Gründen mit einer App, Teil 3: Die App-Idee rechtlich schützen lassen

Was Sie wissen sollten, wenn Sie Ihre Geschäftsidee mit einer App realisieren wollen.

Autor: Monika Weiß
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In dieser Serie geben wir Gründern, die sich mit einer App selbständig machen wollen, Tipps und Tricks - von der Ideenfindung bis zur Vermarktung. Was bisher geschah: Der erste Teil unserer App-Serie handelte von der Ideenfindung. Im zweiten Teil haben wir aufgezeigt, welche Möglichkeiten Sie haben, die Entwicklungskosten Ihrer App wieder einzuspielen und darüber hinaus Geld einzunehmen. Jetzt stehen die rechtlichen (Schutz-)Aspekte im Fokus.

Wenn Sie mit Ihrer eigenen App-Idee ein Unternehmen gründen möchten, stecken Sie nicht nur Ihr Herzblut in das Projekt. Sie gehen zusätzlich ein wirtschaftliches Risiko ein. Daher stellen sich viele Gründer die Frage, welche rechtlichen Ansprüche und Möglichkeiten sie haben, um ihre Idee bzw. ihr Projekt rechtlich zu schützen. Und das ist – um es vorwegzunehmen – gerade bei IT-Projekten eine seit Jahren hitzig diskutierte Kontroverse. Aus diesem Grund möchten wir gemeinsam mit André Stämmler, einem IT- / Medienanwalt und Lehrbeauftragten der Ernst-Abbe-Hochschule Jena einen Überblick geben.


Apps sind schöpferische Leistungen

Computerprogramme – und damit auch Apps – sind das Ergebnis einer schöpferischen Leistung. „Aus diesem Grund fallen sie in Deutschland primär unter den Schutz des Urheberrechts und werden dort in den  §§ 2 und 69a-g des UrhG geregelt“, so Rechtsanwalt Stämmler. „In diesem Paragraphen heißt es jedoch auch, dass die zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze nicht geschützt sind“, fügt Stämmler hinzu. Eine App-Idee an sich können Sie rechtlich also nicht absichern.

Der gesetzliche Schutzgegenstand bezieht sich rein auf den Programmcode einer Anwendung. Er wird als linguistisches Sprachwerk angesehen. Für diesen Schutz sind keine formalen Voraussetzungen notwendig. Er entsteht in Deutschland automatisch mit der Erstellung. Für den Laien klingt das erst einmal nach einem unkomplizierten Schutz. Doch genauer betrachtet, ist es etwas komplizierter. Eine Nachahmung kann mit dem Urheberrecht schwer vermieden werden, da für die Ausführung einer Funktionalität unterschiedliche Quellodes zugrunde liegen können.

 

Apps und das Patentrecht

An dieser Stelle knüpft das Patentrecht an, was die Funktionalität begutachtet, die durch den Quellcode ausgeführt wird. Doch hier scheiden sich die Geister. Denn eigentlich heißt es im Deutschen Patentgesetz (PatG), dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen insbesondere nicht als Erfindung angesehen werden, für die Patente anwendbar sind. „Dies gilt allerdings nur, sofern der Schutz für die Software als solches – und nicht für einen Prozess oder ein Verfahren, das durch das Programm ausgeführt wird – begehrt wird“, erklärt Stämmler. Neben dem deutschen Patentgesetz gibt es darüber hinaus noch das Europäische Patentübereinkommen, das eine ähnliche Klausel enthält. Zusätzlich existieren wiederum Abkommen (Straßburger Übereinkommen, TRIPS-Abkommen), in denen die Software als Ausnahme nicht gelistet ist. Das spiegelt die zwei Lager wider, die sich bei dieser Diskussion gegenüber stehen.

Interessant ist, dass die Patentgesetze in den USA – die ebenso dem TRIPS-Abkommen angehören – liberaler und mit niedrigeren Voraussetzungen gestaltet sind, wodurch Patentanmeldungen auf Software-Produkte hier nicht von vornherein ausgeschlossen sind. Vor allem die Verfechter der Open-Source-Software-Kultur sehen die Patentierung von Software jedoch kritisch, da die öffentlich zugänglichen Quellcodes Angriffsfläche für Patentinhaber bieten. Andere Stimmen bekräftigen, dass ein Großteil der Software aus Komponenten bestehe, die bereits existieren und der patentrechtliche Schutz aus diesem Grund wenig sinnvoll erscheint.

„Fakt ist jedoch, dass es in Deutschland eigentlich nicht möglich ist, eine Software als Patent anzumelden.“, fasst IT-Rechtsanwalt Stämmler noch einmal zusammen. „Allerdings sind solche Fälle immer differenziert und einzelfallbezogen zu betrachten“, fügt er hinzu. „Hier müssen wir vor allem die Urteile des BGH verfolgen, die eine Richtung vorgeben, die sich derzeit eher in Richtung Patentschutz bewegt.“

 

Schutzmaßnahmen für Ihre App-Idee

Hinter diesen Verfahren steckt allerdings eine Armada an Anwälten und Zeit. Zeit, die man als Gründer gerade (hinsichtlich der Angst vor Nachahmern) nicht hat. Sie fragen sich daher, welche Möglichkeiten Ihnen dennoch bleiben, Ihre App-Idee zu schützen. Denken Sie doch mal an den App-Namen oder das App-Design. „Je individueller der Name, desto einfach ist es, ihn beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eintragen zu lassen“, bestätigt André Stämmler. „Die Voraussetzung für den Markenschutz eines Namens ist die Unterscheidungskraft zu anderen Marken. Der Name ‚Fußball-App‘ hätte also kaum eine bzw. keine Chance auf eine Eintragung“, führt er weiter aus. Auch Zeichen bzw. Logos können Sie in einem bestimmten Zusammenhang als Wort-, Bild- bzw. Wort-/Bildmarke schützen lassen.

Darüber hinaus existiert das Geschmacksmustergesetz, das einen rechtlichen Schutz auf Designs gewährt, den das Urhebergesetz nicht einräumt. Das ist vor allem auch für App-Projekte interessant, da sich mithilfe des Geschmacksmustergesetztes auch Designkonzepte von Internetseiten und Apps schützen lassen. Sowohl Markenrecht als auch das Geschmacksmustergesetz ermöglicht Ihnen also, wettbewerbstechnisch sehr wichtige App-Komponenten abzusichern.

Alle Unternehmer, die bereits ein IT- oder App-Projekt gestemmt haben, wissen, was dazu gehört. Es ist entsprechend unwahrscheinlich, dass ihnen jemand genau mit ihrer Idee zuvorkommt. Darüber hinaus ist eine gute Idee noch lange kein Garant für den Erfolg. Vor allem auf die Umsetzung kommt es an. Gibt es dennoch einen Wettbewerber am Markt, dann sehen Sie es sportlich: Wettbewerb belebt den Markt. Im Übrigen ist es für die Umsetzung eines App-Projekts von Vorteil, dass bereits vorgefertigte Lösungen für bestimmte Funktionalitäten existieren. Das reduziert Entwicklungszeit und somit auch die Kosten.

Die Autorin Monika Weiß ist Marketing-Managerinnen bei der inhabergeführten App-Agentur FLYACTS GmbH. Die Full-Service-Agentur für mobile Apps und Web-Anwendungen entwickelt sowohl für Gründer und Start-ups als auch für etablierte Konzerne und begleitet ihre Kunden vom App-Konzept, der Entwicklung bis zur Vermarktung.

eleQtron: It's MAGIC

In nur fünf Jahren vom Laborgerät zum 24/7-betriebenen Quantencomputer: Wie das 2020 von Jan Leisse, Christof Wunderlich und Michael Johanning gegründete eleQtron mit seiner MAGIC-Technologie neue Wege ebnet.

Was ihr da macht, ist der Wahnsinn – und genau deswegen bin ich dabei.“ Mit diesen Worten beschreibt Jan Leisse, einer der Gründer von eleQtron, die Anfänge des Unternehmens. Das erste Treffen mit dem Physiker Christof Wunderlich war geprägt von einer Mischung aus Skepsis und Begeisterung. Der Wissenschaftler hatte an der Universität Siegen einen Quantencomputer gebaut – mitten in der deutschen Provinz und ohne das Millionenbudget, das Konzernen wie Google oder IBM zur Verfügung steht. Doch genau das reizte Leisse: „Hier wurde nicht einfach nachgemacht, was andere tun. Hier wurde Neuland betreten.“

Es war ein ungewöhnlicher Ort für eine bahnbrechende

Innovation in der Quantentechnologie. Siegen, eine Mittelstadt im Süden Nordrhein-Westfalens, ist nicht gerade als Hotspot für Hochtechnologie bekannt. Doch manchmal entstehen die Top-Innovationen fernab der etablierten Zentren; die Universität Siegen hatte über Jahre hinweg eine bemerkenswerte Expertise in der Quantenphysik aufgebaut, ohne große mediale Aufmerksamkeit.

Von der Universität ...

Im Jahr 2020, als das globale Interesse an Quantentechnolo­gien exponentiell zunahm, erwuchs aus dieser mutigen Pionierarbeit das Start-up eleQtron – als Spin-off der Universität Siegen. Die Gründer – Jan Leisse, Christof Wunderlich und Michael Johanning – verbindet eine Vision: Quantencomputer für industrielle Anwendungen nutzbar zu machen.

Die Anfangsjahre waren geprägt von Experimentierfreude, Improvisation und dem festen Glauben an die eigene technologische Innovationskraft. Während Tech-Giganten wie IBM, Google und Amazon Milliarden Euro in ihre Quanten­programme investierten und viele Start-ups auf bekannte Technologien setzten, wagte eleQtron den Schritt in eine völlig neue Richtung.

In den Laboren der Gründer entstand die sogenannte MAGIC-Technologie (Magnetic Gradient Induced Coupling), eine Methode, Qubits (das Quantencomputing-Äquivalent zum klassischen Bit in der Digitaltechnik) nicht wie bislang üblich mit Lasern, sondern mit Mikrowellen zu steuern.

... zum technologischen Durchbruch

Die MAGIC-Technologie basiert auf einem raffinierten Zusammenspiel physikalischer Prinzipien: Magnetische Gradienten (räumliche Veränderungen der Magnetfeldstärke) ermöglichen es als lokale Felder, einzelne Ionen in einer so­genannten Falle selektiv anzusprechen. Die technischen Vorteile sind beeindruckend: Die Fidelity (Genauigkeit) bei Operationen an einzelnen Qubits liegt bei etwa 99,95 Prozent, die Gate-Zeiten (Gate-Zeit steht für die Dauer, die ein Quanten-Gate benötigt, um eine Operation auf einem Qubit auszuführen) betragen nur wenige Mikrosekunden. Gleichzeitig ermöglicht die Technologie eine bessere Skalierbarkeit, da sich Mikro­wellenfelder einfacher erzeugen und verteilen lassen als komplexe Lasersysteme. „Der Vorteil liegt nicht nur in der höheren Präzision, sondern auch in der deutlich geringeren Komplexität der Systeme“, erklärt Johanning. „Wir brauchen keine aufwändigen Optiken oder ultrastabile Umgebungen. Unsere Technologie funktioniert auch unter realen Bedingungen.“

Früh erkannten die drei Forscher das große Potenzial ihrer Technologie für praktische Anwendungen. „Durch das gezielte Ersetzen sensibler High-End-Komponenten – insbesondere Lasertechnologie – durch bewährte Mikrowellentechnik und Elektronik, vermeiden wir unnötige Komplexität, minimieren Aufwand und senken die Kosten“, fasst es Leisse zusammen.

Wachstumsschub und strategische Entwicklung

2022 gelang eleQtron ein entscheidender Schritt: Durch Earlybird und den Siegerlandfonds als Investoren sowie das vom BMBF geförderte Projekt „MAGIC App“ sicherte sich das Start-up eine Finanzierung in Höhe von 16 Millionen Euro. Diese Finanzierungsrunde war ein Wendepunkt für das Unternehmen und signalisierte das Vertrauen der Investor*innen in die MAGIC-Technologie.

„Mit diesem Kapitalschub konnten wir von einer reinen Forschungsorganisation zu einem echten Technologieunternehmen werden“, erklärt Leisse. Die Mittel flossen in den Ausbau der Produktionskapazitäten, die Vergrößerung des Teams und die Weiterentwicklung der Technologie-Roadmap. Auch die Mitwirkung von Infineon im Rahmen von MAGIC App war strategisch von Bedeutung: „Die Zusammenarbeit mit Infineon hat uns die Augen für die Realitäten des Industriemarkts geöffnet“, erklärt Leisse.

EU AI Act: Status quo

Recht für Gründer*innen: der EU AI Act. Wo stehen wir in Sachen Umsetzung? Was Gründer*innen und Start-ups jetzt wissen müssen.

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute Geschäftsmodelle, Investitionsentscheidungen und die Arbeitswelt. Mit der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act, im Folgenden AI Act) wurde im Frühjahr 2024 der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für den Einsatz von KI verabschiedet. Inzwischen sind die ersten Regelungen in Kraft getreten. Für Gründer*innen und Start-ups bedeutet das nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern auch Chancen, sofern sie sich rechtzeitig vorbereiten.

Überblick: Der AI Act

Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Grundrechte oder Sicherheit, desto strenger die Anforderungen. Auf der untersten Stufe stehen KI-Systeme, die keinerlei Vorgaben erfüllen müssen, solange sie nicht in verbotene Anwendungsfälle fallen. An der Spitze der Regulierungspyramide befinden sich die sogenannten Hochrisiko­Systeme, also etwa Anwendungen in der medizinischen Diagnostik, in kritischer Infrastruktur oder bei biometrischen Verfahren. Viele Tools aus dem HR-Bereich fallen darunter.

Daneben bestehen besondere Pflichten für sogenannte Generative KI beziehungsweise General Purpose AI, eingeführt, also große Modelle, die viele Anwendungen treiben und „systemische Risiken“ entfalten können.

Wichtig ist zu wissen, dass die Vorgaben schrittweise gelten. Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte Praktiken ausdrücklich verboten – zum Beispiel das Social Scoring von Bürger*innen, die flächendeckende Emotionserkennung in Schulen oder am Arbeitsplatz sowie das unkontrollierte Sammeln biometrischer Daten. Wer damit noch experimentiert, bewegt sich schon jetzt im rechtswidrigen Raum.

Seit dem 2. August 2025 gelten außerdem die ersten Pflichten für Anbieter*innen von generativen Modellen. Sie müssen unter anderem Transparenzberichte veröffentlichen und Angaben zu den verwendeten Trainingsdaten machen. Für Modelle, die bereits vor Inkrafttreten am Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis 2027. Für viele Unternehmen, die solche Modelle nutzen oder in Produkte einbetten, bedeutet das, genau hinzuschauen, welche Informationen von den Modellanbieter*innen zur Verfügung gestellt werden. Sonst können eigene Transparenzpflichten womöglich nicht erfüllt werden.

Noch weiter in der Zukunft liegen die Vorschriften für Hochrisiko-Systeme. Diese greifen ab 2. August 2026 und verlangen ein umfassendes Risikomanagement, eine strenge Qualität der Trainingsdaten, eine lückenlose Protokollierung und eine Konformitätsbewertung, bevor ein Produkt überhaupt in Verkehr gebracht werden darf. Für Hochrisiko-KI, die in ohnehin streng regulierten Produkten steckt, zum Beispiel in Medizinprodukten, gilt eine verlängerte Frist bis 2027.

Konformitätsbewertung heißt vor allem Risikobewertung, welche die Anbieter*innen oder Betreiber*innen selbst durchführen müssen. Eine solche „regulierte Selbstregulierung“ ist ein klassisches Merkmal einer solchen klassischen Produkt­regulierung und Marktüberwachung.

Was fehlt? Guidance und Governance

Noch herrscht allerdings an vielen Stellen Unsicherheit. Zwar hat die EU-Kommission schon erste Leitlinien veröffentlicht, etwa zur Definition von KI-Systemen oder zu den verbotenen Praktiken. Auch für Anbieter*innen generativer KI gibt es inzwischen ein detailliertes Dokumentationsmuster. Noch fehlen allerdings die angekündigten Handreichungen für die Einstufung und Risikobewertung von Hochrisiko-Systemen, die bis Februar 2026 folgen und praktische Beispiele enthalten sollen. Bis dahin bleibt nur, sich für die Bewertung an bestehenden internationalen Standards zu orientieren, zum Beispiel an den Normungsprojekten der Europäischen Komitees für Normung und für elektrotechnische Normung.

Auf Unionsebene entstehen parallel die neuen Governance-Strukturen. Das AI Office innerhalb der Kommission ist bereits aktiv und koordiniert die Umsetzung. Das AI Board, ein Gremium der Mitgliedstaaten, tagt regelmäßig und stimmt Vorgehensweisen ab. Ein wissenschaftliches Panel unabhängiger Expert*innen wurde im Frühjahr eingerichtet, und das Advisory Forum, das die Perspektive von Unternehmen und Zivilgesellschaft einbringen soll, befindet sich gerade in der Bewerbungsphase. Auch die geplante EU-Datenbank für Hochrisiko-Systeme existiert bisher nur auf dem Papier. Ab 2026 müssen Anbieter*innen ihre Systeme dort registrieren; die Plattform selbst wird jedoch gerade erst aufgebaut.

Und wo steht Deutschland?

Auch hierzulande hakt es noch etwas. Eigentlich hätten die Mitgliedstaaten bis 2. August 2025 ihre Marktüberwachungsbehörden benennen müssen. Ein Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz sieht die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsicht vor, doch die formale Benennung ist noch nicht erfolgt. Klar ist, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der Notifizierungsbehörde übernimmt, also für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig ist. Zudem entsteht dort ein Kompetenzzentrum für KI, das die Arbeit von Bund und Ländern koordinieren soll.

Reallabore

Ein Bereich, der für KI-Entwickler*innen besonders interessant ist, sind KI-Reallabore, also sichere Testumgebungen, in denen neue Anwendungen unter Aufsicht erprobt und darauf geprüft werden können, ob sie den rechtlichen Rahmen einhalten. Bis zum Sommer 2026 müssen die Mitgliedstaaten mindestens ein solches Reallabor einrichten. Deutschland hat im Mai 2025 ein erstes Pilotprojekt in Hessen gestartet, gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragten. Hier werden reale Unternehmensfälle durchgespielt, um Abläufe und Bedarfe besser zu verstehen. Solche Projekte können eine wertvolle Möglichkeit sein, mit den Aufsichtsbehörden auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen.

Reaktionen

Der AI Act wird zwar kritisch diskutiert, im Grundsatz aber breit akzeptiert. Gerichtliche Klagen direkt gegen die Verordnung gibt es bislang nicht. In der juristischen Literatur überwiegt die Zustimmung zur Zielrichtung. Kritisiert werden vor allem die Komplexität und die noch offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung. Streitpunkte finden sich eher außerhalb der Verordnung bei der Frage, ob Trainingsdaten urheberrechtlich geschützt sind oder wie personenbezogene Daten für KI genutzt werden dürfen.

Die Industrie zeigt ein gemischtes Bild. Viele große Anbieter*innen – von Google über OpenAI bis Mistral – haben einen freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet. Andere, wie etwa Meta, haben sich bewusst dagegen entschieden. Man muss sich also darauf einstellen, dass je nach Anbieter*in sehr unterschied­liche Informationen und Compliance-Nachweise verfügbar sind.

Andererseits wirkt der AI Act bereits am Markt. In öffentlichen Ausschreibungen tauchen Modellklauseln auf, die auf die KI-Verordnung Bezug nehmen. Investor*innen fragen verstärkt nach Compliance-Prozessen, und Unternehmen beginnen, interne Strukturen für Risikomanagement und Dokumentation aufzubauen.

Im Vergleich zu Europa gibt es in den USA bislang nur freiwillige Standards. Die dort bei der Entwicklung und Anwendung von KI (angeblich) vorherrschende größere Freiheit wird zwar viel gerühmt. Einzelne Bundesstaaten wie Colorado arbeiten allerdings an eigenen regulierenden Gesetzen, die ab 2026 greifen sollen. Vielleicht ist es also ein Vorteil, dass europäische Start-ups früh Erfahrungen in einem regulierten Markt sammeln können.

Fazit

Der AI Act entfaltet bereits jetzt Wirkung, auch wenn viele Details erst in den kommenden Monaten geklärt werden. Daher gilt es, nicht abzuwarten, sondern jetzt eine eigene Roadmap zu entwickeln. Wer früh Prozesse für Risikomanagement, Transparenz und Governance etabliert, wird nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, sondern auch Vertrauen bei Kund*innen und Investor*innen gewinnen.

Die EU hat ein klares Signal gesetzt: KI soll innovativ sein, aber auch sicher und vertrauenswürdig. Für Start-ups ist das eine Her­ausforderung – aber auch eine Chance, sich von Anfang an professionell aufzustellen und den Markt aktiv mitzugestalten.

Der Autor Dr. Daniel Michel, LL.M. ist als Rechtsanwalt im Bereich IT/IP/Technologie tätig und betreibt seit 2018 mit DATA LAW COUNSEL seine eigene Rechtsberatung im Raum München

Start-ups gegen Plastikmüll

Während die Verhandlungen zu einem globalen Plastikabkommen ergebnislos bleiben, entwickeln Start-ups weltweit innovative Technologien gegen Plastikmüll. Wir stellen eine Auswahl davon vor.

Die jüngsten Verhandlungen in Genf über ein globales Plastikabkommen sind wieder ohne Ergebnis geblieben. Die mehr als 180 verhandelnden Nationen konnten sich nicht einigen. Seit mehr als 50 Jahren sind die Gefahren durch Plastikmüll bekannt – und doch wird immer mehr davon produziert. Jedes Jahr entstehen rund 460 Millionen Tonnen Plastik, weniger als 10 Prozent davon werden recycelt und über 30 Millionen Tonnen gelangen in die Ozeane.

Auf politischer Ebene zeichnet sich bislang keine Lösung ab, auf die man sich global einigen könnte. Neue Vorgaben wie die Pflicht zu fixierten Flaschendeckeln in der EU sorgen eher für Frust. „Seit Jahrzehnten reden wir über das Plastikproblem. Um es zu lösen braucht es technologische Ansätze“, sagt Dr. Carsten Gerhardt, Vorsitzender der gemeinnützigen Circular Valley Stiftung. Solche Ansätze liegen längst auf dem Tisch. „Start-ups aus aller Welt zeigen, dass Innovation schneller sein kann als Verhandlungen.“

Start-ups aus aller Welt arbeiten an Lösungen

Einige dieser Unternehmen hat der Circular Economy Accelerator der Circular Valley Stiftung bereits unterstützt. Das Start-up PROSERVATION etwa stellt Polsterverpackungen aus Nebenprodukten der Getreideindustrie her, BIOWEG ersetzt Mikroplastik durch Biomaterialien aus Lebensmittelabfällen und das Unternehmen Biomyc verwendet Myzel-Verbundwerkstoffe aus Pilzwurzeln und Pflanzen.

Daüber hinaus stellt NYUNGU AFRIKA Damenhygieneprodukte aus Ananasblatt- und Maisschalenfasern her, Midwest Composites nutzt Ernteabfälle für die Herstellung von Textilien und Vlastic bietet eine Alternative zu geschäumten Kunststoffen auf Flachsbasis.

Wenn Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, können sie durch Recycling ein zweites erhalten. Ecoplastile verwandelt Abfälle in langlebige Dachziegel, Gescol macht Bauplatten aus Schuhsohlen und Novoloop nutzt schwer zu recycelndes Polyethylen zur Produktion von thermoplastischen Hochleistungs-Polyurethanen.

Chemisches Recycling zerlegt Kunststoffe in molekulare Bausteine. Das Unternehmen CARBOLIQ verwendet ein katalytisches Niedertemperaturverfahren, um gemischte Kunststoffe in Öl umzuwandeln, das fossile Rohstoffe ersetzen kann; Radical Dot extrahiert Monomere, um sie erneut verwenden zu können.

Zu chemischem Recycling hat Circular Valley in diesem Jahr einen Informationsfilm veröffentlicht, der die Möglichkeiten dieser Methode erklärt und verdeutlicht.

Humanoide Roboter: Vision und Realität

Der Weltroboterverband IFR veröffentlicht sein Positionspapier zu Trends, Chancen und möglichen Grenzen rund um das Thema humanoide Roboter.

Menschenähnliche Roboter gelten als die nächste große Innovation in der Robotik: Der weltweit größte Markt für Industrieroboter, China, hat bereits konkrete Pläne für die Massenproduktion von Humanoiden festgelegt. Gleichzeitig kündigten Technologieunternehmen in den USA und Europa große Investitionsvorhaben in diesem Bereich an. Die Vision ist, Allzweckroboter zu entwickeln, die auf menschlicher Mechanik basieren. Einblicke in Trends, Chancen und mögliche Grenzen humanoider Roboter bietet das neue Positionspapier der International Federation of Robotics.

„Futuristisch anmutende humanoide Roboter, die in unserem Zuhause, in Unternehmen und in der Öffentlichkeit arbeiten, faszinieren die Menschen“, sagt Takayuki Ito, Präsident der International Federation of Robotics. „Da die Welt in der wir leben auf den menschlichen Körper zugeschnitten ist, liegt die Idee eines schnellen, universellen Helfers in der Produktion und bei Dienstleistungen auf der Hand. Ob und wann es aber zu einer massenhaften Nutzung von Humanoiden kommen wird, bleibt ungewiss. Nicht zu erwarten ist jedenfalls, dass Humanoide in Zukunft die derzeit auf dem Markt befindlichen Robotertypen ersetzen. Stattdessen werden sie bestehende Technologien ergänzen und erweitern.“

Einsatz von Humanoiden in den Regionen

In den Vereinigten Staaten arbeiten Tech-Unternehmen wie NVIDIA, Amazon und Tesla intensiv an KI- und Robotertechnologien. Neben der Finanzierung durch das Militär wird diese Entwicklung auch durch zahlreiche private Investitionen unterstützt. Das führt zu einer bedeutenden Start-up-Szene, die sich auf humanoide Roboter spezialisiert. Besonders groß ist das Interesse an Humanoiden in Branchen wie der Logistik und in der Fertigung. Dabei werden humanoide Roboter weniger als soziale Begleiter gesehen, sondern eher als Werkzeuge, die dabei helfen, Produktivität und Effizienz zu steigern. So liegt der Schwerpunkt verstärkt auf praktischen Anwendungen und weniger auf der Integration von Robotern in das tägliche soziale Leben.

In China nehmen die Humanoiden eine zentrale Stellung in der nationalen Robotik-Strategie ein. Die Regierung möchte in diesem Technologiebereich Kompetenz und globale Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellen. Der Einsatzschwerpunkt liegt dabei im Dienstleistungssektor, beispielsweise für die Kundenbetreuung. Die Automatisierung von Produktionslinien in der Fertigung und der Einsatz von Humanoiden, um weniger von menschlichen Arbeitskräften abhängig zu sein, scheint nur auf zweiter Ebene wichtig zu sein. Kernelement der chinesischen Strategie ist der Aufbau einer skalierbaren Lieferkette für Schlüsselkomponenten.

Japan ist ein Pionier in der Entwicklung humanoider Roboter. Als frühes Beispiel wurde Hondas Asimo bereits im Oktober 2000 vorgestellt. Roboter werden in Japan eher als Gefährten, denn als bloße Werkzeuge gesehen. Humanoide Roboter wie Pepper und Palro sind demzufolge in erster Linie als Sozialroboter konzipiert und kommen in Bildungseinrichtungen, Geschäften und Altenpflegeeinrichtungen zum Einsatz. Diese Ausrichtung spiegelt die Nachfrage einer alternden Gesellschaft wider, mit der Japan konfrontiert ist. Ein wichtiger Schwerpunkt der Projekte liegt auf Robotern, die harmonisch mit Menschen zusammenleben können und als Teil der Gesellschaft akzeptiert sind. Führende Unternehmen wie Kawasaki entwickeln humanoide Roboter als eine Forschungsplattform.

In Europa wird auf die ethischen Implikationen von Robotik und KI besonderes viel Wert gelegt. Im Fokus stehen kollaborative Roboter, die im industriellen Umfeld mit Menschen zusammenarbeiten. Kernthemen sind die Verbesserung der Sicherheit und Effizienz und die Nachahmung menschlicher Fähigkeiten. Die Arbeitskraft von Menschen zu kompensieren, steht dagegen nicht im Fokus. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf einem menschenzentrierten Design und den sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Robotern. Die europäischen Unternehmen stehen dem Einsatz von Humanoiden generell eher zurückhaltend gegenüber, wenn es um die kurz- bis mittelfristigen Automatisierungsaufgaben im Fertigungs- und Dienstleistungssektor geht.

+++ Ein bahnbrechendes Robotik Start-up aus Deutschland ist NEURA-Robotics: Hier geht’s zu unserer Gründerstory von NEURA Robotics +++

Ausblick

Dank ihrer menschenähnlichen Geschicklichkeit und Anpassungsfähigkeit sind die Humanoiden prädestiniert, komplexe Aufgaben zu automatisieren, mit denen heutige Roboter durch herkömmliche Programmiermethoden Schwierigkeiten haben. Einen massenhaften Einsatz als universelle Haushaltshelfer dürfte es jedoch kurz- bis mittelfristig nicht geben.

Das POSITION PAPER Humanoid Robots - Vision and Reality von IFR gibt's hier zum freien Download

„Innsbruck ist eines der weltweit führenden Zentren für Quantencomputing“

Mit planqc verfolgt Dr. Alexander Glätzle die Mission, hochskalierbare Quantencomputer für wirtschaftliche Anwendungen zu bauen. Warum das Unternehmen dabei auf Standorte wie München und Innsbruck setzt und welche Rolle Österreichs Talentpool spielt, verrät er im Interview.

Dr. Alexander Glätzle ist Quantenphysiker und Mitgründer von planqc. Er studierte und promovierte an der Universität Innsbruck, forschte an renommierten Instituten wie Oxford, Harvard sowie in Singapur und war als Unternehmensberater tätig. 2022 gründete er planqc als Ausgründung aus dem Max-Planck-Institut in München.

Herr Dr. Glätzle, wie entstand die Unternehmensidee und welche Meilensteine haben Sie mit planqc bisher erreicht?

Die Idee zu planqc ist bereits während meines Studiums an der Universität Innsbruck entstanden. Dort habe ich intensiv im Bereich Quantentechnologie geforscht und das enorme Potenzial erkannt, aus diesen Erkenntnissen ein Start-up zu gründen. Bis zur Gründung hat es allerdings noch einige Jahre gedauert – nicht zuletzt, weil die technologische Entwicklung im Labor ebenfalls voranschreiten musste. 2022 sind wir dann als Ausgründung aus dem Max-Planck-Institut offiziell gestartet. Zu den wichtigsten Meilensteinen zählen zwei große öffentlich geförderte Projekte: Für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt bauen wir einen Quantencomputer mit einem Volumen von 30 Mio. EUR, ein weiteres Projekt mit dem Leibniz-Rechenzentrum umfasst 20 Mio. EUR, beide mit Abschluss bis Ende 2026 bzw. 2027. Dann werden an diesen beiden Standorten voll funktionsfähige Quantencomputer von planqc installiert sein.

Sie haben bereits Venture Capital mit an Bord. Wer zählt zu Ihren Investoren?

Gestartet sind wir 2022 mit einer Seed-Runde, an der unter anderem UVC Partners, Speedinvest und Apex Ventures beteiligt waren – also bereits starke Partner auch aus Österreich. Diese Basis konnten wir in der Series-A im letzten Jahr weiter ausbauen. Die CATRON Holding, ein Wiener Family Office, ist als Lead-Investor eingestiegen. Dazu kamen weitere Partner wie der DeepTech & Climate Fonds sowie Bayern Kapital. Besonders erfreulich ist, dass auch unsere Bestandsinvestoren erneut signifikant investiert haben. Damit verfügen wir über eine starke, rein mitteleuropäische, deutsch-österreichische Investorenbasis – was in unserem Sektor tatsächlich selten ist.

Ihr Headquarter befindet sich in der Nähe von München. Was hat Sie dazu bewegt, zusätzlich einen Standort in Innsbruck zu eröffnen?

Ursprünglich haben wir planqc in München gegründet – als Ausgründung aus dem Max-Planck-Institut. Doch bereits innerhalb eines Jahres haben wir ein zweites Büro in Innsbruck eröffnet. Der Grund liegt auf der Hand: Innsbruck ist eines der weltweit führenden Zentren für Quantencomputing. Mit renommierten Instituten wie dem Institut für Quantenoptik und Quanteninformation (IQOQI) und Persönlichkeiten wie Peter Zoller und Rainer Blatt gibt es dort eine kritische Masse an international anerkannten Wissenschaftlern. Zudem ist es in der Praxis oft schwierig, hochqualifizierte Talente aus der Region nach München zu bringen. Deshalb haben wir entschieden, ihnen vor Ort ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten – mit einem eigenen Standort in Innsbruck.

Welche Vorteile bietet der Standort Österreich speziell für Unternehmen im Bereich Quantencomputing?

Österreich hat eine lange und starke Tradition in der Quantenphysik. Universitäten wie Innsbruck und Wien, das IQOQI und eine ganze Generation exzellenter Wissenschaftler prägen diese Landschaft. Viele bahnbrechende theoretische und experimentelle Arbeiten wurden hier in den vergangenen Jahren geleistet. Gerade für junge Start-ups bietet das Land enorme Vorteile: Der Talentpool ist außergewöhnlich – mit hervorragend ausgebildeten, dynamischen Fachkräften. Darüber hinaus ist die Nähe zu sogenannten „Industry First Movern“ gegeben, was den Standort besonders spannend macht. Und nicht zuletzt hat Österreich eine historische Verbindung zur Physik – Namen wie Schrödinger, Pauli oder Hess stehen sinnbildlich für diese wissenschaftliche Tiefe.

Welche Unterstützung erhielten Sie bei der Ansiedlung durch die Austrian Business Agency?

Die Austrian Business Agency sowie die Standortagentur Tirol haben uns außerordentlich engagiert unterstützt – sei es bei der Suche nach Büroflächen, bei der Eröffnung des ersten Bankkontos oder in bürokratischen Fragen. Sie standen uns nicht nur beratend zur Seite, sondern haben uns tatkräftig geholfen, Hürden aus dem Weg zu räumen. Genau so stelle ich mir die Zusammenarbeit mit einer lokalen Agentur vor: nah dran, lösungsorientiert und mit exzellentem Netzwerk. Wir hatten wirklich großes Glück mit der Unterstützung vor Ort.

Sie selbst sind in Österreich geboren, haben in Innsbruck promoviert und weltweit Forschungsaufenthalte absolviert – bevor Sie als Unternehmensberater und Gründer nach München gingen. Mit welchen Qualitäten punktet Österreich allgemein, auch als Arbeits- und Wohnort?

Ich habe viele Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet – in Oxford, Singapur und Deutschland. Was Innsbruck und Tirol für mich besonders macht, ist die Kombination aus wissenschaftlicher Exzellenz und hoher Lebensqualität. Die Stadt liegt inmitten der Alpen, bietet eine hervorragende Infrastruktur und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Studierenden und Einwohnern. Das schafft ein inspirierendes Umfeld – zum Leben, Forschen und Arbeiten gleichermaßen.

Dr. Alexander Glätzle, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janine Heidenfelder, Chefredakteurin VC Magazin

Was sollten Eigentümer in Bezug auf Gewerbeimmobilien beachten?

Entdecken Sie wichtige Tipps für Gewerbeimmobilien-Eigentümer. Infos und wichtige Details.

Gewerbeimmobilien stellen eine wichtige Anlageklasse dar, die sowohl attraktive Renditen als auch besondere Herausforderungen mit sich bringt. Der deutsche Gewerbeimmobilienmarkt erlebt derzeit nicht nur einen zyklischen Abschwung, sondern einen dauerhaften strukturellen Wandel durch die Zinswende. Diese Entwicklung verändert die Rahmenbedingungen für Eigentümer grundlegend und erfordert eine Anpassung der Investitionsstrategien.

Neben den klassischen Überlegungen zu Standort, Mieterstruktur und Rendite gewinnen neue Aspekte wie Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und regulatorische Anforderungen zunehmend an Bedeutung. Eine fundierte Kenntnis aller relevanten Faktoren ist daher essentiell für erfolgreiche Gewerbeimmobilien-Investments. Die folgenden Abschnitte liefern eine praktische Übersicht.

Frühzeitig Verpflichtungen rund um das Thema Gebäude prüfen

Neben den klassischen Überlegungen zu Standort, Mieterstruktur und Rendite gewinnen auch technische und infrastrukturelle Aspekte zunehmend an Bedeutung. Insbesondere Kanalservicearbeiten, wie die Wartung und Instandhaltung der unterirdischen Versorgungsnetze, spielen eine wesentliche Rolle bei der Sicherstellung der langfristigen Werthaltigkeit von Gewerbeimmobilien.

Unter anderem liefert das Kanalservice Magazin hierzu wertvolle Informationen rund um Anbieter und Co. Regelmäßige Inspektionen und Reparaturen von Abwasser- und Entwässerungssystemen sind nicht nur aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen wichtig, sondern auch für die Betriebskosten und die Nutzungseffizienz einer Immobilie entscheidend.

Eigentümer sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen an den Kanalservice auseinandersetzen und sicherstellen, dass diese regelmäßig und vorausschauend durchgeführt werden, um teure Notfalleinsätze und mögliche Wertverluste zu vermeiden.

Steuerliche Vorteile optimal nutzen: Abschreibungen und Umsatzsteuer

Gewerbeimmobilien bieten gegenüber Wohnimmobilien deutliche steuerliche Vorteile, die Eigentümer unbedingt nutzen sollten. Der wichtigste Vorteil liegt in der höheren Abschreibungsrate von 3% jährlich statt der üblichen 2% bei Wohnimmobilien. Diese zusätzliche Abschreibung reduziert die Steuerlast erheblich und verbessert die Rendite nachhaltig.

Ein weiterer bedeutender Vorteil ist die Möglichkeit der 19% Umsatzsteuer-Erstattung beim Erwerb der Immobilie. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Anmeldung als Unternehmer und die entsprechende Verwendung der Immobilie.

Diese Steuervorteile können die Wirtschaftlichkeit einer Gewerbeimmobilie maßgeblich beeinflussen und sollten bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Eine professionelle steuerliche Beratung ist dabei unerlässlich. Besonders praktisch ist es in diesem Zusammenhang natürlich auch, dass Studien zufolge aktuell Gründungen in verschiedenen deutschen Städten generell vergleichsweise günstig sind.

Neue Heizungspflicht: Vorgaben rund um erneuerbare Energien seit 2024

Seit 2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden – eine Regelung, die erhebliche Auswirkungen auf Gewerbeimmobilien hat. Diese Vorgabe betrifft sowohl Neubauten als auch den Austausch bestehender Heizungsanlagen und erfordert eine frühzeitige Planung.

Mögliche Lösungen umfassen:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärme
  • Biomasseheizungen
  • Hybrid-Systeme

Die Investitionskosten sind oft höher als bei konventionellen Systemen, jedoch können staatliche Förderungen einen Teil der Mehrkosten abfedern.

Langfristig ergeben sich durch niedrigere Betriebskosten und steigende CO2-Preise wirtschaftliche Vorteile. Eigentümer sollten rechtzeitig prüfen, welche Technologie für ihre Immobilie am besten geeignet ist, und entsprechende Budgets einplanen. Eine professionelle Energieberatung hilft bei der optimalen Lösung.

Photovoltaik-Potenziale: Chancen und rechtliche Hürden

Die geplante Verdreifachung des Photovoltaik-Ausbaus bis 2030 eröffnet Gewerbeimmobilien-Eigentümern interessante Chancen zur zusätzlichen Wertschöpfung. Gewerbedächer bieten oft ideale Voraussetzungen für Solaranlagen: große, unverschattete Flächen und hoher Eigenverbrauch während der Tagesstunden.

Die Eigenverbrauchsquote kann bei Gewerbeimmobilien deutlich höher liegen als bei Wohngebäuden, was die Wirtschaftlichkeit verbessert. Allerdings bestehen auch rechtliche Hürden, insbesondere bei der Direktvermarktung von Strom an Mieter. Das Mieterstromgesetz und energierechtliche Bestimmungen schaffen komplexe Rahmenbedingungen.

Trotz dieser Herausforderungen können Photovoltaik-Anlagen die Attraktivität einer Gewerbeimmobilie steigern und zusätzliche Einnahmen generieren. Eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte ist dabei unerlässlich. Der Faktor „Nachhaltigkeit“ spielt generell aber auch in vielerlei Hinsicht eine wichtige Rolle. So entscheiden sich nicht nur im privaten, sondern auch im gewerblichen Bereich viele dafür, nicht direkt neu zu kaufen, sondern zu reparieren. Ideal für alle, die den ökologischen Fußabdruck ihres Betriebes reduzieren möchten.

Erfolgreich investieren: Wichtige Erkenntnisse für Gewerbeimmobilien-Eigentümer

Erfolgreiche Gewerbeimmobilien-Investments erfordern heute mehr denn je eine ganzheitliche Betrachtung aller relevanten Faktoren. Die steuerlichen Vorteile mit 3% Abschreibung und Umsatzsteuer-Erstattung bleiben wichtige Argumente für diese Anlageklasse.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen durch neue Regelungen wie die Heizungspflicht und ESG-Kriterien erheblich. Der strukturelle Wandel des Marktes erfordert angepasste Strategien und eine sorgfältige Auswahl der Immobilien.

Chancen ergeben sich insbesondere in zukunftsorientierten Segmenten wie Logistik und bei der Integration erneuerbarer Energien. Eine professionelle Beratung und kontinuierliche Marktbeobachtung sind unerlässlich. Das Kanalservice Magazin bietet hierfür wertvolle Unterstützung mit fundierten Informationen und praktischen Tipps für alle Aspekte des Gewerbeimmobilien-Investments.

DefenseTech-Report 2025

Noch vor wenigen Jahren galt Rüstungs-IT bei vielen Investor*innen als Tabu, ähnlich wie „Sündenbranchen“ à la Glückspiel und Pornografie; dieser Stigma-Effekt ist nun einer neuen Dringlichkeit, die ukrainische Verteidigung zu unterstützen, gewichen. Wie DefTech-Start-ups Sicherheit und Verteidigung durch Innovationskraft, Agilität und Flexibilität revolutionieren.

Der russische Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 markierte einen Wendepunkt für die deutsche Verteidigungspolitik. Der Bundeskanzler rief die „Zeitenwende“ aus – einen Kurswechsel, der u.a. ein Sondervermögen von 100 Mrd. Euro für die Bundeswehr einschloss. Seither rücken technologische Innovationen für die Verteidigung verstärkt in den Fokus. DefenseTech-Start-ups (auch DefTechs genannt) – also junge Technologieunternehmen mit rein militärischen oder Dual-Use-Anwendungen (zivil und militärisch) – erleben seitdem einen Aufschwung. Die USA haben deutlich signalisiert, dass ihre Bereitschaft, als Arsenal der Demokratie unbegrenzt westliche Verteidigung zu finanzieren, nachlässt. Europa, Deutschland im Besonderen, muss also eigene Innovationskraft mobilisieren, um wirksam abschrecken zu können.

Start-ups im Gefechtsfeld der Zukunft: Lehren aus dem Ukraine-Krieg

Der russische Angriffskrieg offenbart, welche Technologien und Akteur*innen auf dem Gefechtsfeld der Zukunft dominieren werden. Auffällig ist, wie ein verteidigungsnahes Innovationsökosystem aus Tech-Start-ups und Dual-Use-Technologien in der Ukraine binnen kurzer Zeit Lösungen hervorbrachte, die Russlands konventionelle Überlegenheit teilweise neutralisierten.

Die ukrainischen Streitkräfte setzen neue Taktiken und Waffensysteme zudem mit einer Agilität ein, die westliche Armeen – mit ihren oft jahrelangen Beschaffungszyklen – nicht erreichen.

Im Ukraine-Krieg haben sich vor allem Drohnen als Gamechanger erwiesen. First-Person-View-(FPV)-Drohnen fungieren gleichsam als „Infanterie“ der Drohnenkriegsführung – sie sind zu einer tragenden Säule von Kiews Kriegsanstrengungen geworden und verursachen Schätzungen zufolge bis zu 80 Prozent der russischen Verluste auf dem Gefechtsfeld.

Ukrainische Herstellende – vielfach kleine Firmen – produzieren aktuell rund 200.000 FPV-Drohnen pro Monat und ersetzen zunehmend importierte Bauteile durch eigene Entwicklungen. Solche billigen Mini-Drohnen können aber Panzer oder Radaranlagen im Wert von Millionen zerstören – ein eklatantes Kosten-Nutzen-Missverhältnis zu Ungunsten klassischer Wehrtechnik. Daneben prägen Loitering Munitions (umherschweifende „Kamikaze-Drohnen“) den Konflikt.

Überhaupt redefiniert die Ukraine den Drohneneinsatz: Wie Forbes berichtete, wurde entlang der Front ein rund 25 km breiter „Kill-Zone“-Streifen eingerichtet, patrouilliert von Schwärmen kleiner Drohnen, der feindliche Truppenansammlungen nahezu unmöglich macht – die NATO erwägt bereits eine ähnliche „Drone Wall“ zum Schutz ihrer Ostflanke. Die Allgegenwart von Drohnen rief freilich elektronische Gegenmaßnahmen auf den Plan: Beide Seiten überziehen sich mit immer neuen Electronic-Warfare-Taktiken, vom Stören und Spoofen von GPS- und Funkverbindungen bis hin zu improvisierten physischen Schutzgittern („cope cages“) an Fahrzeugen. Im Gegenzug werden jetzt verstärkt per Glasfaser ferngelenkte Drohnen entwickelt, die gegen Funk-Jamming immun sind. Auch im Cyber-Raum tobt der Schlagabtausch, der jedoch trotz einzelner schwerer Angriffe offenbar bislang keine strategisch entscheidenden Wirkungen erzielte.

Den größten Wert haben Cyber-Operationen daher bislang für Aufklärung und Störung gegnerischer Kommunikation. Insgesamt gilt dieser Krieg auch als erster großer Konflikt, in dem kommerzielle Technik so umfassend militärisch genutzt wird, dass Beobachtende bereits vom ersten „kommerziellen Raumfahrtkrieg“ sprechen. Private Satelliten liefern der Ukraine rund um die Uhr Geodaten und Aufklärung, während tausende Starlink-Terminals ein robustes Kommunikationsnetz auf dem Gefechtsfeld sicherstellen. Ebenso werden zivil verfügbare Drohnen, handelsübliche 3D-Drucker und KI-Software in militärische Anwendungen überführt. Mit erschwinglichen Geräten und Software lässt sich realisieren, was früher teuren Spezialkräften vorbehalten war. Die Kehrseite ist, dass die Trennung zwischen zivilem und militärischem Bereich zunehmend verschwimmt, was ethische und sicherheitspolitische Fragen aufwirft.

Die Rolle von Start-ups

Viele dieser Innovationen wurden nicht von Rüstungsriesen ersonnen, sondern von kleinen, agilen Akteur*innen. In der Ukraine stützt man sich auf eine lebhafte Tech-Start-up-Szene und eine flexible Rüstungsindustrie, um Russlands zahlenmäßige Vorteile auszugleichen. Die Iterationsgeschwindigkeit ist beeindruckend: Die Entwicklungszyklen für neue Lösungen sind von Jahren auf Monate, Wochen oder gar Tage geschrumpft. Agile Start-ups und Entwickler*innen-Teams an der Front reagieren in Echtzeit auf Bedrohungen. Sie fügen ständig neue Gegenmaßnahmen und Verbesserungen hinzu, um der Gegenseite immer einen Schritt voraus zu sein.

Dieser direkte Innovationsloop vom Gefechtsfeld in die Werkstatt und zurück beschleunigt den Fortschritt enorm. So schießen etwa ukrainische Drohnen-Workshops buchstäblich in Kellern und umfunktionierten Supermärkten aus dem Boden, um Produktion und Entwicklung selbst unter Beschuss aufrechtzuerhalten. Start-ups bringen eine Kultur der schnellen Iteration ein, die klassische Rüstungsbetriebe so nicht kennen. Das Ergebnis: 500-US-Dollar-Drohnen werden im Feld per Trial-and-Error optimiert und können anschließend einen 5-Mio.-US-Dollar-Panzer ausschalten.

Gründungs-Boom im Verteidigungssektor

Auch außerhalb der Ukraine hat der Krieg einen Gründungs-Boom ausgelöst. Wagniskapital fließt so stark wie nie in europäische Verteidigungs- und Sicherheits-Technologie: 2024 wurden in diesem Sektor 5,2 Mrd. US-Dollar investiert – ein Allzeithoch. Noch vor wenigen Jahren galt Rüstungs-IT bei vielen Investor*innen als Tabu, ähnlich wie „Sündenbranchen“ à la Glückspiel und Pornografie; dieser Stigma-Effekt ist nun einer neuen Dringlichkeit, die ukrainische Verteidigung zu unterstützen, gewichen. Einige staatlich unterstützte VC-Fonds in Europa, wie z.B. SmartCap aus Estland, fördern mittlerweile explizit Rüstungsinvestments. Zwar ist die europäische VC-Branche aufgrund vertraglicher Bindungen insgesamt noch zögerlich, doch die Zurückhaltung wirkt 2025 überholt. Schließlich zeigt der Ukraine-Krieg, dass technologische Innovation das Kriegsgeschehen entscheidend beeinflusst – eine Wahrheit, die in den vergangenen Friedensdekaden in Vergessenheit geriet.

Auch in Deutschland entsteht ein dynamisches Ökosystem, das viele Technologiefelder abdeckt. Die wichtigsten sind künstliche Intelligenz und autonome Systeme, Quantentechnologien, Human Enhancement, Hyperschalltechnologien, neuartige Materialien und Fertigungsverfahren, Raumfahrttechnologien, Advanced Manufacturing sowie resiliente Energiesysteme. Die Bitkom befragte kürzlich 44 deutsche DefTech- und Dual-Use-Start-ups, aber die Dunkelziffer dürfte höher liegen, da inzwischen viele DeepTech-Start-ups mit dem Verteidigungsmarkt liebäugeln.

So hat das Digital Hub Security & Defense BASED während der letzten Münchner Sicherheitskonferenz 80 DefTech-Start-ups auf dem „Sicherheitsfrühstück“ einer fast ebenso großen Zahl an Investor*innen vorgestellt. BASED hat sich auf die Fahnen geschrieben, DefTech-Start-ups „investment ready“ zu machen. Und viele Gründer*innen und Talente entscheiden sich angesichts der Bedrohungslage auch „mission driven“ für die Verteidigung, um einen Beitrag zum Schutz unserer Demokratie zu leisten.

Ein Beispiel für ein erfolgreiches europäisches Verteidigungs­Start-ups ist neben ARX Robotics (mehr dazu liest du hier in der Coverstory unserer Magazin-Ausgabe 02/25) oder Quantum Systems aus München auch das Unicorn Helsing, das den HX-2-Drohnenjäger entwickelte und Produktionskapazitäten in Deutschland aufbaut, um monatlich vierstellige Stückzahlen zu liefern. Solche Newcomer zeigen, wie Innovationskraft, Tempo und Skalierung im Ernstfall aussehen können – und dass Start-ups mit unkonventionellen Ansätzen binnen kurzer Zeit Fähigkeiten bereitstellen könnten, für deren Entwicklung traditionelle Rüstungsprogramme in der Vergangenheit Jahrzehnte gebraucht haben. Nicht zuletzt hat der Krieg die Produktionslogik verändert: Entscheidend ist nicht mehr, ein Waffensystem mit allen erdenklichen Sonderwünschen als „Goldrandlösung“ zu perfektionieren, sondern es schnell und robust in großen Stückzahlen bereitzustellen. Auch deutsche Rüstungsfirmen wie Hensoldt sprechen von einem Paradigmenwechsel: weg von der früheren „Boutique“-Fertigung hin zur Massenproduktion. Geschwindigkeit schlägt Sonderanfer­tigung: Statt monatelanger Feintuning-Schleifen gilt nun, was an der Front sofort wirkt.

Lehren für den Westen und Deutschland

Was bedeuten diese Erfahrungen für die Bundeswehr und ihre Partner*innen? Zunächst, dass Beschaffungsbürokratien und veraltete Prozesse zum Sicherheitsrisiko werden. In der Ukraine hat sich der traditionell träge Militärapparat unter existenziellem Druck rasant gewandelt. Westliche Länder müssen diese Lektionen proaktiv aufgreifen. Im Schnitt dauern Rüstungsprojekte in Deutschland sechs bis sieben Jahre – eine so lange Durststrecke überlebt kein Start-up in der schnelllebigen Tech-Welt. In der Vergangenheit haben sich talentierte Gründer*innen und Investor*innen daher lukrativeren Branchen zugewandt, statt jahrelang auf einen Durchbruch im Verteidigungssektor zu hoffen. Wollen staatliche Stellen die Innovationskraft der Start-up-Welt nutzen, müssen sie nun zu verlässlichen und schnelleren Kund*innen werden. Dazu gehört, Vergabeverfahren radikal zu verschlanken, mehr Wettbewerb und Transparenz zu schaffen und nicht-traditionelle Anbieter*innen aktiv einzubinden.

Die Politik hat dies erkannt: In Berlin hat sich die neue Koalition vorgenommen, die langsamen Beschaffungsabläufe grundlegend zu reformieren. Eine Analyse des Wirtschaftsministeriums (BMWK) identifizierte bereits 2023 Bremsklötze: übermäßige parlamentarische Einmischung bei jedem Auftrag über 25 Mio. Euro, komplizierte Regulierung sowie zu enge Grenzen bei der Forschungsförderung. Diese Hürden führen dazu, dass Innovationen im „Tal des Todes“ versickern – dem Übergang von Prototypen in die Serienbeschaffung. Durch bürokratische Verzögerungen verliert neue Technik dort kritische Zeit und Schwung, bisweilen verschwindet sie ganz. Um das zu verhindern, muss es strukturelle Änderungen geben: von der Verstetigung von Innovationsbudgets über beschleunigte Genehmigungswege bis hin zur besseren Verzahnung von zivilen Talenten mit militärischen Bedarfsträger*innen. Kurz: Die Streitkräfte dürfen nicht länger in Friedensroutine verharren.

Zugleich müssen Produktionskapazitäten hochgefahren werden. Der Krieg lehrt, dass eine industriell-logistische Mobilmachung nötig ist, um im Ernstfall genug Material bereitstellen zu können – seien es Munition, Drohnen oder Ersatz­teile. Dafür braucht es auch neue Geschäftsmodelle und modulare „Factories“ in Europa, die bei Bedarf binnen kürzester Zeit die Ausstoßzahlen hochskalieren können. Auch Abhängigkeiten von langen und störanfälligen Lieferketten im Bereich der Rohstoffe und Komponenten müssen reduziert werden.

Generell sollten westliche Regierungen verstärkt Kapital in junge Verteidigungsfirmen lenken – etwa durch Wagniskapitalfonds oder Innovationsprogramme – und verhindern, dass große Rüstungskonzerne vielversprechende Neulinge bloß aufkaufen, um deren Technologien vom Markt zu nehmen. Die Innovationsökosysteme rund um Verteidigung müssen sorgfältig kultiviert werden, damit die aktuelle Aufbruchsstimmung nicht abrupt endet. Dazu gehört auch ein Mentalitätswandel bei Investor*innen: Die Jahrzehnte währende Scheu vor Wehrtechnik-Investments ist nicht mehr zeitgemäß – letztlich hängt die Sicherheit Europas von unserer technologischen Stärke ab.

Fazit

Der Ukraine-Krieg führt vor Augen, wie künftig Kriege entschieden werden: durch Geschwindigkeit und Innovationskraft. Günstige, flexibel einsetzbare Technologien – oft entwickelt von neuen Akteur*innen – können hochgerüstete Gegner*innen ins Wanken bringen. Start-ups avancieren hierbei zum strategischen Faktor. Sie liefern Agilität, frische Ideen und die Fähigkeit, sich im Kriegsverlauf iterativ anzupassen.

Die Autorin Prof. Dr. Rafaela Kraus ist Professorin für Unternehmens- und Personalführung soeir ehem. Vizepräsidentin der Universität der Bundeswehr München und hat dort u.a. das Entrepreneurship-Center founders@unibw ins Leben gerufen. Als Defense-Innovation-Expertin ist sie Initiatorin von BASED, dem Münchner Digital Hub Security & Defense

fünfeinhalb Funksysteme: Echtzeit-WLAN für die Industrie

Das 2023 als Ausgründung aus der TU Dresden gegründete Start-up fünfeinhalb Funksysteme stellt mit BlitzFunk eine 5G-Alternative für industrielle Anwendungen vor.

Die Einführung des Mobilfunkstandards 5G sollte die drahtlose Kommunikation nicht nur für den Consumer-Markt revolutionieren, sondern auch den Weg hin zur Industrie 4.0 mit vollvernetzten, intelligenten Fabriken ebnen. Doch bis heute können kommerzielle 5G- sowie zahlreiche WLAN-Systeme die Echtzeitanforderungen industrieller Anforderungen meist nicht erfüllen: Verzögerungen in der Datenübertragung (Latenzen) führen zu oft zu Systemstopps und Ausfällen ganzer Anlagen. Das Dresdner Start-up fünfeinhalb Funksysteme GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt, dies zu ändern. Mit BlitzFunk, einem Echtzeit-WLAN-System mit berechenbaren Latenz-Garantien sowie latenzfreiem Roaming, ist ihm dies gelungen.

Fünfeinhalb Funksysteme wurde 2023 als Ausgründung aus der TU Dresden gegründet, mit dem Ziel, die nicht eingehaltenen Versprechen des Mobilfunkstandards 5G einzulösen und für Anwendungen im industriellen Umfeld nutzbar zu machen. Dafür hat das fünfköpfige Gründerteam rund um Geschäftsführer Dr. Lucas Scheuvens BlitzFunk entwickelt. Das Funksystem – bestehend aus Access Points und Clients – ist so konzipiert, dass es als eine koordinierte Einheit agiert. Die Anwendergeräte (Maschinen, Steuerungen oder Sensoren) werden über Ethernet mit dem System verbunden.

Latenzfreies Roaming ohne Unterbrechung

Einen der größten USPs des Funksystems fasst Dr. Lucas Scheuvens wie folgt zusammen: „Bei einem klassischen Roaming-Prozess, der in räumlich größeren Netzwerken immer nötig ist, ist der Client jeweils mit nur einem Access Point verbunden. Bevor er dessen Reichweite verlässt, muss er mit dem nächsten Access Point verknüpft werden. Das heißt, dass dort die Verbindung zum ersten Access Point ab- und zum nächsten Access Point neu wieder aufgebaut wird. Verschiedene Lösungen können dies zwar besonders schnell, aber es gibt immer einen zeitlichen Break. Bei Blitzfunk ist das nicht so, da unsere Access Points sich koordinieren und somit latenzfreies Roaming garantieren. Dabei koordinieren sie sich im Hintergrund automatisch so, dass sie sich nicht gegenseitig stören. Da das Roaming im BlitzFunk-System keinerlei negative Auswirkungen hat, entfällt auch die aufwendige und kostenintensive Funknetzplanung.“

Entwickelt für die Anforderungen der Industrie 4.0

BlitzFunk garantiert eine schnelle Datenübertragung – selbst bei mehreren verbundenen Geräten (Clients): Für 99,9999 Prozent aller Sendeversuche liegt die Latenz – so das Unternehmen – nachweislich bei maximal 2 × (N + 1) Millisekunden, wobei N die Anzahl der gleichzeitig aktiven Geräte ist – und das bei maximaler Ethernet-Framegröße von 1500 Bytes. Ein einzelner Client im System hat demnach eine garantierte Latenz von 4 Millisekunden, bei zehn Clients sind demnach 22 Millisekunden erwartbar, usw. Diese Garantie gilt auch für den Roaming-Fall, was vollständig unterbrechungsfreie Datenverbindungen für anspruchsvollste Industrie-Anwendungen ermöglicht.

Doch das Funksystem hat noch weitere Vorteile: es verhält sich wie ein verteilter Ethernet-Switch und bietet somit Plug&Play-Kompatibilität mit allen Ethernet-basierten Protokollen, inklusive Profinet, Profisafe, EtherNet/IP, CIP Safety und MQTT. Dazu kommen seine einfache Inbetriebnahme und Verwaltung über einen Webbrowser, was beides ohne spezielle technische Kenntnisse möglich ist. Ein weiterer Pluspunkt ist das eingebaute Troubleshooting, dank dem sich das Funksystem als Fehlerquelle eindeutig identifizieren (z.B. bei Überlastung) oder ausschließen lässt. Nicht zuletzt punktet das Funksystem auch in Bezug auf die Security mit geräteindividueller, quantensicherer Verschlüsselung sowie Authentifizierung.

Gemacht für mobile Anwendungen in der Logistik und Fertigungsbranche

Fünfeinhalb Funksysteme richtet sich insbesondere an Hersteller bzw. Systemintegratoren, die eine mobile Vernetzung ihrer Maschinen benötigen, die genauso zuverlässig funktioniert wie eine Kabelverbindung. Scheuvens erklärt dazu: „Obwohl sich mit BlitzFunk auch existierende Kabelinstallationen ersetzen lassen, ist das nicht unser Hauptanspruch. Konzipiert wurde das System hauptsächlich für Einsatzszenarien in der Fertigung, die mobile Roboter oder Fahrzeuge umfassen. Aber auch für Schlittensysteme und rotierende Elemente ist BlitzFunk geeignet – bzw. generell überall dort, wo Kabel stören oder technisch nicht sinnvoll einsetzbar sind“. Zu den zahlreichen, bereits erfolgreich durchgeführten Projekten zählen Vernetzungen von Schweißrobotern, Deckenkränen und fahrerlosen Transportfahrzeugen – sowohl im Safety- als auch Non-Safety-Bereich.

Blick in die Zukunft: Noch mehr Leistung

Gefragt nach einem Blick in die Zukunft des Unternehmens antwortet Scheuvens: „Aktuell basiert BlitzFunk auf klassischen, für den breiten Massenmarkt konzipierten Standard-Komponenten. Das macht die Lösung sofort und mit einem großen Mehrwert gegenüber anderen Systemen einsetzbar, demonstriert aber nur einen Bruchteil dessen, was möglich ist. Aktuell arbeiten wir an einem komplett integrierten Echtzeit-WLAN-System, das dann selbst BlitzFunk in den Kategorien Größe, Anzahl der gleichzeitig unterstützten Geräte, Zuverlässigkeit, Latenz und Energieverbrauch noch jeweils um den Faktor zwei bis zehn verbessern kann. Wir freuen uns auf die Reise!“

EU AI Act: Bürokratisch, unpraktisch, schlecht

Ein Kommentar von Dominik Mohilo, Redakteur und IT-Experte bei der auf High-Tech spezialisierten Münchner PR- und Kommunikationsagentur PR-COM.

Die Luft auf dem hohen moralischen Ross, auf dem Deutschland vorreitet und Europa folgt, wird dünner und dünner. Ja, der EU AI Act ist eine Errungenschaft. Und ja, ethische Grundsätze sollten wir keinesfalls missachten, wenn es darum geht, künstliche Intelligenz zu entwickeln, zu betreiben und zu verwenden. Fair enough. Doch darf’s vielleicht trotzdem ein bisschen weniger Bürokratie sein, liebe EU? Artikel 5 des KI-Regelwerks der EU besagt beispielsweise, dass die folgende KI-Praktik verboten ist: „Das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Verwendung eines KI-Systems, das unterschwellige Techniken, die sich dem Bewusstsein einer Person entziehen, oder absichtlich manipulative oder täuschende Techniken einsetzt, mit dem Ziel oder der Wirkung, das Verhalten einer Person oder einer Personengruppe dadurch wesentlich zu beeinflussen, dass ihre Fähigkeit, eine sachkundige Entscheidung zu treffen, spürbar beeinträchtigt wird, wodurch sie veranlasst wird, eine Entscheidung zu treffen, die sie andernfalls nicht getroffen hätte, und zwar in einer Weise, die dieser Person, einer anderen Person oder einer Personengruppe einen erheblichen Schaden zufügt oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zufügen wird.“ (Kapitel II, Artikel 5, 1a)

Sperrig und überregulatorisch

Verstanden worum es geht? Ich auch nicht. Ähnlich sperrig und überregulatorisch ist der Abschnitt über sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme formuliert. Gemeint sind damit jene KI-Anwendungen, die etwa im Gesundheitswesen, in der Bildung oder kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden sollen – also genau den Bereichen, wo sie dringend benötigte Verbesserungen und Entlastungen für die in diesen Bereichen arbeitenden Menschen mit sich bringen könnten. Was genau mit Hochrisiko gemeint ist, ist allerdings wieder nicht glasklar definiert: was hat denn nun „erheblichen Einfluss auf Grundrechte“? Diese Unsicherheit im Hinblick auf die rechtliche Grundlage ist oft Grund genug für potenzielle Investoren, sich nach anderen Gelegenheiten umzusehen. Wer will schon exorbitante Kosten für juristische Verfahren locker machen und Zertifizierungen noch und nöcher erwerben, nur um am Ende dann möglicherweise doch gegen geltende Gesetze zu verstoßen? Eben.

Start-ups sind von Hürden überproportional heftig betroffen

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Start-ups sind von diesen Hürden überproportional heftig betroffen, sodass viele gute und wegweisende Ideen nicht oder zumindest nicht hier in der EU auf den Weg gebracht werden. Wirtschaftlich ist das fatal – das auch noch in diesen schwierigen Zeiten. In diesen Zeiten wäre es eigentlich wichtig, die Wirtschaft voranzutreiben, insbesondere in zukunftsweisenden Bereichen wie dem KI-Markt. Eine gute Möglichkeit wäre, die Technologie hierzulande staatlich zu subventionieren, wie das in den USA und in China bereits in großem Stil passiert. Stattdessen werfen wir uns selbst Stöcke in die Speichen unserer Räder – unter anderem mit Regulierung und ethischen Grundsätzen, sondern insbesondere durch schwammige Gesetzestexte und Undurchsichtigkeit von Compliance-Vorschriften.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die alte Forderung „rebellischer“ (mancher würde sagen: „vernünftiger“) Politiker, Bürokratie abzubauen, selten so eine hohe Relevanz wie aktuell hatte. Europa geht es wirtschaftlich schlecht, gleichzeitig verlassen High-Tech-Unternehmen scharenweise unsere Breitengerade, da das Regulierungskorsett so eng geschnürt ist, dass Innovation keine Luft mehr zum Atmen hat. Es gilt also, Maßnahmen zu ergreifen, um wettbewerbsfähig zu werden.

Was könnte die EU nun machen, da das Regulations-Kind in den Brunnen gefallen ist?

Zunächst einmal wäre es hilfreich, aus unserem Elfenbeinturm herauszukommen. Ethik ist wichtig, aber kein Altar, auf dem wir unsere Wirtschaft opfern sollten. Haben wir das verinnerlicht, braucht der EU AI Act eine Überarbeitung die Unklarheiten auflöst und die Hürden (gerade für Start-ups und KMU) verringert. Sinnvoll wäre zudem, wenn die EU KI-Sandboxes zur Prüfung von innovativen Technologien bereitstellen würde, in denen Unternehmen ihre Entwicklungen testen können, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Zudem muss die EU-Gelder und Mittel zur Verfügung stellen, Zertifizierungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Auch eine Zentralisierung dieser Verfahren würde Sinn ergeben. Die entsprechende ISO-Norm (ISO/IEC 42001) gibt es bereits, was fehlt sind offizielle Tools, um die Konformität der eigenen Anwendung zu checken.

Ziel muss es sein, Europa als attraktives Umfeld für den Einsatz und die Entwicklung von KI-Anwendungen zu positionieren. KI wird in den kommenden Jahren über wirtschaftlichen Erfolg nicht nur von Unternehmen, sondern von Staaten avancieren. Wenn wir nicht die gleichen Katastrophen wie aus der Schwerindustrie und der Automobilbranche erleben, sondern wieder vorne mitspielen wollen, dürfen wir uns nicht selbst behindern. Das Gebot der Stunde ist also Bürokratieabbau und Mut zu moderaterer Ethik – so werden wir vielleicht irgendwann doch wieder Exportweltmeister.

Wie digitale Unternehmen Alltagsprobleme systematisch lösen – Ein Blick auf Parkos

Parkos zeigt, wie ein digitales Unternehmen Herausforderungen beim Flughafenparken meistert.

Es gibt sie überall, diese kleinen alltäglichen Ärgernisse, die erst einmal banal erscheinen, im Alltag aber schnell zu echten Zeitfressern und Stressquellen werden können. Die Parkplatzsuche an Flughäfen gehört dazu – gerade in stark frequentierten Städten, wo jeder Parkplatz ein kostbares Gut ist. Genau hier setzt Parkos an, ein digitales Unternehmen mit Start-up-Wurzeln, das seit über einem Jahrzehnt den Markt für Parkplatzvermittlung revolutioniert. Parkos.de macht es möglich, entspannt einen Parkplatz zu buchen und so lästige Suchfahrten zu vermeiden.

Vom Alltagsproblem zur digitalen Lösung

Das Beispiel der Parkplatzsuche zeigt exemplarisch, wie digitale Unternehmen Alltagsprobleme systematisch angehen. Nicht immer ist es die große Innovation, die den Markt verändert, sondern die konsequente und nutzerzentrierte Verbesserung bestehender Prozesse. Die Gründer von Parkos erkannten früh, dass der Prozess des Parkplatzfindens in der Nähe von Flughäfen ineffizient und für Reisende oft belastend ist. Überfüllte Parkplätze, lange Fußwege oder teure Kurzzeitangebote waren die Regel.

Diese Herausforderungen boten die perfekte Ausgangslage für eine digitale Plattform, die Anbieter von Parkplätzen und Kunden unkompliziert zusammenbringt. Dabei geht es nicht nur um die reine Vermittlung, sondern um Transparenz, Vergleichbarkeit und Nutzerfreundlichkeit. Das ist der Kern der Plattformökonomie, die heute zahlreiche Branchen prägt – von der Mobilität über die Gastronomie bis hin zum Einzelhandel.

Parkos als Beispiel für Plattformökonomie

Plattformen funktionieren nach dem Prinzip, Angebot und Nachfrage in einem digitalen Marktplatz zu verknüpfen. Für Parkos bedeutet das: Parkplätze von verschiedensten Anbietern – private Parkflächen, Hotels, bewachte Parkhäuser – werden auf einer übersichtlichen Website zusammengeführt. Kunden können Preise, Entfernung zum Flughafen und Bewertungen vergleichen. Die Buchung erfolgt direkt online, oft mit flexiblen Stornierungsbedingungen.

Dieser transparente und einfache Zugang löst ein grundlegendes Problem: Wer kennt schon die besten Parkmöglichkeiten in Flughafennähe? Vorbei sind die Zeiten der langen Suchfahrten und Unsicherheiten. Eine entsprechende Plattform steigert nicht nur die Effizienz, sondern reduziert durch die bessere Planung auch den Stress für Reisende.

Interessant ist dabei auch, dass das Unternehmen selbst kein Parkplatzbetreiber ist. Das Unternehmen agiert als Vermittler – und zeigt damit, wie wichtig digitale Infrastruktur und Vertrauensbildung für moderne Geschäftsmodelle sind. Die Nutzerbewertungen auf der Plattform tragen dazu bei, das Angebot ständig zu verbessern.

Technologie als Enabler für bessere Nutzererfahrung

Ein weiterer wichtiger Baustein im Erfolg ist der gezielte Einsatz von Technologie. Eine übersichtliche Website, eine mobile App und einfache Bezahlmethoden sind heute Standard, doch wie diese Tools eingesetzt werden, macht den Unterschied. Die Plattform bietet nicht nur Such- und Buchungsmöglichkeiten, sondern auch Informationen zu Services wie Shuttle-Bussen, Öffnungszeiten und Sicherheitsstandards der Parkplätze.

Die Integration von Kundenbewertungen schafft eine soziale Kontrollinstanz, die Vertrauen aufbaut. So können Nutzer anhand von Erfahrungen anderer Reisender einschätzen, ob ein Parkplatz ihren Erwartungen entspricht. Dieses Feedback wird von Unternehmen genutzt, um Anbieter zu prüfen und kontinuierlich zu verbessern.

Nicht zuletzt erleichtern digitale Services auch die Reiseplanung insgesamt. Verbindliche Buchungen minimieren Überraschungen vor Ort und tragen dazu bei, den gesamten Ablauf stressfreier zu gestalten.

Digitales Angebot im Alltag – mehr als nur Bequemlichkeit

Das Beispiel Parkos zeigt, dass digitale Lösungen oft mehr leisten als reine Bequemlichkeit. Sie greifen in gesellschaftlich relevante Bereiche ein – hier etwa die Mobilität. Bessere Parkplatzplanung bedeutet weniger Suchverkehr, weniger Emissionen und damit einen Beitrag zur Entlastung urbaner Verkehrsräume.

Auch für Unternehmen eröffnen Plattformen wie Parkos neue Chancen. Kleine und mittelgroße Parkplatzanbieter können so ein größeres Publikum erreichen, ihre Auslastung verbessern und wirtschaftlicher arbeiten. Dies steht im Zeichen einer funktionierenden Sharing Economy, die Ressourcen besser nutzt.

Die Relevanz digitaler Vermittlungsplattformen

Digitale Vermittlungsplattformen sind längst mehr als reine Serviceangebote. Sie verändern zunehmend die Art, wie Menschen sich fortbewegen, arbeiten oder ihre Freizeit gestalten. Die Vermittlung von Parkplätzen am Flughafen ist ein kleines, aber anschauliches Beispiel dafür, wie digitale Geschäftsmodelle dazu beitragen können, den Alltag effizienter zu gestalten und Ressourcen besser zu nutzen.

Indem sie Buchung und Planung vereinfachen, tragen solche Plattformen dazu bei, dass unnötige Suchfahrten entfallen. Das hat nicht nur eine Zeitersparnis für den Einzelnen zur Folge, sondern auch einen spürbaren Effekt auf den Verkehr rund um stark frequentierte Orte. Weniger Staus bedeuten weniger Emissionen – ein relevanter Beitrag zum Klimaschutz, der auf den ersten Blick vielleicht unspektakulär wirkt, bei genauerem Hinsehen jedoch enorm.

Außerdem profitieren kleine Anbieter von Parkplätzen von der Reichweite solcher digitalen Marktplätze. Sie können ihre freien Kapazitäten besser auslasten und so wirtschaftlicher arbeiten. Damit entsteht eine Win-Win-Situation, die durch die Vernetzung und Digitalisierung erst möglich wird.

Praxisnahe Erkenntnisse für Gründer und Unternehmer

Für Unternehmer, die digitale Geschäftsmodelle entwickeln oder optimieren wollen, steckt in diesem Beispiel einiges an Praxiswissen. Erstens: Das genaue Erkennen eines echten Alltagsproblems ist entscheidend. Hier war es die Parkplatzsuche – eine scheinbar kleine Herausforderung mit großem Frustpotenzial.

Zweitens zeigt sich, wie wichtig eine konsequente Nutzerzentrierung ist. Transparente Preise, Vergleichbarkeit und unkomplizierte Buchungsprozesse schaffen Vertrauen. Gerade in Zeiten, in denen Konsumenten eine nahtlose User Experience erwarten, entscheidet die Qualität der digitalen Schnittstellen oft über Erfolg oder Misserfolg.

Drittens wird deutlich, wie wichtig Vertrauen im Plattformgeschäft ist. Nutzerbewertungen, transparente Kommunikation und klare Buchungsbedingungen helfen, Unsicherheiten abzubauen. Das gilt nicht nur für die Parkplatzvermittlung, sondern für alle digitalen Vermittler.

Viertens: Flexibilität und kontinuierliche Verbesserung sind ein Muss. Digitale Geschäftsmodelle müssen sich an wechselnde Anforderungen und neue technische Möglichkeiten anpassen, um relevant zu bleiben.

Wo liegen die Herausforderungen?

Trotz aller Vorteile stehen digitale Plattformen auch vor Herausforderungen. Zum Beispiel die Frage nach Datenschutz und Sicherheit der Kundendaten, die immer sensibler wahrgenommen wird. Auch die Balance zwischen Anbieterinteressen und Nutzerbedürfnissen ist oft ein Balanceakt.

Nicht zuletzt sind digitale Unternehmen auf stabile und schnelle Internetverbindungen angewiesen – was vor allem auf dem Land oder in entlegenen Gebieten nicht selbstverständlich ist. Gerade hier zeigt sich, dass digitale Innovationen nicht automatisch alle gesellschaftlichen Schieflagen beheben.

Fazit: Digitalisierung als Werkzeug für pragmatische Lösungen

Der Blick auf die Vermittlung von Parkplätzen an Flughäfen macht eines klar: Digitalisierung funktioniert dann am besten, wenn sie echte, greifbare Probleme löst. Es geht nicht um bloße Technik, sondern um den Mehrwert, den Unternehmen und Plattformen schaffen – für Nutzer, Anbieter und die Gesellschaft.

Ein erfolgreicher digitaler Vermittler zeichnet sich dadurch aus, dass er Transparenz, Vertrauen und Nutzerfreundlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Die Kombination aus technischer Innovation und konsequenter Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden bildet das Fundament für nachhaltiges Wachstum.

Für Gründer und Unternehmer ist die Botschaft: Kleine, präzise Lösungen können große Wirkung entfalten. Wer genau hinschaut und mit digitaler Intelligenz Alltagssituationen verbessert, schafft nicht nur Mehrwert, sondern auch ein tragfähiges Geschäftsmodell.

Neue Start-up-Landkarte für die Circular Economy

Die aktuelle Circular-Economy-Start-up-Landscape von CIRCULAR REPUBLIC stellt die größte datenbasierte Analyse europäischer zirkulärer Start-ups dar und zielt darauf ab, jungen wie etablierten Unternehmen die Innovationspotenziale zirkulären Wirtschaftens aufzuzeigen, Kollaboration zu stärken und gemeinsam Projekte zu initiieren.

CIRCULAR REPUBLIC, die Initiative für Kreislaufwirtschaft von UnternehmerTUM, präsentiert ihre neue Start-up Landscape für den Bereich Circular Economy. Die Datenerhebung geht in diesem Jahr über Deutschland hinaus und stellt als größte datenbasierte Analyse europäischer zirkulärer Start-ups eine Übersicht über Finanzierungstrends und Chancen zur Verfügung.

Die größte datenbasierte Analyse europäischer zirkulärer Start-ups

Über 2.500 Start-ups der Kreislaufwirtschaft florieren in ganz Europa. Großbritannien, Deutschland und Frankreich führen anhand Gründungszahlen und Investitionsvolumen: im Vereinigten Königreich sind es 528 Start-ups und 7,2 Milliarden Euro Kapital, gefolgt von Deutschland mit 499 Start-ups die 5,7 Milliarden Euro erhielten sowie 306 Start-ups finanziert von 2,2 Milliarden Euro in Frankreich.

Ein Grund für die gute Entwicklung in diesen Ländern, sind reife Innovationsökosysteme. Sie bündeln die Kräfte zwischen weltklasse Forschungsinstituten, führenden Industrievertretern und Gründungszentren als Brücken. Dazu zählen Berlin, London, München, Paris, aber auch Barcelona und Stockholm. Die Kreislaufwirtschaft zieht zudem diverse Gründungsteams an, der Frauenanteil liegt mit 30 % deutlich über dem Durchschnitt. Auch gilt der Bereich als attraktiv für abwandernde Top-Talente aus den USA.

Starke Finanzierung trotz Investitionskrise

Während die Finanzierung europäischer Start-ups seit 2021 zurückgeht, erreichen Start-ups im Bereich der Kreislaufwirtschaft 2023 mit über 9 Milliarden US-Dollar eingenommen Kapitals einen neuen Höchststand. Die Finanzierung für Circular Economy Start-ups ist seit 2015 kontinuierlich gewachsen – trotz weltweiter Krisen wie der COVID-19-Pandemie oder dem Angriffskrieg auf die Ukraine. Besonders Neugründungen, die zirkuläre Lösungen für kritische Rohstoffe in Bereichen wie Energie und Batterien anbieten, profitieren von wenig Konkurrenz und ziehen viel Kapital an. Demgegenüber erhalten Start-ups, die bestehende Produkte reparieren oder aufbereiten, nach wie vor am wenigsten Geld.

„Am Gründungs- und Investmentverhalten zeigt sich klar, dass die Circular Economy die Nachhaltigkeitsdomäne verlassen hat und als wichtiger Garant für resiliente Lieferketten erkannt wurde”, sagt Dr. Matthias Ballweg, Mitgründer und Director von CIRCULAR REPUBLIC. „Ein starkes Zeichen für die europäische Souveränität.”

Leonhard Teichert, Projektleiter bei CIRCULAR REPUBLIC, ergänzt: „Investments in Europas Circular Economy-Start-ups nehmen stetig zu – trotz aller Krisen. Das zeigt: Der europäische Markt erkennt zirkuläre Geschäftsmodelle nicht nur als ökologisch sinnvoll, sondern auch als einen Schlüssel zur Resilienz von Lieferketten. Wer in die Circular Economy investiert, investiert in Zukunftssicherheit.“

Potenziale der Kreislaufwirtschaft

Die Untersuchung zeigt noch unberücksichtigte Bereiche der Kreislaufwirtschaft auf. So sind die Gründungszahlen entlang des Stoffkreislaufes ungleich verteilt. 27 % der Start-ups entwickeln Produkte aus nachwachsenden oder recycelten Materialien, dagegen entwerfen nur weniger als ein Prozent der Unternehmen Lösungen zur Verfeinerung oder Demontage von Materialien. Damit Stoffkreisläufe jedoch nachhaltig und vollständig geschlossen werden, bräuchte es in diesen Bereichen ausreichend Angebote. Zudem nutzen gerade vier Prozent aller erfassten Start-ups Künstliche Intelligenz (KI). 31 % davon sitzen in Deutschland - so viel, wie in keinem anderen Land in Europa. Hier könnte sich Deutschland weiter hervortun und einen strategischen Fokus auf die Entwicklung KI-basierter Lösungen der Kreislaufwirtschaft setzen.

Wer wird in der Start-up-Landkarte gelistet?

Um Teil der Übersicht zu sein, müssen Start-ups mindestens einen der folgenden Aspekte im Geschäftsmodell verankert haben: Sie stellen Produkte aus nachwachsenden oder recycelten Materialien zur Verfügung (z.B. das Start-up Traceless), sie setzen auf „Product-as-a-Service” (z.B. everphone), dienen Nutzerinnen und Nutzern als Sharing-Plattform (z.B. Recup), tragen zur Verlängerung der Lebenszeit eines Produkts bei (z.B. STABL), setzen auf Rückgewinnung von Materialien aus Produkten am Ende ihrer Lebenszeit (z.B. Radical Dot) oder sie unterstützen Unternehmen dabei, zirkuläre Wertschöpfungsketten zu etablieren (z.B. Resourcify). Unternehmen, die eine Zusammenarbeit mit Start-ups in verschiedenen Phasen der Circular Economy anstreben, können Matching-Dienstleistungen wie die von EasyMatch beanspruchen.

Hier geht’s zur größeren Ansicht der Start-up Landscape

Solarstrom für Gründer*innen: Wie Balkonkraftwerke die Energiezukunft dezentralisieren

Balkonkraftwerke boomen – und bieten Start-ups und Selbständigen eine einfache Lösung für mehr Energieunabhängigkeit.

Steigende Energiepreise, wachsende Klimasorgen und der Wunsch nach Unabhängigkeit verändern die Art, wie wir Strom erzeugen und nutzen. In Deutschland gewinnt dabei eine Lösung besonders an Fahrt: das Balkonkraftwerk. Diese kompakten Mini-Photovoltaikanlagen machen es möglich, auch ohne eigenes Dach und mit wenig Aufwand selbst Strom zu produzieren – ideal für Mietwohnungen, urbane Start-ups oder das Homeoffice.

Was früher vor allem ein Nischenthema war, wird jetzt zur massentauglichen Option – nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für junge Unternehmen, Freelancer*innen und digital arbeitende Selbständige.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaik-Anlage, die auf dem Balkon, an der Fassade oder auf der Terrasse montiert wird. Sie besteht in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den erzeugten Strom direkt ins Hausnetz einspeist – über eine herkömmliche Steckdose.

Der Clou: Die Anlagen sind steckerfertig, benötigen keine baulichen Veränderungen und lassen sich einfach anmelden. So können auch Mieter*innen oder Menschen ohne Zugang zum Hausdach Teil der Energiewende werden – unabhängig und mit geringem Investitionsaufwand.

Wie kann beispielsweise das EcoFlow Balkonkraftwerk für eine nachhaltige Energiezukunft dabei unterstützen, möglichst effizient, nutzerfreundlich und flexibel Strom zu erzeugen? Solche Systeme kombinieren moderne Solartechnik mit smarter Steuerung und lassen sich auch ohne Vorkenntnisse schnell in Betrieb nehmen – ideal für urbane Haushalte und mobile Arbeitswelten.

Warum Balkonkraftwerke besonders für Gründer*innen spannend sind

Gerade Start-ups und Solo-Selbständige arbeiten häufig flexibel – mal im Homeoffice, mal im Co-Working-Space. Energie ist dabei ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Gleichzeitig erwarten Kund*innen und Investor*innen zunehmend ein klares Nachhaltigkeitsprofil.

Ein eigenes Balkonkraftwerk kann hier gleich mehrfach punkten:

  • Kosten senken: Der selbst erzeugte Strom reduziert die Stromrechnung messbar.
  • Kalkulierbarkeit schaffen: Energiekosten werden planbarer – ein Vorteil in der Gründungsphase.
  • Nachhaltigkeit leben: Umweltfreundliches Wirtschaften wird sichtbar – auch im Pitch oder auf Social Media.
  • Flexibel bleiben: Viele Systeme lassen sich bei einem Umzug einfach mitnehmen oder erweitern.

Kurz gesagt: Wer klein anfängt, kann dennoch groß denken – auch in Sachen Energie.

Rechtlicher Rahmen: Was gilt in Deutschland?

Deutschland hat in den letzten Jahren die Nutzung von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht. Seit 2024 dürfen Anlagen mit bis zu 800 Watt Ausgangsleistung unkompliziert beim Netzbetreiber registriert werden – Genehmigungen oder Installationspflichten entfallen in vielen Fällen.

Wichtig ist, dass die Geräte den gängigen Sicherheits- und Qualitätsnormen entsprechen (z B. VDE-zertifiziert sind) und fachgerecht installiert werden. Auch Förderprogramme oder lokale Zuschüsse machen den Einstieg zunehmend attraktiver – gerade für junge Haushalte oder Gründer*innen mit begrenztem Budget.

Prognosen gehen davon aus, dass bis Ende 2025 über eine Million solcher Anlagen in Deutschland in Betrieb sein werden.

Smart, vernetzt und mobil

Moderne Balkonkraftwerke – wie die von EcoFlow – bieten mehr als reine Stromproduktion. Über Apps lässt sich in Echtzeit verfolgen, wie viel Energie erzeugt und verbraucht wird. Die Kombination mit Batteriespeichern oder mobilen Powerstations macht die Systeme noch flexibler – ideal für ortsunabhängiges Arbeiten, Workshops oder Eventeinsätze.

Gerade für technologieaffine Start-ups ist das ein großer Vorteil: Wer Daten und Verbrauch jederzeit im Blick hat, kann Prozesse optimieren, Stromfresser identifizieren oder gezielt Lastspitzen ausgleichen.

Nachhaltigkeit trifft Unternehmertum

Der Einstieg in die eigene Stromproduktion ist nicht nur ökologisch sinnvoll – er zeigt Haltung. Wer heute gründet, tut das oft mit dem Anspruch, Ressourcen zu schonen, Verantwortung zu übernehmen und langfristig zu denken. Ein Balkonkraftwerk ist dabei ein sichtbares Statement – gegenüber Team, Kund*innen und Partner*innen.

Zugleich bietet es einen Einstieg in ein größeres Thema: dezentrale Energieversorgung. In Zukunft könnten sich daraus Peer-to-Peer-Netzwerke, flexible Stromtarife oder gemeinschaftlich genutzte Speicherlösungen entwickeln. Wer heute startet, ist morgen Teil dieser Entwicklung.

Die Digitalisierung verändert unser Leben – und wie wir arbeiten. Die Energiewende verändert, wie wir leben. Balkonkraftwerke verbinden beides: Sie bringen Technologie, Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit zusammen – ganz ohne großen Aufwand.

Denn wer selbst produziert, bleibt flexibel. Und wer Energie smart nutzt, hat mehr Spielraum für das, was wirklich zählt: Ideen, Wachstum und Wirkung.

charles: DSGVO-konformer KI-Agent für WhatsApp gelauncht

Noch bevor Tech-Riesen wie Meta ihre Angebote auf den Markt bringen, bietet das Berliner Start-up charles erprobte, skalierbare und regulatorisch abgesicherte KI-Agent-Lösungen.

Während Meta LLM-gestützte Agenten auf WhatsApp für Verbraucher*innen einführt, will das Berliner Start-up charles Marken einen entscheidenden Vorsprung verschaffen. Mit der Einführung seines AI Agent Squad will sich charles als führender europäischer Anbieter markensicherer, hochspezialisierter KI-Agenten auf WhatsApp mit integrierter Sicherheit und Compliance etablieren – und damit den weltweit meistgenutzten Messenger in einen echten Handels- und Servicekanal transformieren.

Die KI-Agenten von charles nutzen WhatsApps Interaktivität, proprietäres Markenwissen und die Leistungsfähigkeit moderner KI, um Kund*innen direkt in WhatsApp anzusprechen - kontextbezogen, personalisiert und autonom. Von intelligenten Produktempfehlungen bis zu Support soll die Interaktion Kund*innen ein äußerst persönliches Gefühl vermitteln.

„Unsere KI-Agenten übernehmen echte Aufgaben wie Produktempfehlungen, Beantwortung von Fragen oder Reklamationsbearbeitung. Sie agieren wie echte Mitarbeiter: Man weist ihnen eine echte Aufgabe zu und gibt alle Mittel an die Hand, die sie benötigen, um diese Aufgabe zu erfüllen – sei es durch Zugriff auf Daten oder klare Vorgaben geben“, sagt Andreas Tussing, CEO von charles. “So ermöglichen wir Gespräche, die heute aufgrund von Ressourcen noch nicht möglich sind, und bieten gleichzeitig ein personalisiertes und innovatives Kundenerlebnis.“

WhatsApps native Interaktivität trifft auf markensichere KI

Mit den Berliner KI-Agenten soll WhatsApp zur leistungsstärksten Plattform für Kundenbeziehungen werden - und die Herausforderungen von Marken in Bezug auf Konversion und Kundenbindung lösen, ohne Authentizitätsverlust. Durch die Kombination der hohen Engagement-Raten von WhatsApp mit KI-gesteuerter Automatisierung und Personalisierung sollen Marken gleichzeitig Kundenzufriedenheit und Umsätze steigern sowie Betriebskosten senken können.

Fokus auf markenspezifisches Know-how, Security und Compliance

Der AI Agent Squad nutzt modernste KI-Technologien und verbindet generative Sprachmodelle mit markenspezifischen Datenquellen wie Produktkatalogen, CRM-Systemen und Kundenpräferenzen. Integrierte Schutzvorkehrungen und Tonalitätskontrollen gewährleisten Markensicherheit, während alle Daten auf europäischen Servern verarbeitet werden, ohne externe API-Aufrufe oder Datenextraktion - DSGVO-konform und markensicher.

What's next? Der Wettlauf um eigene Messaging-KI

Mit der Einführung von Memory durch OpenAI und Meta‘s Llama-basierte Agenten auf WhatsApp, heizt sich der Markt für personalisierte, generative Kundenkommunikation auf. Der EU AI Act und das aktuelle Handelsklima erhöhen die Dringlichkeit – Lösungen mit starker Data Governance und Auditierbarkeit sind daher unerlässlich. Charles will sich vor diesem Hintergrund als skalierbare, europäische Alternative zu generischen LLM-Lösungen positionieren – in Europa entwickelt und gehostet.