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Kreditmöglichkeiten für Freiberufler
Ein Kredit mit Negativzinsen, sprich der Kreditnehmer muss weniger Geld zurückzahlen als er in Anspruch genommen hat und geht dadurch mit einem Plus aus dem Geschäft – dieses Modell klingt in den Ohren vieler Menschen nach reiner Utopie. Dass sich Deutschland aktuell in einer Niedrigzinsphase befindet und Kredite dadurch so günstig sind wie nie zuvor, ist kein Geheimnis. Doch dass es bei der Aufnahme von Fremdkapital plötzlich Geld geschenkt gibt, damit hätte wohl kaum jemand gerechnet. Beim neuen Aktionskredit von smava ist das nun aber durchaus möglich. Beim Negativzins-Kredit können die Kreditnehmer bis zu 10.000 Euro leihen und müssen nur maximal 9.959 Euro zurückzahlen. Aber eignet sich das Modell auch für Existenzgründer?
                
        
    
        Negativzinskredit kommt auch für Freiberufler in Frage
Jein! Unterschieden werden muss hierbei zwischen der Rechtsform der Existenzgründung. Der Negativzins-Kredit aus dem Hause smava richtet sich nämlich an Verbraucher und ist somit nicht für gewerbliche Verwendungszwecke gedacht. Wer hingegen als Einzelunternehmer, beispielsweise in Form einer Freiberuflichkeit, den Schritt in die Existenzgründung wagt, der kann durchaus auch solche Kreditangebote in Anspruch nehmen. Zu prüfen ist vorab allerdings, ob es Einschränkungen bei den Verwendungszwecken des jeweiligen Fremdkapitals gibt. Welcher Kredit dafür am Besten zu einem passt, kann man auch bei smava mit dem Kreditvergleich herausfinden. So gibt es beispielsweise spezielle Immobilien-, Auto- oder Konsumkredite, welche nicht einfach zweckentfremdet werden dürfen. Ist ein (Negativzins-) Kredit also auf die private Verwendung beschränkt, darf er auch bei einem Freiberufler nicht direkt für die Gründung genutzt werden. Indirekt kann der betreffende Unternehmer aber dennoch von der gewonnen Liquidität profitieren. Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit sind die Einnahmen nämlich noch oft gering und so kann ein Kredit dabei helfen, die Lebenshaltungskosten zu decken, bis die Existenzgründung auf stabilen Füßen steht. Ob und in welcher Höhe so ein Kredit gewährt wird, hängt allerdings von der Bonität des Freiberuflers ab.
Der Status einer Freiberuflichkeit bringt viele Vorteile mit sich
Liquidität und Fremdkapital sind ohnehin zwei Stichwörter, welche für Freiberufler essentiell sind. Ihr rechtlicher Status bringt nämlich auch im Bereich der Finanzen einige Besonderheiten mit sich. Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden oder einer Existenzgründung von einer GmbH, AG und anderen Rechtsformen, verschwimmt bei einem Freiberufler zu großen Teilen die Grenze zwischen dem privaten und dem Betriebsvermögen. Gemeinhin wird der Status einer Freiberuflichkeit als Vorteil gegenüber einem Gewerbe & Co gesehen, deshalb ist rechtlich streng definiert, wer sich als Freiberufler anmelden kann und wer nicht. Hinzu gehören beispielsweise zahlreiche Künstler und Publizisten, ebenso wie Steuerberater, Physiotherapeuten, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Juristen, Tierärzte und einige weitere Berufe, welche in § 18 des Einkommensteuergesetzes definiert sind. Einige davon sind zudem in der Künstlersozialkasse pflichtversichert. Freiberufler benötigen also keinen Gewerbeschein und genießen das Privileg einer vereinfachten Steuererklärung.
Freiberufler: Ein Sonderfall beim Thema Fremdkapital
Doch auch beim Fremdkapital genießen Freiberufler eine Sonderstellung – und diese ist nicht immer positiv. Wie bereits erwähnt, sind viele Kredite zweckgebunden und müssen somit entweder privat oder gewerblich beantragt werden. Bei einem Freiberufler ist diese Grenze nicht immer eindeutig und so kann es bei der Kreditvergabe zu Problemen kommen. Zudem wird Selbstständigen im Sinne von Einzelunternehmern oft nur eine deutlich geringere Summe zugebilligt als beispielsweise einer GmbH, AG oder anderen juristischen Personen. Der Freiberufler agiert auf dem Finanzmarkt somit als natürliche Person und kann von weniger Fördermitteln sowie Kreditangeboten bei der Existenzgründung Gebrauch machen. Er haftet zudem in allen Belangen (auch) privat, was für ihn nicht nur versicherungstechnisch, sondern auch bei Krediten zum Risiko werden kann.
                
        
    
        Fremdkapital – ja oder nein?
Dennoch bringt die Freiberuflichkeit auch in vielen Fällen die Besonderheit mit sich, dass keine oder nur geringe Anfangsinvestitionen bei einer Existenzgründung notwendig sind. Ein Dolmetscher kann beispielsweise auch ohne Maschinen oder Büroräume in ein selbstständiges Berufsleben starten. Bei Physiotherapeuten, Steuerberatern & Co, welche spezielle Zulassungen sowie Räumlichkeiten und eventuell auch Mitarbeiter benötigen, sieht das hingegen schnell anders aus. Es ist somit stets eine Einzelfallentscheidung, ob die Aufnahme von Fremdkapital im Rahmen der Gründung sinnvoll ist. Neben dem klassischen Kredit kommen zudem Alternativen wie ein Crowdfunding oder die Inanspruchnahme von Fördermitteln in Frage.
Grundregel für Freiberufler: Gründerkredit vor Privatkredit
Wer dennoch als Freiberufler Fremdkapital in Form eines Kredites benötigt, hat – wie eingangs erwähnt – stets zwei Möglichkeiten: einen gewerblichen oder einen privaten Kredit. In der Regel bieten Erstere aber bessere Konditionen und sind dem Privatkredit daher stets vorzuziehen. Attraktive Angebote wie Negativzins-Kredite sind nämlich selten und somit nur Ausnahmen, welche für den Freiberufler durchaus lukrativ sein können. Ansonsten liegen die Zinskonditionen bei vielen Privatkrediten aber über dem Marktniveau und der Freiberufler riskiert somit, auch die laufenden Kreditkosten wieder nur mit neuem Fremdkapital decken zu können und dadurch direkt in die Schuldenfalle zu steuern. Es bringt also nichts, die Freiberuflichkeit durch Privatkredite künstlich am Leben zu halten.
                
        
    
        Dennoch kann es zu Beginn notwendig sein, bis zu den ersten Einnahmen oder für Anfangsinvestitionen Fremdkapital aufzunehmen. Hierfür stehen entsprechende Gründerkredite zur Verfügung, die gezielt auch für Freiberufler in Frage kommen und deutlich bessere Konditionen bieten. Die meisten dieser Kredite werden zu attraktiven Zinssätzen von der KfW angeboten. Ein Privatkredit kann also für den Start oder bei Liquiditätsengpässen eine sinnvolle Alternative zur Überbrückung sein, sollte aber stets die letzte Wahl darstellen – es sei denn, die Angebote übertreffen jene der KfW, beispielsweise eben durch Negativzinsen. Es ist somit ratsam, vor der Aufnahme von Fremdkapital als Freiberufler alle Möglichkeiten zu prüfen und sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Diese Wahl zu haben, ist tatsächlich ein Privileg durch den Sonderstatus Freiberuflichkeit. Doch wer die Wahl hat, hat bekanntlich auch die Qual.
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Business-Forecast für Start-ups
Mithilfe des Business-Forecasts ist es auch jungen Unternehmen möglich, eine sehr realitätsnahe Vorhersage der künftigen (Geschäfts-)Entwicklung zu treffen.
                
        
    
        "Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieses Zitat, dessen Urheber nicht ganz eindeutig ist, bringt die Problematik in Bezug auf Planungen auf den Punkt. Alle, die schon einmal eine Geschäftsplanung erstellt haben, kennen die Extreme der Gefühlswellen zu diesem Thema. Zu Beginn legen wir die Umsatz- und Ergebnisziele nach bestem Wissen – und manchmal auch mit einer gesunden Portion Optimismus – für das nächste Jahr fest. Wir erwarten ein geregeltes Kundenwachstum, Neuaufträge bei bestehenden Kunden, ein paar Kosteneinsparungen in der IT und bei Beratungsleistungen sowie ein solides Ergebnis als Resultat. Ein wichtiger und motivierender Prozess für alle Beteiligten. So viel zum „spaßigen“ Teil.
Der Sog der Welle erreicht uns oft zur Mitte des geplanten Jahres. Dann haben wir genügend Informationen, um zu wissen, dass die Planung vielleicht doch nicht so aufgeht und auch nicht mehr aufgehen wird. Ein Reflex, den man häufig beobachten kann, ist dann zu sagen: „Die Planzahlen muss ich mir doch gar nicht mehr ansehen, die sind obsolet und helfen mir nicht mehr weiter.“ Die Planung wird daraufhin gänzlich verworfen. Damit fehlt aber eine wesentliche Komponente für die Unternehmenssteuerung, nämlich der Blick in die Zukunft. Ein mächtiges Werkzeug zur Lösung dieses Problems ist der Forecast.
 
 Forecast: Definition, Mehrwert und „bester Zeitpunkt“ 
Der Forecast im Business-Kontext ist im Wesentlichen nichts anderes als die Mutter aller Prognosen: die Wettervorhersage. Wie beim Wetter will man beim Business-Forecast eine möglichst realitätsnahe Vorhersage der zukünftigen (Geschäfts-)Entwicklung treffen. Im Unterschied zur Planung, die gerade in den ersten Unternehmensjahren meist prophetischen Charakter hat, werden für den Forecast Informationen aus dem laufenden Geschäftsjahr herangezogen. Ziel dabei ist, frühzeitig Informationen über die erwartete – nicht die erhoffte – Geschäftsentwicklung zu generieren, um proaktiv Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung ergreifen zu können. Der Forecast ersetzt somit den Plan nicht, sondern ist eine Ergänzung dazu. Ein häufiger Fehler von Unternehmen ist es, den Plan mit dem Forecast zu überschreiben. Durch die Auswertung von Ist, Plan und Forecast kann man jedoch sehr viel in Sachen Verbesserung der Planung lernen. Zusätzlich kann man so zum Jahresende bewerten, wie gut die Erreichung der ursprünglichen Ziele war (auch wenn das manchmal schmerzlich ist).
Eine sehr häufig gestellte Frage ist die nach dem „richtigen Zeitpunkt“ für den Forecast. Die für viele ernüchternde Antwort lautet: Es gibt keinen richtigen Zeitpunkt für den Forecast. Jeder Zeitpunkt ist besser, als gar keinen Forecast zu machen. Es sollten jedoch zumindest zwei Forecasts pro Jahr im Sinne folgender Logik erstellt werden:
- Forecast 1: Den ersten Forecast führt man am besten nach dem ersten Quartal mit Blick auf das Geschäftsjahresende durch: Zu diesem Zeitpunkt hat man einen ersten Eindruck vom Geschäftsjahr bekommen und weiß schon ganz gut, wo die Reise hingehen wird.
 - Forecast 2: Nach dem dritten Quartal mit Blick über das Geschäftsjahr hinaus ist ein guter Zeitpunkt für den zweiten Forecast: Zu diesem Zeitpunkt kann man sehr gut einschätzen, wie sich das Geschäft entwickeln wird. Außerdem kann man auch schon ins Folgejahr „hineinschauen“ und so bspw. die ersten sechs Monate des Folgejahres prognostizieren – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
 
Konzerne und große mittelständische Unternehmen gehen beim Forecast sogar noch einen Schritt weiter. Breit aufgestellte Controlling-Abteilungen führen einen rollierenden Forecast durch. Das bedeutet, monatlich oder quartalsweise zwölf bis fünfzehn Monate in die Zukunft zu prognostizieren. Dieser Prozess soll hier allerdings nur der Vollständigkeit dienen, weil er für KMU und Start-ups zu aufwendig ist. So viel zur Theorie. Wie kann nun ein pragmatischer, regelmäßiger Forecast-Prozess zum Leben erweckt werden?
 
 How to Forecast?
In KMU herrscht ein gewisser Respekt vor dem Aufwand, den ein Forecast in Erstellung und Pflege nach sich zieht. Das resultiert häufig daraus, dass sich viele Unternehmen bei der Durchführung zu sehr im Detail verlieren und bereits verfügbare Informationen nicht vollständig nutzen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: Sofern richtig aufgesetzt, kann der Forecast auch sehr rasch und pragmatisch durchgeführt werden. Drei wesentliche Erfolgsfaktoren sollten dabei beachtet werden.
 
 Der Forecast basiert auf Ist-Daten
Um der Anforderung nach einem besseren Blick in die Zukunft zu genügen, müssen bereits Daten aus dem laufenden Geschäftsjahr als Aufsatzpunkt herangezogen werden. Wenn der erste Forecast des Jahres beispielsweise im April durchgeführt wird, setzt dieser auf den Ist-Werten für Januar bis März auf. Für den zweiten Forecast im September gelten dann die Ist-Werte für Januar bis August als Grundlage und die Werte aus dem ersten Forecast als Anhaltspunkt.
Die Berücksichtigung der Ist-Daten ermöglicht einerseits eine Bestandsaufnahme, auf der realistisch prognostiziert werden kann. Anderenfalls liefert sie eine fundierte Grundlage, mit der regelmäßige Umsätze und Kosten einfach fortgeschrieben werden können. Das nimmt schon einiges an Glaskugellesen aus der Übung heraus. Sofern auch brauchbare Vorjahreswerte zur Verfügung stehen, können diese ebenfalls für den Forecast genutzt werden, um etwaige saisonale Effekte bei Umsätzen und Kosten abstimmen zu können. Budget- oder Plandaten für das Gesamtjahr sollten zusätzlich als Anhaltspunkt und Reality Check verwendet werden.
 
 Der Forecast ist an den wesentlichen Treibern des Geschäfts ausgerichtet
Die Erstellung des Forecasts soll keinesfalls zur organisationslähmenden Mammutaufgabe verkommen. Hier schafft mehr Detail nur selten Mehrwert. Die Kunst beim Forecast ist es vielmehr, die wesentlichen Business-Treiber herauszufinden und sich auf diese zu fokussieren. Im Detail natürlich je nach Geschäftsmodell unterschiedlich, lassen sie sich jedoch verallgemeinernd in vier Cluster einteilen:
Umsatz: Für den Umsatz-Forecast stehen das Bestandsgeschäft (bestehende Kundenbeziehungen) und das potenzielle Neugeschäft im Fokus. Beim Bestandsgeschäft kann man den Forecast recht einfach an den erwartbaren Umsätzen aus den laufenden Kundenverträgen ausrichten. Dabei sollte man auch immer Erfahrungswerte in Bezug auf mögliche Kündigungen einfließen lassen. Der Forecast für das Neugeschäft erfordert schon etwas mehr planerische Ausrichtung, da eine realistische Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von neuen Aufträgen notwendig ist. Hierbei hilft es, die CRM-Pipeline rückwärts, von gelegten Angeboten bis noch losen Kontakten, abzuarbeiten und zu jedem Kunden in der Pipeline eine Einschätzung in Bezug auf Auftragshöhe, Auftragszeitpunkt und Zeitpunkt der ersten möglichen Rechnungsstellung zu geben. Für den Umsatz-Forecast zählt ausschließlich der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Im Zuge der Bewertung des Neugeschäfts kann es also passieren, dass aufgrund von langen Sales-Zyklen keine neuen Umsätze in der Forecast-Periode entstehen. Diese kann man aber schon für die nächste Forecast-Periode vorhalten. Die Summe der erwartbaren Umsätze aus dem Bestands- und dem Neugeschäft abzüglich möglicher Kündigungen ergibt einen fundierten Umsatz-Forecast.
Herstellkosten: Nachdem der Umsatz prognostiziert ist, gilt es jene Kosten, die direkt mit der Erzielung des Umsatzes einhergehen, vorzusehen. Diese beinhalten je nach Geschäftsmodell Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Waren und externe Dienstleistungen (z.B.: Subunternehmer), die direkt an der Umsatzerzielung teilnehmen. Zusätzlich sollten auch etwaige Provisionen, die an Vertriebspartner zu verrichten sind sowie Verpackungs- und Frachtkosten für Produkte berücksichtigt werden. Zur Vereinfachung des Forecasts für die variablen Kosten kann man sich entweder auf repräsentative Ist-Werte aus der Vergangenheit beziehen oder – für Controlling-Connaisseurs – auch die Deckungsbeitrags- bzw. Stückkostenkalkulation heranziehen. Auch hier gilt es, nicht jede sprichwörtliche Schraube zu kalkulieren, sondern für den Beginn mit realistischen Prozentwerten zu arbeiten (beispielsweise betragen die variablen Kosten im Durchschnitt 35 Prozent des Umsatzes).
Sonstige Kosten: Zu diesen zählen, je nach Geschäftsmodell in unterschiedlicher Größenordnung, Personalkosten, Büro und Miete inkl. Instandhaltung, Software und IT, Beratung, Buchführung und Werbung. Die sonstigen Kosten sind meist vermeintlich einfacher zu prognostizieren. Viele dieser Positionen können anhand der Vergangenheitswerte fortgeschrieben werden. Eine Differenzierung ist allerdings oft ratsam, um nicht blind die Vergangenheit fortzuschreiben. Klassiker, die hier gern vergessen werden, sind Sonderzahlungen für Personal, Jahresrechnungen für Beratungen und Lizenzen (z.B.: Rechnungen für die Jahresabschlusserstellung, Jahreslizenzabrechnungen) und Sonderkosten für Werbeaktionen etc.
Liquidität: Ein besonders unbeliebtes Thema in jedem Forecast ist die Liquidität. Diese entscheidet jedoch im Zweifelsfall über die wirtschaftliche Standfähigkeit eines Unternehmens. Frei nach dem berühmten Spruch „Revenue is vanity, profit is sanity, cash is king“, sollte die Liquidität auch im Forecast berücksichtigt werden. Auf die Gefahr hin repetitiv zu sein, zählt auch hier, nicht jede Kontotransaktion vorauszusehen, sondern die wichtigsten Stellschrauben zu fokussieren.
Diese sind in der Regel für die Liquidität: Zahlungseingänge von Kunden: aus dem Umsatz-Forecast abgeleitete Zahlungsziele der Kunden; Zahlungsausgänge an Lieferanten/Personal etc.: aus dem Kosten-Foreacst abgeleitete Zahlungsziele an Lieferanten; Entwicklung der Lagerbestände; Investitionen; Finanzierung mit Berücksichtigung der Einzahlungen aus Kreditaufnahmen und der regelmäßigen Rückzahlungen der laufenden Kredite; unterjährige Steuer- und Gebührenzahlungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer(voraus)zahlungen, Sozialabgaben).
 
 Der Forecast basiert auf kaufmännischer Vorsicht anstatt unternehmerischem Optimismus
Wenn es darum geht, ein realistisches Bild der Geschäftsentwicklung zu zeichnen, ist der unternehmerische Optimismus oft das Eintrittstor zur Realitätsverweigerung. Das gilt es beim Forecast – genauso wie bei der Wetterprognose – unbedingt zu vermeiden. Daher ist beim Forecast kaufmännische Vorsicht geboten. Bei der Überprüfung der Forecast-Ergebnisse sollte deshalb unbedingt ein sog. Reality Check gemacht werden, der folgende Fragen umfasst:
- Basiert der Sales-Forecast auf Fakten (Erwartungswerte für Folgegeschäft, bestehende Leads, Angebote) oder wurde rein das Prinzip Hoffnung angewendet?
 - Kann das erwartete Umsatzwachstum mit den aktuellen Ressourcen gestemmt oder muss die Kapazität aufgestockt werden?
 - Muss für das Umsatzwachstum in Marketing, Werbung oder sonstige Bereiche investiert werden?
 - Sind alle unterjährigen Kosten berücksichtigt (z.B.: Kosten für Jahresabschluss, Strom/Gas)?
 
Ein weiterer hilfreicher Reality Check ist, den Forecast für zumindest zwei Szenarien anzuwenden. Ein Szenario sollte dabei ein „pessimistic case“ sein, in dem die Ergebnisauswirkungen einer schwächeren Geschäftsentwicklung prognostiziert und in diesem Zuge auch Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung vorbereitet werden. Damit ist man auf unerwartete Entwicklungen vorbereitet und kann rasch reagieren. Es darf natürlich auch gleichzeitig ein „moonshot case“ erstellt werden, in dem die Konsequenzen eines starken Wachstums dargestellt werden. Das sollte aber keine reine Motivationsübung sein, schließlich benötigt es auch für ein starkes Wachstum vorbereitende Maßnahmen, sonst ist der Übergang zum „pessimistic case“ ein allzu rascher.
Prognosen sind sicherlich nicht einfach, dennoch sind sie einer der wichtigsten Hebel, um als Unternehmer in den „Driver Seat“ zu kommen und proaktiv und mit Voraussicht die Entwicklung des eigenen Unternehmens zu gestalten. Mit der richtigen Struktur und einem pragmatischen Zugang wird der Forecast zu einem der wichtigsten Steuerungsprozesse für Unternehmen. Das sorgt für mehr Sicherheit und macht auch mehr Spaß, als sich ausschließlich dem Prinzip Hoffnung hinzugeben. Oder wie es Mark Twain einst ausdrückte: „It is best to read the weather forecast before praying for rain.“
Die Autoren Bernhard Frühlinger und Christian Löw sind Gründer und Geschäftsführer der Acquedus Business Services GmbH. Mit dem digitalen Controlling-Service Adam bieten sie ein Tool für KMU und Start-ups an.
Liquiditätsmanagement für Start-ups: Warum Tagesgeldkonten ein unterschätztes Tool sind
Einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen Start-ups, finanzielle Puffer flexibel und sicher aufzubauen und damit die Planbarkeit zu erhöhen. Tipps und To-dos.
                
        
    
        Liquidität ist das Schmiermittel jedes Start-ups. Wer die Zahlungsfähigkeit nicht im Blick behält, riskiert, dass bereits kleine Verzögerungen bei Kundenzahlungen oder Investorenmitteln den gesamten Betrieb ins Wanken bringen. Gerade junge Unternehmen mit schwankenden Einnahmen brauchen daher ein sauberes Liquiditätsmanagement, um Gehälter, Mieten und andere Fixkosten zuverlässig zu bedienen. Studien und Praxisberichte zeigen immer wieder, dass viele Gründer diesen Aspekt unterschätzen, weil der Fokus auf Wachstum, Produktentwicklung oder Markteintritt liegt. Dabei können schon einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen, finanzielle Puffer aufzubauen und die Planbarkeit zu erhöhen. Doch warum nutzen so wenige Start-ups dieses naheliegende Tool?
Finanzielle Flexibilität als Schlüssel: Warum kurzfristige Reserven entscheidend sind
Kurzfristige Liquiditätsreserven sind für Start-ups ein Puffer gegen Unsicherheit. Sie gleichen schwankende Einnahmen aus und sichern, dass Gehälter, Mieten oder Lieferantenrechnungen pünktlich bedient werden. Dabei handelt es sich um sofort verfügbare Mittel, die nicht langfristig gebunden sind. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG betont, dass selbst wenige Wochen Verzögerung bei Investorenzahlungen oder Kundeneingängen schnell Druck aufbauen. Saisonale Schwankungen oder unerwartete Kosten verstärken diesen Effekt. Ein finanzielles Polster wirkt wie ein Airbag in turbulenten Phasen. In dynamischen Gründungszentren wie Berlin oder München zeigt sich, wie wertvoll solche Rücklagen sind. Flexibilität entsteht nicht durch Kredite, sondern durch vorbereitete Mittel auf verlässlichen Konten. Wer hier die besten Konditionen im Blick behalten will, findet mit einem Tagesgeldvergleich eine einfache Möglichkeit, passende Angebote zu prüfen und Liquiditätsreserven sinnvoll zu parken.
 
 Tagesgeldkonten als unterschätztes Werkzeug: Was sie auszeichnet
Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, auf dem Einlagen täglich verfügbar bleiben. Anders als Festgeld bindet es Kapital nicht langfristig und unterscheidet sich dadurch von Girokonten oder Fonds. Anbieter wie ING, DKB oder Santander bieten einfache Online-Verwaltung ohne versteckte Gebühren. Sicherheit entsteht durch die staatlich garantierte Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Transparenz zeigt sich in klaren Konditionen, nachvollziehbaren Zinsgutschriften und Online-Tools, die jederzeit Überblick schaffen. Für Start-ups bedeutet das: Geld bleibt flexibel, transparent und dennoch verzinst. Gerade diese Einfachheit sorgt dafür, dass Tagesgeldkonten Stabilität ins Finanzmanagement bringen und Liquidität planbar bleibt.
 
 Vorteile von Tagesgeldkonten: Tägliche Verfügbarkeit, Zinssicherheit und Risikoarmut
Die Vorteile eines Tagesgeldkontos lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Tägliche Verfügbarkeit: Guthaben kann jederzeit abgerufen werden – ein Pluspunkt bei spontanen Ausgaben oder Liquiditätsengpässen.
 - Zinssicherheit: Die Verzinsung liegt meist über dem Nullniveau von Girokonten. Auch wenn Zinsen schwanken können, bleibt die Planung im Vergleich stabiler.
 - Risikoarmut: Durch die europäische Einlagensicherung sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt.
 
Banken wie N26, Consorsbank, ING oder DKB werben gezielt mit dieser Kombination aus Flexibilität, Transparenz und Sicherheit. Für Start-ups entsteht dadurch ein solides Sicherheitsnetz, das Cashflow-Schwankungen abfedert und Liquidität verlässlich absichert.
 
 Phasen von Investitionspausen clever überbrücken
Investitionspausen entstehen, wenn Projekte verschoben werden oder Finanzierungsrunden länger dauern. Statt Kapital ungenutzt auf Girokonten zu lagern, bietet sich ein Tagesgeldkonto als temporäre Parkmöglichkeit für überschüssige Liquidität an. Hier bleibt Geld verfügbar, verbunden mit einer überschaubaren Rendite von meist 2–3 % p. a. Gerade in wachstumsorientierten Branchen wie dem Technologieumfeld, wo Produktentwicklungen oft verschoben werden, hat sich diese Praxis etabliert. So bleibt Kapital nutzbar, Gehälter und laufende Kosten gesichert, bis sich neue Chancen ergeben.
 
 Rücklagenstrategie mit Tagesgeldkonten: Sicherheit für unerwartete Situationen
Rücklagen sind ein finanzieller Schutzschild gegen das Unvorhersehbare. Ob defekte Maschinen, steigende Energiepreise oder ausgefallene Kundenaufträge – Reserven verhindern Notlagen. Ein Tagesgeldkonto ermöglicht es, diese Notfallreserven systematisch aufzubauen, indem regelmäßig kleine Beträge überwiesen werden. Viele Experten empfehlen, drei bis sechs Monatsgehälter als Liquiditätspuffer vorzuhalten. Laut Studien des ifo Instituts nutzen erfolgreiche Start-ups wie FlixBus oder Lieferando solche Strategien. Neben wissenschaftlichen Analysen zeigen auch Banken wie DKB oder ING, dass transparente Konditionen Vertrauen schaffen. Die Einlagen bleiben verfügbar und gleichzeitig getrennt vom operativen Geschäft. Diese klare Struktur stärkt Investorenvertrauen und erhöht die langfristige Stabilität.
 
 Tagesgeld als Baustein einer ganzheitlichen Finanzplanung
Ein Tagesgeldkonto ersetzt keine umfassende Finanzstrategie, ergänzt jedoch andere Instrumente wie Business-Kredite, Beteiligungskapital oder klassische Finanzierungen. Finanzberater empfehlen, Tagesgeld bewusst als Basisbaustein einzusetzen. In Kombination mit Budgetplanung, Controlling-Software entsteht ein solides Fundament. Während Aktien oder Fonds auf Rendite abzielen, bietet das Tagesgeldkonto Sicherheit, Transparenz und Verfügbarkeit. Für Start-ups passt es in eine hybride Strategie: Wachstum durch Investments, Stabilität durch Liquiditätsreserven und Steuerpuffer. Neben Rücklagen und Parkmöglichkeiten wird so Planbarkeit geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit langfristig stärkt.
 
 Fazit: Ein unterschätztes Tool mit großem Potenzial
Tagesgeldkonten sind keine spektakulären Finanzinstrumente, doch gerade ihre Einfachheit macht sie wertvoll. Start-ups profitieren von sofortiger Verfügbarkeit, überschaubarer Verzinsung mit planbarer Konstanz und hoher Sicherheit. Als Ergänzung zu anderen Finanzstrategien ermöglichen sie eine solide Basis, um flexibel auf Chancen und Krisen zu reagieren. Während Banken wie ING oder DKB dieses Produkt schon lange anbieten, nutzen inzwischen auch junge Unternehmen wie Celonis oder N26 solche Konten. Damit wird deutlich: Liquiditätsmanagement muss nicht kompliziert sein. Ein Tagesgeldkonto reicht oft, um Stabilität und Planungssicherheit nachhaltig zu unterstützen.
Die Mischung schafft ein stabiles Finanzierungsumfeld für Start-ups
Wie Start-ups ihre Risikokapital-Finanzierungen mit öffentlichen Fördermitteln strategisch ergänzen können, erfahren wir im Doppel-Interview mit Dr. Philipp Nägelein, Mitgründer von Zebra Embassy, und Dr. Sophie Ahrens-Gruber, Investorin und Principal bei ACTON Capital.
                
        
    
        Laut dem aktuellen Deutschen Startup Monitor nutzten zuletzt 48,8 Prozent der Start-ups staatliche Fördermittel, während nur 18,9 Prozent auf Venture Capital zurückgriffen. Welche Bedeutung haben öffentliche Fördermittel damit für Innovation und Wachstum in der Start-up-Szene?
Philipp Nägelein: Isoliert betrachtet ergeben diese Datenpunkte noch keinen klaren Trend. Was wir aber verstärkt beobachten, ist, dass immer mehr Tech-Start-ups und Scale-ups einen Finanzierungsmix nutzen. Neben Venture Capital, Venture Debt und operativem Cashflow werden öffentliche Fördermittel zunehmend als weiterer Finanzierungsbaustein nachgefragt. Diese Mittel ermöglichen Innovationen, die sonst möglicherweise nicht umgesetzt würden. Dennoch sollten ergänzend private Investitionen gestärkt werden, um nachhaltiges Wachstum und Skalierung zu fördern.
 
 Warum tut sich Deutschland mit der Finanzierung durch Risikokapital so schwer?
Sophie Ahrens-Gruber: 2023 gab es einen Rückgang von etwa 30 Prozent bei Wagniskapitalfinanzierungen in Deutschland. Das kann man kritisch sehen – oder als natürliche Korrektur nach dem Bewertungsboom der Niedrigzinsperiode. Seit 2020 ist der Sektor dennoch um 20 Prozent gewachsen. Die Fundamentaldaten zeigen folglich, dass mehr Kapital zur Verfügung steht. Der Hauptpunkt ist, dass die großen nationalen Kapitalsammelstellen, wie zum Beispiel Pensionskassen, im Gegensatz zu anderen Ländern nicht in diese Assetklasse investieren können. Daher ist die Abhängigkeit bei großen Finanzierungsrunden von internationalem Wachstumskapital höher. In den letzten Jahren sind diese Investitionen rückläufig. Das erschwert die Finanzierung großer Kapitalbedarfe mit Risikokapital.
 
 Welchen Stellenwert hat vor diesem Hintergrund die Kombination aus öffentlichen Fördermitteln und privatem Kapital?
Philipp Nägelein: Die Mischung aus öffentlichen Fördermitteln und privatem Kapital schafft ein stabiles Finanzierungsumfeld für Start-ups. Fördergelder senken das Innovationsrisiko, erleichtern den Start und ziehen private Investitionen an, die wiederum schnelleres Wachstum und Internationalisierung ermöglichen. Eine enge Verzahnung beider Finanzierungsformen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Start-up-Ökosystems nachhaltig.
Sophie Ahrens-Gruber: Wie erfolgreich die Mischung aus privaten und öffentlichen Fördermitteln ist, zeigt das Beispiel der DARPA (Defense Advanced Research Projects Agency). Diese Behörde hat zahlreiche bahnbrechende Technologien gefördert, darunter Internetprotokolle, GPS und selbstfahrende Autos. In den USA investiert die Regierung durch Fördermaßnahmen etwa 0,5 Prozent des BIP, während die Venture-Capital-Industrie 0,7 Prozent ausmacht. Diese Partnerschaft hat eine riesige Industrie hervorgebracht – Apple, NVIDIA, Microsoft, Alphabet und Amazon sind heute die fünf wertvollsten Unternehmen der Welt.
 
 Welche Fehler machen Start-ups bei der Fördermittelbeschaffung – und wie können sie diese vermeiden?
 Philipp Nägelein: Der gravierendste Fehler ist, öffentliche Fördermittel isoliert und nachrangig zu behandeln. Das kostet bares Geld. Darum: Jedes Start-up braucht eine Public-Funding-Strategie. Alle Finanzierungsbausteine sollten strategisch kombiniert werden, um nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen. Weiterhin darf die Compliance nicht unterschätzt werden. Wer mit Steuergeldern gefördert wird, muss Rechenschaft ablegen. Hier stößt das agile 80/20-Prinzip vieler Start-ups an seine Grenzen. Gerade bei komplexen Förderstrukturen kann professionelle Unterstützung entscheidend sein.
 
 Was muss sich ändern, damit Start-ups bessere Finanzierungsmöglichkeiten erhalten?
Philipp Nägelein: Mehr „Financial Literacy“ außerhalb der bekannten Start-up-Zentren ist dringend notwendig. Viele Gründerteams wählen die falsche Finanzierungsform oder verpassen Chancen, weil ihnen das Wissen über öffentliche und private Kapitalquellen fehlt. Hier braucht es mehr Aufklärung und gezielte Beratung.
Sophie Ahrens-Gruber: Deutschland muss mehr Anreize für institutionelle Investoren schaffen, in Venture Capital zu investieren. Der VC-Anteil am BIP liegt in Deutschland nur bei 0,047 Prozent – etwa 31 Prozent unter dem französischen Niveau und sogar über 50 Prozent unter dem britischen Anteil. In den USA ist der Anteil fünfzehn Mal höher (0,72 Prozent im Jahr 2019). Hier gibt es erheblichen Nachholbedarf.
Frau Dr. Ahrens-Gruber, Herr Dr. Nägelein – danke für die Insights
Fehler in der Buchhaltung frühzeitig erkennen
Wer die Buchhaltung zu Beginn unterschätzt, gerät schnell in einen Verwaltungsmodus, der auf Zuruf funktioniert – ohne System, ohne feste Abläufe. Genau dadurch entstehen typische Fehler wie fehlende Belege, verpasste Fristen oder falsch gebuchte Ausgaben. Häufig fehlt es nicht an Wissen, sondern an klaren Zuständigkeiten und verlässlichen Abläufen.
                
        
    
        Buchhaltungsfehler entstehen nicht, weil Gründer unachtsam sind, sondern weil Prozesse oft unstrukturiert bleiben. Wer direkt Ordnung schafft, reduziert das Fehlerrisiko und stärkt die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Investoren oder dem Finanzamt.
Hier passieren in der Praxis die meisten Fehler
Gerade wenn die Buchhaltung ohne klare Struktur läuft, schleichen sich typische Stolperfallen ein – oft unbemerkt und mit spürbaren Folgen. An diesen Stellen schleichen sich typische Fehler besonders schnell ein:
- Private und geschäftliche Ausgaben werden über dasselbe Konto abgewickelt
 - Belege fehlen, sind unvollständig oder werden nicht archiviert
 - Umsatzsteuer wird falsch berechnet oder zu spät gemeldet
 - Buchhaltung erfolgt ohne klare Struktur oder mit ungeeigneten Mitteln
 - Verantwortlichkeiten und Routinen sind nicht definiert
 
Private und geschäftliche Ausgaben konsequent trennen
Ein häufiger Anfängerfehler ist die fehlende Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben. Was zunächst praktisch erscheint, führt im Alltag schnell zu unübersichtlichen Buchungen und steuerlichen Problemen.
Wer private Einkäufe über das Firmenkonto abwickelt oder geschäftliche Ausgaben vom Privatkonto bezahlt, erschwert die korrekte Verbuchung und läuft Gefahr, dass Betriebsausgaben bei einer Prüfung aberkannt und nachträglich besteuert werden. Ein typischer Fall ist etwa ein privat gekaufter Laptop, der nachträglich als Betriebsausgabe angesetzt wird – ohne nachvollziehbare Dokumentation lässt sich dieser Aufwand steuerlich nicht geltend machen.
 
 Belege lückenlos und revisionssicher aufbewahren
Jede Buchung braucht einen nachvollziehbaren Beleg – das ist Grundlage für jede steuerliche Anerkennung. In der Praxis fehlen jedoch häufig Kassenzettel, digitale Rechnungen werden nicht systematisch erfasst oder Barbelege landen ungeordnet in Papierstapeln.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) verlangen eine revisionssichere Ablage. Das gilt auch für digital erfasste Belege. Diese müssen vollständig, nachvollziehbar und dauerhaft unveränderbar aufbewahrt werden. Wer darauf nicht achtet, riskiert bei einer Betriebsprüfung die Streichung betroffener Ausgaben.
 
 Umsatzsteuer korrekt behandeln und Fristen zuverlässig einhalten
Viele Gründer entscheiden sich zunächst für die Kleinunternehmerregelung, ohne die Auswirkungen auf Rechnungsstellung und Steuerpflicht im Detail zu kennen. Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Umsatzsteuer ausgewiesen wird, obwohl dafür keine Berechtigung vorliegt. In diesem Fall muss die Steuer dennoch abgeführt werden.
Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer müssen zudem bestimmte Pflichtangaben enthalten, etwa den vollständigen Namen und die Anschrift des Leistungserbringers, eine fortlaufende Rechnungsnummer und den korrekten Steuersatz. Auch die regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird oft unterschätzt. Wer Termine verpasst, riskiert Mahngebühren oder Schätzungen seitens des Finanzamts – und das bereits im ersten Jahr.
 
 Buchhaltungssoftware gezielt einsetzen
Viele Gründer beginnen mit einfachen Tabellen oder handschriftlichen Notizen. Diese Methoden reichen aber schnell nicht mehr aus. Sie erhöhen die Fehleranfälligkeit und erschweren die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich.
Digitale Buchhaltungstools bieten eine echte Entlastung. Sie ermöglichen automatische Belegzuordnung, eine integrierte Bankanbindung und aussagekräftige Auswertungen. Wer diese Systeme einsetzt, reduziert den zeitlichen Aufwand deutlich und vermeidet doppelte Arbeit sowie unnötige Rückfragen. Besonders effektiv ist es, Belege laufend zu erfassen statt alles gebündelt am Jahresende aufzuarbeiten.
 
 Buchhaltungsprozesse strukturiert und sicher gestalten
Damit sich typische Buchhaltungsfehler gar nicht erst einschleichen, braucht es klare Prozesse und einfache Werkzeuge, die sich gut in den Arbeitsalltag integrieren lassen – etwa für die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung, wie sie für viele Gründer als Standardverfahren gilt.
Die folgenden Maßnahmen haben sich für Gründer in der Praxis bewährt:
- Ein separates Geschäftskonto einrichten und private Ausgaben konsequent vermeiden
 - Belege direkt nach dem Kauf digital erfassen und systematisch ablegen
 - Umsatzsteuerpflicht regelmäßig prüfen und relevante Fristen aktiv im Kalender verfolgen
 - Digitale Buchhaltungstools einsetzen, um Abläufe zu automatisieren und Zeit zu sparen
 - Feste Buchhaltungszeiten definieren und Aufgaben intern oder mit dem Steuerberater verteilen
 
Firmenkonto nutzen und Zahlungswege klar definieren
Ein separates Geschäftskonto ist die Basis für jede saubere Buchhaltung. Es trennt private und unternehmerische Finanzflüsse und sorgt für nachvollziehbare Buchungen gegenüber dem Finanzamt.
Barzahlungen sollten vermieden werden, stattdessen bieten digitale Transaktionen mit Belegnachweis die nötige Transparenz. Firmenkreditkarten mit automatischer Kategorisierung helfen zusätzlich, die Buchführung zu entlasten.
 
 Digitale Belegerfassung in den Alltag integrieren
Digitale Buchhaltungslösungen ermöglichen eine einfache und systematische Belegerfassung – per App, Scanner oder E-Mail-Upload. Belege werden automatisch erkannt, kategorisiert und archiviert. Das spart wertvolle Zeit beim Monatsabschluss und reduziert Fehlerquellen deutlich.
Zudem entsteht eine lückenlose Dokumentation, die bei Rückfragen durch das Finanzamt jederzeit abrufbar ist. Durch die Integration in bestehende Workflows – etwa direkt nach dem Einkauf oder dem Rechnungseingang – wird die Belegerfassung zur Routine statt zur Nacharbeit.
 
 Umsatzsteuerpflicht regelmäßig prüfen und dokumentieren
Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung sollte bewusst getroffen und im weiteren Verlauf regelmäßig überprüft werden. Gerade bei wachsendem Umsatz ist es entscheidend, die Umsatzgrenze im Blick zu behalten, um steuerliche Konsequenzen frühzeitig einschätzen zu können.
Hilfreich sind digitale Kalender mit Erinnerungsfunktionen, um relevante Schwellenwerte rechtzeitig zu prüfen. Ergänzend dazu empfiehlt sich eine regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater – idealerweise einmal pro Quartal –, um frühzeitig Klarheit über mögliche Anpassungen zu erhalten. So lassen sich Nachzahlungen vermeiden und steuerliche Pflichten zuverlässig erfüllen.
 
 Buchhaltung mit festen Abläufen organisieren
Ohne feste Routinen bleibt die Buchhaltung oft liegen – mit steigender Fehleranfälligkeit. Eine klare Zeitstruktur, zum Beispiel wöchentliche Buchhaltungsstunden, schafft Übersicht und verhindert Nachlässigkeiten.
Aufgaben wie Belegprüfung, offene Rechnungen oder Kontenabstimmung sollten intern klar verteilt und mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Checklisten für Monats- und Jahresabschluss sichern zusätzlich den Überblick.
 
 Buchhaltung selbst steuern oder gezielt auslagern
Die Buchhaltung muss kein Bremsklotz sein – sie lässt sich mit wenigen Mitteln dauerhaft in den Griff bekommen. Wer sich um Struktur, Tools und Zuständigkeiten kümmert, legt das Fundament für ein stabiles Rechnungswesen und spart langfristig Zeit und Kosten.
Nicht alles muss intern erledigt werden. Viele Aufgaben lassen sich digitalisieren oder gezielt an den Steuerberater übergeben. Entscheidend ist, den Überblick zu behalten und die Verantwortung bewusst zu steuern.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, erste Prozesse aufzusetzen oder bestehende Abläufe zu verbessern. Schon kleine Veränderungen bringen spürbare Erleichterung – und verhindern, dass Steuerfehler zum unnötigen Risiko werden.
Wird Silber das neue Gold? Die unterschätzte Investmentchance
Immer mehr Investoren erkennen das Potenzial von Silber als Anlageform. Was macht Silber so besonders? Könnte es tatsächlich Gold als favorisierte Anlageform ablösen?
                
        
    
        Silber galt lange als der kleine Bruder von Gold – eine wertvolle Ressource, aber nicht mit dem gleichen Prestige versehen. Doch in den letzten Jahren hat sich das Blatt gewendet. Immer mehr Investoren erkennen das Potenzial von Silber als Anlageform. Der Markt verändert sich, und mit ihm die Chancen für Anleger. Während Gold traditionell als Absicherung gegen wirtschaftliche Krisen und Inflation betrachtet wird, rückt Silber immer stärker als Alternative in den Fokus.
Auch institutionelle Investoren zeigen wachsendes Interesse an dem Edelmetall. Die Nachfrage steigt, getrieben durch technologische Entwicklungen, Nachhaltigkeitsaspekte und die veränderte Finanzmarktlandschaft. Was macht Silber so besonders? Könnte es tatsächlich Gold als favorisierte Anlageform ablösen?
 
 Warum Silber? Die wichtigsten Argumente
Während Gold traditionell als sichere Anlage in Krisenzeiten gilt, bietet Silber einige entscheidende Vorteile:
- Industrienachfrage: Silber wird in der Elektronik, Medizintechnik und Solarindustrie verwendet. Besonders der Ausbau erneuerbarer Energien verstärkt die Nachfrage.
 - Knappheit: Die Silbervorräte schrumpfen schneller als die von Gold. Der industrielle Verbrauch übersteigt die Neuförderung zunehmend.
 - Wertsteigerungspotenzial: Silber ist historisch unterbewertet im Vergleich zu Gold. Viele Experten sehen hier noch erhebliches Aufholpotenzial.
 - Erschwinglichkeit: Der Einstieg in Silber ist für Kleinanleger leichter möglich als bei Gold, da es deutlich günstiger pro Unze ist.
 
Diese Faktoren machen Silber zu einem interessanten Investment und gelten auch als eine strategische Ergänzung für jedes Portfolio. Während Gold oft nur als Vermögensspeicher betrachtet wird, hat Silber einen realwirtschaftlichen Nutzen, was es langfristig stabiler machen könnte.
                
        
    
Silber als Inflationsschutz?
In Zeiten hoher Inflation suchen Investoren nach stabilen Werten. Während Gold hier traditionell als sichere Anlage gilt, hat auch Silber ähnliche Eigenschaften. Historisch gesehen hat Silber in Inflationszeiten oft eine starke Performance gezeigt. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit könnte Silber also ein wertvoller Bestandteil eines gut diversifizierten Portfolios sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Volatilität. Silber neigt dazu, stärkere Kursschwankungen als Gold zu zeigen. Dies kann einerseits, als Risiko betrachtet werden, bietet andererseits aber auch Chancen für dynamische Investoren. In Phasen hoher Inflation oder wirtschaftlicher Unsicherheiten haben Edelmetalle in der Vergangenheit oft eine stabilisierende Rolle im Portfolio gespielt – und Silber könnte hier eine noch größere Rolle übernehmen.
 
 Silber vs. Gold: Was ist die bessere Wahl?
Beide Edelmetalle haben ihre Daseinsberechtigung. Während Gold vor allem als Wertspeicher dient, bietet Silber zusätzlich industriellen Nutzen. Wer von steigender Nachfrage profitieren möchte, könnte in Silber eine interessante Alternative finden.
Ein weiterer Vorteil von Silber ist seine höhere Volatilität, die kurzfristig hohe Gewinne ermöglichen kann – natürlich verbunden mit einem höheren Risiko. Anleger sollten sich bewusst sein, dass der Silberpreis durch die Industrienachfrage stärker beeinflusst, wird als der Goldpreis. Während Gold oft als reines Kriseninvestment dient, kann Silber von wirtschaftlichen Aufschwüngen profitieren.
 
 Lagerung: Ein wichtiger Faktor für Edelmetall-Investments
Beim Investieren in Edelmetalle stellt sich schnell die Frage der sicheren Lagerung. Während Gold oft in Tresoren oder Bankschließfächern aufbewahrt wird, benötigt Silber aufgrund seines höheren Volumens mehr Platz. Physische Silberbestände nehmen erheblich mehr Raum ein als Gold in gleicher Wertmenge, was die Lagerung erschwert und teurer machen kann. Zudem sind viele Schließfächer und Tresoranlagen auf Gold spezialisiert und weniger auf größere Mengen Silber ausgelegt.
Ein weiteres Thema ist die Sicherheit. Während Silber in privaten Tresoren gelagert werden kann, besteht das Risiko von Diebstahl, insbesondere bei großen Mengen. Auch die Versicherungskosten sind nicht zu unterschätzen. Wer größere Silbermengen hält, sollte sich daher über professionelle Lagerstätten wie beim Goldkontor Hamburg informieren, die speziell für Edelmetalle ausgelegt sind.
 
 Silber als nachhaltige Investition
Neben den finanziellen Aspekten gewinnt auch die Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle bei Investmententscheidungen. Silber wird zunehmend als kritisches Material für die Energiewende angesehen. Es spielt eine wesentliche Rolle in der Produktion von Solarpanels, Batterien und anderen umweltfreundlichen Technologien. Während Gold hauptsächlich gehortet wird, hat Silber also einen klaren praktischen Nutzen, der langfristig für eine stabile Nachfrage sorgen könnte.
Gleichzeitig gibt es Herausforderungen in der Gewinnung. Der Silberbergbau kann umweltschädlich sein, weshalb nachhaltige Fördermethoden und Recyclingprogramme an Bedeutung gewinnen. Investoren, die auf ökologische Kriterien achten, sollten sich über die Herkunft ihres Silbers informieren und gegebenenfalls in recyceltes oder nachhaltig gefördertes Silber investieren.
 
 Silber als unterschätzte Investmentchance
Ob Silber das neue Gold wird, bleibt abzuwarten. Doch die Argumente sprechen für sich: Eine steigende Industrienachfrage, begrenzte Ressourcen und ein vergleichsweise niedriger Preis machen Silber zu einer attraktiven Anlagealternative. Wer sein Portfolio diversifizieren und von den langfristigen Potenzialen profitieren möchte, sollte Silber auf dem Radar haben.
Überleben im VC-Game 2025
Was Gründer*innen im VC-Game ändern müssen, um nicht ins Abseits zu geraten.
                
        
    
Zurückhaltung aufseiten der Investor*innen und sinkende Bewertungen prägen die aktuelle Finanzierungslandschaft für Start-ups – der Boom der Jahre 2021 und 2022 ist längst vorbei. Gerade jetzt brauchst du als Gründer*in Mut, damit dein Vorhaben nicht an fehlendem Kapital scheitert.
Denn Start-ups stoßen zunehmend auf kritische Kapitalgeber*innen und haben Probleme, Venture Capital (VC) einzusammeln. Ein Blick auf die Finanzierungsrunden im ersten Halbjahr 2024 verdeutlicht das: Fast 23 Prozent der europäischen Start-ups verloren an Wert. So hoch war der Anteil an Downrounds zuletzt im Jahr 2014, wie die Datenexpert*innen von PitchBook aufzeigen.
Investor*innen legen ihren Fokus verstärkt auf Profitabilität und ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Das Wachstumspotenzial ist nicht länger der alles entscheidende Faktor, Due DiligencePrüfungen werden zunehmend anspruchsvoller. Dadurch rücken Kennzahlen wie Vertriebseffizienz und Kund*innenabwanderungsrate (Churn) verstärkt in den Mittelpunkt.
 
 Das deutsche Finanzierungsklima: zu viel Zögern
In Deutschland herrscht aktuell eine auffallende Vorsicht unter Investor*innen. Risikofreudigere Kapitalgeber*innen aus dem Ausland halten sich zurück, was zu einer deutlichen Verlangsamung des Kapitalflusses führt. Nationale Investor*innen und staatliche Förderprogramme konzentrieren sich vornehmlich auf die Frühphasenfinanzierung von Start-ups.
Dadurch entstehen Finanzierungslücken, besonders in den späteren Wachstumsphasen, wie der aktuelle Deutsche Startup Monitor des Bundesverbands Deutsche Startups belegt.
Diese Zurückhaltung erschwert es vielen Start-ups, große Finanzierungsrunden abzuschließen und den Sprung in die nächste Wachstumsstufe zu schaffen. Die gestiegenen Anforderungen an Due-Diligence-Prüfungen und der verstärkte Fokus auf Profitabilität und Nachhaltigkeit verstärken diese Tendenz.
Vor diesem Hintergrund zögern viele Gründer*innen, große Summen an Wagniskapital aufzunehmen. Die Sorge vor einer möglichen Verwässerung der Unternehmensanteile bei niedrigeren Bewertungen und dem damit potenziell einhergehenden Kontrollverlust ist groß. Einige scheuen auch das Risiko, da umfangreiche Finanzierungsrunden mit einer größeren Fallhöhe einhergehen.
Doch trotz dieser Herausforderungen sollten deutsche Gründer*innen den Mut nicht verlieren. Wer eine wirklich bahnbrechende Geschäftsidee hat, die aktuelle Themen wie die Klimakrise oder die Digitalisierung adressiert, hat weiterhin Chancen, Kapital zu sichern. Start-ups sollten den Anspruch haben, das Unternehmen mutig zu skalieren und sich auf größere Finanzierungsrunden einzulassen.
Ein Blick in die USA zeigt, dass es möglich ist: Dort hat die Gründerkultur 2024 ein Comeback großvolumiger Finanzierungsrunden erlebt. Laut Crunchbase News konnten US-Start-ups zirka 240 Megadeals – Finanzierungen über 100 Millionen US-Dollar – erfolgreich abschließen. Dies beweist, dass Investor*innen bereit sind, hohe Summen zu investieren, wenn die Geschäftsidee überzeugt.
 
 Warum mehr Risikokapital für dein Start-up sinnvoll ist
Doch wann solltest du eigentlich darüber nachdenken, Risikokapital für dein Unternehmen zu beschaffen? Entscheidend ist, dass dein Start-up das Potenzial hat, ein exponentielles Wachstum aufzuweisen. Du brauchst ein vielversprechendes Geschäftsmodell und die Bereitschaft, schnell skalieren zu wollen. Dann ist es sinnvoll, die Aufnahme von Risikokapital anzustreben.
Denn grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ein größerer Finanzrahmen eine Reihe von Vorteilen bietet. Zuvorderst ermöglicht Wagniskapital, das Wachstum des eigenen Start-ups signifikant zu beschleunigen und wichtige Marktanteile zu gewinnen. Dadurch kannst du in die Produktentwicklung, das Marketing und den Vertrieb investieren und erhöhst so deine Chancen, in dynamischen Märkten zu bestehen. Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind hier die entscheidenden Schlagworte.
Durch die gezielte Auswahl von VC-Investor*innen bekommen Start-ups zudem wertvollen Zugang zu Know-how und können die Expertise der Kapitalgeber*innen nutzen. Die neuen Partner*innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch wichtige Netzwerke und Erfahrungen aus anderen Investitionen mit.
Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist dabei auch, dass Gründer*innen von der Reputation eines VC-Unternehmens profitieren können. Stehen namhafte Investor*innen hinter einem Start-up, erhöht das dessen Glaubwürdigkeit und kann die Basis für neue Partnerschaften und weitere Finanzierungsrunden bilden.
 
 So findest du geeignete Investor*innen
Damit sich diese positiven Aspekte voll entfalten können, solltest du genau darauf achten, mit welchen Kapitalgeber*innen du zusammenarbeitest. Branchenerfahrung ist dabei ein wichtiges Kriterium. Investor*innen sollten sich auf deinem Geschäftsfeld auskennen, um strategische Ratschläge geben und relevante Kontakte vermitteln zu können. Darüber hinaus sollte auch die Investmentstrategie der VC-Unternehmen mit den Zielen und Werten des Start-ups übereinstimmen. Gründer*innen sollten darauf achten, dass die Kapitalgeber*innen ihre langfristige Vision unterstützen und eine nachhaltige Kooperation anstreben.
Auf dieser Basis lässt sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partner*innen aufbauen, die dein Business verstehen und den Markt kennen. So lassen sich nachhaltige KPIs festlegen, die nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf langfristige Strategien einzahlen. Dieser Punkt zeigt deutlich: Wer die passenden Investor*innen findet, muss vor großen Finanzierungsrunden nicht zurückschrecken. Richtig eingesetzt bietet Wagniskapital vielmehr die Chance, das eigene Business sinnvoll auszubauen.
 
 Wie du mehr Risikokapital akquirieren kannst
Es lohnt sich also, über VC-Partnerschaften nachzudenken, wenn man überzeugt davon ist und glaubhaft verkaufen kann, dass das eigene Unternehmen exponentiell wachsen kann. Die einleitende Analyse der aktuellen Finanzierungslandschaft in Deutschland zeigt jedoch, dass die Beschaffung von Wagniskapital durchaus knifflig werden kann. Um derzeit erfolgreiche Deals abzuschließen, ist es wichtig, sich mit den veränderten Anforderungen von Investor*innen genauer auseinanderzusetzen. Du solltest vor allem auf folgende Punkte achten, wenn du dich auf eine Finanzierungsrunde vorbereiten willst:
Wertversprechen und Differenzierung
- USP: Kommuniziere klar, was dein Produkt von der Konkurrenz abhebt.
 - Marktbedarf: Zeige, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist.
 
Finanzkennzahlen
- Prognosen: Realistische Modelle für Umsatz, Kosten und Cashflow sind entscheidend.
 - Benchmarking: Zahlen sollten sich positiv von der Konkurrenz abheben.
 
Proof of Concept
- Pilotprojekte: Belege die Machbarkeit durch Tests und erste Erfolge.
 - Markteintrittsstrategie: Zeige einen klaren Expansionsplan in einem großen Markt.
 
Teamstärke
- Erfahrung: Stelle ein kompetentes Team mit relevanter Expertise vor.
 - Führung: Beispiele früherer Erfolge stärken das Vertrauen.
 
Kund*innengewinnung
- Referenzen: Zeige positive Kund*innenfeedbacks.
 - Churn-Management: Erläutere deine Strategie zur Kund*innenbindung.
 
Risikoanalyse
- Risiken erkennen: Identifiziere mögliche Herausforderungen.
 - Pläne: Präsentiere Maßnahmen zur Risikominimierung.
 
Kapitalverwendung
- Plan: Erläutere die genaue Verwendung des Kapitals.
 - Meilensteine: Setze erreichbare Ziele für den Einsatz der Mittel.
 
Zeit für eine neue Mentalität
Trotz des schwierigen Finanzierungsklimas sollten Gründer*innen selbstbewusst auftreten und sich nicht unter Wert verkaufen. Mutige Schritte in Finanzierungsrunden sind wichtig. Der Schlüssel liegt darin, ein klares Wertversprechen zu vermitteln, solide Finanzkennzahlen und ein starkes Team zu präsentieren sowie eine durchdachte Strategie für Wachstum und Kund*innengewinnung aufzuzeigen. So lassen sich auch in einem herausfordernden Marktumfeld Investor*innen überzeugen.
Nutze das Wissen und das Netzwerk erfahrener Kapitalgeber*innen, um dein Unternehmen auf Wachstumskurs zu halten. So hast du die besten Chancen, im Jahr 2025 und darüber hinaus zu bestehen. Dein Ziel sollte es sein, das Unternehmen so groß wie möglich zu machen – auch wenn das bedeutet, Anteile abzugeben.
Der Autor Dr. Jens Schmidt-Sceery ist Partner bei Pava Partners, einer M&A- und Debt Advisory-Beratungen für technologiegetriebene und dynamisch wachsende mittelständische Unternehmen sowie Managing Partner von HPI Seed.
Die Hürden sind hoch
Leasing-Gesellschaften machen oft einen Bogen um Gründer. Dennoch kann Leasing in Einzelfällen interessant sein. Für wen die Finanzierungsform in Frage kommt.
Es gibt kaum ein Wirtschaftsmagazin, das nicht regelmäßig über Leasing berichtet. In den Artikeln werden meist die Vorteile dieser Finanzierungsform gepriesen: Als einer der großen Vorteile gilt, dass Leasing Steuern spart, weil die Raten als Betriebsausgaben voll absetzbar sind. Außerdem erscheinen die Leasing-Gegenstände nicht in der Bilanz des Unternehmers, was wiederum der Eigenkapitalquote und dem Verschuldungsgrad zugutekommt.
Als Pluspunkt gilt ferner, dass Leasing die Abhängigkeit von Kreditinstituten verringert und dem Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Auch das Argument, mit Leasing sei man immer auf dem neuesten Stand der Technik, weil man alle paar Jahre ein neues Produkt erhält, wird meist als Vorteil aufgeführt. Vor allem aber spricht der „Pay-as-you-earn-Gedanke“ fürs Leasing, also die Tatsache, dass die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, sodass sich das Objekt quasi selbst finanziert.
Franchise-Nehmer relevant
Das ist alles richtig. Und doch ist es nur die halbe Wahrheit. Denn Leasing ist nicht per se das beste Finanzierungsinstrument. Den Vorteilen stehen auch Nachteile wie beispielsweise relativ hohe Kosten entgegen. Und es ist schon gar nicht für jeden das Instrument der Wahl. Denn eine Gruppe von Unternehmern wird fast gänzlich vom Leasing ausgeschlossen: Gründer. „Für Existenzgründer ist Leasing eine eingeschränkte Option“, sagt Frank Hagmann, Geschäftsführer der UVW-Leasing GmbH im badischen Ettlingen. „Wir finanzieren Gründer selten und wenn, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen.“ Die größten Chancen auf eine Leasing-Finanzierung hätten Franchise-Nehmer. „Franchise-Nehmer lehnen wir selten ab“, sagt Hagmann. „Allerdings müssen wir vom Franchise-Konzept überzeugt sein.“ Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Franchise-Geber bereits mehrere Standorte erfolgreich betreibt bzw. von einem Franchise-Nehmer betreiben lässt.
So wie etwa die Enchilada Franchise GmbH mit Sitz in Gräfelfing bei München. Mit rund 100 Betrieben zählt die Gruppe nach eigenen Angaben zu den erfolgreichsten Unternehmen im Bereich der Erlebnis- und Freizeitgastronomie in Deutschland. Eines der neuesten Häuser ist das „Enchilada“ in Bruchsal. Im Oktober 2012 wurde es von Geschäftsführer Frederik Nagel eröffnet. Franchise-Nehmer Nagel gehört zu den Gründern, für die Leasing eine Option ist – und der sich für die Zusammenarbeit mit der UVW-Leasing entschieden hat. „Ich brauchte Kapital in Höhe eines sechsstelligen Betrags“, sagt der 24-Jährige. Ein Großteil sei in Form von Gesellschafterdarlehen bereitgestellt worden. Den Rest, einen fünfstelligen Betrag, habe er per Leasing finanziert.
 
 Dies ist ein Auszug aus einem aktuellen Artikel unseres Print-Objekts StartingUp:
 Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen StartingUp - Heft 04/13 - ab dem 07. November 2013 im Handel oder jederzeit online bestellbar in unserem Bestellservice-Bereich
Steuern sparen leicht gemacht: Die besten Tipps für Gründer
Das Buchhaltungs-ABC für Unternehmer: Alles, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Firma gründen und Steuern sparen möchten. Jetzt lesen und starten!
Steuern sparen als Gründer: Von Altersvorsorge bis Zehn-Tage-Regel
Wer sich selbstständig gemacht hat, weiß, dass jede gewonnene Freiheit mit einer neuen Pflicht einhergeht. Zwar muss man sich nicht mehr mit einem anstrengenden Chef oder nervigen Urlaubssperren herumschlagen, dafür wartet aber ein Berg an Rechnungen und Steuerrechtsparagraphen. Für Gründer eines Unternehmens birgt der erste Jahresabschluss einige unwillkommene Überraschungen – meist sind die steuerlichen Abzüge doch höher als gedacht. Aber Selbstständigkeit muss nicht zwingend teuer sein. Vielmehr kommt es vor allem auf die richtige Buchführung an. Je nachdem, wie Sie Ihre Finanzen verwalten, können Sie auch als Gründer eine beachtliche Menge an Steuern sparen.
Dieser Ratgeber verrät, mit welchen einfachen (und völlig legalen) Tricks Sie den größten Gewinn aus Ihrem Unternehmen ziehen – von „A“ wie Altersvorsorge bis „Z“ wie Zehn-Tage-Regel. 
Altersvorsorge versteuern
Gerade in der Anfangsphase machen sich Selbstständige oft wenig Gedanken um den Ruhestand und ihre Altersvorsorge. Aber ein frühzeitiger Weitblick lohnt sich – und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Gegenwart. Denn: Investitionen in die Altersvorsorge verhelfen Firmengründern zu steuerlichen Ersparnissen. Zu solchen Investitionen gehören Zahlungen an folgende Institutionen:
- private Rentenversicherung für Freiberufler (auch „Rürup“-Rente genannt)
 - gesetzliche Rentenversicherung
 - berufsständische Versorgungswerke
 - landwirtschaftliche Alterskassen
 
All diese Beiträge können Sie als „Sonderausgaben“ in der Einkommenssteuererklärung bis zu einer gewissen Summe geltend machen. Für das Kalenderjahr 2017 lag die Höchstsumme für Alleinstehende bei circa 23.000 Euro. Nachdem Sie sich eine eigene Existenz aufgebaut haben, macht es also Sinn, jährlich einen entsprechenden Betrag einzuzahlen und sich entsprechende Vergünstigungen zu sichern.
Betriebsausgaben erhöhen
Dieser Steuerspartipp scheint so simpel und offensichtlich, dass ihm viele Unternehmer zu wenig Beachtung schenken. Generell zieht das Finanzamt nicht den gesamten Umsatz, sondern den tatsächlichen Gewinn in Betracht. Den Gewinn ermitteln Selbstständige in der Steuerklärung über die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Dabei gilt die Formel:
Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn
Ergo: Je höher die Betriebsausgaben, desto niedriger der Betrag, den das Finanzamt als Maßstab für Ihre Steuerabgaben verwendet. Deshalb sollten Sie genau prüfen, welche Aufwendungen Sie unter dieser Kategorie verbuchen können. Zu Betriebsausgaben zählen unter anderem:
- Miete für geschäftliche Räumlichkeiten
 - Einrichtung und Arbeitsmaterialien
 - Kosten für Fortbildungsmaßnahmen
 - Löhne und Gehälter für Personal
 - Fahrtkosten (30 Cent pro Kilometer für jede einfache Fahrt zwischen Arbeits- und Wohnort)
 
Achten Sie jedoch auf die jeweiligen Höchstbeträge pro Kalenderjahr. Sog. geringfügige Wirtschaftsgüter (GWG), d.h. Kleininvestitionen in einzelne Gegenstände wie Telefone, Drucker oder Kaffeemaschinen, können Sie bis zu einem Bruttobetrag von 952 Euro komplett ansetzen. Teurere Anschaffungen müssen Sie dagegen über mehrere Jahre hinweg abschreiben.
Übrigens gibt es sogar die Möglichkeit, Geschenke als Betriebsausgaben abzusetzen. Dazu gehören firmeninterne Aufmerksamkeiten zu Weihnachten genau wie Benzingutscheine. Auch mit Präsenten für Personen außerhalb des Betriebes können Sie als Gründer Steuern sparen. Dabei schreibt das Finanzamt normalerweise eine jährliche Höchstgrenze von 35 Euro pro Person vor. Jedoch gilt diese Regel bei einigen teuren Geschenken nicht, beispielsweise:
- Preise im Rahmen von Gewinnspielen
 - Kondolenzgeschenke
 - Spargutscheine von Kreditunternehmen
 
In solchen Fällen dürfen Sie die entstandenen Kosten in vollem Umfang ansetzen.
Betriebsvorrichtungen gesondert abschreiben
Wenn Sie in Ihrem Büro Umbauarbeiten durchführen lassen, geben Sie auch diese Kosten in Ihrer Steuererklärung an. Dabei unterscheidet das Finanzamt jedoch zwischen zwei Kategorien:
- Kosten für Baumaßnahmen am Gebäude selbst:
 - Diese müssen Unternehmer über einen Zeitraum von 33 Jahren abschreiben.
 - Kosten für Betriebsvorrichtungen: Dazu gehören Anlagen, die nicht Teil des Gebäudes an sich sind und separat eingebaut werden, beispielsweise Maschinen, Ladeneinbauten oder Raumklimatisierung. Kosten für diese Vorrichtungen müssen Sie maximal 15 Jahre lang abschreiben.
 
 Auch hier gilt: Je länger die Abschreibung insgesamt dauert, desto weniger sparen Gründer Steuern ein. Daher sollten Sie bei der Baufirma immer mindestens zwei getrennte Rechnungen anfordern: Eine für Arbeiten am Gebäude und eine für Betriebsvorrichtungen.
Investitionsabzugsbetrag nutzen
Bei der Steuererklärung kommt es nicht nur darauf an, welche Ausgaben Sie angeben, sondern vor allem, wann Sie dies tun. Generell müssen Unternehmer größere Anschaffungen linear abschreiben. Das bedeutet, dass Sie über einen längeren Zeitraum jedes Jahr einen gleichbleibenden Betrag absetzen, bis die Gesamtsumme versteuert ist. Diese Regelung bringt aus Unternehmersicht oftmals Nachteile: Während Sie die hohen Rechnungen sofort bezahlen, erhalten Sie die steuerlichen Vergünstigungen unter Umständen erst drei Jahrzehnte später.
In dieser Hinsicht bietet der sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) einen Vorteil für kleinere und mittlere Betriebe. Dank dieser Regelung können Sie nämlich für das laufende Geschäftsjahr Anschaffungen absetzen, die in der aktuellen Inventur noch gar nicht verzeichnet sind. Das funktioniert folgendermaßen:
1. Sie haben im Vorjahr nicht mehr als 100.000 Gewinn erwirtschaftet.
2. Sie planen für die nächsten drei Jahre Investitionen.
3. Sie setzen 40 Prozent der voraussichtlichen Ausgaben für diese Investitionen bereits in diesem Kalenderjahr ab.
Der Investitionsabzugsbetrag erweist sich vor allem in den ersten Jahren nach der Gründung als eine wirksame Methode, um Höchstbeträge für Abschreibungen gezielt auszunutzen und dadurch Steuern zu sparen. 
Kleinunternehmerregelung wahrnehmen
Generell sind alle Unternehmen verpflichtet, eine Umsatzsteuer (umgangssprachlich „Mehrwertsteuer“) zu erheben. Dabei müssen sie für alle Leistungen einen gewissen Prozentsatz zusätzlich in Rechnung stellen und direkt ans Finanzamt überweisen. Das heißt, selbst wenn das Geld noch nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist, müssen Sie bereits die Umsatzsteuer abführen. Solche Vorauszahlungen lassen sich allerdings unter bestimmten Umständen vermeiden. Kleinere Unternehmen, die im Jahr einen Umsatz unter 600.000 Euro bzw. Gewinn unter 60.000 Euro erzielen, dürfen die Ist-Versteuerung anwenden. Dabei zahlen sie die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt, wenn der Kunde die jeweilige Rechnung tatsächlich beglichen hat.
Darüber hinaus können Sie dank der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerliche Abgaben vollständig umgehen, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:
1. Ihr Umsatz lag im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro
2. Ihr Umsatz wird im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen.
Laut Paragraph §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind alle Betriebe, die diese Voraussetzungen erfüllen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit. In diesem Fall bleibt ihnen ein erhebliches Maß an bürokratischem Aufwand erspart. Daher sollten Sie zu Beginn genau planen, zu welchem Zeitpunkt Sie die Gründung Ihrer Firma anmelden. Je später im Jahr Sie dies tun, desto leichter wird es, beim ersten Jahresabschluss die Obergrenze von 17.500 Euro nicht zu überschreiten.
Rückstellungen bilden
Dieses Verfahren funktioniert ähnlich wie der Investitionsabzugsbetrag: Indem Unternehmensgründer vorausschauend kalkulieren, sparen sie Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Unter „Rückstellungen“ versteht man Ausgaben, die zwar schon abzusehen sind, aber bei denen noch unklar ist, wie hoch sie ausfallen bzw. wann sie vollständig gezahlt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zum Jahresende Reparaturen im Büro anstehen, aber die Handwerker ihre Arbeiten nicht bis Dezember abschließen können. Solche ungewissen finanziellen Verpflichtungen können Sie frühzeitig beim Finanzamt geltend machen. Dafür müssen Sie lediglich eine Begründung für die ungewisse Verbindlichkeit vorlegen und die Höhe der Rückstellung „nach bestem Gewissen“ schätzen. 
Sonderabschreibungen erstellen
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können laut §7 des Einkommenssteuergesetzes außerdem von der Sonderabschreibung Gebrauch machen. Normalerweise müssen Sie Investitionen über 1000 Euro gemäß der linearen Abschreibung über mehrere Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Allerdings existiert auch hier eine Ausnahme: Solange Ihr Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr eine Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet, steht Ihnen eine Sonderabschreibung von 20 Prozent zu. Das bezieht sich auf alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die Sie bis zu 90 Prozent für geschäftliche Zwecke nutzen. Wenn Sie beispielsweise einen Laptop für 1500 Euro kaufen, können Sie davon 300 Euro sofort abschreiben. Das Gleiche gilt für größere Anschaffungen wie Firmenwägen oder Maschinen.
Zehn-Tage-Regel beachten
Laut dem Zu- und Abflussprinzip gelten Zahlungen steuerrechtlich nur für das Geschäftsjahr, in dem Sie tatsächlich vollzogen wurden. Demnach zählt eine Einnahme als „zugeflossen“, sobald Sie der Empfänger entgegengenommen hat. Ebenso ist eine Ausgabe „abgeflossen“, wenn der Sender eine Transaktion abgeschlossen hat. Woran Sie das konkret festmachen können, zeigt die folgende Tabelle:
                
        
    
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gegenleistung für eine Zahlung noch aussteht. Auch Vorauszahlungen müssen Sie für das Kalenderjahr ansetzen, in dem Sie abgeschlossen wurden. Allerdings ermöglicht die 10-Tage-Regel ein gewisses Maß an Flexibilität. Bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben, die kurz vor Jahresende oder kurz nach Jahresbeginn stattfinden, macht das Finanzamt eine Ausnahme. „Kurz“ steht hierbei für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen. Dadurch haben Gründer etwas mehr Spielraum, um die Jahresbilanz gezielt zu regulieren und somit Steuern zu sparen.
3 teure Steuerfallen und die Auswege
Der Kopf ist voll mit neuen Ideen, große Herausforderungen stehen an und ein motiviertes Team wächst zusammen - Start-ups haben bei ihrer Gründung vieles im Kopf, das Thema Steuern steht nur selten an erster Stelle. Wer so denkt, sammelt nicht nur einen großen Berg Bürokratie an, sondern läuft unter Umständen auch Gefahr, einiges an Geld zu verlieren. Wir zeigen die drei häufigsten Stolpersteine und die Auswege.
1. Stolperfalle: Steuervorauszahlung 
 
 Zunächst erscheint es unproblematisch: Vor der ersten Steuererklärung schätzen Start-ups ihre Einnahmen, woraus sich dann die Steuervorauszahlung ergibt. Dabei gilt, je niedriger diese ist, desto mehr Liquidität hat ein Unternehmen. Trotzdem geraten Jungunternehmer oftmals schon zu Beginn der Gründungsphase ins Straucheln. Stellt das Finanzamt nämlich fest, dass die anfängliche Einkommensschätzung, und in Folge auch die Steuervorauszahlung, zu niedrig war, fordert die Behörde eine entsprechende sofortige Nachzahlung. Nicht jedes Start-up kann das finanziell stemmen.
Steuertipp: Eine realistische Einkommensschätzung erspart Gründern viel Ärger. Wer feststellt, dass sich das Geschäftsjahr besser entwickelt als anfangs vermutet, wendet sich einfach an das Finanzamt und erhöht die Vorauszahlung. Das Prinzip funktioniert natürlich auch in die andere Richtung: Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben ans Finanzamt kann die Vorauszahlung nach unten korrigiert werden, falls in der Startphase noch nicht alles rundläuft.
 
 2. Stolperfalle: Kleinunternehmerregelung
 
 Die Entscheidung für oder gegen ein Kleinunternehmen als Rechtsform richtet sich zunächst nach der Art der Kunden, denn die Umsatzsteuer wird dem Endverbraucher angerechnet – sprich, der Preis steigt. Während Unternehmen die Steuer absetzen können, ist dies für Privatpersonen nicht möglich. Start-ups, die sich in erster Linie an Privatkunden richten, sollten daher die Kleinunternehmerregelung zumindest in Betracht ziehen. Der Kleinunternehmerstatus erscheint aber noch aus einem anderen Grund lohnenswert: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 17.500 Euro Umsatz macht, kann sich dank der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Unter Umständen ist es für das Unternehmen aber durchaus von Vorteil, diese dennoch zu zahlen. Denn nur wer die Umsatzsteuer ableistet, kann sie vom Finanzamt zurückerstattet bekommen, hat dadurch mehr Geld zur Verfügung und somit eine höhere Liquidität.
Steuertipp: Gründer sollten sich zunächst überlegen, ob zu Beginn der Unternehmertätigkeit große Anschaffungen und damit verbunden hohe Kosten auf sie zukommen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Auch die Art der Kunden sollte hier mitbedacht werden.
 
 3. Stolperfalle: Die Firma zahlt’s ja!
 
 Ob man den Firmenwagen zum Familienausflug nutzt oder damit zum nächsten Geschäftstermin fährt, häufig fällt der Satz „Lass mal, ich übernehme das. Kann ich später von der Steuer absetzen!“
 Aber Vorsicht: Nur weil etwas mit der Geschäftskreditkarte bezahlt wurde, werden die Ausgaben nicht automatisch vom Finanzamt zurückerstattet. Wer beim Businesslunch über die künftig Zusammenarbeit mit seinen Vertragspartner beraten möchte, sollte hingegen keine steuerlichen Probleme haben.
Steuertipp: Obwohl die Liste mit steuerlich absetzbaren Möglichkeiten lang ist, sollten sich Gründer einen Überblick verschaffen, was genau alles aus der Unternehmenskasse bezahlt werden kann mit Aussicht auf Rückerstattung.
Der Autor Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, einem webbasierten Rechnungsprogramm, mit dem man Buchhaltung von überall schnell, sicher und effektiv erledigen kann.
(Ein)sparen mit Strategie
Mit den richtigen Verhandlungstechniken können junge und am Markt noch wenig erprobte Unternehmen ihre Erfolgschancen klar verbessern. Lesen Sie, wie Sie als Einkäufer von Waren oder Dienstleistungen strategisch geschickt agieren.
Nicht nur der richtige Verkaufspreis entscheidet über Ihren Erfolg als Unternehmer. Genauso kommt es auf den Einkauf an, der in vielen Unternehmen ein Schattendasein fristet. Das ist ein grober Fehler, denn wenn es gelingt, strategisch richtig einzukaufen und dabei die Einkaufskosten zu senken, hat das deutliche Auswirkungen auf den Gewinn. Diese Überlegung wird immer wichtiger, denn in den letzten Jahren ist der Anteil zugekaufter Produkte und Dienstleistungen gestiegen. Umso wichtiger ist es auch, die Chancen und Risiken des indirekten Einkaufs zu kennen.
Gerade junge Unternehmen haben auf die Frage „Make or Buy“ häufig den Zukauf von Waren und Dienstleistungen gewählt. Das schafft zwar mehr Flexibilität, Risikostreuung und Kostenvorteile, sorgt aber zugleich für Know-how-Verlust und Abhängigkeit von Lieferanten. Wer seinen Einkauf verbessern möchte, muss sich nicht nur mit dem eigenen Bedarf beschäftigen und den Unterschied zwischen Preis und Kosten verstehen, sondern auch versuchen, Verkäufer zu verstehen.
Wo sich das Sparen lohnt
Der praxiserprobte Einkäufer weiß: Zuverlässige Lieferanten sind rar und somit Gold wert, und die Suche nach passenden Lieferanten stellt eine besondere Herausforderung dar. Und beim Einkauf zu sparen ist ebenfalls für jeden Unternehmer wichtig. Sparpotenzial liegt nicht nur in den klassischen Einsatzfaktoren, sondern auch bei den allgemeinen Verwaltungskosten, bei Telefon- und Stromtarifen und Reisekosten.
Nicht vergessen darf man jedoch, dass die mögliche Ersparnis und der dafür nötige Aufwand im richtigen Verhältnis stehen müssen. Wie oft hat man schon lange Telefonate geführt und Stunden im Internet recherchiert, um am Ende doch nur einen um ein paar Euro günstigeren Anbieter zu finden. Große Unternehmen gehen davon aus, dass sich ein Lieferantenwechsel aufgrund der damit verbundenen Mehrarbeit in der Buchhaltung und bei der Bestellung erst ab einem Preisunterschied von zehn Prozent lohnt.
Soweit wirtschaftlich sinnvoll, sollte man möglichst wenige Lieferanten haben. Die Bestellung aus einer Hand spart Lieferkosten und der Buchhaltung viele Kleinstrechnungen. Optimal ist es, eine überschaubare Zahl von Anbietern zu nutzen, die im Durchschnitt gute Preise und guten Service bieten.
Fröhliche Steuerfreiheit überall
So gelingt die betriebliche Weihnachtsfeier steueroptimiert.
                
        
    
        Egal ob Produktion, Investition, Mitarbeiterakquise oder ganz allgemein die Stimmung im Betrieb, für viele Unternehmen erwies sich 2024 als herausforderndes Jahr. Selbst Global Player greifen zum Rotstift, um an allen Ecken und Enden Kosten einzusparen. Auch die Budgets für Weihnachtsfeiern und Geschenke bleiben nicht verschont. Bereits 2023 kam es hier zu massiven Kürzungen, teilweise wurden die vorweihnachtlichen Feierlichkeiten sogar ganz gestrichen.
Für die Belegschaft stellt dies nicht gerade eine Anerkennung ihrer harten Arbeit dar, sondern gibt ihr eher das Gefühl, einen unnötigen Kostenpunkt darzustellen – angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ein potenziell fatales Signal. Arbeitgeber, die sich trotz Inflation und Kostensteigerungen darum bemühen, ihren Mitarbeitenden mit Wertschätzung zu begegnen und diese konkret in Form von Zuwendungen auszudrücken, sollten darauf achten, einen guten Mittelweg zwischen Sparkurs und Opulenz einzuschlagen. Denn fallen die Kosten für Weihnachtsfeier und Co. zu hoch aus, steht schnell das Finanzamt vor der Tür und will ein Stück vom Kuchen abhaben.
 
 Süßer die Freibeträge nie klingen
Steuerrechtlich betrachtet zählt eine Betriebsfeier nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz (EStG) zu den sogenannten Ereignissen mit gesellschaftlichem Charakter. Damit gelten die Kosten, die der Arbeitgeber für ein solches Event aufwendet, aufseiten des Arbeitnehmers als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, die entsprechend versteuert werden müssen – allerdings nur, wenn die Ausgaben pro Feier und Beschäftigten sich insgesamt auf mehr als 110 Euro belaufen. Diese Kosten setzen sich ganz klassisch aus Essen und Getränken, aber auch Punkten wie Raummiete, Transport und Übernachtungen zusammen – eben alles, was zur Durchführung einer Feier benötigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufwendungen sich einzelnen Arbeitnehmern individuell zuordnen lassen oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil am Gesamtvolumen handelt.
Überschreiten die Kosten pro Mitarbeiter den Freibetrag, müssen sie die Differenz als geldwerten Vorteil in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen. Alternativ kann der Arbeitgeber stattdessen gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 2 EStG die Steuer mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent pro Mitarbeiter entrichten. Bei einer Weihnachtsfeier, die pro Person 150 Euro kostet, müssen also 40 Euro versteuert werden, was für den Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung von 10 Euro ergibt.
Allerdings hat das Unternehmen auch die Möglichkeit, generell die Steuern für eine Betriebsfeier zu übernehmen, sodass die Abgaben auf die Gesamtkosten erhoben werden anstatt auf die Anteile einzelner Beschäftigter. Diese Regelung greift jedoch nur für maximal zwei Betriebsevents im Jahr. Bei drei oder mehr Veranstaltungen gelten die überzähligen als voll steuerpflichtig ohne Freibeträge. Jedoch kann die Firma frei entscheiden, auf welche zwei der Feiern die Freibeträge entfallen sollen, und muss sich nicht an die chronologische Reihenfolge halten. Für die größtmögliche Steuerersparnis erweist es sich daher als sinnvoll, Freibeträge auf die insgesamt teuersten Events anzuwenden.
 
 So kommet, ihr Begleitpersonen
Lädt die Chefetage zum Weihnachtsessen ein, erweist es sich als durchaus üblich, wenn Mitarbeitende ihre Partner zu dem Event mitbringen – vorausgesetzt, die Einladung erlaubt ein „Plus eins“. Nehmen allerdings betriebsfremde Personen teil, gelten leicht abgewandelte Regeln bezüglich der Besteuerung. Bis 2014 konnten Unternehmen, um die steuerliche Belastung zu berechnen, die Kosten für eine Firmenveranstaltung ganz unkompliziert durch die Anzahl der Gäste teilen, denen allen jeweils ein Freibetrag von 110 Euro zustand. So blieb das gemütliche Beisammensein auch mit Freunden und Familienangehörigen steuerfrei.
Seit 2015 allerdings ist dies per Gesetz nicht mehr gestattet. Nun dürfen Kosten nur noch und ausschließlich betriebszugehörigen Personen zugeordnet werden. In der Praxis bedeutet dies: Wenn ein Unternehmen seine 70 Beschäftigten zur Weihnachtsfeier einlädt, 30 von ihnen eine Begleitperson mitbringen und die Gesamtkosten sich auf 10.000 Euro belaufen, ergibt das einen Pro-Kopf-Betrag von 100 Euro. Diejenigen Mitarbeiter, die ohne „Plus eins“ gekommen sind, liegen damit unterhalb des Freibetrags. Wer jedoch jemanden mitgebracht hat, dem werden auch die Kosten für den zusätzlichen Gast zugewiesen, sodass 30 der Beschäftigten auf einen Betrag von 200 Euro kommen. Damit müssen sie auf 90 Euro Lohnsteuer entrichten.
 
 Alle Jahre wieder abgabenfrei
Möchte sich ein Betrieb besonders großzügig zeigen und der Belegschaft zusätzlich zur Weihnachtsfeier auch noch kleine Geschenke zukommen lassen, kommt es dabei steuerrechtlich auf das Timing und den Anlass an. Überreicht der Arbeitgeber das Präsent während des weihnachtlichen Events, fließt dessen Wert ebenfalls in den verfügbaren Freibetrag mit ein. Solange die Gesamtkosten dabei unter den veranschlagten 110 Euro bleiben, sind sowohl Feier als auch das Geschenk steuer- und sozialabgabenfrei. Liegt der Wert jedoch darüber, greifen die oben bereits genannten Vorgaben. Erfolgt die Geschenkübergabe abgekoppelt von einer etwaigen Veranstaltung, gilt die Zuwendung gemäß § 8 Absatz 1 Sätze 2 und 3 EStG ebenfalls als Teil der Einkünfte, denn dazu zählen auch „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“.
Es gibt allerdings eine Freigrenze für derartige Schenkungen durch den Arbeitgeber, geregelt in § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Dieser besagt, dass Sachbezüge außer Ansatz bleiben, „wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“. Dieser Betrag wird jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ist das Geschenk jedoch mehr wert, fällt wieder Lohnsteuer an. Übernimmt der Betrieb diese notwendige Zahlung, greift laut § 37b EStG ein pauschaler Steuersatz von 30 Prozent. Einmal angewendet, gilt dieselbe Regelung für alle innerhalb eines Kalenderjahres gewährten Geschenke bis zu einem Wert von 10.000 Euro. Um Steuern einzusparen, sollten Unternehmen also bestenfalls Weihnachtsgeschenke und -feier für die Mitarbeiter miteinander verbinden, um sowohl von einem höheren Freibetrag als auch von einem niedrigeren Pauschsteuersatz zu profitieren.
Der Autor Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. 2015 gründete er die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH Außerdem betreibt der Steuerprofi unter @juhnsteuerberater einen erfolgreichen YouTube-Kanal.
Die 9 besten Wege, Ihr Start-up zu finanzieren
Die Finanzierung des eigenen Start-Ups ist eines der Hauptprobleme für Existenzgründer. Wir zeigen Ihnen im Ranking die 9 besten Möglichkeiten, wie Sie an Geld kommen und Ihr Start-up sicher finanzieren.
                
        
    
        
 Das Ranking von Platz 9 bis 1:
 
 9. Bankkredit
Einfach so einen Bankkredit für Ihre Start-up-Idee zu bekommen, ist äußerst schwierig und unwahrscheinlich, es sei denn Sie verfügen bereits über entsprechend hohe Mittel oder Sicherheiten. Kleinkredite können hier zur Finanzierung sehr hilfreich sein. Oft bieten sich auch interessante Alternativen wie der Kredit ohne Vorkosten.
 
 8. Einen Kunden oder Business-Partner gewinnen
Wenn Sie eine gute Idee haben und diese auch mit Leidenschaft verkörpern oder präsentieren können, kontaktieren Sie bereits bestehende Kunden oder Geschäftspartner. Evtl. können Sie diese begeistern, so dass diese in Ihr Unternehmen investieren. Natürlich nicht ohne Beteiligung. Sie sollten daher genauestens abwägen, ob diese Form der Geldbeschaffung für Sie passt.
 
 7. Inkubatoren
Die Bezeichnung Inkubator kommt ursprünglich aus der Medizin. Im Start-up-Bereich stellt der Brutkasten eine Einrichtung oder Institution dar, die sich darauf spezialisiert hat, perfekte Bedingungen für heranwachende Unternehmen zu schaffen. Inkubatoren bieten Gründern viele Möglichkeiten, vor allem Beratungsleistungen und Finanzierung. Unternehmen, die in Inkubatoren „aufwachsen“, haben eine deutlich höhere Überlebensrate. Ein Beispiel ist Telefónica’s Start-Up Programm Wayra in Deutschland, das Unternehmensgründer im Bereich Internet und Telekommunikation fördert.
 
 6. Venture Capital
Es gibt verschiedene Beteiligungsgesellschaften, die sich darauf spezialisiert haben, Risikokapital in Frühphasen-Start-ups zu investieren. Das Ziel der Beteiligungsgesellschaften ist, die erkauften Anteile später gewinnbringend zu verkaufen, also am Exit des Startups zu verdienen. Neben Kapital stellen Beteiligungsgesellschaften auch ihr betriebswirtschaftliches Know-how zur Verfügung. Dadurch verstärkt sich aber auch das Mitspracherecht des Geldgebers. Zu den führenden Frühphasen-Venture-Capital-Investoren in Europa zählen z.B. die Unternehmen Target-Partners und Earlybird.
 
 5. Business Angels
Dies sind meist erfolgreiche Unternehmensgründer, welche durch den Verkauf oder Börsengang ihres eigenen Start-ups über ein hohes Eigenkapital verfügen. Durch jahrelange Erfahrung besitzen sie exzellentes Know-how und weit verbreitete Netzwerke, die sie den Gründern zur Verfügung stellen. Business Angels werden oft bereits in der ersten Phase der Unternehmensgründung aktiv und sind voll in den Gründungsprozess involviert. In Deutschland gibt es ca. 40 Business-Angel-Netzwerke, z.B. www.venturate.com. Als Voraussetzung für einen Erstkontakt sollte man sich und seine Idee einwandfrei präsentieren können und über einen Businessplan verfügen.
 
 4. Crowdfunding
Die neuste Variante der Geldbeschaffung ist das Crowdfunding. Der große Unterschied zu den traditionellen Finanzierungsmöglichkeiten ist, dass sich die Anzahl der Geldgeber erheblich erhöht. Denn hier investiert nun kein einzelnes Unternehmen oder ein einzelner Business Angel, sondern eine Vielzahl von Personen, die Masse. Beim Crowdfunding wird eine Mindestkapitalmenge festgelegt, bevor eine Aktion startet. Jeder Kapitalgeber oder in diesem Fall Crowdfunder erhält als Dankeschön eine kleine Gegenleistung. Eines der  bekanntesten deutschen Crowdfunding-Projekte startete die Firma Brainpool mit der Idee, die TV-Serie Stromberg in die Kinos zu bringen. Als Ziel wollte die Firma eine Million Euro sammeln, was nach nur einer Woche gelang.
 
 3. Staatliche Förderungen
Hier sind vor allem die Förderprogramme der KfW zu nennen, die es für verschiedene Finanzierungssituationen gibt. Generell werden diese Kredite von den Hausbanken ausgereicht. Da die Banken oft wenig Interesse an der Vermittlung von staatlichen Förderprogrammen haben, sollte man sich als Gründer hierzu selbst vorab informieren und gezielt bei der Bank nachfragen. Einen Überblick über die Förderprogramme der KfW geben die Gründerseiten der Bank und die entsprechenden Abschnitte innerhalb der StartingUp-Gründer-Navi.
 
 2. Freunde und Familie
Wenn Sie in Ihrem Familien- oder Freundeskreis Personen kennen, die über ein hohes Eigenkapital verfügen, dann scheuen Sie sich nicht, diesen Ihre Idee vorzustellen. Allerdings sollten Sie – wie gegenüber Fremdinvestoren – alles ganz klar und ehrlich regeln, weil sie sonst riskieren, diese Beziehungen zu beschädigen.
 
 1. Selbstfinanzierung
Heutzutage ist diese Variante so günstig wie nie. 90 Prozent aller Start-ups sind selbst finanziert. Es mag vielleicht etwas mehr Zeit beanspruchen, bis Sie Ihr Startkapital erspart haben, bzw. mit wenig Geld an den Start gehen. Die Vorteile sind aber immens. Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Unternehmen und sind gleichzeitig zu 100 Prozent am Gewinn beteiligt.
Venture Clienting: Die Bank als Start-up-Kundin
Wie Start-ups mithilfe von Venture Clienting schnelleres Wachstum und weniger riskante Innovationen generieren können.
                
        
    
        Die Finanzwelt dreht sich schneller denn je. Bedürfnisse von Kund*innen verändern sich, regulatorische Anforderungen nehmen zu und neue Technologien stellen bewährte Prozesse infrage. In diesem Umfeld müssen Banken innovativer werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Start-ups wiederum benötigen Kund*innen, die nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch Zugang zu wichtigen Netzwerken und Marktkenntnissen bieten, um ihre Lösung erfolgreich zu skalieren und am Markt zu etablieren.
Großes Containerschiff trifft auf wendiges Speedboat? In Deutschland haben bereits einige Banken sog. Venture-Clienting-Units aufgestellt, die skalierbare Lösungen von ausgewählten Start-ups in die jeweilige Bank integrieren, um so strategisch relevante Herausforderungen zu bewältigen. Doch wie können Gründer*innen und eine Bank auf diesem Corporate- Venture-Modell basierend erfolgreich zusammenarbeiten?
 
 Kund*in statt Investor*in: das Venture-Client-Modell
Venture Clienting ist ein strategisches Corporate-Venture-Vehikel. Im Gegensatz zum Venture Capital bedingt es jedoch keine Beteiligung, sondern das Start-up gewinnt das Unternehmen bzw. die Bank als Kund*in. Aus Sicht des Venture Clients ist das ein effizienter Ansatz für schnelles Wachstum und risikoarme Innovation: Er vermeidet langwierige Investitionsprozesse und ressourcenintensive Eigenentwicklungen.
Auch Gründer*innen profitieren in mehrfacher Hinsicht von Venture Clienting: nicht nur von neuen Kund*innen, sondern auch von einer schnellen Markteinführung und dem Zugang zum Kund*innenstamm. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partner*innen bringt zudem wertvolle Einblicke und direktes Feedback zum Product-Market-Fit.
Eine echte Win-win-Situation, wenn man es richtig angeht. In der Industrie ist Venture Clienting als Innovationsvehikel gängige Praxis. In Banken ist es bisher noch weniger verbreitet. Was sind die Hürden?
 
 Innovation im Dschungel aus Regulierung, Datenschutz und Compliance
Traditionelle Banken müssen umfangreiche regulatorische Anforderungen erfüllen und haben einen Fokus auf Stabilität und Sicherheit. Dieses Umfeld birgt zahlreiche Herausforderungen für die Integration von neuen Technologien.
Externe Technologielieferanten trifft man hier deshalb seltener an als in Industrieunternehmen. Denn auch diese müssen besonderen Anforderungen an Datenschutz, Sicherheitsstandards und Compliance gerecht werden. Einkaufsprozesse weisen hohe Hürden auf, um Risiken zu minimieren. Und wenn weitreichende Veränderungen eingeführt werden sollen, muss eine Vielzahl von Stakeholdern überzeugt werden. Damit Venture Clienting erfolgreich sein kann, ist aus Sicht der Bank eine bewusste Auswahl von Use Cases und Problemstellungen notwendig, mit denen Risiken sehr gezielt eingegangen werden und Business Impact generiert wird. Entscheidend ist zudem die Etablierung eines strategischen Prozesses in enger Zusammenarbeit mit der IT, dem Einkauf und den Fachabteilungen.
 
 Beispiel: Venture Clienting in Deutschlands größter Landesbank
Genau diesen Herausforderungen begegnet beispielsweise die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) mit ihrem strategischen Venture-Client-Prozess. Das Ziel ist es, innovative Lösungen von Start-ups zu nutzen, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Bank stärken als auch den Erfolg und das Wachstum des jüngeren Unternehmens fördern. Dabei setzt die Venture-Clienting-Einheit vorrangig auf einen Pull-Ansatz: Erst wird das Problem in der Bank identifiziert, dann nach der besten Lösung dafür gesucht. Bei manchen Themen ist es sinnvoll, Lösungen direkt selbst an den Bedürfnissen der Bank zu entwickeln. Das geschieht im LBBW Incubator. An anderer Stelle ist es effizienter, auf externe Lösungen von Start-ups zu setzen.
Ist das Problem klar definiert und eignet sich für eine externe Lösung, geht es an die Start-up-Recherche. Die beste Lösung wird in einem Pilotprojekt unter realen Bedingungen getestet und im Erfolgsfall eingekauft. Da die Venture-Clienting-Einheit die Herausforderungen und die Stakeholder*innen kennt, kann sie intern überzeugen und den Prozess strategisch und mit „drive to market“ umsetzen.
 
 Venture Clienting: Erfolgsfaktoren
Jetzt mal ganz konkret: Wie stichst du als Start-up als besonders attraktiver Partner heraus? Und was hilft, um auf die Zusammenarbeit mit einer Bank von der Produktdemo bis hin zur Umsetzung vorbereitet zu sein? Auf diese vier Kriterien achten Banken bei der Auswahl eines Start-ups besonders:
- Erhebliches strategisches Nutzenpotenzial: Du löst ein dringliches, strategisches Problem, das eine unmittelbare Bedeutung für die langfristige Richtung und den Erfolg der Bank hat. Das kann von der Reaktion auf Marktbedingungen, Effizienzsteigerung bis hin zur Umsetzung von Regulatorik reichen.
 - (Hohe) Risikokapitalfinanzierung: Du hast einen guten Zugang zu Kapitalressourcen für die Entwicklung und Industrialisierung deiner Technologie. Das zahlt stark auf deine Vertrauenswürdigkeit und das Potenzial deines Produkts ein.
 - Spezifische Technologieexpertise und geschütztes geistiges Eigentum: Du verfügst über hoch spezialisiertes Fachwissen und klare USPs. Idealerweise hast du dir diese Wettbewerbsvorteile durch Patente sichern lassen.
 - Schnelle Realisierung skalierbarer Lösungen: Deine Lösung ist reif genug, um pilotiert und anschließend skaliert zu werden.
 
Tipps und To-do’s
Wenn du diese Punkte an den Verhandlungstisch bringst, hast du mit deinem Start-up von Beginn an gute Karten. Und dann? Diese sechs Tipps helfen entscheidend, den Venture-Clienting-Prozess für alle erfolgreich zu gestalten:
- Auf die Finanzbranche einstellen: Setze dich mit den spezifischen Arbeitsweisen und Herausforderungen der Bank auseinander. Ein gutes Verständnis der Regulierungen, Sicherheitsstandards und internen Abläufe unterstützt dabei, passgenaue Lösungen zu entwickeln. Wer das Problem am besten versteht, kann die überzeugendste Lösung dafür anbieten.
 - Produktdemos sorgfältig vorbereiten: Dementsprechend erfordert eine gute Vorbereitung auf die Produktdemo in der Bank neben einer tiefgreifenden Kenntnis des eigenen Produkts auch die Fähigkeit, präzise und kompetent auf spezifische Fragen antworten zu können. Dies zeigt nicht nur Expertise, sondern auch die Bereitschaft, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
 - Anpassungsfähig bleiben: Sei bereit, deine Produkte und Dienstleistungen anzupassen, um den besten Problem-Solution-Fit unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Bank anbieten zu können.
 - Vertrauen aufbauen: Banken legen großen Wert auf Sicherheit und Zuverlässigkeit. Start-ups sollten daher von Anfang an auf Transparenz setzen, Referenzen und Erfolgsbeispiele präsentieren und nach Möglichkeit Sicherheiten bieten.
 - Durchhaltevermögen beweisen: Entscheidungsprozesse oder ein aufwendigeres Lieferanten-Onboarding können unter Umständen länger dauern als gewohnt. Durchhaltevermögen und ausreichend Woman- und Man-Power sind wichtige Eigenschaften, um die Zusammenarbeit erfolgreich zu gestalten.
 - Transparent kommunizieren: Ein offener Austausch ist entscheidend für eine zielgerichtete Zusammenarbeit. Setze klare Ziele und formuliere von Anfang an offen die Erwartungen, um Missverständnisse zu vermeiden und Erfolg zu messen.
 
Venture Clienting bietet eine effiziente Möglichkeit für Banken und Start-ups, von den Stärken des jeweils anderen zu profitieren. Während die kulturellen Unterschiede nicht zu unterschätzen sind, bieten die Chancen eine starke Motivation für beide Seiten. Mit offener Kommunikation, Anpassungsfähigkeit und klarem Verständnis der jeweiligen Bedürfnisse kann die Zusammenarbeit zu wegweisenden Innovationen und nachhaltigem Erfolg auf beiden Seiten führen. Die Zukunft gehört denjenigen, die mutige Schritte in neue Partnerschaften wagen!
Der Autor Dominik Schütz leitet das Innovation Lab der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und ist unter anderem für die Venture-Clienting-Einheit der Bank
zuständig, www.lbbw.de
Start-up-Navigation in Krisenzeiten
Was du tun kannst, um erfolgreich durch die aktuelle Krise zu navigieren. Und worauf du achten musst, um nicht von einer Unternehmenskrise in eine existenzielle persönliche Krise zu rutschen.
                
        
    
        Wirtschaftskrise, wohin man schaut. Egal welche Zeitung man aufschlägt oder welche Statistik man sich ansieht, es scheint überall bergab zu gehen mit der deutschen Wirtschaft. Lediglich die Insolvenzverwalter „erfreuen“ sich einer Sonderkonjunktur. Kaum eine Branche, die nicht von den aktuellen Problemen und Herausforderungen betroffen ist. Selbst seit Jahrzehnten erfolgreiche und meist profitable Unternehmen schalten in den Krisenmodus. Schlimmer noch als diese Unternehmen sind jedoch junge Unternehmen und insbesondere Start-ups von der aktuellen Entwicklung betroffen. Was können junge Unternehmen leisten, um ihre Organisation erfolgreich durch diese Zeit zu steuern?
 
 Diese haftungsrechtlichen Punkte sind relevant
Start-ups tragen aufgrund ihres jungen Alters zumeist eine hohe Unsicherheit des Geschäftsmodells in sich, haben noch keinen positiven Cashflow aus dem operativen Geschäftsbetrieb vorzuweisen und sind auf einen regelmäßigen Kapitalzufluss von außen angewiesen. Oft liegt sogar eine temporäre Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor, die nur Gründer*innen mit einer gewissen Risikobereitschaft tragen können. Um eine etwaige Unternehmenskrise nicht zu einer persönlichen Krise werden zu lassen, sind einige haftungsrelevante Aspekte zu beachten. Diese werden nachfolgend am Beispiel des/der Geschäftsführer*in einer zahlungsunfähigen GmbH allgemein dargestellt und dienen ausschließlich der groben Orientierung.
Der/die Geschäftsführer*in einer GmbH ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrunds (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) einen Insolvenzantrag zu stellen. Wichtig: Dies gilt unabhängig von Weisungen oder Beschlüssen der Gesellschafter*innen. Zahlungsunfähigkeit liegt im Allgemeinen vor, wenn die Gesellschaft die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu 90 Prozent nicht mehr erfüllen kann und auch prognostisch innerhalb der nächsten drei Wochen nicht ausgleichen können wird. Spätestens drei Wochen nach Eintritt (nicht erst bei Feststellung durch die Geschäftsführung) der Zahlungsunfähigkeit, muss der/die Geschäftsführer*in den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht haben.
Umgekehrt bedeutet dies, dass der kurzfristige Zustand (weniger als drei Wochen) der nicht für die fälligen Verbindlichkeiten ausreichenden Liquidität nicht zwangsweise eine Insolvenzantragspflicht auslöst; sollte innerhalb von drei Wochen allerdings keine Besserung der Liquiditätssituation eintreten, das heißt, sämtliche fällige Zahlungsverpflichtungen wieder pünktlich bezahlt werden können, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Zeichnet sich vor Ablauf der drei Wochen ab, dass die Überwindung der Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist, muss bereits zu diesem Zeitpunkt der Insolvenzantrag gestellt werden. Das bedeutet für den/die Geschäftsführer*in, dass diese(r) stets die Liquidität des Unternehmens im Blick haben und Strukturen schaffen muss, um eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit zu erkennen.
Ein weiterer Insolvenzgrund ist die Überschuldung. Diese kann im Rahmen dieses Beitrags nicht näher beleuchtet werden. Es ist aber darauf zu verweisen, dass die Überprüfung des Überschuldungsstatus optimalerweise in Abstimmung mit einem/einer Steuerberater*in (oder sonstigen fachkundigen Person) stattfinden sollte.
Wie geschildert, besteht für den/die Geschäftsführer*in einer GmbH die Pflicht, im Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit, spätestens nach drei Wochen, ggf. vorher, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt, ist dies strafrechtlich als Insolvenzverschleppung zu werten und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Zivilrechtlich haftet der/die Geschäftsführer*in zudem mit dem gesamten Privatvermögen für sämtliche Vermögensabflüsse aus dem Vermögen der Gesellschaft (Anspruchsdurchsetzung durch spätere[n] Insolvenzverwalter*in) ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit (oder Überschuldung), etwa für die Bezahlung der Lieferant*innen, soweit anschließend das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies gilt grundsätzlich (außer bei bestimmten, in der Insolvenzordnung geregelten Fällen) auch während etwaiger Sanierungsbemühungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Es gibt, wie bereits angedeutet, Ausnahmen, welche Zahlungen trotz Vorliegen eines Insolvenzgrunds von dem/der Geschäftsführer*in aus dem Vermögen der Gesellschaft geleistet werden dürfen bzw. sogar geleistet werden müssen; diese Fälle darzustellen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Zusammenfassend ist für den Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit auch bzgl. der Frage, ob und welche Zahlungen noch geleistet werden dürfen bzw. müssen, zu empfehlen, fachkundigen Rat einzuholen; zumindest aber sich anderweitig kundig zu machen. Denn alles ist in diesem Fall besser, als einfach weiter undifferenziert Zahlungen an einzelne Gläubiger*innen zu leisten. Zudem muss der Versuch, innerhalb von drei Wochen wieder Zahlungsfähigkeit herzustellen (etwa durch Einwerben der Gesellschafter*innen für eine Erhöhung des Stammkapitals oder Hineingabe von Gesellschafterdarlehen), mit dem Risiko abgewogen werden, dass der/die Geschäftsführer*in für in dieser Zeit geleistete Zahlungen aus dem Vermögen des Unternehmens im Falle der späteren Insolvenzeröffnung grundsätzlich (abgesehen von wenigen Ausnahmen) haftet. Im Zweifel ist daher bei Feststellung eines Insolvenzgrunds zur sofortigen Stellung des Insolvenzantrags zu raten.
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen neu gegründeten und etablierten Gesellschaften. Die zuvor aufgezeigten Risiken bestehen ab Tag eins. Bei falscher Kalkulation und einem „Start mit Schulden“ kommt daher bereits ab Beginn der Geschäftstätigkeit eine zivilrechtliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung für den/die Geschäftsführer*in in Betracht. Sofern spätestens nach drei Wochen keine Besserung eintritt, kommt dann noch die strafrechtliche Verantwortlichkeit des/der Geschäftsführer*in hinzu. Es kann daher nur geraten werden, bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein realistisches Geschäftskonzept und eine solide Finanzierung, bestenfalls unter Zuhilfenahme von Expert*innen, auf die Beine zu stellen.
Im Zweifel muss dem/der Geschäftsführer*in zudem (auch bei etwaigem Widerstand der Gesellschafter*innen) die Insolvenzantragsstellung empfohlen werden, um den strafrechtlichen Verdacht der Insolvenzverschleppung von vorneherein im Keim zu ersticken. Zwar führt eine verfrühte oder unberechtigte (d.h. bei Nichtvorliegen eines Insolvenzgrunds) Insolvenzantragsstellung auch zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen den/die Geschäftsführer*in, da die Kreditwürdigkeit des Unternehmens zerstört wird, allerdings zeigt die Praxis, dass Insolvenzanträge überwiegend zu spät und selten zu früh gestellt werden.
 
 So lassen sich Risiken verringern
Wer in der Lage ist, eine drohende Krise zu erkennen, hat die besten Voraussetzungen, um diese zu vermeiden. Folgendes gilt es dabei zu berücksichtigen:
Liquidität vor Rentabilität: Die essenziellste Betrachtung des Unternehmens ist die kurzfristige Liquidität. Ohne ausreichend Geld, können weder Mitarbeitende, Lieferant*innen noch das Finanzamt bedient werden. Dies führt schnell zu enormen Problemen.
Regelmäßige Buchhaltung, sinnvolles Controlling: Zur Identifizierung von Krisen sind einige finanzwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen essenziell. So muss dem Unternehmen neben einer aktuellen Buchhaltung auch ein entsprechendes Controlling und Reporting zur Verfügung stehen. Dieses muss entgegen reinen Zahlenfriedhöfen die Werttreiber des Unternehmens aufzeigen und die Entwicklung entsprechend klar darstellen. Es wird nur controlled, was zur Entscheidungsfindung notwendig ist. So kann eine kurz- und mittelfristige Reaktion des Managements bei problematischen Entwicklungen stattfinden.
Finanzplanung regelmäßig aktualisieren: Während Buchhaltung und Controlling eher kurz und mittelfristig angelegt sind, zeigt eine, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Finanzplanung für alle beteiligten Stakeholder*innen die Perspektiven des Unternehmens auf. Dies beugt Missverständnissen vor und gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Finanzierung möglichst mit ausreichend Puffer planen: Bei Finanzierungsrunden sollte immer mit ausreichend Puffer und Eventualitäten geplant werden. Denn nicht selten dauert bei Start-ups alles doppelt so lange und kostet doppelt so viel als ursprünglich geplant. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Zeiträume, die für eine Finanzierungsrunde anzusetzen sind. So kann eine Bankfinanzierung im positiven Fall ggf. nach wenigen Wochen zu einem Abschluss kommen, während eine Beteiligungsfinanzierung mit entsprechender Due Diligence schon mal sechs bis 12 Monate dauern kann. Ausreichend Vorlauf ist hier also einzuplanen. Es gilt: Nach der Finanzierung ist vor der Finanzierung.
Umsetzung der Wachstumsplanung möglichst erst nach der Finanzierungszusage: Oft gehen Gründer*innen geradezu euphorisch aus Finanzierungsgesprächen und -verhandlungen und denken, dass eine Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung nur noch eine Formalie sei. Hier ist Vorsicht geboten: Finanzierungspartner*innen finden Projekte meist „interessant“ und werden beim ersten Termin selten eine Absage geben. Tipp: Starte nicht mit Investitionen ohne schriftliche Finanzierungszusage. Du könntest damit dein Unternehmen in eine existenzielle Krise führen, wenn der/die Kapitalgeber*in dann doch noch abspringen sollte.
Die Autoren:
Thorben Kutz ist Rechtsanwalt in der primär auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Schott Dobmeier Kießlich am Standort Regensburg. Er ist dort seit 2016 sowohl forensisch als auch beratend tätig, www.sdk-rae.de
Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Unternehmensberatung, -finanzierung und -bewertung sowie Businessplanung tätig, www.bfmt.net/de

