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5 Tipps zum Abschluss von VC-Verträgen
Worauf Sie vor dem Abschluss eines Beteiligungsvertrag achten sollten.
Autor: Marie-Luise Kollmorgen, Darius MoeiniDie Suche nach Investoren ist nicht nur emotional eine echte Achterbahnfahrt, sondern stellt viele Gründer auch vor strategische und rechtliche Herausforderungen. Wir zeigen, worauf Sie vor dem Abschluss eines Beteiligungsvertrag achten sollten.
Schon beim sog. Term Sheet, das die Kernpunkte der Vertragsparteien, die ausgehandelten Vertragsbestandteile und verbindliche Grundlagen für den späteren Vertrag enthält, ist vielen nicht klar, dass das Papier ohne notarielle Beurkundung keine rechtliche Bindung hat. Beim eigentlichen Beteiligungsvertrag steckt der Teufel dann im Detail. Um sich optimal abzusichern, sollten Sie vor den Verhandlungen deshalb sowohl eigenes Verständnis aufbauen als auch die Expertise eines Fachanwalts hinzuziehen. So können rechtliche und strategische Überlegungen einbezogen und maximale Erfolge erzielt werden.
Wer die folgenden fünf Punkte beachtet, startet strategisch und rechtlich abgesichert in das Beteiligungsverhältnis:
1. Vesting Klauseln: klare Regelungen zur Bindung definieren
Beteiligen sich Investoren an einem Start-up, dann sind sie in aller Regel nicht nur von der Idee, sondern auch vom Gründerteam überzeugt und haben ein Interesse daran, die Jungunternehmer langfristig an das Unternehmen zu binden. Damit sich die Gründer weiter für das Unternehmen einsetzen, beinhalten VC-Verträge deshalb in den meisten Fällen eine sog. Vesting-Regel, die im Wesentlichen beinhaltet, dass Gründer ihre Beteiligung am Unternehmen teilweise oder komplett verlieren, wenn sie ihre Tätigkeit innerhalb eines vorher genau definierten Zeitraums vorzeitig beenden. Differenziert wird dabei vor allem danach, ob der Gründer sein Ausscheiden zu vertreten hat oder nicht.
Bei der Definition, wann dies der Fall ist, ist deshalb Sorgfalt gefragt. Zudem sollte immer klar geregelt werden, in welcher Höhe der ausscheidende Gründer eine Abfindung für seine Anteile erhält. Dies ergibt sich neben der Unternehmensbewertung vor allem aus dem Ausscheidungsgrund: Die Gründer, die das Unternehmen aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund einer Kündigung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft verlassen (sog. Bad Leavers) bekommen einen niedrigen Preis, diejenigen, die wegen gesundheitlichen oder sonst vertretbaren Gründen die Stelle verlassen müssen (Good Leavers), einen höheren.
2. Milestones: sinnvolle Meilensteine vereinbaren
Für nachträgliche Bewertungskorrekturen und zur Risikominimierung vereinbaren Investoren im Beteiligungsvertrag in der Regel Meilensteine, also Ziele, die vom Unternehmen erreicht werden müssen, um die Bewertung zu begründen. Da im Endeffekt diese Milestones darüber entscheiden, ob eine Korrektur der Unternehmensbewertung stattfindet bzw. die Investitionssumme voll ausgezahlt wird, gilt bei ihrer Festlegung besondere Sorgfalt. Vor allem der Nachweis, ob Meilensteine erfüllt wurden, kann im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten und birgt Potenzial für Streitereien.
Schon bei der Fixierung von erfolgsorientierten Meilensteinen sollten Gründer deshalb präzise Formulierungen wählen und darauf achten, dass es sich um exakt bestimmbare, verifizierbare und vor allem erreichbare Meilensteine handelt. Beispiele für sinnvolle Meilensteine sind: der bestimmte Umsatz pro Tag/Woche/Monat/Jahr, die bestimmte Anzahl der Kunden, bestimmte Wachstumsraten, und andere KPIs (Key Performance Indikators), die für die Branche relevant sind. Ist die Festlegung passender KPIs in der Anfangsphase noch schwierig, sollte eine Regelung gewählt werden, die zwar bestimmte, definierte Milestones fordert, jedoch auch „ähnliche Erfolge“ honoriert.
3. Erlösverteilungs- und Liquidationspräferenzen: erst Rechnen, dann Unterschreiben
Beteiligungsverträge enthalten meist auch Regelungen zur Erlösverteilung und Liquidationspräferenzen zu Gunsten der Investoren. Hier können diese zum Beispiel im Vertrag festlegen, dass im Falle einer Veräußerung des Unternehmens der Veräußerungserlös vorrangig dem Investor zugewiesen wird. Damit soll erreicht werden, dass die Investoren ihr eingesetztes Kapital und eventuell sogar eine Mindestrendite erhalten. Erst wenn solche Ansprüche befriedigt sind, wird der überschüssige Erlös an die übrigen Gesellschafter verteilt. Da diese Regelungen sehr komplex ausfallen können, sollten die Gesellschafter die Auswirkungen der Liquidationspräferenzen auf die Erlösverteilung sehr genau prüfen und vorher anhand von Beispielen nachrechnen.
4. Anti-Dilution-Protection: vor Verwässerung schützen
Da Unternehmen in der Regel mehr als eine Finanzierungsrunde benötigen, müssen auch Schwankungen in der Unternehmensbewertung im Beteiligungsvertrag berücksichtigt werden. Sinkt die Unternehmensbewertung zwischen den Finanzierungsrunden ab, so führt dies zwangsläufig zur Dilution (Verwässerung) der Altanteile, da die Erstinvestoren sich auf Grundlage einer höheren Bewertung beteiligt haben. Investoren fordern deshalb meist von Beginn an einen Schutz vor Dilution, der es ihnen erlaubt, weitere Unternehmensbeteiligungen zum Nominalwert zu erwerben. Das ist für Gründer wiederum nachteilig. Sie sollten deshalb von vornherein auf die richtige Rechengrundlage bestehen.
Bei der Full-Ratchet-Rechnung kann ein Erstinvestor in der zweiten Finanzierungsrunde so viele Anteile zum Nominalwert nachziehen, dass sichergestellt ist, dass er für sämtliche seiner Anteile durchschnittlich denselben (niedrigen) Aktienpreis gezahlt hat wie der Neuinvestor.
Ein besseres Ergebnis für Gründer liefert die Weighted-Average-Rechnung. Hierbei wird ein Durchschnittspreis beider Finanzierungsrunden gebildet, wobei auch die unterschiedlichen Volumina berücksichtigt werden. Dadurch sind der prozentuelle Anteil und der Wert der Anteile des Gründers zwar immer noch niedriger als wenn es keinen Verwässerungsschutz gibt, aber dennoch höher als nach der Full-Ratchet-Methode.
5. Mitveräußerungsrechte und -pflichten: den richtigen Ausgang finden
Nach der aufregenden Gründungsphase steht für viele Unternehmer am Ende des Tunnels der Exit. In vielen Beteiligungsverträgen wird deshalb ein Drag-Along-Right, also eine sog. Mitveräußerungspflicht, vorgesehen. Sie regelt, dass ein veräußerungswilliger Gesellschafter die übrigen Mitgesellschafter zur Mitveräußerung zwingen kann. Sie müssen ihre Anteile dann zu denselben Konditionen veräußern wie er. Um sich abzusichern, sollten Gründer eine zeitliche und betragsmäßige Eingrenzung der Mitveräußerungspflicht einfügen. Zum Beispiel kann geregelt werden, dass ein Drag-Along nur durchgeführt werden kann, wenn der Veräußerungspreis nicht unter der Unternehmensbewertung der letzten Finanzierungsrunde liegt.
Von großem Vorteil für Gründer kann außerdem ein Tag-Along-Recht sein. Wenn der Käufer nicht darauf besteht, alle Anteile zu erwerben und der Investor seine Drag-Along-Option nicht zieht, bleibt der Gründer auf seinen Anteilen sitzen. Wenn der neue Inhaber das Unternehmen aus strategischen Gründen erworben hat, keine Dividenden auszahlt und das Unternehmen nicht langfristig und strategisch führt, sind die Anteile des Gründers damit unter Umständen wertlos. Hier ist ein Tag-Along-Recht, das Gesellschaftern erlaubt, ihre Anteile im Falle eines Exits ebenfalls zu veräußern, ein sauberer Ausweg für den Gründer.
Die Autoren, Marie-Luise Kollmorgen und Darius Moeini, sind gemeinsam mit Susanne Girrbach Gründer der Berliner Unternehmensberatung Berlin Startup Consulting
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Electrifying Ideas Award – jetzt bewerben!
Der ZVEI prämiert Ideen für mehr Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz. Verliehen wird der Electrifying Ideas Award im Mai von Bundeswirtschaftsminister Habeck. Jetzt mitmachen und Idee einreichen bis 31.03. unter www.zvei.org/award.

Der ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) prämiert in diesem Jahr erstmalig Ideen und Konzepte für mehr Nachhaltigkeit, mehr Energieeffizienz und mehr Klimaschutz – kurzum: für eine gute Zukunft. Denn wir sind überzeigt, die großen Herausforderungen unserer Zeit werden wir nur mit den richtigen Ideen lösen. Mit Innovationen, die die Chancen von Digitalisierung und Vernetzung nutzen, können wir neue Wege eröffnen – für eine wirklich nachhaltige Gesellschaft und gegen den Klimawandel. Mit dem Electrifying Ideas Award möchte der ZVEI kluge Köpfe und Konzepte in diesem Umfeld fördern. Neben etablierten Unternehmen richtet er sich deshalb explizit in einer eigenen Kategorie an Start-ups.
Die eingereichten Ideen, Innovationen und Konzepte sollten einen klaren Fokus auf Energie- und Ressourceneffizienz haben und der Gesellschaft einen Nutzen bieten, denn Technik ist aus unserer Sicht kein Selbstzweck. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 31. März 2023. Wir suchen Ideen, die überzeugen und begeistern. Für die Einreichung geht es nicht um lange Business-Pläne, umfangreiche Präsentationen oder vorzeigbare Prototypen. Im Vordergrund steht die Idee. Sie, ihr Mehrwert und das, was sie an Chancen bringt, sollen kurz umrissen werden – auf maximal einer DIN-A4 Seite. Alle Infos zur Bewerbung gibt es online unter www.zvei.org/award.
Ende April gibt die Jury die Shortlist bekannt. Die Nominierten werden eingeladen, sich und ihre Electrifying Idea vor Fachpublikum, Führungskräften der Elektro- und Digitalindustrie sowie Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft im Rahmen der ZVEI-Jahreskongresses in Berlin zu präsentieren. Hier werden dann auch die Gewinner-Ideen gekürt: Am 23. Mai übergibt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, den ersten Electrifying Ideas Award.
Warum der ZVEI einen Award für Electrifying Ideas ins Leben ruft
Die Elektro- und Digitalindustrie ist einer der innovativsten Wirtschaftszweige in Deutschland: Knapp ein Viertel des Branchenumsatzes entfällt auf Produktneuheiten. Jede dritte Neuerung im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt erfährt hier ihren Anstoß. Fast ein Viertel aller F+E-Aufwendungen des Verarbeitenden Gewerbes in Deutschland kommt von der Elektro- und Digitalindustrie. Jährlich bringt die Branche rund 20 Milliarden Euro für F+E auf und mehr als sieben Milliarden Euro für Investitionen.
Eine große Rolle für Innovationsprojekte spielen #electrifyingideas. Ideen, die Fortschritt bringen. Wir wollen solchen Ideen mehr Sichtbarkeit geben und helfen, ihre Verwirklichung zu beschleunigen. Diesem Ziel dient auch der Electrifying Ideas Award. Denn zu oft herrscht das falsche Bild, dass in Deutschland zu wenige Ideen entstünden, wir zu wenig kreative Köpfe hätten. Das Problem sind nicht die fehlenden Köpfe – sie erhalten nur zu wenig Aufmerksamkeit. Das wollen wir ändern. Gemeinsam mit euch!
Kontakt
Ingrid Pilgram • Senior Manager PR & Communication • Bereich Kommunikation •
Tel.: +4969 6302 259 • Mobil: +49 151 2644 1135 • E-Mail: [email protected]
ZVEI e. V. • Verband der Elektro- und Digitalindustrie • Lyoner Straße 9 • 60528 Frankfurt am Main
Lobbyregisternr.: R002101 • EU Transparenzregister ID: 94770746469-09 • www.zvei.org
Wie man Bitcoins verdient - Top 8 Wege
Bitcoin ist die erste und weltweit am Markt stärkste Kryptowährung auf Grundlage eines dezentral organisierten Buchungssystems. Wir zeigen, welche Wege es gibt, Bitcoins zu verdienen.

Die allererste Kryptowährung war ein echter Durchbruch: Bitcoin ist sicher, bankenunabhängig, inflationsgeschützt und kann anonym verwendet werden. Darüber hinaus weist BTC ein ausgezeichnetes Wachstum auf, was diese Währung zu einem attraktiven Vermögenswert macht.
In diesem Artikel lesen Sie, wie man im Jahr 2023 Bitcoins verdienen kann:
1. OKX Trading - Einkommen in einem kurzen Zeitraum durch Bitcoin-Schwankungen generieren.
2. Investitionen - langfristige Investitionen mit der Erwartung, dass der Wert steigt und "Dividenden" an Sie gezahlt werden.
3. Mining - Schürfen von Kryptowährungen durch Generierung neuer Blöcke in der Blockchain.
4. Bitcoin Cranes - verdienen Sie Satoshi (einen kleinen Bruchteil eines Bitcoins, der 0,00000001 BTC entspricht) mit Werbeklicks und -aufrufen.
5. Krypto-Gaming - Online-Blockchain-Spiele mit einem "Play to earn"-Mechanismus.
6. Verleihen - ein Bitcoin-Kredit, um Zinsen vom Kreditnehmer zu erhalten.
7. Freelance-Börsen - Tätigen Sie eine Fernarbeit gegen eine Gebühr in BTC.
8. ICO-Unterstützung - Investition von Bitcoins in ein Kryptowährungs-Startup, um Coins zu vermehren.
Im Folgenden werden wir drei der oben genannten Möglichkeiten näher betrachten:
Option 1: BTC-Handel
Kryptowährungsbörsen handeln auf dieselbe Weise wie andere Vermögenswerte - Aktien, Anleihen, Rohstoffe usw. Ein Trader macht hierbei folgendes:
1. Analysiert den aktuellen Stand der Dinge und nutzt technische Analysetools, um Vorhersagen über den Bitcoin-Kurs zu treffen;
2. Entwickelt eine Handelsstrategie;
3. Abschluss von Börsengeschäften (in der Regel für einen kurzen Zeitraum, der einen Tag nicht überschreitet).
Bitcoin ist, wie andere Kryptowährungen auch, sehr volatil und ermöglicht es Händlern, bei Kursschwankungen hervorragende Gewinne zu erzielen. Aber ein unerfahrener Trader muss die Grundlagen des Handels lernen, um keine Fehler zu machen und kein Geld dadurch zu verlieren. Hier kann der unerfahrene Händler von moderner Technologie für die 24/7-Marktanalyse profitieren, z. B. von Anwendungen wie bitcoin fast profit mit integrierten Handelsstrategie-Algorithmen und Kryptobots.
Die Vorteile des Handels:
- Keine Verdienstgrenzen - Sie können schnell und viel verdienen, wenn Sie spekulieren.
- Möglichkeit, Satoshis ohne große Anfangsinvestitionen zu erhalten.
- Sie müssen keine lange Zeit investieren.
- Sie haben Chancen, sowohl am Anstieg als auch am Fall von BTC zu verdienen.
Option 2: Das Investieren in steigende Kryptowährungen
Obwohl der Bitcoin über einen langen Zeitraum hinweg eine positive Kursentwicklung aufweist, kann er nicht mehr mit einem mehrfachen Wertzuwachs aufwarten.
Aber vielversprechende neue Altcoins, die im Jahr 2022 erworben werden, haben das Potenzial, einen durchschlagenden Anstieg zu verzeichnen. Daher ist es oft profitabler, langfristige Investitionen nicht in BTC, sondern in andere wachsende dezentrale Währungen zu tätigen.
Allerdings können Bitcoins auf folgende zwei Arten verdient werden:
1. Kaufen Sie mit Dividenden, die bei vielen Kryptowährungen, die auf dem PoS-Algorithmus basieren, anfallen.
2. Tauschen Sie gegen Altcoins um, wenn diese deutlich an Wert gewinnen.
Vorteile einer Investition:
- Passives Einkommen.
- Einfachheit und Klarheit von Investitionen in Kryptowährungen.
- Geringe Risiken, wenn Sie die erworbenen Münzen auf sicheren, kalten Kryptowährungswallets aufbewahren.
Nachteile von langfristigen Investitionen:
- Die Rendite hängt stark von der Höhe der Anfangsinvestition ab.
- “Das Einfrieren” der eigenen Mittel über einen langen Zeitraum.
Als vielversprechende digitale Währungen, die das Potenzial haben, erheblich an Wert zu gewinnen, raten Experten, solche zu wählen, die:
- Von einem gut eingespielten Entwicklerteam auf den Weg gebracht werden und welche über einen detaillierten Fahrplan verfügen, der alle Phasen der Münzentwicklung klar darlegt.
- Sich von anderen Altcoins abheben, was die Aufmerksamkeit der normalen Nutzer auf sich zieht.
- Einen klaren Nutzen und sind nicht nur ein weiteres gesichtsloses Krypto-Projekt.
Option 3: Bitcoin-Kräne
Bitcoin-Kräne werden als spezielle Werbeplattformen bezeichnet, auf denen der registrierte Nutzer einfache PTC-Aktionen (Paid to Click) durchführen kann. Die Aufgaben können z. B. sehr unterschiedlich sein:
1. Klicken Sie auf den Link des Inserenten;
2. Sehen Sie sich das Werbevideo von Anfang bis Ende an;
3. Geben Sie ein CAPTCHA ein;
4. Installieren Sie eine App.
Für die korrekte Durchführung einer Aktion gibt es eine Auszahlung in Satoshi, die Sie sich auf Ihr Bitcoin-Guthaben auszahlen lassen können. Die Nutzer können sich an mehreren Kränen gleichzeitig anmelden, um die Anzahl der Aufgaben zu erhöhen und damit ihren Verdienst zu steigern.
Vorteile von Bitcoin-Kränen:
- Einfacher Verdienst - der Nutzer benötigt keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten.
- Die Möglichkeit, von einem mit dem Internet verbundenen Smartphone aus leicht Bitcoins zu verdienen.
Nachteile der Kräne:
- Sehr geringer Betrag an Einnahmen.
- Das Bedürfnis, viel freie Zeit damit zu verbringen.
Den richtigen FinTech-Partner für ein Start-up finden
Was es aus Unternehmenssicht bei der Auswahl des richtigen Anbieters von Finanzdienstleistungstechnologien zu berücksichtigen ist.

Der steigende Trend zu Start-ups im Bereich der Finanzdienstleistungstechnologie hat einen starken Einfluss auf das Verhalten neuer Start-ups in anderen Sektoren. Viele Neugründungen neigen dazu, dem Einsatz von Technologie in der Arbeitsweise ihrer Unternehmen Priorität einzuräumen. Das bedeutet, dass sich viele Start-ups für den Verkauf von Produkten und das Anbieten von Dienstleistungen auf Internetdienste verlassen.
Diese Abhängigkeit vom Internet ist am stärksten ausgeprägt, wenn es um Zahlungsmittel und allgemeine Finanztransaktionen aus der Ferne geht. Damit sind FinTech-Unternehmen in einer guten Position, um moderne Unternehmen mit neuen und nahtlosen Methoden auszustatten, die den Geldfluss mit so wenig Aufwand wie möglich aufrechterhalten.
Für den neuen Unternehmer kann es jedoch zu einer entmutigenden Aufgabe werden, sich in der Welt der FinTechs zurechtzufinden, um den richtigen und geeigneten FinTech-Anbieter für sein Unternehmen zu finden. Der Artikel befasst sich mit einigen Dingen, die bei der Auswahl des richtigen Anbieters von Finanzdienstleistungstechnologien von Seiten des neuen Unternehmens berücksichtigt werden müssen.
Kapazität und Partner
Wenn es um Finanzdienstleistungen im modernen Raum geht, wird deutlich, dass die traditionellen Methoden eher schwerfällig sind und kaum mit den Trends Schritt halten können. Die Verbraucher auf der ganzen Welt haben sich an die Verwendung von Apps gewöhnt, mit denen sie alles bezahlen können, von Lebensmitteln bis hin zu teuren Wertgegenständen und Dienstleistungen.
Es ist daher wichtig, sich über die Reichweite und die Zugänglichkeit des Fintech-Anbieters im Klaren zu sein. Das Unternehmen Ripple beispielsweise bietet Transaktionsdienste an, die von Menschen aus vielen Ländern genutzt werden können. Wenn ein Unternehmen an mehreren Standorten tätig sein will, muss es die Anzahl der Partner wie Banken berücksichtigen, die das FinTech-Unternehmen hat.
Sicherheit
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleistungsanbieters ist dessen Schwerpunkt auf Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Betrug und Geldwäsche. Viele Anbieter in der FinTech-Gemeinschaft verwenden Blockchains, um Transaktionen aufzuzeichnen und zu validieren. Das ist großartig für die Anonymität, aber wenn ein Unternehmen finanziell mit Kunden interagiert, müssen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Zuverlässige Methoden, die eine geeignete Technologie für die moderne Authentifizierung der Identität bieten, sind als KYC bekannt. KYC, was für Know Your Customer (Kenne deinen Kunden) steht, ist eine wichtige Praxis für Finanzdienstleister. KYC verlangt von den Finanzinstituten, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und das potenzielle Risiko zu erkennen, dass ein Kunde in Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwickelt ist.
Die Bedeutung von KYC für Finanzdienstleister kann wie folgt beschrieben werden:
Mit Hilfe von KYC-Praktiken kann ein Finanzinstitut verdächtige Aktivitäten besser erkennen, überwachen und melden. KYC trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Kunden zu stärken und Betrug vorzubeugen, da die Kunden bestimmte Dokumente vorlegen müssen, die ihre Identität und ihren Risikostatus belegen, bevor sie Konten eröffnen oder Transaktionen mit dem Institut abwickeln können. KYC ist wichtig für Finanzdienstleister, die sicherstellen wollen, dass sie die Bedürfnisse ihrer Kunden erfüllen und gleichzeitig die regulatorischen Standards einhalten.
Liquidität
Jeder Finanzdienstleister muss über eine Art von Geld oder Währung verfügen, die die Liquidität aufrechterhält, um Transaktionen auf seiner Plattform zu ermöglichen. Wiederum am Beispiel von Ripple: Das Unternehmen schafft seine Liquidität durch seine digitale Münze, die als XRP bekannt ist. Ripple hält kein Geld in seinen Kassen, sondern verwendet XRP als Tauschmittel zwischen Institutionen und verschiedenen Währungen.
Buchhaltungsdienstleistungen
Jedes Unternehmen, das an Finanztransaktionen beteiligt ist, benötigt ein gutes Aufzeichnungs- und Berichtssystem. Es ist unerlässlich, dass ein FinTech-Unternehmen mindestens diese Dienste anbietet, die es einem Start-up ermöglichen, alle im Netzwerk getätigten Transaktionen zu verfolgen, so dass dieses Hauptbuch für den Abgleich und andere Buchhaltungszwecke verwendet werden kann.
Zusammenfassung
Start-ups brauchen in der Regel einen guten Finanzdienstleistungspartner, der zuverlässig und flüssig ist. Unternehmen müssen sich bei der Durchführung von Transaktionen nicht mehr auf traditionelle Institutionen verlassen, da dieser Bereich von FinTech-Unternehmen verbessert werden kann. Geringere Servicekosten sowie die einfache und schnelle Abwicklung von Überweisungen machen sie zu einer idealen Option für neue Unternehmen.
Es gibt noch weitere Dinge, die Sie bei der Wahl eines Finanzdienstleisters berücksichtigen sollten, wie z.B. Zusatzleistungen wie automatische Währungsumrechnungen in Echtzeit und zusätzliche Konten. Die oben beschriebenen Überlegungen bieten eine allgemeine Zusammenfassung der relevanten Punkte, die in Betracht gezogen werden sollten. Es ist jedoch entscheidend, dass der Unternehmer die notwendigen Nachforschungen anstellt, um den idealen Partner zu finden.
N26 Krypto: Dank Bitpanda können fast 200 Kryptowährungen über die N26-App in Österreich gehandelt werden.
Die FinTech-Unicorns Bitpanda und N26 kooperieren bei der Trading-App N26 Krypto und gehen damit zugleich einen guten Schritt in Richtung einer kollaborativen Zukunft des Finanzwesens.

Insider-Informationen zur Partnerschaft zwischen den beiden FinTech-Unicorns N26 und Bitpanda kursierten schon länger, zuletzt dürfte laut Berichten nur mehr eine Genehmigung gefehlt haben, nun ist sie offiziell.
Heute wurde der Service N26 Krypto präsentiert, der über die Whitelabel-Lösung von Bitpanda läuft. Verfügbar ist N26 Krypto zum Start allerdings nur in Österreich. Der Service werde „in den kommenden Wochen schrittweise für berechtigte Kund*innen in diesem Markt verfügbar gemacht“, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: „Das Produkt soll über die kommenden Monaten auch für N26-Kund*innen in anderen Märkten verfügbar gemacht werden“.
Rund 200 Kryptowährungen in einer App traden
Die neue Funktion ermögliche es N26-User*innen, fast 200 Kryptowährungen in der App zu handeln, also zu kaufen und zu verkaufen – „mehr als in jeder anderen europäischen Banking-App“, betont man bei der Berliner Neobank zweier Wiener Gründer. Die Coins können in der App direkt vom Bankguthaben gekauft werden. Das eigene Portfolio kann über ein Menü abgerufen werden. Man reagiere mit N26 Krypto auf eine starke lokale Nachfrage, weil 40 Prozent der N26-Kund*innen entweder bereits aktiv mit ihnen handeln oder Interesse an Investitionen in Kryptowährungen bekundet hätten.
Kryptowährungen trotz Wertverlusten gefragt
Auch wenn Kryptowährungen im letzten Jahr an Wert verloren haben, bleiben sie eine gefragte und interessante Anlageklasse für Investor*innen und ein wachsender Teil des Finanzsystems. Für eine neue Generation von Investierenden, die nach Möglichkeiten sucht, um ihr Vermögen zu vermehren, gelingt der Einstieg in das Geldanlegen häufig über den Handel mit Kryptowährungen“, kommentiert N26-Gründer und CEO Valentin Stalf.
Wichtiger Schritt in Richtung kollaborative Zukunft des Finanzwesens
Bitpanda-Gründer und CEO Eric Demuth erläutert einmal mehr die Hintergründe seiner Whitelabel-B2B-Lösung: „Während sich die Branche stetig weiterentwickelt, wird immer deutlicher, dass FinTechs nur gemeinsam einen echten Einfluss auf das Leben der Menschen haben können. Wir haben uns einer spannenden, kollaborativen Zukunft des Finanzwesens verpflichtet“. Das Bitpanda-B2B-Angebot wird unter anderem bereits von Lydia aus Frankreich, Fabrick aus Italien oder Plum aus dem Vereinigten Königreich genutzt.
Fünf Tipps, wie du Investor*innen begeisterst
Expertinnen-Tipps und To-do’s von Serien-Gründerin und Investorin Mali M. Baum: Wie du Geldgeber*innen für dich und deine Unternehmung gewinnst.

Nach reiflicher Überlegung ist es soweit: Deine Business-Idee steht und du bist bereit durchzustarten. Jetzt brauchst du das nötige Kapital – du musst Investor*innen davon überzeugen, deine Idee zu finanzieren. Natürlich machst du vor dem Pitch deine Hausaufgaben. Du hast ein klares Verständnis von dem Problem, das du lösen willst. Du prüfst deinen Businessplan auf Herz und Nieren – und du hast auf jede kritische Frage eine Antwort parat. Aber um Investor*innen wirklich zu begeistern, braucht es mehr. Hier meine Top-5-Tipps, wie Gründer*innen und Unternehmer*innen Investor*innen für sich gewinnen können.
1. Die Kunst des Storytellings
Eine gute Idee, ein eingespieltes Team und Geschäftspotenzial: All das muss dein Start-up mitbringen. Aber noch etwas weiteres: Eine Geschichte, die all diese Punkte verbindet. Es ist essentiell, nicht nur Zahlen, Daten und Fakten aufzuzählen. Stattdessen musst du Investor*innen davon überzeugen, dass ausgerechnet du das Zeug dazu hast, deine Idee erfolgreich auf den Markt zu bringen. Letztlich ist es auch eine emotionale Entscheidung, worin Investor*innen ihr Geld stecken. Also löse mit deinem Storytelling ein FOMO-Gefühl aus, die Angst, etwas zu verpassen, wenn sie nicht in dein Start-up investieren. Sie sollen sich als Teil von etwas Bedeutendem und Großem fühlen.
Hier haben deutsche Gründer*innen im internationalen Vergleich noch viel aufzuholen. Im Grunde ist es aber ganz einfach: Eine gute Geschichte zeigt den Investor*innen, dass du für deine Idee brennst, auch wenn es mal schwierig wird. Erzähle ihnen, was deine Vision ist: Was willst du mit deiner Idee verändern? Warum steckst du dein Herzblut in genau dieses eine Projekt? Und wo stehst du in 10 Jahren? Wie du deine Geschichte erzählen möchtest, ist ganz individuell. Besonders beliebt ist das Erzählmodell der „Heldenreise“: Nimm den Konflikt oder das Problem, das du lösen willst, als Ausgangspunkt. Dann schildere, was vor dir liegt: Was willst du erreichen, was sind die Hindernisse und wie wirst du sie bewältigen?
2. Diverse Teams
„Zeige mir dein Team und ich sage dir, wie erfolgreich du sein wirst.“ In diesem Sprichwort steckt ein wahrer Kern, denn mindestens so wichtig wie deine Idee ist die Mannschaft, mit der du sie umsetzen willst. Wenn unterschiedliche Identitäten, Hintergründe und Meinungen aufeinandertreffen, sorgt das für Perspektivwechsel und erhöht das Innovationstempo. Darum sind diverse Teams nachweislich erfolgreicher und Investor*innen achten verstärkt darauf. Die deutsche Start-up-Szene hat in Sachen Diversität noch viel aufzuholen. Man muss nicht erst die ganzen Studien sehen, um zu wissen, dass die Zahlen zu niedrig sind und erfolgreiche, talentierte Frauen noch nicht den gleichen Zugang und die gleichen Aufstiegschancen haben wie ihre männlichen Kollegen. Dadurch gehen unternehmerische Potenziale und wirtschaftliches Wachstum verloren, denn 51 Prozent unserer Bevölkerung ist weiblich.
Die Gesellschaft und die Wirtschaft brauchen diverse Teams, daher setze dich von Anfang an damit auseinander, vielfältige Talente für dein Unternehmen zu gewinnen. Nutze für die Suche nach klugen Köpfen beispielsweise Netzwerk-Plattformen wie WLOUNGE. Und verdeutliche den Investor*innen, welche Erfolgschancen in deinem Team stecken. Jetzt ist die beste Zeit, um Gründerin und Investorin zu sein.
3. Es geht nicht ohne Fachwissen
Was überzeugt Investor*innen davon, in neue Märkte oder Trends zu investieren? Wenn sie sehen, dass du dich wie kein(e) Zweite(r) mit der Materie auskennst. Gründer*innen sollten in der Branche ihres Start-ups entweder schon Expert*innen sein oder sich dieses Wissen so schnell wie möglich aneignen. Manche Business-Ideen erfordern solides Fachwissen und jahrelange Vorerfahrung, beispielsweise in medizinischen, juristischen oder technischen Feldern. Verfügst du darüber nicht, solltest du dir entsprechende Verstärkung ins Team holen. Berater*innen, Investor*innen, Business Angels – gute Beziehungen sind oftmals der Schlüssel zum Erfolg. Baue dein eigenes Netzwerk aus und zeige potenziellen Investor*innen dadurch, dass du weißt, worauf du dich einlässt und für alles gewappnet bist.
4. Plane so detailliert wie möglich – aber strebe keine Perfektion an
Bei jungen Unternehmen ist die Umsatzkurve nur an die Wand gemalt – doch du musst Investor*innen so konkret und realistisch wie möglich darlegen, wie du deinen Plan in die Realität umsetzen möchtest. Dazu legst du den Geschäftsplan genauso wie den Finanzplan so detailliert wie möglich dar, also von der Aufbau- bis zur Reifephase. Vom Start-up zum Scale-up: Die Investor*innen müssen die Vision sehen und fühlen können. Wann willst du welche Stufe erreichen? So zeigst du, dass du nicht nur eine klare Vision hast, sondern auch genau weißt, wie du sie erfüllst. Zu lange sollte man allerdings nicht an seinen Plänen arbeiten, sondern besser so früh wie möglich auf Investor*innen zu gehen.
5. Frag nicht nur nach Geld
Investor*innen bieten Kapital nicht nur in Form von finanziellen Mitteln, sondern bieten auch Zugang zu ihrem Wissen, ihrer Erfahrung und ihrem Netzwerk. Dadurch erhalten Gründer*innen großartige Chancen. Viele Investor*innen möchten nicht nur Geld investieren, sondern die Reise der Gründer*innen begleiten und diese stärker vorantreiben. Serienunternehmer*innen sind als Investor*innen die beste Option für Gründer*innen, denn diese kennen die verschiedenen Phasen einer Gründung genau und können junge Unternehmen entsprechend beraten.
Zusammengefasst kann man sagen: Die Mischung macht's! Letztendlich suchen Investor*innen nach sympatischen, klugen Menschen, mit denen sie ihr Kapital vermehren können. Daher zeige ihnen, wofür du brennst und bleib dabei immer authentisch.
Die Autorin Mali M. Baum ist Serial Entrepreneurin, Investorin und CEO von WLOUNGE. Mit der Tech Awards Gala veranstaltet sie eine exklusivste Preisverleihung, die Pionier*innen aus dem Start-up-Bereich würdigt.
Eiskalt erwischt: Eine junge Branche im Krypto-Winter
Trotz Massenentlassungen, Kursverlusten und Managementfehlern: Wie Krypto-Start-ups die aktuelle Krypto-Krise stemmen können.

Der Krypto-Winter hat verschiedenste Folgen für Start-ups aus der Branche. Die Ankündigung über Personalabbau bei Playern wie Coinbase, BlockFi oder auch Bitpanda sorgte bereits vor einigen Wochen für einen Aufschrei. Auch wenn die Krise nicht nur Start-ups aus dieser Branche betrifft, stellen sich doch aktuell folgende Fragen: Wie kommen Krypto-Unternehmen bestmöglich durch den Krypto-Winter? Können sie sich vor Massenkündigungen überhaupt schützen? Und wenn ja, wie? Der brutkasten, Österreichs multimediale Plattform für Start-ups, die digitale Wirtschaft und Innovation, hat für StartingUp bei Expert*innen nachgefragt und fasst die wichtigsten Fakten zusammen.
„Manchmal ist man Opfer seines eigenen Erfolgs“
Mit Blick auf die jüngsten Marktentwicklungen verweist Blockchain-Experte Robert Schwertner, alias CryptoRobby, darauf, dass Kündigungen manchmal notwendig sind, wenn ein Unternehmen ein massives Wachstum anstrebt. In diesem Kontext wäre das sozusagen ein Kollateralschaden. „Den kann man natürlich minimieren, indem man beispielsweise weniger schnell wächst – das ist aber leichter gesagt als getan“, erklärt CryptoRobby. Wenn sich der Markt bzw. äußere Umstände verändern, sei man manchmal Opfer seines eigenen Erfolgs, so der Experte.
Der Krypto-Experte Christopher Obereder stimmt dem zu und erklärt, dass in einem Marktumfeld wie diesem kein Weg an Massenkündigungen vorbeiführe, da Krypto-Start-ups nach starker Skalierung nun wieder zurückskalieren müssten.
Andere Expert*innen weißen darauf hin, dass negative Begleiterscheinungen wie Entlassungen während zyklischer Downs, die für die Entwicklung von Unternehmen in der Krypto-Branche bezeichnend seien, nicht zu verhindern seien – getreu dem Motto: Man würde dem Betreiber einer Eisdiele ja auch nicht vorschreiben, wie und in welcher Anzahl er seine Angestellten im Winter zu beschäftigen habe.

„Die Krise war absehbar“
Die Krise, in der sich Krypto-Unternehmen aktuell befinden, war laut CryptoRobby absehbar. Auch wenn die Ukraine-Krise verhältnismäßig überraschend gekommen sei, hätten bei den Krypto-Unternehmen dennoch die Alarmglocken direkt läuten müssen, da sich solche Ereignisse stets auf den Markt, und damit auch auf den Krypto-Markt auswirken würden. Dementsprechend kritisiert CryptoRobby im Falle von Bitpanda einen seiner Meinung nach schweren Managementfehler: Zu einem Zeitpunkt, an dem Bitcoin bereits einen massiven Kursverfall erlebt hat und sich die Branche bereits im Bärenmarkt befand, eine Meldung über unbegrenzten Urlaub für alle Mitarbeitenden zu verkünden, war seiner Meinung nach nicht nur verwirrend, sondern auch ein massiver Managementfehler (Anm.: Der Bitcoin-Kurs befand sich Ende März 2022 bei ca. 44.000 US-Dollar). Auch wenn Bitpanda unbestritten eine Erfolgsgeschichte sei, müsse das Start-up laut CryptoRobby nun den Preis für die Entwicklungen und (Fehl-)Entscheidungen der vergangenen Monate zahlen.
Welche Typen passen an die Start-up-Spitze?
Als besonders wichtig hebt CryptoRobby mit Blick auf die gesamte Start-up-Szene den Faktor Ehrlichkeit gegenüber den Mitarbeitenden hervor: „Meines Erachtens braucht es eine große Kraft, den eigenen Mitarbeitenden zu sagen, was Sache ist und offenzulegen, dass sich das Unternehmen in einer schwierigen Phase befindet. Aber genau das ist in einem Start-up immer wichtig.“
Zudem spricht er im Interview einen Punkt an, der über die Start-up-Branche immer wieder thematisiert wird: „Diese Start-ups werden meistens von Pionierpersönlichkeiten gegründet. Wenn das Unternehmen dann in die Konsolidierungsphase kommt, stellt sich aber die Frage: Sind das noch die richtigen Persönlichkeiten an der Spitze? Oft ist man in diesen Positionen extrem risikofreudig, hat dafür aber teilweise Schwächen im strukturierten Arbeiten.“
Der Fiskus richtet sein Augenmerk auf die Krypto-Welt
In unserem Interview gehen die Steuerexperten von EY, Petar Groseta (Partner) und Ivana Jovanic (Senior Consultant), auf die Fragen der Besteuerung von Kryptowährungen aus der Perspektive von Krypto-Investoren und anderen Marktteilnehmern im Krypto-Ökosystem ein.

Warum ist es jetzt wichtig, über das Thema Besteuerung von Kryptowährungen zu sprechen?
Petar Groseta: Der Kryptowährungsmarkt hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt. Die Erwartung ist generell, dass die Bedeutung dieser Anlageklasse in Zukunft nur noch zunehmen wird.
Dabei gibt es viele verschiedene Marktteilnehmer mit ihren spezifischen Rollen. Die Grenzen zwischen dem Markt der "nativen Kryptowährung" und den "traditionellen Finanzsystemen" verschwimmen zunehmend, sowohl in Bezug auf bestehende Anlageinstrumente als auch in Bezug auf die Infrastruktur des gesamten Krypto-Ökosystems. Dies erhöht natürlich auch den Druck auf den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung, die bestehenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowohl hinsichtlich der Besteuerung auf Anlegerebene als auch in Bezug auf eine vollständige Erfassung und Überprüfung der steuerpflichtigen Einkünfte weiterzuentwickeln.
Ivana Jovanic: Im Grunde geht es dabei um folgende zwei Fragen:
- Wie werden Einkünfte und Gewinne aus Kryptowährungen auf Ebene einzelner Anleger besteuert?
- Wie sollte ein effektives Meldesystem, d.h. „Steuerreporting“ ausgestaltet werden, um eine mögliche Steuerhinterziehung zu verhindern?
Können Sie kurz die diesbezüglichen Antworten des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung darstellen?
Petar Groseta: Bezüglich der Besteuerungsfragen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 10. Mai 2022 sein lang erwartetes Schreiben zu den Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Mit dem Schreiben äußert sich das BMF zum ersten Mal umfassend zu den verschiedenen Krypto-Sachverhalten, die zunächst technisch erläutert und danach aus der Finanzverwaltungssicht ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden.
Sehr erfreulich dabei ist, dass nunmehr auch nach der Auffassung der Finanzverwaltung die Veräußerungen von Kryptowährungen im Rahmen privater Vermögensverwaltung nur dann steuerpflichtig sind, wenn die Veräußerung innerhalb der Ein-Jahresfrist nach der Anschaffung stattfindet. Damit geht auch das BMF davon aus, dass sich die für die Steuerpflicht relevante Einjahresfrist nicht verlängert, wenn die Kryptowährungen zur Einkünfteerzielung, z.B. durch Lending oder Staking eingesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung. Auch dazu nimmt das BMF ausführlich Stellung. Dabei geht das BMF insbesondere in den Fällen von „passivem“ Staking - etwa im Rahmen der Beteiligung an einem Staking-Pool - grundsätzlich von der privaten Vermögensverwaltung aus.
Ivana Jovanic: Auch wenn es sehr zu begrüßen ist, dass sich die Finanzverwaltung mit dem BMF-Schreiben ausführlich zu der Besteuerung von Kryptowährungen geäußert hat, betreffen die Aussagen des BMF nur die steuerlichen Folgen von direkten Investments in Kryptowährungen. Allerdings können die Investments nicht nur direkt, sondern auch indirekt über verschiedene Formen der „traditionellen“ Finanzinstrumente wie Tracking-Notes, Knock-Out Zertifikate oder ETFs erfolgen. Da die Steuerfolge, je nach Investmentform, sehr unterschiedlich sein kann, sollte diese aufgrund ihres erheblichen Einflusses auf die Netto-Rendite in die Investitionsentscheidung unbedingt immer miteinbezogen werden.
Und wie sieht es mit dem steuerlichen Reporting aus?
Ivana Jovanic: Hier hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 22. März 2022 ein öffentliches Konsultationsdokument mit den Vorschlägen zur Einführung eines Rahmens für die Meldung von Krypto-Vermögenswerten, sog. Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation lief bis 29. April 2022. Die OECD plant, im Oktober 2022 endgültige Vorschläge für die neuen Regeln zu veröffentlichen.
Das von der OECD vorgeschlagene Regelwerk basiert im Wesentlichen auf dem Modell des Meldestandards für grenzüberschreitende Meldungen von „traditionellen“ Konten- und Depotwerten durch Finanzinstitute, dem Common Reporting Standard (CRS). Anstatt jedoch die Meldung von gehaltenen Vermögenswerten zu verlangen, schreibt CARF die Meldung von Krypto-Transaktionen vor. Es ist durchaus vorstellbar, dass einige „Early-Adopters“-Länder die Vorschriften bereits ab dem 1. Januar 2024 umsetzen.
Petar Groseta: Neben den oben beschriebenen Bemühungen auf der OECD-Ebene arbeitet auch die EU-Kommission derzeit an einem unionseigenen Meldesystem für Krypto-Vermögenswerte im Rahmen der 8. Änderung der EU-Amtshilferichtline (DAC 8), die ebenfalls demnächst vorgestellt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die OECD Vorschläge zu CARF mit den Reporting-Pflichten nach DAC 8 abgestimmt sein werden.
Auf der nationalen Ebene hat zudem das BMF ein separates Schreiben hinsichtlich der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten der deutschen Krypto-Investoren angekündigt.
Welche Implikationen werden diese haben und was ist für unser Audience – Investoren und Start-ups – wichtig zu wissen?
Ivana Jovanic: Die Investoren werden die Veröffentlichung des BMF-Schreibens sicherlich sehr begrüßen, da damit zahlreiche Zweifelsfragen aus der Sicht der Finanzverwaltung beantwortet werden.
Petar Groseta: Die Implikationen für die Start-ups bzw. die Finanzindustrie im Allgemeinen werden nicht zuletzt davon abhängen, welche Rolle sie im „Krypto-Ökosystem“ einnehmen. Es sollte bedacht werden, dass eine effektive Nutzung der Kryptowährung sehr stark von der Existenz der Infrastruktur abhängt, die die Speicherung, Übertragung, das Ausleihen/Verleihen und den Handel unterstützt, genau wie es beim traditionellen Finanzsystem mit seinen Börsen, Brokern, Händlern, Marktmachern, Verwahrern, Kreditgebern und Zahlungssystemen der Fall ist. Hier könnten insbesondere die zu erwarteten Steuerreportingpflichten zum Teil beachtliche Auswirkungen auf die Geschäftsstrukturierung und Kosten der Compliance haben. Man kann jedenfalls sagen, dass die steuerlichen Auswirkungen in alle geschäftspolitischen Überlegungen miteinbezogen werden sollten.
Welche weitere Entwicklung erwarten Sie bzw. welchen Ausblick können Sie geben?
Petar Groseta: Es ist klar erkennbar, dass die Fragen der Besteuerung und der steuerlichen Transparenz mit großer Geschwindigkeit Eingang in die Krypto-Welt finden, sodass seitens der deutschen Finanzverwaltung, bzw. auf globaler Ebene mit weiteren Maßnahmen gerechnet werden kann. Dies hat auch die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel sehr prägnant auf den Punkt gebracht, als sie meinte, dass die Veröffentlichung des BMF-Schreibens selbstverständlich nicht der Schlusspunkt der Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis sei, und dass die rasche Entwicklung der "Kryptowelt" dafür sorgen wird, dass uns die Themen nicht ausgehen.
Ivana Jovanic: In der Tat sollten sich die davon betroffenen Marktteilnehmer und Investoren intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen, deren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf ihre Investmententscheidungen bzw. Geschäftsmodelle analysieren und ggf. die für sie relevanten Punkte rechtzeitig in die Diskussion einbringen.
Qonto: Beyond Banking für Gründer*innen und KMU
Mit seinem „Beyond Banking“-Ansatz bietet die junge Neobank Qonto Gründer*innen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht nur ein digitales Geschäftskonto, sondern umfassendes Finanz- und Buchhaltungsmanagement. Das Ziel: den Banking- und Finanzalltag von Gründer*innen, Start-ups und KMU radikal zu vereinfachen. Mehr dazu haben wir im Gespräch mit Torben Rabe, Country Manager bei Qonto Deutschland, erfahren.
Mit seinem „Beyond Banking“-Ansatz bietet die junge Neobank Qonto Gründer*innen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht nur ein digitales Geschäftskonto, sondern umfassendes Finanz- und Buchhaltungsmanagement. Das Ziel: den Banking- und Finanzalltag von Gründer*innen, Start-ups und KMU radikal zu vereinfachen. Mehr dazu haben wir im Gespräch mit Torben Rabe, Country Manager bei Qonto Deutschland, erfahren.
Qonto ist eine B2B-Neobank für Gründer*innen. Das FinTech-Start-up wurde 2016 in Frankreich gegründet, das erste Produkt im Juli 2017 gelauncht. 2019 expandierte das junge Start-up und bietet seine Services seitdem auch in Italien, Spanien und Deutschland an. Die Zahlen unterstreichen den Erfolg: Innerhalb von drei Jahren hat Qonto nach eigenen Angaben über 150.000 Unternehmen zu einem digitalen Geschäftskonto verholfen und ist damit zugleich Europas größter B2B-Digital-Banking-Anbieter. Allein in Deutschland ist Qonto im 2. Halbjahr 2020 um 130 Prozent gewachsen.
Darüber hinaus wurde Qonto im Jahr 2020 mit dem FinTech Germany Award ausgezeichnet und von LinkedIn als „3rd hottest Startup“ eingestuft. Bullhound bezeichnet Qonto als „most promising Start-up to become a billion dollar company in the next 3 years“.
Dann machen wir es selbst!
Worin liegt der offensichtliche Erfolg der europäischen Neobank begründet? „Zunächst sind hier die beiden Qonto-Gründer Alexandre Prot und Steve Anavi zu nennen. Als sie 2015 gemeinsam ihre erste Firma Smok.io gründeten, waren sie schlichtweg frustriert, weil es zum einen schwierig war, ein Geschäftskonto online zu eröffnen und es darüber hinaus keine weiteren Services gab, die sie für ihr Business nutzen konnten“, berichtet Torben Rabe. So haben sich Alexandre und Steve letztlich dazu entschieden, selbst eine moderne, speziell auf die Bedürfnisse von Gründer*innen und Selbständigen ausgelegte Alternative zu klassischen Banken aufzubauen – in Form von Qonto.
Nach dem erfolgreichen Start in Frankreich folgte – wie eingangs erwähnt – die Expansion in weitere Länder. Seit letztem Jahr bietet Qonto deutschen Kund*innen seine Services an. „Als wir 2020 in Deutschland eingestiegen sind, gab es schon einige Akteure am Markt, die sich aber auf verschiedene Kundensegmente konzentriert haben. Unser Konzept war und ist es aber, nicht nur ein Geschäftskonto zu sein, sondern unseren Kunden auch die Möglichkeit zu geben, ihre Finanzen auf der Konto-Plattform zu managen,“ erläutert Torben Rabe, der die Geschäfte von Qonto als Country Manager Deutschland verantwortet und selbst jahrelange Erfahrungen im Finanzbereich einbringt. „Unser Ziel ist es, Unternehmen, in der Größe von einer Person bis 250, anzusprechen und zusammen mit ihnen zu wachsen“, so Rabe.
Das Besondere an Deutschland ist, so Rabe, die Vielfalt an Unternehmen und Gründer*innen bei einer Vielzahl an Branchen, was förmlich auch nach einer modernen Banking-Lösung schreit, die es ihnen individuell ermöglicht, unkompliziert und schnell unternehmerisch handlungsfähig zu sein. „Insbesondere Gründer haben hierbei spezielle Anforderungen: sie wünschen sich ein sicheres, verlässliches Geschäftskonto, Schnelligkeit bei dessen Eröffnung, insbesondere dann, wenn sie noch im Gründungsprozess befindlich sind, und benötigen außerdem einen direkt verfügbaren Ansprechpartner“, bringt es Rabe auf den Punkt.
Ein wichtiges Anliegen von Qonto ist es daher, den Gründungsprozess mit intelligenten Tools und Konzepten zu unterstützen. „Das langfristige Ziel für Gründer in Deutschland sollte es sein, den Gründungsprozess zu 100 Prozent digital abzuschließen – dazu wollten wir einen wichtigen Beitrag leisten“, so Rabe.
Unterstützung im Gründungsprozess
Während Gründer*innen in Frankreich bereits zu 100 Prozent digital gründen können (woran Qonto nicht ganz unbeteiligt ist, war man doch die erste Neobank des Landes, die dies ihren Kund*innen ermöglichte), sind hierzulande die Weichen in Sachen Digitalisierung zwar gestellt; trotzdem ist es noch nicht möglich, den Gründungsprozesses rein digital zu stemmen. Auf diesen Prozess setzt Qonto und bietet dazu seine digitalen Lösungen an. Unter anderem unterstützt man GmbH-Gründer*innen dabei, dass die Einzahlung des Stammkapitals schnellstmöglich vonstatten geht.
„Der Gründer eröffnet dazu sein digitales Geschäftskonto – was in der Regel 10 Minuten Zeit in Anspruch nimmt – und zahlt dann das benötigte Stammkapital ein. Wir stellen dann sehr schnell eine Urkunde aus, mit welcher der Gründer zu seinem Notar gehen kann, um die Gründung abzuschließen. Das Ganze dauert in der Regel maximal 72 Stunden“, so Rabe. Darüber hinaus hat Qonto u.a. eine Partnerschaft mit firma.de, um Gründer*innen weitere Unterstützung an die Hand geben zu können, bspw. bei der Notarsuche. Damit sind bereits weitere wichtige Schritte in Sachen Digitalisierung des Gründungsprozesses in die Wege geleitet.
Beyond Banking Features
Doch Qonto geht einen großen Schritt weiter und begleitet Gründer*innen nicht nur während des Starts, sondern bietet ihnen von Beginn ihrer Selbständigkeit an wichtige Tools zum Auf- und Ausbau bzw. der Steuerung des Unternehmens. Dazu gehören in Sachen Banking bspw. Unterkonten mit separaten IBANs und zusätzlichen physischen oder auch virtuellen Kreditkarten, um Budgets besser verwalten zu können. „Der Gründer will stets die Übersicht über seine Ausgaben behalten – das bieten wir ihm –, und bei Fragen steht unser Kundenservice direkt zur Verfügung“, so Torben Rabe.
Digital Assets: Chance oder Herausforderung für Start-ups?
Was sind Digital Assets, was leisten sie und haben sie das Zeug, die Finanzmärkte zu revolutionieren?

Digital Assets sind in aller Munde und entwickeln sich in rasantem Tempo weiter. Nicht wenige sind der Auffassung, dass hier gerade ein neuer Milliardenmarkt entsteht, der etablierte Finanzdienstleister unter Zugzwang bringt – andere wiederum halten den Hype um Digital Assets für hoch spekulativ. Parallel werden auch die Regulierungsbemühungen in Europa immer intensiver. Unzweifelhaft werden Digital Assets zur Weiterentwicklung der Finanzmärkte beitragen und halten sowohl für etablierte Marktteilnehmer*innen als auch neue Player wie Start-ups und insbesondere FinTechs eine große Bandbreite von Chancen bereit. Doch trotz des großen Interesses für diesen neuen Markt ist häufig unklar, was Digital Assets genau sind.
Was sind Digital Assets?
Grob definiert umfassen Digital Assets jegliche Art von elektronisch gespeicherten Daten und Werten, die sowohl eindeutig identifizierbar sind als auch zur Wertschöpfung genutzt und im Zuge dessen gehandelt werden können. Beispiele für Digital Assets sind unter anderem Dokumente, Audiodateien, Videos, Logos, Folienpräsentationen, Tabellenkalkulationen und Websites etc.
Distributed Ledger Technologien
Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung von Finanz- und Vermögenswerten gewinnen Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, sowohl bei Retail- als auch institutionellen Investor*innen zunehmend an Bedeutung. Die zugrundeliegende Distributed Ledger Technologie (DLT) ermöglicht hierbei die Verwaltung, Ausstellung und den Handel von digitalen Vermögenswerten, ohne die Notwendigkeit, eine zentrale Partei bzw. einen Emittenten hinzuziehen. Diese Assets profitieren dabei von kürzeren Transaktionszeiten und höherer Transaktionssicherheit.
Die Entwicklungen der Distributed Ledger Technologien und der damit verbundenen Digital Assets lassen sich dabei in drei Phasen einteilen, die jeweils durch wichtige Entwicklungen und Erfindungen gekennzeichnet sind.
- Blockchains der ersten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der ersten Generation wurden mit dem Ziel entwickelt, das bestehende Finanzsystem zu verbessern, indem sie eine dezentralisierte und transparente monetäre Plattform für digitale Transaktionen angeboten haben. Die erste und wohl auch bekannteste Kryptowährung Bitcoin löst hierbei in dezentraler und nachhaltiger Form das ‚Double Spending‘-Problem, das die Gefahr der doppelten Ausgabe der gleichen Einheit einer digitalen Währung beschreibt. Bedingt durch die hohen Transaktionskosten und -zeiten differenziert sich aber Bitcoin immer mehr von der Funktion als Währung und hin zu einem Wertspeicher.
- Blockchains der zweiten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der zweiten Generation erweitern den bestehenden Ansatz digitaler dezentraler Währungen um eine ‚Wenn-Dann‘-Funktion. Dies erlaubt Marktteilnehmer*innen mittels intelligenter Verträge (Smart Contracts) Bedingungen und Handlungen dezentral zu programmieren, die bei Erfüllung automatisiert ausgeführt werden. Die initiale Einführung von Smart Contracts im Zuge der Ethereum Plattform ermöglichte weiterhin die Tokenisierung von Vermögenswerten. Hierbei wird der zugrunde liegende Vermögenswert mit all seinen Rechten und Pflichten mit den Smart Contracts verknüpft und mittels eines Tokens auf der Blockchain abgebildet.
- Blockchains der dritten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der dritten Generation wie beispielsweise Avalanche oder Chainlink zielen darauf ab, grundlegende Mängel wie Skalierbarkeit und Interoperabilität von Digital Assets zu adressieren, um eine breitere Akzeptanz zu schaffen. Weiterhin ermöglicht die fortlaufende Entwicklung der verschiedenen Blockchain-Protokolle gänzlich neue Anwendungsfälle wie beispielsweise die Entwicklung dezentraler digitaler Welten (z.B. Metaverse) oder dezentraler Finanzdienstleistungen (z.B. Decentralized Finance).
Welche Arten von Digital Assets gibt es?
Digital Ledger Technologien haben die Sichtweise des Kapitalmarkts auf die Erzeugung, den Handel, die Verwahrung als auch die Abwicklung von Digital Assets maßgeblich beeinflusst. Hierbei haben sich Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, von einem digitalen Zahlungsmittel hin zu einer komplexen heterogenen Anlageklasse entwickelt, die sowohl durch ein zentrales Institut ausgestellt werden können als auch weiterhin dezentral durch die Privatwirtschaft. Ableitend aus der genutzten Technologie und den zugrundeliegenden Protokollen, dem zu digitalisierendem Asset und der Emittenten-Struktur lassen sich Digital Assets, die mit der Nutzung der Blockchain-Technologie emittiert werden, in folgende Subkategorien unterteilen:
- Institutional Money umfasst sämtliche digitale Währungen, die durch eine zentralisierte und weitestgehend regulierte Partei bzw. Institution ausgestellt werden. Hierzu zählt primär digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC), ausgestellt durch die Zentralbank selbst oder einen Intermediär (z.B. eine Bank oder ein Geldinstitut).
- Private Money hingegen umfasst alle digitalen Währungen, die von regulierten als auch unregulierten Institutionen aus der Privatwirtschaft ausgestellt werden. Hierzu zählen unter anderem klassische Kryptowährungen und Coins wie Bit- oder Litecoin sowie sog. Stablecoins, die durch automatische Preisbildungsmechanismen an einen Zielwert (wie den Wert einer nationalen Währung) gekoppelt sind.
- Die Anlageklasse der Fungible & Non-Fungible Tokens basiert auf dem Ansatz der Tokenisierung verschiedenster Vermögenswerte. Neben der Tokenisierung von klassischen Fungible (austausch- bzw. auswechselbaren) Assets, wie beispielsweise Derivaten, ermöglicht die Distributed Ledger Technologie die Tokenisierung von physischen und digitalen Non-Fungible Assets wie beispielsweise digitaler Kunst, Musikrechten oder Ingame-Gegenständen. Hierzu zählen Non-Fungible Tokens (NFTs), die unter anderem auf der Ethereum Blockchain gehandelt werden. Weiterhin ermöglichen Hybrid-Ansätze die Tokenisierung von nicht fungiblen physischen Assets, wie beispielsweise eine Immobilie, in einer digitalen fungiblen Form.
- Elektronische Wertpapiere oder auch Krypto-Wertpapiere beschreiben eine Sonderform der Fungible Assets, bei der Wertpapiere nicht wie bisher in physischer, gedruckter Form herausgegeben werden, sondern im Rahmen des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG) digital mittels der Blockchain ausgestellt werden können.
- Utility Token beschreibt eine digitale Anlageklasse, die ihre(n) Besitzer*in dazu ermächtigt, ein Produkt oder Dienstleistungen der jeweiligen primären Blockchain zu nutzen. Eine Subkategorie der Utility Token sind unter anderem die sog. Governance Token, die Stimmrechte in einem Blockchain-Projekt repräsentieren.
Blick in die Zukunft des Ökosystems rund um Digital Assets
Der Markt für Digital Assets und das dazugehörige Ökosystem werden in den kommenden Monaten und Jahren maßgeblich durch die fortschreitenden Regulierungsvorhaben wie der EU-Verordnung zum einheitlichen Umgang mit Kryptowährungen (Markets in Crypto Assets, MiCA) geprägt. Die verstärkten Bemühungen von Regulatorik und Aufsicht zur Schaffung von einheitlichen Rahmenbedingungen können die Sicherheit des Umfelds für alle Marktteilnehmer*innen verbessern und somit zu mehr Akzeptanz führen.
Im Zuge dessen ist eine fortschreitende Weiterentwicklung des Ökosystems und eine spätere Konsolidierung der Marktteilnehmer*innen zu erwarten – auch wenn der Markt für Digital Assets sicher langfristig Eintrittsmöglichkeiten für neue Marktteilnehmer*innen mit einer Spezialisierung auf Teilbereiche oder -lösungen bieten wird. Die Rollen und Aufgabenfelder der Marktteilnehmer*innen werden dabei neu verteilt und sind sowohl durch traditionelle Institute wie Banken und Regulatoren als auch durch gänzlich neue Teilnehmer*innen wie Start-ups und insbesondere FinTechs geprägt.
Die Autoren:
Felix Eigelshoven ist Senior Consultant im Bereich Financial Services Technology-Consulting und seit 2022 für EY tätig. Er berät Kund*innen aktiv zur Entwicklung von Blockchain-basierten Geschäftsmodellen, sowie deren technischer Umsetzung. Neben seiner Tätigkeit als Berater forscht er aktiv zum Thema Krypto-Marktmanipulation und Markteffizienz.
Dr. Francesco Pisani ist seit 2015 für EY tätig. Er ist EY EMEIA Deputy Startup Leader, Co-Initiator der EY Start-up Academy und Gastdozent an verschiedenen Hochschulen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Geschäftsmodelle und Innovationen sowie Preisstrategien und Partnerschaften.
Was sind NFTs und wie werden sie in Zukunft gehandelt werden?
Von NFTs ist derzeit vielfach die Rede. Immer wieder begegnet man Berichten von Menschen, die angeblich in kurzer Zeit eine Menge Geld durch den NFT-Handel erworben haben. Wir wollen uns an dieser Stelle einmal anschauen, was NFTs eigentlich sind und wie sie gehandelt werden können.

Was ist eigentlich ein NFT?
Die Abkürzung NFT steht für „Non-Fungible Token“. Die Bezeichnung non-fungible weist darauf hin, dass es sich um einen einzigartigen Token handelt, welcher nicht austauschbar ist. Somit stehen NFTs beispielsweise im Gegensatz zur bekannten Kryptowährung Bitcoin. Ein Bitcoin ist „fungible“, das heißt, er ist austauschbar und kann ganz einfach gegen einen anderen Bitcoin ausgetauscht werden, ohne dass deswegen eine Wertänderung eintritt. Auch unsere „normalen“ Währungen sind austauschbar. Wenn wir einen Euro haben, bleibt der Wert gleich, auch wenn wir ihn durch einen anderen Euro austauschen.
NFTs sind dagegen mit digitalen Inhalten verknüpft und deswegen Unikate. Sie können beispielsweise mit Erstausgaben von Büchern oder seltenen Sammelkarten verknüpft werden. Wenn ein NFT also ausgetauscht wird, ist er mit einem anderen Inhalt verknüpft und dementsprechend kann sich dann auch der Wert verändern.
Auf brokerdeal.de kannst du dich über verschiedene NFTs informieren und auch Antworten finden, wenn du dir die Frage stellst „welche NFTs kaufen?“
Die Funktionsweise von NFTs
Die Grundlage für NFTs bildet die Blockchain. Dadurch können Besitzer sicher und eindeutig identifiziert werden. In den meisten Fällen bildet die Ethereum-Blockchain die Basis für NFTs.
Die Besonderheit der Ethereum-Blockchain ist, dass auf ihr nicht nur Tokens gespeichert werden können, sondern auch noch weitere Funktionalitäten dafür. Dies ist über die sogenannten Smart Contracts möglich, ohne die man nicht mit NFTs handeln kann. Die Ethereum-Blockchain ist also besonders geeignet für NFTs, da auch die dazugehörigen individuellen Informationen auf ihr gespeichert werden. Es entsteht ein digitales Original. So kann man mit NFTs Musik, Sammlerstücke, Bilder und viele weitere Dinge sammeln oder auch damit handeln.
Wie sieht die Zukunft von NFTs aus?
Eigentlich gibt es NFTs bereits seit 2014. Der Durchbruch ließ allerding etwas auf sich warten, denn erst seit 2021 sind die Tokens plötzlich in aller Munde.
Seit letztem Jahr stellen NFTs den größten Krypto-Trend dar und es gibt einen richtigen Hype darum. Laut Experten-Prognosen sollen die Non-fungible Tokens in diesem Jahr schließlich in den Mainstream kommen.
Allerdings gibt es auch hier ein paar Punkte, die man als Käufer von NFTs beachten sollte. So stellt der Kauf auch immer ein gewisses Risiko dar, denn sobald die Nachfrage an einem Objekt zurückgeht, kann der Wert des entsprechenden NFT ganz schnell in den Keller rutschen. Außerdem solltest du wissen, dass du durch den Kauf eines NFTs allein noch nicht unbedingt ein Eigentumsrecht am jeweiligen Wert-Objekt hast. Es ist nämlich so, dass im Grunde jeder NFTs herstellen und damit handeln kann. Deshalb ist es immer wichtig, dass du dich als Käufer genau über das Objekt und dessen Wert informierst, bevor du NFTs kaufst.
Eine weitere Schwierigkeit könnte auf dich zukommen, wenn du NFTs wieder verkaufen willst. Die Marktliquidität dafür ist derzeit noch nicht wirklich hoch und es kann dementsprechend schwierig sein, einen Käufer zu finden. Womit wir wieder beim Thema risikobehaftete Investition wären.
Wo kann man NFTs handeln?
Für den Handel mit NFTs musst du dich auf einer Plattform anmelden, auf der das möglich ist. Derzeit gibt es schon einige Handelsplätze, auf denen das möglich ist und es werden sicher noch einige dazukommen.
Auch die Geschäftsfelder von NFT-Handelsplätzen haben sich bereits vergrößert. So gibt es bereits Kryptobörsen mit NFT-Marktplatz, an denen die non-fungible Tokens als Kreditsicherheit geboten werden.
Wie bereits erwähnt basieren die meisten NFTs auf der Ethereum-Blockchain. Das bedeutet, dass auch die Kryptowährung Ether als bevorzugtes Zahlungsmittel dafür gilt. Oft ist also das Vorhandensein eines Ethereum-Wallet eine Voraussetzung für den NFT-Handel. Du musst also vorher Ether erwerben. Dies machst du wiederum über einen Onlinebroker, der diese im Angebot hat.
Einsatzbereiche von NFTs
Die Einsatzbereiche von NFTs sind vielfältig und es gibt quasi keine Grenzen dafür. Mittlerweile werden schon viele Ereignisse, Items und auch Gegenstände als non-fungible Tokens gehandelt.
Auch virtuelle Dinge können damit gehandelt werden. So kommen sie beispielsweise schon vielfach in Videospielen zum Einsatz, um damit virtuelle Währungen, Avatare, Waffen und Skins damit zu kaufen oder zu verkaufen. Auch für Videos, Musik, legendäre Momente aus dem Sport oder anderen Bereichen oder wertvolle Sammelkarten kommen die Tokens zum Einsatz.
Falls du dich jetzt fragst, ob mit NFTs auch reale Güter gehandelt werden können: ja, das ist möglich. Es werden auch gefragte Güter wie Autos, Designerschuhe, Immobilien und so weiter tokenisiert.
Bitpanda: Mit Kryptowährung zum Start-up-Unicorn
Das Wiener Start-up wurde zum ersten Start-up-Unicorn Österreichs. Im Fokus des Unternehmens steht die Kryptowährung Bitcoin.

In der Start-up-Szene ist der Begriff „Unicorn“ eingeführt worden, um Unternehmen zu beschreiben, deren Bewertung auf über eine Milliarde US-Dollar eingestuft wurde. Das ist besonders für Start-ups, die oftmals im Kleinen und ohne große finanzielle Mittel starten, ziemlich schwer, weshalb die wenigen, die es schaffen, so selten sind wie Einhörner – so die Herleitung hinter dem Begriff. Ein österreichisches Unternehmen hat dies jedoch im letzten Jahr geschafft und wurde damit zum ersten Start-up-Unicorn des Landes. Im Fokus des Unternehmens steht die Kryptowährung Bitcoin.
Bitpanda ist erstes Unicorn in Österreich
In der deutschen Start-up-Welt kann bereits das eine oder andere Unicorn entdeckt werden. Dazu werden immer wieder Unternehmen gegründet, die großes Potenzial besitzen, sollten sie an die Börse gehen. In Österreich ist die Start-up-Landschaft noch deutlich kleiner. Trotzdem hat es ein Wiener Unternehmen zum „Unicorn“-Status gebracht. Die Rede ist von Bitpanda, einer Krypto-Plattform, die von den Jungunternehmern Paul Klanschek, Eric Demuth und Christian Trummer gegründet wurde. Insgesamt 170 Millionen US-Dollar konnte das Start-up von Investoren sammeln, an der Börse wurde das Unternehmen anschließend für 1,2 Milliarden US-Dollar eingestuft. Der Handel mit Kryptowährungen ist seit einigen Jahren zu einem wichtigen Wirtschaftssektor geworden. Gehandelt werden Bitcoin und Co. allerdings nicht an den Aktienbörsen, stattdessen warten eigene Marktplätze auf Investoren. Der Kauf kann einfach online abgeschlossen werden und ist damit bequemer denn je geworden. Mittlerweile gibt es so viele unterschiedliche Börsen, dass es für Käufer häufig nicht einfach ist, die passende zu finden. Hilfreich ist daher ein Krypto Börsen Vergleich, bei dem die unterschiedlichen Marktplätze auf ihre Vor- und Nachteile geprüft werden. Viele Anbieter verfügen zum Beispiel über ein Einzahlungsminimum und verrechnen unterschiedliche hohe Gebühren für Transaktionen.
Aller Anfang ist schwer
Mit einem Start-up durchzustarten, ist keine leichte Angelegenheit. Neben einer guten Idee braucht es nämlich auch die nötige Finanzierung und eine große Portion Glück. Das richtige Timing spielt dabei ebenfalls eine Rolle. Nur wer den Markt zum perfekten Zeitpunkt mit etwas versorgt, das gerade gebraucht wird, kann die ersten, harten Jahre meistern. Der Börsengang ist für die meisten Start-ups zu Beginn noch in weiter Ferne. Wer es jedoch an diesen Punkt geschafft hat, darf aufatmen. Vor dem IPO (Initial Public Offering) muss ein Unternehmen bewertet werden. Diese Bewertung entspricht jedoch nicht dem Kapital, über das ein Start-up bereits verfügt, sondern steht stattdessen für den Nutzen, den Kapitalgeber aus der Firma ziehen können. Es handelt sich dabei also viel mehr um eine Einschätzung als um eine Kalkulation des Preises eines Unternehmens. Dass bei einer solchen Bewertung ein Betrag von mehr als einer Milliarde US-Dollar herauskommt, ist bei jungen Start-ups eine echte Seltenheit.
Bitpanda hat als erstes Wiener Start-up den Status „Unicorn“ erlangt und wurde bei seinem Börsengang auf über eine Milliarde US-Dollar geschätzt. Das Unternehmen widmet sich aktuell dem Thema Kryptowährungen, möchte in Zukunft jedoch auch in den Rohstoffhandel expandieren. Gleichzeitig wächst die Start-up-Welt in Österreich, ist jedoch noch lange nicht zu vergleichen mit der deutschen Szene. Im deutschen Raum sind bereits einige Start-ups aufgeblüht und zu Einhörnern ernannt worden.
Was ist SegWit?
SegWit ist die Abkürzung für Segregated Witness. Es war vielleicht das bisher größte Upgrade des Bitcoin-Protokolls, das mehrere Verbesserungen und Korrekturen in sich vereinte.

Die Vorteile von SegWit
Die wohl bemerkenswerteste Neuerung von SegWit ist die Abschaffung der Verfälschbarkeit von Transaktionen. Vor SegWit war es aufgrund einer Eigenart der kryptographischen Signaturen von Bitcoin möglich, Transaktionen so zu verändern, dass sie anders aussahen, auch von Leuten, die die Transaktion nicht selbst erstellt hatten. Dies machte die Transaktion zwar nicht ungültig oder änderte ihre Wirkung - es wurde immer noch die gleiche Menge an Münzen von den gleichen Adressen an die gleichen Adressen gesendet - aber es erschwerte den Einsatz von Schicht-2-Protokollen wie dem Lightning Network erheblich.
Sie können die Website von BitiQ besuchen, um Ihr Krypto-Handelserlebnis auf einer regulierten und vertrauenswürdigen Plattform zu beginnen.
SegWit löste dieses Problem, indem es die "Zeugen"-Daten einer Transaktion, zu denen auch die Signatur gehört, in einen neuen Teil eines Bitcoin-Blocks verschob. Damit ebnete es den Weg für das Lightning Network und andere Layer-2-Protokolle.
Als zusätzlichen Bonus bot SegWit auch eine bescheidene Erhöhung der Blockgröße auf theoretisch vier Megabyte bzw. realistischere zwei Megabyte, je nach Art der in den Blöcken enthaltenen Transaktionen. (Um genau zu sein: Das Blockgrößenlimit wurde durch ein Limit von vier Millionen Gewichtseinheiten ersetzt, wodurch eine neue Art der "Zählung" von Transaktionsdaten eingeführt wurde). Dies bedeutet, dass Nutzer mit SegWit-unterstützenden Wallets niedrigere Transaktionsgebühren zahlen.
Script Versions
Durch einen technischen Trick namens "Skriptversionen" erleichterte SegWit außerdem die Einführung weiterer Upgrades für das Bitcoin-Protokoll. Eines dieser kommenden Upgrades könnten Schnorr-Signaturen sein, ein neuer Signatur-Algorithmus, der die Programmierbarkeit und Flexibilität des Bitcoin-Protokolls weiter erhöhen würde.
Und nicht zuletzt wurde all dies möglich, ohne dass ein rückwärtskompatibles Hard-Fork-Protokoll-Upgrade erforderlich war. (Soft Fork Upgrades erfordern nur die Unterstützung einer Mehrheit der Hash-Power, um eine Spaltung des Netzwerks zu vermeiden, während Hard Forks einen netzwerkweiten Konsens erfordern.)
Wer hat SegWit entwickelt?
Eine Version von SegWit wurde zuerst von Blockstream für das Blockstream Elements Sidechain-Projekt entwickelt. Nachdem der Bitcoin-Core-Mitarbeiter Luke-jr herausgefunden hatte, wie SegWit durch ein rückwärtskompatibles Soft-Fork-Upgrade auf dem Bitcoin-Hauptprotokoll eingesetzt werden könnte, wurde es vom Bitcoin-Core-Entwicklungsteam entwickelt. Konkret wurde der entsprechende Bitcoin Improvement Proposal (BIP) von Eric Lombrozo, Johnson Lau und Pieter Wuille verfasst, die auch den Großteil der Programmierung übernahmen. Der Rest des Teams half während des gesamten Prozesses auf verschiedene Weise, einschließlich Überprüfung und Tests.
Dem pseudonymen Litecoin-Entwickler Shaolinfry und dem Bitmain-Garantie-Ingenieur James Hilliard wird die Entwicklung alternativer Aktivierungslösungen für die Soft Fork zugeschrieben.
War SegWit umstritten?
Innerhalb der technischen Gemeinschaft von Bitcoin war SegWit nicht umstritten.
Außerhalb der technischen Bitcoin-Gemeinschaft bevorzugten jedoch einige eine andere Skalierungslösung für Bitcoin oder glaubten nicht, dass SegWit selbst als Skalierungslösung ausreichend war. Dies hatte zur Folge, dass der SegWit-Vorschlag zu einer Art Verhandlungsmasse in einem viel größeren Streit voller Kontroversen wurde. Andere versuchten, SegWit gänzlich zu diskreditieren.
Der einzige Punkt der Kontroverse, der (wohl) eine gewisse Berechtigung hatte, war, dass es "sauberer" gewesen wäre, das Upgrade als Hard Fork statt als Soft Fork zu implementieren, da dies weniger technische Zweifel im Protokoll hinterlassen hätte. Der Einsatz von SegWit als Hard Fork hätte jedoch seine eigenen Probleme mit sich gebracht, die nach Ansicht der meisten Entwickler und Befürworter von SegWit viel größer gewesen wären.
Wie verwende ich SegWit?
Sie nutzen SegWit, indem Sie eine Wallet verwenden, die SegWit integriert hat. Diese Wallet sollte SegWit-Adressen für Sie generieren, und wenn Sie eine Zahlung von einer solchen Adresse vornehmen, ist die Gebühr, die Sie zahlen müssen, niedriger als wenn Sie SegWit nicht verwendet hätten.
Es gibt zwei Arten von SegWit-Adressen. Der eine Typ ("P2SH") beginnt mit einer "3" - allerdings sind nicht alle Adressen, die mit einer 3 beginnen, SegWit-Adressen. Die andere ("bech32") beginnt mit "bc1" und ist immer eine SegWit-Adresse. P2SH SegWit-Adressen sind eigentlich eine Art Umgehung; während SegWit-Transaktionen von solchen Adressen billiger sind als Nicht-SegWit-Transaktionen, sind Transaktionen von bech32-Adressen am billigsten.
Adressen, die mit einer "1" beginnen, sind niemals SegWit-Adressen.
Zu den Wallets, die SegWit integriert haben, gehören Bitcoin Core, Electrum, Green, Trezor, Ledger und eine Reihe von anderen. Um noch tiefer in die Materie einzutauchen, schließen Sie sich uns an und starten auf unserer Plattform durch.
Warum nutzt nicht jeder SegWit?
Weit über zwei Jahre nach der Aktivierung von SegWit nutzen weniger als die Hälfte aller Transaktionen im Bitcoin-Netzwerk SegWit. Aus individueller Sicht gibt es wahrscheinlich zwei Gründe, SegWit nicht zu nutzen.
Ein Grund ist, dass die Implementierung von SegWit ein Upgrade erfordert, und manche Leute sind einfach zu langsam, um das zu tun. Für große Unternehmen kann dies einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand bedeuten, da möglicherweise ganze Systeme umgestellt werden müssen. Ebenso haben einige Wallets und andere Anwendungen SegWit noch nicht integriert, vermutlich weil sie andere Prioritäten haben.
Virtuelle Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (VSOP) für Start-ups
Neue Standardverträge für virtuelle Mitarbeiterkapitalbeteiligungen „VSOP” (Virtual Stock Options) sollen für Start-ups konkrete Starthilfe in der Gründungs- und Wachstumsphase geben.

Das German Standards Setting Institute (GESSI), ein Joint Venture von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) und dem Startup-Verband, bietet ab sofort Standardverträge zu virtuellen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, den sog. Virtual Stock Options (VSOP). Mit den Standardverträgen soll für Start-ups konkrete Starthilfe in der Gründungs- und Wachstumsphase geschaffen werden.
Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-ups erfolgskritisch
„Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-ups erfolgskritisch, denn sie machen junge Unternehmen als Arbeitgeber*innen attraktiver. Deutsche Start-ups befinden sich im globalen “war for talents” und sind auf hochqualifizierte Mitarbeiter*innen angewiesen, um den Wachstumspfad erfolgreich zu bestreiten”, so Christoph J. Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands. Im Vergleich zu Großkonzernen und dem Mittelstand sei der Arbeitsplatz bei Start-ups unsicherer und das Gehalt tendenziell niedriger – Mitarbeiterbeteiligungen würden diesen systemischen Nachteil reduzieren.
Mitarbeiterbeteiligung sind ein wichtiges Finanzierungskriterium
„Für Business Angels und andere Investor*innen ist ein geplantes oder implementiertes Programm zur Mitarbeiterbeteiligung daher ein wichtiges Finanzierungskriterium“, sagt Dr. Roland Kirchhof, Vorstand von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND).
Virtuelle Anteilsoptionen: gängigste Lösung, um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen
„Auch wenn virtuelle Anteilsoptionen im internationalen Vergleich eine absolute Ausnahme darstellen, so bleiben sie in Deutschland nach wie vor die gängigste Lösung, um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen. Umso wichtiger sind für die Marktteilnehmer verlässliche Standardverträge für virtuelle Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (VSOP/Virtual Stock Options), bis sich die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für echte Equity-Beteiligungen auch hierzulande nachhaltig verbessern", sagen Dr. Jens Wenzel und Dr. Matthias Scheifele, Partner von Hengeler Mueller.
Nachholbedarf in Deutschland in Sachen Mitarbeiterbeteiligungen
Virtuelle Optionen sind aktuell in Deutschland die gängigste Lösung, um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen. Die mit dem zum 01. Juli 2021 in Kraft getretenen Fondsstandortgesetz steuerlichen Änderungen reichen nicht aus, um Deutschland in puncto Mitarbeiterbeteiligungen international konkurrenzfähig zu machen. Daher sind die von der Ampelkoalition in Aussicht gestellten Nachbesserungen von größter Bedeutung für den Start-up-Standort Deutschland. Im internationalen Vergleich belegt Deutschland laut der „Rewarding Talent”-Studie von Index Ventures aktuell zusammen mit Belgien den letzten Platz.
Die neuen GESSI-Dokumente stehen hier zum kostenlosen Download bereit.
Wie profitieren Arbeitgeber von einer betrieblichen Altersvorsorge?
Da die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer geringer ausfällt, gewinnen die private und die betriebliche Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Davon profitieren vor allem Arbeitnehmer, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Eine betriebliche Altersvorsorge kann aber auch für Arbeitgeber Vorteile bringen. Einerseits können sie Mitarbeiter binden, andererseits können sie Kosten in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sparen.

Image des Unternehmens stärken mit der betrieblichen Altersvorsorge
Für Unternehmer ist es aufgrund des Fachkräftemangels oft schwer, geeignete Fachkräfte zu gewinnen und Mitarbeiter an ihr Unternehmen zu binden. Deutlich attraktiver als eine Gehaltserhöhung können umfangreiche Sozialleistungen für die Mitarbeiter sein. Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können längst nicht so hohe Löhne und Gehälter zahlen wie die großen Konzerne. Auch die Sozialleistungen fallen häufig geringer aus. Eine betriebliche Altersvorsorge hilft, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und neue Mitarbeiter zu gewinnen. In Stellenausschreibungen können Unternehmen bereits auf die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge hinweisen, um interessant für Bewerber zu sein. Auch Startups, die nur über ein geringes Budget verfügen, können bereits eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, um Mitarbeiter zu gewinnen. Von geeigneten Partnern können sie Tipps erhalten, welche Möglichkeiten sich am besten eignen.
Betriebliche Altersvorsorge als Muss für Arbeitgeber
Arbeitgeber können, aber müssen die betriebliche Altersvorsorge nicht vollständig selbst finanzieren, wenn das nicht im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt ist. Sie müssen auch ihre Mitarbeiter nicht auf die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge hinweisen. Mitarbeiter haben jedoch das Recht, danach zu fragen. Die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung als Form der betrieblichen Altersvorsorge müssen alle Arbeitgeber anbieten. Das Gesetz geht sogar noch einen Schritt weiter. Bis Ende 2021 müssen Arbeitgeber bei Verträgen für die Entgeltumwandlung, die ab 2018 abgeschlossen wurden, 15 Prozent als Zuschuss zahlen. Ab 2022 müssen auch Verträge, die vor 2018 abgeschlossen werden, vom Arbeitgeber mit 15 Prozent bezuschusst werden. Arbeitgeber können ihr Image verbessern, wenn sie einen noch höheren Zuschuss zahlen oder die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge komplett selbst tragen.

Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber vorteilhafter als Gehaltserhöhung
Für Arbeitgeber kann eine betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter vorteilhafter als eine Gehaltserhöhung sein. Auf eine Gehaltserhöhung müssen Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben zahlen. Anders sieht es bei der betrieblichen Altersvorsorge aus, wenn sich Arbeitgeber für das richtige Modell entscheiden. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Organisation der betrieblichen Altersvorsorge verantwortlich. Er entscheidet, welche Anlageform er wählt. Das Bruttogehalt der Mitarbeiter sinkt durch eine Entgeltumwandlung, da ein Teil des Entgelts in die betriebliche Altersvorsorge geht. Trotzdem Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen müssen, können sie ungefähr 20 Prozent an Lohnnebenkosten einsparen. Die Zuschüsse, die vom Arbeitgeber zu zahlen sind, stellen Betriebsausgaben dar. Sie können steuerlich geltend gemacht werden und die Steuerlast für Unternehmen senken. Mit der geeigneten Finanzierungsform können auch Startups über genug finanzielle Mittel verfügen, die sie für die betriebliche Altersvorsorge verwenden können.
Verschiedene Anlageformen für die betriebliche Altersvorsorge
Für die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitgeber verschiedene Anlageformen wählen, die teilweise davon abhängig sind, ob ein Tarifvertrag vorhanden ist. Auch die Unternehmensgröße ist ein Kriterium dafür, welche Möglichkeit gewählt wird. Mit den verschiedenen Möglichkeiten genießen Arbeitgeber unterschiedliche Vorteile:
- Direktzusage, bei der sich der Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil des Betriebsvermögens für die Pension der Mitarbeiter zu zahlen. Der Arbeitgeber finanziert die betriebliche Altersvorsorge selbst und kann die Kosten steuerlich absetzen.
- Direktversicherung, bei dem Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließen und die Beiträge mit 20 Prozent versteuern können, wenn die Beiträge pro Mitarbeiter und Jahr nicht mehr als 1.752 Euro betragen. Sozialabgaben fallen dann nicht an.
- Pensionskasse, bei der es sich um eine spezielle Lebensversicherung handelt und die dem Arbeitgeber Aufwand erspart. Arbeitgeber können ihre Anteile steuerlich absetzen.
- Pensionsfonds funktionieren ähnlich wie die Pensionskasse, doch können Arbeitgeber, um für ihre Mitarbeiter eine bessere Rendite zu erzielen, das Geld in Fonds oder ETFs einzahlen. Entwickelt sich der Fonds oder ETF nicht wie erwartet, muss der Arbeitgeber mit der Differenz zur Mindestleistung haften.
- Eine Unterstützungskasse verwaltet das Geld im Sinne des Arbeitgebers und legt es gewinnbringend an. Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge gelten als nachträglicher Arbeitslohn.
Grundsätzlich können Arbeitgeber mit allen Durchführungsmöglichkeiten ihr Image stärken. Steuervorteile bringen Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktzusagen.