Forderungsmanagement: Schneller zum Geld

Autor: Stefan Lais
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Eine ausgestellte Rechnung bedeutet noch lange kein Geld. Daher: Tipps und To-do’s für ein effektives Forderungsmanagement – von Anfang an.

Zwei Hürden, die viele im Geschäftsbereich kennen: Man hat hart gearbeitet, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt gebracht und Kund*innen gewonnen. Doch dann zeigt sich ein Problem: mangelnde Zahlungsbereitschaft. Dies kann besonders in den Anfangstagen, aber auch bei einer Expansion zu existenzbedrohenden Schwierigkeiten führen. Gerade wenn man mit begrenztem Anfangskapital arbeitet, im digitalen Raum Dienstleistungen anbietet oder in neue Märkte expandiert, kann eine ausbleibende Zahlung den gesamten Geschäftsverlauf beeinträchtigen.

Daher gilt: Je früher man sich mit dem Thema mangelnde Zahlungsbereitschaft auseinandersetzt, desto einfacher wird es, ein effektives Forderungsmanagement zu etablieren.

Die Zahlungsmoral sinkt 

Um das Ganze in einen konkreteren Kontext zu setzen, hilft ein Blick auf die Zahlen: In der ersten Hälfte des Jahres 2023 ist das Zahlungsverhalten deutscher Unternehmen auf ein neues Tief gesunken, wie die aktuellsten Daten von der Wirtschaftsauskunftei CRIF Deutschland zeigen. Der durchschnittliche Verzug bei Zahlungen beträgt 19,2 Tage, und es gibt einen erhöhten Anteil von Unternehmen, die ihre Rechnungen zu spät oder überhaupt nicht begleichen. Mit einer Prognose von 17.000 Firmeninsolvenzen im Jahr 2023 zeichnet sich eine düstere Perspektive ab.

Zudem ergab die Studie „Europäische Zahlungsgewohnheiten“ von EOS, einem Unternehmen, das weltweit Forderungsmanagement-Services anbietet, vom Frühjahr 2020, dass 42 Prozent dieser Unternehmen Liquiditätsprobleme haben und 51 Prozent Verluste beim Gewinn verzeichnen.

Angesichts dieser Trends ist es für Unternehmen jeder Größe essenziell, sich mit dem Thema Forderungsmanagement auseinanderzusetzen. Eine ausgestellte Rechnung bedeutet noch lange kein Geld. Es sollte jeder Schritt überdacht werden, um die eigene Liquidität zu sichern. Trotzdem lässt allein schon das Wort Forderungsmanagement viele zurückschrecken, klingt es doch nach Problemen mit Kund*innen oder ausbleibenden Zahlungen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Aufbau eines eigenen Forderungsmanagements.

Die Vorteile eines Mahnsystems

Ein effizientes Forderungsmanagement kann erhebliche Vorteile bieten: Unternehmer*innen profitieren in erster Linie von einer Verbesserung des Cashflows, indem Rechnungen unverzüglich beglichen werden, was die Liquidität sicherstellt, und es ermöglicht, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dies führt wiederum zu einem weiteren bedeutenden Pluspunkt – der Steigerung der Profitabilität: Mit zügigem Geldzufluss kannst du strategischer agieren, in Wachstums­initiativen investieren, deine Lieferketten verfeinern und somit deine Ertragskraft erhöhen.

Darüber hinaus kann, wenn das Forderungsmanagement nicht nur auf Mahnverfahren, sondern auch auf Freundlichkeit und Verständnis ausgerichtet ist, die Kund*innenloyalität gefördert werden. Ein kund*innenorientiertes Mahnsystem signalisiert, dass du als das Unternehmer*in oder Gründer*in Wert sowohl auf deine finanzielle Stabilität als auch auf deine Kund*innenbeziehungen legst. Zuletzt kannst du durch gut organisierte Prozesse im Forderungsmanagement Verwaltungsaufgaben reduzieren und somit Kosten sparen. Schließlich willst du kaum mehr als nötig dafür ausgeben wollen, offenen Rechnungen hinterher zu sein, mal ganz abgesehen vom hohen zeitlichen Aufwand, der sich ergibt.

Die oben genannten Vorzüge betonen die Relevanz eines wirkungsvollen Forderungsmanagements vor allem in der aktuellen, wirtschaftlich anspruchsvollen Lage. Obwohl das Bewusstsein für seine Notwendigkeit vorhanden ist, fragen sich viele Unternehmen, wie dies konkret realisiert werden kann.

In der Tat: Der Aufbau und die Pflege eines effektiven Forderungsmanagements bedürfen spezifischer Schritte. Es ist jedoch an der Zeit, Forderungsmanagement als strategisches Anliegen zu sehen, statt nur als notwendige Last.

Im Folgenden sind alle wichtigen Schritte zur systematischen Verbesserung des Forderungsmanagements aufgeführt, um so die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.

1. Überprüfung des gegenwärtigen Zustands

Starte zunächst mit einer Analyse des gegenwärtigen Zustands. Erfasse dabei den aktuellen Umfang deiner Außenstände. Nutze dafür eine Liste aller unbezahlten Rechnungen und sortiere diese nach dem Fälligkeitsdatum. Möglicherweise stellst du bereits Muster fest oder identifizierst spezifische Kund*innen, die regelmäßig ihre Zahlungen nach Ablauf der auf den Rechnungen angegebenen Fristen verzögern.

2. Formulierung eindeutiger Zahlungsbedingungen

Es ist essenziell, dass deine Zahlungsbedingungen eindeutig formuliert sind. Sorge dafür, dass diese Bedingungen verständlich und für jeden deiner Kund*innen klar sind. Diese sollten auf jeder Rechnung und in jedem Vertrag aufgeführt sein. Frage am besten bereits zu Beginn einer Geschäftsbeziehung mit neuen Kund*innen, ob sie bestimmte Rechnungsmodalitäten bevorzugen, wie etwa eine quartalsweise Abrechnung deiner Leistungen.

3. Überwachung der Rechnungsausstellung

Achte darauf, dass deine Rechnungen rechtzeitig verschickt werden. 

4. Überprüfung der Kreditwürdigkeit

Um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, könnte es ratsam sein, die Kreditwürdigkeit von neuen Kund*innen im Voraus zu überprüfen. Dies solltest du vor allem bei umfangreicheren Projekten tun, die dir zwar viel Umsatz einbringen können, aber auch sehr zeitintensiv sind. Sollte es hier zu einem Zahlungsverzug kommt, bleiben dir wenig Alternativen zur Liquiditätssicherung.

5. Ausarbeitung eines strukturierten Mahnwesens

Bestimme die grundlegenden Bedingungen deines Mahnwesens. Zu welchem Zeitpunkt sollen Mahnungen versendet werden? Soll die erste Mahnung bereits nach zehn Tagen erfolgen oder erst später? Wann sollte die zweite Mahnung, wann die dritte folgen? Es ist wichtig, abhängig von der Eskalationsstufe, die passenden Kommunikationsmittel zu wählen. Wenn du dich für schriftliche Mitteilungen per E-Mail oder Brief entscheidest, achte besonders auf die Wortwahl.

Die Formulierung in der Mahnung kann oft entscheidend sein. Zum Beispiel wird „Sie haben noch nicht bezahlt, bitte begleichen Sie den Betrag bis zum Tag xy“ anders aufgenommen als: „Wir alle wissen, dass Rechnungen im täglichen Stress untergehen können. Uns ist aufgefallen, dass die Rechnung xy noch aussteht. Wir möchten Sie daher freundlich ­darum bitten, den ausstehenden Betrag bis zum Tag xy zu überweisen.“ In herausfordernden Zeiten könnte es zudem sinnvoll sein, Zahlungspläne oder Frühzahlungsrabatte anzubieten.

6. Prozessautomatisierung

Setze auf eine Automatisierung deiner Forderungsprozesse durch die Einführung von Softwarelösungen, die den gesamten Prozess von der Rechnungserstellung bis hin zur Mahnung abdecken. Diese können dazu beitragen, Forderungen kontinuierlich zu überwachen und Mahnungen zu festgelegten Zeiten zu verschicken. Viele Softwarelösungen bieten zudem die Option, Dashboards oder Reporting-Tools zu nutzen, damit du immer den Überblick über deine Forderungen behältst und Entwicklungen frühzeitig wahrnehmen kannst.

7. Keine Pflicht zur Mahnung

Übrigens. Es besteht keine Pflicht, eine Mahnung zu erstellen. Dennoch solltest du bei ausbleibender Zahlung deine Kund*innen daran erinnern. Dadurch bleibt dir zumindest die Möglichkeit, dein Geld zu erhalten und du hast einen Nachweis über den korrekten Ablauf deiner Rechnungslegung.

Der Autor Stefan Lais ist seit fast 30 Jahren im Vertrieb tätig. Nach Stationen bei verschiedenen Softwareherstellern ist er bei der CSS AG Experte und Produktberater für eGECKO Rechnungswesen.

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Crowdinvesting: Das Kapital von der Crowd

Welchen Wert hat Crowdinvesting als alternative Finanzierungsquelle, für welche Start-ups ist es geeignet und wie läuft eine Crowdkampagne idealerweise ab? Hier die Antworten dazu.

Der Kapitalbedarf von Start-ups ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Dem aktuellen Start-up-Monitor 2024 des Bundesverbands Deutsche Start-ups zufolge planen über 70 Prozent der Start-ups, mehr als 500.000 Euro einzusammeln; ein Plus von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zugangsmöglichkeiten zu Kapital sieht dabei nur eine Minderheit der Gründer*innen als positiv. Auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage müssen folglich zusätzliche Finanzierungsquellen wie beispielsweise das Crowdinvesting ausfindig gemacht werden.

Diese Förderungen verspricht die neue Bundesregierung

Staatliche Fördermittel stehen weiterhin an vorderster Stelle der Kapitalquellen für Start-ups – der Blick auf die Pläne der neuen Bundesregierung lohnt also. Grundsätzlich lobt Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbands, dass der Koalitionsvertrag „das Potenzial von Start-ups als Innovationsmotoren unserer Wirtschaft“ hervorhebt. Im Koalitionsvertrag selbst werden Start-ups als „Hidden Champions und DAX-Konzerne von morgen“ gefeiert.

Doch wie sehen mögliche Unterstützungsmaßnahmen konkret aus?

Die Bundesregierung strebt zunächst eine vereinfachte Unternehmensgründung und bessere Rahmenbedingungen in der Kapitalmarktregulierung an. Der bestehende Zukunftsfonds, der besonders auf die Technologiebranche fokussiert ist, soll über 2030 hinaus verstetigt werden. Außerdem will die große Koalition einen Zukunftsfonds II schaffen, der DeepTech und BioTech finanziell fördert. Darüber hinaus soll ein neuer Deutschlandfonds mit zehn Milliarden Euro vom Bund ausgestattet werden und weitere 90 Milliarden Euro durch privates Kapital und Garantien mobilisieren – allerdings speziell für Mittelständler*innen und Scale-ups. Im Koali­tionsvertrag aufgenommen wurde zudem der Plan, die Investitionen der WIN-Initiative – einem breiten Bündnis aus Wirtschaft, Verbänden, Politik und KfW, deren teilnehmende Unternehmen rund 12 Milliarden Euro zur Stärkung des Venture-Capital-Ökosystems in Deutschland bereitstellen – mit Garantien des Bundes zu hebeln.

Allerdings enthält der Koalitionsvertrag auch eine mögliche Einschränkung: Die gesamte Start-up-Finanzierungsarchitektur soll einem „Effizienz-Check“ unterzogen werden. Das deutet eher weniger auf eine Erhöhung der Finanzmittel hin. Die Bundesregierung plant jedoch, öffentliche Finanzierungsprogramme für die Rüstungsindustrie zu öffnen, möchte die Raumfahrt über „meilensteinbasierte Finanzierungsinstrumente“ unterstützen und zudem spezielle Förderungen für Gründerinnen ausbauen, da diese Gruppe derzeit unter­repräsentiert ist.

Für wen eignet sich Crowdinvesting?

Während Jungunternehmen aus DeepTech, Raumfahrt und der Rüstungsbranche also auf große Förderprogramme hoffen können, müssen sich Start-ups anderer Branchen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten umschauen. Das betrifft auch nachhaltige Start-ups, die zur Bekämpfung des Klimawandels so dringend benötigt werden und trotzdem kein dezidiertes Förderprogramm erhalten. Insbesondere für grüne Jungunternehmer*innen könnte als Alternative zu staatlicher Förderung oder klassischen Mitteln wie Business Angels und Venture Capital das Crowdinvesting einen Blick wert sein.

Beim Crowdinvesting investieren viele private Kleinan­leger*innen über eine entsprechende Investmentplattform in ein konkretes Projekt oder Unternehmen ihrer Wahl. Im Gegensatz zum Crowdfunding verfolgt Crowdinvesting den Ansatz, dass Anleger*innen eine Rendite aus dem investierten Kapital ziehen. Grundsätzlich lassen Crowdinvesting-Kam­pagnen den Unternehmen einen großen Freiraum, was die individuelle Ausgestaltung in Bezug auf Zins, Tilgung und Laufzeit angeht. Auch zusätzliche Exit-Beteiligungen oder eine kontinuierliche Gewinnbeteiligung sind möglich. Ein Crowd­investing lässt sich gut mit anderen Finanzierungsformen kombinieren, beispielsweise mit Venture Capital.

Dass Crowdinvestments in Start-ups immer weiter in den Fokus rücken, zeigen beispielsweise die Zahlen der nachhaltigen Crowdinvesting-Plattform WIWIN. Hier ist der Anteil von Investments in Start-up-Crowdkampagnen gemessen am gesamten vermittelten Volumen im vergangenen Jahr von zuvor 13 auf 51 Prozent gestiegen.

Demokratisierung der Start-up-Finanzierung

Crowdinvesting eignet sich jedoch nicht für alle Start-ups gleichermaßen. Finanzierungssummen, die Start-ups via Crowd­investing decken können, liegen für gewöhnlich im einstelligen Millionenbereich. Das Start-up The Female Company hat beispielsweise erfolgreich 1,5 Millionen Euro eingesammelt, bei Vytal waren es 2,9 Millionen Euro und beim nachhaltigen Banking-Start-up Tomorrow sogar 8 Millionen Euro. Besonders gute Chancen, ihren Kapitalbedarf über Privatinvestor*innen zu finanzieren, haben B2C-Unternehmen, die entweder über ein einfach zu erklärendes Geschäftsmodell verfügen oder ein emotionalisierendes Thema bedienen. Auch für Start-ups aus dem B2B-Umfeld ist Crowdinvesting eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, wobei hier die Investmentpower dann in erster Linie von der Plattform selbst kommt und nicht über das Start-up. Crowdinvesting passt speziell auch zu nachhaltigen Start-ups, da sowohl Gründer*innen als auch Investor*innen eine starke inhaltliche Bindung zum Thema und persönliche Überzeugung vom Produkt oder der Anwendung verbindet und sie die Mission teilen, die Zukunft nachhaltiger gestalten zu wollen.

Für nachhaltige Gründer*innen zählt darüber hinaus besonders stark der Vorteil, beim Crowdinvesting ihre unternehmerische Unabhängigkeit bewahren zu können. Im Gegensatz zur Finanzierung mit Business Angels oder Venture Capital, müssen Gründer*innen beim Crowdinvesting nämlich keine Stimmrechte an Investor*innen abgeben. Denn sie sammeln hierbei bilanzielles Fremdkapital ein, das sie wie Eigenkapital nutzen können, sogenanntes Mezzanine-Kapital. Die Crowd hat also per se kein Mitspracherecht, sondern gestaltet „nur“ als Geldgeberin die nachhaltige Transformation mit. Crowd­investing ermöglicht demnach eine Demokratisierung der Start-up-Finanzierung. Privatpersonen haben bereits mit kleinen Beträgen, in der Regel ab 250 Euro, die Chance, Jungunternehmen finanziell zu unterstützen und im Gegenzug an deren Weiterentwicklung zu partizipieren.

Ablauf einer Crowdinvesting-Kampagne

Für Gründer*innen stellt sich zu Beginn die Frage, zu welchem Zeitpunkt sie ein Crowdinvesting sinnvoll einsetzen können. Eine Beschränkung gibt es hier teilweise durch die Investmentplattformen: Nicht jede erlaubt es Start-ups in der Frühphase, eine Crowdkampagne zu platzieren. Grund hierfür ist, dass das Risiko für Anleger*innen zu diesem Zeitpunkt besonders hoch sein kann, denn die mögliche wirtschaftliche Entwicklung des Jungunternehmens ist noch sehr schwer vorauszusehen. Manche Plattformen setzen daher voraus, dass die Pre-Seed- und Seed-Phasen bereits abgeschlossen sind. In der darauffolgenden Wachstumsphase können Start-ups wiederum für gewöhnlich einerseits relevante Umsätze und Erfolge vorweisen, andererseits wächst der Kapitalbedarf. Hilfreich ist zudem, wenn neben den Gründer*innen schon ein Team bereitsteht und die Crowdkampagne gezielt unterstützen kann – insbesondere in den Bereichen Marketing und Kommunikation. Sollen über Social-Media-Kampagnen oder eigene Newsletter potenzielle Crowdinvestor*innen aktiviert werden, müssen diese Kanäle im Vorhinein aufgebaut worden sein.

Der Ablauf eines Crowdinvestings beginnt für Start-ups mit der Wahl einer geeigneten Plattform. Neben den formellen Vorgaben können Start-ups in dieser Phase besonders darauf achten, ob andere Unternehmen derselben Branche oder mit ähnlichen Themenbereichen bereits erfolgreich auf der Plattform finanziert wurden. Haben sich Gründer*innen für eine Plattform entschieden, beginnt eine Art Bewerbungsphase. Zum einen wird geprüft, ob die Interessen der Crowd zu den Werten und zur Orientierung des Start-ups passen und ob dessen Geschäftsmodell für Anleger*innen nachvollziehbar ist. Um das Risikoprofil eines Finanzprodukts möglichst gering zu halten, werden von den Plattformen außerdem unterschiedlich detaillierte Prüfungen durchgeführt. Bei Impact-orientierten Plattformen schließt dies beispielsweise auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit des Start-ups mit ein.

Daraufhin erfolgt ein erstes Angebot seitens der Plattform, das einen Überblick über die Kosten des Finanzprodukts gibt. Es folgen die Due Diligence und – falls diese erfolgreich verlaufen ist – die Strukturierung des Finanzprodukts sowie die Erstellung der Emissionsdokumente. Gemeinsam wird darüber hinaus ein Kampagnenplan entwickelt, um die Anleger*innen der Plattform und die Community des Unternehmens umfassend abzuholen.

Danach kann das Crowdinvesting starten. Grob können Start-ups mit einer Vorbereitungszeit von etwa acht bis zwölf Wochen rechnen, bis ein Crowdinvesting starten kann. Hinzu kommt die Zeit, in der das Kapital eingesammelt wird. Diese Vermittlungsphase kann stark variieren und ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Attraktivität des Finanzprodukts, der eigenen Crowd-Größe oder auch dem Unternehmens-Impact. Bei den oben genannten Start-ups The Female Company, Vytal und Tomorrow haben die Vermittlungsphasen beispielsweise von weniger als 24 Stunden bis vier Wochen gereicht.

Während dieser Zeit arbeiten Plattform und Start-up gemeinsam an einem möglichst erfolgreichen Kampagnenausgang. Die Plattform kann beispielsweise bei der Vorbereitung der Emissionsdokumente und der Abstimmung mit verschiedenen externen Dienstleister*innen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwält*innen unterstützen. Einige Plattformen übernehmen ebenfalls die administrative und technische Betreuung bei der Vermittlung des Kapitals. Auch im späteren Verlauf der Anlageverwaltung kann die Crowdinvesting-Plattform dem Start-up einige Aufgaben abnehmen, beispielsweise das Erfassen der Anleger*innen im Abrechnungssystem, das Management von Zinsrückstellungen, Ausschüttungen und Tilgungen.

Die Kommunikation mit Anleger*innen kann während der gesamten Laufzeit über ein Support Center der Plattform übernommen werden. Das spart dem Start-up einiges an Aufwand und stellt sicher, dass sich das junge Unternehmen auf seine wesentlichen Aufgaben konzentrieren kann.

Kommunikation zum Crowdinvesting sorgt für Markenbekanntheit und neue Kund*innen

Entscheidend für ein erfolgreiches Crowdinvesting ist eine gut durchdachte Marketing- und Kommunikationskampagne. Den Kampagnenplan sollten Start-up und Plattform im Idealfall miteinander abstimmen, um möglichst effizient die maximale Aufmerksamkeit bei potenziellen Investor*innen zu erzeugen. Wie viel dabei die Plattform übernimmt und wie viel Arbeit das Start-up in die Kommunikation investiert, variiert. Die Plattform kann mit eigenen Newsletter- und Social-Media-Kampagnen primär Menschen erreichen, die zuvor Interesse am Crowdinvesting gezeigt haben oder womöglich bereits in anderen Projekten investiert haben. Gleichzeitig sollte das Start-up zusätzlich die eigene Kund*innenbasis adressieren. Denn wer in der Vergangenheit bereits Interesse am Produkt oder Service gezeigt hat oder überzeugter Fan der Marke ist, möchte womöglich auch zu einem echten Stakeholder für das weitere Unternehmenswachstum werden.

Zusätzlich werden über breit angelegte Kommunikationsmaßnahmen noch weitere Menschen erreicht. Hier zeigt sich deutlich ein hilfreicherer Nebeneffekt von Crowdkampagnen: Sie sorgen über die Gewinnung von Investor*innen hinaus für eine gesteigerte Brand Awareness, dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer bestehenden Community rund um das Start-up und bringen eine wertvolle Basis an potenziellen Neukund*innen hervor. Dabei kann gemeinsame Pressearbeit ein hilfreiches Tool sein, um noch mehr Aufmerksamkeit auf die Kam­pagne zu lenken und so mehr Investor*innen zu finden.

Crowdinvesting eignet sich also besonders für Start-ups, die:

  • ein einfach erklärbares B2C-Geschäftsmodell verfolgen, ein emotionales Thema bedienen oder Impact-orientiert sind,
  • ihre unternehmerische Unabhängigkeit bewahren wollen,
  • erste Umsatzerfolge nachweisen können,
  • eine starke Community haben und
  • nicht nur Geld einwerben, sondern gleichzeitig Bekanntheit und Kund*innenstamm ausbauen wollen.

Die Autorin Sarah Hübsch ist Business Development Managerin bei WIWIN, einer deutschen Online-Plattformen für nachhaltiges Crowdinvesting mit Sitz in Mainz

Die 7 häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbständigen

Wer seine Belege selbst sortiert, aber nicht weiß, wie Einfuhrumsatzsteuer, Reisekosten oder GWG korrekt gehandhabt werden, riskiert mehr als ein Stirnrunzeln vom Finanzamt. Diese teuren Fallen gilt es zu meiden.

Das bisschen Belege schaffe ich schon selbst. Ein Satz, den viele Selbständige mit Stolz sagen, der sie Jahr für Jahr aber tausende Euro kosten kann. Wer sich allein durch den steuerlichen Dschungel kämpft, dabei aber die Feinheiten der Buchhaltung missachtet, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Strafen. Die Praxis zeigt: Nicht die großen Betrugsfälle gehen besonders häufig ins Geld, sondern vor allem die kleinen, alltäglichen Fehler.

Daher gut zu wissen: Die sieben häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbständigen und was sie kosten können.

1. Buchhaltungsfehler: Wenn Bargeld zur Falle wird

Kleine Betriebe, wie Cafés, Friseursalons oder Marktstände, arbeiten noch oft mit Bargeld. Was auf den ersten Blick einfach erscheint, wird schnell zur steuerlichen Problemzone. Die ordnungsgemäße Kassenführung ist Pflicht. Das heißt, jeder Umsatz muss einzeln, nachvollziehbar und unveränderbar aufgezeichnet werden. Fehlt die technische Ausstattung, muss das Kassenbuch "von Hand" geführt werden. Vom Finanzamt wird dies allerdings besonders kritisch beäugt.

Noch gravierender sind Fehler im Umgang mit Aushilfen: Barzahlungen ohne Vertrag, fehlende Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder keine Erfassung der Personalien sind keine Kavaliersdelikte. Im Fall einer Prüfung droht nicht nur die Nachzahlung von Lohnnebenkosten, sondern auch ein Bußgeld wegen Schwarzarbeit. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Imbissbetreiber bezahlte seine Aushilfe in bar ohne vertraglichen Rahmen. Die Folge sind Nachforderungen von Sozialabgaben, ein Bußgeld sowie der Verdacht auf Scheinselbständigkeit. Der finanzielle Schaden lag bei über 3.000 Euro.

2. Buchhaltungsfehler: Auslandsbestellungen: unscheinbar, aber teuer

Viele Selbständige bestellen Produkte online, beispielsweise über Plattformen wie Temu, Amazon Marketplace oder direkt bei chinesischen Händlern. Auf den ersten Blick wirken die Bestellungen banal, die Rechnung wird einfach abgeheftet, der Betrag als Betriebsausgabe verbucht, fertig. Doch was viele nicht wissen: Werden Waren aus Drittländern eingeführt, muss Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Wird sie weder abgeführt noch korrekt gebucht, wird es teuer.

Hinzu kommt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren bei innergemeinschaftlichen Leistungen, etwa bei Software-Abos oder digitalen Tools aus dem EU-Ausland. Ohne korrekte Buchung kann das Finanzamt die Vorsteuerabzüge verweigern. Eine Designerin, die ihre Drucksachen aus China bezog, überblickte die Einfuhrvorschriften nicht und hatte über mehrere Jahre keine Einfuhrumsatzsteuer deklariert. Das kostete 1.800 Euro Nachzahlung plus Korrekturaufwand.

3. Buchhaltungsfehler: Immobilien und Fahrzeuge falsch verbucht

Firmenwagen oder das heimische Arbeitszimmer sind typische Betriebsmittel, aber steuerlich heikel. Ob ein Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet werden darf, hängt von der Nutzung ab. Wer ein Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, muss dies mit einem Fahrtenbuch oder durch Anwendung der 1-%-Regelung belegen. Ohne Dokumentation wird geschätzt – meist zum Nachteil des Unternehmers.

Noch komplexer wird es bei Immobilien. Ein Arbeitszimmer im eigenen Haus lässt sich nur absetzen, wenn es ausschließlich betrieblich genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei einem späteren Verkauf der Immobilie kann dieser Raum zudem steuerpflichtig werden. Eine Heilpraktikerin, die ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend gemacht hatte, musste beim Verkauf ihres Hauses einen anteiligen Verkaufsgewinn versteuern – über 7.000 Euro Steuernachzahlung.

4. Buchhaltungsfehler: Dienstreisen: Absetzbar nur mit Belegen

Geschäftsreisen gehören für viele Selbständige wieder zum Alltag. Doch was steuerlich als Dienstreise anerkannt wird, ist streng geregelt. Notwendig sind genaue Angaben zum Reisezweck, Datum, Ziel, Teilnehmer sowie die Aufbewahrung aller Belege. Hotelrechnungen müssen auf die Firmenadresse ausgestellt sein, private Anteile an der Reise (z.B. ein verlängertes Wochenende) müssen klar getrennt werden.

Ein IT-Berater fuhr für einen Kundentermin nach Hamburg. Die Hotelrechnung war privat gebucht, der Termin nicht nachweisbar. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an. Verlust: 420 Euro plus zusätzliche Prüfung weiterer Reisen. Es wird daher empfohlen, jede Reise wie ein kleines Projekt mit Checkliste und Nachweisen zu dokumentieren.

5. Buchhaltungsfehler: GWG oder Investition? Der Unterschied macht's

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfen bis zu einem Nettowert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Alles darüber muss über mehrere Jahre verteilt werden. Was viele nicht wissen: Auch zusammengehörige Güter können steuerlich als "ein Ganzes" gelten. Drei Möbelstücke, die ein Büro einrichten, gelten nicht als Einzelgegenstände.

Ein Fotograf kaufte Tisch, Stuhl und Schrank bei IKEA für je 300 Euro und verbuchte sie als einzelne GWG. Bei der Prüfung wurden sie als Gesamteinheit gewertet, damit lag der Wert über der Grenze. Die Sofortabschreibung wurde gestrichen, eine lineare Abschreibung über 5 Jahre angeordnet. Daraus folgte im Jahr der Anschaffung ein steuerlicher Verlust von über 600 Euro.

6. Buchhaltungsfehler: Gutscheine und Sonderregeln richtig handhaben

Gutscheine sind im Berufsalltag beliebt – als Kundengeschenke, Mitarbeiteranreize oder als Teil von Werbeaktionen. Doch steuerlich sind sie kompliziert. Unterschieden wird zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf des Gutscheins, beim Mehrzweck-Gutschein erst bei der Einlösung. Wer das verwechselt, gerät in Erklärungsnot.

Ein Coach verschenkte einen 100-Euro-Gutschein für eine lokale Wellnesspraxis an eine Kundin. Verbucht wurde er als Werbeausgabe ohne Umsatzsteuer. Tatsächlich handelte es sich um einen Einzweck-Gutschein, der umsatzsteuerpflichtig ist. Folge: Nachzahlung inklusive Zinsen. Noch sensibler ist das Thema bei Mitarbeitenden: Überschreitungen der 50-Euro-Grenze oder unvollständige Dokumentationen machen aus einer steuerfreien Sachzuwendung schnell einen steuerpflichtigen Vorteil.

7. Buchhaltungsfehler: "Ich hab's gegoogelt" reicht nicht

Gründende gelten als pragmatisch und technikaffin. Viele vertrauen auf KI-Tools, YouTube oder ChatGPT, um steuerliche Fragen selbst zu beantworten. Doch so hilfreich diese Hilfsmittel auch sind, sie ersetzen keine steuerliche Ausbildung oder individuelle Beratung. Besonders tückisch ist, dass manche Informationen in der Theorie zwar stimmen, aber für den Einzelfall nicht anwendbar sind.

Ein Start-up-Gründer machte seine Buchhaltung eigenhändig mit Unterstützung von KI. Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung, falsche Rechnungsstellungen und unvollständige Buchungen führten zu einer Nachzahlung von über 4.800 Euro. Hinzu kamen Honorare für die nachträgliche Korrektur durch einen Steuerberater. Es empfiehlt sich deshalb: Weiterbildung statt Wikipedia. Wer in steuerlichen Fragen sicher agieren will, braucht fundiertes Wissen.

Die Autorin Antje Faaß ist Steuerexpertin bei TeleTax. Die TeleTax GmbH mit Sitz in Berlin wurde 2001 gegründet und ist ein führender Anbieter für Online-Fortbildungen im Steuerwesen.

Die Mischung schafft ein stabiles Finanzierungsumfeld für Start-ups

Wie Start-ups ihre Risikokapital-Finanzierungen mit öffentlichen Fördermitteln strategisch ergänzen können, erfahren wir im Doppel-Interview mit Dr. Philipp Nägelein, Mitgründer von Zebra Embassy, und Dr. Sophie Ahrens-Gruber, Investorin und Principal bei ACTON Capital.

Laut dem aktuellen Deutschen Startup Monitor nutzten zuletzt 48,8 Prozent der Start-ups staatliche Fördermittel, während nur 18,9 Prozent auf Venture Capital zurückgriffen. Welche Bedeutung haben öffentliche Fördermittel damit für Innovation und Wachstum in der Start-up-Szene?

Philipp Nägelein: Isoliert betrachtet ergeben diese Datenpunkte noch keinen klaren Trend. Was wir aber verstärkt beobachten, ist, dass immer mehr Tech-Start-ups und Scale-ups einen Finanzierungsmix nutzen. Neben Venture Capital, Venture Debt und operativem Cashflow werden öffentliche Fördermittel zunehmend als weiterer Finanzierungsbaustein nachgefragt. Diese Mittel ermöglichen Innovationen, die sonst möglicherweise nicht umgesetzt würden. Dennoch sollten ergänzend private Investitionen gestärkt werden, um nachhaltiges Wachstum und Skalierung zu fördern.

Warum tut sich Deutschland mit der Finanzierung durch Risikokapital so schwer?

Sophie Ahrens-Gruber: 2023 gab es einen Rückgang von etwa 30 Prozent bei Wagniskapitalfinanzierungen in Deutschland. Das kann man kritisch sehen – oder als natürliche Korrektur nach dem Bewertungsboom der Niedrigzinsperiode. Seit 2020 ist der Sektor dennoch um 20 Prozent gewachsen. Die Fundamentaldaten zeigen folglich, dass mehr Kapital zur Verfügung steht. Der Hauptpunkt ist, dass die großen nationalen Kapitalsammelstellen, wie zum Beispiel Pensionskassen, im Gegensatz zu anderen Ländern nicht in diese Assetklasse investieren können. Daher ist die Abhängigkeit bei großen Finanzierungsrunden von internationalem Wachstumskapital höher. In den letzten Jahren sind diese Investitionen rückläufig. Das erschwert die Finanzierung großer Kapitalbedarfe mit Risikokapital.

Welchen Stellenwert hat vor diesem Hintergrund die Kombination aus öffentlichen Fördermitteln und privatem Kapital?

Philipp Nägelein: Die Mischung aus öffentlichen Fördermitteln und privatem Kapital schafft ein stabiles Finanzierungsumfeld für Start-ups. Fördergelder senken das Innovationsrisiko, erleichtern den Start und ziehen private Investitionen an, die wiederum schnelleres Wachstum und Internationalisierung ermöglichen. Eine enge Verzahnung beider Finanzierungsformen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Start-up-Ökosystems nachhaltig.

Sophie Ahrens-Gruber: Wie erfolgreich die Mischung aus privaten und öffentlichen Fördermitteln ist, zeigt das Beispiel der DARPA (Defense Advanced Research Projects Agency). Diese Behörde hat zahlreiche bahnbrechende Technologien gefördert, darunter Internetprotokolle, GPS und selbstfahrende Autos. In den USA investiert die Regierung durch Fördermaßnahmen etwa 0,5 Prozent des BIP, während die Venture-Capital-Industrie 0,7 Prozent ausmacht. Diese Partnerschaft hat eine riesige Industrie hervorgebracht – Apple, NVIDIA, Microsoft, Alphabet und Amazon sind heute die fünf wertvollsten Unternehmen der Welt.

Welche Fehler machen Start-ups bei der Fördermittelbeschaffung – und wie können sie diese vermeiden?
Philipp Nägelein: Der gravierendste Fehler ist, öffentliche Fördermittel isoliert und nachrangig zu behandeln. Das kostet bares Geld. Darum: Jedes Start-up braucht eine Public-Funding-Strategie. Alle Finanzierungsbausteine sollten strategisch kombiniert werden, um nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen. Weiterhin darf die Compliance nicht unterschätzt werden. Wer mit Steuergeldern gefördert wird, muss Rechenschaft ablegen. Hier stößt das agile 80/20-Prinzip vieler Start-ups an seine Grenzen. Gerade bei komplexen Förderstrukturen kann professionelle Unterstützung entscheidend sein.

Was muss sich ändern, damit Start-ups bessere Finanzierungsmöglichkeiten erhalten?

Philipp Nägelein: Mehr „Financial Literacy“ außerhalb der bekannten Start-up-Zentren ist dringend notwendig. Viele Gründerteams wählen die falsche Finanzierungsform oder verpassen Chancen, weil ihnen das Wissen über öffentliche und private Kapitalquellen fehlt. Hier braucht es mehr Aufklärung und gezielte Beratung.

Sophie Ahrens-Gruber: Deutschland muss mehr Anreize für institutionelle Investoren schaffen, in Venture Capital zu investieren. Der VC-Anteil am BIP liegt in Deutschland nur bei 0,047 Prozent – etwa 31 Prozent unter dem französischen Niveau und sogar über 50 Prozent unter dem britischen Anteil. In den USA ist der Anteil fünfzehn Mal höher (0,72 Prozent im Jahr 2019). Hier gibt es erheblichen Nachholbedarf.

Frau Dr. Ahrens-Gruber, Herr Dr. Nägelein – danke für die Insights

10 Wege, wie sich Start-ups Kapital sichern

Von Bootstrapping bis Bankkredit und Business Angel – welche Finanzierungsstrategie passt zu deinem Unternehmen?

Jedes erfolgreiche Start-up beginnt mit einer Idee. Doch zwischen der ersten Skizze auf einer Serviette und einem tragfähigen Geschäftsmodell liegt eine oft unterschätzte Hürde: die Finanzierung. Viele Gründerinnen und Gründer stehen früher oder später vor der gleichen Frage: Wie kann ich mein Start-up solide finanzieren, ohne dabei die Kontrolle zu verlieren oder Monate auf eine Bankentscheidung zu warten?

Das Fundament der Finanzierung: ein überzeugendes Geschäftsmodell

Ob Bankkredit oder Beteiligungskapital – Kapitalgeber*innen wollen Risiken minimieren. Banken orientieren sich an Vergangenheitswerten, Investor*innen an Zukunftsperspektiven. In beiden Fällen gilt: Ohne belastbares Geschäftsmodell mit klarem Marktansatz, durchdachter Finanzplanung und realistischem Wachstumsszenario bleibt das Nein nicht aus. Stehen diese Voraussetzungen, sind dieses Optionen bei der Start-up-Finanzierung grundlegend zu erwägen:

10 Finanzierungswege für Start-ups

Bootstrapping & Family & Friends
Hierbei nutzen Gründerinnen und Gründer eigene Mittel oder finanzielle Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld. Diese Variante bietet maximale Kontrolle und Stärkung des Eigenkapitals. Gleichzeitig birgt sie das Risiko persönlicher Konflikte, wenn klare vertragliche Regelungen fehlen oder Erwartungen auseinandergehen.

Gründungszuschüsse & öffentliche Fördermittel
Förderprogramme wie der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit oder Innovationszuschüsse von Bund und Ländern bieten Startkapital ohne Rückzahlungspflicht. Sie sind besonders attraktiv für die Vorbereitungs- und Markteintrittsphase, erfordern aber umfassende Anträge, Nachweise und Geduld bei der Bewilligung.

Crowdfunding
Ideal für Geschäftsmodelle mit Konsumentennähe und einer klaren, emotionalen Botschaft. Erfolgreiches Crowdfunding bietet nicht nur Kapital, sondern auch Sichtbarkeit und Community-Aufbau. Der Nachteil: Hoher Aufwand für Kampagnengestaltung, Marketing und Gegenleistungen sowie das Risiko des öffentlichen Scheiterns.

Mikrokredite

Diese Kredite zwischen 10.000 und 25.000 EUR sind eine gute Lösung für erste Investitionen in Ausstattung oder Warenlager. Sie haben niedrigere Anforderungen an Sicherheiten als Bankkredite, aber auch höhere Zinsen. Für den Aufbau einer Bonität und als Übergangslösung können sie sinnvoll sein.

Bankkredit

Ein klassischer Weg zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen oder Marketingmaßnahmen. Voraussetzung ist meist eine gute Bonität und Sicherheiten – beides fehlt vielen Start-ups. Lösung: Es gibt Anbieter wie smartaxxess, die Start-ups mit einer 100 Prozent Ausfallbürgschaft für Bankkredite bis 250.000 EUR unterstützen, was den Zugang zu Bankfinanzierungen deutlich erleichtert.

Förderkredite (z.B. KfW)
Förderdarlehen bieten besonders günstige Konditionen und lange Laufzeiten, sind aber meist nur über die Hausbank erhältlich. Die Antragswege sind komplex, dafür gibt es oft Tilgungszuschüsse. Wichtig ist eine solide Vorbereitung mit Finanzplan, Marktanalyse und klarer Investitionsplanung.

Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbanken der Bundesländer bieten Bürgschaften für Unternehmen, die keinen ausreichenden Sicherheiten für Bankkredite vorweisen können. Die Zusage der Bank bleibt aber Voraussetzung, und der Prozess ist formal und zeitlich aufwendig. Kombinierbar mit Förderkrediten.

Kreditplattformen

Digitale Anbieter wie Fincompare, YouLend oder Iwoca haben schnelle Prozesse und oft geringere Einstiegshürden. Sie sind für Start-ups attraktiv, die kurzfristig Kapital benötigen, müssen aber mit höheren Zinsen und intensiver Datenfreigabe rechnen.

Business Angels & Private Equity
Business Angels bringen Kapital, Know-how und wertvolle Kontakte ein. Besonders in der Frühphase sind sie wertvolle Partner*innen. Allerdings bedeutet das auch: Mitspracherechte, strategische Einflussnahme und der Verlust von Anteilen. Ein starker Pitch und ein stimmiges Teamprofil sind Pflicht.

Venture Capital (VC)

VC eignet sich für skalierbare, wachstumsstarke Modelle mit großem Marktpotenzial. Der Zugang ist kompetitiv, der Druck hoch. VCs denken in Renditen, nicht in Missionen. Wer diesen Weg geht, sollte professionell vorbereitet sein – und seine Unternehmensziele klar definieren.

Die richtige Finanzierungsstrategie finden

Vor der Entscheidung für eine Finanzierungsform sollten Gründerinnen und Gründer folgende Fragen beantworten:

  • Wie hoch ist der Kapitalbedarf?
  • Welche Sicherheiten können gestellt werden?
  • Wie schnell wird das Kapital benötigt?
  • Wie hoch ist der Aufwand für die Antragstellung oder Investorensuche?

Fazit

Eine durchdachte Finanzierung ist der entscheidende Schritt von der Idee zum skalierbaren Unternehmen. Wer strategisch plant und sich professionell aufstellt, verschafft sich nicht nur Zugang zu Kapital, sondern legt den Grundstein für nachhaltigen Erfolg.

Die Autorin Ruth Schöllhammer ist Co-Founderin und CMO von smartaxxess. Zudem unterstützt sie als Vorständin des Deutschen Gründerverbands Start-ups und junge Unternehmen auf dem Weg zu fundierter Finanzierung und nachhaltigem Wachstum.

6 Hacks für geringere Steuerlast in Start-ups

Mit diesen sechs Maßnahmen können Unternehmer*innen, Selbständige und Freiberufler*innen jetzt ihre Steuerlast gezielt senken.

Für Unternehmen sei der Standort Deutschland nur noch bedingt wettbewerbsfähig, hieß es unlängst vonseiten der DIHK bei der Vorstellung des Unternehmensbarometers. Neben der Verlässlichkeit der Wirtschaftspolitik haben sich laut Umfrage auch zahlreiche andere Faktoren verschlechtert. 50 Prozent der Befragten geben an, dass die künftige Bundesregierung bei der Unternehmensbesteuerung ansetzen muss. „Unabhängig vom Gesetzgeber können Betriebe, Selbständige und Freiberufler bereits jetzt die Weichen stellen, um die Abgabenlast zu senken“, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht sowie geschäftsführender Partner der JUHN Partner Steuerberatungskanzlei.

Anstatt sich erst in der Steuererklärung oder beim Jahresabschluss mit den steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen, gilt es bereits jetzt an einer Vielzahl von Stellschrauben zu drehen, die Vorteile bringen können – was gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bares Geld bedeuten kann.

Diese sechs Steuer-Hacks sind Bares wert


# 1. Betriebsausgaben richtig absetzen

Viele Ausgaben, die im betrieblichen Alltag anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen. Hierzu zählen nicht nur größere Investitionen, sondern auch kleinere Betriebskosten wie Büromaterial, Software oder Telekommunikationskosten. „Oftmals werden nur die größeren Ausgaben beachtet. Dabei können kleinere Posten ebenfalls erhebliche Steuerersparnisse bringen“, so Juhn. Je detaillierter die Dokumentation dieser Ausgaben erfolgt, desto besser können die steuerlichen Vorteile genutzt werden.

# 2. Investitionsabzugsbetrag als Vorteil für zukünftige Investitionen

Für Unternehmen, die in den kommenden Jahren größere Anschaffungen planen, stellt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eine interessante Möglichkeit dar, die Abgabenlast im laufenden Jahr zu senken. Dieser Abzug ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits im Vorfeld von der Steuer abzusetzen. Ein Beispiel? „Steht der Kauf eines neuen Fahrzeugs im Wert von 30.000 Euro an, können durch den IAB bereits 15.000 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden, wodurch die Steuerlast für das laufende Jahr signifikant sinkt“, unterstreicht der Profi. Dabei gilt dieser Abzug für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro und stellt somit eine besonders vorteilhafte Möglichkeit für kleinere und mittelständische Unternehmen dar.

# 3. Homeoffice-Pauschale

Seit der Corona-Pandemie haben viele Selbständige und Freiberufler die New-Work-Option Homeoffice intensiv genutzt. Dies kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen – etwa in Form der Homeoffice-Pauschale. Sie wurde erweitert und ermöglicht es auch bei gelegentlicher Arbeit in den eigenen vier Wänden, Steuererleichterungen zu erhalten. „Die Homeoffice-Pauschale hat sich als wertvolle Einsparmöglichkeit für Selbständige und Freiberufler etabliert“, so Juhn. Wer zu Hause arbeitet, kann bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen. Und wer einen eigenen Raum ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, also ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften, kann die auf ihn anfallenden Kosten sogar in vollem Umfang steuerlich absetzen. Dies umfasst etwa anteilige Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattungskosten, aber auch Telefon- und Internetkosten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass kein weiterer Raum zur Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht.

# 4. Steuerfreie Zusatzleistungen für Mitarbeitende

Unterstützen Unternehmer*innen ihre Mitarbeitenden mit Gehaltsextras, profitieren sie davon auch selbst, vorausgesetzt, bestimmte Höchstbeträge werden nicht überschritten. „Zusatzleistungen wie Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder auch Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei und kommen nicht nur der Belegschaft zugute, sondern können auch dazu beitragen, die Motivation und Bindung an das Unternehmen zu stärken“, weiß Juhn.

# 5. Vereinfachte Steuererklärung und weniger Bürokratie

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr profitieren von der Kleinunternehmerregelung. Diese befreit von der Pflicht zur Umsatzsteuererhebung. Das heißt: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, wodurch sich der administrative Aufwand erheblich reduziert. „Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen und Selbständige, die noch nicht in den großen Umsatzbereichen tätig sind“, so Juhn „Die Buchhaltung ist deutlich einfacher und spart Kosten für die Berechnung und Abführung der Abgabe.“

# 6. Gewinnthesaurierung bei langfristigem Investitionsbedarf

Ein weiterer Steuer-Hack ist die sogenannte Gewinnthesaurierung. Werden Gewinne von Kapitalgesellschaften nicht an ihre Gesellschafter*innen ausgeschüttet, lässt sich die Zahlung der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne hinauszögern und die Liquidität im Unternehmen verbessern. Ein Vorteil vor allem für Unternehmen, die im Wachstum sind oder größere Investitionen planen. „Die Gewinnthesaurierung ermöglicht, Kapital im Unternehmen zu belassen und gleichzeitig von einer steuerlichen Entlastung zu profitieren“, unterstreicht der Experte. Über steuerrechtliche Umwege können aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften davon profitieren. Die Stichwörter hierzu lauten Thesaurierungsbegünstigung und Optionsbesteuerung.

Rechnungen richtig schreiben

Wer sich selbstständig macht oder freiberuflich arbeitet, kommt nicht drumherum, eine Rechnung auszustellen. Welche Aspekte dabei besonders wichtig und welche Angaben Pflicht sind, das wird hier kurz und knapp erklärt.

Wer legt die Vorgaben auf einer Rechnung fest?

Alle Angaben, die auf einem solchen Dokument notiert sein müssen, werden vom Umsatzsteuergesetz (§14 UstG) festgelegt. Das sind die sogenannten Formvorschriften für Rechnungen. Wenn dagegen verstoßen wird, kann die Vorsteuer nicht korrekt abgezogen werden. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer sowie Selbstständige und kann unter dem Strich teuer werden.

Das muss auf eine Rechnung

Im Grunde sind bei der Rechnungserstellung ein paar einfache Regeln einzuhalten. Um vor dem Finanzamt zu bestehen, müssen diese Punkte auf dem Dokument vermerkt sein:

  • Name des Unternehmens und die jeweilige Rechtsform
  • Vollständige Anschrift der Firma
  • Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die persönliche Steuernummer bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen
  • Datum der Ausstellung
  • Fortlaufende und klar zuzuordnende Rechnungsnummer
  • Liefertermin oder Zeitraum der erbrachten Leistung
  • Jeweiliger Umsatzsteuersatz oder Grund des Nicht-Erhebens

Die beste und schnellste Lösung ist, für all diese Daten und Angaben direkt eine professionelle Rechnungssoftware zu nutzen. Diese Programme machen es besonders einfach alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte für die Rechnungserstellung einzuhalten. Oftmals bieten diese zusätzlich die Möglichkeit, Kunden zu verwalten oder Artikel zu organisieren.

Rechnungsnummern richtig einsetzen

Der für die Nachvollziehbarkeit der kompletten Buchhaltung wichtigste Punkt ist die jeweilige Rechnungsnummer. Diese muss je Dokument einmalig sein – nur so kann verhindert werden, dass es zu Verwirrungen kommt. Auch lassen sich Rechnungen in der Buchhaltung so klar zuordnen. Es dürfen also keine Nummern doppelt vergeben werden. Der Nummernkreis muss außerdem fortlaufend sein. Unwichtig ist allerdings, ob die Kennung aus Zahlen oder Buchstaben besteht. Auch nicht gesetzlich geregelt ist, ob jedes Jahr ein neuer Turnus angefangen werden muss oder nicht.

Das passende Layout

Rechnungsmuster gibt es im Internet zahlreiche. Wer allerdings nicht auf so eine Vorlage von der Stange zurückgreifen möchte, der hat die Möglichkeit mit beispielsweise dem Rechnungsprogramm von Lexware Office das eigene Rechnungs-Layout vollkommen individuell zu erstellen. Eingefügt werden können das Firmen-Logo und eine digitalisierte Unterschrift. Auch kann das gesamte Dokument passend zum jeweiligen Corporate Design des Unternehmens gestaltet werden. Heutzutage kommen Selbstständige und Gründer kaum mehr um diesen Schritt herum: Dieser Schritt macht eine Marke auch auf den Rechnungsdokumenten klar erkennbar.

Wann verjähren Rechnungen?

Diese Frage ist für Unternehmen oft eine der brennendsten. Die Verjährungsfrist für Rechnungen aller Art liegt in Deutschland bei drei Jahren. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass diese Frist nicht ab dem jeweiligen Rechnungsdatum läuft. Sie gilt ab dem Tag der erbrachten Leistung oder Lieferung. Aber Vorsicht: Die Verjährungsfrist beginnt immer am 1. Januar des Folgejahres, in dem der Auftrag erteilt wurde. Ausschlaggebend ist also nicht der Monat, in dem die Leistung erbracht wurde. An diesem Beispiel erklärt, wird das Prozedere klarer:

  • Im März 2017 wurde ein Auftrag angenommen.
  • Das Erfüllungsdatum für diesen ist der 12. September 2017.
  • Die Verjährungsfrist beginnt also per Gesetz am 1. Januar 2018 und endet am 1. Januar 2021.

Aufbewahrungsfristen für Rechnungen

Die Dokumente müssen generell zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Kleinunternehmer oder große Firmen. Betroffen sind davon allerdings nicht nur die ausgestellten Rechnungen. Auch alle eingehenden Forderungen, die in die Buchhaltung einfließen, müssen so lange verfügbar bleiben.

Eine falsche Rechnung verschickt?

Eine Forderung in der sich ein Tippfehler oder Zahlendreher eingeschlichen hat, ist zunächst kein Beinbruch. Wenn das vorkommen sollte, dann muss die jeweilige Rechnung im System korrigiert werden. Zudem muss eine Storno-Rechnung angelegt werden. Diese Grundregeln sind dabei zu beachten:

  • Storno-Rechnungen sind mit einem Minus zu vermerken.
  • Der Rechnungsbetrag muss derselbe sein: Wenn die falsche Summe 100 Euro ist, dann muss die Storno-Rechnung -100 Euro betragen.
  • Jede dieser Nachbesserungen bekommt eine eigene Rechnungsnummer.
  • Die korrigierte Rechnung erhält ebenfalls eine neue Nummer.

Dadurch müssen zu jeder falsch ausgestellten Forderung dann drei Rechnungen vorhanden sein. Diese werden dann an den betreffenden Kunden verschickt. Außerdem sind sie noch in die Buchhaltung einzupflegen, sodass das Finanzamt die Fehlbuchung nachvollziehen kann.

Die Hürden sind hoch

Leasing-Gesellschaften machen oft einen Bogen um Gründer. Dennoch kann Leasing in Einzelfällen interessant sein. Für wen die Finanzierungsform in Frage kommt.

Es gibt kaum ein Wirtschaftsmagazin, das nicht regelmäßig über Leasing berichtet. In den Artikeln werden meist die Vorteile dieser Finanzierungsform gepriesen: Als einer der großen Vorteile gilt, dass Leasing Steuern spart, weil die Raten als Betriebsausgaben voll absetzbar sind. Außerdem erscheinen die Leasing-Gegenstände nicht in der Bilanz des Unternehmers, was wiederum der Eigenkapitalquote und dem Verschuldungsgrad zugutekommt.

Als Pluspunkt gilt ferner, dass Leasing die Abhängigkeit von Kreditinstituten verringert und dem Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Auch das Argument, mit Leasing sei man immer auf dem neuesten Stand der Technik, weil man alle paar Jahre ein neues Produkt erhält, wird meist als Vorteil aufgeführt. Vor allem aber spricht der „Pay-as-you-earn-Gedanke“ fürs Leasing, also die Tatsache, dass die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, sodass sich das Objekt quasi selbst finanziert.

Franchise-Nehmer relevant

Das ist alles richtig. Und doch ist es nur die halbe Wahrheit. Denn Leasing ist nicht per se das beste Finanzierungsinstrument. Den Vorteilen stehen auch Nachteile wie beispielsweise relativ hohe Kosten entgegen. Und es ist schon gar nicht für jeden das Instrument der Wahl. Denn eine Gruppe von Unternehmern wird fast gänzlich vom Leasing ausgeschlossen: Gründer. „Für Existenzgründer ist Leasing eine eingeschränkte Option“, sagt Frank Hagmann, Geschäftsführer der UVW-Leasing GmbH im badischen Ettlingen. „Wir finanzieren Gründer selten und wenn, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen.“ Die größten Chancen auf eine Leasing-Finanzierung hätten Franchise-Nehmer. „Franchise-Nehmer lehnen wir selten ab“, sagt Hagmann. „Allerdings müssen wir vom Franchise-Konzept überzeugt sein.“ Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Franchise-Geber bereits mehrere Standorte erfolgreich betreibt bzw. von einem Franchise-Nehmer betreiben lässt.

So wie etwa die Enchilada Franchise GmbH mit Sitz in Gräfelfing bei München. Mit rund 100 Betrieben zählt die Gruppe nach eigenen Angaben zu den erfolgreichsten Unternehmen im Bereich der Erlebnis- und Freizeitgastronomie in Deutschland. Eines der neuesten Häuser ist das „Enchilada“ in Bruchsal. Im Oktober 2012 wurde es von Geschäftsführer Frederik Nagel eröffnet. Franchise-Nehmer Nagel gehört zu den Gründern, für die Leasing eine Option ist – und der sich für die Zusammenarbeit mit der UVW-Leasing entschieden hat. „Ich brauchte Kapital in Höhe eines sechsstelligen Betrags“, sagt der 24-Jährige. Ein Großteil sei in Form von Gesellschafterdarlehen bereitgestellt worden. Den Rest, einen fünfstelligen Betrag, habe er per Leasing finanziert.

Dies ist ein Auszug aus einem aktuellen Artikel unseres Print-Objekts StartingUp:
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen StartingUp - Heft 04/13 - ab dem 07. November 2013 im Handel oder jederzeit online bestellbar in unserem Bestellservice-Bereich

Kühler Kopf bei Finanzierungen

Was ist bei Darlehensverhandlungen mit Banken zu beachten? Muss sich der Gründer zur Schuldmitübernahme verpflichten, wann lässt sich die persönliche Haftung vermeiden? Was ist bei Bürgschaften rechtens, was sittenwidrig?

Darlehensverhandlungen

Bei Bedarf an Fremdkapital sollte der Gründer zunächst prüfen, ob es staatliche Fördermittel oder günstige Existenzgründungskredite gibt. Handelt es sich um eine Kreditaufnahme vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, ist ein gut durchdachter, überzeugender und mit realistischen Prognosen versehener Businessplan zu erstellen. Vor dem ersten Bankengespräch (bei laufender Geschäftstätigkeit) sind die aktuellen wirtschaftlichen Daten zur Lage des Unternehmens übersichtlich zusammenzustellen. Verhandlungen mit Banken für das eigene Unternehmen sollten am besten mit mehreren Kreditinstituten parallel geführt werden, damit Sie als Gründer die Konditionen vergleichen und sich so für das beste Angebot entscheiden können.

Bei den Konditionen ist nicht nur auf die Höhe des Kreditbetrages zuzüglich Nebenkosten und Gebühren sowie auf die Höhe von Zinsen und Tilgungsanteil in der monatlichen Kreditrate zu achten, sondern auch auf die Laufzeit und auf die Höhe der Bruttogesamtverschuldung. Wichtig ist ferner das Vereinbaren möglichst hoher Sondertilgungsmöglichkeiten, die es dem Unternehmen bei einer guten Entwicklung der Geschäftstätigkeit ermöglichen, den Kredit ganz oder teilweise auch vor dem Ablauf der Darlehenszeit zurückzuzahlen, ohne dass die Bank dafür eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen abrechnen kann.

Banksicherheiten

Typische Sicherheiten, auf denen Banken als Sicherungsübereignung bestehen, sind einzelne Gegenstände wie beispielsweise Betriebsfahrzeuge, sogenannte Sachgesamtheiten wie etwa die Betriebs- und Geschäftsausstattung und das Waren- und Ersatzteillager. Daneben ist auch die Sicherungsabtretung der bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen Kunden und sonstige Geschäftspartner, die sogenannte Globalzession, üblich. Bei der Globalzession müssen die abzutretenden Forderungen, die erst zukünftig entstehen, hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein; die abzutretenden Forderungen müssen deshalb nach Rechtsgrund (z.B. „aus Lieferungen und Leistungen“), Höhe und Schuldner zumindest individualisierbar sein. Die im Rahmen der Globalzession abgetretenen Forderungen werden in einem Forderungsverzeichnis aufgelistet, das jedoch lediglich einen Kontroll-Charakter entfaltet.

Forderungen können jedoch nicht abgetreten werden, wenn die Leistung nur an den ursprünglichen Gläubiger erbracht werden kann, wenn zwischen dem ursprünglichen Gläubiger und dem Schuldner die Abtretung vertraglich ausgeschlossen wurde oder wenn die Forderung unpfändbar ist. Wenn jedoch das der Forderung zugrunde liegende Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, gilt § 354a HGB, sodass die Abtretung wirksam bleibt. Die Rechtswirkung der Globalzession tritt mit dem jeweiligen Entstehungszeitpunkt jeder einzelnen Forderung ein. Werden Forderungen beglichen, so werden diese unmittelbar durch eine neu entstandene Forderung ersetzt. Die Sicherungsübereignung und -abtretung erfolgen in der Praxis meist verdeckt, die Vorgänge werden erst bei Zahlungsproblemen des Unternehmens gegenüber den Kunden offen gelegt.

3 teure Steuerfallen und die Auswege

Der Kopf ist voll mit neuen Ideen, große Herausforderungen stehen an und ein motiviertes Team wächst zusammen - Start-ups haben bei ihrer Gründung vieles im Kopf, das Thema Steuern steht nur selten an erster Stelle. Wer so denkt, sammelt nicht nur einen großen Berg Bürokratie an, sondern läuft unter Umständen auch Gefahr, einiges an Geld zu verlieren. Wir zeigen die drei häufigsten Stolpersteine und die Auswege.

1. Stolperfalle: Steuervorauszahlung

Zunächst erscheint es unproblematisch: Vor der ersten Steuererklärung schätzen Start-ups ihre Einnahmen, woraus sich dann die Steuervorauszahlung ergibt. Dabei gilt, je niedriger diese ist, desto mehr Liquidität hat ein Unternehmen. Trotzdem geraten Jungunternehmer oftmals schon zu Beginn der Gründungsphase ins Straucheln. Stellt das Finanzamt nämlich fest, dass die anfängliche Einkommensschätzung, und in Folge auch die Steuervorauszahlung, zu niedrig war, fordert die Behörde eine entsprechende sofortige Nachzahlung. Nicht jedes Start-up kann das finanziell stemmen.

Steuertipp: Eine realistische Einkommensschätzung erspart Gründern viel Ärger. Wer feststellt, dass sich das Geschäftsjahr besser entwickelt als anfangs vermutet, wendet sich einfach an das Finanzamt und erhöht die Vorauszahlung. Das Prinzip funktioniert natürlich auch in die andere Richtung: Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben ans Finanzamt kann die Vorauszahlung nach unten korrigiert werden, falls in der Startphase noch nicht alles rundläuft.

2. Stolperfalle: Kleinunternehmerregelung

Die Entscheidung für oder gegen ein Kleinunternehmen als Rechtsform richtet sich zunächst nach der Art der Kunden, denn die Umsatzsteuer wird dem Endverbraucher angerechnet – sprich, der Preis steigt. Während Unternehmen die Steuer absetzen können, ist dies für Privatpersonen nicht möglich. Start-ups, die sich in erster Linie an Privatkunden richten, sollten daher die Kleinunternehmerregelung zumindest in Betracht ziehen. Der Kleinunternehmerstatus erscheint aber noch aus einem anderen Grund lohnenswert: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 17.500 Euro Umsatz macht, kann sich dank der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Unter Umständen ist es für das Unternehmen aber durchaus von Vorteil, diese dennoch zu zahlen. Denn nur wer die Umsatzsteuer ableistet, kann sie vom Finanzamt zurückerstattet bekommen, hat dadurch mehr Geld zur Verfügung und somit eine höhere Liquidität.

Steuertipp: Gründer sollten sich zunächst überlegen, ob zu Beginn der Unternehmertätigkeit große Anschaffungen und damit verbunden hohe Kosten auf sie zukommen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Auch die Art der Kunden sollte hier mitbedacht werden.

3. Stolperfalle: Die Firma zahlt’s ja!

Ob man den Firmenwagen zum Familienausflug nutzt oder damit zum nächsten Geschäftstermin fährt, häufig fällt der Satz „Lass mal, ich übernehme das. Kann ich später von der Steuer absetzen!“
Aber Vorsicht: Nur weil etwas mit der Geschäftskreditkarte bezahlt wurde, werden die Ausgaben nicht automatisch vom Finanzamt zurückerstattet. Wer beim Businesslunch über die künftig Zusammenarbeit mit seinen Vertragspartner beraten möchte, sollte hingegen keine steuerlichen Probleme haben.

Steuertipp: Obwohl die Liste mit steuerlich absetzbaren Möglichkeiten lang ist, sollten sich Gründer einen Überblick verschaffen, was genau alles aus der Unternehmenskasse bezahlt werden kann mit Aussicht auf Rückerstattung.

Der Autor Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, einem webbasierten Rechnungsprogramm, mit dem man Buchhaltung von überall schnell, sicher und effektiv erledigen kann.

Preisfindung mit Strategie

Den richtigen Preis zu finden ist ein Balanceakt zwischen zu billig und zu teuer. Hier lesen Sie fünf strategische Tipps, um den passenden Gegenwert für Ihre Produkte oder Leistungen zu ermitteln.

Den richtigen Preis für die eigenen Produkte zu finden, ist gar nicht so einfach. Diese Erfahrung machte auch Kunsthandwerker Stephan Siegel. Der Unternehmer stellt Skulpturen her, die er an Hotels, Pensionen und Privatleute verkauft. Bei einem Preis von 100 Euro pro Skulptur und Herstellungskosten von 80 Euro bleiben ihm pro verkauften Produkt 20 Euro Gewinn. Um seine Absatzmenge von derzeit rund 100 Skulpturen pro Jahr zu steigern, hatte Siegel beschlossen, den Verkaufspreis um zehn Prozent zu senken. Zwar brachte ihm diese Entscheidung einige neue Kunden, doch zugleich sank der Gewinn des Unternehmers deutlich.

Denn um den vor der Preis­senkung erreichten Gewinn von 2000 Euro zu halten, hätte er seine Absatzmenge verdoppeln müssen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Auch viele andere Unternehmen legen ihre Preise nach der subjektiven Meinung des Inhabers oder nach einfachen Faustregeln fest und liegen damit oft weit entfernt vom Optimum. Der bedeutende Einfluss des Preises auf den Gewinn des Unternehmens wird unterschätzt. "Ich habe mir anfangs kaum Gedanken über Preisfindung gemacht. Zwar habe ich durch niedrigere Preise mehr Kunden gewonnen, allerdings hatte ich nicht bedacht, dass die verhältnismäßig kleine Preissenkung so einen immensen Einfluss auf den Gewinn haben würde", blickt Siegel zurück.

Preisfindung Tipp 1: Strategisch planen

Da das Internet bei vielen Produkten für eine hohe Preistransparenz und Vergleichbarkeit sorgt, sehen sich gerade die Anbieter homogener Produkte (also Güter, die vom Verbraucher als identisch angesehen werden) bei der Preisfindung unter Druck und sind in Gefahr, an einem bedrohlichen Race-to-the-bottom teilzunehmen. Grund für den Preisdruck ist auch, dass neue Anbieter aus dem In- und Ausland versuchen, über den Preis in den Markt zu kommen.

Der einzige Erfolg versprechende Weg aus dem Dilemma ist die strategische Preisfindung. Solange die Märkte vieler Güter Verkäufermärkte waren, konnten Preise ausgehend von den Produktionskos­ten kalkuliert werden. Beim Cost-plus-Pricing errechnet das Unternehmen seine Kosten, addiert den gewünschten Gewinn und beginnt mit dem Verkauf. Heute funktioniert dieses System nicht mehr, denn längst haben die Konsumenten die Wahl zwischen vielen Anbietern.

Gutes Geld für gute Arbeit

Existenzgründer und Freiberufler tun sich vor allem am Anfang ihrer Selbständigkeit schwer, die richtigen Honorare zu finden. Was können Sie für Ihre Leistungen verlangen – und wie schaffen Sie es, dass der Kunde Ihren Preis auch akzeptiert?

Um zu wissen, was man verdienen will, muss man zunächst herausfinden, wie viel man braucht. Eine einfache Regel, die aber längst nicht alle Existenzgründer beherzigen. Nicht selten verkaufen sie sich weit unter ihrem finanziellen Bedarf und ihrem tatsächlichen Wert – und wundern sich, wenn das Geld am Ende des Jahres vorn und hinten nicht reicht. Denn bei der Berechnung eines realistischen Honorars darf man nicht von den Stundenlöhnen eines Angestellten ausgehen – ein Unternehmer hat weitaus mehr Kosten, die er mit seinem Einkommen abdecken muss: betriebliche Ausgaben, Steuern, Sozialbeiträge, die bei Angestellten der Arbeitgeber zur Hälfte übernimmt ... Daher ist es zunächst ganz wichtig, seinen tatsächlich benötigten Stundensatz herauszufinden. Mit einer einfachen Berechnung kommt man dem Preis, den man für eine Stunde Arbeit verdienen muss, schnell auf die Spur.

Viele vergessen die Steuern einzukalkulieren

Dabei darf man sich allerdings nicht selbst betrügen. „Viele Existenzgründer machen den Fehler, bei ihrem Einkommen nicht an die Steuer zu denken“, so eine Erfahrung von Jens Fetting, Trainer für Verkaufs- und Verhandlungsgespräche und Inhaber der Firma my-mentor.de. „Wenn dann nach ein paar Jahren die erste Einkommensteuer und damit die Vorauszahlungen für die folgenden Jahre fällig wird, sind viele überrascht und können das Geld für die Steuerzahlungen nicht aufbringen.“ Nicht selten ist eine Unternehmenspleite die Folge. Wer hingegen kontinuierlich von Beginn an 50 Prozent seines Überschusses als Rücklagen für die Steuern beiseite legt, ist bei diesen Ausgaben jederzeit auf der sicheren Seite.

Auch die Zeit, die sie tatsächlich einem Kunden in Rechnung stellen können, wird von zahlreichen Selbstständigen unterschätzt. Vor allem am Anfang der Existenzgründung gehen viele Stunden für Akquise, Administration, Aufbau einer Homepage und andere Dinge drauf, die ein Unternehmer nicht bezahlt bekommt. „Sie können am Anfang maximal 50 Prozent Ihrer Zeit verkaufen“, schätzt Jens Fetting. Die restlichen 50 Prozent sind unbezahlte Arbeit – die man aber in seine Berechnungen einfließen lassen muss. Bei erfahrenen Unternehmern steigert sich dieser bezahlte Arbeitsanteil auf maximal 70 Prozent – mehr sind wohl kaum drin.

Zur Checkliste Schnellcheck: Mindestens 2 mal Ja sagen

Warum Selbständige so schwer einen Kredit bekommen

Wie schaffen es Selbstständige, einen angemessenen Kredit zu finden? Worin liegen eigentlich die Probleme in dieser Berufsgruppe? Hier finden Sie die Antworten.

In Deutschland entstehen jedes Jahr hunderttausende neue Unternehmen. Ein Teil der Gründungen geht auf Ausgründungen zurück, an denen bestehende Unternehmen beteiligt sind. Viele der Start-Ups in Deutschland werden von Gründern initiiert, die endlich eine Idee umsetzen und ihr eigener Chef sein wollen. Die Gründe für den Wechsel vom Angestellten auf den Chefposten sind unterschiedlich. Wer sich zu diesem Schritt entscheidet, muss sich im Klaren darüber sein, dass Verantwortung und Herausforderungen völlig neu definiert werden.

Gerade Existenzgründer, die überhaupt keine Erfahrung mit der Selbständigkeit haben, betreten Neuland. Und müssen sich erst einmal als Selbständiger zurechtfinden. Wird ein Start-Up gegründet, sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wo finden sich passende Räumlichkeiten, um den Traum vom eigenen Unternehmen erfolgreich umzusetzen? Und wie finde ich Mitarbeiter, welche das Risiko eingehen, ein Unternehmen mit zu formen? Gerade im Hinblick auf die Finanzierung stehen Gründer vor einer Herausforderung. Banken reagieren – wenn es um Mittel für die Existenzgründung geht – mitunter zurückhaltend. Kleinkredite können Gründern hier eine wertvolle Untersützung bieten. Doch warum haben es Gründer und Selbständige oft schwer, Darlehen in Anspruch zu nehmen?

Unternehmen gründen? Das sind die wichtigsten Versicherungen

Bestimmte Risiken können im Ernstfall die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Auf welche Versicherungen sollten Gründer deshalb nicht verzichten?

Versicherungsschutz: Für Gründer besonders wichtig

Gerade bei der Existenzgründung sollten Selbstständige Versicherungen sofort mitdenken, denn unter bestimmten Umständen können Vorfälle wie verursachte Schäden, Ausfälle, Rechtstreitigkeiten und mehr das unternehmerische Fortbestehen bedrohen. Versicherungen mindern diese Risiken. Allerdings ist nicht immer sofort ersichtlich, welche Versicherungen tatsächlich für wen sinnvoll sind.

Zunächst sollten Selbstständige abwägen, welche Risiken für sie besonders existenzgefährdend sind – für solche Fälle sollte direkt bei der Gründung eine Versicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollten sie analysieren, welche Vorfälle dem Unternehmen ebenfalls schaden könnten und welche Risiken (vorerst) vielleicht vernachlässigbar sind.

Rundumschutz: Persönliche und gewerbliche Versicherungen

Gründer müssen nicht nur das unternehmerische Risiko bei der Wahl ihrer Versicherungen betrachten, sondern auch ihr persönliches Risiko mit einbeziehen. Denn: Fallen Selbstständige kurzfristig oder für einen längeren Zeitraum aus, kann das unter Umständen Folgen für das Unternehmen haben.

Diese persönlichen Versicherungen sind besonders wichtig:

  • Krankenversicherung: Auch für Selbstständige in Deutschland Pflicht – kann gesetzlich oder privat versichert werden.
  • Krankengeld-, bzw. Krankentagegeldversicherung: Deckt Ausfälle ab.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Sichert den Lebensstandard auch bei längerfristigem Ausfall.
  • Rentenversicherung: Je nach Berufsgruppe sogar verpflichtend – gesetzlich oder privat frei wählbar.

Um den gewohnten Betrieb des Unternehmens zu sichern und das unternehmerische Risiko zu mindern, sind in der Regel bestimmte gewerbliche Versicherungen besonders bedeutend. Dazu gehören beispielsweise:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die durch das Unternehmen verursacht werden – ohne Versicherung haften Selbstständige unbegrenzt.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Mindert Risiken wie Unterbrechungen in den Betriebsabläufen.
  • Rechtschutzversicherung: Schützt vor Kosten, die durch Rechtstreitigkeiten verursacht werden.

Private Placements als Finanzierungsinstrument

Private Placements bieten Unternehmen eine flexible und diskrete Möglichkeit, Kapital außerhalb öffentlicher Märkte von ausgewählten Investor*innen zu beschaffen.

Für Start-ups und KMUs, die schnelles Wachstum anstreben, sind Private Placements (PP) besonders attraktiv. Mit einem Zeitrahmen von 6 bis 12 Monaten lässt sich das Unternehmenswachstum beschleunigen, um später durch höhere Bewertungen das Interesse professioneller Investor*innen zu wecken.

Vorteile für Unternehmen

  • Flexibilität bei den Bedingungen: Private Placements bieten maßgeschneiderte Konditionen, angepasst an die Bedürfnisse des Unternehmens, sei es in Form von Eigenkapital, Wandelanleihen oder Mitspracherechten.
  • Schnelligkeit: Im Vergleich zu öffentlichen Kapitalbeschaffungen, die umfangreiche bürokratische Prozesse erfordern, können PP deutlich schneller durchgeführt werden.
  • Diskretion: Da Private Placements ohne öffentliche Ankündigung stattfinden, können Unternehmen ihre Finanzierungsstrategien vertraulich umsetzen.

Nachteile für Unternehmen

  • Begrenzter Investor*innenkreis: Der Kreis potenzieller Investor*innen ist begrenzt, was den Kapitalbetrag im Vergleich zu öffentlichen Märkten reduzieren kann.
  • Regulatorische Anforderungen: Trotz der Flexibilität müssen spezifische rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt werden, was unter anderem vom Standort des Unternehmens abhängt.
  • Verhandlungsmacht der Investor*innen: Private Investor*innen können aufgrund ihrer begrenzten Zahl größere Mitspracherechte fordern, was zu einem möglichen Kontrollverlust führt.

Geeignete Investor*innen

Um geeignete Investor*innen für ein Unternehmen zu finden, bieten sich verschiedene Optionen an. Family Offices, familiengeführte Vermögensverwalter, sind oft auf langfristige, unternehmerische Investments fokussiert. Auch Private Equity (PE) und Venture Capital (VC) Investor*innen unterstützen wachstumsstarke Unternehmen nicht nur finanziell, sondern bringen häufig operatives Know-how ein. Institutionelle Investor*innen wie Banken, Pensionsfonds und Versicherungen suchen gezielt nach innovativen und wachstumsstarken Unternehmen. Business Angels, die oft in frühen Phasen investieren, tragen durch ihr Kapital und ihr Netzwerk maßgeblich zum Wachstum bei.

Zugang zu den richtigen Investor*innen

Den Zugang zu den richtigen Investor*innen zu finden, kann über mehrere Kanäle erfolgen. Netzwerke und Events, wie Konferenzen oder branchenspezifische Veranstaltungen, bieten eine hervorragende Plattform, um Kontakte zu knüpfen. Zudem erleichtern Online-Plattformen wie AngelList oder VC-Netzwerke die direkte Ansprache von Investor*innen. Alternativ bieten erfahrene Finanzberater*innen und Intermediäre den Zugang zu spezialisierten Kreisen.

Die Rolle des Lead Investors

Viele Unternehmen vernachlässigen die Möglichkeit, sich an einen Lead Investor zu wenden, der den gesamten Prozess eines Private Placements strukturiert und professionell durchführt. Lead Investoren agieren als Koordinatoren, die die Interessen der beteiligten Parteien ausbalancieren und dafür sorgen, dass der Prozess effizient und nachhaltig gestaltet wird. Sie sind besonders wichtig, wenn Unternehmen selbst keine Ressourcen oder Erfahrung in diesem Bereich haben.

Ein gut aufgestellter Lead Investor sorgt dafür, dass der Finanzierungsprozess strategisch und professionell umgesetzt wird, indem er, die richtigen Investoren anzieht, den Verhandlungsprozess leitet und optimiert und sicherstellt, dass die Konditionen des Placements langfristig zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Ohne diese Unterstützung kann der Prozess unvollständig oder ineffizient durchgeführt werden, was potenziell zu suboptimalen Ergebnissen führt.

Rechtliche Aspekte

Rechtliche Aspekte sollten ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Die Regulierungsrahmen variieren je nach Land, wobei in der Schweiz beispielsweise Private Placements oft von strengen Offenlegungspflichten befreit sind, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung mit klaren Regelungen zu Anteils- und Stimmrechten sowie Exit-Optionen minimiert rechtliche Unsicherheiten.

Prozessoptimierung

Für eine reibungslose Prozessoptimierung ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Ein überzeugendes Pitch-Deck und klare Wachstumsprognosen sind ebenso wichtig wie die Vorbereitung auf die Due-Diligence-Prüfung. Ein erfahrener Lead Investor hilft auch, die Verhandlungen zu optimieren und die langfristigen Interessen des Unternehmens zu sichern.

Fazit

Private Placements bieten für Start-ups und KMUs eine hervorragende Möglichkeit, Kapital zu beschaffen, um ihr Wachstum zu finanzieren. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im Zugang zu den richtigen Investor*innen und einer professionellen Durchführung des Prozesses. Unternehmen, die auf einen Lead Investor setzen, profitieren von einer nachhaltigen und effizienten Strukturierung, die langfristig das Unternehmenswachstum fördert.

Der Autor Arkadi Belocerkov ist Gründer und Geschäftsführer der Swiss Value Group AG, einer international tätigen Beteiligungsgruppe, die sich auf Investitionen in nachhaltige Immobilien, erneuerbare Energien und künstliche Intelligenz spezialisiert hat.