Marktanalyse für Start-ups

Autor: Ani Ambarzumjan, Pavel Deuble
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Workshop: Mit Daten zum Erfolg - Die Bedeutung der Marktanalyse für dein Start-up.

Ob du gründest oder dich bereits als bestehendes Start-up behauptest: Eine fundierte Marktanalyse ist dein Kompass, der dir den richtigen Weg weist und dich durch den Businessdschungel führt.

Was genau ist eine Marktanalyse?

Stehst du am Anfang deiner unternehmerischen Reise und denkst darüber nach, wie du deine Erfolgschancen maximieren kannst? Oder bist du bereits im Geschäft, möchtest neue Produkte einführen oder deine bestehenden Geschäftsmodelle anpassen? In beiden Fällen gilt die Marktanalyse als das Tool schlechthin, um deine unternehmerischen Ziele zu erreichen.

Bei einer strategischen Marktanalyse handelt es sich um eine Untersuchung des Zielmarkts, wobei Daten zur Marktgröße, zum Wettbewerb oder zu Kund*innengruppen untersucht werden. Auf Grundlage der Ergebnisse können schließlich fundierte unternehmerische Entscheidungen getroffen werden.

Mit einer Marktanalyse kannst du deine

  • Marktchancen besser erkennen: Eine Marktanalyse lässt dich erkennen, ob es spezielle Marktsegmente gibt, die noch nicht ausreichend bedient werden, oder ob eine Änderung im Verbraucher*innenverhalten vorliegt.
  • Wettbewerbsposition stärken: Sie unterstützt dich darin, dein Alleinstellungsmerkmal und Strategien zur Abgrenzung zu definieren.
  • Zielgruppenansprache verbessern: Mithilfe der Analyse kannst du deine Zielgruppenansprache optimieren und effektive Marketingstrategien entwickeln.
  • Ressourcen besser nutzen: Durch eine Analyse kannst du Ressourcen effizienter einsetzen und dich auf rentablere Geschäftsaktivitäten bzw. Produkte fokussieren.
  • Risiken verringern: Es werden Herausforderungen sichtbar, sodass sich auf dieser Grundlage Möglichkeiten zur Risikominderung ableiten lassen.
  • Geldgeber*innen überzeugen: Eine fundierte Marktanalyse gibt Geldgeber*innen und Investor*innen Aufschluss darüber, wie tragfähig ein Konzept ist und ob es sich lohnt, in diese Geschäftsidee zu investieren.

Marktforschung vs. Marktanalyse

Häufig werden die beiden Begriffe synonym verwendet, doch liegen ihnen verschiedene Ansätze zugrunde. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass eine Marktforschung dauerhaft und regelmäßig ausgeführt wird, wohingegen eine Marktana­lyse einen Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt untersucht.

Zudem werden bei einer Marktforschung allgemeine Marktentwicklungen und Faktoren beobachtet. Eine Marktanalyse geht mehr ins Detail, untersucht einen speziellen Bereich und konkrete Fragen. Die Methoden der Untersuchung sind in beiden Fällen jedoch ähnlich.

Die fünf Inhaltsdimensionen der Marktanalyse

Ausgehend von den zuvor genannten Zielen, lassen sich die grundlegenden Inhalte der Analyse und Methoden der Untersuchung ableiten:

1. Beschreibung und Segmentierung des Zielmarkts

Zu Beginn der Analyse solltest du deinen Markt definieren und dich so klar wie möglich von anderen Teilmärkten abgrenzen. Wichtig ist, dir zu überlegen, wer deine Zielkund*innen sind. In der Marktsegmentierung wird der Zielmarkt abhängig von bestimmten gemeinsamen Kriterien weiter in Untergruppen eingeteilt. Die Merkmale können hierbei unterschiedlicher Natur sein:

  • soziodemografische Merkmale z.B. Geschlecht, Einkommen, Bildungsniveau;
  • preisbezogene Merkmale z.B. Bevorzugung von Produkten im höheren, mittleren oder niedrigen Preissegment, Reaktion auf Preisänderungen;
  • psychografische Merkmale z.B. Lebensweise, Werte, Einstellungen;
  • Geografische Merkmale z.B. Einteilung in Regionen, Länder, Städte.

Sobald du deinen Zielmarkt segmentiert hast, kannst du anschließend Kundenprofile erstellen.

2. Marktgröße und -entwicklung

In diesem Teil geht es darum, den Umsatz bzw. die tatsächliche Absatzmenge eines Produkts oder einer Dienstleistung zu ermitteln. Wichtig ist, dass möglichst aktuelle Zahlen verwendet werden, die nicht älter als ein Jahr sind und idealerweise aus dem gleichen Quartal stammen. Im besten Fall wird zudem die Entwicklung der vergangenen fünf Jahre dargestellt.

Auf Basis dieser Angaben lässt sich die Attraktivität des Markts ableiten und es können mögliche Schlüsse in Bezug auf die zukünftige Entwicklung des Markts gezogen werden. Grundsätzlich gilt es, in diesem Abschnitt folgende Fragen zu klären:

  • Gibt es wirklich einen Markt für deine Leistungen und Produkte?
  • Verzeichnet der Markt ein Wachstum oder ist er rückläufig?
  • Was sind die entscheidenden Faktoren für das Wachstum bzw. die Schrumpfung?

So kannst du beispielweise aufzeigen, ob die Veränderung in der Marktgröße entweder auf eine Zunahme der Anzahl verkaufter Produkte oder auf Preiserhöhungen zurückzuführen ist. Darüber hinaus sollten exogene Faktoren berücksichtigt werden. Damit sind unter anderem Abhängigkeiten von der Gesetzgebung, der Konjunktur oder von staatlicher Seite gemeint.

3. Konkurrenzanalyse

Zur Analyse der eigenen Wettbewerbsfähigkeit ist es unerlässlich, dass du dich kontinuierlich mit allen relevanten Geschäftsaspekten, Stärken und Schwächen der Konkurrenz auseinandersetzt. Der US-amerikanische Ökonom und Universitätsprofessor Michael E. Porter definiert hierbei in seinem Fünf-Kräfte-Modell grund­legende Wettbewerbskräfte, die Einfluss auf die Wettbewerbsintensität einer Branche nehmen. Diese sind:

  • Rivalität unter den bestehenden Mitstreiter*innen: Damit sind die Konkurrenzsituation und die Intensität des Wettbewerbs zwischen den bestehenden Unternehmen in einer Branche gemeint. Wer ist Marktführer*in? Wie hart ist der Wettbewerb?
  • Verhandlungsmacht der Lieferant*innen: Mit Lieferant*innen sind alle Quellen gemeint, die du zur Erbringung deiner Leistung benötigst. Gibt es nur wenige Lieferant*innen in einer Branche, ist deren Verhandlungsmacht besonders groß. Wie viele mögliche Lieferant*innen sind vorhanden? Wie kannst du z.B. auf Preiserhöhungen reagieren?
  • Verhandlungsmacht der Kund*innen: Ohne Kund*innen hast du keinen Erfolg. Daher ist es wichtig zu verstehen, wie die Kund*innensituation aussieht. Wie groß ist das Kund*innenpotenzial? Wie entwickelt sich die Nachfrage bei Preisänderungen?
  • Bedrohung durch Ersatzprodukte/-dienstleistungen: Wenn starke Ersatzprodukte oder -dienstleistungen existieren, kann dies maßgebliche Auswirkungen auf deine Wettbewerbsposition haben. Welche Ersatzangebote gibt es? Inwieweit können sie den Vertrieb deines Produkts beeinflussen?
  • Bedrohung durch potenzielle neue Mitstreiter*innen: Der Wettbewerbsdruck ist umso höher, je einfacher es für neue Anbieter*innen ist, in den Markt einzutreten. Wie hoch sind die Markteintrittsbarrieren für mögliche neue Mitstreiter*innen?

4. Kund*innenbranchen

Zahlende Kund*innen sind dein größter Erfolgsfaktor. Durch die Analyse der Kund*innenbranchen kannst du herausfinden, welcher Bereich am attraktivsten für dein Vorhaben ist und wo die höchsten Absätze auf dem definierten Zielmarkt erwirtschaftet werden. Anhand von Absatzgesichtspunkten erfolgt zudem die Analyse der Struktur und Attraktivität der Kund*innenbranchen. Damit kannst du Zielgruppen definieren und die Kund*innenanforderungen näher untersuchen.

Das wohl bekannteste Tool zur konkreten Definition von Zielkund*innen ist die Erstellung von Personas. Darunter versteht man fiktive Charakterprofile. In Form von Steckbriefen werden Kund*innen mit Merkmalen abgebildet – inklusive Name, Wohnort, Ausbildung, Hobbys, Einstellungen etc. Am besten lassen sich solche Profile in Kombination mit sogenannten Sinus-Milieus erörtern. Sie stellen eine Methode der sozialwissenschaftlichen Zielgruppenforschung dar, wobei Bevölkerungsgruppen anhand ihrer sozialen Zugehörigkeit (Unter-, Mittel- oder Oberschicht), Werte und Lebensstile unterteilt werden. Fest steht: Je intensiver du dich mit deinen Zielkund*innen beschäftigst, desto zielgerichteter kannst du deine Ansprache in Form von Marketingmaßnahmen gestalten und Kund*innen gewinnen.

5. Potenzialanalyse

Zu guter Letzt gilt es herauszufinden, welches Potenzial in der Branche steckt. Ausgehend von den zuvor gewonnenen Erkenntnissen kannst du ableiten, wie erfolgreich dein Produkt sein wird. Dabei sollten folgende Fragen berücksichtigt werden:

  • Welche Chancen bzw. Hürden gibt es auf dem Markt?
  • Wie sehen die zukünftigen Marktentwicklungen aus?
  • Wie positioniere ich mich im Wettbewerbsumfeld?
  • Welchen Marktanteil kann ich erzielen und wie hoch ist das Umsatzpotenzial?

In diesem Zusammenhang sollten auch externe Faktoren berücksichtigt werden: Entwicklungen und Trends, die den Markt beeinflussen könnten, die Anfälligkeit gegenüber der Wirtschaftslage etc. Aus diesen Ergebnissen kannst du ableiten, welche Produkt- bzw. Dienstleistungseigenschaften benötigt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit künftig sicherzustellen.

Tipp: Als nützlich und vorteilhaft im Rahmen der Marktanalyse erweist sich eine SWOT-Analyse. Die Abkürzung steht für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Gelegenheiten) und Threats (Bedrohungen). Dabei werden die internen Stärken und Schwächen des Unternehmens den externen Chancen und Risiken aus dem Markt gegenübergestellt und der Handlungsspielraum des eigenen Unternehmens in Bezug auf die Konkurrenzsituation analysiert. Mehr dazu online unter https://www.starting-up.de/gruenden/businessplan/swot-analyse.html.

So findest du relevante Quellen

Ohne fundierte Informationen kannst du mit keiner Marktanalyse starten. Bei der Datensammlung wird zwischen der Primär- und Sekundärforschung unterschieden. Bei Primärquellen handelt es sich um Daten, die neu gewonnen werden. Dies geschieht durch:

  • Befragungen, die persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen;
  • Beobachtungen, wobei Forschende Verhaltensweisen – seien es digitale oder physische – von Kund*innen oder Mitstreiter*innen näher unter die Lupe nehmen;
  • Panelforschung, bei der eine Personengruppe über einen gewissen Zeitraum hinweg wiederholt befragt wird;
  • Experimente wie Labor- oder Warentests.

Bei der Sekundärforschung wird auf bereits vorhandene interne oder externe Daten zurückgegriffen – quasi Datenrecycling betrieben. Bei der Beschaffung der Informationen hast du weitreichende Möglichkeiten und Anlaufstellen. Zu diesen zählen:

  • Betriebseigene Daten;
  • Berichte von staatlichen Stellen;
  • Fachzeitschriften;
  • Geschäftsberichte von Mitstreiter*innen;
  • Branchenbriefe und -berichte von Verbänden;
  • Markforschungsinstitute;
  • Forschungsdatenbanken von Universitäten und Instituten;
  • Online-Datenplattformen wie Statista.

Bei der Datenerhebung durch Primärforschung kannst du spezifisch an deine Probleme und Fragen angepasste Informationen erhalten, allerdings erfordert die Methode Fachwissen, ist aufwendig und nicht selten kostspielig. Sekundärforschung spart oft mehr Zeit, da keine aufwendigen Vorbereitungen und Analysen erfolgen müssen. Die gewonnen Daten sind jedoch weniger exklusiv.

Fünf Do’s und Don’ts für die Analyse

  • Gründlich recherchieren ist das A und O: Investiere daher ausreichend Zeit in deine Recherche und binde unterschiedliche Quellen und Perspektiven mit ein. Führe Interviews durch, nutze diverse externe Quellen, erläutere zudem negative Entwicklungen und Prognosen. Nur so kannst du ein umfassendes Bild der Gesamtlage erhalten.
  • Unterschätze nicht die Konkurrenz: Aussagen wie „Wir haben keine Konkurrenz!“ erweisen sich nur in Ausnahmefällen als wahr.  Führe daher eine ordentliche Konkurrenz­analyse durch, behalte deine Mitstreiter*innen gut im Auge, erörtere ihr Vorgehen, ihre Stärken und ihre Schwächen. Daraus kannst du schließlich Strategien ableiten, die dich von bestehenden Unternehmen unterscheiden und Wettbewerbsvorteile erhalten.
  • Setze auf Online-Tools und digitale Technologien: Online findest du eine Handvoll Anwendungen, die dir beim Sammeln von wichtigen Informationen effizient weiterhelfen. Tools wie Google Analytics, Semrush oder Ahrefs unterstützen dich bei der Analyse der Konkurrenzsituation, ihrer Onlinepräsenz oder des Nutzungsverhaltens.
  • Nicht nur harte Fakten einbinden: Natürlich sind Zahlen grundlegender Teil deiner Analyse, dennoch solltest du auch weiche Faktoren bei deiner Untersuchung berücksichtigen. Damit sind Kund*innenfeedbacks, persönliche Erfahrungen und Meinungen gemeint. Diese können wichtige Einblicke in Bezug auf die Zielgruppen und deren Wünsche liefern.
  • Aktualität beachten: Vermeide es, Daten aufzunehmen, die zu alt sind. Ein Rahmen von drei Jahren ist akzeptabel, jedoch sollten möglichst aktuelle Informationen beigefügt werden. Der Markt ist zudem nicht statisch und daher ständigen Änderungen unterworfen. Eine regelmäßige Anpassung der gesammelten Daten ist daher sinnvoll, um die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

Fazit

Mit einer fundierten Marktanalyse erhältst du allerhand Informationen, die dir im Rahmen deiner Gründung oder bedeutender Unternehmensentscheidungen eine wertvolle Stütze sind und dich durch vielfältige Herausforderungen des Markts navigieren.

Vor allem Gründer*innen wird empfohlen, ein Konzept zu erstellen, das alle Geschäftsaktivitäten inklusive der Erkenntnisse aus der Marktanalyse umfassend erläutert. Dieses gilt neben dem Zahlenteil als das Herzstück des Businessplans, mit dem du einerseits potenzielle Geldgeber*innen überzeugen kannst. Andererseits dient dir das Konzept als Landkarte, die dich zum unternehmerischen Erfolg führen kann.

Die Autor*innen Ani Ambarzumjan und Pavel Deuble sind bei Unternehmenswerk tätig. Herr Deuble ist Inhaber und Senior Consultant, Frau Ambarzumjan Beraterin. Unternehmenswerk bietet Gründer*innen, Start-ups und Bestands­unternehmen Unterstützung bei der Businessplanerstellung, bei Finanzierungen sowie bei der Beantragung von Zuschüssen und Fördermitteln.

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EU KI-Gesetz wird scharf gestellt

Diese Strafen für KI-Verstöße drohen ab dem 2. August 2025 – was Personalverantwortliche und Arbeitnehmende jetzt wissen und beachten müssen.

Das KI-Gesetz der Europäischen Union, die weltweit erste umfassende KI-Verordnung, erreicht am 2. August 2025 einen entscheidenden Meilenstein. Ab diesem Stichtag gelten für Unternehmen, Behörden und KI-Anbieter*innen in der EU zahlreiche zentrale Verpflichtungen, bei deren Nichteinhaltung Strafmaßnahmen eingeleitet und verhängt werden können. Was das für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden bedeutet, erfährst du hier.

Der AI Act, der am 2. Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist, schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) in der EU. Zwar werden viele Regelungen erst 2026 wirksam, doch bereits am 2. August 2025 beginnt eine neue Phase, die sich auf drei Bereiche fokussiert:

  • Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung
  • Verpflichtungen für allgemeine General-Purpose-AI-Modelle (GPAI)
  • Aufbau von Aufsicht und Governance auf nationaler und europäischer Ebene

Strafen bis zu 35 Millionen Euro

Seit dem 2. Februar dieses Jahres sind KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken verboten. Ab dem 2. August 2025 können zusätzlich nun Geldbußen für Verstöße gegen bereits bestehende Verpflichtungen verhängt werden, die bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres gesamten Jahresumsatzes betragen können. Unternehmen müssen dazu beispielsweise sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über KI-Kenntnisse verfügen. Die Europäische Union erwartet von ihren Mitgliedstaaten, dass sie eigene wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafmaßnahmen festlegen. Dabei sollen die besonderen Umstände von KMUs und Start-ups berücksichtigt werden, um deren wirtschaftliche Lebensfähigkeit nicht zu gefährden.

Neue Verpflichtungen für Anbieter*innen von GPAI-Modellen

GPAI-Modelle, die ab dem 2. August 2025 in der Europäischen Union vermarktet werden, unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen. Das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz hat dazu am 10. Juli 2025 die endgültige Fassung der Verhaltenskodizes veröffentlicht. Anbieter*innen solcher GPAI-Modelle müssen unter anderem technische Dokumentationen erstellen, Urheberrechte beachten und Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten sicherstellen.

GPAI-Modelle sind KI-Systeme mit besonders breitem Einsatzspektrum und sind darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Sie werden mit riesigen Datenmengen trainiert und sind entsprechend vielseitig einsetzbar. Das bekannteste Beispiel sind große Sprachmodelle (Large Language Models, LLM), etwa das generative Sprachmodell GPT-4o, das in ChatGPT integriert ist. Für GPAI-Modelle, die bereits vor dem 2. August 2025 in der Europäischen Union auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfirst bis zum 2. August 2027.

Aufsicht und Governance

Die KI-Verordnung schafft einen Rahmen mit Durchführungs- und Durchsetzungsbefugnissen auf zwei Ebenen.

Auf nationaler Ebene muss jeder EU-Mitgliedstaat bis zum 2. August 2025 mindestens eine Marktüberwachungsbehörde sowie eine notifizierende Behörde benennen. Erstere ist für die Überwachung von KI-Systemen zuständig, letztere für die Notifizierung unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen. Die Mitgliedstaaten müssen bis dem Stichtag Informationen zu den nationalen Behörden und deren Kontaktdaten veröffentlichen.

Auf EU-Ebene koordinieren das Europäische Amt für KI und der Europäische KI-Ausschuss die Aufsicht. Zusätzlich werden ein Beratungsforum und ein wissenschaftlicher Ausschuss aus unabhängigen Experten eingerichtet.

Was bedeutet das für Personalabteilungen und Arbeitnehmende?

Das KI-Gesetz hat direkte Auswirkungen darauf, wie KI in den Bereichen Rekrutierung, Performance-Management, Personalanalyse und Mitarbeitenden-Monitoring eingesetzt wird. Personalverantwortliche müssen sicherstellen, dass KI-Tools in diesen Bereichen transparent, fair und konform sind.

  • Fairness und Antidiskriminierung: KI-Systeme, die bei Einstellungs- oder Beförderungsentscheidungen eingesetzt werden, müssen nachvollziehbar und frei von Bias sein. Personalabteilungen sollten ihre Tools und Anbieter*innen regelmäßig überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
  • Vertrauen und Transparenz: Mitarbeitende erhalten einen besseren Einblick, wie KI-Systeme ihre Arbeit beeinflussen, zum Beispiel bei der Einsatzplanung, Leistungsbewertung oder bei der Arbeitssicherheit. Personalabteilung können Vertrauen schaffen, indem sie offen kommunizieren, wie KI eingesetzt wird und wie die Daten der Mitarbeitenden geschützt werden.
  • Verantwortlichkeit von Drittanbieter*innen: Werden KI-Tools von Drittanbieter*innen genutzt, müssen Personalabteilungen sicherstellen, dass diese Anbieter*innen die Anforderungen an Transparenz und Dokumentation erfüllen. Verträge und Beschaffungsprozesse sollten entsprechend angepasst werden.
  • Training und Change Management: Mit stärkeren Regulierungen von KI wird die Personalabteilung eine Schlüsselrolle bei der Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden übernehmen. Ziel ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit KI zu fördern und ethische Standards in der Unternehmenskultur zu verankern.

Fazit

Anbieter*innen von GPAI-Modellen, die bereits vor dem 2. August 2025 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. August 2027 Zeit, die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen. Weitere Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko werden 2026 und 2027 folgen. Dieser Meilenstein spiegelt das Bestreben der EU wider, Innovationen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass KI sicher, transparent und mit den europäischen Werten im Einklang steht. Damit rückt die Personalabteilung in den Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Einführung von KI am Arbeitsplatz.

Der Autor Tom Saeys ist Chief Operations Officer bei SD Worx, einem international tätigen Dienstleistungsunternehmen im HR-Bereich.

Gründer*in der Woche: Kiosk Scout – Automatenlandschaft digital vernetzen

Andreas Schubert ist ein erfahrener Unternehmer und Versicherungsmakler. Im Juni 2025 gründete er im Alter von 61 Jahren die Plattform Kiosk Scout. Mehr dazu und zum Gründen mit 60plus erfahrt ihr im Interview mit Andreas.

Was hat dich dazu motiviert, im Alter von 61 Jahren ein Start-up zu gründen, und welche Erfahrungen aus deinem bisherigen Berufsleben haben dich dabei besonders inspiriert?

Mich hat schon immer die Frage bewegt, wie man Versorgung im Alltag einfach und verlässlich organisieren kann. Als Versicherungsexperte und Unternehmer habe ich gelernt, Chancen zu erkennen, wenn andere vor allem Probleme sehen. Die Idee zu Kiosk Scout kam aus einer Mischung aus persönlicher Beobachtung – wie sehr Automaten mittlerweile Teil unseres Lebens geworden sind – und dem Wunsch, meine Erfahrung im Bereich Kommunikation und Netzwerke in ein zukunftsgerichtetes Projekt einzubringen. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung habe ich gelernt: Krisen sind Chancen, wenn man bereit ist, Neues zu wagen.

Spielt für dich das Alter somit keine wirkliche Rolle als Gründer?

Nein – im Gegenteil. Mit 60plus bringt man Gelassenheit, Erfahrung und ein Netzwerk mit, das vielen Jüngeren fehlt. Ich sehe mein Alter nicht als Hürde, sondern als Vorteil. Ich weiß, was ich kann, was ich nicht mehr will, und wo ich meine Energie am besten einsetze. Gründergeist hat nichts mit Geburtsjahr zu tun, sondern mit Haltung.

Nun zu Kiosk Scout: Kannst du uns mehr über die Idee erzählen? Was war der Auslöser für die Gründung der Plattform?

Ich habe während meiner Reisen mit dem Wohnmobil festgestellt, wie oft Automaten in Deutschland Versorgungslücken schließen – ob Snacks, Getränke, Blumen oder Bücher. Gleichzeitig gibt es keine zentrale Plattform, die diese Automaten sichtbar macht, sie vernetzt und auch Aufstellern Mehrwert bietet. Daraus ist die Idee entstanden: Kiosk Scout als digitale Brücke zwischen Menschen, die Automaten nutzen, und Unternehmen, die Automaten betreiben.

Wie hast du dann den Markt für Kioske und ähnliche Dienstleistungen analysiert, und welche Trends hast du dabei festgestellt?

Wir haben uns intensiv mit dem Vending-Markt beschäftigt und schnell erkannt: Automaten sind nicht mehr nur Snackspender, sondern entwickeln sich zu echten Mini-Nahversorgern. Trends wie bargeldloses Bezahlen, nachhaltige Produkte, regionale Versorgung und die steigende Bedeutung von 24/7-Zugänglichkeit treiben den Markt. Gleichzeitig fehlt vielen Betreibern die digitale Sichtbarkeit. Genau da setzt Kiosk Scout an.

Welche Herausforderungen hast du bei der Gründung und dem Aufbau von Kiosk Scout erlebt und wie hast du diese gemeistert?

Die größte Herausforderung war, ein neues Thema mit wenig Vorbildern am Markt zu entwickeln. Viele Hersteller und Aufsteller waren anfangs zurückhaltend. Hier hat mir meine Erfahrung geholfen: dranbleiben, Gespräche führen, Vertrauen aufbauen. Dazu kam natürlich das Thema Finanzierung – das lösen wir durch kreative Modelle wie Vorzugsaktien, mit denen wir Investoren und Community beteiligen, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben.

Wer ist die Zielgruppe bzw. sind die Zielgruppen von Kiosk Scout, und welchen konkreten Nutzen bietet ihnen deine Plattform?

Wir haben zwei Zielgruppen: Zum einen Endverbraucher, die über unsere App Automaten in ihrer Nähe finden können – transparent, schnell, verlässlich. Zum anderen Aufsteller, Hersteller und Dienstleister, die ihre Standorte sichtbar machen, neue Märkte erschließen und über unsere Analysen bessere Entscheidungen treffen können. Kiosk Scout bringt also Anbieter und Nutzer auf einer Plattform zusammen.

Du verbindest also letztlich Technik mit Alltagsnutzen – welche Automaten lassen sich über die App aktuell wo finden und welche Infos erhält man durch die Suche?

Über die App findet man klassische Snack- und Getränkeautomaten, aber auch immer mehr besondere Standorte – etwa Blumen-, Buch- oder Spielzeugautomaten. Nutzer sehen Standort, Öffnungszeiten, Bezahlmöglichkeiten und können Automaten bewerten oder neue melden. Für Betreiber bedeutet das: mehr Sichtbarkeit, für Nutzer: echte Orientierung.

Welche Pläne hast du für die Zukunft von Kiosk Scout? Gibt es bestimmte Funktionen oder Erweiterungen, die du in naher Zukunft einführen möchtest?

Ja – wir denken deutlich größer. Mit Scoti24 bauen wir ein eigenes Marken-Netzwerk von Automaten auf, das europaweit skalierbar ist. Parallel entwickeln wir mit „Scoti OS/Core“ eine eigene Softwarelösung für Telemetrie und Standortmanagement. Und mit der geplanten Kiosk Scout AG wollen wir Investoren, Community und Partner aktiv am Wachstum beteiligen. Unser Ziel: Automaten nicht nur sichtbar machen, sondern als festen Bestandteil moderner Nahversorgung etablieren.

Und last but not least: Welche Ratschläge willst du anderen geben, die darüber nachdenken, mit 50-/60plus ein eigenes Unternehmen zu gründen?

Mein Rat: Lasst euch nicht von der Zahl im Pass abschrecken. Mit 50plus oder 60plus habt ihr genau das, was viele Start-ups brauchen Lebenserfahrung, Ausdauer und Netzwerke. Wichtig ist, ein Projekt zu wählen, das euch begeistert, und Menschen um euch zu versammeln, die eure Stärken ergänzen. Man ist nie zu alt, um Gründer zu sein – aber man ist zu alt, um Chancen vorbeiziehen zu lassen.

Andreas, danke für deine Insights

Hier geht's zu Kiosk Scout

Das Interview führte Hans Luthardt

Influencer-Marketing: Sozialabgaben und Steuerfallen

Was Influencer*innen und Auftraggebende bei ihrer Zusammenarbeit steuerrechtlich wissen und beachten sollten.

Die Reichweite von Influencer*innen und ihr Einfluss auf die Follower*innen machen sie zu einem begehrten Teil von Marketingkampagnen und Produktplatzierungen von Unternehmen. Doch die Zusammenarbeit birgt nicht nur Fallstricke für die Influencer*innen selbst, sondern auch für Auftraggebende. Das gilt gerade auch im Hinblick auf die Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK). Was es dabei zu beachten gibt, erklärt Rechtsanwältin Nicole Golomb bei Ecovis in Regensburg.

Influencer*innen sind heute feste Größen in Werbekampagnen, bei denen teils große Summen fließen. Wie zuletzt die Fälle in Nordrhein-Westfalen und mittlerweile auch in den anderen Bundesländern zeigen, können die steuerlichen Folgen gravierend sein: Dort prüfen Ermittler*innen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein mögliches Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro, das Influencer*innen nicht erklärt haben sollen. Neben unklaren Einnahmen aus Klickvergütungen, Werbedeals oder Abo-Zahlungen rücken damit auch die Pflichten von Unternehmen stärker in den Fokus, etwa wann sie die Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) für die Zusammenarbeit mit Influencer*innen zahlen müssen.

Wann Unternehmen die KSA zahlen müssen

Die KSK verschafft selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ähnlichen Bedingungen, wie sie Arbeitnehmende haben. Viele Unternehmen außerhalb der klassischen Medien- und Kreativbranche sind überrascht, dass auch sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, wenn sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Influencer oder andere Kreative beauftragen.

Unternehmen müssen die KSA leisten, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen vergeben (Paragraph 24 Absatz 1 und Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG). Dazu gehören einerseits klassische Verwerter wie Verlage, Fernsehsender oder Galerien. Andererseits trifft die Pflicht auch Unternehmen, die für ihre eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit externe Kreative beauftragen. Sobald Firmen Influencer*innen beauftragen, bewegen sie sich in einem Bereich, den sie gar nicht als abgabepflichtig wahrnehmen.

Für das Auftragsvolumen gelten Bagatellgrenzen, die jedoch nicht für klassische Verwerter gilt:

  • bis Ende 2025: 700 Euro pro Kalenderjahr,
  • ab 2026: 1.000 Euro pro Kalenderjahr geplant.
  • Unterhalb dieser Schwellen entfällt die KSA.

Wann Influencer*innen abgabepflichtig werden

Als abgabepflichtig gelten Leistungen von selbständigen Künstler*innen oder Publizist*innen, wenn natürliche Personen oder Personengesellschaften sie erbracht haben. Arbeiten juristischer Personen, etwa von einer GmbH, oder von Gesellschaften wie einer GmbH & Co. KG oder einer Offenen Handelsgesellschaft lösen dagegen keine KSA aus.

Influencer*innen lassen sich durchaus als Künstler*innen einstufen, wenn sie Videos, Fotos oder Podcasts mit eigener kreativer Gestaltung produzieren. Bereits ein geringer künstlerischer Charakter kann genügen, um die Abgabepflicht zu begründen. Keine Abgabe fällt dagegen an, wenn ein(e) Influencer*in lediglich ein Produkt empfiehlt oder verlinkt, ohne eine eigenständige kreative Leistung zu erbringen.

Grauzonen und Risiken

In der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten – etwa bei stilistisch aufwendig gestalteten Produktpräsentationen. Im Zweifel nimmt die KSK eine eigene Bewertung vor, die auch rückwirkend erfolgen kann. Das führt nicht selten zu erheblichen Nachforderungen.

Muss ein Unternehmen die Abgabe leisten, kommen weitere Pflichten hinzu, die so im KSVG geregelt sind:

  • umfassende Auskunfts- und Vorlagepflichten (Paragraph 29),
  • Meldung aller an selbständige Künstler*innen gezahlten Entgelte (Paragraph 27),
  • Auszeichnungspflichten (Paragraph 28)
  • Vorauszahlungspflichten (Paragraph 27 Absatz 2)

Beratung zahlt sich aus

Die Beauftragung von Influencer*innen kann also weitreichende Konsequenzen haben. Influencer-Marketing wird zunehmend wichtiger, doch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind in vielen Unternehmen nicht ausreichend bekannt. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

Minijob und Midijob: Was sind die Vor- und Nachteile?

Minijobs gelten als besonders einfache Beschäftigungsform – doch auch Midijobs bieten bei flexiblem Personalbedarf Vorteile. Die Ecovis-Expert*innen Evelyn Karstädt und Andreas Islinger erklären die Unterschiede und nennen Vor- und Nachteile beider Modelle für Unternehmen und Beschäftigte.

Bei Minijobs liegt die aktuelle Verdienstgrenze seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro im Monat, also bei insgesamt 6.672 Euro im Jahr. Wann, wie oft und wie lange ein Mitarbeitender arbeitet, spielt dabei keine Rolle und lässt sich flexibel gestalten, solange der Arbeitgeber den Mindestlohn einhält.

Minijobs sind mit Ausnahme der Rentenversicherung nicht sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber leistet einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent, der Arbeitnehmende trägt die Differenz zum regulären Beitragssatz von aktuell 3,6 Prozent. Zusätzlich zahlen Arbeitgeber pauschal 13 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen, wenn der Arbeitnehmende gesetzlich krankenversichert ist. Nachteil für Arbeitnehmende: Der Minijob begründet keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Arbeitslohn aus dem Minijob pauschal mit zwei Prozent zu versteuern. „Minijobs sind gerade für Unternehmen, die bei Arbeitsspitzen Personal flexibel einsetzen müssen, im Niedriglohnbereich attraktiv. Sie profitieren von geringen Lohnkosten, führen aber zu einem höheren administrativen Aufwand“, sagt Ecovis-Steuerberater und Rentenberater Andreas Islinger in München.

Wie attraktiv sind Minijobs für Arbeitnehmende? Islinger sagt: „Ein Minijob kann günstig erscheinen. Es fehlt jedoch der volle Versicherungsschutz, insbesondere mit Blick auf die nur eingeschränkten Rentenansprüche bei einem fehlenden Eigenbeitrag.“ Und: Bei mehreren Minijobs sind die Verdienste zusammenzurechnen. Überschreitet der/die Arbeitnehmer*in die Grenze, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Daher müssen sich Arbeitgebende von dem/der Arbeitnehmenden bestätigen lassen, ob weitere Beschäftigungen vorliegen. Zudem sind für Minijobs Stundenaufzeichnungen zu führen. Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit sind zeitnah aufzuzeichnen.

Midijob – günstiger Schutz mit voller Leistung

Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob aufhört: ab 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlichem Verdienst. „Gerade bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften finden sich oft Midijobs“, sagt Evelyn Karstädt, Steuerberaterin bei Ecovis in Ahlbeck. Der Übergangsbereich gilt verpflichtend: „Ein Verzicht wie früher ist nicht möglich. Bei schwankender Vergütung, etwa aufgrund von flexiblem Einsatz der Beschäftigten oder auch Prämien und Provisionszahlungen, müssen Unternehmen eine valide Prognose machen“, erklärt Islinger. Im Unternehmensalltag schwankt der Bedarf an Arbeitskräften häufig, etwa in der Gastronomie. „Eine genaue Steuerung der Verdienstgrenzen ist für viele Betriebe daher kaum machbar“, sagt Karstädt. Damit bei Überschreitung der Minijob-Grenze nicht gleich die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, hat der Gesetzgeber für eine gleitende Anpassung der Beiträge gesorgt. „Mit steigender Vergütung steigen also auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmenden.“

Früher führten die reduzierten Beiträge zu niedrigeren Rentenansprüchen. Doch seit 2019 wird der volle Verdienst bei der Rente berücksichtigt – auch wenn der Arbeitnehmerbeitrag geringer ausfällt. „Für Beschäftigte bedeutet das: Midijobs bieten ihnen das volle Leistungspaket der Sozialversicherung für alle Bereiche – also Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung – zu vergünstigten Beiträgen“, erklärt Islinger.

Anders als beim Minijob gibt es im Übergangsbereich keine pauschale Besteuerung. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuer klasse des Beschäftigten. Bis etwa 1.000 Euro fallen allerdings keine oder kaum Steuern für Beschäftigte in den Steuerklassen I bis IV an. „Allerdings gilt der Midijob nicht für alle Beschäftigungsgruppen“, sagt Karstädt. Für Auszubildende und Mitarbeitende in Kurzarbeit finden die Regelungen keine Anwendung. Bei Midijobs gelten nicht in allen Branchen die gleichen Aufzeichnungspflichten wie für Minijobs.

Für Arbeitgebende kann der Midijob zudem administrative Vorteile bieten. Insbesondere besteht auch kein Risiko, dass die Geringfügigkeitsgrenze versehentlich überschritten wird und der Arbeitgeber dann im Rahmen der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erhebliche Nachzahlungen leisten muss.

Das Arbeitsrecht beachten

„Unterschiede im Arbeitsrecht bringen die Jobverhältnisse übrigens nicht mit sich“, erklärt Ecovis-Expertin Karstädt. Mini- und Midijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub (mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche) und Gleichbehandlung mit vergleichbaren Beschäftigten. „Nur bei sachlichen Gründen, etwa der Qualifikation, sind Unterschiede zulässig.“

Auf das Gesamtpaket kommt es an

Ein Minijob ist weiterhin attraktiv, wenn es auf Flexibilität ankommt – zum Beispiel bei kurzfristigen Tätigkeiten oder für Studierende oder Rentnerinnen und Rentner mit begrenztem Arbeitsumfang. Wer jedoch langfristig auf Teilzeitkräfte baut, sollte den Midijob in Betracht ziehen. „Im unteren Entgeltbereich entstehen für Betriebe kaum höhere Kosten im Vergleich zum Minijob“, erklärt Karstädt. Dafür bieten sie aber ihren Beschäftigten im Übergangsbereich umfassenden Schutz bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit. „Das Festhalten am Minijob als besonders einfache Lösung lohnt sich daher in der Regel nicht“, fasst Islinger zusammen.

Gründer*in der Woche: TZmann – E-Bike wie ein Maßanzug

TZmann ist eine 2023 von Andre K. Götzmann gegründete E-Bike-Marke, die sich auf vollständig in Deutschland maßgefertigte Rahmen mit Know-how aus dem Motorsport und Carbonleichtbau spezialisiert hat.

Wer ein Fahrrad kauft, bekommt meist ein Kompromissprodukt. Sattel rauf, Lenker runter, vielleicht noch ein anderer Vorbau und dann heißt es: irgendwie einrichten. Doch nicht jeder Körper ist gleich und entspricht den physiologischen Durchschnittswerten. Die Konsequenz daraus ist, was zunächst kaum auffällt, summiert sich über die Kilometer zu Beschwerden: Die Hände schlafen ein, der Nacken spannt, die Motivation sinkt.

Ein junger Unternehmer aus Sindelfingen will das ändern und setzt mit seiner Marke TZmann auf Maßanfertigung. „Ich habe nie ein Rad gefunden, das wirklich passte“, sagt Andre K. Götzmann, Designer und Gründer von TZmann aus Sindelfingen. Was aus einem Defizit geboren wurde, entwickelte sich zu einer Geschäftsidee und schließlich zu einem Produkt: dem TZmann 1.0, einem maßgefertigten E-Bike mit Carbonrahmen, das anhand individueller Körperdaten gefertigt wird.

Maßarbeit statt Baukastendenken

Aus Maßen wie Körpergröße, Armlänge oder Beinlänge berechnet ein Konfigurator die ideale Geometrie. Reach, Stack, Sitzposition und Lenkwinkel werden daraus individuell definiert. Dieses maßgefertigte System ermöglicht über 1000 verschiedene Geometrien, sodass für jede Körpergröße, individuell abgestimmt auf die Proportionen des Fahrers/der Fahrerin, mehr als 50 realistisch kombinierbare Varianten zur Verfügung stehen. Der Rahmen entsteht dabei nicht aus vorgefertigten Modulen, sondern wird mit Know-how aus der Automobilindustrie und dem Carbon- Leichtbau in Baden-Württemberg passgenau angefertigt.

Kern des Ganzen ist ein sogenannter Beam-Rahmen, eine Konstruktion ohne klassische Sattelstrebe. Das erlaubt nicht nur ein aufgeräumtes Design, sondern vor allem mehr Kontrolle über Steifigkeit und Komfort, wenn man in der Stadt oder auf der Schotterpiste unterwegs ist. Während andere Hersteller durch Rohrformen oder Elastomere versuchen, Vibrationsdämpfung in ihre Serienmodelle zu bringen, setzt TZmann auf die gezielte Anordnung von Carbonlagen: steif, wo Kraft übertragen wird, flexibel, wo Federung gefragt ist. Das Ergebnis verspricht weniger Vibrationen, bessere Kraftübertragung, spürbar mehr Fahrkomfort, was sich besonders bei längeren Strecken auszahlt. Auch in Sachen Integration zeigt sich das TZmann 1.0 konsequent. Der Akku liegt tief und zentral im Schwerpunkt und ist im Stand bequem mit einer Hand nach oben entnehmbar. Damit ist das TZmann das wohl erste E-Bike weltweit, das Maßanfertigung mit einem voll integrierten 540 Wh Akku verbindet. Bei einem Gesamtgewicht von nur 16 Kilogramm kombiniert das E-Bike so eine beeindruckende Reichweite mit außergewöhnlich geringem Gewicht.

Die Verkabelung verläuft vollständig intern, sämtliche Komponenten, vom Motor bis zu den Bedienelementen, sind auf Alltagstauglichkeit und Wartungsarmut bei StVZO-Konformität ausgelegt. Dabei verzichtet TZmann bewusst auf Overengineering und orientiert sich an einem klaren Designanspruch: Form folgt Funktion und das in schön. Besonders erwähnenswert sind die Laufräder, die als fester Bestandteil des Systems entwickelt werden und kein Zukaufteil sind. Um die veränderte Lastverteilung durch den Beam-Rahmen auszugleichen, kommen handgefertigte, tubeless-ready Laufradsätze mit hoher lateraler Steifigkeit zum Einsatz, die auf das Rahmenkonzept abgestimmt und nicht beliebig austauschbar sind. Götzmann betont: „Was im Bahnrennsport für Geschwindigkeit sorgt, wird bei unserem E-Bike im Alltag zum Schlüssel für Ergonomie und Integration.“ So steht die Funktion und vor allem die Passform im Vordergrund, denn die beste Technik hilft wenig, wenn das Rad nicht richtig sitzt.

Made in Sindelfingen mit Know-how aus dem Motorsport

Unterstützt wird TZmann von einem Netzwerk erfahrener Partner*innen. Die Rahmen werden mit dem deutschen Zulieferer Bräutigam gefertigt, der sonst Teile für den Motorsport produziert. Die ergonomische Auslegung entstand in Zusammenarbeit mit Dr. Kim Tofaute, einem der bekanntesten Bikefitter Deutschlands. Gemeinsam entwickelten sie nicht nur die grundlegenden Geometrien, sondern auch den digitalen Vermessungsprozess.

Noch ist TZmann ein kleines Unternehmen, das die ersten 117 Bikes nun in Vorserie produziert. Doch das Interesse wächst nicht nur bei Designliebhaber*innen, sondern vor allem bei jenen, die das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel verstehen. „Wer viel fährt, merkt schnell, wie wichtig ein gutes Setup ist“, sagt Götzmann. „Und dass man sich nicht dem Rad anpassen sollte, sondern umgekehrt.“

Onsai: über 1 Mio. Euro für den Einsatz autonomer KI in der Hotellerie

Das 2024 in Leipzig von Jochen Emig, Ralf Bonin, Christian Müller und Tobias Koehler gegründete Start-up Onsai hat sich mehr als 1 Mio. Euro Wachstumskapital gesichert, um mit ihrer KI-Lösung für die Hospitality-Branche weiter zu skalieren.

Fachkräftemangel trifft Hotels besonders hart - 84% der deutschen Betriebe sind betroffen, 53% der Gäste bemerken ihn bereits. Onsai‘s KI-Agenten helfen Hotels dabei, die Gästekommunikation zu optimieren, repetitive Aufgaben zu automatisieren und das Personal in den täglichen Abläufen zu unterstützen.

Ex-Hoteliers und Harvard Absolvent entwickeln KI-Mitarbeiter für Hotels

In Hotels sind besonders Front-Office- und Gästeservice-Bereiche unter dem größten Druck – genau dort, wo Servicequalität und Gästezufriedenheit am sichtbarsten sind. Hier macht die Onsai GmbH mit ihren KI-Agenten den Unterschied. Gegründet von den ehemaligen Hoteliers und Hotel-Technologie-Spezialisten Ralf Bonin, Christian Müller und Tobias Koehler sowie dem KI-Experten Jochen Emig, hat Onsai einen autonomen KI-Mitarbeiter entwickelt, der Anrufe beantwortet, Reservierungsanfragen entgegennimmt und direkt in Hotelsysteme einbucht sowie alltägliche Herausforderungen eigenständig bewältigt.

„Ich habe selbst an der Rezeption gestanden, wenn das Telefon ununterbrochen klingelte und gleichzeitig Gäste einchecken wollten“, erinnert sich COO Ralf Bonin. „Unsere KI übernimmt heute genau diese Aufgaben – rund um die Uhr, in vielen Sprachen, ohne krank zu werden oder Urlaub zu benötigen.“

Kapital für Wachstum und Marktausbau

An der aktuellen Finanzierungsrunde beteiligen sich der Leipziger VC Fonds SIVentures als Lead Investor sowie namhafte Business Angels aus den Bereichen Technologie und der Hospitality-Community. Zu den Investoren zählen auch die renommierten Branchenexperten Willem van der Zee, Director of Operations bei Pandox, und Wolfgang M. Neumann, Unternehmer und ehemaliger CEO von Radisson sowie President Europe & Africa bei Hilton. Die Mittel werden strategisch für die Weiterentwicklung der Produktpalette, den europäischen Marktausbau, die Verstärkung des Teams sowie die Integration weiterer Hotelsysteme eingesetzt. „Dieses Investment ist weit mehr als nur Kapital, es ist ein Vertrauensbeweis von Partnern, die das Potential unserer Lösung erkannt haben und gemeinsam mit uns den digitalen Mitarbeiter für die Hospitality Branche vorwärtsbringen wollen”, sagt Onsai CEO Jochen Emig.

Branche im Wandel

Eine aktuelle Studie von Prof. Roland Schegg zeigt: Erst 41% der europäischen Hotels nutzen KI aktiv. Haupttreiber ist der akute Personalmangel: KI wird vom „nice to have“ zum strategischen Muss, um Servicequalität und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. „Die Hotellerie hinkt bei der praktischen Anwendung von KI noch deutlich hinterher, obwohl der Bedarf enorm ist", erklärt Wolfgang M. Neumann, ehemaliger Radisson CEO. „Onsai schließt genau diese Lücke – mit einer Lösung, die nicht nur technisch ausgereift ist, sondern auch die realen Herausforderungen der Branche versteht. Das ist der Digitalisierungsschub, den unsere Industrie dringend benötigt."

In den nächsten zwölf Monaten plant Onsai, mehrere Hotelsysteme anzubinden, den globalen Markt weiter zu durchdringen und zusätzliche nützliche KI-Agenten für die Hotellerie zu veröffentlichen.

SQUAKE: frisches Kapital für nachhaltige Geschäftsreisen und Logistik

Das 2021 von Philipp von Lamezan und Dan Kreibich gegründete ClimateTech-Start-up SQUAKE ermöglicht es Unternehmen, Emissionen entlang ihrer Geschäftsreisen und Logistik-Ketten präzise zu berechnen, zu dokumentieren und zu reduzieren. Jetzt hat das Berliner ClimateTech-Start-up hat mit Haufe Group Ventures einen neuen Investor gewonnen.

Mit zunehmender ESG-Regulatorik – Stichwort CSRD und Scope 3 Reporting – und wachsendem Anspruch durch Share- und Stakeholder müssen Unternehmen ihren ökologischen Fußabdruck immer detaillierter offenlegen. Besonders im Fokus stehen dabei die sogenannten indirekten Emissionen, auch Scope 3 genannt: Sie entstehen nicht im eigenen Unternehmen, sondern in der Lieferkette oder durch Aktivitäten wie Geschäftsreisen, eingekaufte Dienstleistungen oder den Warentransport. Genau diese Emissionen machen bei vielen Unternehmen – etwa in der Beratungsbranche – über 50 % der Gesamtemissionen aus und sind besonders schwer zu erfassen.

Genau hier setzt SQUAKE an: Als end-to-end -Anbieter liefert das Unternehmen eine Lösung vom Reporting über CO-Reduktionsmöglichkeiten bei der Buchung bis zur Abrechnung, eine lückenlose Auditierbarkeit durch das Carbon Verification Protocol (CVP) und direkte Zugänge zu nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) und weiteren Insetting-Lösungen – nahtlos eingebettet in bestehende Systeme von Reiseanbietern, Buchungstools oder Logistikplattformen.

Jetzt hat das Berliner ClimateTech-Start-up hat mit Haufe Group Ventures einen neuen Investor gewonnen. Die Beteiligung ergänzt das bestehende Investorenkonsortium aus Simon Capital, Neosfer und Backbone Ventures und unterstreicht die wachsende Relevanz des Themas CO-Transparenz in Travel und Logistik.

„Wir sehen uns als Enabler für Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht nur dokumentieren, sondern tatsächlich umsetzen wollen – technologisch, skalierbar und compliant“, erklärt Philipp von Lamezan, CEO und Co-Founder von SQUAKE. „Dass wir mit Haufe Group Ventures einen Investor gewonnen haben, der nicht nur Kapital, sondern auch tiefes Verständnis für Regulatorik und Mittelstand mitbringt, ist für SQUAKE ein echter Gewinn.“

Für Haufe Group Ventures, die Venture-Einheit der Haufe Group SE, ist das Investment ein konsequenter Schritt: „SQUAKE ist ein Spezialist für ein hochrelevantes Problemfeld. In einer Zeit, in der der Mittelstand regulatorisch unter Druck steht und Non-financial Berichtspflichten Realität werden, brauchen Unternehmen Lösungen, die sie in der Praxis entlasten – nicht überfordern. SQUAKE liefert genau das: tief integriert, auditierbar und mit klarem Mehrwert für den Unternehmenskunden“, sagt Jasper Roll, Geschäftsführer von Haufe Group Ventures.

Die zusätzlichen Mittel durch den Einstieg von Haufe Group Ventures sollen SQUAKE Spielraum für weiteres Wachstum und die weitere Produktentwicklung verschaffen. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame Mission: Unternehmen auf dem Weg zu echter Nachhaltigkeit zu begleiten.

 

agriBIOME: dt.-amerik. AgTech-Start-up schließt Bridge-Finanzierung ab

AgriBIOME, 2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, ist ein mikrobiom-basierte AgTech-Start-up, das die Gesundheit von Boden und Nutztieren neu definiert. Das Start-up hat nun erfolgreich seine erste Finanzierungsrunde abgeschlossen 

AgriBIOME ist ein deutsch-amerikanisches AgTech-Start-up, das mikrobiologische Intelligenz nutzt, um die Gesundheit von Böden und Nutztieren neu zu denken. Die wissenschaftlich fundierten Produkte ersetzen synthetische Zusätze durch natürliche Resilienz – für höhere Erträge, geringeren Antibiotikaeinsatz und eine somit zukunftsfähige Landwirtschaft.

2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, startete agriBIOME im Juni offiziell den operativen Geschäftsbetrieb – und verzeichnet bereits erste Markterfolge und wachsende Kund*innenzahlen in Europa und den USA. Zudem war das Unternehmen dieses Jahr bereits Teil des German Accelerator Programms, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

„Das ist mehr als ein Meilenstein auf unserem Finanzierungsweg – es ist ein starkes Signal, dass unser Ansatz einer wissenschaftlich basierten und dennoch nachhaltigen Landwirtschaft sowohl von Landwirten als auch von Institutionen geteilt wird“, erklärt Claus-A. Boche, Mitgründer und Geschäftsführer von agriBIOME. „Wir sind stolz, bereits zahlende Kunden zu haben – und auch bereits eine US-Tochtergesellschaft, die operativ aktiv ist.“

Die Investition (über die Höhe liegen keine Angaben vor) soll verwendet werden, um das Produktportfolio im Bereich mikrobiom-basierter Bodenlösungen und Einzelfuttermittel zu erweitern sowie die operative Skalierung in Europa und den USA voranzutreiben sowie Forschung, Entwicklung und Feldversuche in Pflanzen- und Tierhaltungssystemen weiter auszubauen.

Gründer*in der Woche: Strandbutler – smarter in den Strandkorb

So smart kann der Strandbesuch sein: Wie das Hamburger Start-up Strand & Mehr die Vermietung von Strandkörben digitalisiert.

Echte Tüftler schalten auch im Urlaub nicht ab. So wie im Fall von Bernhard Sourdeau, Gründer und Geschäftsführer des Hamburger Start-ups Strand & Mehr. Beim Urlaub auf Föhr wollte Sourdeau spontan einen Strandkorb mieten. Doch dabei fiel ihm auf, wie umständlich die traditionelle, analoge Vermietung sein kann. Was, wenn das Kassenhäuschen geschlossen oder nicht besetzt ist? Was, wenn bereits viele Menschen Schlange stehen? Oder aber, wenn statt Karten- nur Barzahlung akzeptiert wird? Für Sourdeau war klar: Eine digitale Lösung muss her. Mit seinem Start-up entwickelte er Strandbutler – ein Online-Verleihsystem, das auf digital vernetzten Schlössern beruht.

Tüfteln an der Hardware

„Von Anfang an war klar, dass wir sowohl eine Software-Plattform als auch eine Hardware-Komponente – das Schloss – benötigen würden“, sagt Geschäftsführer Sourdeau. Die Entwicklung eines robusten, smarten Schlosses für die rauen Küstenbedingungen stellte dabei die größte Herausforderung dar. Nach zahlreichen Tests gemeinsam mit einem chinesischen Hersteller gelang es, ein passendes Modell zu entwickeln. „Am Anfang war die Idee, dass man das Schloss über das Mobiltelefon öffnen können soll, in dem Fall über Bluetooth“, sagt Sourdeau. Zusätzlich zur Bluetooth-Funktion bietet Strandbutler auch RFID-Chips als alternative Öffnungsmethode an – für Gäste, die ihr Smartphone nicht mit zum Strand nehmen wollen.

Durchbruch gelingt mit IoT-Technologie

Entscheidend für den Durchbruch war die Anbindung ans Internet of Things (IoT) und die Integration der nuSIM-Technologie der Telekom in die Schlösser. Diese integrierte Mobilfunk-SIM bietet mehrere Vorteile: Sie ermöglicht die Fernortung und -wartung der Schlösser sowie das Auslesen wichtiger Gerätedaten, etwa des Akkuladestands. Die Unterstützung der Mobilfunkstandards LTE und NarrowBand IoT (NB-IoT) ermöglicht eine Anpassung an die jeweilige Empfangssituation. „Die nuSIM war perfekt für uns, da sie sich komplett in unser Schloss integrieren ließ“, sagt Sourdeau. Die neueste Generation der Schlösser verfügt zudem über eine Kombination aus Solarzellen und Akkus, was den Wartungsaufwand und den Energieverbrauch erheblich reduziert.

Strandgäste und Verleiher profitieren

Nachdem die technische Aufgabe gelöst war, setzte Strand & Mehr in Zusammenarbeit mit den Strandkorbvermietern eine digitale Vermietungsplattform auf. Über eine App können Touristen ihren Wunschstrandkorb bereits vor der Anreise reservieren. Die Tage des frühmorgendlichen Anstehens und der Suche nach Bargeld sind damit vorbei. Bei Ankunft am Strand führt die App die Nutzer direkt zum reservierten Korb, der sich bequem per Smartphone oder RFID-Chip öffnen lässt. Diese Vereinfachung spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch den Stress, der oft mit der Suche nach dem perfekten Strandplatz verbunden ist. Zudem ermöglicht das System flexible Buchungszeiten, sodass Urlauber ihren Strandtag spontan verlängern können, ohne zur Vermietungsstation zurückkehren zu müssen.

Auch Strandkorbvermieter profitieren erheblich von dem intelligenten Schließsystem, das den Vermietungsprozess effizienter gestaltet. Mit einem zentralen Managementsystem können Vermieter zahlreiche Strandkörbe an verschiedenen Orten verwalten. Die Echtzeitübersicht über die Auslastung und den Status jedes Strandkorbs erleichtert die Planung der Ressourcen. Dank der Möglichkeit zur Fernwartung und -diagnose sinken die Personalkosten und der logistische Aufwand. Zudem reduziert die automatisierte Buchung und bargeldlose Zahlung den administrativen Aufwand und verringert potenzielle Fehlerquellen.

Zukunftsvision: Getränke per App ordern

Derzeit betreut Strand & Mehr rund 10.000 Strandkörbe an über 70 Stränden von Borkum bis Usedom, wobei bereits die Hälfte mit den intelligenten Schließsystemen ausgestattet ist. „Denkbar wäre auch, dass man aus dem Strandkorb heraus über die App Getränke und Snacks ordern kann. Dann hätten wir wirklich einen Strandbutler“, befasst sich Gründer Sourdeau mit möglichen Innovationen für das rund um digitalisierte Strandkorberlebnis.

Auch zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten für das Vermietungssystem bieten sich an, wie etwa bei Leihfahrrädern, die von Kreuzfahrtunternehmen für Landgänge bereitgestellt werden. Strandliegen und Sonnenschirme in südlichen Urlaubsdestinationen könnten damit effizient verwaltet werden. Die Integration von Satellitenverbindungen, die durch die neueste SIM-Generation der Telekom ermöglicht wird, könnte die Nutzung in abgelegenen Gebieten oder auf offener See ermöglichen. Ein echter Gründer denkt eben immer einen Schritt weiter – ob im Urlaub oder bei der Arbeit.

World Entrepreneurs Day 2025: Gründungsbereitschaft hoch – strukturelle Hürden bremsen

Zum heutigen World Entrepreneurs Day (21.08.25) veröffentlicht eBay Deutschland neue Zahlen zur Gründungsbereitschaft in Deutschland.

Die repräsentative Umfrage in Zusammenarbeit mit Civey zeigt: Viele möchten gründen, vor allem aus dem Wunsch nach Selbstbestimmung, Freude an der Arbeit und Selbstverwirklichung. Hürden wie Bürokratie, rechtliche Risiken und Finanzierung erschweren jedoch den Schritt, der meist als Ausdruck von Eigenverantwortung und Lebensgestaltung verstanden wird. Befragt wurden 2.500 Deutsche ab 18 Jahren, die sich grundsätzlich vorstellen können, ein Unternehmen zu gründen.

Hürden: Bürokratie, Finanzen und Recht verunsichern

Die strukturellen Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind jedoch erheblich: 48 Prozent der Befragten empfinden Bürokratie als zentrales Gründungshemmnis. 41 Prozent fürchten finanzielle Verluste, 30 Prozent sehen rechtliche Probleme als Barriere. Ein genauer Blick auf die Geschlechter zeigt: Frauen empfinden bürokratische Hürden, rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Risiken häufiger als Männer. Auch ein fehlendes Netzwerk wird von Frauen stärker als Hürde wahrgenommen. Männer hingegen sehen hohen Arbeitsaufwand, Verantwortung oder Konkurrenzdruck überdurchschnittlich oft als Belastung. Nur sieben Prozent aller Befragten schrecken grundsätzlich vor der Verantwortung einer Selbstständigkeit zurück.

„Unsere Händler*innen berichten uns immer wieder, dass bürokratische Auflagen und rechtliche Unsicherheiten die größten Hürden darstellen – sowohl beim Einstieg als auch bei der Ausweitung ihrer Handelstätigkeit, etwa auf internationale Märkte“, sagt Dr. Saskia Meier-Andrae, Geschäftsführerin von eBay Deutschland. „Gerade hier ist der Gesetzgeber gefordert, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Forderung nach klaren und einheitlichen Regelungen

Ein zentrales Problem sieht Dr. Saskia Meier-Andrae in der Komplexität und mangelnden Einheitlichkeit bestehender Regelungen: „Im Umweltrecht stehen Online-Händler*innen einer Vielzahl von Vorgaben gegenüber – etwa durch die Vorgaben zur Erweiterten Herstellerverantwortung –, die in vielen Fällen nicht europaweit harmonisiert sind. Einheitliche Regelungen wären dringend notwendig, um den grenzüberschreitenden Handel nicht durch 27 unterschiedliche Rechtsordnungen zu erschweren.“ Hinzu komme, dass neue gesetzliche Regelungen wie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ohne ausreichend klare Kommunikation eingeführt worden seien – was zu unnötiger Verunsicherung geführt habe: „Viele Händler*innen hielten das Gesetz fälschlicherweise für die Einführung einer neuen Steuer – dabei ist das gar nicht der Fall.“ Statt zusätzlicher Regulierungen brauche es laut Dr. Saskia Meier-Andrae vor allem eine konsequente Umsetzung bestehender Vorschriften – auch gegenüber internationalen Anbietern: „Freier Wettbewerb kann nur dann funktionieren, wenn geltendes Recht EU-weit angewendet und durchgesetzt wird. Neue Vorgaben braucht es dafür nicht.“

Wunsch nach Unterstützung: konkret, praxisnah und umfassend

Die überwiegende Mehrheit der Befragten möchte umfassende Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit: 86 % bei rechtlichen und steuerlichen Fragen, 78 % bei Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln, über 63 % wünschen sich zudem eine persönliche Beratung beim Geschäftsaufbau. Frauen nennen diesen Bedarf in fast allen Bereichen häufiger, Männer seltener, zeigen aber mehr Interesse an technischer und IT-Unterstützung.  Zudem halten über 68 % der Befragten Unterstützung beim Aufbau persönlicher Netzwerke für wichtig.

