Pläne, Versprechen, Fakten

Autor: Prof. Dr. Christoph Juhn
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Mehr Geld, weniger Bürokratie: Die Ampelkoalition verspricht Start-ups 2024 steuerlich so einiges. Gleichzeitig musste bei einigen Erleichterungen der Rotstift angesetzt werden. Umso wichtiger ist es, den Status quo zu kennen.

Growth Hacking mittels Start-up-Strategie und Steuererleichterungen? Jungunternehmer*innen, so das Regierungsversprechen, werden sich 2024 im Bürokratie-Dickicht mit weniger Regeln herumzuschlagen haben, mehr Geld für Innovationen erhalten und weniger an den Fiskus abgeben müssen. So weit der Plan.

Tatsächlich musste die Ampelkoalition ihre Haushaltspläne gehörig straffen, um Milliarden einzusparen. Entsprechend fallen zahlreiche Steuervergünstigungen schlichtweg weg. Andere Maßnahmen, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit dem Wachstumschancengesetz stehen, werden aktuell von Bundestag und Bundesrat noch heiß diskutiert.

Weitere Steuervergünstigungen machen den Weg frei, etwa für eine verbesserte Mitarbeitendenkapitalbeteiligung oder den erleichterten Zugang zum Kapitalmarkt. Was also sind die wichtigsten Änderungen, die du unbedingt kennen solltest?

Mitmacher*innen gesucht – es lohnt sich!

Mit Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) bekommt das deutsche Start-up-Ökosystem ein Update vom Fiskus – vor allem in puncto Steuern auf die Mitarbeitendenbeteiligungen. Anders als bisher müssen Mitarbeitende ihre Firmenanteile später versteuern. So fließt künftig grundsätzlich erst nach 15 Jahren Geld an den Fiskus, wodurch diese Neuregelung bei deutschen Start-ups eine zen­trale Hürde im War of Talents überwindet, die sogenannte Dry-Income-Problematik. Erwarben Mitarbeitende vor 2024 eine verbilligte oder unentgeltliche Beteiligung an dem Unternehmen, stellte aus steuerlicher Sicht der sogenannte geldwerte Vorteil, also der Differenzbetrag zum eigentlichen Verkehrswert der Beteiligung, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Damit war das Ganze nicht nur sozialversicherungspflichtig, auch der Fiskus wollte mitverdienen. Die darauf anfallende Steuer konnte bis zu 45 Prozent betragen. Das Problem? Mitarbeitende konnte eine erhebliche Steuerbelastung treffen, ohne dass ihnen liquide Mittel zuflossen.

Von neuen Freiheiten profitieren

Des Weiteren steigt mit diesem Jahr auch der Freibetrag für Mitarbeitendenkapitalbeteiligungen von bisher 1440 auf 2000 Euro. Eine Win-win-Situation: Einerseits hat motiviertes Personal am Erfolg deines Unternehmens teil, andererseits stärkt es dessen wirtschaftliche Position im Wettbewerb. Wobei der Freibetrag weiterhin nur unter zwei Voraussetzungen gilt: Zum einen muss es sich bei einer Kapitalbeteiligung um eine freiwillige Leistung des/der Arbeitgebenden handeln, die allen offensteht, die ein Jahr oder länger ununterbrochen für das Unternehmen gearbeitet haben. Zum anderen ist eine Kapitalbeteiligung eine Vermögensbeteiligung am Unternehmen, die in Form von Sachbezügen gewährt wird. Werden die 2000 Euro nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Rest auch im Rahmen des normalen Gehalts fließen. Vor allem im wettbewerbsintensiven, internationalen Kontext können deutsche Start-ups auf diese Weise aufholen und attraktive Anreize für hochqualifizierte neue Fachkräfte setzen bzw. bereits im Team befindliche besser an sich binden.

Über die Schwelle gehoben

999 Beschäftigte, 100 Millionen Euro Umsatz oder 86 Millionen Euro Jahresbilanz: Seit Januar 2024 gelten diese Schwellenwerte zur vorteilhaften Besteuerung von Mitarbeitendenkapitalbeteiligungen. Dabei erhöhen sich hier nicht nur die Grenzen. Auch die Übergangszeit verlängert sich. Kommt ein Unternehmen künftig über die Schwellenwerte, können Mitarbeiter*innen sieben weitere Jahre von steuerlichen Vergünstigungen Gebrauch machen. Neben Unternehmen, die Geschäftsmodelle mit langen Entwicklungszyklen haben – etwa im Tech-Bereich –, kommen diese längeren Übergangsfristen auch am Markt etablierten, schnell wachsenden Scale­ups zugute.

Ran an die Börse

Niedrigere Hürden für Börsengänge sollen für zusätzliche Wachstumsimpulse sorgen. Will ein Unternehmen in den Kapitalmarkt einsteigen, brauchst es seit Januar 2024 keine 1,25 Millionen Euro mehr. Eine Mindestkapitalmenge von einer Million Euro reicht aus. Zudem vereinfacht das ZuFinG auch bestimmte regulatorische Anforderungen. Ein Beispiel: Indem bislang notwendige Mitantragsteller*innen wie Banken wegfallen, lassen sich die Kosten von Börsengängen reduzieren. Da­neben haben börsennotierte Start-ups seit diesem Jahr die Option, Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht von zehn zu eins auszugeben.

In der Folge erleichtert dies Gründer*innen, den Einfluss auf das eigene Unternehmen trotz Kapitalaufnahme zu bewahren und ihre Expertise umfassend einzubringen, während gleichzeitig der Schutz der Investor*innen ohne Mehrstimmrechte gesichert ist. In diesem Zusammenhang ermöglicht es das ZuFinG, auch Börsenmantelaktiengesellschaften oder Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) zu gründen, also Mantelgesellschaften mit dem einzigen Zweck, Geld an der Börse zu sammeln, um damit nicht börsennotierte Unternehmen zu kaufen und so indirekt an die Börse zu kommen.

Mehr geht immer – oder?

Um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu verbessern und steuerliche Anreize für klimafreundliche Investitionen zu setzen, sollte bereits letztes Jahr das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht werden. Während der Bundestag trotz Haushaltskrise und Milliardenloch bereits grünes Licht für die Neuregelungen gegeben hatte, stellte sich der Bundesrat quer. Aus seiner Sicht würde das Stimulus­Paket nicht nur die Einnahmekraft des Staates empfindlich schwächen, sondern in einer ohnehin finanziell angespannten Situation große Defizite in den Haushalten von Ländern und Kommunen verursachen. Bereits Ende Oktober 2023 hatten die Länder kritisiert, dass sie rund zwei Drittel der geplanten Steuerentlastungen von jährlich rund sieben Milliarden Euro tragen müssten. Konkret stören sich die 16 Länder etwa an den vorgeschlagenen Änderungen zur Verlustrechnung, bei der Unternehmen aktuelle Verluste mit ihrem Gewinn aus der Vergangenheit steuerlich verrechnen können.

Aber auch andere Punkte im Gesetzestext müssen Stand heute noch festgezurrt werden. Die höhere Freigrenze für Betriebsveranstaltungen, die Option zur Körperschaftsteuer für Personenunternehmen, die private Nutzung gewerblicher E-Fahrzeuge und die Abschaffung der Fünftelungsregelung – all diese Maßnahmen stecken im Vermittlungsausschuss fest. Und der befasst sich damit erst seit Ende Februar dieses Jahres.

Kleinere Bestandteile des Wachstumspakts wurden derweil kurzfristig in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ausgelagert. Dabei handelt es sich unter anderem um nötige Anpassungen, damit das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, Änderungen bei der Zinsschranke im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz sowie die Verschiebung des Datenaustauschs zwischen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebenden um bis zu zwei Jahre in Kraft treten kännen. Alle weiteren steuerlichen Vorhaben und Entlastungen fallen weiterhin in die Rubrik „to be discussed“.

Der Autor Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater sowie Gründer der JUHN Partner GmbH und der JUHN BESAU GmbH. Zudem betreibt er unter @juhnsteuerberater einen YouTube-Kanal.

Dies ist ein Beitrag aus der aktuellen Ausgabe unseres Printmagazins: Mehr dazu liest du in der StartingUp - Heft 01/24 - ab sofort erhältlich – jederzeit online bestellbar - auch als ePaper - über unseren Bestellservice

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Gründergeist oder Risikoangst? Was Deutschland jetzt für mehr Unternehmertum braucht

Warum Deutschlands Gründergeist vor allem jung ist – und was jetzt passieren muss, damit mehr Ideen Realität werden.

