Die dunkle Seite anonymer Chats: Lektionen für Start-ups im Online-Community-Bereich


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Warum anonyme Chats scheiterten und wie Start-ups sichere, nachhaltige Alternativen schaffen können.

Anonyme Chats haben eine ganz eigene Faszination. Sie ermöglichen es, spontan mit Menschen aus aller Welt in Kontakt zu treten – ohne Namen, ohne Verpflichtungen, einfach aus Spaß an der Sache. Plattformen wie Omegle haben genau dieses Konzept perfektioniert und über Jahre hinweg Millionen Nutzer angezogen.

Doch das Modell hatte auch seine Schattenseiten: Ohne klare Moderation und Sicherheitsmechanismen entwickelten sich anonyme Chats immer wieder zu problematischen Orten, an denen Belästigung, fragwürdige Inhalte und sogar illegale Aktivitäten florierten.

Letztlich führte genau das zum Aus für Omegle. Die Plattform wurde 2023 eingestellt, nicht zuletzt wegen zunehmender rechtlicher und sicherheitsbezogener Herausforderungen. Doch das bedeutet nicht, dass die Idee dahinter gescheitert ist. Vielmehr zeigt das Omegle-Debakel, welche Hürden es für Start-ups im Bereich digitaler Communities gibt – und welche Chancen für diejenigen, die es besser machen.

Wer anonyme oder halb-anonyme Kommunikationsplattformen erfolgreich gestalten will, braucht mehr als nur eine spannende Idee. Es geht um Sicherheit, Vertrauen und ein nachhaltiges Geschäftsmodell.

Die Probleme anonymer Chats

Anonyme Chats haben über Jahre hinweg Millionen Nutzer*innen angezogen. Die Idee, völlig ungezwungen mit Fremden ins Gespräch zu kommen, klingt spannend – doch genau diese Anonymität bringt auch erhebliche Risiken mit sich. Ohne klare Regeln und Moderation können sich Plattformen schnell in problematische Räume verwandeln.

Missbrauch und Belästigung

Eines der größten Probleme vieler anonymer Chat-Plattformen ist die mangelnde Kontrolle über das Verhalten der Nutzer*innen. Ohne Identitätsnachweis fühlen sich viele ermutigt, sich respektlos oder sogar aggressiv zu verhalten. Beleidigungen, Belästigungen und unangemessene Inhalte sind in unmoderierten Räumen keine Seltenheit. Besonders junge Nutzer*innen, die nach harmloser Unterhaltung suchen, werden häufig mit verstörenden oder unangemessenen Inhalten konfrontiert.

Illegale Inhalte und rechtliche Grauzonen

Kriminelle nutzen die Anonymität solcher Plattformen oft gezielt aus. Ob verbotene Inhalte, betrügerische Aktivitäten oder die Verbreitung von Falschinformationen – ohne klare Kontrollmechanismen gibt es kaum Grenzen. Dies führte auch dazu, dass Plattformen wie Omegle zunehmend unter Druck gerieten, da sie den problematischen Inhalten nur wenig entgegensetzten.

Fehlendes Geschäftsmodell als Schwachpunkt

Neben den inhaltlichen Problemen gibt es noch eine wirtschaftliche Hürde: Viele anonyme Chat-Plattformen haben nie ein stabiles Geschäftsmodell entwickelt. Kosten für Server, Moderation und Sicherheit steigen mit der Nutzer*innenzahl, doch ohne funktionierende Monetarisierung bleiben Investitionen aus. Das hat am Ende auch zum Niedergang von Omegle beigetragen.

Was Start-ups daraus lernen können

Das Scheitern von Omegle ist kein Zeichen dafür, dass anonyme Chats grundsätzlich nicht funktionieren. Inzwischen gibt es andere Services, die aus den Fehlern der Konkurrenz lernen – darunter auch ein bekannter deutscher Chat. Es zeigt also vielmehr, welche Fallstricke existieren – und wie sie sich vermeiden lassen. Wer eine Plattform aufbauen will, die langfristig erfolgreich ist, muss einige entscheidende Aspekte beachten.

Sicherheit als Basis, nicht als Zusatz

Eines der größten Probleme von Omegle war der fehlende Schutz der Nutzer*innen. Ohne effektive Moderation und Sicherheitsmechanismen wurde die Plattform zum Spielplatz für Trolle, Bots und fragwürdige Inhalte. Moderne Start-ups setzen deshalb verstärkt auf eine Kombination aus KI-gestützter Moderation und menschlicher Kontrolle.

Smarte Algorithmen können problematische Inhalte in Echtzeit erkennen und filtern, während geschulte Moderatoren für die finale Bewertung sorgen. Ein weiteres wichtiges Element sind Verifizierungsoptionen. Auch wenn vollständige Anonymität attraktiv erscheint, bieten freiwillige Identitätsnachweise oder zumindest KI-basierte Bot-Erkennung eine deutlich sicherere Umgebung.

Community statt Chaos

Eine erfolgreiche Plattform lebt nicht nur von Technik, sondern auch von ihrer Community. Klare Verhaltensregeln und positive Anreize für faires Miteinander sorgen für eine Kultur, in der sich Nutzer*innen wohlfühlen. Plattformen wie Discord oder Reddit haben gezeigt, dass gezieltes Community-Management Wunder wirken kann. Durch Moderatoren-Teams, Nutzer*innen-Reports und klar kommunizierte Konsequenzen lassen sich toxische Dynamiken frühzeitig unterbinden.

Nachhaltige Monetarisierungsmöglichkeiten

Omegle blieb finanziell immer ein fragiles Projekt. Die fehlende Monetarisierungsstrategie führte dazu, dass keine langfristigen Investitionen in Sicherheit und Weiterentwicklung möglich waren. Erfolgreiche Plattformen setzen heute auf Premium-Features, werbefreie Mitgliedschaften oder exklusive Inhalte für zahlende Nutzer*innen.

Langfristige Nutzer*innenbindung zahlt sich nicht nur finanziell aus, sondern stärkt auch die Qualität der Community. Wer ein nachhaltiges Geschäftsmodell etabliert, kann in Sicherheit, Innovation und Nutzer*innenerfahrung investieren – und genau das entscheidet über den langfristigen Erfolg.

Rechtliche und ethische Herausforderungen in Deutschland

Wer eine Chat-Plattform betreibt, muss sich nicht nur um Technik und Community-Management kümmern – auch die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen eine entscheidende Rolle. Besonders in Deutschland und der EU gibt es klare Vorschriften, die Plattformbetreibende beachten müssen.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und der Digital Services Act (DSA)

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Deutschland Betreiber*innen sozialer Plattformen dazu, rechtswidrige Inhalte schnell zu entfernen. Hassrede, Volksverhetzung oder andere strafbare Inhalte dürfen nicht unbehelligt stehen bleiben, sonst drohen hohe Strafen. Ergänzend dazu hat die EU mit dem Digital Services Act (DSA) ein weiteres Regelwerk geschaffen, das digitale Dienste zu mehr Verantwortung verpflichtet. Besonders für Plattformen, die auf User-generated Content setzen, sind diese Vorgaben essenziell – schließlich geht es nicht nur um Compliance, sondern auch um das Vertrauen der Nutzer*innen.

Datenschutz und Sicherheit: Wie viel Anonymität ist vertretbar?

Ein weiteres sensibles Thema ist der Datenschutz. Die DSGVO gibt klare Richtlinien vor, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie viel Anonymität eine Plattform bieten kann, ohne Sicherheitsrisiken einzugehen. Komplett anonyme Chats haben gezeigt, dass sie ein Einfallstor für Missbrauch sein können. Viele moderne Plattformen setzen daher auf eine Balance: Pseudonyme sind erlaubt, aber es gibt Mechanismen zur Überprüfung auffälliger Nutzer*innen. Wer sich hier geschickt positioniert, kann eine Plattform schaffen, die sowohl Datenschutz als auch Sicherheit gewährleistet.

Online-Communities: Was kommt nach Omegle?

Mit dem Ende von Omegle stellt sich die Frage, wie sich der Markt für Online-Chats weiterentwickelt. Klar ist: Unmoderierte, völlig anonyme Plattformen haben ausgedient. Die Zukunft gehört Konzepten, die Sicherheit, Community-Gedanken und innovative Technologien miteinander verbinden.

Viele neue Plattformen setzen mittlerweile auf moderierte, halb-anonyme Chats. Nutzer*innen können unter Pseudonymen agieren, müssen aber grundlegende Sicherheitsvorkehrungen durchlaufen, um Spam und Missbrauch zu verhindern. Besonders gefragt sind Konzepte, die Authentizität und Datenschutz miteinander kombinieren – zum Beispiel durch KI-gestützte Moderation, die Transparenz und Sicherheit gewährleistet.

Auch das Geschäftsmodell spielt eine entscheidende Rolle. Wer nachhaltige Monetarisierungsmöglichkeiten schafft, kann langfristig in Sicherheit und Qualität investieren. Plattformen wie Discord oder Clubhouse zeigen, dass der Markt für digitale Communities noch längst nicht ausgeschöpft ist. Die Zukunft gehört jenen, die aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und Chat-Plattformen auf ein neues Level heben.

Sichere Chats als Chance für die Zukunft

Das Ende von Omegle war ein einschneidendes Ereignis und hat gezeigt, dass anonyme Chats ohne klare Strukturen und Sicherheitsmaßnahmen nicht zukunftsfähig sind. Doch genau hier liegt die Chance für neue Plattformen: Wer auf Community-Management, innovative Technologien und nachhaltige Geschäftsmodelle setzt, kann eine sichere und attraktive Alternative schaffen. Die Nachfrage nach digitalen Begegnungen ist ungebrochen – jetzt ist die Zeit, Chat-Plattformen neu zu denken und besser zu machen.

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Crowdinvesting: Das Kapital von der Crowd

Welchen Wert hat Crowdinvesting als alternative Finanzierungsquelle, für welche Start-ups ist es geeignet und wie läuft eine Crowdkampagne idealerweise ab? Hier die Antworten dazu.

Der Kapitalbedarf von Start-ups ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Dem aktuellen Start-up-Monitor 2024 des Bundesverbands Deutsche Start-ups zufolge planen über 70 Prozent der Start-ups, mehr als 500.000 Euro einzusammeln; ein Plus von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zugangsmöglichkeiten zu Kapital sieht dabei nur eine Minderheit der Gründer*innen als positiv. Auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage müssen folglich zusätzliche Finanzierungsquellen wie beispielsweise das Crowdinvesting ausfindig gemacht werden.

Diese Förderungen verspricht die neue Bundesregierung

Staatliche Fördermittel stehen weiterhin an vorderster Stelle der Kapitalquellen für Start-ups – der Blick auf die Pläne der neuen Bundesregierung lohnt also. Grundsätzlich lobt Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbands, dass der Koalitionsvertrag „das Potenzial von Start-ups als Innovationsmotoren unserer Wirtschaft“ hervorhebt. Im Koalitionsvertrag selbst werden Start-ups als „Hidden Champions und DAX-Konzerne von morgen“ gefeiert.

Doch wie sehen mögliche Unterstützungsmaßnahmen konkret aus?

Die Bundesregierung strebt zunächst eine vereinfachte Unternehmensgründung und bessere Rahmenbedingungen in der Kapitalmarktregulierung an. Der bestehende Zukunftsfonds, der besonders auf die Technologiebranche fokussiert ist, soll über 2030 hinaus verstetigt werden. Außerdem will die große Koalition einen Zukunftsfonds II schaffen, der DeepTech und BioTech finanziell fördert. Darüber hinaus soll ein neuer Deutschlandfonds mit zehn Milliarden Euro vom Bund ausgestattet werden und weitere 90 Milliarden Euro durch privates Kapital und Garantien mobilisieren – allerdings speziell für Mittelständler*innen und Scale-ups. Im Koali­tionsvertrag aufgenommen wurde zudem der Plan, die Investitionen der WIN-Initiative – einem breiten Bündnis aus Wirtschaft, Verbänden, Politik und KfW, deren teilnehmende Unternehmen rund 12 Milliarden Euro zur Stärkung des Venture-Capital-Ökosystems in Deutschland bereitstellen – mit Garantien des Bundes zu hebeln.

Allerdings enthält der Koalitionsvertrag auch eine mögliche Einschränkung: Die gesamte Start-up-Finanzierungsarchitektur soll einem „Effizienz-Check“ unterzogen werden. Das deutet eher weniger auf eine Erhöhung der Finanzmittel hin. Die Bundesregierung plant jedoch, öffentliche Finanzierungsprogramme für die Rüstungsindustrie zu öffnen, möchte die Raumfahrt über „meilensteinbasierte Finanzierungsinstrumente“ unterstützen und zudem spezielle Förderungen für Gründerinnen ausbauen, da diese Gruppe derzeit unter­repräsentiert ist.

Für wen eignet sich Crowdinvesting?

Während Jungunternehmen aus DeepTech, Raumfahrt und der Rüstungsbranche also auf große Förderprogramme hoffen können, müssen sich Start-ups anderer Branchen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten umschauen. Das betrifft auch nachhaltige Start-ups, die zur Bekämpfung des Klimawandels so dringend benötigt werden und trotzdem kein dezidiertes Förderprogramm erhalten. Insbesondere für grüne Jungunternehmer*innen könnte als Alternative zu staatlicher Förderung oder klassischen Mitteln wie Business Angels und Venture Capital das Crowdinvesting einen Blick wert sein.

Beim Crowdinvesting investieren viele private Kleinan­leger*innen über eine entsprechende Investmentplattform in ein konkretes Projekt oder Unternehmen ihrer Wahl. Im Gegensatz zum Crowdfunding verfolgt Crowdinvesting den Ansatz, dass Anleger*innen eine Rendite aus dem investierten Kapital ziehen. Grundsätzlich lassen Crowdinvesting-Kam­pagnen den Unternehmen einen großen Freiraum, was die individuelle Ausgestaltung in Bezug auf Zins, Tilgung und Laufzeit angeht. Auch zusätzliche Exit-Beteiligungen oder eine kontinuierliche Gewinnbeteiligung sind möglich. Ein Crowd­investing lässt sich gut mit anderen Finanzierungsformen kombinieren, beispielsweise mit Venture Capital.

Dass Crowdinvestments in Start-ups immer weiter in den Fokus rücken, zeigen beispielsweise die Zahlen der nachhaltigen Crowdinvesting-Plattform WIWIN. Hier ist der Anteil von Investments in Start-up-Crowdkampagnen gemessen am gesamten vermittelten Volumen im vergangenen Jahr von zuvor 13 auf 51 Prozent gestiegen.

Demokratisierung der Start-up-Finanzierung

Crowdinvesting eignet sich jedoch nicht für alle Start-ups gleichermaßen. Finanzierungssummen, die Start-ups via Crowd­investing decken können, liegen für gewöhnlich im einstelligen Millionenbereich. Das Start-up The Female Company hat beispielsweise erfolgreich 1,5 Millionen Euro eingesammelt, bei Vytal waren es 2,9 Millionen Euro und beim nachhaltigen Banking-Start-up Tomorrow sogar 8 Millionen Euro. Besonders gute Chancen, ihren Kapitalbedarf über Privatinvestor*innen zu finanzieren, haben B2C-Unternehmen, die entweder über ein einfach zu erklärendes Geschäftsmodell verfügen oder ein emotionalisierendes Thema bedienen. Auch für Start-ups aus dem B2B-Umfeld ist Crowdinvesting eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, wobei hier die Investmentpower dann in erster Linie von der Plattform selbst kommt und nicht über das Start-up. Crowdinvesting passt speziell auch zu nachhaltigen Start-ups, da sowohl Gründer*innen als auch Investor*innen eine starke inhaltliche Bindung zum Thema und persönliche Überzeugung vom Produkt oder der Anwendung verbindet und sie die Mission teilen, die Zukunft nachhaltiger gestalten zu wollen.

Für nachhaltige Gründer*innen zählt darüber hinaus besonders stark der Vorteil, beim Crowdinvesting ihre unternehmerische Unabhängigkeit bewahren zu können. Im Gegensatz zur Finanzierung mit Business Angels oder Venture Capital, müssen Gründer*innen beim Crowdinvesting nämlich keine Stimmrechte an Investor*innen abgeben. Denn sie sammeln hierbei bilanzielles Fremdkapital ein, das sie wie Eigenkapital nutzen können, sogenanntes Mezzanine-Kapital. Die Crowd hat also per se kein Mitspracherecht, sondern gestaltet „nur“ als Geldgeberin die nachhaltige Transformation mit. Crowd­investing ermöglicht demnach eine Demokratisierung der Start-up-Finanzierung. Privatpersonen haben bereits mit kleinen Beträgen, in der Regel ab 250 Euro, die Chance, Jungunternehmen finanziell zu unterstützen und im Gegenzug an deren Weiterentwicklung zu partizipieren.

Ablauf einer Crowdinvesting-Kampagne

Für Gründer*innen stellt sich zu Beginn die Frage, zu welchem Zeitpunkt sie ein Crowdinvesting sinnvoll einsetzen können. Eine Beschränkung gibt es hier teilweise durch die Investmentplattformen: Nicht jede erlaubt es Start-ups in der Frühphase, eine Crowdkampagne zu platzieren. Grund hierfür ist, dass das Risiko für Anleger*innen zu diesem Zeitpunkt besonders hoch sein kann, denn die mögliche wirtschaftliche Entwicklung des Jungunternehmens ist noch sehr schwer vorauszusehen. Manche Plattformen setzen daher voraus, dass die Pre-Seed- und Seed-Phasen bereits abgeschlossen sind. In der darauffolgenden Wachstumsphase können Start-ups wiederum für gewöhnlich einerseits relevante Umsätze und Erfolge vorweisen, andererseits wächst der Kapitalbedarf. Hilfreich ist zudem, wenn neben den Gründer*innen schon ein Team bereitsteht und die Crowdkampagne gezielt unterstützen kann – insbesondere in den Bereichen Marketing und Kommunikation. Sollen über Social-Media-Kampagnen oder eigene Newsletter potenzielle Crowdinvestor*innen aktiviert werden, müssen diese Kanäle im Vorhinein aufgebaut worden sein.

Der Ablauf eines Crowdinvestings beginnt für Start-ups mit der Wahl einer geeigneten Plattform. Neben den formellen Vorgaben können Start-ups in dieser Phase besonders darauf achten, ob andere Unternehmen derselben Branche oder mit ähnlichen Themenbereichen bereits erfolgreich auf der Plattform finanziert wurden. Haben sich Gründer*innen für eine Plattform entschieden, beginnt eine Art Bewerbungsphase. Zum einen wird geprüft, ob die Interessen der Crowd zu den Werten und zur Orientierung des Start-ups passen und ob dessen Geschäftsmodell für Anleger*innen nachvollziehbar ist. Um das Risikoprofil eines Finanzprodukts möglichst gering zu halten, werden von den Plattformen außerdem unterschiedlich detaillierte Prüfungen durchgeführt. Bei Impact-orientierten Plattformen schließt dies beispielsweise auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit des Start-ups mit ein.

Daraufhin erfolgt ein erstes Angebot seitens der Plattform, das einen Überblick über die Kosten des Finanzprodukts gibt. Es folgen die Due Diligence und – falls diese erfolgreich verlaufen ist – die Strukturierung des Finanzprodukts sowie die Erstellung der Emissionsdokumente. Gemeinsam wird darüber hinaus ein Kampagnenplan entwickelt, um die Anleger*innen der Plattform und die Community des Unternehmens umfassend abzuholen.

Danach kann das Crowdinvesting starten. Grob können Start-ups mit einer Vorbereitungszeit von etwa acht bis zwölf Wochen rechnen, bis ein Crowdinvesting starten kann. Hinzu kommt die Zeit, in der das Kapital eingesammelt wird. Diese Vermittlungsphase kann stark variieren und ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Attraktivität des Finanzprodukts, der eigenen Crowd-Größe oder auch dem Unternehmens-Impact. Bei den oben genannten Start-ups The Female Company, Vytal und Tomorrow haben die Vermittlungsphasen beispielsweise von weniger als 24 Stunden bis vier Wochen gereicht.

Während dieser Zeit arbeiten Plattform und Start-up gemeinsam an einem möglichst erfolgreichen Kampagnenausgang. Die Plattform kann beispielsweise bei der Vorbereitung der Emissionsdokumente und der Abstimmung mit verschiedenen externen Dienstleister*innen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwält*innen unterstützen. Einige Plattformen übernehmen ebenfalls die administrative und technische Betreuung bei der Vermittlung des Kapitals. Auch im späteren Verlauf der Anlageverwaltung kann die Crowdinvesting-Plattform dem Start-up einige Aufgaben abnehmen, beispielsweise das Erfassen der Anleger*innen im Abrechnungssystem, das Management von Zinsrückstellungen, Ausschüttungen und Tilgungen.

Die Kommunikation mit Anleger*innen kann während der gesamten Laufzeit über ein Support Center der Plattform übernommen werden. Das spart dem Start-up einiges an Aufwand und stellt sicher, dass sich das junge Unternehmen auf seine wesentlichen Aufgaben konzentrieren kann.

Kommunikation zum Crowdinvesting sorgt für Markenbekanntheit und neue Kund*innen

Entscheidend für ein erfolgreiches Crowdinvesting ist eine gut durchdachte Marketing- und Kommunikationskampagne. Den Kampagnenplan sollten Start-up und Plattform im Idealfall miteinander abstimmen, um möglichst effizient die maximale Aufmerksamkeit bei potenziellen Investor*innen zu erzeugen. Wie viel dabei die Plattform übernimmt und wie viel Arbeit das Start-up in die Kommunikation investiert, variiert. Die Plattform kann mit eigenen Newsletter- und Social-Media-Kampagnen primär Menschen erreichen, die zuvor Interesse am Crowdinvesting gezeigt haben oder womöglich bereits in anderen Projekten investiert haben. Gleichzeitig sollte das Start-up zusätzlich die eigene Kund*innenbasis adressieren. Denn wer in der Vergangenheit bereits Interesse am Produkt oder Service gezeigt hat oder überzeugter Fan der Marke ist, möchte womöglich auch zu einem echten Stakeholder für das weitere Unternehmenswachstum werden.

Zusätzlich werden über breit angelegte Kommunikationsmaßnahmen noch weitere Menschen erreicht. Hier zeigt sich deutlich ein hilfreicherer Nebeneffekt von Crowdkampagnen: Sie sorgen über die Gewinnung von Investor*innen hinaus für eine gesteigerte Brand Awareness, dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer bestehenden Community rund um das Start-up und bringen eine wertvolle Basis an potenziellen Neukund*innen hervor. Dabei kann gemeinsame Pressearbeit ein hilfreiches Tool sein, um noch mehr Aufmerksamkeit auf die Kam­pagne zu lenken und so mehr Investor*innen zu finden.

Crowdinvesting eignet sich also besonders für Start-ups, die:

  • ein einfach erklärbares B2C-Geschäftsmodell verfolgen, ein emotionales Thema bedienen oder Impact-orientiert sind,
  • ihre unternehmerische Unabhängigkeit bewahren wollen,
  • erste Umsatzerfolge nachweisen können,
  • eine starke Community haben und
  • nicht nur Geld einwerben, sondern gleichzeitig Bekanntheit und Kund*innenstamm ausbauen wollen.

Die Autorin Sarah Hübsch ist Business Development Managerin bei WIWIN, einer deutschen Online-Plattformen für nachhaltiges Crowdinvesting mit Sitz in Mainz

EU AI Act: Status quo

Recht für Gründer*innen: der EU AI Act. Wo stehen wir in Sachen Umsetzung? Was Gründer*innen und Start-ups jetzt wissen müssen.

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute Geschäftsmodelle, Investitionsentscheidungen und die Arbeitswelt. Mit der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act, im Folgenden AI Act) wurde im Frühjahr 2024 der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für den Einsatz von KI verabschiedet. Inzwischen sind die ersten Regelungen in Kraft getreten. Für Gründer*innen und Start-ups bedeutet das nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern auch Chancen, sofern sie sich rechtzeitig vorbereiten.

Überblick: Der AI Act

Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Grundrechte oder Sicherheit, desto strenger die Anforderungen. Auf der untersten Stufe stehen KI-Systeme, die keinerlei Vorgaben erfüllen müssen, solange sie nicht in verbotene Anwendungsfälle fallen. An der Spitze der Regulierungspyramide befinden sich die sogenannten Hochrisiko­Systeme, also etwa Anwendungen in der medizinischen Diagnostik, in kritischer Infrastruktur oder bei biometrischen Verfahren. Viele Tools aus dem HR-Bereich fallen darunter.

Daneben bestehen besondere Pflichten für sogenannte Generative KI beziehungsweise General Purpose AI, eingeführt, also große Modelle, die viele Anwendungen treiben und „systemische Risiken“ entfalten können.

Wichtig ist zu wissen, dass die Vorgaben schrittweise gelten. Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte Praktiken ausdrücklich verboten – zum Beispiel das Social Scoring von Bürger*innen, die flächendeckende Emotionserkennung in Schulen oder am Arbeitsplatz sowie das unkontrollierte Sammeln biometrischer Daten. Wer damit noch experimentiert, bewegt sich schon jetzt im rechtswidrigen Raum.

Seit dem 2. August 2025 gelten außerdem die ersten Pflichten für Anbieter*innen von generativen Modellen. Sie müssen unter anderem Transparenzberichte veröffentlichen und Angaben zu den verwendeten Trainingsdaten machen. Für Modelle, die bereits vor Inkrafttreten am Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis 2027. Für viele Unternehmen, die solche Modelle nutzen oder in Produkte einbetten, bedeutet das, genau hinzuschauen, welche Informationen von den Modellanbieter*innen zur Verfügung gestellt werden. Sonst können eigene Transparenzpflichten womöglich nicht erfüllt werden.

Noch weiter in der Zukunft liegen die Vorschriften für Hochrisiko-Systeme. Diese greifen ab 2. August 2026 und verlangen ein umfassendes Risikomanagement, eine strenge Qualität der Trainingsdaten, eine lückenlose Protokollierung und eine Konformitätsbewertung, bevor ein Produkt überhaupt in Verkehr gebracht werden darf. Für Hochrisiko-KI, die in ohnehin streng regulierten Produkten steckt, zum Beispiel in Medizinprodukten, gilt eine verlängerte Frist bis 2027.

Konformitätsbewertung heißt vor allem Risikobewertung, welche die Anbieter*innen oder Betreiber*innen selbst durchführen müssen. Eine solche „regulierte Selbstregulierung“ ist ein klassisches Merkmal einer solchen klassischen Produkt­regulierung und Marktüberwachung.

Was fehlt? Guidance und Governance

Noch herrscht allerdings an vielen Stellen Unsicherheit. Zwar hat die EU-Kommission schon erste Leitlinien veröffentlicht, etwa zur Definition von KI-Systemen oder zu den verbotenen Praktiken. Auch für Anbieter*innen generativer KI gibt es inzwischen ein detailliertes Dokumentationsmuster. Noch fehlen allerdings die angekündigten Handreichungen für die Einstufung und Risikobewertung von Hochrisiko-Systemen, die bis Februar 2026 folgen und praktische Beispiele enthalten sollen. Bis dahin bleibt nur, sich für die Bewertung an bestehenden internationalen Standards zu orientieren, zum Beispiel an den Normungsprojekten der Europäischen Komitees für Normung und für elektrotechnische Normung.

Auf Unionsebene entstehen parallel die neuen Governance-Strukturen. Das AI Office innerhalb der Kommission ist bereits aktiv und koordiniert die Umsetzung. Das AI Board, ein Gremium der Mitgliedstaaten, tagt regelmäßig und stimmt Vorgehensweisen ab. Ein wissenschaftliches Panel unabhängiger Expert*innen wurde im Frühjahr eingerichtet, und das Advisory Forum, das die Perspektive von Unternehmen und Zivilgesellschaft einbringen soll, befindet sich gerade in der Bewerbungsphase. Auch die geplante EU-Datenbank für Hochrisiko-Systeme existiert bisher nur auf dem Papier. Ab 2026 müssen Anbieter*innen ihre Systeme dort registrieren; die Plattform selbst wird jedoch gerade erst aufgebaut.

Und wo steht Deutschland?

Auch hierzulande hakt es noch etwas. Eigentlich hätten die Mitgliedstaaten bis 2. August 2025 ihre Marktüberwachungsbehörden benennen müssen. Ein Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz sieht die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsicht vor, doch die formale Benennung ist noch nicht erfolgt. Klar ist, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der Notifizierungsbehörde übernimmt, also für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig ist. Zudem entsteht dort ein Kompetenzzentrum für KI, das die Arbeit von Bund und Ländern koordinieren soll.

Reallabore

Ein Bereich, der für KI-Entwickler*innen besonders interessant ist, sind KI-Reallabore, also sichere Testumgebungen, in denen neue Anwendungen unter Aufsicht erprobt und darauf geprüft werden können, ob sie den rechtlichen Rahmen einhalten. Bis zum Sommer 2026 müssen die Mitgliedstaaten mindestens ein solches Reallabor einrichten. Deutschland hat im Mai 2025 ein erstes Pilotprojekt in Hessen gestartet, gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragten. Hier werden reale Unternehmensfälle durchgespielt, um Abläufe und Bedarfe besser zu verstehen. Solche Projekte können eine wertvolle Möglichkeit sein, mit den Aufsichtsbehörden auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen.

Reaktionen

Der AI Act wird zwar kritisch diskutiert, im Grundsatz aber breit akzeptiert. Gerichtliche Klagen direkt gegen die Verordnung gibt es bislang nicht. In der juristischen Literatur überwiegt die Zustimmung zur Zielrichtung. Kritisiert werden vor allem die Komplexität und die noch offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung. Streitpunkte finden sich eher außerhalb der Verordnung bei der Frage, ob Trainingsdaten urheberrechtlich geschützt sind oder wie personenbezogene Daten für KI genutzt werden dürfen.

Die Industrie zeigt ein gemischtes Bild. Viele große Anbieter*innen – von Google über OpenAI bis Mistral – haben einen freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet. Andere, wie etwa Meta, haben sich bewusst dagegen entschieden. Man muss sich also darauf einstellen, dass je nach Anbieter*in sehr unterschied­liche Informationen und Compliance-Nachweise verfügbar sind.

Andererseits wirkt der AI Act bereits am Markt. In öffentlichen Ausschreibungen tauchen Modellklauseln auf, die auf die KI-Verordnung Bezug nehmen. Investor*innen fragen verstärkt nach Compliance-Prozessen, und Unternehmen beginnen, interne Strukturen für Risikomanagement und Dokumentation aufzubauen.

Im Vergleich zu Europa gibt es in den USA bislang nur freiwillige Standards. Die dort bei der Entwicklung und Anwendung von KI (angeblich) vorherrschende größere Freiheit wird zwar viel gerühmt. Einzelne Bundesstaaten wie Colorado arbeiten allerdings an eigenen regulierenden Gesetzen, die ab 2026 greifen sollen. Vielleicht ist es also ein Vorteil, dass europäische Start-ups früh Erfahrungen in einem regulierten Markt sammeln können.

Fazit

Der AI Act entfaltet bereits jetzt Wirkung, auch wenn viele Details erst in den kommenden Monaten geklärt werden. Daher gilt es, nicht abzuwarten, sondern jetzt eine eigene Roadmap zu entwickeln. Wer früh Prozesse für Risikomanagement, Transparenz und Governance etabliert, wird nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, sondern auch Vertrauen bei Kund*innen und Investor*innen gewinnen.

Die EU hat ein klares Signal gesetzt: KI soll innovativ sein, aber auch sicher und vertrauenswürdig. Für Start-ups ist das eine Her­ausforderung – aber auch eine Chance, sich von Anfang an professionell aufzustellen und den Markt aktiv mitzugestalten.

Der Autor Dr. Daniel Michel, LL.M. ist als Rechtsanwalt im Bereich IT/IP/Technologie tätig und betreibt seit 2018 mit DATA LAW COUNSEL seine eigene Rechtsberatung im Raum München

Hamburger DeepTech-Start-up TrustNXT sichert sich1,6 Mio. Euro Finanzierung

Das 2024 von Ariane Scheer-Danielsson, Sebastian Adank und Andreas Reich gegründete Computer-Vision- und Cybersecurity-Start-up TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten.

An der Pre-Seed-Finanzierung beteiligt sind die renommierten Frühphasenfonds D11Z. Ventures und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Das Kapital soll der Skalierung einer Deep-Tech-Lösung dienen, die Bilder und Videos in sicherheitskritischen B2B-Anwendungen zuverlässig vor KI-basierter Manipulation und Cyberangriffen schützt.

TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten. Sie kombiniert Kryptografie, Computer Vision und eine patentierte Trust-Technologie, um die Authentizität von Bild- und Videodaten sicherzustellen und Manipulation effektiv zu verhindern. Die Lösung garantiert die Integrität visueller Daten in kritischen Geschäftsprozessen.

Ariane Scheer-Danielsson, Co-Founder & Managing Director bei TrustNXT: „In einer Welt, in der KI täuschend echte Bilder in Sekunden erzeugt, sind Vertrauen und Datenintegrität entscheidend. Ohne sie sind digitale Geschäftsmodelle bedroht. Unsere Mission ist es, diese Integrität für Unternehmen zu sichern.“

Starke Marktresonanz im Versicherungssektor

Die Versicherungslösung von TrustNXT adressiert manipulierte Schadensfotos und ermöglicht die vollständige Automatisierung von Claims- und Underwriting-Prozessen – ganz ohne menschliche Prüfung. Versicherer können Bildbetrug effektiv unterbinden, Bearbeitungszeiten verkürzen und ihre Prozesse kosteneffizient sowie skalierbar gestalten.

Zukunft: Echtzeitschutz für industrielle Use Cases

Mit dem Kapital plant TrustNXT den Ausbau der Technologie, besonders für manipulationssicheren Echtzeitschutz von Videodaten in industriellen Anwendungen. Erste Pilotprojekte in der Industrie sind für 2026 vorgesehen.

Ranking: Das sind Deutschlands innovativste Städte

Welche deutschen Städte im Ranking der Innovation aktuell vorne liegen, zeigt die aktuelle Analyse von Adobe Express. Hier die wichtigsten Ergebnisse im Überblick.

Für das Ranking wurden Faktoren wie Leistungen im Bereich Forschung und Innovation analysiert, sowie die Dichte an Start-ups, verfügbare Stellen im Feld Technologie, Hochschulrankings und mehr analysiert, um die wahren Hotspots der Innovation zu ermitteln.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

Berlin liegt auf dem Siegerplatz, mit 81 von 100 Punkten. In der Hauptstadt gibt es satte 2018 Start-ups und ebenso über 2000 aktuelle Stellenangebote im Bereich Technologie & Innovation - mehr als in jeder anderen Stadt.

München folgt auf Platz zwei und überzeugt mit dem höchsten Wert im Forschungs- und Innovationsindex der Europäischen Kommission (164,3 Punkte). Hier gibt es 770 Start-ups und außerdem die Ludwig-Maximilians-Universität, die im globalen Hochschulranking auf Platz 58 liegt.

Karlsruhe überrascht auf Platz drei. Trotz seiner geringen Größe erhält Karlsruhe 154,5 Punkte im europäischen Innovationsindex. Auf rund 310.000 Einwohner*innen finden sich hier 68 Start-ups – ein Beweis für die starke Innovationskultur der Region. Außerdem liegt das Karlsruher Institut für Technologie unter den Top 100 (Platz 98) im globalen Hochschulranking.

Hamburg erreicht Platz vier mit einer Gesamtpunktzahl von 40,06. Die Hansestadt verbindet einen Innovationsindex von 148,1 mit 440 Start-ups. Als wichtiger Wirtschafts- und Logistikstandort bietet die Stadt ein lebendiges Umfeld für Gründer*innen aus verschiedensten Branchen. Das spiegelt sich auch in über 900 offenen Stellen wider.

Heidelberg rundet die Top 5 ab. Die Stadt beeindruckt mit ihrer berühmten Universität, die auf Platz 80 im globalen Hochschulranking landet, und einem Innovationsindex von 154,5. Mit „nur“ rund 160.000 Einwohner*innen ist sie Heimat von 41 Start-ups – und zeigt damit, dass Innovationsgeist nicht an die Größe einer Stadt gebunden ist.

Zur Methodik

Die Studie bewertet 25 Städte in Deutschland, basierend darauf, wie innovativ fortschrittlich sie sind. Dazu wurden verschiedene Faktoren verwendet. Nachdem die Daten für jeden Faktor gesammelt wurden, wurden sie normalisiert, um jedem Faktor einen Wert zwischen 0 und 1 zuzuweisen. Bei fehlenden Daten wurde ein Wert von 0 vergeben. Die normalisierten Werte wurden anschließend summiert und multipliziert, um jeder Stadt eine Gesamtpunktzahl von 100 zu geben. Die Städte wurden dann basierend auf dieser Gesamtpunktzahl vom höchsten zum niedrigsten Wert gerankt.

Die verwendeten Faktoren sind:

Innovationsindex-Wert: Offizieller Forschungs- und Innovationsindex der europäischen Kommission. Misst die Forschungs- und Innovationsleistung in jeder Region. Datenstand 2023. Verfügbar hier.

Hochschulranking (weltweit): verfügbar hier.

Tech-Jobs pro 100.000 Einwohner*innen:
Die Anzahl der Stellenanzeigen, die die Wörter „Tech“ oder „Technologie“ enthalten, auf Indeed, pro Stadt und pro 100.000 Einwohner*innen. Verfügbar hier.

Anzahl der Start-ups: Anzahl der Start-ups pro Stadt laut dieser Analyse

Breitbandabdeckung & WLAN-Geschwindigkeit: Die mittlere WLAN-Download-Geschwindigkeit in jeder Stadt, ausgedrückt in Mbit/s. Quelle: https://www.speedtest.net/global-index

Hinweis von Adobe Express: Datenstand August 2025. Die präsentierten Daten basieren auf einer Zusammenstellung mehrerer Datenquellen und erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung der Realität. Alle Daten sind in Bezug auf die verwendeten Quellen korrekt.

Weitere Infos zur Erhebung / zum Ranking gibt’s hier.

Minijob und Midijob: Was sind die Vor- und Nachteile?

Minijobs gelten als besonders einfache Beschäftigungsform – doch auch Midijobs bieten bei flexiblem Personalbedarf Vorteile. Die Ecovis-Expert*innen Evelyn Karstädt und Andreas Islinger erklären die Unterschiede und nennen Vor- und Nachteile beider Modelle für Unternehmen und Beschäftigte.

Bei Minijobs liegt die aktuelle Verdienstgrenze seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro im Monat, also bei insgesamt 6.672 Euro im Jahr. Wann, wie oft und wie lange ein Mitarbeitender arbeitet, spielt dabei keine Rolle und lässt sich flexibel gestalten, solange der Arbeitgeber den Mindestlohn einhält.

Minijobs sind mit Ausnahme der Rentenversicherung nicht sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber leistet einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent, der Arbeitnehmende trägt die Differenz zum regulären Beitragssatz von aktuell 3,6 Prozent. Zusätzlich zahlen Arbeitgeber pauschal 13 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen, wenn der Arbeitnehmende gesetzlich krankenversichert ist. Nachteil für Arbeitnehmende: Der Minijob begründet keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Arbeitslohn aus dem Minijob pauschal mit zwei Prozent zu versteuern. „Minijobs sind gerade für Unternehmen, die bei Arbeitsspitzen Personal flexibel einsetzen müssen, im Niedriglohnbereich attraktiv. Sie profitieren von geringen Lohnkosten, führen aber zu einem höheren administrativen Aufwand“, sagt Ecovis-Steuerberater und Rentenberater Andreas Islinger in München.

Wie attraktiv sind Minijobs für Arbeitnehmende? Islinger sagt: „Ein Minijob kann günstig erscheinen. Es fehlt jedoch der volle Versicherungsschutz, insbesondere mit Blick auf die nur eingeschränkten Rentenansprüche bei einem fehlenden Eigenbeitrag.“ Und: Bei mehreren Minijobs sind die Verdienste zusammenzurechnen. Überschreitet der/die Arbeitnehmer*in die Grenze, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Daher müssen sich Arbeitgebende von dem/der Arbeitnehmenden bestätigen lassen, ob weitere Beschäftigungen vorliegen. Zudem sind für Minijobs Stundenaufzeichnungen zu führen. Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit sind zeitnah aufzuzeichnen.

Midijob – günstiger Schutz mit voller Leistung

Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob aufhört: ab 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlichem Verdienst. „Gerade bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften finden sich oft Midijobs“, sagt Evelyn Karstädt, Steuerberaterin bei Ecovis in Ahlbeck. Der Übergangsbereich gilt verpflichtend: „Ein Verzicht wie früher ist nicht möglich. Bei schwankender Vergütung, etwa aufgrund von flexiblem Einsatz der Beschäftigten oder auch Prämien und Provisionszahlungen, müssen Unternehmen eine valide Prognose machen“, erklärt Islinger. Im Unternehmensalltag schwankt der Bedarf an Arbeitskräften häufig, etwa in der Gastronomie. „Eine genaue Steuerung der Verdienstgrenzen ist für viele Betriebe daher kaum machbar“, sagt Karstädt. Damit bei Überschreitung der Minijob-Grenze nicht gleich die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, hat der Gesetzgeber für eine gleitende Anpassung der Beiträge gesorgt. „Mit steigender Vergütung steigen also auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmenden.“

Früher führten die reduzierten Beiträge zu niedrigeren Rentenansprüchen. Doch seit 2019 wird der volle Verdienst bei der Rente berücksichtigt – auch wenn der Arbeitnehmerbeitrag geringer ausfällt. „Für Beschäftigte bedeutet das: Midijobs bieten ihnen das volle Leistungspaket der Sozialversicherung für alle Bereiche – also Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung – zu vergünstigten Beiträgen“, erklärt Islinger.

Anders als beim Minijob gibt es im Übergangsbereich keine pauschale Besteuerung. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuer klasse des Beschäftigten. Bis etwa 1.000 Euro fallen allerdings keine oder kaum Steuern für Beschäftigte in den Steuerklassen I bis IV an. „Allerdings gilt der Midijob nicht für alle Beschäftigungsgruppen“, sagt Karstädt. Für Auszubildende und Mitarbeitende in Kurzarbeit finden die Regelungen keine Anwendung. Bei Midijobs gelten nicht in allen Branchen die gleichen Aufzeichnungspflichten wie für Minijobs.

Für Arbeitgebende kann der Midijob zudem administrative Vorteile bieten. Insbesondere besteht auch kein Risiko, dass die Geringfügigkeitsgrenze versehentlich überschritten wird und der Arbeitgeber dann im Rahmen der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erhebliche Nachzahlungen leisten muss.

Das Arbeitsrecht beachten

„Unterschiede im Arbeitsrecht bringen die Jobverhältnisse übrigens nicht mit sich“, erklärt Ecovis-Expertin Karstädt. Mini- und Midijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub (mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche) und Gleichbehandlung mit vergleichbaren Beschäftigten. „Nur bei sachlichen Gründen, etwa der Qualifikation, sind Unterschiede zulässig.“

Auf das Gesamtpaket kommt es an

Ein Minijob ist weiterhin attraktiv, wenn es auf Flexibilität ankommt – zum Beispiel bei kurzfristigen Tätigkeiten oder für Studierende oder Rentnerinnen und Rentner mit begrenztem Arbeitsumfang. Wer jedoch langfristig auf Teilzeitkräfte baut, sollte den Midijob in Betracht ziehen. „Im unteren Entgeltbereich entstehen für Betriebe kaum höhere Kosten im Vergleich zum Minijob“, erklärt Karstädt. Dafür bieten sie aber ihren Beschäftigten im Übergangsbereich umfassenden Schutz bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit. „Das Festhalten am Minijob als besonders einfache Lösung lohnt sich daher in der Regel nicht“, fasst Islinger zusammen.

Business-Forecast für Start-ups

Mithilfe des Business-Forecasts ist es auch jungen Unternehmen möglich, eine sehr realitätsnahe Vorhersage der künftigen (Geschäfts-)Entwicklung zu treffen.

"Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieses Zitat, dessen Urheber nicht ganz eindeutig ist, bringt die Problematik in Bezug auf Planungen auf den Punkt. Alle, die schon einmal eine Geschäftsplanung erstellt haben, kennen die Extreme der Gefühlswellen zu diesem Thema. Zu Beginn legen wir die Umsatz- und Ergebnisziele nach bestem Wissen – und manchmal auch mit einer gesunden Portion Optimismus – für das nächste Jahr fest. Wir erwarten ein geregeltes Kundenwachstum, Neuaufträge bei bestehenden Kunden, ein paar Kosteneinsparungen in der IT und bei Beratungsleistungen sowie ein solides Ergebnis als Resultat. Ein wichtiger und motivierender Prozess für alle Beteiligten. So viel zum „spaßigen“ Teil.

Der Sog der Welle erreicht uns oft zur Mitte des geplanten Jahres. Dann haben wir genügend Informationen, um zu wissen, dass die Planung vielleicht doch nicht so aufgeht und auch nicht mehr aufgehen wird. Ein Reflex, den man häufig beo­bachten kann, ist dann zu sagen: „Die Planzahlen muss ich mir doch gar nicht mehr ansehen, die sind obsolet und helfen mir nicht mehr weiter.“ Die Planung wird daraufhin gänzlich verworfen. Damit fehlt aber eine wesentliche Komponente für die Unternehmenssteuerung, nämlich der Blick in die Zukunft. Ein mächtiges Werkzeug zur Lösung dieses Problems ist der Forecast.

Forecast: Definition, Mehrwert und „bester Zeitpunkt“

Der Forecast im Business-Kontext ist im Wesentlichen nichts anderes als die Mutter aller Prognosen: die Wettervorhersage. Wie beim Wetter will man beim Business-Forecast eine möglichst realitätsnahe Vorhersage der zukünftigen (Geschäfts-)Entwicklung treffen. Im Unterschied zur Planung, die gerade in den ersten Unternehmensjahren meist prophetischen Charakter hat, werden für den Forecast Informationen aus dem laufenden Geschäftsjahr herangezogen. Ziel dabei ist, frühzeitig Informationen über die erwartete – nicht die erhoffte – Geschäftsentwicklung zu generieren, um proaktiv Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung ergreifen zu können. Der Forecast ersetzt somit den Plan nicht, sondern ist eine Ergänzung dazu. Ein häufiger Fehler von Unternehmen ist es, den Plan mit dem Forecast zu überschreiben. Durch die Auswertung von Ist, Plan und Forecast kann man jedoch sehr viel in Sachen Verbesserung der Planung lernen. Zusätzlich kann man so zum Jahresende bewerten, wie gut die Erreichung der ursprünglichen Ziele war (auch wenn das manchmal schmerzlich ist).

Eine sehr häufig gestellte Frage ist die nach dem „richtigen Zeitpunkt“ für den Forecast. Die für viele ernüchternde Antwort lautet: Es gibt keinen richtigen Zeitpunkt für den Fore­cast. Jeder Zeitpunkt ist besser, als gar keinen Forecast zu machen. Es sollten jedoch zumindest zwei Forecasts pro Jahr im Sinne folgender Logik erstellt werden:

  • Forecast 1: Den ersten Forecast führt man am besten nach dem ersten Quartal mit Blick auf das Geschäftsjahresende durch: Zu diesem Zeitpunkt hat man einen ersten Eindruck vom Geschäftsjahr bekommen und weiß schon ganz gut, wo die Reise hingehen wird.
  • Forecast 2: Nach dem dritten Quartal mit Blick über das Geschäftsjahr hinaus ist ein guter Zeitpunkt für den zweiten Forecast: Zu diesem Zeitpunkt kann man sehr gut einschätzen, wie sich das Geschäft entwickeln wird. Außerdem kann man auch schon ins Folgejahr „hineinschauen“ und so bspw. die ersten sechs Monate des Folgejahres pro­gnostizieren – mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Konzerne und große mittelständische Unternehmen gehen beim Forecast sogar noch einen Schritt weiter. Breit aufgestellte Controlling-Abteilungen führen einen rollierenden Forecast durch. Das bedeutet, monatlich oder quartalsweise zwölf bis fünfzehn Monate in die Zukunft zu prognostizieren. Dieser Prozess soll hier allerdings nur der Vollständigkeit dienen, weil er für KMU und Start-ups zu aufwendig ist. So viel zur Theorie. Wie kann nun ein pragmatischer, regelmäßiger Forecast-Prozess zum Leben erweckt werden?

How to Forecast?

In KMU herrscht ein gewisser Respekt vor dem Aufwand, den ein Forecast in Erstellung und Pflege nach sich zieht. Das resultiert häufig daraus, dass sich viele Unternehmen bei der Durchführung zu sehr im Detail verlieren und bereits verfügbare Informationen nicht vollständig nutzen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: Sofern richtig aufgesetzt, kann der Forecast auch sehr rasch und pragmatisch durchgeführt werden. Drei wesentliche Erfolgsfaktoren sollten dabei beachtet werden.

Der Forecast basiert auf Ist-Daten

Um der Anforderung nach einem besseren Blick in die Zukunft zu genügen, müssen bereits Daten aus dem laufenden Geschäftsjahr als Aufsatzpunkt herangezogen werden. Wenn der erste Forecast des Jahres beispielsweise im April durchgeführt wird, setzt dieser auf den Ist-Werten für Januar bis März auf. Für den zweiten Forecast im September gelten dann die Ist-Werte für Januar bis August als Grundlage und die Werte aus dem ersten Forecast als Anhaltspunkt.

Die Berücksichtigung der Ist-Daten ermöglicht einerseits eine Bestandsaufnahme, auf der realistisch prognostiziert werden kann. Anderenfalls liefert sie eine fundierte Grund­lage, mit der regelmäßige Umsätze und Kosten einfach fortgeschrieben werden können. Das nimmt schon einiges an Glaskugellesen aus der Übung heraus. Sofern auch brauchbare Vorjahreswerte zur Verfügung stehen, können diese ebenfalls für den Forecast genutzt werden, um etwaige saisonale Effekte bei Umsätzen und Kosten abstimmen zu können. Budget- oder Plandaten für das Gesamtjahr sollten zusätzlich als Anhaltspunkt und Reality Check verwendet werden.

Der Forecast ist an den wesentlichen Treibern des Geschäfts ausgerichtet

Die Erstellung des Forecasts soll keinesfalls zur organisationslähmenden Mammutaufgabe verkommen. Hier schafft mehr Detail nur selten Mehrwert. Die Kunst beim Forecast ist es vielmehr, die wesentlichen Business-Treiber herauszufinden und sich auf diese zu fokussieren. Im Detail natürlich je nach Geschäftsmodell unterschiedlich, lassen sie sich jedoch verallgemeinernd in vier Cluster einteilen:

Umsatz: Für den Umsatz-Forecast stehen das Bestandsgeschäft (bestehende Kundenbeziehungen) und das potenzielle Neugeschäft im Fokus. Beim Bestandsgeschäft kann man den Forecast recht einfach an den erwartbaren Umsätzen aus den laufenden Kundenverträgen ausrichten. Dabei sollte man auch immer Erfahrungswerte in Bezug auf mögliche Kündigungen einfließen lassen. Der Forecast für das Neugeschäft erfordert schon etwas mehr planerische Ausrichtung, da eine realistische Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von neuen Aufträgen notwendig ist. Hierbei hilft es, die CRM-Pipeline rückwärts, von gelegten Angeboten bis noch losen Kontakten, abzuarbeiten und zu jedem Kunden in der Pipeline eine Einschätzung in Bezug auf Auftragshöhe, Auftragszeitpunkt und Zeitpunkt der ersten möglichen Rechnungsstellung zu geben. Für den Umsatz-Forecast zählt ausschließlich der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Im Zuge der Bewertung des Neugeschäfts kann es also passieren, dass aufgrund von langen Sales-Zyklen keine neuen Umsätze in der Forecast-Periode entstehen. Diese kann man aber schon für die nächste Forecast-Periode vorhalten. Die Summe der erwartbaren Umsätze aus dem Bestands- und dem Neugeschäft abzüglich möglicher Kündigungen ergibt einen fundierten Umsatz-Forecast.

Herstellkosten: Nachdem der Umsatz prognostiziert ist, gilt es jene Kosten, die direkt mit der Erzielung des Umsatzes einhergehen, vorzusehen. Diese beinhalten je nach Geschäftsmodell Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Waren und externe Dienstleistungen (z.B.: Subunternehmer), die direkt an der Umsatzerzielung teilnehmen. Zusätzlich sollten auch etwaige Provisionen, die an Vertriebspartner zu verrichten sind sowie Verpackungs- und Frachtkosten für Produkte berücksichtigt werden. Zur Vereinfachung des Forecasts für die variablen Kosten kann man sich entweder auf repräsentative Ist-Werte aus der Vergangenheit beziehen oder – für Controlling-Connaisseurs – auch die Deckungsbeitrags- bzw. Stückkostenkalkulation heranziehen. Auch hier gilt es, nicht jede sprichwörtliche Schraube zu kalkulieren, sondern für den Beginn mit realistischen Prozentwerten zu arbeiten (beispielsweise betragen die variablen Kosten im Durchschnitt 35 Prozent des Umsatzes).

Sonstige Kosten: Zu diesen zählen, je nach Geschäftsmodell in unterschiedlicher Größenordnung, Personalkosten, Büro und Miete inkl. Instandhaltung, Software und IT, Beratung, Buchführung und Werbung. Die sonstigen Kosten sind meist vermeintlich einfacher zu prognostizieren. Viele dieser Positionen können anhand der Vergangenheitswerte fortgeschrieben werden. Eine Differenzierung ist allerdings oft ratsam, um nicht blind die Vergangenheit fortzuschreiben. Klassiker, die hier gern vergessen werden, sind Sonderzahlungen für Personal, Jahresrechnungen für Beratungen und Lizenzen (z.B.: Rechnungen für die Jahresabschlusserstellung, Jahreslizenz­abrechnungen) und Sonderkosten für Werbeaktionen etc.

Liquidität: Ein besonders unbeliebtes Thema in jedem Forecast ist die Liquidität. Diese entscheidet jedoch im Zweifelsfall über die wirtschaftliche Standfähigkeit eines Unternehmens. Frei nach dem berühmten Spruch „Revenue is vanity, profit is sanity, cash is king“, sollte die Liquidität auch im Forecast berücksichtigt werden. Auf die Gefahr hin repetitiv zu sein, zählt auch hier, nicht jede Kontotransaktion vorauszusehen, sondern die wichtigsten Stellschrauben zu fokussieren.

Diese sind in der Regel für die Liquidität: Zahlungseingänge von Kunden: aus dem Umsatz-Forecast abgeleitete Zahlungsziele der Kunden; Zahlungsausgänge an Lieferanten/Personal etc.: aus dem Kosten-Foreacst abgeleitete Zahlungsziele an Lieferanten; Entwicklung der Lagerbestände; Investitionen; Finanzierung mit Berücksichtigung der Einzahlungen aus Kreditaufnahmen und der regelmäßigen Rückzahlungen der laufenden Kredite; unterjährige Steuer- und Gebührenzahlungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer(voraus)zahlungen, Sozialabgaben).

Der Forecast basiert auf kaufmännischer Vorsicht anstatt unternehmerischem Optimismus

Wenn es darum geht, ein realistisches Bild der Geschäftsentwicklung zu zeichnen, ist der unternehmerische Optimismus oft das Eintrittstor zur Realitätsverweigerung. Das gilt es beim Forecast – genauso wie bei der Wetterprognose – unbedingt zu vermeiden. Daher ist beim Forecast kaufmännische Vorsicht geboten. Bei der Überprüfung der Forecast-Ergebnisse sollte deshalb unbedingt ein sog. Reality Check gemacht werden, der folgende Fragen umfasst:

  • Basiert der Sales-Forecast auf Fakten (Erwartungswerte für Folgegeschäft, bestehende Leads, Angebote) oder wurde rein das Prinzip Hoffnung angewendet?
  • Kann das erwartete Umsatzwachstum mit den aktuellen Ressourcen gestemmt oder muss die Kapazität aufgestockt werden?
  • Muss für das Umsatzwachstum in Marketing, Werbung oder sonstige Bereiche investiert werden?
  • Sind alle unterjährigen Kosten berücksichtigt (z.B.: Kosten für Jahresabschluss, Strom/Gas)?

Ein weiterer hilfreicher Reality Check ist, den Forecast für zumindest zwei Szenarien anzuwenden. Ein Szenario sollte dabei ein „pessimistic case“ sein, in dem die Ergebnisauswirkungen einer schwächeren Geschäftsentwicklung prognostiziert und in diesem Zuge auch Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung vorbereitet werden. Damit ist man auf unerwartete Entwicklungen vorbereitet und kann rasch reagieren. Es darf natürlich auch gleichzeitig ein „moonshot case“ erstellt werden, in dem die Konsequenzen eines starken Wachstums dargestellt werden. Das sollte aber keine reine Motivationsübung sein, schließlich benötigt es auch für ein starkes Wachstum vorbereitende Maßnahmen, sonst ist der Übergang zum „pessimistic case“ ein allzu rascher.

Prognosen sind sicherlich nicht einfach, dennoch sind sie einer der wichtigsten Hebel, um als Unternehmer in den „Driver Seat“ zu kommen und proaktiv und mit Voraussicht die Entwicklung des eigenen Unternehmens zu gestalten. Mit der richtigen Struktur und einem pragmatischen Zugang wird der Forecast zu einem der wichtigsten Steuerungsprozesse für Unternehmen. Das sorgt für mehr Sicherheit und macht auch mehr Spaß, als sich ausschließlich dem Prinzip Hoffnung hinzugeben. Oder wie es Mark Twain einst ausdrückte: „It is best to read the weather forecast before praying for rain.“

Die Autoren Bernhard Frühlinger und Christian Löw sind Gründer und Geschäftsführer der Acquedus Business Services GmbH. Mit dem digitalen Controlling-Service Adam bieten sie ein Tool für KMU und Start-ups an.

LegalTech-Start-up Libra erreicht 2 Mio.-Euro-ARR binnen eines Jahres

Mit dem aktuellen Wachstum positioniert sich das 2023 von Viktor von Essen und Dr. Bo Tranberg gegründete gegründete Libra als eines der dynamischsten LegalTech-Start-ups Europas und unterstreicht den Wandel, den die KI in der Rechtsbranche vorantreibt.

Gegründet 2023 von dem ehemaligen Freshfields-Anwalt Viktor von Essen und dem dänischen Software Engineer Dr. Bo Tranberg, unterstützt Libra nach eigenen Angaben heute bereits über 6.000 Jurist*innen in mehr als 500 Kanzleien und Rechtsabteilungen. Die Plattform bietet maßgeschneiderte, KI-gestützte Anwendungen für Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung, die sich nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integrieren.

Neben innovativen Team-Workflows für die gemeinsame Mandats- und Dokumentenbearbeitung verfügt Libra über direkte Anbindungen an Fachinhalte des Dr. Otto Schmidt Verlags sowie Handelsregisterdaten via OpenRegister. Damit können Nutzer*innen relevante Informationen direkt in der Chatfunktion abrufen.

Sicherheit und Vertraulichkeit stehen im Zentrum der Plattform: Libra hostet ausschließlich in der EU, ist ISO 27001-zertifiziert und erfüllt sämtliche Anforderungen von DSGVO, BRAO und § 203 StGB.

Jetzt hat Berliner LegalTech-Start-up einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nicht einmal zwei Monate nachdem Libra die Grenze von 1 Million Annual Recurring Revenue (ARR) erreicht hat, erzielt die Plattform bereits 2 Millionen Euro ARR. Damit positioniert sich Libra als eines der dynamischsten LegalTech-Start-ups Europas und unterstreicht den Wandel, den die KI in der Rechtsbranche vorantreibt.

„Dass wir in so kurzer Zeit die Marke von 2 Millionen ARR überschreiten konnten, zeigt die enorme Nachfrage nach praxisnahen, sicheren und intelligenten LegalTech-Lösungen“, sagt Co-Founder und CEO Viktor von Essen. „Wir sehen uns bestätigt, dass die Zukunft juristischer Arbeit in der Kombination aus höchster Datensicherheit, nahtloser Technologie-Interaktion und leistungsfähiger KI liegt.“

EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Das Ziel des EXIST-Programms ist es, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Deshalb unterstützt EXIST Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.

Mit dem EXIST-Forschungstransfer werden herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben unterstützt, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Ziele sind die Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen und Sicherung der Nachhaltigkeit von Gründungen und Arbeitsplätzen.

Programmsteckbrief

Zielgruppe: Existenzgründer*innen, Hochschulen, Unternehmen, Selbstständige

Laufzeit: 18.04.2023 - 31.12.2029

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Förderschwerpunkt: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

Antragstellung als Projekt möglich? Ja

Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, diese werden aber jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November des betreffenden Jahres gesammelt.

Das EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen

In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.

In der zweiten Förderphase stehen weiterer Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.

Hier ein Erklärvideo zum EXIST-Forschungstransfer

Alle wichtigen Infos bietet das Handbuch – EXIST-Forschungstransfer – hier geht’s zum Download:

Alle relevanten Downloads zum EXIST-Forschungstransfer findest du hier:

Welche EXIST-Förderungen gibt es noch?

Gründungsstipendium

EXIST-Women

EXIST Beirat

EXIST-Modellprojekte

3,3 Mio. Euro für Kölner Life-Science-Start-up Detechgene

Detechgene, 2022 von Dr. Reza Esmaillie und Dr. Robin Bayer gegründet, entwickelt ein mobiles Diagnostikgerät, das die Präzision einer PCR mit der Benutzer*innenfreundlichkeit eines Schnelltests für Antigene kombiniert.

Das Testsystem von Detechgene ermöglicht es, in bis zu 30 Minuten Krankheitserreger wie Viren, Bakterien oder Pilze zu erkennen. Bisher werden entsprechende Proben in spezialisierte Labors geschickt, sodass deutlich länger auf Ergebnisse gewartet werden muss. Das kompakte und leichte Gerät kommt ohne diese Laborinfrastruktur aus und kann entsprechend überall eingesetzt werden. Arztpraxen können so binnen kürzester Zeit selbst in abgelegenen Orten Erkrankungen diagnostizieren und damit eine bessere Patient*innenversorgung bieten. Gleichermaßen kann es in Ländern eingesetzt werden, in denen es keine ausgeprägte Gesundheitsinfrastruktur gibt. Das Testsystem kombiniert dabei die Zuverlässigkeit von PCR-Tests mit der einfachen Handhabung, wie sie von herkömmlichen Antigen-Schnelltests bekannt ist.

Im Rahmen der Finanzierungsrunde hat die NRW.BANK mehr als 600.000 Euro in das Start-up investiert. Daneben beteiligten sich auch neoteq ventures als Lead-Investor, Aquarius Invest GmbH, Meerkat Holding GmbH, Campus Capital sowie mehrere strategische Business Angels. Insgesamt sammelte das junge Unternehmen 3,3 Millionen Euro ein. Mit dem Geld wollen die Gründer einen Gen-Schnelltest im Hosentaschenformat zur Marktreife bringen, mit dem in kurzer Zeit zahlreiche Krankheitserreger erkannt werden können.

Die NRW.BANK begleitet Detechgene bereits seit dem Jahr 2021. Das Start-up nutzte schon kurz nach der Gründung eine Zuschussberatung und erhielt über die win NRW.BANK Business Angels Initiative Zugang zu privaten Wagniskapitalgebern. In der aktuellen Finanzierungsrunde hat die NRW.BANK einerseits ein bestehendes Wandeldarlehen aus dem Programm NRW.SeedCon in eine offene Beteiligung gewandelt und darüber hinaus über das Programm NRW.SeedCap weitere 400.000 Euro bereitgestellt.

„Wir freuen uns, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der NRW.BANK nach dem SeedCon- nun auch im Rahmen des SeedCap-Programms fortzuführen. Als verlässliche Partnerin mit großer Expertise und starkem Netzwerk ist sie für uns von zentraler Bedeutung – insbesondere für innovationsgetriebene Gründungsvorhaben“, sagt Dr. Reza Esmaillie, CEO und Co-Founder der Detechgene GmbH.

„Gründungen im Gesundheitsbereich brauchen nicht nur wissenschaftliche Exzellenz, sondern auch eine verlässliche Finanzierung“, sagt Johanna Antonie Tjaden-Schulte, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. „Ziel unserer Beteiligung ist, dass die Innovation von Detechgene den Weg aus dem Labor in die Gesundheitsversorgung findet – schnell, wirksam und zum Nutzen aller. Gleichzeitig stärken wir so den Life-Science-Standort Nordrhein-Westfalen.“

Vom Elevator Pitch zum echten Kontakt: So bleibst du auf Events in Erinnerung

Events sind voll, laut und schnell. Viele Pitches klingen gleich. Was bleibt, sind oft die Zweifel, ob jemand zuhört und ob die Story hängen bleibt. Hier ist ein klarer Plan, mit dem du als Gründer*in nicht nur sprichst, sondern auch lange in Erinnerung bleibst.

Welche Events für Start-ups wichtig sind

Nicht jedes Event bringt dir Reichweite. Große Messen sind gut, um Trends zu sehen und zufällig Investor*innen zu treffen. Kleine Meetups sind oft besser, um echte Gespräche zu führen. Pitch-Wettbewerbe helfen, deine Story zu testen und Sichtbarkeit zu bekommen. Branchenevents bringen dich nah an Kund*innen, die deine Lösung wirklich gebrauchen können. Und dann gibt es noch Netzwerktreffen von Acceleratoren oder Coworking-Spaces - da findest du oft Mentor*innen oder erste Geschäftspartner*innen. Überlege dir vorher: Willst du Investor*innen, Kund*innen oder Sparringspartner*innen treffen? Danach entscheidest du, wo du hingehst.

Vor dem Event: Ziele setzen, Fokus halten

Ein Event ist keine Bühne für endlose Pitches. Es ist ein Spielfeld für Beziehungen. Wer ohne Plan kommt, wirkt schnell beliebig. Deshalb gilt: Vorbereitung ist deine größte Stärke.

Strategische To-dos

1. Definiere dein Ziel: Willst du Investor*innen ansprechen, Kund*innen gewinnen oder Geschäftspartner*innen finden? Du kannst nicht alles gleichzeitig schaffen. Konzentriere dich auf maximal zwei Ziele. So weißt du, wen du ansprechen solltest und wen nicht.

2. Recherchiere die Gästeliste: Viele Events veröffentlichen Speaker*innen oder Sponsor*innen vorab. Schau dir an, wer interessant für dich ist. Markiere drei bis fünf Personen, die du wirklich treffen willst. Bereite eine kurze, persönliche Anknüpfung für jede Person vor. So bist du nicht eine/r von vielen, sondern jemand, die/der sich Mühe gibt.

3. Arbeite an deinem Auftritt: Damit ist nicht nur dein Pitch gemeint. Denk an dein Gesamtbild: Kleidung, Körpersprache, wie du dich vorstellst. Professionell wirkt nicht steif, sondern klar. Auch kleine Dinge zählen, zum Beispiel, ob du leicht erklärst, was dein Startup macht, oder ob du dich in Fachjargon verstrickst.

4. Trainiere deinen Pitch – aber nicht auswendig: Du brauchst keine perfekte Rede. Besser ist, wenn du deine Kernbotschaft so verinnerlicht hast, dass du sie flexibel rüberbringen kannst. Drei klare Punkte reichen: Problem - Lösung - Nutzen. Wenn du das frei variieren kannst, wirkst du authentisch und nicht einstudiert.

5. Plane deinen Erinnerungsanker: Menschen erinnern sich an kleine, konkrete Dinge. Das kann eine Zahl sein, eine kurze Story oder ein visueller Anker wie ein ungewöhnliches Beispiel. Überlege dir vorher, was du nutzen willst, damit dein Gegenüber dich später noch zuordnen kann.

6. Bereite dein Material vor: Visitenkarten wirken altmodisch, sind aber praktisch. Smarter wird es mit einem QR-Code: der führt direkt zu deiner Webseite, deinem Kalender oder einer One-Pager-Landingpage. Wenn du kleine Giveaways einsetzt, dann nur Dinge, die wirklich nützlich sind, z. B. Kugelschreiber oder Notizbücher. Weitere Inspiration findest du hier.

Auf dem Event: Präsenz zeigen, Kontakte knüpfen

Ein Event ist kein Marathon, bei dem du möglichst viele Visitenkarten einsammeln musst. Es geht darum, wie du dich präsentierst, wie du zuhörst und ob andere dich in Erinnerung behalten. Qualität schlägt Quantität – drei gute Kontakte bringen dir mehr als dreißig flüchtige Gespräche.

Sichtbar sein, ohne zu nerven

Stell dich nicht in die Ecke und warte darauf, dass dich jemand anspricht. Such dir bewusst Momente, um auf Leute zuzugehen. Gleichzeitig: niemand mag aufdringliche Monologe oder aggressive Visitenkartenverteilung. Halte die Balance zwischen aktiv und angenehm.

  • Stell dich in die Nähe des Buffets oder der Kaffeemaschine. Dort entstehen oft spontane Gespräche.
  • Lieber fragen „Kann ich mich kurz dazu stellen?“ als ungefragt in eine Gruppe platzen.

Mit einfachen Fragen starten

Small Talk ist nicht belanglos, er ist der Türöffner. Eine einfache Frage reicht, um ins Gespräch zu kommen: „Was hat dich heute hergebracht?“ oder „Welche Session war für dich bisher die spannendste?“. So entsteht ein natürlicher Einstieg, ohne dass du sofort pitchen musst.

Den Pitch flexibel einsetzen

Dein Kurzpitch bleibt wichtig, aber er sollte sich an die Situation anpassen. Investor*innen wollen etwas anderes hören als potenzielle Kund*innen oder Mentor*innen. Die Grundstruktur ist immer gleich – Problem, Lösung, Ergebnis - aber die Betonung wählst du passend zur Person.

  • Beispiel für Investor*innen: „Wir adressieren einen Markt von 2,5 Mrd. € und wachsen aktuell 20% pro Monat.“
  • Beispiel für Kund*innen: „Du verlierst weniger Zeit mit Bestandsplanung, weil alles automatisch läuft.“
  • Beispiel für Mentor*innen: „Wir haben es geschafft, unser MVP in 6 Wochen zu launchen - aber das Onboarding ist noch unser Schwachpunkt.“

Geschichten bleiben hängen

Zahlen sind nützlich, aber Geschichten prägen sich ein. Ein Beispiel aus dem Alltag deiner Nutzer*innen macht dich viel greifbarer als jede Statistik. „Eine Bäckerei, die wir betreuen, musste keine Kund*innen mehr wegschicken, weil die Croissants nie mehr ausgingen.“ Solche Bilder bleiben im Kopf.

Gespräche klar beenden

Viele Gründer*innen wissen nicht, wann sie ein Gespräch beenden sollen. Aber genau das macht dich professionell: Bedanke dich kurz, kündige an, dass du dich meldest, und geh den nächsten Schritt. Zum Beispiel: „Schön, dich kennenzulernen. Ich schicke dir morgen den Link, wie besprochen.“ oder „Ich will dich nicht länger aufhalten, lass uns gern später weiterreden.”. Das zeigt Respekt und macht den Weg frei für ein Follow-up.

Nach dem Event: Dranbleiben statt abtauchen

Das Wichtigste passiert oft erst nach dem Event. Melde dich innerhalb von ein bis zwei Tagen, solange ihr euch beide noch erinnert. Halte deine Zusagen ein und mach es konkret: ein Link, eine Case Study oder ein Termin. Schreib persönlich und nicht generisch. Ein kurzer Bezug zum Gespräch reicht. Und bleib locker: Nicht jede Begegnung führt sofort zu einem Deal, aber wer sich verlässlich meldet, bleibt im Kopf. So machst du aus einem ersten Pitch eine echte Verbindung, die weit über das Event hinausgeht.

World Entrepreneurs Day 2025: Gründungsbereitschaft hoch – strukturelle Hürden bremsen

Zum heutigen World Entrepreneurs Day (21.08.25) veröffentlicht eBay Deutschland neue Zahlen zur Gründungsbereitschaft in Deutschland.

Die repräsentative Umfrage in Zusammenarbeit mit Civey zeigt: Viele möchten gründen, vor allem aus dem Wunsch nach Selbstbestimmung, Freude an der Arbeit und Selbstverwirklichung. Hürden wie Bürokratie, rechtliche Risiken und Finanzierung erschweren jedoch den Schritt, der meist als Ausdruck von Eigenverantwortung und Lebensgestaltung verstanden wird. Befragt wurden 2.500 Deutsche ab 18 Jahren, die sich grundsätzlich vorstellen können, ein Unternehmen zu gründen.

Hürden: Bürokratie, Finanzen und Recht verunsichern

Die strukturellen Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind jedoch erheblich: 48 Prozent der Befragten empfinden Bürokratie als zentrales Gründungshemmnis. 41 Prozent fürchten finanzielle Verluste, 30 Prozent sehen rechtliche Probleme als Barriere. Ein genauer Blick auf die Geschlechter zeigt: Frauen empfinden bürokratische Hürden, rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Risiken häufiger als Männer. Auch ein fehlendes Netzwerk wird von Frauen stärker als Hürde wahrgenommen. Männer hingegen sehen hohen Arbeitsaufwand, Verantwortung oder Konkurrenzdruck überdurchschnittlich oft als Belastung. Nur sieben Prozent aller Befragten schrecken grundsätzlich vor der Verantwortung einer Selbstständigkeit zurück.

„Unsere Händler*innen berichten uns immer wieder, dass bürokratische Auflagen und rechtliche Unsicherheiten die größten Hürden darstellen – sowohl beim Einstieg als auch bei der Ausweitung ihrer Handelstätigkeit, etwa auf internationale Märkte“, sagt Dr. Saskia Meier-Andrae, Geschäftsführerin von eBay Deutschland. „Gerade hier ist der Gesetzgeber gefordert, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Forderung nach klaren und einheitlichen Regelungen

Ein zentrales Problem sieht Dr. Saskia Meier-Andrae in der Komplexität und mangelnden Einheitlichkeit bestehender Regelungen: „Im Umweltrecht stehen Online-Händler*innen einer Vielzahl von Vorgaben gegenüber – etwa durch die Vorgaben zur Erweiterten Herstellerverantwortung –, die in vielen Fällen nicht europaweit harmonisiert sind. Einheitliche Regelungen wären dringend notwendig, um den grenzüberschreitenden Handel nicht durch 27 unterschiedliche Rechtsordnungen zu erschweren.“ Hinzu komme, dass neue gesetzliche Regelungen wie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ohne ausreichend klare Kommunikation eingeführt worden seien – was zu unnötiger Verunsicherung geführt habe: „Viele Händler*innen hielten das Gesetz fälschlicherweise für die Einführung einer neuen Steuer – dabei ist das gar nicht der Fall.“ Statt zusätzlicher Regulierungen brauche es laut Dr. Saskia Meier-Andrae vor allem eine konsequente Umsetzung bestehender Vorschriften – auch gegenüber internationalen Anbietern: „Freier Wettbewerb kann nur dann funktionieren, wenn geltendes Recht EU-weit angewendet und durchgesetzt wird. Neue Vorgaben braucht es dafür nicht.“

Wunsch nach Unterstützung: konkret, praxisnah und umfassend

Die überwiegende Mehrheit der Befragten möchte umfassende Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit: 86 % bei rechtlichen und steuerlichen Fragen, 78 % bei Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln, über 63 % wünschen sich zudem eine persönliche Beratung beim Geschäftsaufbau. Frauen nennen diesen Bedarf in fast allen Bereichen häufiger, Männer seltener, zeigen aber mehr Interesse an technischer und IT-Unterstützung.  Zudem halten über 68 % der Befragten Unterstützung beim Aufbau persönlicher Netzwerke für wichtig.

4,2 Mio. € Seed-Runde für Berliner PropTech-Start-up WALLROUND

Das 2024 von Lukas Steinhilber, Tatiana Wotzasek und Henning von Oesen gegründete WALLROUND hat eine ganzheitliche Sanierungslösung entwickelt, die Analyse, Planung, Einkauf, Bau und Projektsteuerung digital integriert.

Angeführt wurde die überzeichnete Seed-Finanzierungsrunde vom spezialisierten VC-Fonds Revent sowie dem Impact-Investor GGF. Vonovia, Europas größter Bestandshalter, vergrößert die Beteiligung. Gleichzeitig wurde ein Beirat ins Leben gerufen, dem u.a. Kai Enders, ehemaliger DACH-CEO von Engel & Völkers, Gründer von GvFC Immobilien und langjähriger Präsident des Deutschen Franchiseverbands, beitritt.

WALLROUND hat sich zum Ziel gesetzt, das größte Sanierungs-Franchise Europas aufzubauen – und damit eines der größten Probleme der Immobilienwirtschaft zu lösen: veraltete, ineffiziente und schwer koordinierbare Sanierungsprozesse, die die dringend notwendige Transformation zu energieeffizienten Gebäuden behindern. Das Unternehmen bietet eine vollständig integrierte, technologiegestützte Sanierungslösung – von der digitalen Objektanalyse über Planung, Einkauf und Umsetzung bis hin zur Qualitätssicherung.

“Wir beobachten den Markt für energetische Sanierungen schon lange“, sagt Dr. Lauren Lentz, General Partner bei Revent. „WALLROUND ist das erste Team, das eine echte End-to-End-Tech-Lösung mit operativer Exzellenz verbindet. "So sieht die Zukunft der Sanierung aus.”

Der Fokus liegt auf privaten Vermieter*innen und institutionellen Investor*innen – einem Segment, das einen großen Teil des deutschen Wohnimmobilienbestands hält, aber bislang kaum professionell adressiert wurde. Durch die Digitalisierung und Bündelung aller Prozessschritte ermöglicht WALLROUND schnellere, profitablere und skalierbare Sanierungen.

“Unser Ziel ist es, Sanierungen so einfach zu machen, dass jeder Eigentümer ohne Hindernis sein Gebäude dekarbonisieren kann – und das wirtschaftlich sinnvoll“, erklärt Lukas Steinhilber, CEO und Mitgründer von WALLROUND. „Wir bieten nicht nur einen Service, sondern bauen ein System, das skalierbar ist und die massive Nachfrage effizient bedienen kann.”

Das neue Kapital soll genutzt werden, um deutschlandweit zu expandieren, Kund*innen- und Planungsprozesse zu automatisieren sowie Schlüsselpositionen in den Bereichen Technologie, Operations und Produktentwicklung zu besetzen.

“Gebäudesanierung hat die Chance, echten Impact mit wirtschaftlichem Wachstum zu verbinden“, sagt Friedrich Neuman, Partner bei GGF. “WALLROUNDs Vision, das größte Sanierungs-Franchise Europas aufzubauen, kommt zum richtigen Zeitpunkt. Sie hilft Eigentümern, Stranded Assets zu vermeiden. Die vollintegrierte Plattform – mit Software im Kern – schafft enorme Effizienzgewinne und beschleunigt die Energiewende im Gebäudesektor.“

Genow: Darmstädter DeepTech-Start-up sichert sich 1,65 Mio. Euro

Das 2023 von Dr. Timo Koppe, Adrian Glauben, Dr. Sara Jourdan und Prof. Peter Buxmann gegründete Darmstädter DeepTech-Start-up Genow hat seine Seed-Finanzierungsrunde über 1,65 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen. Als Lead-Investor beteiligt sich der High-Tech Gründerfonds (HTGF), flankiert von der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH) sowie den erfahrenen Angel-Investoren und Gründern Markus Becker, Sebastian Mönnich und Dr. Mario Lenz.

Trotz fortschreitender Digitalisierung bleibt der ineffiziente Zugang zu internem Wissen eine der größten Herausforderungen vieler Unternehmen. Selbst dokumentiertes Wissen bleibt häufig schwer auffindbar, da es über unterschiedliche Systeme verstreut ist. Gleichzeitig droht mit dem altersbedingten Ausscheiden vieler Fachexpert*innen wertvolles Wissen verloren zu gehen. Es mangelt an Lösungen, die mit der komplexen, heterogenen Informationslandschaft moderner Organisationen umgehen können und Wissen abteilungsübergreifend zugänglich und nutzbar machen.

„Wissensmanagement bleibt bis heute eine der größten Hürden für erfolgreiche Prozesse und Entscheidungen“, sagt Sara Jourdan, CEO und Mitgründerin von Genow. „Viele Beschäftigte verbringen täglich 20 bis 30 Prozent ihrer Zeit allein mit der Informationssuche in unstrukturierten Datenbeständen.“

KI-basierte Wissensprozesse für jeden Kontext

Das 2023 von Dr. Timo Koppe, Adrian Glauben, Dr. Sara Jourdan und Prof. Peter Buxmann gegründete Spin-off Genow hatte im Vorfeld der Gründung an der TU Darmstadt über mehrere Jahre hinweg intensiv zu generativer KI im Unternehmenseinsatz geforscht. Dabei wurde deutlich, dass klassische KI-Lösungen im Unternehmensalltag häufig an fehlendem Kontext scheitern. Mit „Wingman“ adressiert Genow genau dieses Problem mit einer skalierbaren Knowledge Operations Plattform, die fragmentiertes Wissen aus Systemen wie SharePoint, Confluence, Jira oder DMS-Lösungen intelligent zusammenführt und kontextuell nutzbar macht. Wingman ist bereits bei ersten internationalen Großkunden im Einsatz und ist für tausende Mitarbeitende zum täglichen Begleiter geworden, um schnell und zielgerichtet auf internes Wissen zuzugreifen und dieses produktiv zu nutzen.

Die Plattform versteht nicht nur Inhalte semantisch, sondern berücksichtigt auch unternehmensspezifische Metadaten, Fachbegriffe und Zusammenhänge. So entstehen präzise und verlässliche Antworten, selbst bei komplexen Fragestellungen, und zugleich lassen sich Wissenslücken gezielt identifizieren. Unternehmen können somit individuelle KI-Anwendungen für verschiedene Bereiche wie HR, Vertrieb, Compliance, Kundenservice oder Engineering konfigurieren. Ziel ist es, das Wissensmanagement grundlegend neu zu denken und Unternehmen eine zukunftssichere Lösung für den Aufbau, Erhalt und die Nutzung ihres internen Wissens zu bieten. Die Plattform kann vollständig in der kundeneigenen Cloudumgebung betrieben werden und erfüllt höchste Anforderungen an Datensicherheit, Skalierbarkeit und Kontrolle.

„Mit Genow investieren wir in ein Team, das aus exzellenter Forschung eine skalierbare Lösung für eines der zentralen Probleme der Wissensarbeit entwickelt hat“, sagt Sebastian Schnell von der BMH. „Wingman überzeugt durch technologische Tiefe, Praxisrelevanz und hohes Marktpotenzial.“

„Wir sehen viele Start-up-Aktivitäten in diesem vielversprechenden Markt, aber nur wenige verstehen die Bedürfnisse großer Corporates so gut wie dieses Team. Nach einer beeindruckenden Bootstrapping-Phase sind wir gespannt, was sie mit diesen neuen finanziellen Möglichkeiten erreichen werden“, so Felix Assion, Investment Manager HTGF.

„Das Gründerteam von Genow hat uns mit seiner Kombination aus technologischer Expertise und strategischem Weitblick beeindruckt. Mit Wingman setzt Genow neue Maßstäbe im Umgang mit Unternehmenswissen – wir sehen hier großes Zukunftspotenzial und freuen uns, Teil dieser Reise zu sein“, sagt Markus Becker und Sebastian Mönnich, Business Angels.

Die Mittel aus der Seed-Runde sollen in den weiteren technologischen Ausbau – insbesondere im Bereich agentenbasierter Wissensprozesse – sowie in die Markterschließung investiert werden.

Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.

Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.

Einfachere Eignungsprüfung

Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.

Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.

Förderung von Innovationen

Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.

Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe

Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.

Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.

Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot

Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.

Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.

Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.

Alle Vergaben auf einem Portal

EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.

Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart