkarte ein deutlicher Vorteil ist, wenn es darum geht eine eigene, kleine und am Markt präsente Firma zu führen. Ob sich dies mit den Neuigkeiten, die gerade von der Europäischen Zentralbank kommen, ändert, weiß man allerdings noch nicht.
Management des Firmenkapitals im Unternehmen
Möchten Sie mehr über das Management des Firmenkapitals erfahren? Dann haben wir hier alle Informationen und Tipps für Sie parat.

Vor allem in Zeiten der Inflation und der Minuszinsen ist es nicht nur für Privatpersonen interessant, andere lukrative Wege zu finden, das eigene Geld anzulegen. Auch immer mehr Unternehmen fokussieren sich auf das optimale Einsetzen des Firmenkapitals. Doch wie wird das gemacht und vor allem, wie verläuft das Management des Firmenkapitals? In diesem Artikel möchten wir dies näher thematisieren und weitere hilfreiche Informationen geben.
Aktives Kapitalmanagement für Unternehmen
Als Unternehmen ein hohes Kapital in einer Bank zu lagern, war vielleicht damals eine beliebte Methode, doch heutzutage nicht mehr. Statt Geld zu verdienen, dank Zinsen, verlieren wir es stattdessen nur. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen, auf Wertpapiere zu setzen und so mit der Zeit das Kapital weiter aufzubauen, statt stetig Geld zu verlieren. Auf Finanztrends finden Sie zum Beispiel eine große Übersicht der verschiedenen Wertpapiere und Anlegemöglichkeiten, wenn Sie dazu weitere Informationen suchen.
Mit Wertpapieren handeln
Mit Wertpapieren handeln ist eine der beliebtesten Optionen, das Unternehmenskapital anzulegen. Hierbei ist es natürlich wichtig, je nach Größe des Unternehmens auf eine passende Anlagestrategie zu setzen. Vor allem bei einem hohen Kapital ist es notwendig, einen ausgiebigen Depot-Vergleich anzustellen, bevor das Geld investiert wird. Durch die hohen Summen machen selbst kleine Unterschiede einen großen finanziellen Teil aus. Meist sind auch die Kosten für solche Firmen-Depots höher als bei Privatkunden, sodass dies ein weiterer finanzieller Aspekt ist, der berücksichtigt werden sollte. Bei hohen Summen und vielen verschiedenen Investitionen ist es zudem wichtig eine Person zu haben, welche sich um das Management dieser Depots kümmert. Solch einen Vollzeit- oder Teilzeit-Job muss ebenfalls Platz in der Kalkulation finden.
Lohnt sich ein Unternehmenskonto zum Trading?
Sie haben ein Unternehmen und haben aktuell ein Unternehmenskonto, auf dem Rücklagen sowie Firmengelder liegen? Dann werden Sie sicherlich bereits festgestellt haben, dass es aktuell kaum noch Zinsen gibt und es sich nicht mehr lohnt Geld als nötig auf dem Konto zu behalten. Wenn Sie konkret bestimmen können, wie viel Geld Sie „zu viel“ auf dem Konto haben, dann können Sie dieses Geld nutzen, um es an der Börse anzulegen. Hierbei haben Sie die Chance, höhere Zinsen zu erzielen und so das Geld für sich arbeiten zu lassen. Natürlich gibt es auch Risiken, wenn es um das Anlegen geht, sodass Sie sich hier konkret beraten lassen und eine Strategie ausarbeiten sollten, bevor Sie das Investieren beginnen.
Eigene Trading GmbH für die Firma gründen und eine Verlustbeschränkung umgehen
Nicht nur steuerlich ist es sinnvoll, eine GmbH zu gründen. Dies können Sie schnell und leicht umsetzen, indem Sie einen Gesellschaftsvertrag entwerfen und Ihre Firmierung bei der IHK überprüfen lassen. Lassen Sie zudem die Beurkundung beim Notar prüfen und erstellen Sie ein Firmenkonto. Nun können Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen und warten auf die Bestätigung des Amtsgerichtes. Dann können Sie mit dem Handel an der Börse mit Ihrer Trading GmbH beginnen.
Vorteile & Nachteile einer Trading GmbH
Falls Sie sich noch nicht sicher sind, dann möchten wir Ihnen hier die Vorteile und Nachteile einer Trading GmbH vorstellen.
Vorteile:
- Steuerersparnisse
- Übertragung von Unternehmensanteilen möglich
- Anleger haftet nur bis zur max. Höhe des Stammkapitals
Nachteile:
- Buchführung
- Extrakosten, wie Gewerbesteuer und Beitrag für die IHK
- Keinen direkten Zugriff auf Kapital
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel die wichtigsten Aspekte bezüglich des Managements des Firmenkapitals im Unternehmen näherbringen konnten. Denken Sie daran, dass zu viel Kapital auf dem Konto nicht mehr mit Zinsen etc. einhergeht und daher finanziell wenig Sinn ergibt. Lassen Sie sich am besten individuell beraten und arbeiten Sie einen Anlegeplan aus.
Digital Assets: Chance oder Herausforderung für Start-ups?
Was sind Digital Assets, was leisten sie und haben sie das Zeug, die Finanzmärkte zu revolutionieren?

Digital Assets sind in aller Munde und entwickeln sich in rasantem Tempo weiter. Nicht wenige sind der Auffassung, dass hier gerade ein neuer Milliardenmarkt entsteht, der etablierte Finanzdienstleister unter Zugzwang bringt – andere wiederum halten den Hype um Digital Assets für hoch spekulativ. Parallel werden auch die Regulierungsbemühungen in Europa immer intensiver. Unzweifelhaft werden Digital Assets zur Weiterentwicklung der Finanzmärkte beitragen und halten sowohl für etablierte Marktteilnehmer*innen als auch neue Player wie Start-ups und insbesondere FinTechs eine große Bandbreite von Chancen bereit. Doch trotz des großen Interesses für diesen neuen Markt ist häufig unklar, was Digital Assets genau sind.
Was sind Digital Assets?
Grob definiert umfassen Digital Assets jegliche Art von elektronisch gespeicherten Daten und Werten, die sowohl eindeutig identifizierbar sind als auch zur Wertschöpfung genutzt und im Zuge dessen gehandelt werden können. Beispiele für Digital Assets sind unter anderem Dokumente, Audiodateien, Videos, Logos, Folienpräsentationen, Tabellenkalkulationen und Websites etc.
Distributed Ledger Technologien
Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung von Finanz- und Vermögenswerten gewinnen Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, sowohl bei Retail- als auch institutionellen Investor*innen zunehmend an Bedeutung. Die zugrundeliegende Distributed Ledger Technologie (DLT) ermöglicht hierbei die Verwaltung, Ausstellung und den Handel von digitalen Vermögenswerten, ohne die Notwendigkeit, eine zentrale Partei bzw. einen Emittenten hinzuziehen. Diese Assets profitieren dabei von kürzeren Transaktionszeiten und höherer Transaktionssicherheit.
Die Entwicklungen der Distributed Ledger Technologien und der damit verbundenen Digital Assets lassen sich dabei in drei Phasen einteilen, die jeweils durch wichtige Entwicklungen und Erfindungen gekennzeichnet sind.
- Blockchains der ersten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der ersten Generation wurden mit dem Ziel entwickelt, das bestehende Finanzsystem zu verbessern, indem sie eine dezentralisierte und transparente monetäre Plattform für digitale Transaktionen angeboten haben. Die erste und wohl auch bekannteste Kryptowährung Bitcoin löst hierbei in dezentraler und nachhaltiger Form das ‚Double Spending‘-Problem, das die Gefahr der doppelten Ausgabe der gleichen Einheit einer digitalen Währung beschreibt. Bedingt durch die hohen Transaktionskosten und -zeiten differenziert sich aber Bitcoin immer mehr von der Funktion als Währung und hin zu einem Wertspeicher.
- Blockchains der zweiten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der zweiten Generation erweitern den bestehenden Ansatz digitaler dezentraler Währungen um eine ‚Wenn-Dann‘-Funktion. Dies erlaubt Marktteilnehmer*innen mittels intelligenter Verträge (Smart Contracts) Bedingungen und Handlungen dezentral zu programmieren, die bei Erfüllung automatisiert ausgeführt werden. Die initiale Einführung von Smart Contracts im Zuge der Ethereum Plattform ermöglichte weiterhin die Tokenisierung von Vermögenswerten. Hierbei wird der zugrunde liegende Vermögenswert mit all seinen Rechten und Pflichten mit den Smart Contracts verknüpft und mittels eines Tokens auf der Blockchain abgebildet.
- Blockchains der dritten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der dritten Generation wie beispielsweise Avalanche oder Chainlink zielen darauf ab, grundlegende Mängel wie Skalierbarkeit und Interoperabilität von Digital Assets zu adressieren, um eine breitere Akzeptanz zu schaffen. Weiterhin ermöglicht die fortlaufende Entwicklung der verschiedenen Blockchain-Protokolle gänzlich neue Anwendungsfälle wie beispielsweise die Entwicklung dezentraler digitaler Welten (z.B. Metaverse) oder dezentraler Finanzdienstleistungen (z.B. Decentralized Finance).
Welche Arten von Digital Assets gibt es?
Digital Ledger Technologien haben die Sichtweise des Kapitalmarkts auf die Erzeugung, den Handel, die Verwahrung als auch die Abwicklung von Digital Assets maßgeblich beeinflusst. Hierbei haben sich Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, von einem digitalen Zahlungsmittel hin zu einer komplexen heterogenen Anlageklasse entwickelt, die sowohl durch ein zentrales Institut ausgestellt werden können als auch weiterhin dezentral durch die Privatwirtschaft. Ableitend aus der genutzten Technologie und den zugrundeliegenden Protokollen, dem zu digitalisierendem Asset und der Emittenten-Struktur lassen sich Digital Assets, die mit der Nutzung der Blockchain-Technologie emittiert werden, in folgende Subkategorien unterteilen:
- Institutional Money umfasst sämtliche digitale Währungen, die durch eine zentralisierte und weitestgehend regulierte Partei bzw. Institution ausgestellt werden. Hierzu zählt primär digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC), ausgestellt durch die Zentralbank selbst oder einen Intermediär (z.B. eine Bank oder ein Geldinstitut).
- Private Money hingegen umfasst alle digitalen Währungen, die von regulierten als auch unregulierten Institutionen aus der Privatwirtschaft ausgestellt werden. Hierzu zählen unter anderem klassische Kryptowährungen und Coins wie Bit- oder Litecoin sowie sog. Stablecoins, die durch automatische Preisbildungsmechanismen an einen Zielwert (wie den Wert einer nationalen Währung) gekoppelt sind.
- Die Anlageklasse der Fungible & Non-Fungible Tokens basiert auf dem Ansatz der Tokenisierung verschiedenster Vermögenswerte. Neben der Tokenisierung von klassischen Fungible (austausch- bzw. auswechselbaren) Assets, wie beispielsweise Derivaten, ermöglicht die Distributed Ledger Technologie die Tokenisierung von physischen und digitalen Non-Fungible Assets wie beispielsweise digitaler Kunst, Musikrechten oder Ingame-Gegenständen. Hierzu zählen Non-Fungible Tokens (NFTs), die unter anderem auf der Ethereum Blockchain gehandelt werden. Weiterhin ermöglichen Hybrid-Ansätze die Tokenisierung von nicht fungiblen physischen Assets, wie beispielsweise eine Immobilie, in einer digitalen fungiblen Form.
- Elektronische Wertpapiere oder auch Krypto-Wertpapiere beschreiben eine Sonderform der Fungible Assets, bei der Wertpapiere nicht wie bisher in physischer, gedruckter Form herausgegeben werden, sondern im Rahmen des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG) digital mittels der Blockchain ausgestellt werden können.
- Utility Token beschreibt eine digitale Anlageklasse, die ihre(n) Besitzer*in dazu ermächtigt, ein Produkt oder Dienstleistungen der jeweiligen primären Blockchain zu nutzen. Eine Subkategorie der Utility Token sind unter anderem die sog. Governance Token, die Stimmrechte in einem Blockchain-Projekt repräsentieren.
Blick in die Zukunft des Ökosystems rund um Digital Assets
Der Markt für Digital Assets und das dazugehörige Ökosystem werden in den kommenden Monaten und Jahren maßgeblich durch die fortschreitenden Regulierungsvorhaben wie der EU-Verordnung zum einheitlichen Umgang mit Kryptowährungen (Markets in Crypto Assets, MiCA) geprägt. Die verstärkten Bemühungen von Regulatorik und Aufsicht zur Schaffung von einheitlichen Rahmenbedingungen können die Sicherheit des Umfelds für alle Marktteilnehmer*innen verbessern und somit zu mehr Akzeptanz führen.
Im Zuge dessen ist eine fortschreitende Weiterentwicklung des Ökosystems und eine spätere Konsolidierung der Marktteilnehmer*innen zu erwarten – auch wenn der Markt für Digital Assets sicher langfristig Eintrittsmöglichkeiten für neue Marktteilnehmer*innen mit einer Spezialisierung auf Teilbereiche oder -lösungen bieten wird. Die Rollen und Aufgabenfelder der Marktteilnehmer*innen werden dabei neu verteilt und sind sowohl durch traditionelle Institute wie Banken und Regulatoren als auch durch gänzlich neue Teilnehmer*innen wie Start-ups und insbesondere FinTechs geprägt.
Die Autoren:
Felix Eigelshoven ist Senior Consultant im Bereich Financial Services Technology-Consulting und seit 2022 für EY tätig. Er berät Kund*innen aktiv zur Entwicklung von Blockchain-basierten Geschäftsmodellen, sowie deren technischer Umsetzung. Neben seiner Tätigkeit als Berater forscht er aktiv zum Thema Krypto-Marktmanipulation und Markteffizienz.
Dr. Francesco Pisani ist seit 2015 für EY tätig. Er ist EY EMEIA Deputy Startup Leader, Co-Initiator der EY Start-up Academy und Gastdozent an verschiedenen Hochschulen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Geschäftsmodelle und Innovationen sowie Preisstrategien und Partnerschaften.
Was sind NFTs und wie werden sie in Zukunft gehandelt werden?
Von NFTs ist derzeit vielfach die Rede. Immer wieder begegnet man Berichten von Menschen, die angeblich in kurzer Zeit eine Menge Geld durch den NFT-Handel erworben haben. Wir wollen uns an dieser Stelle einmal anschauen, was NFTs eigentlich sind und wie sie gehandelt werden können.

Was ist eigentlich ein NFT?
Die Abkürzung NFT steht für „Non-Fungible Token“. Die Bezeichnung non-fungible weist darauf hin, dass es sich um einen einzigartigen Token handelt, welcher nicht austauschbar ist. Somit stehen NFTs beispielsweise im Gegensatz zur bekannten Kryptowährung Bitcoin. Ein Bitcoin ist „fungible“, das heißt, er ist austauschbar und kann ganz einfach gegen einen anderen Bitcoin ausgetauscht werden, ohne dass deswegen eine Wertänderung eintritt. Auch unsere „normalen“ Währungen sind austauschbar. Wenn wir einen Euro haben, bleibt der Wert gleich, auch wenn wir ihn durch einen anderen Euro austauschen.
NFTs sind dagegen mit digitalen Inhalten verknüpft und deswegen Unikate. Sie können beispielsweise mit Erstausgaben von Büchern oder seltenen Sammelkarten verknüpft werden. Wenn ein NFT also ausgetauscht wird, ist er mit einem anderen Inhalt verknüpft und dementsprechend kann sich dann auch der Wert verändern.
Auf brokerdeal.de kannst du dich über verschiedene NFTs informieren und auch Antworten finden, wenn du dir die Frage stellst „welche NFTs kaufen?“
Die Funktionsweise von NFTs
Die Grundlage für NFTs bildet die Blockchain. Dadurch können Besitzer sicher und eindeutig identifiziert werden. In den meisten Fällen bildet die Ethereum-Blockchain die Basis für NFTs.
Die Besonderheit der Ethereum-Blockchain ist, dass auf ihr nicht nur Tokens gespeichert werden können, sondern auch noch weitere Funktionalitäten dafür. Dies ist über die sogenannten Smart Contracts möglich, ohne die man nicht mit NFTs handeln kann. Die Ethereum-Blockchain ist also besonders geeignet für NFTs, da auch die dazugehörigen individuellen Informationen auf ihr gespeichert werden. Es entsteht ein digitales Original. So kann man mit NFTs Musik, Sammlerstücke, Bilder und viele weitere Dinge sammeln oder auch damit handeln.
Wie sieht die Zukunft von NFTs aus?
Eigentlich gibt es NFTs bereits seit 2014. Der Durchbruch ließ allerding etwas auf sich warten, denn erst seit 2021 sind die Tokens plötzlich in aller Munde.
Seit letztem Jahr stellen NFTs den größten Krypto-Trend dar und es gibt einen richtigen Hype darum. Laut Experten-Prognosen sollen die Non-fungible Tokens in diesem Jahr schließlich in den Mainstream kommen.
Allerdings gibt es auch hier ein paar Punkte, die man als Käufer von NFTs beachten sollte. So stellt der Kauf auch immer ein gewisses Risiko dar, denn sobald die Nachfrage an einem Objekt zurückgeht, kann der Wert des entsprechenden NFT ganz schnell in den Keller rutschen. Außerdem solltest du wissen, dass du durch den Kauf eines NFTs allein noch nicht unbedingt ein Eigentumsrecht am jeweiligen Wert-Objekt hast. Es ist nämlich so, dass im Grunde jeder NFTs herstellen und damit handeln kann. Deshalb ist es immer wichtig, dass du dich als Käufer genau über das Objekt und dessen Wert informierst, bevor du NFTs kaufst.
Eine weitere Schwierigkeit könnte auf dich zukommen, wenn du NFTs wieder verkaufen willst. Die Marktliquidität dafür ist derzeit noch nicht wirklich hoch und es kann dementsprechend schwierig sein, einen Käufer zu finden. Womit wir wieder beim Thema risikobehaftete Investition wären.
Wo kann man NFTs handeln?
Für den Handel mit NFTs musst du dich auf einer Plattform anmelden, auf der das möglich ist. Derzeit gibt es schon einige Handelsplätze, auf denen das möglich ist und es werden sicher noch einige dazukommen.
Auch die Geschäftsfelder von NFT-Handelsplätzen haben sich bereits vergrößert. So gibt es bereits Kryptobörsen mit NFT-Marktplatz, an denen die non-fungible Tokens als Kreditsicherheit geboten werden.
Wie bereits erwähnt basieren die meisten NFTs auf der Ethereum-Blockchain. Das bedeutet, dass auch die Kryptowährung Ether als bevorzugtes Zahlungsmittel dafür gilt. Oft ist also das Vorhandensein eines Ethereum-Wallet eine Voraussetzung für den NFT-Handel. Du musst also vorher Ether erwerben. Dies machst du wiederum über einen Onlinebroker, der diese im Angebot hat.
Einsatzbereiche von NFTs
Die Einsatzbereiche von NFTs sind vielfältig und es gibt quasi keine Grenzen dafür. Mittlerweile werden schon viele Ereignisse, Items und auch Gegenstände als non-fungible Tokens gehandelt.
Auch virtuelle Dinge können damit gehandelt werden. So kommen sie beispielsweise schon vielfach in Videospielen zum Einsatz, um damit virtuelle Währungen, Avatare, Waffen und Skins damit zu kaufen oder zu verkaufen. Auch für Videos, Musik, legendäre Momente aus dem Sport oder anderen Bereichen oder wertvolle Sammelkarten kommen die Tokens zum Einsatz.
Falls du dich jetzt fragst, ob mit NFTs auch reale Güter gehandelt werden können: ja, das ist möglich. Es werden auch gefragte Güter wie Autos, Designerschuhe, Immobilien und so weiter tokenisiert.