Im August fand der World Entrepreneurs’ Day statt – ein Anlass, der den Unternehmergeist feiern soll. Doch wie viel Gründermentalität steckt wirklich in Deutschland? Die Ergebnisse der aktuellen GoDaddy-Umfrage, die in Zusammenarbeit mit NIQ GfK durchgeführt wurde, werfen ein bemerkenswert differenziertes Bild auf die deutsche Gründungskultur: Die Gründungslust ist da, aber ungleich verteilt und häufig durch strukturelle Hürden ausgebremst.

Gründung bleibt die Ausnahme – aber mit jungem Hoffnungsträger

Gerade einmal 16 % der Deutschen können sich vorstellen, in den kommenden zwölf Monaten ein Unternehmen zu gründen. Eine Zahl, die zu denken gibt. Doch sie blendet eine bemerkenswerte Dynamik innerhalb der Generationen aus: Fast 40 % der 18- bis 29-Jährigen zeigen echte Gründungsambitionen. Die Gen Z treibt damit nicht nur den Gründergeist voran, sondern hat fast viermal so hohe Gründungsabsichten wie der Durchschnitt.

Dieser Generationenbruch ist mehr als eine Fußnote: Obwohl ab 40 Jahren die Wahrscheinlichkeit zu gründen deutlich abfällt (14,9 %), ist in der Altersgruppe der 40-49-Jährigen der Anteil der bereits Selbständigen gleichzeitig am höchsten (12,8 %). Während die Älteren tendenziell bereits selbständig sind oder den Schritt nicht (mehr) gehen wollen, sehen die jüngeren Generationen Unternehmertum nicht nur als Karrierepfad. Es ist eine Möglichkeit, die eigene Zukunft selbst zu gestalten – selbstbestimmt, kreativ und zunehmend digital geprägt. Eine wichtige Erkenntnis für die Zukunft des Mittelstands in Deutschland.

Deutschland ist in seiner Gründungsmentalität gespalten

Die Daten zeigen außerdem eine bemerkenswerte Polarisierung: Die Gründungsgesellschaft ist sich uneinig. Ist Gründen heute einfacher als noch vor fünf Jahren? Auf diese Frage gibt es laut der Studie kein klares Meinungsbild, sondern eine Art „Vier-Viertel-Gesellschaft“: nahezu gleich viele Befragte antworten mit Ja, Nein, gleich geblieben oder weiß nicht.

Einzig die Generation Z zeigt sich klar optimistischer: Die Hälfte von ihnen halten eine Gründung heute für einfacher als früher. Der Gründergeist ist jung gedacht und die neue Generation sieht ihre Startbedingungen besser als je zuvor. Optimismus ist also vorhanden, nur eben nicht gleichmäßig verteilt. Denn ältere Generationen sehen wachsende Hürden – möglicherweise als Ergebnis eigener Erfahrungen mit Bürokratie, Regulierung und Marktbarrieren, die Jüngere noch nicht gemacht haben.

Digitale Tools & KI: Chancen, die nicht alle nutzen

Mit dem wachsenden Gründergeist junger Menschen geht ein verstärkter Einsatz digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz (KI) einher. Bereits 41 % der Gen Z haben solche Tools bereits eingesetzt, wohingegen 90 % der über 60-Jährigen kein Interesse daran zeigen – eine digitale Kluft, die sich auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft auswirkt.

Dennoch erwartet die deutsche Bevölkerung, dass KI und Automatisierung entscheidend Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben werden (74 %). Und obwohl die junge Generation KI im Alltag tagtäglich erlebt, sind sie deutlich skeptischer: Über ein Fünftel (22 %) glaubt nicht an den Wandel durch künstliche Intelligenz. Für den Großteil ist klar, dass es in der Debatte um KI nicht um das “ob”, sondern um das “wie” gehen muss.

Das bestätigt auch die aktuelle GoDaddy Global Entrepreneurship Survey. Laut dieser kann KI ein echter Hebel sein: 72 % der Unternehmer*innen in der DACH-Region glauben, dass KI ihnen in Zukunft hilft, mit größeren Unternehmen zu konkurrieren. Und: Wer KI nutzt, spart in Deutschland im Schnitt 8 Stunden pro Woche – wertvolle Zeit, die laut den Befragten vor allem für die Entwicklung kreativer Ideen (50 %), Weiterbildung (33 %) und Kundenservice (33 %) eingesetzt wird.

Was wir brauchen: mehr Mut und bessere Rahmenbedingungen

Warum aber scheitern viele Gründungsabsichten schon in der Planungsphase? Neben der Motivation sind es vor allem finanzielle Risiken (41 %), fehlendes Startkapital (37 %) und mangelndes Wissen (30 %), die potenzielle Gründer*innen abschrecken. Dazu kommt ein strukturelles Problem: Nur jede(r) Sechste glaubt, dass die Ausbildung in Schule und Universitäten auf die Gründung oder Selbstständigkeit vorbereiten. Ein Schulfach „Entrepreneurship“? Fehlanzeige. Die Mehrheit in Deutschland wünscht sich mehr praktische Skills in Finanzbildung, rechtliche Grundlagen, Selbstorganisation und Problemlösungskompetenz als Teil der schulischen Ausbildung.

Der Gründergeist ist da, aber er braucht Unterstützung. Besonders die jungen Generationen zeigen Initiative, doch ihnen fehlt es oft an Know-how, Kapital oder der richtigen Orientierung. Was es jetzt braucht, sind gezielte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maßnahmen:

  • Frühe Förderung von Entrepreneurial Thinking in Schulen und Hochschulen.
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  • Mentoring und Netzwerke, um Erfahrungswissen zugänglich zu machen.
  • Entbürokratisierung und Vereinfachung von Gründungsprozessen.

Digitale Technologien, insbesondere KI, spielen bereits heute für viele Gründer*innen eine entscheidende Rolle und prägen Gründungen von Anfang an. Für viele ist das ein wichtiger Schritt, um aus einer Idee ein tragfähiges Modell zu entwickeln. Zugang zu digitalen Tools senkt nicht nur Einstiegshürden, sondern ermöglicht es, Geschäftsmodelle schlank und effizient zu testen – ohne große Investitionen.

Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, brauchen Gründer*innen Unterstützung: Mentoring, Schulungen und einfache Tools eröffnen gerade Menschen ohne technischen Hintergrund oder aus unterrepräsentierten Gruppen neue Chancen. So entsteht eine Gründungskultur, die inklusiver, breiter und zukunftsfähiger ist.

Die Autorin Alexandra Anderson ist Marketing Director Germany bei GoDaddy und seit mehr als zehn Jahren als Marketingexpertin in der IT-Branche tätig, www.godaddy.com/de/link-in-der-bio

Hamburger DeepTech-Start-up TrustNXT sichert sich1,6 Mio. Euro Finanzierung

Das 2024 von Ariane Scheer-Danielsson, Sebastian Adank und Andreas Reich gegründete Computer-Vision- und Cybersecurity-Start-up TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten.

An der Pre-Seed-Finanzierung beteiligt sind die renommierten Frühphasenfonds D11Z. Ventures und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Das Kapital soll der Skalierung einer Deep-Tech-Lösung dienen, die Bilder und Videos in sicherheitskritischen B2B-Anwendungen zuverlässig vor KI-basierter Manipulation und Cyberangriffen schützt.

TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten. Sie kombiniert Kryptografie, Computer Vision und eine patentierte Trust-Technologie, um die Authentizität von Bild- und Videodaten sicherzustellen und Manipulation effektiv zu verhindern. Die Lösung garantiert die Integrität visueller Daten in kritischen Geschäftsprozessen.

Ariane Scheer-Danielsson, Co-Founder & Managing Director bei TrustNXT: „In einer Welt, in der KI täuschend echte Bilder in Sekunden erzeugt, sind Vertrauen und Datenintegrität entscheidend. Ohne sie sind digitale Geschäftsmodelle bedroht. Unsere Mission ist es, diese Integrität für Unternehmen zu sichern.“

Starke Marktresonanz im Versicherungssektor

Die Versicherungslösung von TrustNXT adressiert manipulierte Schadensfotos und ermöglicht die vollständige Automatisierung von Claims- und Underwriting-Prozessen – ganz ohne menschliche Prüfung. Versicherer können Bildbetrug effektiv unterbinden, Bearbeitungszeiten verkürzen und ihre Prozesse kosteneffizient sowie skalierbar gestalten.

Zukunft: Echtzeitschutz für industrielle Use Cases

Mit dem Kapital plant TrustNXT den Ausbau der Technologie, besonders für manipulationssicheren Echtzeitschutz von Videodaten in industriellen Anwendungen. Erste Pilotprojekte in der Industrie sind für 2026 vorgesehen.

Gründer*in der Woche: TZmann – E-Bike wie ein Maßanzug

TZmann ist eine 2023 von Andre K. Götzmann gegründete E-Bike-Marke, die sich auf vollständig in Deutschland maßgefertigte Rahmen mit Know-how aus dem Motorsport und Carbonleichtbau spezialisiert hat.

Wer ein Fahrrad kauft, bekommt meist ein Kompromissprodukt. Sattel rauf, Lenker runter, vielleicht noch ein anderer Vorbau und dann heißt es: irgendwie einrichten. Doch nicht jeder Körper ist gleich und entspricht den physiologischen Durchschnittswerten. Die Konsequenz daraus ist, was zunächst kaum auffällt, summiert sich über die Kilometer zu Beschwerden: Die Hände schlafen ein, der Nacken spannt, die Motivation sinkt.

Ein junger Unternehmer aus Sindelfingen will das ändern und setzt mit seiner Marke TZmann auf Maßanfertigung. „Ich habe nie ein Rad gefunden, das wirklich passte“, sagt Andre K. Götzmann, Designer und Gründer von TZmann aus Sindelfingen. Was aus einem Defizit geboren wurde, entwickelte sich zu einer Geschäftsidee und schließlich zu einem Produkt: dem TZmann 1.0, einem maßgefertigten E-Bike mit Carbonrahmen, das anhand individueller Körperdaten gefertigt wird.

Maßarbeit statt Baukastendenken

Aus Maßen wie Körpergröße, Armlänge oder Beinlänge berechnet ein Konfigurator die ideale Geometrie. Reach, Stack, Sitzposition und Lenkwinkel werden daraus individuell definiert. Dieses maßgefertigte System ermöglicht über 1000 verschiedene Geometrien, sodass für jede Körpergröße, individuell abgestimmt auf die Proportionen des Fahrers/der Fahrerin, mehr als 50 realistisch kombinierbare Varianten zur Verfügung stehen. Der Rahmen entsteht dabei nicht aus vorgefertigten Modulen, sondern wird mit Know-how aus der Automobilindustrie und dem Carbon- Leichtbau in Baden-Württemberg passgenau angefertigt.

Kern des Ganzen ist ein sogenannter Beam-Rahmen, eine Konstruktion ohne klassische Sattelstrebe. Das erlaubt nicht nur ein aufgeräumtes Design, sondern vor allem mehr Kontrolle über Steifigkeit und Komfort, wenn man in der Stadt oder auf der Schotterpiste unterwegs ist. Während andere Hersteller durch Rohrformen oder Elastomere versuchen, Vibrationsdämpfung in ihre Serienmodelle zu bringen, setzt TZmann auf die gezielte Anordnung von Carbonlagen: steif, wo Kraft übertragen wird, flexibel, wo Federung gefragt ist. Das Ergebnis verspricht weniger Vibrationen, bessere Kraftübertragung, spürbar mehr Fahrkomfort, was sich besonders bei längeren Strecken auszahlt. Auch in Sachen Integration zeigt sich das TZmann 1.0 konsequent. Der Akku liegt tief und zentral im Schwerpunkt und ist im Stand bequem mit einer Hand nach oben entnehmbar. Damit ist das TZmann das wohl erste E-Bike weltweit, das Maßanfertigung mit einem voll integrierten 540 Wh Akku verbindet. Bei einem Gesamtgewicht von nur 16 Kilogramm kombiniert das E-Bike so eine beeindruckende Reichweite mit außergewöhnlich geringem Gewicht.

Die Verkabelung verläuft vollständig intern, sämtliche Komponenten, vom Motor bis zu den Bedienelementen, sind auf Alltagstauglichkeit und Wartungsarmut bei StVZO-Konformität ausgelegt. Dabei verzichtet TZmann bewusst auf Overengineering und orientiert sich an einem klaren Designanspruch: Form folgt Funktion und das in schön. Besonders erwähnenswert sind die Laufräder, die als fester Bestandteil des Systems entwickelt werden und kein Zukaufteil sind. Um die veränderte Lastverteilung durch den Beam-Rahmen auszugleichen, kommen handgefertigte, tubeless-ready Laufradsätze mit hoher lateraler Steifigkeit zum Einsatz, die auf das Rahmenkonzept abgestimmt und nicht beliebig austauschbar sind. Götzmann betont: „Was im Bahnrennsport für Geschwindigkeit sorgt, wird bei unserem E-Bike im Alltag zum Schlüssel für Ergonomie und Integration.“ So steht die Funktion und vor allem die Passform im Vordergrund, denn die beste Technik hilft wenig, wenn das Rad nicht richtig sitzt.

Made in Sindelfingen mit Know-how aus dem Motorsport

Unterstützt wird TZmann von einem Netzwerk erfahrener Partner*innen. Die Rahmen werden mit dem deutschen Zulieferer Bräutigam gefertigt, der sonst Teile für den Motorsport produziert. Die ergonomische Auslegung entstand in Zusammenarbeit mit Dr. Kim Tofaute, einem der bekanntesten Bikefitter Deutschlands. Gemeinsam entwickelten sie nicht nur die grundlegenden Geometrien, sondern auch den digitalen Vermessungsprozess.

Noch ist TZmann ein kleines Unternehmen, das die ersten 117 Bikes nun in Vorserie produziert. Doch das Interesse wächst nicht nur bei Designliebhaber*innen, sondern vor allem bei jenen, die das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel verstehen. „Wer viel fährt, merkt schnell, wie wichtig ein gutes Setup ist“, sagt Götzmann. „Und dass man sich nicht dem Rad anpassen sollte, sondern umgekehrt.“

SQUAKE: frisches Kapital für nachhaltige Geschäftsreisen und Logistik

Das 2021 von Philipp von Lamezan und Dan Kreibich gegründete ClimateTech-Start-up SQUAKE ermöglicht es Unternehmen, Emissionen entlang ihrer Geschäftsreisen und Logistik-Ketten präzise zu berechnen, zu dokumentieren und zu reduzieren. Jetzt hat das Berliner ClimateTech-Start-up hat mit Haufe Group Ventures einen neuen Investor gewonnen.

Mit zunehmender ESG-Regulatorik – Stichwort CSRD und Scope 3 Reporting – und wachsendem Anspruch durch Share- und Stakeholder müssen Unternehmen ihren ökologischen Fußabdruck immer detaillierter offenlegen. Besonders im Fokus stehen dabei die sogenannten indirekten Emissionen, auch Scope 3 genannt: Sie entstehen nicht im eigenen Unternehmen, sondern in der Lieferkette oder durch Aktivitäten wie Geschäftsreisen, eingekaufte Dienstleistungen oder den Warentransport. Genau diese Emissionen machen bei vielen Unternehmen – etwa in der Beratungsbranche – über 50 % der Gesamtemissionen aus und sind besonders schwer zu erfassen.

Genau hier setzt SQUAKE an: Als end-to-end -Anbieter liefert das Unternehmen eine Lösung vom Reporting über CO-Reduktionsmöglichkeiten bei der Buchung bis zur Abrechnung, eine lückenlose Auditierbarkeit durch das Carbon Verification Protocol (CVP) und direkte Zugänge zu nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) und weiteren Insetting-Lösungen – nahtlos eingebettet in bestehende Systeme von Reiseanbietern, Buchungstools oder Logistikplattformen.

Jetzt hat das Berliner ClimateTech-Start-up hat mit Haufe Group Ventures einen neuen Investor gewonnen. Die Beteiligung ergänzt das bestehende Investorenkonsortium aus Simon Capital, Neosfer und Backbone Ventures und unterstreicht die wachsende Relevanz des Themas CO-Transparenz in Travel und Logistik.

„Wir sehen uns als Enabler für Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht nur dokumentieren, sondern tatsächlich umsetzen wollen – technologisch, skalierbar und compliant“, erklärt Philipp von Lamezan, CEO und Co-Founder von SQUAKE. „Dass wir mit Haufe Group Ventures einen Investor gewonnen haben, der nicht nur Kapital, sondern auch tiefes Verständnis für Regulatorik und Mittelstand mitbringt, ist für SQUAKE ein echter Gewinn.“

Für Haufe Group Ventures, die Venture-Einheit der Haufe Group SE, ist das Investment ein konsequenter Schritt: „SQUAKE ist ein Spezialist für ein hochrelevantes Problemfeld. In einer Zeit, in der der Mittelstand regulatorisch unter Druck steht und Non-financial Berichtspflichten Realität werden, brauchen Unternehmen Lösungen, die sie in der Praxis entlasten – nicht überfordern. SQUAKE liefert genau das: tief integriert, auditierbar und mit klarem Mehrwert für den Unternehmenskunden“, sagt Jasper Roll, Geschäftsführer von Haufe Group Ventures.

Die zusätzlichen Mittel durch den Einstieg von Haufe Group Ventures sollen SQUAKE Spielraum für weiteres Wachstum und die weitere Produktentwicklung verschaffen. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame Mission: Unternehmen auf dem Weg zu echter Nachhaltigkeit zu begleiten.

 

agriBIOME: dt.-amerik. AgTech-Start-up schließt Bridge-Finanzierung ab

AgriBIOME, 2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, ist ein mikrobiom-basierte AgTech-Start-up, das die Gesundheit von Boden und Nutztieren neu definiert. Das Start-up hat nun erfolgreich seine erste Finanzierungsrunde abgeschlossen 

AgriBIOME ist ein deutsch-amerikanisches AgTech-Start-up, das mikrobiologische Intelligenz nutzt, um die Gesundheit von Böden und Nutztieren neu zu denken. Die wissenschaftlich fundierten Produkte ersetzen synthetische Zusätze durch natürliche Resilienz – für höhere Erträge, geringeren Antibiotikaeinsatz und eine somit zukunftsfähige Landwirtschaft.

2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, startete agriBIOME im Juni offiziell den operativen Geschäftsbetrieb – und verzeichnet bereits erste Markterfolge und wachsende Kund*innenzahlen in Europa und den USA. Zudem war das Unternehmen dieses Jahr bereits Teil des German Accelerator Programms, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

„Das ist mehr als ein Meilenstein auf unserem Finanzierungsweg – es ist ein starkes Signal, dass unser Ansatz einer wissenschaftlich basierten und dennoch nachhaltigen Landwirtschaft sowohl von Landwirten als auch von Institutionen geteilt wird“, erklärt Claus-A. Boche, Mitgründer und Geschäftsführer von agriBIOME. „Wir sind stolz, bereits zahlende Kunden zu haben – und auch bereits eine US-Tochtergesellschaft, die operativ aktiv ist.“

Die Investition (über die Höhe liegen keine Angaben vor) soll verwendet werden, um das Produktportfolio im Bereich mikrobiom-basierter Bodenlösungen und Einzelfuttermittel zu erweitern sowie die operative Skalierung in Europa und den USA voranzutreiben sowie Forschung, Entwicklung und Feldversuche in Pflanzen- und Tierhaltungssystemen weiter auszubauen.

World Entrepreneurs Day 2025: Gründungsbereitschaft hoch – strukturelle Hürden bremsen

Zum heutigen World Entrepreneurs Day (21.08.25) veröffentlicht eBay Deutschland neue Zahlen zur Gründungsbereitschaft in Deutschland.

Die repräsentative Umfrage in Zusammenarbeit mit Civey zeigt: Viele möchten gründen, vor allem aus dem Wunsch nach Selbstbestimmung, Freude an der Arbeit und Selbstverwirklichung. Hürden wie Bürokratie, rechtliche Risiken und Finanzierung erschweren jedoch den Schritt, der meist als Ausdruck von Eigenverantwortung und Lebensgestaltung verstanden wird. Befragt wurden 2.500 Deutsche ab 18 Jahren, die sich grundsätzlich vorstellen können, ein Unternehmen zu gründen.

Hürden: Bürokratie, Finanzen und Recht verunsichern

Die strukturellen Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind jedoch erheblich: 48 Prozent der Befragten empfinden Bürokratie als zentrales Gründungshemmnis. 41 Prozent fürchten finanzielle Verluste, 30 Prozent sehen rechtliche Probleme als Barriere. Ein genauer Blick auf die Geschlechter zeigt: Frauen empfinden bürokratische Hürden, rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Risiken häufiger als Männer. Auch ein fehlendes Netzwerk wird von Frauen stärker als Hürde wahrgenommen. Männer hingegen sehen hohen Arbeitsaufwand, Verantwortung oder Konkurrenzdruck überdurchschnittlich oft als Belastung. Nur sieben Prozent aller Befragten schrecken grundsätzlich vor der Verantwortung einer Selbstständigkeit zurück.

„Unsere Händler*innen berichten uns immer wieder, dass bürokratische Auflagen und rechtliche Unsicherheiten die größten Hürden darstellen – sowohl beim Einstieg als auch bei der Ausweitung ihrer Handelstätigkeit, etwa auf internationale Märkte“, sagt Dr. Saskia Meier-Andrae, Geschäftsführerin von eBay Deutschland. „Gerade hier ist der Gesetzgeber gefordert, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Forderung nach klaren und einheitlichen Regelungen

Ein zentrales Problem sieht Dr. Saskia Meier-Andrae in der Komplexität und mangelnden Einheitlichkeit bestehender Regelungen: „Im Umweltrecht stehen Online-Händler*innen einer Vielzahl von Vorgaben gegenüber – etwa durch die Vorgaben zur Erweiterten Herstellerverantwortung –, die in vielen Fällen nicht europaweit harmonisiert sind. Einheitliche Regelungen wären dringend notwendig, um den grenzüberschreitenden Handel nicht durch 27 unterschiedliche Rechtsordnungen zu erschweren.“ Hinzu komme, dass neue gesetzliche Regelungen wie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ohne ausreichend klare Kommunikation eingeführt worden seien – was zu unnötiger Verunsicherung geführt habe: „Viele Händler*innen hielten das Gesetz fälschlicherweise für die Einführung einer neuen Steuer – dabei ist das gar nicht der Fall.“ Statt zusätzlicher Regulierungen brauche es laut Dr. Saskia Meier-Andrae vor allem eine konsequente Umsetzung bestehender Vorschriften – auch gegenüber internationalen Anbietern: „Freier Wettbewerb kann nur dann funktionieren, wenn geltendes Recht EU-weit angewendet und durchgesetzt wird. Neue Vorgaben braucht es dafür nicht.“

Wunsch nach Unterstützung: konkret, praxisnah und umfassend

Die überwiegende Mehrheit der Befragten möchte umfassende Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit: 86 % bei rechtlichen und steuerlichen Fragen, 78 % bei Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln, über 63 % wünschen sich zudem eine persönliche Beratung beim Geschäftsaufbau. Frauen nennen diesen Bedarf in fast allen Bereichen häufiger, Männer seltener, zeigen aber mehr Interesse an technischer und IT-Unterstützung.  Zudem halten über 68 % der Befragten Unterstützung beim Aufbau persönlicher Netzwerke für wichtig.

Gründer der Woche: snaatch – das Digital-Asset-Managementsystem

Das Gründerteam von snaatch wollte zunächst eine Plattform zum Teilen und Vorhalten von Bild- und Videomaterial launchen und hat dann letztlich snaatch entwickelt. Was das cloudbasierte Datenmanagement-System alles kann und wer die ambitionierten Gründer sind, verrät uns Co-Gründerin Julia Gambel im Interview.

Wie und wann bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu snaatch gekommen?

Marc ist seit 15 Jahren als professioneller Fotograf und Kameramann für zahlreiche weltweit agierende Unternehmen tätig. Dabei stelle er immer wieder fest, dass es trotz „Industrie 4.0“ und anderen Versuchen, die Digitalisierung voranzutreiben, nach wie vor große Probleme beim Übertragen und Archivieren von Foto- und Videomaterial gibt. Viele Unternehmen arbeiten noch heute mit USB-Sticks oder externen Festplatten. Somit fällt es schwer Daten doppelt zu sichern, geschweige denn diese wiederzufinden. Da die meisten Softwarelösungen, die es bereits auf dem Markt gibt, Nachteile haben (nicht DSGVO-konform, kompliziert zu bedienen), wollten wir ein System entwickeln, das die Vorteile der anderen zusammenfasst. Aus dieser Idee heraus wurde snaatch geboren.

Was waren dann die wichtigsten Schritte und ggf. auch Hürden von der Idee über die Entwicklung bis zum fertigen Produkt bzw. System?

Zuerst mussten wir einen Programmierer finden, der nicht nur gewillt war, unsere Vision in eine technische Lösung umzusetzen, sondern der gleichzeitig auch selbst Interesse daran hatte, die ursprüngliche Idee weiterzuentwickeln. Wir wollten keinen reinen Dienstleister, sondern einen gleichberechtigten Partner, den wir schließlich 2019 in Sebastian gefunden hatten. Der erste Prototyp wurde dann im Februar 2020 bei der Münchner Sicherheitskonferenz, unserem Entwicklungspartner, auf Herz und Nieren getestet. Das waren extrem stressige Tage, da immer wieder Fehler auftauchten. Die Redakteure, die unser System nutzten, brauchten einen langen Atem. Für uns war diese Erfahrung jedoch extrem wichtig, da wir die Informationen gesammelt, die Fehler behoben und das System noch einmal optimiert haben. Während des ersten Corona-Lockdowns haben wir das System, das bis dato als reine Bild- und Videodatenbank gedacht war, dann zu einem vollumfänglichen Digital-Asset-Managementsystem ausgebaut.

Auf den Punkt gebracht: Was ist das Besondere an snaatch bzw. wie hebt ihr euch von anderen Datenmanagement-Systemen ab?

Snaatch ist intuitiv zu bedienen. Da der Aufbau einer Desktopoberfläche ähnelt, fällt die Integration bereits vorhandener Infrastrukturen in unser System sehr einfach. So können mit nur einem Klick z.B. ganze Ordnerstrukturen hochgeladen werden. Zudem setzen wir ausschließlich auf deutsche Server und sind im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern daher DSGVO-konform. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir uns nicht nur auf bestimmte Formate konzentriert haben. Egal, ob Powerpoint-Präsentation, Video oder Briefing im Word-Format – auf snaatch kann man wirklich alle Dateitypen hochladen, verschlagworten und mit Metadaten (z.B. Informationen über den Ersteller oder Lizenzen usw.) versehen. Eine intelligente Suche hilft beim schnellen Wiederfinden. Gleichzeitig können mit nur wenigen Klicks ansprechende Medienportale generiert werden.

Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.

Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.

Einfachere Eignungsprüfung

Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.

Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.

Förderung von Innovationen

Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.

Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe

Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.

Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.

Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot

Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.

Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.

Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.

Alle Vergaben auf einem Portal

EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.

Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart

Social-Startup-Hub Bayern

Der Social-Startup-Hub Bayern (SSHB) unterstützt angehende Gründer*innen bei der Entwicklung von nachhaltigen und finanziell tragfähigen Geschäftsmodellen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Wir stellen den SSHB vor und präsentieren Start-ups, die mithilfe des Hubs erfolgreich durchgestartet sind.

Eine zentrale Anlaufstelle für alle, die mit ihrer Gründung einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen wollen: Das bietet der Social-Startup-Hub Bayern (SSHB) Personen und Teams, die mit ihrer Gründung ein soziales oder ökologisches Ziel verfolgen. Sie erhalten kostenlose Beratung – und das schon ab der frühen Ideenphase. Vom Freistaat Bayern als erstes staatlich gefördertes Zentrum für angehende Social Start-ups ins Leben gerufen, hat sich der SSHB zwischenzeitlich fest in der bayerischen Gründungsszene etabliert.

Getragen wird die Anlaufstelle von der Social Entrepreneurship Akademie (SEA), einer Pionierorganisation im Impact-Bereich. Die SEA bringt 15 Jahre Erfahrung in der Förderung von Sozialunternehmertum sowie der Entwicklung und Durchführung von Bildungsformaten mit und bietet sowohl Expertise als auch ein starkes Netzwerk, um Gründer*innen bestmöglich auf ihrem Weg zu begleiten.

Ganzheitliche Unterstützung

„Der Social-Startup-Hub Bayern unterstützt bayernweit Gründungsinteressierte und angehende Gründer*innen dabei, mit ihren Lösungen für gesellschaftliche Probleme langfristig sozialunternehmerisch erfolgreich zu sein. Dafür benötigen sie nachhaltige und finanziell tragfähige Geschäftsmodelle“, so Kristina Notz, Executive Director der Social Entrepreneurship Akademie und Leiterin des SSHB. Und fügt hinzu: „Auch Gründer*innen, die sich nicht vorrangig als Sozialunternehmer*innen sehen, sind willkommen. Mit uns können sie herausfinden, wie viel Potenzial ihre Unternehmung hat, auch Wirkung in der Gesellschaft zu erzielen.“ Durch einen ganzheitlichen, systemischen Ansatz und ein wachsendes Netzwerk mit aktuell mehr als 45 Partnerorganisationen fördert der SSHB mit seinen Angeboten wirkungsorientierte Gründungen in ganz Bayern.

Beratung, Vernetzung, Weiterbildung und Events

Der SSHB berät nicht nur kostenlos, sondern vernetzt auch mit Expert*innen sowie weiteren Unterstützungsangeboten und hilft bei der Suche nach geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten. Darüber hinaus veranstaltet das Team regelmäßig Events, um den angehenden Unternehmer*innen Wissen und Tools an die Hand zu geben, ihre Ideen weiter voranzutreiben und sich mit der Social-Entrepreneurship-­Szene zu vernetzen. Nachdem der SSHB seit 2022 erfolgreich in ganz Bayern wirkt, verstärkt er seit 2025 durch Koopera­tionen gezielt seine regionale Präsenz vor Ort und treibt die Entwicklung lokaler Impact-Ökosysteme voran, wie zum Beispiel im Allgäu, in Mainfranken und in Niederbayern.

Der SSHB als wichtiger Baustein der bayerischen Sozialpolitik

Für Ulrike Scharf, Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, ist der SSHB ein Herzstück des Konzepts des Freistaats zum sozialen Unternehmertum: „Soziales Unternehmertum schafft Chancen für unsere Wirtschaft und dient gleichzeitig dem Wohl unserer Gesellschaft. Das Potenzial ist groß, und ich unterstütze die Förderung von Social Entrepreneurship aus voller Überzeugung. Gründerinnen und Gründer haben mit dem Social-Startup-Hub Bayern eine niedrigschwellige Anlaufstelle, können auf gebündelte Kompetenzen zurückgreifen und sich bayernweit vernetzen. Die Social Entrepreneurship Akademie als Trägerin leistet einzigartige Pionierarbeit.“

Gutes tun und Geld verdienen? Das geht!

Fast 400 Gründungsinteressierte und Social Start-ups wurden seit dem Start des SSHB auf ihrem Weg unterstützt, beraten und vernetzt. Die angehenden Gründer*innen, egal ob als Einzelunternehmer*in oder im Team, stammen aus allen Ecken Bayerns. Alle eint, dass sie an innovativen Lösungen für die Zukunft arbeiten, die wirtschaftlich tragfähig, sozial wirksam und ökologisch nachhaltig sind. Die Ideen verfolgen das Ziel, gesellschaftliche Herausforderungen in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Gesundheit, Inklusion, Integration, Klima, Bildung und Umwelt, mit unternehmerischen Ansätzen zu lösen.

Im Folgenden stellen wir fünf Teams vor, die auch mit der Unterstützung durch die SEA und den SSHB erfolgreich durchgestartet sind.

Pionier-Erfolg für Nect: „Nect ePass“ offiziell freigegeben

Das 2017 von Benny Bennet Jürgens und Carlo Ulbrich gegründete Nect ist ab heute mit Nect Ident (Nect ePass) als erstes Verfahren mit der sicherheitstechnischen Eignung für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen gelistet und freigegeben.

Nect ist ein deutscher Anbieter und Pionier innovativer digitaler Vertrauensdienste, die als Grundlage für die digitale Transformation des Staates und stark regulierter Unternehmen dienen. Ab sofort ist das Hamburger Unternehmen offiziell durch die gematik GmbH für den Einsatz in zentralen digitalen Gesundheitsanwendungen freigegeben und steht damit steht Krankenkassen und Versicherten zur Anwendung zur Verfügung. Die Freigabe umfasst mit Wirkung zum 01. August 2025 die Leistungen:

  • eGK-Anmeldung/ eGK PIN-Ausgabe – also die digitale Identitätsbestätigung zur Freischaltung und PIN-Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte,
  • die Bestätigung der Identität zur Nutzung der Online-Geschäftsstellen (OGS) der Krankenkassen.

In den kommenden Monaten wird zudem auch die Erstellung der GesundheitsID für den Zugang zur ePA, E-Rezept und weiteren Leistungen wie dem TI-Messenger vorbereitet.

Marktführer bei der Fernidentifizierung für Krankenkassen

Freigegebene Verfahren mit bestätigter sicherheitstechnischer Eignung sind in der offiziellen Identifikationsverfahren-Liste der gematik einsehbar. Dort wird das Nect-Verfahren unter dem Namen „Nect ePass“ als erstes und derzeit einziges Verfahren gelistet. Da nur Anbieter mit explizitem Freigabeschreiben eingesetzt werden dürfen, wird Nect für seine Innovationskraft und Entwicklungszeit der letzten drei Jahren als Wegbereiter belohnt.

Die GesundheitsID ist im Kern ein digitaler Identitätsnachweis, so gesehen die digitale Version Gesundheitskarte. Sie dient als „digitaler Universalschlüssel“ für den einfachen und sicheren Zugang zu digitalen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur, wie unter anderem der elektronischen Patientenakte (ePA).

Benny Bennet Jürgens, Mitgründer und CEO von Nect: ‚‚Die Freigabe durch die gematik ist ein wichtiger Erfolg – für uns bei Nect und für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland. Wir freuen uns, dass unsere Technologie den Zugang zu digitalen Anwendungen wie der ePA und dem E-Rezept für eine breite Nutzerbasis einfach und sicher zu ermöglicht. Eine großartige Chance für die Transformation in die digitale Ära in Deutschland.”

Im August 2022 wurde das Video-Ident-Verfahren in der Telematikinfrastruktur verboten. Seitdem war maßgeblich die eID des deutschen Personalausweises das Fernidentifizierungsmittel, um eine GesundheitsID zu registrieren. Auch das Nect Ident- Verfahren mit der eID wird von vielen Krankenkassen in Deutschland eingesetzt.

Allerdings können nur rund 25 Prozent der Krankenkassen-Mitglieder die eID nutzen. Beispielsweise, weil sie die PIN ihrer eID nicht mehr kennen oder schlicht noch nicht freigeschaltet haben. Darüber hinaus leben und arbeiten über fünf Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten in Deutschland und besitzen somit nur das Ausweisdokument aus ihrem Heimatland.

Nect Ident mit ePass kann mit Personalausweisen aus allen EU-Ländern und Reisepässen aus über 180 Ländern weltweit genutzt werden. Nutzende benötigen lediglich ihr Ausweisdokument und können über ein Selfie bestätigen, dass sie die legitime Person sind. Die Freischaltung oder Einrichtung einer PIN ist nicht notwendig.

Somit können die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen in Zukunft mit Nect Ident über eID und ePass nahezu allen Menschen in Deutschland den Zugang zu ihren Online-Diensten ermöglichen.

GameChanger des Monats: Samuel Kutger – Gründung per Gerichtsbeschluss mit 13

Im Alter von nur 13 Jahren zog Samuel Kutger vor Gericht, um gründen zu dürfen. Als Mitgründer der Emsbo GmbH bietet der heute 16-Jährige mit seinem Team Kund*innen Photovoltaikanlagen und Wallboxen aus Eigenherstellung an. Im Interview gibt der junge Unternehmer Einblicke in seine Beweggründe, die Herausforderungen und was ihn dazu getrieben hat, so früh Verantwortung zu übernehmen.

Du bist mit 13 Jahren vor Gericht gezogen, um gründen zu dürfen. Warum war es dir so wichtig, so früh zu gründen?

Ich wollte meine Ideen umsetzen und nicht auf die ‚richtige Zeit‘ warten. Für mich war klar: Wer eine Vision hat, sollte aktiv werden. Ich war schon immer der Meinung: Wenn man früh startet, darf man Fehler machen, die man sich mit 20 oder 30 vielleicht nicht mehr erlauben kann. Außerdem habe ich so mehr Zeit, meine Ideen zu verwirklichen. Ich wollte zeigen, dass Alter kein Hindernis ist, wenn man bereit ist, hart zu arbeiten.

Wurdest du im Gerichtssaal ernst genommen?

Ja, absolut. Der Rechtspfleger hat mich sehr ernst genommen. Ich habe mich selbstbewusst präsentiert und alle erforderlichen Unterlagen, wie einen detaillierten Businessplan, eingereicht. Das Gericht hat mir nach §112 BGB die selbständige Erwerbstätigkeit erteilt. Es war auch spannend, weil während des Verfahrens besonders darauf geschaut wurde, ob ich über die nötige Reife verfüge. Ich glaube, für den Rechtspfleger war es das erste Mal, dass er jemanden in meinem Alter vor sich sitzen hatte.

Wie hast du es geschafft, das Gericht und andere Erwachsene davon zu überzeugen, dass du in so jungen Jahren die Verantwortung eines Unternehmers übernehmen kannst?

Ich habe sie überzeugt, indem ich einen durchdachten Plan präsentiert und meine Disziplin und Begeisterung gezeigt habe. Wichtig war mir, deutlich zu machen, dass ich die Risiken realistisch einschätzen kann. Wer Verantwortung zeigt und dabei authentisch bleibt, kann die Zweifel anderer überwinden.

Wie haben deine Eltern reagiert, als du ihnen davon erzählt hast?

Meine Eltern waren zuerst überrascht. Aber als sie gemerkt haben, wie ernst es mir ist und dass ich einen klaren Plan hatte, haben sie mich unterstützt. Ihre Hilfe war für mich superwichtig. Meine Mutter war anfangs strikt dagegen – das ist wohl der mütterliche Instinkt. Ich nehme ihr das aber nicht übel.

Was war die größte Herausforderung während dieses Prozesses und wie hast du sie gemeistert?

Die größte Herausforderung war, die Zweifel der Leute zu überwinden, die dachten, dass ein 13-Jähriger keine Verantwortung übernehmen kann. Ich musste immer wieder beweisen, dass ich es ernst meine. Das habe ich durch klare Kommunikation und ein solides Konzept geschafft. Intensive Vorbereitung, rechtliche Recherchen und Gespräche mit erfahrenen Unternehmern haben mir geholfen, alle Hürden zu meistern.

Hattest du in dieser Zeit Vorbilder oder Menschen, die dich besonders inspiriert haben?

Ja, ich habe viele erfolgreiche Unternehmer getroffen. Der größte Fehler von jungen Gründern ist, sich nichts sagen lassen zu wollen. Gerade die Erfahrungen anderer sind unbezahlbar. Ein großes Vorbild für mich war immer Warren Buffett, der auch sehr jung gestartet ist.

Glaubst du, dass junge Menschen in Deutschland ausreichend gefördert werden, um ihre Ideen umzusetzen? Was müsste sich ändern?

Definitiv nicht. Junge Menschen brauchen mehr Förderung. Das Problem beginnt schon in der Schule: Man lernt kaum etwas fürs Leben, und es gibt keine individuelle Förderung. Später macht die Bürokratie viele gute Ideen zunichte. Ich habe mir am Anfang gewünscht, dass die Hürden für Gründer unter 18 Jahren einfacher wären. Heute sehe ich aber, dass es auch gut ist, wenn nur die wirklich Entschlossenen diesen Weg gehen, denn die Selbstständigkeit birgt Risiken, die man nicht unterschätzen darf.

Hast du manchmal das Gefühl, dass du etwas von deiner Kindheit verpasst hast?

Ehrlich gesagt, nein. Manche Kinder spielen super Fußball, andere sind gut im Zocken – ich habe meine Begabung gefunden und sie zu meinem Beruf gemacht. Mir fehlt nichts und ich hatte sowieso nie eine ‚klassische‘ Kindheit. Es macht mir Spaß, mein ‚Baby‘ wachsen zu sehen und mit ihm gemeinsam zu lernen.

Ein schneller Blick in die Zukunft – wo stehst du jetzt und was planst du noch?

Ich bin stolz auf das, was ich bisher erreicht habe, aber das ist erst der Anfang. Ich möchte weitere Projekte starten, wie die Eröffnung eines Clubs in Frankfurt und junge Unternehmer auf ihrer Reise unterstützen. Mein Ziel ist es, europaweit zu expandieren und mich mit neuen Ideen als Big Player zu etablieren. Außerdem teile ich meine Erfahrungen in meinem Podcast und freue mich darauf, mich persönlich weiterzuentwickeln.

BRYCK Startup Alliance: Die Startup Factory im Ruhrgebiet

Wir stellen die BRYCK Startup Alliance – seit Juli 2025 offizielle Startup Factory – als Hotspot für Tech-Innovation und Transformation im Ruhrgebiet vor und präsentieren vier erfolgreiche Start-ups aus dem BRYCK-Netzwerk.

Die Gründung eines Unternehmens ist immer eine immense Herausforderung, die nicht nur eine brillante Idee, sondern auch strategische Partnerschaften, Zugang zu Kapital und ein gut vernetztes Ökosystem erfordert. Gründer*innen müssen heute nicht nur mit technischen Innovationen aufwarten, sondern auch die richtigen Verbindungen und Ressourcen haben, um im globalen Wettbewerb erfolgreich zu bestehen.

Deutschland ist zwar ein Land mit einer tief verwurzelten Tradition in der Industrie und Technologie; wenn es aber da­rum geht, Start-ups zu fördern, die international durchstarten, gibt es noch deutlichen Nachholbedarf. Besonders im Bereich der DeepTech-Start-ups, die Technologien entwickeln, die ganze Industrien verändern können, fehlt es häufig an den nötigen Rahmenbedingungen.

Im Vergleich zu Innovationszentren wie dem Silicon Valley oder Tel Aviv, die Start-ups schon in der frühen Phase mit einer Kombination aus finanziellen Mitteln, Mentoring und Industriepartnerschaften unterstützen, ist Deutschland traditionell langsamer darin, ein umfassendes Start-up-Ökosystem zu schaffen, das langfristig konkurrenzfähig bleibt.

Langfristige Vision für ein nachhaltiges Gründungs-Ökosystem

Die BRYCK Startup Alliance, das neue Gründungs- und Innovationszentrum im Ruhrgebiet, setzt genau hier an. „Wir verfolgen eine langfristige Vision, in der die Region als Hotspot für DeepTech-Innovationen etabliert wird“, so BRYCK-Geschäftsführer Philipp Herrmann. „Dies tun wir in einer einzigartigen Konstellation: in einem Joint Venture zwischen dem bereits 2022 von der finanzstarken RAG-Stiftung initiierten Gründungs- und Innovationszentrum BRYCK, den Universitäten des Ruhrgebiets und dem entscheidenden Wirtschaftsbündnis der Region, dem Initiativkreis Ruhr.“

Die BRYCK Startup Alliance stellt sich durch ihr Setup und ihre Finanzstärke in eine Reihe mit führenden europäischen Innovationszentren, die auf langfristige Investitionen und ein stark vernetztes Ökosystem setzen. Was die Initiative von anderen unterscheidet, sind die sehr starke Verzahnung mit der Industrie und der daraus entstehende direkte technologische Transfer. „Die Industriedichte und die enge Kooperationsbereitschaft zwischen Hochschulen, Start-ups und Unternehmen im Ruhrgebiet bieten ein enormes Potenzial für eine neue Art von Innovation. Hier muss die technologische Industrietransformation gelingen – und kann dann als Blaupause für viele weitere Regionen Europas dienen“, so Philipp Herrmann.

Dass Förderung dringend notwendig ist, zeigt u.a. eine Studie des Deutschen Startup Verbands aus dem Jahr 2024. Darin wird aufgezeigt, dass nur 17 Prozent der deutschen Start-ups den Sprung in den internationalen Markt geschafft haben – eine Zahl, die in starkem Gegensatz zu den USA und Israel steht, wo es rund 40 Prozent der Start-ups gelingt, global erfolgreich zu werden. Ein Grund dafür ist der fehlende Zugang zu den richtigen Finanzierungsquellen und das Fehlen eines funktionierenden Netzwerks, das es Start-ups ermöglicht, sich mit Industriepartner*innen und internationalen Märkten zu verbinden. Dies ist besonders bemerkenswert, da gerade DeepTechs durch ihre komplexen Technologien und längeren Forschungszyklen insbesondere in den ersten Jahren auf langfristige Investitionen angewiesen sind.

„Die BRYCK Startup Alliance hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, diese Lücke zu schließen und Start-ups einen schnellen Zugang zu Kapital und Markt zu verschaffen, indem es sie mit Industriepartner*innen aus verschiedenen Sektoren vernetzt und durch gezielte Kooperationsprojekte den technologischen Transfer fördert“, sagt Philipp Herrmann.

Katalysator für DeepTech-Innovationen

Ein zentrales Element für die langfristige Version des Gründungs- und Innovationszentrums ist die Unterstützung der RAG-Stiftung, eine von Deutschlands größten Stiftungen mit einem Vermögen von insgesamt 17 Milliarden Euro, als Anker­investor. Basierend auf dieser Partnerschaft wurde eigens für das Vorhaben der GF BRYCK Ventures Fonds gemeinsam mit dem Gründerfonds Ruhr aufgesetzt. Er wird durch die RAG-Stiftung finanziert und stellt zehn Millionen Euro bereit, um DeepTech-Start-ups in der Pre-Seed-Phase zu fördern. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Finanzierungslücke für technologiegetriebene Unternehmen zu schließen, die in Deutschland und Europa häufig auf mangelnde Investitionen in der frühen Phase stoßen“, so Philipp Herrmann.

Der Fonds wird jährlich in zehn bis 20 Start-ups investieren, die das Potenzial haben, Industrien langfristig zu transformieren. Mit Investitionen von bis zu 300.000 Euro pro Unternehmen können diese Start-ups die nötigen Kapitalressourcen erhalten, um ihre Technologien weiterzuentwickeln und ihre Geschäftsmodelle auf den Markt zu bringen.

In Zusammenarbeit mit der Universität Duisburg-Essen, der Ruhr-Universität Bochum und der TU Dortmund sowie vielen Industrieunternehmen können wissenschaftsbasierte Ausgründungen zudem ihre Prototypen und Pilotprojekte direkt in realen industriellen Umfeldern testen und weiterent­wickeln – mit Finanzierungsoptionen über alle Schritte der Start­up Journey hinweg. Damit sieht man sich gut aufgestellt, die nächste Generation von Weltmarktführer*innen aus Deutschland hervorzubringen.

„Auf operativer Umsetzungsebene bringen wir die Start-up-Kompetenzen ein, die wir seit 2022 mit unserem Gründungszentrum aufgebaut haben. BRYCK hat sich in den vergangenen Jahren zur etablierten Anlaufstelle für ambitionierte Gründende mit einem starken internationalen Netzwerk und Expertise in der Skalierung von Start-ups entwickelt. Seit dem Start haben wir über 100 Start-ups aus mehr als 20 Ländern mit Programmen bei ihrem Wachstum unterstützt“, bringt es Philipp Herrmann auf den Punkt.

Im Folgenden stellen wir vier Start-up-Erfolgsgeschichten aus dem BRYCK-Netzwerk näher vor.

Greenflash

Greenflash hat sich innerhalb von nur vier Jahren vom Start-up zum Marktführer für intelligente Energiesysteme für Industrie und Gewerbe entwickelt. Gegründet wurde das Unternehmen 2021 von Johann Böker im Alter von 21 Jahren. Heute beschäftigt Greenflash über 80 Mitarbeitende und konnte bereits mehr als 300 Energiesysteme inklusive Photovoltaikanlage sowie Speicher- und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, darunter zum Beispiel der FC Schalke 04, realisieren. Greenflash entwickelt intelligente modulare Systeme, die es Unternehmenskund*innen ermöglichen, ihre Energiekosten, um bis zu 70 Prozent zu reduzieren und ihre Unabhängigkeit vom Strommarkt zu erhöhen. Besonders in Zeiten schwankender Energiepreise und Netzauslastungen bietet Greenflash eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Unternehmen. „Ich bin sehr stolz darauf, dass wir heute – auch mithilfe von BRYCK – deutschlandweit Marktführer für intelligente Energiesysteme sind“, so Johann Böker.

Kaffee-Start-up ciao coffee sichert sich sechsstelliges Pre-Seed-Investment

Das Münchner Start-up ciao coffee – 2024 von Tobias Hollaus, Felix Hellenberg, Dennis von Bismarck und Anton Reich gegründet – hat eine Finanzierung im mittleren sechsstelligen Bereich abgeschlossen, um die Kategorie Kaffee neu zu denken.

Kaffee ist weltweit eines der beliebtesten Getränke – und zugleich ein unterschätztes ökologisches und gesundheitliches Problem: Für eine einzige Tasse werden bis zu 140 Liter Wasser benötigt. Der industrielle Anbau fördert Monokulturen, bedroht die Biodiversität und geht oft mit fragwürdigen Arbeitsbedingungen einher. Zugleich vertragen viele Menschen normale Kaffeebohnen aufgrund der Kaffeesäure schlecht: Doch gute Alternativen fehlen. Genau hier setzt ciao coffee an. Gegründet wurde ciao coffee 2024 von Tobias Hollaus, Felix Hellenberg, Dennis von Bismarck und Anton Reich. Das Team vereint jahrzehntelange Erfahrung in FMCG, Food-Innovation und Markenaufbau – unter anderem mit Stationen bei yfood, foodspring, Mondelez und Jacobs.

Statt auf Kaffeebohnen setzt das Getränk auf natürliche Zutaten wie Roggen, Gerste, Zichorie und Löwenzahnwurzel, die allesamt in Europa angebaut werden. Die funktionale Rezeptur kombiniert eine präzise dosierte Menge Koffein mit einem speziell abgestimmten Vitamin-B-Komplex und Eisen. Das Ergebnis ist ein langanhaltender Wach- und Fokuseffekt – ganz ohne Zucker- oder Koffeincrash, wie er bei klassischen Energy Drinks häufig auftritt.

Ciao coffee versteht sich als bewusste Alternative zum konventionellen Eiskaffee – mit funktionalem Mehrwert und nachhaltiger Rohstoffbasis. Der Claim „The Better Way to Wake Up“ bringt den Anspruch auf den Punkt: ein Getränk für eine Generation, die Wert auf mentale Leistungsfähigkeit und ökologisch verantwortungsvollen Konsum legt. „Mit ciao coffee wollen wir Kaffee neu denken – nachhaltiger, funktionaler, gesünder. Genuss, Innovation und Verantwortung schließen sich nicht aus. Warum also alles lassen, wie es ist, wenn es auch besser geht?“, sagt Anton Reich, Co-Founder von ciao coffee.

Trotz früher Phase überzeugt ciao coffee bereits im Markt: Gelistet in über 500 REWE-Märkten (Süd, Nord, Mitte), bei EDEKA (Südwest, Rhein-Ruhr) sowie in rund 100 Filialen von Billa Plus in Österreich. Die Drehzahlen liegen laut Unternehmen auf Augenhöhe mit etablierten RTD-Marken wie Starbucks, Emmi oder Mövenpick.

Ciao coffee adressiert Milliardenmarkt und überzeugt Investor*innen

Das Start-up trifft zwei Trends zugleich: den Wunsch nach gesunder Leistungsfähigkeit und nachhaltigem Konsum. Der Markt für funktionale Getränke wächst dynamisch und wird allein in Europa auf mehrere Milliarden Euro geschätzt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Konsument*innen, die Unverträglichkeiten beim Kaffee haben. Ciao coffee bietet ihnen eine nachhaltigere, funktionaler, und gesündere Alternative.

Im Rahmen der Pre-Seed-Runde konnte das Start-up namhafte Angels des Business Angel Netzwerk better ventures aus dem Konsumgüter-, Medien- und Retailbereich überzeugen (darunter Christoph Behn, Kathrin Pucknat und Thomas Gros). Das frische Kapital soll in den Markenaufbau, den Ausbau des Retail-Geschäfts und die Produktentwicklung fließen.

RegTech Certivity sichert sich 13,3 Mio.-Euro-Series-A-Finanzierung

Gegründet im Jahr 2021 von Nico Waegerle, Bogdan Bereczki, Jörg Ulmer und Sami Vaaraniemi, adressiert Certivity eines der meist unterschätzten, aber entscheidenden Probleme im modernen Engineering: regulatorische Compliance.

Jetzt hat Certivity in einer Series-A-Finanzierungsrunde 13,3 Millionen Euro eingesammelt. Das in München ansässige RegTech-Unternehmen entwickelt die erste strukturierte, KI-gestützte Plattform für das Management technischer Compliance. Die Runde wurde von Almaz Capital und UVC Partners angeführt, mit erneuter Beteiligung von bestehenden Investoren Earlybird X, dem High-Tech Gründerfonds (HTGF) sowie Plug and Play. Das frische Kapital wird genutzt, um die Markteinführungsstrategie zu beschleunigen, die Produktentwicklung voranzutreiben und die Expansion in neue Branchen und internationale Märkte zu ermöglichen.

Certivity adressiert eines der meist unterschätzten, aber entscheidenden Probleme im modernen Engineering: regulatorische Compliance. Ingenieurinnen und Ingenieure verbringen häufig 30 bis 50 Prozent ihrer Zeit damit, sich durch fragmentierte gesetzliche und regulatorische Dokumente zu arbeiten, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den geltenden Regularien und Normen entsprechen. Fehler in diesem Prozess führen zu Produktrückrufen, Sicherheitsproblemen und Bußgeldern in Milliardenhöhe. Certivity wird das grundlegend ändern.

Das Unternehmen bietet eine strukturierte, KI-native SaaS-Plattform, die komplexe regulatorische Dokumente in strukturierte, maschinenlesbare Compliance-Informationen verwandelt. Dabei automatisiert sie den gesamten Prozess – von der Anforderung über die kontinuierliche Aktualisierung regulatorischer Inhalte bis zur Integration in den Prozess. Certivity ermöglicht es Unternehmen, schneller Produkte zu entwickeln und gleichzeitig die Sicherheit und Einhaltung aller verpflichtenden Vorschriften zu erhöhen.

„Mit dieser Finanzierung skalieren wir unsere Plattform, um die führende Lösung im Bereich technische Compliance zu werden – beginnend mit der Automobilbranche. Zusätzlich skalieren wir in weitere Bereiche wie Bahnwesen, Medizinische Geräte, Konsumgüter, Verteidigung, Luft- und Raumfahrt und mehr.“, sagt Nico Waegerle, CEO und Mitgründer von Certivity. „Wir erweitern unsere regulatorische Abdeckung, verbessern unsere KI und vertiefen die Integration mit gängigen Tools. So verwandeln wir Compliance von einer kostenintensiven zwingenden Voraussetzung  in einen Wettbewerbsvorteil für unsere Kunden.“

„Certivity hat unsere Herangehensweise an regulatorische Compliance grundlegend verändert. Unsere Entwicklungsprozesse sind deutlich effizienter und wir sparen signifikant an manuellen Aufwänden ein“, sagt Nicolas Maurin, Manager Regulation & Standards bei Aptiv.

Regulatorische Komplexität in strukturiertes Wissen überführen

Die Plattform von Certivity digitalisiert und strukturiert regulatorische Inhalte aus über 50 Rechtsräumen mithilfe einer proprietären Digitalisierungspipeline und einem regulatorischen Wissensgraphen. So erhalten Engineering- und Compliance-Teams vollständige Rückverfolgbarkeit und Echtzeit-Einblick in gesetzliche Änderungen. KI-basierte Module konsolidieren Änderungen verschiedener Vorschriftenversionen und klassifizieren, extrahieren und generieren technische Anforderungen aus unstrukturierten Rechtstexten.

Anstatt Compliance in isolierten Dokumenten oder Excel-Tabellen zu verwalten, können Teams regulatorische Anforderungen, Auslegungen, Genehmigungen und Rechtsverweise jetzt strukturiert in produktspezifischen Compliance-Projekten organisieren. Durch tiefe Integration mit Anforderungsmanagement-Tools wie Jama, Polarion, DOORS und anderen fließen Compliance Informationen nahtlos in den Entwicklungsprozess ein – ein integrierter, vernetzter, auditierbarer und skalierbarer Prozess entsteht.

Grundstein für Compliance im industriellen Maßstab legen

„Certivity setzt neue Maßstäbe dafür, wie Compliance in die Produktentwicklung integriert wird“, sagt Amanda Birkenholz, Principal bei UVC Partners. „Sie lösen ein großes und mühseliges Problem für jedes Unternehmen mit regulatorischen Anforderungen. Compliance-Herausforderungen sind längst keine Ausnahme mehr – sie sind die Regel. Die Frage lautet heute nicht mehr: Welche Produkte unterliegen regulatorischen Vorgaben? Sondern: Welche nicht?“