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Wie Start-ups mit KI und Low-Code durchstarten können
Angesichts des Drucks der fortschreitenden Digitalisierung und des Fachkräftemangels bietet KI-gestütztes Coding vielversprechende Chancen, gerade auch für Start-ups.

Die Analysten von Gartner gehen davon aus, dass bis 2028 drei von vier Softwareentwicklern in Unternehmen KI-Assistenten beim Programmieren einsetzen werden. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber Anfang 2023, als der Anteil noch unter zehn Prozent lag. Start-ups sind aufgrund ihrer Agilität und ihres Innovationsgeistes besonders gut aufgestellt, um KI-Tools zu nutzen und ihre Programmierprozesse grundlegend zu verändern. Angesichts des Drucks der fortschreitenden Digitalisierung und des Fachkräftemangels bietet KI-gestütztes Coding vielversprechende Chancen. Low-Code-Plattformen ermöglichen es Start-ups, dieses Potenzial effektiv zu nutzen.
KI und generative KI (GenAI) stellen eine Herausforderung für die traditionelle Softwareentwicklung dar. Daher haben die Diskussionen über ihre möglichen Auswirkungen in den letzten Jahren stark zugenommen. Eines ist jedoch klar: diese Technologie verspricht, die Softwareentwicklungsprozesse von Unternehmen deutlich effizienter zu gestalten.
Die rasante Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz bedeutet, dass beispielsweise bestimmte Aufgaben wie die Dokumentation von Quellcode für die Wartbarkeit und das Schreiben neuen Codes laut McKinsey nur noch halb so viel Zeit in Anspruch nehmen. Gartner prognostiziert, dass KI-gestütztes Programmieren die Produktivität menschlicher Entwickler in naher Zukunft um das Zehnfache steigern kann. Für Start-ups, die KI-unterstützte Programmierung einsetzen, bedeutet dies schnellere Entwicklungszyklen und weniger Zeitaufwand für die Wartung. Dies setzt jedoch einen durchdachten Coding-Ansatz voraus, der es Start-ups ermöglicht, in einem zunehmend komplexen Markt flexibel zu bleiben, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen.
Die Macht von KI und generativer KI im Coding von morgen
Start-ups sollten die Einführung von KI-gestützter Programmierung sorgfältig abwägen und mit den richtigen Sicherheits-Tools kombinieren, um ihre Agilität zu erhalten und Innovationen voranzutreiben. KI, und insbesondere generative KI, kann Entwicklern dabei helfen, Code schneller und mit weniger Fehlern zu schreiben und zu verfeinern. Diese Technologien können wiederkehrende Aufgaben automatisieren, Code-Verbesserungen vorschlagen und sogar neue Code-Fragmente generieren. Dadurch wird der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Softwareentwicklung erheblich reduziert.
Üblicherweise dauert die Entwicklung von Software von der Idee bis zum marktreifen Produkt im besten Fall Monate – im realistischen Szenario jedoch Jahre. Eine erfolgreiche Anwendung durchläuft dabei einen stringenten Planungs- und Entwurfsprozess, bevor mit der Programmierung, dem Testen und Debuggen begonnen werden kann. Auch nach der Bereitstellung ist eine kontinuierliche Wartung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Software reibungslos läuft und Aktualisierungen und Leistung den wachsenden Anforderungen entsprechen. In der Realität sind für die meisten dieser Prozesse Tech-Experten zuständig, was zu Verzögerungen und Ineffizienz führt, da Nachfrage und die verfügbaren Ressourcen meist nicht im Gleichgewicht sind.
KI ersetzt keine Developer-Expertise
Bei jedem Update von ChatGPT werden Stimmen laut, die postulieren, dass diese Version die traditionelle Entwicklung abschafft und es jedem ermöglicht, ein Entwickler zu sein. In der Realität ist das Programmieren mit Hilfe von KI jedoch kein Ersatz für technische Expertise. Der Einsatz von KI in der Programmierung hat zwar ein enormes Potenzial, die Geschwindigkeit zu erhöhen, aber die sporadischen Ungenauigkeiten der KI-Halluzinationen erfordern technische Unterstützung, um die Qualität des Codes zu erhalten und Schwachstellen zu vermeiden. (Zur Info: Spricht man im Rahmen der KI von einer Halluzination, ist damit ein überzeugend aussehendes KI-generiertes Ergebnis in Text- oder Bildform gemeint, das nicht durch Trainingsdaten objektiv belegt werden kann und damit weitgehend erfunden ist.)
Denn öffentlich verfügbare KI-Modelle werden auf öffentlich zugänglichen Codebasen trainiert – und ein erheblicher Teil davon ist naturgemäß fehlerhaft. Mit anderen Worten: Die Qualität der Daten, mit denen die generativen Modelle gefüttert werden, und die daraus resultierenden Modelle selbst, sind alles andere als perfekt.
Low-Code und KI – ein starkes Duo für Gründer*innen
Um schnell innovativ zu sein und agil zu bleiben, müssen Unternehmen die Einführung von KI mit Lösungen kombinieren, die solide Leitlinien und Governance gewährleisten, um den resultierenden Code vor Schwachstellen und Fehlern zu schützen.
Neben der Frage der Einführung von KI in der Softwareentwicklung, führt der anhaltende Fachkräftemangel weiterhin dazu, dass IT-Teams die wachsenden Aufgaben in der immer komplexeren IT-Landschaft nicht bewältigen können. Das bedeutet, dass Unternehmen, neben dem Einsatz von KI zur Verbesserung der Programmiereffizienz, Wege finden müssen, um ihre Mitarbeitenden weiterzubilden und breitere Teams in die Ideenfindung und Entwicklung einzubeziehen.
In diesem Zusammenhang spielt die Low-Code-Technologie eine zentrale Rolle, weil sie nicht nur die Entwicklung sicherer und robuster Anwendungen gewährleistet, sondern auch wesentlich zur Demokratisierung der Softwareentwicklung beiträgt. Das bedeutet, dass in der Praxis Fachbereichs-übergreifende „Fusion Teams“ entstehend, die Teammitglieder ohne tiefes technisches Wissen in die Lage versetzen, während des gesamten Innovations- und Softwareentwicklungsprozesses mit den IT-Profis zusammenzuarbeiten. Aus der Entwicklungsperspektive trägt dies auch dazu bei, die Qualität der entwickelten Software zu erhöhen, da die künftigen Nutzer*innen von Anfang an einbezogen werden. Außerdem werden dadurch Silos innerhalb der traditionellen Softwareentwicklungsprozesse aufgebrochen und der Austausch von Wissen und Feedback erleichtert. Dies rationalisiert die Entwicklung und beseitigt personelle Engpässe. Ermöglicht wird dies durch die visuelle Natur von Low-Code: Prozess- und Anwendungsmodelle lassen sich durch Visualisierung leichter entwerfen und Designentscheidungen können zügig iteriert werden.
Enterprise-Low-Code-Plattformen mit eingebetteten KI-Funktionen können auch komplexe Entwicklungsaufgaben durch die Automatisierung von Routineprozessen, und die Generierung von Code-Vorschlägen rationalisieren. Darüber hinaus werden die Entwicklungszyklen durch ein schnelles Prototyping, Testen und Skalieren verbessert, was für den Erfolg von Start-ups unerlässlich ist.
Mit dem umsichtigen Einsatz von KI zum unternehmerischen Erfolg
Die Kombination aus Low-Code und KI hat somit viele Vorteile für Start-ups: komplexe manuelle Programmierung wird reduziert, die Kollaboration von gemischten Teams gefördert, indem nicht-technische Mitarbeitende befähigt werden sich einzubringen; das entlastet die IT-Abteilung und Unternehmen können schneller auf sich ändernde Anforderungen reagieren. Durch die Verringerung des Zeitaufwands können sich Mitarbeitende mehr auf ihre Kreativität und die strategische Planung konzentrieren, was sich positiv auf die Innovationsgeschwindigkeit und deren Umfang auswirkt. Mit der gewonnenen Agilität und verbesserten Effizienz können Start-ups mit größeren und reiferen Unternehmen konkurrieren, weil sie sich schnell an Marktveränderungen und Kund*innenbedürfnisse anpassen.
Die Verwendung von KI in der Programmierung ist entscheidend für Start-ups, um ihre Innovationen zu katalysieren. Sie müssen sich jedoch der Grenzen von KI bewusst sein und die KI-gestützte Programmierung unter Berücksichtigung von Governance und Sicherheit angehen. Gerade für Start-ups, die ein schnelles Wachstum anstreben, kann dieser ausgewogene Ansatz ein entscheidender Erfolgsfaktor sein.
Der Autor Tim Herden ist Director Solution Architecture DACH & Nordics bei bei Mendix. Das Siemens-Unternehmen ist die einzige Low-Code-Plattform, die für die gesamte Komplexität der Softwareentwicklung in Unternehmen ausgelegt ist.
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Vom Elevator Pitch zum echten Kontakt: So bleibst du auf Events in Erinnerung
Events sind voll, laut und schnell. Viele Pitches klingen gleich. Was bleibt, sind oft die Zweifel, ob jemand zuhört und ob die Story hängen bleibt. Hier ist ein klarer Plan, mit dem du als Gründer*in nicht nur sprichst, sondern auch lange in Erinnerung bleibst.

Welche Events für Start-ups wichtig sind
Nicht jedes Event bringt dir Reichweite. Große Messen sind gut, um Trends zu sehen und zufällig Investor*innen zu treffen. Kleine Meetups sind oft besser, um echte Gespräche zu führen. Pitch-Wettbewerbe helfen, deine Story zu testen und Sichtbarkeit zu bekommen. Branchenevents bringen dich nah an Kund*innen, die deine Lösung wirklich gebrauchen können. Und dann gibt es noch Netzwerktreffen von Acceleratoren oder Coworking-Spaces - da findest du oft Mentor*innen oder erste Geschäftspartner*innen. Überlege dir vorher: Willst du Investor*innen, Kund*innen oder Sparringspartner*innen treffen? Danach entscheidest du, wo du hingehst.
Vor dem Event: Ziele setzen, Fokus halten
Ein Event ist keine Bühne für endlose Pitches. Es ist ein Spielfeld für Beziehungen. Wer ohne Plan kommt, wirkt schnell beliebig. Deshalb gilt: Vorbereitung ist deine größte Stärke.
Strategische To-dos
1. Definiere dein Ziel: Willst du Investor*innen ansprechen, Kund*innen gewinnen oder Geschäftspartner*innen finden? Du kannst nicht alles gleichzeitig schaffen. Konzentriere dich auf maximal zwei Ziele. So weißt du, wen du ansprechen solltest und wen nicht.
2. Recherchiere die Gästeliste: Viele Events veröffentlichen Speaker*innen oder Sponsor*innen vorab. Schau dir an, wer interessant für dich ist. Markiere drei bis fünf Personen, die du wirklich treffen willst. Bereite eine kurze, persönliche Anknüpfung für jede Person vor. So bist du nicht eine/r von vielen, sondern jemand, die/der sich Mühe gibt.
3. Arbeite an deinem Auftritt: Damit ist nicht nur dein Pitch gemeint. Denk an dein Gesamtbild: Kleidung, Körpersprache, wie du dich vorstellst. Professionell wirkt nicht steif, sondern klar. Auch kleine Dinge zählen, zum Beispiel, ob du leicht erklärst, was dein Startup macht, oder ob du dich in Fachjargon verstrickst.
4. Trainiere deinen Pitch – aber nicht auswendig: Du brauchst keine perfekte Rede. Besser ist, wenn du deine Kernbotschaft so verinnerlicht hast, dass du sie flexibel rüberbringen kannst. Drei klare Punkte reichen: Problem - Lösung - Nutzen. Wenn du das frei variieren kannst, wirkst du authentisch und nicht einstudiert.
5. Plane deinen Erinnerungsanker: Menschen erinnern sich an kleine, konkrete Dinge. Das kann eine Zahl sein, eine kurze Story oder ein visueller Anker wie ein ungewöhnliches Beispiel. Überlege dir vorher, was du nutzen willst, damit dein Gegenüber dich später noch zuordnen kann.
6. Bereite dein Material vor: Visitenkarten wirken altmodisch, sind aber praktisch. Smarter wird es mit einem QR-Code: der führt direkt zu deiner Webseite, deinem Kalender oder einer One-Pager-Landingpage. Wenn du kleine Giveaways einsetzt, dann nur Dinge, die wirklich nützlich sind, z. B. Kugelschreiber oder Notizbücher. Weitere Inspiration findest du hier.
Auf dem Event: Präsenz zeigen, Kontakte knüpfen
Ein Event ist kein Marathon, bei dem du möglichst viele Visitenkarten einsammeln musst. Es geht darum, wie du dich präsentierst, wie du zuhörst und ob andere dich in Erinnerung behalten. Qualität schlägt Quantität – drei gute Kontakte bringen dir mehr als dreißig flüchtige Gespräche.
Sichtbar sein, ohne zu nerven
Stell dich nicht in die Ecke und warte darauf, dass dich jemand anspricht. Such dir bewusst Momente, um auf Leute zuzugehen. Gleichzeitig: niemand mag aufdringliche Monologe oder aggressive Visitenkartenverteilung. Halte die Balance zwischen aktiv und angenehm.
- Stell dich in die Nähe des Buffets oder der Kaffeemaschine. Dort entstehen oft spontane Gespräche.
- Lieber fragen „Kann ich mich kurz dazu stellen?“ als ungefragt in eine Gruppe platzen.
Mit einfachen Fragen starten
Small Talk ist nicht belanglos, er ist der Türöffner. Eine einfache Frage reicht, um ins Gespräch zu kommen: „Was hat dich heute hergebracht?“ oder „Welche Session war für dich bisher die spannendste?“. So entsteht ein natürlicher Einstieg, ohne dass du sofort pitchen musst.
Den Pitch flexibel einsetzen
Dein Kurzpitch bleibt wichtig, aber er sollte sich an die Situation anpassen. Investor*innen wollen etwas anderes hören als potenzielle Kund*innen oder Mentor*innen. Die Grundstruktur ist immer gleich – Problem, Lösung, Ergebnis - aber die Betonung wählst du passend zur Person.
- Beispiel für Investor*innen: „Wir adressieren einen Markt von 2,5 Mrd. € und wachsen aktuell 20% pro Monat.“
- Beispiel für Kund*innen: „Du verlierst weniger Zeit mit Bestandsplanung, weil alles automatisch läuft.“
- Beispiel für Mentor*innen: „Wir haben es geschafft, unser MVP in 6 Wochen zu launchen - aber das Onboarding ist noch unser Schwachpunkt.“
Geschichten bleiben hängen
Zahlen sind nützlich, aber Geschichten prägen sich ein. Ein Beispiel aus dem Alltag deiner Nutzer*innen macht dich viel greifbarer als jede Statistik. „Eine Bäckerei, die wir betreuen, musste keine Kund*innen mehr wegschicken, weil die Croissants nie mehr ausgingen.“ Solche Bilder bleiben im Kopf.
Gespräche klar beenden
Viele Gründer*innen wissen nicht, wann sie ein Gespräch beenden sollen. Aber genau das macht dich professionell: Bedanke dich kurz, kündige an, dass du dich meldest, und geh den nächsten Schritt. Zum Beispiel: „Schön, dich kennenzulernen. Ich schicke dir morgen den Link, wie besprochen.“ oder „Ich will dich nicht länger aufhalten, lass uns gern später weiterreden.”. Das zeigt Respekt und macht den Weg frei für ein Follow-up.
Nach dem Event: Dranbleiben statt abtauchen
Das Wichtigste passiert oft erst nach dem Event. Melde dich innerhalb von ein bis zwei Tagen, solange ihr euch beide noch erinnert. Halte deine Zusagen ein und mach es konkret: ein Link, eine Case Study oder ein Termin. Schreib persönlich und nicht generisch. Ein kurzer Bezug zum Gespräch reicht. Und bleib locker: Nicht jede Begegnung führt sofort zu einem Deal, aber wer sich verlässlich meldet, bleibt im Kopf. So machst du aus einem ersten Pitch eine echte Verbindung, die weit über das Event hinausgeht.
EU KI-Gesetz wird scharf gestellt
Diese Strafen für KI-Verstöße drohen ab dem 2. August 2025 – was Personalverantwortliche und Arbeitnehmende jetzt wissen und beachten müssen.

Das KI-Gesetz der Europäischen Union, die weltweit erste umfassende KI-Verordnung, erreicht am 2. August 2025 einen entscheidenden Meilenstein. Ab diesem Stichtag gelten für Unternehmen, Behörden und KI-Anbieter*innen in der EU zahlreiche zentrale Verpflichtungen, bei deren Nichteinhaltung Strafmaßnahmen eingeleitet und verhängt werden können. Was das für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden bedeutet, erfährst du hier.
Der AI Act, der am 2. Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist, schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) in der EU. Zwar werden viele Regelungen erst 2026 wirksam, doch bereits am 2. August 2025 beginnt eine neue Phase, die sich auf drei Bereiche fokussiert:
- Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung
- Verpflichtungen für allgemeine General-Purpose-AI-Modelle (GPAI)
- Aufbau von Aufsicht und Governance auf nationaler und europäischer Ebene
Strafen bis zu 35 Millionen Euro
Seit dem 2. Februar dieses Jahres sind KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken verboten. Ab dem 2. August 2025 können zusätzlich nun Geldbußen für Verstöße gegen bereits bestehende Verpflichtungen verhängt werden, die bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres gesamten Jahresumsatzes betragen können. Unternehmen müssen dazu beispielsweise sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über KI-Kenntnisse verfügen. Die Europäische Union erwartet von ihren Mitgliedstaaten, dass sie eigene wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafmaßnahmen festlegen. Dabei sollen die besonderen Umstände von KMUs und Start-ups berücksichtigt werden, um deren wirtschaftliche Lebensfähigkeit nicht zu gefährden.
Neue Verpflichtungen für Anbieter*innen von GPAI-Modellen
GPAI-Modelle, die ab dem 2. August 2025 in der Europäischen Union vermarktet werden, unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen. Das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz hat dazu am 10. Juli 2025 die endgültige Fassung der Verhaltenskodizes veröffentlicht. Anbieter*innen solcher GPAI-Modelle müssen unter anderem technische Dokumentationen erstellen, Urheberrechte beachten und Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten sicherstellen.
GPAI-Modelle sind KI-Systeme mit besonders breitem Einsatzspektrum und sind darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Sie werden mit riesigen Datenmengen trainiert und sind entsprechend vielseitig einsetzbar. Das bekannteste Beispiel sind große Sprachmodelle (Large Language Models, LLM), etwa das generative Sprachmodell GPT-4o, das in ChatGPT integriert ist. Für GPAI-Modelle, die bereits vor dem 2. August 2025 in der Europäischen Union auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfirst bis zum 2. August 2027.
Aufsicht und Governance
Die KI-Verordnung schafft einen Rahmen mit Durchführungs- und Durchsetzungsbefugnissen auf zwei Ebenen.
Auf nationaler Ebene muss jeder EU-Mitgliedstaat bis zum 2. August 2025 mindestens eine Marktüberwachungsbehörde sowie eine notifizierende Behörde benennen. Erstere ist für die Überwachung von KI-Systemen zuständig, letztere für die Notifizierung unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen. Die Mitgliedstaaten müssen bis dem Stichtag Informationen zu den nationalen Behörden und deren Kontaktdaten veröffentlichen.
Auf EU-Ebene koordinieren das Europäische Amt für KI und der Europäische KI-Ausschuss die Aufsicht. Zusätzlich werden ein Beratungsforum und ein wissenschaftlicher Ausschuss aus unabhängigen Experten eingerichtet.
Was bedeutet das für Personalabteilungen und Arbeitnehmende?
Das KI-Gesetz hat direkte Auswirkungen darauf, wie KI in den Bereichen Rekrutierung, Performance-Management, Personalanalyse und Mitarbeitenden-Monitoring eingesetzt wird. Personalverantwortliche müssen sicherstellen, dass KI-Tools in diesen Bereichen transparent, fair und konform sind.
- Fairness und Antidiskriminierung: KI-Systeme, die bei Einstellungs- oder Beförderungsentscheidungen eingesetzt werden, müssen nachvollziehbar und frei von Bias sein. Personalabteilungen sollten ihre Tools und Anbieter*innen regelmäßig überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
- Vertrauen und Transparenz: Mitarbeitende erhalten einen besseren Einblick, wie KI-Systeme ihre Arbeit beeinflussen, zum Beispiel bei der Einsatzplanung, Leistungsbewertung oder bei der Arbeitssicherheit. Personalabteilung können Vertrauen schaffen, indem sie offen kommunizieren, wie KI eingesetzt wird und wie die Daten der Mitarbeitenden geschützt werden.
- Verantwortlichkeit von Drittanbieter*innen: Werden KI-Tools von Drittanbieter*innen genutzt, müssen Personalabteilungen sicherstellen, dass diese Anbieter*innen die Anforderungen an Transparenz und Dokumentation erfüllen. Verträge und Beschaffungsprozesse sollten entsprechend angepasst werden.
- Training und Change Management: Mit stärkeren Regulierungen von KI wird die Personalabteilung eine Schlüsselrolle bei der Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden übernehmen. Ziel ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit KI zu fördern und ethische Standards in der Unternehmenskultur zu verankern.
Fazit
Anbieter*innen von GPAI-Modellen, die bereits vor dem 2. August 2025 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. August 2027 Zeit, die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen. Weitere Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko werden 2026 und 2027 folgen. Dieser Meilenstein spiegelt das Bestreben der EU wider, Innovationen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass KI sicher, transparent und mit den europäischen Werten im Einklang steht. Damit rückt die Personalabteilung in den Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Einführung von KI am Arbeitsplatz.
Der Autor Tom Saeys ist Chief Operations Officer bei SD Worx, einem international tätigen Dienstleistungsunternehmen im HR-Bereich.
Gründer*in der Woche: Kiosk Scout – Automatenlandschaft digital vernetzen
Andreas Schubert ist ein erfahrener Unternehmer und Versicherungsmakler. Im Juni 2025 gründete er im Alter von 61 Jahren die Plattform Kiosk Scout. Mehr dazu und zum Gründen mit 60plus erfahrt ihr im Interview mit Andreas.

Was hat dich dazu motiviert, im Alter von 61 Jahren ein Start-up zu gründen, und welche Erfahrungen aus deinem bisherigen Berufsleben haben dich dabei besonders inspiriert?
Mich hat schon immer die Frage bewegt, wie man Versorgung im Alltag einfach und verlässlich organisieren kann. Als Versicherungsexperte und Unternehmer habe ich gelernt, Chancen zu erkennen, wenn andere vor allem Probleme sehen. Die Idee zu Kiosk Scout kam aus einer Mischung aus persönlicher Beobachtung – wie sehr Automaten mittlerweile Teil unseres Lebens geworden sind – und dem Wunsch, meine Erfahrung im Bereich Kommunikation und Netzwerke in ein zukunftsgerichtetes Projekt einzubringen. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung habe ich gelernt: Krisen sind Chancen, wenn man bereit ist, Neues zu wagen.
Spielt für dich das Alter somit keine wirkliche Rolle als Gründer?
Nein – im Gegenteil. Mit 60plus bringt man Gelassenheit, Erfahrung und ein Netzwerk mit, das vielen Jüngeren fehlt. Ich sehe mein Alter nicht als Hürde, sondern als Vorteil. Ich weiß, was ich kann, was ich nicht mehr will, und wo ich meine Energie am besten einsetze. Gründergeist hat nichts mit Geburtsjahr zu tun, sondern mit Haltung.
Nun zu Kiosk Scout: Kannst du uns mehr über die Idee erzählen? Was war der Auslöser für die Gründung der Plattform?
Ich habe während meiner Reisen mit dem Wohnmobil festgestellt, wie oft Automaten in Deutschland Versorgungslücken schließen – ob Snacks, Getränke, Blumen oder Bücher. Gleichzeitig gibt es keine zentrale Plattform, die diese Automaten sichtbar macht, sie vernetzt und auch Aufstellern Mehrwert bietet. Daraus ist die Idee entstanden: Kiosk Scout als digitale Brücke zwischen Menschen, die Automaten nutzen, und Unternehmen, die Automaten betreiben.
Wie hast du dann den Markt für Kioske und ähnliche Dienstleistungen analysiert, und welche Trends hast du dabei festgestellt?
Wir haben uns intensiv mit dem Vending-Markt beschäftigt und schnell erkannt: Automaten sind nicht mehr nur Snackspender, sondern entwickeln sich zu echten Mini-Nahversorgern. Trends wie bargeldloses Bezahlen, nachhaltige Produkte, regionale Versorgung und die steigende Bedeutung von 24/7-Zugänglichkeit treiben den Markt. Gleichzeitig fehlt vielen Betreibern die digitale Sichtbarkeit. Genau da setzt Kiosk Scout an.
Welche Herausforderungen hast du bei der Gründung und dem Aufbau von Kiosk Scout erlebt und wie hast du diese gemeistert?
Die größte Herausforderung war, ein neues Thema mit wenig Vorbildern am Markt zu entwickeln. Viele Hersteller und Aufsteller waren anfangs zurückhaltend. Hier hat mir meine Erfahrung geholfen: dranbleiben, Gespräche führen, Vertrauen aufbauen. Dazu kam natürlich das Thema Finanzierung – das lösen wir durch kreative Modelle wie Vorzugsaktien, mit denen wir Investoren und Community beteiligen, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben.

Wer ist die Zielgruppe bzw. sind die Zielgruppen von Kiosk Scout, und welchen konkreten Nutzen bietet ihnen deine Plattform?
Wir haben zwei Zielgruppen: Zum einen Endverbraucher, die über unsere App Automaten in ihrer Nähe finden können – transparent, schnell, verlässlich. Zum anderen Aufsteller, Hersteller und Dienstleister, die ihre Standorte sichtbar machen, neue Märkte erschließen und über unsere Analysen bessere Entscheidungen treffen können. Kiosk Scout bringt also Anbieter und Nutzer auf einer Plattform zusammen.
Du verbindest also letztlich Technik mit Alltagsnutzen – welche Automaten lassen sich über die App aktuell wo finden und welche Infos erhält man durch die Suche?
Über die App findet man klassische Snack- und Getränkeautomaten, aber auch immer mehr besondere Standorte – etwa Blumen-, Buch- oder Spielzeugautomaten. Nutzer sehen Standort, Öffnungszeiten, Bezahlmöglichkeiten und können Automaten bewerten oder neue melden. Für Betreiber bedeutet das: mehr Sichtbarkeit, für Nutzer: echte Orientierung.
Welche Pläne hast du für die Zukunft von Kiosk Scout? Gibt es bestimmte Funktionen oder Erweiterungen, die du in naher Zukunft einführen möchtest?
Ja – wir denken deutlich größer. Mit Scoti24 bauen wir ein eigenes Marken-Netzwerk von Automaten auf, das europaweit skalierbar ist. Parallel entwickeln wir mit „Scoti OS/Core“ eine eigene Softwarelösung für Telemetrie und Standortmanagement. Und mit der geplanten Kiosk Scout AG wollen wir Investoren, Community und Partner aktiv am Wachstum beteiligen. Unser Ziel: Automaten nicht nur sichtbar machen, sondern als festen Bestandteil moderner Nahversorgung etablieren.
Und last but not least: Welche Ratschläge willst du anderen geben, die darüber nachdenken, mit 50-/60plus ein eigenes Unternehmen zu gründen?
Mein Rat: Lasst euch nicht von der Zahl im Pass abschrecken. Mit 50plus oder 60plus habt ihr genau das, was viele Start-ups brauchen – Lebenserfahrung, Ausdauer und Netzwerke. Wichtig ist, ein Projekt zu wählen, das euch begeistert, und Menschen um euch zu versammeln, die eure Stärken ergänzen. Man ist nie zu alt, um Gründer zu sein – aber man ist zu alt, um Chancen vorbeiziehen zu lassen.
Andreas, danke für deine Insights
Das Interview führte Hans Luthardt
Influencer-Marketing: Sozialabgaben und Steuerfallen
Was Influencer*innen und Auftraggebende bei ihrer Zusammenarbeit steuerrechtlich wissen und beachten sollten.

Die Reichweite von Influencer*innen und ihr Einfluss auf die Follower*innen machen sie zu einem begehrten Teil von Marketingkampagnen und Produktplatzierungen von Unternehmen. Doch die Zusammenarbeit birgt nicht nur Fallstricke für die Influencer*innen selbst, sondern auch für Auftraggebende. Das gilt gerade auch im Hinblick auf die Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK). Was es dabei zu beachten gibt, erklärt Rechtsanwältin Nicole Golomb bei Ecovis in Regensburg.
Influencer*innen sind heute feste Größen in Werbekampagnen, bei denen teils große Summen fließen. Wie zuletzt die Fälle in Nordrhein-Westfalen und mittlerweile auch in den anderen Bundesländern zeigen, können die steuerlichen Folgen gravierend sein: Dort prüfen Ermittler*innen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein mögliches Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro, das Influencer*innen nicht erklärt haben sollen. Neben unklaren Einnahmen aus Klickvergütungen, Werbedeals oder Abo-Zahlungen rücken damit auch die Pflichten von Unternehmen stärker in den Fokus, etwa wann sie die Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) für die Zusammenarbeit mit Influencer*innen zahlen müssen.
Wann Unternehmen die KSA zahlen müssen
Die KSK verschafft selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ähnlichen Bedingungen, wie sie Arbeitnehmende haben. Viele Unternehmen außerhalb der klassischen Medien- und Kreativbranche sind überrascht, dass auch sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, wenn sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Influencer oder andere Kreative beauftragen.
Unternehmen müssen die KSA leisten, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen vergeben (Paragraph 24 Absatz 1 und Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG). Dazu gehören einerseits klassische Verwerter wie Verlage, Fernsehsender oder Galerien. Andererseits trifft die Pflicht auch Unternehmen, die für ihre eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit externe Kreative beauftragen. Sobald Firmen Influencer*innen beauftragen, bewegen sie sich in einem Bereich, den sie gar nicht als abgabepflichtig wahrnehmen.
Für das Auftragsvolumen gelten Bagatellgrenzen, die jedoch nicht für klassische Verwerter gilt:
- bis Ende 2025: 700 Euro pro Kalenderjahr,
- ab 2026: 1.000 Euro pro Kalenderjahr geplant.
- Unterhalb dieser Schwellen entfällt die KSA.
Wann Influencer*innen abgabepflichtig werden
Als abgabepflichtig gelten Leistungen von selbständigen Künstler*innen oder Publizist*innen, wenn natürliche Personen oder Personengesellschaften sie erbracht haben. Arbeiten juristischer Personen, etwa von einer GmbH, oder von Gesellschaften wie einer GmbH & Co. KG oder einer Offenen Handelsgesellschaft lösen dagegen keine KSA aus.
Influencer*innen lassen sich durchaus als Künstler*innen einstufen, wenn sie Videos, Fotos oder Podcasts mit eigener kreativer Gestaltung produzieren. Bereits ein geringer künstlerischer Charakter kann genügen, um die Abgabepflicht zu begründen. Keine Abgabe fällt dagegen an, wenn ein(e) Influencer*in lediglich ein Produkt empfiehlt oder verlinkt, ohne eine eigenständige kreative Leistung zu erbringen.
Grauzonen und Risiken
In der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten – etwa bei stilistisch aufwendig gestalteten Produktpräsentationen. Im Zweifel nimmt die KSK eine eigene Bewertung vor, die auch rückwirkend erfolgen kann. Das führt nicht selten zu erheblichen Nachforderungen.
Muss ein Unternehmen die Abgabe leisten, kommen weitere Pflichten hinzu, die so im KSVG geregelt sind:
- umfassende Auskunfts- und Vorlagepflichten (Paragraph 29),
- Meldung aller an selbständige Künstler*innen gezahlten Entgelte (Paragraph 27),
- Auszeichnungspflichten (Paragraph 28)
- Vorauszahlungspflichten (Paragraph 27 Absatz 2)
Beratung zahlt sich aus
Die Beauftragung von Influencer*innen kann also weitreichende Konsequenzen haben. Influencer-Marketing wird zunehmend wichtiger, doch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind in vielen Unternehmen nicht ausreichend bekannt. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.
Careertune: Vergleichsplattform für Weiterbildungsangebote gestartet
Das 2025 von Felix Hüsgen und Finn Prietzel in Mannheim gegründete Start-up Careertune hat eine Vergleichsplattform für staatlich geförderte Weiterbildungen gestartet. Ziel ist es, Arbeitssuchenden den Zugang zu passenden Kursen zu erleichtern – und so den Weg in zukunftssichere Jobs zu ebnen.

Erst vor wenigen Tagen ging durch die Medien: Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist zum ersten Mal seit 2015 wieder auf über 3 Millionen gestiegen. Gleichzeitig verändert sich der Arbeitsmarkt rasant: Automatisierung und künstliche Intelligenz lassen traditionelle Tätigkeiten verschwinden, während neue Berufsbilder wie etwa „Prompt Engineer“ entstehen.
Allein 2024 nutzten über 200.000 Menschen einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, um sich für neue Jobs zu qualifizieren. Doch bisher mussten Arbeitssuchende geeignete Kurse mühsam selbst recherchieren – Erfahrungsberichte sind oft unübersichtlich, Bewertungen fehlen, und die Vielzahl an Bildungsträgern erschwert die Entscheidung.
Careertune: Mit wenigen Klicks zum passenden Kurs
Genau hier setzt Careertune an: Nutzer*innen geben ihre Interessen, Vorerfahrungen, den gewünschten Zeitrahmen und Standort an. Ein Algorithmus schlägt daraufhin passende, geförderte Weiterbildungen vor. Anbietende und Kurse können anschließend transparent nach Inhalten, Dauer, Lernform (Präsenz oder Online) sowie Bewertungen verglichen werden.
Zum Start sind bereits über 20 Bildungsträger mit mehr als 500 Kursen auf der Plattform vertreten – von IT-Weiterbildungen über kaufmännische Angebote bis hin zu Pflege- und Handwerksqualifikationen.
„Bislang mussten Arbeitslose stundenlang Kurse recherchieren – wir wollen, dass sie mit wenigen Klicks den passenden Weg in ihre berufliche Zukunft finden“, erklärt Mitgründer Felix Hüsgen.
Die Plattform ist für Nutzer*innen kostenlos. Careertune vermittelt lediglich die Kursanfragen an die Bildungsträger.
Mehr Transparenz in der Weiterbildung schaffen
Careertune wurde im April 2025 von Felix Hüsgen und Finn Prietzel in Mannheim gegründet. Nach ersten Erfahrungen als Gründer und App-Entwickler entwickelten die beiden ihre Idee gemeinsam mit Arbeitslosen und Bildungsträgern.
„Wir brennen für das, was wir beruflich machen“, sagt Finn Prietzel. „Genau das wünschen wir uns auch für unsere Nutzer: eine Weiterbildung, die wirklich passt – und die Chance auf einen Job, für den sie selbst brennen.“
Neben Arbeitslosen sollen auch Mitarbeitende von Jobcentern und Arbeitsagenturen profitieren: Die Plattform soll sie bei der zeitaufwändigen Beratung entlasten. Langfristig plant das Start-up, zusätzlich die Vermittlung in passende Jobs aufzubauen.
Business-Forecast für Start-ups
Mithilfe des Business-Forecasts ist es auch jungen Unternehmen möglich, eine sehr realitätsnahe Vorhersage der künftigen (Geschäfts-)Entwicklung zu treffen.

"Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieses Zitat, dessen Urheber nicht ganz eindeutig ist, bringt die Problematik in Bezug auf Planungen auf den Punkt. Alle, die schon einmal eine Geschäftsplanung erstellt haben, kennen die Extreme der Gefühlswellen zu diesem Thema. Zu Beginn legen wir die Umsatz- und Ergebnisziele nach bestem Wissen – und manchmal auch mit einer gesunden Portion Optimismus – für das nächste Jahr fest. Wir erwarten ein geregeltes Kundenwachstum, Neuaufträge bei bestehenden Kunden, ein paar Kosteneinsparungen in der IT und bei Beratungsleistungen sowie ein solides Ergebnis als Resultat. Ein wichtiger und motivierender Prozess für alle Beteiligten. So viel zum „spaßigen“ Teil.
Der Sog der Welle erreicht uns oft zur Mitte des geplanten Jahres. Dann haben wir genügend Informationen, um zu wissen, dass die Planung vielleicht doch nicht so aufgeht und auch nicht mehr aufgehen wird. Ein Reflex, den man häufig beobachten kann, ist dann zu sagen: „Die Planzahlen muss ich mir doch gar nicht mehr ansehen, die sind obsolet und helfen mir nicht mehr weiter.“ Die Planung wird daraufhin gänzlich verworfen. Damit fehlt aber eine wesentliche Komponente für die Unternehmenssteuerung, nämlich der Blick in die Zukunft. Ein mächtiges Werkzeug zur Lösung dieses Problems ist der Forecast.
Forecast: Definition, Mehrwert und „bester Zeitpunkt“
Der Forecast im Business-Kontext ist im Wesentlichen nichts anderes als die Mutter aller Prognosen: die Wettervorhersage. Wie beim Wetter will man beim Business-Forecast eine möglichst realitätsnahe Vorhersage der zukünftigen (Geschäfts-)Entwicklung treffen. Im Unterschied zur Planung, die gerade in den ersten Unternehmensjahren meist prophetischen Charakter hat, werden für den Forecast Informationen aus dem laufenden Geschäftsjahr herangezogen. Ziel dabei ist, frühzeitig Informationen über die erwartete – nicht die erhoffte – Geschäftsentwicklung zu generieren, um proaktiv Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung ergreifen zu können. Der Forecast ersetzt somit den Plan nicht, sondern ist eine Ergänzung dazu. Ein häufiger Fehler von Unternehmen ist es, den Plan mit dem Forecast zu überschreiben. Durch die Auswertung von Ist, Plan und Forecast kann man jedoch sehr viel in Sachen Verbesserung der Planung lernen. Zusätzlich kann man so zum Jahresende bewerten, wie gut die Erreichung der ursprünglichen Ziele war (auch wenn das manchmal schmerzlich ist).
Eine sehr häufig gestellte Frage ist die nach dem „richtigen Zeitpunkt“ für den Forecast. Die für viele ernüchternde Antwort lautet: Es gibt keinen richtigen Zeitpunkt für den Forecast. Jeder Zeitpunkt ist besser, als gar keinen Forecast zu machen. Es sollten jedoch zumindest zwei Forecasts pro Jahr im Sinne folgender Logik erstellt werden:
- Forecast 1: Den ersten Forecast führt man am besten nach dem ersten Quartal mit Blick auf das Geschäftsjahresende durch: Zu diesem Zeitpunkt hat man einen ersten Eindruck vom Geschäftsjahr bekommen und weiß schon ganz gut, wo die Reise hingehen wird.
- Forecast 2: Nach dem dritten Quartal mit Blick über das Geschäftsjahr hinaus ist ein guter Zeitpunkt für den zweiten Forecast: Zu diesem Zeitpunkt kann man sehr gut einschätzen, wie sich das Geschäft entwickeln wird. Außerdem kann man auch schon ins Folgejahr „hineinschauen“ und so bspw. die ersten sechs Monate des Folgejahres prognostizieren – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Konzerne und große mittelständische Unternehmen gehen beim Forecast sogar noch einen Schritt weiter. Breit aufgestellte Controlling-Abteilungen führen einen rollierenden Forecast durch. Das bedeutet, monatlich oder quartalsweise zwölf bis fünfzehn Monate in die Zukunft zu prognostizieren. Dieser Prozess soll hier allerdings nur der Vollständigkeit dienen, weil er für KMU und Start-ups zu aufwendig ist. So viel zur Theorie. Wie kann nun ein pragmatischer, regelmäßiger Forecast-Prozess zum Leben erweckt werden?
How to Forecast?
In KMU herrscht ein gewisser Respekt vor dem Aufwand, den ein Forecast in Erstellung und Pflege nach sich zieht. Das resultiert häufig daraus, dass sich viele Unternehmen bei der Durchführung zu sehr im Detail verlieren und bereits verfügbare Informationen nicht vollständig nutzen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: Sofern richtig aufgesetzt, kann der Forecast auch sehr rasch und pragmatisch durchgeführt werden. Drei wesentliche Erfolgsfaktoren sollten dabei beachtet werden.
Der Forecast basiert auf Ist-Daten
Um der Anforderung nach einem besseren Blick in die Zukunft zu genügen, müssen bereits Daten aus dem laufenden Geschäftsjahr als Aufsatzpunkt herangezogen werden. Wenn der erste Forecast des Jahres beispielsweise im April durchgeführt wird, setzt dieser auf den Ist-Werten für Januar bis März auf. Für den zweiten Forecast im September gelten dann die Ist-Werte für Januar bis August als Grundlage und die Werte aus dem ersten Forecast als Anhaltspunkt.
Die Berücksichtigung der Ist-Daten ermöglicht einerseits eine Bestandsaufnahme, auf der realistisch prognostiziert werden kann. Anderenfalls liefert sie eine fundierte Grundlage, mit der regelmäßige Umsätze und Kosten einfach fortgeschrieben werden können. Das nimmt schon einiges an Glaskugellesen aus der Übung heraus. Sofern auch brauchbare Vorjahreswerte zur Verfügung stehen, können diese ebenfalls für den Forecast genutzt werden, um etwaige saisonale Effekte bei Umsätzen und Kosten abstimmen zu können. Budget- oder Plandaten für das Gesamtjahr sollten zusätzlich als Anhaltspunkt und Reality Check verwendet werden.
Der Forecast ist an den wesentlichen Treibern des Geschäfts ausgerichtet
Die Erstellung des Forecasts soll keinesfalls zur organisationslähmenden Mammutaufgabe verkommen. Hier schafft mehr Detail nur selten Mehrwert. Die Kunst beim Forecast ist es vielmehr, die wesentlichen Business-Treiber herauszufinden und sich auf diese zu fokussieren. Im Detail natürlich je nach Geschäftsmodell unterschiedlich, lassen sie sich jedoch verallgemeinernd in vier Cluster einteilen:
Umsatz: Für den Umsatz-Forecast stehen das Bestandsgeschäft (bestehende Kundenbeziehungen) und das potenzielle Neugeschäft im Fokus. Beim Bestandsgeschäft kann man den Forecast recht einfach an den erwartbaren Umsätzen aus den laufenden Kundenverträgen ausrichten. Dabei sollte man auch immer Erfahrungswerte in Bezug auf mögliche Kündigungen einfließen lassen. Der Forecast für das Neugeschäft erfordert schon etwas mehr planerische Ausrichtung, da eine realistische Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von neuen Aufträgen notwendig ist. Hierbei hilft es, die CRM-Pipeline rückwärts, von gelegten Angeboten bis noch losen Kontakten, abzuarbeiten und zu jedem Kunden in der Pipeline eine Einschätzung in Bezug auf Auftragshöhe, Auftragszeitpunkt und Zeitpunkt der ersten möglichen Rechnungsstellung zu geben. Für den Umsatz-Forecast zählt ausschließlich der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Im Zuge der Bewertung des Neugeschäfts kann es also passieren, dass aufgrund von langen Sales-Zyklen keine neuen Umsätze in der Forecast-Periode entstehen. Diese kann man aber schon für die nächste Forecast-Periode vorhalten. Die Summe der erwartbaren Umsätze aus dem Bestands- und dem Neugeschäft abzüglich möglicher Kündigungen ergibt einen fundierten Umsatz-Forecast.
Herstellkosten: Nachdem der Umsatz prognostiziert ist, gilt es jene Kosten, die direkt mit der Erzielung des Umsatzes einhergehen, vorzusehen. Diese beinhalten je nach Geschäftsmodell Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Waren und externe Dienstleistungen (z.B.: Subunternehmer), die direkt an der Umsatzerzielung teilnehmen. Zusätzlich sollten auch etwaige Provisionen, die an Vertriebspartner zu verrichten sind sowie Verpackungs- und Frachtkosten für Produkte berücksichtigt werden. Zur Vereinfachung des Forecasts für die variablen Kosten kann man sich entweder auf repräsentative Ist-Werte aus der Vergangenheit beziehen oder – für Controlling-Connaisseurs – auch die Deckungsbeitrags- bzw. Stückkostenkalkulation heranziehen. Auch hier gilt es, nicht jede sprichwörtliche Schraube zu kalkulieren, sondern für den Beginn mit realistischen Prozentwerten zu arbeiten (beispielsweise betragen die variablen Kosten im Durchschnitt 35 Prozent des Umsatzes).
Sonstige Kosten: Zu diesen zählen, je nach Geschäftsmodell in unterschiedlicher Größenordnung, Personalkosten, Büro und Miete inkl. Instandhaltung, Software und IT, Beratung, Buchführung und Werbung. Die sonstigen Kosten sind meist vermeintlich einfacher zu prognostizieren. Viele dieser Positionen können anhand der Vergangenheitswerte fortgeschrieben werden. Eine Differenzierung ist allerdings oft ratsam, um nicht blind die Vergangenheit fortzuschreiben. Klassiker, die hier gern vergessen werden, sind Sonderzahlungen für Personal, Jahresrechnungen für Beratungen und Lizenzen (z.B.: Rechnungen für die Jahresabschlusserstellung, Jahreslizenzabrechnungen) und Sonderkosten für Werbeaktionen etc.
Liquidität: Ein besonders unbeliebtes Thema in jedem Forecast ist die Liquidität. Diese entscheidet jedoch im Zweifelsfall über die wirtschaftliche Standfähigkeit eines Unternehmens. Frei nach dem berühmten Spruch „Revenue is vanity, profit is sanity, cash is king“, sollte die Liquidität auch im Forecast berücksichtigt werden. Auf die Gefahr hin repetitiv zu sein, zählt auch hier, nicht jede Kontotransaktion vorauszusehen, sondern die wichtigsten Stellschrauben zu fokussieren.
Diese sind in der Regel für die Liquidität: Zahlungseingänge von Kunden: aus dem Umsatz-Forecast abgeleitete Zahlungsziele der Kunden; Zahlungsausgänge an Lieferanten/Personal etc.: aus dem Kosten-Foreacst abgeleitete Zahlungsziele an Lieferanten; Entwicklung der Lagerbestände; Investitionen; Finanzierung mit Berücksichtigung der Einzahlungen aus Kreditaufnahmen und der regelmäßigen Rückzahlungen der laufenden Kredite; unterjährige Steuer- und Gebührenzahlungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer(voraus)zahlungen, Sozialabgaben).
Der Forecast basiert auf kaufmännischer Vorsicht anstatt unternehmerischem Optimismus
Wenn es darum geht, ein realistisches Bild der Geschäftsentwicklung zu zeichnen, ist der unternehmerische Optimismus oft das Eintrittstor zur Realitätsverweigerung. Das gilt es beim Forecast – genauso wie bei der Wetterprognose – unbedingt zu vermeiden. Daher ist beim Forecast kaufmännische Vorsicht geboten. Bei der Überprüfung der Forecast-Ergebnisse sollte deshalb unbedingt ein sog. Reality Check gemacht werden, der folgende Fragen umfasst:
- Basiert der Sales-Forecast auf Fakten (Erwartungswerte für Folgegeschäft, bestehende Leads, Angebote) oder wurde rein das Prinzip Hoffnung angewendet?
- Kann das erwartete Umsatzwachstum mit den aktuellen Ressourcen gestemmt oder muss die Kapazität aufgestockt werden?
- Muss für das Umsatzwachstum in Marketing, Werbung oder sonstige Bereiche investiert werden?
- Sind alle unterjährigen Kosten berücksichtigt (z.B.: Kosten für Jahresabschluss, Strom/Gas)?
Ein weiterer hilfreicher Reality Check ist, den Forecast für zumindest zwei Szenarien anzuwenden. Ein Szenario sollte dabei ein „pessimistic case“ sein, in dem die Ergebnisauswirkungen einer schwächeren Geschäftsentwicklung prognostiziert und in diesem Zuge auch Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung vorbereitet werden. Damit ist man auf unerwartete Entwicklungen vorbereitet und kann rasch reagieren. Es darf natürlich auch gleichzeitig ein „moonshot case“ erstellt werden, in dem die Konsequenzen eines starken Wachstums dargestellt werden. Das sollte aber keine reine Motivationsübung sein, schließlich benötigt es auch für ein starkes Wachstum vorbereitende Maßnahmen, sonst ist der Übergang zum „pessimistic case“ ein allzu rascher.
Prognosen sind sicherlich nicht einfach, dennoch sind sie einer der wichtigsten Hebel, um als Unternehmer in den „Driver Seat“ zu kommen und proaktiv und mit Voraussicht die Entwicklung des eigenen Unternehmens zu gestalten. Mit der richtigen Struktur und einem pragmatischen Zugang wird der Forecast zu einem der wichtigsten Steuerungsprozesse für Unternehmen. Das sorgt für mehr Sicherheit und macht auch mehr Spaß, als sich ausschließlich dem Prinzip Hoffnung hinzugeben. Oder wie es Mark Twain einst ausdrückte: „It is best to read the weather forecast before praying for rain.“
Die Autoren Bernhard Frühlinger und Christian Löw sind Gründer und Geschäftsführer der Acquedus Business Services GmbH. Mit dem digitalen Controlling-Service Adam bieten sie ein Tool für KMU und Start-ups an.
Onsai: über 1 Mio. Euro für den Einsatz autonomer KI in der Hotellerie
Das 2024 in Leipzig von Jochen Emig, Ralf Bonin, Christian Müller und Tobias Koehler gegründete Start-up Onsai hat sich mehr als 1 Mio. Euro Wachstumskapital gesichert, um mit ihrer KI-Lösung für die Hospitality-Branche weiter zu skalieren.

Fachkräftemangel trifft Hotels besonders hart - 84% der deutschen Betriebe sind betroffen, 53% der Gäste bemerken ihn bereits. Onsai‘s KI-Agenten helfen Hotels dabei, die Gästekommunikation zu optimieren, repetitive Aufgaben zu automatisieren und das Personal in den täglichen Abläufen zu unterstützen.
Ex-Hoteliers und Harvard Absolvent entwickeln KI-Mitarbeiter für Hotels
In Hotels sind besonders Front-Office- und Gästeservice-Bereiche unter dem größten Druck – genau dort, wo Servicequalität und Gästezufriedenheit am sichtbarsten sind. Hier macht die Onsai GmbH mit ihren KI-Agenten den Unterschied. Gegründet von den ehemaligen Hoteliers und Hotel-Technologie-Spezialisten Ralf Bonin, Christian Müller und Tobias Koehler sowie dem KI-Experten Jochen Emig, hat Onsai einen autonomen KI-Mitarbeiter entwickelt, der Anrufe beantwortet, Reservierungsanfragen entgegennimmt und direkt in Hotelsysteme einbucht sowie alltägliche Herausforderungen eigenständig bewältigt.
„Ich habe selbst an der Rezeption gestanden, wenn das Telefon ununterbrochen klingelte und gleichzeitig Gäste einchecken wollten“, erinnert sich COO Ralf Bonin. „Unsere KI übernimmt heute genau diese Aufgaben – rund um die Uhr, in vielen Sprachen, ohne krank zu werden oder Urlaub zu benötigen.“
Kapital für Wachstum und Marktausbau
An der aktuellen Finanzierungsrunde beteiligen sich der Leipziger VC Fonds SIVentures als Lead Investor sowie namhafte Business Angels aus den Bereichen Technologie und der Hospitality-Community. Zu den Investoren zählen auch die renommierten Branchenexperten Willem van der Zee, Director of Operations bei Pandox, und Wolfgang M. Neumann, Unternehmer und ehemaliger CEO von Radisson sowie President Europe & Africa bei Hilton. Die Mittel werden strategisch für die Weiterentwicklung der Produktpalette, den europäischen Marktausbau, die Verstärkung des Teams sowie die Integration weiterer Hotelsysteme eingesetzt. „Dieses Investment ist weit mehr als nur Kapital, es ist ein Vertrauensbeweis von Partnern, die das Potential unserer Lösung erkannt haben und gemeinsam mit uns den digitalen Mitarbeiter für die Hospitality Branche vorwärtsbringen wollen”, sagt Onsai CEO Jochen Emig.
Branche im Wandel
Eine aktuelle Studie von Prof. Roland Schegg zeigt: Erst 41% der europäischen Hotels nutzen KI aktiv. Haupttreiber ist der akute Personalmangel: KI wird vom „nice to have“ zum strategischen Muss, um Servicequalität und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. „Die Hotellerie hinkt bei der praktischen Anwendung von KI noch deutlich hinterher, obwohl der Bedarf enorm ist", erklärt Wolfgang M. Neumann, ehemaliger Radisson CEO. „Onsai schließt genau diese Lücke – mit einer Lösung, die nicht nur technisch ausgereift ist, sondern auch die realen Herausforderungen der Branche versteht. Das ist der Digitalisierungsschub, den unsere Industrie dringend benötigt."
In den nächsten zwölf Monaten plant Onsai, mehrere Hotelsysteme anzubinden, den globalen Markt weiter zu durchdringen und zusätzliche nützliche KI-Agenten für die Hotellerie zu veröffentlichen.
SQUAKE: frisches Kapital für nachhaltige Geschäftsreisen und Logistik
Das 2021 von Philipp von Lamezan und Dan Kreibich gegründete ClimateTech-Start-up SQUAKE ermöglicht es Unternehmen, Emissionen entlang ihrer Geschäftsreisen und Logistik-Ketten präzise zu berechnen, zu dokumentieren und zu reduzieren. Jetzt hat das Berliner ClimateTech-Start-up hat mit Haufe Group Ventures einen neuen Investor gewonnen.

Mit zunehmender ESG-Regulatorik – Stichwort CSRD und Scope 3 Reporting – und wachsendem Anspruch durch Share- und Stakeholder müssen Unternehmen ihren ökologischen Fußabdruck immer detaillierter offenlegen. Besonders im Fokus stehen dabei die sogenannten indirekten Emissionen, auch Scope 3 genannt: Sie entstehen nicht im eigenen Unternehmen, sondern in der Lieferkette oder durch Aktivitäten wie Geschäftsreisen, eingekaufte Dienstleistungen oder den Warentransport. Genau diese Emissionen machen bei vielen Unternehmen – etwa in der Beratungsbranche – über 50 % der Gesamtemissionen aus und sind besonders schwer zu erfassen.
Genau hier setzt SQUAKE an: Als end-to-end -Anbieter liefert das Unternehmen eine Lösung vom Reporting über CO₂-Reduktionsmöglichkeiten bei der Buchung bis zur Abrechnung, eine lückenlose Auditierbarkeit durch das Carbon Verification Protocol (CVP) und direkte Zugänge zu nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) und weiteren Insetting-Lösungen – nahtlos eingebettet in bestehende Systeme von Reiseanbietern, Buchungstools oder Logistikplattformen.
Jetzt hat das Berliner ClimateTech-Start-up hat mit Haufe Group Ventures einen neuen Investor gewonnen. Die Beteiligung ergänzt das bestehende Investorenkonsortium aus Simon Capital, Neosfer und Backbone Ventures und unterstreicht die wachsende Relevanz des Themas CO₂-Transparenz in Travel und Logistik.
„Wir sehen uns als Enabler für Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht nur dokumentieren, sondern tatsächlich umsetzen wollen – technologisch, skalierbar und compliant“, erklärt Philipp von Lamezan, CEO und Co-Founder von SQUAKE. „Dass wir mit Haufe Group Ventures einen Investor gewonnen haben, der nicht nur Kapital, sondern auch tiefes Verständnis für Regulatorik und Mittelstand mitbringt, ist für SQUAKE ein echter Gewinn.“
Für Haufe Group Ventures, die Venture-Einheit der Haufe Group SE, ist das Investment ein konsequenter Schritt: „SQUAKE ist ein Spezialist für ein hochrelevantes Problemfeld. In einer Zeit, in der der Mittelstand regulatorisch unter Druck steht und Non-financial Berichtspflichten Realität werden, brauchen Unternehmen Lösungen, die sie in der Praxis entlasten – nicht überfordern. SQUAKE liefert genau das: tief integriert, auditierbar und mit klarem Mehrwert für den Unternehmenskunden“, sagt Jasper Roll, Geschäftsführer von Haufe Group Ventures.
Die zusätzlichen Mittel durch den Einstieg von Haufe Group Ventures sollen SQUAKE Spielraum für weiteres Wachstum und die weitere Produktentwicklung verschaffen. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame Mission: Unternehmen auf dem Weg zu echter Nachhaltigkeit zu begleiten.
3,3 Mio. Euro für Kölner Life-Science-Start-up Detechgene
Detechgene, 2022 von Dr. Reza Esmaillie und Dr. Robin Bayer gegründet, entwickelt ein mobiles Diagnostikgerät, das die Präzision einer PCR mit der Benutzer*innenfreundlichkeit eines Schnelltests für Antigene kombiniert.

Das Testsystem von Detechgene ermöglicht es, in bis zu 30 Minuten Krankheitserreger wie Viren, Bakterien oder Pilze zu erkennen. Bisher werden entsprechende Proben in spezialisierte Labors geschickt, sodass deutlich länger auf Ergebnisse gewartet werden muss. Das kompakte und leichte Gerät kommt ohne diese Laborinfrastruktur aus und kann entsprechend überall eingesetzt werden. Arztpraxen können so binnen kürzester Zeit selbst in abgelegenen Orten Erkrankungen diagnostizieren und damit eine bessere Patient*innenversorgung bieten. Gleichermaßen kann es in Ländern eingesetzt werden, in denen es keine ausgeprägte Gesundheitsinfrastruktur gibt. Das Testsystem kombiniert dabei die Zuverlässigkeit von PCR-Tests mit der einfachen Handhabung, wie sie von herkömmlichen Antigen-Schnelltests bekannt ist.
Im Rahmen der Finanzierungsrunde hat die NRW.BANK mehr als 600.000 Euro in das Start-up investiert. Daneben beteiligten sich auch neoteq ventures als Lead-Investor, Aquarius Invest GmbH, Meerkat Holding GmbH, Campus Capital sowie mehrere strategische Business Angels. Insgesamt sammelte das junge Unternehmen 3,3 Millionen Euro ein. Mit dem Geld wollen die Gründer einen Gen-Schnelltest im Hosentaschenformat zur Marktreife bringen, mit dem in kurzer Zeit zahlreiche Krankheitserreger erkannt werden können.
Die NRW.BANK begleitet Detechgene bereits seit dem Jahr 2021. Das Start-up nutzte schon kurz nach der Gründung eine Zuschussberatung und erhielt über die win NRW.BANK Business Angels Initiative Zugang zu privaten Wagniskapitalgebern. In der aktuellen Finanzierungsrunde hat die NRW.BANK einerseits ein bestehendes Wandeldarlehen aus dem Programm NRW.SeedCon in eine offene Beteiligung gewandelt und darüber hinaus über das Programm NRW.SeedCap weitere 400.000 Euro bereitgestellt.
„Wir freuen uns, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der NRW.BANK nach dem SeedCon- nun auch im Rahmen des SeedCap-Programms fortzuführen. Als verlässliche Partnerin mit großer Expertise und starkem Netzwerk ist sie für uns von zentraler Bedeutung – insbesondere für innovationsgetriebene Gründungsvorhaben“, sagt Dr. Reza Esmaillie, CEO und Co-Founder der Detechgene GmbH.
„Gründungen im Gesundheitsbereich brauchen nicht nur wissenschaftliche Exzellenz, sondern auch eine verlässliche Finanzierung“, sagt Johanna Antonie Tjaden-Schulte, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. „Ziel unserer Beteiligung ist, dass die Innovation von Detechgene den Weg aus dem Labor in die Gesundheitsversorgung findet – schnell, wirksam und zum Nutzen aller. Gleichzeitig stärken wir so den Life-Science-Standort Nordrhein-Westfalen.“
Start-ups gegen Plastikmüll
Während die Verhandlungen zu einem globalen Plastikabkommen ergebnislos bleiben, entwickeln Start-ups weltweit innovative Technologien gegen Plastikmüll. Wir stellen eine Auswahl davon vor.

Die jüngsten Verhandlungen in Genf über ein globales Plastikabkommen sind wieder ohne Ergebnis geblieben. Die mehr als 180 verhandelnden Nationen konnten sich nicht einigen. Seit mehr als 50 Jahren sind die Gefahren durch Plastikmüll bekannt – und doch wird immer mehr davon produziert. Jedes Jahr entstehen rund 460 Millionen Tonnen Plastik, weniger als 10 Prozent davon werden recycelt und über 30 Millionen Tonnen gelangen in die Ozeane.
Auf politischer Ebene zeichnet sich bislang keine Lösung ab, auf die man sich global einigen könnte. Neue Vorgaben wie die Pflicht zu fixierten Flaschendeckeln in der EU sorgen eher für Frust. „Seit Jahrzehnten reden wir über das Plastikproblem. Um es zu lösen braucht es technologische Ansätze“, sagt Dr. Carsten Gerhardt, Vorsitzender der gemeinnützigen Circular Valley Stiftung. Solche Ansätze liegen längst auf dem Tisch. „Start-ups aus aller Welt zeigen, dass Innovation schneller sein kann als Verhandlungen.“
Start-ups aus aller Welt arbeiten an Lösungen
Einige dieser Unternehmen hat der Circular Economy Accelerator der Circular Valley Stiftung bereits unterstützt. Das Start-up PROSERVATION etwa stellt Polsterverpackungen aus Nebenprodukten der Getreideindustrie her, BIOWEG ersetzt Mikroplastik durch Biomaterialien aus Lebensmittelabfällen und das Unternehmen Biomyc verwendet Myzel-Verbundwerkstoffe aus Pilzwurzeln und Pflanzen.
Daüber hinaus stellt NYUNGU AFRIKA Damenhygieneprodukte aus Ananasblatt- und Maisschalenfasern her, Midwest Composites nutzt Ernteabfälle für die Herstellung von Textilien und Vlastic bietet eine Alternative zu geschäumten Kunststoffen auf Flachsbasis.
Wenn Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, können sie durch Recycling ein zweites erhalten. Ecoplastile verwandelt Abfälle in langlebige Dachziegel, Gescol macht Bauplatten aus Schuhsohlen und Novoloop nutzt schwer zu recycelndes Polyethylen zur Produktion von thermoplastischen Hochleistungs-Polyurethanen.
Chemisches Recycling zerlegt Kunststoffe in molekulare Bausteine. Das Unternehmen CARBOLIQ verwendet ein katalytisches Niedertemperaturverfahren, um gemischte Kunststoffe in Öl umzuwandeln, das fossile Rohstoffe ersetzen kann; Radical Dot extrahiert Monomere, um sie erneut verwenden zu können.
Zu chemischem Recycling hat Circular Valley in diesem Jahr einen Informationsfilm veröffentlicht, der die Möglichkeiten dieser Methode erklärt und verdeutlicht.
Mio.-Finanzierung für Cybersecurity-Start-up RedMimicry
RedMimicry, 2023 von Alexander Rausch und Stefan Steinberg gegründet, ermöglicht es Unternehmen, ihre Cyberabwehr gegen realistische Bedrohungsszenarien zu testen.

RedMimicry, Anbieter einer Plattform zur realistischen Emulation komplexer Cyberattacken, gibt den erfolgreichen Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde bekannt. Unter Führung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) beteiligten sich zudem Capital Square aus Hamburg, die superangels aus München sowie bekannte Business Angels. Das Investment soll es RedMimicry ermöglichen, seine Technologie weiterzuentwickeln und den Vertrieb auszubauen.
Vorbereitung auf echte Angriffe
Viele Unternehmen testen ihre Verteidigungsfähigkeit nur punktuell und unter unrealistischen Bedingungen. So bleiben Schwachstellen in Prozessen, Technologie und Zusammenarbeit unentdeckt. Regulatorische Anforderungen wie DORA und NIS-2 fordern von Unternehmen umfassende und regelmäßige Tests der Sicherheitsmaßnahmen gegen aktuelle Angriffsketten. RedMimicry stellt wiederholbare Emulationen bereit, mit denen Unternehmen ihre Cyber-Abwehr gegen Bedrohungsszenarien wie Malware oder gezielte Angriffe in der Tiefe validieren können. Damit erhöhen Kunden nachhaltig ihre Sicherheit, während Kosten und Aufwand sinken.
Neben dem direkten Einsatz bei Kunden arbeitet RedMimicry mit einem wachsenden Partnernetzwerk, um Unternehmen jeder Größe bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsprozesse zu unterstützen.
Fokus auf spezifische Angriffsziele
Die frische Finanzierung soll die gezielte Weiterentwicklung der Produktplattform, insbesondere hinsichtlich spezifischer Bedrohungsszenarien wie Angriffe auf kritische Infrastrukturen (Operational Technology, OT) oder Finanzdienstleister ermöglichen. Zusätzlich investiert RedMimiry in das Vertriebsteam und den weiteren Aufbau des Partnernetzwerks.
Alexander Rausch, Gründer und CEO von RedMimicry: „Unsere Vision ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sich eigenständig und effektiv gegen zunehmend komplexe Cyberangriffe zu schützen. Mit der Unterstützung erfahrener Investoren können wir unsere Technologie entscheidend weiterentwickeln und unsere Marktposition deutlich ausbauen.”
Selbstständig machen als Foodtrucker
Was du wissen und beachten solltest, wenn du dich mit Streetfood bzw. einem Foodtruck selbständig machen willst.

Der Traum vom eigenen Business: sein eigener Chef sein, mit dem Foodtruck durch Deutschland kurven, die Klappe öffnen und die mit Liebe zubereiteten Speisen an die Gäste verkaufen. Klingt doch super! Mit einem Foodtruck zu gründen und ihn zu betreiben, ist jedoch gar nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Daher: Was du als Foodtruck-Gründer beachten solltest.
Zahlen und Fakten für Foodtruck-Gründer
Lange gab es keine Zahlen zur Beliebtheit und Führung von Imbisswägen. Die Ergebnisse der Studie „Foodtrucks in Deutschland – Marktbefragung von Craftplaces geben erstmals tiefere Einblicke in den Markt der Foodtrucks, die einen wesentlichen Anteil am Erfolg der mobilen Gastronomie haben. Die Studie zeigt, dass mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer arbeiten. Die restlichen 20 Prozent verfügen über zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.
Da Foodtrucks auf großen Events und Festivals immer beliebter sind, haben sie mittlerweile eine Vielzahl von Aufträgen, weshalb über 40 Prozent der Befragten einen Umsatz von bis zu 50.000 Euro verzeichnen. Bemerkenswert ist auch, dass immerhin fast vier Prozent der Foodtrucker mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an Umsatz generieren. Vor allem die hohen Investitionskosten am Beginn der Foodtruck-Gründung führen dazu, dass fast 40 Prozent der in der Studie Befragten keinen Gewinn erwirtschaften.
Zu den hohen Investitionskosten am Beginn des eigenen Imbisswagens zählen:
- Umbau/Kauf des Gastrofahrzeugs,
- Ausstattung des Fahrzeugs,
- elektronische Geräte,
- Geld für Büro und Vorbereitungsküche.
Die Marktstudie zeigt auch, dass vor allem flexible Arbeitskräfte in der Streetfood-Branche arbeiten. Immerhin beziehen 30 Prozent der Befragten 75 Prozent ihrer Angestellten aus geringfügig bzw. in Teilzeit Angestellten. Personal auf Vollzeitbasis ist vor allem bei kleinen Unternehmen mit einem Truck die Ausnahme, denn die Mehrheit der Gründer arbeitet selbst im Imbisswagen mit.
Wohin geht die unternehmerische Tour der Foodtrucker? Bei dieser offenen Frage haben mehr als 43 Prozent der Befragten angegeben, dass sie einen weiteren Foodtruck planen. 14 Prozent wünschen sich Veränderungen in Form eines eigenen Ladens bzw. eines stationären Imbisses. Keine Veränderungen wünschen sich lediglich 13 Prozent der Teilnehmer und sind mit ihrem Business somit sehr zufrieden.
Vorabüberlegungen Foodtruck-Gründung
Um am Foodtruck-Markt erfolgreich zu sein, musst du zunächst wissen, welche Speisen du vertreiben möchtest. Soll gesundes Fastfood, Pizza, Burger oder Burritos verkauft werden? Da sich auch das Design des Wagens oftmals an den angebotenen Speisen orientiert, musst du dir bereits sehr früh darüber im Klaren sein, was du anbietest.
Ebenso essenziell ist es, die Region genau zu kennen, in der deine Speisen angeboten werden.
Dabei gilt es folgende Punkte zu klären:
- Beliebtheit regionaler Gerichte,
- Größe und Angebot der mobilen Gastronomie,
- Marktlücken der mobilen Gastronomie,
- Größe der Region,
- Preisniveau in der umliegenden Gegend,
- Anzahl und Spezifikation der Mitbewerber.
Businessplan für Foodtrucker
Es bietet sich immer an, einen Businessplan zu schreiben. Zum einen verschafft er dir einen detaillierten Einblick über die zukünftige Tätigkeit und deren Rentabilität. Zum anderen dient er dir als Instrument für spätere Finanzierungsrunden.
Folgende Fragen sollte dein Businessplan beantworten:
- Was ist der Kern des Geschäftsmodells, d.h., wie soll das Einkommen erzielt werden?
- Welches Problem löst es für den Markt?
- Wie sind die Marktchancen zu bewerten?
- Welche wesentlichen Schritte sind für die Erreichung der Ziele notwendig?
- Wodurch unterscheidet sich das Angebot von jenem des Wettbewerbs?
- Wie lässt sich der Kundenkreis beschreiben?
- Wie lässt sich mit der Geschäftsidee Geld verdienen?
- Wie werden Marketing und PR umgesetzt?
- Welche Person(en), welches Gründerteam stehen zur Verfügung?
- Welche Gewinne und Verluste sind in den ersten drei Jahren nach Gründung zu erwarten?
- Was sind die Stärken und Schwächen des Unternehmens?
- Welche Chancen und Risiken birgt der Markt?
- Welcher Kapitalbedarf resultiert aus der Planung und wie kann eine Finanzierung erfolgen?
(Quelle: gründerberater.de)
Wer sich mit einem Foodtruck selbständig machen will, kommt auch um das Thema Finanzierung nicht herum. Eigentlich solltest du dich schon während der Businessplanerstellung damit auseinandersetzen. Hierzu zählen im Detail die Umsatz- und Gewinnplanung, die Unternehmensfinanzierung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Feedback einholen und testen, testen, testen
Leider kann man nie mit Sicherheit abschätzen, ob das eigene Business ein Erfolg wird. Es ist jedoch mit Sicherheit von Vorteil, Speisen bereits vorab zu testen und Feedback einzuholen. Während dieser Zeit darfst du nicht vergessen, deine Tester auch auf den zukünftigen Imbisswagen aufmerksam zu machen, um gleich deinen Kundenstock aufzubauen. Ziel ist es also zu tesen, zu verfeinern und zu promoten.
Hier ist zu empfehlen:
- Feedback von Freunden und Verwandten: Dafür eignet sich besonders eine gemietete Location, in welche du so viele Gäste wie möglich zu einem Probeessen einlädst, inkl. Feedback in Form eines Gesprächs und/oder Fragebogens.
- Öffentliche Veranstaltung: Für den ersten öffentlichen Auftritt eignet sich nichts besser, als einen Foodwagen auf einem Street-Food-Festival zu mieten. Hier kannst du einerseits feststellen, ob dein Essen bei der Zielgruppe ankommt und ob du das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt hast. Außerdem sammelst du dabei hilfreiche Erfahrungen beim Arbeiten und Kochen auf engem Raum.
- Tipp: Über das Start-up Laden Ein kannst du dein Gastro- Konzept testen. Laden Ein ist ein Kölner Restaurant, in dem alle zwei Wochen potenzielle Gastro-Gründer ihre Speisen am Markt testen dürfen. Nicht nur die Karte wechselt alle zwei Wochen, sondern auch die Küche, das Personal und das Food-Konzept. Laden Ein eignet sich deshalb auch hervorragend dafür, sich bzw. seine Foodkonzept direkt am Markt auszuprobieren.
Behördengänge
Behördengänge sind bei einer Unternehmensgründung unabdingbar und meist der unangenehmste Teil der selbständigen Tätigkeit.
In der folgenden Checkliste bekommst du einen Überblick, welche To do’s bei welchem Amt bzw. welcher Stelle auf dich als Foodtruck-Gründer warten:
- Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen (Gewerbeamt),
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
- Polizeiliches Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz),
- Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK),
- Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung (Gesundheitsamt),
- Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt),
- Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt),
- Schanklizenz (Gewerbeamt),
- Gewerbeversicherung (private Versicherungsunternehmen),
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
- notwendige Gewerbeversicherungen (Private Versicherer),
- Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt).
Kauf des Foodtrucks
Wie bei jeder Unternehmensgründung muss auch im Foodtruck-Business im ersten Schritt Kapital investiert werden. Der größte einmalige Posten fällt auf den Kauf des Foodtrucks. Die Preisspanne ist hierbei sehr groß. Gebrauchte Trucks sind bereits für weniger als 10.000 Euro verfügbar, jedoch darf man sich von diesem Preis nicht blenden lassen. Denn die Umbauarbeiten fallen ordentlich ins Gewicht: Sonderanfertigungen, Lackierung, Stromgenerator, Design und Inventar können locker zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro kosten. Neue Foodtrucks mit eigenem Design sind in etwa um 120.000 Euro zu haben.
Hier stellt sich die Frage: Gebraucht- oder Neuwagen? Probiere bereits während der Testphase unterschiedliche Trucks und verschiedenes Inventar aus. Im besten Fall weißt du danach genau, womit du arbeiten kannst und möchtest.
Die Foodtruck-Ausstattung
Zu beachten ist bei der Einrichtung und Ausstattung deines Foodtrucks auf jeden Fall die Gewerbeordnung, denn auch hier müssen rechtlich einige Dinge erfüllt werden. Folgende Punkte werden in jedem Fall benötigt:
- rutschfester Fußboden,
- Edelstahltresen,
- Rückwandablage,
- Gasschrank für Flüssiggasanalge mit Außentür,
- Handwasser-Spülbecken-Kombination mit Armatur,
- Glas-Spritzschutz vor den Geräten,
- Kühlschrank oder Kombi-Kühlschrank (in etwa 140 Liter),
- Edelstahl-Dunstabzugshaube mit auswaschbarem Fettfilter, Regenhaube und Dachöffnung,
- Strom für Elektrogeräte,
- Wassertanks für Frisch-, und Abwasser,
- Stauraum für Lebensmittel, Arbeitskleidung,
- Kasse bzw. Kassenlösungen.
Quelle: imbisskult.de
Egal, ob du dich für einen Truck mit fertiger Innenausstattung entscheidest oder deinen Truck nach eigenen Wünschen designst. Das Wichtigste ist, dein Budget vernünftig zu planen. Du musst dich bei der Zusatzausstattung nicht sofort entscheiden, diese kannst du später budgetgerecht ergänzen. Und beachte: Da sich ein Foodtruck in der Regel auch von einem Ort zum nächsten bewegt, darf ein Wagen mit mehr Zuladung und mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht ohne einen eigenen Führerschein (C1) gelenkt werden. Diesen Führerschein hat nicht jeder.
Design und Marke
Das Erscheinungsbild deines Foodtrucks ist das A und O bei der Kundengewinnung. Dazu zählen Farbe, Schriften, Schilder, Beleuchtung und Bilder. Das Außendesign des Trucks spiegelt sich am besten auch im Inneren des Trucks wieder. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die Gesamtwahrnehmung des Kunden auch auf das Innenleben des Wagens fällt. Wartende Kunden blicken nicht gern auf leere, langweilige Wände im Truck. Hier kann man mit passender Beklebung nachhelfen. Dass du deinen Foodtruck sauber, ordentlich und hygienisch hältst, innen wie außen, sollte selbstverständlich sein.
Damit sich dein Imbisswagen auch im Gedächtnis deiner Kunden manifestiert, ist es sinnvoll, den Stil des Wagens auch auf deine Visitenkarten, Webseite und Social-Media-Kanäle zu bringen. In vielen Fällen macht ist es sinnvoll, ein eigenes Logo designen zu lassen, um dich von den anderen Foodtrucks abzuheben.
Marketing-Basics
Wie oben kurz beschrieben, ist es das Wichtigste, den eigenen Foodtruck bekannt zu machen. Besonders gut eignet sich eine Eintragung in eine Foodtruck-App. Dadurch werden potenzielle Kunden auf dein Business aufmerksam, wenn sich diese in der Nähe deines Verkaufsorts aufhalten. Genauso wichtig ist es mittlerweile, eine eigene Facebook-Seite aufzubauen und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen. Hier können Speisen gepostet und zukünftige Termine mit den Fans geteilt werden. Auch Instagram ist in vielen Fällen sinnvoll: Gern posten Kunden ihr Essen und verlinken auf dein Profil. Auch regelmäßige Postings von deinem Truck bei den verschiedensten Veranstaltungen und Bilder von den Speisen, die du anbietest, kommen bei der Instagram-Community gut an.
Fazit
Dieser Beitrag zeigt: Es gilt einiges zu beachten, wenn du dich mit einem Foodtruck selbständig machen willst. Die ersten Schritte kosten wie bei jeder Gründung oft etwas Überwindung, da vor allem zu Beginn viele Aspekte zu beachten und Behördengänge notwendig sind. Für den eigenen Traum zahlt es sich jedoch aus, diese anfänglichen Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen und bestmöglich zu meistern. Denn sobald du zum ersten Mal die Klappe deines eigenen Trucks öffnest und ordentlich Burger und Co. verkaufst, hat sich der Aufwand schon gelohnt und du kannst weiter an deiner rollenden Erfolgsstory arbeiten.
Die Autorin Kristin Köck ist Content Marketing Managerin bei dem Start-up ready2order.
Jetzt bewerben: 10. Münchener Digital Innovation Award
Der Münchener Digital Innovation Award geht in die zehnte Runde! Gesucht werden herausragende digitale Innovationen, die das Potenzial haben, unsere Zukunft aktiv mitzugestalten

Ob Start-up, mittelständisches Unternehmen, Konzern, Gründungsteam oder Einzelperson – teilnehmen kann jede Person mit einem zukunftsweisenden digitalen Projekt oder Konzept.
Der Award wird im Rahmen der DIGICON 2025 am 20. November 2025 in München verliehen – und das Publikum entscheidet über den Gewinn. Zuvor trifft eine hochkarätige Fachjury aus allen Einreichungen eine Vorauswahl und nominiert die 12 innovativsten Ideen für das große Finale.
Was wird gesucht?
Digitale Ideen, Produkte oder Projekte mit:
- hohem Innovationsgrad,
- klarem Kund*innennutzen und Marktpotenzial,
- konkreter Umsetzbarkeit,
- überzeugender fachlicher Kompetenz der Einreichenden.
Ablauf des Wettbewerbs
Bewerbungsschluss für den Münchener Digital Innovation Award: 8. September 2025
Jury-Auswahl: Bekanntgabe der 12 Finalist*innen am 26. September 2025
Finale: Präsentation der nominierten Projekte am 20. November 2025 auf der DIGICON 2025 im „Marktplatz der Innovationen“
Publikumsvoting: Vor Ort stimmt das Fachpublikum über den Gewinn ab
Warum mitmachen?
Finalist*innen erhalten:
- Einen eigenen Stand auf der DIGICON 2025 (inkl. 2 Freikarten)
- Sichtbarkeit beim Fachpublikum und in den Medien
- Die Chance auf den Publikumspreis
- Direktes Feedback, Networking und wertvolle Kontakte in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
Jetzt bewerben!
Einreichungen bitte bis 8. September 2025 an: award@digitaleweltconvention.de
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Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.
Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.
Einfachere Eignungsprüfung
Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.
Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.
Förderung von Innovationen
Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.
Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe
Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.
Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.
Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot
Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.
Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.
Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.
Alle Vergaben auf einem Portal
EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.
Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart