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Opt-In: 7 Irrglauben und die nackte Wahrheit
Wir haben sieben Opt-in-Irrglauben für dich hervorgezaubert, von denen du dich besser nicht in die Irre leiten lassen solltest, und diese mit praktischen Beispielen und Tipps angereichert.
Es war einmal, am 25.05.2018, als die DSGVO ihr Unwesen in Europa trieb. Viele hatten längst von der „geheimnisvollen“ DSGVO gehört. Dennoch verbreitete sich eine große Verunsicherung unter den Online-Shop Betreibern, Marketern und E-Mail-Versendern. Denn den meisten war nicht klar: Gehört die DSGVO nun zu den „Guten“ oder zu den „Bösen“? Worauf musste man sich jetzt einstellen? Und vor allem: Was würde der Einzug der DSGVO für das große Reich des E-Mail-Marketings bedeuten?
Damit es kein böses Erwachen gibt
Ein Jahr nach DSGVO haben sich die meisten vom „Schrecken“ erholt. Und die Opt-ins sowie Double Opt-ins gehören schon längst zu unserem E-Mail-Marketing Alltag. Doch viele fragen sich heute immer noch, was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Und häufig steht die Frage im Raum: Geht es eigentlich auch ohne Opt-In? Unter den Online-Shop Betreibern, Marketern und Newsletter-Versendern herrscht seit der Einführung der DSGVO in manchen Punkten immer noch eine Unsicherheit. Verständlich, bei den zahlreichen Märchen, die auch ein Jahr, nach Einführung der DSGVO, immer noch um die Opt-ins & Co. herumgeistern.
Schenke den nachfolgenden Aussagen besser keinen Glauben, damit du heute und in Zukunft erfolgreich und sicher deine Newsletter versenden kannst.
Opt-In: Irrglaube 1
Das Interesse an einem Newsletter darf man mit einer E-Mail abfragen
Leider darst du dieser Aussage keinen Glauben schenken. Denn mit der E-Mail, mit der du um Erlaubnis bittest, hat du demjenigen bereits einen Newsletter geschickt. Das ist in etwas so, als wenn jemand bei dir Sonntagmittag an der Haustür klingelt und freundlich fragt, ob er dich am Sonntagmittag stören darf. Der Besuch hat dich ja bereits von deinem Sonntags-Nickerchen geweckt. Deine Anfrage gilt also schon als Werbung. Newsletter-Abonnenten müssen immer VORHER ihre Zustimmung für den Erhalt deines Newsletters geben. Auch dann, wenn es nur um die Anfrage geht, ob ein Interesse an deinem Newsletter besteht. Das gilt natürlich für alle anderen digitalen Formen wie soziale Netzwerke, SMS, WhatsApp & Co.
Tipp: Damit du ein Happy End mit deinem E-Mail-Marketing erlebst, solltest du auf keinen Fall Newsletter an potenzielle Abonnenten rausschicken, die nicht schon VORHER dem Erhalt deines Newsletters zugestimmt haben.
Opt-In: Irrglaube 2
Bestandskunden darf man jederzeit kontaktieren
Hier könnte man fast meinen, dass da etwas Wahres dran ist. Denn immerhin haben deine Kunden bereits etwas in deinem Online-Shop gekauft. Damit gehören sie doch sicherlich zu den Interessierten, denen man einen Newsletter zusenden darf. So schön dies auch klingt, auch diese Aussage ist nicht wahr. Denn auch deine Kunden müssen dem Erhalt eines Newsletters zustimmen. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Das ist das Ausnahmegesetz §7 Abs. 3 UWG. Neue E-Mail-Adressen kannst du z.B. beim Kauf eines Produktes generieren. Dabei müssen jedoch strenge Regeln eingehalten werden. Der Shopbetreiber muss bei der erstmaligen Erhebung der E-Mail-Adresse auf die Direktwerbung für ähnliche Waren oder Dienstleistungen deutlich hinweisen.
Kauft der Kunde z.B. ein T-Shirt, darfst du ihm keinen Newsletter mit Angeboten zu Lebensmitteln oder technischen Geräten zusenden. Du darfst nur Produkte und Dienste in deinem Newsletter bewerben, die dem gekauften Produkt ähneln. Zudem muss eine Widerrufsbelehrung angegeben werden. Ganz wichtig: Es muss wirklich ein Kauf stattgefunden haben. Eine kostenlose Registrierung für ein Produkt ist nicht ausreichend.
Tipp: Auch in diesem Fall gilt: Bevor du deinen Bestandskunden einen Newsletter zusendest, benötigst du in jedem Fall eine Einwilligung. Da die Gesetzesauslegung zu schwammig ist, würden wir dir davon abraten, von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Dann bleibst du auf der sicheren Seite.
Opt-In: Irrglaube Nr. 3
Eine überreichte Visitenkarte erlaubt die Versendung eines Newsletters
Wer's glaubt, wird … leider nicht selig. Stelle dir folgende Situation vor: Du stehst an deinem Messestand und bekommst von einem interessierten Messebesucher die Visitenkarte überreicht. Dann sagt er dir, dass er deinen Newsletter erhalten möchte. Du freust dich über die neu gewonnene E-Mail-Adresse und steckst die Visitenkarte ein. An dieser Stelle dieses Irrglaubens haben wir jetzt eine gute und eine weniger gute Nachricht für dich. Die Form, wie das Einverständnis zum Erhalt des Newsletters bestätigt wird, ist nicht festgelegt.
Doch Achtung: Wer personenbezogene Daten erhebt, hat die Pflicht der Nachweisbarkeit. Erst dann ist das Opt-in DSGVO-konform. Du hast die Einwilligung zur Verwendung der E-Mail-Adresse mit der Überreichung der Visitenkarte bekommen, das ist korrekt. Doch du hast später keine Möglichkeit nachzuweisen, wie du an diese Adresse rangekommen bist. Eine Visitenkarte kannst du im Park oder in der Fußgängerzone finden oder sie wurde in einem Hotel ausgelegt oder eine dritte Person steckt sie dir einfach zu oder, oder, oder …
Tipp: Jeder steht in der Pflicht, auch Monate oder Jahre später nachweisen zu können, wie er seine E-Mail-Adressen gewonnen hat, und dass die Einwilligung freiwillig erfolgt ist. Unserer Meinung nach ist der digitale Weg deshalb der einfachste und auch sicherste Weg.
Opt-In: Irrglaube Nr. 4
Eine Newsletter-Einwilligung gilt bis ans Lebensende
Dieser Irrglaube ist schnell durchschaubar. Denn schon mit dem Widerruf des Newsletters deines Abonnenten wird die Einwilligung zum Erhalt des Newsletters bereits ungültig. Die E-Mail-Adresse kann mit sofortiger Wirkung nicht mehr zum Versand eines Newsletters verwendet werden. Außerdem gibt es noch den Fall, wenn ein Abonnent über einen längeren Zeitraum keinen Newsletter mehr erhalten hat. Das Amtsgericht Bonn 2016 hat z.B. entschieden (AG Bonn, Urteil vom 10.05.2016 – 104 C 227/15), dass eine ungenutzte Einwilligung ihre Wirksamkeit verliert, wenn zwischen der Erteilung und der (ersten) werbenden Nachricht deinerseits vier Jahre vergangen sind (Quelle: Datenschutz-Notizen.de). Aufgrund dieser Urteile wurde dazu geraten, mindestens einmal im Jahr einen Newsletter zu versenden, um den Verfall einer Einwilligung vorzubeugen. Anfang 2018 stellt der Bundesgerichtshof jedoch klar, dass die Einwilligung grundsätzlich nicht allein durch Zeitablauf erlischt. Hier ist also noch mit einer Anpassung der Rechtsprechung zu rechnen (Quelle: Datenschutz-Notizen.de).
Tipp: Diese Aussage gehört definitiv zu den Märchen, von denen du dich nicht umgarnen lassen darfst. Es gibt auch keine Ausnahmen. Sobald der Abonnent den Newsletter abbestellt, endet auch die Einwilligung mit sofortiger Wirkung.
Opt-In: Irrglaube Nr. 5
Double Opt-in ist in Deutschland Pflicht
Diese Aussage ist doch sicherlich korrekt und kein Irrglaube, oder? Pflicht klingt doch immer richtig. Doch … Überraschung, auch diese Aussage ist nicht wahr. Üblicherweise erhält jeder neue Newsletter-Abonnent eine Follow-Up-E-Mail, in der er gebeten wird, seine Anmeldung zum Newsletter nochmals zu bestätigen. Für Online-Shops ein übliches Prozedere. Mit dem Double Opt-in möchte man sichergehen, dass sich nicht eine dritte Person ohne Wissen des anderen mit dessen E-Mail-Adresse für den Newsletter anmeldet und somit Spam verursacht. Double Opt-in ist in Deutschland gesetzlich nicht zwingend. Verzichtest du jedoch auf das Double Opt-in, hst du im Streitfall nicht die Möglichkeit nachzuweisen, ob eine dritte Person sich mit der E-Mail-Adresse für deinen Newsletter angemeldet hat.
Tipp: Auch wenn das Double Opt-in nicht verpflichtend ist, bist du mit einem Double Opt-in-Mail im Streitfall immer auf der sicheren Seite.
Opt-In: Irrglaube Nr. 6
Gewinnspielteilnahme bedingt immer die Aufnahme in einem NL-Verteiler
Online-Shops setzen häufig Gewinnspiele ein, um ihren Umsatz zu steigern oder neue Newsletter-Anmeldungen zu generieren. Viele Online-Shop Betreiber stellen sich die Frage: Ist es erlaubt oder ist es nicht erlaubt, die Gewinnspielteilnahme zwingend mit der Anmeldung zum Newsletter zu koppeln? Lange Zeit war dies nicht klar festgelegt. Doch spätestens seit dem 25.05.2018 können wir eindeutig sagen, dass ein Gewinnspiel, das zwingend an eine Newsletter-Anmeldung gekoppelt ist, nicht DSGVO-konform ist. Und auch hier gibt es keine Ausnahmen. Der Gewinnspielteilnehmer darf sich bei Interesse natürlich für einen Newsletter anmelden. Doch die Zustimmung zum Erhalt des Newsletters erfolgt immer freiwillig und in einem separaten Feld bzw. Kästchen.