Gründer der Woche: snaatch – das Digital-Asset-Managementsystem

Das Gründerteam von snaatch wollte zunächst eine Plattform zum Teilen und Vorhalten von Bild- und Videomaterial launchen und hat dann letztlich snaatch entwickelt. Was das cloudbasierte Datenmanagement-System alles kann und wer die ambitionierten Gründer sind, verrät uns Co-Gründerin Julia Gambel im Interview.

Wie und wann bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu snaatch gekommen?

Marc ist seit 15 Jahren als professioneller Fotograf und Kameramann für zahlreiche weltweit agierende Unternehmen tätig. Dabei stelle er immer wieder fest, dass es trotz „Industrie 4.0“ und anderen Versuchen, die Digitalisierung voranzutreiben, nach wie vor große Probleme beim Übertragen und Archivieren von Foto- und Videomaterial gibt. Viele Unternehmen arbeiten noch heute mit USB-Sticks oder externen Festplatten. Somit fällt es schwer Daten doppelt zu sichern, geschweige denn diese wiederzufinden. Da die meisten Softwarelösungen, die es bereits auf dem Markt gibt, Nachteile haben (nicht DSGVO-konform, kompliziert zu bedienen), wollten wir ein System entwickeln, das die Vorteile der anderen zusammenfasst. Aus dieser Idee heraus wurde snaatch geboren.

Was waren dann die wichtigsten Schritte und ggf. auch Hürden von der Idee über die Entwicklung bis zum fertigen Produkt bzw. System?

Zuerst mussten wir einen Programmierer finden, der nicht nur gewillt war, unsere Vision in eine technische Lösung umzusetzen, sondern der gleichzeitig auch selbst Interesse daran hatte, die ursprüngliche Idee weiterzuentwickeln. Wir wollten keinen reinen Dienstleister, sondern einen gleichberechtigten Partner, den wir schließlich 2019 in Sebastian gefunden hatten. Der erste Prototyp wurde dann im Februar 2020 bei der Münchner Sicherheitskonferenz, unserem Entwicklungspartner, auf Herz und Nieren getestet. Das waren extrem stressige Tage, da immer wieder Fehler auftauchten. Die Redakteure, die unser System nutzten, brauchten einen langen Atem. Für uns war diese Erfahrung jedoch extrem wichtig, da wir die Informationen gesammelt, die Fehler behoben und das System noch einmal optimiert haben. Während des ersten Corona-Lockdowns haben wir das System, das bis dato als reine Bild- und Videodatenbank gedacht war, dann zu einem vollumfänglichen Digital-Asset-Managementsystem ausgebaut.

Auf den Punkt gebracht: Was ist das Besondere an snaatch bzw. wie hebt ihr euch von anderen Datenmanagement-Systemen ab?

Snaatch ist intuitiv zu bedienen. Da der Aufbau einer Desktopoberfläche ähnelt, fällt die Integration bereits vorhandener Infrastrukturen in unser System sehr einfach. So können mit nur einem Klick z.B. ganze Ordnerstrukturen hochgeladen werden. Zudem setzen wir ausschließlich auf deutsche Server und sind im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern daher DSGVO-konform. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir uns nicht nur auf bestimmte Formate konzentriert haben. Egal, ob Powerpoint-Präsentation, Video oder Briefing im Word-Format – auf snaatch kann man wirklich alle Dateitypen hochladen, verschlagworten und mit Metadaten (z.B. Informationen über den Ersteller oder Lizenzen usw.) versehen. Eine intelligente Suche hilft beim schnellen Wiederfinden. Gleichzeitig können mit nur wenigen Klicks ansprechende Medienportale generiert werden.

Genow: Darmstädter DeepTech-Start-up sichert sich 1,65 Mio. Euro

Das 2023 von Dr. Timo Koppe, Adrian Glauben, Dr. Sara Jourdan und Prof. Peter Buxmann gegründete Darmstädter DeepTech-Start-up Genow hat seine Seed-Finanzierungsrunde über 1,65 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen. Als Lead-Investor beteiligt sich der High-Tech Gründerfonds (HTGF), flankiert von der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH) sowie den erfahrenen Angel-Investoren und Gründern Markus Becker, Sebastian Mönnich und Dr. Mario Lenz.

Trotz fortschreitender Digitalisierung bleibt der ineffiziente Zugang zu internem Wissen eine der größten Herausforderungen vieler Unternehmen. Selbst dokumentiertes Wissen bleibt häufig schwer auffindbar, da es über unterschiedliche Systeme verstreut ist. Gleichzeitig droht mit dem altersbedingten Ausscheiden vieler Fachexpert*innen wertvolles Wissen verloren zu gehen. Es mangelt an Lösungen, die mit der komplexen, heterogenen Informationslandschaft moderner Organisationen umgehen können und Wissen abteilungsübergreifend zugänglich und nutzbar machen.

„Wissensmanagement bleibt bis heute eine der größten Hürden für erfolgreiche Prozesse und Entscheidungen“, sagt Sara Jourdan, CEO und Mitgründerin von Genow. „Viele Beschäftigte verbringen täglich 20 bis 30 Prozent ihrer Zeit allein mit der Informationssuche in unstrukturierten Datenbeständen.“

KI-basierte Wissensprozesse für jeden Kontext

Das 2023 von Dr. Timo Koppe, Adrian Glauben, Dr. Sara Jourdan und Prof. Peter Buxmann gegründete Spin-off Genow hatte im Vorfeld der Gründung an der TU Darmstadt über mehrere Jahre hinweg intensiv zu generativer KI im Unternehmenseinsatz geforscht. Dabei wurde deutlich, dass klassische KI-Lösungen im Unternehmensalltag häufig an fehlendem Kontext scheitern. Mit „Wingman“ adressiert Genow genau dieses Problem mit einer skalierbaren Knowledge Operations Plattform, die fragmentiertes Wissen aus Systemen wie SharePoint, Confluence, Jira oder DMS-Lösungen intelligent zusammenführt und kontextuell nutzbar macht. Wingman ist bereits bei ersten internationalen Großkunden im Einsatz und ist für tausende Mitarbeitende zum täglichen Begleiter geworden, um schnell und zielgerichtet auf internes Wissen zuzugreifen und dieses produktiv zu nutzen.

Die Plattform versteht nicht nur Inhalte semantisch, sondern berücksichtigt auch unternehmensspezifische Metadaten, Fachbegriffe und Zusammenhänge. So entstehen präzise und verlässliche Antworten, selbst bei komplexen Fragestellungen, und zugleich lassen sich Wissenslücken gezielt identifizieren. Unternehmen können somit individuelle KI-Anwendungen für verschiedene Bereiche wie HR, Vertrieb, Compliance, Kundenservice oder Engineering konfigurieren. Ziel ist es, das Wissensmanagement grundlegend neu zu denken und Unternehmen eine zukunftssichere Lösung für den Aufbau, Erhalt und die Nutzung ihres internen Wissens zu bieten. Die Plattform kann vollständig in der kundeneigenen Cloudumgebung betrieben werden und erfüllt höchste Anforderungen an Datensicherheit, Skalierbarkeit und Kontrolle.

„Mit Genow investieren wir in ein Team, das aus exzellenter Forschung eine skalierbare Lösung für eines der zentralen Probleme der Wissensarbeit entwickelt hat“, sagt Sebastian Schnell von der BMH. „Wingman überzeugt durch technologische Tiefe, Praxisrelevanz und hohes Marktpotenzial.“

„Wir sehen viele Start-up-Aktivitäten in diesem vielversprechenden Markt, aber nur wenige verstehen die Bedürfnisse großer Corporates so gut wie dieses Team. Nach einer beeindruckenden Bootstrapping-Phase sind wir gespannt, was sie mit diesen neuen finanziellen Möglichkeiten erreichen werden“, so Felix Assion, Investment Manager HTGF.

„Das Gründerteam von Genow hat uns mit seiner Kombination aus technologischer Expertise und strategischem Weitblick beeindruckt. Mit Wingman setzt Genow neue Maßstäbe im Umgang mit Unternehmenswissen – wir sehen hier großes Zukunftspotenzial und freuen uns, Teil dieser Reise zu sein“, sagt Markus Becker und Sebastian Mönnich, Business Angels.

Die Mittel aus der Seed-Runde sollen in den weiteren technologischen Ausbau – insbesondere im Bereich agentenbasierter Wissensprozesse – sowie in die Markterschließung investiert werden.

Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.

Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.

Einfachere Eignungsprüfung

Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.

Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.

Förderung von Innovationen

Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.

Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe

Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.

Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.

Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot

Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.

Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.

Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.

Alle Vergaben auf einem Portal

EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.

Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart