Den richtigen FinTech-Partner für ein Start-up finden


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Was es aus Unternehmenssicht bei der Auswahl des richtigen Anbieters von Finanzdienstleistungstechnologien zu berücksichtigen ist.

Der steigende Trend zu Start-ups im Bereich der Finanzdienstleistungstechnologie hat einen starken Einfluss auf das Verhalten neuer Start-ups in anderen Sektoren. Viele Neugründungen neigen dazu, dem Einsatz von Technologie in der Arbeitsweise ihrer Unternehmen Priorität einzuräumen. Das bedeutet, dass sich viele Start-ups für den Verkauf von Produkten und das Anbieten von Dienstleistungen auf Internetdienste verlassen.

Diese Abhängigkeit vom Internet ist am stärksten ausgeprägt, wenn es um Zahlungsmittel und allgemeine Finanztransaktionen aus der Ferne geht. Damit sind FinTech-Unternehmen in einer guten Position, um moderne Unternehmen mit neuen und nahtlosen Methoden auszustatten, die den Geldfluss mit so wenig Aufwand wie möglich aufrechterhalten.

Für den neuen Unternehmer kann es jedoch zu einer entmutigenden Aufgabe werden, sich in der Welt der FinTechs zurechtzufinden, um den richtigen und geeigneten FinTech-Anbieter für sein Unternehmen zu finden. Der Artikel befasst sich mit einigen Dingen, die bei der Auswahl des richtigen Anbieters von Finanzdienstleistungstechnologien von Seiten des neuen Unternehmens berücksichtigt werden müssen.

Kapazität und Partner

Wenn es um Finanzdienstleistungen im modernen Raum geht, wird deutlich, dass die traditionellen Methoden eher schwerfällig sind und kaum mit den Trends Schritt halten können. Die Verbraucher auf der ganzen Welt haben sich an die Verwendung von Apps gewöhnt, mit denen sie alles bezahlen können, von Lebensmitteln bis hin zu teuren Wertgegenständen und Dienstleistungen.

Es ist daher wichtig, sich über die Reichweite und die Zugänglichkeit des Fintech-Anbieters im Klaren zu sein. Das Unternehmen Ripple beispielsweise bietet Transaktionsdienste an, die von Menschen aus vielen Ländern genutzt werden können. Wenn ein Unternehmen an mehreren Standorten tätig sein will, muss es die Anzahl der Partner wie Banken berücksichtigen, die das FinTech-Unternehmen hat.

Sicherheit

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleistungsanbieters ist dessen Schwerpunkt auf Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Betrug und Geldwäsche. Viele Anbieter in der FinTech-Gemeinschaft verwenden Blockchains, um Transaktionen aufzuzeichnen und zu validieren. Das ist großartig für die Anonymität, aber wenn ein Unternehmen finanziell mit Kunden interagiert, müssen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

Zuverlässige Methoden, die eine geeignete Technologie für die moderne Authentifizierung der Identität bieten, sind als KYC bekannt. KYC, was für Know Your Customer (Kenne deinen Kunden) steht, ist eine wichtige Praxis für Finanzdienstleister. KYC verlangt von den Finanzinstituten, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und das potenzielle Risiko zu erkennen, dass ein Kunde in Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwickelt ist.

Die Bedeutung von KYC für Finanzdienstleister kann wie folgt beschrieben werden:

Mit Hilfe von KYC-Praktiken kann ein Finanzinstitut verdächtige Aktivitäten besser erkennen, überwachen und melden. KYC trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Kunden zu stärken und Betrug vorzubeugen, da die Kunden bestimmte Dokumente vorlegen müssen, die ihre Identität und ihren Risikostatus belegen, bevor sie Konten eröffnen oder Transaktionen mit dem Institut abwickeln können. KYC ist wichtig für Finanzdienstleister, die sicherstellen wollen, dass sie die Bedürfnisse ihrer Kunden erfüllen und gleichzeitig die regulatorischen Standards einhalten.

Liquidität

Jeder Finanzdienstleister muss über eine Art von Geld oder Währung verfügen, die die Liquidität aufrechterhält, um Transaktionen auf seiner Plattform zu ermöglichen. Wiederum am Beispiel von Ripple: Das Unternehmen schafft seine Liquidität durch seine digitale Münze, die als XRP bekannt ist. Ripple hält kein Geld in seinen Kassen, sondern verwendet XRP als Tauschmittel zwischen Institutionen und verschiedenen Währungen.

Buchhaltungsdienstleistungen

Jedes Unternehmen, das an Finanztransaktionen beteiligt ist, benötigt ein gutes Aufzeichnungs- und Berichtssystem. Es ist unerlässlich, dass ein FinTech-Unternehmen mindestens diese Dienste anbietet, die es einem Start-up ermöglichen, alle im Netzwerk getätigten Transaktionen zu verfolgen, so dass dieses Hauptbuch für den Abgleich und andere Buchhaltungszwecke verwendet werden kann.

Zusammenfassung

Start-ups brauchen in der Regel einen guten Finanzdienstleistungspartner, der zuverlässig und flüssig ist. Unternehmen müssen sich bei der Durchführung von Transaktionen nicht mehr auf traditionelle Institutionen verlassen, da dieser Bereich von FinTech-Unternehmen verbessert werden kann. Geringere Servicekosten sowie die einfache und schnelle Abwicklung von Überweisungen machen sie zu einer idealen Option für neue Unternehmen.

Es gibt noch weitere Dinge, die Sie bei der Wahl eines Finanzdienstleisters berücksichtigen sollten, wie z.B. Zusatzleistungen wie automatische Währungsumrechnungen in Echtzeit und zusätzliche Konten. Die oben beschriebenen Überlegungen bieten eine allgemeine Zusammenfassung der relevanten Punkte, die in Betracht gezogen werden sollten. Es ist jedoch entscheidend, dass der Unternehmer die notwendigen Nachforschungen anstellt, um den idealen Partner zu finden.

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Fundraising 3.0

Wie das Web3 eine transparente, offene und gemeinschaftliche Kapitalbeschaffung ermöglicht und damit die Grenzen traditioneller Finanzmärkte sprengt.

Immer weniger Start-ups erhalten Zugang zu traditioneller VC-Finanzierung. Stattdessen stolpern Gründer*innen und Innovator*innen über Hürden, die nicht in der Qualität ihrer Idee liegen, sondern in der Struktur des Systems. Klassisches VC gibt es oft nur für jene, die bestimmte Netzwerke mitbringen oder den richtigen Zeitpunkt treffen.

Genau hier setzt Web3 an – als Bewegung, die Fundraising neu denkt: Statt Kontrolle für wenige, rückt die Community in den Mittelpunkt. Fundraising 3.0 steht für eine transparente, offene und gemeinschaftliche Kapitalbeschaffung, die die Grenzen traditioneller Finanzmärkte sprengt.

Von Beethoven bis Blockchain – eine alte Idee neu belebt

Dass Projekte durch ihre Unterstützer*innen wachsen, ist kein Konzept des digitalen Zeitalters. Schon im 18. Jahrhundert suchte Ludwig van Beethoven Wege, seine Kompositionen unabhängig zu veröffentlichen – und erhielt dabei Hilfe seiner Zuhörenden, die den Druck seiner Werke vorfinanzierten. Jahrhunderte später, in den 1990er-Jahren, sammelte die britische Rockband Marillion Geld für ihre Tour durch die USA – lange bevor der Begriff Crowdfunding überhaupt existierte.

Heute, im Kontext von Web3, erfährt diese Idee eine technologische Evolution. Während Plattformen wie Kickstarter oder GoFundMe den Gedanken des gemeinschaftlichen Beitrags populär machten, geht Web3 weit darüber hinaus: Es ersetzt Mittelsmänner durch automatisierte Protokolle und verschiebt den Einfluss von dem/der Kapitalgebenden hin zur Community.

Die drei Säulen des neuen Fundraisings

Im Zentrum des Web3-Fundraisings stehen drei Modelle, die sich über Jahre etabliert und zur tragenden Struktur eines neuen Finanzökosystems entwickelt haben.

1. Initial Coin Offerings (ICOs)

ICOs markieren den Anfang der modernen, digitalen Kapitalaufnahme. Junge Kryptoprojekte verkaufen eigene Token – digitale Einheiten ihres Ökosystems – direkt an Investor*innen. Dadurch entfällt der Umweg über Venture-Capital-Fonds oder Angel-Investor*innen. Statt Anteile an einem Unternehmen erwerben Unterstützende Token, die ihnen Zugang, Stimmrechte oder spätere Wertsteigerungen sichern können. Viele große Namen dieser Branche – etwa Ethereum oder Ripple – starteten genau auf diese Weise.

Die Attraktivität dieser Idee liegt in der Unmittelbarkeit: Wer früh teilnimmt, profitiert im Erfolgsfall stark, während Gründer*innen schneller Kapital und auch Feedback erhalten.

2. Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)

DAOs gehen über die reine Finanzierung hinaus. Sie sind eine Organisationsform, die vollständig gemeinschaftsbasiert funktioniert. Tokenhalter stimmen über Entwicklung, Ausgaben und strategische Entscheidungen ab. Damit entsteht nicht nur ein neues Governance-Modell, sondern eine demokratisierte Unternehmensstruktur: Gemeinschaft wird Miteigentum. An die Stelle zentraler Kontrolle tritt Transparenz. So werden etwa Betrugsrisiken reduziert, da Entscheidungsprozesse für alle sichtbar und überprüfbar sind. DAOs schaffen neue Formen von Verantwortung – nicht durch Hierarchie, sondern durch Partizipation.

3. LaunchpadsLaunchpads bilden die Brücke zwischen Idee und Markt. Betreiber*innen – meist etablierte Kryptobörsen – bieten Start-ups eine Plattform, um ihren Tokenverkauf zu organisieren. Neben technischer Infrastruktur und rechtlicher Sicherheit gibt es oft Marketinghilfe, Due-Dili­gence-Prüfungen und einen Community-Zugang. Launchpads dienen damit nicht nur der Kapitalbeschaffung, sondern fungieren als Accelerator, der Projekte auf ihre Marktfähigkeit vorbereitet. Für Investor*innen wiederum bieten sie strukturierte Auswahlverfahren und Transparenz, die Vertrauen schaffen

Blockchain-Technologie und Fundraising

Wie GmbH-Token das Fundraising für Start-ups vereinfachen.

Bitcoin und die Blockchain – Begriffe, die man heute alltäglich bei einem Spaziergang aufschnappen kann. Geht es um Token, gibt es bereits deutlich weniger Personen, die erklären können, worum es geht. Und bei ICOs zucken die meisten vermutlich nur noch mit den Schultern. Und doch sind es Token, die heute ermöglichen, dass man so einfach wie nie in Start-ups investieren kann. Und es waren ICOs, die uns gezeigt haben, dass die Zukunft des Fundraising auf der Blockchain basieren muss.

Warum das so ist, was die Handelbarkeit damit zu tun hat und wie Start-ups heute kontinuierlich Fundraising können – ganz ohne Notar –, erkläre ich dir im Folgenden. Bevor wir jedoch über das Hier und Jetzt reden können, bedarf es einer kleinen Geschichtsstunde, die uns zurück in das Jahr 2017 führt. Es ist die Blütezeit der ICOs. Aber was ist das eigentlich genau – ein ICO?

ICO – Blütezeit und Niedergang

ICO steht für „Initial Coin Offering“, was übersetzt in etwa so viel bedeutet wie „initiales Coin-Angebot“. Also der Zeitpunkt, zu dem ein Coin das erste Mal käuflich erworben werden kann – der Coin steht dabei für einen Token, also eine eigene Währung, die auf einer Blockchain basiert. Am besten kann man einen ICO mit einem Börsengang vergleichen – nur, dass der Börsengang eben auf der Blockchain stattfindet und die Investoren statt Aktien eben Token erwerben. Was viele damals noch nicht verstanden hatten: Die bei ICOs angebotenen Token waren fast ausschließlich Utility-Token, also Token, die nur einen Gutschein repräsentierten – keinerlei Stimmrechte, keinerlei Anteile an Gewinnen oder Exit-Erlösen. Die Ökonomie solcher Token basierte letztlich nur auf Angebot und Nachfrage. Ihr einziger wirklicher Nutzen wurde von den Blockchain-Start-ups bestimmt, die sie ausgegeben hatten.

Trotzdem sammelten Hunderte Blockchain-Projekte über ICOs insgesamt mehrere Milliarden US-Dollar ein. Telegram, der Messenger, erhielt etwa 1,7 Milliarden Dollar von Blockchain-Investoren. Andere Projekte wie etwa der Brave-Browser sammelten Multi-Millionen-Beträge in wenigen Sekunden ein! Teilweise hatten diese Start-ups nicht mehr vorzuweisen als ein Whitepaper – also einen Plan, wie ihr Produkt denn eines Tages aussehen soll. Dass so etwas langfristig nicht gut gehen konnte, ist klar. Ende 2018 war die ICO-Blase geplatzt. Die meisten Start-ups gibt es heute nicht mehr, die meisten Token sind völlig wertlos. Und selbst die Token der Projekte, die ein erfolgreiches Produkt gelauncht haben, liegen preislich oft weit unter den Preisen von 2017/2018. Der Niedergang der ICOs schadete damals dem Ansehen der Blockchain-Technologie in der Gesellschaft nachhaltig – verständlicherweise, schließlich verloren zahlreiche Investoren und Anleger ihr Geld. Es kristallisierte sich aber auch heraus, dass keine Technologie so gut für Fundraising geeignet war wie die Blockchain. Denn über die Blockchain konnte jeder von jedem Winkel der Welt aus in wenigen Sekunden mit dabei sein – auch mit kleinen Beträgen.

Das Beste aus zwei Welten kombiniert

Ganz anders funktioniert Fundraising heute in der traditionellen Welt. Start-up-Gründende arbeiten wochenlang schlaflos daran, eine Runde zu closen. Das bedeutet übersetzt: Investoren zu finden, sich mit allen gleichzeitig über die Bedingungen des Investments zu einigen und einen Termin zu finden, an dem alle beim Notar sein können (vorausgesetzt, es geht um Gesellschaftsanteile). Der Notartermin wiederum kostet meist einige tausend Euro; dazu kommen die Anwaltskosten zur Erstellung der Verträge. Anders als bei ICOs erhalten die Investoren aber auch keine Utility-Token, sondern echte Anteile, die sie am Erfolg des Start-ups beteiligen und ihnen Stimm- und Informationsrechte einräumen.

Die zwei Welten scheinen unterschiedlicher nicht sein zu können. Ich kenne sie als einer der ersten Mitarbeiter von Ethereum, Seriengründer und Business Angel von allen möglichen Blickwinkeln aus. Und doch kann man sie kombinieren. Genau das haben wir mit der Tokenize.it-Plattform geschafft – mit einer juristischen und einer technischen Innovation. Die technische Innovation habt ihr bereits kennengelernt: Sie ist ein Token, der auf der Ethereum-Blockchain basiert und den jedes Unternehmen auf der Plattform beim Fundraising an Investoren ausgibt. Anders als bei ICOs repräsentieren diese Token aber nicht nur einen Gutschein, sondern die juristische Innovation: ein spezielles Genussrecht.

Genussrechte als Möglichkeit zur Investition

Genussrechte stellen – genau wie Wandeldarlehen oder Gesellschaftsanteile – eine Möglichkeit dar, in Start-ups bzw. Unternehmen zu investieren. Anders als Gesellschaftsanteile sind sie relativ frei gestaltbar in ihren Konditionen. Sie beinhalten dabei zwangsweise keinerlei Stimmrechte, denn die Investoren werden durch sie nur Teil des wirtschaftlichen Cap Tables, nicht aber des Handelsregisters, in das jeder Investor, der Gesellschaftsanteile (und damit Stimmrechte) hält, durch einen Notar eingetragen werden muss.

Wir haben nun mit Tokenize.it ein Genussrecht gemeinsam mit der Anwaltskanzlei CMS so entwickelt, dass es Investoren wirtschaftlich mit Gesellschaftern gleichstellt. Wann immer also die Halter von Gesellschaftsanteilen profitieren (etwa durch einen Exit oder Dividendenzahlungen), profitieren auch die Genussrechts-Investoren. Dass Letztere keine Stimmrechte haben, klingt zunächst nach einem Nachteil, hat aber auch zwei wesentliche Vorteile für beide Seiten.

Denn dadurch müssen Genussrechts-Investoren keine Gesellschaftervereinbarungen unterschreiben (dies ist öfter notwendig, als man zunächst annehmen würde) – Startup und Investor haben dadurch deutlich weniger bürokratischen Aufwand. Meist hätten Familie, Freunde oder Business Angels sowieso nicht genug Anteile, um Entscheidungen signifikant zu beeinflussen. Außerdem bleibt das Startup so interessant für spätere Investments durch Venture-Capital-Fonds, denen es meist wichtig ist, dass so wenige Personen wie möglich im Handelsregistereintrag des Start-ups als Gesellschafter eingetragen sind (der Grund hierfür liegt im erhöhten Aufwand, der mit mehr stimmberechtigten Investoren ansteigt).

Ein weiterer – und der wesentliche – Vorteil: Für eine Investition über Genussrechte wird kein Notar benötigt, und das Start-up kann unsere Vertragsvorlagen nutzen und Anwaltsgebühren sparen. Das Ergebnis ist „kontinuierliches“ Fundraising. Denn die Gründerinnen und Gründer können nun jederzeit Investoren closen (auch mit kleinen Beträgen): auf Events, über Friends & Family oder einfach Webseitenbesucher über den Invest-Now-Button, der ebenfalls von uns bei Tokenize.it bereitgestellt wird. Fundraising lässt sich so endlich wirklich mit Sales vergleichen: Es wird komplett digital und ist kein einzelnes Event mehr im Jahr!

Der Autor Christoph Jentzsch ist achtfacher Vater, Serial Entrepreneur und Business Angel. Er gilt als einer der ersten Mitarbeiter der heute zweitgrößten Blockchain, Ethereum, und führte 2016 die zum damaligen Zeitpunkt weltweit größte Crowdinvesting-Kampagne durch (TheDAO).

Krypto-Handel vs. Glücksspiel: Getrennte Branchen und rechtlich inkompatibel

Warum Krypto-Handel, der von Marktmechanismen und der kollektiven Aktivität der Händler bestimmt wird, und Glücksspiel, obwohl sie in der Wahrnehmung oft verschwimmen, rechtlich strikt voneinander getrennte Bereiche sind.

Der Handel mit Kryptowährungen wird von vielen Menschen als reines Glücksspiel empfunden. Gerade im Internet scheinen die Grenzen oft zu verschwimmen und dieser Eindruck entsteht nicht ohne Grund. Während sich auf der einen Seite Glücksspiel-ähnliche Mechanismen in den Krypto-Sektor einschleichen, reihen sich Krypto-Währungen teils in die verfügbaren Zahlungsmethoden in Online-Casinos ein.

Rein rechtlich gesehen sind der Krypto-Handel und das Glücksspiel in Deutschland allerdings zwei strikt voneinander getrennte Bereiche. Überschneidungen im legalen Raum gibt es nicht. Weder darf beim legalen Online-Glücksspiel eine Einzahlung oder ein Einsatz mit Krypto-Währung getätigt werden, noch darf der Handel mit digitalen Assets die Kriterien eines Glücksspiels erfüllen.

MiCA-Regulierung vs. Glücksspielstaatsvertrag

In Deutschland und allen anderen EU-Ländern unterliegen Krypto-Börsen, Wallet-Anbieter und die Emittenten von Stablecoins und anderen Tokens seit 2024/25 der sogenannten MiCA-Verordnung. MiCA steht für Markets in Crypto-Assets und legt erstmals EU-weit verbindliche Regeln für den Krypto-Markt fest.

Bislang benötigten die genannten Akteur*innen eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um Kund*innen aus Deutschland ihre Dienstleistungen anzubieten. MiCA soll das nun ersetzen und international einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Im Glücksspiel-Sektor hingegen wird ein paneuropäischer Ansatz bislang nicht angestrebt. Jedes EU-Land verfügt über eigenständige Glücksspielgesetze. Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Gibraltar werden oft fälschlicherweise als „EU-Lizenz” bezeichnet, mit der Betreiber*innen auch in Bezugnahme auf die EU-Dienstleistungsfreiheit ihre internationalen Aktivitäten rechtfertigen.

Um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anzubieten, reicht eine solche Lizenz keinesfalls aus. Hierzulande gilt ausschließlich der 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der unter anderem festlegt, dass Anbieter*innen von Online-Glücksspielen eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) benötigen.

Die allererste Lizenz der GGL ging im April 2022 an das Online Casino JackpotPiraten. Mittlerweile gibt es auch viele andere legale Online-Glücksspiel-Plattformen, die in der sogenannten Whitelist der GGL aufgeführt werden. Einzahlungen oder Einsätze mit Krypto-Währungen sind auf keiner der legalen Plattformen möglich.

Darum sind Krypto-Zahlungen im Online-Glücksspiel verboten

Das liegt unter anderem daran, dass der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt, dass Einsätze und Gewinne ausschließlich in Euro und Cent auszuweisen sind. Diese Vorgabe stellt das erste rechtliche Hindernis für die Nutzung von Krypto-Währungen im Online-Glücksspiel dar. Darüber hinaus greift aber auch das Geldwäschegesetz (GwG), welchem alle deutschen Glücksspiel-Anbieter*innen verpflichtet sind.

Das GwG schreibt vor, dass alle Geldtransaktionen transparent und nachvollziehbar sein müssen, Kund*innen eine Identifikation durchlaufen müssen und auffällige Zahlungen gemeldet werden. Bei Krypto-Zahlungen können diese Aspekte aktuell nicht bzw. nur mit großem Aufwand gewährleistet werden.

Wenn du also im Internet auf Online-Casinos oder Sportwetten-Portale triffst, die Kryptowährungen als Zahlungsart anbieten, handelt es sich ausnahmslos um in Deutschland illegale Glücksspiel-Plattformen und die Teilnahme am solchen illegalen Glücksspielen ist sogar strafbar.

Glück, Zufall, Risiko – Warum Krypto-Handel (k)ein Glücksspiel ist

Krypto-Währungen haben in der Welt des regulierten Glücksspiels also nichts zu suchen. Doch wie sieht es andersherum aus? Wer sich noch nie oder nur oberflächlich mit dem Thema Krypto-Handel beschäftigt hat, denkt bei einer spontanen Beschreibung meist an Begriffe wie „riskant“ oder „volatil“ – also an Eigenschaften, die dem Glücksspiel eigen sind.

Tatsächlich sind die augenscheinlichen Gemeinsamkeiten auch einfacher greifbar als die umso wichtigeren Unterschiede. Als Basis für den Kauf von Krypto-Assets sowie für den Einsatz beim Glücksspiel dient Fiat-Geld, also eine gängige Echtgeld-Währung wie der Euro.

Du nimmst also einen festen Euro-Betrag, bspw. 50 €, und setzt diesen ein bzw. oder tauscht diesen um, mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt einen höheren Euro-Betrag wieder zurück zu bekommen. Es geht also in beiden Fällen darum, Gewinn zu machen. Eine Garantie, dass diese Strategie aufgeht, gibt es nicht. Im ärgerlichsten Fall verlierst du die kompletten 50 € wieder.

Beim Glücksspiel allerdings ist dies tatsächlich reiner Zufall, bzw. Glück, wie der Name Glücksspiel schon sagt. Weder du noch andere Menschen können den Ausgang eines Glücksspiels beeinflussen.

Nicht manipulierbare RNG-Technologie vs. freier Markt

Im Falle von Spielautomaten oder Spielen wie Online-Roulette, basiert der gesamte Mechanismus auf Zufallsgeneratoren (Random Number Generators, RNG). Letzten Endes sind diese immer so konzipiert, dass die Betreiber*innen mehr gewinnen als die Summe der Spieler*innen.

Beim Krypto-Handel kannst du allein zwar ebenfalls nicht bestimmen, ob der Wert eines Assets sinkt oder steigt. Aber hier wird der Preis nicht vom Zufall bestimmt, sondern vom Markt geregelt – also von der Summe aller am Handel beteiligten Menschen. Wenn die Masse „bullish” (also super optimistisch) ist oder in Gier verfällt und kräftig einkauft, steigt der Wert. Im „Bärenmarkt” oder Momenten großer Panik und Abverkäufe fällt der Preis.

Das ist im Grunde nicht viel anders als am Kapitalmarkt, wo mit Aktien oder Derivaten gehandelt wird, oder auch beim Kauf bzw. Handel mit Edelmetallen wie Gold oder Silber. Nicht umsonst wird der Bitcoin – der Vorreiter digitaler Assets – von vielen als „digitales Gold” bezeichnet.

Wenn du deine Coins auf einer Börse hältst, kannst du diese jederzeit wieder in Euro oder andere Fiat-Währungen umtauschen und auch automatische Verkäufe, sogenannte Stop-Loss-Aufträge, einrichten, um größere Verluste zu verhindern. Diese Funktion gibt es im Glücksspiel nicht – einmal gesetzt ist gesetzt und das Glück entscheidet, wie viel du gewinnst oder eben verlierst.

Erprobte Crowdfunding-Tipps für Start-ups

Sebastian Bär, Gründer der Laufschuhmarke Joe Nimble, hat drei erfolgreiche Crowdfunding-Kampagnen aufgesetzt – und dabei nicht nur Kapital, sondern auch unverzichtbares Wissen gesammelt. Jetzt gibt er seine 10 wichtigsten Tipps an Gründerinnen und Gründer weiter, die selbst mit der Crowd durchstarten wollen.

Wie gelingt es, ein innovatives Laufschuhkonzept am Markt zu etablieren – ganz ohne Konzernstrukturen, aber mit viel Überzeugung und einer Vision? Für Sebastian Bär, Gründer der Performance-Laufschuhmarke Joe Nimble, lautete die Antwort von Beginn an: Crowdfunding.

Inzwischen blickt Bär auf drei erfolgreiche Kampagnen zurück, mit denen er nicht nur rund 260.000 Euro an Kapital, sondern auch eine engagierte Community und wertvolle Learnings gewonnen hat. Eine vierte Kampagne läuft aktuell – und hat das Funding-Ziel nach nicht einmal der Hälfte der Laufzeit schon fast um das Fünffache übertroffen.

Weil Sebastian Bär nicht nur beim Kapital, sondern auch beim Wissen an die Crowd glaubt, teilt er seine wichtigsten Learnings der vergangenen Jahre nun in Form von zehn praxisnahen Tipps:

1. Ziel bewusst unter dem Realwert ansetzen – aber glaubwürdig

Der Algorithmus der Plattformen springt schneller an, wenn das Ziel früh erreicht wird. Wer zu hoch ansetzt, bleibt unsichtbar.

2. Leadaufbau Wochen vor Kampagnenstart beginnen

Die ersten 48 Stunden entscheiden. Deshalb: Früh mit Landingpages, E-Mail-Kampagnen und Community-Building starten.

3. Ohne Ads geht nichts

Plattform-Traffic allein reicht nicht. Paid Ads sollten eingeplant, getestet und vorab optimiert werden.

4. Kein Selbstläufer – Kampagnenführung ist Chefsache

Tägliches Monitoring, KPI-Tracking und kommunikative Feinjustierung sind essenziell.

5. Das Video ist dein Door Opener – und muss radikal auf den Punkt kommen

Ein schneller, authentischer Einstieg ist wichtiger als Hochglanz. Menschen investieren in Menschen, nicht in Marken.

6. Leidenschaft sichtbar machen

Wer nicht brennt, wird auch niemanden entzünden. Jede Zeile, jedes Bild sollte zeigen, warum dieses Projekt wichtig ist.

7. Täglich präsent sein – online wie offline

Während der Kampagne muss sich alles um die Kampagne drehen. Analyse, Interaktion und Sichtbarkeit sind Pflicht.

8. Smarte Perks statt Standard-Rabatte

Exklusivität, Storytelling und Nutzen – nicht der zehnte Prozentnachlass – machen Angebote attraktiv.

9. Updates mit Einblicken hinter die Kulissen liefern Nähe

Produktionsstart, Zwischenstände, Rückschläge – alles transparent kommuniziert, stärkt die Bindung.

10. Ehrlichkeit schlägt Perfektion

Gerade in der Krise zeigt sich Vertrauen. Offen kommunizierte Probleme erzeugen Mitgefühl – und Commitment.

“Crowdfunding ist für mich mehr als ein Finanzierungsmodell”, so das Fazit von Sebastian Bär. “Es ist ein ehrlicher Reality-Check mit der Community. Wenn du bereit bist, offen zu kommunizieren, bekommst du nicht nur Geld, sondern Vertrauen – und das ist ebenfalls viel wert.”

Herausforderung Start-up-Finanzierung

Ein Thema – mehrere Perspektiven: Die Finanzierung einer Gründung bzw. die Förderung eines jungen Unternehmens ist ein herausforderndes Unterfangen sowohl für Selbständige als auch für die sie unterstützenden Player*innen aus dem Start-up-Ökosystem. Von Gründenden über Investor*innen bis hin zu Fördermittel-Profis: Wir lassen vier Experten zu Wort kommen.

Dr. Bernd Fischl, BFMT Group

Die Gründungsförderung und -finanzierung hat sich im aktuell schwierigen konjunkturellen Umfeld vielen Herausforderungen zu stellen. Gleichzeitig bieten sich aber auch viele Chancen, da Unternehmen, die in der Krise gegründet wurden, oft auch langfristig erfolgreicher bleiben. Eine der größten Herausforderungen bei einer Gründung ist der Zugang zu Kapital, denn viele Banken lehnen die Vergabe von Mikro- und Kleinkrediten an (junge) Selbständige aufgrund des hohen Prüfaufwands (und höheren Ausfallrisikos) ab.

Aus diesem Grund sollten Gründer*innen im Rahmen ihrer Finanzierungsstrukturierung Folgendes beachten:

  • Als ersten Schritt sind mögliche Zuschüsse (z.B. Gründungszuschuss, Digitalbonus etc.) zu prüfen. Gelder, die nicht zurückzuzahlen sind, stärken die Eigenkapital­basis und erleichtern später die Fremdkapitalaufnahme.
  • Im zweiten Schritt sollte möglichst viel Eigenkapital eingebracht werden. Dies kann neben dem Kapital der Gründer*innen auch aus deren Umfeld (Friends, Family and Fools) stammen. Dadurch reduziert sich der sogenannte Kapitaldienst insbesondere in der ersten Zeit, wenn neu gegründete Unternehmen noch keine operativ positive Liquiditätsbilanz haben. Das verschafft den Gründenden ausreichend Zeit, den Proof of Concept zu erbringen und den Break Even zu erreichen, bevor die verfügbaren Mittel verbraucht sind. Damit wird auch die Basis für die Fremdkapitalfinanzierung gelegt.
  • Im dritten Schritt kann dann zur Finalisierung der Finanzierung auf Förderdarlehen (z.B. ERP-Gründerkredit – StartGeld oder den ERP-Digitalisierungs- und Innova­tionskredit) zurückgegriffen werden. Diese Förderdarlehen haben den Vorteil, dass neben den meist sehr günstigen Zinskonditionen oft auch eine Haftungsbefreiung für die antragstellende Hausbank möglich ist.
  • Als letzter Schritt kann die bisherige Finanzierung – soweit darstellbar – um Bankdarlehen oder kurzfristige Kontokorrentlinien ergänzt werden. Hier muss allerdings zumeist eine Sicherheit für die Hausbank zur Verfügung gestellt werden.

Um die genannten Finanzmittel entsprechend strukturieren und einwerben zu können, ist es ratsam, externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch hierzu gibt es Fördermittel, welche die beanspruchte Beratung in erheblichem Maße bezuschussen können.

Grundsätzlich ist für eine erfolgreiche Gründung eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Gründer*innen sollten hierbei insbesondere umfassende Marktforschung betreiben, um sowohl ihre Zielgruppe als auch den aktuellen und potenziellen Wettbewerb im Detail zu verstehen sowie ein detailliertes Geschäftskonzept (Businessplan inklusive Finanzierungsplan) entwickeln, das auch zukünftige Eventualitäten berücksichtigt.

Von öffentlicher bzw. staatlicher Seite sind allerdings auch wesentliche Beiträge zu leisten, um Gründungsförderung effektiv und effizient zu machen:

  • Fokus auf Zukunftsbranchen: Förderprogramme sollten sich auf innovative Bereiche wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue Technologien konzentrieren und nur dann einsetzen, wenn keine Finanzierung über den Markt möglich scheint.
  • Vereinfachung der Antragsprozesse: Bürokratische Hürden bei der Beantragung von Fördermitteln sollten abgebaut werden, um den Zugang zu erleichtern (Kosten der Antragstellenden) und auch die volkswirtschaftlichen Kosten auf der Verwaltungsseite zu verringern.
  • Flexibilisierung der Förderkriterien: Die Förderkriterien sollten an die sich schnell ändernden Marktbedingungen angepasst werden. Dies scheint insbesondere bei der zunehmenden Geschwindigkeit der Entwicklung notwendig zu werden.
  • Verstärkte Beratung und Coaching: Neben finanzieller Unterstützung sollten Gründende auch Zugang zu Expert*innenwissen und Netzwerken erhalten. Dies hilft gerade in der Anfangszeit, viele Fehler zu vermeiden und reduziert damit zugleich auch das notwendige Finanzierungsvolumen einer Gründung.
  • Förderung von marktorientiertem Risikokapital: Um eine Kannibalisierung von marktorientierten Kapital­geber*innen möglichst zu vermeiden oder zumindest zu verringern, sollten die gegebenenfalls noch zu geringen Volumina an Risikokapital durch eine Dopplung/Spiegelung von privaten VC-Geber*innen oder Business Angels erhöht werden.

Tim Weinel, espero

Die Finanzierung ist für viele Gründer*innen nach wie vor eines der zentralen Themen und gleichzeitig eine der größten Herausforderungen, schaffen es doch nur die wenigsten von ihnen, mit vorhandenen Mitteln ein langfristig tragfähiges Konzept aufzustellen und das auch noch zu skalieren. Doch egal, ob es um die erste Anschubfinanzierung, die Skalierung des Unternehmens oder langfristige Investitionen geht: Ohne ausreichend Kapital bleibt das größte Potenzial in der Regel ungenutzt oder bereits vorhandenes Potenzial kann gar nicht erst umgesetzt werden. Doch welche Hürden sind es, die Gründer*innen dabei häufig im Weg stehen?

Und wie gelingt es 2025, das volle Potenzial der Gründungsförderung auszuschöpfen?

Fördermittel sowie Zuschüsse bieten vielen Gründer*innen gute Möglichkeiten, ihre Unternehmen und Ideen zu finanzieren, erfordern aber oft aufwendige Antragsprozesse und eine Vielzahl an Dokumenten, an denen viele Gründer*innen scheitern – sei es aus Frust, aus fehlendem Wissen oder aus Unverständnis. In der Regel wird der administrative Aufwand unterschätzt und wertvolle Zeit geht verloren. Dabei kann auch die Wahl der richtigen Finanzierungsquelle entscheidend sein. Doch dazu muss man sich zunächst im Dschungel der Möglichkeiten zurechtfinden. Ob Förderprogramm, Eigenkapital, Bankdarlehen, Business Angels, Venture Capital oder eine andere Finanzierungsform – Möglichkeiten, die vorhanden sind, sollten gegeneinander abgewogen und genau eruiert werden – mit all ihren jeweiligen Konsequenzen.

Eine weitere Herausforderung vieler Gründer*innen ist schlichtweg mangelnde Finanzkompetenz. Viele junge Unternehmer*innen sind zwar Expert*innen in ihrem Fachgebiet, aber nicht zwingend bei den Finanzen. Themen wie Cashflow-Management, Kostenplanung und steuerliche Optimierung werden oft vernachlässigt, was zu Liquiditätsengpässen führen kann. Hinzu kommt, dass eine gute Idee allein nicht ausreicht – Investor*innen erwarten durchdachte Business­pläne, realistische Finanzprognosen und klare Exit-Strategien. Hier fehlt es häufig an professioneller Aufbereitung und klarer Kommunikation.

Was können Gründer*innen also tun, um ihre Finanzierungsstrategie zu optimieren?

Ein fundiertes Wissen über Förderprogramme, Finanzierungsarten und steuerliche Anreize ist essenziell. Wer das nicht hat, sollte darüber nachdenken, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – ob nun über eine qualifizierte Gründungsberatung oder im Austausch mit anderen Gründer*innen, beispielsweise im Rahmen von Gründer*innentreffs oder -stamm­tischen. Vor allem frühzeitige Information hilft, keine Chance ungenutzt zu lassen. Das heißt, Finanzierung sollte von Anfang an ein Thema sein und an Relevanz nicht verlieren. Ein durchdachtes Finanzkonzept mit einer realistischen Einschätzung des Kapitalbedarfs, klaren Zielsetzungen und einem nachvollzieh­baren Budget ist ebenso unerlässlich. Ein starkes Netzwerk zu potenziellen Investor*innen, Mentor*innen und anderen Gründer*innen kann wertvolle Kontakte sowie Wissen vermitteln. Neben klassischen Finanzierungswegen bieten sich je nach Unternehmen zudem auch alternative Lösungen wie Crowdfunding, Revenue-Based Financing oder strategische Partnerschaften an, die es zu prüfen gilt.

Gründungsförderungen sind nicht nur finanzielle Hilfsmittel, sondern ein essenzieller Treiber für Innovation und Wirtschaftswachstum. Damit diese Relevanz erhalten bleibt, braucht es in der Zukunft ein noch besseres Zusammenspiel bzw. einen besseren Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Start-ups. Die Politik sollte die Förderstrukturen weiter an die Bedürfnisse der Gründer*innen anpassen, insbesondere in Bezug auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Flexibilität. Unternehmen können verstärkt als Investor*innen oder strategische Partner*innen auftreten, um Innovationen zu fördern und den Weg für Start-ups zu ebnen. Gründer*innen selbst müssen aktiver auf die Notwendigkeiten hinweisen und gemeinsam daran arbeiten, die Sichtbarkeit und Attraktivität von Förderprogrammen zu erhöhen.

6 Hacks für geringere Steuerlast in Start-ups

Mit diesen sechs Maßnahmen können Unternehmer*innen, Selbständige und Freiberufler*innen jetzt ihre Steuerlast gezielt senken.

Für Unternehmen sei der Standort Deutschland nur noch bedingt wettbewerbsfähig, hieß es unlängst vonseiten der DIHK bei der Vorstellung des Unternehmensbarometers. Neben der Verlässlichkeit der Wirtschaftspolitik haben sich laut Umfrage auch zahlreiche andere Faktoren verschlechtert. 50 Prozent der Befragten geben an, dass die künftige Bundesregierung bei der Unternehmensbesteuerung ansetzen muss. „Unabhängig vom Gesetzgeber können Betriebe, Selbständige und Freiberufler bereits jetzt die Weichen stellen, um die Abgabenlast zu senken“, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht sowie geschäftsführender Partner der JUHN Partner Steuerberatungskanzlei.

Anstatt sich erst in der Steuererklärung oder beim Jahresabschluss mit den steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen, gilt es bereits jetzt an einer Vielzahl von Stellschrauben zu drehen, die Vorteile bringen können – was gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bares Geld bedeuten kann.

Diese sechs Steuer-Hacks sind Bares wert


# 1. Betriebsausgaben richtig absetzen

Viele Ausgaben, die im betrieblichen Alltag anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen. Hierzu zählen nicht nur größere Investitionen, sondern auch kleinere Betriebskosten wie Büromaterial, Software oder Telekommunikationskosten. „Oftmals werden nur die größeren Ausgaben beachtet. Dabei können kleinere Posten ebenfalls erhebliche Steuerersparnisse bringen“, so Juhn. Je detaillierter die Dokumentation dieser Ausgaben erfolgt, desto besser können die steuerlichen Vorteile genutzt werden.

# 2. Investitionsabzugsbetrag als Vorteil für zukünftige Investitionen

Für Unternehmen, die in den kommenden Jahren größere Anschaffungen planen, stellt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eine interessante Möglichkeit dar, die Abgabenlast im laufenden Jahr zu senken. Dieser Abzug ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits im Vorfeld von der Steuer abzusetzen. Ein Beispiel? „Steht der Kauf eines neuen Fahrzeugs im Wert von 30.000 Euro an, können durch den IAB bereits 15.000 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden, wodurch die Steuerlast für das laufende Jahr signifikant sinkt“, unterstreicht der Profi. Dabei gilt dieser Abzug für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro und stellt somit eine besonders vorteilhafte Möglichkeit für kleinere und mittelständische Unternehmen dar.

# 3. Homeoffice-Pauschale

Seit der Corona-Pandemie haben viele Selbständige und Freiberufler die New-Work-Option Homeoffice intensiv genutzt. Dies kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen – etwa in Form der Homeoffice-Pauschale. Sie wurde erweitert und ermöglicht es auch bei gelegentlicher Arbeit in den eigenen vier Wänden, Steuererleichterungen zu erhalten. „Die Homeoffice-Pauschale hat sich als wertvolle Einsparmöglichkeit für Selbständige und Freiberufler etabliert“, so Juhn. Wer zu Hause arbeitet, kann bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen. Und wer einen eigenen Raum ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, also ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften, kann die auf ihn anfallenden Kosten sogar in vollem Umfang steuerlich absetzen. Dies umfasst etwa anteilige Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattungskosten, aber auch Telefon- und Internetkosten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass kein weiterer Raum zur Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht.

# 4. Steuerfreie Zusatzleistungen für Mitarbeitende

Unterstützen Unternehmer*innen ihre Mitarbeitenden mit Gehaltsextras, profitieren sie davon auch selbst, vorausgesetzt, bestimmte Höchstbeträge werden nicht überschritten. „Zusatzleistungen wie Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder auch Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei und kommen nicht nur der Belegschaft zugute, sondern können auch dazu beitragen, die Motivation und Bindung an das Unternehmen zu stärken“, weiß Juhn.

# 5. Vereinfachte Steuererklärung und weniger Bürokratie

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr profitieren von der Kleinunternehmerregelung. Diese befreit von der Pflicht zur Umsatzsteuererhebung. Das heißt: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, wodurch sich der administrative Aufwand erheblich reduziert. „Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen und Selbständige, die noch nicht in den großen Umsatzbereichen tätig sind“, so Juhn „Die Buchhaltung ist deutlich einfacher und spart Kosten für die Berechnung und Abführung der Abgabe.“

# 6. Gewinnthesaurierung bei langfristigem Investitionsbedarf

Ein weiterer Steuer-Hack ist die sogenannte Gewinnthesaurierung. Werden Gewinne von Kapitalgesellschaften nicht an ihre Gesellschafter*innen ausgeschüttet, lässt sich die Zahlung der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne hinauszögern und die Liquidität im Unternehmen verbessern. Ein Vorteil vor allem für Unternehmen, die im Wachstum sind oder größere Investitionen planen. „Die Gewinnthesaurierung ermöglicht, Kapital im Unternehmen zu belassen und gleichzeitig von einer steuerlichen Entlastung zu profitieren“, unterstreicht der Experte. Über steuerrechtliche Umwege können aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften davon profitieren. Die Stichwörter hierzu lauten Thesaurierungsbegünstigung und Optionsbesteuerung.

Rechnungen richtig schreiben

Wer sich selbstständig macht oder freiberuflich arbeitet, kommt nicht drumherum, eine Rechnung auszustellen. Welche Aspekte dabei besonders wichtig und welche Angaben Pflicht sind, das wird hier kurz und knapp erklärt.

Wer legt die Vorgaben auf einer Rechnung fest?

Alle Angaben, die auf einem solchen Dokument notiert sein müssen, werden vom Umsatzsteuergesetz (§14 UstG) festgelegt. Das sind die sogenannten Formvorschriften für Rechnungen. Wenn dagegen verstoßen wird, kann die Vorsteuer nicht korrekt abgezogen werden. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer sowie Selbstständige und kann unter dem Strich teuer werden.

Das muss auf eine Rechnung

Im Grunde sind bei der Rechnungserstellung ein paar einfache Regeln einzuhalten. Um vor dem Finanzamt zu bestehen, müssen diese Punkte auf dem Dokument vermerkt sein:

  • Name des Unternehmens und die jeweilige Rechtsform
  • Vollständige Anschrift der Firma
  • Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die persönliche Steuernummer bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen
  • Datum der Ausstellung
  • Fortlaufende und klar zuzuordnende Rechnungsnummer
  • Liefertermin oder Zeitraum der erbrachten Leistung
  • Jeweiliger Umsatzsteuersatz oder Grund des Nicht-Erhebens

Die beste und schnellste Lösung ist, für all diese Daten und Angaben direkt eine professionelle Rechnungssoftware zu nutzen. Diese Programme machen es besonders einfach alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte für die Rechnungserstellung einzuhalten. Oftmals bieten diese zusätzlich die Möglichkeit, Kunden zu verwalten oder Artikel zu organisieren.

Rechnungsnummern richtig einsetzen

Der für die Nachvollziehbarkeit der kompletten Buchhaltung wichtigste Punkt ist die jeweilige Rechnungsnummer. Diese muss je Dokument einmalig sein – nur so kann verhindert werden, dass es zu Verwirrungen kommt. Auch lassen sich Rechnungen in der Buchhaltung so klar zuordnen. Es dürfen also keine Nummern doppelt vergeben werden. Der Nummernkreis muss außerdem fortlaufend sein. Unwichtig ist allerdings, ob die Kennung aus Zahlen oder Buchstaben besteht. Auch nicht gesetzlich geregelt ist, ob jedes Jahr ein neuer Turnus angefangen werden muss oder nicht.

Das passende Layout

Rechnungsmuster gibt es im Internet zahlreiche. Wer allerdings nicht auf so eine Vorlage von der Stange zurückgreifen möchte, der hat die Möglichkeit mit beispielsweise dem Rechnungsprogramm von Lexware Office das eigene Rechnungs-Layout vollkommen individuell zu erstellen. Eingefügt werden können das Firmen-Logo und eine digitalisierte Unterschrift. Auch kann das gesamte Dokument passend zum jeweiligen Corporate Design des Unternehmens gestaltet werden. Heutzutage kommen Selbstständige und Gründer kaum mehr um diesen Schritt herum: Dieser Schritt macht eine Marke auch auf den Rechnungsdokumenten klar erkennbar.

Wann verjähren Rechnungen?

Diese Frage ist für Unternehmen oft eine der brennendsten. Die Verjährungsfrist für Rechnungen aller Art liegt in Deutschland bei drei Jahren. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass diese Frist nicht ab dem jeweiligen Rechnungsdatum läuft. Sie gilt ab dem Tag der erbrachten Leistung oder Lieferung. Aber Vorsicht: Die Verjährungsfrist beginnt immer am 1. Januar des Folgejahres, in dem der Auftrag erteilt wurde. Ausschlaggebend ist also nicht der Monat, in dem die Leistung erbracht wurde. An diesem Beispiel erklärt, wird das Prozedere klarer:

  • Im März 2017 wurde ein Auftrag angenommen.
  • Das Erfüllungsdatum für diesen ist der 12. September 2017.
  • Die Verjährungsfrist beginnt also per Gesetz am 1. Januar 2018 und endet am 1. Januar 2021.

Aufbewahrungsfristen für Rechnungen

Die Dokumente müssen generell zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Kleinunternehmer oder große Firmen. Betroffen sind davon allerdings nicht nur die ausgestellten Rechnungen. Auch alle eingehenden Forderungen, die in die Buchhaltung einfließen, müssen so lange verfügbar bleiben.

Eine falsche Rechnung verschickt?

Eine Forderung in der sich ein Tippfehler oder Zahlendreher eingeschlichen hat, ist zunächst kein Beinbruch. Wenn das vorkommen sollte, dann muss die jeweilige Rechnung im System korrigiert werden. Zudem muss eine Storno-Rechnung angelegt werden. Diese Grundregeln sind dabei zu beachten:

  • Storno-Rechnungen sind mit einem Minus zu vermerken.
  • Der Rechnungsbetrag muss derselbe sein: Wenn die falsche Summe 100 Euro ist, dann muss die Storno-Rechnung -100 Euro betragen.
  • Jede dieser Nachbesserungen bekommt eine eigene Rechnungsnummer.
  • Die korrigierte Rechnung erhält ebenfalls eine neue Nummer.

Dadurch müssen zu jeder falsch ausgestellten Forderung dann drei Rechnungen vorhanden sein. Diese werden dann an den betreffenden Kunden verschickt. Außerdem sind sie noch in die Buchhaltung einzupflegen, sodass das Finanzamt die Fehlbuchung nachvollziehen kann.

Kredit ohne Vorkosten

Ein Kredit ohne Vorkosten kann eine interessante Option für Sie als Kreditnehmer sein, wenn Sie faire Kreditkonditionen suchen. Bei einem solchen Darlehen fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Beantragung oder Bearbeitung an. Eine kostenlose Kreditanfrage ermöglicht es Ihnen, verschiedene Angebote zu vergleichen und das beste Darlehen ohne Gebühren zu finden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei einem Kredit ohne Vorkosten achten sollten und wie Sie das beste Angebot finden können.

Was bedeutet ein Kredit ohne Vorkosten?

Ein Kredit ohne Vorkosten ist eine vorteilhafte Finanzierungsoption, bei der keine zusätzlichen Gebühren für die Kreditaufnahme anfallen. Dies bedeutet, dass Sie als Kreditnehmer keine versteckten Kosten oder Überraschungen befürchten müssen. Stattdessen profitieren Sie von transparenten Kreditkonditionen, die Ihnen einen klaren Überblick über die tatsächlichen Kosten des Darlehens geben.

Bei einem Kredit ohne Vorkosten entfallen typischerweise folgende Gebühren:

  • Bearbeitungsgebühren
  • Kontoführungsgebühren
  • Bereitstellungszinsen
  • Sondertilgungsgebühren

Durch den Wegfall dieser Kosten können Sie als Kreditnehmer erheblich sparen und Ihre finanzielle Belastung reduzieren. Die Gesamtkosten des Kredits werden somit überschaubarer und planbarer. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Kreditkonditionen sorgfältig prüfen und Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, um wirklich von einem Kredit ohne Vorkosten zu profitieren.

Transparenz ist bei der Aufnahme eines Kredits ohne Vorkosten besonders wichtig. Seriöse Kreditgeber legen alle anfallenden Kosten und Konditionen offen dar, sodass Sie als potenzieller Kreditnehmer eine fundierte Entscheidung treffen können.

Vorteile eines Kredits ohne Vorkosten

Die Entscheidung für einen Kredit ohne Vorkosten bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Kosteneinsparung: Durch den Wegfall zusätzlicher Gebühren sparen Sie bares Geld.
  • Transparenz: Alle Kosten sind von Anfang an ersichtlich, was die Planung erleichtert.
  • Flexibilität: Oft bieten solche Kredite mehr Spielraum bei Rückzahlungen oder Sondertilgungen.
  • Vergleichbarkeit: Es fällt leichter, verschiedene Angebote direkt miteinander zu vergleichen.

Darlehen ohne Gebühren finden

Es ist möglich, ein Darlehen ohne zusätzliche Gebühren zu finden. Dafür ist es wichtig, dass Sie seriöse Kreditanbieter suchen und verschiedene Finanzierungsoptionen vergleichen. So können Sie die beste Option für Ihre persönliche Situation finden.

Ein guter Ausgangspunkt für die Suche nach einem Darlehen ohne Gebühren sind Vergleichsportale im Internet. Hier können Sie schnell und einfach verschiedene Angebote von Banken und Kreditvermittlern vergleichen. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:

  • Transparente Darstellung aller Kosten und Gebühren
  • Keine versteckten Kosten oder Überraschungen im Kleingedruckten
  • Seriöse und bekannte Anbieter mit guten Bewertungen

Eine weitere Möglichkeit ist es, direkt bei Ihrer Hausbank oder anderen Banken in Ihrer Nähe nach einem Darlehen ohne Gebühren zu fragen. Oft bieten Banken spezielle Konditionen für langjährige Kunden oder für bestimmte Verwendungszwecke an. Ein persönliches Gespräch kann Ihnen helfen, die individuell beste Lösung zu finden.

Online-Kreditvergleich: Vor- und Nachteile

Der Online-Kreditvergleich bietet einige Vorteile, aber auch potenzielle Nachteile:

Voraussetzungen für einen Kredit ohne Vorkosten

Wenn Sie einen Kredit ohne Vorkosten aufnehmen möchten, müssen Sie in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten Anforderungen ist eine gute Bonität. Diese wird durch eine Bonitätsprüfung ermittelt, bei der Ihre Kreditwürdigkeit überprüft wird.

Die Bonitätsprüfung berücksichtigt verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel:

  • Einkommenssituation
  • Beschäftigungsstatus
  • Kredithistorie
  • Ausgaben und Verbindlichkeiten

Neben einer guten Bonität können Kreditgeber auch Sicherheiten verlangen. Diese dienen dazu, das Risiko für den Kreditgeber zu minimieren. Häufig akzeptierte Sicherheiten sind Immobilien, Sparguthaben oder Wertpapiere. Allerdings gibt es auch Kredite ohne Vorkosten, die keine Sicherheiten erfordern.

Schufa-Auskunft und ihre Bedeutung

Die Schufa-Auskunft spielt eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe:

  • Sie gibt Aufschluss über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten
  • Ein guter Schufa-Score erhöht Ihre Chancen auf günstige Konditionen
  • Negative Einträge können die Kreditvergabe erschweren oder verhindern
  • Sie haben das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr

Kreditkonditionen vergleichen

Beim Vergleich von Kreditangeboten ist es wichtig, dass Sie die Kreditkonditionen genau unter die Lupe nehmen. Zwei zentrale Faktoren sind dabei der effektive Jahreszins und die Laufzeit des Darlehens. Der effektive Jahreszins gibt die tatsächlichen Kosten des Kredits auf Jahresbasis an, einschließlich aller Gebühren und Nebenkosten. Je niedriger der effektive Jahreszins, desto günstiger ist der Kredit.

Die Laufzeit bestimmt, über welchen Zeitraum der Kredit zurückgezahlt werden muss. Eine längere Laufzeit bedeutet in der Regel niedrigere monatliche Raten, aber auch höhere Gesamtkosten aufgrund der länger anfallenden Zinsen.

Beim Kreditkonditionen vergleichen sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Effektiver Jahreszins: Je niedriger, desto besser
  • Laufzeit: Wählen Sie eine Laufzeit, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt
  • Zusatzkosten: Achten Sie auf versteckte Gebühren oder Zusatzkosten
  • Flexibilität: Prüfen Sie, ob Sondertilgungen oder vorzeitige Rückzahlung möglich sind

Kreditrechner: Ein nützliches Tool

Kreditrechner können Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen:

  • Sie ermöglichen eine schnelle Berechnung verschiedener Szenarien
  • Visualisierung der Auswirkungen von Laufzeit und Zinssatz
  • Hilfe bei der Ermittlung der optimalen Kredithöhe und Laufzeit
  • Oft kostenlos auf Vergleichsportalen oder Bankwebseiten verfügbar

Alternative Finanzierungsoptionen

Neben einem klassischen Kredit ohne Vorkosten gibt es weitere Möglichkeiten, um eine Finanzierung zu erhalten. Eine beliebte Alternative ist die Ratenzahlung, bei der der Gesamtbetrag in kleinere, regelmäßige Zahlungen aufgeteilt wird. Diese Option bietet oft mehr Flexibilität und ermöglicht es Ihnen, größere Anschaffungen über einen längeren Zeitraum zu finanzieren.

Eine weitere Alternative ist der Konsumentenkredit, der speziell für private Ausgaben wie Haushaltsgeräte oder Urlaube gedacht ist. Diese Kredite haben oft niedrigere Zinssätze als herkömmliche Darlehen und können eine attraktive Option für kleinere Finanzierungen sein. Finanzielle Absicherung sollte bei jeder Kreditentscheidung eine wichtige Rolle spielen.

Bei der Wahl der passenden Finanzierung spielen individuelle Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Höhe des benötigten Betrags
  • Gewünschte Laufzeit
  • Ihre eigene finanzielle Situation und Bonität

Peer-to-Peer-Kredite als moderne Alternative

Peer-to-Peer-Kredite gewinnen zunehmend an Popularität:

  • Direkte Vermittlung zwischen Kreditnehmern und privaten Geldgebern
  • Oft günstigere Konditionen als bei traditionellen Banken
  • Schnellere und flexiblere Kreditvergabe
  • Risiko: Weniger reguliert als klassische Bankenkredite

Fazit

Ein Darlehen ohne Gebühren kann eine praktische Option für Sie sein, wenn Sie eine günstige Finanzierung suchen. Durch den Wegfall von Bearbeitungs-, Bereitstellungs- oder Kontoführungsgebühren lassen sich die Gesamtkosten des Kredits deutlich reduzieren. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Konditionen verschiedener Anbieter sorgfältig vergleichen, um das beste Angebot zu finden. Bei der Suche nach einem Darlehen ohne Gebühren sollten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Zinssätze und die Laufzeit achten. Insgesamt bietet ein Darlehen ohne Gebühren eine gute Möglichkeit, Geld zu günstigen Konditionen aufzunehmen. Sie sollten jedoch immer Ihre individuelle Situation berücksichtigen und verantwortungsvoll mit dem Kredit umgehen.

Die Hürden sind hoch

Leasing-Gesellschaften machen oft einen Bogen um Gründer. Dennoch kann Leasing in Einzelfällen interessant sein. Für wen die Finanzierungsform in Frage kommt.

Es gibt kaum ein Wirtschaftsmagazin, das nicht regelmäßig über Leasing berichtet. In den Artikeln werden meist die Vorteile dieser Finanzierungsform gepriesen: Als einer der großen Vorteile gilt, dass Leasing Steuern spart, weil die Raten als Betriebsausgaben voll absetzbar sind. Außerdem erscheinen die Leasing-Gegenstände nicht in der Bilanz des Unternehmers, was wiederum der Eigenkapitalquote und dem Verschuldungsgrad zugutekommt.

Als Pluspunkt gilt ferner, dass Leasing die Abhängigkeit von Kreditinstituten verringert und dem Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Auch das Argument, mit Leasing sei man immer auf dem neuesten Stand der Technik, weil man alle paar Jahre ein neues Produkt erhält, wird meist als Vorteil aufgeführt. Vor allem aber spricht der „Pay-as-you-earn-Gedanke“ fürs Leasing, also die Tatsache, dass die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, sodass sich das Objekt quasi selbst finanziert.

Franchise-Nehmer relevant

Das ist alles richtig. Und doch ist es nur die halbe Wahrheit. Denn Leasing ist nicht per se das beste Finanzierungsinstrument. Den Vorteilen stehen auch Nachteile wie beispielsweise relativ hohe Kosten entgegen. Und es ist schon gar nicht für jeden das Instrument der Wahl. Denn eine Gruppe von Unternehmern wird fast gänzlich vom Leasing ausgeschlossen: Gründer. „Für Existenzgründer ist Leasing eine eingeschränkte Option“, sagt Frank Hagmann, Geschäftsführer der UVW-Leasing GmbH im badischen Ettlingen. „Wir finanzieren Gründer selten und wenn, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen.“ Die größten Chancen auf eine Leasing-Finanzierung hätten Franchise-Nehmer. „Franchise-Nehmer lehnen wir selten ab“, sagt Hagmann. „Allerdings müssen wir vom Franchise-Konzept überzeugt sein.“ Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Franchise-Geber bereits mehrere Standorte erfolgreich betreibt bzw. von einem Franchise-Nehmer betreiben lässt.

So wie etwa die Enchilada Franchise GmbH mit Sitz in Gräfelfing bei München. Mit rund 100 Betrieben zählt die Gruppe nach eigenen Angaben zu den erfolgreichsten Unternehmen im Bereich der Erlebnis- und Freizeitgastronomie in Deutschland. Eines der neuesten Häuser ist das „Enchilada“ in Bruchsal. Im Oktober 2012 wurde es von Geschäftsführer Frederik Nagel eröffnet. Franchise-Nehmer Nagel gehört zu den Gründern, für die Leasing eine Option ist – und der sich für die Zusammenarbeit mit der UVW-Leasing entschieden hat. „Ich brauchte Kapital in Höhe eines sechsstelligen Betrags“, sagt der 24-Jährige. Ein Großteil sei in Form von Gesellschafterdarlehen bereitgestellt worden. Den Rest, einen fünfstelligen Betrag, habe er per Leasing finanziert.

Dies ist ein Auszug aus einem aktuellen Artikel unseres Print-Objekts StartingUp:
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen StartingUp - Heft 04/13 - ab dem 07. November 2013 im Handel oder jederzeit online bestellbar in unserem Bestellservice-Bereich

Steuerfreie Gehaltsextras für Mitarbeiter

Incentives in Form von steuerfreien Gehaltsextras für Arbeitnehmer werden immer gefragter. Immerhin entsteht hierdurch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Welche Möglichkeiten gibt es dabei aber eigentlich?

Arbeitgeber können ihren eigenen Angestellten Zuwendungen in verschiedenen Lebensbereichen bieten, wobei hier besonders steuerfreie Sachbezüge im Vordergrund stehen. Ein begehrtes Mittel dafür stellen die sogenannten Sachbezugskarten dar. Sie sind für Unternehmer das ideale Mittel, um ihre Mitarbeiter zu belohnen, aber auch zu fördern und in gewisser Weise auch ans Unternehmen zu binden. Eine Sachbezugskarte hat für beide Seiten zahlreiche Vorteile.

Damit können Mitarbeiter motiviert und zugleich für gute Leistungen belohnt werden. Unternehmer genießen den Vorteil, dass mit Sachbezugskarten einzigartige Steuervorteile in Anspruch genommen werden können und somit die Lohnkosten optimiert werden. Als Mitarbeitergeschenk sorgt diese in Form eines steuerfreien Geschenkes für Freude bei den Mitarbeitern, wenn sie sie zu persönlichen Anlässen
eine Aufladung der Sachbezugskarte erhalten. Die Karte kann nämlich gleichzeitig für unterschiedliche Zwecke genutzt werden (z.B. 44€ + Sachgeschenk zum Geburtstag). Besitzt der Mitarbeiter bereits eine Karte, muss zu diesem Zweck keine neue Karte ausgestellt werden. Im Gegensatz zu Tankgutscheinen oder anderen Zuwendungen sind sie flexibler einsetzbar.

Zusammengefasst ergeben sich die nachstehenden Vorteile:

  • Arbeitgeber können Sachbezüge optimal und flexibel nutzen.
  • Lohn- und Lohnnebenkosten werden verringert.
  • Die Mitarbeitermotivation wird gesteigert.
  • Die Sachbezugskarten lassen sich individuell gestalten und problemlos per Überweisung aufladen.
  • Arbeitnehmer können die Karte deutschlandweit einsetzen und somit verschiedenste Verfügungsmöglichkeiten nutzen.
  • Die Handhabung ist sehr einfach.
  • Sachbezugskarten können auch von den Arbeitnehmern über eine Smartphone-App verwaltet werden.
  • Für den Mitarbeiter erhöht sich der Nettolohn.
  • Die Karte eignet sich auch zum kontaktlosen Bezahlen.

Das ist seit Corona neu

Seit Ausbruch der Pandemie sind viele Anforderungen an Mitarbeiter erheblich gestiegen. Daher hat die Regierung im April dieses Jahres beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Beihilfen oder auch Sachleistungen bis zu einem Wert von maximal 1.500 Euro als Corona-Prämie gewähren können. Als möglicher Zeitraum für diese Sonderleistungen wurde der 1. März bis 31. Dezember 2020 angesetzt.

Eine Besonderheit dieser Bonuszahlungen liegt darin, dass diese nicht steuerpflichtig sind. Sämtliche Gehaltsextras, die aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation gewährt werden, müssen unabhängig vom vertraglich vereinbarten Weihnachts- und Urlaubsgeld geleistet werden. Denn diese Sonderzahlungen müssen nach wie vor versteuert werden. Außerdem dürfen die steuerfreien Extras nicht dafür verwendet werden, um geleistete Überstunden auszubezahlen. Die steuerfreien Bonuszahlungen dienen derzeit insbesondere dazu, all jene Arbeitnehmer zu belohnen, die in der Corona-Krise Außergewöhnliches leisten. Daher muss darauf geachtet werden, dass zum Beispiel nicht der Lohn gekürzt wird, um stattdessen steuerfreie Sachbezüge in Anspruch zu nehmen. Denn dies ist rechtlich gesehen nicht erlaubt. Um eine Überprüfung jederzeit zu ermöglichen, müssen die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto angeführt werden.

Fazit

Unternehmer haben die Möglichkeit, mit steuerfreien Sachbezügen die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiter zu erhöhen. Diesbezügliche Zuwendungen stehen für zahlreiche Lebensbereiche zur Verfügung. Die Sachbezugskarte ist eine Variante, die Vorteile für den Arbeitnehmer ebenso wie für den Arbeitgeber mit sich bringt. Insbesondere die Flexibilität dieser Karte wird von beiden Seiten sehr geschätzt. Mitarbeiter werden damit zusätzlich motiviert, was wiederum dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Denn motivierte und positiv eingestellte Mitarbeiter sind ein Mehrwert für jedes Unternehmen. Nicht nur in der Corona-Krise ist es sinnvoll, Mitarbeiter mit steuerfreien Gehaltsextras zu belohnen.

Berater-Honorare kalkulieren

Welches Honorar sollte beziehungsweise muss ich für meine Beratungsleistungen fordern, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren? Das fragen sich viele Unternehmensberater gleich welcher Couleur – insbesondere solche, die erst vor kurzer Zeit den Schritt in die Selbstständigkeit wagten. Wir geben konkrete Hilfestellung.

Generell gilt: Sie können für Ihre Beratungsleistungen jeden Preis fordern. Also zum Beispiel einen Stunden- oder Tagessatz von 5, 50, 500, 5.000 oder gar 50.000 Euro. Niemand macht Ihnen diesbezüglich irgendwelche Vorschriften. Doch angenommen, Sie würden für eine einstündige Beratung zum Beispiel nur 5 Euro verlangen? Dann könnten Sie hiermit vermutlich nicht Ihren Lebensunterhalt finanzieren – außer Sie leben wie Diogenes in einer Tonne. Und wenn Sie hierfür 50.000 Euro verlangen würden? Dann hätten Sie vermutlich keine Kunden – außer Sie hießen zum Beispiel Mark Zuckerberg und Ihren potenziellen Klienten würde sozusagen das Geld aus den Ohren quellen.

Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, um realistische Honorare kalkulieren zu können:

Frage 1: Welchen Umsatz will, muss ich erzielen?

Doch Sie sind nicht Mark Zuckerberg. Also stehen Sie vor der Herausforderung, einen Preis für Ihre Beratungsleistungen zu fixieren, der es Ihnen ermöglicht, den Umsatz zu erzielen, den Sie zum Finanzieren Ihres Lebensunterhalts brauchen, und bei dem Sie noch ausreichend Kunden finden, trotz Ihrer vielen Mitbewerber.

Hier einige Tipps, wie Ihnen dies als (relativer) Newcomer im Markt mittelfristig gelingt. Angenommen Sie möchten pro Monat einen Brutto-Erlös, also ein zu versteuerndes Einkommen von 5.000 Euro erzielen. Dann sollten Sie hierzu zunächst den Betrag addieren, den Sie als Selbstständiger Monat für Monat für Ihre Krankenversicherung bezahlen müssen und den Sie in Ihre Altersvorsorge investieren möchten. Also sagen wir beispielsweise 1.500 Euro/Monat. Hierzu sollten Sie dann noch Ihre monatlichen Büro- und Administrationskosten (Miete, IT, Telefon, Steuerberater usw.) addieren – also zum Beispiel 1.500 Euro, womit wir bei einer Zwischensumme von 8.000 Euro wären.

Doch damit sind wir noch nicht am Ende. Denn gerade in der Phase des Auf- und Ausbaus Ihrer Unternehmung müssen Sie auch Geld in Ihr Marketing und in Ihre Werbung investieren. Außerdem wollen Sie sich als echter Profi vermutlich in einem gewissen Umfang weiterbilden. Also addieren wir zu der Zwischensumme nochmals 1.000 Euro, so dass wir auf einen Endbetrag von ca. 9.000 Euro gelangen, den Sie Monat für Monat erwirtschaften müssen, um ein zu versteuerndes Einkommen von 4.500 Euro zu erzielen.

Frage 2: Wie viele Beratungstage kann ich pro Monat maximal fakturieren?

Wie viel muss, um dieses Ziel zu erreichen, ein Beratungstag beziehungsweise eine Beratungsstunde bei Ihnen kosten? Das können Sie, wie folgt ausrechnen. Ausgangspunkt ist, dass ein Monat im Schnitt nur 18 Arbeitstage hat. Auf diese Zahl kommt man, wenn man von der Zahl von 30 Tagen/Monat, die Wochenenden, die Feiertage, die Urlaubstage und eventuell noch einen Weiterbildungs- oder Krankheitstag/Monat abzieht.

Und wie viele Tagessätze können Sie als Berater, der seine Leistungen beispielsweise in Tagessätzen abrechnet, maximal pro Monat fakturieren? Mehr als neun Beratertage sind dies bei Beratern, die ohne ein größeres Backoffice arbeiten, im Monatsschnitt meist nicht. Denn neben Ihrer eigentlichen Beraterarbeit müssen Sie gerade in der Aufbauphase Ihrer Unternehmung auch noch Zeit für administrative Tätigkeiten, für die Konzeptentwicklung fürs Marketing, für die Akquise von Kunden usw. aufwenden. Und auch die Reisezeiten sollten Sie nicht unterschätzen.

Unterm Strich bedeutet dies: Sie müssen pro Beratungstag ein Honorar von 1.000 Euro erzielen, um einen monatlichen Umsatz von 9.000 Euro zu erwirtschaften.

Keine Dumping-Preise – auch nicht bei schlechter Auslastung

Neun Beratertags pro Monat fakturieren – das ist für die meisten Berater in der Start- und Aufbauphase ihrer Unternehmung, wenn ihre Bekanntheit in ihrer Zielgruppe noch recht niedrig ist und sie noch wenig Kunden haben, eher unrealistisch – außer sie arbeiten sozusagen als „Sub-Unternehmer“ für andere Beratungsunternehmen.

Daraus folgt für fast alle Newcomer im Beratungsunternehmen: Sie sollten entweder ein gewisses finanzielles Polster haben oder bereit sein, einen Kredit aufzunehmen, um ihre Existenzgründung und den Aufbau ihrer Unternehmung zu finanzieren (wie dies auch fast alle Existenzgründer tun, die eine Imbissbude oder ein Café eröffnen). Und: Sie sollten bereit sein, für einen Zeitraum von zwei, drei Jahren überdurchschnittlich viel und lange zu arbeiten, selbst wenn sie in dieser Zeit nur ein recht „mickriges“ Einkommen erzielen (ebenso wie fast alle anderen Existenzgründer) – bis ihr Unternehmen im Markt einigermaßen etabliert ist.

Auf keinen Fall sollten Sie als (relativer) Newcomer Ihre Leistung jedoch unter dem Preis anbieten, den Sie erzielen müssen, um den angestrebten monatlichen Umsatz zu erzielen (außer Sie möchten oder müssen als „Berufseinsteiger“ noch Felderfahrung im Beraten sammeln) – selbst wenn Sie dann nur ein, zwei Kunden haben. Investieren Sie Ihre freie Zeit lieber in den Aufbau Ihrer Bekanntheit und Ihres Beziehungsnetzwerks zu den Milieus, in denen sich Ihre Zielkunden bewegen. Denn Ihre Leistung hat ihren Wert. Und wenn Sie mit Dumping-Preisen im Markt agieren, dann erreichen Sie Ihr Ziel mindestens 9.000 Euro Umsatz/Monat nie. Denn dann haben Sie irgendwann zwar eigentlich ausreichend viele Kunden. Doch leider sind diese daran gewöhnt, dass Sie sozusagen der „billige Jakob“ unter den Beratern sind.

Das heißt: Sie akzeptieren zähneknirschend zwar kleine Preisanpassungen – sagen wir zum Beispiel von 500 auf 600 Euro, wenn sie mit Ihrer Leistung zufrieden sind. Doch keinesfalls sind sie bereit, für ein- und dieselbe Leistung statt 500 Euro plötzlich 1.000 oder gar 1.500 Euro pro Tag zu bezahlen. Das heißt: Sie werden ein Billiganbieter sein und bleiben.

Gutes Geld für gute Arbeit

Existenzgründer und Freiberufler tun sich vor allem am Anfang ihrer Selbständigkeit schwer, die richtigen Honorare zu finden. Was können Sie für Ihre Leistungen verlangen – und wie schaffen Sie es, dass der Kunde Ihren Preis auch akzeptiert?

Um zu wissen, was man verdienen will, muss man zunächst herausfinden, wie viel man braucht. Eine einfache Regel, die aber längst nicht alle Existenzgründer beherzigen. Nicht selten verkaufen sie sich weit unter ihrem finanziellen Bedarf und ihrem tatsächlichen Wert – und wundern sich, wenn das Geld am Ende des Jahres vorn und hinten nicht reicht. Denn bei der Berechnung eines realistischen Honorars darf man nicht von den Stundenlöhnen eines Angestellten ausgehen – ein Unternehmer hat weitaus mehr Kosten, die er mit seinem Einkommen abdecken muss: betriebliche Ausgaben, Steuern, Sozialbeiträge, die bei Angestellten der Arbeitgeber zur Hälfte übernimmt ... Daher ist es zunächst ganz wichtig, seinen tatsächlich benötigten Stundensatz herauszufinden. Mit einer einfachen Berechnung kommt man dem Preis, den man für eine Stunde Arbeit verdienen muss, schnell auf die Spur.

Viele vergessen die Steuern einzukalkulieren

Dabei darf man sich allerdings nicht selbst betrügen. „Viele Existenzgründer machen den Fehler, bei ihrem Einkommen nicht an die Steuer zu denken“, so eine Erfahrung von Jens Fetting, Trainer für Verkaufs- und Verhandlungsgespräche und Inhaber der Firma my-mentor.de. „Wenn dann nach ein paar Jahren die erste Einkommensteuer und damit die Vorauszahlungen für die folgenden Jahre fällig wird, sind viele überrascht und können das Geld für die Steuerzahlungen nicht aufbringen.“ Nicht selten ist eine Unternehmenspleite die Folge. Wer hingegen kontinuierlich von Beginn an 50 Prozent seines Überschusses als Rücklagen für die Steuern beiseite legt, ist bei diesen Ausgaben jederzeit auf der sicheren Seite.

Auch die Zeit, die sie tatsächlich einem Kunden in Rechnung stellen können, wird von zahlreichen Selbstständigen unterschätzt. Vor allem am Anfang der Existenzgründung gehen viele Stunden für Akquise, Administration, Aufbau einer Homepage und andere Dinge drauf, die ein Unternehmer nicht bezahlt bekommt. „Sie können am Anfang maximal 50 Prozent Ihrer Zeit verkaufen“, schätzt Jens Fetting. Die restlichen 50 Prozent sind unbezahlte Arbeit – die man aber in seine Berechnungen einfließen lassen muss. Bei erfahrenen Unternehmern steigert sich dieser bezahlte Arbeitsanteil auf maximal 70 Prozent – mehr sind wohl kaum drin.

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Umsatzsteuer auf Rechnungen: So geht’s

Steuer-Know-how für Gründer*innen: Diese Anforderungen hast du zu erfüllen, um Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer korrekt und effizient zu verwalten.

Die Anforderungen an Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sind hoch. Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und über sie hinaus agieren, müssen diese Regularien unbedingt verstehen. Da es in den EU-Ländern unterschiedliche Vorschriften gibt und die elektronische Rechnungsstellung immer mehr an Bedeutung gewinnt, zählt es zum Pflichtprogramm, sich über die neuesten Vorgaben auf dem Laufenden zu halten. Nur so können sich Unternehmen vor Strafen schützen und einen reibungslosen Zahlungsverkehr gewährleisten.

Umsatzsteuer auf Rechnungen: Definition

Bei der Umsatzsteuer (USt.) handelt es sich um eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf den Mehrwert erhoben, der bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen entsteht. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Steuer auf den Wertzuwachs eines Produkts oder einer Dienstleistung, der sich innerhalb der Lieferkette von dem/der Hersteller*in bis zum/zur Endverbraucher*in bildet. Das System der Umsatzsteuer ist als selbstregulierender Mechanismus konzipiert: Jede(r) Teilnehmer*in der Lieferkette erhebt Umsatzsteuer auf seine/ihre Verkäufe und zahlt wiederum Umsatzsteuer auf eigene Einkäufe. Die Differenzen erhalten die Steuerbehörden.

Umsatzsteuer entsteht auf jeder Stufe der Lieferkette, einschließlich Produktion, Vertrieb und Endverkauf. Das stellt sicher, dass die Steuer schrittweise auf der Grundlage des Mehrwerts auf jeder Stufe erhoben wird. Unternehmen er­heben die Umsatzsteuer im Auftrag der Regierung (Ausgangsumsatzsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie zahlen auch Umsatzsteuer (Vorsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen von anderen Firmen erwerben.

Unternehmen können in der Regel die auf ihre Einkäufe erhobene Umsatzsteuer zurückfordern. Das gleicht die Umsatzsteuer, die sie auf Verkäufe erheben, zumindest teilweise aus. Letztlich trägt der/die Endverbraucher*in die Kosten für die Umsatzsteuer, da sie im Endverkaufspreis der Waren und Dienstleistungen enthalten ist.

Welche Rechnungen sind umsatzsteuerpflichtig?

Ob Rechnungen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Punkte sollten die Verantwortlichen berücksichtigen:

  • Gewerbeanmeldung: Falls ein Unternehmen für die Umsatzsteuer registriert ist, muss es in der Regel Umsatzsteuer auf alle Verkäufe verlangen. Diese Pflicht besteht häufig ab einem bestimmten Umsatz.
  • Art der Waren oder Dienstleistungen: Nicht alle Waren und Dienstleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Einige Artikel können steuerbefreit sein, mit dem Nullsatz belegt werden oder einem ermäßigten Satz haben, zum Beispiel Grundnahrungsmittel, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen.
  • Geografische Lage: Die Umsatzsteuerregelungen unterscheiden sich von Land zu Land. In der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer beispielsweise bis zu einem gewissen Grad harmonisiert, doch die Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche Steuersätze und Steuerbefreiungen an. Außerhalb der EU verfügen Länder wie Kanada und Australien über eigene Systeme, die USA treiben zum Beispiel keine Umsatzsteuer auf Bundesebene ein, sondern eine Verkaufssteuer.
  • Internationale Transaktionen: Grenzüberschreitende Trans­aktionen können die Anforderungen an die Umsatzsteuer verkomplizieren. Exportierte Waren sind oft steuerfrei, sodass keine Umsatzsteuer anfällt – Importe hingegen können der Umsatzsteuer unterliegen.

Anforderungen an Rechnungen laut UStG.

Das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer spielt für Unternehmen eine extrem wichtige Rolle, um die Einhaltung der Steuergesetze zu gewährleisten. Damit Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Europa Gültigkeit besitzen, müssen sie bestimmte Angaben enthalten. Die Anforderungen können von Land zu Land leicht variieren, aber im Allgemeinen muss eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer folgende Informationen enthalten:

  • Rechnungsdatum: Datum der Ausstellung.
  • Rechnungsnummer: Eine fortlaufende Nummer, die die Rechnung identifiziert.
  • Angaben zum/zur Verkäufer*in: Name, Adresse und Um­satzsteuer-­Identifikationsnummer des Lieferanten.
  • Angaben zum/zur Käufer*in: Name, Adresse und ggf. Umsatzsteuer- Identifikationsnummer der/des Kund*in.
  • Eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
  • Die Menge der gelieferten Waren oder der Umfang der erbrachten Dienstleistungen und der Stückpreis ohne USt.
  • Der für Waren oder Dienstleistungen zu zahlende Gesamtbetrag ohne USt.
  • Der für Waren oder Dienstleistungen geltende Umsatzsteuer­satz (z. B. Normalsatz, ermäßigter Satz).
  • Gesamtbetrag der zu zahlenden Umsatzsteuer.
  • Der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.
  • Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen, einschließlich des Fälligkeitsdatums.
  • Bankverbindung der/des Lieferant*in für die Zahlung, falls zutreffend.
  • Alle anwendbaren Rabatte oder Nachlässe.

Zusätzlich zu den Standardangaben müssen Rechnungen in Deutschland das Datum des Steuerzeitpunkts enthalten, also das Datum, an dem die Waren oder Dienstleistungen geliefert wurden.

Rechnungen in Frankreich müssen in französischer Sprache ausgestellt werden und spezifische Formulierungen für steuerbefreite Transaktionen enthalten, etwa „Exonération TVA du CGI“ für steuerbefreite Lieferungen.

Rechnungen in Italien müssen den „Codice Fiscale“ (italienische Steuernummer) sowohl des Lieferanten als auch der/des Kund*in beinhalten, wenn es sich bei diesem/dieser um ein italienisches Unternehmen handelt.

Vereinigtes Königreich: Die Vorschriften werden von der britischen Steuerbehörde (HMRC) verwaltet und durch die Änderungen nach dem Brexit beeinflusst.

EU: Geregelt durch die Umsatzsteuerrichtlinie der EU, wobei jeder Mitgliedstaat die Richtlinie durch nationale Gesetze umsetzt.

Schweiz: Reguliert durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit spezifischen Mehrwertsteuervorschriften und -sätzen.

Verschiedene Arten von Rechnungen mit Umsatzsteuer

Um die Vorschriften einzuhalten und die Umsatzsteuer zurückfordern zu können, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Rechnungen alle erforderlichen Informationen enthalten. Es existieren unterschiedliche Arten von Umsatzsteuerrechnungen für verschiedene Geschäftswerte und Szenarien, deshalb müssen Firmen unbedingt wissen, welche Rechnungsart zu welcher Geschäftstransaktion passt.

Vollständige Umsatzsteuerrechnung

Eine vollständige Umsatzsteuerrechnung (oft als „Standardrechnung” bezeichnet) enthält alle oben genannten Angaben. Sie ist in der Regel für B2B-Transaktionen und alle Verkäufe erforderlich, bei denen der/die Kund*in die Umsatzsteuer zurückfordern muss.

Vereinfachte Umsatzsteuerrechnung

Eine vereinfachte Rechnung kann für kleinere Transaktionen zum Einsatz kommen. Sie enthält weniger Details als eine vollständige Rechnung und wird in der Regel für Verkäufe im Einzelhandel und andere kleine Transaktionen unter einem bestimmten Wert verwendet. Sie muss lediglich den Namen und die Adresse des Unternehmens, das Datum, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, den zu zahlenden Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer und den Umsatzsteuerbetrag enthalten.

Modifizierte Umsatzsteuerrechnung

Die modifizierte Rechnung enthält zusätzliche Details oder Anpassungen, die auf spezifischen Gegebenheiten oder Anforderungen der Branche basieren. Dabei kann es sich um eine Variante der vollständigen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer handeln, die zur Erfüllung spezifischer Compliance- oder Branchenstandards dient. Sie kann zusätzliche Daten wie Kund*innenreferenznummern, Projektcodes oder Vertragsdetails enthalten. Sie kommt in einzelnen Branchen oder für spezielle Geschäftsvorgänge zum Einsatz, die zusätzliche Informationen erfordern.

Bestimmungen zur Umsatzsteuer in Europa

Die Regelungen zur Umsatzsteuer in Europa sollen Einheitlichkeit gewährleisten, aber auch nationale Abweichungen zulassen. Der Brexit hat für britische Unternehmen, die mit der EU Handel treiben, eine neue Komplexität mit sich gebracht – und erfordert erhebliche Anpassungen bei der Umsatzsteuerabrechnung und -berichterstattung.

Reverse Charge: Umsatzsteuer in EU-Mitgliedstaaten

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist eine Methode zur Vereinfachung der Abrechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU und soll Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kommt bei risikoreichen Waren und Dienstleistungen (z.B. Bauleistungen, Mobiltelefone) zum Zug, um Umsatzsteuerbetrug innerhalb eines Mitgliedstaats zu verhindern. In diesem Fall trägt der/die Kund*in und nicht der/die Lieferant*in die Verantwortung für die Umsatzsteuer.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten der Umsatzsteuer unterliegen, geht die Verantwortung für die Meldung der Umsatzsteuer von dem/der Verkäufer*in auf den/die Käufer*in über. Der/die Lieferant*in berechnet keine Umsatzsteuer, sondern vermerkt auf der Rechnung, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Der/die Käufer*in muss die Umsatzsteuer in der Steuererklärung angeben und sie somit als Ausgangs- und Vorsteuer selbst berechnen. Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU stellt der/die Verkäufer*in eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und gibt an, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Der/die Käufer*in meldet die Umsatzsteuer so, als hätte er/sie die Waren selbst geliefert. Deshalb kann er/sie sie häufig gleichzeitig zurückfordern, sodass keine Nettosteuerzahlung anfällt. Für Dienstleistungen gelten ähnliche Regeln. Erbringt ein Unternehmen in der EU Dienstleistungen für eine Firma in einem anderen EU-Land, muss der/die Empfänger*in gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren die Mehrwertsteuer im eigenen Land abrechnen.

Steuern digitalisieren: Vorschriften zur Umsatzsteuer mit E-Invoicing erfüllen

Einer der Gründe für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (oder E-Invoicing) ist die Vereinfachung der Umsatzsteuererklärung durch die Standardisierung des Rechnungsformats und dessen Struktur. Das stellt sicher, dass jede Rechnung alle erforderlichen Datenfelder für die Umsatzsteuer enthält, einschließlich der Felder für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Umsatzsteuersätze und die Umsatzsteuerbeträge. Häufig geschieht dies mithilfe standardisierter Formate wie XML (Extensible Markup Language) und UBL (Universal Business Language).

Die elektronische Rechnungsstellung für die Umsatzsteuererklärung hat einige Vorteile, zum Beispiel eine höhere Genauigkeit und Echtzeit-Berichterstattung. Sie erhöht die Effizienz und spart durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands Kosten ein. Durch digitale Prüfpfade und Aufzeichnungen lässt sich das Geschehen zudem besser nachverfolgen.

E-Invoicing-Lösungen können so konfiguriert werden, dass sie den spezifischen Umsatzsteuervorschriften jedes Landes genügen. So enthalten die erstellten Rechnungen automatisch alle von den örtlichen Steuerbehörden geforderten Informationen, was das Risiko von Verstößen verringert.

Darüber hinaus ermöglichen es die Systeme, die Richtigkeit der Umsatzsteuerinformationen automatisch zu überprüfen. So gleichen sie beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit offiziellen Datenbanken ab, um sicherzustellen, dass diese gültig und aktuell sind.

Der Autor Thomas Inhelder ist CPA-zertifizierter Finanz­prüfer sowie Mitgründer und CFO von Yokoy, Anbieter einer KI-gesteuerten Ausgabenmanagement-Plattform für Unternehmen.