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Worauf achtet das Finanzamt?
Oft vergessen Unternehmer, Gründer und private Geldgeber auch das Finanzamt. Die Zinsen unterliegen jedoch auch beim Privatdarlehen der Einkommensteuer. Werden also Zinsen vereinbart, müssen diese vom Geldgeber in der Steuererklärung angegeben werden. Die Schenkung dagegen unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Nicht in allen Fällen fällt diese an – es gibt Freibeträge. Da die Regelungen hierfür kompliziert sind, sollten Sie zur Klärung mit einem Steuerberater Kontakt aufnehmen.
Tipp: Unternehmensbeteiligung
Eine Alternative zum Darlehen ist die Beteiligung der Geldgeber am Unternehmen. Frau Rosenthal hat für ihr Café aus der Familie einen Zuschuss für die Gründung bekommen und das Geld als Eigenkapital eingebracht. „Meine Bank war schnell vom Konzept und meinen Fähigkeiten überzeugt. Die zusätzliche Eigenkapitalausstattung hilft dann, bei der Bank noch besser da zu stehen“ weiß Frau Rosenthal aus dieser Erfahrung.
Die Zuführung von Eigenkapital anstatt Fremdkapital durch eine Beteiligung bietet aus Sicht des Unternehmens mehr Flexibilität und die Zahlungen an die Angehörigen können in Abhängigkeit von der geschäftlichen Entwicklung gestaltet werden. Wenn das Unternehmen dann scheitern sollte, bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Außerdem wird auf diese Weise das Eigenkapital des Unternehmens gestärkt und damit ist es leichter, ein ergänzendes Bankdarlehen zu erhalten. Das gilt sowohl für die Gründung als auch für den laufenden Geschäftsbetrieb.
Darlehen via Internet
Im Jahr 2001 gründete Birgit Schmechel das Unternehmen Pelle Mia und stellt seitdem kreative und hochwertige Taschen fürs Laptop oder Handy sowie Accessoires aus LKW-Plane, Fahrradschlauch, Luftmatratzen und Stoffen in Berlin her und verkauft diese unter anderem via Internet, www.pellemia.de
Mitte 2009 sollte das Unternehmen ausgebaut werden und dafür war ein Kredit über 20.000 Euro notwendig. Mit einem Privatdarlehen aus dem Internet konnten die Pläne in die Tat umgesetzt werden.
Was versteckt sich hinter dem Kredit per Internet?
Wie Frau Schmechel können Unternehmer oder Gründer im Internet nach dem Vorbild der Auktionsplattform eBay ihre Kreditgesuche einstellen und auf Geldgeber hoffen. Die Geldgeber sind Privatleute, die dann gegen Verzinsung einen Teil oder den ganzen Kreditbetrag zur Verfügung stellen. Die Zeitschrift Finanztest empfiehlt smava (www.smava.de), den Marktführer in diesem Bereich. Auch Frau Schmechel setzte erfolgreich auf diesen Anbieter. Im Folgenden werden am Beispiel von smava die Möglichkeiten einer Kreditvergabe via Internet näher erläutert.
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Sittenwidrige Bürgschaften
Sittenwidrige Bürgschaft naher Angehöriger
Drängt die Bank zusätzlich sogar auf eine Bürgschaftszahlung oder Darlehensmitverpflichtung durch eine dem Gründer nahe stehende Person wie den Ehegatten, den Lebenspartner oder Verwandte, kann die Mitverpflichtung sogar im Einzelfall sittenwidrig und damit rechtlich unwirksam sein. Dieses ist der Fall, wenn zwischen der Bürgenschuld und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen ein krasses Missverhältnis besteht. Dazu bedarf es einer auf den Eintritt des Sicherungsfalls bezogenen Prognose, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bürgschaftsvertrages zu stellen ist. Eine Überforderung ist zu bejahen, wenn die Prognose ergibt, dass der Bürge allein voraussichtlich nicht in der Lage ist, auf Dauer die laufenden Zinsen der gesicherten Forderung aus dem pfändbaren Teil seines Einkommens aufzubringen. Sie ist hingegen zu verneinen, wenn die Bürgenverbindlichkeit zwar nicht aus eigenem Einkommen, wohl aber aus der Verwertung von pfändungsfreiem Vermögen beglichen werden kann; hier kann genügen, dass für den Bürgen eine Erbschaft sicher zu erwarten ist.
Weiter ist das Motiv des Bürgen für die Eingehung der Bürgenverpflichtung zu klären. Ist es auf eine emotionale, vor allem familiäre Bindung an den Hauptschuldner zurückzuführen, liegt darin ein Ausdruck „struktureller Unterlegenheit“. Zusammen mit der wirtschaftlichen Überforderung kann dies die Annahme einer Sittenwidrigkeit rechtfertigen. Sind die objektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit durch den Bürgen nachgewiesen, besteht nach der Rechtsprechung bei Ehegatten-, Lebenspartner- und Verwandtenbürgschaften eine sogenannte widerlegliche Vermutung, wonach die Bürgschaft allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen wurde und die Bank als Darlehensgeberin dieses in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.
Tipps für Ihre Kreditverhandlungen
- Führen Sie Verhandlungen mit mehreren Kreditinstituten parallel, um die Konditionen zu vergleichen.
- Der Vertragspartner/Kreditnehmer sollte nach Möglichkeit nur das Unternehmen sein, nicht Sie persönlich als der Gründer, sofern Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist, also eine AG, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).
- Vereinbaren Sie Sondertilgungsmöglichkeiten, um Vorfälligkeitsentschädigung bei schneller Darlehensrückzahlung zu vermeiden.
- Sicherungsmittel sind nur auf Unternehmensaktiva zu stellen, gehen Sie keine zusätzlichen persönlichen Verpflichtungen ein!
Sittenwidrige Geschäftsführerbürgschaften
Die Rechtsprechung zur Angehörigen-Bürgschaft ist in jüngster Zeit erweitert worden auf Bürgschaften, die Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes für einen Bankkredit ihres Arbeitgebers übernehmen. Eine solche Bürgschaft oder Mitschuldübernahme, etwa eines angestellten GmbH-Geschäftsführers, kann im Einzelfall sittenwidrig sein, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell krass überfordert und sich der Arbeitgeber, beispielsweise die GmbH, in einer wirtschaftlichen Notlage befindet und der Geschäftsführer auf mehr oder weniger nachhaltige Weisung der GmbH-Gesellschafter handelt.
Insgesamt empfiehlt sich ein sehr gut verhandelter, individueller Darlehensvertrag, bei dem möglichst nur das Unternehmen zum Kreditnehmer wird und keine zusätzlichen persönlichen Sicherheiten von Gesellschaftern, Geschäftsführern oder Dritten zu stellen sind. Die Begleitung der Verhandlungen durch eine Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht verstärkt die eigene Position und schafft bei vielen Fragen und Problemen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.