3.9.3. ERP-Kapital für Gründung


44 likes

Bis zu 500.000 Euro Eigenkapitalplus.

Mit dem „ERP-Kapital für Gründung“ bietet die KfW ein günstiges, langfristiges Nachrangdarlehen bis zu 500.000 Euro. Bei Nachrangdarlehen tritt der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber zurück. Das Darlehen hat damit eigenkapitalnahe Funktion.

Sie profitieren von diesem Programm als Existenzgründer im gewerblichen Bereich oder als Freiberufler, wenn Sie weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind, Ihr Unternehmen im Haupterwerb führen und das Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllt. Möglich ist diese Förderung ebenfalls, wenn Sie sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen bzw. dieses im Rahmen einer Nachfolgeregelung übernehmen und aufgrund eines Geschäftsanteils von mindestens 10 % über ausreichend unternehmerischen Einfluss verfügen.

Das ERP-Kapital für Gründung, mit dem Sie Ihr eigenes Kapital auf bis zu 45 % (alte BL) bzw. 50 % der Gesamtfinanzierung (neue BL und Berlin) aufstocken können, erfordert keine Sicherheitenstellung, Sie haften jedoch persönlich. Es hat eine Laufzeit von 15 Jahren, von denen 7 Jahre – bei festem Zinssatz – tilgungsfrei sind. In den ersten 10 Jahren erhalten Sie einen Festzinssatz zu besonders günstigen Konditionen. Danach wird Ihr Zinssatz auf Basis aktueller Konditionen neu vereinbart.

Durch 100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank ist der Zugang zu diesem Kredit besonders vereinfacht. Erforderlich ist jedoch, dass Sie mindestens 10 % (neue BL und Berlin) bzw. 15 % (alte BL) der Gesamtfinanzierung mit Eigenmitteln darstellen.

ERP-Kapital für Gründung

mehr