Crowdfunding für Start-ups

Die Crowdfunding-Modelle und Top-Plattformen

Autor: Michel Harms
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Crowdfunding ist die Hoffnung vieler Start-ups, wenn es darum geht, Kapital ohne Hilfe von Banken einzusammeln. Wir zeigen die Vorteile, die eine Crowdfunding-Kampagne bietet, stellen die wichtigsten Plattformen vor und geben Tipps zur Auswahl.

Das Thema Crowdfunding ist hierzulande erst wenige Jahre alt, die ersten Crowdfunding-Projekte sind 2010 in Deutschland gestartet. Pionier-Plattformen wie Startnext oder Seedmatch haben diese alternativen Finanzierungsformen bei uns bekannt und attraktiv gemacht. Seit seinen Anfängen verzeichnet Crowdfunding in Deutschland ein kontinuierliches Wachstum.

Der Gesamtmarkt lag 2014 bei knapp 140 Millionen Euro, was einem Wachstum von 114 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (EY Cambridge Studie). Mittlerweile gibt es allein im deutschsprachigen Raum über 100 Crowdfunding-Plattformen.Entsprechend verständlich ist es, dass immer mehr Start-ups das Crowdfunding für sich entdecken. Nach einer Umfrage des Deutschen Start-up Monitor 2015, bei dem 1061 Gründer nach den Finanzierungsquellen für Ihr Start-up gefragt wurden, nannten 4,4 Prozent Crowdfunding als Finanzierungsinstrument.

Wie weit sich das Thema Crowdfunding in Deutschland mittlerweile etabliert hat, zeigt auch eine aktuelle Umfrage des unabhängigen Informationsportals www.crowdfunding.de. Dazu wurden 1000 für Deutschland repräsentativ ausgewählte Internetnutzer ab 18 Jahren befragt. Über die Hälfte der Befragten (51,8%) hat bereits von Crowdfunding gehört, ein knappes Viertel (24,5 %) gibt an zu wissen, um was es sich dabei handelt. Dass sich bislang nur 7,3 Prozent finanziell an einem Crowdfunding Projekt beteiligt haben, macht deutlich, welche Potenziale für Crowdfunding in Deutschland noch liegen.

Dass der Gesetzgeber hierzulande der Schwarmfinanzierung mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz einen Rechtsrahmen gegeben hat, wird außerdem helfen, das Thema weiterzuentwickeln und in verlässliche Bahnen zu lenken. Die zum Teil noch vorhandenen Schwellenängste gegenüber der Finanzierungsform werden mit fortschreitender Etablierung abnehmen. Dies wird es Start-ups insgesamt deutlich leichter machen, eine Crowd für sich zu gewinnen. Crowdfunding wird sich also immer mehr durchsetzen. Umso wichtiger ist es, sich mit dem Thema vertraut zu machen.

Wie Crowdfunding funktioniert

Die Idee hinter Crowdfunding ist einfach: Viele Menschen (Crowd) finanzieren (funding) gemeinsam eine Idee, ein Projekt oder ein Unternehmen. Beim Crowdfunding gibt es keine Gatekeeper. Jeder hat die Möglichkeit, seine Idee dem interessierten Publikum vorzustellen und, wenn es die notwendige Resonanz erfährt, direkt zu finanzieren. Das, was die Crowd als Gegenleistung für ihre Unterstützung bekommt, ist abhängig vom gewählten Crowdfunding-Modell. Bei den meisten Crowdfunding-Projekten findet das sogenannte Alles-oder-nichts-Prinzip Anwendung. Das bedeutet, dass eine Summe festgelegt wird, die in jedem Fall erreicht werden muss, damit das Crowdfunding erfolgreich ist. Wird diese Fundingschwelle nicht erreicht, kommt das Crowdfunding nicht zu Stande und die Unterstützer erhalten ihr Geld zurück.

Das Crowdfunding gibt es nicht

Es wird zwischen vier Crowdfunding-Modellen unterschieden. Welches Crowdfunding-Modell für ein Start-up das richtige ist, hängt von der Entwicklungsphase des Unternehmens und von den weiteren Zielen ab, die neben der Finanzierung mit dem Crowdfunding erreicht werden sollen.

Hier die 4 Modelle im schnellen Überblick:

I. Modell: Spenden-Crowdfunding


Bei diesem Modell spendet die Crowd das Geld und bekommt keine direkte Gegenleistung (sog. Donation-based Crowdfunding). Für gemeinnützige Unternehmungen kann ein Spenden-Crowdfunding ein guter Finanzierungsweg sein. Start-ups mit einem profitorientierten Geschäftsmodell, wird es wohl nicht gelingen, in größerem Umfang Spenden über die Crowd einzusammeln.

Beispiel: Die gemeinnützige Initiative Mein Grundeinkommen will die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens etablieren. Um in regelmäßigen Abständen einjährige Grundeinkommen verlosen zu können, sammelt der Berliner Verein per Crowdfunding über die eigene Webseite Spenden.

II. Modell: Klassisches Crowdfunding

Beim klassischen Crowdfunding (Reward-based Crowdfunding) erhält die Crowd eine konkrete Gegenleistung für ihre Unterstützung. Dabei handelt es sich meist um das Produkt, das der Projektstarter realisieren will. Das klassische Crowdfunding funktioniert sehr gut im kreativen Bereich, eignet sich aber auch ideal zum Test und Launch von neuen Produkten.

Beispiel: Das Start-up Mellow Boards hat einen elektrischen Antrieb entwickelt, der sich unter jedes Skateboard schrauben lässt. Mitte 2015 haben die Hamburger im Rahmen einer Crowdfunding-Kampagne bei der internationalen Plattform Kickstarter von 364 Menschen über 300.000 Euro eingesammelt. Die Kampagne war ein erfolgreicher Test für die Produktidee und hat es ermöglicht weltweit neue Fans und Aufmerksamkeit zu gewinnen und die Produktion vorzufinanzieren. Bis Mitte 2016 will Mellow Boards die versprochenen Skateboard-Elektroantriebe an Ihre Crowdfunding-Unterstützer ausliefern.

III. Modell: Crowdinvesting

Crowdinvesting (Equity-based Crowdfunding) findet in der Start-up-Finanzierung, aber auch in anderen Bereichen wie z.B. im Mittelstand und der Immobilien-Branche Anwendung. Bei dieser Form des Crowdfunding wird die Crowd am finanziellen Erfolg der Unternehmung beteiligt. Die Beteiligungsquote bemisst sich dabei an der zum Fundingzeitpunkt unterstellten Unternehmensbewertung. Die Crowdinvestoren werden üblicherweise über die vertraglich festgelegte Laufzeit an den Gewinnen und der Wertsteigerung des Start-ups bzw. möglichen Exiterlösen beteiligt. Die Beteiligung läuft meist über nachrangige Darlehen, das Geld der Crowd hat damit eigenkapitalähnlichen Charakter. Die genauen Vertragdetails unterscheiden sich von Plattform zu Plattform.

Beispiel: Das Berliner Start-up Freche Freunde hat 2011 unter der Marke erdbär begonnen, Snacks aus Bio-Obst und Bio-Gemüse für Kleinkinder zu produzieren und zu vertreiben. Um den weiteren Unternehmensaufbau zu finanzieren, hat sich das Start-up 2013 für ein Crowdinvesting bei der Plattform Seedmatch entschieden. 277 Investoren haben daraufhin 250.000 Euro in das junge Unternehmen investiert. Der aktuellen Präsenz der Produkte in Berliner Supermarktregalen nach zu urteilen, hat sich das Konzept seitdem gut entwickelt. Für die Crowdinvestoren scheint es sich auch zu lohnen, Ende 2015 wurden das erste Mal Bonuszinsen ausgezahlt.

IV. Modell: Crowdlending

Beim Crowdlending (Lending-based Crowdfunding) wird von der Crowd zu einem festen, erfolgsunabhängigen Zins Geld geliehen. Der entscheidende Unterschied zum Crowdinvesting ist, dass die Darlehen beim Crowdlending nicht nachrangig sind. Das Geld der Crowd ist für die Unternehmung Fremdkapital.

Beispiel: MULI68 ist ein 2013 gegründetes Unternehmen, das einen Kräuterlikor produziert und vertreibt. Um die Erweiterung der Vertriebsaktivitäten im Ausland zu finanzieren, hat sich das Unternehmen über die Crowdlending-Plattform Kapilendo 60.000 Euro zu einem Zins von 6,3 Prozent von der Crowd geliehen. Das Darlehen will MULI68 innerhalb eines Jahres tilgen.

Für Start-ups sind also in Abhängigkeit von der aktuellen Entwicklungsphase und den Zielen unterschiedliche Crowdfunding-Modelle möglich. Es gibt auch Start-ups, die zunächst mit einem klassischen Crowdfunding für ihr Produkt gestartet sind und später in einer Crowdinvestment-Runde der Crowd die Möglichkeit gegeben haben, in ihr Unternehmen zu investieren. So hat beispielsweise das Start-up Panono Anfang 2014 über ein klassisches Crowdfunding bei der US-Plattform Indiegogo 1,3 Mio. USD von 2608 Unterstützern für die Entwicklung und Produktion seiner innovativen Wurfball-360-Grad-Kamera einsammeln können. Ende 2014 hat das Unternehmen dann bei der deutschen Crowdinvesting-Plattform Companisto 1803 Menschen überzeugen können, insgesamt 1,6 Mio. Euro in das Unternehmen zu investieren.

Die wichtigsten Vorteile für Start-ups

Beim Crowdfunding gilt es nicht einen Bankberater, sondern eine ganze Crowd zu überzeugen. Dass sich diese oftmals offen für innovative Idee und überzeugende Gründer gezeigt hat, verdeutlichen die zahlreichen erfolgreichen Crowdfundings der letzten Jahre. Eine klassische Crowdfunding-Kampagne eignet sich ideal, um zu testen, ob ein Produkt (bzw. eine Idee) auf positive Resonanz im Markt stößt. Wenn das Crowdfunding, trotz einer gut umgesetzten Kampagne, nicht erfolgreich ist, sollten Gründer diese Rückmeldung aus dem Markt ernst nehmen und ihr Produkt und Konzept überarbeiten. Crowdfunding hilft hier, Risiken zu minimieren, denn die Verbraucheransprache findet statt, bevor in größerem Maße in Produktion investiert wird. 

Ein erfolgreiches Crowdfunding ist also immer auch ein Proof of Concept und aussagekräftiger als jede Marktforschung, bei der den Befragungsteilnehmern hypothetische Fragen gestellt werden. Ein Crowdfunding-Erfolg ist somit auch ein starkes Argument, um im Anschluss weitere professionelle Investoren für das Start-up zu gewinnen. Die Elektro-Skateboarder von Mellow Boards konnten im Januar 2016 eine Series A Finanzierungsrunde in Höhe von 1,5 Millionen Euro abschließen. Man kann davon ausgehen, dass die erfolgreiche Kickstarter-Crowdfunding-Kampagne ein gewichtiges Argument bei den Investorengesprächen war.

Ein weiterer Vorteil: Durch ein Crowdfunding entsteht eine Bindung zwischen dem Start-up und der Crowd. Und eine begeisterte Crowd ist – insbesondere auch im Social-Media-Kontext – der perfekte Markenbotschafter für das eigene Produkt und Unternehmen. Kunden, Mitarbeiter und Partner lassen sich durch ein Crowdfunding noch enger an das eigene Unternehmen binden. Oftmals kommt auch inhaltliches Feedback aus der Crowd, das für die Produktverbesserung genutzt werden kann.

Auch der Werbeeffekt einer gut umgesetzten Kampagne ist nicht zu unterschätzen. Vielen Crowdfunding-Projekten gelingt es im Rahmen ihrer Kampagne, eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und so auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.

Aber bedenken Sie: Crowdfunding ist kein Selbstläufer. Projektstarter sollten sich bewusst sein, dass eine Crowdfunding-Kampagne in den allermeisten Fällen ein sehr arbeitsintensiver Prozess ist. Eine Kampagne erfordert vollen Einsatz in den Bereichen Vertrieb, Marketing, PR, Social Media und eine kontinuierliche Kommunikation mit den Interessierten. Crowdfunding erfordert Offenheit, denn man wendet sich mit seiner Idee an die Öffentlichkeit. Offenheit und Transparenz gegenüber der Crowd sowie die Bereitschaft zum Dialog sind zwingend erforderlich. Da die Crowd dem Start-up im Rahmen eines „Vorschusses“ Geld anvertraut, ergibt sich daraus eine Verantwortung, aus der man nach Abschluss der Kampagne nicht entlassen wird. Regelmäßige Updates und eine Kommunikation auf Augenhöhe mit der Crowd gehören dazu. Eine nachlässige Kommunikation mit der Crowd kann zum öffentlichkeitswirksamen Bumerang werden.

Was Crowdfunding-Projekte erfolgreich macht

Wichtig ist es, die eigene Idee auf den Punkt bringen zu können. Beantworten Sie folgende Fragen: Worum geht es in meinem Projekt und warum soll die Crowd genau dieses Projekt unterstützen? Diese Kernfragen gilt es in komprimierter Form auf den Punkt zu bringen. Da Vertrauen beim Crowdfunding eine entscheidende Rolle spielt, ist es weiterhin wichtig, als Projektstarter ein authentisches Bild von sich zu vermitteln. Kommunizierten Sie, wer hinter der Kampagne steht, was das Start-up antreibt und was es qualifiziert, dieses Projekt zum Erfolg zu bringen?

Es gilt weiterhin, die entsprechende Interessengruppe zu identifizieren und gezielt anzusprechen. Hier sind klassisches Marketing, PR- und Social-Media-Arbeit gefragt. Hierfür sind ausreichend finanzielle und zeitliche Ressourcen einzuplanen, um das Thema zu pushen und auf Rückfragen zügig reagieren zu können. Man sollte sich keinesfalls darauf verlassen, über die bestehenden Nutzer einer Plattform eine ausreichende Crowd für das eigene Projekt zusammenzubekommen.

Ein nächster Erfolgsfaktor besteht darin, der Crowd ein faires Angebot zu machen. Beim klassischen Crowdfunding sollten die Preise für die Rewards fair und realistisch sein. Die Crowd gibt einen Vertrauensvorschuss und finanziert das Projekt vor. Die frühen Unterstützer sollten im Rahmen des Crowdfundings nicht mehr zahlen, als das Produkt später im Laden kosten wird. Beim Crowdinvesting bildet eine realistische Unternehmensbewertung die Grundlage für einen fairen Investment-Deal mit der Crowd. Auf besondere Risiken und Unwägbarkeiten muss im Vorfeld unbedingt transparent hingewiesen werden! Und last, but not least: Beim Crowdlending sollte der Zins die Ausfallrisiken fair widerspiegeln.

Welche Plattform ist für wen am besten geeignet?

Hat man sich nun für ein Crowdfunding-Modell entschieden, gilt es, die passende Plattform auszuwählen. Es gibt große generalistische Plattformen sowie kleinere, die zum Teil besondere Spezialisierungen oder einen regionalen Fokus haben. Der Vorteil größerer Plattformen liegt darin, dass sie eine breite User-Basis mitbringen, die möglicherweise für das eigene Crowdfunding gewonnen werden kann. Weiterhin verfügen die großen Plattformen durch die Vielzahl abgewickelter Projekte über viel Erfahrung. Die Stärke der kleineren Plattformen liegt oft in der Betreuung und Unterstützung, die nicht selten direkt durch das Führungsteam erfolgt. Spezialisierte Plattformen bringen zusätzlich den Vorteil hoher Branchenexpertise mit.

Folgende Tipps können bei der Auswahl der Plattform hilfreich sein: Recherchieren Sie, auf welchen Plattformen schon vergleichbare Projekte erfolgreich gelaufen sind. Dies kann auf eine branchenaffine Crowd auf der Plattform hindeuten. Es kann auch helfen, erfolgreiche Projektstarter direkt nach ihren Erfahrungen zu den jeweiligen Plattformen zu befragen.

Um den Beteiligungsprozess auf einer Plattform aus Sicht der Crowd zu erleben, lohnt es, selbst ein paar Projekte als User zu unterstützen bzw. zu investieren. Nur durch das Nutzen einer Plattform bekommt man ein wirkliches Verständnis für den Fundingprozess. Durch das Verfolgen der Aktivitäten und der Entwicklung anderer Projekte über den Kampagnenzeitraum kann man zusätzlich viel für das eigene Crowdfunding lernen. Wenn eine Plattform grundsätzlich in Frage kommt, sollte man direkt Kontakt mit den Betreibern aufnehmen. Im Vorgespräch wird auch schnell klar, welche Form der Betreuung man von der Plattform erwarten kann. Beim Crowdinvesting ist die Zulassung durch die Plattform eine nicht zu unterschätzende Hürde. So werden z.B. bei Companisto nach eigenen Angaben nur knapp ein Prozent aller Start-ups, die sich bewerben, für ein Funding auf der Seite zugelassen.

Neben den hier genannten Plattformen gibt es viele weitere für Start-ups geeignete, die man sich anschauen sollte, wie z.B. FunderNation, Geldwerk1, Bergfürst oder Deutsche Mikroinvest. Auf crowdfunding.de findet sich ein stets aktueller Überblick aller Plattformen, die im deutschsprachigen Raum für Crowdfunding relevant sind.

Der Autor Michel Harms ist der Herausgeber von crowdfunding.de, einer unabhängigen Plattform, die umfassend zum Thema Crowdfunding informiert und den Crowdfunding-Gedanken weitertragen will, www.crowdfunding.de

Die wichtigsten Crowdfunding-Plattformen im Überblick:

aescuvest.de

Die 2014 gestartete Crowdinvestment-Plattform aescuvest hat sich auf die Finanzierung von Start-ups aus dem Gesundheitsbereich spezialisiert. Die Plattform verfügt über einen wissenschaft­lichen Beirat, der jedes Projekt bewilligen muss, bevor es auf die Plattform kommt. Die Mindestbeteiligung liegt bei 250 Euro, die Beteiligungsdauer bei drei bis zu sieben Jahren. Beispiel für eine erfolgreiche Kampagne: SnakeFX, das Start-up bietet eine technische Lösung zur Fixierung von Knochenbrüchen an und konnte 262.650 Euro von 124 Investoren einsammeln.

companisto.com

Die seit 2013 aktive Companisto hat sich neben Seedmatch an der Spitze der deutschen Crowdinvesting-Plattformen etabliert. Die Mindestinvestitionshöhe liegt bei 5 Euro. Für Crowdinvestoren hat dies den Vorteil, dass sie ihr Portfolio noch breiter streuen können. Durch die potenziell größere Crowd können sich die positiven Marketingeffekte für die finanzierten Unternehmen zusätzlich verstärken. Kritiker sehen hingegen die Gefahr, dass die niedrige Hürde „Spaß-Investoren“ anlockt. Seit 2015 bietet Companisto sog. Venture Loans an, bei denen sich Wachstumsunternehmen zu einem festem Zinssatz Geld von der Crowd leihen. Beispiele erfolgreicher Crowdfunding-Kampagnen: Foodist: Der Abo-Gourmetbox-Anbieter hat knapp 1,5 Mio. Euro in drei Finanzierungsrunden gesammelt; Panono: das Start-up hat eine 360-Grad Wurfkamera entwickelt und 1,6 Mio. Euro von 1802 Crowdinvestoren auf der Plattform eingesammelt.

conda.eu

Conda ist eine Crowdinvesting-Plattform aus Österreich, die seit 2012 aktiv ist, auch für Projekte aus Deutschland offen und in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Ein Blick auf das Portfolio erfolgreicher Conda-Finanzierungen zeigt einen hohen Anteil von Start-ups aus dem Foodbereich. Die Mindestbeteiligung liegt bei 100 Euro. Beispiel für eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne: Kaahée, der Anbieter eines Anti-Hang­-over-Drinks, hat 1 Mio. Euro in zwei Finanzierungsrunden über conda eingesammelt.

indiegogo.com

Indiegogo ist neben Kickstarter die zweite große internationale Plattform, die man von Deutschland aus für klassische Crowdfunding-Projekte nutzen kann. Die 2008 von Danae Ringelmann, Slava Rubin und Eric Schell in San Francisco gegründete Plattform ist etwas flexibler als Kickstarter. So muss beim optionalen „flexiblen Funding“ nicht zwangsläufig eine definierte Zielsumme erreicht werden, damit die Kampagne erfolgreich ist. Mit der „InDemand“ Funktion kann auch nach Abschluss der Kampagne noch weiter Geld gesammelt werden. Die Kampagnen laufen zu Themen von B wie Bildung bis W wie Web. Beispiel für eine erfolgreiche deutsche Crowdfunding-Kampagne: Papercuts, Anbieter von Papiergeldbörsen, konnte 21.669 Euro von 816 Unterstützern einsammeln.

innovestment.de

Innovestment ist 2011 gestartet und gehört zu den Crowdinvestment-Pionieren. Die Plattform fokussiert auf wachstumsorientierte Unternehmen aus dem Bereich Neue Technologien. Seit Ende 2015 gibt es ein neues Beteiligungs­modell, bei dem die Investitionen der Crowd in einem Special Purpose Vehicle (SPV) gebündelt werden. Das SPV soll die Anlegerinteressen besser berücksichtigen und den Start-ups zugleich Anschlussfinanzierungen erleichtern. Während sich Innovestment zu Anfang an Investoren mit größeren Ticketgrößen gerichtet hat, sind mittlerweile Investments ab 250 Euro möglich. Beispiel für eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne: Sugartrend, ein Online-Marktplatz für lokale Händler, hat 151.750 Euro von 129 Crowdinvestoren eingsammelt.

kickstarter.com

Kickstarter, die weltweit wohl bekannteste klassische Crowdfunding-Plattform, konnte mittlerweile insgesamt mehr als 2 Milliarden US-Dollar einsammeln. Die Plattform ist 2009 in den USA gestartet und seit Mai 2015 auch problemlos aus Deutschland nutzbar. Bei Kickstarter muss jedes Projekt in eine der 15 fest definierten Kategorien passen. Kickstarter eignet sich insbesondere zur Vorfinanzierung und Vermarktung von Produkten, die man einem internationalen Markt zugänglich machen möchte. Beispiele für erfolgreiche deutsche Crowdfunding-Kampagnen: The Dash, ein In-Ear-Kopfhörer (3,4 Mio. USD von 15.998 Unterstützern); MIITO, ein innovativer Wasserkocher (820.000 Euro von 6052 Unterstützern); Mellow Boards, Skateboard-Elektroantrieb (310.000 Euro von 364 Unterstützern).

seedmatch.de

Seedmatch, 2011 gestartet, hat als erste Plattform Crowdfunding für Start-ups in Deutschland angeboten. Die Dresdner haben damit die längste Start-up-Crowdfunding-Erfahrung und konnten schon über 80 Jungunternehmen zu einer Crowdfinanzierung verhelfen. Die Plattform fokussiert auf junge Unternehmen mit innovativen Ideen und Produkten. Die Mindestinvesthöhe liegt seit 2011 unverändert bei 250 Euro. Beispiele für erfolgreiche Crowdfunding-Kampagnen: Protonet, eine Private-Cloud-Server-Lösung (3,2 Mio. Euro in zwei Finan-zierungsrunden); E-Volo, „Volocopter“, (1,2 Mio. Euro von 751 Investoren).

startnext.com

Im deutschsprachigen Raum ist Startnext die mit Abstand größte Plattform für klassisches Crowdfunding und zielt auf Künstler, Kreative, Erfinder und Social Entrepreneurs und deren kreative und nachhaltige Ideen und Projekte. Über die Dresdner Plattform mit Büros in Berlin und Wien wurden schon über 3300 Projekte erfolgreich realisiert. Startnext berechnet, abgesehen von einer Transaktionskosten­pauschale in Höhe von 4 Prozent, keine festen Plattformengebühren. Die Plattform finanziert sich über eine frei­willige Provision der Projektstarter und der Unterstützer. Beispiele für erfolgreiche Crowdfunding-Kampagnen: Einhorn, faire und nachhaltige Lifestyle-Kondome (104.345 Euro von 1.934 Unterstützern); Locomore, eine Zug­verbindung zwischen Berlin und Stuttgart (259.725 Euro von 977 Unterstützern).

venturate.com

Das Credo der Münchner Plattform-Betreiber: „Wir bringen Unternehmen, die bereits einen sicheren und signifikanten Teil ihrer Finanzierungsrunde eingesammelt haben, mit der Crowd zusammen. Diese kann den restlichen Anteil der Runde schnell und effizient schließen.“ Bei Venturate ist seit 2015 sog. kuratiertes Crowdfunding für Start-ups möglich. Bei diesem Curated Crowdfunding investiert die Crowd an der Seite eines professionellen Business Angels, dem sogenannten Deal Captain. Dieser prüft das Start-up vorab und handelt die Bewertung aus, die als Grundlage für die Beteiligungsquote dient (für Crowd und Deal Captain). Die Mindestinvest­höhe liegt bei 100 Euro. Beispiel für eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne: Twinkind, Anbieter von 3D-Selfie-Figuren, sammelte 850.000 Euro von 198 Investoren inkl. Deal Captain ein.

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Kühler Kopf bei Finanzierungen

Was ist bei Darlehensverhandlungen mit Banken zu beachten? Muss sich der Gründer zur Schuldmitübernahme verpflichten, wann lässt sich die persönliche Haftung vermeiden? Was ist bei Bürgschaften rechtens, was sittenwidrig?

Darlehensverhandlungen

Bei Bedarf an Fremdkapital sollte der Gründer zunächst prüfen, ob es staatliche Fördermittel oder günstige Existenzgründungskredite gibt. Handelt es sich um eine Kreditaufnahme vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, ist ein gut durchdachter, überzeugender und mit realistischen Prognosen versehener Businessplan zu erstellen. Vor dem ersten Bankengespräch (bei laufender Geschäftstätigkeit) sind die aktuellen wirtschaftlichen Daten zur Lage des Unternehmens übersichtlich zusammenzustellen. Verhandlungen mit Banken für das eigene Unternehmen sollten am besten mit mehreren Kreditinstituten parallel geführt werden, damit Sie als Gründer die Konditionen vergleichen und sich so für das beste Angebot entscheiden können.

Bei den Konditionen ist nicht nur auf die Höhe des Kreditbetrages zuzüglich Nebenkosten und Gebühren sowie auf die Höhe von Zinsen und Tilgungsanteil in der monatlichen Kreditrate zu achten, sondern auch auf die Laufzeit und auf die Höhe der Bruttogesamtverschuldung. Wichtig ist ferner das Vereinbaren möglichst hoher Sondertilgungsmöglichkeiten, die es dem Unternehmen bei einer guten Entwicklung der Geschäftstätigkeit ermöglichen, den Kredit ganz oder teilweise auch vor dem Ablauf der Darlehenszeit zurückzuzahlen, ohne dass die Bank dafür eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen abrechnen kann.

Banksicherheiten

Typische Sicherheiten, auf denen Banken als Sicherungsübereignung bestehen, sind einzelne Gegenstände wie beispielsweise Betriebsfahrzeuge, sogenannte Sachgesamtheiten wie etwa die Betriebs- und Geschäftsausstattung und das Waren- und Ersatzteillager. Daneben ist auch die Sicherungsabtretung der bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen Kunden und sonstige Geschäftspartner, die sogenannte Globalzession, üblich. Bei der Globalzession müssen die abzutretenden Forderungen, die erst zukünftig entstehen, hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein; die abzutretenden Forderungen müssen deshalb nach Rechtsgrund (z.B. „aus Lieferungen und Leistungen“), Höhe und Schuldner zumindest individualisierbar sein. Die im Rahmen der Globalzession abgetretenen Forderungen werden in einem Forderungsverzeichnis aufgelistet, das jedoch lediglich einen Kontroll-Charakter entfaltet.

Forderungen können jedoch nicht abgetreten werden, wenn die Leistung nur an den ursprünglichen Gläubiger erbracht werden kann, wenn zwischen dem ursprünglichen Gläubiger und dem Schuldner die Abtretung vertraglich ausgeschlossen wurde oder wenn die Forderung unpfändbar ist. Wenn jedoch das der Forderung zugrunde liegende Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, gilt § 354a HGB, sodass die Abtretung wirksam bleibt. Die Rechtswirkung der Globalzession tritt mit dem jeweiligen Entstehungszeitpunkt jeder einzelnen Forderung ein. Werden Forderungen beglichen, so werden diese unmittelbar durch eine neu entstandene Forderung ersetzt. Die Sicherungsübereignung und -abtretung erfolgen in der Praxis meist verdeckt, die Vorgänge werden erst bei Zahlungsproblemen des Unternehmens gegenüber den Kunden offen gelegt.

Steuern sparen leicht gemacht: Die besten Tipps für Gründer

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Steuern sparen als Gründer: Von Altersvorsorge bis Zehn-Tage-Regel

Wer sich selbstständig gemacht hat, weiß, dass jede gewonnene Freiheit mit einer neuen Pflicht einhergeht. Zwar muss man sich nicht mehr mit einem anstrengenden Chef oder nervigen Urlaubssperren herumschlagen, dafür wartet aber ein Berg an Rechnungen und Steuerrechtsparagraphen. Für Gründer eines Unternehmens birgt der erste Jahresabschluss einige unwillkommene Überraschungen – meist sind die steuerlichen Abzüge doch höher als gedacht. Aber Selbstständigkeit muss nicht zwingend teuer sein. Vielmehr kommt es vor allem auf die richtige Buchführung an. Je nachdem, wie Sie Ihre Finanzen verwalten, können Sie auch als Gründer eine beachtliche Menge an Steuern sparen.

Dieser Ratgeber verrät, mit welchen einfachen (und völlig legalen) Tricks Sie den größten Gewinn aus Ihrem Unternehmen ziehen – von „A“ wie Altersvorsorge bis „Z“ wie Zehn-Tage-Regel.

Altersvorsorge versteuern

Gerade in der Anfangsphase machen sich Selbstständige oft wenig Gedanken um den Ruhestand und ihre Altersvorsorge. Aber ein frühzeitiger Weitblick lohnt sich – und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Gegenwart. Denn: Investitionen in die Altersvorsorge verhelfen Firmengründern zu steuerlichen Ersparnissen. Zu solchen Investitionen gehören Zahlungen an folgende Institutionen:

  • private Rentenversicherung für Freiberufler (auch „Rürup“-Rente genannt)
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • berufsständische Versorgungswerke
  • landwirtschaftliche Alterskassen

All diese Beiträge können Sie als „Sonderausgaben“ in der Einkommenssteuererklärung bis zu einer gewissen Summe geltend machen. Für das Kalenderjahr 2017 lag die Höchstsumme für Alleinstehende bei circa 23.000 Euro. Nachdem Sie sich eine eigene Existenz aufgebaut haben, macht es also Sinn, jährlich einen entsprechenden Betrag einzuzahlen und sich entsprechende Vergünstigungen zu sichern.

Betriebsausgaben erhöhen

Dieser Steuerspartipp scheint so simpel und offensichtlich, dass ihm viele Unternehmer zu wenig Beachtung schenken. Generell zieht das Finanzamt nicht den gesamten Umsatz, sondern den tatsächlichen Gewinn in Betracht. Den Gewinn ermitteln Selbstständige in der Steuerklärung über die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Dabei gilt die Formel:

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Ergo: Je höher die Betriebsausgaben, desto niedriger der Betrag, den das Finanzamt als Maßstab für Ihre Steuerabgaben verwendet. Deshalb sollten Sie genau prüfen, welche Aufwendungen Sie unter dieser Kategorie verbuchen können. Zu Betriebsausgaben zählen unter anderem:

  • Miete für geschäftliche Räumlichkeiten
  • Einrichtung und Arbeitsmaterialien
  • Kosten für Fortbildungsmaßnahmen
  • Löhne und Gehälter für Personal
  • Fahrtkosten (30 Cent pro Kilometer für jede einfache Fahrt zwischen Arbeits- und Wohnort)

Achten Sie jedoch auf die jeweiligen Höchstbeträge pro Kalenderjahr. Sog. geringfügige Wirtschaftsgüter (GWG), d.h. Kleininvestitionen in einzelne Gegenstände wie Telefone, Drucker oder Kaffeemaschinen, können Sie bis zu einem Bruttobetrag von 952 Euro komplett ansetzen. Teurere Anschaffungen müssen Sie dagegen über mehrere Jahre hinweg abschreiben.

Übrigens gibt es sogar die Möglichkeit, Geschenke als Betriebsausgaben abzusetzen. Dazu gehören firmeninterne Aufmerksamkeiten zu Weihnachten genau wie Benzingutscheine. Auch mit Präsenten für Personen außerhalb des Betriebes können Sie als Gründer Steuern sparen. Dabei schreibt das Finanzamt normalerweise eine jährliche Höchstgrenze von 35 Euro pro Person vor. Jedoch gilt diese Regel bei einigen teuren Geschenken nicht, beispielsweise:

  • Preise im Rahmen von Gewinnspielen
  • Kondolenzgeschenke
  • Spargutscheine von Kreditunternehmen

In solchen Fällen dürfen Sie die entstandenen Kosten in vollem Umfang ansetzen.

Betriebsvorrichtungen gesondert abschreiben

Wenn Sie in Ihrem Büro Umbauarbeiten durchführen lassen, geben Sie auch diese Kosten in Ihrer Steuererklärung an. Dabei unterscheidet das Finanzamt jedoch zwischen zwei Kategorien:

  • Kosten für Baumaßnahmen am Gebäude selbst:
  • Diese müssen Unternehmer über einen Zeitraum von 33 Jahren abschreiben.
  • Kosten für Betriebsvorrichtungen: Dazu gehören Anlagen, die nicht Teil des Gebäudes an sich sind und separat eingebaut werden, beispielsweise Maschinen, Ladeneinbauten oder Raumklimatisierung. Kosten für diese Vorrichtungen müssen Sie maximal 15 Jahre lang abschreiben.

 Auch hier gilt: Je länger die Abschreibung insgesamt dauert, desto weniger sparen Gründer Steuern ein. Daher sollten Sie bei der Baufirma immer mindestens zwei getrennte Rechnungen anfordern: Eine für Arbeiten am Gebäude und eine für Betriebsvorrichtungen.

Investitionsabzugsbetrag nutzen

Bei der Steuererklärung kommt es nicht nur darauf an, welche Ausgaben Sie angeben, sondern vor allem, wann Sie dies tun. Generell müssen Unternehmer größere Anschaffungen linear abschreiben. Das bedeutet, dass Sie über einen längeren Zeitraum jedes Jahr einen gleichbleibenden Betrag absetzen, bis die Gesamtsumme versteuert ist. Diese Regelung bringt aus Unternehmersicht oftmals Nachteile: Während Sie die hohen Rechnungen sofort bezahlen, erhalten Sie die steuerlichen Vergünstigungen unter Umständen erst drei Jahrzehnte später.

In dieser Hinsicht bietet der sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) einen Vorteil für kleinere und mittlere Betriebe. Dank dieser Regelung können Sie nämlich für das laufende Geschäftsjahr Anschaffungen absetzen, die in der aktuellen Inventur noch gar nicht verzeichnet sind. Das funktioniert folgendermaßen:

1. Sie haben im Vorjahr nicht mehr als 100.000 Gewinn erwirtschaftet.
2. Sie planen für die nächsten drei Jahre Investitionen.
3. Sie setzen 40 Prozent der voraussichtlichen Ausgaben für diese Investitionen bereits in diesem Kalenderjahr ab.

Der Investitionsabzugsbetrag erweist sich vor allem in den ersten Jahren nach der Gründung als eine wirksame Methode, um Höchstbeträge für Abschreibungen gezielt auszunutzen und dadurch Steuern zu sparen.

Kleinunternehmerregelung wahrnehmen

Generell sind alle Unternehmen verpflichtet, eine Umsatzsteuer (umgangssprachlich „Mehrwertsteuer“) zu erheben. Dabei müssen sie für alle Leistungen einen gewissen Prozentsatz zusätzlich in Rechnung stellen und direkt ans Finanzamt überweisen. Das heißt, selbst wenn das Geld noch nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist, müssen Sie bereits die Umsatzsteuer abführen. Solche Vorauszahlungen lassen sich allerdings unter bestimmten Umständen vermeiden. Kleinere Unternehmen, die im Jahr einen Umsatz unter 600.000 Euro bzw. Gewinn unter 60.000 Euro erzielen, dürfen die Ist-Versteuerung anwenden. Dabei zahlen sie die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt, wenn der Kunde die jeweilige Rechnung tatsächlich beglichen hat.

Darüber hinaus können Sie dank der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerliche Abgaben vollständig umgehen, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:

1. Ihr Umsatz lag im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro
2. Ihr Umsatz wird im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen.

Laut Paragraph §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind alle Betriebe, die diese Voraussetzungen erfüllen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit. In diesem Fall bleibt ihnen ein erhebliches Maß an bürokratischem Aufwand erspart. Daher sollten Sie zu Beginn genau planen, zu welchem Zeitpunkt Sie die Gründung Ihrer Firma anmelden. Je später im Jahr Sie dies tun, desto leichter wird es, beim ersten Jahresabschluss die Obergrenze von 17.500 Euro nicht zu überschreiten.

Rückstellungen bilden

Dieses Verfahren funktioniert ähnlich wie der Investitionsabzugsbetrag: Indem Unternehmensgründer vorausschauend kalkulieren, sparen sie Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Unter „Rückstellungen“ versteht man Ausgaben, die zwar schon abzusehen sind, aber bei denen noch unklar ist, wie hoch sie ausfallen bzw. wann sie vollständig gezahlt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zum Jahresende Reparaturen im Büro anstehen, aber die Handwerker ihre Arbeiten nicht bis Dezember abschließen können. Solche ungewissen finanziellen Verpflichtungen können Sie frühzeitig beim Finanzamt geltend machen. Dafür müssen Sie lediglich eine Begründung für die ungewisse Verbindlichkeit vorlegen und die Höhe der Rückstellung „nach bestem Gewissen“ schätzen.

Sonderabschreibungen erstellen

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können laut §7 des Einkommenssteuergesetzes außerdem von der Sonderabschreibung Gebrauch machen. Normalerweise müssen Sie Investitionen über 1000 Euro gemäß der linearen Abschreibung über mehrere Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Allerdings existiert auch hier eine Ausnahme: Solange Ihr Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr eine Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet, steht Ihnen eine Sonderabschreibung von 20 Prozent zu. Das bezieht sich auf alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die Sie bis zu 90 Prozent für geschäftliche Zwecke nutzen. Wenn Sie beispielsweise einen Laptop für 1500 Euro kaufen, können Sie davon 300 Euro sofort abschreiben. Das Gleiche gilt für größere Anschaffungen wie Firmenwägen oder Maschinen.

Zehn-Tage-Regel beachten

Laut dem Zu- und Abflussprinzip gelten Zahlungen steuerrechtlich nur für das Geschäftsjahr, in dem Sie tatsächlich vollzogen wurden. Demnach zählt eine Einnahme als „zugeflossen“, sobald Sie der Empfänger entgegengenommen hat. Ebenso ist eine Ausgabe „abgeflossen“, wenn der Sender eine Transaktion abgeschlossen hat. Woran Sie das konkret festmachen können, zeigt die folgende Tabelle:

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gegenleistung für eine Zahlung noch aussteht. Auch Vorauszahlungen müssen Sie für das Kalenderjahr ansetzen, in dem Sie abgeschlossen wurden. Allerdings ermöglicht die 10-Tage-Regel ein gewisses Maß an Flexibilität. Bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben, die kurz vor Jahresende oder kurz nach Jahresbeginn stattfinden, macht das Finanzamt eine Ausnahme. „Kurz“ steht hierbei für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen. Dadurch haben Gründer etwas mehr Spielraum, um die Jahresbilanz gezielt zu regulieren und somit Steuern zu sparen.

3 teure Steuerfallen und die Auswege

Der Kopf ist voll mit neuen Ideen, große Herausforderungen stehen an und ein motiviertes Team wächst zusammen - Start-ups haben bei ihrer Gründung vieles im Kopf, das Thema Steuern steht nur selten an erster Stelle. Wer so denkt, sammelt nicht nur einen großen Berg Bürokratie an, sondern läuft unter Umständen auch Gefahr, einiges an Geld zu verlieren. Wir zeigen die drei häufigsten Stolpersteine und die Auswege.

1. Stolperfalle: Steuervorauszahlung

Zunächst erscheint es unproblematisch: Vor der ersten Steuererklärung schätzen Start-ups ihre Einnahmen, woraus sich dann die Steuervorauszahlung ergibt. Dabei gilt, je niedriger diese ist, desto mehr Liquidität hat ein Unternehmen. Trotzdem geraten Jungunternehmer oftmals schon zu Beginn der Gründungsphase ins Straucheln. Stellt das Finanzamt nämlich fest, dass die anfängliche Einkommensschätzung, und in Folge auch die Steuervorauszahlung, zu niedrig war, fordert die Behörde eine entsprechende sofortige Nachzahlung. Nicht jedes Start-up kann das finanziell stemmen.

Steuertipp: Eine realistische Einkommensschätzung erspart Gründern viel Ärger. Wer feststellt, dass sich das Geschäftsjahr besser entwickelt als anfangs vermutet, wendet sich einfach an das Finanzamt und erhöht die Vorauszahlung. Das Prinzip funktioniert natürlich auch in die andere Richtung: Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben ans Finanzamt kann die Vorauszahlung nach unten korrigiert werden, falls in der Startphase noch nicht alles rundläuft.

2. Stolperfalle: Kleinunternehmerregelung

Die Entscheidung für oder gegen ein Kleinunternehmen als Rechtsform richtet sich zunächst nach der Art der Kunden, denn die Umsatzsteuer wird dem Endverbraucher angerechnet – sprich, der Preis steigt. Während Unternehmen die Steuer absetzen können, ist dies für Privatpersonen nicht möglich. Start-ups, die sich in erster Linie an Privatkunden richten, sollten daher die Kleinunternehmerregelung zumindest in Betracht ziehen. Der Kleinunternehmerstatus erscheint aber noch aus einem anderen Grund lohnenswert: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 17.500 Euro Umsatz macht, kann sich dank der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Unter Umständen ist es für das Unternehmen aber durchaus von Vorteil, diese dennoch zu zahlen. Denn nur wer die Umsatzsteuer ableistet, kann sie vom Finanzamt zurückerstattet bekommen, hat dadurch mehr Geld zur Verfügung und somit eine höhere Liquidität.

Steuertipp: Gründer sollten sich zunächst überlegen, ob zu Beginn der Unternehmertätigkeit große Anschaffungen und damit verbunden hohe Kosten auf sie zukommen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Auch die Art der Kunden sollte hier mitbedacht werden.

3. Stolperfalle: Die Firma zahlt’s ja!

Ob man den Firmenwagen zum Familienausflug nutzt oder damit zum nächsten Geschäftstermin fährt, häufig fällt der Satz „Lass mal, ich übernehme das. Kann ich später von der Steuer absetzen!“
Aber Vorsicht: Nur weil etwas mit der Geschäftskreditkarte bezahlt wurde, werden die Ausgaben nicht automatisch vom Finanzamt zurückerstattet. Wer beim Businesslunch über die künftig Zusammenarbeit mit seinen Vertragspartner beraten möchte, sollte hingegen keine steuerlichen Probleme haben.

Steuertipp: Obwohl die Liste mit steuerlich absetzbaren Möglichkeiten lang ist, sollten sich Gründer einen Überblick verschaffen, was genau alles aus der Unternehmenskasse bezahlt werden kann mit Aussicht auf Rückerstattung.

Der Autor Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, einem webbasierten Rechnungsprogramm, mit dem man Buchhaltung von überall schnell, sicher und effektiv erledigen kann.

(Ein)sparen mit Strategie

Mit den richtigen Verhandlungstechniken können junge und am Markt noch wenig erprobte Unternehmen ihre Erfolgschancen klar verbessern. Lesen Sie, wie Sie als Einkäufer von Waren oder Dienstleistungen strategisch geschickt agieren.

Nicht nur der richtige Verkaufspreis entscheidet über Ihren Erfolg als Unternehmer. Genauso kommt es auf den Einkauf an, der in vielen Unternehmen ein Schattendasein fristet. Das ist ein grober Fehler, denn wenn es gelingt, strategisch richtig einzukaufen und dabei die Einkaufskosten zu senken, hat das deutliche Auswirkungen auf den Gewinn. Diese Überlegung wird immer wichtiger, denn in den letzten Jahren ist der Anteil zugekaufter Produkte und Dienstleistungen gestiegen.

Gerade junge Unternehmen haben auf die Frage „Make or Buy“ häufig den Zukauf von Waren und Dienstleis­tungen gewählt. Das schafft zwar mehr Flexibilität, Risikostreuung und Kostenvorteile, sorgt aber zu­gleich für Know-how-Verlust und Abhängigkeit von Lieferanten. Wer seinen Einkauf verbessern möchte, muss sich nicht nur mit dem eigenen Bedarf beschäftigen und den Unterschied zwischen Preis und Kosten verstehen, sondern auch versuchen, Verkäufer zu verstehen.

Wo sich das Sparen lohnt

Der praxiserprobte Einkäufer weiß: Zuverlässige Lieferanten sind rar und somit Gold wert, und die Suche nach  passenden Lieferanten stellt eine besondere Herausforderung dar. Und beim Einkauf zu sparen ist ebenfalls für jeden Unternehmer wichtig. Sparpotenzial liegt nicht nur in den klassischen Einsatzfaktoren, sondern auch bei den allgemeinen Verwaltungskos­ten, bei Telefon- und Stromtarifen und Reisekosten.

Nicht vergessen darf man jedoch, dass die mögliche Ersparnis und der dafür nötige Aufwand im richtigen Verhältnis stehen müssen. Wie oft hat man schon lange Telefonate geführt und Stunden im Internet recherchiert, um am Ende doch nur einen um ein paar Euro günstigeren Anbieter zu finden. Große Unternehmen gehen davon aus, dass sich ein Lieferantenwechsel aufgrund der damit verbundenen Mehrarbeit in der Buchhaltung und bei der Bestellung erst ab einem Preisunterschied von zehn Prozent lohnt.

Soweit wirtschaftlich sinnvoll, sollte man möglichst wenige Lieferanten haben. Die Bestellung aus einer Hand spart Lieferkosten und der Buchhaltung viele Kleinstrechnungen. Optimal ist es, eine überschaubare Zahl von Anbietern zu nutzen, die im Durchschnitt gute Preise und guten Service bieten.

Fröhliche Steuerfreiheit überall

So gelingt die betriebliche Weihnachtsfeier steueroptimiert.

Egal ob Produktion, Investition, Mitarbeiterakquise oder ganz allgemein die Stimmung im Betrieb, für viele Unternehmen erwies sich 2024 als herausforderndes Jahr. Selbst Global Player greifen zum Rotstift, um an allen Ecken und Enden Kosten einzusparen. Auch die Budgets für Weihnachtsfeiern und Geschenke bleiben nicht verschont. Bereits 2023 kam es hier zu massiven Kürzungen, teilweise wurden die vorweihnachtlichen Feierlichkeiten sogar ganz gestrichen.

Für die Belegschaft stellt dies nicht gerade eine Anerkennung ihrer harten Arbeit dar, sondern gibt ihr eher das Gefühl, einen unnötigen Kostenpunkt darzustellen – angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ein potenziell fatales Signal. Arbeitgeber, die sich trotz Inflation und Kostensteigerungen darum bemühen, ihren Mitarbeitenden mit Wertschätzung zu begegnen und diese konkret in Form von Zuwendungen auszudrücken, sollten darauf achten, einen guten Mittelweg zwischen Sparkurs und Opulenz einzuschlagen. Denn fallen die Kosten für Weihnachtsfeier und Co. zu hoch aus, steht schnell das Finanzamt vor der Tür und will ein Stück vom Kuchen abhaben.

Süßer die Freibeträge nie klingen

Steuerrechtlich betrachtet zählt eine Betriebsfeier nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz (EStG) zu den sogenannten Ereignissen mit gesellschaftlichem Charakter. Damit gelten die Kosten, die der Arbeitgeber für ein solches Event aufwendet, aufseiten des Arbeitnehmers als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, die entsprechend versteuert werden müssen – allerdings nur, wenn die Ausgaben pro Feier und Beschäftigten sich insgesamt auf mehr als 110 Euro belaufen. Diese Kosten setzen sich ganz klassisch aus Essen und Getränken, aber auch Punkten wie Raummiete, Transport und Übernachtungen zusammen – eben alles, was zur Durchführung einer Feier benötigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufwendungen sich einzelnen Arbeitnehmern individuell zuordnen lassen oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil am Gesamtvolumen handelt.

Überschreiten die Kosten pro Mitarbeiter den Freibetrag, müssen sie die Differenz als geldwerten Vorteil in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen. Alternativ kann der Arbeitgeber stattdessen gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 2 EStG die Steuer mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent pro Mitarbeiter entrichten. Bei einer Weihnachtsfeier, die pro Person 150 Euro kostet, müssen also 40 Euro versteuert werden, was für den Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung von 10 Euro ergibt.

Allerdings hat das Unternehmen auch die Möglichkeit, generell die Steuern für eine Betriebsfeier zu übernehmen, sodass die Abgaben auf die Gesamtkosten erhoben werden anstatt auf die Anteile einzelner Beschäftigter. Diese Regelung greift jedoch nur für maximal zwei Betriebsevents im Jahr. Bei drei oder mehr Veranstaltungen gelten die überzähligen als voll steuerpflichtig ohne Freibeträge. Jedoch kann die Firma frei entscheiden, auf welche zwei der Feiern die Freibeträge entfallen sollen, und muss sich nicht an die chronologische Reihenfolge halten. Für die größtmögliche Steuerersparnis erweist es sich daher als sinnvoll, Freibeträge auf die insgesamt teuersten Events anzuwenden.

So kommet, ihr Begleitpersonen

Lädt die Chefetage zum Weihnachtsessen ein, erweist es sich als durchaus üblich, wenn Mitarbeitende ihre Partner zu dem Event mitbringen – vorausgesetzt, die Einladung erlaubt ein „Plus eins“. Nehmen allerdings betriebsfremde Personen teil, gelten leicht abgewandelte Regeln bezüglich der Besteuerung. Bis 2014 konnten Unternehmen, um die steuerliche Belastung zu berechnen, die Kosten für eine Firmenveranstaltung ganz unkompliziert durch die Anzahl der Gäste teilen, denen allen jeweils ein Freibetrag von 110 Euro zustand. So blieb das gemütliche Beisammensein auch mit Freunden und Familienangehörigen steuerfrei.

Seit 2015 allerdings ist dies per Gesetz nicht mehr gestattet. Nun dürfen Kosten nur noch und ausschließlich betriebszugehörigen Personen zugeordnet werden. In der Praxis bedeutet dies: Wenn ein Unternehmen seine 70 Beschäftigten zur Weihnachtsfeier einlädt, 30 von ihnen eine Begleitperson mitbringen und die Gesamtkosten sich auf 10.000 Euro belaufen, ergibt das einen Pro-Kopf-Betrag von 100 Euro. Diejenigen Mitarbeiter, die ohne „Plus eins“ gekommen sind, liegen damit unterhalb des Freibetrags. Wer jedoch jemanden mitgebracht hat, dem werden auch die Kosten für den zusätzlichen Gast zugewiesen, sodass 30 der Beschäftigten auf einen Betrag von 200 Euro kommen. Damit müssen sie auf 90 Euro Lohnsteuer entrichten.

Alle Jahre wieder abgabenfrei

Möchte sich ein Betrieb besonders großzügig zeigen und der Belegschaft zusätzlich zur Weihnachtsfeier auch noch kleine Geschenke zukommen lassen, kommt es dabei steuerrechtlich auf das Timing und den Anlass an. Überreicht der Arbeitgeber das Präsent während des weihnachtlichen Events, fließt dessen Wert ebenfalls in den verfügbaren Freibetrag mit ein. Solange die Gesamtkosten dabei unter den veranschlagten 110 Euro bleiben, sind sowohl Feier als auch das Geschenk steuer- und sozialabgabenfrei. Liegt der Wert jedoch darüber, greifen die oben bereits genannten Vorgaben. Erfolgt die Geschenkübergabe abgekoppelt von einer etwaigen Veranstaltung, gilt die Zuwendung gemäß § 8 Absatz 1 Sätze 2 und 3 EStG ebenfalls als Teil der Einkünfte, denn dazu zählen auch „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“.

Es gibt allerdings eine Freigrenze für derartige Schenkungen durch den Arbeitgeber, geregelt in § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG. Dieser besagt, dass Sachbezüge außer Ansatz bleiben, „wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“. Dieser Betrag wird jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ist das Geschenk jedoch mehr wert, fällt wieder Lohnsteuer an. Übernimmt der Betrieb diese notwendige Zahlung, greift laut § 37b EStG ein pauschaler Steuersatz von 30 Prozent. Einmal angewendet, gilt dieselbe Regelung für alle innerhalb eines Kalenderjahres gewährten Geschenke bis zu einem Wert von 10.000 Euro. Um Steuern einzusparen, sollten Unternehmen also bestenfalls Weihnachtsgeschenke und -feier für die Mitarbeiter miteinander verbinden, um sowohl von einem höheren Freibetrag als auch von einem niedrigeren Pauschsteuersatz zu profitieren.

Der Autor Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. 2015 gründete er die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH Außerdem betreibt der Steuerprofi unter @juhnsteuerberater einen erfolgreichen YouTube-Kanal.

Warum Selbständige so schwer einen Kredit bekommen

Wie schaffen es Selbstständige, einen angemessenen Kredit zu finden? Worin liegen eigentlich die Probleme in dieser Berufsgruppe? Hier finden Sie die Antworten.

In Deutschland entstehen jedes Jahr hunderttausende neue Unternehmen. Ein Teil der Gründungen geht auf Ausgründungen zurück, an denen bestehende Unternehmen beteiligt sind. Viele der Start-Ups in Deutschland werden von Gründern initiiert, die endlich eine Idee umsetzen und ihr eigener Chef sein wollen. Die Gründe für den Wechsel vom Angestellten auf den Chefposten sind unterschiedlich. Wer sich zu diesem Schritt entscheidet, muss sich im Klaren darüber sein, dass Verantwortung und Herausforderungen völlig neu definiert werden.

Gerade Existenzgründer, die überhaupt keine Erfahrung mit der Selbständigkeit haben, betreten Neuland. Und müssen sich erst einmal als Selbständiger zurechtfinden. Wird ein Start-Up gegründet, sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wo finden sich passende Räumlichkeiten, um den Traum vom eigenen Unternehmen erfolgreich umzusetzen? Und wie finde ich Mitarbeiter, welche das Risiko eingehen, ein Unternehmen mit zu formen? Gerade im Hinblick auf die Finanzierung stehen Gründer vor einer Herausforderung. Banken reagieren – wenn es um Mittel für die Existenzgründung geht – mitunter zurückhaltend. Kleinkredite können Gründern hier eine wertvolle Untersützung bieten. Doch warum haben es Gründer und Selbständige oft schwer, Darlehen in Anspruch zu nehmen?

Unternehmen gründen? Das sind die wichtigsten Versicherungen

Bestimmte Risiken können im Ernstfall die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Auf welche Versicherungen sollten Gründer deshalb nicht verzichten?

Versicherungsschutz: Für Gründer besonders wichtig

Gerade bei der Existenzgründung sollten Selbstständige Versicherungen sofort mitdenken, denn unter bestimmten Umständen können Vorfälle wie verursachte Schäden, Ausfälle, Rechtstreitigkeiten und mehr das unternehmerische Fortbestehen bedrohen. Versicherungen mindern diese Risiken. Allerdings ist nicht immer sofort ersichtlich, welche Versicherungen tatsächlich für wen sinnvoll sind.

Zunächst sollten Selbstständige abwägen, welche Risiken für sie besonders existenzgefährdend sind – für solche Fälle sollte direkt bei der Gründung eine Versicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollten sie analysieren, welche Vorfälle dem Unternehmen ebenfalls schaden könnten und welche Risiken (vorerst) vielleicht vernachlässigbar sind.

Rundumschutz: Persönliche und gewerbliche Versicherungen

Gründer müssen nicht nur das unternehmerische Risiko bei der Wahl ihrer Versicherungen betrachten, sondern auch ihr persönliches Risiko mit einbeziehen. Denn: Fallen Selbstständige kurzfristig oder für einen längeren Zeitraum aus, kann das unter Umständen Folgen für das Unternehmen haben.

Diese persönlichen Versicherungen sind besonders wichtig:

  • Krankenversicherung: Auch für Selbstständige in Deutschland Pflicht – kann gesetzlich oder privat versichert werden.
  • Krankengeld-, bzw. Krankentagegeldversicherung: Deckt Ausfälle ab.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Sichert den Lebensstandard auch bei längerfristigem Ausfall.
  • Rentenversicherung: Je nach Berufsgruppe sogar verpflichtend – gesetzlich oder privat frei wählbar.

Um den gewohnten Betrieb des Unternehmens zu sichern und das unternehmerische Risiko zu mindern, sind in der Regel bestimmte gewerbliche Versicherungen besonders bedeutend. Dazu gehören beispielsweise:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die durch das Unternehmen verursacht werden – ohne Versicherung haften Selbstständige unbegrenzt.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Mindert Risiken wie Unterbrechungen in den Betriebsabläufen.
  • Rechtschutzversicherung: Schützt vor Kosten, die durch Rechtstreitigkeiten verursacht werden.

Private Placements als Finanzierungsinstrument

Private Placements bieten Unternehmen eine flexible und diskrete Möglichkeit, Kapital außerhalb öffentlicher Märkte von ausgewählten Investor*innen zu beschaffen.

Für Start-ups und KMUs, die schnelles Wachstum anstreben, sind Private Placements (PP) besonders attraktiv. Mit einem Zeitrahmen von 6 bis 12 Monaten lässt sich das Unternehmenswachstum beschleunigen, um später durch höhere Bewertungen das Interesse professioneller Investor*innen zu wecken.

Vorteile für Unternehmen

  • Flexibilität bei den Bedingungen: Private Placements bieten maßgeschneiderte Konditionen, angepasst an die Bedürfnisse des Unternehmens, sei es in Form von Eigenkapital, Wandelanleihen oder Mitspracherechten.
  • Schnelligkeit: Im Vergleich zu öffentlichen Kapitalbeschaffungen, die umfangreiche bürokratische Prozesse erfordern, können PP deutlich schneller durchgeführt werden.
  • Diskretion: Da Private Placements ohne öffentliche Ankündigung stattfinden, können Unternehmen ihre Finanzierungsstrategien vertraulich umsetzen.

Nachteile für Unternehmen

  • Begrenzter Investor*innenkreis: Der Kreis potenzieller Investor*innen ist begrenzt, was den Kapitalbetrag im Vergleich zu öffentlichen Märkten reduzieren kann.
  • Regulatorische Anforderungen: Trotz der Flexibilität müssen spezifische rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt werden, was unter anderem vom Standort des Unternehmens abhängt.
  • Verhandlungsmacht der Investor*innen: Private Investor*innen können aufgrund ihrer begrenzten Zahl größere Mitspracherechte fordern, was zu einem möglichen Kontrollverlust führt.

Geeignete Investor*innen

Um geeignete Investor*innen für ein Unternehmen zu finden, bieten sich verschiedene Optionen an. Family Offices, familiengeführte Vermögensverwalter, sind oft auf langfristige, unternehmerische Investments fokussiert. Auch Private Equity (PE) und Venture Capital (VC) Investor*innen unterstützen wachstumsstarke Unternehmen nicht nur finanziell, sondern bringen häufig operatives Know-how ein. Institutionelle Investor*innen wie Banken, Pensionsfonds und Versicherungen suchen gezielt nach innovativen und wachstumsstarken Unternehmen. Business Angels, die oft in frühen Phasen investieren, tragen durch ihr Kapital und ihr Netzwerk maßgeblich zum Wachstum bei.

Zugang zu den richtigen Investor*innen

Den Zugang zu den richtigen Investor*innen zu finden, kann über mehrere Kanäle erfolgen. Netzwerke und Events, wie Konferenzen oder branchenspezifische Veranstaltungen, bieten eine hervorragende Plattform, um Kontakte zu knüpfen. Zudem erleichtern Online-Plattformen wie AngelList oder VC-Netzwerke die direkte Ansprache von Investor*innen. Alternativ bieten erfahrene Finanzberater*innen und Intermediäre den Zugang zu spezialisierten Kreisen.

Die Rolle des Lead Investors

Viele Unternehmen vernachlässigen die Möglichkeit, sich an einen Lead Investor zu wenden, der den gesamten Prozess eines Private Placements strukturiert und professionell durchführt. Lead Investoren agieren als Koordinatoren, die die Interessen der beteiligten Parteien ausbalancieren und dafür sorgen, dass der Prozess effizient und nachhaltig gestaltet wird. Sie sind besonders wichtig, wenn Unternehmen selbst keine Ressourcen oder Erfahrung in diesem Bereich haben.

Ein gut aufgestellter Lead Investor sorgt dafür, dass der Finanzierungsprozess strategisch und professionell umgesetzt wird, indem er, die richtigen Investoren anzieht, den Verhandlungsprozess leitet und optimiert und sicherstellt, dass die Konditionen des Placements langfristig zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Ohne diese Unterstützung kann der Prozess unvollständig oder ineffizient durchgeführt werden, was potenziell zu suboptimalen Ergebnissen führt.

Rechtliche Aspekte

Rechtliche Aspekte sollten ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Die Regulierungsrahmen variieren je nach Land, wobei in der Schweiz beispielsweise Private Placements oft von strengen Offenlegungspflichten befreit sind, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung mit klaren Regelungen zu Anteils- und Stimmrechten sowie Exit-Optionen minimiert rechtliche Unsicherheiten.

Prozessoptimierung

Für eine reibungslose Prozessoptimierung ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Ein überzeugendes Pitch-Deck und klare Wachstumsprognosen sind ebenso wichtig wie die Vorbereitung auf die Due-Diligence-Prüfung. Ein erfahrener Lead Investor hilft auch, die Verhandlungen zu optimieren und die langfristigen Interessen des Unternehmens zu sichern.

Fazit

Private Placements bieten für Start-ups und KMUs eine hervorragende Möglichkeit, Kapital zu beschaffen, um ihr Wachstum zu finanzieren. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im Zugang zu den richtigen Investor*innen und einer professionellen Durchführung des Prozesses. Unternehmen, die auf einen Lead Investor setzen, profitieren von einer nachhaltigen und effizienten Strukturierung, die langfristig das Unternehmenswachstum fördert.

Der Autor Arkadi Belocerkov ist Gründer und Geschäftsführer der Swiss Value Group AG, einer international tätigen Beteiligungsgruppe, die sich auf Investitionen in nachhaltige Immobilien, erneuerbare Energien und künstliche Intelligenz spezialisiert hat.

Start-ups in der Krise – was nun?

Die Start-up-Szene sieht sich mit einer neuen Realität konfrontiert. Die 2023 signifikant gestiegene Zahl insolventer Start-ups ist Ausdruck eines zunehmend raueren wirtschaftlichen Umfelds, in dem sich junge, innovative Unternehmen behaupten müssen. Gründerinnen, Gründer und die Geschäftsleitung müssen sich vermehrt mit Restrukturierungsthemen und ihren rechtlichen Pflichten in der Krise auseinandersetzen. Je früher sie aktiv werden, desto größer sind die Chancen, dass sie eine sich anbahnende Krise erfolgreich bewältigen.

Eine rechtzeitige Beschäftigung mit den Themen operative Unternehmensrestrukturierung und Geschäftsführerpflichten in der Krise ist wichtig. Denn erstens steigert ein möglichst frühzeitiges Gegensteuern beim Auftreten von Krisenanzeichen die Erfolgsaussichten der Sanierung erheblich. Zweitens geht eine Unternehmenskrise immer auch mit Haftungsrisiken der handelnden Personen einher. Geschäftsleiter müssen ihre Pflichten also kennen und sich entsprechend verhalten, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Welche Sanierungsmaßnahmen bei ersten Anzeichen einer Krise ergriffen werden sollten, muss im Einzelfall bewertet werden. Die Intensität der Maßnahmen richtet sich dabei entscheidend nach den Ursachen und dem Stadium der Krise. Ist die Liquiditätslage bereits angespannt, sind in der Regel Kapitalmaßnahmen erforderlich. Rechtzeitig und strukturiert in Verhandlungen mit Investoren und Banken einzutreten, ist dann besonders wichtig. Kapitalgeber werden nur dann bereit sein, an einer Sanierung mitzuwirken, wenn das Unternehmen ein belastbares Konzept vorlegt. Eine außergerichtliche Sanierung kann nur gelingen, wenn insbesondere die Investoren, sonstigen Geldgeber und Gläubiger, mitwirken und es für die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen nicht bereits zu spät ist.

Ist die Krise zu weit fortgeschritten oder kommt keine Einigung zustande, bietet das Insolvenzverfahren ebenfalls Chancen auf eine Sanierung. Die Insolvenz muss also keinesfalls das Ende des Geschäftsbetriebs bedeuten. Auch hier gilt, dass rechtzeitiges Handeln die Sanierungschancen steigert.

Persönliche Pflichten im Blick behalten

In der Unternehmenskrise müssen Geschäftsleiter auch ihre persönlichen Pflichten im Blick behalten. Beachten sie diese nicht, kann dies schnell zur persönlichen Haftung führen. Die Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften wie GmbH, UG oder AG sind verpflichtet, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft kontinuierlich zu beobachten und beim Auftreten von Krisenanzeichen entsprechende Maßnahmen zu treffen. Das bedeutet auch, stets auf die Liquidität zu achten, um die finanzielle Lage beurteilen zu können. Um künftige Entwicklungen absehen und wenn nötig reagieren zu können, sollte auf Basis des Business Plans eine Liquiditätsplanung (z.B. eine rollierende 13-Wochen-Planung) aufgestellt und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Nur so wird es gelingen, Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.

Insolvenzgründe prüfen

Gerade bei einer (absehbar) angespannten Liquiditätslage ist es erforderlich, das Bestehen von Insolvenzgründen zu prüfen, sprich, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Zahlungsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, mehr als 90 Prozent ihrer fälligen und innerhalb der nächsten drei Wochen fällig werdenden Verbindlichkeiten zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen. Überschuldung liegt vor, wenn neben dem Vorliegen der bilanziellen Überschuldung nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich fällig werdenden Verbindlichkeiten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfüllt werden können (Fortbestehensprognose). Insbesondere der Tatbestand der Überschuldung ist für Start-ups sehr schwer zu bewerten. Eine bilanzielle Überschuldung liegt häufig vor und eine zwölfmonatige Liquiditätsplanung aufzustellen, fällt gerade in der Anfangsphase des Unternehmens extrem schwer. Vorschläge zur Erleichterung der gesetzlichen Anforderungen für Start-ups sind (bisher) nicht umgesetzt worden. Die Geschäftsleitung muss also versuchen, eine entsprechende Einschätzung zur Lage zu erlangen.

Liegt ein Insolvenzgrund vor, muss die Geschäftsleitung unverzüglich Insolvenzantrag stellen. Nach dem Gesetz hat sie dafür maximal drei Wochen Zeit bei Zahlungsunfähigkeit sowie sechs Wochen bei Überschuldung. Diese Höchstfristen dürfen allerdings nur ausgenutzt werden, wenn eine berechtigte Aussicht besteht, den Insolvenzgrund wieder beseitigen zu können. Zugleich sind nach Eintritt eines Insolvenzgrunds nur noch solche Zahlungen erlaubt, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen, also vor allem zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind. Es dürfen keine sonstigen Ausgaben mehr getätigt werden. Für unzulässige Zahlungen haftet die Geschäftsleitung.

Fazit

Angesichts des derzeit schwierigen Marktumfelds sollten Gründer und Geschäftsleiter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens engmaschig und kontinuierlich kontrollieren. Durch eine regelmäßige detaillierte Überprüfung der Liquidität sowie der finanziellen Stabilität des Unternehmens können Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Abwendung der Krise ergriffen werden. Ein proaktives Krisenmanagement steigert die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung und vermeidet persönliche Haftungsrisiken.

Der Autor Dr. Benedikt Schulz ist Partner bei der Kanzlei McDermott Will & Emery in Düsseldorf. Als Anwalt berät er bei Sanierungen und Insolvenzen, aber auch bei ersten Krisenanzeichen, bevor es richtig ernst wird.

Co-Autor Sascha Braun ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei McDermott Will & Emery.

 

Hybride Finanzierungsmodelle: Bootstrapping und Investitionen als Schlüssel zum Erfolg?

In Zeiten, in denen die Kapitalbeschaffung für Gründer*innen oftmals eine Herausforderung ist, kann die Kombination zwei altbekannter Finanzierungsmodelle Abhilfe schaffen.

Bootstrapping oder Fremdkapital? Die Frage nach der Finanzierung hat schon so manche(n) Gründer*in um den Schlaf gebracht. Doch gerade in einer anspruchsvollen Marktsituation kann eine Mischung aus verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der richtige Weg sein. Dieser hybride Ansatz, der in letzter Zeit an Bedeutung gewinnt, kombiniert Bootstrapping mit späterem, strategischen Einsatz von Fremdkapital. Aber was bedeutet das genau, und welche Vor- und Nachteile bringt diese Methode mit sich?

Anfangs Unabhängigkeit, später skalieren

Gründer*innen stehen oft vor einer grundlegenden Entscheidung: Sollen sie ihr Unternehmen zunächst eigenständig finanzieren oder gleich auf Investor*innen setzen? Bei der Kombination dieser beiden Finanzierungsstrategien setzen die Gründer*innen in den ersten ein bis zwei Jahren auf Bootstrapping, um unabhängig zu bleiben und ihr Geschäftsmodell ohne externe Einflüsse zu entwickeln. Sobald sie einen überzeugenden Proof of Concept sowie einen Cashflow vorweisen können, suchen sie gezielt nach Investor*innen, um ihr Wachstum zu beschleunigen. Dieses Modell, das in der Vergangenheit eher selten war, hat sich in der heutigen Gründer*innenszene etabliert.

Die aktuelle Marktdynamik: Warum kombinierte Finanzierungsmodelle an Bedeutung gewinnen

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten und angesichts gestiegener Zinssätze hat sich die Kapitalbeschaffung für Start-ups, insbesondere in der Frühphase, erschwert. Dies hat zu einem Umdenken bei vielen Gründer*innen geführt. Den Luxus, exorbitante Summen für unausgereifte Ideen auszugeben, kann sich heute kein(e) Investor*in mehr leisten. Bei Start-ups führt das dazu, dass sie früh auf nachhaltige Geschäftsmodelle setzen, die schnell profitabel werden und nicht die nächste Milliarden-Bewertung jagen.

Für Gründer*innen bedeutet das Bootstrapping, dass sie sich anfangs auf die Produktentwicklung konzentrieren können, ohne den Druck der Investor*innen, möglichst schnell Ergebnisse erzielen zu müssen. Sie können mehr Experimente durchführen und ihre Geschäftsstrategie feinjustieren, bevor sie Produkte auf den Markt bringen oder das Geschäft skalieren.

Herausforderungen und Grenzen des Modells

Trotz seiner Attraktivität ist das hybride Finanzierungsmodell nicht ohne Herausforderungen. Eine der größten Hürden ist die finanzielle Belastung der Gründer*innen in den ersten Jahren. Nicht alle verfügen über die nötigen Ersparnisse, um diese Phase ohne externe Hilfe zu überstehen. Das führt dazu, dass vermehrt Menschen gründen, die bereits über einige Jahre Berufserfahrung verfügen und Kapital angespart haben.

Für Gründer*innen, die nicht auf ausreichende Ersparnisse zurückgreifen können, gibt es jedoch Alternativen, um die Anfangsphase zu überbrücken. Fördermittel, staatliche Unterstützung oder der Unternehmensaufbau neben einer Angestelltentätigkeit können dabei helfen, die finanziellen Herausforderungen zu meistern und das Unternehmen bis zur ersten Finanzierungsrunde zu führen. Diese Ansätze bieten den Vorteil, dass Gründer*innen in der frühen Phase ihrer Unternehmung weniger Abhängigkeit von externen Kapitalgeber*innen haben und die Beteiligungsstruktur ihres Unternehmens länger selbst bestimmen können. Dies kann langfristig dazu führen, dass sie einen größeren Anteil an ihrem Unternehmen behalten.

Nicht jedes Geschäftsmodell ist geeignet

Das hybride Finanzierungsmodell ist nicht für alle Start-ups gleichermaßen geeignet. Gründer*innen müssen genau abwägen, ob diese Strategie zu ihrem spezifischen Geschäftsmodell passt. Besonders bei Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf von Anfang an, wie Hardware-Produkte oder digitale Plattformen, kann es notwendig sein, frühzeitig externe Finanzierungen in Anspruch zu nehmen.

Für SaaS-Unternehmen hingegen bietet sich das Modell besonders an. Hier können Gründer*innen mit minimalem Aufwand ein Minimum Viable Product (MVP) entwickeln und dieses ohne Fremdkapital auf den Markt bringen. Der daraus resultierende Cashflow ermöglicht es ihnen, das Unternehmen zunächst unabhängig zu führen, bevor sie Investor*innen ins Boot holen, um das Unternehmen weiter zu skalieren und in neue Märkte zu expandieren.

Der Weg zum nachhaltigen Wachstum

Sobald das Produkt am Markt ist und das Start-up erste Erfolge verzeichnet, verschiebt sich der Fokus zumeist auf den Aufbau eines soliden Kundenstamms und die Generierung von Cashflow. In dieser Phase kann die Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen, beispielsweise durch das Modell des Venture Clienting, besonders vorteilhaft sein. Diese Partnerschaften ermöglichen es Start-ups, ihre innovativen Produkte oder Dienstleistungen schnell in der Praxis zu testen, relevante Kund*innen zu gewinnen und gleichzeitig ihre Attraktivität für Investor*innen zu steigern.

Die Suche nach Investor*innen wird deutlich einfacher, wenn ein Start-up bereits profitabel arbeitet und genau darlegen kann, wie zusätzliches Kapital eingesetzt werden soll. Investor*innen sehen in solchen Unternehmen weniger Risiko und sind eher bereit, in ein bereits funktionierendes Geschäftsmodell zu investieren.

Bootstrapping plus Investing: Ein zukunftssicherer Ansatz in unsicheren Zeiten

Das hybride Finanzierungsmodell „Bootstrapping plus Investing“ bietet insbesondere für SaaS-Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, nachhaltig und erfolgreich zu wachsen. Es ermöglicht Gründer*innen, gerade in der Anfangsphase unabhängig zu bleiben und dennoch später strategisch Kapital aufzunehmen, um etwa das Unternehmenswachstum zu beschleunigen. Für viele ist das der Schlüssel zu einem langfristig erfolgreichen Unternehmen in einem herausfordernden Marktumfeld.

Der Autor Florian Bogenschütz ist Managing Director von Wayra Deutschland, der Innovations- und Investmenteinheit der Telefónica/O2, und verantwortet die Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung.

Lass dein Funding für dich arbeiten!

Drei Tipps von erfolgreichen FinTech-Gründern, wie du die aktuelle Zinssituation gewinnbringend für deine Unternehmensfinanzierung nutzen kannst.

Unzählige Pitches, Gespräche, Absagen, Follow-ups, neue Vernetzungen, Zusagen – ein scheinbar endloses Hoffen und Bangen, eine regelrechte Achterbahn der Gefühle. Dann ist es endlich geschafft: Du hast Funding für dein Start-up geholt. Ein großer Erfolg und oft die Grundlage für die weitere Entwicklung deines Unternehmens. Nach dem Notartermin oder dem Abschluss der Convertibles schwebst du auf Wolke sieben, aber im Hinterkopf ist bereits abgespeichert: Nach der Runde ist vor der Runde.

Sobald das Geld auf dem Firmenkonto angekommen ist, verdienen – spätestens seit der Zinswende – weitere Fragen deine Aufmerksamkeit: Was mache ich mit jenem Teil des Geldes, den ich erst in mehreren Monaten oder gar in ein, zwei Jahren benötige? Wie kann ich das Funding anlegen, ohne Risiko einzugehen? Die Fragen sind absolut relevant: Pro einer Mio. Euro Funding ist beim aktuellen Zinslevel eine Rendite von bis zu 40.000 Euro pro Jahr möglich – ein Betrag, mit dem etwa eine ordentliche Marketingkampagne umgesetzt werden könnte.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Was passiert, wenn du das Funding einfach auf dem Konto liegen lässt? Natürlich entgeht dir damit die mögliche Rendite, und im Ergebnis hast du schlicht weniger Funding. Es gibt aber noch einen anderen wichtigen Aspekt: Ist das Funding von beispielsweise drei Mio. Euro überhaupt sicher auf deinem Geschäftskonto? Spätestens seit den Turbulenzen rund um die Silicon Valley Bank, als viele Gründer*innen um ihr Geld bangen mussten, ist vielen klar geworden, dass es bei jeder Bank ein Ausfallrisiko gibt. Die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro würde dann wohl wenig helfen, und die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der Banken sichern in der Regel nicht die Einlagen von Kapitalgesellschaften, sondern ausschließlich privates Vermögen.

Selbst wenn das Guthaben auf dem Geschäftskonto unter die freiwillige Einlagensicherung fällt, besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung. Das Ausfallrisiko der Bank, bei der du dein Geschäftskonto hast, ist daher ein weiterer Grund, das Thema Anlage anzugehen. Warum? Weil du dein Funding statt auf eine einzelne Bank über viele Schuldner*innen streuen und dabei auch sehr solvente Gläubiger*innen wie Staaten nutzen kannst, wodurch das Ausfallrisiko deutlich sinkt.

Was also tun?

Anders als bei Privatkund*innen sind gute Tages- oder Festgeldangebote im Geschäftskund*innenbereich nicht einfach zu finden. Meist bieten dir Banken diese Anlageformen nur an, wenn du dort ein reguläres Geschäftskonto hast. Neobanken, bei denen viele Start-ups ihre Geschäftskonten haben, bieten hingegen keine Tages- oder Festgeldangebote an – FYRST ist aktuell mit einem Festgeldangebot eine Ausnahme. Und selbst wenn du eine akzeptable Alternative finden solltest, ist zu bedenken, dass eine Anlage über 100.000 Euro wegen des Ausfallrisikos kritisch ist. Um das kostbare Funding trotzdem gut und halbwegs aufwandsarm anzulegen, müssen daher im Wesentlichen die folgenden drei Themen bearbeitet werden.

1. Transparenz über den Kapitalbedarf

Aus einer soliden Liquiditätsplanung muss zunächst abgeleitet werden, wie viel Geld mit welchem Zeit­horizont angelegt werden kann. Auf Basis der geplanten „Burn Rate“ sollte eine ausreichend große Cash-­Reserve auf dem Geschäftskonto verbleiben. Schließlich möchtest du nicht täglich damit beschäftigt sein, Geld zwischen verschiedenen Konten hin- und herzuschieben. Ein sinnvolles Maß könnte sein, einmal im Monat etwas aus deinen Investmentanlagen auf dein Geschäftskonto zu überweisen.

2. Auswahl der Partner*in bzw. Broker

Im Normalfall wirst du keine geeigneten Tages- und Festgeldangebote mit fairen Konditionen finden, die nicht zeitlich oder betragsmäßig limitiert sind. Gute Konditionen erkennst du vereinfacht ausgedrückt daran, dass der Zinssatz nicht weit unter dem EZB-Einlagensatz liegt. Somit bleiben dir zwei Varianten:

  • Entweder du nimmst das Angebot einzelner FinTechs an, die dir über die Anlage in Geldmarktfonds eine gute Tagesgeldalternative ohne Ausfallrisiko bieten. Der Aufwand für dich als Gründer*in ist gering, im Gegenzug wird eine laufende Gebühr von zirka 0,4 Prozent pro Jahr fällig. Neue Angebote im Markt gibt es etwa von UnitPlus oder Evergreen.
  • Alternativ richtest du dir ein Firmendepot bei einem Broker ein und nimmst das Anlagethema selbst in die Hand. Dabei solltest du auf die Handelsgebühren für Anleihen, ETFs und gegebenenfalls Fonds achten und vor allem auf dieser Basis den Broker auswählen. Wichtig: Es muss ein Angebot für die Rechtsform deines Start-ups geben. Mögliche Anbieter*innen sind etwa Flatex, Interactive Brokers oder CapTrader. Vergleiche für Firmendepots sind online zu finden, beispielsweise bei finanzfluss.

3. Auswahl der passenden Anlageformen

Entscheidest du dich für die „Do it yourself“-Variante, musst du nach erfolgreicher Depot­eröffnung die passenden Wertpapiere auswählen. Um dein Funding möglichst geringem Risiko auszusetzen, bieten sich Geldmarkt-ETFs als Tagesgeldersatz und Anleihen mit Investment-Grade-Rating als Festgeldersatz an. Theoretisch könnten auch Anleihen-ETFs oder -Fonds zum Einsatz kommen. Diese sind aber wegen der fehlenden Endfälligkeit und dem vorhandenen Zinsänderungsrisiko nicht zu empfehlen.

Unsere Funding-Strategie

Wir haben selbst vor Kurzem frisches Funding eingesammelt und auf Basis unserer Liquiditätsplanung den Großteil davon angelegt. Dafür haben wir ein Firmendepot bei Flatex eröffnet, was leider etwas zeitaufwändiger war als erwartet. Es hat sich aber gelohnt, denn nun haben wir eine dauerhafte Lösung mit sehr geringen Kosten. Auf unserem Geschäftskonto wollen wir stets einen Betrag in Höhe unserer monatlichen Burn Rate vorhalten, der Rest ist über den genannten Finanzdienstleister investiert. Das bedeutet, dass wir entweder jeden Monat einen Teil der Wertpapiere verkaufen oder diese zur Auszahlung fällig werden müssen. Wir haben daher einen Geldmarkt-ETF und verschiedene Anleihen ausgewählt. Beim Geldmarkt-ETF liegt nur ein minimales Zinsänderungsrisiko vor, da die zahlreichen dort enthaltenen Wertpapiere eine sehr geringe Restlaufzeit haben. Diesen ETF nutzen wir, um flexibel zu bleiben und durch monatliche Teilverkäufe unseren Liquiditätsbedarf auf dem Geschäftskonto zu decken. Die Ordergebühren sind so gering, dass dieses Vorgehen Sinn ergibt.

Um uns die derzeit attraktiven Zinsen für längere Laufzeiten zu sichern, investieren wir den Restbetrag in Investment-Grade-­Anleihen verschiedener Laufzeiten. Die längste gewählte Laufzeit liegt entsprechend unserer Liquiditätsplanung vor dem Ende unserer „Run Rate“. Die kürzeste Laufzeit haben wir mit sechs Monaten gewählt. Für uns ergibt eine Verteilung der Laufzeiten Sinn, da wir in einzelnen Monaten die fälligen Rückzahlungen aus den Anleihen für die Deckung unseres Liquiditätsbedarfs einsetzen können. Anleihen können zwar auch vor ihrer Fälligkeit am Markt verkauft werden, dies ist aber nicht unsere Präferenz. Als Anleihen-Schuldner*innen haben wir Deutschland, Frankreich, einige deutsche Bundesländer und Volkswagen ausgewählt. Insgesamt kommen wir auf zehn Anleihen. Ein Zahlungsausfall ist bei diesen Schuldner*innen zwar nicht ausgeschlossen, aber ex­trem unwahrscheinlich. Ein gutes, frei verfügbares Selek­tionstool für die Auswahl von Anleihen findest du beispielsweise bei der Börse Stuttgart.

Fazit

Dank der Zinswende kannst du dein Funding fast ohne Risiko am Kapitalmarkt arbeiten lassen und so, je nach Größe der Runde, einen fünf- bis sechsstelligen Zusatzbetrag rausholen. Ist die Lösung einmal aufgesetzt, entsteht fast kein Aufwand mehr. Außerdem bleibst du mit der richtigen Auswahl der Anlagen flexibel, falls sich die Entwicklung deines Unternehmens und die Liquiditätsplanung verändern, und entschärfst das Risiko eines Zahlungsausfalls deiner Bank.

Die Autoren Dr. Adrian Fabarius und Dr. Florian Mann sind Co-Founder des FinTechs FINLIUM. Ihr unternehmerisches Ziel ist, dass mehr Menschen von den Erträgen der Aktienmärkte profitieren und einen entspannten Vermögensaufbau schaffen können.

B2B-Bartering: ROI statt Abschreibung

Mittels B2B-Bartering können Start-ups auf unkonventionelle Weise ihre Bilanz verbessern und Ressourcen effizienter nutzen – nicht nur in Krisenzeiten.

Eine Krise nach der anderen beutelt den Handel und dämpft die Konsumlaune. Die Folgen zeichnen sich vor allem in den Lagern vieler Retailer ab, in denen sich zusehends unverkaufte Produkte türmen – und damit noch mehr Kosten verursachen. Für Start-ups gestaltet sich dies als eine noch größere Herausforderung, da sie wesentlich knapper kalkulieren als klassische Retailer und zudem unter konstanter Beobachtung ihrer Investor*innen stehen. Ein Lösungsweg für dieses Problem, der gleich an mehreren Punkten ansetzt, ist das sogenannte Bartering.

Was genau ist Bartering?

Bartering ist eine Form des Handels, bei der eine Leistung direkt mit einer anderen beglichen wird. Diese Praxis basiert auf dem Prinzip des Gegengeschäfts, das schon lange vor der Entstehung von Geldwährungen existierte. Die Handelsform ist in verschiedensten Bereichen anzutreffen; sei es in der Industrie als internationale Wirtschaftstätigkeit zwischen Ländern, etwa beim Tausch von Stahl gegen Weizen, oder zwischen Unternehmen, zum Beispiel beim Austausch von Medialeistungen gegen Waren.

Insgesamt bietet der Barter-Handel eine Reihe von Vorteilen, allen voran schont er den Cashflow. In der Praxis können Unternehmen mithilfe von Tauschgeschäften überschüssige Waren zu Anschaffungspreisen verkaufen, sprich, ihre Lager leeren. Im Gegenzug erhalten sie individuelle Medialeistungen im Wert der Waren. Da Lagerware bilanziell eine Verbindlichkeit darstellt, verbessert ein solches Gegengeschäft schließlich das Unternehmensergebnis und verwandelt abschreibungsbedrohte oder End-of-Life-Waren in werthaltige Medialeistungen, bei denen es sich beispielsweise um Anzeigen in Zeitungen oder Out-of-Home-Werbung handeln kann.

Das unkonventionelle Handelsprinzip bietet insbesondere Gründer*innen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine attraktive Möglichkeit, ihre Ressourcen effizient zu nutzen. Zudem zahlt das Handelsprinzip maßgeblich auf ökonomische Nachhaltigkeit ein: „Lagerleichen“ kommen endlich wieder in den Wirtschaftskreislauf, ohne dass Retailer sie – meist sogar kostspielig – vernichten müssen.

Wie Start-ups von Bartering profitieren können

Grundsätzlich eignen sich Waren aus nahezu jeder Branche zum Bartern. Jedes Produkt hat seinen eigenen Wert und somit auch einen potenziellen Gegenwert, den es beim Bartern zu erfassen gilt. Gängig sind Produkte aus den Bereichen der Consumer Electronics, Fahrzeuge, Bettwaren, haltbare Lebensmittel und Convenience-Produkte. Auch Haushaltsprodukte, Smartphones und Kosmetikartikel können in diesem Kontext gehandelt werden. Weniger gut für diese Deals geeignet sind Vertragsabschlüsse wie Mobilfunkverträge, Versicherungen oder Abonnements jeder Art.

Unabhängig von der Branche lohnt sich das Handelsprinzip insbesondere für Start-ups. Viele von ihnen verfügen nur begrenzt über finanzielle Mittel, haben jedoch schon erheb­liche Ausgaben für die Herstellung oder Produktion ihrer Produkte getätigt. Start-ups brauchen aber vor allem eins: Sichtbarkeit und Reichweite, um das Geschäft ins Rollen zu bringen. Allerdings bleibt für die Mediaplanung häufig wenig bis kein Budget übrig. Genau an dieser Stelle bietet Bartering eine effektive Lösung: Die Nutzung vorhandener Ressourcen – nämlich bereits produzierter Ware, für die in der Vergangenheit bereits Geld ausgegeben wurde – bietet mithilfe von Gegengeschäften Zugang zu Medialeistungen. So können Start-ups ihre Lagerbestände nutzen, um ihre Marketingaktivitäten zu finanzieren. Das ist nicht nur bilanziell gesehen eine Win-win-Situation, Start-ups erhalten so auch die Möglichkeit, ihren eingeschränkten finanziellen Spielraum optimal zu nutzen, während sie neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen.

Bartern und Steuern: Was ist zu beachten?

Irrtümlicherweise herrscht oft die Annahme vor, dass es sich beim Bartering lediglich um einen Tausch handelt und demnach keine Steuern fällig werden. Doch handelsrechtlich betrachtet gelten diese Transaktionen als Kauf. Verlassen Waren das Lager eines Unternehmens oder werden Mediaschaltungen als Dienstleistung erbracht, wird auf beiden Seiten eine Rechnung ausgestellt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jedes beteiligte Unternehmen die entsprechende Rechnung buchen muss. Somit bist du als Unternehmer*in immer auch verpflichtet, die darauf enthaltene Umsatzsteuer ordnungs­gemäß abzuführen. Für eine korrekte Buchführung ist es daher entscheidend, die steuerlichen Aspekte dieses Handels­prinzips zu beachten.

Neben den rechtlichen Aspekten ist Transparenz ein entscheidender Faktor für erfolgreiche Tauschgeschäfte. Um sicherzustellen, dass vertrauliche oder sensible Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen, gehört zu einem solchen Prozess immer auch die Unterzeichnung eines Non-Disclosure Agreements, das die Grundlage für einen transparenten Austausch darstellt. Während des Verhandlungsprozesses werden unter anderem Warenpreise offengelegt und die relevanten Key Performance Indicator (KPI) diskutiert, somit ist alles fair geregelt und das Maximum an Transparenz erreicht. Doch wie läuft so ein Deal konkret ab und wo setzt er an?

Bartern in der Praxis

In den meisten Fällen haben Geschäftsführer*innen oder die Abteilungen für Finanzen und Vertrieb eine genaue Vorstellung davon, wie viel Ware sich im Lager befindet. Daher sind diese Personen oder Abteilungen häufig die Schnittstelle zu Spezialdienstleister*innen im Bereich Bartering.

Eine Bestandsaufnahme der überschüssigen Lagerware hilft den Beteiligten dabei, den Wert aller Produkte, die Unternehmer*innen verkaufen wollen, zu ermitteln. Zusätzlich werden Marketingverantwortliche in den Prozess eingebunden, um die KPIs der Medialeistungen zu bewerten. Während der/die Spezialdienstleister*in nach passenden Abnehmer*innen für die Ware sucht, plant er/sie in Absprache die individuellen Medialeistungen. Sobald ein passendes Angebot für die Ware und angemessene Preise für die Medialeistungen vorliegen, können beide Parteien den Deal schnell abschließen.

Diese integrierte Herangehensweise ermöglicht es, den Wert des Deals sowohl für das Unternehmen als auch für den/die Tauschpartner*in zu maximieren und somit eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung zu treffen. Der Prozess zeigt außerdem, wie verschiedene Unternehmensbereiche zusammenarbeiten können, um erfolgreiches Bartering zu ermöglichen.

Bartering - der unterschätzte Deal

Obwohl das Prinzip der Gegengeschäfte eine effiziente Lösung für diverse Probleme in Unternehmen bietet, wird es auch heute noch tabuisiert. Viele Gründer*innen und Unternehmer*innen zögern zunächst bei der Zusammenarbeit mit Barter-Partner*innen, da sie damit vermeintlich unternehmerische Schwäche zeigen. Die Probleme der vollen Lager liegen meist auf der Hand, doch darüber sprechen, möchten betroffene Unternehmen zumeist nur ungern. Dennoch sind dies Aspekte, über die viele Unternehmer*innen letzten Endes hinwegsehen können, insbesondere, wenn die Zusammenarbeit zur effizienteren Ressourcennutzung und zu einem erhöhten Return on Investment führt.

Kritik kommt häufig insbesondere vonseiten der Mediaagenturen auf, da diese ungern das Budget ihrer Kund*innen verlieren und das Handelsprinzip deshalb als Bedrohung betrachten. Weil der Warenhandel nicht zum Tagesgeschäft gehört, fehlt es vielen Agenturen zudem an Verständnis dafür. Das Bartern mit Medialeistungen soll Agenturen jedoch keineswegs ersetzen, sondern ergänzen. Die Spezialdienstleister*innen bedienen sich nicht am Media-Budget, sondern wandeln vielmehr überschüssige Produkte in Medialeistungen um.

Insgesamt eröffnet Bartering Unternehmer*innen die Möglichkeit, auf unkonventionellem, aber innovativem Weg ihre Bilanz zu verbessern und vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen. Trotz bestehender Vorbehalte zeigt sich, dass das Handelsprinzip gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit eine effektive Strategie sein kann, mit der Unternehmen gleichzeitig einen Beitrag zur ökonomischen Nachhaltigkeit leisten können.

Der Autor Gerhard Erning ist Gründer und Geschäftsführer der auf innovatives Bartering spezialisierten BARTER1 GmbH.

Factoring-Anträge erfolgreich stellen: Darauf musst du achten

Warum Factoring insbesondere auch für kleinere Unternehmen unabhängig von ihrer Branche als eine geeignete Alternative zu herkömmlichen Krediten dienen kann und worauf hier zu achten ist.

Die Anforderungen an kleine und mittelständische Unternehmen zur Kreditaufnahme erschweren sich fortlaufend. Insbesondere die langen Bearbeitungs- und Entscheidungszeiten führen hierbei jedoch zu Liquiditätsengpässen. Doch das muss nicht sein. Factoring stellt eine ideale Alternative dar. Es müssen keine banküblichen Sicherheiten gestellt werden und durch den Verkauf der Forderungen erhalten Unternehmen fortlaufend schnelle Liquidität. Gerade in ökonomisch schwierigen Zeiten kann dies die nötige Finanzspritze sein, um ein schnelles Agieren im Unternehmen zu ermöglichen und unabhängig vom Zahlungsziel der Kund*innen zu sein.

Was ist Factoring?

Wachstumsorientierte Unternehmen stehen oft vor der Herausforderung, kurzfristig finanzielle Mittel aufzubringen, sei es für die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter oder die Anschaffung von Betriebsausrüstung. Aber auch in langjährigen Geschäftsbeziehungen, etwa mit Zulieferern, können ausbleibende oder offene Rechnungen dazu führen, dass die eigene Bonität beeinträchtigt wird. Factoring bietet eine Lösung für diese Problematik, da sich die stattfindenden Transaktionen nicht auf die für die Bonitätsprüfung wichtige Eigenkapitalquote des Unternehmens auswirken. 

Mit Factoring ist die Rechnungsvorfinanzierung gemeint, welche es Geschäftsführer*innen ermöglicht, ihre ausstehenden Forderungen im Voraus bei Factoring-Anbieter*innen zu monetarisieren. So erhält das eigene Unternehmen umgehend die fehlenden Beträge und lagert zugleich langwierige Prozesse wie Mahn- und Inkassoverfahren an den geldgebenden Betrieb aus. Denn mit dem Forderungsmanagement assoziieren viele, hinter ausstehenden Rechnungen und damit dem Geld von Geschäftspartner*innen hinterherzurennen – keine angenehme Aufgabe. Oft fürchten Unternehmen, ihre Beziehungen damit zu schädigen. Daher bietet das Factoring auch auf der mentalen Ebene einen großen Vorteil.

Antragstellung leicht gemacht: Mit 6 Tipps zum erfolgreichen Abschluss

Um einen Factoring-Antrag erfolgreich zu stellen, sollten Unternehmen einige wesentliche Aspekte beachten:

1. Verständnis für die Funktionsweise von Factoring: Unternehmen sollten sich mit dem Konzept des Factorings vertraut machen und verstehen, wie der Verkauf von Forderungen an Dritte dazu beitragen kann, die Liquidität zu sichern und die Abhängigkeit von Zahlungszielen der Kunden bzw. der Kundin zu minimieren.

2. Berücksichtigung der Voraussetzungen: Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen vorab zu prüfen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen alle notwendigen Kriterien erfüllt. Dies kann beispielsweise die Mindestumsatzvoraussetzungen, den Standort des Unternehmens und die Art der angebotenen Dienstleistungen betreffen.

3. Unterlagen parat haben: Für den internen Prüfprozess werden unter anderem die Schufa-Vollmacht aller Geschäftsführer*innen, die BWA inkl. Susa des letzten Geschäftsjahres sowie die aktuelle BWA inkl. Susa, eine Kund*innenübersicht und die Verifikation des Geschäftskontos benötigt. Das Prüfergebnis dauert in der Regel dann nur ein paar Tage.

4. Schaffung einer klaren Buchhaltungsstruktur: Unternehmen sollten zudem über eine solide Buchhaltungspraxis verfügen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Eine klare und transparente Buchhaltung ermöglicht eine effiziente Überprüfung von Forderungen und Rechnungen.

5. Langfristige Planung und Nutzung von Prognosetools: Die langfristige Planung des Cashflows und die Nutzung von Prognosetools können Unternehmen dabei unterstützen, die Liquidität zu optimieren und potenzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen. Eine sorgfältige Cashflow-Planung kann dazu beitragen, die Zahlungsfähigkeit auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.

6. Einhaltung rechtlicher und finanzieller Aspekte: Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie alle rechtlichen und finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit dem Factoring-Antrag sorgfältig prüfen und einhalten. Dies umfasst beispielsweise die Analyse der Vertragsbedingungen und potenzieller Gebühren.

Durch die Beachtung dieser Schlüsselstrategien können Unternehmen ihre Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung im Factoring erhöhen und gleichzeitig ihre Liquidität sichern, um das operative Geschäft effizient fortzuführen.

Antrag genehmigt, was nun? Next Steps

Im Factoring kann innerhalb eines Zeitraumes von wenigen Tagen die Zusammenarbeit realisiert werden. Der Ankauf der Rechnungen kann dann auch bis zu 30 Tagen rückwirkend erfolgen, was zusätzliche Liquidität verschafft. Im ersten Schritt gilt es für Unternehmen also, die erbrachte Leistung wie gewohnt Kund*innen in Rechnung zu stellen. Parallel werden sämtliche Rechnungskopien elektronisch an den Factor übermittelt. In der Regel wird der Forderungsbetrag dann innerhalb von 48 Stunden ausbezahlt.

Optimierung der Finanzen: Factoring als Antwort für Unternehmen

Offene Forderungen machen oft 20 bis 35 Prozent der Bilanzsumme mittelständischer Unternehmen aus. Mit Factoring verfügen diese über sofortige Liquidität, einen Ausfallschutz und ein professionelles Mahnwesen. Dadurch gewinnen Unternehmen nicht nur einen zeitlichen und finanziellen Handlungsspielraum, sondern stärken die Position gegenüber Lieferant*innen und überbrücken so auch die langen Zahlungsziele ihrer Debitoren.

Der Autor Stefan Kempf ist Gründer und CEO der aifinyo AG und strategischer Kopf des FinTechs. Zuvor stellte der ambitionierte Unternehmer seine knapp zehnjährige Investmentbanking-Expertise in leitenden Positionen bei verschiedenen Leasing- und Factoring-Spezialisten unter Beweis.

Working Capital Management

Wie Unternehmen die Balance zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigem Kapital halten können.

Hoher Margendruck, fehlende Kapitalgebende, steigender Finanzierungsbedarf – Es gibt viele Gründe, weshalb Unternehmer*innen in jüngster Zeit vermehrt auf eine Optimierung des Working Capitals setzen. Beim sogenannten Working Capital Management geht es darum, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und den eigenen Kapitalbedarf zu verringern. Wir zeigen, wie diese Art des Umlaufvermögens optimiert und als „Bonitätshebel“ genutzt werden kann.

Working Capital – Was ist das überhaupt?

Der Begriff "Working Capital" wird oft mit Betriebskapital oder Umlaufvermögen übersetzt. Es handelt sich dabei um die Differenz aus Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens, auch als Netto-Umlaufvermögen bezeichnet. Es setzt sich zusammen aus liquiden Mitteln, Forderungen, Vorräten, geleisteten Anzahlungen abzüglich (kurzfristiger) Verbindlichkeiten und erhaltener Anzahlungen.

Welche Bedeutung hat ein positives oder negatives Working Capital?

Das Umlaufvermögen kann im Gegensatz zu anderen Vermögensgegenständen eines Unternehmens schnell in liquide Mittel umgewandelt werden. Ist das Umlaufvermögen höher als die kurzfristigen Verbindlichkeiten, ergibt sich daraus ein positives Nettoumlaufvermögen (Net Working Capital). Das bedeutet, das Nettoumlaufvermögen des Unternehmens reicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu bedienen, sodass Lieferantenrechnungen sowie Löhne und Gehälter bezahlt werden können.

Damit ist das Working Capital ein direktes Maß für die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Ein negatives Ergebnis der Berechnung wiederum bedeutet, dass die kurzfristigen Verbindlichkeiten den Wert des Umlaufvermögens übersteigen. Das Unternehmen gerät dann im schlimmsten Fall in Zahlungsschwierigkeiten.

„Totes" Betriebskapital zum Leben erwecken:

Beim Working Capital Management wird das im Umlaufvermögen gebundene Kapital genauer unter die Lupe genommen, um es effektiv freizusetzen. Dieses sogenannte tote Betriebskapital wird zum Leben erweckt, indem der Fokus auf drei Schlüsselaspekte gelegt wird:

  1. Lagerbestände: Ein hoher Lagerbestand und die damit verbundene Lagerfläche binden Kapital, das anderweitig für Investitionen und Einkäufe genutzt werden könnte.
  2. Forderungen: Offene Posten, die zum Working Capital gehören, binden Kapital und generieren keine zusätzlichen Erträge.
  3. Verbindlichkeiten: Durch Minimierung von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten kann das Working Capital effizient optimiert werden.

Unabhängig von der Wirtschaftslage stellt eine aktive Working Capital Optimierung einen essenziellen Baustein für effizientes Controlling dar. Die Vorteile reichen von der Freisetzung gebundenen Kapitals über verbesserte Liquidität bis hin zu positiven Auswirkungen auf Bilanzrelationen und Bonitätsbewertungen.

Wie lässt sich das Working Capital optimieren?

Working Capital erwirtschaftet keine Erträge und verursacht Kosten. Daher ist eine Begrenzung dieses "toten" Kapitals entscheidend. Beim Working Capital Management gibt es drei relevante Prozesse, die optimiert werden können:

  1. Order-to-Cash: Der Order-to-Cash-Prozess umfasst alle Schritte, von der Kundenbestellung bis zum Zahlungseingang. Darunter fallen Preisbildung, Zahlungsbedingungen, Risikomanagement, Vertragsverwaltung sowie Fakturierung und Reklamation. Ziel aller Optimierungen ist es hier, gebundenes Kapital freizusetzen. Beispielsweise können offene Posten durch konsequentes Inkasso eingefordert werden. Auch der Einsatz von Factoring (Rechnungsvorfinanzierung) sorgt dafür, dass lange Zahlungsziele nicht mehr in gebundenem Kapital resultieren.
  2. Purchase-to-Pay: Dieser Prozess umfasst alle Schritte von der Bestellung bis hin zur Bezahlung der Ware beim Lieferanten. Dazu zählen der Moment der Bestellung, die Wareneingangskontrolle, das Kreditorenmanagement, die Rechnungsprüfung sowie der finale Zahlungslauf. Auch hier lässt sich durch eine Einkaufsfinanzierung das Umlaufvermögen optimieren. Denn zum einen kann die für den Wareneinkauf benötigte Summe in Raten zurückgeführt werden, sodass immer nur ein Bruchteil des Einkaufspreises fällig wird und auf die Liquidität drückt. Zum anderen kann die Ausnutzung von Skonto-Optionen zu einer deutlichen Kosteneinsparung führen.
  3. Total-Supply-Chain: Die Total-Supply-Chain umfasst alle Prozesse von der Entwicklung bis zum Versand der Ware. Hierbei stellt die Bilanzposition „Vorräte“ die entscheidende Kennzahl bei der Optimierung des Working Capitals dar. Alle Verbesserungen in diesem Bereich zielen darauf ab, die technischen, logistischen und organisatorischen Abläufe im Unternehmen so zu organisieren, dass möglichst wenig Lagerung von Material, Zwischenerzeugnissen und Endprodukten nötig ist. Durchlaufzeiten im Produktionsprozess sollen minimiert werden.

Unternehmen können durch verschiedene Maßnahmen das Betriebskapital erhöhen, um so die Liquidität sicherzustellen. Eine aktive und strategische Herangehensweise an das Working Capital Management ermöglicht es dann, die eigene Liquidität zu stärken, Kosten zu reduzieren und langfristig erfolgreich zu agieren.

Der Autor Stefan Kempf ist Gründer der aifinyo AG und strategischer Kopf des Berliner FinTechs. Zuvor stellte der ambitionierte Unternehmer seine knapp zehnjährige Investmentbanking-Expertise in leitenden Positionen bei verschiedenen Leasing- und Factoring-Spezialisten unter Beweis.