Tipp: Die Teilnahme an deinem Gewinnspiel darf nicht zwingend an die Zustimmung zum Erhalt bzw. Abonnement eines Newsletters gekoppelt werden. Die Anmeldung erfolgt immer freiwillig.
Opt-In: Irrglaube Nr. 7
Die DSGVO ist für Nicht EU-Länder nicht verbindlich
Fest steht, dass die DSGVO in allen 28 Staaten der Europäischen Union gilt. Doch was ist mit den Ländern, die sich außerhalb der EU befinden? Schauen wir uns diesen Irrglauben mal aus der Nähe an. Dürfen Unternehmen aus Drittländern, also aus Staaten, die sich nicht in der EU befinden, die DSGVO wirklich einfach links liegen lassen?
Das können wir direkt mit einem Nein beantworten. Denn hat das Unternehmen z.B. eine Niederlassung in der EU und verarbeitet dort personenbezogene Daten, ist dieses Unternehmen dazu verpflichtet, die DSGVO-Richtlinien einzuhalten. Doch was ist, wenn ein Online-Shop aus den USA z.B. keine Niederlassung in der EU hat und lediglich die Daten von Abonnenten oder Käufern verarbeitet, die in der Europäischen Union leben? Vor allem Online-Shops tracken häufig die personenbezogenen Daten ihrer Newsletter-Empfänger und Käufer, um ihre Angebote oder den Inhalt ihres Newsletters personalisiert anzupassen. Hier gibt es eine eindeutige Regel: Wenn du als Online-Shop personenbezogene Daten von Personen verarbeitest, die in der EU leben, muss dein Online-Shop die Geschäftsabläufe, wie z.B. das E-Mail-Marketing, DSGVO-konform anpassen.
Dies gilt auch dann, wenn nur der Datenverarbeiter in der EU ansässig ist. Wenn beispielsweise ein US-Kunde ausschließlich US-Empfänger verwendet, aber einen EU-Dienstleister nutzt, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die DSGVO-Richtlinien einhalten.
Tipp: In vielen Fällen müssen auch Unternehmen, die sich außerhalb der EU befinden, die DSGVO einhalten. Dies gilt auch, wenn lediglich der Datenverarbeiter in der EU ansässig ist.
Fazit
Heute wissen wir, dass die DSGVO zu den Guten gehört und das E-Mail-Marketing für Online-Shop Betreiber, Marketer und Newsletter-Versender einfacher und sicherer denn je macht. Lass dich also von den kursierenden Opt-in-Irrglauben nicht umgarnen und in die Irre leiten. Erhebe deine Daten DSGVO-konform, dann erlebst du mit Sicherheit ein Happy End mit deinem E-Mail-Marketing.
Die Autorin Morny Russell ist Textjongleurin bei CleverReach®, bekennender Foodie, leidenschaftliche Foodfoto-Knipserin und Instagrammerin.
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Erfolgreich bloggen
Weblogs sind ein topaktuelles Marketing-Instrument und weitaus mehr als nur „Geschichten erzählen“ oder Bilder hochladen. Wer einen Blog auf seiner Internetpräsenz führt, tut dies aus gutem Grund. Denn als sinnvolle Ergänzung zur Marketing-Strategie rundet er das Gesamtkonzept ab. Diese Webseiten sind klein, schnell und unglaublich präsent. Wie Sie mit Ihrem Blog qualitativ hochwertige Informationen liefern, verrät Christine Schneider, Mitautorin des Fachbuchs Marketing-Attacke. Für Weblogs gilt grundsätzlich: Spielregeln der „Blogosphäre“ einhalten. Damit der Blog bei Ihrer Zielgruppe auf Begeisterung stößt, ist zu beachten:
Konkrete Ziele definieren
Bevor Sie Ihren Blog online starten, brauchen Sie ein klares Konzept. Definieren Sie die Zielgruppe, die Ihr Weblog erreichen soll – am besten so detailliert wie möglich. Besonders wichtig sind die Inhalte. Besetzen Sie ein bestimmtes Themengebiet im Netz und etablieren Sie Ihr Unternehmen dadurch als Spezialist. Ihr Fachblog sollte neu und exklusiv sein. Achten Sie dabei auf eine genaue inhaltliche Positionierung. Das verschafft klare Vorteile gegenüber anderen Blogbetreibern, denn Leser wollen wissen, woran sie sind.
Der Blogger-Knigge
Mittlerweile haben sich feste Standards entwickelt, die Sie als Blogger-Neuling kennen sollten. Dazu gehört auf jeden Fall ein Archiv, in dem alle verfassten Blog-Einträge zu lesen sind. Machen Sie es den Lesern so leicht wie möglich: Der aktuellste Beitrag steht ganz oben, und jedes Posting wird mit Datum versehen. Lassen Sie Kommentare zu – auch für nicht registrierte Nutzer. Denn: Blogger wollen mitreden. Der Dialog mit Ihren Lesern ist immens wichtig, nur so bleibt Ihr Blog lebendig. Zudem gehört die sog. Blogroll zum guten Ton. Es handelt sich um eine Liste mit Blogs, die Sie selbst gern verfolgen. Sie unterstützt die enge Link- und Netzstruktur der Blogosphäre. Apropos Links: Verlinken Sie Wörter in Ihrem Text nur, wenn es wirklich sinnvoll ist, wie im Fall von wichtigen Schlüsselwörtern, die direkt auf Ihre Unternehmens-Homepage führen. So steigern Sie ganz nebenbei die Präsenz Ihres Unternehmens in Suchmaschinen.
So werden Sie zuerst gefunden
In unserer Serie erklären wir, wie man Suchmaschinenoptimierung (SEO) gezielt einsetzt, um als Internet-Start-up besser im WWW gefunden zu werden. Dabei spielen die Keyword-Recherche und die Webseiten-Optimierung eine entscheidende Rolle.
Im ersten Teil unserer Serie zur Suchmaschinenoptimierung haben wir Ihnen einen allgemeinen, einführenden Überblick über das Thema Suchmaschinenoptimierung (SEO) gegeben und die Vorzüge erläutert, die ein Investment in die Optimierung der Suchergebnisse bietet. Außerdem wurden darin die möglichen Risiken von SEO behandelt. Im Folgenden werden wir nun die wichtigsten Regeln beschreiben, die Sie bei der Optimierung Ihrer Webseite beachten sollten.
Ausgangspunkt sämtlicher SEO-Bemühungen ist die Keyword-Recherche. Nach einer ausführlichen Recherche nach den Begriffen, über die Sie bei Google primär gefunden werden möchten, muss die Webseite nach SEO-Gesichtspunkten überarbeitet werden. Diesen Schritt bezeichnet man als Onpage-Optimierung.
Für Internet-Unternehmer führt kein Weg an SEO vorbei, doch Schnellschüsse sind tunlichst zu vermeiden.
SEA Brand Kampagne
Wie du mit geringem Media-Budget den Markenaufbau per Suchmaschinenwerbung (SEA) effektiv unterstützen kannst.
Auf die Frage, ob es sinnvoll ist, bei Google AdWords oder Bing mit einer Brand-Kampagne auf die eigene Marke zu bieten, wenn der eigene Brandname aus SEO-Sicht bereits selbst gut rankt, gibt es keine eindeutige Antwort. Hier solltest du zu allererst herausfinden, ob es Brand Bidder auf deine Marken-Keywords gibt.
Brand Bidding
Bietet ein Mitbewerber auf deinen Brand und schaltet Anzeigen in der Paid Search auf den Markennamen? Wenn du diese Frage mit Ja beantworten kannst, so solltest du eine Brand-Kampagne erstellen. Für den Fall, dass es bereits Brand Bidder gibt, ist es für dich ein Muss auf die eigene Brand zu bieten, denn du willst das eigene Unternehmen schließlich wieder an die Spitze der Suchmaschinenrankings (SERPs) bringen. Brand Bidding sind Gebote auf den eigenen oder einen fremden Markennamen als Keyword. Allgemein lässt sich Brand Bidding so verstehen, dass das Unternehmen X auf den Markennamen des Unternehmens Y (das ähnliche Produkte/Dienstleistungen verkauft wie X) bietet und hierzu Anzeigen im Bereich Paid Search schaltet.
Nur wenn du ebenfalls für deine Marke als Keyword bietest, kannst du den „gestohlenen Traffic“ wieder zurück auf deinen Shop leiten und möglichen finanziellen Verlusten entgegenwirken. Anderenfalls greift der Mitbewerber deinen Traffic weiterhin ab und kann so seinen Umsatz steigern, während er bei dir ausbleibt. Ignorierst du dieses Vorgehen deiner Mitkonkurrenten, gehen dir viele wichtige Conversions verloren und auch dein Umsatz- und Gewinnpotenzial sinkt. Im Hinblick auf das geringe SEA-Budget würde dir hier viel Umsatz entgehen, welchen du an anderer Stelle gewinnbringend investieren könntest. Deshalb empfiehlt es sich, mit einer eigenen Brand-Kampagne den Traffic, der auf deine Marken-Keywords kommt, auf deine Shopseiten zu bringen.
Auf die eigene Marke bieten
Für den Fall, dass es keine Brand Bidder gibt, könnte der eine oder andere behaupten, dass das Schalten von Anzeigen auf den Markennamen den SEO-Traffic kannibalisiert. Schließlich kann dies dazu führen, dass ein großer Teil der organischen Zugriffe durch Adwords- oder BingAds-Klicks ersetzt wird. Fragt man Google, ob es sinnvoll ist, ist die Antwort: Ja! Das Bieten auf die eigene Marke ist für Google allein aus Branding-Aspekten sinnvoll, da dadurch das Vertrauen in die Marke gestärkt wird, auch wenn die eigene Marke bereits auf Platz eins in den organischen Suchergebnissen erscheint. Allerdings lässt sich die Kannibalisierung des SEO-Traffics im Fall von Brand Bidding auf die eigene Marke nicht ausschließen.
Ein weiteres Argument, welches für das Forcieren einer Brand-Kampagne trotz einer Position 1 in den organischen Suchergebnissen spricht, ist die Möglichkeit, dadurch den kompletten sichtbaren Bereich in den Suchergebnissen für sich einnehmen zu können. Denn beachte Folgendes: Auch wenn du in der organischen Suche auf Position 1 rankst, gibt es auf der Suchergebnisseite noch neun andere Suchergebnisse. Schaltest du AdWords-Anzeigen auf deine Markennahmen und nimmst gleichzeitig Position 1 in der organischen Suche ein, kann es sein, dass im sichtbaren Bereich der Suchergebnisseite nur Ergebnisse zu deinem Brand erscheinen. Die Gefahr, dass der Suchende nicht auf ein Suchergebnis zu deiner Marke klickt, ist gering. Für den Fall, dass der zweite oder dritte organische Treffer eine externe Website oder ein Mitbewerber ist, solltest du auf jeden Fall auf deinen Brand bieten und AdWords-Anzeigen schalten.
Weitere Kampagnen-Vorteile
Auch hat sich in der Praxis gezeigt, dass gerade für SEA mit kleinem Budget eine Brand-Kampagne wichtige Klicks und Conversions eingebracht hat und große Erfolge mit niedrigen Klickpreisen verbucht werden konnten. Abgesehen vom Brand Bidding gibt es eine Reihe von Argumenten, welche auch aus anderen Gründen für eine Brand-Kampagne sprechen:
Günstige Klickpreise
Ein schlagendes Argument sind die günstigen CPC-Preise. Der Grund für die niedrigen Klickpreise ist, dass verglichen zu generischen Keywords, bei den Brand-Keywords im Normalfall (Sonderfall Brand Bidding) keine Mitbewerber auf diese Keywords bieten. So ist es möglich, mit geringen Klickpreisen eine hohe Platzierung in den ausgespielten Anzeigenergebnissen zu erzielen.
Außerdem liefern Brand Anzeigen in der Regel eine hohe CTR (Klickrate), da die ausgespielten Anzeigen für Nutzer, welche nach genau diesem Brand suchen, relevant sind und schnell zu einem Klick auf diese verleiten. Auch werden die Nutzer beim Anklicken der Anzeigen auf eine relevante Landingpage geleitet, was die Absprungrate ebenfalls sinken lässt. Eine hohe CTR hebt den Qualitätsfaktor der Anzeigen an, was dazu führt, dass Google diese zu einem geringeren CPC ausspielt.
So ist es möglich, auch mit kleinem SEA-Budget top Platzierungen zu erreichen und mit geringen Klickpreisen viele Klicks über den ganzen Tag verteilt auf die eigenen Anzeigen zu erzielen. Denn hohe CPCs lassen schnell das Tagesbudget verpuffen und können dazu führen, dass deine Anzeigen nicht über den vollen Tag ausgespielt werden, was zur Folge hat, dass weniger potenzielle Käufer über deine Anzeigen auf deinen Shop geleitet werden. Tipp: Bei Brand Keywords sind die CPCs in der Regel sehr niedrig. Gerade, wenn Konkurrenten auf diese Begriffe bieten, ist es sinnvoll, hier ebenfalls einzusteigen.
Besucherfluss kontrollieren
Ein weiterer Vorteil einer Brand-Kampagne ist die Möglichkeit, den Besucherfluss besser kontrollieren zu können. Klickt ein Nutzer auf eine Brand Anzeige, so wird dieser Klick im Konversion-Funnel von AdWords oder Bing erfasst. So werden über den erfassten Brand Traffic nützliche Informationen für das Festlegen von Zielgruppen und Remarketing generiert. So kannst du auch für Nicht-Brand-Kampagnen nützliche Informationen gewinnen und unnötige Kosten sparen. Auf dieser Basis können nun ganz flexibel SEA-Kampagnen, zugeschnitten auf spezielle Aktionen, erstellt werden.
Neue Branding-Botschaften testen
Gerade dann, wenn du dich noch im Markenaufbau befindest und kein Budget für aufwendige und kostspielige Branding-Tests zur Verfügung stehen, kannst du mit einer Brand-Kampagne neue Marken-Botschaften testen. Möglich sind diese Branding-Tests durch die bereits erläuterten niedrigen Klickpreise. Da die Klicks auf deine Anzeigen in der Brand-Kampagne nur wenig Budget verbrauchen, kannst du zu geringen Kosten verschiedene Markenbotschaften testen. Setze hier für mehrere Textanzeigen mit unterschiedlichen Slogans und Messages auf und vergleiche deren Performance über einen festgelegten Zeitraum miteinander.
So wirst du sehen, welche der Textanzeigen die meisten Klicks generiert und besser performt. Vergleiche auch die Anzahl der Dimensionen und die CTR. Eine hohe Anzahl an Dimensionen deutet auf eine hohe Relevanz deiner Anzeige für die eingegebenen Suchbegriffe hin. Ist bei einer hohen Anzahl an Dimensionen die Anzahl der Klicks allerdings sehr gering, so klicken nur sehr wenige Nutzer auf deine Anzeige, weil sie sich davon nicht angesprochen fühlen. Hier sollte an der Markenbotschaft gearbeitet werden.
Tipp: Befindest du dich noch im Markenaufbau und möchtest trotz geringem SEA-Budget neue Marken-Botschaften testen, empfiehlt es sich, eine Brand-Kampagne zu forcieren. Anzeigen, die auf den eigenen Brand geschaltet werden, haben durchaus geringe Klickpreise. Dies ist deshalb die günstigste Möglichkeit, mit nur geringem Mediabudget den Markenaufbau mit Suchmaschinenwerbung zu unterstützen.
Zum Weiterarbeiten: Das Whitepaper der eology GmbH „SEA mit kleinem Budget“ gibt’s hier als Gratis-Download
SEO-Trends: Die Zukunft ist jetzt
Die eigene Marke im Internet zu platzieren, das ist inzwischen ein komplexer und umfangreicher Prozess. Einfach nur irgendwie präsent zu sein, das reicht schon lange nicht mehr. Das Netz und die Suchmaschinen entwickeln sich ständig weiter, sie verändern dabei das Verhalten der Nutzer – und zwingen die Unternehmen auf diese Weise dazu, immer Schritt zu halten. Oder es zumindest zu versuchen. Zu wissen, was der nächste große Wurf bei der Anpassung an die Suchmaschinen sein könnte, ist deshalb eine absolute Notwendigkeit.
Unternehmen mit Nachholbedarf
Von Zeit zu Zeit wird die Suchmaschinenoptimierung gerne totgesagt. Im Anschluss an solche Urteile entwickelten sich bislang jedoch immer wieder neue Wege, Websites in den Rankings von Google und Co. nach vorne zu befördern, ohne deren Regeln zu verletzen. Im Gegenteil gibt Branchenführer Google den Unternehmen sogar die wichtigsten Hinweise mit auf den Weg, wie sie ihren Internetauftritt optimieren können. Die Prämisse dabei: Was für die Suchmaschine gut ist, ist auch für die Nutzer gut.
Bedeutet im Umkehrschluss, dass die Unternehmen sich an Letzteren orientieren sollten. Die Suchmaschinen tun das schließlich auch. Was die Nutzer wollen, womit sie auf die eigenen Angebote gezogen werden können, was dazu notwendig ist – es sind nach wie vor häufig die grundlegenden Dinge, an denen SEO in deutschen Unternehmen scheitert.
Das fängt bereits damit an, dass Suchmaschinenoptimierung einer Bitkom-Umfrage unter knapp mehr als 1.000 Unternehmen zufolge nur bei 40 Prozent der Betriebe genutzt wird. Damit rangiert SEO zwar immer noch vor heute vielfach selbstverständlichen digitalen Berührungspunkten wie Communities, Foren oder Social Media. Aber offenbar wird es von den meisten Unternehmen als ausreichend erachtet, mit einer Unternehmens-Website und/oder einem Blog im Internet vertreten zu sein – die konnten immerhin 87 Prozent der Befragten vorweisen.
Andere Untersuchungen kommen zu ähnlichen Ergebnissen, Mängel lassen sich vor allem in den Bereichen mobile Nutzbarkeit, Verschlüsselung und Ladezeit erkennen – technische Grundlagen eigentlich, die trotzdem gerade in KMU nicht die gängigen Erwartungen erfüllen können. Sowohl für Nutzer wie auch für die Suchmaschinen werden die Unternehmensseiten damit weitestgehend uninteressant.
Der Kundenbesuch
Geduld und die richtige Strategie sind nötig, um neue Kundenpotenziale aufzuspüren und für sich zu gewinnen. Lesen Sie hier, wie Sie den ersten Besuchstermin gestalten und dann strategisch geschickt nachfassen.
Hier erfahren Sie Wichtiges über den ersten Besuchstermin bei Ihrem potenziellen Kunden, wie Sie dabei strategisch geschickt vorgehen und im Anschluss daran konsequent „am Ball bleiben“.
Ihre Premiere beim Kunden
Der Besuchsantritt stellt Ihre Premiere beim Kunden dar. Hierbei entscheidet sich oft schon auf den ersten Blick, ob und welche Chancen Sie bei Ihrem potenziellen Kunden haben. Umso wichtiger ist es daher, auch auf Details zu achten. Hierzu einige Tipps und Tricks:
Ihr Ein- und Auftritt: Ihr Outfit ist wichtig. Damit schaffen Sie Ihren ersten Eindruck. Overdressed ist genauso schlecht wie das Gegenteil. Je nach Branche wird Ihre Kleidung unterschiedlich sein. Sie können auch in Jeans kommen, aber wohl kaum in Freizeitschuhen oder Sandalen. Übergeben Sie zu Beginn auch ungefragt Ihre Visitenkarte (mehr zum Einsatz der Visitenkarte in der Checkliste).
Small Talk: Bedanken Sie sich zu Gesprächsbeginn beim Kunden, aber schleimen Sie sich nicht mit übertriebenen Komplimenten ein.
Der Umgang mit den Unterlagen: Legen Sie Ihre Unterlagen erst im Verlauf des Gespräches auf den Tisch und dann so, dass der Kunde nicht über Kopf lesen muss. Behalten Sie die Regie über die Unterlagen (Katalog, Dokumentation, Broschüre), indem Sie den Kunden nicht blättern lassen, sondern selbst die Seiten umschlagen. Welche Unterlagen überlassen Sie dem Kunden? Die Referenzliste ist für ihn wichtig, falls er andere Kunden anrufen will. Bei weiteren Unterlagen sind Sie am besten sparsam, lassen Sie nur da, was er unbedingt will. Besser: Sie bestätigen schriftlich Ihren Besuch und fügen Unterlagen bei.
Fragen stellen: Weniger ist hier oft mehr. Sie können sich beim Erstbesuch keine 20 Fragen leisten. Bereiten Sie Ihre Fragen gut vor, so dass Sie mit wenigen auskommen.
Den Kunden in Aktion halten: Vielleicht brauchen Sie noch Daten vom Kunden, damit Sie ihm ein Angebot machen können. Oder Sie brauchen Produktmuster. Bitten Sie den Kunden nach dem Besuch um Zusendung. Wenn er aktiv für Sie wird, ist das ein gutes Signal – er hat Interesse.
Aus Empfehlung gut
„Empfehlungsmarketing“ heißt eine Zauberformel der erfolgreichen Marktdurchdringung. Kein Wunder, denn Empfehlungsmarketing kostet wenig und ist hocheffektiv. Wie Sie Ihre Kunden zum Schwärmen und Ihre Umsatzzahlen in die Höhe bringen.
Der Augenoptiker gab dem siebenjährigen Jungen verschiedene Fassungen, fragte nach Lieblingsfarben und den bevorzugten Fächern in der Schule. „Was magst Du denn besonders gern?“ wollte er schließlich wissen. „Dinosaurier“, erwiderte der Kleine. Das merkte sich der Optiker und kaufte zwei Dinosaurier. Als der Kleine mit seiner Mutter wiederkam, um die fertige Brille abzuholen, fanden sich in der Tüte neben dem Gestell auch die beiden Dinos. Das freute den Jungen und seine Mutter sehr. Sie sprachen freundlich über den netten Optiker. „Geh da hin, diesen Optiker kann ich nur empfehlen.“ Bald folgten der Rest der Familie, Freunde und Bekannte, und alle gaben Brillen in Auftrag.
Die kleine Geschichte beschreibt die Seele des Empfehlungsmarketings. „Ein Unternehmer löst Empfehlungen aus, indem er mehr bietet, als der Kunde erwartet“, sagt Kerstin Friedrich, Expertin für Empfehlungsmarketing. Vor allem in einem preisumkämpften Markt lässt sich ein Vorsprung vor der Konkurrenz oft nur durch Empfehlungsmarketing erringen, wenn man es nicht wie beispielsweise ALDI versteht, auf Preisführerschaft zu setzen. Empfehlungsmarketing heißt dabei nicht nur einfach, etwas zu schenken. Der Optiker hätte es sich auch leichter machen können und das tun, was alle machen, eine Tüte mit Bonbons hervorkramen oder die Spielzeugkiste. Er hätte einen Gutschein verteilen oder eine Punktesammelkarte anbieten können – oder Rabatte für treue Kunden. Aber nein, dieser Optiker bindet auf der emotionalen Ebene, durch sein Verhalten, das dem Kunden zeigt: Ich habe deine individuellen Vorlieben erkannt und zeige Dir individuelle Wertschätzung. „Das zeigt, dass es ihm nicht nur um Geld geht“, sagt Friedrich. Und genau das mögen Kunden. Das System des Mehr-Bietens funktioniert deshalb überall dort besonders gut, wo es eine vergleichbare Leistung und Kundenkontakt gibt – die Brille, das Brötchen oder die Packung Aspirin.
Nichts ist überzeugender als ein persönlicher Rat
Wenn dagegen ein konkreter, überragender Kundennutzen im Vordergrund steht, funktioniert Empfehlungsmarketing anders. Dann kommt es auf das Produkt an, die Marke oder die Experten-Dienstleistung: in jedem Fall auf den einzigartigen Nutzen. Einen solchen einzigartigen Nutzen hat das Unternehmen Dan Küchen aus Linz in Österreich, das im Alpenland schon seit 40 Jahren erfolgreich ist – und sich gerade aufmacht, erst zwanzig Franchise-Nehmer und dann deutsche Küchen zu erobern. Der kultige Küchenhersteller, in Österreich Nummer 9 auf einer Hitliste von 1500 Topmarken, setzt nicht auf die Strategien der Konkurrenz und verzichtet auf teure Werbung oder Rabattschlachten. Er inszeniert vielmehr das Produkt selbst als Küche fürs Leben. Kaufinteressenten werden in den exklusiven Dan-Geschäften auch exklusiv bekocht.
Da gibt es Frühstück, Mittagessen oder Lunch, je nach Tageszeit. Käufer erhalten Überraschungsgeschenkkörbe. „So etwas macht kein anderer, da steht Dan Küchen konkurrenzlos da“, sagt Thomas Rührnössl, Vertriebschef für Deutschland.
Wie viel Kunde darf ich nutzen?
Welche Kunden- und Interessentendaten erhoben, gespeichert und für welche Zwecke verwendet werden dürfen.
Kaum eine Woche vergeht, in der Datenschutz nicht Thema in den Nachrichten ist. Mal geht es um soziale Netzwerke, mal um vertrauliche Unterlagen, die im Müll gefunden werden. Immer häufiger wird auch die Frage behandelt, was Unternehmen mit den von ihnen gesammelten Kundendaten machen dürfen und was nicht. Wohl jeder kennt die Anrufe von netten Frauen oder Männern, bei denen man sich fragt, woher sie die Telefonnummer haben und, ob die Person überhaupt anrufen darf. Stutzig wird man spätestens dann, wenn der Anrufer auch noch Details zur Adresse oder Bankverbindung hat.
Damit nicht genug. Vor einigen Monaten überlegte beispielsweise die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) eine Studie durchzuführen, welche Erkenntnisse sie aus Facebook-Daten bezüglich der Kreditwürdigkeit von Personen ziehen kann. Und die Bahn dachte kürzlich laut darüber nach, wie sie die Daten der Bahncard-Kunden noch anderweitig nutzen könnte, damit die Kunden zielgerichtete Werbung von Versicherungen, Banken oder Fast-Food-Ketten erhalten. Vor diesem Hintergrund sollte sich somit jeder Gründer frühzeitig die Frage stellen, wie er seine Kundendaten nutzen darf und was unzulässig ist? Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Datenschutzfelder:
Datenverarbeitung
Nach Datenschutzrecht gilt auch für Kundendaten (also personenbezogene Daten) das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das heißt, die Verarbeitung ist bei entsprechender Rechtsvorschrift im Rahmen eines Vertragsverhältnisses oder mit Einwilligung erlaubt. Der Kunde ist in vielen Fällen zu unterrichten und kann Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen. Welche Kunden- bzw. Interessentendaten sie erheben, speichern und nutzen dürfen, hängt zunächst einmal von Ihrer Tätigkeit ab. Sie dürfen zum Beispiel alle Daten, die für eine Rechnungserstellung Ihrer Tätigkeit notwendig sind, speichern. Dazu gehören in der Regel Name und Adresse des Kunden, Kunden- und Rechnungsnummer, Leistung oder Ware und Betrag. Sofern Sie die gespeicherten Daten für Ihre Tätigkeit benötigen, brauchen Sie für die Speicherung und Nutzung keine Einwilligung des Betroffenen.
Bonitätsauskunft
Bonitätsauskünfte sind nur zulässig, wenn sie tatsächlich erforderlich sind, Sie ein kreditorisches Risiko haben, indem Sie beispielsweise auf Rechnung liefern. Dann ist die Ware beim Kunden und Sie haben das Risiko, dass er diese nicht bezahlt.
Dies ist ein Auszug aus einem aktuellen Artikel unseres Print-Objekts StartingUp:
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen StartingUp - Heft 02/13 - ab dem 16. Mai 2013 im Handel oder jederzeit online bestellbar in unserem Bestellservice-Bereich
Marketing-Tipps für Einzelkämpfer
8 Survival-Tipps für angehende Trainer und Coaches, um sich als Einzelkämpfer mit geringem Budget von Anfang an besser aufstellen und vermarkten zu können.
Die meisten Selbständigen Trainer, Berater und Coaches haben eine unübersehbare Zahl von Mitbewerbern und verfügen – anders als etwa eine Imbiss-Bude in einer 1A-Lage – über keine Laufkundschaft. Entsprechend viel Energie müssen sie in ihr Marketing investieren, damit ihre Zielkunden überhaupt registrieren, dass sie existieren. Zugleich sind jedoch die Ressourcen an Zeit und Geld dieser meist als Einzelkämpfer agierenden Unternehmer sehr begrenzt. Entsprechend gezielt müssen sie im Marketing agieren, damit ihre überschaubaren Budgets nicht wirkungslos verpuffen, sondern die gewünschte Wirkung entfalten.
Hierzu einige Tipps und Vorab-Überlegungen:
1. Geschäftsfeld abstecken
Definieren Sie als Trainer, Berater oder Coach, der als Einzelkämpfer agiert, zunächst Ihr Geschäftsfeld – also das Themenfeld, auf das Sie spezialisiert sind – sehr genau. Geben Sie sich zum Beispiel als Coach nicht damit zufrieden, ein Konfliktcoach zu sein. Fragen Sie weiter: Auf welche Art von Konflikten bin ich spezialisiert? Auf Konflikte im Privat- oder Business-Bereich? Und wenn Sie auf Konflikte im Business-Bereich spezialisiert sind, dann fragen Sie erneut weiter – auf die typischen Konflikte zwischen den Mitarbeitern eines Unternehmens? Oder auf die Konflikte, die Führungskräfte mit ihren Mitarbeiten haben? Oder auf die Konflikte, die häufig zwischen den verschiedenen Bereichen eines Unternehmens oder zwischen einem Unternehmen und seinen Lieferanten bestehen? Oder …? Denn je präziser Sie Ihr Geschäftsfeld definiert haben, umso klarer wird Ihnen, wer Ihre Zielgruppen sind und umso gezielter können Sie diese ansprechen.
2. Zielkunden definieren
Definieren Sie im nächsten Schritt Ihre Zielkunden – möglichst mehrdimensional. Das heißt. Geben Sie sich zum Beispiel als Business-Coach nicht mit einer Zielkundendefinition wie „Inhaber von Klein- und Mittelunternehmen“ zufrieden, sondern nehmen Sie weitere (Bestimmungs-)Merkmale hinzu – wie zum Beispiel „im Dienstleistungssektor“ und/oder im „Rhein-Main-Gebiet“. Oder als Vertriebstrainer, der auf mittelständische Unternehmen spezialisiert ist, als weiteres Merkmal „aus dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau“. Denn je exakter Sie Ihre Zielgruppen definiert haben, umso gezielter können Sie Ihre begrenzten Marketingmittel einsetzen und umso schärfer können Sie Ihre Werbebotschaften auf Ihre Zielkunden zuschneiden.
3. Vorteile klar herausarbeiten
Ganz gleich, wie scharf Sie Ihr Geschäftsfeld und Ihre Zielgruppen definieren, Sie haben bei der Kundenakquise stets eine mehr oder minder große Zahl von Mitbewerbern. Leiten Sie deshalb aus Ihrer (beruflichen) Biografie handfeste Kaufargumente ab – also nachvollziehbare Argumente, warum potenzielle Kunden, die zu Ihrer Zielgruppe gehören, gerade Sie und keinen Ihrer Mitbewerber engagieren sollten (obwohl letztere preislich eventuell sogar günstiger sind).
4. Know-how zum Anfassen bereitstellen
Speziell für den Business-Bereich gilt, dass Ihre Kontaktpersonen bei Ihren Zielkunden in der Regel nicht die alleinigen Entscheider sind. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Sie haptische Instrumente haben, die Ihre Kompetenz unterstreichen und die Sie den Kontaktpersonen bei Anfragen entweder senden oder bei Gesprächsterminen überreichen können – damit diese Sie mit deren Hilfe ihren Kollegen oder Vorgesetzten verkaufen können. Das können zum Beispiel von Ihnen verfasste und publizierte Fachartikel sein. Oder detaillierte Beschreibungen von (ähnlichen) Projekten, die Sie in anderen Unternehmen durchgeführt haben. Oder ein Buch oder Handout, das Sie beispielsweise zum Thema „Konflikte managen“ oder „Maschinen und Anlagen verkaufen“ verfasst haben.
5. Den bestmöglichen Namen wählen
Stehen Sie dazu, dass Sie ein Einzelkämpfer sind – und nennen Sie Ihr Unternehmen entsprechend. Also zum Beispiel „Hugo Maier Vertriebsberatung“. Oder „Karla Huber Konfliktcoaching“. Nennen Sie es jedoch zum Beispiel nicht „ABC Vertriebsberatung“ oder „Speed Konfliktcoaching“. Denn daraus resultiert das Problem, dass Sie faktisch zwei Namen bekannt machen und promoten müssen: Ihren eigenen Namen und den Ihres Unternehmens.
6. Domain mit Wiedererkennungswert sichern
Wählen Sie den Domainnamen Ihrer Webseite so, dass er bereits einen zentralen Begriff enthält, unter dem Sie bei Suchabfragen im Netz gern gefunden würden. Wählen Sie also nicht einen Domainnamen wie www.hugo-maier.de, sondern zum Beispiel www.maier-vertriebsberatung.de. Denn dies erleichtert es Ihnen, Ihre Webseite so zu optimieren, dass diese bei Suchabfragen zum Begriff „Vertriebsberatung“ gefunden wird. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Coach sind. Dann sollte der Domainname, abhängig von Ihrer Positionierung, zum Beispiel www.huber-konfliktcoaching.de oder www.konfliktcoaching-hamburg.de und nicht www.karla-huber.de lauten.
7. Auffindbarkeit im Netz gewährleisten
Das Internet ist heute das wichtigste Informationsmedium für die Kunden von Trainern, Beratern und Coaches. Optimieren Sie deshalb Ihre Webseite auf alle Fälle so, dass sie bei Suchabfragen im Netz von den Suchmaschinen gut gerankt wird. Analysieren Sie, bevor Sie mit dem Optimieren beginnen, jedoch genau, bei welchen Suchbegriffen und Suchwort-Kombinationen Sie eine realistische Chance haben, bei Suchabfragen auf der Trefferseite 1 oder 2 zu landen. Bei so allgemeinen Begriffen wie „Coaching“ oder „Personalauswahl“ ist dies aufgrund der starken Konkurrenz fast nie der Fall. Optimieren Sie deshalb Ihre Webseite eher auf solche Suchwort-Kombinationen wie „Coaching Hamburg“ oder gar „Konfliktcoaching Hamburg“; oder auf solche Suchwort-Kombinationen wie „Personalauswahl Vertrieb“ oder „Personalauswahl Banken“.
8. Marketing-Strategie mit Ausdauer verfolgen
Seien Sie sich bei Ihren Marketing-Aktivitäten bewusst, dass der Aufbau der gewünschten Bekanntheit und des gewünschten Images ein Prozess ist. Das heißt: Mit einmaligen Hauruck-Aktionen erreichen Sie nichts. Sie müssen Ihren Markt mit einer gewissen Ausdauer und Hartnäckigkeit bearbeiten, damit Sie irgendwann die gewünschten Erfolge einfahren. Werfen Sie deshalb, wenn eine Aktion nicht den gewünschten Erfolg hat, die Flinte nicht sogleich ins Korn. Bleiben Sie dran!
Der Autor Bernhard Kuntz ist Inhaber des (Online-)Marketing- und PR-Büros Die PRofilBerater, das seit über 20 Jahren "Anbieter immaterieller Produkte und Dienstleistungen“ beim Entwickeln und Umsetzen ihrer Marketingstrategie unterstützt.
Per TACOS schneller in den Markt
Fünf Tipps für Gründer, um die Markteinführung und Akzeptanz ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit Hilfe der TACOS-Faktoren zu beschleunigen.
Die Angebote von Start-ups sind innovativ und dadurch oft ungewohnt. Potenzielle Kunden können deswegen Bedenken haben, die sie vom Kauf abhalten, was das Wachstum des Start-ups bremst. In diesem Beitrag zeigen wir fünf Ansätze, mit denen Gründer diese Widerstände reduzieren und dadurch die Akzeptanz ihrer Produkte erhöhen können.
Innovationen haben es am Anfang schwer
Weil innovative Produkte anfangs unbekannt sind, sind potenzielle Kunden ihnen gegenüber oft zurückhaltend. Sie können deren Leistungsfähigkeit oder Eignung bezweifeln, oder es kann praktische Hürden geben, die sie davon abhalten, das Produkt zu kaufen. Das Ergebnis ist, dass sie oft nur schleppend neue Kunden finden – selbst dann, wenn sie große Kundenvorteile versprechen.
Es gehört zum Wesen eines Start-ups, dass ihre Produkte und Dienstleistungen innovativ sind. Gleichzeitig haben Start-ups aber nur ein kurzes Zeitfenster, um Erfolge vorzuweisen, denn sie leben ausschließlich von ihrem Startkapital. Sie brauchen also einen schnellen Durchbruch bei ihrer Zielgruppe – nicht nur, damit sie anfangen, Geld zu verdienen, sondern auch, weil sie dadurch zu den Erfolgsgeschichten kommen, die sie für ihr Marketing brauchen.
Gründer müssen ihre Angebote also so gestalten, dass sie nicht nur Vorteile für ihre Kunden bieten, sondern auch deren Zurückhaltung überwinden.
TACOS: Fünf Faktoren, um die Zurückhaltung zu überwinden
Der Soziologe Everett Rogers (1931–2004) hat schon 1962 fünf Faktoren identifiziert, die die Geschwindigkeit beeinflussen, mit der sich Innovationen ausbreiten. Je mehr ein noch unbekanntes Angebot diese fünf Eigenschaften besitzt, desto niedriger sind die Hemmnisse für seine Annahme im Markt. Die fünf Eigenschaften kann man sich mit dem Akronym TACOS merken, das aus den Anfangsbuchstaben der ursprünglichen englischen Bezeichnungen gebildet wird und an die beliebte mexikanische Speise erinnert:
1. Testbarkeit (Trialability)
Testbarkeit bedeutet, dass potenzielle Kunden das Produkt vor dem Kauf ausprobieren können. Testbarkeit ist wichtig, weil der Kauf eines unbekannten Produktes für den Kunden mit Risiken verbunden ist. Durch einen Test kann er sich von dessen Vorteilen überzeugen und seine Bedenken beiseite räumen.
Testbarkeit ist bei Verbraucherprodukten weit verbreitet. Jeder kennt zum Beispiel die kleinen Probepackungen bei Konsumprodukten und den „ersten Monat gratis“ bei Abonnements. Bei digitalen Produkten kann die Testbarkeit ganz einfach mit einem Freemium-Modell oder einer zeitlich beschränkten Probezeit verwirklicht werden.
Drei Fragen an Gründer zur Testbarkeit ihres Produktes:
- Wie könnt ihr euren potenziellen Kunden die Möglichkeit geben, euer Produkt ohne Risiko zu testen?
- Wie könnt ihr einem potenziellen Kunden dabei helfen, festzustellen, dass euer Produkt für seine spezielle Situation passt?
- Wie kann sich ein potenzieller Kunde davon überzeugen, dass er mit eurem Produkt umgehen kann und dass es ihm die versprochenen Vorteile bringt?
Kundenrückgewinnung
Kundenrückgewinnung ist die wahrscheinlich sensibelste Form der Auseinandersetzung mit Kunden. Tipps und To Do‘s, damit aus flüchtigen Kunden wieder Stammkunden werden.
Für Start-ups ist das Neukundengeschäft überlebenswichtig. Doch es wird der Tag kommen, an dem aus einem gewachsenen Kundenstamm jemand ausbricht. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Vielleicht ist im Kundenservice etwas schief gelaufen, oder das Produkt hält nicht den hohen Kundenansprüchen stand? Ein weiterer Grund könnte auch der Wettbewerb sein, der ordentlich die Werbetrommel rührt.
Oftmals ist darauf der erste Impuls des Unternehmers: „Wer nicht will, der hat schon.“ Doch statt auf den Verlust mit Gleichgültigkeit zu reagieren und sich neuen Kundengewinnungsmaßnahmen zu widmen, sollte man den Kundenwert (ein)schätzen und sich bemühen, den Kunden zurückzugewinnen. Doch lohnt sich das?
Für die erfolgreiche Rückgewinnung von Kunden sprechen vor allem folgende Faktoren:
- Zurückgewonnene Kunden kosten weniger.
- Zurückgewonnene Kunden sind loyal und somit auch gute Empfehler.
- Zurückgewonnene Kunden werden deine besten/konstruktivsten Kritiker sein.
Zugegeben, bei der Thematik Kundenrückgewinnung kommt selten Begeisterung auf. Es ist eher ein unangenehmes Thema, da die Angst vor erneuter Zurückweisung durch den Kunden im Raum steht. Zumal Unternehmen davon ausgehen, einen Imageschaden davonzutragen, wenn man es „nötig hat, hinter Kunden herzulaufen“.
Doch hier sollte ein Perspektivwechsel stattfinden, denn in dem Prozess der Rückgewinnung ist die wichtigste Aufgabe, Kundenfeedbacks zu erhalten und daraus Verbesserungen zu generieren. Dieser unternehmerische Ansatz ist alles andere als verwerflich!
Erlebnisse schaffen Beziehungen
Kunden möchten sich verstanden fühlen, ganz gleich. ob sie eine Dienstleistung beauftragen, bei der Vertrauen generell einen sehr hohen Stellenwert hat, oder ob sie ein Produkt kaufen. Über alle Kontaktpunkte hinweg möchten Kunden mindestens eine gute Erfahrung, wenn nicht sogar positive Erlebnisse machen. Dieser hohe Anspruch stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung und hat glücklicherweise dazu geführt, dass sie sich immer intensiver mit den realen Kundenwünschen beschäftigen. Durch die gesättigte Marktsituation, die Digitalisierung und Globalisierung ist es möglich, da zu kaufen, wo man das Beste bekommt, und das über alle Aspekte der Customer Journey hinaus. Nur da, wo Kunden maximal zufriedengestellt werden, sind sie bereit, auch etwas für das Unternehmen zu tun z.B. in Form einer Weiterempfehlung oder der Bereitstellung von Daten.
Manchmal gehen Kunden leise, manchmal auch mit einem lauten Knall. Ein Unternehmen, das grundsätzlich auf negative Kritik reagiert und gemeinsam mit den Kunden eine Lösung sucht, dem geben Kunden zumindest eine Chance, die Loyalität und das Vertrauen wiederzugewinnen. Ob sie bleiben, das entscheidet die Qualität der Kundenbindung. Tipp: Die Kundenrückgewinnung ist strategisch aufgebaut und beinhaltet Kundenbindungsmaßnahmen, Controlling und eine interne Prozessverbesserung. Hierzu liefern Methoden wie das Total-Quality-Management, das Lean-Management, Kaizen oder Six Sigma eine ausgezeichnete Unterstützung.
Schritt 1: Signale für die Abwanderung identifizieren
Zu welchem Zeitpunkt ist der Kunde ausgestiegen? Bevor man sich mit dem Kunden selbst beschäftigt, sollte man versuchen, die Gründe auf Basis der eigenen Kennzahlen zu ermitteln. Mit dieser Maßnahme lässt sich nicht nur feststellen, was die Abwanderungsgründe sind, sondern auch, ob die eigenen Kennzahlen überhaupt Rückschlüsse zulassen. Ist dies nicht der Fall, sollte man das System so umstellen, dass das Wissen über Kunden künftig sichtbar ist. Business Intelligence (BI) Systeme sind hierfür eine nützliche Hilfestellung. Hier einige Beispiele für Abwanderungssignale:
- Nach Rechnungsstellung: Gibt es vielleicht günstigere Anbieter?
- Nach Gespräch mit Kundenbetreuer: Ist der Kundenservice schlecht?
- Nach Reklamation: Hält das Produkt nicht, was es verspricht?
- Teilkündigung: Ist der Nutzenwert nicht erkennbar?
- Änderung der Kontaktadresse: Muss hier ein neuer Ansprechpartner akquiriert werden?
Nur wer die Gründe der Abwanderung kennt, kann effektive Präventivmaßnahmen einleiten. Wichtig ist die Liste der Abwanderungssignale nicht zu schließen, sie wird sich im Laufe der Zeit immer wieder verändern, da sich der Markt und die Ansprüche verändern. Doch der Kundenverlust muss nicht grundsätzlich mit dem eigenen Unternehmen zu tun haben. Auch können kundenbezogene Gründe wie Jobwechsel, Umzug oder Interessenverlagerung zur Abwanderung führen. Bei kundenbezogenen Gründen hat man wenig Chancen, die Person zurückzugewinnen, kann aber zumindest im B2B-Bereich versuchen den neuen Ansprechpartner zu identifizieren.
Kritisch wird es, wenn der Wettbewerb zum Verlust der eigenen Kunden führt, da dann oft in größeren Dimensionen gehandelt werden muss. Eine intensive Markt-, Trend und Mitbewerberbeobachtung und nicht zuletzt die Identifizierung der Kundenwünsche kann vorbeugen. Hat man die Abwanderungssignale identifiziert, sollten entsprechende Maßnahmen zur Abschaffung des Problems umgesetzt werden. Dies können beispielsweise Mitarbeiterschulungen, die Produktverbesserung oder verbesserte Abläufe im Unternehmen sein.
Schritt 2: Kunden selektieren
Nachdem man sich intensiv mit den Abwanderungssignalen beschäftigt hat, muss ein Kriterienkatalog zur Kundenselektion aufgestellt werden, denn nicht jeder Kunde ist es „wert“, zurückgewonnen zu werden. Folgende Fragen helfen dabei zu entscheiden, ob die Rückgewinnung sinnvoll ist:
- Wie viel Umsatz hat der Kunde generiert?
- Wie viel Aufwand hat man mit dem Kunden?
- Wie gut wäre der Kunde als Empfehler geeignet?
- Wie ist seine Zahlungsmoral?
- Befindet sich der Kunde in einem Wachstumsmarkt?
- Gehört er zur Zielgruppe?
- Welchen Deckungsbeitrag liefert mir der Kunde?
Weitere Hilfestellung bieten Daten wie z.B. Cookies, Umfrageergebnisse, oder Profilinformationen. Sie können ergänzend herangezogen werden, um die Kunden zumindest theoretisch besser kennenzulernen. Anschließend werden die gewählten Kriterien gewichtet und nach Punkten ausgewertet. Man legt nun noch den Grenzwert fest, welche Punktzahl erreicht werden muss, damit der Kunde in die Rückgewinnungsliste kommt. (Mehr dazu in der nachfolgenden Tabelle.)
Tipp: Die Kundenselektion kann auch genutzt werden, um zu überprüfen, ob die bislang definierte Zielgruppe noch mit der Realität übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, kann auch dies ein Indiz sein, warum Kunden gehen.
Schritt 3: Kundenfeedback einholen
Nachdem man die Daten, die dem eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen, gewissenhaft ausgewertet hat, sollte man nun an die Wurzel herangehen. Hierzu bieten sich drei Alternativen an, die einzeln oder auch kombiniert Sinn ergeben.
Kontaktaufnahme per Telefon
Die persönliche Kontaktaufnahme hat den Vorteil, dass man auf Kritik reagieren und unmittelbar ein Rückgewinnungsangebot unterbreiten kann. Gleichzeitig ist die persönliche Konfrontation die anspruchsvollste. Die Mitarbeiter sollten gut geschult und empathisch sein, um Einwand von Vorwand unterscheiden zu können. Es ist wichtig, den Kunden so viel wie möglich reden zu lassen, schließlich will man seine Meinung hören. Und warum sollte man ihn nicht fragen, unter welchen Voraussetzungen er sich eine Rückkehr vorstellen kann? Vielleicht ist es sogar an dieser Stelle schon möglich, ein konkretes Angebot zu unterbreiten. Das kommt ganz auf den Rahmen an, in dem der Mitarbeiter interagieren darf. Die Entscheidungsflexibilität des Kundenbetreuers muss also vorab als Rahmen festgelegt werden, sodass dieser flexibel reagieren kann. Können die Kundenbetreuer in einem flexiblen Rahmen arbeiten, wirkt sich das positiv auf die Individualität der Kundenbetreuung aus.
Kundenbefragung
Hierbei ist wichtig, dass die Befragung personenbezogen adressiert ist. Es ist hilfreich von vornherein klarzumachen, dass es Ziel der Befragung ist, den Kunden zurückzugewinnen und die Leistung des eigenen Unternehmens zu verbessern. Daher sind nur die absolut notwendigsten Fragen zu stellen. Viel wichtiger ist es, dem Kunden Freiraum für eigene Kritik zu geben und ihn aufzufordern zu formulieren, unter welchen Voraussetzungen er zurückkommen würde. Für einen runden Abschluss sollte der Kunde darüber informiert werden, dass man sich innerhalb einer bestimmten Zeit bei ihm meldet.
Bei dem einige Tage später anschließenden Telefonat sollte man auf die Kritik eingehen und ggf. erklären, dass das Problem abgestellt wird. Offenheit kommt in der Phase von Vertrauensgewinnung gut an. Ob man die Rückgewinnungsidee des Kunden annimmt oder einen Alternativvorschlag anbietet, ist natürlich abhängig von der Machbarkeit. Grundsätzlich sollten Rückkehrer als solche im CRM gekennzeichnet sein.
Tipp: Die Ideen, unter welchen der Kunde zurückkommen würde, sind wertvoll und sollten – wenn realisierbar – zukünftig angeboten oder zumindest gesammelt werden. Die Erfahrung zeigt, dass diese Ideen sehr gut in der Praxis angenommen werden.
Bewertungen von Social Media und Google aufbereiten
Hier ein kleines Beispiel aus der Praxis: Bei einem Restaurant, das eigentlich sehr gute Bewertungen hatte – immerhin 4/5 Sternen – tauchten vermehrt Bewertungen von potentiellen Gästen auf, in denen es heißt, dass das Restaurant – obwohl auf der Webseite „für telefonische Reservierung ab 12 Uhr geöffnet“ steht –, nie erreichbar ist. Also keine Beschwerden über das Essen, die Hygiene oder sonst etwas, das für ein Restaurant eigentlich wichtig ist. Stattdessen „nur“ Bewertungen wie „Schade, aber wenn sie es nicht nötig haben“, „ Hier werde ich dann nicht mehr essen gehen“, „Es gibt genug andere, die was von Kundenservice verstehen“, „Wer mein Geld nicht braucht“, ist zu lesen.
Innerhalb kürzester Zeit verlagerte sich die Bewertung auf 3/5 Sterne. Hier wäre es seitens der Restaurantleitung wichtig, die Bewertungen ernst zu nehmen und erreichbar zu sein. Allen voran einen Kommentar zu geben, dass dieses Problem zukünftig abgestellt ist. Dieses Beispiel zeigt, wie viel Macht in öffentlichen Bewertungen steckt, sodass es sich lohnt, diese auszuwerten und daraus zu lernen. Auf Social Media Kanälen wie Facebook ist dies besonders leicht umsetzbar, da man hier unmittelbar die Möglichkeit nutzen kann, auf einen negativen Kommentar zu antworten. Klar ist: Grundsätzlich ist die Kundenrückgewinnung natürlich nur dann sinnvoll, wenn die Gründe beseitigt werden, weshalb die Kunden gegangen sind.
Schritt 4: Rückgewinnungsangebot unterbreiten
Wichtig ist, dass die Rückgewinnungsangebote zu dem Kündigungsgrund passen und langfristige Gültigkeit haben. Wenn der Grund für die Kündigung der ist, dass man grundsätzlich in der Warteschleife hängt, dann wird ein einmaliger Rabatt nicht die Lösung sein. Das Rückgewinnungsangebot ist somit die Einleitung in die Kundenbindung. Dabei kann Kundenbindung ganz unterschiedliche Ziele haben:
- Kundenzufriedenheit
- Markenbindung intensivieren
- Halten der Bestandskunden etc.
Ein wichtiger Aspekt, um den Kunden zu halten, ist es, ihm mehr zu geben als er erwartet. Das kann beispielsweise über Erlebnisse umgesetzt werden, also die Art, wie der Kunde die Dienstleistung erfährt. Im Dienstleistungsbereich ist die Einbindung des Kunden in den Leistungsprozess eine hervorragende Bindungsmaßnahme. Durch das Involvement des Kunden bekommt dieser kontrollierte Macht. Ganz gleich, welche Kundenbindungsmaßnahme man umsetzt: Es ist wichtig, dass der Kunde den Mehrwert für sich erkennt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Ansätzen:
Finanzielle und emotionale Angebote
Entscheidet man sich für ein finanzielles Rückgewinnungsangebot (Cash Back, Rabatte, optimierter Stundensatz), sollte man sicher sein, dass der Grund finanziell motiviert ist. Anstatt sich in eine Preisdumping-Spirale zu begeben, sollte vorher mittels Kundenbefragung überprüft werden, ob ein verbessertes Preis-Leistungs-Verhältnis vielleicht der bessere Lösungsweg sein kann.
Emotionale Angebote kann man zum Beispiel über Privilegien, Open-House-Events (Transparenz) oder ein Geschenk als Dankeschön realisieren. Emotionale Kundenbindung sorgt für Loyalität der Kunden und Unternehmenswachstum. Ist dem Kunden ein Schaden entstanden, dann ist eine materielle Entschädigung sinnvoll. Umtausch, Ersatz bzw. Reparatur sind hier geeignete Maßnahmen.
Wenn‘s sein muss: loslassen!
Wie man sieht, steckt viel Potential in der Kundenrückgewinnung. Wichtig ist, dass man die Abwanderungsgründe abstellt, strategisch vorgeht und die nachgelagerten Kundenbindungsmaßnahmen kontinuierlich überprüft. Doch es ist genauso wichtig zu erkennen, wann es keinen Sinn ergibt. Hat man alles versucht und der Kunde möchte sich nicht zurückgewinnen lassen heißt es: loslassen!
Die Autorin Sarah Steiner ist die Inhaberin von Colorburn. Sie arbeitet authentische Servicestrategien aus und unterstützt ihre Kunden von der Neukundengewinnung bis zum Empfehlungsmanagement und der Kundenrückgewinnung, www.colorburn.de
Wer für Kunden denkt, pokert hoch
Weniger Enttäuschungen im Umgang mit Kunden durch mehr Offenheit, klare Kommunikation und bessere Rollenverteilung.
Niemand ist Wahrsager. Darum kann auch niemand wissen, was genau im Gegenüber vorgeht. Wenn ein Kunde also erstmalig mit einem neuen Lieferanten zusammenarbeitet, dann hat er meist schon eigene Erfahrungen gesammelt – oder er kennt das eine oder andere zumindest vom Hörensagen. Darum ist es elementar, mit dem Kunden darüber zu sprechen, was er genau vorhat, was seine Motive bzw. Ziele sind – und was er in der Vergangenheit in diesem bzw. einem vergleichbaren Bereich schon erlebt hat.
Manchmal reklamiert der Kunde … oft aber auch nicht
Im Geschäftsleben kommt es oft zu Enttäuschungen. Manchmal reklamieren Kunden, hin und wieder nehmen diese etwas aber auch ohne Reklamation so hin – und kaufen nächstes Mal einfach woanders. So manche Kunden wechseln, weil sie davon ausgehen, dass der Anbieter es nicht besser konnte (sonst hätte er das ja gemacht) und suchen nach Lieferanten, die es dann hoffentlich besser machen. Aber auch Anbieter sind oftmals enttäuscht, weil sie sich vielleicht mehr vom Kunden versprochen haben. Beispielsweise mehr Lob für die gute Arbeit, einen Folgeauftrag – oder eine fristgerechte Begleichung der Rechnung.
Offen zu Beginn den Qualitätsanspruch definieren
Tendenziell gehen Kunden in die Konsumentenhaltung, weil sie davon ausgehen, dass der Anbieter den gesamten Prozess im Griff hat. Das ist aber leider oft nicht der Fall. Auch wird Qualität sehr unterschiedlich definiert. Darum ist es enorm wichtig, dass beide Seiten so lange miteinander reden, bis beide Seiten sich über die Qualität und Güte der Leistung im Klaren sind. Dazu drei Beispiele:
- Handelt es sich um einen guten Steuerberater, wenn nach einer Steuerprüfung nichts nachträglich an das Finanzamt gezahlt werden muss? Manche sagen, dass das nur bei einem schlechten Steuerberater passieren kann, denn dieser solle ja schließlich helfen, auch mal gewisse Dinge auszureizen.
- Wie lange darf es dauern, bis ein Webseitenprogrammierer Fehler auf der Webseite behebt, die er selbst zu verantworten hat?
- Wie soll konkret vorgegangen werden, wenn eine der beiden Seiten merkt, dass etwas in die falsche Richtung läuft? Oft wird ja gesagt, man solle etwas sagen, wenn etwas nicht zufriedenstellend verläuft – doch das machen die wenigsten. Darüber hinaus gibt es dann genügend Geschäftspartner, die gewisse Anmerkungen als Lappalie abtun. Hilfreich ist hier ein regelmäßiger Austausch zur Zwischenabnahme.
Klare Rollenverteilung, damit jeder weiß, was zu tun ist
Wer macht was? Wer achtet worauf? Bis wann ist was erledigt? Das sind Fragestellungen, die oft ungenügend geklärt werden – und im Zweifelsfalle dem Zufall überlassen sind. Auch dazu drei Beispiele:
- Bei einem Filmdreh, egal ob Tutorial, Imagevideo oder ein anderer Anlass: Wer achtet darauf, dass die Kleidung bei den zu filmenden Personen richtig sitzt?
- Wer liefert bis wann konkret was? Wer ist für was verantwortlich? Was müssen die einzelnen Seiten einbringen, damit das Ziel auch erreicht wird? Wie sind die konkreten Folgen, wenn jemand vereinbarte Termine nicht einhält?
- Was passiert konkret, wenn eine Seite den Eindruck hat, dass die andere Seite dem Plan hinterherhinkt, beispielsweise aufgrund von Überforderung oder Gleichgültigkeit? Wie sind die Ausstiegsbedingungen?
Checkliste für mehr Transparenz
Eine Checkliste mit kritischen Punkten hilft dabei, bei der Auftragsklärung an alles zu denken. Diese muss mit dem Kunden gemeinsam schriftlich durchgesprochen werden. Im Idealfall hat der Kunde ebenfalls eine Liste, damit auch seine Perspektive ausreichend berücksichtigt wird. Gegebenenfalls kann der Lieferant dem Kunden also sogar empfehlen, seine Fragen und Gedanken stichpunktmäßig festzuhalten, damit diese dann bei dem Gespräch ebenfalls geklärt werden können. Sollten gewisse Kundenfragen öfters vorkommen, die nicht auf der Checkliste des Anbieters stehen, sollte letzterer diese auf seiner ergänzen. Einige Fragen, die beispielsweise vom Kunden zu stellen sind, sollte der Verkäufer von sich aus vergessen, diese souverän zu beantworten:
- Gibt es noch weitere Kosten? (Beispielsweise die Abgabe an die Künstlersozialkasse)
- Wo steht genau im Vertrag, dass das Besprochene so gemacht wird?
- Was muss der Kunde konkret tun, bzw. was wird von ihm erwartet beizusteuern, damit sein Vertragspartner vernünftig arbeiten kann?
- Wie unterstützt der Anbieter dabei, dass der Kunde nicht nur kauft, sondern auch seine damit angestrebten Ziele mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht?
- Wer sind neben dem Verkäufer die Ansprechpartner im Projekt? Wer ist ggf. der Ersatz, sollte es nur einen geben?
Beide Seiten sollten auf Schriftlichkeit drängen. Es ist davon abzuraten, dass nur eine Seite für das Protokoll verantwortlich ist. Im Idealfall führen beide Seiten ein Protokoll, und gleichen das Verstandene miteinander ab.
Verkäufer sollten für kritische Kunden dankbar sein!
Denn diese wollen ja letztlich nur, dass der Auftrag wirklich zu einer gemeinsamen Sache wird – und beide Seiten ihre Ziele erreichen. Merkt der Verkäufer anhand der Fragen und Anforderungen, dass er den Kunden nicht zufriedenstellen kann, sollte er den Auftrag ablehnen. So erspart er sich nicht nur Reklamationen und schlechte Bewertungen im Internet, sondern erlangt vor allem Zeit, um Kunden zu gewinnen, die seinen Ansprüchen gerecht werden. Schließlich haben beide Seiten, sowohl Kunden als auch Verkäufer, eine Verantwortung für das, was sie tun – aber auch für das, was sie nicht tun.
Mehr Konkrete Tipps und Ideen für bessere Verkaufserfolge gibt der Autor Oliver Schumacher regelmäßig auf seinem YouTube-Kanal.
Der Kunden-Trichter
Mit dem Kunden-Trichter können Sie Ihren Verkaufsprozess visualisieren und festlegen, wie Sie Ihren Vertriebserfolg messbar machen. Der Kunden-Trichter, den Brant Cooper und Patrick Valskovits, erläutern, enthält fünf Stufen, die Ihren Verkaufsprozess beschreiben. Wir ergänzen das Konzept um die sechste Stufe: den Konsum.
Coopers und Vlaskovits Kunden-Trichter
Der Kunden-Trichter, den wir hier verwenden, bezieht sich auf die Erläuterungen von Brant Cooper und Patrick Vlaskovits in ihrem exzellenten Buch "Entrepreneurs Guide to Customer Development". Es ist sinnvoll, sich über den Verkaufsprozess im Klaren zu sein und die Verkaufserfolge zu messen. Hier der ursprüngliche Aufbau des Kunden-Trichters:
Es gibt diese fünf Stufen, die mögliche Kunden in Ihrem Verkaufsprozess durchlaufen müssen:
- Verdächtig (gehört zur Zielgruppe)
- Lead (wir haben Kontakt aufgenommen)
- Prospect (zeigt Interesse)
- Kunde (hat bestellt)
- Referenz (spricht mit anderen darüber)
5 Tipps für erfolgreiches Coupon-Marketing
Damit der Deal nicht zur Katastrophe wird: Couponing-Anbieter wie Groupon, Daily Deal & Co. locken mit großen Reichweiten. Deal-Experte Mathias Jacobs (Foto) von tagesangebote.de zeigt, wie die Aktion zum Erfolg wird.
Besonders im Dienstleistungssegment plagt viele Unternehmen das gleiche Problem: Das eigene Geschäftsmodell steht, die angebotene Leistung ist ausgereift und hochwertig, doch leider fehlt die nötige Bekanntheit, um das Geschäft anzukurbeln. Mit Millionen von Newsletter-Abonnenten, breitgestreuten Werbeaktionen und großer sozialer Community, bieten Couponing-Anbieter wie Groupon oder Daily Deal deshalb besonders für mittelständische Unternehmen noch immer großes Marketing-Potenzial, um mit wenig Aufwand hohe Wellen zu schlagen. Da die Anbieter für Unternehmer jedoch die ein oder andere Tücke beim Aushandeln der Kooperationen bereit halten, verrät Deal-Experte und Gründer der Vergleichsplattform tagesangebote.de Mathias Jacobs fünf einfache Tricks, um die Gutschein-Aktion zum Erfolg zu führen.
1. Nicht die Butter vom Brot nehmen lassen: Erfolg ist Verhandlungssache
Das Aufsetzen eines Deals ist für Unternehmer sehr unkompliziert. Die Erstellung der Landing-Page, entsprechende Werbemaßnahmen sowie die redaktionelle Gestaltung und Zahlungsabwicklung des Deals übernehmen komplett die Couponing-Anbieter. Der Unternehmer muss lediglich die Rahmenbedingungen aushandeln und die inhaltlichen Details zum Angebot mitteilen. Doch genau hier kann es mitunter schon schwierig werden, denn gerade unerfahrene Unternehmer neigen dazu, den Vorgaben der Anbieter einfach zuzustimmen. Auf diese Weise kommt jedoch im schlimmsten Fall eine Aktion zu Stande, die dem Unternehmen auf lange Sicht eher schadet als hilft. Die Devise heißt deshalb: Stets den eigenen Vorteil im Auge behalten und die günstigsten Konditionen heraushandeln. "Auch wenn hierfür teilweise etwas Verhandlungsgeschick erforderlich ist, die Vorgaben der Anbieter müssen keinesfalls kommentarlos hingenommen werden. Im Endeffekt sind die Dienste auf die Unternehmer angewiesen und nicht umgekehrt. Also keine Angst, hartnäckig zu bleiben bis das Angebot passt", rät Mathias Jacobs.
2. Nicht zu viel und nicht zu wenig: Dealpreis und Provision
Alle Couponing-Anbieter leben gleichermaßen von der Provision der Angebote, die im Normalfall 50 Prozent des Dealpreises beträgt und fällig wird, sobald ein Deal gekauft wurde. Bei prozentualen Nachlassen muss der Deal hierzu jedoch nicht zwangsläufig auch beim Anbieter eingelöst worden sein. Um finanzielle Einbußen für nicht eingelöste Deals zu vermeiden, sollte deshalb gerade bei sehr attraktiven Angeboten die Provision nachverhandelt werden. "Gerade bei der Provision ist es sicherlich nicht leicht, die Anbieter von einer günstigeren Verteilung zu überzeugen. Unternehmer mit sehr trendigen oder praktischen Leistungen sollten es aber in jedem Fall versuchen", so Jacobs. Auch der vorgeschlagene Dealpreis vom Anbieter sollte gut durchdacht werden. Da das Ziel einer Couponing-Aktion in den meisten Fällen die Gewinnung neuer Bestandskunden ist, sollte der Preis angemessen für die erbrachte Leistung sein und niemals zu niedrig gewählt werden. "Extreme Schnäppchenjäger, die nur wegen des Angebots ins Geschäft kommen, lassen sich in den seltensten Fällen zu Bestandskunden umwandeln", weiß Mathias Jacobs.
3. Kurz und limitiert: Laufzeit und Deal-Anzahl
Ohne Nachverhandlung werden alle Deals in der Regel 24 Stunden auf der Plattform präsentiert und können innerhalb dieser Zeit von beliebig vielen Käufern erworben werden. Die Gutscheine sind danach im Normalfall 24 Monate gültig. Gerade kleine Unternehmen werden auf diese Weise oft von dem großen Erfolg der Aktion regelrecht überrollt und können die vielen Kunden nur unzureichend bedienen oder müssen die Kooperation zwei Jahre lang "abarbeiten". Deshalb gilt es stets für die Aktion einen sinnvollen zeitlichen Rahmen zu verhandeln und die Deal-Anzahl unbedingt auf die Möglichkeiten des eigenen Unternehmens zu limitieren.
4. Günstiger Preis verlangt entsprechende Leistung: Leistungsumfang des Deals
Was Unternehmer niemals vergessen sollten: Finanziell lohnen sich Couponing-Aktionen in den seltensten Fällen, es geht primär um die Bekanntheitssteigerung und die Erweiterung des Kundenstammes. Die angebotene Leistung sollte dementsprechend so gewählt werden, dass sie einerseits nicht zu viele Kosten verursacht, andererseits aber auch gut neben dem normalen Tagesgeschäft angeboten werden kann, ohne dieses zu beeinflussen. So kann man die Angebote zum Beispiel auf bestimmte Wochentage oder Uhrzeiten eingrenzen. Die Leistungen müssen zwar dennoch attraktiv für potenzielle Neukunden erscheinen, dürfen das Geschäft jedoch nicht in den Ruin treiben. "Von der zeit- und kostenintensivsten Leistung ist dementsprechend abzusehen, auch wenn der Deal-Anbieter diese eventuell fordert", so Mathias Jacobs, Gründer und Geschäftsführer von tagesangebote.de.
5. Kundenansturm nutzen: Cross-Selling-Angebote
Eine Möglichkeit, die Kooperation auch auf finanzieller Ebene rentabel zu gestalten, bieten Cross-Selling-Angebote, über die sich Unternehmer bereits im Vorhinein Gedanken machen sollten. Der große Vorteil einer erfolgreichen Couponing-Aktion ist der Besucheransturm. Unternehmen wird somit die Möglichkeit gegeben, viele interessierte Kunden von den angebotenen Leistungen zu überzeugen. Das funktioniert natürlich am besten, wenn die zusätzlichen Angebote auf den Deal-Umfang abgestimmt sind und diesen optimal ergänzen.
Über www.tagesangebote.de
2010 durch myliveshopping.de-Gründer Mathias Jacobs (Foto) ins Leben gerufen, begleitet die Plattform den Couponing-Trend in Deutschland von Beginn an und zählt u.a. namhafte Anbieter wie Groupon, Daily Deal, Ab in den Urlaub Deals und Qypedeals zu seinen Partnern.